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Chancen und Grenzen eines dynamischen Bausparvertrages Hans Laux (Ludwigsburg) I. Einleitung In der Lebensversicherung gewinnt die Kapitalversicherung mit Zuwachsklausel, durch die Beitr/ige und Leistungen dynamisiert werden, immer mehr an Bedeutung. Bei zahlreichen Lebensversicherungsunternehmen iiberschreitet inzwischen der An- teil solcher dynamisierter Vertr/ige, bei denen die Beitrgge an dis Einkommens- entwicklung, meist an die Ver/inderungen des H6chstbeitrages in der Arrgestellten- versicherung angepal~t werden, 50~o des Neugeschi~fts. Bausparen und Lebensversicherung dienen der Vorsorge und dem Sparen; sie haben auch sonst manche Wesensziige gemeinsam. Die Frage liegt daher nahe, ob nicht auch ein dynamischer Bausparvertrag geschaffen werden kann. In der Tat be- sch/~ftigen sich die Bausparkassen seit dem Jahre 1977 n~her mit den M6glichkeiten, einen solchen Vertragstyp einzufiihren. Das Fiir und Wider eines dynamischen Bau- sparvertrages wird seitdem in den zustitndigen Gremien der beiden Bausparkassen- verbiinde, des Verbandes Privater Bausparkassen und der Gesch/~ftsstelle 0ffentlicher Bausparkassen, diskutiert. W~hrend zuvor -- yon wenigen, kaum breiter bekarmt gewordenen Gestaltungsformen abgesehen, die im Ansatz eine Dynamikklausel enthalten -- dynamische Bausparvertr/tge nicht angeboten worden sind, ist im Oktober 1977 als erste eine 6ffentliche Bausparkasse mit einem Modell auf den Markt getreten, der im Zeitpunkt der Abfassung des Manuskripts noch keine weitere nach- gefolgt ist. Die Bausparkassen betreten bier Neuland. Dies 1/~Bt es angeraten erscheinen, den Chaneen und Grenzen eines dynamischen Bausparvertrages im Zusammenhang nachzugehen. Zun/~chst werden (unter II.) die Grundsatzfragen er6rtert. Danach sind die spezifischen bauspartechnischen Probleme (III.) und einige Aspekte des Steuer- und Pr/imienrechts (IV.) zu beleuchten. SchlieBlich werden unter V. Modell- berechnungen zum dynamischen Bausparvertrag vorgelegt. 11. G r u n d s a t z f r a g e n 1. Summenprimat Wenn man sich n/~her mit dem Gedanken bcfal3t, wie ein dynamisier~er Bauspar- vertrag aussehen k6nnte, st61~t man sehr rasch auf die Frage, ob man prim/ir die Bausparsumme oder den Bausparbeitrag (oder beide) mit einer Anpassungs- bzw. Zuwachsklausel ausstatten soll. Geht man vom Vertragsziel und dem sp/~teren Ein- satz der Bausparsumme aus, mag man dem Summenprimat den Vorzug geben, soll doch die Dynamisierung unter anderem den Finanzierungsliicken vorbeugen, die sich dutch dis -- in der Vergangenheit fortw/~hrend zu beobachtenden und auch fiir die Zukunft anzunehmenden -- Steigerungen der Bau- und Bodenpreise auftun. Bei n~herer Betrachtung erweist sieh der Summenprimat jedoch als problematisch. Zuni~chst ist darauf hinzuweisen, dab beim Vertragsabschlug im allgemeinen weder die sp/~teren Gesamtgestehungskosten noch die Konditionen am Baufinanzierungs- markt bei Realisierung des Wohnhausbaus oder -kaufs vorhersehbar sind. Weiter erhebt sich die Frage der Wahl des Indexes, der in den letzten Jahrzehnten bei den Bau- und Bodenpreisen durchaus unterschiedlich und vor allem abweichend yon der 231

Chancen und Grenzen eines dynamischen Bausparvertrages

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Chancen und Grenzen eines dynamischen Bausparvertrages Hans Laux (Ludwigsburg)

I. E i n l e i t u n g

In der Lebensversicherung gewinnt die Kapitalversicherung mit Zuwachsklausel, durch die Beitr/ige und Leistungen dynamisiert werden, immer mehr an Bedeutung. Bei zahlreichen Lebensversicherungsunternehmen iiberschreitet inzwischen der An- teil solcher dynamisierter Vertr/ige, bei denen die Beitrgge an dis Einkommens- entwicklung, meist an die Ver/inderungen des H6chstbeitrages in der Arrgestellten- versicherung angepal~t werden, 50~o des Neugeschi~fts. Bausparen und Lebensversicherung dienen der Vorsorge und dem Sparen; sie haben auch sonst manche Wesensziige gemeinsam. Die Frage liegt daher nahe, ob nicht auch ein dynamischer Bausparvertrag geschaffen werden kann. In der Tat be- sch/~ftigen sich die Bausparkassen seit dem Jahre 1977 n~her mit den M6glichkeiten, einen solchen Vertragstyp einzufiihren. Das Fiir und Wider eines dynamischen Bau- sparvertrages wird seitdem in den zustitndigen Gremien der beiden Bausparkassen- verbiinde, des Verbandes Privater Bausparkassen und der Gesch/~ftsstelle 0ffentlicher Bausparkassen, diskutiert. W~hrend zuvor -- yon wenigen, kaum breiter bekarmt gewordenen Gestaltungsformen abgesehen, die im Ansatz eine Dynamikklausel enthalten -- dynamische Bausparvertr/tge nicht angeboten worden sind, ist im Oktober 1977 als erste eine 6ffentliche Bausparkasse mit einem Modell auf den Markt getreten, der im Zeitpunkt der Abfassung des Manuskripts noch keine weitere nach- gefolgt ist. Die Bausparkassen betreten bier Neuland. Dies 1/~Bt es angeraten erscheinen, den Chaneen und Grenzen eines dynamischen Bausparvertrages im Zusammenhang nachzugehen. Zun/~chst werden (unter II.) die Grundsatzfragen er6rtert. Danach sind die spezifischen bauspartechnischen Probleme (III.) und einige Aspekte des Steuer- und Pr/imienrechts (IV.) zu beleuchten. SchlieBlich werden unter V. Modell- berechnungen zum dynamischen Bausparvertrag vorgelegt.

11. G r u n d s a t z f r a g e n

1. Summenprimat

Wenn man sich n/~her mit dem Gedanken bcfal3t, wie ein dynamisier~er Bauspar- vertrag aussehen k6nnte, st61~t man sehr rasch auf die Frage, ob man prim/ir die Bausparsumme oder den Bausparbeitrag (oder beide) mit einer Anpassungs- bzw. Zuwachsklausel ausstatten soll. Geht man vom Vertragsziel und dem sp/~teren Ein- satz der Bausparsumme aus, mag man dem Summenprimat den Vorzug geben, soll doch die Dynamisierung unter anderem den Finanzierungsliicken vorbeugen, die sich dutch dis -- in der Vergangenheit fortw/~hrend zu beobachtenden und auch fiir die Zukunft anzunehmenden -- Steigerungen der Bau- und Bodenpreise auftun. Bei n~herer Betrachtung erweist sieh der Summenprimat jedoch als problematisch. Zuni~chst ist darauf hinzuweisen, dab beim Vertragsabschlug im allgemeinen weder die sp/~teren Gesamtgestehungskosten noch die Konditionen am Baufinanzierungs- markt bei Realisierung des Wohnhausbaus oder -kaufs vorhersehbar sind. Weiter erhebt sich die Frage der Wahl des Indexes, der in den letzten Jahrzehnten bei den Bau- und Bodenpreisen durchaus unterschiedlich und vor allem abweichend yon der

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Einkommensentwicklung verlaufen ist. Nicht zuletzt begegnet eine strenge Indexie- rung w/ihrungspolitischen Bedenken. Dariiber hinaus erfordert die Einhaltung eines bestimmten Sparplans, der die Mindestansparung yon 40~ einer steigenden Bausparsumme in einer vorgegebenen Sparzeit sicherstellen soll, je nach Ausgestaltung yon Anfang an sehr hohe oder gegen Ende der Sparzeit stark zunehmende Sparbeitrage, wie sehon friiher aufgezeigt worden ist [1] *). SchlieBlieh muB aueh der Eindruck vermieden werden, als werde der Bausparvertrag durch die Dyaamikklausel, die sich aus einem Summenprimat ableitet, wartungsfrei und sichere unter allen Umst/inden die Kernfinanzierung des sp/iteren Vorhabens. In Wahrheit wird es aueh bei dynamischen Bausparvertr/s einer individuellen Einpassung des Bausparens in die jeweilige Baufinanzierung be- diirfen, wozu durchweg Vertrags~nderungen wie ErhShungen, Zusammen]egungen, ~bertragungen und dergleichen erforderlich sind [2]. AuBerdem wiirde eine urspriing- lich zu niedrig gewi~hlte Bausparsumme natiirlich auch dann unzureichend bleiben, wenn sie grunds~tzlich den allgemeinen Steigerungen der Gestehungskosten folgte.

