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ISSN 1866-0207 6693 April 2019 3 Tunnelbau Staubminimierung beim Vortrieb Ingenieurbau / Bauorganisation Technischer UV-Schutz Wand- und Bodenbelagsarbeiten Umgang mit Epoxidharzen Baumaschinentechnik Mehr Sicherheit bei hydraulischen Schnellwechseleinrichtungen Bauen im Bestand Arbeiten mit Gebäudeschadstoffen Der Albvorlandtunnel – Herausforderungen einer Großbaustelle hinsichtlich der Arbeitssicherheit bauma 2019 Messe-Stand BG BAU Halle C 4, Stand 349 EuroTest-Preisverleihung am 9.4.2019

Der Albvorlandtunnel – Herausforderungen einer Großbaustelle … · 2019. 6. 24. · Rebecca Schropp und Julian Rosenhauer, Wendlingen Projektbeschreibung Der Planfeststellungsabschnitt

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Page 1: Der Albvorlandtunnel – Herausforderungen einer Großbaustelle … · 2019. 6. 24. · Rebecca Schropp und Julian Rosenhauer, Wendlingen Projektbeschreibung Der Planfeststellungsabschnitt

ISSN 1866-0207 6693 April 2019 3

Tunnelbau – Staubminimierung beim VortriebIngenieurbau / Bauorganisation – Technischer UV-Schutz Wand- und Bodenbelagsarbeiten – Umgang mit Epoxidharzen Baumaschinentechnik – Mehr Sicherheit bei hydraulischen

Schnellwechseleinrichtungen Bauen im Bestand – Arbeiten mit Gebäudeschadstoffen

Der Albvorlandtunnel – Herausforderungen einer Großbaustelle hinsichtlich der Arbeitssicherheit

bauma 201

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Messe-Stan

d BG BAU

Halle C 4,

Stand 349

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Heft 3 • 131. Jahrgang • April 2019Fachzeitschrift der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Titelbild:Das Schneidrad der TVM für den Albvorlandtunnel wurde mit einemSchwerlastraupenkran montiert(Foto: Moritz Kramer, BSU Multimedia)

Inhalt:Der Albvorlandtunnel – Herausforderungen einer Großbaustelle hinsichtlich der Arbeitssicherheit ............................................................................................... 2

Rund um die BG BAU ....................................................................................................................... 7

AKTUELLES• Exoskelette am Bau – Chancen und Risiken ........................................................................ 10

Tunnelbautechnik• Staubminimierungskonzepte für trockene Vortriebe – Arge Tunnel Feuerbach .... 14• 100 km Tunnel sind vorgetrieben – Bahnprojekt Stuttgart–Ulm ............................... 22• Kaisermühlentunnel mit neuen Sicherheitseinrichtungen .......................................... 22• Empfehlungen für den Einsatz von Fluchtkammern auf Untertagebaustellen .... 23• Rettungsstollen clever geplant – Modernisierung des Lämmerbuckeltunnels ...... 28

Ingenieurbau / Bauorganisation• Technischer UV-Schutz im baubetrieblichen Spannungsfeld ....................................... 30• Planung und Erfassung von Arbeitsstunden per Knopfdruck – Digitalisierung .... 36• Sicher und gesund auf der Baustelle – AMS BAU ............................................................. 37

Baumaschinentechnik (Bagger, Lader)• Technische Sicherheitseinrichtungen an hydraulischen Schnellwechseleinrichtungen .................................................................... 40

• Ladungssicherung schwerer Maschinen durch geeignete Zurrpunkte .................... 44

Bauen im Bestand• Weimarer Stadtschloss erhält neues Innenleben ............................................................ 46• Wahrzeichen in München wird saniert – Neuer Brandschutz ..................................... 50• Von energetischer Sanierung über Dämmung bis Schimmel – Interview .............. 52• Die Verantwortung der Beteiligten bei Bauarbeiten an Gebäuden, die gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten ................................................................. 54

Wand- und Bodenbelagsarbeiten• Epoxidharze in der Bauwirtschaft .......................................................................................... 57• Neue Aluminiumbrücke mit beheizbarem Bodenbelagssystem ................................ 60• Berufserkrankungen bei Fußboden- und Fliesenlegern ................................................. 62• Erfolgreiche Praxis-Premiere – Verfuger-Workshop ......................................................... 64• Arbeitsschutz bei der Verarbeitung von Verlegewerkstoffen ....................................... 65

Bau digital• Die „Digitale Unterlage fü�r spätere Arbeiten“ –Teil 2: Organisationshandbuch (BIM-Konzept) .................................................................. 70

Stichwort Recht• Kipplader defekt – Keine abstrakte Entschädigung für Nutzungsausfall / Weiter fiktive Mängelkosten bei Altverträgen .................................................................. 75

Fachbereich Bauwesen – Prüf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test ...................... 76

Mitteilungen aus der Industrie ............................................................................................ 42, 69

Veranstaltungen ............................................................................................................................... 77

Buchbesprechungen ....................................................................................................................... 79

Impressum .......................................................................................................................................... 80

www.bgbau.dewww.BauPortal-digital.deRedaktion: [email protected]

Erscheinungsweise:8 Ausgaben im Jahr 2019:1 (Januar) 5 (Juli)2 (März) 6 (September)3 (April) 7 (Oktober)4 (Juni) 8 (Dezember)

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Tunnelbautechnik BauPortal 3/20192

Der Albvorlandtunnel – Herausforderungen einer Großbaustelle hinsichtlich der ArbeitssicherheitDipl.-Ing. Thomas Stegbauer, Dipl.-Ing. Katharina Kresse, Dipl.-Ing. Andreas Halder, Dipl.-Ing. Rebecca Schropp und Julian Rosenhauer, Wendlingen

ProjektbeschreibungDer Planfeststellungsabschnitt 2.1 a/b Los 2 Streckenabschnitt Albvorlandtunnelist Teil der Neubaustrecke (NBS) Wendlin-gen–Ulm. Das Los 2 umfasst neben demBau des Albvorlandtunnels auch die Her-stellung der Kleinen Wendlinger Kurve(KWK), der südlichen Überleitung aus derNBS in die im Neckartal verlaufende Be -standsstrecke. Die KWK wird zwar durchdas Projekt Stuttgart 21 (S21) finanziert,jedoch mit dem Projektabschnitt Albvor-landtunnel der NBS abgewickelt. Die Pro-jektgrenze zwischen dem Projekt NBSWendlingen–Ulm und dem Projekt S21 istin etwa der Neckar bei Wendlingen. Neben

dem An schluss des Südgleises wird auchdas Nordgleis der NBS an die im Neckar-tal verlaufende Bestandsstrecke durch die

sog. Güterzuganbindung (GZA) ange-schlossen, wofür zwei weitere kurze Tun-nelstücke herzustellen sind.

Auftragswert rund 380 Mio. €, 5 Jahre Bauzeit, ca. 435.000 m3 Beton, 33.000 t Bewehrung, rund 1.900.000 m3 Tunnel-ausbruch- und Aushubmassen, weit über 500 Mitarbeitende in Spitzenzeiten auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseiteaus über 20 Nationen. Diese Zahlen lassen erahnen, welche Dimensionen die Großbaustelle des Albvorlandtunnels hatund welchen täglichen Herausforderungen alle Projektbeteiligten gegenüberstehen, um die geplanten Leistungen aus-zuführen – und dabei stets sicherzustellen, dass kein Mitarbeiter durch das Bauvorhaben persönlichen Schaden erleidet.Nachfolgend wird auf einzelne Aspekte der Arbeitssicherheit des Projektes Albvorlandtunnel eingegangen.

Abb. 2: Baustelleneinrichtung des Albvorlandtunnels für die Auffahrt von der Westseite (bei Wendlingen)

Abb. 1: Überblick PFA 2.1

(Quelle: DB Projekt Stuttgart–Ulm GmbH)

Stadt Wendlingen

Stuttgart ��

Ulm BAB A 8

GZA-TunnelNBS

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Der Albvorlandtunnel besteht aus zweieingleisigen Tunnelröhren, die geologischim Schwarzjura zwischen Wendlingen undKirchheim unter Teck verlaufen. Der Tunnelweist eine Länge von rund 8.176  m aufmit einer maximalen Überdeckung vonmehr als 60 m. Die zwei Einzelröhren folgen i.W. der BAB 8 und werden durch 16 Verbindungsbauwerke im Abstand von< 500 m miteinander verbunden. Die Ver-bindungsbauwerke gewährleisten im Be -triebszustand die Flucht- und Rettungs-wege.

