2
28 Warum finde ich die Bedeckung meiner Stute nicht? Wird mein Fohlen jetzt nicht im Zuchtbuch des HVT registriert? Fragen dieser und ähnlicher Art beschäftigten die Züchter zum Ende der letzten Decksaison und sorgten für viel Unsicherheit bei den Betroffenen. Doch was ist der Grund für diese Fragen? Was hat sich gegenüber den Vorjahren verändert? Die Antworten hierauf sind trocken – was allerdings ausschließlich an der Materie liegt und nicht an der Zuchtleitung! Trotz- dem möchte ich hier die Gelegenheit nutzen und ganz gezielt noch einmal auf die Thematik eingehen, die uns alle 2019 im wahrsten Sinne des Wortes „auf Trab“ gehalten hat und die auch prägend für die kommende Decksaison sein wird: Die Neuerungen in den gesetzlichen Regelun- gen zum Versand und zur Verwendung von Samen. Die neue EU-Tierzuchtverordnung vom 01.11.2018, die durch das am 25.01.2019 in Kraft getretene Tierzuchtgesetz ergänzt wurde, bildet nunmehr die Grundlage für die Arbeit aller Zuchtverbände, Besa- mungsstationen und Samendepots. Ver- Decksaison 2020 – das gilt es zu be- achten von Anja Bartha Bevor sich der Züchter über ein gesundes Traberfohlen freuen kann, sind eine Menge bürokratische Dinge zu beachten bunden mit der Neugestaltung der tier- zuchtrechtlichen Bestimmungen wurden auch die Vorgaben für die tierzuchtrecht- lichen Kontrollen konkretisiert. Aufgrund dessen wurde die Einhaltung der neuen tierzuchtrechtlichen Bestimmungen im Rahmen von gezielten Kontrollen der Be- samungsstationen und Samendepots 2019 überprüft. Weitere Kontrollen sind für das Jahr 2020 geplant und sollen dazu dienen, unseriösem Handel mit Samen Einhalt zu gebieten. Sollten sich im Rahmen dieser Kontrollen Ungereimtheiten in Bezug auf die Lage- rung und den Versand von Samen erge- ben, so ist die Registrierung der mit diesem Samen erfolgten Bedeckungen beim HVT gefährdet – und somit auch die Eintragung der eventuell aus diesen Bedeckungen her- vorgehenden Fohlen. Gerade in Anbetracht der derzeit niedrigen Geburtenrate liegt es sicherlich im Interesse aller Beteiligten, dies zu verhindern. Deshalb sollte sich jeder Züchter und jede Besamungsstation vor Beginn der anste- henden Decksaison im Vorfeld informie- ren, welche rechtlich korrekten Möglichkei- ten es gibt, um Samen zu erwerben, bzw. abzugeben. Folgende Fragen sind hierbei vorab zu klären: Wer darf Samen abgeben? Besamungsstationen und Samendepots, die nach tierseuchenrechtlichen Vorschrif- ten zum innergemeinschaftlichen Ver- bringen von Samen zugelassen sind (EU- Besamungsstationen), dürfen Samen an EU-Besamungsstationen, national zugelas- sene Besamungsstationen und an Züchter abgeben. Besamungsstationen, die in Deutschland nach dem Tierzuchtgesetz zugelassen sind (national zugelassene Besamungsstatio- nen), dürfen Samen nur innerhalb von Deutschland und an national zugelassene Besamungsstationen sowie an Züchter ab- geben (keine Abgabe an EU-Besamungs- stationen und Samendepots). Samen aus Drittländern ist nur anerken- nungsfähig, wenn deren jeweils zustän- dige Zuchtstellen von der EU anerkannt sind. Wer darf die Besamung durch- führen? Bei Züchtern ohne Qualifizierung für die künstliche Besamung darf die Besamung nur im Auftrag der Besamungsstation, aus der der Samen kommt, durch Personen erfolgen, die eine dem Tierzuchtgesetz entsprechende Qualifikation nachweisen können (Besamungsbeauftragte/Besa- mungswarte, Fachagrarwirte für Besa- mungswesen oder Tierärzte). Bei der Abgabe des Samens an einen Züch- ter mit Qualifizierung für die Besamung im eigenen Bestand (Eigenbestandsbesamer), muss sich die Besamungsstation spätestens bei Vereinbarung der Abgabe von der Qua- lifikation des Züchters durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikates überzeugen. Tägliche News-Meldungen und Hinweise auf interessante Rennen oder Starter auf www.trab-inside.de

Decksaison 2020 – das gilt es zu be- · stellte beim Institut für Anatomie, Physiolo-gie und Hygiene der Haustiere an der Uni-versität Bonn angestellt und dort mit der Aufgabe

  • Upload
    others

  • View
    0

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Decksaison 2020 – das gilt es zu be- · stellte beim Institut für Anatomie, Physiolo-gie und Hygiene der Haustiere an der Uni-versität Bonn angestellt und dort mit der Aufgabe

