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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle – Stand November 2014 1 Europäischer Leitfaden für eine gute Praxis bei der industriellen Herstellung sicherer Einzelfuttermittel Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle Version 3.1

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus

der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle – Stand November 2014 1

Europäischer Leitfaden für eine gute Praxis bei der industriellen Herstellung sicherer Einzelfuttermittel

Branchenspezifisches

Referenzdokument

für die Herstellung sicherer

Einzelfuttermittel aus der

Ölsaatenverarbeitung und der

Raffination pflanzlicher Öle

Version 3.1

Fassung 3.1 Gültig ab November 2014

Fassung 3.0

Gültig ab Mai 2014

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der

Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

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Dem EFISC unterliegende Branchen

Informationen über FEDIOL

Anschrift: Avenue de Tervuren, 168/12 B-1150 Brüssel Belgien Tel.: +32 2 771 53 30 Fax +32 2 771 38 17

Webseite: http://www.fediol.eu/

Informationen über EFISC

Anschrift: EFISC Aisbl

Avenue des Arts 43 c/o Starch Europe B-1040 Brüssel Belgiu006D Tel.: +32 2 771 53 30 Fax +32 2 771 38 17

E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.efisc.eu/

Impressum und Urheberrecht

Alle Rechte vorbehalten ©EFISC Aisbl

Fassung 3.1

Gültig ab: November 2014

Die folgenden branchenspezifischen Dokumente wurden von den entsprechenden europäischen Branchenorganisationen in Zusammenarbeit mit EFISC, dem europäischen Zertifizierungssystem für Futtermittelsicherheit, erarbeitet: Starch Europe Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer

Einzelfuttermittel aus der Stärkeverarbeitung

FEDIOL Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

EBB Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer

Einzelfuttermittel aus der Biodieselverarbeitung

Anderen Herstellern von Einzelfuttermitteln steht es frei, diesen Europäischen Leitfaden durch die Erarbeitung branchenspezifischer Dokumente zu erweitern.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der

Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

3

Inhalt

1. Einleitung ........................................................................................................... 4

2. Verzeichnis der Einzelfuttermittel .......................................................................... 5

3. Die wichtigsten Verfahren im Überblick ................................................................ 10 3.1 Zerkleinern von Ölsaaten ............................................................................. 10

3.1.1 Reinigen, Trocknen und Vorbereiten der Samen/Bohnen ................................ 10

3.1.2 Zerkleinern und Erhitzen............................................................................ 10

3.1.3 Lösungsmittelextraktion ............................................................................ 10

3.1.4 Desolventierung und Toastung ................................................................... 10

3.1.5. Trocknen, Kühlen und Lagern .................................................................... 10

3.2 Raffination .................................................................................................. 11

3.2.1. Entschleimen: chemische und physikalische Raffination ................................ 11

3.2.2 Neutralisierung: chemische Raffination ........................................................ 11

3.2.3 Bleichen: chemische und physikalische Raffination ........................................ 11

3.2.4 Winterisierung: optional chemische und physikalische Raffination ................... 12

3.2.5 Desodorierung: chemische Raffination ......................................................... 12

3.2.6 Destillation: physikalische Raffination .......................................................... 12

3.3 Modifizierung von Ölen und Fetten ................................................................. 13

3.3.1 Hydrierung ............................................................................................... 13

3.3.2 Umesterung ............................................................................................. 13

3.3.3 Fraktionierung .......................................................................................... 13

3.3.4 Spaltung .................................................................................................. 13

3.4 Ablaufdiagramm Verarbeitung ....................................................................... 14

3.5 Ablaufdiagramm chemische Raffination .......................................................... 15

3.6 Ablaufdiagramm physikalische Raffination ...................................................... 16

3.7 Ablaufdiagramm nachgelagerte Verarbeitung .................................................. 17

4. Risikobewertungen der Sicherheit der Lebens- und Futtermittelkette nach der Methodik

der FEDIOL ....................................................................................................... 18

4.1 Die folgenden pflanzlichen Erzeugnisse wurden einer Risikobewertung zur Sicherheit der Futtermittelkette durch die FEDIOL unterzogen: ........................ 18

4.2 Durchführung der Risikobewertungen durch die FEDIOL ................................... 18

5. Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus

Rapsöl ............................................................................................................. 21

6. Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sojabohnen-Extraktionsschrot

und aus Sojabohnenöl ....................................................................................... 54

7. Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-Extraktionsschrot

und aus Sonnenblumenöl ................................................................................... 87

8. Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und Palmkernöl ......... 122

9. Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen ................................... 147

10. Anhang Mindestanforderungen an die Überwachung – pflanzliche Öle und Proteinschrot

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Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

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Branchenspezifisches Referenzdokument

für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

1. Einleitung

Mitglieder der FEDIOL (Fédération de l'industrie de l'huilerie de la CEE = Vereinigung der Ölmühlenindustrie der EWG) verarbeiten mehr als 35 Mio. t Ölsaaten pro Jahr und erzeugen 11 Mio. t pflanzliche Öle. Darüber hinaus verarbeiten sie 6 Mio. t importierte Öle und erzeugen 25 Mio. t Schrot. Auf dem EU-Markt, mit einem Volumen von 57 Mio. t einem der größten Märkte für Schrote, spielen sie eine bedeutende Rolle (Quelle: Oilworld). Statistiken siehe auch http://www.fediol.eu/.

In Europa sind in ca. 150 Anlagen zur Verarbeitung von Ölsaaten und zur Herstellung von pflanzlichen Ölen und Fetten etwa 20 000 Arbeitnehmer beschäftigt.

Die europäische Proteinschrot- und Pflanzenölindustrie verarbeitet unterschiedliche Arten von ölhaltigen Saaten, Bohnen, Früchten und Nüssen zur Erzeugung pflanzlicher Öle zum menschlichen Verzehr, aber auch als Futtermittel

und für technische Zwecke sowie zur Herstellung von Extraktionsschrot aus Ölsaaten, das als eiweißreiches Futtermittel verwendet wird. Gewöhnlich sind

Mühlen mit integrierten Raffinationsanlagen zur Herstellung fetthaltiger Erzeugnisse ausgestattet, die als Lebens- oder Futtermittel oder für technische Zwecke verwendet werden können. Die folgenden Abschnitte b und c enthalten

weitere Informationen über die erzeugten Einzelfuttermittel und über die Verfahren in der Branche.

Um Unternehmen bei der Herstellung sicherer Erzeugnisse zu unterstützen, hat die FEDIOL die Verarbeitungsketten bei Einzelfuttermitteln aus den wichtigsten

in dieser Branche verarbeiteten Pflanzen einer Risikobewertung unterzogen (siehe auch Abschnitt d). Diese Bewertungen können Betreibern von Anlagen

zum Verarbeiten und zur Raffination von Ölsaaten zur Orientierung bei der Bewertung ihres eigenen Systems zur Gewährleistung der Sicherheit von Futtermitteln dienen. Außerdem unterstützen diese Bewertungen die

Unternehmen in ihrem Dialog mit ihren Kunden, Lieferanten und anderen Interessenträgern über die Kontrolle der Verarbeitungskette. Die

Risikobewertungen tragen also dazu bei, die Sicherheit der Futtermittelkette zu erhöhen. Die FEDIOL weist jedoch darauf hin, dass Unternehmen weiterhin in erster Linie selbst für die Lieferung sicherer Futtermittel verantwortlich sind und

dass diese Bewertungen sie in keiner Weise von dieser Verantwortung entbinden. In den Risikobewertungen werden nicht nur Kontrollmaßnahmen

aufgeführt, sondern auch die in Kapitel 5 des begleitenden Europäischen Leitfadens genannten Präventivprogramme (Prerequisite Programmes = PRP) detailliert beschrieben.

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Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

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2. Verzeichnis der Einzelfuttermittel

Die wichtigsten Ausgangserzeugnisse der Proteinschrot- und Ölindustrie sind Raps, Sojabohnen, Sonnenblumenkerne, rohes Palmöl, rohes Palmkernöl und rohes Kokosöl.

Name Nummer in

Katalog der

Einzelfuttermittel

nach

Verordnung (EU)

Nr. 68/2013

Nummer im

Online-Register of

Feed Materials (Register der Einzelfuttermittel)

Warenbezeichnung

Maiskeim-

Extraktionsschrot

1.2.12 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von Maiskeimen

gewonnen wird

Leinkuchen 2.8.2 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen der Leinsaat anfällt

(botanische Reinheit mindestens 93 %).

Lein-Extraktionsschrot 2.8.3 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion aus Leinkuchen,

der einer geeigneten Wärmebehandlung unterzogen wurde, anfällt.

Kann pansengeschützt sein.

Leinkuchenfutter 2.8.4 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen der Leinsaat anfällt

(botanische Reinheit mindestens 93%). Kann bis zu 1% Bleicherde

und Filterhilfsstoffe (z. B. Kieselerde, amorphe Silicate und

Siliciumdioxid, Phyllosilicate und Zellulose- oder Holzfaser) und

Rohlecithine aus der integrierten Ölpressung und -raffination

enthalten.

Lein-

Extraktionsschrotfutter

2.8.5 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion aus Leinkuchen,

der einer geeigneten Wärmebehandlung unterzogen wurde, anfällt.

Kann bis zu 1% Bleicherde und Filterhilfsstoffe (z. B. Kieselerde,

amorphe Silicate und Siliciumdioxid, Phyllosilicate und Zellulose- oder

Holzfaser) und Rohlecithine aus der integrierten Ölpressung und -

raffination enthalten. Kann pansengeschützt sein.

Lein-

Extraktionsschrotfutter,

mit Soapstock

04306-EN Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion aus Leinkuchen

anfällt, der einer geeigneten Wärmebehandlung unterzogen wurde,

wie im Katalog der Einzelfuttermittel, Verordnung (EU) Nr. 68/2013,

Produktnummer 2.8.5 beschrieben. Kann bis zu 2 % Soapstock (ohne

Lecithine) aus der integrierten Ölpressung und -raffination enthalten.

Rapskuchen 2.14.2 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen von Rapssaaten

anfällt. Kann pansengeschützt sein.

Raps-Extraktionsschrot 2.14.3 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion aus Rapskuchen,

der einer geeigneten Wärmebehandlung unterzogen wurde, anfällt.

Kann pansengeschützt sein.

Rapssaat, extrudiert 2.14.4 Erzeugnis, das aus ganzen Rapskörnern gewonnen wird; durch

Behandlung unter feuchten, warmen Bedingungen und unter Druck

wird die Verkleisterung der Stärke verbessert. Kann pansengeschützt

sein.

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Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

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Rapssaat-

Proteinkonzentrate

2.14.5 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Abtrennen des

Proteinanteils aus Rapskuchen oder Rapssaaten gewonnen wird

Rapskuchenfutter 2.14.6 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen von Rapssaaten

anfällt. Kann bis zu 1% Bleicherde und Filterhilfsstoffe (z. B.

Kieselerde, amorphe Silicate und Siliciumdioxid, Phyllosilicate und

Zellulose- oder Holzfaser) und Rohlecithine aus der integrierten

Ölpressung und -raffination enthalten. Kann pansengeschützt sein.

Raps-

Extraktionsschrotfutter

2.14.7 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion aus Rapskuchen,

der einer geeigneten Wärmebehandlung unterzogen wurde, anfällt.

Kann bis zu 1% Bleicherde und Filterhilfsstoffe (z. B. Kieselerde,

amorphe Silicate und Siliciumdioxid, Phyllosilicate und Zellulose- oder

Holzfaser) und Rohlecithine aus der integrierten Ölpressung und -

raffination enthalten. Kann pansengeschützt sein.

Raps-

Extraktionsschrotfutter,

mit Soapstock

04263-EN Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion aus Rapskuchen

anfällt, der einer geeigneten Wärmebehandlung unterzogen wurde,

wie im Katalog der Einzelfuttermittel, Verordnung (EU) Nr. 68/2013,

Produktnummer 2.14.7 beschrieben. Kann bis zu 2 % Soapstock

(ohne Lecithine) aus der integrierten Ölpressung und -raffination

enthalten.

Sesamkuchen 2.17.3 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen der Samen der

Sesampflanze anfällt (salzsäureunlösliche Asche: höchstens 5 %).

Sojabohnen, getoastet 2.18.1 Sojabohnen (Glycine max. L. Merr.), die einer geeigneten

Wärmebehandlung unterzogen wurden. (Ureaseaktivität: höchstens

0,4 mg N/g/Min.). Kann pansengeschützt sein.

Sojabohnen-Kuchen 2.18.2 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen von Sojasaat

anfällt.

Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot

2.18.3 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von Sojabohnen

und geeigneter Wärmebehandlung anfällt (Ureaseaktivität: höchstens

0,4 mg N/g/Min.).

Kann pansengeschützt sein.

Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot aus

geschälter Saat

2.18.4 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von geschälten

Sojabohnen und geeigneter Wärmebehandlung anfällt.

(Ureaseaktivität: höchstens 0,5 mg N/g/Min.). Kann pansengeschützt

sein.

Soja(bohnen)schalen 2.18.5 Erzeugnis, das beim Schälen von Sojabohnen anfällt

Sojabohnen extrudiert 2.18.6 Erzeugnis, das aus Sojabohnen gewonnen wird und bei dem die

Verkleisterung der Stärke durch Behandlung unter feuchten, warmen

Bedingungen und unter Druck verbessert ist. Kann pansengeschützt

sein.

Sojabohnenflocken 2.18.12 Erzeugnis, das durch Dämpfen oder Infrarot-Mikronisierung und

Walzen geschälter Sojabohnen gewonnen wird (Ureaseaktivität:

höchstens 0,4 mg N/g/Min.).

Soja(bohnen)-

Extraktionsschrotfutter

2.18.13 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von Sojabohnen

und geeigneter Wärmebehandlung anfällt (Ureaseaktivität: höchstens

0,4 mg N/g/Min.). Kann bis zu 1% Bleicherde und Filterhilfsstoffe

(z. B. Kieselerde, amorphe Silicate und Siliciumdioxid, Phyllosilicate

und Zellulose- oder Holzfaser) und Rohlecithine aus der integrierten

Ölpressung und -raffination enthalten. Kann pansengeschützt sein.

Sojabohnen-

Extraktionsschrotfutter

aus geschälter Saat

2.18.14 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von geschälten

Sojabohnen und geeigneter Wärmebehandlung anfällt.

(Ureaseaktivität: höchstens 0,5 mg N/g/Min.). Kann bis zu 1%

Bleicherde und Filterhilfsstoffe (z. B. Kieselerde, amorphe Silicate und

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der

Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

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Siliciumdioxid, Phyllosilicate und Zellulose- oder Holzfaser) und

Rohlecithine aus der integrierten Ölpressung und -raffination

enthalten. Kann pansengeschützt sein.

Sojabohnen-

Extraktionsschrotfutter,

mit Soapstock

04286-EN Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion aus Sojabohnen

anfällt, die einer geeigneten Wärmebehandlung unterzogen wurden,

wie im Katalog der Einzelfuttermittel, Verordnung (EU) Nr. 68/2013,

Produktnummer 2.18.13 beschrieben. Kann bis zu 1,5 % Soapstock

(ohne Lecithine) aus der integrierten Ölpressung und -raffination

enthalten.

Sojabohnen-

Extraktionsschrotfutter,

mit Soapstock, aus

geschälter Saat

04294-EN Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion aus geschälten

Sojabohnen anfällt, die einer geeigneten Wärmebehandlung

unterzogen wurden, wie im Katalog der Einzelfuttermittel, Verordnung

(EU) Nr. 68/2013, Produktnummer 2.18.14 beschrieben. Kann bis zu

1,5 % Soapstock (ohne Lecithine) aus der integrierten Ölpressung und

-raffination enthalten.

Sonnenblumenkuchen 2.19.2 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen von

Sonnenblumensaat anfällt.

Sonnenblumen-

Extraktionsschrot

2.19.3 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von

Sonnenblumenkuchen, der einer geeigneten Wärmebehandlung

unterzogen wurde, anfällt. Kann pansengeschützt sein.

Sonnenblumen-

Extraktionsschrot aus

geschälter Saat

2.19.4 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion und geeignete

Wärmebehandlung von Sonnenblumenkuchen aus ganz oder teilweise

geschälter Saat anfällt.

Höchstgehalt an Rohfaser: 27,5% in der Trockenmasse

Sonnenblumen-

Extraktionsschrotfutter,

mit Soapstock

04285-EN Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion aus

Sonnenblumenkuchen anfällt, der einer geeigneten Wärmebehandlung

unterzogen wurde, wie im Katalog der Einzelfuttermittel, Verordnung

(EU) Nr. 68/2013, Produktnummer 2.19.6 beschrieben. Kann bis zu

2 % Soapstock (ohne Lecithine) aus der integrierten Ölpressung und -

raffination enthalten.

Sonnenblumen-

Extraktionsschrotfutter,

mit Soapstock,

geschält

04274-EN Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion aus

Sonnenblumenkuchen aus ganz oder teilweise geschälter Saat anfällt,

der einer geeigneten Wärmebehandlung unterzogen wurde, wie im

Katalog der Einzelfuttermittel, Verordnung (EU) Nr. 68/2013,

Produktnummer 2.19.6 beschrieben. Kann bis zu 2 % Soapstock

(ohne Lecithine) aus der integrierten Ölpressung und -raffination

enthalten.

Sonnenblumenschalen 2.19.5 Erzeugnis, das durch Schälen der Sonnenblumenkerne anfällt

Sonnenblumen-

Extraktionsschrotfutter

2.19.6 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von

Sonnenblumenkuchen, der einer geeigneten Wärmebehandlung

unterzogen wurde, anfällt. Kann bis zu 1% Bleicherde und

Filterhilfsstoffe (z. B. Kieselerde, amorphe Silicate und Siliciumdioxid,

Phyllosilicate und Zellulose- oder Holzfaser) und Rohlecithine aus der

integrierten Ölpressung und -raffination enthalten. Kann

pansengeschützt sein.

Sonnenblumen-

Extraktionsschrotfutter

aus geschälter Saat

2.19.7 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion und geeignete

Wärmebehandlung von Sonnenblumenkuchen aus ganz oder teilweise

geschälter Saat anfällt. Kann bis zu 1% Bleicherde und Filterhilfsstoffe

(z. B. Kieselerde, amorphe Silicate und Siliciumdioxid, Phyllosilicate

und Zellulose- oder Holzfaser) und Rohlecithine aus der integrierten

Ölpressung und -raffination enthalten.

Höchstgehalt an Rohfaser: 27,5 % in der Trockenmasse

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Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

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Pflanzliche Öle und

Fette (Die Pflanzenart

ist bei der Bezeichnung

zusätzlich anzugeben.)

2.20.1 Aus Pflanzen gewonnene Öle und Fette (außer Rizinusöl); Erzeugnisse

können entschleimt, raffiniert und/oder gehärtet sein

Rohlecithine 2.21.1 Erzeugnis, das beim Entschleimen des Rohöls von Ölsaaten und

Ölfrüchten mit Wasser gewonnen wird. Beim Entschleimen des Rohöls

können Zitronensäure, Phosphorsäure oder Natriumhydroxid zugesetzt

werden

Mohn-

Extraktionsschrot

2.23.2 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion des Kuchens aus

Mohnsaat anfällt

Saueröle aus der

chemischen Raffination

(Bei der Bezeichnung

ist zusätzlich der

botanische oder

tierische Ursprung

anzugeben.)

13.6.1 Erzeugnis, das bei der Entsäuerung von Ölen und Fetten pflanzlichen

oder tierischen Ursprungs mit Laugen gewonnen und anschließend

angesäuert und von der wässrigen Phase getrennt wird; es enthält

freie Fettsäuren, Öle oder Fette und natürliche Komponenten von

Samen, Früchten oder tierischem Gewebe wie Mono- und Diglyceride,

Lecithin und Fasern

Fettsäuredestillate aus

der physikalischen

Raffination

13.6.5 Erzeugnis, das bei der Entsäuerung von Ölen und Fetten pflanzlichen

oder tierischen Ursprungs durch Destillation gewonnen wird; es

enthält freie Fettsäuren, Öle oder Fette und natürliche Komponenten

von Samen, Früchten oder tierischem Gewebe wie Mono- und

Diglyceride, Sterole und Tocopherole

Reine destillierte

Fettsäuren aus der

Fettspaltung

13.6.7 Erzeugnis, das durch Destillation roher Fettsäuren aus der Spaltung

von Öl und Fett gewonnen wird und unter Umständen hydriert ist.

Besteht aus reinen destillierten Fettsäuren C6-C24, aliphatisch,

unverzweigt, monocarbon, gesättigt und ungesättigt.

Kann bis zu 50 ppm Nickel aus der Hydrierung enthalten

Soapstock aus der

chemischen Raffination

13.6.8 Erzeugnis, das bei der Entsäuerung pflanzlicher Öle und Fette mit Hilfe

wässriger Lösungen von Calcium-, Magnesium-, Natrium oder

Kaliumhydroxid gewonnen wird; es enthält Salze freier Fettsäuren, Öle

oder Fette und natürliche Komponenten von Samen, Früchten oder

tierischem Gewebe wie Mono- und Diglyceride, Lecithin und Fasern

Deodestillate aus der

chemischen Raffination

(nur mit Dioxinanalyse,

rückverfolgbar, als

Nachweis dafür, dass

das Erzeugnis die

vorgeschriebenen

Grenzwerte nach

Anhang II der

Verordnung 183/2005

erfüllt)

02202-EN Erzeugnis, das aus der Destillation neutralisierter Öle pflanzlichen (...)

Ursprungs gewonnen wird und das anschließend verarbeitet wird und

öl- oder fetthaltige Bestandteile enthält.

Mit organischen Säuren

veresterte Mono- und

Diglyceride von

Fettsäuren (Die

Bezeichnung wird zur

Angabe der

verwendeten

Fettsäuren angepasst

oder ergänzt.) / Die

Bezeichnung ist

anzupassen oder zu

13.6.9 Mono- und Diglyceride von Fettsäuren mit mindestens

4 Kohlenstoffatomen, die mit organischen Säuren verestert wurden

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Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

9

ergänzen durch einen

Hinweis auf die

organische Säure.)

Glycerin, roh 13.8.1 Nebenprodukt aus:

- der Fettverarbeitung bei der Spaltung von Öl/Fett in Fettsäuren und

Glycerin, gefolgt vom Aufkonzentrieren des Glycerins zu Roh-Glycerin,

oder Umesterung (kann bis zu 0,5 % Methanol enthalten) der

natürlichen Öle/Fette zu Fettsäuremethylester und Roh-Glycerin,

gefolgt vom Aufkonzentrieren des Glycerins zu Roh-Glycerin;

- der Biodieselherstellung (Methyl- oder Ethylester von Fettsäuren)

durch Umesterung von Ölen und Fetten unbestimmten pflanzlichen

oder tierischen Ursprungs. Reste mineralischer und organischer Salze

im Glycerin sind möglich (bis zu 7,5%);

Kann bis zu 0,5 % Methanol und bis zu 4 % MONG (Matter Organic

Non Glycerol) aus Fettsäuremethylestern, Fettsäureethylestern, freien

Fettsäuren und Glyceriden enthalten;

- der Verseifung von pflanzlichen oder tierischen Ölen/Fetten, in der

Regel mit Laugen/Erdalkalien zu Seife.

Kann bis zu 50 ppm Nickel aus der Hydrierung enthalten

1,2,3-Propantriol 13.8.2 Erzeugnis aus:

- der Fettverarbeitung bei a) der Spaltung von Öl/Fett, gefolgt vom

Aufkonzentrieren des Glycerins und der Raffination durch Destillation

(siehe Teil B, Glossar der Verfahren, Nr. 20) oder Ionenaustausch;

b) der Umesterung der natürlichen Öle/Fette zu Fettsäuremethylester

und Roh-Glycerin, gefolgt vom Aufkonzentrieren des Glycerins zu Roh-

Glycerin und der Raffination durch Destillation oder Ionenaustausch;

- der Biodieselerzeugung (Methyl- oder Ethylester von Fettsäuren)

durch Umesterung von Ölen und Fetten unbestimmten pflanzlichen

oder tierischen Ursprungs und anschließender Raffination des

Glycerins. Mindest-Glyceringehalt 99 % in der Trockenmasse.

- der Verseifung von pflanzlichen oder tierischen Ölen/Fetten, in der

Regel mit Laugen/Erdalkalien, zu Seife, gefolgt von der Raffination des

Roh-Glycerins und Destillation.

Kann bis zu 50 ppm Nickel aus der Hydrierung enthalten

Soja(bohnen) und Sonnenblumenkerne können geschält werden; dabei entsteht ein Schrot mit geringem Faseranteil und entsprechend hohem Proteingehalt („Hi-Pro“ / „Low-Pro“).

Weitere verarbeitete Ölsaaten sind Leinsamen, Sesamsamen, Maiskeime und

Mohnsamen. Weitere verarbeitete Öle sind Sheaöl, Illipefett, Distelöl und Erdnussöl. Die vorstehende Liste wird je nach den Entwicklungen in der Pflanzenöl- und Proteinschrot-Branche bzw. nach Entwicklung der EU-Rechtsvorschriften über Einzelfuttermittel (beispielsweise einer Änderung des Katalogs der Einzelfuttermittel)

ggf. überarbeitet.

Diese Liste ist nicht erschöpfend. Für alle als Einzelfuttermittel verkaufte Erzeugnisse muss eine Risikobewertung nach diesem Leitfaden verfügbar sein.

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Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

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3. Die wichtigsten Verfahren im Überblick

3.1 ZERKLEINERN VON ÖLSAATEN

3.1.1 REINIGEN, TROCKNEN UND VORBEREITEN DER SAMEN/BOHNEN

Im ersten Schritt werden die Samen/Bohnen gereinigt und getrocknet. Fremdstoffe wie Steine, Glas und Metall werden durch Aussieben oder mithilfe von Magneten abgetrennt und aus der Futtermittelkette entfernt.

Beim Trocknen wird Kontakt mit Verbrennungsgasen vermieden, sofern die Verbrennung nicht mit Erdgas erfolgt.

Einige Ölsaaten (z. B. Sojabohnen und Sonnenblumenkerne) können nach dem Reinigen geschält werden. Nach dem Schälen hat das Schrot einen geringeren Rohfaseranteil und entsprechend einen höheren Proteingehalt. Auch die Sojabohnenschalen können als solche oder in Form von Pellets als Futtermittel verwendet werden.

3.1.2 ZERKLEINERN UND ERHITZEN

Samen mit hohem Ölgehalt wie etwa Rapssaaten und Sonnenblumenkerne werden nach dem Erhitzen gewöhnlich mechanisch zerkleinert. Der Presskuchen enthält bis zu 18 % Öl und wird anschließend in einem Extraktor weiterbehandelt. Er kann auch mit einer Fertigpresse behandelt werden, die den Ölgehalt auf unter 10 % reduziert. Der dabei entstehende Kuchen wird als Futtermittel verkauft. Sojabohnen haben einen verhältnismäßig geringen Ölgehalt. Sie werden erhitzt und mechanisch zu Ausgangserzeugnissen/Flocken zerkleinert, die dann einer weiteren Extraktion unterzogen werden.

Das ölhaltige Ausgangserzeugnis wird auch kalt gepresst. Die betreffenden Öle

werden als kaltgepresste Öle bezeichnet. Da bei der Kaltpressung nicht das gesamte Öl extrahiert wird, kommt dieses Verfahren nur bei der Erzeugung einiger weniger

besonderer Speiseöle (z. B. bei Olivenöl) zum Einsatz.

3.1.3 LÖSUNGSMITTELEXTRAKTION

Das Öl kann auch durch Lösungsmittelextraktion aus den Samen/Bohnen gewonnen werden. Die vorbehandelten Samen/Bohnen werden einem mehrstufigen Gegenstromverfahren mit einem Lösungsmittel unterzogen, bis der Ölgehalt sich nicht mehr weiter reduzieren lässt. Gewöhnlich wird Hexan als Lösungsmittel verwendet.

Das ölgesättigte Lösungsmittel („Miscella“) wird durch Destillation in seine beiden Bestandteile (Öl und Lösungsmittel) aufgespalten. Anschließend wird es zur Wiederverwendung im Extraktionsverfahren aufbereitet.

3.1.4 DESOLVENTIERUNG UND TOASTUNG

Der hexanhaltige Schrot wird im Desolventizer-Toaster mit einem System zur indirekten Zuführung von Wärme und Dampf behandelt. Das Desolventierungs-/Toastungs-Verfahren hat eine dreifache Funktion: Es dient erstens zur

Rückgewinnung des Lösungsmittels aus dem Schrot, zweitens zur Erhöhung des

Nährwerts des Schrots (z. B. durch Reduzierung des Gehalts an Glucosinolaten oder Trypsininhibitoren und drittens zur Minimierung des Risikos biologischer

Verunreinigungen.

3.1.5. TROCKNEN, KÜHLEN UND LAGERN

Um stabile, transport- und lagerfähige Einzelfuttermittel zu erhalten, wird der Schrot anschließend getrocknet und gekühlt. Im Allgemeinen wird Extraktionsschrot aus Ölsaaten in Silos gelagert. Nur in Ausnahmefällen wird das Erzeugnis in Säcke oder Beutel verpackt. Damit der Schrot nicht an den Silowänden verklebt, wird ein Trennmittel (z. B. Mineralerde) zugesetzt. Dies ist insbesondere bei höheren Silos

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der

Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

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erforderlich. Zu diesem Zweck können allerdings ausschließlich die in den EU-Rechtsvorschriften für Futtermittel zugelassenen Trennmittel (Fließhilfsstoffe) verwendet werden.

3.2 RAFFINATION

Durch Pressen und/oder Extraktion erzeugte Rohöle werden manchmal unmittelbar als Lebens- und Futtermittel verwendet. Meist jedoch werden Rohöle raffiniert.

Beim Raffinieren von Rohöl werden die Schleimstoffe oder Rohlecitine und die freien Fettsäuren aus dem Öl abgetrennt, um einerseits Speiseöl mit einem neutralen Geschmack herzustellen, andererseits aber auch den Nährwert zu erhalten und die

erwünschte Qualität und Stabilität des Enderzeugnisses sicherzustellen.

3.2.1. ENTSCHLEIMEN: CHEMISCHE UND PHYSIKALISCHE RAFFINATION

Das Entschleimen ist der erste Schritt bei der Raffination. Dabei werden die Schleimstoffe/Rohlecitine aus dem Öl abgetrennt. Dazu wird das Rohöl bei erhöhten

Temperaturen mit Wasser, Enzymen oder Säuren in Lebensmittelqualität behandelt. Zum Abschluss dieses Schritts oder nach der Neutralisierung werden die hydrierten Schleimstoffe entfernt. Schleimstoffe sind ein Ausgangserzeugnis für die Herstellung

von Lecithinen.

3.2.2 NEUTRALISIERUNG: CHEMISCHE RAFFINATION

Freie Fettsäuren sind entscheidend für den Säuregrad der Öle. Die chemische Raffination ist das traditionelle Verfahren zur Raffination von Öl. Dabei werden in

einer Neutralisierungsstufe die freien Fettsäuren aus dem Rohöl abgetrennt. Bei der Neutralisierung wird das Öl mit einer lebensmittelverträglichen alkalischen Lösung

(Natronlauge) behandelt, die unter Reaktion mit den freien Fetten Soapstock bildet. Der Soapstock wird – zusammen mit ggf. noch vorhandenen ausgefällten

Schleimstoffen – durch Zentrifugieren vom Öl getrennt. In der Regel enthält Soapstock 40 % Wasser und 60 % Fettanteile (freie Fettsäuren, Trigylceride). In

Anlagen, die Ölsaaten sowohl zerkleinern als auch raffinieren, (kombinierte Zerkleinerung und Raffination) können der Soapstock und die Schleimstoffe in Anteilen von etwa 1,5 % wieder zum Schrot oder zum Kuchen hinzugegeben werden.

Der Soapstock kann unter der Bezeichnung „Soapstock“ („Stock“) auch als Einzelfuttermittel vermarktet oder unter Verwendung einer Säure zu Sauerölen

gespalten werden. Bei der Herstellung von Schleimstoffen und Soapstock durch kombinierte Zerkleinerung und Raffination werden die Schleimstoffe und die freien Fettsäuren

einerseits kontinuierlich aus den Ölen abgetrennt und gleichzeitig als Schleimstoffe oder Soapstock kontinuierlich zum Schrot oder Kuchen hinzugegeben. Die

Bestandteile des Soapstocks sind teilweise natürliche Bestandteile von Samen und Bohnen. Daher gelangen auch ausschließlich natürliche Bestandteile, die aus den Samen und Bohnen abgetrennt wurden, wieder in den Zerkleinerungsprozess. Ob in

den integrierten Ölmühlen/Ölraffinerien Soapstock wieder zum Schrot oder zum Kuchen hinzugegeben wird, hängt von der Art der Anlage ab und kann somit nicht im

täglichen Geschäftsbetrieb entschieden werden. In seiner Sitzung vom 17. und 18. Januar 2013 bestätigte der Ständige Ausschuss

für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit, Abteilung Tierernährung, dass Schrot und Kuchen, zu denen in integrierten Ölmühlen/Ölraffinerien Soapstock hinzugegeben wurde, als Einzelfuttermittel verwendet werden können.

3.2.3 BLEICHEN: CHEMISCHE UND PHYSIKALISCHE RAFFINATION

Durch Bleichen (oder Entfärben) wird der Gehalt an Farbstoffen wie Carotinoiden und Chlorophyll reduziert. Bei dieser Behandlung werden jedoch auch Rückstände

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von Phosphatiden, Seifen, Spuren von Metallen, Oxidationsprodukte und Eiweiße entfernt. Diese Spurenstoffe würden bei der weiteren Verarbeitung stören und die

Qualität des Enderzeugnisses beeinträchtigen. Daher werden sie durch Adsorption mit Aktiv-Ton oder Siliciumdioxid entfernt. Bei integrierten Ölmühlen/Ölraffinerien

wird die verwendete Bleicherde wieder in das Schrot eingebracht. Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel enthält, ist von der Wiederverwertung in Einzelfuttermitteln ausgeschlossen

und wird außerhalb des Futtermittelsektors entsorgt. Schwere polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe werden ggf. mit Aktivkohle aus Rohölen

abgetrennt. Mit Aktivkohle verunreinigte Bleicherde wird außerhalb des Futtermittelsektors entsorgt.

3.2.4 WINTERISIERUNG: BEI CHEMISCHER ODER PHYSIKALISCHER RAFFINATION

Im Rahmen des Winterisierungsprozesses kristallisieren Wachse aus und werden

durch Filtration entfernt, damit sie die flüssige Fraktion nicht bei niedrigeren

Temperaturen trüben. Der nach der Filtration verbleibende Filterkuchen besteht aus Öl, Wachsen und Filterhilfsstoffen. Anschließend kann der Filterkuchen wieder dem

Toaster zugeführt und dem Schrot zugefügt (integrierte Ölmühle/Ölraffinerie) oder als Einzelfuttermittel verkauft werden (eigenständige Ölraffinerie). Der Begriff der „Winterisierung“ wurde vor Jahrzehnten geprägt und ursprünglich für

Baumwollsamenöl verwendet, das zur Durchführung dieses Prozesses winterlichen Temperaturen ausgesetzt wurde. Winterisierungsprozesse, bei denen die Kontrolle

der Kristallisation über die Temperatur abläuft, werden bei Sonnenblumen- und Maisöl durchgeführt. Dieses Verfahren wird auch als „Entwachsen“ bezeichnet.

3.2.5 DESODORIERUNG: CHEMISCHE RAFFINATION

Die Desodorierung erfolgt durch eine Vakuum-Dampfdestillation, bei der die relativ

flüchtigen Bestandteile entfernt werden, die unerwünschte Geschmacksnoten,

Gerüche und Farben in Fetten und Ölen mit sich bringen. Dies wird durch die großen Flüchtigkeitsunterschiede bei diesen unerwünschten Stoffen und den Triglyceriden

ermöglicht.

Der Zweck der Desodorierung besteht in der Entfernung von unangenehmen

Geruchs- und Geschmacksstoffen und anderen flüchtigen Bestandteilen wie etwa

Pestiziden und leichten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen durch ein

Strippmedium. Eine sorgfältige Durchführung dieses Prozesses verbessert auch die Haltbarkeit und die Farbe des Öls unter Beibehaltung des Nährwertes.

Je nach Verweilzeit im Desodorierer wird der Prozess im Vakuum (0,5 bis 8 mbar) bei Temperaturen zwischen 180 °C und 270 °C mithilfe eines Strippmediums wie z. B. Dampf oder Stickstoff durchgeführt, da die Stoffe, welche die Gerüche und

Geschmacksnoten hervorrufen, in der Regel flüchtig sind. Die Bedingungen werden im Rahmen dieser Bereiche ggf. angepasst, um die Entfernung bestimmter Stoffe

sicherzustellen. Dieser Schritt umfasst auch eine weitere Entfernung von Eiweißen.

3.2.6 DESTILLATION: PHYSIKALISCHE RAFFINATION

Bei der physikalischen Raffination werden freie Fettsäuren durch Destillation abgetrennt. Der Siedepunkt der freien Fettsäuren ist niedriger als der Siedepunkt des Triglycerid-Öls. Freie Fettsäuren aus Verfahren zur physikalischen Raffination werden

auch als Fettsäuredestillate bezeichnet. Reine Raffinerien, d. h. Anlagen, die Rohöle als Ausgangserzeugnisse beziehen und daher keine Ölsaaten zerkleinern,

unterziehen häufig tropische Öle wie etwa Palmöl, Palmkernöl und Kokosöl einer physikalischen Raffination. In integrierten Ölmühlen/Ölraffinerien können Öle aus Ölsaaten, z. B. Raps-, Sonnenblumen- und Sojaöl, ebenfalls physikalisch raffiniert

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werden. Bei der physikalischen Raffination erfolgt keine Neutralisierung des Rohöls, und daher wird auch kein Soapstock erzeugt.

3.3 MODIFIZIERUNG VON ÖLEN UND FETTEN

3.3.1 HYDRIERUNG

Die Hydrierung ist der Prozess der direkten Anlagerung von Wasserstoff an den ungesättigten Bindungen der Fettsäuren. Der Zweck der Hydrierung besteht darin, durch die Reduzierung ungesättigter Doppelbindungen im Ölsystem Öle und Fette mit bestimmten Schmelzeigenschaften oder Oxidationsbeständigkeiten zu erhalten.

Die Hydrierung erfolgt durch eine Reaktion von Öl mit Wasserstoffgas mithilfe von Hitze und Metallkatalysatoren wie z. B. Nickel.

3.3.2 UMESTERUNG

Bessere Schmelzeigenschaften lassen sich bei Öl-/Fettsystemen auch durch eine

Umesterung erzielen, die als Umverteilung von Fettsäuren verschiedener Fette/Öle auf dem Glyceringrundgerüst definiert wird. Es gibt zwei Arten von Umesterungsprozessen: die chemische und die enzymatische

Umesterung.

Bei der chemischen Umesterung mithilfe von basischen Katalysatoren, wie z. B. Natriummethylat, werden die Fettsäuren in nicht festgelegter, zufälliger Weise neu

angeordnet. Die Umesterung mit immobilisierten Lipasen wird in der Branche häufiger durchgeführt, da sie eine gezielte Änderung der Position von Fettsäuren in den

Triglyceriden ermöglicht.

Nach der Hydrierung oder Umesterung wird das gewonnene Erzeugnis gebleicht (soweit erforderlich) und (erneut) desodoriert.

3.3.3 FRAKTIONIERUNG

Die Länge einer Triglyceridkette ist entscheidend für den Schmelzpunkt. Bei der Fraktionierung erfolgt eine kontrollierte Kristallisation. Feststoffe werden mit

Lösungsmitteln, durch Winterisierung oder durch Pressen abgetrennt. Das Pressen erfolgt mit hydraulischem Druck oder durch Vakuumfiltration. Durch Fraktionierung werden Spezialfette aus Palm- und Palmkernöl hergestellt.

3.3.4 SPALTUNG

Durch Spaltung der Esterverbindungen von Triglyceriden mit Wasser und unter

hohem Druck entstehen Fettsäuren und Glycerinmoleküle. Das Glycerin wird mit dem Wasser abgetrennt.

Im nachstehenden Ablaufdiagramm werden die folgenden wesentlichen Prozesse dargestellt:

– Zerkleinern von Ölsaaten – Chemische Raffination von Öl

– Physikalische Raffination von Öl

– Nachgelagerte Verarbeitung von raffiniertem Öl

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3.4 ABLAUFDIAGRAMM VERARBEITUNG

Ablaufdiagramm Verarbeiten von Ölsaatena

Samen

Zerkleinern und

Erhitzen

Vorpressung

Lösungsmittelext

raktion

Entfernen von

Lösungsmittel durch

Destillation/Strippen

Rohöl

Seiten 19,37 &

54d

Zum Entschleimen

Rohöl

Zum Entschleimen

Filterhilfsstoff

nach dem Bleichenb

Desolventiser

Toaster

Trocknen

Kühlung

Schrot

Seiten 20, 38 &55d

(2.14.3, 2.14.6, 2.18.3,2.18.4, 2.18.13, 2.18.14,2.19.3,

2.19.4, 2.19.6,2.19.7)c

aus Raffinationb

Soapstock

aus Winterisierungb

Gebrauchte

Bleicherde

Reinigen,

Trocknen,

Schälen

Spelzen/

Schalen

Lösungsmittel

Kuchen

Trennmittel

aTypisches Ablaufdiagramm; die Abfolge der Prozessschritte kann je nach Anlage unterschiedlich sein.

bDie Nummer bezieht sich auf den Katalog der Einzelfuttermittel“ (Verordnung (EU) Nr. 68/2013 der

Kommission).

cGilt nur für integrierte Ölmühlen/Ölraffinierien.

dDiese Seitenzahlen beziehen sich auf die Sicherheitsbewertungen in diesem Anhang.