Der Albvorlandtunnel wird sowohl von derWestseite bei Wendlingen (Abb. 2) alsauch von der Ostseite bei Kirchheim unterTeck (Abb. 3) aufgefahren.

Die vom Westportal ausgehenden Vor-triebe erfolgen in Spritzbetonbauweise.Das Gestein wird mittels Tunnelbaggergelöst. In Ausnahmefällen kann eineGebirgslösung durch Sprengungen erfor-derlich werden.

Die im Bereich des Westportals erforder-lichen Arbeiten umfassen die Herstellungder nachfolgenden Tunnel in geschlosse-ner Bauweise: • kurzer Gegenvortrieb der Südröhre

(16 m) der NBS zur vorauseilendenSicherung des Durchschlagsbereichsfür die Tunnelvortriebsmaschine der Südröhre,

• 310 m lange Nordröhre der NBS,• 168 m Güterzuganbindung GZA

(nördlich der NBS Nordröhre gelegen),• 190 m Anbindungsbauwerk

(Verschneidung von NBS-Nordröhreund GZA für spätere Aufnahme derWeichenanlage),

• 170 m Unterquerung der Autobahn BAB 8 durch die GZA,

• 380 m Kleine Wendlinger Kurve.

Vom Ostportal aus erfolgt der Vortrieb mitzwei Tunnelvortriebsmaschinen (TVM) miteinem Durchmesser von 10,87 m. ZumEinsatz kommen EPB-TVM, die den Tunnelabschnittsweise sowohl im offenen alsauch im geschlossenen Modus auffahren.Die TVM der Nordröhre (WANDA) fährtrund 7.641 m auf, da der Durchschlag mitdem Gegenvortrieb östlich des Anbin-dungsbauwerks im Berg erfolgt. Die TVMder Südröhre (Sibylle) fährt hingegen7.978  m auf, da sie erst am Westportaldurchschlägt. Der einschalige Tunnelaus-bau erfolgt mit 0,45  m dicken Beton-fertigteilen (Tübbingen), von denen jeweils7 Tübbinge zu einem Ring zusammen-gesetzt werden. Die Herstellung der Tüb-binge erfolgt in Eigenleistung durch dieImplenia. Für die Produktion der Tübbingewurde nur wenige hundert Meter vom

Baufeld Ost entfernt eine bauzeitliche Produktionshalle errichtet.

Neben den Tunneln in geschlossener Bau-weise umfasst das Bauhauptlos 2a nochPortalbauwerke (Sonic-Boom-Bauwerke),Tunnel in offener Bauweise, Grundwasser-wannen, Trogbauwerke, Bahnkörper infreier Strecke und sonstige Erdbauwerkewie Seitenablagerungen an der AutobahnBAB 8 und einen Abrolldamm.

AusführungsstandIm Bereich des Westportals wurden derGegenvortrieb Süd, der Tunnel in Spritz-betonbauweise der Nordröhre sowie dasAnbindungsbauwerk vollständig aufge-fahren. Im Februar 2019 wurde der Kalot-tenvortrieb für die Güterzuganbindungdurchgeschlagen und der Vortrieb derStrosse/Sohle im März komplettiert. Jededer beiden TVM hat im Februar 2019 be -reits mehr als 5,5 km ihrer Strecke zurück-gelegt.

Die Innenschalenarbeiten der Spritzbeton-bauweise haben begonnen und die Vor-bereitungsarbeiten zur Unterquerung derAutobahn sind nahezu abgeschlossen. ImBereich der KWK wird zur Zeit der süd-liche Baugrubenverbau zur Sicherung desDurchschlagsbereiches hergestellt und aufder Nordseite finden die letzten Verbau-und Ankerarbeiten statt.

Aufbau TVMFür den Aufbau der beiden TVM wareneinige hundert Transporte z.B. zur Anliefe-rung der TVM-Einzelteile und für denGroßkran erforderlich. Bei vielen dieserTransporte handelte es sich um Sonder-transporte, die im überwiegenden Teilüber die BAB 8 bis zum Baufeld erfolgten.Die Anlieferung auf das Baufeld erfolgtein der Fahrtrichtung nach München übereine Behelfsausfahrt. Zum Entladen derTransporte kam ein Mobilkran zum Ein-satz. Die Einzelteile der TVM wurden ge -mäß einem detaillierten Lageplan auf derspäteren Bereitstellungsfläche für dasAus bruchmaterial gelagert. Die Bereitstel-lungsfläche kann über die Baustraßenerreicht werden.

Die Anlieferung der TVM-Teile erfolgtenach einem zwischen der Firma Herren-knecht und der Implenia abgestimmtenTerminplan und gemäß eines ebenfallsabgestimmten Logistikkonzeptes. Durchdie enge Zusammenarbeit und ständigeÜberprüfung der Einhaltung des Konzep-tes [2] konnten für die Vormontage vonMaschinen und Nachläufern unnötigeHebevorgänge vermieden werden. Da dievormontierten Einzelelemente der TVM biszu 240 t wogen, kam zum Einheben derElemente in den Voreinschnitt ein Schwer-lastraupenkran zum Einsatz. Für die Mon-tage dieses Raupenkrans (Abb. 4) mit

Abb. 3: Baustelleneinrichtung des Albvorlandtunnels für die Auffahrt von der Ostseite (bei Kirchheim unter Teck)

Wendlingen

München

StadtKirchheim unter Teck

BAB A 8

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einer Traglast von 600 t wurde ein Mobil-kran eingesetzt. Die Vormontage beiderMaschinen inklusive der Montage desSchwerlastkrans erfolgte von Juni bis Juli2017. Danach wurden die vormontiertenSchild- und Nachläuferteile nach einemfestgelegten Plan mit dem Schwerlastrau-penkran in den Voreinschnitt eingehobenund miteinander verbunden. Diese End-montage der TVM im Voreinschnitt nahmweitere drei Monate in Anspruch.Arbeitssicherheitstechnisch stellte der Auf- bau der TVM aufgrund des hohen Trans-portaufkommens, der Entladevorgängeund der Hebe- und Schwenkarbeiten vonsehr großen und schweren Maschinen-teilen eine Herausforderung dar. Die Per-sonalplanung wurde so ausgelegt, dassausreichend Personal die Gefahrenberei-che vor allem bei Hebearbeiten absperrte.Eine intensive Arbeitsvorbereitung, konti-nuierliche enge Abstimmungen zwischendem Hersteller der TVM, den Monteurenund der Baustelle sowie mehrere sorg-fältig aufgestellte und kommunizierteGefährdungsbeurteilungen und Arbeits-anweisungen trugen wesentlich zurSchaf fung von sicheren Arbeitsplätzen bei.Für die Montagearbeiten wurde zudemausschließlich erfahrenes und entspre-chend ausgebildetes Personal eingesetzt.Durch all diese Maßnahmen konntenUnfälle verhindert werden.

Logistik auf den BaufeldernBesonders durch die Massentransportedes Tunnelausbruchmaterials herrscht aufden beiden Baufeldern des Albvorland-tunnels ein reges Verkehrsaufkommen.Auf der Baustelleneinrichtung in Kirch-heim (Ostportal) werden an Spitzentagen15.000 t Ausbruchmaterial auf Lkw zu den

Deponien abgefahren. Dies entsprichteinem Lkw-Aufkommen von ca. 600 Lkwpro Tag. Zusätzlich zum Massentransportwerden täglich mehrfach Baumaterialienangeliefert, es finden Betontransportevom Lieferwerk auf der Baustelle zu denentsprechenden Einbauorten statt undhinzukommt der Personenverkehr zu denArbeitsstätten. Eine eindeutige Verkehrs-regelung ist daher unverzichtbar. Generellgelten auf dem gesamten Baufeld dieStVO und eine Höchstgeschwindigkeit von20 km/h für alle Fahrzeuge. Das Betretender Baustelle durch Unbefugte wird durcheine Beschränkung der Zugangsbereicheund einen 24-h-Pförtnerdienst reguliert.Die Verkehrsbeziehungen sind in einemLogistikkonzept [3] festgehalten unddurch deutlich erkennbare, eindeutigeBeschilderungen auf dem Baufeld reali-siert. An schwer einsehbaren Bereichenund im Übergang zum bestehenden Stra-

ßennetz wurden zum Teil auch Ampel-regelungen vorgesehen. Unter Berücksich-tigung der teilweise beengten Platzver-hältnisse wurden Einbahnstraßenregelun-gen umgesetzt. Bestimmte Baustraßendürfen nur durch den langsam fahrendenBaustellenverkehr für die Versorgung dermaschinellen Vortriebe genutzt werdenund sind für den übrigen Baustellenver-kehr gesperrt. Die Einhaltung der zulässi-gen Höchstgeschwindigkeit auf den Bau-feldern wird durch festinstallierte Mess-und Anzeigestationen sowie durch mobileGeschwindigkeitsmessung kontrolliert.

