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Ralf Balzer Oktober 2014 Das Europäische Patentamt Überblick über das EPA und das europäische Patentsystem

Das Europäische Patentamt -  · 2017. 5. 19. · – Bietet eine rechtliche Struktur für die Erteilung von Europäischen Patenten über ein zentralisiertes Verfahren – Begründung

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Ralf Balzer Oktober 2014

Das Europäische PatentamtÜberblick über das EPA und das europäische Patentsystem

Page 2: Das Europäische Patentamt -  · 2017. 5. 19. · – Bietet eine rechtliche Struktur für die Erteilung von Europäischen Patenten über ein zentralisiertes Verfahren – Begründung

Inhalt

� Das Patent – Definition

� Das Patentsystem – Nutzen

� Verschiedene Wege zum Patent

� Das EPA

� Fragen

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Was ist ein Patent?

� Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht, welches seinem Eigentümer das Recht gibt, anderen die Nutzung ohne seine Zustimmung zuuntersagen.

� Im Gegenzug zu diesem Schutzrecht wird die Erfindung veröffentlicht.

� Das Schutzrecht wird erteilt für:

– eine begrenzte Zeitspanne: 20 Jahre

– ein bestimmtes Hoheitsgebiet

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Europäisches Patentamt

Patentierbarkeit

Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt.

Sie müssen ein Erzeugnis, ein Verfahren, eine Vorrichtungoder eine Verwendung betreffen.

Patentierbar sind Erfindungen, wenn sie:

� neu sind

� auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen

� gewerblich anwendbar sind

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Europäisches Patentamt

Im EPÜ1) definierte Ausnahmen von der Patentierbarkeit

� Pflanzensorten oder Tierrassen

� Erfindungen, deren kommerzielle Nutzung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt (z. B. Verfahren zum Klonen menschlicher Lebewesen)

� Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren

1) Näheres siehe Artikel 53 und Regel 28 EPÜ.

5

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Inhalt

� Das Patent – Definition

� Das Patentsystem – Nutzen

� Verschiedene Wege zum Patent

� Das EPA

� Fragen

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Unser Auftrag

Als das Patentamt für Europa fördern wir Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum in ganz Europa, indem wir uns einer hohen Qualität verpflichten und effiziente Dienstleistungen nach Maßgabe des Europäischen Patentübereinkommens erbringen.

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Vorteile eines Patents (I)

Für Erfinder

� bei eigener Nutzung der Erfindung

- Erhält Zeit, die Entwicklungskosten durch die kommerzielle Nutzung der

Erfindung wieder hereinzuholen

- Ansporn zu weiteren Forschungsinvestitionen

� indirekte Nutzung der Erfindung

- Verkauf von Lizenzen

- Erhöhung des immateriellen Firmenwertes

- Kapitalbeschaffung

- Verbesserung des Images

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Vorteile eines Patents (II)

Für die europäische Wirtschaft sind Patente die Hauptquelle für neues technisches Wissen.

Patente helfen:

� Identifikation neuer technischer Trends und Geschäftspartner

� Inspiration für weitere Innovationen

� Vermeidung von Doppelarbeit in F&E

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Europäisches Patentamt

Faires System zur Förderung von Wissenstransfer und Innovation

10

Erfindung

Patent-anmeldung

Offenlegung

Recherche imStand der Technik

daraus lernen

darauf aufbauen

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Schlussfolgerung

Europäische Patente fördern technische Innovationen, welche entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit und das wirtschaftliche Wachstum in Europa sind.

