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A 44 / A 3 Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) zu Möglichkeiten der Vergrößerung des Regenrückhaltevolu- mens im Bereich des Autobahnkreuzes Ratingen-Ost - Erläuterungsbericht - Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Ruhr Haus Essen Hatzper Straße 34 45149 Essen ILS Essen GmbH Institut für Landschaftsentwicklung und Stadtplanung Frankenstr. 332 45133 Essen August 2014 Anlage 19.3 Click to BUY NOW! P D F - X C h a n g e Ed i t o r tr a ck e r - s o ft w a r e . c o m Click to BUY NOW! P D F - X C h a n g e Ed i t o r tr a ck e r - s o ft w a r e . c o m Click to BUY NOW! P D F - X C h a n g e Ed i t o r tr a ck e r - s o ft w a r e . c o m Click to BUY NOW! P D F - X C h a n g e Ed i t o r tr a ck e r - s o ft w a r e . c o m

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A 44 / A 3

Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU)

zu Möglichkeiten der Vergrößerung des Regenrückhaltevolu-

mens im Bereich des Autobahnkreuzes Ratingen-Ost

- Erläuterungsbericht -

Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Ruhr

Haus Essen Hatzper Straße 34

45149 Essen

ILS Essen GmbH Institut für Landschaftsentwicklung und Stadtplanung

Frankenstr. 332 45133 Essen

August 2014

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INHALTSVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG .............................................................................................................. 4

1.1 Anlass und Aufgabenstellung ...................................................................................... 4

1.2 Beschreibung des Vorhabens ....................................................................................... 4

1.3 Darstellung des Untersuchungsrahmens ...................................................................... 5

1.3.1 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes...................................................................... 5

1.3.2 Untersuchungsinhalte ................................................................................................... 6

2 KURZBESCHREIBUNG DES UNTERSUCHUNGSRAUMES ............................... 9

2.1 Natürliche Gegebenheiten ............................................................................................ 9

2.2 Nutzungen .................................................................................................................... 9

2.3 Planerische Ziele der Raum- und Landesplanung, Relevante Fachplanungen .......................................................................................... 10

3 ERMITTELN, BESCHREIBEN UND BEURTEILEN DER UMWELT UND IHRER BESTANDTEILE (SCHUTZGÜTER) ............................................... 13

3.1 Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit ............................................ 13

3.2 Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt .............................................................. 14

3.3 Boden ......................................................................................................................... 19

3.4 Wasser ........................................................................................................................ 22

3.4.1 Oberflächengewässer ................................................................................................. 22

3.4.2 Grundwasser ............................................................................................................... 24

3.5 Luft und Klima ........................................................................................................... 26

3.6 Landschaft .................................................................................................................. 27

3.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ........................................................................... 28

3.8 Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern ................................. 30

4 ERMITTELN UND BESCHREIBEN DER BEREICHE UNTERSCHIEDLICHER KONFLIKTDICHTE ...................................................... 33

4.1 Ermitteln und Darstellen des Raumwiderstandes ...................................................... 33

4.2 Beschreiben der Bereiche unterschiedlicher Konfliktdichte ...................................... 34

4.3 Hinweise zu möglichen Standorten ............................................................................ 34

5 AUSWIRKUNGSPROGNOSE UND VARIANTENVERGLEICH ........................ 35

5.1 Beschreibung der zu untersuchenden Varianten ........................................................ 36

5.2 Ermitteln der umwelterheblichen Wirkfaktoren der Varianten (baubedingt, anlagebedingt, betriebsbedingt) ............................................................ 38

5.3 Variantenvergleich 1.Teil: Überschlägige Beurteilung der zu erwartenden Auswirkungen der Varianten und Auswahl der näher zu untersuchenden Varianten .............................. 40

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5.4 Variantenvergleich 2.Teil: Ermitteln, Beschreiben und Beurteilen der zu erwartenden Auswirkungen der näher zu untersuchenden Varianten ..................................................................... 43

5.4.1 Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit ............................................ 44

5.4.2 Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt .............................................................. 44

5.4.3 Boden ......................................................................................................................... 46

5.4.4 Wasser ........................................................................................................................ 47

5.4.5 Luft und Klima ........................................................................................................... 50

5.4.6 Landschaft .................................................................................................................. 50

5.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ........................................................................... 50

5.4.8 Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern ................................. 51

6 SCHUTZGUTÜBERGREIFENDER VARIANTENVERGLEICH UND ERGEBNISDARSTELLUNG ................................................................................... 53

7 QUELLENVERZEICHNIS ....................................................................................... 56

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Abgrenzung des Untersuchungsraumes

Abbildung 2: Wechselwirkungskomplexe

KARTENVERZEICHNIS

Karte 1: Realnutzung / Biotoptypen

Karte 2: Menschen / Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Karte 3: Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt

Karte 3a: Naturschutzrechtliche Schutzgebiete und schutzwürdige Bereiche

Karte 4: Boden / Oberflächenwasser

Karte 5: Grundwasser

Karte 6: Landschaft / Luft und Klima

Karte 7: Gesamtraumwiderstand

Karte 8: Konflikte Variante IV

Karte 9: Konflikte Variante V

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1 EINLEITUNG

Im Zusammenhang mit dem Neubauabschnitt der A 44 zwischen dem AK A 3 / A 44 (Ratin-gen-Ost) und der B 227 (Velbert) ist eine Anpassung der Planung bezüglich der Reduzierung der Einleitungsmenge in den Vorfluter erforderlich, um eine gewässerverträgliche Einleitungs-menge zu gewährleisten und die potenzielle Hochwassergefahr zu entschärfen.

1.1 Anlass und Aufgabenstellung

Die bisherigen Planungen zur Entwässerung sahen vor, das anfallende Straßenoberflächenwas-ser der A 44 und der A 3 im Bereich des AK Ratingen-Ost zu fassen und der vorhandenen Son-deranlage (SAL) zuzuführen. Danach sollte das mittels Leichtflüssigkeitsabscheider gereinigte Wasser über eine Betonrohrleitung über eine vorhandene Einleitungsstelle in den Hahnerhofer Bach (Zulauf des Homberger Bach, der seinerseits einen seitlichen Zufluss des Angerbachs darstellt) eingeleitet werden (Deckblätter 2 b vom 18.01.2008 und 2 b I vom 04.09.2008 für den Neubau der A 44 von Bau-km 14+150 bis 14+780 einschließlich des Autobahnknotens A44/A3 (Autobahnkreuz Ratingen)).

Zur Berücksichtigung dieser wasserwirtschaftlichen Anforderungen ergingen hierzu am 24.09.2008 und 26.02.2010 Änderungsplanfeststellungsbeschlüsse. Dieser zielte darauf ab, die Einleitungsmenge des Straßenoberflächenwassers zu drosseln. Die dafür benötigte höhere Rückhaltekapazität sollte durch Zuschaltung eines nur temporär bei Bedarf einzustauenden Re-tentionsraumes erreicht werden, der im nordwestlichen Anschlussohr des Autobahnkreuzes geplant war. Gegen diese Änderungsplanfeststellungsbeschlüsse wurde beim Bundesverwal-tungsgericht (BVerwG; 9 A 31.10) Klage eingereicht, welches mit Urteil vom 20.12.2011 der Klage insofern stattgegeben hat, als dass die angefochtenen Regelungen der Änderungsplan-feststellungsbeschlüsse nicht hätten getroffen werden dürfen, ohne vorher eine Umweltverträg-lichkeitsprüfung durchzuführen.

Aufgrund dieses Verfahrensmangels hat das BVerwG die Rechtswidrigkeit und Nichtvollzieh-barkeit der Änderungsplanfeststellungsbeschlüsse festgestellt, allerdings mit dem Hinweis, dass "Heilungsmöglichkeiten" in einem ergänzenden Verfahren, in welchem die verfahrensrechtli-chen Vorgaben des UVPG ausreichend Beachtung finden müssen, möglich sind.

Vorgesehen ist daher, in einem weiteren Änderungsverfahren eine entsprechende Umweltver-träglichkeitsprüfung durchzuführen..

Im Auftrag des Landesbetriebs Straßenbau.NRW / Regionalniederlassung Ruhr – Haus Essen wurde als eine Grundlage für diese Prüfung die vorliegende Umweltverträglichkeitsuntersu-chung (UVU) erstellt.

1.2 Beschreibung des Vorhabens

Um eine Lösung für die wasserwirtschaftlichen Anforderungen seitens der Straßenentwässe-rung der A 44 / A 3 im Oberlauf des Angerbachs zu ermöglichen, muss eine Lösung gefunden werden, die ein zusätzliches Rückhaltvolumen ermöglicht. Hierfür muss ein geeigneter Standort zur Errichtung eines entsprechenden Regenrückhalteraumes oder eine anderweitige Lösung zur Gewährleistung des zusätzlichen Rückhaltevolumens gefunden werden.

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Das zusätzliche Rückhaltevolumen ist notwendig, um die Reduzierung der erforderlichen Ein-leitungsmenge auf ein gewässerverträgliches Maß sowie die Erhöhung der Bemessungshäufig-keit im Hinblick auf den Hochwasserschutz zu gewährleisten.

Ausgangspunkt für die Betrachtung ist die bestehende Sonderanlage (SAL) Ratingen-Ost. Das anfallende Straßenoberflächenwasser der A 44 von Bau-km 14+513 (Kreuzungsbauwerk mit der A 3) bis Bau-km 16+879 und der A 3 von 10+320 bis 11+450 wird der Sonderanlage (SAL) Ratingen-Ost (Regenrückhaltebecken mit Leichtflüssigkeitsabscheider) zugeführt und über eine DN 1500er Betonrohrleitung in die vorhandene Einleitungsstelle in den Hahnerhofer Bach ein-geleitet.

1.3 Darstellung des Untersuchungsrahmens

Die notwendigen Entwässerungseinrichtungen sind aus entwässerungstechnischen Gründen möglichst im unmittelbaren Umkreis des Autobahnkreuzes zu errichten. Das Untersuchungsge-biet (UG) soll die Standorte der bisher vorgesehenen Planung und die der ergänzend hierzu be-trachteten alternativen Lösungen räumlich abdecken.

Zur Abstimmung des Untersuchungsrahmens (Abgrenzung des UG, Untersuchungsinhalte) fand am 28.02.2013 ein Beteiligungstermin mit den Trägern öffentlicher Belange und aner-kannten Naturschutzvereine beim Landesbetrieb Straßen.NRW in der Regionalniederlassung Ruhr / Haus Essen statt. Die in diesem Zusammenhang vorgetragenen Anregungen wurden, soweit diese aus Sicht des Vorhabensträgers als erforderlich angesehen wurden, in die Abgren-zung des Untersuchungsraumes und die Bestimmung der Untersuchungsinhalte einbezogen.

1.3.1 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes

Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist Abb. 1 zu entnehmen. Das UG umfasst einen Bereich um das AK Ratingen-Ost. Es ist so gefasst, dass eine umweltrelevante Beurteilung der bisherigen Planung und anderweitiger Lösungen möglich ist.

Die südliche Begrenzung ergibt sich durch die L 422 (Brachter Straße), welche ungefähr den Verlauf der Wasserscheide zwischen dem Einzugsgebiet des Angerbaches und dem des Schwarzbachs darstellt. Die Errichtung des Retentionsraumes südlich der Brachter Straße ist aus entwässerungstechnischen Gründen nicht in Betracht zu ziehen. Dazu gehören u.a. die Ent-fernung zwischen dem anfallendem Straßenoberflächenwasser, der Behandlungsanlage und dem Vorfluter sowie ungünstigere topographische Gegebenheiten. Im Hinblick auf die vorzu-nehmende Standortfindung ist eine Ausweitung des UG auf den Bereich südlich der Brachter Straße nicht sinnvoll.

Die westliche Begrenzung leitet sich aus der großflächigen Ausdehnung des Naturschutzgebie-tes B 2.2-5 "Angertal" ab. Die Errichtung des Retentionsraumes westlich dieser Grenze wäre aller Voraussicht nach mit erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgebietes verbunden (Flä-cheninanspruchnahme von NSG-Flächen für den Retentionsraum oder, bei Lage des Retenti-onsraumes westlich des NSG, zumindest bauzeitliche Flächenbeanspruchung für die erforderli-chen, dann sehr langen Wasserleitungen im NSG), so dass eine weitere Ausdehnung des UG in westliche Richtung ausscheidet.

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Die nördliche Begrenzung stellt das Homberger Bachtal dar. Die Errichtung des Retentions-raumes nördlich davon scheidet aus entwässerungstechnischen Gründen aus. In dem nordwest-lichen Teil des UG werden im Bereich der geplanten Einleitungsstelle Teile des NSG "Anger-teil" einbezogen, um mögliche Auswirkungen des Vorhabens auf diese Teilbereiche des Schutzgebietes mit beurteilen zu können. Ebenso wird der westliche Teil des Umgebungsbe-reichs Denkmal "Hahnerhof" (LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND – AMT FÜR DENKMALPFLEGE IM RHEINLAND, 2013) in das UG einbezogen.

Im Osten reicht das UG ungefähr bis zum Kaltenbachtal und schließt hier die Lage des plan-festgestellten Autobahnkreuzes vollständig mit ein. Die Errichtung des Retentionsraumes nord-östlich bzw. östlich des hier abgegrenzten UG scheidet aus Gründen des Trinkwasserschutzes (u.a. Lage der Wasserschutzzone I) bzw. aus entwässerungstechnischen Gründen aus.

Abb. 1: Abgrenzung des Untersuchungsraumes

1.3.2 Untersuchungsinhalte

Die UVU hat die Prüfung der mit dem Vorhaben verbunden Umweltauswirkungen zum Inhalt. Dies umfasst gem. § 2 (1) UVPG die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelba-ren und mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf:

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− Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit,

− Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,

− Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,

− Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie

− die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schützgütern.

Bei der Bearbeitung der UVU wird, soweit wie möglich, auf bisher ermittelte Planungsgrundla-gen zurückgegriffen. Die Vorgaben des "Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsstudie in der Straßenplanung" (MUVS, Ausgabe 2001) finden sinngemäß Anwendung.

Die Raumanalyse, d.h. die Bestandserfassung und –bewertung des Naturhaushaltes in seinen Wirkungszusammenhängen sowie des Landschaftsbildes bzw. der gemäß UVPG zu betrachten-den Schutzgüter erfolgt dabei im Rahmen der vorgesehnen UVU auf Basis der Auswertung vorhandener, allgemein zugänglicher Karten- und Planwerke und sonstiger Unterlagen sowie der in 2013 seitens der Verfasser durchgeführten flächendeckenden Biotoptypenkartierung (gem. LANUV-Biotoptypenschlüssel / Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Ein-griffsregelung in NRW) im Maßstab 1:5.000 (vgl. Karte 1).

Zur Beurteilung des faunistischen Artenbestandes wird ebenfalls auf vorhandene Unterlagen zurückgegriffen (LANUV: Fundortkataster und Angaben zu planungsrelevanter Arten des be-troffenen Messtischblattes, Biotopkataster, Fundortkataster des Kreises Mettmann, vorh. faunis-tische Erfassungen im Zusammenhang mit Planung der A 44). Ergänzend hierzu wurde im Auf-trag des Landesbetrieb Straßen.NRW RNL Ruhr – Haus Essen durch das Fachbüro HAMANN & SCHULTE (Gelsenkirchen) in 2013 eine faunistische Kartierung im UG durchgeführt. Diese umfasst die Artengruppen Vögel, Amphibien und Fledermäuse.

Im Hinblick auf die besondere Bedeutung des Trinkwasserschutzes im UG finden auch die po-tentiellen Abgrenzungen der geplanten Schutzzonen (vgl. BIESKE UND PARTNER, Stand 25.01.2012) bei der Raumanalyse Beachtung.

Die Bewertung der Funktionselemente der einzelnen Schutzgüter erfolgt hinsichtlich deren Be-deutung (abgeleitet aus den gesetzlichen Grundlagen, fachlichen Bewertungskriterien und den regionalen Zielen und Verhältnisse) und / oder aufgrund deren Empfindlichkeit gegenüber den projektspezifischen Wirkungen.

Ziel der Bewertung ist die Ermittlung und Darstellung des Raumwiderstandes (schutzgutbe-zogen, zusammenfassend) und damit die Ableitung unterschiedlicher Konfliktbereiche bzw. konfliktarmer Bereiche innerhalb des UG.

Auf Basis der Raumwiderstandsanalyse erfolgt die Entwicklung von sinnvollen Varianten / Standortalternativen.

In der Auswirkungsprognose werden die in Betracht kommenden Lösungen aus umweltfachli-cher Sicht beurteilt und mit einander verglichen (Variantenvergleich).

Die Beurteilung des Konfliktrisikos erfolgt schutzgutbezogen durch Verknüpfen der ökologi-schen und nutzungsbezogenen Empfindlichkeit des Untersuchungsraumes mit den projektbe-dingten umwelterheblichen Wirkungen. Dabei wird nach bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen unterschieden. Die Ermittlung der projektbedingten umwelterheblichen Wirkun-gen bezieht entsprechende Angaben von Straßen.NRW als Vorhabensträger ein.

Bei der Beurteilung der einzelnen Lösungsmöglichkeiten werden naturschutzrechtliche Frage-stellungen einbezogen, die sich auf folgende Aspekte beziehen:

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− Vermeidung und Verminderung

− landschaftliche Einbindung und

− Kompensation.

Im Ergebnis erfolgt eine Reihung der unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten aus umweltfach-licher Sicht.

Raumanalyse und Auswirkungsprognose erfolgen unter Berücksichtigung des geplanten Neu-baus der A 44 einschließlich der dort vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen (entsprechend Plan-feststellung).

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2 KURZBESCHREIBUNG DES UNTERSUCHUNGSRAUMES

2.1 Natürliche Gegebenheiten

Naturräumlich befindet sich das Untersuchungsgebiet im Bereich der Raumeinheit 3371.00 "Mettmanner Lösslehmterrassen" (INSTITUT FÜR LANDESKUNDE, 1963). Das LANUV (2013a) zählt den Bereich zur Landschaftsraumeinheit LR-VIa-003 "Niederbergische Höhenter-rassen".

Der Landschaftsraum ist morphologisch durch flachwellige Kuppen gekennzeichnet. Die natür-lichen Standortbedingungen werden durch das überwiegende Vorkommen lehmiger Böden ge-prägt. Charakteristisch für derartige Lösslehmgebiete ist das relikthafte Vorkommen von Hohl-wegen, Geländekanten und Erosionsrinnen. Als schmale, z.T. tiefe Täler haben sich die Anger und ihre Zuflüsse (hier: Homberger Bach und "Hahnerhofer Bach") in die Terrassenlandschaft eingeschnitten (z.T. Hangneigung > 25%). Das Niveau der Bachauen im UG liegt ungefähr zwischen 80 m und 100 m ü.NN. Das Gelände fällt zu den Tälern des Homberger Baches und seiner Nebenläufe ab, insgesamt neigt sich das Gelände des UG in nördliche Richtung. Die höchsten Geländehöhen werden mit ca. 130 m ü.NN am östlichen Rand des UG erreicht.

Das UG gehört der kontinentalen biogeografischen Region an (BUNDESAMT FÜR NATUR-SCHUTZ, o.J).

2.2 Nutzungen

Das UG wird wesentlich durch die vorhandene A 3 (Verlauf in Nord-Süd-Richtung) und die teilweise fertig gestellte A 44 (Verlauf in West-Ost-Richtung) bestimmt. Das Autobahnkreuz (AK) ist bisher für die bestehenden Fahrbeziehungen hergestellt. Die vorhandenen Auto-bahnböschungen sind überwiegend mit Gehölzen bestanden.

Für die kommenden Jahre sind der planfestgestellte Weiterbau der A 44 in östliche Richtung und der vollständige Ausbau des Autobahnkreuzes vorgesehen. Mit der Umsetzung der Bau-maßnahme wurde mit einem östlichen Teilabschnitt südlich von Heiligenhaus (außerhalb des UG) bereits im April 2010 begonnen.

Im nordöstlichen Quadranten des AK befindet sich eine Entwässerungseinrichtung der Auto-bahn (Sonderanlage, SAL). Diese ist u.a. von unterschiedlich strukturierten Gehölzbeständen umstanden. In diesem Bereich befinden sich auch ein Teich und mehrere Hangschichtquellen.

Im nordwestlichen Quadranten bzw. westlich der A 3 verläuft der mit altem Laubwald bestan-dene Siepen des sog. "Hahnerhofer Baches" (auch Hahnerhofbach), in den bisher die Einleitung aus der zuvor genannten SAL erfolgt. Der Hahnerhofer Bach mündet nördlich in den Homber-ger Bach, der seinerseits einen seitlichen Zufluss des Angerbachs (außerhalb des UG) darstellt.

Die beiden südlich gelegenen Quadranten des AK sind mit Laubgehölzen unterschiedlichen Alters bestockt. Teilweise handelt es sich bei diesen noch um Straßenbegleitgrün der hier ehe-mals vorhandenen Autobahnauffahrt auf die A 3. Der weitere Bewuchs bis zur südlich verlau-fenden Brachter Straße (L 422) ist mit unterschiedlichen Gehölzstrukturen sowie z.T. mit Ru-deral- und Hochstaudenfluren bestanden, z.T. handelt es sich hierbei um Ausgleichsmaßnah-men (Bau des AK in den 1990er Jahren).

Die Offenlandflächen östlich der A 3 werden überwiegend ackerbaulich genutzt.

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Der Nordwesten des UG wird von Laubwaldbeständen beidseits des Homberger Bachtals ein-genommen, z.T. befinden sich hier auch Grünlandflächen. Der Bereich gehört, zusammen mit dem nördlichen Teil des sog. Hahnerhofer Baches, zum NSG Angertal.

Bemerkenswert sind die unter Denkmalschutz stehende ehemalige Hofstelle "Hahnerhof" (heu-te: zahnärztliche Privatklinik) mit dem dazugehörigen Parkgelände (alter Baumbestand) sowie die zum Hahnerhof führende Rosskastanien-Allee (Geschützter Landschaftsbestandteil, vgl. Kap. 2.3) im Westen des UG. Nördlich und südlich des Hahnerhofs liegen Grünlandflächen. Bei dem südlich gelegenen Grünland (Flurbezeichnung "Hahnerhäuschen") handelt es sich um eine Ausgleichsfläche gem. Ausgleichsflächenkataster der Stadt Ratingen (vgl. Kap. 2.3).

Zwischen Hahnerhof und A 3 verlaufen in Nord-Süd-Richtung parallel zueinander mehrere unterirdische Versorgungsleitungen. In diesem Bereich befinden sich Aufforstungsflächen (zu-vor ackerbaulich genutzt) sowie Ruderal- bzw. Gras- und Hochstaudenfluren (Ausgleichsflä-chen gem. Ausgleichsflächenkataster der Stadt Ratingen, vgl. Kap. 2.3).

