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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Berufs- und Einstellungsinformationen für Wirtschaftswissenschaftlerinnen und Wirtschaftswissenschaftler in der Bayerischen Steuerverwaltung März 2017

Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

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Page 1: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen,

für Landesentwicklung und Heimat

Berufs- und Einstellungsinformationen

für Wirtschaftswissenschaftlerinnen

und Wirtschaftswissenschaftler

in der Bayerischen Steuerverwaltung

März 2017

Page 2: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

Inhalt

Seite

2

A. Allgemeines 3

B. Einstellung 4

1. Einstellungsvoraussetzungen 4

2. Bewerbung 7

C. Ausbildung und Tätigkeiten 9

1. Ausbildung 9

2. Einsatzmöglichkeiten 10

D. Einkommen 11

E. Anforderungsprofil für zukünftige Führungskräfte 12

F. Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im

öffentlichen Dienst 14

G. Verzeichnis extremistischer oder extremistisch

beeinflusster Organisationen (nicht abschließend) 17

H. Hinweise zur Vereinbarkeit von Beziehungen zur

Scientology-Organisation mit einer Tätigkeit im

öffentlichen Dienst 24

Anhang 26

Page 3: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

3

A. Allgemeines

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung

und Heimat eröffnet für Diplom-Kauffrauen (univ.) und Diplom-Kaufmän-

ner (univ.) sowie Diplom-Volkswirtinnen (univ.) und Diplom-Volkswirte

(univ.) oder Absolventinnen und Absolventen mit vergleichbarem Mas-

terstudium mit steuerrechtlichem Studienschwerpunkt den Zugang in die

bayerische Steuerverwaltung mit interessanten und abwechslungsrei-

chen beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten.

Betätigungsfelder ergeben sich vorrangig beim Bayerischen Landesamt

für Steuern sowie in einzelnen Finanzämtern. Unter Umständen bieten

sich je nach Bedarf Möglichkeiten eines späteren Einsatzes im Bayeri-

schen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Hei-

mat.

Die Steuerverwaltung schafft das finanzielle Fundament staatlichen Han-

delns. Sie stellt die für die umfangreichen öffentlichen Aufgaben erforder-

lichen Mittel bereit. Die Steuergesetzgebung hat nach wie vor auch er-

hebliche Bedeutung als Lenkungsinstrument. Nicht zuletzt auch der enge

Kontakt mit der Wirtschaft, der ein hohes Verständnis für ökonomische

Zusammenhänge erfordert, lässt die Beschäftigung zu einer besonders

anspruchsvollen und abwechslungsreichen Tätigkeit werden. Die koope-

rative Zusammenarbeit mit einer großen Zahl gut ausgebildeter Mitarbei-

ter und Mitarbeiterinnen verlangt eine Persönlichkeit, die bereit ist, Füh-

rungsverantwortung zu übernehmen. Motivation der Mitarbeiter und Mit-

arbeiterinnen, Koordination und Planung der Aufgabenerfüllung sind we-

sentliche Grundlagen einer erfolgreichen Tätigkeit in der Führungsmann-

schaft der Steuerverwaltung.

Page 4: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

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B. Einstellung

1. Einstellungsvoraussetzungen

Wesentliches Auswahlkriterium für die Einstellung in die Bayerische

Steuerverwaltung ist das Ergebnis der Abschlussprüfung. Vorausgesetzt

wird eine mit weit überdurchschnittlichem Erfolg abgelegte Abschluss-

prüfung in den universitären Studiengängen Volkswirtschaftslehre oder

Betriebswirtschaftslehre mit finanzwissenschaftlichem bzw. steuerlichem

Schwerpunkt. Insgesamt wird eine breite volkswirtschaftliche bzw. wirt-

schaftswissenschaftliche Ausbildung erwartet, die durch einen Abschluss

Diplom (univ.) oder Master nachgewiesen wird. Soweit ein Diplomfi-

nanzwirt (FH) bzw. ein entsprechender Bachelor erworben wurde, sollte

ein Masterabschluss nicht alleine eine Vertiefung der bisherigen Ausbil-

dungsinhalte darstellen. Zudem werden Erfahrungen in einer mindes-

tens zweijährigen hauptberuflichen dem Studiengang entsprechen-

den Tätigkeit vorausgesetzt, die nach Abschluss des erforderlichen

Studiums erworben wurden.

Insgesamt setzt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe eine

mindestens dreijährige hauptberufliche den künftigen Aufgaben in der

Steuerverwaltung entsprechende Tätigkeit (zum Beispiel in Wirtschafts-

prüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaften) voraus, wovon mindes-

tens ein Jahr der Tätigkeit auf eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst

entfallen muss (Finanzämter, Landesamt für Steuern, Staatsministerium

der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat), die im Rahmen eines

Tarifbeschäftigungsverhältnisses gemäß TV-L abzuleisten ist.

Darüber hinaus ist vor der Einstellung als Arbeitnehmerin bzw. Arbeit-

nehmer die Teilnahme an einem „Strukturierten Interview“ verpflichtend,

Page 5: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

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in dem die Interessenten und Interessentinnen nachweisen, dass sie die

im Anforderungsprofil (vgl. Abschnitt E.) dargestellten Kompetenzen auf-

weisen.

Das strukturierte Interview wird im Regelfall von drei Interviewerinnen

und Interviewern mit ebenso vielen Bewerberinnen und Bewerbern

durchgeführt. Nach einer kurzen Gesprächseinführung erhalten die Be-

werberinnen und Bewerber Gelegenheit, sich nacheinander vorzustellen.

Daran anschließend werden mit ihnen Fallbeispiele durchgesprochen,

wobei jede Bewerberin beziehungsweise jeder Bewerber sich schwer-

punktmäßig zu einem Fall äußern soll. Rechts- oder andere Fachkennt-

nisse werden in der Regel nicht abgefragt. Interaktionen sind zulässig.

Nach einer Abschlussrunde und Beratung der Interviewerinnen und In-

terviewer erhält jede Bewerberin beziehungsweise jeder Bewerber ein

Einzelgesprächsfeedback und Informationen über den weiteren Fortgang

der Bewerbung.

Im Einzelfall kann sich auf der Grundlage der im strukturierten Interview

gewonnenen Erkenntnisse eine Ablehnung der Bewerbung ergeben.

Die jährlichen Einstellungsmöglichkeiten liegen im kleinen einstelligen

Bereich.

