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Vor dem Praktikum in einer Kindertagesstätte: LASSEN SIE SICH IMPFEN Hinweise zum Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten in soziatpädagogischen Einrichtungen (Elementarbereich) u**.rt.wuL#ff;H:#, (-) undGewerbeaufsicht \ I

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Page 1: Broschüre: 'Vor dem Praktikum in der Kindertagesstätte ...€¦ · Vor dem Praktikum in einer Kindertagesstätte: LASSEN SIE SICH IMPFEN Hinweise zum Einsatz von Praktikantinnen

Vor dem Praktikum in einer Kindertagesstätte:

LASSEN S IE S ICH IMPFEN

Hinweise zum Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten in

soziatpädagogischen Einrichtungen (Elementarbereich)

u**.rt.wuL#ff;H:#, (-)undGewerbeaufsicht \ I

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Auskünfte erteitt:

Struktur- und Genehmigungsdirektion NordRegionalste[[e Gewerbeaufsicht

Stresemannstr. 3-5 . 56068 KoblenzTelefon: (02 61) 1 20-0; Telefax: (02 61) 120-2171E- Mail: postste[[e23@sgd nord. rlp.de; http://www.sgdnord.rlp.de

Deworastr. 8 . 54290 TrierTelefon: (0651) 46 01-0; Telefax: (0651) 4601-2OOE- Mai[: poststetle246lsgdnord.rlp.de; http://www.sgdnord.rlp.de

Hauptstr. 238 . 55743 ldar-ObersteinTelefon: (06781) 5 65-0; Telefax: (O 6781) 565-1 50E- Mait: postste[[e22Esgdnord.rtp.de; http://www.sgdnord. rtp.de

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Regionalstelle GewerbeaufsichtKa rl- H elfferich -Str. 2 . 67 433 N eustadt/Wei nstr.Telefon: (0 63 21) 99-0 Telefax: (0 63 21) 3 33 98E- Mail: poststeIle6sgdsued.rlp.de; http://www.sgdsued. rtp.de

Kaiserstr . 31 .55116 MainzTelefon: (0 61 31) 9 60 30-0; Telefax: (0 61 31) 9 6030-99E- Mai[: [email protected]; http://www.sgdsued.rlp.de

Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und GewerbeaufsichtStaatticher Gewerbearzt für Rheinland- Pfatz

Kaiser-Friedrich-Str. 7 . 55116 MainzTelefon: (0 61 31) 60 33-13 02; Telefax: (0 61 31) 1 4329 88E- Mait: poststetle6uluwg. rlp.de;http://www.tuwg. rtp.de -+Aufgaben -+Staatlicher Cewerbearztfür Rheinland-Pfalz

Unfallkasse Rheinland- PfalzOrensteinstr. 10 . 56626 AndernachTet: (02632) 960-0; Fax: (02632) 960100E- Mai[: info6lukrtp.de; http://www.ukrtp.de

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I nformat ionsbroschüre zum Thema lmofen

Sehr geehrte Praktikantin, sehr geehrterPraktikant, sehr geehrte Eltern,

Sie selbst oder Ihre Tochter oder Ihr Sohn planen, ein Jahrespraktikum im Elemen-tarbereich/Vorschulbereich zu absolvieren. Wer täglich mit kleinen Kindern umgeht,kann sich leichter als andere mit leicht übertragbaren Infektionserregern ansteckenund selbst erkranken. Kinder, die nicht geimpft sind, machen im Kindergartenalterihre Kinderkrankheiten durch und können natürlich auch Erwachsene anstecken.Deshalb sollten Sie sich schützen und vor Ihrem Praktikum für einen umfassendenImpfschutz sorgen.

Vor dem Praktikum

Jede Praktikantin und jeder Praktikant sollte - wie alle anderen, die mit Kindern ar-beiten - gegen vermeidbare Infektionen, wie z. B. die Kinderkrankheiten Masern,Mumps, Röteln, Windpocken und Keuchhusten sowie beim Umgang mit Kindernunter drei Jahren auch gegen Hepatitis A geschützt sein.

Der Gesetzgeber schreibt den Arbeitgebern vor, dass sie auf den Impfschutz ihrerMitarbeiterinnen und Mitarbeiter achten. Nach der Verordnung über Sicherheit undGesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverord-nung) hatjede Einrichtung zur vorschulischen Kinderbetreuung dafür zu sorgen,dass die Beschäftigten ihren Impfschutz im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchungkomplettieren können. In Deutschland besteht keine Impfpflicht; die arbeitsmedizi-nische Vorsorge ist jedoch verpflichtende Voraussetzung für die Arbeit in Kinder-tagesstätten.

