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Departement für Gesundheit, Sozialwesen und Energie Dienststelle für Gesundheitswesen Walliser Kampagne zur Förderung der Organspenden Walliser Kampagne zur Förderung Walliser Kampagne zur Förderung der Organspenden der Organspenden 1.-16. September 2006 1.-16. September 2006

Departement für Gesundheit, Sozialwesen und Energie Dienststelle für Gesundheitswesen Walliser Kampagne zur Förderung der Organspenden Walliser Kampagne

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Departement für Gesundheit, Sozialwesen und Energie

Dienststelle für Gesundheitswesen

Walliser Kampagne zur Förderung der Organspenden

Walliser Kampagne zur Förderung Walliser Kampagne zur Förderung der Organspenden der Organspenden 1.-16. September 20061.-16. September 2006

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Zusammenhang und wesentliche DatenZusammenhang und wesentliche Daten

• Die Warteliste ist lang - 1159 Personen warteten im Jahr 2005 auf ein Spenderorgan, doch nur 413 von ihnen erhielten ein Organ. 38 Menschen starben, weil nicht rechtzeitig ein geeignetes Organ zur Verfügung stand.

• Im Vergleich zu den europäischen Nachbarländern ist die Spenderrate in der Schweiz tief, sie liegt bei 12 Spendern pro Million Einwohner.

Im Jahr 2005 standen im Wallis 29 Organempfänger auf der Warteliste, 14 Transplantationen wurden an Wallisern durchgeführt und für den ganzen Kanton wurden nur drei Spender verzeichnet.

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Patienten auf Patienten auf der Wartelisteder Wartelisteund und transplantierte transplantierte Patienten im Patienten im Jahr 2005Jahr 2005

Quelle: Jahresbericht 2005 Swisstransplant

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Organspender PME Organspender PME (Million Einwohner) - (Million Einwohner) - 2005200514.4

35.121

24.419.1

22.8

12.7 13.2

12.1

17.6

14.5

18.1

8.12

11.8

10.5

22.2

Quelle:Swisstransplant

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Sechs Transplantationszentren in Sechs Transplantationszentren in der Schweizder Schweiz

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Gemäss Swisstransplant, besteht in der Bevölkerung ein starker Wille zum Organspenden, dennoch ist die Anzahl Organspender sehr gering, was sich wie folgt erklären lässt:

Ein Mangel an Information über die Spendemodalitäten: Die Personen verwechseln z.B. Koma und Hirntod 

Der erschwerte Zugang zu Spenderkarten.

Gründe für den Mangel an Gründe für den Mangel an OrganspendernOrganspendern

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Swisstransplant wurde 1985 als nationale Stiftung gegründet. Die Ziele der Stiftung sind :

Koordination der Transplantationsaktivitäten in der Schweiz

Förderung der internationalen Zusammenarbeit

Information und Sensibilisierung der Bevölkerung, des Pflegepersonals und der Ärzte.

Die Koordinationszentrale wurde 1992 geschaffen. Patienten, die auf ein Organ warten, werden in eine nationale Warteliste eingeschrieben, die von Swisstransplant koordiniert wird.

SwisstransplantSwisstransplant

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Kantonale KampagneKantonale Kampagne1.-16. September 20061.-16. September 2006

16. September, nationaler Tag für Organspende und Transplantation

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Organspenden innerhalb der Bevölkerung zu fördern, indem man:

besser über Organspenden informiert.

die Anzahl an Walliser Organspendern erhöht, indem sie vermehrt eine Spenderkarte besitzen oder ihre Angehörigen klar über den Willen zur Organspende informieren.  

die Anzahl gemeldeter Spender aller Spitäler erhöht.

Ziel der KampagneZiel der Kampagne

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MittelMittel

Versand von 40’000 zweisprachigen Prospekten der Swisstransplant mit jeweils zwei Spenderkarten

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MittelMittel

Zwei Spenderkarten pro Prospekt

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MittelMittel

An alle Ärzte und Apotheker im Wallis

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MittelMittel

Sowie an die Spitäler und die Dienststellen der Kantonalen Verwaltung

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Mittel Mittel

Die Spenderkarten können im Verkaufsständer zur Verfügung gestellt werden.