Für weitergehende Fragen kann fernmündlich Kontakt aufgenommen

werden mit:

Leitender Ministerialrat Dr. Leonhard Kathke,

Tel. 089 2306-2214,

oder

Regierungsoberinspektorin Claudia Holtkamp,

Tel. 089 2306-2349.

Page 6: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

6

In Detailfragen wie Einstellungsdienststelle, Dienstbeginn, spätere Ein-

satzmöglichkeiten nach Übernahme in das Beamtenverhältnis besteht

selbstverständlich die Möglichkeit, auch die Einstellungsbehörde vorab

zu kontaktieren:

Bayerisches Landesamt für Steuern

Dienststelle Nürnberg

Krelingstraße 50

90408 Nürnberg

(Briefanschrift: 90332 Nürnberg)

Abteilungsdirektorin Antje Weichert-Puff,

Tel. 0911 991-1600,

oder

Oberregierungsrat Ulrich Mayer

Tel. 0911 991-1601

Page 7: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

7

2. Bewerbung

Sollten Sie sich für eine Tätigkeit in unserem Ressort interessieren, rich-

ten Sie Ihre Bewerbung bitte an

[email protected]

oder an

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen,

für Landesentwicklung und Heimat

Postfach 22 00 03

80535 München.

Sofern Sie sich per E-Mail bewerben, wird um Übermittlung der Bewer-

bungsunterlagen möglichst in einer PDF-Datei gebeten. Bitte fügen Sie

folgende aussagekräftige Unterlagen bei:

einen Lebenslauf;

je eine Ablichtung

- des Reifezeugnisses,

- des Zeugnisses über die Diplomprüfung/ Bachelor- und Masterprü-

fung sowie des Diploma supplement

- Dienst- oder Arbeitszeugnis über die bisherige hauptberufliche Tä-

tigkeit,

- eventuell weitere Urkunden und Nachweise über Zusatzqualifikati-

onen, Schwerbehinderung, Wehr- oder Zivildienst,

- einer Einverständniserklärung, dass von der betreffenden Universi-

tät Auskünfte über eine Platzziffer bzw. über vergleichbare Daten

eingeholt werden dürfen;

Bitte bringen Sie die nachfolgenden Unterlagen zum Strukturierten

Interview mit:

je eine Ablichtung

- der Geburtsurkunde,

Page 8: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

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- des Zeugnisses über die Diplomprüfung/ Bachelor- und Masterprü-

fung (beglaubigt)

eine Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse, eventuell an-

hängige Verfahren, Verwendungsbereitschaft und Akteneinsicht auf

den beiliegenden Vordrucken;

Fragebogen und Erklärung zur Verfassungstreue, sowie den Frage-

bogen zu Beziehungen zur Scientology-Organisation auf den beilie-

genden Vordrucken. Die Belehrung über die Pflicht zur Verfassungs-

treue im öffentlichen Dienst, das Verzeichnis extremistischer oder

extremistische beeinflusster Organisationen und die Bekanntma-

chung vom 29. Oktober 1996 sind anschließend abgedruckt;

einen Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit1 (Ablichtung des

Personalausweises oder Reisepasses genügt).

Für die Berücksichtigung im jeweils folgenden Kalenderhalbjahr sollte

Ihre Bewerbung bis 30. Juni bzw. bis 31. Dezember eingegangen sein.

Zusätzlich ist eine für Sie kostenlose amtsärztliche Untersuchung erfor-

derlich. Das Ergebnis der Untersuchung muss spätestens bei Beschäfti-

gungsbeginn vorliegen. Ein Untersuchungsauftrag für das Gesundheits-

amt geht Ihnen rechtzeitig zu.

1 Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht zwingend erforderlich für die Einstellung in

ein Beamtenverhältnis. Ausnahmen sind möglich.

Page 9: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

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C. Ausbildung und Tätigkeiten

1. Ausbildung

Die neu eingestellten Kolleginnen und Kollegen leisten im ersten Jahr

ihrer Tätigkeit im öffentlichen Dienst eine grundsätzlich zwölf Monate

dauernde Einführungszeit entsprechend dem Steuerbeamtenausbil-

dungsgesetz (StBAG) ab. Hier werden sie umfassend auf ihre künftigen

Aufgaben vorbereitet.

Dazu dienen neun Monate praktische Ausbildung bei einem Finanzamt

und dem Bayerischen Landesamt für Steuern, während der die jeweili-

gen Arbeitsschwerpunkte umfassend vorgestellt werden. Zunehmend ei-

genverantwortliche Tätigkeiten kennzeichnen die praktische Ausbildung.

An ihrem Ende steht die selbständige Leitung eines Sachgebiets. Ergän-

zend finden Lehrveranstaltungen an der Bundesfinanzakademie in Brühl

bei Bonn (insgesamt zwölf Wochen) und an bayerischen Ausbildungs-

einrichtungen statt. Neben der Vermittlung umfassender Fachkenntnisse

und praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Steuerrechts erstreckt

sich das Traineeprogramm auch auf Fragen der Organisation und der

Personalführung. Zeitnah nach der Einführungszeit finden Fortführungs-

seminare für verschiedene Themenbereiche an der Bundesfinanzakade-

mie statt.

Kosten entstehen während der Fortbildungsveranstaltungen nicht.

Page 10: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

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2. Einsatzmöglichkeiten

Nach Abschluss der Einführungszeit erfolgt der erste Einsatz in der Re-

gel als Leiterin oder Leiter eines Sachgebiets von besonderem Gewicht

bei einem Finanzamt (jedoch nicht am Ausbildungsamt!). Der erste Ver-

wendungsort wird entsprechend den dienstlichen Erfordernissen gegen

Ende der Einführungszeit festgelegt. Im Rahmen des dienstlich Mögli-

chen werden dabei Ortswünsche selbstverständlich berücksichtigt. Für

besondere Bedarfsschwerpunkte kann die spätere Verwendung auch

schon bei der Einstellung in Aussicht gestellt werden.

Die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten in der Steuerverwaltung sind

vielfältig. Interessante Beschäftigungsmöglichkeiten bietet auch das Bay-

erische Landesamt für Steuern mit seinen Dienststellen in München und

Nürnberg. Nach dem Erwerb der notwendigen beruflichen Erfahrung und

bei entsprechendem pädagogischem Interesse können gegebenenfalls

Lehrtätigkeiten an verwaltungseigenen Aus- und Fortbildungseinrichtun-

gen ausgeübt werden.

