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BSSB Win Version 6.0.1 Schützengau Babenhausen EDV – Referent SEPA- Verarbeitung steht endlich die Sepa-fähige Version 6.0.1 von BSSB Win zur Verfügu Achtung vor einer Installation: r V6.0.1 installiert, kann keine normale Lastschriftfunktion mehr au zu ist dann wieder die Version 5.2.16 zu installieren. s heißt: Vor der Installation von V6 eine komplette Datensicherung m cher.zip umbenennen in sicher5.zip nn V6 installieren nach nochmals eine Datensicherung machen = sicher.zip ich kann mit 5.2.16 vermutlich keine V6 Datensicherung einlesen und V6 eingelesene V5 Datensicherung hat keine IBAN und BIC Daten mehr. wieder eine Programmreparatur mit der V6 Setup Datei gemacht werden habe nun auf einem Zweitrechner die V6 installiert und zeige Euch au enden Seiten die Unterschiede … Sepa-Informationen vom Frühjahr behalten also Gültigkeit, nämlich biger-ID anfordern, Mandanten informieren, daß vorh. Lastschrifterkl -Mandaten umdeuten. Siehe hierzu auch die Sepa-Kurzanleitung und -Ch

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Nun steht endlich die Sepa-fähige Version 6.0.1 von BSSB Win zur Verfügung.Aber Achtung vor einer Installation:1. Wer V6.0.1 installiert, kann keine normale Lastschriftfunktion mehr ausführen.2. Dazu ist dann wieder die Version 5.2.16 zu installieren.3. Das heißt: Vor der Installation von V6 eine komplette Datensicherung machen.4. Sicher.zip umbenennen in sicher5.zip5. Dann V6 installieren6. Danach nochmals eine Datensicherung machen = sicher.zipDenn ich kann mit 5.2.16 vermutlich keine V6 Datensicherung einlesen und einemit V6 eingelesene V5 Datensicherung hat keine IBAN und BIC Daten mehr. Da muß dannerst wieder eine Programmreparatur mit der V6 Setup Datei gemacht werden.

Ich habe nun auf einem Zweitrechner die V6 installiert und zeige Euch auf den nach-folgenden Seiten die Unterschiede …Die Sepa-Informationen vom Frühjahr behalten also Gültigkeit, nämlichGläubiger-ID anfordern, Mandanten informieren, daß vorh. Lastschrifterklärungen zuSepa-Mandaten umdeuten. Siehe hierzu auch die Sepa-Kurzanleitung und -Checkliste.

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Alt: BSSB Win Version 5.16

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Achtung: In 6.0 keine Datensicherung aus 5.xx installieren, sonst sind Iban´s und Bic´s weg. Dann muß mit der Installationsdatei 6.0 ein Reparaturlauf gestartet werden.

Mandatsnummer: 7030150003 = Vereinsnr. + 4stellig Mitgliedsnr. Verein

Beitragsabrechnung wie gehabt:• Beitragsätze Verein anpassen oder auf Folgejahr fortschreiben• Vortrag der Beitragsklassen auf neues Abrechnungsjahr• Vereinsabrechnung – Vereinsinterne Beitragsermittlung und Pflege –

Neuermittlung 201x Neu:• Sepa Mitgliederbelastungen erstellen

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1. Fehler wird so gelöst:

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Vergessen:Die Gläubiger ID von der Bundesbankausstellen zu lassen.

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Gläubiger IDnachgetragen

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Gläubiger IDeingetragen

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Neuer Versuch

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ausgeblendet

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<Nm>Schuetzengau Babenhausen</Nm> </Cdtr> <CdtrAcct> <Id>

<IBAN>DE12720697360004423682</IBAN> …..

