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EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus
der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle – Stand November 2014 1
Europäischer Leitfaden für eine gute Praxis bei der industriellen Herstellung sicherer Einzelfuttermittel
Branchenspezifisches
Referenzdokument
für die Herstellung sicherer
Einzelfuttermittel aus der
Ölsaatenverarbeitung und der
Raffination pflanzlicher Öle
Version 3.1
Fassung 3.1 Gültig ab November 2014
Fassung 3.0
Gültig ab Mai 2014
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der
Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
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Dem EFISC unterliegende Branchen
Informationen über FEDIOL
Anschrift: Avenue de Tervuren, 168/12 B-1150 Brüssel Belgien Tel.: +32 2 771 53 30 Fax +32 2 771 38 17
Webseite: http://www.fediol.eu/
Informationen über EFISC
Anschrift: EFISC Aisbl
Avenue des Arts 43 c/o Starch Europe B-1040 Brüssel Belgiu006D Tel.: +32 2 771 53 30 Fax +32 2 771 38 17
E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.efisc.eu/
Impressum und Urheberrecht
Alle Rechte vorbehalten ©EFISC Aisbl
Fassung 3.1
Gültig ab: November 2014
Die folgenden branchenspezifischen Dokumente wurden von den entsprechenden europäischen Branchenorganisationen in Zusammenarbeit mit EFISC, dem europäischen Zertifizierungssystem für Futtermittelsicherheit, erarbeitet: Starch Europe Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer
Einzelfuttermittel aus der Stärkeverarbeitung
FEDIOL Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
EBB Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer
Einzelfuttermittel aus der Biodieselverarbeitung
Anderen Herstellern von Einzelfuttermitteln steht es frei, diesen Europäischen Leitfaden durch die Erarbeitung branchenspezifischer Dokumente zu erweitern.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der
Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
3
Inhalt
1. Einleitung ........................................................................................................... 4
2. Verzeichnis der Einzelfuttermittel .......................................................................... 5
3. Die wichtigsten Verfahren im Überblick ................................................................ 10 3.1 Zerkleinern von Ölsaaten ............................................................................. 10
3.1.1 Reinigen, Trocknen und Vorbereiten der Samen/Bohnen ................................ 10
3.1.2 Zerkleinern und Erhitzen............................................................................ 10
3.1.3 Lösungsmittelextraktion ............................................................................ 10
3.1.4 Desolventierung und Toastung ................................................................... 10
3.1.5. Trocknen, Kühlen und Lagern .................................................................... 10
3.2 Raffination .................................................................................................. 11
3.2.1. Entschleimen: chemische und physikalische Raffination ................................ 11
3.2.2 Neutralisierung: chemische Raffination ........................................................ 11
3.2.3 Bleichen: chemische und physikalische Raffination ........................................ 11
3.2.4 Winterisierung: optional chemische und physikalische Raffination ................... 12
3.2.5 Desodorierung: chemische Raffination ......................................................... 12
3.2.6 Destillation: physikalische Raffination .......................................................... 12
3.3 Modifizierung von Ölen und Fetten ................................................................. 13
3.3.1 Hydrierung ............................................................................................... 13
3.3.2 Umesterung ............................................................................................. 13
3.3.3 Fraktionierung .......................................................................................... 13
3.3.4 Spaltung .................................................................................................. 13
3.4 Ablaufdiagramm Verarbeitung ....................................................................... 14
3.5 Ablaufdiagramm chemische Raffination .......................................................... 15
3.6 Ablaufdiagramm physikalische Raffination ...................................................... 16
3.7 Ablaufdiagramm nachgelagerte Verarbeitung .................................................. 17
4. Risikobewertungen der Sicherheit der Lebens- und Futtermittelkette nach der Methodik
der FEDIOL ....................................................................................................... 18
4.1 Die folgenden pflanzlichen Erzeugnisse wurden einer Risikobewertung zur Sicherheit der Futtermittelkette durch die FEDIOL unterzogen: ........................ 18
4.2 Durchführung der Risikobewertungen durch die FEDIOL ................................... 18
5. Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus
Rapsöl ............................................................................................................. 21
6. Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sojabohnen-Extraktionsschrot
und aus Sojabohnenöl ....................................................................................... 54
7. Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-Extraktionsschrot
und aus Sonnenblumenöl ................................................................................... 87
8. Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und Palmkernöl ......... 122
9. Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen ................................... 147
10. Anhang Mindestanforderungen an die Überwachung – pflanzliche Öle und Proteinschrot
172
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der
Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
4
Branchenspezifisches Referenzdokument
für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
1. Einleitung
Mitglieder der FEDIOL (Fédération de l'industrie de l'huilerie de la CEE = Vereinigung der Ölmühlenindustrie der EWG) verarbeiten mehr als 35 Mio. t Ölsaaten pro Jahr und erzeugen 11 Mio. t pflanzliche Öle. Darüber hinaus verarbeiten sie 6 Mio. t importierte Öle und erzeugen 25 Mio. t Schrot. Auf dem EU-Markt, mit einem Volumen von 57 Mio. t einem der größten Märkte für Schrote, spielen sie eine bedeutende Rolle (Quelle: Oilworld). Statistiken siehe auch http://www.fediol.eu/.
In Europa sind in ca. 150 Anlagen zur Verarbeitung von Ölsaaten und zur Herstellung von pflanzlichen Ölen und Fetten etwa 20 000 Arbeitnehmer beschäftigt.
Die europäische Proteinschrot- und Pflanzenölindustrie verarbeitet unterschiedliche Arten von ölhaltigen Saaten, Bohnen, Früchten und Nüssen zur Erzeugung pflanzlicher Öle zum menschlichen Verzehr, aber auch als Futtermittel
und für technische Zwecke sowie zur Herstellung von Extraktionsschrot aus Ölsaaten, das als eiweißreiches Futtermittel verwendet wird. Gewöhnlich sind
Mühlen mit integrierten Raffinationsanlagen zur Herstellung fetthaltiger Erzeugnisse ausgestattet, die als Lebens- oder Futtermittel oder für technische Zwecke verwendet werden können. Die folgenden Abschnitte b und c enthalten
weitere Informationen über die erzeugten Einzelfuttermittel und über die Verfahren in der Branche.
Um Unternehmen bei der Herstellung sicherer Erzeugnisse zu unterstützen, hat die FEDIOL die Verarbeitungsketten bei Einzelfuttermitteln aus den wichtigsten
in dieser Branche verarbeiteten Pflanzen einer Risikobewertung unterzogen (siehe auch Abschnitt d). Diese Bewertungen können Betreibern von Anlagen
zum Verarbeiten und zur Raffination von Ölsaaten zur Orientierung bei der Bewertung ihres eigenen Systems zur Gewährleistung der Sicherheit von Futtermitteln dienen. Außerdem unterstützen diese Bewertungen die
Unternehmen in ihrem Dialog mit ihren Kunden, Lieferanten und anderen Interessenträgern über die Kontrolle der Verarbeitungskette. Die
Risikobewertungen tragen also dazu bei, die Sicherheit der Futtermittelkette zu erhöhen. Die FEDIOL weist jedoch darauf hin, dass Unternehmen weiterhin in erster Linie selbst für die Lieferung sicherer Futtermittel verantwortlich sind und
dass diese Bewertungen sie in keiner Weise von dieser Verantwortung entbinden. In den Risikobewertungen werden nicht nur Kontrollmaßnahmen
aufgeführt, sondern auch die in Kapitel 5 des begleitenden Europäischen Leitfadens genannten Präventivprogramme (Prerequisite Programmes = PRP) detailliert beschrieben.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der
Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
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2. Verzeichnis der Einzelfuttermittel
Die wichtigsten Ausgangserzeugnisse der Proteinschrot- und Ölindustrie sind Raps, Sojabohnen, Sonnenblumenkerne, rohes Palmöl, rohes Palmkernöl und rohes Kokosöl.
Name Nummer in
Katalog der
Einzelfuttermittel
nach
Verordnung (EU)
Nr. 68/2013
Nummer im
Online-Register of
Feed Materials (Register der Einzelfuttermittel)
Warenbezeichnung
Maiskeim-
Extraktionsschrot
1.2.12 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von Maiskeimen
gewonnen wird
Leinkuchen 2.8.2 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen der Leinsaat anfällt
(botanische Reinheit mindestens 93 %).
Lein-Extraktionsschrot 2.8.3 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion aus Leinkuchen,
der einer geeigneten Wärmebehandlung unterzogen wurde, anfällt.
Kann pansengeschützt sein.
Leinkuchenfutter 2.8.4 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen der Leinsaat anfällt
(botanische Reinheit mindestens 93%). Kann bis zu 1% Bleicherde
und Filterhilfsstoffe (z. B. Kieselerde, amorphe Silicate und
Siliciumdioxid, Phyllosilicate und Zellulose- oder Holzfaser) und
Rohlecithine aus der integrierten Ölpressung und -raffination
enthalten.
Lein-
Extraktionsschrotfutter
2.8.5 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion aus Leinkuchen,
der einer geeigneten Wärmebehandlung unterzogen wurde, anfällt.
Kann bis zu 1% Bleicherde und Filterhilfsstoffe (z. B. Kieselerde,
amorphe Silicate und Siliciumdioxid, Phyllosilicate und Zellulose- oder
Holzfaser) und Rohlecithine aus der integrierten Ölpressung und -
raffination enthalten. Kann pansengeschützt sein.
Lein-
Extraktionsschrotfutter,
mit Soapstock
04306-EN Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion aus Leinkuchen
anfällt, der einer geeigneten Wärmebehandlung unterzogen wurde,
wie im Katalog der Einzelfuttermittel, Verordnung (EU) Nr. 68/2013,
Produktnummer 2.8.5 beschrieben. Kann bis zu 2 % Soapstock (ohne
Lecithine) aus der integrierten Ölpressung und -raffination enthalten.
Rapskuchen 2.14.2 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen von Rapssaaten
anfällt. Kann pansengeschützt sein.
Raps-Extraktionsschrot 2.14.3 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion aus Rapskuchen,
der einer geeigneten Wärmebehandlung unterzogen wurde, anfällt.
Kann pansengeschützt sein.
Rapssaat, extrudiert 2.14.4 Erzeugnis, das aus ganzen Rapskörnern gewonnen wird; durch
Behandlung unter feuchten, warmen Bedingungen und unter Druck
wird die Verkleisterung der Stärke verbessert. Kann pansengeschützt
sein.
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Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
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Rapssaat-
Proteinkonzentrate
2.14.5 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Abtrennen des
Proteinanteils aus Rapskuchen oder Rapssaaten gewonnen wird
Rapskuchenfutter 2.14.6 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen von Rapssaaten
anfällt. Kann bis zu 1% Bleicherde und Filterhilfsstoffe (z. B.
Kieselerde, amorphe Silicate und Siliciumdioxid, Phyllosilicate und
Zellulose- oder Holzfaser) und Rohlecithine aus der integrierten
Ölpressung und -raffination enthalten. Kann pansengeschützt sein.
Raps-
Extraktionsschrotfutter
2.14.7 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion aus Rapskuchen,
der einer geeigneten Wärmebehandlung unterzogen wurde, anfällt.
Kann bis zu 1% Bleicherde und Filterhilfsstoffe (z. B. Kieselerde,
amorphe Silicate und Siliciumdioxid, Phyllosilicate und Zellulose- oder
Holzfaser) und Rohlecithine aus der integrierten Ölpressung und -
raffination enthalten. Kann pansengeschützt sein.
Raps-
Extraktionsschrotfutter,
mit Soapstock
04263-EN Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion aus Rapskuchen
anfällt, der einer geeigneten Wärmebehandlung unterzogen wurde,
wie im Katalog der Einzelfuttermittel, Verordnung (EU) Nr. 68/2013,
Produktnummer 2.14.7 beschrieben. Kann bis zu 2 % Soapstock
(ohne Lecithine) aus der integrierten Ölpressung und -raffination
enthalten.
Sesamkuchen 2.17.3 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen der Samen der
Sesampflanze anfällt (salzsäureunlösliche Asche: höchstens 5 %).
Sojabohnen, getoastet 2.18.1 Sojabohnen (Glycine max. L. Merr.), die einer geeigneten
Wärmebehandlung unterzogen wurden. (Ureaseaktivität: höchstens
0,4 mg N/g/Min.). Kann pansengeschützt sein.
Sojabohnen-Kuchen 2.18.2 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen von Sojasaat
anfällt.
Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot
2.18.3 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von Sojabohnen
und geeigneter Wärmebehandlung anfällt (Ureaseaktivität: höchstens
0,4 mg N/g/Min.).
Kann pansengeschützt sein.
Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot aus
geschälter Saat
2.18.4 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von geschälten
Sojabohnen und geeigneter Wärmebehandlung anfällt.
(Ureaseaktivität: höchstens 0,5 mg N/g/Min.). Kann pansengeschützt
sein.
Soja(bohnen)schalen 2.18.5 Erzeugnis, das beim Schälen von Sojabohnen anfällt
Sojabohnen extrudiert 2.18.6 Erzeugnis, das aus Sojabohnen gewonnen wird und bei dem die
Verkleisterung der Stärke durch Behandlung unter feuchten, warmen
Bedingungen und unter Druck verbessert ist. Kann pansengeschützt
sein.
Sojabohnenflocken 2.18.12 Erzeugnis, das durch Dämpfen oder Infrarot-Mikronisierung und
Walzen geschälter Sojabohnen gewonnen wird (Ureaseaktivität:
höchstens 0,4 mg N/g/Min.).
Soja(bohnen)-
Extraktionsschrotfutter
2.18.13 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von Sojabohnen
und geeigneter Wärmebehandlung anfällt (Ureaseaktivität: höchstens
0,4 mg N/g/Min.). Kann bis zu 1% Bleicherde und Filterhilfsstoffe
(z. B. Kieselerde, amorphe Silicate und Siliciumdioxid, Phyllosilicate
und Zellulose- oder Holzfaser) und Rohlecithine aus der integrierten
Ölpressung und -raffination enthalten. Kann pansengeschützt sein.
Sojabohnen-
Extraktionsschrotfutter
aus geschälter Saat
2.18.14 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von geschälten
Sojabohnen und geeigneter Wärmebehandlung anfällt.
(Ureaseaktivität: höchstens 0,5 mg N/g/Min.). Kann bis zu 1%
Bleicherde und Filterhilfsstoffe (z. B. Kieselerde, amorphe Silicate und
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der
Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
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Siliciumdioxid, Phyllosilicate und Zellulose- oder Holzfaser) und
Rohlecithine aus der integrierten Ölpressung und -raffination
enthalten. Kann pansengeschützt sein.
Sojabohnen-
Extraktionsschrotfutter,
mit Soapstock
04286-EN Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion aus Sojabohnen
anfällt, die einer geeigneten Wärmebehandlung unterzogen wurden,
wie im Katalog der Einzelfuttermittel, Verordnung (EU) Nr. 68/2013,
Produktnummer 2.18.13 beschrieben. Kann bis zu 1,5 % Soapstock
(ohne Lecithine) aus der integrierten Ölpressung und -raffination
enthalten.
Sojabohnen-
Extraktionsschrotfutter,
mit Soapstock, aus
geschälter Saat
04294-EN Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion aus geschälten
Sojabohnen anfällt, die einer geeigneten Wärmebehandlung
unterzogen wurden, wie im Katalog der Einzelfuttermittel, Verordnung
(EU) Nr. 68/2013, Produktnummer 2.18.14 beschrieben. Kann bis zu
1,5 % Soapstock (ohne Lecithine) aus der integrierten Ölpressung und
-raffination enthalten.
Sonnenblumenkuchen 2.19.2 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen von
Sonnenblumensaat anfällt.
Sonnenblumen-
Extraktionsschrot
2.19.3 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von
Sonnenblumenkuchen, der einer geeigneten Wärmebehandlung
unterzogen wurde, anfällt. Kann pansengeschützt sein.
Sonnenblumen-
Extraktionsschrot aus
geschälter Saat
2.19.4 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion und geeignete
Wärmebehandlung von Sonnenblumenkuchen aus ganz oder teilweise
geschälter Saat anfällt.
Höchstgehalt an Rohfaser: 27,5% in der Trockenmasse
Sonnenblumen-
Extraktionsschrotfutter,
mit Soapstock
04285-EN Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion aus
Sonnenblumenkuchen anfällt, der einer geeigneten Wärmebehandlung
unterzogen wurde, wie im Katalog der Einzelfuttermittel, Verordnung
(EU) Nr. 68/2013, Produktnummer 2.19.6 beschrieben. Kann bis zu
2 % Soapstock (ohne Lecithine) aus der integrierten Ölpressung und -
raffination enthalten.
Sonnenblumen-
Extraktionsschrotfutter,
mit Soapstock,
geschält
04274-EN Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion aus
Sonnenblumenkuchen aus ganz oder teilweise geschälter Saat anfällt,
der einer geeigneten Wärmebehandlung unterzogen wurde, wie im
Katalog der Einzelfuttermittel, Verordnung (EU) Nr. 68/2013,
Produktnummer 2.19.6 beschrieben. Kann bis zu 2 % Soapstock
(ohne Lecithine) aus der integrierten Ölpressung und -raffination
enthalten.
Sonnenblumenschalen 2.19.5 Erzeugnis, das durch Schälen der Sonnenblumenkerne anfällt
Sonnenblumen-
Extraktionsschrotfutter
2.19.6 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von
Sonnenblumenkuchen, der einer geeigneten Wärmebehandlung
unterzogen wurde, anfällt. Kann bis zu 1% Bleicherde und
Filterhilfsstoffe (z. B. Kieselerde, amorphe Silicate und Siliciumdioxid,
Phyllosilicate und Zellulose- oder Holzfaser) und Rohlecithine aus der
integrierten Ölpressung und -raffination enthalten. Kann
pansengeschützt sein.
Sonnenblumen-
Extraktionsschrotfutter
aus geschälter Saat
2.19.7 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion und geeignete
Wärmebehandlung von Sonnenblumenkuchen aus ganz oder teilweise
geschälter Saat anfällt. Kann bis zu 1% Bleicherde und Filterhilfsstoffe
(z. B. Kieselerde, amorphe Silicate und Siliciumdioxid, Phyllosilicate
und Zellulose- oder Holzfaser) und Rohlecithine aus der integrierten
Ölpressung und -raffination enthalten.
Höchstgehalt an Rohfaser: 27,5 % in der Trockenmasse
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der
Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
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Pflanzliche Öle und
Fette (Die Pflanzenart
ist bei der Bezeichnung
zusätzlich anzugeben.)
2.20.1 Aus Pflanzen gewonnene Öle und Fette (außer Rizinusöl); Erzeugnisse
können entschleimt, raffiniert und/oder gehärtet sein
Rohlecithine 2.21.1 Erzeugnis, das beim Entschleimen des Rohöls von Ölsaaten und
Ölfrüchten mit Wasser gewonnen wird. Beim Entschleimen des Rohöls
können Zitronensäure, Phosphorsäure oder Natriumhydroxid zugesetzt
werden
Mohn-
Extraktionsschrot
2.23.2 Erzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion des Kuchens aus
Mohnsaat anfällt
Saueröle aus der
chemischen Raffination
(Bei der Bezeichnung
ist zusätzlich der
botanische oder
tierische Ursprung
anzugeben.)
13.6.1 Erzeugnis, das bei der Entsäuerung von Ölen und Fetten pflanzlichen
oder tierischen Ursprungs mit Laugen gewonnen und anschließend
angesäuert und von der wässrigen Phase getrennt wird; es enthält
freie Fettsäuren, Öle oder Fette und natürliche Komponenten von
Samen, Früchten oder tierischem Gewebe wie Mono- und Diglyceride,
Lecithin und Fasern
Fettsäuredestillate aus
der physikalischen
Raffination
13.6.5 Erzeugnis, das bei der Entsäuerung von Ölen und Fetten pflanzlichen
oder tierischen Ursprungs durch Destillation gewonnen wird; es
enthält freie Fettsäuren, Öle oder Fette und natürliche Komponenten
von Samen, Früchten oder tierischem Gewebe wie Mono- und
Diglyceride, Sterole und Tocopherole
Reine destillierte
Fettsäuren aus der
Fettspaltung
13.6.7 Erzeugnis, das durch Destillation roher Fettsäuren aus der Spaltung
von Öl und Fett gewonnen wird und unter Umständen hydriert ist.
Besteht aus reinen destillierten Fettsäuren C6-C24, aliphatisch,
unverzweigt, monocarbon, gesättigt und ungesättigt.
Kann bis zu 50 ppm Nickel aus der Hydrierung enthalten
Soapstock aus der
chemischen Raffination
13.6.8 Erzeugnis, das bei der Entsäuerung pflanzlicher Öle und Fette mit Hilfe
wässriger Lösungen von Calcium-, Magnesium-, Natrium oder
Kaliumhydroxid gewonnen wird; es enthält Salze freier Fettsäuren, Öle
oder Fette und natürliche Komponenten von Samen, Früchten oder
tierischem Gewebe wie Mono- und Diglyceride, Lecithin und Fasern
Deodestillate aus der
chemischen Raffination
(nur mit Dioxinanalyse,
rückverfolgbar, als
Nachweis dafür, dass
das Erzeugnis die
vorgeschriebenen
Grenzwerte nach
Anhang II der
Verordnung 183/2005
erfüllt)
02202-EN Erzeugnis, das aus der Destillation neutralisierter Öle pflanzlichen (...)
Ursprungs gewonnen wird und das anschließend verarbeitet wird und
öl- oder fetthaltige Bestandteile enthält.
Mit organischen Säuren
veresterte Mono- und
Diglyceride von
Fettsäuren (Die
Bezeichnung wird zur
Angabe der
verwendeten
Fettsäuren angepasst
oder ergänzt.) / Die
Bezeichnung ist
anzupassen oder zu
13.6.9 Mono- und Diglyceride von Fettsäuren mit mindestens
4 Kohlenstoffatomen, die mit organischen Säuren verestert wurden
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der
Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
9
ergänzen durch einen
Hinweis auf die
organische Säure.)
Glycerin, roh 13.8.1 Nebenprodukt aus:
- der Fettverarbeitung bei der Spaltung von Öl/Fett in Fettsäuren und
Glycerin, gefolgt vom Aufkonzentrieren des Glycerins zu Roh-Glycerin,
oder Umesterung (kann bis zu 0,5 % Methanol enthalten) der
natürlichen Öle/Fette zu Fettsäuremethylester und Roh-Glycerin,
gefolgt vom Aufkonzentrieren des Glycerins zu Roh-Glycerin;
- der Biodieselherstellung (Methyl- oder Ethylester von Fettsäuren)
durch Umesterung von Ölen und Fetten unbestimmten pflanzlichen
oder tierischen Ursprungs. Reste mineralischer und organischer Salze
im Glycerin sind möglich (bis zu 7,5%);
Kann bis zu 0,5 % Methanol und bis zu 4 % MONG (Matter Organic
Non Glycerol) aus Fettsäuremethylestern, Fettsäureethylestern, freien
Fettsäuren und Glyceriden enthalten;
- der Verseifung von pflanzlichen oder tierischen Ölen/Fetten, in der
Regel mit Laugen/Erdalkalien zu Seife.
Kann bis zu 50 ppm Nickel aus der Hydrierung enthalten
1,2,3-Propantriol 13.8.2 Erzeugnis aus:
- der Fettverarbeitung bei a) der Spaltung von Öl/Fett, gefolgt vom
Aufkonzentrieren des Glycerins und der Raffination durch Destillation
(siehe Teil B, Glossar der Verfahren, Nr. 20) oder Ionenaustausch;
b) der Umesterung der natürlichen Öle/Fette zu Fettsäuremethylester
und Roh-Glycerin, gefolgt vom Aufkonzentrieren des Glycerins zu Roh-
Glycerin und der Raffination durch Destillation oder Ionenaustausch;
- der Biodieselerzeugung (Methyl- oder Ethylester von Fettsäuren)
durch Umesterung von Ölen und Fetten unbestimmten pflanzlichen
oder tierischen Ursprungs und anschließender Raffination des
Glycerins. Mindest-Glyceringehalt 99 % in der Trockenmasse.
- der Verseifung von pflanzlichen oder tierischen Ölen/Fetten, in der
Regel mit Laugen/Erdalkalien, zu Seife, gefolgt von der Raffination des
Roh-Glycerins und Destillation.
Kann bis zu 50 ppm Nickel aus der Hydrierung enthalten
Soja(bohnen) und Sonnenblumenkerne können geschält werden; dabei entsteht ein Schrot mit geringem Faseranteil und entsprechend hohem Proteingehalt („Hi-Pro“ / „Low-Pro“).
Weitere verarbeitete Ölsaaten sind Leinsamen, Sesamsamen, Maiskeime und
Mohnsamen. Weitere verarbeitete Öle sind Sheaöl, Illipefett, Distelöl und Erdnussöl. Die vorstehende Liste wird je nach den Entwicklungen in der Pflanzenöl- und Proteinschrot-Branche bzw. nach Entwicklung der EU-Rechtsvorschriften über Einzelfuttermittel (beispielsweise einer Änderung des Katalogs der Einzelfuttermittel)
ggf. überarbeitet.
Diese Liste ist nicht erschöpfend. Für alle als Einzelfuttermittel verkaufte Erzeugnisse muss eine Risikobewertung nach diesem Leitfaden verfügbar sein.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der
Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
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3. Die wichtigsten Verfahren im Überblick
3.1 ZERKLEINERN VON ÖLSAATEN
3.1.1 REINIGEN, TROCKNEN UND VORBEREITEN DER SAMEN/BOHNEN
Im ersten Schritt werden die Samen/Bohnen gereinigt und getrocknet. Fremdstoffe wie Steine, Glas und Metall werden durch Aussieben oder mithilfe von Magneten abgetrennt und aus der Futtermittelkette entfernt.
Beim Trocknen wird Kontakt mit Verbrennungsgasen vermieden, sofern die Verbrennung nicht mit Erdgas erfolgt.
Einige Ölsaaten (z. B. Sojabohnen und Sonnenblumenkerne) können nach dem Reinigen geschält werden. Nach dem Schälen hat das Schrot einen geringeren Rohfaseranteil und entsprechend einen höheren Proteingehalt. Auch die Sojabohnenschalen können als solche oder in Form von Pellets als Futtermittel verwendet werden.
3.1.2 ZERKLEINERN UND ERHITZEN
Samen mit hohem Ölgehalt wie etwa Rapssaaten und Sonnenblumenkerne werden nach dem Erhitzen gewöhnlich mechanisch zerkleinert. Der Presskuchen enthält bis zu 18 % Öl und wird anschließend in einem Extraktor weiterbehandelt. Er kann auch mit einer Fertigpresse behandelt werden, die den Ölgehalt auf unter 10 % reduziert. Der dabei entstehende Kuchen wird als Futtermittel verkauft. Sojabohnen haben einen verhältnismäßig geringen Ölgehalt. Sie werden erhitzt und mechanisch zu Ausgangserzeugnissen/Flocken zerkleinert, die dann einer weiteren Extraktion unterzogen werden.
Das ölhaltige Ausgangserzeugnis wird auch kalt gepresst. Die betreffenden Öle
werden als kaltgepresste Öle bezeichnet. Da bei der Kaltpressung nicht das gesamte Öl extrahiert wird, kommt dieses Verfahren nur bei der Erzeugung einiger weniger
besonderer Speiseöle (z. B. bei Olivenöl) zum Einsatz.
3.1.3 LÖSUNGSMITTELEXTRAKTION
Das Öl kann auch durch Lösungsmittelextraktion aus den Samen/Bohnen gewonnen werden. Die vorbehandelten Samen/Bohnen werden einem mehrstufigen Gegenstromverfahren mit einem Lösungsmittel unterzogen, bis der Ölgehalt sich nicht mehr weiter reduzieren lässt. Gewöhnlich wird Hexan als Lösungsmittel verwendet.
Das ölgesättigte Lösungsmittel („Miscella“) wird durch Destillation in seine beiden Bestandteile (Öl und Lösungsmittel) aufgespalten. Anschließend wird es zur Wiederverwendung im Extraktionsverfahren aufbereitet.
3.1.4 DESOLVENTIERUNG UND TOASTUNG
Der hexanhaltige Schrot wird im Desolventizer-Toaster mit einem System zur indirekten Zuführung von Wärme und Dampf behandelt. Das Desolventierungs-/Toastungs-Verfahren hat eine dreifache Funktion: Es dient erstens zur
Rückgewinnung des Lösungsmittels aus dem Schrot, zweitens zur Erhöhung des
Nährwerts des Schrots (z. B. durch Reduzierung des Gehalts an Glucosinolaten oder Trypsininhibitoren und drittens zur Minimierung des Risikos biologischer
Verunreinigungen.
3.1.5. TROCKNEN, KÜHLEN UND LAGERN
Um stabile, transport- und lagerfähige Einzelfuttermittel zu erhalten, wird der Schrot anschließend getrocknet und gekühlt. Im Allgemeinen wird Extraktionsschrot aus Ölsaaten in Silos gelagert. Nur in Ausnahmefällen wird das Erzeugnis in Säcke oder Beutel verpackt. Damit der Schrot nicht an den Silowänden verklebt, wird ein Trennmittel (z. B. Mineralerde) zugesetzt. Dies ist insbesondere bei höheren Silos
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der
Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
11
erforderlich. Zu diesem Zweck können allerdings ausschließlich die in den EU-Rechtsvorschriften für Futtermittel zugelassenen Trennmittel (Fließhilfsstoffe) verwendet werden.
3.2 RAFFINATION
Durch Pressen und/oder Extraktion erzeugte Rohöle werden manchmal unmittelbar als Lebens- und Futtermittel verwendet. Meist jedoch werden Rohöle raffiniert.
Beim Raffinieren von Rohöl werden die Schleimstoffe oder Rohlecitine und die freien Fettsäuren aus dem Öl abgetrennt, um einerseits Speiseöl mit einem neutralen Geschmack herzustellen, andererseits aber auch den Nährwert zu erhalten und die
erwünschte Qualität und Stabilität des Enderzeugnisses sicherzustellen.
3.2.1. ENTSCHLEIMEN: CHEMISCHE UND PHYSIKALISCHE RAFFINATION
Das Entschleimen ist der erste Schritt bei der Raffination. Dabei werden die Schleimstoffe/Rohlecitine aus dem Öl abgetrennt. Dazu wird das Rohöl bei erhöhten
Temperaturen mit Wasser, Enzymen oder Säuren in Lebensmittelqualität behandelt. Zum Abschluss dieses Schritts oder nach der Neutralisierung werden die hydrierten Schleimstoffe entfernt. Schleimstoffe sind ein Ausgangserzeugnis für die Herstellung
von Lecithinen.
3.2.2 NEUTRALISIERUNG: CHEMISCHE RAFFINATION
Freie Fettsäuren sind entscheidend für den Säuregrad der Öle. Die chemische Raffination ist das traditionelle Verfahren zur Raffination von Öl. Dabei werden in
einer Neutralisierungsstufe die freien Fettsäuren aus dem Rohöl abgetrennt. Bei der Neutralisierung wird das Öl mit einer lebensmittelverträglichen alkalischen Lösung
(Natronlauge) behandelt, die unter Reaktion mit den freien Fetten Soapstock bildet. Der Soapstock wird – zusammen mit ggf. noch vorhandenen ausgefällten
Schleimstoffen – durch Zentrifugieren vom Öl getrennt. In der Regel enthält Soapstock 40 % Wasser und 60 % Fettanteile (freie Fettsäuren, Trigylceride). In
Anlagen, die Ölsaaten sowohl zerkleinern als auch raffinieren, (kombinierte Zerkleinerung und Raffination) können der Soapstock und die Schleimstoffe in Anteilen von etwa 1,5 % wieder zum Schrot oder zum Kuchen hinzugegeben werden.
Der Soapstock kann unter der Bezeichnung „Soapstock“ („Stock“) auch als Einzelfuttermittel vermarktet oder unter Verwendung einer Säure zu Sauerölen
gespalten werden. Bei der Herstellung von Schleimstoffen und Soapstock durch kombinierte Zerkleinerung und Raffination werden die Schleimstoffe und die freien Fettsäuren
einerseits kontinuierlich aus den Ölen abgetrennt und gleichzeitig als Schleimstoffe oder Soapstock kontinuierlich zum Schrot oder Kuchen hinzugegeben. Die
Bestandteile des Soapstocks sind teilweise natürliche Bestandteile von Samen und Bohnen. Daher gelangen auch ausschließlich natürliche Bestandteile, die aus den Samen und Bohnen abgetrennt wurden, wieder in den Zerkleinerungsprozess. Ob in
den integrierten Ölmühlen/Ölraffinerien Soapstock wieder zum Schrot oder zum Kuchen hinzugegeben wird, hängt von der Art der Anlage ab und kann somit nicht im
täglichen Geschäftsbetrieb entschieden werden. In seiner Sitzung vom 17. und 18. Januar 2013 bestätigte der Ständige Ausschuss
für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit, Abteilung Tierernährung, dass Schrot und Kuchen, zu denen in integrierten Ölmühlen/Ölraffinerien Soapstock hinzugegeben wurde, als Einzelfuttermittel verwendet werden können.
3.2.3 BLEICHEN: CHEMISCHE UND PHYSIKALISCHE RAFFINATION
Durch Bleichen (oder Entfärben) wird der Gehalt an Farbstoffen wie Carotinoiden und Chlorophyll reduziert. Bei dieser Behandlung werden jedoch auch Rückstände
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Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
12
von Phosphatiden, Seifen, Spuren von Metallen, Oxidationsprodukte und Eiweiße entfernt. Diese Spurenstoffe würden bei der weiteren Verarbeitung stören und die
Qualität des Enderzeugnisses beeinträchtigen. Daher werden sie durch Adsorption mit Aktiv-Ton oder Siliciumdioxid entfernt. Bei integrierten Ölmühlen/Ölraffinerien
wird die verwendete Bleicherde wieder in das Schrot eingebracht. Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel enthält, ist von der Wiederverwertung in Einzelfuttermitteln ausgeschlossen
und wird außerhalb des Futtermittelsektors entsorgt. Schwere polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe werden ggf. mit Aktivkohle aus Rohölen
abgetrennt. Mit Aktivkohle verunreinigte Bleicherde wird außerhalb des Futtermittelsektors entsorgt.
3.2.4 WINTERISIERUNG: BEI CHEMISCHER ODER PHYSIKALISCHER RAFFINATION
Im Rahmen des Winterisierungsprozesses kristallisieren Wachse aus und werden
durch Filtration entfernt, damit sie die flüssige Fraktion nicht bei niedrigeren
Temperaturen trüben. Der nach der Filtration verbleibende Filterkuchen besteht aus Öl, Wachsen und Filterhilfsstoffen. Anschließend kann der Filterkuchen wieder dem
Toaster zugeführt und dem Schrot zugefügt (integrierte Ölmühle/Ölraffinerie) oder als Einzelfuttermittel verkauft werden (eigenständige Ölraffinerie). Der Begriff der „Winterisierung“ wurde vor Jahrzehnten geprägt und ursprünglich für
Baumwollsamenöl verwendet, das zur Durchführung dieses Prozesses winterlichen Temperaturen ausgesetzt wurde. Winterisierungsprozesse, bei denen die Kontrolle
der Kristallisation über die Temperatur abläuft, werden bei Sonnenblumen- und Maisöl durchgeführt. Dieses Verfahren wird auch als „Entwachsen“ bezeichnet.
3.2.5 DESODORIERUNG: CHEMISCHE RAFFINATION
Die Desodorierung erfolgt durch eine Vakuum-Dampfdestillation, bei der die relativ
flüchtigen Bestandteile entfernt werden, die unerwünschte Geschmacksnoten,
Gerüche und Farben in Fetten und Ölen mit sich bringen. Dies wird durch die großen Flüchtigkeitsunterschiede bei diesen unerwünschten Stoffen und den Triglyceriden
ermöglicht.
Der Zweck der Desodorierung besteht in der Entfernung von unangenehmen
Geruchs- und Geschmacksstoffen und anderen flüchtigen Bestandteilen wie etwa
Pestiziden und leichten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen durch ein
Strippmedium. Eine sorgfältige Durchführung dieses Prozesses verbessert auch die Haltbarkeit und die Farbe des Öls unter Beibehaltung des Nährwertes.
Je nach Verweilzeit im Desodorierer wird der Prozess im Vakuum (0,5 bis 8 mbar) bei Temperaturen zwischen 180 °C und 270 °C mithilfe eines Strippmediums wie z. B. Dampf oder Stickstoff durchgeführt, da die Stoffe, welche die Gerüche und
Geschmacksnoten hervorrufen, in der Regel flüchtig sind. Die Bedingungen werden im Rahmen dieser Bereiche ggf. angepasst, um die Entfernung bestimmter Stoffe
sicherzustellen. Dieser Schritt umfasst auch eine weitere Entfernung von Eiweißen.
3.2.6 DESTILLATION: PHYSIKALISCHE RAFFINATION
Bei der physikalischen Raffination werden freie Fettsäuren durch Destillation abgetrennt. Der Siedepunkt der freien Fettsäuren ist niedriger als der Siedepunkt des Triglycerid-Öls. Freie Fettsäuren aus Verfahren zur physikalischen Raffination werden
auch als Fettsäuredestillate bezeichnet. Reine Raffinerien, d. h. Anlagen, die Rohöle als Ausgangserzeugnisse beziehen und daher keine Ölsaaten zerkleinern,
unterziehen häufig tropische Öle wie etwa Palmöl, Palmkernöl und Kokosöl einer physikalischen Raffination. In integrierten Ölmühlen/Ölraffinerien können Öle aus Ölsaaten, z. B. Raps-, Sonnenblumen- und Sojaöl, ebenfalls physikalisch raffiniert
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13
werden. Bei der physikalischen Raffination erfolgt keine Neutralisierung des Rohöls, und daher wird auch kein Soapstock erzeugt.
3.3 MODIFIZIERUNG VON ÖLEN UND FETTEN
3.3.1 HYDRIERUNG
Die Hydrierung ist der Prozess der direkten Anlagerung von Wasserstoff an den ungesättigten Bindungen der Fettsäuren. Der Zweck der Hydrierung besteht darin, durch die Reduzierung ungesättigter Doppelbindungen im Ölsystem Öle und Fette mit bestimmten Schmelzeigenschaften oder Oxidationsbeständigkeiten zu erhalten.
Die Hydrierung erfolgt durch eine Reaktion von Öl mit Wasserstoffgas mithilfe von Hitze und Metallkatalysatoren wie z. B. Nickel.
3.3.2 UMESTERUNG
Bessere Schmelzeigenschaften lassen sich bei Öl-/Fettsystemen auch durch eine
Umesterung erzielen, die als Umverteilung von Fettsäuren verschiedener Fette/Öle auf dem Glyceringrundgerüst definiert wird. Es gibt zwei Arten von Umesterungsprozessen: die chemische und die enzymatische
Umesterung.
Bei der chemischen Umesterung mithilfe von basischen Katalysatoren, wie z. B. Natriummethylat, werden die Fettsäuren in nicht festgelegter, zufälliger Weise neu
angeordnet. Die Umesterung mit immobilisierten Lipasen wird in der Branche häufiger durchgeführt, da sie eine gezielte Änderung der Position von Fettsäuren in den
Triglyceriden ermöglicht.
Nach der Hydrierung oder Umesterung wird das gewonnene Erzeugnis gebleicht (soweit erforderlich) und (erneut) desodoriert.
3.3.3 FRAKTIONIERUNG
Die Länge einer Triglyceridkette ist entscheidend für den Schmelzpunkt. Bei der Fraktionierung erfolgt eine kontrollierte Kristallisation. Feststoffe werden mit
Lösungsmitteln, durch Winterisierung oder durch Pressen abgetrennt. Das Pressen erfolgt mit hydraulischem Druck oder durch Vakuumfiltration. Durch Fraktionierung werden Spezialfette aus Palm- und Palmkernöl hergestellt.
3.3.4 SPALTUNG
Durch Spaltung der Esterverbindungen von Triglyceriden mit Wasser und unter
hohem Druck entstehen Fettsäuren und Glycerinmoleküle. Das Glycerin wird mit dem Wasser abgetrennt.
Im nachstehenden Ablaufdiagramm werden die folgenden wesentlichen Prozesse dargestellt:
– Zerkleinern von Ölsaaten – Chemische Raffination von Öl
– Physikalische Raffination von Öl
– Nachgelagerte Verarbeitung von raffiniertem Öl
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14
3.4 ABLAUFDIAGRAMM VERARBEITUNG
Ablaufdiagramm Verarbeiten von Ölsaatena
Samen
Zerkleinern und
Erhitzen
Vorpressung
Lösungsmittelext
raktion
Entfernen von
Lösungsmittel durch
Destillation/Strippen
Rohöl
Seiten 19,37 &
54d
Zum Entschleimen
Rohöl
Zum Entschleimen
Filterhilfsstoff
nach dem Bleichenb
Desolventiser
Toaster
Trocknen
Kühlung
Schrot
Seiten 20, 38 &55d
(2.14.3, 2.14.6, 2.18.3,2.18.4, 2.18.13, 2.18.14,2.19.3,
2.19.4, 2.19.6,2.19.7)c
aus Raffinationb
Soapstock
aus Winterisierungb
Gebrauchte
Bleicherde
Reinigen,
Trocknen,
Schälen
Spelzen/
Schalen
Lösungsmittel
Kuchen
Trennmittel
aTypisches Ablaufdiagramm; die Abfolge der Prozessschritte kann je nach Anlage unterschiedlich sein.
bDie Nummer bezieht sich auf den Katalog der Einzelfuttermittel“ (Verordnung (EU) Nr. 68/2013 der
Kommission).
cGilt nur für integrierte Ölmühlen/Ölraffinierien.
dDiese Seitenzahlen beziehen sich auf die Sicherheitsbewertungen in diesem Anhang.
