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Der Arbeitskreis wird von den Berufsverbänden/Servicegesellschaften BDVM, CHARTA Börse für Versicherungen AG, germanBroker.net AG, und dem Verband der Fairsicherungsmakler getragen. Unterstützt wird er durch die Mitarbeit der Berufsverbände AfW und BVK sowie diversen Versicherern und weiteren Unternehmen. (siehe www.beratungsprozesse.de). Stand 28.11.19 8. Berliner Vertriebsrechtstage am 18. und 19. Februar 2020 Brancheninitiative „Arbeitskreis Beratungsprozesse“ diskutiert mit Vorständen, Juristen und Vertriebsmitarbeitern aus der Branche aktuelle Rechtsfragen Tagungsort: Hollywood Media Hotel GmbH Kurfürstendamm 202 10719 Berlin T: +49 (0)30 - 889 10-0 1. Tag: 18.2.2020 Beschreibungen zu den einzelnen Vorträgen finden Sie auf den Folgeseiten. 18.30 – 19.00 Check-In 19.00 – 20.00 Netzwerkökonomie und Digitalisierung: Fakten, Mythen, Missver- ständnisse Referent: Marco Habschick, evers & jung 20.00 – 22.00 Get together mit Fingerfood 6,5

Brancheninitiative „Arbeitskreis Beratungsprozesse“ diskutiert ......Dr. Frank Baumann Frank Baumann ist Partner der Wolter – Hoppenberg PartmbB und beschäftigt sich im Rah-men

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  • Der Arbeitskreis wird von den Berufsverbänden/Servicegesellschaften BDVM, CHARTA Börse für Versicherungen AG, germanBroker.net AG,

    und dem Verband der Fairsicherungsmakler getragen. Unterstützt wird er durch die Mitarbeit der Berufsverbände AfW und BVK sowie diversen

    Versicherern und weiteren Unternehmen. (siehe www.beratungsprozesse.de).

    Stand 28.11.19

    8. Berliner Vertriebsrechtstage am 18. und 19. Februar 2020

    Brancheninitiative „Arbeitskreis Beratungsprozesse“ diskutiert mit Vorständen, Juristen und Vertriebsmitarbeitern aus der Branche aktuelle Rechtsfragen Tagungsort:

    Hollywood Media Hotel GmbH Kurfürstendamm 202 10719 Berlin T: +49 (0)30 - 889 10-0 1. Tag: 18.2.2020 Beschreibungen zu den einzelnen Vorträgen finden Sie auf den Folgeseiten. 18.30 – 19.00 Check-In 19.00 – 20.00 Netzwerkökonomie und Digitalisierung: Fakten, Mythen, Missver-

    ständnisse Referent:

    Marco Habschick, evers & jung 20.00 – 22.00 Get together mit Fingerfood

    6,5

  • Der Arbeitskreis wird von den Berufsverbänden/Servicegesellschaften BDVM, CHARTA Börse für Versicherungen AG, germanBroker.net AG,

    und dem Verband der Fairsicherungsmakler getragen. Unterstützt wird er durch die Mitarbeit der Berufsverbände AfW und BVK sowie diversen

    Versicherern und weiteren Unternehmen. (siehe www.beratungsprozesse.de).

    Stand 28.11.19

    2. Tag: 19.2.2020 09.00 – 09.15 Begrüßung und Bericht über die Arbeit des „Arbeitskreis Beratungspro-

    zesse“ im vergangenen Jahr Referent:

    Friedel Rohde, Projektkoordinator Arbeitskreis Beratungsprozesse Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) 09.15 – 10.00 LVRG 2.0 – aktueller Diskussionstand und mögliche gesetzliche bzw.

    aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen eines Provisionsdeckels in der Lebensversicherung.

    Referent:

    Georg Niederreiter, Swiss Life 10.00 – 10.30 Kaffeepause Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) 10.30 – 11.15 20 Monate später – Erfahrungen einer Aufsichtsbehörde mit der

    DS-GVO und Feststellungen für das Versicherungswesen Referent:

    Dr. Daniel Wilke, Referent beim Landesbeauftragten für den Daten-schutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

    Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) 11.15 – 12.00 Finanzanlagenvermittler unter neuem Regime / Taping: Verpflichtende

    Aufnahme von Beratungsgesprächen am Telefon in der Praxis Referent:

    Norman Wirth, Wirth-Rechtsanwälte und Thomas Jasper, GF von MiFID-Recorder GmbH

    12.00 – 13.00 Mittagspause

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    und dem Verband der Fairsicherungsmakler getragen. Unterstützt wird er durch die Mitarbeit der Berufsverbände AfW und BVK sowie diversen

    Versicherern und weiteren Unternehmen. (siehe www.beratungsprozesse.de).

