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1 Fachhochschule Frankfurt am Main Hessischer Städte- und Gemeindebund Kompetenzzentrum für Interkommunale Zusammenarbeit 8. Juni 2011 Interkommunale Zusammenarbeit in Kommunen Vergaberechtliche Probleme bei IKZ – Projekten Johannes – Ulrich Pöhlker Hessischer Städte- und Gemeindebund

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Fachhochschule Frankfurt am MainHessischer Städte- und GemeindebundKompetenzzentrum für Interkommunale

Zusammenarbeit8. Juni 2011

Interkommunale Zusammenarbeit in Kommunen

Vergaberechtliche Probleme bei IKZ – Projekten

Johannes – Ulrich PöhlkerHessischer Städte- und Gemeindebund

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Interkommunale Zusammenarbeit

=Vielfältige Ausprägungen

Anwendungsbeispiele

Abfallentsorgung und WasserversorgungAbwasserentsorgung

Zusammenlegung von VerwaltungsaufgabenGemeinsame Förderung des Breitbandausbaus

Gemeinsame Beschaffung von Liefer- oder DienstleistungenEinrichtung gemeinsamer Verwaltungsstellen

Aufgaben der Gefahrenabwehr

Umsetzungsmöglichkeiten:

Zusammenschluss von Kommunen mit dem Ziel der gemeinsamen Umsetzung der Aufgaben oder

Beauftragung einer anderen Kommune mit der Aufgabenwahrnehmung eigener Aufgaben

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Interkommunale Zusammenarbeit

=Vielfältige Ausprägungen

Zusammenschluss von Kommunen mit dem Ziel der gemeinsamen Umsetzung von Aufgaben

Die Kommunen A, B und C schließen sich zusammen zur gemeinsamen Durchführung von

Abfallbeseitigungs- und AbwasserentsorgungsleistungenAufgaben des Bauhofes

GrünpflegearbeitenUnterhaltung von Wegen und Gewässern

Gemeinsame Beschaffung von Liefer- oder Dienstleistungen(Stromeinkauf, Abfallbeseitigung)

Breitbandversorgung im ländlichen Raum Zusammenlegung von Verwaltungsstellen

Aufgaben der Gefahrenabwehr

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Interkommunale Zusammenarbeit

=Vielfältige Ausprägungen

Beauftragung einer anderen Kommune mit der Wahrnehmung eigener Aufgaben

Die Kommune A beauftragt die Nachbarkommune B mit der Durchführung von

Abfall- oder AbwasserbeseitigungsleistungenAufgaben des Bauhofes

GrünpflegearbeitenVerwaltungsaufgaben

Gefahrenabwehraufgaben(Überwachung des fließenden Verkehrs)

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Interkommunale Zusammenarbeit

=Vielfältige Ausprägungen

Zusammenschluss von Kommunen mit dem Ziel der gemeinsamen Umsetzung der Aufgaben

Stufe 1 Zusammenschluss der Kommunen

Stufe 2Beschaffung der zur Aufgabenerfüllung notwendigen Sachmittel (Materialien,

Fahrzeuge, Dienstleistungen) von Dritten

Beauftragung einer anderen Kommune mit der Aufgabenwahrnehmung eigener Aufgaben

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Interkommunale Zusammenarbeit

Rechtliche Grundlagen der Durchführung

Öffentlich – rechtliche Vereinbarungen24 Abs. 1 KGG

„Echte“ Mandatierung (Übertragung der Satzungshoheit)

„Unechte“ Mandatierung (Übertragung der Dienstleistung)

Bildung eines Zweckverbandes§ 5 Abs. 1 KGG

Gemeinden und Landkreise können sich zu Zweckverbänden zusammenschließen, um einzelne Aufgaben, zu deren Wahrnehmung sie berechtigt oder verpflichtet sind,

gemeinsam zu erfüllen

Erfordernis der Erstellung einer VerbandssatzungKontrolle durch die politisch gewählten Kommunalvertreter

