Bundesgericht Verteidigt Spitzenbanker - Wirtschaft - Tagesanzeiger.ch

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  • 8/16/2019 Bundesgericht Verteidigt Spitzenbanker - Wirtschaft - Tagesanzeiger.ch

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    Schlappe für die Finma: Der Privantbanker darf wieder arbeiten (Symbolbild).

    Bild: Peter Klaunzer/Keystone

    Von Lukas Hässig 20:33

    Stichworte

    Finanzpolitik

    Finma

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    Bundesgericht verteidigt SpitzenbankerDas Bundesgericht pfeift die Finanzaufsicht zurück. Ein ehemaliger Privatbanker habe seine

     Argumente ungenügend vertreten können.

     Am Tag, an dem sich die Finanzmarktaufsicht als harter Sheriff im Fall der Tessiner

    BSI zeigt, wird ein Urteil des obersten Gerichts offengelegt, das die

    Finanzmarktaufsicht (Finma) ärgern wird. Das Bundesgericht behandelt den Rekurs

    eines Ex-Chefs der kleinen Zürcher Privatbank Frey gegen einen Entscheid der

    Finma, welcher von der Vorinstanz, dem Bundesverwaltungsgericht, gestützt worden war.

     Was die obersten Richter Ende April beschlossen haben und nun bekannt machen,

    ist brisant. Sie heben das Urteil eines Berufsverbots gegen den Banker G. B. fürs

    Erste auf. Da die Finma dem ehemaligen Spitzenbanker zu wenig Gehör gegeben

    hatte, um sich zu verteidigen, schreiben die Bundesrichter ihren Kollegen beim

     Verwaltungsgericht zudem im Detail vor, was sie im nun anstehenden, nochmaligen

     Verfahren genau zu untersuchen und wie sie dabei vorzugehen haben.

    Finma will nichts dazu sagen

    Für den Anwalt des Bankers handelt es sich um eine aussergewöhnliche Auflage.

    «Die Bundesverwaltungsrichter müssen bei der Feststellung des Sachverhalts nun

    genaue Anweisungen des Bundesgerichts befolgen», sagt Michael Kunz. «Das ist für

    solche Beschwerdeverfahren ein ziemlich einzigartiger Vorgang.» Es bedeute

    nämlich, dass sich die in der Sache zuständigen Richter des Verwaltungsgerichts nun

    «endlich mit der Sichtweise und den Argumenten von G. B. auseinandersetzen»

    müssten. Dies sei dem Ex-Frey-Banker «bisher sowohl von der Finma als auch vom

    Bundesverwaltungsgericht zu Unrecht verweigert» worden, hält Verteidiger Kunz

    fest. Die kritisierte Finma gab sich dünnlippig. Auf Anfrage meinte sie, man habe

    Kenntnis vom Urteil des Bundesgerichts und würde dieses analysieren. Mehr wolle

    man dazu nicht sagen.

    Der Fall der Bank Frey und ihres ehemaligen Chefs G. B. geht auf eine besonders

    intensive und im Rückblick entscheidende Phase im US-Steuerstreit mit demBankenplatz zurück. Die Bank Frey gehörte Markus Frey, einem bekannten Zürcher

    Die Finma schläft ganzo! ensichtlichKommentar  Die Offshore-Industrie verstecktGelder zweifelhafter Natur. Und auch

    Schweizer mischen mit. Jetzt muss Schlusssein mit Wegschauen. Mehr...Von Arthur Rutishauser 04.04.2016

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     W rtsc a tsanwa t, er aupt eru c e n o er Partner er Kanz e N e erer Kra t

    & Frey (NKF) war. Diese zählt zu den drei grössten und renommiertesten

     Wirtschaftskanzleien des Finanzplatzes Zürich. Markus Frey war Präsident der

    gleichnamigen Privatbank mit ihrem einzigen Ableger an der Zürcher Bahnhofstrasse

    und knapp zwei Dutzend Mitarbeitern. Diese erzielten Jahr für Jahr

    Millionengewinne.

    Bank Frey profitiert von riskanter Kundschaft

    Klein, fein und nur in der Schweiz tätig, so hatte sich die Bank Frey erfolgreich alsNischenanbieterin positioniert. Dann wurde das Bankgeheimnis löchrig. Die UBS

    gab im Frühling 2008 zu, dass sie nicht nur ins Visier der US-Strafjustiz geraten war,

    sondern dass auch einer ihrer Topmanager kurzzeitig verhaftet worden war. Die

    Nummer 1 des Finanzplatzes schmiss darauf unzählige US-Kunden mit nicht

    deklarierten Geldern hinaus. Es war der Moment, als die Bank Frey und ihre Chefs

    ihre Chance auf rasches Wachstum erkannten. Viele der Amerika-

    Schwarzgeldkunden landeten bei der kleinen Frey-Bank. Ende 2006 hatte die Bank 

    mit rund 14 Millionen Franken anvertrautem Vermögen nur ein marginalesUS-Geschäft. Nach dem Fall UBS nahm das Volumen rasant zu. Es stieg im Sommer

    2012, als es den Zenit erreichte, auf über 1 Milliarde Franken an, was rund das

    70-Fache des alten Stands bedeutete. Insbesondere in der Phase von Frühling 2009

     bis Herbst 2010 und dann von Sommer bis Winter 2011 wuchs das US-Business.

