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Claus Spandau Kompetenzzentrum für Interkommunale Zusammenarbeit 1 Interkommunale Zusammenarbeit als Handlungsoption für Kommunen Stand, Grundlagen, Förderung, Perspektiven

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Interkommunale Zusammenarbeitals Handlungsoption für Kommunen

Stand, Grundlagen, Förderung, Perspektiven

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Was ist IKZ ?

Jede Form der Zusammenarbeit von Kommunen von kleinen überschaubaren Kooperationen (Maschinenleihe) bis zu umfassenden, komplexen Formen (Verwaltungszentrum)

Es gibt keine typische IKZ

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Historie der IKZ in Hessen

IKZ hat in Hessen eine lange TraditionAbwasser-, Wasser-, Unterhaltungsverbände.

Seit 2004/2008 strukturierte Förderung des Landes für die Zusammenführung von organisatorischen Teilen von kommunalen Verwaltungen

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Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Kommunen

Demografischer Wandel

Krise der Staatsfinanzen

- insbesondere Kommunalfinanzen

Konkurrenz der Regionen

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Begründung und Zielsetzung der IKZ

Die neuen Herausforderungen werden für die Kommunen nur durch die Zusammenführung von beträchtlichen Teilen ihrer Verwaltungen in gemeinsame Dienstleistungszentren zu bewältigen sein. Das Land Hessen fördert deshalb die Interkommunale Zusammenarbeit mit Zuweisungen aus dem Landesausgleichsstock

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Situation der IKZ HEUTE

2008 wurde die erste Rahmenvereinbarung unterzeichnet.

Seit 1. August 2011 geänderte Rahmenvereinbarung.

Im Jahr 2009 Referat für IKZ im HMdIS eingerichtet.

Seit 2009 Kompetenzzentrum für IKZ der Kommunalen Spitzenverbände und des Landes Hessen (HMdIS)

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Das Kompetenzzentrum für Interkommunale Zusammenarbeit

getragen von den kommunalen Spitzenverbänden

und dem Land Hessen

Dienstleister und Partner der Kommunen

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Aufgaben des Kompetenzzentrums

Strategische und inhaltliche Arbeit zur IKZ in Hessen

Beratung hessischer Kommunen in Fragen der IKZ

Vorbereitung und Durchführung von

Infoveranstaltungen zur Einbindung der

Bürger und kommunalpolitischen Gremien

Erstellen von Leitfäden, Broschüren, Publikationen

Erstellen und Sammeln von Infomaterial über

Grundlagen und Möglichkeiten der IKZ

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Wirkungen der IKZ

Qualitätsverbesserungen (Arbeitstiefe –breite)

Verbesserung Auslastung und/oder Leistung

Teilhabe am Know-how der Partnerkommunen

Aufrechterhaltung des Dienstleistungsangebots

Reduzierung der Kosten, Erhöhung der

Wirtschaftlichkeit

Stärkung der Region

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Voraussetzungen der IKZ

IKZ muss gewollt und Wille zur Umsetzung muss vorhanden sein (Verwaltungsspitze)

Vertrauen und Gleichberechtigung (keine Über- Unterordnung)

Augenhöhe der Partner - Gleiche Mentalität

Schlanke Entscheidungs-/Handlungsstrukturen

Gute Kommunikation des IKZ Prozesses

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IKZ Aktivitäten der Kommunen

Gestellte Anträge: 50

Beteiligte Kommunen: über 175 Kommunen

Anzahl Bewilligungen: 30 mit 98 Kommunen

Ges. Zuwendungsbetrag: 2.000.000 €

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Bereiche der IKZ

Gemeinsamer Standesamtsbezirk 15 / 38

Haushalts-/Kassenwesen 5 / 25

Ordnungsverwaltung 4 / 12

Brandschutz 1 / 2

Prüfung Elektr. Anlagen/Betr.mittel 1 / 8

Gemeinsamer Recyclinghof 2 / 6

Gemeinsame Personalverwaltung 5 / 19

Gemeinsame EDV 1 / 4

Gem. Breitbandversorgung Kreis 1 / 21

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Die Rahmenvereinbarung

Voraussetzungen der FörderungZusammenschluss nach KGG oder Privatrecht

Bereiche:Geschäfte der lfd. VerwaltungKassen u.RechnungsgeschäfteAbgabenwesensoziale Daseinsvorsorge und kommunale Infrastruktur(alle Bereiche der Kommunalverwaltung)

Zusammenarbeit nicht nur in unwesentlichen Bereichen.Soll Vorbildcharakter haben

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FÖRDERVORAUSSETZUNGEN II

Regelfall: mindestens 3 Kommunen (2 Ausnahmefall)

Dauerhafte Kooperation - mindestens 5 Jahre

Einsparung der personellen und sächlichen Ausgaben

von mindestens 15 Prozent in jedem Jahr

Förderbetrag ./. Einsparungen in angemessenem

Verhältnis

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Möglicher Werdegang einer IKZ

1. Initiierungsphase

Eigene Positionierung zur IKZ, d.h. Auseinander- setzung mit der Frage, ob und ggfs. wie man sich näher mit IKZ befassen möchte.

