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1 Januar 2016 Dr. Ekkehard Rohrer / Christian Forstner / Angela Ostlender Ausgewählte Vorgänge auf europäischer und internationaler Ebene vom 18. bis 24. Januar 2016 Das Wichtigste in Kürze Tusk: EU-Gipfel im März ist Frist für Lösung der Flüchtlingskrise In der Plenardebatte des EU-Parlaments am 19.01. haben viele Abgeordnete die Staats- und Regierungschefs für ihre Unfähigkeit bei der Bewältigung der Migrations- und Flüchtlingskrise kritisiert. An der Aussprache haben die Präsidenten des Europäischen Rates und der Kommission, Donald Tusk und Jean-Claude Juncker, teilgenommen. Tusk hat die Herausforderungen des Dezember-Gipfels aufgezählt: „Wir sind an allen Fronten gefordert“, sagte er. Zum Thema Migration hob er hervor, dass es keine Alternative zum Grenzschutz gibt. Der EU-Gipfel im März sei die Frist, zu der sich herausstellen wird, ob die aktuelle Strategie der EU zur Bewältigung der Flüchtlingskrise funktioniert. Wenn nicht, „drohen schwerwiegende Konsequenzen, wie zum Beispiel der Kollaps des Schengen-Raums“, fügte er hinzu. „Wenn die Mitgliedstaaten die Maßnahmen durchgesetzt hätten, die wir vorgeschlagen haben, dann wäre die Lage eine bessere“, sagte Juncker. Er forderte die nationalen Regierungen auf, mehr Solidarität und Engagement bei der Bewältigung der Migrationskrise an den Tag zu legen. „Ein Scheitern von Schengen wird hohe Kosten verursachen, und sich schlecht auf das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen auswirken“, so Juncker. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160114IPR09884/Debatte- zum-Dezember-EU-Gipfel-Migration-und-EU-Referendum-in-Gro%C3%9Fbritannien

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Januar 2016 Dr. Ekkehard Rohrer / Christian Forstner / Angela Ostlender Ausgewählte Vorgänge auf europäischer und internationaler Ebene vom 18. bis 24. Januar 2016

Das Wichtigste in Kürze Tusk: EU-Gipfel im März ist Frist für Lösung der Flüchtlingskrise In der Plenardebatte des EU-Parlaments am 19.01. haben viele Abgeordnete die Staats- und Regierungschefs für ihre Unfähigkeit bei der Bewältigung der Migrations- und Flüchtlingskrise kritisiert. An der Aussprache haben die Präsidenten des Europäischen Rates und der Kommission, Donald Tusk und Jean-Claude Juncker, teilgenommen. Tusk hat die Herausforderungen des Dezember-Gipfels aufgezählt: „Wir sind an allen Fronten gefordert“, sagte er. Zum Thema Migration hob er hervor, dass es keine Alternative zum Grenzschutz gibt. Der EU-Gipfel im März sei die Frist, zu der sich herausstellen wird, ob die aktuelle Strategie der EU zur Bewältigung der Flüchtlingskrise funktioniert. Wenn nicht, „drohen schwerwiegende Konsequenzen, wie zum Beispiel der Kollaps des Schengen-Raums“, fügte er hinzu. „Wenn die Mitgliedstaaten die Maßnahmen durchgesetzt hätten, die wir vorgeschlagen haben, dann wäre die Lage eine bessere“, sagte Juncker. Er forderte die nationalen Regierungen auf, mehr Solidarität und Engagement bei der Bewältigung der Migrationskrise an den Tag zu legen. „Ein Scheitern von Schengen wird hohe Kosten verursachen, und sich schlecht auf das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen auswirken“, so Juncker. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160114IPR09884/Debatte-zum-Dezember-EU-Gipfel-Migration-und-EU-Referendum-in-Gro%C3%9Fbritannien

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I. Institutionelle Angelegenheiten 1. Tagesordnung für Europäischen Rat am 18./19. Februar 2016 Nach den Plänen von EU-Ratspräsident Donald Tusk wird der Europäische Rat am 18./19.02. einen politischen Gedankenaustausch über die Pläne des Vereinigten Königreichs für ein Referendum über den Verbleib in bzw. den Austritt aus der EU („Brexit“)führen und sich auf für alle Seiten zufriedenstellende Lösungen verständigen. Der Europäische Rat wird ferner die Fortschritte bei der Umsetzung seiner in Reaktion auf die Migrations- und Flüchtlingskrise gefassten Beschlüsse bewerten. Schließlich wird der Europäisch Rat ersucht, die Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet zu billigen. http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5072-2016-INIT/de/pdf 2. Luxemburgische Ratspräsidentschaft: Bettel verurteilt Abschottung Hauptthemen der Debatte zur Bilanz der luxemburgischen EU-Ratspräsidentschaft am 19.01. waren die Flüchtlingskrise, die gescheiterte Zusammenarbeit der Geheimdienste in der EU bei der Terrorbekämpfung und die Steuerabsprachen zugunsten multinationaler Unternehmen. An der Aussprache haben der Präsident der EU-Kommission Jean-Claude Juncker sowie der luxemburgische Premierminister Xavier Bettel teilgenommen. Der luxemburgische Premierminister verurteilte die Versuchung der EU-Mitglieder, sich in ihr nationales Schneckenhaus zurückzuziehen, und forderte mehr politische Solidarität – nicht nur im rechtlichen Bereich – von den Mitgliedstaaten. „Man darf nicht nur nehmen, man muss auch geben“, unterstrich er. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160114IPR09902/Luxemburgische-Ratspr%C3%A4sidentschaft-Bettel-verurteilt-nationale-Abschottung 3. Europaabgeordnete kritisieren mangelnde Rechtsstaatlichkeit in Polen Die EU-Abgeordneten diskutierten am 19.01. mit der polnischen Ministerpräsidentin Beata Szydło über den „Stand der Rechtsstaatlichkeit sowie Einschränkungen der Pressefreiheit“ in Polen. Esteban González Pons (EVP, ES) stellte fest, dass der schlimmste Autoritarismus immer „von innen“ kommt, und warnte, „dass ein Angriff auf die Judikative und die Kontrolle der Massenmedien ein erster Schritt in Richtung der Zerstörung der Demokratie“ sind. Gianni Pittella (S&D, IT) sagte, die Unabhängigkeit der Gerichte und der Medien seien unabdingbare Voraussetzungen für die europäische Demokratie. Guy Verhofstadt (Liberale, BE) sah Polen auf dem Weg zu einem autoritären Regime, „in Richtung von Putins Russland“. Rebecca Harms (Grüne/DE) fand, dass Verhofstadt die Probleme richtig beschrieben hat. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160114IPR09899/Polen-Debatte-zur-Rechtsstaatlichkeit-mit-Ministerpr%C3%A4sidentin-Szyd%C5%82o

