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Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Seite 1 von 175 – Für Kabel Deutschland Holding AG veröffentlicht am 03. August 2016. Auftragsnummer: 160612011424 Quelle: Bundesanzeiger Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de Veröffentlichungsdatum: 03. August 2016 Art der Bekanntmachung: Jahresabschlüsse Veröffentlichungspflichtiger: Kabel Deutschland Holding AG, Unterföhring Fondsname: ISIN: Auftragsnummer: 160612011424 Verlagsadresse: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln Dieser Beleg über eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger hat Dokumentencharakter für Nachweiszwecke. Wir empfehlen daher, diesen Beleg aufzubewahren. Zusätzliche beim Verlag angeforderte Belege sind kostenpflichtig.

Bundesanzeiger - Kabel Deutschland Holding AG KDH... · Im Geschäftsjahr 2015/2016 wurden darüber hinaus erstmalig Mitgliedern des Vorstands bedingte Aktienprämien auf der Grundlage

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BundesanzeigerHerausgegeben vomBundesministerium der Justizund für Verbraucherschutz

– Seite 1 von 175 –Für Kabel Deutschland Holding AG veröffentlicht am 03. August 2016.

Auftragsnummer: 160612011424Quelle: Bundesanzeiger

Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Daten zur Veröffentlichung:Veröffentlichungsmedium: InternetInternet-Adresse: www.bundesanzeiger.deVeröffentlichungsdatum: 03. August 2016Art der Bekanntmachung: JahresabschlüsseVeröffentlichungspflichtiger: Kabel Deutschland Holding AG, UnterföhringFondsname:ISIN:Auftragsnummer: 160612011424Verlagsadresse: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Straße 192,

50735 Köln

Dieser Beleg über eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger hat Dokumentencharakter für Nachweiszwecke. Wir empfehlen daher, diesen Belegaufzubewahren. Zusätzliche beim Verlag angeforderte Belege sind kostenpflichtig.

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Kabel Deutschland Holding AG

Unterföhring

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2015 bis zum 31.03.2016INHALT

Bericht des Aufsichtsrats

Corporate Governance Bericht

Zusammengefasster Konzernlagebericht und Lagebericht für das Geschäftsjahr zum 31. März 2016

Konzernabschluss der Kabel Deutschland Holding AG

Konzernbilanz zum 31. März 2016

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. April 2015 bis zum 31. März 2016 und vom 1. April 2014 bis zum 31. März 2015

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für den Zeitraum vom 1. April 2015 bis zum 31. März 2016 und vom 1. April 2014 bis zum 31. März 2015

Konzern-Kapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 1. April 2015 bis zum 31. März 2016 und vom 1. April 2014 bis zum 31. März 2015

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum vom 1. April 2014 bis zum 31. März 2016

Anhang zum Konzernabschluss zum 31. März 2016

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– Seite 3 von 175 –Für Kabel Deutschland Holding AG veröffentlicht am 03. August 2016.

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Bilanzeid

Bestätigungsvermerk

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

nachfolgend geben wir einen Überblick über die Tätigkeiten des Aufsichtsrats der Kabel Deutschland Holding AG („KDH AG" oder die „Gesellschaft") und berichten über Zusammensetzungund Anzahl der Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse. Ferner berichten wir über die Prüfung des Jahres-und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015/2016 einschließlichder jeweiligen Prüfberichte.

Überblick über die Tätigkeiten des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2015/2016 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen und die Geschäftsführungdes Vorstands sorgfältig und regelmäßig überwacht und geprüft. Er war in alle Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, frühzeitig eingebunden und hatinsbesondere die strategische Weiterentwicklung beratend begleitet

Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über die Unternehmensplanung, die strategische Weiterentwicklung, dasoperative Geschäft und die Lage der KDH AG sowie des Konzerns einschließlich der Risikolage. Außerhalb der Aufsichtsratssitzungen stand der Aufsichtsratsvorsitzende in engem Kontaktmit dem Vorstand, insbesondere mit dessen Vorsitzendem, und wurde über die aktuelle Entwicklung und Geschäftslage sowie wesentliche Geschäftsvorfälle, Projekte und Vorhaben informiert.Abweichungen des Geschäftsverlaufes von den Plänen und Zielen hat der Vorstand im Einzelnen mit dem Aufsichtsrat erläutert Dadurch konnte der Aufsichtsrat regelmäßig ein aussagefähigesBild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft gewinnen.

Der Aufsichtsrat hat in allen Sitzungen die Geschäftsführung des Vorstands auf der Grundlage der erstatteten Berichte geprüft. Gegenstand der regelmäßigen Beratungen mit dem Vorstandwaren insbesondere die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung des Konzerns sowie der Austausch über Lage und Strategie des Unternehmens. Maßstab für die Überwachung derGeschäftsführung und Konzernleitung durch den Vorstand waren insbesondere Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Zusätzliche Prüfungsmaßnahmenwie die Einsichtnahme in Unterlagen des Unternehmens waren nicht notwendig.

Wesentliche Themenschwerpunkte, mit denen sich der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2015/2016 befasst hat waren Integrationsmaßnahmen nach der Übernahme der Aktienmehrheit durch dieVodafone Vierte Verwaltungs AG („Vodafone") und nach Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags sowie Fragen im Zusammenhang mit dem Widerruf der Zulassungder Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Jens Schulte-Bockum und Annet Aris haben ihre Ämter mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2015 niedergelegt Anstelle von Jens Schulte-Bockum wurde Dirk Barnard in der Sitzung desAufsichtsrats am 30. Juni 2015 mit Wirkung zum 1. Juli 2015 zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt Als neue Mitglieder hat das Amtsgericht München mit Beschluss vom 13. Juli2015 Ingrid M. Haas und Dr. Christoph Clément zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Die Hauptversammlung hat Frau Haas und Herrn Dr. Clément am 28. Oktober 2015 jeweils bis zum

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Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt, wobei das Geschäftsjahr,in dem die Amtszeit beginnt nicht mitgerechnet wird. Dirk Barnard hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats und dessen Vorsitzender mit Ablauf des 31. März 2016 niedergelegt. Im April2016 wurde mit gerichtlichem Beschluss Dr. Johannes Ametsreiter als neues Aufsichtsratsmitglied bestellt und im Anschluss durch den Aufsichtsrat zum neuen Vorsitzenden gewählt

Veränderungen im Vorstand

Erik Adams ist zum 31. Oktober 2015 aus dem Vorstand ausgeschieden. Gerhard Mack ist zum 31. März 2016 aus dem Vorstand ausgeschieden.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat zur Steigerung der Effizienz seiner Arbeit vier ständige Ausschüsse gebildet den Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz („MitbestG"), denPräsidialausschuss, den Prüfungsausschuss und den Nominierungsausschuss. Im Aufsichtsrat wird regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse berichtet.

Der Vermittlungsausschuss nimmt die gesetzlichen Aufgaben nach § 31 Abs. 3 MitbestG wahr. Ihm gehören der Aufsichtsratsvorsitzende und sein Stellvertreter sowie je ein von den Arbeit-nehmervertretern und Anteilseignervertretern gewähltes Mitglied an. Im Geschäftsjahr 2015/2016 waren auf Arbeitnehmerseite Susanne Aichinger und auf Anteilseignerseite zunächst DirkBarnard und sodann Karsten Pradel als Ausschussmitglieder gewählt.

Der Präsidialausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor, insbesondere die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie die Ernennung des Vorsitzendenund Entscheidungen zur Vorstandsvergütung. Der Präsidialausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, der auch Vorsitzender des Präsidialausschusses ist sowie drei werterenMitgliedern. Dies waren im Geschäftsjahr 2015/2016 Joachim Pütz und Susanne Aichinger sowie zunächst Dirk Barnard und sodann Karsten Pradel.

Der Prüfungsausschuss (Audit Committee) ist insbesondere mit Fragen der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, des Systems der unterneh-mensinternen Kontrollen, des Risikomanagements und der Compliance befasst. Der Prüfungsausschuss arbeitet eng mit dem Abschlussprüfer zusammen. Er erteilt den Prüfungsauftrag an denAbschlussprüfer, einschließlich der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte und der Honorarvereinbarung. Er bereitet insbesondere die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Feststellungdes Jahresabschlusses vor und übernimmt hierzu die Vorprüfung von Jahresabschluss, Zusammengefasstem Lagebericht und Konzernabschluss sowie die Erörterung des Prüfungsberichtsmit dem Abschlussprüfer. Auch der Halbjahres- und die Quartalsfinanzberichte werden vom Prüfungsausschuss vor der Veröffentlichung mit dem Vorstand erörtert. Der Prüfungsausschussbesteht aus vier Mitgliedern. Dies waren im Geschäftsjahr 2015/2016 zunächst Annet Anis (bis zum 30. Juni 2015) und sodann (ab dem 1. Juli 2015) Dr. Thomas Nowak (die unabhängigeMitglieder des Aufsichtsrats sind und aus ihrer beruflichen Praxis über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung bzw. Abschlussprüfung verfügen) als Vorsitzende sowie SusanneAichinger, Petra Ganser und zunächst Dr. Thomas Nowak und sodann (ab dem 1. Juli 2015) Anna Dimitrova.

Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für die Vorschläge zur Wahl der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat an die Hauptversammlungvorzuschlagen. Er besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, der auch Vorsitzender des Nominierungsausschusses ist, sowie zwei weiteren Anteilseignervertretern. Dies waren imGeschäftsjahr 2015/2016 zunächst Annet Aris und Dirk Barnard, der sodann als Vorsitzender des Aufsichtsrats auch Ausschussvorsitzender wurde. Als neue Mitglieder wurden Dr. ThomasNowak und Karsten Pradel in den Nominierungsausschuss berufen.

Im Hinblick auf den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt hat der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. April 2016 den Nominierungsausschuss und mitWirkung zum Zeitpunkt der Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015/2016 durch den Aufsichtsrat den Prüfungsausschuss aufgelöst

Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse

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Im Geschäftsjahr 2015/2016 hat der Aufsichtsrat fünf Sitzungen abgehalten. Neben der regelmäßigen Berichterstattung waren wesentliche Themen der Sitzungen insbesondere Integrations-maßnahmen mit Vodafone, der Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt sowie personelle Wechsel im Aufsichtsrat und im Vorstand. Kein Mitglied desAufsichtsrats hat an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. Die Sitzungen des Aufsichtsrats wurden von den Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer in getrennten Sit-zungen vorbereitet. Darüber hinaus wurden bei Bedarf außerhalb von Sitzungen Beschlüsse gefasst insbesondere über eilbedürftige Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen.

Der Präsidialausschuss ist zu vier Sitzungen zusammengekommen und hat insbesondere Entscheidungen des Aufsichtsrats zu Unternehmens- und Vorstandszielen sowie Vorstandspersona-lien vorbereitet vor allem die turnusmäßige Verlängerung der Vorstandsverträge und Vergütungsfragen. Der Prüfungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2015/2016 vier Sitzungen abgehalten,insbesondere zur Prüfung von Jahres- und Konzernabschluss sowie Halbjahres- und Quartalsfinanzberichten, zur Unabhängigkeit und Beauftragung des Abschlussprüfers sowie zum internenKontroll- und Revisionssystem und zur Compliance. Der Nominierungsausschuss ist im Geschäftsjahr 2015/2016 nicht zusammengetreten. Der Vermittlungsausschuss musste noch nichteinberufen werden.

Corporate Governance

Die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex werden vom Aufsichtsrat sehr ernst genommen. Der Aufsichtsrat hat sich mit den Empfehlungen der RegierungskommissionDeutscher Corporate Governance Kodex auseinandergesetzt und im März 2016 gemeinsam mit dem Vorstand die aktuelle jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 AktG verabschiedet.Die Aktionäre finden die Entsprechenserklärung auf der Webseite der Gesellschaft

Grundzüge des Vergütungssystems

Die Vergütungsstruktur für den Vorstand wurde nach dem Börsengang der KDH AG implementiert und durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Oktober 2010 gebilligt. Im Ge-schäftsjahr 2014/2015 wurde eine neue langfristige, erfolgsorientierte, variable Vergütungskomponente auf der Grundlage des Global Long-Term Retention Plan („GLTR") der VodafoneGroup eingeführt. Im Geschäftsjahr 2015/2016 wurden darüber hinaus erstmalig Mitgliedern des Vorstands bedingte Aktienprämien auf der Grundlage des Global Long-Term Incentive Plan(„GLTI") der Vodafone Group gewährt. Die Einzelheiten können Sie dem Vergütungsbericht entnehmen.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

In der Hauptversammlung der KDH AG am 28. Oktober 2015 wurde gemäß dem Vorschlag des Aufsichtsrats auf Empfehlung des Prüfungsausschusses die PricewaterhouseCoopers AGWirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das zum 31. März 2016 endende Geschäftsjahr bestellt Die Bestellung umfasst auch die Prüfung des Konzernabschlusses. EineErklärung zur Unabhängigkeit lag dem Aufsichtsrat vor.

Der Abschlussprüfer hat den handelsrechtlichen Jahresabschluss der KDH AG für das Geschäftsjahr 2015/2016 (Bilanzstichtag 31. März 2016), den nach den Regeln der IFRS, wie sie inder Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellten Konzernabschluss (Bilanzstichtag 31. März 2016) sowie den Zusammengefassten Lagebericht unter Einbeziehung der Buchführunggeprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Darüber hinaus hat der Abschlussprüfer das Risikomanagementsystem nach § 91 Abs. 2 AktG geprüft undfestgestellt, dass das vom Vorstand eingerichtete Risikomanagementsystem den gesetzlichen Anforderungen entspricht

Die Abschlussunterlagen für das Geschäftsjahr 2015/2016 einschließlich der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers sowie der Zusammengefasste Lagebericht lagen jedem Aufsichtsratsmit-glied rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 24. Mai 2016 vor.

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben in ihrer Sitzung am 23. Mai 2016 die oben genannten Abschlüsse und die Prüfungsberichte des Jahres- und Konzernabschlussprüfers in einergemeinsamen Sitzung mit dem Finanzvorstand und dem Abschlussprüfer eingehend erörtert geprüft und darüber dem Gesamtaufsichtsrat in dessen Sitzung am 24. Mai 2016 berichtet. Der

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Aufsichtsrat hat in Kenntnis und unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers den Jahresabschluss der KDH AG, den Konzernabschluss und den ZusammengefasstenLagebericht in seiner Sitzung am 24. Mai 2016 diskutiert und geprüft Der Vorstand hat dabei die Abschlussunterlagen auf Nachfrage zusätzlich mündlich erläutert. Der Abschlussprüfer nahman dieser Sitzung teil, berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und stand dem Aufsichtsrat für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung.

Hierdurch und auf der Grundlage des aus der vorherigen Sitzung des Prüfungsausschusses erstatteten Berichts konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung überzeugen.Der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend, erhob der Aufsichtsrat keine Einwände gegen den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Zusammengefassten Lagebericht derKDH AG sowie gegen die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers.

Der Aufsichtsrat schloss sich deshalb dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an und billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der KDH AG und den Konzern-abschluss zum 31. März 2016. Der Jahresabschluss der KDH AG zum 31. März 2016 ist damit festgestellt

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Geschäftsführern der Konzernunternehmen sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement im vergangenen Geschäftsjahr.

Dr. Johannes Ametsreiter, Vorsitzender des Aufsichtsrats

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND CORPORATE GOVERNANCE BERICHT

Für die Kabel Deutschland Holding AG ist die Beachtung der Regeln ordnungsgemäßer Corporate Governance von großer Bedeutung. Sie ist für unser Unternehmen ein wichtiger Bestandteilguter Unternehmensführung und Grundlage für den Erfolg des Unternehmens. Der Vorstand berichtet in diesem Bericht zugleich auch für den Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des deutschenCorporate Governance Kodex sowie gemäß § 289a Handelsgesetzbuch („ HGB”) über die Unternehmensführung.

1. Entsprechenserklärung nach § 161 AktG

Gemäß § 161 Aktiengesetz („AktG") haben Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Aktiengesellschaften jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichenTeil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" („DCGK") entsprochen wurde und wird oder welcheEmpfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht Die Erklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen.

Vorstand und Aufsichtsrat haben im März 2016 gemäß § 161 AktG erklärt, dass die Kabel Deutschland Holding AG („KDH AG" oder die „Gesellschaft") den vom Bundesministerium derJustiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" seit Abgabe der letzten Entsprechens-erklärung vom März 2015 mit folgenden Ausnahmen entsprochen hat:

•Abweichend von der Empfehlung in Ziffer 3.8 DCGK enthält die D&O-Versicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrats keinen Selbstbehalt. Die Vereinbarung eines Selbstbehalts istnach Auffassung der Gesellschaft nicht geeignet die Motivation und Verantwortung zu verbessern, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben und Funktionen wahrnehmen.

•Bei der Zusammensetzung des Vorstands und der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen wird auf Vielfalt (Diversity) geachtet. Im Vordergrund steht allerdings die fachlicheQualifikation der weiblichen und männlichen Kandidaten (Abweichung von Ziffern 4.1.5 und 5.1.2 DCGK).

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•Ziffern 4.2.2 ff. DCGK enthalten seit Mitte 2013 neue Empfehlungen im Hinblick auf die Vorstandsvergütung, insbesondere die Berücksichtigung des Verhältnisses zur Vergütung desoberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt, die Festlegung von betragsmäßigen Höchstgrenzen und des angestrebten Versorgungsniveaus sowie eine bestimmte Darstellungder Vorstandsvergütung im Vergütungsbericht (Ziffern 4.2.2 Satz 5, 4.2.3 Satz 6 und 4.2.5 Satz 5 ff. DCGK nebst Mustertabellen in der Anlage). Die Gesellschaft beachtet die gesetzlichenMaßgaben für die Vorstandsvergütung nach § 87 AktG und die für die Finanzberichterstattung vorgeschriebenen Angaben. Wir erachten diese Maßgaben als ausreichend und sehen keinenentsprechenden Nutzen für den erhöhten Aufwand, der mit der Beachtung der neuen Vorgaben des DCGK verbunden wäre.

•Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und 3 DCGK soll der Aufsichtsrat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benennen und bei seinen Wahlvorschlägen berücksichtigen. Die Zielsetzungdes Aufsichtsrats und der Stand der Umsetzung sollen im Corporate Governance Bericht veröffentlicht werden. Von diesen Empfehlungen wird abgewichen. Die Zusammensetzungdes Aufsichtsrats der KDH AG richtet sich am Unternehmensinteresse aus und muss die effektive Überwachung und Beratung des Vorstands gewährleisten. Deshalb wird bei derZusammensetzung des Aufsichtsrats vorrangig auf die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung dieser Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen desEinzelnen Wert gelegt Neben diesen Auswahlkriterien halten wir die in Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK genannten Aspekte für berücksichtigenswert und der Aufsichtsrat wird sie zumZeitpunkt der jeweiligen Wahlvorschläge unter Beachtung der dann gegebenen unternehmensspezifischen Situation in seine Entscheidung einbeziehen. Eine konkrete Zielbenennung fürdie Zusammensetzung des Aufsichtsrats erfolgt derzeit nicht Dementsprechend erfolgt auch keine Veröffentlichung im Hinblick auf solche Zielsetzungen.

•Abweichend von Ziffer 5.4.3 Satz 2 DCGK werden Anträge auf gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern nicht bis zur nächsten Hauptversammlung befristet Grund hierfürist, dass es der Hauptversammlung nach den aktienrechtlichen Vorgaben jederzeit unbenommen ist andere Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen, wodurch die gerichtliche Bestellungautomatisch endet (§ 104 Abs. 5 AktG).

•Der DCGK empfiehlt in Ziffer 5.4.6 Abs. 3 Satz 1, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder individualisiert aufgegliedert nach Bestandteilen, auszuweisen. Da keine variable Vergütungvorgesehen und die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats in der Satzung selbst geregelt ist halten wir eine individualisierte Angabe für nicht notwendig.

•Ziffer 5.5.2 DCGK sieht vor, dass jedes Aufsichtsratsmitglied Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kre-ditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können, dem Aufsichtsrat gegenüber offenlegen soll. Nach Ziffer 5.5.3 Satz 1 DCGK soll der Aufsichtsrat in seinem Bericht an die Hauptver-sammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informieren. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmit-glieds sollen nach Ziffer 5.5.3 Satz 2 DCGK zur Beendigung des Mandats führen. Der DCGK lässt offen, ob auch Mehrheitsaktionäre sonstige Dritte im Sinne dieser Empfehlungen sindund wie detailliert die Offenlegung im Aufsichtsrat und die Information im Bericht des Aufsichtsrats erfolgen sollen mit der Folge, dass hierüber Rechtsunsicherheit besteht Vorstand undAufsichtsrat der KDH AG haben sich deshalb entschieden, vorsorglich eine Abweichung von den Empfehlungen in Ziffern 5.5.2 und 5.5.3 Satz 1 und 2 DCGK zu erklären.

Vorstand und Aufsichtsrat erklären darüber hinaus gemäß § 161 AktG, dass die KDH AG den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in derFassung vom 5. Mai 2015 seit deren Bekanntmachung im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 12. Juni 2015 mit den vorstehend begründeten Ausnahmen vorbehaltlich der Empfehlungin Ziffer 5.1.2 DCGK (Anstreben einer angemessenen Berücksichtigung von Frauen), die in der Kodexfassung vom 5. Mai 2015 nicht mehr enthalten ist entsprochen hat und auch zukünftigentsprechen wird.

2. Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Mit wirkungsvoller Compliance Corporate Governance sichern

Die Einrichtung einer wirkungsvollen Compliance ist ein unverzichtbares Instrument guter Corporate Governance. Ziel ist es, die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, unternehmensinternerRichtlinien und Wertvorstellungen zu gewährleisten. Compliance hat für die KDH AG höchste Priorität und wird durch den Vorstand als eine wesentliche Leitungsaufgabe verstanden.

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Die Kabel Deutschland-Gruppe hat bereits vor einigen Jahren einen unternehmensinternen Verhaltenskodex (Code of Conduct) etabliert der alle Mitarbeiter verpflichtet nach hohen rechtlichenund ethischen Standards zu handeln. Im Mittelpunkt des Code of Conduct stehen Mindeststandards für jeden Mitarbeiter, insbesondere im Hinblick auf redlichen und fairen Umgang amArbeitsplatz, Einhaltung der Gesetze, Integrität und Fairness, Datenschutz und Rechte Dritter, korrekte Berichterstattung, Vermeidung von Korruption, Bestechung und Interessenkonflikten,Umgang mit Geschenken und anderen Vergünstigungen.

Ebenfalls haben sich die Führungskräfte einem Code of Ethics verpflichtet und befolgen die im Unternehmen verankerten ethischen Grundsätze. Der Code of Ethics enthält insbesondereRegelungen zur ehrbaren und ethischen Unternehmensführung, zur Offenlegung von Informationen, zur Überwachung der Befolgung geltender Gesetze, zur korrekten internen Berichterstat-tung, zu fairem Wettbewerb, zum Verbot von Insiderhandel und Geldwäsche, zum Umgang mit Geschenken und anderen Vergünstigungen sowie zur sorgfältigen Behandlung der Vermögens-gegenstände der Gesellschaft.

Für die Umsetzung, Steuerung und Weiterentwicklung des unternehmensweiten Compliance Programms gibt es einen Compliance Manager, der die wesentlichen Compliance Aufgabenhauptamtlich wahrnimmt Das Compliance Management steht den Mitarbeitern und den Führungskräften auch als Ansprechpartner für Einzelfragen zu Compliance Themen beratend zurSeite. Um das in unserer Gruppe implementierte Compliance Programm, mit Schwerpunkten Antikorruption und Kartellrecht, ständig weiter zu entwickeln, ergreift der Compliance Managerentsprechende Maßnahmen.

Im Geschäftsjahr 2015/2016 stand die Weiterentwicklung des Compliance Managements im Vordergrund. Ein besonderer Fokus lag auf der Stärkung des Anti-Korruptionsprogramms. Nebenverschiedenen Kommunikationsmaßnahmen wurden für risiko-exponierte Teams Schulungen durchgeführt

Bereits 2007 hat die Gruppe, im Zuge der Entwicklung des Antifraud Managements, ein sogenanntes Whistle Blowing Programm eingeführt. Um den Mitarbeitern eine Möglichkeit zu geben,wesentliche Compliance Verstöße auch anonym zu melden, wurde im Rahmen dieses Programms eine Ombudsfrau bestellt Mit dieser Funktion wurde zum 1. Januar 2015 die Bundesfami-lienministerin a.D. Frau Renate Schmidt betraut Die Ombudsfrau ist grundsätzlich jederzeit kostenfrei erreichbar. Darüber hinaus steht der Compliance Manager allen Führungskräften undMitarbeitern des Konzerns zur Verfügung, um Hinweise auf mögliche Gesetzes- oder Richtlinienverstöße im Konzern zu melden.

Verantwortungsvoller Umgang mit Chancen und Risiken

Unsere Gruppe ist zahlreichen Chancen und Risiken ausgesetzt Der verantwortungsvolle Umgang des Unternehmens mit Risiken ist wichtiger Bestandteil einer guten Corporate Governance.Durch sorgfältige Beaufsichtigung von Unsicherheiten und Optimierung von Chancen sichert sich die Gruppe ab und schafft Werte für ihre Aktionäre. Dementsprechend pflegt die Gruppe eininternes Kontroll- und Risikomanagementsystem, welches sorgfältig an ihre Umwelt und ihren Betrieb angepasst ist und kontinuierlich weiterentwickelt und an veränderte Rahmenbedingungenangepasst wird.

Ziel ist es dafür zu sorgen, dass Risiken frühzeitig erkannt und durch konsequentes Risikomanagement minimiert werden. Über wesentliche Risiken informiert der Vorstand den Aufsichtsratregelmäßig. Mit der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Revisionssystems beschäftigt sich regelmäßig der Prüfungsausschuss.

Weitere Ausführungen zum Risikomanagementsystem sowie zum internen Kontrollsystem bezogen auf die Rechnungslegung finden sich im Abschnitt 4 „Chancen- und Risikobericht" desZusammengefassten Lageberichts, der im Jahresfinanzbericht enthalten ist

3. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vorstand der KDH AG besteht aktuell aus zwei Mitgliedern, dem Vorsitzenden Herrn Dr. Manuel Cubero del Castillo-Olivares und Herrn Dr. Andreas Sierren. Im Geschäftsjahr 2015/2016gehörten dem Vorstand darüber hinaus bis zum 31. Oktober 2015 Herr Erik Adams und bis zum 31. März 2016 Herr Gerhard Mack an. Der Vorstand leitet die Gesellschaft mit dem Ziel

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nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse, also unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, ihrer Arbeitnehmer und der sonstigen demUnternehmen verbundenen Gruppen. Näheres regelt insbesondere die vom Aufsichtsrat verabschiedete Geschäftsordnung des Vorstands. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtungdes Unternehmens, stimmt diese regelmäßig mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Dem Vorsitzenden des Vorstands obliegt dabei die Koordination aller Geschäftsbereichedes Vorstands. Er steht in regelmäßigem Austausch mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und repräsentiert den Vorstand und die Gesellschaft gegenüber der Öffentlichkeit

Die Aufgabenverteilung zwischen den derzeit zwei Mitgliedern des Vorstands ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. Jeder Vorstand führt den ihm zugewiesenen Bereich im Rahmender Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Ungeachtet dessen tragen die Mitglieder des Vorstands gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Die Strategie desUnternehmens, wesentliche Fragen der Geschäftspolitik sowie alle Angelegenheiten, die von besonderer Tragweite für die Gesellschaft und / oder ihre Konzernunternehmen sind, bleiben daherder Entscheidung durch den Vorstand in seiner Gesamtheit vorbehalten. Besonders wichtige Geschäfte und Maßnahmen bedürfen darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.Sitzungen des Gesamtvorstands finden regelmäßig statt und werden vom Vorstandsvorsitzenden geleitet. Auch außerhalb von Sitzungen können Beschlüsse des Vorstands gefasst werden,insbesondere schriftlich, per Fax oder E-Mail.

Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, mindestens vierteljährlich, über den Gang der Geschäfte der Gesellschaft. Geschäfte, die für die Rentabilität oder die Liquidität derGesellschaft von erheblicher Bedeutung sein können, sind darüber hinaus so rechtzeitig an den Aufsichtsrat zu berichten, dass dieser vor der Vornahme des Geschäftes die Möglichkeit zurStellungnahme hat. Schließlich ist dem Aufsichtsrat bei wichtigen Anlässen im Sinne des § 90 Abs. 1 Satz 3 AktG zu berichten.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus insgesamt 12 Mitgliedern. Hiervon werden sechs Mitglieder von der Hauptversammlung und sechs Mitglieder nach den Regelungen des Mitbe-stimmungsgesetzes („MitbestG") von den Arbeitnehmern gewählt

Im Geschäftsjahr 2015/2016 haben auf Anteilseignerseite Jens Schulte-Bockum und Annet Anis ihre Ämter mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2015 niedergelegt. Anstelle von JensSchulte-Bockunn wurde Dirk Barnard in der Sitzung des Aufsichtsrats am 30. Juni 2015 mit Wirkung zum 1. Juli 2015 zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt Als neue Mitgliederhat das Amtsgericht München mit Beschluss vom 13. Juli 2015 Ingrid M. Haas und Dr. Christoph Clément zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt Die Hauptversammlung hat Frau Haasund Herrn Dr. Clément am 28. Oktober 2015 jeweils bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließtzu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Dirk Barnard hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats und dessenVorsitzender mit Ablauf des 31. März 2016 niedergelegt Im April 2016 wurde Dr. Johannes Ametsreiter durch Beschluss des Amtsgerichts München zum Mitglied des Aufsichtsrats bestelltund vom Aufsichtsrat zum neuen Vorsitzenden gewählt Weitere Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sind Frau Anna Dimitrova und die Herren Dr. Thomas Nowak und Karsten Pradel.

Dem Aufsichtsrat soll nach Ziffer 5.4.2 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex eine nach seiner Einschätzung angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder angehören. EinAufsichtsratsmitglied ist nach dem Kodex insbesondere dann nicht als unabhängig anzusehen, wenn es in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft deren Organen,einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. DerAufsichtsrat der KDH AG sieht es als angemessen an, wenn mindestens sieben seiner Mitglieder unabhängig im Sinne dieser Empfehlung sind. Dabei wird davon ausgegangen, dass dieArbeitnehmervertreter als unabhängig im Sinne dieser Empfehlung anzusehen sind. Bei isolierter Betrachtung der Anteilseignerseite hält es der Aufsichtsrat unter besonderer Berücksichtigungder Tatsache, dass es sich bei der Kabel Deutschland Holding AG um ein abhängiges Unternehmen im Sinne des § 17 Abs. 1 AktG handelt für angemessen, wenn ein Anteilseignervertreterunabhängig ist

Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind der stellvertretende Vorsitzende Joachim Pütz sowie Frau Susanne Aichinger, Frau Petra Ganser, Frau Irena Gruhne und die Herren RonaldHofschläger und Florian Landgraf.

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Auftragsnummer: 160612011424Quelle: Bundesanzeiger

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand regelmäßig bei der Leitung des Unternehmens und ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung einzubinden. Er bestellt und entlässtdie Mitglieder des Vorstands und setzt deren Vergütung fest Die Grundsätze der Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Zusammenarbeit mit dem Vorstand sind in der Geschäftsordnung desAufsichtsrats geregelt Der Vorsitzende des Aufsichtsrats koordiniert die Arbeit des Aufsichtsrats und die Zusammenarbeit mit dem Vorstand.

Der Aufsichtsrat begleitet den Vorstand aktiv durch Beratungen und Diskussionen, nimmt die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr und überwacht die Geschäftsführungauf der Grundlage von Vorstandsberichten und gemeinsamen Sitzungen laufend.

Der Aufsichtsrat hält mindestens zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr ab. Auch außerhalb von Sitzungen können Beschlüsse des Aufsichtsrats gefasst werden, insbesondere schriftlich, perFax oder E-Mail.

4. Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats

Damit der Aufsichtsrat seine Aufgaben optimal wahrnehmen kann, sieht die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats vier feste Ausschüsse vor. Im Aufsichtsrat wird regelmäßig über die Arbeitder Ausschüsse berichtet.

Der Vermittlungsausschuss nimmt die gesetzlichen Aufgaben nach § 31 Abs. 3 MitbestG wahr. Ihm gehören der Aufsichtsratsvorsitzende und sein Stellvertreter sowie je ein von den Arbeit-nehmervertretern und Anteilseignervertretern gewähltes Mitglied an.

Der Präsidialausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor, insbesondere die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie die Ernennung des Vorsitzendenund Entscheidungen zur Vorstandsvergütung. Der Präsidialausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, der auch Vorsitzender des Präsidialausschusses ist sowie drei weiterenMitgliedern.

Der Prüfungsausschuss (Audit Committee) ist insbesondere mit Fragen der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, des Systems der unterneh-mensinternen Kontrollen, des Risikomanagements und der Compliance befasst. Der Prüfungsausschuss arbeitet eng mit dem Abschlussprüfer zusammen. Er erteilt den Prüfungsauftrag an denAbschlussprüfer, einschließlich der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte und der Honorarvereinbarung. Er bereitet insbesondere die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Feststellungdes Jahresabschlusses vor und übernimmt hierzu die Vorprüfung von Jahresabschluss, Zusammengefasstem Lagebericht und Konzernabschluss sowie die Erörterung des Prüfungsberichts mitdem Abschlussprüfer. Auch der Halbjahres- und die Quartalsfinanzberichte wurden vom Prüfungsausschuss vor der Veröffentlichung mit dem Vorstand erörtert Der Prüfungsausschuss hieltdaher quartalsweise Sitzungen ab. Der Prüfungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern.

Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für die Vorschläge zur Wahl der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat an die Hauptversammlungvorzuschlagen. Er besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, der auch Vorsitzender des Nominierungsausschusses ist, sowie zwei weiteren Anteilseignervertretern.

Die Besetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats ist im Bericht des Aufsichtsrats näher dargestellt

5. Weitere Angaben zur Corporate Governance

Transparenz durch Kommunikation

Wesentliches Element guter Corporate Governance ist Transparenz. Die KDH AG hat bis zur Wirksamkeit des Widerrufs der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt (De-listing) mit Ablauf des 1. April 2016 insbesondere Aktionäre, Investoren und die interessierte Öffentlichkeit über die geschäftliche Entwicklung regelmäßig und bei besonderen Anlässen infor-

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miert Nach Wirksamkeit des Delisting wurde die regelmäßige Kommunikation bis auf die Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts eingestellt. Der Internetauftritt www.kabeldeutschland.combietet Informationen über das Unternehmen und die vergangene Geschäftsentwicklung und beinhaltet im Wesentlichen Investor-Relations-Nachrichten und Finanzberichte.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre der KDH AG können auf der Hauptversammlung ihre Rechte, insbesondere ihr Informationsrecht wahrnehmen und ihre Stimmrechte ausüben. Sie haben die Möglichkeit, ihrStimmrecht in der Hauptversammlung selbst wahrzunehmen oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl, z.B. durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter,wahrnehmen zu lassen. Zur Erleichterung der Wahrnehmung ihrer Rechte und zur Vorbereitung der Aktionäre auf die Hauptversammlung stellen wir die Einladung, Tagesordnung sowieBerichte und Unterlagen und weitere Informationen zur Hauptversammlung auf der Internetseite der KDH AG (www.kabeldeutschland.com) zur Verfügung.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Der Konzernabschluss der Kabel Deutschland Gruppe wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards („IFRS"), wie sie in der Europäischen Union anzuwendensind, sowie gemäß § 315a Abs. 1 HGB aufgestellt Der Einzelabschluss der KDH AG wird nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes sowie ergänzendenBestimmungen der Satzung erstellt

In der Hauptversammlung der KDH AG am 28. Oktober 2015 wurde gemäß dem (nach Vorlage einer Unabhängigkeitserklärung abgegebenen) Vorschlag des Aufsichtsrats auf Empfehlungdes Prüfungsausschusses die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer gewählt Wie vom DCGK empfohlen, wurde mit dem Abschlussprüfer ver-einbart, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich unterrichtet wird, soweit diesenicht unverzüglich beseitigt werden. Außerdem soll der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durch-führung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich berichten. Sofern bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen festgestellt werden, die eine Unrichtigkeit der von Vorstandund Aufsichtsrat abgegebenen Entspredienserklärung zum DCGK ergeben, hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat hierüber zu informieren bzw. dies im Prüfungsbericht zu vermerken.

Der Abschlussprüfer hat an der Beratung des Prüfungsausschusses und des Gesamtaufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss 2015/2016 teilgenommen und dem Aufsichtsrat überdie Ergebnisse der Prüfung von Jahresabschluss, Konzernabschluss und Zusammengefasstem Lagebericht der KDH AG Bericht erstattet

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Im Vergütungsbericht sind die Grundzüge der Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats ausführlich dargestellt sowie die Vergütung der Mitglieder des Vorstands entspre-chend den gesetzlichen Vorgaben, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen (fixe Gehälter und Nebenleistungen) und erfolgsbezogenen Komponenten (variabler jährlicher Bonus) sowie Kompo-nenten mit langfristiger Anreizwirkung, individualisiert ausgewiesen.

Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde von der Hauptversammlung festgelegt und ist in § 12 der Satzung der KDH AG geregelt. Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats ist im Vergütungsberichtausgewiesen.

Der Vergütungsbericht ist Teil des Zusammengefassten Lageberichts und wird im Jahresfinanzbericht veröffentlicht.

Directors' Dealings, Aktienbesitz von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats

§ 15a Wertpapierbandelsgesetz („WpHG") verpflichtet Personen mit Führungsaufgaben bei der KDH AG sowie mit ihnen in enger Beziehung stehende Personen Geschäfte mit Aktien derKDH AG oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten innerhalb von fünf Werktagen mitzuteilen.

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Im Geschäftsjahr 2015/2016 wurden der Gesellschaft keine solchen Geschäfte mitgeteilt

Über diese gesetzliche Mitteilungspflicht hinaus soll nach Ziffer 6.6 DCGK der Besitz von Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente von Vorstands- undAufsichtsratsmitgliedern angegeben werden, wenn er direkt oder indirekt größer als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien ist Insgesamt halten alle Mitglieder des Aufsichtsratsund des Vorstands der KDH AG direkt oder indirekt weniger als 1 % der Aktien der Gesellschaft Die vorstehenden Angaben beziehen sich auf den Stichtag 31. März 2016.

Anteilsbasierte Vergütungsprogramme

Mit Wirkung zum Beginn des Geschäftsjahres 2010/2011 wurde eine Vergütungsstruktur für den Vorstand der KDH AG und ausgewählte Mitarbeiter des Senior Managements eingeführt,die eine langfristige, erfolgsorientierte variable Vergütungskomponente in Form von virtuellen Performance Shares und einer einmaligen Gewährung von virtuellen Aktienoptionen enthieltDie virtuellen Aktienoptionen wurden im April 2014 zahlungswirksam. Im Geschäftsjahr 2014/2015 wurde eine neue langfristige, erfolgsorientierte variable Vergütungskomponente auf derGrundlage des Global Long-Term Retention Plan („GLTR") der Vodafone Group eingeführt, die Gewährungen unter dem bisherigen Programm ersetzt hat. Im Geschäftsjahr 2015/2016 wurdezusätzlich eine weitere langfristige, erfolgsorientierte variable Vergütungskomponente auf der Grundlage des Global Long-Term Incentive Plan („GLTI") der Vodafone Group eingeführt.Einzelheiten sind im Abschnitt 5.5 des Anhangs zum Konzernabschluss der KDH AG zum 31. März 2016 näher dargestellt.

KABEL DEUTSCHLAND HOLDING AG, UNTERFÖHRING ZUSAMMENGEFASSTERKONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR ZUM 31. MÄRZ 2016

1 Unternehmensstruktur und Geschäftstätigkeit

1.1 Allgemeines

1.2 Vodafone

1.3 Geschäftssegmente

1.3.1 TV-Business

1.3.2 Internet- und Telefonie-Business

1.4 Konzernsteuerung

1.4.1 Finanzielle Leistungsindikatoren

1.4.2 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

1.5 Forschung und Entwicklung

2 Unternehmensentwicklung

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Entwicklung

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2.2 Geschäftsverlauf und Prognosevergleich des Konzerns im Überblick

2.3 Schlüsselfaktoren unseres Geschäftserfolgs

2.3.1 Finanzielle Leistungsindikatoren

2.3.2 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

2.3.3 Restrukturierung

2.3.4 Inflationseffekte

2.3.5 Wechselkurseffekte

2.3.6 Zinsänderungseffekte

2.3.7 Saisonale Effekte

2.3.8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

2.4 Operative Schlüsselkennzahlen

2.5 Forschung und Entwicklung

2.5.1 Gesamtaussage zur Umsatz- und Ertragsentwicklung

2.5.2 Umsatzerlöse

2.5.3 Bereinigtes EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen)

2.5.4 Kosten und Aufwendungen

2.5.5 Betriebsergebnis

2.5.6 Zinsertrag

2.5.7 Zinsaufwand

2.5.8 Erträge aus assoziierten Unternehmen

2.5.9 Ergebnis vor Steuern

2.5.10 Ertragsteuern

2.5.11 Konzernergebnis

2.6 Finanz- und Vermögenslage der Gruppe für das Geschäftsjahr zum 31. März 2016 verglichen mit dem Geschäftsjahr zum 31. März 2015

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2.6.1 Cashflowaus betrieblicher Tätigkeit

2.6.2 Cashflow aus Investitionstätigkeit

2.6.3 Cashflowaus Finanzierungstätigkeit

2.6.4 Sonstige Anmerkungen zur Vermögenslage

3. Besondere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

4. Chancen- und Risikobericht

4.1 Chancen- und Risikomanagementsystem

4.2 Internes Kontrollsystem bezogen auf die Rechnungslegung

4.3 Risiken

4.4 Chancen

5. Ausblick

6. Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB und erläuternder Bericht

7. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB

8. Vergütungsbericht

8.1 Vergütungssystem des Vorstands

8.2 Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands

8.3 Vergütungssystem des Aufsichtsrats

9. Kabel Deutschland Holding AG (Erläuterungen auf Basis HGB)

9.1 Gesamtaussage zur Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

9.2 Ertragslage

9.3 Vermögens- und Finanzlage

9.4 Chancen- und Risikobericht der KDH AG

9.5 Ausblick

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1 UNTERNEHMENSSTRUKTUR UND GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

1.1 ALLGEMEINES

Die Kabel Deutschland Holding AG („KDH AG" oder die „Gesellschaft", zusammen mit ihren konsolidierten Tochtergesellschaften „KDH" oder die „Gruppe") ist zum 31. März 2016 dieoberste Verwaltungs- und Holdinggesellschaft unserer Gruppe und hat ihren Sitz in Unterföhring, Betastraße 6 - 8, Deutschland (Handelsregister München HRB 184452). Die KDH AG warbis zum 1. April 2016 im regulierten Markt (Prinne Standard) der Frankfurter Börse unter der Kennnummer ISIN DE000KD88880 notiert. Das Grundkapital beträgt EUR 88.522.939 undist eingeteilt in 88.522.939 Aktien.

Am 14. Oktober 2013 übernahm die Vodafone Vierte Verwaltungs AG („Vodafone") die Aktienmehrheit an der KDH AG und hält seitdem mehr als 75 % des Grundkapitals sowie derStimmrechte. Somit erlangte Vodafone die Kontrolle über die Gruppe. Seit dem 14. Oktober 2013 ist die Gruppe Teil des Vodafone Group Plc Konzerns („Vodafone Group").

Die Geschäftstätigkeit der Gruppe wird vornehmlich durch die jeweiligen operativen Tochtergesellschaften, vor allem die Vodafone Kabel Deutschland GmbH („VFKD GmbH") sowie dieVodafone Kabel Deutschland Kundenbetreuung GmbH („VFKDK GmbH"), geführt. Vor der Umfirmierung zum 2. September 2015 waren die VFKD GmbH als Kabel Deutschland Vertriebund Service GmbH („KDVS GmbH") und die VFKDK GmbH als Kabel Deutschland Kundenbetreuung GmbH („KDK") eingetragen. Die KDH AG nimmt die typischen Aufgaben einerHoldinggesellschaft wahr, wie beispielsweise die strategische Entwicklung der Gruppe sowie die Bereitstellung von Dienstleistungen.

1.2 VODAFONE

Am 20. Dezember 2013 haben Vodafone und die KDH AG einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag („BGAV") abgeschlossen, der mit Eintragung in das für die KDH AGzuständige Handelsregister am 13. März 2014 zum 1. April 2014 wirksam wurde. Die KDH AG wird seitdem von Vodafone beherrscht Die Vodafone Group Plc hat im Dezember 2013im Hinblick auf den BGAV eine uneingeschränkte, harte Patronatserklärung gegenüber Vodafone abgegeben. Zudem besteht seit dem 1. April 2014 eine ertragsteuerliche Organschaft undbasierend hierauf ein Steuerumlagevertrag zwischen Vodafone und der KDH AG.

Nach Wirksamwerden des BGAV im Rahmen der Übernahme durch Vodafone startete der Integrationsprozess mit dem Ziel der Schaffung eines integrierten Telekommunikationskonzerns,um Mobilfunk, Festnetz, Breitband-Internet und Fernsehen aus einer Hand anzubieten. Im Hinblick auf die gegenseitige Vermarktung bestehen mit den Unternehmen der Vodafone Groupeine Reihe von Geschäftsbeziehungen (siehe hierzu auch unsere Ausführungen in Abschnitt 5.4 im Anhang zum Konzernabschluss der KDH AG zum 31. März 2016).

Darüber hinaus hat die KDH im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 schrittweise die Marke Vodafone eingeführt. Dazu wurde ein Lizenzvertrag zwischen Vodafone Sales & Services Limitedund der KDH abgeschlossen, welcher ab dem 1. April 2015 wirksam wurde und die Nutzung der Marke Vodafone und aller Materialien im Zusammenhang mit der Marke regelt. Die KDHzahlt somit seit dem 1. April 2015 eine umsatzabhängige Lizenzgebühr an Vodafone Sales & Services Limited.

Die Finanzierung der Gruppe erfolgt derzeit ausschließlich über die von Vodafone Investments Luxembourg S.à.r.l. („Vodafone Investments") zur Verfügung gestellten Laufzeitdarlehen. Abdem 1. April 2016 wurden sämtliche Gesellschaften der Gruppe in das Cash-Pooling der Vodafone Group eingebunden (siehe hierzu auch unsere Ausführungen in Abschnitt 2.6).

Im BGAV wurde den außenstehenden Aktionären ein Barausgleich durch Vodafone zugesagt. Der Ausgleich beträgt für jedes volle Geschäftsjahr der KDH AG für jede auf den Inhaberlautende Aktie brutto EUR 3,77 abzüglich des Betrages etwaiger Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag. Der Barausgleich war erstmalig nach der Hauptversammlung am 28. Oktober2015 fällig und wurde entsprechend ausgezahlt.

1.3 GESCHÄFTSSEGMENTE

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Die Gruppe berichtet zwei Segmente: TV-Business sowie Internet- und Telefonie-Business.

1.3.1 TV-Business

Das Segment TV-Business bietet unseren Kunden Basic Cable- und Premium-TV-Produkte und -Dienste an.

Unsere Basic Cable-Produkte bestehen aus analogen sowie digitalen TV- und Radiodiensten. Derzeit umfasst das Angebot für den analogen Kabelanschluss bis zu 32 frei empfangbare Fernseh-und bis zu 35 Radiokanäle. Für den digitalen Kabelanschluss werden über 100 digitale TV-Kanäle (Free-TV) und bis zu 70 digitale Radioprogramme angeboten.

Wir bieten diese Basic Cable-Dienste insbesondere über Einzelverträge mit Endkunden oder Sammelverträge mit Hauseigentümern bzw. Wohnungsbaugesellschaften sowie über Verträge mitNetzebene-4-Betreibern an. Umsatzerlöse werden in erster Linie durch Anschlussentgelte erwirtschaftet

Premium-TV-Produkte werden unseren direkten Basic Cable-Kunden zusätzlich angeboten. Mit unseren Premium-TV-Produkten werden Umsatzerlöse vorwiegend aus monatlichen Abonne-mentzahlungen für das Pay-TV und für den digitalen Videorekorder („DVR") sowie aus technischen Zugangsentgelten für das Senderpaket „Basis HD" erzielt. Neben den 16 frei empfangbarenHigh Definition („HD") Kanälen, die vornehmlich die öffentlich-rechtlichen Programme umfassen, bietet „Basis HD" einen Zugang zu bis zu 22 grundverschlüsselten HD-Kanälen sowieeiner Vielzahl an grundverschlüsselten Programmen in Standard Definition („SD”) an.

Unser Pay-TV-Produkt „TV Vielfalt HD" beinhaltet 19 HD-Programme. Das darüber hinaus optional buchbare Paket „Vielfalt HD Extra" umfasst zusätzlich 20 Programme, davon sieben inHD. Unseren fremdsprachigen Kunden offerieren wir „TV International", welches aus 32 Programmen besteht die in acht verschiedene Fremdsprachen gruppiert sind.

Unser DVR-Produkt „TV Komfort HD" bietet mehrere komfortable Fernsehfunktionen, darunter die Möglichkeit, das aktuell ausgestrahlte Fernsehprogramm zu pausieren sowie bis zu vierProgramme gleichzeitig aufzunehmen und zeitversetzt anzusehen.

Zusätzlich ist unser Video-on-Demand („VoD")-Angebot „SELECT VIDEO" in unserem Versorgungsgebiet mittlerweile nahezu flächendeckend in Städten und Regionen für mehr als 7Millionen angeschlossene Haushalte verfügbar.

Dienstleistungen für die Einspeisung und den Signaltransport werden sowohl für öffentlich-rechtliche als auch private Sender und dritte Pay-TV-Anbieter erbracht Zur aktuellen Entwicklungder rechtlichen Auseinandersetzung mit den öffentlich-rechtlichen Sendern in Bezug auf die Einspeiseentgelte siehe Abschnitt 5.3 im Anhang zum Konzernabschluss der KDH AG zum 31.März 2016.

Unser TV-Business erzielte im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 1.176.472 bzw. 54,4 % unserer Gesamtumsatzerlöse im Vergleich zu TEUR 1.172.959bzw. 58,0 % unserer Gesamtumsatzerlöse im Geschäftsjahr zum 31. März 2015.

1.3.2 Internet- und Telefonie-Business

Unser Internet- und Telefonie-Business umfasst Breitband-Internetzugang, Festnetz- und Mobiltelefonie, mobile Datendienste sowie Zusatzoptionen.

Breitband-Internetzugang und Festnetztelefoniedienste bieten wir jenen Haushalten an, die an unser für bidirektionale Dienstleistungen aufgerüstetes Netz angeschlossen werden können. ImGeschäftsjahr zum 31. März 2016 abonnierten 98,1 % unserer Neukunden im Bereich Internet und Telefonie ein Kombiprodukt, das beide Leistungen, sowohl Breitband-Internet als auchTelefonie, umfasst Der Kombianteil in unserer Kundenbasis im Internet- und Telefonie-Business erhöhte sich im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 auf 94,0 % im Vergleich zu 92,2 % imGeschäftsjahr zum 31. März 2015.

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Unser reguläres Angebot für den Breitband-Internetzugang umfasst Down-loadgeschwindigkeiten zwischen 10 Mies und bis zu 200 Mbit/s. Geschwindigkeiten von 200 Mbit/s bieten wirseit November 2014 an und können mittlerweile rund 12,6 Millionen Haushalte versorgen. Zum 31. März 2016 konnten wir mit rund 100 % nahezu alle der anschließbaren aufgerüstetenHaushalte mit DOCSIS 3.0-Produkten bedienen.

Seit Dezember 2013 bieten wir unseren Kunden Kombi-Pakete bestehend aus HDTV, Internet und Telefonie an. Somit werden hochauflösendes Fernsehen, schnelles Internet und Telefoniein einer Produktlinie vereint

Nach Wirksamwerden des BGAV im Rahmen der Übernahme durch Vodafone startete der Integrationsprozess. Seit Mai 2014 haben wir unseren Kunden die gemeinsame Marke „ZuhausePlus" angeboten und diese gegenseitig in den verschiedenen Vertriebskanälen vermarktet Bereits seit Ende November 2014 war mit „Vodafone All-in-One" das erste Vorteilsangebot für unsereKunden erhältlich, das Produkte beider Unternehmen bündelt so dass Internet Telefonie, TV und Mobilfunk in einem Paket bezogen werden konnten. Im September 2015 wurde im Rahmenvon „One Brand" der Markenauftritt mit Vodafone vereinheitlicht Seit November 2015 ist die zweite Generation der konvergenten Produktpakete „Red One" verfügbar, die gemeinsam mitder Vodafone GmbH entwickelt wurden.

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 erzielte unser Internet- und Telefonie-Business Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 984.793 bzw. 45,6 % unserer Gesamtumsatzerlöse (Vorjahresperiode:TEUR 847.741 bzw. 42,0 %).

Unternehmensstruktur und Geschäftstätigkeit 1

1.4 KONZERNSTEUERUNG

Zur Steuerung der Gruppe zieht der Vorstand in erster Linie finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren als Entscheidungsgrundlage heran. Diese Steuerungsgrößen sind die we-sentliche Grundlage für die Gesamteinschätzung aller zu bewertenden Sachverhalte und Entwicklungen in der KDH. Die bisher von der KDH bis zum 31. März 2016 zur Konzernsteuerungverwendeten Kennzahlen werden nachstehend erläutert.

Seit der Beherrschung durch Vodafone befindet sich die KDH in einer Integrationsphase, um gemeinsam mit den deutschen Vodafone-Gesellschaften einen konvergenten Telekommunikati-onskonzern aufzubauen und die weitere Einbindung in die Vodafone Group voranzutreiben.

1.4.1 Finanzielle Leistungsindikatoren

Unsere Planung und Steuerung des Konzerns basiert vor allem auf der Umsatz- und Ergebnisentwicklung der Kabel Deutschland-Gruppe und ihrer Business-Segmente. Als wesentliche unter-nehmensweit einheitlich definierte Kennzahlen werden neben dem Umsatz vor allem das bereinigte EBITDA und der operative Free Cashflow (bereinigtes EBITDA abzüglich Investitionen)herangezogen. Darüber hinaus werden weitere mit den zuvor genannten Steuerungsgrößen im Zusammenhang stehende Kennzahlen als Indikatoren verwendet wie Investitionen („CapEx"),ARPU sowie Kosten der Kundenakquise.

Das EBITDA stellt das Betriebsergebnis vor Abschreibungen dar. Wir berechnen das bereinigte EBITDA als Betriebsergebnis vor Abschreibungen und nicht operativen Kosten und Aufwen-dungen, wie z. B. Aufwand aus Restrukturierung, Aufwand für anteilsbasierte Vergütungsprogramme, Aufwand für Normenänderungen, sowie Aufwand / Ertrag aus Restrukturierung derNetzwerkinfrastruktur. Die bereinigte EBITDA-Marge in % setzt das bereinigte EBITDA ins Verhältnis zu unseren Umsatzerlösen.

Der ARPU ist ein Indikator dafür, inwieweit wir das Umsatzpotenzial unserer Kunden ausschöpfen. Der von uns ermittelte durchschnittliche jährliche, vierteljährliche bzw. monatliche ARPUerrechnet sich aus der Summe der wiederkehrenden Anschlussentgelte einschließlich nutzungsabhängiger Entgelte (ohne Ersteinrichtungsentgelte und sonstige nicht wiederkehrende Umsätze),

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die aus der Erbringung von Dienstleistungen während des Abrechnungszeitraums erzielt wurden, geteilt durch die Summe der monatlichen durchschnittlichen Anzahl der Gesamtkunden indiesem Zeitraum.

Die KDH AG ist als Management- und Holdinggesellschaft der Gruppe vom Erfolg des operativen Tochterunternehmens VFKD GmbH sowie der Gruppe als Ganzes abhängig. Neben derindirekten Wirkung der finanziellen Leistungsindikatoren des Konzerns stellen die Erträge aus Gewinnabführung den zentralen direkten finanziellen Leistungsindikator der Gesellschaft dar.

1.4.2 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Neben den finanziellen Leistungsindikatoren bedienen wir uns vor allem folgender nicht-finanzieller Kennzahlen: Entwicklung von Kunden und RGUs (Umsatz generierende Einheit) sowieKundenzufriedenheit. Darüber hinaus verwenden wir weitere Kennzahlen zum Netzwerk, wie z. B. Wohneinheiten mit aufgerüstetem rückkanalfähigem Anschluss.

Grundlage unseres Geschäfts ist und bleibt unser Netzwerk, über das wir unseren Kunden die besten Produkte mit herausragendem Service anbieten. Dabei steht für uns der Kunde imMittelpunkt unseres Handelns.

Neben der Kundenentwicklung ist für uns die RGU-Entwicklung ein wichtiger Indikator, da sich RGU auf die Umsatzquellen (i. d. R. ein Vertrag) bezieht, die nicht immer mit der Anzahl derKunden übereinstimmen müssen. So kann beispielsweise ein Kunde zwei unterschiedliche Leistungen beziehen. In diesem Fall werden diesem einen Kunden zwei RGUs zugerechnet Unserangestrebtes RGU-Wachstum ist ein wichtiges Element um den ARPU kontinuierlich zu verbessern.

Ein wichtiger Indikator für Servicequalität und Zuverlässigkeit ist die Kundenzufriedenheit. Die Kundenzufriedenheit in den Bereichen Kundenservice- und Technische Service-Center sowieTechnical Operations wird durch unterschiedliche Befragungsverfahren, wie z. B. eine automatische Call-Ausgangsbefragung oder durch eine persönliche telefonische Befragung, ermitteltEin zufällig ausgewählter Teil unserer Kunden bewertet in Schulnoten Freundlichkeit, Kompetenz, Erreichbarkeit und den Gesamteindruck.

1.5 FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Die Gruppe entwickelt in geringem Maße firmenspezifische Softwareanwendungen für ihre Verwaltungsdatenbanken. Dahingegen übt die KDH keine Forschungstätigkeiten aus.

2 UNTERNEHMENSENTWICKLUNG

2.1 GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENSPEZIFISCHE ENTWICKLUNG

Die deutsche Wirtschaft konnte sich in einem schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeld behaupten. So stieg das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt („BIP") 2015 im Vergleich zum Vorjahrum 1,7 % (Quelle: Statistisches Bundesamt) und damit geringfügig stärker als in der Euro-Zone insgesamt

Gemäß der aktuellen Erwartungen des Digitalverbands BITKOM sowie des European Information Technology Observatory (EITO) dürfte der Telekom-munikationsmarkt in Deutschlandnach einem Umsatzanstieg 2015 von 2,6 % im Jahr 2016 im Vorjahresvergleich geringfügig um 0,2 % auf einen Umsatz von rund EUR 67,0 Mrd. wachsen. Hierbei sollen die Umsätze imSegment der Telekommunikationsdienste 2016 bei EUR 49,3 Mrd. stagnieren (2015: -0,5 %). Dagegen wird für die Endgeräte nach einem starken Zuwachs von 19,3 % in 2015 für 2016mit einem minimalen Rückgang um 0,2 % auf einen Umsatz von EUR 11,0 Mrd. gerechnet. Für die Infrastruktur wird eine fortgesetzte Steigerung um 2,9 % auf einen Umsatz von EUR6,7 Mrd. erwartet (2015: +2,5 %).

Mit dem Kabelnetz verfügt Deutschland über eine Infrastruktur, die in idealer Weise für den Transport von Rundfunksignalen und anderen großen Datenmengen geeignet ist Die Anschluss-dichte, d. h. die Anzahl der deutschen Haushalte, die an ein Kabelnetz angeschlossen sind, beträgt rund 70 % (Quelle: www.kabelanschluss.eu).

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– Seite 19 von 175 –Für Kabel Deutschland Holding AG veröffentlicht am 03. August 2016.

Auftragsnummer: 160612011424Quelle: Bundesanzeiger

Die KDH bietet über ihr Kabelnetz TV- sowie Internet- und Telefonie-Dienstleistungen an. Somit ist unser Kabelnetz die wesentliche Geschäftsgrundlage und bildet die Basis für alle weiterenProdukte und Dienstleistungen. Neben der KDH gibt es heute insbesondere folgende Kabelnetzbetreiber in Deutschland: Unitymedia und Tele Columbus sowie viele kleine lokale Anbieter.

Der Telekommunikationsmarkt in Deutschland unterliegt einem starken Wettbewerb. Wettbewerber der Gruppe sind neben anderen Kabelnetzbetreibern, die ihre Produkte und Dienstleistun-gen im selben geografischen Tätigkeitsgebiet anbieten, die Deutsche Telekom, andere DSL-Anbieter (wie z. B. United Internet Telefónica Deutschland) und regional tätige Stadtnetzbetreiber,die mit ihren Dienstleistungen in direktem Wettbewerb zu den Angeboten der Kabelnetzbetreiber stehen. Darüber hinaus sind Kunden in den zunehmend konvergierenden Telekommunikati-onsmärkten verstärkt darauf bedacht, Multimedia- und Kommunikationsdienstleistungen aus einer Hand zu attraktiven Preisen zu erhalten. Die Kabelanbieter versuchen, dieser Entwicklungdurch die Bündelung von Produkten, wie z. B. TV, Internet und Telefonie als Triple Play, sowie durch den Verkauf zusätzlicher Produkte an bestehende Kunden gerecht zu werden. Durch diezusätzliche Einbindung des Mobilfunks ist inzwischen auch Quad Play am Markt verfügbar, wie z. B. die gemeinsam von KDH und Vodafone GmbH entwickelten konvergenten Produktpakete„Red One".

TV Markt

Die Versorgung der Fernsehhaushalte mit TV-Produkten erfolgt über verschiedene Übertragungswege, die zueinander in Konkurrenz stehen. Diese sind: Satellit, Kabel, Terrestrik und IPTVOntemet). Von den rund 38,9 Mio. TV-Haushalten in Deutschland im Jahr 2015 nutzten 17,9 Mio. bzw. 46,1 % der TV-Haushalte einen Kabelanschluss (Quelle: Digitalisierungsbericht dieniedienanstalten ALM GbR vom August 2015). Dem Trend der letzten Jahre folgend hat der Satellitenempfang mit 18,1 Mio. bzw. 46,5 % der TV-Haushalte den Kabelanschluss geringfügigüberholt. Die Reichweite der Ter-restrik lag dagegen nur bei 9,7 %, wobei nur etwas mehr als die Hälfte dieser Haushalte die Terrestrik als ausschließlichen Empfangsweg nutzten, sowie dievon IPTV bei etwa 4,8 % der gesamten TV-Haushalte. Folglich spielten diese Empfangswege eine untergeordnete Rolle im Gesamtmarkt

Eine maßgebliche Entwicklung im TV-Bereich ist die zunehmende Digitalisierung in den deutschen Fernsehhaushalten. Gemäß Digitalisierungsbericht 2015 empfangen und nutzen 88,5 %aller TV-Haushalte digitale Programme. Während die Satelliten- und die terrestrische Übertragung mit der Einstellung der analogen Satellitenübertragung im April 2012 bzw. der analogenterrestrischen Fernsehverbreitung Ende 2008 vollständig digitalisiert sind, können Kabelhaushalte derzeit noch ein analoges Fernsehsignal empfangen. Im Jahr 2015 ist jedoch der Anteil derdigitalen Kabelhaushalte bereits auf 72,5 % angestiegen.

In Zukunft wird mit einer relativ stabilen Anzahl von Kabelhaushalten in einem insgesamt stagnierenden Gesamtmarkt der TV-Haushalte gerechnet, da die Kabelbranche unverändert imWettbewerb mit anderen Übertragungswegen steht

Internet und Telefonie Markt

Der Anteil der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahren, die das Internet nutzt, ist in Deutschland 2015 auf 79,5 % von 79,1 % im Vorjahr angestiegen (Quelle: ARD/ZDF-Onlinestudie2015). Dies entspricht insgesamt rund 56,1 Mio. Personen.

Ende 2014 waren insgesamt rund 29,6 Mio. Breitbandanschlüsse in Betrieb, was einer Marktdurchdringung bezogen auf alle Haushalte von über 74 % entspricht (Quelle: Bundesnetzagentur,Jahresbericht 2014). Breitbandan-schlüsse werden somit immer mehr zur Standardausstattung von Haushalten, weshalb zukünftig die Qualität der Anschlüsse, die durch Merkmale wieGeschwindigkeit und tatsächlich verfügbarer Bandbreite geprägt ist, in den Vordergrund rücken wird.

Für den gesamten Markt der Breitbandanschlüsse ist aufgrund der bereits erreichten Marktdurchdringung mit einem weiter verlangsamten Wachstumskurs zu rechnen. Dabei wird mit Blickauf die Zugangsarten erwartet, dass sich die Verschiebung von DSL-Anschlüssen hin zu Zugangsarten mit potenziell höheren Übertragungsraten verstärken wird und Kabelnetzbetreiber ihrenAnteil an den Internetzugängen in den nächsten Jahren ausbauen werden.

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Der Großteil der Breitbandanschlüsse in Festnetzen basiert auf Kupferleitungen (DSL) und HFC-Kabelnetzen (Hybrid Fiber Coax Netze, die sowohl Koaxial- als auch Glasfaserkabel einsetzen).Mit 23,3 Mio. Anschlüssen und einem Anteil von knapp 79 % war DSL im Jahr 2014 die dominierende Anschlusstechnologie (Quelle: Bundesnetzagentur, Jahresbericht 2014). Mit einerAnzahl von 5,9 Mio. und einem Anteil von rund 20 % lagen die Breit-bandanschlüsse der Kabelnetzbetreiber im gleichen Jahr deutlich unterhalb der DSL-Anschlüsse. Den Kabelanbietemist es jedoch in den letzten Jahren gelungen, kontinuierlich Marktanteile im Breitbandmarkt zu gewinnen.