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Inhalt

� Das Patent – Definition

� Das Patentsystem – Nutzen

� Verschiedene Wege zum Patent

� Das EPA

� Frage

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Anmelder

Nationales Patent Amt

Erteilung des Europäischen Patents

EuropäischesPatent

Amt

Verschiedene Wege zum Patent

Internationale Anmeldung unter PCTbeim World Intellectual PropertyOffice (WIPO) oder bestimmten

befugten Anmeldeämter

Bericht überPatentfähigkeitvon ISA (EPO

oder NPO)

Eintritt in die regionale Phase

innerhalb von31 Monaten

Patent

Validierungin benannten Staaten

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� Nationale Anmeldung

– Billiger in bis zu drei Ländern

– Möglichkeit einer weiteren Anmeldung bei nationalen, internationalem oder europäischem Patentamt innerhalb von 12 Monaten nach der ersten Anmeldung

� Internationale Anmeldung

– 31 Monate Zeit zwischen Anmeldung und Entscheidung in welchen Ländern der Schutz angefragt wird

� Europäische Anmeldung

– Billiger in mehr als drei Ländern

– Höhere Qualität

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Europäisches Patentamt

Das europäische Erteilungsverfahren im Detail (1)

15

Anmelder

EPA

Öffentlichkeit

Europäische Patent-anmeldung

Einreichung und Formal-prüfung

Recherche und Recherchenbericht mit vorläufiger Stellungnahme zur Patentierbarkeit

Erteilung des europäischen Patents

Veröffentlichung der Patentschrift

Validierung in den benannten StaatenZurücknahme der

Anmeldung

Sachprüfung

Veröffentlichung der Anmeldung und des Recherchenberichts

Einwendungen Dritter möglich

Zurückweisung oder

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Europäisches Patentamt

Das europäische Erteilungsverfahren im Detail (2)

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Zurückweisung oder

Beschränkungs-oder Widerrufs-verfahren

Sachprüfung Erteilung des europäischen Patents

Einspruchs-verfahren

Beschwerde-verfahren

Veröffentlichung der Patentschrift

Validierung in den benannten Staaten

Anmelder

EPA

Öffentlichkeit

Zurücknahme der Anmeldung

Einspruch Dritter möglich

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Core module 1 Protect your ideas 17/41

Das Europäische Erteilungsverfahren

Einreichung RechercheVeröffentlichung der Anmeldung

Veröffentlichungder Erteilung

Ablauf der Einspruchsfrist

Zurücknahme?

18 Monate

ca. 4-5 Jahre 9 Monate

Optional

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Nils Omland, May 2009Europäisches Patentamt

Das einheitliche Patent als europäisches Patent

18

Europäische Patent-anmeldung

Einreichung und Formal-prüfung

Recherchenberichtmit vorläufigem Bescheid über die Patentierbarkeit

Erteilung des europäischen Patents

Zurückweisung oder Zurücknahme der Anmeldung

SachprüfungEinheitliches Patent

für die Hoheitsgebiete der 25 Teilnehmerstaaten

Auf Antrag des

Patent-inhabers

Beschränkungs-/Widerrufs-/Einspruchs-verfahren

Beschwerde-verfahren

Erteilungsverfahren wie beim klassischen europäischen Patent

Das einheitliche Patent ersetzt die Einzelwirkungendes europäischen Patents in den

25 Teilnehmerstaaten

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Core module 1 Protect your ideas 19/41

Ziel des Einheitlichen Patents

Einweniger teures

und weniger schwerfälliges

Patentsystem für Europa

� Ermöglicht den Zugang zu Patentschutz für SMEs und Forschungszentren

� Macht Europa attraktiver für Innovationenund Investitionen

� Fördert Europas Wettbewerbsfähigkeit

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Core module 1 Protect your ideas 20/41

Das Einheitspatent und die EPA Mitgliedstaaten

Einheitspatent StatenBelgien • Bulgarien • Dänemark • Deutschland • Estland • Finnland • Frankreich • Griechenland • Irland • Lettland • Lithauen • Luxemburg • Malta • Niederlande • Österreich • Polen • Portugal• Romänien • Slovakei • Slovenien • Schweden • Tscheschische Rep • UK • Ungarn • Zypern

Other EPO member statesAlbanien • Ehemalige Yugoslavische Republik Mazedonien • Italien • Island • Kroatien • Liechtenstein • Norwegen • Monaco • San Marino • Serbien • Spanien • Schweiz • Türkei •