    Stand 28.11.19

    Versicherungsvermittlung digital 13.00 – 13.45 Revolution oder Evolution? Aktuelle Trends im InsurTech Markt Referentin:

    Marianne Kühne, Versicherungsforen Leipzig GmbH, NEW PLAYERS NET-WORK

    13.45 – 14.00 App starten statt Vor-Ort-Termin: Wie gut sind Verbraucher mit digita-

    len Versicherungsmaklern beraten? Referentin:

    Claudia Bassarak, Stiftung Warentest (Finanztest) 14.00 – 14.30 Beratungsprozess Digital – ein Praxisbeispiel Referent:

    Tobias Strübing, Wirth Rechtsanwälte 14.30 – 15.00 Die rechtssichere digitale Beratung – eine gemeinsame Betrachtung Kurzvorstellung des vom Arbeitskreis entwickelten Beratungsprozesses,

    Michael Salzburg, Mitglied des Lenkungsausschusses. Anschließend ge-meinsame Diskussion.

    15.00 – 15.15 Kaffeepause

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    und dem Verband der Fairsicherungsmakler getragen. Unterstützt wird er durch die Mitarbeit der Berufsverbände AfW und BVK sowie diversen

    Versicherern und weiteren Unternehmen. (siehe www.beratungsprozesse.de).

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    Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) 15.15 – 16.15 Begünstigungsverbot – Ist die Messe gesungen?

    Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten Impulsreferat:

    Dr. Frank Baumann, Wolter Hoppenberg, Rechtsanwälte Partner- schaft mbB

    Teilnehmer der Podiumsdiskussion:

    - Miryam Denz-Hedlund, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Angelika Römhild, Bundesverband Deutscher Versicherungskauf-

    leute, BVK - Christina Schröder, IHK Wiesbaden - Norman Wirth, Wirth Rechtsanwälte, AfW

    16.15 Ende der Veranstaltung Moderation: Niklas Boslak, Zurich Beachten Sie bitte auf den folgenden Seiten die inhaltlichen Beschreibungen der einzelnen Vorträge.

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    und dem Verband der Fairsicherungsmakler getragen. Unterstützt wird er durch die Mitarbeit der Berufsverbände AfW und BVK sowie diversen

    Versicherern und weiteren Unternehmen. (siehe www.beratungsprozesse.de).

    Stand 28.11.19

    Zu den einzelnen Vorträgen:

    Netzwerkökonomie und Digitalisierung: Fakten, Mythen, Missverständnisse Marco Habschick ist spezialisiert auf digitale Beratungsprozesse und -plattformen. In dieser Rolle ist auch er täglich mit neuen Technologien und Geschäftsmodellen zu Finanz- und Ver-sicherungsthemen beschäftigt. Er gibt einen Überblick über zentrale Entwicklungen sowie Trends und ordnet aus seiner Sicht ein, was Digitalisierung, Künstliche Intelligenz & Co verän-dern werden oder auch nicht. Marco Habschick, evers & jung LVRG 2.0 – aktueller Diskussionstand und mögliche gesetzliche bzw. aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen eines Provisionsdeckels in der Lebensversicherung. Auf der Grundlage seines Evaluierungsberichts zum LVRG vom 25.06.2018 hat das BMF im Laufe des Jahres 2019 drei Referentenentwürfe zur Deckelung der Vergütungen in der Le-bens- und Restschuldversicherung erarbeitet. Ziele des Vorhabens: Weitere Senkung der Ab-schlusskosten sowie Begrenzung möglicher Fehlanreize durch zu hohe Vermittlervergütun-gen. Aufgrund kontroverser Diskussionen in der Regierungskoalition ist aktuell unklar, ob der BMF-Entwurf das Bundeskabinett passieren wird. Alternativ denkbar ist eine aufsichtsrechtli-che Deckelung der Vergütungen in einem Rundschreiben der BaFin, in das Erkenntnisse aus der BaFin-Abfrage zu den Vermittlervergütungen aus Sept. 2019 einfließen könnten. Der Vortrag fasst den Sachstand zusammen, diskutiert mögliche rechtliche Rahmenbedin-gungen einer Umsetzung und zeigt mögliche Auswirkungen auf Lebensversicherer und Ver-mittler auf. Georg Niederreiter, Swiss Life

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    und dem Verband der Fairsicherungsmakler getragen. Unterstützt wird er durch die Mitarbeit der Berufsverbände AfW und BVK sowie diversen

    Versicherern und weiteren Unternehmen. (siehe www.beratungsprozesse.de).

