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Was die Tourismuswirtschaft bewegt – Fakten und Forderungen Brennpunkte der Tourismuswirtschaft

Brennpunkte der Tourismuswirtschaft€¦ · 2016 gab es rund 183 Millionen Geschäftsreisen mit Ausgaben von mehr als 50 Milliarden Euro. Mehr als 3 Millionen Tagungen und Events

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Was die Tourismuswirtschaft bewegt – Fakten und Forderungen

Brennpunkteder Tourismuswirtschaft

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Sehr geehrte Damen und Herren,

die Reisefreude der Menschen ist ungebrochen. Mehrals 1,2 Milliarden internationale Touristen sind mittlerweilejährlich unterwegs – so viele wie nie. Die Deutschen sindjedes Jahr fast 1,7 Milliarden Tage auf Reisen im eigenenLand und über die Grenzen hinweg. Gerade das ReisezielDeutschland profitiert von dieser großen Reisebegeiste-rung und zählt mittlerweile rund 450 Millionen Übernach-tungen in- und ausländischer Gäste pro Jahr. Tourismusist und bleibt ein starker Wirtschaftsfaktor und einer dergrößten Arbeitgeber – mit 3 Millionen Beschäftigten alleinin Deutschland und fast 300 Millionen weltweit. UnsereBranche ist ein gewichtiger Wirtschaftsfaktor und wir sindeine Friedensbranche, die den interkulturellen Dialog för-dert und fordert.

Eins ist jedoch auch klar: Der Erfolg und die Stärke derTourismusbranche sind keine Selbstläufer. Die Branchetut alles dafür, Mobilität und Reisen auch künftig in at-traktiver Art und Weise möglich zu machen und ihren Bei-

trag zu Wohlstand und Frieden in Deutschland und in derWelt zu leisten. Wir wollen, dass die Deutschen Reise-weltmeister bleiben. Wir wollen, dass Deutschland dasSehnsuchtsziel bleibt, zu dem es sich spätestens seitdem Sommermärchen 2006 entwickelt hat. Dafür müssender Tourismusstandort Deutschland und seine Touris-muswirtschaft aber auch von Seiten der Politik wettbe-werbsfähig und stark gehalten werden. Es gilt, einen fairenWettbewerb aller Player zu garantieren und Unternehmernmehr Schaffensspielräume und Flexibilität zu ermöglichenstatt ihnen zunehmend Bürokratie aufzubürden. Dennwenn ein Kleinunternehmer aufgrund bürokratischer undunflexibler Vorgaben mehr Zeit am Schreibtisch verbringtstatt in seiner Küche, mit seinen Gästen oder am Counter,läuft etwas schief. Wenn über einem mittelständischenBusunternehmer gleichzeitig das Damoklesschwert dergewerbesteuerlichen Hinzurechnung schwebt, neue Belastungen durch die Pauschalreiserichtlinie ins Hausstehen und aufgrund des Fernlinienbooms, von dem nurwenige Unternehmen profitieren, allen Busunternehmerndie Busmaut droht, ist die Belastungsgrenze definitiv

Vorwort

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erreicht. Wir sehen zudem mit Sorge, dass zunehmendWertschöpfung ins Ausland abwandert – sei es durch immer mächtiger werdende Buchungsplattformen, sei es im Luftverkehr, wo das Passagierwachstum inDeutschland fast völlig an den einheimischen Airlinesvorbeigeht.

Die finanziellen Belastungen über Steuern, Gebühren undAbgaben müssen in Maßen gehalten werden, um aucheinen fairen Wettbewerb mit ausländischen Playern zugewährleisten. Digitalisierung und Globalisierung erfordernpolitisches Handeln sowohl mit Blick auf drohende Mo-nopole als auch ein moderneres Arbeitsrecht. Bürokra-tieabbau muss ernst genommen werden. Die Verkehrs-infrastruktur gilt es, kurz- wie langfristig zu sichern. Nurso können wir auf Dauer unseren starken Beitrag für denWirtschaftsstandort Deutschland leisten.

Eine Auswahl an Themen, die die Tourismusbranche ak-tuell besonders beschäftigen, haben wir auf den folgen-den Seiten für Sie zusammengestellt. So hete rogen wie

die Tourismusbranche ist, so heterogen sind auch die In-halte – entsprechend betrifft auch nicht jedes unsererThemen und jede Forderung jeden Teilbereich der Bran-che in gleichem Maße. Und doch haben die Themen einsgemeinsam: Sie haben Einfluss auf den Tourismus.

Falls Sie Fragen zu unseren Themen haben oder weitereInformationen benötigen, kontaktieren Sie uns!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Frenzel Michael RabePräsident Generalsekretär

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Die Menschen in Deutschland wollen mobil sein, reisen,Freunde und Geschäftspartner treffen und neue Leuteund Kulturen kennenlernen. Gleichzeitig wird auch dasReiseziel Deutschland immer beliebter. Immer mehr in-wie ausländische Touristen und Geschäftsreisende ent-decken die vielfältigen Angebote, kulturellen Highlightsund landschaftliche Schönheit unseres Landes. Ohne dieTourismusbranche wäre all das nicht möglich.

Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft(BTW) setzt sich als Dachverband für die gemeinsamen,übergreifenden Interessen und Bedürfnisse der Brancheein. Die Arbeit des BTW zielt darauf ab, Mobilität zu er-halten und zu optimieren, um Reisen weiterhin attraktivmöglich zu machen. Faire Wettbewerbsbedingungen inDeutschland und Europa sind dafür unerlässlich. Gleichesgilt für eine sinnvolle Verhältnismäßigkeit zwischen not-wendigen Grundlagen für eine funktionierende Wirtschaftauf der einen sowie Klima- und Verbraucherschutz aufder anderen Seite.

Der BTW vermittelt Politik und Öffentlichkeit die gemein-samen Themen und Bedürfnisse einer Branche, die auf-grund ihrer Heterogenität in der Vergangenheit häufig nichtals Einheit wahrgenommen wurde. Dabei ist ihre Wirt-schaftskraft durchaus beeindruckend.

� Fast 3 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland imTourismus.

� Die Branche trägt rund 4 Prozent zur Bruttowertschöp-fung in Deutschland bei.

� Die Konsumausgaben der Touristen in Deutschland be-tragen jährlich fast 300 Milliarden Euro.

� Die Deutschen sind jedes Jahr fast 1,7 Milliarden Tageim Rahmen privater Tages- und Übernachtungsreisenunterwegs. Damit ist jeder im Schnitt mehr als 20 Tagepro Jahr auf Reisen.

� Auf deutschen Flughäfen starteten und landeten 2016mehr als 220 Millionen Fluggäste.

� Die Eisenbahnen beförderten 2016 rund 2,8 MilliardenPassagiere.

� Die Reisebusunternehmen verzeichnen jährlich rund100 Millionen Busreisen mit einem Umsatz von etwa1,4 Milliarden Euro.

� Allein die rund 220.000 Betriebe in Hotellerie und Gas-tronomie setzen pro Jahr mehr als 80 Milliarden Euronetto um.

� Die Deutschen geben jährlich mehr als 70 MilliardenEuro für Auslandsreisen aus.

� 2016 gab es rund 183 Millionen Geschäftsreisen mitAusgaben von mehr als 50 Milliarden Euro.

� Mehr als 3 Millionen Tagungen und Events mit fast 400 Millionen Teilnehmern fanden 2016 statt.

� Deutschland ist weltweit Messe- und Kongressland Nr. 2 hinter den USA und Nummer 1 in Europa.

* Quellen: „Wirtschaftsfaktor Tourismus“ des BTW, „Fakten und Zahlen zum deutschen Reisemarkt“ des DRV, VDR-Geschäftsreiseanalyse; Statistisches Bundesamt (Destatis), ADAC, ADV, DEHOGA Bundesverband, EVVC, RDA

Wer wir sind und für was wir stehen

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Steuern/Gebühren/Abgaben.

� Luftverkehrsteuer 7

� Gewerbesteuerliche Hinzurechnung 8

� Busmaut 10

� Straßenverkehrsgebühren 11

� Luftsicherheitsgebühren 12

� Mehrwertsteuer Gastronomie 13

Infrastruktur und Mobilitätserleichterung.

� Bedarfsgerechte Betriebszeiten

und Flughafeninfrastruktur 16

� Schieneninfrastruktur 18

� Digitale Infrastruktur 20

� Funkfrequenzen 22

Arbeitsrecht und Arbeitsmarkt.

� Arbeitszeitgesetz 26

� Mindestlohn 27

� Sonntagsarbeit in Call Centern 28

� Duale Ausbildung 29

� Flüchtlingsintegration 30

Verbraucherschutz und Bürokratie.

� Pauschalreiserichtlinie 34

� Hygieneampel 35

� Level Playing Field in digitalen Zeiten 36

� Streikgefahr im Luftverkehr 39

Reisefreiheit und Reiseerleichterungen.

� Zukunft der EU 42

� Visavergabe 44

� Finanzierung der DZT 46

Nachhaltigkeit und Energie.

� Corsia/Emissionshandel 50

� Entwicklungszusammenarbeit 51

� Energiekosten 52

Impressum.

Inhalt

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Die Wirtschaft in Deutschland brummt, die Steuereinnah-men sprudeln. Damit dies so bleibt, ist unser Land auchauf die Wachstums- und Beschäftigungsimpulse ange-wiesen, die die Unternehmerinnen und Unternehmer setzen. Deshalb sollte die Steuerpolitik Leistungsträgermotivieren, nicht behindern. Nationale Alleingänge, diedie Wettbewerbsneutralität in globalen Branchen wie demTourismus in Frage stellen, sollten dringend vermiedenwerden. Unternehmen brauchen faire und verhältnismä-ßige Wettbewerbsbedingungen – das gilt gerade auch imHinblick auf Steuern, Gebühren und Abgaben. Nur wenndiese Grundlagen (einigermaßen) vergleichbar sind, habenalle Marktteilnehmer auch vergleichbare Chancen. Dasgilt einerseits innerhalb Deutschlands. Das gilt in einerglobalen Branche wie dem Tourismus aber auch über na-tionale Grenzen hinweg.

