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Forschungsfrderungen Vortragende: Carina Benko Mag. Elisabeth Frei November 2014

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Forschungsförderungen

Vortragende: Carina Benko

Mag. Elisabeth Frei

November 2014

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FA Forschungsservice 2 von 53

Inhalt I Universitätsinterne Fördereinrichtungen ............................................................ 5

I.1 Forschungsrat ...................................................................................... 5

I.1.1 Förderung von Forschungsprojekten ..................................................... 5

I.1.2 Förderung von Tagungen ................................................................... 5

I.1.3 Förderung von Publikationskosten ....................................................... 6

I.1.4 Antragsförderung ............................................................................ 6

I.1.5 Mobilitätsförderung ......................................................................... 7

I.1.6 Dr. Manfred-Gehring-Forschungsstipendium zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ...................................................................... 7

I.2 FA Forschungsservice ............................................................................. 8

I.2.1 Excellentia Stipendien zur Frauenförderung ........................................... 8

I.2.2 Kurzfristiges wissenschaftliches Arbeiten (KWA) ...................................... 8

I.2.4 Auslandskostenzuschuss (AKZ) ............................................................ 9

I.3 Büro für Internationale Beziehungen .......................................................... 9

I.3.1 Erasmus+ ...................................................................................... 9

I.4 Studienrektorat .................................................................................. 10

I.4.1 Leistungsstipendien ....................................................................... 10

I.4.2 Förderungsstipendien ..................................................................... 10

II Regionale Fördereinrichtungen ..................................................................... 11

II.1 Privatstiftung der Kärntner Sparkasse ....................................................... 11

II.2 Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) .............................................. 11

III Nationale Fördereinrichtungen ..................................................................... 12

III.1 Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) .......................... 12

III.1.1 Einzelprojektförderung (Post-Doc mit Erfahrung) ................................... 13

III.1.2 Hertha-Firnberg-Programm (Post-Doc) ................................................ 14

III.1.3 Erwin-Schrödinger-Auslandsstipendium (Post-Doc) ................................. 14

III.1.4 Lise-Meitner Programm (Post-Doc mit Erfahrung) ................................... 15

III.1.5 Elise-Richter-Programm (Post-Doc mit Erfahrung) .................................. 15

III.1.6 Doktoratskollegs (DKs).................................................................... 16

III.1.7 Auszeichnung: START-Programm (Post-Doc mit Erfahrung) ........................ 16

III.1.8 Wittgenstein-Preis (arrivierte WissenschaftlerInnen) ............................... 16

III.1.9 Weitere internationale Programme .................................................... 17

III.1.10 Publikations- und Kommunikationsförderung ..................................... 17

III.2 Jubiläumsfonds der Österreichischen Nationalbank....................................... 19

III.3 Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW).................................... 20

III.3.1 DOC [DOKTORAND(INN)ENPROGRAMM DER ÖSTERREICHISCHEN AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN] ..................................................................................... 20

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FA Forschungsservice 3 von 53

III.3.2 DOC-team ................................................................................... 20

III.3.3 APART [AUSTRIAN PROGRAMME FOR ADVANCED RESEARCH AND TECHNOLOGY] 21

III.3.4 MAX KADE [USA-STIPENDIEN DER MAX KADE-FOUNDATION] ........................ 21

III.3.5 L'ORÉAL Österreich [Stipendien für junge Grundlagen-Forscherinnen in Österreich] .............................................................................................. 22

III.3.6 ROM .......................................................................................... 22

III.4 Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ................................ 23

III.4.1 BRIDGE – Brückenschlagprogramm der FFG ........................................... 23

III.4.2 Feasibility Studies ......................................................................... 24

III.4.3 Innovationsscheck – Das Programm .................................................... 25

III.4.4 Dienstleistungsinnovationen im Basisprogramm ..................................... 26

III.4.5 Junge Forscher und Forscherinnen ..................................................... 27

III.4.6 Basisprogramm - Projektförderung ..................................................... 28

III.4.7 Collective Research: Förderungen von „kooperativen Forschungsprojekten“ (Branchenprojekte) .................................................................................... 28

III.4.8 COIN - Cooperation & Innovation ....................................................... 29

III.4.9 Research Studios Austria ................................................................. 30

III.4.10 Talente – Der Förderschwerpunkt des BMVIT ...................................... 31

III.4.10.1 Talente nützen: Chancengleichheit ............................................. 32

III.4.11 Benefit - Intelligente Technologien für ältere Menschen ....................... 32

III.4.12 IKT der Zukunft ......................................................................... 34

III.4.13 KIRAS – Österreichisches Förderprogramm für die Sicherheitsforschung ..... 34

III.4.14 Haus der Zukunft Plus ................................................................. 35

III.5 Österreichische Forschungsgemeinschaft (ÖFG) ........................................... 36

III.6 Internationales Forschungszentrum Kulturwissenschaften (IFK) ........................ 37

III.6.1 Senior Fellowships......................................................................... 37

III.6.2 Research Fellowships ..................................................................... 37

III.6.3 Junior Fellowships......................................................................... 38

IV Europäische Fördermöglichkeiten .................................................................. 39

IV.1 Horizon 2020 ..................................................................................... 39

Wissenschaftliche Exzellenz ............................................................................ 40

IV.1.1 ERC Starting Grant ........................................................................ 40

ERC Consolidator Grant ............................................................................ 40

IV.1.2 ERC Advanced Grant ...................................................................... 41

ERC Proof of Concept ............................................................................... 41

IV.1.3 Future and Emerging Technologies FET ............................................... 42

FET Open.............................................................................................. 42

FET Proaktive ........................................................................................ 43

FET Flagships ......................................................................................... 43

IV.1.4 Marie Skłodowska-Curie Maßnahmen .................................................. 43

IV.1.4.1 Individual Fellowships (IF) ......................................................... 44

IV.1.4.2 Innovative Training Networks (ITN) .............................................. 45

IV.1.4.3 Research and Innovation Staff Exchange (RISE) ............................... 45

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FA Forschungsservice 4 von 53

IV.1.4.4 Co-funding of regional, national and international programmes (COFUND) 46

IV.1.4.5 Forschungsinfrastrukturen ......................................................... 47

Führende Rolle der Industrie ........................................................................... 47

Gesellschaftliche Herausforderungen ................................................................. 48

Querschnittsmaterien ................................................................................. 51

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FA Forschungsservice 5 von 53

I Universitätsinterne Fördereinrichtungen I.1 Forschungsrat

I.1.1 Förderung von Forschungsprojekten

Antragsberechtigt Alle Mitglieder der Alpen-Adria-Universität KlagenfurtDissertationsförderungen möglich, wenn das Doktoratsstudium an der Universität erfolgte

Gefördert werden Sachaufwand (Kopier-, Portokosten), Leistungen dritter Personen (MitarbeiterInnen), Reisekosten

Laufzeit Max. 2 JahreFörderungsbetrag Max. EUR 3.000

Kosten dürfen erst nach der Bewilligung angefallen sein! Fristen 2 Wochen vor den jeweiligen Sitzungen des Forschungsrats (ca.

Januar, Juni, November, siehe Webseite) Kontakt Carina Benko, [email protected], +43(0)463 2700 9245

Für NachwuchswissenschaftlerInnen: Dr. Maren Kreutler, [email protected], +43 (0)463 2700 9219

Link http://www.uni-klu.ac.at/main/inhalt/875.htm

I.1.2 Förderung von Tagungen

Antragsberechtigt Alle Mitglieder der Universität Klagenfurt

Anforderung Veranstaltungsort ist in der Regel der Raum Klagenfurt (IFF-Fakultät: Wien, Graz) Tagung der Universität Klagenfurt oder gemeinsam mit einem anderen Rechtsträger (z.B. FWF, OeNB, EU-Kommission)

Gefördert werden A: internationale und forschungsorientierte Tagung mit Publikation eines Tagungsbandes (Förderungsrichtwert bis EUR 2.500).

B: lokale, kleinere, öffentliche Tagung mit Workshop-Charakter oder ein größerer Workshop; Tagungsband ist keine Voraussetzung (Förderungsrichtwert bis EUR 1.500).

Fristen 2 Wochen vor den jeweiligen Sitzungen des Forschungsrats (ca. Januar, Juni, November, siehe Webseite)

Kontakt Carina Benko, [email protected], +43 (0)463 2700 9245Link http://www.uni-klu.ac.at/main/inhalt/875.htm

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FA Forschungsservice 6 von 53

I.1.3 Förderung von Publikationskosten

Antragsberechtigt Mitglieder der Alpen-Adria-Universität KlagenfurtGefördert werden Druckfertige wissenschaftlichen Publikationen:

a) Monographien, Sammelbände b) Beiträge in Zeitschriften ( SCI-,SSCI- oder AHCI-Journal)Gültig auch für Druckkosten von Dissertationen und Habilitationen

Anforderungen - Werk darf sich noch nicht im Druck befinden- Bei Tagungsbänden muss die Tagung in Klagenfurt bzw.

Graz und Wien für die Fakultät IFF stattgefunden haben Förderbetrag a) max. EUR 2.600; b) max. EUR 500Fristen Artikel laufend; Monographien 2 Wochen vor den jeweiligen

Sitzungen des Forschungsrats (ca. Januar, Juni, November, siehe Webseite)

Kontakt Allgemein: Carina Benko, [email protected], +43 (0)463 2700 9245; für NachwuchswissenschaftlerInnen: Dr. Maren Kreutler, [email protected], +43 (0)463 2700 9219

Link http://www.uni-klu.ac.at/main/inhalt/875.htm

I.1.4 Antragsförderung

Antragsberechtigt Alle WissenschaftlerInnen, die in einem aufrechten Arbeitsverhältnis zur Alpen-Adria-Universität Klagenfurt stehen

Gefördert werden a) Anträge an Drittmittelgeber FWF, OeNB, FFG und die EU-Kommission

b) Anträge an DoktorandInnenkollegs (FWF) und gemeinsame Forschungsanträge mit Forscherinnen von anderen österreichischen Universitäten/wissenschaftliche Forschungseinrichtungen

(Reisekosten, Recherchekosten, Kosten für Expertise/Übersetzungen, Kosten für Kinderbetreuung)

Anforderung Einreichung des Antrages bei den genannten InstitutionenKostenkategorien Reisekosten, Recherchekosten, Kosten für externe Expertise und

Beratung, Kosten für Übersetzungen (wenn im Vorfeld notwendig), Kosten für Kinderbetreuung

Förderbetrag a) max. EUR 2.550; b) max. EUR 5.000Fristen 2 Wochen vor den jeweiligen Sitzungen des Forschungsrats

(ca. Januar, Juni, November, siehe Webseite) Kontakt Carina Benko, [email protected], +43 (0)463 2700 9245Link http://www.uni-klu.ac.at/main/inhalt/875.htm

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FA Forschungsservice 7 von 53

I.1.5 Mobilitätsförderung

Antragsberechtigt Typ A: Wissenschaftliche MitarbeiterInnen der AAUzusätzlich alle DissertantInnen der AAU Typ B: Wissenschaftliche MitarbeiterInnen der AAU

Gefördert werden Typ A: Aufenthalte bis ca. 1 Monat (Vernetzung in der Forschung; Anbahnung von gemeinsamen Projekten) Typ B: Aufenthalte von ca. 3 Monaten bis zu einem Semester (Durchführung von Forschungsprojekten)

Anforderung - Passung in das wissenschaftliche Profil und den Werdegang des Antragstellers / der Antragstellerin

- Wissenschaftliche Reputation der Gastinstitution/ des Forschungspartners

- Stand der organisatorischen Vorbereitung des Auslangaufenthaltes

- Fremdsprachiges Ausland wird bei knappen Ressourcen bevorzugt

Zusätzlich bei Typ B: - Qualität des Forschungsvorhabens - Vorbereitung des Forschungsvorhabens

Kostenkategorien Typ A: Kosten für Reise, Unterbringung und KinderbetreuungTyp B: zusätzlich für Kosten von Typ A auch ein Ersatz für die entsendende Organisationseinheit im Umfang eines zweistündigen Lehrauftrages od. einer/s StudienassistentInnen im Beschäftigungsausmaß von 50%

Förderbetrag Typ A: bis zu EUR 2.500; Typ B: bis zu EUR 8.000Subsidiäre Förderung!

Fristen Typ A: laufend; Typ B: 2 Wochen vor den jeweiligen Sitzungen des Forschungsrats (ca. Januar, Juni, November, siehe Webseite)

Kontakt Dr. Maren Kreutler, [email protected], +43 (0)463 2700 9219

Link http://www.uni-klu.ac.at/main/inhalt/875.htm

I.1.6 Dr. Manfred-Gehring-Forschungsstipendium zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Antragsberechtigt DissertantInnen oder BewerberInnen, die eine ähnliche Forschungsarbeit an der Alpen-Adria-Universität durchführen; Förderungsanträge mit einem inhaltlichen Bezug zu Kärnten, sowie vor Ort stattfindende wissenschaftliche Veranstaltungen werden an das Land Kärnten bzw. die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee übermittelt; diese Subventionsanträge sind vor der jeweils ersten Sitzung des Forschungsrates im Jahr einzubringen, um berücksichtigt und behandelt zu werden.

Anforderung - Bereits abgeschlossenes Studium- die Arbeit muss sich in einem fortgeschrittenen Stadium

befinden - Während des Stipendiums Karenzierung von anderen

Dienstverhältnissen erforderlich Laufzeit 10 MonateFörderbetrag EUR 7.500 (Teilzahlungen monatlich à EUR 750,-)Fristen Siehe WebseiteKontakt Carina Benko, [email protected], +43 (0) 463 2700 9245Link http://www.uni-klu.ac.at/main/inhalt/875.htm

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FA Forschungsservice 8 von 53

I.2 FA Forschungsservice

I.2.1 Excellentia Stipendien zur Frauenförderung

Zielgruppe Studentinnen eines Diplom-, Master- oder Doktoratsstudiums der AAU, Universitätsassistentinnen der AAU mit dem Ziel des Erwerbs eines Doktorats und Postdoc-Assistentinnen der AAU mit aufrechter Qualifizierungsvereinbarung (Assistenzprofessorin) oder mit dem Ziel der Habilitation

Gefördert werden Auslandsaufenthalte zum Zweck der Fertigstellung wissenschaftlicher Arbeiten (Diplom-, Master-, Doktorarbeit; Habilitation) von Studentinnen und Forscherinnen

Unterlagen - Beschreibung der wissenschaftlichen Arbeit- Motivationsschreiben und Befürwortung durch den/die Betreuer/in bzw. Befürwortung durch eine(n) WissenschaftlerIn der AAU mit venia docendi - Darstellung der bisherigen Forschungsleistungen - Lebenslauf - begründete Kostenschätzung einschl. sonstiger Unterstützungen

Förderbetrag Bis zu € 5.000,-Fristen Bewerbungen können in den Monaten September und Februar

eines Studienjahres eingereicht werden Kontakt Dr. Maren Kreutler, E-Mail: [email protected], +43 (0)463

2700 9219

I.2.2 Kurzfristiges wissenschaftliches Arbeiten (KWA)

Zielgruppe Ordentliche/r Studierende/r an der Universität Klagenfurt mit einem konkreten Forschungsvorhaben im Rahmen der Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation

Gefördert werden Fachspezifische Kurse zur Erlernung wissenschaftlicher Methoden und Praktiken, die für die akademische Ausbildung in Österreich (Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation) im Zusammenhang mit späteren Berufsabsichten unbedingt erforderlich sind, Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten im Ausland

Unterlagen - Bewerbungsbogen: Bewerbung um ein Auslandsstipendium- 2 Empfehlungsschreiben von FachprofessorInnen in verschlossenen Kuverts - tabellarischer Lebenslauf mit Passfoto - Studienerfolgsnachweis - Beschreibung des Vorhabens

Förderbetrag Erlass der Studiengebühren an der Heimatuniversität; es werden nur Zuschüsse (keine Vollstipendien) zu den Lebenshaltungs- und Reisekosten vergeben; das Stipendium richtet sich nach den Sätzen der Studienbeihilfenbehörde für die Auslandsbeihilfe unter Berücksichtigung des eingereichten Finanzierungsplanes

Fristen 1. März, 1. Juni, 1. NovemberKontakt Dr. Maren Kreutler, E-Mail: [email protected], +43 (0)463

2700 9219

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FA Forschungsservice 9 von 53

I.2.4 Auslandskostenzuschuss (AKZ)

Zielgruppe Ordentliche/r Studierende/r an der Universität KlagenfurtAnforderungen - Studium im mindestens dritten anrechenbaren Semester

- sehr guter bis guter Studienerfolg Gefördert werden Zur Förderung eines ein- bis zweisemestrigen Studiums an einer

Universität in einem englischsprachigen, romanischen oder slawischen Land; der Studienplatz wird von dem/der Bewerber/in selbst organisiert.

Unterlagen - Antrag- Motivationsschreiben - Vorlegung der Aufnahmebestätigung der gewählten Universität

Förderbetrag Es werden nur Zuschüsse (keine Vollstipendien) zu den Lebenshaltungs- und Reisekosten vergeben. Das Stipendium richtet sich nach den ERASMUS-Sätzen bzw. nach den Sätzen der Studienbeihilfenbehörde für die Auslandsbeihilfe unter Berücksichtigung des eingereichten Finanzierungsplanes.

Fristen 1. März, 1. Juni, 1. NovemberKontakt Dr. Maren Kreutler, E-Mail: [email protected], +43 (0)463

2700 9219

I.3 Büro für Internationale Beziehungen

I.3.1 Erasmus+

Zielgruppe Ordentliche/r Studierende/r an der Universität KlagenfurtAnforderungen - Studium im mindestens dritten anrechenbaren Semester

- Studierende dürfen bisher noch kein ERASMUS-Stipendium in Anspruch genommen haben

Gefördert werden 3- bis 12monatiges Studium an einer ausländischen Universität innerhalb Europas

Unterlagen Bewerbungsunterlagen, Informationen über die Universität und Informationen bezüglich der Bewerbungsfristen sind erhältlich bei den zuständigen KoordinatorInnen bzw. im Büro für Internationale Beziehungen

Förderbetrag Jede/r ERASMUS-Studierende ist von den Studiengebühren an der Gast- und Heimatuniversität befreit und erhält außerdem einen Zuschuss zur Deckung der erhöhten Lebenskosten im Ausland. Die Stipendienhöhe hängt vom jeweiligen Land ab und beträgt derzeit € 262,- bis € 368,- monatlich.