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    20 Monate später – Erfahrungen einer Aufsichtsbehörde mit der DS-GVO und Feststellun-gen für das Versicherungswesen Auch in der Versicherungsbranche hat die DS-GVO sowohl bei den Vermittlern als auch bei den Versicherungsunternehmen intensive Diskussionen ausgelöst. Auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe bei zugleich hohen gesetzlichen Sanktionsandrohungen stellen die Rechtsan-wender vor große Herausforderungen. Der Referent berichtet über die Erfahrungen seiner Behörde aus dem ersten Jahr seit Anwendbarkeit der DS-GVO und geht insbesondere auf konkrete Fragestellungen ein, die auch die Versicherungsbranche beschäftigen. Dr. Daniel Wilke, Referent beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informati-onsfreiheit Baden-Württemberg Finanzanlagenvermittler unter neuem Regime / Taping: Verpflichtenden Aufnahme von Beratungsgesprächen am Telefon in der Praxis Am 1.8.2020 tritt die an das MiFID2-Regime angepasste Finanzanlagenvermittlungsverord-nung in Kraft. Was hat es mit der dann verpflichtenden Aufnahme von Beratungsgesprächen am Telefon (Taping) auf sich? Wie lässt sich das praktisch umsetzen? Wie ist der aktuelle Stand bei geplanten Wechsel der Aufsicht für Finanzanlagenvermittler (und Versicherungs-makler?) hin zur BaFin? Norman Wirth, Wirth-Rechtsanwälte und Thomas Jasper, GF MiFID-Recorder GmbH Revolution oder Evolution? Aktuelle Trends im InsurTech Markt Die Versicherungsbranche wird seit einigen Jahren mit innovativen Geschäftsmodellen von teils branchenfremden Entrepreneuren konfrontiert. Unser Vortrag gibt Ihnen einen syste-matischen Überblick über die Start-ups im Versicherungsumfeld, deren Geschäftsmodelle sowie Möglichkeiten zur Clusterung und Analyse. Neben der detaillierten Vorstellung einzel-ner Start-ups der Versicherungsbranche möchten wir gemeinsam mit Ihnen die Auswirkun-gen für die Assekuranz diskutieren. Marianne Kühne, Versicherungsforen Leipzig GmbH, NEW PLAYERS NETWORK

  • Der Arbeitskreis wird von den Berufsverbänden/Servicegesellschaften BDVM, CHARTA Börse für Versicherungen AG, germanBroker.net AG,

    und dem Verband der Fairsicherungsmakler getragen. Unterstützt wird er durch die Mitarbeit der Berufsverbände AfW und BVK sowie diversen

    Versicherern und weiteren Unternehmen. (siehe www.beratungsprozesse.de).

