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Dipl.-Ing. Martina Riel KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH Das Erneuerbare Wärme-Gesetz

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Dipl.-Ing. Martina RielKEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH

Das Erneuerbare Wärme-Gesetz

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Zukunft Altbau - die Informationskampagne des Umweltministeriums Baden-Württemberg

zum Thema

Energieeffiziente Altbaumodernisierung

Zukunft Altbau

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• Zukunft Altbau• Energiemanagement• Betriebliches E-Management• Contracting• Förderprogramme• Energiekonzepte• Holzenergie• Öffentlichkeitsarbeit• Projekte an Schulen

KEA GmbH

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Information Energieberatung Maßnahmen

Umsetzung

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www.zukunftaltbau.de

Informationen

Info-Hotline: 08000 12 33 33

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Kooperationspartner

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Das Erneuerbare Wärme-Gesetz

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Zielsetzung des EWärmeG

• Reduzierung CO2 - Ausstoß

• Beitrag zum Klimaschutz

Erneuerbare Energien können sinnvoll zur Wärmeerzeugung genutzt werden; verbindlicher Standard für Erneuerbare Energien

bei Wohngebäuden

EWärmeG

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Struktur des EWärmeG

• Neubau: ab 1.4.2008 immer 20 % Erneuerbare Energien

• Altbau: wenn nach 1.1.2010 der zentrale Heizkessel erneuert wird, dann 10 % Erneuerbare Energien, wenn Solaranlage möglich

EWärmeG

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Erneuerbare Energien – ein ÜberblickEWärmeG

Sonne

Wasser Gezeiten Biomasse Erdwärme

Wasserrad

Durchström-turbine

Pump-speicher

Francis-turbine

Pelton-turbine

Meeres-strömung

Wellen

fest

flüss ig

HolzS troh, Gräser

biogene Reststoffe

Getreide

Hack-schnitzel

Scheit-holz

Pellets

Biodiesel (RME) Ethanol

Öle

Tiefe Geothermie

Oberflächennahe Geothermie

Aktivierte Gründungspfähle

Erdwärmekörbe

Erdwärmesonden

Erdwärmeregister

Brunnen-/ Oberflächenwasser

Hydrogeo-thermaleNutzung

Hot dryrock

tiefe Erdwärme-sonden

Wind

Windturbine

Darrieus

Schnellläufer

Langsam-läufer

Aufwind-kraftwerk

S olarwärmeS olars trom

Absorber (Freibäder, Camping)

Flach-kollektor

Röhren-kollektor

PVRinne

Dish

Turm

gas förmig

BtL(„sunfuel“, „Choren“)

DeponiegasKlärgas

Biogas

Sonne

Wasser Gezeiten Biomasse Erdwärme

Wasserrad

Durchström-turbine

Pump-speicher

Francis-turbine

Pelton-turbine

Meeres-strömung

Wellen

fest

flüss ig

HolzS troh, Gräser

biogene Reststoffe

Getreide

Hack-schnitzel

Scheit-holz

Pellets

Biodiesel (RME) Ethanol

Öle

Tiefe Geothermie

Oberflächennahe Geothermie

Aktivierte Gründungspfähle

Erdwärmekörbe

Erdwärmesonden

Erdwärmeregister

Brunnen-/ Oberflächenwasser

Hydrogeo-thermaleNutzung

Hot dryrock

tiefe Erdwärme-sonden

Wind

Windturbine

Darrieus

Schnellläufer

Langsam-läufer

Aufwind-kraftwerk

S olarwärmeS olars trom

Absorber (Freibäder, Camping)

Flach-kollektor

Röhren-kollektor

PVRinne

Dish

Turm

gas förmig

BtL(„sunfuel“, „Choren“)

DeponiegasKlärgas

Biogas

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Neubau

Pflicht zur Nutzung von 20 % Erneuerbare Energien

0,04 m² Solarkollektorje m² Wohnfläche

Wärmepumpe zur Deckung des GesamtbedarfsJAZ > 3,5

Holzkessel(Pellets oderScheitholz)

Holzofen nur, wenn ¼ derWohnflächeüberwiegend beheiztoderWassertasche

20 % Biogas oder Bioöl

ErsatzweiseErfüllung:EnEV – 30 %

oderKWK mit 70 % Wirkungsgrad

oderDach mit PV belegt

oderAnschluss an Wärmenetz

EWärmeG

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Bestandsgebäude

0,04 m² Solarkollektorje m² Wohnfläche

Wärmepumpe zur Deckung des GesamtbedarfsJAZ > 3,5

Holzkessel(Pellets oderScheitholz)

Holzofen nur, wenn ¼ derWohnflächeüberwiegend beheiztoderWassertasche

10 % Biogas oder Bioöl

ErsatzweiseErfüllung:dämmen!

oderKWK mit 70 % Wirkungsgrad

oderDach mit PV belegt

oderAnschluss an Wärmenetz

Pflicht zur Nutzung von 10 % Erneuerbare Energienwenn der Heizkessel erneuert wird

EWärmeG

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Prüfung: Wann greift das EWärmeG im Bestand?