So siehtdann dieXML. Datei aus

Auschnitt

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BSSB Win für Gaue und Vereine, Version 6 - S E P A Hinweise Seite 1 von 2 2KB Software GmbH 09.09.2013

Mit Einführung der Version 6 von BSSB Win für Gaue und Vereine wird das bisherige Last-schriftverfahren „DTAUS“ durch den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr „SEPA“ (Single Euro Payments Area) ersetzt. Abgesehen davon, dass SEPA mit den bereits bekannten internationalen Werten von „BIC“ und „IBAN“ arbeitet, sind für das weitere Verständnis zwei Begiffe wichtig: Der Zahlungsempfänger ist der „Gläubiger“; er wird bestimmt durch eine eindeutige Gläubiger-Identifikation (Gläubiger-ID) und den Gläubiger-Namen. Siehe hierDer Zahlungspflichtige bzw. Schuldner wird als „Mandant“ bezeichnet; er ist ebenfalls definiert durch eine eindeutige Mandanten-Identifikation (Mandanten-ID), den Mandanten-Namen und das Mandanten-Datum, das das Startdatum des Mandats beinhaltet. Die Mandanten ID besteht aus der Vereinsnr + die vierstellige Vereinsmitgliedsnr. aus BSSB Win und sieht so ausVerein: 7030XX Mitglied: 0000X MandantenID: 7030XX000XEin sogenanntes Mandat besteht aus den Gläubiger- und Mandanten-Daten.

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Das SEPA-Lastschriftverfahren unterscheidet sich in 2 wesentlichen Punkten vom bisherigen DTAUS-Verfahren: Durch die sogenannten Sequence werden pro Mandat unterschiedliche Lastschriftenarten definiert: 0 = erstmalige Lastschrift 1 = wiederkehrende Lastschrift 2 = einmalige Lastschrift 3 = letztmalige Lastschrift Für die Lastschriften in BSSB Win werden nur die Sequences 0 und 1 verwendet, d.h. nach der Erstinstallation von BSSB Win Version 6 steht die Sequence bei allen Mandanten auf 0 und das Mandanten-Datum auf 01.09.2013. Nach der Ausführung der ersten Lastschrift steht die Sequence für alle nachfolgenden Lastschriften auf 1. Sie wird für alle Mandate wieder auf 0 gestellt, wenn sich die Bankverbindung (BIC) des Gläubigers ändert, und sie wird pro Mandat wieder auf 0 gestellt, wenn sich die Bankverbindung des Mandanten (BIC) ändert. Das kann dazu führen, dass SEPA-Lastschriften entstehen, die erstmalige und wieder-kehrende Lastschriften enthalten. Da bei der Ausführung einer SEPA-Lastschrift die aus-führende Bank die Mandatsdaten speichert, müssen eventuell angefallene Änderungen in der nächsten Lastschrift protokolliert, d.h. der ausführenden Bank mitgeteilt werden. Das bedeutet allerdings für BSSB Win, dass bei einem SEPA-„Echtlauf“ Gläubiger- und Mandantendaten separat abgespeichert werden, damit beim nächsten Lauf durch einen Alt-Neu-Vergleich Änderungen festgestellt werden können.

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Der zweite Unterschied besteht darin, das bei SEPA ein Ausführungsdatum für die Last-schriften mitgegeben werden muss, wobei erstmalige und wiederkehrende Lastschriften jeweils ein unterschiedliches Ausführungsdatum erhalten. Erstmalige Lastschriften werden je nach Bank 5 oder 6 Bankarbeitstage (D) nach Eingang der Lastschriftdatei ausgeführt. Ebenfalls je nach Bank werden wiederkehrende Lastschriften 2 oder 3 Bankarbeitstage (T) früher als erstmalige Lastschriften ausgeführt. Das Ergebnis für wiederkehrende Last-schriften ist D-T. In BSSB Win wurde D = 6 und T = 3 fest einprogrammiert, weil in der einschlägigen Literatur darauf hingewiesen wird, dass eventuell im November 2013 D und T deutschlandweit vereinheitlicht werden. Unter Bankarbeitstagen versteht man alle Arbeitstage ausser den sogenannten Bankfeiertagen; die nicht als Arbeitstage betrachtet und deshalb übersprungen werden. Diese Bankfeiertage sind Samstag, Sonntag, 1. Januar, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, 1. Weihnachtsfeiertag und 2. Weihnachtsfeiertag. Für BSSB Win bedeutet das, dass zu Beginn eines SEPA-Laufs zunächst ein Ausführungs-datum für wiederkehrende Buchungen eingegeben werden muss. Aus diesem Datum wird dann das Ausführungsdatum für erstmalige Lastschriften und das Datum, an dem die SEPA-Datei spätestens bei der Bank vorgelegt werden muss, errechnet. Diese und noch weitere Informationen werden im abschliessenden Protokoll, das bis zum nächsten SEPA-Lauf jeder-zeit wieder abgerufen werden kann, angezeigt.