Es kann nicht im Sinne des Wirtschaftsstandorts Deutsch-land und der deutschen Politik sein, wenn sehenden Auges immer mehr Umsatz und Wertschöpfung ins Aus-land abfließen. Wettbewerbsverzerrungen, die dazu führen,dass ausländische Konkurrenten für die Kunden attraktiversind als einheimische, müssen dringend abgebaut werden.Das gilt ganz besonders im Luftverkehr. Aber auch vieleandere Bereiche der Tourismuswirtschaft leiden unter im-mer neuen finanziellen Belastungen. Luftverkehrsteuer,Bettensteuern, PKW-Maut, Luftsicherheitsgebühren undgewerbesteuerliche Zusatzlasten für Reiseveranstalterschwächen die Unternehmen und belasten die Kunden,weil die Betriebe nicht alle staatlich verordneten Zusatz-kosten allein schultern können. Sie verunsichern und ver-hindern wünschenswerte Investitionen und Innovationen.

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Steuern

GebührenAbgaben

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1Das Thema in Kürze: Die seit 2011 geltende Luftver-kehrsteuer, die die Bundesregierung im Rahmen ihresSparpakets im Zuge der Finanzkrise auf den Weg gebrachthatte und eigentlich nur als Übergangslösung gedachtwar, wird nach wie vor bei Abflügen von einem deutschenFlughafen erhoben und soll pro Jahr rund eine MilliardeEuro in die Staatskassen bringen. 2016 waren es nachZahlen des Bundesfinanzministeriums zuletzt sogar 1,1Milliarden Euro.

Als nationale Insellösung führt die Luftverkehrsteuer nunbereits seit Jahren zu massiven Wettbewerbsverzerrungengegenüber der ausländischen Konkurrenz. Die von Beginnan von der Branche prognostizierten Abwanderungseffektezu grenznahen ausländischen Flughäfen haben sich be-wahrheitet. Zwar haben die Passagierzahlen auch inDeutschland in den letzten Jahren zugelegt. Doch trotzschlechterer Gesamtwirtschaftslage ist der Luftverkehr invielen anderen westeuropäischen Ländern in den vergan-genen Jahren deutlich stärker gewachsen als bei uns.

Gleichzeitig werden die deutschen Fluggesellschaften vonder Steuer überproportional belastet. So schultern alleinvier deutsche Airlines mehr als die Hälfte der Steuer. Dieüber 100 ausländischen Unternehmen teilen sich einenAnteil von weniger als 50 Prozent. Der Wettbewerb wirdzulasten des deutschen Luftverkehrs verzerrt. Spielräume– z.B. für Investitionen in neue energieeffiziente und leisereFlugzeuge – werden so politisch motiviert zunichte ge-macht.

Darüber hinaus trifft die Steuer auch weitere Teile der tou-ristischen Wertschöpfungskette – von den Airporthotelsbis hin zum Dutyfree-Händler – und schadet dem Imagedes Reiseziels Deutschland. Die Luftverkehrsteuer hat diedeutsche Tourismuswirtschaft Gäste, Einnahmen undDeutschland letztlich auch Arbeitsplätze gekostet.

Deshalb fordert die Tourismuswirtschaft die zeitnahe Abschaffung der Luftverkehr -steuer!

FAKT IST: Die nationale Insellösung Luftverkehrsteuer verzerrt seit Jahren den Wettbewerb zulasten des deutschenLuftverkehrs

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2Das Thema in Kürze: Wenn die Finanzverwaltungen derLänder ihre aktuelle Auslegung des 2008 geänderten Ge-werbesteuergesetzes beibehalten, droht zahlreichen kleinenund mittleren Reise veranstaltern das Aus. Große Konzernespielen mit dem Gedanken von Standortverlagerungen,was zur Ab wanderung vieler Arbeitsplätze führen könnte.Kleine und mittelständische Betriebe, zu denen u. a. auchzahlreiche Busreiseunternehmen gehören, haben dieseReaktionsmöglichkeit nicht, da ihr Geschäftsmodell meistauf lokalen Beziehungen zum Verbraucher beruht.

Seit der Gewerbesteuerreform werden angemietete Ob-jekte, also Ladenflächen, Büros oder Produktionsflächen,der Gewerbesteuer hinzugerechnet. Die Finanzverwaltun-gen behandeln aber per Auslegung des Gesetzestextesauch Unterkunftsleistungen der Reiseveranstalter in dieserForm. Hotelzimmer, die ein Reiseveranstalter vermittelt,werden wie Anlagevermögen bewertet. Das ist eine fataleFehlinterpretation. Sie treibt nicht nur die Steuerlast deut-lich in die Höhe (u. a. auch durch die kumulative Wirkungbei mehrstufigen Einkäufen), sondern verzerrt auch massivden Wettbewerb, weil sie z.B. für Hotelvermittlungsplatt-

formen wie HRS oder Reiseveranstalter mit Sitz im EU-Ausland nicht gilt, selbst wenn sie im deutschen Markttätig sind.

Ein Urteil in einem von Teilen der Politik zu einem Muster -verfahren hochstilisierten Prozess hat erstinstanzlich keineKlarheit gebracht. Das Gericht hält die gewerbesteuerlicheHinzurechnung in Teilen für zulässig – und zwar nur für denso genannten Nettokaltmieteanteil. Doch wie soll man diesen Anteil in der Praxis bestimmen? Kein Veranstalter– egal ob die TUI oder ein mittelständischer Busreise -veranstalter – bekommt die Nettokaltmiete vom Hotel einzeln ausgewiesen. Das Urteil in seiner Praxisfremdehat gezeigt, dass das Thema auf politischer Ebene gelöstwerden muss.

Deshalb muss die Politik schnellstmöglicheine Lösung finden, die Rechtssicherheitschafft und ohne Wenn und Aber verhin-dert, dass die gewerbesteuerliche Hinzu-rechnung bei der Anmietung von Hotel-zimmern greift!

FAKT IST: Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung beim Hotelzimmer-ankauf durch Reiseveranstalter gefährdet Existenzen.

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Auch die Veranstaltungswirtschaft kämpft mit der gewer-besteuerlichen Hinzurechnung. Das kurzfristige Mietenvon Flächen in Messehallen ist nicht mit dem dauerhaftenMieten von Immobilien vergleichbar, wurde aber von denFinanzbehörden trotzdem gleichgestellt.

Zwar hat der Bundesfinanzhof im Oktober 2016 festge-stellt, dass die Entgelte, die Durchführungsgesellschaftenan Messeveranstalter zur Teilnahme an Messen entrichten,nicht dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen sind, da es sichhierbei nicht um fiktives Anlagevermögen handelt.

Doch nach wie vor gibt es in den Ländererlassen nur eineallgemeine Formulierung zu gemischten Verträgen, dieden Behörden einen weiten Interpretationsspielraum lässt.Die Erlasse müssen dringend an das Urteil angepasstwerden.

Deshalb muss das Bundesfinanzhof-Urteilsich endlich auch in den Erlassen wieder-finden!

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3Das Thema in Kürze: Unter anderem die Verkehrsministerder Länder fordern mit Verweis auf den Fernbusboom dervergangenen Jahre eine Busmaut. Dafür sollen die Ausnahmen für Fern- und Reisebusse von der LKW-Mautgekippt werden. Die Mautbefürworter begründen ihre Forderung gern mit der rasanten Entwicklung der Fern-buspassagiere und die dadurch gestiegene Zahl an Bus-sen auf Deutschlands Straßen. Aber das würde auch bedeuten, dass man Mobilität insbesondere für einkom-mensschwache Haushalte verteuern will. Der liberalisierteFernlinienverkehr hat gerade dieser Bevölkerungsgruppeneue Mobilitäts- und Reisemöglichkeiten eröffnet. Zudemdarf nicht vergessen werden, dass vom Fernbusverkehr– neben den Verbrauchern – nur wenige Busbetriebe pro-fitieren. Eine dem Fernbusboom geschuldete Maut würdejedoch die Gesamtheit der privaten Busunternehmen

treffen. Die tausenden mittelständischen Unternehmenstehen unter erheblichem Kostendruck, eine Maut könntensie nicht einfach auf die Kunden abwälzen. Die zusätzlicheKostenbelastung gefährdet Existenzen (zahlreiche Markt-austritte in den vergangenen Jahren dokumentieren, dassdie Busunternehmen zusätzliche Kosten nicht auffangenkönnen) und damit auch Arbeitsplätze und würde auchdas Angebot für die Verbraucher einschränken. Der Bus-verkehr hat nach wie vor nur einen geringen Anteil am Autobahnverkehr. Reisebusse tragen bereits heute über300 Prozent ihrer Wegekosten. Aus all diesen Gründenist eine Busmaut unverhältnismäßig und gehört vermie-den.

Deshalb gilt für den BTW ganz klar: Hände weg von der Busmaut!

FAKT IST: Eine Busmaut trifft einkommensschwächere Haushalte,tausende mittelständische Unternehmer und nicht nurFernbusprofiteure.

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4Das Thema in Kürze: Auch nach der Entscheidung füreine PKW-Vignette in Deutschland wird die Diskussionum die Nutzerfinanzierung nicht enden. Die Tourismus-wirtschaft steht der Entscheidung für die zwischenzeitlichzwar modifizierte aber weiterhin ausländische Gäste be-nachteiligende Maut weiterhin kritisch gegenüber. Nachwie vor steht zu befürchten, dass die Maut (Tages-)Gästeabschrecken wird, es bleiben Zweifel, ob die Einnahmenüberhaupt die Kosten decken werden und ob es für deut-sche Autofahrer in Zukunft nicht doch zu Mehrbelastungenkommt.