Logistik TunnelvortriebDie Versorgung des maschinellen Vor-triebes erfolgt über bereifte MultiService-Vehicles (MSV). Hierbei wird unterschiedenzwischen den Schwerlast-MSV, die für dieVersorgung mit Baumaterialien eingesetztwerden und Personen-MSV. FußläufigerPersonenverkehr im Tunnel ist aus Sicher-heitsgründen nicht gestattet. Die höher-liegenden Laufstege in jeder Tunnelröhresind als Fluchtwege ausgebildet und sol-len nur im Notfall genutzt werden. DieBesonderheit der im TVM-Tunnel einge-setzten Fahrzeuge ist, dass sie grundsätz-lich über Fahrerkabinen an beiden Endenverfügen und somit das Ein- und Ausfah-ren ohne Rückwärtsfahren oder Wendenermöglichen. Dies ist der Anforderung desbegrenzten Platzbedarfs für Fahrbahnenin einem kreisrunden Querschnitt geschul-det. Ein Begegnungsverkehr ist im Tunnelgrundsätzlich nicht möglich, da keine zweiFahrzeuge einander passieren können. Fürden Begegnungsverkehr und die Arbeitenan den Querschlägen werden daher Stahl-ausweichen (Abb. 5) eingebaut. Die Höher-legung der Fahrbahn in einen breiteren

Abb. 5: Die Ausweichen aus Stahl im Tübbingtunnel wurden für den Begegnungsverkehr und Arbeiten an den Querschlägen eingebaut

Abb. 4: Das Schneidrad der TVM wurde mit einem Schwerlastraupenkran montiert

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Bereich des Querschnitts durch diese Stahl- ausweichen ermöglicht einen strecken-weisen zweispurigen Verkehr. Die Weichenwerden in sinnvollen Abständen positio-niert und sind semi-mobil. Die MSV wer-den von eigens auf diese Fahrzeuge ein-gewiesenem Personal gefahren. Die „An -reise“ zur TVM ähnelt damit einer Bus-oder Taxifahrt – von inzwischen bereitsüber 5,5 km Länge. Die MSV-Fahrer stehenuntereinander in Kontakt, um die gegen-seitigen Standorte abzufragen und somitunnötige Rückfahrten zur nächstgelege-nen Ausweiche möglichst durch entspre-chende Vorausplanung und Warten aufder Weiche bis zum Passieren des ent-gegenkommenden Fahrzeugs zu vermei-den.

Beim Schuttern für den Spritzbetonvor-trieb sind große Geräte im Einsatz und einRückwärtsfahren von der Ortsbrust aus ist nicht vermeidbar. Zur Sicherstellungeines sicheren Arbeitsbereiches wurdenein Schutterkonzept und Arbeitsanwei-sungen erarbeitet und mit dem ausfüh-renden Personal kommuniziert. Währendder Schutterarbeiten dürfen sich außerden Fahrern des Radladers und der Mul-den keine weiteren Personen in diesemBereich aufhalten. Von der Ortsbrust auswird mit einem Radlader geschuttert, dermittels Seitenkippschaufel die Dumper imTunnel befüllt. Der Transport vom Tunnelzur Bereitstellungsfläche erfolgt mittelsDumper. Die Gerätegröße wurde derartgewählt, dass ein Begegnungsverkehr im Tunnelquerschnitt mit ausreichendemSicherheitsabstand zu den Tunnelwändenund untereinander möglich ist.

Während der übrigen Vortriebsarbeiten ist ein fußläufiger Personenverkehr im in Spritzbetonbauweise erstellten Tunnelgestattet. Aus Sicherheitsgründen ist derFußweg jedoch deutlich durch baulicheMaßnahmen vom Fahrzeugverkehr ge -trennt.

Sicherstellung des Flucht-weges während der BauphaseSowohl im Bau- als auch im Betriebszu-stand dienen die im Abstand von 500  mvorgesehenen Verbindungsbauwerke da -zu, sich im Notfall in die benachbarteRöhre zu flüchten. Im Rettungskonzept [4]wurde definiert, dass während des Tun-nelvortriebes mittels TVM der Fluchtwegzwischen der Ortsbrust und dem orts-brustnächsten Verbindungsbauwerk oderalternativ zu einem Rettungscontainernicht mehr als 2.000  m betragen darf, um eine Selbstrettung zu gewährleisten.Für die Selbstrettung im Notfall sind vonallen Personen, die sich im Tunnel auf-halten, tragbare Sauerstoffselbstretter miteiner Sauerstoffversorgung von 60 Min.mit zuführen. Werden die 2.000  m zurOrtsbrust der TVM überschritten, mussdas nächstgelegene Verbindungsbauwerkvollständig aufgefahren und gesichertsein.In die vollständig aufgefahrenen Verbin-dungsbauwerke werden für den Bauzu-stand Rauchschotts eingebaut, welche imBrandfall in einer der beiden Tunnelröhrensicherstellen, dass der Rauch nicht in diebenachbarte, als sicher geltende Tunnel-röhre gelangt (Abb. 6 und 7).

Personenrettung im NotfallDie Baustellenbereiche Obertage fallen indie Zuständigkeit der örtlichen Feuerwehr.Auch untertägig geht die örtliche Feuer-wehr nur in den Einsatz, sofern sie beieinem Heißereignis nicht weiter als 200 mvon einem gesicherten, rauchfreien Be -reich im Tunnel entfernt ist.

Bei Rettungsmaßnahmen mit darüber hinausgehenden Eindringtiefen (> 200 m)greift nur die Rettungseinheit der Bau-stelle ein. Unter der Leitung des Leiters derRettungswehr und des Kommandantender örtlichen Feuerwehr führt die ausselbst ausgebildetem Baustellenpersonalbestehende Rettungswehr die Gefahren-abwehr- und Rettungsmaßnahem durch.Die Feuerwehr unterstützt vom rückwär-tigen Bereich aus. Bei einem Schaden-ereignis innerhalb des Tunnels werdensofort Gefahrenabwehrmaßnahmen ein-geleitet. Im Vordergrund steht stets dieMenschenrettung.

Die baustelleneigene Rettungswehr be -steht jeweils aus zwei Rettungstrupps jeBaufeld. Ein Trupp ist gemäß Rettungs-wehrschichtplan der Angriffstrupp, wäh-rend der zweite Trupp als Sicherungstruppzum Nachrücken bereit sein muss. JederRettungstrupp besteht wiederum auseinem Truppführer und vier Truppmän-nern. Vor der Ausbildung zum Truppmannwerden die Kandidaten für die Rettungs-wehr gesundheitlich auf ihre Eignungunter sucht. Neben einer mehrtägigen Aus- bildung ist das erfolgreiche Absolvierender Atemschutzstrecke erforderlich. Unterder Koordinierung der örtlichen Feuerwehr

Abb. 7: Rauchschotts an den Verbindungsbauwerkensollen verhindern, dass Rauch in die benachbarte, alssicher geltende Tunnelröhre gelangt

Abb. 6: Über die Verbindungsbauwerke, die im Abstand von 500 m vorgesehen sind, kann im Notfall in die benachbarte Röhre geflüchtet werden

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finden in regelmäßigen Abständen Ret-tungswehrübungen statt, bei denen mitvoller Atemschutzausrüstung reale Not-fallsituationen nachgestellt werden.