Pressung unter

hohem Druck Kuchen

(2.1.4.2, 2.1.4.6)c

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15

3.5 ABLAUFDIAGRAMM CHEMISCHE RAFFINATION

Ablaufdiagramm Raffination Chemische Raffinationa

Rohöl

aus Destillation/Strippen aus der Vorpressung

Entschleimen

Entschleimtes

Rohöl

(2.20.1)c

Neutralisierung

Bleichen

Winterisierung

Desodorierung

Raffiniertes Öl

Seiten 23, 41, 59,73, 90d

(2.20.1)c

Deodistillate

Seiten 26, 44, 62,

76,93d

Lauge

Aktivkohle

(optional)

Filterhilfsstoff

Rohlecithine

(Schleim)

(2.21.1)c

Trocknen

Lecithin

Salze von

Fettsäuren

(13.6.4)c

zum

Desolventiser/

Toasterb

Filterhilfsstoffe

Spalten Säuren

Salzwasser Saueröl

Seiten 25, 43, 61, 75, 92

gebrauchte

Bleicherdeb

Zur Lösungsmittel-

extraktione

zum Desolventiser/

Toastere

Säuren

Soapstock

(13.6.8)c

aTypisches Ablaufdiagramm; die Abfolge der Prozessschritte kann je nach Anlage unterschiedlich sein.

bIn integrierten Ölmühlen/Ölraffinerien wird gebrauchte Bleicherde mit Aktivkohle nicht wieder in den Schrot

zurückgeführt, sondern außerhalb der Futtermittelkette entsorgt.

cDie Nummer bezieht sich auf den Katalog der Einzelfuttermittel“ (Verordnung (EU) Nr. 68/2013 der

Kommission).

dDiese Seitenzahlen beziehen sich auf die Sicherheitsbewertungen in diesem Anhang.

eGilt nur für integrierte Ölmühlen/Ölraffinierien.

Bleicherde

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16

3.6 ABLAUFDIAGRAMM PHYSIKALISCHE RAFFINATION

Ablaufdiagramm Raffination

Physikalische Raffinationa

Rohöl

Entschleimen

Bleicherde

Winterisierung Filterhilfsstoffe

Bleichen

Zur

Lösungsmittel-

extraktione

Destillation

Filterhilfsstoffe

Fettsäuredestillate

Seiten 24, 42, 60, 74,91d

(13.6.5)c

zum

Desolventiser/Toastere

Gebrauchte

Bleicherdeb

Säuren

Aktivkohle

(optional)

Raffiniertes Öl

Seiten 23, 41, 59, 73, 90d

Rohlecithine

(Schleime)(2.21.1)c

zum

Desolventiser/Toasterb

Entschleimtes

Rohöl(2.20.1)c

aTypisches Ablaufdiagramm; die Abfolge der Prozessschritte kann je nach Anlage unterschiedlich sein.

bIn integrierten Ölmühlen/Ölraffinerien wird gebrauchte Bleicherde mit Aktivkohle nicht wieder in den Schrot

zurückgeführt, sondern außerhalb der Futtermittelkette entsorgt.

cDie Nummer bezieht sich auf den Katalog der Einzelfuttermittel“ (Verordnung (EU) Nr. 68/2013 der Kommission).

dDiese Seitenzahlen beziehen sich auf die Sicherheitsbewertungen in diesem Anhang.

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17

3.7 ABLAUFDIAGRAMM NACHGELAGERTE VERARBEITUNG

Ablaufdiagramm Nachgelagerte Verarbeitung

Rohes, raffiniertes

oder verarbeitetes Öl

Hydrieren Umesterung

Chemisch/

enzymatisch

Spaltung +

fraktionierte

Destillation Fraktionieren

Hydriertes Öl

(2.20.1)* Umgeestertes Öl

Fettsäuren aus

Spaltung

(13.6.6, 13.6.7)*

Glycerin

(13.8.1, 13.8.2)* Olein Stearin

zur Raffination (optional)

* Die Nummer bezieht sich auf den Katalog der Einzelfuttermittel“ (Verordnung (EU) Nr. 68/2013 der Kommission).

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18

4. Risikobewertungen der Sicherheit der Lebens- und Futtermittelkette nach der Methodik der FEDIOL

4.1 DIE FOLGENDEN PFLANZLICHEN ERZEUGNISSE WURDEN EINER

RISIKOBEWERTUNG ZUR SICHERHEIT DER FUTTERMITTELKETTE DURCH DIE FEDIOL UNTERZOGEN:

Rapssaaten Sojabohnen Sonnenblumenkerne

Fruchtfleisch und Kerne der Ölpalme Kokosnüsse

4.2 DURCHFÜHRUNG DER RISIKOBEWERTUNGEN DURCH DIE FEDIOL

Die FEDIOL ist nach der im Leitfaden, Kapitel 6 – HACCP, beschriebenen Methodik vorgegangen.

1.1. Für jedes ölhaltige pflanzliche Erzeugnis erstellte die FEDIOL ein Ablaufdiagramm

mit den folgenden Kettenelementen: Anbau der Pflanze, Lagerung und Transport

der geernteten Ölsaaten oder -früchte, Verarbeitung der Samen und Früchte zu verschiedenen öl- und proteinhaltigen Erzeugnissen und deren Lagerung und

abschließender Transport zum Endabnehmer in der Lebensmittel-/Futterindustrie. Palmkern- und Kopraschrot werden als Einzelfuttermittel im Rahmen dieser Bewertungen nicht berücksichtigt, da sie von Unternehmen

hergestellt werden, die nicht der FEDIOL angehören.

1.2. Für jedes Kettenelement erläuterte die FEDIOL die Gefahren für die Lebens-/Futtermittelsicherheit, von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden

kann, dass sie an diesem Punkt in der Kette auftreten könnten, sofern keine Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden. Für die Verarbeitungsschritte (Zerkleinern und/oder Raffination sowie die weitere Verarbeitung) wurden

Gefahren im Zusammenhang mit den Betriebsmitteln und den Anlagen allgemein beschrieben. Bei Gefahren für die Sicherheit handelt es sich um biologische (B),

chemische (C) oder physikalische Agenzien (P) in Erzeugnissen oder um Zustände von Erzeugnissen, die sich schädigend auf die Gesundheit von Menschen und Tieren auswirken.

1.3. Die Gefahrenkontrolle in Bezug auf Kettenelemente, die landwirtschaftliche

Aktivitäten beinhalten, liegt in der Verantwortung der Unternehmer, die an dieser Stelle an der Kette beteiligt sind. Dazu gehören der Anbau von Pflanzen, der Transport und die Lagerung der geernteten Ölsaaten oder -früchte, die

Trocknung der Ölsaaten und die Zerkleinerung der Ölfrüchte. Aus diesem Grund wurden die Gefahren identifiziert, die an diesen Stellen auftreten können, die

Risiken jedoch keiner weiterführenden Bewertung unterzogen (keine Bewertung der Wahrscheinlichkeit und des Schweregrads). Aufgrund der in den Risikobewertungen der FEDIOL genannten Gefahren kann der Unternehmer vor

Ort jedoch nicht die erforderlichen Abhilfemaßnahmen treffen. Mitglieder der FEDIOL müssen dies berücksichtigen, wenn sie in den betreffenden Lieferketten

tätig sind. Kontrollmaßnahmen in Bezug auf diese Gefahren können jedoch auch später bei der Saatverarbeitung oder Raffination ergriffen werden.

1.4. Diese Risikobewertungen können für jeden einzelnen Hersteller von pflanzlichen Ölen und von Proteinschrot je nach Herkunft der Ausgangserzeugnisse und je

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Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

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nach den individuellen und spezifischen Verarbeitungsbedingungen des Unternehmers unterschiedlich sein.

Außerdem enthalten diese Tabellen keine betrieblichen Präventionsprogramme

(OPRP = Operational Prerequisite Programmes) und keine kritischen Kontrollpunkte (CCP = Critical Control Points), da der Beschluss über die Einführung dieser OPRP oder CCP auf die Gegebenheiten bei jeder einzelnen

Anlage oder Fertigungslinie abgestimmt sein sollte.

1.5. Die FEDIOL hat die Risikobewertung begründet.

1.6. Sie hat geprüft, ob EU-Rechtsvorschriften oder Handelsstandards (etwa der

FEDIOL, der FOSFA oder der NOFOTA) Grenzwerte für die betreffenden Gefahren vorschreiben, und die Grenzwerte ggf. angegeben.

1.7. Die Verpackung von Erzeugnissen überschreitet den Rahmen dieser Methodik zur

Bewertung von Risikoanalysen in Lieferketten. Der Transport von Lieferungen ab

Werk wird in dieser Methodik ebenfalls nicht berücksichtigt.

Im Folgenden wurden die Bewertungen der Sicherheitsrisiken in Lebens- und Futtermittelketten bei Sojabohnen-, Raps-, Sonnenblumen-, Palm-/Palmkern- und Kokosöl zusammengestellt. Diese Bewertungen sind auch der Website der FEDIOL zu

entnehmen: http://www.fediol.eu. Wie bereits erläutert, sind die Risikobewertungen jeweils in folgende Abschnitte

gegliedert: ein Ablaufdiagramm der gesamten Lieferkette und Risikoblätter zur Beschreibung der Risiken für jeden einzelnen Schritt in der

Lieferkette (d. h. Anbau, Trocknen, Zerkleinern, Raffination, Lagerung und Transport).

Zu den Risikoblättern zur Lagerung und zum Transport bei Sonnenblumen-, Raps-, Palm(kern-)- und Kokoserzeugnissen siehe Erläuterungen im Zusammenhang mit Sojabohnen.

Die FEDIOL unterzieht die Bewertungen der Lebens- und Futtermittelsicherheit der Lieferketten von Erzeugnissen aus Ölsaaten und

aus Ölfrüchten alle zwei Jahre einer Evaluierung.

* * *

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

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Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

Ablaufdiagramm der Produktionskette für Rapsölerzeugnisse zur Verwendung als Futtermittel in

der EU Rapsanbau

Rapssaaten

Reinigung

Trocknen in der Primärproduktion

Getrocknete Rapssaaten

(A) Transport Lagerung

(Sem

i-Bat

ch-

Raf

finat

ion)

(A) Transport

(4.1)

Herstellung von

raffiniertem Öl

(4.2)

Herstellung von Raps-Fettsäure-destillaten

(4.3)

Herstellung von sauren Rapsölen

(4.4)

Herstellung von Raps-

Deo-destillaten

(4) Raffination

(1 ) Rapsanbau

Rapssaaten

Reinigung

(2) Trocknen in der Primärproduktion

Getrocknete

Rapssaaten

Gebrauchte Bleicherde Filterhilfs-

stoffe

Salze von

Fettsäuren

Entschleimtes

Raps-Rohöl

(3) Zerkleinern von Rapssaaten

Rohlecithine (3.2) Herstellung von Rohlecithinen

(Schleimstoffe)

(3.1) Herstellung von Rohöl

(3.3) Herstellung von Raps-Extraktionsschrot

(B) Transport

Raffiniertes

Rapsöl

Raps-

Deodestillate

Raps-

Fettsäuredestillate

Saure Rapsöle

Herstellung von Nebenprodukten von Raps-Fettsäuren

Herstellung von Raps-Fettsäuren

Spalten und Destillieren (oleochemische Industrie)

Raps-

Extraktionsschrot

(A) Transport

Nebenprodukte von Raps-Fettsäuren

(B)

Transport

Mischung

EU-

FUTTERMITTELINDUSTRIE

Raps-

Fettsäuren

aus der

Fettspaltung

AUSSERHALB DER EU

INNERHALB DER EU

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Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

5. Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen

aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

1. Anbau des Raps*

GEFAHR KAT. WAHRSCHEINLICH-

KEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchstgehalte

(RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

der RHG

C Drittländer, die Rapssaaten ausführen,

verwenden Positivlisten für den Einsatz

von Pestiziden beim Anbau, die bei

manchen Stoffen im Widerspruch zu

europäischen Rechtsvorschriften zu

Pestizidrückständen stehen können.

Rapssaaten aus Feuchtgebieten können

hohe Fungizid-Gehalte aufweisen.

Nach der Verordnung (EG)

Nr. 396/2005 ist das

Inverkehrbringen von Waren

verboten, die die in den Anhängen

genannten RHG nicht erfüllen. In

Anhang I der Verordnung (EG)

Nr. 178/2006 werden die Lebens-

und Futtermittelerzeugnisse genannt,

bei denen bestimmte

Rückstandsgehalte an Pestiziden

nicht überschritten werden dürfen.

Die Anhänge II, III und IV der

Verordnung 149/2008 enthalten die

RHG für die in Anhang I genannten

Erzeugnisse.

In der EU nicht zugelassene

GVO

B Unterschiedliche Verfahrensdauer bei der

Zulassung neuer GVO in der EU und in

Drittländern, aus denen Ölsaaten

eingeführt werden. Risiko des

Vorkommens von Spuren von in der EU

nicht zugelassenen GVO in Ölsaaten, die

in die EU eingeführt wurden.

Dies ist weniger eine

Frage der

Lebensmittelsicherheit

als vielmehr der

Rechtskonformität.

Phytotoxine C Rapssaaten können Unkraut enthalten. Richtlinie 2002/32/EG begrenzt den

Höchstgehalt an toxischen

Unkrautsamen.

Sichtkontrolle der

Rapssaaten.

* Die Bewertung von außerhalb der EU liegenden Risiken würde den Rahmen dieses Dokuments sprengen.

Weitere Informationen siehe Methodikdokument Abschnitt 2.3.

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Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

2. Trocknen von Rapssaaten in der Primärproduktion*

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Durch Trocknen

verursachte

Verunreinigungen

Dioxin C Beim Verbrennen von

Abfällen können Dioxine

freigesetzt werden. Bislang

lagen die in Ölmühlen

gemessenen Dioxingehalte

bei Raps-Rohöl unterhalb der

Nachweisgrenze.

Verhaltenskodex zur

Verhütung und

Verringerung der

Kontamination von

Lebens- und Futtermitteln

mit Dioxinen und

dioxinähnlichen PCB

(Codex-Alimentarius-

Standard CAC/RCP 62-

2006)

In bewährten Herstellungsverfahren wird der Einsatz von Brennstoffen empfohlen, aus denen keine Dioxine und keine dioxinähnlichen Verbindungen und keine sonstigen schädlichen Verunreinigungen freigesetzt werden.

Zur direkten Erhitzung sollten

geeignete Brenner verwendet

werden. Die Überwachung wird als

erforderlich betrachtet, um

sicherzustellen, dass beim Trocknen

oder Erhitzen keine größeren

Mengen an Dioxinen und

dioxinhaltigen PCB freigesetzt

werden. Beim direkten Trocknen

dürfen keine Abfallprodukte als

Brennstoff eingesetzt werden.

Einzelfuttermittel aus Rapssaaten

müssen die Grenzwerte der

Richtlinie 2002/32/EG für Dioxin und

dioxinhaltige PCB erfüllen.

* Die Bewertung von außerhalb der EU liegenden Risiken würde den Rahmen dieses Dokuments sprengen.

Weitere Informationen siehe Methodikdokument Abschnitt 2.3.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

23

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

Betriebsmittel und Anlagen: Zerkleinern von Rapssaaten, Raffination und Verarbeitung des Öls

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Hydrauliköle oder

Schmiermittel der Anlagen

C Gering Hoch 3 Hydrauliköle und Schmiermittel können

toxische Verbindungen enthalten.

Das Präventivprogramm sollte

gewährleisten, dass die

Kontamination von

Erzeugnissen mit nicht

lebensmittelverträglichen

Hydraulikölen oder

Schmiermitteln vermieden

und das Risiko einer

Kontamination der

Erzeugnisse mit

lebensmittelverträglichen

Hydraulikölen und

Schmiermitteln minimiert wird.

Im Rahmen des

Präventivprogramms könnte

die Erfassung der

verwendeten Mengen

vorgesehen werden.

Verunreinigungen in

Wasser wie

Perfluoroktansulfonsäure

(PFOS) und

Perfluoroctansäure (PFOA)

C Gering Mittel 2 Beim Zerkleinern und bei der Raffination

wird Wasser verwendet.

Bei der Herstellung von

Futtermitteln ist nach

Maßgabe von Verordnung

183/2005 Wasser von

geeigneter Qualität zu

verwenden.

Reinigungsmittel und

Kesselchemikalien

C Mittel Mittel 3 Reinigungsmittel und Dampf (unter

Verwendung von Kesselchemikalien)

kommen mit den Erzeugnissen in

Berührung.

Im Produktionssystem

verwendete Reinigungsmittel

sollten ausgespült werden.

Reinigungsmittel und

Kesselchemikalien müssen

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

24

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

zur Verwendung in der

Lebensmittelindustrie

geeignet sein.

Heizflüssigkeiten aus

Anlagen und Ausrüstungen

C Mittel Hoch 4 Unternehmen, die nicht der FEDIOL

angehören, können weiterhin

Heizflüssigkeiten verwenden.

Nach dem Verhaltenskodex der FEDIOL

zur Erhitzung von Speiseölen

während der Verarbeitung ist

die Verwendung von

Heizflüssigkeiten nicht

zulässig.

Zur Erhitzung sind heißes

Wasser oder Dampf zu

verwenden. Ansonsten sollte

ein Kontrollmechanismus

gewährleisten, dass eine

Kontamination der

Erzeugnisse mit

Heizflüssigkeiten

ausgeschlossen ist.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

25

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

3. Zerkleinern von Rapssaaten

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Toxine aus Schädlings-

bekämpfungsmitteln

C Gering Hoch 3 Vergiftete Körner aus offenen

Kisten können in die

Lebensmittelkette gelangen.

Das Programm zur

Schädlingsbekämpfung muss

für die Lebensmittelkette

geeignet sein.

Toxische

Hexanverbindungen

(z. B. Benzol)

C Gering Hoch 3 In der Industrie verwendetes

Hexan kann toxische

Verbindungen enthalten.

In Richtlinie 2009/32/EG

werden die Reinheitskriterien

für die Verwendung von

Hexan beim Zerkleinern von

Ölsaaten beschrieben.

In jedem Fall ist Hexan in

Lebensmittelqualität zu

verwenden.

Fremdstoffe wie Glas, Holz

und Metalle

P Mittel Mittel 3 Fremdstoffe können

vorhanden sein.

Die Abtrennung von

Fremdstoffen sollte durch ein

geeignetes System

sichergestellt werden.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

26

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

3.1 Herstellung von Rohöl

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Verunreinigungen durch

Filterhilfsstoffe

C Gering Hoch 3 Mit dem Rohöl können

Verunreinigungen aus den

Filterhilfsstoffen

ausgewaschen werden.

Daher sind für die

Lebensmittelindustrie

geeignete Filterhilfsstoffe zu

verwenden.

Mineralöle aus einem

defekten

Rückgewinnungssystem

C Mittel Mittel 3 Zur Rückgewinnung von

Hexan werden

lebensmittelverträgliche

Mineralöle mit niedriger bis

mittlerer Viskosität verwendet.

Es liegt im Interesse der

Ölmühlenbetreiber, möglichst

viel Hexan

zurückzugewinnen, um das

Rückgewinnungssystem

instand zu halten.

Das Mineralöl des

Rückgewinnungssystems

muss lebensmittelverträglich

sein. Das Präventivprogramm

sollte gewährleisten, dass die

Kontamination von

Erzeugnissen mit nicht

lebensmittelverträglichen

Hydraulikölen oder

Schmiermitteln vermieden

und das Risiko einer

Kontamination der

Erzeugnisse mit

lebensmittelverträglichen

Hydraulikölen und

Schmiermitteln minimiert wird.

Im Rahmen des

Präventivprogramms könnte

die Erfassung der

verwendeten Mengen

vorgesehen werden.

Der niederländische GMP-

Höchstgehalt für C(10-40) in

Ölen liegt bei 400 mg/kg.

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchstgehalte

(RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

C Gering* Mittel 2 Durch regelmäßige

Überwachung von

Rapssaaten auf

Pestizidrückstände wird

nachgewiesen, dass die

Rückstände unter den

gesetzlichen Höchstgehalten

Die Höchstgehalte für

Pestizidrückstände sind der

Verordnung (EG)

Nr. 396/2005 zu entnehmen.

Nach der Verordnung kann

ein Verarbeitungs-

/Konzentrationsfaktor für

*Je nach Ursprung der

Rapssaaten besteht eine

mittlere Wahrscheinlichkeit

dafür, dass die RHG für

bestimmte Pestizidrückstände

überschritten werden.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

27

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

der RHG liegen. Pestizide in verarbeiteten

Erzeugnissen angenommen

werden, wenn die

Lebensmittelsicherheit

gewahrt wird. Die FEDIOL

(Standpunkt 11SAF181)

gelangte zu dem Schluss,

dass angesichts des

durchschnittlichen Ölgehalts

von Rapssaaten (40-45 %) für

die Festlegung der RHG von

Rapsöl ein

Verarbeitungsfaktor von 2,5

angenommen werden sollte.

In der Richtlinie 2002/32/EG

über unerwünschte Stoffe

in der Tierernährung

genannte

Pestizidrückstände

C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene Pestizide

können in der Umwelt

vorkommen. Die

Wahrscheinlichkeit, dass

diese Pestizide in Raps-Rohöl

nachgewiesen werden

können, ist jedoch sehr

gering.

Richtlinie 2002/32/EG enthält

Höchstgehalte für

verschiedene

Pestizidrückstände in

Futtermitteln.

Dioxin C Sehr gering Hoch 2 Im Verhaltenskodex der

FEDIOL zur Sammlung von

Daten über das Vorkommen

von Verunreinigungen in Öl-

und Schroterzeugnissen im

Anhang zu Dioxin können

Anforderungen an die

Dioxinkontrollen bei

Rapssaaten bestimmten

geografischen Ursprungs

vorgeschrieben werden.

Hexanrückstände im Rohöl C Hoch Gering 3 Nach der Öl-Extraktion

mithilfe von Hexan und der

Nach der Verordnung (EG)

Nr. 767/2009 über das

Toxikologische Bewertungen

haben ergeben, dass Raps-

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

28

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

nach der Rückgewinnung anschließenden

Rückgewinnung des Hexans

aus dem Öl verbleiben im

Rohöl Spuren von Hexan.

Inverkehrbringen von

Futtermitteln müssen

Einzelfuttermittel frei von

herstellungsbedingten

chemischen

Verunreinigungen und von

Verarbeitungshilfsstoffen sein,

sofern nicht im Katalog ein

bestimmter Höchstgehalt

festgelegt ist. Im Katalog der

Einzelfuttermittel (Verordnung

(EU) Nr. 68/2013) werden die

Höchstgehalte der

betreffenden chemischen

Verunreinigungen auf 0,1 %

(1000 ppm) beschränkt.

Rohöl mit Hexangehalten bis

zu 1000 ppm in Futtermitteln

unbedenklich ist. Die FOSFA

nimmt einen Flammpunkt von

121 °̊C als Grenzwert für die

Sicherheit beim Transport und

bei der Lagerung an.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

29

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

3.2 Herstellung von Rohlecithinen

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Mineralöle aus einem

defekten

Rückgewinnungssystem

C Mittel Mittel 3 Zur Rückgewinnung von

Hexan werden

lebensmittelverträgliche

Mineralöle mit niedriger bis

mittlerer Viskosität verwendet.

Es liegt im Interesse der

Ölmühlenbetreiber, möglichst

viel Hexan

zurückzugewinnen, um das

Rückgewinnungssystem

instand zu halten.

Das Mineralöl des

Rückgewinnungssystems

muss lebensmittelverträglich

sein. Das Präventivprogramm

sollte gewährleisten, dass die

Kontamination von

Erzeugnissen mit nicht

lebensmittelverträglichen

Hydraulikölen oder

Schmiermitteln vermieden

und das Risiko einer

Kontamination der

Erzeugnisse mit

lebensmittelverträglichen

Hydraulikölen und

Schmiermitteln minimiert wird.

Im Rahmen des

Präventivprogramms könnte

die Erfassung der

verwendeten Mengen

vorgesehen werden.

Der niederländische GMP-

Höchstgehalt für C(10-40) in

Ölen liegt bei 400 mg/kg.

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchstgehalte

(RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

der RHG

C Gering* Mittel 2 Durch regelmäßige

Überwachung von

Rapssaaten auf

Pestizidrückstände wird

nachgewiesen, dass die

Rückstände unter den

gesetzlichen Höchstgehalten

liegen.

Die Höchstgehalte für

Pestizidrückstände sind der

Verordnung (EG)

Nr. 396/2005 zu entnehmen.

Nach der Verordnung kann

ein Verarbeitungs-

/Konzentrationsfaktor für

Pestizide in verarbeiteten

Erzeugnissen angenommen

werden, wenn die

Lebensmittelsicherheit

gewahrt wird.

*Je nach Ursprung der

Rapssaaten besteht eine

mittlere Wahrscheinlichkeit

dafür, dass die RHG für

bestimmte Pestizidrückstände

überschritten werden.

Page 30: Branchenspezifisches Referenzdokument für die … · Bleicherde und Filterhilfsstoffe (z. B. Kieselerde, amorphe Silicate und EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument

EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

30

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

In der Richtlinie 2002/32/EG

über unerwünschte Stoffe

in der Tierernährung

genannte

Pestizidrückstände

C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene Pestizide

können in der Umwelt

vorkommen. Die

Wahrscheinlichkeit, dass

diese Pestizide in Raps-Rohöl

nachgewiesen werden

können, ist jedoch sehr

gering.

Richtlinie 2002/32/EG enthält

Höchstgehalte für

verschiedene

Pestizidrückstände in

Futtermitteln.

Hexanrückstände in den

Rohlecithinen nach der

Rückgewinnung

C Hoch Gering 3 Nach der Öl-Extraktion

mithilfe von Hexan und der

anschließenden

Rückgewinnung des Hexans

aus dem Öl verbleiben im

Rohöl Spuren von Hexan.

Nach der Verordnung (EG)

Nr. 767/2009 über das

Inverkehrbringen von

Futtermitteln müssen

Einzelfuttermittel frei von

herstellungsbedingten

chemischen

Verunreinigungen und von

Verarbeitungshilfsstoffen sein,

sofern nicht im Katalog ein

bestimmter Höchstgehalt

festgelegt ist. Im Katalog der

Einzelfuttermittel (Verordnung

(EU) Nr. 68/2013) werden die

Höchstgehalte der

betreffenden chemischen

Verunreinigungen auf 0,1 %

(1000 ppm) beschränkt.

Toxikologische Bewertungen

haben ergeben, dass

Hexangehalte bis zu

1000 ppm in

Einzelfuttermitteln

unbedenklich sind. Die

FOSFA nimmt einen

Flammpunkt von 121 °C als

Grenzwert für die Sicherheit

beim Transport und bei der

Lagerung an.

Krankheitserreger B Gering Mittel 2 Wachstum von

Mikroorganismen infolge der

Kondensation von

Wasserdampf aus

Rohlecithinen.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

31

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

3.3 Herstellung von Rapskuchen und -Extraktionsschrot

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Dioxin aus Trennmitteln C Gering Hoch 3 Trennmittel sind

mineralischen Ursprungs und

können von Natur aus Dioxin

enthalten. Dioxin ist für

Menschen und Tiere giftig.

In Verordnung (EG) Nr.

2439/1999 werden die

Qualitätskriterien für

Trennmittel beschrieben.

In jedem Fall sind für

Futtermittel unbedenkliche

Trennmittel zu beziehen.

Salmonellen B Hoch Hoch 4 Salmonellen stellen im

Hinblick auf die

mikrobiologische

Verunreinigung von

Futtermitteln eine erhebliche

Gefahr dar. Sie sind in der

Umwelt weit verbreitet, und

jedes einzelne Glied der

Lebensmittelkette, von den

Erzeugern bis zu den

Verbrauchern, spielt eine

Rolle bei der Reduzierung des

Risikos der Schädigung von

Menschen und Tieren.

Gemeinsam mit drei weiteren

Vereinigungen, die

Lieferanten und Verbraucher

von Futtermitteln vertreten,

(FEFAC, COCERAL und

COPA-COGECA) hat die

FEDIOL die Verantwortung für

die Herausgabe eines

Branchenleitfadens

übernommen, der den

Unternehmen helfen soll, die

Gefährdung durch

Salmonellen zu reduzieren.

Im Juni 2011 wurden die

„Common principles for the

FEDIOL, FEFAC, COCERAL,

COPA-COGECA: „Common

principles for the management

of the Salmonella risk in the

feed chain“ (Gemeinsame

Grundsätze der FEDIOL, der

FEFAC, des COCERAL und

des COPA-COGECA für die

Bewältigung des

Salmonellenrisikos in der

Lebensmittelkette).

FEDIOL: „Recommendation

on moisture content for

rape/colza seed meal and

sunflower seed meal“

(Empfehlung zum

Feuchtegehalt von

Raps/Rübsen- und

Sonnenblumen-

Extraktionsschrot).

Das Präventivprogramm für

Unternehmer soll folgende

Maßnahmen umfassen:

a) Schutz von

Einzelfuttermitteln vor

Verunreinigungen bei der

Verarbeitung und bei der

Lagerung z. B. durch

geschlossene Systeme und

geeignete Hygienepraktiken

bzw. ggf. durch Abtrennung

von Räumlichkeiten als

Hygienezonen.

b) Zeit- und

Temperaturkontrollen beim

Desolventiser-Toaster (DT).

c) Feuchtekontrollen des

Extraktionsschrots/Kuchens.

Die FEDIOL empfiehlt für

Raps-Extraktionsschrot einen

Feuchtegehalt von max.

12,5 %.

der Unternehmer führt eine

Überwachung der

Fertigungslinie mit

Probenahmen aus der

gesamten Linie ein: ab dem

Zeitpunkt, zu dem das

Erzeugnis den DT

(Desolventizer-Toaster)

verlässt, über die Zuführung

in das Lagersilo bis zum

Ausladebereich.

Der Unternehmer muss

aufgrund seines

Datenmaterials realistische

Ziele für die Reduzierung der

Verunreinigung seines

Extraktionsschrots bzw.

seiner Kuchen durch

Salmonellen setzen.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

32

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

management of the

Salmonella risk in the feed

chain“ (Gemeinsame

Grundsätze für die

Bewältigung des

Salmonellenrisikos in der

Lebensmittelkette)

veröffentlicht. Der

Europäische Leitfaden für

eine gute Praxis bei der

industriellen Herstellung

sicherer Einzelfuttermittel

wurde unter Berücksichtigung

dieser Grundsätze geändert.

Wenn das

Überwachungssystem in

Einzelfuttermittel-

Enderzeugnissen

Salmonellen erkennt,

kommen folgende

Maßnahmen in Betracht:

o Serotypisierung und Rückverfolgung zur Bestimmung des Ursprungs der Verunreinigung;

o Überprüfung der Verarbeitungsbedingungen und relevanter Präventivprogramme;

o Zusätzliche Reinigung von Lagerräumen und -behältnissen und von Fahrzeugen (soweit vorhanden);

o Zusätzliche Reinigung von Anlagen und Ausrüstung

o Überprüfung früherer Kontrollergebnisse;

o Möglicherweise weitere Schulungen bzw. Änderungen an Prozessen oder Verfahren;

o Chemische Behandlung, um die Salmonellenbelastung auf ein annehmbares Niveau zu reduzieren;

Dioxin aus gebrauchter

Bleicherde

C Gering Hoch 3 Bleicherde ist mineralischen

Ursprungs und kann daher

von Natur aus Dioxin

enthalten. Dioxin ist für

Menschen und Tiere giftig.

In Richtlinie 2002/32/EG

werden die Höchstgehalte für

Dioxin in Einzelfuttermitteln

pflanzlichen Ursprungs auf

0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-

TEQ) und die Summe von

Verunreinigungen mit

Dioxinen und dioxinähnlichen

PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-

PCDD/F-PCB-TEQ)

Frische Bleicherde ist von

Lieferanten zu beziehen, die

die Anforderungen der

FEDIOL nach dem

Verhaltenskodex der FEDIOL

für die Beschaffung frischer

Bleicherde zur Ölraffination

erfüllen.

Das betreffende Risiko

besteht nur bei integrierten

Ölmühlen/Ölraffinerien.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

33

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

festgelegt.

Die FEDIOL hat einen

Verhaltenskodex für die

Beschaffung frischer

Bleicherde zur Ölraffination veröffentlicht, in dem ein

Höchstgehalt für Dioxin und

dioxinähnliche PCB von

1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-

PCB-TEQ) genannt wird.

Hexanrückstände C Hoch Gering 3 Extraktionsschrot aus

Ölsaaten enthält

Hexanrückstände.

Nach der Verordnung (EG)

Nr. 767/2009 über das

Inverkehrbringen von

Futtermitteln müssen

Einzelfuttermittel frei von

herstellungsbedingten

chemischen

Verunreinigungen und von

Verarbeitungshilfsstoffen sein,

sofern nicht im Katalog ein

bestimmter Höchstgehalt

festgelegt ist. Im Katalog der

Einzelfuttermittel (Verordnung

(EU) Nr. 68/2013) werden die

Höchstgehalte der

betreffenden chemischen

Verunreinigungen auf 0,1 %

(1000 ppm) beschränkt.

Toxikologische Bewertungen

haben ergeben, dass

Hexangehalte bis zu

1000 ppm in Extraktionsschrot

aus Ölsaaten unbedenklich

sind. OVID, der Verband der

ölsaatenverarbeitenden

Industrie in Deutschland, hat

ein Sicherheitsdatenblatt

herausgegeben, in dem zur

Verhütung von Explosionen

während des Transports auf

Binnenschiffen für Raps-

Extraktionsschrot ein

Höchstgehalt von 300 ppm

Hexan genannt wird.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

34

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

4. Raffination

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN

,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNG

EN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Verunreinigungen in

Verarbeitungshilfsstoffen

(alkalischen Lösungen oder

in Säuren), z. B.

Quecksilber in Natronlauge

C Gering Hoch 3 Die Verarbeitungshilfsstoffe

kommen mit dem Erzeugnis in

Berührung.

Verarbeitungshilfsstoffe, die unmittelbar mit

dem Öl in Berührung kommen, müssen

lebens- oder futtermittelverträglich sein.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

35

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

4.1 Herstellung von raffiniertem Rapsöl

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Dioxine und dioxinähnliche

PCB

C Gering Hoch 3 Eine potenzielle Quelle für

Verunreinigungen von Ölen mit

Dioxin ist das Trocknen von

Rapssaaten und die Verwendung

von Bleicherde. Bei der

Raffination wird Bleicherde

allerdings nur in Konzentrationen

von 1-3 % eingesetzt. Während

der Destillation verdampft Dioxin

zum Teil.

In Richtlinie 2002/32/EG werden die

Höchstgehalte für Dioxin in

Einzelfuttermitteln pflanzlichen

Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-

PCDD/F-TEQ) und die Summe von

Verunreinigungen mit Dioxinen und

dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg

(WHO-PCDD/F-PCB-TEQ)

festgelegt.

Die FEDIOL hat einen

Verhaltenskodex für die

Beschaffung frischer Bleicherde zur

Ölraffination* erarbeitet, in dem ein

Höchstgehalt für Dioxin und

dioxinähnliche PCB von 1,5 ng/kg

(WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) genannt

wird.

Frische Bleicherde ist von

Lieferanten zu beziehen, die

die Anforderungen der

FEDIOL nach dem

Verhaltenskodex der FEDIOL

für frische Bleicherde erfüllen.

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchstgehalte

(RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

der RHG

C Gering* Mittel 2 Durch regelmäßige

Überwachung von Rapssaaten

auf Pestizidrückstände wird

nachgewiesen, dass die

Rückstände unter den

gesetzlichen Höchstgehalten

liegen.

Die Höchstgehalte für

Pestizidrückstände sind der

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu

entnehmen. Nach der Verordnung

kann ein Verarbeitungs-

/Konzentrationsfaktor für Pestizide

in verarbeiteten Erzeugnissen

angenommen werden, wenn die

Lebensmittelsicherheit gewahrt

wird. Die FEDIOL (Standpunkt

11SAF181) gelangte zu dem

Schluss, dass angesichts des

durchschnittlichen Ölgehalts von

Rapssaaten (40-45 %) ein

Verarbeitungsfaktor von 2, 5

*Je nach Ursprung der

Rapssaaten besteht eine

mittlere Wahrscheinlichkeit

dafür, dass die RHG für

bestimmte Pestizidrückstände

überschritten werden.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

36

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

angenommen werden sollte, um die

RHG für Rapsöl festzulegen.

In der Richtlinie 2002/32/EG

über unerwünschte Stoffe

in der Tierernährung

genannte

Pestizidrückstände

C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene Pestizide

können in der Umwelt

vorkommen. Die

Wahrscheinlichkeit, dass diese

Pestizide in Raps-Rohöl

nachgewiesen werden können,

ist jedoch sehr gering.

Richtlinie 2002/32/EG enthält

Höchstgehalte für verschiedene

Pestizidrückstände in Futtermitteln.

Mikrobiologische

Verunreinigung

B Gering Mittel 2 Der Feuchtegehalt (d. h. die

Wasseraktivität) raffinierter Öle

ist so gering, dass es nicht zu

einem Bakterienwachstum

kommen kann.

Fremdstoffe wie Glas, Holz

und Metalle

P Mittel Mittel 3 Vor dem Verladen sind

geeignete Hygieneverfahren

(z. B. geschlossene Systeme)

anzuwenden und Filter zu

verwenden.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

37

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

4.2 Physikalische Raffination Herstellung von Raps-Fettsäuredestillaten

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Dioxin C Gering Hoch 3 Bleicherde ist bei der Raffination

des Öls eine potenzielle Quelle

von Verunreinigungen mit Dioxin.

Bei der Raffination wird

Bleicherde allerdings nur in

Konzentrationen von 1-3 %

eingesetzt.

In Richtlinie 2002/32/EG werden die

Höchstgehalte für Dioxin in

Einzelfuttermitteln pflanzlichen

Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-

PCDD/F-TEQ) und die Summe von

Verunreinigungen mit Dioxinen und

dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg

(WHO-PCDD/F-PCB-TEQ)

festgelegt.

Zur Tierernährung bestimmte

Erzeugnisse mit einem Gehalt an

einem unerwünschten Stoff, der den

festgesetzten Höchstgehalt

überschreitet, dürfen nicht zu

Verdünnungszwecken mit dem

gleichen oder mit anderen zur

Tierernährung bestimmten

Erzeugnissen gemischt werden

(Richtlinie 2002/32/EG).

Nach Verordnung 225/2012 zur

Änderung der Verordnung 183/2005

über Futtermittelhygiene müssen

sämtliche Partien der

Fettsäuredestillate zur

Futtermittelherstellung auf den

Gesamtgehalt an Dioxinen und

dioxinähnlichen PCB geprüft

werden.

Die FEDIOL hat einen

Verhaltenskodex für die

Frische Bleicherde ist von

Lieferanten zu beziehen, die

die Anforderungen der

FEDIOL nach dem

Verhaltenskodex der FEDIOL

für die Beschaffung frischer

Bleicherde zur Ölraffination

erfüllen.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

38

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

Beschaffung frischer Bleicherde zur

Ölraffination veröffentlicht, in dem

ein Höchstgehalt für Dioxin und

dioxinähnliche PCB von 1,5 ng/kg

(WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) genannt

wird.

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchstgehalte

(RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

der RHG

C Gering* Mittel 2 Durch regelmäßige

Überwachung von Rapssaaten

auf Pestizidrückstände wird

nachgewiesen, dass die

Rückstände unter den

gesetzlichen Höchstgehalten

liegen.

Die Höchstgehalte für

Pestizidrückstände sind der

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu

entnehmen. Nach der Verordnung

kann ein Verarbeitungs-

/Konzentrationsfaktor für Pestizide

in verarbeiteten Erzeugnissen

angenommen werden, wenn die

Futtermittelsicherheit gewahrt wird.

*Je nach Ursprung der

Rapssaaten besteht eine

mittlere

Wahrscheinlichkeit dafür,

dass die RHG für

bestimmte

Pestizidrückstände

überschritten werden.

In der Richtlinie 2002/32/EG

über unerwünschte Stoffe

in der Tierernährung

genannte

Pestizidrückstände

C Gering Hoch 3 Einige verbotene Pestizide

können in der Umwelt

vorkommen. Die

Wahrscheinlichkeit, dass diese

Pestizide in Raps-Rohöl

nachgewiesen werden können,

ist jedoch sehr gering.

Richtlinie 2002/32/EG enthält

Höchstgehalte für verschiedene

Pestizidrückstände in Futtermitteln.

Produkte, die die

Anforderungen nicht erfüllen,

dürfen für Futtermittel nicht

verwendet werden.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

39

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

4.3 Chemische Raffination: Herstellung von Raps-Soapstock(salzen) und von sauren Rapsölen ohne Deodestillate

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchstgehalte

(RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

der RHG

C Gering* Mittel 2 Durch regelmäßige

Überwachung von Rapssaaten

auf Pestizidrückstände wird

nachgewiesen, dass die

Rückstände unter den

gesetzlichen Höchstgehalten

liegen.

Die Höchstgehalte für

Pestizidrückstände sind der

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu

entnehmen. Nach der Verordnung

kann ein Verarbeitungs-

/Konzentrationsfaktor für Pestizide

in verarbeiteten Erzeugnissen

angenommen werden, wenn die

Futtermittelsicherheit gewahrt wird.

*Je nach Ursprung der

Rapssaaten besteht eine

mittlere

Wahrscheinlichkeit dafür,

dass die RHG für

bestimmte

Pestizidrückstände

überschritten werden.

In der Richtlinie 2002/32/EG

über unerwünschte Stoffe

in der Tierernährung

genannte

Pestizidrückstände

C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene Pestizide

können in der Umwelt

vorkommen. Die

Wahrscheinlichkeit, dass diese

Pestizide in Raps-Rohöl

nachgewiesen werden können,

ist jedoch sehr gering.

Richtlinie 2002/32/EG enthält

Höchstgehalte für verschiedene

Pestizidrückstände in Futtermitteln.

Dioxin C Sehr gering Hoch 2 Laut dem FEDIOL-

Informationsblatt zum

Zerkleinern und zur Raffination

bei der Herstellung von

Soapstock (Ref. 12SAF183)

entspricht der Anteil öllöslicher

Verunreinigungen bei Soapstock

dem Anteil bei Rohölen.