Fristen 15. März und 15. OktoberLink http://www.uni-klu.ac.at/bib/inhalt/429.htm

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I.4 Studienrektorat

I.4.1 Leistungsstipendien

Zielgruppe Status als Ordentliche/r Studierende/r an der AAU (Bachelor; Master; nach Abschluss Doktorat)

Anforderungen Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EWR-Staates. Drittstaatsangehörige sind gleichgestellt, wenn sie sich bereits ausreichend lange „ununterbrochen und rechtmäßig“ in Österreich aufhalten

Gefördert werden Hervorragende Studienleistungen(Berücksichtigt werden alle Leistungen, die im vergangenen Studienjahr erbracht wurden (Zeitraum 1. Oktober des vergangenen Jahres bis 30. September des laufenden Jahres))

Unterlagen - Nachweis über die Prüfungen- Kopie allfälliger Anrechnungsbescheide - Kopie des/der Bachelor-, Master-, Diplomprüfungs-, Rigorosenzeugnisse/s - Kopie der Beurteilung der Arbeit - aktuelles Studienblatt - Nachweis über die Gleichstellung gem. § 4 StudFG - Nachweis über allfällige Studienzeitverzögerungen

Förderbetrag EUR 750,- bis EUR 1.500,-Fristen Oktober (Berücksichtigung der Studienleistungen im

zurückliegenden Studienjahr) Link http://www.uni-klu.ac.at/studienrektorat/inhalt/404.htm

I.4.2 Förderungsstipendien

Zielgruppe Status als Ordentliche/r Studierende/r an der AAUGefördert werden Kosten aufgrund der Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten

(Diplom-, Masterarbeit oder Dissertation), z.B. Auslandsaufenthalte (Reisekosten, Teilnahme an wissenschaftlichen Kongressen), aufwändige Literatursuche oder empirische Erhebungen, die für die Durchführung der Arbeit erforderlich sind

Anforderungen Es muss bereits vor der Bewerbung um ein Förderungsstipendium ein aktives Betreuungsverhältnis der wissenschaftlichen Arbeit vorliegen!

Unterlagen - Beschreibung der noch nicht abgeschlossenen (!) wiss. Arbeit (Diplom-, Masterarbeit oder Dissertation)

- Finanzierungsplan mit spezifizierter Kostenaufstellung - Vorlage mindestens eines Gutachtens der Betreuerin/des Betreuers zur Kostenaufstellung und darüber, ob die/der Studierende auf Grund der bisherigen Studienleistungen in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen

- Nachweis über den bisherigen günstigen Studienerfolg Förderbetrag Zwischen EUR 750,- und EUR 3600,-Fristen OktoberLink http://www.uni-klu.ac.at/studienrektorat/inhalt/867.htm

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II Regionale Fördereinrichtungen II.1 Privatstiftung der Kärntner Sparkasse

Zielgruppe Gemeinnützige Organisationen gem. § 34 BAOGefördert werden Projekte, die dem Stiftungszweck der Privatstiftung Kärntner

Sparkasse entsprechen: „Der Stiftungszweck der Privatstiftung Kärntner Sparkasse ist die subsidiäre und subsistierende Förderung der Entwicklung der Talente und Fähigkeiten der Menschen in Kärnten und im wirtschaftlichen Tätigkeitsbereich der Kärntner Sparkassen AG.“ Themenschwerpunkte: - Nachhaltige Entwicklung (Technik, Ökonomie, Kultur,

Umwelt) - Regionenentwicklung - Internationalisierung - Projekte in Forschung und Lehre im Rahmen des

langfristigen Entwicklungsplanes der Universität und Wissenstransfer in der Praxis

Kontakt Carina Benko, [email protected]; +43 (0)463 2700 9245Link http://www.sparkasse.at/kaernten/Privatstiftung

II.2 Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF)

Ziel Der KWF ist eine Einrichtung des Landes zur Förderung der Wirtschaft. Ziel ist es die Wirtschaft in Kärnten zu fördern und eine wachstumsfördernde, beschäftigungsschaffende sowie ökologisch verträgliche Wirtschaftsentwicklung zu forcieren. Förderungen werden im Rahmen von Schwerpunktsetzungen (KWF-Programmen, KWF-Ausschreibungen) vergeben.

Zielgruppe Natürliche oder nicht natürliche Personen, wenn die zu fördernde Maßnahme oder das zu fördernde Vorhaben wirtschaftliche Vorteile für Kärnten bringt. Förderwerber im Rahmen des gemeinsamen österreichischen EFRE-Länderprogramms „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung 2014-2020“, im Rahmen der ETZ-Programme „Italien-Österreich“ und „Slowenien-Österreich“ und anderer EU-Rahmenprogramme sind: Natürliche oder nicht natürliche Personen, die in den jeweiligen EU-Rahmenprogrammen als Förderwerber vorgesehen sind.

Gefördert werden FörderprogrammeInvestitionen und Betriebsansiedlungen GründerInnen, JungunternehmerInnen und Nachfolge Forschung, Technologieentwicklung, Innovation Finanzierung mit Schwerpunkt Technologie Unternehmens- und Projektentwicklung, Qualifizierung, Cluster, Restrukturierung und Sanierung

Kontakt KWF, [email protected], +43 (0)463 55 800 0Link http://www.kwf.at

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III Nationale Fördereinrichtungen III.1 Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF)

(Link: https://www.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/fwf-programme/)

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III.1.1 Einzelprojektförderung (Post-Doc mit Erfahrung)

Zielgruppe Post-Doc mit Erfahrung: WissenschaftlerInnen aller Fachdisziplinen in Österreich (müssen nicht österreichische StaatsbürgerInnen sein)

Zielsetzung Förderung von Einzelprojekten im Bereich der nicht erwerbsorientierten wissenschaftlichen Forschung

Anforderungen Hohe wissenschaftliche Qualität auf internationalem NiveauDauer maximal 36 Monate; Folgeanträge sind möglichFörderbetrage Je nach Projekt unterschiedlich; durchschnittliche

Bewilligungssumme EUR 90.000 pro Jahr Welche Mittel können beantragt werden?

„Projektspezifische“ Kosten, d.h. Personal- und Sachmittel; Overheads (=20% der ausbezahlten Mittel)

Antragstellung laufend, keine Einreichfristen; Antragssprache ist grundsätzlich in Englisch (andernfalls Rücksprache mit FWF)

Vergabe Durch das Kuratorium des FWF auf Grundlage einer internationalen Begutachtung

Bearbeitungsdauer 4 bis 6 Monate in der Regel (durchschnittlich 4,6 Monate)Kontakt FWF, [email protected], +43 (0)1 505 67 40Link https://www.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/fwf-

programme/einzelprojekte/

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III.1.2 Hertha-Firnberg-Programm (Post-Doc)

Zielgruppe Post-Doc: Hoch qualifizierte Universitätsabsolventinnen aller Fachdisziplinen

Zielsetzung – Erhöhung der wissenschaftlichen Karrierechancen von Frauen an österreichischen Forschungseinrichtungen

– Größtmögliche Unterstützung am Beginn der wissenschaftlichen Laufbahn bzw. beim Wiedereinstieg nach der Karenzzeit

Anforderungen – Abgeschlossenes Doktorat– Internationale wissenschaftliche Publikationen

Dauer 36 Monate (davon können bis zu 12 Monate an einer Forschungsstätte im Ausland absolviert werden)

Höhe EUR 62.500 Personalkosten pro Jahr sowie EUR 12.000,- p.a. für Material, Hilfskräfte, Reisen etc.

Antragstellung – 2 Ausschreibungen jährlich; jeweils im Frühjahr / Herbst– Auf Englisch

Vergabe – Durch das Kuratorium des FWF auf Grundlage einer internationalen Begutachtung

– Jeweils in der Juni- (für Herbst-Ausschreibung) bzw. Dezember-Kuratoriumssitzung (für Frühjahrs-Ausschreibung)

Kontakt – Alexander Hanisch, [email protected], +43 (0)1 505 67 40 8506

– Susanne Woytacek, [email protected], +43 (0)1 505 67 40 8505

– Dr. Lidia Eva Wysocki, [email protected], +43 (0)1 505 67 40 8503

– Dr. Barbara Zimmermann, [email protected], +43(0)1 505 67 40 8501

Link https://www.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/fwf-programme/firnberg-programm/

III.1.3 Erwin-Schrödinger-Auslandsstipendium (Post-Doc)

Zielgruppe Hochqualifizierte junge WissenschaftlerInnen aller Fachdisziplinen aus Österreich

Zielsetzung – Förderung der Mitarbeit an führenden Forschungseinrichtungen im Ausland; Erleichterung des Zugangs zu neuen Wissenschaftsgebieten, Methoden, Verfahren und Techniken, um - nach der Rückkehr - zur weiteren Entwicklung der Wissenschaften in Österreich beizutragen

Anforderungen – Abgeschlossenes Doktorat; internationale wissenschaftliche Publikationen

– Einladungsschreiben der ausländischen Forschungsstätte – Bei Beantragung einer Rückkehrphase: Bestätigung der

inländischen Forschungsstätte Dauer 10 bis 24 Monate ohne Rückkehrphase bzw. 16 bis 36 Monate mit

Rückkehrphase (Rückkehrphase = 6 bis 12 Monate) Höhe Auslandsstipendium: abhängig vom Aufenthaltsort,

durchschnittlich EUR 35.000 pro Jahr steuerfrei; Rückkehrphase: Dienstvertrag mit Senior-Postdoc-Gehalt + EUR 10.000 p.a.

Antragstellung Laufend, keine Einreichfristen; auf EnglischBearbeitungsdauer Durchschnittlich 3 bis 4 MonateKontakt – Alexander Hanisch, [email protected],

– +43 (0)1 505 67 40 8506 Link https://www.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/fwf-

programme/schroedinger-programm/

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III.1.4 Lise-Meitner Programm (Post-Doc mit Erfahrung)

Zielgruppe Hoch qualifizierte WissenschaftlerInnen aller Fachdisziplinen, die an einer österreichischen Forschungsstätte zur weiteren Entwicklung der Wissenschaften beitragen können

Zielsetzung – Stärkung der Qualität und des wissenschaftlichen Know-hows der österreichischen Scientific Community

– Schaffung internationaler Kontakte Anforderungen – Abgeschlossenes Doktorat (keine Altersgrenze)

– Internationale wissenschaftliche Publikationen – Einladung einer österreichischen Forschungsstätte

Dauer 12 bis 24 Monate (nicht verlängerbar)Höhe Je nach Qualifikation PostDoc-Gehalt (EUR 58.780062.500 pro

Jahr) oder Senior PostDoc-Gehalt (EUR 68.690pro Jahr) sowie EUR 10.000 für Material, Hilfskräfte, Reisen etc.

Antragstellung – Gemeinsam mit einer österreichischen Mitantragstellerin bzw. einem österreichischen Mitantragsteller

– Laufend, keine Einreichfristen (auf Englisch) Bearbeitungsdauer 3 bis 4 Monate in der RegelKontakt Alexander Hanisch, [email protected], +43 (0)1 505

6740 8506 Link https://www.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/fwf-

programme/meitner-programm/

III.1.5 Elise-Richter-Programm (Post-Doc mit Erfahrung)

Zielgruppe Hoch qualifizierte Forscherinnen aller Fachdisziplinen, die eine Universitätskarriere anstreben

Zielsetzung Unterstützung hervorragend qualifizierter Wissenschafterinnen in ihrer Karriereentwicklung in Hinblick auf eine Universitätslaufbahn; nach Abschluss der Förderung soll eine Qualifikationsstufe erreicht sein, die zur Bewerbung um eine in- oder ausländische Professur befähigt (Habilitation oder gleichwertige Qualifizierung)

Anforderungen – Einschlägige Postdoc-Erfahrung im In- oder Ausland– Internationale wissenschaftliche Publikationstätigkeit – Vorarbeiten zu dem geplanten

Forschungsprojekt/Habilitationsvorhaben – Keine Altersgrenze

Dauer 12 bis 48 MonateFörderbetrage – Personalkosten EUR 68.890 brutto pro Jahr(Dienstvertrag

für Senior-Postdocs), ansonsten EUR 61.510,(brutto) – Projektspezifische Kosten bis EUR 15.000 p.a. auf Antrag

(davon können EUR 2.000 p.a. für Coachingmaßnahmen vorgesehen werden)

Antragstellung 2 Ausschreibungen jährlich; jeweils im Frühjahr / Herbst; auf Englisch

Vergabe – Durch das Kuratorium des FWF auf Grundlage internationaler Begutachtung

– Jeweils in der Juni- (für Herbst-Ausschreibung) bzw. Dezember-Kuratoriumssitzung (für Frühjahrs-Ausschreibung)

Kontakt – Alexander Hanisch, alexander [email protected], +43(0)1505 67 40 8506

– Susanne Woytacek, [email protected], +43 (0)1-505 67 40 8505

Link https://www.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/fwf-programme/richter-programm/

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III.1.6 Doktoratskollegs (DKs)

Das Präsidium des FWF konnte im Jahr 2014 keine Einreichung von Konzeptanträgen im Programm "Doktoratskollegs" (DKs) zum 30.9.2014 entgegennehmen.

Ziel Generell sollen Doktoratskollegs Ausbildungszentren für den hoch qualifizierten akademischen Nachwuchs aus der nationalen und internationalen Scientific Community bilden. Sie sollen wissenschaftliche Schwerpunktbildungen an österreichischen Forschungsstätten unterstützen und die Kontinuität und den Impact derartiger Schwerpunkte fördern. Ein Doktoratskolleg kann nur an Forschungsstätten mit Promotionsrecht verankert sein. Die Dauer ist auf 12 Jahre angelegt, mit einer Zwischenbegutachtung alle 4 Jahre. Gefördert werden 5 bis 20 Dienstverträge für DoktorandInnen (in der Regel 1 PhD pro Faculty Mitglied), 1-2 Postdoc-Stellen (nur mit besonderer Begründung), 100 % Dienstvertrag für eine administrative Unterstützung (AkademikerIn) sowie Material-, Reise- und sonstige Kosten, Ausbildungskosten; für maximal je zwei assoziierte KollegiatInnen pro Faculty Mitglied nur die Ausbildungskosten.

Link https://www.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/fwf-programme/dks/

III.1.7 Auszeichnung: START-Programm (Post-Doc mit Erfahrung)

Zielgruppe Junge SpitzenforscherInnen aller FachdisziplinenZielsetzung – ForscherInnen soll die Möglichkeit geboten werden, auf

längere Sicht ihre Forschungsarbeiten zu planen – ProgrammleiterInnen sollen sich durch den

eigenverantwortliche Aufbau und Leitung einer Arbeitsgruppe für eine Führungsposition im Wissenschaftssystem (insbesondere als HochschullehrerIn im In- oder Ausland) qualifizieren

Anforderungen – Mindestens 2 bis 8 Jahre nach der Promotion zum Ende der Einreichfrist

– Außergewöhnlicher internationaler "track record" – Nachweis der wissenschaftlichen Selbstständigkeit – Ein- oder mehrjähriger vorangegangener

Auslandsaufenthalt – Mitglieder der Professorenkurie sind ausgeschlossen

Dauer 6 Jahre, Zwischenbegutachtung nach 3 Jahren Höhe Mind. EUR 800.000 bis max. EUR 1,2 Mio. für sechs JahreVergabe Entscheidung durch das FWF-Kuratorium auf Basis der Vorschläge

der Internationale START-/Wittgenstein-Jury; Grundlage ist eine internationale Begutachtung sowie ein Hearing

Kontakt Mario Mandl, [email protected], +43 (0)1-505 67 40 8605Link https://www.fwf.ac.at/en/research-funding/fwf-

programmes/start-programme/

III.1.8 Wittgenstein-Preis (arrivierte WissenschaftlerInnen)

Zielgruppe Senior Researcher: SpitzenforscherInnen aller FachdisziplinenZielsetzung WissenschafterInnen Freiheit und Flexibilität bei der Durchführung

ihrer Forschungsarbeiten garantiert werden Anforderungen Internationale Anerkennung im Forschungsgebiet; Anstellung an

einer österreichischen Forschungsstätte; noch nicht vollendetes 56. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Nominierung

Dauer 5 JahreHöhe Bis zu EUR 1,5 Mio. pro PreisNominierung Empfehlungen erfolgen durch Vorschlagsberechtigte

Selbstnominierungen sind ausgeschlossen Vergabe Entscheidung durch die Internationale START-/Wittgenstein-Jury

auf Grundlage einer internationalen Begutachtung

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Anzahl 1 bis 2 Preise pro JahrKontakt Mario Mandl, [email protected], +43 (0)1 505 67 40 8605Link https://www.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/fwf-

programme/wittgenstein-preis/

III.1.9 Weitere internationale Programme

Joint Projects

Programmziel Förderung von inhaltlich stark integrierten, bilateralen Forschungsprojekten.