Pressung unter
hohem Druck Kuchen
(2.1.4.2, 2.1.4.6)c
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Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
15
3.5 ABLAUFDIAGRAMM CHEMISCHE RAFFINATION
Ablaufdiagramm Raffination Chemische Raffinationa
Rohöl
aus Destillation/Strippen aus der Vorpressung
Entschleimen
Entschleimtes
Rohöl
(2.20.1)c
Neutralisierung
Bleichen
Winterisierung
Desodorierung
Raffiniertes Öl
Seiten 23, 41, 59,73, 90d
(2.20.1)c
Deodistillate
Seiten 26, 44, 62,
76,93d
Lauge
Aktivkohle
(optional)
Filterhilfsstoff
Rohlecithine
(Schleim)
(2.21.1)c
Trocknen
Lecithin
Salze von
Fettsäuren
(13.6.4)c
zum
Desolventiser/
Toasterb
Filterhilfsstoffe
Spalten Säuren
Salzwasser Saueröl
Seiten 25, 43, 61, 75, 92
gebrauchte
Bleicherdeb
Zur Lösungsmittel-
extraktione
zum Desolventiser/
Toastere
Säuren
Soapstock
(13.6.8)c
aTypisches Ablaufdiagramm; die Abfolge der Prozessschritte kann je nach Anlage unterschiedlich sein.
bIn integrierten Ölmühlen/Ölraffinerien wird gebrauchte Bleicherde mit Aktivkohle nicht wieder in den Schrot
zurückgeführt, sondern außerhalb der Futtermittelkette entsorgt.
cDie Nummer bezieht sich auf den Katalog der Einzelfuttermittel“ (Verordnung (EU) Nr. 68/2013 der
Kommission).
dDiese Seitenzahlen beziehen sich auf die Sicherheitsbewertungen in diesem Anhang.
eGilt nur für integrierte Ölmühlen/Ölraffinierien.
Bleicherde
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Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
16
3.6 ABLAUFDIAGRAMM PHYSIKALISCHE RAFFINATION
Ablaufdiagramm Raffination
Physikalische Raffinationa
Rohöl
Entschleimen
Bleicherde
Winterisierung Filterhilfsstoffe
Bleichen
Zur
Lösungsmittel-
extraktione
Destillation
Filterhilfsstoffe
Fettsäuredestillate
Seiten 24, 42, 60, 74,91d
(13.6.5)c
zum
Desolventiser/Toastere
Gebrauchte
Bleicherdeb
Säuren
Aktivkohle
(optional)
Raffiniertes Öl
Seiten 23, 41, 59, 73, 90d
Rohlecithine
(Schleime)(2.21.1)c
zum
Desolventiser/Toasterb
Entschleimtes
Rohöl(2.20.1)c
aTypisches Ablaufdiagramm; die Abfolge der Prozessschritte kann je nach Anlage unterschiedlich sein.
bIn integrierten Ölmühlen/Ölraffinerien wird gebrauchte Bleicherde mit Aktivkohle nicht wieder in den Schrot
zurückgeführt, sondern außerhalb der Futtermittelkette entsorgt.
cDie Nummer bezieht sich auf den Katalog der Einzelfuttermittel“ (Verordnung (EU) Nr. 68/2013 der Kommission).
dDiese Seitenzahlen beziehen sich auf die Sicherheitsbewertungen in diesem Anhang.
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17
3.7 ABLAUFDIAGRAMM NACHGELAGERTE VERARBEITUNG
Ablaufdiagramm Nachgelagerte Verarbeitung
Rohes, raffiniertes
oder verarbeitetes Öl
Hydrieren Umesterung
Chemisch/
enzymatisch
Spaltung +
fraktionierte
Destillation Fraktionieren
Hydriertes Öl
(2.20.1)* Umgeestertes Öl
Fettsäuren aus
Spaltung
(13.6.6, 13.6.7)*
Glycerin
(13.8.1, 13.8.2)* Olein Stearin
zur Raffination (optional)
* Die Nummer bezieht sich auf den Katalog der Einzelfuttermittel“ (Verordnung (EU) Nr. 68/2013 der Kommission).
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18
4. Risikobewertungen der Sicherheit der Lebens- und Futtermittelkette nach der Methodik der FEDIOL
4.1 DIE FOLGENDEN PFLANZLICHEN ERZEUGNISSE WURDEN EINER
RISIKOBEWERTUNG ZUR SICHERHEIT DER FUTTERMITTELKETTE DURCH DIE FEDIOL UNTERZOGEN:
Rapssaaten Sojabohnen Sonnenblumenkerne
Fruchtfleisch und Kerne der Ölpalme Kokosnüsse
4.2 DURCHFÜHRUNG DER RISIKOBEWERTUNGEN DURCH DIE FEDIOL
Die FEDIOL ist nach der im Leitfaden, Kapitel 6 – HACCP, beschriebenen Methodik vorgegangen.
1.1. Für jedes ölhaltige pflanzliche Erzeugnis erstellte die FEDIOL ein Ablaufdiagramm
mit den folgenden Kettenelementen: Anbau der Pflanze, Lagerung und Transport
der geernteten Ölsaaten oder -früchte, Verarbeitung der Samen und Früchte zu verschiedenen öl- und proteinhaltigen Erzeugnissen und deren Lagerung und
abschließender Transport zum Endabnehmer in der Lebensmittel-/Futterindustrie. Palmkern- und Kopraschrot werden als Einzelfuttermittel im Rahmen dieser Bewertungen nicht berücksichtigt, da sie von Unternehmen
hergestellt werden, die nicht der FEDIOL angehören.
1.2. Für jedes Kettenelement erläuterte die FEDIOL die Gefahren für die Lebens-/Futtermittelsicherheit, von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden
kann, dass sie an diesem Punkt in der Kette auftreten könnten, sofern keine Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden. Für die Verarbeitungsschritte (Zerkleinern und/oder Raffination sowie die weitere Verarbeitung) wurden
Gefahren im Zusammenhang mit den Betriebsmitteln und den Anlagen allgemein beschrieben. Bei Gefahren für die Sicherheit handelt es sich um biologische (B),
chemische (C) oder physikalische Agenzien (P) in Erzeugnissen oder um Zustände von Erzeugnissen, die sich schädigend auf die Gesundheit von Menschen und Tieren auswirken.
1.3. Die Gefahrenkontrolle in Bezug auf Kettenelemente, die landwirtschaftliche
Aktivitäten beinhalten, liegt in der Verantwortung der Unternehmer, die an dieser Stelle an der Kette beteiligt sind. Dazu gehören der Anbau von Pflanzen, der Transport und die Lagerung der geernteten Ölsaaten oder -früchte, die
Trocknung der Ölsaaten und die Zerkleinerung der Ölfrüchte. Aus diesem Grund wurden die Gefahren identifiziert, die an diesen Stellen auftreten können, die
Risiken jedoch keiner weiterführenden Bewertung unterzogen (keine Bewertung der Wahrscheinlichkeit und des Schweregrads). Aufgrund der in den Risikobewertungen der FEDIOL genannten Gefahren kann der Unternehmer vor
Ort jedoch nicht die erforderlichen Abhilfemaßnahmen treffen. Mitglieder der FEDIOL müssen dies berücksichtigen, wenn sie in den betreffenden Lieferketten
tätig sind. Kontrollmaßnahmen in Bezug auf diese Gefahren können jedoch auch später bei der Saatverarbeitung oder Raffination ergriffen werden.
1.4. Diese Risikobewertungen können für jeden einzelnen Hersteller von pflanzlichen Ölen und von Proteinschrot je nach Herkunft der Ausgangserzeugnisse und je
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Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
19
nach den individuellen und spezifischen Verarbeitungsbedingungen des Unternehmers unterschiedlich sein.
Außerdem enthalten diese Tabellen keine betrieblichen Präventionsprogramme
(OPRP = Operational Prerequisite Programmes) und keine kritischen Kontrollpunkte (CCP = Critical Control Points), da der Beschluss über die Einführung dieser OPRP oder CCP auf die Gegebenheiten bei jeder einzelnen
Anlage oder Fertigungslinie abgestimmt sein sollte.
1.5. Die FEDIOL hat die Risikobewertung begründet.
1.6. Sie hat geprüft, ob EU-Rechtsvorschriften oder Handelsstandards (etwa der
FEDIOL, der FOSFA oder der NOFOTA) Grenzwerte für die betreffenden Gefahren vorschreiben, und die Grenzwerte ggf. angegeben.
1.7. Die Verpackung von Erzeugnissen überschreitet den Rahmen dieser Methodik zur
Bewertung von Risikoanalysen in Lieferketten. Der Transport von Lieferungen ab
Werk wird in dieser Methodik ebenfalls nicht berücksichtigt.
Im Folgenden wurden die Bewertungen der Sicherheitsrisiken in Lebens- und Futtermittelketten bei Sojabohnen-, Raps-, Sonnenblumen-, Palm-/Palmkern- und Kokosöl zusammengestellt. Diese Bewertungen sind auch der Website der FEDIOL zu
entnehmen: http://www.fediol.eu. Wie bereits erläutert, sind die Risikobewertungen jeweils in folgende Abschnitte
gegliedert: ein Ablaufdiagramm der gesamten Lieferkette und Risikoblätter zur Beschreibung der Risiken für jeden einzelnen Schritt in der
Lieferkette (d. h. Anbau, Trocknen, Zerkleinern, Raffination, Lagerung und Transport).
Zu den Risikoblättern zur Lagerung und zum Transport bei Sonnenblumen-, Raps-, Palm(kern-)- und Kokoserzeugnissen siehe Erläuterungen im Zusammenhang mit Sojabohnen.
Die FEDIOL unterzieht die Bewertungen der Lebens- und Futtermittelsicherheit der Lieferketten von Erzeugnissen aus Ölsaaten und
aus Ölfrüchten alle zwei Jahre einer Evaluierung.
* * *
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
20
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
Ablaufdiagramm der Produktionskette für Rapsölerzeugnisse zur Verwendung als Futtermittel in
der EU Rapsanbau
Rapssaaten
Reinigung
Trocknen in der Primärproduktion
Getrocknete Rapssaaten
(A) Transport Lagerung
(Sem
i-Bat
ch-
Raf
finat
ion)
(A) Transport
(4.1)
Herstellung von
raffiniertem Öl
(4.2)
Herstellung von Raps-Fettsäure-destillaten
(4.3)
Herstellung von sauren Rapsölen
(4.4)
Herstellung von Raps-
Deo-destillaten
(4) Raffination
(1 ) Rapsanbau
Rapssaaten
Reinigung
(2) Trocknen in der Primärproduktion
Getrocknete
Rapssaaten
Gebrauchte Bleicherde Filterhilfs-
stoffe
Salze von
Fettsäuren
Entschleimtes
Raps-Rohöl
(3) Zerkleinern von Rapssaaten
Rohlecithine (3.2) Herstellung von Rohlecithinen
(Schleimstoffe)
(3.1) Herstellung von Rohöl
(3.3) Herstellung von Raps-Extraktionsschrot
(B) Transport
Raffiniertes
Rapsöl
Raps-
Deodestillate
Raps-
Fettsäuredestillate
Saure Rapsöle
Herstellung von Nebenprodukten von Raps-Fettsäuren
Herstellung von Raps-Fettsäuren
Spalten und Destillieren (oleochemische Industrie)
Raps-
Extraktionsschrot
(A) Transport
Nebenprodukte von Raps-Fettsäuren
(B)
Transport
Mischung
EU-
FUTTERMITTELINDUSTRIE
Raps-
Fettsäuren
aus der
Fettspaltung
AUSSERHALB DER EU
INNERHALB DER EU
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21
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
5. Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen
aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
1. Anbau des Raps*
GEFAHR KAT. WAHRSCHEINLICH-
KEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchstgehalte
(RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
der RHG
C Drittländer, die Rapssaaten ausführen,
verwenden Positivlisten für den Einsatz
von Pestiziden beim Anbau, die bei
manchen Stoffen im Widerspruch zu
europäischen Rechtsvorschriften zu
Pestizidrückständen stehen können.
Rapssaaten aus Feuchtgebieten können
hohe Fungizid-Gehalte aufweisen.
Nach der Verordnung (EG)
Nr. 396/2005 ist das
Inverkehrbringen von Waren
verboten, die die in den Anhängen
genannten RHG nicht erfüllen. In
Anhang I der Verordnung (EG)
Nr. 178/2006 werden die Lebens-
und Futtermittelerzeugnisse genannt,
bei denen bestimmte
Rückstandsgehalte an Pestiziden
nicht überschritten werden dürfen.
Die Anhänge II, III und IV der
Verordnung 149/2008 enthalten die
RHG für die in Anhang I genannten
Erzeugnisse.
In der EU nicht zugelassene
GVO
B Unterschiedliche Verfahrensdauer bei der
Zulassung neuer GVO in der EU und in
Drittländern, aus denen Ölsaaten
eingeführt werden. Risiko des
Vorkommens von Spuren von in der EU
nicht zugelassenen GVO in Ölsaaten, die
in die EU eingeführt wurden.
Dies ist weniger eine
Frage der
Lebensmittelsicherheit
als vielmehr der
Rechtskonformität.
Phytotoxine C Rapssaaten können Unkraut enthalten. Richtlinie 2002/32/EG begrenzt den
Höchstgehalt an toxischen
Unkrautsamen.
Sichtkontrolle der
Rapssaaten.
* Die Bewertung von außerhalb der EU liegenden Risiken würde den Rahmen dieses Dokuments sprengen.
Weitere Informationen siehe Methodikdokument Abschnitt 2.3.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
22
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
2. Trocknen von Rapssaaten in der Primärproduktion*
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Durch Trocknen
verursachte
Verunreinigungen
Dioxin C Beim Verbrennen von
Abfällen können Dioxine
freigesetzt werden. Bislang
lagen die in Ölmühlen
gemessenen Dioxingehalte
bei Raps-Rohöl unterhalb der
Nachweisgrenze.
Verhaltenskodex zur
Verhütung und
Verringerung der
Kontamination von
Lebens- und Futtermitteln
mit Dioxinen und
dioxinähnlichen PCB
(Codex-Alimentarius-
Standard CAC/RCP 62-
2006)
In bewährten Herstellungsverfahren wird der Einsatz von Brennstoffen empfohlen, aus denen keine Dioxine und keine dioxinähnlichen Verbindungen und keine sonstigen schädlichen Verunreinigungen freigesetzt werden.
Zur direkten Erhitzung sollten
geeignete Brenner verwendet
werden. Die Überwachung wird als
erforderlich betrachtet, um
sicherzustellen, dass beim Trocknen
oder Erhitzen keine größeren
Mengen an Dioxinen und
dioxinhaltigen PCB freigesetzt
werden. Beim direkten Trocknen
dürfen keine Abfallprodukte als
Brennstoff eingesetzt werden.
Einzelfuttermittel aus Rapssaaten
müssen die Grenzwerte der
Richtlinie 2002/32/EG für Dioxin und
dioxinhaltige PCB erfüllen.
* Die Bewertung von außerhalb der EU liegenden Risiken würde den Rahmen dieses Dokuments sprengen.
Weitere Informationen siehe Methodikdokument Abschnitt 2.3.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
23
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
Betriebsmittel und Anlagen: Zerkleinern von Rapssaaten, Raffination und Verarbeitung des Öls
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Hydrauliköle oder
Schmiermittel der Anlagen
C Gering Hoch 3 Hydrauliköle und Schmiermittel können
toxische Verbindungen enthalten.
Das Präventivprogramm sollte
gewährleisten, dass die
Kontamination von
Erzeugnissen mit nicht
lebensmittelverträglichen
Hydraulikölen oder
Schmiermitteln vermieden
und das Risiko einer
Kontamination der
Erzeugnisse mit
lebensmittelverträglichen
Hydraulikölen und
Schmiermitteln minimiert wird.
Im Rahmen des
Präventivprogramms könnte
die Erfassung der
verwendeten Mengen
vorgesehen werden.
Verunreinigungen in
Wasser wie
Perfluoroktansulfonsäure
(PFOS) und
Perfluoroctansäure (PFOA)
C Gering Mittel 2 Beim Zerkleinern und bei der Raffination
wird Wasser verwendet.
Bei der Herstellung von
Futtermitteln ist nach
Maßgabe von Verordnung
183/2005 Wasser von
geeigneter Qualität zu
verwenden.
Reinigungsmittel und
Kesselchemikalien
C Mittel Mittel 3 Reinigungsmittel und Dampf (unter
Verwendung von Kesselchemikalien)
kommen mit den Erzeugnissen in
Berührung.
Im Produktionssystem
verwendete Reinigungsmittel
sollten ausgespült werden.
Reinigungsmittel und
Kesselchemikalien müssen
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
24
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
zur Verwendung in der
Lebensmittelindustrie
geeignet sein.
Heizflüssigkeiten aus
Anlagen und Ausrüstungen
C Mittel Hoch 4 Unternehmen, die nicht der FEDIOL
angehören, können weiterhin
Heizflüssigkeiten verwenden.
Nach dem Verhaltenskodex der FEDIOL
zur Erhitzung von Speiseölen
während der Verarbeitung ist
die Verwendung von
Heizflüssigkeiten nicht
zulässig.
Zur Erhitzung sind heißes
Wasser oder Dampf zu
verwenden. Ansonsten sollte
ein Kontrollmechanismus
gewährleisten, dass eine
Kontamination der
Erzeugnisse mit
Heizflüssigkeiten
ausgeschlossen ist.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
25
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
3. Zerkleinern von Rapssaaten
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Toxine aus Schädlings-
bekämpfungsmitteln
C Gering Hoch 3 Vergiftete Körner aus offenen
Kisten können in die
Lebensmittelkette gelangen.
Das Programm zur
Schädlingsbekämpfung muss
für die Lebensmittelkette
geeignet sein.
Toxische
Hexanverbindungen
(z. B. Benzol)
C Gering Hoch 3 In der Industrie verwendetes
Hexan kann toxische
Verbindungen enthalten.
In Richtlinie 2009/32/EG
werden die Reinheitskriterien
für die Verwendung von
Hexan beim Zerkleinern von
Ölsaaten beschrieben.
In jedem Fall ist Hexan in
Lebensmittelqualität zu
verwenden.
Fremdstoffe wie Glas, Holz
und Metalle
P Mittel Mittel 3 Fremdstoffe können
vorhanden sein.
Die Abtrennung von
Fremdstoffen sollte durch ein
geeignetes System
sichergestellt werden.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
26
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
3.1 Herstellung von Rohöl
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Verunreinigungen durch
Filterhilfsstoffe
C Gering Hoch 3 Mit dem Rohöl können
Verunreinigungen aus den
Filterhilfsstoffen
ausgewaschen werden.
Daher sind für die
Lebensmittelindustrie
geeignete Filterhilfsstoffe zu
verwenden.
Mineralöle aus einem
defekten
Rückgewinnungssystem
C Mittel Mittel 3 Zur Rückgewinnung von
Hexan werden
lebensmittelverträgliche
Mineralöle mit niedriger bis
mittlerer Viskosität verwendet.
Es liegt im Interesse der
Ölmühlenbetreiber, möglichst
viel Hexan
zurückzugewinnen, um das
Rückgewinnungssystem
instand zu halten.
Das Mineralöl des
Rückgewinnungssystems
muss lebensmittelverträglich
sein. Das Präventivprogramm
sollte gewährleisten, dass die
Kontamination von
Erzeugnissen mit nicht
lebensmittelverträglichen
Hydraulikölen oder
Schmiermitteln vermieden
und das Risiko einer
Kontamination der
Erzeugnisse mit
lebensmittelverträglichen
Hydraulikölen und
Schmiermitteln minimiert wird.
Im Rahmen des
Präventivprogramms könnte
die Erfassung der
verwendeten Mengen
vorgesehen werden.
Der niederländische GMP-
Höchstgehalt für C(10-40) in
Ölen liegt bei 400 mg/kg.
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchstgehalte
(RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
C Gering* Mittel 2 Durch regelmäßige
Überwachung von
Rapssaaten auf
Pestizidrückstände wird
nachgewiesen, dass die
Rückstände unter den
gesetzlichen Höchstgehalten
Die Höchstgehalte für
Pestizidrückstände sind der
Verordnung (EG)
Nr. 396/2005 zu entnehmen.
Nach der Verordnung kann
ein Verarbeitungs-
/Konzentrationsfaktor für
*Je nach Ursprung der
Rapssaaten besteht eine
mittlere Wahrscheinlichkeit
dafür, dass die RHG für
bestimmte Pestizidrückstände
überschritten werden.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
27
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
der RHG liegen. Pestizide in verarbeiteten
Erzeugnissen angenommen
werden, wenn die
Lebensmittelsicherheit
gewahrt wird. Die FEDIOL
(Standpunkt 11SAF181)
gelangte zu dem Schluss,
dass angesichts des
durchschnittlichen Ölgehalts
von Rapssaaten (40-45 %) für
die Festlegung der RHG von
Rapsöl ein
Verarbeitungsfaktor von 2,5
angenommen werden sollte.
In der Richtlinie 2002/32/EG
über unerwünschte Stoffe
in der Tierernährung
genannte
Pestizidrückstände
C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene Pestizide
können in der Umwelt
vorkommen. Die
Wahrscheinlichkeit, dass
diese Pestizide in Raps-Rohöl
nachgewiesen werden
können, ist jedoch sehr
gering.
Richtlinie 2002/32/EG enthält
Höchstgehalte für
verschiedene
Pestizidrückstände in
Futtermitteln.
Dioxin C Sehr gering Hoch 2 Im Verhaltenskodex der
FEDIOL zur Sammlung von
Daten über das Vorkommen
von Verunreinigungen in Öl-
und Schroterzeugnissen im
Anhang zu Dioxin können
Anforderungen an die
Dioxinkontrollen bei
Rapssaaten bestimmten
geografischen Ursprungs
vorgeschrieben werden.
Hexanrückstände im Rohöl C Hoch Gering 3 Nach der Öl-Extraktion
mithilfe von Hexan und der
Nach der Verordnung (EG)
Nr. 767/2009 über das
Toxikologische Bewertungen
haben ergeben, dass Raps-
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
28
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
nach der Rückgewinnung anschließenden
Rückgewinnung des Hexans
aus dem Öl verbleiben im
Rohöl Spuren von Hexan.
Inverkehrbringen von
Futtermitteln müssen
Einzelfuttermittel frei von
herstellungsbedingten
chemischen
Verunreinigungen und von
Verarbeitungshilfsstoffen sein,
sofern nicht im Katalog ein
bestimmter Höchstgehalt
festgelegt ist. Im Katalog der
Einzelfuttermittel (Verordnung
(EU) Nr. 68/2013) werden die
Höchstgehalte der
betreffenden chemischen
Verunreinigungen auf 0,1 %
(1000 ppm) beschränkt.
Rohöl mit Hexangehalten bis
zu 1000 ppm in Futtermitteln
unbedenklich ist. Die FOSFA
nimmt einen Flammpunkt von
121 °̊C als Grenzwert für die
Sicherheit beim Transport und
bei der Lagerung an.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
29
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
3.2 Herstellung von Rohlecithinen
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Mineralöle aus einem
defekten
Rückgewinnungssystem
C Mittel Mittel 3 Zur Rückgewinnung von
Hexan werden
lebensmittelverträgliche
Mineralöle mit niedriger bis
mittlerer Viskosität verwendet.
Es liegt im Interesse der
Ölmühlenbetreiber, möglichst
viel Hexan
zurückzugewinnen, um das
Rückgewinnungssystem
instand zu halten.
Das Mineralöl des
Rückgewinnungssystems
muss lebensmittelverträglich
sein. Das Präventivprogramm
sollte gewährleisten, dass die
Kontamination von
Erzeugnissen mit nicht
lebensmittelverträglichen
Hydraulikölen oder
Schmiermitteln vermieden
und das Risiko einer
Kontamination der
Erzeugnisse mit
lebensmittelverträglichen
Hydraulikölen und
Schmiermitteln minimiert wird.
Im Rahmen des
Präventivprogramms könnte
die Erfassung der
verwendeten Mengen
vorgesehen werden.
Der niederländische GMP-
Höchstgehalt für C(10-40) in
Ölen liegt bei 400 mg/kg.
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchstgehalte
(RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
der RHG
C Gering* Mittel 2 Durch regelmäßige
Überwachung von
Rapssaaten auf
Pestizidrückstände wird
nachgewiesen, dass die
Rückstände unter den
gesetzlichen Höchstgehalten
liegen.
Die Höchstgehalte für
Pestizidrückstände sind der
Verordnung (EG)
Nr. 396/2005 zu entnehmen.
Nach der Verordnung kann
ein Verarbeitungs-
/Konzentrationsfaktor für
Pestizide in verarbeiteten
Erzeugnissen angenommen
werden, wenn die
Lebensmittelsicherheit
gewahrt wird.
*Je nach Ursprung der
Rapssaaten besteht eine
mittlere Wahrscheinlichkeit
dafür, dass die RHG für
bestimmte Pestizidrückstände
überschritten werden.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
30
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
In der Richtlinie 2002/32/EG
über unerwünschte Stoffe
in der Tierernährung
genannte
Pestizidrückstände
C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene Pestizide
können in der Umwelt
vorkommen. Die
Wahrscheinlichkeit, dass
diese Pestizide in Raps-Rohöl
nachgewiesen werden
können, ist jedoch sehr
gering.
Richtlinie 2002/32/EG enthält
Höchstgehalte für
verschiedene
Pestizidrückstände in
Futtermitteln.
Hexanrückstände in den
Rohlecithinen nach der
Rückgewinnung
C Hoch Gering 3 Nach der Öl-Extraktion
mithilfe von Hexan und der
anschließenden
Rückgewinnung des Hexans
aus dem Öl verbleiben im
Rohöl Spuren von Hexan.
Nach der Verordnung (EG)
Nr. 767/2009 über das
Inverkehrbringen von
Futtermitteln müssen
Einzelfuttermittel frei von
herstellungsbedingten
chemischen
Verunreinigungen und von
Verarbeitungshilfsstoffen sein,
sofern nicht im Katalog ein
bestimmter Höchstgehalt
festgelegt ist. Im Katalog der
Einzelfuttermittel (Verordnung
(EU) Nr. 68/2013) werden die
Höchstgehalte der
betreffenden chemischen
Verunreinigungen auf 0,1 %
(1000 ppm) beschränkt.
Toxikologische Bewertungen
haben ergeben, dass
Hexangehalte bis zu
1000 ppm in
Einzelfuttermitteln
unbedenklich sind. Die
FOSFA nimmt einen
Flammpunkt von 121 °C als
Grenzwert für die Sicherheit
beim Transport und bei der
Lagerung an.
Krankheitserreger B Gering Mittel 2 Wachstum von
Mikroorganismen infolge der
Kondensation von
Wasserdampf aus
Rohlecithinen.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
31
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
3.3 Herstellung von Rapskuchen und -Extraktionsschrot
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Dioxin aus Trennmitteln C Gering Hoch 3 Trennmittel sind
mineralischen Ursprungs und
können von Natur aus Dioxin
enthalten. Dioxin ist für
Menschen und Tiere giftig.
In Verordnung (EG) Nr.
2439/1999 werden die
Qualitätskriterien für
Trennmittel beschrieben.
In jedem Fall sind für
Futtermittel unbedenkliche
Trennmittel zu beziehen.
Salmonellen B Hoch Hoch 4 Salmonellen stellen im
Hinblick auf die
mikrobiologische
Verunreinigung von
Futtermitteln eine erhebliche
Gefahr dar. Sie sind in der
Umwelt weit verbreitet, und
jedes einzelne Glied der
Lebensmittelkette, von den
Erzeugern bis zu den
Verbrauchern, spielt eine
Rolle bei der Reduzierung des
Risikos der Schädigung von
Menschen und Tieren.
Gemeinsam mit drei weiteren
Vereinigungen, die
Lieferanten und Verbraucher
von Futtermitteln vertreten,
(FEFAC, COCERAL und
COPA-COGECA) hat die
FEDIOL die Verantwortung für
die Herausgabe eines
Branchenleitfadens
übernommen, der den
Unternehmen helfen soll, die
Gefährdung durch
Salmonellen zu reduzieren.
Im Juni 2011 wurden die
„Common principles for the
FEDIOL, FEFAC, COCERAL,
COPA-COGECA: „Common
principles for the management
of the Salmonella risk in the
feed chain“ (Gemeinsame
Grundsätze der FEDIOL, der
FEFAC, des COCERAL und
des COPA-COGECA für die
Bewältigung des
Salmonellenrisikos in der
Lebensmittelkette).
FEDIOL: „Recommendation
on moisture content for
rape/colza seed meal and
sunflower seed meal“
(Empfehlung zum
Feuchtegehalt von
Raps/Rübsen- und
Sonnenblumen-
Extraktionsschrot).
Das Präventivprogramm für
Unternehmer soll folgende
Maßnahmen umfassen:
a) Schutz von
Einzelfuttermitteln vor
Verunreinigungen bei der
Verarbeitung und bei der
Lagerung z. B. durch
geschlossene Systeme und
geeignete Hygienepraktiken
bzw. ggf. durch Abtrennung
von Räumlichkeiten als
Hygienezonen.
b) Zeit- und
Temperaturkontrollen beim
Desolventiser-Toaster (DT).
c) Feuchtekontrollen des
Extraktionsschrots/Kuchens.
Die FEDIOL empfiehlt für
Raps-Extraktionsschrot einen
Feuchtegehalt von max.
12,5 %.
der Unternehmer führt eine
Überwachung der
Fertigungslinie mit
Probenahmen aus der
gesamten Linie ein: ab dem
Zeitpunkt, zu dem das
Erzeugnis den DT
(Desolventizer-Toaster)
verlässt, über die Zuführung
in das Lagersilo bis zum
Ausladebereich.
Der Unternehmer muss
aufgrund seines
Datenmaterials realistische
Ziele für die Reduzierung der
Verunreinigung seines
Extraktionsschrots bzw.
seiner Kuchen durch
Salmonellen setzen.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
32
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
management of the
Salmonella risk in the feed
chain“ (Gemeinsame
Grundsätze für die
Bewältigung des
Salmonellenrisikos in der
Lebensmittelkette)
veröffentlicht. Der
Europäische Leitfaden für
eine gute Praxis bei der
industriellen Herstellung
sicherer Einzelfuttermittel
wurde unter Berücksichtigung
dieser Grundsätze geändert.
Wenn das
Überwachungssystem in
Einzelfuttermittel-
Enderzeugnissen
Salmonellen erkennt,
kommen folgende
Maßnahmen in Betracht:
o Serotypisierung und Rückverfolgung zur Bestimmung des Ursprungs der Verunreinigung;
o Überprüfung der Verarbeitungsbedingungen und relevanter Präventivprogramme;
o Zusätzliche Reinigung von Lagerräumen und -behältnissen und von Fahrzeugen (soweit vorhanden);
o Zusätzliche Reinigung von Anlagen und Ausrüstung
o Überprüfung früherer Kontrollergebnisse;
o Möglicherweise weitere Schulungen bzw. Änderungen an Prozessen oder Verfahren;
o Chemische Behandlung, um die Salmonellenbelastung auf ein annehmbares Niveau zu reduzieren;
Dioxin aus gebrauchter
Bleicherde
C Gering Hoch 3 Bleicherde ist mineralischen
Ursprungs und kann daher
von Natur aus Dioxin
enthalten. Dioxin ist für
Menschen und Tiere giftig.
In Richtlinie 2002/32/EG
werden die Höchstgehalte für
Dioxin in Einzelfuttermitteln
pflanzlichen Ursprungs auf
0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-
TEQ) und die Summe von
Verunreinigungen mit
Dioxinen und dioxinähnlichen
PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-
PCDD/F-PCB-TEQ)
Frische Bleicherde ist von
Lieferanten zu beziehen, die
die Anforderungen der
FEDIOL nach dem
Verhaltenskodex der FEDIOL
für die Beschaffung frischer
Bleicherde zur Ölraffination
erfüllen.
Das betreffende Risiko
besteht nur bei integrierten
Ölmühlen/Ölraffinerien.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
33
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
festgelegt.
Die FEDIOL hat einen
Verhaltenskodex für die
Beschaffung frischer
Bleicherde zur Ölraffination veröffentlicht, in dem ein
Höchstgehalt für Dioxin und
dioxinähnliche PCB von
1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-
PCB-TEQ) genannt wird.
Hexanrückstände C Hoch Gering 3 Extraktionsschrot aus
Ölsaaten enthält
Hexanrückstände.
Nach der Verordnung (EG)
Nr. 767/2009 über das
Inverkehrbringen von
Futtermitteln müssen
Einzelfuttermittel frei von
herstellungsbedingten
chemischen
Verunreinigungen und von
Verarbeitungshilfsstoffen sein,
sofern nicht im Katalog ein
bestimmter Höchstgehalt
festgelegt ist. Im Katalog der
Einzelfuttermittel (Verordnung
(EU) Nr. 68/2013) werden die
Höchstgehalte der
betreffenden chemischen
Verunreinigungen auf 0,1 %
(1000 ppm) beschränkt.
Toxikologische Bewertungen
haben ergeben, dass
Hexangehalte bis zu
1000 ppm in Extraktionsschrot
aus Ölsaaten unbedenklich
sind. OVID, der Verband der
ölsaatenverarbeitenden
Industrie in Deutschland, hat
ein Sicherheitsdatenblatt
herausgegeben, in dem zur
Verhütung von Explosionen
während des Transports auf
Binnenschiffen für Raps-
Extraktionsschrot ein
Höchstgehalt von 300 ppm
Hexan genannt wird.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
34
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
4. Raffination
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN
,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNG
EN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Verunreinigungen in
Verarbeitungshilfsstoffen
(alkalischen Lösungen oder
in Säuren), z. B.
Quecksilber in Natronlauge
C Gering Hoch 3 Die Verarbeitungshilfsstoffe
kommen mit dem Erzeugnis in
Berührung.
Verarbeitungshilfsstoffe, die unmittelbar mit
dem Öl in Berührung kommen, müssen
lebens- oder futtermittelverträglich sein.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
35
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
4.1 Herstellung von raffiniertem Rapsöl
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Dioxine und dioxinähnliche
PCB
C Gering Hoch 3 Eine potenzielle Quelle für
Verunreinigungen von Ölen mit
Dioxin ist das Trocknen von
Rapssaaten und die Verwendung
von Bleicherde. Bei der
Raffination wird Bleicherde
allerdings nur in Konzentrationen
von 1-3 % eingesetzt. Während
der Destillation verdampft Dioxin
zum Teil.
In Richtlinie 2002/32/EG werden die
Höchstgehalte für Dioxin in
Einzelfuttermitteln pflanzlichen
Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-
PCDD/F-TEQ) und die Summe von
Verunreinigungen mit Dioxinen und
dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg
(WHO-PCDD/F-PCB-TEQ)
festgelegt.
Die FEDIOL hat einen
Verhaltenskodex für die
Beschaffung frischer Bleicherde zur
Ölraffination* erarbeitet, in dem ein
Höchstgehalt für Dioxin und
dioxinähnliche PCB von 1,5 ng/kg
(WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) genannt
wird.
Frische Bleicherde ist von
Lieferanten zu beziehen, die
die Anforderungen der
FEDIOL nach dem
Verhaltenskodex der FEDIOL
für frische Bleicherde erfüllen.
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchstgehalte
(RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
der RHG
C Gering* Mittel 2 Durch regelmäßige
Überwachung von Rapssaaten
auf Pestizidrückstände wird
nachgewiesen, dass die
Rückstände unter den
gesetzlichen Höchstgehalten
liegen.
Die Höchstgehalte für
Pestizidrückstände sind der
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu
entnehmen. Nach der Verordnung
kann ein Verarbeitungs-
/Konzentrationsfaktor für Pestizide
in verarbeiteten Erzeugnissen
angenommen werden, wenn die
Lebensmittelsicherheit gewahrt
wird. Die FEDIOL (Standpunkt
11SAF181) gelangte zu dem
Schluss, dass angesichts des
durchschnittlichen Ölgehalts von
Rapssaaten (40-45 %) ein
Verarbeitungsfaktor von 2, 5
*Je nach Ursprung der
Rapssaaten besteht eine
mittlere Wahrscheinlichkeit
dafür, dass die RHG für
bestimmte Pestizidrückstände
überschritten werden.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
36
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
angenommen werden sollte, um die
RHG für Rapsöl festzulegen.
In der Richtlinie 2002/32/EG
über unerwünschte Stoffe
in der Tierernährung
genannte
Pestizidrückstände
C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene Pestizide
können in der Umwelt
vorkommen. Die
Wahrscheinlichkeit, dass diese
Pestizide in Raps-Rohöl
nachgewiesen werden können,
ist jedoch sehr gering.
Richtlinie 2002/32/EG enthält
Höchstgehalte für verschiedene
Pestizidrückstände in Futtermitteln.
Mikrobiologische
Verunreinigung
B Gering Mittel 2 Der Feuchtegehalt (d. h. die
Wasseraktivität) raffinierter Öle
ist so gering, dass es nicht zu
einem Bakterienwachstum
kommen kann.
Fremdstoffe wie Glas, Holz
und Metalle
P Mittel Mittel 3 Vor dem Verladen sind
geeignete Hygieneverfahren
(z. B. geschlossene Systeme)
anzuwenden und Filter zu
verwenden.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
37
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
4.2 Physikalische Raffination Herstellung von Raps-Fettsäuredestillaten
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Dioxin C Gering Hoch 3 Bleicherde ist bei der Raffination
des Öls eine potenzielle Quelle
von Verunreinigungen mit Dioxin.
Bei der Raffination wird
Bleicherde allerdings nur in
Konzentrationen von 1-3 %
eingesetzt.
In Richtlinie 2002/32/EG werden die
Höchstgehalte für Dioxin in
Einzelfuttermitteln pflanzlichen
Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-
PCDD/F-TEQ) und die Summe von
Verunreinigungen mit Dioxinen und
dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg
(WHO-PCDD/F-PCB-TEQ)
festgelegt.
Zur Tierernährung bestimmte
Erzeugnisse mit einem Gehalt an
einem unerwünschten Stoff, der den
festgesetzten Höchstgehalt
überschreitet, dürfen nicht zu
Verdünnungszwecken mit dem
gleichen oder mit anderen zur
Tierernährung bestimmten
Erzeugnissen gemischt werden
(Richtlinie 2002/32/EG).
Nach Verordnung 225/2012 zur
Änderung der Verordnung 183/2005
über Futtermittelhygiene müssen
sämtliche Partien der
Fettsäuredestillate zur
Futtermittelherstellung auf den
Gesamtgehalt an Dioxinen und
dioxinähnlichen PCB geprüft
werden.
Die FEDIOL hat einen
Verhaltenskodex für die
Frische Bleicherde ist von
Lieferanten zu beziehen, die
die Anforderungen der
FEDIOL nach dem
Verhaltenskodex der FEDIOL
für die Beschaffung frischer
Bleicherde zur Ölraffination
erfüllen.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
38
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
Beschaffung frischer Bleicherde zur
Ölraffination veröffentlicht, in dem
ein Höchstgehalt für Dioxin und
dioxinähnliche PCB von 1,5 ng/kg
(WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) genannt
wird.
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchstgehalte
(RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
der RHG
C Gering* Mittel 2 Durch regelmäßige
Überwachung von Rapssaaten
auf Pestizidrückstände wird
nachgewiesen, dass die
Rückstände unter den
gesetzlichen Höchstgehalten
liegen.
Die Höchstgehalte für
Pestizidrückstände sind der
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu
entnehmen. Nach der Verordnung
kann ein Verarbeitungs-
/Konzentrationsfaktor für Pestizide
in verarbeiteten Erzeugnissen
angenommen werden, wenn die
Futtermittelsicherheit gewahrt wird.
*Je nach Ursprung der
Rapssaaten besteht eine
mittlere
Wahrscheinlichkeit dafür,
dass die RHG für
bestimmte
Pestizidrückstände
überschritten werden.
In der Richtlinie 2002/32/EG
über unerwünschte Stoffe
in der Tierernährung
genannte
Pestizidrückstände
C Gering Hoch 3 Einige verbotene Pestizide
können in der Umwelt
vorkommen. Die
Wahrscheinlichkeit, dass diese
Pestizide in Raps-Rohöl
nachgewiesen werden können,
ist jedoch sehr gering.
Richtlinie 2002/32/EG enthält
Höchstgehalte für verschiedene
Pestizidrückstände in Futtermitteln.
Produkte, die die
Anforderungen nicht erfüllen,
dürfen für Futtermittel nicht
verwendet werden.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
39
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
4.3 Chemische Raffination: Herstellung von Raps-Soapstock(salzen) und von sauren Rapsölen ohne Deodestillate
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchstgehalte
(RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
der RHG
C Gering* Mittel 2 Durch regelmäßige
Überwachung von Rapssaaten
auf Pestizidrückstände wird
nachgewiesen, dass die
Rückstände unter den
gesetzlichen Höchstgehalten
liegen.
Die Höchstgehalte für
Pestizidrückstände sind der
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu
entnehmen. Nach der Verordnung
kann ein Verarbeitungs-
/Konzentrationsfaktor für Pestizide
in verarbeiteten Erzeugnissen
angenommen werden, wenn die
Futtermittelsicherheit gewahrt wird.
*Je nach Ursprung der
Rapssaaten besteht eine
mittlere
Wahrscheinlichkeit dafür,
dass die RHG für
bestimmte
Pestizidrückstände
überschritten werden.
In der Richtlinie 2002/32/EG
über unerwünschte Stoffe
in der Tierernährung
genannte
Pestizidrückstände
C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene Pestizide
können in der Umwelt
vorkommen. Die
Wahrscheinlichkeit, dass diese
Pestizide in Raps-Rohöl
nachgewiesen werden können,
ist jedoch sehr gering.
Richtlinie 2002/32/EG enthält
Höchstgehalte für verschiedene
Pestizidrückstände in Futtermitteln.
Dioxin C Sehr gering Hoch 2 Laut dem FEDIOL-
Informationsblatt zum
Zerkleinern und zur Raffination
bei der Herstellung von
Soapstock (Ref. 12SAF183)
entspricht der Anteil öllöslicher
Verunreinigungen bei Soapstock
dem Anteil bei Rohölen.