Nach Verordnung 225/2012 zur

Änderung der Verordnung 183/2005

über Futtermittelhygiene müssen

sämtliche Partien des Soapstocks

und der Saueröle zur

Futtermittelherstellung auf den

Gesamtgehalt an Dioxinen und

dioxinähnlichen PCB geprüft

werden.

Bei integrierten

Ölmühlen/Ölraffinerien

kann Soapstock in den

Extraktionsschrot

zurückgeführt werden,

ohne die Sicherheit zu

beeinträchtigen.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

40

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

4.4 Chemische Raffination: Herstellung von Raps-Deodestillaten

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Dioxin C Mittel Hoch 4 Bleicherde ist bei der

Raffination des Öls eine

potenzielle Quelle von

Verunreinigungen mit Dioxin.

Bei der chemischen

Raffination konzentrieren

Dioxine zu Deodestillaten.

In Richtlinie 2002/32/EG werden die

Höchstgehalte für Dioxingehalte in

Einzelfuttermitteln pflanzlichen

Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-

PCDD/F-TEQ) und die Summe von

Verunreinigungen mit Dioxinen und

dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg

(WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) festgelegt.

Nach Verordnung 225/2012 zur

Änderung der Verordnung 183/2005

über Futtermittelhygiene müssen

sämtliche Deodestillat-Partien zur

Futtermittelherstellung auf den

Gesamtgehalt an Dioxinen und

dioxinähnlichen PCB geprüft werden.

Zur Tierernährung bestimmte

Erzeugnisse mit einem Gehalt an

einem unerwünschten Stoff, der den

festgesetzten Höchstgehalt

überschreitet, dürfen nicht zu

Verdünnungszwecken mit dem

gleichen oder mit anderen zur

Tierernährung bestimmten

Erzeugnissen gemischt werden

(Richtlinie 2002/32/EG).

Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex

für die Beschaffung frischer Bleicherde

zur Ölraffination veröffentlicht, in dem

ein Höchstgehalt für Dioxin und

dioxinähnliche PCB von 1,5 ng/kg

(WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) genannt

wird.

Deodestillate aus der chemischen

Raffination dürfen nur dann in

Futtermitteln verwendet werden, wenn

durch eine geeignete Behandlung

sichergestellt wurde, dass die

Dioxingehalte die Höchstgehalte der

Richtlinie 2002/32 über unerwünschte

Stoffe nicht überschreiten (siehe auch

FEDIOL-Informationsblatt über behandelte

Deodestillate zur Verwendung in

Futtermitteln (Ref. 12SAF196)).

Fetthaltige Erzeugnisse aus

kontinuierlichen Raffinationsprozessen mit

kombinierter physikalischer und

chemischer Raffination in einer einzigen

Anlage können für Futtermittelzwecke

verwendet werden, wenn durch Analysen

nachgewiesen wurde, dass die

Grenzwerte für Dioxin- und

Pestizidrückstände eingehalten werden.

Frische Bleicherde ist von Lieferanten zu

beziehen, die die Anforderungen der

FEDIOL nach dem Verhaltenskodex der

FEDIOL für die Beschaffung frischer

Bleicherde zur Ölraffination erfüllen.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

41

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchstgehalte

(RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

der RHG

C Mittel Mittel 3 Durch regelmäßige

Überwachung von

Rapssaaten auf

Pestizidrückstände wird

nachgewiesen, dass die

Rückstände unter den

gesetzlichen Höchstgehalten

liegen. Bei der chemischen

Raffination konzentrieren

Dioxine jedoch zu

Deodestillaten.

Die Höchstgehalte für

Pestizidrückstände sind der

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu

entnehmen. Nach dieser Verordnung

kann ein Transferfaktor für

zugelassene Pestizide in verarbeiteten

Erzeugnissen angenommen werden,

wenn die Futtermittelsicherheit gewahrt

wird.

In der Richtlinie 2002/32/EG

über unerwünschte Stoffe

in der Tierernährung

genannte

Pestizidrückstände

C Mittel Hoch 4 Einige verbotene Pestizide

können in der Umwelt

vorkommen. Die

Wahrscheinlichkeit, dass

diese Pestizide in Raps-Rohöl

nachgewiesen werden

können, ist jedoch sehr

gering. Die Pestizide reichern

sich ggf. während der

Raffination in den Destillaten

an.

Richtlinie 2002/32/EG enthält

Höchstgehalte für verschiedene

Pestizidrückstände in Futtermitteln.

Deodestillate aus der chemischen

Raffination dürfen nur dann in

Futtermitteln verwendet werden, wenn

durch eine geeignete Behandlung

sichergestellt wurde, dass die

Pestizidrückstände die Höchstgehalte der

Richtlinie 2002/32 über unerwünschte

Stoffe nicht überschreiten (siehe auch

FEDIOL-Informationsblatt über behandelte

Deodestillate zur Verwendung in

Futtermitteln (Ref. 12SAF196)).

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

42

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

5. Hydrieren von Rapsöl

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Nickel C Gering Hoch 3 Nickel wird beim

Hydrieren (Härten) von

Öl als Katalysator

eingesetzt.

Verarbeitungshilfsstoffe, die unmittelbar mit

dem Öl in Berührung kommen, müssen

lebens- oder futtermittelverträglich sein.

Das gehärtete Öl ist zu filtern.

Der Nickelgehalt gehärteter

Öle liegt bei FEDIOL-

Mitgliedern deutlich unter

20 ppm.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

43

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

A. Lagerung und Transport von Rapssaaten und Raps-Extraktionsschrot

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Toxine aus

Schädlingsbekämpfungsmit

teln

C Gering Hoch 3 Vergiftete Körner aus offenen Kisten

können in die Lebensmittelkette

gelangen.

Das Programm zur

Schädlingsbekämpfung muss

für die Lebensmittelkette

geeignet sein.

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchstgehalte

(RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

der RHG

C Mittel Mittel 3 Der Einsatz von Pestiziden bei

Ölsaaten nach der Ernte ist

problematisch, da die Pestizide in

dem kurzen verbleibenden Zeitraum

nicht abgebaut werden können.

Länder, die Ölsaaten ausführen,

verwenden Positivlisten für den

Einsatz von Pestiziden, die bei

manchen Stoffen im Widerspruch zu

europäischen Rechtsvorschriften

stehen können, insbesondere bei

weichen Samen wie etwa

Sonnenblumen. Auch bei der

Lagerung und beim Transport

vorheriger Ladungen verwendete

Pestizide können zu

Verunreinigungen bei Rapssaaten

führen.

Nach der Verordnung

396/2005 ist das

Inverkehrbringen von Waren

verboten, die die in den

Anhängen dieser Verordnung

genannten RHG nicht erfüllen.

Mit dem Transport und der

Lagerung von Erzeugnissen

befasste Unternehmen

müssen Pestizide sachgemäß

einsetzen und dies

entsprechend dokumentieren.

Ansonsten müssen sie sich

vergewissern, dass die

Pestizidrückstände beim

Transport und bei der

Lagerung die

Rückstandshöchstgehalte der

EU-Rechtsvorschriften nicht

überschreiten.

Verunreinigungen durch die

vorherige Ladung beim

Transport mit Ackerwagen,

Lastkraftwagen oder

Binnen- oder Seeschiffen

C Gering Hoch 3 Ölsaaten und Extraktionsschrot aus

Ölsaaten werden nicht mit

Transportmitteln befördert, die für

den Transport von Nahrungs- oder

Futtermitteln vorgesehen sind.

Transportunternehmen

müssen Ackerwagen,

Lastkraftwagen und Binnen-

oder Seeschiffe daher vor

dem Verladen reinigen. Vor

dem Verladen sind die

Transportmittel auf Sauberkeit

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

44

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

zu prüfen.

Verunreinigung durch

vorherige Ladung bei der

Lagerung

C Gering Hoch 3 Ölsaaten und Extraktionsschrot aus

Ölsaaten können durch frühere

mykotoxinhaltige Ladungen

verunreinigt werden.

Unternehmen, die diese

Erzeugnisse lagern, müssen

die Lager daher vor der

Nutzung reinigen und auf

Sauberkeit prüfen.

Verunreinigung mit Melamin C Gering Mittel 2 Analytisch, wie bei Proteinen Nach Verordnung 2002/32 gilt

für Melamin in

Einzelfuttermitteln ein

Höchstgehalt von 2,5 mg/kg.

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45

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

Neu

B.

Transport von zur Verwendung als Futtermittel vorgesehenen

Rapsölen und von aus Rapsöl hergestellten Erzeugnissen mit

Tankcontainern oder Kesselwagen, Binnenschiffen oder

Küstenschiffen (außer Seeschiffen).

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Verunreinigungen durch

vorherige Ladung

- Tankcontainer oder Kesselwagen und Binnenschiffe

C Mittel Hoch 4 Straßentankwagen und

Binnenschiffe können zum

Transport von nicht lebens- oder

futtermittelverträglichen

Erzeugnissen (z. B. von

Petrochemikalien) eingesetzt

worden sein.

Straßentankwagen und

Binnenschiffe, die nicht für den

Transport von Lebens- oder

Futtermitteln vorgesehen sind,

sollten einem validierten

Reinigungsverfahren unterzogen

werden.

- Straßentankwagen,

Tankcontainer, Kesselwagen

und Binnenschiffe nach EU-

Standards für den Transport

von Lebensmitteln

C Gering Hoch 3 Speiseöle werden meist mit

Transportmitteln befördert, die

ausdrücklich für Lebensmittel

vorgesehen sind.

Nach der Verordnung (EG) Nr.

852/2004 über Lebensmittelhygiene

müssen flüssige Lebensmittel mit für

den Transport von Lebensmitteln

vorgesehenen Tankcontainern oder

Kesselwagen und Binnenschiffen

befördert werden.

FEDIOL-Kodex über Arbeitsverfahren

für den Massengut-Transport von zur

unmittelbaren Verwendung als

Lebensmittel vorgesehenen Ölen und

Fetten mit Straßentankwagen und mit

Tankcontainern (Ref. 07COD138).

Bei vorheriger Beförderung anderer

Ladung(en) sind Prüfungen

vorzunehmen, wie im

Praxisleitfaden der FEDIOL zur

Prüfung von Transportmitteln und

von Kesselauskleidungen auf

Verunreinigungen durch vorherige

Ladung(en) (Ref. 07COD143F)

beschrieben.

- Küstentanker nach EU-

Standards für den Transport

C Gering Hoch 3 Bei Küstentankern zur

Beförderung von Ölen und

Verhaltenskodex der FEDIOL für den

Massengut-Transport von Ölen und

Bei vorheriger Beförderung anderer

Ladung(en) sind Prüfungen

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

46

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

von Lebensmitteln Fetten im

Kurzstreckenseeverkehr in der

EU muss in jedem Fall

zumindest die unmittelbar zuvor

beförderte Ladung ein Erzeugnis

gewesen sein, das entweder

lebensmittelverträglich ist oder

das in der EU-Liste der

zulässigen vorherigen Ladungen

der Richtlinie 96/3/EG aufgeführt

ist.

Fetten in die Europäische Union oder

innerhalb der Europäischen Union

(Ref. 14COD152) (einschließlich der

Arbeitsverfahren der FOSFA).

vorzunehmen, wie im

Praxisleitfaden der FEDIOL zur

Prüfung von Transportmitteln und

von Kesselauskleidungen auf

Verunreinigungen durch vorherige

Ladung(en) (Ref. 07COD143F)

beschrieben. FOSFA-Zertifikat einer

von einem FOSFA-Mitglied

anerkannten Aufsichtsperson

(Superintendent) über die

Konformität, Sauberkeit und

Eignung von Schiffstanks. Vom

Kapitän/Ersten Offizier

unterzeichnetes kombiniertes

FOSFA-Master‘s Certificate oder

eine gleichwertige Erklärung des

Schiffseigners oder eines befugten

Vertreters, jeweils vor dem

Verladen und vor dem Transport

der Ladung

Verunreinigung durch

Reinigungsmittel

- Tankcontainer oder

Kesselwagen und

Binnenschiffe

C Mittel Mittel 3 Erhöhtes Risiko an

Reinigungsstationen, an denen

Tanks sowohl für Lebensmittel

als auch für Chemikalien

gereinigt werden.

Verhaltenskodex der FEDIOL für den

Massengut-Transport von Ölen und

Fetten in die Europäische Union oder

innerhalb der Europäischen Union

(Ref. 14COD152)

Beim Reinigen der Tanks sind

bewährte Verfahren anzuwenden.

.

- Küstentanker C Mittel Mittel 3 Wenn ein Küstentanker nicht

ausschließlich für Lebens- oder

Futtermittel eingesetzt wird,

besteht ein erhöhtes Risiko.

Verhaltenskodex der FEDIOL für den

Massengut-Transport von Ölen und

Fetten in die Europäische Union oder

innerhalb der Europäischen Union

(Ref. 14COD152) (einschließlich der

Arbeitsverfahren der FOSFA).

FOSFA-Zertifikat einer von einem

FOSFA-Mitglied anerkannten

Aufsichtsperson (Superintendent)

über die Konformität, Sauberkeit

und Eignung von Schiffstanks.

Vom Kapitän/Ersten Offizier

unterzeichnetes kombiniertes

FOSFA-Master‘s Certificate oder

eine gleichwertige Erklärung des

Schiffseigners oder eines befugten

Vertreters, jeweils vor dem

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

47

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

Verladen und vor dem Transport

der Ladung

Erhitzen oder Kühlen von

Flüssigkeiten aus Anlagen

- Straßentankwagen C Gering Hoch 3 Die verwendeten Edelstahltanks

werden mit Motorkühlwasser

beheizt, das durch ein

doppelwandiges System (nicht

durch Rohrschlangen) zugeführt

wird.

Verhaltenskodex der FEDIOL für den

Massengut-Transport von Ölen und

Fetten in die Europäische Union oder

innerhalb der Europäischen Union

(Ref. 14COD152)

Bei direkten Heizsystemen dürfen

keine Heizflüssigkeiten verwendet

werden.

- Kesselwagen,

Tankschleppkähne

- - Küstentanker

C

C

Gering

Gering

Hoch

Hoch

3

3

Die Verwendung toxischer

Heizflüssigkeiten ist zulässig.

Wegen der verhältnismäßig

geringen Erhitzung beim

Transport besteht nur ein

geringes Risiko, dass

Heizflüssigkeiten in das zu

transportierende Erzeugnis

gelangen.

Die Verwendung toxischer

Heizflüssigkeiten ist zulässig.

Wegen der verhältnismäßig

geringen Erhitzung beim

Transport besteht nur ein

geringes Risiko, dass

Heizflüssigkeiten in das zu

transportierende Erzeugnis

Verhaltenskodex der FEDIOL für den

Massengut-Transport von Ölen und

Fetten in die Europäische Union oder

innerhalb der Europäischen Union

(Ref. 14COD152)

Verhaltenskodex der FEDIOL für den

Massengut-Transport von Ölen und

Fetten in die Europäische Union oder

innerhalb der Europäischen Union

(Ref. 14COD152) (einschließlich der

Arbeitsverfahren der FOSFA).

Heizschlangen in Kesselwagen

müssen aus Edelstahl gefertigt

sein.

Wenn Heizflüssigkeiten verwendet

wurden, muss der

Transportunternehmer, der das Öl

befördert, Unterlagen über mögliche

Nettoverluste vorlegen und ggf.

erforderliche Untersuchungen

vornehmen.

Wenn Heizflüssigkeiten verwendet

wurden, muss der

Transportunternehmer, der das Öl

befördert, Unterlagen über mögliche

Nettoverluste vorlegen und ggf.

erforderliche Untersuchungen

vornehmen.

Zur Erhitzung wird

heißes Wasser oder

Dampf empfohlen.

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48

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

gelangen.

Fremdstoffe P Mittel Mittel 3 In einem Qualitätsplan sollte

vorgeschrieben werden, dass die

Befüllung von Straßentankwagen

mit raffinierten Ölen in einem

überdachten Bereich erfolgt.

Verunreinigung C/P/

B

Mittel Mittel 3 In den Herkunftsländern der Öle

kann es zu Verunreinigungen

mit Mineralöl gekommen sein.

FFEDIOL-Kodex über Arbeitsverfahren

für den Massengut-Transport von zur

unmittelbaren Verwendung als

Lebensmittel vorgesehenen Ölen und

Fetten mit Straßentankwagen und mit

Tankcontainern (Ref. 07COD138)

Analyse aller eingehenden Partien.

Anwendung verpflichtender

Mindestanforderungen des

FFEDIOL-Kodex über

Arbeitsverfahren für den

Massengut-Transport von zur

unmittelbaren Verwendung als

Lebensmittel vorgesehenen Ölen

und Fetten mit Straßentankwagen

und mit Tankcontainern,

beispielsweise die Verfügbarkeit

von Informationen über die Route

der Lkws und den Standort beim

Verschließen des Tanks

(Ref. 07COD138).

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

49

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

C. Lagerung von Rapsöl

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD RISIKOKLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Verunreinigungen

infolge fehlender

Trennung

(Verunreinigung aus

vorherigen Ladungen,

Verwendung falscher

Verbindungsstücke,

Verwendung

gemeinsamer Ausrüstung

und Anlagen)

C Gering Hoch 3 Diese Risikoeinstufung betrifft Lager, in denen

sowohl Chemikalien als auch pflanzliche Öle

gelagert werden. Ein geringeres Risiko besteht,

wenn das Tanklager die vom Transport im

Seeverkehr bis zur Lagerung pflanzlicher Öle

maßgebliche EU-Liste der zulässigen vorherigen

Ladungen berücksichtigt. Das geringste Risiko

besteht dann, wenn die pflanzlichen Öle in

Tanks gelagert werden, die ausdrücklich für die

Lagerung von Lebensmitteln vorgesehen sind.

Lager in der EU, in denen

Öle und Fette zur

Verwendung als

Lebensmittel gelagert

werden, sind verpflichtet,

die HACCP-Grundsätze zu

berücksichtigen

(Verordnung (EG)

Nr. 852/2004).

Die Verwendung von Lagertanks

ist ausschließlich auf die

Lagerung von Lebens- oder

Futtermitteln zu beschränken.

Ansonsten müssen bei

Lagertanks, die für den Transport

im Seeverkehr vorbereitet

wurden, zumindest die

Rechtsvorschriften der EU über

vorherige Ladungen

berücksichtigt werden

(Richtlinie 96/3/EG).

Verunreinigung durch

Reinigungsmittel

C Gering Hoch 3 Diese Risikoeinstufung betrifft Lager, in denen

sowohl Chemikalien als auch pflanzliche Öle

gelagert werden. Dort wird möglicherweise auf

den Einsatz von Reinigungsmitteln verzichtet,

die zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie

geeignet wären. Bei Tanklagern in der EU, die

die HACCP-Grundsätze anwenden und die

pflanzliche Öle und Chemikalien getrennt lagern,

ist das Risiko der Verwendung ungeeigneter

Reinigungsmittel sehr gering.

Reinigungsmittel müssen zur

Verwendung in der

Lebensmittelindustrie geeignet

sein.

Lösungsmittel aus

Beschichtungen

C Gering Hoch 3 Lösungsmittel aus neuen Beschichtungen

können zunächst in das Öl und beim Raffinieren

schließlich in die Fettsäuredestillate gelangen.

Die Erzeugnisse müssen in

Edelstahltanks befördert werden,

bzw. bei Verwendung von Tanks

mit neuen Beschichtungen dürfen

Fettsäuredestillate nicht als

Futtermittel verwendet werden.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

50

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

Heizflüssigkeiten aus

defekten Anlagen und

Ausrüstungen

C Gering Hoch 3 Die Verwendung toxischer Heizflüssigkeiten ist

zulässig. Wegen der verhältnismäßig geringen

Erhitzung bei der Lagerung besteht nur ein

geringes Risiko, dass Heizflüssigkeiten in das zu

transportierende Erzeugnis gelangen.

Wenn Heizflüssigkeiten

verwendet wurden, muss der

Lagerhalter Unterlagen über

mögliche Nettoverluste vorlegen

und ggf. erforderliche

Untersuchungen vornehmen.

Zur Erhitzung wird heißes

Wasser oder Dampf

empfohlen.

Missbräuchliche

Verwendung von

Zusatzstoffen

C Gering Hoch 3 Zusatzstoffe, die bei Ölen zulässig sind, die als

Lebensmittel verwendet werden sollen,

anschließend aber als Futtermittel zum Einsatz

kommen (oder umgekehrt), obwohl sie für diese

Verwendung möglicherweise nicht zugelassen

wurden.

Verständigen Sie sich auf

eindeutige Spezifikationen für die

Verwendung von Zusatzstoffen.

Verunreinigung mit

Mineralöl

Gering Hoch 3 Mögliche Verunreinigungen durch Mineralöl In

den Ursprungsländern. Infolge stärkerer

Kontrollen hat sich das Risiko von

Verunreinigungen verringert.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

51

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

D. Transport von Rapsöl mit Seeschiffen

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWE-

REGRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Verunreinigung beim

Transport

- Verunreinigungen durch

vorherige Ladungen, die in

den betreffenden Tanks oder

Leitungen befördert wurden

C Mittel Mittel 3 Bei Seeschiffen zum Transport von

zum Verzehr vorgesehenen Ölen

und Fetten in die EU muss in jedem

Fall zumindest die unmittelbar zuvor

beförderte Ladung ein Erzeugnis

gewesen sein, das entweder

lebensmittelverträglich ist oder das

in der EU-Liste der zulässigen

vorherigen Ladungen der Richtlinie

96/3/EG aufgeführt ist.

Nach Richtlinie 96/3/EG

(Abweichung von der Verordnung

(EG) Nr. 852/2004) sind die

vorherigen Ladungen zu prüfen.

Nach FOSFA-Verträgen sind

Verkäufer beim Transport von Ölen

und Fetten im Seeverkehr

verpflichtet, den Käufer über die drei

letzten vorherigen Ladungen zu

informieren.

Verhaltenskodex der FEDIOL für

den Massengut-Transport von Ölen

und Fetten in die Europäische Union

oder innerhalb der Europäischen

Union (Ref. 14COD152)

(einschließlich der Arbeitsverfahren

der FOSFA).

Die EU hat den Transport von als

Futtermitteln vorgesehenen Ölen

und Fetten im Seeverkehr nicht

geregelt.

FOSFA-Zertifikat einer von

einem FOSFA-Mitglied

anerkannten Aufsichtsperson

(Superintendent) über die

Konformität, Sauberkeit und

Eignung von Schiffstanks.

Vom Kapitän/Ersten Offizier

unterzeichnetes kombiniertes

FOSFA-Master‘s Certificate

oder eine gleichwertige

Erklärung des Schiffseigners

oder eines befugten

Vertreters, jeweils vor dem

Verladen und vor dem

Transport der Ladung

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

52

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl

Verwendung eigener

Leitungen zum Beladen und

Entladen.

- Verunreinigung durch

Reinigungsmittel

C Gering Hoch 3 In der Regel halten

Seeverkehrsunternehmen bewährte

Verfahren ein.

Das Logbuch des Schiffs ist

zu prüfen.

Lösungsmittel aus

Beschichtungen

C Gering Hoch 3 Lösungsmittel aus neuen

Beschichtungen können zunächst in

das Öl und beim Raffinieren

schließlich in die Fettsäuredestillate

gelangen.

Die Erzeugnisse müssen in

Edelstahltanks befördert

werden, bzw. bei Verwendung

von Tanks mit neuen

Beschichtungen dürfen

Fettsäuredestillate nicht als

Futtermittel verwendet

werden.

Heizflüssigkeiten aus

Anlagen und Ausrüstungen

C Gering Hoch 3 Die Verwendung toxischer

Heizflüssigkeiten ist zulässig.

Wegen der verhältnismäßig

geringen Erhitzung beim Transport

besteht nur ein geringes Risiko,

dass Heizflüssigkeiten in das zu

transportierende Erzeugnis

gelangen.

Verhaltenskodex der FEDIOL für

den Massengut-Transport von Ölen

und Fetten in die Europäische Union

oder innerhalb der Europäischen

Union (einschließlich der

Arbeitsverfahren der FOSFA).

Wenn Heizflüssigkeiten

verwendet wurden, muss der

Transportunternehmer, der

das Öl befördert, Unterlagen

über mögliche Nettoverluste

vorlegen und ggf.

erforderliche Untersuchungen

vornehmen.

Zur Erhitzung wird heißes

Wasser oder Dampf

empfohlen.

Hydrauliköle aus tragbaren

Pumpen

C Gering Hoch 3 Hydrauliköle aus tragbaren Pumpen

können toxisch sein.

Es sind tragbare Pumpen zu

verwenden, bei denen der

Hydraulikmotor klar von der

Pumpe getrennt ist.

Ansonsten müssen

lebensmittelverträgliche

Hydrauliköle verwendet

werden.

Wenn der Hydraulikmotor mit

der Pumpe verbunden ist, kann

es bei defekten Dichtungen zu

einem unerwünschten

Übergang von Hydrauliköl in

das pflanzliche Öl kommen.

Verunreinigung mit

Mineralöl

Gering Hoch 3 Mögliche Verunreinigungen durch

Mineralöl In den Ursprungsländern.

Infolge stärkerer Kontrollen hat sich

das Risiko von Verunreinigungen

verringert.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

53

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

(4.1)

Herstellung von

raffiniertem Soja-

(bohnen)öl

(4.2)

Herstellung von Soja-

Fettsäuredestillaten

(4.3)

Herstellung von sauren Sojaölen

(4.4)

Herstellung von Soja-

Deo-destillaten

(4)

Raffination

Filter

Hilfsstoffe

Soapstock Gebrauchte

Bleicherde

(3) Zerkleinern von Soja(bohnen)

Schalen

(3.2) Herstellung von Rohlecithinen (Schleimstoffe)

(3.1) Herstellung von Rohöl

(3.3) Herstellung von Soja(bohnen)-Extraktionsschrot

Saure Sojaöle

Raffiniertes

Soja(bohnen)öl

Soja(bohnen)schalen

(A) Transport EU-FUTTERMITTELINDUSTRIE

INNERHALB DER EU

(B) Transport

Rohlecithine

(3.4) Entfernen von Soja(bohnen)schalen Rohes entschleimtes

Soja(bohnen)öl

Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot

(B) Transport

Mischung (C) Lagerung

(B) Transport

(C) Lagerung

(B) Transport (C) Lagerung

(Sem

i-

Bat

ch-

Raf

finat

ion)

Soja-

Deodestillate

Soja-

Fettsäuredestillat

(Sem

i-Bat

ch-

Raf

finat

ion)

(D) Transport mit

Seeschiffen

AUSSERHALB DER EU

Ablaufdiagramm der Herstellungskette bei zur Verwendung als Futtermittel vorgesehenen Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-Extraktionsschrot und aus Sojaöl Anwendung in der EU

Zerkleinern von Soja(bohnen)

Schalen

Herstellung von Rohlecithinen (Schleimstoffe)

Herstellung von Rohöl

Herstellung von Soja(bohnen)-Extraktionsschrot

(1) Anbau von Soja(bohnen)

Soja(bohnen)

Getrocknete Soja(bohnen)

(A) Transport Lagerung

(2) Trocknen in der Primärproduktion

Rohlecithine

Entfernen von Soja(bohnen)schalen

Die eingeklammerten Buchstaben beziehen sich auf die folgenden Seiten.

Herstellung von raffiniertem

Soja(bohnen)öl

Herstellung von Soja-Fettsäure-

destillaten

Herstellung von sauren Sojaölen

Herstellung von Soja-

Deodestillaten

Raffination Soja-Deodestillate

Soja-

Fettsäuredestillate

Saure Sojaöle

Raffiniertes

Soja(bohnen)öl

Gebrauchte Bleicherde Filterhilfsstoffe

Soapstock

(B) Transport

Lagerung

Rohes entschleimtes Soja(bohnen)öl

Destillate aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot

Soja(bohnen)schalen

(B) Transport

(A) Transport Lagerung

(D) Transport mit

Seeschiffen

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

54

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

6. Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen

aus Sojabohnen-Extraktionsschrot und aus Sojabohnenöl

1. Anbau von Soja(bohnen)

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchstgehalte

(RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

der RHG

C Die Drittländer, die Soja(bohnen) ausführen

(USA, Brasilien, Argentinien und Paraguay),

verwenden Positivlisten für den Einsatz von

Pestiziden beim Anbau, die bei manchen Stoffen

im Widerspruch zu europäischen

Rechtsvorschriften zu Pestizidrückständen stehen

können. Durch regelmäßige Überwachung von

Soja(bohnen) auf Pestizide wird nachgewiesen,

dass die Rückstände unter den gesetzlichen

Höchstgehalten liegen.

Nach der Verordnung (EG)

Nr. 396/2005 ist das

Inverkehrbringen von Waren

verboten, die die in den Anhängen

genannten RHG nicht erfüllen. In

Anhang I der Verordnung (EG)

Nr. 178/2006 werden die Lebens-

und Futtermittelerzeugnisse

genannt, bei denen bestimmte

Rückstandsgehalte an Pestiziden

nicht überschritten werden dürfen.

Die Anhänge II, III und IV der

Verordnung 149/2008 enthalten

die RHG für die in Anhang I

genannten Erzeugnisse.

In der EU nicht zugelassene

GVO

B Unterschiedliche Verfahrensdauer bei der

Zulassung neuer GVO in der EU und in

Drittländern, aus denen Ölsaaten eingeführt

werden. Risiko des Vorkommens von Spuren von

in der EU nicht zugelassenen GVO in Ölsaaten,

die in die EU eingeführt wurden.

Dies ist weniger eine Frage

der Lebensmittelsicherheit als

vielmehr der

Rechtskonformität.

Phytotoxine C Soja(bohnen) können Unkraut enthalten. Richtlinie 2002/32/EG begrenzt

den Höchstgehalt an toxischen

Unkrautsamen.

Zur Kontrolle wird eine

Sichtprüfung der Soja(bohnen)

empfohlen.

* Die Bewertung von außerhalb der EU liegenden Risiken würde den Rahmen dieses Dokuments sprengen.

Weitere Informationen siehe Methodikdokument Abschnitt 2.3.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

55

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

2. Trocknen von Soja(bohnen) in der Primärproduktion*

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Durch Trocknen

verursachte

Verunreinigungen

Dioxin C Beim Verbrennen von

Abfällen können Dioxine

freigesetzt werden. Bislang

lagen die in Ölmühlen

gemessenen Dioxingehalte

bei Soja(bohnen)-Rohöl

unterhalb der

Nachweisgrenze.

Verhaltenskodex zur

Verhütung und Verringerung

der Kontamination von

Lebens- und Futtermitteln mit

Dioxinen und dioxinähnlichen

PCB (Codex-Alimentarius-

Standard CAC/RCP 62-2006)

In bewährten Herstellungsverfahren wird der Einsatz von Brennstoffen empfohlen, aus denen keine Dioxine und keine dioxinähnlichen Verbindungen und keine sonstigen schädlichen Verunreinigungen freigesetzt werden.

Zur direkten Erhitzung sollten geeignete Brenner verwendet werden. Die Überwachung wird als erforderlich betrachtet, um sicherzustellen, dass beim Trocknen oder Erhitzen keine größeren Mengen an Dioxinen und dioxinhaltigen PCB freigesetzt werden. Beim direkten Trocknen dürfen keine Abfallprodukte als Brennstoff eingesetzt werden.

Einzelfuttermittel aus Soja(bohnen)

müssen die Grenzwerte der Richtlinie

2002/32/EG für Dioxin und

dioxinhaltige PCB erfüllen.

* Die Bewertung von außerhalb der EU liegenden Risiken würde den Rahmen dieses Dokuments sprengen.

Weitere Informationen siehe Methodikdokument Abschnitt 2.3.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

56

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

Betriebsmittel und Anlagen: Zerkleinern von Soja(bohnen), Raffination und Verarbeitung des Öls

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Hydrauliköle oder

Schmiermittel der Anlagen

C Gering Hoch 3 Hydrauliköle und Schmiermittel

können toxische Verbindungen

enthalten.

Das Präventivprogramm sollte

gewährleisten, dass die Kontamination von

Erzeugnissen mit nicht

lebensmittelverträglichen Hydraulikölen oder

Schmiermitteln vermieden und das Risiko

einer Kontamination der Erzeugnisse mit

lebensmittelverträglichen Hydraulikölen und

Schmiermitteln minimiert wird. Im Rahmen

des Präventivprogramms könnte die

Erfassung der verwendeten Mengen

vorgesehen werden.

Verunreinigungen in

Wasser wie

Perfluoroktansulfonsäure

(PFOS) und

Perfluoroctansäure (PFOA)

C Gering Mittel 2 Beim Zerkleinern und bei der

Raffination wird Wasser

verwendet.

Bei der Herstellung von Futtermitteln ist

nach Maßgabe von Verordnung

183/2005 Wasser von geeigneter

Qualität zu verwenden.

Reinigungsmittel und

Kesselchemikalien

C Mittel Mittel 3 Reinigungsmittel und Dampf (unter

Verwendung von

Kesselchemikalien) kommen mit

den Erzeugnissen in Berührung.

Im Produktionssystem verwendete

Reinigungsmittel sollten ausgespült werden.

Reinigungsmittel und Kesselchemikalien

müssen zur Verwendung in der

Lebensmittelindustrie geeignet sein.

Heizflüssigkeiten aus

Anlagen und Ausrüstungen

C Mittel Hoch 4 Unternehmen, die nicht der

FEDIOL angehören, können

weiterhin Heizflüssigkeiten

verwenden.

Nach dem Verhaltenskodex der

FEDIOL zur Erhitzung von Speiseölen

während der Verarbeitung ist die

Verwendung von Heizflüssigkeiten nicht

zulässig.

Zur Erhitzung sind heißes Wasser oder

Dampf zu verwenden. Ansonsten sollte ein

Kontrollmechanismus gewährleisten, dass

eine Kontamination der Erzeugnisse mit

Heizflüssigkeiten ausgeschlossen ist.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

57

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

3. Zerkleinern von Soja(bohnen)

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Toxine aus

Schädlingsbekämpfungsmit

teln

C Gering Hoch 3 Vergiftete Körner aus offenen Kisten

können in die Lebensmittelkette

gelangen.

Das Programm zur

Schädlingsbekämpfung muss

für die Lebensmittelkette

geeignet sein.

Toxische

Hexanverbindungen

(z. B. Benzol)

C Gering Hoch 3 In der Industrie verwendetes Hexan

kann toxische Verbindungen enthalten.

In Richtlinie 2009/32/EG werden die

Reinheitskriterien für die Verwendung

von Hexan beim Zerkleinern von

Ölsaaten beschrieben.

In jedem Fall ist Hexan in

Lebensmittelqualität zu

verwenden.

Fremdstoffe wie Glas, Holz

und Metalle

P Mittel Mittel 3 Fremdstoffe können vorhanden sein. Die Abtrennung von

Fremdstoffen sollte durch ein

geeignetes System

sichergestellt werden.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

58

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

3.1 Herstellung von Rohöl

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Verunreinigungen durch

Filterhilfsstoffe

C Gering Hoch 3 Mit dem Rohöl können

Verunreinigungen aus den

Filterhilfsstoffen ausgewaschen werden.

Daher sind für die Lebensmittelindustrie

geeignete Filterhilfsstoffe zu

verwenden.

Mineralöle aus einem

defekten

Rückgewinnungssystem

C Mittel Mittel 3 Zur Rückgewinnung von Hexan werden

lebensmittelverträgliche Mineralöle mit

niedriger bis mittlerer Viskosität

verwendet. Es liegt im Interesse der

Ölmühlenbetreiber, möglichst viel

Hexan zurückzugewinnen, um das

Rückgewinnungssystem instand zu

halten.

Das Mineralöl des

Rückgewinnungssystems muss

lebensmittelverträglich sein. Das

Präventivprogramm sollte

gewährleisten, dass die Kontamination

von Erzeugnissen mit nicht

lebensmittelverträglichen Hydraulikölen

oder Schmiermitteln vermieden und das

Risiko einer Kontamination der

Erzeugnisse mit

lebensmittelverträglichen Hydraulikölen

und Schmiermitteln minimiert wird. Im

Rahmen des Präventivprogramms

könnte die Erfassung der verwendeten

Mengen vorgesehen werden.

Der niederländische GMP-

Höchstgehalt für C(10-40) in Ölen

liegt bei 400 mg/kg.

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchstgehalte

(RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

der RHG

C Gering* Mittel 2 Durch regelmäßige Überwachung von

Soja(bohnen) auf Pestizidrückstände

wird nachgewiesen, dass die

Rückstände unter den gesetzlichen

Höchstgehalten liegen.

Die Höchstgehalte für

Pestizidrückstände sind der

Verordnung (EG) Nr. 396/2005

zu entnehmen.

Nach der Verordnung kann ein

Verarbeitungs-

/Konzentrationsfaktor für

Pestizide in verarbeiteten

Erzeugnissen angenommen

werden, wenn die

Lebensmittelsicherheit gewahrt

wird.

*Je nach Ursprung der

Sojabohnen besteht eine

mittlere Wahrscheinlichkeit

dafür, dass die RHG für

bestimmte Pestizidrückstände

überschritten werden.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

59

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

Die FEDIOL (Standpunkt

11SAF181) gelangte zu dem

Schluss, dass angesichts des

durchschnittlichen Ölgehalts von

Sojabohnen (18-21 %) für die

Festlegung der RHG von

Sojabohnenöl ein

Verarbeitungsfaktor von 5

anzunehmen ist.

In der Richtlinie 2002/32/EG

über unerwünschte Stoffe

in der Tierernährung

genannte

Pestizidrückstände

C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene Pestizide können in

der Umwelt vorkommen. Die

Wahrscheinlichkeit, dass diese

Pestizide in Soja(bohnen)-Rohöl

nachgewiesen werden können, ist

jedoch sehr gering. Die Verwendung

von Endosulfan in Verbindung mit

Soja(bohnen) ist zulässig. Kontrolldaten

zufolge liegen die Endosulfan-

Rückstände in Rohöl unterhalb der

gesetzlichen Höchstgehalte.

Richtlinie 2002/32/EG enthält

Höchstgehalte für verschiedene

Pestizidrückstände in

Futtermitteln.

Hexanrückstände im Rohöl

nach der Rückgewinnung

C Hoch Gering 3 Nach der Öl-Extraktion mithilfe von

Hexan und der anschließenden

Rückgewinnung des Hexans aus dem

Öl verbleiben im Rohöl Spuren von

Hexan.

Nach der Verordnung (EG)

Nr. 767/2009 über das

Inverkehrbringen von

Einzelfuttermitteln müssen

Einzelfuttermittel frei von

herstellungsbedingten

chemischen Verunreinigungen

und von

Verarbeitungshilfsstoffen sein,

sofern nicht im Katalog ein

bestimmter Höchstgehalt

festgelegt ist. Im Katalog der

Einzelfuttermittel (Verordnung

(EU) Nr. 68/2013) werden die

Höchstgehalte der betreffenden

chemischen Verunreinigungen

auf 0,1 % (1000 ppm)

beschränkt.

Toxikologische Bewertungen

haben ergeben, dass Soja-

Rohöl mit Hexangehalten bis zu

1000 ppm in Futtermitteln

unbedenklich ist. Die FOSFA

nimmt einen Flammpunkt von

121 °C als Grenzwert für die

Sicherheit beim Transport und

bei der Lagerung an.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

60

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

3.2 Herstellung von Rohlecithinen

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Mineralöle aus einem

defekten

Rückgewinnungssystem

C Mittel Mittel 3 Zur Rückgewinnung von Hexan werden

lebensmittelverträgliche Mineralöle mit niedriger

bis mittlerer Viskosität verwendet. Es liegt im

Interesse der Ölmühlenbetreiber, möglichst viel

Hexan zurückzugewinnen, um das

Rückgewinnungssystem instand zu halten.

Das Mineralöl des

Rückgewinnungssystems muss

lebensmittelverträglich sein. Das

Präventivprogramm sollte

gewährleisten, dass die

Kontamination von Erzeugnissen

mit nicht

lebensmittelverträglichen

Hydraulikölen oder

Schmiermitteln vermieden und

das Risiko einer Kontamination

der Erzeugnisse mit

lebensmittelverträglichen

Hydraulikölen und

Schmiermitteln minimiert wird. Im

Rahmen des

Präventivprogramms könnte die

Erfassung der verwendeten

Mengen vorgesehen werden.

Der niederländische

GMP-Höchstgehalt für

C(10-40) in Ölen liegt bei

400 mg/kg.

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchstgehalte

(RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

der RHG

C Gering* Mittel 2 Durch regelmäßige Überwachung von

Soja(bohnen) auf Pestizidrückstände wird

nachgewiesen, dass die Rückstände die

gesetzlichen Höchstgehalte überschreiten können.

Die Höchstgehalte für

Pestizidrückstände sind der

Verordnung (EG)

Nr. 396/2005 zu

entnehmen.

Nach der Verordnung kann

ein Verarbeitungs-

/Konzentrationsfaktor für

Pestizide in verarbeiteten

Erzeugnissen angenommen

werden, wenn die

Lebensmittelsicherheit

gewahrt wird.

De eingehenden Sojabohnen

oder Rohlecithine sind zu prüfen.

Wenn ein Höchstgehalt für

Pestizidrückstände überschritten

wird, sollte eine Bewertung der

Futtermittelsicherheit

vorgenommen werden.

*Je nach Ursprung der

Sojabohnen besteht eine

mittlere

Wahrscheinlichkeit dafür,

dass die RHG für

bestimmte

Pestizidrückstände

überschritten werden.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

61

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

In der Richtlinie 2002/32/EG

über unerwünschte Stoffe

in der Tierernährung

genannte

Pestizidrückstände

C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene Pestizide können in der Umwelt

vorkommen. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese

Pestizide in Soja(bohnen)-Rohöl nachgewiesen

werden können, ist jedoch sehr gering. Die

Verwendung von Endosulfan in Verbindung mit

Soja(bohnen) ist zulässig. Kontrolldaten zufolge

liegen die Endosulfan-Rückstände in Rohöl

unterhalb der gesetzlichen Höchstgehalte.