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II. Internationales, Außenhandel, Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe

a) Internationales 1. Mogherini und Zarif zur Aufhebung der Sanktionen gegen den Iran Zur Aufhebung der Sanktionen gegen den Iran, der seine Verpflichtungen aus der Wiener Atom-Vereinbarung am 16.01. umgesetzt hatte, sagten die EU-Außenbeauftrage Federica Mogherini und ihr iranischer Amtskollegen Javad Zarif: „Wir haben heute den 'Implementation Day' des gemeinsamen Aktionsplans erreicht. Heute, sechs Monate nach Abschluss des historischen Abkommens, hat die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) bescheinigt, dass der Iran seine Verpflichtungen aus dem Atomabkommen erfüllt hat.“ Damit werden die multilateralen und nationalen wirtschaftlichen Strafmaßnahmen gegen den Iran aufgehoben. Die EU bestätige, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Aufhebung der Wirtschafts- und Finanzsanktionen vorliegen, sagten die beiden Außenpolitiker. http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13932_de.htm http://eeas.europa.eu/statements-eeas/2016/160115_01_en.htm 2. Geberkonferenz für Syrien am 4. Februar in London Im Hinblick auf die Notlage in Syrien haben die Regierungen von Deutschland, Großbritannien, Norwegen, Kuwait und die Vereinten Nationen letzten November zu einem internationalen Treffen eingeladen. Dabei soll es unter anderem um humanitäre Hilfe für syrische Flüchtlinge und um Unterstützung für die Länder gehen, die Schutzsuchende aufgenommen haben. Neben der EU-Außenbeauftragten Federica Mogherini und internationalen Regierungsvertretern werden auch Hilfsorganisationen und Repräsentanten der Zivilgesellschaft teilnehmen. Mehr dazu auf der Konferenz-Webseite: https://www.supportingsyria2016.com/ 3. EU weiterhin für Zweistaatenlösung in Nahostkonflikt Der Rat zeigte sich am 18.01. tief besorgt angesichts der Tatsache, dass der nicht enden wollende Kreislauf der Gewalt in Israel und den Palästinensischen Gebieten in den vergangenen Monaten zahlreiche Todesopfer gefordert hat. Die EU tritt geschlossen für eine Zweistaatenlösung auf der Grundlage der in den Schlussfolgerungen des Rates vom Juli 2014 genannten Parameter ein, die den Sicherheitsbedürfnissen von Israelis und Palästinensern und dem Streben der Palästinenser nach einem eigenen Staat und Souveränität gerecht wird, die seit 1967 andauernde Besetzung beendet und alle Fragen im Zusammenhang mit dem endgültigen Status regelt und so dem Konflikt ein Ende setzt. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/01/18-fac-conclusions-mepp/ 4. EU unterstützt nachdrücklich neue Regierung in Libyen Die EU unterstützt uneingeschränkt das Libysche politische Abkommen, das am 17. Dezember 2015 unterzeichnet worden ist, so die EU-Außenminister auf ihrer Tagung am 18.01. Die EU begrüßt die Bildung des Präsidialrates unter dem Vorsitz von Fayyez al-Sarraj. Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden die Regierung der nationalen Einheit als die einzige rechtmäßige Regierung Libyens unterstützen und fordern alle libyschen Institutionen, einschließlich der Finanz- und Wirtschaftsinstitutionen, dringend auf, die Autorität der Regierung der nationalen Einheit anzuerkennen. Die EU erinnert daran, dass alle VN-Mitgliedstaaten nach der Resolution 2259 gehalten sind, die Unterstützung paralleler Einrichtungen sowie den offiziellen Kontakt mit ihnen einzustellen. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/01/18-fac-conclusions-libya/