Dabei profitieren wir bereits jetzt von unseren technischen Vorteilen, die uns die Möglichkeit eröffnen, zukünftig u. a. Hochgeschwindigkeitsanschlüsse mit bis zu 400 Mbit/s und mehr imDownload anbieten zu können.

2.2 GESCHÄFTSVERLAUF UND PROGNOSEVERGLEICH DES KONZERNS IM ÜBERBLICK

Die Ziele, die wir uns für das Geschäftsjahr zum 31. März 2016 gesetzt hatten und die in unserem Jahresfinanzbericht zum 31. März 2015 publiziert wurden, konnten erreicht werden, so dassunsere Erwartungen erfüllt wurden. Wie prognostiziert war das Internet- und Telefonie-Geschäft weiterhin der Haupttreiber des Umsatzwachstums unserer Gruppe. So konnte die Gruppe imabgelaufenen Geschäftsjahr die Umsatzerlöse insgesamt deutlich um 7,0 % und somit wie prognostiziert im mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereich steigern. Ein starkes Wachstum imBreitband- und Premium-TV-Geschäft ließ die Zahl der Abonnements für die Dienste unseres Wachstumsgeschäfts, d. h. Internet Telefonie und Premium-TV, weiter steigen, mit entsprechendpositiven Auswirkungen auf die wiederkehrenden Umsatzerlöse. Das bereinigte EBITDA erhöhte sich im Vorjahresvergleich mit +7,2 % leicht überproportional und lag damit ebenfalls in derPrognose-spanne einer Zunahme im mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereich. Dieses Ergebnis konnte trotz höherer operativer Aufwendungen aus der gegenseitigen Verrechnung vonLeistungen mit Unternehmen der Vodafone Group, die im Zusammenhang mit der vorangeschrittenen Integration stehen, erreicht werden. Unser mehrjähriges Investitionsprogramm Alphawurde im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 abgeschlossen und damit die Verfügbarkeit unserer Produkte und Dienstleistungen nochmals erweitert. Deutlich besser als erwartet entwickeltesich der operative Free Cashflow im Geschäftsjahr 2015/16 (+72,2 % auf EUR 406,6 Mio.; Prognose: „mehr als EUR 300 Mio.") infolge einer verbesserten operativen Performance undder gegenüber dem sehr hohen Vorjahresniveau deutlich rückläufigen Investitionen in unsere Netze. Dank weiterer Zinsersparnisse verminderte sich der Zinsaufwand nochmals und führtezusammen mit einer etwas niedrigeren effektiven Steuerquote zu einem erheblich verbesserten Konzernergebnis.

2.3 SCHLÜSSELFAKTOREN UNSERES GESCHÄFTSERFOLGS

2.3.1 Netzwerkaufrüstung

Seit April 2006 investieren wir in die Aufrüstung unserer Breitbandnetze für interaktive Dienste. Zum 31. März 2016 waren 97,3 % unseres Netzes auf eine rückkanalfähige HFC-Struktur auf-gerüstet. Parallel haben wir in die technologische Weiterentwicklung der Kundenendgeräte investiert Auf diese Weise können wir unseren Kunden Breitband-Internetzugang, Telefonie-diensteund moderne TV-Dienste anbieten, die aus unserer Sicht marktführend sind. Im Laufe des Geschäftsjahres zum 31. März 2016 konnten wir die Umrüstung des Netzes für interaktive Diensteweitgehend abschließen, so dass wir durch den Einsatz von DOCSIS 3.0 hohe Internet-Bandbreiten anbieten können.

Im April 2013 starteten wir das mehrjährige Investitionsprogramm Alpha, das im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 nach insgesamt getätigten Investitionen in Höhe von EUR 288 Mio.erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Zielsetzung des Programms lag auf der Ermöglichung von zusätzlichem Wachstum und in der Effizienzsteigerung der Netzinfrastruktur.

Zur Stärkung und Forderung des Wachstums wurden weitere Breitband-netze, nicht unwesentlich auch im ländlichen Raum, für interaktive Dienste aufgerüstet Damit können nach Abschlussvon Alpha mehr als 97 % unseres Kundenpotenzials unsere attraktiven Angebote im Bereich Internet und Telefonie nutzen und somit mehr als ursprünglich geplant Wertere Investitionenflossen in den Ausbau des Netzes auf eine Übertragungsbandbreite von 862 MHz, womit zum 31. März 2016 für rund 93 % der angeschlossenen Haushalte zusätzliche TV-Dienste und HD-Kanäle möglich wurden. Ebenfalls wachstumsfördernd ist der Ausbau unseres VoD-Angebots, das in einer Vielzahl der auf 862 MHz ausgebauten Netze umgesetzt wurde.

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Die konsequente Fortsetzung der bereits nahezu flächendeckenden Umrüstung unserer Netze auf den Übertragungsstandard DOCSIS 3.0 ermöglicht uns, zukünftig Produkte mit Internetband-breiten von bis zu 400 Mbit/s anzubieten. Durch diese Maßnahmen können wir unseres Erachtens unsere Wettbewerbsfähigkeit stärken und unseren Wettbewerbsvorteil langfristig halten.

Die zweite Säule neben dem beschleunigten Wachstum ist die Effizienzverbesserung unserer Netzinfrastruktur. Kern dieser Aktivitäten ist die Ablösung von gemieteten Leitungen und derenErsatz durch eigene Glasfaser-Infrastruktur. Damit kann dem Anstieg der Mietkosten wirksam begegnet und die Reaktionszeit für Kapazitätserweiterungen im Netz signifikant reduziertwerden. Mit dieser Investition wird auch die Basis für die Realisierung bandbreitenintensiver Dienste und Produkte gelegt.

Wie in den vergangenen Jahren erwarten wir, dass unsere durchschnittlichen Installationskosten pro Internet- und Telefonie-Kunde weiter sinken werden, da die Marktdurchdringung unsererDienstleistungen Breitband-Internet und Festnetztelefonie zunimmt und Kunden zunehmend das Produkt selbst installieren können. Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 verzeichneten wir beiden durchschnittlichen Installationskosten pro Kunde im Internet- und Telefonie-Geschäft einen Rückgang auf ca. EUR 95 im Vergleich zu ca. EUR 98 im Geschäftsjahr zum 31. März 2015.Für unsere Basic Cable- und Premium-TV-Produkte entstehen in der Regel keine Installationskosten, da die meisten Kunden vorhandene Kabelanschlüsse nutzen oder die ihnen zugesandtenKundenendgeräte selbst installieren können.

2.3.2 Marketing und Verkaufsförderung

Der Aufbau unseres Vertriebs orientiert sich an unserer Kundenstruktur, mit dem Ziel eine bestmögliche Kundennähe zu schaffen und die Serviceleistungen zur weiteren Steigerung derKundenzufriedenheit zu optimieren. Generell legen wir unseren Fokus in der Vermarktung auf absatzorientierte Werbemittel, wie Direct Mails, Medienberater, Online-Marketing und Shops,um die angestrebten Ziele realisieren zu können. Zusätzlich haben wir mit Vodafone die gegenseitige Vermarktung etabliert und nutzen auch gemeinsame TV-Spots als Marketingmaßnahme.

Wir sind bestrebt unseren Kunden hochwertige Produkte zu einem bestmöglichen Preis anzubieten. Auszeichnungen, wie z. B. die Höchstwertung von fünf Sternen für unsere Produktangeboteim Breitband-Check der renommierten Fachzeitschrift Connect (Ausgabe 09/2014) und der Testsieg als bester Internet-Serviceprovider der Stiftung Warentest (Ausgabe 01/2015) bestätigendas.

Der Bedarf der Kunden an hohen Bandbreiten nimmt weiter zu, was sich unter anderem daran zeigt, dass unsere 100 Mbit/s und 200 Mbit/s-Tarife im Internet- und Telefonie-Portfolio voninsgesamt rund der Hälfte unserer Neukunden gebucht werden.

Als Maßnahme der Verkaufsförderung bieten wir den Neukunden unserer TV- sowie Internet- und Telefonie-Dienste in regelmäßigen Abständen attraktive Einführungsangebote an, wiebeispielsweise Testzeiträume mit Sonderkündigungsrecht innerhalb der ersten zwei Monate, Rabatte, die überwiegend während der ersten zwölf Monate gewährt werden (Promotionphase),Wechselprämien sowie Boni im Zusammenhang mit bestimmten Online-Bestellungen. Darüber hinaus bieten wir Bündelprodukte zu einem günstigeren Preis als die Summe der Einzelpreisean und offerieren Großkunden individuell vergünstigte Angebote. Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 sind in Kooperation mit der Vodafone GmbH neue Fixed-Mobile-Bündelangebotehinzugekommen, die den Kunden Vorteile, wie z. B. Preisnachlässe, gewähren.

2.3.3 Restrukturierung

Im Rahmen der fortgesetzten organisatorischen Integration unserer Gruppe in die Vodafone Group wurden weitere Maßnahmen geplant, die im Wesentlichen im Laufe des Geschäftsjahrs zum31. März 2017 umgesetzt werden sollen. Hierzu zählt die Schaffung einer neuen, strukturell verzahnten und integrierten Organisation in einigen großen Geschäftsbereichen, um als integrierterTelekommunikationsanbieter die gesteckten Wachstums- und Synergieziele zu erreichen. Schwerpunkte sind die Bereiche Network & IT, Consumer Sales, Commercial Operations, Financesowie Human Resources. Im dritten Quartal des Geschäftsjahres zum 31. März 2016 wurde daher eine Restrukturierungsrückstellung in Höhe von TEUR 14.886 gebildet der im viertenQuartal weitere TEUR 3.220 zugeführt wurden.

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Auftragsnummer: 160612011424Quelle: Bundesanzeiger

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2015 wurden im Rahmen der organisatorischen Integration unserer Gruppe in die Vodafone Group zahlreiche Maßnahmen geplant, die im Geschäftsjahr zum31. März 2016 umgesetzt wurden. Hierzu zählt die Schaffung einer neuen, integrierten Organisation im Bereich von zentralen Funktionen, um die Effizienz zu verbessern und Doppelfunktionenzu vermeiden. Im vierten Quartal des Geschäftsjahres zum 31. März 2015 bildete die KDH diesbezüglich eine Restrukturierungsrück-stellung in Höhe von TEUR 10.543.

2.3.4 Inflationseffekte

Ein Teil unserer Kosten ist Inflationseffekten ausgesetzt Wir sind bestrebt die Kostensteigerungen mittels Produktivitätssteigerungen und operativer Effizienz unter der Inflationsrate zu halten.Die allgemeine Inflation wirkt sich jedoch auf die Kosten unserer Wettbewerber, Zulieferer und auf uns aus. Unsere Margen könnten dann unter Druck geraten, wenn unsere Kosten schnellersteigen als unsere Umsatzerlöse, vor allem da wir in unseren Möglichkeiten, die Preise zu erhöhen, durch vertragliche und gesetzliche Regelungen eingeschränkt sind.

2.3.5 Wechselkurseffekte

Unsere funktionale Währung und Berichtswährung ist der Euro. Per 31. März 2016 wurden nahezu keine auf andere Währungen lautenden Umsatzerlöse, Aufwendungen, Verbindlichkeitenund Forderungen verbucht

2.3.6 Zinsänderungseffekte

Marktrisiken hinsichtlich Zinsschwankungen resultieren im Wesentlichen aus unserem Bestand an variabel verzinslichen Krediten (Laufzeitdarlehen von Vodafone Investments), der seit dem20. Mai 2014 nicht mehr gegen Zins-änderungsrisiken abgesichert ist Für weitere Ausführungen siehe auch Abschnitt 4 „Chancen- und Risikobericht" sowie Abschnitt 5.6 des Anhangs zumKonzernabschluss der KDH AG zum 31. März 2016.

2.3.7 Saisonale Effekte

Unser Geschäft unterliegt nur geringen saisonalen Schwankungen. Wir haben in den Monaten Januar und Februar einen überproportional hohen Anteil an jährlichen Vorauszahlern in Bezugauf unsere Basic Cable-Produkte. Infolgedessen verzeichnen wir in diesen Monaten des Geschäftsjahres höhere Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit. In den zum 31. März 2016 und 31.März 2015 abgelaufenen Geschäftsjahren stellte die Gruppe etwa 24,9 % bzw. 25,1 % des im Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes in den Monaten Januar und Februar in Rechnung.

2.3.8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 waren durchschnittlich 4.082 Mitarbeiter für die Gruppe tätig (davon 2 in der KDH AG). Damit stieg die durchschnittliche Mitarbeiterzahl um 241Personen bzw. 6,3 % von 3.841 Mitarbeitern (davon 4 in der KDH AG) im Vorjahr.

Der Anstieg der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl resultierte hauptsächlich aus Mitarbeiterwachstum in den Kundenservice-Centern, jedoch erfolgte auch in einigen technischen Funktionenein Mitarbeiteraufbau zur Unterstützung des Wachstums der Gruppe.

Zum 31. März 2016 waren die Mitarbeiter wie im Vorjahr durchschnittlich 10,2 Jahre in der Gruppe beschäftigt (Betriebszugehörigkeit). Die Fluktuationsrate ist hingegen im Vergleich zumVorjahr leicht angestiegen.

Hinsichtlich durchgeführter und geplanter Restrukturierungsmaßnahmen im Rahmen der Integration in die Vodafone Group siehe unsere Ausführungen im Abschnitt 2.3.3.

Angaben zur Frauenquote

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Für Vorstand, erste und zweite Führungsebene wurden Festlegungen getroffen, die zum 30. Juni 2017 erreicht werden sollen. Die Quote für den Vor stand liegt bei 25 %, für die erste undzweite Führungsebene sind es 20 %. Zum 31. März 2016 war kein Vorstandsmitglied weiblich. Die Quote in der ersten Führungsebene liegt bei 9 %, in der zweiten Führungsebene sind es 15%. Die Förderung von Frauen in Führungspositionen ist eine der Prioritäten der Vodafone Group und auch der Vodafone GmbH sowie der VFKD GmbH.

Für den Aufsichtsrat der KDH AG gilt die gesetzliche Quote von 30 %. Aktuell sind 5 von 12 Aufsichtsräten Frauen (42 % Gesamterfüllung, d. h. gemeinsame Quote der Arbeitnehmer-und Arbeitgebervertreter).

Personalentwicklung und Ausbildungsmanagement

Die KDH ist eine innovative und wachsende Unternehmensgruppe, daher sind Weiterbildung und Personalentwicklung unerlässlich. Wir unterstützen unsere Mitarbeiter daher, sich gezieltpersönlich, fachlich und inhaltlich weiterzuentwickeln, u. a. durch unser Schulungsangebot in Form von offenen und Inhouse-Trainings bzw. -Seminaren. Zur Führungskräfteentwicklungbieten wir unterschiedliche Führungstrainings, -workshops und Entwicklungsprogramme an. Darüber hinaus unterstützen Personalentwicklungsinstrumente die gezielte Mitarbeiter- undFührungskräfteentwicklung, wie z. B. das Mitarbeiterjahresgespräch. Im Zuge der Integration in die Vodafone Group haben wir unser Personalentwicklungs-Portfolio erweitert so dass wir durcheinen gezielten Talent-Management-Prozess noch bessere Karriereentwicklungsmöglichkeiten bieten können. Ebenso profitieren unsere Mitarbeiter durch die etablierte Mitarbeiterbefragungsowie das umfangreiche Weiterbildungsangebot der Vodafone GmbH, Düsseldorf.

Seit 2005 hat die Gruppe die Berufsausbildung kontinuierlich ausgebaut. Derzeit bilden wir an unterschiedlichen Standorten in folgenden Ausbildungsberufen aus: Kaufleute für Büromanage-ment Informationselektroniker (Schwerpunkt Geräte- und Systemtechnik), Kaufleute für Dialogmarketing sowie Fachinformatiker. Seit 2013 bilden wir auch im sogenannten Dualen Studiumaus. Zusätzlich haben Studierende die Möglichkeit bei uns als Werkstudenten oder im Rahmen von Praktika zu arbeiten.

2.4 OPERATIVE SCHLÜSSELKENNZAHLEN

2.4.1 Entwicklung von Kunden und RGUs

In den letzten Geschäftsjahren haben wir die Leistungsfähigkeit unseres Netzes und unser Produktangebot in den Bereichen Premium-TV, Breitband-Internet und Telefonie deutlich ausgebaut

Unsere Ergebnisse spiegeln ein in Summe kontinuierliches RGU- und Umsatzwachstum im Jahresvergleich wider.

in Tausend, sofern nicht anders angegeben 31. März 2016 31. März 2015Operative ZahlenNetzwerkAnschließbare Wohneinheiten 15.255 15.246Anschließbare Wohneinheiten mit aufgerüstetem rückkanalfähigem Anschluss 14.864 14.645Aufgerüstete Wohneinheiten in % der anschließbaren Wohneinheiten 97,4% 96,1%DOCSIS 3.0 Verfügbarkeit in % der anschließbaren Wohneinheiten mit aufgerüstetem rückkanalfähigem Anschluss 100,0% 99,4%

Vermarktete Wohneinheiten mit aufgerüstetem rückkanalfähigem Anschluss 1) 12.349 12.062

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in Tausend, sofern nicht anders angegeben 31. März 2016 31. März 2015KundenzahlDirekte Basic Cable-Kunden 7.106 7.115

Internet und Telefonie „Solo"-Kunden 2) 693 576

Direktkunden insgesamt 7.800 7.692Indirekte Basic Cable-Kunden 547 616Gesamtkundenzahl (angeschlossene Wohneinheiten) 8.347 8.308Davon Internet- und Telefonie-Kunden 3.075 2.697RGUs

Grundgeschäft Basic Cable 3) 7.955 8.087

Premium-TV 4) 2.681 2.526

Internet 3.020 2.628Telefonie 2.939 2.547Wachstumsgeschäft insgesamt 8.641 7.701RGUs insgesamt 16.596 15.787RGUs pro Kunde (in Einheiten) 1,99 1,90MarktdurchdringungPremium-TV RGUs in % der Basic Cable-Kunden 35,0% 32,7%Internet RGUs in % aller Kunden 36,2% 31,6%Telefonie RGUs in % aller Kunden 35,2% 30,7%

1) Vermarktete Wohneinheiten bezeichnen jene Haushalte, an die wir unsere Internet- und / oder Telefonie-Produkte gegenwärtig verkaufen.2) Internet und Telefonie „Solo“-Kunden sind jene Kunden, die keinen Basic Cable-Dienst, sondern nur Internet- und / oder Telefonie-Dienste beziehen.3) Die Differenz zwischen der Zahl der Basic Cable-Kunden und der Basic Cable-RGUs ergibt sich aus der zusätzlichen digitalen Produktkomponente Kabel Digital. Sie wurde bis zum Endedes Geschäftsjahres 2012/13 zusätzlich zum analogen Basic Cable-Dienst, der über eine Wohnungsbaugesellschaft gestellt und abgerechnet wird, direkt an den Endkunden verkauft. EinKunde, der das Produkt Kabel Digital bezieht, wird als ein Basic Cable-Kunde (analoger Anschluss über eine Wohnungsbaugesellschaft) und zwei Basic Cable-RGUs (analoger Anschlussüber eine Wohnungsbaugesellschaft und digitaler Anschluss über ein direktes Vertragsverhältnis mit dem Endkunden) gezählt.

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4) RGU (Umsatz generierende Einheit) bezieht sich auf die Umsatzquellen, die nicht immer mit der Anzahl der Kunden übereinstimmen müssen. So kann beispielsweise eine Person zweiunterschiedliche Leistungen beziehen. In diesem Fall werden diesem einen Kunden zwei RGUs zugerechnet. Premium-TV-RGUs umfassen RGUs für unsere Pay-TV-Produkte (Vielfalt HDund TV International) sowie unsere DVR-Produkte TV Komfort HD und TV Komfort Vielfalt HD.

Die Anzahl der vermarkteten Wohneinheiten mit aufgerüstetem rückkanal-fähigem Anschluss erhöhte sich erwartungsgemäß zum 31. März 2016 um 287 Tausend bzw. 2,4 % auf 12.349Tausend gegenüber dem Vorjahreswert von 12.062 Tausend.

Die Anzahl der Direktkunden stieg im Vergleich zum Vorjahreswert um 108 Tausend auf 7.800 Tausend zum 31. März 2016.

Die Gesamtkundenzahl erhöhte sich leicht um 39 Tausend bzw. 0,5 % auf 8.347 Tausend zum 31. März 2016 von 8.308 Tausend zum 31. März 2015. Es kam erneut zu einem Rückgangvon 69 Tausend indirekten Kunden (von Netzebene-4-Betreibern versorgte Haushalte), die nur einen sehr niedrigen ARPU generieren. Dieser negative Effekt wurde jedoch durch den starkenAnstieg der Internet und Telefonie Solo-Kunden um 117 Tausend mehr als ausgeglichen.

Jeder Dienst den ein Basic Cable-Kunde bezieht wird als ein RGU gerechnet Zum 31. März 2016 hatten wir 7.955 Tausend Basic Cable-RGUs verglichen mit 8.087 Tausend zum 31. März2015. Diese Verminderung ist hauptsächlich auf den bereits oben erwähnten Netto-Verlust von 69 Tausend indirekten Kunden zurückzuführen. Zudem ging die Zahl jener Haushalte zurück,die einerseits Basic Cable-Dienste über die Hauseigentümer bzw. die Wohnungsbaugesellschaften und andererseits den digitalen Kabelanschluss (Kabel Digital) direkt von uns bezogen haben.Diese Haushalte gehen mit zwei RGUs in die Statistik ein.

Zum 31. März 2016 hatten wir 1.661 Tausend Premium-TV-Kunden und entsprechend 2.681 Tausend Premium-TV-RGUs. Gegenüber den 2.526 Tausend Premium-TV-RGUs zum 31. März2015 bedeutet dies eine Steigerung um 155 Tausend bzw. 6,1 %. Um Premium-TV-Dienste zu beziehen, muss ein Haushalt Basic Cable-Kunde sein. Ein Premium-TV-RGU bezieht sichauf die Umsatzquelle, und jeder Premium-TV-Dienst für den ein Kunde bezahlt zählt als ein RGU. Beispielsweise wird ein Basic Cable-Kunde, der Pay-TV- und DVR-Dienste in Anspruchnimmt als zwei Premium-TV-RGUs gerechnet. Privat HD wird nicht als RGU gezählt

Die Internet-RGUs konnten um 392 Tausend bzw. 14,9 % auf 3.020 Tausend zum 31. März 2016 von 2.628 Tausend zum 31. März 2015 gesteigert werden. Die Anzahl der Telefonie-RGUserhöhte sich um 392 Tausend bzw. 15,4 % auf 2.939 Tausend zum 31. März 2016 von 2.547 Tausend zum 31. März 2015.

Eine wachsende Zahl unserer Kunden bezieht mehr als nur eine unserer Leistungen, wie Basic Cable-, Premium-TV- oder Internet- und Telefonie-Produkte. Zum 31. März 2016 erfassten wirwie erwartet 1,99 RGUs pro Kunde gegenüber 1,90 RGUs pro Kunde zum 31. März 2015.

2.4.2 ARPU

Der ARPU ist ein Indikator dafür, inwieweit wir das Umsatzpotenzial unserer Kunden ausschöpfen. Wir berechnen den ARPU pro Kunde auf jährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Basis,indem wir die Summe der Anschlussentgelte einschließlich nutzungsabhängiger Entgelte (ohne Ersteinrichtungsentgelte und sonstige nicht wiederkehrende Umsätze), die aus der Erbringungvon Dienstleistungen während des Abrechnungszeitraums erzielt wurden, durch die Summe der monatlichen durchschnittlichen Anzahl der Gesamtkunden für diesen Zeitraum dividieren.

Geschäftsjahr zumin EUR / Monat 31. März 2016 31. März 2015

Gesamt TV ARPU-Durchschnitt pro Kunde 1) 11,24 11,07

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Geschäftsjahr zumin EUR / Monat 31. März 2016 31. März 2015

Gesamt Internet und Telefonie ARPU-Durchschnitt pro Kunde 2) 27,04 26,90

Gesamt ARPU-Durchschnitt pro Kunde 3) 19,74 18,34

1) Der durchschnittliche TV ARPU pro Kunde errechnet sich aus den Anschlussentgelten (ohne Ersteinrichtungsentgelte und sonstige nicht wiederkehrende Umsätze), die für einen bestimmtenZeitraum aus unseren Produkten im TV-Business erzielt wurden, geteilt durch die Summe der monatlichen durchschnittlichen Anzahl der Basic Cable-Kunden in diesem Zeitraum.2) Der durchschnittliche Internet und Telefonie ARPU pro Kunde errechnet sich aus Internet- und Telefonie-Entgelten einschließlich nutzungsabhängiger Entgelte (ohne Ersteinrichtungsentgelteund sonstige nicht wiederkehrende Umsätze), die im maßgeblichen Zeitraum erzielt wurden, geteilt durch die Summe der monatlichen durchschnittlichen Anzahl der Internet- und Telefonie-Kunden, die in diesem Zeitraum diese Produkte bezogen haben.3) Der durchschnittliche ARPU pro Kunde insgesamt errechnet sich aus den wiederkehrenden TV-Anschluss- und Internet- und Telefonie-Entgelten einschließlich nutzungsabhängiger Entgelte(ohne Ersteinrichtungsentgelte und sonstige nicht wiederkehrende Umsätze), die im maßgeblichen Zeitraum in den Segmenten TV-Business sowie Internet- und Telefonie-Business erzieltwurden, geteilt durch die Summe der monatlichen durchschnittlichen Anzahl der Gesamtkunden in diesem Zeitraum.

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 resultierte der Anstieg des gesamten durchschnittlichen ARPU pro Kunde vor allem aus einer erhöhten Anzahl der Internet- und Telefonie-Kunden, einersteigenden Anzahl von Kunden, die mehr als ein Produkt beziehen, sowie einem Rückgang der indirekten Kunden, welche einen sehr niedrigen ARPU generieren.

Der durchschnittliche ARPU pro Kunde im Segment TV-Business verbesserte sich ebenfalls im Geschäftsjahr zum 31. März 2016. Dies war vor allem auf eine steigende Anzahl von Kunden,die mehr als ein TV-Business-Produkt beziehen, zurückzuführen, sowie auf einen Rückgang der indirekten Kunden, welche einen sehr niedrigen ARPU generieren.

Der durchschnittliche ARPU pro Kunde im Segment Internet und Telefonie erhöhte sich im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 leicht Der Rückgang der variablen Telefonie-Nutzung konntedurch die verstärkte Vermietung von Kundenendgeräten und einen verbesserten Produktmix hin zu höheren Downloadgeschwindigkeiten mehr als ausgeglichen werden.

Wir konzentrieren uns nach wie vor auf die Steigerung des ARPU pro Kunde, insbesondere durch eine Erhöhung der RGUs pro Kunde. Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 verbesserte sichder Gesamt ARPU-Durchschnitt pro Kunde analog zum langjährigen Trend um EUR 1,40 bzw. 7,6 % auf EUR 19,74 verglichen mit EUR 18,34 im Geschäftsjahr zum 31. März 2015.

2.4.3 Kundengewinnung und Kundenzufriedenheit

Unser Ziel ist, die Kundenzufriedenheit auf hohem Niveau zu halten oder weiter zu verbessern und dabei die Rentabilität unseres Geschäfts weiter zu steigern. Wir streben daher an unsereKundenbasis mit den Diensten unseres Wachstumsgeschäfts zunehmend zu durchdringen. Die Kosten je Neukunde umfassen die Ausgaben für Kundenendgeräte, Installation und Ersteinrich-tung vor Ort, unsere Akquisitionskosten pro Auftrag (Marketing-, Vertriebs-und Werbekosten) sowie Allgemeine Verwaltungskosten.

Die durchschnittlichen Akquisitionskosten je Auftrag für Internet- und Telefonie-Kunden stiegen im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 auf EUR 191 von EUR 175 im Geschäftsjahr zum31. März 2015.

Die durchschnittlichen Akquisitionskosten pro Auftrag für unsere Produkte im TV-Business blieben mit EUR 67 im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 stabil (Vorjahr. EUR 67).

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Wir konnten die im Rahmen regelmäßiger Kundenbefragungen ermittelte Kundenzufriedenheit in den Bereichen Kundenservice- und Technische Service-Center sowie Technical Operationsim Geschäftsjahr zum 31. März 2016 wie erwartet stabil auf dem hohen Niveau des Vorjahres haken.

2.5 VERGLEICH DER ERTRAGSLAGE DER GRUPPE FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR ZUM 31. MÄRZ 2016 UND ZUM 31. MÄRZ 2015

2.5.1 Gesamtaussage zur Umsatz- und Ertragsentwicklung

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 fiel das Umsatzwachstum mit 7,0 % auf TEUR 2.161.266 etwas stärker als im Vorjahr aus. Hierzu trug insbesondere der hohe Zuwachs an Internet-und Telefonie-Kunden bei, der zu einem starken Wachstum der Umsatzerlöse des Internet- und Telefonie-Business führte. Trotz zusätzlicher Aufwendungen aufgrund der zunehmendenVerrechnung von Leistungen mit Unternehmen der Vodafone Group im Zusammenhang mit der vorangeschrittenen Integration legte das bereinigte EBITDA leicht überproportional um 7,2% auf TEUR 1.007.162 zu und zeigte damit wie erwartet auch eine Verbesserung gegenüber der Wachstumsrate im Vorjahr (+3,3 %). Weitere Ertragsgrößen entwickelten sich ebenfallspositiv. Der Wegfall von Einmalaufwendungen im Zusammenhang mit der im Vorjahr erfolgten Refinanzierung sowie das günstige Zinsumfeld entlasteten den Zinsaufwand. Angesichts einerzudem leicht ermäßigten effektiven Steuerquote konnte der Konzerngewinn deutlich um 13,7 % auf TEUR 271.534 gegenüber dem Vorjahreswert von TEUR 238.897 gesteigert werden.Entsprechend wurde ein Gewinn je Aktie von EUR 3,07 erreicht (Vorjahr EUR 2,70).

2.5.2 Umsatzerlöse

Unser Business ist in zwei operative Segmente gegliedert 0) das Segment TV-Business, auf das 54,4%, und (i) das Segment Internet- und Telefonie-Business, auf das 45,6 % unsererGesamtumsatzerlöse im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 entfielen.

Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über unsere Umsatzerlöse im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 verglichen mit dem Geschäftsjahr zum 31. März 2015.

Geschäftsjahr zumin TEUR, sofern nicht anders angegeben 31. März 2016 31. März 2015Umsatzerlöse TV-Business 1.176.472 1.172.959Umsatzerlöse Internet- und Telefonie-Business 984.793 847.741Umsatzerlöse gesamt 2.161.266 2.020.700

ARPU-Durchschnitt pro Kunde (in EUR / Monat) 1) 19,74 18,34

1) Der durchschnittliche ARPU pro Kunde insgesamt errechnet sich aus den wiederkehrenden TV-Anschluss- und Internet- und Telefonie-Entgelten einschließlich nutzungsabhängiger Entgelte(ohne Ersteinrichtungsentgelte und sonstige nicht wiederkehrende Umsätze), die im maßgeblichen Zeitraum in den Segmenten TV-Business sowie Internet- und Telefonie-Business erzieltwurden, geteilt durch die Summe der monatlichen durchschnittlichen Anzahl der Gesamtkunden in diesem Zeitraum.

Die Gesamtumsatzerlöse erhöhten sich im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 im Vergleich zur Vorjahresperiode um 7,0 %. Dies ist das Ergebnis eines kontinuierlich starken Wachstums imBereich Internet und Telefonie, in dem insbesondere Produkte auf Basis des Technologiestandards DOCSIS 3.0 mit sehr hohen Übertragungsraten maßgeblich zum Wachstum beigetragenhaben. Darüber hinaus stiegen die Umsatzerlöse im Bereich Premium-TV.

Umsatzerlöse TV-Business

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Die Umsatzerlöse im TV-Business werden in erster Linie durch Basic Cable-Anschlussentgelte erwirtschaftet, die aus dem Zugang zu unserem Netz und dem Empfang unserer analogen unddigitalen TV-Signale erzielt werden. Diese Basic Cable-Anschlussentgelte werden durch Privathaushalte, Wohnungsbaugesellschaften (einschließlich Hausbesitzer) und Netzebene-4-Betreibererwirtschaftet

Darüber hinaus erzielt die Gruppe im TV-Business Umsatzerlöse insbesondere durch Anschlussentgelte für unsere Premium-TV-Dienste wie Pay-TV und DVR-Dienste.

Bei Neukunden wird für die Netzanbindung und die Produktbereitstellung in der Regel ein Ersteinrichtungsentgelt erhoben. Zusätzlich werden durch den Anschluss von Neubauten an dasNetz der Gruppe Entgelte sowie Kostenrückerstattungen erzielt

Des Weiteren erhält die Gruppe Einspeiseentgelte für die Verbreitung von Programmangeboten der jeweiligen Sender, Erlöse aus Dienstleistungen für den Signaltransport sowie sonstigeUmsatzerlöse. Einspeiseentgelte werden in der Regel auf Grundlage der Anzahl der Haushalte, die das Programmangebot erhalten, abgerechnet Die künftige Entwicklung der Einspeiseentgelteist u. a. von der Anzahl der an unser Netz angeschlossenen Kunden und der Ausgestaltung der Verträge abhängig. Darüber hinaus verweisen wir auf unsere Ausführungen zur aktuellenEntwicklung der rechtlichen Auseinandersetzung mit den öffentlich-rechtlichen Sendern in Bezug auf die Einspeiseentgelte im Abschnitt 5.3 des Anhangs zum Konzernabschluss der KDHAG zum 31. März 2016.

Geschäftsjahr zumin TEUR, sofern nicht anders angegeben 31. März 2016 31. März 2015Anschlussentgelte 1.040.465 1.039.655Einspeiseentgelte und sonstige Umsatzerlöse 136.007 133.304Umsatzerlöse TV-Business 1.176.472 1.172.959

ARPU-Durchschnitt pro Kunde (in EUR / Monat) 1) 11,24 11,07

1) Der durchschnittliche TV ARPU pro Kunde errechnet sich aus den Anschlussentgelten (ohne Ersteinrichtungsentgelte und sonstige nicht wiederkehrende Umsätze), die für einen bestimmtenZeitraum aus unseren Produkten im TV-Business erzielt wurden, geteilt durch die Summe der monatlichen durchschnittlichen Anzahl der Basic Cable-Kunden in diesem Zeitraum.

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 war die geringe Erhöhung der Umsatzerlöse im TV-Business im Wesentlichen auf einen Anstieg der Premium-TV-Anschlussentgelte aufgrund gestiegenerRGUs, insbesondere im Zusammenhang mit unserem HD-DVR sowie den HD-Abo-Paketen, wie z. B. TV Vielfalt HD, zurückzuführen. Dagegen sanken die Anschlussentgelte im BereichBasic Cable vor allem bedingt durch einen Rückgang der Basic Cable-RGUs. Die Einspeiseentgelte und sonstigen Umsatzerlöse stiegen leicht an.

Umsatzerlöse Internet- und Telefonie-Business

Wir bieten in unserem Internet- und Telefonie-Business Breitband-Internetzugang, Festnetz- und Mobiltelefoniedienste, mobile Datendienste sowie Zusatzoptionen an. Die Umsatzerlöseumfassen vor allem wiederkehrende Umsatzerlöse aus monatlichen nutzungsabhängigen und festen Anschlussentgelten. Darüber hinaus erhalten wir Terminierungsentgelte, die mit dem inunserem Netz endenden Telefonverkehr von Dritt-Carriern generiert werden und erzielen einmalige Umsatzerlöse aus Ersteinrichtungsentgelten, Verkaufserlösen von Kundenendgeräten undsonstigen Erlösen. Wir vermarkten diese Internet- und Telefonie-Produkte unabhängig von unseren TV-Produkten, bieten seit Dezember 2013 jedoch auch Kombi-Pakete bestehend aus HDTV,Internet und Telefonie an. Darüber hinaus war seit Ende November 2014 mit „Vodafone All-in-One" das erste Vorteilsangebot für unsere Kunden erhältlich, das unsere Produkte mit denen

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von Vodafone bündelt so dass Internet Telefonie, TV und Mobilfunk in einem Paket bezogen werden konnten. Seit November 2015 ist die zweite Generation der konvergenten Produktpakete„Red One" verfügbar, die gemeinsam mit der Vodafone GmbH entwickelt wurden.

Zum 30. April 2015 endete der Diensteanbietervertrag mit einem anderen Mobilfunkanbieter. Gemäß dieser Vereinbarung gingen wir ein direktes Vertragsverhältnis mit dem Kunden ein undverkauften Mobilfunkdienste dieses Anbieters unter unserem eigenen Markennamen weiter.

Geschäftsjahr zumin TEUR, sofern nicht anders angegeben 31. März 2016 31. März 2015Wiederkehrende Entgelte 938.574 796.928Einrichtungsentgelte und sonstige nicht wiederkehrende Umsatzerlöse 46.220 50.813Umsatzerlöse Internet- und Telefonie-Business 984.793 847.741ARPU-Durchschnitt pro Kunde (in EUR / Monat)1) 27,04 26,90

1) Der durchschnittliche Internet und Telefonie ARPU pro Kunde errechnet sich aus Internet- und Telefonie-Entgelten einschließlich nutzungsabha¨ngiger Entgelte (ohne Ersteinrichtungs-entgelte und sonstige nicht wiederkehrende Umsätze), die im maßgeblichen Zeitraum erzielt wurden, geteilt durch die Summe der monatlichen durchschnittlichen Anzahl der Internet- undTelefonie- Kunden, die in diesem Zeitraum diese Produkte bezogen haben.

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 erhöhten sich die Umsatzerlöse im Internet- und Telefonie-Business aufgrund des Anstiegs der wiederkehrenden Entgelte erheblich. Dieses kontinuierlichstarke Wachstum resultierte in erster Linie aus der Erhöhung der Anzahl unserer Internet- und Telefonie-Kunden. Dagegen waren die nicht wiederkehrenden Umsatzerlöse aufgrund verstärkterIncentive-Maßnahmen zur Neukundengewinnung, wie z.B. Werbeaktionen ohne Bereitstellungsentgelte, gegenüber dem hohen Vorjahreswert leicht rückläufig.

Im Verhältnis zu unseren Gesamtumsatzerlösen erhöhte sich der Anteil unseres Internet- und Telefonie-Business im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 auf 45,6 % verglichen mit 42,0 % imGeschäftsjahr zum 31. März 2015.

2.5.3 Bereinigtes EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) 1)

Geschäftsjahr zumin TEUR, sofern nicht anders 31. März 2016 31. März 2015Betriebsergebnis 499.615 485.832Abschreibungen 481.589 436.749Aufwand aus Restrukturierung 17.463 10.543

Aufwand für anteilsbasierte Vergütungsprogramme 2) 8.495 8.927

Aufwand für Normenänderungen 0 30

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Geschäftsjahr zumin TEUR, sofern nicht anders 31. März 2016 31. März 2015

Aufwand (+) / Ertrag (-) aus Restrukturierung der Netzwerkinfrastuktur 3) 0 -2.666

Bereinigtes EBITDA 1.007.162 939.414Bereinigte EBITDA-Marge in % 46,6% 46,5%

1) Das EBITDA stellt das Betriebsergebnis vor Abschreibungen dar. Wir berechnen das ,,bereinigte EBITDA" als Betriebsergebnis vor Abschreibungen, Aufwand aus Restrukturierung,Aufwand für anteilsbasierte Vergütungsprogramme, Aufwand für Normenänderungen sowie Aufwand / Ertrag aus Restrukturierung der Netzwerkinfrastruktur.2) Im Rahmen des Long-Temi Incentive Plan („LTIP") bis einschließlich 31. März 2016, 2015 bzw. 2014 fällige virtuelle Performance Shares wurden im April 2016, 2015 bzw. 2014 zahlungs-wirksam. Die ab 1. April 2014 ausübbaren virtuellen Aktienoptionen wurden im April 2014 zahlungswirksam..

Mit Wirkung zum 14. November 2014 hat die Gruppe eine neue langfristige, erfolgsorientierte variable Vergütungskomponente auf der Grundlage des Global Long-Term Retention Plan(„GLTR") der Vodafone Group eingeführt Diese ersetzt ab dem Kalenderjahr 2014 Gewährungen unter dem bisherigen LTIP..

Darüber hinaus hat die Gruppe mit Wirkung zum 26. Juni 2015 erstmalig Mitgliedern des Vorstands bedingte Aktienprämien auf der Grundlage des Global Long-Term Incentive Plan (,GLTI")der Vodafone Group gewährt..

Siehe auch unsere Ausführungen zu LTIP, GLTR und GLTI im Abschnitt 5.5 im Anhang zum Konzernabschluss der KDH AG zum 31. März 2016.3) Die im Geschäftsjahr zum 31. März 2014 gebildete Rückstellung zur Restrukturierung der Netzwerkinfrastruktur wurde im Geschäftsjahr zum 31. März 2015 vollständig erfolgswirksamaufgelöst, da die Umsetzung des Projekts aufgrund veränderter Rahmenbedingungen nicht weiter verfolgt wurde.

Das bereinigte EBITDA erhöhte sich im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 um TEUR 67.748 bzw. 7,2 % auf TEUR 1.007.162, verglichen mit TEUR 939.414 im Vorjahr. Der Anstieg istzurückzuführen auf die kontinuierlichen Zuwächse im Wachstumsgeschäft mit Internet Telefonie und Premium-TV. Durch die erhebliche Verbesserung im Internet- und Telefonie-Businesskonnte die geringfügig schwächere Ertragslage im TV-Business mehr als ausgeglichen werden. Trotz der gestiegenen Aufwendungen aus der Verrechnung von Leistungen mit Unternehmender Vodafone Group im Zusammenhang mit der vorangeschrittenen Integration erhöhte sich unsere bereinigte EBITDA-Marge im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 leicht auf 46,6 % (Vorjahr:46,5 %).

2.5.4 Kosten und Aufwendungen

Die Kosten und Aufwendungen werden in die drei Funktionsbereiche (1) Kosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen, (2) Vertriebskosten und (3) Allgemeine Verwal-tungskosten eingeteilt und stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr zumin TEUR, sofern nicht anders angegeben 31. März 2016 31. März 2015Kosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen 1.007.536 931.958Vertriebskosten 528.844 471.232

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Geschäftsjahr zumin TEUR, sofern nicht anders angegeben 31. März 2016 31. März 2015Allgemeine Verwaltungskosten 142.929 143.485Kosten und Aufwendungen 1.679.309 1.546.675Davon:Abschreibungen 481.589 436.749Aufwand aus Restrukturierung 17.463 10.543

Aufwand für anteilsbasierte Vergütungsprogramme 1) 8.495 8.927

Aufwand für Nonnenänderungen 0 30Aufwand (+) / Ertrag (-) aus Restrukturierung der Netzwerkinfrastruktur 0 -2.666Gesamte Aufwendungen aus zahlungsunwirksamen Abschreibungen und nicht operativen Kosten 507.546 453.582

Operative Kosten und Aufwendungen 2) 1.171.762 1.093.093

Monatliche operative Kosten und Aufwendungen pro durchschnittlicher RGU in EUR 6,03 5,93

1) Im Rahmen des LTIP bis einschließlich 31. März 2016, 2015 bzw. 2014 fällige virtuelle Performance Shares wurden im April 2016, 2015 bzw. 2014 zahlungswirksam. Die ab 1. April 2014ausübbaren virtuellen Aktienoptionen wurden im April 2014 zahlungswirksam..

Mit Wirkung zum 14. November 2014 hat die Gruppe eine neue langfristige, erfolgsorientierte variable Vergütungskomponente auf der Grundlage des GLTR der Vodafone Group eingeführt.Diese ersetzt ab dem Kalenderjahr 2014 Gewährungen unter dem bisherigen LTIP. Darüber hinaus hat die Gruppe mit Wirkung zum 26. Juni 2015 erstmalig Mitgliedern des Vorstands bedingteAktienprämien auf der Grundlage des GLTI der Vodafone Group gewährt. .

Siehe auch unsere Ausführungen zu LTIP, GLTR und GLTI im Abschnitt 5.5 im Anhang zum Konzernabschluss der KDH AG zum 31. März 2016.2) Die operativen Kosten und Aufwendungen beinhalten Kosten und Aufwendungen vor zahlungsunwirksamen Abschreibungen, Aufwand aus Restrukturierung, Aufwand für anteilsbasierteVergütungsprogramme, Aufwand für Normenänderungen, sowie Aufwand / Ertrag aus Restrukturierung der Netzwerkinfrastruktur. Die genannten nicht operativen Aufwendungen werden vonFaktoren beeinflusst, die nicht direkt mit dem operativen Betrieb im Zusammenhang stehen (vor allem anteilsbasierte Vergütungsprogramme), oder sind entsprechend durch Sondereinflüssegekennzeichnet.

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 erhöhten sich die Kosten und Aufwendungen um TEUR 132.634 bzw. 8,6 % auf TEUR 1.679.309 (Vorjahr: TEUR 1.546.675). Die darin enthaltenenoperativen Kosten und Aufwendungen stiegen um TEUR 78.669 bzw. 7,2 %, während sich die übrigen Kosten und Aufwendungen um TEUR 53.964 bzw. 11,9 % erhöhten.

Der Anstieg der operativen Kosten und Aufwendungen ist maßgeblich auf gestiegenen Vertriebsaufwand zurückzuführen. Zusätzlich trugen in geringerem Maße vor allem Aufwendungen imZusammenhang mit unserem Netzwerk, Personalaufwendungen sowie der Aufwand für Programminhalte zur Erhöhung bei.

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Der Anstieg der übrigen Kosten und Aufwendungen resultierte im Wesentlichen aus gestiegenen Abschreibungen. Diese sind insbesondere bedingt durch die erheblichen in die Netzinfrastrukturgetätigten Investitionen. Darüber hinaus fielen höhere Aufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen als im Vorjahr an.

Im Verhältnis zu unseren Gesamtumsatzerlösen stiegen die operativen Kosten und Aufwendungen im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 geringfügig auf 54,2 % (Vorjahr 54,1 %).

Die monatlichen operativen Kosten und Aufwendungen pro durchschnittlicher RGU erhöhten sich im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 leicht auf EUR 6,03 (Vorjahr EUR 5,93).

Im Folgenden werden die Kosten und Aufwendungen detailliert nach Funktionsbereichen erläutert und analysiert.

2.5.4.1 Kosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen

Die Kosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Kosten der operativen Geschäftstätigkeiten, die direkt der Erwirtschaftung vonUmsatzerlösen zugeordnet werden können. Darunter fallen Kosten und Aufwendungen für gemietete Kabelkanal-anlagen und Kabelnetze, Kosten und Aufwendungen in Verbindung mit demBetrieb und der Instandhaltung unseres Netzes, Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit angemieteten Netzen sowie sonstige Kosten, die direkt in Verbindung mit der Bereitstellungvon Produkten und Diensten über unser Netz entstehen, wie z. B. Aufwendungen für Programminhalte.

Die Kosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen beliefen sich in den Geschäftsjahren zum 31. März 2016 und 2015 jeweils auf:

Geschäftsjahr zumin TEUR 31. März 2016 31. März 2015Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen 497.213 479.514Davon:Service Level Agreements („SLAs") Miete und Leasing DTAG 168.142 172.244Davon Kabelkanalanlagen 103.722 103.627Aufwand Programminhalte 105.337 100.963Connectivity- und sonstige Netzwerkkosten 61.847 55.211Wartung und Reparatur 43.395 40.075Interconnection Aufwendungen 27.452 29.863Sonstige Aufwendungen 91.042 83.824Aufwand (+) / Ertrag (-) aus Restrukturierung der Netzwerkinfrastruktur 0 -2.666Personalaufwand 55.696 40.486Davon:Aufwand aus Restrukturierung 8.610 0

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Geschäftsjahr zumin TEUR 31. März 2016 31. März 2015

Aufwand für anteilsbasierte Vergütungsprogramme 1) 332 685

Abschreibungen 364.581 332.465Sonstige Kosten und Aufwendungen 90.046 79.493Davon:Aufwand aus Restrukturierung 280 0Kosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen 1.007.536 931.958

1) Im Rahmen des LTIP bis einschließlich 31. März 2016, 2015 bzw. 2014 fällige virtuelle Performance Shares wurden im April 2016, 2015 bzw. 2014 zahlungswirksam..

Die ab 1. April 2014 ausübbaren virtuellen Aktienoptionen wurden im April 2014 zahlungswirksam. Mit Wirkung zum 14. November 2014 hat die Gruppe eine neue langfristige, erfolgsori-entierte variable Vergütungskomponente auf der Grundlage des GLTR der Vodafone Group eingeführt. Diese ersetzt ab dem Kalenderjahr 2014 Gewährungen unter dem bisherigen LTIP. .

Darüber hinaus hat die Gruppe mit Wirkung zum 26. Juni 2015 erstmalig Mitgliedern des Vorstands bedingte Aktienprämien auf der Grundlage des GLTI der Vodafone Group gewährt. Sieheauch unsere Ausführungen zu LTIP, GLTR und GLTI im Abschnitt 5.5 im Anhang zum Konzernabschluss der KDH AG zum 31. März 2016.

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 erhöhten sich die Kosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen um TEUR 75.578 bzw. 8,1 % auf TEUR 1.007.536 verglichenmit TEUR 931.958 im Geschäftsjahr zum 31. März 2015. Der Anstieg ist in erheblichem Maße auf erhöhte Abschreibungen zurückzuführen im Zusammenhang mit dem Ausbau unsererNetzinfrastruktur, der auch zu höheren Connectivity- und sonstigen Netzwerkkosten führte. Die Zunahme des Personalaufwands resultierte insbesondere aus Aufwand aus Restrukturierungim Rahmen der fortgesetzten organisatorischen Integration in die Vodafone Group.

Im Verhältnis zu unseren Gesamtumsatzerlösen erhöhten sich die Kosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen leicht auf 46,6 % im Geschäftsjahr zum 31. März 2016von 46,1 % im Vorjahr.

Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen

Der Materialaufwand und die Aufwendungen für bezogene Leistungen in Bezug auf die Kosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen bestehen zu einem erheblichen Teilaus Aufwendungen im Zusammenhang mit Dienstleistungsverträgen (Service Level Agreements, „SLAs") mit der Deutsche Telekom AG („DTAG"), die sich vor allem auf angemietete Kabel-kanalanlagen, Technik-Räume, Glasfasersysteme und Energieversorgung beziehen. Darüber hinaus enthalten der Materialaufwand und die Aufwendungen für bezogene Leistungen Aufwandim Zusammenhang mit Programminhalten, Connectivity- und sonstige Netzwerkkosten, Wartungs- und Reparaturkosten, Interconnection Aufwendungen sowie sonstige Aufwendungen.

Die Aufwendungen im Zusammenhang mit SLAs der DTAG bestehen im Wesentlichen aus zwei Kostenkomponenten:

(i) SLAs in Verbindung mit Miete und Leasing:

•Zahlungen an die DTAG für die Nutzung von Betriebsanlagen. Wir mieten bestimmte Betriebsanlagen, wie beispielsweise Kabelkanalanlagen und Glasfaserkapazitäten / Backbones, diegemeinsam den größten Kostenfaktor der Dienstleistungsverträge darstellen;

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•Zahlungen an die DTAG für gemietete Technikbetriebsflächen; und

•Zahlungen an die DTAG für die Gewährung und Überwachung des Zugangs unserer technischen Mitarbeiter zu gemeinsam genutzten Einrichtungen.

(ii) Sonstige SLAs (nicht auf Mieten bezogen):

•Zahlungen im Zusammenhang mit Energie (ausgewiesen unter den sonstigen Aufwendungen für Material und für bezogene Leistungen).

Die Aufwendungen aus SLAs mit der DTAG im Zusammenhang mit Miet-und Leasingverhältnissen sanken im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 um TEUR 4.102 bzw. 2,4 % leicht aufTEUR 168.142, verglichen mit TEUR 172.244 im Geschäftsjahr zum 31. März 2015, teilweise bedingt durch eine veränderte Vertragsgestaltung, die zu nachhaltigen Einsparungen führt. DerAufwand für die Anmietung von Kabelkanalanlagen der DTAG, welcher einen wesentlichen Anteil an den Aufwendungen dieser Position ausmacht, blieb im Geschäftsjahr zum 31. März2016 mit TEUR 103.722 nahezu unverändert (Vorjahr TEUR 103.627), während er im Verhältnis zu unseren gestiegenen Umsatzerlösen leicht auf 4,8 % im Vergleich zu 5,1 % sank.

Der Aufwand für Programminhalte bezieht sich hauptsächlich auf Programmkosten unserer Produktlinie Basis HD, deutsch- und fremdsprachiger Bezahl-Fernsehpakete sowie des Abruf-dienstes Select Video. Der Aufwand für Programminhalte erhöhte sich um TEUR 4.374 bzw. 4,3 % auf TEUR 105.337 im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 von TEUR 100.963 im Vorjahr.Im Verhältnis zu unseren Gesamtumsatzerlösen verminderte sich der Programmaufwand geringfügig auf 4,9 % im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 (Vorjahr 5,0 %). Der Aufwand fürProgramminhalte entwickelte sich weitgehend proportional zur Zahl unserer Premium-TV-RGUs, die im abgelaufenen Geschäftsjahr um 6,1 % zunahmen. Der gestiegene Aufwand ist vorallem auf Mehrkosten für HD-Inhalte für unsere Produktlinie Basis HD zurückzuführen. Im Allgemeinen werden die Leistungen der Sender auf Grundlage der Kosten pro Kunde abgerechnetIm Zusammenhang mit der Lizenzierung von HD-Inhalten gibt es auch Verträge mit Minimumgaran tien, bei denen wir aber größtenteils die vereinbarte Mindestschwelle erreicht haben.Wir gehen davon aus, dass sich der Gesamtaufwand für Programminhalte bei einer gleichzeitigen Steigerung unserer Premium-TV-Umsatzerlöse leicht überproportional erhöhen wird. Wirüberwachen und modifizieren unser Programmangebot kontinuierlich, um die höchstmögliche Kundenzufriedenheit dabei aber die niedrigstmöglichen Kosten pro Kunde zu erzielen.

Connectivity- und sonstige Netzwerkkosten beinhalten Kosten für die Anmietung von regionalen Backbones der DTAG, der Vodafone Group sowie von weiteren dritten Anbietern, Kostenfür den Anschluss an Netzwerke Dritter und Kosten für die Anmietung von Räumen für technische Betriebsflächen von Dritten. Solange wir den verkehrsbedingten Ausbau des aufgerüstetenNetzes fortsetzen und die Netzkapazität erweitern, erwarten wir steigende Connectivity- und sonstige Netzwerkkosten, einhergehend mit einem weiteren Kundenzuwachs. Im Geschäftsjahrzum 31. März 2016 stiegen unsere Connectivity- und sonstigen Netzwerkkosten um TEUR 6.636 bzw. 12,0 % auf TEUR 61.847 (Vorjahr. TEUR 55.211) und damit etwas stärker als dieUmsatzerlöse mit 7,0 %, wobei der überproportionale Anstieg zum Teil aus Einmaleffekten aufgrund der vorzeitigen Kündigung von bestimmten Backbones der DTAG resultierte.

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 stiegen die Aufwendungen für durch Dritte erbrachte Wartungs- und Reparaturleistungen um TEUR 3.320 bzw. 8,3 % auf TEUR 43.395 (Vorjahr. TEUR40.075), wogegen diese im Verhältnis zu unseren Gesamtumsatzerlösen mit 2,0 % stabil im Vergleich zum Vorjahr blieben.

Bei den Interconnection Aufwendungen handelt es sich um eine zwischen Carriern erhobene Gebühr, die für die Kosten der Übertragung und der Terminierung des Telefonverkehrs über dasNetz von Dritt-Carriern berechnet wird. Im Gegenzug weisen wir Umsatzerlöse für den über unser Netz übertragenen und in unserem Netz endenden Telefonieverkehr der Kunden von Dritt-Carriern aus. Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 sanken die Interconnection Aufwendungen um TEUR 2.411 bzw. 8,1 % auf TEUR 27.452 im Vergleich zu TEUR 29.863 im Geschäftsjahrzum 31. März 2015, insbesondere aufgrund abnehmender Minutenpreise im Telekommunikationsbereich. Der prozentuale Anteil unserer Interconnection Aufwendungen an den Internet- undTelefonie-Umsatzerlösen sank im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 auf 2,8 % (Vorjahr: 3,5 %). Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 verringerten sich die monatlichen durchschnittlichenInterconnection Aufwendungen pro Telefonie-RGU folglich deutlich auf EUR 0,84 von EUR 1,08 im Vorjahr.

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Der verbleibende Materialaufwand und die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassen mehrere Posten, darunter Kosten verkaufter Kundenendgeräte, Energiekosten, Aufwand fürexterne technische Call Center Agenturen, sowie sonstige Materialaufwendungen und Leistungen. Diese stiegen um TEUR 9.884 bzw. 12,2 % auf TEUR 91.042 im Geschäftsjahr zum 31.März 2016, verglichen mit TEUR 81.158 im Vorjahr, ebenso im Verhältnis zu den Gesamtumsatzerlösen geringfügig auf 4,2 % im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 (Vorjahr. 4,0 %).

Insgesamt sank der Materialaufwand und die Aufwendungen für bezogene Leistungen im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 auf 23,0 % unserer Gesamtumsatzerlöse verglichen mit 23,7 %im Geschäftsjahr zum 31. März 2015.

Personalaufwand

Der in den Kosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen ausgewiesene Personalaufwand fiel im Wesentlichen für unser technisches Fachpersonal an, welches für diePlanung und den Betrieb der Netzwerkinfrastruktur verantwortlich ist Darüber hinaus werden in diesem Bereich vom technischen Fachpersonal die IP-Plattform, die Playout-Center sowieunser Technisches Service-Center betreut. Der Personalaufwand enthält Gehälter, Sozialabgaben, Altersversorgung sowie Aufwand aus Restrukturierung und für anteilsbasierte Vergütungs-programme.

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 erhöhte sich der Personalaufwand deutlich um TEUR 15.210 bzw. 37,6 % auf TEUR 55.696, verglichen mit TEUR 40.486 im Geschäftsjahr zum 31.März 2015. Die Zunahme ist insbesondere zurückzuführen auf Aufwand aus Restrukturierung im Rahmen der fortgesetzten organisatorischen Integration in die Vodafone Group. Der umAufwand aus Restrukturierung sowie für anteilsbasierte Vergütungsprogramme bereinigte Personalaufwand erhöhte sich im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 um TEUR 6.955 bzw. 17,5% auf TEUR 46.755 verglichen mit TEUR 39.800 im Geschäftsjahr zum 31. März 2015. Dieser Anstieg resultierte insbesondere aus Mitarbeiteraufbau in einigen technischen Funktionensowie Lohn- und Gehaltsanpassungen für unser Personal.

Im Verhältnis zu den Gesamtumsatzerlösen erhöhte sich der bereinigte Personalaufwand im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 leicht auf 2,2 % von 2,0 % im Vorjahr.

Abschreibungen

Die im Rahmen der Kosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen entstandenen Abschreibungen betreffen die für die Aufrüstung der Netzwerkinfrastruktur angefallenenInvestitionen und umfassen vor allem die Abschreibung des Netzes sowie der Kundenendgeräte.

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 erhöhten sich die Abschreibungen um TEUR 32.116 bzw. 9,7 % auf TEUR 364.581 (Vorjahr. TEUR 332.465). Die höheren Abschreibungen resultierenin erheblichem Maße aus getätigten Investitionen in die Netzinfrastruktur bzw. Aufrüstung des Netzes. Der Abschreibungsaufwand erhöhte sich im Verhältnis zu den Gesamtumsatzerlösenim Geschäftsjahr zum 31. März 2016 leicht auf 16,9 % (Vorjahr: 16,5 %).

Sonstige Kosten und Aufwendungen

Die in den Kosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen enthaltenen sonstigen Kosten und Aufwendungen umfassen Urheberrechts-gebühren, sonstige Aufwendungenfür IT-Support, Mietaufwendungen und diverse sonstige Sachverhalte.

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 erhöhten sich die sonstigen Kosten und Aufwendungen auf TEUR 90.046 (Vorjahr. TEUR 79.493), wobei sie im Verhältnis zu den Gesamtumsatzerlösenleicht auf 4,2 % zunahmen (Vorjahr: 3,9 %).

2.5.4.2 Vertriebskosten

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Vertriebskosten entstehen im Zusammenhang mit den Aktivitäten, die wir zum Vertrieb und zur Vermarktung unserer Produkte und Dienstleistungen unternehmen, und umfassen auchKundenbetreuungs- und Kundenservice-Kosten. Sie sind in vier Kategorien gegliedert.

In den Geschäftsjahren zum 31. März 2016 und 2015 fielen folgende Vertriebskosten an:

Geschäftsjahr zumin TEUR 31. März 2016 31. März 2015Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen 27.297 27.764Personalaufwand 142.458 134.879Davon:

Aufwand für anteilsbasierte Vergütungsprogramme 1) 2.729 2.510

Aufwand aus Restrukturierung 2.202 2.098Abschreibungen 89.394 83.620Sonstige Kosten und Aufwendungen 269.694 224.969Davon:Aufwand aus Restrukturierung 120 0Vertriebskosten 528.844 471.232

1) Im Rahmen des LTIP bis einschließlich 31. März 2016, 2015 bzw. 2014 fällige virtuelle Performance Shares wurden im April 2016, 2015 bzw. 2014 zahlungswirksam..

Die ab 1. April 2014 ausübbaren virtuellen Aktienoptionen wurden im April 2014 zahlungswirksam. Mit Wirkung zum 14. November 2014 hat die Gruppe eine neue langfristige, erfolgsori-entierte variable Vergütungskomponente auf der Grundlage des GLTR der Vodafone Group eingeführt. Diese ersetzt ab dem Kalenderjahr 2014 Gewährungen unter dem bisherigen LTIP. .

Darüber hinaus hat die Gruppe mit Wirkung zum 26. Juni 2015 erstmalig Mitgliedern des Vorstands bedingte Aktienprämien auf der Grundlage des GLTI der Vodafone Group gewährt. Sieheauch unsere Ausführungen zu LTIP, GLTR und GLTI im Abschnitt 5.5 im Anhang zum Konzernabschluss der KDH AG zum 31. März 2016.

Die Vertriebskosten erhöhten sich im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 um TEUR 57.612 bzw. 12,2 % auf TEUR 528.844 (Vorjahr. TEUR 471.232), ebenso im Verhältnis zu unseren Ge-samtumsatzerlösen auf 24,5 % (Vorjahr 23,3 %). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf höhere Vertriebsprovisionen infolge der Vermittlung von Kunden durch die Vodafone GmbH sowiein geringerem Umfang auf erhöhte Abschreibungen aktivierter Kundenakquisitionskosten zurückzuführen. In den Vertriebskosten enthalten sind zudem erstmals Aufwendungen im Zusam-menhang mit der Nutzung der Marke Vodafone (siehe auch unsere Ausführungen zu den Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen der Vodafone Group im Abschnitt 5.4 im Anhang zumKonzernabschluss der KDH AG zum 31. März 2016).

Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen

Der in den Vertriebskosten enthaltene Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen stehen im Zusammenhang mit dem allgemeinen Vertrieb unserer Produkte und Leistungensowie den Aufwendungen im Bereich unserer Kundenservice-Center.

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Der Materialaufwand und die Aufwendungen für bezogene Leistungen sanken im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 leicht um TEUR 467 bzw. 1,7 % auf TEUR 27.297 (Vorjahr. TEUR27.764). Der Rückgang resultierte vor allem aus etwas geringeren Aufwendungen für unsere externen Kundenservice-Center.

Der prozentuale Anteil des Materialaufwands und der Aufwendungen für bezogene Leistungen an den Gesamtumsatzerlösen sank geringfügig auf 1,3 % im Geschäftsjahr zum 31. März2016 (Vorjahr 1,4 %).

Personalaufwand

Der in den Vertriebskosten enthaltene Personalaufwand umfasst die Gehälter, Sozialabgaben, Aufwendungen für die Altersversorgung sowie Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungs-programme und Restrukturierung der Vertriebs- und Marketingmitarbeiter sowie des Personals in unseren Kundenservice-Centern.

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 erhöhte sich der Personalaufwand für den Vertrieb und mit dem Vertrieb verbundene Aktivitäten um TEUR 7.579 bzw. 5,6 % auf TEUR 142.458(Vorjahr TEUR 134.879). Ebenso erhöhte sich der um Aufwand für anteilsbasierte Vergütungsprogramme und Restrukturierung bereinigte Personalaufwand um TEUR 7.255 bzw. 5,6 %auf TEUR 137.527 im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 von TEUR 130.272 im Vorjahr. Dieser Anstieg war hauptsächlich bedingt durch Personalaufbau in den Kundenservice-Centem imZusammenhang mit dem organischen Wachstum sowie zur Unterstützung der Kundenbetreuung und -gewinnung der Vodafone GmbH. Der bereinigte Personalaufwand blieb im Verhältniszu unseren Gesamtumsatzerlösen im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 stabil bei 6,4 % (Vorjahr: 6,4 %).