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Speziell für diesen Anlass gefertigte Poster

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Das für diesen Anlass von Inn-Yang Low entworfene Bildzeichen symbolisiert die Lebenslinie. Rechts in blau, gibt ein Mensch sein Herz einem Organempfänger, dann erwacht er zu neuem Leben. Symbolisch stehen das Blau und das Rot für die Adern und Arterien sowie für das Leben und den Tod.

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Die Poster werden im Grossformat bei allen Ärzten, Apothekern und Spitälern aufgehängt

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Was? Wann?

Beginn der Kampagne 01.09.06

Versand der Dokumentation, Spenderkarten und Poster der Swisstransplant an Apotheken, Ärzte, Spitäler

04.-20.09.06

Reportagen aller Medien auch Fernsehen und regionale Radiosender 11.-16.09.06

Förderungsaktionen der Vereine 01.-16.09.06

Datum der KampagneDatum der Kampagne

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Wo? Wann?

AVIRT (Association valaisanne des insuffisants rénaux et transplantés), Migros du Manoir, Martinach, Stand in Anwesenheit der Mitglieder der AVIRT

16.09.06, von 9h00 bis 16h00

AVIRT, Magasin Carrefour, Conthey, Stand in Anwesenheit der Mitglieder der AVIRT

16.09.06, von 9h00 bis 16h00

AVIRT, Placette, Siders, Stand in Anwesenheit der Mitglieder der AVIRT

16.09.06, von 9h00 bis 16h00

Förderungsaktionen der VereineFörderungsaktionen der Vereine

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Wo? Wann?

Association à Cœur Ouvert, Stand mit Transplantierten, Begegnung mit den Feuerwehr-Junioren, Place de la Planta, ganzer Tag

02.09.06

Association à Cœur Ouvert, Stand und Anwesenheit Transplantierter am Stadtmarkt Sitten

06.09.06

Association à Cœur Ouvert, Stand und Anwesenheit Transplantierter in den Eingängen der Spitäler des GNW

Martinach, 4.09, St-Amé, 7.09, Monthey, 11.09, Sitten 13.09,

Aigle, 14.09, Siders 19.09, Visp 21.09, Brig 22.09

Association à Cœur Ouvert, Stand und Anwesenheit Transplantierter auf der Place du Midi, Sitten für den Nationalen Tag

16.09.06

Förderungsaktionen der VereineFörderungsaktionen der Vereine

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Kontaktpersonen für die MedienKontaktpersonen für die Medien

Association à Cœur ouvert:Philippe Savioz, Präsident, Herztransplantierte, Postfach 58, 1951 Sitten, Tel. 079/777 15 22

Association des insuffisants rénaux et transplantés (AVIRT):Jean-Marc Gaillard, Präsident, Rue des Retsons 27, 1957 Ardon, Tel. 027/306 17 40

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 Aktivitätszeitschrift über Transplantationen in der

Schweiz 2001-2005Organspender

Verstorbene Spender Source:Swisstransplant

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Jährliche Organspender pro Millionen Einwohner (pmp):

Die Schweiz ist unter den letzten europäischen Ländern die Organspende betreffend mit 12.1 Spendern pmp

Source:Swisstransplant

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14.4

35.121

24.419.1

22.8

12.7 13.2

12.1

17.6

14.5

18.1

8.12

11.8

10.5

22.2

Organspender Organspender PME (Million PME (Million Einwohner) - 2005Einwohner) - 2005

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Quelle:Swisstransplant

Bei Swisstransplant angemeldete potenzielle Spender: 113

Organspender mit Explantation: 90

Nicht bei Swisstransplant angemeldete potenzielle Spender: 26

(Zentren haben den Ablehnentscheid allein getroffen)

