24
Die Identifikationslösung des Kantons Zug Zentralisiertes Identity- und Access- Management für E-Government-Service InfoSociety Days, März 2015

SeGF 2015 | Die Identifikationslösung des Kantons Zug: Zentralisiertes Identity- und Access-Management für E-Government-Service

Embed Size (px)

Citation preview

Die Identifikationslösung des Kantons Zug

Zentralisiertes Identity- und Access-

Management für E-Government-Service

InfoSociety Days, März 2015

1. Verlagerung der Kommunikation in den elektronischen

Bereich

2. Einfacher und sicherer Zugriff auf E-Government-

Dienstleistungen

E-Government-Strategie des Regierungsrats

Kantons Zug

3. März 2015 Seite 2 Finanzdirektion

Zeitplan (Erreichter Stand)

2018 2012 2015

Start E-Government

Internetportal iZug

Intelligente Formulare

wie ePayment, …

Ein umfassender

elektronischer

Schalter

ist realisiert

Übermittlung unterschrifts-

bedürftiger Eingaben und

Entscheide

Elektronischer Zugriff auf

eigene Geschäftsfälle und

Daten

2

3

4

1

3. März 2015 Seite 3

2009

Finanzdirektion

Das Bundesrecht regelt die elektronische Übermittlung von

Eingaben und Entscheiden:

im Verwaltungsverfahren vor Bundesbehörden,

in Zivil- und Strafprozessen sowie

im Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren.

Bestimmungen für das kantonale Verwaltungsverfahren

fehlten bisher!

Handlungsbedarf in gesetzlicher Hinsicht

3. März 2015 Seite 4 Finanzdirektion

1. Elektronische Übermittlung von Eingaben,

2. Elektronische Zustellung von Entscheiden und

3. Zugriff auf eigene Geschäftsfälle und Daten.

Gegenstand der VRG-Teilrevision:

3. März 2015 Seite 5 Finanzdirektion

--> Voraussichtliche Inkraftsetzung

inkl. der Verordnung per 1.1.2016

Es gibt zwei Arten von Eingaben:

1. Unterschriftsbedürftige Eingaben

2. Nicht unterschriftsbedürftige Eingaben

3. März 2015 Seite 6 Finanzdirektion

Online-Eingabe

(ohne Anmeldung)

Nicht unterschrifts- Zugriff auf Unterschriftbedürftige

bedürftige Eingaben eigene Daten Eingaben

Identifikationslösung

(mit Anmeldung)

Anerkannte

externe

Zustellplattform

Behörde

Fachanwendung

3. März 2015 Seite 7

Eingabekanäle

Finanzdirektion

Nicht unterschriftsbedürftige Eingabe

(Fristerstreckung)

3. März 2015 Seite 8 Finanzdirektion

Zugriff auf eigenen Geschäftsfall in Fachanwendung

3. März 2015 Seite 9 Finanzdirektion

Demo-Beispiel Willenserklärung

(mit Transaktionscode)

3. März 2015 Seite 10 Finanzdirektion

3. März 2015 Seite 11

Eingabe über anerkannte Zustellplattform

Finanzdirektion

Nur für Rechtsmittel und Rechtsbehelfe vorgesehen.

Entscheide

Identifikationslösung

Anerkannte externe

Zustellplattform

Verwaltungskundin / -kunde

Fachan-

wendung

Entscheide

3. März 2015 Seite 12 Finanzdirektion

Bildet die technische Grundlage zur VRG-Revision

Geschäftsfälle und Willenserklärungen müssen eindeutig einer

Person zugeordnet werden können

Die eindeutige und gesetzeskonforme Zuordnung ist nur nach

erfolgter starker Identifikation der Benutzer möglich

Die Identifikationslösung beinhaltet auch die notwendigen IAM-

Prozesse zur sicheren Bewirtschaftung der Identitäten

Warum eine Identifikationslösung?

3. März 2015 Seite 13 Finanzdirektion

Die Use-Cases rund um das Benutzerkonto

3. März 2015 Seite 14 Finanzdirektion

Benutzerkonto Anmeldeseite (zuglogin / loginzug)

Seite 15 3. März 2015 Finanzdirektion

Profiladministration

letzte Aktivitäten anzeigen

3. März 2015 Seite 16 Finanzdirektion

Der Start: Das Antragsformular

Seite 17 3. März 2015 Finanzdirektion

Impo

rt S

tam

msä

tze

Em

pfan

gsbe

stät

igun

g A

bhol

einl

adun

g

per

SM

S o

der

E-M

ail

Tra

nsak

tions

code

/ E

inm

alpa

ssw

ort

Kommunikationsplattform

Benutzerregister

1

3 4 5 6 2

Steuerverwaltung Benutzerin / Benutzer

7

Antragstellung Onlineformular

Eingabe eindeutige

Identifikationsnummer

Authentifizierung

Fach-

anwendungen

Benutzerkonto

Beispiel: Der Aktivierungsprozess

3. März 2015 Seite 18 Finanzdirektion

Juristische Personen: Registration

Seite 19 3. März 2015 Finanzdirektion

Juristische Personen: Berechtigungskonzept

Seite 20 3. März 2015 Finanzdirektion

Übersicht Lösungsarchitektur

3. März 2015 Seite 21 Finanzdirektion

Vorteile der Identifikationslösung für die Kunden

Service Public und Kundenschnittstelle werden verbessert

Wegfall zeitaufwendiger Wege zu den Behörden

Geringere Fehleranfälligkeit durch Plausibilisierung der

Eingaben

Rationalisierung und Verkürzung der Verfahrensabläufe

Sichere Kommunikation

3. März 2015 Seite 22 Finanzdirektion

Vorteile der Identifikationslösung für die Behörden

Alle ZG-Behörden (Kanton, Einwohnergemeinden etc.)

können die Identifikationslösung in Anspruch nehmen.

Es braucht keine eigene Benutzerverwaltung pro

Fachanwendung mehr (Die aufwendige Pflege der

Benutzerdaten entfällt).

Der Nutzen für alle angeschlossenen Fachanwendungen

ist das zentrale Benutzerkonto, das eine rechtsgültige

digitale Identifikation garantiert.

3. März 2015 Seite 23 Finanzdirektion

Fragen

3. März 2015 Seite 24 Finanzdirektion