2. Beitragsprimat

Die Bausparfachleute geben deshalb dem Beitragsprimat den Vorzug, der dadurch gekennzeichnet ist, dab in erster Linie der Bausparbeitrag dynamisiert wird. Die fortlaufenden ErhShungen der Sparleistungen ermSglichen es alsdana, auch die Bau- sparsumme anwachsen zu lassen, yon der als eine yon drei Voraussetzungen fiir eine Zuteilung nach den g~ngigen Bauspartarifen wenigstens 40~o yore Bausparer selbst anzusparen sind. Der Beitragsprimat zeigt besonders sinmeiillig dieses Erfordernis des Sparprozesses und seiner Steigerung auf, wenn das Sparziel tatsitchlich erreicht werden soll. Ferner erlaubt es der Beitragsprimat, die Bausparbeitr~ge zum Beispiel der Einkommensentwicklung anzupassen. Dies entspricht im iibrigen dem Vorgehen bei der dynamischen Lebensversicherung. Freilich, wenn man sich fiir den Beitragsprimat entschieden und die L~nge der Spar- zeit lest vorgegeben hat, ist die daraus i'esultierende Summendynamik bereits fest- gelegt; sie kan~ wegen der sich dauernd verkiirzenden Restsparzeit -- ganz ~hnlich wie in der Lebensversicherung -- keine zum Bausparbeitrag proportionale Ent- wicklung der Summenanpassungen gew~hrleisten. Die ErhShungen der Bauspar- summe fallen vielmehr mit jeder weiteren Steigerung des Bausparbeitrags immer schw~eher aus. Gibt man mit den Beitrags- auch die Summenanpassungen vor, so miiBte man die Sparzeit variabel gestalten.

3. Obligatorische oder /akultative Summenanpassungen

Unterstellt man den Beitragsprimat, so bleibt es zun/ichst noch often, ob die Ver- /inderungen des Bausparbeitrags lest mit einer bestimmten Ver/~nderung der Bauspar- summe gekoppelt sind oder nicht. Im bejahenden Fall wiirde man von einer eehten bzw. Zwangsautomatik odor von einer obligatorisehen Summenanpassung sprechen; sie k/ime der dynamischen Lebensversicherung am n/iehsten. A]lerdings ist das Obligatorium beim Bausparen nicht erforderlich, nieht einmal unbedingt wiinsehens- wert; denn der SparprozeB beim Bausparen ist denkbar freiziigig und die Gestaltungs. weise des Bausparvertrages sehr flexibel. So kann der Bausparer durchaus mehr als das Mindestsparguthaben (40% der Bausparsumme) ansammeln und das insofern

*) Zahlen in eckigen Klammern verweisen auf das Literaturverzeichnis am Ende der Arbeit.

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iiberschiegende Sparverdienst sp/~ter dadurch mobilisieren, dag er die Bauspar- summe erh6ht oder den Bausparvertrag mit einem weiteren, geringer besparten Vertrag zusammenlegt. Wean die Verwendung der Bausparmittel zum Wohaungsbau noch nicht endgiiltig feststeht, ist es sogar wegen der Vorschriften des Steuer- und Pr/~mienrechts in bezug auf die eventuell ausgenutzten Bausparbegiinstigungen an- gezeigt, die planm/igigen Erh6hungen der Bausparsumme nach dem Dynamik- programm auszulassen; darauf wird unter IV. noch n/iher eingegangen. Unter diesen Aspekten weist die fakultative Form der Summenanpassungen ge- wisse Vorziige auf. Hier wird dem Bausparer das Recht einger/~umt, nach Maggabe seiner Beitragssteigerungen in einem bestimmten Ausmag auf SummenerhShungen zuzugreifen. Die Bausparkasse bietet ihm yon Zeit zu Zeit, werm das Anwachsen des Bausparguthabens nach dem dynamisierten Sparplan (oder auch nach oben oder unten davon abweichend) festgestellt worden ist, die M6glichkeit an, auch die Bausparsumme zu erh6hen. Wie das Verfahren im einzelnen ausgestaltet wird -- indem etwa yon Bewertungsstichtag zu Stichtag nachgepriift wird, bis zu welcher erh6hten Bausparsumme das erreichte Bausparguthaben ausreichen wiirde -- ist yon minderem Belang. Entscheidend ist vielmehr, dag der Bausparer auf das An- gebot der Bausparkasse yon sich aus t/~tig werden, n/~mlich auf die Zuwachssumme zugreifen mug, so dag er den effektiven Verlauf jeweils genau steuern kann. Damit beh/~lt die dynamisierte Variante mit fakultativer Summenanpassung die Flexibilit/~t, die das Bausparen insgesamt auszeichnet.

4. Anpassungsmaflstab

Beim Beitragsprimat wird die Anlehnung der Ver/inderungen des Bausparbeitrags an die Einkommensentwicklung im Vordergrund stehen. Es bietet sich an, ganz /~hnlich vorzugehen wie bei der Zuwachsversicherung. So kSnnte vereinbart werden, den Bausparbeitrag im selben Verh/~ltnis zu ver/~ndern, wie sich der HSchstbeitrag in der Angestelltenversicherung erhSht (oder -- ganz unwahrscheinlich -- erm/~gigt). Denkbar ist es natiirlich auch, die Beitragssteigerungen fest vorzugeben, beispiels- weise mit 5 oder 7~o des Vorjahresbeitrags. Schlieglich kann man auch dem Absolut- betrag nach fixierte Beitragszuw~chse vorsehen, wie es die eingangs erwiihnte 6ffentliche Bausparkasse tut (monatlich 10; 20; 30 oder 40 DM yon Jahr zu Jahr mehr an Bausparbeitrag), wobei die Beitragssteigerungen natiirlich, gemessen am erreiehten Niveau, relativ immer mehr abnehmen. Die Beitragsanpassung nach einem Ban- oder Bodenpreisindex ist schon deswegen weniger empfehlenswert, weil die Summenanpassung aus den genannten Griinden sich nicht proportional dazu verh/~lt.

5. Freiziigigkeit der Sparweise

Ein dynamischer Bausparvertrag, der letztlich -- ob fakultativ oder obligatorisch -- zu steigenden Bausparsummen fiihren soll, erfordert die mehr oder weniger strenge Einhaltung eines Sparplans mit anwachsenden Sparleistungen. Nun kSnate man dem Bausparer ein solches Angebot unterbreiten und es ihm iiberlassen, ob er sich an die planm/~gigen Beitragszuw/ichse h/~lt. Nach Mler Erfahrung kann aber ein solches Vertragsmodell nicht mit einem durchschlagenden Erfolg rechnen. Es bedarf schon einer gewissen Nachhilfe yon seiten des Sparinstituts, dag der Plan auch verwirklieht wird. Als ein geeignetes Instrument hierfiir hat sich -- so in der Lebensversicheruag -- das Lastsehrift-Einzugsverfahren mit monatlicher Beitragszahlung erwiesen. Die

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Belastung mit den Sparbeitr/Lgen entspricht bei Arbeitnehmern dem Monatsrhythmus der Lohn- und Gehaltszahlungen. Beitragssteigerungen k6rmen im voraus ange- kiindigt werden. Jederffalls sind in der Lebensversicherung die Widerspriiehe gegen das Einzugsverfahren als solches und gegen die Anhebung der Monatsbeitr/~ge aufgrund der Zuwaehsklausel minimal. Die Verpflichtung zur Entrichtung monatlicher und sogar ansteigender Sparbeitriige erscheint auf den ersten Blick als eine Aufgabe der freiziigigen Sparweise, die 6fters fiir das Bausparen herausgestellt wird. Offensichtlieh muB man in dieser Verpflich- tung den Preis fiir die Dyaamisierung sehen. Gleiehwohl kann auch beim Dynamik- programm fiir den Sparproze$ weitestgehende Freiziigigkeit herrschen. So wird man dem Bausparer wie bisher gestatten, jederzeit Sondersparleistungen entrichten zu kSnnen [3]. Auch Minderleistungen sollten zul/~ssig sein (die auch de jure sank- tionslos bleiben, wenn der Bausparer bisher mehr als die Regelsparleistungen er- bracht hat, doch auch im anderen Fall de facto, da die Bausparkassen keine Folge- rungen aus Zahlungsriickst/~nden ziehen), was im allgemeinen darauf hinausl/iuft, dab der Bausparer fiir die Zukunft einen niedrigeren Anpassungssatz oder gar den Wegfall der Zuwachsklausel wiinscht.