Total der Anzahl potenzieller Spender in der Schweiz: unbekannt

Potenzielle OrganspenderPotenzielle Organspender

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Herkunft der OrganspenderHerkunft der Organspender

Quelle:Swisstransplant

7062

71 68 68

25

13

24 23 22

2001 2002 2003 2004 2005

Transplantationszentren Nicht-Transplantationszentren

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9.7

11.9

31.2

167.6

109.4

130.3

64.9

43.8

52.22005

Organspender PME / Wohnkanton

Patienten auf Warteliste PME / Wohnkanton

Transplantierte Patienten PME / Wohnkanton

Quelle:Swisstransplant

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Entwicklung der Organspenden PMEEntwicklung der Organspenden PME

Source:Swisstransplant

05

101520253035404550

2001 2002 2003 2004 2005

PME Westschweiz PME DeutschschweizPME Tessin

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Anzahl der Organspender in den Anzahl der Organspender in den TransplantationszentrenTransplantationszentren

Quelle:Swisstransplant

0

5

10

15

20

25

2001 2002 2003 2004 2005

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Vergleich Lebendspender-Vergleich Lebendspender-verstorbene Spenderverstorbene Spender

Quelle:Swisstransplant

83 8295

75

95 9186 88

10690

0

20

40

60

80

100

120

2001 2002 2003 2004 2005

Lebendspender Verstorbene Spender

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SpenderkategorienSpenderkategorien

Source:Swisstransplant

05

1015202530354045

2001 2002 2003 2004 2005

Multi-Ogan-Donor Kidney-donorSingle-organ-donor NHBDNon transplanted donor

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Source:Swisstransplant

0

10

20

30

40

50

60

2001 2002 2003 2004 2005

Hirnblutungen Traumen Suizid

Anoxie Gefässerkrankungen Tumore

Andere

TodesursachenTodesursachen

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13

2

127

1

74 73 74 7683

4844 45 48

38

2001 2002 2003 2004 2005

min max moyen

Quelle:Swisstransplant

Entwicklung des SpendealtersEntwicklung des Spendealters

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0

10

20

30

40

50

60

0-19 20-39 40-64 65 et >

%

Bevölkerung Organspender Anzahl tx Organe

Alter der Bevölkerung, der Organspender Alter der Bevölkerung, der Organspender und Anzahl transplantierte Organeund Anzahl transplantierte Organe

9

31

50

10

Source:Swisstransplant

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•Anzahl transplantierte Organe pro Spender: 3,5 Organe

• Durchschnittliches Alter der Spender: 48.6 Jahre • Prinzipielle Todesursache: Hirnblutungen: 47 Spender Hirntraumen: 25 Spender

• Einverständnis für Organentnahme : 10 Spenderkarten

Verstorbene Spender in der Schweiz Verstorbene Spender in der Schweiz im Jahr 2005im Jahr 2005

Quelle:Swisstransplant

Page 36: Departement für Gesundheit, Sozialwesen und Energie Dienststelle für Gesundheitswesen Walliser Kampagne zur Förderung der Organspenden Walliser Kampagne

Situation im Wallis

Source:Swisstransplant

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Gemeldete Spender in den nicht Gemeldete Spender in den nicht transplantierenden Spitälern 2001-2005transplantierenden Spitälern 2001-2005

Source:Swisstransplant

5 gemeldete Spender im Jahr 2003 in Sitten,

3 Spender im Jahr 2005.

Page 38: Departement für Gesundheit, Sozialwesen und Energie Dienststelle für Gesundheitswesen Walliser Kampagne zur Förderung der Organspenden Walliser Kampagne

Situation im WallisSituation im Wallis

Source:Swisstransplant

Im Jahr 2005 waren im Wallis gemäss Swisstransplant :

3 Organspender

29 Personen auf der Warteliste

14 transplantierte Walliser

Page 39: Departement für Gesundheit, Sozialwesen und Energie Dienststelle für Gesundheitswesen Walliser Kampagne zur Förderung der Organspenden Walliser Kampagne

Aktionen von Freiwilligen im SpitalbereichAktionen von Freiwilligen im Spitalbereich

Im Jahr 2004 und 2005 haben von 100 Spitälern mit einer Intensivstation nur 15 Spitäler Spender gemeldet.

