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Datenschutzaudit im Zusammenhang mit der Einführung einer Elektronischen Patientenakte Treffen der Justitiare der Universitätskliniken am Universitätsklinikum Eppendorf 14. April bis 15. April 2011 Jörg Wimmers / Dr. Carsten Schulz Bild einfügen (Cover Small)

Datenschutzaudit im Zusammenhang mit der Einführung einer Elektronischen Patientenakte Treffen der Justitiare der Universitätskliniken am Universitätsklinikum

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Datenschutzaudit im Zusammenhang mit der Einführung einer Elektronischen Patientenakte

Treffen der Justitiare der Universitätskliniken am Universitätsklinikum Eppendorf14. April bis 15. April 2011

Jörg Wimmers / Dr. Carsten Schulz

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Agenda

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01 > Einführung: Die elektronische Patientenakte

02 > Betroffene Daten (Überblick)

03 > Patientendaten

04 > Mitarbeiterdaten

05 > Datenschutzkonforme Organisation

06 > Die elektronische Patientenakte im Gesundheitskonzern

07 > Projektplanung

08 > Ausblick

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01 > Einführung: Die elektronische Patientenakte (1/3)

> Die elektronische Patientenakte stellt eine – zentrale elektronische Sammlung und Verwaltung – aller den Krankheits- und Behandlungsverlauf eines Patienten

betreffenden Daten (Befunddaten, Diagnosen, Behandlungsverlauf, Behandlungsergebnis, zugehörige Korrespondenz) dar.

– Es werden dabei die Informationen aller beteiligten medizinischen Bereiche

– mit deren jeweiligen geeigneten Formaten bzw. Medien (Text, Grafik, Bild, Film, Ton)

– für die problem-, fall- oder prozessorientierte Dokumentation zusammengefasst und verfügbar gemacht.

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01 > Einführung: Die elektronische Patientenakte (2/3)

> Patientengeführte Patientenakte

> Arztgeführte Patientenakte, z.B. Krankenhausinformationssysteme

> Einrichtungsübergreifende elektronische Patientenakten

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01 > Einführung: Die elektronische Patientenakte (3/3)

> Hochsensible Daten

> Interessenabwägung:– Effektive medizinische Versorgung– Effektiver Daten- und Persönlichkeitsschutz– Selbstbestimmung

> Großes Interesse der Datenschutzbehörden, z.B.– Beschluss der 81. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des

Bundes und der Länder am 16./17. März 2011 in Würzburg: Datenschutzkonforme Gestaltung und Nutzung von Krankenhausinformationssystemen

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02 > Betroffene Daten (Überblick)

> Patientendaten– Informationen zur Person– Informationen zum Befund und zur Krankengeschichte– Abrechnungsinformationen

> Mitarbeiterdaten– Behandlungsdokumentation (Was, wann, wie, …)

> Abrechnungsdaten– Informationen für Krankenkassen, …

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03 > Patientendaten (1/2)

> Was ist zu berücksichtigen?

– Welche Daten dürfen überhaupt erhoben, gespeichert, verarbeitet werden?

– Wer hat Zugang zu welchen Patientendaten (Berechtigungskonzepte, Berechtigungsvergabe)?

– Welche Daten dürfen an Dritte (z.B. Hausarzt) weitergegeben werden?

– Wie ist Speicherung und Archivierung von Patientendaten geregelt?

– Können Patientendaten für Forschung und Lehre zur Verfügung gestellt werden?