Maßnahmen zur Verbesse-rung der ArbeitssicherheitEine Analyse der gemeldeten Unfälle zeigte, dass wiederholt Augenverletzun-gen auftraten. In den meisten Fällen unter-schätzten die Verunfallten die möglichenGefahren durch Fremdkörpereinträge indie Augen und trugen folglich nicht diezur Verfügung gestellten Schutzbrillen.Um weiteren Augenverletzungen vorzu-beugen, wurde von der Projektleitung eineallgemeine Brillenpflicht ab Tunnelportaleingeführt und an alle Projektbeteiligtekommuniziert. Außerhalb der Tunnel be -steht keine generelle, sondern eine situa-tionsbedingte Brillentragepflicht. Um dieAkzeptanz zu steigern und zu gewähr-leisten, dass das Tragen der Brillen auchwährend der 12-h-Schichten nicht unan-genehm wird, werden diverse Brillen-modelle zur Verfügung gestellt, die auchgetestet und bei Unbehagen ausge-tauscht werden können. Seit der Einfüh-rung der Brillentragepflicht konnte einRückgang der Augenverletzungen festge-stellt werden.In Anbetracht der vielen langsam fahren-den Baumaschinen, des Personenverkehrsauf dem Baufeld und der Arbeitsbereichenahe der Baustraße stellen Überschrei-tungen der zulässigen Höchstgeschwin-digkeit von 20 km/h auf dem Baufeld einSicherheitsrisiko dar. Um zu schnelles Fah-ren zu unterbinden, wurden auf dem Bau-feld zunächst stichprobenartig manuelleGeschwindigkeitsmessungen mit einerRadarpistole durchgeführt und bei Über-schreitungen der zulässigen Geschwindig-

keit die Fahrer sofort angehalten underneut auf die Gefahren hingewiesen. Seitgeraumer Zeit sind Geschwindigkeitsan-zeigen auf dem Baufeld aufgestellt, wel-che die gemessenen Geschwindigkeitenaufzeichnen können. Diese Aufzeichnun-gen werden monatlich ausgewertet, ineiner Projektrunde den Projektbeteiligtenvorgestellt und ggf. der weitere Hand-lungsbedarf festgelegt.Sicherheitsbegehungen mit diversen Be -teiligten tragen ebenfalls zu einem gestei-gerten Sicherheitsbewusstsein der Pro-jektbeteiligten bei. Bei Begehungen fest-gestellte Missstände werden entwedervon den Verantwortlichen des jeweiligenBereiches nach Ansprache umgehendbeseitigt, ist dies nicht möglich werden dieMissstände dokumentiert und den Verant-wortlichen des jeweiligen Bereichs über-geben, um Gegenmaßnahmen zu ergrei-fen und die angesprochenen Punkte mitDokumentation als behoben abzumelden.Toolbox Meetings dienen dazu, wiederkeh-rende arbeitssicherheitstechnische Auf-fälligkeiten anzusprechen. In diesen Mee-tings werden z.B. gefährliche Situatio-nen durchgesprochen, Arbeitsanweisun-gen wiederholt oder sicherheitsrelevanteÄnderungen kommuniziert. Sowohl derInhalt als auch die Anwesenheit werdendokumentiert.Neben den Toolbox Meetings werdenMonatskurzgespräche mit allen Projektbe-teiligten geführt. Die Themen der Monats-kurzgespräche werden konzernintern nachaktuellem Anlass vorgegeben.Im vierten Quartal 2018 wurde am ProjektAlbvorlandtunnel ein baustelleninternerSafety Award ins Leben gerufen. Die Bau-stelle wurde hierzu in sieben Teilbereicheaufgeteilt, die miteinander in Konkurrenzstehen. Bei monatlichen Begehungendurch die Sicherheitsfachkraft und den

Projektleiter oder Oberbauleiter werdendie Themen Ordnung und Sauberkeit, Ver-kehrswege, Absturzsicherungen und Ge-rüste, elektrische Arbeitsmittel, Maschinenund Großgeräte, Kran und Anschlagmittel,persönliche Schutzausrüstung, Aktualisie-rung der Dokumente, Aushänge, Notfall-stationen und Arbeitsverfahren bewertet.Der Quartalssieger wird über eine Bewer-tungsmatrix ermittelt. Dabei werden auchdie geleisteten Stunden und Unfälle derTeilbereiche im Quartal berücksichtigt. AlsAnreiz erhalten alle Beschäftigten desjeweils siegreichen Teams Wertgutscheineund dürfen den Wanderpokal bis zumnächsten Quartal ihr Eigen nennen.

ResümeeTrotz aller Konzepte, einer guten Organi-sation und Arbeitsvorbereitung könnenArbeitsunfälle letztlich nur umfassend ver-mieden werden, wenn sich jeder Einzelnefür die eigene und die Sicherheit der Kolle-gin und des Kollegen verantwortlich fühltund ein Bewusstsein für gefährliche Situa-tionen entwickelt. Der Projektleitung desAlbvorlandtunnels ist es daher ein großesAnliegen, die ausführenden Kollegen, Bau-leiter und Poliere mit einzubeziehen, ohnedie ein hoher Standard an Arbeitssicher-heit nicht möglich wäre. Die erstelltenKonzepte, Arbeitsanweisungen, Schulun-gen etc. stellen lediglich Hilfen zum siche-ren Arbeiten dar. Ohne selbstverantwort-liches Handeln können auch sie Unfällenicht gänzlich vermeiden. Die getroffenenMaßnahmen zeigen Erfolge und liefern dienötige Motivation, ständig an Verbesse-rungen zum Arbeitsschutz zu arbeiten.

Quellen[1] Ausschreibungsunterlagen: DB Projekt

Stuttgart–Ulm PFA 2.1 Los 2 Albvor-landtunnel, Bauvertrag, 2015

[2] Konzept: Implenia Baustelle Albvor-landtunnel: Konzept Montage TVM,Rev 0, 2017

[3] Konzept: Implenia Baustelle Albvor-landtunnel: Logistikkonzept, Rev a,2017

[4] Konzept: Implenia Baustelle Albvor-landtunnel: Brandschutz- und Ret-tungs wegkonzept, Rev B, 2017

[5] Fotos: Moritz Kramer, BSU Multimedia

Autoren:Dipl.-Ing. Thomas Stegbauer,Dipl.-Ing. Katharina Kresse,Dipl.-Ing. Andreas Halder,Dipl.-Ing. Rebecca Schropp, Julian Rosenhauer, Fachkraft für ArbeitssicherheitImplenia Construction GmbHInfrastructure – Tunnelling & Civil Engineering D/Sk

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Rund um die BG BAU

BauPortal 3/2019 Die BG BAU informiert 7

Wie es sich anfühlt, ganz oben auf demGerüst einer Baustelle zu stehen und nichtgenau zu wissen, ob alles sicher ist, konn-ten ca. 56 Auszubildende (Betonbauer,Maurer und Zimmerer) bei einer Schu-lungsveranstaltung der IG BAU im Februarin Berlin erleben. Die Azubis, die erst imSeptember 2018 mit der Ausbildung be -gonnen haben, waren zu Gast im „Hausam Pichelssee“, der Bildungsstätte derGemeinschaft Jugend, Erholung und Wei-terbildung e.V. (GJEW e.V.).

Da viele von ihnen bisher noch nicht aufeiner Baustelle waren, stand neben dertheoretischen Einweisung in Sicherheits-aspekte auf Baustellen sowie eine Infor-mation über die verschiedenen Arten vonpersönlicher Schutzausrüstung gegen Ab -sturz (PSAgA) auch ein Praxisteil auf der Agenda – mit dem Besuch der virtuellenBaustelle, die im großen Sitzungssaal auf-gebaut wurde. Diese Baustelle ist – wieeine reale Baustelle – mit verschiedenenArbeits mitteln ausgestattet und kann vomBoden bis zur obersten Gerüstebene be -gangen bzw. befahren werden. Entspre-chend dem bekannten Unfallgeschehenim Roh- und Hochbaubereich, gibt es 17 Situationen, die miteinander verbun-den sind und dadurch das Umfeld einerRohbaustelle abbilden.

Man startet im Erdgeschoss und muss sichzunächst mit notwendiger PSAgA ausstat-ten. Es folgen typische Handlungen wiedas Packen eines Werkzeugkoffers oder diePrüfung des Baustromverteilers. Mit demAufzug erreicht man die oberen Stock-werke der Rohbaustelle. Ein Gerüst mussvervollständigt, Bodenöffnun-gen abgedeckt und verschie-dene Absturzsicherungen an -gebracht werden. 