Gründliche Diskussion zu Beginn vermindert/ verhindert stets erneute Diskussionsprozesse im späteren Projektablauf

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Initiierungsphase II

Diskussion und Festlegung der Rahmenbedingungen

Grundsätzliche Ziele wie Einsparungen, Qualitäts-

steigerung, Erhalt von Angeboten, Minimalziel,

Maximalziel, weitere politische finanzielle, räumliche

Rahmenbedingungen

Gibt es Anforderungen an IKZ-Partner?

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Initiierungsphase III

Grenzen des IKZ Prozesses

was wird in Kauf genommen

was darf nicht passieren

Abbruchkriterien

Exit-Strategie (nur grob)

Bei Entscheidung für IKZ müssen diese Punkte

in nächster Phase vertieft/präzisiert werden

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Abschluss der Initiierungsphase

Ziele, Zwischenziele, Rahmenbedingungen, Ablauf definieren (schriftlich auch für spätere Evaluierung)

Ressourceneinsatz planen (personell, finanziell) für weitere Untersuchung einer möglichen IKZ

Projektleiter (Beauftragter, „Kümmerer“)

Projektstruktur planen (Lenkungs-, Steuerungs- Arbeitsgruppen

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Weitere Phasen und Inhalte

2. StrategiephaseAuswahl von Handlungsfeldern, was kommt in Betracht

3. KonzeptionsphaseLösungen wie Umsetzung der IKZ erfolgen soll

4. UmsetzungsphaseUmsetzung in Praxis, Prüfung auf Tauglichkeit

5. Echtbetrieb und Evaluierungim laufenden Betrieb der IKZ Rückkopplung des Ergebnisses zu Ausgangslage und ursprünglichem Ziel

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Neuerungen der IKZ

1.Erweiterung der Fördertatbeständez. B. Breitbandversorgung, Tourismuskooperationen, Feuerwehren, Wirtschaftsförderung wird jetzt uneingeschränkt gefördert

2. Wirklich modellhafte Kooperationen können stärker als bisher gefördert werden.

3. Komplexe Projekte können bereits in einem frühen Planungsstadium (Strategie- und Konzeptphase) gefördert werden

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Neuerungen der IKZ II

4. Einbeziehung auch der Kommunen über 30.000 Einwohner und damit auch der Landkreise

5. Errichtung von Revisionsämtern durch IKZ- Kooperationen (Änderung der HGO)

6. Ausweitung der IKZ in andere Förderprogramme durch ausschließliche IKZ Förderung oder höhere Förderquote (2012 Dorferneuerung)

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Neuerungen der IKZ III

6. Zusätzliche Anreize zur IKZ :

Bei defizitärer Haushaltswirtschaft:

Genehmigung der Möglichkeit der Verwendung von durch IKZ nachweislich eingesparter Mittel für neue freiwillige Leistungen

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Neuerungen der IKZ IV

Insbesondere Kommunen mit defizitärer Haushaltswirtschaft sollen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben stärker als bisher zusammenarbeiten, um Kosten zu reduzieren.

Auch die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Landkreisen sind intensiver als bisher zu prüfen und ggfs. zu realisieren.

Leitlinie zur Konsolidierung kommunaler Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht über Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte und Gemeinden vom 6. Mai 2010 Staatsanzeiger 2010 Seite 1470

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Neuerungen der IKZ IV

Insbesondere Kommunen mit defizitärer Haushaltswirtschaft sollen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben stärker als bisher zusammenarbeiten, um Kosten zu reduzieren.

Auch die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Landkreisen sind intensiver als bisher zu prüfen und ggfs. zu realisieren.

Leitlinie zur Konsolidierung kommunaler Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht über Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte und Gemeinden vom 6. Mai 2010 Staatsanzeiger 2010 Seite 1470

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Kontakt:

Kompetenzzentrum für Interkommunale ZusammenarbeitFrankfurter Straße 44 (LWV Regionalverwaltung WI)

65189 WiesbadenTel.: 0611/156-322www.ikz-hessen.de

Claus SpandauHandy: 0152 29 55 55 90

Privat: 06405/1500E-Mail: [email protected]

Martina WeigandHandy: 0152 53 18 00 57

E-Mail: [email protected]

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