4

Click here to load reader

Brief an OB Schuster

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Brief an OB Schuster

BOSNISCHER AKADEMISCHER KREIS e.V.

Postfach 810147

D-81901 München

[email protected]

zur gefälligen Kenntnisnahme an das:

Innenministerium Baden-Württembergs

z. Hd. Herr Minister Heribert Rech

Wirtschaftsministerium Baden-Württembergs

z. Hd. Herr Minister Pfister

IHK Region Stuttgart

Offener Brief an den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Schuster,

sicherlich ist es Ihnen und Ihren Mitarbeitern nicht entgangen, dass in der baden-württembergischen

Landeshauptstadt, der Stadt Stuttgart, seit geraumer Zeit eine Vertretung der Republika Srpska, einer

Entität des international anerkannten Staates Bosnien und Herzegowina, ihre Arbeit aufgenommen

hat, um ausschließlich nur die partiellen Interessen dieser Teilentität und nur eines der drei

konstitutiven Völker – der bosnischen Serben – zu vertreten.

Wir, der Bosnisch Akademische Kreis mit Sitz in München, möchten Sie diesbezüglich mit folgendem

Sachverhalt bekannt machen und Ihnen am Ende dieses Schreibens einige Fragen stellen, auf die wir

gerne eine Antwort bekommen würden. Diesen Brief haben wir neben Ihnen auch an das

[ Bosnischer Akademischer Kreis ● Postfach 810147 ● D-81901 München ]

Oberbürgermeister Herr Dr. Wolfgang Schuster

Rathaus

Marktplatz 1

70173 Stuttgart

München, 23.05.2010

Page 2: Brief an OB Schuster

BOSNISCHER AKADEMISCHER KREIS e.V.

Postfach 810147

D-81901 München

[email protected]

Innenministerium Baden-Württembergs, dem Wirtschaftsministerium Baden-Württembergs und der

IHK Stuttgart geschickt. Des Weiteren unterstützen diesen offenen Brief Frau Uta Zapf, MdB, deren

Brief wir diesem Schreiben beigefügt haben.

In Bundesrepublik Deutschland gibt es neben der Botschaft von Bosnien und Herzegowina drei

Generalkonsulate (in Frankfurt, Stuttgart und München), deren Aufgabe es ist, die außenpolitischen,

wirtschaftlichen und kulturellen Interessen des Gesamtstaates Bosnien und Herzegowina zu vertreten.

Der illegitime Versuch von Seiten der Regierung der Entität „RS“ sowohl in Deutschland als auch

weltweit an vier weiteren Standorten eine eigene Vertretung ins Leben zu rufen, ist angesichts deren

monoethnischen Charakters und Personalpolitik ein klarer Versuch eines Aufbaus einer parallelen

Institution, die den Gesamtstaat insgesamt lahm legen und blockieren soll.

Wenn Bosnien und Herzegowina ein einheitlicher Staat ohne Entitäten nach dem Daytoner

Friedensvertrag wäre, mit einer europäisch ausgerichteten Verfassung und einem modernen

europäischen Staatsbürgerschaftsdenken, würde es sicherlich kein Problem stellen, dass einer seiner

Regionen in anderen Ländern aktiv ist, um dort für das eigene Land bzw. die eigene Region zu

werben. Ähnlich, wie im Fall des Freistaats Bayern, der neben den deutschen Botschaften, in einigen

Ländern außerhalb Deutschlands Auslandsvertretungen besitzt, um primär die wirtschaftlichen

Interessen dieses Bundeslandes zu vertreten. Da aber der Freistaat Bayern die Verfassungsmäßigkeit

und territoriale Ordnung der Bundesrepublik Deutschland nie in Frage stellt noch stellen würde, ist

dieses Vorgehen der Bayern letztendlich als Aktivität zur Stärkung der gesamtdeutschen Interessen

anzusehen.

Der Premier dieser Entität, Herr Milorad Dodik, der in letzter Instanz verantwortlich ist für die

Schaffung solcher Entitäts-Vertretungen, lässt keine Gelegenheit aus bei Empfängen und offiziellen

Amtsbesuchen in Banja Luka die Fahne Bosnien und Herzegowinas vom Tisch zu nehmen, so dass

nur noch die Flagge der RS-Entität auf dem Tisch zu sehen ist. Des Weiteren hat er mehrmals in den

bosnisch-herzegowinischen Medien Sarajevos Hauptstadtposition in Frage gestellt und es als

„hässliche“ Stadt beschrieben mit der chauvinistischer Begründung, es gäbe zu viel Moscheen im

Stadtpanorama. Ebenso ist die rassistische Aussage von Herrn Dodik bekannt, dass kein bosnischer

Richter muslimischen Glaubens ihm jemals einen Prozess machen dürfe.

Page 3: Brief an OB Schuster

BOSNISCHER AKADEMISCHER KREIS e.V.