6. Erweiterung des Bausparangebots

Dem Bauspargesch/~ft ist eine gewisse Uniformit~t eigentiimlich. Marktbeherrschend ist das StandardmodeI1 mit 3% Guthabenzinsen, rd. 5% j/~hrliehen Regelspar- beitr/igen und 5%igen Darlehenszinsen. Zwar hat es auf dem Tarifgebiet des kollek- riven Bausparens im Jahr 1977 eine gewisse Bewegung gegeben, indem nun fast alle Bausparkassen alternativ auch den Niedrigzinstarif auf 2,5/4,5% iger Zinsbasis einge- fiihrt haben. Doch ist der Spielraum fiir weitere Tarif- und Zinsmodelle auBerordent- lich eng [4]. Vor diesem Hintergrund ist die Erweiterung und AufF~cherung des Dienstleistungsangebots der Bausparkassen von einigem Interesse. Steigende Ein- kommen ermSglichen steigende Bausparbeitriige. Das Publikum ist durch dynami- sierte Lebens- und Saehversicherungen mit j/~hrlich zunehmenden Beitragsleistungen vertraut. Hinzu kommt, dab der dynamische Bausparvertrag den EntschluB, mit dem Bau- sparen zu beginnen, erleichtert, indem nicht yon vornherein die sp/~ter benStigte Bausparsumme gezeichnet und die davon abh/~ngige Abschlut3gebtihr (meist 1%) aufgebracht werden muB. Das folgende Zitat aus dem Einfiihrungssehreiben zu dem schon praktizierten Dynamikmodell einer 6ffentlichen Bausparkasse belegt diese Zielsetzung: ,,Wir wollen damit vor allem Jugendliehen, jungen Ehepaaren und unentschlossenen Bausparinteressenten eine M6glichkeit geben, je nach Leistungs- f/ihigkeit unter st/~ndiger Anpassung der Bausparsumme ihren Bausparvertrag dynamisch fortzuentwiekeln. Der Bausparer wird also bei AbsehluB des Bauspar- vertrages zuns nur an eine solche Bausparsumme gebunden, die seinen Verh/ilt- nissen entsprieht. Damit kann er zu gegebener Zeit eine maBgeschneiderte Finan. zierung ... erwirken."

III. B a u s p a r t e e h n i s c h e P r o b l e m e

1. Karenzzeit

Im Bauspargesch/ift wirken gehiiuft auftretende Erh6hungen der Bausparsummen wartezeitverl/ingernd. Dies liegt darin begriindet, dab vorwiegend Bausparvertr/~ge

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erhSht werden, die ein hohes Prozentguthaben und eine hohe Bewertungszahl er- reieht haben [2]. Deswegen mfissen im Interesse einer gleiehm/~ftigen Zuteilungsfolge und zur Aufrechterhaltung marktgerechter Wartezeiten Vorkehrungen dagegen getroffen werden, daft sieh die Erh6hungsvorg/~nge im Rahmen halten. Hgufig genfigt es nicht, dab -- im Verh/~ltnis der bisherigen zur neuen Bausparsumme -- die zurfickgelegten Vertragslaufzeiten und die erreichten Bewertungszahlen reduziert werden; viele Bausparkassen fordern zudem eine Karenzzeit von oft 12 Monaten fiir die (erneute) Zuteilung der erhShten Bausparsumme. Beim dynamischen Bausparvertrag sind (obligatorische oder fakultative) ErhShungen der Bausparsumme Bestandteil des Programms. Das wirft die Frage auf, ob es wie bei den normalen Erh6hungen erforderlich ist, dab Karenzzeiten eingehalten werden. Wiirde man dies bejahen, so verl6re die dynamisierte Vertragsvariante weitgehend ihre Attraktivit/tt; denn jede (noch so kleine) Summenerh6hung wfirde wieder den Beginn einer Karenzzeit ausl6sen, und der Bausparer Mtte aus dem Dynamik- programm keine besonderen Vorteile auf der Summenseite, well er den gleichen Er- folg auch mit individuellen ErhShungen der Bausparsumme bei einem nieht dynamisierten Bausparvertrag erzielen kSnnte. Aus bauspartechnischer Sicht ist es nieht notwendig, Karenzzeiten beim dynami- schen Bausparvertrag zu ziehen. Voraussetzung ffir den Verzicht auf die Karenzzeit ist jedoch, dag sich die ErhShungen nach objektiven Merkmalen vollziehen (beispiels- weise den im voraus festgelegten Beitragssteigerungen nachfolgen) und daB, werm bei der fakultativen Summenanpassung einzelne oder mehrere Erh6hungen ausgelassen worden sind, der nachtr&gliehe Zugriff auf die Zuwachsbausparsumme nieht fiber das hinausgeht, was bei planmagigem Ausnutzen der Steigerungen an Summen- erhShungen herausgekommen witre. Bedenkenfrei ist natfirlieh aueh die einschneidende Abkiirzung der Karenzzeit. Wegfall oder Abkfirzung der Karenzzeit sind damit zu begriinden, daft der Bau- sparer mit den Summenerh6hungen nur die von Anfang an vereinbarte Dynamisie- rung ausseh6pft, die sieh grunds~tzlieh von Individualerh6hungen statiseher Bau- sparsummen unterseheidet. Selbstverst/indlich mfissen die sonstigen Spielregeln ffir ErhShungen (Minderung der Vertragslaufzeit und der Bewertungszahl) auch beim dynamisehen Programm beaehtet werden. Insbesondere dureh die Korrektur der Bewertungszahl, die fiber Zuteilung oder Nichtzuteilung entseheidet, wenn die Grundvoraussetzungen -- Absolvierung der (18monatigen) Mindestsparzeit und Ansparung des (40% igen) Mindestsparguthabens -- erfiillt sind, werden die Spar- verdienste der dynamischen Bausparvertr/ige denjenigen der statischen gleieh- gestellt.

2. Zuteilungsmasse und Tari/

Aus dem zuletzt Gesagten geht hervor, dab dynamisierte und nichtdynamisierte Bausparvertr/~ge durchaus in ein und derselben Zuteilungsmasse gefiihrt werden k6nnen, sofern die fibrigen Vertragsmerkmale, was regelm/iftig der Fall sein wird, iibereinstimmen. Abzulehnen w'~re es, fiir den dynamischen Bausparvertrag eine eigene Zuteilungsmasse zu schaffen, wenn er aus einem (statisehen) Normaltarif abgeleitet ist, ob dieser nun auf 2,5/4,5- oder 3/5%iger Zinsbasis besteht. Die Neu- einffihrung einer Zuteilungsmasse wiirde zwar wegen des Anlaufeffekts [5] vorfiber- gehend kfirzere Wartezeiten als auf die Dauer erm6glichen, doch verflfichtigt sich diese Erscheinung sehr rasch, die im fibrigen zu Lasten der Wartezeiten in der be- stehenden Zuteilungsmasse ginge, weil dort entsprechender Neuzugang ausf/~llt.