Richtlinie 2002/32/EG

enthält Höchstgehalte für

verschiedene

Pestizidrückstände in

Futtermitteln.

Hexanrückstände in den

Rohlecithinen nach der

Rückgewinnung

C Hoch Gering 3 Nach der Öl-Extraktion mithilfe von Hexan und der

anschließenden Rückgewinnung des Hexans aus

dem Öl verbleiben im Rohöl Spuren von Hexan.

Nach der Verordnung (EG)

Nr. 767/2009 über das

Inverkehrbringen von

Futtermitteln müssen

Einzelfuttermittel frei von

herstellungsbedingten

chemischen

Verunreinigungen und von

Verarbeitungshilfsstoffen

sein, sofern nicht im

Katalog ein bestimmter

Höchstgehalt festgelegt ist.

Im Katalog der

Einzelfuttermittel

(Verordnung (EU) Nr.

68/2013) werden die

Höchstgehalte der

betreffenden chemischen

Verunreinigungen auf 0,1 %

(1000 ppm) beschränkt.

Toxikologische

Bewertungen haben

ergeben, dass

Einzelfuttermittel mit

Hexangehalten bis zu

1000 ppm bei

Futtermitteln

unbedenklich sind. Die

FOSFA nimmt einen

Flammpunkt von 121 °C

als Grenzwert für die

Sicherheit beim Transport

und bei der Lagerung an.

Krankheitserreger B Gering Mittel 2 Wachstum von Mikroorganismen infolge der

Kondensation von Wasserdampf aus den feuchten

Schleimstoffen.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

62

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

3.3 Herstellung von Soja(bohnen)-Kuchen und -extraktionsschrot

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Dioxin aus Trennmitteln C Gering Hoch 3 Trennmittel sind mineralischen Ursprungs und

können von Natur aus Dioxin enthalten. Dioxin ist

für Menschen und Tiere giftig.

In Verordnung (EG)

Nr. 2439/1999 werden die

Qualitätskriterien für

Trennmittel beschrieben.

In jedem Fall sind für

Futtermittel unbedenkliche

Trennmittel zu beziehen.

Salmonellen B Hoch Hoch 4 Salmonellen stellen im Hinblick auf die

mikrobiologische Verunreinigung von

Futtermitteln eine erhebliche Gefahr dar. Sie sind

in der Umwelt weit verbreitet, und jedes einzelne

Glied der Lebensmittelkette, von den Erzeugern

bis zu den Verbrauchern, spielt eine Rolle bei der

Reduzierung des Risikos der Schädigung von

Menschen und Tieren. Gemeinsam mit drei

weiteren Vereinigungen, die Lieferanten und

Verbraucher von Futtermitteln vertreten, (FEFAC,

COCERAL und COPA-COGECA) hat die FEDIOL

die Verantwortung für die Herausgabe eines

Branchenleitfadens übernommen, der den

Unternehmen helfen soll, die Gefährdung durch

Salmonellen zu reduzieren. Im Juni 2011 wurden

die „Common principles for the management of

the Salmonella risk in the feed chain“

(Gemeinsame Grundsätze für die Bewältigung

des Salmonellenrisikos in der Lebensmittelkette)

veröffentlicht. Der Europäische Leitfaden für eine

gute Praxis bei der industriellen Herstellung

sicherer Einzelfuttermittel wurde unter

Berücksichtigung dieser Grundsätze geändert.

FEDIOL, FEFAC, COCERAL,

COPA-COGECA: „Common

principles for the

management of the

Salmonella risk in the feed

chain“ (Gemeinsame

Grundsätze der FEDIOL, der

FEFAC, des COCERAL und

des COPA-COGECA für die

Bewältigung des

Salmonellenrisikos in der

Lebensmittelkette).

Das Präventivprogramm für

Unternehmer soll folgende

Maßnahmen umfassen:

a) Schutz von

Einzelfuttermitteln vor

Verunreinigungen bei der

Verarbeitung und bei der

Lagerung z. B. durch

geschlossene Systeme und

geeignete Hygienepraktiken

bzw. ggf. durch Abtrennung

von Räumlichkeiten als

Hygienezonen.

b) Zeit- und

Temperaturkontrollen beim

Desolventiser-Toaster (DT).

c) Feuchtekontrollen des

Extraktionsschrots/Kuchens

Wenn das

Überwachungssystem in

Einzelfuttermittel-

Enderzeugnissen

Salmonellen erkennt,

kommen folgende

Maßnahmen in Betracht:

der Unternehmer führt

eine Überwachung der

Fertigungslinie mit

Probenahmen aus der

gesamten Linie ein: ab

dem Zeitpunkt, zu dem

das Erzeugnis den DT

verlässt, über die

Zuführung in das

Lagersilo bis zum

Ausladebereich.

Der Unternehmer muss

aufgrund seines

Datenmaterials

realistische Ziele für die

Reduzierung der

Verunreinigung seines

Extraktionsschrots bzw.

seiner Kuchen durch

Salmonellen setzen.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

63

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

o Serotypisierung und Rückverfolgung zur Bestimmung des Ursprungs der Verunreinigung; o Überprüfung der Verarbeitungsbedingungen und relevanter Präventivprogramme; o Zusätzliche Reinigung von Lagerräumen und -behältnissen und von Fahrzeugen (soweit vorhanden); o Zusätzliche Reinigung von Anlagen und Ausrüstung o Überprüfung früherer Kontrollergebnisse; o Möglicherweise weitere Schulungen bzw. Änderungen an Prozessen oder Verfahren; o Chemische Behandlung, um die Salmonellenbelastung auf ein annehmbares Niveau zu reduzieren;

Dioxin aus gebrauchter

Bleicherde

C Gering Hoch 3 Bleicherde ist mineralischen Ursprungs und kann

von Natur aus Dioxin enthalten. Dioxin ist für

Menschen und Tiere giftig.

In Richtlinie 2002/32/EG

werden die Höchstgehalte für

Dioxin in Einzelfuttermitteln

pflanzlichen Ursprungs auf

0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-

TEQ) und die Summe von

Verunreinigungen mit

Dioxinen und dioxinähnlichen

PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-

PCDD/F-PCB-TEQ)

festgelegt.

Die FEDIOL hat einen

Verhaltenskodex für die

Beschaffung frischer

Bleicherde zur Ölraffination veröffentlicht, in dem ein

Höchstgehalt für Dioxin und

Frische Bleicherde ist von

Lieferanten zu beziehen, die

die Anforderungen der

FEDIOL nach dem

Verhaltenskodex der FEDIOL

für die Beschaffung frischer

Bleicherde zur Ölraffination

erfüllen.

Das betreffende Risiko

besteht nur bei

integrierten

Ölmühlen/Ölraffinerien.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

64

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

dioxinähnliche PCB von

1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-

PCB-TEQ) genannt wird.

Hexanrückstände C Hoch Gering 3 Extraktionsschrot aus Ölsaaten enthält

Hexanrückstände.

Nach der Verordnung (EG)

Nr. 767/2009 über das

Inverkehrbringen von

Futtermitteln müssen

Einzelfuttermittel frei von

herstellungsbedingten

chemischen

Verunreinigungen und von

Verarbeitungshilfsstoffen sein,

sofern nicht im Katalog ein

bestimmter Höchstgehalt

festgelegt ist. Im Katalog der

Einzelfuttermittel (Verordnung

(EU) Nr. 68/2013) werden die

Höchstgehalte der

betreffenden chemischen

Verunreinigungen auf 0,1 %

(1000 ppm) beschränkt.

Toxikologische

Bewertungen haben

ergeben, dass

Hexangehalte bis zu

1000 ppm in

Extraktionsschrot aus

Ölsaaten unbedenklich

sind. In Deutschland wird

zum Explosionsschutz

während des Transports

auf Binnenschiffen in

vertraglichen

Spezifikationen ein

Höchstgehalt von

300 ppm Hexan für

Sojabohnen-

Extraktionsschrot

festgelegt.

Calcium C Gering Mittel 2 Je nach Ursprung können Sojabohnen infolge der

Verwendung von Cd-haltigen

Phosphordüngemitteln erhöhte Cd-Konzentration

aufweisen.

Dieses Risiko besteht bei

Erzeugnissen aus

bestimmten

geografischen Regionen.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

65

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

3.4 Entfernen von Soja(bohnen)schalen

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Salmonellen B Hoch Hoch 4 Salmonellen stellen im Hinblick auf die

mikrobiologische Verunreinigung von

Futtermitteln eine erhebliche Gefahr dar. Sie

sind in der Umwelt weit verbreitet, und jedes

einzelne Glied der Lebensmittelkette, von

den Erzeugern bis zu den Verbrauchern,

spielt eine Rolle bei der Reduzierung des

Risikos der Schädigung von Menschen und

Tieren. Gemeinsam mit drei weiteren

Vereinigungen, die Lieferanten und

Verbraucher von Futtermitteln vertreten,

(FEFAC, COCERAL und COPA-COGECA)

ist die FEDIOL ihrer Verantwortung

nachgekommen und hat im Juni 2011 die

„Common principles for the management of

the Salmonella risk in the feed chain“

(Gemeinsame Grundsätze für die

Bewältigung des Salmonellenrisikos in der

Lebensmittelkette) veröffentlicht. Der

Europäische Leitfaden für eine gute Praxis

bei der industriellen Herstellung sicherer

Einzelfuttermittel wurde unter

Berücksichtigung dieser Grundsätze

geändert.

FEDIOL, FEFAC, COCERAL,

COPA-COGECA: „Common

principles for the management

of the Salmonella risk in the

feed chain“ (Gemeinsame

Grundsätze der FEDIOL, der

FEFAC, des COCERAL und

des COPA-COGECA für die

Bewältigung des

Salmonellenrisikos in der

Lebensmittelkette).

.

Das Präventivprogramm für

Unternehmer soll folgende

Maßnahmen umfassen:

a) Schutz von

Einzelfuttermitteln vor

Verunreinigungen bei der

Verarbeitung und bei der

Lagerung z. B. durch

geschlossene Systeme und

geeignete Hygienepraktiken

bzw. ggf. durch Abtrennung von

Räumlichkeiten als

Hygienezonen.

b) Kontrolle des Feuchtegehalts

Wenn das

Überwachungssystem in

Einzelfuttermittel-

Enderzeugnissen Salmonellen

erkennt, kommen folgende

Maßnahmen in Betracht:

o Serotypisierung und Rückverfolgung zur Bestimmung des Ursprungs der Verunreinigung; o Überprüfung der Verarbeitungsbedingungen und relevanter Präventivprogramme; o Zusätzliche Reinigung von Lagerräumen und -behältnissen und von Fahrzeugen (soweit vorhanden);

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

66

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

o Zusätzliche Reinigung von Anlagen und Ausrüstung o Überprüfung früherer Kontrollergebnisse; o Möglicherweise weitere Schulungen bzw. Änderungen an Prozessen oder Verfahren; o Chemische Behandlung, um die Salmonellenbelastung auf ein annehmbares Niveau zu reduzieren;

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchstgehalte

(RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

der RHG

C Gering* Mittel 2 Durch regelmäßige Überwachung von

Sojabohnen auf Pestizidrückstände wird

nachgewiesen, dass die Rückstände unter

den gesetzlichen Höchstgehalten liegen.

In Drittländern gelten andere RHG als in der

EU.

Die Höchstgehalte für

Pestizidrückstände sind der

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu

entnehmen.

FEDIOL-Vertrag zum Einkauf von

Sonnenblumenkernen aus der

Schwarzmeerregion (u. a. mit einer

Bestimmung über die Konformität

mit den EU-Rechtsvorschriften über

Rückstandshöchstgehalte).

*Je nach Ursprung der

Sojabohnen besteht eine

mittlere Wahrscheinlichkeit

dafür, dass die RHG für

bestimmte

Pestizidrückstände

überschritten werden.

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67

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

4. Raffination

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Verunreinigungen in

Verarbeitungshilfsstoffen

(alkalischen Lösungen oder

in Säuren), z. B.

Quecksilber in Natronlauge

C Gering Hoch 3 Die Verarbeitungshilfsstoffe kommen mit

dem Erzeugnis in Berührung.

Verarbeitungshilfsstoffe, die

unmittelbar mit dem Öl in

Berührung kommen, müssen

lebens- oder

futtermittelverträglich sein.

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68

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

4.1 Herstellung von raffiniertem Soja(bohnen)öl

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFE-

MASSNAHME BEMERKUNGEN

Dioxine und

dioxinähnliche

PCB

C Gering Hoch 3 Eine potenzielle Quelle für

Verunreinigungen von Ölen mit

Dioxin ist das Trocknen von

Sojabohnen und die Verwendung

von Bleicherde. Bei der

Raffination wird Bleicherde

allerdings nur in Konzentrationen

von 1-3 % eingesetzt. Während

der Destillation verdampft Dioxin

zum Teil.

In Richtlinie 2002/32/EG werden die Höchstgehalte für

Dioxin in Einzelfuttermitteln pflanzlichen Ursprungs auf

0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und die Summe von

Verunreinigungen mit Dioxinen und dioxinähnlichen

PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ)

festgelegt.

Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex für die

Beschaffung frischer Bleicherde zur Ölraffination veröffentlicht, in dem ein Höchstgehalt für Dioxin und

dioxinähnliche PCB von 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-

PCB-TEQ) genannt wird.

Frische

Bleicherde ist

von Lieferanten

zu beziehen, die

die

Anforderungen

der FEDIOL

nach dem

Verhaltenskode

x der FEDIOL

für die

Beschaffung

frischer

Bleicherde zur

Ölraffination

erfüllen.

Pestizidrückständ

e oberhalb der

Rückstandshöchs

tgehalte (RHG), d.

h. Rückstände von

Herbiziden,

Insektiziden,

Fungiziden oder

Rodentiziden

oberhalb der RHG

C Gering* Mittel 2 Durch regelmäßige Überwachung

von Soja(bohnen) auf

Pestizidrückstände wird

nachgewiesen, dass die

Rückstände die gesetzlichen

Höchstgehalte überschreiten

können. Erfahrungsgemäß

werden Pestizidrückstände bei der

Raffination abgetrennt.

Die Höchstgehalte für Pestizidrückstände sind der

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen. Nach

der Verordnung kann ein Verarbeitungs-

/Konzentrationsfaktor für Pestizide in verarbeiteten

Erzeugnissen angenommen werden, wenn die

Futtermittelsicherheit gewahrt wird.

Die FEDIOL (Standpunkt 11SAF181) gelangte zu dem

Schluss, dass angesichts des durchschnittlichen

Ölgehalts von Sojabohnen (18-21 %) für die

Festlegung der RHG von Sojabohnenöl ein

Verarbeitungsfaktor von 5 anzunehmen ist.

*Je nach Ursprung der Sojabohnen

besteht eine mittlere

Wahrscheinlichkeit dafür, dass die

RHG für bestimmte

Pestizidrückstände überschritten

werden.

In der Richtlinie

2002/32/EG über

unerwünschte

Stoffe in der

C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene Pestizide

können in der Umwelt

vorkommen. Die

Wahrscheinlichkeit, dass diese

Richtlinie 2002/32/EG enthält Höchstgehalte für

verschiedene Pestizidrückstände in Futtermitteln.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

69

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

Tierernährung

genannte Pestizid-

rückstände

Pestizide in Soja(bohnen)-Rohöl

nachgewiesen werden können, ist

jedoch sehr gering. Die

Verwendung von Endosulfan in

Verbindung mit Soja(bohnen) ist

zulässig. Kontrolldaten zufolge

liegen die Endosulfan-Rückstände

in Rohöl unterhalb der

gesetzlichen Höchstgehalte.

Fremdstoffe wie

Glas, Holz und

Metalle

P Mittel Mittel 3 Fremdstoffe können vorhanden

sein.

Geeignete

Hygiene-

verfahren

(z. B. geschlos-

sene Systeme)

verwenden. Vor

dem Verladen

filtern.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

70

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

4.2 Physikalische Raffination Herstellung von Soja-Fettsäuredestillaten

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Dioxin C Gering Hoch 3 Bleicherde ist bei der Raffination

des Öls eine potenzielle Quelle

von Verunreinigungen mit

Dioxin. Bei der Raffination wird

Bleicherde allerdings nur in

Konzentrationen von 1-3 %

eingesetzt.

In Richtlinie 2002/32/EG werden die Höchstgehalte für

Dioxin in Einzelfuttermitteln pflanzlichen Ursprungs auf

0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und die Summe von

Verunreinigungen mit Dioxinen und dioxinähnlichen

PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ)

festgelegt.

Als Tierfutter vorgesehene Erzeugnisse, bei denen der

Anteil unerwünschter Stoffe die gesetzlichen

Höchstgehalte überschreitet, dürfen nicht zu

Verdünnungszwecken mit dem gleichen oder mit

anderen zur Tierernährung bestimmten Erzeugnissen

gemischt werden (Richtlinie 2002/32/EG).

Nach Verordnung 225/2012 zur Änderung der

Verordnung 183/2005 über Futtermittelhygiene müssen

sämtliche Partien der Fettsäuredestillate zur

Futtermittelherstellung auf den Gesamtgehalt an

Dioxinen und dioxinähnlichen PCB geprüft werden.

Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex für die

Beschaffung frischer Bleicherde zur Ölraffination veröffentlicht, in dem ein Höchstgehalt für Dioxin und

dioxinähnliche PCB von 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-

PCB-TEQ) genannt wird.

Frische Bleicherde ist von

Lieferanten zu beziehen, die

die Anforderungen der

FEDIOL nach dem

Verhaltenskodex der FEDIOL

für die Beschaffung frischer

Bleicherde zur Ölraffination

erfüllen.

Pestizidrückstände

oberhalb der

C Gering* Mittel 2 Durch regelmäßige

Überwachung von Soja(bohnen)

Die Höchstgehalte für Pestizidrückstände sind der

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen. Nach

Eingehende Sojabohnen

bzw. die Fettsäuredestillate

*Je nach Ursprung

der Sojabohnen

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

71

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

Rückstandshöchstgehalte

(RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

der RHG

auf Pestizidrückstände wird

nachgewiesen, dass die

Rückstände die gesetzlichen

Höchstgehalte überschreiten

können. Während der

Raffination gelangen

Rückstände aus dem Öl in das

Fettsäuredestillat.

der Verordnung kann ein Verarbeitungs-

/Konzentrationsfaktor für Pestizide in verarbeiteten

Erzeugnissen angenommen werden, wenn die

Futtermittelsicherheit gewahrt wird.

sind einer Kontrolle zu

unterziehen. Wenn ein

Höchstgehalt für

Pestizidrückstände

überschritten wird, sollte eine

Bewertung der

Futtermittelsicherheit

vorgenommen werden.

besteht eine

mittlere

Wahrscheinlichkeit

dafür, dass die

RHG für bestimmte

Pestizidrückstände

überschritten

werden.

In der Richtlinie 2002/32/EG

über unerwünschte Stoffe

in der Tierernährung

genannte

Pestizidrückstände

C Gering Hoch 3 Einige verbotene Pestizide

können in der Umwelt

vorkommen. Die

Wahrscheinlichkeit, dass diese

Pestizide in Soja(bohnen)-Rohöl

nachgewiesen werden können,

ist jedoch sehr gering. Die

Verwendung von Endosulfan in

Verbindung mit Soja(bohnen) ist

zulässig. Kontrolldaten zufolge

liegen die Endosulfan-

Rückstände in Rohöl unterhalb

der gesetzlichen Höchstgehalte.

Richtlinie 2002/32/EG enthält Höchstgehalte für

verschiedene Pestizidrückstände in Futtermitteln.

Produkte, die die

Anforderungen nicht erfüllen,

dürfen für Futtermittel nicht

verwendet werden.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

72

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

4.3

Chemische Raffination: Herstellung von Soja-Soapstock und von sauren Sojaölen ohne Deodestillate

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchstgehalte

(RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

der RHG

C Gering Mittel 2 Durch regelmäßige Überwachung von

Soja(bohnen) auf Pestizidrückstände wird

nachgewiesen, dass die Rückstände die

Höchstgehalte überschreiten können. Die

Pestizidrückstände der Saueröle entsprechen

den Werten des Rohöls.

Die Höchstgehalte für

Pestizidrückstände sind der

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu

entnehmen. Nach der Verordnung

kann ein Verarbeitungs-

/Konzentrationsfaktor für zugelassene

Pestizide in verarbeiteten

Erzeugnissen angenommen werden,

wenn die Futtermittelsicherheit gewahrt

wird.

Eingehende Bohnen bzw. der

Soapstock und das Saueröl

sind einer Kontrolle zu

unterziehen. Wenn ein

Höchstgehalt für

Pestizidrückstände

überschritten wird, sollte eine

Bewertung der

Futtermittelsicherheit

vorgenommen werden.

*Je nach Ursprung

der Sojabohnen

besteht eine mittlere

Wahrscheinlichkeit

dafür, dass die RHG

für bestimmte

Pestizidrückstände

überschritten

werden.

In der Richtlinie 2002/32/EG

über unerwünschte Stoffe

in der Tierernährung

genannte

Pestizidrückstände

C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene Pestizide können in der

Umwelt vorkommen. Die Wahrscheinlichkeit,

dass diese Pestizide in Soja(bohnen)-Rohöl

nachgewiesen werden können, ist jedoch

sehr gering. Die Verwendung von Endosulfan

in Verbindung mit Soja(bohnen) ist zulässig.

Kontrolldaten zufolge liegen die Endosulfan-

Rückstände in Rohöl unterhalb der

gesetzlichen Höchstgehalte.

Richtlinie 2002/32/EG enthält

Höchstgehalte für verschiedene

Pestizidrückstände in Futtermitteln.

Dioxin C Sehr gering Hoch 2 Laut dem FEDIOL-Informationsblatt zum

Zerkleinern und zur Raffination bei der

Herstellung von Soapstock (Ref. 12SAF183)

entspricht der Anteil öllöslicher

Verunreinigungen bei Soapstock dem Anteil

bei Rohölen.

Nach Verordnung 225/2012 zur

Änderung der Verordnung 183/2005

über Futtermittelhygiene müssen

sämtliche Partien des Soapstocks und

der Saueröle zur

Futtermittelherstellung auf den

Gesamtgehalt an Dioxinen und

dioxinähnlichen PCB geprüft werden.

Bei integrierten

Ölmühlen/Ölraffi-

nerien kann

Soapstock in den

Extraktionsschrot

zurückgeführt

werden, ohne die

Sicherheit zu

beeinträchtigen.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

73

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

4.4 Chemische Raffination: Herstellung von Soja-Deodestillaten

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Dioxin C Mittel Hoch 4 Bleicherde ist bei der Raffination

des Öls eine potenzielle Quelle

von Verunreinigungen mit Dioxin.

Bei der chemischen Raffination

konzentrieren Dioxine zu

Deodestillaten.

In Richtlinie 2002/32/EG werden die Höchstgehalte für

Dioxin in Einzelfuttermitteln pflanzlichen Ursprungs auf

0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und die Summe von

Verunreinigungen mit Dioxinen und dioxinähnlichen

PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ)

festgelegt.

Nach Verordnung 225/2012 zur Änderung der

Verordnung 183/2005 über Futtermittelhygiene

müssen sämtliche Deodestillat-Partien zur

Futtermittelherstellung auf den Gesamtgehalt an

Dioxinen und dioxinähnlichen PCB geprüft werden.

Als Tierfutter vorgesehene Erzeugnisse, bei denen der

Anteil unerwünschter Stoffe die gesetzlichen

Höchstgehalte überschreitet, dürfen nicht zu

Verdünnungszwecken mit dem gleichen oder mit

anderen zur Tierernährung bestimmten Erzeugnissen

gemischt werden (Richtlinie 2002/32/EG).

Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex für die

Beschaffung frischer Bleicherde zur Ölraffination veröffentlicht, in dem ein Höchstgehalt für Dioxin und

dioxinähnliche PCB von 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-

PCB-TEQ) genannt wird.

Deodestillate aus der chemischen Raffination

dürfen nur dann in Futtermitteln verwendet

werden, wenn durch eine geeignete

Behandlung sichergestellt wurde, dass die

Dioxingehalte die Höchstgehalte der Richtlinie

2002/32 über unerwünschte Stoffe nicht

überschreiten (siehe auch FEDIOL-

Informationsblatt über behandelte

Deodestillate zur Verwendung in Futtermitteln

(Ref. 12SAF196)).

Fetthaltige Erzeugnisse aus kontinuierlichen

Raffinationsprozessen mit kombinierter

physikalischer und chemischer Raffination in

einer einzigen Anlage können für

Futtermittelzwecke verwendet werden, wenn

durch Analysen nachgewiesen wurde, dass

die Grenzwerte für Dioxin- und

Pestizidrückstände eingehalten werden.

Frische Bleicherde ist von Lieferanten zu

beziehen, die die Anforderungen der FEDIOL

nach dem Verhaltenskodex der FEDIOL für

die Beschaffung frischer Bleicherde zur

Ölraffination erfüllen.

Pestizidrück-

stände oberhalb

der Rückstands-

höchstgehalte

(RHG), d. h.

Rückstände von

C Hoch Mittel 4 Die regelmäßige Kontrolle von

Pestizidrückständen bei

Soja(bohnen) hat ergeben, dass

die Rückstände die gesetzlichen

Höchstgehalte überschreiten

können. Bei der chemischen

Die Höchstgehalte für Pestizidrückstände sind der

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen. Nach

dieser Verordnung kann ein Transferfaktor für

zugelassene Pestizide in verarbeiteten Erzeugnissen

angenommen werden, wenn die Futtermittelsicherheit

Eingehende Sojabohnen und Deodestillate

sind einer Kontrolle zu unterziehen. Wenn ein

Höchstgehalt für Pestizidrückstände

überschritten wird, sollte eine Bewertung der

Futtermittelsicherheit vorgenommen werden.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

74

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

Herbiziden,

Insektiziden,

Fungiziden oder

Rodentiziden

oberhalb der

RHG

Raffination reichern sich die

Rückstände in den Deodestillaten

an.

gewahrt wird.

In der Richtlinie

2002/32/EG über

unerwünschte

Stoffe in der

Tierernährung

genannte

Pestizidrück-

stände

C Mittel Hoch 4 Einige verbotene Pestizide können

in der Umwelt vorkommen. Die

Wahrscheinlichkeit, dass diese

Pestizide in Soja(bohnen)-Rohöl

nachgewiesen werden können, ist

jedoch sehr gering. Bei der

Raffination kann Endosulfan

teilweise in das Destillat gelangen.

Richtlinie 2002/32/EG enthält Höchstgehalte für

verschiedene Pestizidrückstände in Futtermitteln.

Deodestillate aus der chemischen Raffination

dürfen nur dann in Futtermitteln verwendet

werden, wenn durch eine geeignete

Behandlung sichergestellt wurde, dass die

Pestizidrückstände die Höchstgehalte der

Richtlinie 2002/32 über unerwünschte Stoffe

nicht überschreiten (siehe auch FEDIOL-

Informationsblatt über behandelte

Deodestillate zur Verwendung in Futtermitteln

(Ref. 12SAF196)).

Mineralöl C Mittel Mittel 3 Als Antistaubmittel verwendete

Mineralöle konzentrieren sich im

Deodestillat.

Eingehende Sojabohnen und Deodestillate

sind einer Kontrolle zu unterziehen.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

75

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

5. Hydrieren von Sojabohnenöl

GEFAHR KAT. WAHRSCHEINLICHKEIT SCHWEREGRAD RISIKOKLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Nickel C Gering Hoch 3 Nickel wird beim Hydrieren (Härten)

von Öl als Katalysator eingesetzt.

Verarbeitungshilfsstoffe, die

unmittelbar mit dem Öl in

Berührung kommen, müssen

lebens- oder

futtermittelverträglich sein.

Das gehärtete Öl ist zu filtern.

Der Nickelgehalt

gehärteter Öle liegt bei

FEDIOL-Mitgliedern

deutlich unter 20 ppm.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

76

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

A. Lagerung und Transport von Sojabohnen, von Sojabohnen-Extraktionsschrot und von Sojaschalen

GEFAHR KAT. WAHRSCHEI

NLICHKEIT

SCHWEREGRA

D

RISIKOKLA

SSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Toxine aus

Schädlingsbekämpfungsmit

teln

C Gering Hoch 3 Vergiftete Körner aus offenen Kisten können in

die Lebensmittelkette gelangen.

Das Programm zur

Schädlingsbekämpfung

muss für die

Lebensmittelkette geeignet

sein.

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchstgehalte

(RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

der RHG

C Mittel Mittel 3 Der Einsatz von Pestiziden bei Ölsaaten nach

der Ernte ist problematisch, da die Pestizide in

dem kurzen verbleibenden Zeitraum nicht

abgebaut werden können. Länder, die Ölsaaten

ausführen, verwenden Positivlisten für den

Einsatz von Pestiziden, die bei manchen Stoffen

im Widerspruch zu europäischen

Rechtsvorschriften stehen können,

insbesondere bei weichen Samen wie etwa

Sonnenblumen.

Nach der Verordnung 396/2005

ist das Inverkehrbringen von

Waren verboten, die die in den

Anhängen dieser Verordnung

genannten RHG nicht erfüllen.

Mit dem Transport und der

Lagerung von

Erzeugnissen befasste

Unternehmen müssen

Pestizide sachgemäß

einsetzen und dies

entsprechend

dokumentieren. Ansonsten

müssen sie sich

vergewissern, dass die

Pestizidrückstände beim

Transport und bei der

Lagerung die

Rückstandshöchstgehalte

der EU-Rechtsvorschriften

nicht überschreiten.

Verunreinigungen durch die

vorherige Ladung beim

Transport mit Ackerwagen,

Lastkraftwagen oder

Binnen- oder Seeschiffen

C Gering Hoch 3 Ölsaaten und Extraktionsschrot aus Ölsaaten

werden nicht mit Transportmitteln befördert, die

für den Transport von Nahrungs- oder

Futtermitteln vorgesehen sind.

Transportunternehmen

müssen Ackerwagen,

Lastkraftwagen und

Binnen- oder Seeschiffe

daher vor dem Verladen

reinigen. Vor dem

Verladen sind die

Transportmittel auf

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

77

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

Sauberkeit zu prüfen.

Verunreinigung durch

vorherige Ladung bei der

Lagerung

C Gering Hoch 3 Ölsaaten und Extraktionsschrot aus Ölsaaten

können durch frühere mykotoxinhaltige

Ladungen verunreinigt werden.

Unternehmen, die diese

Erzeugnisse lagern,

müssen die Lager daher

vor der Nutzung reinigen

und auf Sauberkeit prüfen.

Antistaubmittel bei

Soja(bohnen)

C Mittel Mittel 3 Zur Staubbekämpfung ist in den USA das

Besprühen von Soja(bohnen) mit bis zu

200 ppm Weißölen (Paraffinen) zulässig. In

Südamerika wird Soja(bohnen)öl verwendet.

Eingehende Sojabohnen

aus den USA sind einer

Kontrolle zu unterziehen.

Verunreinigung mit Melamin C Gering Mittel 2 Analytisch, wie bei Proteinen Nach Verordnung 2002/32 gilt für

Melamin in Einzelfuttermitteln ein

Höchstgehalt von 2,5 mg/kg.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

78

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

Neu

B.

Transport von zur Verwendung als Futtermittel vorgesehenen

Sojabohnenölen und von aus Sojabohnenöl hergestellten

Erzeugnissen mit Tankcontainern oder Kesselwagen,

Binnenschiffen oder Küstenschiffen (außer Seeschiffen).

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Verunreinigungen

durch vorherige

Ladung

Tankcontainer oder Kesselwagen und Binnenschiffe

C Mittel Hoch 4 Straßentankwagen und

Binnenschiffe können

zum Transport von nicht

lebens- oder

futtermittelverträglichen

Erzeugnissen (z. B. von

Petrochemikalien)

eingesetzt worden sein.

Straßentankwagen und Binnenschiffe, die

nicht für den Transport von Lebens- oder

Futtermitteln vorgesehen sind, sollten

einem validierten Reinigungsverfahren

unterzogen werden.

- Straßentankwagen,

Tankcontainer,

Kesselwagen und

Binnenschiffe nach

EU-Standards für den

Transport von

Lebensmitteln

C Gering Hoch 3 Speiseöle werden meist

mit Transportmitteln

befördert, die

ausdrücklich für

Lebensmittel vorgesehen

sind.

Nach der Verordnung (EG) Nr.

852/2004 über Lebensmittelhygiene

müssen flüssige Lebensmittel mit für

den Transport von Lebensmitteln

vorgesehenen Tankcontainern oder

Kesselwagen und Binnenschiffen

befördert werden.

FEDIOL-Kodex über Arbeitsverfahren

für den Massengut-Transport von zur

unmittelbaren Verwendung als

Lebensmittel vorgesehenen Ölen und

Fetten mit Straßentankwagen und mit

Bei vorheriger Beförderung anderer

Ladung(en) sind Prüfungen vorzunehmen,

wie im Praxisleitfaden der FEDIOL zur

Prüfung von Transportmitteln und von

Kesselauskleidungen auf

Verunreinigungen durch vorherige

Ladung(en) (Ref. 07COD143F)

beschrieben.

Page 79: Branchenspezifisches Referenzdokument für die … · Bleicherde und Filterhilfsstoffe (z. B. Kieselerde, amorphe Silicate und EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument

EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

79

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

Tankcontainern (Ref. 07COD138).

- Küstentanker nach

EU-Standards für den

Transport von

Lebensmitteln

C Gering Hoch 3 Bei Küstentankern zur

Beförderung von Ölen

und Fetten im

Kurzstreckenseeverkehr

in der EU muss in jedem

Fall zumindest die

unmittelbar zuvor

beförderte Ladung ein

Erzeugnis gewesen sein,

das entweder

lebensmittelverträglich ist

oder das in der EU-Liste

der zulässigen

vorherigen Ladungen der

Richtlinie 96/3/EG

aufgeführt ist.

Verhaltenskodex der FEDIOL für den

Massengut-Transport von Ölen und

Fetten in die Europäische Union oder

innerhalb der Europäischen Union

(Ref. 14COD152) (einschließlich der

Arbeitsverfahren der FOSFA).

Bei vorheriger Beförderung anderer

Ladung(en) sind Prüfungen vorzunehmen,

wie im Praxisleitfaden der FEDIOL zur

Prüfung von Transportmitteln und von

Kesselauskleidungen auf

Verunreinigungen durch vorherige

Ladung(en) (Ref. 07COD143F)

beschrieben. FOSFA-Zertifikat einer von

einem FOSFA-Mitglied anerkannten

Aufsichtsperson (Superintendent) über die

Konformität, Sauberkeit und Eignung von

Schiffstanks.

Vom Kapitän/Ersten Offizier

unterzeichnetes kombiniertes FOSFA-

Master‘s Certificate oder eine

gleichwertige Erklärung des Schiffseigners

oder eines befugten Vertreters, jeweils vor

dem Verladen und vor dem Transport der

Ladung

Verunreinigung

durch

Reinigungsmittel

- Tankcontainer oder

Kesselwagen und

Binnenschiffe

C Mittel Mittel 3 Erhöhtes Risiko an

Reinigungsstationen, an

denen Tanks sowohl für

Lebensmittel als auch für

Chemikalien gereinigt

werden.

Verhaltenskodex der FEDIOL für den

Massengut-Transport von Ölen und

Fetten in die Europäische Union oder

innerhalb der Europäischen Union

(Ref. 14COD152)

Beim Reinigen der Tanks sind bewährte

Verfahren anzuwenden.

- Küstentanker C Mittel Mittel 3 Wenn ein Küstentanker

nicht ausschließlich für

Lebens- oder Futtermittel

eingesetzt wird, besteht

ein erhöhtes Risiko.

Verhaltenskodex der FEDIOL für den

Massengut-Transport von Ölen und

Fetten in die Europäische Union oder

innerhalb der Europäischen Union

(Ref. 14COD152) (einschließlich der

Arbeitsverfahren der FOSFA).

FOSFA-Zertifikat einer von einem FOSFA-

Mitglied anerkannten Aufsichtsperson

(Superintendent) über die Konformität,

Sauberkeit und Eignung von Schiffstanks.

Vom Kapitän/Ersten Offizier

unterzeichnetes kombiniertes FOSFA-

Master‘s Certificate oder eine

gleichwertige Erklärung des Schiffseigners

oder eines befugten Vertreters, jeweils vor

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

80

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

dem Verladen und vor dem Transport der

Ladung

Erhitzen oder

Kühlen von

Flüssigkeiten aus

Anlagen

- Straßentankwagen C Gering Hoch 3 Die verwendeten

Edelstahltanks werden

mit Motorkühlwasser

beheizt, das durch ein

doppelwandiges System

(nicht durch

Rohrschlangen)

zugeführt wird.

Verhaltenskodex der FEDIOL für den

Massengut-Transport von Ölen und

Fetten in die Europäische Union oder

innerhalb der Europäischen Union (Ref.

14COD152)

Bei direkten Heizsystemen dürfen keine

Heizflüssigkeiten verwendet werden.

- Kesselwagen,

Tankschleppkähne

- - Küstentanker

C

C

Gering

Gering

Hoch

Hoch

3

3

Die Verwendung

toxischer

Heizflüssigkeiten ist

zulässig. Wegen der

verhältnismäßig geringen

Erhitzung beim Transport

besteht nur ein geringes

Risiko, dass

Heizflüssigkeiten in das

zu transportierende

Erzeugnis gelangen.

Die Verwendung

toxischer

Verhaltenskodex der FEDIOL für den

Massengut-Transport von Ölen und

Fetten in die Europäische Union oder

innerhalb der Europäischen Union

(Ref. 14COD152).

Verhaltenskodex der FEDIOL für den

Massengut-Transport von Ölen und

Fetten in die Europäische Union oder

innerhalb der Europäischen Union

(Ref. 14COD152) (einschließlich der

Heizschlangen in Kesselwagen müssen

aus Edelstahl gefertigt sein.

Wenn Heizflüssigkeiten verwendet

wurden, muss der Transportunternehmer,

der das Öl befördert, Unterlagen über

mögliche Nettoverluste vorlegen und ggf.

erforderliche Untersuchungen vornehmen.

Wenn Heizflüssigkeiten verwendet

wurden, muss der Transportunternehmer,

der das Öl befördert, Unterlagen über

mögliche Nettoverluste vorlegen und ggf.

erforderliche Untersuchungen vornehmen.

Zur Erhitzung wird heißes

Wasser oder Dampf

empfohlen.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

81

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

Heizflüssigkeiten ist

zulässig. Wegen der

verhältnismäßig geringen

Erhitzung beim Transport

besteht nur ein geringes

Risiko, dass

Heizflüssigkeiten in das

zu transportierende

Erzeugnis gelangen.

Arbeitsverfahren der FOSFA).

Fremdstoffe P Mittel Mittel 3 In einem Qualitätsplan sollte

vorgeschrieben werden, dass die

Befüllung von Straßentankwagen mit

raffinierten Ölen in einem überdachten

Bereich erfolgt.

Verunreinigung C/P/B Mittel Mittel 3 In den Herkunftsländern

der Öle kann es zu

Verunreinigungen mit

Mineralöl gekommen

sein.

FEDIOL-Kodex über Arbeitsverfahren

für den Massengut-Transport von zur

unmittelbaren Verwendung als

Lebensmittel vorgesehenen Ölen und

Fetten mit Straßentankwagen und mit

Tankcontainern (Ref. 07COD138).

Analyse aller eingehenden Partien.

Anwendung verpflichtender

Mindestanforderungen des FFEDIOL-

Kodex über Arbeitsverfahren für den

Massengut-Transport von zur

unmittelbaren Verwendung als

Lebensmittel vorgesehenen Ölen und

Fetten mit Straßentankwagen und mit

Tankcontainern, beispielsweise die

Verfügbarkeit von Informationen über die

Route der Lkws und den Standort beim

Verschließen des Tanks

(Ref. 07COD138).

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

82

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

C. Lagerung von Sojabohnenöl

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Verunreinigungen infolge

fehlender Trennung

(Verunreinigung aus

vorherigen Ladungen, falsche

Verbindungen, Verwendung

gemeinsamer Ausrüstung und

Anlagen)

C Gering Hoch 3 Diese Risikoeinstufung betrifft Lager, in denen

sowohl Chemikalien als auch pflanzliche Öle

gelagert werden. Ein geringeres Risiko besteht,

wenn das Tanklager die vom Transport im

Seeverkehr bis zur Lagerung pflanzlicher Öle

maßgebliche EU-Liste der zulässigen

vorherigen Ladungen berücksichtigt. Das

geringste Risiko besteht dann, wenn die

pflanzlichen Öle in Tanks gelagert werden, die

ausdrücklich für die Lagerung von

Lebensmitteln vorgesehen sind.

Lager in der EU, in denen Öle

und Fette zur Verwendung als

Lebensmittel gelagert werden,

sind verpflichtet, die HACCP-

Grundsätze zu

berücksichtigen (Verordnung

(EG) Nr. 852/2004).

Die Verwendung von

Lagertanks ist ausschließlich

auf die Lagerung von Lebens-

oder Futtermitteln zu

beschränken. Ansonsten

müssen bei Lagertanks, die

für den Transport im

Seeverkehr vorbereitet

wurden, zumindest die

Rechtsvorschriften der EU

über vorherige Ladungen

berücksichtigt werden

(Richtlinie 96/3/EG).

Verunreinigung durch

Reinigungsmittel

C Gering Hoch 3 Diese Risikoeinstufung betrifft Lager, in denen

sowohl Chemikalien als auch pflanzliche Öle

gelagert werden. Dort wird möglicherweise auf

den Einsatz von Reinigungsmitteln verzichtet,

die zur Verwendung in der

Lebensmittelindustrie geeignet wären. Bei

Tanklagern in der EU, die die HACCP-

Grundsätze anwenden und die pflanzliche Öle

und Chemikalien getrennt lagern, ist das Risiko

der Verwendung ungeeigneter

Reinigungsmittel sehr gering.

Reinigungsmittel müssen zur

Verwendung in der

Lebensmittelindustrie

geeignet sein.