2.3 Planerische Ziele der Raum- und Landesplanung, Relevante Fachplanungen

Der Bereich des UG gehört gem. GEP Düsseldorf (1999) überwiegend zum "Allgemeinen Fei-raum- und Agrarbereich". Überlagernd kommen nahezu flächendeckend die Darstellungen der Freiraumfunktionen "Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung" sowie "Grundwasser- und Gewässerschutz" hinzu. Kleinere Teilflächen sind als "Waldbereiche" ge-kennzeichnet. Westlich der A 3 sind Flächen zum "Schutz der Natur" dargestellt.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen (2010) stellt den überwiegenden Teil des UG als "Fläche für die Landwirtschaft" sowie die Waldfläche nördlich des Homberger Baches und die am westlichen Rand des UG gelegen Waldflächen als "Flächen für den Wald" dar. Die Freiflä-chen im Autobahnkreuz und ein Teil der unmittelbar angrenzenden Flächen sind als "Grünflä-che" dargestellt und zugleich mit der nachrichtlichen Darstellung "Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" gekenn-zeichnet. Hierbei handelt es sich um Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bau des Autobahnkreuzes in den 1990er Jahren (vgl. Kap. 2.2).

Die vorhandenen Autobahnen A 3 und A 44, die Landesstraße L 422 sowie die planfestgestellte Weiterführung der A 44 sind als "Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge" dargestellt.

Im Bereich des UG und in seiner näheren Umgebung befinden sich keine Natura 2000-Gebiete.

Das UG liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Kreis Mettmann (Teilbereich B). Fest-gesetzt sind u.a. (gem. 5.Änderung, rechtkräftig seit 26.09.2012):

− B 2.2-15 NSG Angertal im UG: Teile des Homberger Bachtals und südlich angrenzender Flächen sowie der nördliche Abschnitt des Siepens "Hahnerhofer Bach"

− B 2.3-17 LSG Angertal im UG: alle Flächen westlich der A 3 und nördlich der A 44 (außerhalb NSG)

− B 2.8-97 GLB Rosskastanienallee Hahnerhof gem. Landschaftsplan "ca. 55 Bäume" (ohne zeichnerische Abgrenzung) die gesamte Allee liegt innerhalb des UG.

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Gemäß LANUV (2013a) gehören die Flächen des o.g. NSG Angertal sowie zusätzlich der süd-liche Teil des Siepens "Hahnerhofer Bach" zur Biotopkataster-Fläche BK-4607-019 ("NSG Angertal mit Erweiterungsvorschlägen") welche ihrerseits z.T. Bestandteile der Biotopverbund-fläche VB-D-4607-003 ("Angerbach mit Nebentälern") sind.

Innerhalb der o.g. Biotopkataster-Fläche befinden sich als gesetzlich geschützte Biotope (gem. § 30 BNatSchG bzw. § 62 LG NW):

− GB-4607-0025 (ohne Gebietsbezeichnung) Teilbereich innerhalb des nordwestlichen Quadranten des AK A3/A44: Siepen mit na-menlosem Zulauf zum "Hahnerhofer Bach" (Biotoptyp gem. LANUV: "Auenwald")

− GB-4607-604 ("Unterlauf von Homberger Bach und Hahnerbach") Teilabschnitte der genannten Wasserläufe (Biotoptyp gem. LANUV: "Fließgewässerbe-reiche; natürlich oder naturnah, unverbaut").

Die Allee zum Hahnerhof nördlich der A 44 ist gem. LANUV-Alleenkataster (AL-ME-6002) eine gesetzlich geschützte Allee gem. § 47a LG NW.

Gemäß Ausgleichsflächenkataster der STADT RATINGEN (2013) befinden sich im UG zwei Ausgleichsflächen:

− "Hahnerhof" zwischen Hahnerhof und A 3: Aufforstungsflächen mit Ruderalstreifen

− "Hahnerhäuschen" südlich Hahnerhof: Gründlandbereich.

Die zuvor beschriebenen naturschutzrechtlichen Schutzgebiete und schutzwürdigen Bereiche sind in Karte 3a dargestellt.

Die Flächen des UG liegen zudem überwiegend im Bereich der festgesetzten Schutzzone III A der Wassergewinnungsanlage Homberg (Wasserwerks Homberg / Meiersberg).

Die Abgrenzung der Schutzzonen soll neu gefasst werden. Hierzu wird zurzeit ein wasserrecht-liches Verfahren zur Festsetzung der Wasserschutzzonen der Wassergewinnungsanlage Hom-berg betrieben.

In Abb. 1 sind die potentiellen Abgrenzungen der geplanten Schutzzonen (vgl. BIESKE UND PARTNER, Stand 25.01.2012) dargestellt. Demnach wird der nordöstliche Teil des UG zukünf-tig von der Schutzzone II und der südöstliche Teilbereich östlich der A 3 von der Schutzzone IIIA eingenommen (vgl. auch Karte 5). Außerhalb des UG befindet sich das Wasserwerk mit dem Tiefbrunnen Homberg (Schutzzone I) am "Wittenhausweg" im Kaltenbachtal.

Ein Teil der Waldbestände im Homberger Bachtal und am "Hahnerhofer Bach" (nördlich des Autobahnkreuzes) sind gem. Waldfunktionskarte NRW (MELF 1973/1975) als Immissions-schutzwald dargestellt (vgl. auch Karte 6).

Die ehemalige Hofstelle "Hahnerhof" (heute: zahnärztliche Privatklinik) steht seit 1996 unter Denkmalschutz (LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND – AMT FÜR DENKMAL-PFLEGE IM RHEINLAND, 2013). Der dazugehörige Umgebungsbereich ist in Abb. 1 darge-stellt. Hierzu gehören u.a. das umgebende Parkgelände, die Zuwege nördlich der A 44 sowie die Wald- und Grünlandflächen nördlich und westlich des Parkgeländes.

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Im Bereich des UG befinden sich keine Bodendenkmäler (LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND – AMT FÜR BODENDENKMALPFLEGE IM RHEINLAND, 2013a und b).

Im Bereich des UG befinden sich keine geologisch schutzwürdigen Objekte (gem. GeoSchOb-Kataster; LANUV, 2013a).

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3 ERMITTELN, BESCHREIBEN UND BEURTEILEN DER UM-WELT UND IHRER BESTANDTEILE (SCHUTZGÜTER)

Die Raumanalyse umfasst die zielorientierte Ermittlung, Beschreibung und fachliche Beur-teilung der im UVPG genannten Schutzgüter. Die Bearbeitung erfolgt in Anlehnung an das Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsstudie in der Straßenplanung – MUVS (FGSV, 2001) und den Planungsleitfaden UVP (Straßen.NRW, 2006). Die Beschreibung (und Bewertung) der Umwelt beschränkt sich dabei gem. § 6 Abs. 3 Nr.4 UVPG auf jene Aspekte, die "zur Feststel-lung und Bewertung erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen des Vorhabens erforderlich sind und ihre Beibringung für den Träger des Vorhabens zumutbar ist".

Folgende Sachverhalte werden in der Raumanalyse ermittelt und beschrieben:

− die Ausprägung der Schutzgüter hinsichtlich der umweltfachlichen Beurteilung zur Ein-stufung der Bedeutung (Qualität, Leistungsfähigkeit, Eignung) und ggf. der Empfind-lichkeit gegenüber den vorhabensbedingten Auswirkungen,

− die Flächennutzung (soweit erforderlich)

− der fachplanerische Status und der rechtliche Status der jeweiligen Flächen,

− eventuelle Vorbelastungen.

Auf Basis der ausgewerteten Grundlagen wird in der Raumanalyse vorrangig die Bedeutung jedes Schutzgutes beurteilt. Die Beurteilung leitet sich dabei aus den gesetzlichen Grundlagen, fachlichen Bewertungskriterien und den regionalen Zielen und Verhältnissen ab. Wenn über die Bedeutung des Schutzgutes keine ausreichende Beurteilung zur Ermittlung konfliktarmer Be-reiche möglich ist, ist die Empfindlichkeit als Beurteilungskriterium heranzuziehen (vgl. MUVS, 2001).

Für die fachliche Beurteilung der Bedeutung der einzelnen Schutzgüter wird i.d.R. eine vier-stufige Wertskala (analog zur Darstellung in den "Musterkarten für Umweltverträglichkeits-studien im Straßenbau"; BMV, 1995) mit folgenden Kategorien verwendet:

− sehr hohe Bedeutung

− hohe Bedeutung

− mittlere Bedeutung

− nachrangige (= mäßige bis geringe) Bedeutung.

Der Abgrenzung der bewerteten Flächen liegen die Flächennutzungen bzw. Biotoptypen (vgl. Karte 1) und / oder die Flächenabgrenzungen der jeweils ausgewerteten fachlichen Unterlagen zugrunde. Das Ergebnis der Raumanalyse ist in den Karten 2 – 6 dargestellt.

3.1 Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit

Im Vordergrund stehen die Wahrung der Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen. Die Schutzziele für die Funktionen "Wohnen" und "Erholen" dienen direkt der Zielsetzung und werden daher in der UVS dem Schutzgut Menschen zugrunde gelegt. Alle im Weiteren genann-ten Schutzziele dienen indirekt über die anderen Schutzgüter der Gesundheit und dem Wohl-befinden der Menschen.

Wohnen

Schutzziel ist die Erhaltung gesunder Lebensverhältnisse durch Schutz des Wohn- und Wohn-umfeldes sowie der dazugehörigen Funktionsbeziehungen.

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Im UG befinden sich gemäß Flächennutzungsnutzungsplan keine Wohngebiete oder sonstige für den dauerhaften Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Bereiche.

Die einzigen Gebäude innerhalb des UG gehören zur ehemaligen Hoflage "Hahnerhof", die heute als private Zahnklinik genutzt wird. Ein Teil der Gebäude wird auch zu Wohnzwecken genutzt. Somit dienen der Gebäudekomplex und der Park (als unmittelbar angrenzende Freiflä-che) dem vorübergehenden Aufenthalt von Menschen, haben aber auch Bedeutung (Wohn- und Wohnumfeldfunktion) für die dort wohnenden Menschen.

Einzig diesem Bereich wird daher eine hohe Schutzgutbedeutung zuordnet (vgl. Karte 2).

Eine weitergehende Bedeutung des UG als Wohn- und Wohnumfeldbereich ist nicht gegeben. Die allgemeine Zugänglichkeit des Gebietes ist stark eingeschränkt so dass eine besondere Be-deutung als Wohnumfeld für Wohnbereiche, die außerhalb des UG liegen (einzelne Gebäude, die auch zu Wohnzwecken genutzt werden; vgl. Karte 2), nicht ersichtlich ist.

Weite Teile des UG unterliegen zudem einer Vorbelastung durch straßenverkehrsbedingte Ver-lärmung (Umgebungslärm) mit Werten von > 60 bis <= 75 dB (A) / 24h bzw. > 55 bis <= 70 dB (A) / nachts (MKULNV, 2013).

Erholen

Ziel der Schutzgutbetrachtung ist die Erhaltung von Flächen für die Naherholung und sonstige landschaftsbezogene Freizeitgestaltung.

Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine speziellen Bereiche für die Naherholung oder für sonstige Freizeitgestaltung. Die allgemeine Zugänglichkeit des Gebietes ist stark eingeschränkt.

Von lokaler Bedeutung sind drei markierte Wanderwege (NRW-ALTAS, 2013):

− A1/A2/A9: am nördl. Rand des UG im Waldbereich nördlich des Homberger Bachs (Einblicke in das Bachtal sind aufgrund des Bewuchs nur beschränkt möglich),

− A2: am östl. Rand des UG im Verlauf des Wittenhaus Weg (aufgrund der ackerbauli-chen Nutzung sind hier Einblicke in die unmittelbar angrenzende Landschaft möglich) sowie

− A1/A2 an der südwestlichen Ecke des UG.

Den genannten Wegeverbindungen wird eine mittlere Schutzgutbedeutung zugeordnet (vgl. Karte 2). Des Weiteren führt entlang der stark befahrenen Brachter Straße ein Rad-/ Gehweg.

Eine herausgehobene Bedeutung des UG für die Erholung ist nicht gegeben (s.o.). Weite Teile des UG unterliegen zudem einer Vorbelastung durch straßenverkehrsbedingte Verlärmung (Umgebungslärm) mit Werten von > 60 bis <= 75 dB (A) / 24h (MKULNV, 2013).

3.2 Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt

Ziel ist der Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie ihrer Lebensgemeinschaften in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt sowie Schutz ihrer Lebensräume (Biotope) und Lebensstätten und ihrer sonstigen Lebensbedingungen.

Neben den Zielen des LEP und des GEP sind als lokale Zielsetzungen die Entwicklungsziele des Landschaftsplan (KREIS METTMANN, 2012) zu nennen:

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− Erhaltung: Bereiche westlich der A 3

− Anreicherung: Bereich östlich der A 3

− Ausstattung: jeweils ein ca. 200 m breiter Streifen im Zuge der vorhandenen und ge-planten Autobahnen A 3 und der A 44.

Bestandsbeschreibung Biotoptypen / Pflanzen und die biologische Vielfalt

Zur Erfassung der aktuellen Bestandssituation fand in 2013 seitens der Verfasser eine flächen-deckende Biotoptypenkartierung (gem. LANUV-Biotoptypenschlüssel / Numerische Bewer-tung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW) im Maßstab 1:5.000 statt. Das Ergeb-nis der Kartierung ist in Karte 1 dargestellt. Die im UG vorkommenden Biotoptypen und deren Wertigkeit gemäß Biotoptypenschlüssel LANUV ist Anhang 1 zu entnehmen.

Bemerkenswert sind vor allem die im räumlichen Verbund stehenden alten Waldbestände im Homberger Bachtal und seinem seitlichem Zufluss / "Hahnerhofer Bach" (Buchenwald: AA0; bachbegleitender Erlenwald: AC5; Eschenwälder: AM1, AM2 und AM4). Zusammen mit den Fließgewässern und dem Feuchtgrünland (EC) in der Talsohle des Homberger Bachtals stellen diese einen besonders strukturreichen Biotopkomplex dar, was auch in deren Festsetzung als NSG bzw. deren bereichsweise Darstellung als gesetzlich geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG Berücksichtigung findet. Der namenlose Zulauf zum "Hahnerhofer Baches" im nordwestlichen Quadranten des Autobahnkreuzes ist temporär wasserführend. Dieser wird aus mehreren Quellaustrittstellen bzw. Hang-Sickerquellen gespeist (vgl. Kap. 3.4.1). In Karte 1 ist die Sickerquelle mit der stetigsten Wasserführung dargestellt.

Einen weiteren strukturreichen Bereich des UG stellt das Parkgelände (HM) des Hahnerhofs in Verbindung mit den umliegenden Gehölzbeständen (BB0, BD3, BF und BH) und den angren-zenden mäßig artenreichen Grünlandflächen (EA, xd5) dar (teilweise als NSG festgesetzt).

Die Flächen zwischen A 44 und Brachter Straße (L 422) bzw. im unmittelbaren Umfeld des Autobahnkreuzes werden durch verschiedene Gehölzbestände unterschiedlichen Alters geprägt. Erwähnenswert sind zudem drei Quellbereiche (Hang-Sickerquellen, vgl. auch Kap. 3.4.1) im nordöstlichen Quadranten des (geplanten) Autobahnkreuzes sowie der hier südlich der vorhan-denen Sonderanlage gelegene kleine Waldbestand, welcher als Weiden-Auenwald (AE2) kar-tiert wurde.

Die Flächen zwischen Hahnerhof und Siepen "Hahnerhofer Bach" / A3, bei denen es sich um Ausgleichsflächen gem. Ausgleichsflächenkataster der STADT RATINGEN (2013) handelt, wurden weitgehend aufgeforstet (Mischgehölzbestand: AG2). Bei diesen Flächen ist davon auszugehen, dass sich deren Biotopwertigkeit mit zunehmendem Alter erhöhen wird.

Die Flächen östlich der A 3 werden weitgehend landwirtschaftlich genutzt (Intensivacker: HA0, aci; Feldgraseinsaat: EA3) und stellen somit einen offeneren, insgesamt strukturärmeren Be-reich dar. Ein Teil dieser Flächen wird zukünftig von der planfestgestellten A 44 (vgl. auch Abb. 1) und dazugehörigen Ausgleichsflächen (vgl. Karte 3a) eingenommen werden.

Auf die naturschutzrechtlich geschützten Flächen und Strukturen (NSG, geschützte Biotope, LSG, GLB, geschützte Allee) sowie die naturschutzfachlich bedeutsamen Bereiche (Biotopka-taster-Flächen, Biotopverbundflächen) wurde bereits in Kap. 2.3 hingewiesen (vgl. auch Karte 3a – Naturschutzrechtliche Schutzgebiete und schutzwürdige Bereiche).

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Schutzgutbedeutung Pflanzen und die biologische Vielfalt (vgl. Karte 3)

Bei der Bestimmung und Darstellung der Schutzgutbedeutung gilt jeweils die höchste zutref-fende Wertstufe der jeweiligen Fläche.

sehr hoch: Naturschutzgebietsflächen (NSG)

gesetzlich geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG (GB)

Biotoptypen der Wertstufe 8-10

hoch: geschützte Allee gem. §47a LG (hier zugleich gesch. Landschaftsbestandteil)

Biotopkataster-Flächen (BK)

Biotoptypen der Wertstufe 6-7

mittel: Ausgleichsflächen gem. Ausgleichsflächenkataster Stadt Ratingen

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (gem. FNP)

Ausgleichsflächen gem. Planfeststellung A 44

Biotoptypen der Wertstufe 4-5

nachrangig: Biotoptypen der Wertstufe 1-3

ohne: versiegelte Flächen (Biotoptypenwert: 0)

Bestandsbeschreibung Tiere und die biologische Vielfalt

Zur Beurteilung des faunistischen Artenbestandes wurde im Auftrag des Landesbetrieb Stra-ßen.NRW RNL Ruhr – Haus Essen durch das Fachbüro HAMANN & SCHULTE (Gelsenkir-chen) in 2013 eine faunistische Kartierung im UG durchgeführt. Diese umfasst die Artengrup-pen Vögel, Amphibien und Fledermäuse. Die Bestandserfassungen erfolgten von März 2013 bis Oktober 2013. Der Untersuchungsraum deckt den gesamten UVU-Untersuchungsraum ab und bezieht zur Erfassung der Amphibien und z.T. auch zur Erfassung der Fledermausvorkommen zusätzlich Bereiche westlich davon (Hahnerbachtal mit angrenzenden Waldbeständen) mit ein. Aufgrund von Hinweisen des NABU im Rahmen des 2. Beteiligungstermins zur UVU am 28.03.2014 wurden ergänzende Untersuchungen im Bereich zwischen A 44 und Brachter Straße (L 422) an drei Terminen im Mai und Juni 2014 vorgenommen.

Insgesamt konnten bei diesen Untersuchungen 43 Vogelarten nachgewiesen werden. Davon sind neun Arten in NRW planungsrelevant:

− Brutvögel / Brutverdacht: Feldlerche, Mäusebussard und Waldschnepfe

− Nahrungsgäste: Graureiher, Habicht, Rauchschwalbe, Sperber, Turmfalke und Waldkauz.

Hinzu kommen fünf Arten der Vorwarnliste (Bachstelze, Goldammer, Gimpel, Gelbspötter, Hausperling) und eine lediglich regional gefährdete Art (Stockente).

Durch Detektorbegehung und Auswertung von Horchboxen wurden sechs Fledermausarten sicher im Untersuchungsgebiet nachgewiesen:

− Breitflügelfledermaus − Großer Abendsegler

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− Mückenfledermaus − Kleiner Abendsegler − Rauhautfledermaus und − Zwergfledermaus.

Darüber hinaus wurden Fledermäuse aus den Gattungen Nyctalus (Abendsegler), Plecotus (Langohren) und Myotis registriert, die nicht bis auf Artebene bestimmbar waren. Es kommen demnach noch mindestens zwei Arten (eine Art der Gattung Plecotus und eine Art der Gattung Myotis) hinzu.

Des Weiteren konnten 2013 insgesamt vier Amphibienarten (Erdkröte, Feuersalamander, Gras-frosch und Teichmolch) festgestellt werden, die alle sicher im Gebiet reproduzieren. Keine der gemäß Rote Liste ungefährdeten Arten ist planungsrelevant.

Innerhalb des Untersuchungsraumes sind die Bachtälter mit den dazugehörigen (teilweise alten) Waldbeständen und den diesen vorgelagerten Säumen von besonderer faunistischer Bedeutung.

Im Norden des UG (Homberger Bachtal und südlich gelegene Mähwiese) wird ein Brutrevier der Waldschnepfe (RL 3) vermutet. Ebenfalls im Bereich des Homberger Bachtals wird ein Brutrevier des Waldkauzes (ungefährdet) vermutet.

Das gesamte UG hat Bedeutung als Jagdgebiet für verschiedene Greifvogelarten. Der Mäuse-bussard (ungefährdet) ist mit einem Brutrevier (im Nordwesten) vertreten.

Die offene Feldflur im Osten des UG ist Lebensraums der Feldlerche (RL 3), der hier vorlie-gende Nachweis wurde als Brutverdacht eingestuft.

Der Teich westlich des Hahnerhofs und seine unmittelbare Umgebung (älterer Waldbestand) weisen eine deutlich größere Bedeutung für Fledermäuse (als Jagdhabitat) auf als die übrigen Bereiche des untersuchten Raumes. Rufnachweise von Sozialrufen des Großen Abendseglers lassen zudem vermuten, dass sich ein Quartier in unmittelbarer Umgebung des Teiches befin-det. Dieser Bereich liegt außerhalb des UVU-Untersuchungsraumes.

Auch der Höhle (ehemaliger Stollen) und dessen unmittelbaren Umgebung westlich der A 3 im Homberger Bachtal kommt als (pot.) Winterquartier der gefährdeten, nicht näher bestimmten Plecotus-Art(en) (Braunes oder Graues Langohr) eine besondere Bedeutung zu. In den Gebäu-den des Hahnerhofs sind (Sommer-)Quartiere der ungefährdeten Zwergfledermaus, die mit Ab-stand häufigste Fledermausart im Untersuchungsgebiet, zu vermuten.

Fliegende Zwergfledermäuse wurden an nahezu allen Gehölzrändern im Bereich westlich der A 3 und nördlich der A 44 erfasst.

Der Teich (mit Fischbesatz) westlich des Hahnerhofs ist Laichgewässer der Erdkröte. Vom Grasfrosch liegen Laichnachweise für den Hahnerhofbach an der Verbindungsbrücke zwischen A 3 und A 44 vor. In diesem Zulauf waren gem. HAMANN & SCHULTE (2013) auch 2009 und 2011 ebenfalls Laichballen vorhanden. Das Gewässer südlich des vorhandenen Regenrück-haltebeckens östlich der A 3 ist als Laichgewässer des Teichmolchs einzustufen. Schließlich liegen Reproduktionsnachweise des Feuersalamanders (Nachweis von Larven) für den Hahner-bach (westlich des UVU-Untersuchungsgebietes) vor.