Abschreibungen

Die in den Vertriebskosten enthaltenen Abschreibungen beziehen sich im Wesentlichen auf aktivierte Kundenakquisitionskosten sowie in geringerem Maße auf den Kundenstamm und erhöhtensich im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 um TEUR 5.774 bzw. 6,9 % auf TEUR 89.394 (Vorjahr: TEUR 83.620). Maßgeblich hierfür war vor allem eine Zunahme der Abschreibungen ak-tivierter Kundenakquisitionskosten aufgrund des Kundenzuwachses. Teilweise kompensiert wurde der Anstieg durch das Auslaufen der planmäßigen Abschreibung einzelner Kundenstämme.

Sonstige Kosten und Aufwendungen

Die sonstigen Kosten und Aufwendungen im Bereich der Vertriebskosten umfassen im Wesentlichen Vertriebsprovisionen, Marketingkosten, Aufwendungen für Wertberichtigungen aufForderungen, Vertriebsunterstützung, Lizenzgebühren für die Nutzung der Marke Vodafone, Zeitarbeitskräfte und sonstige Sachverhalte.

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 erhöhten sich die sonstigen Kosten und Aufwendungen in Bezug auf die Vertriebskosten um TEUR 44.725 bzw. 19,9 % auf TEUR 269.694 (Vorjahr TEUR224.969). Der Anstieg resultierte hauptsächlich aus höheren Vertriebsprovisionen infolge eines weiter gewachsenen Bestands der durch die Vodafone GmbH vermittelten Kunden. Zudemfielen erstmals Lizenzgebühren für die Nutzung der Marke Vodafone an. Im Verhältnis zu unseren Gesamtumsatzerlösen stiegen die sonstigen Kosten und Aufwendungen im Geschäftsjahrzum 31. März 2016 auf 12,5 % im Vergleich zu 11,1 % im Vorjahr.

2.5.4.3 Allgemeine Verwaltungskosten

Allgemeine Verwaltungskosten sind Aufwendungen, die nicht unmittelbar den Kosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen oder den Vertriebskosten zurechenbar sindund insbesondere die Zentralfunktionen wie z. B. Geschäftsführung, IT, Recht und Regulierung, Finanzen, Personal, Corporate Services und Security abdecken.

Die Allgemeinen Verwaltungskosten sind in drei Kategorien eingeteilt Für die Geschäftsjahre zum 31. März 2016 und 2015 fielen folgende Allgemeine Verwaltungskosten an:

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Geschäftsjahr zumin TEUR März 2016 31. März 2015Personalaufwand 63.377 72.634Davon:Aufwand aus Restrukturierung 6.188 8.445

Aufwand für anteilsbasierte Vergütungsprogramme 1) 5.434 5.732

Abschreibungen 27.614 20.665Sonstige Kosten und Aufwendungen 51.938 50.186Davon:Aufwand aus Restrukturierung 63 0Aufwand für Normenänderungen 0 30Allgemeine Verwaltungskosten 142.929 143.485

1) Im Rahmen des LTIP bis einschließlich 31. März 2016, 2015 bzw. 2014 fällige virtuelle Performance Shares wurden im April 2016, 2015 bzw. 2014 zahlungswirksam..

Die ab 1. April 2014 ausübbaren virtuellen Aktienoptionen wurden im April 2014 zahlungswirksam. Mit Wirkung zum 14. November 2014 hat die Gruppe eine neue langfristige, erfolgsori-entierte variable Vergütungskomponente auf der Grundlage des GLTR der Vodafone Group eingeführt. Diese ersetzt ab dem Kalenderjahr 2014 Gewährungen unter dem bisherigen LTIP. .

Darüber hinaus hat die Gruppe mit Wirkung zum 26. Juni 2015 erstmalig Mitgliedern des Vorstands bedingte Aktienprämien auf der Grundlage des GLTI der Vodafone Group gewährt. Sieheauch unsere Ausführungen zu LTIP, GLTR und GLTI im Abschnitt 5.5 im Anhang zum Konzernabschluss der KDH AG zum 31. März 2016.

Personalaufwand

Der in den Allgemeinen Verwaltungskosten enthaltene Personalaufwand umfasst Gehälter, Sozialabgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung der Mitarbeiter der Verwaltung. DesWeiteren sind in dieser Position Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungsprogramme bzw. Personalaufwendungen für nicht wiederkehrende Sachverhalte, wie z. B. Restrukturierung,enthalten.

Der Personalaufwand sank im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 deutlich um TEUR 9.257 bzw. 12,7 % auf TEUR 63.377 (Vorjahr: TEUR 72.634). Der Rückgang ist teilweise zurückzuführenauf gesunkenen Restrukturierungsaufwand, da die Maßnahmen des Vorjahres zur organisatorischen Integration von Aktivitäten in die Vodafone Group stärker auf die Zentralfunktionen zielten.Maßgeblich verantwortlich für den verminderten Personalaufwand waren allerdings die in den Zentralfunktionen insgesamt rückläufigen Mitarbeiterzahlen. Somit sank auch der um Aufwandaus Restrukturierung sowie für anteilsbasierte Vergütungsprogramme bereinigte Personalaufwand deutlich auf TEUR 51.755 im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 verglichen mit TEUR58.457 im Vorjahr, ebenso im Verhältnis zu unseren Gesamtumsatzerlösen auf 2,4 % (Vorjahr. 2,9 %).

Abschreibungen

Die unter den Allgemeinen Verwaltungskosten erfassten Abschreibungen beziehen sich hauptsächlich auf Investitionen in IT-Systeme und Software.

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Die Abschreibungen erhöhten sich erheblich um TEUR 6.949 bzw. 33,6 % auf TEUR 27.614 im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 von TEUR 20.665 im Vorjahr. Der Anstieg resultierte imWesentlichen aus fortlaufenden Investitionen in unsere IT- und Softwaresysteme sowie aus Effekten der Nutzungsdaueranpassung bestimmter Softwarekomponenten im November 2014. DerAbschreibungsaufwand erhöhte sich ebenfalls im Verhältnis zu unseren Gesamtumsatzerlösen auf 1,3 % im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 (Vorjahr: 1,0 %).

Sonstige Kosten und Aufwendungen

Die in den Allgemeinen Verwaltungskosten erfassten sonstigen Kosten und Aufwendungen beinhalten in erster Linie Kosten für IT-Support, Beratung und sonstige Kosten der Zentralfunk-tionen.

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 erhöhten sich die sonstigen Kosten und Aufwendungen leicht um TEUR 1.752 auf TEUR 51.938 (Vorjahr TEUR 50.186). Der Anstieg ist im Wesentlichenauf diverse kleinere Sachverhalte zurückzuführen. Gegenläufig verminderten sich insbesondere der Beratungsaufwand sowie die Personalnebenkosten. Auch bereinigt um die geringen nichtoperativen Aufwendungen aus Restrukturierung bzw. im Vorjahr aus Normenänderungen in Höhe von insgesamt TEUR 63 (Vorjahr TEUR 30) stiegen die sonstigen Kosten und Aufwendungenum TEUR 1.719 bzw. 3,4 % auf TEUR 51.875 im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 von TEUR 50.156 im Vorjahr. Im Verhältnis zu unseren Gesamtumsatzerlösen verminderten sich dieseauf 2,4 % (Vorjahr 2,5 %).

2.5.5 Betriebsergebnis

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 erhöhte sich das Betriebsergebnis um TEUR 13.783 auf TEUR 499.615 (Vorjahr: TEUR 485.832). Maßgeblich hierfür war das deutliche organischeUmsatzwachstum. Dies wurde teilweise kompensiert durch die im Vergleich zu den Umsatzerlösen überproportional gestiegenen Abschreibungen sowie in geringerem Umfang durch denim Vorjahresvergleich höheren Restrukturierungsaufwand.

2.5.6 Zinsertrag

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 sank der Zinsertrag um TEUR 1.040 auf TEUR 602 von TEUR 1.642 im Vorjahr.

2.5.7 Zinsaufwand

In den Geschäftsjahren zum 31. März 2016 und 2015 belief sich der Zinsaufwand jeweils auf:

Geschäftsjahr zumin TEUR 31. März 2016 31. März 2015Vodafone Investments DarlehenDavon:Zinsen 70.972 77.452Zinssicherung 2.481Auflösung Cashflow-Hedge-Rücldage 18.780 16.2162018 Senior Secured Notes

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Geschäftsjahr zumin TEUR 31. März 2016 31. März 2015Davon:Zinsen 11.375Auflösung Agio -703Amortisation aktivierter Finanzierungs- und Transaktionskosten 3152017 Senior NotesDavon:Zinsen 6.500Amortisation aktivierter Finanzierungs- und Transaktionskosten 299Finanzierungsleasing 1.793 1.819Pensionen 1.746 2.706Rückbau- und Rückholverpflichtungen 722 950Sonstiges 3.730 5.771Zinsaufwand gesamt 97.743 125.179

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 sank der Zinsaufwand um TEUR 27.436 bzw. 21,9 % auf TEUR 97.743 (Vorjahr: TEUR 125.179). Im Folgenden werden die wesentlichen für denRückgang verantwortlichen Effekte beschrieben.

Es bestehen drei Laufzeitdarlehen der Vodafone Investments an die VFKD GmbH mit einem maximalen Nominalwert in Höhe von TEUR 3.292.250, wovon zum 31. März 2016 TEUR2.800.206 in Anspruch genommen wurden. Zusätzlich bestand zum 31. März 2016 ein revolvieren-des Darlehen über TEUR 200.000, das zu keiner Zeit in Anspruch genommen und das imApril 2016 im Geschäftsjahr endend zum 31. März 2017 gekündigt wurde. Das erste Laufzeitdarlehen besteht seit dem 14. Oktober 2013 über maximal TEUR 2.150.000. Das zweite und dritteLaufzeitdarlehen wurden am 23. Juni 2014 in Höhe von TEUR 722.750 bzw. TEUR 419.500 abgeschlossen und am 30. Juni 2014 in Anspruch genommen. Diese dienten der Refinanzierungder am selben Tag vorzeitig abgelösten 2018 Senior Secured Notes und 2017 Senior Notes. Aus Sicht der Gruppe ergeben sich durch die Darlehen variable in Euro denonninierte Zinszahlungenin Abhängigkeit vom 1-Monats-EURIBOR zuzüglich der mit der Vodafone Investments jeweils vereinbarten Marge. Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 wurden für diese Darlehen Zins-aufwendungen in Höhe von insgesamt TEUR 70.972 ausgewiesen (Vorjahr. TEUR 79.933). Die Zinsaufwendungen für die Darlehen beinhalteten neben Zinsen und Bereitstellungsprovisionenim Vorjahr zudem Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.481 für die Zinssicherungsgeschäfte mit Dritten, die bis zu deren Glattstellung am 19. bzw. 20. Mai 2014 anfielen.

Aus der am 19. und 20. Mai 2014 erfolgten vorzeitigen Beendigung der Sicherungsgeschäfte, die sich zuletzt auf TEUR 900.000 der Vodafone Investments Darlehen bezogen, resultierte imGeschäftsjahr zum 31. März 2016 ein Aufwand in Höhe von TEUR 18.780 (Vorjahr. TEUR 16.216) aus der ratierlichen Auflösung der bis zur Glattstellung in der Cashflow-Hedge-Rücklageerfassten Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts der Zinsswaps.

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Für die zum 30. Juni 2014 vorzeitig abgelösten 2018 Senior Secured Notes in Höhe von TEUR 700.000 und die 2017 Senior Notes in Höhe von TEUR 400.000 fiel im Geschäftsjahr zum 31.März 2015 Zinsaufwand in Höhe von insgesamt TEUR 17.172 an, wobei die Auflösung des Agios der 2018 Senior Secured Notes in Höhe von TEUR 703 aufwandsmindernd berücksichtigtwurde. Zudem entstand Zinsaufwand aus der Auflösung von Transaktionskosten in Höhe von insgesamt TEUR 613 im Geschäftsjahr zum 31. März 2015. Diese Aufwendungen entfielen imGeschäftsjahr zum 31. März 2016 infolge der vorzeitigen Rückzahlung der 2018 Senior Secured Notes und der 2017 Senior Notes im Juni 2014.

Die ausstehende verzinsliche Verschuldung zu Nominalwerten zum 31. März 2016 sank infolge der Verrechnung überschüssiger liquider Mittel zu Teiltilgungen des ersten Laufzeitdarlehensum EUR 417 Mio. bzw. 13,0 % auf EUR 2.800 Mio. (Vorjahr: EUR 3.217 Mio.).

Die Nettoverschuldung (nominale Gesamtschulden abzüglich liquider Mittel) verminderte sich aufgrund des hohen freien Cashflows zum 31. März 2016 auf EUR 2.784 Mio. (Vorjahr: EUR3.010 Mio.).

2.5.8 Erträge aus assoziierten Unternehmen

Auf Grundlage der uns vorliegenden Jahresabschlüsse der assoziierten Unternehmen für das Kalenderjahr 2014 wurden für das Geschäftsjahr zum 31. März 2016 um TEUR 308 auf TEUR3.473 (Vorjahr: TEUR 3.165) erhöhte Erträge ausgewiesen.

2.5.9 Ergebnis vor Steuern

Das Ergebnis vor Steuern betrug im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 TEUR 405.947 verglichen mit TEUR 365.460 im Vorjahr. Der deutliche Anstieg im Geschäftsjahr zum 31. März2016 in Höhe von TEUR 40.487 ist im Wesentlichen auf reduzierten Zinsaufwand, insbesondere infolge der zum Juni 2014 abgeschlossenen Refinanzierung, sowie auf die positive operativeEntwicklung zurückzuführen.

2.5.10 Ertragsteuern

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 ergab sich ein Steueraufwand von TEUR 134.413 verglichen mit TEUR 126.563 im Geschäftsjahr zum

März 2015. Die für das Geschäftsjahr zum 31. März 2016 erfassten Steuern setzten sich aus einem laufenden Steueraufwand in Höhe von TEUR 131.952 und einem latenten Steueraufwandvon TEUR 2.461 zusammen. Der latente Steueraufwand enthielt TEUR 769 infolge der Anpassung der Konzernsteuerquote auf 30,5 % (Vorjahr: 30,3 %). Die für das Geschäftsjahr zum 31.März 2015 ausgewiesenen Steuern ergaben sich aus einem laufenden Steueraufwand in Höhe von TEUR 94.847 und einem latenten Steueraufwand in Höhe von TEUR 31.716.

Im Rahmen der seit dem 1. April 2014 bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft zwischen Vodafone und der KDH AG weisen wir basierend auf dem Steuerumlagevertrag weiterhin laufendeSteuern aus.

Der Anstieg der laufenden Steuern im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 ist insbesondere zurückzuführen auf die Steigerung des Ergebnisses vor Steuern im Vergleich zur Vorjahresperiode.Des Weiteren kam es im Vorjahr zu einmaligen Effekten aufgrund der Refinanzierung der Senior Notes und der Auflösung der Cashflow-Hedge-Rücklage sowie infolge der Verlustübernahmedurch Vodafone. Diese Einmaleffekte reduzierten im Vorjahr die Steuerbasis und somit auch die laufenden Steuern.

Der Rückgang des latenten Steueraufwands im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 ist hauptsächlich dadurch begründet, dass analog zu den laufenden Steuern im Vorjahr einmalige Effekte ausder Refinanzierung der Senior Notes und der Auflösung der Cashflow-Hedge-Rücklage ausgewiesen wurden.

2.5.11 Konzernergebnis

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Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 wurde ein Konzerngewinn in Höhe von TEUR 271.534 (Vorjahr. TEUR 238.897) verzeichnet.

Maßgeblich für den deutlichen Anstieg um 13,7 % des Konzernergebnisses im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 waren insbesondere der rückläufige Zinsaufwand, die positive operativeEntwicklung sowie in geringerem Maße die etwas niedrigere effektive Steuerquote.

Das Ergebnis je Aktie erhöhte sich im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 auf EUR 3,07 verglichen mit EUR 2,70 im Vorjahr.

2.6 FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE DER GRUPPE FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR ZUM 31. MÄRZ 2016 VERGLICHEN MIT DEM GESCHÄFTSJAHR ZUM 31. MÄRZ2015

Zum 31. März 2016 belief sich der Saldo unserer Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf TEUR 16.705. Im Rahmen des ersten Laufzeitdarlehens von Vodafone Investments sowiedes eingeräumten revolvierenden Darlehens standen uns darüber hinaus ungenutzte Mittel in Höhe von TEUR 692.044 zur Verfügung.

Die Sicherstellung eines stabilen Bonitätsratings auf hohem Niveau ist nicht mehr wesentliches Ziel des Kapitalmanagements der Gruppe. Mit der Übernahme durch Vodafone ist unsereGruppe in das Finanz- und Kapitalmanagement der Vodafone Group eingebunden, sodass schrittweise alle externen Darlehen und Anleihen durch die Vodafone Group abgelöst wurden. Damitist unsere Gruppe nicht mehr durch fremde Dritte finanziert und auch zukünftig ist eine Finanzierung über Dritte nicht mehr vorgesehen.

Die Finanzierung unserer Gruppe erfolgt derzeit über die von Vodafone Investments zur Verfügung gestellten Laufzeitdarlehen. Diese langfristigen Darlehen haben Fälligkeiten zwischen Juli2017 und Juni 2020. Unsere Gruppe steht im Austausch mit der Vodafone Group, um die Kapitalmarktbedingungen im Auge zu behalten und Optionen für eine Optimierung der Kapitalstrukturunserer Gruppe im Hinblick auf Tilgungen und Refinanzierungen dieser Laufzeitdarlehen zu ermitteln. Laufen Darlehen aus, wird in Abstimmung mit der Vodafone Group über die Verlängerungoder den Ersatz dieser Darlehen entschieden.

Darüber hinaus erfolgte im August 2015 die Einbindung unserer Gruppe in das Cash-Pooling der Vodafone GmbH, um das Finanz- und Kapitalmanagement zu optimieren.

Die Steuerung der Kapitalstruktur erfolgt vor allem über die täglich aktualisierte Liquiditätsplanung unserer Gruppe. Auf dieser Basis trifft das Management Entscheidungen in Bezug aufZuführungen und Ablösungen der in Tranchen abruf- und rückzahlbaren Laufzeitdarlehen von Vodafone Investments sowie in Bezug auf die Höhe des Liquiditätsbedarfs im Rahmen desCash-Pooling. Dieses erfolgte zunächst durch die Einbindung der VFKD GmbH in das Cash-Pooling der Vodafone GmbH. Mit Wirkung ab April 2016 traten die Gesellschaften unsererGruppe dem Multi Currency Cash Management System („Cash-Pooling") der Vodafone Group bei, wobei die Vodafone Shared Services Budapest Private Limited Company („VSSB") alsübergreifender Cash-Pooling Partner innerhalb der Vodafone Group fungiert

Die Kreditkonditionen haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr insbesondere infolge anhaltender Einsparungen aus der Refinanzierung durch Vodafone Invest-ments sowie der weiter verminderten kurzfristigen Finanzmarktzinsen (EURIBOR) nochmals verbessert Alle Darlehen von Vodafone Investments enthalten gleichlautende Covenants. ImGeschäftsjahr zum 31. März 2016 wurden sämtliche Kreditvereinbarungsklauseln (Covenants) sicher eingehalten.

Die folgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung unserer Cashflows für die Geschäftsjahre zum 31. März 2016 und 2015:

Geschäftsjahr zumin TEUR März 2016 31. März 2015Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 997.067 824.491

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Geschäftsjahr zumin TEUR März 2016 31. März 2015Cashflow aus Investitionstätigkeit -599.113 -701.890Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -588.634 -249.284Veränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -190.680 -126.683Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode 207.385 334.068Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode 16.705 207.385

2.6.1 Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 erhöhte sich unser Netto-Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit deutlich um TEUR 172.577 auf TEUR 997.067 (Vorjahr: TEUR 824.491). Im Wesentlichenwaren die hierin enthaltenen Auszahlungen für LTIP deutlich geringer als im Vorjahreszeitraum. Dagegen wurde der Netto-Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit durch Ertragsteuerzahlungenbelastet, die vor allem im Zusammenhang mit dem Steuerumlagevertrag mit Vodafone standen, im Vergleich zu Ertragsteuererstattungen in der Vorjahresperiode.

Unsere operative Gesamtleistung verbesserte sich erheblich und spiegelt sich in der positiven Entwicklung des operativen Free Cashflow (bereinigtes EBITDA abzüglich Investitionen) wider,welcher sich im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 sehr deutlich um TEUR 170.523 auf TEUR 406.563 erhöhte (Vorjahresperiode: TEUR 236.040).

2.6.2 Cashflow aus Investitionstätigkeit

Die im Cashflow aus Investitionstätigkeit enthaltenen Investitionszahlungen (CapEx ohne Akquisitionen) verminderten sich im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 um TEUR 102.775 aufTEUR 600.599 (Vorjahr. TEUR 703.374). Das entspricht 27,8 % unserer Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr zum 31. März 2016 (Vorjahr 34,8 %). Diese Zahlungen umfassen Investitionenin Sachanlagen in Höhe von TEUR 434.051 sowie in immaterielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 166.548. Der Rückgang der Investitionen im Vergleich zum Vorjahr betraf beideSegmente und stand im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Abschluss des Investitionsprogramms Alpha.

Diese betrieblichen Investitionen lassen sich aufteilen in erfolgs- oder absatzmengenabhängige Investitionen in Höhe von TEUR 349.732 (Vorjahr. TEUR 385.411), die u. a. direkt auf dieAkquisition von Neukunden und damit einhergehend den Anschluss neuer Wohneinheiten an unser Netz sowie Kundenendgeräte und deren Installation entfielen, sowie in nicht absatzmen-genabhängige Investitionen in Höhe von TEUR 250.868 (Vorjahr. TEUR 317.963), wovon Investitionen in Höhe von TEUR 55.091 (Vorjahr. TEUR 132.130) auf das im April 2013 gestarteteund im März 2016 abgeschlossene Investitionsprogramm Alpha entfielen. Die Zielsetzung dieses Programms lag auf der Ermöglichung von zusätzlichem Wachstum und in der Effizienzstei-gerung der Netzinfrastruktur (siehe hierzu Abschnitt 2.3.1). Die nicht absatzmengenabhängigen Investitionen betreffen neben der Aufrüstung und dem Ausbau unseres Netzes insbesonderedie Erweiterung unserer IT-Systeme. Zu bestehenden Investitionsverpflichtungen siehe Abschnitt 5.3 im Anhang zum Konzernabschluss der KDH AG zum 31. März 2016.

2.6.3 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Der aus unserer Finanzierungstätigkeit abgeflossene Netto-Cashflow belief sich im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 auf TEUR 588.634 verglichen mit TEUR 249.284 im Geschäftsjahrzum 31. März 2015.

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Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 vereinnahmten wir Einzahlungen aus Verlustübernahme in Höhe von TEUR 41.548 im Zusammenhang mit dem seit dem 1. April 2014 wirksamen BGAVzwischen Vodafone und der KDH AG. Die Einzahlungen aus langfristigen Finanzschulden in Höhe von TEUR 7.700, die durch die Inanspruchnahme von freien Kreditlinien bei VodafoneInvestments erfolgten, stammen aus der kurzfristigen Liquiditätsversorgung der Gruppe im Rahmen des Cash-Pooling. Die Tilgungen von kurz- und langfristigen Finanzschulden in Höhe vonTEUR 596.400 resultierten aus zwei partiellen Tilgungen des ersten Laufzeitdarlehens von Vodafone Investments in Höhe von insgesamt TEUR 155.000 sowie Tilgungen des kurzfristigenMulti Currency Cash Management Call Account Loan („Cash-Pooling Loan") in Höhe von TEUR 441.400 (siehe zum Cash-Pooling auch Abschnitt 3.5 im Anhang zum Konzernabschluss derKDH AG zum 31. März 2016). Gezahlte Zinsen und Transaktionskosten betrugen TEUR 38.181 und beinhalteten insbesondere die Zinsen der Laufzeitdarlehen von Vodafone Investments.Infolge des Cash-Pooling werden die Zinsen der Laufzeitdarlehen seit August 2015 nicht mehr gezahlt sondern thesauriert und mit dem Nominalwert des ersten Laufzeitdarlehens verrechnetDie Tilgungen von Schulden aus Finanzierungsleasing beliefen sich auf TEUR 3.300.

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2015 vereinnahmten wir Einzahlungen aus langfristigen Finanzschulden in Höhe von TEUR 1.142.250 aus dem zweiten und dritten Laufzeitdarlehen vonVodafone Investments. Die Tilgungen von kurz- und langfristigen Finanzschulden in Höhe von TEUR 1.229.646, die insbesondere durch die Einzahlungen aus den Laufzeitdarlehen erfolgten,umfassten die Rückzahlung der 2018 Senior Secured Notes (TEUR 700.000), der 2017 Senior Notes (TEUR 400.000), die Tilgung eines Teilbetrags (TEUR 75.000) des ersten Laufzeitdarle-hens von Vodafone Investments, sowie die Ablösung von Zinssicherungsgeschäften (TEUR 54.646). Gezahlte Zinsen und Transaktionskosten betrugen TEUR 156.641 und beinhalteten dieVorfälligkeitsentschädigung (Premium) für die 2018 Senior Secured Notes und die 2017 Senior Notes in Höhe von insgesamt TEUR 42.250. Darüber hinaus erfolgten Rückzahlungen vonVerbindlichkeiten gegenüber stillen Gesellschaftern der KABELCOM Braunschweig Gesellschaft für Breitbandkabel-Kommunikation mit beschränkter Haftung („KCB") und KABELCOMWolfsburg Gesellschaft für Breitbandkabel-Kommunikation mit beschränkter Haftung („KCW") in Höhe von TEUR 1.460. Die Tilgungen von Schulden aus Finanzierungsleasing beliefensich auf TEUR 3.788.

2.6.4 Sonstige Anmerkungen zur Vermögenslage

Zum 31. März 2016 setzte sich die Bilanzsumme in Höhe von TEUR 2.768.287 (Vorjahr. TEUR 2.879.318) auf der Aktivseite vor allem aus Sachanlagen in Höhe von TEUR 1.765.021 (Vorjahr.TEUR 1.694.294) und immateriellen Vermögenswerten in Höhe von TEUR 761.766 (Vorjahr: TEUR 718.220) zusammen. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betrugen TEUR16.705 (Vorjahr TEUR 207.385). Das Sachanlagevermögen stellte 63,8 % (Vorjahr. 58,8 %) der Bilanzsumme, die immateriellen Vermögenswerte 27,5 % (Vorjahr 24,9 %) dar. Die Passivseitewar insbesondere geprägt von langfristigen Finanzschulden in Höhe von TEUR 2.800.206 (Vorjahr. TEUR 3.217.250). Im Verhältnis zur Bilanzsumme verbesserten sich die langfristigenFinanzschulden auf einen Wert von 101,2 % (Vorjahr: 111,7 %).

Der Rückgang der Bilanzsumme um TEUR 111.031 reflektierte vor allem die Verminderung der liquiden Mittel um TEUR 190.680 im Wesentlichen aufgrund der partiellen Rückführung vonFinanzschulden im Rahmen des ersten Laufzeitdarlehens von Vodafone Investments. Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte sanken um TEUR 20.886, hauptsächlich im Zusammenhangmit dem erfolgten Ausgleich von Forderungen aus der Verlustübernahme durch Vodafone. Gegenläufig führte der erzielte Konzerngewinn zu einer deutlichen Verringerung des Bilanzverlustsum TEUR 271.711. Die Erhöhung des Sachanlagevermögens um TEUR 70.727 war insbesondere bedingt durch die getätigten Investitionen in unsere Netzinfrastruktur. Zudem erhöhtensich die immateriellen Vermögenswerte um TEUR 43.546, im Wesentlichen aufgrund zusätzlicher aktivierter Kundenakquisitionskosten sowie erworbener Software. Für weitere Details undErläuterungen zu Veränderungen in Bezug auf die Vermögenslage verweisen wir auch auf die Abschnitte 3.1 bis 3.16 im Anhang zum Konzernabschluss der KDH AG zum 31. März 2016.

3 BESONDERE EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

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Mit Wirkung zum 31. März 2016 schied der bisherige Chief Operating Officer Gerhard Mack aus dem Vorstand aus. Ebenfalls mit Wirkung zum 31. März 2016 legte der Aufsichtsratsvorsitzendeder KDH AG Dirk Barnard sein Aufsichtsratsmandat nieder. Im April 2016 wurde mit gerichtlichem Beschluss Dr. Johannes Ametsreiter als neues Aufsichtsratsmitglied bestellt und imAnschluss durch den Aufsichtsrat zum neuen Vorsitzenden gewählt.

Die Frankfurter Wertpapierbörse hat auf Antrag der Gesellschaft die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien der KDH AG zum regulierten Markt (General Standard) durchBeschluss vom 1. Oktober 2015 gemäß § 39 Abs. 2 Börsengesetz („BörsG") i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 46 Abs. 2 Satz 3 Börsenordnung („Börs0") widerrufen und die sofortigeVollziehung des Widerrufsbescheids angeordnet Der Widerruf wurde mit Ablauf des 1. April 2016 wirksam. Mit dem Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)erledigt sich auch die Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard).

4 CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Die Geschäftstätigkeit der Gruppe erfordert unternehmenswerte Maßnahmen zur Überwachung des Geschäftsbetriebs, um Entwicklungen, Risiken wie Chancen, frühzeitig zu erkennen undden Fortbestand des Unternehmens sicherzustellen.

Chancen und Risiken definiert die Gruppe als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen positiven oder negativen Prognose- bzw. Zielabweichungführen können.

4.1 CHANCEN- UND RISIKO-MANAGEMENTSYSTEM

Das Chancen- und Risikomanagement umfasst die Zusammenlegung und Überwachung aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen, die nach der Strategie der Geschäftsleitungausgerichtet sind und darauf abzielen, Chancen und Risiken zu erkennen und zu managen.

Das Chancen- und Risikomanagementsystem ist ein integraler Bestandteil aller Prozesse innerhalb unseres Unternehmens. Es ist darauf ausgelegt, ungeplante Entwicklungen möglichstfrühzeitig zu identifizieren, so dass diese durch das Management aktiv gesteuert werden können.

Das Chancen- und Risikoumfeld kann sich aufgrund von unterschiedlichen Einflüssen kurzfristig und unerwartet ändern. Somit ist es erforderlich, flexibel agieren zu können, damit esinsbesondere bei Risiken in keiner Situation zu vermeidbaren Schäden oder zu nachhaltigen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage kommen kann. Die verwendeteBezugsgröße der Risikobewertung ist die Schadenauswirkung auf den Free Cashflow.

Die Entscheidungen über die Wahrnehmung von Chancen und das Minimieren von Risiken werden in der Regel in den operativen Einheften getroffen. Die Führungskräfte sind deshalbgleichzeitig Risikomanager, d. h. die Kompetenzen zur Verantwortung und Steuerung der Chancen und Risiken liegen bei ihnen. Ergänzt wird das System durch die zentrale Einheit Risiko-management Damit ist auch die Trennung der Verantwortung sichergestellt Dieses Modell und die damit verbundene Analyse und Bewertung der Risiken gelten unverändert Im Rahmen derfortschreitenden organisatorischen Integration in die Vodafone Group wird sich der Prozess des Risikomanagements zukünftig an den Prozess der Vodafone Group anpassen.

Das Chancen- und Risikomanagement nimmt die Prozessverantwortung wahr und sorgt durch die quartalsweise Berichterstattung an den Vorstand für die umfassende Beurteilung und Trans-parenz der Chancen- und Risikolage. In besonders definierten Fällen, die eine eingehende Untersuchung erfordern, sowie bei der Überschreitung von definierten Limits im Frühwarnsystemwird diese regelmäßige Standardberichterstattung um eine Sofortberichterstattung ergänzt. Darüber hinaus ist das Chancen- und Risikomanagement auch für die laufende Weiterentwicklungdes Chancen-und Risikomanagementsystems und das Setzen der unternehmenswerten Standards verantwortlich. Außerdem werden bereichsübergreifende Chancen und Risiken überwacht

4.2 INTERNES KONTROLLSYSTEM BEZOGEN AUF DIE RECHNUNGSLEGUNG

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Das interne Kontrollsystem umfasst vom Vorstand bestimmte Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die auf die

•Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit (hierzu gehört auch der Schutz des Vermögens, einschließlich der Verhinderung und Aufdeckung von Vermö-gensschädigungen)

•Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung

•Einhaltung der für die Gruppe maßgeblichen rechtlichen Vorschriften zielen.

Die KDH ist eine Tochtergesellschaft der Vodafone Group und unterliegt daher gemäß dem 2002 in den USA erlassenen Sarbanes-Oxley-Act („SOX") der Erfüllung der SOX-Anforderungen,die sich aus der Registrierung der Vodafone Group Plc bei der US-Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission „SEC") ergeben.

Die Gruppe stellt die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung mit Hilfe des internen Kontrollsystems sicher. Es gewährleistet eine zeitnahe, einheitliche, korrekte und vollständige buchhal-terische Erfassung und Verarbeitung der geschäftlichen Transaktionen und Prozesse sowie die Einhaltung der gesetzlichen Normen. Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften werdenfortlaufend bezüglich der Relevanz und ihrer Auswirkungen auf den Abschluss der Gruppe überprüft und wenn erforderlich in den internen Richtlinien und Systemen angepasst Die Ausge-staltung des internen Kontrollsystems umfasst organisatorische und technische Maßnahmen, z. B. Abstimmungsprozesse, automatische Plausibilitätsprüfungen, Funktionstrennungen sowiedie Einhaltung von Richtlinien und Vorgaben.

Das interne Kontrollsystem basiert auf dem COSO-Rahmenwerk (Committee of the Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) und dem COBIT-Rahmenwerk (Control Objec-tives for Information and Related Tech-nology). In der Gruppe erfolgen regelmäßig Kontrollen der Kontroll- und Prozessverantwortlichen.

Der Rechnungslegungsprozess, welcher die einzelnen Finanzkonten und die Gesamtaussage des Jahresabschlusses einschließlich Lagebericht maßgeblich beeinflussen kann, ist Teil unseresinternen Kontroll- und Risikomanagementsystems. Diesbezüglich sind folgende Hauptelemente enthalten:

•Identifikation der wesentlichen Risikofelder und Kontrollen mit Relevanz für den Rechnungslegungsprozess

•Monitoringkontrollen zur Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und dessen Ergebnis auf Ebene des Vorstands sowie auf Ebene der strategischen Geschäftsfelder

•Präventive Kontrollmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen sowie in operativen und leistungswirtschaftlichen Prozessen, die wesentliche Informationen für die Aufstellung desJahresabschlusses einschließlich Lagebericht generieren, inklusive einer Trennung von Funktionen und vordefinierten Genehmigungsprozessen in relevanten Bereichen

•Maßnahmen, die die ordnungsmäßige EDV-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und Daten sicherstellen

•Maßnahmen zur Überwachung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems.

Darüber hinaus ist die Revisionsabteilung ein wesentliches Organ im Überwachungssystem der Gruppe. Im Rahmen ihrer risikoorientierten Prüfungen kontrolliert sie u. a. die rechnungsle-gungsrelevanten Prozesse und berichtet über die Ergebnisse.

Die Überwachung des internen Kontrollsystems ist auch Aufgabe des Prüfungsausschusses.

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass ein internes Kontrollsystem keine absolute Garantie liefert, dass fehlerhafte Informationen im externen Berichtswesen aufgedeckt werden. DieRisiken möglicher fehlerhafter Informationen sind jedoch weitestgehend minimiert.

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4.3 RISIKEN

Im Rahmen des unternehmensinternen Risikomanagementsystems werden die unten aufgeführten Risiken genau beobachtet um nötigenfalls angemessene Maßnahmen ergreifen zu können.

Bei der Beurteilung der Einzelrisiken wird ein Einschätzungszeitraum von mindestens einem Jahr bis maximal drei Jahren zugrunde gelegt

Um zu messen, welche Risiken am ehesten bestandsgefährdenden Einfluss haben, werden diese gemäß ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeiten und Auswirkungen bezogen auf unserenFree Cashflow als „hoch", „mittel" oder „gering" eingestuft

In Bezug auf die Gesamtzahl aller identifizierten Risiken verteilten sich die Risiken zum Geschäftsjahresende ausschließlich auf die mittleren und geringen Risiken. Hohe Risiken wurdennicht identifiziert. Die Verteilung ist bei den unten aufgeführten Einzelrisiken in der Klammer hinterlegt Diese entspricht im Wesentlichen auch der Verteilung im Vorjahr.

Die genannten Einzelrisiken betreffen bedingt durch das gemeinsam verwendete Netz hauptsächlich beide Segmente TV-Business sowie Internet-und Telefonie-Business zusammen.

Risiken aus dem Absatzmarkt

Wir sind in einer wettbewerbsintensiven Branche tätig, und der Wettbewerbsdruck kann wesentliche negative Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit haben. Auch der sich entwickelndeBereich des Internet-TV kann zu einem verschärften Wettbewerb führen. (Mittieres Risiko)

Die deutschen Kabel- und Telekommunikationsmärkte sind hinsichtlich der Preise und Margen einem erheblichen Druck ausgesetzt (Mittleres Risiko)

Es könnte uns nicht gelingen, unsere Wachstumsziele zu erreichen, wenn die Nachfrage nach Kabel- und Telekommunikationsprodukten und -dienstleis-tungen in Deutschland nicht weiteransteigt, sich verlangsamt oder gar einbricht Des Werteren unterscheidet sich das Marktumfeld in Deutschland von dem in anderen Ländern; Penetrationsraten, RGUs und ARPUs vonKabelanbietern außerhalb Deutschlands können daher nur eingeschränkt als verlässliche Indikatoren für unser Wachstumspotenzial verwendet werden. Auch falls wir nicht in der Lagesind, Kündigungen von Kunden und den damit verbundenen Rückgang unserer Kabelkunden zu kontrollieren, kann sich dies nachteilig auf unsere Geschäftstätigkeit und Finanzergebnisseauswirken. (Mittleres Risiko)

Wir könnten nicht in der Lage sein, unsere bestehenden Verträge mit Wohnungsbaugesellschaften und Netzebene-4-Betreibern bei deren Auslaufen zu kommerziell attraktiven Konditionenoder überhaupt zu erneuern. Auch könnten wir nicht in der Lage sein, durch den Abschluss neuer Verträge mit Wohnungsbaugesellschaften und Netzebene-4-Betreibern neue Kunden zugewinnen. Wir könnten in unserer Geschäftstätigkeit langfristige Verträge mit Wohneigentümergemeinschaften einzugehen, eingeschränkt werden. (Mittleres Risiko)

Falls wir nicht in der Lage sind, existierende Produkte weiterzuführen oder neue oder verbesserte Produkte und Dienstleistungen erfolgreich einzuführen und zu etablieren, könnten unsereUmsatzerlöse, Margen und Cashflows niedriger als erwartet ausfallen. (Mittleres Risiko)

Risiken im Zusammenhang mit der Netzinfrastruktur

Falls wir nicht in der Lage sind, unser Kabelnetz zu erhalten und weiterzuentwickeln oder andere Verbesserungen des Kabelnetzes vorzunehmen, kann dies wesentliche negative Auswirkungenauf unsere Geschäftstätigkeit und Finanzlage haben. (Geringes Risiko)

Viele Komponenten unseres Kabelnetzes beruhen auf Miet- und Leasingverträgen. Diese Verträge können von beiden Parteien nach einer Mindestdauer oder aus triftigem Grund beendetwerden. Die Aufhebung dieser Verträge könnte zu zusätzlichen Kosten für die Verlängerung der Verträge oder alternative Lösungen bzw. schlimmstenfalls zu einem Verlust des Geschäftsführen, wenn es keine angemessene Alternative gibt (Geringes Risiko)

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Wir sind auf die DTAG und einige ihrer verbundenen Unternehmen für Kabelkanalanlagen und andere wichtige Dienste angewiesen. (Geringes Risiko)

Risiken in Bezug auf Recht und Regulierung

KDH ist Partei in mehreren gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren mit Behörden, Wettbewerbern sowie anderen Beteiligten. Verfahren von besonderer Bedeutung sind im Konzern-anhang angegeben. Wir verweisen auf Abschnitt 5.3 „Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Eventualverbindlichkeiten und Prozesse". (Mittleres Risiko)

Das Nichtzustandekommen einer Einigung mit der Verwertungsgesellschaft für Urheberrechtsgebühren GEMA könnte unsere Geschäftstätigkeit negativ beeinflussen. (Geringes Risiko)

Sensible Kundendaten sind ein wichtiger Teil unseres täglichen Geschäfts, und ein unberechtigtes Weitergeben solcher Daten könnte gegen Gesetze und Vorschriften verstoßen, wodurchStrafen, Reputationsverlust sowie Kundenverluste eintreten können und unsere Geschäftstätigkeit negativ beeinflusst werden kann. (Geringes Risiko)

Wir unterliegen in erheblichem Umfang behördlicher Regulierung, die unsere Kosten erhöhen und sich anderweitig negativ auf unsere Geschäftstätigkeit auswirken könnte. (Geringes Risiko)

Aufgrund dieser Regulierungen haben wir keine vollständige Kontrolle über die Preise, die wir Sendern oder die wir für Weiterverkäufe an Netzebene-4-Betreiber berechnen können, wodurchunsere Cashflows und Rentabilität sowie unsere Möglichkeit um Verträge mit Kunden und Wohnungsbaugesellschaften zu konkurrieren, beeinträchtigt werden könnten. (Geringes Risiko)

Unsere Beziehungen zu Anbietern von Programminhalten und Rundfunkanstalten sind asymmetrischen Regulierungen ausgesetzt. Wir müssen gewisse Programme in unserem Kabelnetzverbreiten, was unsere Wettbewerbsposition und unser Betriebsergebnis beeinträchtigen kann. (Geringes Risiko)

Wir unterliegen Verbraucherschutzgesetzen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in unseren Kundenverträgen könnten vor deutschen Zivilgerichten uneinklagbar sein, was sich nach-teilig auf unser Geschäft und das Betriebsergebnis auswirken könnte. (Geringes Risiko)

Durch die Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie zum Sommer 2014 ist die Vermarktung von Zusatzangeboten insbesondere im Onlinekanal erschwert worden. Für andere Vermark-tungskanäle sind die Regelungen offener gehalten. Es besteht das Risiko, dass sich diese durch eine sich entwickelnde Rechtsprechung auch negativ auf andere Vermarktungskanäle auswirken.(Geringes Risiko)

IT- und Sicherheitsrisiken

Das Eintreten von Ereignissen außerhalb unserer Kontrolle könnte zu Schäden an unseren zentralen Systemen und Dienstleistungsplattformen, inklusive unserer digitalen Playout-Center,und an unserem Kabelnetz führen. (Mittleres Risiko)

Die Sicherheit unserer Verschlüsselungssysteme kann durch Piraterie kompromittiert werden, was unsere Geschäftstätigkeit und Profitabilität negativ beeinflussen kann. (Mittleres Risiko)

Risiken in Bezug auf Personal

Der Verlust wichtiger Führungskräfte und von Personal könnte zu Know-how-Verlust führen und sich nachteilig auf unser Geschäft auswirken. (Geringes Risiko)

Die Risiken des Outsourcings von Dienstleistungen können sich negativ auf unser Geschäft auswirken und höhere Kosten als erwartet verursachen. (Geringes Risiko)

Streiks oder andere Tarifauseinandersetzungen mit Arbeitsunterbrechungen könnten unseren Betriebsablauf stören, unterbrechen oder ihn kostenaufwendiger machen. (Geringes Risiko)

Sonstige operative Risiken

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Unsere Geschäftstätigkeit ist schnellem technologischem Wandel unterworfen, und falls wir nicht in der Lage sind, auf technologische Entwicklungen rechtzeitig zu reagieren, kann diesnegative Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit haben. (Mittleres Risiko)

Wir verfügen nicht über einen garantierten Zugang zu Programmen und sind von Verträgen mit bestimmten Programmanbietern abhängig. Unsere Profitabilität kann negativ beeinflusst werden,falls wir nicht in der Lage sind, die Verträge zu vergleichbaren Konditionen zu verlängern. (Geringes Risiko)

Wir unterliegen steigenden Betriebskosten und Inflationsrisiken, die sich nachteilig auf unsere Erträge auswirken können. (Geringes Risiko)

Wir sind abhängig von Ausrüstungs- und Dienstleistungslieferanten, die ihre Produktion einstellen oder versuchen könnten, uns Preise aufzuerlegen, die für uns nicht wettbewerbsfähig sind,was sich negativ auf unser Geschäft und unsere Rentabilität auswirken kann. (Geringes Risiko)

Das Insolvenzrisiko unserer Hauptlieferanten und -kunden könnte sich negativ auf unsere Umsatzerlöse und das operative Ergebnis auswirken. (Geringes Risiko)

Wir können Vermögenswerte erwerben, die eventuell weniger Umsatzerlöse, Cashflows und Gewinn als erwartet einbringen könnten. Wir könnten auf Schwierigkeiten bei der planmäßigenIntegration dieser Vermögenswerte stoßen und die erwarteten Synergien nicht realisieren. Infolge der Übernahme durch Vodafone steht der Erwerb wesentlicher Vermögenswerte jedoch nichtim Fokus, so dass wir dieses Risiko im Gegensatz zum Vorjahr nicht mehr sehen.

Mit Wirksamwerden des BGAV zum 1. April 2014 (siehe Abschnitt 1.2) ist der Vorstand der KDH AG verpflichtet den Weisungen von Vodafone Folge zu leisten. Vodafone könnte dabeiauch nachteilige Weisungen erteilen, sofern diese Weisungen den Belangen von Vodafone oder der Vodafone GmbH nebst der konzernverbundenen Unternehmen der Vodafone GmbH dienen.Derartige negative Weisungen können ungeachtet der Verlustausgleichspflicht durch Vodafone erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der KDH haben, dieauch nach einer etwaigen Beendigung des BGAV bestehen bleiben können. (Mittleres Risiko)

Risiken im Zusammenhang mit unserer Finanzierungssituation und Liquidität

Die Laufzeitdarlehen der Vodafone Investments sind variabel verzinslich, so dass sich bei signifikant steigenden Zinsen unsere Kosten erhöhen und unsere Cashflows verringern könnten.Eine Absicherung von Zinsänderungsrisiken durch Finanzinstrumente erfolgt nicht (Mittleres Risiko)

Das aus Sicht unserer Gruppe bestehende Zinsänderungsrisiko aus den variabel verzinslichen Vodafone-Darlehen ist aufgrund der Zugehörigkeit zur1) Maßnahmen zur Überwachung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems.

Vodafone Group und des bestehenden BGAV zu relativieren. Die externe Finanzierung der Vodafone Group an den Kredit- und Kapitalmärkten sowie das Risikomanagement (Zins- undWährungssicherungsgeschäfte) erfolgen zentral auf Ebene der Vodafone Group. Die Finanzierung der Konzern-Töchter, darunter die Kabel Deutschland-Gruppe, erfolgt davon losgelöstausschließlich über konzerninterne Gesellschafterdarlehen.

Weitere wesentliche Risiken, insbesondere Liquiditäts- und Marktrisiken, werden derzeit nicht gesehen.

Zusammenfassung Risiken

Zusammenfassend kann jedoch festgestellt werden, dass der Bestand der Gruppe zu keinem Zeitpunkt gefährdet war. Darüber hinaus sind derzeit keine weiteren Entwicklungen bekanntdie eine solche Bestandsgefährdung herbeiführen bzw. die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe nachhaltig negativ beeinflussen könnten. Im Vergleich zum Vorjahr ergab sichinsgesamt keine wesentliche Veränderung der Risikosituation.

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Insgesamt wird die Risikosituation der Gruppe als kontrolliert und steuerbar eingeschätzt

4.4 CHANCEN

Um zu messen, welche Chancen am ehesten zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten eröffnen, werden diese gemäß ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeiten und Auswirkungen bezogenauf unseren Free Cashflow als „hoch", „mittel" oder „gering" eingestuft.

Gemessen an Kunden und anschließbaren Haushalten ist die Gruppe nach unserer eigenen Einschätzung der größte Kabelnetzbetreiber Deutschlands. Unser Kabelnetz umfasst 13 der 16Bundesländer, darunter die Ballungsgebiete der drei größten deutschen Städte Berlin, Hamburg und München. Zum 31. Dezember 20141) lebten in den Bundesländern, in denen wir tätig sind,insgesamt 46,7 Millionen Bundesbürger in 23,5 Millionen Haushalten. Aus unserer Sicht verleihen uns der Umfang unserer Geschäftstätigkeit und unser Status als Eigentümerin eines sehrleistungsfähigen Glasfaser-Koaxialkabel-Netzes einen bedeutenden Vorteil, um in überproportional hohem Maße von den Wachstumschancen in unserer Branche profitieren zu können.

Weiteres Wachstum bei Premium-TV sowie Internet und Telefonie (Wachstumsgeschäft)

Der deutsche Markt bietet unverändert sehr gute Wachstumsaussichten für den Kabelsektor. Wir erwarten insbesondere im Markt für schnelle Breitband-Internetzugänge aufgrund der anhaltendstarken Nachfrage nach hohen Bandbreiten weiteres Wachstum. Wir glauben, dass in Deutschland Breitband-Internetkunden auch in Zukunft von anderen Netztechnologien (z. B. DSL) zumKabel wechseln werden, weil die Kabeltechnologie Preis-/ Leistungsvorteile bietet. (Mittlere Chancen)

Wir sind der Meinung, dass wir dank unserer leistungsfähigen Netzinfrastruktur auch künftig von der zunehmenden Breitband-Internetpenetration profitieren werden. Durch den vollständigabgeschlossenen Ausbau des Datenübertragungsstandards DOCSIS 3.0 gewährleistet unser Netz aktuell großflächig Breitbandgeschwindigkeiten von bis zu 400 Mbit/s. (Mittlere Chancen)

Der deutsche Markt für Premium-TV ist im internationalen Vergleich nach wie vor unterentwickelt Wir gehen daher davon aus, dass wir auch weiterhin von dem Wachstumspotenzial inunserem Fernsehgeschäft profitieren können, da wir die Verbreitung von HD-DVRs in unserer Kundenbasis weiter vorantreiben und unser Premium-TV-Angebot mit HDTV-Programmen,nonlinearem Fernsehen und VoD für mehr als 90 % unserer Haushalte ausgebaut haben. (Mittlere Chancen)

Wir verfügen über eine umfangreiche, aber nicht voll ausgeschöpfte Kundenbasis und Netzabdeckung. Trotz starken Wachstums lagen wir in den letzten drei Jahren sowohl mit RGUs proKunde (Stand: 1,99 per 31. März 2016) als auch mit dem monatlichen ARPU pro Kunde (EUR 19,74 für das Geschäftsjahr zum 31. März 2016) weiter hinter den Kabelanbietern andererLänder zurück, was uns zeigt, dass wir noch über weiteres Wachstumspotenzial verfügen. (Geringe Chancen)

Dies hängt zum Teil mit der relativ späten Einführung der Dienste unseres Wachstumsgeschäfts in unserem Netz zusammen. Durch das Angebot von ergänzenden und höherwertigen Produkten(Cross- bzw. Upselling), wie etwa Premium-TV-Diensten, Breitband-Internet und Festnetztelefonie sind wir auch zukünftig in der Lage, sowohl Bestands- als auch Neukunden für unserWachstumsgeschäft zu gewinnen. (Geringe Chancen)

Dies könnte sich in einem dem Vorjahr vergleichbaren Anstieg der Neukunden bei Premium-TV, Internet und Telefonie niederschlagen, was wiederum zu einem deutlichen Anstieg derUmsatzerlöse führen würde.

Stabiles Kerngeschäft

Unser Basic Cable-Geschäft im TV-Business erwirtschaftet berechenbare und relativ stabile Cashflows aus der operativen Tätigkeit Kabel ist neben dem Satellitenempfang Deutschlandsführende Fernsehplattform. Im Jahr 2015 empfingen 46,1 % der deutschen Haushalte ihr Fernsehprogramm über das Kabelnetz (Quelle: Digitalisierungsbericht die medienanstalten ALM GbRvom August 2015). Dieser prozentuale Anteil ist in den letzten Jahren relativ stabil geblieben, obgleich über die beiden führenden Übertragungswege hinaus alternative Verteilungsplattformen

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verfügbar sind, wie etwa die digitale Antennenübertragung (DVB-T) oder das Internetfernsehen OPTV). Dies zeigt sich auch in einer relativ geringen Kundenfluktuation in den Kernbereichenunseres TV-Business. Die Stabilität in unserer Kundenbasis führt zu weiterhin relativ konstanten Umsatzerlösen und einer berechenbaren Kostenbasis in unserem Basic Cable-Geschäft.(Geringe Chancen)

Kostenvorteile

Als Betreiber des größten Kabelnetzes und zweitgrößten leitungsgebundenen Medien- und Telekommunikationsanschlussnetzes in Deutschland verfügen wir über einen beträchtlichen Tech-nologie- und Reichweitenvorsprung. Durch Technologie und Reichweite unseres Kabelnetzes sind wir in den zusammenwachsenden Märkten der Medien- und Telekommunikations-landschaftgut positioniert Da wir den Zugang über unser eigenes Netz auch in der „letzten Meile" kontrollieren, können wir bei der Produktplanung und -bereitstellung flexibler agieren. Darüber hinausergeben sich im Vergleich zu Anbietern ohne eigenes Zugangsnetz kürzere Vorlaufzeiten bis zur Markteinführung und einige Kostenvorteile. Unser aufgerüstetes Kabelnetz überträgt sowohlanaloge als auch digitale und hochauflösende TV-Signale, die gleichzeitig von mehreren Nutzern pro Haushalt konsumiert werden können.

Wir profitieren von Skalenvorteilen mit einer weitgehend fixen Kostenstruktur und größtenteils erfolgsbasierten Investitionsausgaben. Aus unserer Sicht können wir als Netzeigentümerinund dank unserer großen Kundenbasis kostengünstiger wirtschaften als viele unserer deutschen Mitbewerber. Das gilt insbesondere für Reseller und Anbieter auf Basis der Kupferdoppeladerder DTAG. Einige Kostenelemente wie beispielsweise ein erheblicher Teil unserer Netz-, Vertriebs- und Verwaltungskosten sind fix, so dass wir durch unsere geschäftliche Expansion hoheZusatzgewinne und inkrementelle Margen verzeichnen können. Da unser Kabelnetz gleichzeitig auch als Plattform für unseren Breitband-Internetzugang und die Festnetztelefonie dient,profitieren wir darüber hinaus von den Zuwachseffekten zusätzlicher Produkte und Dienstleistungen, die über gemeinsam genutzte Anlagen zur Verfügung gestellt werden. Ein Beleg hierfürist die Tatsache, dass unsere bereinigte EBITDA-Marge seit Einführung der Dienste unseres Wachstumsgeschäfts im März 2006 von 35,0 % auf 46,6 % gestiegen ist (Geschäftsjahre zum 31.März 2007 bis 2016), obwohl wir in dieser Zeit kontinuierlich jeden vierten Euro unseres Umsatzes wieder in Produkte, Kundengewinnung und Servicequalität investiert haben. Durch dieIntegration in die Vodafone Group erwarten wir potenzielle Kunden, bei denen das Kabelnetz verfügbar ist gewinnen zu können und weiterhin Kunden von DSL auf das Kabelnetz migrierenzu können und somit unsere Kundenbasis zu vergrößern. Die Kostenvorteile könnten dazu führen, dass unsere EBITDA-Marge weiter wächst (Geringe Chancen)

Synergien und Skaleneffekte im Unternehmensverbund

Seit 14. Oktober 2013 ist Vodafone mit mehr als 75 % Mehrheitsgesellschafter der KDH AG. Für weitere Informationen zur Übernahme durch Vodafone sowie zum Abschluss und Wirksam-werden des BGAV siehe Abschnitt 1.2. Mit Wirksamwerden des BGAV ist die KDH AG seit dem 1. April 2014 grundsätzlich verpflichtet Gewinne vollständig an Vodafone abzuführen. Einvorhandener Verlustvortrag mindert jedoch die Gewinnabführung an den Organträger. Im Gegenzug ist Vodafone verpflichtet etwaige Verluste auszugleichen. Darüber hinaus ist die KDH AGan Weisungen von Vodafone gebunden. Im Unternehmensverbund mit der Vodafone Group ergeben sich für die KDH zahlreiche Synergien und Skaleneffekte. Wir gehen davon aus, dass diesezu einer nachhaltigen Stärkung des operativen Geschäfts beitragen werden. Hierbei profitieren wir insbesondere von weiteren Cross- und Upselling-Aktivitäten für unsere Produkte sowiedurch die Migration von Vodafone-Kunden zu unseren Internet- und TV-Produkten. (Mittlere Chancen)

Erfahrenes Managementteam

Unser Management verfügt über beträchtliche Erfahrung im deutschen Kabel-, Fernseh- und Telekommunikationssektor. Darüber hinaus umfasst seine Erfolgsbilanz Produktivitätssteigerun-gen, Kostensenkungen, Markteinführungen neuer Produkte sowie den Erhalt und Aufbau etablierter Kundenbeziehungen. Unser zum 1. April 2014 ernannter Chief Executive Officer ist seitNovember 2003 bei uns tätig und seit Dezember 2005 Mitglied der Geschäftsführung bzw. des Vorstands. Unser Chief Financial Officer verfügt über langjährige Erfahrung im deutschenTelekommunikationssektor und ist seit 2003 bei uns tätig. Unser Chief Operating Officer war bis zu seinem Ausscheiden aus dem Vorstand mit Wirkung zum 31. März 2016 seit neun Jahrenim Unternehmen tätig. Vor seiner Ernennung zum Vorstandsmitglied mit Wirkung zum 1. April 2014 verantwortete er mit dem Bereich Technical Operations den Ausbau und Betrieb desNetzes sowie den technischen Kundenservice. (Geringe Chancen)

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Zusammenfassung Chancen

Zusammenfassend halten wir das Marktumfeld im Vergleich zum Vorjahr für unverändert attraktiv und schätzen die Situation hinsichtlich zusätzlicher Chancen für unser Geschäft insgesamtzueinander ausgewogen und im mittleren Bereich ein. Durch den weit fortgeschrittenen Netzausbau und die zunehmende Integration in die Vodafone Group erwarten wir weitere Chancenwahrnehmen zu können. Insbesondere im Segment Internet und Telefonie, aber auch im Wachstumsgeschäft insgesamt sehen wir sehr gute Chancen für einen fortgesetzten Ausbau unseresGeschäfts. Folglich sollten sich weitere Steigerungen bei Kennzahlen wie ARPU und RGU pro Kunde ergeben, die wir bestmöglich nutzen wollen.

5 AUSBLICK

Das Geschäft unserer Gruppe hat in den letzten Jahren seine Belastbarkeit in einem zeitweise schwierigen makroökonomischen Umfeld bewiesen. Unter den aktuell relativ robusten Um-feldbedingungen erwarten wir, dass sich unser Geschäft auch über das laufende Geschäftsjahr hinaus weiterhin sehr robust entwickeln wird. So prognostiziert das Deutsche Institut für Wirt-schaftsforschung Berlin für Deutschland, nach einem Wachstum von 1,7 % in 2015, für das Jahr 2016 ein um 1,6 % und für das Jahr 2017 ein um 1,5 % höheres BIP gegenüber dem Vorjahr.Ein Wirtschaftsumfeld mit hohen Inflationsraten könnte sich allerdings über steigende Faktorkosten oder Zinsen negativ auf den Geschäftserfolg auswirken. Für den deutschen Telekommu-nikationsmarkt erwartet der Digitalverband BITKOM im Jahr 2016 einen geringen Zuwachs von 0,2 % im Vergleich zum Vorjahr.

Durch umfassende Investitionen in das Netz sowie durch erfolgsabhängige kundenorientierte Investitionen schaffen wir die Voraussetzungen für nachhaltiges zukünftiges Wachstum. Wiretablieren weiterhin wachstumsstarke Produkte und Dienstleistungen und erwarten verstärkt von Skaleneffekten in unserem Netzwerk aufgrund einer relativ fixen Kostenstruktur zu profitieren.

Die Finanzierung der Gruppe erfolgt derzeit ausschließlich über die von Vodafone Investments zur Verfügung gestellten Laufzeitdarlehen. Zudem waren wir seit August 2015 in das Cash-Pooling der Vodafone GmbH, Düsseldorf eingebunden. Ab dem 1. April 2016 wurden sämtliche Gesellschaften der Gruppe in das Cash-Pooling der Vodafone Group eingebunden, welchesüber VSSB als übergreifendem Cash-Pooling Partner abgewickelt wird. Wir gehen weiterhin davon aus, dass sich keine Schwierigkeiten bezüglich der zeitnahen Erfüllung unserer finanziellenVerpflichtungen oder der Sicherstellung unserer Liquidität ergeben werden.

Wir weisen darauf hin, dass die tatsächliche zukünftige Entwicklung wesentlich von unseren Erwartungen abweichen könnte, sofern sich die zugrunde liegenden Annahmen als unzutreffenderweisen sollten.

TV-BUSINESS

Wir erwarten, dass unser Basic Cable-Geschäft auch zukünftig stabile Umsätze und Cashflows generieren wird, trotz der voraussichtlich weiterhin leicht sinkenden Anzahl von Basic Ca-ble-Kunden. Wie in den vergangenen Jahren wird dieser Kundenrückgang voraussichtlich überwiegend im Segment der indirekten Kunden mit geringem durchschnittlichen Monatsumsatzauftreten, ausgelöst durch weitere Abmeldungen von Kabelanschlüssen durch Netzebene-4-Betreiber. Mögliche weitere Akquisitionen von Netzebene-4-Betreibern in unserem Netzgebietkönnten den Anteil der direkten Kundenbeziehungen darüber hinaus erhöhen.

In den nächsten Jahren planen wir, die Verbreitung unserer digitalen Videorekorder und digitalen Empfangsgeräte in unserer Kundenbasis weiter zu erhöhen sowie unser HDIV-Angebot aus-zuweiten. Des Weiteren beabsichtigen wir den interaktiven VoD-Dienst über die nächsten Jahre in den aufgerüsteten Netzen zu verbreiten. Die Vermarktung der Produkte und Dienstleistungenunseres Wachstumsgeschäfts entweder als Einzelprodukte oder im Produktpaket mit unseren bisherigen Pay-TV-Angeboten wird unserer Erwartung nach weiteres Wachstum im TV-Geschäftgenerieren. Wir erwarten, dass sich der Umsatz und das EBITDA dieses Segments annähernd auf Vorjahresniveau entwickeln werden.

INTERNET- UND TELEFONIE-BUSINESS

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Wir planen, unsere Kundenbasis im Bereich Internet und Telefonie weiter auszubauen, indem wir unseren Bandbreitenvorteil mit preisgünstigen Hochgeschwindigkeits-Produkten sowohlan bestehende Kunden als auch an Neukunden vermarkten.

Das Internet- und Telefonie-Business wird nach unseren Planungen auch zukünftig der Haupttreiber des Umsatz- und EBITDA-Wachstums unserer Gruppe sein. Während sich in Deutschlanddas Wachstum im Gesamtmarkt abschwächt, gehen wir bei steigender Internetpenetration dennoch von einem deutlich überdurchschnittlichen Wachstum bei Internetkunden und -umsatt fürunser Unternehmen aufgrund von Produktdifferenzierung und Technologieführerschaft aus. Wir erwarten, dass sich das Geschäft in diesem Bereich hinsichtlich Umsatz und EBITDA positiventwickeln und deutlich erhöhen wird.

GESAMTAUSSAGE

Die starke Marktposition inklusive unserer überlegenen technologischen Infrastruktur und des attraktiven Produktangebots führte in den letzten Jahren zu einem deutlichen organischenWachstum von Umsatz und EBITDA. Wir erwarten, dass sich die erfolgreiche Entwicklung der Gruppe unter Fortführung unserer Strategie in weiterem Wachstum von Umsatz und EBITDAin den nächsten zwei Jahren widerspiegeln wird. Als Folge der oben beschriebenen Entwicklungen gehen wir davon aus, dass sich der operative Free Cashflow unseres derzeitigen Geschäftsin den nächsten Geschäftsjahren positiv entwickeln wird. Wir erwarten, alle Finanzverpflichtungen (Zinsen, Rückzahlungen) der Gruppe in den kommenden Jahren zu erfüllen sowie dieErtragslage dauerhaft zu stärken.

Mit dem Wirksamwerden des BGAV zum 1. April 2014 hat Vodafone Beherrschung erlangt. Die KDH AG ist seit dem 1. April 2014 grundsätzlich verpflichtet Gewinne vollständig an Vodafoneabzuführen. Ein vorhandener Verlustvortrag mindert jedoch die Gewinnabführung an den Organträger. Im Gegenzug ist Vodafone verpflichtet etwaige Verluste auszugleichen. Darüber hinausstartete nach Wirksamwerden des BGAV der Integrationsprozess, der unserem Geschäft weitere Impulse verleiht, allerdings auch außerordentliche Integrationsaufwendungen erfordert Zielist die Schaffung eines führenden konvergenten Telekommunikationskonzerns, der bereits jetzt TV, Festnetz, Breitbandinternet und Mobilfunk aus einer Hand anbietet Die Modernisierungs-und Ausbaumaßnahmen sowie die Bündelung des Mobilfunknetzes mit dem Glasfaser- und Koaxial-Kabelnetz werden genauso zum konvergenten Telekommunikationskonzern beitragen wiedie Bereitstellung einer erweiterten Produktpalette und neuer attraktiver Angebote.