$ 2 (8) Biostoffverordnung

Den Beschtiftigten stehen Schüler, Studenten und sonstige Personen, insbesonde-re an wissenschaftlichen Einrichtungen T(itige, die Tdtigkeiten mit biologischen Ar-b eits s toffen durc hfü hren, gleic h.

Grundlage des Impfprogrammes sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkom-mission beim Robert Koch-Institut.

Ausreichender Impfschutz ist die beste Arbeitsschutzmaßnahme, weil dadurchErkrankungen vermieden werden.

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I nfektionsgefahren bei der Kinderbetreuung

Dies bedeutet für Sie:

l. Bitte legen Sie vor Beginn des Praktikums bei der einstellenden Institution einärztliches Attest vor, in dem ein ausreichender Schutz gegen Masern, Mumps,Röteln, Keuchhusten und Windpocken bescheinigt wird. Bei der Betreuung derunter 3-Jährigen ist zusätzlich ein Immunschutz (schützende Antikörper) gegenHepatitis A erforderlich. Fürjede dieser Krankheiten gibt es gut verträglicheImpfungen.

Bitte bedenken Sie, dass dies einige Wochen vor Beginn des Praktikums ge-schehen sollte. Bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die eigene Krankenkasse diemeisten Impfungen noch kostenfrei.

2. ZuBeginn Ihres Praktikums müssen Sie über die spezifischen Gefährdungenbei der Tätigkeit im Kindergarten/in der Kindertagesstätte unterwiesen werden,zumal man Sie nicht vor allen Infektionserregern durch eine Impfung schützenkann, da es bedauerlicherweise für einige Infektionen (2. B. Ringelröteln undCytomegalie) keine schützenden Impfungen gibt. Bei der Unterweisung geht esvorwiegend um die Infektionsmöglichkeiten und daraus resultierende Hygiene-und Arbeitsschutzmaßnahmen. In der Regel übernimmt diese Aufgabe die Kin-dergartenleitung. Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie, dass die Unterweisungstattgefunden hat.

Bei offenen Fragen wenden Sie sich an den Betriebsarzt Ihrer Praktikumsstellebzw. mit allgemeinen Fragen zu Impfungen an Ihren Hausarzt oder das Gesund-heitsamt.

Informationen zu Kinderkrankheiten und vorbeugenden lmfungen

RÖTELN

Die Ubertragung dieser für Kinder meist harmlosen Erkrankung erfolgt vonMensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion. Typische Symptome sind leichtesFieber, Lymphknotenschwellungen (im Nacken und hinter den Ohren), Milzver-größerung und hellroter, kleinfleckiger Hautausschlag am ganzerr Körper. Sel-tene, jedoch mit zunehmendem Lebensalter häufigere Komplikationen sind z. B.Gehirn-, Gelenk-, Herzbeutel- und Herzmuskelentzündungen. Bereits eine Wochevor Auftreten des Hautausschlages sind Infizierte ansteckend. Besonders gefürch-tet sind die Röteln in der Schwangerschaft, da Babys mit schwersten Organmiss-bildungen zur Welt kommen oder es treten Fehl- ünd Totgeburten auf.

Landesamt Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheintand-PfatzalLkasse Rheinland-Pfatz

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Informat ionsbroschüre zum Thema lmofen

M A S E R N

Die Erkrankung an Masern ist keineswegsharmlos. Weltweit sind Masern eine der Haupt-ursachen für Todesfälle im Kindesalter. Ma-sern sind eine der ansteckendsten und häu-fig schwer verlaufenden Erkrankungen (vorallem im Erwachsenenalter), deren Sympto-me sich im Nasen-Rachen-Raum und an derHaut (Bild) zeigen. Masernviren werden vonMensch zu Mensch durch Tröpfchen beimSprechen, Husten, Niesen (deshalb Tröpfcheninfektion genannt) und über Kon-takt mit infektiösen Sekreten aus Mund und Nase übertragen. Masern hinter-lassen einen lebenslangen Schutz vor Neuerkrankung (so genannte Immunität).Dass die Zahl der Masernerkrankten in Deutschland deutlich zurückgegangenist, verdanken wir der Impfung. Allerdings kommt es auch heute noch gelegent-lich zu Krankheitsausbrüchen, da fast jeder Ungeimpfte nach Kontakt mit einemMasernerkrankten selbst erkrankt. Bereits 3-5 Tage vor Ausbruch des Masern-ausschlages sind die mit dem Erreger Infizierten ansteckend. Die Erkrankungbeginnt mit Entzündungen an den Schleimhäuten der Atemwege und der Augen-bindehäute und mit Fieber; nach einigen Tagen kommt es zum typischen Masern-ausschlag am ganzen Körper. Schwere Komplikationen der Krankheit sind z. B.Lungen- und Mittelohrentzündungen sowie in seltenen Fällen die besonders ge-fürchtete Gehirnentzündung, an der die Erkrankten nicht selten sterben, zumin-dest behalten sie dauerhafte Schädigungen zurück.