Es bringt aber nur wenig, die Anzahl der Spender zu erhöhen, wenn man nicht gleichzeitig die notwendigen Mittel zur Feststellung des Todes und zur Entnahme der Organe bereitstellt.

Dabei spielt der Koordinator zwischen den Spitälern, der gemäss neuem Gesetz über die Transplantation festgelegt werden muss, eine wichtige Rolle. Es müssten zudem die freiwilligen Aktionen in den Spitälern gefördert werden.

In Bezug auf die Koordination im Spitalbereich befindet sich der Kanton Wallis gegenüber vielen anderen Kantonen im Vorsprung.Im Wallis ist Dr. Philippe Eckert, Chef der Intensivpflege vom CHCVs der Koordinator für Organspende. Zudem wurden ihm vom Kanton die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt, um einen Verantwortlichen anzustellen, der diese Aufgabe übernimmt.

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Andere konkrete Massnahmen von der Dienststelle Andere konkrete Massnahmen von der Dienststelle für Gesundheitswesenfür Gesundheitswesen

BESTIMMUNGEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT bezüglich Transplantationen zwischen den Universitätsspitälern in der Westschweiz (universitäres Spitalzentrum in Lausanne (CHUV) und dem Universitässpital in Genf (HUG)), der Dienststelle für Gesundheitswesen und dem GNW

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BESTIMMUNGEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT bezüglich Transplantationen zwischen den Universitätsspitälern in der Westschweiz (universitäres Spitalzentrum in Lausanne (CHUV) und dem Universitässpital in Genf (HUG)), der Dienststelle für Gesundheitswesen und dem GNW

Kapitel 1

Allgemeine Bestimmungen

Erster Artikel

Gegenstand der Zusammenarbeit

Das vorliegende Abkommen beinhaltet die Formalisierung der Betreuung der Walliser Patienten im Bereich der Organtransplantationen und die Festlegung der Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen den westschweizer Universitässpitälern und der Walliser Dienststelle für Gesundheitswesen einerseits und dem Gesundheitsnetz Wallis anderseits.

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BESTIMMUNGEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT bezüglich Transplantationen zwischen den Universitätsspitälern in der Westschweiz (universitäres Spitalzentrum in Lausanne (CHUV) und dem Universitässpital in Genf (HUG)), der Dienststelle für Gesundheitswesen und dem GNW

Artikel 2

Art der Zusammenarbeit

Die westschweizer Universitätsspitäler für Transplantationen

verpflichten sich, die Walliser Patienten ohne Benachteiligung zu

übernehmen und sie in die gleiche Warteliste wie die Wadtländer

und Genfer einzutragen.

Page 43: Departement für Gesundheit, Sozialwesen und Energie Dienststelle für Gesundheitswesen Walliser Kampagne zur Förderung der Organspenden Walliser Kampagne

BESTIMMUNGEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT bezüglich Transplantationen zwischen den Universitätsspitälern in der Westschweiz (universitäres Spitalzentrum in Lausanne (CHUV) und dem Universitässpital in Genf (HUG)), der Dienststelle für Gesundheitswesen und dem GNW

Artikel 6

Finanzierung der Behandlungen von Wallisern1. Die Rechnungen der Behandlungen von Walliser Patienten, durchgegführt von den Universitätsspitälern Genf und Lausanne, werden anhand der Kantonstarife verrechnet, in dem die medizinischen Eingriffe stattgefunden haben. D.h., die Abrechnung ist abhängig von den westschweizer Bestimmungen und den jeweiligen kantonalen Tarifen für ambulante Behandlungen. 2. Die Rechnungen werden direkt der Walliser Dienststelle für Gesundheitwesen zugestellt.3. Die Reisekosten müssen von den Walliser Patienten selber übernommen werden, es sei denn, die Krankenversichung übernimmt dies.