Antragstellung Je nach Land unterschiedliche Einreichfristen; in der Regel parallele Anträge beim FWF und der jeweiligen Partnerorganisation

Laufzeit Max. 3 JahreLink https://www.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/fwf-

programme/internationale-programme/joint-projects/

Joint Seminars

Programmziel Mehrtägige, thematisch fokussierte Workshops/Seminare, die zur Anbahnung von bilateralen Forschungskooperationen und Vorbereitung von Anträgen für Joint Projects dienen

Antragstellung Je nach Land unterschiedliche Einreichfristen; parallele Anträge beim FWF und der jeweiligen Partnerorganisation; beide Organisationen müssen Antrag für förderwürdig halten

Gefördert werden Joint Seminar in Österreich: Hotelkosten, lokale Reisekosten, Taggelder für ausländische Gäste, Miete für Seminarräumlichkeiten, ggf. sonstige Kosten; Joint Seminar im Ausland: Internationale Reisekosten der österreichischen TeilnehmerInnen

Laufzeit Ca. 2-4 TageFörderbetrag Max. EUR 10.000Kontakt Dr. Christoph Bärenreuter, christoph.baerenreuter, +43 (0)1 505 67

40 8702 Link https://www.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/fwf-

programme/internationale-programme/joint-seminars/

III.1.10 Publikations- und Kommunikationsförderung

Selbstständige Publikationen

Zielgruppe WissenschaftlerInnen aller FachdisziplinenZielsetzung Förderung der Veröffentlichung von wissenschaftlichen

selbstständigen Publikationen in einer sachadäquaten, sparsamen Form, um sie einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen

Anforderungen Präsentation der Ergebnisse wissenschaftlicher Grundlagenforschung

Nicht gefördert werden Inhaltlich:– Festschriften – Tagungs- und Kongressberichte ohne spezielle Fokussierung – Sammelbände ohne spezielle Fokussierung – Wissenschaftliche Zeitschriften – Aufsätze in Fachzeitschriften – Studienbehelfe und Lehrbücher – Neuauflagen, außer es handelt sich um durchgesehene und

überarbeitete Auflagen, die überwiegend neue wissenschaftliche Ergebnisse vermitteln

– Nachdrucke von bereits verstreut veröffentlichten Aufsätzen

– Bibliographien;

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– Ausstellungskataloge, Sammlungsführer– Werke von ausschließlich lokalem Interesse, Gemeinde-

und Stadtchroniken – Tätigkeitsberichte – Bildbände, Faksimileausgaben – Diplomarbeiten – Dissertationen, bei denen das Promotionsverfahren noch

nicht abgeschlossen ist und die nicht überarbeitet sind Formal:– Publikationen, die sich bereits in Produktion (Satz, Druck

o.ä.) befinden – Publikationen, die bereits erschienen sind Finanziell: – Honorare für AutorInnen – Infrastrukturkosten des Verlags (allgemeine

Verlagsunkosten, Honorare für VerlagsmitarbeiterInnen) – Übersetzungen von Englisch in jede andere Sprache

Höhe - Pauschale Fördersumme von EUR 14.000 EUR für Herstellung, zeitgleiche Open Access-Veröffentlichung und Lektorat;

- Pauschale Fördersumme von EUR 18.000 EUR für Herstellung, zeitgleiche Open Access-Veröffentlichung und Fremdsprachenlektorat oder Übersetzung;

- Zusätzlich EUR 2.000, wenn der Verlag selbst die Begutachtung durchführt (Auslaufendes Fördermodell, bis 31.12.2014);

- Zusätzlich bis maximal EUR 8.000 als Zuschuss für eine Übersetzung ins Englische, wenn sich im Begutachtungsverfahren herausstellt, dass eine englischsprachige Version der Publikation die Sichtbarkeit maßgeblich erhöhen würde.

Antragstellung Laufend, keine Einreichfristen; mit lektorierbarer Textvorlage oder Text in der Ausgangsprache

Bearbeitungsdauer In der Regel 4-6 Monate (bzw. 2 Monate, wenn der Verlag selbst die Begutachtung durchführt)

Kontakt Mag. Doris Haslinger, [email protected], +43 (0)1 505 67 40 8305

Link https://www.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/fwf-programme/selbststaendige-publikationen/

Referierte Publikationen

Zielgruppe LeiterInnen und MitarbeiterInnen von FWF-Projekten aller Fachdisziplinen

Zielsetzung Förderung von Kosten für referierte Publikationen, die aus FWF-Projekten bis 3 Jahre nach Projektende hervorgehen

Anforderungen Bei den Verlagen Wiley-Blackwell, BioMedCentral (incl. Chemistry Central, Springer Open) und Elsevier werden die Kosten zwischen dem FWF und den Verlagen direkt verrechnet. Bei allen anderen Verlagen werden die Kosten von den ProjektleiterInnen an den Verlag gezahlt und dann vom FWF zurücküberwiesen. Zu diesem Zweck können von den ProjektleiterInnen die Mittel aller laufenden FWF-Projekte genutzt werden: a) Elektronischer Antrag: siehe Antragsunterlagen unter -> https://www.fwf.ac.at/fileadmin/files/Dokumente/Antragstellung/Referierte_Publikationen/rp_form.pdf b) Open Access: Der freie und zeitnahe Zugang der Publikationen ist sicherzustellen. Proceedings, Sammelbände und Monographien werden ausnahmslos unter der Bedingung des Open Access gefördert, bei Fachzeitschriften auch Kosten für page charges, submission fees, Abbildungen, Mitgliedsbeiträge (wenn damit die Kosten für die Artikel erheblich gesenkt werden) u.ä.

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c) Peer Review I: Gefördert werden können nur Publikationen, die ein internationales Peer Review Verfahren aufweisen. Bei Proceedings, Sammelbänden und Monographien müssen dem FWF vom Publikationsorgan bzw. vom Verlag mind. 2 aussagekräftigte, nicht anonymisierte Gutachten vorgelegt werden. d) Peer Review II: Als referiert gelten Publikationen, die ein international zusammengesetztes Herausgebergremium (Editorial Board) aufweisen, das externe schriftliche Gutachten einholt. In sehr kleinen Fachgebieten ist es möglich, dass die schriftliche Begutachtung vom Herausgebergremium (Editorial Board) übernommen wird. Voraussetzung dafür ist, dass dieses ausreichend groß (mind. 10 Personen) ist und deren Mitglieder zumindest zur Hälfte nicht in Österreich ansässig sind. Der Begutachtungsprozess muss auf der Internetseite des Publikationsorgans bzw. Verlages transparent sein. In allen Fällen muss der FWF wie folgt in den Acknowledgements erwähnt werden: Austrian Science Fund (FWF): Projektnummer(n)

Höhe Abhängig von der Publikationsform, jedenfalls sollte eine sparsame Variante ausgehandelt werden; i.d.R. sollten die Kosten für Zeitschriftenartikel EUR 3.000 nicht überschreiten. Für Proceedings, Sammelbände und Monographien können Kosten von max. EUR 8.000 beantragt werden, wenn eine identische Kopie der Publikation (Open Access) zeitgleich und EUR 6.000, wenn sie nach spätestens einem Jahr im Internet frei zugänglich gemacht wird.

Antragstellung LaufendBearbeitungsdauer Ca. 4-8 WochenKontakt Mag. Margit Kenzian, [email protected], +43 (0)1 505 67

40 8314 Link https://www.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/fwf-

programme/referierte-publikationen/

III.2 Jubiläumsfonds der Österreichischen Nationalbank

Zielgruppe Erfahrene WissenschaftlerInnen mit entsprechender QualifikationHöhe Max. EUR 110.000

An Personalkosten werden p. a. für promovierte Mitarbeiter maximal EUR 61.210, für Dissertanten EUR.35.160 und bei Einreichung eines Forschungsvorhabens als Selbstantragsteller EUR 55.500 anerkannt. Es muss ersichtlich sein, für welche Aufgabe und welche Zeitspanne die Bezahlung erfolgen soll. Für Forschungsbeihilfen an DiplomandInnen gilt ein Höchstsatz von EUR6.6770 p. a.

Laufzeit Max. 4 JahreEinreichung Die aktuellen Termine werden auf der Website bekanntgegeben.Kontakt Tel. (+43-1) 404 20-2590

Fax: (+43-1) 404 20-047199 Link http://www.oenb.at/Ueber-

Uns/Forschungsfoerderung/Jubilaeumsfonds.html

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III.3 Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) PRE-DOC III.3.1 DOC [DOKTORAND(INN)ENPROGRAMM DER ÖSTERREICHISCHEN

AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN]

Zielgruppe – Hoch qualifizierte Dissertantinnen und Dissertanten aller Fachdisziplinen

– keine Altersgrenze max. 2 Jahre seit Abschluss des Diplom- oder Masterstudiums

– Berechtigung für den Eintritt in ein Doktorats- oder PhD-Studium

– Österreichische Staatsbürgerschaft oder Durchführung der Dissertation an einer österreichischen Institution

Anmerkung – Ab 2012 ist zusätzlich zu den erforderlichen Antragsunterlagen dem Antrag verpflichtend ein Karriereplan beizulegen.

Dauer Für die Mindestdauer der jeweiligen Doktorats- bzw. PhD-Studien, d.h. für max. 36 Monate vergeben

Förderbetrag EUR 35.000 brutto jährlich; zusätzlich max. EUR 500 jährlich für Reisekosten (auf Antrag)

Einreichung 1. Mai (Datum des Poststempels)Link http://stipendien.oeaw.ac.at/doc-doktorandinnenprogramm-der-

oesterreichischen-akademie-der-wissenschaften Kontakt ÖAW - Verwaltungsstelle für Stipendien und Preise

Postgasse 7-9, 1010 Wien Mag. Christoph Benda, [email protected], +43 (0)1 51581 1312

Link http://www.oeaw.ac.at/oesterreichische-akademie-der-wissenschaften/

Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften:

III.3.2 DOC-team [Doktorand(inn)engruppen für disziplinenübergreifende Arbeiten in den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften]

Zielgruppe – Hoch qualifizierte Dissertantinnen und DissertantenVoraussetzungen – Höchstalter 30 Jahre (Ausnahmeregelungen siehe Statuten)

oder max. 4 Jahre nach Abschluss des Diplom- oder Masterstudiums

– Berechtigung für den Eintritt in ein Doktorats- oder PhD-Studium

– Österreichische Staatsbürgerschaft oder Durchführung der Dissertation an einer österreichischen Institution

Dauer Max. 36 MonateHöhe EUR 35.000 brutto jährlich pro Person; eine zusätzliche

Reisekostenpauschale für erforderliche Auslandsaufenthalte beträgt bis zu EUR 4.000 pro Person und Förderdauer

Einreichtermin 31. Oktober jeden Jahres (Datum des Poststempels)Kontakt Österreichische Akademie der Wissenschaften

Verwaltungsstelle für Stipendien und Preise 1010 Wien, Postgasse 7-9 Dr. Barbara Haberl, [email protected], +43 (0)1 51 581/1313, Fax: +43 (0)1 51 581 1320

Link http://stipendien.oeaw.ac.at/doc-team-doktorandinnengruppen-fuer-disziplinenuebergreifende-arbeiten-in-den-geistes-sozial-und-kul

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POST-DOC

III.3.3 APART [AUSTRIAN PROGRAMME FOR ADVANCED RESEARCH AND TECHNOLOGY]

Finanziert mit Mitteln des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung und mit zusätzlicher finanzieller Unterstützung durch die Stadt Wien. Zielgruppe Junge, hoch qualifizierte Wissenschaftlerinnen und

Wissenschaftler, die sich habilitieren oder eine habilitationsähnliche Leistung erbringen wollen, Projektdurchführung sowohl im In- als auch im Ausland

Anmerkung – Ab 2012 ist zusätzlich zu den erforderlichen Antragsunterlagen dem Antrag verpflichtend ein Karriereplan beizulegen

Voraussetzungen – Höchstalter 35 Jahre (Ausnahmeregelungen siehe Statuten) oder max. fünf Jahre seit Abschluss des Doktoratstudiums (noch nicht habilitiert)

– Österreichische Staatsbürgerschaft oder Durchführung des Habilitationsprojektes an einer österreichischen Institution

– Nachweis von Forschungserfahrung durch wissenschaftliche Publikationen (in einer dem Karriereverlauf entsprechenden Anzahl)

Dauer 24 bis 36 MonateFörderbetrag EUR 61.000 brutto jährlich; zusätzlich max. EUR 10.000 jährlich

für Reise- und Materialkosten Einreichtermin 1. Mai (Datum des Poststempels)

Link http://stipendien.oeaw.ac.at/de/stipendium/apart-austrian-programme-advanced-research-and-technology

Kontakt Österreichische Akademie der WissenschaftenVerwaltungsstelle für Stipendien und Preise 1010 Wien, Postgasse 7-9 Dr. Barbara Haberl, [email protected], +43 (0)1 51 581 1313, Fax: +43 (0)1 51 581 1320

III.3.4 MAX KADE [USA-STIPENDIEN DER MAX KADE-FOUNDATION]

Zielgruppe Hoch qualifizierte, junge promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus allen Bereichen der Forschung

Voraussetzungen – Höchstalter 35 Jahre oder max. 3 Jahre nach Abschluss der Promotion

– Österreichische Staatsbürgerschaft oder Lebensmittelpunkt in Österreich

– Nachweis der Fähigkeit zu selbstständiger Forschungs- und Lehrtätigkeit durch Tätigkeit an Universitäten oder wissenschaftlichen Forschungsinstituten

Dauer 12 MonateFörderhöhe USD 51.200 (zusätzlich Zulagen für Partner(in) und Kinder)Einreichtermin 1. Mai (Datum des Poststempels)Link http://stipendien.oeaw.ac.at/max-kade-usa-stipendien-der-max-

kade-foundation Kontakt Österreichische Akademie der Wissenschaften

Verwaltungsstelle für Stipendien und Preise 1010 Wien, Postgasse 7-9 Dr. Barbara Haberl, [email protected], +43 (0)1 51 581 1313, Fax: +43 (0)1 51 581 1320

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PRE- UND POST-DOC

III.3.5 L'ORÉAL Österreich [Stipendien für junge Grundlagen-Forscherinnen in Österreich]

finanziert aus Mitteln von L'ORÉAL Österreich im Rahmen der Initiative "For Women in Science" und aus Mitteln des BMWF im Rahmen von fFORTE

Zielgruppe Frauen, hoch qualifizierte Wissenschaftlerinnen in der Medizin, den Naturwissenschaften oder der Mathematik

Voraussetzungen – Höchstalter 30Jahre (pre-doc) bzw. 35 Jahre (post-doc) (Ausnahmeregelungen siehe Statuten), Abschluss des Diplomstudiums bzw. Doktorats vor nicht mehr als 4 Jahren

– Österreichische Staatsbürgerschaft oder Lebensmittelpunkt in Österreich

– Ein konkretes Projekt in Österreich im Bereich der Grundlagenforschung

Dauer 8-12 Monate (pre-doc) bzw. 6-8 Monate (post-doc)Förderhöhe EUR 20.000 bruttoEinreichtermin 1. März jeden Jahres (Datum des Poststempels)Link http://stipendien.oeaw.ac.at/de/stipendium/lor%C3%A9al-

%C3%B6sterreich-stipendien-f%C3%BCr-junge-grundlagen-forscherinnen-%C3%B6sterreich

KontaktÖsterreichische UNESCO-Kommission Universitätsstr. 5 / 4. Stock / Top 12 1010 Wien Therese Wintersteiner M.A.I.S., [email protected], +43 (0)1 526 13 01 13 Österreichische Akademie der Wissenschaften Verwaltungsstelle für Stipendien und Preise 1010 Wien, Postgasse 7-9 Dr. Barbara Haberl, [email protected], +43 (0)1 51 581/1313, Fax: +43 (0)1 51 581 1320

III.3.6 ROM [STIPENDIEN DES BMWF AM HISTORISCHEN INSTITUT BEIM ÖSTERREICHISCHEN KULTURFORUM IN ROM]

Vergeben durch das Bundesministerium für Wissenschaft Forschung und Wirtschaft (bmwfw)

Zielgruppe Hoch qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen der Geistes- und Sozialwissenschaften bzw. der Theologie

Voraussetzungen – Höchstalter 29 Jahre (pre-doc) bzw. 34 Jahre (post-doc) (Ausnahmeregelungen siehe Statuen)

– Abgeschlossenes Diplom- bzw. Masterstudium oder Doktorat

– Österreichische Staatsbürgerschaft oder Lebensmittelpunkt Österreich

– Ein konkretes Projekt mit thematischem Bezug zu Rom oder Italien, das einen Rom-Aufenthalt nötig macht

Ort Am Historischen Institut beim Österreichischen Kulturforum in Rom

Dauer 1-9 MonateFörderhöhe EUR 1000 brutto pro MonatEinreichtermin 1. März jeden JahresKontakt Dr. Barbara Haberl, [email protected],

+43 (0)1 51 581 1313, Fax: +43 (0)1 51 581 1320 Link http://stipendien.oeaw.ac.at/de/node/146

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III.4 Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) (Quelle: https://www.ffg.at)

Ausrichtung der Förderungen und Programmgliederung Bereich Basisprogramme

Förderprogramme (Auszug)

BRIDGE - Brückenschlagprogramm der FFG Innovationsscheck (laufende Einreichung)

Feasibility Studie Dienstleistungsinnovationen Junge Forscher und Forscherinnen Projektförderung im Basisprogramm

III.4.1 BRIDGE – Brückenschlagprogramm der FFG

Programmlinie BRIDGE 1

Ziele Es werden Projekte mit überwiegendem Grundlagenforschungscharakter gefördert, die bereits ein realistisches Verwertungspotenzial erkennen lassen, sodass eine oder mehrere Firmen bereit sind, das Projekt mitzufinanzieren bzw. begleitend auch am Projekt teilzunehmen

Zielgruppe AntragstellerInnen können Universitäten, Firmen oder auch EinzelforscherInnen sein. Das Konsortium muss aus mindestens zwei PartnernInnen (1 Wissenschaft, 1 Wirtschaft) bestehen.

Forschungsschwerpunkte Humanressourcen, Informationstechnologie, Lebenswissenschaften, Material und Produktion, Mobilität, Sicherheit, Umwelt und Energie, weitere Themen, Weltraum

Gefördert werden Personalkosten, Kosten für die F&E-Infrastruktur-Nutzung, Kosten für Leistungen Dritter, Sach- und Materialkosten sowie Reisekosten zu verstehen. ACHTUNG: Universitäten können Gemeinkosten (Overheads) auf Personalkosten in Höhe von max. 20 % pauschal veranschlagen.

Projektdauer Maximal 36 Monate Förderschiene Die Förderung bezieht sich auf Einzelprojekte. Innerhalb von

Brücke 1 muss der Schwerpunkt der Projektkosten (mindestens 80 %) beim wissenschaftlichen Partner liegen. Die Unternehmen als mögliche Umsetzer der Ergebnisse beteiligen sich finanziell und durch Bereitstellung von Sach- und Arbeitsleistungen (maximal 20 %) am Vorhaben. Maximale Förderungshöhe: 75 %

Ausschreibung Siehe HomepageLink https://www.ffg.at/bridgeKontakt Bereich Basisprogramme

Sensengasse 1, 1090 Wien Dr. Brigitte Robien, [email protected], + 43 (0)5 7755 1308 Cornelia Kraus, [email protected],+ 43 (0)5 7755 1509

Programmlinie BRIDGE Frühphase

Ziele Gefördert werden besonders grundlagennahe Konsortialprojekte zwischen wissenschaftlichen Partnern und Verwertungspartnern, wobei der Schwerpunkt der Arbeiten und Projektkosten (max. 90 %) beim wissenschaftlichen Partner liegen muss. Die Unternehmen als mögliche Umsetzer von Projektergebnissen beteiligen sich durch die Bereitstellung von Sach- und Arbeitsleistungen (mind. 10 %) an dem Vorhaben. Gefördert

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werden ausschließlich die Kosten der/des wissenschaftlichen Partner/s.