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Interkommunale Zusammenarbeit

Rechtliche Grundlagen der Durchführung

Kommunale Arbeitsgemeinschaft (§§ 3 und 4 KGG)

Loser Zusammenschluss, nicht auf dauerhafte Aufgabendurchführung ausgerichtet

Gemeindeverwaltungsverband (§§ 30 ff KGG)

Reicht dies aus oder muss die Zusammenarbeit bzw. die Beauftragung zuvor dem Wettbewerb – einem Vergabe- / Ausschreibungsverfahren - unterstellt

werden?

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine Kommune eine Ausschreibung durchführen?

Gemeinsame Voraussetzungen für eine Ausschreibungspflicht

Öffentlicher Auftraggeber+

Abschluss eines entgeltlichen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsvertrages mit einem vom Auftraggeber sich rechtlich unterscheidenden Dritten

=Beschaffungscharakter

Auftraggeber beschafft Leistungen gegen Entgelt

Vergaberecht betrifft den staatlichen Einkauf

Kommune tritt auf dem Wirtschaftsmarkt als Nachfrager auf

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine Kommune eine Ausschreibung durchführen?

Keine Ausschreibung bei fehlendem Beschaffungscharakter

Keine Ausschreibungspflicht, wenn öffentlicher Auftraggeber Sachen oder Grundstücke (Bauwerke) veräußert, vermietet oder verpachtet

(Auftraggeber erhält Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins und zahlt nicht selbst ein Entgelt für die Leistung eines Dritten)

Ausnahmen

Verpachtung / Vermietung mit gleichzeitiger Beauftragung einer entgeltlichen Dienstleistung

(Verpachtung eines Schwimmbades mit gleichzeitigen entgeltlichen Betreiberpflichten)

Beachtung des europäischen Beihilfeverbotes bei Veräußerung(Informelles Bietverfahren mit oder ohne Bedingungen)

Mitteilung der EU-Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand vom 10.7.1997 (97/C 209/03)– Abl. der EU Nr. C

209/3

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine Kommune eine Ausschreibung durchführen?

Veräußerung eines Grundstücks mit Bauerrichtungsverpflichtung

§ 99 Abs. 3 GWB

Bauaufträge sind Verträge über die Ausführung oder die gleichzeitige Planung und Ausführung eines Bauvorhabens oder eines Bauwerkes für den öffentlichen

Auftraggeber, das Ergebnis von Tief- oder Hochbauarbeiten ist und eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen soll, oder einer dem Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugute kommenden Bauleistung durch Dritte gemäß den

vom Auftraggeber genannten Erfordernissen.

Voraussetzung: Erreichen des EU- Schwellenwertes

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine Kommune eine Ausschreibung durchführen?

Veräußerung eines Grundstücks mit Bauerrichtungsverpflichtung

Beispiele

Veräußerung eines Grundstückes zur Errichtung eines Rathauses mit Bürgerhaus nach den Anforderungen der Kommune und der Vereinbarung anschließender Anmietung

Veräußerung eines Grundstückes zur Umsetzung städtebaulicher Ziele

Veräußerung eines Grundstückes zur Umsetzung städtebaulicher Ziele unter gleichzeitiger Anmietung eines Gebäudeteils zum Zwecke der Einrichtung einer

Verwaltungsstelle oder einer Tiefgarage

Veräußerung eines Grundstückes zur Umsetzung städtebaulicher Ziele unter gleichzeitiger Reduzierung des Kaufpreises

Verpachtung eines Grundstücks zum Zwecke der Errichtung einer Windkraft- oder Solaranlage

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?

Schaltstelle=

Schwellenwert(§§ 2 und 3 Vergabeverordnung - VgV)

Bauleistungen: 4.845.000,00 €Liefer- und Dienstleistungen: 193.000,00 €

Berechnung (Schätzung) des Schwellenwertes

Bauleistungen Gesamtnettoauftragswert

Liefer- und DienstleistungLaufzeit bis 4 Jahre = Nettowert der Laufzeit

Laufzeit über 4 Jahre = 4-facher Jahresnettowert

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?