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5. Moldau, Georgien, Ukraine sollen Reformen fortführen, Kritik an Russland Russland muss seine direkte oder indirekte Beteiligung an den Konflikten in der Ukraine, in Georgien und der Republik Moldau umgehend aussetzen und sich nicht in deren EU-Bestrebungen einmischen. So steht es in einer am 21.01. verabschiedeten Entschließung über die Reformfortschritte in den drei Ländern ein Jahr nach der Ratifizierung der Assoziierungsabkommen und der angeschlossenen Freihandelsabkommen mit der EU. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160114IPR09906/Moldau-Georgien-Ukraine-sollen-Reformen-fortf%C3%BChren-Kritik-an-Russland http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2016-0018+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE 6. Grünes Licht für EU-Kosovo-Assoziierungsabkommen Das Europäische Parlament hat dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem Kosovo am 21.01. zugestimmt. Dieses stellt einen wichtigen ersten förmlichen Schritt in Richtung der Integration der Republik Kosovo in die EU dar und ist die Grundlage für die Vertiefung der politischen Anbindung und der wirtschaftlichen Integration zwischen der EU und dem Kosovo. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160114IPR09905/Gr%C3%BCnes-Licht-f%C3%BCr-EU-Kosovo-Assoziierungsabkommen http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2016-0017+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

b) Außenhandel TiSA: Marktöffner für EU-Firmen, Sicherheitnetz für EU-Bürger Die Verhandlungen zum Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) müssen zu besseren internationalen Vorschriften führen und zu mehr Gelegenheiten für EU-Unternehmen, Dienstleistungen in Drittländern, zum Beispiel in den Bereichen Telekommunikation und Verkehr, anzubieten. So steht es in den Empfehlungen für das TiSA-Verhandlungsteam der EU-Kommission, die der Ausschuss für internationalen Handel des Parlaments am 18.01. verabschiedet hat. Allerdings sollte nichts die europäischen, nationalen und kommunalen Behörden daran hindern, geltende Gesetze aufrechtzuerhalten, durchzusetzen oder zu verbessern, so der Text. Die Empfehlungen der Berichterstatterin Viviane Reding (EVP/LU) wurden mit 33 Stimmen angenommen, bei 6 Gegenstimmen und mit einer Enthaltung. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160118IPR10380/TiSA-Verhandlungen-Markt%C3%B6ffner-f%C3%BCr-EU-Firmen-Sicherheitnetz-f%C3%BCr-EU-B%C3%BCrger

c) Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe 1. Humanitäre Hilfe in Höhe von 77 Mio. EUR für das Horn von Afrika Das Horn von Afrika ist nach wie vor mit einer Vielzahl von Krisen konfrontiert, die von wiederkehrenden Konflikten bis zu Naturkatastrophen reichen und Millionen von Menschen betreffen. Die EU hat daher am 21.01. beschlossen, im laufenden Jahr 77 Mio. EUR für humanitäre Hilfe in der Region bereitzustellen. Die Zahl der Flüchtlinge in der Region beläuft sich auf 1,7 Mio. von denen mehr als eine halbe Million in Kenia lebt. Somalia erhält 29 Mio. EUR und damit den größten Teil der Mittel, gefolgt von Äthiopien (25 Mio. EUR) und Kenia (17 Mio. EUR). http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-108_de.htm

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2. EU sollte Treuhandfonds für Kolumbien einrichten Die EU solle den Friedensprozess in Kolumbien unterstützen und einen Treuhandfonds einrichten, um den Opfern Gerechtigkeit zukommen zu lassen und Kriegsverbrecher strafrechtlich zu verfolgen, beschloss das EU-Parlament am 21. Januar. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160115IPR10179/EU-should-set-up-a-trust-fund-to-support-Colombia-peace-process-say-MEPs http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2016-0016+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE 3. EU-Kommission legt Fahrplan für Flüchtlingshilfe in Partnerstaaten vor Die EU-Kommission bemüht sich, einen neuen Politikansatz zur Unterstützung der Flüchtlinge, Binnenvertriebenen, Rückkehrer und der Aufnahmegesellschaft in den Partnerstaaten auszuarbeiten. Interessierte können sich hierzu äußern. Für das zweite Quartal 2016 ist eine Mitteilung geplant. http://ec.europa.eu/smart-regulation/roadmaps/docs/2015_echo_009_forced_displacement_development_en.pdf

III. Arbeit, Soziales, Chancengleichheit, Gesundheit

a) Arbeit und Soziales 1. Positive Entwicklung von Beschäftigung und Sozialem in der EU Im jährlichen Beschäftigungs- und Sozialbericht werden die neuesten Trends im Beschäftigungs- und Sozialbereich analysiert und Überlegungen zu sich abzeichnenden Problemen und möglichen politischen Reaktionen darauf angestellt. Laut dem diesjährigen Bericht entwickeln sich die Bereiche Beschäftigung und Soziales in der EU weiterhin positiv. Die Situation der Mitgliedstaaten im Hinblick auf Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und andere maßgebliche Sozial- und Arbeitsmarktindikatoren sei jedoch nach wie vor von großen Unterschieden geprägt. Viele dieser Unterschiede seien auf die unzureichende Nutzung des Humankapitals zurückzuführen. Die Zahl mobiler Arbeitskräfte sei jedoch gering. Lediglich 4 % der EU-Bevölkerung zwischen 15 und 64 Jahren lebten in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem sie geboren wurden. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-93_de.htm http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=738&langId=de&pubId=7859&furtherPubs=yes (Bericht, englisch) 2. Europäischer Berufsaufweis: Mehr Mobilität beim Arbeiten in Europa Seit dem 18.01. macht der Europäische Berufsausweis (EBA) es Krankenpflegepersonal, Apothekern, Physiotherapeuten, Bergführern und Immobilienmaklern leichter, ihren Beruf in einem anderen EU-Land auszuüben. Der Europäische Berufsausweis ist kein Ausweis im eigentlichen Sinne, sondern ein elektronisches Verfahren für die Anerkennung von Berufsqualifikationen zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Er ist der elektronische Nachweis dafür, dass alle Verwaltungskontrollen durchgeführt und die Berufsqualifikationen vom Aufnahmeland anerkannt wurden oder dass die Voraussetzungen erfüllt sind, vorübergehend in einem anderen EU-Land Dienstleistungen zu erbringen. Ein Warnmechanismus stellt sicher, dass Patienten und Verbraucher in der EU ausreichend geschützt sind. http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13933_de.htm