    Stand 28.11.19

    App starten statt Vor-Ort-Termin: Wie gut sind Verbraucher mit digitalen Versicherungs-maklern beraten? Anbieter von Versicherungsmakler-Apps versuchen seit einigen Jahren die Dienstleistung des Versicherungsmaklers zu digitalisieren und in diesem Zuge zu modernisieren. Dem Nutzer versprechen sie vor allem Vereinfachung (Zeitersparnis, hohe Verständlichkeit, Papierfrei-heit) und Vertragsoptimierung auf Grundlage bedarfsgerechter Beratung. Ein digitaler Makler unterliegt dabei, genau wie das analoge Pendant, diversen rechtlichen Anforderungen. Dies beginnt bei der Offenbarungspflicht (§§ 15 und 16 VersVermV) und geht über die Pflichten zur Befragung, Beratung sowie Begründung hin zur Dokumentations-pflicht (§ 61 Abs. 1). Für Verbraucher ist vor allem wichtig, dass die digitalen Versicherungsmakler sach- und be-darfsgerecht beraten und unabhängig vom reinen Vertragsabschluss kompetenten Versiche-rungsrat geben. Der Vortag stellt Methodik und Ergebnisse des aktuellen Finanztest-Dienst-leistungstests vor. Claudia Bassarak, Stiftung Warentest (Finanztest) Beratungsprozess Digital – ein Praxisbeispiel Die Digitalisierung schreitet voran und macht auch vor der Versicherungswirtschaft nicht halt. Der Gesetzgeber versucht mitzuhalten, mit der Umsetzung der IDD wurden auch einige „digitale Rechtsfragen“ geklärt. Nichts desto trotz bleiben viele offene Fragen, die die aktuel-len Gesetze nicht beantworten oder sogar noch aufwerfen. Neben dem VVG, VAG und viel-leicht dem GewO müssen auch der Datenschutz und das IT-Recht im Blick behalten werden. Anhand eines Praxisbeispiels wird der Referent aufzeigen, welche rechtlichen Herausforde-rungen bei einer digitalisierten Beratung bestehen und wie diese gelöst werden könnten. Tobias Strübing, Wirth Rechtsanwälte Die rechtssichere digitale Beratung – eine gemeinsame Betrachtung Auf Grundlage der vorhergehenden Vorträge zum digitalen Beratungsprozess wollen wir ge-meinsam mit Ihnen diskutieren, wie dieser Prozess aus rechtlicher Sicht möglichst optimal

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    und dem Verband der Fairsicherungsmakler getragen. Unterstützt wird er durch die Mitarbeit der Berufsverbände AfW und BVK sowie diversen

    Versicherern und weiteren Unternehmen. (siehe www.beratungsprozesse.de).

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    gestaltet werden kann. Basis der Diskussion ist der vom Arbeitskreis Beratungsprozess ent-wickelte Beratungsprozess, vorgestellt von Michael Salzburg, Mitglied des Lenkungsaus-schusses des Arbeitskreises. Begünstigungsverbot – Ist die Messe gesungen? Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Umsetzung der IDD in deutsches Recht das für Versi-cherer und Versicherungsvermittler geltende Sondervergütungsverbot in § 48b Abs. 1 VAG geregelt. Gemäß § 48b Abs. 2 VAG ist eine Sondervergütung jede unmittelbare oder mittel-bare Zuwendung neben der im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistung, insbesondere jede vollständige oder teilweise Provisionsabgabe, jede sonstige Sach- oder Dienstleistung, die nicht die Versicherungsleistungen betrifft oder jede Rabattierung auf Waren oder Dienst-leistungen, sofern sie nicht geringwertig ist. Die noch junge aufsichtsrechtliche Vorschrift war bereits Gegenstand der Rechtsprechung und ist nach wie vor Gegenstand lebhafter Dis-kussionen. Der Impulsvortrag gibt einen kurzen Überblick über den wesentlichen Inhalt der Vorschrift und den aktuellen Stand der Diskussion. Dr. Frank Baumann, Wolter Hoppenberg, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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    Versicherern und weiteren Unternehmen. (siehe www.beratungsprozesse.de).

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    Unsere Referenten und Diskussionsteilnehmer Claudia Bassarak Claudia Bassarak ist studierte Wirtschaftspsychologin mit den Schwerpunkten Methoden-lehre und Entscheidungsforschung. Seit 2016 ist sie wissenschaftliche Mitarbeiterin und Pro-jektleiterin bei der Stiftung Warentest im Team Versicherungen und Recht. Sie beschäftigt sich dort vor allem mit digitalen Themen. Sie leitete zum Beispiel Untersuchungen zu digita-len Versicherungsmaklern oder LegalTech Anbietern von Online-Testamenten. Dr. Frank Baumann Frank Baumann ist Partner der Wolter – Hoppenberg PartmbB und beschäftigt sich im Rah-men seiner anwaltlichen Tätigkeit seit über 25 Jahren mit Fragen des Vertriebsrechts. Er war vor seiner anwaltlichen Tätigkeit als wissenschaftlicher Geschäftsführer der Münsterischen Forschungsstelle für Versicherungswesen tätig, kommentiert die vertriebsrechtlichen Vor-schriften des VVG in zwei VVG Kommentaren und Handbüchern, hat eine Vielzahl vertriebs-rechtlicher Beiträge verfasst und ist darüber hinaus als Lehrbeauftragter der WWU Münster tätig. Miryam Denz-Hedlund Miryam Denz-Hedlund studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld und der Universität zu Köln. Ihre zweite juristische Staatsprüfung absolvierte sie 2002. Ihren „Master-of-International-and-Comparative-Law“ machte sie an der Universität Uppsala in Schweden, wo sie auch als Studienberaterin tätig war. In den Jahren 2002-2014 war sie sowohl in Deutschland, aber hauptsächlich in Schweden im Bereich Transportversicherung bei ver-schiedenen Versicherungsgesellschaften tätig. Von Herbst 2014 bis Ende 2018 war sie Justizi-arin beim Bundesverband für Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., dem mitgliederstärks-ten Branchenverband für private Entsorgungsunternehmen in Deutschland und Europa. Während ihrer Tätigkeit dort war sie Mitglied im Herausgeberbeirat der Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft. Seit Januar 2019 ist sie als juristische Referentin im Referat „Ver-triebssteuerung“ (VA 35) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht tätig.