Postfach 810147

D-81901 München

[email protected]

Dies ist nur ein kleiner Teil dessen, was von Seiten der bosnisch-serbischen politischen Führung zum

Besten gegeben wird, um den Gesamt-Staat Bosnien und Herzegowina mürbe zu reden und

letztendlich als “failed state” darzustellen. Die Verabschiedung des Gesetzes über die

Volksabstimmung im Januar 2010 von Seiten des Parlaments der bosnisch-serbischen Politiker ist ein

weiteres Signal in diese Richtung und sollte mehr als beunruhigend stimmen.

Da es sich bei der Vertretung in Stuttgart – wie bei allen anderen Vertretungen dieser Entität – um

eine rein monoethnische Vertretung der bosnischen Serben handelt, zeigt auch die

Zusammensetzung der Mitarbeiter. Trotz des verfassungsmäßigen Charakters Bosnien und

Herzegowinas, wo neben den serbischen Bosniern auch kroatische Bosnier und Bosniaken

staatstragende Völker „amtieren“, sind in diesen Vertretungen nur serbische Bosnier angestellt.

Bosniaken, kroatische Bosnier oder auch Minderheiten (Juden, Roma etc.) sind nicht anzutreffen.

Da aber in dieser Entität nicht nur bosnische Serben konstitutiv sind und diese Vertretungen aus

Steuergeldern finanziert werden, wo auch Nicht-Serben in die Kasse eingezahlt haben und weiterhin

einzahlen, müsste eigentlich der Grund sein, jegliche Zusammenarbeit und der Umgang mit der

Vertretung der Entität „RS“ bis auf weiteres auszusetzen.

Des Weiteren sollte es deutsche Institutionen und Instanzen bewusst sein, dass die wichtigsten

„Gründer“ der Entität „RS“ in Den Haag vom Internationalen Gerichtshof für Völkermord,

Kriegsverbrechen und Vertreibung nicht-serbischer Bevölkerungsteile verurteilt worden sind oder

denen momentan der Prozess gemacht wird.

Die ost-bosnische Stadt Srebrenica ist nur eines der Synonyme dieser verbrecherischen Politik der

politischen und militärischen Führung der Entität „RS“. Deutschland konnte sich durch die Aufnahme

zahlreicher Vertriebener aus Bosnien und Herzegowina selbst ein Bild machen, welche grausame

Politik von Seiten der politischen Führung der Entität „RS“ verfolgt wurde. Die Mehrheit der

Vertriebenen stammt gerade aus den Städten und Dörfern, die der Schauplatz der schlimmsten

Verbrecher und Gräueltaten seitens der Truppen der bosnisch-serbischen Armee waren und heute zur

Entität „RS“ gezählt werden. Noch heute leben auch in Ihrem Bundesland traumatisierte Männer,

Frauen und Kinder, die fürsorglich behandelt werden und denen Ihr Land ein Refugium vor Folterung,

Vertreibung und Tod gegeben hat. Hierfür möchte der Bosnische Akademische Kreis sowohl

Deutschland als auch Ihnen und Ihrem Bundesland danken, dass Sie sich für die bosnisch-

Page 4: Brief an OB Schuster

BOSNISCHER AKADEMISCHER KREIS e.V.

Postfach 810147

D-81901 München

[email protected]

herzegowinischen Vertriebenen in jeglicher Weise eingesetzt haben.

Nun zu unseren Fragen, auf die wir gerne eine Antwort bekommen würden:

• Wie begründen Sie die Zusammenarbeit deutscher Institutionen mit dieser Vertretung vor dem

Hintergrund Ihnen bereits bekannter Informationen über die Entität „RS“ als auch der Informationen,

die wir in diesem Schreiben angeführt haben?

• Mit welcher Begründung ist es der Vertretung der Entität „RS“ in Stuttgart überhaupt erlaubt worden,

ihre parallelen Interessen neben den gesamtstaatlichen Interessen in diesen instabilen Zeiten und

politischen Spannungen zu verfolgen?

• Wird die weitere Zusammenarbeit von den grundlegenden Wechseln der Personalpolitik hinsichtlich

der ethnischen Zugehörigkeit bzw. deren Balancierung abhängig gemacht?

• Werden Sie bis auf weiteres die Zusammenarbeit mit dieser Vertretung einfrieren?

Der Bosnische Akademische Kreis würde sich wünschen, wenn es hier zu einem Umdenken kommen

würde, so dass in Zukunft ausschließlich nur noch mit den gesamtstaatlichen anerkannten Vertretern

und Institutionen Bosnien und Herzegowinas zusammengearbeitet wird, denn in den

Auslandsvertretungen Bosnien und Herzegowinas arbeiten Vertreter aller ethnischen Gruppierungen,

so dass Baden-Württemberg mit der Zusammenarbeit der Vertretung der Entität „RS“ unbewusst den

Daytoner Friedensvertrag untergräbt.

Gerne steht Ihnen sowohl der Vorstand als auch die Mitglieder des Bosnisch Akademischen Kreises

beratend zur Seite, um Sie über politische, wirtschaftliche und kulturelle Interessen neben der

Botschaft in Berlin, als auch den Generalkonsulaten von Bosnien und Herzegowina in Frankfurt,

Stuttgart und München zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Für BAK

Amer Sabitović