Nach Verordnung 225/2012 zur
Änderung der Verordnung 183/2005
über Futtermittelhygiene müssen
sämtliche Partien des Soapstocks
und der Saueröle zur
Futtermittelherstellung auf den
Gesamtgehalt an Dioxinen und
dioxinähnlichen PCB geprüft
werden.
Bei integrierten
Ölmühlen/Ölraffinerien
kann Soapstock in den
Extraktionsschrot
zurückgeführt werden,
ohne die Sicherheit zu
beeinträchtigen.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
40
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
4.4 Chemische Raffination: Herstellung von Raps-Deodestillaten
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Dioxin C Mittel Hoch 4 Bleicherde ist bei der
Raffination des Öls eine
potenzielle Quelle von
Verunreinigungen mit Dioxin.
Bei der chemischen
Raffination konzentrieren
Dioxine zu Deodestillaten.
In Richtlinie 2002/32/EG werden die
Höchstgehalte für Dioxingehalte in
Einzelfuttermitteln pflanzlichen
Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-
PCDD/F-TEQ) und die Summe von
Verunreinigungen mit Dioxinen und
dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg
(WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) festgelegt.
Nach Verordnung 225/2012 zur
Änderung der Verordnung 183/2005
über Futtermittelhygiene müssen
sämtliche Deodestillat-Partien zur
Futtermittelherstellung auf den
Gesamtgehalt an Dioxinen und
dioxinähnlichen PCB geprüft werden.
Zur Tierernährung bestimmte
Erzeugnisse mit einem Gehalt an
einem unerwünschten Stoff, der den
festgesetzten Höchstgehalt
überschreitet, dürfen nicht zu
Verdünnungszwecken mit dem
gleichen oder mit anderen zur
Tierernährung bestimmten
Erzeugnissen gemischt werden
(Richtlinie 2002/32/EG).
Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex
für die Beschaffung frischer Bleicherde
zur Ölraffination veröffentlicht, in dem
ein Höchstgehalt für Dioxin und
dioxinähnliche PCB von 1,5 ng/kg
(WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) genannt
wird.
Deodestillate aus der chemischen
Raffination dürfen nur dann in
Futtermitteln verwendet werden, wenn
durch eine geeignete Behandlung
sichergestellt wurde, dass die
Dioxingehalte die Höchstgehalte der
Richtlinie 2002/32 über unerwünschte
Stoffe nicht überschreiten (siehe auch
FEDIOL-Informationsblatt über behandelte
Deodestillate zur Verwendung in
Futtermitteln (Ref. 12SAF196)).
Fetthaltige Erzeugnisse aus
kontinuierlichen Raffinationsprozessen mit
kombinierter physikalischer und
chemischer Raffination in einer einzigen
Anlage können für Futtermittelzwecke
verwendet werden, wenn durch Analysen
nachgewiesen wurde, dass die
Grenzwerte für Dioxin- und
Pestizidrückstände eingehalten werden.
Frische Bleicherde ist von Lieferanten zu
beziehen, die die Anforderungen der
FEDIOL nach dem Verhaltenskodex der
FEDIOL für die Beschaffung frischer
Bleicherde zur Ölraffination erfüllen.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
41
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchstgehalte
(RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
der RHG
C Mittel Mittel 3 Durch regelmäßige
Überwachung von
Rapssaaten auf
Pestizidrückstände wird
nachgewiesen, dass die
Rückstände unter den
gesetzlichen Höchstgehalten
liegen. Bei der chemischen
Raffination konzentrieren
Dioxine jedoch zu
Deodestillaten.
Die Höchstgehalte für
Pestizidrückstände sind der
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu
entnehmen. Nach dieser Verordnung
kann ein Transferfaktor für
zugelassene Pestizide in verarbeiteten
Erzeugnissen angenommen werden,
wenn die Futtermittelsicherheit gewahrt
wird.
In der Richtlinie 2002/32/EG
über unerwünschte Stoffe
in der Tierernährung
genannte
Pestizidrückstände
C Mittel Hoch 4 Einige verbotene Pestizide
können in der Umwelt
vorkommen. Die
Wahrscheinlichkeit, dass
diese Pestizide in Raps-Rohöl
nachgewiesen werden
können, ist jedoch sehr
gering. Die Pestizide reichern
sich ggf. während der
Raffination in den Destillaten
an.
Richtlinie 2002/32/EG enthält
Höchstgehalte für verschiedene
Pestizidrückstände in Futtermitteln.
Deodestillate aus der chemischen
Raffination dürfen nur dann in
Futtermitteln verwendet werden, wenn
durch eine geeignete Behandlung
sichergestellt wurde, dass die
Pestizidrückstände die Höchstgehalte der
Richtlinie 2002/32 über unerwünschte
Stoffe nicht überschreiten (siehe auch
FEDIOL-Informationsblatt über behandelte
Deodestillate zur Verwendung in
Futtermitteln (Ref. 12SAF196)).
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
42
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
5. Hydrieren von Rapsöl
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Nickel C Gering Hoch 3 Nickel wird beim
Hydrieren (Härten) von
Öl als Katalysator
eingesetzt.
Verarbeitungshilfsstoffe, die unmittelbar mit
dem Öl in Berührung kommen, müssen
lebens- oder futtermittelverträglich sein.
Das gehärtete Öl ist zu filtern.
Der Nickelgehalt gehärteter
Öle liegt bei FEDIOL-
Mitgliedern deutlich unter
20 ppm.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
43
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
A. Lagerung und Transport von Rapssaaten und Raps-Extraktionsschrot
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Toxine aus
Schädlingsbekämpfungsmit
teln
C Gering Hoch 3 Vergiftete Körner aus offenen Kisten
können in die Lebensmittelkette
gelangen.
Das Programm zur
Schädlingsbekämpfung muss
für die Lebensmittelkette
geeignet sein.
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchstgehalte
(RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
der RHG
C Mittel Mittel 3 Der Einsatz von Pestiziden bei
Ölsaaten nach der Ernte ist
problematisch, da die Pestizide in
dem kurzen verbleibenden Zeitraum
nicht abgebaut werden können.
Länder, die Ölsaaten ausführen,
verwenden Positivlisten für den
Einsatz von Pestiziden, die bei
manchen Stoffen im Widerspruch zu
europäischen Rechtsvorschriften
stehen können, insbesondere bei
weichen Samen wie etwa
Sonnenblumen. Auch bei der
Lagerung und beim Transport
vorheriger Ladungen verwendete
Pestizide können zu
Verunreinigungen bei Rapssaaten
führen.
Nach der Verordnung
396/2005 ist das
Inverkehrbringen von Waren
verboten, die die in den
Anhängen dieser Verordnung
genannten RHG nicht erfüllen.
Mit dem Transport und der
Lagerung von Erzeugnissen
befasste Unternehmen
müssen Pestizide sachgemäß
einsetzen und dies
entsprechend dokumentieren.
Ansonsten müssen sie sich
vergewissern, dass die
Pestizidrückstände beim
Transport und bei der
Lagerung die
Rückstandshöchstgehalte der
EU-Rechtsvorschriften nicht
überschreiten.
Verunreinigungen durch die
vorherige Ladung beim
Transport mit Ackerwagen,
Lastkraftwagen oder
Binnen- oder Seeschiffen
C Gering Hoch 3 Ölsaaten und Extraktionsschrot aus
Ölsaaten werden nicht mit
Transportmitteln befördert, die für
den Transport von Nahrungs- oder
Futtermitteln vorgesehen sind.
Transportunternehmen
müssen Ackerwagen,
Lastkraftwagen und Binnen-
oder Seeschiffe daher vor
dem Verladen reinigen. Vor
dem Verladen sind die
Transportmittel auf Sauberkeit
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
44
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
zu prüfen.
Verunreinigung durch
vorherige Ladung bei der
Lagerung
C Gering Hoch 3 Ölsaaten und Extraktionsschrot aus
Ölsaaten können durch frühere
mykotoxinhaltige Ladungen
verunreinigt werden.
Unternehmen, die diese
Erzeugnisse lagern, müssen
die Lager daher vor der
Nutzung reinigen und auf
Sauberkeit prüfen.
Verunreinigung mit Melamin C Gering Mittel 2 Analytisch, wie bei Proteinen Nach Verordnung 2002/32 gilt
für Melamin in
Einzelfuttermitteln ein
Höchstgehalt von 2,5 mg/kg.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
45
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
Neu
B.
Transport von zur Verwendung als Futtermittel vorgesehenen
Rapsölen und von aus Rapsöl hergestellten Erzeugnissen mit
Tankcontainern oder Kesselwagen, Binnenschiffen oder
Küstenschiffen (außer Seeschiffen).
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Verunreinigungen durch
vorherige Ladung
- Tankcontainer oder Kesselwagen und Binnenschiffe
C Mittel Hoch 4 Straßentankwagen und
Binnenschiffe können zum
Transport von nicht lebens- oder
futtermittelverträglichen
Erzeugnissen (z. B. von
Petrochemikalien) eingesetzt
worden sein.
Straßentankwagen und
Binnenschiffe, die nicht für den
Transport von Lebens- oder
Futtermitteln vorgesehen sind,
sollten einem validierten
Reinigungsverfahren unterzogen
werden.
- Straßentankwagen,
Tankcontainer, Kesselwagen
und Binnenschiffe nach EU-
Standards für den Transport
von Lebensmitteln
C Gering Hoch 3 Speiseöle werden meist mit
Transportmitteln befördert, die
ausdrücklich für Lebensmittel
vorgesehen sind.
Nach der Verordnung (EG) Nr.
852/2004 über Lebensmittelhygiene
müssen flüssige Lebensmittel mit für
den Transport von Lebensmitteln
vorgesehenen Tankcontainern oder
Kesselwagen und Binnenschiffen
befördert werden.
FEDIOL-Kodex über Arbeitsverfahren
für den Massengut-Transport von zur
unmittelbaren Verwendung als
Lebensmittel vorgesehenen Ölen und
Fetten mit Straßentankwagen und mit
Tankcontainern (Ref. 07COD138).
Bei vorheriger Beförderung anderer
Ladung(en) sind Prüfungen
vorzunehmen, wie im
Praxisleitfaden der FEDIOL zur
Prüfung von Transportmitteln und
von Kesselauskleidungen auf
Verunreinigungen durch vorherige
Ladung(en) (Ref. 07COD143F)
beschrieben.
- Küstentanker nach EU-
Standards für den Transport
C Gering Hoch 3 Bei Küstentankern zur
Beförderung von Ölen und
Verhaltenskodex der FEDIOL für den
Massengut-Transport von Ölen und
Bei vorheriger Beförderung anderer
Ladung(en) sind Prüfungen
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
46
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
von Lebensmitteln Fetten im
Kurzstreckenseeverkehr in der
EU muss in jedem Fall
zumindest die unmittelbar zuvor
beförderte Ladung ein Erzeugnis
gewesen sein, das entweder
lebensmittelverträglich ist oder
das in der EU-Liste der
zulässigen vorherigen Ladungen
der Richtlinie 96/3/EG aufgeführt
ist.
Fetten in die Europäische Union oder
innerhalb der Europäischen Union
(Ref. 14COD152) (einschließlich der
Arbeitsverfahren der FOSFA).
vorzunehmen, wie im
Praxisleitfaden der FEDIOL zur
Prüfung von Transportmitteln und
von Kesselauskleidungen auf
Verunreinigungen durch vorherige
Ladung(en) (Ref. 07COD143F)
beschrieben. FOSFA-Zertifikat einer
von einem FOSFA-Mitglied
anerkannten Aufsichtsperson
(Superintendent) über die
Konformität, Sauberkeit und
Eignung von Schiffstanks. Vom
Kapitän/Ersten Offizier
unterzeichnetes kombiniertes
FOSFA-Master‘s Certificate oder
eine gleichwertige Erklärung des
Schiffseigners oder eines befugten
Vertreters, jeweils vor dem
Verladen und vor dem Transport
der Ladung
Verunreinigung durch
Reinigungsmittel
- Tankcontainer oder
Kesselwagen und
Binnenschiffe
C Mittel Mittel 3 Erhöhtes Risiko an
Reinigungsstationen, an denen
Tanks sowohl für Lebensmittel
als auch für Chemikalien
gereinigt werden.
Verhaltenskodex der FEDIOL für den
Massengut-Transport von Ölen und
Fetten in die Europäische Union oder
innerhalb der Europäischen Union
(Ref. 14COD152)
Beim Reinigen der Tanks sind
bewährte Verfahren anzuwenden.
.
- Küstentanker C Mittel Mittel 3 Wenn ein Küstentanker nicht
ausschließlich für Lebens- oder
Futtermittel eingesetzt wird,
besteht ein erhöhtes Risiko.
Verhaltenskodex der FEDIOL für den
Massengut-Transport von Ölen und
Fetten in die Europäische Union oder
innerhalb der Europäischen Union
(Ref. 14COD152) (einschließlich der
Arbeitsverfahren der FOSFA).
FOSFA-Zertifikat einer von einem
FOSFA-Mitglied anerkannten
Aufsichtsperson (Superintendent)
über die Konformität, Sauberkeit
und Eignung von Schiffstanks.
Vom Kapitän/Ersten Offizier
unterzeichnetes kombiniertes
FOSFA-Master‘s Certificate oder
eine gleichwertige Erklärung des
Schiffseigners oder eines befugten
Vertreters, jeweils vor dem
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
47
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
Verladen und vor dem Transport
der Ladung
Erhitzen oder Kühlen von
Flüssigkeiten aus Anlagen
- Straßentankwagen C Gering Hoch 3 Die verwendeten Edelstahltanks
werden mit Motorkühlwasser
beheizt, das durch ein
doppelwandiges System (nicht
durch Rohrschlangen) zugeführt
wird.
Verhaltenskodex der FEDIOL für den
Massengut-Transport von Ölen und
Fetten in die Europäische Union oder
innerhalb der Europäischen Union
(Ref. 14COD152)
Bei direkten Heizsystemen dürfen
keine Heizflüssigkeiten verwendet
werden.
- Kesselwagen,
Tankschleppkähne
- - Küstentanker
C
C
Gering
Gering
Hoch
Hoch
3
3
Die Verwendung toxischer
Heizflüssigkeiten ist zulässig.
Wegen der verhältnismäßig
geringen Erhitzung beim
Transport besteht nur ein
geringes Risiko, dass
Heizflüssigkeiten in das zu
transportierende Erzeugnis
gelangen.
Die Verwendung toxischer
Heizflüssigkeiten ist zulässig.
Wegen der verhältnismäßig
geringen Erhitzung beim
Transport besteht nur ein
geringes Risiko, dass
Heizflüssigkeiten in das zu
transportierende Erzeugnis
Verhaltenskodex der FEDIOL für den
Massengut-Transport von Ölen und
Fetten in die Europäische Union oder
innerhalb der Europäischen Union
(Ref. 14COD152)
Verhaltenskodex der FEDIOL für den
Massengut-Transport von Ölen und
Fetten in die Europäische Union oder
innerhalb der Europäischen Union
(Ref. 14COD152) (einschließlich der
Arbeitsverfahren der FOSFA).
Heizschlangen in Kesselwagen
müssen aus Edelstahl gefertigt
sein.
Wenn Heizflüssigkeiten verwendet
wurden, muss der
Transportunternehmer, der das Öl
befördert, Unterlagen über mögliche
Nettoverluste vorlegen und ggf.
erforderliche Untersuchungen
vornehmen.
Wenn Heizflüssigkeiten verwendet
wurden, muss der
Transportunternehmer, der das Öl
befördert, Unterlagen über mögliche
Nettoverluste vorlegen und ggf.
erforderliche Untersuchungen
vornehmen.
Zur Erhitzung wird
heißes Wasser oder
Dampf empfohlen.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
48
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
gelangen.
Fremdstoffe P Mittel Mittel 3 In einem Qualitätsplan sollte
vorgeschrieben werden, dass die
Befüllung von Straßentankwagen
mit raffinierten Ölen in einem
überdachten Bereich erfolgt.
Verunreinigung C/P/
B
Mittel Mittel 3 In den Herkunftsländern der Öle
kann es zu Verunreinigungen
mit Mineralöl gekommen sein.
FFEDIOL-Kodex über Arbeitsverfahren
für den Massengut-Transport von zur
unmittelbaren Verwendung als
Lebensmittel vorgesehenen Ölen und
Fetten mit Straßentankwagen und mit
Tankcontainern (Ref. 07COD138)
Analyse aller eingehenden Partien.
Anwendung verpflichtender
Mindestanforderungen des
FFEDIOL-Kodex über
Arbeitsverfahren für den
Massengut-Transport von zur
unmittelbaren Verwendung als
Lebensmittel vorgesehenen Ölen
und Fetten mit Straßentankwagen
und mit Tankcontainern,
beispielsweise die Verfügbarkeit
von Informationen über die Route
der Lkws und den Standort beim
Verschließen des Tanks
(Ref. 07COD138).
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
49
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
C. Lagerung von Rapsöl
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD RISIKOKLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Verunreinigungen
infolge fehlender
Trennung
(Verunreinigung aus
vorherigen Ladungen,
Verwendung falscher
Verbindungsstücke,
Verwendung
gemeinsamer Ausrüstung
und Anlagen)
C Gering Hoch 3 Diese Risikoeinstufung betrifft Lager, in denen
sowohl Chemikalien als auch pflanzliche Öle
gelagert werden. Ein geringeres Risiko besteht,
wenn das Tanklager die vom Transport im
Seeverkehr bis zur Lagerung pflanzlicher Öle
maßgebliche EU-Liste der zulässigen vorherigen
Ladungen berücksichtigt. Das geringste Risiko
besteht dann, wenn die pflanzlichen Öle in
Tanks gelagert werden, die ausdrücklich für die
Lagerung von Lebensmitteln vorgesehen sind.
Lager in der EU, in denen
Öle und Fette zur
Verwendung als
Lebensmittel gelagert
werden, sind verpflichtet,
die HACCP-Grundsätze zu
berücksichtigen
(Verordnung (EG)
Nr. 852/2004).
Die Verwendung von Lagertanks
ist ausschließlich auf die
Lagerung von Lebens- oder
Futtermitteln zu beschränken.
Ansonsten müssen bei
Lagertanks, die für den Transport
im Seeverkehr vorbereitet
wurden, zumindest die
Rechtsvorschriften der EU über
vorherige Ladungen
berücksichtigt werden
(Richtlinie 96/3/EG).
Verunreinigung durch
Reinigungsmittel
C Gering Hoch 3 Diese Risikoeinstufung betrifft Lager, in denen
sowohl Chemikalien als auch pflanzliche Öle
gelagert werden. Dort wird möglicherweise auf
den Einsatz von Reinigungsmitteln verzichtet,
die zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie
geeignet wären. Bei Tanklagern in der EU, die
die HACCP-Grundsätze anwenden und die
pflanzliche Öle und Chemikalien getrennt lagern,
ist das Risiko der Verwendung ungeeigneter
Reinigungsmittel sehr gering.
Reinigungsmittel müssen zur
Verwendung in der
Lebensmittelindustrie geeignet
sein.
Lösungsmittel aus
Beschichtungen
C Gering Hoch 3 Lösungsmittel aus neuen Beschichtungen
können zunächst in das Öl und beim Raffinieren
schließlich in die Fettsäuredestillate gelangen.
Die Erzeugnisse müssen in
Edelstahltanks befördert werden,
bzw. bei Verwendung von Tanks
mit neuen Beschichtungen dürfen
Fettsäuredestillate nicht als
Futtermittel verwendet werden.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
50
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
Heizflüssigkeiten aus
defekten Anlagen und
Ausrüstungen
C Gering Hoch 3 Die Verwendung toxischer Heizflüssigkeiten ist
zulässig. Wegen der verhältnismäßig geringen
Erhitzung bei der Lagerung besteht nur ein
geringes Risiko, dass Heizflüssigkeiten in das zu
transportierende Erzeugnis gelangen.
Wenn Heizflüssigkeiten
verwendet wurden, muss der
Lagerhalter Unterlagen über
mögliche Nettoverluste vorlegen
und ggf. erforderliche
Untersuchungen vornehmen.
Zur Erhitzung wird heißes
Wasser oder Dampf
empfohlen.
Missbräuchliche
Verwendung von
Zusatzstoffen
C Gering Hoch 3 Zusatzstoffe, die bei Ölen zulässig sind, die als
Lebensmittel verwendet werden sollen,
anschließend aber als Futtermittel zum Einsatz
kommen (oder umgekehrt), obwohl sie für diese
Verwendung möglicherweise nicht zugelassen
wurden.
Verständigen Sie sich auf
eindeutige Spezifikationen für die
Verwendung von Zusatzstoffen.
Verunreinigung mit
Mineralöl
Gering Hoch 3 Mögliche Verunreinigungen durch Mineralöl In
den Ursprungsländern. Infolge stärkerer
Kontrollen hat sich das Risiko von
Verunreinigungen verringert.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
51
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
D. Transport von Rapsöl mit Seeschiffen
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWE-
REGRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Verunreinigung beim
Transport
- Verunreinigungen durch
vorherige Ladungen, die in
den betreffenden Tanks oder
Leitungen befördert wurden
C Mittel Mittel 3 Bei Seeschiffen zum Transport von
zum Verzehr vorgesehenen Ölen
und Fetten in die EU muss in jedem
Fall zumindest die unmittelbar zuvor
beförderte Ladung ein Erzeugnis
gewesen sein, das entweder
lebensmittelverträglich ist oder das
in der EU-Liste der zulässigen
vorherigen Ladungen der Richtlinie
96/3/EG aufgeführt ist.
Nach Richtlinie 96/3/EG
(Abweichung von der Verordnung
(EG) Nr. 852/2004) sind die
vorherigen Ladungen zu prüfen.
Nach FOSFA-Verträgen sind
Verkäufer beim Transport von Ölen
und Fetten im Seeverkehr
verpflichtet, den Käufer über die drei
letzten vorherigen Ladungen zu
informieren.
Verhaltenskodex der FEDIOL für
den Massengut-Transport von Ölen
und Fetten in die Europäische Union
oder innerhalb der Europäischen
Union (Ref. 14COD152)
(einschließlich der Arbeitsverfahren
der FOSFA).
Die EU hat den Transport von als
Futtermitteln vorgesehenen Ölen
und Fetten im Seeverkehr nicht
geregelt.
FOSFA-Zertifikat einer von
einem FOSFA-Mitglied
anerkannten Aufsichtsperson
(Superintendent) über die
Konformität, Sauberkeit und
Eignung von Schiffstanks.
Vom Kapitän/Ersten Offizier
unterzeichnetes kombiniertes
FOSFA-Master‘s Certificate
oder eine gleichwertige
Erklärung des Schiffseigners
oder eines befugten
Vertreters, jeweils vor dem
Verladen und vor dem
Transport der Ladung
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
52
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Raps-Extraktionsschrot und aus Rapsöl
Verwendung eigener
Leitungen zum Beladen und
Entladen.
- Verunreinigung durch
Reinigungsmittel
C Gering Hoch 3 In der Regel halten
Seeverkehrsunternehmen bewährte
Verfahren ein.
Das Logbuch des Schiffs ist
zu prüfen.
Lösungsmittel aus
Beschichtungen
C Gering Hoch 3 Lösungsmittel aus neuen
Beschichtungen können zunächst in
das Öl und beim Raffinieren
schließlich in die Fettsäuredestillate
gelangen.
Die Erzeugnisse müssen in
Edelstahltanks befördert
werden, bzw. bei Verwendung
von Tanks mit neuen
Beschichtungen dürfen
Fettsäuredestillate nicht als
Futtermittel verwendet
werden.
Heizflüssigkeiten aus
Anlagen und Ausrüstungen
C Gering Hoch 3 Die Verwendung toxischer
Heizflüssigkeiten ist zulässig.
Wegen der verhältnismäßig
geringen Erhitzung beim Transport
besteht nur ein geringes Risiko,
dass Heizflüssigkeiten in das zu
transportierende Erzeugnis
gelangen.
Verhaltenskodex der FEDIOL für
den Massengut-Transport von Ölen
und Fetten in die Europäische Union
oder innerhalb der Europäischen
Union (einschließlich der
Arbeitsverfahren der FOSFA).
Wenn Heizflüssigkeiten
verwendet wurden, muss der
Transportunternehmer, der
das Öl befördert, Unterlagen
über mögliche Nettoverluste
vorlegen und ggf.
erforderliche Untersuchungen
vornehmen.
Zur Erhitzung wird heißes
Wasser oder Dampf
empfohlen.
Hydrauliköle aus tragbaren
Pumpen
C Gering Hoch 3 Hydrauliköle aus tragbaren Pumpen
können toxisch sein.
Es sind tragbare Pumpen zu
verwenden, bei denen der
Hydraulikmotor klar von der
Pumpe getrennt ist.
Ansonsten müssen
lebensmittelverträgliche
Hydrauliköle verwendet
werden.
Wenn der Hydraulikmotor mit
der Pumpe verbunden ist, kann
es bei defekten Dichtungen zu
einem unerwünschten
Übergang von Hydrauliköl in
das pflanzliche Öl kommen.
Verunreinigung mit
Mineralöl
Gering Hoch 3 Mögliche Verunreinigungen durch
Mineralöl In den Ursprungsländern.
Infolge stärkerer Kontrollen hat sich
das Risiko von Verunreinigungen
verringert.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
53
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
(4.1)
Herstellung von
raffiniertem Soja-
(bohnen)öl
(4.2)
Herstellung von Soja-
Fettsäuredestillaten
(4.3)
Herstellung von sauren Sojaölen
(4.4)
Herstellung von Soja-
Deo-destillaten
(4)
Raffination
Filter
Hilfsstoffe
Soapstock Gebrauchte
Bleicherde
(3) Zerkleinern von Soja(bohnen)
Schalen
(3.2) Herstellung von Rohlecithinen (Schleimstoffe)
(3.1) Herstellung von Rohöl
(3.3) Herstellung von Soja(bohnen)-Extraktionsschrot
Saure Sojaöle
Raffiniertes
Soja(bohnen)öl
Soja(bohnen)schalen
(A) Transport EU-FUTTERMITTELINDUSTRIE
INNERHALB DER EU
(B) Transport
Rohlecithine
(3.4) Entfernen von Soja(bohnen)schalen Rohes entschleimtes
Soja(bohnen)öl
Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot
(B) Transport
Mischung (C) Lagerung
(B) Transport
(C) Lagerung
(B) Transport (C) Lagerung
(Sem
i-
Bat
ch-
Raf
finat
ion)
Soja-
Deodestillate
Soja-
Fettsäuredestillat
(Sem
i-Bat
ch-
Raf
finat
ion)
(D) Transport mit
Seeschiffen
AUSSERHALB DER EU
Ablaufdiagramm der Herstellungskette bei zur Verwendung als Futtermittel vorgesehenen Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-Extraktionsschrot und aus Sojaöl Anwendung in der EU
Zerkleinern von Soja(bohnen)
Schalen
Herstellung von Rohlecithinen (Schleimstoffe)
Herstellung von Rohöl
Herstellung von Soja(bohnen)-Extraktionsschrot
(1) Anbau von Soja(bohnen)
Soja(bohnen)
Getrocknete Soja(bohnen)
(A) Transport Lagerung
(2) Trocknen in der Primärproduktion
Rohlecithine
Entfernen von Soja(bohnen)schalen
Die eingeklammerten Buchstaben beziehen sich auf die folgenden Seiten.
Herstellung von raffiniertem
Soja(bohnen)öl
Herstellung von Soja-Fettsäure-
destillaten
Herstellung von sauren Sojaölen
Herstellung von Soja-
Deodestillaten
Raffination Soja-Deodestillate
Soja-
Fettsäuredestillate
Saure Sojaöle
Raffiniertes
Soja(bohnen)öl
Gebrauchte Bleicherde Filterhilfsstoffe
Soapstock
(B) Transport
Lagerung
Rohes entschleimtes Soja(bohnen)öl
Destillate aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot
Soja(bohnen)schalen
(B) Transport
(A) Transport Lagerung
(D) Transport mit
Seeschiffen
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
54
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
6. Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen
aus Sojabohnen-Extraktionsschrot und aus Sojabohnenöl
1. Anbau von Soja(bohnen)
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchstgehalte
(RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
der RHG
C Die Drittländer, die Soja(bohnen) ausführen
(USA, Brasilien, Argentinien und Paraguay),
verwenden Positivlisten für den Einsatz von
Pestiziden beim Anbau, die bei manchen Stoffen
im Widerspruch zu europäischen
Rechtsvorschriften zu Pestizidrückständen stehen
können. Durch regelmäßige Überwachung von
Soja(bohnen) auf Pestizide wird nachgewiesen,
dass die Rückstände unter den gesetzlichen
Höchstgehalten liegen.
Nach der Verordnung (EG)
Nr. 396/2005 ist das
Inverkehrbringen von Waren
verboten, die die in den Anhängen
genannten RHG nicht erfüllen. In
Anhang I der Verordnung (EG)
Nr. 178/2006 werden die Lebens-
und Futtermittelerzeugnisse
genannt, bei denen bestimmte
Rückstandsgehalte an Pestiziden
nicht überschritten werden dürfen.
Die Anhänge II, III und IV der
Verordnung 149/2008 enthalten
die RHG für die in Anhang I
genannten Erzeugnisse.
In der EU nicht zugelassene
GVO
B Unterschiedliche Verfahrensdauer bei der
Zulassung neuer GVO in der EU und in
Drittländern, aus denen Ölsaaten eingeführt
werden. Risiko des Vorkommens von Spuren von
in der EU nicht zugelassenen GVO in Ölsaaten,
die in die EU eingeführt wurden.
Dies ist weniger eine Frage
der Lebensmittelsicherheit als
vielmehr der
Rechtskonformität.
Phytotoxine C Soja(bohnen) können Unkraut enthalten. Richtlinie 2002/32/EG begrenzt
den Höchstgehalt an toxischen
Unkrautsamen.
Zur Kontrolle wird eine
Sichtprüfung der Soja(bohnen)
empfohlen.
* Die Bewertung von außerhalb der EU liegenden Risiken würde den Rahmen dieses Dokuments sprengen.
Weitere Informationen siehe Methodikdokument Abschnitt 2.3.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
55
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
2. Trocknen von Soja(bohnen) in der Primärproduktion*
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Durch Trocknen
verursachte
Verunreinigungen
Dioxin C Beim Verbrennen von
Abfällen können Dioxine
freigesetzt werden. Bislang
lagen die in Ölmühlen
gemessenen Dioxingehalte
bei Soja(bohnen)-Rohöl
unterhalb der
Nachweisgrenze.
Verhaltenskodex zur
Verhütung und Verringerung
der Kontamination von
Lebens- und Futtermitteln mit
Dioxinen und dioxinähnlichen
PCB (Codex-Alimentarius-
Standard CAC/RCP 62-2006)
In bewährten Herstellungsverfahren wird der Einsatz von Brennstoffen empfohlen, aus denen keine Dioxine und keine dioxinähnlichen Verbindungen und keine sonstigen schädlichen Verunreinigungen freigesetzt werden.
Zur direkten Erhitzung sollten geeignete Brenner verwendet werden. Die Überwachung wird als erforderlich betrachtet, um sicherzustellen, dass beim Trocknen oder Erhitzen keine größeren Mengen an Dioxinen und dioxinhaltigen PCB freigesetzt werden. Beim direkten Trocknen dürfen keine Abfallprodukte als Brennstoff eingesetzt werden.
Einzelfuttermittel aus Soja(bohnen)
müssen die Grenzwerte der Richtlinie
2002/32/EG für Dioxin und
dioxinhaltige PCB erfüllen.
* Die Bewertung von außerhalb der EU liegenden Risiken würde den Rahmen dieses Dokuments sprengen.
Weitere Informationen siehe Methodikdokument Abschnitt 2.3.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
56
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
Betriebsmittel und Anlagen: Zerkleinern von Soja(bohnen), Raffination und Verarbeitung des Öls
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Hydrauliköle oder
Schmiermittel der Anlagen
C Gering Hoch 3 Hydrauliköle und Schmiermittel
können toxische Verbindungen
enthalten.
Das Präventivprogramm sollte
gewährleisten, dass die Kontamination von
Erzeugnissen mit nicht
lebensmittelverträglichen Hydraulikölen oder
Schmiermitteln vermieden und das Risiko
einer Kontamination der Erzeugnisse mit
lebensmittelverträglichen Hydraulikölen und
Schmiermitteln minimiert wird. Im Rahmen
des Präventivprogramms könnte die
Erfassung der verwendeten Mengen
vorgesehen werden.
Verunreinigungen in
Wasser wie
Perfluoroktansulfonsäure
(PFOS) und
Perfluoroctansäure (PFOA)
C Gering Mittel 2 Beim Zerkleinern und bei der
Raffination wird Wasser
verwendet.
Bei der Herstellung von Futtermitteln ist
nach Maßgabe von Verordnung
183/2005 Wasser von geeigneter
Qualität zu verwenden.
Reinigungsmittel und
Kesselchemikalien
C Mittel Mittel 3 Reinigungsmittel und Dampf (unter
Verwendung von
Kesselchemikalien) kommen mit
den Erzeugnissen in Berührung.
Im Produktionssystem verwendete
Reinigungsmittel sollten ausgespült werden.
Reinigungsmittel und Kesselchemikalien
müssen zur Verwendung in der
Lebensmittelindustrie geeignet sein.
Heizflüssigkeiten aus
Anlagen und Ausrüstungen
C Mittel Hoch 4 Unternehmen, die nicht der
FEDIOL angehören, können
weiterhin Heizflüssigkeiten
verwenden.
Nach dem Verhaltenskodex der
FEDIOL zur Erhitzung von Speiseölen
während der Verarbeitung ist die
Verwendung von Heizflüssigkeiten nicht
zulässig.
Zur Erhitzung sind heißes Wasser oder
Dampf zu verwenden. Ansonsten sollte ein
Kontrollmechanismus gewährleisten, dass
eine Kontamination der Erzeugnisse mit
Heizflüssigkeiten ausgeschlossen ist.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
57
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
3. Zerkleinern von Soja(bohnen)
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Toxine aus
Schädlingsbekämpfungsmit
teln
C Gering Hoch 3 Vergiftete Körner aus offenen Kisten
können in die Lebensmittelkette
gelangen.
Das Programm zur
Schädlingsbekämpfung muss
für die Lebensmittelkette
geeignet sein.
Toxische
Hexanverbindungen
(z. B. Benzol)
C Gering Hoch 3 In der Industrie verwendetes Hexan
kann toxische Verbindungen enthalten.
In Richtlinie 2009/32/EG werden die
Reinheitskriterien für die Verwendung
von Hexan beim Zerkleinern von
Ölsaaten beschrieben.
In jedem Fall ist Hexan in
Lebensmittelqualität zu
verwenden.
Fremdstoffe wie Glas, Holz
und Metalle
P Mittel Mittel 3 Fremdstoffe können vorhanden sein. Die Abtrennung von
Fremdstoffen sollte durch ein
geeignetes System
sichergestellt werden.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
58
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
3.1 Herstellung von Rohöl
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Verunreinigungen durch
Filterhilfsstoffe
C Gering Hoch 3 Mit dem Rohöl können
Verunreinigungen aus den
Filterhilfsstoffen ausgewaschen werden.
Daher sind für die Lebensmittelindustrie
geeignete Filterhilfsstoffe zu
verwenden.
Mineralöle aus einem
defekten
Rückgewinnungssystem
C Mittel Mittel 3 Zur Rückgewinnung von Hexan werden
lebensmittelverträgliche Mineralöle mit
niedriger bis mittlerer Viskosität
verwendet. Es liegt im Interesse der
Ölmühlenbetreiber, möglichst viel
Hexan zurückzugewinnen, um das
Rückgewinnungssystem instand zu
halten.
Das Mineralöl des
Rückgewinnungssystems muss
lebensmittelverträglich sein. Das
Präventivprogramm sollte
gewährleisten, dass die Kontamination
von Erzeugnissen mit nicht
lebensmittelverträglichen Hydraulikölen
oder Schmiermitteln vermieden und das
Risiko einer Kontamination der
Erzeugnisse mit
lebensmittelverträglichen Hydraulikölen
und Schmiermitteln minimiert wird. Im
Rahmen des Präventivprogramms
könnte die Erfassung der verwendeten
Mengen vorgesehen werden.
Der niederländische GMP-
Höchstgehalt für C(10-40) in Ölen
liegt bei 400 mg/kg.
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchstgehalte
(RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
der RHG
C Gering* Mittel 2 Durch regelmäßige Überwachung von
Soja(bohnen) auf Pestizidrückstände
wird nachgewiesen, dass die
Rückstände unter den gesetzlichen
Höchstgehalten liegen.
Die Höchstgehalte für
Pestizidrückstände sind der
Verordnung (EG) Nr. 396/2005
zu entnehmen.
Nach der Verordnung kann ein
Verarbeitungs-
/Konzentrationsfaktor für
Pestizide in verarbeiteten
Erzeugnissen angenommen
werden, wenn die
Lebensmittelsicherheit gewahrt
wird.
*Je nach Ursprung der
Sojabohnen besteht eine
mittlere Wahrscheinlichkeit
dafür, dass die RHG für
bestimmte Pestizidrückstände
überschritten werden.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
59
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
Die FEDIOL (Standpunkt
11SAF181) gelangte zu dem
Schluss, dass angesichts des
durchschnittlichen Ölgehalts von
Sojabohnen (18-21 %) für die
Festlegung der RHG von
Sojabohnenöl ein
Verarbeitungsfaktor von 5
anzunehmen ist.
In der Richtlinie 2002/32/EG
über unerwünschte Stoffe
in der Tierernährung
genannte
Pestizidrückstände
C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene Pestizide können in
der Umwelt vorkommen. Die
Wahrscheinlichkeit, dass diese
Pestizide in Soja(bohnen)-Rohöl
nachgewiesen werden können, ist
jedoch sehr gering. Die Verwendung
von Endosulfan in Verbindung mit
Soja(bohnen) ist zulässig. Kontrolldaten
zufolge liegen die Endosulfan-
Rückstände in Rohöl unterhalb der
gesetzlichen Höchstgehalte.
Richtlinie 2002/32/EG enthält
Höchstgehalte für verschiedene
Pestizidrückstände in
Futtermitteln.
Hexanrückstände im Rohöl
nach der Rückgewinnung
C Hoch Gering 3 Nach der Öl-Extraktion mithilfe von
Hexan und der anschließenden
Rückgewinnung des Hexans aus dem
Öl verbleiben im Rohöl Spuren von
Hexan.
Nach der Verordnung (EG)
Nr. 767/2009 über das
Inverkehrbringen von
Einzelfuttermitteln müssen
Einzelfuttermittel frei von
herstellungsbedingten
chemischen Verunreinigungen
und von
Verarbeitungshilfsstoffen sein,
sofern nicht im Katalog ein
bestimmter Höchstgehalt
festgelegt ist. Im Katalog der
Einzelfuttermittel (Verordnung
(EU) Nr. 68/2013) werden die
Höchstgehalte der betreffenden
chemischen Verunreinigungen
auf 0,1 % (1000 ppm)
beschränkt.
Toxikologische Bewertungen
haben ergeben, dass Soja-
Rohöl mit Hexangehalten bis zu
1000 ppm in Futtermitteln
unbedenklich ist. Die FOSFA
nimmt einen Flammpunkt von
121 °C als Grenzwert für die
Sicherheit beim Transport und
bei der Lagerung an.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
60
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
3.2 Herstellung von Rohlecithinen
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Mineralöle aus einem
defekten
Rückgewinnungssystem
C Mittel Mittel 3 Zur Rückgewinnung von Hexan werden
lebensmittelverträgliche Mineralöle mit niedriger
bis mittlerer Viskosität verwendet. Es liegt im
Interesse der Ölmühlenbetreiber, möglichst viel
Hexan zurückzugewinnen, um das
Rückgewinnungssystem instand zu halten.
Das Mineralöl des
Rückgewinnungssystems muss
lebensmittelverträglich sein. Das
Präventivprogramm sollte
gewährleisten, dass die
Kontamination von Erzeugnissen
mit nicht
lebensmittelverträglichen
Hydraulikölen oder
Schmiermitteln vermieden und
das Risiko einer Kontamination
der Erzeugnisse mit
lebensmittelverträglichen
Hydraulikölen und
Schmiermitteln minimiert wird. Im
Rahmen des
Präventivprogramms könnte die
Erfassung der verwendeten
Mengen vorgesehen werden.
Der niederländische
GMP-Höchstgehalt für
C(10-40) in Ölen liegt bei
400 mg/kg.
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchstgehalte
(RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
der RHG
C Gering* Mittel 2 Durch regelmäßige Überwachung von
Soja(bohnen) auf Pestizidrückstände wird
nachgewiesen, dass die Rückstände die
gesetzlichen Höchstgehalte überschreiten können.
Die Höchstgehalte für
Pestizidrückstände sind der
Verordnung (EG)
Nr. 396/2005 zu
entnehmen.
Nach der Verordnung kann
ein Verarbeitungs-
/Konzentrationsfaktor für
Pestizide in verarbeiteten
Erzeugnissen angenommen
werden, wenn die
Lebensmittelsicherheit
gewahrt wird.
De eingehenden Sojabohnen
oder Rohlecithine sind zu prüfen.
Wenn ein Höchstgehalt für
Pestizidrückstände überschritten
wird, sollte eine Bewertung der
Futtermittelsicherheit
vorgenommen werden.
*Je nach Ursprung der
Sojabohnen besteht eine
mittlere
Wahrscheinlichkeit dafür,
dass die RHG für
bestimmte
Pestizidrückstände
überschritten werden.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
61
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
In der Richtlinie 2002/32/EG
über unerwünschte Stoffe
in der Tierernährung
genannte
Pestizidrückstände
C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene Pestizide können in der Umwelt
vorkommen. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese
Pestizide in Soja(bohnen)-Rohöl nachgewiesen
werden können, ist jedoch sehr gering. Die
Verwendung von Endosulfan in Verbindung mit
Soja(bohnen) ist zulässig. Kontrolldaten zufolge
liegen die Endosulfan-Rückstände in Rohöl
unterhalb der gesetzlichen Höchstgehalte.
