2
Bürgerbegehren Lebendiger Hauptplatz ohne Hindernisse" Mit meiner Unterschrift beantrage ich gemäß Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung die Durchführung eines Bürgerentscheides zu folgender Frage: „Sind Sie dafür, dass die vom Stadtrat am 8.11. 2017 beschlossene Sperrung des Durchfahrtsverkehrs über den Hauptplatz verhindert wird und stattdessen folgende Punkte umgesetzt werden? 1) Bevor die Hauptplatzdurchfahrt gesperrt werden kann, muss die Stadt zur Verhinderung einer möglichen zunehmenden Verkehrsüberlastung in der Schul- und Kellerstraße den Verkehr durch die Fertigstellung der Umgehungsstraße nach außen verlagern. 2) Die Stadt soll – anstelle einer allgemeinen Sperrung des Durchfahrtsverkehrs – zur Steigerung der Aufenthaltsqualität des Hauptplatzes die Durchfahrt lediglich des Schwerlastverkehrs verbieten und die PKW-Durchfahrt durch einen breit angelegten verkehrsberuhigten Bereich zwar unattraktiver gestalten, aber weiterhin ermöglichen. 3) Bevor am Hauptplatz Parkplätze wegfallen, muss in adäquater Nähe zum Ausgleich zusätzlicher Parkraum, z.B. durch Parkhäuser, geschaffen werden. 4) Es müssen weiterhin ausreichend Parkmöglichkeiten am Hauptplatz für „Shop-and-Go“ und für Menschen mit eingeschränkter Mobilität gegeben sein.“ Begründung: Das vom Stadtrat mit 18 gegen 12 Stimmen beschlossene Verkehrskonzept verfolgt die richtigen Ziele mit vielen sinnvollen Maßnahmen. Die Stadt macht jedoch den dritten Schritt vor dem ersten: Mit der Sperrung der Hauptplatzdurchfahrt für den allgemeinen Durchgangsverkehr droht ein mögliches Verkehrschaos in den bereits überlasteten Straßen, insbesondere Schul- und Kellerstraße. Die Stadt wird dadurch faktisch geteilt. Stattdessen muss zunächst durch die Fertigstellung der Umgehungsstraße der Verkehr nach außen verlagert werden. Bis dahin müssen tragfähige Alternativen zur maßvollen Lenkung der Verkehrsströme ohne Sperrung der Hauptplatzdurchfahrt ergriffen, das ÖPNV-Angebot (Fahrplanverdichtung, Netzausbau) ausgebaut sowie der Fuß- und Radverkehr gestärkt werden. Der Vorschlag des Bürgerbegehrens, statt der Sperrung einen verkehrsberuhigten Bereich zu schaffen, verfolgt dieselbe Zielrichtung, nimmt aber alle Bürger und die Geschäftstreibenden mit. Die Erreichbarkeit des Hauptplatzes bleibt attraktiv. Als Vertreter und deren Stellvertreter gemäß Art. 18a Abs. 4 BayGO werden benannt: 1. Christian Moser, Schmädelstr. 31b, 85276 Pfaffenhofen – Stellvertreter: Martin Rohrmann, Brunhuberweg 1, 85276 Pfaffenhofen 2. Andreas Bögel, Am Hang 3, 85276 Pfaffenhofen – Stellvertreter: Hans Prechter, Ingolstädter Str. 18, 85276 Pfaffenhofen 3. Sandra Wechs, Quellengasse 28, 85276 Pfaffenhofen Stellvertreter: Florian Schranz, Äußere Quellengasse 7, 85276 Pfaffenhofen Die Vertreter werden ermächtigt, zur Begründung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Änderungen vorzunehmen, soweit diese nicht den Kern des Antrages berühren, sowie das Bürgerbegehren bis zum Beginn der Versendung der Abstimmungsbenachrichtigungen gemeinschaftlich zurückzunehmen. Sollten Teile des Begehrens unzulässig sein oder sich erledigen, so gilt meine Unterschrift weiterhin für die verbleibenden Teile. Unterschriftenliste: Nr. Name Vorname Geburts- datum Straße PLZ, Ort Unterschrift Vermerk Behörde 1 85276, Pfaffenhofen 2 85276, Pfaffenhofen

Bürgerbegehren Lebendiger Hauptplatz ohne Hindernisse ·  · 2017-12-12Bürgerbegehren „Lebendiger Hauptplatz ohne Hindernisse" Mit meiner Unterschrift beantrage ich gemäß Artikel

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Bürgerbegehren Lebendiger Hauptplatz ohne Hindernisse ·  · 2017-12-12Bürgerbegehren „Lebendiger Hauptplatz ohne Hindernisse" Mit meiner Unterschrift beantrage ich gemäß Artikel

Bürgerbegehren

„Lebendiger Hauptplatz ohne Hindernisse"

Mit meiner Unterschrift beantrage ich gemäß Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung die Durchführung eines Bürgerentscheides zu folgender Frage:

„Sind Sie dafür, dass die vom Stadtrat am 8.11. 2017 beschlossene Sperrung des Durchfahrtsverkehrs über den Hauptplatz verhindert wird und stattdessen folgende Punkte umgesetzt werden?