Zielgruppe Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Große Unternehmen (GU), Universitäten, Fachhochschulen, Kompetenzzentren, Forschungseinrichtungen, Start-Up

Forschungsschwerpunkte Dienstleistungsinnovationen, Gesellschaft, Informationstechnologie, Karriere in der Forschung, Lebenswissenschaften, Material und Produktion, Mobilität, Sicherheit, Umwelt und Energie, weitere Themen, Weltraum

Gefördert werden BRIDGE Frühphase Projekte werden mit Zuschüssen in Höhe von maximal 90 % der Kosten des gesamten Projektes gefördert. Gefördert werden hierbei ausschließlich die Kosten der wissenschaftliche Projektpartner (deren Kosten werden daher mit 100 % gefördert). Kosten der beteiligten Unternehmenspartner werden nicht gefördert. ACHTUNG: Universitäten können Gemeinkosten (Overheads) auf Personalkosten in Höhe von max. 20 % pauschal veranschlagen.

Projektdauer Maximal 36 Monate Förderschiene Die Förderung bezieht sich auf Einzelprojekte. Innerhalb von

Brücke 1 muss der Schwerpunkt der Projektkosten (mindestens 90 %) beim wissenschaftlichen Partner liegen.

Ausschreibung Siehe HomepageLink https://www.ffg.at/bridgeKontakt Bereich Basisprogramme

Sensengasse 1, 1090 Wien Dr. Brigitte Robien, [email protected], + 43 (0)5 7755 1308 Cornelia Kraus, [email protected],+ 43 (0)5 7755 1509

III.4.2 Feasibility Studies

Ziel Mit der Aktionslinie Feasibility Studies fördert die FFG die Erstellung von Machbarkeitsstudien, die von Klein- und Mittelbetrieben bei Forschungsinstitutionen und anderen qualifizierten Institutionen in Auftrag gegeben werden. Voraussetzung für die Förderung einer Feasibility-Studie ist eine Idee eines Klein- und Mittelbetriebes, die näher untersuchenswert erscheint, sowie ein Angebot eines externen Studien-Erstellers, der die nötige fachliche Kompetenz und Erfahrung dafür nachweisen kann.

Zielgruppe Antragsberechtigt sind Klein- und Mittelbetriebe bis (bis 250 Mitarbeiter mit Sitz in Österreich, bis zu max. 50 Mio. Euro Umsatz, bis zu max. EUR 43 Mio. Bilanzsumme) , Start Up

Förderhöhe Gefördert werden die Kosten der externen Studie mit bis zu 75 % Zuschuss (max. jedoch EUR 30.000) bei Durchführung der Studie durch Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitärer Forschungseinrichtungen etc., wenn es sich um die Vorbereitung industrieller Forschung handelt. Gefördert werden die Kosten der externen Studie mit bis zu 50 % Zuschuss (max. jedoch EUR 20.000) bei Durchführung der Studie durch andere Unternehmen, wenn es sich um die Vorbereitung experimenteller Entwicklung handelt.

Förderbare Kosten Förderbare Kosten sind nur die externen Kosten des wissenschaftlichen Partners bzw. des qualifizierten Sachverständigen. Als Nachweis müssen bei Antragstellung Angebote vorgelegt werden. Der Leitfaden der Basisprogramme sowie der FFG Kostenleitfaden liefern weitere Detailinformationen.

Themenfelder Humanressourcen, Informationstechnologie, Lebenswissenschaften, Material und Produktion, Mobilität, Sicherheit, Umwelt und Energie, weitere Themen, Weltraum

Dauer Max. 1 Jahr

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Ausschreibungsmodus Laufende EinreichmöglichkeitenKontakt DI Dr. Christian Gessl, [email protected],+43 (0)5 7755 1303

Karin Ruzak, [email protected], +43 (0)5 7755 1507 Link https://www.ffg.at/feasibility-studie-machbarkeitsstudie

III.4.3 Innovationsscheck – Das Programm

Die FFG wickelt dieses Programm im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) ab.

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft weist darauf hin, dass die Rechtsgrundlagen für die gegenständliche Ausschreibung bis 31.12.2014 befristet sind. Die beihilfenrechtlichen Regelungen (z.B. Unionsrahmen und Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) werden derzeit von der Europäischen Kommission überarbeitet. Daher werden für Förderungsverträge ab dem 1.1.2015 geänderte europarechtliche und nationale Rechtsgrundlagen gelten.

Innovationsscheck EUR 5.000,- (ohne Selbstbehalt)

Ziel Der Innovationsscheck ist ein Förderprogramm für Klein- und Mittelunternehmen in Österreich mit dem Ziel, ihnen den Einstieg in eine kontinuierliche Forschungs- und Innovationstätigkeit zu ermöglichen. Mit dem Innovationsscheck können sich die Unternehmen an Forschungseinrichtungen (Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) wenden und je nach Bedarf deren Leistungen bis zu einer Höhe von EUR 5.000 mit dem Scheck bezahlen. KMU soll damit die Überwindung von Hemmschwellen zu Kooperationen mit Forschungseinrichtungen erleichtert werden.

Zielgruppe Antragsberechtigt sind Klein- und Mittelbetriebe bis 250 MitarbeiterInnen mit Sitz in Österreich.

Förderkriterien Die Förderung erstreckt sich auf Projekte, die den allgemeinen Förderungsrichtlinien für die Basisförderung der FFG entsprechen, also die Entwicklung von neuen Produkten oder Verfahren zum Ziel haben, einen gehobenen Innovationsgrad aufweisen und ein klar definiertes firmenrelevantes Problem lösen. Eine wirtschaftliche Verwertung sollte möglich sein, die Kriterien hierfür sind jedoch nicht so streng wie bei üblichen Firmenprojekten. Es können Projekte unabhängig von einem thematischen Schwerpunkt eingereicht werden. Die förderbaren Vorhaben müssen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationscharakter aufweisen, sodass die Einbeziehung einer Forschungseinrichtung mit ausgewiesener Expertise im entsprechenden Themengebiet notwendig ist. Das Ergebnis des Vorhabens muss konkrete, bewertbare, sowie weiterführende Handlungsanweisungen für das Unternehmen enthalten.

Förderhöhe Der Innovationsscheck wird in der Höhe von bis zu EUR 5.000 ausgestellt

Forschungsschwerpunkte Humanressourcen, Informationstechnologie, Lebenswissenschaften, Material und Produktion, Mobilität, Sicherheit, Umwelt und Energie, weitere Themen, Weltraum

Dauer 12 MonateAusschreibungsmodus Laufende Einreichmöglichkeiten; Erledigung nach spätestens 3

Wochen Kontakt Innovationsscheck Hotline: +43 (0)5 7755 5000,

[email protected] Link http://www.ffg.at/innovationsscheck5000

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Innovationsscheck Plus EUR 10.000 (mit Selbstbehalt)

Vertiefender Einstieg in die Forschung für KMU

Ziel Der Innovationsscheck Plus EUR 10.000 ist ein Förderprogramm für Klein- und Mittelunternehmen in Österreich mit dem Ziel, ihnen den vertiefenden Einstieg in eine kontinuierliche Forschungs- und Innovationstätigkeit zu ermöglichen. Mit dem Innovationsscheck Plus können sich die Unternehmen an Forschungseinrichtungen (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) wenden und je nach Bedarf deren förderbare Leistungen bis zu einer Höhe von maximal EUR 12.500 nach Zahlung eines 20%igen Selbstbehalts mit dem Scheck in der Höhe von EUR 10.000 (Förderintensität 80 %) bezahlen. KMU sollen damit die Überwindung von Hemmschwellen zu Kooperationen mit Forschungseinrichtungen erleichtert werden.

Zielgruppe Antragsberechtigt sind Klein- und Mittelbetriebe bis 250 MitarbeiterInnen mit Sitz in Österreich.

Förderhöhe Mit dem Innovationsscheck Plus können bestimmte förderbare Leistungen von Forschungseinrichtungen (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) bis zu einer Höhe von maximal EUR 12.500 nach Zahlung eines 20%igen Selbstbehalts mit dem Scheck in der Höhe von max. EUR 10.000 bezahlt werden. Die Förderintensität beträgt somit 80 %.

Forschungsschwerpunkte Humanressourcen, Informationstechnologie, Lebenswissenschaften, Material und Produktion, Mobilität, Sicherheit, Umwelt und Energie, weitere Themen, Weltraum

Ausschreibungsmodus Laufende Einreichmöglichkeiten; Erledigung nach spätestens 3 Wochen

Kontakt Innovationsscheck Hotline: +43 (0)5 7755 5000,[email protected]

Link http://www.ffg.at/innovationsscheck10000

III.4.4 Dienstleistungsinnovationen im Basisprogramm

Die Programmlinie "Dienstleistungsinnovationen" ist die Implementierung der Dienstleistungsinitiative des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft in den Basisprogrammen.

Ziel Mit der Dienstleitungsinitiative der FFG bietet sich die Möglichkeit, Dienstleistungsinnovationen mit hohem Entwicklungsrisiko im Basisprogramm zu fördern. Gemeint sind Projekte, die den Einsatz von Technologien oder von anderen systematischen Methoden erfordern, wie zum Beispiel den Einsatz und die Unterstützung von Informations- und Kommunikationstechnologien, psychologischen Methoden, Berechnungsmethoden etc. Es muss sich um neue Aktivitäten handeln und einem konkreten Forschungs- und Entwicklungsprojekt zugrunde liegen. Ferner sollen klare Ziele und Meilensteine in der Projektplanung erkennbar sein. Die Neuheit der Dienstleistung soll maßgebend für den gesamten Markt und nicht nur für das einzelne Unternehmen sein..

Zielgruppe KMU, Große Unternehmen, Kompetenzzentren, Einzel-ForscherInnen, Konsortien, Start-Up

Förderkriterien Es gelten die üblichen Kriterien und Richtlinien für F&E-Projekte der Basisprogramme.

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Gefördert werden Vorgelagerter komplexer / risikoreicher Entwicklungsprozess zum Anbieten innovativer Dienstleistungen Evtl. Wissenstransfermaßnahmen

Förderhöhe Die Unterstützung von Dienstleistungsinnovationen im Rahmen der Dienstleistungsinitiative (DLI) ist eine reine Zuschussförderung mit Ausnahmen (z. B. Start Up). Dabei werden die Barwertobergrenzen für Kleinunternehmen (bis zu max. 45 %), für Mittelunternehmen (bis zu max. 35 %) und Großunternehmen (bis zu max. 25 %) ausgeschöpft. Wesentliche Kooperation mit Forschungsreinrichtungen werden mit 15 % jedoch bis zu max. 50 % bonifiziert. Start Up können - unter Berücksichtigung der EU-Barwertgrenzen - bis zu max. 70 % an Förderungsmittel in einem Mix aus Zuschuss und Darlehen erhalten.

Dauer 1 Jahr, mehrjährige Projekte werden auf Jahresbasis gefördertAusschreibungsmodus Einreichungen im Rahmen der Basisprogramme:

Laufende Einreichung; Bearbeitungszeit: 12 Wochen Einreichung im Rahmen von „COIN“ (Kooperationen und Netzwerke)

Kontakt Dienstleistungsinitiative-Hotline:[email protected], +43 (0)5 77 55 7711

Link https://www.ffg.at/content/faq-dienstleistungsinitiative

III.4.5 Junge Forscher und Forscherinnen

Förderung der Kooperation zwischen Unternehmen und jungen Forscherinnen und Forschern

Ziel Diese Kostenunterstützung soll vor allem Klein- und Mittelunternehmen (KMU) dazu motivieren, mit jungen ForscherInnen zusammenzuarbeiten und diesen eine Karriere in der industriellen und wirtschaftsbezogenen Forschung zu ermöglichen. Eine Förderung kann nur innerhalb eines umfassenden Forschungs- und Entwicklungs-Gesamtprojektes im Rahmen der Basisprogramme beantragt werden.

Zielgruppe In der Programmlinie können Großunternehmen bis 1000 MitarbeiterInnen (GU) ohne eigene Forschungsabteilung und Klein- und Mittelunternehmen (KMU) eine Förderung beantragen.

Förderkriterien Entwicklung eines neuen bzw. verbesserten Produkts oder auch Verfahrens in einem F&E-Projekt unter Einbeziehung junger ForscherInnen in die Projektarbeiten. Voraussetzung für die Vergabe eines erhöhten Barwertes ist die Einbeziehung eines Bachelors, Masters, DiplomandInnen, DissertantInnen, Junior ResearcherInnen oder Post Doc in das Projekt. Der Nachweis zur Prüfung muss in Form einer Anstellung oder Werkverträgen erfolgen.

Was wird gefördert – Im Rahmen von Diplomarbeiten und Dissertationen:Die Personalkosten der Bachelors, Masters, DiplomandInnen und DissertantInnen werden mit einem Zuschuss bis zu 50 %, gefördert. Mit 50 % werden auch Kosten des betreuenden Universitäts- oder Fachhochschulinstitutes gefördert. Eine Diplomarbeit oder Dissertation ist für sich alleine nicht förderbar. Voraussetzung ist, dass die wissenschaftliche Arbeit im Rahmen eines F&E-Projektes gemeinsam mit dem Unternehmen erstellt wird.

– Junior Researchers: Ein/e Junior ResearcherIn ist eine/e AkademikerIn, der/die bereits eine mehrjährige (max. 5 Jahre) wissenschaftliche Forschungstätigkeit nachweisen kann. Die Personalkosten der Junior Researchers werden mit einem Zuschuss bis zu 50 % gefördert.

– Post Docs:

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Ein "Post Doc” ist ein/e Forscher/in, welche/r seine/ihre Dissertation abgeschlossen hat und anschließend für eine Dauer von 6 Monaten bis zu maximal 10 Jahren in der Forschung an einer wissenschaftlichen Einrichtung tätig war. Der Studienabschluss darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Die Personalkosten des Post Docs werden ausschließlich für KMU bzw. für größere Unternehmen mit bis zu tausend MitarbeiterInnen, die bisher noch über keine Forschungsabteilung verfügen, mit einem Zuschuss bis zu 50 % gefördert.

Für die restlichen Projektkosten erhält das Unternehmen eine 50 % Förderung aus einem Mix aus Zuschuss und Darlehen. Für die Gesamtprojektförderung gelten die Fördergrenzen der EU.

Einreichung Laufende Einreichung mit regelmäßiger Förderungsentscheidung. Diese Förderung kann nur im Zuge der Projektförderung im Rahmen der Basisprogramme über eCall (http://www.ffg.at/content.php?cid=1031) beantragt werden.

Kontakt Mag. Katrin Großberger, [email protected],+43 (0)5 77551204 Gabriele Küssler, [email protected], +43 (0)5 5 7755 1504

Link https://www.ffg.at/content/junge-forscher-und-forscherinnen

III.4.6 Basisprogramm - Projektförderung

Zielgruppe KMU, große Unternehmen, Kompetenzzentren, Einzel-ForscherInnen, Konsortien, Start-Up.

Förderkategorien Gefördert werden Projektkosten bis max. 50 % inForm von Zuschüssen, zinsengünstigen Darlehen (Stand Mai 2013: 0,75 %), Haftungen für Bankkredite plus Zinsenzuschüsse.

Forschungsschwerpunkte Dienstleistungsinnovationen, Gesellschaft, Informationstechnologie, Karriere in der Forschung, Lebenswissenschaften, Material und Produktion, Mobilität, Sicherheit, Umwelt und Energie, weitere Themen, Weltraum

Förderhöhe 0/ keine ObergrenzeDauer Bis 12 MonateAusschreibungsmodus Laufende Einreichmöglichkeiten Kontakt Sabine Bauer, [email protected], +43 (0)5 7755 1501Link http://www.ffg.at/projektfoerderung-im-

basisprogramm

III.4.7 Collective Research: Förderungen von „kooperativen Forschungsprojekten“ (Branchenprojekte)

Die Basisprogramme bieten neben der Förderung von Einzelprojekten der Wirtschaft mit "Collective Research - Branchenprojekte" auch Unterstützungsmöglichkeiten für kooperative Forschungsprojekte, deren Ergebnisse der Branche zur Verfügung stehen.

In der Regel handelt es sich dabei um vorwettbewerbliche Forschungsprojekte, welche keine unmittelbar wirtschaftlich verwertbaren Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsentwicklungen beinhalten.

Kooperative Forschungsprojekte bei denen die Arbeiten von Universitäten und Fachhochschulen durchgeführt werden, müssen von einer Interessenvertretung eingereicht werden und die Forschungsinstitute arbeiten im Subauftrag der Interessenvertretung.

Link: http://www.ffg.at/collectiveresearch

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Bereich Strukturprogramme (Auszug):

Der Bereich Strukturprogramme optimiert Strukturen und Infrastrukturen der Forschung und Innovation. Dadurch wird Unternehmen, Forschungs- und Transfereinrichtungen ermöglicht, neue Formen der Zusammenarbeit zu finden, sowie neues Wissen zu generieren und neue Stärkefelder aufzubauen. Kompetenzen in Wissenschaft und Wirtschaft werden verbessert, das österreichische Innovationssystem nachhaltig gestärkt.

