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8/16/2019 Bundesgericht Verteidigt Spitzenbanker - Wirtschaft - Tagesanzeiger.ch
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Schlappe für die Finma: Der Privantbanker darf wieder arbeiten (Symbolbild).
Bild: Peter Klaunzer/Keystone
Von Lukas Hässig 20:33
Stichworte
Finanzpolitik
Finma
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Finma spricht mehrBerufsverbote ausDie Finanzmarktaufsicht hat im vergangenenJahr 14 Berufsverbote ausgesprochen. Dassind fünf mehr als 2014. Mehr...07.04.2016
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Bundesgericht verteidigt SpitzenbankerDas Bundesgericht pfeift die Finanzaufsicht zurück. Ein ehemaliger Privatbanker habe seine
Argumente ungenügend vertreten können.
Am Tag, an dem sich die Finanzmarktaufsicht als harter Sheriff im Fall der Tessiner
BSI zeigt, wird ein Urteil des obersten Gerichts offengelegt, das die
Finanzmarktaufsicht (Finma) ärgern wird. Das Bundesgericht behandelt den Rekurs
eines Ex-Chefs der kleinen Zürcher Privatbank Frey gegen einen Entscheid der
Finma, welcher von der Vorinstanz, dem Bundesverwaltungsgericht, gestützt worden war.
Was die obersten Richter Ende April beschlossen haben und nun bekannt machen,
ist brisant. Sie heben das Urteil eines Berufsverbots gegen den Banker G. B. fürs
Erste auf. Da die Finma dem ehemaligen Spitzenbanker zu wenig Gehör gegeben
hatte, um sich zu verteidigen, schreiben die Bundesrichter ihren Kollegen beim
Verwaltungsgericht zudem im Detail vor, was sie im nun anstehenden, nochmaligen
Verfahren genau zu untersuchen und wie sie dabei vorzugehen haben.
Finma will nichts dazu sagen
Für den Anwalt des Bankers handelt es sich um eine aussergewöhnliche Auflage.
«Die Bundesverwaltungsrichter müssen bei der Feststellung des Sachverhalts nun
genaue Anweisungen des Bundesgerichts befolgen», sagt Michael Kunz. «Das ist für
solche Beschwerdeverfahren ein ziemlich einzigartiger Vorgang.» Es bedeute
nämlich, dass sich die in der Sache zuständigen Richter des Verwaltungsgerichts nun
«endlich mit der Sichtweise und den Argumenten von G. B. auseinandersetzen»
müssten. Dies sei dem Ex-Frey-Banker «bisher sowohl von der Finma als auch vom
Bundesverwaltungsgericht zu Unrecht verweigert» worden, hält Verteidiger Kunz
fest. Die kritisierte Finma gab sich dünnlippig. Auf Anfrage meinte sie, man habe
Kenntnis vom Urteil des Bundesgerichts und würde dieses analysieren. Mehr wolle
man dazu nicht sagen.
Der Fall der Bank Frey und ihres ehemaligen Chefs G. B. geht auf eine besonders
intensive und im Rückblick entscheidende Phase im US-Steuerstreit mit demBankenplatz zurück. Die Bank Frey gehörte Markus Frey, einem bekannten Zürcher
Die Finma schläft ganzo! ensichtlichKommentar Die Offshore-Industrie verstecktGelder zweifelhafter Natur. Und auch
Schweizer mischen mit. Jetzt muss Schlusssein mit Wegschauen. Mehr...Von Arthur Rutishauser 04.04.2016
undesgericht verteidigt Spitzenbanker - Wirtschaft - tagesanzeiger.ch http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/bundesgericht-verteidigt-sp...
von 3 24.05.16, 22:49
8/16/2019 Bundesgericht Verteidigt Spitzenbanker - Wirtschaft - Tagesanzeiger.ch
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W rtsc a tsanwa t, er aupt eru c e n o er Partner er Kanz e N e erer Kra t
& Frey (NKF) war. Diese zählt zu den drei grössten und renommiertesten
Wirtschaftskanzleien des Finanzplatzes Zürich. Markus Frey war Präsident der
gleichnamigen Privatbank mit ihrem einzigen Ableger an der Zürcher Bahnhofstrasse
und knapp zwei Dutzend Mitarbeitern. Diese erzielten Jahr für Jahr
Millionengewinne.