Immer steht die persönlicheSicherheit mit Sicherungsmaß-nahmen nach dem Stand derTechnik an erster Stelle, dennman kann bei unvorsichtigemVerhalten „virtuell“ abstürzen.Auf dem obersten Geschossangekommen, sollte man alleGefahrenstellen entschärfthaben und die Rohbaustelle ineinem ordentlichen, aufge-räumten und sicheren Zustandverlassen können.

Wie ist das möglich? Erlebbar wird die vir-tuelle Baustelle durch eine VR-Brille unddurch einen Controller, mit dem verschie-dene Aktionen ausgeführt werden kön-nen. So wird Prävention zu einem posi-tiven Lernerlebnis, der Blick für präventiveSchutzmaßnahmen und die persönlicheEinstellung zum Arbeitsschutz werdengeschult.

Die „Virtuelle Baustelle“ wurde als Projektim vergangenen Jahr von der BG BAU inZusammenarbeit mit einem Grafikbüroentwickelt. Ziel ist es, die Teilnehmer überdie digitale Welt für Gefährdungen in derrealen Welt zu sensibilisieren. Die Gefähr-dungen sollen nicht nur erkannt werden,sondern im nächsten Schritt auch besei-tigt werden. Insgesamt 17 sicherheitsrele-vante Aktionen muss jeder Teilnehmerabsolvieren, um die virtuelle Baustelleerfolgreich und mit einem sicheren Gefühlverlassen zu können.

Für die Azubis begann der Besuch der vir-tuellen Baustelle zunächst auf dem Boden.Auch wenn viele von ihnen beispielsweisedurch Computerspiele schon an virtuelleRealitäten gewöhnt sind, war der Bau-stellenrundgang mittels einer VR-Brilledoch eine Herausforderung. Denn hier warman nicht nur passiver Besucher, sondernmusste aktiv werden. Schritt für Schrittwurden die Azubis einzeln von Dr. ClaudiaWaldinger und ihrem Team von der BG BAUan die Gefährdungen und deren Beseiti-gung herangeführt. Sie legten beispiels-weise mit dem Controller herumliegendeWerkzeuge in einen dafür vorgesehenenKasten, wählten Gehörschutz und Hand-

Besuch der virtuellen Baustelle – Erfahrungsvorsprung für die Neuen auf dem Bau

schuhe für Tätigkeiten aus, bei denen sol-che Schutzmaßnahmen angebracht sind,und nutzten vor allem die PSAgA, um sichbeim Betreten des Gerüstes zu sichern.Besonders beeindruckte die Azubis dieFahrt mit dem virtuellen Aufzug auf dieoberste Gerüstebene. Der Blick vorhernach oben aufs Gerüst zeigte, dass sie sichschon ziemlich tief in der virtuellen Weltbefanden. Spätestens beim vorsichtigenLauf über ein dünnes Brett, das auf demobersten Gerüstteil lag, vergaßen die meis -ten Jugendlichen, dass sie sich eigentlichauf sicherem Boden befinden. Im Bewusst-sein blieb der Eindruck, mehrere DutzendMeter über dem Boden zu sein und gleichabstürzen zu können. Durch die Interaktionwurden die Baustelle und ihre Gefährdun-gen für viele dann doch sehr real. Im Falle eines Absturzes erlebt der Akteurden Fall sehr realitätsnah und Beobach-ter können an seiner Reaktion und Kör-perhaltung nachempfinden, dass derAkteur quasi seinen Aufschlag erwartet.Glücklicherweise gibt es kein böses Er-wachen, sondern der Akteur kann die vir-tuelle Welt gesund und unverletzt ver-lassen. Allerdings ist er um eine Erfah-rung reicher, die er in der realen Welt nichterleben will.Mit dieser Erfahrung und dem Wissen, wieGefahren vermieden werden können, wirdder erste „wirkliche“ Baustellenbesuch der Azubis wahrscheinlich auch mit einemgeschärften Blick, was Sicherheit und Ge -fährdungen angeht, erfolgen.

Anke TemplinerRedaktion BauPortal

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8 Die BG BAU informiert BauPortal 3/2019

Rund um die BG BAU

Europas führende Veranstaltung derAbbruchbranche fand zu ihrem 25. Jubi-läum in diesem Jahr erstmals in der STATION-Berlin in der Luckenwalder Straßestatt. Der Veranstalter, der Deutsche Ab -bruchverband e.V., konnte mit der Wahlder neuen Örtlichkeit 116 Ausstellerndeutlich vergrößerte Ausstellungsflächenzur Verfügung stellen und damit quasieine Messe-Atmosphäre schaffen. DieFachtagung bot mit 13 thematisch breitgefächerten Vorträgen einen repräsen-tativen Überblick über die Themen derBranche. Die BG BAU bot an ihrem Stand interes-sierten Besuchern Informationen rund um das Thema Abbrucharbeiten aus Sichtder Arbeitssicherheit und des Gesund-heitsschutzes. Günter Eisenbrandt, der beider BG BAU das Themenfeld „Abbruch undRückbau“ bearbeitet, stellte in seinemVortrag die neuerschieneneBranchenregel„Abbruch und Rückbau“(DGUV Regel101-603) vor(Nähere Infor-mationen dazuauf S. 9).

In seinem Vortrag „Operation am offe-nen Hertie in Köln – Schnittstellen undLösungen für den innerstädtischen Ab -bruch“ sprach Jörg Blechschmidt (Sakosta-CAU GmbH) über Maßnahmen zur Infor-mationsbeschaffung zum Baugrund undzur Nachbarbebauung auf dem ca. 9.000 m2 großen Baufeld z.B. durch Einsatzvon Drohnen, Erstellung digitaler Gelände-modelle, Suchschürfen und Bohrungen.

Peter Mittelsdorf (Mittelsdorf ErdbauAbbruch Recycling) und Olaf Day (RWEPower AG) berichteten vom Abbruch einesKühlturms des ehemaligen Kernkraftwer-kes Mühlheim-Kärlich mit ferngesteuertenRobotern. Aufgrund der Nähe zur atom-rechtlichen Restanlage wurden bereits ineiner frühen Planungsphase kollabierendeVerfahren ausgeschlossen. Es wurde eineMaschine entwickelt, welche umlaufendauf dem Rand des Kühlturms fahrend, überein funkbasiertes Steuerungssystem denAbbruchvorgang durchführt.

25. Fachtagung AbbruchBericht über das Programm und die Präsenz der BG BAU auf der Veranstaltung

Weitere Vortragsthemen waren z.B. Auf-bereitung und Verwertungsmöglichkei-ten für feinkörnigen Bauschutt, Erschüt -terungsprognose und -monitoring beimechanischen Abbruchverfahren, Re cyc-lingbaustoffe im Erd- und Straßenoberbau,Deponiesituation in Deutschland, Partikel-filtrierender Atemschutz sowie Ladungs-sicherung für schwere Maschinen.Unter dem Titel „Abbruch explosiv“ stell-ten Mitglieder des FachausschussesSpreng technik im Deutschen Abbruchver-band verschiedene Sprengprojekte vor. DerVorsitzende des Fachausschusses Spreng-technik, Herr Martin Hopfe, kündigte dieerstmalig geplante Fachtagung zu Bau-werkssprengungen in Köln an.Die nächste Fachtagung Abbruch veran-staltet der Deutsche Abbruchverband e.V.am 28. Februar 2020 erneut in der STATION-Berlin.

Jens Appelt BG BAU Prävention

Abbruch Explosiv – Fachtagung zu Bauwerkssprengungen / KölnAm 27. + 28. Juni 2019 veranstaltet der Deutsche Abbruchverband e.V.erstmalig eine Fachtagung zum Thema Abbruchsprengen. Neben einem vielfältigen Vortragsprogramm findet eine begleitendeFachausstellung statt. Auf der Webseite www.deutscher-abbruchverband.de finden Sie das Programm und weitere Informationen zur Veranstaltung sowie dieLinks zu den Online-Anmeldungen für Teilnehmer und Aussteller.

