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Breitenförderung II

Breitenförderung II. Allgemeine Schule Aufklärung (17.-18 Jhdt.): Forderung: Recht der Entwicklung der Vernunft eines jeden Menschen ⇨ Erziehungsauftrag

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Breitenförderung II

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Allgemeine Schule Aufklärung (17.-18 Jhdt.): Forderung: Recht der Entwicklung der Vernunft

eines jeden Menschen ⇨ Erziehungsauftrag „Allen alles wirksam lehren.“

Der wissende, denkende Mensch als Grundlage für religiösen Frieden und interkonfessionelles Zusammenleben

Zweigliedriges Schulsystem Latein- und die Bürgerschule – Ober- und Mittelschicht Deutsche Schule – Untere soziale Schicht

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„Verstehen, Wissen, Können“ – Comenius (1592-1670) Bildung leitet die Verbesserung der menschlichen

Verhältnisse ein. Allen Menschen sind, unbeschadet der

Zuverlässigkeit ihres gesellschaftlichen Standorts, gleiche Bildungsmöglichkeiten zuzuerkennen.

Begründung: Erschaffung nach dem Ebenbild Gottes Frauen: „Denn sie sind in gleicher Weise Gottes

Ebenbild, in gleicher Weise der Gnade und des Reiches künftiger Zeiten teilhaftig, in gleicher Weise, ja oft mehr als unser Geschlecht, mit einem lebhaften und für die Weisheit empfänglicheren Geist begabt.“ Fachkompetenzen in den Bereichen: Beratung und Heilung

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Weiterentwicklung Schulwesen aus der Abhängigkeit von

kirchlicher Bevormundung befreien – Staat als neuer Träger

Schaffung einer leistungsfähigen Wirtschaft Ausgebildete Arbeitskräfte auf allen Ebenen

Heranbildung herrschaftstreuer, loyaler Untertanen

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Funktion zur gesellschaftlichen Reproduktion Qualifikationsfunktion

Arbeitsvermögen Selektionsfunktion

Leistungsabhängige Einweisung in hierarchisches Gesellschaftssystem gibt Auskunft, wer wofür geeignet ist

nach Leistungsfähigkeit durch Bildungshöhe und -art nach Leistungsfähigkeit: durch Notengebung

Integrationsfunktion Vermittlung von kulturellen und ökonomischen Werten

Einführung des Kindes/Jugendlichen in die Gesellschaft Integration in einen Kulturbereich / Kulturkreis

Ungleiche Voraussetzungen z.B. bei Schuleintritt ausgleichen (familiäre, gesellschaftliche und milieubedingte Unterschiede)

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Inklusion Konfession

Konfessionelle Integration im öffentlichen Schulwesen Koedukation

Bis 19. Jahrhundert: mittlere öffentliche Schulen nicht für Mädchen zugänglich

1900: einheitliche Gestaltung der sechsklassigen Mädchenlyzeen (private Trägerschaft) Reifeprüfung + Universitätszugang

Lange nur als außerordentliche Höherinnen zugelassen

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Schichtzugehörigkeit Josef II: mittellose Schüler erhalten keinen

Zutritt zu den Gymnasien (Schulgeld) Ausnahme: „Armuth mit außerordentlich

hervorstechenden Geistesgaben“ 1869: Volksschule (6-8 Schulstufen)

„Volk“ = „das niedere Volk“ keine Überführung in Sekundarstufe I oder II Mittel- und Oberschicht: untere lateinischen

Schulen

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Gesamtschule

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Gesamtschule und Chancengleichheit!? „Erziehung der Jugend beiderlei Geschlechts, gilt als

die wichtigste Grundlage der wahren Glückseligkeit der Nationen.“

„Von einer guten Erziehung und Leitung in den ersten Jahren, hängt die künftige Lebensart aller Menschen und die Bildung der Genies und die Denkungsart ganzer Völkerschaften ab, die niemals kann erreicht werden, denn durch wohlgetroffene Erziehungs- und Lehranstalten.“ (Allgemeine Schulordnung 1774)

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Sozialdemokraten „Die ganze Schule dem ganzen Volk!“

Einführung der Allgemeinen Mittelschule als Integration von Untermittelschule, Bürgerschule und Volksschuloberstufe

1927: Kompromiss Schulgeldpflichtigen Mittelschul-Unterstufen blieben

erhalten Komprehensive Hauptschulen mit zwei Klassenzügen

als Pflichtschulvariante der Sekundarstufe I eingeführt Binnenstruktur blieb erhalten

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Schulversuche Ab 1971: Modellschulen

Vereinigte Gesamtschule (Sekundarbereich I) 1982: trotz positivem Verlauf keine

Weiterführung (ÖVP vs. SPÖ) Folge: Leistungsdifferenzierung in der HS (1-3 Leistungsgruppe) ⇨ Ähnlichkeit mit

Gesamtschulstruktur erkennbarStadt-Land-Gefälle!

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Reformbedarf Fakten:

Starke Einflüsse von Herkunftsfamilie und Geschlecht

Große Leistungsunterschiede innerhalb gleicher Schularten

Unterschiedliche Anforderungen und Leistungen für gleiche Berechtigung

Potential der Gesamtschule: Inklusion auf allen Ebenen

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Rahmenkonzept Grundidee:

Differenzierung vor Generalisierung Inklusion der unterschiedlichen sozialen Schichten

Sicherung regionaler, sozialer und geschlechtlicher Bildungschancengleichheit

Zusammenführung der Schultypen aus der Sekundarstufe I (+II)

Brückenbau zu weiterführenden Ausbildungsmöglichkeiten

Integration von Begabungs- und Interessensprognosen im vorpubertären Alter

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Zielsetzungen Leistungsförderung Chancenausgleich Integration und Gerechtigkeit Gemeinsame Lernstruktur

Peer-teaching Sozialer Auftrag

Verbreitung von höheren Bildungsabschlüssen

Problem Konkurrenz zu 3-gliedrigem Bildungssystem Einzugsgebiet

Staat-Land Gefälle Lehrerprofessionalisierung im methodischen und didaktischen Bereich

Kritik: Leistungsverlust

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„Neue Mittelschule“ Graz und Wien Graz (1991/92): Sekundarstufe I

Zusammenfassung der Unterrichtsgegenstände „Lernfächer“: sprachliches, gesellschaftlich-wirtschaftliches, naturkundliches-

technisches, berufs-arbeitskundliches und musisch-gestaltendes Lernfeld Wien (1985/86): 13. und 23. Bezirk Sekundarstufe I

Sprachlich-gesellschaftlicher, naturkundlich-technischer, fremdsprachlicher, gestalender und sportlicher Bereich

Umsetzung: Bereichslehrer und Assistenzlehrer Innere, äußere Differenzierung und Individualisierung

Unterrichtsplanung: Schulstufenteams: pro Klasse 18-20 Zweitlehrerstunden Wahlpflichtfächer: Deutsch, Englisch, Mathematik oder Latein/zweite

Fremdsprache

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Ganztagsschule

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Rückblick Monarchie: ganztätige Schule in Pflicht- als auch in

Mittelschule Ausnahmeregelungen: Kinder für Arbeit abziehen Jahrhundertwende: Überbürdung der SchülerInnen 1919: Aufhebung des ganztägigen Unterrichts Nach 2. WK: Idee wieder aufgegriffen

Tagesschulheime Internate

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Rahmenbedingungen „Der Unterricht kann als ungeteilter Unterricht an

Vormittagen oder ausnahmsweise an Nachmittagen oder als geteilter Unterricht an Vormittagen und Nachmittagen stattfinden.“

Gesellschaftliche Umstrukturierungen: Vermehrte Frauenberufstätigkeit Arbeitszeitverkürzung Verbesserung der Bildungsbedingungen

Erneute Schulversuche eingeleitet

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Ganztägige Schulen in Ö 1993: Einführung des ganztätigen Schulwesens als

Regelvariante Organisation: 1. Unterrichts- und 2. Betreuungsanteil

(von 7.00-18.00 Uhr) Ausdrückliche Betonung eines Erziehungsauftrags!

Erziehungs- und Bildungspartnerschaft von Eltern und Fachkräften

Idee: Elternmitarbeit Kombination: Schule und Freizeit

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2 Varianten1. Getrennte Abfolge

Unterrichts- und Betreuungsanteil sind voneinander unabhängig Betreuungsanteil:

Festigung und Förderung der Unterrichtsarbeit im Unterrichtsteil ohne der Erarbeitung neuer Inhalte

2. Verschränkte Abfolge Integration von Unterricht, Freizeit und Lernen

Voraussetzung: Großteil der Schüler einer Klasse sind für Betreuungsanteil angemeldet

Umfassende Tagungsgestaltung Didaktische Flexibilität Gefahr: Überforderung durch zu wenig Übungs- und Förderphasen Umfassende Förderung vs. Knappe Zeit für individuelle Schwerpunkte

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Trends Unterricht + Nachmittagsbetreuung

Vormittag: Unterricht Nachmittag: betreute Aufgabensituation, Förderunterricht

Vorteile Hebung des Qualitätsniveaus der schulischen Ausbildung Bessere Vereinbarkeit (mütterlicher) Erwerbsarbeit Schule Stützung für Lebensweg der Jugendlichen Kooperationen mit Einrichtungen außerschulischer Jugend- und

Vereinsarbeiten (Gemeinwesen) Nachteile

Kostenfrage: Lehrerarbeitsplätze Mindeststandards in Bezug auf Raum- und Gründflächenangebot

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Ein Blick über die Grenzen

Skandinavischer Bildungsraum

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Rahmengerüst (1) Vorschulbereich (6-7 Jährige)

freiwilliger Besuch (Frequenz 90%) basiert auf den Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen des Kindes Schaffen eines Spiel- und Lernumfeldes Eltern in die Planung des Vorschulunterrichtes einbeziehen Schwerpunkt: Gruppenaktivitäten zur Stärkung des sozialen Gefüges

Gesamtschule (7-16/17 Jährige) Unterstützung der SchülerInnen bei ihrer Entwicklung zu

humanistisch gesinnten und verantwortungsbewussten Mitgliedern der Gesellschaft, sowie die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten für das Leben.

Förderung, der Bildung und Gleichberechtigung in der Gesellschaft Persönlichkeitsbildung

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Schulabdeckung Länderabdeckendes Schulnetzwerk Jahrgangsklassen

6 Jahre: Klassenlehrer Unterricht von (beinahe) allen Fächern

Fachlehrer Schülerberatung und Sonderunterricht

Lernpensum: Muttersprache, Literatur, zweite Landessprache, Fremdsprachen,

Umweltlehre, Gemeinschaftskunde, Religion oder Ethik, Geschichte, Gesellschaftskunde, Physik, Mathematik, Chemie, Biologie, Geographie, Sport, Musik, Kunsterziehung sowie Handarbeit und Hauswirtschaftslehre

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Zielsetzungen (2) Bestärkung der Individualität des Kindes Das Kind mit all seinen Stärken und Schwächen akzeptieren,

und es dort auffangen wo es sich in seiner individuellen Entwicklung momentan befindet

breites Angebot von individueller Spezialförderung hohes Maß an Selbständigkeit und Autonomie der Schüler schwächere Schüler werden nicht in eine niedrigere

Schulstufe „abgeschoben“ eindeutige Rahmenbedingungen für den Unterricht, innerhalb

dieser die Schulen noch Spielraum für eigene Lehrpläne haben eigene Ideen können verwirklicht werden

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Zielsetzungen (3) Durch vielseitige Unterrichtsmethoden wird ein günstiges Lernklima

geschaffen. Praxisnähe und Schülerbezogenheit stehen im Vordergrund Der Lehrer ist nicht Hauptdarsteller, sondern begleitender Berater. Rahmenpläne für den Unterricht stehen zwar fest, die konkreten

Lehrinhalte werden jedoch in Absprache zwischen dem LehrerIn und den Eltern festgelegt.

Sowohl Kinder als auch ihrer LehrerInnen können nach dem Grundsatz des forschenden Lernens arbeiten.

Neugier, Offenheit, Experimentieren, Kreativität – nicht zuletzt in Teamarbeit – stehen an der Spitze der Prioritätenliste

Das Versagen eines Schüler bzw. einer Schülerin wird als Versagen der Schule betrachtet!

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Arbeitsgruppen 5 Texte:

Renaissance der Gesamtschule Nur Vorteile durch Gesamtschule? Ist die Schule eine Scheibe? Die Gesamtschulmeister und ihre Irrtümer Bildungspolitische Lemminge?

Was wird gesagt? Wie stehen Sie dazu? Welche Diskussionspunkte ergeben sich daraus?