Richtlinie 2002/32/EG
enthält Höchstgehalte für
verschiedene
Pestizidrückstände in
Futtermitteln.
Hexanrückstände in den
Rohlecithinen nach der
Rückgewinnung
C Hoch Gering 3 Nach der Öl-Extraktion mithilfe von Hexan und der
anschließenden Rückgewinnung des Hexans aus
dem Öl verbleiben im Rohöl Spuren von Hexan.
Nach der Verordnung (EG)
Nr. 767/2009 über das
Inverkehrbringen von
Futtermitteln müssen
Einzelfuttermittel frei von
herstellungsbedingten
chemischen
Verunreinigungen und von
Verarbeitungshilfsstoffen
sein, sofern nicht im
Katalog ein bestimmter
Höchstgehalt festgelegt ist.
Im Katalog der
Einzelfuttermittel
(Verordnung (EU) Nr.
68/2013) werden die
Höchstgehalte der
betreffenden chemischen
Verunreinigungen auf 0,1 %
(1000 ppm) beschränkt.
Toxikologische
Bewertungen haben
ergeben, dass
Einzelfuttermittel mit
Hexangehalten bis zu
1000 ppm bei
Futtermitteln
unbedenklich sind. Die
FOSFA nimmt einen
Flammpunkt von 121 °C
als Grenzwert für die
Sicherheit beim Transport
und bei der Lagerung an.
Krankheitserreger B Gering Mittel 2 Wachstum von Mikroorganismen infolge der
Kondensation von Wasserdampf aus den feuchten
Schleimstoffen.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
62
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
3.3 Herstellung von Soja(bohnen)-Kuchen und -extraktionsschrot
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Dioxin aus Trennmitteln C Gering Hoch 3 Trennmittel sind mineralischen Ursprungs und
können von Natur aus Dioxin enthalten. Dioxin ist
für Menschen und Tiere giftig.
In Verordnung (EG)
Nr. 2439/1999 werden die
Qualitätskriterien für
Trennmittel beschrieben.
In jedem Fall sind für
Futtermittel unbedenkliche
Trennmittel zu beziehen.
Salmonellen B Hoch Hoch 4 Salmonellen stellen im Hinblick auf die
mikrobiologische Verunreinigung von
Futtermitteln eine erhebliche Gefahr dar. Sie sind
in der Umwelt weit verbreitet, und jedes einzelne
Glied der Lebensmittelkette, von den Erzeugern
bis zu den Verbrauchern, spielt eine Rolle bei der
Reduzierung des Risikos der Schädigung von
Menschen und Tieren. Gemeinsam mit drei
weiteren Vereinigungen, die Lieferanten und
Verbraucher von Futtermitteln vertreten, (FEFAC,
COCERAL und COPA-COGECA) hat die FEDIOL
die Verantwortung für die Herausgabe eines
Branchenleitfadens übernommen, der den
Unternehmen helfen soll, die Gefährdung durch
Salmonellen zu reduzieren. Im Juni 2011 wurden
die „Common principles for the management of
the Salmonella risk in the feed chain“
(Gemeinsame Grundsätze für die Bewältigung
des Salmonellenrisikos in der Lebensmittelkette)
veröffentlicht. Der Europäische Leitfaden für eine
gute Praxis bei der industriellen Herstellung
sicherer Einzelfuttermittel wurde unter
Berücksichtigung dieser Grundsätze geändert.
FEDIOL, FEFAC, COCERAL,
COPA-COGECA: „Common
principles for the
management of the
Salmonella risk in the feed
chain“ (Gemeinsame
Grundsätze der FEDIOL, der
FEFAC, des COCERAL und
des COPA-COGECA für die
Bewältigung des
Salmonellenrisikos in der
Lebensmittelkette).
Das Präventivprogramm für
Unternehmer soll folgende
Maßnahmen umfassen:
a) Schutz von
Einzelfuttermitteln vor
Verunreinigungen bei der
Verarbeitung und bei der
Lagerung z. B. durch
geschlossene Systeme und
geeignete Hygienepraktiken
bzw. ggf. durch Abtrennung
von Räumlichkeiten als
Hygienezonen.
b) Zeit- und
Temperaturkontrollen beim
Desolventiser-Toaster (DT).
c) Feuchtekontrollen des
Extraktionsschrots/Kuchens
Wenn das
Überwachungssystem in
Einzelfuttermittel-
Enderzeugnissen
Salmonellen erkennt,
kommen folgende
Maßnahmen in Betracht:
der Unternehmer führt
eine Überwachung der
Fertigungslinie mit
Probenahmen aus der
gesamten Linie ein: ab
dem Zeitpunkt, zu dem
das Erzeugnis den DT
verlässt, über die
Zuführung in das
Lagersilo bis zum
Ausladebereich.
Der Unternehmer muss
aufgrund seines
Datenmaterials
realistische Ziele für die
Reduzierung der
Verunreinigung seines
Extraktionsschrots bzw.
seiner Kuchen durch
Salmonellen setzen.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
63
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
o Serotypisierung und Rückverfolgung zur Bestimmung des Ursprungs der Verunreinigung; o Überprüfung der Verarbeitungsbedingungen und relevanter Präventivprogramme; o Zusätzliche Reinigung von Lagerräumen und -behältnissen und von Fahrzeugen (soweit vorhanden); o Zusätzliche Reinigung von Anlagen und Ausrüstung o Überprüfung früherer Kontrollergebnisse; o Möglicherweise weitere Schulungen bzw. Änderungen an Prozessen oder Verfahren; o Chemische Behandlung, um die Salmonellenbelastung auf ein annehmbares Niveau zu reduzieren;
Dioxin aus gebrauchter
Bleicherde
C Gering Hoch 3 Bleicherde ist mineralischen Ursprungs und kann
von Natur aus Dioxin enthalten. Dioxin ist für
Menschen und Tiere giftig.
In Richtlinie 2002/32/EG
werden die Höchstgehalte für
Dioxin in Einzelfuttermitteln
pflanzlichen Ursprungs auf
0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-
TEQ) und die Summe von
Verunreinigungen mit
Dioxinen und dioxinähnlichen
PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-
PCDD/F-PCB-TEQ)
festgelegt.
Die FEDIOL hat einen
Verhaltenskodex für die
Beschaffung frischer
Bleicherde zur Ölraffination veröffentlicht, in dem ein
Höchstgehalt für Dioxin und
Frische Bleicherde ist von
Lieferanten zu beziehen, die
die Anforderungen der
FEDIOL nach dem
Verhaltenskodex der FEDIOL
für die Beschaffung frischer
Bleicherde zur Ölraffination
erfüllen.
Das betreffende Risiko
besteht nur bei
integrierten
Ölmühlen/Ölraffinerien.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
64
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
dioxinähnliche PCB von
1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-
PCB-TEQ) genannt wird.
Hexanrückstände C Hoch Gering 3 Extraktionsschrot aus Ölsaaten enthält
Hexanrückstände.
Nach der Verordnung (EG)
Nr. 767/2009 über das
Inverkehrbringen von
Futtermitteln müssen
Einzelfuttermittel frei von
herstellungsbedingten
chemischen
Verunreinigungen und von
Verarbeitungshilfsstoffen sein,
sofern nicht im Katalog ein
bestimmter Höchstgehalt
festgelegt ist. Im Katalog der
Einzelfuttermittel (Verordnung
(EU) Nr. 68/2013) werden die
Höchstgehalte der
betreffenden chemischen
Verunreinigungen auf 0,1 %
(1000 ppm) beschränkt.
Toxikologische
Bewertungen haben
ergeben, dass
Hexangehalte bis zu
1000 ppm in
Extraktionsschrot aus
Ölsaaten unbedenklich
sind. In Deutschland wird
zum Explosionsschutz
während des Transports
auf Binnenschiffen in
vertraglichen
Spezifikationen ein
Höchstgehalt von
300 ppm Hexan für
Sojabohnen-
Extraktionsschrot
festgelegt.
Calcium C Gering Mittel 2 Je nach Ursprung können Sojabohnen infolge der
Verwendung von Cd-haltigen
Phosphordüngemitteln erhöhte Cd-Konzentration
aufweisen.
Dieses Risiko besteht bei
Erzeugnissen aus
bestimmten
geografischen Regionen.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
65
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
3.4 Entfernen von Soja(bohnen)schalen
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Salmonellen B Hoch Hoch 4 Salmonellen stellen im Hinblick auf die
mikrobiologische Verunreinigung von
Futtermitteln eine erhebliche Gefahr dar. Sie
sind in der Umwelt weit verbreitet, und jedes
einzelne Glied der Lebensmittelkette, von
den Erzeugern bis zu den Verbrauchern,
spielt eine Rolle bei der Reduzierung des
Risikos der Schädigung von Menschen und
Tieren. Gemeinsam mit drei weiteren
Vereinigungen, die Lieferanten und
Verbraucher von Futtermitteln vertreten,
(FEFAC, COCERAL und COPA-COGECA)
ist die FEDIOL ihrer Verantwortung
nachgekommen und hat im Juni 2011 die
„Common principles for the management of
the Salmonella risk in the feed chain“
(Gemeinsame Grundsätze für die
Bewältigung des Salmonellenrisikos in der
Lebensmittelkette) veröffentlicht. Der
Europäische Leitfaden für eine gute Praxis
bei der industriellen Herstellung sicherer
Einzelfuttermittel wurde unter
Berücksichtigung dieser Grundsätze
geändert.
FEDIOL, FEFAC, COCERAL,
COPA-COGECA: „Common
principles for the management
of the Salmonella risk in the
feed chain“ (Gemeinsame
Grundsätze der FEDIOL, der
FEFAC, des COCERAL und
des COPA-COGECA für die
Bewältigung des
Salmonellenrisikos in der
Lebensmittelkette).
.
Das Präventivprogramm für
Unternehmer soll folgende
Maßnahmen umfassen:
a) Schutz von
Einzelfuttermitteln vor
Verunreinigungen bei der
Verarbeitung und bei der
Lagerung z. B. durch
geschlossene Systeme und
geeignete Hygienepraktiken
bzw. ggf. durch Abtrennung von
Räumlichkeiten als
Hygienezonen.
b) Kontrolle des Feuchtegehalts
Wenn das
Überwachungssystem in
Einzelfuttermittel-
Enderzeugnissen Salmonellen
erkennt, kommen folgende
Maßnahmen in Betracht:
o Serotypisierung und Rückverfolgung zur Bestimmung des Ursprungs der Verunreinigung; o Überprüfung der Verarbeitungsbedingungen und relevanter Präventivprogramme; o Zusätzliche Reinigung von Lagerräumen und -behältnissen und von Fahrzeugen (soweit vorhanden);
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
66
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
o Zusätzliche Reinigung von Anlagen und Ausrüstung o Überprüfung früherer Kontrollergebnisse; o Möglicherweise weitere Schulungen bzw. Änderungen an Prozessen oder Verfahren; o Chemische Behandlung, um die Salmonellenbelastung auf ein annehmbares Niveau zu reduzieren;
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchstgehalte
(RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
der RHG
C Gering* Mittel 2 Durch regelmäßige Überwachung von
Sojabohnen auf Pestizidrückstände wird
nachgewiesen, dass die Rückstände unter
den gesetzlichen Höchstgehalten liegen.
In Drittländern gelten andere RHG als in der
EU.
Die Höchstgehalte für
Pestizidrückstände sind der
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu
entnehmen.
FEDIOL-Vertrag zum Einkauf von
Sonnenblumenkernen aus der
Schwarzmeerregion (u. a. mit einer
Bestimmung über die Konformität
mit den EU-Rechtsvorschriften über
Rückstandshöchstgehalte).
*Je nach Ursprung der
Sojabohnen besteht eine
mittlere Wahrscheinlichkeit
dafür, dass die RHG für
bestimmte
Pestizidrückstände
überschritten werden.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
67
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
4. Raffination
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Verunreinigungen in
Verarbeitungshilfsstoffen
(alkalischen Lösungen oder
in Säuren), z. B.
Quecksilber in Natronlauge
C Gering Hoch 3 Die Verarbeitungshilfsstoffe kommen mit
dem Erzeugnis in Berührung.
Verarbeitungshilfsstoffe, die
unmittelbar mit dem Öl in
Berührung kommen, müssen
lebens- oder
futtermittelverträglich sein.
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68
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
4.1 Herstellung von raffiniertem Soja(bohnen)öl
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFE-
MASSNAHME BEMERKUNGEN
Dioxine und
dioxinähnliche
PCB
C Gering Hoch 3 Eine potenzielle Quelle für
Verunreinigungen von Ölen mit
Dioxin ist das Trocknen von
Sojabohnen und die Verwendung
von Bleicherde. Bei der
Raffination wird Bleicherde
allerdings nur in Konzentrationen
von 1-3 % eingesetzt. Während
der Destillation verdampft Dioxin
zum Teil.
In Richtlinie 2002/32/EG werden die Höchstgehalte für
Dioxin in Einzelfuttermitteln pflanzlichen Ursprungs auf
0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und die Summe von
Verunreinigungen mit Dioxinen und dioxinähnlichen
PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ)
festgelegt.
Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex für die
Beschaffung frischer Bleicherde zur Ölraffination veröffentlicht, in dem ein Höchstgehalt für Dioxin und
dioxinähnliche PCB von 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-
PCB-TEQ) genannt wird.
Frische
Bleicherde ist
von Lieferanten
zu beziehen, die
die
Anforderungen
der FEDIOL
nach dem
Verhaltenskode
x der FEDIOL
für die
Beschaffung
frischer
Bleicherde zur
Ölraffination
erfüllen.
Pestizidrückständ
e oberhalb der
Rückstandshöchs
tgehalte (RHG), d.
h. Rückstände von
Herbiziden,
Insektiziden,
Fungiziden oder
Rodentiziden
oberhalb der RHG
C Gering* Mittel 2 Durch regelmäßige Überwachung
von Soja(bohnen) auf
Pestizidrückstände wird
nachgewiesen, dass die
Rückstände die gesetzlichen
Höchstgehalte überschreiten
können. Erfahrungsgemäß
werden Pestizidrückstände bei der
Raffination abgetrennt.
Die Höchstgehalte für Pestizidrückstände sind der
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen. Nach
der Verordnung kann ein Verarbeitungs-
/Konzentrationsfaktor für Pestizide in verarbeiteten
Erzeugnissen angenommen werden, wenn die
Futtermittelsicherheit gewahrt wird.
Die FEDIOL (Standpunkt 11SAF181) gelangte zu dem
Schluss, dass angesichts des durchschnittlichen
Ölgehalts von Sojabohnen (18-21 %) für die
Festlegung der RHG von Sojabohnenöl ein
Verarbeitungsfaktor von 5 anzunehmen ist.
*Je nach Ursprung der Sojabohnen
besteht eine mittlere
Wahrscheinlichkeit dafür, dass die
RHG für bestimmte
Pestizidrückstände überschritten
werden.
In der Richtlinie
2002/32/EG über
unerwünschte
Stoffe in der
C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene Pestizide
können in der Umwelt
vorkommen. Die
Wahrscheinlichkeit, dass diese
Richtlinie 2002/32/EG enthält Höchstgehalte für
verschiedene Pestizidrückstände in Futtermitteln.
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69
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
Tierernährung
genannte Pestizid-
rückstände
Pestizide in Soja(bohnen)-Rohöl
nachgewiesen werden können, ist
jedoch sehr gering. Die
Verwendung von Endosulfan in
Verbindung mit Soja(bohnen) ist
zulässig. Kontrolldaten zufolge
liegen die Endosulfan-Rückstände
in Rohöl unterhalb der
gesetzlichen Höchstgehalte.
Fremdstoffe wie
Glas, Holz und
Metalle
P Mittel Mittel 3 Fremdstoffe können vorhanden
sein.
Geeignete
Hygiene-
verfahren
(z. B. geschlos-
sene Systeme)
verwenden. Vor
dem Verladen
filtern.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
70
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
4.2 Physikalische Raffination Herstellung von Soja-Fettsäuredestillaten
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Dioxin C Gering Hoch 3 Bleicherde ist bei der Raffination
des Öls eine potenzielle Quelle
von Verunreinigungen mit
Dioxin. Bei der Raffination wird
Bleicherde allerdings nur in
Konzentrationen von 1-3 %
eingesetzt.
In Richtlinie 2002/32/EG werden die Höchstgehalte für
Dioxin in Einzelfuttermitteln pflanzlichen Ursprungs auf
0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und die Summe von
Verunreinigungen mit Dioxinen und dioxinähnlichen
PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ)
festgelegt.
Als Tierfutter vorgesehene Erzeugnisse, bei denen der
Anteil unerwünschter Stoffe die gesetzlichen
Höchstgehalte überschreitet, dürfen nicht zu
Verdünnungszwecken mit dem gleichen oder mit
anderen zur Tierernährung bestimmten Erzeugnissen
gemischt werden (Richtlinie 2002/32/EG).
Nach Verordnung 225/2012 zur Änderung der
Verordnung 183/2005 über Futtermittelhygiene müssen
sämtliche Partien der Fettsäuredestillate zur
Futtermittelherstellung auf den Gesamtgehalt an
Dioxinen und dioxinähnlichen PCB geprüft werden.
Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex für die
Beschaffung frischer Bleicherde zur Ölraffination veröffentlicht, in dem ein Höchstgehalt für Dioxin und
dioxinähnliche PCB von 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-
PCB-TEQ) genannt wird.
Frische Bleicherde ist von
Lieferanten zu beziehen, die
die Anforderungen der
FEDIOL nach dem
Verhaltenskodex der FEDIOL
für die Beschaffung frischer
Bleicherde zur Ölraffination
erfüllen.
Pestizidrückstände
oberhalb der
C Gering* Mittel 2 Durch regelmäßige
Überwachung von Soja(bohnen)
Die Höchstgehalte für Pestizidrückstände sind der
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen. Nach
Eingehende Sojabohnen
bzw. die Fettsäuredestillate
*Je nach Ursprung
der Sojabohnen
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
71
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
Rückstandshöchstgehalte
(RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
der RHG
auf Pestizidrückstände wird
nachgewiesen, dass die
Rückstände die gesetzlichen
Höchstgehalte überschreiten
können. Während der
Raffination gelangen
Rückstände aus dem Öl in das
Fettsäuredestillat.
der Verordnung kann ein Verarbeitungs-
/Konzentrationsfaktor für Pestizide in verarbeiteten
Erzeugnissen angenommen werden, wenn die
Futtermittelsicherheit gewahrt wird.
sind einer Kontrolle zu
unterziehen. Wenn ein
Höchstgehalt für
Pestizidrückstände
überschritten wird, sollte eine
Bewertung der
Futtermittelsicherheit
vorgenommen werden.
besteht eine
mittlere
Wahrscheinlichkeit
dafür, dass die
RHG für bestimmte
Pestizidrückstände
überschritten
werden.
In der Richtlinie 2002/32/EG
über unerwünschte Stoffe
in der Tierernährung
genannte
Pestizidrückstände
C Gering Hoch 3 Einige verbotene Pestizide
können in der Umwelt
vorkommen. Die
Wahrscheinlichkeit, dass diese
Pestizide in Soja(bohnen)-Rohöl
nachgewiesen werden können,
ist jedoch sehr gering. Die
Verwendung von Endosulfan in
Verbindung mit Soja(bohnen) ist
zulässig. Kontrolldaten zufolge
liegen die Endosulfan-
Rückstände in Rohöl unterhalb
der gesetzlichen Höchstgehalte.
Richtlinie 2002/32/EG enthält Höchstgehalte für
verschiedene Pestizidrückstände in Futtermitteln.
Produkte, die die
Anforderungen nicht erfüllen,
dürfen für Futtermittel nicht
verwendet werden.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
72
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
4.3
Chemische Raffination: Herstellung von Soja-Soapstock und von sauren Sojaölen ohne Deodestillate
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchstgehalte
(RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
der RHG
C Gering Mittel 2 Durch regelmäßige Überwachung von
Soja(bohnen) auf Pestizidrückstände wird
nachgewiesen, dass die Rückstände die
Höchstgehalte überschreiten können. Die
Pestizidrückstände der Saueröle entsprechen
den Werten des Rohöls.
Die Höchstgehalte für
Pestizidrückstände sind der
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu
entnehmen. Nach der Verordnung
kann ein Verarbeitungs-
/Konzentrationsfaktor für zugelassene
Pestizide in verarbeiteten
Erzeugnissen angenommen werden,
wenn die Futtermittelsicherheit gewahrt
wird.
Eingehende Bohnen bzw. der
Soapstock und das Saueröl
sind einer Kontrolle zu
unterziehen. Wenn ein
Höchstgehalt für
Pestizidrückstände
überschritten wird, sollte eine
Bewertung der
Futtermittelsicherheit
vorgenommen werden.
*Je nach Ursprung
der Sojabohnen
besteht eine mittlere
Wahrscheinlichkeit
dafür, dass die RHG
für bestimmte
Pestizidrückstände
überschritten
werden.
In der Richtlinie 2002/32/EG
über unerwünschte Stoffe
in der Tierernährung
genannte
Pestizidrückstände
C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene Pestizide können in der
Umwelt vorkommen. Die Wahrscheinlichkeit,
dass diese Pestizide in Soja(bohnen)-Rohöl
nachgewiesen werden können, ist jedoch
sehr gering. Die Verwendung von Endosulfan
in Verbindung mit Soja(bohnen) ist zulässig.
Kontrolldaten zufolge liegen die Endosulfan-
Rückstände in Rohöl unterhalb der
gesetzlichen Höchstgehalte.
Richtlinie 2002/32/EG enthält
Höchstgehalte für verschiedene
Pestizidrückstände in Futtermitteln.
Dioxin C Sehr gering Hoch 2 Laut dem FEDIOL-Informationsblatt zum
Zerkleinern und zur Raffination bei der
Herstellung von Soapstock (Ref. 12SAF183)
entspricht der Anteil öllöslicher
Verunreinigungen bei Soapstock dem Anteil
bei Rohölen.
Nach Verordnung 225/2012 zur
Änderung der Verordnung 183/2005
über Futtermittelhygiene müssen
sämtliche Partien des Soapstocks und
der Saueröle zur
Futtermittelherstellung auf den
Gesamtgehalt an Dioxinen und
dioxinähnlichen PCB geprüft werden.
Bei integrierten
Ölmühlen/Ölraffi-
nerien kann
Soapstock in den
Extraktionsschrot
zurückgeführt
werden, ohne die
Sicherheit zu
beeinträchtigen.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
73
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
4.4 Chemische Raffination: Herstellung von Soja-Deodestillaten
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Dioxin C Mittel Hoch 4 Bleicherde ist bei der Raffination
des Öls eine potenzielle Quelle
von Verunreinigungen mit Dioxin.
Bei der chemischen Raffination
konzentrieren Dioxine zu
Deodestillaten.
In Richtlinie 2002/32/EG werden die Höchstgehalte für
Dioxin in Einzelfuttermitteln pflanzlichen Ursprungs auf
0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und die Summe von
Verunreinigungen mit Dioxinen und dioxinähnlichen
PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ)
festgelegt.
Nach Verordnung 225/2012 zur Änderung der
Verordnung 183/2005 über Futtermittelhygiene
müssen sämtliche Deodestillat-Partien zur
Futtermittelherstellung auf den Gesamtgehalt an
Dioxinen und dioxinähnlichen PCB geprüft werden.
Als Tierfutter vorgesehene Erzeugnisse, bei denen der
Anteil unerwünschter Stoffe die gesetzlichen
Höchstgehalte überschreitet, dürfen nicht zu
Verdünnungszwecken mit dem gleichen oder mit
anderen zur Tierernährung bestimmten Erzeugnissen
gemischt werden (Richtlinie 2002/32/EG).
Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex für die
Beschaffung frischer Bleicherde zur Ölraffination veröffentlicht, in dem ein Höchstgehalt für Dioxin und
dioxinähnliche PCB von 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-
PCB-TEQ) genannt wird.
Deodestillate aus der chemischen Raffination
dürfen nur dann in Futtermitteln verwendet
werden, wenn durch eine geeignete
Behandlung sichergestellt wurde, dass die
Dioxingehalte die Höchstgehalte der Richtlinie
2002/32 über unerwünschte Stoffe nicht
überschreiten (siehe auch FEDIOL-
Informationsblatt über behandelte
Deodestillate zur Verwendung in Futtermitteln
(Ref. 12SAF196)).
Fetthaltige Erzeugnisse aus kontinuierlichen
Raffinationsprozessen mit kombinierter
physikalischer und chemischer Raffination in
einer einzigen Anlage können für
Futtermittelzwecke verwendet werden, wenn
durch Analysen nachgewiesen wurde, dass
die Grenzwerte für Dioxin- und
Pestizidrückstände eingehalten werden.
Frische Bleicherde ist von Lieferanten zu
beziehen, die die Anforderungen der FEDIOL
nach dem Verhaltenskodex der FEDIOL für
die Beschaffung frischer Bleicherde zur
Ölraffination erfüllen.
Pestizidrück-
stände oberhalb
der Rückstands-
höchstgehalte
(RHG), d. h.
Rückstände von
C Hoch Mittel 4 Die regelmäßige Kontrolle von
Pestizidrückständen bei
Soja(bohnen) hat ergeben, dass
die Rückstände die gesetzlichen
Höchstgehalte überschreiten
können. Bei der chemischen
Die Höchstgehalte für Pestizidrückstände sind der
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen. Nach
dieser Verordnung kann ein Transferfaktor für
zugelassene Pestizide in verarbeiteten Erzeugnissen
angenommen werden, wenn die Futtermittelsicherheit
Eingehende Sojabohnen und Deodestillate
sind einer Kontrolle zu unterziehen. Wenn ein
Höchstgehalt für Pestizidrückstände
überschritten wird, sollte eine Bewertung der
Futtermittelsicherheit vorgenommen werden.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
74
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
Herbiziden,
Insektiziden,
Fungiziden oder
Rodentiziden
oberhalb der
RHG
Raffination reichern sich die
Rückstände in den Deodestillaten
an.
gewahrt wird.
In der Richtlinie
2002/32/EG über
unerwünschte
Stoffe in der
Tierernährung
genannte
Pestizidrück-
stände
C Mittel Hoch 4 Einige verbotene Pestizide können
in der Umwelt vorkommen. Die
Wahrscheinlichkeit, dass diese
Pestizide in Soja(bohnen)-Rohöl
nachgewiesen werden können, ist
jedoch sehr gering. Bei der
Raffination kann Endosulfan
teilweise in das Destillat gelangen.
Richtlinie 2002/32/EG enthält Höchstgehalte für
verschiedene Pestizidrückstände in Futtermitteln.
Deodestillate aus der chemischen Raffination
dürfen nur dann in Futtermitteln verwendet
werden, wenn durch eine geeignete
Behandlung sichergestellt wurde, dass die
Pestizidrückstände die Höchstgehalte der
Richtlinie 2002/32 über unerwünschte Stoffe
nicht überschreiten (siehe auch FEDIOL-
Informationsblatt über behandelte
Deodestillate zur Verwendung in Futtermitteln
(Ref. 12SAF196)).
Mineralöl C Mittel Mittel 3 Als Antistaubmittel verwendete
Mineralöle konzentrieren sich im
Deodestillat.
Eingehende Sojabohnen und Deodestillate
sind einer Kontrolle zu unterziehen.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
75
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
5. Hydrieren von Sojabohnenöl
GEFAHR KAT. WAHRSCHEINLICHKEIT SCHWEREGRAD RISIKOKLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Nickel C Gering Hoch 3 Nickel wird beim Hydrieren (Härten)
von Öl als Katalysator eingesetzt.
Verarbeitungshilfsstoffe, die
unmittelbar mit dem Öl in
Berührung kommen, müssen
lebens- oder
futtermittelverträglich sein.
Das gehärtete Öl ist zu filtern.
Der Nickelgehalt
gehärteter Öle liegt bei
FEDIOL-Mitgliedern
deutlich unter 20 ppm.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
76
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
A. Lagerung und Transport von Sojabohnen, von Sojabohnen-Extraktionsschrot und von Sojaschalen
GEFAHR KAT. WAHRSCHEI
NLICHKEIT
SCHWEREGRA
D
RISIKOKLA
SSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Toxine aus
Schädlingsbekämpfungsmit
teln
C Gering Hoch 3 Vergiftete Körner aus offenen Kisten können in
die Lebensmittelkette gelangen.
Das Programm zur
Schädlingsbekämpfung
muss für die
Lebensmittelkette geeignet
sein.
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchstgehalte
(RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
der RHG
C Mittel Mittel 3 Der Einsatz von Pestiziden bei Ölsaaten nach
der Ernte ist problematisch, da die Pestizide in
dem kurzen verbleibenden Zeitraum nicht
abgebaut werden können. Länder, die Ölsaaten
ausführen, verwenden Positivlisten für den
Einsatz von Pestiziden, die bei manchen Stoffen
im Widerspruch zu europäischen
Rechtsvorschriften stehen können,
insbesondere bei weichen Samen wie etwa
Sonnenblumen.
Nach der Verordnung 396/2005
ist das Inverkehrbringen von
Waren verboten, die die in den
Anhängen dieser Verordnung
genannten RHG nicht erfüllen.
Mit dem Transport und der
Lagerung von
Erzeugnissen befasste
Unternehmen müssen
Pestizide sachgemäß
einsetzen und dies
entsprechend
dokumentieren. Ansonsten
müssen sie sich
vergewissern, dass die
Pestizidrückstände beim
Transport und bei der
Lagerung die
Rückstandshöchstgehalte
der EU-Rechtsvorschriften
nicht überschreiten.
Verunreinigungen durch die
vorherige Ladung beim
Transport mit Ackerwagen,
Lastkraftwagen oder
Binnen- oder Seeschiffen
C Gering Hoch 3 Ölsaaten und Extraktionsschrot aus Ölsaaten
werden nicht mit Transportmitteln befördert, die
für den Transport von Nahrungs- oder
Futtermitteln vorgesehen sind.
Transportunternehmen
müssen Ackerwagen,
Lastkraftwagen und
Binnen- oder Seeschiffe
daher vor dem Verladen
reinigen. Vor dem
Verladen sind die
Transportmittel auf
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
77
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
Sauberkeit zu prüfen.
Verunreinigung durch
vorherige Ladung bei der
Lagerung
C Gering Hoch 3 Ölsaaten und Extraktionsschrot aus Ölsaaten
können durch frühere mykotoxinhaltige
Ladungen verunreinigt werden.
Unternehmen, die diese
Erzeugnisse lagern,
müssen die Lager daher
vor der Nutzung reinigen
und auf Sauberkeit prüfen.
Antistaubmittel bei
Soja(bohnen)
C Mittel Mittel 3 Zur Staubbekämpfung ist in den USA das
Besprühen von Soja(bohnen) mit bis zu
200 ppm Weißölen (Paraffinen) zulässig. In
Südamerika wird Soja(bohnen)öl verwendet.
Eingehende Sojabohnen
aus den USA sind einer
Kontrolle zu unterziehen.
Verunreinigung mit Melamin C Gering Mittel 2 Analytisch, wie bei Proteinen Nach Verordnung 2002/32 gilt für
Melamin in Einzelfuttermitteln ein
Höchstgehalt von 2,5 mg/kg.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
78
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
Neu
B.
Transport von zur Verwendung als Futtermittel vorgesehenen
Sojabohnenölen und von aus Sojabohnenöl hergestellten
Erzeugnissen mit Tankcontainern oder Kesselwagen,
Binnenschiffen oder Küstenschiffen (außer Seeschiffen).
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Verunreinigungen
durch vorherige
Ladung
Tankcontainer oder Kesselwagen und Binnenschiffe
C Mittel Hoch 4 Straßentankwagen und
Binnenschiffe können
zum Transport von nicht
lebens- oder
futtermittelverträglichen
Erzeugnissen (z. B. von
Petrochemikalien)
eingesetzt worden sein.
Straßentankwagen und Binnenschiffe, die
nicht für den Transport von Lebens- oder
Futtermitteln vorgesehen sind, sollten
einem validierten Reinigungsverfahren
unterzogen werden.
- Straßentankwagen,
Tankcontainer,
Kesselwagen und
Binnenschiffe nach
EU-Standards für den
Transport von
Lebensmitteln
C Gering Hoch 3 Speiseöle werden meist
mit Transportmitteln
befördert, die
ausdrücklich für
Lebensmittel vorgesehen
sind.
Nach der Verordnung (EG) Nr.
852/2004 über Lebensmittelhygiene
müssen flüssige Lebensmittel mit für
den Transport von Lebensmitteln
vorgesehenen Tankcontainern oder
Kesselwagen und Binnenschiffen
befördert werden.
FEDIOL-Kodex über Arbeitsverfahren
für den Massengut-Transport von zur
unmittelbaren Verwendung als
Lebensmittel vorgesehenen Ölen und
Fetten mit Straßentankwagen und mit
Bei vorheriger Beförderung anderer
Ladung(en) sind Prüfungen vorzunehmen,
wie im Praxisleitfaden der FEDIOL zur
Prüfung von Transportmitteln und von
Kesselauskleidungen auf
Verunreinigungen durch vorherige
Ladung(en) (Ref. 07COD143F)
beschrieben.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
79
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
Tankcontainern (Ref. 07COD138).
- Küstentanker nach
EU-Standards für den
Transport von
Lebensmitteln
C Gering Hoch 3 Bei Küstentankern zur
Beförderung von Ölen
und Fetten im
Kurzstreckenseeverkehr
in der EU muss in jedem
Fall zumindest die
unmittelbar zuvor
beförderte Ladung ein
Erzeugnis gewesen sein,
das entweder
lebensmittelverträglich ist
oder das in der EU-Liste
der zulässigen
vorherigen Ladungen der
Richtlinie 96/3/EG
aufgeführt ist.
Verhaltenskodex der FEDIOL für den
Massengut-Transport von Ölen und
Fetten in die Europäische Union oder
innerhalb der Europäischen Union
(Ref. 14COD152) (einschließlich der
Arbeitsverfahren der FOSFA).
Bei vorheriger Beförderung anderer
Ladung(en) sind Prüfungen vorzunehmen,
wie im Praxisleitfaden der FEDIOL zur
Prüfung von Transportmitteln und von
Kesselauskleidungen auf
Verunreinigungen durch vorherige
Ladung(en) (Ref. 07COD143F)
beschrieben. FOSFA-Zertifikat einer von
einem FOSFA-Mitglied anerkannten
Aufsichtsperson (Superintendent) über die
Konformität, Sauberkeit und Eignung von
Schiffstanks.
Vom Kapitän/Ersten Offizier
unterzeichnetes kombiniertes FOSFA-
Master‘s Certificate oder eine
gleichwertige Erklärung des Schiffseigners
oder eines befugten Vertreters, jeweils vor
dem Verladen und vor dem Transport der
Ladung
Verunreinigung
durch
Reinigungsmittel
- Tankcontainer oder
Kesselwagen und
Binnenschiffe
C Mittel Mittel 3 Erhöhtes Risiko an
Reinigungsstationen, an
denen Tanks sowohl für
Lebensmittel als auch für
Chemikalien gereinigt
werden.
Verhaltenskodex der FEDIOL für den
Massengut-Transport von Ölen und
Fetten in die Europäische Union oder
innerhalb der Europäischen Union
(Ref. 14COD152)
Beim Reinigen der Tanks sind bewährte
Verfahren anzuwenden.
- Küstentanker C Mittel Mittel 3 Wenn ein Küstentanker
nicht ausschließlich für
Lebens- oder Futtermittel
eingesetzt wird, besteht
ein erhöhtes Risiko.
Verhaltenskodex der FEDIOL für den
Massengut-Transport von Ölen und
Fetten in die Europäische Union oder
innerhalb der Europäischen Union
(Ref. 14COD152) (einschließlich der
Arbeitsverfahren der FOSFA).
FOSFA-Zertifikat einer von einem FOSFA-
Mitglied anerkannten Aufsichtsperson
(Superintendent) über die Konformität,
Sauberkeit und Eignung von Schiffstanks.
Vom Kapitän/Ersten Offizier
unterzeichnetes kombiniertes FOSFA-
Master‘s Certificate oder eine
gleichwertige Erklärung des Schiffseigners
oder eines befugten Vertreters, jeweils vor
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
80
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
dem Verladen und vor dem Transport der
Ladung
Erhitzen oder
Kühlen von
Flüssigkeiten aus
Anlagen
- Straßentankwagen C Gering Hoch 3 Die verwendeten
Edelstahltanks werden
mit Motorkühlwasser
beheizt, das durch ein
doppelwandiges System
(nicht durch
Rohrschlangen)
zugeführt wird.
Verhaltenskodex der FEDIOL für den
Massengut-Transport von Ölen und
Fetten in die Europäische Union oder
innerhalb der Europäischen Union (Ref.
14COD152)
Bei direkten Heizsystemen dürfen keine
Heizflüssigkeiten verwendet werden.
- Kesselwagen,
Tankschleppkähne
- - Küstentanker
C
C
Gering
Gering
Hoch
Hoch
3
3
Die Verwendung
toxischer
Heizflüssigkeiten ist
zulässig. Wegen der
verhältnismäßig geringen
Erhitzung beim Transport
besteht nur ein geringes
Risiko, dass
Heizflüssigkeiten in das
zu transportierende
Erzeugnis gelangen.
Die Verwendung
toxischer
Verhaltenskodex der FEDIOL für den
Massengut-Transport von Ölen und
Fetten in die Europäische Union oder
innerhalb der Europäischen Union
(Ref. 14COD152).
Verhaltenskodex der FEDIOL für den
Massengut-Transport von Ölen und
Fetten in die Europäische Union oder
innerhalb der Europäischen Union
(Ref. 14COD152) (einschließlich der
Heizschlangen in Kesselwagen müssen
aus Edelstahl gefertigt sein.
Wenn Heizflüssigkeiten verwendet
wurden, muss der Transportunternehmer,
der das Öl befördert, Unterlagen über
mögliche Nettoverluste vorlegen und ggf.
erforderliche Untersuchungen vornehmen.
Wenn Heizflüssigkeiten verwendet
wurden, muss der Transportunternehmer,
der das Öl befördert, Unterlagen über
mögliche Nettoverluste vorlegen und ggf.
erforderliche Untersuchungen vornehmen.
Zur Erhitzung wird heißes
Wasser oder Dampf
empfohlen.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
81
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
Heizflüssigkeiten ist
zulässig. Wegen der
verhältnismäßig geringen
Erhitzung beim Transport
besteht nur ein geringes
Risiko, dass
Heizflüssigkeiten in das
zu transportierende
Erzeugnis gelangen.
Arbeitsverfahren der FOSFA).
Fremdstoffe P Mittel Mittel 3 In einem Qualitätsplan sollte
vorgeschrieben werden, dass die
Befüllung von Straßentankwagen mit
raffinierten Ölen in einem überdachten
Bereich erfolgt.
Verunreinigung C/P/B Mittel Mittel 3 In den Herkunftsländern
der Öle kann es zu
Verunreinigungen mit
Mineralöl gekommen
sein.
FEDIOL-Kodex über Arbeitsverfahren
für den Massengut-Transport von zur
unmittelbaren Verwendung als
Lebensmittel vorgesehenen Ölen und
Fetten mit Straßentankwagen und mit
Tankcontainern (Ref. 07COD138).
Analyse aller eingehenden Partien.
Anwendung verpflichtender
Mindestanforderungen des FFEDIOL-
Kodex über Arbeitsverfahren für den
Massengut-Transport von zur
unmittelbaren Verwendung als
Lebensmittel vorgesehenen Ölen und
Fetten mit Straßentankwagen und mit
Tankcontainern, beispielsweise die
Verfügbarkeit von Informationen über die
Route der Lkws und den Standort beim
Verschließen des Tanks
(Ref. 07COD138).
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
82
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
C. Lagerung von Sojabohnenöl
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Verunreinigungen infolge
fehlender Trennung
(Verunreinigung aus
vorherigen Ladungen, falsche
Verbindungen, Verwendung
gemeinsamer Ausrüstung und
Anlagen)
C Gering Hoch 3 Diese Risikoeinstufung betrifft Lager, in denen
sowohl Chemikalien als auch pflanzliche Öle
gelagert werden. Ein geringeres Risiko besteht,
wenn das Tanklager die vom Transport im
Seeverkehr bis zur Lagerung pflanzlicher Öle
maßgebliche EU-Liste der zulässigen
vorherigen Ladungen berücksichtigt. Das
geringste Risiko besteht dann, wenn die
pflanzlichen Öle in Tanks gelagert werden, die
ausdrücklich für die Lagerung von
Lebensmitteln vorgesehen sind.
Lager in der EU, in denen Öle
und Fette zur Verwendung als
Lebensmittel gelagert werden,
sind verpflichtet, die HACCP-
Grundsätze zu
berücksichtigen (Verordnung
(EG) Nr. 852/2004).
Die Verwendung von
Lagertanks ist ausschließlich
auf die Lagerung von Lebens-
oder Futtermitteln zu
beschränken. Ansonsten
müssen bei Lagertanks, die
für den Transport im
Seeverkehr vorbereitet
wurden, zumindest die
Rechtsvorschriften der EU
über vorherige Ladungen
berücksichtigt werden
(Richtlinie 96/3/EG).
Verunreinigung durch
Reinigungsmittel
C Gering Hoch 3 Diese Risikoeinstufung betrifft Lager, in denen
sowohl Chemikalien als auch pflanzliche Öle
gelagert werden. Dort wird möglicherweise auf
den Einsatz von Reinigungsmitteln verzichtet,
die zur Verwendung in der
Lebensmittelindustrie geeignet wären. Bei
Tanklagern in der EU, die die HACCP-
Grundsätze anwenden und die pflanzliche Öle
und Chemikalien getrennt lagern, ist das Risiko
der Verwendung ungeeigneter
Reinigungsmittel sehr gering.