Die strukturfördernden Programme sind in drei Programmfamilien zusammen gefasst:

COMET - Kompetenz und Exzellenz

– COMET - Competence Centers for Excellent Technologies/ das neue Kompetenzzentren-Programm

KOIN - Kooperation und Innovation

– COIN – Cooperation und Innovation– Research Studios Austria– AplusB– Josef-Ressel-Zentren

Humanpotenzial – Talente– w-fFORTE – Laura Bassi Centres of Expertise – Forschungskompetenzen für die Wirtschaft

KOIN - Kooperation und Innovation

In dieser Gruppe sind Programme zusammengefasst, die darauf abzielen, die Markt- und Innovationsfähigkeit von Unternehmen zu verbessern - durch Unterstützung innovativer Unternehmensgründungen, durch Ausbau von anwendungsbezogener F&E Kompetenz und durch die intensivere Vernetzung der Unternehmen untereinander und mit Impulszentren, Fachhochschulen sowie universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die Programme wenden sich dabei insbesondere an Klein- und Mittelbetriebe in deren regionalen Kontext. Wissen soll schneller und besser in Innovation umgesetzt und damit die Innovationskraft der Volkswirtschaft insgesamt gestärkt werden.

III.4.8 COIN - Cooperation & Innovation Eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) und des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit). Das Programmmanagement für COIN ist in der FFG im Bereich Strukturprogramme angesiedelt.

Ziel COIN zielt darauf ab, die Forschungs- und Technologieentwicklungstätigkeit von Unternehmen, vor allem von KMU, zu stimulieren und zu erhöhen. Ein wesentlicher Aspekt von COIN ist dabei die Förderung der verstärkten Kooperation von Unternehmen mit universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und damit einer effizienteren Umsetzung von Wissen in innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. COIN stärkt zentrale FTEI-Kompetenzträger wie z.B. Impulszentren, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. In weiterer Folge werden damit auch die Innovationskraft und die Kooperationsfähigkeit österreichischer Unternehmen (vor allem KMU) durch ihre Vernetzung mit Forschungs- und Transfereinrichtungen auf nationaler und internationaler Ebene unterstützt. COIN unterstützt High-Tech-Unternehmensgründungen und stärkt den Technologietransfer. Mit der Förderung von F&E- und Innovationsprojekten im Rahmen

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von COIN sollen neue Formen der Zusammenarbeit etabliert, neues Wissen generiert und rasch in marktfähige Innovationen umgesetzt werden. Diese Ziele werden umfassend in 2 Programmlinien umgesetzt: . Programmlinie Kooperation & Netzwerke: Förderung von innovationsorientierten Unternehmenskooperationen. Programmlinie Aufbau: (nicht für Universitäten) Auf Basis des Förderungsprogramms COIN führt die FFG gemeinsam mit anderen europäischen Förderungsagenturen im Rahmen von EraSME auch transnationale Ausschreibungen durch.

Kontakt DI Martin Reishofer, [email protected], +43 (0)5 7755 2402Link http://www.ffg.at/coin

III.4.9 Research Studios Austria Das Programm "Research Studios Austria" wird im Auftrag des BMWFW durchgeführt.

Ziel Die optimale Zusammenarbeit von Unternehmen, Hochschulen, Forschungsinstituten und Transfereinrichtungen ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Innovationssystem und damit zu einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft. Das RSA-Programm gehört zum Bereich "Kooperationen und Innovationen" im Rahmen der Strukturprogramme der FFG. Sie unterstützen die Vernetzung und helfen mit, strukturelle Engpässe und Schwachstellen zu überwinden und bewährte Strukturen laufend an neue Herausforderungen anzupassen. Damit soll die Markt- und Innovationsfähigkeit von Unternehmen nachhaltig verbessert werden. Die Studios sollen jene Themen aufgreifen, die - rasch in marktfähige Produkte und Dienstleistungen

umgesetzt werden können, - für die österreichische Wirtschaft wichtig sind, - auf breiter Basis Anwendung finden können und - sich als Übergang von der Grundlagenforschung zur

Anwendung eignen, wenn die Unternehmen alleine nicht über eine derartige ausreichende Forschungskompetenz und -kapazität verfügen.

Zielgruppe Teilnahmeberechtigt sind kooperative und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Universitäten, Fachhochschulen sowie auch ausgegründete eigenständige juristische Personen mit Forschungstätigkeit.

Themenfelder Humanressourcen, Informationstechnologie, Lebenswissenschaften, Material und Produktion, Mobilität, Sicherheit, Umwelt und Energie, weitere Themen, Weltraum

Förderhöhe Die maximale Bundesförderung beträgt pro Studio und pro Jahr: absolut max. EUR 400.000 - max. 70 % der förderbaren Kosten. Im dritten Jahr wird die Förderung um 40 % (im Vergleich zu den Förderungsjahren 1 und 2) reduziert. (Maximale Förderung im dritten Jahr absolut: EUR 240.000)

KontaktMag. Dr. Ulrich Schoisswohl, [email protected] +43 (0)5 7755 2406 Mag. Nora Nikolov, [email protected], +43 (0)5 7755 2408

Link http://www.ffg.at/research-studios-austria

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Humanpotenzial „Forscher und Forscherinnen gewinnen – halten – fördern, Kompetenzen aufbauen” „Kluge Köpfe„ für F&E-Aufgaben zu finden und durch geeignete strukturelle wie personelle Maßnahmen an die Institution zu binden bzw. vorhandene Potenziale durch entsprechende Rahmenbedingungen auszuschöpfen, stellt heutzutage eine der großen Herausforderungen für F&E-Organisationen dar.Gleichzeitig sind auch die Anforderungen an die einzelnen ForscherInnen und im F&E-Umfeld tätigen ManagerInnen für eine erfolgreiche Karriereplanung gestiegen. Neben dem Erwerb von und dem Ausbau der fachlichen Forschungsexpertise geht es um Fragestellungen wie z.B.: Karriere-Strategien, Nutzung von Netzwerken und Info-Plattformen, Kontaktaufbau zu Personal- und F&E-ManagerInnen, Selbstmarketing.

Programmlinien (Auszug):

– Talente – w-fFORTE und Laura Bassi Centres of Expertise – Forschungskompetenzen für die Wirtschaft

III.4.10 Talente – Der Förderschwerpunkt des BMVIT

Ziel Förderung von Talenten:– Junge Menschen sollen für Forschung und Entwicklung

begeistert werden – Forscherinnen und Forscher sollen mit der Wirtschaft

vernetzt werden – Garantierte Chancengleichheit für alle

Programmdetails Talente entdecken: Nachwuchs– Praktika für Schülerinnen und Schüler – Vier Wochen

Technik und Naturwissenschaft – Talente regional – Kinder, Unternehmen und die Welt der

Forschung

Talente nützen: Chancengleichheit – FEMtech Forschungsprojekte – Gendergerechte Innovation – FEMtech Karriere – Chancengleichheit in der angewandten

Forschung – Dissertationen für Studierende – FEMtech Praktika für Studentinnen - Einstieg in die

Forschungskarriere

Talente finden: Forscherinnen und Forscher – Die österreichische Jobbörse für Forschung, Entwicklung

und Innovation – Karriere-Grants für Vorstellungsgespräche, Umzug nach

Österreich und Integration des Partners/der Partnerin Kontakt Dipl.-Ing. Andrea Rainer, [email protected], +43 (0)5 7755

2307 Mag. Josef Scheucher, [email protected],+43 (0)5 7755 2704

Link http://www.ffg.at/talente

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III.4.10.1 Talente nützen: Chancengleichheit FEMtech Forschungsprojekte – Gendergerechte Innovation

Programmschwerpunkte – Im Rahmen von FEMtech Forschungsprojekten werden Vorhaben in Forschung, Technologie und Innovation unterstützt, deren Forschungsgegenstand die unterschiedlichen Lebensrealitäten und Bedürfnisse von Frauen und Männern berücksichtigt. Die Berücksichtigung der Genderrelevanz des Projektinhaltes unterstützt Innovationen sowie die Schaffung neuer Marktpotenziale. Der Nutzen für Kundinnen und Kunden steigt.

Zielgruppen Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Große Unternehmen (GU), Universitäten, Fachhochschulen, Kompetenzzentren, Forschungseinrichtungen, Start-Up

Ausschreibung 01.10.2014 09:00 bis 15.01.2015 12:00Kontakt Adelheid Merkl, [email protected]

+43 (0)5 7755-2714Mag. Alexia Bumbaris BA, [email protected], + 43 (0)5 7755 2304

Link https://www.ffg.at/femtech-forschungsprojekte

Thematische Programme (Auszug)

Die Thematischen Programme der FFG verfolgen das Ziel, ausgewählte nationale Themenschwerpunkte zu forcieren. Dadurch soll erreicht werden, dass in Themen von besonderer strategischer Bedeutung für Wirtschaft und Technologieentwicklung mehr Forschungsvorhaben durchgeführt werden, um eine kritische Masse in diesen Feldern zu erreichen.

INFORMATIONSTECHNOLOGIEN (IKT) (Auszug) benefit – Intelligente Technologien für ältere Menschen IKT der Zukunft – Forschung, Innovation und Technologie für Informationstechnologien

SICHERHEIT KIRAS – Das Förderprogramm für Sicherheitsforschung

ENERGIE UND UMWELT (Auszug) Haus der Zukunft Plus

INFORMATIONSTECHNOLOGIEN (IKT)

III.4.11 Benefit - Intelligente Technologien für ältere Menschen

Das Programm benefit wird vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) getragen und finanziert. Die FFG zeichnet für das Programm-Management verantwortlich.

Ziele Das thematische Programm "benefit" fördert im technologischen Bereich – insbesondere IKT – die Erforschung und Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen, die auf die Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen abzielen und ihnen ein möglichst langes und autonomes Leben in den eigenen vier Wänden gewährleisten sollen. Ziel des Programms ist es, ältere Menschen in ihrem Leben in den eigenen vier Wänden so lange wie möglich zu unterstützen. benefit soll: die Forschung und Entwicklung für innovative, Technologie-Produkte (insbesondere im IKT-Bereich) und technologiegestützte Dienstleistungen anregen.

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Damit soll zur Erhaltung bzw. Steigerung der Lebensqualitätder Endanwender beitragen werden.

Weitere Programmziele Erhöhung der Bedien- und Anwendbarkeit der entwickelten Produkte und technologiegestützten Dienstleistungen Erhöhung der gesellschaftlichen Akzeptanz für umgebungsunterstütztes Leben (AAL) Anregungen von neuen Geschäftsmodellen, Marketingkonzepten und Wertschöpfungsketten

Anwendungsbeispiele Aufrechterhaltung der sozialen Eingebundenheit ("e-inclusion") Verbesserung der Informationsvermittlung und Unterstützung im Alltag Gewährleistung der Sicherheit und Mobilität Intelligentes Wohnen (smart home)

Zielgruppe Einreicher beim Programm benefit können Unternehmen, Forschungseinrichtungen, EinzelforscherInnen, Daseinsvorsorger, EndanwenderInnen (ältere Menschen, NGOs, Interessensvertretungen), öffentliche Bedarfsträger (Länder, Gemeinden) und Arbeitsgemeinschaften sein

Instrumente Kooperative F&E Projekte: Experimentelle EntwicklungSondierungen zur Vorbereitung der Experimentellen Entwicklung Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung: Studie

Förderbare Kosten Kooperative F&E Projekte : Die Förderung pro Projekt beträgt maximal 2 Mio EUR. Detailinformationen zu anerkennbaren und nicht anerkennbaren Kosten sind im „Leitfaden zur Behandlung der Projektkosten in Förderungsansuchen und Berichten“ – kurz Kostenleitfaden - unter der Webadresse www.ffg.at/kostenleitfaden festgelegt. Sondierungen: Die Förderung beträgt maximal 200.000,- EUR. Detailinformationen zu anerkennbaren und nicht anerkennbaren Kosten sind im „Leitfaden zur Behandlung der Projektkosten in Förderungsansuchen und Berichten“ – kurz Kostenleitfaden - unter der Webadresse www.ffg.at/kostenleitfaden festgelegt. Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung: Die Anerkennung von Kosten erfolgt erst mit dem Datum der Vertragsunterzeichnung durch alle Vertragsparteien. Es werden grundsätzlich alle Kosten, die der Leistungserbringung dienen, anerkannt. Die mit dem Anbot vorgelegten und vertraglich akzeptierten Kosten werden im Vertrag mit einer Pauschalvergütung festgelegt. Die Förderungen erfolgen in Form von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen. Die Förderungsquote für jeden Partner richtet sich nach der Forschungskategorie, der das Vorhaben zuzuordnen ist sowie nach dem jeweiligen Organisationstyp. Industrielle Forschung für Forschungseinrichtungen 80 % Experimentelle Entwicklung für Forschungseinrichtungen 60 %

Link http://www.ffg.at/benefitKontakt Dr. Gerda Geyer

T +43 (0)5 7755 - 4205 [email protected]

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III.4.12 IKT der Zukunft

Informationstechnologie (IT) ist ein Wirtschaftssektor hoher wirtschaftlicher und technologischer Dynamik und einer der wichtigsten strategischen Wachstumssektoren. Als generische Technologie bewirken Fortschritte in der IT oft dramatische Weiterentwicklungen in anderen Sektoren. FIT-IT setzt sich zum Ziel, wesentliche Weiterentwicklungen der Informationstechnologie zu fördern.

Ziele Im Programm IKT der Zukunft fördert das bmvit anspruchsvolle Innovation und Technologieentwicklung auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie in Verschränkung mit Anwendungsfeldern und gesellschaftlichen Fragen. Gefördert wird vor allem die Kooperation von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen in Projekten der Industriellen Forschung und Experimentellen Entwicklung, aber auch Sondierungsprojekte und F&E-Dienstleistungen. Die begleitende Nutzung von Förderinstrumenten zur Entwicklung des Humanpotenzials wird empfohlen.

Zielgruppen Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Große Unternehmen (GU), Universitäten, Fachhochschulen, Kompetenzzentren, Forschungseinrichtungen, Start-Up, (Gemeinnützige) Vereine, Gebietskörperschaften

Förderbare Kosten Gefördert werden Industrielle Forschung (mit max. 80% Förderanteil) und Experimentelle Entwicklung (mit max. 60% Förderanteil). Studien können bei Bedarf mit einer Förderung von 100% ausgeschrieben werden.

Förderbare Themen InformationstechnologieAusschreibungen 3. Ausschreibung: 20.10.2014 15:00 bis 26.01.2015 12:00Link https://www.ffg.at/iktderzukunftKontakt DI Georg Niklfeld MSc

T +43 – (0)5 7755-5020 [email protected] MMag DI Markus Proske T +43 – (0)5 7755-5023 [email protected]

SICHERHEIT

III.4.13 KIRAS – Österreichisches Förderprogramm für die Sicherheitsforschung

getragen durch das BMVIT

Ziel Das Österreichische Förderprogramm für Sicherheitsforschung unterstützt nationale Forschungsvorhaben, deren Ergebnisse dazu beitragen, die Sicherheit - als dauerhafte Gewährleistung eines hohen Niveaus an Lebensgrundlagen und Entfaltungsmöglichkeiten - für alle Mitglieder der Gesellschaft zu erhöhen.

Zielgruppe Antragsberechtigt sind WissenschaftlerInnen, universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Standort in Österreich, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstandort oder Forschungsstätte in Österreich sowie Einrichtungen des Technologietransfer.

Themenschwerpunkte o Harmonisierung unterschiedlicher Sicherheitssysteme o Zusammenarbeit bei den Systemübergängen o Überschaubarkeit des Gesamtsystems o Schwachstellen im Gesamtsystem o Nicht national beeinflussbaren Faktoren

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o Domino-Kaskadeneffekte eines Ereigniseintritts o Gesellschaftliche Sekundärfolgen wie Vertrauensverlust oder Panik o Auswirkungen auf das subjektive Sicherheitserleben o Soziologische Verteilungseffekte und Auswirkungen auf die soziale Integration o Akzeptanz von Sicherheitsmaßnahmen durch die Gesellschaft o Redundanzen o Best Practice Analysen von Sicherheitssystemen o Früherkennung durch Bedrohungs- und Sicherheitsanalyse / Schutz des Asylsystems gegen Missbrauch

Programmlinien Kooperative Forschungs- und EntwicklungsprojekteForschungs- und Entwicklungsdienstleistungen

Ausschreibung 01.10.2014 00:00 bis 02.02.2015 12:00Link http://www.ffg.at/kirasKontakt DI Johannes Scheer

T +43 (0)5/7755-5070 [email protected]

ENERGIE UND UMWELT

III.4.14 Haus der Zukunft Plus getragen durch das BMVIT

Programmziele • Schaffung der technologischen Basis für das Gebäude der Zukunft, insbesondere das Plus-Energie-Haus. Weitere Schwerpunkte sind Büro- und Betriebsgebäude sowie Gebäudemodernisierung • Überleitung innovativer Technologien und Produkte zur Serien- bzw. industriellen Fertigung • Initiierung von Demonstrationsprojekten (Gebäude, Siedlungen, Netze, etc.), um die Sichtbarkeit von neuen Technologien und Konzepten zu gewährleisten • Unterstützung der internationalen Vernetzung der österreichischen KompetenzträgerInnen, • Verstärkung des internationalen Know-how-Transfers • Aufbau von Humanressourcen und Integration vorhandenen Wissens in entsprechende Ausbildungen

Zielgruppe Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Große Unternehmen (GU), Universitäten, Fachhochschulen, Kompetenzzentren, Forschungseinrichtungen, Einzel-ForscherInnen, Start-Up, (Gemeinnützige) Vereine, Gebietskörperschaften

Link http://www.ffg.at/haus-der-zukunft-plusKontakt Robert Schwertner. [email protected],

+43 (0)5 7755-5045

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III.5 Österreichische Forschungsgemeinschaft (ÖFG)

Internationale Kommunikation

Ziele Das Forschungsförderungsprogramm "Internationale Kommunikation" der Österreichischen Forschungsgemeinschaft stellt eine österreichweit zugängliche Ergänzung zu den finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten der Universitäten und projektmittelvergebenden Institutionen bei der Bereitstellung von Reisemitteln für Auslandsreisen und für die Einladung von Wissenschaftlern nach Österreich dar. Gefördert werden sollen vor allem jüngere WissenschaftlerInnen, deren bisherige Leistungen von hoher Qualität sind und die aus Formalgründen oder wegen Erschöpfung der Mittel bei anderen Stellen keine ausreichende Förderung erhalten können.

Geförderte Aktivitäten Die Präsentation von neuen Forschungsergebnissen auf internationalen Kongressen, Symposien oder Workshops im Ausland; ausgenommen sind Veranstaltungen mit überwiegendem Fortbildungscharakter wie z.B. Kurse, Summer Schools, etc.