     Allein das exorbitante Wachstum in diesen beiden Zeiträumen war aus Sicht der

    Finma ein starkes Indiz, dass die Bank Frey und ihre Verantwortlichen nicht

    genügend vorsichtig waren bei der Aufnahme neuer US-Kunden und deren

     Vermögen. Das hängt mit der Geschichte des «US-Angriffs» auf das frühere

    Schweizer Bankgeheimnis zusammen. Im Februar 2009 musste die UBS Daten von

    rund 250 Amerika-Kunden mit nicht deklarierten Vermögen unter Umgehung des

    Schweizer Rechtswegs den Behörden in Übersee offenlegen. Danach schoss die Zahl

     von US-Kunden, die rasch eine neue Heimat benötigten, erst recht dramatisch nach

    oben. Eine zweite Welle von Ermittlungen der US-Justiz erfolgte Anfang bis Mitte

    2011. Erneut mussten sich viele Amerikaner mit Geldern, die sie vor dem eigenen

    Fiskus versteckt gehalten hatten, bei einer neuen Bank unterbringen. In beiden

    Phasen gehörte die Bank Frey zu jenen Instituten, die ihre Tore besonders weit offengehalten hatten für die zunehmend riskante Kundschaft mit ihren «toxischen»

    Geldern.

     Wegelin veränderte alles

    Erst durch den Fall Wegelin kam die Bank Frey richtig ins Schleudern. Wegelin

     veränderte alles – und genau deshalb hat nun das oberste Gericht das Vorgehen der

    Finma kritisiert. Bis Ende 2011 liess die Finma nämlich die Annahme von

    US-Geldern ohne steuerlichen Nachweis zu. Der damalige Leiter Patrick Raaflaub

    sagte Ende 2011 gegenüber der NZZ explizit, dass «noch heute nach Schweizer Recht

    nicht verboten» sei, «einem amerikanischen Steuerhinterzieher ein Bankkonto zu

    führen». Raaflaub fügte zwar an, dass dies «nicht klug» gewesen sei, weder 2008

    noch früher. «Aber verboten ist es noch heute nicht.»

    Praktisch zur gleichen Zeit schaute sich die Berner Finma die Zürcher Bank Frey 

    genau an. Es gab mehrere Treffen und Unterredungen zwischen Finma-

    Spitzenleuten und den Chefs der Privatbank. Dabei warnten die Aufseher zwar vor

    Reputationsrisiken rund um die Aufnahme von US-Geldern ohne klaren

    Steuernachweis. In einem Gesprächsprotokoll von November 2011 der Frey-Bank 

    steht jedoch, dass die Finma festgehalten habe, dass «die Verhältnisse bei der Bank 

    Frey überschaubar und einfach seien und aus heutiger Sicht auf eine Untersuchung

     vor Ort verzichtet werden könne».

     Wenig später, Anfang 2012, eröffneten die USA ihren Angriff auf die Bank Wegelin.

    Frey und Wegelin waren bei der Abwicklung von Transaktionen mit US-Bezug

     verbunden. Ende Januar mussten die Wegelin-Partner ihre Traditionsbank an die

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    Ra e sen ver au en un as US-Gesc ä t e a ten, um es a zuw c e n. Erst etzt

     verschärfte sich der Ton der Finma gegenüber der Bank Frey und ihren

     Verantwortlichen. In Gesprächsnotizen der Frey-Bank steht, dass die Finma das

    rechtliche Risiko rund um die Amerika-Kunden der Bank nun «als unannehmbar»

     betrachten würde. In einem Schreiben gab die Finma Anweisungen. «Als

    Sofortmassnahme legen wir Ihnen nahe, ab sofort keine neuen US-Kunden mit

     vermutungsweise unversteuerten Vermögenswerten aufzunehmen», lauteten diese.

    Der Rest ist Geschichte. Die Bank Wegelin respektive ihre Partner wurden im

    Frühling 2013 in den USA zu einer Busse von 74 Millionen Dollar verurteilt. Und dieBank Frey knickte im Herbst 2013 ein. Sie wickelte ihr Geschäft geordnet ab. (Tages-

     Anzeiger)

    (Erstellt: 24.05.2016, 20:29 Uhr)

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