Unter Umständen bietet sich nach erfolgreich abgeleisteter Einführungs-

zeit in die Aufgaben der Steuerverwaltung für herausragend qualifizierte

Absolventinnen und Absolventen mit weit überdurchschnittlichen Prü-

fungsergebnissen die Möglichkeit, eine Aufgabe im Bayerischen Staats-

ministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat zu über-

nehmen. Dort wird den Kolleginnen und Kollegen in aller Regel ein eige-

nes Aufgabengebiet übertragen. Ein weiteres Betätigungsfeld liegt in der

Unterstützung und Vertretung der Referatsleitung.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dienstposten mit betriebs- oder volks-

wirtschaftlichem Schwerpunkt im Bayerischen Staatsministerium der Fi-

nanzen, für Landesentwicklung und Heimat nur in sehr geringem Umfang

zur Verfügung stehen.

Page 11: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

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D. Einkommen

Die Bewerberinnen und Bewerber werden zunächst als Arbeitnehme-

rinnen bzw. Arbeitnehmer in die Entgeltgruppe 13 des TV-L2 eingrup-

piert. Das konkrete monatliche Bruttoentgelt richtet sich nach den an-

rechenbaren Vordienstzeiten. Es beträgt zwischen rund 3.580 Euro

und rund 5.170 Euro.3

Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt die Ernen-

nung zur Regierungsrätin bzw. zum Regierungsrat und die Einstufung in

die Besoldungsgruppe A 13. Die Anfangsbezüge4 betragen derzeit mo-

natlich rund 4.160 Euro5 (Jahresgehalt einschließlich Jahressonderzah-

lung rund 52.670 Euro).6

Die Probezeit beträgt regulär zwei Jahre. Bei erheblich über dem Durch-

schnitt liegenden Leistungen ist eine Abkürzung möglich. Danach erfolgt

eine Verbeamtung auf Lebenszeit.

2 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder 3 Anfangsgehalt grundsätzlich in der ersten mit einem Wert belegten Stufe (ohne Vor-dienstzeiten; ledig; keine Kinder; Bruttobeträge 4 Diensteintritt grundsätzlich in der ersten mit einem Wert belegten Stufe des Grundge-

halts (ohne Vordienstzeiten), verheiratet, keine Kinder; Bruttobeträge 5 Bei Vergleichen mit der Privatwirtschaft empfiehlt es sich, die unterschiedlichen Sys-

teme der sozialen Sicherung zu berücksichtigen. 6 Stand: 01.03.2016

Page 12: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

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E. Anforderungsprofil für zukünftige Führungskräfte

Persönliche Kompetenzen

Dazu gehört

sich zu engagieren und Leistung zu zeigen

Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen

sich schnell in Neues einzuarbeiten, kompetent zu analysieren und

zu beurteilen

Interesse am Umgang mit Menschen zu zeigen

kreativ und innovativ zu handeln und Veränderungen mitzugestalten

örtliche und fachliche Mobilität zu wahren

physisch und psychisch belastbar zu sein

Selbstorganisationsfähigkeit.

Führungskompetenz

Dazu gehört

mit Zielen zu führen

Mitarbeiter zu überzeugen und zu motivieren

Mitarbeiter zu fordern und zu fördern

Arbeitgeberfunktionen wahrzunehmen und den Mitarbeitern gegen-

über loyal zu sein

die Ziele der Verwaltung zu kennen und zu vermitteln

durchsetzungsfähig zu sein und integrierend zu wirken

Lösungen in schwierigen Situationen zu finden und durchzusetzen

im Team zu arbeiten.

Page 13: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

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Soziale Kompetenz

Dazu gehört

couragiert und konsequent Konflikte anzunehmen und zu bewältigen

konstruktiv Kritik zu üben und selbst anzunehmen

durch Offenheit, Transparenz und Berechenbarkeit Vertrauen zu

schaffen.

Kommunikationskompetenz

Dazu gehört

sich klar und überzeugend auszudrücken

sich zu informieren und Informationen weiterzugeben

Kontakte zu wichtigen Stellen zu pflegen

auf die Außenwirkung zu achten

aktuelle IuK, Moderations- und Präsentationstechniken zu nutzen.

Organisationskompetenz

Dazu gehört

Aufgaben anzunehmen, zu planen und zu erfüllen

Gestaltungsrahmen flexibel auszuschöpfen

den Mitarbeitern zu vertrauen, Delegationsmöglichkeiten zu erkennen

und zu nutzen.

Fachkompetenz

Dazu gehört

fundiertes fachliches Wissen präzise anwenden zu können und die

Bereitschaft, sich in neue Gebiete einzuarbeiten

Fragestellungen mit wirtschaftlichen Zusammenhängen zu erkennen

und zu lösen.

Page 14: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

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F. Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst

Der Beamte muss sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitli-

chen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes be-

kennen und für ihre Erhaltung eintreten (§ 33 Abs. 1 des Beamtenstatus-

gesetzes - BeamtStG).

Dementsprechend darf nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG in das Beamten-

verhältnis nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, jederzeit für

die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgeset-

zes und der Verfassung des Freistaates Bayern einzutreten.

Gleiche Vorschriften gelten auch für Richter (§ 9 Nr. 2 des Deutschen

Richtergesetzes; § 71 des Deutschen Richtergesetzes in Verbindung mit

§ 33 Abs. 1 BeamtStG).

Die Pflicht, sich durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demo-

kratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen,

ergibt sich für Arbeitnehmer aus § 3 Abs. 1 Satz 2 des Tarifvertrages für

den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes

ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Urteil

vom 23. Oktober 1952 ‑ Az.: I BvB I 51 ‑ Sammlung der Entscheidungen

des Bundesverfassungsgerichts Bd. 2 S. 1 ff. ‑; Urteil vom 17. August

1956 ‑ Az.: 1 BvB 2 51 - Sammlung der Entscheidungen des Bundesver-

fassungsgerichts Bd. 3 S. 85 ff.) eine Ordnung, die unter Ausschluss jeg-

Page 15: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

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licher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschafts-

ordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem

Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt.

Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist das Gegenteil des to-

talen Staates, der als ausschließliche Herrschaftsmacht Menschen-

würde, Freiheit und Gleichheit ablehnt. Zu den grundlegenden Prinzipien

dieser Ordnung sind insbesondere zu rechnen:

Die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten,

vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfal-

tung,

die Volkssouveränität,

die Gewaltenteilung,

die Verantwortlichkeit der Regierung,

die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,

die Unabhängigkeit der Gerichte,

das Mehrparteienprinzip,

die Chancengleichheit für alle politischen Parteien,

das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposi-

tion.

Die Teilnahme an Bestrebungen, die sich gegen die durch die vorge-

nannten Grundsätze gekennzeichnete freiheitliche demokratische

Grundordnung richten, ist unvereinbar mit den Pflichten eines im öffent-

lichen Dienst Beschäftigten. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob diese Be-

strebungen im Rahmen einer Organisation oder außerhalb einer solchen

verfolgt werden.

Bewerber für den öffentlichen Dienst, die an verfassungsfeindlichen Be-

strebungen teilnehmen oder sie unterstützen, dürfen nicht eingestellt

werden.

Page 16: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

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Beamte und Richter, die sich einer solchen Pflichtverletzung schuldig

machen, müssen damit rechnen, dass gegen sie ein Disziplinarverfahren

mit dem Ziel ihrer Entfernung aus dem Dienst eingeleitet wird.

Arbeitnehmer müssen in diesen Fällen mit einer außerordentlichen Kün-

digung gemäß § 626 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches rechnen.

Page 17: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

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G. Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organi-sationen (nicht abschließend)

1. Linksextremismus

Antifaschistisches Aktionsbündnis Antifaschistisches Komitee – Stoppt die schwarzbraune Sammlungsbe-wegung (AKS) Antikapitalistische Linke (AKL) Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD (AB) Arbeitsgemeinschaft Cuba Si (Cuba Si) Autonome Gruppen einschließlich örtlicher Gruppierungen Bamberger Linke (BaLi) Deutsche Friedens-Union (DFU) Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Die LINKE. Sozialistisch-demokratischer Studierendenverband (DIE LINKE.SDS) Frauenverband Courage Freie Deutsche Jugend (FDJ) GegenStandpunkt (GSP), früher: Marxistische Gruppe (MG) – aufgelöst im Mai 1991 – Geraer/Sozialistischer Dialog (GSoD) internationale sozialistische linke (isl) Jugend gegen Rassismus in Europa (JRE) Jugendverband REBELL Kommunistische Partei Deutschland („Sektion Ost“, Sitz Berlin) Kommunistische Plattform (KPF) Kommunistischer Hochschulbund (KHB) Linksjugend (`solid) Marx 21 Marxistisches Forum (MF) Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) Münchner Bündnis gegen Krieg und Rassismus, früher: Bündnis Mün-chen gegen Krieg Münchner Kurdistan-Solidaritätskomitee Revolutionär Sozialistischer Bund (RSB) Rote Hilfe e. V. (RH) Solidarität International (SI) Sozialistische Alternative VORAN (SAV) Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) Sozialistische Linke (SL) Verein für Arbeiterbildung Nordbayern Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistin-nen und Antifaschisten (VVN-BdA)

Page 18: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

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Volksfront gegen Reaktion, Faschismus und Krieg (VOLKSFRONT)  

2. Rechtsextremismus

Aktivitas der Münchener Burschenschaft Danubia (ab Januar 2001) Augsburger Bündnis – Nationale Opposition (AB-NO) Blood & Honour – Division Deutschland mit White Youth – verboten seit September 2000 – Bürgerbewegung Pro München patriotisch und sozial e. V. Bürgerinitiative A (BIA) e. V., Sitz: Nürnberg Bürgerinitiative Ausländerstopp (BIA) Augsburg Bürgerinitiative Ausländerstopp (BIA) München Bürgerinitiative Soziale Alternative Oberpfalz (BISAO) Bürgerinitiative Soziales Fürth (BiSF) Demokratie Direkt München e. V. (mit Freundeskreis Demokratie Direkt München) Der Dritte Weg (III. Weg) Deutsche Liga für Volk und Heimat (DLVH) Deutsche Partei – Die Freiheitlichen (DP) bis 2008 Deutsche Volksunion (DVU) Deutsche Volksunion e. V. (DVU) einschließlich ihrer Aktionsgemein-schaften Deutschland-Bewegung/Friedenskomitee Die Deutsche Freiheitsbewegung e. V. (DDF) DIE RECHTE Die Republikaner (REP) bis 2008 Exilregierung des Deutschen Reiches Fränkische Aktionsfront (F.A.F.) – verboten seit 2004 – Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) – verboten seit 1995 – Freundeskreis Ulrich von Hutten e. V. Gesellschaft für freie Publizistik e. V. (GFP) Heimattreue deutsche Jugend (HDJ) – verboten seit 2009 – Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehö-rige e. V. (HNG) Identitäre Bewegung Deutschland Junge Nationaldemokraten (JN) Kampfbund Deutscher Sozialisten (KDS) – 2008 aufgelöst – Midgard e. V. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Nügida Pegida Franken Pegida München e. V. Rechtsextremistische Kameradschaften und örtliche neonazistische Gruppierungen wie Kameradschaft Hof, Bund Frankenland e. V., Kame-radschaft Unterfranken, Kameradschaft München Nord, Freie Nationa-listen Bayerischer Wald usw. Rechtsextremistische Skinheads, Hammer-Skins (mit örtlichen Gruppie-rungen und Skinhead-Bands)

Page 19: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

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Ring Nationaler Frauen (RNF) Schutzbund für das Deutsche Volk (SDV) Überregionale Kameradschaftsbündnisse wie Freies Netz Süd (FNS), Nationales Bündnis Niederbayern (NBN) oder Freier Widerstand Süd-deutschland (FWS)  