Die Durchführung kleinerer internationaler Symposien oder Workshops in Österreich; ausgenommen sind Veranstaltungen mit überwiegendem Fortbildungscharakter wie z.B. Summer Schools, Kurse etc.

Kurzfristige Aufenthalte an ausländischen wissenschaftlichen Institutionen zur Erlernung bestimmter Methoden und Techniken bzw. zur wissenschaftlichen Arbeit mit anderweitig nicht verfügbaren Quellen, Geräten oder Materialien im Rahmen eines Forschungsprojektes; ausgenommen sind Projekte, die auf Grund ihrer Thematik nur im Ausland durchgeführt werden können.

Die Einladung ausländischer WissenschaftlerInnen zu Diskussionen, Vorträgen und ähnlichen, dem wissenschaftlichen Diskurs dienenden Veranstaltungen, ausgenommen Lehrveranstaltungen.

Einreichtermine http://www.oefg.at/text/einreichtermine.htmKontakt Berggasse 25/IV, Postfach 50

A-1092 Wien, Austria, [email protected],+43 (0)1 319 57 70

Link http://www.oefg.at/frm_komm.htm

Druckkostenbeiträge

Ziele Förderung der Drucklegung von Werken aus allen Bereichen der wissenschaftlichen Forschung. Sie sieht ihre besondere Aufgabe darin, jenen Werken zu einer weiteren Verbreitung zu verhelfen, die von hoher wissenschaftlicher Qualität sind, noch nicht veröffentlicht wurden und neue

Forschungsergebnisse enthalten und sonst nicht oder nur mit unzumutbar hohem finanziellen

Aufwand seitens des Autors oder des Herausgebers erscheinen würden.

Vorwiegend sollen noch nicht etablierte WissenschaftlerInnen, denen weniger Möglichkeiten zur Finanzierung einer Drucklegung offenstehen, gefördert werden.

Ausgenommen Kataloge, Almanache, Jahrbücher u.ä., Sammelbände, die überwiegend aus Wiederabdrucken

zugänglicher Arbeiten bestehen, Übersetzungen aus gängigen Fremdsprachen, Festschriften oder Sammelbände ohne kohärentes

thematisches Konzept sowie

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Dokumentationen und unkommentierte TextausgabenKontakt Berggasse 25/IV, Postfach 50

A-1092 Wien, Austria, [email protected],+43 (01) 319 57 70

Link http://www.oefg.at/frm_komm.htm

III.6 Internationales Forschungszentrum Kulturwissenschaften (IFK)

III.6.1 Senior Fellowships

Ziele Vorgesehen für hervorragende und in ihrer wissenschaftlichen Karriere weit fortgeschrittene WissenschafterInnen, die am IFK sowohl eigenen Forschungen nachgehen sowie wissenschaftliche Kooperationen mit den Fellows und mit österreichischen KollegInnen pflegen wollen. Unabhängig von Nationalität und institutioneller oder fachlicher Zugehörigkeit des Bewerbers oder der Bewerberin können qualifizierte Anträge gestellt werden. Allerdings werden BewerberInnen von internationaler Reputation bevorzugt, deren Publikationsprofil sie als führende ExpertInnen im jeweiligen wissenschaftlichen Feld ausweist.

Dauer Senior Fellowships werden für ein akademisches Semester (1. Oktober - 31. Jänner oder 1. März - 30. Juni) vergeben.

Finanzierung IFK_Senior Fellowships beinhalten eine Aufwandsentschädigung von max. EUR 2.325 monatlich (EUR 75/Tag) sowie einen Arbeitsplatz am IFK mit EDV und Internet-Zugang. Für Fellows mit ordentlichem Wohnsitz außerhalb Wiens werden die einmaligen An- und Abreisekosten nach bzw. von Wien und freie Unterbringung in einem 35 m2-Appartement für eine Person übernommen. Kosten für Kranken- und Sozialversicherung sind von den Fellows zu tragen.

Nächste Ausschreibung http://www.ifk.ac.at/index.php/actual-calls.htmlKontakt Reichsratsstraße 17, 1010 Wien, Austria

[email protected], + 43 (0)1 504 11 26, Fax: +43 (0)1 504 11 32 Link http://www.ifk.ac.at/index.php/ifk_senior-fellow.html

III.6.2 Research Fellowships

Ziele Vorgesehen für WissenschafterInnen im Postdoc-Stadium, die sich in einem frühen Stadium ihrer wissenschaftlichen Laufbahn befinden. Qualifizierte Anträge können unabhängig von Nationalität und institutioneller oder fachlicher Zugehörigkeit des Bewerbers oder der Bewerberin gestellt werden. Bei gleicher Qualifikation werden allerdings österreichische BewerberInnen bevorzugt.

Dauer Research Fellowships werden für ein akademisches Semester (1. Oktober - 31. Jänner oder 1. März - 30. Juni) vergeben.

Finanzierung IFK_Research Fellowships beinhalten eine Aufwandsentschädigung von max. EUR 2.325,- monatlich (EUR 75,-/Tag) sowie einen Arbeitsplatz am IFK mit EDV und Internet-Zugang. Für Fellows mit ordentlichem Wohnsitz außerhalb Wiens werden die einmaligen An- und Abreisekosten nach bzw. von Wien und freie Unterbringung in einem 35 m2-Appartement für eine Person übernommen. Kosten für Kranken- und Sozialversicherung sind von den Fellows zu tragen.

Nächste Ausschreibung http://www.ifk.ac.at/index.php/actual-calls.html

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Kontakt Reichsratsstraße 17, 1010 Wien, [email protected], + 43 (0)1 504 11 26, Fax: +43 (0)1 504 11 32

Link http://www.ifk.ac.at/index.php/ifk_research-fellow.html

III.6.3 Junior Fellowships

Ziele Beim Dissertationsvorhaben muss es sich um ein interdisziplinäres Forschungsprojekt aus dem Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften handeln, das sich kulturwissenschaftlicher Fragestellungen und Verfahren bedient. Ein thematischer Zusammenhang mit den aktuellen Forschungsschwerpunkten des IFK "Kulturen der Evidenz" und "Die kulturellen Paradoxien der Globalisierung" ist erwünscht, aber nicht Bedingung. Es können ebenso "freie" Projekte eingereicht werden.

Antragsberechtigt DissertantInnen mit österreichischer Staatsbürgerschaft bzw. DoktorandInnen an österreichischen Universitäten bis zum 35. Lj.

Dauer Junior Fellowships werden für ein akademisches Jahr (1. Oktober - 30. Juni) vergeben.

Finanzierung IFK_Junior Fellowships beinhalten ein monatliches Stipendium in der Höhe von EUR 1.200 und einen Arbeitsplatz am IFK mit EDV und Internet-Zugang; der Erhalt des Stipendiums ist an den Aufenthalt am IFK gebunden, mehr als eine geringfügige Fremdtätigkeit ist neben dem Stipendium nicht möglich. IFK_Junior Fellows, die nicht in Wien wohnhaft sind, wird eine Wohnbeihilfe von monatlich EUR 370 gewährt. Kosten für Kranken- und Sozialversicherung werden vom IFK nicht übernommen.

Nächste Ausschreibung http://www.ifk.ac.at/index.php/actual-calls.htmlKontakt Reichsratsstraße 17, 1010 Wien, Austria

[email protected], + 43 (0)1 504 11 26, Fax: +43 (0)1 504 11 32 Link http://www.ifk.ac.at/index.php/ifk_junior-fellow.html

Weitere Fellowships

Fulbright/IFK_Fellowships Each academic year the Austrian Fulbright Commission and the IFK Internationales Forschungszentrum Kulturwissenschaften in Vienna are offering grants to U.S. scholars and graduate students of cultural studies. Specialization(s): Interdisciplinary and comparative research in cultural studies and humanities relevant to Viennese, Austrian and Central European traditions. Aktuelle Calls: http://www.ifk.ac.at/index.php/actual-calls.html

ÖAW/IFK_Junior Fellowship Beginnend mit dem Studienjahr 2009/2010 besteht für BewerberInnen eines DOC-Stipendiums der Österreichischen Akademie der Wissenschaften die Möglichkeit, das IFK als gewünschte Forschungsstätte für ein DoktorandInnen-Stipendium anzugeben. Die Bewerbung erfolgt im Wege der Verwaltungsstelle für Stipendien und Preise der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Postgasse 7-9, 1010 Wien, Austria

- Antragstellung für das akademische Jahr 2015/16 beginnt im November 2014 - Antragsformulare zum Download ab November 2014 - Aktuelle Calls: http://www.ifk.ac.at/index.php/actual-calls.html

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IV Europäische Fördermöglichkeiten IV.1 Horizon 2020 Horizon 2020- Das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2014-2020) der EU Das Programm Horizon 2020 bündelt alle EU- Finanzierungsprogramme für Forschung und Innovation. So sollen es Forschungsergebnisse schneller zur Marktreife schaffen und uns in Form von innovativen Produkten und Dienstleistungen das Leben vereinfachen und neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen. Drei Kernziele stehen im Fokus: Neben dem Ausbau der wissenschaftlichen Exzellenz gilt es die Innovationskraft der europäischen Wirtschaft zu stärken und die Rolle europäischer Forschungs- und Innovationsleistungen zur Lösung zentraler gesellschaftlicher Herausforderungen global in den Vordergrund zu rücken.

Struktur von Horizon 2020

Knapp 80 Mrd. Euro stehen für Forschung und Innovation von 2014 bis 2020 auf EU-Ebene Horizon 2020 ist das weltweit größte, transnationale Programm für Forschung und Innovation

Laufzeit: 2014-2020 Budget: Knapp 80 Milliarden Euro. Die genaue Aufteilung des Budgets finden Sie im

Informationsblatt der Europäischen Kommission (siehe "Horizon 2020 - Budget" im "Download Center").

Horizon bildet einen gemeinsamen Rahmen für drei Herausforderungen / drei Ziele: - Wissenschaftliche Exzellenz - Wettbewerbsfähigkeit und Marktführerschaft - Große, gesellschaftliche Herausforderungen Alle Fördermöglichkeiten im Detail zeigt die Struktur von Horizon 2020.

Attraktive Förderhöhen, stark vereinfachtes Regelwerk: Die Förderquote für „Forschungs- und Innovationsmaßnahmen“ beträgt 100 % der gesamten erstattungsfähigen Projektkosten (direkten und indirekten Kosten). Die Förderquote für „Innovationsmaßnahmen“ beträgt grundsätzlich 70 % der gesamten erstattungsfähigen Projektkosten (100 % für gemeinnützige Organisationen). Für die indirekten Kosten gibt es eine einheitliche Pauschale von 25 Prozent der direkten erstattungsfähigen Kosten (auch für diese Pauschale gilt die Förderquote von 70 bzw 100 %). Alle Details zu den Teilnahmebedingungen finden Sie unter Horizon 2020 ist das weltweit größte, transnationale Programm für Forschung und Innovation

Laufzeit: 2014-2020 Budget: Knapp 80 Milliarden Euro. Die genaue Aufteilung des Budgets finden Sie im

Informationsblatt der Europäischen Kommission (siehe "Horizon 2020 - Budget" im "Download Center").

Horizon bildet einen gemeinsamen Rahmen für drei Herausforderungen / drei Ziele: - Wissenschaftliche Exzellenz

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- Wettbewerbsfähigkeit und Marktführerschaft - Große, gesellschaftliche Herausforderungen Alle Fördermöglichkeiten im Detail zeigt die Struktur von Horizon 2020.

Attraktive Förderhöhen, stark vereinfachtes Regelwerk: Die Förderquote für „Forschungs- und Innovationsmaßnahmen“ beträgt 100 % der gesamten erstattungsfähigen Projektkosten (direkten und indirekten Kosten). Die Förderquote für „Innovationsmaßnahmen“ beträgt grundsätzlich 70 % der gesamten erstattungsfähigen Projektkosten (100 % für gemeinnützige Organisationen). Für die indirekten Kosten gibt es eine einheitliche Pauschale von 25 Prozent der direkten erstattungsfähigen Kosten (auch für diese Pauschale gilt die Förderquote von 70 bzw 100 %). Alle Details zu den Teilnahmebedingungen finden Sie unter Rechts- und Finanzfragen zu Horizon 2020.

Horizon 2020 unterstützt erstmals alle Phasen des Innovationsprozesses. Horizon 2020 integriert drei bisher getrennte Programme (7. RP, Teile von CIP, EIT).

Wissenschaftliche Exzellenz

European Research Council ERC

Der „European Research Council“ (ERC) hat sich innerhalb weniger Jahre als global sichtbares,

europäisches Förderprogramm für Spitzenforschung etabliert. Für Horizon 2020 wurde der ERC mit

einem deutlich erhöhten Budget ausgestattet, um jungen oder bereits führenden exzellenten

ForscherInnen und ihren Teams bahnbrechende, grundlagenorientierte Forschungsprojekte zu

ermöglichen.

Wissenschaftliche Exzellenz als einziges Förderkriterium, völlige thematische Offenheit,

Ermutigung unkonventioneller und interdisziplinärer Forschungsansätze und nicht zuletzt

substantielle Förderung individueller ForscherInnen und ihrer Teams: Bedingungen wie

diese haben den ERC zu einem stark nachgefragten und weltweit bekannten europäischen

Förderprogramm für „Pionierforschung“ gemacht.

IV.1.1 ERC Starting Grant Ziel Förderung von jungen WissenschafterInnen, die in Europa als

„Principal Investgators“ (Forschungs-bzw. Projektleiter) bahnbrechende Forschung betreiben wollen. Ein wichtiger Schritt ist dabei häufig die Etablierung der ersten eigenen Forschungsgruppe

Zielgruppe Exzellente ForscherInnen in einem frühen KarrierestadiumAntragsberechtigt sind ForscherInnen, deren Doktorat zum Zeitpunkt des Call-Eröffnung zwischen zwei und sieben Jahre zurückliegt, und sich dazu verpflichten, mindestens 50% ihrer Arbeitsleistungan einer europäischen Gastinstitution für das ERC-Projekt aufzuwenden.

Themenschwerpunkte Dienstleistungsinnovationen, Gesellschaft, Informationstechnologie, Karriere in der Forschung, Lebenswissenschaften, Material und Produktion, Mobilität, Sicherheit, Umwelt und Energie, weitere Themen, Weltraum

Dauer 5 JahreHöhe Max. 1,5 Mio EURKontakt Dr. Ylva Huber, [email protected], +43 (0)5 7755 4102Link https://www.ffg.at/erc-starting-grant

ERC Consolidator Grant Ziel Förderung von exzellenten WissenschafterInnen, die in Europa als

"Principal Investigator" (Forschungs- bzw. Projektleiter) bahnbrechende Forschung betreiben wollen, bei der Konsolidierung ihrer eigenen, unabhängigen Forschungsgruppe.

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Zielgruppe Exzellente ForscherInnen in einem frühen KarrierestadiumAntragsberechtigt sind ForscherInnen, deren Doktorat zum Zeitpunkt des Call-Eröffnung zwischen sieben bis zwölfJahre zurückliegt, und sich dazu verpflichten, mindestens 50% ihrer Arbeitsleistungan einer europäischen Gastinstitution für das ERC-Projekt aufzuwenden.

Themenschwerpunkte Dienstleistungsinnovationen, Gesellschaft, Informationstechnologie, Karriere in der Forschung, Lebenswissenschaften, Material und Produktion, Mobilität, Sicherheit, Umwelt und Energie, weitere Themen, Weltraum

Dauer 5 JahreHöhe Max. 2 Mio EURKontakt Dr. Ylva Huber, [email protected], +43 (0)5 7755 4102Link https://www.ffg.at/erc-starting-grant

IV.1.2 ERC Advanced Grant Ziel Förderung von etablierten SpitzenforscherInnen, die neue,

bahnbrechende Wege in ihrer Forschung gehen möchten. Zielgruppe Für die Einreichung eines ERC Advanced Grants bestehen keine

Einschränkungen hinsichtlich Alter oder Doktorat. Prinicpal Investigators müssen sich jedoch dazu verpflichten, mindestens 50 % ihrer gesamten Arbeitszeit in Europa und mindestens 30 % ihrer Arbeitszeit für das ERC-Projekt aufzuwenden. Advanced Grant-Kandidaten sollten in ihrem Forschungsgebiet eine herausragende Leistungsbilanz in den letzten 10 Jahren vor der Einreichung aufweisen.

Themenschwerpunkte Dienstleistungsinnovationen, Gesellschaft, Informationstechnologie, Karriere in der Forschung, Lebenswissenschaften, Material und Produktion, Mobilität, Sicherheit, Umwelt und Energie, weitere Themen, Weltraum

Dauer 5 JahreHöhe Max. 2,5 Mio. EURLink https://www.ffg.at/erc-starting-grantKontakt Dr. Ylva Huber, [email protected], +43 (0)5 7755 4102

ERC Proof of Concept

Ziel Förderung von WissenschafterInnen, die bereits einen ERC Grant eingeworben haben, und eine aus dem ERC-Projekt entstandene Idee hinsichtlich ihres Potentials für vermarktbare Innovationen testen wollen.

Zielgruppe Antragsberechtigt sind Principal Investigators eines bestehenden oder weniger als 12 Monate vor Veröffentlichung der PoC-Ausschreibung abgeschlossenen ERC Grants. Ein Principal Investigator kann mehr als einen PoC Grant auf Basis desselben ERC-Projekts beantragen, aber es kann zu jedem Zeitpunkt nur ein PoC Grant pro „ursprünglichem“ ERC-Projekt aktiv sein.

Themenschwerpunkte Dienstleistungsinnovationen, Gesellschaft, Informationstechnologie, Karriere in der Forschung, Lebenswissenschaften, Material und Produktion, Mobilität, Sicherheit, Umwelt und Energie, weitere Themen, Weltraum

Dauer 12 MonateHöhe Max. 150.000 EURKontakt Dr. Ylva Huber, [email protected], +43 (0)5 7755 4102Link https://www.ffg.at/erc-starting-grant

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IV.1.3 Future and Emerging Technologies FET

Die Programmlinien im Bereich Future and Emerging Technologies (FET - Neue und

künftige Technologien) unterstützen neuartige, hochriskante, wegbereitende natur- und

ingenieurwissenschaftliche Grundlagenforschung als Basis für künftige technologische

Lösungen. FET fokussiert auf kooperativer Forschung zur Erschließung neuer Bereiche der

Innovation. Durch die Einbettung in den Bereich „Excellent Science“ ist, gegenüber dem

früheren IKT Fokus, nun breitere Interdisziplinarität möglich und erwünscht.

