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SBP 2020 INFO 1 SchülerBetriebsPraktikum Gymnasium Laurentianum Postfach 110362 – 48231 Warendorf 13. Jan. – 25. Jan. 2020

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SchülerBetriebsPraktikum

Gymnasium Laurentianum

Postfach 110362 – 48231 Warendorf

13. Jan. – 25. Jan. 2020

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WEGWEISER DURCH DIE PRAKTIKUMSMAPPE Info Praktikums-Kalender .................................... 3 Hinweise zum Verhalten im Betrieb .............. 4 Sicher durch das Praktikum .......................... 5 Jugendarbeitsschutzgesetz ......................... 6 Tipps für das Praktikum...................................8 Teil Praktikumsmappe Anfertigung von Plakaten ……………….…... .9 Aufbau der Mappe ....................................... 11 Selbstständigkeitserklärung …………………12 Beurteilungsbogen ........................................13

Meine Schule Mein Praktikumsbetrieb

Gymnasium Laurentianum

Postfach 110362

48231 WARENDORF

@

Tel. 02581/543300 oder 543327

[email protected]

(Koordinator Praktikum)

Betreuer/in

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PRAKTIKUMSKALENDER 13. JAN. – 25. JAN. 2020 Trage hier Termine, Planungen und wichtige Ereignisse für deine Praktikumszeit ein.

13 Mo

14 Di

15 Mi

16 Do

17 Fr

18 Sa 19 So

20 Mo

21 Di

22 Mi

23 Do

24 Fr

25 Sa

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HINWEISE ZUM VERHALTEN IM BETRIEB Die Hinweise auf den nächsten Seiten sollen dich an deine Pflichten und Aufgaben während des Prak-tikums erinnern. Im Praktikum wirst du die Schule mit einem Be-trieb tauschen. Die Welt der Arbeit wird dir neue, bisher unbekannte Eindrücke über die Vielfalt des beruflichen Lebens vermitteln. Neben Interessantem und Aufregendem wirst du aber auch eine gewisse Eintönigkeit und Strenge empfinden. Viel-leicht werden deine Vorstellungen über die Arbeitswelt einfach nur nüchterner. Die Welt der Arbeit ist anders als die der Schule. Bearbeite diese Praktikumsmappe mög-lichst sorgfältig. Deine Lehrer, Ausbilder und Eltern werden dir dabei gerne helfen. So wirst du deiner Arbeitswelt sicher ein Stück näherkommen. Du gehst als Gast in deinen Betrieb, er nimmt dich freiwillig auf. Es versteht sich deshalb von selbst, besonders auf Höflich-keit, Pünktlichkeit, Ordnung und Sauber-keit zu achten!

Solltest du krank werden oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht in deinem Praktikums-betrieb erscheinen können, benachrich-tige sofort telefo-

nisch sowohl den Betrieb als auch die Schule!

Führe schon vom ersten Tage an deine Aufgaben so gut wie möglich aus. Frage sofort, wenn du etwas nicht verstehst. Wer fragt, ist nicht dumm, sondern zeigt, dass er Interesse an der Sache hat. Vielleicht wird dir einiges nicht gefallen. Bevor du Kritik übst, denke nach. Und wenn du Kritik übst, denke daran: „Der Ton macht die Musik.” Bitte auch von dir aus um eine neue Aufgabe und warte nicht, bis sich irgend-wann jemand um dich kümmert. Nutze deine Chance, möglichst viel über den Be-

trieb, den Beruf, die Ausbildung und die Arbeit zu erfahren! In vielen Betrieben gibt es Dinge, die der Verschwiegenheit oder Geheimhaltung unterliegen; erhältst du Kenntnis von solchen Dingen, so bewahre sie für dich! Denke daran, dass dir wertvolle Einrich-tungen zur Verfügung gestellt werden. Jeder Schaden, den du vielleicht aus Unkenntnis oder Unachtsamkeit anrichtest, bringt den Betrieb in Schwierigkeiten. Sollte dennoch einmal etwas kaputtgehen oder von dir falsch gemacht werden, so sage es sofort deinem Betreuer. Er weiß sicher, wie man einen Fehler beseitigen kann. In keinem Betrieb wird von einer Person alleine alles bearbeitet. Es kommt auf die Zusammenarbeit aller an. Viele Betriebe verdanken einen Teil ihres Erfolges dem Mitdenken ihrer Mitarbeiter. Denke auch du über deine Arbeit nach. Jeder Betrieb hat eine Betriebsordnung, sie gilt auch für dich. Pünktlicher Arbeits-beginn ist die Voraussetzung für pünkt-lichen Feierabend. Pausen dienen der Erholung; störe sie nicht. Nimm nie etwas aus dem Betrieb mit, ohne zu fragen! Wenn du für deine Berichte Unterlagen wie z.B. Prospekte, Vorschriften, Anleitungen, Werkstücke benötigst, so frage nach und bitte ausdrücklich darum! Wirf nicht gleich am ersten oder zweiten Tag das Handtuch, falls du dir dein Praktikum anders vorgestellt hast! Erhalte dir die Freude am Arbeitsplatz, auch wenn

