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MMW-HOTLINE AUS DER PRAXIS Helmut Walbert Allgemeinarzt, Medizinjournalist und Betriebswirt Medizin Leser der MMW können sich mit allen Fragen zur Abrechnung und Praxis- führung an Helmut Walbert, Facharzt für Allgemeinmedizin, Würzburg, wenden. Sie erreichen ihn jeden Donnerstag von 13 bis 15 Uhr unter der kostenlosen Rufnummer (0800) 2 37 98 30 oder per E-Mail: [email protected] Chronikerziffer in Gemeinschaftspraxis mit Facharzt Das ist selbst der KV zu hoch! Dr. H. C., Hausarzt-Internistin: Ich habe eine fachübergreifende Gemeinschafts- praxis mit einem Facharzt-Internisten. Wenn er mich vertritt, erbringt der Kolle- ge manchmal rein fachärztliche Leistun- gen („KO-Leistungen“). Bei diesen Patien- ten akzeptiert unser PC-System dann die Chronikerziffern nicht mehr. Die KV be- hauptet, das sei richtig. Antwort: In den ergänzenden Bestimmun- gen der GOP 03220 und 03221 steht im Ab- satz 3, dass sie im Behandlungsfall nicht ne- ben den KO-Leistungen gemäß § 6 Anlage 5 des Bundesmantelvertrages berech- nungsfähig sind. Direkt nach Inkrafttreten des EBM 2013 wurde aber erkannt, dass dies in Praxen wie Ihrer ein Problem darstellte. Noch im selben Jahr wurde deshalb eine er- gänzende Ausführung beschlossen: „Diese Ausschlüsse finden in versorgungsbereichs- übergreifenden Berufsausübungsgemein- schaften, Medizinischen Versorgungszent- ren und Praxen mit angestellten Ärzten kei- ne Anwendung, sofern diese Leistungen von Vertragsärzten des fachärztlichen Ver- sorgungsbereiches erbracht werden.“ Damit ist klar, dass der Hausarzt in einer fachübergreifenden Berufsausübungsge- meinschaft die GOP 03220 oder 03221 ab- rechnen darf, wenn sie ihm in der EDV korrekt zugeordnet werden. Wenn dies in Ihrem PC- System nicht möglich ist, muss Ihr Soft- warehaus das dringend korrigieren. Die Aus- kunft der KV ist seit dem 1. Oktober 2013 nicht mehr aktuell. Sollte eine sachliche Rich- tigstellung der KV Ihnen diese GOPs strei- chen, müssen Sie Widerspruch einlegen! Manche EBM-Regelungen sind so praxisfern, das niemand mehr durchblickt. © Robert Kneschke / fotolia.com Bestellpraxis Neue Ziffern, neue Strategie Dr. F.-J. Z., Allgemeinarzt: Gesprächs- leistung und Chronikerziffer rechnen wir im Fachgruppenvergleich sehr wenig ab. Das Gesprächsbudget wurde nur zu 65% ausgeschöpft. Kann das vielleicht am Zeit- raster unseres konsequent durchgezoge- nen Bestellsystems liegen? Antwort: Es hapert vielleicht an den Vor- aussetzungen der neuen Leistungen. Gera- de die Chronikerziffer GOP 03221 muss stra- tegisch umgesetzt werden, da sie nicht nur einen zweiten persönlichen Arzt-Patienten- Kontakt (APK) erfordert, sondern auch „Maßnahmen“. In einer zeitgesteuerten Be- stellpraxis müssen also zwei APK fest pro- grammiert werden. Beim zweiten Termin sollte dann die obligat geforderte „Überprü- fung und/oder Anpassung und/oder Einlei- tung von Maßnahmen der leitliniengestütz- ten Behandlung der chronischen Erkran- kung(en)“ erfolgen und stichpunktartig do- kumentiert werden. Beim ärztlichen Gespräch nach GOP 03230 kann die Mindestzeit von zehn Minu- ten im Bestellsystem Probleme machen. Da diese Leistung auch noch ins Tages-Zeitpro- fil eingeht, ist sie erst recht korrekt im Be- stellraster einzuplanen. Der Zeitaufwand kann allerdings mit der Chronikerziffer GOP 03211 kombiniert werden, da kein Aus- schluss besteht. Anhand von Listen der betroffenen Pa- tienten sollte man in der zweiten Hälfte des Quartals die korrekte Leistungserbringung und vor allem die Abrechnung überprüfen! 14 MMW-Fortschr. Med. 2014; 156 (14)

Das ist selbst der KV zu hoch!