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Rund um die BG BAU

BauPortal 3/2019 Die BG BAU informiert 9

10:41 Uhr Seite 3

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die neue DGUV Regel 101-603 für die Branche „Abbruch und Rückbau“ ver-öffentlicht. Mit der neuen Branchenregel erhalten Unternehmer, Unternehmerinnen und ihre Verantwortlichen einen umfassendenÜberblick über die wichtigsten staatlichen sowie berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzbestimmungen, mögliche Gefährdungenund Präventionsmaßnahmen, die für die Branche relevant sind. Branchenregeln zeichnen sich durch einen hohen Praxisbezug aus.Neben der grundsätzlichen Betrachtung von Arbeitsplätzen und Tätigkeiten sind in der neuen Branchenregel spezielle Anforderun-gen an Abbruch- und Rückbauarbeiten aufgeführt. Darüber hinaus beinhaltet die Branchenregel „Abbruch- und Rückbauarbeiten“einen umfassenden Anhang, u.a. mit einem Kriterienkatalog für Sicherheitsabstände von Longfrontbaggern sowie eine umfang-reiche Checkliste von Gefahrstoffen in der Bausubstanz. Im Kapitel Hinweise/Empfehlungen sind Hinweise zur Erstellung einerschriftlichen Abbruchanweisung sowie Hinweise für Abbruchplaner/Abbruchplanerinnen und Bauherrn aufgeführt. Erstellt wurde die neue Branchenregel im Auftrag der DGUV vom Fachausschuss Bauwesen unter Federführung der BG BAU. Die Branchenregel kann im Medien-Center der BG BAU heruntergeladen werden.

Neue Branchenregel zu „Abbruch- und Rückbauarbeiten“

Die DHBV und die BG BAU sind besorgtüber die Unfallzahlen der letzten Jahre imBereich des Holz- und Bautenschutzes. Inder Branche konnte entgegen dem allge-meinen Trend die Verringerung der Unfall-zahlen nicht so erfolgreich verzeichnetwerden wie in dem allgemeinen Durch-schnitt der Baubranche. Aus diesem Grundwurde durch den DHBV, federführenddurch Präsident Gero Hebeisen, der rundeTisch für den Holz-und Bautenschutz ge -meinsam mit der BG BAU initiiert. Nebenweiteren Vertretern der Landesverbändedes DHBV, die ebenfalls Unternehmen führen, wird der runde Tisch von Seiten der BG BAU durch das Referat Hochbaugeleitet.Bereits im Herbst 2018 fanden die erstenTreffen zusammen mit den mitwirkendenLandesverbänden statt. Hier konnten sichdie Unternehmer und Unternehmerinnendes Gewerkes und die Vertreter aus demHolz- und Bautenschutzverband sowie die Präventionsspezialisten der BG BAU für die anstehende Zusammenarbeit ein-stimmen. Es wurden drei Arbeitsgruppenmit den verschiedenen Landesverbändengebildet, die bestimmte Aufgabenstellun-gen unter der Führung des runden Tischesund mit fachlicher Unterstützung der BG BAU bearbeiten werden.

1. Branchenvorschläge zuGefährdungsbeurteilungen Bestehende Vorlagen für Gefährdungs-beurteilungen werden überprüft.

Thematisch liegt der Fokus dabei aufAbsturzsicherheit und hier insbeson-dere auf der Benutzung von Gerüstenund Baugruben. Des Weiteren wird dasVermeiden von Schnittverletzungenbetrachtet, da diese ein Schwerpunktbei der Verletzungsart darstellt.

2. Umgang mit handgeführten MaschinenDas Ziel ist, eine Übersicht über denrichtigen Einsatz und Umgang mitHandmaschinen im Holz- und Bauten-schutz zu schaffen und für das Gewerkeffektive Unterstützungsmöglichkeitendurch die BG BAU darzulegen. Dabeisollen auch die geeignete persönlicheSchutzausrüstung, inklusive derenbetriebliches Management sowieBetriebsanweisungen und Arbeits-anweisungen berücksichtigt werden.

3. Tätigkeiten mit GefahrstoffenDiese Arbeitsgruppe hat die Aufgabe,Handlungshilfen für den Umgang mit Gefahrstoffen für die häufigstenTätigkeiten im Bereich Holz- und Bautenschutz vorzubereiten. Es werden dabei sowohl die richtige persönliche Schutzausrüstung, Aspekte des Transports und Themenwie Staubminimierung insbeson-dere von mineralischem Staub berücksichtigt.

Mit Unterstützung der Arbeitsgruppenwerden im Rahmen des runden Tisches„Holz- und Bautenschutz“ Lösungsvor-

Runder Tisch „Holz- und Bautenschutz“

schläge erarbeitet, die praxisnah sind undsich durch eine hohe Akzeptanz durchUnternehmerinnen und Unternehmer so -wie deren Beschäftigte auszeichnen. Dabeisind für das Gewerk typische Arbeitspro-zesse zu berücksichtigen. Die Unterneh-men sollen in die Lage versetzt werden, inden Betrieben umfassende Arbeitssicher-heit und nachhaltigen Gesundheitsschutzzu leben. Die Präventionskampagne „BAUAUF SICHERHEIT. BAU AUF DICH.“ wirdebenso berücksichtigt wie die weiterenUnterstützungsangebote und Dienstleis -tungen der BG BAU.Ein wichtiger Aspekt ist es, den Arbeits-schutz-Wissenstransfer in die Unterneh-men und zu deren Beschäftigten vorzube-reiten und mit allen geeigneten Mittelnvoranzubringen. Die Beteiligten des run-den Tisches und der Arbeitsgruppen sindmotiviert, die Unternehmen dabei zuunterstützen den Mitarbeitern gesundeund sichere Arbeitsplätze im Unterneh-men zu schaffen, um die Unfallzahlenspür bar zu senken. Denn jeder Arbeits-unfall ist einer zu viel.www.dhbv.dewww.bgbau.dewww.bau-auf-sicherheit.dewww.1leben.info

Dipl.-Ing. Hendrikje RahmingDipl.-Ing. (FH) Markus-Richard Fuhr

Dipl.-Ing. Stefan MerkleReferat Hochbau

BG BAU Prävention

Der Deutsche Holz- und Bautenschutzverband (DHBV) und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) haben den runden Tisch zum Thema „Holz- und Bautenschutz“ gestartet, um gemeinsam praxisgerechte Lösungen fürdie Besonderheiten des Gewerkes im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu erarbeiten.

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AKTUELLES – Exoskelette am Bau BauPortal 3/201910

Exoskelette am Bau – Chancen und RisikenDipl.-Ing. Kerstin Steindorf, Dresden

der Industrie und im Bau an. Der Einsatzvon Exoskeletten am Arbeitsplatz ist zwargegenwärtig noch nicht sehr verbreitet,jedoch testen immer mehr Unternehmendie angebotenen Exoskelette in verschie-denen Arbeitsbereichen. Zum Beispiel können Exoskelette bei sta-tischen Überkopfarbeiten die Belastungvon den Armen über den Rücken oder dieSchulter in die Hüfte ableiten. Andere Exo-skelette unterstützen Arbeiten mit vorge-beugtem Oberkörper und das Ausführenvon Hebebewegungen, wobei ein Teil desRumpfgewichtes von der Brust über dieStruktur des Systems auf die Oberschenkelübertragen wird. Wiederum andere Exo-skelette können an Steharbeitsplätzen daseigene Gewicht abnehmen, was die Beinesowie die Knie- und Sprunggelenke ent-lastet. Aktive Exoskelette wurden speziellfür die manuelle Handhabung von schwe-ren Lasten konzipiert und sollen beimHeben den Kompressionsdruck im unterenRücken verringern.Angesichts des demografischen Wandelsund des zunehmenden Fachkräftemangelswird es immer wichtiger, die Beschäftigtenmöglichst lange und gesund im Arbeits-prozess zu halten. Mit der Verwendungvon Exoskeletten am Arbeitsplatz wirdeine nachhaltige Einsatzfähigkeit der Be -schäftigten, die sich viel bücken, vorge-beugt oder statisch über Kopf arbeitenmüssen, an Steharbeitsplätzen beschäf-tigt sind oder schwere Lasten zu tragenhaben, angestrebt. Das Ziel ist, eine Redu-zierung und Prävention von Erkrankungenund Verletzungen des Muskel-Skelett-Systems zu erreichen. Immerhin stehenMuskel-Skelett-Erkrankungen mit 28,6 %1)an erster Stelle der Arbeitsunfähigkeits-tage im Wirtschaftszweig Baugewerbe.Eine Reduzierung der Arbeitsunfähigkeits-tage steigert die Produktivität eines Unter-nehmens und trägt zu einem positivenImage bei. Der Einsatz eines Exoskelettes könnte einmöglicher Ansatz für diese Zielstellungen

sein. Voraussetzung für die Verwendungist eine konkrete Überprüfung, ob das Exo-skelett für die spezifische Arbeitsaufgabegeeignet ist und für den Benutzer ange-passt werden kann.Wenn sich das Exoskelett eignet, der Mit-arbeiter eine spürbare Erleichterung er -fährt sowie zusätzliche Gefährdungenausgeschlossen werden können, kann eszur Anwendung kommen.