es durch ungünstige Zwischenfälle einmal schwer fallen sollte. Lass deine Eltern und Freunde an deinen täglichen Praktikumserlebnissen teilhaben!

Vielleicht gefällt es dir im Betrieb, vielleicht auch nicht. Auf jeden Fall hast du viel gelernt.

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SICHER DURCH DAS PRAKTIKUM Arbeit ist nicht ungefährlich!

Gerade Schüler-praktikanten, die nur kurzzeitig an einem Arbeitsplatz sind und die Ge-fahren noch nicht

abschätzen können, müssen Bescheid wissen über die Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften. Einige wichtige Regeln sollen dir hel-fen, dich im Betrieb sicherheitsbewusst zu verhalten.

Informiere dich über die jeweiligen be-trieblichen Unfall-verhütungsvor-schriften. Es gibt wichtige

branchen- und betriebstypische Beson-derheiten, z.B. Verbot für bestimmte Personen, Hebebühnen zu betätigen oder an Holzbearbeitungsmaschinen zu arbeiten.

Nimm jeden Tipp in Sachen Sicherheit gerne an, vor allem von Profis. Sicher-heitsfachkräfte haben dir gegenüber

ein Weisungsrecht. Ihre Anweisungen sind zu befolgen. Beachte Schilder mit Sicherheitszei-chen. Wenn du ein Schild nicht kennst, frage nach seiner Bedeutung. Benutze im Betrieb immer die zur Ver-fügung gestellte Schutzkleidung und -ausrüstung wie Helm, Schutzbrille und Gehörschutz. Beachte die Gebotsschil-der! Trage zweckmäßige Kleidung: Wenn du z.B. an Maschinen arbeitest, muss deine Kleidung eng anliegen. Uhren, Ringe, Schals oder sonstige Schmuckstücke dürfen nicht getragen werden, wenn sie zur Gefahr werden können: wenn z.B. die Gefahr besteht,

mit ihnen hängen zu bleiben oder dass sich ein drehendes Teil dahinter verhakt. Lange Haare können eine Gefahr sein. Sichere sie durch Kappe, Band oder Knoten - vor allem bei

Maschinenarbeit oder Arbeit mit glühen-den Teilen oder Feuer. Setze Maschinen nie ohne Erlaubnis, Anleitung und Aufsicht in Gang. Das gilt auch für Maschinen, die du kennst. Für den Fall eines Falles: Solltest du in einen Wege- oder

Betriebsunfall ver-wickelt werden, infor-miere auch die Schule . Gehe ruhig auch mit kleinen Ver-letzungen zur Erste-Hilfe-Station. Du weißt: Man kann ja nie wissen… ! Dort wird übrigens deine

medizinische Versorgung in das „Ver-bandbuch” eingetragen und ist damit später leicht nachzuweisen. Versuche, bei einem Unfall die Namen von Zeugen festzuhalten, insbesondere bei Wegeunfällen. Das Praktikum steht unter dem Schutz der gesetzlichen Schülerunfallversi-cherung („GUV, Düsseldorf”). Der Versicherungsschutz gilt für: die Wege von und zur Praktikumsstelle (aber nur für den direkten Weg zwi-schen Wohnung und Praktikumsstelle; Abstecher, z.B. nach Feierabend zu McDonalds, sind nicht mehr geschützt; auch der schnelle Gang zum Kiosk au-ßerhalb des Betriebsgeländes zwi-schendurch ist nicht versichert!) sowie den Aufenthalt im Praktikumsbetrieb und die dort ausgeführten Tätigkeiten.