Reinigungsmittel müssen zur
Verwendung in der
Lebensmittelindustrie
geeignet sein.
Lösungsmittel aus
Beschichtungen
C Gering Hoch 3 Lösungsmittel aus neuen Beschichtungen
können zunächst in das Öl und beim
Raffinieren schließlich in die Fettsäuredestillate
gelangen.
Die Erzeugnisse müssen in
Edelstahltanks befördert
werden, bzw. bei Verwendung
von Tanks mit neuen
Beschichtungen dürfen
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
83
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
Fettsäuredestillate nicht als
Futtermittel verwendet
werden.
Heizflüssigkeiten aus
defekten Anlagen und
Ausrüstungen
C Gering Hoch 3 Die Verwendung toxischer Heizflüssigkeiten ist
zulässig. Wegen der verhältnismäßig geringen
Erhitzung bei der Lagerung besteht nur ein
geringes Risiko, dass Heizflüssigkeiten in das
zu transportierende Erzeugnis gelangen.
Wenn Heizflüssigkeiten
verwendet wurden, muss der
Lagerhalter Unterlagen über
mögliche Nettoverluste
vorlegen und ggf.
erforderliche Untersuchungen
vornehmen.
Zur Erhitzung wird
heißes Wasser oder
Dampf empfohlen.
Missbräuchliche
Verwendung von
Zusatzstoffen
C Gering Hoch 3 Zusatzstoffe, die bei Ölen zulässig sind, die als
Lebensmittel verwendet werden sollen,
anschließend aber als Futtermittel zum Einsatz
kommen (oder umgekehrt), obwohl sie für
diese Verwendung möglicherweise nicht
zugelassen wurden.
Verständigen Sie sich auf
eindeutige Spezifikationen für
die Verwendung von
Zusatzstoffen.
Verunreinigung mit
Mineralöl
Gering Hoch 3 Mögliche Verunreinigungen durch Mineralöl In
den Ursprungsländern. Infolge stärkerer
Kontrollen hat sich das Risiko von
Verunreinigungen verringert.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
84
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
D. Transport von Sojabohnenöl mit Seeschiffen
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Verunreinigung beim
Transport
- Verunreinigungen durch
vorherige Ladungen, die in
den betreffenden Tanks
oder Leitungen befördert
wurden
C Mittel Mittel 3 Bei Seeschiffen zum Transport von zum
Verzehr vorgesehenen Ölen und Fetten in die
EU muss in jedem Fall zumindest die
unmittelbar zuvor beförderte Ladung ein
Erzeugnis gewesen sein, das entweder
lebensmittelverträglich ist oder das in der EU-
Liste der zulässigen vorherigen Ladungen der
Richtlinie 96/3/EG aufgeführt ist.
Nach Richtlinie 96/3/EG (Abweichung
von der Verordnung (EG)
Nr. 852/2004) sind die vorherigen
Ladungen zu prüfen.
Nach FOSFA-Verträgen sind Verkäufer
beim Transport von Ölen und Fetten im
Seeverkehr verpflichtet, den Käufer
über die drei letzten vorherigen
Ladungen zu informieren.
Verhaltenskodex der FEDIOL für den
Massengut-Transport von Ölen und
Fetten in die Europäische Union oder
innerhalb der Europäischen Union
(Ref. 14COD152) (einschließlich der
Arbeitsverfahren der FOSFA).
Die EU hat den Transport von als
Futtermitteln vorgesehenen Ölen und
Fetten im Seeverkehr nicht geregelt.
FOSFA-Zertifikat einer von
einem FOSFA-Mitglied
anerkannten
Aufsichtsperson
(Superintendent) über die
Konformität, Sauberkeit
und Eignung von
Schiffstanks.
Vom Kapitän/Ersten
Offizier unterzeichnetes
kombiniertes FOSFA-
Master‘s Certificate oder
eine gleichwertige
Erklärung des
Schiffseigners oder eines
befugten Vertreters,
jeweils vor dem Verladen
und vor dem Transport der
Ladung
Die Verwendung eigener
Leitungen zum Beladen
und Entladen.
- Verunreinigung durch
Reinigungsmittel
C Gering Hoch 3 In der Regel halten Seeverkehrsunternehmen
bewährte Verfahren ein.
Das Logbuch des Schiffs
ist zu prüfen.
Lösungsmittel aus
Beschichtungen
C Gering Hoch 3 Lösungsmittel aus neuen Beschichtungen
können zunächst in das Öl und beim
Raffinieren schließlich in die Fettsäuredestillate
gelangen.
Die Erzeugnisse müssen
in Edelstahltanks befördert
werden, bzw. bei
Verwendung von Tanks
Lösungsmittel aus
Beschichtungen
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
85
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Soja(bohnen)-
Extraktionsschrot und aus Sojaöl
mit neuen Beschichtungen
dürfen Fettsäuredestillate
nicht als Futtermittel
verwendet werden.
Heizflüssigkeiten aus
Anlagen und
Ausrüstungen
C Gering Hoch 3 Die Verwendung toxischer Heizflüssigkeiten ist
zulässig. Wegen der verhältnismäßig geringen
Erhitzung beim Transport besteht nur ein
geringes Risiko, dass Heizflüssigkeiten in das
zu transportierende Erzeugnis gelangen.
Verhaltenskodex der FEDIOL für den
Massengut-Transport von Ölen und
Fetten in die Europäische Union oder
innerhalb der Europäischen Union
(einschließlich der Arbeitsverfahren der
FOSFA).
Wenn Heizflüssigkeiten
verwendet wurden, muss
der Transportunternehmer,
der das Öl befördert,
Unterlagen über mögliche
Nettoverluste vorlegen und
ggf. erforderliche
Untersuchungen
vornehmen.
Zur Erhitzung wird heißes
Wasser oder Dampf
empfohlen.
Hydrauliköle aus
tragbaren Pumpen
C Gering Hoch 3 Hydrauliköle aus tragbaren Pumpen können
toxisch sein.
Es sind tragbare Pumpen
zu verwenden, bei denen
der Hydraulikmotor klar
von der Pumpe getrennt
ist. Ansonsten müssen
lebensmittelverträgliche
Hydrauliköle verwendet
werden.
Wenn der Hydraulikmotor
mit der Pumpe verbunden
ist, kann es bei defekten
Dichtungen zu einem
unerwünschten Übergang
von Hydrauliköl in das
pflanzliche Öl kommen.
Verunreinigung mit
Mineralöl
Gering Hoch 3 Mögliche Verunreinigungen durch Mineralöl In
den Ursprungsländern. Infolge stärkerer
Kontrollen hat sich das Risiko von
Verunreinigungen verringert.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
86
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
EU-FUTTERMITTEL-INDUSTRIE
INNERHALB DER EU
(3) Zerkleinern von Sonnenblumenkernen
Schalen
Gebrauchte
Bleicherde
(3.2) Herstellung von Rohlecithinen (Schleimstoffe)
(B) Transport
Lagerung
(3.1) Herstellung von Rohöl
(3.3) Herstellung von Sonnenblumen-Extraktionsschrot
Sonnenblumen-
Fettsäuredestillate
Saure
Sonnenblumenöle
Sonnenblumenschalen
(A) Transport
(A) Transport
Rohlecithine
(3.3) Herstellung von Schalen
(A) Transport
Entschleimtes
Sonnenblumen-Rohöl
(D) Transport mit
Seeschiffen
Sonnenblumen-Extraktionsschrot
(4.4) Herstellung
von Sonnenblum
en-Deodestillate
n
(B) Transport
Mischung (C) Lagerung
(B) Transport
(C) Lagerung
(B) Transport (C) Lagerung
(1) Anbau der
Sonnenblumensaat
Sonnenblumenkerne
Getrocknete Sonnenblumenkerne
(2) Trocknen in der Primärproduktion
(Sem
i-Bat
ch-
Raf
finat
ion)
(4.1)
Herstellung von raffiniertem
Sonnenblumenöl
(4.2) Herstellung von Sonnenblumen-
Fettsäure-destillaten
(4.3) Herstellung von sauren
Sonnenblumenölen
(4.4) Herstellung von Sonnenblumen-Deodestillaten
Entschleimtes
Sonnenblumen-Rohöl
(4) Raffination
Lagerung
Wachs
Filterhilfs-
stoffe
Seifen-
stock Gebrauchte
Bleicherde
Sonnenbl.-Deodestillate
Sonnenblumenöl, raffiniert
(B) Transport
Filterhilfs-
stoffe
(Sem
i-Bat
ch-
Raf
finat
ion)
(D) Transport mit
Seeschiffen
AUSSERHALB DER EU
Ablaufdiagramm der Produktionskette für Erzeugnisse aus Sonnenblumenöl zur Verwendung als
Futtermittel
in der EU
(3) Zerkleinern von Sonnenblumenkernen
Schalen
en
Schalen (3.1) Herstellung von Rohöl und Schleimstoffen
(3.2) Herstellung von Sonnenblumen-Extraktionsschrot
Anbau der Sonnenblumensaat
Sonnenblumenkerne
Getrocknete Sonnenblumenkerne
(A) Transport Lagerung
Trocknen in der Primärproduktion
Rohlecithine
(3.3) Herstellung von Schalen
Die eingeklammerten
Buchstaben beziehen sich auf
die folgenden
Seiten.
(4.1) Herstellung von
raffiniertem Sonnenblumenöl
(4.2) Herstellung von Sonnenblumen-Fettsäuredestillat
en
(4.3) Herstellung von sauren
Sonnenblumenölen
(4) Raffination Sonnenblumen-
Deodestillate
Sonnenblumen-
Fettsäuredestillate
Saure
Sonnenblumenöle
Wachs Seifen stock
Sonnenblumen-
Extraktionsschrot
Sonnenblumenschalen
(4.4) Herstellung von Sonnenblumen-
Deodestillaten
Raffiniertes
Sonnenblumenöl
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
87
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
7. Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
1. Anbau der Sonnenblumensaat*
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchstgehalte
(RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
der RHG
C Drittländer, die Sonnenblumenkerne
ausführen (z. B. Argentinien), verwenden
Positivlisten für den Einsatz von Pestiziden
beim Anbau, die bei manchen Stoffen im
Widerspruch zu europäischen
Rechtsvorschriften zu Pestizidrückständen
stehen können. Bei Sonnenblumenkernen
ist die Verwendung von Pestiziden nach
der Ernte offenbar problematischer als vor
der Ernte.
Nach der Verordnung (EG)
Nr. 396/2005 ist das
Inverkehrbringen von Waren
verboten, die die in den
Anhängen genannten RHG
nicht erfüllen. In Anhang I der
Verordnung (EG)
Nr. 178/2006 werden die
Lebens- und
Futtermittelerzeugnisse
genannt, bei denen bestimmte
Rückstandsgehalte an
Pestiziden nicht überschritten
werden dürfen. Die Anhänge
II, III und IV der Verordnung
149/2008 enthalten die RHG
für die in Anhang I genannten
Erzeugnisse.
Phytotoxine C Sonnenblumenkerne können
Unkrautsamen von Datura Stramonium
enthalten. Dies gilt besonders für
Frankreich.
Zur Kontrolle wird eine
Sichtprüfung der
Sonnenblumenkerne
empfohlen.
* Die Bewertung von außerhalb der EU liegenden Risiken würde den Rahmen dieses Dokuments sprengen. Weitere Informationen siehe Methodikdokument Abschnitt 2.3.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
88
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
2. Trocknen von Sonnenblumenkernen in der Primärproduktion*
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Durch Trocknen
verursachte
Verunreinigungen
Dioxin C Beim Verbrennen von Abfällen
können Dioxine freigesetzt werden.
Bislang lagen die in Ölmühlen
gemessenen Dioxingehalte bei
Sonnenblumen-Rohöl unterhalb
der Nachweisgrenze.
Verhaltenskodex zur
Verhütung und Verringerung
der Kontamination von
Lebens- und Futtermitteln mit
Dioxinen und dioxinähnlichen
PCB (Codex-Alimentarius-
Standard CAC/RCP 62-2006)
In bewährten Herstellungsverfahren wird der Einsatz von Brennstoffen empfohlen, aus denen keine Dioxine und keine dioxinähnlichen Verbindungen und keine sonstigen schädlichen Verunreinigungen freigesetzt werden.
Zur direkten Erhitzung sollten geeignete Brenner verwendet werden. Die Überwachung wird als erforderlich betrachtet, um sicherzustellen, dass beim Trocknen oder Erhitzen keine größeren Mengen an Dioxinen und dioxinhaltigen PCB freigesetzt werden. Beim direkten Trocknen dürfen keine Abfallprodukte als Brennstoff eingesetzt werden.
Einzelfuttermittel aus Sonnenblumenkernen müssen die Grenzwerte der Richtlinie 2002/32/EG für Dioxin und dioxinhaltige PCB erfüllen.
* Die Bewertung von außerhalb der EU liegenden Risiken würde den Rahmen dieses Dokuments sprengen. Weitere Informationen siehe Methodikdokument Abschnitt 2.3.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
89
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
Betriebsmittel und Anlagen: Zerkleinern von Sonnenblumenkernen, Raffination und Verarbeitung des Öls.
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Hydrauliköle oder
Schmiermittel der Anlagen
C Gering Hoch 3 Hydrauliköle und Schmiermittel können
toxische Verbindungen enthalten.
Das Präventivprogramm sollte gewährleisten, dass die Kontamination von Erzeugnissen mit nicht lebensmittelverträglichen Hydraulikölen oder Schmiermitteln vermieden wird und dass das Risiko einer Kontamination der Erzeugnisse mit lebensmittelverträglichen Hydraulikölen und Schmiermitteln minimiert wird. Im Rahmen des Präventivprogramms könnte die Erfassung der verwendeten Mengen vorgesehen werden.
Verunreinigungen in
Wasser wie
Perfluoroktansulfonsäure
(PFOS) und
Perfluoroctansäure (PFOA)
C Gering Mittel 2 Beim Zerkleinern und bei der Raffination wird
Wasser verwendet.
Bei der Herstellung von
Futtermitteln ist Wasser in
Lebensmittelqualität nach
Maßgabe von
Verordnung 183/2005 zu
verwenden.
Reinigungsmittel und
Kesselchemikalien
C Mittel Mittel 3 Reinigungsmittel und Dampf (unter
Verwendung von Kesselchemikalien) kommen
mit den Erzeugnissen in Berührung.
Im Produktionssystem
verwendete Reinigungsmittel
sollten ausgespült werden.
Reinigungsmittel und
Kesselchemikalien müssen
zur Verwendung in der
Lebensmittelindustrie
geeignet sein.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
90
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
Heizflüssigkeiten aus
Anlagen und Ausrüstungen
C Mittel Hoch 4 Unternehmen, die nicht der FEDIOL
angehören, können weiterhin Heizflüssigkeiten
verwenden.
Nach dem Verhaltenskodex
der FEDIOL zur Erhitzung von
Speiseölen während der
Verarbeitung ist die
Verwendung von
Heizflüssigkeiten nicht
zulässig.
Zur Erhitzung sind heißes
Wasser oder Dampf zu
verwenden. Ansonsten sollte
ein Kontrollmechanismus
gewährleisten, dass eine
Kontamination der
Erzeugnisse mit
Heizflüssigkeiten
ausgeschlossen ist.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
91
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
3. Zerkleinern von Sonnenblumenkernen
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Toxine aus
Schädlingsbekämpfungsmit
teln
C Gering Hoch 3 Vergiftete Körner aus offenen
Kisten können in die
Lebensmittelkette gelangen.
Das Programm zur
Schädlingsbekämpfung muss für die
Lebensmittelkette geeignet sein.
Toxische
Hexanverbindungen
(z. B. Benzol)
C Gering Hoch 3 In der Industrie verwendetes
Hexan kann toxische
Verbindungen enthalten.
In Richtlinie 2009/32/EG
werden die Reinheitskriterien
für die Verwendung von
Hexan beim Zerkleinern von
Ölsaaten beschrieben.
In jedem Fall ist Hexan in
Lebensmittelqualität zu verwenden.
Fremdstoffe wie Glas, Holz
und Metalle
P Mittel Mittel 3 Fremdstoffe können vorhanden
sein.
Die Abtrennung von Fremdstoffen
sollte durch ein geeignetes System
sichergestellt werden.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
92
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
3.1 Herstellung von Rohöl
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Verunreinigungen durch
Filterhilfsstoffe
C Gering Hoch 3 Mit dem Rohöl können
Verunreinigungen aus den
Filterhilfsstoffen ausgewaschen
werden.
Daher sind für die
Lebensmittelindustrie geeignete
Filterhilfsstoffe zu verwenden.
Mineralöle aus einem
defekten
Rückgewinnungssystem
C Mittel Mittel 3 Zur Rückgewinnung von Hexan
werden lebensmittelverträgliche
Mineralöle mit niedriger bis mittlerer
Viskosität verwendet. Es liegt im
Interesse der Ölmühlenbetreiber,
möglichst viel Hexan
zurückzugewinnen, um das
Rückgewinnungssystem instand zu
halten.
Das Mineralöl des
Rückgewinnungssystems muss
lebensmittelverträglich sein. Das
Präventivprogramm sollte
gewährleisten, dass die Kontamination
von Erzeugnissen mit nicht
lebensmittelverträglichen
Hydraulikölen oder Schmiermitteln
vermieden und das Risiko einer
Kontamination der Erzeugnisse mit
lebensmittelverträglichen
Hydraulikölen und Schmiermitteln
minimiert wird. Im Rahmen des
Präventivprogramms könnte die
Erfassung der verwendeten Mengen
vorgesehen werden.
In den
niederländischen
GMP-Standards wird
der Gehalt an C(10-40)
bei Sonnenblumenölen
und Nebenprodukten
der Raffination auf
1000 mg/kg begrenzt.
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchstgehalte
(RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
der RHG
C Gering* Mittel 2 Durch regelmäßige Überwachung
von Sonnenblumenkernen auf
Pestizidrückstände wird
nachgewiesen, dass die Rückstände
unter den gesetzlichen
Höchstgehalten liegen.
In Drittländern gelten andere RHG
als in der EU.
Die Höchstgehalte für
Pestizidrückstände sind der
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu
entnehmen.
Nach dieser Verordnung kann ein
Verarbeitungsfaktor für Pestizide in
verarbeiteten Erzeugnissen
angenommen werden, wenn die
Lebensmittelsicherheit gewahrt wird.
Die FEDIOL (Standpunkt
11SAF181) gelangte zu dem
*Je nach Ursprung der
Sonnenblumenkerne
besteht eine mittlere
Wahrscheinlichkeit
dafür, dass die RHG
für bestimmte
Pestizidrückstände
überschritten werden.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
93
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
Schluss, dass angesichts des
durchschnittlichen Ölgehalts von
Sonnenblumenkernen (40-45 %) für
die Festlegung der RHG von
Sonnenblumenöl ein
Verarbeitungsfaktor von 2,5
angenommen werden sollte.
FEDIOL-Vertrag zum Einkauf von
Sonnenblumenkernen aus der
Schwarzmeerregion (u. a. mit einer
Bestimmung über die Konformität
mit den EU-Rechtsvorschriften über
Rückstandshöchstgehalte).
In der Richtlinie 2002/32/EG
über unerwünschte Stoffe
in der Tierernährung
genannte
Pestizidrückstände
C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene Pestizide können in
der Umwelt vorkommen. Die
Wahrscheinlichkeit, dass diese
Pestizide in Sonnenblumen-Rohöl
nachgewiesen werden können, ist
jedoch sehr gering.
Richtlinie 2002/32/EG enthält
Höchstgehalte für verschiedene
Pestizidrückstände in Futtermitteln.
Hexanrückstände im Rohöl
nach der Rückgewinnung
C Hoch Gering 3 Nach der Öl-Extraktion mithilfe von
Hexan und der anschließenden
Rückgewinnung des Hexans aus
dem Öl verbleiben im Rohöl Spuren
von Hexan.
Nach der Verordnung (EG)
Nr. 767/2009 über das
Inverkehrbringen von Futtermitteln
müssen Einzelfuttermittel frei von
herstellungsbedingten chemischen
Verunreinigungen und von
Verarbeitungshilfsstoffen sein,
sofern nicht im Katalog ein
bestimmter Höchstgehalt festgelegt
ist. Im Katalog der Einzelfuttermittel
(Verordnung (EU) Nr. 68/2013)
werden die Höchstgehalte der
betreffenden chemischen
Verunreinigungen auf 0,1 %
(1000 ppm) beschränkt.
Toxikologische
Bewertungen haben
ergeben, dass Rohöl
mit Hexangehalten bis
zu 1000 ppm
unbedenklich ist.
Die FOSFA nimmt
einen Flammpunkt von
121 °C als Grenzwert
für die Sicherheit beim
Transport und bei der
Lagerung an.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
94
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
3.2 Herstellung von Rohlecithinen
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Mineralöle aus einem
defekten
Rückgewinnungssystem
C Mittel Hoch 3 Zur Rückgewinnung von Hexan
werden lebensmittelverträgliche
Mineralöle mit mittlerer
Viskosität verwendet. Es liegt im
Interesse der
Ölmühlenbetreiber, möglichst
viel Hexan zurückzugewinnen,
um das Rückgewinnungssystem
instand zu halten.
Das Mineralöl des
Rückgewinnungssystems
muss lebensmittelverträglich
sein. Das Präventivprogramm
sollte gewährleisten, dass die
Kontamination von
Erzeugnissen mit nicht
lebensmittelverträglichen
Hydraulikölen oder
Schmiermitteln vermieden
und das Risiko einer
Kontamination der
Erzeugnisse mit
lebensmittelverträglichen
Hydraulikölen und
Schmiermitteln minimiert wird.
Im Rahmen des
Präventivprogramms könnte
die Erfassung der
verwendeten Mengen
vorgesehen werden.
In den niederländischen GMP-
Standards wird der Gehalt an
C(10-40) bei Sonnenblumenölen
und Nebenprodukten der
Raffination auf 1000 mg/kg
begrenzt.
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchstgehalte
(RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
der RHG
C Gering* Mittel 2 Durch regelmäßige
Überwachung von
Sonnenblumenkernen auf
Pestizidrückstände wird
nachgewiesen, dass die
Rückstände unter den
gesetzlichen Höchstgehalten
liegen.
Die Höchstgehalte für Pestizidrückstände
sind der Verordnung (EG) Nr. 396/2005
zu entnehmen. Nach der Verordnung
kann ein Verarbeitungs-
/Konzentrationsfaktor für Pestizide in
verarbeiteten Erzeugnissen
angenommen werden, wenn die
Lebensmittelsicherheit gewahrt wird.
*Je nach Ursprung der
Sonnenblumenkerne besteht
eine mittlere
Wahrscheinlichkeit dafür, dass
die RHG für bestimmte
Pestizidrückstände
überschritten werden.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
95
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
In Drittländern gelten andere
RHG als in der EU.
FEDIOL-Vertrag zum Einkauf von
Sonnenblumenkernen aus der
Schwarzmeerregion (u. a. mit einer
Bestimmung über die Konformität mit den
EU-Rechtsvorschriften über
Rückstandshöchstgehalte).
In der Richtlinie 2002/32/EG
über unerwünschte Stoffe
in der Tierernährung
genannte
Pestizidrückstände
C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene Pestizide
können in der Umwelt
vorkommen. Die
Wahrscheinlichkeit, dass diese
Pestizide in Sonnenblumen-
Rohöl nachgewiesen werden
können, ist jedoch sehr gering.
Richtlinie 2002/32/EG enthält
Höchstgehalte für verschiedene
Pestizidrückstände in Futtermitteln.
Hexanrückstände im Rohöl
nach der Rückgewinnung
C Hoch Gering 3 Nach der Öl-Extraktion mithilfe
von Hexan und der
anschließenden Rückgewinnung
des Hexans aus dem Öl
verbleiben im Rohöl Spuren von
Hexan.
Nach der Verordnung (EG) Nr. 767/2009
über das Inverkehrbringen von
Futtermitteln müssen Einzelfuttermittel
frei von herstellungsbedingten
chemischen Verunreinigungen und von
Verarbeitungshilfsstoffen sein, sofern
nicht im Katalog ein bestimmter
Höchstgehalt festgelegt ist. Im Katalog
der Einzelfuttermittel (Verordnung (EU)
Nr. 68/2013) werden die Höchstgehalte
der betreffenden chemischen
Verunreinigungen auf 0,1 % (1000 ppm)
beschränkt.
Toxikologische Bewertungen
haben ergeben, dass
Einzelfuttermittel mit
Hexangehalten bis zu
1000 ppm unbedenklich sind.
Die FOSFA nimmt einen
Flammpunkt von 121 °C als
Grenzwert für die Sicherheit
beim Transport und bei der
Lagerung an.
Krankheitserreger B Gering Mittel 2 Wachstum von
Mikroorganismen infolge der
Kondensation von Wasserdampf
aus Rohlecithinen.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
96
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
3.3 Herstellung von Sonnenblumen-Extraktionsschrot
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Dioxin aus Trennmitteln C Gering Hoch 3 Trennmittel sind mineralischen Ursprungs
und können daher von Natur aus Dioxin
enthalten. Dioxin ist für Menschen und
Tiere giftig.
In Verordnung (EG)
Nr. 2439/1999 werden die
Qualitätskriterien für
Trennmittel beschrieben.
In jedem Fall sind für Futtermittel
unbedenkliche Trennmittel zu beziehen.
Salmonellen B Hoch Hoch 4 Salmonellen stellen im Hinblick auf die
mikrobiologische Verunreinigung von
Futtermitteln eine erhebliche Gefahr dar.
Sie sind in der Umwelt weit verbreitet, und
jedes einzelne Glied der
Lebensmittelkette, von den Erzeugern bis
zu den Verbrauchern, spielt eine Rolle bei
der Reduzierung des Risikos der
Schädigung von Menschen und Tieren.
Gemeinsam mit drei weiteren
Vereinigungen, die Lieferanten und
Verbraucher von Futtermitteln vertreten,
(FEFAC, COCERAL und COPA-
COGECA) hat die FEDIOL die
Verantwortung für die Herausgabe eines
Branchenleitfadens übernommen, der den
Unternehmen helfen soll, die Gefährdung
durch Salmonellen zu reduzieren. Im Juni
2011 wurden die „Common principles for
the management of the Salmonella risk in
the feed chain“ (Gemeinsame Grundsätze
für die Bewältigung des
Salmonellenrisikos in der
Lebensmittelkette) veröffentlicht. Der
Europäische Leitfaden für eine gute Praxis
bei der industriellen Herstellung sicherer
Einzelfuttermittel wurde unter
Berücksichtigung dieser Grundsätze
geändert.
FEDIOL, FEFAC,
COCERAL, COPA-
COGECA: „Common
principles for the
management of the
Salmonella risk in the feed
chain“ (Gemeinsame
Grundsätze der FEDIOL,
der FEFAC, des COCERAL
und des COPA-COGECA
für die Bewältigung des
Salmonellenrisikos in der
Lebensmittelkette).
FEDIOL-Empfehlung zum
Feuchtegehalt von
Raps/Rübsen- und
Sonnenblumen-
Extraktionsschrot.
Das Präventivprogramm für
Unternehmer soll folgende Maßnahmen
umfassen:
a) Schutz von Einzelfuttermitteln vor
Verunreinigungen bei der Verarbeitung
und bei der Lagerung z. B. durch
geschlossene Systeme und geeignete
Hygienepraktiken bzw. ggf. durch
Abtrennung von Räumlichkeiten als
Hygienezonen.
b) Zeit- und Temperaturkontrollen beim
Desolventiser-Toaster (DT).
c) Feuchtekontrollen des
Extraktionsschrots/Kuchens.
Die FEDIOL empfiehlt für
Sonnenblumen-Extraktionsschrot einen
Feuchtegehalt von max. 12,5 %.
Wenn das Überwachungssystem in
Einzelfuttermittel-Enderzeugnissen
Salmonellen erkennt, kommen folgende
Maßnahmen in Betracht:
o Serotypisierung und Rückverfolgung zur Bestimmung des Ursprungs der Verunreinigung;
o Überprüfung der
Der Unternehmer führt
eine Überwachung der
Fertigungslinie mit
Probenahmen aus der
gesamten Linie ein – ab
dem Zeitpunkt, zu dem
das Erzeugnis den DT
verlässt, über die
Zuführung in das
Lagersilo bis zum
Ausladebereich.
Der Unternehmer muss
aufgrund seines
Datenmaterials
realistische Ziele für die
Reduzierung der
Verunreinigung seines
Extraktionsschrots bzw.
seiner Kuchen durch
Salmonellen setzen.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
97
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
Verarbeitungsbedingungen und relevanter Präventivprogramme;
o Zusätzliche Reinigung von Lagerräumen und -behältnissen und von Fahrzeugen (soweit vorhanden);
o Zusätzliche Reinigung von Anlagen und Ausrüstung
o Überprüfung früherer Kontrollergebnisse;
o Möglicherweise weitere Schulungen bzw. Änderungen an Prozessen oder Verfahren;
Chemische Behandlung, um die
Salmonellenbelastung auf ein
annehmbares Niveau zu reduzieren;
Dioxin aus gebrauchter
Bleicherde
C Gering Hoch 3 Bleicherde ist mineralischen Ursprungs
und kann von Natur aus Dioxin enthalten.
Dioxin ist für Menschen und Tiere giftig.
In Richtlinie 2002/32/EG
werden die Höchstgehalte
für Dioxin in
Einzelfuttermitteln
pflanzlichen Ursprungs auf
0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-
TEQ) und die Summe von
Verunreinigungen mit
Dioxinen und
dioxinähnlichen PCB auf
1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-
PCB-TEQ) festgelegt.
Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex für die
Beschaffung frischer
Bleicherde zur Ölraffination veröffentlicht, in dem ein
Höchstgehalt für Dioxin und
dioxinähnliche PCB von
1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-
PCB-TEQ) genannt wird.
Frische Bleicherde ist von Lieferanten
zu beziehen, die die Anforderungen der
FEDIOL nach dem Verhaltenskodex der
FEDIOL für die Beschaffung frischer
Bleicherde zur Ölraffination erfüllen.
Das betreffende Risiko
besteht nur bei
integrierten
Ölmühlen/Ölraffinerien.
Mykotoxine C Gering Hoch 3 Aufgrund unzureichender Trocknung von
Sonnenblumenkernen
Mykotoxingehalt des Sonnenblumen-
Extraktionsschrots kontrollieren.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
98
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
Calcium C Mittel Hoch 4 Beim Zerkleinern konzentriert sich
Cadmium im Extraktionsschrot. Je nach
geografischem Ursprung der
Sonnenblumenkerne besteht das Risiko,
dass die Cadmiumgehalte des
Extraktionsschrots die Höchstgrenzen
überschreiten. Düngemittel aus
minderwertigem Phosphor können hohe
Cadmiumanteile enthalten.
In Richtlinie 2002/32/EG
wird der Cadmiumgehalt in
Einzelfuttermitteln
pflanzlichen Ursprungs auf
1 ppm beschränkt.
Je nach Ursprung sind die Partien der
eingehenden Sonnenblumenkerne zu
kontrollieren.
Das Risiko einer
Verunreinigung besteht
bei Erzeugnissen aus
bestimmten
geografischen Regionen.
Hexanrückstände C Hoch Gering 3 Extraktionsschrot aus Ölsaaten enthält
Hexanrückstände.
Nach der Verordnung (EG)
Nr. 767/2009 über das
Inverkehrbringen von
Futtermitteln müssen
Einzelfuttermittel frei von
herstellungsbedingten
chemischen
Verunreinigungen und von
Verarbeitungshilfsstoffen
sein, sofern nicht im
Katalog ein bestimmter
Höchstgehalt festgelegt ist.
Im Katalog der
Einzelfuttermittel
(Verordnung (EU)
Nr. 68/2013) werden die
Höchstgehalte der
betreffenden chemischen
Verunreinigungen auf 0,1 %
(1000 ppm) beschränkt.
Toxikologische
Bewertungen haben
ergeben, dass
Hexangehalte bis zu
1000 ppm in
Extraktionsschrot aus
Ölsaaten unbedenklich
sind.
OVID, der Verband der
ölsaatenverarbeitenden
Industrie in Deutschland,
hat ein
Sicherheitsdatenblatt
herausgegeben, in dem
zur Verhütung von
Explosionen während
des Transports auf
Binnenschiffen für
Sonnenblumen-
Extraktionsschrot ein
Höchstgehalt von
300 ppm Hexan genannt
wird.
Arsen C Gering Mittel 2 In Spanien wurden Verunreinigungen von
Sonnenblumenkernen mit Arsen
festgestellt.
Datura Stramonium B Gering* Mittel 2 In Richtlinie 2002/32/EG
wird der Höchstgehalt an
*Je nach Ursprung der
Sonnenblumenkerne
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
99
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
Datura Stramonium in
Einzelfuttermitteln auf
1000 ppm beschränkt.
besteht eine mittlere
Wahrscheinlichkeit dafür,
dass die RHG für Datura
Stramonium
überschritten werden.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
100
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
3.4 Entfernen von Sonnenblumenschalen
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Salmonellen B Hoch Hoch 4 Salmonellen stellen im Hinblick auf die
mikrobiologische Verunreinigung von Futtermitteln
eine erhebliche Gefahr dar. Sie sind in der Umwelt
weit verbreitet, und jedes einzelne Glied der
Lebensmittelkette, von den Erzeugern bis zu den
Verbrauchern, spielt eine Rolle bei der Reduzierung
des Risikos der Schädigung von Menschen und
Tieren. Gemeinsam mit drei weiteren
Vereinigungen, die Lieferanten und Verbraucher von
Futtermitteln vertreten, (FEFAC, COCERAL und
COPA-COGECA) ist die FEDIOL ihrer
Verantwortung nachgekommen und hat im Juni
2011 die „Common principles for the management
of the Salmonella risk in the feed chain“
(Gemeinsame Grundsätze für die Bewältigung des
Salmonellenrisikos in der Lebensmittelkette)
veröffentlicht. Der Europäische Leitfaden für eine
gute Praxis bei der industriellen Herstellung sicherer
Einzelfuttermittel wurde unter Berücksichtigung
dieser Grundsätze geändert.
FEDIOL, FEFAC, COCERAL,
COPA-COGECA: „Common
principles for the
management of the
Salmonella risk in the feed
chain“ (Gemeinsame
Grundsätze der FEDIOL, der
FEFAC, des COCERAL und
des COPA-COGECA für die
Bewältigung des
Salmonellenrisikos in der
Lebensmittelkette).
Das Präventivprogramm für
Unternehmer soll folgende
Maßnahmen umfassen:
a) Schutz von Einzelfuttermitteln vor
Verunreinigungen bei der
Verarbeitung und bei der Lagerung
z. B. durch geschlossene Systeme
und geeignete Hygienepraktiken
bzw. ggf. durch Abtrennung von
Räumlichkeiten als Hygienezonen.
b) Kontrolle des Feuchtegehalts
Wenn das Überwachungssystem in
Einzelfuttermittel-Enderzeugnissen
Salmonellen erkennt, kommen
folgende Maßnahmen in Betracht:
o Serotypisierung und Rückverfolgung zur Bestimmung des Ursprungs der Verunreinigung;
o Überprüfung der Verarbeitungsbedingungen und relevanter Präventivprogramme;
o Zusätzliche Reinigung von Lagerräumen und -behältnissen und von Fahrzeugen (soweit vorhanden);
o Zusätzliche Reinigung von Anlagen und Ausrüstung
o Überprüfung früherer Kontrollergebnisse;
o Möglicherweise weitere Schulungen bzw. Änderungen an Prozessen oder Verfahren;
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
101
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
chemische Behandlung, um die
Salmonellenbelastung auf ein
annehmbares Niveau zu reduzieren;
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchstgehalte
(RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
der RHG
C Gering* Mittel 2 Durch regelmäßige Überwachung von
Sonnenblumenkernen auf Pestizidrückstände wird
nachgewiesen, dass die Rückstände unter den
gesetzlichen Höchstgehalten liegen.
In Drittländern gelten andere RHG als in der EU.
Die Höchstgehalte für
Pestizidrückstände sind der
Verordnung (EG)
Nr. 396/2005 zu entnehmen.
FEDIOL-Vertrag zum Einkauf
von Sonnenblumenkernen
aus der Schwarzmeerregion
(u. a. mit einer Bestimmung
über die Konformität mit den
EU-Rechtsvorschriften über
Rückstandshöchstgehalte).
*Je nach
Ursprung der
Sonnenblumenke
rne besteht eine
mittlere
Wahrscheinlich-
keit dafür, dass
die RHG für
bestimmte
Pestizidrück-
stände
überschritten
werden.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
102
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
4. Raffination
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Verunreinigungen in
Verarbeitungshilfsstoffen
(alkalischen Lösungen oder
in Säuren),
z. B. Quecksilber in
Natronlauge
C Gering Hoch 3 Die Verarbeitungshilfsstoffe
kommen mit dem Erzeugnis
in Berührung.
Verarbeitungshilfsstoffe, die unmittelbar
mit dem Öl in Berührung kommen,
müssen lebens- oder
futtermittelverträglich sein.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
103
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
4.1 Herstellung von raffiniertem Sonnenblumenöl
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Dioxine und dioxinähnliche
PCB
C Gering Hoch 3 Eine potenzielle Quelle für
Verunreinigungen von Ölen mit
Dioxin ist das Trocknen von
Sonnenblumenkernen und die
Verwendung von Bleicherde.
Bei der Raffination wird
Bleicherde allerdings nur in
Konzentrationen von 1-3 %
eingesetzt. Während der
Destillation verdampft Dioxin
zum Teil.
In Richtlinie 2002/32/EG werden die
Höchstgehalte für Dioxin in
Einzelfuttermitteln pflanzlichen
Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-
PCDD/F-TEQ) und die Summe von
Verunreinigungen mit Dioxinen und
dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg
(WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) festgelegt.
Die FEDIOL hat einen
Verhaltenskodex für die Beschaffung
frischer Bleicherde zur Ölraffination veröffentlicht, in dem ein Höchstgehalt
für Dioxin und dioxinähnliche PCB von
1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ)
genannt wird.
Frische Bleicherde ist von
Lieferanten zu beziehen, die die
Anforderungen der FEDIOL
nach dem Verhaltenskodex der
FEDIOL für die Beschaffung
frischer Bleicherde zur
Ölraffination erfüllen.
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchstgehalte
(RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
der RHG
C Gering* Mittel 3 Durch regelmäßige
Überwachung von
Sonnenblumenkernen auf
Pestizidrückstände wird
nachgewiesen, dass die
Rückstände unter den
gesetzlichen Höchstgehalten
liegen. Der Einsatz von
Pestiziden nach der Ernte ist
problematisch und kann zu einer
Überschreitung der RHG in
Sonnenblumenkernen und in
Nebenprodukten der Raffination
führen, wenn die Rückstände
bei der Raffination des Rohöls
nicht vollständig abgetrennt
werden.
Die Höchstgehalte für
Pestizidrückstände sind der
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu
entnehmen. Nach der Verordnung
kann ein Verarbeitungs-
/Konzentrationsfaktor für Pestizide in
verarbeiteten Erzeugnissen
angenommen werden, wenn die
Futtermittelsicherheit gewahrt wird.
Die FEDIOL (Standpunkt 11SAF181)
gelangte zu dem Schluss, dass
angesichts des durchschnittlichen
Ölgehalts von Sonnenblumenkernen
(40-45 %) für die Festlegung der RHG
von Sonnenblumenöl ein
Verarbeitungsfaktor von 2, 5
angenommen werden sollte.
Wenn ein Höchstgehalt für
Pestizidrückstände überschritten
wird, sollte eine Bewertung der
Futtermittelsicherheit
vorgenommen werden.
*Je nach Ursprung der
Sonnenblumenkerne besteht eine
mittlere Wahrscheinlichkeit dafür,
dass die RHG für bestimmte
Pestizidrückstände überschritten
werden.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
104
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
In der Richtlinie 2002/32/EG
über unerwünschte Stoffe
in der Tierernährung
genannte
Pestizidrückstände
C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene Pestizide
können in der Umwelt
vorkommen. Die
Wahrscheinlichkeit, dass diese
Pestizide in Sonnenblumen-
Rohöl nachgewiesen werden
können, ist jedoch sehr gering.
Richtlinie 2002/32/EG enthält
Höchstgehalte für verschiedene
Pestizidrückstände in Futtermitteln.
Mikrobiologische
Verunreinigung
B Gering Mittel 2 Der Feuchtegehalt (d. h. die
Wasseraktivität) raffinierter Öle
ist so gering, dass es nicht zu
einem Bakterienwachstum
kommen kann.
Fremdstoffe wie Glas, Holz
und Metalle
P Mittel Mittel 3 Fremdstoffe können vorhanden
sein.
Geeignete Hygieneverfahren
(z. B. geschlossene Systeme)
verwenden. Vor dem Verladen
filtern.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
105
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
4.2 Physikalische Raffination Herstellung von Sonnenblumen-
Fettsäuredestillaten
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Dioxin C Gering Hoch 3 Bleicherde ist bei der Raffination des
Öls eine potenzielle Quelle von
Verunreinigungen mit Dioxin. Bei der
Raffination wird Bleicherde allerdings
nur in Konzentrationen von 1-3 %
eingesetzt.
In Richtlinie 2002/32/EG werden die
Höchstgehalte für Dioxin in Einzelfuttermitteln
pflanzlichen Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-
PCDD/F-TEQ) und die Summe von
Verunreinigungen mit Dioxinen und
dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-
PCDD/F-PCB-TEQ) festgelegt.
Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse
mit einem Gehalt an einem unerwünschten
Stoff, der den festgesetzten Höchstgehalt
überschreitet, dürfen nicht zu
Verdünnungszwecken mit dem gleichen oder
mit anderen zur Tierernährung bestimmten
Erzeugnissen gemischt werden (Richtlinie
2002/32/EG).