3. Islamistische/islamistisch-terroristische/ausländerextremisti-

sche Bestrebungen

Abu Nidal Organisation (ANO) Abu Sayyaf Ahl us-Sunnah wal Jama`a (Salafi) Ahrar al-Sham (Hakarat Ahrar a-Sham) Al Moqawama Al Islamiya (Islamischer Widerstand) Al-Aqsa Brigaden Al-Aqsa e. V. Al-Gamaa al-Islamiya (Islamische Gemeinschaft – Islamische Gruppen – GI –) Al-Ittihad al-Islami (Islamische Vereinigung), Somalia Al-Nahda, auch: En Nahda Al-Qaida (Die Basis), auch: Internationale Islamische Kampffront gegen Juden und Kreuzritter bzw. Internationale Islamische Front Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel (Jemen, Saudi-Arabien) Al-Qaida im Islamischen Maghreb (AQM), früher: Salafiyya-Gruppe für die Mission und den Kampf (GSPC) Al-Qaida im Zweistromland, auch Basis des Jihad im Zweistromland, Al-Qaida im Irak, Al-Qaida für den Jihad im Zweistromland Al-Qassem Brigaden Al-Tauhid, auch: Al-Tahwid Ansaar International / Düsseldorf e. V. Ansar al-Islam, bzw.: Jaish Ansar al-Sunna, früher: Jund al-Islam, Kur-dische al-Tauhid, 2. Soran-Einheit, Kurdische Hamas ansarul aseer Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) – in Deutschland verboten seit 1993 –, weitere Bezeichnungen: Volkskongress Kurdistans (KONGRA GEL bzw. KHK), Freiheits- und Demokratiekongress Kurdistans (KADEK), Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans (KCK), Gemeinschaft der Kom-munen in Kurdistan (KKK) Asbat al-Ansar (AaA) Baath-Partei, Irak Babbar Khalsa International (BK) Befreiungsarmee von Kosovo (UCK) Bewaffnete Einheiten der Armen und Unterdrückten (FESK) Bewaffnete Islamische Gruppe (GIA) Ciwanen Azad Dar al-Shabab (Internationaler Jugendverein Dar al-Shabab e. V.) – in Deutschland verboten seit 2014 –

Page 20: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

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Dawa-Team Frankfurt am Main (DAWAFFM) – in Deutschland verboten seit 2013 – Demokratische Front für die Befreiung Palästinas (DFLP) Demokratische Jugend (DEM-GENC) Demokratisches Gesellschaftszentrum der Kurdinnen in Deutschland (NAV-DEM), früher: Föderation kurdischer Vereine in Deutschland e. V. (YEK-KOM) Devrimci Sol (Revolutionäre Linke) – in Deutschland verboten seit 1983 – Die Wahre Religion (DWR) Einladung zum Paradies (EZP) – in Deutschland verboten seit 2011 – Europäische Moscheebau- und Unterstützungsgemeinschaft e. V. (EMUG) Farben für Waisenkinder e. V. (FFW), früher: Waisenkinderprojekt Liba-non e. V. (WKP) Fazilet Partisi – FP – (Tugendpartei) Federal Islamic Organisation Europe (FIOE) Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Deutschland e. V. (ATIF) Föderation der Arbeiterimmigranten aus der Türkei in Deutschland e. V. (AGIF) Föderation der demokratischen Aleviten (FEDA bzw. DAF), früher: Fö-deration der Aleviten aus Kurdistan (FEK bzw. KAF), Union der Aleviten aus Kurdistan (KAB bzw. YEK) Föderation der patriotischen Arbeiter- und Kulturvereinigungen aus Kur-distan in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (FEYKA-Kurdistan) – in Deutschland verboten seit 1993 – Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Europa e. V. (ADÜTDF) Freiheitsfalken Kurdistans (TAK) Harakat Al-Shabab (Somalia) Harakat Ul-Ansar, Kaschmir Harekat al-Mujahidin (Bewegung der Mujahidin), Kaschmir/Pakistan Haus der Kurdischen Künstler e. V. (früher: HUNERKOM) Helfen in Not e. V. Help4Ummah e. V. Hezb-i Islami (HIA) Hilafet Devleti (Kalifatsstaat), früher: Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e. V. (ICCB) – in Deutschland verboten seit 2001 – Hisbul-Islami (Somalia) Hizb Allah (Partei Gottes) Hizb ut-Tahrir (Partei der islamischen Befreiung) International Sikh Youth Federation (ISYF) Islamic Movement of Kurdistan (IMK) Islamische Audios – in Deutschland verboten seit 2013 – Islamische Avantgarden Islamische Bewegung Usbekistans (IBU), auch: Islamic Movement of Uzbekistan (IMU), auch: Özbekistan Islomiy Harakati (ÖIH)

Page 21: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

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Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V. (IGD) und deren Islami-sche Zentren (IZ) Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V. (IGMG) Islamische Gesellschaft Kurdistans (CIK), früher: Islamische Bewegung Kurdistans (KIH) bzw. Islamischer Bund Kurdistans (HIK) – Nebenorga-nisation des KONGRA GEL – Islamische Heilsfront (FIS) Islamische Jihad Union (IJU) Islamische Vereinigung in Bayern e. V. (IVB) Islamische Widerstandsbewegung (HAMAS) Islamischer Bund Palästina (IBP) Islamischer Humanitärer Entwicklungsdienst (IHED) Islamischer Staat (IS), auch: ISIS oder ISIG – in Deutschland Betäti-gungsverbot seit 2014 – Ismail Aga Cemaati (IAC) Jabhat al-Nusra(h), (al-)Nusra(h) Front Jaish Aden Abyan (Armee Aden Abyan), Jemen Jama`at Islamya Kurdistan (Islamische Gruppe Kurdistans, auch Komele Islami le Kurdistan, Komala Islami, Jama`at Islami, Group Islam Bapir, Ali Bapir Jam`at Islami Irak) Jama`at wa`l Dawa, früher: Laskhar-e Tayyba Jemaah Islamiya (Islamische Gemeinschaft), Indonesien Jihad Islami (JI) Jund al Nusrah Jund al-Sham (JaS) [Anmerkung: jihadistisch-salafistische Organisation im Libanon] Junud al-Sham, auch: Junud ash-Sham [Anmerkung: jihadistische Or-ganisation in Syrien] Kata'ib Ahrar al Sham (KAS) Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa (ATIK) Konföderation der unterdrückten Migranten in Europa (AvEG-Kon) Kongress der kurdischen demokratischen Gesellschaft in Europa (KCD-E), früher: Konföderation der kurdischen Vereine in Europa (KON-KURD) Koordination der Kurdischen Demokratischen Gesellschaft in Europa (CDK), früher: Kurdische Demokratische Volksunion (YDK), zuvor: Nati-onale Befreiungsfront Kurdistans (ERNK), – in Deutschland verboten seit 1993 – Kurdische Frauenbewegung in Europa (TJKE, AKKH), Verband der stolzen Frauen (KJB) mit den Gruppierungen Freie Frauenverbände (YJA), Freie Frauenbewegung (YJA-STAR) und Freiheitspartei der Frauen Kurdistans (PAJK), früher: Partei der freien Frauen (PJA), zu-vor: Union der freien Frauen aus Kurdistan (YAJK) Kurdischer Nationalkongress (KNK) Kurdischer Roter Halbmond (HSK) Kurdistan Informationsbüro in Deutschland (KIB) – verboten seit 1995 – Kurdistan Informations-Zentrum (KIZ) Kurdistan-Komitee e. V., Köln – verboten seit 1993 –

