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DAS PETITIONSRECHT Ein Recht für Alle

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DAS PETITIONSRECHTE i n R e c h t f ü r A l l e

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Herausgeber: Hessischer Landtag, Schlossplatz 1–3, 65183 Wiesbaden, Stand Juni 2004

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mit der vorliegenden Bro-schüre wollen wir Sie über einbesonderes Recht informie-ren, das Ihnen allen zusteht:das Petitionsrecht.

Jedermann hat die Möglich-keit, sich mit Bitten oder Be-schwerden unmittelbar anseine Volksvertretung zu wen-den und die politische Wil-lensbildung mitzugestalten.Der Hessische Landtag hatdazu den Petitionsausschusseingesetzt. Dieser Ausschuss,seine Mitglieder, seine Ar-beitsweise und das Petitions-verfahren werden Ihnen indieser Broschüre erläutert.

Mit Ihren Eingaben könnenSie dazu beitragen, unsereDemokratie mit Leben zu er-füllen. Nutzen Sie daher dasPetitionsrecht, wenn es für Siehilfreich sein kann.

Ihr

Norbert KartmannPräsident des Hessischen Landtags

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

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Was sind eigentlich Petitionen?

Das Petitionsrecht gibt jeder Bürgerin und jedem Bürger dieMöglichkeit, sich gegen Unge-rechtigkeiten, Benachteiligun-gen oder ungleiche Behand-lung durch staatliche Stellen zuwehren.

Dieses Recht, durch welchesdas erste Verfassungsorgan imStaate jedermann Gehör für sei-ne Sorgen verschafft, ist der ei-gentliche Kern des Grundrechts,sich mit einer Bitte oder Be-schwerde (= Eingabe, Petition)an seine Volksvertretung zuwenden. Auch Anregungenoder Ideen werden aufgegrif-

fen; damit können Bürgerinnenund Bürger unmittelbar Anstößezur politischen Willensbildung,zur Kontrolle der Verwaltungund in Ausnahmefällen sogarzur Gesetzgebung geben; An-stöße, die helfen, die Verwal-tung beweglicher und bürger-freundlicher zu machen.

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Die Verfasser des Grundge-setzes und der HessischenVerfassung haben mit Be-dacht JEDERMANN dasRecht zur Beschwerde ein-geräumt.Damit sollte dieses wichtigeInstrument der Demokratiejedem zuteil werden, dersich durch eine Verwal-tungsentscheidung be-nachteiligt fühlt.

So wird unter anderemauch

– Minderjährigen,

– unter Betreuung Stehenden

– Strafgefangenen,

– oder gesellschaftlichenGruppen wie Bürgerinitia-tiven oder Vereinen

das Recht, sich Hilfe suchend an ihre Volksvertretung zu wenden, eingeräumt.

Das Petitionsrecht ist einpersönliches Recht, dasauch für andere mit derenEinverständnis oder aberauch in Anliegen, die dasAllgemeinwohl berühren,wahrgenommen werdenkann.

Wer ist berechtigt, Petitionen an seine Volksvertretung zu richten?

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Wie wende ich mich an den Petitionsausschuss?

Das Recht, das jedermann zu-steht (Artikel 17 Grundgesetz undArtikel 16 Hessische Verfassung),muss auch mühelos in Anspruchgenommen werden können.Darum gibt es für die Formulie-rung der schriftlichen Eingabekeinerlei Formvorschriften. DieEingebenden (Petenten) sollenihr Anliegen so vortragen, wie siees sehen und wie es ihnen ihreAusdrucksmöglichkeiten erlau-ben. Das Anliegen muss sichaber auf eine Verwaltungsent-scheidung oder Gesetzeslückebeziehen und eine konkreteSachbitte enthalten. Bloße Kom-mentare zu politischen Entschei-

dungen, Zuschriften, deren Inhaltsich in Beschimpfungen er-schöpft, oder Meinungsäußerun-gen, aus denen das Ziel, einesachliche Prüfung zu veranlas-sen, nicht zu entnehmen ist, sindkeine Eingaben.