Unter Berücksichtigung der Angaben gem. Fachinformationssystem des LANUV für die Mess-tischblätter 4607-3 (Heiligenhaus) und 4707-1 (Mettmann), in denen das Untersuchungsgebiet liegt, ist gem. HAMANN & SCHULTE (2014) das Vorkommen weiterer Arten, auch wenn diese aktuell nicht nachgewiesen wurden, nicht vollkommen auszuschließen, da entsprechende essentielle Habitatstrukturen im Untersuchungsgebiet vorhanden sind: Eisvogel, Baumpieper,

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Feldsperling, Kiebitz, Kleinspecht, Kuckuck, Mehlschwalbe, Mittelspecht, Nachtigall, Rotmi-lan, Schleiereule, Schwarzspecht, Steinkauz, Wachtel, Waldlaubsänger und Waldohreule. Dar-über hinaus könnte das UG als Jagdhabitat der Arten Mehlschwalbe und Wanderfalke genutzt werden. Ein Vorkommen der Fledermausarten Braunes Langohr und Wasserfledermaus wäre aufgrund der Angaben des Fachinformationsdienstes ebenfalls nicht auszuschließen.

Das Fundortkataster des Kreises Mettmann (Stand Dezember 2013; zitiert in HAMANN & SCHULTE, 2014) führt in der Nähe des Untersuchungsgebietes folgende Arten auf, die im UG aktuell aber nicht nachgewiesen wurden:

− Eisvogel (Nachweis aus dem Jahr 2000 sowie in den folgenden Jahren an einem Teich ca. 200 m südlich des Untersuchungsgebietes): Homberger Bach und Hahnerhofbach sind mit den hier vorhandenen Steilwänden und Abbruchkanten potentiell als Bruthabi-tat geeignet.

− Geburtshelferkröte (Nachweis aus 2000 an einem Teich ca. 160 m westlich des unter-suchten Gebietes): Das Vorkommen besteht möglicherweise immer noch. Innerhalb des Untersuchungsraumes befinden sich jedoch keine geeigneten Gewässer für die Art.

− Nachtigall (Brutnachweis aus dem Jahr 2010 östlich der A 3. Bei Kartierungen von Ha-mann & Schulte im Jahr 2009 wurde ebenfalls ein singendes Männchen am Gehölzrand des Auffahrtsohres nachgewiesen, dieser Nachweis konnte 2013 nicht bestätig werden): Im Jahr 2013 wurde durch HAMANN & SCHULTE keine Nachtigall im Untersu-chungsgebiet beobachtet, auch bei den ergänzenden Kartierungen in 2014 im Bereich zwischen A 44 und L 422 (Brachter Straße) war kein Nachweis der Art zu erbringen.

− Rotmilan (Brutnachweis bzw. Brutverdacht für den Waldbereich nordöstlich des Unter-suchungsgebietes für die Jahre 1998, 2000 und 2012): Es ist nicht ausgeschlossen, dass Art auch jahrweise in den Waldbereichen des Untersuchungsgebietes brütet.

− Schleiereule (Meldung der Biologischen Station Haus Bürgel für das Jahr 2000 als „möglicherweise brütend“ auf Gut Hommerich, nördlich des Untersuchungsgebietes): An den Gebäuden im Untersuchungsgebiet (Hahnerhof) waren 2013 keine geeigneten Brutmöglichkeiten vorhanden.

− Steinkauz (Nachweise des Steinkauzes über mehrere Quellen im Homberger Bachtal östlich des Untersuchungsgebietes): Im Untersuchungsgebiet westlich der A 3 waren im Umfeld des Hahnerhofs 2013 keine geeigneten Brutmöglichkeiten vorhanden.

− Waldohreule (Nachweise aus den Jahren 1998 und 2000 jeweils am Homberger Bach ca. 300 m westlich des UG sowie an einem Gehölzstreifen ca. 900 m nordöstlich des Untersuchungsraumes. Ein sicherer Brutnachweis erfolgte nicht.): In der Kartierung 2013 wurden Ende März mehrmals an unterschiedlichen Stellen im Untersuchungsge-biet Klangattrappen abgespielt. Eine Reaktion einer Waldohreule blieb aus.

Schutzgutbedeutung Tiere und die biologische Vielfalt (vgl. Karte 3)

Die Abgrenzung von Bereichen mit unterschiedlicher Bedeutung für Tiere ist – im Gegensatz zur Bewertung des Raumes auf Basis der vorgefundenen Biotoptypen bzw. der Schutzgebiete und schutzwürdigen Bereiche – nicht parzellenscharf vorzunehmen. Vielmehr ergeben sich vielfach fließende Übergänge für diese Bereiche. Eine Klassifizierung der Schutzgutbedeutung dieser Bereiche erfolgt daher nicht (zur methodischen Vorgehensweise vgl. auch „Musterkarten für Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau“; BMV, 1995).

In Karte 3 sind in diesem Sinne Bereiche kenntlich gemacht, denen eine besondere faunistische Bedeutung zukommt, ohne dass hiermit eindeutig zu bestimmende Begrenzungen verbunden sind.

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Von besonderer Bedeutung sind:

− Bereiche mit potentiellem Fledermausquartier: Höhle (ehemaliger Stollen) und dessen unmittelbaren Umgebung westlich der A 3 im Homberger Bachtal als pot. Winterquartier der gefährdeten, nicht näher bestimmten Plecotus-Art(en) (Braunes oder Graues Langohr) Gebäude des Hahnerhofs mit pot. (Sommer-)Quartieren der ungefährdeten Zwergfle-dermaus Teich westlich des Hahnerhofs und seine unmittelbare Umgebung mit älterem Waldbe-stand mit Bedeutung als Jagdhabitat und mit pot. Quartier des Großen Abendseglers.

− Bereiche mit besonderer Habitateignung (insb. als Jagdhabitat) für verschiedene Fle-dermausarten Gehölzbestände und vorgelagerte Säume westlich der A 3 und nördlich der A 44

− Reviere (sog. "Papierreviere") planungsrelevanter Vogelarten: Feldlerche (Brutverdacht) Mäusebussard (Brutrevier) Waldschnepfe (Brutverdacht).

3.3 Boden

Schutzziel ist der Erhalt des gewachsenen Bodens ("sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden") und Sicherung der Funktionen des Bodens als (vgl. BBodSchG):

− Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganis-men,

− Bestandteil des Naturhaushaltes, insb. mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,

− Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen aufgrund der Fil-ter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insb. auch zum Schutz des Grund-wassers,

− als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte.

Bestand

Die Böden im Untersuchungsgebiet haben sich im Wesentlichen aus pleistozänen Flugsanden und Lössablagerungen gebildet. Durch Verwitterung und Bodenfließen sind auf den Hochflä-chen z.T. mächtige Lösslehmschichten entstanden. An den Talflächen sowie in den Niederun-gen der heutigen Talungen wurden auch kolluviale, nacheiszeitlich von den Geländekuppen erodierte lehmig-sandige Materialien als Hang- und Tallehme abgelagert (vgl. auch ICG 2010a). In den Hanglehmbereichen wurden Fließerden und vereinzelt zu Tage tretende Schicht-quellen nachgewiesen (ICG, 2010a, S.10).

Im Norden und Osten des UG kommen überwiegend mittel- bis tiefgründige Parabraunerden vor. Der Bereich westlich der A 3 wird von Braunerden mit Übergängen zu Pseudogley-Brau-nerden und podsolierten Braunerden sowie von schluffig-lehmiger Podsol-Braunerde (stärker erodierte Geländekuppen) eingenommen.

In den Bachauen von Homberger Bach und "Hahnerhofer Baches" haben sich schluffig-tonige bis tonig-lehmige Gleyböden bzw. Pseudogleye fluviatilen und kolluvialen Ursprungs entwi-ckelt.

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Folgende Bodentypen (digitale / analoge Bezeichnung) kommen vor (vgl. auch Karte 4):

− L4706_L341 / (s)L32: Parabraunerde und Pseudogley-Parabraunerde, z.T. Gley-Braunerde

− L4706_L331 / (s)L31: Parabraunerde und Pseudogley-Parabraunerde, z.T. Braunerde

− L4706_B332 / (s)B31: Braunerde und Pseudogley-Braunerde, z.T. erodiert, stellenweise Ranker

− L4706_B641 / (s)B6: Braunerde und Pseudogley-Braunerde, z.T. Podsol-Braunerde und Gley-Braunerde

− L4706_P-B841 / pB8: Podsol-Braunerde, z.T. Braunerde

− L4706_K351 / K3: Kolluvium, z.T. pseudovergleyt oder vergleyt

− L4706_G341GW2 / G31: Gley, stellenweise Pseudogley-Gley, Nassgley und Anmoorgley

Die Böden im UG (vgl. Auskunftssystem BK50 – Karte der schützwürdigen Böden; GD NW, 2004) sind anhand ausgewählter Merkmale wie folgt zu charakterisieren:

L47

06_L

341

(s)L

3 2

Par

abra

uner

de

L47

06_L

331

(s)L

3 1

Par

abra

uner

de

L47

06_B

332

(s)B

3 1

Bra

uner

de

L47

06_B

641

(s)B

6 B

raun

erde

L47

06_P

-B84

1 pB

8 P

odso

l-B

raun

erde

L47

06_K

351

K3

Kol

luvi

um

L47

06_G

341G

W2

G3 1

Gle

y

Schutzwürdigkeit f_3 f_1 -- f_1 b_1 f_3 --

Durchwurzelungstiefe sehr hoch

sehr hoch

mittel hoch mittel sehr hoch

gering

Erodierbarkeit sehr hoch

sehr hoch

hoch hoch gering sehr hoch

hoch

Bodenfruchtbarkeit hoch hoch gering mittel gering hoch mittel

ökolog. Feuchtstufe sehr

frisch sehr

frisch

mäßig frisch bis trocken

sehr frisch

trocken sehr

frisch feucht

Grenzflurabstand sehr hoch

sehr hoch

sehr gering

sehr hoch

sehr gering

sehr hoch

sehr hoch

Wasserleitfähigkeit hoch mittel hoch hoch sehr hoch

hoch mittel

Gesamt-Filterwirkung mittel hoch mittel mittel sehr

gering hoch hoch

Der GD NW (2004) teilt die Schutzwürdigkeit der Böden wie folgt ein:

− Schutzfunktion:

a Archiv der Natur- und Kulturgeschichte

b Biotopentwicklungspotential (Extremstandorte)

f Regelungs- und Pufferfunktion / natürliche Bodenfruchtbarkeit

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− Schutzwürdigkeitsklasse:

3 besonders schutzwürdig

2 sehr schutzwürdig

1 schutzwürdig

-- ohne Schutzwürdigkeit

Somit kommt den Bodentypen (s)L32 und K3 eine besonders hohe Schutzwürdigkeit im Hin-blick auf deren hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit zu. Gemäß den "Arbeitshilfen zum Einfüh-rungserlass zum Landschaftsgesetz für Eingriffe in Straßenbauvorhaben (ELES)" von STRAS-SEN.NRW (2010) zählen allerdings lediglich die Böden mit schutzwürdigem Biotopentwick-lungspotential und solche mit Bedeutung als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte zu den Wert- und Funktionselementen besonderer Bedeutung. Demgegenüber werden Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit nicht dazu gezählt.

Die übrigen Bodentypen weisen gem. GD NRW (2004) keine oder nur eine relativ geringe Schutzwürdigkeit auf.

Im Hinblick auf den vergleichsweise geringen Flächenteil im UG und im weiteren Landschafts-raum zeigen die Gleyböden (G31) deutlich abweichende Standortverhältnisse auf, so dass vor diesem Hintergrund diesen Böden zumindest örtlich eine höhere Bedeutung für die Lebens-raumfunktion (Biotopentwicklungspotential) beizumessen ist. Der einzige Bereich im UG mit dem Bodentyp pB8 (gem. GD NW schutzwürdig im Hinblick auf das Biotopentwicklungspo-tential) liegt in der südwestlichen Ecke des UG westlich der Allee zum Hahnerhof zwischen A 44 und L 422 (Brachter Straße). Der kleinflächige Bereich ist infolge des Straßenbaus als anthropogen deutlich überformt einzustufen ist, so dass diese allgemeine Schutzwürdigkeit hier nicht zum Tragen kommt. Der genannte Bereich wird aktuell von Straßenbegleitgrün (VA, mr9) eingenommen.

Gemäß Angaben des LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND – AMT FÜR BODEN-DENKMALPFLEGE IM RHEINLAND (2013a) zählen Niederungen mit feuchten Bodenbe-dingungen zu den Bereichen, die eine besondere Bedeutung als Archiv der Natur- und Kultur-geschichte haben können. Unter diesen Vorgaben käme insbesondere den Gleyböden im Hom-berger Bachtal eine besondere Bedeutung zu (zur Berücksichtigung dieser Archivfunktion vgl. Kap. 3.7).

Die vorhandenen Verkehrswege sind versiegelt, so dass die natürlichen Bodenfunktionen hier nicht mehr gegeben sind. Die zu den Straßen und Wegen gehörenden Böschungen und sonsti-gen Nebenflächen sind anthropogen überformt und daher ebenfalls als nicht schutzwürdig ein-zustufen (kartografisch nicht gesondert dargestellt).

Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine Flächen, die im Kataster des Kreises Mettmann über Altlasten, altlastverdächtige Flächen, Bodenveränderungen, Verdachtsflächen und Depo-nien ("Altlastenkataster") verzeichnet sind. Lediglich westlich des Hahnerhof (vgl. Karte 4) wird eine Fläche (Nummer 6285-2 RA) im informellen Altablagerungsverzeichnis des Kreises Mettmann geführt (KREIS METTMANN – UNTERE BODENSCHUTZBEHÖRDE, 2013).

Im Bereich zwischen A 44 und L 422 (Brachter Straße) östlich der Allee zum Hahnerhof er-folgte im Zusammenhang mit dem Bau des Autobahnkreuzes A 44 / A 3 ein mehrere Meter hoher Bodenauftrag (vgl. Karte 4), so dass der hier oberflächig anstehende Boden nicht mehr dem natürlichen Bodentyp [Braunerde / (s)B6] entspricht.

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Schutzgutbedeutung Boden (vgl. Karte 4)

sehr hoch: Wertstufe nicht vergeben

hoch: Bodentyp L4706_L341 / (s)L32 (Bodenfruchtbarkeit)

Bodentyp L4706_K351 / K3 (Bodenfruchtbarkeit)

Bodentyp L4706_G341GW2 / G31 (örtl. Biotopfunktion, Archivfunktion)

mittel: Bodentyp L4706_L331 / (s)L31 (Bodenfruchtbarkeit)

Bodentyp L4706_B641 / (s)B6 (Bodenfurchtbarkeit)

nachrangig: Bodentyp L4706_B332 / (s)B31

Bodentyp L4706_P-B841 / pB8

ohne: versiegelte Flächen

3.4 Wasser

Die Beurteilung des Schutzgutes Wasser wird für die Teilaspekte Oberflächengewässer und Grundwasser vorgenommen.

Es sind folgende Schutzziele zu nennen:

− Sicherung der Qualität und Quantität von Grundwasservorkommen

− Erhaltung und Reinhaltung der Oberflächengewässer

− Erhaltung bedeutender Funktionen des Landschaftswasserhaushaltes.

3.4.1 Oberflächengewässer

Bestand (Darstellung der Gewässerbiotoptypen: siehe Karte 1)

Das einzige größere Fließgewässer im Untersuchungsgebiet ist der naturnahe Homberger Bach (Biotoptyp: FM, wf) am nördlichen Rand des UG. Er fließt in Ost-West-Richtung und mündet westlich außerhalb des UG in die Anger. Innerhalb des UG wurden in der linken Talböschung, also südlich des Bachlaufs, von ICG (2011a) Schichtquellen nachgewiesen. Das hier austreten-de Wasser fließt dem Homberger Bach in nördliche Richtung zu. Die Ergiebigkeit dieser Hang-Sickerquellen ist von den örtlich auftreten Niederschlägen abhängig, so dass diese bei länger ausbleibenden Niederschlägen auch trocken fallen. Das Homberger Bachtal westlich der A 3 gehört zum "NSG Angertal". Gewässerlauf und Tal-grund sind zudem als gesetzlich geschützter Biotop (GB-4607-604 / "Unterlauf von Homberger Bach und Hahnerbach") geschützt (vgl. Kap. 2.3)

Dem Homberger Bach fließt von Süden der sog. "Hahnerhofer Bach" (auch: Hahnerhofbach) zu. Dieser speist sich aus mehreren Quellbereichen östlich der A 3 (Schichtquellen gem. ICG 2011a). Der Gewässerlauf (FM, wf3) ist mehrfach unterbrochen / verrohrt (Entwässerungsein-richtung der Autobahn / Sonderanlage, Trassenverlauf der A 3), erst nördlich des nordwestli-chen Quadranten des Autobahnkreuzes zeigt das Gewässer einen naturnahen Verlauf (FM, wf). In den Hahnerhofer Bach erfolgt hier bisher die Einleitung aus der genannten Entwässerungs-einrichtung / Sonderanlage. Der Unterlauf des Hahnerhofer Baches (westlich der A 3) gehört ebenfalls zum "NSG Anger-tal" (vgl. Kap. 2.3)

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Ein Zulauf in den Hahnerhofer Bach erfolgt aus dem Siepen westlich der A 3. Der temporäre namenlose Wasserlauf (FM, wf3, x) und seine Quellaustrittsbereiche (Schichtquellen; vgl. ICG, 2010a und 2011a) befinden sich innerhalb des nordwestlichen Quadranten des AK. "Die Was-serergiebigkeit dieser Quellhorizonte und Hang-Sickerquellen steht dabei in direktem Zusam-menhang mit Niederschlagsereignissen. Bleiben Niederschläge zeitweise aus, versiegen demzu-folge die Quellen und der Bach führt kein Wasser. Heute ist der jährliche Abfluss in dem klei-nen Gerinne des Tals sehr gering. Bereichsweise ist in dem schmalen Bachbett eine Fließbewe-gung erkennbar, bereichsweise ist er nur staunass" (ICG, 2010a, S.12-13). Der namenlose Zu-lauf versickert ca. 65 m südlich der Autobahnbrücke der vorhandenen Abfahrt Ratingen-Ost in einer Bachschwinde, weiter unterhalb war das Bachbett, zumindest im Jahr 2009, bis zum Ende der Bachverrohrung des Hahnerhofer Baches und der Einleitungsstelle der Überlaufleitung aus der Sonderanlage trocken. Das Gelände in dem etwa 100 m langen trockenen Bachabschnitt ist durch Anschüttungen und Umlagerungen künstlich überprägt und verändert worden (ICG, 2010a, S.13). Der Talgrund des Siepens ist als gesetzlich geschützter Biotop (GB-4607-0025 / ohne Gebiets-bezeichnung) geschützt (vgl. Kap. 2.3).

Größere Stillgewässer sind im UG nicht vorhanden.

Südlich des bestehenden Rückhaltebeckens östlich der A 3 befindet sich ein kleiner feuchtege-prägter Bereich, der als bedingt naturnaher Weiher (FB, wf3) erfasst wurde und der aus einer weiter südlich gelegenen Hang-Schichtquelle gespeist wird (vgl. auch ICG 2011a). Im nordöst-lichen Quadranten des (geplanten) Autobahnkreuzes befinden sich insgesamt drei Quellberei-che (FK, wf3). Im Bereich des südöstlichen Quadranten des Autobahnkreuzes befindet sich ein weiteres kleines Stillgewässer. Aufgrund der Unzugänglichkeit konnte dieses im Rahmen der Biotoptypenkartierung nicht aufgesucht werden und wurde als "Teich, bedingt naturfern" (FF, wf6) klassifiziert.

Schutzgutbedeutung Wasser / Oberflächengewässer (vgl. Karte 4)

Bei der Bestimmung und Darstellung der Schutzgutbedeutung gilt jeweils die höchste zutref-fende Wertstufe der jeweiligen Fläche.

sehr hoch: Quellen / Quellbereiche

naturnahe (wf) und bedingt naturnahe (wf3) Fließgewässer

bedingt naturnahe (wf3) Stillgewässer

gesetzlich geschützte Biotope GB-4607-604 und GB-4607-0025 als Bereiche, die in unmittelbarem Kontakt zu den vorhandenen Fließgewässern stehen

hoch: bedingt naturferne (wf6) Fließgewässer

bedingt naturferne (wf6) Stillgewässer

mittel: Bereiche mit dem Bodentyp L4706_G341GW2 / G31 (Gley, stellenweise Pseu-dogley-Gley, Nassgley und Anmoorgley) als Talbereiche, die mit den genannten Fließgewässern in Kontakt stehen, Talhänge mit Hangschichtquellen sind in die-sen Bereichen mit eingeschlossen

nachrangig: vorhandenes Rückhaltebecken

ohne: sonstige Bereiche

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3.4.2 Grundwasser

Ein Überblick über die regionalgeologischen und örtlichen geologischen Verhältnisse ist ICG (2010a) und insbesondere ICG (2011a) zu entnehmen. Die folgenden Ausführungen stellen eine Zusammenfassung dar.

Das Untersuchungsgebiet liegt in der Landschaft des Bergischen Landes, dem rechtsrheinischen Teilbereich des Rheinischen Schiefergebirges. Dieses besteht aus mächtigen paläozoischen Grundgebirgsschichten. Durch tektonische Bewegungen wurden die Gesteinsschichten verfal-tet, mit der Folge, dass diese heute nicht horizontal gelagert sind. Das UG liegt auf der Nord-flanke des sog. Velberter Sattels, welcher in nordwestliche Richtung einfällt.

Von besonderer Bedeutung sind mächtige devonische Massenkalkstein-Formationen, die aus zwei Hauptkalksteinzügen bestehen. Der nördlicher gelegene wird als Oberer Massenkalk be-zeichnet, der südlicher gelegene als Unterer Massenkalk. Die Massenkalksteinzüge fallen eben-falls nach Nordwesten ein. Die Kalksteinzüge werden durch sog. Zwischenschichten (Flinz-schiefer, bestehend aus schieferigen Ton- und Schluffsteinschichten) getrennt.

Der Untere Massenkalkzug wird von den paläozoischen Festgesteinen der Oberen Honseler Schichten unterlagert.

Über den paläozoischen Grundgebirgsschichten sind Reste von tertiären Überlagerungen (Mee-resablagerungen aus schluffigen Feinsanden und Schluffen) vorhanden. Die oberflächennahen Deckschichten bestehen im Bergischen Land aus quartären Ablagerungen (Flugsande, Lössab-lagerungen). Durch Verwitterung und Bodenfließen sind auf den Hochflächen des Bergischen Landes zum Teil mächtige Lösslehmschichten und an den Talflanken sowie in den Talniede-rungen unterschiedlich dicke Ablagerungen aus Hang- und Tallehm entstanden.

Der Massenkalk wird im UG weitestgehend durch die tertiären und / oder quartären Deck-schichten überlagert. Insbesondere die morphologischen Höhenrücken des UG weisen ca. 12 bis 24 m mächtige Lockergesteinsdeckschichten auf. Lediglich in den tief eingekerbten Bachtä-lern nimmt die Lockergesteinsüberdeckung auf wenige Meter ab.