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Ob der dynamisehe Bausparvertrag als eigener Tarif anzusehen ist, h/ingt vonder Art und Weise seiner Gestaltung ab. Im Falle obligatorischer Summenerh6hungen wird man dem Dynamikprogramm vermutlieh den Charakter eines eigensts Tarifs zuerkennen mfissen. Das hat zur :Folge, dal3 die betreffenden Allgemeinen Bedingungen fiir Bansparvertrgge (ABB) und die Allgemeinen Geschgftsgrunds/~tze (AGG), die nachw 5 des Bansparkassengesetzes (BSpKG) aufznstellen sind, dam Bundesaufsichtsamt ffir das Kreditwesen (BAKred) zur Genehmigung einzureichen sind (w167 8 und 9 BSpKG). Bei der fakultativen Alternative der Summenanpassungen sind Formen denkbar, die sieh voll und ganz ira Rahmen der ABB und AGG be- stehender Tarife bewegen. Jedenfalls ist die Vereinbarnng des Lastschrift-Einzugs- verfahrens ffir Monatssparbeitrgge, welche die Regelsparbeitr/ige fibersteigen und planm/iBig anwachsen, genehmigungsfrei. Von Aufsichts wegen kSnnen (mit Ans- nahme des Verzichts oder Wegfalls der Karenzzeit) auch keine Bedenken dagegen erhoben werden, dab durch das Dynamikprogramm SummenerhShungen a11geboten werden, da der Bansparer solche oder noch darfiber hinausgehende Erh6hungen jederzeit yon sich aus beantragen kann. Im einzelnen miiBten die denkbaren Aus- wirkungen gepriift werden, wenn der dynamische Bausparvertrag so konstruiert ist, daB die Summenerh6hung nicht nur auf das 40~/oige Mindestsparguthaben, sondern auch darauf Rficksicht nimmt, daB mit der reduzierten Bewertungszahl voraussichtlich eine alsbaldige oder gar sofortige Zuteilung der erh6hten Banspar- summe erreichbar wird. Eine solche Besonderheit maeht die Zuteilungsmasse dagegen anf/~llig, da$ vermehrt in der gleichen Zuteilungsperiode auf Zuwaehssummen zurfickgegriffen wird, etwa wenn sonstige Baufinanzierungsmittel knapp oder teuer werden; sie ist auch deswegen nicht sehr zweckm/iBig, weil das AnsmaB der Dynami- siernng in die Abh/~ngigkeit yon der allgemeinen Wartezeitentwicklung bei der Bausparkasse gergt, die niemals mit letzter Sicherheit zu prognostizieren ist. Im fibrigen ist es fiir den Bansparer wichtiger zu wissen, dab er -- gegebenenfaIls fiber eine Zwischenfinanzierung -- fiberhaupt Finanzierungsmittel aufgrund des Banspar- vertrages erhiilt, als dab dieser tats/ichlich schon zugeteilt wird. Es ist jedoeh nieht welter schwierig, den dynamischen Bausparvertrag so anszugestalten, dab bei den programmgem/iBen SummenerhShungen eine hohe Bewertungszahl verbleibt, die ffir die Gew/ihrung oder Vermittlung eines Zwischenkredits durch die Bausparkasse mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausreichend ist.

3. Spar- und Finanzierungsseite

Zur bauspartechnischen Beurteilung eines Tarifs oder einer Tarifvariante geh6rt die Prfifung der Frage, ob die Spar- und Darlehensbedingungen miteinander vertr/~glich sind, d.h. insbesondere, ob die l~inanzierungsseite ~bergewicht fiber den Spar- prozeB erlangt. Dazu ist folgendes zu sagen. Der dynamische Bausparvertrag ist geeignet, den Spargeldeingang zu verstetigen und zu verst/~rken. Die Notwendigkeit der Entrichtung planmgBiger und systematisch ansteigender Sparbeitr/ige hebt dem Bausparer sogar verst/~rkt ins BewuBtsein, dab das Bansparen SparprozeB wie Sparanstrengung erfordert. Das ist gerade in Zeiten eingeschri~nkter Banspar- begfinstigungen wichtig, in denen viele Bausparer durch ~berschreiten der ffir die Wohnungsbaupr/~mie und Arbeitnehmer-Sparzulagen bei verm6genswirksamen Leistungen gezogenen Einkommensgrenzen [6] oder durch ErschSpfung des Rest- raums ffir die Privatvorsorge beim Sonderausgabenabzug [7] die staatlichen Bauspar- vergfinstigungen nicht mehr erhalten oder mit ihren ffir die Baufmanzierurlg erforder-

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lichen Sparleistungen fiber die niedrig gezogenen H6chstsparleistungen des Steuer- und 1)r/imienrechts weit hinausreichen. Der VergrSgerung des Gewichts der Sparseite steht allerdings eine mSgliche Ver- st/~rkung des Finanzisrungsgcsch/ifts und die systematisisrte Ausnutzung des nut 40~/oigen Anspargrades gegenfiber. Man karm bezweifeln, ob bei einer breiten Wer- bung ffir den dynamischen Bausparvertrag mehr als sonst Interessenten angelockt werden, die so rasch wie mSglich den Darlehensanspruch des Bausparvertrages realisieren wollen. Gerade der Beitragsprimat spricht nicht ffir eine derartige Ver- lagerung der bauspartechnischen Qualit/tt des Neuzugangs. Auch die Vertragsgestaltung, die zwangsl/~ufig mit siner Beschr/~nkung des Anspar- prozesses auf das Mindestsparguthaben verbunden ist, erscheint nur auf den srsten Blick als gef/~hrlich; denn finanzierungswillige Bausparer versuchen sowieso, mit der Mindestbesparung auszukommen. Wenn sie vor dem Einsatz des Bauspar- vertrages zur Baufinanzierung Anspargrade yon mehr als 40~o der Bausparsumme erlangt hatten, reduzieren sie meist das Prozentguthaben durch ErhShungen oder Zus~mmenlegungen. Die Bausp~rkassen k6nnen d~gegen kaum etw~s untsrnshmen. Wiirde freilieh die gesamte Bausparerschaft die Sparzahlungen einstellen, sobald das Mindestsparguthaben oder sin etwas h6hersr Anspargrad erreieht ist, h/itte dies einen wartezeitverl/tngernden Effekt [8]. Abgesehen davon, dab die Bausparkassen im Normalfall die planm'~gige Entrichtung der Regelsparbeitr~ige nicht verlangen, k6rmten sis es bei den darlehensnehmenden Bausparern meist auch gar nieht tun, wsil diese zuvor oft Sondersparzahlungen gelsistet haben. AuBerdem li~uft beim Dynamikprogramm die Abbuehung der -- im Endstadium der Sparzeit sogar recht hohcn -- Sparbeitr/ige bis zur Zuteilung weiter, wenn der Bausparer dem Einzugs- verfahren nicht widersprieht. Das kommt wiederum der Sparseite zugute. Zusammenfassend sind aus bausparteehniseher Sieht keine sehwerwiegsnden Be- denken gegen den dynamisehen Bausparvertrag zu erkennen. Im Gegenteil, diese Tarifvariants ist in besondersr Weise auf den l%sgelsparer zugeschnitten, der ffir das dauenlde Florieren des kollektiven Bausparens die bcsten Auspizien bietet [9]. Vorteilhaft sind vor allem die auf mehrj/thrige Sparpl/ine ausgerichteten und an- wachsenden Sparleistungen.

IV. S teuer - und p r S m i e n r e c h t l i c h e F r a g e n 1. Bindungs/rist

Wenn der Bausparer ffir seine Bausparbeitr~ge die gesetzlichen Sparvergfinstigungen (Wohnungsbaupr/tmien nach dem Wohnungsbau-Pr/~miengesetz oder Steuererm/~Bi- gung durch den Sonderausgabeuabzug n a c h w 10 des Einkommensteuergesetzes) geltend macht, so unterliegen die Bausparbeitr/ige einer sogenannten Bindungsfrist. Innerhalb der Bindungsfrist darf der Bausp~rer fiber die Mittsl, dis er aufgrund des Bausparvertrages nach einer Zuteilung, Zwischenfinanzierung oder anderweitigen Beleihung erh/tlt, nur zu einem vertragsgemfiBen Zweek (wohnungswirtschaftliche Verwendung im weitesten Sinne) verfiigen, wenn er die Vergiinstigungen nieht verlieren will. Die Bindungsfrist betr/~gt derzeit 7 Jahre im Falle der Wohaungsbau- pr/imie und 10 Jahre im Falle des Sonderausgabenabzugs. Stsuer- und pr/imisnrechtlich wird eins ErhShung dsr Bausparsumme ats ein selb- stiindiger Vertrag (Zusatzvertrag) angesehen. Somit ist naeh einer Erh6hung zwischen zwei Vertr/tgen, dem urspriingliehen und dem Zusatzvertrag zu unterscheiden. Die Erh6hung 16st ffir den Zusatzvertrag den Lauf einer neuen Bindungsfrist aus. Die nach dsr Bausparsummenerh6hung geleisteten Bausparbeitr/~ge gelten zuniehst als