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Nils Omland, May 2009Europäisches Patentamt

Konkrete Vorteile

• mit einem einzigen Schritt Schutz für die derzeitigen 25 Teilnehmerstaaten

• vereinfachtes Registrierungsverfahren statt 25 verschiedene Validierungen

• vereinfachte und kostengünstige Jahresgebührenzahlung

• keine Übersetzung nach der Erteilung erforderlich (nach einer Übergangszeit)

• zentrales vom EPA geführtes Register

• einheitliches Streitregelungssystem bietet mehr Rechtssicherheit

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Nils Omland, May 2009Europäisches Patentamt

Sprachenregelung für die Übersetzung nach der Erteilung

• Während einer Übergangszeit von bis zu 12 Jahren– ist eine Übersetzung ins Englische erforderlich, wenn das Patent in

Französisch oder Deutsch erteilt wird – ist eine Übersetzung in eine EU-Sprache erforderlich, wenn das Patent

in Englisch erteilt wird

• Am Ende der Übergangszeit– wird keine Übersetzung mehr erforderlich sein– wird Patent Translate die kostenlose maschinelle Übersetzung in 32

Sprachen bieten

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Nils Omland, May 2009Europäisches Patentamt

Sprachenregelung für Anmeldungen

Übersetzungskosten werden erstattet:

� für KMU, Universitäten, öffentliche Forschungseinrichtungen in der EU

� wenn die Anmeldung in einer anderen EU-Sprache als Englisch, Französisch oder Deutsch eingereicht wird

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Nils Omland, May 2009Europäisches Patentamt

Das Einheitliche Patentgericht

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Berufungsgericht

mit Sitz in Luxemburg

Gericht erster Instanz

Zentralkammer

Sitzin

Paris

Dienststelle des Präsidenten

Abteilungin

München

Abteilungin

London

Lokalkammern

LK

LK

LK

LK

LK

werden in den einzelnen Mitgliedstaaten errichtet

LK

Regionalkammernwerden durch Gruppen von Mitgliedstaaten errichtet

RK

RK

RK

RK

Gerichtshof der europäischen Union

Vorab-entscheidungs-

ersuchen

Nichtigkeitsklagen Verletzungsklagen

Beschwerden

LK

LK

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Nils Omland, May 2009Europäisches Patentamt

Wann ist es soweit?

• Bereits anhängige europäische Anmeldungen können einheitliche Wirkung entfalten, wenn sie nach dem Start des Systems erteilt werden.

• Mindestens 13 Staaten − einschließlich Vereinigtes Königreich, Frankreich, Deutschland − müssen das Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht ratifizieren (voraussichtl. 2015).

• Die ersten einheitlichen Patente werden nur die Staaten abdecken, in denen das Übereinkommen ratifiziert wurde; nach dem Beitritt weiterer Staaten dann auch diese.

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Inhalt

� Das Patent – Definition

� Das Patentsystem – Nutzen

� Verschiedene Wege zum Patent

� Das EPA

� Fragen

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Unser Auftrag

Als das Patentamt für Europa fördern wir Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum in ganz Europa, indem wir uns einer hohen Qualität verpflichten und effiziente Dienstleistungen nach Maßgabe des Europäischen Patentübereinkommens erbringen.

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Das Europäische Patentübereinkommen

� Das europäische Patentübereinkommen (EPÜ) – Bietet eine rechtliche Struktur für die Erteilung von Europäischen Patenten über

ein zentralisiertes Verfahren – Begründung die Europäische Patent Organisation

� 1973 – Diplomatische Konferenz in München ► Unterzeichnung von 16 Ländern

� 1977 – Inkrafttreten des EPÜ’s in 7 Ländern - gekennzeichnet mit

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Europäisches Patentamt

Heute: 38 Mitgliedstaaten und 2 Erstreckungsstaaten

Belgien • Deutschland • Frankreich •Luxemburg • Niederlande • Schweiz • Vereinigtes Königreich • Schweden • Italien • Österreich • Liechtenstein • Griechenland • Spanien • Dänemark • Monaco • Portugal • Irland • Finnland • Zypern • Türkei • Bulgarien • Tschechische Republik • Estland • Slowakei • Slowenien • Ungarn • Rumänien • Polen • Island • Litauen • Lettland • Malta • Kroatien • Norwegen • ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien • San Marino • Albanien • Serbien