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3. EU-Parlament für Förderung des weiblichen Unternehmertums In seiner Entschließung vom 19.01. empfiehlt das EU-Parlament den Mitgliedstaaten, den Wert weiblichen Unternehmertums für ihre Volkswirtschaften anzuerkennen und die Hindernisse zur Kenntnis zu nehmen, die ausgeräumt werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten und Regionen auf, konkrete Strategien vorzulegen, um die Kultur des Unternehmertums von Frauen unter Berücksichtigung der Arbeiten zu fördern, die derzeit zu den Anforderungen, Motivationen und Bedingungen in Bezug auf den Abbau geschlechtsspezifischer Stereotypen, auf verschiedene Management- und Führungsstile sowie auf neue Formen der Organisation und Führung von Unternehmen durchgeführt werden. Die Kommission wird aufgefordert, dieses Thema in ihre zukünftige Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern nach 2015 aufzunehmen. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2016-0007+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE 4. EGMR: Arbeitgeber dürfen private Internetkommunikation überprüfen Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entschied am 12.01., dass Arbeitgeber private Emails von Arbeitnehmern lesen dürfen, wenn es darum geht, Verstöße gegen das betriebliche Verbot von privater Kommunikation festzustellen. Im Ausgangsfall ist einem Ingenieur in einem rumänischen Unternehmen gekündigt worden, weil er in seiner Arbeitszeit auch private Nachrichten über den für Kundenkontakte eingerichteten Yahoo Messenger versandt hatte. http://hudoc.echr.coe.int/eng-press?i=003-5268562-6546349

b) Gesundheit Rat erhebt keine Einwände gegen Sicherheitsanforderungen für Kerzen Der Rat erhob am 19.01. keine Einwände gegen den Entwurf eines Beschlusses der EU-Kommission über die Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für Kerzen, Kerzenhalter, Kerzenbehälter und Kerzenzubehör gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die allgemeine Produktsicherheit genügen müssen. Die Kommission kann diesen Beschluss fassen, wenn auch das EU-Parlament keine Einwände erhebt. http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13998-2015-INIT/de/pdf

IV. Ernährung, Landwirtschaft, Fischerei

a) Ernährung EU-Parlament lehnt Rechtsakt zu Säuglings- und Kleinkindernahrung ab Das EU-Parlament hat am 20.01. einen Vorschlag für eine delegierte Verordnung der Kommission abgelehnt, nach dem Säuglings- und Kleinkindernahrung bis zu drei Mal mehr Zucker enthalten darf, als von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen. Die WHO empfiehlt eine Begrenzung der Aufnahme von freiem Zucker auf weniger als 10 % der gesamten Energiezufuhr. Laut Kommissionsvorschlag darf 30 % der Energie in Beikost für Säuglinge aus Zucker stammen (7,5 g Zucker pro 100 kcal entspricht 30 kcal aus Zucker in 100 kcal Energie). Die Abgeordneten fordern, dass der zulässige Zuckerhöchstgehalt in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der WHO deutlich gesenkt werden sollte. Aufgrund des Einspruchs des EU-Parlaments müsste die Kommission einen neuen Vorschlag unterbreiten.

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http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160115IPR10184/Babynahrung-Parlament-lehnt-gro%C3%9Fz%C3%BCgige-Zucker-Grenzwerte-ab http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2016-0015+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

b) Landwirtschaft 1. Weniger strenge Sanktionierung von Verstößen gegen Beihilferegelungen Kommissar Hogan gab am 18.01. im Agrarausschuss des EU-Parlaments bekannt, dass Beihilfeanträge noch innerhalb von 35 Tagen nach der Einreichungsfrist korrigiert werden können, ohne dass Bußen anfallen. Bei überhöhten Anträgen auf Direktzahlungen beträgt die Buße einheitlich das Anderthalbfache des zu viel Deklarierten. Kleine Mehrbeträge von bis zu 3 % der Fläche oder 2 ha werden weiterhin nicht sanktioniert. Bei erstmaligen Verstößen und nicht mehr als 10 % der Fläche wird die Buße halbiert („gelbe Karte“). Im Falle einer gelben Karte finden jedoch im Folgejahr Vor-Ort-Kontrollen statt. http://ec.europa.eu/agriculture/newsroom/249_en.htm 2. Drei Viertel der Ökoausgaben für Landwirtschaft nicht kosteneffizient Von den im Rahmen einer EU-Förderregelung für Landwirte geprüften Projekten zur Verbesserung der Umwelt waren drei Viertel nicht kosteneffizient. Zu diesem Ergebnis gelangt der Europäische Rechnungshof in einem aktuellen Bericht. Schwachstellen bei der Auswahl von Investitionen in Maßnahmen wie z.B. Heckenarbeiten oder die Wiederherstellung von Feuchtgebieten führten dazu, dass Vorschläge nicht angemessen anhand von Auswahlkriterien überprüft und nicht förderfähige Projekte finanziert wurden. Die Prüfer besuchten vier Mitgliedstaaten, auf die insgesamt 80 % der Gesamtausgaben entfielen. Dies waren Portugal, Dänemark, das Vereinigte Königreich (England) und Italien (Apulien). Nur fünf der 28 geprüften Projekte erwiesen sich als kosteneffizient. http://www.eca.europa.eu/Lists/News/NEWS1601_21/INSR15_20_AGRI_INVEST_DE.pdf http://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=34948 (Sonderbericht) 3. Exporte von europäischen Äpfeln und Birnen in die USA rücken näher Äpfel und Birnen aus Deutschland und sieben weiteren EU-Staaten können möglicherweise noch in diesem Jahr in die USA exportiert werden. Die EU-Kommission hat die Veröffentlichung eines entsprechenden Regelungsentwurfs des US-amerikanischen Landwirtschaftsministeriums begrüßt. Das Ersuchen um leichteren Zugang zum US-Markt für acht Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien, Niederlande, Polen und Portugal) ist bereits seit 2007 anhängig. http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-16-78_de.htm