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    Marco Habschick Marco Habschick ist Experte für digitale Beratungsprozesse und -plattformen. Als Partner bei der Ham-burger Beratungsgesellschaft evers & jung sucht der studierte Finanzjournalist, Finanzanlagen- und Ver-sicherungsfachmann seit vielen Jahren nach neuen Wegen, wie man Privatkunden, aber auch Gründer und Kleinunternehmen, durch komplexe Finanzentscheidungen hindurchführen kann. Er war 2008 Mit-autor der Branchenstudie „Anforderungen an Finanzvermittler – Mehr Qualität, bessere Entscheidun-gen“ für das Bundesverbraucherministerium und wurde in deren Nachgang in den Arbeitskreis Bera-tungsprozesse berufen. Dort wirkt er v.a. im Lenkungsausschuss mit. Thomas Jasper Thomas Jasper ist Gründer und Geschäftsführer der MiFID-Recorder GmbH. Das Unterneh-men hat sich auf die rechtssichere Aufzeichnung von telefonischen Beratungsgesprächen ge-mäß MiFID II und der neugefassten FinVermV spezialisiert und bietet dafür sowohl den tech-nischen, als auch den rechtlichen Rahmen. Ziel war es eine einfache und kostengünstige Lö-sung zu schaffen, die sich ohne Eingriff in die bestehende Telefonie Infrastruktur von jedem Telefon aus nutzen lässt und die sich gleichzeitig barrierefrei in den Beratungsprozess einbin-den lässt. Thomas Jasper beschäftigt sich seit mehr als 15 Jahren mit der Entwicklung intelli-genter Telefonie-Lösungen wobei insbesondere eine maximale Verfügbarkeit, Skalierbarkeit auf allen Ebenen, konsequente Datensicherheit und vor Allem auch die Einfachheit der Be-nutzerführung stets im Fokus stehen. Vor seinem Engagement bei der MiFID-Recorder GmbH gründete Herr Jasper die LingaTel GmbH, die heute zu einem der führenden Anbieter für Telefondolmetschen im Sofortservice im deutschsprachigen Raum gehört. Wie beim Mi-FID-Recorder sind auch hier das im Haus entwickelte Telefonie-System und die Nähe zum Telefonie Carrier die Basis für eine herausragende technische Lösung. Marianne Kühne Marianne Kühne hat sich bei den Versicherungsforen Leipzig seit fünf Jahren den Themen Digitalisierung und Innovation verschrieben. In dieser Zeit hat Sie u.a. das kollaborative Inno-vationslab „Digital Impact Labs Leipzig“ und das Start-up Netzwerk „New Players Network“, inzwischen Deutschlands größtes InsurTech Netzwerk, mit aufgebaut. Vor Ihrer Tätigkeit bei den Versicherungsforen Leipzig studierte sie Betriebswirtschaft mit dem Schwerpunkt „Ver-sicherungen und Banken“ und sammelte begleitend Erfahrungen in verschiedenen Bereichen im Haus der ERGO Versicherung.

    https://www.bmel.de/cae/servlet/contentblob/379922/publicationFile/21929/StudieFinanzvermittler.pdfhttps://www.bmel.de/cae/servlet/contentblob/379922/publicationFile/21929/StudieFinanzvermittler.pdf

  • Der Arbeitskreis wird von den Berufsverbänden/Servicegesellschaften BDVM, CHARTA Börse für Versicherungen AG, germanBroker.net AG,

    und dem Verband der Fairsicherungsmakler getragen. Unterstützt wird er durch die Mitarbeit der Berufsverbände AfW und BVK sowie diversen

    Versicherern und weiteren Unternehmen. (siehe www.beratungsprozesse.de).