Lösungsmittel aus

Beschichtungen

C Gering Hoch 3 Lösungsmittel aus neuen Beschichtungen

können zunächst in das Öl und beim

Raffinieren schließlich in die Fettsäuredestillate

gelangen.

Die Erzeugnisse müssen in

Edelstahltanks befördert

werden, bzw. bei Verwendung

von Tanks mit neuen

Beschichtungen dürfen

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

83

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

Fettsäuredestillate nicht als

Futtermittel verwendet

werden.

Heizflüssigkeiten aus

defekten Anlagen und

Ausrüstungen

C Gering Hoch 3 Die Verwendung toxischer Heizflüssigkeiten ist

zulässig. Wegen der verhältnismäßig geringen

Erhitzung bei der Lagerung besteht nur ein

geringes Risiko, dass Heizflüssigkeiten in das

zu transportierende Erzeugnis gelangen.

Wenn Heizflüssigkeiten

verwendet wurden, muss der

Lagerhalter Unterlagen über

mögliche Nettoverluste

vorlegen und ggf.

erforderliche Untersuchungen

vornehmen.

Zur Erhitzung wird

heißes Wasser oder

Dampf empfohlen.

Missbräuchliche

Verwendung von

Zusatzstoffen

C Gering Hoch 3 Zusatzstoffe, die bei Ölen zulässig sind, die als

Lebensmittel verwendet werden sollen,

anschließend aber als Futtermittel zum Einsatz

kommen (oder umgekehrt), obwohl sie für

diese Verwendung möglicherweise nicht

zugelassen wurden.

Verständigen Sie sich auf

eindeutige Spezifikationen für

die Verwendung von

Zusatzstoffen.

Verunreinigung mit

Mineralöl

Gering Hoch 3 Mögliche Verunreinigungen durch Mineralöl In

den Ursprungsländern. Infolge stärkerer

Kontrollen hat sich das Risiko von

Verunreinigungen verringert.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

84

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

D. Transport von Sojabohnenöl mit Seeschiffen

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Verunreinigung beim

Transport

- Verunreinigungen durch

vorherige Ladungen, die in

den betreffenden Tanks

oder Leitungen befördert

wurden

C Mittel Mittel 3 Bei Seeschiffen zum Transport von zum

Verzehr vorgesehenen Ölen und Fetten in die

EU muss in jedem Fall zumindest die

unmittelbar zuvor beförderte Ladung ein

Erzeugnis gewesen sein, das entweder

lebensmittelverträglich ist oder das in der EU-

Liste der zulässigen vorherigen Ladungen der

Richtlinie 96/3/EG aufgeführt ist.

Nach Richtlinie 96/3/EG (Abweichung

von der Verordnung (EG)

Nr. 852/2004) sind die vorherigen

Ladungen zu prüfen.

Nach FOSFA-Verträgen sind Verkäufer

beim Transport von Ölen und Fetten im

Seeverkehr verpflichtet, den Käufer

über die drei letzten vorherigen

Ladungen zu informieren.

Verhaltenskodex der FEDIOL für den

Massengut-Transport von Ölen und

Fetten in die Europäische Union oder

innerhalb der Europäischen Union

(Ref. 14COD152) (einschließlich der

Arbeitsverfahren der FOSFA).

Die EU hat den Transport von als

Futtermitteln vorgesehenen Ölen und

Fetten im Seeverkehr nicht geregelt.

FOSFA-Zertifikat einer von

einem FOSFA-Mitglied

anerkannten

Aufsichtsperson

(Superintendent) über die

Konformität, Sauberkeit

und Eignung von

Schiffstanks.

Vom Kapitän/Ersten

Offizier unterzeichnetes

kombiniertes FOSFA-

Master‘s Certificate oder

eine gleichwertige

Erklärung des

Schiffseigners oder eines

befugten Vertreters,

jeweils vor dem Verladen

und vor dem Transport der

Ladung

Die Verwendung eigener

Leitungen zum Beladen

und Entladen.

- Verunreinigung durch

Reinigungsmittel

C Gering Hoch 3 In der Regel halten Seeverkehrsunternehmen

bewährte Verfahren ein.

Das Logbuch des Schiffs

ist zu prüfen.

Lösungsmittel aus

Beschichtungen

C Gering Hoch 3 Lösungsmittel aus neuen Beschichtungen

können zunächst in das Öl und beim

Raffinieren schließlich in die Fettsäuredestillate

gelangen.

Die Erzeugnisse müssen

in Edelstahltanks befördert

werden, bzw. bei

Verwendung von Tanks

Lösungsmittel aus

Beschichtungen

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

85

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-

Extraktionsschrot und aus Sojaöl

mit neuen Beschichtungen

dürfen Fettsäuredestillate

nicht als Futtermittel

verwendet werden.

Heizflüssigkeiten aus

Anlagen und

Ausrüstungen

C Gering Hoch 3 Die Verwendung toxischer Heizflüssigkeiten ist

zulässig. Wegen der verhältnismäßig geringen

Erhitzung beim Transport besteht nur ein

geringes Risiko, dass Heizflüssigkeiten in das

zu transportierende Erzeugnis gelangen.

Verhaltenskodex der FEDIOL für den

Massengut-Transport von Ölen und

Fetten in die Europäische Union oder

innerhalb der Europäischen Union

(einschließlich der Arbeitsverfahren der

FOSFA).

Wenn Heizflüssigkeiten

verwendet wurden, muss

der Transportunternehmer,

der das Öl befördert,

Unterlagen über mögliche

Nettoverluste vorlegen und

ggf. erforderliche

Untersuchungen

vornehmen.

Zur Erhitzung wird heißes

Wasser oder Dampf

empfohlen.

Hydrauliköle aus

tragbaren Pumpen

C Gering Hoch 3 Hydrauliköle aus tragbaren Pumpen können

toxisch sein.

Es sind tragbare Pumpen

zu verwenden, bei denen

der Hydraulikmotor klar

von der Pumpe getrennt

ist. Ansonsten müssen

lebensmittelverträgliche

Hydrauliköle verwendet

werden.

Wenn der Hydraulikmotor

mit der Pumpe verbunden

ist, kann es bei defekten

Dichtungen zu einem

unerwünschten Übergang

von Hydrauliköl in das

pflanzliche Öl kommen.

Verunreinigung mit

Mineralöl

Gering Hoch 3 Mögliche Verunreinigungen durch Mineralöl In

den Ursprungsländern. Infolge stärkerer

Kontrollen hat sich das Risiko von

Verunreinigungen verringert.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

86

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

EU-FUTTERMITTEL-INDUSTRIE

INNERHALB DER EU

(3) Zerkleinern von Sonnenblumenkernen

Schalen

Gebrauchte

Bleicherde

(3.2) Herstellung von Rohlecithinen (Schleimstoffe)

(B) Transport

Lagerung

(3.1) Herstellung von Rohöl

(3.3) Herstellung von Sonnenblumen-Extraktionsschrot

Sonnenblumen-

Fettsäuredestillate

Saure

Sonnenblumenöle

Sonnenblumenschalen

(A) Transport

(A) Transport

Rohlecithine

(3.3) Herstellung von Schalen

(A) Transport

Entschleimtes

Sonnenblumen-Rohöl

(D) Transport mit

Seeschiffen

Sonnenblumen-Extraktionsschrot

(4.4) Herstellung

von Sonnenblum

en-Deodestillate

n

(B) Transport

Mischung (C) Lagerung

(B) Transport

(C) Lagerung

(B) Transport (C) Lagerung

(1) Anbau der

Sonnenblumensaat

Sonnenblumenkerne

Getrocknete Sonnenblumenkerne

(2) Trocknen in der Primärproduktion

(Sem

i-Bat

ch-

Raf

finat

ion)

(4.1)

Herstellung von raffiniertem

Sonnenblumenöl

(4.2) Herstellung von Sonnenblumen-

Fettsäure-destillaten

(4.3) Herstellung von sauren

Sonnenblumenölen

(4.4) Herstellung von Sonnenblumen-Deodestillaten

Entschleimtes

Sonnenblumen-Rohöl

(4) Raffination

Lagerung

Wachs

Filterhilfs-

stoffe

Seifen-

stock Gebrauchte

Bleicherde

Sonnenbl.-Deodestillate

Sonnenblumenöl, raffiniert

(B) Transport

Filterhilfs-

stoffe

(Sem

i-Bat

ch-

Raf

finat

ion)

(D) Transport mit

Seeschiffen

AUSSERHALB DER EU

Ablaufdiagramm der Produktionskette für Erzeugnisse aus Sonnenblumenöl zur Verwendung als

Futtermittel

in der EU

(3) Zerkleinern von Sonnenblumenkernen

Schalen

en

Schalen (3.1) Herstellung von Rohöl und Schleimstoffen

(3.2) Herstellung von Sonnenblumen-Extraktionsschrot

Anbau der Sonnenblumensaat

Sonnenblumenkerne

Getrocknete Sonnenblumenkerne

(A) Transport Lagerung

Trocknen in der Primärproduktion

Rohlecithine

(3.3) Herstellung von Schalen

Die eingeklammerten

Buchstaben beziehen sich auf

die folgenden

Seiten.

(4.1) Herstellung von

raffiniertem Sonnenblumenöl

(4.2) Herstellung von Sonnenblumen-Fettsäuredestillat

en

(4.3) Herstellung von sauren

Sonnenblumenölen

(4) Raffination Sonnenblumen-

Deodestillate

Sonnenblumen-

Fettsäuredestillate

Saure

Sonnenblumenöle

Wachs Seifen stock

Sonnenblumen-

Extraktionsschrot

Sonnenblumenschalen

(4.4) Herstellung von Sonnenblumen-

Deodestillaten

Raffiniertes

Sonnenblumenöl

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

87

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

7. Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

1. Anbau der Sonnenblumensaat*

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchstgehalte

(RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

der RHG

C Drittländer, die Sonnenblumenkerne

ausführen (z. B. Argentinien), verwenden

Positivlisten für den Einsatz von Pestiziden

beim Anbau, die bei manchen Stoffen im

Widerspruch zu europäischen

Rechtsvorschriften zu Pestizidrückständen

stehen können. Bei Sonnenblumenkernen

ist die Verwendung von Pestiziden nach

der Ernte offenbar problematischer als vor

der Ernte.

Nach der Verordnung (EG)

Nr. 396/2005 ist das

Inverkehrbringen von Waren

verboten, die die in den

Anhängen genannten RHG

nicht erfüllen. In Anhang I der

Verordnung (EG)

Nr. 178/2006 werden die

Lebens- und

Futtermittelerzeugnisse

genannt, bei denen bestimmte

Rückstandsgehalte an

Pestiziden nicht überschritten

werden dürfen. Die Anhänge

II, III und IV der Verordnung

149/2008 enthalten die RHG

für die in Anhang I genannten

Erzeugnisse.

Phytotoxine C Sonnenblumenkerne können

Unkrautsamen von Datura Stramonium

enthalten. Dies gilt besonders für

Frankreich.

Zur Kontrolle wird eine

Sichtprüfung der

Sonnenblumenkerne

empfohlen.

* Die Bewertung von außerhalb der EU liegenden Risiken würde den Rahmen dieses Dokuments sprengen. Weitere Informationen siehe Methodikdokument Abschnitt 2.3.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

88

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

2. Trocknen von Sonnenblumenkernen in der Primärproduktion*

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Durch Trocknen

verursachte

Verunreinigungen

Dioxin C Beim Verbrennen von Abfällen

können Dioxine freigesetzt werden.

Bislang lagen die in Ölmühlen

gemessenen Dioxingehalte bei

Sonnenblumen-Rohöl unterhalb

der Nachweisgrenze.

Verhaltenskodex zur

Verhütung und Verringerung

der Kontamination von

Lebens- und Futtermitteln mit

Dioxinen und dioxinähnlichen

PCB (Codex-Alimentarius-

Standard CAC/RCP 62-2006)

In bewährten Herstellungsverfahren wird der Einsatz von Brennstoffen empfohlen, aus denen keine Dioxine und keine dioxinähnlichen Verbindungen und keine sonstigen schädlichen Verunreinigungen freigesetzt werden.

Zur direkten Erhitzung sollten geeignete Brenner verwendet werden. Die Überwachung wird als erforderlich betrachtet, um sicherzustellen, dass beim Trocknen oder Erhitzen keine größeren Mengen an Dioxinen und dioxinhaltigen PCB freigesetzt werden. Beim direkten Trocknen dürfen keine Abfallprodukte als Brennstoff eingesetzt werden.

Einzelfuttermittel aus Sonnenblumenkernen müssen die Grenzwerte der Richtlinie 2002/32/EG für Dioxin und dioxinhaltige PCB erfüllen.

* Die Bewertung von außerhalb der EU liegenden Risiken würde den Rahmen dieses Dokuments sprengen. Weitere Informationen siehe Methodikdokument Abschnitt 2.3.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

89

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

Betriebsmittel und Anlagen: Zerkleinern von Sonnenblumenkernen, Raffination und Verarbeitung des Öls.

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Hydrauliköle oder

Schmiermittel der Anlagen

C Gering Hoch 3 Hydrauliköle und Schmiermittel können

toxische Verbindungen enthalten.

Das Präventivprogramm sollte gewährleisten, dass die Kontamination von Erzeugnissen mit nicht lebensmittelverträglichen Hydraulikölen oder Schmiermitteln vermieden wird und dass das Risiko einer Kontamination der Erzeugnisse mit lebensmittelverträglichen Hydraulikölen und Schmiermitteln minimiert wird. Im Rahmen des Präventivprogramms könnte die Erfassung der verwendeten Mengen vorgesehen werden.

Verunreinigungen in

Wasser wie

Perfluoroktansulfonsäure

(PFOS) und

Perfluoroctansäure (PFOA)

C Gering Mittel 2 Beim Zerkleinern und bei der Raffination wird

Wasser verwendet.

Bei der Herstellung von

Futtermitteln ist Wasser in

Lebensmittelqualität nach

Maßgabe von

Verordnung 183/2005 zu

verwenden.

Reinigungsmittel und

Kesselchemikalien

C Mittel Mittel 3 Reinigungsmittel und Dampf (unter

Verwendung von Kesselchemikalien) kommen

mit den Erzeugnissen in Berührung.

Im Produktionssystem

verwendete Reinigungsmittel

sollten ausgespült werden.

Reinigungsmittel und

Kesselchemikalien müssen

zur Verwendung in der

Lebensmittelindustrie

geeignet sein.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

90

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

Heizflüssigkeiten aus

Anlagen und Ausrüstungen

C Mittel Hoch 4 Unternehmen, die nicht der FEDIOL

angehören, können weiterhin Heizflüssigkeiten

verwenden.

Nach dem Verhaltenskodex

der FEDIOL zur Erhitzung von

Speiseölen während der

Verarbeitung ist die

Verwendung von

Heizflüssigkeiten nicht

zulässig.

Zur Erhitzung sind heißes

Wasser oder Dampf zu

verwenden. Ansonsten sollte

ein Kontrollmechanismus

gewährleisten, dass eine

Kontamination der

Erzeugnisse mit

Heizflüssigkeiten

ausgeschlossen ist.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

91

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

3. Zerkleinern von Sonnenblumenkernen

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Toxine aus

Schädlingsbekämpfungsmit

teln

C Gering Hoch 3 Vergiftete Körner aus offenen

Kisten können in die

Lebensmittelkette gelangen.

Das Programm zur

Schädlingsbekämpfung muss für die

Lebensmittelkette geeignet sein.

Toxische

Hexanverbindungen

(z. B. Benzol)

C Gering Hoch 3 In der Industrie verwendetes

Hexan kann toxische

Verbindungen enthalten.

In Richtlinie 2009/32/EG

werden die Reinheitskriterien

für die Verwendung von

Hexan beim Zerkleinern von

Ölsaaten beschrieben.

In jedem Fall ist Hexan in

Lebensmittelqualität zu verwenden.

Fremdstoffe wie Glas, Holz

und Metalle

P Mittel Mittel 3 Fremdstoffe können vorhanden

sein.

Die Abtrennung von Fremdstoffen

sollte durch ein geeignetes System

sichergestellt werden.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

92

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

3.1 Herstellung von Rohöl

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Verunreinigungen durch

Filterhilfsstoffe

C Gering Hoch 3 Mit dem Rohöl können

Verunreinigungen aus den

Filterhilfsstoffen ausgewaschen

werden.

Daher sind für die

Lebensmittelindustrie geeignete

Filterhilfsstoffe zu verwenden.

Mineralöle aus einem

defekten

Rückgewinnungssystem

C Mittel Mittel 3 Zur Rückgewinnung von Hexan

werden lebensmittelverträgliche

Mineralöle mit niedriger bis mittlerer

Viskosität verwendet. Es liegt im

Interesse der Ölmühlenbetreiber,

möglichst viel Hexan

zurückzugewinnen, um das

Rückgewinnungssystem instand zu

halten.

Das Mineralöl des

Rückgewinnungssystems muss

lebensmittelverträglich sein. Das

Präventivprogramm sollte

gewährleisten, dass die Kontamination

von Erzeugnissen mit nicht

lebensmittelverträglichen

Hydraulikölen oder Schmiermitteln

vermieden und das Risiko einer

Kontamination der Erzeugnisse mit

lebensmittelverträglichen

Hydraulikölen und Schmiermitteln

minimiert wird. Im Rahmen des

Präventivprogramms könnte die

Erfassung der verwendeten Mengen

vorgesehen werden.

In den

niederländischen

GMP-Standards wird

der Gehalt an C(10-40)

bei Sonnenblumenölen

und Nebenprodukten

der Raffination auf

1000 mg/kg begrenzt.

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchstgehalte

(RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

der RHG

C Gering* Mittel 2 Durch regelmäßige Überwachung

von Sonnenblumenkernen auf

Pestizidrückstände wird

nachgewiesen, dass die Rückstände

unter den gesetzlichen

Höchstgehalten liegen.

In Drittländern gelten andere RHG

als in der EU.

Die Höchstgehalte für

Pestizidrückstände sind der

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu

entnehmen.

Nach dieser Verordnung kann ein

Verarbeitungsfaktor für Pestizide in

verarbeiteten Erzeugnissen

angenommen werden, wenn die

Lebensmittelsicherheit gewahrt wird.

Die FEDIOL (Standpunkt

11SAF181) gelangte zu dem

*Je nach Ursprung der

Sonnenblumenkerne

besteht eine mittlere

Wahrscheinlichkeit

dafür, dass die RHG

für bestimmte

Pestizidrückstände

überschritten werden.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

93

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

Schluss, dass angesichts des

durchschnittlichen Ölgehalts von

Sonnenblumenkernen (40-45 %) für

die Festlegung der RHG von

Sonnenblumenöl ein

Verarbeitungsfaktor von 2,5

angenommen werden sollte.

FEDIOL-Vertrag zum Einkauf von

Sonnenblumenkernen aus der

Schwarzmeerregion (u. a. mit einer

Bestimmung über die Konformität

mit den EU-Rechtsvorschriften über

Rückstandshöchstgehalte).

In der Richtlinie 2002/32/EG

über unerwünschte Stoffe

in der Tierernährung

genannte

Pestizidrückstände

C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene Pestizide können in

der Umwelt vorkommen. Die

Wahrscheinlichkeit, dass diese

Pestizide in Sonnenblumen-Rohöl

nachgewiesen werden können, ist

jedoch sehr gering.

Richtlinie 2002/32/EG enthält

Höchstgehalte für verschiedene

Pestizidrückstände in Futtermitteln.

Hexanrückstände im Rohöl

nach der Rückgewinnung

C Hoch Gering 3 Nach der Öl-Extraktion mithilfe von

Hexan und der anschließenden

Rückgewinnung des Hexans aus

dem Öl verbleiben im Rohöl Spuren

von Hexan.

Nach der Verordnung (EG)

Nr. 767/2009 über das

Inverkehrbringen von Futtermitteln

müssen Einzelfuttermittel frei von

herstellungsbedingten chemischen

Verunreinigungen und von

Verarbeitungshilfsstoffen sein,

sofern nicht im Katalog ein

bestimmter Höchstgehalt festgelegt

ist. Im Katalog der Einzelfuttermittel

(Verordnung (EU) Nr. 68/2013)

werden die Höchstgehalte der

betreffenden chemischen

Verunreinigungen auf 0,1 %

(1000 ppm) beschränkt.

Toxikologische

Bewertungen haben

ergeben, dass Rohöl

mit Hexangehalten bis

zu 1000 ppm

unbedenklich ist.

Die FOSFA nimmt

einen Flammpunkt von

121 °C als Grenzwert

für die Sicherheit beim

Transport und bei der

Lagerung an.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

94

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

3.2 Herstellung von Rohlecithinen

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Mineralöle aus einem

defekten

Rückgewinnungssystem

C Mittel Hoch 3 Zur Rückgewinnung von Hexan

werden lebensmittelverträgliche

Mineralöle mit mittlerer

Viskosität verwendet. Es liegt im

Interesse der

Ölmühlenbetreiber, möglichst

viel Hexan zurückzugewinnen,

um das Rückgewinnungssystem

instand zu halten.

Das Mineralöl des

Rückgewinnungssystems

muss lebensmittelverträglich

sein. Das Präventivprogramm

sollte gewährleisten, dass die

Kontamination von

Erzeugnissen mit nicht

lebensmittelverträglichen

Hydraulikölen oder

Schmiermitteln vermieden

und das Risiko einer

Kontamination der

Erzeugnisse mit

lebensmittelverträglichen

Hydraulikölen und

Schmiermitteln minimiert wird.

Im Rahmen des

Präventivprogramms könnte

die Erfassung der

verwendeten Mengen

vorgesehen werden.

In den niederländischen GMP-

Standards wird der Gehalt an

C(10-40) bei Sonnenblumenölen

und Nebenprodukten der

Raffination auf 1000 mg/kg

begrenzt.

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchstgehalte

(RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

der RHG

C Gering* Mittel 2 Durch regelmäßige

Überwachung von

Sonnenblumenkernen auf

Pestizidrückstände wird

nachgewiesen, dass die

Rückstände unter den

gesetzlichen Höchstgehalten

liegen.

Die Höchstgehalte für Pestizidrückstände

sind der Verordnung (EG) Nr. 396/2005

zu entnehmen. Nach der Verordnung

kann ein Verarbeitungs-

/Konzentrationsfaktor für Pestizide in

verarbeiteten Erzeugnissen

angenommen werden, wenn die

Lebensmittelsicherheit gewahrt wird.

*Je nach Ursprung der

Sonnenblumenkerne besteht

eine mittlere

Wahrscheinlichkeit dafür, dass

die RHG für bestimmte

Pestizidrückstände

überschritten werden.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

95

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

In Drittländern gelten andere

RHG als in der EU.

FEDIOL-Vertrag zum Einkauf von

Sonnenblumenkernen aus der

Schwarzmeerregion (u. a. mit einer

Bestimmung über die Konformität mit den

EU-Rechtsvorschriften über

Rückstandshöchstgehalte).

In der Richtlinie 2002/32/EG

über unerwünschte Stoffe

in der Tierernährung

genannte

Pestizidrückstände

C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene Pestizide

können in der Umwelt

vorkommen. Die

Wahrscheinlichkeit, dass diese

Pestizide in Sonnenblumen-

Rohöl nachgewiesen werden

können, ist jedoch sehr gering.

Richtlinie 2002/32/EG enthält

Höchstgehalte für verschiedene

Pestizidrückstände in Futtermitteln.

Hexanrückstände im Rohöl

nach der Rückgewinnung

C Hoch Gering 3 Nach der Öl-Extraktion mithilfe

von Hexan und der

anschließenden Rückgewinnung

des Hexans aus dem Öl

verbleiben im Rohöl Spuren von

Hexan.

Nach der Verordnung (EG) Nr. 767/2009

über das Inverkehrbringen von

Futtermitteln müssen Einzelfuttermittel

frei von herstellungsbedingten

chemischen Verunreinigungen und von

Verarbeitungshilfsstoffen sein, sofern

nicht im Katalog ein bestimmter

Höchstgehalt festgelegt ist. Im Katalog

der Einzelfuttermittel (Verordnung (EU)

Nr. 68/2013) werden die Höchstgehalte

der betreffenden chemischen

Verunreinigungen auf 0,1 % (1000 ppm)

beschränkt.

Toxikologische Bewertungen

haben ergeben, dass

Einzelfuttermittel mit

Hexangehalten bis zu

1000 ppm unbedenklich sind.

Die FOSFA nimmt einen

Flammpunkt von 121 °C als

Grenzwert für die Sicherheit

beim Transport und bei der

Lagerung an.

Krankheitserreger B Gering Mittel 2 Wachstum von

Mikroorganismen infolge der

Kondensation von Wasserdampf

aus Rohlecithinen.

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96

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

3.3 Herstellung von Sonnenblumen-Extraktionsschrot

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Dioxin aus Trennmitteln C Gering Hoch 3 Trennmittel sind mineralischen Ursprungs

und können daher von Natur aus Dioxin

enthalten. Dioxin ist für Menschen und

Tiere giftig.

In Verordnung (EG)

Nr. 2439/1999 werden die

Qualitätskriterien für

Trennmittel beschrieben.

In jedem Fall sind für Futtermittel

unbedenkliche Trennmittel zu beziehen.

Salmonellen B Hoch Hoch 4 Salmonellen stellen im Hinblick auf die

mikrobiologische Verunreinigung von

Futtermitteln eine erhebliche Gefahr dar.

Sie sind in der Umwelt weit verbreitet, und

jedes einzelne Glied der

Lebensmittelkette, von den Erzeugern bis

zu den Verbrauchern, spielt eine Rolle bei

der Reduzierung des Risikos der

Schädigung von Menschen und Tieren.

Gemeinsam mit drei weiteren

Vereinigungen, die Lieferanten und

Verbraucher von Futtermitteln vertreten,

(FEFAC, COCERAL und COPA-

COGECA) hat die FEDIOL die

Verantwortung für die Herausgabe eines

Branchenleitfadens übernommen, der den

Unternehmen helfen soll, die Gefährdung

durch Salmonellen zu reduzieren. Im Juni

2011 wurden die „Common principles for

the management of the Salmonella risk in

the feed chain“ (Gemeinsame Grundsätze

für die Bewältigung des

Salmonellenrisikos in der

Lebensmittelkette) veröffentlicht. Der

Europäische Leitfaden für eine gute Praxis

bei der industriellen Herstellung sicherer

Einzelfuttermittel wurde unter

Berücksichtigung dieser Grundsätze

geändert.

FEDIOL, FEFAC,

COCERAL, COPA-

COGECA: „Common

principles for the

management of the

Salmonella risk in the feed

chain“ (Gemeinsame

Grundsätze der FEDIOL,

der FEFAC, des COCERAL

und des COPA-COGECA

für die Bewältigung des

Salmonellenrisikos in der

Lebensmittelkette).

FEDIOL-Empfehlung zum

Feuchtegehalt von

Raps/Rübsen- und

Sonnenblumen-

Extraktionsschrot.

Das Präventivprogramm für

Unternehmer soll folgende Maßnahmen

umfassen:

a) Schutz von Einzelfuttermitteln vor

Verunreinigungen bei der Verarbeitung

und bei der Lagerung z. B. durch

geschlossene Systeme und geeignete

Hygienepraktiken bzw. ggf. durch

Abtrennung von Räumlichkeiten als

Hygienezonen.

b) Zeit- und Temperaturkontrollen beim

Desolventiser-Toaster (DT).

c) Feuchtekontrollen des

Extraktionsschrots/Kuchens.

Die FEDIOL empfiehlt für

Sonnenblumen-Extraktionsschrot einen

Feuchtegehalt von max. 12,5 %.

Wenn das Überwachungssystem in

Einzelfuttermittel-Enderzeugnissen

Salmonellen erkennt, kommen folgende

Maßnahmen in Betracht:

o Serotypisierung und Rückverfolgung zur Bestimmung des Ursprungs der Verunreinigung;

o Überprüfung der

Der Unternehmer führt

eine Überwachung der

Fertigungslinie mit

Probenahmen aus der

gesamten Linie ein – ab

dem Zeitpunkt, zu dem

das Erzeugnis den DT

verlässt, über die

Zuführung in das

Lagersilo bis zum

Ausladebereich.

Der Unternehmer muss

aufgrund seines

Datenmaterials

realistische Ziele für die

Reduzierung der

Verunreinigung seines

Extraktionsschrots bzw.

seiner Kuchen durch

Salmonellen setzen.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

97

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

Verarbeitungsbedingungen und relevanter Präventivprogramme;

o Zusätzliche Reinigung von Lagerräumen und -behältnissen und von Fahrzeugen (soweit vorhanden);

o Zusätzliche Reinigung von Anlagen und Ausrüstung

o Überprüfung früherer Kontrollergebnisse;

o Möglicherweise weitere Schulungen bzw. Änderungen an Prozessen oder Verfahren;

Chemische Behandlung, um die

Salmonellenbelastung auf ein

annehmbares Niveau zu reduzieren;

Dioxin aus gebrauchter

Bleicherde

C Gering Hoch 3 Bleicherde ist mineralischen Ursprungs

und kann von Natur aus Dioxin enthalten.

Dioxin ist für Menschen und Tiere giftig.

In Richtlinie 2002/32/EG

werden die Höchstgehalte

für Dioxin in

Einzelfuttermitteln

pflanzlichen Ursprungs auf

0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-

TEQ) und die Summe von

Verunreinigungen mit

Dioxinen und

dioxinähnlichen PCB auf

1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-

PCB-TEQ) festgelegt.

Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex für die

Beschaffung frischer

Bleicherde zur Ölraffination veröffentlicht, in dem ein

Höchstgehalt für Dioxin und

dioxinähnliche PCB von

1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-

PCB-TEQ) genannt wird.

Frische Bleicherde ist von Lieferanten

zu beziehen, die die Anforderungen der

FEDIOL nach dem Verhaltenskodex der

FEDIOL für die Beschaffung frischer

Bleicherde zur Ölraffination erfüllen.

Das betreffende Risiko

besteht nur bei

integrierten

Ölmühlen/Ölraffinerien.

Mykotoxine C Gering Hoch 3 Aufgrund unzureichender Trocknung von

Sonnenblumenkernen

Mykotoxingehalt des Sonnenblumen-

Extraktionsschrots kontrollieren.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

98

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

Calcium C Mittel Hoch 4 Beim Zerkleinern konzentriert sich

Cadmium im Extraktionsschrot. Je nach

geografischem Ursprung der

Sonnenblumenkerne besteht das Risiko,

dass die Cadmiumgehalte des

Extraktionsschrots die Höchstgrenzen

überschreiten. Düngemittel aus

minderwertigem Phosphor können hohe

Cadmiumanteile enthalten.

In Richtlinie 2002/32/EG

wird der Cadmiumgehalt in

Einzelfuttermitteln

pflanzlichen Ursprungs auf

1 ppm beschränkt.

Je nach Ursprung sind die Partien der

eingehenden Sonnenblumenkerne zu

kontrollieren.

Das Risiko einer

Verunreinigung besteht

bei Erzeugnissen aus

bestimmten

geografischen Regionen.

Hexanrückstände C Hoch Gering 3 Extraktionsschrot aus Ölsaaten enthält

Hexanrückstände.

Nach der Verordnung (EG)

Nr. 767/2009 über das

Inverkehrbringen von

Futtermitteln müssen

Einzelfuttermittel frei von

herstellungsbedingten

chemischen

Verunreinigungen und von

Verarbeitungshilfsstoffen

sein, sofern nicht im

Katalog ein bestimmter

Höchstgehalt festgelegt ist.

Im Katalog der

Einzelfuttermittel

(Verordnung (EU)

Nr. 68/2013) werden die

Höchstgehalte der

betreffenden chemischen

Verunreinigungen auf 0,1 %

(1000 ppm) beschränkt.

Toxikologische

Bewertungen haben

ergeben, dass

Hexangehalte bis zu

1000 ppm in

Extraktionsschrot aus

Ölsaaten unbedenklich

sind.

OVID, der Verband der

ölsaatenverarbeitenden

Industrie in Deutschland,

hat ein

Sicherheitsdatenblatt

herausgegeben, in dem

zur Verhütung von

Explosionen während

des Transports auf

Binnenschiffen für

Sonnenblumen-

Extraktionsschrot ein

Höchstgehalt von

300 ppm Hexan genannt

wird.

Arsen C Gering Mittel 2 In Spanien wurden Verunreinigungen von

Sonnenblumenkernen mit Arsen

festgestellt.

Datura Stramonium B Gering* Mittel 2 In Richtlinie 2002/32/EG

wird der Höchstgehalt an

*Je nach Ursprung der

Sonnenblumenkerne

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

99

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

Datura Stramonium in

Einzelfuttermitteln auf

1000 ppm beschränkt.

besteht eine mittlere

Wahrscheinlichkeit dafür,

dass die RHG für Datura

Stramonium

überschritten werden.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

100

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

3.4 Entfernen von Sonnenblumenschalen

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Salmonellen B Hoch Hoch 4 Salmonellen stellen im Hinblick auf die

mikrobiologische Verunreinigung von Futtermitteln

eine erhebliche Gefahr dar. Sie sind in der Umwelt

weit verbreitet, und jedes einzelne Glied der

Lebensmittelkette, von den Erzeugern bis zu den

Verbrauchern, spielt eine Rolle bei der Reduzierung

des Risikos der Schädigung von Menschen und

Tieren. Gemeinsam mit drei weiteren

Vereinigungen, die Lieferanten und Verbraucher von

Futtermitteln vertreten, (FEFAC, COCERAL und

COPA-COGECA) ist die FEDIOL ihrer

Verantwortung nachgekommen und hat im Juni

2011 die „Common principles for the management

of the Salmonella risk in the feed chain“

(Gemeinsame Grundsätze für die Bewältigung des

Salmonellenrisikos in der Lebensmittelkette)

veröffentlicht. Der Europäische Leitfaden für eine

gute Praxis bei der industriellen Herstellung sicherer

Einzelfuttermittel wurde unter Berücksichtigung

dieser Grundsätze geändert.

FEDIOL, FEFAC, COCERAL,

COPA-COGECA: „Common

principles for the

management of the

Salmonella risk in the feed

chain“ (Gemeinsame

Grundsätze der FEDIOL, der

FEFAC, des COCERAL und

des COPA-COGECA für die

Bewältigung des

Salmonellenrisikos in der

Lebensmittelkette).

Das Präventivprogramm für

Unternehmer soll folgende

Maßnahmen umfassen:

a) Schutz von Einzelfuttermitteln vor

Verunreinigungen bei der

Verarbeitung und bei der Lagerung

z. B. durch geschlossene Systeme

und geeignete Hygienepraktiken

bzw. ggf. durch Abtrennung von

Räumlichkeiten als Hygienezonen.

b) Kontrolle des Feuchtegehalts

Wenn das Überwachungssystem in

Einzelfuttermittel-Enderzeugnissen

Salmonellen erkennt, kommen

folgende Maßnahmen in Betracht:

o Serotypisierung und Rückverfolgung zur Bestimmung des Ursprungs der Verunreinigung;

o Überprüfung der Verarbeitungsbedingungen und relevanter Präventivprogramme;

o Zusätzliche Reinigung von Lagerräumen und -behältnissen und von Fahrzeugen (soweit vorhanden);

o Zusätzliche Reinigung von Anlagen und Ausrüstung

o Überprüfung früherer Kontrollergebnisse;

o Möglicherweise weitere Schulungen bzw. Änderungen an Prozessen oder Verfahren;

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

101

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

chemische Behandlung, um die

Salmonellenbelastung auf ein

annehmbares Niveau zu reduzieren;

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchstgehalte

(RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

der RHG

C Gering* Mittel 2 Durch regelmäßige Überwachung von

Sonnenblumenkernen auf Pestizidrückstände wird

nachgewiesen, dass die Rückstände unter den

gesetzlichen Höchstgehalten liegen.

In Drittländern gelten andere RHG als in der EU.

Die Höchstgehalte für

Pestizidrückstände sind der

Verordnung (EG)

Nr. 396/2005 zu entnehmen.

FEDIOL-Vertrag zum Einkauf

von Sonnenblumenkernen

aus der Schwarzmeerregion

(u. a. mit einer Bestimmung

über die Konformität mit den

EU-Rechtsvorschriften über

Rückstandshöchstgehalte).

*Je nach

Ursprung der

Sonnenblumenke

rne besteht eine

mittlere

Wahrscheinlich-

keit dafür, dass

die RHG für

bestimmte

Pestizidrück-

stände

überschritten

werden.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

102

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

4. Raffination

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Verunreinigungen in

Verarbeitungshilfsstoffen

(alkalischen Lösungen oder

in Säuren),

z. B. Quecksilber in

Natronlauge

C Gering Hoch 3 Die Verarbeitungshilfsstoffe

kommen mit dem Erzeugnis

in Berührung.

Verarbeitungshilfsstoffe, die unmittelbar

mit dem Öl in Berührung kommen,

müssen lebens- oder

futtermittelverträglich sein.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

103

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

4.1 Herstellung von raffiniertem Sonnenblumenöl

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Dioxine und dioxinähnliche

PCB

C Gering Hoch 3 Eine potenzielle Quelle für

Verunreinigungen von Ölen mit

Dioxin ist das Trocknen von

Sonnenblumenkernen und die

Verwendung von Bleicherde.

Bei der Raffination wird

Bleicherde allerdings nur in

Konzentrationen von 1-3 %

eingesetzt. Während der

Destillation verdampft Dioxin

zum Teil.

In Richtlinie 2002/32/EG werden die

Höchstgehalte für Dioxin in

Einzelfuttermitteln pflanzlichen

Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-

PCDD/F-TEQ) und die Summe von

Verunreinigungen mit Dioxinen und

dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg

(WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) festgelegt.

Die FEDIOL hat einen

Verhaltenskodex für die Beschaffung

frischer Bleicherde zur Ölraffination veröffentlicht, in dem ein Höchstgehalt

für Dioxin und dioxinähnliche PCB von

1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ)

genannt wird.

Frische Bleicherde ist von

Lieferanten zu beziehen, die die

Anforderungen der FEDIOL

nach dem Verhaltenskodex der

FEDIOL für die Beschaffung

frischer Bleicherde zur

Ölraffination erfüllen.

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchstgehalte

(RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

der RHG

C Gering* Mittel 3 Durch regelmäßige

Überwachung von

Sonnenblumenkernen auf

Pestizidrückstände wird

nachgewiesen, dass die

Rückstände unter den

gesetzlichen Höchstgehalten

liegen. Der Einsatz von

Pestiziden nach der Ernte ist

problematisch und kann zu einer

Überschreitung der RHG in

Sonnenblumenkernen und in

Nebenprodukten der Raffination

führen, wenn die Rückstände

bei der Raffination des Rohöls

nicht vollständig abgetrennt

werden.

Die Höchstgehalte für

Pestizidrückstände sind der

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu

entnehmen. Nach der Verordnung

kann ein Verarbeitungs-

/Konzentrationsfaktor für Pestizide in

verarbeiteten Erzeugnissen

angenommen werden, wenn die

Futtermittelsicherheit gewahrt wird.

Die FEDIOL (Standpunkt 11SAF181)

gelangte zu dem Schluss, dass

angesichts des durchschnittlichen

Ölgehalts von Sonnenblumenkernen

(40-45 %) für die Festlegung der RHG

von Sonnenblumenöl ein

Verarbeitungsfaktor von 2, 5

angenommen werden sollte.

Wenn ein Höchstgehalt für

Pestizidrückstände überschritten

wird, sollte eine Bewertung der

Futtermittelsicherheit

vorgenommen werden.

*Je nach Ursprung der

Sonnenblumenkerne besteht eine

mittlere Wahrscheinlichkeit dafür,

dass die RHG für bestimmte

Pestizidrückstände überschritten

werden.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

104

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

In der Richtlinie 2002/32/EG

über unerwünschte Stoffe

in der Tierernährung

genannte

Pestizidrückstände

C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene Pestizide

können in der Umwelt

vorkommen. Die

Wahrscheinlichkeit, dass diese

Pestizide in Sonnenblumen-

Rohöl nachgewiesen werden

können, ist jedoch sehr gering.

Richtlinie 2002/32/EG enthält

Höchstgehalte für verschiedene

Pestizidrückstände in Futtermitteln.

Mikrobiologische

Verunreinigung

B Gering Mittel 2 Der Feuchtegehalt (d. h. die

Wasseraktivität) raffinierter Öle

ist so gering, dass es nicht zu

einem Bakterienwachstum

kommen kann.

Fremdstoffe wie Glas, Holz

und Metalle

P Mittel Mittel 3 Fremdstoffe können vorhanden

sein.

Geeignete Hygieneverfahren

(z. B. geschlossene Systeme)

verwenden. Vor dem Verladen

filtern.

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105

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

4.2 Physikalische Raffination Herstellung von Sonnenblumen-

Fettsäuredestillaten

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Dioxin C Gering Hoch 3 Bleicherde ist bei der Raffination des

Öls eine potenzielle Quelle von

Verunreinigungen mit Dioxin. Bei der

Raffination wird Bleicherde allerdings

nur in Konzentrationen von 1-3 %

eingesetzt.

In Richtlinie 2002/32/EG werden die

Höchstgehalte für Dioxin in Einzelfuttermitteln

pflanzlichen Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-

PCDD/F-TEQ) und die Summe von

Verunreinigungen mit Dioxinen und

dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-

PCDD/F-PCB-TEQ) festgelegt.

Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse

mit einem Gehalt an einem unerwünschten

Stoff, der den festgesetzten Höchstgehalt

überschreitet, dürfen nicht zu

Verdünnungszwecken mit dem gleichen oder

mit anderen zur Tierernährung bestimmten

Erzeugnissen gemischt werden (Richtlinie

2002/32/EG).

Nach Verordnung 225/2012 zur Änderung

der Verordnung 183/2005 über

Futtermittelhygiene müssen sämtliche Partien

der Fettsäuredestillate zur

Futtermittelherstellung auf den Gesamtgehalt

an Dioxinen und dioxinähnlichen PCB geprüft

werden.

Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex für

die Beschaffung frischer Bleicherde zur

Ölraffination veröffentlicht, in dem ein

Höchstgehalt für Dioxin und dioxinähnliche

PCB von 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-

TEQ) genannt wird.