> Relevante gesetzliche Bestimmungen

– Landeskrankenhausgesetze (z.B. §§ 7 ff. HmbKHG)

– Landesdatenschutzgesetze / Bundesdatenschutzgesetz

– § 203 StGB (ärztliche Schweigepflicht)

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03 > Patientendaten (2/2)

Beispiel: § 8 HmbKHG(1) Patientendaten darf das Krankenhaus erheben und speichern, soweit dies

1. im Zusammenhang mit der Behandlung der Patientin bzw. des Patienten einschließlich der Erfüllung der ärztlichen Dokumentationspflicht,

2. zur sozialen Betreuung und Beratung der Patientin bzw. des Patienten nach § 6 durch den krankenhausinternen Sozialdienst, oder

3. zur Abwicklung von Ansprüchen, die mit der Behandlung im Zusammenhang stehen,

erforderlich ist. Außerdem können mit Einverständnis der Patientin bzw. desPatienten Daten für ihre bzw. seine seelsorgerische Betreuung erhoben undgespeichert werden.

(2) Patientendaten sind so zu speichern, dass nur solche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kenntnis nehmen können, die die Patientendaten zur rechtmäßigen Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben benötigen.

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04 > Mitarbeiterdaten

> Nur eine lückenlose Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen ermöglicht eine optimale und lückenlose Versorgung der Patienten => mit den Patientendaten werden stets auch Mitarbeiterdaten erhoben, z.B.:

– Wer hat wann welche Maßnahmen angeordnet / durchgeführt?– Wer hat wann was verschrieben?

Je nach Funktionalität des jeweiligen KIS können Auswertungen der

Maßnahmen / Verschreibungen durchgeführt werden.

> Relevante gesetzliche Bestimmungen:– Landesdatenschutzgesetze / Bundesdatenschutzgesetz– Gesetzliche Regelungen zur Mitbestimmung

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05 > Datenschutzkonforme Organisation

Die Landesdatenschutzgesetze / das Bundesdatenschutzgesetz stellen eine Reihe unterschiedlicher Vorgaben für eine datenschutzkonforme Organisation und Durchführung auf, u.a.:

– Vorabkontrolle– Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses– Kooperation mit dem Landesdatenschutzbeauftragten– Einführung / Durchführung technisch-organisatorischer Maßnahmen

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06 > Die elektronische Patientenakte im Gesundheitskonzern

> Zahlreiche Kliniken sind inzwischen nach Art eines Konzerns organisiert, also z.B.

– Muttergesellschaft / zentrale Körperschaft– Privatrechtliche Tochtergesellschaften (Kliniken, Fachbereiche)– Servicegesellschaften

> Das Datenschutzrecht kennt kein Konzernprivileg!

> Gestaltungsmöglichkeiten im Falle zentraler Einführung / Verwaltung:– Auftragsdatenverarbeitung– Funktionsübertragung

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07 > Projektplanung

Bei Einführung / Nutzung einer (arztgeführten) elektronischen Patientenakte sindinsbesondere folgende datenschutzrelevante Punkte zu berücksichtigen:

– Funktionsanalyse / Funktionsplanung / Vorabkontrolle– Datenfluss- und Schnittstellenanalyse (technische Systeme;

Drittübermittlung)– Entwicklung sachgerechter Berechtigungskonzepte

für die Einführungsphase für den Betrieb für Sondersituationen / Notfallzugriffe für besondere Patientengruppen (VIPs; Mitarbeiter)

– Zugriffsprotokollierung– Planung und Einführung technisch organisatorischer Maßnahmen– Verfahrensverzeichnis– [Berücksichtigung von Mitbestimmungsrechten]– Wartungsplanung / Fernwartung durch Dritte

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08 > Ausblick

> Aktuelle und angekündigte Entwicklungen im Krankenhausdatenschutz– Insb. Ergebnisse der 81. Konferenz der Datenschutzbeauftragten

des Bundes und der Länder am 16./17. März 2011 in Würzburg

> Öffentliche Relevanz des Krankenhausdatenschutzes

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Ihr Taylor Wessing Team

Jörg Wimmers, LL.M. (NYU)Partner, Hamburg

KontaktdetailsT: +49 (0)40 368 03 225 E: [email protected]

Dr. Carsten SchulzPartner, Hamburg

KontaktdetailsT: +49 (0)40 368 03 132 E: [email protected]

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