Unterschreitung der Schwellenwerte=

Innerstaatliche haushaltsrechtlich bedeutsame Ausschreibung(VOB/A (1), VOL/A (1) i.V.m. vergaberelevanten Erlassen)

§ 29 Abs. 1 GemHVO-DoppikDer Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die

Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen.

Ausschreibungspflicht trifft den Adressaten dieser VorschriftDeshalb: Keine Ausschreibungspflicht für Eigenbetrieb

Interessensbekundungsverfahren (1 Mio. bzw. 80.000,00 Euro) beachten.

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?

Unterschreitung der Schwellenwerte

Einerseits haushalts- und damit landesrechtliche innerstaatliche Ausschreibungspflicht

§ 29 Abs. 1 GemHVO-DoppikDer Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern

nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen.

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?

Unterschreitung der Schwellenwerte

Andererseits landesrechtliche Regelung:

§ 24 Abs. 1 KGGGemeinden und Landkreise können vereinbaren, dass

eine der beteiligten Gebietskörperschaften einzelne Aufgaben der übrigen Beteiligten in ihre Zuständigkeit übernimmt, insbesondere den übrigen Beteiligten die

Mitbenutzung einer von ihr betriebenen Einrichtung gestattet, oder

sich verpflichtet, solche Aufgaben für die übrigen Beteiligten durchzuführen.

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?

Unterschreitung der Schwellenwerte

Lösung des Widerspruchs

§ 29 Abs. 1 GemHVO-DoppikDer Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern

nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen.

§ 24 Abs. 1 KGGGemeinden und Landkreise können vereinbaren, dass

eine der beteiligten Gebietskörperschaften einzelne Aufgaben der übrigen Beteiligten in ihre Zuständigkeit übernimmt, insbesondere den übrigen Beteiligten die

Mitbenutzung einer von ihr betriebenen Einrichtung gestattet, oder

sich verpflichtet, solche Aufgaben für die übrigen Beteiligten durchzuführen.

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?

Erreichen der Schwellenwerte=

Europaweites Ausschreibungsverfahren§§ 97 ff GWB, §§ 1 ff VgV, VOB/A (2), VOL/A (2), VOF,

Sektorenverordnung

§ 97 Abs. 1 GWB(Bundesrecht: Umsetzung EU – Vergaberichtlinien)

Öffentliche Auftraggeber beschaffen Waren, Bau- und Dienstleistungen (…) im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren

+§ 99 GWB

Öffentliche Aufträge sind entgeltliche Verträge von öffentlichen Auftraggebern mit Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen, die Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen zum Gegenstand

haben, Baukonzessionen und Auslobungsverfahren, die zu Dienstleistungsaufträgen führen sollen.

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?

Erreichen der Schwellenwerte=

Europaweites Ausschreibungsverfahren§§ 97 ff GWB, §§ 1 ff VgV, VOB/A (2), VOL/A (2), VOF,

Sektorenverordnung

Landesrechtliche Vorschriften werden durch das vorstehende europa- und bundesrechtliches Vergaberecht überlagert

„Bundesrecht bricht Landesrecht“

Die Auftragsvergaben sind ausschließlich nach den europa- und bundesrechtlichen Vergaberegelungen zu beurteilen: Dies gilt auch für einen öffentlich – rechtlichen

Vertrag.

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?

Überprüfung der Beispiele der interkommunalen Zusammenarbeit unter Zugrundelegung der Kriterien

=Abschluss eines entgeltlichen Liefer-, Bau oder Dienstleistungsvertrags mit

einem Dritten+

Kommune – als öffentliche Auftraggeberin - beschafft Leistungen gegen Entgelt (Beschaffungscharakter)

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?