MUMPS (Z iegenpe te r )

Mumps ist eine Infektionskrankheit, die per Tröpfcheninfektion von Menschzu Mensch (seltener über bespeichelte Gegenstände) übertragen wird und inder Regel zu einer lebenslangen Immunität führt. Es kommt zu einer schmerz-haften Entzündung der Speicheldrüsen (meist Ohrspeicheldrüse), die durch eineSchwellung im Gesichtsbereich (,,Hamsterbacken") sichtbar wird, sowie zu Fie-ber. Bereits 3-7 Tage vor den ersten Krankheitszeichen sind Infizierte ansteckend.Häufiger als bei Kleinkindern verläuft Mumps beim Erwachsenen mit Komplika-tionen. Die Erkrankung dehnt sich auf andere Organe aus (2. B. Bauchspeichel-drüse und Hirnhäute) und kann zu Schwerhörigkeit führen. Eine häufige und be-sonders unangenehme Komplikation trifft Jungen in der Pubertät und erwachseneMänner bei jedem vierten der männlichen Erkrankten tritt eine Hodenentzün-dung auf, die zurUnfruchtbarkeit führen kann. .

Landesamt für Umwett, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheintand-PfatzUnfatlkasse Rheintand-Pfatz

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Infekt ionsgefahren bei der Kinderbetreuung

W I N D P O C K E N

Der Krankheitserreger ist äußerst ansteckend. Das Virus wird von Mensch zuMensch durch Tröpfcheninfektion (wahrscheinlich auch mit dem Wind) unddurch Schmierinfektion (über den Inhalt der Hautbläschen oder Kontakt mit denKrusten) übertragen. Die lnfektion beginnt mit uncharakteristischen Symptomenund allgemeinem Krankheitsgefühl. Danach kommt es zu Fieber und dem schub-weise auftretenden Hautausschlag mit linsengroßen rötlichen Flecken, die sich in-nerhalb von Stunden zu wasserhaltigen Bläschen umbilden. Der Ausschlag jucktheftig und kann, sofern er atfgekratztwird, Narben hinterlassen. Bereits 7-2Tagevor Auftreten der ersten Bläschen sind Infizierte ansteckend. In der Regel er-krankt der Mensch nur einmal im Leben an Windpocken. In einigen Fällen über-leben die Viren in den Nervenknoten im Körper und können nach Jahrzehnteneine schmerzhafte Gürtelrose auslösen (häufig passiert dies, wenn der Körper ab-wehrgeschwächt ist, manchmal aber auch bei Gesunden). Komplikationen entste-hen durch bakterielle Infektionen der aufgeplatzten oder aufgekratzten Bläschen,Lungenentzündungen, Beeinträchtigungen der Gehirnfunktion bis hin zu Ent-zündungen des Gehirnes. Bei Erwachsenen sind Komplikationen häufiger zu er-warten als bei Kindern, sogar Todesfälle infolge von Windpocken sind beschrie-ben. Besonders gefürchtet sind Windpocken in der Schwangerschaft (sowohl fürdie werdende Mutter als auch für das Kind).

K E U C H H U S T E NBei dieser oft schwer verlaufenden und langwierigen Infektionskrankheit (sogenannter 100-Tage-Husten) erfolgt die Übertragung durch Tröpfcheninfekti-on. Zumeist beginnt die Erkrankung wie eine harmlose Erkältung mit Hustenund Schnupfen. Im weiteren Verlauf treten - meist nachts - anfallsweise die ty-pischen, abgehackten Hustenanfälle auf, die vor allem bei Säuglingen zu lebens-bedrohlichen Atemstillständen führen können. Die Erkrankung und die Impfunghinterlassen einen lang anhaltenden, aber nicht lebenslangen Schutz vor Neuer-krankung. Wenn die Immunität abnimmt (bei durchgemachter Erkrankung: nachetwa 12-20 Jahren; bei vollständiger Impfung: nach etwa l0 Jahren) verläuft dieKeuchhustenerkrankung bei Jugendlichen und Erwachsenen meist untypisch;diese sind deshalb oft ansteckend, ohne davon zu wissen. Jugendliche und Er-wachsene spielen als Krankheitsüberträger eine zunehmende Rolle. Damit jungeErwachsene nicht zu Infektionsüberträgern für einen Säugling werden, hat sichdie Standige Impfkommission für Auffrischimpfungen bei allen l0-l7-Jährigenausgesprochen. Häufige Komplikationen der Erkrankung sind Lungenentzün-dungen und selten nervliche Störungen. Schwerwiegende Verläufe finden sich vorallem bei Neugeborenen und Säuglingen. Todesfälle sind beschrieben.