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Jugendarbeitsschutzgesetz [JArbSchG]

Das Jugendarbeits-schutzgesetz wurde er-lassen, um Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren vor solcher

Arbeit zu schützen, die zu früh beginnt, zu lange dauert, zu schwer ist, sie gefährdet oder für sie nicht geeignet ist. Nach §5Abs.2 JArbSchG vom 12.4.76 in der z. Zt. gültigen Fassung gilt das Verbot der Beschäftigung von Kindern nicht für die Beschäftigung von Kindern im Rahmen des Betriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht. Kind ist, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gelten als Kinder. Im Wesentlichen ist Folgendes zu beachten:

1. Art der Tätigkeit

Schüler/innen der Sekundarstufe I dürfen nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten beschäftigt werden.

2. Höchstzulässige tägliche Arbeitszeit

(Zeit vom Beginn bis zum Ende der Beschäftigung, ohne Ruhepausen) 7 Stunden

3. Höchstzulässige Wochenarbeitszeit

(montags bis einschließlich sonntags) 35 Stunden

4. Ruhepausen

Ruhepausen müssen im Voraus fest-stehen: - 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4½ Stunden bis zu 6 Stunden, - 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden.

Als Ruhepause gilt nur eine Arbeits-unterbrechung von mindestens 15 Minuten. Länger als 4½ Stunden hintereinander dürfen Schüler/innen nicht ohne Ruhe-pause beschäftigt werden.

5. Zulässige Schichtzeit

(tägliche Arbeitszeit unter Hinzurech-nung der Ruhepausen) 10 Stunden. Ausnahmen: im Gaststättengewerbe, in der Landwirtschaft, in der Tierhaltung, auf Bau- und Montagestellen: 11 Stunden

6. Tägliche Freizeit

Mindestens 12 Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit

7. Nachtruhe

20 Uhr bis 6 Uhr Ausnahmen: Schüler/innen über 16 Jahre dürfen beschäftigt werden: im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr; in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr; in der Landwirtschaft ab 5 oder bis 21 Uhr; in Bäckereien oder Konditoreien ab 5 Uhr, Schüler/innen über 17 Jahre ab 4 Uhr.

8. Beschäftigungsdauer pro Woche

5 Tage

9. Samstagsruhe

Samstagsarbeit ist verboten. Ausnahmen bei Freistellung an einem anderen Arbeitstag derselben Woche u.a. bei der Be-schäftigung in Krankenanstalten, Pflegeheimen, Verkaufsstellen, Bäckereien, im Friseurhand-werk, Verkehrswesen, in der Landwirtschaft, im Gaststättengewerbe.

10. Sonntagsruhe

Sonntagsarbeit ist verboten. Ausnahmen bei Freistellung an einem anderen Arbeitstag derselben Woche u.a. bei der Be-schäftigung in Krankenanstalten, Pflegeheimen, im Gaststättengewerbe. Mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben.

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11. Feiertagsruhe

An gesetzlichen Feiertagen dürfen Schüler/-innen nicht beschäftigt wer-den. (Ausnahmen wie unter 10)

Verbotene Arbeiten:

U. a. Arbeiten, die die Leistungsfähigkeit der Schüler/innen übersteigen, z.B. Heben, Tragen und Bewegen schwerer Lasten. Arbeiten, bei denen dauerndes Stehen erforderlich ist, Arbeiten mit erzwun-gener Körperhaltung, Arbeiten mit einem hohen Maß an Verantwortung, Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind, Arbeiten, die mit Unfallgefahren ver-bunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Schüler/-innen sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können (z.B. Arbeiten in gefährlichen Arbeitssituationen), Arbeiten, bei denen Schüler/innen schädlichen Einwirkungen von Lärm, Er-schütterungen, Strahlen oder von giftigen, ätzenden oder reizenden Stoffen ausgesetzt sind. (Aufgrund der Gefahrstoffverordnung gilt dieses Beschäftigungsverbot für Stoffe, die fol-gende Eigenschaften besitzen: explosionsgefährlich, hochentzündlich, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, sehr giftig,

giftig, krebserzeugend, fruchtschädigend, erbgutverändernd oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigend. Eine Beschäftigung mit leichtentzünd-lichen, entzündlichen oder brand-fördernden Gefahrstoffen darf nur erfolgen, wenn die Beaufsichtigung durch einen Fachkundigen gewährleistet ist. Akkordarbeit und tempoabhängige Ar-beiten.

Unterweisung:

Vor Beginn der Beschäftigung ist eine Unterweisung erforderlich über Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen Schü-ler-/innen bei der Beschäftigung aus-gesetzt sind, sowie über die Einrichtung und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren.

Aufsicht:

Eine ausreichende Aufsicht durch fach-kundige erwachsene Personen ist

sicherzustellen.