Zudem enthält das anstehende Gesetzespaket der EUzum Straßenverkehr (EU Road Package) eine Ausweitungder Anrechnung sog. externer Kosten des Straßenver-kehrs, wie z.B. von Klimaschäden, Unfällen und Staus,

auf die Nutzerfinanzierung. Dazu will die EU-Kommissionden Rahmen für eine kilometerabhängige Berechnung derMautgebühren europaweit einführen. Für den Nutzer be-deutet ein solches Gebührensystem eine weitere Verteue-rung des Autofahrens, denn die externen Kosten kommenals Zusatzbestandteil der Mautgebühr hinzu, sozusagen‚on top‘ zu den bestehenden Steuern- und Gebührenteilen.Negative Effekte des Verkehrs können wesentlich effizien-ter an der Quelle reduziert werden – wie z.B. durch ge-setzliche Grenzwerte für Fahrzeugemissionen und dieSchaffung neuer Mobilitätsangebote – statt einmal mehrdurch neue Gebühren Mobilität zu verteuern.

Deshalb müssen weitere finanzielle Zu-satzbelastungen für PKW-Fahrer für dieZukunft dringend vermieden werden.

FAKT IST: Neue Gebührensysteme verteuern den Straßenverkehr.

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5Das Thema in Kürze: Terrorismusbekämpfung und Ge-fahrenabwehr sind staatliche Aufgaben. Doch anders alsbeispielsweise in den USA, Spanien oder Italien werdendie Luftsicherheits gebühren den Airlines in Deutschlandvoll in Rechnung gestellt.

Der stetig wachsende Kostenblock – allein in diesem Jahrwerden fast 700 Millionen Euro für Passagier- und Gepäckkontrollen gezahlt – belastet so immer mehr dieinternationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Luft-verkehrs.

Wie in anderen Ländern längst üblich, sollte der deutscheStaat die Kosten (zumindest größtenteils) an allen deut-schen Flughafenstandorten übernehmen, um die Sonder -belastungen der deutschen Luftverkehrswirtschaft durchdie Luftsicherheitsgebühren deutlich zu senken und Wett-bewerbsverzerrungen gegenüber anderen Staaten zu reduzieren.

Deshalb müssen Luftsicherheitsgebührenauf die öffentliche Hand übertragen wer-den!

FAKT IST: Die Luftsicherheit ist Teil der allgemeinen Gefahrenab-wehr und somit eine staatliche (Finanzierungs-)Aufgabe.

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6Das Thema in Kürze: Ob Bäcker, Metzger oder Lebens-mitteleinzelhandel: Viele Branchen in Deutschland profi-tieren vom reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Speisenund Lebensmittel. Nicht so die Gastronomie. Dies ist eindeutlicher Wettbewerbsnachteil, gerade weil der Lebens-mitteleinzelhandel ein immer größeres Angebot verzehr-fertigen Essens anbietet und so zu einem direkten Wett-bewerber der Gastronomie geworden ist. Für diese Ange-bote „To Go“ aus den Handels filialen gelten 7 ProzentMehrwertsteuer, für die frisch zubereiteten Speisen, die imRestaurant serviert werden, hingegen 19 Prozent. Es istan der Zeit, durch einen einheitlichen Steuersatz auf alleSpeisen – un abhängig von der Art der Zubereitung undvom Ort des Verzehrs – nicht nur Wertschätzung für diearbeitsintensive Gastronomie zu zeigen, sondern insbe-sondere auch für faire Wettbewerbsgrundlagen zu sorgen.

Keine Frage: Auch wir befürworten den reduzierten Steuer -satz für Lebensmittel, für den es gute Gründe gibt. Dochein faires Steuersystem muss Bäcker, Metzger, Lebens-mittelhändler sowie Gastronomen steuerlich gleichstellen.

Denn bei allen geht es um den Kauf und Konsum vonSpeisen – nur die Art der Zubereitung und der Ort desEssens sind verschieden. Die Gastronomie schlechter zustellen, weil sie Esskultur und Entschleunigung bietet, istunsinnig. Diese unterschiedliche Besteuerung ist nicht fair und zudem unnötig kompliziert. Es ist eine Frage derSteuergerechtigkeit und der Zukunftssicherung der Gast-häuser und Restaurants in Deutschland. Der vielfach beklagten Verödung der Innenstädte und dem Wirtshaus-sterben ließe sich so entgegenwirken. Wertvolle Spielräumefür Investitionen und Beschäftigung würden geschaffen.Und Deutschland würde damit seinen europäischen Son-derweg beenden: in der Mehrzahl der EU-Staaten wirdzwischen dem Essen aus dem Supermarkt, dem Essenim Gehen, im Stehen und dem Essen im Restaurant steu-erlich kein Unterschied gemacht.

Deshalb ist es höchste Zeit für die steuer -liche Gleichbehandlung von Speisen auchin Deutschland!

FAKT IST: Die aktuellen Mehrwertsteuerregelungen für Speisen sindwettbewerbsverzerrend, unlogisch und schwer zu durch-schauen.

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Infrastruktur in ihren unterschiedlichsten Ausprägungenist eine grundlegende Voraussetzung für Tourismus. OhneStraßen und Schienen, Flughäfen und Hotels und zuneh-mend auch die digitale Infrastruktur läuft in unserer Bran-che und für unsere Kunden wenig.

Mobilität ist Wesensmerkmal von Tourismus. Neben Pend-lern bauen deshalb insbesondere Touristen und Geschäfts-reisende auf eine funktionierende und gleichzeitig bezahl-bare Verkehrs infrastruktur. Eine leistungsfähige und optimalvernetzte Verkehrsinfrastruktur ist deshalb notwendig füreine weiter positive Entwicklung des Tourismus.

Tourismus ist aber zunehmend auch ohne ein schnellesund flächendeckendes Internet undenkbar. Unternehmerbrauchen es sowohl für Vertrieb und Marketing als auchfür die Organisation von Arbeitsabläufen und gleichzeitigerwarten auch die Gäste z.B. in Hotels und Gaststätten,dass sie problemlos online sein können – egal ob in Berlinoder in ländlichen Regionen. Wer ländliche Regionen stär-ken will, wie es sich die Politik in den letzten Jahren aufdie Fahnen geschrieben hat, muss deshalb auch dort füreine leistungsfähige Digital- und Verkehrsinfrastruktur sor-gen.

Statt die Infrastruktur durch zusätzliche Einschränkungenund Einsparungen weiter zu belasten, muss alles darangesetzt werden, existierende Mängel und Probleme, wiez. B. auch bei den Fernbushaltestellen, kontinuierlich undnachhaltig zu beseitigen und eine dauer hafte Finanzierungsicherzustellen.

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Infrastruktur undMobilitätserleichterung

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7Das Thema in Kürze: Die Zahl der Reisenden von undnach Deutschland wächst seit Jahren und auch die Rei-selust der Deutschen in alle Welt ist ungebrochen. Weitüber 200 Millionen Passagiere starten und landen jedesJahr allein auf Deutschlands Flughäfen. Um die Erfolgs-geschichte des Tourismus von und nach Deutschlandweiterschreiben zu können und die Nachfrage effizientbedienen zu können, sind Flughäfen vonnöten, die mit ih-ren Aufgaben wachsen, Kundenbedürfnisse berücksich-tigen und im internationalen Vergleich wettbewerbsfähigsind.

Dies bedeutet einerseits, dass die Infrastruktur dort, woEngpässe bestehen, ausgebaut werden muss. Das aktuellim Bau befindliche Terminal 3 am Frankfurter Flughafengehört genauso dazu wie eine 3. Start- und Landebahnam Flughafen München. Systemrelevante Netzwerke undDrehkreuze müssen auch unter dem Aspekt der Daseins-vorsorge abgesichert werden. Ausbaumaßnahmen gilt es,zeitlich zu beschleunigen. Auch eine Stärkung der Inter-modalität ist wünschenswert. Zudem müssen weitereBetriebs beschränkungen mit Blick auf Nachtflüge oderFlüge in den Tagesrandzeiten vermieden werden.

FAKT IST: Im immer härter werdenden internationalen Wettbewerbbraucht der deutsche Luftverkehr Nachtflugmöglich -keiten und bedarfsgerechte Flughafenkapazitäten.

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Im Luftverkehrsbereich leidet die Infrastruktur – dank derEigenfinanzierung des Luftverkehrs über Gebühren stattüber Steuergelder – nicht an fehlenden Geldern. Dochwird dem seitens Politik und Öffentlichkeit nicht aus -reichend Rechnung getragen. Entscheidungen von Politikund Bürgern gegen zusätzliche Kapazitäten, wie z.B. neueLandebahnen, aber auch gegen Nachtflüge oder sogarFlüge in den sogenannten Randzeiten sind Entscheidun-gen gegen Arbeitsplätze, Wertschöpfung und gegen einetouristische Infrastruktur, die den Ansprüchen der Urlaubs-und Geschäftsreisenden gerecht wird. Wir leben in einerglobalen Welt und unsere Flughäfen arbeiten im Rahmenweltweiter Verkehrsströme. Uns davon in Teilen abzukop-peln, indem wir den Betrieb nachts zwangsweise stilllegen,ist unsinnig und wirtschaftet ausländischen Mitbewerbernin Paris, Dubai oder Istanbul in die Hände.

Wir dürfen den Anschluss nicht wortwörtlich verschlafen,sondern müssen den berechtigten Interessen der Anwoh-ner auch die Notwendigkeit einer funktionierendenFlughafen landschaft im Sinne des gesamtstaatlichen In-teresses entgegen setzen.

Deshalb braucht Deutschland eine be-darfsgerechte Luftverkehrs-Infrastrukturund bedarfsgerechte Betriebszeiten, umim internationalen Wettbewerb nicht denKürzeren zu ziehen!

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8Das Thema in Kürze: Gerade auch für Fahrten in tou -ristische Regionen ist die Qualität des bestehendenSchienen netzes von großer Bedeutung. Um eine dauerhafthohe Qualität des Bestandsnetzes zu gewährleisten unddie mit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung(LuFV II) begonnene durchgreifende Modernisierung fort-zusetzen, müssen die Investitionsmittel im Rahmen dermit dem Bund noch zu verhandelnden Folgevereinbarungweiter aufgestockt werden. Damit sollten auch Fortschritteim Bereich der Barrierefreiheit erzielt und der Anteil stu-fenfreier Bahnhöfe weiter sukzessiv erhöht werden. Auchzusätzliche Kosten für kundenfreundlicheres Bauen giltes, in den Budgetansätzen der LuFV III zu berücksichtigen,um die Beeinträchtigungen des Zugbetriebs durch dieBautätigkeit im Sinne der Reisenden auf ein möglichstgeringes Maß zu reduzieren.