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V. Binnenmarkt, Steuern, Wettbewerbsrecht

a) Binnenmarkt 1. EU-Parlament für Überprüfung des Finanzdienstleistungssektors In seiner nichtbindenden Entschließung vom 19.01. stellt das EU-Parlament fest, dass die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein reformierter Finanzsektor für Europa“ zwar eine erste Bestandsaufnahme der Reformen des Finanzsektors darstellt, darin allerdings keine umfassende Bewertung und quantitative Analyse der Gesamtauswirkungen vorgenommen wurde. Die Bestandsaufnahme dürfe auch nicht als Verfahren zur Deregulierung angesehen werden. Das EP fordert, dass der Schwerpunkt in höherem Maße auf die Gestaltung von Maßnahmen in Bezug auf die globale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzsektors der EU gelegt, dabei aber verhindert wird, dass es zu einem regulatorischen Wettlauf „nach unten“ und zu Einbußen im Hinblick auf die Finanzstabilität und den Verbraucherschutz kommt. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2016-0006+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE 2. DIHK: Investitionshindernisse in den EU-Mitgliedstaaten 2016 Eine DIHK-Erhebung von Januar 2016 zeigt, dass Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit im EU-Binnenmarkt bei Weitem nicht durchgehend verwirklicht sind. Die Umfrage unter den deutschen Auslandshandelskammern der EU-Mitgliedstaaten sowie den Industrie- und Handelskammern belegt bürokratische Hemmschwellen, Diskriminierungen gegenüber inländischen Betrieben und Lücken beim Rechtsschutz. Der Analyse zufolge haben deutsche Investoren bei der Markterschließung lediglich in Österreich, Dänemark und Großbritannien keine Probleme in puncto Verwaltungshandeln und Rechtssicherheit zu befürchten. In den anderen EU-Mitgliedstaaten gilt es nach Einschätzung des DIHK, Bürokratie abzubauen, Transparenz zu schaffen und Rechtsbehelfe zu harmonisieren. http://www.dihk.de/themenfelder/international/europaeische-union/recht-und-binnenmarkt/umfragen-und-prognosen/umfrage-investitionen-binnenmarkt

b) Steuern Illegale Steuergeschenke: EP verlangt Ausgleich für geschädigte EU-Länder Stellt die EU-Kommission fest, dass ein Unternehmen Beträge aus unerlaubten staatlichen Beihilfen steuerlicher Art zurückzahlen muss, so sollen diese Geldmittel den Mitgliedstaaten, die dadurch geschädigt wurden, zugutekommen, und nicht dem EU-Land, das diese Beihilfen gewährt hat, wie es derzeit der Fall ist. So verlangen es die Europaabgeordneten in einer am 19.01. verabschiedeten Entschließung. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160118IPR10328/Illegale-Steuergeschenke-Parlament-verlangt-Ausgleich-f%C3%BCr-gesch%C3%A4digte-EU-L%C3%A4nder

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c) Wettbewerbsrecht 1. EU-Wettbewerbspolitik soll nicht nur Verbraucherpreise senken In seiner Entschließung vom 19.01. zu dem Jahresbericht über die EU-Wettbewerbspolitik fordert das EU-Parlament die Kommission auf, die europäischen Firmen nicht in ihren Marktstrategien einzuschränken, damit sie auf globalen Märkten mit Akteuren außerhalb der EU konkurrieren können; betont, dass sich eine glaubwürdige Wettbewerbspolitik nicht ausschließlich an der Senkung der Verbraucherpreise orientieren darf, sondern auch die strategischen Interessen der europäischen Wirtschaft wie Innovationsfähigkeit, Investitionstätigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigen muss, sowie besondere Wettbewerbsbedingungen kleiner und mittlerer Unternehmen, Start-Ups und Kleinstunternehmen sowie die Förderung hoher Arbeits- und Umweltschutzstandards im Auge behalten muss. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2016-0004+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE 2. Belgien muss Beihilfen über 211 Mio. € von Stahlproduzenten zurückfordern Die EU-Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass Finanzierungen in Höhe von 211 Mio. EUR, die die wallonischen Behörden in Belgien mehreren Stahlproduzenten der Duferco-Gruppe zwischen 2006 und 2011 gewährt haben, den Wettbewerb verzerrt und gegen die EU-Beihilfevorschriften verstoßen haben. Angesichts der Überkapazitätsprobleme der Stahlindustrie in der EU erlaubten die EU-Beihilfevorschriften lediglich die Förderung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und der Effizienz von Stahlproduzenten, nicht jedoch die Unterstützung von Stahlproduzenten in finanziellen Schwierigkeiten. Trotz der umfangreichen rechtswidrigen staatlichen Beihilfen der wallonischen Regierung stellten die Duferco-Werke in Charleroi, La Louvière und Clabecq später die Stahlerzeugung ein. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-113_de.htm 3. Eingehende Untersuchung der Beihilfen für Stahlproduzenten Ilva in Italien Die Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die staatliche Unterstützung Italiens in Höhe von 2 Mrd. EUR zugunsten des Stahlproduzenten Ilva mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Der Beschluss bestätigt dem italienischen Staat, dass er die Beseitigung der gravierenden Verschmutzungsprobleme am Standort Tarent unterstützen darf, solange die Fördermittel anschließend vom Verursacher zurückgefordert werden. Seit 2013 führt die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien, weil das Land bislang versäumt hat, sicherzustellen, dass Ilva die EU-Umweltnormen für Industrieemissionen einhält. Das Stahlwerk Ilva in Tarent ist das größte der EU. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-115_de.htm