Frische Bleicherde ist von

Lieferanten zu beziehen, die

die Anforderungen der

FEDIOL nach dem

Verhaltenskodex der FEDIOL

für die Beschaffung frischer

Bleicherde zur Ölraffination

erfüllen.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

106

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchstgehalte

(RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

der RHG

C Gering* Mittel 2 Durch regelmäßige Überwachung

von Sonnenblumenkernen auf

Pestizidrückstände wird

nachgewiesen, dass die Rückstände

unter den gesetzlichen

Höchstgehalten liegen. Der Einsatz

von Pestiziden nach der Ernte ist

problematisch und kann zu einer

Überschreitung der RHG in

Sonnenblumenkernen und in

Nebenprodukten der Raffination

führen.

Die Höchstgehalte für Pestizidrückstände

sind der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu

entnehmen. Nach der Verordnung kann ein

Verarbeitungs-/Konzentrationsfaktor für

Pestizide in verarbeiteten Erzeugnissen

angenommen werden, wenn die

Lebensmittelsicherheit gewahrt wird.

*Je nach Ursprung

der

Sonnenblumenkerne

besteht eine mittlere

Wahrscheinlichkeit

dafür, dass die RHG

für bestimmte

Pestizidrückstände

überschritten werden.

In der Richtlinie 2002/32/EG

über unerwünschte Stoffe

in der Tierernährung

genannte

Pestizidrückstände

C Gering Hoch 3 Einige verbotene Pestizide können in

der Umwelt vorkommen. Die

Wahrscheinlichkeit, dass diese

Pestizide in Sonnenblumen-Rohöl

nachgewiesen werden können, ist

jedoch sehr gering; sie werden bei

der Desodorierung zu

Fettsäuredestillaten konzentriert.

Richtlinie 2002/32/EG enthält Höchstgehalte

für verschiedene Pestizidrückstände in

Futtermitteln.

Produkte, die die

Anforderungen nicht erfüllen,

dürfen für Futtermittel nicht

verwendet werden.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

107

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

4.3 Chemische Raffination: Herstellung von Sonnenblumen-Soapstock und von sauren Sonnenblumenölen ohne Deodestillate

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchstgehalte

(RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

der RHG

C Gering* Mittel 2 Durch regelmäßige Überwachung von

Sonnenblumenkernen auf

Pestizidrückstände wird nachgewiesen,

dass die Rückstände unter den

gesetzlichen Höchstgehalten liegen.

Der Einsatz von Pestiziden nach der

Ernte ist problematisch und kann zu

einer Überschreitung der RHG in

Sonnenblumenkernen und in

Nebenprodukten der Raffination führen.

Die Höchstgehalte für

Pestizidrückstände sind der

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu

entnehmen. Nach der Verordnung

kann ein Verarbeitungs-

/Konzentrationsfaktor für Pestizide

in verarbeiteten Erzeugnissen

angenommen werden, wenn die

Futtermittelsicherheit gewahrt wird.

*Je nach Ursprung der

Sonnenblumenkerne besteht

eine mittlere

Wahrscheinlichkeit dafür, dass

die RHG für bestimmte

Pestizidrückstände

überschritten werden.

In der Richtlinie 2002/32/EG

über unerwünschte Stoffe

in der Tierernährung

genannte

Pestizidrückstände

C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene Pestizide können in

der Umwelt vorkommen. Die

Wahrscheinlichkeit, dass diese

Pestizide in Sonnenblumen-Rohöl

nachgewiesen werden können, ist

jedoch sehr gering.

Richtlinie 2002/32/EG enthält

Höchstgehalte für verschiedene

Pestizidrückstände in Futtermitteln.

.

Dioxin C Sehr gering Hoch 2 Laut dem FEDIOL-Informationsblatt

zum Zerkleinern und zur Raffination bei

der Herstellung von Soapstock

(Ref. 12SAF183) entspricht der Anteil

öllöslicher Verunreinigungen bei

Soapstock dem Anteil bei Rohölen.

Nach Verordnung 225/2012 zur

Änderung der Verordnung 183/2005

über Futtermittelhygiene müssen

sämtliche Partien des Soapstocks

und der Saueröle zur

Futtermittelherstellung auf den

Gesamtgehalt an Dioxinen und

dioxinähnlichen PCB geprüft

werden.

Bei integrierten

Ölmühlen/Ölraffinerien kann

Soapstock in den

Extraktionsschrot

zurückgeführt werden, ohne

die Sicherheit zu

beeinträchtigen.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

108

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

4.4

Chemische Raffination: Herstellung von Sonnenblumen-Deodestillaten

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Dioxin C Mittel Hoch 4 Bleicherde ist bei der

Raffination des Öls eine

potenzielle Quelle von

Verunreinigungen mit

Dioxin. Bei der chemischen

Raffination konzentrieren

Dioxine zu Deodestillaten.

In Richtlinie 2002/32/EG werden die Höchstgehalte für

Dioxin in Einzelfuttermitteln pflanzlichen Ursprungs auf

0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und die Summe von

Verunreinigungen mit Dioxinen und dioxinähnlichen PCB

auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) festgelegt.

Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse mit einem

Gehalt an einem unerwünschten Stoff, der den

festgesetzten Höchstgehalt überschreitet, dürfen nicht zu

Verdünnungszwecken mit dem gleichen oder mit anderen

zur Tierernährung bestimmten Erzeugnissen gemischt

werden (Richtlinie 2002/32/EG).

Nach Verordnung 225/2012 zur Änderung der

Verordnung 183/2005 über Futtermittelhygiene müssen

sämtliche Deodestillat-Partien zur Futtermittelherstellung

auf den Gesamtgehalt an Dioxinen und dioxinähnlichen

PCB geprüft werden.

Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex für die

Beschaffung frischer Bleicherde zur Ölraffination veröffentlicht, in dem ein Höchstgehalt für Dioxin und

dioxinähnliche PCB von 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-

TEQ) genannt wird.

Frische Bleicherde ist von

Lieferanten zu beziehen, die die

Anforderungen der FEDIOL nach

dem Verhaltenskodex der FEDIOL

für die Beschaffung frischer

Bleicherde zur Ölraffination erfüllen.

Deodestillate aus der chemischen

Raffination dürfen nur dann in

Futtermitteln verwendet werden,

wenn durch eine geeignete

Behandlung sichergestellt wurde,

dass die Dioxingehalte die

Höchstwerte der Richtlinie 2002/32

über unerwünschte Stoffe nicht

überschreiten (siehe auch FEDIOL-

Informationsblatt über behandelte

Deodestillate zur Verwendung in

Futtermitteln (Ref. 12SAF196)).

Fetthaltige Erzeugnisse aus

kontinuierlichen

Raffinationsprozessen mit

kombinierter physikalischer und

chemischer Raffination in einer

einzigen Anlage können für

Futtermittelzwecke verwendet

werden, wenn durch Analysen

nachgewiesen wurde, dass die

Grenzwerte für Dioxin- und

Pestizidrückstände eingehalten

werden.

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109

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

Frische Bleicherde ist von

Lieferanten zu beziehen, die die

Anforderungen der FEDIOL nach

dem Verhaltenskodex der FEDIOL

für die Beschaffung frischer

Bleicherde zur Ölraffination erfüllen.

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchstgehalte

(RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

der RHG

C Mittel Mittel 3 Durch regelmäßige

Überwachung von

Sonnenblumenkernen auf

Pestizidrückstände wird

nachgewiesen, dass die

Rückstände unter den

gesetzlichen

Höchstgehalten liegen. Bei

der chemischen Raffination

konzentrieren Dioxine

jedoch zu Deodestillaten.

Die Höchstgehalte für Pestizidrückstände sind der

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen. Nach

dieser Verordnung kann ein Transferfaktor für

zugelassene Pestizide in verarbeiteten Erzeugnissen

angenommen werden, wenn die Futtermittelsicherheit

gewahrt wird.

In der Richtlinie 2002/32/EG

über unerwünschte Stoffe

in der Tierernährung

genannte

Pestizidrückstände

C Mittel Hoch 4 Einige verbotene Pestizide

können in der Umwelt

vorkommen. Die

Wahrscheinlichkeit, dass

diese Pestizide in

Sonnenblumen-Rohöl

nachgewiesen werden

können, ist jedoch sehr

gering. Die Pestizide

reichern sich ggf. während

der Raffination in den

Destillaten an.

Richtlinie 2002/32/EG enthält Höchstgehalte für

verschiedene Pestizidrückstände in Futtermitteln.

Deodestillate aus der chemischen

Raffination dürfen nur dann in

Futtermitteln verwendet werden,

wenn durch eine geeignete

Behandlung sichergestellt wurde,

dass die Pestizidrückstände die

Höchstgehalte der Richtlinie

2002/32 über unerwünschte Stoffe

nicht überschreiten (siehe auch

FEDIOL-Informationsblatt über

behandelte Deodestillate zur

Verwendung in Futtermitteln

(Ref. 12SAF196)).

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110

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

5. Hydrieren von Sonnenblumenöl

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Nickel C Gering Hoch 3 Nickel wird beim Hydrieren

(Härten) von Öl als

Katalysator eingesetzt.

Verarbeitungshilfsstoffe, die unmittelbar

mit dem Öl in Berührung kommen,

müssen lebens- oder

futtermittelverträglich sein.

Das gehärtete Öl ist zu filtern.

Der Nickelgehalt gehärteter

Öle liegt bei FEDIOL-

Mitgliedern deutlich unter

20 ppm.

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111

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

A. Lagerung und Transport von Sonnenblumenkernen und

Sonnenblumen-Extraktionsschrot

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

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VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Toxine aus

Schädlingsbekämpfungs-

mitteln

C Gering Hoch 3 Vergiftete Körner aus offenen Kisten können in die

Lebensmittelkette gelangen.

Das Programm zur

Schädlingsbekämpfung

muss für die

Lebensmittelkette geeignet

sein.

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchstgehalte

(RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

der RHG

C Mittel Mittel 3 Der Einsatz von Pestiziden bei Ölsaaten nach der

Ernte ist problematisch, da die Pestizide in dem

kurzen verbleibenden Zeitraum nicht abgebaut

werden können. Länder, die Ölsaaten ausführen,

verwenden Positivlisten für den Einsatz von

Pestiziden, die bei manchen Stoffen im Widerspruch

zu europäischen Rechtsvorschriften stehen können,

insbesondere bei weichen Samen wie etwa

Sonnenblumen. Auch bei der Lagerung und beim

Transport vorheriger Ladungen verwendete Pestizide

können zu Verunreinigungen bei

Sonnenblumenkernen führen.

Nach der Verordnung 396/2005

ist das Inverkehrbringen von

Waren verboten, die die in den

Anhängen dieser Verordnung

genannten RHG nicht erfüllen.

Mit dem Transport und der

Lagerung von

Erzeugnissen befasste

Unternehmen müssen

Pestizide sachgemäß

einsetzen und dies

entsprechend

dokumentieren. Ansonsten

müssen sie sich

vergewissern, dass die

Pestizidrückstände beim

Transport und bei der

Lagerung die

Rückstandshöchstgehalte

der EU-Rechtsvorschriften

nicht überschreiten.

Verunreinigungen durch die

vorherige Ladung beim

Transport mit Ackerwagen,

Lastkraftwagen oder

Binnen- oder Seeschiffen

C Gering Hoch 3 Ölsaaten und Extraktionsschrot aus Ölsaaten werden

nicht mit Transportmitteln befördert, die für den

Transport von Nahrungs- oder Futtermitteln

vorgesehen sind.

Transportunternehmen

müssen Ackerwagen,

Lastkraftwagen und

Binnen- oder Seeschiffe

daher vor dem Verladen

reinigen. Vor dem

Verladen sind die

Transportmittel auf

Page 112: Branchenspezifisches Referenzdokument für die … · Bleicherde und Filterhilfsstoffe (z. B. Kieselerde, amorphe Silicate und EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument

EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

112

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

Sauberkeit zu prüfen.

Verunreinigung durch

vorherige Ladung bei der

Lagerung

C Gering Hoch 3 Ölsaaten und Extraktionsschrot aus Ölsaaten können

durch frühere mykotoxinhaltige Ladungen

verunreinigt werden.

Unternehmen, die diese

Erzeugnisse lagern,

müssen die Lager daher

vor der Nutzung reinigen

und auf Sauberkeit prüfen.

Verunreinigung mit Melamin C Gering Mittel 2 Analytisch, wie bei Proteinen Nach Verordnung 2002/32 gilt für Melamin in Einzelfuttermitteln ein Höchstgehalt von 2,5 mg/kg.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

113

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

Neu

B.

Transport von zur Verwendung als Futtermittel vorgesehenen

Sonnenblumenölen und von aus Sonnenblumenöl hergestellten

Erzeugnissen mit Tankcontainern oder Kesselwagen,

Binnenschiffen oder Küstenschiffen (außer Seeschiffen).

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Verunreinigungen durch

vorherige Ladung

- Tankcontainer oder Kesselwagen und Binnenschiffe

C Mittel Hoch 4 Straßentankwagen und

Binnenschiffe können zum

Transport von nicht lebens- oder

futtermittelverträglichen

Erzeugnissen (z. B. von

Petrochemikalien) eingesetzt

worden sein.

Straßentankwagen und Binnenschiffe,

die nicht für den Transport von Lebens-

oder Futtermitteln vorgesehen sind,

sollten einem validierten

Reinigungsverfahren unterzogen

werden.

- Straßentankwagen,

Tankcontainer, Kesselwagen

und Binnenschiffe nach EU-

Standards für den Transport

von Lebensmitteln

C Gering Hoch 3 Speiseöle werden meist mit

Transportmitteln befördert, die

ausdrücklich für Lebensmittel

vorgesehen sind.

Nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über

Lebensmittelhygiene müssen flüssige

Lebensmittel mit für den Transport von

Lebensmitteln vorgesehenen Tankcontainern

oder Kesselwagen und Binnenschiffen

befördert werden.

FEDIOL-Kodex über Arbeitsverfahren für den

Massengut-Transport von zur unmittelbaren

Verwendung als Lebensmittel vorgesehenen

Ölen und Fetten mit Straßentankwagen und

mit Tankcontainern (Ref. 07COD138).

Bei vorheriger Beförderung anderer

Ladung(en) sind Prüfungen

vorzunehmen, wie im Praxisleitfaden der

FEDIOL zur Prüfung von

Transportmitteln und von

Kesselauskleidungen auf

Verunreinigungen durch vorherige

Ladung(en) (Ref. 07COD143F)

beschrieben.

- Küstentanker nach EU-

Standards für den Transport

C Gering Hoch 3 Bei Küstentankern zur

Beförderung von Ölen und

Verhaltenskodex der FEDIOL für den

Massengut-Transport von Ölen und Fetten in

Bei vorheriger Beförderung anderer

Ladung(en) sind Prüfungen

Page 114: Branchenspezifisches Referenzdokument für die … · Bleicherde und Filterhilfsstoffe (z. B. Kieselerde, amorphe Silicate und EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument

EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

114

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

von Lebensmitteln Fetten im

Kurzstreckenseeverkehr in der

EU muss in jedem Fall

zumindest die unmittelbar zuvor

beförderte Ladung ein Erzeugnis

gewesen sein, das entweder

lebensmittelverträglich ist oder

das in der EU-Liste der

zulässigen vorherigen Ladungen

der Richtlinie 96/3/EG aufgeführt

ist.

die Europäische Union oder innerhalb der

Europäischen Union (Ref. 14COD152)

(einschließlich der Arbeitsverfahren der

FOSFA).

vorzunehmen, wie im Praxisleitfaden der

FEDIOL zur Prüfung von

Transportmitteln und von

Kesselauskleidungen auf

Verunreinigungen durch vorherige

Ladung(en) (Ref. 07COD143F)

beschrieben. FOSFA-Zertifikat einer von

einem FOSFA-Mitglied anerkannten

Aufsichtsperson (Superintendent) über

die Konformität, Sauberkeit und Eignung

von Schiffstanks.

Vom Kapitän/Ersten Offizier

unterzeichnetes kombiniertes FOSFA-

Master‘s Certificate oder eine

gleichwertige Erklärung des

Schiffseigners oder eines befugten

Vertreters, jeweils vor dem Verladen

und vor dem Transport der Ladung

Verunreinigung durch

Reinigungsmittel

- Tankcontainer oder

Kesselwagen und

Binnenschiffe

C Mittel Mittel 3 Erhöhtes Risiko an

Reinigungsstationen, an denen

Tanks sowohl für Lebensmittel

als auch für Chemikalien

gereinigt werden.

Verhaltenskodex der FEDIOL für den Massengut-Transport von Ölen und Fetten in die Europäische Union oder innerhalb der Europäischen Union (Ref. 14COD152)

Beim Reinigen der Tanks sind bewährte

Verfahren anzuwenden.

- Küstentanker C Mittel Mittel 3 Wenn ein Küstentanker nicht

ausschließlich für Lebens- oder

Futtermittel eingesetzt wird,

besteht ein erhöhtes Risiko.

Verhaltenskodex der FEDIOL für den

Massengut-Transport von Ölen und Fetten in

die Europäische Union oder innerhalb der

Europäischen Union (Ref. 14COD152)

(einschließlich der Arbeitsverfahren der

FOSFA).

FOSFA-Zertifikat einer von einem

FOSFA-Mitglied anerkannten

Aufsichtsperson (Superintendent) über

die Konformität, Sauberkeit und Eignung

von Schiffstanks.

Vom Kapitän/Ersten Offizier

unterzeichnetes kombiniertes FOSFA-

Master‘s Certificate oder eine

gleichwertige Erklärung des

Schiffseigners oder eines befugten

Vertreters, jeweils vor dem Verladen

und vor dem Transport der Ladung

Page 115: Branchenspezifisches Referenzdokument für die … · Bleicherde und Filterhilfsstoffe (z. B. Kieselerde, amorphe Silicate und EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument

EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

115

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

Erhitzen oder Kühlen von

Flüssigkeiten aus Anlagen

- Straßentankwagen C Gering Hoch 3 Die verwendeten Edelstahltanks

werden mit Motorkühlwasser

beheizt, das durch ein

doppelwandiges System (nicht

durch Rohrschlangen) zugeführt

wird.

Verhaltenskodex der FEDIOL für den

Massengut-Transport von Ölen und Fetten in

die Europäische Union oder innerhalb der

Europäischen Union (Ref. 14COD152).

Bei direkten Heizsystemen dürfen keine

Heizflüssigkeiten verwendet werden.

- Kesselwagen,

Tankschleppkähne

- - Küstentanker

C

C

Gering

Gering

Hoch

Hoch

3

3

Die Verwendung toxischer

Heizflüssigkeiten ist zulässig.

Wegen der verhältnismäßig

geringen Erhitzung beim

Transport besteht nur ein

geringes Risiko, dass

Heizflüssigkeiten in das zu

transportierende Erzeugnis

gelangen.

Die Verwendung toxischer

Heizflüssigkeiten ist zulässig.

Wegen der verhältnismäßig

geringen Erhitzung beim

Transport besteht nur ein

geringes Risiko, dass

Heizflüssigkeiten in das zu

transportierende Erzeugnis

gelangen.

Verhaltenskodex der FEDIOL für den

Massengut-Transport von Ölen und Fetten in

die Europäische Union oder innerhalb der

Europäischen Union (Ref. 14COD152).

Verhaltenskodex der FEDIOL für den

Massengut-Transport von Ölen und Fetten in

die Europäische Union oder innerhalb der

Europäischen Union (Ref. 14COD152)

(einschließlich der Arbeitsverfahren der

FOSFA).

Heizschlangen in Kesselwagen müssen

aus Edelstahl gefertigt sein.

Wenn Heizflüssigkeiten verwendet

wurden, muss der

Transportunternehmer, der das Öl

befördert, Unterlagen über mögliche

Nettoverluste vorlegen und ggf.

erforderliche Untersuchungen

vornehmen.

Wenn Heizflüssigkeiten verwendet

wurden, muss der

Transportunternehmer, der das Öl

befördert, Unterlagen über mögliche

Nettoverluste vorlegen und ggf.

erforderliche Untersuchungen

vornehmen.

Zur Erhitzung wird

heißes Wasser oder

Dampf empfohlen.

Fremdstoffe P Mittel Mittel 3 In einem Qualitätsplan sollte

vorgeschrieben werden, dass die

Befüllung von Straßentankwagen mit

raffinierten Ölen in einem überdachten

Bereich erfolgt.

Page 116: Branchenspezifisches Referenzdokument für die … · Bleicherde und Filterhilfsstoffe (z. B. Kieselerde, amorphe Silicate und EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument

EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

116

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

Verunreinigung C/P/

B

Mittel Mittel 3 In den Herkunftsländern der Öle

kann es zu Verunreinigungen

mit Mineralöl gekommen sein.

FEDIOL-Kodex über Arbeitsverfahren für den

Massengut-Transport von zur unmittelbaren

Verwendung als Lebensmittel vorgesehenen

Ölen und Fetten mit Straßentankwagen und

mit Tankcontainern (Ref. 07COD138).

Analyse aller eingehenden Partien.

Anwendung verpflichtender

Mindestanforderungen des FFEDIOL-

Kodex über Arbeitsverfahren für den

Massengut-Transport von zur

unmittelbaren Verwendung als

Lebensmittel vorgesehenen Ölen und

Fetten mit Straßentankwagen und mit

Tankcontainern, beispielsweise die

Verfügbarkeit von Informationen über

die Route der Lkws und den Standort

beim Verschließen des Tanks

(Ref. 07COD138).

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

117

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

C. Lagerung von Sonnenblumenöl

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Verunreinigungen infolge

fehlender Trennung

(Verunreinigung aus

vorherigen Ladungen, falsche

Verbindungen, Verwendung

gemeinsamer Ausrüstung und

Anlagen)

C Gering Hoch 3 Diese Risikoeinstufung betrifft Lager, in

denen sowohl Chemikalien als auch

pflanzliche Öle gelagert werden. Ein

geringeres Risiko besteht, wenn das

Tanklager die vom Transport im

Seeverkehr bis zur Lagerung pflanzlicher

Öle maßgebliche EU-Liste der zulässigen

vorherigen Ladungen berücksichtigt. Das

geringste Risiko besteht dann, wenn die

pflanzlichen Öle in Tanks gelagert werden,

die ausdrücklich für die Lagerung von

Lebensmitteln vorgesehen sind.

Lager in der EU, in denen

Öle und Fette zur

Verwendung als

Lebensmittel gelagert

werden, sind verpflichtet, die

HACCP-Grundsätze zu

berücksichtigen (Verordnung

(EG) Nr. 852/2004).

Die Verwendung von

Lagertanks ist ausschließlich

auf die Lagerung von Lebens-

oder Futtermitteln zu

beschränken. Ansonsten

müssen bei Lagertanks, die für

den Transport im Seeverkehr

vorbereitet wurden, zumindest

die Rechtsvorschriften der EU

über vorherige Ladungen

berücksichtigt werden

(Richtlinie 96/3/EG).

Verunreinigung durch

Reinigungsmittel

C Gering Hoch 3 Diese Risikoeinstufung betrifft Lager, in

denen sowohl Chemikalien als auch

pflanzliche Öle gelagert werden. Dort wird

möglicherweise auf den Einsatz von

Reinigungsmitteln verzichtet, die zur

Verwendung in der Lebensmittelindustrie

geeignet wären. Bei Tanklagern in der EU,

die die HACCP-Grundsätze anwenden und

die pflanzliche Öle und Chemikalien

getrennt lagern, ist das Risiko der

Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel

sehr gering.

Reinigungsmittel müssen zur

Verwendung in der

Lebensmittelindustrie geeignet

sein.

Lösungsmittel aus

Beschichtungen

C Gering Hoch 3 Lösungsmittel aus neuen Beschichtungen

können zunächst in das Öl und beim

Raffinieren schließlich in die

Fettsäuredestillate gelangen.

Die Erzeugnisse müssen in

Edelstahltanks befördert

werden, bzw. bei Verwendung

von Tanks mit neuen

Beschichtungen dürfen

Fettsäuredestillate nicht als

Futtermittel verwendet werden.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

118

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

Heizflüssigkeiten aus

defekten Anlagen und

Ausrüstungen

C Gering Hoch 3 Die Verwendung toxischer

Heizflüssigkeiten ist zulässig. Wegen der

verhältnismäßig geringen Erhitzung bei der

Lagerung besteht nur ein geringes Risiko,

dass Heizflüssigkeiten in das zu

transportierende Erzeugnis gelangen.

Wenn Heizflüssigkeiten

verwendet wurden, muss der

Lagerhalter Unterlagen über

mögliche Nettoverluste

vorlegen und ggf. erforderliche

Untersuchungen vornehmen.

Zur Erhitzung wird heißes

Wasser oder Dampf

empfohlen.

Missbräuchliche

Verwendung von

Zusatzstoffen

C Gering Hoch 3 Zusatzstoffe, die bei Ölen zulässig sind, die

als Lebensmittel verwendet werden sollen,

anschließend aber als Futtermittel zum

Einsatz kommen (oder umgekehrt), obwohl

sie für diese Verwendung möglicherweise

nicht zugelassen wurden.

Verständigen Sie sich auf

eindeutige Spezifikationen für

die Verwendung von

Zusatzstoffen.

Missbräuchliche

Verwendung von

Zusatzstoffen

Verunreinigung mit

Mineralöl

Gering Hoch 3 Mögliche Verunreinigungen durch Mineralöl

In den Ursprungsländern. Infolge stärkerer

Kontrollen hat sich das Risiko von

Verunreinigungen verringert.

Page 119: Branchenspezifisches Referenzdokument für die … · Bleicherde und Filterhilfsstoffe (z. B. Kieselerde, amorphe Silicate und EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument

EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

119

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

D. Transport von Sonnenblumenöl mit Seeschiffen

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Verunreinigung beim

Transport

- Verunreinigungen durch

vorherige Ladungen, die in

den betreffenden Tanks oder

Leitungen befördert wurden

C Mittel Mittel 3 Bei Seeschiffen zum

Transport von zum

Verzehr vorgesehenen

Ölen und Fetten in die

EU muss in jedem Fall

zumindest die

unmittelbar zuvor

beförderte Ladung ein

Erzeugnis gewesen sein,

das entweder

lebensmittelverträglich ist

oder das in der EU-Liste

der zulässigen

vorherigen Ladungen der

Richtlinie 96/3/EG

aufgeführt ist.

Nach Richtlinie 96/3/EG (Abweichung von der

Verordnung (EG) Nr. 852/2004) sind die vorherigen

Ladungen zu prüfen.

Nach FOSFA-Verträgen sind Verkäufer beim

Transport von Ölen und Fetten im Seeverkehr

verpflichtet, den Käufer über die drei letzten

vorherigen Ladungen zu informieren.

Verhaltenskodex der FEDIOL für den Massengut-

Transport von Ölen und Fetten in die Europäische

Union oder innerhalb der Europäischen Union (Ref.

14COD152) (einschließlich der Arbeitsverfahren der

FOSFA).

Die EU hat den Transport von als Futtermitteln

vorgesehenen Ölen und Fetten im Seeverkehr nicht

geregelt.

FOSFA-Zertifikat einer von

einem FOSFA-Mitglied

anerkannten Aufsichtsperson

(Superintendent) über die

Konformität, Sauberkeit und

Eignung von Schiffstanks.

Vom Kapitän/Ersten Offizier

unterzeichnetes kombiniertes

FOSFA-Master‘s Certificate

oder eine gleichwertige

Erklärung des Schiffseigners

oder eines befugten

Vertreters, jeweils vor dem

Verladen und vor dem

Transport der Ladung.

Die Verwendung eigener

Leitungen zum Beladen und

Entladen.

- Verunreinigung durch

Reinigungsmittel

C Gering Hoch 3 In der Regel halten

Seeverkehrs-

unternehmen bewährte

Verfahren ein.

Das Logbuch des Schiffs ist

zu prüfen.

Heizflüssigkeiten aus

Anlagen und Ausrüstungen

C Gering Hoch 3 Die Verwendung

toxischer

Heizflüssigkeiten ist

Verhaltenskodex der FEDIOL für den Massengut-

Transport von Ölen und Fetten in die Europäische

Union oder innerhalb der Europäischen Union

Wenn Heizflüssigkeiten

verwendet wurden, muss der

Transportunternehmer, der

Zur Erhitzung wird heißes

Wasser oder Dampf

Page 120: Branchenspezifisches Referenzdokument für die … · Bleicherde und Filterhilfsstoffe (z. B. Kieselerde, amorphe Silicate und EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument

EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

120

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-

Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl

zulässig. Wegen der

verhältnismäßig geringen

Erhitzung beim Transport

besteht nur ein geringes

Risiko, dass

Heizflüssigkeiten in das

zu transportierende

Erzeugnis gelangen.

(einschließlich der Arbeitsverfahren der FOSFA). das Öl befördert, Unterlagen

über mögliche Nettoverluste

vorlegen und ggf.

erforderliche Untersuchungen

vornehmen.

empfohlen.

Hydrauliköle aus tragbaren

Pumpen

C Gering Hoch 3 Hydrauliköle aus

tragbaren Pumpen

können toxisch sein.

Es sind tragbare Pumpen zu

verwenden, bei denen der

Hydraulikmotor klar von der

Pumpe getrennt ist.

Ansonsten müssen

lebensmittelverträgliche

Hydrauliköle verwendet

werden.

Wenn der Hydraulikmotor mit

der Pumpe verbunden ist,

kann es bei defekten

Dichtungen zu einem

unerwünschten Übergang von

Hydrauliköl in das pflanzliche

Öl kommen.

Verunreinigung mit

Mineralöl

Gering Hoch 3 Mögliche

Verunreinigungen durch

Mineralöl In den

Ursprungsländern.

Infolge stärkerer

Kontrollen hat sich das

Risiko von

Verunreinigungen

verringert.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

121

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und

Palmkernöl

(3.1) Herstellung von raffiniertem Öl

Herstellung von raffiniertem Öl

(3.2) Herstellung von Fettsäuredestillaten

(3.4) Herstellung von Deodestillaten

Herstellung von sauren Rapsölen

(3.3) Herstellung von Sauerölen

Herstellung von Raps-Deodestillaten

(3)

Raffination

AUSSERHALB DER EU

EU-FUTTERMITTEL-

INDUSTRIE

Die eingeklammerten Buchstaben beziehen sich auf die folgenden Seiten.

INNERHALB DER EU

(1) Anbau von Ölpalmen

Ölpalmenfrucht

(A) Transport zur Ölmühle

Palmkerne

(2) Herstellung von Rohöl

Trocknen und Verarbeiten von Palmkernen Lagerung

(Sem

i-Bat

ch-

Raf

finat

ion)

Fettsäuredestillate

Deodestillate

Saueröle

(C) Lagerung

(B) Transport

Verarbeitung von Palmfruchtbündeln

Raffination

Herstellung von raffiniertem, gebleichtem und nicht desodoriertem

Palmöl

Rohöl

Raffiniertes, gebleichtes

und desodoriertes Palmöl

Fraktionen des raffinierten, gebleichten und desodorierten Palmöls

(B) Transport

Fraktionieren

Raffiniertes,

gebleich-tes und desodo-riertes Palmöl

(4) Spalten Glycerin

Pech

Raffiniertes Palmöl

Fraktionieren Fraktionierte Palmölerzeugnisse

Fettsäuren aus der Fettspaltung

(B) Transport

(D) Transport mit

Seeschiffen

(B) Transport

Mischen (C) Lagerung

(B) Transport

(B) Transport

Lagerung und Transport

Ablaufdiagramm der Herstellungskette bei zur Verwendung als Futtermittel

vorgesehenen Erzeugnissen aus Palm- und Palmkernöl

Anwendung in der EU

der EU

Page 122: Branchenspezifisches Referenzdokument für die … · Bleicherde und Filterhilfsstoffe (z. B. Kieselerde, amorphe Silicate und EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument

EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

122

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und

Palmkernöl 8. Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und Palmkernöl

1. Anbau von Ölpalmen*

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD*

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchstgehalte

(RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

der RHG

C Die Drittländer, die Palmöl

ausführen, (Indonesien und

Malaysia sowie u. a. Länder in

Südamerika und in Afrika)

verwenden Positivlisten für

den Einsatz von Pestiziden

beim Anbau, die bei manchen

Stoffen im Widerspruch zu

europäischen

Rechtsvorschriften zu

Pestizidrückständen stehen

können. Bislang wurden in

Palm- und Palmkernöl keine

Pestizidrückstände

nachgewiesen.

Nach der Verordnung (EG)

Nr. 396/2005 ist das

Inverkehrbringen von Waren

verboten, die die in den

Anhängen genannten RHG

nicht erfüllen. In Anhang I der

Verordnung (EG)

Nr. 178/2006 werden die

Lebens- und

Futtermittelerzeugnisse

genannt, bei denen bestimmte

Rückstandsgehalte an

Pestiziden nicht überschritten

werden dürfen. Die

Anhänge II, III und IV der

Verordnung 149/2008

enthalten die RHG für die in

Anhang I genannten

Erzeugnisse.

* Die Bewertung von außerhalb der EU liegenden Risiken würde den Rahmen dieses Dokuments sprengen.

Weitere Informationen siehe Methodikdokument Abschnitt 2.3.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

123

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und

Palmkernöl 2. Herstellung von Palm- und Palmkern-Rohöl

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Kesselchemikalien C Erhöhtes Risiko in Anlagen

mit bewährten

Herstellungsverfahren.

Dampf (erzeugt aus Kesselchemikalien),

der mit dem Erzeugnis unmittelbar in

Berührung kommt, muss zur Nutzung in

der Lebensmittelindustrie geeignet sein

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchstgehalte

(RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

der RHG

C Regelmäßige Kontrollen auf

Pestizidrückstände haben

ergeben, dass diese

Rückstände bei Palm-Rohöl

nur selten vorkommen und

in jedem Fall unterhalb der

gesetzlichen

Höchstgrenzen liegen.

Die Höchstgehalte für Pestizidrückstände

sind der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu

entnehmen. Nach der Verordnung kann ein

Verarbeitungs-/Konzentrationsfaktor für

Pestizide in verarbeiteten Erzeugnissen

angenommen werden, wenn die

Lebensmittelsicherheit gewahrt wird. Die

FEDIOL (Standpunkt 11SAF181) gelangte zu

dem Schluss, dass angesichts des

durchschnittlichen Ölgehalts von

Palmfrüchten (50-55 %) und von Palmkernen

(45 %) für die Festlegung der RHG von

Palm- und Palmkernöl ein

Verarbeitungsfaktor von 2 anzunehmen ist.

In der Richtlinie 2002/32/EG

über unerwünschte Stoffe

in der Tierernährung

genannte

Pestizidrückstände

C Einige verbotene Pestizide

können in der Umwelt

vorkommen. Die

Wahrscheinlichkeit, dass

diese Pestizide in Palm-

oder Palmkern-Rohöl

nachgewiesen werden

können, ist jedoch sehr

gering.

Richtlinie 2002/32/EG enthält Höchstgehalte

für verschiedene Pestizidrückstände in

Futtermitteln.

Aufbereitung verunreinigter

Fette aus Fettabscheidern

im Abwasser

C Das Abwasser kann

chemisch verunreinigt sein.

Fett aus Fettabscheidern im Abwasser

darf nicht zur Verwendung als

Lebensmittel aufbereitet werden.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

124

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und

Palmkernöl Hydrauliköle oder

Schmiermittel der Anlagen

C Hydrauliköle und

Schmiermittel können

toxische Verbindungen

enthalten.

Das Präventivprogramm sollte

gewährleisten, dass die Kontamination

von Erzeugnissen mit nicht

lebensmittelverträglichen Hydraulikölen

oder Schmiermitteln vermieden und das

Risiko einer Kontamination der

Erzeugnisse mit lebensmittelverträglichen

Hydraulikölen und Schmiermitteln

minimiert wird. Im Rahmen des

Präventivprogramms könnte die

Erfassung der verwendeten Mengen

vorgesehen werden.

Der niederländische GMP-Höchstgehalt

für C(10-40) in Ölen liegt bei 400 mg/kg.

Fremdstoffe P Fremdstoffe können

vorhanden sein.

Die Abtrennung von Fremdstoffen sollte

durch ein geeignetes System

sichergestellt werden.

* Die Bewertung von außerhalb der EU liegenden Risiken würde den Rahmen dieses Dokuments sprengen.

Weitere Informationen siehe Methodikdokument Abschnitt 2.3.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

125

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und

Palmkernöl

Betriebsmittel und Anlagen:

Raffination und Verarbeitung von Palm- und Palmkernöl

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Hydrauliköle oder

Schmiermittel der Anlagen

C Gering Hoch 3 Hydrauliköle und

Schmiermittel

können toxische

Verbindungen

enthalten.

Das Präventivprogramm sollte gewährleisten, dass die Kontamination von

Erzeugnissen mit nicht lebensmittelverträglichen Hydraulikölen oder

Schmiermitteln vermieden und das Risiko einer Kontamination der Erzeugnisse

mit lebensmittelverträglichen Hydraulikölen und Schmiermitteln minimiert wird.

Im Rahmen des Präventivprogramms könnte die Erfassung der verwendeten

Mengen vorgesehen werden.

Verunreinigungen in Wasser

wie Perfluoroktansulfonsäure

(PFOS) und

Perfluoroctansäure (PFOA)

C Gering Mittel 2 Beim Zerkleinern

und bei der

Raffination wird

Wasser verwendet.

Bei der Herstellung von

Futtermitteln ist nach

Verordnung 183/2005

Wasser von geeigneter

Qualität zu verwenden.

Reinigungsmittel und

Kesselchemikalien

C Mittel Mittel 3 Reinigungsmittel

und Dampf (unter

Verwendung von

Kesselchemikalien)

kommen mit den

Erzeugnissen in

Berührung.

Im Produktionssystem verwendete Reinigungsmittel sollten ausgespült werden.

Reinigungsmittel und Kesselchemikalien müssen zur Verwendung in der

Lebensmittelindustrie geeignet sein.

Heizflüssigkeiten aus

Anlagen und Ausrüstungen

C Mittel Hoch 4 Unternehmen, die

nicht der FEDIOL

angehören, können

weiterhin

Heizflüssigkeiten

verwenden.

Nach dem Verhaltenskodex

der FEDIOL zur Erhitzung

von Speiseölen während

der Verarbeitung ist die

Verwendung von

Heizflüssigkeiten nicht

zulässig.

Zur Erhitzung sind heißes Wasser oder Dampf zu verwenden. Ansonsten sollte ein Kontrollmechanismus gewährleisten, dass eine Kontamination der Erzeugnisse mit Heizflüssigkeiten ausgeschlossen ist.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

126

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und

Palmkernöl

3. Raffination

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Verunreinigungen in

Verarbeitungshilfsstoffen

(alkalischen Lösungen oder

in Säuren),

z. B. Quecksilber in

Natronlauge

C Gering Hoch 3 Die

Verarbeitungshilfsstoffe

kommen mit dem

Erzeugnis in Berührung.

Verarbeitungshilfsstoffe, die unmittelbar

mit dem Öl in Berührung kommen,

müssen Lebensmittelqualität haben

oder zur Verwendung in Futtermitteln

geeignet sein.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

127

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und

Palmkernöl 3.1 Herstellung von raffiniertem Palm- und Palmkern-Rohöl

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Dioxin aus Bleicherde C Gering Hoch 3 Bleicherde ist bei der

Raffination des Öls eine

potenzielle Quelle von

Verunreinigungen mit

Dioxin. Bei der

Raffination wird

Bleicherde allerdings nur

in Konzentrationen von

1-3 % eingesetzt.

Während der Destillation

verdampft Dioxin zum

Teil.

In Richtlinie 2002/32/EG werden die Höchstgehalte

für Dioxin in Einzelfuttermitteln pflanzlichen

Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und

die Summe von Verunreinigungen mit Dioxinen und

dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-

PCB-TEQ) festgelegt.

Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex für die

Beschaffung frischer Bleicherde zur Ölraffination veröffentlicht, in dem ein Höchstgehalt für Dioxin

und dioxinähnliche PCB von 1,5 ng/kg (WHO-

PCDD/F-PCB-TEQ) genannt wird.

Frische Bleicherde ist von

Lieferanten zu beziehen, die die

Anforderungen der FEDIOL nach

dem Verhaltenskodex der

FEDIOL für die Beschaffung

frischer Bleicherde zur

Ölraffination erfüllen.

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchstgehalte

(RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

der RHG

C Gering Mittel 2 Regelmäßige Kontrollen

auf Pestizidrückstände

haben ergeben, dass

diese Rückstände bei

Palm-Rohöl nur selten

vorkommen und in jedem

Fall unterhalb der

gesetzlichen

Höchstgrenzen liegen.

Die Höchstgehalte für Pestizidrückstände sind der

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen. Nach

der Verordnung kann ein Verarbeitungs-

/Konzentrationsfaktor für Pestizide in verarbeiteten

Erzeugnissen angenommen werden, wenn die

Futtermittelsicherheit gewahrt wird. Die FEDIOL

(Standpunkt 11SAF181) gelangte zu dem Schluss,

dass angesichts des durchschnittlichen Ölgehalts

von Palmfrüchten (50-55 %) und von Palmkernen

(45 %) für die Festlegung der RHG von Palm- und

Palmkernöl ein Verarbeitungsfaktor von 2

anzunehmen ist.

In der Richtlinie 2002/32/EG

über unerwünschte Stoffe

in der Tierernährung

genannte

Pestizidrückstände

C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene

Pestizide können in der

Umwelt vorkommen. Die

Wahrscheinlichkeit, dass

diese Pestizide in Palm-

oder Palmkern-Rohöl

nachgewiesen werden

können, ist jedoch sehr

gering.

Richtlinie 2002/32/EG enthält Höchstgehalte für

verschiedene Pestizidrückstände in Futtermitteln.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

128

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und

Palmkernöl Mikrobiologische

Verunreinigung

B Gering Mittel 2 Der Feuchtegehalt

(d. h. die Wasseraktivität)

raffinierter Öle ist so

gering, dass es nicht zu

einem

Bakterienwachstum

kommen kann.