Wichtig, um die Anbindung vieler Regionen an den Fern-verkehr zu unterstützen und somit dem Anliegen eines attraktiveren Personenverkehrsangebots auch in der FlächeRechnung zu tragen, wäre es, die Infrastrukturpreise, möglichst ab 2019, im gesamten Schienenverkehr auf eindauerhaft niedrigeres Niveau zu senken. Um touristischeRegionen nachhaltig zu erschließen, wäre es zudem wich-tig, den „Deutschland-Takt“, also eine bessere Vertaktungzwischen Personenfern- und -nahverkehr mit dem Zielkürzerer Wartezeiten der Reisenden in der Infrastruktur-entwicklung zu verankern.

Deshalb müssen die Qualität des Bestand-netzes gesichert, Trassenpreise wettbe-werbsfähig gestaltet und der Deutsch-land-Takt zur nachhaltigen Erschließungtouristischer Regionen in der Infrastruktur-entwicklung verankert werden!

FAKT IST: Viele touristische Regionen sind auf einen qualitativ hochwertigen und bezahlbaren Bahnverkehr angewiesen.

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9Das Thema in Kürze: Die zunehmende Digitalisierungder Geschäfts-, Organisations- und Produktionsprozessesetzt stetig wachsende Ansprüche an Geschwindigkeitund Kapazität des Internets. Ohne schnelles Internet las-sen sich schon jetzt viele Geschäfte nicht mehr effizientund wirtschaftlich erfolgreich betreiben. Das gilt auch imTourismus. Nicht nur Kommunikation und Verkauf laufenheute bereits vielfach digital, auch Steuererklärungen,Rechtsverkehr oder Ausschreibungen erfolgen zunehmendauf elektronischem Wege. Zudem erwarten Gäste an ihrenReisezielen schnelle und verlässliche Netze.

Deshalb braucht Deutschland und brauchen gerade auchdie vielen in der ganzen Republik verteilten kleinen undmittelständischen Unternehmen ein flächendeckendes,leistungsstarkes Internet – in Berlin genauso wie in derEifel. Arbeit und Wirtschaft 4.0 und zunehmend sogar dasInternet der Dinge sind Themen, die auch die Politik beschäftigen – doch in manchen Regionen lässt sich auf-grund mangelhafter Internetabdeckung nicht einmal 2.0agieren. Bis 2018 eine Versorgung mit 50 Megabit pro Sekunde erreicht zu haben, kann nur ein Etappenziel derBundesregierung sein und muss durch weitere Ziele er-gänzt werden.

FAKT IST: Unternehmen in ganz Deutschland sind auf ein schnelles und verlässliches Internet angewiesen!

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Wir brauchen eine Beschleunigung des Glasfaserausbausund die Schaffung der Voraussetzungen für funkbasierteNetze der nächsten Generation (5G). Aus Sicht der Tourismusbranche muss der weitere Breitbandausbau pri-vatwirtschaftlich und marktgetrieben erfolgen. Die Tele-kommunikationsunternehmen sollten dabei im Rahmenterritorialer Konzessionierungen wirksamer zur Erschlie-ßung dünn besiedelter Gebiete verpflichtet werden. Undwo mittelfristig keine marktgesteuerte Erschließung mög-lich ist, sollten regionale Initiativen zum Breitbandausbauaus Landkreisen, Kommunen und der regionalen Wirt-

schaft durch zusätzliche Mittel von Bund und Länderngezielt gefördert werden, um die notwendige Infrastrukturzu erstellen.

Deshalb muss die Internetversorgung inganz Deutschland schnellstmöglich aufein modernes und praxistaugliches Levelgebracht werden!

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10Das Thema in Kürze: Im Rahmen der so genannten Di-gitalen Dividende 2 im Juni 2015 hat die Bundesregierungerneut bislang für drahtlose Tonübertragung genutzteFrequenzen Mobilfunkanbietern zugewiesen, um die flächendeckende Versorgung mit Mobilfunkdiensten zufördern. Damit wurden zum wiederholten Male eine Viel-zahl drahtloser Mikrofone mit der dazugehörigen Über-tragungstechnik in Veranstaltungsstätten unbrauchbar.Eine finanzielle Kompensation hat, wie auch bei der erstenDigitalen Dividende, nur unzureichend stattgefunden.

Das nun zur Verfügung stehende Funkspektrum wird spä-testens ab 2019 nicht mehr ausreichen, um den heutigenBedarf zu decken. Der Frequenzbereich 694 – 790 MHz(Digitale Dividende 2), der auch nach der Versteigerungan den Mobilfunk bislang noch genutzt werden kann,muss dann endgültig geräumt werden. Bisher gibt es kei-ne Aussicht auf einen adäquaten Ersatz. Vielerorts drohenDrahtlosproduktionen dadurch erhebliche Schwierigkeitenbis hin zur Undurchführbarkeit von Veranstaltungen.

Durch die unsensible Politik der vergangenen Jahre istden kommerziellen und nichtkommerziellen Veranstal-tungsanbietern ein erheblicher wirtschaftlicher Schadenentstanden. Dieser ist noch heute zu spüren und wird dieFinanzlage der Betroffenen noch viele Jahre belasten.Neuerliche Belastungen der genannten Art sind für vielekleinere Nutzer von drahtlosen Mikrofonanlagen, insbe-sondere im nichtkommerziellen Bereich, nicht mehr tragbar. Darüber hinaus steht zu befürchten, dass auchdie technisch entstehende Situation, entgegen anders-lautender Bewertungen, aufgrund nicht mehr verfügbarer,qualitativ brauchbarer Frequenzzuweisungen für die Durch-führung nicht mehr geeignet sein wird.

Deshalb müssen die Interessen von An-bietern und Nutzern von Drahtlosmikro -fonen nachhaltig berücksichtigt werden,um weiteren wirtschaftlichen Schaden zu vermeiden und einen modernen Ver -anstaltungsbetrieb für Kultur, Tourismus,Sport und Politik über das Jahr 2019 hinaus sicherzustellen!

FAKT IST: Funkfrequenzen sind nicht nur für Mobilfunkanbieter und -kunden elementar.

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Weltweit arbeiten fast 300 Millionen Menschen im Touris-mus, in Deutschland sind es stolze 3 Millionen. Mehr alseine Million weitere Jobs z.B. in Handwerksbetrieben,Baufirmen oder im Einzelhandel in Deutschland hängenebenfalls vom Tourismus ab. Als klassischer Dienstleis-tungssektor ist die Tourismusbranche immens personal-intensiv und bietet zudem Chancen für nahezu alle Bildungs- und Qualifikationslevel. Dies kann auch eineChance mit Blick auf die großen Herausforderungen beider Integration der vielen Flüchtlinge mit Bleibeperspektivesein – wenn denn die Voraussetzungen wie Sprachkennt-nisse und praktikable Genehmigungsverfahren gewähr-leistet werden.

Um wie bislang ein starker Jobmotor zu bleiben, sind dieUnternehmen auf faire Rahmenbedingungen angewiesen– auch und ganz besonders, wenn es um die Themen Arbeitsrecht und Arbeitsmarkt geht. Da unsere Brancheim Wesentlichen klein- und mittelständisch geprägt ist,sind dort auch die meisten der 3 Millionen Arbeitsplätzeangesiedelt. Gerade diese Betriebe leiden ohnehin bereitsunter deutlichen Bürokratie- und Kostenbelastungen. Die-se dürfen durch arbeitsrechtliche Vorgaben nicht nochweiter verstärkt werden; vielmehr muss es beispielsweisedarum gehen, nicht nur von Wirtschaft und Arbeit 4.0 zusprechen, sondern konsequenterweise das Arbeitsrechtauch an das Jahr 2017 anzupassen. Die Welt – auch dieArbeitswelt – wird immer flexibler. Starre tägliche Höchst-arbeitszeiten gehören endlich abgelöst durch eine wö-chentliche Höchstarbeitszeit.

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Arbeitsrecht undArbeitsmarkt

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11Das Thema in Kürze: Die tägliche Höchstarbeitszeit vonacht, in Ausnahmefällen zehn Stunden, die das Arbeits-zeitgesetz vorsieht, ist nicht mehr zeitgemäß und lässtunter anderem viele Betriebe im Gastgewerbe immer wieder an ihre Grenzen sto ßen, wenn Flexibilität – insbe-sondere auch im Sinne der Gäste – gefordert ist; nur zweiBeispiele:

n Am Samstag findet die Hochzeitsfeier im Gasthof statt. Die Gäste treffen nach der kirchlichen Trauungum 17 Uhr ein. Die Arbeitszeit der Mitarbeiter begannfür die Vorbereitungen bereits um 15 Uhr, das Veran-staltungsende war für 1 Uhr vorgesehen. Aufgrund derguten Stimmung wird es jedoch 3 Uhr. Aus verständ-lichen Gründen kann der Gastwirt nicht einfach um 1 Uhr die Hochzeitsfeier beenden.

n Die Busreisegruppe ist für 19 Uhr angemeldet. Kurzvor der geplanten Ankunft wird telefonisch mitgeteilt,dass man staubedingt voraussichtlich erst gegen 22 Uhr eintreffen wird, aber selbstverständlich dann

das bestellte Menü noch einnehmen möchte. Auch beidiesen Sachverhalten ist maximale Flexibilität ganz imSinne guter Gastfreundschaft gefordert und ein Über-schreiten der täglichen Höchstarbeitszeit von 10 Stun-den im Einzelfall nicht auszuschließen.

Mit einer wöchentlichen anstelle der derzeitigen täglichenHöchstarbeitszeit könnten Arbeitszeiten individueller ge-staltet werden. Es geht nicht um mehr Arbeit, sondern umeine bessere Verteilung. Überstunden werden bezahlt odermit Freizeit ausgeglichen. Mindestruhezeiten bleiben un-angetastet. Gesundheitsschutz und Jugendarbeitsschutzselbstverständlich auch. Es geht darum, die Arbeitszeitenflexibler auf die Wochentage aufteilen zu können. Ganz sowie es die Europäische Arbeitszeitrichtlinie vorsieht. DieWochenarbeitszeit nach EU-Recht schafft Flexibilität.