Persönliche Schutzausrüstung:

Soweit Beschäftigten aufgrund der geltenden Unfallverhütungsvorschrif-ten für bestimmte Tätigkeiten per-

sönliche Schutzausrüstungen (z.B. Kopf-, Augen-, Gehörschutz, Sicher-heitsschuhe) zur Verfügung gestellt werden müssen, dürfen Schüler-/innen mit solchen Arbeiten nur beschäftigt werden, wenn sie die vorgeschriebenen Schutzausrüstungen benutzen.

Aufsichtsbehörde für die Kreise Coesfeld, Steinfurt, Warendorf, Münster über die Durchführung der Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist für unsere Schule das Staatliche Amt für Arbeitsschutz der Bezirksregierung Münster. Staatliches Amt für Arbeitsschutz, (PLZ) 48143 (Ort) Münster Telefon: 0251/411-5314 Telefax: 0251/411-85314 oder 0251-4110

Ansprechpartnerin ist Dr. Adelgunde Holzmeier (Dezernentin)

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Präsentation des Praktikums durch ein Plakat

o Wegen der späteren Präsentation eurer Plakate nach dem Praktikum solltest du dieses unbedingt im Hochformat anfertigen.

o Das Papierformat sollte DIN A3 oder größer sein. o Ordne en Text möglichst in Spalten an (2 oder 3 Spalten). Diese Aufteilung gliedert den

Aufbau. o Farbige Kartons sind besonders dann ratsam, wenn du den Text auf weißes Papier

bringst und einklebst. o Beginne bei den Informationen mit den wichtigen Aspekten: Art des Betriebes,

Dienstleistung, Handwerk, Fabrikation usw. o Zur Illustration deines Plakates solltest du zahlreiche Bilder zu den wesentlichen

Informationen einfügen (z.B. Betrieb; Mitarbeiter; dein Arbeitsplatz, das Produkt, mit dem dein Betrieb zu tun hat, oder Kunden bzw. den Patienten).

o Die Informationen zu deinem Praktikum könnten auf deinem Plakat ähnlich gegliedert sein, wie in deinem Praktikumsbericht.

o Beschränke dich auf wesentliche Aussagen. Der Leser möchte mit einem kurzen Blick einen Überblick über deine Informationen haben.

o Die einzelnen Rubriken solltest du mit einer Überschrift oder einem Schlagwort versehen, dass du „fett“ kennzeichnest und auch unterstreichen kannst.

o Wenn du dein Plakat am PC erstellen möchtest, solltest du eine Lösung finden, wie du

es mindestens auf die Größe DIN A3 bringst. Du könntest z.B. Textpassagen am PC schreiben und dann in dein Plakat einkleben.

o Die Fotos klebst du besser nachträglich ein. So verlieren diese nicht ihre Qualität. o Wahrscheinlich ist ein größeres Format besser geeignet, weil dir dann mehr Platz für die

Fotos bleibt.

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Wichtige Tipps zum Betriebspraktikum

Die folgenden Punkte sollen Dir helfen, Dich in Deinem Praktikumsbetrieb und der bestehenden Gemeinschaft der Mitarbeiter leichter zurechtzufinden. 1. Du bist Gast im Betrieb! Also wird Höflichkeit, Ordnung und Ehr- lichkeit von dir erwartet. 2. Informiere bei Krankheit bitte noch vor Arbeitsbeginn den Betrieb und rufe auch in der Schule an. Ab dem dritten Krankheitstag ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. 3. Ein pünktlicher Arbeitsbeginn und ebenso pünktliche Pausenen- den sind im Betrieb ein Muss. Pausen sind übrigens Erholungszeit. 4. Wichtig sind je nach Betriebsart die Vorschriften zur Unfallverhü- tung und eventuell spezielle Arbeitskleidung. Bitte informiere dich, lasse dich von den Mitarbeitern einweisen und beachte die Sicher- heitsbestimmungen. Bediene keine Maschine, wenn es dir nicht ausdrücklich erlaubt worden ist. 5. Sollte es wider Erwarten zu einem Unfall oder Schaden im Betrieb kommen, informiere bitte sofort die Schule. Von dort wird Kontakt mit der Versicherung aufgenommen. 6. In jedem Betrieb müssen die Regeln des Datenschutzes beachtet werden. Es gibt Dinge, die nicht nach außen getragen werden dür- fen. Das gilt auch für dich. Frage nach den Bestimmungen und wie du damit umgehen sollst. 7. Führe vom ersten Tag an im Betrieb alle Aufgaben so gut wie mög- lich aus. Sollte etwas unklar sein, frage immer gleich bei den Kollegen nach. Biete auch von dir aus Mithilfe an. Damit signalisierst du Interesse und deine Beachtung im Betrieb wird stetig steigen. 8. In jedem Betrieb gibt es Dinge, die geheim gehalten werden müs- sen. 9. Schreibe deine Eindrücke und Erfahrungen in dem Heft zum Schüler- betriebspraktikum auf, damit du viele Hilfen für deine Berufswahl- entscheidung bekommst und in der Schule ausführlich berichten kannst. 10. Nutze die Zeit des Praktikums, möglichst viel über den Betrieb, die verschiedenen Berufe und Ausbildungsmöglichkeiten zu erfahren. Vergiss nicht, dich am Ende des Praktikums bei den Kollegen/-innen und Betreuer/-n/-innen zu bedanken. Tipp: Für deine persönlichen Unterlagen lasse dir ein Zeugnis über deine Praktikumszeit vom Betrieb ausstellen!