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AUS DER PRAXIS

Helmut WalbertAllgemeinarzt, Medizinjournalist und Betriebswirt Medizin

Leser der MMW können sich mit allen Fragen zur Abrechnung und Praxis-führung an Helmut Walbert, Facharzt für Allgemeinmedizin, Würz burg, wenden. Sie erreichen ihn jeden Donnerstag von 13 bis 15 Uhr unter der kostenlosen Rufnummer (0800) 2 37 98 30 oder per E-Mail: [email protected]

Chronikerzi� er in Gemeinschaftspraxis mit Facharzt

Das ist selbst der KV zu hoch!Dr. H. C., Hausarzt-Internistin: Ich habe eine fachübergreifende Gemeinschafts-praxis mit einem Facharzt-Internisten. Wenn er mich vertritt, erbringt der Kolle-ge manchmal rein fachärztliche Leistun-gen („KO-Leistungen“). Bei diesen Patien-ten akzeptiert unser PC-System dann die Chronikerzi� ern nicht mehr. Die KV be-hauptet, das sei richtig.

Antwort: In den ergänzenden Bestimmun-gen der GOP 03220 und 03221 steht im Ab-satz 3, dass sie im Behandlungsfall nicht ne-ben den KO-Leistungen gemäß § 6 Anlage 5 des Bundesmantelvertrages berech-nungsfähig sind. Direkt nach Inkrafttreten des EBM 2013 wurde aber erkannt, dass dies in Praxen wie Ihrer ein Problem darstellte. Noch im selben Jahr wurde deshalb eine er-

gänzende Ausführung beschlossen: „Diese Ausschlüsse � nden in versorgungsbereichs-übergreifenden Berufsausübungsgemein-schaften, Medizinischen Versorgungszent-ren und Praxen mit angestellten Ärzten kei-ne Anwendung, sofern diese Leistungen von Vertragsärzten des fachärztlichen Ver-sorgungsbereiches erbracht werden.“

Damit ist klar, dass der Hausarzt in einer fachübergreifenden Berufsausübungsge-meinschaft die GOP 03220 oder 03221 ab-rechnen darf, wenn sie ihm in der EDV korrekt zugeordnet werden. Wenn dies in Ihrem PC-System nicht möglich ist, muss Ihr Soft-warehaus das dringend korrigieren. Die Aus-kunft der KV ist seit dem 1. Oktober 2013 nicht mehr aktuell. Sollte eine sachliche Rich-tigstellung der KV Ihnen diese GOPs strei-chen, müssen Sie Widerspruch einlegen!

Manche EBM-Regelungen sind so praxisfern, das niemand mehr durchblickt.

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Bestellpraxis

Neue Zi� ern, neue StrategieDr. F.-J. Z., Allgemeinarzt: Gesprächs-leistung und Chronikerzi� er rechnen wir im Fachgruppenvergleich sehr wenig ab. Das Gesprächsbudget wurde nur zu 65% ausgeschöpft. Kann das vielleicht am Zeit-raster unseres konsequent durchgezoge-nen Bestellsystems liegen?

Antwort: Es hapert vielleicht an den Vor-aussetzungen der neuen Leistungen. Gera-de die Chronikerzi� er GOP 03221 muss stra-tegisch umgesetzt werden, da sie nicht nur einen zweiten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt (APK) erfordert, sondern auch „Maßnahmen“. In einer zeitgesteuerten Be-stellpraxis müssen also zwei APK fest pro-grammiert werden. Beim zweiten Termin sollte dann die obligat geforderte „Überprü-fung und/oder Anpassung und/oder Einlei-tung von Maßnahmen der leitliniengestütz-ten Behandlung der chronischen Erkran-kung(en)“ erfolgen und stichpunktartig do-kumentiert werden.

Beim ärztlichen Gespräch nach GOP 03230 kann die Mindestzeit von zehn Minu-ten im Bestellsystem Probleme machen. Da diese Leistung auch noch ins Tages-Zeitpro-� l eingeht, ist sie erst recht korrekt im Be-stellraster einzuplanen. Der Zeitaufwand kann allerdings mit der Chronikerzi� er GOP 03211 kombiniert werden, da kein Aus-schluss besteht.

Anhand von Listen der betro� enen Pa-tienten sollte man in der zweiten Hälfte des Quartals die korrekte Leistungserbringung und vor allem die Abrechnung überprüfen!

14 MMW-Fortschr. Med. 2014; 156 (14)