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Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) Maoistische Kommunistische Partei (MKP), früher: Ostanatolisches Ge-bietskomitee (DABK) Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei (MLKP) Medizin mit Herz e. V. Millatu Ibrahim – in Deutschland verboten seit 2012 – Multikulturhaus Neu-Ulm e. V. – verboten seit 2005 – Muslimbruderschaft (MB) Muslimische Jugend in Deutschland e. V. (MJD) Nationaler Widerstandsrat Iran (NWRI) Palästinensischer Islamischer Jihad (PIJ) Partei der Nationalen Bewegung (MHP) Partizan (Flügel der Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Le-ninisten – TKP/ML –) Refah Partisi – RP – (Wohlfahrtspartei) Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) – in Deutschland verboten seit 1998 – Saadet Partisi – SP – (Partei der Glückseligkeit) Salafiyya-Gruppe für die Mission und den Kampf (GSPC) Solidaritätskomitee mit den politischen Gefangenen in der Türkei (DETUDAK) Tablighi Jama`at (TJ), auch: Jamiyyat al Dawah wal-Tabligh Tawhid Germany / Tauhid Germany / Team Tauhid Media – in Deutsch-land verboten seit 2014 – Tschetschenische Republik Itschkeria (CRI), auch: Tschetschenische Separatistenbewegung (TSB) Türkische Hizbullah (TH), auch: Türkische Hizballah / Hizbollah / Hizb Allah Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML) und Abspaltung Partizan-Flügel Türkische Volksbefreiungspartei-Front (THKP-C Devrimci Sol) – in Deutschland verboten seit 1998 – Union der Journalisten Kurdistans (YRK) Union der kurdischen Lehrer, Union der Lehrer aus Kurdistan (YMK) Union Islamischer Studentenvereine in Europa (U.I.S.A.) Union zur Pflege der kurdischen Kultur und Kunst (YRWK) Verband der StudentInnen aus Kurdistan (YXK) Vereinigung der demokratischen Jugendlichen Kurdistans (KOMALEN-CIWAN), vormals: Bewegung der freien Jugend Kurdistans (TECAK), früher: Union der Jugendlichen aus Kurdistan (YCK) Volksfront für die Befreiung Palästinas – Generalkommando – (PFLP-GC) Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP) Volksmujahidin Iran-Organisation (MEK) Volksverteidigungskräfte (HPG), früher: Volksbefreiungsarmee Kurdis-tans (ARGK), Befreiungseinheiten Kurdistans (HRK) Wahrheit im Herzen (DWIH) Yatim Kinderhilfe e. V.

Page 23: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

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4. Extremismus sonstiger Art

Bürgerbewegung Pax Europa – Landesverband Bayern (BPE Bayern) DIE FREIHEIT Bayern Pegida Nürnberg Politically Incorrect Gruppe München (PI-München) Reichsbürgerbewegung (bspw. Exil-Regierung Deutsches Reich, Bun-desstaat Bayern, Heimatgesellschaft Gemeinde Chiemgau) und sog. Selbstverwalter (Personen, die erklären, aus der Bundesrepublik Deutschland ausgetreten zu sein und beispielsweise ihre Wohnung, ihr Haus oder ihr Grundstück als souveränes Staatsgebiet definieren) Scientology-Organisation (SO) und deren Untergliederungen

Page 24: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

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H. Hinweise zur Vereinbarkeit von Beziehungen zur Scientology-Orga-nisation mit einer Tätigkeit im öf-fentlichen Dienst

Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung

vom 29. Oktober 1996 (StAnz. Nr. 44)

Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung,

die unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt

und den einzelnen mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozial-technologi-

scher Methoden einer totalen inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre

Zwecke zu instrumentalisieren. Der Absolutheitsanspruch sowie die totale Disziplinie-

rung und Unterwerfung unter die Ziele der Organisation führen zu einem Konflikt mit

den Dienstpflichten eines Beamten oder eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst.

Sie können Zweifel begründen, ob Personen, die in Beziehungen zu dieser Organisa-

tion stehen, die Eignung für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst besitzen.

Aus einer Reihe von Festlegungen und dem Selbstverständnis der Organisation erge-

ben sich außerdem Anhaltspunkte für Bestrebungen der Organisation, die gegen die

freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind und die ungesetzliche Beein-

trächtigung der Amtsführung der verfassungsmäßigen Organe zum Ziel haben.

Um diesen Gefahren wirksam begegnen zu können, wird bestimmt:

1. Um dem Dienstherrn die Prüfung zu ermöglichen, ob von einem Bewerber erwar-

tet werden kann, dass er bei einer Berufung in das Beamtenverhältnis seinen

Dienstpflichten, insbesondere auch den in Art. 62 bis 64, 66 des Bayerischen Be-

amtengesetzes (BayBG) festgelegten Verpflichtungen, nachkommen wird, und ob

er die Gewähr der Verfassungstreue im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Nr. 2 BayBG bie-

tet, sollen Bewerber nach dem Muster in der Anlage befragt werden, ob sie in Be-

ziehungen zur Scientology-Organisation stehen. Bejaht ein Bewerber derartige

Beziehungen, so kann dies Zweifel an seiner Eignung für die Berufung in das Be-

amtenverhältnis (Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes, Art. 12 BayBG) begründen. In

einem Gespräch ist - unter Vorhalt von Aussagen und Zielsetzungen der Sciento-

logy-Organisation - dem Bewerber Gelegenheit zu geben, diese Zweifel auszuräu-

men. Distanziert sich der Bewerber im Gespräch nicht hinreichend und glaubhaft

von den die Zweifel begründenden Zielen und Aussagen, kann eine Einstellung in

den öffentlichen Dienst nicht erfolgen.

Ist zur Erreichung eines Berufsziels eine Ausbildung im öffentlichen Dienst zwin-

gend vorgeschrieben (Monopolausbildungsverhältnis), so ist ihre Ableistung au-

ßerhalb eines Beamtenverhältnisses zu ermöglichen.