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Deckblatt Kann individuell gestaltet werden. Folgende Angaben müssen enthalten sein: Name, Klasse, Betreuungslehrer, Schule, Zeitraum des Praktikums, Name des Betriebes, ggfs. Logo, Symbol, Bild etc. Inhaltsverzeichnis (Seite 1 des Praktikumsmappe) I. Rahmeninformationen

Name, Klasse genaue Bezeichnung des Betriebes Straße Postleitzahl, Ort Betreuer im Betrieb Betreuungslehrer mit Telefonnummer dienstlich und eventuell privat

II. Mein Praktikumsbetrieb

1. Genaue Firmenbezeichnung mit Rechtsform 2. Entstehung und Entwicklung des Betriebes, Standorte 3. Branche, Art der Produktion oder Dienstleistung 4. Anzahl Mitarbeiter, dort ausgeübte Berufe, Ausbildungsberufe 5. Kunden der Produkte oder Dienstleistungen 6. Kooperation mit anderen Betrieben, Ausland? 7. Abteilungen des Betriebes

III. Der Ausbildungsberuf

1. Genaue Bezeichnung des Ausbildungsberufes 2. Aufgaben und Tätigkeiten des Berufs (Was? Wo? Womit?) Informiere Dich aus „Beruf aktuell“ und im Internet! 3. Voraussetzungen zum Erlernen dieses Berufes a) Erwünschter Schulabschluss b) Wichtige Schulfächer c) Persönliche Fähigkeiten: geistig, körperlich, sozial 4. Verlauf und Dauer der Ausbildung 5. Zuständige Berufs- bzw. Berufsfachschule (Name + Anschrift) 6. Tarifvertragliche Vergütungen Informiere Dich durch Befragen oder im Internet: a) erstes bis drittes Ausbildungsjahr b) im ersten Jahr nach der Ausbildung c) nach zehnjähriger Berufstätigkeit 7. Situation nach der Ausbildung a) Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt b) Verwandte Berufe als Alternative c) Weiterbildung: Dauer, Abschluss und Titel

IV. Mein Arbeitsplatz

Beschreibe - erkläre – zeichne – fotografiere, wo Du während des Praktikums vorwiegend arbeitest! Wenn Du keinen ständigen Arbeitsplatz hast, wähle einen als Beispiel aus!

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V. Mein Umgang mit ….. Mit diesen Materialien, Gegenständen, Formularen, Texten... hatte ich besonders viel zu tun Beschreibe, erkläre, zeichne, fotografiere, sammle....

VI. Mein Tagesbericht

1. Datum, Arbeitszeiten 2. Arbeitsplatz 3. Art der Tätigkeit (Produktion oder Dienstleistung) 4. Einzel- oder Teamarbeit 5. Verwendung von Geräten, Werkzeugen, Maschinen 6. Äußere Bedingungen am Arbeitsplatz 7. Besondere Anforderungen: geistig und körperlich 8. Neue Erfahrungen und Erkenntnisse

VII. Meine typischen Tätigkeiten

Beschreibe eine für den Beruf typische Tätigkeit (selbst ausgeführt, beobachtet oder erfragt)!

Sonderthema Beschreibe ein besonderes Erlebnis, eine besondere Erfahrung, Begegnung oder Beobachtung!