Wir streben auch im Geschäftsjahr zum 31. März 2017 eine gleichbleibend hohe Kundenzufriedenheit an. Um dies zu verwirklichen, befragen wir unsere Kunden regelmäßig, wie sie unsereLeistungen wahrnehmen und wo noch Verbesserungspotentiale bestehen. Basierend auf dem Kundenfeedback identifizieren wir dann die Bereiche, in denen wir besser werden müssen. Darüberhinaus werden wir uns weiterhin auf operative Exzellenz konzentrieren, indem wir Produkte mit dem bestmöglichen Preis-/ Leistungsverhältnis und kundenorientierten Service anbieten. Wirstellen den Kunden an die erste Stelle und haben das Ziel, das Erlebnis für den Kunden zu verbessern und uns dabei auf Effizienz und Zuverlässigkeit zu konzentrieren.

Insgesamt gehen wir davon aus, den Umsatz und das EBITDA der Gruppe im Geschäftsjahr zum 31. März 2017 im Vorjahresvergleich im mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereichsteigern zu können. Angesichts einer infolge des operativen Wachstums sowie der erfolgten Beendigung des Investitionsprogramms Alpha leicht rückläufigen Investitionsquote erwarten wireine überproportionale Erhöhung des operativen Free Cashflow im niedrigen zweistelligen Prozentbereich. Obwohl wir in hohem Maße fremdfinanziert sind, rechnen wir aufgrund unsererderzeit hohen Innenfinanzierungskraft und ausreichender Liquidität auch im Geschäftsjahr zum 31. März 2017 nicht mit zusätzlichem Kapitalbedarf. Die positive Geschäftsentwicklung dürftesich ebenfalls in einer weiteren Verbesserung des ARPU und der RGUs pro Kunde widerspiegeln.

6 ANGABEN NACH § 289 ABS. 4 UND § 315 ABS. 4 HGB UND ERLÄUTERNDER BERICHT

Die gemäß der §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch („HGB") erforderlichen Angaben sind nachfolgend dargestellt

DARSTELLUNG UND ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS

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Das gezeichnete Kapital der KDH AG belief sich zum 31. März 2016 unverändert zum Vorjahr auf TEUR 88.523. Es besteht zu diesem Zeitpunkt aus 88.522.939 nennwertlosen auf denInhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00. Das gezeichnete Kapital der KDH AG ist vollständig eingezahlt

Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden, die sich im Einzelnen insbesondere aus den §§ 12, 53a, 186 und 188 ff.Aktiengesetz („AlctG") ergeben. Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien ist gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ausgeschlossen. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlungeine Stimme. Die Anteile der Aktionäre am Gewinn durch einen Ausgleichsbetrag der Gesellschaft bestimmen sich nach ihren Anteilen am Grundkapital (§ 60 AInG).

DIREKTE ODER INDIREKTE BETEILIGUNGEN AM KAPITAL, DIE 10 % DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITEN

Nach dem Wertpapierhandelsgesetz sind Investoren, deren Anteil der direkten und indirekten Stimmrechte an börsennotierten Unternehmen bestimmte Schwellenwerte erreicht über- oderunterschritten hat zu einer Mitteilung an die Gesellschaft verpflichtet. Bis zum Bilanzstichtag haben folgende Unternehmen und Personen das Überschreiten der Stimmrechtsschwelle von10 % an die KDH AG gemeldet

•Vodafone Vierte Verwaltungs AG , Vodafone Group Plc, Vodafone GmbH , Vodafone Investments Luxembourg S.à r.l. , Vodafone Consolidated Holdings Limited , Vodafone Americas4 , Vodafone International 1 S.à.r.l. , Vodafone Finance UK Limited , Vodafone Benelux Limited , Vodafone Holdings Luxembourg Limited , Vodafone 2. , Vodaphone Limited , VodafoneIntermediate Enterprises Limited , Vodafone International Holdings Limited , Vodafone International Operations Limited , Vodafone European Investments .

•Cornwall (Luxembourg) S.à r.l. , Wolverton (Luxembourg) S.à r.l. , Maidenhead LLC , Elliott International Limited , Elliott Capital Advisors, LP. , Braxton Associates, Inc , Elliott AssetManagement LLC , Paul E. Singer , Elliott International Capital Advisors Inc. , Hambledon, Inc. , Elliott International L.P. und die Cornwall Verwaltungs GmbH .

BESTELLUNG UND ABBERUFUNG DES VORSTANDS, SATZUNGSÄNDERUNGEN

Die Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den §§ 84 und 85 AktG sowie in § 31 Mitbestimmungsgesetz („MitbestG") geregelt. Danach werden Vorstands-mitglieder vom Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre bestellt Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit jeweils für fünf Jahre, ist zulässig. Nach § 31 MitbestG ist fürdie Bestellung von Vorstandsmitgliedern eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich. Kommt hiernach eine Bestellung nicht zustande, hat derVermittlungsausschuss des Aufsichtsrats innerhalb eines Monats nach der Abstimmung dem Aufsichtsrat einen Vorschlag für die Bestellung zu machen. Der Aufsichtsrat bestellt dann dieMitglieder des Vorstands mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder. Kommt auch hiernach eine Bestellung nicht zustande, hat bei einer erneuten Abstimmung der Aufsichtsratsvorsit-zende zwei Stimmen.

Nach § 5 der Satzung besteht der Vorstand der KDH AG aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestimmt die konkrete Zahl der Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat hateinen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden ernannt.

Die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden kann der Aufsichtsrat aus wichtigem Grund gemäß § 84 Abs. 3 AktG widerrufen.

Bei Satzungsänderungen sind die Bestimmungen des AktG zu beachten. Des Weiteren bestimmt die Satzung der KDH AG in § 17 Abs. 2, dass Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacherMehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst werden, sofernnicht nach der Satzung oder nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine höhere Mehrheit erforderlich ist Letzteres ist z. B. bei der Schaffung genehmigten Kapitals oder bedingten Kapitalsder Fall, wofür jeweils eine Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals erforderlich ist

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Der Aufsichtsrat ist nach § 11 der Satzung ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen. Der Aufsichtsrat ist weiterhin nach § 4 Abs. 5 und 6der Satzung ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2014 und nach Ablaufder Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung(en) aus dem Genehmigten Kapital 2014 sowie nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung desGrundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2014 entsprechend anzupassen.

BEFUGNISSE DES VORSTANDS, INSBESONDERE HINSICHTLICH DERMÖGLICHKEIT, AKTIEN AUSZUGEBEN ODER ZURÜCKZUKAUFEN

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Oktober 2014 ermächtigt das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Oktober 2019durch Ausgabe von bis zu 44.261.469 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt TEUR 44.261 zuerhöhen („Genehmigtes Kapital 2014").

Die Satzungsänderung für das Genehmigte Kapital wurde am 30. Dezember 2014 im Handelsregister eingetragen.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Oktober 2014 durch Ausgabe von bis zu 44.261.469 neuen nennwertlosen auf den Inhaber lautendenStückaktien um TEUR 44.261 bedingt erhöht („Bedingtes Kapital 2014"). Das bedingte Kapital dient der Gewährung von Aktien an Inhaber/Gläubiger von Wandel- und Optionsanleihengemäß Ermächtigung vom 9. Oktober 2014.

Die Satzungsänderung für das Bedingte Kapital wurde am 30. Dezember 2014 im Handelsregister eingetragen.

Eigene Aktien

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Oktober 2014 ist der Vorstand ermächtigt bis zum 8. Oktober 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in einem Volumenvon bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder, sofern der Betrag zu diesem Zeitpunkt niedriger ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung dieserErmächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Ein Erwerb zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ist ausgeschlossen. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktiendürfen zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft die die Gesellschaft erworben hat und zum Zeitpunkt des Erwerbs noch besitzt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen.

Die Ermächtigung kann auch durch abhängige oder im Mehrheitsbest der Gesellschaft stehende Unternehmen oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder von ihr abhängiger oderim Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehender Unternehmen ausgeübt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden.

Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots.

Sofern der Erwerb der Aktien über die Börse erfolgt, darf der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der Aktie derGesellschaft im XETRA-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem Erwerb oderder Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 20 % über-oder unterschreiten.

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Beim Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot kann die Gesellschaft entweder ein formelles Angebot veröffentlichen oder zur Abgabe von Angeboten öffentlich auffordern. Der an dieAktionäre gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf jeweils den arithmetischen Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handeloder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor der Veröffentlichung des Angebots oder, bei einerAufforderung zur Angebotsabgabe, vor dem Erwerb um nicht mehr als 20 % über- oder unterschreiten.

Das Rückkaufvolumen kann begrenzt werden. Sofern die von den Aktionären zum Erwerb angebotenen Aktien den Gesamtbetrag des Erwerbsangebots der Gesellschaft überschreiten, erfolgtdie Annahme im Verhältnis des Gesamtbetrags des Erwerbsangebots zu den insgesamt von den Aktionären angebotenen Aktien. Es kann aber vorgesehen werden, dass geringe Stückzahlenbis zu 100 angebotenen Aktien je Aktionär bevorrechtigt angenommen werden. Das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Angebotsabgabe kann weitere Bedingungen vorsehen.

Die Ermächtigung kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck ausgeübt werden.

Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversamm-lungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden.Die Einziehung führt grundsätzlich zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Ein-ziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht Der Vorstand ist in diesem Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung ermächtigt

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats in anderer Weise als durch einen Verkauf über die Börseoder ein Angebot an alle Aktionäre unter vollständigem oder teilweisem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden,

(i) um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;

(ii) zur Veräußerung gegen Sacheinlage zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an anderen Unternehmen oder sonstigenVermögensgegenständen;

(iii) zur Veräußerung gegen Barzahlung, soweit diese zu einem Preis erfolgt, der den Börsenwert von Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich im Sinnevon § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 Halbsatz 2, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung beschränkt sich unter Einbeziehung von anderen Aktien und Options- und/oderWandelschuldverschreibungen sowie Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unterAusschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind, auf insgesamt höchstens10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung oder, sofern dieser Wert niedriger ist, im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft

(iv) zur Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft aus Wandlungs- und Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten aus von der Gesellschaft oder von ihr abhängigen oder im Mehr-heitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen all dieser Instrumente), die ein Wandlungs- oder Optionsrecht gewähren oder eine Wandlungspflicht bestimmen; sowie

(v) zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von von der Gesellschaft oder von ihr abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaften stehenden Unternehmen begebenenWandel- oder Optionsschuldverschreibungen bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen all dieser Instrumente), die ein Wandlungs- oder Opti-onsrecht gewähren oder eine Wandlungspflicht bestimmen, in dem Umfang, wie es ihnen nach Ausübung der Rechte oder Pflichten aus den genannten Instrumenten zustände.

Die Ermächtigungen unter (i) bis (v) können auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder vonihr abhängiger oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehender Unternehmen ausgeübt werden.

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WESENTLICHE VEREINBARUNGEN DER GESELLSCHAFT, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS INFOLGE EINES ÜBERNAHMEANGE-BOTS STEHEN

Die mit Vodafone Investments abgeschlossenen Darlehensverträge (siehe Abschnitt 3.12 im Anhang zum Konzernabschluss der KDH AG zum 31. März 2016) sehen vor, dass die Darlehenvom Darlehensgeber bei Übernahme fristlos gekündigt und die ausgezahlten Darlehensbeträge nebst aufgelaufener Zinsen sofort fällig gestellt werden können.

Einzelne Verträge der VFKD GmbH mit Pay-TV-Anbietern gewähren ein Sonderkündigungsrecht für den Fall, dass ein Mitbewerber des Vertragspartners oder ein mit dem Mitbewerberverbundenes Unternehmen beherrschenden Einfluss über die Gruppe erlangt

Einzelne Wohnungswirtschaftsgesellschaften können ihren Gestattungs- und Dienstleistungsvertrag mit der VFKD GmbH kündigen, wenn ein Dritter die Mehrheitsbeteiligung an der VFKDGmbH oder der KDH AG erwirbt und ihnen aufgrund der geänderten Beteiligungsverhältnisse ein Festhalten an dem Vertrag nicht zugemutet werden kann.

7 ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289A HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung mit Corporate Governance Bericht relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand undAufsichtsrat sowie die Zusammensetzung und Arbeitsweise von ihren Ausschüssen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kabeldeutschland.com veröffentlicht

8 VERGÜTUNGSBERICHT

Der folgende Vergütungsbericht fasst die Grundzüge der Vergütungssystematik für den Vorstand und Aufsichtsrat der KDH AG zusammen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr die Vergütungvon Vorstand und Aufsichtsrat bestimmt haben.

8.1 VERGÜTUNGSSYSTEM DES VORSTANDS

Das Plenum des Aufsichtsrats legt eine angemessene Vergütung für die einzelnen Mitglieder des Vorstands fest Kriterien für die Angemessenheit der Gesamtbezüge bilden dabei die Aufgabenund Leistungen des Vorstandsmitglieds und die Lage der Gesellschaft Die Gesamtvergütung darf dabei die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen.

Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich im Wesentlichen aus drei Komponenten zusammen: der Grundvergütung, der kurzfristigen, auf das Geschäftsjahr bezogenenvariablen Vergütung sowie der langfristigen variablen Vergütungskomponente auf der Grundlage des bisherigen LTIP bzw. des im Geschäftsjahr zum 31. März 2015 innerhalb der KDHeingeführten Global Long-Term Retention Plan („GLTR") sowie des im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 eingeführten Global Long-Term Incentive Plan („GLTI"). Hinzu kommen Alters-versorgung sowie übliche vertragliche Nebenleistungen.

Die Vorstandsmitglieder Dr. Andreas Sierren und Dr. Manuel Cubero sind zugleich Mitglieder der Geschäftsführung der Vodafone GmbH. Die Vergütung von Dr. Andreas Sierren wird seitdem 1. Juli 2014 nicht mehr von der KDH AG getragen und die Vergütung von Dr. Manuel Cubero wird seit dem 1. Juli 2015 nicht mehr von der KDH AG getragen. Das VorstandsmitgliedErik Adams ist mit Wirkung zum 31. Oktober 2015 aus dem Vorstand und zum 31. März 2016 aus dem Unternehmen ausgeschieden. Ebenfalls mit Wirkung zum 31. März 2016 schiedGerhard Mack aus dem Vorstand aus.

Grundvergütung

Es wird eine jährliche feste Grundvergütung gewährt. Diese wird erfolgsunabhängig in monatlich gleichen Raten ausgezahlt und stellt den fixen Vergütungsbestandteil dar.

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Kurzfristige variable Vergütung

Eine kurzfristige, auf das Geschäftsjahr bezogene und jährlich im Nachhinein zahlbare variable Vergütung wird in Form eines erfolgsabhängigen Performance Bonus gezahlt Die Höhe desPerformance Bonus ist abhängig vom Grad der Zielerreichung bei bestimmten erfolgsspezifischen Parametern, welche jeweils am Anfang eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat im Einver-nehmen mit dem Vorstand festgelegt werden. Bei 100 %iger Zielerreichung entspricht der Performance Bonus dem vertraglich vereinbarten Zielbonus in Höhe von 80 % der Grundvergütung.Der Grad der Zielerreichung wird nach Abschluss eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat anhand der tatsächlich erreichten Ergebnisse ermittelt und festgelegt

Für das Geschäftsjahr zum 31. März 2016 wurden folgende mit Vodafone abgestimmte Parameter als Zielgrößen festgelegt: Gesamtumsatz EBITDA, Operating Free Cashflow sowie Kun-denzufriedenheit.

Langfristige variable Vergütung

Die Mitglieder des Vorstands nehmen außerdem an einem langfristigen erfolgsorientierten Vergütungsplan teil, dem sogenannten LTIP. Dieser beinhaltet das virtuelle Performance ShareProgramm. Ab dem Kalenderjahr 2014 ersetzt eine neue langfristige, erfolgsorientierte variable Vergütungskomponente auf der Grundlage des GLTR bzw. des GL11 der Vodafone GroupGewährungen unter dem bisherigen L11P, siehe dazu nachfolgende Ausführungen.

LTIP

Das virtuelle Performance Share Programm ist ein erfolgsabhängiges Vergütungsprogramm bezogen auf die Aktienrendite (sog. Total Shareholder Return, „TSR") der KDH AG-Aktie innerhalbeines 4-Jahres-Zeitraums („Erclienungszeitraurn") im Verhältnis zu der Entwicklung des MDAX. Der 4-Jahres-Zeitraum endete bzw. endet jeweils zum 31. März 2014, 31. März 2015, 31.März 2016 und 31. März 2017.

Den Vorstandsmitgliedern wurden bis einschließlich zum Geschäftsjahr zum 31. März 2014 jeweils zu Beginn eines Geschäftsjahres eine vom Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessenfestgelegte Zahl von virtuellen Performance Shares zugeteilt In Abhängigkeit vom Erreichen bestimmter Erfolgsziele erlangen die virtuellen Performance Shares vier Jahre nach ihrer Zutei-lung ihre Auszahlungsrede („Erdienungszeitraum"). Die Erfolgsziele bemessen sich nach der Entwicklung der Aktienrendite der KDH AG-Aktie im Vergleich zum MDAX im vierjährigenErdienungszeitraum. Die Auszahlung erfolgt in bar und ergibt sich aus der Anzahl der auszahlbaren virtuellen Performance Shares multipliziert mit dem volumengewichteten durchschnitt-lichen Schlusskurs der KDH AG-Aktie im XETRA-Handel während der letzten 30 Handelstage vor dem Zeitpunkt der vollständigen Erdienung. Wenn die Entwicklung der Aktienrenditeder KDH AG-Aktie im Erdienungszeitraum der Entwicklung des MDAX entspricht sind die Erfolgsziele zu 100 % erreicht und es werden 100 % der zugeteilten virtuellen PerformanceShares ausgezahlt Wenn die Entwicklung der Aktienrendite der KDH AG-Aktie im Erdienungszeitraum die Entwicklung des MDAX übersteigt steigt die Anzahl der auszahlbaren virtuellenPerformance Shares in Abhängigkeit vom Grad des Überwiegens gegenüber der Entwicklung des MDAX auf bis zu maximal 200 % der ursprünglich zugeteilten virtuellen Performance Shares.Diese 200 %-Grenze ist erreicht wenn die Entwicklung des MDAX um 40 Prozentpunkte oder mehr übertroffen wird. Unterschreitet die Entwicklung der Aktienrendite der KDH AG-Aktieim Erdienungszeitraum die Entwicklung des MDAX um bis zu 20 Prozentpunkte (einschließlich), reduziert sich die Anzahl der auszahlbaren virtuellen Performance Shares in Abhängigkeitvom Grad des Unterschreitens auf bis zu 50 %. Zwischen der Ober- und Untergrenze wird linear interpoliert Das Erfolgsziel ist verfehlt und die virtuellen Performance Shares verfallenentschädigungslos, wenn die Entwicklung des MDAX um mehr als 20 Prozentpunkte unterschritten wird. Die virtuellen Performance Shares verfallen ebenfalls entschädigungslos, wenn dieEntwicklung des MDAX unterschritten wird und zugleich der Kurs der KDH AG-Aktie im Zeitpunkt der vollständigen Erdienung (maßgeblich ist der volumengewichtete durchschnittlicheSchlusskurs der KDH AG-Aktie im XETRA-Handel während der letzten 30 Handelstage vor dem Zeitpunkt der vollständigen Erdienung) zuzüglich etwaiger ausgezahlter Dividenden imErdienungszeitraum unter den Ausgabepreis der virtuellen Performance Shares gesunken ist

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Bei ungewöhnlichen Entwicklungen hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit, die Zahl der auszahlbaren virtuellen Performance Shares zu begrenzen. Von dieser Möglichkeit hat der Aufsichtsratim Hinblick auf die Kursentwicklung nach der Übernahme durch Vodafone, die möglicherweise eine Folge von Spekulationen auf eine höhere Abfindung in dem Spruchverfahren betreffendden BGAV oder bei einem späteren Squeeze-out ist, Gebrauch gemacht Die Anzahl der auszahlbaren virtuellen Performance Shares der Gewährungen 2010, 2011 und 2012 wurde auf Basisdes Übernahmepreises von EUR 84,50 zuzüglich gezahlter Dividenden als Kalkulationsgrundlage begrenzt.

Die virtuellen Performance Shares im Zusammenhang mit der ersten jährlichen Gewährung zum 1. April 2010 waren nach Ablauf des vierjährigen Erdienungszeitraums mit Ablauf des 31.März 2014 vollständig erdient Entsprechend der vertraglichen Regelungen des LTIP 1 wurden die im Zusammenhang mit diesen virtuellen Performance Shares bestehenden Verbindlichkeitenim April 2014 zahlungswirksam. Die Anzahl der ausstehenden virtuellen Performance Shares reduzierte sich entsprechend.

Der beizulegende Zeitwert der virtuellen Performance Shares beruht hinsichtlich der im April 2015 bzw. April 2016 auszahlbaren virtuellen Performance Shares (gewährt in 2011 bzw. 2012)auf dem beobachtbaren Marktpreis der KDH AG-Aktie zum 31. März 2016 sowie der durch den Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit dem Vorgehen in Bezug auf die erste jährliche Gewährungbegrenzten Anzahl dieser virtuellen Performance Shares.

Aufgrund der Tatsache, dass ab dem Kalenderjahr 2014 die neue langfristige, erfolgsorientierte variable Vergütungskomponente auf der Grundlage des GLTR / GL11 der Vodafone GroupGewährungen unter dem bisherigen LTIP ersetzt, wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine virtuellen Performance Shares mehr zugeteilt

Global Long-Term Retention Plan und Global Long-Term Incentive Plan

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2015 hat die KDH eine neue langfristige, erfolgsorientierte variable Vergütungskomponente auf der Grundlage des GLTR der Vodafone Group eingeführt,die ab dem Kalenderjahr 2014 Gewährungen unten dem bisherigen LTIP ersetzt Auf Grundlage dieser Komponente werden Mitgliedern des Vorstands bedingte Aktienprämien („conditionalshare awards") zugeteilt Der Ausgleich erfolgt nach Ablauf eines festgelegten Erdienungszeitraums in Form von Vodafone Group Plc-Aktien. In diesem Rahmen erfolgt auch eine Zuteilungvon zusätzlichen Vodafone Group Plc-Aktien zum Ausgleich der im Erdienungszeitraum entstandenen Dividendenansprüche.

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 hat die KDH zusätzlich eine weitere langfristige, erfolgsorientierte variable Vergütungskomponente auf der Grundlage des GLTI der Vodafone Groupeingeführt Die Zuteilung dieser Komponente ist neben dem Erdienungszeitraum an die Erreichung von Zielgrößen des Free Cashflow der Vodafone GmbH und der Vodafone Group geknüpft.

Die den Vorständen der KDH AG zugeteilten bedingten Aktienprämien erreichen ihre Zuteilungsreife jeweils nach Ablauf von 36 Monaten („Erclienungszettraunn"). Eine vollständigeErdienung erfolgt jeweils nur, sofern die begünstigte Person bei Ablauf des Erdienungszeitraums weiterhin Arbeitsleistungen gegenüber der KDH erbringt. Unter bestimmten Voraussetzungenist bei vorzeitigem Ausscheiden auch eine teilweise Erdienung vorgesehen. Der Ausgleich der bedingten Aktienprämien erfolgt nach Ablauf des Erdienungszeitraums durch Zuteilung vonVodafone Group Plc-Aktien an die Begünstigten.

Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit / Leistungen im Pensionsfall

Die Vorstandsmitglieder erwerben Anwartschaften aus einer einzelvertraglichen Pensionszusage entsprechend der aktuell gültigen betrieblichen Altersversorgungsregelung. Diese Zusagengewähren den Vorstandsmitgliedern einen Anspruch auf Versorgungsleistungen im Falle des Erreichens der gesetzlichen Regelaltersgrenze oder dauerhafter Dienstunfähigkeit und im Todesfall.Im Versorgungsfall werden Leistungen aus einem Kapitalkonten-plan erbracht der durch jährliche Beiträge, deren Höhe vom Jahresgrundgehalt abhängig ist gefüllt wird. Die Höhe der jährlichenBeiträge zu dem Kapitalkontenplan errechnet sich aus 2,5 % des Jahresgrundgehalts und 7,5 % für den über die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung hinausgehendenBetrag des Jahresgrundgehalts. Die Beiträge werden in eine Versicherungssumme umgerechnet welche sich aus der Multiplikation des Beitrages mit einem vom Alter abhängigen Faktorermittelt. Die Summe der so angesammelten Versicherungssummen bildet das Versorgungsguthaben. Die Leistungen aus diesem Guthaben können eine Kapitalzahlung (als Einmalbetrag oderin Raten) oder eine Verrentung des bei Eintritt des Versorgungsfalls bestehenden Versorgungsguthabens enthalten. Die Leistung bei Invalidität beträgt 100 % des bei Eintritt des Versorgungsfalls

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erreichten Versorgungsguthabens. Die Hinterbliebenenversorgung gewährt dem Ehepartner einen Anspruch auf das Versorgungsguthaben in Höhe von 100 %. Kinder, die das 27. Lebensjahrnoch nicht vollendet haben, erwerben zu gleichen Teilen Anspruch auf insgesamt 100 % des Versorgungsguthabens, wenn kein Ehegatte hinterlassen wird.

Im Falle des Ausscheidens eines Vorstandsmitglieds vor Erreichen des Ren-teneintrittsalters sind die Pensionsanwartschaften unverfallbar. Soweit aus dem Versorgungskapital Renten gewährtwerden, erfolgt eine jährliche Dynamisierung der laufenden Renten. Bei der Annualisierung des Versorgungskapitals kann eine Witwen-1 Waisenrente in Höhe von 60 % der Rentenleistungzugesagt werden.

Vertragliche Nebenleistungen

Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf übliche vertragliche (Sach-) Nebenleistungen. Hierzu zählen die Bereitstellung eines Dienstwagens, der Abschluss einer Vermögensschadenhaft-pflichtversicherung (D&O-Versicherung), der Abschluss einer Lebensversicherung, Beiträge zur Krankenversicherung sowie vereinzelt die Gewährung eines Wohngeldes.

8.2 GESAMTBEZÜGE DER MITGLIEDER DES VORSTANDS

Die folgenden Informationen hinsichtlich der Vorstandsvergütung umfassen die nach §§ 285 und 314 HGB sowie dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 17 („DRS 17") vorgeschrie-benen Angaben unter Berücksichtigung der zusätzlichen Angaben in Abschnitt 5.4 im Anhang zum Konzernabschluss der KDH AG zum 31. März 2016.

Insgesamt erhielten die Vorstände für erbrachte Leistungen gegenüber der KDH AG und ihren Tochtergesellschaften im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 kurzfristige Vergütungsbestandteile(bestehend aus fixen Jahresgehältern, variablen jährlichen Bonuszahlungen und verschiedenen üblichen Nebenleistungen) in Höhe von TEUR 1.498 (Vorjahr. TEUR 2.360) sowie Zusagenfür Altersversorgungsleistungen, die in Höhe von TEUR 106 (Vorjahr: TEUR 230) aufwandswirksam waren. Zusätzlich hat die KDH AG Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr zum 31.März 2016 derzeit zahlungsunwirksamen) anteilsbasierte Vergütungsbestandteile basierend auf dem GLTR 1 GLTI der Vodafone Group in Form von bedingten Aktienprämien als langfristigesVergütungselement mit einem beizulegenden Wert zum Zeitpunkt der Gewährung in Höhe von TEUR 849 (Vorjahr TEUR 850) zugeteilt.

Die individualisierte Gesamtvergütung der einzelnen Mitglieder des Vorstands der KDH AG aufgeteilt in die einzelnen Komponenten ergibt sich für die Geschäftsjahre zum 31. März 2016und 2015 aus den beiden nachfolgenden Übersichten:

Art der VergütungErfolgsunabhängige

Vergütung 1)Variabler jährlicher

BonusAktienbasierte Vergü-

tung Gesamtvergütung

GLTR/GLTI 2)

in TEUR Geschäftsjahr zum 31. März 2016Dr. Manuel Cubero 130 296 499 925

Erik Adams 3) 259 239 0 498

Gerhard Mack 368 207 349 924Gesamt 756 742 849 2.347

1) In der erfolgsunabhängigen Vergütung (fixes Gehalt und Nebenleistungen) nicht enthalten sind die Aufwendungen für Pensionszusagen; siehe hierzu separate individualisierte Angabe.

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2) Derzeit zahlungsunwirksamer langfristiger Vergütungsbestandteil auf Basis des beizulegenden Werts zum Zeitpunkt der Gewährung.3) Seit dem 1. November 2015 nicht mehr im Vorstand.1) Zur Zuteilungsreife siehe unsere Ausfu¨hrungen im Abschnitt 8.1 Unterabschnitt „Global Long-Term Retention Plan und Global Long-Term Incentive Plan“.

Art der VergütungErfolgsunabhängige

Vergütung 1)Variabler jährlicher

BonusAktienbasierte Vergü-

tung GLTR 2) Gesamtvergütungin TEUR Geschäftsjahr zum 31. März 2015Dr. Manuel Cubero 531 261 500 1.292Erik Adams 441 249 0 690Gerhard Mack 362 175 350 887

Dr. Andreas Siemen 3) 107 234 0 341

Gesamt 1.441 919 850 3.210

1) In der erfolgsunabhängigen Vergütung (fixes Gehalt und Nebenleistungen) nicht enthalten sind die Aufwendungen für Pensionszusagen; siehe hierzu separate individualisierte Angabe.2) Derzeit zahlungsunwirksamer langfristiger Vergütungsbestandteil auf Basis des beizulegenden Werts zum Zeitpunkt der Gewährung.3) Seit dem 1. Juli 2014 wird die Vergütung nicht mehr von der KDH AG getragen.

Die im zum 31. März 2016 endenden Geschäftsjahr erfolgswirksam gewordenen Zusagen für Altersversorgungsleistungen je Vorstandsmitglied sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:

in TEUR DienstzeitaufwandBarwert der Pensions-

verpflichtung1. April 2015 - 31.

März 2016 31. März 2016Dr. Manuel Cubero 22 673

Erik Adams 1) 71 382

Gerhard Mack 57 296Dr. Andreas Sierren 0 331Gesamt 149 1.682

1) Seit dem 1. November 2015 nicht mehr im Vorstand.

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Mitglieder des Vorstands der KDH AG sind über einen Long-Term Incentive Plan langfristig am Unternehmenserfolg beteiligt. Die in diesem Rahmen gewährten virtuellen PerformanceShares teilen sich dabei folgendermaßen auf:

Anzahl der ge-währten virtuel-len Performance

Shares

Anzahl der ver-bleibenden virtu-

ellen PerformanceShares

BeizulegenderZeitwert der aus-zahlbaren Perfor-mance Shares un-ter Berücksichti-gung der Perfor-mance- Kompo-

nente zum Bewer-tungsstichtagGewährungszeit-

punkt 31. März 2016

BeizulegenderZeitwert der Per-formance Shares

bei Gewährung Verwirkt

Reduzierungdurch Begren-

zung 1) 31. März 2016 31. März 2016Anzahl TEUR Anzahl Anzahl Anzahl TEUR

Dr. Manuel Cubero 1. April 2012 9.347 422 0 -1.528 7.819 1.7251. April 2013 5.942 409 0 0 5.942 763

Erik Adams 1. April 2012 8.812 398 0 -1.440 7.372 1.6261. April 2013 5.601 385 -1.400 0 4.201 861

Gerhard Mack 1. April 2012 3.450 156 0 -564 2.886 6371. April 2013 0 0 0 0 0 0

Dr. Andreas Sier-ren

1. April 2012 7.314 330 0 -1.196 6.118 1.350

1. April 2013 5.354 368 0 0 5.354 688Gesamt 45.820 2.467 -1.400 -4.728 39.692 7.650

1) Bei ungewöhnlichen Entwicklungen hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit, die Zahl der auszahlbaren virtuellen Performance Shares zu begrenzen. Von dieser Möglichkeit hat der Aufsichtsratim Hinblick auf die Kursentwicklung nach der Übernahme durch Vodafone, die möglicherweise eine Folge von Spekulationen auf eine höhere Abfindung in dem Spruchverfahren betreffendden BGAV oder bei einem späteren Squeeze-out ist, Gebrauch gemacht (siehe auch Abschnitt 5.5 im Anhang zum Konzernabschluss der KDH AG zum 31. März 2016).

Mitglieder des Vorstands der KDH AG wurden im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 darüber hinaus am GLTR / GL11 der Vodafone Group, welche ab dem Kalenderjahr 2014 Gewährungenunter dem bisherigen L11P ersetzen, wie folgt beteiligt:

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GLTR Gewährung 2014 Gewährungszeitpunkt

Anzahl der gewährtenbedingten Aktienprä-

mien

Beizulegender Zeit-wert der bedingtenAktienprämien bei

Gewährung

Anzahl der verblei-benden bedingten Ak-

tienprämien

Beizulegender Zeit-wert der auszahlba-

ren bedingten Aktien-prämien

31. März 2016 31. März 2016 31. März 2016Anzahl TEUR Anzahl TEUR

Dr. Manuel Cubero 14. November 2014 175.777 500 175.777 498

Erik Adams 1) 14. November 2014 0 0 0 0

Gerhard Mack 14. November 2014 123.044 350 123.044 348Gesamt 298.821 850 298.821 846

1) Seit dem 1. November 2015 nicht mehr im Vorstand.

GLTR Gewährung 2015 Gewährungszeitpunkt

Anzahl der gewährtenbedingten Aktienprä-

mien

Beizulegender Zeit-wert der bedingtenAktienprämien bei

Gewährung

Anzahl der verblei-benden bedingten Ak-

tienprämien

Beizulegender Zeit-wert der auszahlba-

ren bedingten Aktien-prämien

31. März 2016 31. März 2016 31. März 2016Anzahl TEUR Anzahl TEUR

Dr. Manuel Cubero 26. Juni 2015 49.629 167 49.629 140

Erik Adams 1) 26. Juni 2015 0 0 0 0

Gerhard Mack 26. Juni 2015 34.706 116 34.706 98Gesamt 84.335 283 84.335 239

1) Seit dem 1. November 2015 nicht mehr im Vorstand.

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GLTI Gewährung 2015 Gewährungszeitpunkt

Anzahl der gewährtenbedingten Aktienprä-

mien

Beizulegender Zeit-wert der bedingtenAktienprämien bei

Gewährung

Anzahl der verblei-benden bedingten Ak-

tienprämien

Beizulegender Zeit-wert der auszahlba-

ren bedingten Aktien-prämien

31. März 2016 31. März 2016 31. März 2016TEUR Anzahl TEUR

Dr. Manuel Cubero 26. Juni 2015 99.258 333 99.258 281

Erik Adams 1) 26. Juni 2015 0 0 0 0

Gerhard Mack 26. Juni 2015 69.412 233 69.412 197Gesamt 168.670 566 168.670 478

1) Seit dem 1. November 2015 nicht mehr im Vorstand.

8.3 VERGÜTUNGSSYSTEM DES AUFSICHTSRATS

Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde von der Hauptversammlung festgelegt und ist in § 12 („Vergütung") der Satzung der KDH AG geregelt Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine feste,nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Grundvergütung in Höhe von TEUR 20. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung in Höhe des Vierfachen der Grundvergütung,der stellvertretende Vorsitzende in Höhe des Eineinhalbfachen. Der Vorsitzende des Präsidialausschusses erhält zusätzlich das Zweifache und der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält dasVierfache der Grundvergütung für Mitglieder des Aufsichtsrats. Jedes einfache Mitglied im Prüfungsausschuss erhält zusätzlich das 0,75-fache der Grundvergütung. Aufsichtsratsmitglieder,die nur während eines Teils eines Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat bzw. einem Aufsichtsratsausschuss angehören oder das Amt des Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden desAufsichtsrats der KDH AG bekleiden, erhalten eine entsprechende zeitanteilige Vergütung.

Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Sitzung des Gesamtaufsichtsrats, an der sie persönlich teilnehmen, ein Sitzungsgeld in Höhe von TEUR 1 pro Sitzung. DasSitzungsgeld ist auf TEUR 1 je Kalendertag begrenzt Zusätzlich erstattet die Gesellschaft den Aufsichtsratsmitgliedern, die ihnen bei der Ausübung ihrer Aufsichtsratsmandate entstehendenAuslagen sowie die auf ihre Vergütung und Auslagen zu entrichtende Umsatzsteuer, soweit diese gesondert in Rechnung gestellt wird.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von TEUR 314 (Vorjahr: TEUR 318).

Die Vertreter von Vodafone im Aufsichtsrat Frau Dimitrova und Frau Haas sowie die Herren Bamard, Dr. Clément und Pradel, haben auf die Aufsichtsratsvergütung verzichtet ebenso derim Laufe des Geschäftsjahres zum 31. März 2016 ausgeschiedene Herr Schulte-Bockunn.

9 KABEL DEUTSCHLAND HOLDING AG (ERLÄUTERUNGEN AUF BASIS HGB)

Die KDH AG ist eine Holdinggesellschaft und bietet den unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen Dienstleistungen auf Basis von Verträgen zur konzerninternen Leistungserbringungan. Diese beziehen sich insbesondere auf Beratungsleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit strategischen Fragestellungen. Die KDH AG ist nicht operativ tätig, die operative

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Geschäftstätigkeit der Gruppe wird vornehmlich durch die Tochtergesellschaften VFKD GmbH und VFKDK GmbH geführt Die operative Geschäftstätigkeit und damit die Gruppe insgesamtwerden im Wesentlichen über die im Abschnitt 1.4 aufgeführten finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren gesteuert. Die KDH AG als Einzelgesellschaft wird dagegen vorallem gesteuert über den finanziellen Leistungsindikator Beteiligungserträge bzw. Erträge aus Gewinnabführungen von der VFKD GmbH. Die Ertragslage der Gesellschaft ist dauerhaft vomoperativen Ergebnis der Gruppe und möglichen Beteiligungserträgen abhängig, da die KDH AG lediglich einen Teil ihrer Aufwendungen über die Management Fee von den operativenGesellschaften erstattet bekommt. Insofern werden indirekt über die Steuerung der Gruppe auch die Beteiligungserträge bzw. Erträge aus Gewinnabführungen von der VFKD GmbH gesteuert.Die Erträge aus Gewinnabführungen haben sich wie erwartet sehr deutlich erhöht, da die VFKD GmbH ihr Ergebnis erheblich verbessern konnte. Darüber hinaus steht auch die Sicherstellungder Liquidität im Vordergrund. Diese wurde vornehmlich durch die Bereitstellung von Darlehen von der VFKD GmbH erfolgreich gesteuert. Seit April 2015 erfolgt die Sicherstellung derLiquidität durch die Einbindung der KDH AG in das Cash-Pooling mit der VFKD GmbH. Ab April 2016 sorgt die Einbindung der KDH AG in das Cash-Pooling der Vodafone Group fürdie Liquiditätssicherung.

Die Ausführungen zur Unternehmensstruktur und Geschäftstätigkeit sowie zur gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Entwicklung gelten im Wesentlichen auch für die KDH AG.Daher wird auf die Abschnitte 1 und 2.1 verwiesen.

9.1 GESAMTAUSSAGE ZUR ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

Der Lagebericht der KDH AG und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr zum 31. März 2016 sind nach § 315 Abs. 3 HGB i.V.m. § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst. Der Jahresab-schluss der KDH AG ist nach den Grundsätzen des HGB und des AktG aufgestellt. Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf diesen und beinhalten daher HGB-Werte. Eine Vergleich-barkeit mit den Konzernzahlen der Gruppe nach IFRS ist nicht gegeben.

Die Ertragslage verbesserte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr vor allem aufgrund der im Vergleich zum Vorjahr erheblich höheren Ergebnisabführung der VFKD GmbH. Zudem vermindertensich die Zinsaufwendungen sehr deutlich bedingt durch die Ablösung der Darlehen der VFKD GmbH im April 2015. Gegenläufig führte das markant erhöhte Ergebnis der gewöhnlichenGeschäftstätigkeit zu höheren Steueraufwendungen. Der Jahresüberschuss beträgt TEUR 77.976 und wurde zur Reduzierung des Bilanzverlusts verwendet.

Die Aktivseite der Bilanz wurde maßgeblich durch den Wegfall der Darlehensforderung gegen die VFKD GmbH beeinflusst. Auf der Passivseite wirkten sich vor allem der deutlich reduzierteBilanzverlust und das somit erheblich gestiegene Eigenkapital sowie die teilweisen Tilgungen von Verbindlichkeiten gegenüber der VFKD GmbH aus.

Die Finanzlage wurde durch die Tilgungen von Darlehen von der VFKD GmbH beeinflusst. Dadurch entfielen die im Vorjahr noch relativ hohen Zinsaufwendungen nahezu vollständig. DasFinanzergebnis insgesamt war aufgrund der erheblich höheren Erträge aus der Gewinnabführung der VFKD GmbH deutlich positiv.

Zusammenfassend lässt sich aus Sicht der KDH AG festhalten, dass sich das Geschäftsjahr zum 31. März 2016 aufgrund der wie erwartet stark verbesserten Ertragslage und der Rückführungvon Darlehen gegenüber der VFKD GmbH im Vergleich zum Vorjahr deutlich positiver dargestellt hat. Im Folgenden wird die Entwicklung der Ertragslage der KDH AG auf Basis der inder Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen Posten näher analysiert.

9.2 ERTRAGSLAGE

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 in Höhe von TEUR 498 (Vorjahr: TEUR 2.195) resultierten im Wesentlichen aus an die VFKD GmbH in Rechnung gestelltenBeratungsleistungen und Dienstleistungen des Vorstands. Der Rückgang steht im Zusammenhang mit einem geringeren Umfang an Beratungs- und Dienstleistungen gegenüber der VFKDGmbH infolge einer geringeren Angestelltenzahl.

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Personalaufwand

Der Personalaufwand in Höhe von TEUR 5.026 (Vorjahr: TEUR 6.050) enthielt Gehälter in Höhe von TEUR 598 (Vorjahr TEUR 2.485) und soziale Abgaben in Höhe von TEUR 98 (Vorjahr.TEUR 203). In den sozialen Abgaben sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 84 (Vorjahr: TEUR 156) enthalten. Zusätzlich sind anteilsbasierte Vergütungsaufwen-dungen in Höhe von TEUR 3.750 (Vorjahr: TEUR 3.247) basierend auf dem L11P der Gruppe und in Höhe von TEUR 579 (Vorjahr: TEUR 114) basierend auf dem GLTR/GL11 in denPersonalaufwendungen enthalten.

Der Rückgang des Personalaufwands resultierte vor allem aus der verringerten Angestelltenzahl.

Die Personalaufwendungen entfielen im Wesentlichen auf die Vorstände der KDH AG. Siehe zu den individualisierten Bezügen der Vorstände auch den Abschnitt 8.2.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 TEUR 14.501 (Vorjahr: TEUR 8.580). Der Anstieg resultierte maßgeblich aus höheren Aufwen-dungen für durch die VFKD GmbH verrechnete Beratungsleistungen. In deutlich geringerem Maße erhöhten sich die Aufwendungen für Versicherungen, während gegenläufig insbesonderedie Aufwendungen für externe Beratung sanken.

Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

Im Juni 2012 hatte die KDH AG die 2017 Senior Notes in Höhe von TEUR 400.000 aufgenommen und als Ausleihung in voller Höhe an die VFKD GmbH weitergereicht Die Erträge ausdieser Ausleihung betrugen im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 EUR 0 (Vorjahr TEUR 6.500). Der Rückgang resultierte daraus, dass die 2017 Senior Notes und die korrespondierendeAusleihung an die VFKD GmbH im Juni 2014 vollständig vorzeitig abgelöst wurden.

Zudem entfielen die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens im Geschäftsjahr zum 31. März 2016, während diese im Vorjahr TEUR 13.349 betrugen. Diese resultierten aus demim Mai 2014 begebenen Darlehen an die VFKD GmbH, welches aus der Wandlung der Forderungen aus der Abführung des Jahresüberschusses zum 31. März 2014 der VFKD GmbH entstand.Dieses Darlehen wurde ursprünglich mit Endfälligkeit in 2019 abgeschlossen und daher als langfristig klassifiziert Die entsprechenden Erträge wurden daher als Erträge aus Ausleihungendes Finanzanlagevermögens ausgewiesen, auch wenn das Darlehen zum 31. März 2015 als kurzfristige Forderung gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen wurde (siehe auch Abschnitt9.2 Unterabschnitt „Umlaufvermögen").

Erträge aus Gewinnabführungsverträgen

Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 Erträge aus dem Gewinnabführungsvertrag mit der VFKD GmbH in Höhe von TEUR 146.160 (Vorjahr. TEUR 40.552).

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Zinsen und ähnliche Aufwendungen sanken im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 um TEUR 70.845 auf TEUR 228 (Vorjahr: TEUR 71.073). Die Zinsaufwendungen gegenüber verbundenenUnternehmen betrugen TEUR 90 (Vorjahr: TEUR 44.870) und reduzierten sich aufgrund der Darlehensrückzahlung an die VFKD GmbH.

Die Zinsaufwendungen gegenüber Dritten betrugen im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 TEUR 138 (Vorjahr: TEUR 26.202) und enthielten die Zinsen für Pensionen. Während sich dieZinsaufwendungen aus den 2017 Senior Notes im Vorjahr auf TEUR 6.500 beliefen, entfielen diese im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 aufgrund der vorzeitigen Ablösung der 2017Senior Notes im Juni 2014. In diesem Zusammenhang entstand der KDH AG im Geschäftsjahr zum 31. März 2015 außerdem ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von TEUR 19.500, da eineVorfälligkeitsentschädigung (Premium) fällig wurde.

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Die 2017 Senior Notes wurden in voller Höhe und zinskongruent an die VFKD GmbH weitergereicht. Daher standen im Geschäftsjahr zum 31. März 2015 den oben genannten Zinsaufwen-dungen in Höhe von TEUR 6.500 Erträge von der VFKD GmbH in gleicher Höhe gegenüber (siehe Abschnitt „Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens").

Aufwendungen aus Verlustübernahme

Im Zusammenhang mit den BGAVs zwischen der KDH AG als beherrschender Gesellschaft und der Kabel Deutschland Holding Erste Beteiligungs GmbH sowie der Kabel DeutschlandHolding Zweite Beteiligungs GmbH bestanden Aufwendungen aus der Verlustübernahme in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 2).

Ertragsteuern, latente Steuern

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe eines Aufwands von TEUR 49.281 (Vorjahr: TEUR 18.456) bestanden zum 31. März 2016 aus laufenden Steueraufwendungen in Höhevon TEUR 129.485 (Vorjahr: TEUR 90.842) sowie latenten Steuererträgen in Höhe von TEUR 80.204 (Vorjahr: latente Steuererträge TEUR 72.386).

Seit dem 1. April 2013 besteht zwischen der VFKD GmbH als Organgesellschaft und der KDH AG als Organträgerin eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft. Deshalb sindgrundsätzlich die latenten Steuern im Jahresabschluss der KDH AG gemäß DRS 18.32 auszuweisen. In der VFKD GmbH wurden demzufolge im Geschäftsjahr zum 31. März 2014 die latentenSteuern ausgebucht und in der KDH AG entsprechend erfasst Die latenten Steuererträge, die sich in der VFKD GmbH ergaben, führten über die Gewinnabführung auch in der KDH AG zuErträgen. Insgesamt hatte der Ausweis der Steuereffekte daher für den Organkreis auf Ebene der KDH AG keine Auswirkungen.

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 betrafen die latenten Steuern dahingehend im Wesentlichen den Abbau von Abweichungen in den Bilanzansätzen zwischen Handels- und Steuerbilanz.

Zwischen der KDH AG als Organgesellschaft und Vodafone als Organträgerin besteht seit dem 1. April 2014 eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft. Aufgrund eines Steu-erumlagevertrags wird die steuerliche Be-oder Entlastung in voller Höhe auf die Organgesellschaft umgelegt Das Wahlrecht gemäß DRS 18.35, wonach die latenten Steuern auf temporäreDifferenzen bei Organgesellschaften auch bei der Organgesellschaft bilanziert werden können, wird in Anspruch genommen.

Der laufende Steueraufwand resultierte vor allem aus dem Jahresüberschuss der VFKD GmbH, welcher über die Gewinnabführung zu Erträgen in der KDH AG führte. Die KDH AG alsOrgangesellschaft hat ihr Einkommen in Höhe von 20/17 der durch den Organträger Vodafone geleisteten Ausgleichszahlungen an Minderbettsaktionäre als eigenes Einkommen selbst zuversteuern. Infolgedessen wird ein Betrag in Höhe von TEUR 12.171 (Vorjahr: TEUR 12.171) auf Ebene der KDH AG nicht in die Steuerumlage einbezogen.

Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abzuführende Gewinne bzw. übernommene Verluste / Jahresergebnis

Mit Wirkung zum 1. April 2014 besteht zwischen Vodafone und der KDH AG ein BGAV (siehe auch Abschnitt 1.2). Darin enthalten ist eine für Vodafone bestehende Verpflichtung, der KDHAG entstehende Verluste auszugleichen. Im Gegenzug muss die KDH AG entstandene Gewinne vollständig an Vodafone abführen. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewieseneJahresüberschuss in Höhe von TEUR 77.976 (Vorjahr EUR 0) wird in voller Höhe mit dem Verlustvortrag (TEUR 210.959) verrechnet. Gemäß § 301 Satz 1 AktG vermindert ein vorhandenerVerlustvortrag die Gewinnabführung an den Organträger. Im Vorjahr erfolgte infolge des Ergebnisabführungsvertrags eine Verlustübernahme durch den Gesellschafter in Höhe von TEUR41.548.

9.3 VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

Die Bilanzsumme sank um TEUR 85.978 auf TEUR 1.664.729 gegenüber dem Vorjahr von TEUR 1.750.707. Die wesentlichen für den Rückgang verantwortlichen Effekte werden in denfolgenden Abschnitten beschrieben.

Anlagevermögen

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Das Anlagevermögen enthielt unverändert Anteile an den 100 % igen Tochtergesellschaften VFKD GmbH in Höhe von TEUR 1.515.498 sowie Kabel Deutschland Holding Erste BeteiligungsGmbH und Kabel Deutschland Holding Zweite Beteiligungs GmbH in Höhe von je TEUR 25.

Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen betrug TEUR 149.151 (Vorjahr: TEUR 234.886) und bestand nahezu ausschließlich aus der Forderung gegen die VFKD GmbH aus der Gewinnabführung für dasGeschäftsjahr zum 31. März 2016 in Höhe von TEUR 146.160 (Vorjahr. TEUR 40.552), die sich gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht hat. Im Vorjahr bestanden zusätzlich eine Darlehens-forderung gegen die VFKD GmbH in Höhe von TEUR 139.133 sowie eine Forderung gegenüber der Gesellschafterin Vodafone in Höhe von TEUR 41.548 aus der Verlustübernahme imZusammenhang mit dem zum 1. April 2014 wirksam gewordenen BGAV.

Im Mai 2014 wurde im Zusammenhang mit der Zahlung der Ergebnisabführung durch die VFKD GmbH ein neues, wertmäßig mit der Gewinnabführung gleichlautendes Darlehen an dieVFKD GmbH gewährt. Dieses Darlehen wurde aufgrund der Endfälligkeit in 2019 zunächst als langfristig klassifiziert, zum 31. März 2015 aber unter den Forderungen gegen verbundeneUnternehmen und nicht als Ausleihung ausgewiesen, da im März 2015 entschieden wurde, die KDH AG in das Cash-Pooling mit der VFKD GmbH einzubinden. In diesem Zusammenhangwurde das Darlehen im April 2015 getilgt, so dass zum 31. März 2016 keine damit verbundenen Forderungen mehr bestanden.

Eigenkapital

Das Eigenkapital erhöhte sich trotz des BGAV mit Vodafone auf TEUR 348.149 (Vorjahr: TEUR 270.173), da der Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 77.976 (Vorjahr: EUR 0) in voller Höhemit dem Verlustvortrag (TEUR 210.959) verrechnet wurde. Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme) verbesserte sich aufgrund des reduzierten Bilanzverlusts undder damit verbundenen Rückführung von Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen auf 20,9 % (Vorjahr 15,4 %).

Rückstellungen

Die Rückstellungen enthalten Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 2.242 (Vorjahr. TEUR 2.031), Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 65.780 (Vorjahr TEUR 65.780) und sonstigeRückstellungen in Höhe von TEUR 2.164 (Vorjahr: TEUR 7.295).

Der Rückgang der sonstigen Rückstellungen resultierte aus geringeren Verpflichtungen für LTIP infolge der anstehenden Auszahlung.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 78.829 auf TEUR 980.194 (Vorjahr. TEUR 1.059.023). Dieser Rückgang resultierte im Wesentlichen aus dervollständigen Tilgung der gegenüber der VFKD GmbH bestehenden Darlehens- und Zinsverbindlichkeiten (Vorjahr: TEUR 968.306), während im Gegenzug erstmalig Verbindlichkeiten ausCash-Pooling in Höhe von TEUR 851.444 (Vorjahr EUR 0) erfasst wurden. Ein gegenläufiger Effekt resultierte aus der Erfassung von Steuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 117.314(Vorjahr: TEUR 78.670) gegenüber der Gesellschafterin Vodafone. Diese Steuerverbindlichkeit bestand aufgrund des Steuerumlagevertrags mit Vodafone.

Passive latente Steuern

Zum 31. Märe 2016 bestanden passive latente Steuern in Höhe von TEUR 266.201 (Vorjahr: TEUR 346.405). Siehe zu den Veränderungen Abschnitt 9.2 Unterabschnitt „Ertragsteuern,latente Steuern".

Finanzierung und Liquiditätssicherung

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Für die strategischen Beratungsleistungen gegenüber der VFKD GmbH erhält die KDH AG ein vereinbartes Entgelt welches im Vertrag über die konzerninterne Leistungserbringung geregeltist Diese Einnahmen stellen für die Gesellschaft eine Liquiditätsquelle dar. Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt im Wesentlichen über das Cash-Pooling mit der VFKD GmbH als derzeitüberwiegende Fremdkapitalquelle der KDH AG.

Die Liquidität der Gesellschaft konnte im gesamten Geschäftsjahr sichergestellt werden, insbesondere durch die Gewinnabführung der VFKD GmbH sowie durch die Einbindung in das Cash-Pooling der VFKD GmbH im April 2015. Somit war im Geschäftsjahr zum 31. Märe 2016 zu jedem Zeitpunkt ausreichend Liquidität vorhanden. Die positive Entwicklung der Finanzlagespiegelte sich außerdem in der Rückführung eines Teils der Verbindlichkeiten gegenüber der VFKD GmbH wider.

Die 2017 Senior Notes sowie die korrespondierende Ausleihung an die VFKD GmbH wurden bereits im Geschäftsjahr zum 31. Märe 2015 vorzeitig abgelöst Daraus entstanden der KDH AGim Vorjahr Aufwendungen in Höhe von TEUR 19.500 aus einer Vorfälligkeitsentschädigung, weitere Effekte auf die Finanzlage ergaben sich nicht, da sich Zinserträge und -aufwendungenausglichen.

Insgesamt hat sich das Finanzergebnis gegenüber dem negativen Wert des Vorjahres im Wesentlichen aufgrund der höheren Erträge aus der Gewinnabführung der VFKD GmbH und desWegfalls der Zinsaufwendungen aus den Darlehen der VFKD GmbH markant verbessert und war deutlich positiv.

9.4 CHANCEN- UND RISIKOBERICHT DER KDH AG

Die KDH AG ist im Wesentlichen vom geschäftlichen Erfolg der operativen Tochtergesellschaft VFKD GmbH sowie der Gruppe als Ganzes abhängig, da sie als Management- und Holding-gesellschaft der wesentlichen Tochtergesellschaften unmittelbar eingebunden ist Entsprechend gehen die Ausführungen in Abschnitt 4 zum Chancen- und Risikomanagementsystem, zuminternen Kontrollsystem und zu den Chancen und Risiken daher auch für die KDH AG. Darüber hinaus existieren derzeit keine weiteren wesentlichen und relevanten Chancen und Risikenfür die KDH AG.

9.5 AUSBLICK

Die Gesellschaft ist die Management- und Holdinggesellschaft der Gruppe. Als Muttergesellschaft der Gruppe erfüllt die KDH AG die typischen Aufgaben einer Holdinggesellschaft wiebeispielsweise die strategische Entwicklung der Gruppe und die Bereitstellung zentraler Dienstleistungen für die Konzernunternehmen. Die Geschäftsentwicklung der Holdinggesellschafthängt damit u. a. von der Entwicklung und dem Erfolg der operativen Gesellschaften der Gruppe ab, insbesondere von der VFKD GmbH.

Mit dem Wirksamwerden des BGAV mit Vodafone zum 1. April 2014 hat Vodafone Beherrschung erlangt Außerdem muss die KDH AG ab dem 1. April 2014 Gewinne vollständig an Vodafoneabführen. Im Gegenzug ist Vodafone verpflichtet etwaige Verluste auszugleichen.

Darüber hinaus startete nach Wirksamwerden des BGAV der Integrationsprozess, der unserem Geschäft weitere Impulse verleiht Aufgrund der Beherrschung durch Vodafone ist die strategischeEntwicklung der Gruppe aber nicht mehr ohne die Einbindung der Vodafone Group möglich.

Wir erwarten, dass die Liquidität der KDH AG auch in den kommenden Jahren in ausreichendem Maße gesichert sein wird und die KDH AG jederzeit in der Lage sein wird, ihren Verpflich-tungen nachzukommen. Dieses gilt insbesondere, da die KDH AG seit April 2015 in das Cash-Pooling der VFKD GmbH eingebunden war und mit Wirkung zum April 2016 in das Cash-Pooling der Vodafone Group eingebunden wurde. Die Darlehensforderungen und -verbindlichkeiten gegenüber der VFKD GmbH wurden bereits im Zusammenhang mit der Einbindung derKDH AG in das Cash-Pooling der VFKD GmbH getilgt

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Außerdem rechnen wir im Geschäftsjahr zum 31. März 2017 mit Erträgen aus der Gewinnabführung der VFKD GmbH, die sich im niedrigen dreistelligen Millionenbereich bewegen dürften.

Unterföhring, 10. Mai 2016

Kabel Deutschland Holding AG

Dr. Manuel Cubero del Castillo-Olivares, Chief Executive Officer

Dr. Andreas Siemen, Chief Financial Officer

Konzernbilanz zum 31. März 2016 und zum 31. März 2015

Aktiva Anhang 31. März 2016 31. März 2015EUR TEUR

Kurzfristige VermögenswerteZahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 3.1 16.704.641,13 207.385Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.2 111.436.443,90 114.924Vorräte 3.3 25.275.590,52 27.152Ertragsteuerforderungen 3.4 178.323,54 711Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 3.5 42.670.033,83 63.556Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 3.5 10.760.615,47 17.671Summe der kurzfristigen Vermögenswerte 207.025.648,39 431.398Langfristige VermögenswerteImmaterielle Vermögenswerte 3.6 761.765.990,64 718.220Sachanlagen 3.7 1.765.021.139,89 1.694.294Anteile an assoziierten Unternehmen 3.8 16.931.855,54 13.459Latente Steueransprüche 4.9 44.570,00 73Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 3.9 17.498.032,95 21.874Summe der langfristigen Vermögenswerte 2.561.261.589,02 2.447.920

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Aktiva Anhang 31. März 2016 31. März 2015EUR TEUR

Summe der Aktiva 2.768.287.237,41 2.879.318Passiva Anhang 31. März 2016 31. März 2015

EUR TEURKurzfristige SchuldenKurzfristige Finanzschulden 3.12.1 10.695.257,11 12.207Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 269.156.740,21 292.980Sonstige kurzfristige Rückstellungen 3.14 23.484.801,62 14.922Ertragsteuerschulden 4.9 73.080.109,57 86.166

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 1) 3.10 247.382.578,47 205.977

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 3.11 220.705.388,89 218.623Summe der kurzfristigen Schulden 844.504.875,87 830.874Langfristige SchuldenLangfristige Finanzschulden 3.12.2 2.800.206.008,89 3.217.250Latente Steuerschulden 4.9 126.908.570,00 116.935Pensionsrückstellungen 3.13 122.503.850,27 118.860Sonstige langfristige Rückstellungen 3.14 44.676.531,24 46.192

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 2) 3.15 25.965.010,04 38.210

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 3.11 2.879.644,58 471Summe der langfristigen Schulden 3.123.139.615,02 3.537.919EigenkapitalGezeichnetes Kapital 3.16 88.522.939,00 88.523Kapitalrücklage 3.16 69.112.315,25 68.263Gesetzliche Rücklage 3.16 8.852.293,90 8.852

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Aktiva Anhang 31. März 2016 31. März 2015EUR TEUR

Cashflow-Hedge-Rücklage 3.16 -13.651.516,88 -26.776Pensionsrücklage -29.505.334,97 -34.115Neubewertungsrücklage 3.16 103.975,30 282Bilanzverlust 3.16 -1.322.817.369,12 -1.594.528

-1.199.382.697,52 -1.489.499Nicht beherrschende Anteile 3.16 25.444,04 24Summe des Eigenkapitals (Fehlbetrag) -1.199.357.253,48 -1.489.474Summe der Passiva 2.768.287.237,41 2.879.318

1) Enthalten in den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sind finanzielle Verbindlichkeiten. Siehe Anhang 3.10.2) Enthalten in den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten sind finanzielle Verbindlichkeiten. Siehe Anhang 3.15.

Die beiliegenden Erläuterungen zu dieser Konzernbilanz sind Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. April2015 bis 31. März 2016 und vom 1. April 2014 bis 31. März 2015

Anhang1. April 2015-31.

März 20161. April 2014-31.

März 2015EUR TEUR

Umsatzerlöse 4.1 2.161.265.577,88 2.020.700Kosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen 4.2 -1.007.536.069,50 -931.958davon Abschreibungen TEUR 364.581 (Vorjahr TEUR 332.465)Sonstige betriebliche Erträge 4.3 17.658.529,89 11.807Vertriebskosten 4.4 -528.843.945,65 -471.232davon Abschreibungen TEUR 89.394 (Vorjahr TEUR 83.620)

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Anhang1. April 2015-31.

März 20161. April 2014-31.

März 2015EUR TEUR

Allgemeine Verwaltungskosten 4.5 -142.928.942,53 -143.485davon Abschreibungen TEUR 27.614 (Vorjahr TEUR 20.665)Betriebsergebnis 499.615.150,09 485.832Zinsertrag 4.7 601.500,51 1.642Zinsaufwand 4.7 -97.742.836,73 -125.179Erträge aus assoziierten Unternehmen 4.8 3.473.197,61 3.165Ergebnis vor Steuern 405.947.011,48 365.460Aufwendungen aus Ertragsteuern 4.9 -134.413.416,34 -126.563Konzernergebnis 271.533.595,14 238.897Davon entfallen auf:Anteilseigner der Muttergesellschaft 271.532.518,94 238.896Nicht beherrschende Anteile 4.10 1.076,20 1

271.533.595,14 238.897Ergebnisverwendung Anteil der Anteilseigner der Muttergesellschaft

Verlustübernahme KDH AG durch Vodafone Vierte Verwaltungs AG 1) 0,00 41.548

Einstellung in den Bilanzverlust 271.532.518,94 280.444Ergebnis je Aktie (in EUR):Unverwässertes Ergebnis je Aktie 4.11 3,07 2,70Verwässertes Ergebnis je Aktie 4.11 3,07 2,70

1) Mit Wirkung zum 1. April 2014 ist ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Vodafone Vierte Verwaltungs AG und KDH AG abgeschlossen worden. Siehe dazu Abschnitt1.2 im Zusammengefassten Konzernlagebericht und Lagebericht.

Die beiliegenden Erläuterungen zu dieser Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

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Konzern-Gesamtergebnisrechnung für den Zeitraum vom 1. April 2015 bis 31. März 2016 und vom 1. April 2014 bis 31. März 2015

1. April 2015- 31.März 2016

1. April 2014-31.März 2015

EUR TEURKonzernergebnis 271.533.595,14 238.897Gewinne (+) /Verluste (-) aus der Bewertung von Sicherungsbeziehungen für Zinsen und Währungen 18.780.433,44 15.017Ertragssteuern -5.656.000,00 -4.554Bestandteile, die zukünftig 1» die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert` werden können 13.124433,44 10463Versicherungsmathematische Gewinne (+) / Verluste (-) aus leistungsorientierten Pensionsplänen 6.494.293,00 -30.499Ertragssteuern -1.885.000,00 9.249Bestandteile, die dauerhaft im Eigenkapital verbleiben 4609293,00 -21250Sonstiges Ergebnis 17.733.726,44 -10.787Gesamtergebnis 289.267.321,58 228.110Davon entfallen auf:Anteilseigner der Muttergesellschaft 289.266.245,38 228.109Nicht beherrschende Anteile 1.076,20 1

Die beiliegenden Erläuterungen zu dieser Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

Konzern-Kapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 1. April 2015 bis 31. März 2016 und vom 1. April 2014 bis 31. März 2015

Anhang1. April 2015 - 31.

März 20161. April 2014 - 31.

März 20151. Cashflow aus betrieblicher TätigkeitKonzernergebnis 271.534 238.897Anpassungen zur Überleitung des Konzernergebnisses zum Cashflow aus betrieblicher Tä-tigkeit:

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Anhang1. April 2015 - 31.

März 20161. April 2014 - 31.