Deshalb muss im Arbeitszeitgesetz voneiner täglichen auf eine wöchentlicheHöchstarbeitszeit umgestellt werden!

FAKT IST: Das Arbeitszeitgesetz muss an die Lebens- und Unternehmenswirklichkeit angepasst werden.

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12Das Thema in Kürze: Seit 2015 gilt in Deutschland derMindestlohn, der gerade auch für viele gastgewerblicheBetriebe die Kosten und die ohnehin bereits deutlichenBürokratielasten in die Höhe getrieben hat. Neben derLohnhöhe steht vor allem die umfangreiche Arbeitszeit-dokumentation im Fokus der Kritik. Aufgrund der gutenkonjunkturellen Lage in Deutschland machen sich bislangglücklicherweise noch keine negativen Entwicklungen aufdem Arbeitsmarkt bemerkbar. Ob die Verteuerung einfa-cher Arbeit mittelfristig allerdings nicht doch Jobs kostet,ist offen.

Wichtig ist, dass sich die Politik regelmäßig mit den Aus-wirkungen auseinandersetzt. Die mit dem Mindestlohnverbundene Bürokratie muss reduziert werden, dies giltinsbesondere für die Aufzeichnungspflicht, die für lediglichneun Wirtschaftszweige, darunter das Gastgewerbe, gilt.Sie ist eine deutliche Bürokratiebelastung, stellt eine ganze

Branche unter Generalverdacht und gehört deshalb abgeschafft oder zumindest reduziert. Lohnbestandteile,die das Einkommen erhöhen (wie Zuschläge für Sonn-,Feiertags- und Nachtarbeit) bzw. Lebenshaltungskostenverringern („Kost und Logis“), müssen auf den Mindestlohnangerechnet werden können. Die Auftraggeberhaftung fürMindestlohnverstöße von Fremdfirmen muss begrenztwerden. Wichtig ist zudem, dass die künftigen Mindest-lohnanpassungen in der Verantwortung der Mindestlohn-kommission bleiben. Lohnpolitik ist nicht Sache des Staa-tes und es besteht ansonsten die nicht von der Hand zu weisende Gefahr, dass gerade in Wahlkämpfen einÜberbietungswettkampf in Sachen Mindestlohnhöhe statt-findet.

Deshalb sind weitere Korrekturen undeine baldige Evaluation des Mindestlohnsunerlässlich!

FAKT IST: Der Mindestlohn darf nicht zum Spielball in Wahlkämpfenwerden und braucht inhaltliche Korrekturen.

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Das Thema in Kürze: Call Center sind für Unternehmenin vielen Bereichen der Tourismuswirtschaft von großerBedeutung. Sie stellen den unmittelbaren Kontakt zumKunden sicher, liefern Problemlösungen und Hilfestellun-gen und sind – nicht zuletzt – ein Vertriebskanal. Ein Sonn-tagsarbeitsverbot für Call Center, wie es vor kurzem inHessen auf Landesebene implementiert wurde, reduziertden direkten Draht zum Kunden, beeinträchtigt den Ver-braucherschutz und zerstört heimische Arbeitsplätze. EineAusbreitung auf weitere Bundesländer oder gar ein bun-

desweites Sonntags arbeitsverbot in Call Centern ist des-halb aus Sicht der Tourismusbranche nicht akzeptabel.Von zentraler Bedeutung wäre es deshalb, die Erlaubnisvon Sonntagsarbeit für Call Center bundesweit per Ver-ordnung zu regeln.

Deshalb sollte die Bundesregierung dieSonntagsarbeit für Call Center bundes-weit per Verordnung erlauben!

FAKT IST: Ein bundesweites Sonntagsarbeitsverbot in Call Centernwürde Tausende heimischer Arbeitsplätze vernichten.

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Das Thema in Kürze: Das deutsche duale Ausbildungs-system genießt weltweit höchste Anerkennung. Es ist frag-los ein wesentlicher Faktor dafür, dass Deutschland dieniedrigste Jugendarbeitslosigkeit in ganz Europa hat. Fürdie Fachkräftesicherung in vielen Branchen – darunterauch die Tourismuswirtschaft – ist es zentral, dass dieduale Ausbildung auch staatlicherseits angemessen wert-geschätzt und gestärkt wird.

Zu oft wird bislang vermittelt, dass ein Studium das höchs-te Bildungsziel ist. Hier muss dringend ein Umdenkenstattfinden, das sich auch in der bildungspolitischen Kom-munikation, in der Berufsberatung und in der Verwendungvon Haushaltsmitteln widerspiegeln muss.

Es muss um pragmatische Unterstützung ausbildenderUnternehmen gehen, um branchennahe Angebote der Arbeitsagenturen, um eine Qualitätsoffensive an Berufs-

schulen inklusive praxisnaher Lehrerfortbildung. Zudemkann es nicht sein, dass die engagierte Arbeit der Aus-bildungsunternehmen und das Bemühen der Branche,die Chancen und Möglichkeiten für junge Nachwuchs-kräfte in der Branche hervorzuheben, von Seiten der Bun-desagentur für Arbeit konterkariert wird. Immer wiederkommt es vor, dass jungen Menschen suggeriert wird,dass es sich z.B. beim Tourismuskaufmann / -frau um einaussterbendes Berufsbild handelt. Die Tourismusbranchefordert deshalb, dass die Berufsberatung auf die Potentialeder Ausbildung abstellt und das Engagement der Branchekünftig auch durch verstärkte öffentliche Maßnahmen un-terstützt wird.

Deshalb muss der dualen Ausbildung die Wertschätzung entgegengebrachtwerden, die sie verdient – auch von Seitender Politik!

FAKT IST: Die duale Ausbildung „made in Germany“ ist ein Vorzeigeprodukt!

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Das Thema in Kürze: Deutschland steht nach wie vorvor der großen gesellschaftlichen und politischen Heraus-forderung, den vielen in unserem Land Schutz suchendenFlüchtlingen mit Bleibeperspektive nachhaltige Perspek-tiven für ihr Leben in Deutschland zu bieten und sie in un-ser gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben zu in-tegrieren. Integration durch Beschäftigung und Ausbildung:Das ist die vielfach geäußerte Hoffnung und auch ausSicht des BTW ein zielführender Weg.

Die Tourismuswirtschaft steht für ein weltoffenes und gast-freundliches Deutschland und ist selbst eine multikulturelleBranche. In keiner anderen Branche gibt es bereits jetzteine vergleichbare Vielfalt unter den Beschäftigten. So hatinsbesondere im Gastgewerbe schon heute mehr als einViertel der Mitarbeiter einen Migrationshintergrund.

Und während einer Umfrage zufolge Anfang 2016 nur 7 Prozent der Unternehmen in Deutschland Flüchtlingebeschäftigten, waren es im Gastgewerbe stolze 28 Pro-zent.

Die Wachstumsbranche Tourismus mit insgesamt rund 3 Millionen Beschäftigten bietet Chancen für fast alle Qualifikations- und Bildungslevel. Doch ganz klar ist: In-tegration bleibt eine langwierige Aufgabe, die Geduld undpolitische Weichenstellungen erfordert. Es ist immenswichtig, dass sich gerade die vielen kleinen Unternehmennicht alleingelassen fühlen. Deshalb hat der BTW von Beginn an von der Politik neben frühzeitiger Sprachver-mittlung Erleichterungen beim Einstieg in Ausbildung undArbeit gefordert.

FAKT IST: Die Tourismusbranche kann zur Integration beitragen,aber politische Grundlagen müssen stimmen.

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Im Rahmen des Integrationsgesetzes hat die Bundes -regierung im Jahr 2016 eine Reihe sinnvoller Erleichte-rungen auf den Weg gebracht. Doch es gibt weiterenHandlungsbedarf: Das Angebot an Sprachkursen ist ak-tuell nicht ausreichend und muss dringend ausgebautwerden. Dabei gilt es auch, berufsbezogene Sprachkennt-nisse zu vermitteln. Auch haben sich Genehmigungsver-fahren als zu langwierig erwiesen, Arbeitsgenehmigungenmüssen schneller und einfacher vergeben werden. Dennein sicherer Arbeitsplatz ist der beste Weg, eine schnelleIntegration voranzubringen.

Deshalb muss es darum gehen, Geflüch-teten mit Bleibeperspektive möglichstschnell die Hürden für die Arbeitsaufnah-me aus dem Weg zu räumen!

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Unternehmerfrust und Unternehmersorgen nehmen auf-grund von bürokratischen, unflexiblen und kostentreiben-den Rahmenbedingungen gerade in den kleinen und mit-telständischen Betrieben zu. Dieser Entwicklung gilt es,gegenzusteuern. Zwar gibt es durchaus das hehre poli-tische Ziel des Bürokratieabbaus und mittlerweile auchdas zweite Bürokratieentlastungsgesetz. Doch in der Pra-xis wird den Unternehmern unserer Branche immer mehrstatt weniger Bürokratie zugemutet. So sind in den ver-gangenen Jahren beispielsweise zahlreiche Dokumenta-tionspflichten – nicht nur in Sachen Mindestlohn – hinzu-gekommen.

Eine Ursache für die zunehmende Bürokratie sind aucheuropäische Vorgaben mit einem immens – und häufigunnötig – hohen Verbraucherschutzlevel – das gilt von derPauschalreiserichtlinie bis hin zur Allergenkennzeichnungin der Gastronomie.

Die Belastbarkeitsgrenzen der mittelständischen Unter-nehmer werden immer weiter ausgetestet, für viele sindsie überschritten. Zwar konstatiert ein aktueller Regie-rungsbericht erneut rückläufige Bürokratiekosten – dieswar allerdings nur möglich, weil durch eine Sonderregelungdie Mindestlohnkosten in diesen Erhebungen außen vorgelassen werden dürfen.

