19
BQFG Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen Stand Februar 2012 Hermann Nehls DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit E-Mail: [email protected]

BQFG Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen Stand Februar 2012 Hermann Nehls DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: BQFG Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen Stand Februar 2012 Hermann Nehls DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit

BQFG

Anerkennung im Ausland erworbener QualifikationenStand Februar 2012

Hermann Nehls DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und BildungsarbeitE-Mail: [email protected]

Page 2: BQFG Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen Stand Februar 2012 Hermann Nehls DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit

Zur Lage

• Hunderttausende Migrantinnen und Migranten mit Abschlüssen, die im Ausland erworben wurden, und in Deutschland nicht anerkannt werden

• Unübersichtliche Vielfalt von Zuständigkeiten, gesetzlichen Regelungen und Verfahren

• Ca. 400 Anerkennungsstellen

Page 3: BQFG Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen Stand Februar 2012 Hermann Nehls DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit

Zur Lage

• Viele Migrantinnen und Migranten arbeiten unterhalb ihrer Qualifikation oder berufsfremd weil ihre Abschlüssen nicht anerkannt werden.

• 2,9 Mio. Personen mit nicht anerkannten Qualifikationen• Potenzial von Antragsstellern zur Anerkennung: 285 000

(Sonderauswertung des Mikrozensus 2008)• In einzelnen Branchen und Berufen und Regionen

herrscht aktuell Fachkräftebedarf • Aufgrund der demographischen Entwicklung wird das

Erwerbspersonenpotenzial bis 2025 deutlich zurück gehen.

Page 4: BQFG Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen Stand Februar 2012 Hermann Nehls DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit

BQFG

Zielsetzung

Verbesserung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

Verfahren zur Bewertung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen sollen ausgeweitet, vereinfacht und verbessert werden

Page 5: BQFG Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen Stand Februar 2012 Hermann Nehls DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit

BQFG

Dresdner Bildungsgipfel 2008

Bundeskabinett am 9. Dezember 2009 „Eckpunkte zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Berufsabschlüssen

Grundlage Brain Waste Studie des BMAS, Scholz

Herbst 2010 Arbeitsentwurf des BMBF

März 2011 Referentenentwurf

BT Anhörung Juni/Juli 2011

In – Kraft - Treten April 2012

Page 6: BQFG Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen Stand Februar 2012 Hermann Nehls DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit

BQFG

Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

– Individueller Rechtsanspruch auf Verfahren zu Gleichwertigkeitsprüfung

– Einheitliche Kriterien und Verfahren (bundesweit gültig)

– Entkoppelung von der Staatsangehörigkeit– Anträge aus dem In- und Ausland möglich– BQFG ist gegenüber Fachrecht subsidiär

Page 7: BQFG Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen Stand Februar 2012 Hermann Nehls DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit

Zielgruppen

– Ausländer/innen mit Qualifikationsnachweisen aus dem Ausland

– Deutsche mit Qualifikationsnachweisen aus dem Ausland

– Ausländer/innen, die in Deutschland tätig werden wollen

Page 8: BQFG Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen Stand Februar 2012 Hermann Nehls DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit

Anwendungsbereiche

Reglementierte Berufe• z. B. Arzt/Ärztin, Jurist/in, Architekten, Meister • Bei wesentlichen Abweichungen besteht i. d. R. die Wahl

zwischen einer Kenntnisprüfung oder Anpassungsmaßnahme

Nicht reglementierte Berufe• z. B. duale Ausbildungsberufe, Informatiker/in,

Betriebswirt/in• Wesentliche Abweichungen werden dokumentiert. Durch

Anpassungsqualifizierungen kann die Gleichwertigkeit erreicht werden.

Noch offen: landesrechtlich geregelte Berufe

Page 9: BQFG Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen Stand Februar 2012 Hermann Nehls DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit

Gründe für Anerkennungsverfahrenaus: Erläuterungen zum BQFG, BMBF Jan. 2012

Page 10: BQFG Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen Stand Februar 2012 Hermann Nehls DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit

Gleichwertigkeitsfeststellung

• Die Bewertung erfolgt im Hinblick auf einen Referenzberuf • Begutachtung erfolgt auf Papierlage

(Abschlusszeugnisse, Arbeitszeugnisse, Arbeitshefte,..) • Die Gleichwertigkeit kann nur erteilt werden, wenn keine

wesentlichen Unterschiede (Inhalte + Ausbildungsdauer) zwischen den Berufsqualifikationen vorhanden sein.

• Weitere „geeignete Verfahren“ der Gleichwertigkeits-feststellung können von den zuständigen Stellen genutzt werden, wenn keine belastbaren Unterlagen vorliegen: Arbeitsproben, Fachgespräche, Gutachten, Prüfungen.