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Anzahl Transplantationen im Wallis nach Organ und Spital 2004

Herztransplantationen 1

Lungentransplatationen 1

Lebertransplantationen 3

Nierentransplantationen 7

12

Knochenmarktransplantationen 21

Total 33

Kosten zuhanden des Kanton Wallis :

≈ 2 Millionen/Jahr

Spitäler :

CHUV 21

HUG 9

Basel 2

Bern 1

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Anzahl Transplantationen im Wallis nach Organ und Spital 2005

Herztransplantationen 4

Lungentransplantationen 3

Nierentransplantationen 10

17

Knochenmarktransplantationen 17

Total 34

Kosten zuhanden des Kanton Wallis:

≈ 2,3 Millionen/Jahr

Spitäler :

CHUV 21

HUG 6

Basel 3

Bern 4

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 Lebendspender in der Schweiz

2001-2005

Source:Swisstransplant

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Verhältnis Spender - EmpfängerVerhältnis Spender - Empfänger April 1993 bis Januar 2005April 1993 bis Januar 2005

Eltern (31%)

Geschwister (29%)

Andere Bindungen (4%)

Partner (30%)

Andere familiäre Bindung (6%)

Source:Swisstransplant

n= 737

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Männer 35%

Frauen 36%

Männer 64%

Frauen 65%

Aufteilung nach Geschlecht der NierenspenderAufteilung nach Geschlecht der Nierenspender

Spender Empfänger

481256 264

473

April 1993 bis Januar 2005

Source:Swisstransplant

n = 737

Page 49: Departement für Gesundheit, Sozialwesen und Energie Dienststelle für Gesundheitswesen Walliser Kampagne zur Förderung der Organspenden Walliser Kampagne

 Transplantationen undWarteliste

der Schweiz2001-2005

Source:Swisstransplant

Page 50: Departement für Gesundheit, Sozialwesen und Energie Dienststelle für Gesundheitswesen Walliser Kampagne zur Förderung der Organspenden Walliser Kampagne

Anzahl transplantierte OrganeAnzahl transplantierte Organe

Source:Swisstransplant

0 50 100 150 200 250 300

2001

2002

2003

2004

2005

Herz Lunge LeberPankreas Dünndarm Langerhans.InselnNiere

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Anzahl transplantierte Organe 2005: 428

Transplantierte Organe Transplantierte Organe in der Schweizin der Schweiz

Source:Swisstransplant

Herz

33 transplantierte Organe

Niere

260 transplantierte Organe

Lunge

31 transplantierte Organe

Leber

80 transplantierte Organe

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Anzahl transplantierte Organe in der Schweiz 2001-2005in der Schweiz 2001-2005

2001 Total: 424

2002 Total: 410

2003 Total: 491

2004 Total: 432

2005 Total: 428

Quelle:Swisstransplant

Page 53: Departement für Gesundheit, Sozialwesen und Energie Dienststelle für Gesundheitswesen Walliser Kampagne zur Förderung der Organspenden Walliser Kampagne

Source:Swisstransplant

11371209

1130 11591030

411412473388406

0

200

400

600

800

1000

1200

1400

2001 2002 2003 2004 2005

Warteliste Transplantationen

Patienten auf der WartelistePatienten auf der Warteliste

Page 54: Departement für Gesundheit, Sozialwesen und Energie Dienststelle für Gesundheitswesen Walliser Kampagne zur Förderung der Organspenden Walliser Kampagne

Patienten auf der Warteliste 2005Patienten auf der Warteliste 2005

Quelle:Swisstransplant

- Transplantiert: 411 Patienten

- Von der Liste genommen: 30 Patienten

- Auf der Liste verstorben: 38 Patienten

Page 55: Departement für Gesundheit, Sozialwesen und Energie Dienststelle für Gesundheitswesen Walliser Kampagne zur Förderung der Organspenden Walliser Kampagne

Patienten auf der WartelistePatienten auf der Warteliste 01.07.200601.07.2006

Quelle:Swisstransplant

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Patienten auf der Warteliste Patienten auf der Warteliste Januar- Juni 2006Januar- Juni 2006

Quelle:Swisstransplant

Während der Periode von Januar bis Juni waren insgesamt 981 Patienten auf der Warteliste verzeichnet. 202 wurden transplantiert.