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VI. Wirtschaft, Energie, Währung und Finanzen 1. EZB bestätigt Geldpolitik und kündigt für März Überprüfung an Auf seiner Sitzung am 21.01. hat der EZB-Rat beschlossen, den Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität unverändert bei 0,05 %, 0,30 % und -0,30 % zu belassen. „Wir gehen auch davon aus, dass [die Leitzinsen] für längere Zeit auf dem aktuellen oder einem niedrigeren Niveau bleiben werden“; erklärte EZB-Präsident Mario Draghi. Die seit Mitte 2014 ergriffenen geldpolitischen Maßnahmen zeigten Wirkung. Allerdings hätten sich die Abwärtsrisiken seit Jahresbeginn verstärkt. „Es wird daher notwendig sein, dass wir bei unserer nächsten Sitzung Anfang März, wenn die neuen von Experten der EZB erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen vorliegen, […], unseren geldpolitischen Kurs überprüfen und möglicherweise überdenken“, sagte Draghi. http://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2016/html/pr160121.de.html http://www.ecb.europa.eu/press/pressconf/2016/html/is160121.de.html 2. EZB/Draghi: Keine Begrenzung für Instrumente der EZB Auf seiner Pressekonferenz am 21.01. erklärte EZB-Präsident Mario Draghi: „Es gibt keine Grenzen dafür inwieweit wir bereit sind, auf der Grundlage unseres Mandats unsere Instrumente einzusetzen, um unser Ziel einer Inflationsrate von unter, aber nahe 2% zu erreichen. Es sollte hierüber kein Zweifel bestehen, und wir haben zahlreiche Instrumente…“. Auf der Sitzung am 21.01. sei nicht über neue Maßnahmen gesprochen worden. Auf technischer Ebene würden jedoch für die Sitzung des EZB-Rats im März verschiedene Optionen ausgearbeitet. http://www.ecb.europa.eu/press/pressconf/2016/html/is160121.en.html 3. Öffentlicher Schuldenstand im Euroraum im dritten Quartal: 91,6 %/BIP Am Ende des dritten Quartals 2015 belief sich der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum BIP (Verschuldungsquote) im Euroraum (ER19) auf 91,6 %, gegenüber 92,3 % am Ende des zweiten Quartals 2015. In der EU28 sank die Quote von 87,7 % auf 86,0 %. Dieser Rückgang des öffentlichen Schuldenstandes der EU28 im Verhältnis zum BIP ergibt sich aufgrund von Wechselkursschwankungen von Mitgliedstaaten, die nicht zum Euroraum gehören, gegenüber dem Euro. Verglichen mit dem dritten Quartal 2014 verringerte sich der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum BIP im Euroraum (von 92,3 % auf 91,6 %) und in der EU28 (von 86,9 % auf 86,0 %). Die höchsten Verschuldungsquoten am Ende des dritten Quartals 2015 wurden in Griechenland (171,0 %), Italien (134,6 %) und Portugal (130,5 %) verzeichnet. http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7141158/2-22012016-AP-DE.pdf/2c763549-b719-4f62-97c6-a5641d041153 4. Rückgang des öffentlichen Defizits im Euroraum im 3. Quartal auf 1,8 %/BIP Im dritten Quartal 2015 belief sich das saisonbereinigte öffentliche Defizit (Finanzierungssaldo des Staatssektors) im Verhältnis zum BIP im Euroraum (ER19) auf 1,8 %, ein Rückgang gegenüber 2,2 % im zweiten Quartal 2015. In der EU28 belief sich das Defizit im Verhältnis zum BIP auf 2,3 %, ein Rückgang gegenüber 2,6 % im Vorquartal. Im dritten Quartal 2015 beliefen sich die Gesamteinnahmen des Staates im Euroraum auf 46,5 % des BIP, unverändert gegenüber dem zweiten Quartal 2015. Die Gesamtausgaben des Staates lagen im Euroraum bei 48,3 % des BIP, gegenüber 48,7 % im Vorquartal. Die Gesamtausgaben des Staates beliefen sich in der EU28 auf 47,1 % des BIP, im Vergleich zu 47,4 % im Vorquartal http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7141173/2-22012016-BP-DE.pdf/ff9af134-0ba5-4b93-8586-5bd5ec8cac63

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VII. Justiz und Inneres

a) Justiz 1. Austausch von Strafregistereinträgen von Nicht-EU-Bürgern Die EU-Kommission hat am 19.01. vorgeschlagen, das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) zu erweitern, um damit den Austausch von Strafregistereinträgen von Nicht-EU-Bürgern in der EU zu vereinfachen. Werden Strafregistereinträge von Nicht-EU-Bürgern im ECRIS erfasst, müssen Mitgliedstaaten, die nach Vorstrafen von Nicht-EU-Bürgern suchen, nicht länger jeden einzelnen Mitgliedstaat um Auskunft ersuchen. EU-Kommissarin Jourová wird den Vorschlag am 26. Januar 2016 auf der informellen Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ vorlegen. Anschließend wird der Vorschlag im Ministerrat und im Europäischen Parlament weiter erörtert. Nachdem das Legislativverfahren abgeschlossen ist, tritt die Richtlinie ein Jahr nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-87_de.htm 2. Erhöhtes Falschgeldaufkommen in Europa Nach Angaben der EZB (22.01.) sind im Jahr 2015 rund 899. 000 gefälschte Euro-Banknoten aus dem Verkehr gezogen. Im Jahr 2014 waren es rund 838.000. In diesem Zeitraum wurden die 20-€- und die 50-€-Banknote nach wie vor am häufigsten gefälscht. Die Bundesbank hat im Jahr 2015 rund 95.500 falsche Euro-Banknoten im Nennwert von 4,4 Mio. EUR registriert, ein Plus von 51 % gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2015 wurden rund 34.000 falsche Münzen im deutschen Zahlungsverkehr festgestellt. Im Vorjahr lag das Aufkommen noch bei rund 46.000 falschen Münzen. Mit rund 20.000 Stück lag die Zahl falscher Münzen im zweiten Halbjahr 2015 über der im ersten Halbjahr registrierten Anzahl (rund 14.500 Fälschungen). Betroffen waren nur die Stückelungen 50 Cent (4 %), 1€ (16 %) und 2€ (80 %). http://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2016/html/pr160122.de.html https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/BBK/2016/2016_01_22_falschgeld.html?startpageId=Startseite-DE&startpageAreaId=Marginalspalte&startpageLinkName=2016_01_22_falschgeld+360732