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    Georg Niederreiter Georg Niederreiter ist Volljurist und arbeitet in der Rechtsabteilung der Swiss Life AG, Nie-derlassung für Deutschland. Bis 2007 war er in verschiedenen Funktionen in der Aachen Münchener Gruppe tätig, u.a. Konzern-Traineeprogramm, Leitung der Abteilung Vertrieb ei-ner Landesdirektion (Vertriebs-/Kostencontrolling, Handelsvertreterrecht), 2000 bis 2007 betriebswirtschaftliche Agenturberatung. Seit 2007 bei Swiss Life, Leitung der Abteilung Ver-triebsorganisation, seit 2015 Referent in der Abteilung Recht Versicherung. Tätigkeitsschwer-punkte: Vertriebs-/Vermittlerrecht, europäische und deutsche Regulatorik, Vertragsrecht. Mitglied in diversen Arbeitskreisen der Branche. Angelika Römhild Angelika Römhild ist Rechtsanwältin und seit 1995 in der Geschäftsführung des Bundesverbandes Deut-scher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) tätig. Die Volljuristin ist Bereichsleiterin und insbesondere mit vertriebsrechtlichen Fragestellungen der Maklerinnen und Makler betraut. Angelika Römhild ist Chefre-dakteurin der „VersicherungsVermittlung“, der seitens des BVK herausgegebenen Fachzeitschrift – mit einer Auflage von 14.500 eine der größten der Branche. Sie war mehrfach Sachverständige in Ausschüs-sen des Deutschen Bundestages, u.a. im Finanzausschuss zum AltersvorsorgeverbesserungsG. Römhild ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen zu Themen des Vertriebsrechts und Fachreferentin. Christina Schröder, LL.M. Christina Schröder hat Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz studiert und legte ihr zweites juristisches Staatsexamen vor dem Gemeinsamen Prü-fungsamt beim Hanseatischen OLG in Hamburg ab. Seit 2012 ist sie bei der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden tätig. Ab 2015 Leiterin des Bereichs Wettbewerbsrecht, Versi-cherungswirtschaft und Finanzdienstleistungen. Seit 2019 Leiterin Fortbildungsprüfungen, Berufszulassungen und Prüfungsrecht. 2017 postgradualer Masterabschluss im Wirtschafts-recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Sie arbeitet in verschiedenen bundesweiten Arbeitskreisen des DIHK e.V. mit, unter anderem zu den Themen der Aufsicht über Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler.

  • Der Arbeitskreis wird von den Berufsverbänden/Servicegesellschaften BDVM, CHARTA Börse für Versicherungen AG, germanBroker.net AG,

    und dem Verband der Fairsicherungsmakler getragen. Unterstützt wird er durch die Mitarbeit der Berufsverbände AfW und BVK sowie diversen

    Versicherern und weiteren Unternehmen. (siehe www.beratungsprozesse.de).

    Stand 28.11.19

    Tobias Strübing, LL.M. (Master of Insurance Law) Tobias Strübing, ist seit 2012 Partner in der Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte tätig. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität zu Potsdam erfolgte ein einjähriger Tätig-keitsaufenthalt in Australien. Seit 2011 ist er Fachanwalt für Versicherungsrecht mit den Tä-tigkeitsschwerpunkten Versicherungsrecht, Vermittlerrecht, Vertriebsrecht (mit Spezialisie-rung für die Berufsunfähigkeitsversicherung). Dr. Daniel Wilke Dr. Daniel Wilke ist Jurist und seit 2010 Referent beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Dort ist er im Referat IV (Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich) unter anderem für den Datenschutz in der Versicherungs- und Kreditwirtschaft und im Wohnungswesen zuständig. Rechtsanwalt Norman Wirth Die Tätigkeitsschwerpunkte von Norman Wirth liegen im Versicherungsrecht, Vertriebsrecht, Vermittlerrecht und Kapitalanlagerecht. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft, Politik-wissenschaft und Koreanistik an der Humboldt-Universität und an der Freien Universität zu Berlin war er anschließend u.a. an der Deutschen Botschaft in Seoul/Südkorea und in der Rechtsanwaltskanzlei Hicks, LeMoine in Kanada tätig. Norman Wirth ist seit 2004 Mitglied des Bundesvorstandes und seit 2006 geschäftsführender Vorstand des AfW – Bundesver-band Finanzdienstleistung. Seit 2016 Datenschutzbeauftragter (TÜV®). Er war Sachverstän-diger im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Anlegerentschädigungsgesetz, zum Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagen-rechts, zum Honoraranlageberatungsgesetz sowie zum Lebensversicherungsreformgesetz. Anmeldeinformationen finden Sie auf der Folgeseite.