Page 25: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

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Beziehungen zur Scientology-Organisation in diesem Sinne sind nicht abhängig

von einer formellen Mitgliedschaft, sondern können z. B. auch durch die regelmä-

ßige Teilnahme an Schulungen der Scientology-Organisation, die Arbeit nach den

Methoden der Scientology-Organisation oder durch Unterstützung der Sciento-

logy-Organisation in anderer Weise zum Ausdruck kommen.

2. Wird bekannt, dass ein Beamter in Beziehungen zur Scientology-Organisation

steht, ist zu prüfen, ob er in diesem Zusammenhang Dienstpflichten verletzt hat.

Ist dies der Fall, so ist gegen ihn ein Disziplinarverfahren durchzuführen, das zur

Entfernung aus dem Dienst führen kann.

3. Für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst gelten die dargelegten Grunds-

ätze entsprechend.

4. Den Gemeinden, Gemeindeverbänden und sonstigen der Aufsicht des Freistaates

Bayern unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird emp-

fohlen, nach den vorstehenden Bestimmungen zu verfahren. Das gleiche gilt für

die Empfänger einer institutionellen Förderung des Freistaates Bayern im weltan-

schaulichen Bereich.

5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft.

Page 26: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

Anhang

Page 27: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

Erklärung

zur Bewerbung um Einstellung in

der Bayerischen Finanzverwaltung *)

Ich versichere, dass

ich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebe;

ich nicht gerichtlich vorbestraft bin;

gegen mich derzeit kein gerichtliches Strafverfahren, kein staatsanwaltschaftliches

Ermittlungsverfahren, kein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren einer Fi-

nanzbehörde und kein Disziplinarverfahren anhängig ist;

gegen mich in den letzten fünf Jahren weder ein staatsanwaltschaftliches Ermitt-

lungsverfahren, ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren einer Finanzbe-

hörde, ein Disziplinarverfahren noch ein gerichtliches Strafverfahren, das nicht zu

einer Bestrafung geführt hat, abgeschlossen worden ist;

ich innerhalb der Bayerischen Finanzverwaltung uneingeschränkt verwendungsbe-

reit bin.

Mit der Einsichtnahme in meine Referendar-Personalakte und ggf. weitere Personal-

akten eines öffentlichen Dienstherrn oder Arbeitgebers sowie ggf. Straf- und Ermitt-

lungsakten bin ich einverstanden.

................................................................

(Ort, Datum)

...............................................................

(Unterschrift)

*) Nicht Zutreffendes bitte streichen und auf gesondertem Blatt erläutern. Hinweis: Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat nach § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG ein Recht auf unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Auf § 53 Abs. 2 BZRG wird hinge-wiesen.

Page 28: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue

Von dem mir übergebenen Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinfluss-

ter Organisationen habe ich Kenntnis genommen. Mir ist bekannt, dass ich bei den

nachstehenden Fragen auch eine Mitgliedschaft oder Mitarbeit in anderen extremisti-

schen oder extremistisch beeinflussten Organisationen und in extremistischen oder

extremistisch beeinflussten Ausländervereinen anzugeben habe.

Die nachstehenden Fragen beantworte ich wie folgt:

1. Sind Sie oder waren Sie Mitglied einer oder mehrerer extremistischer oder extre-

mistisch beeinflusster Organisationen?

Nein

Ja, Organisation:

Zeitraum:

Funktion:

2. Unterstützen Sie eine oder mehrere extremistische oder extremistisch beeinflusste

Organisationen oder andere verfassungsfeindliche Bestrebungen oder haben Sie

solche unterstützt?

Nein

Ja, Organisation/Bestrebung:

Zeitraum:

Art der Unterstützung:

3. Sind Sie für das frühere Ministerium für Staatssicherheit / für das Amt für Nationale

Sicherheit der ehemaligen DDR oder für eine der Untergliederungen dieser Ämter

oder ausländische Nachrichtendienste oder vergleichbare Institutionen tätig gewe-

sen?

Nein

Ja, Zeitraum:

Funktion bzw. Art und Weise der Unterstützung:

Page 29: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

Waren Sie so genannter Inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicher-

heit / Amtes für Nationale Sicherheit der ehemaligen DDR oder ausländischer

Nachrichtendienste / Institutionen bzw. haben Sie eine Verpflichtungserklärung zur

Zusammenarbeit mit einer der genannten Stellen unterschrieben?

Nein

Ja, nähere Angaben:

4. Ist gegen Sie ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen Grundsätze der Mensch-

lichkeit oder Rechtsstaatlichkeit eingeleitet worden?

Nein

Ja, kurze Erläuterung:

Für den Fall, dass in dem Verfahren nach Teil 2 Nr. 1 bis 4 der Verfassungstreue-

Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung (VerftöDBek) eine Anfrage durch-

zuführen ist, erkläre ich meine

Zustimmung

zur Einholung von erforderlichen Auskünften beim Landesamt für Verfassungs-

schutz und beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheits-

dienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.

Page 30: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

Die im Rahmen der oben bezeichneten Anfragen erfolgende Erhebung, Verarbeitung

und Nutzung von Daten dient der Sicherstellung der Verfassungstreue von Bewerbern

für den öffentlichen Dienst. Empfänger der auf die Anfrage hin übermittelten Auskünfte

ist die jeweilige Einstellungsbehörde. Die Einwilligung in die Erholung der erforderli-

chen Auskünfte bei den oben genannten Stellen kann verweigert werden. Die Weige-

rung kann jedoch gegebenenfalls einer Einstellung in den öffentlichen Dienst entge-

genstehen (Teil 2 Nr. 1 Abs. 2, Nr. 5 VerftöDBek).

................................................................

(Ort, Datum)

...............................................................

(Unterschrift)

Page 31: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

Auszug aus der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung

über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst vom 3. Dezember 1991 (StAnz. Nr. 49), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 27. September 2016 (AllMBl S. 2138)

Abschnitt II .... 2. Bestehen aufgrund der Angaben im Fragebogen, der Weigerung des Bewerbers die Erklärung gemäß Anlage 3 oder Anlage

4 zu unterschreiben oder aufgrund anderweitig bekannt gewordener Tatsachen Zweifel daran, dass der Bewerber jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung eintritt, so müssen diese Zweifel vor einer Einstellung ausgeräumt werden. Mittel dazu sind insbesondere

- eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Einstellung

begründen. Das Landesamt für Verfassungsschutz ist verpflichtet, Anfragen dieser Art unverzüglich zu beantworten. Liegen Erkenntnisse vor, so sind die Auskünfte auf Tatsachen zu beschränken, die gerichtsverwertbar sind. Unterbleibt die Übermittlung von Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz, weil aus Rechtsgründen eine Befugnis zur Übermittlung an die Einstellungsbehörde nicht besteht, und gelangen diese Erkenntnisse anderweitig zur Kenntnis der Einstellungsbehörde, so sind diese im Einstellungsverfahren nicht zu berücksichtigen, wenn für die Einstellungsbe-hörde erkennbar ist, dass es sich um Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz handelt.