28

Warum finde ich die Bedeckung meiner Stute nicht? Wird mein Fohlen jetzt nicht im Zuchtbuch des HVT registriert? Fragen dieser und ähnlicher Art beschäftigten die Züchter zum Ende der letzten Decksaison und sorgten für viel Unsicherheit bei den Betroffenen. Doch was ist der Grund für diese Fragen? Was hat sich gegenüber den Vorjahren verändert?Die Antworten hierauf sind trocken – was allerdings ausschließlich an der Materie liegt und nicht an der Zuchtleitung! Trotz-dem möchte ich hier die Gelegenheit nutzen und ganz gezielt noch einmal auf die Thematik eingehen, die uns alle 2019 im wahrsten Sinne des Wortes „auf Trab“ gehalten hat und die auch prägend für die kommende Decksaison sein wird: Die Neuerungen in den gesetzlichen Regelun-gen zum Versand und zur Verwendung von Samen. Die neue EU-Tierzuchtverordnung vom 01.11.2018, die durch das am 25.01.2019 in Kraft getretene Tierzuchtgesetz ergänzt wurde, bildet nunmehr die Grundlage für die Arbeit aller Zuchtverbände, Besa-mungsstationen und Samendepots. Ver-

Decksaison 2020 – das gilt es zu be-achtenvon Anja Bartha

Bevor sich der Züchter über ein gesundes Traberfohlen freuen kann, sind eine Menge bürokratische Dinge zu beachten

bunden mit der Neugestaltung der tier-zuchtrechtlichen Bestimmungen wurden auch die Vorgaben für die tierzuchtrecht-lichen Kontrollen konkretisiert. Aufgrund dessen wurde die Einhaltung der neuen tierzuchtrechtlichen Bestimmungen im Rahmen von gezielten Kontrollen der Be-samungsstationen und Samendepots 2019 überprüft. Weitere Kontrollen sind für das Jahr 2020 geplant und sollen dazu dienen, unseriösem Handel mit Samen Einhalt zu gebieten.Sollten sich im Rahmen dieser Kontrollen Ungereimtheiten in Bezug auf die Lage-rung und den Versand von Samen erge-

ben, so ist die Registrierung der mit diesem Samen erfolgten Bedeckungen beim HVT gefährdet – und somit auch die Eintragung der eventuell aus diesen Bedeckungen her-

vorgehenden Fohlen. Gerade in Anbetracht der derzeit niedrigen Geburtenrate liegt es sicherlich im Interesse aller Beteiligten, dies zu verhindern.Deshalb sollte sich jeder Züchter und jede Besamungsstation vor Beginn der anste-henden Decksaison im Vorfeld informie-ren, welche rechtlich korrekten Möglichkei-ten es gibt, um Samen zu erwerben, bzw. abzugeben. Folgende Fragen sind hierbei vorab zu klären:

Wer darf Samen abgeben?

Besamungsstationen und Samendepots, die nach tierseuchenrechtlichen Vorschrif-ten zum innergemeinschaftlichen Ver-bringen von Samen zugelassen sind (EU-Besamungsstationen), dürfen Samen an EU-Besamungsstationen, national zugelas-sene Besamungsstationen und an Züchter abgeben.Besamungsstationen, die in Deutschland nach dem Tierzuchtgesetz zugelassen sind (national zugelassene Besamungsstatio-nen), dürfen Samen nur innerhalb von Deutschland und an national zugelassene Besamungsstationen sowie an Züchter ab-geben (keine Abgabe an EU-Besamungs-stationen und Samendepots).Samen aus Drittländern ist nur anerken-nungsfähig, wenn deren jeweils zustän-dige Zuchtstellen von der EU anerkannt sind.

Wer darf die Besamung durch-führen?

Bei Züchtern ohne Qualifizierung für die künstliche Besamung darf die Besamung nur im Auftrag der Besamungsstation, aus der der Samen kommt, durch Personen erfolgen, die eine dem Tierzuchtgesetz entsprechende Qualifikation nachweisen können (Besamungsbeauftragte/Besa-mungswarte, Fachagrarwirte für Besa-mungswesen oder Tierärzte).Bei der Abgabe des Samens an einen Züch-ter mit Qualifizierung für die Besamung im eigenen Bestand (Eigenbestandsbesamer), muss sich die Besamungsstation spätestens bei Vereinbarung der Abgabe von der Qua-lifikation des Züchters durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikates überzeugen.