  • Der Arbeitskreis wird von den Berufsverbänden/Servicegesellschaften BDVM, CHARTA Börse für Versicherungen AG, germanBroker.net AG,

    und dem Verband der Fairsicherungsmakler getragen. Unterstützt wird er durch die Mitarbeit der Berufsverbände AfW und BVK sowie diversen

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    Stand 28.11.19

    So melden Sie sich an:

    Ein Online-Anmeldeformular finden Sie über den angegebenen Link in unserer Einladungsmail. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Marita Öztürk-Kussin unter der Telefonnummer 030-6098141-0 (Email: [email protected])

    Tagungshotel: Hollywood Media Hotel GmbH, Kurfürstendamm 202, 10719 Berlin, T: +49 (0)30 - 889 10-0 Es steht Ihnen bis 4 Wochen vor Tagungsbeginn im Tagungshotel ein begrenztes Zimmerkontin-gent zu vergünstigten Preisen zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung selbst im Hotel vor, Stichwort: „8. Berliner Vertriebsrechtstage“. Teilnahmebedingungen und Kosten: Ihr Teilnehmerbeitrag ist ein wichtiger Bestandteil zur Finanzierung unserer Non-Profit-Organi-sation: Die Teilnahmekosten für die Veranstaltung, einschließlich Vorabend-Catering, Mittages-sen sowie Pausenverpflegung sowie den Pausengetränken, betragen 940 € zuzüglich der gesetz-lichen Mehrwertsteuer. Für die Teilnahme jeder weiteren Person aus demselben Unternehmen wird ein Nachlass in Höhe von 20 % auf die Grund-Teilnahmekosten gewährt. Folgende Nachlässe gelten für Unternehmen, die dem Partnerprogramm des „Arbeitskreis Be-ratungsprozesse“ beigetreten sind (jeweils für die erste Person):

    Goldpartner: 30 Prozent Nachlass auf die Teilnahmekosten

    Silberpartner: 10 Prozent Nachlass

    Bronzepartner: 5 Prozent Nachlass Die Partnerliste finden Sie auf unserer Webseite. Eine Stornierung ist bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bei einer Stor-nierung von weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn gilt die folgende Regelung: Falls vom Veranstalter der Platz mit einer Ersatzperson (Warteliste) besetzt werden kann, erfolgt eine kostenlose Stornierung. Sollte dieses nicht möglich sein, wird der volle Betrag berechnet. Bei ei-ner Stornierung oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag werden ebenfalls die gesamten Teil-nahmekosten erhoben. Sie können gern ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer senden. Wir behalten uns Programmänderungen aus dringendem Anlass vor.

    http://www.beratungsprozesse.de/unterstuetzung/partnerprogramm/

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    Wir haben das Recht, die Veranstaltung wegen nicht von uns zu vertretenden Gründen (z.B. zu geringe Teilnehmerzahl, Absage von Referenten, höhere Gewalt) abzusagen oder auf einen ande-ren Termin zu verschieben. Hierüber informieren wir in Textform über die in der Anmeldung ge-nannten Kontaktdaten. Bereits überwiesene Teilnehmerbeträge werden zurückerstattet. Das gilt auch, falls der Teilnehmer an einem Ersatztermin verhindert ist. Weitere Ansprüche, wie z.B. die Erstattung von Reisekosten, sind ausgeschlossen. Eine Änderung der Agenda und die Stellung von Ersatzreferenten sind möglich. Es besteht in dem Fall z.B. kein Anspruch auf Minderung der Teil-nehmerkosten oder auf einen Rücktritt vom Vertrag. Ihre Daten werden von uns zur Organisation der Veranstaltung verwendet. Mit Ihrer Anmeldung geben Sie Ihre Einwilligung, dass wir Sie auch per Fax, Email oder Telefon kontaktieren. Falls Sie uns diese Einwilligung nicht geben möchten, informieren Sie uns bitte entsprechend. Diese Ein-willigung kann jederzeit widerrufen werden. Sie können der Verwendung Ihrer Daten zu den ge-nannten Zwecken jederzeit widersprechen.