Heizungsanlage wird nach 1.1.2010 erneuert

Gegenteilige öffentlich rechtliche Vorschriften

ja KeineAnforderungen

nein

Bereits Erneuerbare Energien genutzt (Holz, Solarthermie, WP)

nein

Bereits PV Anlage vorhanden, kein Platz für therm. Solaranlage

nein

ja

ja

Anforderungen erfüllen!

Technisch unmöglich, unzumutbar

nein

ja

EWärmeG

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Solaranlage

• Anlage zur BWW-Bereitung, ggf. mit Heizungsunterstützung mit 0,04 m²/m² Wohnfl.

• 10 % bzw. 20 % Anteil sind Fiktion!

Investitionskosten Solaranlagen

0200400600800

10001200

0 20 40 60 80Kollektorfläche [m²]

spez

Kos

ten

[€/m

²]EWärmeG

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• deckt etwa den halben jährlichen Warmwasserbedarf

• überschaubare Investition (ca. 4000 - 6000 €)

• robuste, zuverlässige Technologie

Wärme von der SonneEWärmeG

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Wärmepumpe

• Gute Option in Verbindung mit Fußboden- oder Wandheizung

• Auf niedrige Spreizung achten

• Jahresarbeitszahl (JAZ) von mind. 3,5 planen, besser 4

• Empfehlung: Wärmemengenzähler vorsehen!

• Wirtschaftlichkeit hängt vom Strompreis ab

EWärmeG

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• Scheitholzkessel oder Ofen nach DIN EN 13229 oder Kachelgrundofen mit min. 80 % Wirkungsgrad, der entweder min. 25 % Wohnfläche überwiegend beheizt oder Wasserwärmeübertrager hat

• Hackschnitzelkessel

• Pelletskessel oder Pelletsofen nach DIN EN 14785 mit min. 90 % Wirkungsgrad, der entweder min. 25 % Wohnfläche überwiegend beheizt oder Wasserwärmeübertrager hat

Heimischer Rohstoff HolzEWärmeG

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• Niedrige Emissionen wichtig: Novelle 1. BImSchV kommt !!

• Hilfsenergiebedarf bei Pellets ist bei kleinen Anlagen z.T. erheblich (Zündung, Förderung!)

HolzEWärmeG

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Bioöl/Biogas

• Aufbereitetes Biogas oder Bioöl

• Heute noch kein Markt, spezielle Produkte mit 10 % und 20 % Bioanteil werden erwartet

• Zertifikate werden erwartet

EWärmeG

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Ersatzweise Erfüllung

Die Anforderungen können ersatzweise dadurch erfülltwerden, dass…

…die Anforderungen der EnEV an denJahresprimär-energiebedarfund an denTransmissions-wärmeverlustum mindestens30% unterschrittenwerden

…entwedergesamtes Dach so dämmen,dass Anforderungender EnEV um 30 %unterschritten werden.Decken; Dächer;Dachschrägen:U < 0,21 W/m²KFlachdach:U < 0,175 W/m²K

…oderFassaden-DämmungU < 0,245 W/m²K

…oderGesamt-sanierungmitAnforderungabhängigvom AlterdesGebäudes

Neubau Altbau

EWärmeG

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• Gebäude bis 10/1977• Gebäude von 11/1977 bis 1994• Gebäude von 1995 bis 2002• Gebäude ab 2003

1) Anforderungen nur an H‘T2) Baumaßnahmen müssen 12 Monate

nach Austausch der Heizungsanlage durchgeführt sein

Ersatzweise Erfüllung durch Gesamtsanierung

EnEV + 40 %

EnEV + 10 %

EnEV – 20 %

EnEV – 30 %

EWärmeG

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Ersatzweise Erfüllung durch Wärmedämmung

• Oft sehr wirtschaftliche Optionen

• Bedarfsminderung hat Vorrang, um langfristiges Ziel einer Reduzierung des Energieverbrauchs zu erreichen

• Wesentlicher Zusatznutzen

• Neubau: EnEV – 30 % ist wirtschaftlich geboten

• Gute Gesamtsanierung ist Zukunfts-investition

EWärmeG

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Einsparpotentiale im Haus

Gedämmte Gebäudehülle spart Energie undverbessert die Behaglichkeit: • warme Wände• keine zugigen Ecken• Wertsteigerung

Sinnvolle Dämmstoffstärken (WLG 035):16 - 20 cm an der Fassade20 - 30 cm im Dach10 - 15 cm zum Kellerwärmeschutzverglaste Fenster

EWärmeG

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Nachweis

• Zuständige Behörde ist untere Baubehörde

• Ein Sachkundiger bestätigt die Umsetzung

• Sachkundig sind alle, die einen Energieausweis ausstellen dürfen und alle einschlägigen Fachhand-werker

• Ordnungswidrigkeiten: Sanktion bis zu 100.000 €

EWärmeG

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• EWärmeG kann Anteil erneuerbarer Energien wesentlich steigern

• Hausbesitzer hat zahlreiche Optionen: Eine Beratung durch einen unabhängigen Energieberater hilft, die für sein Gebäude beste Lösung zu finden.

• Umsetzung für den Investor mit moderaten Anforderungen verbunden

sinnvolles Gesetz

FazitFazit