Nach Verordnung 225/2012 zur Änderung
der Verordnung 183/2005 über
Futtermittelhygiene müssen sämtliche Partien
der Fettsäuredestillate zur
Futtermittelherstellung auf den Gesamtgehalt
an Dioxinen und dioxinähnlichen PCB geprüft
werden.
Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex für
die Beschaffung frischer Bleicherde zur
Ölraffination veröffentlicht, in dem ein
Höchstgehalt für Dioxin und dioxinähnliche
PCB von 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-
TEQ) genannt wird.
Frische Bleicherde ist von
Lieferanten zu beziehen, die
die Anforderungen der
FEDIOL nach dem
Verhaltenskodex der FEDIOL
für die Beschaffung frischer
Bleicherde zur Ölraffination
erfüllen.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
106
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchstgehalte
(RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
der RHG
C Gering* Mittel 2 Durch regelmäßige Überwachung
von Sonnenblumenkernen auf
Pestizidrückstände wird
nachgewiesen, dass die Rückstände
unter den gesetzlichen
Höchstgehalten liegen. Der Einsatz
von Pestiziden nach der Ernte ist
problematisch und kann zu einer
Überschreitung der RHG in
Sonnenblumenkernen und in
Nebenprodukten der Raffination
führen.
Die Höchstgehalte für Pestizidrückstände
sind der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu
entnehmen. Nach der Verordnung kann ein
Verarbeitungs-/Konzentrationsfaktor für
Pestizide in verarbeiteten Erzeugnissen
angenommen werden, wenn die
Lebensmittelsicherheit gewahrt wird.
*Je nach Ursprung
der
Sonnenblumenkerne
besteht eine mittlere
Wahrscheinlichkeit
dafür, dass die RHG
für bestimmte
Pestizidrückstände
überschritten werden.
In der Richtlinie 2002/32/EG
über unerwünschte Stoffe
in der Tierernährung
genannte
Pestizidrückstände
C Gering Hoch 3 Einige verbotene Pestizide können in
der Umwelt vorkommen. Die
Wahrscheinlichkeit, dass diese
Pestizide in Sonnenblumen-Rohöl
nachgewiesen werden können, ist
jedoch sehr gering; sie werden bei
der Desodorierung zu
Fettsäuredestillaten konzentriert.
Richtlinie 2002/32/EG enthält Höchstgehalte
für verschiedene Pestizidrückstände in
Futtermitteln.
Produkte, die die
Anforderungen nicht erfüllen,
dürfen für Futtermittel nicht
verwendet werden.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
107
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
4.3 Chemische Raffination: Herstellung von Sonnenblumen-Soapstock und von sauren Sonnenblumenölen ohne Deodestillate
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchstgehalte
(RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
der RHG
C Gering* Mittel 2 Durch regelmäßige Überwachung von
Sonnenblumenkernen auf
Pestizidrückstände wird nachgewiesen,
dass die Rückstände unter den
gesetzlichen Höchstgehalten liegen.
Der Einsatz von Pestiziden nach der
Ernte ist problematisch und kann zu
einer Überschreitung der RHG in
Sonnenblumenkernen und in
Nebenprodukten der Raffination führen.
Die Höchstgehalte für
Pestizidrückstände sind der
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu
entnehmen. Nach der Verordnung
kann ein Verarbeitungs-
/Konzentrationsfaktor für Pestizide
in verarbeiteten Erzeugnissen
angenommen werden, wenn die
Futtermittelsicherheit gewahrt wird.
*Je nach Ursprung der
Sonnenblumenkerne besteht
eine mittlere
Wahrscheinlichkeit dafür, dass
die RHG für bestimmte
Pestizidrückstände
überschritten werden.
In der Richtlinie 2002/32/EG
über unerwünschte Stoffe
in der Tierernährung
genannte
Pestizidrückstände
C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene Pestizide können in
der Umwelt vorkommen. Die
Wahrscheinlichkeit, dass diese
Pestizide in Sonnenblumen-Rohöl
nachgewiesen werden können, ist
jedoch sehr gering.
Richtlinie 2002/32/EG enthält
Höchstgehalte für verschiedene
Pestizidrückstände in Futtermitteln.
.
Dioxin C Sehr gering Hoch 2 Laut dem FEDIOL-Informationsblatt
zum Zerkleinern und zur Raffination bei
der Herstellung von Soapstock
(Ref. 12SAF183) entspricht der Anteil
öllöslicher Verunreinigungen bei
Soapstock dem Anteil bei Rohölen.
Nach Verordnung 225/2012 zur
Änderung der Verordnung 183/2005
über Futtermittelhygiene müssen
sämtliche Partien des Soapstocks
und der Saueröle zur
Futtermittelherstellung auf den
Gesamtgehalt an Dioxinen und
dioxinähnlichen PCB geprüft
werden.
Bei integrierten
Ölmühlen/Ölraffinerien kann
Soapstock in den
Extraktionsschrot
zurückgeführt werden, ohne
die Sicherheit zu
beeinträchtigen.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
108
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
4.4
Chemische Raffination: Herstellung von Sonnenblumen-Deodestillaten
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Dioxin C Mittel Hoch 4 Bleicherde ist bei der
Raffination des Öls eine
potenzielle Quelle von
Verunreinigungen mit
Dioxin. Bei der chemischen
Raffination konzentrieren
Dioxine zu Deodestillaten.
In Richtlinie 2002/32/EG werden die Höchstgehalte für
Dioxin in Einzelfuttermitteln pflanzlichen Ursprungs auf
0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und die Summe von
Verunreinigungen mit Dioxinen und dioxinähnlichen PCB
auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) festgelegt.
Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse mit einem
Gehalt an einem unerwünschten Stoff, der den
festgesetzten Höchstgehalt überschreitet, dürfen nicht zu
Verdünnungszwecken mit dem gleichen oder mit anderen
zur Tierernährung bestimmten Erzeugnissen gemischt
werden (Richtlinie 2002/32/EG).
Nach Verordnung 225/2012 zur Änderung der
Verordnung 183/2005 über Futtermittelhygiene müssen
sämtliche Deodestillat-Partien zur Futtermittelherstellung
auf den Gesamtgehalt an Dioxinen und dioxinähnlichen
PCB geprüft werden.
Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex für die
Beschaffung frischer Bleicherde zur Ölraffination veröffentlicht, in dem ein Höchstgehalt für Dioxin und
dioxinähnliche PCB von 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-
TEQ) genannt wird.
Frische Bleicherde ist von
Lieferanten zu beziehen, die die
Anforderungen der FEDIOL nach
dem Verhaltenskodex der FEDIOL
für die Beschaffung frischer
Bleicherde zur Ölraffination erfüllen.
Deodestillate aus der chemischen
Raffination dürfen nur dann in
Futtermitteln verwendet werden,
wenn durch eine geeignete
Behandlung sichergestellt wurde,
dass die Dioxingehalte die
Höchstwerte der Richtlinie 2002/32
über unerwünschte Stoffe nicht
überschreiten (siehe auch FEDIOL-
Informationsblatt über behandelte
Deodestillate zur Verwendung in
Futtermitteln (Ref. 12SAF196)).
Fetthaltige Erzeugnisse aus
kontinuierlichen
Raffinationsprozessen mit
kombinierter physikalischer und
chemischer Raffination in einer
einzigen Anlage können für
Futtermittelzwecke verwendet
werden, wenn durch Analysen
nachgewiesen wurde, dass die
Grenzwerte für Dioxin- und
Pestizidrückstände eingehalten
werden.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
109
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
Frische Bleicherde ist von
Lieferanten zu beziehen, die die
Anforderungen der FEDIOL nach
dem Verhaltenskodex der FEDIOL
für die Beschaffung frischer
Bleicherde zur Ölraffination erfüllen.
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchstgehalte
(RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
der RHG
C Mittel Mittel 3 Durch regelmäßige
Überwachung von
Sonnenblumenkernen auf
Pestizidrückstände wird
nachgewiesen, dass die
Rückstände unter den
gesetzlichen
Höchstgehalten liegen. Bei
der chemischen Raffination
konzentrieren Dioxine
jedoch zu Deodestillaten.
Die Höchstgehalte für Pestizidrückstände sind der
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen. Nach
dieser Verordnung kann ein Transferfaktor für
zugelassene Pestizide in verarbeiteten Erzeugnissen
angenommen werden, wenn die Futtermittelsicherheit
gewahrt wird.
In der Richtlinie 2002/32/EG
über unerwünschte Stoffe
in der Tierernährung
genannte
Pestizidrückstände
C Mittel Hoch 4 Einige verbotene Pestizide
können in der Umwelt
vorkommen. Die
Wahrscheinlichkeit, dass
diese Pestizide in
Sonnenblumen-Rohöl
nachgewiesen werden
können, ist jedoch sehr
gering. Die Pestizide
reichern sich ggf. während
der Raffination in den
Destillaten an.
Richtlinie 2002/32/EG enthält Höchstgehalte für
verschiedene Pestizidrückstände in Futtermitteln.
Deodestillate aus der chemischen
Raffination dürfen nur dann in
Futtermitteln verwendet werden,
wenn durch eine geeignete
Behandlung sichergestellt wurde,
dass die Pestizidrückstände die
Höchstgehalte der Richtlinie
2002/32 über unerwünschte Stoffe
nicht überschreiten (siehe auch
FEDIOL-Informationsblatt über
behandelte Deodestillate zur
Verwendung in Futtermitteln
(Ref. 12SAF196)).
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
110
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
5. Hydrieren von Sonnenblumenöl
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Nickel C Gering Hoch 3 Nickel wird beim Hydrieren
(Härten) von Öl als
Katalysator eingesetzt.
Verarbeitungshilfsstoffe, die unmittelbar
mit dem Öl in Berührung kommen,
müssen lebens- oder
futtermittelverträglich sein.
Das gehärtete Öl ist zu filtern.
Der Nickelgehalt gehärteter
Öle liegt bei FEDIOL-
Mitgliedern deutlich unter
20 ppm.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
111
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
A. Lagerung und Transport von Sonnenblumenkernen und
Sonnenblumen-Extraktionsschrot
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Toxine aus
Schädlingsbekämpfungs-
mitteln
C Gering Hoch 3 Vergiftete Körner aus offenen Kisten können in die
Lebensmittelkette gelangen.
Das Programm zur
Schädlingsbekämpfung
muss für die
Lebensmittelkette geeignet
sein.
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchstgehalte
(RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
der RHG
C Mittel Mittel 3 Der Einsatz von Pestiziden bei Ölsaaten nach der
Ernte ist problematisch, da die Pestizide in dem
kurzen verbleibenden Zeitraum nicht abgebaut
werden können. Länder, die Ölsaaten ausführen,
verwenden Positivlisten für den Einsatz von
Pestiziden, die bei manchen Stoffen im Widerspruch
zu europäischen Rechtsvorschriften stehen können,
insbesondere bei weichen Samen wie etwa
Sonnenblumen. Auch bei der Lagerung und beim
Transport vorheriger Ladungen verwendete Pestizide
können zu Verunreinigungen bei
Sonnenblumenkernen führen.
Nach der Verordnung 396/2005
ist das Inverkehrbringen von
Waren verboten, die die in den
Anhängen dieser Verordnung
genannten RHG nicht erfüllen.
Mit dem Transport und der
Lagerung von
Erzeugnissen befasste
Unternehmen müssen
Pestizide sachgemäß
einsetzen und dies
entsprechend
dokumentieren. Ansonsten
müssen sie sich
vergewissern, dass die
Pestizidrückstände beim
Transport und bei der
Lagerung die
Rückstandshöchstgehalte
der EU-Rechtsvorschriften
nicht überschreiten.
Verunreinigungen durch die
vorherige Ladung beim
Transport mit Ackerwagen,
Lastkraftwagen oder
Binnen- oder Seeschiffen
C Gering Hoch 3 Ölsaaten und Extraktionsschrot aus Ölsaaten werden
nicht mit Transportmitteln befördert, die für den
Transport von Nahrungs- oder Futtermitteln
vorgesehen sind.
Transportunternehmen
müssen Ackerwagen,
Lastkraftwagen und
Binnen- oder Seeschiffe
daher vor dem Verladen
reinigen. Vor dem
Verladen sind die
Transportmittel auf
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
112
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
Sauberkeit zu prüfen.
Verunreinigung durch
vorherige Ladung bei der
Lagerung
C Gering Hoch 3 Ölsaaten und Extraktionsschrot aus Ölsaaten können
durch frühere mykotoxinhaltige Ladungen
verunreinigt werden.
Unternehmen, die diese
Erzeugnisse lagern,
müssen die Lager daher
vor der Nutzung reinigen
und auf Sauberkeit prüfen.
Verunreinigung mit Melamin C Gering Mittel 2 Analytisch, wie bei Proteinen Nach Verordnung 2002/32 gilt für Melamin in Einzelfuttermitteln ein Höchstgehalt von 2,5 mg/kg.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
113
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
Neu
B.
Transport von zur Verwendung als Futtermittel vorgesehenen
Sonnenblumenölen und von aus Sonnenblumenöl hergestellten
Erzeugnissen mit Tankcontainern oder Kesselwagen,
Binnenschiffen oder Küstenschiffen (außer Seeschiffen).
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Verunreinigungen durch
vorherige Ladung
- Tankcontainer oder Kesselwagen und Binnenschiffe
C Mittel Hoch 4 Straßentankwagen und
Binnenschiffe können zum
Transport von nicht lebens- oder
futtermittelverträglichen
Erzeugnissen (z. B. von
Petrochemikalien) eingesetzt
worden sein.
Straßentankwagen und Binnenschiffe,
die nicht für den Transport von Lebens-
oder Futtermitteln vorgesehen sind,
sollten einem validierten
Reinigungsverfahren unterzogen
werden.
- Straßentankwagen,
Tankcontainer, Kesselwagen
und Binnenschiffe nach EU-
Standards für den Transport
von Lebensmitteln
C Gering Hoch 3 Speiseöle werden meist mit
Transportmitteln befördert, die
ausdrücklich für Lebensmittel
vorgesehen sind.
Nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über
Lebensmittelhygiene müssen flüssige
Lebensmittel mit für den Transport von
Lebensmitteln vorgesehenen Tankcontainern
oder Kesselwagen und Binnenschiffen
befördert werden.
FEDIOL-Kodex über Arbeitsverfahren für den
Massengut-Transport von zur unmittelbaren
Verwendung als Lebensmittel vorgesehenen
Ölen und Fetten mit Straßentankwagen und
mit Tankcontainern (Ref. 07COD138).
Bei vorheriger Beförderung anderer
Ladung(en) sind Prüfungen
vorzunehmen, wie im Praxisleitfaden der
FEDIOL zur Prüfung von
Transportmitteln und von
Kesselauskleidungen auf
Verunreinigungen durch vorherige
Ladung(en) (Ref. 07COD143F)
beschrieben.
- Küstentanker nach EU-
Standards für den Transport
C Gering Hoch 3 Bei Küstentankern zur
Beförderung von Ölen und
Verhaltenskodex der FEDIOL für den
Massengut-Transport von Ölen und Fetten in
Bei vorheriger Beförderung anderer
Ladung(en) sind Prüfungen
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
114
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
von Lebensmitteln Fetten im
Kurzstreckenseeverkehr in der
EU muss in jedem Fall
zumindest die unmittelbar zuvor
beförderte Ladung ein Erzeugnis
gewesen sein, das entweder
lebensmittelverträglich ist oder
das in der EU-Liste der
zulässigen vorherigen Ladungen
der Richtlinie 96/3/EG aufgeführt
ist.
die Europäische Union oder innerhalb der
Europäischen Union (Ref. 14COD152)
(einschließlich der Arbeitsverfahren der
FOSFA).
vorzunehmen, wie im Praxisleitfaden der
FEDIOL zur Prüfung von
Transportmitteln und von
Kesselauskleidungen auf
Verunreinigungen durch vorherige
Ladung(en) (Ref. 07COD143F)
beschrieben. FOSFA-Zertifikat einer von
einem FOSFA-Mitglied anerkannten
Aufsichtsperson (Superintendent) über
die Konformität, Sauberkeit und Eignung
von Schiffstanks.
Vom Kapitän/Ersten Offizier
unterzeichnetes kombiniertes FOSFA-
Master‘s Certificate oder eine
gleichwertige Erklärung des
Schiffseigners oder eines befugten
Vertreters, jeweils vor dem Verladen
und vor dem Transport der Ladung
Verunreinigung durch
Reinigungsmittel
- Tankcontainer oder
Kesselwagen und
Binnenschiffe
C Mittel Mittel 3 Erhöhtes Risiko an
Reinigungsstationen, an denen
Tanks sowohl für Lebensmittel
als auch für Chemikalien
gereinigt werden.
Verhaltenskodex der FEDIOL für den Massengut-Transport von Ölen und Fetten in die Europäische Union oder innerhalb der Europäischen Union (Ref. 14COD152)
Beim Reinigen der Tanks sind bewährte
Verfahren anzuwenden.
- Küstentanker C Mittel Mittel 3 Wenn ein Küstentanker nicht
ausschließlich für Lebens- oder
Futtermittel eingesetzt wird,
besteht ein erhöhtes Risiko.
Verhaltenskodex der FEDIOL für den
Massengut-Transport von Ölen und Fetten in
die Europäische Union oder innerhalb der
Europäischen Union (Ref. 14COD152)
(einschließlich der Arbeitsverfahren der
FOSFA).
FOSFA-Zertifikat einer von einem
FOSFA-Mitglied anerkannten
Aufsichtsperson (Superintendent) über
die Konformität, Sauberkeit und Eignung
von Schiffstanks.
Vom Kapitän/Ersten Offizier
unterzeichnetes kombiniertes FOSFA-
Master‘s Certificate oder eine
gleichwertige Erklärung des
Schiffseigners oder eines befugten
Vertreters, jeweils vor dem Verladen
und vor dem Transport der Ladung
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
115
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
Erhitzen oder Kühlen von
Flüssigkeiten aus Anlagen
- Straßentankwagen C Gering Hoch 3 Die verwendeten Edelstahltanks
werden mit Motorkühlwasser
beheizt, das durch ein
doppelwandiges System (nicht
durch Rohrschlangen) zugeführt
wird.
Verhaltenskodex der FEDIOL für den
Massengut-Transport von Ölen und Fetten in
die Europäische Union oder innerhalb der
Europäischen Union (Ref. 14COD152).
Bei direkten Heizsystemen dürfen keine
Heizflüssigkeiten verwendet werden.
- Kesselwagen,
Tankschleppkähne
- - Küstentanker
C
C
Gering
Gering
Hoch
Hoch
3
3
Die Verwendung toxischer
Heizflüssigkeiten ist zulässig.
Wegen der verhältnismäßig
geringen Erhitzung beim
Transport besteht nur ein
geringes Risiko, dass
Heizflüssigkeiten in das zu
transportierende Erzeugnis
gelangen.
Die Verwendung toxischer
Heizflüssigkeiten ist zulässig.
Wegen der verhältnismäßig
geringen Erhitzung beim
Transport besteht nur ein
geringes Risiko, dass
Heizflüssigkeiten in das zu
transportierende Erzeugnis
gelangen.
Verhaltenskodex der FEDIOL für den
Massengut-Transport von Ölen und Fetten in
die Europäische Union oder innerhalb der
Europäischen Union (Ref. 14COD152).
Verhaltenskodex der FEDIOL für den
Massengut-Transport von Ölen und Fetten in
die Europäische Union oder innerhalb der
Europäischen Union (Ref. 14COD152)
(einschließlich der Arbeitsverfahren der
FOSFA).
Heizschlangen in Kesselwagen müssen
aus Edelstahl gefertigt sein.
Wenn Heizflüssigkeiten verwendet
wurden, muss der
Transportunternehmer, der das Öl
befördert, Unterlagen über mögliche
Nettoverluste vorlegen und ggf.
erforderliche Untersuchungen
vornehmen.
Wenn Heizflüssigkeiten verwendet
wurden, muss der
Transportunternehmer, der das Öl
befördert, Unterlagen über mögliche
Nettoverluste vorlegen und ggf.
erforderliche Untersuchungen
vornehmen.
Zur Erhitzung wird
heißes Wasser oder
Dampf empfohlen.
Fremdstoffe P Mittel Mittel 3 In einem Qualitätsplan sollte
vorgeschrieben werden, dass die
Befüllung von Straßentankwagen mit
raffinierten Ölen in einem überdachten
Bereich erfolgt.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
116
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
Verunreinigung C/P/
B
Mittel Mittel 3 In den Herkunftsländern der Öle
kann es zu Verunreinigungen
mit Mineralöl gekommen sein.
FEDIOL-Kodex über Arbeitsverfahren für den
Massengut-Transport von zur unmittelbaren
Verwendung als Lebensmittel vorgesehenen
Ölen und Fetten mit Straßentankwagen und
mit Tankcontainern (Ref. 07COD138).
Analyse aller eingehenden Partien.
Anwendung verpflichtender
Mindestanforderungen des FFEDIOL-
Kodex über Arbeitsverfahren für den
Massengut-Transport von zur
unmittelbaren Verwendung als
Lebensmittel vorgesehenen Ölen und
Fetten mit Straßentankwagen und mit
Tankcontainern, beispielsweise die
Verfügbarkeit von Informationen über
die Route der Lkws und den Standort
beim Verschließen des Tanks
(Ref. 07COD138).
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
117
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
C. Lagerung von Sonnenblumenöl
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Verunreinigungen infolge
fehlender Trennung
(Verunreinigung aus
vorherigen Ladungen, falsche
Verbindungen, Verwendung
gemeinsamer Ausrüstung und
Anlagen)
C Gering Hoch 3 Diese Risikoeinstufung betrifft Lager, in
denen sowohl Chemikalien als auch
pflanzliche Öle gelagert werden. Ein
geringeres Risiko besteht, wenn das
Tanklager die vom Transport im
Seeverkehr bis zur Lagerung pflanzlicher
Öle maßgebliche EU-Liste der zulässigen
vorherigen Ladungen berücksichtigt. Das
geringste Risiko besteht dann, wenn die
pflanzlichen Öle in Tanks gelagert werden,
die ausdrücklich für die Lagerung von
Lebensmitteln vorgesehen sind.
Lager in der EU, in denen
Öle und Fette zur
Verwendung als
Lebensmittel gelagert
werden, sind verpflichtet, die
HACCP-Grundsätze zu
berücksichtigen (Verordnung
(EG) Nr. 852/2004).
Die Verwendung von
Lagertanks ist ausschließlich
auf die Lagerung von Lebens-
oder Futtermitteln zu
beschränken. Ansonsten
müssen bei Lagertanks, die für
den Transport im Seeverkehr
vorbereitet wurden, zumindest
die Rechtsvorschriften der EU
über vorherige Ladungen
berücksichtigt werden
(Richtlinie 96/3/EG).
Verunreinigung durch
Reinigungsmittel
C Gering Hoch 3 Diese Risikoeinstufung betrifft Lager, in
denen sowohl Chemikalien als auch
pflanzliche Öle gelagert werden. Dort wird
möglicherweise auf den Einsatz von
Reinigungsmitteln verzichtet, die zur
Verwendung in der Lebensmittelindustrie
geeignet wären. Bei Tanklagern in der EU,
die die HACCP-Grundsätze anwenden und
die pflanzliche Öle und Chemikalien
getrennt lagern, ist das Risiko der
Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel
sehr gering.
Reinigungsmittel müssen zur
Verwendung in der
Lebensmittelindustrie geeignet
sein.
Lösungsmittel aus
Beschichtungen
C Gering Hoch 3 Lösungsmittel aus neuen Beschichtungen
können zunächst in das Öl und beim
Raffinieren schließlich in die
Fettsäuredestillate gelangen.
Die Erzeugnisse müssen in
Edelstahltanks befördert
werden, bzw. bei Verwendung
von Tanks mit neuen
Beschichtungen dürfen
Fettsäuredestillate nicht als
Futtermittel verwendet werden.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
118
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
Heizflüssigkeiten aus
defekten Anlagen und
Ausrüstungen
C Gering Hoch 3 Die Verwendung toxischer
Heizflüssigkeiten ist zulässig. Wegen der
verhältnismäßig geringen Erhitzung bei der
Lagerung besteht nur ein geringes Risiko,
dass Heizflüssigkeiten in das zu
transportierende Erzeugnis gelangen.
Wenn Heizflüssigkeiten
verwendet wurden, muss der
Lagerhalter Unterlagen über
mögliche Nettoverluste
vorlegen und ggf. erforderliche
Untersuchungen vornehmen.
Zur Erhitzung wird heißes
Wasser oder Dampf
empfohlen.
Missbräuchliche
Verwendung von
Zusatzstoffen
C Gering Hoch 3 Zusatzstoffe, die bei Ölen zulässig sind, die
als Lebensmittel verwendet werden sollen,
anschließend aber als Futtermittel zum
Einsatz kommen (oder umgekehrt), obwohl
sie für diese Verwendung möglicherweise
nicht zugelassen wurden.
Verständigen Sie sich auf
eindeutige Spezifikationen für
die Verwendung von
Zusatzstoffen.
Missbräuchliche
Verwendung von
Zusatzstoffen
Verunreinigung mit
Mineralöl
Gering Hoch 3 Mögliche Verunreinigungen durch Mineralöl
In den Ursprungsländern. Infolge stärkerer
Kontrollen hat sich das Risiko von
Verunreinigungen verringert.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
119
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
D. Transport von Sonnenblumenöl mit Seeschiffen
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Verunreinigung beim
Transport
- Verunreinigungen durch
vorherige Ladungen, die in
den betreffenden Tanks oder
Leitungen befördert wurden
C Mittel Mittel 3 Bei Seeschiffen zum
Transport von zum
Verzehr vorgesehenen
Ölen und Fetten in die
EU muss in jedem Fall
zumindest die
unmittelbar zuvor
beförderte Ladung ein
Erzeugnis gewesen sein,
das entweder
lebensmittelverträglich ist
oder das in der EU-Liste
der zulässigen
vorherigen Ladungen der
Richtlinie 96/3/EG
aufgeführt ist.
Nach Richtlinie 96/3/EG (Abweichung von der
Verordnung (EG) Nr. 852/2004) sind die vorherigen
Ladungen zu prüfen.
Nach FOSFA-Verträgen sind Verkäufer beim
Transport von Ölen und Fetten im Seeverkehr
verpflichtet, den Käufer über die drei letzten
vorherigen Ladungen zu informieren.
Verhaltenskodex der FEDIOL für den Massengut-
Transport von Ölen und Fetten in die Europäische
Union oder innerhalb der Europäischen Union (Ref.
14COD152) (einschließlich der Arbeitsverfahren der
FOSFA).
Die EU hat den Transport von als Futtermitteln
vorgesehenen Ölen und Fetten im Seeverkehr nicht
geregelt.
FOSFA-Zertifikat einer von
einem FOSFA-Mitglied
anerkannten Aufsichtsperson
(Superintendent) über die
Konformität, Sauberkeit und
Eignung von Schiffstanks.
Vom Kapitän/Ersten Offizier
unterzeichnetes kombiniertes
FOSFA-Master‘s Certificate
oder eine gleichwertige
Erklärung des Schiffseigners
oder eines befugten
Vertreters, jeweils vor dem
Verladen und vor dem
Transport der Ladung.
Die Verwendung eigener
Leitungen zum Beladen und
Entladen.
- Verunreinigung durch
Reinigungsmittel
C Gering Hoch 3 In der Regel halten
Seeverkehrs-
unternehmen bewährte
Verfahren ein.
Das Logbuch des Schiffs ist
zu prüfen.
Heizflüssigkeiten aus
Anlagen und Ausrüstungen
C Gering Hoch 3 Die Verwendung
toxischer
Heizflüssigkeiten ist
Verhaltenskodex der FEDIOL für den Massengut-
Transport von Ölen und Fetten in die Europäische
Union oder innerhalb der Europäischen Union
Wenn Heizflüssigkeiten
verwendet wurden, muss der
Transportunternehmer, der
Zur Erhitzung wird heißes
Wasser oder Dampf
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
120
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Sonnenblumen-
Extraktionsschrot und aus Sonnenblumenöl
zulässig. Wegen der
verhältnismäßig geringen
Erhitzung beim Transport
besteht nur ein geringes
Risiko, dass
Heizflüssigkeiten in das
zu transportierende
Erzeugnis gelangen.
(einschließlich der Arbeitsverfahren der FOSFA). das Öl befördert, Unterlagen
über mögliche Nettoverluste
vorlegen und ggf.
erforderliche Untersuchungen
vornehmen.
empfohlen.
Hydrauliköle aus tragbaren
Pumpen
C Gering Hoch 3 Hydrauliköle aus
tragbaren Pumpen
können toxisch sein.
Es sind tragbare Pumpen zu
verwenden, bei denen der
Hydraulikmotor klar von der
Pumpe getrennt ist.
Ansonsten müssen
lebensmittelverträgliche
Hydrauliköle verwendet
werden.
Wenn der Hydraulikmotor mit
der Pumpe verbunden ist,
kann es bei defekten
Dichtungen zu einem
unerwünschten Übergang von
Hydrauliköl in das pflanzliche
Öl kommen.
Verunreinigung mit
Mineralöl
Gering Hoch 3 Mögliche
Verunreinigungen durch
Mineralöl In den
Ursprungsländern.
Infolge stärkerer
Kontrollen hat sich das
Risiko von
Verunreinigungen
verringert.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
121
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und
Palmkernöl
(3.1) Herstellung von raffiniertem Öl
Herstellung von raffiniertem Öl
(3.2) Herstellung von Fettsäuredestillaten
(3.4) Herstellung von Deodestillaten
Herstellung von sauren Rapsölen
(3.3) Herstellung von Sauerölen
Herstellung von Raps-Deodestillaten
(3)
Raffination
AUSSERHALB DER EU
EU-FUTTERMITTEL-
INDUSTRIE
Die eingeklammerten Buchstaben beziehen sich auf die folgenden Seiten.
INNERHALB DER EU
(1) Anbau von Ölpalmen
Ölpalmenfrucht
(A) Transport zur Ölmühle
Palmkerne
(2) Herstellung von Rohöl
Trocknen und Verarbeiten von Palmkernen Lagerung
(Sem
i-Bat
ch-
Raf
finat
ion)
Fettsäuredestillate
Deodestillate
Saueröle
(C) Lagerung
(B) Transport
Verarbeitung von Palmfruchtbündeln
Raffination
Herstellung von raffiniertem, gebleichtem und nicht desodoriertem
Palmöl
Rohöl
Raffiniertes, gebleichtes
und desodoriertes Palmöl
Fraktionen des raffinierten, gebleichten und desodorierten Palmöls
(B) Transport
Fraktionieren
Raffiniertes,
gebleich-tes und desodo-riertes Palmöl
(4) Spalten Glycerin
Pech
Raffiniertes Palmöl
Fraktionieren Fraktionierte Palmölerzeugnisse
Fettsäuren aus der Fettspaltung
(B) Transport
(D) Transport mit
Seeschiffen
(B) Transport
Mischen (C) Lagerung
(B) Transport
(B) Transport
Lagerung und Transport
Ablaufdiagramm der Herstellungskette bei zur Verwendung als Futtermittel
vorgesehenen Erzeugnissen aus Palm- und Palmkernöl
Anwendung in der EU
der EU
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
122
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und
Palmkernöl 8. Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und Palmkernöl
1. Anbau von Ölpalmen*
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD*
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchstgehalte
(RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
der RHG
C Die Drittländer, die Palmöl
ausführen, (Indonesien und
Malaysia sowie u. a. Länder in
Südamerika und in Afrika)
verwenden Positivlisten für
den Einsatz von Pestiziden
beim Anbau, die bei manchen
Stoffen im Widerspruch zu
europäischen
Rechtsvorschriften zu
Pestizidrückständen stehen
können. Bislang wurden in
Palm- und Palmkernöl keine
Pestizidrückstände
nachgewiesen.
Nach der Verordnung (EG)
Nr. 396/2005 ist das
Inverkehrbringen von Waren
verboten, die die in den
Anhängen genannten RHG
nicht erfüllen. In Anhang I der
Verordnung (EG)
Nr. 178/2006 werden die
Lebens- und
Futtermittelerzeugnisse
genannt, bei denen bestimmte
Rückstandsgehalte an
Pestiziden nicht überschritten
werden dürfen. Die
Anhänge II, III und IV der
Verordnung 149/2008
enthalten die RHG für die in
Anhang I genannten
Erzeugnisse.
* Die Bewertung von außerhalb der EU liegenden Risiken würde den Rahmen dieses Dokuments sprengen.
Weitere Informationen siehe Methodikdokument Abschnitt 2.3.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
123
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und
Palmkernöl 2. Herstellung von Palm- und Palmkern-Rohöl
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Kesselchemikalien C Erhöhtes Risiko in Anlagen
mit bewährten
Herstellungsverfahren.
Dampf (erzeugt aus Kesselchemikalien),
der mit dem Erzeugnis unmittelbar in
Berührung kommt, muss zur Nutzung in
der Lebensmittelindustrie geeignet sein
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchstgehalte
(RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
der RHG
C Regelmäßige Kontrollen auf
Pestizidrückstände haben
ergeben, dass diese
Rückstände bei Palm-Rohöl
nur selten vorkommen und
in jedem Fall unterhalb der
gesetzlichen
Höchstgrenzen liegen.
Die Höchstgehalte für Pestizidrückstände
sind der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu
entnehmen. Nach der Verordnung kann ein
Verarbeitungs-/Konzentrationsfaktor für
Pestizide in verarbeiteten Erzeugnissen
angenommen werden, wenn die
Lebensmittelsicherheit gewahrt wird. Die
FEDIOL (Standpunkt 11SAF181) gelangte zu
dem Schluss, dass angesichts des
durchschnittlichen Ölgehalts von
Palmfrüchten (50-55 %) und von Palmkernen
(45 %) für die Festlegung der RHG von
Palm- und Palmkernöl ein
Verarbeitungsfaktor von 2 anzunehmen ist.
In der Richtlinie 2002/32/EG
über unerwünschte Stoffe
in der Tierernährung
genannte
Pestizidrückstände
C Einige verbotene Pestizide
können in der Umwelt
vorkommen. Die
Wahrscheinlichkeit, dass
diese Pestizide in Palm-
oder Palmkern-Rohöl
nachgewiesen werden
können, ist jedoch sehr
gering.
Richtlinie 2002/32/EG enthält Höchstgehalte
für verschiedene Pestizidrückstände in
Futtermitteln.
Aufbereitung verunreinigter
Fette aus Fettabscheidern
im Abwasser
C Das Abwasser kann
chemisch verunreinigt sein.
Fett aus Fettabscheidern im Abwasser
darf nicht zur Verwendung als
Lebensmittel aufbereitet werden.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
124
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und
Palmkernöl Hydrauliköle oder
Schmiermittel der Anlagen
C Hydrauliköle und
Schmiermittel können
toxische Verbindungen
enthalten.
Das Präventivprogramm sollte
gewährleisten, dass die Kontamination
von Erzeugnissen mit nicht
lebensmittelverträglichen Hydraulikölen
oder Schmiermitteln vermieden und das
Risiko einer Kontamination der
Erzeugnisse mit lebensmittelverträglichen
Hydraulikölen und Schmiermitteln
minimiert wird. Im Rahmen des
Präventivprogramms könnte die
Erfassung der verwendeten Mengen
vorgesehen werden.
Der niederländische GMP-Höchstgehalt
für C(10-40) in Ölen liegt bei 400 mg/kg.
Fremdstoffe P Fremdstoffe können
vorhanden sein.
Die Abtrennung von Fremdstoffen sollte
durch ein geeignetes System
sichergestellt werden.
* Die Bewertung von außerhalb der EU liegenden Risiken würde den Rahmen dieses Dokuments sprengen.
Weitere Informationen siehe Methodikdokument Abschnitt 2.3.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
125
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und
Palmkernöl
Betriebsmittel und Anlagen:
Raffination und Verarbeitung von Palm- und Palmkernöl
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Hydrauliköle oder
Schmiermittel der Anlagen
C Gering Hoch 3 Hydrauliköle und
Schmiermittel
können toxische
Verbindungen
enthalten.
Das Präventivprogramm sollte gewährleisten, dass die Kontamination von
Erzeugnissen mit nicht lebensmittelverträglichen Hydraulikölen oder
Schmiermitteln vermieden und das Risiko einer Kontamination der Erzeugnisse
mit lebensmittelverträglichen Hydraulikölen und Schmiermitteln minimiert wird.
Im Rahmen des Präventivprogramms könnte die Erfassung der verwendeten
Mengen vorgesehen werden.
Verunreinigungen in Wasser
wie Perfluoroktansulfonsäure
(PFOS) und
Perfluoroctansäure (PFOA)
C Gering Mittel 2 Beim Zerkleinern
und bei der
Raffination wird
Wasser verwendet.
Bei der Herstellung von
Futtermitteln ist nach
Verordnung 183/2005
Wasser von geeigneter
Qualität zu verwenden.
Reinigungsmittel und
Kesselchemikalien
C Mittel Mittel 3 Reinigungsmittel
und Dampf (unter
Verwendung von
Kesselchemikalien)
kommen mit den
Erzeugnissen in
Berührung.
Im Produktionssystem verwendete Reinigungsmittel sollten ausgespült werden.
Reinigungsmittel und Kesselchemikalien müssen zur Verwendung in der
Lebensmittelindustrie geeignet sein.
Heizflüssigkeiten aus
Anlagen und Ausrüstungen
C Mittel Hoch 4 Unternehmen, die
nicht der FEDIOL
angehören, können
weiterhin
Heizflüssigkeiten
verwenden.
Nach dem Verhaltenskodex
der FEDIOL zur Erhitzung
von Speiseölen während
der Verarbeitung ist die
Verwendung von
Heizflüssigkeiten nicht
zulässig.
Zur Erhitzung sind heißes Wasser oder Dampf zu verwenden. Ansonsten sollte ein Kontrollmechanismus gewährleisten, dass eine Kontamination der Erzeugnisse mit Heizflüssigkeiten ausgeschlossen ist.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
126
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und
Palmkernöl
3. Raffination
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Verunreinigungen in
Verarbeitungshilfsstoffen
(alkalischen Lösungen oder
in Säuren),
z. B. Quecksilber in
Natronlauge
C Gering Hoch 3 Die
Verarbeitungshilfsstoffe
kommen mit dem
Erzeugnis in Berührung.
Verarbeitungshilfsstoffe, die unmittelbar
mit dem Öl in Berührung kommen,
müssen Lebensmittelqualität haben
oder zur Verwendung in Futtermitteln
geeignet sein.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
127
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und
Palmkernöl 3.1 Herstellung von raffiniertem Palm- und Palmkern-Rohöl
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Dioxin aus Bleicherde C Gering Hoch 3 Bleicherde ist bei der
Raffination des Öls eine
potenzielle Quelle von
Verunreinigungen mit
Dioxin. Bei der
Raffination wird
Bleicherde allerdings nur
in Konzentrationen von
1-3 % eingesetzt.
Während der Destillation
verdampft Dioxin zum
Teil.
In Richtlinie 2002/32/EG werden die Höchstgehalte
für Dioxin in Einzelfuttermitteln pflanzlichen
Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und
die Summe von Verunreinigungen mit Dioxinen und
dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-
PCB-TEQ) festgelegt.
Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex für die
Beschaffung frischer Bleicherde zur Ölraffination veröffentlicht, in dem ein Höchstgehalt für Dioxin
und dioxinähnliche PCB von 1,5 ng/kg (WHO-
PCDD/F-PCB-TEQ) genannt wird.
Frische Bleicherde ist von
Lieferanten zu beziehen, die die
Anforderungen der FEDIOL nach
dem Verhaltenskodex der
FEDIOL für die Beschaffung
frischer Bleicherde zur
Ölraffination erfüllen.
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchstgehalte
(RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
der RHG
C Gering Mittel 2 Regelmäßige Kontrollen
auf Pestizidrückstände
haben ergeben, dass
diese Rückstände bei
Palm-Rohöl nur selten
vorkommen und in jedem
Fall unterhalb der
gesetzlichen
Höchstgrenzen liegen.
Die Höchstgehalte für Pestizidrückstände sind der
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen. Nach
der Verordnung kann ein Verarbeitungs-
/Konzentrationsfaktor für Pestizide in verarbeiteten
Erzeugnissen angenommen werden, wenn die
Futtermittelsicherheit gewahrt wird. Die FEDIOL
(Standpunkt 11SAF181) gelangte zu dem Schluss,
dass angesichts des durchschnittlichen Ölgehalts
von Palmfrüchten (50-55 %) und von Palmkernen
(45 %) für die Festlegung der RHG von Palm- und
Palmkernöl ein Verarbeitungsfaktor von 2
anzunehmen ist.
In der Richtlinie 2002/32/EG
über unerwünschte Stoffe
in der Tierernährung
genannte
Pestizidrückstände
C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene
Pestizide können in der
Umwelt vorkommen. Die
Wahrscheinlichkeit, dass
diese Pestizide in Palm-
oder Palmkern-Rohöl
nachgewiesen werden
können, ist jedoch sehr
gering.
Richtlinie 2002/32/EG enthält Höchstgehalte für
verschiedene Pestizidrückstände in Futtermitteln.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
128
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und
Palmkernöl Mikrobiologische
Verunreinigung
B Gering Mittel 2 Der Feuchtegehalt
(d. h. die Wasseraktivität)
raffinierter Öle ist so
gering, dass es nicht zu
einem
Bakterienwachstum
kommen kann.
Fremdstoffe wie Glas, Holz
und Metalle
P Mittel Mittel 3 Vor dem Verladen sind
geeignete Hygieneverfahren
(z. B. geschlossene Systeme)
anzuwenden und Filter zu
verwenden.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
129
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und
Palmkernöl
3.2
Physikalische Raffination Herstellung von Palm- und Palmkern-
Fettsäuredestillaten
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Dioxin C Mittel Hoch 4 Als Quellen für
Verunreinigungen kommen
Anreicherungen in der Umwelt
und in der gebrauchten Bleicherde in
Betracht. Bei der physikalischen
Raffination kann das Dioxin in die
Fettsäuredestillate gelangen.
