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Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Psychologie und Philosophie AHS 3. November 2014, PHT Neue Oberstufe - NOST

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Bundes-Arbeitsgemeinschaft

für Psychologie und Philosophie AHS

3. November 2014, PHT

Neue Oberstufe - NOST

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Ziele: Semestrierung ab 10. Schulstufe (AHS + BMHS)

weitgehende Vermeidung von Schulstufenwiederholungen

individuelle Lernbegleitung und Förderung

individuelle Begabungsförderung

Steigerung der Selbstständigkeit der Schüler/innen

Zeitplan:

Umsetzung im Regelschulwesen ab SJ 2017/18

Umsetzung im Schulversuch ab 2014/2015

Neue Oberstufe – NOSTAllgemeines und Ziele

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Semestrierung

• Beurteilungszeitraum: Semester statt Schuljahr (im WS erbrachte Leistungen ohne Einfluss auf SS)

• „Frühwarnung“ (bei drohendem „Nicht genügend“): ab November (WS) bzw. April (SS) Beratungsgespräch über individuelle Fördermaßnahmen

• Semestrierung der Lehrpläne (max. 5 Kompetenzbereiche + Teilkompetenzen als Orientierungshilfe)

• Semesterzeugnis mit allfälligem Beiblatt über negativ beurteilte Kompetenzen

Neue Oberstufe - NOSTSemestrierung

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Aufstiegsberechtigung:

bei maximal 2 negativ oder nicht beurteilten Pflichtgegenständen (Semester!)

bei maximal 3 negativ oder nicht beurteilten Pflichtgegenständen nur mit Beschluss der Klassenkonferenz am Ende des SS; nur 1x möglich

Neue Oberstufe - NOSTAufstiegsberechtigungen

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Semesterprüfung bei „Nicht genügend“:

• in max. 3 Pflichtgegenständen bis einschl. WS der vorletzten Stufe

• schriftlich und/oder mündlich

• im Regelfall 2x wiederholbar (mind. 4 Wochen Abstand; ab 2. WH andere/r Prüfer/in)

• Prüfungsstoff laut Beiblatt zum Semesterzeugnis

• Prüfungstermine von Prüfer/in anzuberaumen

• Protokoll

• Beurteilung durch Prüfer/in – höchstens „Befriedigend“

Neue Oberstufe - NOSTSemesterprüfung

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Individuelle Lernbegleitung• bei Feststellen von Leistungsdefiziten

• Initiative durch Lehrer/in, KV oder Schüler/in, Entscheidung durch Dir. (vorzeitige Beendigung möglich)

• vor Betrauung eines Lernbegleiters/einer Lernbegleiterin durch Dir.: Anhörung der in Betracht kommenden Person, des Schülers/der Schülerin, Gesprächsmöglichkeit für Eltern

• Aufgaben des Lernbegleiters/der Lernbegleiterin:

- Umsetzen der Fördermaßnahmen

- Unterstützung im Lernprozess (nicht fachl. Nachhilfe)

- Recht auf Anregung zu Lehrerkonferenzen

- Dokumentation, didaktische Begleitung

Neue Oberstufe - NOSTLernbegleitung

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Pflichten des/der Schülers/Schülerin: Anordnungen und Aufträge im Rahmen der individuellen

Lernbegleitung befolgen (z.B. Besuch von Förderunterricht)

Pflichten der Eltern: Erfüllung der Vereinbarungen lt. Beratungsgespräch im

Rahmen des Frühwarnsystems Schüler/in bestmöglich unterstützen

Neue Oberstufe - NOSTLernbegleitung

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Begabungsförderung

Semesterprüfung über noch nicht besuchte Gegenstände (max. über die beiden folgenden Semester)

Überspringen von Schulstufen / an den Nahtstellen

Überspringen einzelner Gegenstände:bei erfolgreich abgelegter Semesterprüfung; Möglichkeit, auf Ansuchen Gegenstände (max. 2) in höheren Semestern zu besuchen

Möglichkeit zur zeitweisen Teilnahme am Unterricht einzelner Gegenstände in einem höheren Semester

(wichtiger Grund für Erlaubnis zum Fernbleiben)

Neue Oberstufe - NOSTBegabungsförderung