Bestand

Anfallende Niederschläge fließen entweder oberirdisch ab und somit den Fließgewässern un-mittelbar zu oder gelangen in den Untergrund (unterirdischer Abfluss). Ein Teil des unterirdi-schen Abflusses (der sog. Zwischenabfluss / Interflow) strömt, mit geringer Verzögerung nach dem Niederschlagsereignis, ebenfalls den Vorflutern zu. Der Zwischenabfluss, welcher sich in den Bodenschichten geneigter Flächen überwiegend oberflächenparallel bewegt, trägt somit nicht zur Ergänzung des Grundwassers bei.

Im UG findet in Abhängigkeit von Niederschlagsereignissen in den quartären und tertiären De-ckenschichten ein derartiger Zwischenabfluss statt. Das Wasser tritt dann oberhalb wasserstau-ender Horizonte (Schluff- und Tonschichten) insbesondere in Talböschungen aus, die in nördli-che Richtung einfallen.

Die flächenhaft verbreiteten porösen Lockergesteine, welche überwiegend horizontal abgelagert sind, bilden i.d.R. zusammenhängende Grundwasserströme aus. Sie gehören zu den Porenwas-serleitern. Deren Wasser wird nicht zur Trinkwassergewinnung herangezogen.

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In den Festgesteinen des Grundgebirges bewegt sich das Grundwasser in durchflusswirksamen Klüften, Spalten und Gesteinsfugen (Kluftwasserleiter). Die Gebirgsdurchlässigkeit ist sehr unterschiedlich und hängt von der Beschaffenheit der Gesteine und der tektonische Auflocke-rung des Gebirges ab.

Die im UG zwischen den Massenkalksteinzügen verbreiteten Zwischenschichten sind weitge-hend sehr schwach durchlässig und stellen somit Wasserstauer dar.

Demgegenüber sind in den Kalkgesteinen durch die gesteinslösende Wirkung zirkulierender Grundwässer Karsterscheinungen (Karstgrundwasserleiter) entstanden. Der im UG anstehende Massenkalk stellt einen solchen Karstgrundwasserleiter dar und nimmt im Hinblick auf das Grundwasserdargebot und die Grundwassernutzung eine besondere Stellung ein.

Der Massenkalk ist generell ein Karst- bzw. Kluftgrundwasserleiter mit guter Gebirgsdurchläs-sigkeit. Durch die seitliche Begrenzung des Oberen Massenkalksteinzugs durch die anstehen-den Schluff- und Tonsteine (Geringwasserleiter) der Velberter Schichten bzw. der Zwischen-schichten bildet sich ein "Grundwasserkanal". Aus diesem wird über einen Tiefbrunnen (100 m Tiefe) der Wassergewinnungsanlage Homberg-Meiersberg Grundwasser zur Trinkwasser-versorgung gewonnen.

Der Massenkalk wird, wie oben dargestellt, im UG weitestgehend durch die tertiären und / oder quartären Deckschichten überlagert.

Der Grundwasserstand liegt im Bereich des Tiefbrunnens ca. 15 m unter Flur und tiefer (78 bis 65,5 m über NN).

Der Grundwasserstand bzw. die Grundwassergleichen (Linien gleichen Grundwasserstandes über NN) zeigen infolge der Grundwasserförderungen im unmittelbaren Umfeld des Tiefbrun-nen einen konzentrischen Verlauf. Der größte Grundwasserandrang erfolgt aus nordöstlicher Richtung. Durch die Grundwasserentnahme wird ein asymmetrischer Absenkungstrichter er-zeugt, der nur in westliche Richtung zunehmend verflacht und seinen Kulminationspunkt etwa auf der Ostseite der Autobahntrasse der A 3 aufweist. Weiter westlich wirkt sich die Grundwas-serentnahme nicht mehr auf den natürlichen Grundwasserstrom in nordwestliche Richtung aus. Dies gilt sowohl bei hohen als auch bei niedrigen Grundwasserständen. Jenseits dieses Kulmi-nationspunktes strömt das Grundwasser mit relativ flachem Gefälle in westliche Richtung ab.

Die Flächen des UG liegen zum Teil im Einzugsbereich der Wassergewinnungsanlage Hom-berg (Wasserwerk Homberg-Meiersberg). Wie in Kapitel 2.3 bereits dargestellt, wird zur Zeit ein wasserrechtliches Verfahren zur Festsetzung der Wasserschutzzonen der Wassergewin-nungsanlage betrieben. Demnach wird der nordöstliche Teil des UG zukünftig von der Schutz-zone II und der südöstliche Teilbereich östlich der A 3 von der Schutzzone IIIA eingenommen. Außerhalb des UG befindet sich das Wasserwerk mit dem Tiefbrunnen Homberg (Schutzzo-ne I) am "Wittenhausweg" im Kaltenbachtal (vgl. auch Abb. 1 in Kap. 2.3).

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Schutzgutbedeutung Wasser / Grundwasser (vgl. Karte 5)

Bei der Bestimmung und Darstellung der Schutzgutbedeutung gilt jeweils die höchste zutref-fende Wertstufe der jeweiligen Fläche.

sehr hoch: geplante Wasserschutzzone II

hoch: geplante Wasserschutzzone IIIA

mittel: Bereich nördlich der südlichen Begrenzungslinie des Oberen Massenkalkstein-zuges außerhalb der geplanten Wasserschutzzonen

Bereiche anstehender Böden mit sehr geringer oder geringer Gesamt-Filterwirkung

nachrangig: Bereiche anstehender Böden mit mittlerer Gesamt-Filterwirkung

ohne: sonstige Bereiche

3.5 Luft und Klima

Schutzziel ist die Reinhaltung der Luft (durch die Erhaltung von Reinluftgebieten und die Ver-meidung von Luftverunreinigungen) sowie die Sicherung des Geländeklimas (Erhaltung des Bestandsklimas sowie der lokalklimatischen Regenerations- und Austauschfunktionen).

Bestand

Im Untersuchungsraum herrschen atlantisch geprägte Klimaverhältnisse mit relativ aus-geglichenen Temperaturen vor (vgl. Klimaatlas NRW; LANUV, 2013b):

− Temperaturmittel: im Januar + 2,0 bis + 3,0°C im Juni +15,0 bis +16°C bzw. 16,0 bis 17,0°C

− Niederschlagsmenge; ca. 900-1000 mm / Jahr

Lokalklimatisch lässt sich das UG grob in zwei Teilbereiche unterscheiden. Während der über-wiegende Teil des Bereiches östlich der A 3 mit den offenen, landwirtschaftlich genutzten Flä-chen dem Klimatop des Freilandklimas (mit Bedeutung für die Kaltluftentstehung) zuzuordnen ist, stellen die übrigen Flächen des UG einen Übergang zwischen Freilandklima (Grünlandflä-chen) und Waldklima (bestehende alte Gehölzbestände, Aufforstungsflächen) dar. Letztere tra-gen allgemein zur Lufthygiene bei (Filterwirkung der Gehölze, Waldbestände als CO2-Senken). Die eingeschnittenen Täler der Siepen stellen als relative kühle und feuchtegeprägte Bereiche innerhalb des UG kleinklimatische Sonderstandorte dar.

Der Waldbestand auf der rechte Talseite des Homberger Baches sowie der alte Gehölzbestand im Siepen des Hahnerhofer Baches und dessen südlicher namenloser Zufluss (westlich der A 3) sind in der Waldfunktionskarte des Landes Nordrhein-Westfalens als Immissionsschutzwald (Stufe 2) dargstellt.

Eine spezielle funktionale Beziehung der Kalt- und Frischluftquellgebiete zu Siedlungsberei-chen (als pot. Belastungsräume) ist aufgrund der räumliche Lage und den morphologischen Gegebenheiten nicht zu erkennen. Eine besondere Bedeutung als Leitbahnen für den (örtlichen) Kaltluftabfluss kommt den Siepen und Tälern aufgrund des Gehölzbewuchses nicht zu. Auch stellt die A 3 in Dammlage für das Homberger Bachtal eine Abflussbarriere dar.

Es ist davon auszugehen, dass von den vorhandenen Autobahnen verkehrsbedingte Schadstof-femissionen ausgehen, die breiten Fahrbahnen tragen örtlich begrenzt zu einer Aufheizung bei.

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Schutzgutbedeutung Luft und Klima (vgl. Karte 6)

sehr hoch: Wertstufe nicht vergeben

hoch: Immissionsschutzwald (analog gem. Waldfunktionskarte)

mittel: Bachtäler und Siepen

sonstige Gehölzbestände, Parkgelände

nachrangig: alle übrigen Bereiche

ohne: versiegelte Flächen

3.6 Landschaft

Schutzziel ist der Erhalt der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft in ihrer natürlichen oder kulturhistorisch geprägten Form (Landschaftsbild) und damit der Erhalt der natürlichen Erholungseignung der Landschaft (Wechselbeziehung zum Schutzgut Menschen). Des Weiteren ist die Landschaft im unbebauten Bereich in Form funktionsfähiger, ausreichend großer Bereiche (Landschaftsraum) zu erhalten (insb. durch Vermeidung von Zerschneidung durch belastende Infrastruktureinrichtungen und Veränderungen der Beschaffenheit natürlicher Landschaftsräume; Aspekt der Wechselwirkung zwischen den einzelnen Schutzgütern).

Bestand

Das Landschaftsbild des UG wird insbesondere durch das bewegte Relief und die vorhandene Flächennutzung bestimmt.

Der Bereich östlich der A 3 stellt sich als weitgehend offener und relativ strukturarmer Land-schaftsausschnitt dar. Diese überwiegend ackerbaulich genutzte Landschaftseinheit ist charakte-ristisch für lössgeprägte Landschaftsräume. Gliederung und Belebung erfährt dieser Bereich vor allem durch die morphologisch hervortretenden Siepen und Bachtäler mit deren Grünlandnut-zung und Gehölzbeständen (außerhalb des UG). Räumlich begrenzt wird dieser Teilraum durch den Böschungsbewuchs der A 3 bzw. im Bereich des vorhandenen Autobahnkreuzes.

Der übrige Bereich des UG ist geprägt durch einen Wechsel von unterschiedlich alten Gehölz-beständen sowie offenen Bereichen, die hier entweder als Grünland genutzt werden oder von Ruderal- und Hochstaudenvegetation eingenommen werden. Weiträumige Sichtbeziehungen sind hier nicht gegeben, auch ist der Bereich öffentlich kaum zugänglich.

Das Homberger Bachtal (mit Wanderweg) hat aufgrund seiner morphologischen Abgegrenzt-heit die Funktion einer landschaftlichen Leitlinie (über das UG hinaus).

Als markante Strukturen besonders hervorzuheben sind die Rosskastanienallee zum Hahnerhof sowie Gebäude und Parkgelände des Hahnerhofs.

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Schutzgutbedeutung Landschaft (vgl. Karte 6)

Bei der Bestimmung und Darstellung der Schutzgutbedeutung gilt jeweils die höchste zutref-fende Wertstufe der jeweiligen Fläche.

sehr hoch: Homberger Bachtal einschl. Waldbestand

Gebäude und Park Hahnerhof

Rosskastanienallee zum Hahnerhof

hoch: Zulauf zum Homberger Bach / Siepen mit altem Waldbestand

mittel: strukturreiche Offenland-Gehölzbereiche

morphologisch bewegter Offenlandbereich östlich der A 3

überwiegend durch Gehölzbestand geprägte Bereiche zwischen A 44 und L 422

landschaftsseitige Autobahnböschungen (insb. Dammlagen) und angrenzende Bereiche mit Gehölzbestand

nachrangig: alle übrigen Bereiche

3.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Kulturgüter i.S. des UVPG sind Zeugnisse menschlichen Handelns ideeller, geistiger und mate-rieller Art, die als solche für die Geschichte des Menschen bedeutsam sind und die sich als Sa-chen, als Raumdispositionen oder als Orte in der Kulturlandschaft beschreiben oder lokalisieren lassen (UVP-GESELLSCHAFT 2009, S.18).

Zu den im Rahmen der UVS zu erfassenden Kulturgütern gehören u.a. geschützte Bau- und Bodendenkmale. Gemäß MUVS werden in der UVS unter "sonstige Sachgütern" nur die nor-mativ nicht geschützten kulturell bedeutsamen Objekte (z.B. kulturhistorisch bedeutsame Land-schaften bzw. Landschaftsbestandteile, sonstige identitätsrelevante Strukturen) behandelt.

Schutzziel ist die Erhaltung historischer Kulturlandschaften und Kulturlandschaftsteile von be-sonders charakteristischer Eigenart, von Stadt-/ Ortsbildern, Ensembles sowie geschützten und schützenswerten Bau- und Bodendenkmälern (einschließlich deren Umgebung, sofern dies für den Erhalt der Eigenart und Schönheit des Denkmals erforderlich ist).

Bestand

Die ehemalige Hofstelle "Hahnerhof" (heute: zahnärztliche Privatklinik) steht seit 1996 unter Denkmalschutz (LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND – AMT FÜR DENKMAL-PFLEGE IM RHEINLAND, 2013). Zu dem dazugehörigen Umgebungsbereich gehören u.a. das umgebende Parkgelände, die Zuwege nördlich der A 44 sowie Wald- und Grünlandflächen nördlich und westlich des Parkgeländes.

Besonders bemerkenswert ist die zum Hahnerhof führende Rosskastanien-Allee (Geschützter Landschaftsbestandteil). Diese ist gem. LANUV-Alleenkataster (AL-ME-6002) nördlich der A 44 eine gesetzlich geschützte Allee gem. § 47a LG NW.

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Im Bereich des UG befinden sich keine Bodendenkmäler, der Bereich des Homberger Bachtals stellt jedoch einen "archäologischen Konfliktbereich" (2280 002) dar (LANDSCHAFTSVER-BAND RHEINLAND – AMT FÜR BODENDENKMALPFLEGE IM RHEINLAND, 2013a).

Für zwei weitere archäologische Fundstellen (LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND – AMT FÜR BODENDENKMALPFLEGE IM RHEINLAND, 2013b) liegt bisher kein abge-grenzter Konfliktbereich vor (2280 002: Reste von Schützengräben des 2. Weltkriegs, nord-westlich des AK Ratingen-Ost; OV 2013/0055: Beilfund und Trümmer, östlich des AK).

Im Bereich des UG befinden sich gemäß GeoSchOb-Kaster keine geologisch schutzwürdigen Objekte (LANUV, 2013a).

Als Zeugnis menschlichen Handelns ist ein ehemaliger Stolleneingang nördlich des Homberger Bachs bzw. westlich der A 3 zu nennen.

Gemäß Angaben des LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND – AMT FÜR BODEN-DENKMALPFLEGE IM RHEINLAND (2013a) zählen Niederungen mit feuchten Bodenbe-dingungen zu den Bereichen, die eine besondere Bedeutung als Archiv der Natur- und Kultur-geschichte haben können. Unter diesen Vorgaben käme insbesondere den Gleyböden im Hom-berger Bachtal eine besondere Bedeutung zu (vgl. auch Kap. 3.3).

Schließlich sind die tief eingeschnittenen Siepen und Bachtäler, welche charakteristisch für Lösslehmgebiete sind, als Strukturen mit Bedeutung für das kulturlandschaftliche Erleben zu nennen.

Schutzgutbedeutung Kulturgüter und sonstige Sachgüter (vgl. Karte 2)

Bei der Bestimmung und Darstellung der Schutzgutbedeutung gilt jeweils die höchste zutref-fende Wertstufe der jeweiligen Fläche.

sehr hoch: Gebäude (Baudenkmal) und Park Hahnerhof (Teil des Umgebungsbereiches)

Rosskastanienallee zum Hahnerhof nördlich A 44 (gesetzlich geschützte Allee)

hoch: übriger Umgebungsbereich Baudenkmal Hahnerhof

Rosskastanienallee zum Hahnerhof südlich A 44

archäologischer Konfliktbereich 2280 002

ehemaliger Stolleneingang nördlich Homberger Bach (westlich A 3)

Bodentyp L4706_G341GW2 / G31 (Archivfunktion)

mittel: Homberger Bachtal und südlicher Zulauf (morphologisch markante Siepen)

nachrangig: alle übrigen Bereiche

Die archäologischen Fundstellen ohne bisher abgegrenzte Konfliktbereiche wurden keiner Wertstufe zugeordnet, sind aber in Karte 2 nachrichtlich dargestellt.

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3.8 Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern

Die Umweltauswirkungen eines Vorhabens sind sowohl in Bezug auf einzelne Schutzgüter i.S. des § 2 (1) UVPG zu bewerten, als auch als medienübergreifende Bewertung zur Berücksich-tigung der jeweiligen Wechselwirkungen durchzuführen.

Für den Begriff der Wechselwirkungen ergibt sich nach der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV, 1997) eine dreistufige Begriffsdefinition:

a) ökosystemare Wechselwirkungen (synonym für Wechselwirkungen) b) Auswirkungen auf ökosystemare Wechselwirkungen

c) Wirkungsverlagerungen (Problemverschiebungen).

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die schutzgutbezogene Raumanalyse Informationen über die funktionalen (Wechsel-)Beziehungen zu anderen Schutzgütern und Schutzgutfunk-tionen beinhaltet. Somit werden über den schutzgutbezogenen Ansatz indirekt ökosystemare Wechselwirkungen [gem. a)] bzw. die Auswirkungen auf die Wechselwirkungen [gem. b)] über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter erfasst und auch dort beschrieben (FGSV, 1997; MUVS, 2001; BMV, 1997).

Die Berücksichtigung von Wirkungsverlagerungen [gem. c)] im Rahmen von Umweltverträg-lichkeitsstudien soll im Rahmen der Darstellung möglicher Vermeidungs-, Minderungs- oder Schutzmaßnahmen erfolgen.

Bei Landschaftsteilen mit ausgeprägten funktionalen Wirkungsgefügen ("Wechselwirkungs-komplexe") wird empfohlen, soweit entscheidungsrelevant betroffen, Auswirkungen auf die Wechselwirkungen bzw. die sich ergebenden Veränderungen ergänzend zur schutzgutbezoge-nen Darstellung zusammenfassend zu beschreiben (vgl. FGSV, 1997; MUVS, 2001).

Für den Untersuchungsbereich lassen sich folgende charakteristische Typen von Wechselwir-kungskomplexen beschreiben (vgl. Abb. 2). Bei diesen stehen die abiotischen Verhältnisse und die Nutzungsstruktur i.d.R. in engem Zusammenhang. Dieses Zusammenspiel ist wiederum Basis für das Vorkommen jeweils charakteristischer Arten oder Lebensgemeinschaften und / oder die Ausprägung markanter Landschaftsbilder. Veränderungen einzelner Komponenten in diesen Bereichen können zugleich eine Beeinträchtigung des gesamten Komplexes zur Folge haben.

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Abb. 2: Wechselwirkungskomplexe

Wechselwirkungskomplex "Bachtal / Siepen" (W 1: Homberger Bachtal und südlicher Zulauf)

Die Bachtäler und Siepen im Bereich der Mettmanner Lösslehmterrassen haben sich als ver-gleichsweise tiefe Täler in die Terrassenlandschaft eingeschnitten, in denen sich schluffig-tonige bis tonig-lehmige Gleyböden bzw. Pseudogleye fluviatilen und kolluvialen Ursprungs gebildet haben. In den Talböschungen treten vereinzelt Schichtquellen auf, deren Ergiebigkeit von den Niederschlagsmengen unmittelbar vor Ort abhängig ist. Im UG trifft dies auf das Homberger Bachtal und seinen südlichen Zulauf ("Hahnerhofer Bach") zu.

Die Täler und Siepen werden als feuchtegeprägtes Grünland genutzt und / oder sind mit Wald bestanden. Im Vergleich zum angrenzenden Landschaftsraum stellen diese lokalklimatisch ab-weichende Standorte dar (kühl, feucht) und sind Lebensraum entsprechend angepasster Tier- und Pflanzearten.

Als lineare Elemente haben die Täler / Siepen (in Verbindung mit ihrem Bewuchs) Bedeutung im Biotop-Verbund (hier: Biotopverbundfläche VB-D-4607-003).

Die besondere Schutzwürdigkeit für die Tier- und Pflanzenwelt kommt durch die bereichsweise Festsetzung als Naturschutzgebiet (NSG) bzw. Ausweisung als gesetzlich geschützte Biotope

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(GB) zum Ausdruck. Zudem ist nahezu der gesamte Bereich als Biotop-Katasterfläche des LANUV erfasst (BK-4607-019).

Aufgrund der relativen Naturnähe haben die Täler und Siepen eine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild. Im Homberger Bachtal verläuft zudem ein markierter Wanderweg, aller-dings geht von der A 3 eine entsprechende Lärmbeeinträchtigung aus.

Niederungen mit feuchten Bodenbedingungen zählen zu den Bereichen, die eine besondere Be-deutung als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte haben können. Aufgrund ihrer charakteris-tischen morphologischen Erscheinungsform haben die Täler und Siepen eine besondere Bedeu-tung für das kulturlandschaftliche Erleben.

Wechselwirkungskomplex "Strukturreicher Grünland-Waldbereich" (W 2: Gründland-Waldkomplex mit Park Hahnerhof westlich der A 3)

Die Böden dieses Bereiches werden aus grundwasserfernen Parabraunerden und Braunerden gebildet. Morphologisch ist dieser durch flachwellige Kuppen zu kennzeichnen, insgesamt fällt der Bereich in Richtung Homberger Bachtal ab.

Aufgrund der differenzierten Flächennutzung stellt dieser Bereich einen Übergang zwischen Offenland- und Waldklimatop dar. Die Ränder / Säume der Gehölzstrukturen werden vor allem von Zwergfledermäusen zur Jagd aufgesucht, der Bereich ist zudem Bestandteil des Jagdhabi-tats verschiedener Greifvogelarten.

Teilbereiche des Bereiches sind als NSG festgesetzt bzw. gehören der Biotop-Katasterfläche BK-4607-019 an.

Aufgrund der visuellen Vielfalt hat der strukturreiche Wechselwirkungskomplex eine mittlere bis hohe Bedeutung für das Landschaftsbild. Aufgrund fehlender öffentlicher Zugänglichkeit und im Hinblick auf die von den Autobahnen A 3 und A 44 ausgehende Lärmbeeinträchtigung ist jedoch keine besondere Bedeutung für die Erholung gegeben.

Unter kulturellen bzw. kulturlandschaftlichen Aspekt haben Gebäude und Park Hahnerhof (Baudenkmal mit Umgebungsbereich) sowie die Rosskastanien-Allee zum Hahnerhof eine her-ausgehobene Bedeutung.

Wechselwirkungskomplex "Strukturarmer Offenlandbereich" (W 3: morphologisch bewegter Offenlandbereich östlich der A 3)

In diesem Offenlandbereich werden die Böden überwiegend aus grundwasserfernen Parabraun-erden gebildet. Die flachwelligen Terrassenkuppen werden aufgrund der hohen Bodenfrucht-barkeit überwiegend ackerbaulich genutzt. Ergänzende Strukturen sind nur in geringem Um-fang vorhanden.