Tägliche News-Meldungen

und Hinweise auf interessante Rennen

oder Starter aufwww.trab-inside.de

Page 2: Decksaison 2020 – das gilt es zu be- · stellte beim Institut für Anatomie, Physiolo-gie und Hygiene der Haustiere an der Uni-versität Bonn angestellt und dort mit der Aufgabe

30

um einige Angaben von den Hengsthaltern gefordert. So musste jede Besamung mit international versandtem Samen entspre-chend auf der Deckliste gekennzeichnet sein, das Jahr der Einlagerung des Samens war anzugeben und zusätzlich mussten die entsprechenden Importnachweise sowie Tierzuchtbescheinigungen dem HVT vor-gelegt werden. Nur wenn hierdurch die Rechtmäßigkeit der Samenverwendung si-chergestellt war, durften die Bedeckungen registriert und somit in diesem Jahr auch die fallenden Fohlen eingetragen werden.Der HVT hat die durch die neue EU-Ver-ordnung an ihn gestellten Anforderungen in sehr enger Abstimmung mit dem Auf-sicht führenden Ministerium in Potsdam umgesetzt, die neuen Regelungen in seine Zuchtbuchordnung eingearbeitet sowie die entsprechenden Durchführungsbestim-mungen erlassen, sodass wir von Seiten des Ministeriums inzwischen als Vorrei-ter innerhalb der europäischen und auch drittländischen Zuchtverbände in dieser Thematik angesehen werden.Für die kommende Decksaison hoffe ich, dass die Stolpersteine, über die es 2019 noch hinwegzukommen galt, 2020 ausge-räumt sein werden und wir uns nun weni-ger auf die staatliche Bürokratie, sondern vielmehr auf die praktischen Aspekte un-serer Zuchtarbeit konzentrieren können. Aber natürlich steht der HVT auch weiter-hin den Züchtern in allen Fragen gerne zur Verfügung.

Welche Dokumente müssen den Versand begleiten?

Jeder internationale Samenversand muss - wie auch in den Vorjahren - von einer Im-portbescheinigung (Traces) begleitet sein. Neu ist das nun erforderliche zusätzliche tierzuchtrechtliche Begleitdokument, die Tierzuchtbescheinigung. Das Ausstellen der Tierzuchtbescheinigung erfolgt durch den Zuchtverband, in dessen Zuchtbuch das Spendertier eingetragen ist. Demzu-folge stellt der HVT für alle Hengste, die im jeweiligen Deckjahr in seinem Deck-hengstregister eingetragen sind, auf Antrag der versendenden Besamungsstation eine Tierzuchtbescheinigung (Teil A) aus und übermittelt diese als PDF-Datei. Teil B wird dann durch die Besamungsstation mit den Daten zum Samen ergänzt.Jeder Samenversand innerhalb Deutsch-lands zwischen EU-Besamungsstationen und Samendepots muss von einer Tier-zuchtbescheinigung begleitet sein. Bei Sa-menabgabe durch national zugelassene Besamungsstationen wird lediglich der Sa-menversand- und –verwendungsnachweis (keine Tierzuchtbescheinigung!) nach dem Muster der LWK Niedersachsen mitgelie-fert.

Wie kontrolliert der HVT die korrekte Verwendung des Samens?

Der HVT ist zwingend zur Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet. Aus diesem Grund wurde in 2019 erstmalig eine Ergänzung der zum 1. September einzusendenden Decklisten

Portrait: Anja Bartha

Für alle, die bisher noch nicht die Mög-lichkeit hatten, mich telefonisch oder auch persönlich kennenzulernen, möchte ich mich hier kurz vorstellen:Mein Name ist Anja Bartha. Meine be-rufliche Laufbahn begann ich mit einem agrarwissenschaftlichen Studium an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn, welches ich 2001 mit der Diplom-Prüfung in der Studienrichtung Tierwissen-schaften erfolgreich abschloss. Im gleichen Jahr wurde ich als wissenschaftliche Ange-stellte beim Institut für Anatomie, Physiolo-gie und Hygiene der Haustiere an der Uni-versität Bonn angestellt und dort mit der Aufgabe „Untersuchungen zum endogenen Steroidprofil beim Pferd“ betraut. Direkt nach Beendigung dieser Tätigkeit wurde ich 2002 als Stellvertreterin des damaligen Zuchtleiters Dr. Örs Katona beim HVT an-gestellt. Im Jahre 2006 erhielt ich dann die Bestätigung des Aufsicht führenden Minis-teriums über die erforderliche Eignung, um nun auch als Hauptverantwortliche für die Zuchtarbeit des HVT bundesweit agieren zu können. Seit dieser Zeit bin ich – unterbro-chen von zwei Elternzeiten – für den HVT als Zuchtleiterin tätig.

Alle Termine 2020 (Anfangszeiten auf www.dintrab.de):

So., 09. Februar So., 08. März So., 29. März So., 19. April Mo., 11. Mai

Mo., 01. Juni So., 26. Juli Mo., 03. August Mo., 07. September Mo., 05. Oktober

So., 25. Oktober So., 22. November Sa., 05. Dezember Do., 31. Dezember

15 Renntage am BärenkampDie Highlights 2020 Pfi ngstmontag, 1. Juni: Pokal der RheinfelsquelleSonntag, 26. Juli: Großer Preis der NRZSilvester, 31. Dezember: Die Kult-Matinee zum Jahresausklang

Niederrheinischer Trabrennverein Dinslaken e.V.Bärenkampallee 24 · 46535 Dinslaken · Telefon: 0 20 64/4180 · www.dintrab.de

Die nächste Ausgabe von TrabInside erscheint Mitte Mai rechtzeitig zum

Solvalla Elitloppet.