Die Ausschreibungen richten sich primär an forschungsintensive Organisationen,

entsprechend dem Fokus von Horizon 2020 wird aber auch die Verknüpfung zu

gesellschaftlichen Herausforderungen und industrieller Verwertbarkeit stärker betont.

Die Mission ist die Unterstützung von hochriskanter Forschung in Bereichen, die Potential zu

Durchbrüchen mit hohem sozialem bzw. industriellem Einfluss haben.

FET Open Ziel FET Open ermöglicht es, themenoffen neue visionäre Ideen mit

langfristigem Potential zu entwickeln und Forschungsgruppen zu etablieren

Zielgruppe Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Große Unternehmen (GU), Universitäten, Fachhochschulen, Kompetenzzentren, Forschungseinrichtungen

Themenschwerpunkte themenoffenFörderkriterien 1. Long-term vision: FET Projekte sollen über eine neue,

originelle und langfristige Vision für eine technologie-gestützte Möglichkeit weit jenseits des derzeitigen Stand-der-Technik verfügen.

2. Breakthrough S&T target: Wissenschaftlich ambitioniert mit technologisch konkreten Durchbrüchen, die plausibel dargestellt sind und innerhalb der Projektlaufzeit erreicht werden können.

3. Foundational: Der wissenschaftliche Durchbruch soll fundamental sein, in dem Sinn, dass eine Basis für neue Technologien geschaffen wird, die so bis jetzt nicht antizipiert wurden.

4. Novelty: Neue Ideen und Konzepte und weniger Anwendung oder inkrementelle Verbesserung von existierenden Ideen und Konzepten.

5. High-risk: Das Potential von neuen technologischen Richtungen hängt von einer ganzen Reihe von Faktoren ab, die nicht nur von einem einzigen disziplinären Standpunkt aus beantwortet werden können. Dieses birgt ein inhärentes hohes Risiko solcher Projekte und verlangt daher einen stark interdisziplinären Ansatz.

6. Interdisciplinary: Die Zusammenarbeit in FET Projekten soll hoch interdisziplinär sein, um einen technologischen Durchbruch sicherzustellen

Höhe Nicht angegebenKontakt DI Jürgen Rattenberger, [email protected], +43 (0)5

7755 4208 Link https://www.ffg.at/europa/h2020/fet

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FA Forschungsservice 43 von 53

FET Proaktive

Ziel FET Proactive unterstützt thematisch fokussiert revolutionäre, multidisziplinäre Grundlagenforschung als Antwort auf kommende soziale und industrielle Herausforderungen.

Zielgruppe Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Große Unternehmen (GU), Universitäten, Fachhochschulen, Kompetenzzentren, Forschungseinrichtungen

Themenschwerpunkte Gesellschaft, Informationstechnologie, Lebenswissenschaften, Material und Produktion, Mobilität, Sicherheit, Umwelt und Energie, weitere Themen, Weltraum

Förderkriterien Exzellenzentwicklung in neuen Themenfeldern Stärkung aufstrebender Wissenschaftsgruppen Beeinflussung und Entwicklung künftiger industrieller F&E-Themen Einfluss auf europäische Forschungs- und Bildungslandschaft-

Unterstützung der Aufnahme von research agendas aus FET Initiativen auf regionaler und nationaler Ebene

Etablierung strategischer, internationaler Kooperation

Höhe Nicht angegeben Kontakt DI Jürgen Rattenberger, [email protected], +43 (0)5

7755 4208Link https://www.ffg.at/europa/h2020/fet

FET Flagships

Ziel "FET-Flagships" (FET-F) werden als große und langfristige Forschungsvorhaben angelegt. Die voraussichtliche Dauer eines FET-Flagship werden ca. 10 Jahre sein, ausgestattet mit einem Budget von 100 Mio. Euro pro Jahr und Flagship, welche in enger Kooperation zwischen EU-Forschungsrahmenprogramm und nationalen Forschungsprogrammen gestaltet werden. Wissenschaftsgetrieben, visionär und einen wissenschaftlichen Durchbruch erreichen – das sind die Ziele der FET-Flagships: Sie sollen die Basis für technologische Innovation und wirtschaftliche Nutzung schaffen sowie positive gesellschaftliche Auswirkungen haben.

Zielgruppe Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Große Unternehmen (GU), Universitäten, Fachhochschulen, Kompetenzzentren, Forschungseinrichtungen

Themenschwerpunkte Dienstleistungsinnovationen, Gesellschaft, Informationstechnologie, Karriere in der Forschung, Lebenswissenschaften, Material und Produktion, Mobilität, Sicherheit, Umwelt und Energie, weitere Themen, Weltraum

Dauer ---Höhe Nicht angegebenKontakt DI Jürgen Rattenberger, [email protected], +43 (0)5

7755 4208 Link https://www.ffg.at/europa/h2020/fet

IV.1.4 Marie Skłodowska-Curie Maßnahmen

Marie Skłodowska-Curie Maßnahmen unterstützen die Karriereentwicklung von Forschenden durch internationale Mobilität sowie durch intersektoralen und interdisziplinären Wissenstransfer. Ermöglicht wird auch eine Kofinanzierung von nationalen Doktorats- und Stipendienprogrammen.

•Mehr hoch qualifizierte Forschende für den Europäischen Forschungsraum (ERA) zu gewinnen

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•Die Karrierechancen von NachwuchswissenschafterInnen und erfahrenen Forschenden durch individuelle Ausbildungsprogramme und attraktive finanzielle Unterstützung zu verbessern •Die Karriereperspektiven der Forschenden durch internationale, intersektorale und interdisziplinäre Mobilität zu erhöhen.

IV.1.4.1 Individual Fellowships (IF) Die Individual Fellowships unterstützen Forschung innerhalb und außerhalb Europas. Auch Forschende, die aus dem nicht-europäischen Ausland wieder nach Europa zurückkehren möchten, sowie Personen, die planen nach einer Pause wieder in die Forschung einzusteigen können gefördert werden.

Ziel Das kreative und innovative Potenzial der Forschenden soll im Rahmen von interdisziplinären und intersektoralen Forschungsprojekten entwickelt werden. Durch die Forschungstätigkeit und ein individuell gestaltetes Ausbildungsprogramm wird die Stärkung und Erweiterung der Karriereperspektiven unterstützt.

Zielgruppe Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Große Unternehmen (GU), Universitäten, Fachhochschulen, Kompetenzzentren, Forschungseinrichtungen, Einzel-ForscherInnen, Start-Up, (Gemeinnützige) Vereine, Gebietskörperschaften, Multiplikatoren / Intermediäre, Jugendliche

Themenschwerpunkte Die Auswahl des Forschungsthemas ist frei ("bottom up approach") und erfolgt, wie auch die Vorbereitung und Einreichung des Antrags, in Zusammenarbeit mit der zukünftigen Forschungseinrichtung. Diese kann sowohl im akademischen als auch im nicht-akademischen Sektor tätig sein und sich innerhalb oder außerhalb von Europa befinden.

Voraussetzungen •European Fellowships (EF) sind in Mitgliedsstaaten der EU (MS) oder assoziierten Ländern (AC) angesiedelt und dauern 1-2 Jahre. Forschende kommen dafür nach Europa oder wechseln ihren Standort innerhalb Europas. •Global Fellowships (GF)basieren auf einem 1-2 jährigen Forschungsaufenthalt in Drittländern (d.h. nicht MS/AC) und einer anschließenden, verpflichtenden 12-monatigen Rückkehrphase in Europa. •Reintegration Panel richtet sich an Forschende, die aus einem Drittland nach Europa zurückkehren. Die Forschenden müssen die Nationalität eines Mitglied- oder Assoziierten Staates besitzen oder mindestens fünf Jahre in Europa tätig gewesen sein. •Career Restart Panel ist für Forschende, die in den zwölf Monaten vor Bewerbungsschluss nicht wissenschaftlich tätig waren, zur Wiederaufnahme einer wissenschaftlichen Karriere. Zum Zeitpunkt der Einreichfrist darf der/die Forschende nicht länger als 12 Monate innerhalb der letzten drei Jahre im Zielland gearbeitet oder gewohnt haben.

Dauer Die Förderdauer beträgt 12-24 Monate für EF und 24-36 Monate für GF. Es gibt auch die Möglichkeit einer intersektoralen Entsendungsphase, die maximal drei Monate (bei einer Gesamtförderdauer von bis zu 18 Monaten) bzw. maximal sechs Monate (bei einer Gesamtförderdauer von mehr als 18 Monaten) innerhalb des Förderzeitraums dauern kann.

Höhe Unterstützt wird die Forscherin/der Forscher durch ein monatliches Grundgehalt ,eine Mobilitätspauschale und ggf. eine Familienpauschale sowie durch Forschungsmittel. Die Gasteinrichtungen erhalten einen Zuschuss für Verwaltungs- und indirekte Kosten.

Kontakt Mag. Therese Lindahl, [email protected], +43 (0)5 7755 4604Mag. Sonja Heintel-Battin, [email protected], +43 (0)7755 4608 Dr. Yasmin Dolak-Struß, +43 (0)5 7755 4606

Link https://www.ffg.at/europa/h2020/msca/if

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IV.1.4.2 Innovative Training Networks (ITN)

Innovative Training Networks (ITNs) sind Ausbildungsprogramme für junge Forschende und DoktorandInnen in einem Netzwerk von öffentlichen und / oder privaten Forschungsorganisationen. ITNs zielen darauf ab, die Karriereperspektiven und die "employability" von NachwuchswissenschafterInnen zu erhöhen.

Ziel Netzwerke oder Partnerschaften bestehend aus öffentlichen und / oder privaten Forschungseinrichtungen die qualitativ hochwertige Forschungsausbildungsprogramme für NachwuchswissenschafterInnen (junge Forschende nach Studienabschluss und DoktorandInnen) anbieten.

Zielgruppe Netzwerke oder Partnerschaften bestehend aus öffentlichen und / oder privaten Forschungseinrichtungen die qualitativ hochwertige Forschungsausbildungsprogramme für NachwuchswissenschafterInnen (junge Forschende nach Studienabschluss und DoktorandInnen) anbieten.

Themenschwerpunkte Innovative Training Networks zielen darauf ab, eine neue Generation von kreativen, innovativen und unternehmerisch denkende Forschende auszubilden. Es soll einen strukturierenden und qualitätserhöhenden Effekt auf die Ausbildungsprogramme für NachwuchswissenschafterInnen erreicht werden, wodurch die Kompetenz der Forschenden durch die richtige Kombination aus wissenschaftlicher Ausbildung und Training in übertragbaren Fähigkeiten gestärkt werden soll. Die Karriereperspektiven im akademischen und nicht akademischen Sektor sollen durch eine internationale, interdisziplinäre und intersektorale Mobilität verbessert werden

Voraussetzungen Die im Rahmen des Projekts rekrutierten NachwuchswissenschafterInnen dürfen nicht mehr als 4 Jahre Forschungserfahrung nach dem Studienabschluss haben und dürfen noch kein Ph.D. absolviert haben. Weiters dürfen die Forschenden innerhalb der letzten 3 Jahre nicht mehr als 12 Monate im zukünftigen Gastland gelebt oder gearbeitet haben.

Dauer Max. 4 JahreHöhe Neben der Unterstützung für die Einstellung von

Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern erhalten Netzwerke finanzielle Unterstützung für die Durchführung der Ausbildungs-, Forschungs- und Netzwerkaktivitäten. Die Zuwendung errechnet sich anhand der geförderten Personenmonate und umfasst Pauschalen für Personalkosten, Projektkosten sowie Management- und Gemeinkosten. Das Maximalbudget für ETN und EJD liegt bei 540 Personenmonaten; für EID-Projekte mit nur zwei vollen Partnern sind maximal 180 Personenmonate vorgesehen

Kontakt Mag. Therese Lindahl, [email protected], +43 (0)5 7755 4604Mag. Sonja Heintel-Battin, [email protected], +43 (0)7755 4608 Dr. Yasmin Dolak-Struß, +43 (0)5 7755 4606

Link https://www.ffg.at/europa/h2020/msca/itn

IV.1.4.3 Research and Innovation Staff Exchange (RISE)

Die Maßnahme Research and Innovation Staff Exchange (RISE) zielt darauf ab den Wissenstransfer zwischen Forschungseinrichtungen im akademischen und nicht-akademischen Sektor bzw. zwischen Europa und Drittländern durch Personalaustausch zu erhöhen.

Ziel Ziel ist die Etablierung von neuen sowie die Stärkung von bestehenden intersektoralen und / oder internationalen Netzwerken / Partnerschaften, wobei die komplementären Kompetenzen der beteiligten Einrichtungen genutzt werden. Durch den Austausch von Personal aus Forschung und Innovation und durch das Teilen von Wissen und Ideen, sollen sowohl die

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Wissenschaft als auch die Innovationsentwicklung von Forschung zum Markt und umgekehrt gefördert werden. Die Projekte zielen auf die Schaffung einer innovative Kultur, die Kreativität und unternehmerisches Denken fördert und dabei hilft, kreative Ideen in innovative Produkte, Services oder Prozesse umzuwandeln

Zielgruppe Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Große Unternehmen (GU), Universitäten, Fachhochschulen, Kompetenzzentren, Forschungseinrichtungen, Einzel-ForscherInnen, Start-Up, (Gemeinnützige) Vereine, Gebietskörperschaften, Multiplikatoren / Intermediäre, Jugendliche

Dauer Max. 4 JahreThemenschwerpunkte Die Auswahl des Forschungsthemas ist frei ("bottom up

approach"). Gefördert werden gemeinsame Forschungs- / Innovationsprojekte, wobei der Wissenstransfer durch gegenseitigen Personalaustausch, Netzwerkaktivitäten und gemeinsame Workshops und Konferenzen erfolgen soll. Förderbar sind der intersektorale Personalaustausch in Europa sowie der internationale Personalaustausch mit Drittländern, dabei muss die Rückkehr des entsendeten Personals gesichert sein. RISE-Konsortien sind intersektoral und / oder international und bestehen aus mindestens drei Forschungseinrichtungen aus mindestens zwei bis drei verschiedenen Ländern (je nach Ausrichtung)

Höhe Nicht angegebenKontakt Mag. Therese Lindahl, [email protected], +43 (0)5 7755 4604

Mag. Sonja Heintel-Battin, [email protected], +43 (0)7755 4608 Dr. Yasmin Dolak-Struß, +43 (0)5 7755 4606

Link https://www.ffg.at/europa/h2020/msca/rise

IV.1.4.4 Co-funding of regional, national and international programmes (COFUND)

Ziel COFUND soll regionale, nationale oder internationale Doktorats-und Fellowship-Förderprogramme dazu anregen, die Exzellenz in der Ausbildung sowie die internationale Mobilität der Forschenden zu erhöhen und die Karriereentwicklung zu stärken. Weiter soll die Maßnahme die Fragmentierung von solchen Förderprogrammen hinsichtlich Zielen und Evaluierungsmethoden entgegenwirken und eine positive Einwirkung auf die Arbeits- und Anstellungsverhältnisse von Forschenden haben.

Zielgruppe Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Große Unternehmen (GU), Universitäten, Fachhochschulen, Kompetenzzentren, Forschungseinrichtungen, Einzel-ForscherInnen, Start-Up, (Gemeinnützige) Vereine, Gebietskörperschaften, Multiplikatoren / Intermediäre, Jugendliche. Einzelne Organisationen in EU-Mitgliedsländern oder assoziierten Ländern die Förderprogramme für DoktorandInnen oder erfahrende Forschende (PostDoc) anbieten und abwickeln.

Themenschwerpunkte Die Auswahl des Forschungsthemas ist frei ("bottom up approach"). Gefördert werden gemeinsame Forschungs- / Innovationsprojekte, wobei der Wissenstransfer durch gegenseitigen Personalaustausch, Netzwerkaktivitäten und gemeinsame Workshops und Konferenzen erfolgen soll.Förderbar sind der intersektorale Personalaustausch in Europa sowie der internationale Personalaustausch mit Drittländern, dabei muss die Rückkehr des entsendeten Personals gesichert sein. RISE-Konsortien sind intersektoral und / oder international und bestehen aus mindestens drei Forschungseinrichtungen aus mindestens zwei bis drei verschiedenen Ländern (je nach Ausrichtung)

Höhe Nicht angegebenKontakt Mag. Therese Lindahl, [email protected], +43 (0)5 7755 4604

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Mag. Sonja Heintel-Battin, [email protected], +43 (0)7755 4608Dr. Yasmin Dolak-Struß, Dr. Yasmin Dolak-Struß, +43 (0)5 7755 4606

Link https://www.ffg.at/europa/h2020/msca/cofund

IV.1.4.5 Forschungsinfrastrukturen Ziel Das Ziel des Programmes Forschungsinfrastrukturen ist es,

die Zersplitterung des europäischen Forschungsraums zu verringern, sowie junge ForscherInnen und SpitzenforscherInnen durch einen offenen Zugang zu einzigartigen Forschungseinrichtungen zu unterstützen

Zielgruppe Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Große Unternehmen (GU), Universitäten, Fachhochschulen, Kompetenzzentren, Forschungseinrichtungen Forschungseinrichtungen mit Kapazitäten für Forschungsinfrastruktur.

Themenschwerpunkte Nach derzeitigem Stand soll das Programm Forschungsinfrastrukturen in Horizon 2020 folgende zwei Dimensionen haben:

Einerseits die Aufteilung zwischen physikalischen Infrastrukturen aller Wissenschaftsbereiche (wie beispielsweise Teilchenbeschleuniger oder Biobanken) undelektronischen Infrastrukturen (wie Hochleistungsrechenzentren), die ihrer Forschungsgemeinschaft jeweils Dienstleistungen auf höchstem Niveau anbieten.

Andererseits die strukturelle Gliederung nach Unterstützung bestehender Forschungsinfrastrukturen, Errichtung neuer pan-europäischer Forschungsinfrastrukturen entlang einer strategischen Roadmap, sowie Unterstützung der Programmumsetzung.