b) Inneres 1. NL-Ratsvorsitz: EU-Skepsis verringern, Flüchtlingskrise bewältigen „Wir müssen zu greifbaren Ergebnissen kommen, und diese auch sichtbar machen, um die wachsende Skepsis gegenüber der EU einzudämmen“, sagte der niederländische Premierminister Mark Rutte am 20.01. im EU-Parlament. Rutte unterstrich, dass die Vereinbarungen mit der Türkei schnell umgesetzt werden müssen. Er hob hervor, dass die Flüchtlingsaufnahme sicher gestaltet werden muss, dass die Außengrenzen – insbesondere in Griechenland – wieder unter Kontrolle gebracht werden und die Aufnahme-Hotspots betriebsbereit sein müssen, und dass die Frage der Registrierung von Flüchtlingen geregelt werden muss. „Die aktuellen Flüchtlingszahlen sind auf Dauer nicht zu bewältigen. Uns läuft die Zeit davon. Wir brauchen eine starke Reduzierung in den nächsten sechs bis acht Wochen“, sagte er. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160114IPR09900/Niederl%C3%A4ndischer-Ratsvorsitz-EU-Skepsis-verringern-Fl%C3%BCchtlingskrise-bew%C3%A4ltigen

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2. Italien blockiert Mittel für syrische Flüchtlinge in der Türkei Nach einer Einigung im Europäischen Rat im Oktober 2015 sollte die Türkei 3 Mrd. EUR zur Versorgung syrischer Flüchtlinge erhalten. Der Betrag sollte zu 500 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt und ansonsten von den Mitgliedstaaten aufgebracht werden. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker kritisierte auf seiner Pressekonferenz am 15.01. heftig die Weigerung Italiens, der Umsetzung dieser Hilfszusage zuzustimmen. Dies sei eine Frage der Glaubwürdigkeit der EU. Wie EUobserver berichtet, hat der italienische Finanzminister Pier Carlo Padoan am selben Tag gesagt, dass Italien nicht gegen die Hilfen sei. Die Mittel müssten jedoch komplett aus dem EU-Haushalt kommen. https://euobserver.com/migration/131858 3. Aktueller Stand: Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise Die Kommission aktualisierte am 19.01. ihren Sachstandsbericht zu Maßnahmen in der Flüchtlingskrise. Danach sind von den finanziellen Zusagen der Mitgliedstaaten in Höhe von 2,8 Mrd. EUR wie in der Vorwoche noch 2,2 Mrd. EUR offen. Von 39.600 umzusiedelnden Flüchtlingen aus Italien sind 249 (Vorwoche: 190) von anderen Mitgliedstaaten aufgenommen worden. Im Falle Griechenlands sind es wie in der Vorwoche 82 von 66.400. Von 374 von den Mitgliedstaaten zugesagten Asylexperten sind wie in der Vorwoche 201 im Einsatz und von 775 zugesagten Grenzschützern ebenfalls wie in der Vorwoche 447. Von fünf Aufnahmezentren auf ostägäischen griechischen Inseln ist weiterhin nur Lesbos voll einsatzfähig. Fortschritte gibt es auf Samos und Chios. In Italien sind von sechs Aufnahmezentren nur Lampedusa und Trapani arbeitsfähig. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6134_de.htm 4. Niederlande für Barrieremodell zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität Die Niederlande haben auf ihrer ersten Präsidentschaftskonferenz am 12. und 13. Januar das sogenannte Barrieremodell zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität vorgestellt. Dabei handelt es sich um ein bereichsübergreifendes Konzept, mit dem die Mitgliedstaaten Barrieren gegen den Menschenschmuggel errichten wollen. Dieses Konzept sieht vor, dass öffentliche Stellen, NGOs und privatwirtschaftliche Akteure gemeinsam ermitteln, auf welchen Wegen Migranten nach Europa gelangen – von ihrem Herkunftsland bis zu ihrem endgültigen Ziel. Auf der Grundlage der so gewonnenen Erkenntnisse können dann je nach Bedarf straf-, verwaltungs-, steuer- oder privatrechtliche Maßnahmen gegen die Schleuser ergriffen werden. Die Ergebnisse der Konferenz sollen in Schlussfolgerungen des Rates am 10./11.03. einfließen. http://deutsch.eu2016.nl/aktuelles/nachrichten/2016/01/14/niederlande-werben-fur-bereichsubergreifendes-vorgehen-gegen-menschenschmuggel

