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BMWFJ - 6. Juni 2012 F 1 Ein erfolgreiches Pilot-Projekt zur Anerkennung non-formal und/oder informell erworbener Kompetenzen

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Ein erfolgreiches Pilot-Projekt zur Anerkennungnon-formal und/oder informell erworbener

Kompetenzen

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Ausgangssituation – standortbezogene Aspekte Angesichts des durch die demografische

Entwicklung und den immer rascher werdenden techn(olog)ischen Fortschritt erwartbaren Fachkräftemangels wird es sich (auch) der Wirtschafts- und Arbeitsstandort OÖ nicht (mehr) leisten können, das Potenzial der sog. „Bildungsfernen“ nicht auszuschöpfen.

Es ist erwiesen, dass die Beteiligung am LLL bei Personen mit über den Pflichtschulabschluss hinausgehenden formalen Abschlüssen ungleich höher ist als bei den sog. „Bildungsfernen“.

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Ausgangssituation – standortbezogene Aspekte Einhellige Sozialpartner-Meinung in OÖ:

Bildungsferne Personen werden umso leichter „ins Weiterbildungsboot“ geholt werden können, je besser es gelingt, sie (auch) zur Erlangung eines formalen beruflichen (Erst-)Abschlusses zu motivieren.

Dazu wird es freilich nötig sein, die Rahmenbedingungen der Lehrabschlussprüfung – ohne Abstriche beim Umfang bzw. den Inhalten - so zu gestalten, dass vorhandene Prüfungs-Ängste minimiert werden.

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Ausgangssituation – rechtliche Aspekte

§ 21 Abs.1 BAG: Zweck der Lehrabschlussprüfung ist es, festzustellen, ob sich der/die KandidatIn „die im betreffenden Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse angeeignet hat und in der Lage ist, die dem erlernten Lehrberuf eigentümlichen Tätigkeiten selbst fachgerecht auszuführen“.

Diese Fertigkeiten/Kenntnisse erfahren zwar durch die gem. § 24 Abs.1 BAG vom BMWFJ zu erlassenden Prüfungs-ordnungen eine rechtlich verbindliche Konkretisierung. Nicht jedoch auch, wo und wie sie erworben werden müssen.

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Ausgangssituation – rechtliche Aspekte

Der Gesetzgeber hat in § 23 Abs.10 BAG (sogar) festgelegt, dass bei „ausnahmsweise zugelassenen“ KandidatInnen die Lehrlingsstelle auf Antrag festlegen kann, „dass bei der Lehrabschlussprüfung die theoretische Prüfung teilweise oder zur Gänze entfällt, wenn dies auf Grund des vom Prüfungswerber glaubhaft gemachten Qualifikationserwerbs ……….und im Hinblick auf den in § 21 Abs.1 festgelegten Zweck der Lehrabschlussprüfung sachlich vertretbar ist“.

Seit Jahresbeginn 2012 kann zudem gemäß § 23 Abs. 11 BAG unter bestimmten Voraussetzungen nunmehr auch die praktische Prüfung in zwei Teilen abgelegt werden.

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Das Projekt DKW – Projekt-Ziele

Zusätzliche Fachkräfte für den Wirtschafts- und Arbeits-Standort OÖ

Entwicklung eines Verfahrens zur Anerkennung und Validierung non-formal und/oder informell erworbener Kompetenzen bei Erlangung eines formellen Bildungs-Abschlusses auf der Sekundarstufe II (LAP)

Exemplarische Erprobung und begleitende Evaluierung in ausgewählten Lehrberufen und mit begrenzter Teilnehmer-Zahl

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Das Projekt DKW - Zielgruppe

„Bildungsferne“ bzw. formal niedrig qualifizierte Personen, die bereits über 22 Jahre alt sind/waren und über eine mehrjährige Berufserfahrung in den ausgewählten Pilot-Berufen verfüg(t)en.

Arbeitslosigkeit ist/war ebenso wenig ein „Muss-Kriterium“ wie das Vorhandensein eines Migrationshintergrunds.

Ausgangspunkt aller Überlegungen: Ein 30-Jähriger, der seit über 10 Jahren als Fliesenleger-Hilfskraft tätig ist und über keinen formalen Bildungsabschluss auf der Sekundarstufe II verfügt.

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Das Projekt DKW – ausgewählte Lehrberufeauf Grundlage der wirtschaftlichen Strukturen des Landes OÖ

wurden von den Sozialpartnern in Zusammenarbeit mit dem AMS für das Pilotprojekt folgende Berufe ausgewählt: Metallbearbeitung UniversalschweißerIn Köchin/Koch Landschaftsgärtnerei MaurerIn Einzelhandel Tischlerei EDV-Technik

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Das Projekt DKW - Modellskizze

„Inventur“ der bereits (non-formal und/oder informell) erworbenen Kompetenzen: Einstiegsberatung – Portfolio-Analyse – (erster) Kompetenz-Check inklusive Beschreibung der gem. PO noch nicht nachgewiesenen Kompetenzen

Bedarfsorientierte Weiterbildung: Weiterbildungsberatung – (geförderte) Weiterbildung gemäß Weiterbildungsplan (Basis: Beim Kompetenz-Check noch nicht hinreichend nachgewiesene Fertigkeiten/Kenntnisse)

Zweiter Kompetenzcheck: Eingeschränkt auf das beim ersten Check definierte „Kompetenz-Delta“ – bei Erfolg: Ausstellung eines „normalen“ LAP-Zeugnisses

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Das Projekt DKW – „Rollenverteilung“

FAVOÖ: Projektabwickler/-träger; „Drehscheibe“ Lehrlingsstelle: Durchführung der beiden

Kompetenz-Checks inklusive Nominierung der „Jury-Mitglieder“; Ausstellung der Prüfungszeugnisse

VHS: Entwicklung/Durchführung der Portfolio-Analysen; (Mit)Entwicklung der Leitfäden für die BeraterInnen

Bildungseinrichtungen der Sozialpartner: Einstiegs-Beratung, Weiterbildungsberatung, Weiterbildungs-Maßnahmen

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Das Projekt DKW – „Wording“

Es war/ist erklärtes Ziel, auch durch ein entsprechendes „Wording“ zum Abbau von Prüfungsängsten beizutragen

Die Prüfungsteile 1 und 2 hießen/heißen daher Performanz-Feststellung 1 und 2 bzw. Kompetenz-Checks 1 und 2

Auch die – von der Lehrlingsstelle aus dem Kreis der „regulären“ LAP-PrüferInnen (sorgsam) ausgewählten – Kommissionsmitglieder wurden/werden nicht „Prüfer“, sondern „Jury-Mitglieder“ genannt

Ungeachtet dessen wurden/werden natürlich aber keine Abstriche bei den Prüfungsinhalten gemacht

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Das Projekt DKW – Zahlen/Daten/Fakten

197 InteressentInnen 155 Beratungen 99 Teilnahmen Portfolio- Prozess 72 Lehrabschlussprüfungs-Zeugnisse Altersstruktur: 26 % 24-30-Jährige; 35 % 31-40-

Jährige; 38 % 41-50-Jährige; 1 % ab 51-Jährige 69 % männliche und 31 % weibliche Teilnehmer 74 % Muttersprache Deutsch, 26 %

Migrationshintergrund