Höhe Nicht angegebenKontakt DI (FH) Manfred Halver, [email protected],+43 (0)5 7755 4207Link https://www.ffg.at/europa/h2020/resinf

Führende Rolle der Industrie Ziel ist die Entwicklung jener Technologien und Innovationen, die für Unternehmen in Zukunft notwendig sind, um sie im Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen.

Der Bereich Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien (LEIT) beinhaltet Unterstützung für Forschung, Entwicklung und Demonstration in den Bereichen IKT, Nanotechnologie, Materialwissenschaften, Biotechnologie, fortgeschrittene Fertigung und Verarbeitung sowie Raumfahrt. Ein verbesserter Zugang zu Risikofinanzierung soll Defizite bei der Kredit- und Beteiligungsfinanzierung für Forschung und Entwicklung für innovationsorientierte Unternehmen / Projekte in allen Entwicklungsphasen beheben. Zusammen mit dem Instrument für die Beteiligungsfinanzierung des Programms für Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU wird die Entwicklung von Risikokapital auf EU-Ebene unterstützt. Innovation in KMU bietet Anreize für KMU zu unterschiedlichsten Innovationsformen und richtet sich an solche KMU, die das Potenzial haben, zu expandieren und auf dem gesamten Binnenmarkt und darüber hinaus international tätig zu werden.

Die Förderungen für Zugang zur Risikofinanzierung und Innovation in KMU folgen jeweils einer nachfragegesteuerten „Bottom-up“-Logik ohne vorheriger Festlegung allfälliger thematischer Schwerpunkte. Für die Teile Gesellschaftliche Herausforderungen und Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologie (LEIT) sind Finanzinstrumente und ein KMU-spezifisches Instrument vorgesehen, welche strategisch ausgerichtet sind.

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Gesellschaftliche Herausforderungen Gesundheit, demographischer Wandel und Wohlergehen Zielgruppe Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Große Unternehmen

(GU), Universitäten, Fachhochschulen, Kompetenzzentren, Forschungseinrichtungen, Einzel-ForscherInnen, Start-Up, (Gemeinnützige) Vereine, Gebietskörperschaften

Themenschwerpunkte Erforschung der Faktoren, die Gesundheit und Wohlergehen sowie Krankheitsprozessen zugrunde liegen

Prävention von Krankheiten Behandlung und Verwaltung von Krankheiten Aktives Altern und selbständige Gesundheitsfürsorge Methoden und Daten

Gesundheitssysteme und integrierte Gesundheitsfürsorge

Teilnahmebedingungen In der Regel ist zur Beteiligung am Rahmenprogramm ein Konsortium aus mindestens drei voneinander unabhängigen Rechtspersonen notwendig. Jede dieser Rechtspersonen muss ihren Sitz in einem unterschiedlichen Mitgliedstaat oder zu Horizon 2020 assoziierten Staat haben. Für manche Unterprogramme gelten abweichende Teilnahmebedingungen. Außerdem können Arbeitsprogramme und Arbeitspläne zusätzliche Bedingungen enthalten. Diese sind aus der jeweiligen Ausschreibung ersichtlich.

Dauer ---Höhe Nicht angegebenKontakt Dr. Astrid Hoebertz, [email protected]¸+43 (0)5 7755 4104

Dr. Astrid Flandorfer, [email protected], +43 (0)5 7755 4107 Mag. Dr. Ines Haberl [email protected],+43 (0)5 7755 4103

Link https://www.ffg.at/europa/h2020/gesundheit

Ernährungssicherheit, Biowirtschaft Zielgruppen Kompetenzzentren, Forschungseinrichtungen, Einzel-

ForscherInnen, Start-Up, (Gemeinnützige) Vereine, Gebietskörperschaften

Themenschwerpunkte Das Programm wird in fünf Förderlinien aufgeteilt:1. Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft 2. Eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Agrar- und

Lebensmittelindustrie für sichere und gesunde Ernährung 3. Erschließung des Potenzials aquatischer Bioressourcen 4. Tragfähige und wettbewerbsfähige biogestützte

Industrien 5. Besondere Durchführungsmaßnahmen

Teilnahmebedingungen In der Regel ist zur Beteiligung am Rahmenprogramm ein Konsortium aus mindestens drei voneinander unabhängigen Rechtspersonen notwendig. Jede dieser Rechtspersonen muss ihren Sitz in einem unterschiedlichen Mitgliedstaat oder zu Horizon 2020 assoziierten Staat haben. Für manche Unterprogramme gelten abweichende Teilnahmebedingungen. Außerdem können Arbeitsprogramme und Arbeitspläne zusätzliche Bedingungen enthalten. Diese sind aus der jeweiligen Ausschreibung ersichtlich.

Dauer ---Höhe Nicht angegebenLink https://www.ffg.at/europa/h2020/ernaehrungKontakt DI Dr. Rita Litauszky; [email protected]; T 05/7755-4106

Mag. Dr. Ines Haberl; [email protected]; T 05/7755-4103

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FA Forschungsservice 49 von 53

Sichere, saubere und effiziente Energie Themenschwerpunkte Verringerung des Energieverbrauchs und des CO2

Fußabdrucks durch intelligente und nachhaltige Nutzung Kostengünstige Stromversorgung mit niedrigen CO2-

Emissionen Alternative Brennstoffe und mobile Energiequellen Ein intelligentes europäisches Stromgesamtnetz Robuste Entscheidungsfindung und Einbeziehung der

Öffentlichkeit Übernahme von Energieinnovationen auf dem Markt Besondere Aspekte der Durchführung (z. B.

Unterstützung des SET-Plans) Teilnahmebedingungen In der Regel ist zur Beteiligung am Rahmenprogramm ein

Konsortium aus mindestens drei voneinander unabhängigen Rechtspersonen notwendig. Jede dieser Rechtspersonen muss ihren Sitz in einem unterschiedlichen Mitgliedstaat oder zu Horizon 2020 assoziierten Staat haben. Für manche Unterprogramme gelten abweichende Teilnahmebedingungen. Außerdem können Arbeitsprogramme und Arbeitspläne zusätzliche Bedingungen enthalten. Diese sind aus der jeweiligen Ausschreibung ersichtlich.

Dauer ---Höhe Nicht angegebenLink https://www.ffg.at/europa/h2020/energieKontakt DI Siegfried Loicht, [email protected], +43 (0)5 7755 4304

Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr Zielgruppen Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Große Unternehmen

(GU), Universitäten, Fachhochschulen, Kompetenzzentren, Forschungseinrichtungen, Einzel-ForscherInnen, Start-Up, (Gemeinnützige) Vereine, Gebietskörperschaften

Themenschwerpunkte Das Verkehrsprogramm besteht aus vier Hauptzielen: Ressourcenschonender, umweltfreundlicher Verkehr Größere Mobilität, geringeres Verkehrsaufkommen,

größere Sicherheit Weltweit führende Rolle der europäischen

Verkehrsindustrieheit Sozioökonomische Forschung und vorausschauende

Tätigkeiten für die politische Entscheidungsfindung Teilnahmebedingungen In der Regel ist zur Beteiligung am Rahmenprogramm ein

Konsortium aus mindestens drei voneinander unabhängigen Rechtspersonen notwendig. Jede dieser Rechtspersonen muss ihren Sitz in einem unterschiedlichen Mitgliedstaat oder zu Horizon 2020 assoziierten Staat haben. Für manche Unterprogramme gelten abweichende Teilnahmebedingungen. Außerdem können Arbeitsprogramme und Arbeitspläne zusätzliche Bedingungen enthalten. Diese sind aus der jeweiligen Ausschreibung ersichtlich.

Dauer ---Höhe Nicht angegebenKontakt DI Hans Rohowetz; [email protected] https://www.ffg.at/europa/h2020/verkehr

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Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe Zielgruppen Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Große Unternehmen

(GU), Universitäten, Fachhochschulen, Kompetenzzentren, Forschungseinrichtungen, Einzel-ForscherInnen, Start-Up, (Gemeinnützige) Vereine, Gebietskörperschaften

Themenschwerpunkte Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel Nachhaltiges Management natürlicher Ressourcen und

Ökosystemen Gewährleistung einer nachhaltigen Versorgung mit nicht-

energetischen und nicht-landwirtschaftlichen Rohstoffen Grundlagen für den Übergang zu einer

umweltfreundlichen Wirtschaft durch Ökoinnovation Entwicklung einer umfassenden und andauernden

globalen Umweltüberwachung und entsprechender Informationssysteme Kulturerbe

Teilnahmebedingungen In der Regel ist zur Beteiligung am Rahmenprogramm ein Konsortium aus mindestens drei voneinander unabhängigen Rechtspersonen notwendig. Jede dieser Rechtspersonen muss ihren Sitz in einem unterschiedlichen Mitgliedstaat oder zu Horizon 2020 assoziierten Staat haben. Für manche Unterprogramme gelten abweichende Teilnahmebedingungen. Außerdem können Arbeitsprogramme und Arbeitspläne zusätzliche Bedingungen enthalten. Diese sind aus der jeweiligen Ausschreibung ersichtlich.

Dauer ---Höhe Nicht angegebenKontakt Dr. Michalis Tzatzanis ; [email protected]; T 05/7755-4405Link https://www.ffg.at/europa/h2020/umwelt

Integrative, innovative und reflexive Gesellschaften Zielgruppen Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Große Unternehmen

(GU), Universitäten, Fachhochschulen, Kompetenzzentren, Forschungseinrichtungen, Einzel-ForscherInnen, Start-Up, (Gemeinnützige) Vereine, Gebietskörperschaften

Themenschwerpunkte Folgende drei große Forschungsbereich, sollen in diesem Programmteil behandelt werden:

Integrative Gesellschaft - beschäftigt sich mit Themen wie Vertrauen in gesellschaftliche Institutionen, Wachstum, Migration, Integration, demografischer Wandel

Innovative Gesellschaft - beschäftigt sich mit sozialen Innovationen und dem Nutzbarmachen des Innovationspotenzials aller Generationen

Reflexive Gesellschaft - beschäftigt im Bereich des kulturellen Erbes mit Themen wie kulturelle und wissenschaftliche Sammlungen, Museen, Archive aber auch der europäischen Identität und Diversität

Teilnahmebedingungen In der Regel ist zur Beteiligung am Rahmenprogramm ein Konsortium aus mindestens drei voneinander unabhängigen Rechtspersonen notwendig. Jede dieser Rechtspersonen muss ihren Sitz in einem unterschiedlichen Mitgliedstaat oder zu Horizon 2020 assoziierten Staat haben. Für manche Unterprogramme gelten abweichende Teilnahmebedingungen. Außerdem können Arbeitsprogramme und Arbeitspläne zusätzliche Bedingungen enthalten. Diese sind aus der jeweiligen Ausschreibung ersichtlich.

Dauer ---Höhe Nicht angegebenKontakt Mag. Stephanie Rammel ; [email protected]; T 05/7755-

4402 Link https://www.ffg.at/europa/h2020/gesellschaft

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FA Forschungsservice 51 von 53

Sichere Gesellschaften Zielgruppen Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Große Unternehmen

(GU), Universitäten, Fachhochschulen, Kompetenzzentren, Forschungseinrichtungen, Einzel-ForscherInnen, Start-Up, (Gemeinnützige) Vereine, Gebietskörperschaften

Themenschwerpunkte Ziel ist es, die innere und äußere Sicherheit der EU zu unterstützen sowie die Sicherheit im Internet zu gewähren.

Kriminalität und Kriminalitätsbekämpfung sowie Terrorismusbekämpfung

Resilienz von kritischen Infrastrukturen Optimierter Grenzschutz Cyber Security Stärkung der Resilienz im Krisenfall Schutz der Privatsphäre und der Menschenrechte Standardisierung und Interoperabilität von

Sicherheitslösungen Teilnahmebedingungen In der Regel ist zur Beteiligung am Rahmenprogramm ein

Konsortium aus mindestens drei voneinander unabhängigen Rechtspersonen notwendig. Jede dieser Rechtspersonen muss ihren Sitz in einem unterschiedlichen Mitgliedstaat oder zu Horizon 2020 assoziierten Staat haben. Für manche Unterprogramme gelten abweichende Teilnahmebedingungen. Außerdem können Arbeitsprogramme und Arbeitspläne zusätzliche Bedingungen enthalten. Diese sind aus der jeweiligen Ausschreibung ersichtlich.

Dauer ---Höhe n.a.Kontakt DI Jeannette Klonk; [email protected], +43 (0)5 7755 4401Link https://www.ffg.at/europa/h2020/sicherheit

Querschnittsmaterien

Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung - Spreading excellence and widening participation

Zielgruppen Universitäten, Forschungseinreichtungen, ForscherInnen, Stakeholder

Themenschwerpunkte Teaming: Exzellenzzentren sollen in EU-Mitgliedsstaaten und Regionen mit niedriger FTI-Performance durch Partnerschaften mit international renommierten, exzellenten Forschungsinstitutionen unterstützt bzw. neu aufgebaut werden. Twinning: Aufstrebende Institutionen (Einheiten an Universitäten oder spezialisierte Forschungsinstitute) in EU-Mitgliedsstaaten und Regionen mit niedriger FTI-Performance sollen in ausgewählten Forschungsfeldern mit mindestens zwei international führenden Institutionen in zwei unterschiedlichen Mitgliedstaaten Partnerschaften knüpfen, um das FTI-Potential ihrer Institution zu verbessern. ERA-Chairs:Universitäten und Forschungseinrichtungen mit geringer Beteiligung am FTI-Rahmenprogramm bei gleichzeitig nachgewiesenem Forschungspotenzial sollen durch diese kompetitive Fördermaßnahme ihre Leistung signifikant verbessern können.

Teilnahmebedingungen Keine Partner nötig, Einreichung nach dem AusschreibungsprinzipDauer ---Höhe Nicht angegebenKontakt Dipl.Phys. Ralf König,[email protected], + 43 (0)5 7755 4601Link https://www.ffg.at/europa/h2020/widening-participation

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Wissenschaft mit und für die Gesellschaft Zielgruppen Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen,

Unternehmen, Vereine, Gebietskörperschaften Themenschwerpunkte - Attraktive Karrieren für NachwuchswissenschaftlerInnen

ermöglichen - Geschlechtergerechtigkeit bei Inhalten und Ausgestaltung

von Forschung unterstützen - FTI Aktivitäten mit gesellschaftlichen Anforderungen in

Einklang bringen - Beteiligung von BürgerInnen in Forschung unterstützen,

inklusive Wissenschaftserziehung und Wissenschaftszentren

- Zugänglichkeit und Verwendbarkeit von Resultaten öffentlich geförderter Forschung (open access)

- Governance hinsichtlich verantwortungsbewusster Forschung und Innovation durch alle Stakeholder mit Blick auf gesellschaftliche Bedürfnisse und Bedarfe

- Wissenschaftskommunikation stärken: Interaktionen zwischen WissenschaftlerInnen, (allgemeinen) Medien und der Öffentlichkeit

Teilnahmebedingungen In der Regel ist zur Beteiligung am Rahmenprogramm ein Konsortium aus mindestens drei voneinander unabhängigen Rechtspersonen notwendig. Jede dieser Rechtspersonen muss ihren Sitz in einem unterschiedlichen Mitgliedstaat oder zu Horizon 2020 assoziierten Staat haben. Für manche Unterprogramme gelten abweichende Teilnahmebedingungen. Außerdem können Arbeitsprogramme und Arbeitspläne zusätzliche Bedingungen enthalten. Diese sind aus der jeweiligen Ausschreibung ersichtlich. Einreichung nach dem Ausschreibungsprinzip

Dauer ---Höhe Nicht angegebenKontakt Mag. Stephanie Rammel, [email protected], +43 (0)5 7755

4402 Link https://www.ffg.at/wissenschaft-mit-und-f-r-die-gesellschaft

Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT) Zielgruppe Unternehmen, Öffentliche Hand, Universitäten, ForscherInnenThemenschwerpunkte Das EIT als Dachorganisation fördert Wissens- und

Innovationsgemeinschaften (Knowledge and Innovation Communities - KICs) in den Themenbereichen Klimawandel, erneuerbare Energien und Informations- und Kommunikationstechnologie. KICs agieren sehr autonom: Sie bieten die Möglichkeit sich als Mitglied zu bewerben, initiieren Ausschreibungen/Tender und offerieren eigene Ausbildungsschienen.Der Rat und das Europäische Parlament haben sich in einer informellen Einigung auf die Anzahl und Themen von zukünftigen fünf KICs geeinigt. 2016 sollen die Themen "Food4future" und "Added value manufacturing" und 2018 "Urban mobility" folgen. Detailliertere Informationen zu den Themen werden in der "Strategic Innovation Agenda" (SIA) des EIT gegeben

Teilnahmebedingungen Mindestens drei Partnerorganisationen, die in mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind.

Dauer ---Höhe Nicht angegebenKontakt DI Siegfried Loicht, [email protected], + 43 (0)5 7755 4304Link https://www.ffg.at/EIT-KIC

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Gemeinsame Forschungsstelle - Joint Research Centre JRC Die Gemeinsame Forschungsstelle ist der interne wissenschaftliche Dienst der Europäischen Kommission. Ihre Aufgabe ist, unabhängige, evidenzbasierte wissenschaftlich-technische Unterstützung zu gewährleisten. Das JRC hat in ganz Europa erfolgreiche Partnerschaften mit vielen öffentlichen und privaten Organisationen im Rahmen der Forschungsrahmenprogramme der EU geschlossen. Vorrangige Bereiche: Wirtschafts- und Währungsunion Binnenmarkt: Wachstum, Beschäftigung und Innovation Emissionsarme Wirtschaft und Ressourceneffizienz (Umwelt, Klimawandel, Energie, Verkehr) Landwirtschaft und globale Ernährungssicherheit Öffentliche Gesundheit, Schutz und Sicherheit Nukleare Sicherheit und Sicherungsmaßnahmen

IMPRESSUM: Alpen-Adria-Universität Klagenfurt FA Forschungsservice Universitätsstraße 65-67 9020 Klagenfurt August 2014 Autorinnen: Mag. Elisabeth Frei [email protected], +43 (0)463 2700 9215 Dr. Maren Kreutler, [email protected], +43 (0)463 2700 9219