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auf den Zusatzvertrag geleistet, bis dieser prozentual das gleiche Guthaben wie der urspriingliche Vertrag aufweist. Danach werden die Bausparbeitr/tge im Verh/~ltnis der Bausparsummen auf beide Vertr/ige aufgeteilt. Sinngem/~B ist bei mehreren auf- cinanderfolgenden ErhShungen vorzugehen. Es liegt auf der Hand, daB diese Be- stimmungen des gegenw/irtigen Steuer- und Pr/~mienrechts beim dynamischen Bau- sparvertrag mit seinen systematisehen ErhShungen der Bausparsummen zu auBer- ordentliehen Ersehwerungen fiihren kSnnen. Zwar sind die Vorschriften praktisch ohne Belang, wenn der Bausparer innerhalb der jeweiligen Bindungsfrist die Bau- sparmittel wohnungswirtschaftlich einsetzt; doeh mug er immer damit rechnen, daB seine Pliine scheitern. Es w/ire dann nur mit viel Mfihe festzustellen, warm er fiber welche Teile des Bausparguthabens steuer- und pr/imienunsehKdlich (wegen Ablaufs der Bindungsfrist) verffigen kSnnte. Mit Komplikationen mfiBte man vor altem bei der obligatorischen Summenanpassung rechnen, die keine Rficksicht auf die individuellen Absichten des Bausparers und ihre mSglichen/~nderungen w/~hrend der Vertragszeit nimmt. Die fakultative Form der Summendynamik bietet sich unter diesem Gesichtspunkt als etwas giinstiger dar, weil vermutlich nur die Bausparer mit mehr oder weniger konkretisierten Vorhaben eines Wohnhausbaus oder -kaufs auf die Zuwachssummen zugreifen werden, w/~hrend die Unentschlossenen zun/~chst bei unver/~nderter Bausparsumme wciter sparen werden (und dadurch sogar die AbschluBgebfihren ffir die ErhShungsteile der Bau- sparsummen vermeiden). Den Bindungsfristen f fir das Bausparen sind die Mindestvertragsdauern fiir die Lebens- versicherung vergleichbar, bei der die Zuwachsversieherung/~hnliche Probleme auf- geworfen hat. Nun hat die ]?inanzverwaltung bereits seit li~ngerem zugestanden, dab BeitragserhShungen (und daraus resultierende SummenerhShungen), die -- wie bei der dynamischen Lebensversieherung -- yon vornherein nach einem objektiven MaB- stab vereinbart werden, rdcht den Lauf einer neuen Mindestvertragsdauer ausl5sen [10]. Es ist wfinschenswert, daB den Bausparkassen ffir den dynamischen Bauspar- vertrag die gleiche Erleichterung einger/~umt wird wie den Lebensversieherungs- unternehmen fiir die Zuwachsversicherung. Dabei sollte zwischen obligatorischer und fakultativer Summenanpassung nieht unterschieden werden mit der MaBgabe, dal~ Summenerh6hungen nicht fiber den Rahmen hinausgehen diirfen, der dureh das jeweils vertraglich vereinbarte Dynamikprogramm gezogen ist.

2. A nderthalb / achen- Regel

Steuer- und pr/~mienrechtlieh gilt fiir das Bausparen eine weitere Sondervorsehrift. Danach sind Bausparbeitr/~ge nur insoweit steuer- und pr/~mienbegfinstigt, als sie naeh Ablauf von 4 Jahren seit VertragsabschluB im Kalenderjahr das Anderthalb- fache des Durchschnitts der Bausparbeitr/ige in den ersten 4 Vertragsjahren nicht fibersteigen. Der Gesetzgeber will durch diese Bestimmung verhindern, daB kurz vor oder naeh dem Ablauf der Bindungsfrist noch besonders hohe Einzahlungen ge- leistet werden, die bald darauf zweckbindungsfrei und steuer- bzw. pr/~mienunsch/~d- lieh zurfickflieBen kSnnten. Die skizzierte Anderthalbfachen-Regel ist auch bei ErhShungen der Bausparsumme zu beaehten. Das maBgebliehe Anderthalbfaehe ist ffir den Zusatzvertrag (Er- hShungsteil) gesondert zu berechnen. Abgesehen davon, dab die Anderthalbfachen- Regel weitere Komplikationen ftir die fortw/~hrenden SummenerhShungen des dynamischen Bausparvertrages verursacht, wiirde sieh hier die Fiktion eines einheit- lichen Vertrages -- mit gleichzeitigem Ablauf der Bindungsfrist und auch der Vier-

238

Page 9: Chancen und Grenzen eines dynamischen Bausparvertrages

jahreszeit ffir das Anderthalbfache -- als versch/trfend herausstellen; denn der Bau- sparer w~re fiir die sp&ter geleisteten und anwaehsenden Bausparbeitriige an das Anderthalbfaehe des Durehsehnitts der ersten 4 Jahre gebunden, der sich aufgrund der niedrigeren Bausparbeitr/~ge in der Anlaufzeit des dynamisehen Bausparvertrages erreehnet. Insbesondere dann, wean der Bausparer mit niedrigen Sparleistungen begirmt, die das fiir ihn mal~gebende HSchstsparvolumen des Steuer- und Pr/imien- rechts bei weitem nieht ausschSpfen, karm dies zur Folge haben, dab er vom fiinften Vertragsjahr ab fiir den dynamischen Bausparvertrag trotz inzwisehen hinreiehend hoch gewordener Bausparbeitr/~ge das Maximum der Bausparvergiinstigungen gar nicht erzielt. Ohne Belang ist die Anderthalbfaehen-Regel allerdings, werm ab Ver- tragsbeginn geniigend hohe Bausparbeitr/~ge entriehtet oder Bausparvergtinstigangen tiberhaupt nicht beansprueht werden. Eine LSsung des Problems kSnnte darin be- stehen, das Anderthalbfaehe beim dyaamisehen Bausparvertrag proportional zu den (mSgliehen) SummenerhShungen anwaehsen zu lassen.

3. Bausparbegiinstigungen als Teil des Sparplans ?

Der SparprozeB beim Bausparen wird durch die Bausparvergiinstigungen wirkungs- voll unterstiitzt. Zieht man die dem Bausparkonto zuflieBenden Wohnungsbau- pr/tmien oder die den Bausparer entlastenden Steuererm/iBigungen im Falle des Sonderausgabenabzugs bzw. Arbeitnehmer-Sparzulagen bei vermSgenswirksamen Leistungen ins Kalkiil, so erreehnen sich vorteilhafte Renditen. Insbesondere be- schleunigen die Wohnungsbaupr/tmien den Ansparvorgang. Es liegt daher nahe, die Sparpl/~ne fiir dynamische Bausparvertr/~ge auf den Bau- sparvergiinstigungeu aufzubauen. Beispielsweise bezieht das sehon angebotene Modell einer 5ffentlichen Bausparkasse die Pr/~mien- und Steuervergiinstigungen direkt oder indirekt in das Sparprogramm ein. Zwangsl/~ufig ger/it das Vertragsmodell dadurch jedoeh in die Abh/~ngigkeit vom Steuer- und Pr/~mienreeht, seinen zum Teil uniibersichtlichen Einzelregelungen und aueh den kiinftigen iimderungen. Beispielhaft sei fiir die Wohnungsbaupr/~mie darauf hingewiesen, dab sich das HSchstsparvolumen (800 DM fiir Alleinstehende und 1600 DM ftir Verheiratete) und der Pr/~miensatz (18% zuziiglich 2% fiir jedes Kind unter 18 Jahren) in der Vertragslaufzeit/~ndern kSrmen, dab iiberhaupt keine Wohnungs- baupr/~mie beantragt werden kann, wenn der Bausparer das Wahlreeht zugunsten des Sonderausgabenabzugs der Bausparbeitri~ge austibt oder wegen des Antrags auf Sparpr/imie nach dem Spar-Pr~miengesetz unter das Kumulierungsverbot f/~llt oder wenn sein zu versteuerndes Einkommen im Vorjahr die Einkommensgrenze (24000 bzw. 48000 DM zuztiglieh 1800 DM fiir jedes Kind unter 18 Jahren) iibersteigt. ]nfolgedessen muB man damit rechnen, dal~ der die staatlichen Sparvergiinstigungen einbeziehende Sparplan kaum je exakt so abl/~uft, wie er konzipiert ist. Zwar mag das Dynamikprogramm, das etwa wie das Bausparen generell Mehr- und Minder- sparleistungen zul/s flexibel genug gestaltet sein; gleichwohl dtirfte die Mehrzahl der Griinde gegen den systematisierten Einbau der Bausparvergiinstigungen in das Dynamikprogramm sprechen.