Auch anonyme Petitionen kön-nen nicht bearbeitet werden.Deshalb sollen die schriftlich anden Ausschuss gerichteten Ein-gaben immer Namen undAdresse des Einsenders enthal-ten und von diesem auch unter-schrieben sein.

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Die Landtagskanzlei bittet die Landes-

regierung um Stellungnahme

ZuständigesMinisterium

Ihre EingabeEingang beim Hessischen Landtag

Ausführung des Plenar-beschlusses

Bescheid an Einsender

Beratung im Petitionsaus-schuss

Beschlussvorschlag an das Plenum

Beschlussfassung im Plenum des Hessischen

Landtags

Gegebenenfalls weitereSachaufklärungevtl. Ortstermin

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Der Petitionsausschuss kannsich mit allen Anliegen befas-sen, die sich auf Entscheidun-gen von Behörden beziehen,die der Aufsicht des LandesHessen unterstehen.Dies sind etwa die Gemeinden,Kreise, die Regierungspräsidienund die Ministerien ebenso wiebeispielsweise die Versorgungs-oder Finanzämter, die Landes-versicherungsanstalt, die Polizeioder die Schulen des LandesHessen.Gerade durch die Vielzahl der Institutionen fällt es den Bürgerinnen und Bürgern oftschwer, für ihr Anliegen

die richtige Adresse zu finden.Der Ausschuss sorgt in den Fäl-len, in denen er für die Bearbei-tung der Angelegenheit nichtzuständig ist, dafür, dass dieEingabe an die zuständige Stel-le weitergeleitet wird, oderaber zeigt einen Weg auf, wieder Bürgerin oder dem Bürgergeholfen werden kann.Grundsätzlich gilt:- Für Beanstandungen gegenü-ber Landesgesetzen oder Lan-desbehörden ist der Landtagdes Landes Hessen zuständig.- Für Beanstandungen gegenü-ber Bundesgesetzen oder Bun-desbehörden ist der Deutsche

Bundestag, (Petitionsausschuss,Platz der Republik, 11011 Berlin)zuständig.

Wann ist der Petitionsausschuss die richtige Adresse?

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In welchen Fällen kann der Ausschuss nicht tätig werden?

Gerichtsurteile sind grundsätz-lich von einer parlamentari-schen Prüfung ausgeschlossen.

Nach unserer Verfassung ist dieUnabhängigkeit der Gerichte zuwahren, d.h., richterliche Ent-

scheidungen dürfen vom Parla-ment weder überprüft noch ab-geändert oder aufgehobenwerden. Eingaben dürfen je-doch sehr wohl auf Mängeloder Ungerechtigkeiten im Ge-setz verweisen, das die Grundla-ge eines Urteils bildet.Ebenso können privatrechtlicheStreitigkeiten, etwa mit Ge-schäfts- oder Vertragspartnern,Nachbarn oder der Familie na-turgemäß nicht vom Ausschussbehandelt werden. Dort kannnur auf dem ordentlichenRechtsweg Hilfe gesucht wer-den.

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Vorsitzende;Ilona Dörr (CDU)

Stellv. Vorsitzende:Anne Oppermann (CDU)

Weitere Mitglieder:Holger Bellino (CDU)Peter Beuth (CDU)Hannelore Eckhardt (SPD)Nancy Faeser (SPD)Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN)Heike Hofmann (SPD)Christoph René Holler (CDU)

Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN)Dirk Landau (CDU)Judith Lannert (CDU)Marco Pighetti (SPD)Claudia Ravensburg (CDU)Florian Rentsch (FDP)Silke Tesch (SPD)Sabine Waschke (SPD)Kurt Wiegel (CDU)Margarete Ziegler-Raschdorf(CDU)

Der Petitionsausschuss

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Weitere Informationen über den Hessischen Landtag und die Arbeitdes Petitionsausschusses erhalten Sie im Internet

http://www.hessischer-landtag.de

Ihre Petition richten Sie bitte an:Petitionsausschuss des Hessischen LandtagsSchlossplatz 1-365183 Wiesbaden

Telefon: 0611/350-238Telefax: 0611/350 459e-mail: [email protected]

Wichtige Hinweise

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Notizen

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