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Quelle:Swisstransplant

50 4

68 65 6976

4943 47 50

17

01020304050607080

Herz Lunge Leber Niere

Alter mini Alter maxi Alter mittel

Alter der transplantierten Patienten / Organ

Patienten auf der Warteliste 2005Patienten auf der Warteliste 2005

Page 58: Departement für Gesundheit, Sozialwesen und Energie Dienststelle für Gesundheitswesen Walliser Kampagne zur Förderung der Organspenden Walliser Kampagne

Patienten auf der Warteliste 2005Patienten auf der Warteliste 2005

Patienten mit Super-urgence Status

Quelle:Swisstransplant

Organ Transplantiert Abgemeldet Verstorben Total

Herz 9 3 1 15

Lunge 2 1 3

Leber 12 2 0 14

(Auf der Liste am 01.01.2006: 4 Patienten SU Herz)

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Aufteilung nach GeschlechtAufteilung nach Geschlecht

Quelle:Swisstransplant

Patienten auf der Warteliste F 36% M 64%

Transplantierte Patienten F 37% M 63%

Verstorbene Spender F 48% M 52%

Lebendspender F 70 % M 30%

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  BundesgesetzBundesgesetzüber die Transplantation von über die Transplantation von

Organen,Organen,Geweben und ZellenGeweben und Zellen

(Transplantationsgesetz) vom (Transplantationsgesetz) vom 8.Oktober 20048.Oktober 2004

Source:Swisstransplant

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Die Organtransplantation war in der Schweiz lange kantonal und nach privaten Richtlinien und Empfehlungen geregelt.

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Der Kanton Wallis hat die Entnahme und Einpflanzung im Gesundheitsgesetz von 1996 geregelt.

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Quelle:Swisstransplant

Erst mit dem am 7. Februar 1999 durch das Volk angenommene Artikel 119a der Bundesverfassung wurde der Bund verpflichtet, Vorschriften zum Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Gesundheit zu erlassen und für eine gerechte Zuteilung der Organe zu sorgen.

Der Verfassungsartikel verbietet den Handel mit menschlichen Organen und schreibt vor, dass die Spende von menschlichen Organen unentgeltlich erfolgen muss.

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Das Transplantationsgesetz wurde in der Schlussabstimmung der Herbstsession 2004 vom Nationalrat (145 gegen 10 Stimmen) und vom Ständerat (einstimmig) gutgeheissen

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BundesgesetzBundesgesetz

über die Transplantationüber die Transplantation

Mit dem neuen Transplantationsgesetz wird die Rechtszersplitterung im Bereich der Transplantationsmedizin beendet. Das Gesetz schützt die Menschenwürde, die Persönlichkeit und die Gesundheit sowohl des Spenders als auch des Empfängers und verhindert den missbräuchlichen Umgang mit Organen.

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Bei verstorbenen Personen dürfen Organe nur entnommen werden, wenn der Spender oder seine nächsten Angehörigen die ausdrückliche Zustimmung gegeben haben (Erweiterte Zustimmungslösung).

BundesgesetzBundesgesetz

über die Transplantation über die Transplantation

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In der Frage des Todeskriteriums stützt sich das Gesetz auf das "Hirntod" Konzept ab, wonach der Mensch tot ist, wenn die Funktion seines Hirns irreversibel ausgefallen ist.