In Richtlinie 2002/32/EG werden die
Höchstgehalte für Dioxin in Einzelfuttermitteln
pflanzlichen Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-
PCDD/F-TEQ) und die Summe von
Verunreinigungen mit Dioxinen und
dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-
PCDD/F-PCB-TEQ) festgelegt.
Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse mit
einem Gehalt an einem unerwünschten Stoff, der
den festgesetzten Höchstgehalt überschreitet,
dürfen nicht zu Verdünnungszwecken mit dem
gleichen oder mit anderen zur Tierernährung
bestimmten Erzeugnissen gemischt werden
(Richtlinie 2002/32/EG).
Nach Verordnung 225/2012 zur Änderung der
Verordnung 183/2005 über Futtermittelhygiene
müssen sämtliche Partien der Fettsäuredestillate
zur Futtermittelherstellung auf den Gesamtgehalt
an Dioxinen und dioxinähnlichen PCB geprüft
werden.
Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex für die
Beschaffung frischer Bleicherde zur Ölraffination veröffentlicht, in dem ein Höchstgehalt für Dioxin
und dioxinähnliche PCB von 1,5 ng/kg (WHO-
PCDD/F-PCB-TEQ) genannt wird.
Dieses Risiko kann
wie folgt begrenzt
werden:
- positive Freigabe
einer Partie oder
- Aktivkohle-
behandlung zur
Abtrennung des
Dioxins.
Frische Bleicherde ist
von Lieferanten zu
beziehen, die die
Anforderungen der
FEDIOL nach dem
Verhaltenskodex der
FEDIOL für die
Beschaffung frischer
Bleicherde zur
Ölraffination erfüllen.
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchstgehalte
C Gering Mittel 2 Regelmäßige Kontrollen auf
Pestizidrückstände haben ergeben,
dass diese Rückstände bei Palm-
Die Höchstgehalte für Pestizidrückstände sind
der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu
entnehmen. Nach der Verordnung kann ein
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
130
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und
Palmkernöl (RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
der RHG.
Rohöl nur selten vorkommen und in
jedem Fall unterhalb der gesetzlichen
Höchstgrenzen liegen.
Verarbeitungs-/Konzentrationsfaktor für Pestizide
in verarbeiteten Erzeugnissen angenommen
werden, wenn die Futtermittelsicherheit gewahrt
wird.
In der Richtlinie 2002/32/EG
über unerwünschte Stoffe
in der Tierernährung
genannte
Pestizidrückstände
C Gering Hoch 3 Einige verbotene Pestizide können in
der Umwelt vorkommen. Die
Wahrscheinlichkeit, dass diese
Pestizide in Palmrohöl nachgewiesen
werden können, ist jedoch sehr
gering.
Richtlinie 2002/32/EG enthält Höchstgehalte für
verschiedene Pestizidrückstände in Futtermitteln.
Produkte, die die
Anforderungen nicht
erfüllen, dürfen für
Futtermittel nicht
verwendet werden.
PAK bei Palmkern-
Fettsäuredestillaten
C Hoch Mittel 4 Leichte PAK werden bei der
Desodorierung zu
Destillationsfettsäuren konzentriert.
Wenn Aktivkohle hinzugegeben
wurde, werden schwere PAK
abgetrennt.
Produkte, die die
Anforderungen nicht
erfüllen, dürfen für
Futtermittel nicht
verwendet werden.
Für Palmkernöl hat
GMP+ International
für die vier PAK
Benzo(a)pyren,
Benz(a)anthracen,
Benzo(b)fluoranthen
und Chrysen einen
Höchstgehalt von
400 µg/kg
festgelegt.
Die OVOCOM
(GMP) setzt für BaP
einen Höchstgehalt
von 50 µg/kg für als
Futtermittel
vorgesehene Fette
an.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
131
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und
Palmkernöl
3.3
Chemische Raffination: Herstellung von Palm- oder Palmkern-
Soapstock und von Sauerölen (ohne Deodestillate)
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchstgehalte
(RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
der RHG.
C Gering Mittel 2 Regelmäßige Kontrollen auf
Pestizidrückstände haben ergeben,
dass diese Rückstände bei Palm-Rohöl
nur selten vorkommen und in jedem Fall
unterhalb der gesetzlichen
Höchstgrenzen liegen.
Die Höchstgehalte für
Pestizidrückstände sind der Verordnung
(EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen. Nach
der Verordnung kann ein
Verarbeitungs-/Konzentrationsfaktor für
Pestizide in verarbeiteten Erzeugnissen
angenommen werden, wenn die
Futtermittelsicherheit gewahrt wird.
In der Richtlinie 2002/32/EG
über unerwünschte Stoffe
in der Tierernährung
genannte
Pestizidrückstände
C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene Pestizide können in
der Umwelt vorkommen. Die
Wahrscheinlichkeit, dass diese
Pestizide in Palm- oder Palmkern-Rohöl
nachgewiesen werden können, ist
jedoch sehr gering.
Richtlinie 2002/32/EG enthält
Höchstgehalte für verschiedene
Pestizidrückstände in Futtermitteln.
Dioxin C Sehr gering Hoch 2 Laut dem FEDIOL-Informationsblatt
zum Zerkleinern und zur Raffination bei
der Herstellung von Soapstock
(Ref. 12SAF183) entspricht der Anteil
öllöslicher Verunreinigungen bei
Soapstock dem Anteil bei Rohölen.
Nach Verordnung 225/2012 zur
Änderung der Verordnung 183/2005
über Futtermittelhygiene müssen
sämtliche Partien des Soapstocks und
der Saueröle zur Futtermittelherstellung
auf den Gesamtgehalt an Dioxinen und
dioxinähnlichen PCB geprüft werden.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
132
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und
Palmkernöl
3.4
Chemische Raffination: Herstellung von Palm- und Palmkern-
Deodestillaten
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Dioxin C Hoch Hoch 4 Bleicherde ist bei der
Raffination des Öls eine
potenzielle Quelle von
Verunreinigungen mit
Dioxin. Bei der chemischen
Raffination konzentrieren
Dioxine zu Deodestillaten.
In Richtlinie 2002/32/EG werden die Höchstgehalte
für Dioxin in Einzelfuttermitteln pflanzlichen
Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und
die Summe von Verunreinigungen mit Dioxinen und
dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-
PCB-TEQ) festgelegt.
Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse mit
einem Gehalt an einem unerwünschten Stoff, der
den festgesetzten Höchstgehalt überschreitet,
dürfen nicht zu Verdünnungszwecken mit dem
gleichen oder mit anderen zur Tierernährung
bestimmten Erzeugnissen gemischt werden
(Richtlinie 2002/32/EG).
Nach Verordnung 225/2012 zur Änderung der
Verordnung 183/2005 über Futtermittelhygiene
müssen sämtliche Deodestillat-Partien zur
Futtermittelherstellung auf den Gesamtgehalt an
Dioxinen und dioxinähnlichen PCB geprüft werden.
Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex für die
Beschaffung frischer Bleicherde zur Ölraffination veröffentlicht, in dem ein Höchstgehalt für Dioxin
und dioxinähnliche PCB von 1,5 ng/kg (WHO-
PCDD/F-PCB-TEQ) genannt wird.
Deodestillate aus der chemischen
Raffination dürfen nur dann in Futtermitteln
verwendet werden, wenn durch eine
geeignete Behandlung sichergestellt
wurde, dass die Dioxingehalte die
Höchstwerte der Richtlinie 2002/32 über
unerwünschte Stoffe nicht überschreiten
(siehe auch FEDIOL-Informationsblatt über
behandelte Deodestillate zur Verwendung
in Futtermitteln (Ref. 12SAF196)).
Fetthaltige Erzeugnisse aus
kontinuierlichen Raffinationsprozessen mit
kombinierter physikalischer und
chemischer Raffination in einer einzigen
Anlage können für Futtermittelzwecke
verwendet werden, wenn durch Analysen
nachgewiesen wurde, dass die Grenzwerte
für Dioxin- und Pestizidrückstände
eingehalten werden.
Frische Bleicherde ist von Lieferanten zu
beziehen, die die Anforderungen der
FEDIOL nach dem Verhaltenskodex der
FEDIOL für die Beschaffung frischer
Bleicherde zur Ölraffination erfüllen.
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstands-
C Gering Mittel 3 Regelmäßige Kontrollen auf
Pestizidrückstände haben
ergeben, dass diese
Die Höchstgehalte für Pestizidrückstände sind der
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen. Nach
der Verordnung kann ein Verarbeitungs-
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
133
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und
Palmkernöl höchstgehalte
(RHG), d. h.
Rückstände von
Herbiziden,
Insektiziden,
Fungiziden oder
Rodentiziden
oberhalb der RHG.
Rückstände bei Palm-Rohöl
nur selten vorkommen und
in jedem Fall unterhalb der
gesetzlichen
Höchstgrenzen liegen.
/Konzentrationsfaktor für Pestizide in verarbeiteten
Erzeugnissen angenommen werden, wenn die
Futtermittelsicherheit gewahrt wird.
In der Richtlinie
2002/32/EG über
unerwünschte Stoffe
in der Tierernährung
genannte
Pestizidrückstände
C Mittel Hoch 4 Einige verbotene Pestizide
können in der Umwelt
vorkommen. Die
Wahrscheinlichkeit, dass
diese Pestizide in Pam-
oder Palmkern-Rohöl
nachgewiesen werden
können, ist jedoch sehr
gering. Die Pestizide
reichern ggf. während der
Raffination in den
Destillaten an.
Richtlinie 2002/32/EG enthält Höchstgehalte für
verschiedene Pestizidrückstände in Futtermitteln.
Deodestillate aus der chemischen
Raffination dürfen nur dann in Futtermitteln
verwendet werden, wenn durch eine
geeignete Behandlung sichergestellt
wurde, dass die Pestizidrückstände die
Höchstgehalte der Richtlinie 2002/32 über
unerwünschte Stoffe nicht überschreiten
(siehe auch FEDIOL-Informationsblatt über
behandelte Deodestillate zur Verwendung
in Futtermitteln (Ref. 2SAF196)).
PAK aus Palmkern-
Deodestillaten
C Hoch Mittel 4 Leichte PAK werden bei der
Desodorierung zu
Destillationsfettsäuren
konzentriert. Wenn
Aktivkohle hinzugegeben
wurde, werden schwere
PAK abgetrennt.
Produkte, die die Anforderungen nicht
erfüllen, dürfen für Futtermittel nicht
verwendet werden.
Für Palmkernöl hat GMP+ International für die vier PAK Benzo(a)pyren, Benz(a)an-thracen, Benzo(b)fluoranthen und Chrysen einen Höchstgehalt von 400 µg/kg festgelegt. Die OVOCOM (GMP) setzt für BaP einen Höchstgehalt von 50 µg/kg für als Futtermittel vorgesehene Fette an.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
134
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und
Palmkernöl
4.
Spaltung von Rohöl und von raffiniertem Öl mit Wasser, durch
Erhitzung oder unter Druck mit anschließender fraktionierter
Destillation zur Herstellung von reinen Fettsäuren und von
Glycerin*
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFE-
MASSNAHME BEMERKUNGEN
Dioxin aus Bleicherde C Bleicherde ist bei der Raffination des Öls eine
potenzielle Quelle von Verunreinigungen mit
Dioxin. Bei der Raffination wird Bleicherde
allerdings nur in Konzentrationen von 1-3 %
eingesetzt.
In Richtlinie 2002/32/EG werden die Höchstgehalte
für Dioxin in Einzelfuttermitteln pflanzlichen
Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und
die Summe von Verunreinigungen mit Dioxinen und
dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-
PCB-TEQ) festgelegt.
Nach Verordnung 225/2012 zur Änderung der
Verordnung 183/2005 über Futtermittelhygiene
müssen sämtliche Partien der Fettsäuren aus dem
Rohöl zur Futtermittelherstellung auf den
Gesamtgehalt an Dioxinen und dioxinähnlichen
PCB geprüft werden.
Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex für die
Beschaffung frischer Bleicherde zur Ölraffination veröffentlicht, in dem ein Höchstgehalt für Dioxin
und dioxinähnliche PCB von 1,5 ng/kg (WHO-
PCDD/F-PCB-TEQ) genannt wird.
Produkte, die die
Anforderungen
nicht erfüllen,
dürfen für
Futtermittel nicht
verwendet
werden.
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchst-
gehalte (RHG), d. h.
Rückstände von
Herbiziden,
Insektiziden,
Fungiziden oder
C Regelmäßige Kontrollen auf Pestizidrückstände
haben ergeben, dass diese Rückstände bei
Palm-Rohöl nur selten vorkommen und in jedem
Fall unterhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen
liegen.
Die Höchstgehalte für Pestizidrückstände sind der
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen. Nach
der Verordnung kann ein Verarbeitungs-
/Konzentrationsfaktor für Pestizide in verarbeiteten
Erzeugnissen angenommen werden, wenn die
Futtermittelsicherheit gewahrt wird.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
135
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und
Palmkernöl Rodentiziden oberhalb
der RHG
In der Richtlinie
2002/32/EG über
unerwünschte Stoffe in
der Tierernährung
genannte Pestizid-
rückstände
C Einige verbotene Pestizide können in der Umwelt
vorkommen. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese
Pestizide in Palm- oder Palmkern-Rohöl
nachgewiesen werden können, ist jedoch sehr
gering.
Richtlinie 2002/32/EG enthält Höchstgehalte für
verschiedene Pestizidrückstände in Futtermitteln.
* Die Bewertung von außerhalb der EU liegenden Risiken würde den Rahmen dieses Dokuments sprengen.
Weitere Informationen siehe Methodikdokument Abschnitt 2.3.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
136
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und
Palmkernöl
5. Hydrieren von Palmöl-Fettsäuredestillaten
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Nickel C Gering Hoch 3 Nickel wird beim Hydrieren
(Härten) von Ölerzeugnissen als
Katalysator Erzeugnis
eingesetzt.
Verarbeitungshilfsstoffe, die
unmittelbar mit dem Öl in
Berührung kommen, müssen
lebens- oder
futtermittelverträglich sein.
Das gehärtete Öl ist zu filtern.
Der Nickelgehalt gehärteter
Ölerzeugnisse liegt bei
FEDIOL-Mitgliedern
deutlich unter 20 ppm.
Umwandlung von Dioxin-
Kongeneren in Kongenere
mit höherer Toxizität
C Mittel Hoch 4 Beim Hydrieren mit Nickel
können Dioxin-Kongenere in
Kongenere mit höherer Toxizität
umgewandelt werden.
Nach Verordnung 225/2012 zur
Änderung der Verordnung 183/2005
über Futtermittelhygiene müssen
sämtliche Partien der hydrierten
Palmöl-Fettsäuredestillate zur
Futtermittelherstellung auf den
Gesamtgehalt an Dioxinen und
dioxinähnlichen PCB geprüft werden.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
137
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und
Palmkernöl
A. Transport von Palmfruchtbündeln und Palmkernen
zur Ölmühle und Lagerung der Palmkerne*
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Fremdstoffe P Die Ladung kann Fremdstoffe wie Steine aus verunreinigten Lkws und Glaspartikel, tote Nagetiere und Blätter enthalten.
Die Ladeabteile von Transportmitteln, mit denen Palmfruchtbündel befördert werden sollen, dürfen keine Rückstände vorheriger Ladungen enthalten.
* Die Bewertung von außerhalb der EU liegenden Risiken würde den Rahmen dieses Dokuments sprengen.
Weitere Informationen siehe Methodikdokument Abschnitt 2.3.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
138
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und
Palmkernöl
Neu
B.
Transport von zur Verwendung als Futtermittel vorgesehenen
Palm- und Palmkernölen und aus Palm- und Palmkernöl
hergestellten Erzeugnissen mit Tankcontainern oder
Kesselwagen, Binnenschiffen oder Küstenschiffen (außer
Seeschiffen).
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Verunreinigungen durch
vorherige Ladung
- Tankcontainer oder Kesselwagen und Binnenschiffe
C Mittel Hoch 4 Straßentankwagen und Binnenschiffe können
zum Transport von nicht lebens- oder
futtermittelverträglichen Erzeugnissen (z. B. von
Petrochemikalien) eingesetzt worden sein.
Straßentankwagen und Binnenschiffe, die
nicht für den Transport von Lebens- oder
Futtermitteln vorgesehen sind, sollten
einem validierten Reinigungsverfahren
unterzogen werden.
- Straßentankwagen,
Tankcontainer, Kesselwagen
und Binnenschiffe nach EU-
Standards für den Transport
von Lebensmitteln
C Gering Hoch 3 Speiseöle werden meist mit Transportmitteln
befördert, die ausdrücklich für Lebensmittel
vorgesehen sind.
Nach der Verordnung (EG) Nr.
852/2004 über
Lebensmittelhygiene müssen
flüssige Lebensmittel mit für den
Transport von Lebensmitteln
vorgesehenen Tankcontainern
oder Kesselwagen und
Binnenschiffen befördert werden.
FEDIOL-Kodex über
Arbeitsverfahren für den
Massengut-Transport von zur
unmittelbaren Verwendung als
Lebensmittel vorgesehenen Ölen
und Fetten mit
Straßentankwagen und mit
Tankcontainern (Ref.
Bei vorheriger Beförderung anderer
Ladung(en) sind Prüfungen vorzunehmen,
wie im Praxisleitfaden der FEDIOL zur
Prüfung von Transportmitteln und von
Kesselauskleidungen auf
Verunreinigungen durch vorherige
Ladung(en) (Ref. 07COD143F)
beschrieben.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
139
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und
Palmkernöl 07COD138).
- Küstentanker nach EU-
Standards für den Transport
von Lebensmitteln
C Gering Hoch 3 Bei Küstentankern zur Beförderung von Ölen und
Fetten im Kurzstreckenseeverkehr in der EU
muss in jedem Fall zumindest die unmittelbar
zuvor beförderte Ladung ein Erzeugnis gewesen
sein, das entweder lebensmittelverträglich ist
oder das in der EU-Liste der zulässigen
vorherigen Ladungen der Richtlinie 96/3/EG
aufgeführt ist.
Verhaltenskodex der FEDIOL für
den Massengut-Transport von
Ölen und Fetten in die
Europäische Union oder
innerhalb der Europäischen
Union (Ref. 14COD152)
(einschließlich der
Arbeitsverfahren der FOSFA).
Bei vorheriger Beförderung anderer
Ladung(en) sind Prüfungen vorzunehmen,
wie im Praxisleitfaden der FEDIOL zur
Prüfung von Transportmitteln und von
Kesselauskleidungen auf
Verunreinigungen durch vorherige
Ladung(en) (Ref. 07COD143F)
beschrieben. FOSFA-Zertifikat einer von
einem FOSFA-Mitglied anerkannten
Aufsichtsperson (Superintendent) über die
Konformität, Sauberkeit und Eignung von
Schiffstanks. Vom Kapitän/Ersten Offizier
unterzeichnetes kombiniertes FOSFA-
Master‘s Certificate oder eine
gleichwertige Erklärung des Schiffseigners
oder eines befugten Vertreters, jeweils vor
dem Verladen und vor dem Transport der
Ladung
Verunreinigung durch
Reinigungsmittel
- Tankcontainer oder
Kesselwagen und
Binnenschiffe
C Mittel Mittel 3 Erhöhtes Risiko an Reinigungsstationen, an
denen Tanks sowohl für Lebensmittel als auch
für Chemikalien gereinigt werden.
Verhaltenskodex der FEDIOL für
den Massengut-Transport von
Ölen und Fetten in die
Europäische Union oder
innerhalb der Europäischen
Union (Ref. 14COD152)
Beim Reinigen der Tanks sind bewährte
Verfahren anzuwenden.
.
- Küstentanker C Mittel Mittel 3 Wenn ein Küstentanker nicht ausschließlich für
Lebens- oder Futtermittel eingesetzt wird,
besteht ein erhöhtes Risiko.
Verhaltenskodex der FEDIOL für
den Massengut-Transport von
Ölen und Fetten in die
Europäische Union oder
innerhalb der Europäischen
Union (Ref. 14COD152)
(einschließlich der
Arbeitsverfahren der FOSFA).
FOSFA-Zertifikat einer von einem FOSFA-
Mitglied anerkannten Aufsichtsperson
(Superintendent) über die Konformität,
Sauberkeit und Eignung von Schiffstanks.
Vom Kapitän/Ersten Offizier
unterzeichnetes kombiniertes FOSFA-
Master‘s Certificate oder eine
gleichwertige Erklärung des Schiffseigners
oder eines befugten Vertreters, jeweils vor
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
140
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und
Palmkernöl dem Verladen und vor dem Transport der
Ladung
Erhitzen oder Kühlen von
Flüssigkeiten aus Anlagen
- Straßentankwagen C Gering Hoch 3 Die verwendeten Edelstahltanks werden mit
Motorkühlwasser beheizt, das durch ein
doppelwandiges System (nicht durch
Rohrschlangen) zugeführt wird.
Verhaltenskodex der FEDIOL für
den Massengut-Transport von
Ölen und Fetten in die
Europäische Union oder
innerhalb der Europäischen
Union (Ref. 14COD152)
Bei direkten Heizsystemen dürfen keine
Heizflüssigkeiten verwendet werden.
- Kesselwagen,
Tankschleppkähne
- - Küstentanker
C
C
Gering
Gering
Hoch
Hoch
3
3
Die Verwendung toxischer Heizflüssigkeiten ist
zulässig. Wegen der verhältnismäßig geringen
Erhitzung beim Transport besteht nur ein
geringes Risiko, dass Heizflüssigkeiten in das zu
transportierende Erzeugnis gelangen.
Die Verwendung toxischer Heizflüssigkeiten ist
zulässig. Wegen der verhältnismäßig geringen
Erhitzung beim Transport besteht nur ein
geringes Risiko, dass Heizflüssigkeiten in das zu
transportierende Erzeugnis gelangen.
Verhaltenskodex der FEDIOL für
den Massengut-Transport von
Ölen und Fetten in die
Europäische Union oder
innerhalb der Europäischen
Union (Ref. 14COD152)
Verhaltenskodex der FEDIOL für
den Massengut-Transport von
Ölen und Fetten in die
Europäische Union oder
innerhalb der Europäischen
Union (Ref. 14COD152)
(einschließlich der
Arbeitsverfahren der FOSFA).
Heizschlangen in Kesselwagen müssen
aus Edelstahl gefertigt sein.
Wenn Heizflüssigkeiten verwendet
wurden, muss der Transportunternehmer,
der das Öl befördert, Unterlagen über
mögliche Nettoverluste vorlegen und ggf.
erforderliche Untersuchungen vornehmen.
Wenn Heizflüssigkeiten verwendet
wurden, muss der Transportunternehmer,
der das Öl befördert, Unterlagen über
mögliche Nettoverluste vorlegen und ggf.
erforderliche Untersuchungen vornehmen.
Zur Erhitzung
wird heißes
Wasser oder
Dampf
empfohlen.
Fremdstoffe P Mittel Mittel 3 In einem Qualitätsplan sollte
vorgeschrieben werden, dass die
Befüllung von Straßentankwagen mit
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
141
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und
Palmkernöl raffinierten Ölen in einem überdachten
Bereich erfolgt.
Verunreinigung C/P/
B
Mittel Mittel 3 In den Herkunftsländern der Öle kann es zu
Verunreinigungen mit Mineralöl gekommen sein.
FEDIOL-Kodex über
Arbeitsverfahren für den
Massengut-Transport von zur
unmittelbaren Verwendung als
Lebensmittel vorgesehenen Ölen
und Fetten mit
Straßentankwagen und mit
Tankcontainern
(Ref. 07COD138.
Analyse aller eingehenden Partien.
Anwendung verpflichtender
Mindestanforderungen des FFEDIOL-
Kodex über Arbeitsverfahren für den
Massengut-Transport von zur
unmittelbaren Verwendung als
Lebensmittel vorgesehenen Ölen und
Fetten mit Straßentankwagen und mit
Tankcontainern, beispielsweise die
Verfügbarkeit von Informationen über die
Route der Lkws und den Standort beim
Verschließen des Tanks
(Ref. 07COD138).
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
142
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und
Palmkernöl
C. Lagerung von Palm- und Palmkernöl
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Verunreinigungen
infolge fehlender
Trennung
(Verunreinigung aus
vorherigen Ladungen,
Verwendung falscher
Verbindungsstücke,
Verwendung
gemeinsamer
Ausrüstung und
Anlagen)
C Gering Hoch 3 Diese Risikoeinstufung betrifft Lager, in denen
sowohl Chemikalien als auch pflanzliche Öle
gelagert werden. Ein geringeres Risiko besteht,
wenn das Tanklager die vom Transport im
Seeverkehr bis zur Lagerung pflanzlicher Öle
maßgebliche EU-Liste der zulässigen vorherigen
Ladungen berücksichtigt. Das geringste Risiko
besteht dann, wenn die pflanzlichen Öle in Tanks
gelagert werden, die ausdrücklich für die
Lagerung von Lebensmitteln vorgesehen sind.
Lager in der EU, in denen Öle
und Fette zur Verwendung als
Lebensmittel gelagert werden,
sind verpflichtet, die HACCP-
Grundsätze zu
berücksichtigen (Verordnung
(EG) Nr. 852/2004).
Die Verwendung von Lagertanks
ist ausschließlich auf die Lagerung
von Lebens- oder Futtermitteln zu
beschränken. Ansonsten müssen
bei Lagertanks, die für den
Transport im Seeverkehr
vorbereitet wurden, zumindest die
Rechtsvorschriften der EU über
vorherige Ladungen berücksichtigt
werden (Richtlinie 96/3/EG).
Verunreinigung durch
Reinigungsmittel
C Gering Hoch 3 Diese Risikoeinstufung betrifft Lager, in denen
sowohl Chemikalien als auch pflanzliche Öle
gelagert werden. Dort wird möglicherweise auf
den Einsatz von Reinigungsmitteln verzichtet, die
zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie
geeignet wären. Bei Tanklagern in der EU, die die
HACCP-Grundsätze anwenden und die
pflanzliche Öle und Chemikalien getrennt lagern,
ist das Risiko der Verwendung ungeeigneter
Reinigungsmittel sehr gering.
Reinigungsmittel müssen zur
Verwendung in der
Lebensmittelindustrie geeignet
sein.
Lösungsmittel aus
Beschichtungen
C Gering Hoch 3 Lösungsmittel aus neuen Beschichtungen können
zunächst in das Öl und beim Raffinieren
schließlich in die Fettsäuredestillate gelangen.
Die Erzeugnisse müssen in
Edelstahltanks befördert werden,
bzw. bei Verwendung von Tanks
mit neuen Beschichtungen dürfen
Fettsäuredestillate nicht als
Futtermittel verwendet werden.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
143
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und
Palmkernöl Heizflüssigkeiten aus
defekten Anlagen und
Ausrüstungen
C Gering Hoch 3 Die Verwendung toxischer Heizflüssigkeiten ist
zulässig. Wegen der verhältnismäßig geringen
Erhitzung bei der Lagerung besteht nur ein
geringes Risiko, dass Heizflüssigkeiten in das zu
transportierende Erzeugnis gelangen.
Wenn Heizflüssigkeiten verwendet
wurden, muss der Lagerhalter
Unterlagen über mögliche
Nettoverluste vorlegen und ggf.
erforderliche Untersuchungen
vornehmen.
Zur Erhitzung
wird heißes
Wasser oder
Dampf
empfohlen.
Missbräuchliche
Verwendung von
Zusatzstoffen
C Gering Hoch 3 Zusatzstoffe, die bei Ölen zulässig sind, die als
Lebensmittel verwendet werden sollen,
anschließend aber als Futtermittel zum Einsatz
kommen (oder umgekehrt), obwohl sie für diese
Verwendung möglicherweise nicht zugelassen
wurden.
Verständigen Sie sich auf
eindeutige Spezifikationen für die
Verwendung von Zusatzstoffen.
Verunreinigung mit
Mineralöl
Gering Hoch 3 Mögliche Verunreinigungen durch Mineralöl In
den Ursprungsländern. Infolge stärkerer
Kontrollen hat sich das Risiko von
Verunreinigungen verringert.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
144
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und
Palmkernöl
D. Transport von Palm- und Palmkernöl mit Seeschiffen
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Verunreinigung beim
Transport
- Verunreinigungen
durch vorherige
Ladungen, die in den
betreffenden Tanks
oder Leitungen
befördert wurden
C Mittel Mittel 3 Bei Seeschiffen zum Transport von zum
Verzehr vorgesehenen Ölen und Fetten in
die EU muss in jedem Fall zumindest die
unmittelbar zuvor beförderte Ladung ein
Erzeugnis gewesen sein, das entweder
lebensmittelverträglich ist oder das in der
EU-Liste der zulässigen vorherigen
Ladungen der Richtlinie 96/3/EG aufgeführt
ist.
Nach Richtlinie 96/3/EG (Abweichung von der
Verordnung (EG) Nr. 852/2004) sind die
vorherigen Ladungen zu prüfen.
Nach FOSFA-Verträgen sind Verkäufer beim
Transport von Ölen und Fetten im Seeverkehr
verpflichtet, den Käufer über die drei letzten
vorherigen Ladungen zu informieren.
Verhaltenskodex der FEDIOL für den Massengut-
Transport von Ölen und Fetten in die Europäische
Union oder innerhalb der Europäischen Union
(Ref. 14COD152) (einschließlich der
Arbeitsverfahren der FOSFA).
Die EU hat den Transport von als Futtermitteln
vorgesehenen Ölen und Fetten im Seeverkehr
nicht geregelt.
FOSFA-Zertifikat einer von
einem FOSFA-Mitglied
anerkannten
Aufsichtsperson
(Superintendent) über die
Konformität, Sauberkeit und
Eignung von Schiffstanks.
Vom Kapitän/Ersten Offizier
unterzeichnetes
kombiniertes FOSFA-
Master‘s Certificate oder
eine gleichwertige
Erklärung des
Schiffseigners oder eines
befugten Vertreters, jeweils
vor dem Verladen und vor
dem Transport der Ladung
Die Verwendung eigener
Leitungen zum Beladen
und Entladen.
- Verunreinigung
durch
Reinigungsmittel
C Gering Hoch 3 In der Regel halten
Seeverkehrsunternehmen bewährte
Verfahren ein.
Das Logbuch des Schiffs ist
zu prüfen.
Lösungsmittel aus
Beschichtungen
C Gering Hoch 3 Lösungsmittel aus neuen Beschichtungen
können zunächst in das Öl und beim
Die Erzeugnisse müssen in
Edelstahltanks befördert
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
145
Futtermittel Risikobewertung der Lieferkette bei Erzeugnissen aus Palm- und
Palmkernöl Raffinieren schließlich in die
Fettsäuredestillate gelangen.
werden, bzw. bei
Verwendung von Tanks mit
neuen Beschichtungen
dürfen Fettsäuredestillate
nicht als Futtermittel
verwendet werden.
Heizflüssigkeiten
aus Anlagen und
Ausrüstungen
C Gering Hoch 3 Die Verwendung toxischer Heizflüssigkeiten
ist zulässig. Wegen der verhältnismäßig
geringen Erhitzung beim Transport besteht
nur ein geringes Risiko, dass
Heizflüssigkeiten in das zu transportierende
Erzeugnis gelangen.
Verhaltenskodex der FEDIOL für den Massengut-
Transport von Ölen und Fetten in die Europäische
Union oder innerhalb der Europäischen Union
(einschließlich der Arbeitsverfahren der FOSFA).
Wenn Heizflüssigkeiten
verwendet wurden, muss
der Transportunternehmer,
der das Öl befördert,
Unterlagen über mögliche
Nettoverluste vorlegen und
ggf. erforderliche
Untersuchungen
vornehmen.
Zur Erhitzung wird
heißes Wasser oder
Dampf empfohlen.
Hydrauliköle aus
tragbaren Pumpen
C Gering Hoch 3 Hydrauliköle aus tragbaren Pumpen können
toxisch sein.
Es sind tragbare Pumpen
zu verwenden, bei denen
der Hydraulikmotor klar von
der Pumpe getrennt ist.
Ansonsten müssen
lebensmittelverträgliche
Hydrauliköle verwendet
werden.
Wenn der
Hydraulikmotor mit
der Pumpe
verbunden ist, kann
es bei defekten
Dichtungen zu
einem
unerwünschten
Übergang von
Hydrauliköl in das
pflanzliche Öl
kommen.
Verunreinigung mit
Mineralöl
Gering Hoch 3 Mögliche Verunreinigungen durch Mineralöl
In den Ursprungsländern. Infolge stärkerer
Kontrollen hat sich das Risiko von
Verunreinigungen verringert.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
146
Futtermittel
R
Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen
(Sem
i-Bat
ch-
Raf
finat
ion)
(4.1) Herstellung von raffiniertem Öl
Herstellung von raffiniertem Öl
(4.2) Herstellung von Fettsäuredestillaten
(4.4) Herstellung von Deodestillaten
Herstellung von sauren
(4.3) Herstellung von Sauerölen
Herstellung von ***Kokos-
(4)
Raffination Raffiniertes Kokosöl
Kokos-
Fettsäuredestillate
Kokos-Deodestillate
Saure Kokosöle
EU-FUTTERMITTEL-
INDUSTRIE
Die eingeklammerten Buchstaben beziehen sich auf die folgenden Seiten.
AUSSERHALB DER EU
INNERHALB DER EU
Ablaufdiagramm der Produktionskette für Kokosölerzeugnisse
zur Verwendung als Futtermittel in der EU
(2) Anbau von Kokospalmen
Kokosnüsse
(2) Trocknen der Kopra in der Primärproduktion
Getrocknete Kopra
(A) Lagerung und Transport von Kopra
(3) Pressen der Kopra
(3.1) Herstellung von Kokos-Rohöl Kokosöl
(„Kopraöl“), roh (B) Transport Lagerung
(B) Transport Lagerung
(B) Transport
Mischen (C) Lagerung
(B) Transport
(D) Transport mit
Seeschiffen
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
147
Futtermittel
R
Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen
9. Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen
1. Anbau von Kokospalmen*
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchstgehalte
(RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
der RHG
C Die Drittländer, die Kokosöl
ausführen (u. a. die
Philippinen und Indonesien),
verwenden Positivlisten für
den Einsatz von Pestiziden
beim Anbau, die bei manchen
Stoffen im Widerspruch zu
europäischen
Rechtsvorschriften zu
Pestizidrückständen stehen
können. Bislang wurden in
Kokosöl keine
Pestizidrückstände
nachgewiesen.
Nach der Verordnung (EG)
Nr. 396/2005 ist das
Inverkehrbringen von Waren
verboten, die die in den
Anhängen genannten RHG
nicht erfüllen. In Anhang I der
Verordnung (EG)
Nr. 178/2006 werden die
Lebens- und
Futtermittelerzeugnisse
genannt, bei denen bestimmte
Rückstandsgehalte an
Pestiziden nicht überschritten
werden dürfen.
Die Anhänge II, III und IV der
Verordnung 149/2008
enthalten die RHG für die in
Anhang I genannten
Erzeugnisse.
* Die Bewertung von außerhalb der EU liegenden Risiken würde den Rahmen dieses Dokuments sprengen.
Weitere Informationen siehe Methodikdokument Abschnitt 2.3.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
148
Futtermittel
R
Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen
2. Trocknen der Kopra in der Primärproduktion*
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFE-
MASSNAHME BEMERKUNGEN
Durch Trocknen
verursachte
Verunreinigungen
- PAK C In den Plantagen
wird die Kopra auf
offenen Feuern
getrocknet. Dabei
kann die Kopra mit
PAK verunreinigt
werden.
Beim Trocknen in der Sonne oder bei indirekter Trocknung mit
Wärmetauschern (bei der die Kopra nicht mit Abgasen
kontaminiert werden kann) wird eine Verunreinigung mit PAK
verhindert.
Der Gemeinsame FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für
Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) empfiehlt, grundsätzlich von
direkter auf indirekte Trocknung umzustellen. In den Grundsätzen
der guten Herstellungspraxis wird empfohlen, bei der direkten
Erhitzung keine Abfallprodukte als Brennstoffe zu verwenden.
Temperatur und Dauer der Erhitzung sollten überwacht werden,
um die Entstehung von PAK zu vermeiden. Die Anlagen müssen
sauber gehalten und gut gewartet werden.
- Dioxin C In den Plantagen
wird die Kopra auf
offenen Feuern
getrocknet. Dabei
kann die Kopra mit
Dioxin verunreinigt
werden.
Verhaltenskodex zur Verhütung
und Verringerung der
Kontamination von Lebens- und
Futtermitteln mit Dioxinen und
dioxinähnlichen PCB (Codex-
Alimentarius-
Standard CAC/RCP 62-2006)
Bei der direkten Trocknung dürfen keine Abfallprodukte als
Brennstoffe eingesetzt werden.
- Mineralöl C Kopra, die an
Straßen getrocknet
wird, kann durch
verschüttetes
Mineralöl
verunreinigt werden.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
149
Futtermittel
R
Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen
- Aflatoxine C Wenn die Kopra
nicht ausreichend
getrocknet wird,
können sich
Aflatoxine bilden.
In der Richtlinie 2002/32/EG wird der
Gehalt des Aflatoxins B1 in Kopra
und aus Kopra hergestellten
Erzeugnissen auf 0,02 mg/kg
begrenzt (bei einem Feuchtegehalt
des Produkts von 12 %).
Die FEDIOL empfiehlt das Trocknen in der Sonne bzw.
(vorzugsweise) eine indirekte Trocknung der Kopra bis auf einen
Feuchtegehalt von höchstens 6 %.
* Die Bewertung von außerhalb der EU liegenden Risiken würde den Rahmen dieses Dokuments sprengen.
Weitere Informationen siehe Methodikdokument Abschnitt 2.3.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
150
Futtermittel
R
Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen
3. Pressen oder Extraktion von Kopra*
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Toxische
Hexan-
verbindungen
C In einigen Kokosölmühlen wird
für die Extraktion von Rohöl
Hexan als Lösungsmittel
eingesetzt. In der Industrie
verwendetes Hexan kann
toxische Verbindungen
enthalten.
In Richtlinie 88/344/EWG
werden die Reinheitskriterien für
die Verwendung von Hexan bei
der Herstellung von
Lebensmitteln beschrieben.
Zur Ölextraktion muss Hexan in Lebensmittelqualität
verwendet werden.
Hydrauliköle
oder
Schmiermittel
aus defekten
Anlagen
C Hydrauliköle und Schmiermittel
können toxische Verbindungen
enthalten.
Eine Verunreinigung des Produkts mit nicht
lebensmittelverträglichen Hydraulikölen oder
Schmiermitteln ist unter allen Umständen zu
vermeiden, beispielsweise unter Protokollierung der
verwendeten Mengen.
Das Risiko einer Verunreinigung des Produkts mit
Hydraulikölen und Schmiermitteln in
Lebensmittelqualität sollte minimiert werden.
Fremdstoffe P Fremdstoffe können vorhanden
sein.
Die Abtrennung von Fremdstoffen sollte durch ein
geeignetes System sichergestellt werden.
Aufbereitung
verunreinigter
Fette aus
Fettabscheidern
im Abwasser
C Das Abwasser kann chemisch
verunreinigt sein.
Fett aus Fettabscheidern im Abwasser kommt nur
dann für Verwendungen als Lebens- oder Futtermittel
in Betracht, wenn besondere Prozesswasser-
Abscheider verwendet werden.
* Die Bewertung von außerhalb der EU liegenden Risiken würde den Rahmen dieses Dokuments sprengen.
Weitere Informationen siehe Abschnitt 2.3 Buchstabe d) Risikoanalyse.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
151
Futtermittel
R
Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen
3.1. Herstellung von Kokos-Rohöl*
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFE-
MASSNAHME BEMERKUNGEN
PAK C Konzentration von PAK in Kokos-Rohöl beim Pressen
der Kopra.
Die FOSFA hat eine fakultative Regelung
für Kokos-Rohöl mit BaP-Gehalten von
mehr als 50 μg/kg veröffentlicht.
Für Kokosöl hat GMP+ International für die vier
PAK Benzo(a)pyren, Benz(a)anthracen,
Benzo(b)fluoranthen und Chrysen einen
Höchstgehalt von 400 µg/kg festgelegt.
Die OVOCOM (GMP) setzt für BaP einen
Höchstgehalt von 50 µg/kg für als Futtermittel
vorgesehene Fette an.
Dioxin C Beim direkten Trocknen der Kopra kann es zu
Verunreinigungen mit Dioxin kommen.
Kontrolldaten zufolge besteht je nach Ursprung
des Kokos-Rohöls das Risiko, dass die
Dioxingehalte die gesetzlichen Höchstgehalte
für Einzelfuttermittel überschreiten.
Mineralöle C Wenn Kopra an Straßen getrocknet wird, kann sie mit
verschüttetem Diesel verunreinigt werden, dessen
Konzentration im Rohöl sich beim Pressen des Öls
erhöht.
In den niederländischen GMP-Standards wird
der Gehalt an C(10-40) bei Ölen und Fetten auf
400 mg/kg begrenzt.
Aflatoxine C Wenn Kopra einige Tage nicht sachgemäß gelagert wird,
können sich Aflatoxine bilden. Regen während der
Lagerung und beim Transport beschleunigt die Bildung
von Aflatoxinen. Zum Teil gehen Aflatoxine beim
Pressen der Kopra in das Kokos-Rohöl über.
Rückstände
an
Herbiziden,
Insektiziden,
Fungiziden
oder
Rodentiziden
oberhalb der
C In Kokos-Rohöl wurden Pestizidrückstände
nachgewiesen.
Nach der Verordnung (EG) Nr. 396/2005
ist das Inverkehrbringen von Waren
verboten, die die in den Anhängen
genannten RHG nicht erfüllen. Nach der
Verordnung kann ein Verarbeitungs-
/Konzentrationsfaktor für Pestizide in
verarbeiteten Erzeugnissen angenommen
werden, wenn die Lebensmittelsicherheit
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
152
Futtermittel
R
Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen
RHG gewahrt wird. Die FEDIOL (Standpunkt
11SAF181) gelangte zu dem Schluss,
dass angesichts des durchschnittlichen
Ölgehalts von Kokosnüssen (20 %) für die
Festlegung der RHG von Kokosöl ein
Verarbeitungsfaktor von 5 angenommen
werden sollte.