März 2015Aufwendungen aus Ertragsteuern 134.413 126.563Zinsaufwand 97.743 125.179Zinsertrag -602 -1.642Abschreibungen auf das Anlagevermögen 481.589 436.749Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang / Verkauf von Anlagevermögen 7.080 7.251Erträge aus assoziierten Unternehmen -3.473 -3.165Aufwand in Bezug auf anteilsbasierte Vergütungen 850 204

989.134 930.037Veränderungen der Vermögenswerte und Schulden:Erhöhung (-) / Verminderung (+) der Vorräte 1.876 7.017Erhöhung (-) / Verminderung (+) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.487 -6.055Erhöhung (-) / Verminderung (+) der sonstigen Vermögenswerte -6.751 -1.392Erhöhung (+) / Verminderung (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -21.829 -5.521Erhöhung (+) / Verminderung (-) der sonstigen Rückstellungen 5.702 4.563Erhöhung (+) / Verminderung (-) des passiven Rechnungsabgrenzungspostens 4.491 1.718Erhöhung (+) / Verminderung (-) der Pensionsrückstellungen 8.392 5.052Erhöhung (+) / Verminderung (-) der sonstigen Schulden 121.056 -112.931Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 1.1 05.559 822.489Gezahlte (-) / erhaltene (+) Ertragsteuern -108.491 2.002Netto-Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 997.067 824.4912. Cashflow aus InvestitionstätigkeitEinzahlungen aus dem Abgang / Verkauf von Anlagevermögen 4.673 765Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte -166.548 -154.895Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen -434.051 -548.479

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Anhang1. April 2015 - 31.

März 20161. April 2014 - 31.

März 2015Auszahlungen für Akquisitionen, abzüglich erworbener flüssiger Mittel -3.883 -872Erhaltene Zinsen 696 1.592Netto-Cashflow aus Investitionstätigkeit -599.113 -701.8903. Cashflow aus FinanzierungstätigkeitEinzahlungen aus Verlustübernahme 1) 41.548 0Auszahlungen an Stille Gesellschafter 0 -1.460Einzahlungen aus langfristigen Finanzschulden 3.12 7.700 1.142.250Tilgungen von kurzfristigen und langfristigen Finanzschulden 3.12 -596.400 -1.229.646Tilgungen von Schulden aus Finanzierungsleasing 3.7 -3.300 -3.788Gezahlte Zinsen und Transaktionskosten -38.181 -156.641Netto-Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -588.634 -249.2844. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der PeriodeVeränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Zwischensumme 1 - 3) -190.680 -126.683Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode 207.385 334.068Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode 3.1 16.705 207.385Zusätzliche InformationInvestitionen im Zusammenhang mit Finanzierungsleasing 1.932 20.401

1) Mit Wirkung zum 1. April 2014 ist ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Vodafone Vierte Verwaltungs AG und KDH AG abgeschlossen worden.

Die beiliegenden Erläuterungen zu dieser Konzern-Kapitalflussrechnung sind Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum vom 1. April 2014 bis 31. März 2016

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Anteilseignern der Muttergesellschaft zuzurechnen

in EUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gesetzliche Rücklage Cashflow- Hedge- Rücklage 1)

Saldo zum 31. März 2014 /1.April 2014

88.522.939,00 68.058.337,94 8.852.293,90 -37.239.243,00

Konzernergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00Sonstiges Ergebnis 0,00 0,00 0,00 10.463.292,68Gesamtergebnis 0,00 0,00 0,00 10.463.191,68Verlustübernahme KDH AGdurch Vodafone Vierte

Verwaltungs AG 3) 0,00 0,00 0,00 0,00

Umgliederung derNeubewertungsrücklage 0,00 0,00 0,00 0,00Zugänge in Bezug auf anteils-basierte Vergütung

0,00 204.334,59 0,00 0,00

Saldo zum 31. März 2015 88.522.939,00 68.262.672,53 8.852.293,90 -26.775.950,32Konzernergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00Sonstiges Ergebnis 0,00 0,00 0,00 13.124.433,44Gesamtergebnis 0,00 0,00 0,00 13.114.433,44Umgliederung derNeubewertungsrücklage 0,00 0,00 0,00 0,00Zugänge in Bezug auf anteils-basierte Vergütung

0,00 849.642,72 0,00 0,00

Saldo zum 31. März 2016 88.522.939,00 69.112.315,25 8.852.293,90 -13.651.516,88

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Anteilseignern der Muttergesellschaft zuzurechnen

in EUR Pensionsrücklage 2)Neubewertungs-.

rücklage Bilanzverlust GesamtSaldo zum 31. März 2014 /1.April 2014

-12.864.438,00 460.462,66 -1.875.150.167,83 -1.759.359.815,33

Konzernergebnis 0,00 0,00 238.896.271,32 238.896.271,32Sonstiges Ergebnis -21.250.189,97 0,00 0,00 -10.786.897,29Gesamtergebnis -11.150.189,97 0,00 138.896.171,31 118.109.374,03Verlustübernahme KDH AGdurch Vodafone Vierte

Verwaltungs AG 3) 0,00 0,00 41.547.521,09 41.547.521,09

Umgliederung derNeubewertungsrücklage 0,00 -178.243,68 178.243,68 0,00Zugänge in Bezug auf anteils-basierte Vergütung

0,00 0,00 0,00 204.334,59

Saldo zum 31. März 2015 -34.114.627,97 282.218,98 -1.594.528.131,74 -1.489.498.585,62Konzernergebnis 0,00 0,00 271.532.518,94 271.532.518,94Sonstiges Ergebnis 4.609.293,00 0,00 0,00 17.733.726,44Gesamtergebnis 4.609.193,00 0,00 171.531.518,94 189.166.145,38Umgliederung derNeubewertungsrücklage 0,00 -178.243,68 178.243,68 0,00Zugänge in Bezug auf anteils-basierte Vergütung

0,00 0,00 0,00 849.642,72

Saldo zum 31. März 2016 -29.505.334,97 103.975,30 -1.322.817.369,12 -1.199.382.697,52

in EUR Nicht beherrschende Anteile Summe Eigenkapital (Fehlbetrag)Saldo zum 31. März 2014 /1. April 2014 23.441,17 -1.759336.374,16Konzernergebnis 926,67 238.897.197,99

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in EUR Nicht beherrschende Anteile Summe Eigenkapital (Fehlbetrag)Sonstiges Ergebnis 0,00 -10.786.897,29Gesamtergebnis 916,67 118.110300,70Verlustübernahme KDH AG durch Vodafone Vierte

Verwaltungs AG 3) 0,00 41.547.521,09

Umgliederung derNeubewertungsrücklage 0,00 0,00Zugänge in Bezug auf anteilsbasierte Vergütung 0,00 204.334,59Saldo zum 31. März 2015 24.367,84 -1.489.474.217,78Konzernergebnis 1.076,20 271.533.595,14Sonstiges Ergebnis 0,00 17.733.726,44Gesamtergebnis 1.076,10 189.167.311,58Umgliederung derNeubewertungsrücklage 0,00 0,00Zugänge in Bezug auf anteilsbasierte Vergütung 0,00 849.642,72Saldo zum 31. März 2016 25.444,04 -1.199357.253,48

1) Dieser Bestandteil des Sonstigen Ergebnisses kann zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden.2) Dieser Bestandteil des Sonstigen Ergebnisses verbleibt dauerhaft im Eigenkapital.3) Mit Wirkung zum 1. April 2014 ist ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Vodafone Vierte Verwaltungs AG und KDH AG abgeschlossen worden. Siehe dazu Abschnitt1.2 im Zusammengefassten Konzernlagebericht und Lagebericht.

Die beiliegenden Erläuterungen zu dieser Konzern-Gesamtergebnisrechnung sind Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

Anhang zum Konzernabschluss für die Kabel Deutschland Holding AG zum 31. März 2016

1 Allgemeines

1.1 Grundlage der Erstellung

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1.2 Grundlage der Aufstellung

1.3 Konsolidierungsgrundsätze

1.4 Währungsumrechnung

2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1 Vom IASB kürzlich veröffentlichte Rechnungslegungsstandards

2.2 Bewertung zumbeizulegenden Zeitwert nach IFRS 13

2.3 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

2.4 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

2.5 Vorräte

2.6 Finanzinstrumente

2.6.1 Erfassung und Ausbuchung von Finanzinstrumenten

2.6.2 Finanzielle Vermögenswerte

2.6.3 Finanzielle Verbindlichkeiten

2.6.4 Anteile an assoziierten Unternehmen

2.7 Zuwendungen der öffentlichen Hand

2.8 Immaterielle Vermögenswerte

2.8.1 Geschäfts- und Firmenwert

2.8.2 Kundenstamm

2.8.3 Sonstige immaterielle Vermögenswerte . .

2.8.4 Nachträgliche Anschaffungskosten

2.8.5 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte

2.9 Sachanlagen

2.9.1 Allgemeine Hinweise

2.9.2 Leasingverhältnisse

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2.9.3 Nachträgliche Anschaffungskosten

2.9.4 Abschreibung und Veräußerung von Sachanlagen

2.10 Eigenkapital

2.11 Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten

2.11.1 Allgemeine Hinweise

2.11.2 Leasingverhältnisse

2.12 Nicht finanzielle Verbindlichkeiten

2.13 Leistungen an Arbeitnehmer

2.13.1 Allgemeine Hinweise

2.13.2 Leasingverhältnisse

2.14 Sonstige Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen

2.15 Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge

2.15.1 Installation und Anschluss an das Kabelnetz

2.15.2 Erbringung von Dienstleistungen

2.15.3 Verkauf von Waren

2.15.4 Mehrkomponentenverträge

2.16 Ertragsteuern

2.17 Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzunsicherheiten

2.17.1 Wesentliche Ermessensentscheidungen

2.17.2 Schätzunsicherheiten

3. Erläuterungen zur Konzernbilanz

3.1 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

3.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

3.3 Vorräte

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3.4 Ertragsteuerforderungen

3.5 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte sowie kurzfristige aktive Rechnungsabgrenzungsposten

3.6 Immaterielle Vermögenswerte

3.7 Sachanlagen

3.8 Anteile an assoziierten Unternehmen

3.9 Langfristige aktive Rechnungsabgrenzungsposten

3.10 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

3.11 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

3.12 Finanzschulden

3.12.1 Kurzfristige Finanzschulden

3.12.2 Langfristige Finanzschulden

3.13 Pensionsrückstellungen

3.14 Sonstige Rückstellungen (kurz- und langfristig)

3.15 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

3.16 Eigenkapital

4. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

4.1 Umsatzerlöse

4.2 Kosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen

4.3 Sonstige betriebliche Erträge

4.4 Vertriebskosten

4.5 Allgemeine Verwaltungskosten

4.6 Personalaufwand

4.7 Finanzergebnis

4.8 Erträge aus assoziierten Unternehmen

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4.9 Ertragsteuern

4.10 Der den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbare Gewinn

4.11 Ergebnis je Aktie

5. Sonstige Angaben

5.1 Segmentberichterstattung

5.2 Wertminderungstest für Geschäfts- und Firmenwert

5.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Eventualverbindlichkeiten sowie bestimmte Rechtsstreitigkeiten und Prozesse

5.4 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

5.5 Anteilsbasierte Vergütungen

5.6 Finanzinstrumente

5.7 Gesellschaften der Gruppe

5.8 Vorstand und Aufsichtsrat

5.9 Zusätzliche Pflichtangaben gemäß HGB

5.10 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Anhang zum Konzernabschluss

1 ALLGEMEINES

Die Kabel Deutschland Holding AG („KDH AG" oder die „Gesellschaft") ist die oberste Verwaltungs- und Holdinggesellschaft der Kabel Deutschland Gruppe und hat ihren Sitz in Un-terföhring, Betastraße 6 - B. Die KDH AG war bis 1. April 2016 im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Börse unter der Kennnummer ISIN DE000KD88880 notiert. DasGrundkapital beträgt EUR 88.522.939 und ist eingeteilt in 88.522.939 Aktien. Von diesen Aktien hielt die Vodafone Vierte Verwaltungs AG („Vodafone") zum 31. März 2016 mehr als 75% des Grundkapitals und der Stimmrechte. Die Übernahme der Aktienmehrheit durch Vodafone erfolgte am 14. Oktober 2013. Seitdem ist die Kabel Deutschland Gruppe Teil des VodafoneGroup Plc („Vodafone Group") Konzerns.

Am 20. Dezember 2013 haben Vodafone und die KDH AG einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag („BGAV") abgeschlossen. Die außerordentliche Hauptversammlung der KDHAG stimmte dem BGAV am 13. Februar 2014 zu. Aufgrund der Eintragung in das für die KDH AG zuständige Handelsregister am 13. März 2014 wurde der BGAV zum 1. April 2014wirksam. Die KDH AG wird seitdem von Vodafone beherrscht Im BGAV wird den außenstehenden Aktionären sowohl ein Barausgleich als auch eine Barabfindung garantiert. Für wettereErläuterungen zur Übernahme durch Vodafone und zum BGAV siehe Abschnitt 1.2 des Zusammengefassten Konzernlageberichts und Lagebericht zum 31. März 2016.

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Die KDH AG ist gemeinsam mit ihren konsolidierten Tochtergesellschaften (gemeinsam „KDH" oder die „Gruppe", einzeln jeweils die „Konzerngesellschaften"), nach ihren eigenen Einschät-zungen, der größte Kabelnetzbetreiber in Deutschland, gemessen an der Anzahl von Wohneinheiten, die an das Netz der KDH angeschlossen werden können („anschließbare Wohneinheiten")und an der Anzahl von Kunden. Die Geschäftstätigkeit der Gruppe wird vornehmlich durch die jeweiligen operativen Tochtergesellschaften, vor allem die Vodafone Kabel Deutschland GmbH(„VFKD GmbH") sowie die Vodafone Kabel Deutschland Kundenbetreuung GmbH („VFKDK GmbH"), geführt Vor der Umfirmierung zum 2. September 2015 waren die VFKD GmbH alsKabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH („KDVS GmbH") und die VFKDK GmbH als Kabel Deutschland Kundenbetreuung GmbH („KDK") eingetragen.

Der Konzernabschluss wurde am 10. Mai 2016 durch den Vorstand gemäß des International Accounting Standard („IAS”) 10 „Ereignisse nach der Berichtsperiode" zur Vorlage an denAufsichtsrat freigegeben.

1.1 GRUNDLAGE DER ERSTELLUNG

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. März 2016 wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board („IASB") herausgegebenen InternationalFinancial Reporting Standards („IFRS"), wie sie in der Europäischen Union („EU") anzuwenden sind, sowie gemäß § 315a Abs. 1 HGB aufgestellt. Die Gruppe wendet somit sämtlichevom IASB veröffentlichte IFRS und vom IFRS Interpretations Committee herausgegebene Interpretationen („IFRIC") an, die zum 31. März 2016 wirksam waren, von der EU übernommenwurden und auf die Gruppe anwendbar sind. Der Begriff IFRS umfasst auch alle geltenden IAS; der Begriff IFRIC umfasst auch alle geltenden Interpretationen des Standing InterpretationsCommittee („SIC").

1.2 GRUNDLAGE DER AUFSTELLUNG

Das Geschäftsjahr der Gruppe umfasst zwölf Monate und endet jeweils am 31. März.

Der Konzernabschluss wurde in Euro („EUR"), der funktionalen Währung der Gesellschaft und jeder ihrer konsolidierten Töchter, aufgestellt und wird in dieser dargestellt Alle Beträgesind, sofern nicht abweichend angegeben, auf volle Tausend Euro („TEUR") auf- bzw. abgerundet Summen in Tabellen wurden auf Basis von genauen Zahlen berechnet und auf TEURgerundet Der Konzernabschluss der Gruppe wurde für alle dargestellten Berichtsperioden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätzen erstellt. Die Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung wurde gemäß IFRS nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt und der Konzernabschluss nach dem Anschaffungskostenprinzip aufgestellt Hiervon ausgenommen sind diederivativen Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit den anteilsbasierten Vergütungen, die ebenfalls grundsätzlichzum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (siehe Abschnitt 5.5).

1.3 KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE

Konsolidierungskreis

Zusätzlich zur Muttergesellschaft, der KDH AG, umfasst der Konzernabschluss zum 31. März 2016 sämtliche Gesellschaften, die von ihr beherrscht werden. Der Konzern beherrscht einBeteiligungsunternehmen, wenn er die Verfügungsgewalt über das Unternehmen besitzt, eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus seinem Engagement in demBeteiligungsunternehmen vorliegen und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der variablenRückflüsse des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. Grundsätzlich gilt der Beherrschungsgrundsatz auch für strukturierte Unternehmen, solche sind in der KDH jedoch nicht vorbanden.

Konzerninterne Transaktionen, Salden sowie konzerninterne Gewinne oder Verluste aus Transaktionen zwischen der KDH AG und ihren Tochtergesellschaften sowie zwischen den Tochter-unternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Die von den Konzerngesellschaften angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stimmen mit den Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden der KDH AG überein.

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Tochtergesellschaften werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt zu dem die Gruppe die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschlussendet, sobald die Gruppe die beherrschende Stellung verliert. Wenn die Beherrschung einer Tochtergesellschaft endet enthält der Konzernabschluss die Ergebnisse für den Teil des Berichts-jahres, während dessen eine Beherrschung durch die Gruppe gegeben war.

Gesellschaften, auf deren Geschäfts- und Finanzpolitik die KDH AG einen maßgeblichen Einfluss im Sinne von IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen" ausübt, ohne sie zu beherrschen,werden nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Zwischenergebnisse mit assoziierten Unternehmen werden entsprechend ihrer Beteiligungsquote im Rahmen derKonsolidierung eliminiert.

Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- und Firmenwert

Unternehmenszusammenschlüsse werden gemäß IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse" unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert Die Anschaffungskosten eines Unternehmens-erwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der durch den Konzern ausgegebenen Eigen-kapital-Instrumente und der von den früheren Eigentümern der erworbenen Tochtergesellschaft übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt und der Anteile ohne beherrschenden Einflussam erworbenen Unternehmen. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare erworbene Vermögenswerte sowie übernommene Schulden und Eventualverbindlichkeitenwerden bei Zugang mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet der Erwerber die Anteile ohne beherrschendenEinfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Diebilanzielle Behandlung von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss erfolgt nach der Full-Goodwill Methode. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werdenals Aufwand erfasst und als Verwaltungskosten ausgewiesen.

Erwirbt die Gruppe ein Unternehmen, bestimmt sie die Klassifizierung der identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen,wirtschaftlichen Gegebenheiten und am Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen. Dies beinhaltet auch eine Trennung der in Basisverträgen eingebetteten Derivate.

Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird der vom Erwerber zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zum beizulegenden Zeitwert am Erwerbs-zeitpunkt neu bestimmt und der daraus resultierende Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst

Eine vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer bedingten Gegenleis-tung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellt, werden in Übereinstimmung mit IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" entweder in der Gewinn- und Verlustrechnungoder im sonstigen Ergebnis erfasst Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet die sich als Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags des Anteilsohne beherrschenden Einfluss über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden bemessen. Liegt diese Gegenleistung unter dem beizulegenden Zeitwertdes Reinvermögens des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst

Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet Zum Zweck des Wertminderungs-tests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Gruppezugeordnet die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unterneh-mens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden.

Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und ein Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Ge-schäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung dieses Geschäftsbe-

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reichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibendenTeils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt

Im Geschäftsjahr endend zum 31. März 2016 erwarb die Gruppe von diversen Kabelnetzbetreibern Gestaltungsverträge sowie Einzelnutzer- und Mehr-nutzerverträge über etwa 19 Tausendindirekte und direkte Kundenbeziehungen sowie die dazugehörige Netzinfrastruktur in den Regionen wie folgt:

•in Neustadt a. d. Aisch von der D.T.NET Service OHG („DTNET") zum 5. Februar 2016,

•in Bad Freienwalde / Oder von der Georg Simon Ohm Elektro GmbH („G.S. Ohm") zum 1. Januar 2016,

•in München von der Hubertus Keßler Fernsehdienst-Antennenbau zum 1. Juni und 1. September 2015 und

•in Garmisch-Partenkirchen von der Antennentechnik Amberger GmbH zum 1. April 2015.

Die Geschäftsbetriebe wurden im Rahmen von Asset Deals erworben und dienten der Akquisition von Kundenbeziehungen. Der Gesamtkaufpreis für den Erwerb dieser Geschäftsbetriebe inHöhe von TEUR 4.635 führte zu einer Erhöhung des Kundenstamms um TEUR 2.947 sowie des technischen Anlagevermögens um TEUR 1.688.

Sicherungseinbehalte in Höhe von insgesamt TEUR 687 wurden aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen als Sicherung zur Durchsetzung etwaiger Ansprüche der Gruppe einbehalten undals Verbindlichkeit berücksichtigt. Der Sicherungseinbehalt ist bis spätestens 15. Oktober 2016 an die DTNET und bis spätestens 28. Februar 2017 an die G.S. Ohm auszuzahlen.

1.4 WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Funktionale Währung und Berichtswährung

Die im Abschluss einer jeden Konzerngesellschaft enthaltenen Posten werden auf Basis der Währung bewertet die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmenoperiert entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in EUR aufgestellt der die funktionale Währung und Berichtswährung der KDH AG sowie allen in den Konzernabschlusseinbezogenen Tochtergesellschaften darstellt.

Transaktionen und Salden

Transaktionen in Fremdwährungen wurden zu dem zum Transaktionszeitpunkt gültigen Wechselkurs in Euro umgerechnet Am Bilanzstichtag vorhandene monetäre Vermögenswerte undSchulden in Fremdwährungen werden zu dem am Bilanzstichtag geltenden Umrechnungskurs der Europäischen Zentralbank in EUR umgerechnet. Die Gewinne oder Verluste aus der Fremd-währungsumrechnung monetärer Posten entsprechen der Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten in der funktionalen Währung zu Beginn der Periode, angepasst um Ef-fektivzinsen und Zahlungen während der Periode, und den fortgeführten Anschaffungskosten in der zum Wechselkurs am Ende der Berichtsperiode umgerechneten Fremdwährung. DieseWährungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst, es sei denn sie sind im Eigenkapital als qualifizierte Cashflow Hedges zu erfassen (siehe Abschnitt 2.6.3).

Am Bilanzstichtag vorhandene nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden in Fremdwährungen, die zu ihrem beizulegenden Zeitwert anzusetzen sind, werden mit dem am Tag derBestimmung des beizulegenden Zeitwerts geltenden Kurs der Europäischen Zentralbank in EUR umgerechnet.

Die Gruppe verwendete die folgenden Wechselkurse (Kassakurse):

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März 2016 31. März 2015EUR 1 GBP 0,7802 GBP 0,7273EUR 1 USD 1,1100 USD 1,0759

2 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

2.1 VOM IASB KÜRZLICH VERÖFFENTLICHTE RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS

Vom IASB veröffentlichte und von der Gruppe neu angewandte Rechnungslegungsstandards

Die Gesellschaft wendet die folgenden neuen Standards bzw. Änderungen an Standards erstmalig mit dem am 1. April 2015 beginnenden Geschäftsjahr an. Sie führten zu keinen wesentlichenAuswirkungen auf den Konzernabschluss.

Standard / InterpretationVom IASB veröffent-

lichtÜbernahme in EU-

Recht EU-ErstanwendungIFRIC 21 Abgaben 20.05.2013 13.06.2014 17.06.2014Änderung IAS 19 Leistungen an Arbeit-

nehmer. Bilanzierungvon Arbeitnehmerbei-trägen bei leistungsori-entierten Plänen

21.11.2013 17.12.2014 01.02.2015

Jährliche Verbesserungen Zyklus 2010-2012 Änderungen an IFRS 2,IFRS 3, IFRS 8, IFRS13, IAS 16, IAS 24 undIAS 38

12.12.2013 17.12.2014 01.02.2015

Jährliche Verbesserungen Zyklus 2011-2013 Änderungen an IFRS1, IFRS 3, IFRS 13 undIAS 40

12.12.2013 18.12.2014 01.01.2015

Die folgenden Standards und Interpretationen wurden vom IASB herausgegeben, gelten jedoch noch nicht für diesen Abschluss

Standard/InterpretationVom IASB veröffent-

licht AnwendungspflichtÜbernahme in EU-

Recht AuswirkungenIFRS 9 Finanzinstrumente 12.11.2009 01.01.2018 nein werden derzeit geprüft

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Standard/InterpretationVom IASB veröffent-

licht AnwendungspflichtÜbernahme in EU-

Recht Auswirkungen19.11.201324.07.2014

IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungs-posten

30.01.2014 01.01.2016 nein keine

IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kun-den

28.05.2014 01.01.2018 nein werden derzeit geprüft

IFRS 16 Leasingverhältnisse 13.01.2016 01.01.2019 nein werden derzeit geprüftJährliche Verbesserungen Zy-klus 2012-2014

Änderungen an IFRS 5, IFRS 7,IAS 19 und IAS 34

25.09.2014 01.01.2016 15.12.2015 keine

Änderung IFRS 10, IFRS 12und IAS 28

Investmentgesellschaften: Aus-nahme von der Konsolidie-rungspflicht

18.12.2014 01.01.2016 nein keine

Änderung IFRS 10 Konzernabschlüsse: Veräuße-rung oder Einbringung von Ver-mögenswerten

11.09.2014 01.01.2016 nein werden derzeit geprüft

Änderung IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen:Erwerb von Anteilen an einergemeinschaftlichen Tätigkeit

06.05.2014 01.01.2016 24.11.2015 keine

Änderung IAS 1 Darstellung des Abschlusses:mehrere Klarstellungen

18.12.2014 01.01.2016 18.12.2015 keine

Änderung IAS 7 Kapitalflussrechnung 29.01.2016 01.01.2017 nein werden derzeit geprüftÄnderung IAS 12 Erbagsteuern — Ansatz von ak-

tiven latenten Steuern bei nichtrealisierten Verlusten

19.01.2016 01.01.2017 nein werden derzeit geprüft

Änderung IAS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kun-den

12.04.2016 01.01.2018 nein werden derzeit geprüft

Änderung IAS 16 Sachanlagen: fruchttragendeGewächse

30.06.2014 01.01.2016 23.11.2015 keine

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Standard/InterpretationVom IASB veröffent-

licht AnwendungspflichtÜbernahme in EU-

Recht AuswirkungenÄnderung IAS 16 Sachanlagen: Klarstellung zu

zulässigen Abschreibungsme-thoden

12.05.2014 01.01.2016 02.12.2015 keine

Änderung IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte:Klarstellung zu zulässigen Ab-schreibungsmethoden

12.05.2014 01.01.2016 02.12.2015 keine

Änderung IAS 41 Landwirtschaft: fruchttragendeGewächse

30.06.2014 01.01.2016 23.11.2015 keine

Änderung IAS 27 Einzelabschlüsse: Equity Me-thode

12.08.2014 01.01.2016 18.12.2015 keine

Änderung IAS 28 Anteile an assoziierten Unter-nehmen und Gemeinschaftsun-ternehmen: Veräußerung oderEinbringung von Vermögens-werten

11.09.2014 01.01.2016 nein werden derzeit geprüft

Im November 2009 veröffentlichte das IASB IFRS 9 „Finanzinstrumente". Der Standard war das vorläufige Ergebnis der ersten Phase des drei Phasen umfassenden Projekts durch das IAS 39„Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" ersetzt werden sollte und regelte die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten. Mit der Veröffentlichung der Regelungenzur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten im Oktober 2010 wurde die Phase eins abgeschlossen. Mit den im November 2013 veröffentlichten Änderungen wurdendie allgemeinen Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) in den Standard aufgenommen und damit die Phase drei abgeschlossen. Im Juli 2014 wurde derStandard nach Ergänzung um die Phase zwei „Wertminderungen von Finanzinstrumenten" in seiner endgültigen Fassung veröffentlicht Außerdem wurden an der Phase eins „Klassifizierung undBewertung" begrenzte Änderungen vorgenommen. Verglichen mit IAS 39 wird für finanzielte Vermögenswerte ein neues Klassifizierungsmodell mit drei Bewertungskategorien eingeführt Beifinanziellen Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, betrifft die einzig wesentliche Neuerung die Behandlung von Fair-Value-Schwankungen, die auf das eigeneKreditrisiko zurückzuführen sind und im sonstigen Ergebnis zu erfassen sind. Gemäß den neuen Wertminderungsvorschriften sind Verluste in erwarteter Höhe und nicht wie bisher in realisierterHöhe zu erfassen. Die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen sind stärker prinzipienbasiert und verfolgen das Ziel, die Auswirkungen der Risikomanagementstrategie einesUnternehmens im Abschluss abbilden zu können. Der IFRS 9 ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung istvorbehaltlich der Übernahme durch die EU zulässig. IFRS 9 ist grundsätzlich rückwirkend anzuwenden, wobei für den Übergang Erleichterungen und Wahlrechte vorgesehen sind. Jedochwerden umfangreiche Angaben gefordert. Die Gruppe überprüft derzeit die Auswirkungen der Anwendung auf den Konzernabschluss.

Im Mai 2014 veröffentlichte das IASB IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden". IFRS 15 wird für alle Branchen gelten und alle Kundenverträge umfassen, die die Lieferung von Gütern oderdie Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand haben und alle bestehenden Regelungen zur Erfassung von Umsatzerlösen ersetzen. Das Kernprinzip von IFRS 15 ist Umsatzerlöse mitdem der Gegenleistung entsprechenden Betrag zu erfassen, den das Unternehmen voraussichtlich erhalten wird. Die im Standard enthaltenen Regelungen werden in einem 5-Schritte-Modell

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umgesetzt. IFRS 15 regelt darüber hinaus die Erfassung von inkrementellen Kosten für die Vertragsanbahnung sowie die Erfassung von Kosten für die Vertragserfüllung und fordert zudemumfangreiche qualitative und quantitative Angaben. Im April 2016 veröffentlichte das IASB Änderungen an IFRS 15. Die Änderungen enthalten Klarstellungen zu verschiedenen Regelungendes IFRS 15 sowie Vereinfachungen bezüglich des Übergangs auf den neuen Standard. IFRS 15 ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen.Eine frühere Anwendung ist vorbehaltlich der Übernahme durch die EU zulässig. IFRS 15 ist rückwirkend anzuwenden. Hierfür wird neben dem vollständigen retrospektiven Ansatz, fürden jedoch Erleichterungen vorgesehen sind, eine modifizierte rückwirkende Anwendung gestattet IFRS 15 wird Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gruppe haben. Das Ausmaßder Auswirkungen wird derzeit geprüft

Im September 2014 veröffentlichte das IASB Änderungen an IFRS 10 „Konzernabschlüsse" und IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen". Die Ände-rungen betreffen Transaktionen zwischen einem Unternehmen und seinen assoziierten Unternehmen bzw. Gemeinschaftsunternehmen und beseitigen bestehende Inkonsistenzen zwischenIFRS 10 und IAS 28. Es erfolgt eine Klarstellung, dass das Ausmaß der Erfolgserfassung davon abhängt, ob die veräußerten bzw. eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetriebdarstellen. Die Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine frühere Anwendung ist vorbehaltlichder Übernahme durch die EU zulässig. Die Übernahme in EU-Recht wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Gruppe prüft derzeit die Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Im Januar 2014 veröffentlichte das IASB den Interimsstandard IFRS 14 „Regulatorische Abgrenzungsposten". IFRS 14 regelt die Bilanzierung von preisregulierten Absatzgeschäften undbetrifft nur IFRS Erstanwender. Im Oktober 2015 hat die Europäische Kommission entschieden, den Standard nicht in europäisches Recht zu übernehmen.

Im Januar 2016 veröffentlichte das IASB IFRS 16 „Leasingverhältnisse". IFRS 16 ersetzt den bisherigen Standard zur Leasingbilanzierung IAS 17 sowie die Interpretationen IFRIC 4, SIC-15und SIC-27. Kerngedanke des neuen Standards ist es, beim Leasingnehmer alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz zuerfassen. Die bisher unter IAS 17 erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverträgen entfällt damit künftig für den Leasingnehmer. Der Leasingnehmererfasst in seiner Bilanz für alle Leasing-verhältnisse eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung Leasingzahlungen zu leisten. Gleichzeitig aktiviert der Leasingnehmer ein Nutzungsrechtam zugrundeliegenden Vermögenswert, welches grundsätzlich dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten entspricht Zu den Leasingzahlungengehören die festen Zahlungen, variable Zahlungen, soweit diese indexbasiert sind, erwartete Zahlungen aufgrund von Restwertgarantien und ggf. der Ausübungspreis von Kaufoptionenund Pönalen für die vorzeitige Beendigung von Leasingverträgen. Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit ähnlich den Regelungen nach IAS 17 fürFinanzierungs-Leasingverhältnisse finanzmathematisch fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig amortisiert wird, was grundsätzlich zu höheren Aufwendungen zu Beginn derLaufzeit eines Leasingvertrags führt Für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasinggegenstände von geringem Wert gibt es Erleichterungen bei der Bilanzierung. Beim Leasinggeber sinddie Regelungen des neuen Standards dagegen ähnlich zu den bisherigen Vorschriften des IAS 17. Die Leasingverträge werden weiterhin als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisseklassifiziert Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen werden, werden als Finanzierungs-Leasingverhältnisse klassifiziert, alleanderen Leasingverträge als Operating-Leasingverhältnisse. Für die Klassifizierung nach IFRS 16 wurden die Kriterien des IAS 17 übernommen. IFRS 16 enthält darüber hinaus weitereRegelungen zum Ausweis und zu den Anhangangaben sowie zu Sale-and-Leaseback-Transaktionen. Die neuen Regelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.Januar 2019 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist vorbehaltlich der Übernahme durch die EU zulässig, sofern IFRS 15 ebenfalls angewendet wird. IFRS 16 wird Auswirkungenauf den Konzernabschluss der Gruppe haben. Das Ausmaß der Auswirkungen wird derzeit geprüft.

2.2 BEWERTUNG ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT NACH IFRS 13

Anteilsbasierte Vergütungsbestandteile werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, fallen aber nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 13. Darüber hinaus wird der beizulegende Zeitwertam Stichtag für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, im Anhang ausgewiesen.

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Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts, der als Abgabepreis am Hauptmarkt oder, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist am vorteilhaftesten Markt definiert ist, verwendet dieGruppe zum einen soweit wie möglich marktbasierte Daten (Inputfaktoren) und zum anderen Bewertungstechniken, die für die jeweilige Ermittlung sachgerecht sind. Basierend auf den inden Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in der Bemessungshierarchie in folgende Stufen eingeordnet

•Stufe 1: Inputfaktoren sind in aktiven, für das Unternehmen am Bemessungsstichtag zugänglichen Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise.

•Stufe 2: Inputfaktoren sind andere als die in Stufe 1 genannten Markt-preisnotierungen, die für Vermögenswerte oder Schulden nur direkt oder indirekt zu beobachten sind.

•Stufe 3: Inputfaktoren sind solche, die für Vermögenswerte oder Schulden nicht beobachtbar sind.

Wenn für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts Inputfaktoren verwendet werden, die unterschiedliche Stufen betreffen, erfolgt die Einordnung in ihrer Gesamtheit auf derjenigenStufe, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist

Für wiederkehrend zu ermittelnde beizulegende Zeitwerte werden zum Ende eines jeden Quartals Umgruppierungen zwischen den Stufen erfasst.

Weitere Details können insbesondere dem Abschnitt 5.6 entnommen werden.

2.3 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen, auch für Zwecke der Konzern-Kapitalflussrechnung, im Wesentlichen aus Barmitteln und anderen kurzfristigen, hoch liquiden Anlagenmit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten. Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten und verbundenen Unternehmen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, diegrundsätzlich dem Nennwert entsprechen.

2.4 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit ihrem Nennbetrag abzüglich Wertberichtigungen für als zweifelhaft eingestufte Forderungen ausgewiesen. Die Gruppe berücksichtigtHinweise auf eine Wertminderung auf Forderungen sowohl in Form von Einzelwert- als auch von pauschalierten Einzelwertberichtigungen. Sämtliche signifikanten Einzelforderungen werdenhinsichtlich möglicher Einzelwertberichtigungen, sofern objektive Hinweise vorliegen (z. B. bei einer wahrscheinlichen Insolvenz oder bei erheblichen finanziellen Schwierigkeiten desSchuldners) bewertet. Für Forderungen, die alleine nicht signifikant sind, wird keine individuelle Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt. Sie werden vielmehr mit anderen Forderungen mitähnlichen Risikoprofilen gruppiert und einer pauschalierten Einzelwertberichtigung unterzogen.

Der Buchwert der Forderungen wird bei Bedarf unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos angepasst Zweifelhafte Forderungen werden ausgebucht wenn sie als uneinbringlich ein-geschätzt werden.

2.5 VORRÄTE

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Handelswaren werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Die Anschaffungs- und Herstel-lungskosten werden in Übereinstimmung mit IAS 2 „Vorräte" über die gleitende Durchschnittsmethode ermittelt. Die Vorräte des Unternehmens werden regelmäßig auf ihre Werthaftigkeithin überprüft.

2.6 FINANZINSTRUMENTE

2.6.1 Erfassung und Ausbuchung von Finanzinstrumenten

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Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Gruppe mit dem entsprechenden Vertragspartner oder Emittenten eine vertragliche Beziehungeingeht Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn:

•die Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert erloschen sind; oder

•die Gruppe ihre Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an einedritte Partei im Rahmen einer Durchleitungsvereinbarung übernommen hat und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellenVermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht an dem Vermögenswert übertragen hat

Wenn die Gruppe ihre vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht und dabei im Wesentlichen alle Chancen undRisiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält jedoch die Verfügungsmacht an dem übertragenen Vermögenswert behält, erfasstder Konzern einen Vermögenswert im Umfang seines anhaftenden Engagements.

In diesem Fall erfasst die Gruppe auch eine damit verbundene Verbindlichkeit Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet dass den Rechtenund Verpflichtungen, die die Gruppe behalten hat, Rechnung getragen wird.

Wenn das anhaftende Engagement der Form nach den übertragenen Vermögenswert garantiert, so entspricht der Umfang des anhaltenden Engagements dem niedrigeren Betrag aus demBuchwert des Vermögenswerts und dem Höchstbetrag der erhaltenen Gegenleistung, den die Gruppe eventuell zurückzahlen müsste.

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird nur dann ausgebucht wenn die Verpflichtung aus der Verbindlichkeit beglichen oder aufgehoben ist oder ausläuft.

Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit vom Kreditgeber gegen eine andere Verbindlichkeit mit wesentlich abweichenden Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Ver-tragsbedingungen einer bestehenden finanziellen Verbindlichkeit erheblich modifiziert, wird dieser Austausch bzw. diese Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit undErfassung einer neuen Verbindlichkeit behandelt und die Differenz der entsprechenden Buchwerte erfolgswirksam erfasst.

2.6.2 Finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte, die in den Anwendungsbereich von IAS 39 fallen, werden klassifiziert als:

•Darlehen und Forderungen;

•erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte;

•bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen;

•zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte; oder

•Derivate, die als Sicherungsinstrumente für eine wirksame Absicherung designiert sind, sind nach IAS 39 keiner Kategorie zugeordnet.

Die Gruppe nimmt die Klassifizierung ihrer finanziellen Vermögenswerte, entsprechend des Zwecks für den die jeweiligen Vermögenswerte erworben wurden, nach deren erstmaligem Ansatzvor und überprüft diese Klassifizierung, sofern zulässig und angemessen, am Ende eines jeden Geschäftsjahres. Die Gruppe hält lediglich als Darlehen und Forderungen klassifizierte finanzielleVermögenswerte.

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Beim erstmaligen Ansatz eines finanziellen Vermögenswerts wird dieser zum beizulegenden Zeitwert am Handelstag bewertet; bei finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksamzum beizulegenden Zeitwert bewertet werden zudem unter Einbeziehung von unmittelbar zurechenbaren Transaktionskosten. Langfristige Forderungen werden abgezinst.

Darlehen und Forderungen

Darlehen und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Diese Vermögenswertewerden nach dem erstmaligen Ansatz unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, also abzüglich etwaiger Wertminderungen ausgewiesen. Gibtes einen objektiven Hinweis, dass eine Wertminderung bei mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Darlehen und Forderungen eingetreten ist ergibt sich die Höhe des Wertminde-rungsaufwands aus der Differenz zwischen dem Buchwert und dem erzielbaren Betrag des Vermögenswerts, d.h. dem Barwert der geschätzten künftigen Zahlungsströme, abgezinst mit demursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts. Der Buchwert von wertgeminderten Forderungen wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos vermindert EineAusbuchung dieser Forderungen erfolgt, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden, insbesondere bei Vorliegen einer Insolvenz oder nach Ablauf von 390 Tagen. Die bei Ausbuchung oderWertminderung der Darlehen und Forderungen entstandenen Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst gleiches gilt für im Rahmen des Amortisationsprozesses entstandeneGewinne und Verluste.

Darlehen und Forderungen umfassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (siehe Abschnitt 2.4).

Ebenfalls zu Darlehen und Forderungen zählen Zahlungsmittel und Zahlungsmittel-äquivalente. Diese umfassen den Bestand an liquiden Mitteln sowie sofort abrufbare Einlagen mit einerursprünglichen Fälligkeit von bis zu drei Monaten (siehe Abschnitt 2.3).

2.6.3 Finanzielle Verbindlichkeiten

Bei der erstmaligen Erfassung von finanziellen Verbindlichkeiten werden diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet bei finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum bei-zulegenden Zeitwert bewertet werden, zudem unter Einbeziehung von direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Nach ihrem erstmaligen Ansatz werden die finanziellen Verbindlichkeitenunter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente, die mit ihrem beizulegenden Zeitwertbewertet werden.

Derivative Finanzinstrumente einschließlich Sicherungsgeschäfte

Derivative Finanzinstrumente wurden gemäß IFRS 13 mit ihrem beizulegenden Zeitwert im Einklang mit IFRS 13 bewertet und ausschließlich zu dem Zweck eingesetzt, Wechselkurs-und Zinsänderungsrisiken abzusichern, die aus der Finanzierungstätigkeit entstanden. Die Gruppe führt keine Handelsaktivitäten mit derivativen Finanzinstrumenten durch und hält damitkeine derivativen Finanzinstrumente zu Handelszwecken. Bei Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Cashflow Hedges, die zum Ausgleich zukünftiger Cashflow-Risiken aus bereitsbestehenden Grundgeschäften oder geplanten Transaktionen eingesetzt wurden und sich nach der Maßgabe von IAS 39 als effektiv erwiesen, wurden die unrealisierten Gewinne und Verlusteerfolgsneutral im Eigenkapital als Bestandteil der Cashflow Hedge-Rücklage ausgewiesen. Die Ermittlung der Effektivität der Sicherungsbeziehungen erfolgte prospektiv anhand der CriticalTerms Match-Methode und retrospektiv anhand der quantitativen Dollar Offset-Methode.

Durch die vorzeitige Beendigung der Sicherungsinstrumente im Mai 2014 wird nunmehr die Auflösung der Cashflow Hedge-Rücklage anteilig bis zum Ablauf der ursprünglich designiertenPeriode in der Gewinn- und Verlustrechnung aufwandswirksam erfasst (siehe Abschnitt 3.12.2).

Zum 31. März 2016 besteht kein Hedge Accounting.

2.6.4 Anteile an assoziierten Unternehmen

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Auftragsnummer: 160612011424Quelle: Bundesanzeiger

Bei den assoziierten Unternehmen handelt es sich um Gesellschaften, auf deren Finanz- und Geschäftspolitik die Gruppe maßgeblichen Einfluss hat die jedoch nicht von dieser beherrschtwerden. Von einem maßgeblichen Einfluss wird grundsätzlich ausgegangen, wenn die Gruppe direkt oder indirekt zwischen 20 % und 50 % der Stimmrechte einer anderen Gesellschaft hält.

Anteile an assoziierten Unternehmen werden gemäß IAS 28 nach der Equity-Methode mit ihrem anteiligen Eigenkapital bilanziert. Der Anteil der Gruppe am Jahresüberschuss dieser Unter-nehmen wird im Anlagespiegel als Veränderung der Beteiligungen ausgewiesen.

2.7 ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden gemäß IAS 20 „Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand" erfasst, wenn die damit verbundenen Bedingungen erfülltsind und sicher ist dass die Zuwendungen gewährt werden. Soweit die Zuwendungen auf Vermögenswerte entfallen, werden sie herstellungs- bzw. anschaffungskostenmindernd erfasst undim Gewinn und Verlust über reduzierte Abschreibungsaufwendungen realisiert. Zuwendungen, die zur Kompensation von Aufwendungen gewährt werden, werden passivisch abgegrenzt undin den Perioden, in denen die Aufwendungen anfallen als sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst

2.8 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

2.8.1 Geschäfts- und Firmenwert

Bezüglich der Bilanzierung und Bewertung des Geschäfts- und Firmenwerts wird auf Abschnitt 1.3 Konsolidierungsgrundsätze Unterabschnitt Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts-und Firmenwert verwiesen.

2.8.2 Kundenstamm

Zugänge zum Kundenstamm sind hauptsächlich auf den Erwerb von Netzebene-4-Betreibern sowie Kundenverträgen und -beziehungen im Rahmen sowohl von Share Deals als auch AssetDeals zurückzuführen. Die erworbenen Kundenstämme werden zum Zeitpunkt des Zugangs zum beizulegenden Zeitwert und nach ihrem erstmaligen Ansatz zu fortgeführten Anschaffungs-kosten bewertet.

2.8.3 Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommen wurden, werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert aktiviert, sofern dieser zum Erwerbszeitpunktverlässlich bestimmt werden kann. Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert Rabatte, Skonti oder Boni werden vom Kaufpreis abgezogen.

Die Gruppe weist selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte (d.h. von der Gruppe verwendete Software) aus, sofern die in IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte" enthaltenen Vor-aussetzungen erfüllt sind. Die Entwicklungskosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden zu Herstellungskosten aktiviert, sofern KDH die technische Realisierbarkeitder Fertigstellung des Vermögenswerts, den Zufluss zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens durch den Vermögenswert die Verfügbarkeit von Ressourcen zum Abschluss der Entwicklung desVermögenswerts und die Fähigkeit die während der Entwicklungsphase entstehenden Kosten verlässlich zu bewerten, nachweisen kann. Die aktivierten Aufwendungen umfassen Material-kosten, Lohnkosten und Gemeinkosten, die der Erstellung des Vermögenswerts für den beabsichtigten Zweck direkt zugerechnet werden können, sowie gegebenenfalls direkt zurechenbareFremdkapitalkosten. Sind die Voraussetzungen für eine Aktivierung nicht gegeben, werden die Entwicklungskosten sofort aufwandswirksam erfasst

Kosten der Kundenakquise, d. h. Kosten, die im Rahmen der Gewinnung von Neukunden angefallen sind, werden von der Gruppe erfasst, wenn sie direkt dem Abschluss bestimmter Verträgezugerechnet werden können, zusätzlich angefallen sind, verlässlich bestimmbar sind und die Definitions- und Ansatzkriterien eines immateriellen Vermögenswerts im Sinne von IAS 38 erfüllen.Kosten der Kundenakquise, die für den Abschluss neuer Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit (Verträge mit unbegrenzter Laufzeit) angefallen sind, werden sofort aufwandswirksam erfasst

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Nach dem erstmaligen Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen und außerplanmäßigen Ab-schreibungen bilanziert.

2.8.4 Nachträgliche Anschaffungskosten

Sofern sie die Kriterien für eine Erfassung als immaterieller Vermögenswert erfüllen, werden die Kosten für wesentliche Änderungen und Erweiterungen zusammen mit dem Restbuchwert desentsprechenden immateriellen Vermögenswerts aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist dass der Gruppe aufgrund dieser Ausgaben ein über den ursprünglich bemessenen Leistungsgrad hinaus-gehender zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird. Wesentliche Erweiterungen werden über die erwartete Restnutzungsdauer des entsprechenden Vermögenswerts abgeschrieben.

2.8.5 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte

Die erwartete Nutzungsdauer des Kundenstamms beruht in erster Linie auf der durchschnittlichen Vertragslaufzeit der Einzelnutzerverträge, über die wesentliche Erlöse realisiert werden,unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Kündigungsquote.

Der Kundenstamm sowie andere immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer der Vermögenswerte abgeschrieben. DieAbschreibung beginnt, sobald der immaterielle Vermögenswert verwendet werden kann.

Kosten der Kundenakquise, die im Rahmen der Gewinnung von Neukunden angefallen sind, werden von der Gruppe als Bestandteil der immateriellen Vermögenswerte erfasst, wenn entspre-chende Voraussetzungen erfüllt werden (siehe Abschnitt 2.8.3). Die Gruppe schreibt diese Kosten über die durchschnittliche Kundenbindungsdauer ab.

Die Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem, dem jeweiligen Zweck des immateriellen Vermögenswerts entsprechenden, Funktionsbereich (Kosten der zurErzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen, Vertriebskosten oder allgemeine Verwaltungskosten) erfasst.

Die Nutzungsdauern wurden wie folgt geschätzt:

Anlagenklasse NutzungsdauerKundenstamm 6,5 bis 8,5 JahreKosten der Kundenakquise 6,5 bis 8,5 JahreSoftware, Lizenzen und sonstige immaterielle Vermögenswerte 1 bis 15 Jahre

Die Restbuchwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der immateriellen Vermögenswerte werden mindestens einmal in jedem Geschäftsjahr überprüft und gegebenenfalls ange-passt. Zur Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten siehe Abschnitt 2.11.

2.9 SACHANLAGEN

2.9.1 Allgemeine Hinweise

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen bilanziert Rabatte, Skonti oder Boni werdenvom Kaufpreis abgezogen.

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Bei technischen Anlagen, die sich auf gemieteten Flächen befinden, enthalten die Anschaffungs- und Herstellungskosten auch den Barwert der geschätzten zukünftig anfallenden Kosten, diefür die Demontage und Entfernung der Anlagen sowie für die Wiederherstellung der Standorte der Anlagen nach Beendigung des Mietvertrags erforderlich sein werden.

2.9.2 Leasingverhältnisse

Operating-Leasing

Ein Leasingverhältnis wird als Operating-Leasingverhältnis bilanziert wenn alle wesentlichen Chancen und Risiken aus dem Eigentum am Leasinggegenstand beim Leasinggeber verbleiben.Leasingzahlungen im Rahmen eines Operating-Leasingverhältnisses werden linear über die Dauer des Leasing-verhältnisses aufwandswirksam erfasst.

Operating-Leasing für Kundenendgeräte (Customer Premise Equipment, „CPE")

Die Gruppe hat Produkte im Angebot welche die Signalübertragung und das Recht zur Nutzung von Kundenendgeräten beinhalten. Die Kundenendgeräte sind eine notwendige Voraussetzungfür den Anschluss an Internet- und Telefoniedienste der Gruppe sowie für die Nutzung bestimmter digitaler Fernsehdienste. Die Gruppe überlässt den Kunden die Endgeräte zur Nutzunggebündelt mit der Bereitstellung von Diensten. Diese Nutzungsüberlassung begründet gemäß IFRIC 4 „Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasing-verhältnis enthält" ein Leasingverhältnis.Gemäß IAS 17 „Leasingverhält-nisse" handelt es sich um ein Operating-Leasing, bei dem die KDH Leasinggeber ist (siehe Abschnitt 2.17.1). Daher aktiviert die Gruppe die Kundenendgeräteals Sachanlagen auf Grundlage der Anschaffungskosten und der Rücknahmekosten am Ende des Leasingverhältnisses. Diese Anlagen werden linear über ihre geschätzte Nutzungsdauerabgeschrieben.

Finanzierungsleasingverträge

Leasinggegenstände aus Finanzierungsleasingverträgen werden in Übereinstimmung mit IAS 17 zu Beginn des Leasingverhältnisses zum beizulegenden Zeitwert oder zum Barwert derMindestleasingzahlungen angesetzt, je nachdem, welcher Wert niedriger ist Die Vermögenswerte werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer oder, falls kürzer, über den Leasingzeitraunnabgeschrieben. In Höhe des aktivierten Leasinggegenstandes wird eine Verbindlichkeit erfasst Die laufenden Leasingzahlungen werden unter Verwendung eines gleichbleibenden Zinssatzesin Finanzierungskosten und Tilgung der Leasingverbindlichkeit aufgeteilt Die Finanzierungskosten werden aufwandswirksam erfasst

2.9.3 Nachträgliche Anschaffungskosten

Reparatur- und Instandhaltungskosten („laufende Wartungskosten”) werden sofort aufwandswirksam erfasst. Die Kosten für wesentliche Instandhaltungen und Erweiterungen werden zusam-men mit dem Restbuchwert des ent sprechenden Vermögenswerts aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist dass der Gruppe aufgrund dieser Ausgaben ein über den ursprünglich bemessenenLeistungsgrad hinausgehender zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird. Wesentliche Instandhaltungen werden über die erwartete Restnutzungsdauer des entsprechenden Vermö-genswerts abgeschrieben.

2.9.4 Abschreibung und Veräußerung von Sachanlagen

Abschreibungen werden linear über die erwartete Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögenswerts wie folgt vorgenommen:

Anlagenklasse NutzungsdauerBauten auf fremden Grundstücken 3 bis 10 JahreTechnische Anlagen 3 bis 30 Jahre

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Anlagenklasse NutzungsdauerBetriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 15 Jahre

Die Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem, dem jeweiligen Zweck der Sachanlage entsprechenden, Funktionsbereich (Kosten der zur Erzielung der Umsatzerlöseerbrachten Leistungen, Vertriebskosten oder allgemeine Verwaltungskosten) erfasst Wird ein Posten des Sachanlagevermögens veräußert, wird der Saldo aus Veräußerungserlös und Buchwertals Gewinn oder Verlust erfasst Gewinne werden unter sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen. Verluste aus dem Abgang von Technischen Anlagen werden im Funktionsbereich „Kostender zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen" unter „Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen" erfasst. Alle übrigen Abgangsverluste werden im jeweiligenFunktionsbereich unter „Sonstige Kosten und Aufwendungen" ausgewiesen.

Die Restbuchwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Vermögenswerte werden mindestens einmal in jedem Geschäftsjahr überprüft und gegebenenfalls angepasst. Zur Wert-minderung von Sachanlagen siehe Abschnitt 2.11.

2.10 EIGENKAPITAL

Das begebene Kapital und die Kapitalrücklagen sind zum Nennwert angesetzt Kapitalrücklagen werden im Wesentlichen für zusätzlich eingezahltes Kapital und Änderungen in Bezug aufanteilsbasierte Vergütung, soweit anwendbar, gebildet. Zusätzliche Kosten, die der Ausgabe von Aktien direkt zurechenbar sind, werden abzüglich möglicher steuerlicher Auswirkungen vomEigenkapital abgezogen.

2.11 WERTMINDERUNG VON NICHT FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN

Die Buchwerte von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen werden zu jedem Bilanzstichtag auf etwaige objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung hin überprüft.

Für die Werthaltigkeitsprüfung werden Vermögenswerte, die nicht einzeln untersucht werden können, zur kleinsten Gruppe von Vermögenswerten gruppiert, deren fortgesetzte Nutzungzu Mittelzuflüssen führt und die im Wesentlichen von anderen Vermögenswerten oder Gruppen von Vermögenswerten unabhängig sind (zahlungsmittelgenerierende Einheiten oder CashGenerating Units, „CGUs"). Die CGUs entsprechen den Segmenten (siehe Abschnitt 5.1).

Wenn ein derartiger Anhaltspunkt vorliegt oder eine jährliche Überprüfung auf Wertminderung vorgeschrieben ist wird der erzielbare Betrag dieses Vermögenswerts (siehe Abschnitt 2.11.1)ermittelt Liegt der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder der entsprechenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter dem entsprechenden Buchwert, wird der Differenzbetrag alsWertminderungsaufwand erfasst

Geschäfts- und Firmenwert

Geschäfts- und Firmenwerte werden jährlich (zum 31. März) und wenn Umstände eingetreten sind, die auf eine mögliche Wertminderung des Buchwerts hindeuten, auf Wertminderunggeprüft. Die Berechnung der erzielbaren Beträge für eine CGU, der ein bestimmter Geschäfts- und Firmenwert zugeordnet wurde, basiert auf Annahmen des Managements und wird nebenanderen Faktoren durch die Volatilität und die Konditionen der Kapital- und Finanzmärkte beeinflusst Die erzielbaren Beträge ergeben sich hierbei grundsätzlich aus Verkehrswerten abzüglichVeräußerungskosten („fair value less costs of disposal method"), wobei die Verkehrswerte mittels Betrachtung diskontierter Cashflows errechnet werden. Die Ermittlung der diskontiertenCashflows basiert auf einer fünfjährigen Planungsperiode, wie sie vom Management beschlossen wird. Die Planung der Cashflows erfolgt unter Berücksichtigung vergangener Erfahrungenund stellt unter Einbeziehung von aktuellen Unsicherheiten die bestmögliche Einschätzung des Managements bezüglich der zukünftigen Geschäftsentwicklung dar. Cash-flows nach derPlanungsperiode beruhen auf einer Fortschreibung mit einer Wachstumsrate von 1 %. Zu den wichtigsten durch das Management getroffenen Annahmen zur Berechnung der Verkehrswerteabzüglich Veräußerungskosten zählen: geschätzte Wachstumsraten, durchschnittliche gewichtete Kapitalkosten und Steuersätze. Diese Schätzungen, sowie die angewandte Methode selbst,

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können einen erheblichen Einfluss auf die entsprechenden Ergebnisse und letztendlich auf die Höhe der Wertminderung des Geschäfts- und Firmenwerts haben. Die Wertminderung vonGeschäfts-und Firmenwerten wird durch die Bestimmung des erzielbaren Betrags der CGU ermittelt, zu der der jeweilige Geschäfts- und Firmenwert zugeordnet worden ist Liegt der erzielbareBetrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter ihrem Buchwert wird ein Wertminderungsaufwand erfasst Wertminderungsaufwendungen für Geschäfts- und Firmenwerte werden inFolgeperioden nicht wieder zugeschrieben.

2.11.1 Ermittlung des erzielbaren Betrags

Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit im Sinne von IAS 36 ist der höhere Wert aus seinem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräuße-rungskosten und seinem Nutzungswert. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist der Betrag, der durch den Verkauf eines Vermögenswerts oder einer CGU in einer Trans-aktion zu Marktbedingungen zwischen sachverständigen, vertragswilligen Parteien nach Abzug der Veräußerungskosten erzielt werden könnte. Der Nutzungswert wird durch Diskontierungder geschätzten künftigen Zahlungsströme aus der fortgesetzten Nutzung des Vermögenswerts bis zu seinem letztendlichen Abgang ermittelt Bei dem Diskontierungszinssatz handelt es sichum einen Zinssatz vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinsniveaus und die spezifischen Risiken eines Vermögenswerts widerspiegelt.

Bei Vermögenswerten, denen keine Zahlungsströme direkt zugeordnet werden können, wird der erzielbare Betrag der CGU ermittelt zu der der Vermögenswert gehört

2.11.2 Wertaufholung

Bei Vermögenswerten erfolgt eine Wertaufholung grundsätzlich dann, wenn sich die Annahmen in Bezug auf den erzielbaren Betrag von Vermögenswerten dergestalt geändert haben, dasssich der zu erwartende erzielbare Betrag erhöht Die Wertaufholung erfolgt jedoch nur bis zur Höhe des Buchwerts, der sich nach Abzug der planmäßigen Abschreibung des Vermögenswertsohne Berücksichtigung von Wertminderungen ergeben hätte.

2.12 NICHT FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

Nicht finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

2.13 LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER

2.13.1 Leistungsorientierter Pensionsplan

Gesellschaften der Gruppe gewähren ihren Mitarbeitern im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung der Gruppe Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Form einesleistungsorientierten Pensionsplans („Deflned Benefit Plan"). Diese Leistungen sind in erster Linie nicht kapitalgedeckt

Der Barwert der künftigen Ansprüche der Begünstigten wird unter Anwendung versicherungsmathematischer Methoden auf Grundlage der von Mitarbeitern in der laufenden und in vorange-gangenen Perioden erdienten Leistungen geschätzt. Die in der Konzernbilanz zu passivierende Verbindlichkeit ergibt sich aus dem Barwert der leistungsorientierten Pensionspläne („DeflnedBenefit Obligation"), abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens. Der Diskontierungszinssatz, der sowohl zur Abzinsung der leistungsorientierten Verpflichtung als auch zurErmittlung der erwarteten Erträge des Planvermögens herangezogen wird, ist kapitalmarktinduziert und berücksichtigt die voraussichtliche Fälligkeit der Verpflichtung. Versicherungsmathe-matische Gewinne und Verluste einschließlich des Unterschieds zwischen kalkulierter und tatsächlicher Rendite auf das Planvermögen werden zum Ende der Berichtsperiode im sonstigenErgebnis erfasst Die KDH hat qualifizierte externe Versicherungsmathematiker mit der Durchführung der erforderlichen versicherungsmathematischen Berechnungen beauftragt. Die Ver-pflichtung wird unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit Credit Method, „PUC-Methode") ermittelt

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Wenn die Leistungen aus dem Pensionsplan geändert werden, wird der Anteil der geänderten Leistungen, die sich auf die vergangenen Dienstjahre des Mitarbeiters beziehen, als nachzuver-rechnender Dienstzeitaufwand sofort erfolgswirksam erfasst

2.13.2 Anteilsbasierte Vergütung

Die Gruppe wendet auf ihre anteilsbasierten Vergütungstransaktionen IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung" an. Nach IFRS 2 sind Pläne, die zu anteilsbasierten Vergütungen führen, als Trans-aktionen mit Barausgleich zu behandeln, sofern es sich bei den gewährten Prämien nicht um eigene Eigenkapitalinstrumente des gewährenden Unternehmens handelt oder eine Verpflichtungdes gewährenden Unternehmens besteht den Ausgleich vorzunehmen. Bei anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich sind Vergütungen an das Management nach IFRS 2 als Personalauf-wand und als entsprechende Erhöhung der sonstigen Verbindlichkeiten zu erfassen. Bei anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente sind Vergütungen an dasManagement nach IFRS 2 als Personalaufwand und als entsprechende Erhöhung der Kapitalrücklage abzubilden.

Während des Geschäftsjahres zum 31. März 2016 bestand in der Gruppe ein Long-Term Incentive Plan („LTIP") in Form eines Programmes mit jährlicher Gewährung virtueller PerformanceShares („LTIP I"). Mit Wirkung zum 14. November 2014 hat die KDH eine neue langfristige, erfolgsorientierte variable Vergütungskomponente auf der Grundlage des Global Long-TermRetention Plan („GLTR") der Vodafone Group eingeführt. Diese ersetzt ab dem Kalenderjahr 2014 Gewährungen unter dem bisherigen Long-Term Incentive Plan (siehe Abschnitt 5.5).

Bei den bestehenden oder im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 planmäßig beendeten LTIP-Vergütungskomponenten sowie bei den durch Gesellschaften der KDH gewährten bedingtenAktienprämien im Rahmen des GLTR werden innerhalb des Erdienungszeitraums bezogene Arbeitsleistungen und damit auch die zugehörigen Verbindlichkeiten zu jedem Bilanzstichtagbis zum Erfüllungstag (diesen eingeschlossen) neu bewertet, da es sich um anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich handelt Etwaige Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werdenerfolgswirksam erfasst Bei den durch die Vodafone GmbH an mittelbar für die KDH Leistungen erbringende Personen gewährten bedingten Aktienprämien handelt es sich nach Einschätzung derGesellschaft um anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente. Daher wurden die innerhalb des Erdienungszeitraums bezogenen Arbeitsleistungen dieses Kreisesvon Begünstigten einmalig zum Gewährungsstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet Eine Anpassung des beizulegenden Zeitwerts zu nachfolgenden Bilanzstichtagen erfolgt nicht

2.14 SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN, EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND EVENTUALFORDERUNGEN

Sonstige Rückstellungen werden gemäß IAS 37 „Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen" in der Konzernbilanz gebildet, wenn für die Gruppe aufgrund einesEreignisses in der Vergangenheit eine gesetzliche oder faktische Verpflichtung besteht, die zuverlässig schätzbar ist, und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung miteinem Abfluss von Ressourcen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern, einhergeht Langfristige sonstige Rückstellungen werden mit ihrem zum Zinssatz vor Steuern auf den Bilanzstichtagabgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt, wenn der Zinseffekt wesentlich ist

Eine Eventualverbindlichkeit ist eine mögliche Verpflichtung aufgrund eines Ereignisses in der Vergangenheit, deren Eintreten von künftigen Ereignissen, die nicht vollständig unter derKontrolle des Unternehmens stehen, abhängt. Darüber hinaus kann eine Eventualverbindlichkeit ebenfalls aus einer gegenwärtigen Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignissesentstehen, wenn ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichen Nutzen nicht wahrscheinlich ist oder die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann.

Eine Eventualforderung ist ein möglicher Vermögenswert aufgrund eines Ereignisses in der Vergangenheit dessen Eintreten von künftigen Ereignissen, die nicht vollständig unter der Kontrolledes Unternehmens stehen, abhängt

2.15 UMSATZERLÖSE UND SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Umsatzerlöse werden in dem Maße realisiert in dem es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen der Gruppe zufließt und die Umsatzerlöse verlässlich bestimmbar sind. Die relevantenArten von Umsatzerlösen für die KDH werden wie folgt erfasst

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2.15.1 Installation und Anschluss an das Kabelnetz

Umsatzerlöse aus der Installation des Kabel- und Netzwerkanschlusses werden erfasst wenn die Dienstleistungen erbracht wurden, die Umsatzerlöse sowie die korrespondierenden Kostenverlässlich bestimmbar sind und die Gruppe keine Verpflichtung zur Bereitstellung künftiger Netzzugangs- und Installationsdienstleistungen hat.