VIII. Umwelt EU-Abgeordnete erinnern an Lücken beim Klimaabkommen Am 20.01. fand im Plenum des EU-Parlaments eine Aussprache mit dem Außenminister Frankreichs, Laurent Fabius, über das Pariser Klimaabkommen statt. Obwohl die EU-Abgeordneten das positive Ergebnis des Weltklimagipfels hervorhoben, verwiesen sie auf Handlungsbedarf im Bereich der Emissionen von Flugverkehr und Schifffahrt. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160121STO10987/H%C3%B6hepunkte-des-Plenums-Polen-EU-B%C3%BCndnisfall-Geoblocking-Babynahrung

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IX. Verkehr Industrie und Behörden einigen sich auf intelligente Verkehrssysteme Auf Initiative der EU-Kommission haben sich am 21.01. Vertreter von Industrie und Behörden auf eine koordinierte Einrichtung intelligenter Verkehrssysteme in Europa (Cooperative Intelligent Transport Systems, C-ITS) geeinigt. Der dazu veröffentliche Bericht gibt konkrete Empfehlungen, wie beispielsweise Datenschutz und digitale Sicherheit in den intelligenten Verkehrssystemen gewährleistet werden können. EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc begrüßte die Einigung: „Ich möchte vernetzte Autos bis 2019 auf Europas Straßen sehen und der heutige Bericht ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu diesem Ziel.“ Die Digitalisierung des Verkehrs ist eine ihrer Prioritäten und hat das Potenzial für neues Wachstum und für eine intelligentere Mobilität. http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13939_de.htm http://ec.europa.eu/transport/themes/its/doc/c-its-platform-final-report-january-2016.pdf (Bericht, englisch)

X. Medien und Informationsgesellschaft

Vorschläge des EU-Parlaments für digitalen Binnenmarkt Das EU-Parlament verabschiedete am 19.01. eine nichtbindende Entschließung zur Förderung des digitalen Binnenmarkts. Ziele sind: (i) Abschaffung ungerechtfertigter Praktiken des Geoblockings, (ii) angemessenes Schutzniveau für Verbraucher, (iii) innovative Lösungen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Postzustellung, (iv) Beseitigung von Hindernissen für KMU, Jungunternehmen und expandierende Unternehmen; (v) Nutzung der Möglichkeiten, die neue IKT-Technologien wie etwa Massendaten, Cloud-Computing, das Internet der Dinge oder 3D-Druck bieten; (vi) Fortsetzung der innovationsfreundlichen Politik gegenüber Online-Plattformen wie Suchmaschinen und App-Stores, (vii) Überarbeitung der e-Datenschutz-Richtlinie und deren Anpassung an die einschlägigen Bestimmungen des neuen Datenschutzpakets. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160114IPR09903/Digitaler-Binnenmarkt-Geoblocking-abschaffen-und-Internethandel-f%C3%B6rdern http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2016-0009+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

XI. Bildung, Forschung, Kultur

a) Bildung EU-Parlament: Ausbildung wirkungslos ohne Schaffung von Arbeitsplätzen Das EU-Parlament verabschiedete am 19.01. eine Entschließung zu bildungs- und ausbildungspolitischen Maßnahmen zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit. Das EP stellt fest, dass der Ausbau der individuellen Kompetenzen sowie die Weitergabe von Wissen und die Vermittlung von Kompetenzen wesentliche Elemente einer integrierten Beschäftigungs- und Sozialpolitik sind. Das EP weist jedoch darauf hin, dass der Ausbau von Qualifikationen wirkungslos bleiben wird, wenn nicht gleichzeitig auch für die Schaffung von Arbeitsplätzen und menschenwürdige Sozialversicherungsvorschriften gesorgt wird. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2016-0008+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

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b) Forschung Fünfzehn Stipendien des Europäischen Forschungsrats nach Deutschland Insgesamt 135 Forscher wurden am 22.01.für ein 'Proof of Concept'-Stipendium ausgewählt und können jetzt ihre Projekte reif für potentielle Anwendungen machen. Die ausgewählten Forscher stammen aus 17 Ländern, die meisten aus dem Vereinigten Königreich (22), aus Spanien (20), den Niederlanden (18) und aus Deutschland (15). Damit stehen für die Forscher Stipendien in Höhe von insgesamt 20 Mio. EUR bereit. Das Budget eines Proof of Concepts-Stipendium beläuft sich auf maximal 150.000 EUR für die Dauer von 18 Monaten. Forschungskommissar Carlos Moedas gab das Ergebnis der dritten Auswahlrunde für die Stipendien des Europäischen Forschungsrats (European Research Council – ERC) in Davos bekannt. http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13942_de.htm https://erc.europa.eu/sites/default/files/press_release/files/erc_pr_poc_2015_third_results.pdf https://erc.europa.eu/sites/default/files/document/file/erc_poc_2015_full_results.pdf (Liste)

c) Kultur EU-Parlament für interkulturellen und interreligiösen Dialog In seiner Entschließung vom 19.01. zur Rolle des interkulturellen Dialogs spricht sich das EU-Parlament dafür aus, dass man sich für die Förderung eines interkulturellen, interreligiösen und wertegestützten Ansatzes im Bildungsbereich einsetzen sollte, um sich mit gegenseitiger Achtung, Integrität, ethischen Grundsätzen, kultureller Vielfalt, sozialer Eingliederung und sozialem Zusammenhalt u.a. durch Austausch- und Mobilitätsprogramme für alle zu befassen. Das EP fordert, den interreligiösen Dialog als einen Bestandteil des interkulturellen Dialogs, einer Vorbedingung für Frieden und ein wesentliches Instrument des Konfliktmanagements zu berücksichtigen, wobei der Schwerpunkt auf der Würde des Menschen und der Notwendigkeit liegen sollte, für die Achtung der Menschenrechte überall in der Welt einzutreten. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2016-0005+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE