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DALLGOW-DÖBERITZER AMTSBOTE Knotenpunktwegweisung fertiggestellt Pünktlich zu Beginn der Fahrradsaison konnte die Knotenpunktwegweisung in der Gemeinde Dallgow-Döberitz fertiggestellt werden. Das Radeln nach Zahlen kann beginnen. Durch die Einführung der Knotenpunktwegweisung ist eine Vernetzung der Ange- bote für Radfahrer im Havelland bzw. im gesamten Land Brandenburg entstan- den, die eine nachhaltige und gemeindeübergreifende Verbindung überregionaler Radfernwege mit regionalen Radtouren der einzelnen Kommunen schafft. Amtliche und lokale Mitteilungen für die Gemeinde Dallgow-Döberitz mit Seeburg 22. Jahrgang März / April 2016 Wegweiser Gemeindeverwaltung Gemeinde Dallgow-Döberitz Wilmsstraße 41, 14624 Dallgow-Döberitz Telefon 03322 - 29 84 - 0 Telefax 03322 - 29 84 -11 www.dallgow.de, e-mail: [email protected] Öffnungszeiten: Dienstag 9 - 12 u. 15 - 18 Uhr, Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr, Freitag 9 - 12 Uhr Bürgermeister: Jürgen Hemberger Sekretariat/Sitzungsdienst: Claudia Goerke 29 84 - 0 Hauptamt: Amtsleiterin: Birgit Mattausch 29 84 30 Personalwesen: Claudia Ludwig 29 84 55 EDV-Betreuer: Oliver Kollmann 29 84 43 Allgemeine Verwaltung: Sabine Winkler 29 84 13 Kultur/Öffentlichkeitsarbeit: Sabrina Dieck 29 84 43 Kämmerei: Amtsleiterin: Heike Katzor 29 84 50 Kasse: Christine Althof 29 84 52 Jacqueline Waga 29 84 53 Rafaela Liesen 29 84 71 Anlagenbuchhaltung: Andrea Weber 29 84 38 KLR/Controlling: David Juchert 29 84 39 GBH: Rita Seidel 29 84 57 Steuern/Abgaben: Sabine Kruse 29 84 54 Gewerbesteuer: Cordula Döring 29 84 51 Ordnungsamt/Gewerbe, Wilmsstraße 42: Amtsleiter: Peter Kristke 29 84 40 Einwohnermeldeamt: Rita Lehmann 29 84 42 Gewerbeamt: Mandy Schmedicke 29 84 56 Allg. Ordnungswidrigkeiten: Jutta Jolitz 29 84 45 Uwe Haushalter 29 84 45 Allg. Ordnungswidrigkeiten/Vollstreckung: Juana Scheibner 29 84 44 Kita-Verwaltung, Wilmsstraße 42: Kita-Verwaltung (SGL): Klaudia Lamprecht 29 84 70 Kita-Verwaltung: Michaela Spitzenberg 29 84 41 Schulangelegenheiten: Alexandra Bukow 29 84 72 Allg. Aufgaben: Sandra Hartwig 29 84 73 Bauamt, Wilhelmstr. 4: Fax 29 84 69 Amtsleiterin: Sabine Kern 29 84 60 Eigenbetrieb Abwasser: Daniela Brux 29 84 66 Bauhof: Dietmar Schröder 29 84 61 Tiefbau: Holger Schmidt 29 84 65 Grünflächen: Sebastian Wengert 29 84 67 Liegenschaften: Kerstin Mählitz 29 84 62 Hochbau: Torsten Koch 29 84 64 Kathleen Rom 29 84 63 Revierpolizei, Falkensee, Kochstraße 7: Herr van Delen 26 9 - 0 Schiedsstelle: Bahnhofstraße 151, Dallgow-Döberitz Terminvereinbarung unter 03322 - 24 15 45 oder 0173 - 206 22 37 Gemeindebibliothek Bahnhofstraße 151 2 27 41 Öffnungszeiten: montags 10 -13 Uhr, dienstags 10 - 13 u. 14 - 18 Uhr, mittwochs 14 - 18 Uhr Impressum: Herausgeber: Gemeinde Dallgow-Döberitz, Wilmsstraße 41,14624 Dallgow-Döberitz 29 84 - 0 V.i.S.d.P.: Jürgen Hemberger, Bürgermeister Redaktion und Anzeigen: Gemeindeverwaltung / Hauptamt 03322 - 29 84 - 0 Herstellung: Druckerei Bügler GbR Waldstraße 2, 14612 Falkensee Tel. 03322 - 31 45 Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 20.05.2016 Liebe Bürgerinnen und Bürger, wer zukünftig per Mail über das Erscheinen des Amtsboten unterrichtet werden möchte, wendet sich bitte an: [email protected]. Die Gemeinde veröffentlicht regelmäßig ihre zu veräußernden Grundstücke auf der Homepage www.dallgow.de. Die Angebote finden Sie in der Rubrik „Leben und Wohnen“ im Menüpunkt „Bauen und Planen“.

Dallgow-Döberitzer amtsbotedaten.verwaltungsportal.de/dateien/amtsblatt/amtsbote_maerz-april... · Durch die Einführung der Knotenpunktwegweisung ist eine Vernetzung der Ange-bote

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Dallgow-Döberitzer amtsbote

Knotenpunktwegweisung fertiggestelltPünktlich zu Beginn der Fahrradsaison konnte die Knotenpunktwegweisung in der Gemeinde Dallgow-Döberitz fertiggestellt werden. Das Radeln nach Zahlen kann beginnen.Durch die Einführung der Knotenpunktwegweisung ist eine Vernetzung der Ange-bote für Radfahrer im Havelland bzw. im gesamten Land Brandenburg entstan-den, die eine nachhaltige und gemeindeübergreifende Verbindung überregionaler Radfernwege mit regionalen Radtouren der einzelnen Kommunen schafft.

Amtliche und lokale Mitteilungen für die Gemeinde Dallgow-Döberitz mit Seeburg22. Jahrgang März / April 2016

Wegweiser GemeindeverwaltungGemeinde Dallgow-Döberitz Wilmsstraße 41, 14624 Dallgow-Döberitz Telefon 03322 - 29 84 - 0 Telefax 03322 - 29 84 -11 www.dallgow.de, e-mail: [email protected]Öffnungszeiten: Dienstag 9 - 12 u. 15 - 18 Uhr, Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr, Freitag 9 - 12 UhrBürgermeister: Jürgen Hemberger Sekretariat/Sitzungsdienst: Claudia Goerke 29 84 - 0Hauptamt: Amtsleiterin: Birgit Mattausch 29 84 30 Personalwesen: Claudia Ludwig 29 84 55 EDV-Betreuer: Oliver Kollmann 29 84 43 Allgemeine Verwaltung: Sabine Winkler 29 84 13 Kultur/Öffentlichkeitsarbeit: Sabrina Dieck 29 84 43Kämmerei: Amtsleiterin: Heike Katzor 29 84 50 Kasse: Christine Althof 29 84 52 Jacqueline Waga 29 84 53 Rafaela Liesen 29 84 71 Anlagenbuchhaltung: Andrea Weber 29 84 38 KLR/Controlling: David Juchert 29 84 39 GBH: Rita Seidel 29 84 57 Steuern/Abgaben: Sabine Kruse 29 84 54 Gewerbesteuer: Cordula Döring 29 84 51Ordnungsamt/Gewerbe, Wilmsstraße 42: Amtsleiter: Peter Kristke 29 84 40 Einwohnermeldeamt: Rita Lehmann 29 84 42 Gewerbeamt: Mandy Schmedicke 29 84 56 Allg. Ordnungswidrigkeiten: Jutta Jolitz 29 84 45 Uwe Haushalter 29 84 45 Allg. Ordnungswidrigkeiten/Vollstreckung: Juana Scheibner 29 84 44Kita-Verwaltung, Wilmsstraße 42: Kita-Verwaltung (SGL): Klaudia Lamprecht 29 84 70 Kita-Verwaltung: Michaela Spitzenberg 29 84 41 Schulangelegenheiten: Alexandra Bukow 29 84 72 Allg. Aufgaben: Sandra Hartwig 29 84 73Bauamt, Wilhelmstr. 4: Fax 29 84 69 Amtsleiterin: Sabine Kern 29 84 60 Eigenbetrieb Abwasser: Daniela Brux 29 84 66 Bauhof: Dietmar Schröder 29 84 61 Tiefbau: Holger Schmidt 29 84 65 Grünflächen: Sebastian Wengert 29 84 67 Liegenschaften: Kerstin Mählitz 29 84 62 Hochbau: Torsten Koch 29 84 64 Kathleen Rom 29 84 63Revierpolizei, Falkensee, Kochstraße 7: Herr van Delen 26 9 - 0Schiedsstelle: Bahnhofstraße 151, Dallgow-Döberitz Terminvereinbarung unter 03322 - 24 15 45 oder 0173 - 206 22 37Gemeindebibliothek Bahnhofstraße 151 2 27 41 Öffnungszeiten: montags 10 -13 Uhr, dienstags 10 - 13 u. 14 - 18 Uhr, mittwochs 14 - 18 Uhr

Impressum: Herausgeber: Gemeinde Dallgow-Döberitz, Wilmsstraße 41,14624 Dallgow-Döberitz 29 84 - 0 V.i.S.d.P.: Jürgen Hemberger, BürgermeisterRedaktion und Anzeigen: Gemeindeverwaltung / Hauptamt 03322 - 29 84 - 0Herstellung: Druckerei Bügler GbR Waldstraße 2, 14612 Falkensee Tel. 03322 - 31 45Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 20.05.2016

Liebe Bürgerinnen und Bürger,wer zukünftig per Mail über das Erscheinen des Amtsboten unterrichtet werden möchte, wendet sich bitte an: [email protected].

Die Gemeinde veröffentlicht regelmäßig ihre zu veräußernden Grundstücke auf der Homepage www.dallgow.de. Die Angebote finden Sie in der Rubrik „Leben und Wohnen“ im Menüpunkt „Bauen und Planen“.

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inhaltsverzeichnis

Wegweiser Gemeindeverwaltung 1

Knotenpunktwegweisung fertiggestellt 1

Amtliches/Informatives

· Aus den Sitzungen der Gemeindevertretung 2

· Öffentliche Bekanntmachungen 7

Lokales und Regionales

· Grundschule „Am Wasserturm” Dallgow-Döberitz 13

· Neues aus der Gemeindebibliothek 14

· Jubilare 14

· Mitgliederversammlung des SV Dallgow 47 e.V. 15

Terminkalender

· Veranstaltungsplan Februar - März 2016 16

amtliches/informatives amtliches/informatives

aus der 16. sitzung der gemeindever-tretung Dallgow-Döberitz am 16.12.2015Öffentlicher Teil:

TOP 8.

Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2014 und Verwendung des Jahresgewinnes 2014 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Gemeinde Dallgow-Döberitz Beschluss-Nr: 112/2015

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung beschließt: Der geprüfte Jahresab-schluss des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Gemein-de Dallgow-Döberitz für das Geschäftsjahr 2014 wird mit einem Gewinn von 40.971,21 € festgestellt.

Der Jahresgewinn des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Gemeinde Dallgow-Döberitz aus dem Geschäftsjahr 2014 in Höhe von insgesamt 40.971,21 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. anwesend: 15 von 18 15/0/0 TOP 9.

Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes Abwasser-beseitigung der Gemeinde Dallgow-Döberitz Beschluss-Nr: 114/2015

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung beschließt: Nach Feststellung des ge-prüften Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebes Abwasser-beseitigung der Gemeinde Dallgow-Döberitz mit einem Gewinn von 40.971,21 € wird dem Bürgermeister für die Wahrnehmung der Aufgaben der Werkleitung Entlastung erteilt.

Anwesend: 15 von 18 15/0/0 TOP 10.

Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 des Eigen-betriebes Abwasserbeseitigung der Gemeinde Dall-gow-Döberitz Beschluss-Nr: 115/2015

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung beschließt: Dem vorliegenden Wirt-schaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Gemeinde Dallgow-Döberitz für das Wirtschaftsjahr 2016

wird zugestimmt. Bestandteile des Wirtschaftsplanes sind die Festsetzungen, der Erfolgsplan, der Finanzplan sowie die erforderlichen zusätzlichen Anlagen und Erläuterungen. Anwesend: 15 von 18 15/0/0 TOP 11.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Gemeinde Dall-gow-Döberitz 1. Aufhebung Beschluss Nr.: 049/2014 2. Flächenankauf für den Eigenbetrieb Abwasserbeseiti-gung Teilfläche von ca. 250 m² Bahnhofstraße 121 Beschluss-Nr: 095/2015

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung des Be-schlusses Nr. 049/2014 vom 21.05.2014 (Grundstückstausch Bahnhofstr. 121).

2. Die Gemeindevertretung beschließt den Ankauf einer Teilflä-che von ca. 250 m² des Grundstückes in Dallgow-Döberitz, Bahnhofstr. 121, Flur 6 Flurstück 92/2. Der Grundbesitz wird dem Betriebsvermögen des Eigenbetriebes Abwasserbeseiti-gung der Gemeinde Dallgow-Döberitz zugeführt.

Der Kaufpreis beträgt 2.375,00 € (9,50 €/m²). Der Kaufpreis so-wie die aus der Vertragsabwicklung resultierenden Kosten ge-hen zu Lasten des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung.

Anwesend: 15 von 18 15/0/0 TOP 12.

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 Beschluss-Nr: 126/2015

Die Gemeindevertretung beschließt, die Maßnahme-Nr. 551001002016001 – Baumaßnahme Grünanlage Am Egelpfuhl – Erwerb und Aufstellung von Fitnessgeräten (Produktkonto: 551001.096100) mit einem Sperrvermerk zu versehen. Anwesend: 15 von 18 13/2/0

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dallgow-Döberitz be-schließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 mit ih-ren Anlagen lt. vorliegendem Entwurf. Anwesend: 15 von 18 13/0/2 TOP 14.

Aufpflasterungen Mühlenstraße Beschluss-Nr: 132/2015

Die Gemeindevertretung beschließt: Der Hauptverwaltungs-beamte wird beauftragt, in der Mühlenstraße in Höhe bzw. vor und nach dem Bolzplatz die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h zu begrenzen. Die Einhaltung der Ge-schwindigkeitsbegrenzung wird durch mindestens zwei Auf-pflasterungen, ähnlich wie sie vor dem Ortseingang Rohrbeck angelegt wurden, unterstützt. Anwesend: 15 von 18 15/0/0 TOP 15.

Provisorische Überfahrt Am Graben/Körnerstraße Beschluss-Nr: 133/2015

Die Gemeindevertretung beschließt: Der Hauptverwaltungs-beamte wird ermächtigt, die provisorische Grabenüberfahrt zwi-schen Am Graben und Körnerstraße auch nach Abschluss der Bauarbeiten an der Triftstraße zu erhalten.

Die Überfahrt kann bei Bedarf während der Baumaßnahme zum Erweiterungsbau der Feuerwache Triftstraße als tageweise Um-leitung oder für den Baustellenverkehr genutzt werden.

In der baufreien Zeit zwischen Abschluss der Baumaßnahme Triftstraße und dem Beginn der Baumaßnahme Erweiterungs-bau Feuerwehr wird die Überfahrt wirksam für den Kraftfahr-zeugverkehr gesperrt.

Nach Abschluss der Baumaßnahmen für die Erweiterung des Feuerwehrgebäudes ist die Brückenüberfahrt zurückzubauen.

Anwesend: 15 von 18 14/0/1 TOP 16.

Überplanmäßige Mehraufwendungen im Produktkonto 541001 522103 / Auszahlungskonto 541001 722103

„Unterhaltung sonstiges unbewegliches Vermögen - Baumpflegearbeiten“ im HH 2015 Ausgaben für Regelkontrolle und Ersterfassung an Stra-ßenbäumen Beschluss-Nr: 129/2015

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung Dallgow-Döberitz beschließt den über-planmäßigen Aufwand für die Regelkontrolle und Ersterfassung von Straßenbäumen in Höhe von 15.852,47 €, Produktkonto 541001 522103 Anwesend: 15 von 18 15/0/0 TOP 17.

Verfahren zur Einziehung des Straßenabschnittes zwi-schen Dorfstraße und Mühlenstraße Beschluss-Nr: 135/2015

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dallgow-Döberitz be-auftragt den Bürgermeister, ein Verfahren gemäß § 8 Abs. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes in der Fassung der Be-kanntmachung vom 28.07.2009 (GVBl. I/09; Nr. 15; S. 358), zu-letzt geändert durch das Gesetz vom 18.10.2011 (GVBl. I/11; Nr. 24) zur Einziehung des Straßenabschnittes zwischen Dorf-straße und Mühlenstraße durchzuführen. Die im Bestand vor-handene öffentliche Erschließung der Flurstücke 402 (Dorfstra-ße 15) und 513/33 (Dorfstraße 15a) der Flur 8 der Gemarkung Dallgow ist sicherzustellen.

Gegen die Absicht der Teileinziehung können innerhalb von 3 Mo-naten nach Veröffentlichung Einwendungen in der Gemeinde Dall-gow-Döberitz schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Anwesend: 15 von 18 15/0/0 TOP 18.

Beschluss zur Billigung und öffentlichen Auslegung des Ent-wurfes des Bebauungsplanes D43 „Triftstraße - Feuerwehr“ i.d.F. vom November 2015 im Verfahren nach § 13a BauGB Beschluss-Nr: 136/2015

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: 1) Der Entwurf des Bebauungsplanes D 43 „Triftstraße - Feuer-wehr“ i.d.F. vom Nov. 2015, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, wird gebilligt.

2) Der Entwurf des Bebauungsplanes D 43 „Triftstraße - Feuer-wehr“ i.d.F. vom November 2015 ist nach § 3 Abs.2 BauGB mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3) Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung sowie Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Ausle-gungsfrist abgegeben werden können.

4) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, de-ren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 4 Abs.2 i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes D 43 „Triftstraße - Feuerwehr“ i.d.F. vom November 2015 zu informieren und zur Stellungnah-me aufzufordern. Anwesend: 15 von 18 15/0/0 TOP 19. Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes D 13 „Bahnhofstraße“ (Abwägungs- u. Satzungsbeschluss) Beschluss-Nr: 127/2015

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen abgegeben wurden. Über die Stellungnahmen wird entsprechend dem Ab-wägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB – wie aus der Anlage 2 er-sichtlich – entschieden.

2. Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass im Zu-ge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Bürger Anregungen zur Planung gegeben wurden. Über die Anregungen wird entsprechend dem Abwägungsge-bot des § 1 Abs. 7 BauGB – wie aus der Anlage 3 ersichtlich – entschieden.

3. Im Ergebnis der Abwägung wird das Flurstück 936 der Flur 1 in der Gemarkung Dallgow aus dem Geltungsbereich der 1. Än-derung des Bebauungsplans D 13 „Bahnhofstraße“ herausge-nommen. Die textliche Festsetzung 10 zum Ausschluss von Werbeanlagen wird geändert.

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, diejenigen, die An-regungen geäußert haben, über das Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

5. Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertre-tung die 1. Änderung des Bebauungsplans D 13 „Bahnhofstra-ße“ in der Fassung vom Dezember 2015 als Satzung. Die Fest-setzungsbegründung wird gebilligt. Anwesend: 15 von 18 14/0/0 TOP 20.

Beschluss zur Abwägung des Entwurfes des Bebauungs-planes D 36 „Parkstraße“ i.d.F. vom August 2015 im Ver-fahren nach § 13a BauGB Beschluss-Nr: 138/2015

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen

–  der  Beteiligung  der  Öffentlichkeit  nach  §  3  Abs.  2  BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB am Entwurf des Bebauungsplanes vom September 2015 sowie

–  der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und berührten Behörden am Entwurf des Bebauungsplanes vom September 2015

vorgebrachten Stellungnahmen gemäß Anlage (Abwägungsma-terial vom 04.12.2015). Anwesend: 15 von 18 12/0/2 TOP 21.

Grundstücksveräußerung Flur 6, Flurstück 226/7 mit 1.715 m² Wilmsstraße 13a Beschluss-Nr: 137/2015

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf des unbebau-ten Grundstückes Wilmsstraße 13 a, Flurstück 226/7 der Flur 6 mit einer im Kataster erfassten Grundstücksgröße von 1.715 m² an Frau Heike Helbig, wohnhaft in 14612 Falkensee. Der Kauf-preis beträgt 171.500 €. Auf dem Grundstück ist nach Baufer-tigstellung für mindestens 10 Jahre eine Arztpraxis zu betreiben. Ist dies nicht der Fall, erhöht sich der Kaufpreis um 15 %. Die Belastungsvollmacht wird verteilt. Anwesend: 15 von 18 14/0/1 TOP 22.

Neubau Rathaus Dallgow-Döberitz, Baukostenobergrenze Beschluss-Nr: 139/2015 Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst:

4 5

amtliches/informatives amtliches/informativesDie Gemeindevertretung beschließt für den Neubau des Rat-hauses eine Baukostenobergrenze für die Nettobaukosten der Kostengruppen 300 und 400 in Höhe von 3.400.000 €. Anwesend: 14 von 18 13/0/1

aus der 17. sitzung der gemeindevertre-tung Dallgow-Döberitz am 27.01.2016Öffentlicher Teil

TOP 8.

Ernennung Wehrführer Beschluss-Nr: 010/2016

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung beschließt auf Vorschlag des Kreis-brandmeisters und nach Anhörung der Führungskräfte der FFW Dallgow-Döberitz: Herr Dr. Oliver Frandrup-Kuhr wird zum Wehrführer bestellt und für die Dauer von 6 Jahren zum Ehrenbeamten auf Zeit ernannt. Anwesend: 14 von 18 14/0/0 TOP 9.

Beschluss des Durchführungsvertrages und Satzungs-beschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan D40 „Alte Dorfstraße 3“ Beschluss-Nr: 001/2016

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: 1) Die Gemeindevertretung bestätigt den vorliegenden Durch-führungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan D 40 „Alte Dorfstraße 3“ zwischen der Gemeinde und dem Vorhaben-träger.

2) Die Gemeindevertretung nimmt das Auswertungsmaterial zu den im Rahmen der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB, der eingeschränkten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-lange zum 2.Entwurf des Bebauungsplanes vom August 2015 vorgebrachten Stellungnahmen gemäß Anlage (Auswertungs-material vom 15.12.2015) zur Kenntnis.

3) Die Gemeindevertretung beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan D 40 „Alte Dorfstraße 3“ in der Fassung vom Dezember 2015, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Sat-zung. Die Begründung wird gebilligt. Anwesend: 15 von 18 14/0/1 TOP 10.

Bebauungsplan D 32 „Mitte” - Änderungsbeschluss Beschluss-Nr: 004/2016

Die Gemeindevertretung beschließt den Verweis der Be-schlussvorlage „Bebauungsplan D 32 „Mitte“ – Änderungsbe-schluss in die Ausschüsse für Verkehr, Umwelt und Ordnung und Bauen, Planung und Wirtschaft zur weiteren Beratung. Anwesend: 15 von 18 6/9/0

Hiermit ist der Beschluss abgelehnt.

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan D 32 „Mitte“ wird wie folgt geändert:

1.) Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, für das südliche Bahnhofsumfeld in der Gemarkung Dallgow ei-nen Bebauungsplan aufzustellen. Die Fläche umfasst ca. 3,8 ha und wird begrenzt durch den Schwanengraben im Westen, die Bahntrasse im Norden, die Wilmsstraße im Osten und die südli-che Kante der Bahnhofstraße.

2.) Der beabsichtigte Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans D32 A „Mitte-Ost“ ist aus dem Geltungsbe-reich des Bebauungsplans D 32 „Mitte“ auszunehmen.

3.) Der Bebauungsplan D 32 „Mitte“ umfasst die folgenden Flurstücke in der Flur 6, Gemarkung Dallgow: 825, 824, 579, 580, 687, 762, 763, 764, 769, 768, 694 sowie teilweise die Flur-stücke 604, 685, 712. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan D 32 A „Mitte-Ost“ um-fasst nur das Flurstück 764, Flur 6, Gemarkung Dallgow und hat eine Größe von rund 1 ha. Die Abgrenzung der räumlichen Geltungsbereiche ist der Anla-ge 1 zu entnehmen.

4.) Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Bei der Bekanntmachung ist da-rauf hinzuweisen, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan D 32 A „Mitte-Ost“ im beschleunigten Verfahren als Bebauungs-plan der Innenentwicklung nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB oh-ne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

5.) Für die abgestimmte Planung ist eine frühzeitige Beteili-gung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trä-ger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Anwesend: 15 von 18 8/4/3 TOP 11.

Vorübergehende Nutzung des Gemeindehauses Seeburg durch Flüchtlingsfamilien Beschluss-Nr: 002/2016

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: Die Gemeinde Dallgow-Döberitz stellt das Gemeindehaus See-burg vorübergehend für die Unterbringung von Flüchtlingsfami-lien zur Verfügung. Anwesend: 15 von 18 1/10/4 Hiermit ist der Beschluss abgelehnt.

TOP 12.

Übergabe der Jugendarbeit an den ASB Beschluss-Nr: 003/2016

Die Gemeindevertretung beschließt die Vertagung der Be-schlussfassung zum Beschlussantrag „Übergabe der Jugendar-beit an den ASB“. Anwesend: 15 von 18 14/0/1 TOP 13.

Errichtung einer Kindertagesstätte, Am Reitplatz 40 Beauftragung der archäologischen Grabungen Beschluss-Nr: 007/2016

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, dem Büro ALTUM Kai Schirmer M.A. aus 10318 Berlin für die Durch-führung der archäologischen Grabungen auf dem KITA-Grund-stück zum Bruttopreis von 32.308,50 € den Zuschlag zu erteilen. Anwesend: 15 von 18 6/1/8

TOP 14.

Neubau KITA Am Reitplatz 40, Erdarbeiten für die archäo-logischen Grabungen einschließlich Bodenaustausch, Auftragsvergabe Beschluss-Nr: 016/2016

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, der Firma R. Fischer GmbH aus 14552 Michendorf für die Leis-tung Erdarbeiten für die archäologischen Grabungen ein-schließlich Bodenaustausch zum Bruttopreis von 61.186,83 € den Zuschlag zu erteilen. Anwesend: 15 von 18 5/1/9

TOP 15.

Neubau KITA Am Reitplatz, Baukosten und Weiterbeauf-tragung Planung Beschluss-Nr: 140/2015

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung beschließt für den Neubau der KITA ei-ne Baukostenobergrenze für die Bruttobaukosten der Kosten-gruppen 300 und 400 in Höhe von 2.303.000 €.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Planungs-leistungen mit den Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung) bis 9 (Dokumentation) stufenweise an das Büro Petzi + Petzi Archi-tekten PartGmbH aus Oranienburg zu beauftragen. Anwesend: 15 von 18 14/0/1

TOP 16.

Änderung des Beschlusses Nr. 102/2015 - Errichtung ei-nes 6 m hohen Lärmschutzsteilwalles zwischen der Ham-burger Chaussee und der Bundesstraße 5 (südlicher Be-reich der B-Plangebiete D 30/4-A und D 30/5-A) Beschluss-Nr: 017/2016

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung beschließt folgende Änderung des Be-schlusses Nr. 102/2015:

Punkt 2. wird wie folgt ersetzt: „Zusätzlich wird als Verlänge-rung des Lärmschutzsteilwalls in westlicher Richtung eine beid-seitig hochabsorbierende Lärmschutzwand in konventioneller Bauweise hergestellt. Diese wird aus horizontal verbauten Alu-miniumfertigteilen erstellt, bei der folgende Richtlinien einzuhal-ten sind:

- Konstruktion und Gebrauchstauglichkeit nach ZTV-LSW06 und deren Ergänzungen.

- Absorptionsgruppe nach ZTV-LSW06, DIN EN 1793-1: A4

- Schalldämmung nach ZTV-LSW06, DIN EN 1793-2: B3

- Aluminiumlärmschutzwand mit Anti Graffiti Beschichtung

Diese 6,00 m hohe und ca. 84 m lange Wand schließt lückenlos an den Steilwall an und endet im westlichen Bereich etwa vor dem 16 m hohen Solitärbaum (Ahorn) an der Abfahrt der B5 in Richtung Mühlenstraße.“

Der Punkt 5. wird wie folgt neu gefasst: „Die zu erwartenden Folgekosten sind von der LEG zu übernehmen.“ Anwesend: 15 von 18 5/8/2

Hiermit ist der Beschluss abgelehnt.

TOP 17.

Beauftragung von Planungsleistungen für den Bebau-ungsplan D 44 „Sportplatz Seeburg“ Beschluss-Nr: 018/2016

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Planungsleistungen des Bebauungsplans D 44 „Sportplatz Seeburg“ ein geeigne-tes Planungsbüro zu bestimmen. Die Entscheidung wird der Ge-meindevertretung zur Vergabe vorgelegt. Anwesend: 15 von 18 15/0/0

TOP 18.

Bewirtschaftung des Friedhofs an der B5 Beschluss-Nr: 011/2016

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung beschließt die Verlängerung des Ver-trages zur Bewirtschaftung des Friedhofs an der B5 zum 31.12.2016. Anwesend: 15 von 18 15/0/0

aus der 18. sitzung der gemeindever-tretung Dallgow-Döberitz am 24.02.2016Öffentlicher Teil:

TOP 12.

Übergabe der Jugendarbeit an den ASB Beschluss-Nr: 003/2016

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung beschließt den Trägerwechsel in den Jugendclubs der Gemeinde Dallgow-Döberitz zum 01.01.2016. Neuer Träger wird der ASB gemeinnützige Einrichtung für Kin-dertagesbetreuung und Familienbildung im Havelland mbH. Anwesend: 11 von 18 11/0/0

TOP 13.

Bebauungsplan D 36 Parkstraße, Änderung des Entwurfes

Beschluss-Nr: 030/2016

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, den Entwurf des Bebauungsplanes D 36 Parkstraße dahingehend ändern zu lassen, dass die für das Rathaus erforderlichen Stell-plätze ausschließlich nördlich des Wasserturmstumpfes unter-gebracht werden können.

Auf der bisherigen Parkplatzfläche an der Kurmarkstraße soll die Möglichkeit der Bebaubarkeit geschaffen werden (Gemein-bedarfsfläche). Anwesend: 11 von 18 11/0/0

TOP 14.

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan D 43 „Triftstraße - Feuerwehr“ Beschluss-Nr: 021/2016

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: 1) Die Gemeindevertretung nimmt das Auswertungsmaterial zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öf-fentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie zur Öffent-lichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans D43 „Triftstraße - Feuerwehr“ vom November 2015 zur Kenntnis.

2) Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan D 43 „Triftstraße - Feuerwehr“ in der Fassung vom Februar 2016, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festset-zungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung des Bebauungsplanes wird gebilligt. Anwesend: 11 von 18 11/0/0

TOP 15.

Bebauungsplan D 30/4-A „Allgemeines Wohngebiet Neu Döberitz, Hamburger Chaussee-Ost“

Beschluss über Abwägung der Stellungnahmen zur Pla-nung gemäß § 1 Abs. 7 des Baugesetzbuches (BauGB), die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 des BauGB sowie die erneute Information der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Beschluss-Nr: 005/2016

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Hinweise sowie Anregungen und Bedenken zur Planung gegeben wurden. Über die Stellungnahmen wird entsprechend dem Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB - wie aus der An-lage 1 ersichtlich - entschieden.

6 7

amtliches/informatives amtliches/informatives2. Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass im Rah-men der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB seitens der Öffentlichkeit Stellungnahmen zur Planung abgegeben wurden. Über die Stellungnahmen wird entsprechend dem Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB - wie aus der Anlage 1 ersichtlich - entschieden.

3. Die Gemeindevertretung billigt den Entwurf des Bebauungs-plans D 30/4-A vom Januar 2016, bestehend aus der Plan-zeichnung (Anlage 2), den textlichen Festsetzungen (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3). Sie nimmt die Gutachten zum Schallschutz (Anlage 4), die Baubeschreibung der Schall-schutzwand (Anlage 5, 6) und das Gutachten zum Artenschutz (Anlage 7-12) zur Kenntnis.

4. Die Gemeindevertretung beschließt die Beteiligung der Öf-fentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Infor-mation der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes D 30/4-A „Allgemeines Wohngebiet Neu Döberitz, Hamburger Chaussee-Ost“ in der Gemeinde Dallgow-Döberitz.

5. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB soll die Dauer der erneuten öf-fentlichen Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen beschränkt werden.

6. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister mit der Durchführung des Verfahrens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches. Anwesend: 11 von 18 11/0/0 TOP 16. Bebauungsplan D 30/5-A „Allgemeines Wohngebiet Neu Döberitz, Hamburger Chaussee-West“ Beschluss über Abwägung der Stellungnahmen zur Pla-nung gemäß § 1 Abs. 7 des Baugesetzbuches (BauGB), die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 des BauGB sowie der erneuten Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Beschluss-Nr: 019/2016

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung beschließt, dass in der Planzeichnung des Bebauungsplanes D 30/5-A auf der Fläche B entlang der Straße Am Egelpfuhl keine Firstrichtung festgesetzt wird. Anwesend: 11 von 18 11/0/0

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Hinweise sowie Anregungen und Bedenken zur Planung gegeben wurden. Über die Stellungnahmen wird entsprechend dem Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB - wie aus der An-lage 1 ersichtlich - entschieden.

2. Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass im Rah-men der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB seitens der Öffentlichkeit Stellungnahmen zur Planung abgegeben wurden. Über die Stellungnahmen wird entsprechend dem Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB - wie aus der Anlage 1 ersichtlich - entschieden.

3. Die Gemeindevertretung billigt den Entwurf des Bebauungs-plans D 30/5-A vom Januar 2016, bestehend aus der Plan-zeichnung (Anlage 2), den textlichen Festsetzungen (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3). Sie nimmt das Gutachten zum Schallschutz (Anlage 4), die Baubeschreibung der Schall-schutzwand (Anlage 5, 6) und das Gutachten zum Artenschutz (Anlage 7-12) zur Kenntnis.

4. Die Gemeindevertretung beschließt die Beteiligung der Öf-fentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Infor-

mation der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes D 30/5-A „Allgemeines Wohngebiet Neu Döberitz, Hamburger Chaussee-West“ in der Gemeinde

5. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister mit der Durchführung des Verfahrens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches. Anwesend: 11 von 18 11/0/0 TOP 17.

Bebauungsplan D 41 „Am Gymnasium Marie-Curie-Straße Allgemeines Wohngebiet“

Beschluss über die Änderung des Bebauungsplanverfahrens

Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen zur Planung gemäß § 1 Abs. 7 des Baugesetzbuches (BauGB)

Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 des BauGB sowie die Information der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Beschluss-Nr: 020/2016

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Gemeindevertretung beschließt, das Verfahren des Be-bauungsplans D 41 „Am Gymnasium Marie-Curie-Straße All-gemeines Wohngebiet“ von einem verkürzten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in ein normales Bebauungsplan-verfahren nach BauGB überzuleiten.

2. Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Hinweise sowie Anregungen und Bedenken zur Planung gegeben wurden. Über die Stellungnahmen wird entsprechend dem Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB - wie aus der (An-lage 1) ersichtlich - entschieden.

3. Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass im Rah-men der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB seitens der Öffentlichkeit Stellungnahmen zur Planung abgegeben wurden. Über die Stellungnahmen wird entsprechend dem Abwägungs-gebot des § 1 Abs. 7 BauGB - wie aus der (Anlage 1) ersichtlich - entschieden.

4. Die Gemeindevertretung billigt den Entwurf des Bebauungs-plans D 41 vom Januar 2016, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2), den textlichen Festsetzungen (Anlage 2) und der Be-gründung (Anlage 3). Sie nimmt den Umweltbericht (Anlage 4) einschließlich der artenschutzrechtlichen Untersuchung (Anla-ge 5 bis 9) und den Bericht über die Altlasten (Anlage 10) zur Kenntnis.

5. Die Gemeindevertretung beschließt die Beteiligung der Öf-fentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Information der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes D 41 „Am Gymnasium Marie-Curie-Straße Allgemeines Wohngebiet“ in der Gemeinde Dallgow-Döberitz.

6. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister mit der Durchführung des Verfahrens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches. Anwesend: 11 von 18 8/1/2

TOP 18.

Bebauungsplan D 44 Sportplatz Seeburg, Staakener Weg

Vergabe von vorbereitenden Planungsleistungen Beschluss-Nr: 025/2016

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, die zur Vorbereitung der Aufstellung des Bebauungsplanes D 44 Sport-

platz Seeburg, Staakener Weg erforderlichen Leistungen an das Büro Dr. Szamatolski + Partner GbR, Brunnenstraße 181 in 10119 Berlin zu vergeben. Anwesend: 11 von 18 9/0/2 TOP 19.

Blumenstraße - Festlegung der Ausbauparameter Stra-ßenbau Beschluss-Nr: 014/2016

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung beschließt die folgenden Ausbaupara-meter für den grundhaften Ausbau der Blumenstraße zwischen Seestraße und Wilmsstraße.• Ausbaulänge ca. 150 m• Fahrbahnbreite 5,10 m  in Asphalt mit der geringsten Belas-

tungsklasse 0,3• Regenentwässerung in Entwässerungsmulden und Rigolen in 

den Seitenbereichen• Zufahrten und Zugänge in Betonsteinpflaster grau 200 x 100 

mm• Erneuerung der beiden vorhandenen Straßenleuchten auf fünf 

neue LED-Leuchten Anwesend: 11 von 18 11/0/0

TOP 20.

Abriss Nebengebäude Jugendclub, Errichtung Bürocon-tainer für Streetwork Beschluss-Nr: 022/2016

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: Das Nebengebäude auf dem Gelände des Jugendclubs in Dall-gow-Döberitz wird abgerissen und an dieser Stelle wird ein Bü-rocontainer als Arbeitsplatz für den Bereich Streetwork errichtet.

Anwesend: 11 von 18 11/0/0

TOP 21.

Flächenübernahme, Gehweg, Grünstreifen Franz-Schu-bert-Straße Beschluss-Nr: 029/2016

Die Gemeindevertretung hat folgenden Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung beschließt die unentgeltliche eigen-tumsrechtliche Übernahme einer Teilfläche von ca. 105 m² (A, B, C, D, E, F) aus dem Flurstück 1380, der Flur 7/Dallgow, Triftstra-ße 33 / Ecke Franz-Schubert-Straße.

Die Kosten der Grundstücksteilung sowie die Vertragsdurchfüh-rungskosten gehen zulasten der Gemeinde Dallgow-Döberitz. Diese belaufen sich auf ca. 2.200 € (Vermessung ca. 2.000 €, Vertrag ca. 200 €). Anwesend: 11 von 18 11/0/0

Öffentliche Bekanntmachung über das Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans D 40 „Alte Dorfstraße 3“

Die Gemeindevertretung von Dallgow-Döberitz hat in ihrer Sitzung am 28.01.2016 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan D 40 „Alte Dorfstraße 3“ in der Fassung vom Dezember 2015, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festset-zungen, als Satzung beschlossen.Die Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB kann jedermann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Begründung im Bauamt der Gemeinde Dallgow-Döberitz, Wilhelmstraße 4, 14624 Dallgow-Döberitz, während der Dienststunden einsehen und über de-ren Inhalt Auskunft verlangen.Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB bezeichneten Verfah-rens- und Formvorschriften, der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungspla-nes und des Flächennutzungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Dall-gow-Döberitz unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Dies gilt auch für beachtliche Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB. Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie § 44 Abs. 4 und § 39 BauGB über die fristgerechte Geltendma-chung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.Ferner wird auf § 3 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hingewiesen. Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften ist danach unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öf-fentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung der Satzung verletzt worden sind. Satz 1 gilt auch für die Verletzung von landesrechtlichen Verfahrens- und Formvorschrif-ten über die öffentliche Bekanntmachung, jedoch nur dann, wenn sich die Betroffenen aufgrund der tatsächlich bewirkten Bekanntmachung in zumutbarer Weise verlässlich Kenntnis vom Satzungsinhalt verschaffen konnten.

Dallgow-Döberitz, den 12.02.2016 Hemberger, Bürgermeister

Gemeinde Dallgow-DöberitzDer Bürgermeister

Landkreis Havelland

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amtliches/informatives

Öffentliche Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Bebauungsplan D 30/4-A„Allgemeines Wohngebiet Neu Döberitz - Hamburger Chaussee - Ost“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dallgow-Döberitz hat am 24. Februar 2016 in öffentlicher Sitzung die Beteiligung der Öf-fentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentli-cher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB am im Verfahren befindlichen Bebauungsplan D 30/4-A“Allgemeines Wohngebiet Neu Döberitz - Hamburger Chaussee - Ost“ beschlossen. Die Verwaltung wurde mit der weiteren Durchführung des Verfahrens ge-mäß § 13a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innenentwicklung) beauftragt. Die Beteiligung erfolgt u.a., weil der Bebauungs-plan nach der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB geändert worden ist. Die Änderung umfasst die Schallschutzanlage, die Straßenverkehrsfläche des Wacholder-weges und die Korrektur der überbaubaren Grundstücksfläche im südlichen Abschnitt der Heideallee.Das Plangebiet befindet sich im südöstlichen Bereich des Quartiers Neu Döberitz. Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Dallgow das Gelände zwischen der Robinienallee im Norden, dem Schwanengraben im Osten, der Bundesstraße 5 im Süden und der Heideallee im Westen.Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer Schallschutzanlage zwischen der Bun-desstraße 5 und der Hamburger Chaussee sowie die Bebauung der Flächen des Allgemeinen Wohngebietes. Insofern trägt der Be-bauungsplan zur Vervollständigung der städtebauliche Entwicklung und der Schaffung von Wohnraum in Neu Döberitz bei.Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB konnte abgesehen werden. Zum Artenschutz, zum Schallschutz und zur Schallschutzanlage wurden entsprechende Fachgutachten erstellt. Der Flächennutzungs-plan der Gemeinde Dallgow Döberitz, dessen Darstellung abweicht, wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr.2 BauGB berichtigt.Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch haben Sie als Bürger die Gelegenheit, sich an der Planung zu beteiligen. Ihre Stellungnahmen zum Entwurf können schriftlich eingereicht oder während der Dienststunden zur Niederschrift gebracht werden. Diese werden in die Abwägung der privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander einbezogen.Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) findet statt:

vom 21. März bis einschließlich 21. April 2016

Die Unterlagen können in den Räumen des Bauamtes der Gemeinde Dallgow-Döberitz, Wilhelmstraße 4, 14624 Dallgow-Döberitz, während folgender Zeiteneingesehen werden:

Montag und Mittwoch von 9.00 bis 15.00 UhrDienstag von 9.00 bis 18.00 UhrDonnerstag von 7.30 bis 15.00 Uhrund Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr.(Mittagspause von 12 bis 13 Uhr)

Dallgow-Döberitz, den 08.01.2016

HembergerBürgermeister

Gemeinde Dallgow-DöberitzDer Bürgermeister

Landkreis Havelland

amtliches/informatives

Übersichtskarte zum Geltungsbereich des B-Planes D 30/4-A

Öffentliche Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

zur 1. Änderung des Bebauungsplans D 19 „Südliche Bahnhofstraße / Am Dorfrand“Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dallgow-Döberitz hat am 24. September 2014 die 1. Änderung des Bebauungsplans D 19 „Südliche Bahnhofstraße / Am Dorfrand“ beschlossen. Das Plangebiet befindet sich südlich der Bahnhofsstraße, westlich der Ortslage Dallgow-Dorf. Der räumliche Geltungsbe-reich umfasst die Grundstücke Bahnhofstraße 6a, 6, 8 und 10 (Flurstücke 33, 34/1, 34/2, 35, 36 und 37 der Flur 2 in der Ge-markung Dallgow). Der Geltungsbereich wird begrenzt von der nördlichen Grenze des Flurstücks 390 im Süden, der östli-chen Grenze des Flurstücks 388 im Westen, der nördlichen Flurstücksgrenze Bahnhofstraße (Flurstück 27) im Norden und der westlichen Grenze des Flurstücks 39 im Osten. Die genaue Abgrenzung ist dem Übersichtsplan zu entnehmen. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt einschließlich der einbezogenen Teilfläche der Bahnhofstraße rund 0,73 ha.Planungsziel ist eine geänderte städtebauliche Entwicklung mit der Möglichkeit der Erweiterung eines bestehenden Hotels einschließlich der Errichtung von Wohneinheiten, Ferienappartements sowie Gebäuden für angegliederte Nutzungen im Be-reich Wellness/Gesundheit.Die Entwurfsfassung der 1. Änderung des Bebauungsplans D 19 „Südliche Bahnhofstraße / Am Dorfrand“ vom Oktober 2015 wurde nach Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB insbesondere hinsichtlich der gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB festgesetzten Flächen für Stellplätze und Garagen mit ihren Einfahrten geändert. Neu geregelt wird aus Gründen des Immissionsschutzes die Zulässigkeit bzw. die Verpflichtung zur Errichtung von offenen Garagen in Form von Stellplätzen mit Schutzdach und geschlossener Rückwand zu den Nachbargrundstücken („Carports“).Sie haben die Gelegenheit, sich an der Planung zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans D 19 „Südliche Bahnhofstraße / Am Dorfrand“ vom Februar 2016 (Planzeichnung und Begründung) findet statt mit verkürzter Beteiligungsfrist gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB

vom 29. März 2016 bis einschließlich 12. April 2016

in den Räumen des Bauamtes der Gemeinde Dallgow-Döberitz, Wilhelmstraße 4, 14624 Dallgow-Döberitz, während folgen-der Zeiten:Montag und Mittwoch von 8.00 bis 15.00 UhrDienstag von 8.00 bis 18.00 UhrDonnerstag von 7.30 bis 15.00 UhrFreitag von 9.00 bis 12.00 Uhr(Mittagpause 12.00 bis 13.00 Uhr)Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Diese sind in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und un-tereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden. Gegenüber der Entwurfsfassung der 1. Änderung des Bebauungsplanes D 19 vom Oktober 2015 erfolgen mit dem Entwurf der 1. Ände-rung des Bebauungsplanes D 19 vom Februar 2016 Änderungen im Hinblick auf die Zulässigkeit von offenen Garagen („Car-ports“) auf den festgesetzten Flächen für Stellplätze und Garagen mit ihren Zufahrten sowie zur Zulässigkeit von geschlos-senen baulichen Einfriedungen entlang von Stellplatzflächen. Zudem erfolgt eine Erweiterung der textlichen Festsetzung zur Grundrissorientierung und den Anforderungen an die Luft-schalldämmung von Außenbauteilen an den der Bundesstraße 5 zugewandten Gebäudeseiten.Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist un-zulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten gel-tend gemacht werden können.

Dallgow-Döberitz, den 04.03.2016

Hemberger, Bürgermeister

Gemeinde Dallgow-DöberitzDer Bürgermeister

Landkreis Havelland

Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans D 19 „Südliche Bahn-hofstraße / Am Dorfrand“

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amtliches/informatives amtliches/informatives

Öffentliche Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Bebauungsplan D 30/5-A„Allgemeines Wohngebiet Neu Döberitz - Hamburger Chaussee - Ost“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dallgow-Döberitz hat am 24. Februar 2016 in öffentlicher Sitzung die Beteiligung der Öf-fentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentli-cher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB am im Verfahren befindlichen Bebauungsplan D 30/5-A“Allgemeines Wohngebiet Neu Döberitz - Hamburger Chaussee - West“ beschlossen. Die Verwaltung wurde mit der weiteren Durchführung des Verfahrens ge-mäß § 13a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innenentwicklung) beauftragt. Die Auslegung erfolgt u.a., weil der Bebauungsplan nach der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB geändert worden ist. Die Änderung umfasst die Schallschutzanlage, die Straßenverkehrsfläche des Sanddornweges und der Verzicht auf die Festsetzung der Firstrichtung der Gebäude beiderseits der Straße „Am Egelpfuhl“.Das Plangebiet befindet sich im südöstlichen Bereich des Quartiers Neu Döberitz. Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Dallgow das Gelände zwischen der Robinienalle im Norden, der Heideallee im Osten, der Bundesstraße 5 im Süden sowie der Parkanlage an der Straße „Am Egelpfuhl“ im Westen.Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer Schallschutzanlage zwischen der Bun-desstraße 5 und der Hamburger Chaussee sowie die Bebauung der Flächen des Allgemeinen Wohngebietes. Insofern trägt der Be-bauungsplan zur Vervollständigung der städtebauliche Entwicklung und der Schaffung von Wohnraum in Neu Döberitz bei.Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB konnte abgesehen werden. Zum Artenschutz, zum Schallschutz und zur Schallschutzanlage wurden entsprechende Fachgutachten erstellt. Der Flächennutzungs-plan der Gemeinde Dallgow Döberitz, dessen Darstellung abweicht, wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr.2 BauGB berichtigt.Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch haben Sie als Bürger die Gelegenheit, sich an der Planung zu beteiligen. Ihre Stellungnahmen zum Entwurf können schriftlich eingereicht oder während der Dienststunden zur Niederschrift gebracht werden. Diese werden in die Abwägung der privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander einbezogen.Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) findet statt:

vom 21. März bis einschließlich 21. April 2016

Die Unterlagen können in den Räumen des Bauamtes der Gemeinde Dallgow-Döberitz, Wilhelmstraße 4, 14624 Dallgow-Döberitz, während folgender Zeiten eingesehen werden:

Montag und Mittwoch von 9.00 bis 15.00 UhrDienstag von 9.00 bis 18.00 UhrDonnerstag von 7.30 bis 15.00 Uhrund Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr.(Mittagspause von 12 bis 13 Uhr)

Dallgow-Döberitz, den 29.02.2016

HembergerBürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Bebauungsplan D 32 „Mitte“ und vorhabenbezogener Bebauungsplan D 32 A „Mitte-Ost“ Beschluss-Nr. 004 / 2016

Die Gemeindevertretung von Dallgow-Döberitz hat am 27.01.2016 beschlossen, für das südliche Bahnhofsumfeld in der Gemar-kung Dallgow den Bebauungsplan D32 „Mitte“ aufzustellen. Die Fläche wird begrenzt durch den Schwanengraben im Westen, die Bahntrasse im Norden, die Wilmsstraße im Osten und die südliche Kante der Bahnhofstraße.Weiterhin wurde beschlossen, den beabsichtigten Geltungsbereich des ebenfalls aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungs-plans D32 A „Mitte-Ost“ aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans D 32 „Mitte“ herauszunehmen.Damit ergeben sich die folgenden räumlichen Geltungsbereiche für die beiden Aufstellungsbeschlüsse: Der Bebauungsplan D 32 „Mitte“ umfasst die folgenden Flurstücke in der Flur 6, Gemarkung Dallgow: 825, 824, 579, 580, 687, 762, 763, 764, 769, 768, 694 sowie teilweise die Flurstücke 604, 685, 712.Der vorhabenbezogenen Bebauungsplans D 32 A „Mitte-Ost“ umfasst nur das Flurstück 764, Flur 6, Gemarkung Dallgow und hat eine Größe von rund 1 ha.Die Abgrenzungen der räumlichen Geltungsbereiche sind den beigefügten Übersichtsplänen zu entnehmen.Der vorhabenbezogene Bebauungsplan D 32 A „Mitte-Ost“ wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenent-wicklung nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Zur Prü-fung der Voraussetzungen gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Satz 4 BauGB für die Anwendbarkeit des beschleunigten Verfah-rens war es erforderlich, eine Vorprüfung des Einzelfalls nach Maßgabe von § 3c Satz 1 UVPG durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass mit der Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes – der u.a. die Voraus-setzungen für die Errichtung eines großflächigen Lebensmittelmarktes mit bis zu 1.000 m² Verkaufsfläche schaffen soll - keine er-heblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung wurden doku-mentiert. Die Unterlagen zu der allgemeinen Vorprüfung sind nach vorheriger Anmeldung in den Räumen des Bauamtes der Ge-meinde Dallgow-Döberitz, Wilhelmstraße 4, 14624 einsehbar.

Dallgow-Döberitz, den 04.03.2016

HembergerBürgermeister

Gemeinde Dallgow-DöberitzDer Bürgermeister

Landkreis Havelland

Gemeinde Dallgow-DöberitzDer Bürgermeister

Landkreis Havelland

Übersichtskarte zum Geltungsbereich des B-Planes D 30/5-A

Geltungsbereich - Bebauungsplan D32 „Mitte“Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans D32 „Mitte“ (grüne Linie) mit Kennzeichnung des Geltungsbe-reichs des herausgenommenen vorhabenbezogenen Bebauungsplans D32 A „Mitte-Ost“ (rote Linie)

Geltungsbereich - vorhabenbezogener Bebauungsplan D32 A „Mitte-Ost“ Auszug aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster mit Abgrenzung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans D32 A „Mitte-Ost“ (ohne Maßstab)

Luftbild mit Abgrenzung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans D32 A „Mitte-Ost“ (ohne Maßstab) Copyright: © 2015 Microsoft Corporation, Bing maps

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Öffentliche Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Bebauungsplan D 41

„Am Gymnasium Marie-Curie-Straße - Allgemeines Wohngebiet“Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dallgow-Döberitz hat am 24. Februar 2016 in öffentlicher Sitzung die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffent-licher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am im Verfahren befindlichen Bebauungsplan D 41“Am Gymnasium Marie-Cu-rie-Straße - Allgemeines Wohngebiet“ beschlossen. Die Verwaltung wurde mit der weiteren Durchführung des Verfahrens beauftragt.Der Bebauungsplan D 41 liegt im westlichen Bereich des Siedlungsgebietes Dallgow-Döberitz im Quartier Neu Döberitz, zwischen dem bestehenden Gymnasium, der Einzelhausbebauung am nördlichen Max-von-Laue-Ring und der Marie-Cu-rie-Straße. Im Westen grenzt das Gebiet an die Rohrbecker Feldflur.Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtliche Voraussetzung für die Bebauung der Flächen des Allgemeinen Wohngebie-tes. Insofern trägt der Bebauungsplan zur Vervollständigung der städtebauliche Entwicklung und der Schaffung von Wohn-raum in Neu Döberitz bei.Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonsti-gen Träger öffentlicher Belange wurden folgende Änderungen und Ergänzungen vorgenommen:- Erstellung eines Umweltberichtes- Durchführung einer artenschutzrechtlichen Untersuchung- Erstellung eines Berichtes zu den Altlasten- Nachweis der Waldersatzfläche außerhalb der Gemeinde, der Biotopersatzfläche einschließlich Umsiedlungsfläche für die Zauneidechsen in der Döberitzer Heide.Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch haben Sie als Bürger die Gelegenheit, sich an der Planung zu beteiligen. Ihre Stellungnah-men zum Entwurf können schriftlich eingereicht oder während der Dienststunden zur Niederschrift gebracht werden. Diese werden in die Abwägung der privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander einbezogen.Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt blei-ben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) findet statt:

vom 21. März bis einschließlich 21. April 2016

Die Unterlagen können in den Räumen des Bauamtes der Gemeinde Dallgow-Döberitz, Wilhelmstraße 4, 14624 Dallgow-Döberitz, während folgender Zeiten eingesehen werden:

Montag und Mittwoch von 9.00 bis 15.00 UhrDienstag von 9.00 bis 18.00 UhrDonnerstag von 7.30 bis 15.00 Uhrund Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr.(Mittagspause von 12 bis 13 Uhr)

Dallgow-Döberitz, den 29.02.2016

Hemberger, Bürgermeister

Gemeinde Dallgow-DöberitzDer Bürgermeister

Landkreis Havelland

amtliches/informatives

Übersichtskarte zum Geltungsbereich des B-Planes D 41

lokales und regionales

grundschule „am wasserturm” Dallgow-Döberitz

Sehr geehrter Herr Hemberger, sehr geehrte Mitarbeiter der Gemeinde Dallgow-Döberitz,

auf diesem Wege möchten wir uns herzlich bei Ihnen und Ihrem Team für die stets außerordentliche Unterstützung anlässlich des Besuches einer Schülergruppe aus unseren Partnerschulen in Konarzewo und Wieckowice bedanken.

Ohne die finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Dallgow-Döberitz wäre dieses Treffen nicht möglich gewe-sen.

In diesem Schuljahr konnten wir außerdem das Deutsch-Pol-nische Jugendwerk als Sponsor gewinnen. Kürzlich hat uns auch erstmals das Ministerium für Jugend und Sport des Landes mit einer Zuwendung unterstützt.

Mit Stolz können wir sagen, dass sich die Partnerschaft der Grundschule „Am Wasserturm“ mit der Grundschule „Hen-ryk Sienkiewicz“ in Konarzewo sowie der Grundschule in Wieckowice sehr positiv entwickelt. Inzwischen gibt es be-reits Kontakte unter den Schülern, die über den gegenseiti-gen Besuch der Schulen hinausgehen.

Wieder hatten sich mehr polnische Schüler um einen Platz in der Reisegruppe beworben als Unterbringungsmöglich-keiten bereitgestellt werden konnten.

Nie zuvor haben so viele Dallgow-Döberitzer Familien ihr In-teresse bekundet, Kinder aus unseren Partnerschulen auf-zunehmen, wie in diesem Jahr. Für Gäste wie Gastgeber waren die vergangenen Tage eine gute Erfahrung.

Um die Schüler früher als in den vergangenen Jahren mit-einander in Kontakt zu bringen, fuhren wir in diesem Schul-jahr gemeinsam mit je 20 deutschen und 20 polnischen Schülern vom 10.02. bis 12.02.16 ins „Wald-Solar-Heim“ nach Eberswalde. Dort wurde gebastelt, gemeinsam Es-sen zubereitet und der Umgang mit GPS-Geräten bei einer Schatzsuche erprobt.

Schon sehr bald nach dem Zusammentreffen verständig-ten sich die Schüler untereinander in Englisch und mit Hän-den und Füßen. Am Freitag wurden alle Kinder von ihren Gasteltern in Empfang genommen und verbrachten den folgenden Tag gemeinsam. Einige Gastfamilien besuchten mit den Gästen Berlin, andere Potsdam. Viele trafen sich in „Karls Erdbeerhof“ zu gemeinsamem Spiel. Am Sonntag traten unsere polnischen Gäste die Heimreise an.

Wir sind sicher, dass sie ihren Klassenkameraden und An-gehörigen von ihren tollen Erlebnissen erzählen werden und ebenso lange davon zehren werden wie unsere Schüler.

Wir hoffen, dass Sie uns auch weiterhin in all unseren Be-langen unterstützen werden.

Mit freundlichen Grüßen im Namen aller Kollegen

S. Görz

Dallgow-Döberitz, 24.03.2016

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lokales und regionales

Unsere Jubilare im märz /

aprilWir gratulieren

zum 70. Geburtstag

Jerzy Krokos Susanne Bäcker

Helga Strehle Hans Huras

Hans-Joachim Sackrow Gudrun Grunewald Dr. Ullrich Franke

zum 75. Geburtstag

Monika Wilk Traute Boehme Astrid Rosenow Helmut Schmidt Gerd Klabunde

Rita Zieler Peter Weber Peter Gadde

zum 80. Geburtstag

Edith Großmann Christel Werder

Magdalena Liebmann Rosemarie Bayerlein Gerhard Schibrowsky

Helga Hartung Doris Mikoleit

Günter Bayerlein Eva Cornehl Eva Graul

zum 85. Geburtstag

Wolfgang Hans Marlene Weidhaas

Maria Pollok Ursula Legge-Suwelack

Günter Steinig Anni Saenger Ernst Schulze

zum 90. Geburtstag

Emma Liebke

zum 95. Geburtstag

Ursula Schwoch

Neues aus der gemeinde- bibliothek Dallgow-DöberitzAm 08. Februar 2006 öffnete die Gemein-debibliothek Dallgow-Döberitz in der Wilms-straße 42 ihre Türen zum ersten Mal für Le-ser und Besucher. Das 10-jährige Jubiläum war ein guter Anlass für eine kleine Feier am heutigen Standort in den Bahnhofspassagen mit geladenen Gästen. In erster Linie soll-te „Danke“ gesagt werden für die viele Mü-he und Zeit, die auch schon investiert wurde, bevor die Bibliothek geöffnet werden konn-te, für den Einsatz der vielen ehrenamtlichen Helfer und für die Unterstützung durch die Gemeinde und für persönlichen Einsatz.

Ein besonders großes Dankeschön geht an Helga Gehr, die aus gesundheitlichen Gründen lei-der nicht anwesend war. Mit ihrem Wissen als ehemalige Leiterin der Kreisbibliothek und uner-müdlichen Einsatz bis 2010 hat sie die Bibliothek auf ein solides professionelles Fundament ge-stellt, tausende Bücher beschafft und in den Bestand eingepflegt und besonders zu Beginn vie-le Veranstaltungen auf die Beine gestellt, um unsere Bücherei vor allem auch bei den Kindern bekannt zu machen.

Ein tolles Geburtstagsfest für Groß und Klein wird es am 28. Mai 2016 auf dem Bahnhofsvor-platz, in und um die Gemeindebibliothek geben. Außerdem findet der 3. Kunst- und Kreativ-markt vor der „Landblume“ an der Hauptstraße statt und die Werkgalerie Hentzsch am Bahn-hof lädt zum Grafikmarkt ein. Weitere Informationen werden unter www.dallgow.de in der Rub-rik „Veranstaltungen“ veröffentlicht.

Am 29. Februar 2016 stellte die Seeburger Autorin Astrid Ossig ihre Bücher um „Rocco und seine Bande vom Rit-thof Rohrbeck“ vor und ließ Musik aus dem Musical „Ein Abenteuer in Afrika“ erklingen. Die kleinen Zuhörer wa-ren ganz begeistert.

Für Donnerstag, den 21. April 2016 um 16:00 Uhr lädt die Bibliothek zur nächsten Lesung ein. Cornelia Dunker

aus Wustermark liest aus „Wolfssilvester“ - ein Umweltkri-mi für junge Leute. Die Handlung spielt in der Döberitzer Heide mit aktuellem Bezug zu Umweltschutz und der An-siedlung von Wölfen im Land Brandenburg. Nicht nur junge Leute ab ca. 11 Jahren, sondern auch Erwachsene sind zur Lesung mit anschließendem Gespräch und Signieren herz-lich eingeladen. Um Voranmeldung für die Lesung wird ge-beten unter Tel.: 03322/22741 oder Mail: [email protected].

Außerdem gibt es zahlreiche Neuerscheinungen in unse-rem Bestand - darunter „Die Ernte des Bösen“ von Robert Galbraith, „Über uns der Himmel, unter uns das Meer“ von Jojo Moyes und über 20 Hörspiele für Kinder. Also kommen Sie vor-bei ! Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Ihr Team der Gemeindebibliothek Dallgow-Döberitz

Gemeindebibliothek Dallgow-DöberitzBahnhofstraße 151, 14624 Dallgow-Döberitz Tel.: 03322 / 22741, [email protected]

Öffnungszeiten: Montag: 10 bis 13 Uhr Dienstag: 10 bis 13 Uhr und 14 bis 18 UhrMittwoch: 14 bis 18 Uhr

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lokales und regionalesPressemitteilung

mitgliederversammlung des sV Dallgow 47 e.V. am 11. märz 2016In der mit vielen Helfern eigens dekorierten Sporthalle der Grundschule „Am Wasserturm“ in Dallgow begann die Veran-staltung mit einer stimmungsvollen Ehrung des langjährigen Vereinsvorsitzenden Ernst Adler für nunmehr 60-jährige Mit-gliedschaft im Sportverein Dallgow. Mit einer Videoshow, tänze-risch passend begleitet von den Line Dancers und einer riesigen Torte bedankten sich die Teilnehmer bei Ernst Adler, der selbst leider wegen Krankheit nicht anwesend sein konnte.Als Gäste nahmen Vertreter der Fa. SELGROS und der Sparkas-se Dallgow teil.Mit weiteren Ehrungen wurden u. a. Peter Sach für seinen he-rausragenden 3. Platz bei den Deutschen Meisterschaften im Bogensport sowie die Mannschaft „Darts“ für Ihren Aufstieg in die höchste Spielklasse von Berlin/Brandenburg bedacht.Der Vereinsvorsitzende Markus Rohrbeck konnte in seinem Be-richt über das vergangene Jahr viele Ereignisse in der Gemeinde aufzählen, die vom Sportverein maßgeblich geprägt und gestal-tet wurden. So fielen in den Berichtszeitraum die Eröffnung der neuen Geschäftsstelle des Vereins, die Feste der Bogenschüt-zen und der Fußballer, der wieder neu etablierte Heidelauf in der Döberitzer Heide uvm.Zum protokollarischen Pflichtteil gehörte nach den Berichten der Ausschüsse diesmal wieder die Wahl eines neuen Vorstandes, die von Wahlleiter Oliver Kollmann souverän moderiert wurde.Wiedergewählt als 1. Vorsitzender wurde einstimmig Markus Rohbeck, ebenso wurden Kassenwart, Sportwart und Jugend-wart in ihren Funktionen bestätigt. Neu im Vorstand ist der 2. Vorsitzende. Mit Dirk Bär stellte sich der Geschäftsstellenleiter der Sparkasse in Dallgow zur Wahl. Er kommt als Vertreter der Wirtschaft und eines Vereinssponsors genau wie vor einigen Jahren Markus Rohrbeck auch als bisheriges Nichtmitglied direkt in den Vor-stand des Großsportvereins. Nach einer engagierten Antrittsre-de wurde auch er einstimmig gewählt.

Stimmungsvoll mit Musik und Videos gestaltete sich im An-schluss die Vorstellung einzelner Abteilungen. So wurde u. a. die Bühne freigemacht für eine Showeinlage der Line Dancer, für die Vorstellung der neuen Abteilungen Rennrad, Tanz für Er-wachsene u. a.

Für langjährige Vereinsmitgliedschaft erhielten folgende Sport-ler die Goldene Anstecknadel: Doris Ladewig, Ronny Becher, Heike Katzor, Roswitha Michels, Sabine und Georg-Werner Loebus.Zum Abschluss lud der Vorstand die fast 90 Teilnehmer der Mit-gliederversammlung zu einem letzten Höhe-punkt dieses Abends: Ein kleiner Empfang am eigenen Imbisswa-gen! Das ist die jüngs-te Attraktion, mit der ein vielseitig agieren-der Sportverein wie der SV Dallgow aufwarte-ten kann. Der in den Vereinsfarben gestalte-te Anhänger wird künf-tig den Abteilungen zur Verfügung stehen so-wie auf zentralen Ver-anstaltungen des Ver-eins zu finden sein.Dallgower Chaussee 7 • 14624 Seeburg

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Bild: SV Dallgow 47 e.V.

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Veranstaltungsplan für april bis mai 2016

April

06.04. Gemeindebibliothek Vorlesestunde für Kinder ab 3 Jahren, 15.30 Uhr

13.04. AWO OrtsvereinSeniorenfrühstück am Bogenschießplatz, 9.00 – 14.30 Uhr mit anschl. Spielrunden, (Preis für Nichtmitglieder 3,00 €)

18.04. SeniorenbeiratUnterhaltungsnachmittag im „Deutschen Haus“, Hauptstr. 17, 15.00 – 18.00 Uhr, Unkostenbeitrag: 3,00 €

20.04. Gemeindebibliothek Vorlesestunde für Kinder ab 3 Jahren, 15.30 Uhr

21.04. GemeindebibliothekVorlesestunde eines Umweltkrimis für junge Leute ab 11 Jahren und Erwachsene, 16.00 Uhr, Tel.: 03322/22741 oder Mail: [email protected].

23.04. Motorcycle Crew Havelland11.00 Uhr Treffen in der Hacienda 43, 12.00 Uhr Rundfahrt Havelland,16.00 Gottesdienst in der Kirche Dallgow Dorf, im Anschluss um 20.00 Uhr Saisoneröffnungsfeier im Artilleriepark

Mai

18.05. AWO OrtsvereinKaffeetafel am Bogenschießplatz, 12.30 – 16.30 Uhr mit anschl. Spielrunden, (Preis für Nichtmitglieder 3,00 €)

23.05. SeniorenbeiratUnterhaltungsnachmittag im „Deutschen Haus“, Hauptstr. 17, 15.00 – 18.00 Uhr

28.05. GemeindebibliothekFest zum 10. Geburtstag der Gemeindebibliothek, Bahnhofsvorplatz, 10.00 bis 18.00 Uhr, ein Fest für Groß und Klein

Senioren

montags wöchentlich

Gemeinschaftswerk Soziale Dienste Nauen e.V.

Seniorensport (Hockergymnastik, Gedächtnistraining), 10 – 11 Uhr, Speiseraum Johanneshaus, Wilhelmstraße 1–3, Infos und Fragen unter 0 33 22 / 20 90 99

montags 14-tägigGemeinschaftswerk Soziale Dienste Nauen e.V.

Spielgruppe (Gesellschaftsspiele), 11.00 – 13.00 Uhr im Speiseraum Johanneshaus Dallgow, Wilhelmstraße 1–3,Infos und Fragen unter 0 33 22 / 20 90 99

dienstags 14-tägigGemeinschaftswerk Soziale Dienste Nauen e.V.

Kaffeenachmittag, gemütliches Beisammensein, Gedächtnistraining, Weg aus der Isolation, 15.00 – 17.00 UhrSozialstation Falkensee, Dallgower Str. 9, Infos und Fragen unter 20 90 99

kids and teens Ansprechpartner: Streetworker Frank Nossack, Tel. 0175-225 75 92, e-mail: [email protected]

montags Jugendclub / StreetworkFußball oder Volleyball, 17.30 – 19.00 Uhr und 20.30 – 22.00 Uhr,Sporthalle Steinschneiderstraße

mittwochs Jugendclub / StreetworkSporthalle Steinschneiderstraße, Sportangebote 16.00 – 18.30 Uhr, Sportangebote für Jüngere bis ca. 14 Jahre, 20.00 – 22.00 Uhr

donnerstags Jugendclub / StreetworkFußball oder Volleyball, 18.00 – 19.30 Uhr,Sportpark an der B5

wiederholungstermine

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Buchführung · LohnabrechnungEinkommensteuererklärungExistenzgründungsberatungVermietung und Verpachtung

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