Landesamt fü r Umwet t . Wasserwi r tschaf t und Rhe in tand-Pfa tz

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Informat ionsbroschüre zum Thema lmpfen

Schützen Sie die kleinen Kinder, die Sie zukünftig betreuenwollen, und sich selbst:

Lassen Sie sich impfen

Zur vorbeugung gegen die beschriebenen Infektionserkrankungen sollten prakti-kantinnen und Praktikanten, die ein Praktikum in vorschulischen Einrichtungenanstreben, dringend vor dem vollendeten 18. Lebensjahr ihren Impfschutz gegenMasern, Mumps, Röteln und Windpocken beim Kinder- und Jugendarzt überprü-fen lassen und verpasste Impfungen nachholen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt isteventuell auch eine Auffrischimpfung gegen Keuchhusten nötig, Ab dem 18. Ge-burtstag bezahlen die meisten Krankenversicherungen diese Impfungen nicht mehr(Ausnahme ist die Röteln-, Windpocken- und Keuchhusten-Impfung für Frauen mitKinderwunsch). Für die Hepatitis A-Impfung besteht derzeit keine Leistungspflichtder gesetzlichen Krankenversicherung, eventuell lohnt sich aber im Einzelfall eineAnfrage bei der eigenen Krankenversicherung bezüglich der Kostenübernahme fürdie Hepatitis A-Impfung, wenn die Praktikumsstelle die Kosten der Impfung nichtträgt.

Für jede Impfberatung und Impfung beim Arzt wird das Impfbuch (Impfausweis)benötigt.

Die rechtzeitige Impfung vor Antritt des Praktikums ist der beste Schutz vorAnsteckung und Erkrankung!

toK\\.a.

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Wasserwirtschaft und Cewerbeaufsicht Rheinland- Pfatz

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Auskünfte erteilt:

Struktur- und Genehmigungsdirektion NordRegionalste[[e Gewerbeaufsicht

Stresemannstr. 3-5 . 56068 KoblenzTelefon: (02 61) 1 20-0; Telefax: (02 61) 120-2171E- Mai[: poststeIte236usgd nord.rlp.de; http://www.sgdnord. rlp.de

Deworastr. 8 . 54290 TrierTelefon: (06 51) 4601-0; Telefax: (06 51) 4601-200E- Mai[: poststeIle246lsgdnord.rlp.de; http://www.sgdnord. rlp.de

Hauptstr. 238 . 55743 ldar.ObersteinTelefon: (0 67 81) 5 65-0; Telefax: (0 67 81) 5 65-1 50E- Mai[: poststelle22psgdnord.rlp.de; http://www.sgdnord.rlp.de

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Regionalstelle GewerbeaufsichtKa r[- H etf ferich -Str. 2 . 67 433 N eustadt/Wei nstr.Telefon: (0 63 21) 99-0 Telefax: (0 63 21) 3 33 98E- Mai[: [email protected]; http://www.sgdsued.rlp.de

Kaiserstr . 31 .55116 MainzTelefon: (061 31) 96030-0; Telefax: (061 31) 96030-99E- Mai[: [email protected]; http://www.sgdsued.rlp.de

Landesamt für Umwett, Wasserwirtschaft und GewerbeaufsichtStaatlicher Gewerbearzt für Rheinland- Pfalz

Kaiser-Friedrich-Str. 7 . 55116 MainzTelefon: (0 6131) 60 33-13 02; Telefax: (0 61 31) 1432988E- Mai[: poststetle6ltuwg.rlp.de;http://www.[uwg.rlp.de -+Aufgaben +Staatlicher Gewerbearztfür Rheinland-Pfalz

U nfallkasse Rhein]and- PfalzOrensteinstr. 10 . 56626 AndernachTet: (02632) 960-0; Fax: (02632) 960100E- Mai[: infopu krtp.de; http://www.ukrtp.de