V. M o d e l l b e r e c h n u n g e n

1. PrSmissen und Formelansatz

Die Voraussetzungen fiir die nachfolgenden Berechnungen lehnen sich an die Pr/i- missen fiir die friiheren Modellbetrachtungen an [1]. Demnach handelt es sich um

239

Page 10: Chancen und Grenzen eines dynamischen Bausparvertrages

einen Bausparvertrag mit der urspriinglichen Bausparsumme 1 oder 100%. Die Ab- schlullgebiihr (auch fiir sp/~tere ErhShungen) ist jeweils gesondert zu zahlen, also nicht durch die Sparbeitr/~ge gedeckt; die j/~hrliche Kontogebiihr wird vemach. 1/~ssigt. Im einzelnen bezeichnet

A den j/~hrlich vorschiissig geleisteten Bausparbeitrag, r den Zinsfaktor bei den Guthabenzinsen (in den Rechenbeispielen r = 1,03), s die Sparzeit in Jahren, pl den Progressionsfaktor fiir die j~hrhche (geometrisehe) Zunahme des Bauspar-

beitrags und p2 den Progressionsfaktor f'tir die Dynamik der Bausparsumme.

Fiir einen Bauspartarif mit 40%igem Mindestsparguthaben gilt dann unter der Vor- aussetzung, dall im Zeitpunkt s bereits die BausparsummenerhShung, die in dem Zeitraum seit Entrichtung des letzten Bausparbeitrags eingetreten ist, mitberiick- sichtigt wird, die Beziehung

r S - - p ~ A . r =- 0,4.p~.

r -- pl

Diese Formel stellt die Grundgleichung des dynamischen Bausparvertrages dar. Konstant sind darin lediglich die Werte r und 0,4, unbestimmt gelassen sind hingegen die Werte A, s, pl und P2. ])urch das Festlegen yon je 3 Parametern ist die vierte GrSlle eindeutig bestimmbar. Werden die Bausparbeitr/ige nicht j/~hrlich pr/i- numerando entrichtet oder handelt es sich um einen Bauspartarif mit nur 2,5%igen Guthabenzinsen (die Darlehenszinsen gehen in die vorliegenden Betrachtungen nicht ein) oder mit einem Mindestsparguthaben yon 50% der Bausparsumme, so 1/illt sich die Grundgleichung unschwer umformen.

2. Bausparbeitriige

Zun/~ehst wird unterstellt, dall die Sparzeit s sowie der Progressionsfaktor, und zwar fiir die Bausparbeitr/~ge pl und fiir die Bausparsummen P2, bekannt sind. Gefragt ist somit nach dem anF~nglichen Bausparbeitrag A, der ohne weiteres aus der vorhin genarmten Grundgleichung des dynamischen Bausparvertrages zu berechnen ist. Die Zahlenergebnisse linden sich in der Tabelle 1, die nach Sparzeiten yon 4; 5; 6; 7; 8 und 10 Jahren sowie n~ch j~hrlichen Zunahmen der Bausparbeitr~ge und Bau- sparsummen von 0; 5; 10 und 15% abgestuft ist. Der erforderliehe Anfangssparbeitrag A ist in der Tabelle 1 in Prozeat der urspriing- lichen Bausparsumme angegeben. Unter sonst gleichen Voraussetzungen f/~llt A u m so niedriger aus, je 1/~nger die Sparzeit, je hSher die Beitragsdynamik und je niedriger die Summendynamik ist. Beispielsweise reicht es bei der 5j~hrigen Sparzeit unter statischen Verh/~ltnissen (Pl = P2 = 1,00) aus, eiaen j/~hrlichen Bausparbeitrag yon 7,31% zu entrichten. Er mull auf

9,34% steigen, wenn die Bausparsummen pro Jahr um 5% 11,78% steigen, wenn die Bausparsummen pro Jahr um 10% 17,71% steigen, wenn die Bausparsummen pro Jahr um 15%

erhSht werden. Hierbei ist angenommen, dall sieh der Bausparbeitrag nicht ver- /~ndert. Die Summendynamik mull mithin dutch gleichbleibende Bausparbei~r/~ge sozusagen vorfmanziert werden. Diese Annahmen (und folglich auch die Bauspar-

240

Page 11: Chancen und Grenzen eines dynamischen Bausparvertrages

beitr/~ge) entsprechen dem schon friiher vorgestellten Ansparmodell A in dem Auf- satz ,,Bausparen trotz BaukostenerhShungen" [1]. W/ichst der Bausparbeitrag proportional mit der Bausparsumme an, so stellt sich - - wiederum im FaUe der 5j/ihrigen Sparzeit - - der Bausparbei t rag in Relat ion zur urspriinglichen Bausparsumme auf

7,31 im Falle Px = p2 = 1,00 8,47 im Falle Pl ---- P2 = 1,05 9,70 im Falle Px ---- pg. = 1,10

11,00 im Falle pl ---- P2 ---- 1,15.

Dies entspricht dem Modell B der erw/ihnten Arbeit.

Tabelle 1. Erforderlicher Anfangs-Jahressparbeitrag A in Prozent der urspriing- lichen Bausparsumme eines dynamischen Bausparvertrages mit 3~/o Guthaben- zinsen j~thrlich und 40~o Mindestsparguthaben, wenn die Sparzeit s sowie die Progressionsfaktoren pl ffir den Bausparbeitrag und p2 fiir die Bausparsummen

vorgegeben sind

Sparzeit J~hrlicher s Zuwachs des in Bausparbeitrags Jahren (pl) in ~

J~hrliche Zunahme der Bausparsummen

0% 5% lo% 15% d.h. Progressionsfaktor I)2

1,00 1,05 1,10 1,15

Anfiinglicher, vorschiissig geleisteter Jahres- sparbeitrag A in ~o:

0 5

10 15

9,28 11,28 13,59 16,24 8,63 10,49 12,64 15,09 8,03 9,76 11,75 14,04 7,47 9,09 10,94 13,07

0 5

10 15

7,31 9,34 11,78 14,71 6,64 8,47 10,69 13,35 6,02 7,69 9,70 12,12 5,47 6,98 8,81 11,00

0 5

10 15

6,00 8,05 10,64 13,89 5,32 7,13 9,42 12,30 4,71 6,31 8,34 10,89 4,16 5,58 7,38 9,63

0 5

10 15

5,07 7,13 9,88 13,48 4,38 6,17 8,54 11,66 3,78 5,32 7,37 10,06 3,26 4,59 6,35 8,67

0 5

10 15

4,37 6,45 9,36 13,36 3,69 5,45 7,90 11,28 3,10 4,58 6,65 9,48 2,60 3,84 5,57 7,95

10 0 5

10 15

3,39 5,52 8,79 13,70 2,73 4,44 7,07 11,03 2,18 3,54 5,64 8,80 1,72 2,81 4,47 6,98

241

Page 12: Chancen und Grenzen eines dynamischen Bausparvertrages

3. Beitragslgrimat

Im allgemeinen werden Anfangsbausparbeitrag A, Sparzeit s und Progressionsfaktor der Beitragssteigerungen pl bekarmt oder vorgegeben sein. JedenfaIls is~ das die Ausgangssituation beim Beitragsprimat. Durch A, s und Pl wird die mSgliche Summendynamik P2 bestimmt. In der Figur 1 sind die erforderlichen Anfangssparbeitr/~ge fiir die 5j~hrige Sparzeit grafisch dargestellt, und zwar in Abh~ngigkeit vonder Summendynamik fiir die ausgew~hlten Zunahmen des Bausparbeitrags. Da die Sparzeit festliegt, kSnnen als zweite Abszisse zus/~tzlich die finanzierbaren Bausparsummen aufgetragen werden, yon denen in 5 Jahren 40% angespart werden, wenn Bausparbeitr/~ge und Bauspar- summen wie angegeben j~hrlich zunehmen. Die Figur 1 erlaubt es insbesondere, fiir beliebig gegriffene Anfangssparbeitr~ge, die um 0; 5; 10 oder 15% volt Jahr zu Jahr ansteigen, die zugeh6rige Summendynamik in 5j~hriger Sparzeit direkt abzulesem

16

15

13

12

11

10

9

8

7

6

, Anfangs- _Bausparbeitrag zu urspriJnglicher

- Bausparsumme (100%) / O % / f

J / / 5% J ~

~ f t f

~ t / / / 10%

J ~ . - ' / / . . " / " . - ' 1 5 %

J J J i ~ ' " J~hrliche

I I I

1 2 3

I

110

J~hrliche Zunahme der Bausparsumme I I I I I I I I I I I I

/, 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 % Finanzierbare Bausparsumme