Die Bundesregierung wirbt um Gründer und insbesondereGründerinnen, denn ein starker Wirtschaftsstandortbraucht starke und engagierte Unternehmer. Unsere Bran-che hat mehrere Hunderttausend davon zu bieten. Diesegilt es, nicht nur in der Gründungsphase zu unterstützen.Auch etablierte Betriebe brauchen sinnvolle Rahmenbe-dingungen und dazu gehört nicht zuletzt ein Weniger anBürokratie und mehr Augenmaß beim Verbraucherschutz.

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Verbraucherschutzund Bürokratie

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Das Thema in Kürze: Durch die europäische Pauschal-reiserichtlinie und deren Umsetzung in deutsches Rechtim Rahmen des Reiserechtsänderungsgesetzes sehensich insbesondere die Reiseveranstalter und -mittler mitneuen Aufgaben konfrontiert. Zwar haben die touristischenVerbände in einem engen Schulterschluss und mit gutenArgumenten weitere drohende Belastungen verhindernund die negativen Auswirkungen auf die Branche begren-zen können. Allerdings steht ein abschließendes Fazit zuden Implikationen der neuen Rahmenbedingungen aus.

Wichtig wird auf jeden Fall sein, dass die künftige Bun-desregierung die Umsetzung der neuen Regelungen imDialog mit der Tourismuswirtschaft begleitet, im Fall nochunvorhersehbarer Härten interveniert und für Abhilfe sorgt.Gleichzeitig erwartet die Branche, dass im Rahmen desEvaluationsprozesses eine Rückkoppelung mit dem EU-Gesetzgeber und der Kommission stattfindet, um dienotwendige Feinjustierung der EU-Rahmengesetzgebungvorzunehmen.

Die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie in deutschesRecht hat auch noch einmal deutlich gemacht, wie pro-blematisch und wirtschaftsfeindlich sogenanntes „GoldPlating“ – also ein zusätzliches Draufsatteln auf EU-Vorgaben – werden kann. In der Regel enthalten EU-Vorgaben bereits ein sehr hohes Verbraucherschutzniveau.Dieses auf nationaler Ebene noch weiter zu verschärfen,ist definitiv nicht nötig.

Deshalb sind eine schnelle Evaluierungdes Reiserechtsänderungsgesetzes undggf. Korrekturen am deutschen Gesetzbzw. der europäischen Richtlinie dringendnotwendig!

FAKT IST: Die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie in deutschesRecht schafft neue Bürokratie und Haftungsrisiken.

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Das Thema in Kürze: Ob Hygieneampel, Farbbarometeroder Online-Pranger: Immer wieder gab es in den vergan-genen Jahren Vorstöße, die Ergebnisse von Lebensmit-telkontrollen u.a. in der Gastronomie auf plakative Art undWeise zu veröffentlichen. Zum Teil blieb es bei Willens-bekundungen, zum Teil wurden aber auch bei Hygiene-kontrollen festgestellte Mängel (unter Berufung auf § 40Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchsbzw. das Verbraucherinformationsgesetz) bereits auf In-ternetplattformen verschiedener Bundesländer veröffent-licht. Verfassungsrechtliche Bedenken der Branche gegendie Veröffentlichungen wurden von zahlreichen Gerichtenbestätigt. Die Internetplattformen mussten offline gehen.Doch mit der Einführung eines Kontrollbarometers sollenin Niedersachsen erneut Ergebnisse veröffentlicht werden.

Die Tourismuswirtschaft spricht sich deutlich gegen stig-matisierende „Transparenzsysteme“ aus. Mit populisti-schen Maßnahmen wie Hygieneampel oder Online-Pranger werden betriebliche Existenzen leichtfertig aufsSpiel gesetzt. Denn jede Abweichung von der Bestbeno-tung löst beim Verbraucher Verunsicherung aus. Trans-parenz wird durch Farbskalen nicht geschaffen, denn

selbst Dokumentationsmängel führen schon zu Punkt -abzügen. Abweichungen vom Idealwert müssen alsonichts mit dem Hygienezustand des Betriebs zu tun haben,werden aber vom Verbraucher im Zweifel mit Hygiene-mängeln assoziiert. Lebensmittelkontrollen sind Ergebnissevon Momentaufnahmen. Diese sollen über Monate aus-gehängt oder veröffentlicht werden – obwohl möglicher-weise längst alle Mängel beseitigt sind. Mit schnellenNachkontrollen ist nicht zu rechnen, da dafür die personelleAusstattung der Lebensmittelkontrolle nicht ausreicht.Den Verbraucherschutz verbessert man so nicht, aberUnternehmer drohen, dauerhaft stigmatisiert zu werden.Für schwarze Schafe gibt es bereits Sanktionsmöglich-keiten – von Bußgeldern bis zur Betriebsschließung. Diesesollten Politik und Behörden konsequent anwenden, stattsich den Kopf über neue uneffektive Werkzeuge zu zer-brechen.

Deshalb lehnt der BTW die aktionistischeund plakative Brandmarkung von Gastro-nomen im Internet oder an der Eingangs-tür ab!

FAKT IST: Hygieneampeln oder Hygienepranger stigmatisieren Gas-tronomen dauerhaft auf Basis von Momentaufnahmen.

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Das Thema in Kürze: Die Digitalisierung unserer Gesell-schaft geht mit Siebenmeilenstiefeln voran. Auch wennviele Dienstleistungen und Produkte im Tourismus nachwie vor überwiegend analog sind, sind digitale Informa-tionskanäle, Buchungswege und Serviceangebote nichtmehr wegzudenken. Keine Frage: Viele klassische Unter-nehmen müssen ihre Komfortzone verlassen, ihre Ge-schäftsmodelle hinterfragen und an neue Gegebenheitenanpassen, um Schritt halten zu können. Doch gleichzeitigmuss der Wettbewerb von Old und New Economy auchfairen und vergleichbaren politischen Rahmenbedingungenunterliegen.

Das ist derzeit leider in vielen Bereichen nicht der Fall – zulasten vieler traditioneller in Deutschland verwurzelterBetriebe, die im wirtschaftlichen Risiko stehen und Verantwortung für ihre Mitarbeiter und den Wirtschafts-standort Deutschland tragen und zugunsten internationaloperierender Portale, Suchmaschinen oder Internet -giganten.

Deutlich wird dies unter anderem mit Blick auf die so genannte „Sharing Economy“. Mit der Idee des sozial -romantischen selbstlosen Teilens hat diese häufig nichts– mehr – zu tun. Vielmehr geht es zunehmend um Gewinneund Kapitalisierung aller Lebensbereiche. Produkte undDienstleistungen werden ganz klassisch gegen Entgeltzur Verfügung gestellt; die wichtigsten Portale in diesem

FAKT IST: Digitalisierung und „Sharing“ Economy bedeuten langfristige Herausforderungen für Branche und Politik.

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Bereich sind mittlerweile wirtschaftlich hochpotente Markt-teilnehmer, die aber deutlich weniger reguliert werden alsihre traditionellen Wettbewerber. Es kann nicht sein, dassden analogen Unternehmen immer neue Auflagen rundum Hygiene, Sicherheit, Barrierefreiheit und Haftungs -risiken gemacht werden, während die neue Konkurrenzvon solchen Fragen und gesellschaftlicher Verantwortunggänzlich unbehelligt bleibt.

Darüber hinaus gibt es weitere Handlungsfelder: Jedereinzelne Anbieter von Leistungen muss die Freiheit haben,die Preise und Bedingungen für seine eigenen Produktefrei bestimmen zu können und jeden von ihm gewünschtenVertriebskanal zu bedienen. Plattformen müssen Kriterienfür Rankings transparent machen, um Verbrauchern

souveräne Entscheidungen zu ermöglichen. Und im Wett-bewerbsrecht steht der Gesetzgeber auf europäischerwie nationaler Ebene vor der Herausforderung, den neuenGiganten wie Google und Facebook die Grenzen ihrerMarktstellung aufzuzeigen. Der ordnungspolitische Rah-men muss mit der Zeit gehen und für die Welt der digitalenPlattformen fit gemacht werden.

Deshalb ist es höchste Zeit für vergleich-bare Rahmenbedingungen für alle Anbie-ter, egal ob analog, digital oder hybrid, ob„Sharing“ Economy oder klassisches Ge-schäftsmodell!

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Das Thema in Kürze: Die permanente Streikgefahr imTourismus und dabei insbesondere im Luftverkehr ist trotzdes seit 2015 geltenden Tarifeinheitsgesetzes nicht ge-bannt. Zwar war das Gesetz ein erster wichtiger Schrittin die richtige Richtung, zeigt es doch, dass die Politikdie negativen Auswirkungen unverhältnismäßiger Streikserkannt hat und bereit ist, gegenzusteuern. Doch in zuvielen konkreten Tarifaus einandersetzungen gerade imLuftverkehr greifen die Regelungen nicht, da es nicht umdie Konkurrenz mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb,sondern um übergreifende, betriebsunabhängige Tarif-auseinandersetzungen geht.

Der massive und öffentlichkeitswirksame Effekt in Gestaltvon kaum abzuwendenden Flugausfällen macht Streiksim Luftverkehr für die Gewerkschaften attraktiv. So könnenbereits sehr kleine Gruppen den Flugverkehr lahmlegen.Leidtragende der vielen Streiks sind neben den Unter-nehmen ganz besonders die Kunden – Urlauber wie Ge-schäftsreisende.

Wir brauchen mehr Verhältnismäßigkeit und Augenmaßbei der Durchsetzung von Tarifforderungen. Zudem müs-sen weitere gesetzliche Regelungen verabschiedet wer-den, die die Streikgefahr und vor allem die Auswirkungenvon Streiks in Bereichen der Daseinsvorsorge auf ein vertretbares Maß reduzieren. Die Verhältnismäßigkeit zwi-schen fraglos vorhandenen Interessen der Arbeitnehmerund dem Schaden, der insbesondere auch unbeteiligtenDritten entsteht, muss gewahrt und wiederhergestellt wer-den. Schadenswirkung und Umfang von Streiks müssendringend gesetzlich begrenzt werden. Hierfür scheineninsbesondere obligatorisch vorgeschaltete Schlichtungs-verfahren sowie eine obligatorische Urabstimmung vorder Aufnahme eines Streiks zielführende und wünschens-werte Maßnahmen zu sein.

Deshalb bedarf es ergänzender rechtli-cher Vorgaben, die die Häufigkeit vonStreiks insbesondere im Luftverkehr weiter eindämmen!

FAKT IST: Die dauerhafte Streikgefahr im Luftverkehr ist trotz Tarif-einheitsgesetz nicht gebannt.

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BTW-Wahlprüfsteine 41

Reisefreiheit ist zentrale Grundlage und wichtige Er -rungenschaft für den Tourismus. Die Branche und alle Reisenden profitieren von freien Grenzen genauso wievom Euro als einheitlicher Währung in Europa. Zudemprofitieren Urlauber und Geschäftsreisende aber auch dasReiseziel Deutschland von liberalen Visa- und Einreise-bestimmungen bzw. unbürokratischen Visaverfahren.

Die große Errungenschaft Reisefreiheit wird allerdings im-mer wieder und zunehmend in Frage gestellt. Unter an-derem die Diskussionen um Grenzschließungen in Folgeder Flüchtlingsströme, der Brexit, die Trump-Einreisepolitikund zum Teil auch das diskutierte Laptopverbot in Flug-zeugen zeigen, wie fragil das Konstrukt Reisefreiheit unddamit verbundene weitere persönliche Freiheiten sind.

Keine Frage, Sicherheit ist gerade in der heutigen Zeiteine wichtige, auch von den Bürgern und Reisenden ge-forderte Aufgabe des Staates, aber hundertprozentige Sicherheit kann niemand gewähren. Es muss deshalb darum gehen, eine sinnvolle Balance zwischen Sicher-heitsanforderungen einerseits und Freiheit andererseitszu finden. Eine endgültige Aufgabe der Reisefreizügigkeitwäre definitiv der falsche Weg, denn die Menschen, dieWirtschaft und gerade auch der Tourismus Europas pro-fitieren von offenen Grenzen. Nicht Abschottung, sondernZusammenhalt ist der Schlüssel.

ReisefreiheitReiseerleichterungen

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Das Thema in Kürze: Der BTW bedauert das Votum derbritischen Bürger gegen einen Verbleib Großbritanniensin der EU außerordentlich. Aus Sicht der Branche kommtes nun zum einen darauf an, in den Verhandlungen zwi-schen der EU und Großbritannien zentrale Zukunftsfragenrund um Marktzugang, Reisefreiheit und Arbeitnehmer-freizügigkeit möglichst zeitnah zu klären. Die offenen Gren-zen und Schengen-Regelungen mit Großbritannien giltes, soweit wie möglich, zu bewahren.

Zum anderen ist aber auch eine zentrale Aufgabe, einenegative Signalwirkung auf die Gesamtstabilität der EUund einen Dominoeffekt zu vermeiden. Auch mit Blick aufdie großen Weltregionen wie USA, China oder Südamerikaist Europa darauf angewiesen, seine Kräfte zu bündeln,um ein Partner auf Augenhöhe zu sein.

Europa war für uns immer mehr als Schengen oder eineeinheitliche Euro-Währung. Europa ist die Garantie für einnun schon über 70 Jahre währendes, friedliches Zusam-menleben der Nationen, einer der historisch längsten Frie-densperioden im europäischen Raum. Die deutsche Tourismuswirtschaft profitiert wie kein anderer Wirtschafts-bereich vom Austausch von Menschen und Begegnungenzwischen Nationen und Kulturen. Die offenen Grenzen innerhalb Europas und die infolge des europäischen Einigungsprozesses in Entstehung begriffene europäischeIdentität fördern diesen Austausch. Deshalb hat die deut-sche Tourismuswirtschaft ein hohes Interesse daran, diesekulturellen, sozialen und politischen Errungenschaftenauch in Zukunft zu bewahren und weiter auszubauen.

FAKT IST: Der Brexit hatte seine tiefere Ursache auch in einem brei-ten Vertrauensverlust in die europäischen Institutionen.

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Gelingen wird dies aber nur, wenn die europäischen Staa-ten die Institutionen und Aufgaben der EU kritisch hinter-fragen und reformieren. Der Brexit hat seine tiefere Ursachein einem breiten Vertrauensverlust in die europäischen In-stitutionen und deren Politik. Die EU muss sich deshalbwieder stärker auf ihre Kernaufgaben z.B. in Fragen vonAußen- und Sicherheitspolitik oder der Weiterentwicklungdes Binnenmarktes besinnen und überflüssige Reglemen-tierungen und Bürokratie vermeiden. Denn auch die tragenzur EU-Skepsis bei.

Deshalb gilt es einen Dominoeffekt zu vermeiden und das Vertrauen in die EU zu stärken!

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Das Thema in Kürze: Die touristische Attraktivität einesLandes wird auch von seiner Visa-Politik geprägt. Un-komplizierte Visabestimmungen sind ein deutliches Zeichen dafür, dass ausländische Touristen und Geschäfts-reisende willkommen sind. Die Visavergabe für die Einreisenach Deutschland ist jedoch nach wie vor in vielen Fällenlangwierig und kompliziert. Personalmangel, lange War-te- und Bearbeitungszeiten und unverhältnismäßige Anforderungen an einzureichende Unterlagen – all dassind nach wie vor Probleme in den Auslandsvertretungen.Möglichkeiten, die Vergabe zu vereinfachen und beschleu-nigen gibt es – auch ohne die Sicherheit zu gefährden.Sie werden nur zu wenig genutzt. Sinnvoll und auch imEinklang mit dem EU-Visa-Kodex umsetzbar wäre beispielsweise, eine IT-gestützte Antragstellung zu er-möglichen oder weniger einzureichende Dokumente zuverlangen.

Dass ein Umdenken tatsächlich sinnvoll ist, zeigte zuletztdas Beispiel China: Erste strukturelle Veränderungen beider dortigen Visavergabe konnten offensichtlich die zuvorbeobachtete Tendenz stoppen, dass Chinesen verstärkt

über andere Länder wie Frankreich oder Italien nachEuropa einreisten, die die EU-Visavergabe-Vorgaben etwasgroßzügiger handhabten.

Wie groß der Nutzen von Einreiseerleichterungen seinkönnte, zeigen u. a. Zahlen der European Travel Commis-sion (ETC). Durch Reformen bei der Visavergabe könntender europäischen Wirtschaft binnen fünf Jahren Export-einnahmen in Höhe von 114 Milliarden Euro zukommensowie mehr als 600.000 neue Arbeitsstellen geschaffenwerden. Die ETC schlägt weniger bürokratischen Aufwandz.B. durch vereinfachte Antragsverfahren und eine längereAufenthaltsdauer vor, wodurch jährlich bis zu 3,4 Millionenzusätzliche Besucher in den zehn größten visapflichtigenSchwerpunktmärkten Europas erwartet werden. Neue Visakategorien – insbesondere elektronische Visa sowiebei der Ankunft ausgestellte Visa – könnten sogar zu 8,5 Millionen zusätzlichen Besuchern pro Jahr führen.

Deshalb setzt sich die Tourismuswirtschaft weiter für Vereinfachungen und Bürokratie-abbau bei der Visavergabe ein!

FAKT IST: Die Visavergabe ist oft nach wie vor langwierig und kompliziert.

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Das Thema in Kürze: Das Reiseziel Deutschland wirdimmer beliebter. Im vergangenen Jahr verzeichneten diedeutschen Beherbergungsbetriebe fast 450 Millionen Über-nachtungen. Mehr als 80 Millionen davon gingen auf dasKonto ausländischer Gäste. Seit dem Sommermärchen2006 haben die Übernachtungen ausländischer Gäste da-mit binnen zehn Jahren um fast 30 Millionen bzw. mehrals 50 Prozent zugelegt.

Das große kulturelle Angebot, die landschaftliche Vielfalt,das attraktive Preis-Leistungs-Verhältnis und eine guteInfrastruktur tragen fraglos zur stetig wachsenden Be-liebtheit Deutschlands bei Privat- und Geschäftsreisendenbei. Und wenn es darum geht, diese Pluspunkte im Aus-land bekannt zu machen, kommt der Deutschen Zentralefür Tourismus eine tragende und höchst erfolgreiche Rollezu. Mit immer wieder neuen Ideen und Schwerpunktthe-men für Werbe- und Medienaktivitäten macht sie rund umden Globus Lust auf Urlaub in Deutschland.

Destinationsmarketing ist lohnenswert – aber auch kos-tenintensiv. Für die vielen kleinen und mittelständischen

Unternehmen unserer Branche ist eine Bündelung derWerbung für den Deutschlandtourismus, die auf einerwirksamen Basisfinanzierung seitens der Bundesregierungflankiert durch Partner aus der Wirtschaft fußt, nahezu al-ternativlos. Die wirtschaftspolitische Anerkennung derTourismuswirtschaft zeigt sich auch und gerade an denzur Verfügung gestellten Budgets für die wichtigen Auf-gaben der DZT.

Zwar sind die Mittel, die die Bundesregierung für die DZTzur Verfügung stellt, in den vergangenen Jahren immerwieder moderat auf mittlerweile knapp über 30 MillionenEuro erhöht worden. Doch im Vergleich mit anderen tou-ristischen Zielen in Europa sind diese Gelder für Auslands-marketing nach wie vor relativ gering.

Deshalb fordern wir eine Verstetigung der Mittel sowie die Beibehaltung der Finanzierungsstruktur der DZT, um demStellenwert des Incoming-Tourismus fürden Standort Deutschland Rechnung zutragen!

FAKT IST: Die DZT trägt maßgeblich zur Beliebtheit Deutschlandsals Reiseziel ausländischer Gäste bei.