1) Bevor die Hauptplatzdurchfahrt gesperrt werden kann, muss die Stadt zur Verhinderung einer möglichen zunehmenden Verkehrsüberlastung in der Schul- und Kellerstraße den Verkehr durch die Fertigstellung der Umgehungsstraße nach außen verlagern.

2) Die Stadt soll – anstelle einer allgemeinen Sperrung des Durchfahrtsverkehrs – zur Steigerung der Aufenthaltsqualität des Hauptplatzes die Durchfahrt lediglich des Schwerlastverkehrs verbieten und die PKW-Durchfahrt durch einen breit angelegten verkehrsberuhigten Bereich zwar unattraktiver gestalten, aber weiterhin ermöglichen.

3) Bevor am Hauptplatz Parkplätze wegfallen, muss in adäquater Nähe zum Ausgleich zusätzlicher Parkraum, z.B. durch Parkhäuser, geschaffen werden.

4) Es müssen weiterhin ausreichend Parkmöglichkeiten am Hauptplatz für „Shop-and-Go“ und für Menschen mit eingeschränkter Mobilität gegeben sein.“

Begründung: Das vom Stadtrat mit 18 gegen 12 Stimmen beschlossene Verkehrskonzept verfolgt die richtigen Ziele mit vielen sinnvollen Maßnahmen. Die Stadt macht jedoch den dritten Schritt vor dem ersten: Mit der Sperrung der Hauptplatzdurchfahrt für den allgemeinen Durchgangsverkehr droht ein mögliches Verkehrschaos in den bereits überlasteten Straßen, insbesondere Schul- und Kellerstraße. Die Stadt wird dadurch faktisch geteilt. Stattdessen muss zunächst durch die Fertigstellung der Umgehungsstraße der Verkehr nach außen verlagert werden. Bis dahin müssen tragfähige Alternativen zur maßvollen Lenkung der Verkehrsströme ohne Sperrung der Hauptplatzdurchfahrt ergriffen, das ÖPNV-Angebot (Fahrplanverdichtung, Netzausbau) ausgebaut sowie der Fuß- und Radverkehr gestärkt werden. Der Vorschlag des Bürgerbegehrens, statt der Sperrung einen verkehrsberuhigten Bereich zu schaffen, verfolgt dieselbe Zielrichtung, nimmt aber alle Bürger und die Geschäftstreibenden mit. Die Erreichbarkeit des Hauptplatzes bleibt attraktiv. Als Vertreter und deren Stellvertreter gemäß Art. 18a Abs. 4 BayGO werden benannt: 1. Christian Moser, Schmädelstr. 31b, 85276 Pfaffenhofen – Stellvertreter: Martin Rohrmann, Brunhuberweg 1, 85276 Pfaffenhofen 2. Andreas Bögel, Am Hang 3, 85276 Pfaffenhofen – Stellvertreter: Hans Prechter, Ingolstädter Str. 18, 85276 Pfaffenhofen 3. Sandra Wechs, Quellengasse 28, 85276 Pfaffenhofen – Stellvertreter: Florian Schranz, Äußere Quellengasse 7, 85276 Pfaffenhofen Die Vertreter werden ermächtigt, zur Begründung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Änderungen vorzunehmen, soweit diese nicht den Kern des Antrages berühren, sowie das Bürgerbegehren bis zum Beginn der Versendung der Abstimmungsbenachrichtigungen gemeinschaftlich zurückzunehmen. Sollten Teile des Begehrens unzulässig sein oder sich erledigen, so gilt meine Unterschrift weiterhin für die verbleibenden Teile. Unterschriftenliste:

Nr. Name Vorname Geburts-datum

Straße PLZ, Ort Unterschrift Vermerk Behörde

1

85276, Pfaffenhofen

2 85276, Pfaffenhofen

Page 2: Bürgerbegehren Lebendiger Hauptplatz ohne Hindernisse ·  · 2017-12-12Bürgerbegehren „Lebendiger Hauptplatz ohne Hindernisse" Mit meiner Unterschrift beantrage ich gemäß Artikel

Antrag auf Bürgerbegehren „Lebendiger Hauptplatz ohne Hindernisse“ gem. Art. 18a GO

(Rückseite – Fortsetzung der Unterschriftenliste) –

Fragestellung und Begründung finden sich auf der Vorderseite!

Nr. Name Vorname Geburts-datum

Straße PLZ, Ort Unterschrift Vermerk Behörde

3

85276, Pfaffenhofen

4

85276, Pfaffenhofen

5

85276, Pfaffenhofen

6

85276, Pfaffenhofen

7

85276, Pfaffenhofen

8

85276, Pfaffenhofen

9

85276, Pfaffenhofen

10

85276, Pfaffenhofen

11

85276, Pfaffenhofen

12

85276, Pfaffenhofen

13

85276, Pfaffenhofen

14

85276, Pfaffenhofen

15

85276, Pfaffenhofen

16

85276, Pfaffenhofen