I I I I I I t I I ,.~

120 130 140 150 160 170 180 190 200%

Fig. 1. Erforderlicher Anfangs-Bausparbeitrag, der 5 Jahre lang j~hrlich vorseh/issig und wio angegeben geometrisch steigend zu leist~n ist, um die Dynamisierung der Bausparsumme im

bezeichneten AusmaB zu ermSglichen

242

Page 13: Chancen und Grenzen eines dynamischen Bausparvertrages

4. Summenprimat

Liegt -- neben dem anfiinglichen Bausparbeitrag A und der Sparzeit s -- prims die Summendynamik lest, geht es datum, die notwendigen Steigerungen des Bauspar- beitrags zu berechrmn. Dazu kann man sich ebenfalls der grafischen Methode be- dienen. In der Figur 2 sind die Steigerungsprozents/~tze der Bausparsummen nach den Zu- nahmen des Bausparbeitrags aufgezeichnet, und zwar ffir den Anfangssparbeitrag yon 8 % der urspriinglichen Bausparsumme und fiir die Sparzeiten 4; 5; 6; 7; 8 und 10 Jahren. Als Faustregel ist daraus zu ersehen, da{3 40 bis 50% des Prozentsatzes der Beitragsdynamik als Steigerung des Prozentsatzes der Summenprogression in Aussicht gestellt werden kSnnen. So nimmt im Falle der 7j~hrigen Sparzeit die

18

17

16

15

14

13

12

11

10

9

8

7

6

5

3

2

J~ihrliche Steigerung der Bousparsumme

10

8

7

i 4

1 2 3 4 5 6 7 8 10 11 12 13 14. 15'/o J~ihriiche Zunahme des BQusparbeitrages

Fig. 2. MSgliche Summendynamik in Abh~ngigkeit von der vorgegebenen Beitragsdynamik bei einem dynamischen Bausparvertrag mit einem anf/inglichen Jahres-Bausparbeitrag yon 8% der urspriinglichen Bausparsumme, der j~hrlich vorschiissig w~hrend der genannten Sparzeit

entrichtet und im angegebenen AusmaB erhSht wird

243

Page 14: Chancen und Grenzen eines dynamischen Bausparvertrages

mSgliche Steigemng der Bausparsumme yon 6,74% um 4,56 Prozentpunkte auf 11,30% j/~hrlich zu, wenn die Zuwaehsrate des Bausparbeitrags yon 0% um 10 Pro- zentpunkte auf 10% zunimmt.

,5. Ver~inderliche Sparzeit

Sind Beitrags- und Summendynamik (zusammen mit dem Anfangssparbeitrag A) vorgegeben, kann der Ausweg nur fiber eine Variation der Sparzeit gesucht werden. Gefragt ist somit naeh derjenigen Sparzeit s, in der ffir die Kombination der Werte yon A, Pl und P2 das Mindestsparguthaben zur dynamisehen Bausparsumme ange. sammelt wird. In der Figur 3 ist der anf~ngliehe Bausparbeitrag A nach der Sparzeit aufgetragen. Unterstellt ist, dab die Bausparsumme sich pro Jahr um 5% des Vorjahresbetrages erh6ht. Die Bausparbeitr/~ge steigen ]/~hrlieh um 0; 5; 10 oder 15%. Aus der Figur 3 kann man wenigstens gr6Benordnungsm/~l]ig die L/~nge der erforderliehen SparzeR ablesen, wenn die j/~hrliehen Zunahmen der Bausparbeitr~ge (0; 5; 10 und 15~ und der Bausparsummen (bier 5%) bekannt sind.

~ 16

15

1/+

13

12

11

10

9

8

7

6

5

4

3

2

1

Anfangs- Bouspar- beitrag zu ursprLinglicher Bausparsumme (100~

Jdhrliche ~ ~ ~ Zunahme

Sparzeit V / I I l I I ! I

4 5 6 7 8 9 10 11 Jahre

Fig. 3. Erforderlicher Anfangs-BausparbeRrag in Prozent der urspr~nglichen Bausparsumme eines dynamischen Bausparvertrages mit 5% jghrlicher Summensteigerung in Abh~ngigkeit yon der Sparzeit, wghrend der die Bausparbeitrgge im genannten Umfang yon Jahr zu Jahr steigen

244

Page 15: Chancen und Grenzen eines dynamischen Bausparvertrages

Anhand der bisherigen Tabellen und Figuren lassen sich die maBgebenden Daten wenigstens n/~herungsweise bestimmen. Gegebenenfalls sind die Tableaus um Kom- binationen yon Ausgangswerten zu erganzen, die aus Platzgriinden nieht wieder- gegeben werden konnten.

% i

600

500

40(]

300

200

Finanzierbare Bausparsumme in Relation zur urspriJnglichen Bausparsumme

100

/ 1 0 % /

/ /

/ / / 9'/, / /

/ /

/ ' l 8 '1,

/ /

/ /

/ 7% /

/ /

t / 6"/,

/ /

/

/ 5'/, /

/

,, 4"/ , / /

/

hrl icher ffan gs - tuspar- itrag zu sprungs-

Bauspar- summe

Sparzei t I I I l l I i

4 5 6 7 8 9 10 11Jahre Fig. 4. Finanzierbare Bausparsummen des dynamischen Bausparvertrages mit 3% j~hrlichen Guthabenzinsen und 40% Mindestsparguthaben in Abh~ngigkeit yon der Sparzei$, w~hrend der die in Prozent der urspr~ing|ichen Bausparsumme angegebenen, j~hrlieh vorsch~issig geleisteten

und um 10% steigenden Anfangs-Bausparbeitri~ge entrichtet werden

245

Page 16: Chancen und Grenzen eines dynamischen Bausparvertrages

Tabelle 2. Finanzierbare Bausparsummen eines dynamischen Bausparvertrages mit 3% ji~hrlichen Guthabenzinsen und 40%igem Mindestsparguthaben, wenn die Sparzeit s, der anf/ingliche (vorschiissig geleistete) Jahressparbeitrag A und der jithrliche Progressionsfaktor p~ fiir den Bausparbeitrag vorgegeben sind. (Bausparsummen in Prozent der ursprfinglichen Summe, auf die sich A bezieht)

Sparzeit Anfangs- s in sparbeitrag Jahren A in %

JKhrliche Zunahme des Bausparbeitrags (Pl)

0% 5% lO% 15%

Finanzierbare Bausparsummen in Prozent:

8 (86,18) (92,70) (99,64) 107,03 9 (96,96) 104,28 112,10 120,41

10 107,73 115,87 124,55 133,79 11 118,50 127,46 137,01 147,17 12 129,27 139,05 149,46 160,55 13 140,05 150,63 161,92 173,93 14 150,82 162,22 174,37 187,31

7 (95,70) 105,45 116,19 127,99 8 109,37 120,52 132,78 146,27 9 132,04 135,58 149,39 164,56

I0 136,71 150,65 165,99 182,84 11 150,38 165,71 182,59 201,13 12 164,05 180,78 199,19 219,4i 13 177,72 195,84 215,79 237,70

6 (99,94) 112,82 127,46 144,07 7 116,59 131,62 148,71 168,08 8 133,25 150,42 169,95 192,10 9 149,91 169,23 191,20 216,11

10 166,56 188,02 212,44 240,12 11 183,22 206,83 233,69 264,13 12 199,87 225,64 254,93 288,15

5 (98,65) 114,09 132,22 153,44 6 118,38 136,91 158,66 184,13 7 138,12 158,72 185,10 214,82 8 157,85 182,54 211,55 245,51 9 177,58 205,36 237,99 276,20

10 197,31 228,18 264,43 306,89 11 217,04 251,00 290,88 337,57

4 (91,59) 108,50 129,02 153,84 5 114,49 135,63 161,27 192,29 6 137,39 162,75 193,53 230,75 7 160,28 189,88 225,78 269,21 8 183,18 217,01 258,03 307,67 9 206,08 244,13 290, 29 346,13

10 228,98 271,26 322,54 384,59

10 3 (88,56) 110,07 137,93 173,92 4 118,08 146,76 183,90 231,89 5 147,60 183,46 229,88 289,86 6 177,12 220,15 275,85 347,84 7 206,64 256,84 321,83 405,81 8 236,15 293,53 367,81 463,78 9 265,68 330,22 413,78 521,76