* Die Bewertung von außerhalb der EU liegenden Risiken würde den Rahmen dieses Dokuments sprengen.
Weitere Informationen siehe Abschnitt 2.3 Buchstabe d) Risikoanalyse.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
153
Futtermittel
R
Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen
Betriebsmittel und Anlagen: Raffination und Verarbeitung von Kokosöl
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Hydrauliköle
oder
Schmiermittel
der Anlagen
C Gering Hoch 3 Hydrauliköle und Schmiermittel
können toxische Verbindungen
enthalten.
Das Präventivprogramm sollte gewährleisten, dass die
Kontamination von Erzeugnissen mit nicht
lebensmittelverträglichen Hydraulikölen oder Schmiermitteln
vermieden und das Risiko einer Kontamination der
Erzeugnisse mit lebensmittelverträglichen Hydraulikölen und
Schmiermitteln minimiert wird. Im Rahmen des
Präventivprogramms könnte die Erfassung der verwendeten
Mengen vorgesehen werden.
Verunreini-
gungen in
Wasser wie
Perfluoroktan-
sulfonsäure
(PFOS) und
Perfluoroctan-
säure (PFOA)
C Gering Mittel 2 Beim Zerkleinern und bei der
Raffination wird Wasser verwendet.
Bei der Herstellung von
Futtermitteln ist nach
Verordnung 183/2005 Wasser von
geeigneter Qualität zu verwenden.
Reinigungs-
mittel und
Kessel-
chemikalien
C Mittel Mittel 3 Reinigungsmittel und Dampf (unter
Verwendung von Kesselchemikalien)
kommen mit den Erzeugnissen in
Berührung.
Im Produktionssystem verwendete Reinigungsmittel sollten
ausgespült werden. Reinigungsmittel und Kesselchemikalien
müssen zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie
geeignet sein.
Heizflüssig-
keiten aus
Anlagen und
Ausrüstungen
C Mittel Hoch 4 Unternehmen, die nicht der FEDIOL
angehören, können weiterhin
Heizflüssigkeiten verwenden.
Nach dem Verhaltenskodex der
FEDIOL zur Erhitzung von
Speiseölen während der
Verarbeitung ist die Verwendung
von Heizflüssigkeiten nicht
zulässig.
Zur Erhitzung sind heißes Wasser oder Dampf zu verwenden.
Ansonsten sollte ein Kontrollmechanismus gewährleisten,
dass eine Kontamination der Erzeugnisse mit
Heizflüssigkeiten ausgeschlossen ist.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
154
Futtermittel
R
Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen
4. Raffination
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD RISIKOKLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Verunreinigungen in
Verarbeitungs-
hilfsstoffen
(alkalischen Lösungen
oder in Säuren),
z. B. Quecksilber in
Natronlauge
C Gering Hoch 3 Die Verarbeitungshilfsstoffe
kommen mit dem Erzeugnis in
Berührung.
Verarbeitungshilfsstoffe, die unmittelbar
mit dem Öl in Berührung kommen,
müssen Lebensmittelqualität haben oder
zur Verwendung in Futtermitteln geeignet
sein.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
155
Futtermittel
R
Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen
4.1 Herstellung von raffiniertem Kokosöl
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
PAK C Hoch Mittel 4 Kokos-Rohöl kann infolge
unangemessener Trocknungsverfahren
stark mit PAK verunreinigt sein.
In Verordnung Nr. 1881/2006 wird für zum
unmittelbaren menschlichen Verzehr oder zur
Verwendung als Lebensmittelinhaltsstoff
vorgesehene Öle und Fette ein Höchstgehalt von
2,0 μg/kg BaP festgelegt.
Der Anteil der zugegebenen
Aktivkohle und die Intensität
des Desodorierungs-
verfahrens muss hinreichend
sein, um schwere und leichte
PAK gleichermaßen
abzutrennen.
Für Kokosöl hat GMP+
International für die vier
PAK Benzo(a)pyren,
Benz(a)anthracen,
Benzo(b)fluoranthen
und Chrysen einen
Höchstgehalt von
400 µg/kg festgelegt.
Die OVOCOM (GMP)
setzt für BaP einen
Höchstgehalt von
50 µg/kg für als
Futtermittel
vorgesehene Fette an.
Dioxine und
dioxinähnliche
PCB
C Gering Hoch 3 Eine potenzielle Quelle für
Verunreinigungen von Ölen mit Dioxin ist
das Trocknen von Kopra und die
Verwendung von Bleicherde. Bei Kokos-
Rohöl aus Papua-Neuguinea besteht
erfahrungsgemäß ein hohes Risiko der
Verunreinigung mit Dioxin. Bei der
Raffination wird Bleicherde allerdings nur
in Konzentrationen von 1-3 % eingesetzt.
Während der Destillation verdampft Dioxin
zum Teil.
In Richtlinie 2002/32/EG werden die
Höchstgehalte für Dioxin in Einzelfuttermitteln
pflanzlichen Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-
PCDD/F-TEQ) und die Summe von
Verunreinigungen mit Dioxinen und
dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-
PCDD/F-PCB-TEQ) festgelegt.
Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex für die
Beschaffung frischer Bleicherde zur Ölraffination veröffentlicht, in dem ein Höchstgehalt für Dioxin
und dioxinähnliche PCB von 1,5 ng/kg (WHO-
PCDD/F-PCB-TEQ) genannt wird.
Frische Bleicherde ist von
Lieferanten zu beziehen, die
die Anforderungen der
FEDIOL nach dem
Verhaltenskodex der FEDIOL
für die Beschaffung frischer
Bleicherde zur Ölraffination
erfüllen.
Pestizidrück-
stände oberhalb
der Rückstands-
höchstgehalte
(RHG), d. h.
Rückstände von
C Mittel Mittel 3 In Kokosöl wurden Pestizidrückstände
nachgewiesen.
Die Höchstgehalte für Pestizidrückstände sind der
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen.
Nach der Verordnung kann ein Verarbeitungs-
/Konzentrationsfaktor für Pestizide in verarbeiteten
Erzeugnissen angenommen werden, wenn die
Futtermittelsicherheit gewahrt wird. Nach der
Eingehendes Kokos-Rohöl
bzw. das raffinierte Öl ist
einer Prüfung zu unterziehen.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
156
Futtermittel
R
Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen
Herbiziden,
Insektiziden,
Fungiziden oder
Rodentiziden
oberhalb der
RHG
Verordnung kann ein Verarbeitungs-
/Konzentrationsfaktor für zulässige Pestizide in
verarbeiteten Erzeugnissen angenommen werden,
wenn die Lebensmittelsicherheit gewahrt wird. Die
FEDIOL (Standpunkt 11SAF181) gelangte zu dem
Schluss, dass angesichts des durchschnittlichen
Ölgehalts von Kokosnüssen (20 %) für die
Festlegung der RHG von Kokosöl ein
Verarbeitungsfaktor von 5 angenommen werden
sollte.
In der Richtlinie
2002/32/EG über
unerwünschte
Stoffe in der
Tierernährung
genannte
Pestizid-
rückstände
C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene Pestizide können in der
Umwelt vorkommen. Die
Wahrscheinlichkeit, dass diese Pestizide
in Kokos-Rohöl nachgewiesen werden
können, ist jedoch sehr gering.
Richtlinie 2002/32/EG enthält Höchstgehalte für
verschiedene Pestizidrückstände in Futtermitteln.
Aflatoxine
C Sehr gering Hoch 2 Kokos-Rohöl kann mit Spuren von
Aflatoxinen verunreinigt sein.
In der Richtlinie 2002/32/EG wird der Gehalt des
Aflatoxins B1 in Kopra und aus Kopra
hergestellten Erzeugnissen auf 0,02 mg/kg
begrenzt (bei einem Feuchtegehalt des Produkts
von 12 %).
Der Raffinationsprozess ist
auf Verfahren zum Abtrennen
von Aflatoxinen zu validieren.
Bei normalen
Raffinations-
bedingungen werden
Aflatoxine abgetrennt.
Fremdstoffe P Mittel Mittel 3 Fremdstoffe können vorhanden sein. Vor dem Verladen sind
geeignete Hygieneverfahren
(z. B. geschlossene Systeme)
anzuwenden und Filter zu
verwenden.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
157
Futtermittel
R
Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen
4.2
Physikalische Raffination Herstellung von Kokos-
Fettsäuredestillaten
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
PAK C Hoch Mittel 4 Leichte PAK werden bei der
Desodorierung zu Fettsäuredestillaten
konzentriert. Wenn Aktivkohle
hinzugegeben wurde, werden schwere
PAK abgetrennt.
Produkte, die die
Anforderungen nicht
erfüllen, dürfen für
Futtermittel nicht
verwendet werden.
Für Kokosöl hat
GMP+ International
für die vier PAK
Benzo(a)pyren,
Benz(a)anthracen,
Benzo(b)fluoranthen
und Chrysen einen
Höchstgehalt von 400
µg/kg festgelegt.
Die OVOCOM (GMP)
setzt für BaP einen
Höchstgehalt von 50
µg/kg für als
Futtermittel
vorgesehene Fette
an.
Dioxin C Hoch Hoch 4 Bleicherde ist beim Trocknen von
Kopra und Bleicherde eine potenzielle
Quelle von Verunreinigungen mit
Dioxin. Bei Kokos-Rohöl aus Papua-
Neuguinea besteht erfahrungsgemäß
ein hohes Risiko der Verunreinigung
mit Dioxin. Bei der Raffination wird
Bleicherde allerdings nur in
Konzentrationen von 1-3 % eingesetzt.
In Richtlinie 2002/32/EG werden die Höchstgehalte
für Dioxin in Einzelfuttermitteln pflanzlichen
Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und
die Summe von Verunreinigungen mit Dioxinen und
dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-
PCB-TEQ) festgelegt.
Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse mit
einem Gehalt an einem unerwünschten Stoff, der
den festgesetzten Höchstgehalt überschreitet,
dürfen nicht zu Verdünnungszwecken mit dem
gleichen oder mit anderen zur Tierernährung
bestimmten Erzeugnissen gemischt werden
(Richtlinie 2002/32/EG).
Nach Verordnung 225/2012 zur Änderung der
Positive Freigabe von
Deodestillat-Partien
oder
Aktivkohlebehandlung
zum Abtrennen von
Dioxin.
Frische Bleicherde ist
von Lieferanten zu
beziehen, die die
Anforderungen der
FEDIOL nach dem
Verhaltenskodex der
FEDIOL für die
Beschaffung frischer
Bleicherde zur
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
158
Futtermittel
R
Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen
Verordnung 183/2005 über Futtermittelhygiene
müssen sämtliche Partien der Fettsäuredestillate
zur Futtermittelherstellung auf den Gesamtgehalt
an Dioxinen und dioxinähnlichen PCB geprüft
werden.
Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex für die
Beschaffung frischer Bleicherde zur Ölraffination veröffentlicht, in dem ein Höchstgehalt für Dioxin
und dioxinähnliche PCB von 1,5 ng/kg (WHO-
PCDD/F-PCB-TEQ) genannt wird.
Ölraffination erfüllen.
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchstgehalte
(RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
der RHG
C Mittel Mittel 3 In Kokos-Rohöl wurden
Pestizidrückstände (Chlorpyrifos-ehtyl
und Malathion) nachgewiesen.
Die Höchstgehalte für Pestizidrückstände sind der
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen.
Nach der Verordnung kann ein Verarbeitungs-
/Konzentrationsfaktor für Pestizide in verarbeiteten
Erzeugnissen angenommen werden, wenn die
Futtermittelsicherheit gewahrt wird.
Eingehendes Kokos-
Rohöl bzw. das
eingehende
Fettsäuredestillat ist
einer Prüfung zu
unterziehen.
In der Richtlinie 2002/32/EG
über unerwünschte Stoffe
in der Tierernährung
genannte
Pestizidrückstände
C Gering Hoch 3 Einige verbotene Pestizide können in
der Umwelt vorkommen. Die
Wahrscheinlichkeit, dass diese
Pestizide in Kokos-Rohöl
nachgewiesen werden können, ist
jedoch sehr gering. Die Pestizide
werden ggf. während der
physikalischen Raffination in das
Fettsäuredestillat konzentriert.
Richtlinie 2002/32/EG enthält Höchstgehalte für
verschiedene Pestizidrückstände in Futtermitteln.
Produkte, die die
Anforderungen nicht
erfüllen, dürfen für
Futtermittel nicht
verwendet werden.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
159
Futtermittel
R
Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen
4.3.
Chemische Raffination: Herstellung von Kokos-Soapstock und von sauren Kokosölen ohne Deodestillate
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSN
AHME BEMERKUNGEN
PAK
C Hoch Mittel 4 Bei der chemischen Raffination sind
ähnliche PAK-Gehalte der Fettsäuren
zu erwarten wie bei Kokos-Rohöl.
Produkte, die
die
Anforderungen
nicht erfüllen,
dürfen für
Futtermittel
nicht verwendet
werden.
Für Kokosöl hat GMP+
International für die vier PAK
Benzo(a)pyren,
Benz(a)anthracen,
Benzo(b)fluoranthen und
Chrysen einen Höchstgehalt
von 400 µg/kg festgelegt.
Die OVOCOM (GMP) setzt für
BaP einen Höchstgehalt von
50 µg/kg für als Futtermittel
vorgesehene Fette an.
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstandshöchstgehalte
(RHG), d. h. Rückstände
von Herbiziden,
Insektiziden, Fungiziden
oder Rodentiziden oberhalb
der RHG
C Gering Mittel 2 Bislang wurden in Kokos-Rohöl keine
Pestizidrückstände nachgewiesen.
Die Höchstgehalte für Pestizidrückstände
sind der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu
entnehmen. Nach der Verordnung kann ein
Verarbeitungs-/Konzentrationsfaktor für
Pestizide in verarbeiteten Erzeugnissen
angenommen werden, wenn die
Futtermittelsicherheit gewahrt wird.
In der Richtlinie 2002/32/EG
über unerwünschte Stoffe
in der Tierernährung
genannte
Pestizidrückstände
C Sehr gering Hoch 2 Einige verbotene Pestizide können in
der Umwelt vorkommen. Die
Wahrscheinlichkeit, dass diese
Pestizide in Kokos-Rohöl
nachgewiesen werden können, ist
jedoch sehr gering.
Richtlinie 2002/32/EG enthält Höchstgehalte
für verschiedene Pestizidrückstände in
Futtermitteln.
Aflatoxine C Gering Hoch 3 Bei der Behandlung des Rohöls mit
gebrauchter Bleicherde und mit
Aktivkohle werden Aflatoxine
In der Richtlinie 2002/32/EG wird der Gehalt
des Aflatoxins B1 in Kopra und aus Kopra
hergestellten Erzeugnissen auf 0,02 mg/kg
begrenzt (bei einem Feuchtegehalt des
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
160
Futtermittel
R
Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen
abgetrennt.
Aflatoxine sind wasserlöslich. Bei der
chemischen Raffination werden
etwaige verbleibende Aflatoxine aus
dem Öl entfernt und konzentrieren
sich in den Deodestillaten.
Produkts von 12 %).
Dioxin C Hoch Hoch 4 Die Dioxingehalte sind vom Ursprung
des Kokos-Rohöls abhängig.
Positive
Freigabe
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
161
Futtermittel
R
Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen
4.4 Chemische Raffination: Herstellung von Kokos-Deodestillaten
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
PAK C Hoch Mittel 4 Leichte PAK reichern sich bei
der Desodorierung in den
Destillaten an. Wenn
Aktivkohle hinzugegeben
wurde, werden schwere PAK
abgetrennt.
Produkte, die die Anforderungen nicht erfüllen, dürfen
für Futtermittel nicht verwendet werden.
Für Kokosöl hat GMP+
International für die vier
PAK Benzo(a)pyren,
Benz(a)anthracen,
Benzo(b)fluoranthen und
Chrysen einen
Höchstgehalt von 400
µg/kg festgelegt.
Die OVOCOM (GMP)
setzt für BaP einen
Höchstgehalt von 50
µg/kg für als Futtermittel
vorgesehene Fette an.
Dioxin C Mittel Hoch 4 Bleicherde ist bei der
Raffination des Öls eine
potenzielle Quelle von
Verunreinigungen mit Dioxin.
Bei der chemischen
Raffination konzentrieren
Dioxine zu Deodestillaten.
In Richtlinie 2002/32/EG werden die
Höchstgehalte für Dioxin in Einzelfuttermitteln
pflanzlichen Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-
PCDD/F-TEQ) und die Summe von
Verunreinigungen mit Dioxinen und
dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-
PCDD/F-PCB-TEQ) festgelegt.
Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse mit
einem Gehalt an einem unerwünschten Stoff,
der den festgesetzten Höchstgehalt
überschreitet, dürfen nicht zu
Verdünnungszwecken mit dem gleichen oder
mit anderen zur Tierernährung bestimmten
Erzeugnissen gemischt werden
(Richtlinie 2002/32/EG).
Nach Verordnung 225/2012 zur Änderung der
Verordnung 183/2005 über Futtermittelhygiene
müssen sämtliche Deodestillat-Partien zur
Futtermittelherstellung auf den Gesamtgehalt
Deodestillate aus der chemischen Raffination
dürfen nur dann in Futtermitteln verwendet werden,
wenn durch eine geeignete Behandlung
sichergestellt wurde, dass die Dioxingehalte die
Höchstwerte der Richtlinie 2002/32 über
unerwünschte Stoffe nicht überschreiten (siehe
auch FEDIOL-Informationsblatt über behandelte
Deodestillate zur Verwendung in Futtermitteln
(Ref. 12SAF196)).
Fetthaltige Erzeugnisse aus kontinuierlichen
Raffinationsprozessen mit kombinierter
physikalischer und chemischer Raffination in einer
einzigen Anlage können für Futtermittelzwecke
verwendet werden, wenn durch Analysen
nachgewiesen wurde, dass die Grenzwerte für
Dioxin- und Pestizidrückstände eingehalten werden.
Frische Bleicherde ist von Lieferanten zu beziehen,
die die Anforderungen der FEDIOL nach dem
Verhaltenskodex der FEDIOL für die Beschaffung
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
162
Futtermittel
R
Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen
an Dioxinen und dioxinähnlichen PCB geprüft
werden.
Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex für die
Beschaffung frischer Bleicherde zur
Ölraffination veröffentlicht, in dem ein
Höchstgehalt für Dioxin und dioxinähnliche
PCB von 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ)
genannt wird.
frischer Bleicherde zur Ölraffination erfüllen.
Pestizidrückstände
oberhalb der
Rückstands-
höchstgehalte
(RHG), d. h.
Rückstände von
Herbiziden,
Insektiziden,
Fungiziden oder
Rodentiziden
oberhalb der RHG
C Gering Mittel 3 Bislang wurden in Kokos-
Rohöl keine
Pestizidrückstände
nachgewiesen.
Die Höchstgehalte für Pestizidrückstände sind
der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu
entnehmen. Nach der Verordnung kann ein
Verarbeitungs-/Konzentrationsfaktor für
Pestizide in verarbeiteten Erzeugnissen
angenommen werden, wenn die
Futtermittelsicherheit gewahrt wird.
In der Richtlinie
2002/32/EG über
unerwünschte
Stoffe in der
Tierernährung
genannte
Pestizidrückstände
C Mittel Hoch 4 Einige verbotene Pestizide
können in der Umwelt
vorkommen. Die
Wahrscheinlichkeit, dass
diese Pestizide in Kokos-
Rohöl nachgewiesen werden
können, ist jedoch sehr
gering. Die Pestizide reichern
sich ggf. während der
Raffination in den Destillaten
an.
Richtlinie 2002/32/EG enthält Höchstgehalte
für verschiedene Pestizidrückstände in
Futtermitteln.
Deodestillate aus der chemischen Raffination
dürfen nur dann in Futtermitteln verwendet werden,
wenn durch eine geeignete Behandlung
sichergestellt wurde, dass die Pestizidrückstände
die Höchstgehalte der Richtlinie 2002/32 über
unerwünschte Stoffe nicht überschreiten (siehe
auch FEDIOL-Informationsblatt über behandelte
Deodestillate zur Verwendung in Futtermitteln
(Ref. 12SAF196)).
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
163
Futtermittel
R
Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen
A. Lagerung der Kopra und Transport der Kopra zur Ölmühle*
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Aflatoxine C Wenn Kopra einige Tage nicht
sachgemäß gelagert wird, können sich
Aflatoxine bilden.
Regen während der Lagerung und beim
Transport beschleunigt die Bildung von
Aflatoxinen.
Mit der Lagerung und dem Transport befasste Unternehmen müssen die Kopra vor Regen und Meerwasser schützen. Während der Lagerung ist für angemessene Belüftung zu sorgen. Wenn die Kopra unmittelbar nach dem Ernten verarbeitet wird, ist die Gefahr der Bildung von Aflatoxinen gering.
Fremdstoffe P Die Ladungen können Fremdstoffe wie
Steine aus verunreinigten Lkws und
Glaspartikel, tote Nagetiere und Blätter
enthalten.
Ölmühlen müssen eingehende Kopra auf Fremdstoffe prüfen und die Fremdstoffe entfernen.
* Die Bewertung von außerhalb der EU liegenden Risiken würde den Rahmen dieses Dokuments sprengen.
Weitere Informationen siehe Methodikdokument Abschnitt 2.3.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
164
Futtermittel
R
Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen
Neu
B.
Transport von zur Verwendung als Futtermittel vorgesehenen
Kokosölen und von aus Kokosöl hergestellten Erzeugnissen mit
Tankcontainern oder Kesselwagen, Binnenschiffen oder
Küstenschiffen (außer Seeschiffen).
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Verunreinigungen durch
vorherige Ladung
- Tankcontainer oder Kesselwagen und Binnenschiffe
C Mittel Hoch 4 Straßentankwagen und
Binnenschiffe können zum
Transport von nicht lebens- oder
futtermittelverträglichen
Erzeugnissen (z. B. von
Petrochemikalien) eingesetzt
worden sein.
Straßentankwagen und Binnenschiffe, die
nicht für den Transport von Lebens- oder
Futtermitteln vorgesehen sind, sollten
einem validierten Reinigungsverfahren
unterzogen werden.
- Straßentankwagen,
Tankcontainer, Kesselwagen
und Binnenschiffe nach EU-
Standards für den Transport
von Lebensmitteln
C Gering Hoch 3 Speiseöle werden meist mit
Transportmitteln befördert, die
ausdrücklich für Lebensmittel
vorgesehen sind.
Nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
über Lebensmittelhygiene müssen flüssige
Lebensmittel mit für den Transport von
Lebensmitteln vorgesehenen
Tankcontainern oder Kesselwagen und
Binnenschiffen befördert werden.
FEDIOL-Kodex über Arbeitsverfahren für
den Massengut-Transport von zur
unmittelbaren Verwendung als Lebensmittel
vorgesehenen Ölen und Fetten mit
Straßentankwagen und mit Tankcontainern
(Ref. 07COD138).
Bei vorheriger Beförderung anderer
Ladung(en) sind Prüfungen vorzunehmen,
wie im Praxisleitfaden der FEDIOL zur
Prüfung von Transportmitteln und von
Kesselauskleidungen auf
Verunreinigungen durch vorherige
Ladung(en) (Ref. 07COD143F)
beschrieben.
- Küstentanker nach EU- C Gering Hoch 3 Bei Küstentankern zur Verhaltenskodex der FEDIOL für den Bei vorheriger Beförderung anderer
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
165
Futtermittel
R
Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen
Standards für den Transport
von Lebensmitteln
Beförderung von Ölen und
Fetten im
Kurzstreckenseeverkehr in der
EU muss in jedem Fall
zumindest die unmittelbar zuvor
beförderte Ladung ein Erzeugnis
gewesen sein, das entweder
lebensmittelverträglich ist oder
das in der EU-Liste der
zulässigen vorherigen Ladungen
der Richtlinie 96/3/EG aufgeführt
ist.
Massengut-Transport von Ölen und Fetten
in die Europäische Union oder innerhalb der
Europäischen Union (Ref. 14COD152)
(einschließlich der Arbeitsverfahren der
FOSFA).
Ladung(en) sind Prüfungen vorzunehmen,
wie im Praxisleitfaden der FEDIOL zur
Prüfung von Transportmitteln und von
Kesselauskleidungen auf
Verunreinigungen durch vorherige
Ladung(en) (Ref. 07COD143F)
beschrieben. FOSFA-Zertifikat einer von
einem FOSFA-Mitglied anerkannten
Aufsichtsperson (Superintendent) über die
Konformität, Sauberkeit und Eignung von
Schiffstanks. Vom Kapitän/Ersten Offizier
unterzeichnetes kombiniertes FOSFA-
Master‘s Certificate oder eine
gleichwertige Erklärung des Schiffseigners
oder eines befugten Vertreters, jeweils vor
dem Verladen und vor dem Transport der
Ladung
Verunreinigung durch
Reinigungsmittel
- Tankcontainer, Kesselwagen
und Binnenschiffe
C Mittel Mittel 3 Erhöhtes Risiko an
Reinigungsstationen, an denen
Tanks sowohl für Lebensmittel
als auch für Chemikalien
gereinigt werden.
Verhaltenskodex der FEDIOL für den
Massengut-Transport von Ölen und Fetten
in die Europäische Union oder innerhalb der
Europäischen Union (Ref. 14COD152)
Beim Reinigen der Tanks sind bewährte
Verfahren anzuwenden.
- Küstentanker C Mittel Mittel 3 Wenn ein Küstentanker nicht
ausschließlich für Lebens- oder
Futtermittel eingesetzt wird,
besteht ein erhöhtes Risiko.
Verhaltenskodex der FEDIOL für den
Massengut-Transport von Ölen und Fetten
in die Europäische Union oder innerhalb der
Europäischen Union (Ref. 14COD152)
(einschließlich der Arbeitsverfahren der
FOSFA).
FOSFA-Zertifikat einer von einem FOSFA-
Mitglied anerkannten Aufsichtsperson
(Superintendent) über die Konformität,
Sauberkeit und Eignung von Schiffstanks.
Vom Kapitän/Ersten Offizier
unterzeichnetes kombiniertes FOSFA-
Master‘s Certificate oder eine
gleichwertige Erklärung des Schiffseigners
oder eines befugten Vertreters, jeweils vor
dem Verladen und vor dem Transport der
Ladung
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
166
Futtermittel
R
Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen
Erhitzen oder Kühlen von
Flüssigkeiten aus Anlagen
- Straßentankwagen C Gering Hoch 3 Die verwendeten Edelstahltanks
werden mit Motorkühlwasser
beheizt, das durch ein
doppelwandiges System (nicht
durch Rohrschlangen) zugeführt
wird.
Verhaltenskodex der FEDIOL für den
Massengut-Transport von Ölen und Fetten
in die Europäische Union oder innerhalb der
Europäischen Union (Ref. 14COD152)
Bei direkten Heizsystemen dürfen keine
Heizflüssigkeiten verwendet werden.
- Kesselwagen,
Tankschleppkähne
- - Küstentanker
C
C
Gering
Gering
Hoch
Hoch
3
3
Die Verwendung toxischer
Heizflüssigkeiten ist zulässig.
Wegen der verhältnismäßig
geringen Erhitzung beim
Transport besteht nur ein
geringes Risiko, dass
Heizflüssigkeiten in das zu
transportierende Erzeugnis
gelangen.
Die Verwendung toxischer
Heizflüssigkeiten ist zulässig.
Wegen der verhältnismäßig
geringen
Heiztemperaturen/Erhitzung
beim Transport besteht nur ein
geringes Risiko, dass
Heizflüssigkeiten in das zu
transportierende Erzeugnis
gelangen.
Verhaltenskodex der FEDIOL für den
Massengut-Transport von Ölen und Fetten
in die Europäische Union oder innerhalb der
Europäischen Union (Ref. 14COD152)
Verhaltenskodex der FEDIOL für den
Massengut-Transport von Ölen und Fetten
in die Europäische Union oder innerhalb der
Europäischen Union (Ref. 14COD152)
(einschließlich der Arbeitsverfahren der
FOSFA).
Heizschlangen in Kesselwagen müssen
aus Edelstahl gefertigt sein.
Wenn Heizflüssigkeiten verwendet
wurden, muss der Transportunternehmer,
der das Öl befördert, Unterlagen über
mögliche Nettoverluste vorlegen und ggf.
erforderliche Untersuchungen vornehmen.
Wenn Heizflüssigkeiten verwendet
wurden, muss der Transportunternehmer,
der das Öl befördert, Unterlagen über
mögliche Nettoverluste vorlegen und ggf.
erforderliche Untersuchungen vornehmen.
Zur Erhitzung
wird heißes
Wasser oder
Dampf
empfohlen.
Fremdstoffe P Mittel Mittel 3 In einem Qualitätsplan sollte
vorgeschrieben werden, dass die
Befüllung von Straßentankwagen mit
raffinierten Ölen in einem überdachten
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
167
Futtermittel
R
Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen
Bereich erfolgt.
Verunreinigung C/P/B Mittel Mittel 3 In den Herkunftsländern der Öle
kann es zu Verunreinigungen
mit Mineralöl gekommen sein.
FEDIOL-Kodex über Arbeitsverfahren für
den Massengut-Transport von zur
unmittelbaren Verwendung als Lebensmittel
vorgesehenen Ölen und Fetten mit
Straßentankwagen und mit Tankcontainern
(Ref. 07COD138)
Analyse aller eingehenden Partien.
Anwendung verpflichtender
Mindestanforderungen des FFEDIOL-
Kodex über Arbeitsverfahren für den
Massengut-Transport von zur
unmittelbaren Verwendung als
Lebensmittel vorgesehenen Ölen und
Fetten mit Straßentankwagen und mit
Tankcontainern, beispielsweise die
Verfügbarkeit von Informationen über die
Route der Lkws und den Standort beim
Verschließen des Tanks (Ref. 07COD138).
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
168
Futtermittel
R
Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen
C. Lagerung von Kokosöl
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS
UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Verunreinigungen
infolge fehlender
Trennung
(Verunreinigung
aus vorherigen
Ladungen,
Verwendung
falscher
Verbindungsstücke,
Verwendung
gemeinsamer
Ausrüstung und
Anlagen)
C Gering Hoch 3 Diese Risikoeinstufung betrifft Lager, in
denen sowohl Chemikalien als auch
pflanzliche Öle gelagert werden. Ein
geringeres Risiko besteht, wenn das
Tanklager die vom Transport im
Seeverkehr bis zur Lagerung pflanzlicher
Öle maßgebliche EU-Liste der zulässigen
vorherigen Ladungen berücksichtigt. Das
geringste Risiko besteht dann, wenn die
pflanzlichen Öle in Tanks gelagert
werden, die ausdrücklich für die Lagerung
von Lebensmitteln vorgesehen sind.
Lager in der EU, in denen Öle
und Fette zur Verwendung als
Lebensmittel gelagert werden,
sind verpflichtet, die HACCP-
Grundsätze zu
berücksichtigen (Verordnung
(EG) Nr. 852/2004).
Die Verwendung von Lagertanks
ist ausschließlich auf die Lagerung
von Lebens- oder Futtermitteln zu
beschränken. Ansonsten müssen
bei Lagertanks, die für den
Transport im Seeverkehr
vorbereitet wurden, zumindest die
Rechtsvorschriften der EU über
vorherige Ladungen berücksichtigt
werden (Richtlinie 96/3/EG).
Verunreinigung
durch
Reinigungsmittel
C Gering Hoch 3 Diese Risikoeinstufung betrifft Lager, in
denen sowohl Chemikalien als auch
pflanzliche Öle gelagert werden. Dort wird
möglicherweise auf den Einsatz von
Reinigungsmitteln verzichtet, die zur
Verwendung in der Lebensmittelindustrie
geeignet wären. Bei Tanklagern in der EU,
die die HACCP-Grundsätze anwenden
und die pflanzliche Öle und Chemikalien
getrennt lagern, ist das Risiko der
Verwendung ungeeigneter
Reinigungsmittel sehr gering.
Reinigungsmittel müssen zur
Verwendung in der
Lebensmittelindustrie geeignet
sein.
Lösungsmittel aus
Beschichtungen
C Gering Hoch 3 Lösungsmittel aus neuen Beschichtungen
können zunächst in das Öl und beim
Raffinieren schließlich in die
Die Erzeugnisse müssen in
Edelstahltanks befördert werden,
bzw. bei Verwendung von Tanks
mit neuen Beschichtungen dürfen
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169
Futtermittel
R
Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen
Fettsäuredestillate gelangen. Fettsäuredestillate nicht als
Futtermittel verwendet werden.
Heizflüssigkeiten
aus defekten
Anlagen und
Ausrüstungen
C Gering Hoch 3 Die Verwendung toxischer
Heizflüssigkeiten ist zulässig. Wegen der
verhältnismäßig geringen Erhitzung bei
der Lagerung besteht nur ein geringes
Risiko, dass Heizflüssigkeiten in das zu
transportierende Erzeugnis gelangen.
Wenn Heizflüssigkeiten verwendet
wurden, muss der Lagerhalter
Unterlagen über mögliche
Nettoverluste vorlegen und ggf.
erforderliche Untersuchungen
vornehmen.
Zur Erhitzung wird
heißes Wasser oder
Dampf empfohlen.
Missbräuchliche
Verwendung von
Zusatzstoffen
C Gering Hoch 3 Zusatzstoffe, die bei Ölen zulässig sind,
die als Lebensmittel verwendet werden
sollen, anschließend aber als Futtermittel
zum Einsatz kommen (oder umgekehrt),
obwohl sie für diese Verwendung
möglicherweise nicht zugelassen wurden.
Verständigen Sie sich auf
eindeutige Spezifikationen für die
Verwendung von Zusatzstoffen.
Verunreinigung
mit Mineralöl
Gering Hoch 3 Mögliche Verunreinigungen durch
Mineralöl In den Ursprungsländern.
Infolge stärkerer Kontrollen hat sich das
Risiko von Verunreinigungen verringert.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
170
Futtermittel
R
Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen
D. Transport von Kokosöl mit Seeschiffen
GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-
LICHKEIT
SCHWERE-
GRAD
RISIKO-
KLASSE BEGRÜNDUNG
RECHTSVORSCHRIFTEN,
BRANCHENSTANDARDS UND/ODER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
ABHILFEMASSNAHME BEMERKUNGEN
Verunreinigung beim
Transport
- Verunreinigungen durch
vorherige Ladungen, die in
den betreffenden Tanks oder
Leitungen befördert wurden
C Mittel Mittel 3 Bei Seeschiffen zum Transport von
zum Verzehr vorgesehenen Ölen und
Fetten in die EU muss in jedem Fall
zumindest die unmittelbar zuvor
beförderte Ladung ein Erzeugnis
gewesen sein, das entweder
lebensmittelverträglich ist oder das in
der EU-Liste der zulässigen vorherigen
Ladungen der Richtlinie 96/3/EG
aufgeführt ist.
Nach Richtlinie 96/3/EG
(Abweichung von der Verordnung
(EG) Nr. 852/2004) sind die
vorherigen Ladungen zu prüfen.
Nach FOSFA-Verträgen sind
Verkäufer beim Transport von Ölen
und Fetten im Seeverkehr
verpflichtet, den Käufer über die drei
letzten vorherigen Ladungen zu
informieren.
Verhaltenskodex der FEDIOL für
den Massengut-Transport von Ölen
und Fetten in die Europäische Union
oder innerhalb der Europäischen
Union (Ref. 14COD152)
(einschließlich der Arbeitsverfahren
der FOSFA).
FOSFA-Zertifikat einer von
einem FOSFA-Mitglied
anerkannten Aufsichtsperson
(Superintendent) über die
Konformität, Sauberkeit und
Eignung von Schiffstanks.
Vom Kapitän/Ersten Offizier
unterzeichnetes kombiniertes
FOSFA-Master‘s Certificate
oder eine gleichwertige
Erklärung des Schiffseigners
oder eines befugten
Vertreters, jeweils vor dem
Verladen und vor dem
Transport der Ladung
Die Verwendung eigener
Leitungen zum Beladen und
Entladen.
- Verunreinigung durch
Reinigungsmittel
C Gering Hoch 3 In der Regel halten
Seeverkehrsunternehmen bewährte
Verfahren ein.
Das Logbuch des Schiffs ist
zu prüfen.
Lösungsmittel aus C Gering Hoch 3 Lösungsmittel aus neuen
Beschichtungen können zunächst in
Die Erzeugnisse müssen in
Edelstahltanks befördert
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
171
Futtermittel
R
Risikobewertung der Lieferkette bei Kokosöl-Erzeugnissen
Beschichtungen das Öl und beim Raffinieren schließlich
in die Fettsäuredestillate gelangen.
werden, bzw. bei Verwendung
von Tanks mit neuen
Beschichtungen dürfen
Fettsäuredestillate nicht als
Futtermittel verwendet
werden.
Heizflüssigkeiten aus
Anlagen und Ausrüstungen
C Gering Hoch 3 Die Verwendung toxischer
Heizflüssigkeiten ist zulässig. Wegen
der verhältnismäßig geringen Erhitzung
beim Transport besteht nur ein
geringes Risiko, dass Heizflüssigkeiten
in das zu transportierende Erzeugnis
gelangen.
Verhaltenskodex der FEDIOL für
den Massengut-Transport von Ölen
und Fetten in die Europäische Union
oder innerhalb der Europäischen
Union (einschließlich der
Arbeitsverfahren der FOSFA).
Wenn Heizflüssigkeiten
verwendet wurden, muss der
Transportunternehmer, der
das Öl befördert, Unterlagen
über mögliche Nettoverluste
vorlegen und ggf.
erforderliche Untersuchungen
vornehmen.
Zur Erhitzung wird heißes
Wasser oder Dampf
empfohlen.
Hydrauliköle aus defekten
tragbaren Pumpen
C Gering Hoch 3 Hydrauliköle aus tragbaren Pumpen
können toxisch sein.
Es sind tragbare Pumpen zu
verwenden, bei denen der
Hydraulikmotor klar von der
Pumpe getrennt ist.
Ansonsten müssen
lebensmittelverträgliche
Hydrauliköle verwendet
werden.
Wenn der Hydraulikmotor mit
der Pumpe verbunden ist,
kann es bei defekten
Dichtungen zu einem
unerwünschten Übergang von
Hydrauliköl in das pflanzliche
Öl kommen.
Verunreinigung mit
Mineralöl
Gering Hoch 3 Mögliche Verunreinigungen durch
Mineralöl In den Ursprungsländern.
Infolge stärkerer Kontrollen hat sich
das Risiko von Verunreinigungen
verringert.
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
172
10. Anhang Mindestanforderungen an die Überwachung –
pflanzliche Öle und Proteinschrot
1. Überwachungsplan für Ölsaaten, pflanzliche Öle und
Nebenerzeugnisse
Teilnehmer des EFISC-Systems führen einen Überwachungsplan ein wie im
EFISC-Leitfaden in Abschnitt 4.4.3 beschrieben.
Wenn nicht genügend Daten für eine Risikobewertung verfügbar sind,
gelten für die Überwachung die folgenden Mindestanforderungen. Wie
viele Analysen insgesamt mindestens vorzunehmen sind, hängt von der Menge
der Einzelfuttermittel (in t) ab, die an einem Standort hergestellt werden (siehe
folgende Tabellen).
Tabelle A. Ölsaaten, Kuchen, Extraktionsschrot, Schalen und Hülsen und
Lecithin
Jährliche Produktion
in t/Parameter
< 300 000 ≥300 000
<600 000
≥600 000
Aflatoxin B1* 4 6 8
DON 4 6 8
ZEA 4 6 8
Dioxin 4 6 8
Dioxinähnliche PCB 4 6 8
PCB 4 6 8
Salmonellen 52 52 52
Schwermetalle (Pb,
As, Hg, CD)
4 6 8
Pestizide (in Samen) 4 6 8
Pestizide (in Schrot) 4 6 8
* Bei den folgenden Erzeugnissen besteht ein erhöhtes Risiko in Bezug auf eine
Verunreinigung mit Aflatoxinen: Baumwollsamen, Erdnüsse, Erdnusskuchen,
Erdnüsse extrahiert, getrocknete Kopra, Kokoskuchen, Kopra extrahiert und
Walnusskuchen. Weitere Analysen müssen durchgeführt werden (siehe
Tabelle C).
EFISC-Leitfaden – Branchenspezifisches Referenzdokument für die Herstellung sicherer Einzelfuttermittel aus der Ölsaatenverarbeitung und der Raffination pflanzlicher Öle
173
Tabelle B. Anzahl der Überprüfungen nach jährlicher Produktion (in t)
pro Standort für als Futtermittel zu verwendende Öle und Fette (roh,
raffiniert oder pansengeschützt) sowie für die betreffenden
Nebenprodukte
Jährliche
Produktion in
t/Parameter
< 100 000 ≥100 000
<250 000
≥250 000
Dioxin* 8 10 12
dl PCB* 8 10 12
PCB 8 10 12
Nickel** 4 6 8
Pestizide 4 6 8
PAK (BAP) 4 6 8
* Plan für die Kontrolle von Fettsäuredestillaten, Palmfettsäuredestillaten,
hydrierten Deodestillaten, Soapstock und Sauerölen und Kokos-Rohöl auf Dioxin
(siehe FEDIOL Code of practice on dioxins).
**Analyse nur, wenn im Herstellungsprozess Nickel verwendet wird.
Keine Prüfung auf Mykotoxine bei pflanzlichen Ölen und Fetten außer bei Kokos-
Rohöl: Siehe Tabelle C.
Tabelle C. Anzahl zusätzlicher Analysen auf Aflatoxin B1 pro
Standort/Jahr
Jährliche
Produktion in
t/Parameter
< 300 000 ≥300 000
<600 000
≥600 000
Aflatoxin B1* 12 16 24
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