Die Kommunen A, B und C schließen sich zusammen, um gemeinsam Aufgaben der Gefahrenabwehr

(Verkehrsüberwachung und Ausweiswesen sowie Aufgaben des Gaststätten- und Gewerberechts ) durch Zusammenlegen der Ämter durchzuführen

Spezialregelung: § 82 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 HSOG

Gemeinsamer örtlicher Ordnungsbehördenbezirk(Verkehrsüberwachung und Ausweiswesen)

Gemeinsamer örtlicher Verwaltungsbehördenbezirk(Gaststätten- und Gewerberecht)

Keine Nachfrage auf dem Markt und keine BeschaffungsvorgangKeine Ausschreibungsverpflichtung

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?

Die Kommunen A und B entschließen sich zur interkommunalen Zusammenarbeit im Standesamtswesen

Grundsatz: Standesamtsbezirk ist die einzelne Kommune (§ 2 Abs. 1 HAG PStG)

Eine Kommune kann Aufgaben des Standesamtes einer anderen Kommune in ihre Zuständigkeit übernehmen (Gemeindegebiete bilden einen einheitlichen Standesamtsbezirk)

§ 2 Abs. 2 HAG PStG, § 25 Abs. 1 S. 1 KGG

Eine Kommune verpflichtet sich, Aufgaben des Standesamtes für eine andere Kommune ohne Übernahme der Zuständigkeit durchzuführen (§ 25 Abs. 2 S. 1 KGG)

Kommune kann Standesbeamten einer Nachbargemeinde mit deren Zustimmung zum Standesbeamten für ihren Standesamtsbezirk bestellen

(§ 1 Abs. 5 Hessisches Ausführungsgesetz zur Umsetzung des PStG)

Keine Nachfrage auf dem Markt und keine BeschaffungsvorgangKeine Ausschreibungsverpflichtung

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?

Die Kommunen A, B und C schließen sich zusammen, um gemeinsam

Aufgaben des Kämmereiwesens

durch Zusammenlegen der Ämter durchzuführen=

Öffentlich – rechtliche Vereinbarung (§§ 24 ff KGG)Zweckverband (§§ 5 ff KGG)

Verwaltungsverband (§ 30 KGG)Verwaltungsgemeinschaft (§ 33 KGG)

Beispiel: ARGE Doppik - öffentlich – rechtliche Vereinbarung: HSGZ 2011, S. 180 ff

Keine Nachfrage auf dem Markt und keine BeschaffungsvorgangKeine Ausschreibungsverpflichtung

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?

Die Kommune A will der Kommune B Aufgaben des Kämmereiwesens übertragen

Übertragung außerhalb der Gemeindeverwaltung möglich (§§ 110 Abs. 2, 111 Abs. 1 HGO)

Öffentlich – rechtliche Vereinbarung (§§ 24 ff KGG)

Obwohl auch Übertragung an Private möglich, unterhalb des Schwellenwertes

keine Ausschreibung erforderlich, weil § 24 KGG unmittelbare Beauftragung einer anderen Körperschaft ermöglicht und deshalb kein Wettbewerb mit Privaten möglich.

Wird die Dienstleistung auf einen Dritten übertragen=

Ausschreibungspflicht

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?

Die Kommunen A, B und C schließen sich zusammen, um gemeinsam Aufgaben des Personalwesens durch Zusammenlegen der Ämter durchzuführen

Zweckverband

oder

Kommune A übernimmt die Aufgabe als DienstleisterÖffentlich – rechtliche Vereinbarung

§ 613 a BGB beachten – Betriebsübergang oder Personalgestellung nach TVöD

Auch Übertragung auf externe Dritte möglich.In diesem Falle Ausschreibungspflicht.

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?

Zusammenschluss von Kommunen mit dem Ziel der gemeinsamen Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen

=Bildung von Einkaufsgemeinschaften

Die Kommunen A, B, C und D schließen sich zusammen mit dem Ziel der gemeinsamenStrombeschaffung

Beschaffung von Materialien für den Betrieb der kommunalen EinrichtungenBeschaffung von Fahrzeugen

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?