2.15.2 Erbringung von Dienstleistungen

Umsatzerlöse aus der Bereitstellung von analogen und digitalen Fernsehsignalen, digitalen Pay-TV-Paketen, Internet- und Telefoniediensten sowie die von den Sendeanstalten gezahltenEinspeiseentgelte werden erfasst, wenn die Dienstleistungen erbracht wurden, die Umsatzerlöse sowie die korrespondierenden Kosten verlässlich bestimmbar sind und die Gruppe keineVerpflichtung zur Bereitstellung künftiger Dienstleistungen mehr hat Erhaltene Vorauszahlungen werden abgegrenzt und linear über den Leistungszeitraum realisiert. Tritt die Gruppe alsVermittler auf, werden Umsatzerlöse nur in Höhe der Vermittlungsprovision ausgewiesen.

Werden Kunden im Zusammenhang mit einem Anschluss Freimonate oder eine gestaffelte Preisminderung über die Vertragslaufzeit angeboten, erfasst die Gruppe den Gesamtbetrag derabredienbaren Umsatzerlöse in gleich hohen monatlichen Teilbeträgen über die Vertragslaufzeit vorausgesetzt die Gruppe hat das vertragliche und durchsetzbare Recht, dem Kunden dieProdukte nach dem für Werbezwecke gewährten kostenlosen oder vergünstigten Zeitraum weiterhin zu liefern. Werden Kunden im Zusammenhang mit einem Anschluss Freimonate angeboten,ohne dass die Gruppe das vertragliche und durchsetzbare Recht hat die Produkte nach dem für Werbezwecke gewährten kostenlosen Zeitraum weiterhin zu liefern, erfasst die Gruppe währenddes für Werbezwecke gewährten kostenlosen Zeitraums keine Umsatzerlöse, da der Fortbestand der Kundenbeziehung nicht gewährleistet ist.

2.15.3 Verkauf von Waren

Umsatzerlöse aus dem Verkauf von digitalen Receivern, Kabelmodems und anderen Produkten werden erfasst wenn die wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancenauf den Erwerber übergegangen sind.

2.15.4 Mehrkomponentenverträge

Bei Waren und Dienstleistungen, die in Mehrkomponentenverträgen zusammengefasst sind, erfasst die Gruppe Umsatzerlöse für jede Komponente auf Grundlage des jeweils beizulegendenrelativen Zeitwerts eines jeden Bestandteils der Transaktion.

Die Mehrkomponentenverträge der Gruppe umfassen vor allem zusammengefasste Produkte aus Geräte-Leasing- und Dienstleistungselementen. Auf die Geräte-Leasing-Komponente bezo-gene Umsatzerlöse werden gemäß den auf derartige Leasingverhältnisse anwendbaren Grundsätzen für die Umsatzrealisierung ausgewiesen (siehe Abschnitt 2.17.1). Auf Dienstleistungskom-ponenten anfallende Umsatzerlöse werden gemäß IAS 18 „Umsatzerlöse" ausgewiesen.

Mehrkomponentenverträge mit Komponenten aus unterschiedlichen Segmenten werden den jeweiligen Segmenten auf Grundlage des relativen beizulegenden Zeitwerts zugeordnet

2.16 ERTRAGSTEUERN

Laufende Ertragsteuern

Die laufenden Ertragsteueransprüche und -schulden für den laufenden Berichtszeitraum werden mit dem Betrag angesetzt, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eineZahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung für Steueransprüche und Steuerschulden werden die Steuersätze und Steuervorschriften zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtaggelten oder in Kürze gelten werden.

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Laufende Ertragsteuern in Bezug auf Posten, die direkt im Eigenkapital ausgewiesen sind, werden im Eigenkapital und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Das Manage-ment bewertet die in der Steuererklärung angegebenen Positionen im Hinblick auf Situationen, in denen die geltenden Steuervorschriften Interpretationen unterliegen, und bildet bei Bedarfentsprechende Rückstellungen.

Latente Steuern

Latente Steuern werden unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Abschlussstichtag bestehenden temporären Unterschiede zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertsoder einer Verbindlichkeit in der Bilanz und dem Steuerbilanzwert gebildet

Mit dem, seit dem 1. April 2014 wirksamen BGAV zwischen der Organgesellschaft KDH AG und dem Organträger Vodafone besteht eine körper-schaft- und gewerbesteuerliche Organschaft.Die derzeitige Fassung des IAS 12 beinhaltet keine explizite Regelung für die Bilanzierung von latenten Steuern beim Vorliegen einer steuerlichen Organschaft. Somit kann entweder dieformale oder die wirtschaftliche Betrachtungsweise als Grundlage der Abbildung latenter Steuern gewählt werden.

Gemäß IAS 8.12 kann bei Bestehen von Regelungslücken auf die Verlautbarungen anderer Standardsetter zurückgegriffen werden. Demnach ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise einemögliche Methode zur bilanziellen Abbildung von latenten Steuern. Dieser Ansatz ist darauf begründet dass die UIG Interpretation 1052 des Australian Accounting Standards Board dieseRegelungen zur Behandlung von Organschaften verpflichtend enthält Die latenten Steuern bei der KDH AG werden nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise gebildet, welche vorsieht,jede Organgesellschaft in der Weise zu behandeln, als wäre sie eigenständiges Steuersubjekt für Zwecke der Ertragsbesteuerung. Folglich hat die Werthaltigkeitsbeurteilung aktiver latenterSteuern auf Ebene der KDH AG zu erfolgen.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Unterschiede erfasst es sei denn:

•die latente Steuerschuld entsteht aus dem erstmaligen Ansatz des Geschäfts- und Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit im Rahmen eines Geschäftsvorfalls,bei welchem es sich nicht um einen Unternehmenszusamenschluss handelt und der sich zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder auf das handelsrechtliche Periodenergebnis nochauf das zu versteuernde Einkommen auswirkt und

•in Bezug auf zu versteuernde temporäre Unterschiede, die mit Beteiligungen an Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen im Zusammenhang stehen, wenn der zeitliche Verlaufder Umkehrung der temporären Unterschiede gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist dass die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umgekehrt werden.

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten Steuergutschriften und steuerlichen Verlustvorträge in dem Umfang erfasst in dem eswahrscheinlich ist, dass zukünftiges zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, mit dem die abzugsfähigen temporären Unterschiede und die noch nicht genutzten Steuergut-schriften und Verlustvorträge verrechnet werden können, es sei denn, die latenten Steueransprüche in Bezug auf die abzugsfähigen temporären Unterschiede entstehen aus dem erstmaligenAnsatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit im Rahmen eines Geschäftsvorfalls, bei welchem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der sich zumZeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder auf das handelsrechtliche Periodenergebnis noch auf das zu versteuernde Einkommen auswirkt

2.17 WESENTLICHE ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNSICHERHEITEN

Die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Beurteilungen, Schätzungen und Annahmen, die einen direkten Einfluss auf die Anwendung vonBilanzierungs- und Bewertungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte und Schulden, den Ausweis von Eventualforderungen und -verbindlichkeiten am Bilanzstichtagsowie auf die ausgewiesenen Umsatzerlöse und Aufwendungen während der Berichtsperiode haben. Obwohl das Management diese Schätzungen nach bestem Wissen unter Berücksichtigungaktueller Ereignisse vornimmt können die tatsächlichen Ergebnisse von diesen Schätzungen abweichen.

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Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft Änderungen von Schätzungen werden in der Periode erfasst, in der diese vorgenommen werden, sowie in betroffenenzukünftigen Perioden.

2.17.1 Wesentliche Ermessensentscheidungen

Im Rahmen der Anwendung der Bilanzierungsrichtlinien der KDH hat das Management neben Schätzungen auch die folgenden Ermessensentscheidungen getroffen, die sich wesentlich aufdie im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträge auswirken.

KDH als Leasinggeber in Operating-Leasingverhältnissen

Zum Produktportfolio der Gruppe gehören Angebote, welche die Signalübertragung und das Recht zur Nutzung von Kundenendgeräten beinhalten (siehe auch Abschnitt 2.9.2). Die Kun-denendgeräte sind eine notwendige Voraussetzung für die Signalübertragung beim Kunden. Da die Erfüllung dieser Leistungsvereinbarungen vom Einsatz eines bestimmten an den Kundenausgelieferten Vermögensgegenstands abhängt und mit den von der KDH definierten Leistungsvereinbarungen das Recht zur Nutzung dieses Vermögensgegenstands verbunden ist enthaltendiese Vereinbarungen, die sowohl die Signalübertragung als auch das Recht zur Nutzung der erforderlichen Kundenendgeräte umfassen, ein Leasingverhältnis gemäß IFRIC 4, im Rahmendessen die Konzerngesellschaften als Leasinggeber auftreten.

Kundenendgeräte werden in Übereinstimmung mit IAS 16 „Sachanlagen" als technische Anlagen unter Berücksichtigung der Kosten für die Rücknahme der Geräte am Ende des Leasingver-hältnisses erfasst und über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben.

KDH als Leasingnehmer in Operating-Leasingverhältnissen

In bestimmten Fällen ist die KDH Leasingnehmer in Leasingverhältnissen, die gemäß IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft wurden. Diese Leasingvereinbarungen beziehen sichprimär auf Kabelkanalanlagen der Deutsche Telekom AG („DTAG") und Glasfaserkabel sowie in bestimmten Bereichen auf Backbone-Netze für die Übertragung von Internet-, Telefonie-undDigitalFernsehdiensten. Die Gruppe hat festgestellt dass ihr in Verbindung mit diesen Kabelkanalanlagen, Glasfaserkabeln und Backbone-Netzen keine wesentlichen mit dem Eigentumverbundenen Risiken und Chancen verbleiben und bilanziert diese Leasingverhältnisse daher als Operating-Leasingverhältnisse.

Finanzierungsleasing

Zur Übertragung von Fernseh- und Hörfunksignalen über die Netzebenen 3 und 4 hat die Gruppe Teile ihrer Netzinfrastruktur geleast Die Gruppe hat bei bestimmten Leasingverträgenfestgestellt, dass bestimmte Rechte auf sie übergegangen sind und dass die Leasingdauer den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer umfasst Die Gruppe tritt als Leasingnehmerauf. Daher hat sie diese Leasingverhältnisse als Finanzierungsleasing im Sinne des IAS 17 klassifiziert und bilanziert.

2.17.2 Schätzunsicherheiten

Nachstehend erfolgt eine Erläuterung der wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen und anderer entscheidender Faktoren von Schätzunsicherheiten zum Bilanzstichtag, von denen einwesentliches Risiko erheblicher Anpassungen der Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im kommenden Geschäftsjahr ausgeht. Die Buchwerte sind in der Konzernbilanzoder den weiteren Erläuterungen zu den entsprechenden Vermögenswerten und Verbindlichkeiten dargestellt

Anteilsbasierte Vergütungen

Die Basis für die Bewertung der im April 2015 ausgezahlten virtuellen Performance Shares (2011) ist der beobachtbare Marktpreis der KDH AG-Aktie zum 31. März 2015 sowie die durchden Aufsichtsrat begrenzte Anzahl dieser virtuellen Performance Shares. Die Basis für die Bewertung der frühestens zum 1. April 2016 auszahlbaren virtuellen Performance Shares bildet

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aufgrund einer Erklärung des Aufsichtsrates (siehe Abschnitt 5.5) bis auf weiteres eine wertäquivalente Begrenzung basierend auf dem Übemahnepreis von EUR 84,50. Die Ermittlung derdaraus resultierenden Verbindlichkeit hängt zusätzlich von der erwarteten Zielerreichung angesichts der Performancebedingungen ab und basiert auf der erwarteten Zuteilung am Ende desErdienungszeitraums.

Selbst geschaffene Software, Kundenstamm und Kundenakquisitionskosten

Die Gruppe weist selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte (d.h. von der Gruppe verwendete Software) aus, sofern die in IAS 38 enthaltenen Voraussetzungen erfüllt sind. Entwick-lungskosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert, sofern die Vermögenswerte einen wirtschaftlichen Nutzen haben und dieKosten verlässlich bestimmt werden können.

Der Kundenstamm und die Kundenakquisitionskosten werden linear über 8,5 Jahre für den Bereich TV-Business und 6,5 Jahre für den Bereich Internet-und Telefonie-Business abgeschrieben.Die erwartete Nutzungsdauer beruht in erster Linie auf der durchschnittlichen Vertragslaufzeit der zugrunde liegenden Verträge auf Basis empirischer Erfahrungen. Siehe zu irrmateriellenVermögenswerten auch Abschnitt 3.6.

Nutzungsdauern bestimmter Vermögenswerte

Die Abschreibungsdauern von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen unterliegen grundsätzlich Schätzunsicherheiten. Im Geschäftsjahr zum 31. März 2015 wurden die voraus-sichtlichen Nutzungsdauern von Software-Systemen auf Basis von neuen Erkenntnissen neu eingeschätzt. Die erwartete Nutzungsdauer von selbst geschaffenen und fremdbezogenen Soft-ware-Systemen beruht in erster Linie auf der erwarteten Einsatzzeit der Vermögenswerte. Bei mehreren Software-Systemen hat eine Überprüfung ergeben, dass diese technisch und wirtschaft-lich über die ursprünglich erwartete Nutzungsdauer hinaus in der KDH einsetzbar sind. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurden die erwarteten individuellen Nutzungsdauern derjeweiligen Software-Systeme auf Basis erwarteter Einsatzzeiten der Software im November 2014 von 3 bis 5 auf 4 bis 11 Jahre angehoben.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden auf Grundlage einer Schätzung der Einbringlichkeit hinsichtlich der Notwendigkeit einer pauschalierten Einzelwertberichtigung überprüftFür diese Schätzungen werden historische Daten bezüglich der Einbringlichkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der KDH hinzugezogen, indem die Forderungen jeweils nachAlter gruppiert werden. Es hat sich gezeigt, dass der Prozentsatz der erforderlichen pauschalierten Einzelwertberichtigung vom Zeitraum der Überfälligkeit der Forderungen aus Lieferungenund Leistungen abhängt und mit zunehmender Überfälligkeit ansteigt. Die für die pauschalierten Einzelwertberichtigungen angesetzten Schätzungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüftund gegebenenfalls angepasst (siehe Abschnitt 3.2).

Rückbauverpflichtungen

Die Höhe der Rückstellung wurde größtenteils aufgrund einer Schätzung der zu erwartenden Kosten für den Rückbau und die Wiederherstellung der sich vor allem in geleasten Kabelkanalan-lagen befindlichen Breitbandkabel und für gemietete separierte Technikflächen berechnet (siehe Abschnitt 3.14). Erwartungen bezüglich des Verzichts des Leasinggebers auf die Erfüllung vonRückbauverpflichtungen werden in die Berechnung der bestmöglichen Schätzung für die Verpflichtung im Zusammenhang mit den gemieteten Kabelkanalanlagen und Technikflächen gemäßIFRS einbezogen. Etwa 89 % der Verpflichtungen der Gruppe beziehen sich auf den Bereich Netztechnik. Hierzu zählen vor allem die gemieteten Technikflächen und die Breitbandkabel ingeleasten Kabelkanalanlagen der DTAG und anderer Netzbetreiber. Die KDH geht davon aus, dass 11 % der technischen Anlagen nach spätestens 10 Jahren, 14 % nach spätestens 15 Jahrenund die restlichen 73 % der technischen Anlagen voraussichtlich nach spätestens 30 Jahren durch andere Technologien ersetzt werden. Die restlichen 11 % der Rückbauverpflichtungen werdenuntergliedert in Rückstellungen für Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie verschiedene Wiederherstellungsverpflichtungen.

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Pensionsrückstellungen

Der Barwert der Pensionsverpflichtung wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt Eine versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage diverserAnnahmen, die von den tatsächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Hierzu zählen die Bestimmung der Abzinsungssätze, künftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen, derSterblichkeitsrate und künftiger Rentensteigerungen. Aufgrund der Komplexität der Bewertung der zugrunde liegenden Annahmen und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierteVerpflichtung höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft.

Der Abzinsungssatz ist kapitalmarktinduziert und berücksichtigt die voraussichtliche Fälligkeit der Verpflichtungen. Die Sterberate basiert in diesem und im vorangegangenen Geschäftsjahrauf den Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck „Richttafeln 2005 G". Bezüglich der Annahmen zum Gehaltstrend sowie der künftigen Rentensteigerungen wird auf Abschnitt 3.13 verwiesen.

3 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

3.1 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Geschäftsjahr zumin TEUR 31. März 2016 31. März 2015Tagesgelder bei Vodafone Group Plc 0 196.745Guthaben bei Kreditinstituten 16.688 10.613Barmittel 17 27Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 16.705 207.385

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Guthaben bei Kreditinstituten und Barmitteln und zum 31. März 2015 aus Tagesgeldern bei der Vodafone Group Plc. Seit derEinbindung in das Multi Currency Cash Management System („Cash-Pooling") der Vodafone GmbH, Düsseldorf im August 2015 werden keine Tagesgelder mehr bei der Vodafone GroupPlc angelegt (siehe Abschnitt 3.12). Diese waren täglich abrufbar, unterlagen einer marktgerechten monatlichen Verzinsung und wurden deshalb den Zahlungsmitteln und Zahlungsmittel-äquivalenten zugerechnet.

Der Rückgang der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente resultierte im Wesentlichen aus der partiellen Rückführung von Finanzschulden (siehe Abschnitt 3.12), aus der Begleichungder Steuerumlage nach Abzug des Verlustausgleichs gegenüber der Vodafone Vierte Verwaltungs AG („Vodafone"), aus der Begleichung der Verbindlichkeit aus der außergerichtlichenEinigung mit der VG Media sowie aus der Begleichung von Verbindlichkeiten aus dem LTIP (siehe Abschnitt 5.5). Guthaben bei Kreditinstituten waren zum 31. März 2016 und 31. März2015 nicht verpfändet

3.2 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

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Geschäftsjahr zumin TEUR 31. März 2016 31. März 2015Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (vor Wertberichtigung) 127.452 134.970Wertberichtigungen -16.015 -20.046Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 111.436 114.924

Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen

Geschäftsjahr zumin TEUR 31. März 2016 31. März 2015Stand zu Beginn der Berichtsperiode -20.046 -24.175Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen -14.200 -13.778Ausbuchungen und sonstige Aufwendungen sowie Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen 18.231 17.907Stand zum Ende der Berichtsperiode -16.015 -20.046

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die nicht wertgemindert sind, gliedern sich zum 31. März wie folgt:

Geschäftsjahr zumin TEUR 31. März 2016 31. März 2015Weder überfällig noch wertgemindert 77.031 77.874Zum Abschlussstichtag überfälliger Nettobuchwert jedoch nicht wertgemindertWeniger als 30 Tage 16.081 21.26631 - 60 Tage 4.662 3.53661 - 90 Tage 6.882 6.292Mehr als 90 Tage 6.780 5.956Überfällig, nicht wertgemindert gesamt 34.405 37.050Gesamt nicht wertgemindert 111.436 114.924

Forderungen mit einem Netto-Rechnungsbetrag (vor Umsatzsteuer) von insgesamt TEUR 14.023 und TEUR 15.310 zum 31. März 2016 bzw. zum 31. März 2015 wurden als nicht werthaltigeingestuft und zu 100 % wertberichtigt.

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Auf Basis der konstant stabilen Inkassoerfolgsquote von durchschnittlich größer 20 % wurden einzelne voll wertberichtigte Forderungen auf 80 % Wertberichtigung korrigiert.

Bei Forderungen, die überfällig, jedoch nicht wertgemindert sind, wird davon ausgegangen, dass die Beträge letztendlich eingehen werden.

Bei Forderungen, die weder überfällig noch wertgemindert sind, liegen keine Hinweise auf künftige Zahlungsausfälle vor.

Zum 31. März 2016 bzw. 2015 gab es keine Forderungen, die als Sicherheiten abgetreten waren.

3.3 VORRÄTE

Geschäftsjahr zumin TEUR 31. März 2016 31. März 2015Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 5.728 5.442Handelswaren 19.548 21.710Vorräte 25.276 27.152

In Abhängigkeit von ihrer beabsichtigten Verwendung werden Kundenendgeräte, die unter Handelswaren ausgewiesen werden, bei Inbetriebnahme als Investitionen oder als Aufwand erfasstDie Gruppe aktiviert die Kundenendgeräte als Anlagevermögen, wenn diese dem Kunden zur Nutzung überlassen werden. Die Gruppe erfasst Kundenendgeräte als Aufwand, wenn diese vomKunden erworben werden. Kosten für die Wartung und den Austausch von Kundenendgeräten werden ebenfalls als Aufwand erfasst.

Der Gesamtbetrag der aufwandswirksam erfassten Vorräte belief sich in den Geschäftsjahren zum 31. März 2016 und 31. März 2015 auf TEUR 6.591 bzw. TEUR 7.735.

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 wurden TEUR 133 als Aufwand aus der Abwertung von Vorräten in den Kosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen ausgewiesen(Vorjahr: TEUR 353).

3.4 ERTRAGSTEUERFORDERUNGEN

Ertragsteuerforderungen betreffen im Wesentlichen von der VFKD GmbH für vorherige Geschäftsjahre vorausbezahlte Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuerund beliefen sich zum 31. März 2016 und 31. März 2015 auf TEUR 178 bzw. TEUR 711.

3.5 SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE SOWIE KURZFRISTIGE AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Geschäftsjahr zumin TEUR 31. März 2016 31. März 2015Sonstige kurzfristige VermögenswerteForderung aus der Verlustübernahme durch Vodafone 0 41.548Umsatzsteuerforderungen 17.786 8.847

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Geschäftsjahr zumin TEUR 31. März 2016 31. März 2015Vorausgezahlte Provisionen 7.075 6.065Kautionen 2.824 2.758Debitorische Kreditoren 3.414 1.969Investförderung 5.247 1.151Forderung aus der Steuerumlage an Vodafone 2.644 20Diverse sonstige Forderungen 3.680 1.198Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 42.670 63.556Kurzfristige aktive RechnungsabgrenzungspostenMietzahlungen für Kabelnetze 7.146 12.571Software Support 1.793 2.593Abgegrenzte Kosten für Kundenendgeräte 630 655Wartung und Reparatur 340 383Versicherungen 35 207Sonstige 817 1.261Kurzfristige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 10.761 17.671

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 besteht keine Forderung aus der Verlustübernahme durch Vodafone, da die KDH gern. § 301 AktG als ihren Gewinn höchstens den ohne die Gewinnab-führung entstehenden Jahresüberschuss, vermindert um einen Verlustvortag aus dem Vorjahr abführen kann. Zum 31. März 2016 hat die KDH den Gewinn aus dem Geschäftsjahr 2016 inHöhe von TEUR 77.977 mit dem bestehenden vororganschaftlichen Verlust gemäß § 301 AktG vorrangig verrechnet Zum 31. März 2015 resultierte die Forderung aus der Verlustübernahmedurch Vodafone in Höhe von TEUR 41.548 aus der im Rahmen des BGAV bestehenden Verlustübernahmeverpflichtung.

Zwischen der Vodafone GmbH, Düsseldorf als Organträgerin und Konzerngesellschaften der KDH besteht seit dem 1. April 2014 eine umsatzsteuerliche Organschaft. Aus dieser umsatzsteu-erlichen Organschaft bestanden zum 31. März 2016 Forderungen in Höhe von TEUR 17.786 (Vorjahr. TEUR 8.847).

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 bzw. 2015 hat die KDH öffentliche Ausschreibungen für die Errichtung von Breitbandnetzen in mehreren Regionen im Freistaat Bayern gewonnen.Die Errichtung dieser Breitbandnetze wird im Rahmen der Breitbandnetz-Initiative durch das bayerische Finanzministerium gefördert, so dass die KDH Zuwendungen der öffentlichen Handgemäß IAS 20 erhält Die Zuwendungen der öffentlichen Hand sind an die Planung, Errichtung und Betrieb eines Hochgeschwindigkeits-Netzes im Erschließungsgebiet gebunden. Damit im

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Zusammenhang stehende Forderungen in Höhe von TEUR 5.247 (Vorjahr TEUR 1.151) wurden als sonstige kurzfristige Vermögenswerte erfasst Eine korrespondierende Verbindlichkeit inHöhe von TEUR 5.375 (Vorjahr TEUR 1.201) ist unter den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte enthalten finanzielle Vermögenswerte gemäß IAS 32 (debitorische Kreditoren, geleistete Kautionen, diverse sonstige kurzfristige finanzielle Vermö-genswerte, Investförderungen sowie im Vorjahr Forderungen aus der Ergebnisabführung) in Höhe von TEUR 12.184 und TEUR 48.061 zum 31. März 2016 bzw. 2015. Aus den sonstigenkurzfristigen finanziellen Vermögenswerten gemäß IAS 32 wird die Gruppe zu einem zukünftigen Zeitpunkt flüssige Mittel erhalten.

3.6 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Software und Lizenzen sowie sonstige vertragliche und gesetzliche Rechte

Der Posten „Software und Lizenzen sowie sonstige vertragliche und gesetzliche Rechte" enthält in erster Linie Kundenakquisitionskosten, Lizenzen und Kosten für betriebswirtschaftlicheStandardsoftware, das Kundenpflege- und Abrechnungssystem sowie Software-Lizenzen im Zusammenhang mit Festnetztelefonie-Diensten der KDH. Die Software wird linear über einenZeitraum von einem bis fünfzehn Jahren abgeschrieben.

Für die Geschäftsjahre zum 31. März 2016 und 31. März 2015 wurden Kundenakquisitionskosten in Höhe von TEUR 83.784 bzw. TEUR 80.930 aktiviert. Die Abschreibung der Kundenak-quisitionskosten belief sich in den Geschäftsjahren zum 31. März 2016 und 31. März 2015 auf TEUR 50.193 bzw. TEUR 39.181.

Selbst geschaffene Software

Für die Geschäftsjahre zum 31. März 2016 und 31. März 2015 wurden Entwicklungskosten für selbst geschaffene Software in Höhe von TEUR 15.552 bzw. TEUR 10.868 aktiviert DieseBeträge stehen im Zusammenhang mit den Kosten für die Weiter- und Neuentwicklung von firmenspezifischen Softwareanwendungen.

Die Restnutzungsdauer der selbst geschaffenen Software insgesamt liegt zwischen einem Jahr und fünf Jahren.

Zum 31. März 2016 und 31. März 2015 waren Entwicklungskosten für selbst geschaffene Software mit einem Restbuchwert in Höhe von TEUR 41.512 bzw. TEUR 30.502 aktiviert.

In den Geschäftsjahren zum 31. März 2016 bzw. 31. März 2015 wurden TEUR 20.403 bzw. TEUR 21.616 als Entwicklungskosten ergebniswirksam erfasst

Kundenstamm

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 wurden Zugänge zum Kundenstamm in Höhe von insgesamt TEUR 2.785 erfasst, die im Wesentlichen aus dem Erwerb der Geschäftsbetriebe derDTNET, G.S. Ohm, Hubertus Keßler und der Antennentechnik Amberger GmbH resultieren. Im Geschäftsjahr zum 31. März 2015 wurden Zugänge zum Kundenstamm in Höhe von TEUR1.111 erfasst, die im Wesentlichen aus dem Erwerb der Geschäftsbetriebe der Martens, Cableway, SKM und Anas resultierten. Der Buchwert des gesamten Kundenstamms belief sich zum31. März 2016 und 31. März 2015 auf TEUR 19.359 bzw. TEUR 40.549. Die Abschreibung auf den Kundenstamm insgesamt belief sich in den Geschäftsjahren zum 31. März 2016 und31. März 2015 auf TEUR 23.731 bzw. TEUR 30.490.

Die Restnutzungsdauer der aus den verschiedenen Netzkäufen und Akquisitionen resultierenden Kundenstämme beträgt zwischen weniger als einem Jahr und neun Jahren.

Geschäfts- und Firmenwert

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 verzeichnete die Gruppe keine Veränderungen des Geschäfts- und Firmenwerts. Der ausgewiesene Geschäfts-und Firmenwert belief sich zum 31. März2016 bzw. zum 31. März 2015 auf insgesamt TEUR 287.274.

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Für weitere Informationen zu immateriellen Vermögenswerten wird auf Abschnitt 5.2 sowie auf den Anlagespiegel in den Anlagen 1 und 2 zum Anhang verwiesen.

3.7 SACHANLAGEN

Die Sachanlagen setzen sich im Wesentlichen aus Netzwerk- und IT-Vermögenswerten, Kundenendgeräten sowie im Rahmen von Finanzierungsleasing-Verträgen genutzten Teilen der Netz-infrastruktur zusammen. Die Summe der Sachanlagen der Gruppe belief sich zum 31. März 2016 bzw. zum 31. März 2015 auf TEUR 1.765.021 und TEUR 1.694.294. Dieser Betrag beinhaltetvor allem technische und IT-Ausrüstung im Zusammenhang mit den Kabelnetzen, einschließlich Datenzentren, IP- und IT-Plattformen sowie Kundenendgeräten im Gesamtwert von TEUR1.682.041 (Vorjahr. TEUR 1.613.195) einschließlich Anlagenzugänge in Höhe von TEUR 414.940 (Vorjahr TEUR 552.296).

Zum vorstehend genannten Absatz gehören u.a. folgende Positionen:

Operating-Leasing bei Kundenendgeräten

Die zu den Kundenendgeräten gehörigen Vermögenswerte, wie Modems, Receiver, digitale Videorekorder („DVR") und Snnartcards werden linear über drei Jahre abgeschrieben und imAnlagespiegel als technische Anlagen erfasst.

Zum 31. März 2016 und zum 31. März 2015 belief sich der Nettobuchwert sämtlicher Kundenendgeräte auf TEUR 134.080 bzw. TEUR 143.233.

Die künftigen Mindestleasingzahlungen im Rahmen von unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen für Kundenendgeräte verteilen sich wie folgt

Geschäftsjahr zumin TEUR 31. März 2016 31. März 2015Innerhalb eines Jahres 59.810 49.831Zwischen einem und fünf Jahren 19.679 17.537Mindestleasingzahlung gesamt 79.489 67.369

Für die Rücknahme von Kundenendgeräten fallen für die KDH Kosten bei Beendigung eines Leasingverhältnisses an. In den Geschäftsjahren zum 31. März 2016 und 31. März 2015 wurdenRückholkosten von TEUR 1.834 bzw. TEUR 2.078 als Zugänge aktiviert. Es wurden TEUR 2.103 im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 und TEUR 2.122 im Geschäftsjahr zum 31. März2015 als Abschreibungen für aktivierte Rückholkosten erfasst

Finanzierungsleasing

Gemietete Sachanlagen, bei denen die KDH gemäß den Kriterien des IAS 17 alle wesentlichen mit dem Gegenstand verbundenen Chancen und Risiken trägt, werden aktiviert. Die Gruppehat verschiedene Finanzierungsleasing- Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten als Bauten auf fremden Grundstücken sowie technische Anlagen für die Netzebenen 3 und 4 aktiviert. Diewesentlichen Finanzierungsleasing-Verträge umfassen das Leasing von Netzen der Netzebene 4 über die gesamte wirtschaftliche Nutzungsdauer von 10 Jahren. In diesen Leasingverträgensind keine Mietverlängerungs- bzw. Kaufoptionen vereinbart. Zum 31. März 2016 und 31. März 2015 belief sich der Nettobuchwert der geleasten Vermögenswerte auf insgesamt TEUR 25.903bzw. TEUR 27.881. Aufgrund von neuen Finanzierungsleasing-Verträgen wurden Zugänge im Wert von TEUR 692 für Technik-Räume (Bauten auf fremden Grundstücken) und TEUR 1.240für technische Anlagen verbucht. In den Geschäftsjahren zum 31. März 2016 und 31. März 2015 wies die Gruppe einen Abschreibungsaufwand in Höhe von TEUR 3.566 bzw. TEUR 2.717

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aus. Im Zusammenhang mit diesen Finanzierungsleasing-Verträgen wurden für die Geschäftsjahre zum 31. März 2016 bzw. 31. März 2015 ein Zinsaufwand von TEUR 1.793 bzw. TEUR1.819 und Nebenkosten in Höhe von TEUR 40 bzw. TEUR 33 aufwandswirksam verbucht. Die Gruppe zahlte TEUR 3.300 bzw. TEUR 3.788 zur Tilgung der finanziellen Verbindlichkeiten.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die künftigen Mindestleasingzahlungen im Rahmen der Finanzierungsleasing-Verhältnisse und den Barwert der Netto- Mindestleasingzahlungen:

in TEURMindestleasingzah-

lungBarwert der Zahlun-

genMindestleasingzah-

lungBarwert der Zahlun-

gen2016 2015

Innerhalb eines Jahres 4.741 3.102 4.743 2.976Zwischen einem und fünf Jahren 17.455 13.347 17.643 12.700Nach fünf Jahren 11.175 9.882 13.838 12.023Summe Mindestleasingzahlung 33.371 26.331 36.224 27.699Abzügl. künftige Zinsaufwendungen aus Finanzierungsleasing 7.040 8.525Barwert der Mindestleasingzahlung 26.331 27.699

In den Sachanlagen enthaltene Vermögenswerte mit Rückbauverpflichtungen

Die KDH mietet von der DTAG Kabelkanalanlagen an, in denen Teile des Kabelnetzes der KDH verlegt sind. Im Rahmen dieser Mietverträge bestehen für die KDH vertragliche Rückbau-verpflichtungen in Bezug auf diese Teile des Kabelnetzes der KDH. Die ursprünglichen Kosten wurden auf TEUR 17.477 geschätzt und zum 1. April 2003 im Zusammenhang mit derÜbertragung des Kabelgeschäfts von der DTAG passiviert sowie eine korrespondierende Erhöhung der zugehörigen Vermögenswerte erfasst. Im Anschluss wurden weitere mit zusätzlichenRückbauverpflichtungen verbundene Zugänge erfasst, die sich in den Geschäftsjahren zum 31. März 2016 und 31. März 2015 auf TEUR 233 bzw. TEUR 1.290 beliefen. Insgesamt wirktesich der Effekt aus der Zins- und Inflationsanpassung auf den Rückstellungs- Bestand zum 31. März 2016 mindernd in Höhe von TEUR 1.443 aus. Zum 31. März 2015 ergab sich aufgrunddes Effekts aus der Inflations- und Zinsanpassung eine Zuführung von TEUR 6.887. Die Abschreibung erfolgt über die erwartete Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögenswerte und führtezu einem Abschreibungsaufwand von TEUR 1.461 im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 und TEUR 1.384 im Geschäftsjahr zum 31. März 2015.

Für weitere Informationen zu Sachanlagen wird auf den Anlagespiegel in den Anlagen 1 und 2 zum Anhang verwiesen.

3.8 ANTEILE AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN

Der Buchwert der Anteile an assoziierten Unternehmen wird um den der Gruppe zustehenden Anteil am Jahresergebnis erhöht und um die erhaltenen Gewinnausschüttungen vermindert. Diein den Geschäftsjahren zum 31. März 2016 und 31. März 2015 verzeichneten Netto-Veränderungen der Anteile an assoziierten Unternehmen in Höhe von TEUR 3.473 bzw. TEUR 3.165spiegeln den Anteil der KDH am Jahresergebnis der beiden assoziierten Unternehmen Kabelfernsehen München Servicenter GmbH & Co. KG („KMS KG“) und Kabelfernsehen MünchenServicenter GmbH („KMS GmbH“). Die Geschäftsjahre der assoziierten Unternehmen beginnen jeweils am 1. Januar und enden am 31. Dezember. Zum Bilanzstichtag der KDH stehen keineaktuellen Jahresabschlüsse der assoziierten Unternehmen zur Verfügung und diese sind nicht zuverlässig schätzbar. Daher betreffen die in der folgenden Tabelle dargestellten Beträge dieGeschäftsjahre der assoziierten Unternehmen zum 31. Dezember 2014 und zum 31. Dezember 2013.

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Zusammengefasste Bilanzwerte der beiden assoziierten UnternehmenJahresabschluss der Gesell-schaften zum 31. Dezember

in TEUR 2014 2013Vermögensgegenstände 93.808 93.741Schulden 44.832 56.683

Zusammengefasste Umsatzerlöse und Gewinn der beiden assoziierten Unternehmenfür das Geschäftsjahr der Gesellschaf-

ten vom 1. Januar - 31. Dezemberin TEUR 2014 2013Umsatzerlöse 56.774 54.752Jahresüberschuss 12.193 11.341

Der Anteil am Jahresergebnis der beiden assoziierten Unternehmen entspricht dem Gewinn aus fortzuführenden Geschäftsbereichen, ein Gewinn aus aufgegebenen Geschäftsbereichen oderein sonstiges Ergebnis ist nicht vorhanden.

Hinsichtlich des bestehenden Rechtsstreits wird auf Abschnitt 5.3 und für weitere Informationen zu den finanziellen Vermögenswerten wird auf den Anlagespiegel in den Anlagen 1 und 2zum Anhang verwiesen.

Wesentliche Sachverhalte zwischen dem Stichtag der Gruppe und dem Stichtag der assoziierten Unternehmen lagen nicht vor.

3.9 LANGFRISTIGE AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Geschäftsjahr zumin TEUR 31. März 2016 31. März 2015Mietzahlungen für Kabelnetze 15.992 20.060Software Support 399 593Abgegrenzte Kosten für Kundenendgeräte 75 300Sonstige 1.033 921Langfristige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 17.498 21.874

3 Erläuterungen zur Konzernbilanz

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3.10 SONSTIGE KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

Geschäftsjahr zumin TEUR 31. März 2016 31. März 2015Ertragsteuerverbindlichkeiten 117.314 78.670Verbindlichkeiten aus Personalaufwand 48.486 50.472Verbindlichkeiten aus Umsatz- und Lohnsteuer 26.514 26.144Verbindlichkeiten aus anteilsbasierter Vergütung 18.769 19.310Verbindlichkeiten gegenüber stillen und beschränkt haftenden Gesellschaftern 16.296 15.834Kreditorische Debitoren 3.344 3.044Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 3.102 2.976Investförderung 5.375 1.201Diverse sonstige Verbindlichkeiten 8.182 8.323Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 247.383 205.977

Zwischen der KDH AG als Organgesellschaft und Vodafone als Organträgerin besteht seit dem 1. April 2014, mit Wirksamwerden des BGAV, eine körperschaft- und gewerbesteuerlicheOrganschaft. Aufgrund eines Steuerumlagevertrags wird die steuerliche Be- oder Entlastung in voller Höhe auf die Organgesellschaft umgelegt. In diesem Zusammenhang erfasste die KDHSteuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 117.314 (Vorjahr: TEUR 78.670).

Die Verbindlichkeiten aus Personalaufwand beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus variablen Vergütungsbestandteilen, Provisionen, noch nicht in Anspruch genommenem Urlaubsowie aus noch nicht ausbezahlten Zusatzgratifikationen. Sie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

Zwischen der Vodafone GmbH, Düsseldorf als Organträgerin und Konzerngesellschaften der KDH besteht seit dem 1. April 2014 eine umsatzsteuerliche Organschaft. Aus dieser umsatzsteu-erlichen Organschaft bestanden zum 31. März 2015 Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 23.986 (Vorjahr: TEUR 23.565).

Der Rückgang der Verbindlichkeiten aus anteilsbasierter Vergütung resultierte im Wesentlichen aus der zweiten jährlichen Gewährung (2011) von virtuellen Performance Shares, die im April2015 zahlungswirksam wurden (weitere Informationen zu anteilsbasierter Vergütung siehe Abschnitt 5.5).

Die Verbindlichkeiten gegenüber stillen und beschränkt haftenden Gesellschaftern werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert und umfassen neben den Verbindlichkeiten gegenüberstillen Gesellschaftern der KABELCOM Braunschweig Gesellschaft für Breitbandkabel-Kommunikation mit beschränkter Haftung („KCB“) und KABELCOM Wolfsburg Gesellschaft fürBreitbandkabel-Kommunikation mit beschränkter Haftung („KCW“) sowie den Verbindlichkeiten gegenüber den Minderheitsgesellschaftern der „Urbana Teleunion“ Rostock GmbH & Co.KG auch die entsprechend den stillen und beschränkt haftenden Gesellschaftern zuzurechnenden Zinszahlungen. Im Geschäftsjahr zum 31. März 2015 wurde ein Teil der Verbindlichkeitengegenüber stillen Gesellschaftern zurückgezahlt.

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Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten enthalten finanzielle Verbindlichkeiten gemäß IAS 32 (Verbindlichkeiten gegenüber stillen und beschränkt haftenden Gesellschaftern, kreditorischeDebitoren, Investförderung, kurzfristiger Anteil von Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing, sowie diverse sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten) in Höhe von TEUR 29.113und TEUR 24.079 zum 31. März 2016 bzw. 2015. Aus diesen sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten werden aus der Gruppe zu einem zukünftigen Zeitpunkt flüssige Mittelabfließen.

3.11 PASSIVER RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet hauptsächlich Vorauszahlungen von Kunden auf viertel-, halbjährlicher oder jährlicher Basis.

3.12 FINANZSCHULDEN

Am 14. Oktober 2013 übernahm die Vodafone Vierte Verwaltungs AG („Vodafone“) die Aktienmehrheit an der KDH AG und erlangte somit die Kontrolle über die Gruppe (siehe Abschnitt1.2 des Zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr zum 31. März 2016). Im Zusammenhang mit der Refinanzierung der VFKD GmbH sind drei verzinsliche Laufzeitdarlehenvon Vodafone Investments Luxemburg S.à r.l. („Vodafone Investments“) zur Verfügung gestellt worden.

3.12.1 Kurzfristige Finanzschulden

Geschäftsjahr zumin TEUR 31. März 2016 31. März 2015Aufgelaufene Zinsen für:Laufzeitdarlehen Vodafone Investments 10.695 12.207Kurzfristige Finanzschulden 10.695 12.207

Die kurzfristigen Finanzschulden beinhalten ausschließlich die im Geschäftsjahr 2016 aufgelaufenen Zinsen und Bereitstellungsgebühren für die drei von Vodafone Investments gewährtenLaufzeitdarlehen. Der Rückgang der Zinsen resultiert aus den partiellen Tilgungen und dem negativen EURIBOR (siehe Abschnitt 3.12.2).

3.12.2 Langfristige Finanzschulden

Im August 2015 wurde die VFKD GmbH in das Cash-Pooling der Vodafone GmbH, Düsseldorf, eingebunden. In diesem Zusammenhang wurde ein Multi Currency Cash Management CallAccount Loan Agreement („Cash-Pooling Loan“) in Höhe von bis zu TEUR 200.000 abgeschlossen. Der Cash-Pooling Loan stellt ein beidseitiges Darlehen zwischen der Vodafone GmbH undder VFKD GmbH dar und dient zur kurzfristigen Liquiditätsversorgung sowie zur Verrechnung konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten der VFKD GmbH. Der Cash-Pooling Loansieht vor, dass für gezogene Beträge eine Marge in Höhe von 0,125 % über dem 1-Monats- EURIBOR und für angelegte Beträge eine Marge in Höhe von 0,05 % unter dem 1-Monats-EURIBORanfällt. Innerhalb eines Monats aufgelaufene Beträge werden jeweils zum Monatsultimo mit dem ersten Laufzeitdarlehen von Vodafone Investments verrechnet. Folglich wurde der Cash-Pooling Loan zum 31. März 2016 nicht in Anspruch genommen. Zum 1. April 2016 trat die VFKD GmbH dem Multi Currency Cash Management System („Cash-Pooling”) der VodafoneGruppe bei, wobei die Vodafone Shared Services Budapest Private Limited Company („VSSB“) als übergreifender Cash-Pooling Partner innerhalb der Vodafone Gruppe fungiert. Aus diesemGrund wurde der bestehende Cash-Pooling Loan mit der Vodafone GmbH zum 31. März 2016 gekündigt und durch einen Vertrag mit VSSB ersetzt. Konditionen und Verrechnungsmodalitätenam Monatsende bleiben dieselben wie im bisherigen Vertrag mit der Vodafone GmbH. Zum 31. März 2016 bzw. 31. März 2015 betrugen die langfristigen Finanzschulden in Bezug auf dreivon Vodafone Investments gewährte Laufzeitdarlehen TEUR 2.800.206 bzw. TEUR 3.217.250

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Die Zusammensetzung der langfristigen Finanzschulden zum 31. März 2016 bzw. 2015 stellt sich wie folgt dar:

in TEUR1. Laufzeitdarlehen Vodafone Investments 1.657.956 2.075.0002. Laufzeitdarlehen Vodafone Investments 722.750 722.7503. Laufzeitdarlehen Vodafone Investments 419.500 419.500Langfristige Finanzschulden 2.800.206 3.217.250

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 erfolgten durch die KDH partielle Tilgungen in Höhe von insgesamt TEUR 155.000 (Vorjahr: TEUR 75.000) des von Vodafone Investments gewährtenersten Laufzeitdarlehens. Für die Tilgung wurde insbesondere das bei der Vodafone Group Plc angelegte Tagesgeldguthaben herangezogen (siehe Abschnitt 3.1). Zusätzlich wurden imRahmen des Cash-Pooling mit der Vodafone GmbH TEUR 433.700 des von Vodafone Investments gewährten ersten Laufzeitdarlehens zurückgeführt, welche um nicht zahlungswirksameVerrechnungen aufgrund der umsatzsteuerlichen Organschaft mit der Vodafone GmbH in Höhe von TEUR 130.298 vermindert wurden. Die Thesaurierung der Verzinsung der Laufzeitdarlehenmit Vodafone Investments erfolgt seit August 2015 und wirkte sich in Höhe von TEUR 41.338 erhöhend auf den Nominalwert aus. Insgesamt ergab sich dadurch im Geschäftsjahr zum 31. März2016 eine Reduzierung des Nominalwerts um TEUR 417.044. Das erste Laufzeitdarlehen von Vodafone Investments über TEUR 2.150.000 diente der vollständigen Rückzahlung sämtlicherTranchen der Senior Credit Facility am 15. Oktober 2013 infolge der Übernahme durch Vodafone. Dieses Darlehen ist seit dem 14. Oktober 2013 in Tranchen abruf- und rückzahlbar und weisteine Zinsmarge in Höhe von 1,65 %über dem 1-Monats-EURIBOR sowie eine jährliche Bereitstellungsprovision in Höhe von 1,10 % auf den gesamten Nominalbetrag des Laufzeitdarlehensaus. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis Juni 2020.

Für die Rückzahlung der 2018 Senior Secured Notes und der 2017 Senior Notes wurden durch Vodafone Investments zwei weitere Laufzeitdarlehen gewährt, deren Laufzeiten jeweils mit denabgelösten Senior Notes übereinstimmen. Die Darlehenshöhe deckt dabei jeweils die Nominalwerte zuzüglich der vertraglich festgeschriebenen Rückzahlungsprämien der Notes ab.

Das zweite Laufzeitdarlehen zur Rückzahlung der 2018 Senior Secured Notes über TEUR 722.750 ist seit dem 30. Juni 2014 in Tranchen abruf- und rückzahlbar und weist eine Zinsmarge inHöhe von 0,80 % über dem 1-Monats-EURIBOR sowie eine jährliche Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,60 % auf den gesamten Nominalbetrag des Laufzeitdarlehens aus. Das Darlehenhat eine Laufzeit bis Juni 2018 und war zum 31. März 2016 in voller Höhe abgerufen.

Das dritte Laufzeitdarlehen zur Rückzahlung der 2017 Senior Notes über TEUR 419.500 ist seit dem 30. Juni 2014 in Tranchen abruf- und rückzahlbar und weist eine Zinsmarge in Höhevon 0,75 % über dem 1-Monats-EURIBOR sowie eine jährliche Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,55 % auf den gesamten Nominalbetrag des Laufzeitdarlehens aus. Das Darlehen hateine Laufzeit bis Juli 2017 und war zum 31. März 2016 in voller Höhe abgerufen.

Zusätzlich besteht zum 31. März 2016 ein nicht gezogenes revolvierendes Laufzeitdarlehen von Vodafone Investments in Höhe von ursprünglich TEUR 300.000, das zum 31. Juli 2015 aufTEUR 200.000 reduziert wurde. Das revolvierende Darlehen sieht vor, dass für gezogene Beträge eine Marge in Höhe von 1,65 % über dem 1-Monats-EURIBOR und eine Bereitstellungsgebührin Höhe von 1,10 % auf den gesamten Nominalbetrag anfallen. Das revolvierende Darlehen wurde seit seiner Aufnahme nie in Anspruch genommen und auch künftig sind keine Ziehungenabsehbar bzw. notwendig, da die KDH über TEUR 692 freie Kapazitäten unter dem ersten Laufzeitdarlehen verfügt. Aus diesem Grund wurde das revolvierende Darlehen im April 2016gekündigt.

Die mit Vodafone Investments abgeschlossenen Darlehen enthalten Covenants (Kreditvereinbarungsklauseln), die die Einhaltung einer fest definierten Zinsdeckungskennzahl (FinancialCovenant) während der gesamten Vertragslaufzeit erfordern. Die Nichteinhaltung der Covenants kann die vorzeitige Fälligstellung der Laufzeitdarlehen durch Vodafone Investments nach

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sich ziehen. Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 wurden die für alle Laufzeitdarlehen gleichlautenden Covenants eingehalten. Außerdem enthalten die Darlehensverträge mit VodafoneInvestments im Wesentlichen die folgenden weiteren Auflagen:

•keine Aufnahme von vorrangigen Finanzverbindlichkeiten;

•Beschränkung der Möglichkeit zur Verpfändung von Vermögenswerten und

•Verbot spekulativer Geschäfte mit Finanzderivaten.

Zum 31. März 2016 bestanden innerhalb der Gruppe keine derivativen Finanzinstrumente, so dass die variabel verzinslichen Laufzeitdarlehen der Vodafone Investments in voller Höhe einemZinsänderungsrisiko ausgesetzt waren.

Cashflow Hedge-Rücklage

Die ursprünglich abgeschlossenen Zinsswaps wurden am 19. und 20. Mai 2014 gegen eine Einmalzahlung von TEUR 54.646 glattgestellt und waren vollständig effektiv nach IAS 39, sowohlretrospektiv seit der erstmaligen Designation als auch prospektiv. Daher wurden die unrealisierten Gewinne und Verluste aus dem effektiven Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertsdieser Sicherungsinstrumente seit der Designation erfolgsneutral im Eigenkapital als Bestandteil der Cashflow Hedge-Rücklage ausgewiesen. Die bis zum Zeitpunkt der Glattstellung derZinsswaps in der Cashflow Hedge-Rücklage erfolgsneutral erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden anteilig bis zum Ablauf der ursprünglich designierten Periode bis 31.Dezember 2016 bzw. 30. Juni 2017 aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 wurden in diesem Zusammenhang TEUR 18.780(Vorjahr: TEUR 16.216) im Periodenergebnis berücksichtigt.

Einzelheiten zur Veränderung der Cashflow Hedge-Rücklage sind in den beiden folgenden Tabellen beschrieben:

in TEURZinsswaps 1. April

2015 31. März 2016Cashflow Hedge-Rücklage 1. April 2015 26.776Innerhalb der Cashflow Hedge-Rücklage abgegrenzter Netto-Verlust aus dem effektiven Teil der Veränderung des beizulegenden Zeitwertsder Derivate

-18.780

Im Eigenkapital erfasste latente Steuern 5.656Netto-Veränderung der Cashflow Hedge-Rücklage -13.124Cashflow Hedge-Rücklage 31. März 2016 13.652

in TEURZinsswaps 1. April

2014 31. März 2015Cashflow Hedge-Rücklage 1. April 2014 37.239

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in TEURZinsswaps 1. April

2014 31. März 2015Innerhalb der Cashflow Hedge-Rücklage abgegrenzter Netto-Verlust aus dem effektiven Teil der Veränderung des beizulegenden Zeitwertsder Derivate

-12.536

Netto-Betrag der Umbuchungen aus der Cashflow Hedge-Rücklage in den Aufwand im Zusammenhang mit der Sicherung des EURIBOR -2.481Im Eigenkapital erfasste latente Steuern 4.554Netto-Veränderung der Cashflow Hedge-Rücklage -10.463Cashflow Hedge-Rücklage 31. März 2015 26.776

3.13 PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN

Die Gruppe hat verschiedene leistungsorientierte Pensionspläne für verschiedene Gruppen von Mitarbeitern (tarifliche Mitarbeiter, außertarifliche Mitarbeiter und sonstige). Bei dem Großteilder Pläne handelt es sich um gehaltsbezogene Pläne in Übereinstimmung mit den gehenden Regelungen für Beamte, die im Rahmen der Übernahme des DTAG-Geschäfts im Wesentlichen zuden gleichen Bedingungen weitergeführt wurden. Bei den Plänen für andere Mitarbeiter handelt es sich um individuelle Leistungszusagen. Durch diese Pensionsverpflichtungen ist die KDHaktuariellen Risiken wie Langlebigkeit Zinsrisiko, Inflationsrisiko und Markt-/Investmentrisiko ausgesetzt.

Die Höhe der jährlichen Beiträge errechnet sich aus 2,5 % des Jahresgrundgehalts für tarifliche sowie außertarifliche Mitarbeiter und 7,5 % für den über die Beitragsbemessungsgrenze dergesetzlichen Rentenversicherung hinaus gehenden Betrag des Jahresgrundgehalts bei außertariflichen Mitarbeitern. Jeder Beitrag wird in eine Versicherungssumme umgerechnet.

Die Versicherungssumme ergibt sich durch Multiplikation des Beitrags mit dem jeweiligen Altersfaktor des Mitarbeiters und wird einem Versorgungskonto gutgeschrieben. Ab dem 61.Lebensjahr bis zum Eintritt des Versorgungsfalls erhält jeder Mitarbeiter jährlich zusätzlich eine Bonussumme von 5 % des letzten Kontostands des Versorgungskontos. Die Beitragssätzefür Einzelzusagen sind individuell geregelt.

Das Planvermögen besteht aus verpfändeten Rückdeckungsversicherungen, für die kein aktiver Markt besteht in Höhe von TEUR 6.143 (Vorjahr: TEUR 5.576).

In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen und die in der Bilanz für die leistungsorientiertenPläne angesetzten Beträge dargestellt:

In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Aufwendungen für Versorgungsleistungen

in TEUR1. April 2015 - 31.

März 20161. April 2014 - 31.

März 2015Laufender Dienstzeitaufwand 9.351 6.539Zinsaufwand für die Pensionsverpflichtungen 1.746 2.706Rechnerischer Zinsertrag aus Planvermögen -78 -45

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in TEUR1. April 2015 - 31.

März 20161. April 2014 - 31.

März 2015Nettoaufwendungen für Versorgungsleistungen 11.019 9.199

Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen werden im Zinsaufwand ausgewiesen.

Der erfasste Aufwand verteilt sich auf folgende Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung:

in TEUR1. April 2015 - 31.

März 20161. April 2014 - 31.

März 2015Kosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen 2.491 1.661Vertriebskosten 4.358 2.988Allgemeine Verwaltungskosten 2.502 1.890Rechnerischer Zinsertrag aus Planvermögen -78 -45Zinsaufwand für die Pensionsverpflichtungen 1.746 2.706Nettoaufwendungen für Versorgungsleistungen 11.019 9.199

Verbindlichkeiten aus leistungsorientierten Pensionsplänen

Geschäftsjahr zumin TEUR 31. März 2016 31. März 2015Leistungsorientierte Verpflichtung 128.647 124.437Beizulegender Zeitwert des Planvermögens -6.143 -5.576Verbindlichkeiten aus leistungsorientierten Plänen 122.504 118.860

Die Entwicklung des Barwerts der leistungsorientierten Pensionspläne und des Planvermögens stellen sich wie folgt dar:

Barwertin TEUR Pensionspläne Planvermögen saldiertLeistungsorientierte Verpflichtung zum 1. April 2015 124.437 5.576 118.860Laufender Dienstzeitaufwand 9.351 0 9.351Zinsaufwand für die Pensionsverpflichtungen 1.746 78 1.668

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Barwertin TEUR Pensionspläne Planvermögen saldiertTatsächliche Leistungsauszahlungen -881 0 -881Beiträge durch Planteilnehmer 465 465 0Versicherungsmathematische VerlusteErfahrungsbedingte Änderungen 541 -2 543Versicherungsmathematische GewinneÄnderungen finanzieller Parameter -6.972 0 -6.972Erfahrungsbedingte Änderungen -39 26 -65Leistungsorientierte Verpflichtung zum 31. März 2016 128.647 6.143 122.504

Barwertin TEUR Pensionspläne Planvermögen saldiertLeistungsorientierte Verpflichtung zum 1. April 2014 81.979 1.375 80.603Laufender Dienstzeitaufwand 6.539 0 6.539Zinsaufwand für die Pensionsverpflichtungen 2.706 45 2.660Tatsächliche Leistungsauszahlungen -818 0 -818Beiträge durch Planteilnehmer 3.624 4.247 -623Versicherungsmathematische VerlusteÄnderungen demografischer Parameter 221 0 221Änderungen finanzieller Parameter 30.504 -91 30.595Versicherungsmathematische GewinneÄnderungen demografischer Parameter -1 0 -1Erfahrungsbedingte Änderungen -315 0 -315Leistungsorientierte Verpflichtung zum 31. März 2015 124.437 5.576 118.860

Die Grundannahmen zur Ermittlung der Pensionsverpflichtungen der Gruppe werden nachfolgend dargestellt:

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Zugrunde liegende versicherungsmathematische Annahmen

Geschäftsjahr zumin % 31. März 2016 31. März 2015Diskontierungszinssatz zum 31. März 1,75 1,40Künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen 2,75 2,75

Künftige Rentensteigerungen 1) 1,00-1,75 1,00-1,75

1) Zusagen auf 1 %aufgrund vertraglicher Vereinbarungen fixiert bzw. 1,75 %für Zusagen, deren Anpassung sich an der Inflation orientiert.

Außerdem wurden alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten zugrunde gelegt, deren Durchschnitt 5,0 % beträgt (Vorjahr: durchschnittliche Fluktuation in Höhevon 5,0 %).

Beträge der Berichtsperiode und der vergangenen vier Perioden:

Geschäftsjahr zum 31. März 2016 2015 2014 2013 2012in TEURLeistungsorientierte Verpflich-tung

128.647 124.437 81.979 69.818 56.229

Planvermögen -6.143 -5.576 -1.375 -632 -605Unterdeckung 122.504 118.860 80.604 69.186 55.624Erfahrungsbedingte Anpassungder Planschulden

502 -315 -54 326 122

Sensitivitätsanalyse

In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse werden die Auswirkungen von möglichen Veränderungen der als wesentlich eingestuften versicherungsmathematischen Bewertungsannahmen aufdie zum Stichtag 31. März 2016 bzw. 31. März 2015 ermittelte leistungsorientierte Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, „DBO") dargestellt Eine Veränderung der Bewertungsannahmenum die dargestellten Änderungen hätte zum 31. März 2016 bzw. 31. März 2015 bei sonst unveränderten Annahmen folgende Auswirkungen auf die DBO:

Effekt auf die DBO zum 31. März 2016

in TEURReduzierung um 50

BasispunkteAnstieg um 50 Basis-

punkteRechnungszins 10.123 -9.108

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– Seite 120 von 175 –Für Kabel Deutschland Holding AG veröffentlicht am 03. August 2016.

Auftragsnummer: 160612011424Quelle: Bundesanzeiger

Effekt auf die DBO zum 31. März 2016

in TEURReduzierung um 50

BasispunkteAnstieg um 50 Basis-

punkteGehaltstrend -46 48Rententrend -61 67

Effekt auf die DBO zum 31. März 2016

in TEURReduzierung um 1

Jahr Erhöhung um 1 JahrLebenserwartung -386 354

Effekt auf die DBO zum 31. März 2015

in TEURReduzierung um 25

BasispunkteAnstieg um 25 Basis-

punkteRechnungszins 5.013 -4.748Gehaltstrend -26 28Rententrend -35 36

Effekt auf die DBO zum 31. März 2015

in TEURReduzierung um 1

Jahr Erhöhung um 1 JahrLebenserwartung -381 348

Die Sensitivitätsbetrachtung wurde für den Rechnungszins, Gehaltstrend und Rententrend jeweils isoliert vorgenommen. Die Sensitivitätsanalysen basieren auf der Veränderung einer Annahmebei sonst gleichbleibenden Bedingungen. Bei der Modifizierung der Lebenserwartung wurde das Alter einer Referenzperson (geschlechtsabhängig, ein 65-jähriger Mann und eine 65-jährigeFrau) mittels Altersverschiebung so verändert, dass ihre Lebenserwartung um ein Jahr erhöht bzw. reduziert wurde. Die für die Referenzperson ermittelte Altersverschiebung wurde für dieanderen Planteilnehmer verwendet. Bei einer Variation des Bewertungsendalters oder der Fluktuation würden sich nur unwesentliche Effekte ergeben.

Auf Basis einer Fälligkeitsanalyse der erwarteten Leistungszahlungen an Rentner ergeben sich die folgenden Beiträge aus den leistungsorientierten Verpflichtungen in der Zukunft:

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Geschäftsjahr zumin TEUR 31. März 2016 31. März 2015im 1. Jahr 1.250 1.250im 2. Jahr 1.900 1.700im 3. Jahr 3.900 2.000im 4. Jahr 3.300 3.500im 5. Jahr 2.300 3.000im 6. bis 10. Jahr 23.000 19.900

Zum 31. März 2016 beträgt die Duration 15,8 Jahre (Vorjahr: 16,3 Jahre).

3.14 SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN (KURZ- UND LANGFRISTIG)

in TEURStand zum 1.

April 2015Inanspruchnah-

me Auflösung Zuführungerfolgswirksamerfasste Zinsen

erfolgsneutraleZinsanpassung

Stand zum 31.März 2016

davon langfris-tig

Rückbau- /Rückholver-pflichtungen

47.202 -3.640 -470 2.067 722 -1.443 44.437 44.437

Restrukturierung 11.582 -6.351 -643 18.106 0 0 22.694 0Jubiläumszu-wendungen

241 -11 0 4 6 0 239 239

Sonstige 2.089 -1.110 -387 198 0 0 791 0Sonstige Rück-stellungen ge-samt

61.114 -11.112 -1.500 20.375 727 -1.443 68.161 44.677

in TEURStand zum 1.

April 2014Inanspruchnah-

me Auflösung Zuführungerfolgswirksamerfasste Zinsen

erfolgsneutraleZinsanpassung

Stand zum 31.März 2015

davon langfris-tig

Rückbau- IRückholver-pflichtungen

38.348 -2.337 -14 3.368 950 6.887 47.202 45.951

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in TEURStand zum 1.

April 2014Inanspruchnah-

me Auflösung Zuführungerfolgswirksamerfasste Zinsen

erfolgsneutraleZinsanpassung

Stand zum 31.März 2015

davon langfris-tig

Restrukturierung 5.753 -2.047 -2.666 10.543 0 0 11.582 0Jubiläumszu-wendungen

208 -17 0 4 46 0 241 241

Sonstige 1.103 -520 -61 1.567 0 0 2.089 0Sonstige Rück-stellungen ge-samt

45.412 -4.922 -2.741 15.482 996 6.887 61.114 46.192

Rückstellungen für Rückbau- und Rückholverpflichtungen

Allen zum 31. März 2016 durchgeführten Berechnungen im Zusammenhang mit Rückbauverpflichtungen wird eine Inflationsrate von 1,42 % (,,OECD”-Durchschnitt über 20 Jahre („OECD“= Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung); Vorjahr: 1,50 %) zugrunde gelegt. Die Verpflichtung wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode auf den erwartetenZahlungsbetrag aufgezinst. Zum 31. März 2016 und 31. März 2015 beliefen sich die Rückbauverpflichtungen, hauptsächlich für in geleasten Kabelkanalanlagen befindliche Breitbandkabelund für gemietete separierte Technikflächen, auf TEUR 38.771 bzw. TEUR 41.201.

Für Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Rücknahme von Kundenendgeräten wurden eine Inflationsrate und ein risikoloser Refinanzierungszinssatz angesetzt, die von der erwartetenDauer bis zur Rückgabe abhängig sind. Für alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Rückholung von Kundenendgeräten werden eine Inflationsrate von 1,73 % und ein Refinanzie-rungszinssatz von 1,52 %, jeweils für eine Fälligkeit von 3 Jahren, zur Ermittlung herangezogen. Die Verpflichtung wird ebenfalls unter Anwendung der Effektivzinsmethode auf den erwar-teten Zahlungsbetrag aufgezinst. Die Höhe der Rückstellung für derartige Kosten beruht auf einer Schätzung der erwarteten Kosten. Zum 31. März 2016 und 31. März 2015 beliefen sich diediese Kosten betreffenden Verpflichtungen auf TEUR 5.667 bzw. TEUR 6.001.

Neu entstandene Rückbau- und Kundenendgeräteverpflichtungen, die im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 erfasst wurden, führten zu einer Zuführung zur Rückstellung in Höhe von TEUR2.067 (Vorjahr: TEUR 3.368). Erfolgswirksam zum 31. März 2016 wurde ein Betrag von TEUR 722 (Vorjahr: TEUR 950) für die Aufzinsung erfasst. Im korrespondierenden Anlagevermögenwurde aufgrund der Inflations- und Zinsanpassung zum 31. März 2016 eine Minderung in Höhe von TEUR 1.443 erfolgsneutral erfasst. Zum 31. März 2015 wurde das korrespondierendeAnlagevermögen aufgrund der Inflations- und Zinsanpassung in Höhe von TEUR 6.887 erfolgsneutral erhöht. Siehe auch Abschnitt 3.7 Unterabschnitt In den Sachanlagen enthaltene Rück-bauverpflichtungen.