VIII. Mein Rückblick Werfe einen nachdenklichen Blick zurück und stelle Deine persönlichen Erfahrungen dar: 1. Beurteile Deinen Einblick in diesen Beruf! 2. Beurteile Deine Möglichkeiten und Fähigkeiten, aktiv mitzuarbeiten! 3. Greife Deine Erwartungen vor dem Praktikum nun auf und beurteile Deine gemachten Erfahrungen! (eventuell: Worüber hättest Du gern mehr erfahren?) 4. Beurteile und bewerte den Ablauf Deines Praktikums! 5. Überlege und wäge ab, ob dieser Beruf für Dich in Frage kommt! 6. Erkläre einem Schüler aus der 8. Klasse, welchen Sinn das Praktikum hat. (IX. Verzeichnis der Quellen) IX. Anhang IX.1 informativ erläutertes Begleitmaterial) IX.1 Selbstständigkeitserklärung IX.2 Beurteilungsbogen Umfang des Textteiles (ohne Anhang) der Praktikumsmappe maximal 12 Seiten!

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Selbstständigkeitserklärung Ich versichere, dass ich den vorliegenden Praktikumsbericht selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen in diesem Bericht, die aus anderen Werken übernommen wurden, habe ich gekennzeichnet und im Quellenverzeichnis aufgeführt. _______________________________________ Datum, Unterschrift WICHTIG – WICHTIG – WICHTIG – WICHTIG - WICHTIG – WICHTIG – WICHTIG

Abgabetermin für die Praktikumsmappe und des Plakates am

Montag, 17. Februar 2020

beim zuständigen Betreeungslehrer!

Gleichzeitige Abgabe des Plakates mit Namen bei Herrn Hälker im Sekretariat! BewertungPraktikumsmappe

Note erreichtePunktezahlsehrgut* 100– 88gut* 87– 75befriedigend* 74– 62ausreichend* 61– 50mangelhaft* 49–30ungenügend* 29 – 0

*EinnichtabgegebenesodersehrdürftiggestaltetesPlakatführtzurNotenabwertung!

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Beurteilung der Praktikumsmappe von ……………………………………………

Gesamt: 100

..................................………… hat mit  ......... Punkten eine1 ………….......................……….…... Praktikumsmappe vorgelegt. 

Datum/Unterschrift: …………………………………………...…………....................………. 

1 sehr gute, gute, befriedigende, ausreichende, mangelhafte, ungenügende

Beurteilungskriterien  Wertung 

Aufbau  (20 %)  max.Pz.  Err. Pz.   

Layout - Computergeschriebene Seiten ohne Prospekthüllen - Seitennummerierung - Schriftart: Times New Roman oder Arial, Schriftgrad: 12 - Überschriften: Schriftgrad 14 u. hervorgehoben (fett) - Zeilenabstand: 1,5 Zeilen - Rand links zum Lochen (min. 3 cm) 

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Strukturierung - Titelblatt - Inhaltsverzeichnis  + Kapitelnummerierung + Seitenzahlen - Gliederung des Textes entspr. Inhaltsverzeichnis - Einbindung der Fotos in den Text und kurze Erläuterung - Verzeichnis der Quellen - Erklärung der selbständigen Abfassung 

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Inhalt (60 %) 

Darstellung des Berufsbildes  Quelle: BIZ, Blätter zur Berufskunde u. a.; evtl. auch exemplarisch 

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Darstellung des Betriebes - Name des Betriebes - Rechtsform (z.B. Einzelunternehmen, AG) - Größe des Betriebes - Arbeitsgebiet des Betriebes - Organisation des Betriebes (z.B. Abteilungen, räumliche Aufteilung) - Aufgabenverteilung im Betrieb - Überbetriebliche Verflechtungen - Einbindung in Interessenvertretungen (z.B. Organisationen, Verbände) 

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Ausführliche Beschreibung eines typischen Arbeitstages - Einsatzbereich im Betrieb - Arbeitszeiten - Arbeitsplatzbeschreibung - Aufgaben und Tätigkeiten 

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Wahlthema - Besondere Ereignisse, Überraschungen während des Praktikums - Darstellung einer Besonderheit des Betriebes, der Produktion, der Berufsausübung 

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Auswertung der persönlichen Praktikumserfahrungen - Bestätigung persönlicher Erwartungen - Beurteilung der individuellen Belastung 

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Informativ erläutertes Begleitmaterial   6

Sprachliche Gestaltung (20 %) 

Ausdruck                    sachlich/treffend/anschaulich/abwechslungsreich/verknüpfend/ fachsprachlich richtig 

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Formalsprachliche Richtigkeit  Rechtschreibung/Zeichensetzung 

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