Zusammenschluss von Kommunen mit dem Ziel der gemeinsamen Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen

=Bildung von Einkaufsgemeinschaften

Bildung einer Einkaufsgemeinschaft ist kein Beschaffungsvorgang

aber

Ausschreibungspflicht durch die Kommunen, in der Regel federführend durch eine Kommune aufgrund einer öffentlich – rechtlichen Vereinbarung; bei Erreichen des

Schwellenwertes (Addition aller Lose) europaweit

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?

Exkurs

Beauftragung im kommunalinternen Bereich (z.B. Abfallentsorgung)

Kommune beauftragt

Eigenbetrieb Kommunale Eigengesellschaft

Kommunale Gesellschaft mit überwiegend kommunalem Gesellschaftsanteil

mit der Leistungserbringung.

Auftragserteilung ohne vorherige Ausschreibung möglich?

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?

Beauftragung im kommunalinternen Bereich (z.B. Abfallentsorgung)

Entgeltlicher Vertrag zwischen der Kommune und einem davon sich rechtlich unterscheidenden Dritten

(außer Eigenbetrieb, dort bleibt der Auftrag quasi „im eigenen Haus“)

Drittbeschaffungsvorgang oder Vertrag im Rahmen der eigenen kommunalen Organisationshoheit?

Aber Vergabefreiheit, wenn sog. In – House - Geschäft

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?

EuGH, Urteil vom 18. 11. 1999, Rs. C 107/98 („Teckal“)

Vergabefreies „In – House – Geschäft“ wenn

eine Gebietskörperschaft einen entgeltlichen Vertrag mit einer rechtlich von ihr verschiedenenden Person, an der sie beteiligt und an dem privatrechtliches Kapital nicht beteiligt ist, abschließt,

sie über den Vertragspartner eine Kontrolle ausübt wie über ihre eigene Dienststelle (Beherrschung)

und

der Vertragspartner seine Tätigkeit im Wesentlichen für die beauftragte Gebietskörperschaft oder die Gebietskörperschaften verrichtet, welche seine Anteile innerhalb beziehungsweise haben.

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?

Die Kommune A beauftragt die Nachbarkommune B mit der Durchführung der Abfall- oder Abwasserbeseitigung

Aufgaben des BauhofesGrünpflegearbeiten

Unterhalb der Schwellenwerte:

§ 24 Abs. 1 KGGGemeinden (…) können vereinbaren, dass eine der beteiligten Gebietskörperschaften

(…) sich verpflichtet, solche Aufgaben für die übrigen Beteiligten durchzuführen.

Keine Ausschreibungsverpflichtung, sondern Möglichkeit der unmittelbaren Beauftragung

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?

Erreichen der Schwellenwerte

§ 24 Abs. 1 KGG wird durch Bundesrecht überlagert.Die beabsichtigten Zusammenschlüsse und Auftragsvergaben sind ausschließlich nach

den europa- und bundesrechtlichen Vergaberegelungen zu beurteilen.

Kein In – House – Geschäft

Die beiden Gemeinden schließen einen klassischen Austauschvertrag (Dienstleistung gegen Entgelt) ab. Diese Leistungen sind dem Markt nicht entzogen.

Auch öffentlich – rechtlicher Vertrag unterliegt der Ausschreibungspflicht

Europaweite Ausschreibungsverpflichtung

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?

Die Kommunen A, B und C schließen sich zusammen zur gemeinsamen Durchführung folgender Aufgaben

Abfall- oder Abwasserbeseitigung

Aufgaben des BauhofesGrünpflegearbeiten

Unterhaltung von Wegen und GewässernBreitbandversorgung im ländlichen Raum

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?

Die Kommunen A, B und C schließen sich zusammen zur gemeinsamen Durchführung von Aufgaben

Unterschreitung der Schwellenwerte

Öffentlich – rechtliche Vereinbarung

§ 24 Abs. 1 KGG

=Echte Mandatierung (Übertragung der Satzungshoheit)

oder unechte Mandatierung (Übertragung der Dienstleistung)

Keine Ausschreibungsverpflichtung

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?

Die Kommunen A, B und C schließen sich zusammen zur gemeinsamen Durchführung von Aufgaben

Unterschreitung der Schwellenwerte

Bildung eines Zweckverbands

§ 5 Abs. 1 KGGGemeinden und Landkreise können sich zu Zweckverbänden zusammenschließen, um einzelne

Aufgaben, zu deren Wahrnehmung sie berechtigt oder verpflichtet sind, gemeinsam zu erfüllen

Kommunale Arbeitsgemeinschaft (§ 3 KGG)

Gemeindeverwaltungsverband (§§ 30 ff KGG)

Keine Ausschreibungsverpflichtung

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?

Die Kommunen A, B und C schließen sich zusammen zur gemeinsamen Durchführung von Aufgaben

Erreichen des Schwellenwertes

Bildung eines Zweckverbands

Aufgaben werden vollständig auf die öffentliche Einrichtung übertragen

Keine Ausschreibung erforderlich.

Reicht auch eine öffentlich – rechtliche Vereinbarung zwischen den Kommunen anstelle eines Zweckverbandes?

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?

Die Kommunen A, B und C schließen sich zusammen zur gemeinsamen Durchführung von Aufgaben

Erreichen des Schwellenwertes

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Verwaltungsträgern ohne die Bildung eines Zweckverbandes

=EuGH – Urteil vom 9. 6. 2009 – C-480/06 („Stadtreinigung Hamburg“)

Eildienst HSGB Nr. 6 – ED 60 vom 29. 6. 2009

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?

EuGH – Urteil vom 9. 6. 2009 – C-480/06 („Stadtreinigung Hamburg“)

Eine vergabefreie interkommunale Zusammenarbeit liegt vor, wenn

mehrere öffentliche Stellen eine ihnen allen jeweils obliegende öffentliche Aufgabe gemeinsam wahrnehmen,

um so eine effektive Erfüllung dieser Aufgabe sicherzustellen und

sie dabei gegenseitige Beistandspflichten übernehmen.

Es dürfen keine finanziellen Leistungen zwischen den Vertragspartnern erfolgen, die über eine Kostenerstattung hinausgehen, auch darf kein privates Unternehmen

beteiligt sein.Werden durch die Gemeinschaft Dritte mit der Erbringung von Leistungen beauftragt,

sind diese auszuschreiben

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?

Benötigen die zusammengeschlossenen Kommunen eine Liefer- oder Dienstleistung von einem Dritten, müssen diese innerstaatlich oder europaweit ausgeschrieben

werden.

Bauleistungen (VOB/A – Abschnitte 1 oder 2)

Dienstleistungen: (VOL/A - Abschnitte 1 oder 2)

Freiberufliche nicht beschreibbare Dienstleistungen (VOF ab Erreichen des EU – Schwellenwertes; Interessensbekundungsverfahren beachten)

Dienstleistungskonzessionen (Beachtung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsatzes und Durchführung eines

Interessensbekundungsverfahrens)(Beispiel: Breitbandversorgung)

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Interkommunale Zusammenarbeit

Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?

Zusammenfassung

Zusammenschluss von Kommunen zum Zwecke der Durchführung ordnungsrechtlicher Aufgaben

zum Zwecke der Erfüllung von Aufgaben des Personenstands- und Standesamtswesens, des Kämmerei- und Personalwesens

zum Zwecke der Erfüllung von Aufgaben der Daseinsvorsorge.

Beauftragung eigener kommunaler Gesellschaften

Beauftragung anderer Kommunen

Bildung von Einkaufsgemeinschaften

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