Fremdstoffe wie Glas, Holz

und Metalle

P Mittel Mittel 3 Vor dem Verladen sind

geeignete Hygieneverfahren

(z. B. geschlossene Systeme)

anzuwenden und Filter zu

verwenden.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

129

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und

Palmkernöl

3.2

Physikalische Raffination Herstellung von Palm- und Palmkern-

Fettsäuredestillaten

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Dioxin C Mittel Hoch 4 Als Quellen für

Verunreinigungen kommen

Anreicherungen in der Umwelt

und in der gebrauchten Bleicherde in

Betracht. Bei der physikalischen

Raffination kann das Dioxin in die

Fettsäuredestillate gelangen.

In Richtlinie 2002/32/EG werden die

Höchstgehalte für Dioxin in Einzelfuttermitteln

pflanzlichen Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-

PCDD/F-TEQ) und die Summe von

Verunreinigungen mit Dioxinen und

dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-

PCDD/F-PCB-TEQ) festgelegt.

Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse mit

einem Gehalt an einem unerwünschten Stoff, der

den festgesetzten Höchstgehalt überschreitet,

dürfen nicht zu Verdünnungszwecken mit dem

gleichen oder mit anderen zur Tierernährung

bestimmten Erzeugnissen gemischt werden

(Richtlinie 2002/32/EG).

Nach Verordnung 225/2012 zur Änderung der

Verordnung 183/2005 über Futtermittelhygiene

müssen sämtliche Partien der Fettsäuredestillate

zur Futtermittelherstellung auf den Gesamtgehalt

an Dioxinen und dioxinähnlichen PCB geprüft

werden.

Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex für die

Beschaffung frischer Bleicherde zur Ölraffination veröffentlicht, in dem ein Höchstgehalt für Dioxin

und dioxinähnliche PCB von 1,5 ng/kg (WHO-

PCDD/F-PCB-TEQ) genannt wird.

Dieses Risiko kann

wie folgt begrenzt

werden:

- positive Freigabe

einer Partie oder

- Aktivkohle-

behandlung zur

Abtrennung des

Dioxins.

Frische Bleicherde ist

von Lieferanten zu

beziehen, die die

Anforderungen der

FEDIOL nach dem

Verhaltenskodex der

FEDIOL für die

Beschaffung frischer

Bleicherde zur

Ölraffination erfüllen.

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchstgehalte

C Gering Mittel 2 Regelmäßige Kontrollen auf

Pestizidrückstände haben ergeben,

dass diese Rückstände bei Palm-

Die Höchstgehalte für Pestizidrückstände sind

der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu

entnehmen. Nach der Verordnung kann ein

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

130

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und

Palmkernöl (RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

der RHG.

Rohöl nur selten vorkommen und in

jedem Fall unterhalb der gesetzlichen

Höchstgrenzen liegen.

Verarbeitungs-/Konzentrationsfaktor für Pestizide

in verarbeiteten Erzeugnissen angenommen

werden, wenn die Futtermittelsicherheit gewahrt

wird.

In der Richtlinie 2002/32/EG

über unerwünschte Stoffe

in der Tierernährung

genannte

Pestizidrückstände

C Gering Hoch 3 Einige verbotene Pestizide können in

der Umwelt vorkommen. Die

Wahrscheinlichkeit, dass diese

Pestizide in Palmrohöl nachgewiesen

werden können, ist jedoch sehr

gering.

Richtlinie 2002/32/EG enthält Höchstgehalte für

verschiedene Pestizidrückstände in Futtermitteln.

Produkte, die die

Anforderungen nicht

erfüllen, dürfen für

Futtermittel nicht

verwendet werden.

PAK bei Palmkern-

Fettsäuredestillaten

C Hoch Mittel 4 Leichte PAK werden bei der

Desodorierung zu

Destillationsfettsäuren konzentriert.

Wenn Aktivkohle hinzugegeben

wurde, werden schwere PAK

abgetrennt.

Produkte, die die

Anforderungen nicht

erfüllen, dürfen für

Futtermittel nicht

verwendet werden.

Für Palmkernöl hat

GMP+ International

für die vier PAK

Benzo(a)pyren,

Benz(a)anthracen,

Benzo(b)fluoranthen

und Chrysen einen

Höchstgehalt von

400 µg/kg

festgelegt.

Die OVOCOM

(GMP) setzt für BaP

einen Höchstgehalt

von 50 µg/kg für als

Futtermittel

vorgesehene Fette

an.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

131

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und

Palmkernöl

3.3

Chemische Raffination: Herstellung von Palm- oder Palmkern-

Soapstock und von Sauerölen (ohne Deodestillate)

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchstgehalte

(RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

der RHG.

C Gering Mittel 2 Regelmäßige Kontrollen auf

Pestizidrückstände haben ergeben,

dass diese Rückstände bei Palm-Rohöl

nur selten vorkommen und in jedem Fall

unterhalb der gesetzlichen

Höchstgrenzen liegen.

Die Höchstgehalte für

Pestizidrückstände sind der Verordnung

(EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen. Nach

der Verordnung kann ein

Verarbeitungs-/Konzentrationsfaktor für

Pestizide in verarbeiteten Erzeugnissen

angenommen werden, wenn die

Futtermittelsicherheit gewahrt wird.

In der Richtlinie 2002/32/EG

über unerwünschte Stoffe

in der Tierernährung

genannte

Pestizidrückstände

C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene Pestizide können in

der Umwelt vorkommen. Die

Wahrscheinlichkeit, dass diese

Pestizide in Palm- oder Palmkern-Rohöl

nachgewiesen werden können, ist

jedoch sehr gering.

Richtlinie 2002/32/EG enthält

Höchstgehalte für verschiedene

Pestizidrückstände in Futtermitteln.

Dioxin C Sehr gering Hoch 2 Laut dem FEDIOL-Informationsblatt

zum Zerkleinern und zur Raffination bei

der Herstellung von Soapstock

(Ref. 12SAF183) entspricht der Anteil

öllöslicher Verunreinigungen bei

Soapstock dem Anteil bei Rohölen.

Nach Verordnung 225/2012 zur

Änderung der Verordnung 183/2005

über Futtermittelhygiene müssen

sämtliche Partien des Soapstocks und

der Saueröle zur Futtermittelherstellung

auf den Gesamtgehalt an Dioxinen und

dioxinähnlichen PCB geprüft werden.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

132

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und

Palmkernöl

3.4

Chemische Raffination: Herstellung von Palm- und Palmkern-

Deodestillaten

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Dioxin C Hoch Hoch 4 Bleicherde ist bei der

Raffination des Öls eine

potenzielle Quelle von

Verunreinigungen mit

Dioxin. Bei der chemischen

Raffination konzentrieren

Dioxine zu Deodestillaten.

In Richtlinie 2002/32/EG werden die Höchstgehalte

für Dioxin in Einzelfuttermitteln pflanzlichen

Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und

die Summe von Verunreinigungen mit Dioxinen und

dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-

PCB-TEQ) festgelegt.

Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse mit

einem Gehalt an einem unerwünschten Stoff, der

den festgesetzten Höchstgehalt überschreitet,

dürfen nicht zu Verdünnungszwecken mit dem

gleichen oder mit anderen zur Tierernährung

bestimmten Erzeugnissen gemischt werden

(Richtlinie 2002/32/EG).

Nach Verordnung 225/2012 zur Änderung der

Verordnung 183/2005 über Futtermittelhygiene

müssen sämtliche Deodestillat-Partien zur

Futtermittelherstellung auf den Gesamtgehalt an

Dioxinen und dioxinähnlichen PCB geprüft werden.

Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex für die

Beschaffung frischer Bleicherde zur Ölraffination veröffentlicht, in dem ein Höchstgehalt für Dioxin

und dioxinähnliche PCB von 1,5 ng/kg (WHO-

PCDD/F-PCB-TEQ) genannt wird.

Deodestillate aus der chemischen

Raffination dürfen nur dann in Futtermitteln

verwendet werden, wenn durch eine

geeignete Behandlung sichergestellt

wurde, dass die Dioxingehalte die

Höchstwerte der Richtlinie 2002/32 über

unerwünschte Stoffe nicht überschreiten

(siehe auch FEDIOL-Informationsblatt über

behandelte Deodestillate zur Verwendung

in Futtermitteln (Ref. 12SAF196)).

Fetthaltige Erzeugnisse aus

kontinuierlichen Raffinationsprozessen mit

kombinierter physikalischer und

chemischer Raffination in einer einzigen

Anlage können für Futtermittelzwecke

verwendet werden, wenn durch Analysen

nachgewiesen wurde, dass die Grenzwerte

für Dioxin- und Pestizidrückstände

eingehalten werden.

Frische Bleicherde ist von Lieferanten zu

beziehen, die die Anforderungen der

FEDIOL nach dem Verhaltenskodex der

FEDIOL für die Beschaffung frischer

Bleicherde zur Ölraffination erfüllen.

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstands-

C Gering Mittel 3 Regelmäßige Kontrollen auf

Pestizidrückstände haben

ergeben, dass diese

Die Höchstgehalte für Pestizidrückstände sind der

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen. Nach

der Verordnung kann ein Verarbeitungs-

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

133

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und

Palmkernöl höchstgehalte

(RHG), d. h.

Rückstände von

Herbiziden,

Insektiziden,

Fungiziden oder

Rodentiziden

oberhalb der RHG.

Rückstände bei Palm-Rohöl

nur selten vorkommen und

in jedem Fall unterhalb der

gesetzlichen

Höchstgrenzen liegen.

/Konzentrationsfaktor für Pestizide in verarbeiteten

Erzeugnissen angenommen werden, wenn die

Futtermittelsicherheit gewahrt wird.

In der Richtlinie

2002/32/EG über

unerwünschte Stoffe

in der Tierernährung

genannte

Pestizidrückstände

C Mittel Hoch 4 Einige verbotene Pestizide

können in der Umwelt

vorkommen. Die

Wahrscheinlichkeit, dass

diese Pestizide in Pam-

oder Palmkern-Rohöl

nachgewiesen werden

können, ist jedoch sehr

gering. Die Pestizide

reichern ggf. während der

Raffination in den

Destillaten an.

Richtlinie 2002/32/EG enthält Höchstgehalte für

verschiedene Pestizidrückstände in Futtermitteln.

Deodestillate aus der chemischen

Raffination dürfen nur dann in Futtermitteln

verwendet werden, wenn durch eine

geeignete Behandlung sichergestellt

wurde, dass die Pestizidrückstände die

Höchstgehalte der Richtlinie 2002/32 über

unerwünschte Stoffe nicht überschreiten

(siehe auch FEDIOL-Informationsblatt über

behandelte Deodestillate zur Verwendung

in Futtermitteln (Ref. 2SAF196)).

PAK aus Palmkern-

Deodestillaten

C Hoch Mittel 4 Leichte PAK werden bei der

Desodorierung zu

Destillationsfettsäuren

konzentriert. Wenn

Aktivkohle hinzugegeben

wurde, werden schwere

PAK abgetrennt.

Produkte, die die Anforderungen nicht

erfüllen, dürfen für Futtermittel nicht

verwendet werden.

Für Palmkernöl hat GMP+ International für die vier PAK Benzo(a)pyren, Benz(a)an-thracen, Benzo(b)fluoranthen und Chrysen einen Höchstgehalt von 400 µg/kg festgelegt. Die OVOCOM (GMP) setzt für BaP einen Höchstgehalt von 50 µg/kg für als Futtermittel vorgesehene Fette an.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

134

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und

Palmkernöl

4.

Spaltung von Rohöl und von raffiniertem Öl mit Wasser, durch

Erhitzung oder unter Druck mit anschließender fraktionierter

Destillation zur Herstellung von reinen Fettsäuren und von

Glycerin*

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFE-

MASSNAHME BEMERKUNGEN

Dioxin aus Bleicherde C Bleicherde ist bei der Raffination des Öls eine

potenzielle Quelle von Verunreinigungen mit

Dioxin. Bei der Raffination wird Bleicherde

allerdings nur in Konzentrationen von 1-3 %

eingesetzt.

In Richtlinie 2002/32/EG werden die Höchstgehalte

für Dioxin in Einzelfuttermitteln pflanzlichen

Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und

die Summe von Verunreinigungen mit Dioxinen und

dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-

PCB-TEQ) festgelegt.

Nach Verordnung 225/2012 zur Änderung der

Verordnung 183/2005 über Futtermittelhygiene

müssen sämtliche Partien der Fettsäuren aus dem

Rohöl zur Futtermittelherstellung auf den

Gesamtgehalt an Dioxinen und dioxinähnlichen

PCB geprüft werden.

Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex für die

Beschaffung frischer Bleicherde zur Ölraffination veröffentlicht, in dem ein Höchstgehalt für Dioxin

und dioxinähnliche PCB von 1,5 ng/kg (WHO-

PCDD/F-PCB-TEQ) genannt wird.

Produkte, die die

Anforderungen

nicht erfüllen,

dürfen für

Futtermittel nicht

verwendet

werden.

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchst-

gehalte (RHG), d. h.

Rückstände von

Herbiziden,

Insektiziden,

Fungiziden oder

C Regelmäßige Kontrollen auf Pestizidrückstände

haben ergeben, dass diese Rückstände bei

Palm-Rohöl nur selten vorkommen und in jedem

Fall unterhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen

liegen.

Die Höchstgehalte für Pestizidrückstände sind der

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen. Nach

der Verordnung kann ein Verarbeitungs-

/Konzentrationsfaktor für Pestizide in verarbeiteten

Erzeugnissen angenommen werden, wenn die

Futtermittelsicherheit gewahrt wird.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

135

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und

Palmkernöl Rodentiziden oberhalb

der RHG

In der Richtlinie

2002/32/EG über

unerwünschte Stoffe in

der Tierernährung

genannte Pestizid-

rückstände

C Einige verbotene Pestizide können in der Umwelt

vorkommen. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese

Pestizide in Palm- oder Palmkern-Rohöl

nachgewiesen werden können, ist jedoch sehr

gering.

Richtlinie 2002/32/EG enthält Höchstgehalte für

verschiedene Pestizidrückstände in Futtermitteln.

* Die Bewertung von außerhalb der EU liegenden Risiken würde den Rahmen dieses Dokuments sprengen.

Weitere Informationen siehe Methodikdokument Abschnitt 2.3.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

136

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und

Palmkernöl

5. Hydrieren von Palmöl-Fettsäuredestillaten

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Nickel C Gering Hoch 3 Nickel wird beim Hydrieren

(Härten) von Ölerzeugnissen als

Katalysator Erzeugnis

eingesetzt.

Verarbeitungshilfsstoffe, die

unmittelbar mit dem Öl in

Berührung kommen, müssen

lebens- oder

futtermittelverträglich sein.

Das gehärtete Öl ist zu filtern.

Der Nickelgehalt gehärteter

Ölerzeugnisse liegt bei

FEDIOL-Mitgliedern

deutlich unter 20 ppm.

Umwandlung von Dioxin-

Kongeneren in Kongenere

mit höherer Toxizität

C Mittel Hoch 4 Beim Hydrieren mit Nickel

können Dioxin-Kongenere in

Kongenere mit höherer Toxizität

umgewandelt werden.

Nach Verordnung 225/2012 zur

Änderung der Verordnung 183/2005

über Futtermittelhygiene müssen

sämtliche Partien der hydrierten

Palmöl-Fettsäuredestillate zur

Futtermittelherstellung auf den

Gesamtgehalt an Dioxinen und

dioxinähnlichen PCB geprüft werden.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

137

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und

Palmkernöl

A. Transport von Palmfruchtbündeln und Palmkernen

zur Ölmühle und Lagerung der Palmkerne*

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Fremdstoffe P Die Ladung kann Fremdstoffe wie Steine aus verunreinigten Lkws und Glaspartikel, tote Nagetiere und Blätter enthalten.

Die Ladeabteile von Transportmitteln, mit denen Palmfruchtbündel befördert werden sollen, dürfen keine Rückstände vorheriger Ladungen enthalten.

* Die Bewertung von außerhalb der EU liegenden Risiken würde den Rahmen dieses Dokuments sprengen.

Weitere Informationen siehe Methodikdokument Abschnitt 2.3.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

138

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und

Palmkernöl

Neu

B.

Transport von zur Verwendung als Futtermittel vorgesehenen

Palm- und Palmkernölen und aus Palm- und Palmkernöl

hergestellten Erzeugnissen mit Tankcontainern oder

Kesselwagen, Binnenschiffen oder Küstenschiffen (außer

Seeschiffen).

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Verunreinigungen durch

vorherige Ladung

- Tankcontainer oder Kesselwagen und Binnenschiffe

C Mittel Hoch 4 Straßentankwagen und Binnenschiffe können

zum Transport von nicht lebens- oder

futtermittelverträglichen Erzeugnissen (z. B. von

Petrochemikalien) eingesetzt worden sein.

Straßentankwagen und Binnenschiffe, die

nicht für den Transport von Lebens- oder

Futtermitteln vorgesehen sind, sollten

einem validierten Reinigungsverfahren

unterzogen werden.

- Straßentankwagen,

Tankcontainer, Kesselwagen

und Binnenschiffe nach EU-

Standards für den Transport

von Lebensmitteln

C Gering Hoch 3 Speiseöle werden meist mit Transportmitteln

befördert, die ausdrücklich für Lebensmittel

vorgesehen sind.

Nach der Verordnung (EG) Nr.

852/2004 über

Lebensmittelhygiene müssen

flüssige Lebensmittel mit für den

Transport von Lebensmitteln

vorgesehenen Tankcontainern

oder Kesselwagen und

Binnenschiffen befördert werden.

FEDIOL-Kodex über

Arbeitsverfahren für den

Massengut-Transport von zur

unmittelbaren Verwendung als

Lebensmittel vorgesehenen Ölen

und Fetten mit

Straßentankwagen und mit

Tankcontainern (Ref.

Bei vorheriger Beförderung anderer

Ladung(en) sind Prüfungen vorzunehmen,

wie im Praxisleitfaden der FEDIOL zur

Prüfung von Transportmitteln und von

Kesselauskleidungen auf

Verunreinigungen durch vorherige

Ladung(en) (Ref. 07COD143F)

beschrieben.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

139

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und

Palmkernöl 07COD138).

- Küstentanker nach EU-

Standards für den Transport

von Lebensmitteln

C Gering Hoch 3 Bei Küstentankern zur Beförderung von Ölen und

Fetten im Kurzstreckenseeverkehr in der EU

muss in jedem Fall zumindest die unmittelbar

zuvor beförderte Ladung ein Erzeugnis gewesen

sein, das entweder lebensmittelverträglich ist

oder das in der EU-Liste der zulässigen

vorherigen Ladungen der Richtlinie 96/3/EG

aufgeführt ist.

Verhaltenskodex der FEDIOL für

den Massengut-Transport von

Ölen und Fetten in die

Europäische Union oder

innerhalb der Europäischen

Union (Ref. 14COD152)

(einschließlich der

Arbeitsverfahren der FOSFA).

Bei vorheriger Beförderung anderer

Ladung(en) sind Prüfungen vorzunehmen,

wie im Praxisleitfaden der FEDIOL zur

Prüfung von Transportmitteln und von

Kesselauskleidungen auf

Verunreinigungen durch vorherige

Ladung(en) (Ref. 07COD143F)

beschrieben. FOSFA-Zertifikat einer von

einem FOSFA-Mitglied anerkannten

Aufsichtsperson (Superintendent) über die

Konformität, Sauberkeit und Eignung von

Schiffstanks. Vom Kapitän/Ersten Offizier

unterzeichnetes kombiniertes FOSFA-

Master‘s Certificate oder eine

gleichwertige Erklärung des Schiffseigners

oder eines befugten Vertreters, jeweils vor

dem Verladen und vor dem Transport der

Ladung

Verunreinigung durch

Reinigungsmittel

- Tankcontainer oder

Kesselwagen und

Binnenschiffe

C Mittel Mittel 3 Erhöhtes Risiko an Reinigungsstationen, an

denen Tanks sowohl für Lebensmittel als auch

für Chemikalien gereinigt werden.

Verhaltenskodex der FEDIOL für

den Massengut-Transport von

Ölen und Fetten in die

Europäische Union oder

innerhalb der Europäischen

Union (Ref. 14COD152)

Beim Reinigen der Tanks sind bewährte

Verfahren anzuwenden.

.

- Küstentanker C Mittel Mittel 3 Wenn ein Küstentanker nicht ausschließlich für

Lebens- oder Futtermittel eingesetzt wird,

besteht ein erhöhtes Risiko.

Verhaltenskodex der FEDIOL für

den Massengut-Transport von

Ölen und Fetten in die

Europäische Union oder

innerhalb der Europäischen

Union (Ref. 14COD152)

(einschließlich der

Arbeitsverfahren der FOSFA).

FOSFA-Zertifikat einer von einem FOSFA-

Mitglied anerkannten Aufsichtsperson

(Superintendent) über die Konformität,

Sauberkeit und Eignung von Schiffstanks.

Vom Kapitän/Ersten Offizier

unterzeichnetes kombiniertes FOSFA-

Master‘s Certificate oder eine

gleichwertige Erklärung des Schiffseigners

oder eines befugten Vertreters, jeweils vor

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

140

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und

Palmkernöl dem Verladen und vor dem Transport der

Ladung

Erhitzen oder Kühlen von

Flüssigkeiten aus Anlagen

- Straßentankwagen C Gering Hoch 3 Die verwendeten Edelstahltanks werden mit

Motorkühlwasser beheizt, das durch ein

doppelwandiges System (nicht durch

Rohrschlangen) zugeführt wird.

Verhaltenskodex der FEDIOL für

den Massengut-Transport von

Ölen und Fetten in die

Europäische Union oder

innerhalb der Europäischen

Union (Ref. 14COD152)

Bei direkten Heizsystemen dürfen keine

Heizflüssigkeiten verwendet werden.

- Kesselwagen,

Tankschleppkähne

- - Küstentanker

C

C

Gering

Gering

Hoch

Hoch

3

3

Die Verwendung toxischer Heizflüssigkeiten ist

zulässig. Wegen der verhältnismäßig geringen

Erhitzung beim Transport besteht nur ein

geringes Risiko, dass Heizflüssigkeiten in das zu

transportierende Erzeugnis gelangen.

Die Verwendung toxischer Heizflüssigkeiten ist

zulässig. Wegen der verhältnismäßig geringen

Erhitzung beim Transport besteht nur ein

geringes Risiko, dass Heizflüssigkeiten in das zu

transportierende Erzeugnis gelangen.

Verhaltenskodex der FEDIOL für

den Massengut-Transport von

Ölen und Fetten in die

Europäische Union oder

innerhalb der Europäischen

Union (Ref. 14COD152)

Verhaltenskodex der FEDIOL für

den Massengut-Transport von

Ölen und Fetten in die

Europäische Union oder

innerhalb der Europäischen

Union (Ref. 14COD152)

(einschließlich der

Arbeitsverfahren der FOSFA).

Heizschlangen in Kesselwagen müssen

aus Edelstahl gefertigt sein.

Wenn Heizflüssigkeiten verwendet

wurden, muss der Transportunternehmer,

der das Öl befördert, Unterlagen über

mögliche Nettoverluste vorlegen und ggf.

erforderliche Untersuchungen vornehmen.

Wenn Heizflüssigkeiten verwendet

wurden, muss der Transportunternehmer,

der das Öl befördert, Unterlagen über

mögliche Nettoverluste vorlegen und ggf.

erforderliche Untersuchungen vornehmen.

Zur Erhitzung

wird heißes

Wasser oder

Dampf

empfohlen.

Fremdstoffe P Mittel Mittel 3 In einem Qualitätsplan sollte

vorgeschrieben werden, dass die

Befüllung von Straßentankwagen mit

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

141

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und

Palmkernöl raffinierten Ölen in einem überdachten

Bereich erfolgt.

Verunreinigung C/P/

B

Mittel Mittel 3 In den Herkunftsländern der Öle kann es zu

Verunreinigungen mit Mineralöl gekommen sein.

FEDIOL-Kodex über

Arbeitsverfahren für den

Massengut-Transport von zur

unmittelbaren Verwendung als

Lebensmittel vorgesehenen Ölen

und Fetten mit

Straßentankwagen und mit

Tankcontainern

(Ref. 07COD138.

Analyse aller eingehenden Partien.

Anwendung verpflichtender

Mindestanforderungen des FFEDIOL-

Kodex über Arbeitsverfahren für den

Massengut-Transport von zur

unmittelbaren Verwendung als

Lebensmittel vorgesehenen Ölen und

Fetten mit Straßentankwagen und mit

Tankcontainern, beispielsweise die

Verfügbarkeit von Informationen über die

Route der Lkws und den Standort beim

Verschließen des Tanks

(Ref. 07COD138).

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

142

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und

Palmkernöl

C. Lagerung von Palm- und Palmkernöl

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Verunreinigungen

infolge fehlender

Trennung

(Verunreinigung aus

vorherigen Ladungen,

Verwendung falscher

Verbindungsstücke,

Verwendung

gemeinsamer

Ausrüstung und

Anlagen)

C Gering Hoch 3 Diese Risikoeinstufung betrifft Lager, in denen

sowohl Chemikalien als auch pflanzliche Öle

gelagert werden. Ein geringeres Risiko besteht,

wenn das Tanklager die vom Transport im

Seeverkehr bis zur Lagerung pflanzlicher Öle

maßgebliche EU-Liste der zulässigen vorherigen

Ladungen berücksichtigt. Das geringste Risiko

besteht dann, wenn die pflanzlichen Öle in Tanks

gelagert werden, die ausdrücklich für die

Lagerung von Lebensmitteln vorgesehen sind.

Lager in der EU, in denen Öle

und Fette zur Verwendung als

Lebensmittel gelagert werden,

sind verpflichtet, die HACCP-

Grundsätze zu

berücksichtigen (Verordnung

(EG) Nr. 852/2004).

Die Verwendung von Lagertanks

ist ausschließlich auf die Lagerung

von Lebens- oder Futtermitteln zu

beschränken. Ansonsten müssen

bei Lagertanks, die für den

Transport im Seeverkehr

vorbereitet wurden, zumindest die

Rechtsvorschriften der EU über

vorherige Ladungen berücksichtigt

werden (Richtlinie 96/3/EG).

Verunreinigung durch

Reinigungsmittel

C Gering Hoch 3 Diese Risikoeinstufung betrifft Lager, in denen

sowohl Chemikalien als auch pflanzliche Öle

gelagert werden. Dort wird möglicherweise auf

den Einsatz von Reinigungsmitteln verzichtet, die

zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie

geeignet wären. Bei Tanklagern in der EU, die die

HACCP-Grundsätze anwenden und die

pflanzliche Öle und Chemikalien getrennt lagern,

ist das Risiko der Verwendung ungeeigneter

Reinigungsmittel sehr gering.

Reinigungsmittel müssen zur

Verwendung in der

Lebensmittelindustrie geeignet

sein.

Lösungsmittel aus

Beschichtungen

C Gering Hoch 3 Lösungsmittel aus neuen Beschichtungen können

zunächst in das Öl und beim Raffinieren

schließlich in die Fettsäuredestillate gelangen.

Die Erzeugnisse müssen in

Edelstahltanks befördert werden,

bzw. bei Verwendung von Tanks

mit neuen Beschichtungen dürfen

Fettsäuredestillate nicht als

Futtermittel verwendet werden.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

143

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und

Palmkernöl Heizflüssigkeiten aus

defekten Anlagen und

Ausrüstungen

C Gering Hoch 3 Die Verwendung toxischer Heizflüssigkeiten ist

zulässig. Wegen der verhältnismäßig geringen

Erhitzung bei der Lagerung besteht nur ein

geringes Risiko, dass Heizflüssigkeiten in das zu

transportierende Erzeugnis gelangen.

Wenn Heizflüssigkeiten verwendet

wurden, muss der Lagerhalter

Unterlagen über mögliche

Nettoverluste vorlegen und ggf.

erforderliche Untersuchungen

vornehmen.

Zur Erhitzung

wird heißes

Wasser oder

Dampf

empfohlen.

Missbräuchliche

Verwendung von

Zusatzstoffen

C Gering Hoch 3 Zusatzstoffe, die bei Ölen zulässig sind, die als

Lebensmittel verwendet werden sollen,

anschließend aber als Futtermittel zum Einsatz

kommen (oder umgekehrt), obwohl sie für diese

Verwendung möglicherweise nicht zugelassen

wurden.

Verständigen Sie sich auf

eindeutige Spezifikationen für die

Verwendung von Zusatzstoffen.

Verunreinigung mit

Mineralöl

Gering Hoch 3 Mögliche Verunreinigungen durch Mineralöl In

den Ursprungsländern. Infolge stärkerer

Kontrollen hat sich das Risiko von

Verunreinigungen verringert.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

144

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und

Palmkernöl

D. Transport von Palm- und Palmkernöl mit Seeschiffen

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Verunreinigung beim

Transport

- Verunreinigungen

durch vorherige

Ladungen, die in den

betreffenden Tanks

oder Leitungen

befördert wurden

C Mittel Mittel 3 Bei Seeschiffen zum Transport von zum

Verzehr vorgesehenen Ölen und Fetten in

die EU muss in jedem Fall zumindest die

unmittelbar zuvor beförderte Ladung ein

Erzeugnis gewesen sein, das entweder

lebensmittelverträglich ist oder das in der

EU-Liste der zulässigen vorherigen

Ladungen der Richtlinie 96/3/EG aufgeführt

ist.

Nach Richtlinie 96/3/EG (Abweichung von der

Verordnung (EG) Nr. 852/2004) sind die

vorherigen Ladungen zu prüfen.

Nach FOSFA-Verträgen sind Verkäufer beim

Transport von Ölen und Fetten im Seeverkehr

verpflichtet, den Käufer über die drei letzten

vorherigen Ladungen zu informieren.

Verhaltenskodex der FEDIOL für den Massengut-

Transport von Ölen und Fetten in die Europäische

Union oder innerhalb der Europäischen Union

(Ref. 14COD152) (einschließlich der

Arbeitsverfahren der FOSFA).

Die EU hat den Transport von als Futtermitteln

vorgesehenen Ölen und Fetten im Seeverkehr

nicht geregelt.

FOSFA-Zertifikat einer von

einem FOSFA-Mitglied

anerkannten

Aufsichtsperson

(Superintendent) über die

Konformität, Sauberkeit und

Eignung von Schiffstanks.

Vom Kapitän/Ersten Offizier

unterzeichnetes

kombiniertes FOSFA-

Master‘s Certificate oder

eine gleichwertige

Erklärung des

Schiffseigners oder eines

befugten Vertreters, jeweils

vor dem Verladen und vor

dem Transport der Ladung

Die Verwendung eigener

Leitungen zum Beladen

und Entladen.

- Verunreinigung

durch

Reinigungsmittel

C Gering Hoch 3 In der Regel halten

Seeverkehrsunternehmen bewährte

Verfahren ein.

Das Logbuch des Schiffs ist

zu prüfen.

Lösungsmittel aus

Beschichtungen

C Gering Hoch 3 Lösungsmittel aus neuen Beschichtungen

können zunächst in das Öl und beim

Die Erzeugnisse müssen in

Edelstahltanks befördert

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

145

Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und

Palmkernöl Raffinieren schließlich in die

Fettsäuredestillate gelangen.

werden, bzw. bei

Verwendung von Tanks mit

neuen Beschichtungen

dürfen Fettsäuredestillate

nicht als Futtermittel

verwendet werden.

Heizflüssigkeiten

aus Anlagen und

Ausrüstungen

C Gering Hoch 3 Die Verwendung toxischer Heizflüssigkeiten

ist zulässig. Wegen der verhältnismäßig

geringen Erhitzung beim Transport besteht

nur ein geringes Risiko, dass

Heizflüssigkeiten in das zu transportierende

Erzeugnis gelangen.

Verhaltenskodex der FEDIOL für den Massengut-

Transport von Ölen und Fetten in die Europäische

Union oder innerhalb der Europäischen Union

(einschließlich der Arbeitsverfahren der FOSFA).

Wenn Heizflüssigkeiten

verwendet wurden, muss

der Transportunternehmer,

der das Öl befördert,

Unterlagen über mögliche

Nettoverluste vorlegen und

ggf. erforderliche

Untersuchungen

vornehmen.

Zur Erhitzung wird

heißes Wasser oder

Dampf empfohlen.

Hydrauliköle aus

tragbaren Pumpen

C Gering Hoch 3 Hydrauliköle aus tragbaren Pumpen können

toxisch sein.

Es sind tragbare Pumpen

zu verwenden, bei denen

der Hydraulikmotor klar von

der Pumpe getrennt ist.

Ansonsten müssen

lebensmittelverträgliche

Hydrauliköle verwendet

werden.

Wenn der

Hydraulikmotor mit

der Pumpe

verbunden ist, kann

es bei defekten

Dichtungen zu

einem

unerwünschten

Übergang von

Hydrauliköl in das

pflanzliche Öl

kommen.

Verunreinigung mit

Mineralöl

Gering Hoch 3 Mögliche Verunreinigungen durch Mineralöl

In den Ursprungsländern. Infolge stärkerer

Kontrollen hat sich das Risiko von

Verunreinigungen verringert.

Page 146: Branchenspezifisches Referenzdokument für die … · Bleicherde und Filterhilfsstoffe (z. B. Kieselerde, amorphe Silicate und EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument

EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

146

Futtermittel

R

Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen

(Sem

i-Bat

ch-

Raf

finat

ion)

(4.1) Herstellung von raffiniertem Öl

Herstellung von raffiniertem Öl

(4.2) Herstellung von Fettsäuredestillaten

(4.4) Herstellung von Deodestillaten

Herstellung von sauren

(4.3) Herstellung von Sauerölen

Herstellung von ***Kokos-

(4)

Raffination Raffiniertes Kokosöl

Kokos-

Fettsäuredestillate

Kokos-Deodestillate

Saure Kokosöle

EU-FUTTERMITTEL-

INDUSTRIE

Die eingeklammerten Buchstaben beziehen sich auf die folgenden Seiten.

AUSSERHALB DER EU

INNERHALB DER EU

Ablaufdiagramm der Produktionskette für Kokosölerzeugnisse

zur Verwendung als Futtermittel in der EU

(2) Anbau von Kokospalmen

Kokosnüsse

(2) Trocknen der Kopra in der Primärproduktion

Getrocknete Kopra

(A) Lagerung und Transport von Kopra

(3) Pressen der Kopra

(3.1) Herstellung von Kokos-Rohöl Kokosöl

(„Kopraöl“), roh (B) Transport Lagerung

(B) Transport Lagerung

(B) Transport

Mischen (C) Lagerung

(B) Transport

(D) Transport mit

Seeschiffen

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

147

Futtermittel

R

Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen

9. Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen

1. Anbau von Kokospalmen*

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchstgehalte

(RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

der RHG

C Die Drittländer, die Kokosöl

ausführen (u. a. die

Philippinen und Indonesien),

verwenden Positivlisten für

den Einsatz von Pestiziden

beim Anbau, die bei manchen

Stoffen im Widerspruch zu

europäischen

Rechtsvorschriften zu

Pestizidrückständen stehen

können. Bislang wurden in

Kokosöl keine

Pestizidrückstände

nachgewiesen.

Nach der Verordnung (EG)

Nr. 396/2005 ist das

Inverkehrbringen von Waren

verboten, die die in den

Anhängen genannten RHG

nicht erfüllen. In Anhang I der

Verordnung (EG)

Nr. 178/2006 werden die

Lebens- und

Futtermittelerzeugnisse

genannt, bei denen bestimmte

Rückstandsgehalte an

Pestiziden nicht überschritten

werden dürfen.

Die Anhänge II, III und IV der

Verordnung 149/2008

enthalten die RHG für die in

Anhang I genannten

Erzeugnisse.

* Die Bewertung von außerhalb der EU liegenden Risiken würde den Rahmen dieses Dokuments sprengen.

Weitere Informationen siehe Methodikdokument Abschnitt 2.3.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

148

Futtermittel

R

Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen

2. Trocknen der Kopra in der Primärproduktion*

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFE-

MASSNAHME BEMERKUNGEN

Durch Trocknen

verursachte

Verunreinigungen

- PAK C In den Plantagen

wird die Kopra auf

offenen Feuern

getrocknet. Dabei

kann die Kopra mit

PAK verunreinigt

werden.

Beim Trocknen in der Sonne oder bei indirekter Trocknung mit

Wärmetauschern (bei der die Kopra nicht mit Abgasen

kontaminiert werden kann) wird eine Verunreinigung mit PAK

verhindert.

Der Gemeinsame FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für

Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) empfiehlt, grundsätzlich von

direkter auf indirekte Trocknung umzustellen. In den Grundsätzen

der guten Herstellungspraxis wird empfohlen, bei der direkten

Erhitzung keine Abfallprodukte als Brennstoffe zu verwenden.

Temperatur und Dauer der Erhitzung sollten überwacht werden,

um die Entstehung von PAK zu vermeiden. Die Anlagen müssen

sauber gehalten und gut gewartet werden.

- Dioxin C In den Plantagen

wird die Kopra auf

offenen Feuern

getrocknet. Dabei

kann die Kopra mit

Dioxin verunreinigt

werden.

Verhaltenskodex zur Verhütung

und Verringerung der

Kontamination von Lebens- und

Futtermitteln mit Dioxinen und

dioxinähnlichen PCB (Codex-

Alimentarius-

Standard CAC/RCP 62-2006)

Bei der direkten Trocknung dürfen keine Abfallprodukte als

Brennstoffe eingesetzt werden.

- Mineralöl C Kopra, die an

Straßen getrocknet

wird, kann durch

verschüttetes

Mineralöl

verunreinigt werden.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

149

Futtermittel

R

Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen

- Aflatoxine C Wenn die Kopra

nicht ausreichend

getrocknet wird,

können sich

Aflatoxine bilden.

In der Richtlinie 2002/32/EG wird der

Gehalt des Aflatoxins B1 in Kopra

und aus Kopra hergestellten

Erzeugnissen auf 0,02 mg/kg

begrenzt (bei einem Feuchtegehalt

des Produkts von 12 %).

Die FEDIOL empfiehlt das Trocknen in der Sonne bzw.

(vorzugsweise) eine indirekte Trocknung der Kopra bis auf einen

Feuchtegehalt von höchstens 6 %.

* Die Bewertung von außerhalb der EU liegenden Risiken würde den Rahmen dieses Dokuments sprengen.

Weitere Informationen siehe Methodikdokument Abschnitt 2.3.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

150

Futtermittel

R

Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen

3. Pressen oder Extraktion von Kopra*

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Toxische

Hexan-

verbindungen

C In einigen Kokosölmühlen wird

für die Extraktion von Rohöl

Hexan als Lösungsmittel

eingesetzt. In der Industrie

verwendetes Hexan kann

toxische Verbindungen

enthalten.

In Richtlinie 88/344/EWG

werden die Reinheitskriterien für

die Verwendung von Hexan bei

der Herstellung von

Lebensmitteln beschrieben.

Zur Ölextraktion muss Hexan in Lebensmittelqualität

verwendet werden.

Hydrauliköle

oder

Schmiermittel

aus defekten

Anlagen

C Hydrauliköle und Schmiermittel

können toxische Verbindungen

enthalten.

Eine Verunreinigung des Produkts mit nicht

lebensmittelverträglichen Hydraulikölen oder

Schmiermitteln ist unter allen Umständen zu

vermeiden, beispielsweise unter Protokollierung der

verwendeten Mengen.

Das Risiko einer Verunreinigung des Produkts mit

Hydraulikölen und Schmiermitteln in

Lebensmittelqualität sollte minimiert werden.

Fremdstoffe P Fremdstoffe können vorhanden

sein.

Die Abtrennung von Fremdstoffen sollte durch ein

geeignetes System sichergestellt werden.

Aufbereitung

verunreinigter

Fette aus

Fettabscheidern

im Abwasser

C Das Abwasser kann chemisch

verunreinigt sein.

Fett aus Fettabscheidern im Abwasser kommt nur

dann für Verwendungen als Lebens- oder Futtermittel

in Betracht, wenn besondere Prozesswasser-

Abscheider verwendet werden.

* Die Bewertung von außerhalb der EU liegenden Risiken würde den Rahmen dieses Dokuments sprengen.

Weitere Informationen siehe Abschnitt 2.3 Buchstabe d) Risikoanalyse.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

151

Futtermittel

R

Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen

3.1. Herstellung von Kokos-Rohöl*

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFE-

MASSNAHME BEMERKUNGEN

PAK C Konzentration von PAK in Kokos-Rohöl beim Pressen

der Kopra.

Die FOSFA hat eine fakultative Regelung

für Kokos-Rohöl mit BaP-Gehalten von

mehr als 50 μg/kg veröffentlicht.

Für Kokosöl hat GMP+ International für die vier

PAK Benzo(a)pyren, Benz(a)anthracen,

Benzo(b)fluoranthen und Chrysen einen

Höchstgehalt von 400 µg/kg festgelegt.

Die OVOCOM (GMP) setzt für BaP einen

Höchstgehalt von 50 µg/kg für als Futtermittel

vorgesehene Fette an.

Dioxin C Beim direkten Trocknen der Kopra kann es zu

Verunreinigungen mit Dioxin kommen.

Kontrolldaten zufolge besteht je nach Ursprung

des Kokos-Rohöls das Risiko, dass die

Dioxingehalte die gesetzlichen Höchstgehalte

für Einzelfuttermittel überschreiten.

Mineralöle C Wenn Kopra an Straßen getrocknet wird, kann sie mit

verschüttetem Diesel verunreinigt werden, dessen

Konzentration im Rohöl sich beim Pressen des Öls

erhöht.

In den niederländischen GMP-Standards wird

der Gehalt an C(10-40) bei Ölen und Fetten auf

400 mg/kg begrenzt.

Aflatoxine C Wenn Kopra einige Tage nicht sachgemäß gelagert wird,

können sich Aflatoxine bilden. Regen während der

Lagerung und beim Transport beschleunigt die Bildung

von Aflatoxinen. Zum Teil gehen Aflatoxine beim

Pressen der Kopra in das Kokos-Rohöl über.

Rückstände

an

Herbiziden,

Insektiziden,

Fungiziden

oder

Rodentiziden

oberhalb der

C In Kokos-Rohöl wurden Pestizidrückstände

nachgewiesen.