Lokalklimatisch ist der Bereich als Kaltluftentstehungsbereich einzuordnen.

Aufgrund der vorherrschenden Nutzung bietet der Bereich vor allem Offenlandarten Lebens-raum (z.B. Feldlerche). Schutzgebiete gem. Naturschutzgesetz sind nicht festgesetzt, schutz-würdige Biotope sind gem. LANUV-Biotopkataster nicht vorhanden.

Von besonderer Bedeutung ist der Bereich für die Trinkwassernutzung (im Untergrund verlau-fende Massenkalksteinzüge). Der gesamte Bereich ist für eine Ausweisung als Wasserschutz-zone (Schutzzone II bzw. Schutzzone III A) vorgesehen. Die dazugehörige Wassergewinnungs-anlage Homberg (Schutzzone I) liegt nordöstlich außerhalb des Untersuchungsgebietes.

Aufgrund geringer Vielfalt und fehlender Naturnähe hat der Offenlandbereich keine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild und die landschaftsbezogene Erholung.

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4 ERMITTELN UND BESCHREIBEN DER BEREICHE UNTER-SCHIEDLICHER KONFLIKTDICHTE

Entsprechend zur planungsmethodischen Vorgehensweise des MUVS (2001) schließt die Raumanalyse mit einer Zusammenschau der beurteilten Schutzgüter und Schutzgutfunktionen zur Ermittlung von Bereichen unterschiedlicher Konfliktdichte (= Raumwiderstand) im Unter-suchungsraum. Als Raumwiderstand wird der zu erwartende Widerstand des bewerteten Unter-suchungsraumes bezeichnet, den dieser aufgrund der Zusammenschau der bewerteten Schutz-güter dem geplanten Vorhaben entgegensetzt. Dabei stellt der „Raumwiderstand“ keine absolu-te Größe, etwa im Sinne einer verbindlichen Rechtsnorm, dar. Vielmehr stellt die Ermittlung des Raumwiderstandes und seine zeichnerische Darstellung eine planerische Arbeitshilfe dar, die dazu dient, eine möglichst umweltschonende / konfliktarmen Vorhaben- bzw. Standortvari-ante zu planen.

"Durch die Ermittlung von Bereichen unterschiedlicher Konfliktdichte ist schon nach der Raumanalyse einschätzbar:

- ob eine Trasse durch relativ konfliktarme Bereiche mit potentiell geringen Umwelt-auswirkungen möglich ist oder

- ob eine Trasse durch Bereiche mit sehr hohem / hohem Raumwiderstand unter Inkauf-nahme erheblicher Umweltauswirkungen notwendig wird." (MUVS, 2001; S. 11-12)

[Hinweis der Verfasser: Der Begriff "Trasse" ist in diesem Zusammenhang als Synonym für Vorhaben- bzw. Standortvariante zu verstehen.]

Die zusammenfassende Darstellung des Raumwiderstandes ersetzt nicht die Auswirkungs-prognose zum projektierten Vorhaben (einschließlich der ggf. zu vergleichenden Varianten) und dient hierfür auch nicht als Beurteilungsgrundlage. Vielmehr wird die Auswirkungsprog-nose auf Basis der erfassten Sachdaten (gemäß Kap. 3) schutzgutbezogen für die näher in Be-tracht kommenden Lösungen durchgeführt.

4.1 Ermitteln und Darstellen des Raumwiderstandes

Die Ermittlung des Gesamt-Raumwiderstandes erfolgt durch Überlagerung der Ergebnisse der Raumwiderstandbewertung der betrachteten Schutzgüter.

Dabei werden in Karte 7 alle Flächen, die mindestens bei einem Schutzgut mit der Wertstufe "sehr hoch" belegt wurden, dem Gesamt-Raumwiderstand "sehr hoch" zugeordnet. Zur weite-ren Binnendifferenzierung dieser Bereiche sind diejenigen Flächen zusätzlich gekennzeichnet, bei denen bei mindestens zwei Schutzgütern die Wertstufe "sehr hoch" vorliegt.

Bei den verbleibenden Bereichen erhalten die Flächen, die mindestens bei zwei Schutzgütern die Wertstufe "hoch" erreicht haben, ebenfalls als Gesamt-Raumwiderstand die Stufe "hoch". Flächen, die zumindest bei einem Schutzgut mit der Wertstufe "hoch" belegt sind, werden in der Gesamt-Raumwiderstandskarte mit der Kategorie "erhöht" dargestellt.

Bei den übrigen Flächen, die im vorliegenden Fall bei mindestens einem Schutzgut der Wert-stufe "mittel" zugeordnet wurden, ist von einem weniger hohen Umweltrisiko auszugehen. Die-se Bereiche kommen aus Umweltsicht am ehesten für die Errichtung einer Rückhalteanlage in Frage.

Ergänzend sind in Karte 7 die Bereiche mit besonderer faunistischer Bedeutung (analog zu Kar-te 3) sowie die Gebäude mit Wohnnutzung (außerhalb des UG; analog zu Karte 2) dargestellt.

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4.2 Beschreiben der Bereiche unterschiedlicher Konfliktdichte

In der Gesamtschau (vgl. Karte 7) ist im Untersuchungsgebiet großflächig von einem sehr ho-hen Beeinträchtigungsrisiko auszugehen. Von einem sehr hohen Gesamt-Raumwiderstand wer-den der westliche und nördliche Rand des UG sowie der nordöstliche Bereich (gepl. Wasser-schutzzone II) eingenommen. Maßgeblich hierfür sind hier die Bedeutung bzw. Wertigkeit der jeweiligen Flächen für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, (Grund- und Oberflächen)Wasser, Landschaftsbild sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter.

Zu einer mindestens zweifachen Überlagerung sehr hoher schutzgutbezogener Raumwiderstän-de kommt es im Homberger Bachtal (einschl. südlich zulaufender Siepen), dem Parkbereich Hahnerhof (einschl. Gebäuden), dem nördlich der A 44 gelegenen Abschnitt der Rosskasta-nienallee zum Hahnerhof sowie bei einer kleinen Fläche im nordöstlichen Quadranten des Au-tobahnkreuzes A 44 / A 3.

Großflächig im südöstlichen Bereich des UG sowie bei mehreren kleineren Flächen ergibt sich aufgrund der Überlagerung ein hohes Beeinträchtigungsrisiko. Bestimmend hierfür sind insbe-sondere Überlagerungen der schutzgutbezogenen Raumwiderstände "hoch" bei den Schutzgüter Boden mit Wasser (hier: Grundwasser) bzw. Boden mit Tiere und Pflanzen.

In der Gesamtschau verbleiben nur wenige Teilflächen, die ein geringeres Beeinträchtigungsri-siko aufweisen. Neben Flächen des Gesamt-Widerstandes der Stufe "erhöht" (mind. ein Schutz-gut mit Wertstufe "hoch") sind im vorliegenden Fall alle verbleibenden Flächen bei mindestens einem Schutzgut mit der Wertstufe "mittel" belegt worden.

4.3 Hinweise zu möglichen Standorten

Als mögliche Standorte für eine Rückhalteanlage ergeben sich aus Umweltsicht aufgrund der zuvor beschriebenen Gesamtschau vor allem Flächen im südwestlichen Bereich des Untersu-chungsgebietes.

Demgegenüber wäre bei Standorten im Bereich mehrfacher Überlagerungen sehr hoher Raum-widerstände von entsprechend hohen Beeinträchtigungsrisiken auszugehen, so dass diese Berei-che aus Umweltsicht nicht in Frage kommen (Homberger Bachtal und südlich zulaufender Sie-pen, Gebäude und Parkbereich Hahnerhof, Rosskastanienallee zum Hahnerhof). Auch die übri-gen Flächen mit dem Gesamt-Raumwiderstand "sehr hoch" sind aus Umweltsicht für eine Standortsuche nicht vorzugswürdig.

Das tatsächliche Beeinträchtigungsrisiko ist im Hinblick auf die Ausprägung des jeweiligen Schutzgutes bzw. die zutreffenden Wirkfaktoren des Vorhabens im Rahmen des Variantenver-gleichs zu beurteilen.

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5 AUSWIRKUNGSPROGNOSE UND VARIANTENVERGLEICH

Aufgabe der Auswirkungsprognose (vgl. MUVS, 2001) ist es, die mit dem projektierten Bau-vorhaben verbundenen Auswirkungen auf die Schutzgüter gem. UVPG zu ermitteln, darzu-stellen und aus umweltfachlicher Sicht zu bewerten ("umweltfachliche Tragweite"). Die Ergeb-nisse dieser Beurteilung dienen als eine Grundlage für die Gesamtabwägung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.

Auf der Grundlage der entwurfstechnischen Unterlagen sowie weiterer Projektinformationen lassen sich die Wirkfaktoren des Projektes bestimmen. Diese werden bezüglich ihrer Wirkungs-intensität beurteilt.

Die Auswirkungen werden qualitativ und nach Möglichkeit quantitativ schutzgutbezogen dar-gestellt. Die Wechselwirkungen werden i.d.R. indirekt über die Schutzgüter erfasst (vgl. BMV, 1997 sowie MUVS, 2001).

Bei der Beurteilung der Wirkintensität wird davon ausgegangen, dass mit der Flächeninan-spruchnahme die ungünstigsten Auswirkungen verbunden sind und die Wirkintensität i.d.R. mit zunehmender Entfernung vom Vorhaben abnimmt.

In Verknüpfung der schutzgutbezogenen Bedeutung / Empfindlichkeit der jeweiligen Flächen (vgl. Ergebnisse der Raumanalyse; Kap. 3) mit der Wirkintensität der Auswirkungen ist das Maß der Auswirkungen (Risikointensität) zu beurteilen. Dabei ist im Allgemeinen davon aus-zugehen, dass, je höher die Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Fläche ist und / oder je größer die Wirkintensität der Auswirkungen ist, desto schwerwiegender sind die mit dem Vor-haben verbundenen umweltrelevanten Beeinträchtigungen bzw. die daraus abgeleiteten Risiken.

Bei der fachlichen Bewertung der Umweltauswirkungen der einzelnen Lösungsmöglichkeiten werden nach dem Stand der Planung Fragestellungen einbezogen und entsprechend dokumen-tiert, die sich auf folgende Aspekte beziehen:

− Vermeidung und Verminderung

− landschaftliche Einbindung und

− Kompensation.

Nachfolgend werden zunächst die zu untersuchenden Varianten beschrieben (vgl. Kap. 5.1.). Im Anschluss daran werden die wesentlichen potentiellen projektbedingten Wirkfaktoren beschrie-ben (Kap. 5.2).

In einem ersten überschlägigen Vergleich der seitens des Vorhabensträgers entwickelten Vari-anten werden diejenigen Lösungen ausgeschieden, die sich aus Umweltsicht offensichtlich als besonders ungünstig erweisen und daher planerisch nicht weiter verfolgt werden sollten (Vari-antenvergleich Teil 1; Kap. 5.3).

In Kapitel 5.4 (Variantenvergleich Teil 2) schließlich erfolgt schutzgutbezogen die Darstellung und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen der planerisch weiter zu verfolgenden Vari-anten.

Der zusammenfassende schutzgutübergreifende Variantenvergleich aus Umweltsicht erfolgt abschließend in Kap. 6.

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5.1 Beschreibung der zu untersuchenden Varianten

Um eine Lösung für die wasserwirtschaftlichen Anforderungen (Regenwasserbehandlung gem. RiStWag, Reduzierung der Einleitungsmengen in den Homberger Bach auf ein gewässerver-trägliches Maß) zu ermöglichen, wurden seitens des Vorhabensträgers fünf Varianten entwi-ckelt, die in einer vom Ingenieurbüro BRECHTEFELD & NAFE (2014) erarbeiteten Studie unter bautechnischen und wasserwirtschaftlichen Gesichtpunkten beschrieben, verglichen und bewertet wurden.

Variante I: Schaffung eines Retentionsraum im nordwestlichen Quadranten des Autobahn-kreuzes (AK) Ratingen-Ost indem die noch zu bauende (bereits 1991 planfestge-stellte) Rampe Velbert-Köln statt als Brücke in Dammlage erstellt wird. Vor-schaltung der bestehenden Sonderanlage (SAL) zur Abscheidung von Leichtflüs-sigkeiten; Zuführung des entsprechend vorgereinigten Wassers über eine neue Transportleitung unter der A 3, gedrosselte Ableitung des eingestauten Wassers über eine Ablaufleitung unter der Rampe Velbert-Köln und Einleitung in die vorhandene Einleitungsstelle am Hahnerhofer Bach. Zu errichtende Betriebszu-fahrt von der Rampe Velbert-Köln aus. Eine Abdichtung ist nur für die Becken-sohle vorgesehen. Das erforderliche Stauvolumen im Retentionsraum beträgt gem. Berechnung BRW 9.100 m³. Eine Notentlastung soll seltener als 1 x in hundert Jahren in den Homberger Bach mit einem großen Kanal erfolgen. Dros-selwassermenge gesamt 64 l/s.

Variante II: Errichtung eines Retentionsbeckens (Erdbecken) ca. 500 m nordwestlich des AK Ratingen-Ost südlich des Homberger Baches, Vorschaltung der bestehenden SAL zur Abscheidung von Leichtflüssigkeiten, Zuführung des entsprechend vor-gereinigten Wassers über eine Transportleitung unter der A 3 und der Rampe Ve-lbert-Köln, gedrosselte Ableitung des eingestauten Wassers in den Homberger Bach. Betriebszufahrt von Süden aus über einen neu anzulegenden Weg, welcher von der Zuwegung zum Hahnerhof Hof nördlich der A 44 abzweigt. Das erfor-derliche Stauvolumen im Retentionsraum beträgt 9.100 m³. Eine Notentlastung soll seltener als 1 x in hundert Jahren in den nahe gelegenen Homberger Bach er-folgen. Drosselwassermenge gesamt 64 l/s.

Variante III: Errichtung eines Staukanalsystems östlich der A 3 im Bereich der planfest-gestellten, noch zu errichtenden A 44 (mehrere Staukanäle mit einem Durchmes-ser von ca. 2,40 bis max. 3,0m). Gedrosselte Zuführung in die bestehende SAL über eine Transportleitung (dort Abscheidung von Leichtflüssigkeiten). Ablei-tung des Oberflächenwassers über den vorhandenen Ablaufkanal und von dort weiter über die gepl. Transportleitung (planfestgestellt) nördlich der Rampe Oberhausen-Düsseldorf) bis zur Einleitung in den Homberger Bach im Bereich der bereits planfestgestellten Einleitungsstelle. Betriebszugänge von der A 44 aus. Die Rohre sind als doppelwandiges und revidierbares Kunststoffrohrsystem zu errichten und daher dicht. Das geplante Stauvolumen beträgt hier auch die er-rechneten 9.100 m³. Eine Notentlastung erfolgt über die bestehende SAL und in den Homberger Bach. Die SAL übernimmt die gesamte Regenwasserbehand-lung. Drosselwassermenge gesamt 64 l/s.

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Variante IV: Errichtung einer eigenständigen Beckenanlage (mit Leichtflüssigkeitsabschei-der / LFA und Regenrückhaltebecken / RRB) südöstlich des AK Ratingen-Ost. Zulauf über eine Transportleitung von der A 44 ausgehend. Gedrosselte Ablei-tung des eingestauten, vorgereinigten Wassers über eine ca. 350 m lange Trans-portleitung DN 1400 unter dem AK in den bestehenden Ablaufkanal nördlich der bestehenden SAL und von dort weiter über die gepl. Transportleitung (planfest-gestellt) nördlich der Rampe Oberhausen-Düsseldorf bis zur Einleitung in den Homberger Bach im Bereich der bereits planfestgestellten Einleitungsstelle. Be-triebszufahrt von der südlich gelegenen Brachter Straße (L 422) aus. Die beste-hende SAL bleibt weiter in Funktion. Eine Abdichtung mit einer Kunststoffdich-tungsbahn ist vorgesehen. Das erforderliche Stauvolumen im RRB beträgt 9.100 m³. Eine Notentlastung soll seltener als 1 x in hundert Jahren in den Hom-berger Bach erfolgen. Drosselwassermenge gesamt 64 l/s.

Variante V: Errichtung einer eigenständigen Beckenanlage (mit LFA und RRB) südwestlich des AK Ratingen-Ost, westlich der A3. Zulauf über eine Transportleitung von der A 44 ausgehend in entsprechenden Rohrleitungen an den Brückenbauwerken abgehangen. Gedrosselte Ableitung des eingestauten, vorgereinigten Wassers über eine Druckrohrleitung (Pumpe) unter der A 44 nach Norden am westlichen Rand des AK, Einleitung in den Homberger Bach im Bereich der bereits plan-festgestellten Einleitungsstelle (über gepl. Transportleitung nördlich der Rampe Oberhausen-Düsseldorf). Beim Bau dieser bereits planfestgestellten Transport-leitung zum Homberger Bach kann die vorgesehene Druckleitung für den Dros-selabfluss an diesen Kanal angeschlossen werden. Die Druckwasserleitung wird oberflächennah im offenen Graben in einem Schutzrohr verlegt. Die Böschungen des RRB werden in der Neigung 1 : 1,5 gestaltet. Die oberen Hangflächen, die nicht im Einstaubereich liegen, können bepflanzt werden. Das RRB erhält eine Folienabdichtung. Auf einen Becken-/ Notüberlauf des RRB wird verzichtet. Da-für wird das RRB so groß wie möglich konzipiert. Das RRB hat ein Volumen von 10.700 m³ bei n= 0,01/a. Bei Volleinstau sind es 16.526 m³ (n << 0,01/a). Betriebszufahrt von der südlich gelegenen Brachter Straße (L 422) aus. Die be-stehende SAL bleibt weiterhin parallel in Funktion. Der LFA hat ein Fassungsvermögen von mehr als 30 m³ für Leichtflüssigkeiten, was dem Volumen eines havarierten Tanklastzuges entspricht und wird über Ferneinwirkung kontrolliert. Drosselwassermenge gesamt 68 l/s.

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5.2 Ermitteln der umwelterheblichen Wirkfaktoren der Varianten (bau-bedingt, anlagebedingt, betriebsbedingt)

Folgende potentielle Auswirkungen sind zu berücksichtigen:

Wirkfaktor Wirkungspfad Wirk-intensität

baubedingte Wirkungen (i.d.R. temporär wirksam)

Baufeldräumung temp. Verdrängung derzeitiger Nutzungen und Biotop-bestände / Habitate (Fortpflanzungs- und Ruhestätten),

dauerhafter Verlust nicht wieder herstellbarer Biotoptypen

Schädigung / Verlust angrenzender empfindlicher Biotope

ggf. Verletzen / Töten von Tieren

Tiefbaumaßnahmen (Erdaushub Rückhaltebecken sowie ggf. für Zu- und Ableitung)

Veränderung Bodenstruktur und Standortfaktoren,

pot. Beeinträchtigung des Grundwassers durch erhebliche Verringerung der Deckschichtenmächtigkeit

zusätzliche Flächeninanspruchnahme für Arbeitsstreifen, Baustelleneinrich-tungen, Boden- und Materiallagerflä-chen, Bau-Zufahrten etc.

vorübergehende Verdrängung derzeitiger Nutzungen,

temp. Verlust von Biotopbeständen und Habitaten (Fort-pflanzungs- und Ruhestätten),

Veränderung der Bodenstruktur (z.B. Verdichtung) und sonstiger Standortfaktoren, ggf. mit dauerhafter Beeinträch-tigung der Lebensraum-/ Nutzfunktion des Bodens

ggf. Verletzen / Töten von Tieren

ggf. Baugrubenwasserhaltung ggf. oberflächennahe Grundwasserabsenkung, Veränderung des oberflächennahen Bodenwasserhaushalt

ggf. Einleitung von Bauwasserhaltungen

pot. Schadstoffeintrag in Oberflächengewässer bzw. Habi-tate (Fortpflanzungs- und Ruhestätten) inkl. Trübung,

temp. Veränderung des Abflusses

durch Bauarbeiten, Maschineneinsatz etc.:

Staub-/ Schadstoffemissionen Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen

pot. Schadstoffeintrag in Boden und (Grund-) Wasser sowie in Oberflächengewässer bzw. Habitate (Fortpflan-zungs- und Ruhestätten)

pot. Beeinträchtigung angrenzender Nutzungen und Vege-tationsbestände

pot. Gefährdung der Grundwasserqualität / der Trinkwas-sernutzung durch Schadstoffeintrag in den Untergrund

Baustellenbetrieb (Lärm, Erschütterungen, Licht, etc.)

temp. Beunruhigung / Störung der Tierwelt bzw. von Fort-pflanzungs- und Ruhestätten

temp. Beeinträchtigung der Wohn- und Erholungsfunktion

anlagebedingte Wirkungen (dauerhaft wirksam)

Flächen-/ Rauminanspruchnahme (Rückhaltebecken, Umring, Betriebs-gebäude, Zufahrten etc.)

Überbauung, Versiegelung, Bodenverdichtung,

Verdrängung derzeitiger Nutzungen,

Verlust der betroffenen Biotopbestände und Habitate (Fort-pflanzungs- und Ruhestätten), Verdrängung von Tieren

pot. Verlust klimarelevanter Vegetationsstrukturen

Verlust an Strukturvielfalt und Eigenart durch Beseitigung charakteristischer Landschaftsbestandteile / Beeinträchti-gung des Landschaftsbildes bzw. der Landschaftsbildräume

Anlage technischer Einrichtungen, Umzäunung

zusätzliche Veränderung des Landschaftsbildes, Verfrem-dung / visuelle Beeinträchtigung benachbarter Bereiche und Strukturen

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Wirkfaktor Wirkungspfad Wirk-intensität

betriebsbedingte Wirkungen (z.T. nur zeitweise wirksam)

Ableitung des anfallenden Wasser / Einleitung in Vorfluter

Veränderung der Fließgewässerdynamik des Vorfluters

pot. Beeinträchtigung der Gewässerstruktur / Gewässergüte des Vorfluters sowie dessen Flora und Fauna

Wartungs- und Pflegearbeiten einschl. Mahd und Gehölzschnitt

Beunruhigung der Tierwelt bzw. von Fortpflanzungs- und Ruhestätten, ggf. Verletzen / Töten von Tieren

Beeinträchtigung der Wohn- und Erholungsfunktion

ggf. Störfall / Unfall pot. Schadstoffeintrag in Grund- und Oberflächenwasser, Boden sowie Habitate (Fortpflanzungs- und Ruhestätten)

?