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Europäische Patentanmeldungen und Patente können auf Antrag des Anmelders auch auf Bosnien und Herzegowina sowie auf Montenegro erstreckt werden.

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Unsere Rolle im Europäischen Patent System

� Wir bieten Patentschutz in bis zu 40 europäischen Ländern, basierend auf einer Anmeldung in einer der drei offiziellen Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch) )

Europäische Pantentanmeldung kann eingereicht werden:

– Direkt beim EPA

– Über eines der nationalen Patentämter der Mitgliedsstaaten

– Basierend auf einer internationalen Anmeldung (PCT)

� Wir sind verantwortlich für

– Beschränkungs- oder Widerrufsverfahren durch Patentinhaber

– Einspruchsverfahren durch Dritte

– Beschwerdeverfahren vor den Beschwerdekammern

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Europäisches Patentamt

Das EPA bearbeitet auch internationale (PCT-)Anmeldungen

� Wir sind Anmeldeamt für internationale (PCT-)Anmeldungen.

� Wir führen durch:– etwa 40 % aller internationalen

Recherchen– etwa 48 % aller internationalen

vorläufigen Prüfungen

� Das EPA erstellt den internationalen Recherchenbericht innerhalb von3 Monaten.*

31

* Ab dem Tag des Eingangs der Anmeldung bei der Internationalen Recherchenbehörde.

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Andere Leistungen� Kostenlose online Leistungen

– Patenteinreichung

– Gebührenzahlung

– Akteneinsicht

– Statusverfolgung der Anmeldung

� Kostenlose Patentinformation

– Online Zugang zu allen europäischen Patent Dokumenten (wöchentliche Aktualisierung)

– Einfache online-Suche in unserer Datenbank, umfassend 85 Millionen Anmeldungen

– Helpdesk mit Experten betreffend japanischen, chinesischen und koreanischen Anmeldungssystem

� Training

– Konferenzen

– Workshops und Seminare

– E-learning

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EPA beurteilt als Patentamt mit der höchsten Qualität

� Untersuchung des IAM Magazins und Thomson Reuters in 2010 und 2011� Zielgruppe: 700 Patentanwälte aus Kanzleien und der Industrie

Prozentsatz derjenigen die die Qualität des EPA’s als sehr gut/hervorragend beurteilen:

Industrie Kanzleien

EPO 74% 62%

JPO 57% 43%

USPTO 50% 37%

KIPO (Korea) 34% 24%

SIPO (China) 23% 13%

Industrie Kanzleien

EPO 71% 56%

JPO 55% 40%

USPTO 52% 38%

KIPO (Korea) 29% 21%

SIPO (China) 22% 20%

2011 2010

18

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Vier Schlüsselelemente

Hoch qualifizierte

Prüfer

Qualitätskontrolle und

Bekenntnis zur Verbesserung

Hochmoderne

Rechercheverfahren

QualitätGründliche Verfahren

und Kontrollprozesse

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Hoch qualifizierte Prüfer

� Ingenieure und Naturwissenschaftler mit abgeschlossenem Hochschulstudium– hohes Maß an technischem Fachwissen – Beherrschung der drei Amtssprachen des EPA‘s

� Ausbildung in den ersten zwei Dienstjahren– umfassende Einführung in alle Rechts- und

Verfahrensaspekte– individuelle Betreuung durch erfahrene Prüfer

� Kontinuierliche berufliche Weiterentwicklung während der gesamten Laufbahn

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Europäisches Patentamt

Gründliche Verfahren und Kontrollprozesse

� Einheitliches Verfahren– Das EPÜ bildet den rechtlichen Rahmen für das Erteilungsverfahren.