Nach der Verordnung (EG) Nr. 396/2005

ist das Inverkehrbringen von Waren

verboten, die die in den Anhängen

genannten RHG nicht erfüllen. Nach der

Verordnung kann ein Verarbeitungs-

/Konzentrationsfaktor für Pestizide in

verarbeiteten Erzeugnissen angenommen

werden, wenn die Lebensmittelsicherheit

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

152

Futtermittel

R

Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen

RHG gewahrt wird. Die FEDIOL (Standpunkt

11SAF181) gelangte zu dem Schluss,

dass angesichts des durchschnittlichen

Ölgehalts von Kokosnüssen (20 %) für die

Festlegung der RHG von Kokosöl ein

Verarbeitungsfaktor von 5 angenommen

werden sollte.

* Die Bewertung von außerhalb der EU liegenden Risiken würde den Rahmen dieses Dokuments sprengen.

Weitere Informationen siehe Abschnitt 2.3 Buchstabe d) Risikoanalyse.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

153

Futtermittel

R

Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen

Betriebsmittel und Anlagen: Raffination und Verarbeitung von Kokosöl

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Hydrauliköle

oder

Schmiermittel

der Anlagen

C Gering Hoch 3 Hydrauliköle und Schmiermittel

können toxische Verbindungen

enthalten.

Das Präventivprogramm sollte gewährleisten, dass die

Kontamination von Erzeugnissen mit nicht

lebensmittelverträglichen Hydraulikölen oder Schmiermitteln

vermieden und das Risiko einer Kontamination der

Erzeugnisse mit lebensmittelverträglichen Hydraulikölen und

Schmiermitteln minimiert wird. Im Rahmen des

Präventivprogramms könnte die Erfassung der verwendeten

Mengen vorgesehen werden.

Verunreini-

gungen in

Wasser wie

Perfluoroktan-

sulfonsäure

(PFOS) und

Perfluoroctan-

säure (PFOA)

C Gering Mittel 2 Beim Zerkleinern und bei der

Raffination wird Wasser verwendet.

Bei der Herstellung von

Futtermitteln ist nach

Verordnung 183/2005 Wasser von

geeigneter Qualität zu verwenden.

Reinigungs-

mittel und

Kessel-

chemikalien

C Mittel Mittel 3 Reinigungsmittel und Dampf (unter

Verwendung von Kesselchemikalien)

kommen mit den Erzeugnissen in

Berührung.

Im Produktionssystem verwendete Reinigungsmittel sollten

ausgespült werden. Reinigungsmittel und Kesselchemikalien

müssen zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie

geeignet sein.

Heizflüssig-

keiten aus

Anlagen und

Ausrüstungen

C Mittel Hoch 4 Unternehmen, die nicht der FEDIOL

angehören, können weiterhin

Heizflüssigkeiten verwenden.

Nach dem Verhaltenskodex der

FEDIOL zur Erhitzung von

Speiseölen während der

Verarbeitung ist die Verwendung

von Heizflüssigkeiten nicht

zulässig.

Zur Erhitzung sind heißes Wasser oder Dampf zu verwenden.

Ansonsten sollte ein Kontrollmechanismus gewährleisten,

dass eine Kontamination der Erzeugnisse mit

Heizflüssigkeiten ausgeschlossen ist.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

154

Futtermittel

R

Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen

4. Raffination

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD RISIKOKLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Verunreinigungen in

Verarbeitungs-

hilfsstoffen

(alkalischen Lösungen

oder in Säuren),

z. B. Quecksilber in

Natronlauge

C Gering Hoch 3 Die Verarbeitungshilfsstoffe

kommen mit dem Erzeugnis in

Berührung.

Verarbeitungshilfsstoffe, die unmittelbar

mit dem Öl in Berührung kommen,

müssen Lebensmittelqualität haben oder

zur Verwendung in Futtermitteln geeignet

sein.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

155

Futtermittel

R

Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen

4.1 Herstellung von raffiniertem Kokosöl

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

PAK C Hoch Mittel 4 Kokos-Rohöl kann infolge

unangemessener Trocknungsverfahren

stark mit PAK verunreinigt sein.

In Verordnung Nr. 1881/2006 wird für zum

unmittelbaren menschlichen Verzehr oder zur

Verwendung als Lebensmittelinhaltsstoff

vorgesehene Öle und Fette ein Höchstgehalt von

2,0 μg/kg BaP festgelegt.

Der Anteil der zugegebenen

Aktivkohle und die Intensität

des Desodorierungs-

verfahrens muss hinreichend

sein, um schwere und leichte

PAK gleichermaßen

abzutrennen.

Für Kokosöl hat GMP+

International für die vier

PAK Benzo(a)pyren,

Benz(a)anthracen,

Benzo(b)fluoranthen

und Chrysen einen

Höchstgehalt von

400 µg/kg festgelegt.

Die OVOCOM (GMP)

setzt für BaP einen

Höchstgehalt von

50 µg/kg für als

Futtermittel

vorgesehene Fette an.

Dioxine und

dioxinähnliche

PCB

C Gering Hoch 3 Eine potenzielle Quelle für

Verunreinigungen von Ölen mit Dioxin ist

das Trocknen von Kopra und die

Verwendung von Bleicherde. Bei Kokos-

Rohöl aus Papua-Neuguinea besteht

erfahrungsgemäß ein hohes Risiko der

Verunreinigung mit Dioxin. Bei der

Raffination wird Bleicherde allerdings nur

in Konzentrationen von 1-3 % eingesetzt.

Während der Destillation verdampft Dioxin

zum Teil.

In Richtlinie 2002/32/EG werden die

Höchstgehalte für Dioxin in Einzelfuttermitteln

pflanzlichen Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-

PCDD/F-TEQ) und die Summe von

Verunreinigungen mit Dioxinen und

dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-

PCDD/F-PCB-TEQ) festgelegt.

Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex für die

Beschaffung frischer Bleicherde zur Ölraffination veröffentlicht, in dem ein Höchstgehalt für Dioxin

und dioxinähnliche PCB von 1,5 ng/kg (WHO-

PCDD/F-PCB-TEQ) genannt wird.

Frische Bleicherde ist von

Lieferanten zu beziehen, die

die Anforderungen der

FEDIOL nach dem

Verhaltenskodex der FEDIOL

für die Beschaffung frischer

Bleicherde zur Ölraffination

erfüllen.

Pestizidrück-

stände oberhalb

der Rückstands-

höchstgehalte

(RHG), d. h.

Rückstände von

C Mittel Mittel 3 In Kokosöl wurden Pestizidrückstände

nachgewiesen.

Die Höchstgehalte für Pestizidrückstände sind der

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen.

Nach der Verordnung kann ein Verarbeitungs-

/Konzentrationsfaktor für Pestizide in verarbeiteten

Erzeugnissen angenommen werden, wenn die

Futtermittelsicherheit gewahrt wird. Nach der

Eingehendes Kokos-Rohöl

bzw. das raffinierte Öl ist

einer Prüfung zu unterziehen.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

156

Futtermittel

R

Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen

Herbiziden,

Insektiziden,

Fungiziden oder

Rodentiziden

oberhalb der

RHG

Verordnung kann ein Verarbeitungs-

/Konzentrationsfaktor für zulässige Pestizide in

verarbeiteten Erzeugnissen angenommen werden,

wenn die Lebensmittelsicherheit gewahrt wird. Die

FEDIOL (Standpunkt 11SAF181) gelangte zu dem

Schluss, dass angesichts des durchschnittlichen

Ölgehalts von Kokosnüssen (20 %) für die

Festlegung der RHG von Kokosöl ein

Verarbeitungsfaktor von 5 angenommen werden

sollte.

In der Richtlinie

2002/32/EG über

unerwünschte

Stoffe in der

Tierernährung

genannte

Pestizid-

rückstände

C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene Pestizide können in der

Umwelt vorkommen. Die

Wahrscheinlichkeit, dass diese Pestizide

in Kokos-Rohöl nachgewiesen werden

können, ist jedoch sehr gering.

Richtlinie 2002/32/EG enthält Höchstgehalte für

verschiedene Pestizidrückstände in Futtermitteln.

Aflatoxine

C Sehr gering Hoch 2 Kokos-Rohöl kann mit Spuren von

Aflatoxinen verunreinigt sein.

In der Richtlinie 2002/32/EG wird der Gehalt des

Aflatoxins B1 in Kopra und aus Kopra

hergestellten Erzeugnissen auf 0,02 mg/kg

begrenzt (bei einem Feuchtegehalt des Produkts

von 12 %).

Der Raffinationsprozess ist

auf Verfahren zum Abtrennen

von Aflatoxinen zu validieren.

Bei normalen

Raffinations-

bedingungen werden

Aflatoxine abgetrennt.

Fremdstoffe P Mittel Mittel 3 Fremdstoffe können vorhanden sein. Vor dem Verladen sind

geeignete Hygieneverfahren

(z. B. geschlossene Systeme)

anzuwenden und Filter zu

verwenden.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

157

Futtermittel

R

Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen

4.2

Physikalische Raffination Herstellung von Kokos-

Fettsäuredestillaten

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

PAK C Hoch Mittel 4 Leichte PAK werden bei der

Desodorierung zu Fettsäuredestillaten

konzentriert. Wenn Aktivkohle

hinzugegeben wurde, werden schwere

PAK abgetrennt.

Produkte, die die

Anforderungen nicht

erfüllen, dürfen für

Futtermittel nicht

verwendet werden.

Für Kokosöl hat

GMP+ International

für die vier PAK

Benzo(a)pyren,

Benz(a)anthracen,

Benzo(b)fluoranthen

und Chrysen einen

Höchstgehalt von 400

µg/kg festgelegt.

Die OVOCOM (GMP)

setzt für BaP einen

Höchstgehalt von 50

µg/kg für als

Futtermittel

vorgesehene Fette

an.

Dioxin C Hoch Hoch 4 Bleicherde ist beim Trocknen von

Kopra und Bleicherde eine potenzielle

Quelle von Verunreinigungen mit

Dioxin. Bei Kokos-Rohöl aus Papua-

Neuguinea besteht erfahrungsgemäß

ein hohes Risiko der Verunreinigung

mit Dioxin. Bei der Raffination wird

Bleicherde allerdings nur in

Konzentrationen von 1-3 % eingesetzt.

In Richtlinie 2002/32/EG werden die Höchstgehalte

für Dioxin in Einzelfuttermitteln pflanzlichen

Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und

die Summe von Verunreinigungen mit Dioxinen und

dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-

PCB-TEQ) festgelegt.

Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse mit

einem Gehalt an einem unerwünschten Stoff, der

den festgesetzten Höchstgehalt überschreitet,

dürfen nicht zu Verdünnungszwecken mit dem

gleichen oder mit anderen zur Tierernährung

bestimmten Erzeugnissen gemischt werden

(Richtlinie 2002/32/EG).

Nach Verordnung 225/2012 zur Änderung der

Positive Freigabe von

Deodestillat-Partien

oder

Aktivkohlebehandlung

zum Abtrennen von

Dioxin.

Frische Bleicherde ist

von Lieferanten zu

beziehen, die die

Anforderungen der

FEDIOL nach dem

Verhaltenskodex der

FEDIOL für die

Beschaffung frischer

Bleicherde zur

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

158

Futtermittel

R

Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen

Verordnung 183/2005 über Futtermittelhygiene

müssen sämtliche Partien der Fettsäuredestillate

zur Futtermittelherstellung auf den Gesamtgehalt

an Dioxinen und dioxinähnlichen PCB geprüft

werden.

Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex für die

Beschaffung frischer Bleicherde zur Ölraffination veröffentlicht, in dem ein Höchstgehalt für Dioxin

und dioxinähnliche PCB von 1,5 ng/kg (WHO-

PCDD/F-PCB-TEQ) genannt wird.

Ölraffination erfüllen.

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchstgehalte

(RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

der RHG

C Mittel Mittel 3 In Kokos-Rohöl wurden

Pestizidrückstände (Chlorpyrifos-ehtyl

und Malathion) nachgewiesen.

Die Höchstgehalte für Pestizidrückstände sind der

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen.

Nach der Verordnung kann ein Verarbeitungs-

/Konzentrationsfaktor für Pestizide in verarbeiteten

Erzeugnissen angenommen werden, wenn die

Futtermittelsicherheit gewahrt wird.

Eingehendes Kokos-

Rohöl bzw. das

eingehende

Fettsäuredestillat ist

einer Prüfung zu

unterziehen.

In der Richtlinie 2002/32/EG

über unerwünschte Stoffe

in der Tierernährung

genannte

Pestizidrückstände

C Gering Hoch 3 Einige verbotene Pestizide können in

der Umwelt vorkommen. Die

Wahrscheinlichkeit, dass diese

Pestizide in Kokos-Rohöl

nachgewiesen werden können, ist

jedoch sehr gering. Die Pestizide

werden ggf. während der

physikalischen Raffination in das

Fettsäuredestillat konzentriert.

Richtlinie 2002/32/EG enthält Höchstgehalte für

verschiedene Pestizidrückstände in Futtermitteln.

Produkte, die die

Anforderungen nicht

erfüllen, dürfen für

Futtermittel nicht

verwendet werden.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

159

Futtermittel

R

Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen

4.3.

Chemische Raffination: Herstellung von Kokos-Soapstock und von sauren Kokosölen ohne Deodestillate

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSN

AHME BEMERKUNGEN

PAK

C Hoch Mittel 4 Bei der chemischen Raffination sind

ähnliche PAK-Gehalte der Fettsäuren

zu erwarten wie bei Kokos-Rohöl.

Produkte, die

die

Anforderungen

nicht erfüllen,

dürfen für

Futtermittel

nicht verwendet

werden.

Für Kokosöl hat GMP+

International für die vier PAK

Benzo(a)pyren,

Benz(a)anthracen,

Benzo(b)fluoranthen und

Chrysen einen Höchstgehalt

von 400 µg/kg festgelegt.

Die OVOCOM (GMP) setzt für

BaP einen Höchstgehalt von

50 µg/kg für als Futtermittel

vorgesehene Fette an.

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstandshöchstgehalte

(RHG), d. h. Rückstände

von Herbiziden,

Insektiziden, Fungiziden

oder Rodentiziden oberhalb

der RHG

C Gering Mittel 2 Bislang wurden in Kokos-Rohöl keine

Pestizidrückstände nachgewiesen.

Die Höchstgehalte für Pestizidrückstände

sind der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu

entnehmen. Nach der Verordnung kann ein

Verarbeitungs-/Konzentrationsfaktor für

Pestizide in verarbeiteten Erzeugnissen

angenommen werden, wenn die

Futtermittelsicherheit gewahrt wird.

In der Richtlinie 2002/32/EG

über unerwünschte Stoffe

in der Tierernährung

genannte

Pestizidrückstände

C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene Pestizide können in

der Umwelt vorkommen. Die

Wahrscheinlichkeit, dass diese

Pestizide in Kokos-Rohöl

nachgewiesen werden können, ist

jedoch sehr gering.

Richtlinie 2002/32/EG enthält Höchstgehalte

für verschiedene Pestizidrückstände in

Futtermitteln.

Aflatoxine C Gering Hoch 3 Bei der Behandlung des Rohöls mit

gebrauchter Bleicherde und mit

Aktivkohle werden Aflatoxine

In der Richtlinie 2002/32/EG wird der Gehalt

des Aflatoxins B1 in Kopra und aus Kopra

hergestellten Erzeugnissen auf 0,02 mg/kg

begrenzt (bei einem Feuchtegehalt des

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

160

Futtermittel

R

Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen

abgetrennt.

Aflatoxine sind wasserlöslich. Bei der

chemischen Raffination werden

etwaige verbleibende Aflatoxine aus

dem Öl entfernt und konzentrieren

sich in den Deodestillaten.

Produkts von 12 %).

Dioxin C Hoch Hoch 4 Die Dioxingehalte sind vom Ursprung

des Kokos-Rohöls abhängig.

Positive

Freigabe

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

161

Futtermittel

R

Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen

4.4 Chemische Raffination: Herstellung von Kokos-Deodestillaten

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

PAK C Hoch Mittel 4 Leichte PAK reichern sich bei

der Desodorierung in den

Destillaten an. Wenn

Aktivkohle hinzugegeben

wurde, werden schwere PAK

abgetrennt.

Produkte, die die Anforderungen nicht erfüllen, dürfen

für Futtermittel nicht verwendet werden.

Für Kokosöl hat GMP+

International für die vier

PAK Benzo(a)pyren,

Benz(a)anthracen,

Benzo(b)fluoranthen und

Chrysen einen

Höchstgehalt von 400

µg/kg festgelegt.

Die OVOCOM (GMP)

setzt für BaP einen

Höchstgehalt von 50

µg/kg für als Futtermittel

vorgesehene Fette an.

Dioxin C Mittel Hoch 4 Bleicherde ist bei der

Raffination des Öls eine

potenzielle Quelle von

Verunreinigungen mit Dioxin.

Bei der chemischen

Raffination konzentrieren

Dioxine zu Deodestillaten.

In Richtlinie 2002/32/EG werden die

Höchstgehalte für Dioxin in Einzelfuttermitteln

pflanzlichen Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-

PCDD/F-TEQ) und die Summe von

Verunreinigungen mit Dioxinen und

dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-

PCDD/F-PCB-TEQ) festgelegt.

Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse mit

einem Gehalt an einem unerwünschten Stoff,

der den festgesetzten Höchstgehalt

überschreitet, dürfen nicht zu

Verdünnungszwecken mit dem gleichen oder

mit anderen zur Tierernährung bestimmten

Erzeugnissen gemischt werden

(Richtlinie 2002/32/EG).

Nach Verordnung 225/2012 zur Änderung der

Verordnung 183/2005 über Futtermittelhygiene

müssen sämtliche Deodestillat-Partien zur

Futtermittelherstellung auf den Gesamtgehalt

Deodestillate aus der chemischen Raffination

dürfen nur dann in Futtermitteln verwendet werden,

wenn durch eine geeignete Behandlung

sichergestellt wurde, dass die Dioxingehalte die

Höchstwerte der Richtlinie 2002/32 über

unerwünschte Stoffe nicht überschreiten (siehe

auch FEDIOL-Informationsblatt über behandelte

Deodestillate zur Verwendung in Futtermitteln

(Ref. 12SAF196)).

Fetthaltige Erzeugnisse aus kontinuierlichen

Raffinationsprozessen mit kombinierter

physikalischer und chemischer Raffination in einer

einzigen Anlage können für Futtermittelzwecke

verwendet werden, wenn durch Analysen

nachgewiesen wurde, dass die Grenzwerte für

Dioxin- und Pestizidrückstände eingehalten werden.

Frische Bleicherde ist von Lieferanten zu beziehen,

die die Anforderungen der FEDIOL nach dem

Verhaltenskodex der FEDIOL für die Beschaffung

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

162

Futtermittel

R

Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen

an Dioxinen und dioxinähnlichen PCB geprüft

werden.

Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex für die

Beschaffung frischer Bleicherde zur

Ölraffination veröffentlicht, in dem ein

Höchstgehalt für Dioxin und dioxinähnliche

PCB von 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ)

genannt wird.

frischer Bleicherde zur Ölraffination erfüllen.

Pestizidrückstände

oberhalb der

Rückstands-

höchstgehalte

(RHG), d. h.

Rückstände von

Herbiziden,

Insektiziden,

Fungiziden oder

Rodentiziden

oberhalb der RHG

C Gering Mittel 3 Bislang wurden in Kokos-

Rohöl keine

Pestizidrückstände

nachgewiesen.

Die Höchstgehalte für Pestizidrückstände sind

der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu

entnehmen. Nach der Verordnung kann ein

Verarbeitungs-/Konzentrationsfaktor für

Pestizide in verarbeiteten Erzeugnissen

angenommen werden, wenn die

Futtermittelsicherheit gewahrt wird.

In der Richtlinie

2002/32/EG über

unerwünschte

Stoffe in der

Tierernährung

genannte

Pestizidrückstände

C Mittel Hoch 4 Einige verbotene Pestizide

können in der Umwelt

vorkommen. Die

Wahrscheinlichkeit, dass

diese Pestizide in Kokos-

Rohöl nachgewiesen werden

können, ist jedoch sehr

gering. Die Pestizide reichern

sich ggf. während der

Raffination in den Destillaten

an.

Richtlinie 2002/32/EG enthält Höchstgehalte

für verschiedene Pestizidrückstände in

Futtermitteln.

Deodestillate aus der chemischen Raffination

dürfen nur dann in Futtermitteln verwendet werden,

wenn durch eine geeignete Behandlung

sichergestellt wurde, dass die Pestizidrückstände

die Höchstgehalte der Richtlinie 2002/32 über

unerwünschte Stoffe nicht überschreiten (siehe

auch FEDIOL-Informationsblatt über behandelte

Deodestillate zur Verwendung in Futtermitteln

(Ref. 12SAF196)).

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

163

Futtermittel

R

Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen

A. Lagerung der Kopra und Transport der Kopra zur Ölmühle*

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Aflatoxine C Wenn Kopra einige Tage nicht

sachgemäß gelagert wird, können sich

Aflatoxine bilden.

Regen während der Lagerung und beim

Transport beschleunigt die Bildung von

Aflatoxinen.

Mit der Lagerung und dem Transport befasste Unternehmen müssen die Kopra vor Regen und Meerwasser schützen. Während der Lagerung ist für angemessene Belüftung zu sorgen. Wenn die Kopra unmittelbar nach dem Ernten verarbeitet wird, ist die Gefahr der Bildung von Aflatoxinen gering.

Fremdstoffe P Die Ladungen können Fremdstoffe wie

Steine aus verunreinigten Lkws und

Glaspartikel, tote Nagetiere und Blätter

enthalten.

Ölmühlen müssen eingehende Kopra auf Fremdstoffe prüfen und die Fremdstoffe entfernen.

* Die Bewertung von außerhalb der EU liegenden Risiken würde den Rahmen dieses Dokuments sprengen.

Weitere Informationen siehe Methodikdokument Abschnitt 2.3.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

164

Futtermittel

R

Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen

Neu

B.

Transport von zur Verwendung als Futtermittel vorgesehenen

Kokosölen und von aus Kokosöl hergestellten Erzeugnissen mit

Tankcontainern oder Kesselwagen, Binnenschiffen oder

Küstenschiffen (außer Seeschiffen).

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Verunreinigungen durch

vorherige Ladung

- Tankcontainer oder Kesselwagen und Binnenschiffe

C Mittel Hoch 4 Straßentankwagen und

Binnenschiffe können zum

Transport von nicht lebens- oder

futtermittelverträglichen

Erzeugnissen (z. B. von

Petrochemikalien) eingesetzt

worden sein.

Straßentankwagen und Binnenschiffe, die

nicht für den Transport von Lebens- oder

Futtermitteln vorgesehen sind, sollten

einem validierten Reinigungsverfahren

unterzogen werden.

- Straßentankwagen,

Tankcontainer, Kesselwagen

und Binnenschiffe nach EU-

Standards für den Transport

von Lebensmitteln

C Gering Hoch 3 Speiseöle werden meist mit

Transportmitteln befördert, die

ausdrücklich für Lebensmittel

vorgesehen sind.

Nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

über Lebensmittelhygiene müssen flüssige

Lebensmittel mit für den Transport von

Lebensmitteln vorgesehenen

Tankcontainern oder Kesselwagen und

Binnenschiffen befördert werden.

FEDIOL-Kodex über Arbeitsverfahren für

den Massengut-Transport von zur

unmittelbaren Verwendung als Lebensmittel

vorgesehenen Ölen und Fetten mit

Straßentankwagen und mit Tankcontainern

(Ref. 07COD138).

Bei vorheriger Beförderung anderer

Ladung(en) sind Prüfungen vorzunehmen,

wie im Praxisleitfaden der FEDIOL zur

Prüfung von Transportmitteln und von

Kesselauskleidungen auf

Verunreinigungen durch vorherige

Ladung(en) (Ref. 07COD143F)

beschrieben.

- Küstentanker nach EU- C Gering Hoch 3 Bei Küstentankern zur Verhaltenskodex der FEDIOL für den Bei vorheriger Beförderung anderer

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

165

Futtermittel

R

Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen

Standards für den Transport

von Lebensmitteln

Beförderung von Ölen und

Fetten im

Kurzstreckenseeverkehr in der

EU muss in jedem Fall

zumindest die unmittelbar zuvor

beförderte Ladung ein Erzeugnis

gewesen sein, das entweder

lebensmittelverträglich ist oder

das in der EU-Liste der

zulässigen vorherigen Ladungen

der Richtlinie 96/3/EG aufgeführt

ist.

Massengut-Transport von Ölen und Fetten

in die Europäische Union oder innerhalb der

Europäischen Union (Ref. 14COD152)

(einschließlich der Arbeitsverfahren der

FOSFA).

Ladung(en) sind Prüfungen vorzunehmen,

wie im Praxisleitfaden der FEDIOL zur

Prüfung von Transportmitteln und von

Kesselauskleidungen auf

Verunreinigungen durch vorherige

Ladung(en) (Ref. 07COD143F)

beschrieben. FOSFA-Zertifikat einer von

einem FOSFA-Mitglied anerkannten

Aufsichtsperson (Superintendent) über die

Konformität, Sauberkeit und Eignung von

Schiffstanks. Vom Kapitän/Ersten Offizier

unterzeichnetes kombiniertes FOSFA-

Master‘s Certificate oder eine

gleichwertige Erklärung des Schiffseigners

oder eines befugten Vertreters, jeweils vor

dem Verladen und vor dem Transport der

Ladung

Verunreinigung durch

Reinigungsmittel

- Tankcontainer, Kesselwagen

und Binnenschiffe

C Mittel Mittel 3 Erhöhtes Risiko an

Reinigungsstationen, an denen

Tanks sowohl für Lebensmittel

als auch für Chemikalien

gereinigt werden.

Verhaltenskodex der FEDIOL für den

Massengut-Transport von Ölen und Fetten

in die Europäische Union oder innerhalb der

Europäischen Union (Ref. 14COD152)

Beim Reinigen der Tanks sind bewährte

Verfahren anzuwenden.

- Küstentanker C Mittel Mittel 3 Wenn ein Küstentanker nicht

ausschließlich für Lebens- oder

Futtermittel eingesetzt wird,

besteht ein erhöhtes Risiko.

Verhaltenskodex der FEDIOL für den

Massengut-Transport von Ölen und Fetten

in die Europäische Union oder innerhalb der

Europäischen Union (Ref. 14COD152)

(einschließlich der Arbeitsverfahren der

FOSFA).

FOSFA-Zertifikat einer von einem FOSFA-

Mitglied anerkannten Aufsichtsperson

(Superintendent) über die Konformität,

Sauberkeit und Eignung von Schiffstanks.

Vom Kapitän/Ersten Offizier

unterzeichnetes kombiniertes FOSFA-

Master‘s Certificate oder eine

gleichwertige Erklärung des Schiffseigners

oder eines befugten Vertreters, jeweils vor

dem Verladen und vor dem Transport der

Ladung

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

166

Futtermittel

R

Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen

Erhitzen oder Kühlen von

Flüssigkeiten aus Anlagen

- Straßentankwagen C Gering Hoch 3 Die verwendeten Edelstahltanks

werden mit Motorkühlwasser

beheizt, das durch ein

doppelwandiges System (nicht

durch Rohrschlangen) zugeführt

wird.

Verhaltenskodex der FEDIOL für den

Massengut-Transport von Ölen und Fetten

in die Europäische Union oder innerhalb der

Europäischen Union (Ref. 14COD152)

Bei direkten Heizsystemen dürfen keine

Heizflüssigkeiten verwendet werden.

- Kesselwagen,

Tankschleppkähne

- - Küstentanker

C

C

Gering

Gering

Hoch

Hoch

3

3

Die Verwendung toxischer

Heizflüssigkeiten ist zulässig.

Wegen der verhältnismäßig

geringen Erhitzung beim

Transport besteht nur ein

geringes Risiko, dass

Heizflüssigkeiten in das zu

transportierende Erzeugnis

gelangen.

Die Verwendung toxischer

Heizflüssigkeiten ist zulässig.

Wegen der verhältnismäßig

geringen

Heiztemperaturen/Erhitzung

beim Transport besteht nur ein

geringes Risiko, dass

Heizflüssigkeiten in das zu

transportierende Erzeugnis

gelangen.

Verhaltenskodex der FEDIOL für den

Massengut-Transport von Ölen und Fetten

in die Europäische Union oder innerhalb der

Europäischen Union (Ref. 14COD152)

Verhaltenskodex der FEDIOL für den

Massengut-Transport von Ölen und Fetten

in die Europäische Union oder innerhalb der

Europäischen Union (Ref. 14COD152)

(einschließlich der Arbeitsverfahren der

FOSFA).

Heizschlangen in Kesselwagen müssen

aus Edelstahl gefertigt sein.

Wenn Heizflüssigkeiten verwendet

wurden, muss der Transportunternehmer,

der das Öl befördert, Unterlagen über

mögliche Nettoverluste vorlegen und ggf.

erforderliche Untersuchungen vornehmen.

Wenn Heizflüssigkeiten verwendet

wurden, muss der Transportunternehmer,

der das Öl befördert, Unterlagen über

mögliche Nettoverluste vorlegen und ggf.

erforderliche Untersuchungen vornehmen.

Zur Erhitzung

wird heißes

Wasser oder

Dampf

empfohlen.

Fremdstoffe P Mittel Mittel 3 In einem Qualitätsplan sollte

vorgeschrieben werden, dass die

Befüllung von Straßentankwagen mit

raffinierten Ölen in einem überdachten

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

167

Futtermittel

R

Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen

Bereich erfolgt.

Verunreinigung C/P/B Mittel Mittel 3 In den Herkunftsländern der Öle

kann es zu Verunreinigungen

mit Mineralöl gekommen sein.

FEDIOL-Kodex über Arbeitsverfahren für

den Massengut-Transport von zur

unmittelbaren Verwendung als Lebensmittel

vorgesehenen Ölen und Fetten mit

Straßentankwagen und mit Tankcontainern

(Ref. 07COD138)

Analyse aller eingehenden Partien.

Anwendung verpflichtender

Mindestanforderungen des FFEDIOL-

Kodex über Arbeitsverfahren für den

Massengut-Transport von zur

unmittelbaren Verwendung als

Lebensmittel vorgesehenen Ölen und

Fetten mit Straßentankwagen und mit

Tankcontainern, beispielsweise die

Verfügbarkeit von Informationen über die

Route der Lkws und den Standort beim

Verschließen des Tanks (Ref. 07COD138).

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

168

Futtermittel

R

Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen

C. Lagerung von Kokosöl

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Verunreinigungen

infolge fehlender

Trennung

(Verunreinigung

aus vorherigen

Ladungen,

Verwendung

falscher

Verbindungsstücke,

Verwendung

gemeinsamer

Ausrüstung und

Anlagen)

C Gering Hoch 3 Diese Risikoeinstufung betrifft Lager, in

denen sowohl Chemikalien als auch

pflanzliche Öle gelagert werden. Ein

geringeres Risiko besteht, wenn das

Tanklager die vom Transport im

Seeverkehr bis zur Lagerung pflanzlicher

Öle maßgebliche EU-Liste der zulässigen

vorherigen Ladungen berücksichtigt. Das

geringste Risiko besteht dann, wenn die

pflanzlichen Öle in Tanks gelagert

werden, die ausdrücklich für die Lagerung

von Lebensmitteln vorgesehen sind.

Lager in der EU, in denen Öle

und Fette zur Verwendung als

Lebensmittel gelagert werden,

sind verpflichtet, die HACCP-

Grundsätze zu

berücksichtigen (Verordnung

(EG) Nr. 852/2004).

Die Verwendung von Lagertanks

ist ausschließlich auf die Lagerung

von Lebens- oder Futtermitteln zu

beschränken. Ansonsten müssen

bei Lagertanks, die für den

Transport im Seeverkehr

vorbereitet wurden, zumindest die

Rechtsvorschriften der EU über

vorherige Ladungen berücksichtigt

werden (Richtlinie 96/3/EG).

Verunreinigung

durch

Reinigungsmittel

C Gering Hoch 3 Diese Risikoeinstufung betrifft Lager, in

denen sowohl Chemikalien als auch

pflanzliche Öle gelagert werden. Dort wird

möglicherweise auf den Einsatz von

Reinigungsmitteln verzichtet, die zur

Verwendung in der Lebensmittelindustrie

geeignet wären. Bei Tanklagern in der EU,

die die HACCP-Grundsätze anwenden

und die pflanzliche Öle und Chemikalien

getrennt lagern, ist das Risiko der

Verwendung ungeeigneter

Reinigungsmittel sehr gering.

Reinigungsmittel müssen zur

Verwendung in der

Lebensmittelindustrie geeignet

sein.

Lösungsmittel aus

Beschichtungen

C Gering Hoch 3 Lösungsmittel aus neuen Beschichtungen

können zunächst in das Öl und beim

Raffinieren schließlich in die

Die Erzeugnisse müssen in

Edelstahltanks befördert werden,

bzw. bei Verwendung von Tanks

mit neuen Beschichtungen dürfen

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

169

Futtermittel

R

Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen

Fettsäuredestillate gelangen. Fettsäuredestillate nicht als

Futtermittel verwendet werden.

Heizflüssigkeiten

aus defekten

Anlagen und

Ausrüstungen

C Gering Hoch 3 Die Verwendung toxischer

Heizflüssigkeiten ist zulässig. Wegen der

verhältnismäßig geringen Erhitzung bei

der Lagerung besteht nur ein geringes

Risiko, dass Heizflüssigkeiten in das zu

transportierende Erzeugnis gelangen.

Wenn Heizflüssigkeiten verwendet

wurden, muss der Lagerhalter

Unterlagen über mögliche

Nettoverluste vorlegen und ggf.

erforderliche Untersuchungen

vornehmen.

Zur Erhitzung wird

heißes Wasser oder

Dampf empfohlen.

Missbräuchliche

Verwendung von

Zusatzstoffen

C Gering Hoch 3 Zusatzstoffe, die bei Ölen zulässig sind,

die als Lebensmittel verwendet werden

sollen, anschließend aber als Futtermittel

zum Einsatz kommen (oder umgekehrt),

obwohl sie für diese Verwendung

möglicherweise nicht zugelassen wurden.

Verständigen Sie sich auf

eindeutige Spezifikationen für die

Verwendung von Zusatzstoffen.

Verunreinigung

mit Mineralöl

Gering Hoch 3 Mögliche Verunreinigungen durch

Mineralöl In den Ursprungsländern.

Infolge stärkerer Kontrollen hat sich das

Risiko von Verunreinigungen verringert.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

170

Futtermittel

R

Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen

D. Transport von Kokosöl mit Seeschiffen

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-

LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD

RISIKO-

KLASSE BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN,

BRANCHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN

Verunreinigung beim

Transport

- Verunreinigungen durch

vorherige Ladungen, die in

den betreffenden Tanks oder

Leitungen befördert wurden

C Mittel Mittel 3 Bei Seeschiffen zum Transport von

zum Verzehr vorgesehenen Ölen und

Fetten in die EU muss in jedem Fall

zumindest die unmittelbar zuvor

beförderte Ladung ein Erzeugnis

gewesen sein, das entweder

lebensmittelverträglich ist oder das in

der EU-Liste der zulässigen vorherigen

Ladungen der Richtlinie 96/3/EG

aufgeführt ist.

Nach Richtlinie 96/3/EG

(Abweichung von der Verordnung

(EG) Nr. 852/2004) sind die

vorherigen Ladungen zu prüfen.

Nach FOSFA-Verträgen sind

Verkäufer beim Transport von Ölen

und Fetten im Seeverkehr

verpflichtet, den Käufer über die drei

letzten vorherigen Ladungen zu

informieren.

Verhaltenskodex der FEDIOL für

den Massengut-Transport von Ölen

und Fetten in die Europäische Union

oder innerhalb der Europäischen

Union (Ref. 14COD152)

(einschließlich der Arbeitsverfahren

der FOSFA).

FOSFA-Zertifikat einer von

einem FOSFA-Mitglied

anerkannten Aufsichtsperson

(Superintendent) über die

Konformität, Sauberkeit und

Eignung von Schiffstanks.

Vom Kapitän/Ersten Offizier

unterzeichnetes kombiniertes

FOSFA-Master‘s Certificate

oder eine gleichwertige

Erklärung des Schiffseigners

oder eines befugten

Vertreters, jeweils vor dem

Verladen und vor dem

Transport der Ladung

Die Verwendung eigener

Leitungen zum Beladen und

Entladen.

- Verunreinigung durch

Reinigungsmittel

C Gering Hoch 3 In der Regel halten

Seeverkehrsunternehmen bewährte

Verfahren ein.

Das Logbuch des Schiffs ist

zu prüfen.

Lösungsmittel aus C Gering Hoch 3 Lösungsmittel aus neuen

Beschichtungen können zunächst in

Die Erzeugnisse müssen in

Edelstahltanks befördert

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

171

Futtermittel

R

Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen

Beschichtungen das Öl und beim Raffinieren schließlich

in die Fettsäuredestillate gelangen.

werden, bzw. bei Verwendung

von Tanks mit neuen

Beschichtungen dürfen

Fettsäuredestillate nicht als

Futtermittel verwendet

werden.

Heizflüssigkeiten aus

Anlagen und Ausrüstungen

C Gering Hoch 3 Die Verwendung toxischer

Heizflüssigkeiten ist zulässig. Wegen

der verhältnismäßig geringen Erhitzung

beim Transport besteht nur ein

geringes Risiko, dass Heizflüssigkeiten

in das zu transportierende Erzeugnis

gelangen.

Verhaltenskodex der FEDIOL für

den Massengut-Transport von Ölen

und Fetten in die Europäische Union

oder innerhalb der Europäischen

Union (einschließlich der

Arbeitsverfahren der FOSFA).

Wenn Heizflüssigkeiten

verwendet wurden, muss der

Transportunternehmer, der

das Öl befördert, Unterlagen

über mögliche Nettoverluste

vorlegen und ggf.

erforderliche Untersuchungen

vornehmen.

Zur Erhitzung wird heißes

Wasser oder Dampf

empfohlen.

Hydrauliköle aus defekten

tragbaren Pumpen

C Gering Hoch 3 Hydrauliköle aus tragbaren Pumpen

können toxisch sein.

Es sind tragbare Pumpen zu

verwenden, bei denen der

Hydraulikmotor klar von der

Pumpe getrennt ist.

Ansonsten müssen

lebensmittelverträgliche

Hydrauliköle verwendet

werden.

Wenn der Hydraulikmotor mit

der Pumpe verbunden ist,

kann es bei defekten

Dichtungen zu einem

unerwünschten Übergang von

Hydrauliköl in das pflanzliche

Öl kommen.

Verunreinigung mit

Mineralöl

Gering Hoch 3 Mögliche Verunreinigungen durch

Mineralöl In den Ursprungsländern.

Infolge stärkerer Kontrollen hat sich

das Risiko von Verunreinigungen

verringert.

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

172

10. Anhang Mindestanforderungen an die Überwachung –

pflanzliche Öle und Proteinschrot

1. Überwachungsplan für Ölsaaten, pflanzliche Öle und

Nebenerzeugnisse

Teilnehmer des EFISC-Systems führen einen Überwachungsplan ein wie im

EFISC-Leitfaden in Abschnitt 4.4.3 beschrieben.

Wenn nicht genügend Daten für eine Risikobewertung verfügbar sind,

gelten für die Überwachung die folgenden Mindestanforderungen. Wie

viele Analysen insgesamt mindestens vorzunehmen sind, hängt von der Menge

der Einzelfuttermittel (in t) ab, die an einem Standort hergestellt werden (siehe

folgende Tabellen).

Tabelle A. Ölsaaten, Kuchen, Extraktionsschrot, Schalen und Hülsen und

Lecithin

Jährliche Produktion

in t/Parameter

< 300 000 ≥300 000

<600 000

≥600 000

Aflatoxin B1* 4 6 8

DON 4 6 8

ZEA 4 6 8

Dioxin 4 6 8

Dioxinähnliche PCB 4 6 8

PCB 4 6 8

Salmonellen 52 52 52

Schwermetalle (Pb,

As, Hg, CD)

4 6 8

Pestizide (in Samen) 4 6 8

Pestizide (in Schrot) 4 6 8

* Bei den folgenden Erzeugnissen besteht ein erhöhtes Risiko in Bezug auf eine

Verunreinigung mit Aflatoxinen: Baumwollsamen, Erdnüsse, Erdnusskuchen,

Erdnüsse extrahiert, getrocknete Kopra, Kokoskuchen, Kopra extrahiert und

Walnusskuchen. Weitere Analysen müssen durchgeführt werden (siehe

Tabelle C).

Page 173: Branchenspezifisches Referenzdokument für die … · Bleicherde und Filterhilfsstoffe (z. B. Kieselerde, amorphe Silicate und EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument

EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

173

Tabelle B. Anzahl der Überprüfungen nach jährlicher Produktion (in t)

pro Standort für als Futtermittel zu verwendende Öle und Fette (roh,

raffiniert oder pansengeschützt) sowie für die betreffenden

Nebenprodukte

Jährliche

Produktion in

t/Parameter

< 100 000 ≥100 000

<250 000

≥250 000

Dioxin* 8 10 12

dl PCB* 8 10 12

PCB 8 10 12

Nickel** 4 6 8

Pestizide 4 6 8

PAK (BAP) 4 6 8

* Plan für die Kontrolle von Fettsäuredestillaten, Palmfettsäuredestillaten,

hydrierten Deodestillaten, Soapstock und Sauerölen und Kokos-Rohöl auf Dioxin

(siehe FEDIOL Code of practice on dioxins).

**Analyse nur, wenn im Herstellungsprozess Nickel verwendet wird.

Keine Prüfung auf Mykotoxine bei pflanzlichen Ölen und Fetten außer bei Kokos-

Rohöl: Siehe Tabelle C.

Tabelle C. Anzahl zusätzlicher Analysen auf Aflatoxin B1 pro

Standort/Jahr

Jährliche

Produktion in

t/Parameter

< 300 000 ≥300 000

<600 000

≥600 000

Aflatoxin B1* 12 16 24

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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle

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