- eine Anfrage beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in den in § 20 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. d, e und h und § 21 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. d, e und h StUG genannten Fällen mit Zustimmung des Bewerbers.

3. Bei Bewerbern aus dem Beitrittsgebiet, die vor dem 12. Januar 1972 geboren sind, ist abweichend von Nr. 2 in den in § 20

Abs. 1 Nr. 6 Buchst. d, e und h und § 21 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. d, e und h StUG genannten Fällen stets wegen einer möglichen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit bzw. Amt für Nationale Sicherheit der früheren DDR beim Bundesbeauf-tragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik mit Zustim-mung des Bewerbers anzufragen.

Bei Bewerbern, die im Fragebogen gemäß Anlage 2 ihre Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit bzw. Amt für Natio-nale Sicherheit der früheren DDR verschwiegen haben, soll die Ernennung zurückgenommen werden (§ 12 BeamtStG).

Im Übrigen kann bei Bewerbern aus dem Beitrittsgebiet eine befristete Beschäftigung für die Dauer von zwölf Monaten unter dem Vorbehalt des Ergebnisses der Überprüfung vorgenommen werden, wenn aus dringenden dienstlichen Gründen die Auskunft des Bundesbeauftragten nicht abgewartet werden kann und besondere Verdachtsmomente nicht bestehen.

Kann die Überprüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden, ist die befristete Beschäftigung entspre-chend zu verlängern. Sachlicher Grund für die Befristung ist die Durchführung der Überprüfung. Ist eine Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst aufgrund des Ergebnisses der Überprüfung abzulehnen, ist das befristete Dienstverhältnis durch An-fechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) oder durch Kündigung ehest möglich zu beenden, soweit sich dies nicht bereits durch die Befristung erübrigt. (…)

8. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr erstellt ein Verzeichnis extremistischer oder extremistisch

beeinflusster Organisationen und veröffentlicht es im Allgemeinen Ministerialblatt und im Bayerischen Staatsanzeiger*. Das Verzeichnis wird bei Bedarf vom Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr fortgeschrieben.

Page 32: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

Erklärung

zur Verfassungstreue

Auf Grund der mir übergebenen Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im

öffentlichen Dienst erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich die darin genannten

Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinn des

Grundgesetzes bejahe und dass ich bereit bin, mich jederzeit durch mein gesamtes

Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinn des

Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten.

Ich versichere ausdrücklich, dass ich Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demo-

kratische Grundordnung oder gegen eines ihrer oben genannten, grundlegenden Prin-

zipien gerichtet sind, nicht unterstütze und auch nicht Mitglied einer hiergegen gerich-

teten Organisation bin oder war. Von dem mir übergebenen Verzeichnis von Organi-

sationen verfassungsfeindlicher Zielsetzung habe ich Kenntnis genommen.

Ich bin mir darüber im Klaren, dass ich

• bei falschen, unvollständigen oder fehlenden Angaben im Einstellungsverfahren

damit rechnen muss, dass ich nicht eingestellt werde oder eine erfolgte Ernennung

zurückgenommen wird bzw. dass der Arbeitsvertrag angefochten wird,

• bei einem Verstoß gegen diese Dienst- und Treuepflichten mit der Entfernung aus

dem Dienst bzw. mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen muss.

................................................................

(Ort, Datum)

................................................................

(Unterschrift)

Page 33: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

Fragebogen zu Beziehungen zur Scientology-Organisation7

Anlässlich meiner Bewerbung um Einstellung beantworte ich folgende Fragen:

1. Stehen Sie in geschäftlichen oder sonstigen Beziehungen (z.B. ehrenamtlicher o-

der angestellter Mitarbeiter, Vereinsmitglied, Inhaber eines vertraglichen Nutzungs-

rechts hinsichtlich der Technologie des Gründers der Scientology-Organisation, L.

Ron Hubbard) zu einer Organisation, die nach Ihrer Kenntnis die Technologie von

L. Ron Hubbard verwendet oder verbreitet oder nach diesen Methoden arbeitet?

Unter den Begriff Organisationen fallen alle Organisationen, Gruppen und Einrich-

tungen der Scientology-Organisation, d.h. zum Beispiel auch solche, die sich im

sozialen und wirtschaftlichen Bereich oder im Bildungsbereich betätigen.

Nein

Ja, nämlich .......................................................................................................

(Bezeichnung)

2. Unterliegen Sie den Weisungen einer Organisation, die Hubbards Technologie ver-

wendet oder verbreitet?

Nein

Ja, nämlich .......................................................................................................

(Bezeichnung)

3. Nahmen Sie in den letzten 12 Monaten oder nehmen Sie an Veranstaltungen, Kur-

sen, Schulungen, Seminaren o. . bei o. g. Gruppierungen teil, die die Technologie

von L. Ron Hubbard verwenden oder verbreiten oder nach diesen Methoden arbei-

ten, oder haben Sie sich hierzu bereits angemeldet?

Nein

Ja, nämlich .......................................................................................................

(Bezeichnung)

7 Anlage zur Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 (StAnz. Nr. 44). Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes

Hinsichtlich des Zwecks der Erhebung wird auf die anliegende Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregie-rung vom 29.10.1996 verwiesen. Ohne die Beantwortung der Fragen wird der Antrag nicht bearbeiten.

Page 34: Broschüre "Berufs- und Einstellungsinformationen für den

4. Unterstützen Sie o.g. Gruppierungen auf andere Weise ideell oder finanziell?

Nein

Ja, nämlich .......................................................................................................

(Art und Weise der Unterstützung)

5. Arbeiten Sie nach Methoden von L. Ron Hubbard oder wurden Sie nach diesen

Methoden geschult?

Nein

Ja

................................................................

(Ort, Datum)

................................................................

(Unterschrift)