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Ausserdem ist zu Beginn eines SEPA-Laufs ein Haken auf „Probelauf“ eingestellt; solange dieser Haken nicht entfernt wird, kann der SEPA-Lauf beliebig oft wiederholt werden. Wird der Haken entfernt, entsteht ein „Echtlauf“, auf den der Benutzer hingewiesen wird. Dieser Echtlauf kann noch an 2 definierten Punkten abgebrochen werden. Wenn er nicht abge-brochen wird, muss die SEPA-Datei bei der Bank vorgelegt werden. Auch darauf wird der Benutzer im Protokoll hingewiesen. Die Installation der Version 6 von BSSB Win für Gaue aktualisiert den Einzug der Beitrags-daten von den Vereinen, sowohl aus der Beitragsbearbeitung als auch aus der Auftragsbe-arbeitung, d.h. bei den Bankdaten des aktuellen Gaus werden BIC und IBAN sowie die bereits vorgegebenen Gläubiger-Daten hinterlegt. Ausserdem werden die Bankdaten der Vereine des betroffenen Gaus aktualisiert, d.h. neben BIC und IBAN werden dort auch die bereits vorgegebenen Mandatsdaten eingestellt. Nach der Installation der Version 6 können die SEPA-Belastungen ohne weitere Eingriffe ausgeführt werden. Die Installation der Version 6 von BSSB Win für Vereine aktualisiert die Bankdaten der Mitglieder mit BIC und IBAN und erzeugt gleichzeitig die Mandatsdaten der Mitglieder. Nach der ersten Installation der Version 6 muss in der Vereinsversion bei den Bankdaten des aktuellen Vereins einmalig die Gläubiger-ID des Vereins hinterlegt werden; der Gläubiger-Name wird automatisch eingesetzt. Falls noch nicht geschehen, müssen sich alle Vereine, die Mitgliederbeiträge einziehen wollen, eine Gläubiger-ID besorgen. Diese wird von der Deutschen Bundesbank vergeben.

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Der Datenaustausch mit der Bank erfolgt beim Einsatz von SEPA über eine Datei mit der Endung .XML. Hierbei handelt es sich um ein international normiertes Daten-Austausch-verfahren auf Internet-Basis. Das bedeutet, dass SEPA nur auf einem internetfähigen Rechner mit einem Internet-Explorer eingesetzt werden kann. Die .XML-Datei muss über Internet an die Bank übertragen werden. Zu diesem Zweck wird von den Banken normaler-weise eine entsprechende Banking-Software zur Verfügung gestellt. Es wird daher emp-fohlen, vor dem Einsatz der Version 6 von BSSB Win für Gaue und Vereine diesbezüglich die Hausbank zu kontaktieren. Bei SEPA entfällt das Datenträger-Begleitschreiben. Abschliessend wird noch darauf hingewiesen, dass das SEPA-Modul in BSSB Win für Gaue und Vereine ausschliesslich deutsche Bankverbindungen bearbeitet. Ausserdem kann eine Rückkehr zum "DTAUS"-Verfahren nur durch eine komplette De-installation der Version 6 und Neuinstallation der Version 5 erreicht werden.