Einstufung der Wirkintensität (ohne Berücksichtigung vermeidungswirksamer Aspekte):

■ sehr hoch bis hoch (Beeinträchtigungen durch die Auswirkungen auf jeden Fall gegeben) ◘ mittel (Beeinträchtigungen durch die Auswirkungen nicht auszuschließen) ○ Wirkzusammenhang möglich, aber weniger relevant ? Wirkzusammenhang potenziell möglich, Intensität der Auswirkungen schwer abschätzbar

Allgemein wirksame Maßnahmen zur Vermeidung / Verminderung baubedingter Beeinträchti-gungen:

• flächensparende und schonende Baudurchführung (z.B. Andienung der Baustelle über vor-handene Wege und Straßen, sorgfältige Auswahl von Flächen für Baustelleneinrichtungen, Erddeponien etc. in weniger empfindlichen Bereichen),

• Abtrag und sachgerechte Lagerung des wieder einzubauenden Oberbodens (z.B. unter Be-achtung der DIN 18915): möglichst weitgehender Erhalt der Bodenfunktionen,

• spezielle Schutz- und Sicherungsmaßnahmen (z.B. Bauzaun): gesicherter Erhalt angrenzen-der schutzwürdiger / empfindlicher Bereiche und Objekte,

• Einhaltung spezieller Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen einschließlich Beachtung von Unfallvorsorgemaßnahmen zur Schadensminimierung etc. (z.B. in Anlehnung an RiStWag): besonderer Schutz des Grundwassers.

Allgemein wirksame Maßnahmen zur Vermeidung / Verminderung anlagebedingter Beein-trächtigungen:

• örtliche Modifizierung der Flächeninanspruchnahme: ggf. Erhalt empfindlicher und schutz-würdiger Bereiche, Einbindung des Bauwerks in das Gelände,

• naturnahe Gestaltung von Abflussgräben und der Einleitungsstelle in den Vorfluter: Vermei-dung von zusätzlichen Eingriffen, Erhalt der vorhandenen Naturnähe

• standortgerechte Bepflanzung angrenzender Flächen: Verbesserte Einpassung des Bauwerks in das Landschaftsbild.

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Allgemein wirksame Maßnahmen zur Vermeidung / Verminderung betriebsbedingter Beein-trächtigungen:

• Ausgestaltung der Anlage und Beachtung spezieller Schutzmaßnahmen im Untergrund (z.B. gem. RiStWag): Schutz des Grundwassers vor pot. Verschmutzung,

• Beschränkung der Wassereinleitungsmenge auf das gewässerverträgliche Maß: Schutz des Gewässers und Sicherung der Anforderrungen des Hochwasserschutzes,

• Durchführung von Pflegearbeiten unter Berücksichtigung von relevanter Schutzzeiten: Ver-meidung der Störung von Tieren, Verringerung von Tierverlusten.

5.3 Variantenvergleich 1.Teil: Überschlägige Beurteilung der zu erwartenden Auswirkungen der Varianten und Auswahl der näher zu untersuchenden Varianten

Nachfolgend werden in einem ersten Arbeitsschritt die entwickelten Varianten (vgl. Kap. 5.1) auf einer übergeordneten Betrachtungsebene mit einander verglichen. Ziel dieses 1. Teil des Variantenvergleichs ist es, diejenigen Varianten zu ermitteln, welche sich aus Umweltsicht of-fensichtlich als besonders ungünstig erweisen und daher planerisch nicht weiter verfolgt werden sollten.

Das Schutzgut "Wasser" trägt wesentlich zur Bedeutung / Empfindlichkeit des Untersuchungs-raumes bei. Daher gilt dem Schutz des Grundwasser bzw. der potentiellen Beeinträchtigung der Trinkwassernutzung ein besonderes Augenmerk.

Des Weiteren stellen die unter Naturschutz stehenden bzw. die für Naturschutz bedeutsamen Bereiche des UG sowie die "Bereiche mit besonderer faunistischer Bedeutung" für das Schutz-gut "Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt" Bereiche von besonderer Bedeutung dar, so dass dieser Teilaspekt ebenfalls vorrangig zu betrachten ist.

Schließlich sind der Hahnerhof sowie dessen engere und weitere Umgebung in Bezug auf das Schutzgut "Kulturgüter und sonstige Sachgüter" für das UG besonders wertbestimmend.

Für den 1.Teil des Variantenvergleichs werden daher folgende raum- und umweltrelevanten Kriterien herangezogen:

− bauzeitliches Verschmutzungsrisiko des zur Trinkwassergewinnung genutzten Grund-wassers

− betriebsbedingtes Verschmutzungsrisiko des zur Trinkwassergewinnung genutzten Grundwassers

− Verlust / Beeinträchtigung naturschutzrechtlich besonders geschützter bzw. schutzwür-diger Bereiche

− Verlust / Beeinträchtigung faunistisch besonders bedeutsamer Strukturen

− Verlust / Beeinträchtigung der (kultur-)landschaftlichen Identität.

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bauzeitliches Verschmutzungsrisiko des zur Trinkwasser-gewinnung genutzten Grundwassers

betriebsbedingtes Verschmutzungsrisiko des zur Trinkwasser-gewinnung genutzten Grundwassers

Verlust / Beeinträchti-gung naturschutzrecht-lich besonders ge-schützter bzw. schutz-würdiger Bereiche

Verlust / Beeinträchti-gung faunistisch be-sonders bedeutsamer Strukturen

Verlust / Beeinträchti-gung der (kultur-) landschaftlichen Identität

Variante I hoch Retentionsraum liegt in der gepl. WSZ II. Abtrag Oberboden jedoch, kein weitergehender Erdaushub.

mittel Retentionsraum liegt in der gepl. WSZ II. Bestimmun-gen der RiStWag sind zu beachten, dennoch verbleibt ein nicht kalkulierbares Restrisiko bei Unfall / im Störfall.

sehr hoch Vollständiger Verlust eines geschützten Biotops gem. § 30 BNatSchG. Teilverlust Biotopkatasterfläche. Teil-verlust alter Waldbestände (nicht ausgleichbar).

mittel Verlust von Strukturen mit Eignung als Jagdhabitat für Zwergfledermäuse.

mittel Teilverlust von Böden mit Archivfunktion. Teilverlust von Strukturen (Wald) mit Bedeutung für das Land-schaftsbild.

Variante II gering bis mittel Retentionsraum liegt weit-gehend außerhalb gepl. WSZ, jedoch im Bereich des nördl. Massenkalkzugs. Oberbodenabtrag und wei-tergehender Erdaushub erforderlich.

gering-mittel Retentionsraum liegt weit-gehend außerhalb gepl. WSZ. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen nicht zu erwarten.

hoch Randliche Flächeninan-spruchnahme NSG. Teil-verlust Biotopkatasterflä-che.

mittel Flächeninanspruchnahme von Gehölz-Saum-Bereichen mit Bedeutung als Jagdhabitat von Fle-dermäusen

mittel bis hoch Teilweise Lage im Umge-bungsbereich Denkmal Hahnerhof (Verfremdung durch technische Struktu-ren bzw. nicht angepasste Nutzung). Nur bedingt landschaftlich einzubinden.

Variante III hoch bis sehr hoch Staukanalsystem liegt in der gepl. WSZ II im Nah-bereich zur WSZ I. Errich-tung unter der in Tieflage zu bauenden A 44, so dass weitergehender Erdaushub erforderlich wird. Verringe-rung der Deckschichten-mächtigkeit.

hoch Staukanalsystem liegt in der gepl. WSZ II. Gestautes Wasser im Rohrsystem nicht vorgeklärt. Kontrolle aufwändig. Bestimmungen der RiStWag sind zu beach-ten, dennoch verbleibt ein nicht kalkulierbares Restri-siko bei Unfall / im Stör-fall.

ohne Beeinträchtigung Keine Flächeninanspruch-nahme entsprechender Bereiche.

ohne Beeinträchtigung Keine Flächeninanspruch-nahme entsprechender Bereiche.

ohne Beeinträchtigung Keine Flächeninanspruch-nahme entsprechender Bereiche. Landschaftliche Einbindung nicht erforder-lich.

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bauzeitliches Verschmutzungsrisiko des zur Trinkwasser-gewinnung genutzten Grundwassers

betriebsbedingtes Verschmutzungsrisiko des zur Trinkwasser-gewinnung genutzten Grundwassers

Verlust / Beeinträchti-gung naturschutzrecht-lich besonders ge-schützter bzw. schutz-würdiger Bereiche

Verlust / Beeinträchti-gung faunistisch be-sonders bedeutsamer Strukturen

Verlust / Beeinträchti-gung der (kultur-) landschaftlichen Identität

Variante IV mittel bis hoch Beckenanlage liegt in der gepl. WSZ III. Oberboden-abtrag und weitergehender Erdaushub erforderlich. Verringerung der Deck-schichtenmächtigkeit.

mittel Beckenanlage liegt in der gepl. WSZ III. Bestimmun-gen der RiStWag sind zu beachten, dennoch verbleibt ein nicht kalkulierbares Restrisiko bei Unfall / im Störfall.

ohne Beeinträchtigung Keine Flächeninanspruch-nahme entsprechender Bereiche.

gering bis mittel Verlust von Offenlandflä-chen mit Bedeutung als Habitat für Feldlerche (pot. Brutrevier). Allerdings stehen östlich im weiteren Umfeld großflächig geeig-nete Habitatstrukturen zur Verfügung.

ohne Beeinträchtigung Keine Flächeninanspruch-nahme entsprechender Bereiche. Landschaftlich gut einzubinden.

Variante V gering Beckenanlage liegt außer-halb gepl. WSZ. Ober-bodenabtrag und weiter-gehender Erdaushub erfor-derlich.

gering Beckenanlage liegt außer-halb gepl. WSZ. Keine betriebsbedingte Beein-trächtigungen zu erwarten.

ohne Beeinträchtigung Keine Flächeninanspruch-nahme entsprechender Bereiche.

gering Keine Flächeninanspruch-nahme entsprechender Bereiche.

ohne Beeinträchtigung Keine Flächeninanspruch-nahme entsprechender Bereiche. Landschaftlich gut einzubinden.

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Im Rahmen des überschlägigen Variantenvergleichs ergibt sich zusammenfassend folgendes Ergebnis:

− Die Varianten I und II sind vor allem mit Beeinträchtigung von naturschutzrechtlichen Belangen verbunden.

− Bei den Varianten I bis IV ist von einem erhöhten bau- und betriebsbedingten Ver-schmutzungsrisiko für das Grundwasser auszugehen. Dieses stellt sich in Abhängigkeit zur Lage innerhalb der geplanten Wasserschutzzonen jeweils unterschiedlich dar. Be-sonders ungünstig stellen sich in diesem Zusammenhang Variante III und Variante I dar.

− Variante V erweist sich unter Umweltgesichtpunkten in der Zusammenschau als die vergleichsweise beste Lösung.

Aufgrund dieser Bewertung werden die Varianten IV und V im Rahmen des nachfolgenden Variantenvergleichs (2.Teil) näher untersucht.

Die Varianten I, II und III sollten aus den vorgenannten Gründen planerisch nicht weiter ver-folgt werden.

5.4 Variantenvergleich 2.Teil: Ermitteln, Beschreiben und Beurteilen der zu erwartenden Auswir-kungen der näher zu untersuchenden Varianten

Der detaillierte, schutzgutbezogene Variantenvergleich wird für die Varianten IV und V vorge-nommen. Beide projektierten Beckanlagen befinden sich südlich der A 44. Eine kurze techni-sche Beschreibung der Varianten ist Kap. 5.1 zu entnehmen.

Variante IV liegt östlich der A 3 auf einer derzeit ackerbaulich genutzten Fläche. Ein kleiner, nördlich gelegener Teil, dieser Fläche ist für Ausgleichsmaßnahmen gemäß Planfeststellung zum Neubau der A 44 vorgesehen (vgl. Kap. 3.2 bzw. Karte 3a).

Variante V befindet sich westlich der A 3 zwischen der A 44 und der L 422 (Brachter Straße) in einem Bereich, der gemäß FNP Ratingen als "Grünfläche" dargestellt und zugleich mit der nachrichtlichen Darstellung "Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" gekennzeichnet ist (Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bau des Autobahnkreuzes in den 1990er Jahren; vgl. Kap. 2.3 bzw. Karte 3a). Die Fläche wird von unterschiedlichen Gehölzen eingenommen, welche entfernt werden müssen. Zudem ist das hier aufgetragene Bodenmaterial (vgl. Karte 4 bzw. Kap. 3.3) zu entfernen.

Auf Basis der derzeitigen Planunterlagen ergibt sich ein vorläufiger Flächenbedarf von:

Variante IV: ca. 1,21 ha

Variante V: ca. 1,49 ha.

Bei beiden Varianten würde die Ableitung des vorgeklärten Wassers über die geplante Trans-portleitung nördlich der Rampe Oberhausen-Düsseldorf mit Einleitung in den Homberger Bach außerhalb der geplanten Wasserschutzzone erfolgen. Diese Transportleitung und die dazugehö-rige Einleitungsstelle sind bereits planfestgestellt, müssen aber noch erstellt werden.

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5.4.1 Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit

Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Wohn- und Wohnumfeldfunktion oder für die Erho-lung / Freizeitnutzung sind bei keiner der beiden Varianten betroffen.

Östlich von Variante IV verläuft ein markierter Wanderweg (via Wittenhausweg), so dass die Beckenanlage von diesem Weg aus ggf. eingesehen werden kann. Eine entsprechende Eingrü-nung der Anlage vorausgesetzt, ist jedoch davon auszugehen, dass es zu keiner erheblichen op-tischen Beeinträchtigung für die Erholungsnutzenden des Weges kommt. Eine Einsehbarkeit von den Hoflagen "Neukarpenhaus" (östlich des Wittenhausweg) und "Am Klief" südlich der Brachter Straße (L 422) aus ist ebenfalls nicht zu erwarten, eine erhebliche optische Beeinträch-tigung wäre auch hier nicht gegeben. Eine entsprechende Eingrünung vorausgesetzt ist auch keine erhebliche Beeinträchtigung für die Nutzer des Geh-/ Radweges entlang der L 422 zu erwarten.

Eine erhebliche optische Beeinträchtigung für die Bewohner / Nutzer des südlich von Varian-te V (südlich der Brachter Straße / L 422) befindlichen Bereiches (Bebauung "Neuhaus" mit Tennisplatz, Gärtnerei) ist nicht zu erwarten. Zwar muss der vorhandene Gehölzbestand im Bereich der Beckanlage entfernt und der hier befindlichen Bodenauftrag abgetragen werden, jedoch kann die Beckenanlage durch die Gehölzbepflanzung des oberen Teils der Beckenbö-schungen und / oder durch eine Eingrünung entlang der Brachter Straße in das vom Verlauf der L 422 geprägte Ortsbild integriert werden. Ebenso ist eine erhebliche Beeinträchtigung für die Nutzer des Geh-/ Radweges entlang der L 422 bzw. des westlich gelegenen Wanderweges nicht zu erwarten. Von der Hoflage "An der Hufe" aus (weiter südlich der L 422) ist der Bereich auf-grund der hier vorhandenen Gehölzstrukturen nicht einzusehen. Im Zusammenhang mit dem o.g. Bodenabtrag kann es ggf. zu einer Erhöhung der Lärmbelastung (ausgehend von der A 44) für die südlich der L 422 gelegenen Wohngebäude kommen. So weit erforderlich wären in die-sem Fall entsprechende Lärmschutzeinrichtungen vorzusehen, so dass eine erhebliche Beein-trächtigung diesbezüglich nicht zu erwarten ist.

Baubedingte Auswirkungen (d.h. durch den Baubetrieb) sind zeitlich beschränkt und führen bei beiden Varianten, auch im Hinblick auf die vorhandene örtliche Situation mit dem Straßenver-kehr auf der L 422, zu keiner erheblichen Beeinträchtigung. Erhebliche betriebsbedingte Beein-trächtigungen der Wohn- und Wohnumfeldfunktion bzw. der Erholung / Freizeitnutzung sind ebenfalls nicht gegeben.

Gesamtbeurteilung und Variantenreihung (Schutzgut Mensch):

Eine erhebliche Beeinträchtigung ist bei beiden Varianten nicht zu erwarten. Unterschiede zwi-schen den Varianten i.S. einer Rangfolge bestehen nicht.

5.4.2 Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt

Die Beckenanlagen beider Varianten liegen außerhalb von naturschutzrechtlich geschützten Bereichen (NSG, LSG, Geschützte Biotope gem. §30 BNatSchG, Geschützte Alleen gem. §47a LG NW), sowie außerhalb von schutzwürdigen Bereichen (Biotopkatasterflächen gem. LA-NUV).

Variante IV liegt zu einem kleinen Teil im Bereich einer Fläche, die für Ausgleichsmaßnahmen gemäß Planfeststellung zum Neubau der A 44 vorgesehen ist (s.o.).

Der Bereich von Variante V liegt vollständig in einem Bereich, der als Ausgleichsmaßnahme im Zusammenhang mit dem Bau des Autobahnkreuzes in den 1990er Jahren erstellt wurde (s.o.). Die Fläche ist im FNP Ratingen nachrichtlich als "Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" gekennzeichnet.

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Mit der Flächeninanspruchnahme der Anlagen geht der derzeitige Biotoptypenbestand verloren. Dieser setzt sich wie folgt zusammen (alle Angaben überschlägig):

Biotoptyp Biotop-

wert

Flächeninanspruchnahme in m²

Variante IV Variante V

VA mr4 Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand 2 10 200

VA mr9 Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand 4 0 1.500

HA0 Acker 2 12.090 0

KB neo5 Saum-, Ruderal-, Hochstaudenflur trocken 3 0 160

HW neo6 Siedlungs- und Verkehrsbrache 3 0 220

AG2 90, ta3-5, m Laubmischwald einheimischer Arten 5 0 9.150

BB0 100 Gebüsch, Strauchgruppe 6 0 3.670

gesamt 12.100 14.900

Durch den projektieren Bau der Beckenanlage von Variante IV gehen ausschließlich geringwer-tige Biotoptypen (ausgleichbar im Sinne der Eingriffsregelung) verloren. In Verbindung mit der geringeren Gesamtflächeninanspruchnahme ist somit Variante IV mit einer geringen Ein-griffsintensität verbunden als Variante V.

Bei Variante V sind überwiegend höherwertige Biotoptypenbestände durch Flächeninanspruch-nahme betroffenen. Dadurch ergibt sich bei Variante V ein größerer Kompensationsbedarf als bei Variante IV. Die durch den Neubau der Beckenanlage betroffenen Biotopbestände sind auch bei dieser Variante im Sinne der Eingriffsregelung ausgleichbar.

Zusätzlich kommt es bei Variante V für die Verlegung der Druckrohrleitung nach Norden zu einem baubedingten Verlust von Straßenbegleitgrün (im Bereich des Autobahnkreuzes) sowie, nördlich davon, von Laubmischwaldbestand (AG2 100, ta3-5, m bzw. BD3 100, ta3-5) und von trockenen Saum-, Ruderal- bzw. Hochstaudenfluren (KB neo4 bzw. KB neo5). Auch bei Variante IV ergibt sich ein zusätzlicher baubedingter Bestandsverlust. Zwar wird die Verlegung des Ablaufs bei Variante IV weitgehend im Bereich des bestehenden bzw. des noch zu erstellenden Autobahnkreuzes erfolgen, jedoch ist hiermit voraussichtlich im südöstlichen Autobahnohr der Verlust von Laubmischwald (AG2 100, ta3-5, g) sowie nördlich der A 44 von Weidenauewald (AE2 100, ta-11, m / nicht ausgleichbar) verbunden.

In Bezug auf die im UG nachgewiesenen planungsrelevanten Tierarten ist bei Variante V von keinen erheblichen Beeinträchtigungen auszugehen.

Des Weiteren ist im Zusammenhang mit der Verlegung der Leitung eine baubedingte Beein-trächtigung einiger Vogelarten (Mäusebussard, Waldkauz) nicht vollkommen auszuschließen, welche jedoch durch eine entsprechende Bauzeitregelung zu vermeiden ist.

Bei Variante IV geht mit der Inanspruchnahme von offenen Ackerflächen Lebensraum der Feldlerche verloren, der potentiell Funktion als Fortpflanzungshabitat hat. Allerdings stehen der Feldlerche im östlich angrenzenden Landschaftsraum der Mettmanner Lösslehmterrassen groß-flächig Bereiche zur Verfügung, die als Bruthabitat (besser) geeignet sind als die hier bean-spruchten Flächen. Diese gilt auch im Hinblick auf die Sichtverstellung des Horizontes durch die vorhandenen Gehölzbestände westlich der Ackerfläche sowie durch die Beeinträchtigungen, die von der Brachter Straße (L 422) ausgehen. Insgesamt ist daher davon auszugehen, dass in

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diesem Bereich keine essentiellen Habitatstrukturen der Feldlerche verloren gehen, so dass ein Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sinne des § 44 (1) BNatSchG nicht anzuneh-men ist. Im Sinne des Planungsleitfaden Artenschutz (STRASSEN.NRW, 2011) ist daher auch bei der potentiell betroffenen Feldlerche nicht von einem „verfahrenskritischen Vorkommen“ auszugehen.

Ein Nachteil der Variante IV ist, dass mit dieser, wenn auch in relativ geringen Umfang, Flä-chen des zusammenhängen Freiraum beansprucht werden (zu Wechselwirkungskomplex W 3, vgl. Kap. 3.8). Demgegenüber werden bei Variante V für die Beckenanlage ausschließlich Flä-chen beansprucht werden, die bereits heute durch die Autobahnen A 44 und A 3 sowie durch die L 422 (Brachter Straße) vom weiteren landschaftlichen Umfeld massiv abgeschnitten sind (keinem Wechselwirkungskomplex zugeordnet, vgl. Kap. 3.8).

Gesamtbeurteilung und Variantenreihung (Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt):

Beide Varianten beanspruchen ausschließlich Flächen außerhalb von naturschutzrechtlich ge-schützten Bereichen.

Die (Biotoptypen-)Bestandverluste sind bei Variante V etwas umfangreicher als bei Varian-te IV. Die betroffenen Biotopbestände weisen zudem eine höhere Wertigkeit als bei Variante IV auf, was einen entsprechend höheren Kompensationsbedarf nach sich zieht. Dies gilt auch im Hinblick auf die mit dieser Variante verbundene Beanspruchung von Flächen, die als Aus-gleichsflächen für den Bau des Autobahnkreuzes A 44 / A 3 herangezogen wurden. Demgegen-über sind bei Variante IV im Zusammenhang mit der Bau der Ablaufleitung in geringem Um-fang auch Biotoptypenbestände betroffen, die seitens der LANUV per se als nicht ausgleichbar eingestuft werden.

Variante IV beansprucht, anders als Variante V, Flächen des zusammenhängenden Freiraumes und ist potentiell mit Beeinträchtigungen der Feldlerche (planungsrelevante Art) verbunden, welche jedoch nicht als „verfahrenskritische Art“ einzustufen ist.

Ingesamt ist eine gravierende Beeinträchtigung des Schutzgutes bei beiden Varianten nicht zu erwarten. Im Hinblick auf die Wertigkeit der durch Verlust betroffenen Biotopbestände kann Variante IV tendenziell als etwas vorteilhafter eingestuft werden. Eine erhebliche Beeinträchti-gung planungsrelvanter Arten ist bei beiden Varianten nicht zu erwarten.

5.4.3 Boden

Allgemeine Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind wie folgt zu beschreiben: Die Böden im Bereich der Beckenanlagen werden abgeschoben und ggf. andernorts wieder eingebaut. Die Flächeninanspruchnahme ist bei Variante V etwas größer als bei Variante IV. Zur Errichtung der Beckenanlagen wird entsprechend geeignetes Bodenmaterial eingebracht. Die Flächen der Leichtflüssigkeitsabscheider und von ggf. erforderlichen Betriebseinrichtungen sowie die Zu-fahrten und Wartungswege stellen zukünftig versiegelte Bereiche dar.

Schutzwürdige Böden (gem. GD NW) mit Bedeutung

− als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte oder − für das Biotopentwicklungspotential (Extremstandorte)

sind bei beiden Varianten nicht betroffen.

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Ebenso werden bei beiden Varianten keine Bereiche beansprucht, die als Altlasten oder Altlas-tenverdachtsflächen (gem. „Altlastenkataster“ KREIS METRMANN, 2013) erfasst sind.

Variante IV beansprucht ausschließlich Parabraunerden (L4706_L341), die gem. GD NW be-sonders schutzwürdig aufgrund der hohen natürlichen Bodenfurchtbarkeit sind (vgl. Karte 4). Die Flächen werden derzeit ackerbaulich genutzt, so dass davon auszugehen ist, dass diese Bo-denfunktion auch aktuell von Bedeutung ist. Allerdings sind gem. ELES (STRASSEN.NRW, 2010) Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit nicht als „Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung“ einzuordnen (vgl. hierzu auch Kap. 3.3). Der erforderliche Erdaushub beträgt ca. 75.000 m³.

Variante V beansprucht ausschließlich Flächen in einem Bereich, der gemäß Bodenkarte als Braunerde (L4706_B641) erfasst ist. Diesem Bodentyp wird gemäß GD NW eine Schutzwür-digkeit aufgrund mittlerer Bodenfruchtbarkeit zugewiesen. Allerdings handelt es sich in diesem Bereich überwiegend um Flächen, die im Zusammenhang mit dem Bau des Autobahnkreuzes A 44 / A 3 umgelagert und aufgeschüttet wurden, so dass die ursprüngliche Bodenfunktion hier nicht mehr umfänglich zum tragen kommt. Die Fläche ist weitgehend von Gehölzen bestanden. Der aufgetragene Boden ist zu entfernen, so dass diese Variante mit einer deutlich größeren Bodenumlagerung (Erdaushub 110.000 m³) verbunden ist.

Der Bau der Ablaufleitung erfolgt bei Variante IV weitgehend im Bereich des planfestgestell-ten, noch zu bauenden Autobahnkreuzes, so dass zusätzliche baubedingte Beeinträchtigungen des Bodens im Wesentlichen nicht erfolgen. Bei Variante V führt der Bau des nördlichen Teils des Drosselabflusses zu zusätzlichen baubedingten Beeinträchtigungen (z.B. Bodenumlage-rung). Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Graben für die Verlegung der Leitung eine Breite von ca. einem Meter aufweist und sich die bauzeitliche Beanspruchung insgesamt auf einen wenige Meter breiten Geländestreifen beschränkt. Die erforderliche Zuwegung zum Bau-bereich kann von der Zufahrtsrampe Oberhausen-Düsseldorf aus erfolgen. Der Leitungsgraben kann nach Verlegung der Leitung wieder mit dem anstehenden Bodenmaterial verfüllt werden und die sonstigen bauzeitlich beanspruchten Flächen sind nach Abschluss der Bauarbeiten wie-der herzustellen.

Gesamtbeurteilung und Variantenreihung (Schutzgut Boden):

Im Zusammenhang mit dem Bau der Beckenanlagen kommt es zum Verlust anstehender Bö-den, ein geringer Teil der Flächen ist zukünftig versiegelt. Hinzu kommen in geringem Umfang baubedingte Beeinträchtigungen im Bereich des Ablaufkanals (Variante IV) bzw. der Abfluss-leitung (Variante V).

In Hinblick auf die höhere Schutzgutbedeutung der beanspruchten Böden bei Variante IV und dem Umstand, dass sich die Beckenanlage von Variante V im Bereich veränderten / aufgetra-genen Bodens befindet, ist letzterer der Vorrang einzuräumen.

5.4.4 Wasser

• Oberflächengewässer

Bei beiden Varianten werden durch den Bau der Beckenanlagen keine Oberflächengewässer beansprucht.

Ob es beim Bau des Ablaufkanals bei Variante IV zu einer baubedingten Beeinträchtigung des Teiches im südöstlichen Autobahnohr (z.B. durch Sümpfungsmaßnahmen im Bauschacht) so-wie der Wasserführung des feuchtegeprägter Bereichs südlich des bestehenden Rückhaltebe-

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ckens (mit bedingt naturnahem Weiher und Hang-Schichtquelle) kommen kann, ist nicht sicher zu beurteilen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich letzterer im Bereich des bereits planfest-gestellten, noch fertig zu stellenden Autobahnkreuzes mit seinen Böschungen und baubedingten Eingriffen in den Untergrund befindet, so dass es hier ggf. zu Änderungen der örtlichen Gege-benheiten durch den Bau der planfestgestellten A 44 kommt.

Von der Errichtung der Abflussleitung bei Variante V sind demgegenüber keine baubedingten Beeinträchtigungen von Oberflächengewässer zu erwarten.

Bei beiden Varianten werden die wasserwirtschaftlichen Vorgaben für eine gewässerverträgli-che Einleitung des abzuführenden Wassers in den Homberger Bach und für den Hochwasser-schutz beachtet. Die Einleitung in den Homberger Bach erfolgt bei beiden Varianten über die bereits in der Planfeststellung zur A 44 enthaltene Transportleitung im Norden des UG. Die für beide Varianten identische Einleitungsstelle in den Bach ist ebenfalls bereits planfestgestellt (vgl. auch Kap. 5.1).

• Grundwasser

Zu Errichtung der Beckenanlagen muss, wie bereits im vorangegangen Kap. 5.4.3 beschrieben, der oberflächig anstehende Boden abgeschoben werden. Danach erfolgt der weitere Bodenaus-hub im Bereich der Becken. Zur Errichtung der Beckenanlagen muss entsprechend geeignetes Bodenmaterial eingebracht werden. Ein geringer Flächenanteil der von den jeweiligen Varian-ten beanspruchten Bereiche ist später versiegelt. Beide Regenrückhaltebecken werden z.B. durch eine Kunststoffdichtungsbahn (KDB) bis zum maximalen Einstaubereich abgedichtet.

Eine mögliche Verschmutzungsgefährdung des Grundwassers ergibt sich zum einen aus der bauzeitlichen Verringerung der Mächtigkeit der abdeckenden Bodenschichten sowie durch mögliche Schad- und Schwebstoffeinträge infolge des Baubetriebs bzw. infolge des dauerhaften Betriebs der Beckenanlagen (einschließlich der Zuleitungen). Infolge der zuvor genannten Ab-dichtung der Becken ist ein betriebsbedingtes Eindringen von Verschmutzungen in den Unter-grund nahezu auszuschließen. Dies gilt ebenso für die Zu- und Ablaufleitungen, wenn für diese z.B. doppelwandige Rohre verwendet werden.

Zur Verminderung des Verschmutzungsrisikos sind zudem im Bereich der Wasserschutzzonen die Schutzmaßnahmen gemäß RiStWag anzuwenden. Je höher deren Wirksamkeit einzustufen ist, desto geringer ist das verbleibende Verschmutzungsrisiko einzuschätzen. Im Hinblick auf die hohe Bedeutung des zur Trinkwassergewinnung genutzten Grundwassers bzw. dessen hohe Empfindlichkeit im Zusammenhang mit den örtlichen geologischen Verhältnissen (vgl. Kap. 3.4.2) nehmen nicht auszuschließende Restrisiken bzw. verbleibende Zweifel bei der Beurtei-lung der Varianten aus Vorsorgegründen ein hohes Gewicht ein.

Bei Variante IV befindet sich die Beckenanlage vollständig in der geplanten Wasserschutzzone III A. Dementsprechend wären hier spezielle Schutzmaßnahmen u.a. während des Baubetriebs und bezüglich bautechnischer Maßnahmen (z.B. Abdichtungen) vorzusehen. Unter Beachtung der vorgenannten Prämisse ist zumindest für die Bauzeit ein Restrisiko (z.B. Verschmutzung infolge von Maschinenschäden oder Unfällen, menschliches Versagen im Zusammenhang mit dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) nicht vollkommen auszuschließen.

Der Zulaufkanal zur Beckenanlage würde im Bereich der Wasserschutzzonen II und III A ver-laufen und müsste unterhalb der Verbindungsrampe Köln-Velbert geführt werden. Das zuvor genannte bauzeitlich Restrisiko sowie die aufgrund der Lage des Zulaufs unterhalb der Auto-bahn erschwert dessen Kontrollmöglichkeit im Betrieb und stellt somit im oben genannten Sin-ne ebenso ein Restrisiko dar.

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Ähnlich verhält es sich mit der Ablaufleitung, welche im freien Gefälle an den bestehenden Ablaufkanal der Sonderanlage (SAL) angeschlossen werden soll. Die Ablaufleitung wäre un-terhalb der A 44 und deren Verbindungsrampe Köln-Velbert zu führen. Der nördliche Teil die-ses Kanals würde in der geplanten Wasserschutzzone II liegen. Dabei ist jedoch zu berücksich-tigen, dass das ablaufende Wasser mittels Leichtflüssigkeitsabscheider (LFA) vorgereinigt wä-re, was zu einer deutlichen Minderung des betriebsbedingten Restrisikos beiträgt.

Die Beckenanlage der Variante V liegt demgegenüber vollständig außerhalb der geplanten Wasserschutzzonen. Dementsprechend ist bei dieser Lösung ein Restrisiko nicht gegeben.

Der Zulauf zur Beckenanlage erfolgt hier über eine Transportleitung in Rohrleitungen, die an die Brückenbauwerke angehängt werden. Zusätzliche Eingriffe in den Untergrund für den Bau dieser Transportleitung, welche sich im Bereich der Wasserschutzzone II befindet, werden da-her nicht erforderlich. Zudem ist die Kontrolle der Leitung im Betrieb gut durchzuführen, so dass etwaige Schäden frühzeitig erkannt werden können. Der nach Norden führende Ablauf, der über eine Druckleitung erfolgt, liegt zwar im Bereich der Wasserschutzzone II, kann aber aufgrund der geringeren Dimensionierung und weil für die Leitung keine freies Gefälle erforderlich ist, im Trennstreifen zwischen den Verbindungsfahr-bahnen bzw. im Böschungsbereich der Verbindungsrampe Oberhausen-Düsseldorf verlegt wer-den. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Leitung oberhalb der entsprechend RiStWag vorzu-nehmenden Abdichtungsmaßnahmen verlegt wird. Das ablaufende Wasser ist auch in diesem Fall mittels LFA vorgereinigt (s.o). Weiter nördlich verläuft die Leitung dann am westlichen Rand der geplanten Wasserschutzzone II, bevor sie dann an die bereits planfestgestellte Trans-portleitung angeschlossen wird. Da es sich zudem bei der Leitung um eine geschlossene Druck-rohrleitung handelt, die in einem Schutzrohr verlegt wird, kann eine betriebsbedingte Ver-schmutzung der angrenzenden Bereiche ausgeschlossen werden.

Gesamtbeurteilung und Variantenreihung (Schutzgut Wasser):

Bei beiden Varianten sind keine Oberflächengewässer durch Verlust betroffen. Demgegenüber ist eine zumindest bauzeitliche, mittelbare Beeinträchtigung eines Teiche im südöstlichen Au-tobahnohr sowie des feuchtegeprägten Bereichs (mit Hang-Schichtquelle) südlich des beste-henden Rückhaltebeckens nördlich der A 44 bei Variante IV nicht vollkommen auszuschließen.

Die Einleitung in den Homberger Bach erfolgt bei beiden Varianten unter Beachtung der was-serwirtschaftlichen Anforderungen hinsichtlich der Behandlung von Straßenoberflächenwasser in Wasserschutzgebieten und im Hinblick auf den geforderten Hochwasserschutz. Erhebliche Beeinträchtigungen des Gewässers werden nicht erwartet.

Mit dem Bau der Beckenanlagen und der Errichtung der Zu- und Abläufe wird bei beiden Vari-anten in den Untergrund eingegriffen. Eine mögliche Verschmutzungsgefährdung des Grund-wassers ergibt sich zum einen aus der bauzeitlichen Verringerung der Mächtigkeit der abde-ckenden Bodenschichten sowie durch mögliche Schad- und Schwebstoffeinträge infolge des Baubetriebs. Infolge der vorgesehenen Abdichtung der Becken ist ein betriebsbedingtes Ein-dingen von Verschmutzungen in den Untergrund nahezu auszuschließen. Dies gilt ebenso für die Zu- und Ablaufleitungen, wenn für diese z.B. doppelwandige Rohre verwendet werden. Zur Verminderung dieses Verschmutzungsrisikos sind zudem im Bereich der Wasserschutzzonen die Schutzmaßnahmen gemäß RiStWag anzuwenden.

Die Beckanlage der Variante IV liegt vollständig im Bereich der geplanten Wasserschutzzone III A. Demgegenüber befindet sich Variante V außerhalb der geplanten Wasserschutzzonen.

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Im Hinblick auf die besondere Bedeutung des zur Trinkwassernutzung herangezogenen Grundwassers sowie dessen, aufgrund der örtlichen geologischen Verhältnisse, erhöhten Ver-schmutzungsempfindlichkeit ist Variante V eindeutig der Vorrang einzuräumen.

5.4.5 Luft und Klima

Bereiche mit sehr hoher oder hoher Bedeutung für das Schutzgut Klima und Luft (vgl. Karte 6) sind bei keiner der beiden Varianten betroffen.

Die Beckenanlage von Variante V befindet sich in einem überwiegend mit Gehölzen bestande-nen Bereich, dem eine mittlere Schutzgutbewertung zugeordnet wurde. Der Verlust der Gehöl-ze ist durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen auszugleichen. Die im Bereich der Au-tobahnböschung der A 44 verbleibenden Gehölzen können weiterhin Immissionsschutzfunktion übernehmen, bedingt kann dies auch für eine mögliche Eingrünung der Beckenanlage mit Ge-hölzen gelten.

Die Anlage der Zu- bzw. Abläufe zu den Beckenanlagen führt bei beiden Varianten zum klein-flächigen Verlust von weiteren Gehölzbeständen (mittlere Schutzgutbedeutung).

Gesamtbeurteilung und Variantenreihung (Schutzgut Luft und Klima):

Gravierende Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind bei beiden Varianten nicht zu erwarten. Variante IV stellt sich i.S. einer Rangfolge tendenziell als vorteilhafter dar, wobei erhebliche Unterschiede zwischen den beiden Varianten nicht gegeben sind.

5.4.6 Landschaft

Die mit der Errichtung der Beckenanlagen verbundene Flächeninanspruchnahme führt bei bei-den Varianten zu einer Veränderung des Landschaftsbildes. Flächen mit sehr hoher oder hoher Schutzgutbedeutung (vgl. Karte 6) sind jedoch nicht betroffen.

Bei Variante IV werden offenen Ackerflächen beansprucht. Variante V ist mit dem Verlust von Gehölzbeständen verbunden.

Bei beiden Varianten ist davon auszugehen, dass die Anlagen durch entsprechende Eingrü-nungsmaßnahmen in das Landschaftsbild bzw. die örtliche Situation eingebunden werden kön-nen. Bei Variante V ist zudem zu berücksichtigen, dass der beanspruchte Bereich bereits heute durch die Autobahnen A 44 und A 3 sowie durch die L 422 (Brachter Straße) vom weiteren landschaftlichen Umfeld massiv abgeschnitten ist.

Gesamtbeurteilung und Variantenreihung (Schutzgut Landschaft):

Gravierende Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind, eine entsprechende Eingrünung der Be-ckenanlagen vorausgesetzt, bei beiden Varianten nicht zu erwarten.

Variante V stellt sich i.S. einer Rangfolge als etwas vorteilhafter dar, wobei erhebliche Unter-schiede zwischen den beiden Varianten nicht gegeben sind.

5.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Flächen mit besonderer Schutzgutbedeutung (vgl. Karte 6) sind bei beiden Varianten nicht be-troffen. Insbesondere ist eine Beeinträchtigung der unter Denkmalschutz stehenden Hofstelle "Hahnerhof" mit dem dazugehörigen Umgebungsbereich ausgeschlossen.

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Auch für die bemerkenswerte, zum Hahnerhof führende Rosskastanien-Allee sind weder anla-ge- noch baubedingte Beeinträchtigungen zu erwarten.

Generell kann es bei Erdarbeiten, wie sie für die Anlage der Beckenanlagen erforderlich sind, zu Beeinträchtigungen von bekannten wie unbekannten Bodendenkmälern kommen.

Dies ist vor allem bei Variante IV insofern nicht auszuschließen, als dass im Umfeld dieses Bereiches archäologische Funde vorliegen (vgl. Kap. 3.7), für die jedoch noch kein Konfliktbe-reich seitens des LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND – AMT FÜR BODENDENK-MALPFLEGE IM RHEINLAND (2013b) abgegrenzt wurde.

Demgegenüber befindet sich die Beckenanlage von Variante V in einem Bereich, der im Zu-sammenhang mit dem Bau des Autobahnkreuzes A 44/ A 3 erhebliche Veränderungen des Bo-dens erfahren hat. Die Erwartung von Bodenfunden kann hier als geringer eingestuft werden. Lediglich die Ablaufleitung verläuft nordwestlich des Autobahnkreuzes im Umfeld einer weite-ren archäologischen Fundstelle, deren Konfliktbereich ebenfalls noch nicht abgegrenzt wurde.

Gesamtbeurteilung und Variantenreihung (Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter):

Beeinträchtigungen denkmalgeschützter Bereiche sind bei beiden Varianten auszuschließen. Dies gilt auch im Hinblick auf die geschützte Allee zum Hahnerhof. Demgegenüber sind Beein-trächtigungen von Bodendenkmälern nicht auszuschließen. Diese gilt insbesondere für Varian-te IV.

Im Hinblick auf die Belange des Bodendenkmalschutzes stellt sich Variante V somit als die vorteilhaftere Lösung dar.

5.4.8 Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern

Gemäß Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV, 1997) ist grundsätzlich davon auszugehen, dass im Zusammenhang mit der schutzgutbezogene Raumanalyse die In-formationen über die funktionalen (Wechsel-)Beziehungen zu anderen Schutzgütern und Schutzgutfunktionen erfasst werden. Dementsprechend werden die Auswirkungen auf die Wechselwirkungen im Wesentlichen über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die ein-zelnen Schutzgüter erfasst.

Im Untersuchungsgebiet wurden zusätzlich zur Bewertung der einzelnen Schutzgüter sogenann-te Wechselwirkungskomplexe abgrenzt und beschrieben (vgl. Kap. 3.8 bzw. Abb. 2), welche Landschaftsteile mit ausgeprägten funktionalen Wirkungsgefügen darstellen.

Ergänzend zur schutzgutbezogenen Bewertung der Auswirkungen werden hier in kurzer Zu-sammenfassung die Auswirkungen auf die betroffenen Wechselwirkungskomplexe beschrieben.

Variante V liegt in einem Bereich, der keinem Wechselwirkungskomplex zugeordnet wurde. Daher sind bei dieser Variante keine speziellen Auswirkungen auf die Wechselwirkungen abzu-leiten.

Variante IV liegt vollständig im Bereich des Wechselwirkungskomplexes W 3 (strukturarmer, morphologisch bewegter Offenlandbereich östlich der A 3).

Die Inanspruchnahme von offenen Ackerflächen ist zum einen verbunden mit dem Verlust von Böden mit hoher natürlicher Fruchtbarkeit und führt gleichzeitig zum Verlust von Habitaten für Arten, die an derartige Offenlandstrukturen gebunden sind. Aufgrund der Offenheit der Land-schaft fallen zudem Veränderungen der Landnutzung visuell besonders auf. Zusätzlich bedingt die gebotene landschaftliche Einbindung der Beckenanlage eine weitere Flächeninanspruch-nahme von Ackerland sowie eine örtlich begrenzte Veränderung / Neugestaltung des Land-

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schaftsbildes, was sich wiederum auf das Habitatangebot vor Ort auswirken kann. Weiterge-hende Auswirkungen der vermeidend wirkenden Gestaltungsmaßnahmen auf die übrigen Schutzgüter ergeben sich nicht.

Da es sich dabei insgesamt um einen örtlich eng begrenzten Raum handelt, sind gravierende Auswirkungen auf den betroffenen Wechselwirkungskomplex W 3, der sich weiträumig nach Osten und Norden fortsetzt, nicht zu erwarten.

Gesamtbeurteilung und Variantenreihung (Wechselwirkungen):

Gravierende Auswirkungen auf die abgegrenzten Wechselwirkungskomplexe sind nicht zu er-warten.

Im Hinblick darauf, dass lediglich Variante IV in einem Wechselwirkungskomplex liegt, stellt sich Variante V tendenziell als die vorteilhaftere Lösung dar. Deutliche Unterschiede zwischen den beiden Varianten sind allerdings nicht abzuleiten.

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6 SCHUTZGUTÜBERGREIFENDER VARIANTENVERGLEICH UND ERGEBNISDARSTELLUNG

In der zusammenfassenden Betrachtung der beiden Varianten ergibt sich als Ergebnis der schutzgutbezogenen Beurteilung zunächst folgendes Bild.

Variante IV Variante V

Flächenbedarf Beckenanlage ca. 1,21 ha (+0,20 ha) ca. 1,49 ha

Zulaufleitung Rohrleitung im Boden, freies Gefälle

Rohrleitung an Brückenbau-werke angehängt, freies Gefälle

Ablaufleitung Rohrleitung im Boden, freies Gefälle

geschlossene Druckleitung, d.h. Wasser wird gepumpt

Mensch, einschl. der menschlichen Gesundheit

Varianten gleichrangig

keine erheblichen Beeinträchtigungen

keine erheblichen Beeinträchtigungen

Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt

Variante IV etwas vorteilhafter

keine Beanspruchung natur-schutzrechtlich geschützter

Bereiche

keine Beanspruchung natur-schutzrechtlich geschützter

Bereiche

Verlust geringwertiger Bio-toptypen, im Bereich Ablauflei-

tung ggf. auch höherwertig (nicht ausgleichbar)

Verlust mittelwertiger Biotopty-pen / erhöhter Kompensations-

bedarf

teilweise Beanspruchung Aus-gleichsfläche A44

(noch nicht umgesetzt)

Beanspruchung Ausgleichsflä-che AK A44/A3

(umgesetzt)

nicht erhebliche Auswirkungen auf Vorkommen Feldlerche

keine relevante Betroffenheit planungsrelevanter Arten

Beanspruchung von Flächen zusammenhängenden Freiraums

(Randlage)

Beanspruchung eines land-schaftsräumlich abgeschnittenen

Bereiches

Boden Variante V vorteilhafter

keine Beanspruchung von Alt-lasten oder Verdachtsflächen

keine Beanspruchung von Alt-lasten oder Verdachtsflächen

keine Beanspruchung von Bö-den mit besonderer Archivfunk-tion oder für das Biotopentwick-

lungspotential

keine Beanspruchung von Bö-den mit besonderer Archivfunk-tion oder für das Biotopentwick-

lungspotential

Verlust von Böden mit hoher nat. Bodenfruchtbarkeit / unveränderte Verhältnisse

ackerbaulich genutzt

Erdmassenaushub erforderlich

Verlust von Böden im Bereich mit mittlerer natürlicher Boden-

fruchtbarkeit / Boden umgelagert, Bodenauf-

trag, gehölzbestanden

erhöhter Erdmassenaushub erforderlich

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Variante IV Variante V

Wasser Variante V eindeutig vorteilhafter

keine Oberflächengewässer unmittelbar betroffen

keine Oberflächengewässer unmittelbar betroffen

baubedingte Auswirkungen auf Oberflächengewässer / Quellbe-

reich nicht ausgeschlossen

keine baubedingten Auswirkun-gen auf Oberflächengewässer

Beckenanlage im Bereich gepl. Wasserschutzzone III A

Beckenanlage außerhalb der gepl. Wasserschutzzonen

Zulauf in gepl. Wasserschutz-zone II und III A (Rohrleitung

im Boden)

Zulauf in gepl. Wasserschutzzo-ne II (an Brückbauwerk gehäng-

te Rohrleitung)

Ablauf in gepl. Wasserschutz-zone II und III A (Rohrleitung

im Boden)

Ableitung in gepl. Wasser-schutzzone II (geschlossene

Druckleitung)

Einleitung in den Homberger Bach an planfestgestellter Ein-

leitungsstelle

Einleitung in den Homberger Bach an planfestgestellter Ein-

leitungsstelle

Luft und Klima Variante IV etwas vorteilhafter

keine gravierenden Beeinträch-tigungen zu erwarten

keine gravierenden Beeinträch-tigungen zu erwarten

Verlust von Offenland Verlust von Gehölzen

Landschaft Variante V etwas vorteilhafter

keine gravierenden Beeinträch-tigungen zu erwarten /

landschaftliche Einbindung möglich

keine gravierenden Beeinträch-tigungen zu erwarten /

landschaftliche Einbindung möglich

Kulturgüter und sonstige Sachgüter Variante V vorteilhafter

keine Betroffenheit des Denkmal „Hahnerhof“

(einschl. Umgebungsbereich)

keine Betroffenheit des Denkmal „Hahnerhof“

(einschl. Umgebungsbereich)

keine Beeinträchtigung der Rosskastanien-Allee zum

Hahnerhof

keine Beeinträchtigung der Rosskastanien-Allee zum

Hahnerhof

Beeinträchtigung / Verlust von Bodendenkmälern im Bereich der Beckenanlage nicht auszu-

schließen

Beeinträchtigung / Verlust von Bodendenkmälern im Bereich der Beckenanlage nicht zu er-

warten

Beeinträchtigung / Verlust von Bodendenkmälern bei Verle-

gung der Zu- und Ablaufleitun-gen nicht auszuschließen

Beeinträchtigung / Verlust von Bodendenkmälern bei Verle-gung der Ablaufleitung nicht

auszuschließen

Wechselwirkungen Variante V etwas vorteilhafter

Auswirkungen auf Wechselwir-kungskomplex W 3

kein Wechselwirkungskomplex betroffen

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In der Zusammenschau der Auswirkungen auf die zu betrachtenden Schutzgüter stellt sich ins-gesamt Variante V als die vorteilhaftere Lösung dar.

Dies gilt insbesondere im Hinblick auf das Schutzgut Wasser (hier: Grundwasser), da Varian-te V, soweit dies nach dem derzeitigen Kenntnisstand bezüglich der Abgrenzung der geplanten Wasserschutzzonen ableitbar ist, mit dem geringstem Beeinträchtigungsrisiko für das zur Trinkwassergewinnung herangezogene Grundwasser des Wasserwerks Homberg-Meiersberg verbunden ist. Inwieweit ggf. spezielle Schutzvorkehrungen und bautechnische Maßnahmen (in Anlehnung oder gem. RiStWag) bei der projektierten Anlage, die außerhalb der geplanten Was-serschutzzonen liegt, zur weiteren Vermeidung potentieller Risiken vorzusehen sind, wäre im Rahmen der Entwurfsplanung im Detail zu prüfen.

Auch wenn Variante V bei der Beurteilung des Schutzgutes „Tiere, Pflanzen und die biologi-sche Vielfalt“ ungünstiger als Variante IV bewertet wurde, sind besonders gravierende Beein-trächtigungen nicht zu erwarten. Auch bei Variante V werden durch den Bau der Beckenanlage keine naturschutzrechtlich besonders geschützten Bereiche beansprucht, planungsrelevante Ar-ten sind nicht erheblich betroffen. Bei den durch Flächeninanspruchnahme betroffenen Bio-toptypen handelt es sich um solche, die gem. LANUV als ausgleichbar einzustufen sind.

Im Rahmen der weiteren Entwurfsplanung wären auch die mit der Erstellung der Druckrohrlei-tung ggf. verbundenen Auswirkungen im Detail zu weiter zu prüfen, um die Eingriffe in Natur und Landschaft auch für diesen Bestandteil der Entwässerungseinrichtung möglichst weitge-hend zu vermeiden.

Zudem ist der für die Beckenanlage vorgesehene Bereich bei Variante V vom übrigen Land-schaftsraum durch die Autobahnen A 44 und A 3 sowie durch die L 422 abgetrennt. Somit kommt diesem Bereich ein entsprechend geringes Entwicklungspotential sowohl in Bezug auf dessen Nutzung durch den Menschen (z.B. für Wohn- und Erholungszwecke) als auch im Hin-blick auf das Schutzgut „Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt“ zu.

Fazit: Aus umweltgutachterlicher Sicht wird empfohlen, Variante V der weiteren Planung zugrunde zu legen.

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7 QUELLENVERZEICHNIS

BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG – Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW (2013): Auskunft zu bergbaulichen Verhältnissen, Schreiben vom 27.02.2013 an den Landesbe-trieb Straßenbau (Az.: 65.53.12-2013-1) mit Kartenausschnitt

BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF (1999): Gebietsentwicklungsplan Düsseldorf

BIESKE UND PARTNER (2012): Schutzzonengutachten WGA Homberg-Meiersberg, Auf-traggeber: Stadtwerke Ratingen GmbH, Zeichnungs-Nr. 030/034-006-12-2 (Technische Schutzzonenabgrenzung), Stand 25.01.2012

BMV (Bundesminister für Verkehr, Hrsg.) (1995): Musterkarten für Umweltverträglichkeits-studien im Straßenbau, Bonn

BMV (1997): Hinweise zu den Unterlagen gemäß § 6 UVPG für Bundesfernstraßen, Bonn

BRECHTEFELD & NAFE (2014): Bautechnische Vorentwürfe zur Regenwasserretention A 3 / A 44 AK Ratingen Ost (Entwässerungsstudie), erstellt im Auftrag von Straßen.NRW – Regionalniederlassung Ruhr / Haus Essen, Februar 2014

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (o.J.): Abgrenzung der biogeografischen Regionen in Deutschland, Internetrecherche vom 31.10.2013 (http://www.geodienste.bfn.de/schutzgebiete)

FGSV (Forschungsgesellschaft für Strassen- und Verkehrswesen) (1997): Arbeitshilfe zur pra-xisorientierten Einbeziehung der Wechselwirkungen in Umweltverträglichkeitsstudien für Straßenbauvorhaben

FGSV (2001): Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsstudie in der Straßenplanung – MUVS, Ausgabe 2001, Bonn

GD NW (Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen – Landesbetrieb) (2004): Auskunftssystem BK50 – Karte der schutzwürdigen Böden

HAMANN & SCHULTE (2014): A44 / A3 AK Ratingen-Ost, UVU zu Vergrößerung des Re-genrückhaltevolumens, Faunistische Kartierung; erstellt im Auftrag von Straßen.NRW – Regionalniederlassung Ruhr / Haus Essen

ICG (ICG Leonhardt-Veith GmbH & Co. KG – Ingenieur Consult Geotechnik) (2010a): Neu-bau der A44, AK A44 / A3 Ratingen-Ost, Retentionsraum / Rampe Velbert-Köln, Geolo-gische Geländeaufnahme; Erläuterungstext und Kartendarstellungen, Stand: 20.01.2010

ICG (ICG Leonhardt-Veith GmbH & Co. KG – Ingenieur Consult Geotechnik) (2010b): Neu-bau der A44, A44 / A3 AK Ratingen-Ost, Retentionsraum / Rampe Velbert-Köln, Geo-technische Stellungnahme zum Bau des geplanten Retentionsraumes in einem potentiellen Erdfallgebiet; Erläuterungstext, Stand: 28.01.2010

ICG (ICG Düsseldorf GmbH & Co. KG – Ingenieur Consult Geotechnik) (2011a): Neubau der A44 einschl. AK A44 / A3 Ratingen-Ost, Geplanter Retentionsraum am AK Ratingen-Ost, Geologisches / Hydrogeologisches Gutachten. Erläuterungstext und Kartendarstel-lungen, Stand: 10.05.2011

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UVU-Bericht_2014-08-ENDFASSUNG.doc

ICG (ICG Düsseldorf GmbH & Co. KG – Ingenieur Consult Geotechnik) (2011b): Neubau der A44, A44 / A3 AK Ratingen-Ost, Geplanter Retentionsraum am Alternativstandort, Geo-logische und geotechnische Stellungnahme für den geplanten Retentionsraum am Alterna-tivstandort. Erläuterungstext und Kartendarstellungen, Stand: 22.07.2011

INSTITUT FÜR LANDESKUNDE (Hrsg.) (1963): Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 108 / 109 Düsseldorf-Erkelenz; bearbeitet von Karlhein Paffen, Adolf Schüttler und Hein-riche Müller-Miny, Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung, Bad Godesberg

KREIS METTMANN (2012): Landschaftsplan, Internetrecherche vom 29.05.2013 (http://asgeoportal.prrev1.kreis-mettmann.de)

KREIS METTMANN – UNTERE BODENSCHUTZBEHÖRDE (2013): Auskunft aus dem "Altlastenkataster", Schreiben vom 25.09.2013 an die Verfasser (Az.: 7021 H 315 Re) mit Lageplänen

LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND – AMT FÜR BODENDENKMALPFLEGE IM RHEINLAND (2013a): Angaben zu archäologischen Konfliktbereichen und Bodendenk-mälern im Plangebiet, Schreiben vom 19.03.2013 an den Landesbetrieb Straßenbau (Az.: 333.45-600.1d/13-001) mit Kartenausschnitt (Stand 03/2013)

LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND – AMT FÜR BODENDENKMALPFLEGE IM RHEINLAND (2013b): Ergänzende Angaben zu archäologischen Konfliktbereichen und Bodendenkmälern im Plangebiet, Schreiben vom 19.12.2013 an die Verfasser (Az.: 333.45-600.1d/13-001) mit Kartenausschnitt (Stand 12/2013)

LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND – AMT FÜR DENKMALPFLEGE IM RHEIN-LAND (2013): Darstellung des Umgebungsbereiches "Hahnerhof", Schreiben vom 22.02.2013 an den Landesbetrieb Straßenbau (Az.: 834/13-Re/tr-) mit Kartenausschnitt (Stand 15.03.1982)

LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW

LANUV (2013a): Schutzgebiete, schutzwürdige Bereiche, etc.; Internetrecherche bzw. Daten-abfrage vom 28.10.2013

LANUV (2013b): Klimaatlas NRW, Monatsmitteltemperaturen bzw. Jahresniederschlagssum-me im Zeitraum 1971-2000, Internetabfrage 30.10.2013 (http://www.klimaatlas.nrw.de)

MELF (Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen) (1973/1975): Waldfunktionskarte Nordrhein-Westfalen, Blatt 4607 Heiligenhaus (hrsg. 1975) und Blatt 4707 Mettmann (hrsg. 1973)

MKULNV (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbrauch-schutz des Landes Nordrhein-Westfalen) (2013): Umgebungslärm in NRW, Internetab-frage vom 25.09.2013 (http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de)

NRW-ATLAS (2013): Daten des Freizeitkatasters NRW, Internetrecherche vom 29.05.2013

UVP-GESELLSCHAFT (Hrsg. in Verbindung mit dem Landschaftsverband Rheinland / De-zernat Kultur und Umwelt und dem Rheinischer Verein) (2009): Kulturgüter in der Pla-nung. Handreichung zur Berücksichtigung des kulturellen Erbes bei Umweltprüfungen.

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STADT RATINGEN (2010): Darstellung des Flächennutzungsplans, Internetrecherche vom 29.05.2013 (http://www.stadt-ratingen.de/bilder/61/fnp_suedblatt_10000.pdf)

STADT RATINGEN (2013): Auszug aus dem Ausgleichsflächenkataster, schriftliche Mittei-lung per E-Mail an die Verfasser vom 29.05.2013

STRASSEN.NRW (Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen) (2006): Planungsleitfaden UVP, Geschäftsbereich 2 Planung –Landespflege–, Stand: Mai 2006.

STRASSEN.NRW (2010): Arbeitshilfen zum "Einführungserlass zum Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben (ELES) in der Baulast des Bundes oder des Landes NRW", Stand: August 2010

STRASSEN.NRW (2011): Planungsleitfaden Artenschutz, Abteilung Planerische Grundsatzan-gelegenheiten –Landespflege–, Stand: April 2011

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ANHANG 1 BEWERTUNG DER BIOTOPTYPEN

LANUV-Code

Biotoptyp Wert § 62 LG NW

n.a.

FLIESSENDE GEWÄSSER

x temporär Wasser führend

FK, wf3 Quelle, bedingt naturnah 8 x

FM Bach

…, wf6 bedingt naturfern 5 (x)

…, wf3 bedingt naturnah 8 x

…, wf naturnah / natürlich 10 x x

STEHENDE GEWÄSSER

x temporär Wasser führend

FB, wf3 Weiher, bedingt naturnah 8 x

FF, wf6 Teich, bedingt naturfern 4

WÄLDER und FELDGHÖLZE

AA0 Buchenwald

…, 100, ta1-2, h mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90-100%, geringes bis mittleres Baumholz (BHD > 14-49 cm), Strukturen (Baumarten) hervorragend ausgebildet

9 (x) x

…, 100, ta-11, g mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90-100%, starkes bis sehr starkes Baumholz (BHD > 50 cm), Strukturen (Baumarten) gut ausgebildet

9 (x) x

…, 100, ta-11, h mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90-100%, starkes bis sehr starkes Baumholz (BHD > 50 cm), Strukturen (Baumarten) hervorragend ausgebildet

10 (x) x

AC5 bachbegleitender Erlenwald

…, 100, ta1-2, g mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90-100%, geringes bis mittleres Baumholz (BHD > 14-49 cm), Strukturen (Baumarten) gut ausgebildet

8 (x) x

…, 100, ta1-2, h mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90-100%, geringes bis mittleres Baumholz (BHD > 14-49 cm), Strukturen (Baumarten) hervorragend ausgebildet

9 (x) x

…, 100, ta-11, h mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90-100%, starkes bis sehr starkes Baumholz (BHD > 50 cm), Strukturen (Baumarten) hervorragend ausgebildet

10 (x) x

AE2 Weidenauenwald

…, 100, ta-11, m mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90-100%, starkes bis sehr starkes Baumholz (BHD > 50 cm), Strukturen (Baumarten) mittel bis schlecht ausgebildet

8 (x) x

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UVU-Bericht_2014-08-ENDFASSUNG.doc

LANUV-Code

Biotoptyp Wert § 62 LG NW

n.a.

AG2 Mischgehölzaufforstung / Forst

…, 90, ta3-5, m mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 70-90%, Jungwuchs bis Stangenholz (BHD bis 13 cm), Strukturen (Baumarten) mittel bis schlecht ausgebildet

5 (x)

…, 90, ta-11, m mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 70-90%, starkes bis sehr starkes Baumholz (BHD > 50 cm), Strukturen (Baumarten) mittel bis schlecht ausgebildet

7 (x) x

…, 100, ta3-5, m mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90-100%, Jungwuchs bis Stangenholz (BHD bis 13 cm), Strukturen (Baumarten) mittel bis schlecht ausgebildet

6 (x)

…, 100, ta3-5, g mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90-100%, Jungwuchs bis Stangenholz (BHD bis 13 cm), Strukturen (Baumarten) gut ausgebildet

7 (x)

…, 100, ta1-2, g mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90-100%, geringes bis mittleres Baumholz (BHD > 14-49 cm), Strukturen (Baumarten) gut ausgebildet [alter Gehölzbestand auf ehemaliger Straßenböschung]

7 (x) x

AM1 Eschenmischwald

…, 100, ta3-5, g mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90-100%, Jungwuchs bis Stangenholz (BHD bis 13 cm), Strukturen (Baumarten) gut ausgebildet

7 (x) x

…, 100, ta1-2, g mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90-100%, geringes bis mittleres Baumholz (BHD > 14-49 cm), Strukturen (Baumarten) gut ausgebildet

8 (x) x

…, 100, ta1-2, h mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90-100%, geringes bis mittleres Baumholz (BHD > 14-49 cm), Strukturen (Baumarten) hervorragend ausgebildet

9 (x) x

AM2 bachbegleitender Eschenwald

…, 100, ta1-2, h mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90-100%, geringes bis mittleres Baumholz (BHD > 14-49 cm), Strukturen (Baumarten) hervorragend ausgebildet

9 (x) x

…, 100, ta-11, h mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90-100%, starkes bis sehr starkes Baumholz (BHD > 50 cm), Strukturen (Baumarten) hervorragend ausgebildet

10 (x) x

AM4 Eschen-Schluchtwald

…, 100, ta1-2, g mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90-100%, geringes bis mittleres Baumholz (BHD > 14-49 cm), Strukturen (Baumarten) gut ausgebildet

8 (x) x

BA Feldgehölze

..., 100, ta1-2, g mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90-100%, geringes bis mittleres Baumholz (BHD > 14-49 cm), Strukturen (Baumarten) gut ausgeprägt

8 (x) x

…, 100, ta-11, h mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90-100%, starkes bis sehr starkes Baumholz (BHD > 50 cm), Strukturen (Baumarten) hervorragend ausgebildet

10 (x) x

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UVU-Bericht_2014-08-ENDFASSUNG.doc

LANUV-Code

Biotoptyp Wert § 62 LG NW

n.a.

BLÖSSE, SCHLAGFLUR

AT Schlagflur

…, neo2 mit Anteil Störanzeiger (Neo-/ Nitrophyten) > 25-50% 4

…, neo1 mit Anteil Störanzeiger (Neo-/ Nitrophyten) bis 25% 5

STRÄUCHER und BÄUME

BB0 Gebüsch

..., 50 mit lebensraumtypischen Gehölzartenanteilen bis 50% 4 (x)

..., 100 mit lebensraumtypischen Gehölzartenanteilen > 70% 6 (x) (x)

BD0 Hecke

..., 100, kb mit lebensraumtypischen Gehölzen > 70%, einreihig, kein regelmäßiger Formschnitt

5 (x)

..., 100, kb1 mit lebensraumtypischen Gehölzen > 70%, mehrreihig, kein regelmäßiger Formschnitt

6 (x)

BD3 Gehölzstreifen

…, 100, ta3-5 mit lebensraumtypischen Gehölzen >70%, Jungwuchs bis Stangenholz (BHD bis 13 cm)

6

…, 100, ta1-2 mit lebensraumtypischen Gehölzen >70%, geringes bis mittleres Baumholz (BHD > 14-49 cm)

7 x

BE Ufergehölz

…, 100, ta1-2 mit lebensraumtypischen Gehölzen >70%, geringes bis mittleres Baumholz (BHD > 14-49 cm)

7 x

BF Baumreihe / Baumgruppe

…, 90, ta3-5 aus lebensraumtypischen Baumarten >70%, Jungwuchs bis Stangenholz (BHD bis 13 cm),

6

…, 90, ta1-2 aus lebensraumtypischen Baumarten >70%, geringes bis mittleres Baumholz (BHD > 14-49 cm)

7 x

BF3 Einzelbaum

…, 90, ta1-2 aus lebensraumtypischen Baumarten >70%, geringes bis mittleres Baumholz (BHD > 14-49 cm)

7 x

BH Allee

…, 30, ta-11 aus nicht lebensraumtypischen Baumarten >70%, starkes bis sehr starkes Baumholz (BHD > 50; >80 cm)

5 x

WIRTSCHAFTSGRÜNLAND und ACKER

EA, xd5 Intensivwiese, mäßig artenreich 4

EA3 Neueinsaat, Feldgras 2

EC, veg2 Nasswiese /-weide, gut ausgeprägt 6 (x)

HA0, aci Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend 2

GÄRTEN und GRÜNANLAGEN

HM, xd3, mq1 Park, strukturreich mit altem Baumbestand 6 x

HALBNATÜRLICHE KULTURBIIOTOPE

CF, neo1 Röhricht mit Anteil Neo-/ Nitrophyten 5-25% 7 x

SÄUME, RUDERAL- UND HOCHSTAUDENFLUREN

KA Saum-/ Hochstaudenflur, feucht

…, neo5 mit Anteil Störanzeiger, Neo-, Nitrophyten > 75% 3

KB Saum-/ Hochstaudenflur, trocken

…, neo5 mit Anteil Störanzeiger, Neo-, Nitrophyten > 75% 3

…, neo4 mit Anteil Störanzeiger, Neo-, Nitrophyten > 50-75% 4

…, neo2 mit Anteil Störanzeiger, Neo-, Nitrophyten > 25-50% 5

…, neo1 mit Anteil Störanzeiger, Neo-, Nitrophyten < 25% 6

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ILS Essen GmbH - 62 -

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LANUV-Code

Biotoptyp Wert § 62 LG NW

n.a.

STRASSENBEGLEITGRÜN

VA, mr3 Bankette, Mittelstreifen 1

VA, mr4 Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen ohne Gehölzbestand

2

VA, mr9 Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen mit Gehölzbestand

4

SONSTIGE FLÄCHEN

HW Siedlungs- und Verkehrsbrachen

…, neo6 mit Neo-/ Nitrophytenanteil > 50% und Gehölzanteil < 50%

3

…, neo7 mit Neo-/ Nitrophytenanteil < 50% und Gehölzanteil < 50%

4

VB, stb3 Hohlweg 3

VF0 versiegelte Flächen (Straßen, Wege etc.) 0

VF1 teilversiegelte Flächen (Schotterwege und –flächen, wassergebundene Decke etc.)

1

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