Page 11: BQFG Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen Stand Februar 2012 Hermann Nehls DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit

Gleichwertigkeitsfeststellung

– Die Bewertung ist ein Verwaltungsakt und wird durch die zuständigen Stellen vorgenommen.

– Das Verfahren soll –nach einer Übergangszeit -in drei Monaten nach Vorliegen aller Unterlagen abgeschlossen werden.

– Das Verfahren endet mit einem Bescheid, der einer Feststellung der vollen Gleichwertigkeit, der Feststellung wesentlicher Abweichungen oder einer Ablehnung.

– Die wesentlichen Abweichungen müssen in den ablehnenden Bescheiden konkretisiert und dokumentiert werden.

Page 12: BQFG Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen Stand Februar 2012 Hermann Nehls DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit

Verfahren für nicht reglementierte Berufe (Ausbildungsberufe im dualen System) aus: Erläuterungen zum BQFG, BMBF Jan. 2012

Page 13: BQFG Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen Stand Februar 2012 Hermann Nehls DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit

Verfahren für nicht reglementierte Berufe (Ausbildungsberufe im dualen System) aus: Erläuterungen zum BQFG, BMBF Jan. 2012

Page 14: BQFG Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen Stand Februar 2012 Hermann Nehls DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit

Verfahren für reglementierte Berufe aus: Erläuterungen zum BQFG, BMBF Jan. 2012

Page 15: BQFG Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen Stand Februar 2012 Hermann Nehls DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit

Verfahren für reglementierte Berufe aus: Erläuterungen zum BQFG, BMBF Jan. 2012

Page 16: BQFG Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen Stand Februar 2012 Hermann Nehls DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit

Musterbescheid

Bescheid über Gleichwertigkeitsfeststellung

Sehr geehrter Herr/Frau,

Sie haben am …einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt.Als inländische Referenzqualifikation wurde … zugrunde gelegt.

Auf Ihren Antrag ergeht (aufgrund § 4 BQFG/ § 40 a HwO) folgender Bescheid:

1. • Es besteht Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation mit der inländischen

Referenzqualifikation. • Es besteht eine teilweise Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation mit der

inländischen Referenzqualifikation. • Es besteht keine Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation mit der inländischen

Referenzqualifikation. • Der Antrag wird abgelehnt, da der Sachverhalt nicht aufgeklärt werden konnte.

2. Die Gebühr wird auf …€ festgelegt.

Begründung: …

Page 17: BQFG Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen Stand Februar 2012 Hermann Nehls DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit

Problemfelder des BQFG

Nur begrenzter Teil von Anerkennungsinteressierten wird erreicht

Berufsqualifikation werden als Qualifikationen definiert, die durch Ausbildungsnachweise, Befähigungsnachweise oder einschlägige Berufserfahrung nachgewiesen werden

Feststellung der Gleichwertigkeit:

- Dauer der ausländischen Regelausbildungszeit kann nicht mehr als um ein Drittel unter der entsprechenden inländischen Regelausbildungszeit liegen

- Wird die Dauer um mehr als ein Drittel unterschritten, kann dies durch sonstige Befähigungsnachweise oder einschlägige Berufserfahrung (vor allem praktische Ausbildungsbestandteile) ausgeglichen werden

Page 18: BQFG Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen Stand Februar 2012 Hermann Nehls DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit

Problemfelder des BQFG

Vorzulegende Unterlagen: Flüchtlinge besitzen nur im Einzelfall Unterlagen über Abschlüsse – ‚Kann Bestimmung‘ für zuständige Stellen, dass keine Originalunterlagen oder beglaubigte Kopien vorliegen müssen

Verfahren: Grundsatz, dass innerhalb von drei Monaten über Gleichwertigkeit entschieden sein muss. Frist kann ‚angemessen‘ verlängert werden

Ausgleichsmaßnahmen: Keine klare Beschreibung, wie Maßnahmen aussehen sollen, keine Aussage über Träger.

Ungeklärt: Finanzierungsgrenzen, Beratung und Qualitätssicherung

Page 19: BQFG Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen Stand Februar 2012 Hermann Nehls DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit

Ausblick

•Länderregelungen müssen entwickelt werden (Bisher lediglich in Aussicht gestellt).

•Es besteht Bedarf an Kompetenzfestellungsverfahren, um Anpassungs- als auch Nachqualifizierungen bedarfsgerecht zu planen.

•Wie Arbeitgeber Bescheinigungen, die im Rahmen einer Gleichwertigkeitsprüfung vergeben werden, im Vergleich zu einem deutschen Abschluss bewerten, bleibt abzuwarten.