� Systematischer Ansatz– Jede Anmeldung wird von einer Abteilung mit drei Prüfern geprüft.

� Kontrollinstanzen– Einsprüche werden von einer Abteilung mit drei Prüfern geprüft, von

denen mindestens zwei nicht am Erteilungsverfahren beteiligt waren.– Beschwerden werden von einer unabhängigen Berufungsinstanz

geprüft (Beschwerdekammern).

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Europäisches Patentamt

Hochmoderne Rechercheverfahren

� Weltweit größte Dokumentensammlung– 800 Mio. Datensätze aus Patentdokumenten und Nichtpatentliteratur

in mehr als 120 Datenbanken– über 7 000 Fachzeitschriften– tägliche Aktualisierung der Datenbanken

� Hochleistungs-Recherchentool EPOQUE – wird von den Prüfern verwendet– dient weltweit als Benchmark– wird von Patentämtern in über 40 Ländern verwendet,

darunter Australien, Brasilien, China und Kanada

� Maschinelle Übersetzung zur Erweiterung der leicht zugänglichen Informationsquellen

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Strenge Qualitätskontrollen und Bekenntnis zur Verbesserung

� Stichprobenkontrollen bei Recherchenberichten und Prüfungsqualtiät

� Interne Qualitätsüberprüfungen

� Vorbereitung auf die ISO 9001 Zertifizierung

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Autonomie

� Zweitgröβte zwischenstaatliche Institution in Europa

� Keine EU Institution

� Selbstfinanziert Gebühren decken Ausgaben

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Standorte

Das EPA hat 5 Standorte:

München, Den Haag, Berlin, Wien und Brüssel

Die Zentrale ist in München.

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Unsere Mitarbeiter

Munich 3 746

Insgesammt

Source: EPO data 2013

2 650

272

105

4

Etwa 60% sind Patentprüfer

München

Den Haag

Berlin

Wien

Brüssel

6 777

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Mitarbeiter von 32 unterschiedlichen Ländern (2008)

Country Number of staff

AT Austria 237

BE Belgium 357

BG Bulgaria 30

CH Switzerland 69

CY Cyprus 8

CZ Czech Republic 20

ES Spain 426

DE Germany 1 807

DK Denmark 74

EE Estonia 6

FI Finland 48

FR France 1 190

GB United Kingdom 514

GR Greece 160

HU Hungary 25

IE Ireland 82

HR Croatia 2

Country Number of staff

IT Italy 497

LI Liechtenstein 1

LT Lithuania 4

LU Luxembourg 73

LV Latvia 4

MT Malta 2

RO Romania 107

NL Netherlands 618

PL Poland 56

PT Portugal 85

SE Sweden 124

SI Slovenia 14

SK Slovakia 15

TR Turkey 26

Others 3

Total 6 685

IS Iceland 1

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München

� Patent Erteilungsverfahren

� Beschwerdekammer

� Qualitätsmanagement

� Verwaltung

� Juristische Dienstleistungen

� Internationale Angelegenheiten

� Europäische Zusammenarbeit

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Den Haag

� Patent Erteilungsverfahren

� Verwaltung

� Juristische Dienstleistungen

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Berlin

� Patent Erteilungsverfahren

� Verwaltung

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Wien

� Patent Information

� Verwaltung

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Brüssel

� Beziehungen mit Europäischen Institutionen und anderen Organisationen/Verbänden

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Europäische Patentanmeldungen

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Gesamtzahl Europäischer Patentanmeldungen

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Europäische Patenterteilungen

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Europäisches Patentamt

Europäische Patentanmeldungen nach Ursprung (2013)1)

51

1)Beim EPA eingereichte europäische Patentanmeldungen wurden dem Wohnsitzstaat des zuerst genannten Anmelders zugeordnet.