Bank Frey profitiert von riskanter Kundschaft
Klein, fein und nur in der Schweiz tätig, so hatte sich die Bank Frey erfolgreich alsNischenanbieterin positioniert. Dann wurde das Bankgeheimnis löchrig. Die UBS
gab im Frühling 2008 zu, dass sie nicht nur ins Visier der US-Strafjustiz geraten war,
sondern dass auch einer ihrer Topmanager kurzzeitig verhaftet worden war. Die
Nummer 1 des Finanzplatzes schmiss darauf unzählige US-Kunden mit nicht
deklarierten Geldern hinaus. Es war der Moment, als die Bank Frey und ihre Chefs
ihre Chance auf rasches Wachstum erkannten. Viele der Amerika-
Schwarzgeldkunden landeten bei der kleinen Frey-Bank. Ende 2006 hatte die Bank
mit rund 14 Millionen Franken anvertrautem Vermögen nur ein marginalesUS-Geschäft. Nach dem Fall UBS nahm das Volumen rasant zu. Es stieg im Sommer
2012, als es den Zenit erreichte, auf über 1 Milliarde Franken an, was rund das
70-Fache des alten Stands bedeutete. Insbesondere in der Phase von Frühling 2009
bis Herbst 2010 und dann von Sommer bis Winter 2011 wuchs das US-Business.
Allein das exorbitante Wachstum in diesen beiden Zeiträumen war aus Sicht der
Finma ein starkes Indiz, dass die Bank Frey und ihre Verantwortlichen nicht
genügend vorsichtig waren bei der Aufnahme neuer US-Kunden und deren
Vermögen. Das hängt mit der Geschichte des «US-Angriffs» auf das frühere
Schweizer Bankgeheimnis zusammen. Im Februar 2009 musste die UBS Daten von
rund 250 Amerika-Kunden mit nicht deklarierten Vermögen unter Umgehung des
Schweizer Rechtswegs den Behörden in Übersee offenlegen. Danach schoss die Zahl
von US-Kunden, die rasch eine neue Heimat benötigten, erst recht dramatisch nach
oben. Eine zweite Welle von Ermittlungen der US-Justiz erfolgte Anfang bis Mitte
2011. Erneut mussten sich viele Amerikaner mit Geldern, die sie vor dem eigenen
Fiskus versteckt gehalten hatten, bei einer neuen Bank unterbringen. In beiden
Phasen gehörte die Bank Frey zu jenen Instituten, die ihre Tore besonders weit offengehalten hatten für die zunehmend riskante Kundschaft mit ihren «toxischen»
Geldern.
Wegelin veränderte alles
Erst durch den Fall Wegelin kam die Bank Frey richtig ins Schleudern. Wegelin
veränderte alles – und genau deshalb hat nun das oberste Gericht das Vorgehen der
Finma kritisiert. Bis Ende 2011 liess die Finma nämlich die Annahme von
US-Geldern ohne steuerlichen Nachweis zu. Der damalige Leiter Patrick Raaflaub
sagte Ende 2011 gegenüber der NZZ explizit, dass «noch heute nach Schweizer Recht
nicht verboten» sei, «einem amerikanischen Steuerhinterzieher ein Bankkonto zu
führen». Raaflaub fügte zwar an, dass dies «nicht klug» gewesen sei, weder 2008
noch früher. «Aber verboten ist es noch heute nicht.»
Praktisch zur gleichen Zeit schaute sich die Berner Finma die Zürcher Bank Frey
genau an. Es gab mehrere Treffen und Unterredungen zwischen Finma-
Spitzenleuten und den Chefs der Privatbank. Dabei warnten die Aufseher zwar vor
Reputationsrisiken rund um die Aufnahme von US-Geldern ohne klaren
Steuernachweis. In einem Gesprächsprotokoll von November 2011 der Frey-Bank
steht jedoch, dass die Finma festgehalten habe, dass «die Verhältnisse bei der Bank
Frey überschaubar und einfach seien und aus heutiger Sicht auf eine Untersuchung
vor Ort verzichtet werden könne».
Wenig später, Anfang 2012, eröffneten die USA ihren Angriff auf die Bank Wegelin.
Frey und Wegelin waren bei der Abwicklung von Transaktionen mit US-Bezug
verbunden. Ende Januar mussten die Wegelin-Partner ihre Traditionsbank an die
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Ra e sen ver au en un as US-Gesc ä t e a ten, um es a zuw c e n. Erst etzt
verschärfte sich der Ton der Finma gegenüber der Bank Frey und ihren
Verantwortlichen. In Gesprächsnotizen der Frey-Bank steht, dass die Finma das
rechtliche Risiko rund um die Amerika-Kunden der Bank nun «als unannehmbar»
betrachten würde. In einem Schreiben gab die Finma Anweisungen. «Als
Sofortmassnahme legen wir Ihnen nahe, ab sofort keine neuen US-Kunden mit
vermutungsweise unversteuerten Vermögenswerten aufzunehmen», lauteten diese.
Der Rest ist Geschichte. Die Bank Wegelin respektive ihre Partner wurden im
Frühling 2013 in den USA zu einer Busse von 74 Millionen Dollar verurteilt. Und dieBank Frey knickte im Herbst 2013 ein. Sie wickelte ihr Geschäft geordnet ab. (Tages-
Anzeiger)
(Erstellt: 24.05.2016, 20:29 Uhr)
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