RisikenEine wichtige Frage für den Einsatz vonExoskeletten ist, ob diese die beanspruch-ten Körperregionen wirklich unterstützenund entlasten oder ob bzw. in welchemUmfang sie die Belastungen lediglich ver-teilen und die ab- und umgeleiteten Be-lastungen an anderer Stelle des Körpers zu gesundheitlichen Beschwerden odergar Schäden führen.

Für die Akzeptanz der Exoskelette ist dieBenutzerfreundlichkeit und die Tauglich-keit im Arbeitsalltag von großer Bedeu-tung. Wie verhält es sich beispielsweise,wenn der Beschäftigte bei Überkopfarbei-ten ein Exoskelett trägt und danach imKnien Schrauben anbringen oder Werk-zeuge aus dem Auto holen und damitWege über ein Treppenhaus zurücklegenmuss? Wenn das Exoskelett bei Überkopf-arbeiten entlastet, dann darf es bei denanderen Tätigkeiten des Beschäftigtennicht stören oder gar eine Unfallgefahrdarstellen. Ein Stolpern oder Hängenblei-ben durch das Tragen des Exoskelettessollte ausgeschlossen sein.

Der Nutzen des Exoskelettes muss alsogenau abgewogen werden. Die Zeitan-teile der Tätigkeiten, bei welchen ein Exo-skelett sinnvoll ist und andererseits derTätigkeiten, bei welchen ein Exoskeletteher stört, müssen pro Arbeitsschicht ana-lysiert und gegenübergestellt werden.Sicherlich kann man davon ausgehen, dass ein wiederholtes An- und Ablegendes Exoskelettes während der Arbeits-schicht ungünstig ist. Dennoch sollte esmöglichst einfach sein, das Exoskelett beiBedarf aus- und wieder anzuziehen, z.B.für den Toilettengang, bei Pausen oder garim Gefahrenfall.

Um schwere körperliche Tätigkeiten und das Arbeiten in Zwangspositionen erheblich zu vereinfachen, wird zunehmendder Einsatz von Exoskeletten favorisiert. Welche Vorteile diese bieten und welche Nachteile auch damit verbunden seinkönnten, sollte vor der Nutzung abgewägt werden.

Arbeitsplätze sollten so gestaltet sein, dassim Idealfall keine Exoskelette benötigtwerden. Der Einsatz von technischen Hilfs-mitteln wie Krane, Vakuumheber oderTransportwagen und organisatorischeMaß nahmen wie kurze Transportwegeoder „intelligente“ Lagerung von häufig zu bewegenden Lasten sind bei der Ge -staltung der Arbeitsplätze erste Wahl. Sinddiese Maßnahmen ausgeschöpft und blei-ben darüber hinaus Fehlbeanspruchungender Beschäftigten erhalten, dann kann der Einsatz von Exoskeletten sinnvoll sein. Exoskelette sind am Körper getrageneAssistenzsysteme. Sie können bestimmteKörperhaltungen unterstützen oder auchzusätzliche Energie für die Ausführungeiner Bewegung generieren. Man unter-scheidet passive und aktive Exoskelette,wobei die passiven Systeme gegenwärtigerprobter sind. Passive Exoskelette nutzendie Rückstellkraft von Feder- und Seilzug-mechanismen, aktive Exoskelette werdendurch elektrische oder pneumatischeAntriebssysteme mit komplexen Rege-lungs- und Steuerfunktionen bewegt. Insbesondere körperlich anspruchsvolleTätigkeiten wie das Heben schwerer Las ten(z.B. Zement- und Mörtelsäcke, Gerüstbau-teile, Arbeitsgeräte) und das Arbeiten inZwangshaltungen (z.B. Überkopfarbeitenbeim Spachteln von Decken) erscheinenfür den Einsatz von Exoskeletten prädesti-niert. Hier werden Exoskelette als Chancegesehen, die Arbeitsbedingungen zu ver-bessern.Welchen sicherheitstechnischen Anforde-rungen Exoskelette gerecht werden müs-sen, hängt vom Einsatzzweck ab. Denkbarsind Anforderungen nach der Maschinen-richtlinie (2006/42/EG, EN ISO 10218-1),nach der europäischen Richtlinie 93/42/EWG für Medizinprodukte, aber auch nachder europäischen PSA-Verordnung 2016/425.

ChancenBisher sind Exoskelette vor allem in dermedizinischen Rehabilitation bewegungs-eingeschränkter Menschen, z.B. bei Schlag-anfallpatienten oder auch Querschnittsge-lähmten, angewendet worden. Inzwischenkommen sie aber auch in der Arbeitswelt

1) Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichts-jahr 2017: erstellt von der Bundesanstalt für Arbeits-schutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Auftrag desBundesministeriums für Arbeit und Soziales

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BauPortal 3/2019 Exoskelette am Bau – AKTUELLES 11

Kann beim kurzfristigen als auch beimlangfristigen Ablegen des Exoskelettes dienotwendige Lagerung auf der Baustellegewährleistet werden? Es ist zu bedenken,dass die Exoskelette prinzipiell trockenund die sich bewegenden Teile frei vonFlüssigkeiten, Staub und Schmutz zu hal-ten sind. Darüber hinaus sind die Reini-gung und die Wartung zu organisieren. Als risikobehaftete Bewegungen undTätigkeiten mit Exoskeletten können ren-nen, klettern und in der Höhe arbeiten eingestuft werden. Auch müssen evtl.Wechselwirkungen mit anderen Schutz-ausrüstungen, z.B. persönliche Schutzaus-rüstung gegen Absturz, Berücksichtigungfinden. Die gleichzeitige Anwendung bei-der Systeme ist gegenwärtig nicht kompa-tibel. Des Weiteren dürften sich das Trageneines Exoskelettes und das Fahren einesFahrzeuges ausschließen. Vor der Verwendung von Exoskeletten istzu klären, ob es laut Bedienungsanleitungnur zur Nutzung in Räumen vorgesehenist oder auch der Nässe, der Sonnenein-strahlung und eventuellen Hitze- oder Kältetemperaturen im Freien standhält.In verschiedenen Bedienungsanleitungender Hersteller wird beschrieben, in wel-chen Situationen vom Tragen eines kon-kreten Exoskelettes abzusehen ist (z.B. alsTräger eines Herzschrittmachers) und beiwelchen körperlichen Symptomen/altenVerletzungen (z.B. Leistenbruch, Narben)vor dem Tragen des Exoskelettes ein Arzthinzugezogen werden sollte.Um die Nutzerakzeptanz zu erhöhen, müs-sen die Exoskelette einen gewissen Kom-fort aufweisen. Hierunter wird einerseitsder Tragekomfort verstanden, andererseitswird Komfort aber auch als Faktor derEffektivität bei der Arbeitsausführung ver-standen. Druckstellen oder gar Druckschä-digung der Nerven durch einen schlechtenSitz oder vermehrtes Schwitzen durch dasGewicht des Systems bzw. durch Trage-gurte oder Halteschalen sind nicht förder-lich. Auch die Mobilität des Benutzers sollte möglichst wenig eingeschränkt sein.Es darf nicht unterschätzt werden, dassder Anwender mehrere Stunden proArbeitsschicht ein zusätzliches Gewichtmit sich herumträgt.Voraussetzung für den Test und die Ein-führung eines Exoskeletts ist, dass die Be -schäftigten eng in den Prozess integriertsind. Die Verwendung von Exoskelettenkann durchaus auch eine Konfrontationmit eigenen Schwächen bedeuten, so dassein Hilfebedarf geleugnet und abgelehntwird. Es muss sichergestellt sein, dass sichder Beschäftigte mit einem Exoskelett iden-tifizieren kann und dass er eine umfang- reiche Beratung und Einweisung er hält.