BundesgesetzBundesgesetz

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Es ist verboten, mit menschlichen Organen, Geweben und Zellen Handel zu treiben

Es gilt der Grundsatz der Unentgeltlichkeit der Spende menschlicher Organe

BundesgesetzBundesgesetz

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Die Lebendspende von Organen wird positiv beurteilt: Grundsätzlich kann jede Person für eine Lebendspende in Frage kommen (Verwandtschaft oder besonders enge Beziehungen werden nicht vorausgesetzt).

BundesgesetzBundesgesetz

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Die Zuteilung erfolgt durch die nationale Zuteilungsstelle. Niemand darf bei der Zuteilung von Organen diskriminiert werden.

Der Bundesrat erhält die Kompetenz, auf Verordnungsstufe die Zahl der Transplantationszentren zu beschränken.

BundesgesetzBundesgesetz

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Es ist nicht die gleiche Arztgruppe, die den Tod feststellen und an der Entnahme der Organe oder der Transplantation teilnehmen.

BundesgesetzBundesgesetz

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Die Kantone behalten Aufgaben betreffend Transplantationen bei, insbesondere müssen sie einen Koordinator für die Spitäler ernennen.

Sie müssen der Öffentlichkeit Fragen über Transplantationen beantworten und diese informieren.

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Das Eidgenössische Departement des Innern hat die Entwürfe der Ausführungsverordnungen zum Transplantationsgesetz in die Anhörung bei den interessierten Kreisen gegeben. Das Verfahren dauert bis zum 28. Februar 2006. Es gibt vier Verordnungen:

Die Verordnung über die Transplantation von menschlichen Organen, Geweben und Zellen legt die Voraussetzungen fest, unter denen lebenden und verstorbenen Personen Organe, Gewebe und Zellen entnommen und transplantiert werden dürfen. Sie statuiert die Sorgfaltspflichten beim Umgang mit Organen, Geweben und Zellen und bestimmt die Aufgaben der Kantone in Transplantationszentren und Spitälern sowie die Aufgaben im Zusammenhang mit der Führung des Stammzellenregisters.

Die vier Die vier AusführungsverordnungenAusführungsverordnungen

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Die Verordnung über die Zuteilung von Organen gewichtet die im Transplantationsgesetz festgelegten Zuteilungskriterien wie medizinische Dringlichkeit und medizinischer Nutzen einer Transplantation, Wartezeit und Chancengleichheit oder bringt sie in eine Reihenfolge. Sie regelt das Zuteilungsverfahren, den internationalen Organaustausch sowie das Verfahren und die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Warteliste oder die Streichung daraus.

Die vier Die vier AusführungsverordnungenAusführungsverordnungen

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Die Verordnung über die Transplantation von tierischen Organen, Geweben und Zellen legt die Voraussetzungen fest, unter denen eine Übertragung von tierischen Organen, Geweben und Zellen auf den Menschen im klinischen Versuch oder als Standardbehandlung erfolgen darf. Sie hält die dabei bestehenden Sorgfaltspflichten fest, namentlich die Testpflicht im Hinblick auf die Infektionssicherheit. Weiter regelt sie die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht für die Rückverfolgbarkeit sowie den Umgang mit Spendertieren. Die Verordnung umschreibt zudem die bei Xenotransplantationen zu befolgenden Verhaltensregeln und Sicherheitsmassnahmen für die Empfängerinnen und Empfänger sowie für deren Kontaktpersonen.

Die Verordnung über Gebühren für den Bundesvollzug der Transplantationsgesetzgebung legt die Gebühren etwa für Bewilligungen der Vollzugsbehörden des Bundes und von dazu beauftragen Dritten fest.

Die vier Die vier AusführungsverordnungenAusführungsverordnungen

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Source:Swisstransplant

Swisstransplant:

www.swisstransplant.org (Statistik - Rubrik mehr erfahren- , Jahresbericht…)

Bundesamt für Gesundheit (BAG):

http://www.bag.admin.ch/themen/medizin/03030/03031/index.html?lang=de (Rubrik Krankheiten und Medizin, Transplantationsmedizin, Transplantationsgesetz )