DE: Deutschland I FR: Frankreich I CH: Schweiz I NL: Niederlande I GB: Vereinigtes KönigreichUS: Vereinigten Staaten I JP: Japan I CN: P.R. China I KR: Südkorea I EPO: Europäische Patent Organisation

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Europäisches Patentamt

Erteilte Patente nach Ursprung (2013)1)

52

1) Die Analyse basiert auf den 2013 erteilten Patenten. Die Patente wurden dem Wohnsitzstaat des erstgenannten Patentinhabers zugeordnet.

DE: Deutschland I FR: Frankreich I CH: Schweiz I NL: Niederlande I GB: Vereinigtes KönigreichUS: Vereinigten Staaten I JP: Japan I CN: P.R. China I KR: Südkorea I EPO: Europäische Patent Organisation

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Europäisches Patentamt

Anmeldestärkste technische Gebiete1) (2013)2)

53

1)Klassifiziert gemäß IPC Technologie-Konkordanztabelle – Stand Januar 20132)Grundlage: beim EPA eingereichte europäische Patentanmeldungen.

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Europäisches Patentamt

Top-Anmelder beim EPA im Jahr 20131)

54

EPO Mitgliedstaaten Vereinigten Staaten Japan Südkorea

1

1)Grundlage: beim EPA eingereichte europäische Patentanmeldungen.

10

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Anmelder pro Million Einwohner (2013)

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Patente in veränderter Form aufrechterhalten

zurückgenommene Patente

Einspruch zurückgewiesen

40%

29%

31%

Einsprüche in 2013

Einsprüche wurden gegen 4,5% der erteilten europäischen Patente eingereicht. 29% dieser Patente wurden während des Einspruchsverfahrens zurückgenommen.

4,5% Einsprüche

Erteilte Patente

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1980

Das erste Europäische Patent wurde dem Deutschen System Hersteller Scheidt & Bachmann erteilt.

Die Erfindung bezieht sich auf ein Gerät für zeitliche Speicherung von Münzen in Kartenautomaten.

Erstes Europäisches Patent

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Trilaterale Kooperation

1983

Das EPA , das Japanische und das US Patentamt gründen ein Programm für Trilaterale Kooperation welche bis jetzt technische Standards, neue Datenbank, Dokumentationsaustausch und elektronische Anmeldung beinhaltet.

Heute wurde diese Trilaterale Kooperation , unter dem Namen IP5, auch auf China und Korea ausgebreitet.

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Zusammenarbeit mit dem Chinesischen Patentamt

1985

Beginn der Zusammenarbeit des EPA mit dem Chinesischen Patentamt (SIPO).

Das EPA unterstützt China bei der Entwicklung eines modernen und effektiven Patentsystems. Dies beinhaltet die Beschaffung eines Rechercheystems, die Ausbildung der Prüfer und den Austausch der Datenbanken.

2012 wurde das Chinesische Amt mit 652 777 Patentanmeldungen das weltweit gröβte Patentamt.

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Patent Dokumente im Internet

1998

Die esp@cenet Datenbank wurde eingeführt, wodurch die Patentinformationen übers Internet für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

Heutzutage bietet die Such-Datenbank des EPA kostenlosen Zugang zu mehr als 85 Millionen Patentdokumenten (hauptsächlich Patentanmeldungen).

Auβerdem bietet das EPA automatische Übersetzungen zwischen dem Englischen und 31 anderen Sprachen, darunter Chinesisch, Japanisch, Koreanisch und Russisch.

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Online Anmeldung

2000

Durch epoline, können Anmelder erstmals die Patentanmeldung übers Internet einreichen.

Online Gebührenzahlung und Einsichtnahme in die Akte folgen.

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Aussicht

� Patente geben den Ansporn für Forschung und Entwicklung, welche die Basis für wirtschafltichen Wachstum sind und werden daher auch in Zukunft einebedeutende Rolle in der Wirtschaft spielen.

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Europäisches Patentamt

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