246

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6. Finanzierbare Bausparsu mmen

Liegt, wie es beim Beitragsprimat der Fall ist, die Sparzeit, der Anfangssparbeitrag und die Beitragsdynamik fest, so ist weniger der Progressionsfaktor p2 fiir die Bau- sparsumme von Interesse als vielmehr das Verh~ltnis der dynamisierten zur ur- spriinglichen Bausparsumme. Mit anderen Worten, die Vertragspartner mSchten wissen, welche Bausparsumme unter den gew~ihlten Pramissen finanzierbar ist. Dies geht aus der Tabelle 2 hervor. Die Tabelle 2 ist wiederum nach den Sparzeiten von 4; 5; 6 ; 7 ; 8 und 10 Jahren und den Faktoren der Beitragsdynamik pl = 1,00; 1,05; 1,10; 1,15 und nach bestimmten Anfangsbausparbeitragen abgestuft, die grundsi~tzlich um so h5her ausfallen, je kiirzer die Sparzeit ist. Beispielsweise reieht ein anfanglicher Bausparbeitrag yon 6% fast genau aus, in 6 Jahren das 40%ige Mindestsparguthaben anzusparen (Bau- sparsumme 100%, exakt 99,94%). Steigt der Bausparbeitrag jahrlich um 5% an, so kann eine Bausparsumme von 112,82% finanziert werden. Nehmen die Bauspar- beitr~ge sogar um 10 oder 15% geometrisch zu, so kann die Bausparsumme auf 127,46 oder 144,07% des Ausgangsbetrags erhSht werden. Auf diese Weise kann man aus der Tabelle 2 eine Summendynamik erster Art ab- lesen. Sie resultiert daraus, da$ bei gleichbleibendem s der Bausparbeitrag dynami- siert wird. Eine Dynamik zweiter Art fiir die Bausparsumme ergibt sich dann, wenn die Sparzeit verl~ngert wird; sie ist weit wirkungsvoller als die Summendynamik erster Art. Auch das ist der Tabelle 2 zu entnehmen. Dazu ein Beispiel. Wie vorhin betrage die Sparzeit 6 Jahre, der anfiingliche Bausparbeitrag 6% und die j~hrliche Zunahme des Beitrags 5%; verlangert der Bausparer die Sparzeit um 1 Jahr, so kann er dadurch die Bausparsumme yon 112,82 auf 136,91% erhShen (und sogar auf 162,75%, wenn er insgesamt 8 Jahre spart und die Beitragsdynamik nicht unterbricht). Die finanzierbaren Bausparsummen des dynamisehen Bausparvertrages sind in der Figur 4 in Abh~ngigkeit yon der Sparzeit aufgezeiehnet. Herausgegriffen sind die -- jahrlich um 10% steigenden -- Anfangsbausparbeitrage yon 4; 5; 6; 7; 8; 9 und 10% der Ursprungsbausparsumme. Die Figur 4 kann insbesondere dazu heran- gezogen werden, die beschriebene Summendynamik zweiter Art abzulesen.

L ITERATURVERZE ICH N IS

[1] Laux, Hans: ,,Bausparen trotz BaukostenerhShungen. Ansparmodelle zur (~berwindung steigender Bau- und Bodenpreise", Bliitter der DGVM, Band XII, Heft 4, S. 331.

[2] Wegen einer Beschreibung der Begriffe und der Bezeiehnungsweisen, der Eigentiimlich- keiten und der Arbeitsweise des Bausparens verweist der Verfasser auf seine Monographie: ,,Die Bausparfinanzierung. Die finanziellen Aspekte des Bausparvertrages als Spar- und Kreditinstrument", 4. Auflage, 279 Seiten, 1976, Verlagsgesellschaft Recht und Wirtschaft mbH, Heidelberg.

[3] Der Vorbehalt in w 5 Abs. 2 der Muster-ABB (Allgemeine Bedingungen fiir Bausparvertr~ge) privater und 5ffentlicher Bausparkassen, dab die Bausparkasse die Annahme von Sonder- zahlungen von ihrer Zustimmung abhangig machen kann, soll lediglich dem l~berhand- nehmen von Sehnellfinanzierungen vorbeugen und der Bausparkasse die MSglichkeit ein- raumen, die durch Gesetz und Verordnung verfiigten Kontingentsgrenzen einzuhalten.

[4] Vgl. im einzelnen Laux, Hans: ,,Das kollektive Bausparen. Neuere Untersuchungen und zusammenfassende Darstellung zur Technik und Mathematik des deutschen Bausparens", 352 Seiten, 1973, Verlagsgesellschaft Recht und Wirtschaft mbH, Heidelberg.

[5] Laux, Hans: ,,Der Anlaufeffekt im kollektiven Bausparen bei gleichbleibenden und steigenden l%uzug~ngen", BlOtter der DGVM, Band XI, Heft 4, S. 565.

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[6] Vgl. Laux, Hans: ,,Einkommensteuer und SparfSrderung ab 1975. Die wichtigsten Anderun- gen beim Einkommensteuertarif, Sonderausgabenabzug und Kinderlastenansgleich sowie beim Spar- und Wohnungsbau-Pr~miengesetz", 208 Seiten, 1974, Verlagsgesellschaft Reeht und Wirtschaft mbH, Heidelberg.

[7] Laux, Hans: ,,Vorsorgeaufwendungen 1978", BB-Beilage 4/1978, Verlagsgesellschaft Recht und Wirtschaft mbH, Heidelberg.

[8] Laux, Hans: ,,Die Wartezeitverl/ingerung im Bausparen bei Einstellung der Sparzahlungen nach Erreichen eines bestimmten Prozentguthabens", BlOtter der DGVM, Band XII , Heft 2, S. 143.

[9] Laud, Hans: ,,Wartezeiten, Anspargrade und Zielbewertungsziffern im dynamischen Be. harrungsznstand yon Bauspartarifen mit Einmalsparbeitrag", Bliitter der DGVM, Band XI, Heft 2, S. 227.

[10] Vgl. ErlaB Finanzministerium Nordrhein-Westfalen vom 24. 9. 74, S 2221-202-VB 2, Der Betriebs-Berater 1974, S. 1332.

Znsammen/assung

Der Beitrag befaBt sich mit den M6glichkeiten, einen dynamischen Bausporvertrag einzufiihren, und ergiinzt insofern die frfihere Arbeit des Veffassers fiber ,,Bausporen trotz BaukostenerhGhun- gen" (Bliitter der DGVM, Band XII , Heft 4, S. 331). Es bietet sich an, hierffir einen Beitrags- primat -- mit laufender Anpassung der Bausparbeitri~ge -- zu statuieren, aus dem -- in obliga. torischer oder fakultativer Form -- die Summenanpassungen resultieren. Banspartechniseh gesehen ist es unbedenklich, die Karenzzeit, die sonst ffir die Zuteilung erhShter Bansporsummen gezogen wird, bei der dynamisierten Vertragsvariante wegfallen zu lassen oder abzukfirzen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dab der dynamische Bansparvertrag auf plan- miiBige und anwachsende Sparleistungen abgestellt und geeignet ist, den Spargeldeingang zu verstetigen und zu verstiirken. UngelSst ist das steuer- und pr~imienrechtliche Problem, dal3 naeh dora gegenwiirtigen Recht jede ErhShung den Lauf einer neuen Bindungsfrist anslSst. Verschiedene Modellrechnungen zeigen, welche SummenerhShungen beim Dynamikprogramm dutch Steigerungen der Bausporbeitri~ge und durch Verliingerung der Sporzeit finanziert werden kSnnen.

Summary

The paper considers the possibility of introducing a dynamic savings contract for building pur- poses and thus complements the earlier paper of the author on ,,Bausparen trotz Baukosten- erhShungen" (see Bli~tter der DGVM, Vol. XII, p. 331). I t seems suitable to proceed from a given contribution, which will be continually updated and from which follow the adjustments of the savings sums on an obligatory or faeultative basis. Technically there is no objection to abbreviating the waiting period, which is otherwise required for the allocation of increased savings sums for building purposes, in the case of dynamic contracts, or to dispensing with it altogether. I t should be pointed out in this connection that the dynamic savings contract is based on planned, increasing contributions and that it is apt to produce a steady and growing flow of savings. Unsolved are legal problems concerning tax and premium aspects, as under present legislation each increase initiates a new term. Several model calculations show the in- creases in the sums that can be financed under dynamic programmes by increases in the contri- butions and extensions of the saving term.

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