Die für die Berechnung der Rückstellung für Rückbau- und Rückholverpflichtungen verwendeten Zinssätze und Inflationsraten entsprechen dem aktuellen Zins- und Inflationsratenniveau.In Sensitivitätsanalysen wurden die Auswirkungen von möglichen Veränderungen des wesentlichen Parameters Zinssatz ermittelt. Eine Erhöhung bzw. Senkung des Zinssatzes um 0,50 %würde den Rückstellungsbetrag um rund 6 %senken bzw. erhöhen.

Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen

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Im Rahmen der fortgesetzten organisatorischen Integration der KDH in die Vodafone Group wurden weitere Maßnahmen geplant, die im Wesentlichen im Laufe des Geschäftsjahrs zum 31.März 2017 umgesetzt werden sollen. Schwerpunkte dieser Restrukturierung sind die Bereiche Network & IT, Consumer Sales, Commercial Operations, Finance sowie Human Resources.Infolgedessen wurde im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 der Restrukturierungsrückstellung ein Betrag in Höhe von TEUR 18.106 zugeführt.

In den Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen in Höhe von TEUR 239 sind Verpflichtungen für 25- und 40-jährige Dienstjubiläen enthalten. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe vonTEUR 791 betreffen im Wesentlichen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten aus anhängigen Rechtsstreitigkeiten.

3.15 SONSTIGE LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

Geschäftsjahr zumin TEUR März 2016 31. März 2015Finanzierungsleasingverträge 23.229 24.723Verbindlichkeiten aus anteilsbasierter Vergütung 1.573 11.991Bereitstellung von Smartcards 0 13Sonstige 1.162 1.482Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 25.965 38.210

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten enthalten finanzielle Verbindlichkeiten gemäß IAS 32 in Form von Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen und im Vorjahr aus Verbind-lichkeiten aus der Bereitstellung von Smartcards in Höhe von TEUR 23.229 und TEUR 24.736 zum 31. März 2016 bzw. 2015. Aus diesen sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlich-keiten werden aus der Gruppe zu einem zukünftigen Zeitpunkt flüssige Mittel abfließen. Der Rückgang in den langfristigen Verbindlichkeiten aus anteilsbasierter Vergütung resultierte ausder Tatsache, dass eine Umgliederung in kurzfristige Verbindlichkeiten stattgefunden hat, da zum 31. März 2016 lediglich noch eine Gewährung (2013) von virtuellen Performance Sharesvoraussichtlich nach dem 1. April 2017 zahlungswirksam werden wird.

3.16 EIGENKAPITAL

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der KDH AG belief sich zum 31. März 2016 unverändert auf TEUR 88.523 und besteht aus 88.522.939 nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien miteinem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00. Das gezeichnete Kapital der KDH AG ist vollständig eingezahlt.

Jede Aktie berechtigt zu einer Stimme in der Hauptversammlung.

Genehmigtes Kapital und Bedingtes Kapital

Zum 31. März 2016 verfügte die KDH AG über das folgende Genehmigte und Bedingte Kapital:

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BetragNennwertlose Inha-

beraktien Zweckin TEUR in Tausend

Genehmigtes Kapital 2014 44.261 44.261 Erhöhung des Eigenka-pitals (bis zum 8. Okto-ber 2019)1)

Bedingtes Kapital 2014 44.261 44.261 Gewährung von Inha-beraktien an Inhaberoder Gläubiger vonWandel- bzw. Options-anleihen (bis zum 8.Oktober 2019)1)

1) mit Zustimmung des Aufsichtsrats

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Oktober 2014 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Oktober 2019durch Ausgabe von bis zu 44.261.469 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt TEUR 44.261 zuerhöhen („Genehmigtes Kapital 2014“).

Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug anzubieten; sie können auch von Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit derVerpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2014 und ihre Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Oktober 2014 um bis zu TEUR 44.261 durch Ausgabe von bis zu 44.261.469 neuen, auf den Inhaberlautenden Stückaktien bedingt erhöht („Bedingtes Kapital 2014“). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubigervon Schuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Oktober 2014 bis zum 8. Oktober 2019 gegen Barleistung begeben werden und ein Wandlungs-bzw. Optionsrecht auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren bzw. eine Wandlungspflicht bestimmen.

Die Ausgabe der neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien aus Bedingtem Kapital 2014 darf nur zu einem Wandlungs- bzw. Optionspreis erfolgen, welcher den Vorgaben der von derHauptversammlung vom 9. Oktober 2014 beschlossenen Ermächtigung entspricht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von Options- oder WandelrechtenGebrauch gemacht wird oder wie die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen, und soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien

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oder neue Aktien aus der Ausnutzung eines genehmigten Kapitals zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahresan, in dem sie durch Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder durch die Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn durch einen Ausgleichsbetrag teil. Der Vorstandist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen

Kapitalrücklage

Für das Geschäftsjahr zum 31. März 2016 belief sich die Kapitalrücklage auf TEUR 69.112 (Vorjahr: TEUR 68.263). Die Veränderung der Kapitalrücklage umfasst die Einstellung aus denim Rahmen des GLTR-Plans durch die Vodafone GmbH gewährten bedingten Aktienprämien (siehe auch Abschnitt 5.5).

Gesetzliche Rücklage

Die gesetzliche Rücklage nach § 150 AktG in Höhe von TEUR 8.852 entspricht 10 % des Grundkapitals. Diese unterliegt grundsätzlich Verwendungsrestriktionen und kann nur unter dengemäß § 150 Abs. 3 und Abs. 4 AktG festgelegten Voraussetzungen verwendet werden.

Sonstige Rücklagen

Cashflow Hedge-Rücklage

Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Sicherungsgeschäften für auf variablen Zinssätzen basierenden Cashflows wurden direkt im Eigenkapital in der Position Cashflow Hedge-Rücklage erfasst, sofern sie in eine Sicherungsbeziehung designiert wurden. Der kumulierte Betrag wird erfolgswirksam aufgelöst, soweit sich das gesicherte Grundgeschäft auf den entspre-chenden Jahresüberschuss oder -fehlbetrag ausgewirkt hat (siehe auch Abschnitt 3.12.2).

Die Umbuchungen aus der Cashflow Hedge-Rücklage in den Ertrag bzw. Aufwand gleichen im Periodenergebnis erfasste Abweichungen der tatsächlichen Zinszahlungen vom gesichertenZinsniveau (Zinsswaps) aus.

Neubewertungsrücklage

Während des Geschäftsjahres zum 31. März 2009 erwarb die KDH zusätzliche Anteile an Gesellschaften bei denen bereits Anteile in Besitz der KDH waren. Diese Akquisitionen führtenab diesem Zeitpunkt zu einer Beherrschung der Gesellschaften durch die KDH und stellten somit eine sukzessive Übernahme dar. Die Differenz des anteiligen beizulegenden Zeitwerts dererworbenen Vermögenswerte zum ursprünglichen Erwerbszeitpunkt und des anteiligen Werts dieser Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Übertragung der Verfügungsmacht wurde in einerNeubewertungsrücklage erfasst. Die Neubewertungsrücklage im Eigenkapital ist dem in dieser sukzessiven Übernahme erworbenen identifizierbaren Vermögenswert Kundenstamm direktzuzuordnen und wird daher gleichlaufend zur Abschreibung des Vermögenswerts direkt in den Bilanzverlust umgebucht.

Bilanzverlust

In den Geschäftsjahren zum 31. März 2016 und 31. März 2015 belief sich der Bilanzverlust auf TEUR 1.322.817 bzw. TEUR 1.594.528. Der Bilanzverlust umfasst die in den Jahren derZugehörigkeit zur Gruppe erwirtschafteten Ergebnisse der Konzerngesellschaften sowie die Gewinne, die seit dem 1. April 2014 wirksamen BGAV erwirtschaftet wurden (siehe Abschnitt1.2 des Zusammengefassten Konzernlageberichts und Lagerbericht zum 31. März 2016).

Nicht beherrschende Anteile

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Nicht beherrschende Anteile (Minderheitsanteile) entsprechen dem Teil der Eigenkapitalanteile an einer Tochtergesellschaft, der der Muttergesellschaft, die einen beherrschenden Anteil hatund die Finanzergebnisse der Tochtergesellschaft mit ihren eigenen konsolidiert, nicht zugeordnet wird. Minderheitsanteile liegen in der Verwaltung „Urbana Teleunion“ Rostock GmbH vor.An nicht beherrschende Anteile ausgeschüttete Dividenden gab es in den Geschäftsjahren zum 31. März 2016 und 2015 nicht.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

4.1 UMSATZERLÖSE

Die Umsatzerlöse wurden in Deutschland wie folgt erzielt:

in TEUR1. April 2015-1. März

2011. April 2014-1. März

2015Umsatzerlöse TV-Business 1.176.472 1.172.959Umsatzerlöse Internet- und Telefonie-Business 984.793 847.741Umsatzerlöse gesamt 2.161.266 2.020.700

4.2 KOSTEN DER ZUR ERZIELUNG DER UMSATZERLÖSE ERBRACHTEN LEISTUNGEN

Die Kosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Kosten der operativen Geschäftstätigkeiten, die direkt der Erwirtschaftung vonUmsatzerlösen zugeordnet werden können. Darunter fallen Aufwendungen für gemietete Kabelkanalanlagen und Kabelnetze, Kosten und Aufwendungen in Verbindung mit dem Betrieb undder Instandhaltung des Netzes der KDH, Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit angemieteten Netzen sowie sonstige Kosten, die direkt in Verbindung mit der Bereitstellungvon Produkten und Diensten über das Netz der Gruppe entstehen, wie z. B. Aufwendungen für Programminhalte. Die Kosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen sindwie folgt in vier Kategorien gegliedert:

in TEUR1. April 2015 - 31.

März 20161. April 2014 - 31.

März 2015Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen 497.213 479.514Davon:Service Level Agreements („SLAs") Miete und Leasing DTAG 168.142 172.244Davon Kabelkanalanlagen 103.722 103.627Aufwand Programminhalte 105.337 100.963Connectivity- und sonstige Netzwerkkosten 61.847 55.211Wartung und Reparatur 43.395 40.075

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in TEUR1. April 2015 - 31.

März 20161. April 2014 - 31.

März 2015Interconnection Aufwendungen 27.452 29.863Sonstige Aufwendungen 91.042 83.824Aufwand (+) / Ertrag (-) aus Restrukturierung der Netzwerkinfraststruktur 0 -2.666Personalaufwand 55.696 40.486Davon:Aufwand aus Restrukturierung 8.610 0

Aufwand für anteilsbasierte Vergütungsprogramme 1) 332 685

Abschreibungen 364.581 332.465Davon:Immaterielle Vermögenswerte 20.734 14.025Materielle Vermögenswerte 343.847 318.440Sonstige Kosten und Aufwendungen 90.046 79.493Davon:Aufwand aus Restrukturierung 280 0Kosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen 1.007.536 931.958

1) Im Rahmen des Long-Term Incentive Plan („LTIP”) bis einschließlich 31. März 2016, 2015 bzw. 2014 fällige virtuelle Performance Shares wurden im April 2016, 2015 bzw. 2014zahlungswirksam. Die ab 1. April 2014 ausübbaren virtuellen Aktienoptionen wurden im April 2014 zahlungswirksam..

Mit Wirkung zum 14. November 2014 hat die Gruppe eine neue langfristige, erfolgsorientierte variable Vergütungskomponente auf der Grundlage des Global Long-Term Retention Plan(„GLTR”) der Vodafone Group eingeführt. Diese ersetzt ab dem Kalenderjahr 2014 Gewährungen unter dem bisherigen LTIP. Darüber hinaus hat die Gruppe mit Wirkung zum 26. Juni 2015erstmalig Mitgliedern des Vorstands bedingte Aktienprämien auf der Grundlage des Global Long-Term Incentive Plan („GLTI”) der Vodafone Group gewährt (siehe Abschnitt 5.5.).

4.3 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 von TEUR 11.807 um TEUR 5.852 auf TEUR 17.659 und bestanden im Wesentlichen aus sonstigenDienstleistungserträgen, insbesondere für die Vermittlung von Kunden an Vodafone in Höhe von TEUR 8.358 (siehe Abschnitt 5.4 (Vorjahr TEUR 2.062)), Schadensersatz leistungen, die sichim Wesentlichen auf Sachanlagevermögen beziehen, in Höhe von TEUR 1.991 (Vorjahr: TEUR 1.794), aus Rücklastschriften in Höhe von TEUR 1.794 (Vorjahr TEUR 2.889), Provisionenfür Werbekostenzuschüsse in Höhe von TEUR 904 (Vorjahr TEUR 993) und diversen sonstigen Positionen von untergeordneter Bedeutung.

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4.4 VERTRIEBSKOSTEN

Vertriebskosten entstehen im Zusammenhang mit den Aktivitäten, die die Gruppe im Hinblick auf den Vertrieb und die Vermarktung ihrer Produkte und Dienstleistungen unternimmt undumfassen auch Kundenbetreuungs- und Kundenservice-Kosten. Sie sind wie folgt in vier Kategorien gegliedert:

in TEUR1. April 2015 - 31.

März 20161. April 2014 - 31.

März 2015Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen 27.297 27.764Personalaufwand 142.458 134.879Davon:Aufwand für anteilsbasierte Vergütungsprogramme 1) 2.729 2.510Aufwand aus Restrukturierung 2.202 2.098Abschreibungen 89.394 83.620Davon:Immaterielle Vermögenswerte 83.949 75.319Materielle Vermögenswerte 5.446 8.300Sonstige Kosten und Aufwendungen 269.694 224.969Davon:Aufwand aus Restrukturierung 120 0Vertriebskosten 528.844 471.232

1) Im Rahmen des Long-Term Incentive Plan („LTIP”) bis einschließlich 31. März 2016, 2015 bzw. 2014 fällige virtuelle Performance Shares wurden im April 2016, 2015 bzw. 2014zahlungswirksam. Die ab 1. April 2014 ausübbaren virtuellen Aktienoptionen wurden im April 2014 zahlungswirksam..

Mit Wirkung zum 14. November 2014 hat die Gruppe eine neue langfristige, erfolgsorientierte variable Vergütungskomponente auf der Grundlage des Global Long-Term Retention Plan(„GLTR”) der Vodafone Group eingefu¨hrt. Diese ersetzt ab dem Kalenderjahr 2014 Gewa¨hrungen unter dem bisherigen LTIP. Darüer hinaus hat die Gruppe mit Wirkung zum 26. Juni 2015erstmalig Mitgliedern des Vorstands bedingte Aktienpra¨mien auf der Grundlage des Global Long-Term Incentive Plan („GLTI”) der Vodafone Group gewa¨hrt (siehe Abschnitt 5.5.).

4.5 ALLGEMEINE VERWALTUNGSKOSTEN

Allgemeine Verwaltungskosten sind Aufwendungen, die nicht unmittelbar den Kosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen oder den Vertriebskosten zurechenbar sind undinsbesondere die Zentralfunktionen wie z. B. Geschäftsführung, IT, Recht und Regulierung, Finanzen, Personal, Corporate Services und Security abdecken. Die Allgemeinen Verwaltungskostensind wie folgt in drei Kategorien eingeteilt.

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in TEUR1. April 2015-31.

März 20161. April 2014–31.

März 2015Personalaufwand 63.377 72.634Davon:Aufwand aus Restrukturierung 6.188 8.445

Aufwand für anteilsbasierte Vergütungsprogramme 1) 5.434 5.732

Abschreibungen 27.614 20.665Davon:Immaterielle Vermögenswerte 19.665 14.113Materielle Vermögenswerte 7.949 6.552Sonstige Kosten und Aufwendungen 51.938 50.186Davon:Aufwand aus Restrukturierung 63 0Aufwand für Übernahme und Normenänderungen 0 30Allgemeine Verwaltungskosten 142.929 143.485

1) Im Rahmen des Long-Term Incentive Plan („LTIP”) bis einschließlich 31. März 2016, 2015 bzw. 2014 fällige virtuelle Performance Shares wurden im April 2016, 2015 bzw. 2014zahlungswirksam. Die ab 1. April 2014 ausübbaren virtuellen Aktienoptionen wurden im April 2014 zahlungswirksam..

Mit Wirkung zum 14. November 2014 hat die Gruppe eine neue langfristige, erfolgsorientierte variable Vergütungskomponente auf der Grundlage des Global Long-Term Retention Plan(„GLTR”) der Vodafone Group eingeführt. Diese ersetzt ab dem Kalenderjahr 2014 Gewährungen unter dem bisherigen LTIP..

Darüber hinaus hat die Gruppe mit Wirkung zum 26. Juni 2015 erstmalig Mitgliedern des Vorstands bedingte Aktienprämien auf der Grundlage des Global Long-Term Incentive Plan („GLTI”)der Vodafone Group gewa¨hrt (siehe Abschnitt 5.5.).

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 bzw. 2015 war die PricewaterhouseCoopers AG zum Abschlussprüfer der Gruppe bestellt und erhielt ein Gesamthonorar von TEUR 807 (Vorjahr:TEUR 709), aufgeschlüsselt in Abschlussprüferleistungen in Höhe von TEUR 773 (Vorjahr: TEUR 665) und für andere Beratungsleistungen in Höhe von TEUR 34 (Vorjahr TEUR 44),welches als sonstige Kosten und Aufwendungen unter Allgemeine Verwaltungskosten erfasst wurde. Die anderen Beratungsleistungen zum 31. März 2015 resultieren aus periodenfremdenAufwendungen. In den Abschlussprüferleistungen sind zum 31. März 2016 keine Leistungen (Vorjahr: TEUR 67) enthalten, die durch die Vodafone Group Services Limited im Zusammenhangmit der Prüfung der Vodafone Group in Rechnung gestellt wurden

4.6 PERSONALAUFWAND

Der Personalaufwand gliedert sich wie folgt:

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– Seite 130 von 175 –Für Kabel Deutschland Holding AG veröffentlicht am 03. August 2016.

Auftragsnummer: 160612011424Quelle: Bundesanzeiger

in TEUR1. April 2015 - 31.

März 20161. April 2014 – 31.

März 2015Gehälter 213.879 204.776davon Abfindungen 21.148 9.104Soziale Abgaben 47.653 43.223Personalaufwand gesamt 261.531 247.999

In den Gehältern enthaltene Kosten in TEUR1. April 2015 - 31.

März 20161. April 2014 - 31.

März 2015

Aufwand für anteilsbasierte Vergütungsprogramme 1) 8.495 8.927

Davon:Kosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen 332 685Vertriebskosten 2.729 2.510Allgemeine Verwaltungskosten 5.434 5.732Aufwand aus Restrukturierung 17.000 10.543Davon:Kosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen 8.610 0Vertriebskosten 2.202 2.098Allgemeine Verwaltungskosten 6.188 8.445

1) Im Rahmen des Long-Term Incentive Plan („LTIP”) bis einschließlich 31. März 3016, 2015 bzw. 2014 fällige virtuelle Performance Shares wurden im April 2016, 2015 bzw. 2014zahlungswirksam. Die ab 1. April 2014 ausübbaren virtuellen Aktienoptionen wurden im April 2014 zahlungswirksam..

Mit Wirkung zum 14. November 2014 hat die Gruppe eine neue langfristige, erfolgsorientierte variable Vergütungskomponente auf der Grundlage des Global Long-Term Retention Plan(„GLTR”) der Vodafone Group eingefu¨hrt. Diese ersetzt ab dem Kalenderjahr 2014 Gewährungen unter dem bisherigen LTIP..

Darüber hinaus hat die Gruppe mit Wirkung zum 26. Juni 2015 erstmalig Mitgliedern des Vorstands bedingte Aktienpra¨mien auf der Grundlage des Global Long-Term Incentive Plan („GLTI”)der Vodafone Group gewährt (siehe Abschnitt 5.5.).

Für weitere Informationen über die Restrukturierungspläne siehe Abschnitt 3.14.

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Soziale Abgaben enthalten u.a. folgende Kosten in TEUR1. April 2015-31.

März 20161. April 2014-31.

März 2016Personalaufwendungen in Bezug auf den leistungsorientierten Pensionsplan 9.351 6.539Davon:Kosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen 2.491 1.661Vertriebskosten 4.358 2.988Allgemeine Verwaltungskosten 2.502 1.890Gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge 34.880 33.123Davon:Kosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen 10.638 9.718Vertriebskosten 17.048 15.916Allgemeine Verwaltungskosten 7.193 7.489

Sozialabgaben beinhalten zum 31. März 2016 und zum 31. März 2015 Beträge in Höhe von TEUR 17.843 bzw. TEUR 16.908 für Aufwendungen im Rahmen der gesetzlichen Rentenver-sicherung.

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 waren durchschnittlich 4.082 und im Geschäftsjahr zum 31. März 2015 durchschnittlich 3.841 Mitarbeiter beschäftigt.

Durchschnittliche Mitarbeiterzahl nach Tätigkeitsfeld -1. April 2015 - 31.

März 20161. April 2014 - 31.

März 2015Kunden- und technisches Servicecenter 1.512 1.352Technik und IT 1.257 1.191Vertrieb und Marketing 836 780Verwaltung 477 518Insgesamt 4.082 3.841

4.7 FINANZERGEBNIS

Zinsaufwand

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– Seite 132 von 175 –Für Kabel Deutschland Holding AG veröffentlicht am 03. August 2016.

Auftragsnummer: 160612011424Quelle: Bundesanzeiger

in TEUR1. April 2015 - 31.

März 20161. April 2014 31.

März 2015Zinsaufwand aus Finanzinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werdenSenior Notes (einschließlich Aufwendungen für Premium im Vorjahr) - 17.172Amortisation aktivierter Finanzierungs- und Transaktionskosten - 613Vodafone Investments Darlehen 71.007 79.933Sonstiges 3.473 5.622Summe Zinsaufwand aus Finanzinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wer-den

74.480 103.341

Zinsaufwand aus Finanzinstrumenten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werdenDerivate 18.780 16.216Zinsaufwand aus Rückstellungen und nicht-finanziellen VerbindlichkeitenPensionen 1.746 2.706Rückbau- und Rückholverpflichtungen 722 950Sonstiges 222 148Summe Zinsaufwand aus Rückstellungen und nichtfinanziellen Verbindlichkeiten 2.689 3.804Sonstige ZinsaufwendungenFinanzierungsleasing 1.793 1.819Zinsaufwand gesamt 97.743 125.179

Vergleiche zu den finanziellen Verbindlichkeiten und Finanzinstrumenten auch die Abschnitte 3.12 und 5.6.

Zinsertrag

Der Zinsertrag für das Geschäftsjahr zum 31. März 2016 belief sich auf TEUR 602 (Vorjahr TEUR 1.642), davon TEUR 597 (Vorjahr TEUR 1.641) für finanzielle Vermögenswerte, die nichtzum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden.

4.8 ERTRÄGE AUS ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN

In den Geschäftsjahren zum 31. März 2016 und zum 31. März 2015 beliefen sich die Erträge aus assoziierten Unternehmen auf TEUR 3.473 bzw. TEUR 3.165.

4.9 ERTRAGSTEUERN

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Der Ertragsteueraufwand für die Geschäftsjahre zum 31. März 2016 und 31. März 2015 gliedert sich wie folgt:

in TEUR1. April 2015 - 31.

März 20161. April 2014 - 31.

März 2015Konzern-Gewinn- und VerlustrechnungTatsächliche ErtragsteuernTatsächlicher Ertragsteueraufwand 131.921 93.172Dem Vorjahr zurechenbarer Ertragsteueraufwand (+) / -ertrag (-) 32 1.675Latente Steuern 2.461 31.716davon Veränderung Vorjahresbetrag wegen Steuersatzanpassung 769 0In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener Steueraufwand (+) / -ertrag (-) 134.413 126.563

in TEUR1. April 2015-31.

März 20161. April 2014 31.

März 2015Konzern-EigenkapitalveränderungsrechnungLatente SteuernAbgegrenzter Nettoertrag (-) 1 -aufwand (+) aus der Neubewertung von Sicherungsgeschäften -5.656 4.554Abgegrenzter Nettoertrag (-) 1 -aufwand (+) aus leistungsorientierten Pensionsplänen -1.885 -9.249Im Eigenkapital erfasster Ertragsteuerertrag (-) / -aufwand (+) -7.541 -4.695

Der Steuersatz von 30,5 % für das Geschäftsjahr zum 31. März 2016 (Vorjahr: 30,3 %) basiert auf einem Körperschaftsteuersatz von 15 % (Vorjahr: 15 %) und dem Solidaritätszuschlag von5,5 % (Vorjahr: 5,5 %) auf die Körperschaftsteuer sowie einem Gewerbesteuersatz von 14,7 % (Vorjahr: 14,5 %).

Der angewandte Steuersatz von 30,5 % entspricht dem durchschnittlichen Steuersatz der Vodafone Group und ist gemäß des geschlossenen Steuerumlagevertrags mit Vodafone in der KDHAG, die als Organträgerin der wesentlichen Gesellschaften der Gruppe fungiert, anzuwenden.

Eine Überleitungsrechnung der Ertragsteuern im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 unter Anwendung des kombinierten Steuersatzes (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) von 30,5 %(Vorjahr: 30,3 %) auf die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Ertragsteuern stellt sich wie folgt dar:

in TEUR1. April 2015 - 31.

März 20161. April 2014 - 31.

März 2015Gewinn vor Ertragsteuern -405.947 -365.460

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– Seite 134 von 175 –Für Kabel Deutschland Holding AG veröffentlicht am 03. August 2016.

Auftragsnummer: 160612011424Quelle: Bundesanzeiger

in TEUR1. April 2015 - 31.

März 20161. April 2014 - 31.

März 2015Fiktive Steueraufwendungen bei Zugrundelegung des für die KDH geltenden Regelsteuersatzes von 123.915 110.82630,5 % (Vj.: 30,3 %)Nicht abzugsfähige Aufwendungen 8.780 14.009Anpassungen aufgrund der Änderung der Steuerquote 3.093 0Gewinnanteile stille Gesellschafter in der KDH 294 270Anpassungen in Bezug auf tatsächliche Ertragsteuern der Vorjahre 32 1.675Steuerfreie Erträge -1.115 -1.065Sonstige -585 849Ertragsteueraufwand (+) / -ertrag (-) gemäß Gewinn- und Verlustrechnung 134.413 126.563

Latente Steuern

Die latenten Steuern zum 31. März 2016 und 31. Märe 2015 setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR1. April 2015 - 31.

März 20161. April 2014 - 31.

März 2015Gewinn vor Ertragsteuern -405.947 -365.460Fiktive Steueraufwendungen bei Zugrundelegung des für die KDH geltenden Regelsteuersatzes von 123.915 110.82630,5 % (Vj.: 30,3 %)Nicht abzugsfähige Aufwendungen 8.780 14.009Anpassungen aufgrund der Änderung der Steuerquote 3.093 0Gewinnanteile stille Gesellschafter in der KDH 294 270Anpassungen in Bezug auf tatsächliche Ertragsteuern der Vorjahre 32 1.675Steuerfreie Erträge -1.115 -1.065Sonstige -585 849Ertragsteueraufwand (+) / -ertrag (-) gemäß Gewinn- und Verlustrechnung 134.413 126.563

Latente Steuern

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– Seite 135 von 175 –Für Kabel Deutschland Holding AG veröffentlicht am 03. August 2016.

Auftragsnummer: 160612011424Quelle: Bundesanzeiger

Die latenten Steuern zum 31. März 2016 und 31. März 2015 setzen sich wie folgt zusammen:

Konzernbilanz Geschäftsjahr zum 31. März Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

in TEUR 2016 20151. April 2015-31.

März 20161. April 2014-31.

März 2015Latente SteuerschuldenImmaterielle Vermögenswerte 102.171 92.315 9.830 11.046Sachanlagevermögen 35.167 39.282 -3.905 -3.710Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.114 13.074 2.040 3.247Latente Steuerschulden brutto 152.452 144.672Saldierung mit latenten Steueransprüchen -25.543 -27.785Latente Steuerschulden netto 126.909 116.887Latente SteueransprücheSonstige langfristige Verbindlichkeiten -225 0 -5.665 24.280Sonstige langfristige Rückstellungen 7.945 9.121 1.176 -2.078Pensionsrückstellungen 17.868 18.737 -1.015 -1.069Latente Steueransprüche brutto 25.588 27.858Saldierung mit latenten Steuerschulden -25.543 -27.785Latente Steueransprüche netto 45 73Latenter Steueraufwand 2.461 31.716

Für das Geschäftsjahr zum 31. Märe 2016 wurde ein latenter Steueraufwand in Höhe von TEUR 2.461 (Vorjahr latenter Steueraufwand in Höhe von TEUR 31.716) ausgewiesen. Der latenteSteueraufwand ist im Wesentlichen auf die Neubewertung der Sachverhalte mit der aktuellen Steuerquote zurückzuführen.

Der Rückgang des latenten Steueraufwands im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 resultiert im Wesentlichen aus einmaligen Effekten aus der Refinanzierung der Senior Notes und der Auflösungder Cashflow-Hedge-Rücklage.

Latente Steueransprüche aus zum 31. Märe 2016 bestehenden vororganschaftlichen unverfallbaren körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen der VFKD GmbH in Höhe von TEUR 127.130sind nicht erfasst da die VFKD GmbH aufgrund der bestehenden steuerlichen Organschaft mit der KDH AG nicht in der Lage ist diese steuerlichen Verlustvorträge gegen positive Erträgeinnerhalb der Gruppe aufzurechnen.

Ertragsteuerschulden

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– Seite 136 von 175 –Für Kabel Deutschland Holding AG veröffentlicht am 03. August 2016.

Auftragsnummer: 160612011424Quelle: Bundesanzeiger

Die in der Bilanz ausgewiesenen Ertragsteuerschulden in Höhe von TEUR 73.080 bzw. TEUR 86.166 für die Geschäftsjahre zum 31. März 2016 und zum 31. März 2015 beziehen sich aufdie Körperschaft- und Gewerbesteuer.

4.10 DER DEN NICHT BEHERRSCHENDEN ANTEILEN ZURECHENBARE GEWINN

Der den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbare Gewinn umfasst den Teil des Gewinns der KDH, der den Minderheitsgesellschaftern der voll konsolidierten Tochtergesellschaftenzuzurechnen ist. Der den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbare Gewinn belief sich in den Geschäftsjahren zum 31. März 2016 und 31. März 2015 auf je TEUR 1.

4.11 ERGEBNIS JE AKTIE

Das unverwässerte und das verwässerte Ergebnis je Aktie werden gemäß IAS 33 „Ergebnis je Aktie" wie folgt berechnet

Unverwässertes Ergebnis je Aktie Geschäftsjahr zumin TEUR 31. März 2016 31. März 2015Gewinn (+) / Verlust (-), der den Aktieninhabern der Muttergesellschaft zuzurechnen ist 271.533 238.896Überleitungsposten -Bereinigter Nettogewinn (+) / -vertust (-) (unverwässert) 271.533 238.896Gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Stammaktien 88.522.939 88.522.939Instrumente, die das Ergebnis je Aktie beeinflussen -Angepasste gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien (unverwässert) 88.522.939 88.522.939Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) 3,07 2,70

Verwässertes Ergebnis je Aktie Geschäftsjahr zumin TEUR 31. März 2016 31. März 2015Gewinn (+) / Verlust (-), der den Aktieninhabern der Muttergesellschaft zuzurechnen ist 271.533 238.896Überleitungsposten - -Bereinigter Nettogewinn (+) /-vertust (-) (unverwässert) 271.533 238.896Verwässernde Wirkung auf den Nettogewinn (+)1-verlust (-) - -Nettogewinn (+) / -verlust (-) (verwässert) 271.533 238.896Gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Stammaktien 88.522.939 88.522.939Instrumente, die das Ergebnis je Aktie beeinflussen - -

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– Seite 137 von 175 –Für Kabel Deutschland Holding AG veröffentlicht am 03. August 2016.

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Verwässertes Ergebnis je Aktie Geschäftsjahr zumin TEUR 31. März 2016 31. März 2015Angepasste gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien (unverwässert) 88.522.939 88.522.939Verwässernde Aktien - -Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien (verwässert) 88.522.939 88.522.939Verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) 3,07 2,70

5 SONSTIGE ANGABEN

5.1 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Im Rahmen der Segmentberichterstattung werden die Geschäftsaktivitäten der Gruppe im Einklang mit IFRS 8 in operative Segmente untergliedert. Die Gruppe verfügt über zwei operativeSegmente, TV-Business und Internet-und Telefonie-Business, die separat berichten und gesteuert werden. Mittels einer Überleitungsrechnung werden die Zentralfunktionen und die Finan-zierung der Gruppe dargestellt Die operativen Segmente werden auf Grundlage der internen Organisationsstruktur der Gruppe und der konvergierenden wirtschaftlichen Eigenschaften derGeschäftsbereiche definiert. Gegenstand der Geschäftstätigkeit der KDH AG und ihrer Tochtergesellschaften ist in erster Linie der Betrieb von Kabelnetzen in Deutschland. Innerhalb desdeutschen Kabelnetzgeschäfts existieren keine abweichenden Chancen und Risikoprofile, weswegen sich eine geografische Segmentierung für die Gruppe nicht eignet Der Schwerpunkt derHauptentscheidungsträger beruht somit auf einer Produkt- und Dienstleistungsdifferenzierung, die sich in der Segmentberichterstattung niederschlägt Der Hauptentscheidungsträger steuertdie Ertragskraft der Geschäftssegmente auf Basis der Umsatzerlöse sowie des EBITDA.

Die von der Gruppe für die Erstellung dieser Segmentberichterstattung angesetzten Bewertungsgrundsätze stimmen mit den für den Konzernabschluss angesetzten Grundsätzen überein undberuhen somit auf den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind. Diese Bewertungsgrundsätze bilden außerdem die Grundlage für die Beurteilung der Segmentleistung.

Es bestehen keine wesentlichen Beziehungen zwischen den einzelnen Segmenten, daher musste keine Eliminierung intersegmentärer Beziehungen vorgenommen werden. Beziehungen inner-halb einzelner Segmente wurden eliminiert. Auch die Vermarktung von Kombiprodukten (TV- sowie Internet/ und Telefonie-Produkte) führt nicht zu wesentlichen Beziehungen zwischen deneinzelnen Segmenten, da die Umsatzerlöse und zugehörigen Aufwendungen direkt den jeweiligen Segmenten zugeordnet werden.

TV-Business

Das Segment TV-Business besteht aus Basic Cable- und Premium-TVProdukten und -Diensten.

Die Basic Cable-Produkte der Gruppe bestehen aus analogen sowie digitalen TV- und Radiodiensten. Die Premium-TV-Produkte umfassen Pay-TVProdukte, wie z.B. „TV Vielfalt HD“,„Vielfalt HD Extra“ oder „TV International“, DVR-Produkte, wie z.B. „TV Komfort HD“, sowie Video-on-Demand („VoD“).

Dienstleistungen für die Einspeisung und den Signaltransport werden sowohl für öffentlich-rechtliche als auch private Sender und dritte Pay-TV-Anbieter erbracht.

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Die Umsatzerlöse im TV-Business werden in erster Linie durch Basic Cable- Anschlussentgelte erwirtschaftet, die aus dem Zugang zum Netz der KDH und dem Empfang ihrer analogenund digitalen TV-Signale erzielt werden. Darüber hinaus erzielt die Gruppe im TV-Business Umsatzerlöse über ihre Premium-TV-Dienste wie Pay-TV und DVR-Dienste. Zusätzlich erzieltdie Gruppe Installations- und Ersteinrichtungsentgelte.

Des Weiteren erhält die Gruppe Einspeiseentgelte für die Verbreitung von Programmangeboten der jeweiligen Sender, Erlöse aus Dienstleistungen für den Signaltransport sowie sonstigeUmsatzerlöse.

Internet- und Telefonie-Business

Das Segment Internet- und Telefonie-Business bietet Breitband- Internetzugang, Festnetz- und Mobiltelefonie, mobile Datendienste sowie Zusatzoptionen für die Wohneinheiten an, die mitdem für rückkanalfähige Dienstleistungen aufgerüsteten Netz der KDH verbunden werden können.

Im Telefonie-Bereich bietet die Gruppe als Ergänzung mobile Telefon- und Datendienste in Kooperation mit der Vodafone GmbH an. Zum 30. April 2015 endete der Diensteanbietervertragmit einem anderen Mobilfunkanbieter.

Die Umsatzerlöse im Segment Internet- und Telefonie-Business umfassen wiederkehrende Umsatzerlöse aus monatlichen nutzungsabhängigen und Anhang zum festen Anschlussentgeltensowie Terminierungsentgelte, die mit dem im Netz der KDH endenden Telefonverkehr von Dritt-Carriern generiert werden. Die Umsatzerlöse beinhalten außerdem einmalige Umsatzerlöseaus Ersteinrichtungsentgelten, Verkaufserlöse von Kundenendgeräten, sonstige Erlöse.

Zentralfunktionen / Überleitung auf Konzernabschluss

Die Zentralfunktionen beinhalten Funktionen wie Geschäftsführung, Recht und Regulierung, Finanzen, Personal, interne Revision, Unternehmenskommunikation, Investor Relations, Einkaufund IT, die den einzelnen operativen Segmenten nicht zugeordnet werden.

Nachfolgend sind die Segmentinformationen für die einzelnen Geschäftssegmente aufgeführt:

TV-Business Internet- und Telefonie-BusinessZentralfunktionen /Überlei-tung auf Konzernabschluss Konzern gesamt

in TEUR1. April 2015

31. März 20161. April 2014

31. März 20151. April 2015

31. März 20161. April 2014

31. März 20151. April 2015

31. März 20161. April 2014

31. März 20151. April 2015

31. März 20161. April 2014

31. März 2015Umsatzerlöse 1.176.472 1.172.959 984.793 847.741 - - 2.161.266 2.020.700Sonstige betrieb-liche Erträge

4.200 5.776 13.120 5.761 339 269 17.659 11.807

Kosten und -814.610 -780.824 -716.047 -618.125 -148.652 -147.726 -1.679.309 -1.546.675Aufwendungendavon -209.247 -205.492 -239.005 -206.352 -33.337 -24.906 -481.589 -436.749Abschreibungen

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TV-Business Internet- und Telefonie-BusinessZentralfunktionen /Überlei-tung auf Konzernabschluss Konzern gesamt

in TEUR1. April 2015

31. März 20161. April 2014

31. März 20151. April 2015

31. März 20161. April 2014

31. März 20151. April 2015

31. März 20161. April 2014

31. März 20151. April 2015

31. März 20161. April 2014

31. März 2015davon anteilsba-sierte Vergütung

-2.267 -2.824 -793 -371 -5.434 -5.732 -8.495 -8.927

Betriebsergebnis 366.062 397.910 281.866 235.377 -148.313 -147.456 499.615 485.832EBITDA 575.309 603.402 520.871 441.729 -114.976 -122.551 981.204 922.581ZugängeAnlagevermögen 226.135 257.222 333.609 435.377 47.872 42.666 607.615 735.265

In beiden Geschäftsjahren wurden mit keinem Kunden mehr als 10 %der Gesamtumsatzerlöse des Konzerns erzielt.

5.2 WERTMINDERUNGSTEST FÜR GESCHÄFTS- UND FIRMENWERT

Der durch Unternehmenszusammenschlüsse generierte Geschäfts- und Firmenwert wurde auf die CGUs TV-Business sowie Internet- und Telefonie-Business aufgeteilt welche jeweils auchdie operativen Segmente darstellen, deren Werthaltigkeit es zu prüfen gilt.

Die Buchwerte des Geschäfts- und Firmenwerts verteilen sich wie folgt auf die CGUs:

TV-Business Internet- und Telefonie-Business Gesamtzum 31. März zum 31. März zum 31. März

in TEUR 2016 2015 2016 2015 2016 2015Geschäfts- und Fir-menwert

220.339 220.339 66.934 66.934 287.274 287.274

Angaben zum Wertminderungstest („Impairment Test")

Die Gruppe führte zum 31. März 2016 den jährlichen Wertminderungstest bezüglich des Geschäfts- und Firmenwerts durch und berücksichtigte bei der Überprüfung von Anzeichen einesWertminderungsbedarfs unter anderem das Verhältnis zwischen der Marktkapitalisierung der KDH und dem Buch-wertansatz des Eigenkapitals. Zum Stichtag 31. März 2016 war die Markt-kapitalisierung der Gruppe größer als der Buchwertansae des Eigenkapitals. Ein Anzeichen für einen Wertminderungsbedarf des Geschäfts- und Firmenwerts und/oder des Anlagevermögensder Segmente besteht insoweit nicht

Die erzielbaren Beträge der zwei CGUs wurden auf Basis einer Kalkulation der Marktwerte abzüglich Veräußerungskosten unter Verwendung von Cashflow-Schätzungen über einen Fünf-Jahres-Zeitraum ermittelt.

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Die folgenden Absätze fassen die wesentlichen Annahmen zur Ermittlung der Marktwerte abzüglich Veräußerungskosten im Rahmen des Wertminderungstests für die beiden CGUs mitGeschäfts- und Firmenwert-Anteilen zusammen.

Als gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten vor bzw. nach Steuern wurden bei der Berechnung der erzielbaren Beträge für die beiden CGUs für das Geschäftsjahr zum 31. März 20167,6 % (Vorjahr: 7,4 %) bzw. 5,5 % (Vorjahr: 5,3 %) ermittelt

Die Beurteilung der CGUs basiert auf Erwartungen gemäß der vom Management verabschiedeten mittelfristigen Finanzpläne über einen Zeitraum von fünf Jahren, welche auch für interneZwecke verwendet werden. Der Planungshorizont beinhaltet Annahmen zur kurz- und mittelfristigen Marktentwicklung. Für Perioden nach dem Detailplanungszeitraum wurden die Cash-flows in dem Geschäftsjahr zum 31. März 2021 mit einer Wachstumsrate von 1 % (Vorjahr. 1 %) fortgeschrieben. Die wesentlichen Annahmen des Managements zur Durchführung desWertminderungstests basieren primär auf internen Quellen und beinhalten Erfahrungen der Vergangenheit, u.a. zu: Umsatzentwicklung, Kosten der Kundenakquisition sowie Kundenbindung,Kündigungsraten, Investitionen, Marktanteilen und Wachstumsraten. Diese Grundannahmen basieren auf Management-Einschätzungen bezüglich der weiteren Geschäftsentwicklung in demerwarteten Umfeld der deutschen Kabelindustrie. Diskontierungssätze wurden mit Hilfe externer Quellen basierend auf Kapitalmarktdaten ermittelt. Jede signifikante zukünftige Änderungder zuvor genannten Kennzahlen hat einen Einfluss auf die Marktwerte der Bewertungseinheiten.

Auf Basis der zum Berichtszeitpunkt vorliegenden Informationen und Erwartungen in Bezug auf die Märkte und das Wettbewerbsumfeld ergeben sich erzielbare Beträge, die über den Buch-werten des Nettovermögens der CGU liegen. Das Management sieht daher keine Anzeichen für Wertminderungsbedarf. Ebenso wurden alternative Szenarien hinsichtlich möglicher negativerEntwicklungen des Konzerns berücksichtigt und im Rahmen des Impairmenttests als Sensitivitäten gerechnet. Auch bei Verwendung von konservativen Szenarien bezüglich Wachstumsraten,Ergebnisentwicklung und gewichteter durchschnittlicher Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital - „WACC") wurde keine Notwendigkeit einer Wertminderung erkannt.

In Bezug auf die Abschätzung der Marktwerte abzüglich Veräußerungskosten für die zwei Bewertungseinheiten ist das Management der Meinung, dass auch eine deutliche, nicht zu erwartende,Verschlechterung der wesentlichen Annahmen nicht dazu führen kann, dass die Buchwerte des Nettovermögens der CGU die erzielbaren Erträge der Bewertungseinheiten übersteigen.

5.3 SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN, EVENTUALVERBINDLICHKEITEN SOWIE BESTIMMTE RECHTSSTREITIGKEITEN UND PROZESSE

Leasing- und Mietverpflichtungen

Die KDH hat verschiedene langfristige Rahmenverträge mit der DTAG abgeschlossen. Diese Rahmenverträge beinhalten unter anderem die Nutzung von und den Zugang zu unterirdischenKabelkanalanlagen, Glasfaserkabeln und Technik-Räumen sowie Stromlieferungen. Die Rahmenverträge sehen in erster Linie feste Preise vor, die sich auf einen monatlichen Betrag odereinen Preis pro Einheit beziehen, und haben eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren. Die KDH kann diese Rahmenverträge jedoch mit einer Kündigungsfrist zwischen 12 und 24 Monaten beenden.

Die finanziellen Verpflichtungen zum 31. März 2016 und zum 31. März 2015 beinhalten die Verpflichtungen bis zum frühest möglichen Zeitpunkt zu dem die Vereinbarungen durch die KDHbeendet werden können. Es bestehen Unsicherheiten über Zeitpunkt und Höhe im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der im Folgenden quantifizierten finanziellenVerpflichtungen:

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31. März 2016 31. März 2015Art der Ver-pflichtung Fällig Gesamt Fällig Gesamt

in TEURweniger als 1

Jahrzwischen 1 und

5 Jahre über 5 Jahreweniger als 1

Jahrzwischen 1 und

5 Jahre über 5 Jahre1. Vereinbarun-gen mit DTAGund Tochterge-sellschaften

183.656 102.102 73 285.832 210.909 117.256 514 328.678

2. Lizenz-,Miet- und Ope-rating-Lea-sing/Verpflich-tungen

78.272 103.588 22.619 204.479 71.631 141.631 25.276 238.539

3. Sonstige 37.337 6.253 1.693 45.283 41.152 14.477 1.645 57.274Gesamt 299.264 211.944 24.385 535.593 323.692 273.365 27.435 624.492

Für die Geschäftsjahre zum 31. März 2016 und zum 31. März 2015 wurden im Zusammenhang mit der Anmietung von Kabelkanalanlagen von der DTAG Mietzahlungen in Höhe von TEUR103.722 bzw. TEUR 103.627 geleistet. Die Gruppe hat zwar das Recht die Verträge zur Anmietung der Kabelkanalanlagen unter Einhaltung einer Frist von 12 bis 24 Monaten zu kündigen, dochwürden die technischen Anforderungen für den Ersatz von angemieteten Kapazitäten so hohe Kosten verursachen, dass eine Verlängerung der Mietverträge um einen bestimmten Zeitraummit ziemlicher Sicherheit vorteilhafter wäre. Daher ergeben sich die voraussichtlichen Mietdauern unter Berücksichtigung aller vertragsgemäßen Verlängerungszeiträume bis 31. März 2033.Nach diesem Zeitpunkt kann das Mietverhältnis durch die DTAG gekündigt werden. Unter der Berücksichtigung der vorteilhafteren Verlängerung der Mietverträge ergaben sich zum 31. März2016 und zum 31. März 2015 finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Anmietung von Kabelkanalanlagen in Höhe von insgesamt TEUR 1.290.814 bzw. TEUR 1.394.079.

In den Geschäftsjahren zum 31. März 2016 und 31. März 2015 beliefen sich die gesamten Leasingkosten der KDH auf jeweils TEUR 240.113 und TEUR 236.691. Diese Beträge umfassenden Großteil der Aufwendungen im Zusammenhang mit den SLAs sowohl mit der DTAG als auch mit Dritten.

Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagevermögen sind in den sonstigen Verpflichtungen enthalten.

Eventualverbindlichkeiten sowie bestimmte Rechtsstreitigkeiten und Prozesse

Die KDH ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit immer wieder gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren ausgesetzt, deren Ergebnis regelmäßig von einem unsicheren künftigen Ereignisabhängt und daher nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden kann. Neben einer Anzahl von Einzelfällen, die lediglich unwesentliche Auswirkungen haben, existieren zum 31. März 2016folgende wesentliche Sachverhalte, bei denen die Gesellschaft mögliche Risiken entsprechend ihrer Einschätzung bilanziell berücksichtigt hat Soweit nicht anders vermerkt, ergeben sichkeine Auswirkungen auf den Abschluss aus der Berücksichtigung von Prozessrisiken:

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Zwischen der KDVS GmbH (seit dem 2. September 2015 firmierend unter Vodafone Kabel Deutschland GmbH; „VFKD GmbH") und der GEMA ist ein Schiedsverfahren vor der fürUrheberrecht zuständigen Schiedsstelle anhängig, in dem es um die Frage geht ob und gegebenenfalls in welcher Höhe von der VFKD GmbH für die von ihr vermarkteten Pay-TV-PaketeUrheber-rechtsabgaben zu entrichten sind. Die Parteien befinden sich in Vergleichsverhandlungen und haben auf Nachfrage der Schiedsstelle dem Ruhen des Verfahrens zugestimmt Eineentsprechende Risikovorsorge wurde gebildet

Nach dem deutschen Urheberrecht haftet die VFKD GmbH gesamtschuldnerisch mit ausländischen DVR-Lieferanten für Urheberrechtsabgaben, sofern die VFKD GmbH i. S. v. § 54bUrheberrechtsgesetz („UrhG") Importeur ist VFKD GmbH hat auch in dieser Konstellation mit den Lieferanten vereinbart dass diese die Urheberrechtsabgaben wirtschaftlich tragen underwartet hieraus keine Belastungen.

Die pepcom Süd GmbH, die beherrschende Gesellschafterin der Kabelfernsehen München Servicenter Gesellschaft mit beschränkter Haftung Beteiligungsgesellschaft („KMS GmbH") undKommanditistin der KMS KG, hat im November 2009 einen bestehenden Rechtsstreit gegen die VFKD GmbH, welche eine Minderheitsgesellschafterin der KMS GmbH und Kommanditistinder KMS KG ist, ausgeweitet und den Ausschluss der VFKD GmbH als Gesellschafterin aus der KMS GmbH und als Kommanditistin der KMS KG beantragt. Diesem Antrag hat dasLandgericht München 1 mit dem am

Oktober 2012 verkündeten Urteil entsprochen und die VFKD GmbH ausgeschlossen. Sowohl die VFKD GmbH als auch die Klägerin haben Berufung gegen dieses Urteil eingelegt. Im April2015 hat das Berufungsgericht zugunsten der VFKD GmbH entschieden. Die von der pepcom Süd GmbH beim Bundesgerichtshof („ BGH”) beantragte Zulassung der Revision gegen dasUrteil des Berufungsgerichts wurde vom BGH im April 2016 zurückgewiesen. Somit ist die Ausschließungsklage rechtskräftig abgewiesen und die VFKD GmbH bleibt Gesellschafterin derKMS GmbH und Kommanditistin der KMS KG.

Im Juni 2012 haben die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrund-funkanstalten, ZDF, ARTE und Deutschlandradio die Verträge über die Ein-speiseentgelte mit den großen deutschenKabelnetzbetreibern, darunter auch die VFKD GmbH, zum 31. Dezember 2012 gekündigt. Die VFKD GmbH hat aufgrund der Kündigung der Verträge über die Einspeiseentgelte mehrereKlagen gegen die öffentlich-rechtlichen Sender erhoben. Es sind mehrere erstinstanzliche und drei zweitinstanzliche Urteile ergangen, welche die Klagen abgewiesen haben. Die VFKD GmbHhat gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen Berufung und gegen die Berufungsurteile Revision bzw. Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, da sie weiterhin von der Rechtmäßigkeit desAnspruchs auf Einspeiseentgelte ausgeht Der BGH hat am

Juni 2015 in seinem Verkündungstermin die zweitinstanzlichen Urteile aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung an die Berufungsgerichte zurückgewiesen. Zudem hat derBGH der Nichtzulassungsbeschwerde der VFKD GmbH gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts („OLG") Düsseldorf stattgegeben. In diesen Verfahren sind noch keine weiterenEntscheidungen ergangen. Die VFKD GmbH hat im Oktober 2014 ein verwaltungsrechtliches Verfahren zur Frage der medienrechtlichen Zulässigkeit der Herausnahme von Must-carry-Pro-grammen ohne Einspeisungsvertrag am konkreten Fall des Programms ARD-alpha in Bayern bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien („BLM") eingeleitet Im Januar 2015 hat dieBLM der VFKD GmbH eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Herausnahme erteilt. Hiergegen hat der Bayerische Rundfunk ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht („VG”) Münchenin die Wege geleitet Das VG München hat die beantragte Regelungsanordnung mit Beschluss vom 30. Juli 2015 erlassen und die BLM verpflichtet, die VFKD GmbH vorläufig währendder Dauer des Hauptsacheverfahrens durch eine sofort vollziehbare Anordnung anzuweisen, das Programm ARD-alpha analog einzuspeisen. Die VFKD GmbH war in diesem Verfahrenbeigeladen. Gegen den Beschluss des VG München haben sowohl die BLM als auch die VFKD GmbH Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof („BayVGH”) erhoben, die mitBeschluss vom 3. März 2016 zurückgewiesen wurde. Der BayVGH sieht die Einspeisungsverpflichtung losgelöst von einer korrespondierenden Entgeltpflicht Die VFKD GmbH hat in diesemVerfahren am 21. März 2016 eine Anhörungsrüge erhoben, da sie ihre Argumentation im Beschluss des BayVGH nicht gewürdigt sieht.

Die VFKD GmbH hat im April 2012 am Landgericht Frankfurt eine Klage gegen die Telekom Deutschland GmbH („Telekom") eingereicht. Darin fordert sie ursprünglich (i.) die Reduktiondes jährlich an die Telekom zu entrichtenden Entgelts für die Mitbenutzung von Kabelkanalanlagen und (iL) eine Rückerstattung von in der Vergangenheit entrichteten Entgelten zuzüglich

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aufgelaufener Zinsen. Die Klage richtet sich gegen die mutmaßliche Ausnutzung der herausragenden Marktstellung der Telekom für die Erhebung überhöhter Preise. Das Landgericht Frankfurthat die Klage im August 2013 abgewiesen. Die VFKD GmbH hält die Urteilsbegründung für falsch und hat Berufung eingelegt Im Dezember 2014 hat das OLG Frankfurt die Berufungzurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Die VFKD GmbH hat Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt und begründet Im Dezember 2015 hat der BGH beschlossen, derBeschwerde abzuhelfen und die Revision zuzulassen. Mit einer Entscheidung wird nicht vor dem vierten Quartal 2016 gerechnet.

Die VFKD GmbH hat im April 2012 Klage auf Vertragserfüllung gegen die Telekom vor dem Landgericht („LG") München eingereicht. Nach ihrer Rechtsauffassung hat sich die Telekomvertraglich verpflichtet, bestimmte regionale Backbones so für die VFKD GmbH zu errichten und zu betreiben, dass eine Verfügbarkeit von 99,99 % erreicht wird und die jeweils von und zueinem Standort führenden Datenfestverbindungen über voneinander unabhängig d.h. in zwei separaten, nicht in der gleichen Kabeltrasse verlaufende Glasfaserleitungen geführt werden. DieKlage vor dem LG München hat die VFKD GmbH aufgrund eines außergerichtlichen Vergleichs, in dem auch mehrere andere Themen geklärt wurden, nunmehr zurückgenommen.

Die Aktionärin Cornwall 2 GmbH & Co. KG hat beim Landgericht München I den Antrag gestellt, die in der außerordentlichen Hauptversammlung am 20. März 2015 durch Beschlüsseabgelehnten Sonderprüfer zu bestellen. Das Gericht hat den Termin zur Verkündung einer Entscheidung für Anfang Juni 2016 anberaumt

Für alle beschriebenen Rechtsstreitigkeiten und Schiedsverfahren wurden, sofern notwendig, Rechtskosten zurückgestellt und diese beliefen sich zum 31. März 2016 auf TEUR 929.

Allgemeine Risiken

Die Gruppe ist im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeiten allgemeinen wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt, die aus ihren Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern resultierenkönnen. Allgemeine Risiken bestehen außerdem im Zusammenhang mit rechtlichen Verpflichtungen und Verpflichtungen gegenüber Steuerbehörden. Derzeit sind neben den oben genanntenkeine wesentlichen Verfahren in Bezug auf die genannten Risiken anhängig. Für weitere Informationen siehe Abschnitt 4.3 des Zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichtzum 31. März 2016.

5.4 BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Geschäftsvorfälle mit Unternehmen der Vodafone Group

Seit dem Vollzug der Übernahme durch Vodafone am 14. Oktober 2013 sind die Unternehmen der Vodafone Group nahestehende Unternehmen. Mit den Unternehmen der Vodafone Groupbestehen eine Reihe von Geschäftsbeziehungen. Erbrachte Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Erträge aus Geschäftsvorfällen und umgekehrt empfangene Lieferungen und Leistungensowie sonstige Aufwendungen aus Geschäftsvorfällen mit den Unternehmen der Vodafone Group stellen sich bis zum 31. März 2016 bzw. 31. März 2015 wie folgt dar:

Erbrachte und empfangene Lieferungen und Leistungen gegenüber den Unternehmen der Vodafone Group

in TEUR1. April 2015 - 31.

März 20161. April 2014 - 31.

März 2015Erbrachte Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Erträge 19.945 6.147Empfangene Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Aufwendungen 97.199 38.142Zinserträge 3 4Zinsaufwendungen 71.007 77.452

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in TEUR1. April 2015 - 31.

März 20161. April 2014 - 31.

März 2015Steueraufwendungen 111.246 78.670Erträge aus Verlustübernahme 0 41.548

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den Unternehmen der Vodafone Group stellen sich zum 31. März 2016 bzw. 31. März 2015 wie folgt dar:

in TEUR 31. März 2016 31. März 2015Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0 196.745Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.728 1.795Sonstige kurzfristige Vermögenswerte (finanzielle und nichtfinanzielle) 20.430 50.415Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 42.116 13.813Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 141.300 102.236Finanzschulden (kurz- und langfristig) 2.810.901 3.229.457

Geschäftsvorfälle mit Vodafone

Am 20. Dezember 2013 wurde zwischen der KDH und Vodafone ein BGAV abgeschlossen, der nach Zustimmung der Hauptversammlungen beider Parteien sowie nach Eintragung in dasfür die KDH zuständige Handelsregister wirksam wurde. Das im BGAV vereinbarte Weisungsrecht von Vodafone an den Vorstand der KDH AG und die Gewinnabführungs- und Verlust-aus-gleichspflicht gelten seit dem 1. April 2014 (siehe dazu auch Abschnitt 1.2 des Zusammengefassten Lageberichts zum 31. März 2016). Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausge-wiesene Jahresüberschuss der KDH AG in Höhe von TEUR 77.976 (Vorjahr: EUR 0) wird in voller Höhe mit dem Verlustvortrag der KDH AG in Höhe von TEUR 210.959 verrechnet. Gemäߧ 301 Satz 1 AktG vermindert ein vorhandener Verlustvortrag die Gewinnabführung an den Organträger. Im Vorjahr erfolgte infolge des Ergebnisabführungsvertrags eine Verlustübernahmedurch Vodafone in Höhe von TEUR 41.548, die als korrespondierende Forderung in den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen war.

Zwischen der KDH AG als Organgesellschaft und Vodafone als Organträgerin besteht seit dem 1. April 2014, mit Wirksamwerden des BGAV, eine körper-schaft- und gewerbesteuerlicheOrganschaft Aufgrund eines Steuerumlagevertrags wird die steuerliche Be- oder Entlastung in voller Höhe auf die Organgesellschaft umgelegt. In diesem Zusammenhang fielen in der KDHSteueraufwendungen in Höhe von TEUR 111.246 (Vorjahr: TEUR 78.670) an. Die korrespondierende Verbindlichkeit gegenüber Vodafone ist in den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeitenenthalten.

Kooperationsvertrag zwischen VFKD GmbH und Vodafone GmbH

Im Zusammenhang mit der Integration der KDH in die Vodafone Group wurde mit Wirkung zum 1. Mai 2014 ein Kooperationsvertrag zwischen den wesentlichen operativen GesellschaftenVFKD GmbH und Vodafone GmbH geschlossen. In diesem sind Rahmenbedingungen für den wechselseitigen Austausch von Lieferungen und Leistungen geregelt, insbesondere hinsichtlichgegenseitiger Vermarktung von Produkten, Migration von Bestandskunden, Leistungsaustausch im Bereich Netzwerk / Technik sowie gemeinsame Bestandskundenbetreuung. In Leistungs-scheinen zum Kooperationsvertrag sind Details zu den entsprechenden Leistungen inklusive der jeweiligen Vergütung geregelt.

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Die KDH erzielte in den Geschäftsjahren zum 31. März 2016 bzw. 2015 Erträge im Zusammenhang mit diesem Kooperationsvertrag vor allem aus Vertriebsprovisionen für die Vermittlungund Netzanbindung von Kunden an die Vodafone GmbH. Außerdem erzielte die KDH Erträge aus Call Center Dienstleistungen für Kunden der Vodafone GmbH. Die KDH hat darüberhinaus Erträge aus Leistungen im Zusammenhang mit Geschäftskunden (Enterprise-Business) der Vodafone GmbH erzielt Im Rahmen der Vereinheitlichung des Markenauftritts „One Brand"zwischen Vodafone und KDH wird die Vermarktung der gemeinsamen Marke „Red One" gegenseitig verrechnet

Aufwendungen aus dem Kooperationsvertrag entstanden der KDH in den Geschäftsjahren zum 31. März 2016 bzw. 2015 vor allem aus der Vermittlung von Kunden durch die Vodafone GmbH.

Weitere Geschäftsvorfälle mit Unternehmen der Vodafone Group

Wesentliche Erträge außerhalb des Kooperationsvertrags resultierten in den Geschäftsjahren zum 31. März 2016 bzw. 2015 vor allem aus Interconnection-Entgelten.

Aufwendungen entstanden der KDH vor allem aus dem Bezug von Telekom-munikationsleistungen, da die KDH Entgelte für Telefonie und Mobilfunk entrichten muss. Außerdem entstandender KDH Personalaufwendungen aus Verrechnungen für Mitarbeiter, die ihren Anstellungsvertrag mit der Vodafone GmbH abgeschlossen haben und im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassungfür die KDH tätig sind. Zum Aktienprogramm GLTR der Vodafone Group siehe auch Abschnitt 5.5. Des Weiteren fallen für die KDH Aufwendungen im Zusammenhang mit Interconnec-tion-Entgelten, der Vermarktung von Telefonanschlüssen, der Anmietung von Glasfaserleitungen und mit IP-Transit an.

Die Vodafone Procurement Company S.a.r.l., Luxembourg, („VPC") ist die zentrale Einkaufsgesellschaft der Vodafone Group. Die KDH bezieht über die VPC vor allem Hardware, Softwareund Lizenzen sowie IT- und sonstige Dienstleistungen. Die VPC erhält für ihre Einkaufsdienstleistungen eine Marge. Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 wurden, inklusive entsprechenderMargen, Lizenzen in Höhe von TEUR 4.159 (Vorjahr: TEUR 3.928), Hardware in Höhe von TEUR 30.211 (Vorjahr: TEUR 590), Software in Höhe von TEUR 2.177 (Vorjahr: TEUR 118)sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung, Kundenendgeräte und IT- u. sonstige Dienstleistungen von insgesamt TEUR 22.645 (Vorjahr. TEUR 5.380) von der VPC bezogen.

Die KDH hat mit der Vodafone Group Services Limited einen Vertrag über Finanz- und Buchhaltungsdienstleistungen abgeschlossen. Darin ist geregelt, dass die KDH bestimmte Dienstleis-tungen der Abteilung Finanzen an das Vodafone Shared Service Center in Budapest ausgelagert hat.

Seit August 2015 ist die KDH in das Cash-Pooling der Vodafone GmbH eingebunden. Im Rahmen des Cash-Pooling Loan (siehe Abschnitt 3.12.2) führt die KDH überschüssige liquide Mittel andie Vodafone GmbH ab bzw. kann bei Bedarf kurzfristig liquide Mittel abrufen sowie konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten verrechnen. Aufgrund der Verrechnung aufgelaufenerBeträge innerhalb eines Monats bis zum Monatsultimo wurden der Vodafone GmbH zum 31. März 2016 keine liquiden Mittel zur Verfügung gestellt Die daraus entstandenen Zinserträgebeliefen sich auf TEUR 3 und die daraus entstandenen Zinsaufwendungen aufgrund des negativen EURIBOR auf TEUR 24. Vor August 2015 war die KDH in das Finanzmanagementder Vodafone Group eingebunden und hatte der Vodafone Group Plc überschüssige liquide Mittel zur Verfügung gestellt welche die Vodafone Group Plc als Tagesgeld anlegte. Die darausentstandenen Zinsaufwendungen aufgrund des negativen EURIBOR beliefen sich auf auf TEUR 11 (Vorjahr.TEUR 1). Im laufenden Geschäftsjahr sind keine Zinserträge entstanden, diesebeliefen sich im Vorjahr auf TEUR 4.

Zum 31. März 2016 bestehen Darlehensverbindlichkeiten aus drei Laufzeitdarlehen von Vodafone Investments in Höhe von TEUR 2.800.206 (Vorjahr. TEUR 3.217.250) sowie Verbindlich-keiten für zum 31. März 2016 aufgelaufene Zinsen in Höhe von TEUR 10.695 (Vorjahr: TEUR 12.207). Des Weiteren besteht ein nicht abgerufenes revolvierendes Darlehen in Höhe vonTEUR 300.000. Weitere Ausführungen zu den Darlehen und den zugehörigen Zinsaufwendungen können den Abschnitten 3.12 und 4.7 entnommen werden.

Des Weiteren besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft deren Organträger die Vodafone GmbH ist Daher bestehen Umsatzsteuerforderungen in Höhe von TEUR 17.786 (Vorjahr: TEUR8.847), die in den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten enthalten sind, und Umsatzsteuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 23.986 (Vorjahr. TEUR 23.565), die in den sonstigenkurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten sind.

