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Brd-schwindel.org-Aufklrung Und Hilfe Gegen Gerichtsvollziehern

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Aufklärung und Hilfe gegenGerichtsvollziehernvon wepe

Gerichtsvollzieher seit August 2012 keine Beamten mehr …

Die Gerichtsvollzieher waren bis Ende Juli 2012 i.S.d. alten Gerichtsvollzieherordnung, § 1 GVO,Beamte i.S.d. Beamtenrechts. Doch dies hat sich laut Auskunft von Herrn Rechtsanwalt TorstenRamm mit der Änderung der GVO (Gerichtsvollzieherordnung) und ihrem Stand seit dem 1.August 2012 geändert . Denn § 1 GVO ist aufgehoben worden.

Dies bedeutet nach weiterer Auskunft von Herrn Rechtsanwalt Ramm, dass Gerichtsvollziehernicht mehr Beamte i.S.d. Beamtenrechts sind und somit nur noch als Privatpersonen undselbstständige Unternehmer handeln.

Das wiederum hat zur Folge, dass keine Gerichtsvollzieherin und kein Gerichtsvollzieherrecht lich mehr dazu in der Lage ist noch irgendwelche Vollstreckungshandlungen (hoheit licheAufgaben) vornehmen zu können und zu dürfen.

Zum Bereich der Vollstreckung gehören bzw. gehörten insbesondere die Abnahme dereidesstat t lichen Versicherung. Privatpersonen und/oder selbständige Unternehmer sind jedochnicht dazu befugt, direkte Vollstreckungshandlungen vorzunehmen, insbesondere sind sie nichtdazu befugt, eidesstat t liche Versicherungen abzunehmen.

Mit anderen Worten: Kein Mensch in Deutschland mehr dazu verpf lichtet , gegenüber einerGerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher die “eidesstat t liche Versicherung” abzugebenbzw. sich von diesem Personenkreis die eidesstat t liche Versicherung abnehmen zu lassen.

Hinzuzufügen ist zudem, so Herr Rechtsanwalt Ramm, dass das Gesetz zur Umwandlung desOffenbarungseides, so war es noch vor dem Beitrit t der DDR zur BRD, in die “Eidesstat t licheVersicherung” mit Art . 53 des 1. Bundesbereinigungsgesetzes im Zuständigkeitsbereich desBundesjust izministeriums aus dem Jahr 2006 gestrichen worden ist .

Danach stellt sich die Frage, ob die Aufforderung zur Abgabe einer “Eidesstat t lichenVersicherung” überhaupt noch zulässig ist /war. Wenn zu keinem Zeitpunkt der Offenbarungseidrecht lich in eine “Eidesstat t liche Versicherung” umgewandelt worden ist , so besteht wennüberhaupt nur die Pf licht , einen Offenbarungseid abzugeben, abgesehen davon, dass eine“Eidesstat t liche Versicherung” und auch ein “Offenbarungseid” nicht mehr vonGerichtsvollziehern abgenommen werden kann.

Was kann der Mensch in der Bundesrepublik in Deutschland nun tun?

Er kann nicht nur eine Zurückweisung gegen die Abnahme der “Eidesstat t lichen Versicherung”und “Erinnerung” gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung einlegen.

Er muss im Allgemeinen das Recht, eine derart ige Erklärung nicht abgeben. Hierzu kann er sichauf Art . 20 Abs. 4 Grundgesetz berufen und zivilen Ungehorsam leisten.

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Auch andere Rechte von Gerichtsvollziehern bestehen nicht mehr. Steht der Gerichtsvollziehervor der Tür, verlangen Sie stets dass er sich ausweist , auch mit seinem Personalausweis. Zeigter Ihnen einen “Dienstausweis”, so sorgen Sie für Zeugen und rufen die Polizei.

Ein Gerichtsvollzieher, der Ihnen jetzt noch einen Dienstausweis vorzeigt , begeht hier mehrereStraf tatbestände, angefangen ggf. von der Urkundenfälschung über den Betrug und möglicherweiterer Straf taten.

Darüber hinaus sind die Gerichtsvollzieher dazu verpf lichtet , ihren Personalausweis mit sich zuführen und diesen auf Verlangen vorzuzeigen (Personenfeststellung erlaubt die vorl. Festnahmegem. 127 StPO). Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, rufen Sie ebenfalls die Polizei underklären Sie die Situat ion. Auch hier kommen ggf. mehrere Straf taten in Betracht.

Sorgen in jeden Fall, wenn möglich, immer für Zeugen. Lassen Sie sich nichts von einenGerichtsvollzieher gefallen. Denn eine Privatperson bzw. ein selbstständiger Unternehmer hatIhnen gegenüber keine sog. hoheit lichen Rechte. Er darf weder ihr Grundstück ohne ihreErlaubnis betreten oder auch nur ihre Wohnung und den dazu gehörenden Flur und sogar IhrenPKW.

Steht also die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher vor der Tür, so wehren Sie sich.Bleiben Sie aber zunächst immer stets höf lich und versuchen Sie, diesen Personenkreis über dieSachlage aufzuklären.

Der aller größte Teil der Gerichtsvollzieher kennt nämlich noch nicht die Rechtslage, auch ihmwird alles durch die Exekut ive und die Judikat ive verschwiegen. Holen Sie im Zweifel auf jedenFall die Polizei hinzu. Bleiben Sie aber auch der Polizei gegenüber stets höf lich, denn auch diePolizei kennt noch nicht alle Änderungen in diesem Rechtssystem.