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48 BTW-Wahlprüfsteine

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BTW-Wahlprüfsteine 49

Nachhaltigkeit hat in den vergangenen Jahren auch imTourismus an Relevanz gewonnen. Dabei geht es um ver-schiedenste Dimensionen. Ökologische Nachhaltigkeit istfraglos ein relevanter Aspekt und das nicht nur auf Um-weltschützer- oder Kundenseite, denn Tourismus ist aufeine intakte Natur angewiesen. Der Treibstoffverbrauchvon Flugzeugen wird kontinuierlich gesenkt, Energiespar-potentiale werden von den touristischen Betrieben zu-nehmend genutzt, Nachhaltigkeitskampagnen auf denWeg gebracht. Diesen Anstrengungen gilt es, mehr Be-achtung zu schenken In Gesetzgebungsinitiativen musses darum gehen, eine sinnvollere Balance zwischen ökologischen Vorgaben und den wirtschaftlichen Notwen-digkeiten der Mobilitätssicherung zu finden. Gerade dasThema Energie spielt eine wichtige Rolle.

Doch Umweltschutz ist nicht der einzige Aspekt, wennwir von Nachhaltigkeit sprechen. Es geht auch um sozialeNachhaltigkeit und gesellschaftliche Entwicklung z.B. hin-sichtlich Bildung oder Gleichberechtigung. Es geht auchum kulturelle Werte, Vielfalt und kulturelles Erbe. Um gegenseitiges Verständnis, Frieden und Sicherheit. Undwas häufig vergessen wird: Es geht auch um wirtschaft-liche Nachhaltigkeit. Um Lebensumstände nachhaltig zuverbessern, sind Arbeitsplätze und Wertschöpfung, diezu einem gewissen Wohlstand der Gesellschaft aber auchdes Einzelnen führen, unabdingbar. Wohlstand führt zudem– auf gesamtgesellschaftlicher wie individueller Ebene –dazu, dass man sich auch verstärkt anderen Facetten derNachhaltigkeit widmen kann und will. Länder, denen eswirtschaftlich schlecht geht, legen in der Regel auch we-niger Wert auf ökologische und soziale Nachhaltigkeit.

Nachhaltigkeitund Energie

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Das Thema in Kürze: Bei der letzten Vollversammlungder internationalen Luftfahrtorganisation ICAO im Oktober2016 haben sich die ICAO-Mitgliedsstaaten auf ein welt-weites Klimaabkommen für den internationalen Luftverkehrgeeinigt. Das Carbon Offsetting and Reduction Schemefor International Aviation (CORSIA) legt Rahmenbedin-gungen für die Kompensation der wachstumsbedingtenCO2-Emissionen im Luftverkehr ab 2020 fest. So soll dasWachstum des internationalen Luftverkehrs dann weitest-gehend CO2-neutral erfolgen. Damit ist der Luftverkehrbisher der einzige Sektor weltweit, für den es ein eigenesKlimaschutzabkommen gibt.

Die Tourismuswirtschaft unterstützt solche Ansätze seitJahren und hat unter anderem auch die Einführung deseuropäischen Emissionshandelsystems im Luftverkehr(EU-ETS) konstruktiv begleitet – in diesem Zusammenhangallerdings auch immer wieder eine globale und wettbe-werbsneutrale Ausgestaltung eingefordert. Diese wurdebeim EU-Emissionshandel nicht erreicht, da die Politik

die so genannten Drittstaaten – allen voran China, Russ-land, Indien und die USA – nicht von einer Teilnahme ameuropäischen Emissionshandel überzeugen konnte. Dieaktuelle Lösung – eine Beschränkung des Emissions -handels auf inner europäische Flüge während der Emis-sionshandel für interkontinentale Flüge ausgesetzt ist –widerspricht dem Grundgedanken eines Handelssystemsohne Wett bewerbsnachteile und muss dringend ein Endefinden. Das globale, marktbasierte Offsetting-SystemCORSIA ist somit der „Insellösung“ EU-ETS im Luftverkehrdeutlich überlegen. Das EU-ETS für den Luftverkehr mussmit Beginn des CORSIA beendet werden. Eine Doppel-regulierung von CO2-Emissionen des internationalen Luftverkehrs innerhalb der EU gilt es auf jeden Fall zu ver-meiden.

Deshalb muss der europäische Emissions-handel im Luftverkehr spätestens zumStart von CORSIA eingestellt werden!

FAKT IST: Künftig muss gelten: CORSIA statt Emissionshandel im Luftverkehr.

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Das Thema in Kürze: Dass Tourismus auch ein Entwick-lungsfaktor ist und zur wirtschaftlichen und gesellschaft-lichen Entwicklung zahlreicher weniger entwickelter Länder dieser Erde beiträgt, belegt u.a. eine in Zusam-menarbeit mit dem Bundesentwicklungsministerium ent-standene Studie des BTW. Sie beschäftigt sich mit denEffekten, die die jährlich 11 Millionen Reisen deutscherTouristen in Entwicklungs- und Schwellenländer haben:Von den 13 Milliarden Euro Ausgaben tragen fast 7 Mil-liarden Euro direkt zum Bruttoinlandsprodukt dieser Län-der bei. Anders als in vielen anderen Branchen und andersals häufig behauptet bleibt also ein wesentlicher Teil desGeldes, das die Touristen ausgeben, tatsächlich im Ur-laubsland. Die Reisen der Deutschen allein sichern schonheute fast 750.000 Arbeitsplätze in Entwicklungs- undSchwellenländern. 15 deutsche Touristen schaffen einenArbeitsplatz.

Tourismus steht zudem nicht für sich allein. Vom Tourismusprofitieren auch viele weitere Branchen: kleine Handwerks-betriebe, Baufirmen oder der Einzelhandel gehören dazu.

Die beachtlichen Ergebnisse zum Tourismus aus Deutsch-land lassen erahnen, welche Effekte der weltweite Tou-rismus hat. 1,2 Milliarden Menschen reisen schon heutejedes Jahr über die Grenzen hinweg. 2030 sollen es lautUNWTO mehr als 1,8 Milliarden sein.

Tourismus kann helfen, Perspektiven für die Menschenvor Ort zu schaffen. Er bietet ungenutzte Potentiale fürdie entwicklungspolitische Zusammenarbeit. Diese giltes, gemeinsam zu identifizieren und zu nutzen.

Deshalb sollte die Politik die Potenziale für eine Zusammenarbeit mit dem Tourismusstärker als bislang ausloten und nutzen!

FAKT IST: Tourismus bietet ungenutzte Chancen in der Entwicklungszusammenarbeit.

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Das Thema in Kürze: Egal ob Flugzeug, Bahn, Auto oderBus, Hotel, Restaurant oder Reiseveranstalter – das ThemaEnergie spielt in allen Bereichen der Tourismuswirtschafteine wichtige Rolle. Die Branche selbst engagiert sich seitvielen Jahren intensiv und auch erfolgreich, wenn es darumgeht, Kerosin, Benzin, Diesel oder Strom zu sparen. Einverantwortungsvoller Umgang mit den Ressourcen ist ge-rade im Tourismus überlebenswichtig – zum einen auswirtschaftlichen Gründen, zum anderen aber auch, weilunsere Branche auf eine intakte Umwelt angewiesen ist.Ohne Energie jedoch sind Mobilität oder auch der Betriebeines Hotels, Restaurants oder eines Veranstaltungscen-trums nach wie vor undenkbar. Deshalb leidet die Brancheauch deutlich unter den steigenden Strompreisen, die dasErneuerbare Energien Gesetz (EEG) und die Energiewendemit sich bringen.

Oberstes Primat der Energie- und Klimapolitik muss essein, eine möglichst sichere und klimaschutzverträglicheaber auch eine günstige Energieversorgung sicherzustellen.Damit Energie gerade auch für den Mittelstand bezahlbar bleibt, muss der Anstieg der EEG-Kosten wirk-sam und dauerhaft gebremst werden. Bei der Steigerungvon Energieeffizienz muss es durchgängigen Wettbewerbum die besten Lösungen geben. Wir brauchen mehr markt-wirtschaftliche Prozesse anstelle staatlicher Steuerung.

Um Elektromobilität auf der Schiene zu stärken, bedarfes des Abbaus der Dreifachbelastung aus Stromsteuer,EEG und Emissionshandel. Deutschland nimmt bei derBelastung des Schienenverkehrs mit der Stromsteuer imeuropäischen Vergleich einen Spitzenplatz ein. Hierzukönnte unter anderem die Besondere Ausgleichsregelungfür Schienenbahnen nach § 65 EEG (2014) angepasst unddie Belastung aus der EEG-Umlage mindestens auf den

FAKT IST: Energie wird immer teurer. Das belastet die Unternehmender Tourismuswirtschaft.

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Stand vor dem EEG 2014 zurückgeführt werden. In Anlehnung an bestehende Regelungen für die energie -intensive Industrie sollte auf nationaler Ebene auch fürden energieintensiven Schienenverkehr die Möglichkeiteiner Strompreiskompensation im Emissionshandel ge-schaffen werden.

Der Energiebedarf von kommunalen Stadthallen könntedurch Sanierungsmaßnahmen deutlich gesenkt werden,die jährlich emittierten rund 300.000 t Kohlendioxid könn-ten so um rund 40 Prozent reduziert werden. Weder dieStadthallen noch die Kommunen sind jedoch in der Regelin der Lage, die nötigen Investitionen aus Eigenmitteln zutätigen. Kreditaufnahmen werden durch haushaltsrecht-liche Bestimmungen erschwert. Hier wäre es wichtig, dassdirekte Unterstützung energetischer Sanierungsmaßnah-men durch unmittelbare und direkte Zuschüsse ohne zuhohe Eigenmittelforderungen erfolgt.

Im Luftverkehr haben sich in den vergangenen JahrenBiokraftstoffe als zukunftsträchtigste Alternative zum Ke-rosin herauskristallisiert – auch wenn es um die Einsparungvon CO2 geht. Diese alternativen Kraftstoffe gilt es inso-fern, weiter zu erforschen und zu fördern.

Reisebusse und andere Fahrzeuge, die alternative Kraft-stoffe verwenden, sollten von umweltbezogenen Restrik-tionen befreit werden.

Deshalb müssen die Energielasten wirk-sam und dauerhaft gebremst werden!

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Herausgeber.

Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW)Am Weidendamm 1A10117 BerlinFon: 030/72 62 54-0Fax: 030/72 62 [email protected]

Verantwortlich.

Michael Rabe, Generalsekretär

Redaktion und Koordination.

Nicole von Stockert, Pressesprecherin

Berlin, September 2017

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