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Im Geschäftsjahr endend zum 31. März 2016 hat die KDH schrittweise die Marke Vodafone eingeführt Dazu wurde ein Lizenzvertrag zwischen Vodafone Sales & Services Limited und derKDH abgeschlossen, welcher ab dem 1. April 2015 wirksam wurde und die Nutzung der Marke Vodafone und aller Materialien im Zusammenhang mit der Marke regelt. Die KDH hat imGeschäftsjahr endend zum 31. März 2016 eine umsatzabhängige Lizenzgebühr in Höhe von TEUR 10.279 an Vodafone Sales & Services Limited bezahlt

Geschäftsvorfälle mit weiteren nahestehenden Unternehmen und Personen

In den Geschäftsjahren zum 31. März 2016 und 31. März 2015 ergaben sich folgende Geschäftsvorfälle mit weiteren nahestehenden Unternehmen und Personen:

Die VFKD GmbH hat in den Geschäftsjahren zum 31. März 2016 und 31. März 2015 Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 2.729 und TEUR 2.860 gegenüber der KMS KG erbrachtDie erbrachten Lieferungen und Leistungen beziehen sich auf Signallieferungsverträge mit der KMS KG und erfolgten im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit

Darüber hinaus ergaben sich Beziehungen mit nahestehenden natürlichen Personen lediglich aus den zum Zeitpunkt ihrer Berufung in den Aufsichtsrat bereits bestehenden Arbeitsverträgender Arbeitnehmervertreter mit Konzerngesellschaften. Die Höhe der vertraglich vereinbarten Leistungen entspricht einer angemessenen Vergütung.

Bezüglich der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wird auf die folgenden Angaben zur Vergütung der Organe verwiesen.

Geschäftsvorfälle mit Mitgliedern des Vorstands

Der Vorstand der KDH AG umfasst zum 31. März 2016 nur noch drei Mitglieder, da zum 31. Oktober 2015 das Vorstandsmitglied Erik Adams aus dem Unternehmen ausschied. Die Vorständesind darüber hinaus als Geschäftsführer der VFKD GmbH tätig. Das Vorstandsmitglied Gerhard Mack hat sein Amt zum 31. März 2016 niedergelegt

Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 eine Gesamtvergütung in Höhe von TEUR 2.497 (Vorjahr: TEUR 3.440), einschließlich des für Pensionsver-pflichtungen erfassten Dienstzeitaufwands in Höhe von TEUR 149 (Vorjahr TEUR 230). Darin enthalten ist der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung der neu im zum 31.März 2016 endenden Geschäftsjahr basierend auf dem GLTR der Vodafone Group gewährten bedingten Aktienprämien in Höhe von TEUR 849 (Vorjahr TEUR 850 aus basierend auf demGLTR / GLTI der Gruppe).

Der gemäß IFRS ermittelte, derzeit nicht zahlungswirksame und im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgswirksam gewordene Gesamtbetrag aus Veränderungen des beizulegenden Zeitwertsund laufender Erdienung aus dem langfristigen LTIP sowie Neuzusagen einschließlich Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts und laufender Erdienung aus dem langfristigen GLTR /GLTI belief sich im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 auf TEUR 2.354 (davon Dr. Manuel Cubero TEUR 971, Erik Adams TEUR 455, Gerhard Mack TEUR 417, Dr. Andreas Sierren TEUR511). Im Vorjahr betrug dieser Wert TEUR 4.545 (davon Dr. Manuel Cubero TEUR 1.642, Erik Adams TEUR 1.388, Gerhard Mack TEUR 517, Dr. Andreas Sierren TEUR 998).

Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands sind im Zusammengefassten Lagebericht und dort im Abschnitt 8 „Vergütungsbericht" dargestellt weitere Details zu den aktienbasiertenVergütungen darüber hinaus auch in Abschnitt 5.5.

Ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung / des Vorstands und ihre Hinterbliebenen

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 haben ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung / des Vorstands der Gruppe und ihre Hinterbliebenen eine Gesamtvergütung in Höhe von TEUR185 (Vorjahr. TEUR 866) erhalten.

Aufsichtsrat

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Vom 1. Juli 2015 bis 31. Märe 2016 war Dirk Barnard Aufsichtsratsvorsitzender der KDH AG, nachdem Jens Schulte-Bockunn zu Ende Juni 2015 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt hatte.Im April 2016 wurde mit gerichtlichem Beschluss Dr. Johannes Ametsreiter als neues Aufsichtsratsmitglied bestellt und im Anschluss durch den Aufsichtsrat zum neuen Vorsitzenden gewählt.Ende Juni 2015 hat Annet Anis ihr Aufsichtsratsmandat niedergelegt Mit gerichtlichem Beschluss wurden im Juli 2015 Ingrid Haas und Dr. Christoph Clément als Aufsichtsratsmitgliederbestellt.

Für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurde für das Geschäftsjahr zum 31. März 2016 eine Vergütung in Höhe von TEUR 314 (Vorjahr. TEUR 318) aufwandswirksam erfasst Informationenhinsichtlich des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats können dem Zusammengefassten Lagebericht in Abschnitt „Vergütungsbericht" entnommen werden.

5.5 ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNGEN

Mit Wirkung zum 26. Juni 2015 wurde neben den existierenden Komponenten des Long-Term Incentive Plan und des bestehenden Global Long Term Rentention Plan („GLTR") eine weiterelangfristige, erfolgsorientierte variable Vergütungskomponente auf der Grundlage des GLTR und des Global Long-Term Incentive Plan („GLTI") der Vodafone Group für Mitglieder desVorstands sowie für ausgewählte Mitglieder des Senior Managements der KDH und ihrer Tochtergesellschaften eingeführt GLTR und GLTI ersetzen ab dem Kalenderjahr 2014 bzw. 2015Gewährungen unter dem bisherigen Long-Term Incentive Plan.

Zum 31. März 2016 existieren innerhalb der KDH neben den in den Jahren 2012 und 2013 gewährten Tranchen aus dem virtuellen Performance Share Programm LTIP I auch die zum 14.November 2014 bzw. 26. Juni 2015 gewährten bedingten Aktienprämien aus dem GLTR bzw. GLTI der Vodafone Group.

Long-Term Incentive Plan

Auf der Grundlage der ersten Komponente des LTIP („LTIP I") wurden den jeweiligen Vorstandsmitgliedern in den zum 31. März 2011, 31. März 2012, 31. Märe 2013 und 31. März 2014endenden Geschäftsjahren insgesamt 184.035 virtuelle Performance Shares zugeteilt Diesen virtuellen Performance Shares wurde ein Gewährungspreis von EUR 22,00 je Aktie im Rahmender ersten jährlichen Gewährung, EUR 37,77 je Aktie im Rahmen der zweiten jährlichen Gewährung, EUR 45,12 im Rahmen der dritten jährlichen Gewährung bzw. EUR 68,75 im Rahmender vierten jährlichen Gewährung zugrunde gelegt. Zum jeweiligen Gewährungszeitpunkt betrug der Gesamtwert aller im Rahmen des LTIP bis einschließlich 31. Märe 2014 an Vorständegewährten virtuellen Performance Shares somit TEUR 6.762. Im Zusammenhang mit der rückwirkenden Gewährung von virtuellen Performance Shares im Rahmen der zweiten jährlichenGewährung im dritten Quartal des zum 31. Märe 2012 endenden Geschäftsjahres erfolgte ein Verzicht auf 2.284 Stück der im Rahmen der zweiten Gewährung ursprünglich zugeteiltenvirtuellen Performance Shares.

Aufgrund einer durch den Aufsichtsrat erteilten Genehmigung hat der Vorstand in den zum 31. März 2011, 31. Märe 2012 und 31. März 2013 endenden Geschäftsjahren zusätzlich insgesamt273.118 virtuelle Performance Shares an Mitglieder des Senior Managements ausgegeben. Die Gewährungspreise entsprachen denen der jeweiligen Gewährung an Vorstandsmitglieder. Zumjeweiligen Gewährungszeitpunkt betrug der Gesamtwert aller im Rahmen des LTIP bis einschließlich 31. Märe 2013 an Mitglieder des Senior Managements gewährten virtuellen PerformanceShares somit TEUR 9.273. Gewährungszeitpunkt für alle virtuellen Performance Shares, die als eine Komponente des LTIP ausgegeben wurden, war jeweils der 1. April des Jahres derGewährung.

Bei ungewöhnlichen Entwicklungen hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit die Zahl der auszahlbaren virtuellen Performance Shares zu begrenzen. Die Spekulationen im Zusammenhang mitder Übernahme durch Vodafone stellen eine solche ungewöhnliche Entwicklung im Hinblick auf den Aktienkurs der KDH AG-Aktie dar. Daher wurden sowohl die Anzahl der den Vorstan-de-gliedern gewährten virtuellen Performance Shares als auch in der Folge die Anzahl der den Mitgliedern des Senior Managements in 2010 sowie 2011 gewährten virtuellen PerformanceShares begrenzt Dies erfolgte durch eine Reduktion der im Rahmen der LTIP I Gewährungen ausgegebenen virtuellen Performance Shares, so dass deren Wert zum Stichtag 31. Märe 2014(erste jährliche Gewährung) beziehungsweise 31. März 2015 (zweite jährliche Gewährung) äquivalent mit einer Bewertung der KDH AG-Aktie zum Übernahmepreis von EUR 84,50 je Aktie

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war. Die Anzahl der an Vorstandsmitglieder gewährten virtuellen Performance Shares (2010) reduzierte sich somit um 10.539 Stück, die Anzahl der an Mitglieder des Senior Managementsgewährten virtuellen Performance Shares (2010) dementsprechend um 15.080 Stück. Die Anzahl der an Vorstandsmitglieder gewährten virtuellen Performance Shares (2011) reduzierte sichum 10.060 Stück, die Anzahl der an Mitglieder des Senior Managements gewährten virtuellen Performance Shares (2011) um 17.924 Stück.

Ebenfalls auf Basis der Spekulationen im Zusammenhang mit der Übernahme durch Vodafone hat der Aufsichtsrat den Beschluss gefasst zum 31. Märe 2016 sowohl die Anzahl der denVorstandmitgliedern im Rahmen der dritten jährlichen Gewährung zugeteilten virtuellen Performance Shares als auch in der Folge die Anzahl der den Mitgliedern des Senior Managementsin 2012 gewährten virtuellen Performance Shares analog zum Vorjahr zu begrenzen. Die Anzahl der an Vorstandsmitglieder gewährten virtuellen Performance Shares (2012) reduzierte sichsomit um 4.726 Stück, die Anzahl der an Mitglieder des Senior Managements gewährten virtuellen Performance Shares (2012) dementsprechend um 9.533 Stück.

Die verbleibenden virtuellen Performance Shares im Zusammenhang mit der zweiten jährlichen Gewährung zum 1. April 2011 waren nach Ablauf des vierjährigen Erdienungszeitraumes mitAblauf des 31. März 2015 vollständig erdient. Entsprechend der vertraglichen Regelungen des LTIP I wurden die im Zusammenhang mit diesen virtuellen Performance Shares bestehendenkurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 18.569 zu Beginn des am 31. März 2016 endenden Geschäftsjahrs zahlungswirksam. Die Anzahl der ausstehenden virtuellen PerformanceShares reduzierte sich um 73.374 Stück.

Aufgrund des Austritts von Mitarbeitern aus dem Unternehmen sind im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 zusätzlich insgesamt 1.442 der an Mitglieder des Vorstands und des Senior Manage-ments gewährten virtuellen Performance Shares verfallen.

LTIP I Virtuelle Performance Shares (Vorstand und Senior Management)

Jährliche Gewährung

Anzahl der VirtuellenPerformance Shares

31. März 2016 Gewährungszeitpunkt GewährungspreisGesamtwert zum Ge-

währungszeitpunktVirtuelle Performance SharesErste Gewährung (2010)gewährt 192.500 1. April 2010 22,00 4.235ausgeglichen -147.646 1. April 2010 22,00 -3.248verfallen -19.235 1. April 2010 22,00 -423

Reduzierung durch Begrenzung 1) -25.619 1. April 2010 22,00 -564

Gesamt 0 0Virtuelle Performance SharesZweite Gewährung (2011)gewährt 108.251 1. April 2011 37,77 4.089ausgeglichen -91.320 1. April 2011 37,77 -3.706

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LTIP I Virtuelle Performance Shares (Vorstand und Senior Management)

Jährliche Gewährung

Anzahl der VirtuellenPerformance Shares

31. März 2016 Gewährungszeitpunkt GewährungspreisGesamtwert zum Ge-

währungszeitpunktverfallen -13.941 1. April 2011 37,77 -527zusätzlich gewährt 24.994 1. April 2011 2) 48,06 1.201

Reduzierung durch Begrenzung 1) -27.984 1. April 2011 37,77 -1.057

Gesamt 0 0Virtuelle Performance SharesDritte Gewährung (2012)gewährt 106.848 1. April 2012 45,12 4.821ausgeglichen -6.799 1. April 2012 45,12 -307verfallen -13.362 1. April 2012 45,12 -603

Reduzierung durch Begrenzung 1) -13.675 1. April 2012 45,12 -617

Gesamt 73.012 3.294Virtuelle Performance SharesVierte Gewährung (2013)gewährt 24.560 1. April 2013 68,75 1.689ausgeglichen -1.916 1. April 2013 68,75 -132verfallen -7.147 1. April 2013 68,75 -491Gesamt 15.497 1.065Gesamt Virtuelle Performance Shares 88.509 - - 4.360

1) Bei ungewöhnlichen Entwicklungen hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit, die Zahl der auszahlbaren virtuellen Performance Shares zu begrenzen. Die Spekulationen im Zusammenhang mitder Übernahme durch Vodafone stellen eine solche ungewöhnliche Entwicklung im Hinblick auf den Aktienkurs der KDH AG-Aktie dar, daher hat der Aufsichtsrat von dieser MöglichkeitGebrauch gemacht.

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2) Von den im Geschäftsjahr 2011/12.133.245 gewährten virtuellen Performance Shares wurden 24.994 rückwıirkend zum 1. April 2011 im 3. und 4. Quartal des Geschäftsjahres zum 31.März 2012 gewährt. Der Gewährungspreis wurde ebenfalls rückwirkend mit EUR 37,77 festgelegt. Der beizulegende Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt je virtueller Performance Sharebetrug EUR 48,06.

In Abhängigkeit vom Erreichen bestimmter Erfolgsziele erlangen die Performance Shares vier Jahre nach ihrer Zuteilung ihre Auszahlungsreife („Erdienungszeitraum"). Die Erfolgszielebemessen sich nach der Entwicklung der Aktienrendite (sog. Total Shareholder Return, "TSR") der KDH AG-Aktie im Vergleich zum MDAX im vierjährigen Erdienungszeitraum. DieAuszahlung erfolgt in bar und ergibt sich aus der Anzahl der auszahlbaren Performance Shares multipliziert mit dem volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der KDH AG-Aktieim XETRA-Handel während der letzten 30 Handelstage („Durchschnittskurs”) vor dem Zeitpunkt der vollständigen Erdienung. Wenn die Entwicklung der Aktienrendite der KDH AG-Aktie imErdienungszeitraum der Entwicklung des MDAX entspricht sind die Erfolgsziele zu 100 % erreicht und es werden 100 % der zugeteilten Performance Shares ausgezahlt Wenn die Entwicklungder Aktienrendite der KDH AG-Aktie im Erdienungszeitraum die Entwicklung des MDAX übersteigt steigt die Anzahl der auszahlbaren Performance Shares in Abhängigkeit vom Grad desÜberwiegens gegenüber der Entwicklung des MDAX auf bis zu maximal 200 % der ursprünglich zugeteilten Performance Shares. Diese 200 %-Grenze ist erreicht wenn die Entwicklung desMDAX um 40 Prozentpunkte oder mehr übertroffen wird. Unterschreitet die Entwicklung der Aktienrendite der KDH AG-Aktie im Erdienungszeitraum die Entwicklung des MDAX um biszu 20 Prozentpunkte (einschließlich), reduziert sich die Anzahl der auszahlbaren Performance Shares in Abhängigkeit vom Grad des Unter-schreitens auf bis zu 50 %. Zwischen der Ober- undUntergrenze wird linear interpoliert. Das Erfolgsziel ist verfehlt und die Performance Shares verfallen entschädigungslos, wenn die Entwicklung des MDAX um mehr als 20 Prozentpunkteunterschritten wird. Die Performance Shares verfallen ebenfalls entschädigungslos, wenn die Entwicklung des MDAX unterschritten wird und zugleich der Kurs der KDH AG-Aktie imZeitpunkt der vollständigen Erdienung (maßgeblich ist der volumengewichtete durchschnittliche Schlusskurs der KDH AG-Aktie im XETRA-Handel während der letzten 30 Handelstage vordem Zeitpunkt der vollständigen Erdienung) zuzüglich etwaiger ausgezahlter Dividenden im Erdienungszeitraum unter den Ausgabepreis der Performance Shares gesunken ist.

Der als Bemessungsgrundlage für die Aufwandsermittlung des LTIP I herangezogene beizulegende Zeitwert der virtuellen Performance Shares beruht hinsichtlich der im April 2016 auszahl-baren virtuellen Performance Shares (2012) auf beobachtbaren Markpreisen der KDH AG-Aktie zum 31. März 2016 sowie der durch den Aufsichtsrat begrenzten Anzahl dieser virtuellenPerformance Shares. Basierend auf der vertraglichen Grundlage wurden keine weiteren Elemente zur Bewertung der virtuellen Performance Shares hinzugezogen. Der Aktienkurs der KDHAG-Aktie (einschließlich Dividendenzahlungen) ist der einzige Faktor, der den beizulegenden Zeitwert dieser virtuellen Performance Shares beeinflusst

Die im Geschäftsjahr zum 31. März 2014 gewährten virtuellen Performance Shares (vierte jährliche Gewährung) werden aufgrund des Delistings der KDH AG-Aktie zum 1. April 2016 undauf Basis der vertraglichen Vereinbarungen ebenfalls kurzfristig fällig. Als Bemessungsgrundlage für die Aufwandsermittlung wird zum 31. März 2016 daher auf Basis der vertraglichenVereinbarung der Durchschnittskurs verwendet.

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 bzw. 2015 wies die KDH im Wesentlichen auf Grundlage der entsprechenden Erdienung und unter Berücksichtigung der zuvor erläuterten Wertermittlung(Begrenzung) einen Personalaufwand in Höhe von insgesamt TEUR 6.297 bzw. TEUR 8.463 aus.

Die Gesamtverbindlichkeit aus virtuellen Performance Shares im Rahmen des LTIP I in der Konzernbilanz zum 31. März 2016 betrug TEUR 18.769 und zum 31. März 2015 TEUR 31.041.Diese Verbindlichkeit wurde zum 31. März 2016 in Höhe von TEUR 18.769 unter den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten (Vorjahr. TEUR 19.310) ausgewiesen. Im Vorjahr wurdezusätzlich unter den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten ein Betrag von TEUR 11.731 ausgewiesen. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus derzweiten jährlichen Gewährung (2011) von virtuellen Performance Shares sowie in einem wesentlich geringeren Umfang aus kurzfristig auszahlbaren virtuellen Performance Shares ausspäteren Gewährungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der zweiten jährlichen Gewährung wurden im April2015 zahlungswirksam.

Global Long-Term Retention Plan („GLTR") sowie Global Long Term Incentive Plan („GLTI")

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Mit Wirkung zum 14. November 2014 hat die KDH eine langfristige, erfolgsorientierte variable Vergütungskomponente auf der Grundlage des GLTR der Vodafone Group eingeführt AufGrundlage dieser Komponente wurden Mitgliedern des Vorstands sowie ausgewählten Mitgliedern des Senior Managements der KDH AG und ihrer Tochtergesellschaften bedingte Aktien-prämien („conditional share awards") sowohl durch Gesellschaften der KDH als auch durch die Vodafone GmbH zugeteilt Der Ausgleich erfolgt nach Ablauf eines festgelegten Erdienungs-zeitraums von 36 bzw. 31 Monaten in Form von Vodafone Group Plc-Aktien. Im Rahmen des Ausgleichs erfolgt auch eine Zuteilung von zusätzlichen Vodafone Group Plc-Aktien zumAusgleich der im Erdienungszeitraum entstandenen Dividendenansprüche.

Mit Wirkung zum 26. Juni 2015 haben KDH Gesellschaften darüber hinaus erstmalig Mitgliedern des Vorstands der KDH AG bedingte Aktienprämien („conditional share awards") auf derGrundlage des GLTI der Vodafone Group gewährt Der Ausgleich erfolgt nach Ablauf des festgelegten Erdienungszeitraums von 36 Monaten und in Abhängigkeit von der Erreichung einerauf dem Free Cashflow basierenden Erfolgsbedingung in Vodafone Group Plc-Aktien. In Abhängigkeit von der Erreichung definierter Zielgrößen für den kumulierten Free Cashflow erfolgteine Zuteilung von zwischen 0 % und 200 % der gewährten bedingten Aktienprämien. Im Rahmen des Ausgleichs erfolgt auch eine Zuteilung von zusätzlichen Vodafone Group Plc-Aktienzum Ausgleich der im Erdienungszeitraum entstandenen Dividendenansprüche.

Die KDH wendet IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung" auf die GLTR-und GLTI-Vergütungskomponente an, da sämtliche im Rahmen des GLTR und GLTI Begünstigten unmittelbar odermittelbar Leistungen gegenüber der KDH erbringen. Nach IFRS 2 sind Pläne, die zu anteilsbasierten Vergütungstransaktionen führen, als Transaktionen mit Barausgleich zu behandeln, sofernes sich bei den gewährten Prämien nicht um eigene Eigenkapitalinstrumente des gewährenden Unternehmens handelt oder eine Verpflichtung des gewährenden Unternehmens besteht denAusgleich vorzunehmen. Aufgrund der Eigenschaften der eingeführten GLTR- und GLTI-Komponente und auf Basis der Regelungen des IFRS 2 zu anteilsbasierten Vergütungen zwischenUnternehmen einer Gruppe beurteilt die KDH die im Rahmen des GLTR- und GLTI-Plans durch Gesellschaften der KDH gewährten bedingten Aktienprämien als Transaktionen mit Baraus-gleich. Die durch die Vodafone GmbH gewährten bedingten Aktienprämien werden hingegen als anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente klassifiziert, dakeine direkte Verpflichtung von Gesellschaften der KDH gegenüber den Begünstigten besteht

Durch Gesellschaften der KDH gewährte bedingte Aktienprämien

Auf Grundlage des GLTR-Plans wurden Mitgliedern des Vorstands der KDH AG durch die KDH 298.821 bedingte Aktienprämien zugeteilt denen jeweils ein Gewährungspreis von 2,26britischen Pfund („GBP") je bedingter Aktienprämie zugrunde lag. Zum Gewährungszeitpunkt betrug der Gesamtwert somit TEUR 850. Darüber hinaus wurden durch die KDH 333.562bedingte Aktienprämien an Mitglieder des Senior Managements ausgegeben. Der Gesamtwert dieser bedingten Aktienprämien betrug bei einem Gewährungspreis von ebenfalls GBP 2,26 jebedingter Aktienprämie TEUR 949. Der Gewährungszeitpunkt für all diese bedingten Aktienprämien im Rahmen des GLTR-Plans war der 14. November 2014.

Zusätzlich wurden Mitgliedern des Vorstands der KDH AG durch die KDH zum Gewährungszeitpunkt 26. Juni 2015 84.335 bedingte Aktienprämien auf Grundlage des GLTR-Plans sowie168.670 bedingte Aktienprämien auf Grundlage des GLTI-Plans zugeteilt denen jeweils ein Gewährungspreis von GBP 2,39 je bedingter Aktienprämie zugrunde lag. Zum Gewährungszeitpunktbetrug der Gesamtwert somit TEUR 850. Ebenfalls wurden durch die KDH zum Gewährungszeitpunkt 26. Juni 2015.567.442 bedingte Aktienprämien auf Grundlage des GLTR-Plans anMitglieder des Senior Managements ausgegeben. Der Gesamtwert dieser bedingten Aktienprämien betrug bei einem Gewährungspreis von ebenfalls GBP 2,39 je bedingter AktienprämieTEUR 1.908.

Die insgesamt 1.452.826 gewährten bedingten Aktienprämien waren zum 31. März 2016 weiterhin ausstehend.

Die den Vorständen der KDH AG zugeteilten bedingten Aktienprämien aus dem GLTR (Gewährung 2014) erreichen ihre Zuteilungsreife nach Ablauf von 36 Monaten am 14. November 2017und aus dem GLTR / GLTI (Gewährung 2015) nach Ablauf von 36 Monaten am 26. Juni 2018 („Erclienungszeitraurn"). Die an Mitglieder des Senior Managements der KDH AG und ihrerTochtergesellschaften ausgegebenen bedingten Aktienprämien aus dem GLTR erreichen ihre Zuteilungsreffe nach Ablauf eines Erdienungszeitraurns von rund 31 Monaten am 26. Juni 2017.Die ausgegebenen bedingten Aktienprämien aus dem GLTR (Gewährung 2015) erreichen ihre Zuteilungsreife nach Ablauf eines Erdienungszeitraums von 36 Monaten.

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Eine vollständige Erdienung aus dem GLTR und dem GLTI erfolgt jeweils nur, sofern die begünstigte Person bei Ablauf des Erdienungszeitraums weiterhin Arbeitsleistungen gegenüberder KDH erbringt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist bei vorzeitigem Ausscheiden auch eine teilweise Erdienung vorgesehen. Der Ausgleich der bedingten Aktienprämien erfolgt nachAblauf des Erdienungszeitraunns durch Zuteilung von Vodafone Group Plc-Aktien an die Begünstigten.

Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung der KDH aus dem GLTR- und GLTI-Plan basiert auf beobachtbaren Marktkursen und entspricht dem Aktienkurs der Vodafone Group Plc-Aktiean der Londoner Wertpapierbörse am jeweiligen Stichtag unter Berücksichtigung entstandener Dividendenberechtigungen. Basierend auf der vertraglichen Grundlage werden keine weiterenElemente zur Bewertung der Verpflichtung hinzugezogen. Die der Verpflichtung zugrundeliegende Gegenleistung wird durch die Begünstigten über den festgelegten Erdienungszeitraumratierlich erdient. Die Verpflichtung wird dementsprechend ebenfalls ratierlich aufgebaut

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 bzw. 2015 wies die KDH im Wesentlichen auf der Grundlage der entsprechenden Erdienung einen Personalaufwand aus den im Rahmen des GLTR-Plans durch Gesellschaften der KDH gewährten bedingten Aktienprämien in Höhe von insgesamt TEUR 1.348 bzw. TEUR 260 aus. Die Gesamtverbindlichkeit aus bedingten Aktienprämienbetrug in der Konzernbilanz zum 31. März 2016 bzw. 2015 TEUR 1.573 bzw. TEUR 260 und wurde unter den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Durch die Vodafone GmbH gewährte bedingte Aktienprämien

Auf Grundlage des GLTR-Plans wurden darüber hinaus Mitgliedern des Senior Managements der KDH durch die Vodafone GmbH 483.993 bedingte Aktienprämien zugeteilt, denen jeweilsein Gewährungspreis von GBP 2,26 je bedingter Aktienprämie zugrunde lag. Zum Gewährungszeitpunkt betrug der Gesamtwert somit TEUR 1.377. Der Gewährungszeitpunkt für diesebedingten Aktienprämien im Rahmen des GLTR-Plans war ebenfalls der 14. November 2014.

Zusätzlich wurden Mitgliedern des Senior Managements der KDH zum Gewährungszeitpunkt 26. Juni 2015.452.222 bedingte Aktienprämien auf Grundlage des GLTR-Plans zugeteilt denenjeweils ein Gewährungspreis von GBP 2,39 je bedingter Aktienprämie zugrunde lag. Zum Gewährungszeitpunkt betrug der Gesamtwert somit TEUR 1.520.

Die insgesamt gewährten 936.215 bedingten Aktienprämien waren zum 31. März 2016 weiterhin ausstehend.

Die an Mitglieder des Senior Managements der KDH AG und ihrer Tochtergesellschaften ausgegebenen bedingten Aktienprämien erreichen ihre Zuteilungsreife nach Ablauf eines Erdie-nungszeitraums von rund 31 Monaten am 26. Juni 2017 (Gewährung 2014) bzw. nach Ablauf eines Erdienungszeitraums von 36 Monaten am 26. Juni 2018 (Gewährung 2015). Eine vollstän-dige Erdienung erfolgt nur, sofern die begünstigte Person bei Ablauf des Erdienungszeitraums weiterhin Arbeitsleistungen gegenüber der KDH erbringt. Unter bestimmten Voraussetzungenist bei vorzeitigem Ausscheiden auch eine teilweise Erdienung vorgesehen. Der Ausgleich der bedingten Aktienprämien erfolgt nach Ablauf des Erdienungszeitraums durch Zuteilung vonVodafone Group Plc-Aktien durch die Vodafone GmbH an die Begünstigten.

Der beizulegende Zeitwert der erhaltenen Leistungen wird basierend auf beobachtbaren Marktkursen ermittelt und entspricht dem Aktienkurs der Vodafone Group Plc-Aktie an der LondonerWertpapierbörse am Tag der Gewährung unter Berücksichtigung entstandener Dividendenberechtigungen. Basierend auf der vertraglichen Grundlage werden keine weiteren Elemente zurBewertung hinzugezogen. Der Personalaufwand sowie die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals werden ratierlich über den Erdienungszeitraum verteilt erfasst.

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 bzw. 2015 wies die KDH auf der Grundlage der entsprechenden Erdienung einen Personalaufwand aus den im Rahmen des GLTR-Plans durch dieVodafone GmbH gewährten bedingten Aktienprämien in Höhe von insgesamt TEUR 850 bzw. TEUR 204 sowie eine entsprechende Erhöhung der Kapitalrücklage aus.

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Bedingte Aktienprämien GLTR und GLTI (Vorstand und Senior Management)

Gewährung

Anzahl der bedingtenAktienprämien 31.

März 2016 Gewährungszeitpunkt GewährungspreisGesamtwert zum Ge-

währungszeitpunktDurch Gesellschaften der KDH gewährte bedingte AktienprämienGLTRgewährt 632.383 14. November 2014 2,26 1.799Gesamt 632.383 1.799GLTRgewährt 651.777 26. Juni 2015 2,39 2.191Gesamt 651.777 2.191GLTIgewährt 168.670 26. Juni 2015 2,39 567Gesamt 168.670 567Durch die Vodafone GmbH gewährte bedingte AktienprämienGLTRgewährt 483.993 14. November 2014 2,26 1.377Gesamt 483.993 1.377GLTRgewährt 452.222 26. Juni 2015 2,39 1.520Gesamt 452.222 1.520

Gesamtwerte über alle anteilsbasierten Vergütungspläne

Die gesamten sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten über alle anteilsbasierten Vergütungspläne beliefen sich auf TEUR 20.343 (Vorjahr: TEUR 19.570), die gesamten sonstigen langfristigenVerbindlichkeiten auf EUR 0 (Vorjahr: TEUR 11.731). Außerdem betrug der Bestand nach Erhöhung der Kapitalrücklage über alle anteilsbasierten Vergütungspläne TEUR 1.054 (VorjahrTEUR 204).

5.6 FINANZINSTRUMENTE

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– Seite 154 von 175 –Für Kabel Deutschland Holding AG veröffentlicht am 03. August 2016.

Auftragsnummer: 160612011424Quelle: Bundesanzeiger

Die Aktivitäten der Gruppe setzen die KDH einer Anzahl finanzieller Risiken aus: Ausfallrisiken, Marktrisiken (einschließlich zinsbedingten Marktwertrisiken und zinsbedingten Cashflow-risiken) und Liquiditätsrisiken.

Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko ergibt sich aus der Gefahr, dass ein Kunde oder ein Vertragspartner eines Finanzinstruments seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und dadurch der Gesellschaft ein finan-zieller Verlust entsteht. Dieses Risiko besteht hauptsächlich bei Forderungen gegen Kunden. Das Ausfallrisiko ist von Kunde zu Kunde unterschiedlich. Für alle den originären Finanzinstru-menten zugrunde liegenden Zahlungen gilt, dass zur Minimierung des Ausfallrisikos in Abhängigkeit von Art und Höhe der jeweiligen Zahlung Sicherheiten, etwa in Form von Bürgschaften,verlangt und historische Daten aus der bisherigen Geschäftsbeziehung genutzt werden. Der Buchwert der originären Finanzinstrumente in Höhe von TEUR 142.969 (Vorjahr: TEUR 370.389)bestehend aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten stellt das maximaleAusfallrisiko in Bezug auf diese Finanzinstrumente dar. Sicherheiten oder sonstige kreditrisikomindernde Vereinbarungen bestanden nicht. Soweit Ausfallrisiken in Verbindung mit den fi-nanziellen Vermögenswerten erkennbar sind, werden Wertminderungen erfasst. Eine Konzentration von Ausfallrisiken aus Geschäftsbeziehungen zu einzelnen Schuldnern ist nicht erkennbar.

Zinsänderungsrisiko

Zum Bilanzstichtag sind die Finanzschulden der KDH in Höhe von TEUR 2.800.206 (Vorjahr: TEUR 3.217.250) in voller Höhe (Vorjahr. TEUR 3.217.250) Risiken durch Zinsschwankungenund den daraus resultierenden Cashflows ausgesetzt. Daher würde eine bedeutende Erhöhung der Basiszinsen unmittelbar zu einem deutlichen Anstieg des Zinsaufwands der KDH führen. Dadie KDH seit der Übernahme durch Vodafone in das Finanz-und Kapitalmanagement der Vodafone Group eingebunden ist, spielt das Zinsänderungsrisiko für die KDH nur eine untergeordneteRolle. Daher beabsichtigt die KDH derzeit keine Zinssicherungsgeschäfte abzuschließen.

Die Zinsen auf die Laufzeitdarlehen von Vodafone Investernents in Höhe von TEUR 2.800.206 (im Vorjahr TEUR 3.217.250) basieren auf dem 1-Monats-EURIBOR.

Die Gruppe ist sich bewusst dass Veränderungen bestimmter Risiko-Variablen, im Wesentlichen die Zinssätze, zukünftige Zahlungsmittelzu- bzw. -abflüsse der KDH und ferner die imEigenkapital oder dem Periodenergebnis erfassten Beträge beeinflussen können. Die KDH hat daher folgendes überprüft:

(a) die nach vernünftigem Ermessen möglichen Änderungen der Risiko-Variablen zum Bilanzstichtag, und

(b) die Auswirkungen solcher Änderungen auf das Periodenergebnis und das Eigenkapital, sollten sie eintreten.

Zinsänderungsrisiken ergeben sich aus den variablen Zinssätzen (EURIBOR) der von der KDH aufgenommenen Laufzeitdarlehen von Vodafone Investments. Der negative/positive Effekteiner Erhöhung/Senkung des Basiszinssatzes auf das Periodenergebnis ist in den folgenden Tabellen dargestellt.

VariablenVeränderung der Ri-

siko-Variablen 1)

Auswirkung Period-energebnis Ertrag (-) /

Aufwand (+) 1. April2015 - 31. März 2016

bps TEUREURIBOR -10 -2.800EURIBOR 10 2.800

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1) Zum Stichtag 31. März 2016 lag das EURIBOR-Zinsniveau bei ca. -33,4 Basispunkten

VariablenVeränderung der Ri-

siko-Variablen 1)

Auswirkung Period-energebnis Ertrag (-) /

Aufwand (+) 1. April2014 31. März 2015

bps TEUREURIBOR -10 -3.217EURIBOR 10 3.217

1) Zum Stichtag 31. März 2015 lag das EURIBOR-Zinsniveau bei ca. -1,5 Basispunkten

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko stellt das Risiko dar, dass vorhandene Liquiditätsreserven nicht ausreichend sind, um den finanziellen Verpflichtungen rechtzeitig nachzukommen. Um die Liquidität derGruppe sicherzustellen, standen der Gruppe zum 31. März 2016 bzw. 31. März 2015 eine nicht in Anspruch genommene Kreditlinie von Vodafone Investments in Höhe von TEUR 200.000zur Verfügung. Die folgende Tabelle zeigt die künftigen Mittelabflüsse aus finanziellen Verbindlichkeiten und umfasst alle Zahlungen, mit denen die Verbindlichkeiten beglichen werden,sowie Zinszahlungen.

Diese werden zum frühesten Rückzahlungstermin gemäß der vertraglichen Grundlage dargestellt. Mittelflüsse in Verbindung mit variabel verzinslichen Verbindlichkeiten werden unter Be-zugnahme auf die zum Bilanzstichtag vorliegenden Marktkonditionen ermittelt.

Geschäftsjahr zum 31. März2016 in TEUR Bis zu 1 Jahr

Zwischen 1 und 3Jahre

Zwischen 3 und 5Jahre Nach 5 Jahren Gesamt

Vodafone Laufzeitdarlehen 54.872 1.236.687 1.715.243 0 3.006.803Verbindlichkeiten aus Lieferun-gen und Leistungen

269.157 0 0 0 269.157

Verbindlichkeiten aus Finanzie-rungsleasing

4.741 9.336 8.119 11.175 33.371

Sonstige finanzielle Verbind-lichkeiten

26.011 0 0 0 26.011

Gesamt 354.781 1.246.023 1.723.363 11.175 3.335.342

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Geschäftsjahr zum 31. März201 in TEUR Bis zu 1 Jahr

Zwischen 1 und 3Jahre

Zwischen 3 und 5Jahre Nach 5 Jahren Gesamt

Vodafone Laufzeitdarlehen 77.287 570.485 846.659 2.098.114 3.592.545Verbindlichkeiten aus Lieferun-gen und Leistungen

292.980 14 0 0 292.994

Verbindlichkeiten aus Finanzie-rungsleasing

4.743 8.958 8.686 13.838 36.224

Sonstige finanzielle Verbind-lichkeiten

21.103 0 0 0 21.103

Gesamt 396.113 579.456 855.345 2.111.951 3.942.866

Kapitalmanagement

Die Sicherstellung eines stabilen Bonitätsratings auf hohem Niveau ist nicht mehr wesentliches Ziel des Kapitalmanagements der Gruppe. Mit der Übernahme durch Vodafone ist die KDH indas Finanz- und Kapitalmanagement der Vodafone Group eingebunden, sodass schrittweise alle externen Darlehen und Anleihen durch die Vodafone Group abgelöst wurden. ÜberschüssigeLiquidität wird zur Tilgung von finanziellen Verbindlichkeiten verwendet (siehe Abschnitt 3.12.2). Damit ist die KDH nicht mehr durch fremde Dritte finanziert und auch zukünftig ist eineFinanzierung über Dritte nicht mehr vorgesehen.

Die Finanzierung der KDH erfolgt derzeit ausschließlich über die von Vodafone Investments zur Verfügung gestellten Laufzeitdarlehen. Diese langfristigen Darlehen haben Fälligkeitenzwischen Juli 2017 und Juni 2020. Laufen Darlehen aus, wird in Abstimmung mit der Vodafone Group über die Verlängerung oder den Ersatz dieser Darlehen entschieden.

Alle wesentlichen Konzerngesellschaften waren bis zum 31. März 2015 in das Cash-Pooling der KDH eingebunden. Ziel hierbei war es, eine optimale Liquiditätsverteilung innerhalb derKDH sowie eine optimale Verzinsung zu erreichen. Ab dem 1. April 2016 werden sämtliche Konzerngesellschaften der KDH in das Cash-Pooling der Vodafone Group eingebunden, welchesüber die VSSB als übergreifender Cash-Pooling Partner abgewickelt wird.

Die Steuerung der Kapitalstruktur erfolgt vor allem über die täglich aktualisierte Liquiditätsplanung der KDH. Auf dieser Basis trifft das Management Entscheidungen in Bezug auf Zuführungenund Ablösungen der in Tranchen abruf- und rückzahlbaren Laufzeitdarlehen von Vodafone Investments sowie in Bezug auf die Höhe der täglichen Abführung / Rückholung liquider Mittelim Rahmen des mit der Vodafone GmbH bestehenden Cash-Pooling Loan.

Es wurden keine Änderungen hinsichtlich der Vorgaben, Richtlinien und Prozesse zur Steuerung des Kapitals während der Geschäftsjahre zum 31. März 2016 und 2015 vorgenommen.

Buch- und beizulegende Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Fair Value Hierarchie

Die folgende Tabelle stellt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gemäß den Definitionen und Kategorien von IAS 39 dar, wiein Abschnitt 2.6 beschrieben.

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Kategorie gemäß IAS 39 Geschäftsjahr zum31. März 2016 31. März 2015

in TEUR BuchwertBeizulegender Zeit-

wert BuchwertBeizulegender Zeit-

wertVermögenKurzfristige finanzielle Vermö-genswerteZahlungsmittel und Zahlungs-mitteläquivalente

LaR 16.705 n/a 207.385 n/a

Forderungen aus Lieferungenund Leistungen

LaR 111.436 n/a 114.924 n/a

Sonstige kurzfristige finanzielleVermögenswerte

14.828 48.081

Forderung aus der Ergebnisab-führung anVodafone LaR 0 n/a 41.548 n/aKautionen LaR 2.824 n/a 2.758 n/aDebitorische Kreditoren LaR 3.414 n/a 1.969 n/aInvestförderung LaR 5.247 n/a 1.151 n/aForderung aus der Steuerumla-ge an Vodafone

LaR 2.644 n/a 20 n/a

Diverse sonstige kurzfristige fi-nanzielleVermögenswerte LaR 700 n/a 635 n/aSchuldenKurzfristige finanzielle Ver-bindlichkeitenKurzfristige Finanzschulden 10.695 12.207

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Kategorie gemäß IAS 39 Geschäftsjahr zum31. März 2016 31. März 2015

in TEUR BuchwertBeizulegender Zeit-

wert BuchwertBeizulegender Zeit-

wertZinsverbindlichkeiten VodafoneInvestmentsDarlehen FLAC 10.695 n/a 12.207 n/aVerbindlichkeiten aus Lieferun-gen und Leistungen

FLAC 269.157 n/a 292.980 n/a

Sonstige kurzfristige finanzielleVerbindlichkeiten

29.113 24.079

Verbindlichkeiten gegenüberstillen undbeschränkt haftenden Gesell-schaftern

FLAC 16.296 46.257 15.834 43.269

Kreditorische Debitoren FLAC 3.344 n/a 3.044 n/aVerbindlichkeiten aus Finanzie-rungsleasing

IAS 17 3.102 4.468 2.976 4.406

Investförderung FLAC 5.375 n/a 1.201 n/aDiverse sonstige kurzfristige fi-nanzielleVerbindlichkeiten FLAC 996 n/a 1.024 n/aLangfristige finanzielle Ver-bindlichkeitenLangfristige Finanzschulden 2.800.206 3.217.250Laufzeitdarlehen FLAC 2.800.206 2.987.259 3.217.250 3.480.510Sonstige langfristige finanzielleVerbindlichkeiten

23.229 24.736

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Kategorie gemäß IAS 39 Geschäftsjahr zum31. März 2016 31. März 2015

in TEUR BuchwertBeizulegender Zeit-

wert BuchwertBeizulegender Zeit-

wertVerbindlichkeiten aus Finanzie-rungsleasing

IAS 17 23.229 26.619 24.723 29.217

Bereitstellung von Smartcards FLAC 0 0 13 14

Kategorie Geschäftsjahr zumgemäß 31. März 2016 31. März 2015

in TEUR IAS 39 Buchwert BuchwertDarlehen und Forderungen LaR 142.969 370.389Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 3.106.069 3.543.552

Die Abkürzungen haben die folgenden Bedeutungen:

•LaR: Loans and Receivables (Darlehen und Forderungen)

•FLAC: Finandal Liabilities Measured at Amortized Cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten)

Die Buchwerte der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristigen Darlehen sowie sonstigen kurzfristigenVerbindlichkeiten der Gruppe entsprechen angesichts ihrer kurzen Laufzeiten zum 31. März 2016 und zum 31. März 2015 ihren beizulegenden Zeitwerten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber beschränkt haftenden Gesellschaftern wurden unter Anwendung standardmäßiger Discounted Cashflow Modelle bewertet. Der Planungshorizont beinhaltetAnnahmen bzgl. der kurz- und mittelfristigen Marktentwicklung. Für Perioden nach dem Detailplanungszeitraum wurden die Cashflows des Geschäftsjahres zum 31. März 2022 mit einerWachstumsrate von 1 % (Vorjahr. 1 %) fortgeschrieben. Die wesentlichen Annahmen des Managements basieren primär auf internen Quellen und beinhalten Erfahrungen der Vergangenheit,u.a. zu: Umsatzentwicklung, Kosten der Kundenakquisition sowie Kundenbindung, Kündigungsraten, Investitionen, Marktanteilen und Wachstumsraten. Diese Grundannahmen basieren aufManagement-Einschätzungen bezüglich der weiteren Geschäftsentwicklung in dem erwarteten Umfeld der deutschen Kabelindustrie. Diskontierungssätze wurden mit Hilfe externer Quellenbasierend auf Kapitalmarktdaten ermittelt Jede signifikante zukünftige Änderung der zuvor genannten Kennzahlen hat einen Einfluss auf die beizulegenden Zeitwerte.

Der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeiten gegenüber den stillen Gesellschaftern der KCB und KCW wurde auf Basis der Rückzahlungen eines Teils der Verbindlichkeiten im Ge-schäftsjahr zum 31. März 2015 ermittelt.

Die Gruppe hatte zum 31. März 2016 bzw. 2015 keine Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden.

Zum 31. März 2016 bzw. 2015 hatte die Gruppe beizulegende Zeitwerte für folgende Klassen im Anhang angegeben und diese den entsprechenden Stufen gemäß IFRS 13 zugewiesen:

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Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, für die der beizule-gende Zeitwert im Anhang angegeben wird in TEUR

31. März 2016 FairValue Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3

Laufzeitdarlehen 2.987.259 0 2.987.259 0Verbindlichkeiten gegenüber stillen und beschränkt haftendenGesellschaftern

46.257 0 0 46.257

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, für die der beizule-gende Zeitwert im Anhang angegeben wird in TEUR

31. März 2015 FairValue Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3

Laufzeitdarlehen 3.480.510 0 3.480.510 0Verbindlichkeiten gegenüber stillen und beschränkt haftendenGesellschaftern

43.269 0 0 43.269

Bereitstellung von Smartcards 14 0 14 0

Unter Zugrundelegung der Discounted-Cashflow-Analyse, die auf der aktuellen Verzinsung von Darlehen sowie Verbindlichkeiten im Vorjahr für die Bereitstellung von Smartcards mit gleicherLaufzeit basierte, wurde der jeweilige beizulegende Zeitwert auf Grundlage der Barwerte der künftigen Zahlungen, die anhand von Zinsstrukturkurven ermittelt wurden, geschätzt.

Aufgrund der Komplexität einer solchen Schätzung spiegelte diese nicht unbedingt die tatsächlich zu erzielenden Preise auf dem Markt wider. Unterschiedliche Markteinschätzungen oderSchätzverfahren könnten daher die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts maßgeblich beeinflussen.

In der folgenden Tabelle sind die Nettoverluste der Finanzinstrumente gemäß den Kategorien nach IAS 39 dargestellt, die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst sind:

Geschäftsjahr zum 31. Märzin TEUR 2016 2015Darlehen und Forderungen -14.335 -24.936Nettoverluste -14.335 -24.936

Nettoverluste aus Darlehen und Forderungen umfassen vor allem Änderungen der Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Gewinne oder Verluste auf Abschrei-bungen sowie Realisierungen von zuvor abgeschriebenen Beträgen. Im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 sind keine Gewinne oder Verluste aus der Veränderung der kurz- und langfristigenfinanziellen Verbindlichkeiten entstanden.

5.7 GESELLSCHAFTEN DER GRUPPE

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Vollkonsolidierte Unternehmen (IFRS 3) Eingetragener Sitz Beteiligungin %

1 Kabel Deutschland Holding AG Unterföhring

2 Kabel Deutschland Holding Erste Beteiligungs GmbH 2) Unterföhring 100,00

3 Kabel Deutschland Holding Zweite Beteiligungs GmbH 2) Unterföhring 100,00

4 Vodafone Kabel Deutschland GmbH 2) Unterföhring 100,00

5 Vodafone Kabel Deutschland Kundenbetreuung GmbH 2) Unterföhring 100,00

6 TKS Telepost Kabel-Service Kaiserslautern Beteiligungs-GmbH Kaiserslautern 100,00

7 TKS Telepost Kabel-Service Kaiserslautern GmbH & Co. KG 1) Kaiserslautern 100,00

8 Vodafone Kabel Deutschland Field Services GmbH 2) Nürnberg 100,00

9 "Urbana Teleunion" Rostock GmbH & Co. KG 1) Rostock 70,00

10 Verwaltung "Urbana Teleunion" Rostock GmbH Rostock 50,0011 KABELCOM Braunschweig Gesellschaft für Breitbandkabel-Kommunikation mit beschränkter Haftung Braunschweig 100,0012 KABELCOM Wolfsburg Gesellschaft für Breitbandkabel-Kommunikation mit beschränkter Haftung Wolfsburg 100,0013 Kabel Deutschland Siebte Beteiligungs GmbH Unterföhring 100,00

1) Diese Gesellschaften wenden § 264b HGB an und sind daher von der Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses zum 31. März 2016 befreit.2) Diese Gesellschaften wenden § 264 Abs . 3 HGB an und sind daher von der Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses zum 31. März 2016 befreit.

Nach der Equity-Methode einbezogene Unternehmen (IAS 28) Eingetragener Sitz Beteiligungin%

14 Kabelfernsehen München Servicenter Gesellschaft mit beschränkter Haftung München 24,0015 Kabelfernsehen München Servicenter GmbH & Co. KG München 30,22

5.8 VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Vorstand

Dem Vorstand der Gruppe gehörten bzw. gehören die folgenden Mitglieder an:

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Name / Position Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und ähnlichen KontrollgremienDr. Manuel Cubero del Castillo-Olivares Vizepräsident von Cable EuropeChief Executive Officer (European Cable Communications Association)

Mitglied des Board of Directors der Cable Television Laboratories Inc. (CableLabs)Vizepräsident der ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V.Mitglied des Hauptvorstands von BITKOM BundesverbandInformationswirtschaft Telekommunikation und neue Medien e.V.

Erik Adams keineChiefMarketing Officer (bis 31. Oktober 2015)Gerhard Mack keineChief Operating Officer (bis 31. März 2016)Dr. Andreas Siemen keineChief Financial Officer

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat der Gruppe gehörten im Geschäftsjahr zum 31. März 2016 die folgenden Mitglieder an:

Name / Position Mitgliedschaften in anderen Aufsichtsräten und ähnlichen KontrollgremienVertreter der Anteilseigner:Dirk Barnard Vorsitzender des Aufsichtsrats der Vodafone Vierte Verwaltungs AGVorsitzender des Aufsichtsrats (vom 1. Juli 2015 bis 31. März 2016) (bis 31. März 2016)Mitglied der Geschäftsführung der Vodafone GmbH (bis 31. März 2016)Jens-Schulte Bockum Vorsitzender des Aufsichtsrats der Vodafone Vierte Verwaltungs AGVorsitzender des Aufsichtsrats (bis 30. Juni 2015) (bis 30. Juni 2015)Vorsitzender der Geschäftsführung der Vodafone GmbH (bis 30. Juni 2015)Annet Aris Aufsichtsratsmitglied der Jungheinrich AG

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Auftragsnummer: 160612011424Quelle: Bundesanzeiger

Name / Position Mitgliedschaften in anderen Aufsichtsräten und ähnlichen Kontrollgremien(bis 30. Juni 2015) Aufsichtsratsmitglied der ASR NederlandAdjunct Professor of Strategy bei INSEAD Aufsichtsratsmitglied der Sanoma Group (bis April 2015)

Aufsichtsratsmitglied der Thomas Cook PLCAufsichtsratsmitglied der ProSiebenSat.1 Media AG

Anna Dimitrova Aufsichtsratsmitglied der Vodafone Vierte Verwaltungs AGMitglied der Geschäftsleitung der Vodafone GmbHDr. Thomas NowakDiplom-KaufmannKarsten Pradel Aufsichtsratsmitglied der Vodafone GmbHMitglied der Geschäftsführung der Region Europa der Vodafone Group PlcDr. Christoph Clément(seit 13. Juli 2015) Mitglied der Geschäftsleitung der Vodafone GmbHIngrid M. Haas Aufsichtsratsmitglied der Vodafone Vierte Verwaltungs AG(seit 13. Juli 2015) Mitglied der Geschäftsleitung der Vodafone GmbHArbeitnehmervertreter:Joachim Pütz Aufsichtsratsmitglied der Vodafone GmbHStellvertretender Vorsitzender des AufsichtsratsGewerkschaftssekretär in der ver.di-BundesverwaltungSusanne Aichinger Aufsichtsratsmitglied der Vodafone GmbHVorsitzende des KonzernbetriebsratsPetra Ganser Aufsichtsratsmitglied der Trenkwalder Personaldienste GmbHReferentin in der ver.di-BundesverwaltungIren Gruhne Aufsichtsratsmitglied der Vodafone GmbHVorsitzende des Gesamtbetriebsrats der VFKDK GmbHRonald Hofschläger

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Name / Position Mitgliedschaften in anderen Aufsichtsräten und ähnlichen KontrollgremienMitarbeiter der VFKD GmbH (Projektmanager PreSales)Florian LandgrafLeitender Angestellter der VFKD GmbH (Direktor Kabelfernsehen, Content &Produktmanagement)

5.9 ZUSÄTZLICHE PFLICHTANGABEN GEMÄß HGB

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der KDH AG haben gemäß § 161 AktG die vorgeschriebene Entsprechenserklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite von KabelDeutschland verfügbar gemacht Der vollständige Text der Entsprechenserklärung ist auf der Internetseite von Kabel Deutschland (www.kabeldeutschland.com) verfügbar.

5.10 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Die Frankfurter Wertpapierbörse hat auf Antrag der Gesellschaft die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien der KDH AG zum regulierten Markt (General Standard) durchBeschluss vom 1. Oktober 2015 gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 46 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen und die sofortige Vollziehung des Widerrufsbescheidsangeordnet. Der Widerruf wurde mit Ablauf des 1. April 2016 wirksam. Mit dem Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) erledigt sich auch die Zulassung zumTeilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prinne Standard).

Unterföhring, 10. Mai 2016

Kabel Deutschland Holding AG

Dr. Manuel Cubero del Castillo-Olivares, Chief Executive Officer

Dr. Andreas Sierren, Chief Financial Officer

Entwicklung des Anlagevermögens für den Zeitraum vom 1. April 2015 bis 31. März 2016

Anschaffungs- und Herstellungskosten

in TEUR 1. April 2015Akqui-.

sitionen Zugänge Abgänge Umbuchungen

Veränderung der An-teile an assoziierten

UnternehmenI. Immateriel-le Vermögens-werte

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Anschaffungs- und Herstellungskosten

in TEUR 1. April 2015Akqui-.

sitionen Zugänge Abgänge Umbuchungen

Veränderung der An-teile an assoziierten

Unternehmen1. Softwareund Lizenzensowie sonsti-ge vertraglicheund gesetzli-che Rechte

765.132 0 128.014 21.622 13.484 0

2. Selbst ge-schaffene Soft-ware

70.760 0 15.552 474 5.656 0

3. Kunden-stamm

206.236 2.785 0 9.736 0 0

4. Geschäfts-und Firmen-wert

287.274 0 0 0 0 0

5. Immateriel-le Vermögens-werte in Ent-wicklung undgeleistete An-zahlungen

27.171 0 22.982 452 -19.139 0

1.356.572 2.785 166.548 32.284 0 0II. Sachanla-gen1. Bautenauf fremdenGrundstücken

75.017 0 7.906 3.113 5.846 0

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Anschaffungs- und Herstellungskosten

in TEUR 1. April 2015Akqui-.

sitionen Zugänge Abgänge Umbuchungen

Veränderung der An-teile an assoziierten

Unternehmen2. TechnischeAnlagen

3.770.078 1.675 319.948 56.236 143.098 0

3. Andere An-lagen, Be-triebs- und Ge-schäftsausstat-tung

134.220 0 15.435 7.293 867 0

4. Anlagen imBau

248.760 0 93.318 0 -149.812 0

4.228.075 1.675 436.607 66.641 0 0III. Finanziel-le Vermögens-werteAnteile an as-soziierten Un-ternehmen

13.715 1) 0 0 0 0 3.4731)

13.715 0 0 0 0 3.4735.598.362 4.460 603.155 98.926 0 3.473

Kumulierte Abschreibungen

in TEUR 31. März 2016 1. April 2015 Zugänge AbgängeUm-.

buchungen 31. März 2016I. Immateriel-le Vermögens-werte1. Softwareund Lizenzen

885.007 432.408 90.755 21.215 0 501.948

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BundesanzeigerHerausgegeben vomBundesministerium der Justizund für Verbraucherschutz

– Seite 167 von 175 –Für Kabel Deutschland Holding AG veröffentlicht am 03. August 2016.

Auftragsnummer: 160612011424Quelle: Bundesanzeiger

Kumulierte Abschreibungen

in TEUR 31. März 2016 1. April 2015 Zugänge AbgängeUm-.

buchungen 31. März 2016sowie sonsti-ge vertraglicheund gesetzli-che Rechte2. Selbst ge-schaffene Soft-ware

91.493 40.257 9.862 138 0 49.981

3. Kunden-stamm

199.285 165.687 23.731 9.492 0 179.926

4. Geschäfts-und Firmen-wert

287.274 0 0 0 0 0

5. Immateriel-le Vermögens-werte in Ent-wicklung undgeleistete An-zahlungen

30.562 0 0 0 0 0

1.493.621 638.352 124.347 30.844 0 731.855II. Sachanla-gen1. Bautenauf fremdenGrundstücken

85.657 33.007 12.462 2.746 -1 42.722

2. TechnischeAnlagen

4.178.563 2.405.644 329.558 46.410 -3 2.688.788

3. Andere An-lagen, Be-

143.230 95.130 15.222 7.171 4 103.185

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Auftragsnummer: 160612011424Quelle: Bundesanzeiger

Kumulierte Abschreibungen

in TEUR 31. März 2016 1. April 2015 Zugänge AbgängeUm-.

buchungen 31. März 2016triebs- und Ge-schäftsausstat-tung4. Anlagen imBau

192.265 0 0 0 0 0

4.599.715 2.533.781 357.241 56.328 0 2.834.694III. Finanziel-le Vermögens-werteAnteile an as-soziierten Un-ternehmen

17.188 2571) 0 0 0 I 257

17.188 257 0 0 0 2576.110.525 3.172.389 481.589 87.172 0 3.566.806

Buchwertin TEUR 31. März 2016I. Immaterielle Vermögenswerte1. Software und Lizenzen sowie sonstige vertragliche und gesetzliche Rechte 383.0592. Selbst geschaffene Software 41.5123. Kundenstamm 19.3594. Geschäfts- und Firmenwert 287.2745. Immaterielle Vermögenswerte in Entwicklung und geleistete Anzahlungen 30.562

761.766II. Sachanlagen1. Bauten auf fremden Grundstücken 42.935

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Auftragsnummer: 160612011424Quelle: Bundesanzeiger

Buchwertin TEUR 31. März 20162. Technische Anlagen 1.489.7753. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 40.0454. Anlagen im Bau 192.265

1.765.021III. Finanzielle VermögenswerteAnteile an assoziierten Unternehmen 16.932

16.9322.543.719

1) Zum 31. März 2016 wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit der Ausweis der Veränderung der Anteile an assoziierten Unternehmen angepasst. Dieser erfolgt ab diesem Geschäftsjahr unterden Anschaffungs- und Herstellungskosten. Aus diesem Grund wurde auch der Ausweis per 1. April 2015 entsprechend angepasst.

Entwicklung des Anlagevermögens für den Zeitraum vom 1. April 2014 bis 31. März 2015

Anschaffungs- und Herstellungskosten

in TEUR 1. April 2014Akqui-.

sitionen Zugänge Abgänge Umbuchungen 31. März 2015I. Immateriel-le Vermögens-werte1. Softwareund Lizenzensowie sonsti-ge vertraglicheund gesetzli-che Rechte

647.202 0 121.260 13.590 10.260 765.132

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Anschaffungs- und Herstellungskosten

in TEUR 1. April 2014Akqui-.

sitionen Zugänge Abgänge Umbuchungen 31. März 20152. Selbst ge-schaffene Soft-ware

55.445 0 10.868 -2 4.444 70.760

3. Kunden-stamm

263.775 1.107 5 58.650 0 206.236

4. Geschäfts-und Firmen-wert

287.274 0 0 0 0 287.274

5. Immateriel-le Vermögens-werte in Ent-wicklung undgeleisteteAnzahlungen 19.113 0 22.763 0 -14.704 27.171

1.272.808 1.107 154.895 72.238 0 1.356.572II. Sachanla-gen1. Bautenauf fremdenGrundstücken

57.902 0 11.934 643 5.825 75.017

2. TechnischeAnlagen

3.399.034 195 372.297 72.161 70.713 3.770.078

3. Andere An-lagen, Be-triebs- und Ge-schäftsausstat-tung

120.903 0 15.033 3.480 1.764 134.220

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Anschaffungs- und Herstellungskosten

in TEUR 1. April 2014Akqui-.

sitionen Zugänge Abgänge Umbuchungen 31. März 20154. Anlagen imBau

147.257 0 179.804 0 -78.301 248.760

3.725.096 195 579.068 76.284 0 4.228.075III. Finanziel-le Vermögens-werteAnteile an as-soziierten Un-ternehmen

1.801 0 0 0 0 1.801

1.801 0 0 0 0 1.8014.999.704 1.301 733.964 148.522 0 5.586.448

Kumulierte AbschreibungenVeränderung der An-

teile an assoziierten

in TEUR 1. April 2014 Zugänge AbgängeUm-.

buchungen Unternehmen 31. März 2015I. Immateriel-le Vermögens-werte1. Softwareund Lizenzensowie sonsti-ge vertraglicheund gesetzli-che Rechte

378.572 67.426 13.590 0 0 432.408

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Kumulierte AbschreibungenVeränderung der An-

teile an assoziierten

in TEUR 1. April 2014 Zugänge AbgängeUm-.

buchungen Unternehmen 31. März 20152. Selbst ge-schaffene Soft-ware

34.714 5.541 -2 0 0 40.257

3. Kunden-stamm

193.848 30.490 58.650 0 0 165.687

4. Geschäfts-und Firmen-wert

0 0 0 0 0 0

5. Immateriel-le Vermögens-werte in Ent-wicklung undgeleisteteAnzahlungen 0 0 0 0 0 0

607.133 103.457 72.238 0 0 638.352II. Sachanla-gen1. Bautenauf fremdenGrundstücken

24.911 8.623 521 -7 0 33.007

2. TechnischeAnlagen

2.158.705 311.272 64.343 10 0 2.405.644

3. Andere An-lagen, Be-triebs- und Ge-

85.139 13.397 3.403 -3 0 95.130

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Kumulierte AbschreibungenVeränderung der An-

teile an assoziierten

in TEUR 1. April 2014 Zugänge AbgängeUm-.

buchungen Unternehmen 31. März 2015schäftsausstat-tung4. Anlagen imBau

0 0 0 0 0 0

2.268.756 333.293 68.268 0 0 2.533.781III. Finanziel-le Vermögens-werteAnteile an as-soziierten Un-ternehmen

-8.492 0 0 0 -3.165 -11.658

-8.492 0 0 0 -3.165 -11.6582.867.396 436.749 140.505 0 -3.165 3.160.475

Buchwert

in TEUR 31. März 2014I. Immaterielle Vermögenswerte1. Software und Lizenzen sowie sonstige vertragliche und gesetzliche Rechte 332.7242. Selbst geschaffene Software 30.5023. Kundenstamm 40.5494. Geschäfts- und Firmenwert 287.2745. Immaterielle Vermögenswerte in Entwicklung und geleisteteAnzahlungen 27.171

718.220

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Auftragsnummer: 160612011424Quelle: Bundesanzeiger

Buchwert

in TEUR 31. März 2014II. Sachanlagen1. Bauten auf fremden Grundstücken 42.0102. Technische Anlagen 1.364.4353. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 39.0904. Anlagen im Bau 248.760

1.694.294III. Finanzielle VermögenswerteAnteile an assoziierten Unternehmen 13.459

13.4592.425.973

BILANZEID

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-mögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Kabel Deutschland Holding AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlaufeinschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichenChancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Unterföhring, 10. Mai 2016

Dr. Manuel Cubero del Castillo-Olivares, Chief Executive Officer

Dr. Andreas Siemen, Chief Financial Officer 132

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Auftragsnummer: 160612011424Quelle: Bundesanzeiger

Bestätigungsvermerk

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den von der Kabel Deutschland Holding AG, Unterföhring, aufgestellten Konzernabschluss bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung, Konzern-Gesamt-ergebnisrechnung, Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, Konzern-Kapitalflussrechnung und Konzernanhang sowie den zusammengefassten Konzernlagebericht der Kabel Deutsch-land Holding AG, für das Geschäftsjahr vom 1. April 2015 bis 31. März 2016 geprüft Die Aufstellung von Konzernabschluss und zusammengefassten Konzernlagebericht nach den IFRS,wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften, liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft.Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss-prüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beach-tung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den zusammengefassten Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken,mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche undrechtliche Umfelddes Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowieNachweise für die Angaben im Konzernabschluss und zusammengefassten Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung derJahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze undder wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Wir sind der Auffassung,dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der zusammengefasste Lagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzernsund stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

München, den 11. Mai 2016

PricewaterhouseCoopers.

Aktiengesellschaft.

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Katharina Deni, Wirtschaftsprüfer

ppa. Marc Tedder, Wirtschaftsprüfer