AusblickFür die Vielzahl der unterschiedlichen Exo-skelette und Anwendungsmöglichkeitenin der Arbeitswelt stellt sich die Aufgabe,diese innovativen Technologien im prak-tischen Einsatz am Arbeitsplatz zu bewer-ten.Es liegen bereits Evaluationen im Rahmenvon Laborstudien und Feldstudien an aus-gewählten Arbeitsplätzen vor. Diese Stu-dien wurden jedoch i.d.R. mit einer klei-nen Anzahl von Probanden durchgeführt.Über Auswirkungen einer dauerhaftenNutzung von Exoskeletten kann derzeitnoch keine Aussage getroffen werden, dasie in Studien nur über begrenzte Zeit-räume getestet wurden und im regulärenEinsatz noch zu neu sind. Die beschriebene Komplexität bei der Ver-wendung von Exoskeletten in der Arbeits-welt macht weitere Untersuchungen not-wendig. In einem Projekt des Fachberei-ches Handel und Logistik der DGUV wirdein Leitfaden zur Evaluation von Exoskelet-ten für die Arbeitswelt erarbeitet. Durchdieses Vorhaben soll die Grundlage ge -schaffen werden, zukünftige exoskelettaleSysteme hinsichtlich ihrer biomechani-schen und physiologischen Effekte ziel-gerichtet zu bewerten. Nur so könnenmögliche Gefahren identifiziert, die Risiko-minderung angegangen und Richtlinienfür die Nutzung entwickelt werden. ZurUnterstützung des Einsatzes von Exoske-letten wird vom Institut für Arbeitsschutzder Deutschen Gesetzlichen Unfallver-sicherung (IFA) eine Gefährdungsbeurtei-lung entwickelt.

FazitExoskelette bieten die Chance, schwerekörperliche Tätigkeiten und das Arbeitenin Zwangspositionen erheblich zu verein-fachen. Die Risiken dürfen allerdings nichtaußer Acht gelassen werden.Die Vorteile und Nachteile müssen bezüg-lich des individuellen Einsatzzweckes ein-ander gewichtet und in ihrem Gesamt-kontext betrachtet werden, um bei denBeschäftigten Akzeptanz zu finden undderen Arbeit zu erleichtern.

Weitere Informationwww.dguv.de/fbhl/sachgebiete/physische-belastungen/faq_exo/index.jsp

Autorin:Dipl.-Ing. Kerstin SteindorfReferat ErgonomieBG BAU Prävention

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AKTUELLES – Exoskelette am Bau BauPortal 3/201912

Warum haben Sie sich für den Test desExoskeletts PAEXO entschieden und fürwelche Tätigkeiten haben Sie es genutzt?

Wir haben in unserem Trockenbaubetriebsehr oft Tätigkeiten auszuführen, beidenen man über Kopf arbeiten oder andereZwangshaltungen einnehmen muss. Alsich auf der Messe BAU in diesem Jahr die-ses Modell entdeckt hatte, entschied ichmich nach einem längeren Gespräch mitdem Hersteller für den Test des Modells.Ich konnte dann Ende Februar/AnfangMärz für zehn Tage zwei Exoskelette ausprobieren. Eingesetzt haben wir es beispielsweise beim Decken abhängen,Spachteln und Schleifen.

Wie haben Sie das Tragen des Exoskelettes empfunden?

Es war in jedem Fall eine Erleichterung beidiesen Tätigkeiten und ich habe sowohl anden Armen als auch im Schulterbereich eineVerringerung der Beanspruchung gemerkt.

Wie würden Sie den Tragekomfortbeschreiben?

Obwohl ich es pro Tag etwa fünf bis sechsStunden getragen habe, fand ich das Tragen nicht unangenehm. Selbst dasGewicht von ca. 1,9 kg stellte keine Belas-tung dar und mehr geschwitzt habe ichauch nicht. Nur wenn ich im T-Shirt ge-arbeitet habe, hat der Armriemen etwasgerieben.

Wo haben Sie das Exoskelett getragenund hat es Sie dort auch mal gestört?

Ich habe es nur in geschlossenen Räumengetragen. Aber selbst in engeren Räumenhatte ich keine Probleme, dass ich irgend-wo angestoßen bin oder mich eingeengtgefühlt habe.

Ist ein tägliches Tragen des Exoskeletts für Sie vorstellbar?

Ja, inzwischen schon. Man braucht nichtmehr als zwei Minuten für das Anlegen

Exoskelett im PraxistestWie sich ein Exoskelett bei der täglichen Arbeit bewährt, konnte TrockenbauerAdrian Walter testen. Er nutzte das Angebot des Herstellers Ottobock, zweiExemplare des passiven Exoskeletts PAEXO bei seinen Trockenbau-Arbeiten zutragen. Über seine Erfahrungen damit berichtet er im Interview.

und es erleichtert viele Tätigkeiten in unse-rem Bereich.

Vielen Dank für das Interview.

Anke Templiner Redaktion BauPortal

Mit einer mechanischen Seilzugtechnik wird dasGewicht der erhobenen Arme auf die Hüfte abgeleitet.So werden Muskeln und Gelenke im Schulterbereichgeschont. Paexo ist ein passives Exoskelett, das keine Energiezufuhr benötigt und deshalb besondersleicht ist. Es wird eng am Körper getragen, ähnlich wie ein Rucksack, und ermöglicht dabei volle Bewegungsfreiheit

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9 ANTWORTEN AUF DIE GEFAHR: 9 LEBENSWICHTIGE REGELN!

2. Wir sichernBodenöffnungen.

5. Wir benutzen nur sichere Verkehrswege.

8. Wir meiden Gefahrenbereiche von Maschinen und Lasten.

1. Wir sichern Absturzkanten.

4. Wir sichern Bauteile und Lasten gegen Um stürzen und Herabfallen.

7. Wir bedienen Maschinen und Anlagen vorschriftsmäßig.

3. Wir sichern Bau-gruben und Gräben.

6. Wir benutzen nur sichere Gerüste.

9. Wir benutzen nur geeignete PSA.

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BauPortal 3/2019 Tunnelbautechnik 23

Empfehlungen für den Einsatz von Fluchtkammern auf UntertagebaustellenVorstellung der vom Deutschen Ausschuss für unterirdisches Bauen e.V. (DAUB) erarbeiteten Empfehlungen

Dipl.-Ing. Ulf Spod, Frankfurt am Main

EinleitungDer „D-A-CH-Leitfaden für Planung undUmsetzung eines Sicherheits- und Ge -sundheitsschutzkonzeptes auf Untertage-baustellen“, herausgegeben im Jahr 2007,beschreibt in dem „Anhang A – Deutsch-land“ grundsätzliche Beschaffenheitsan-forderungen von Schutz- und Rettungs -container und zwar in ausschließlicherAbhängigkeit von der dort beschriebenenGefährdungskategorie bzw. der ermittel-ten Fluchtweglänge. Rückmeldungen ausdem Bereich des unterirdischen Bauens in Deutschland machten deutlich, dass esoffene Fragen beim Einsatz der Schutz-bzw. Rettungscontainer gibt und zwarbzgl. der Anforderungen an Bau und Aus-rüstung der Container, der Maßnahmen

zur Absicherung der Einsatzbereitschaftim Ereignisfall, sowie der Gewährleistungdes Betriebes der Container bei einemBrandereignis. Das war der Grund, wes-halb der Deutsche Ausschuss für unter-irdisches Bauen e.V. (DAUB) sich erneut in einem Arbeitskreis mit diesem Themaauseinandergesetzt hat. Ziel war es, dieoffenen Fragen zu beantworten, möglichstohne dabei im Widerspruch zu dem exis -tierenden „D-A-CH“-Leitfaden zu stehen,sondern ihn mit den Empfehlungen sinn-voll zu ergänzen.

Die im „Anhang A – Deutschland“ ver-wendeten Begriffe „Schutzcontainer“ und„Rettungscontainer“ existieren im inter-nationalen Sprachgebrauch nicht. Daherhat man sich darauf verständigt, fortan

den international gebräuchlichen Begriff„Fluchtkammer“ – im Englischen „RefugeChamber“ – zu verwenden.

Grundsätzliches zur Anwendung der EmpfehlungenGeltungsbereichDie Empfehlungen gelten für die Bereit-stellung und Verwendung von mobilenFluchtkammern, konzipiert für Untertage-baustellen während des konventionellenoder maschinellen Tunnelvortriebs. DerStandort der Fluchtkammern ist i.d.R. imTunnel, kann aber auch ein Schachtbau-werk sein, aus welchem ein Tunnelvortrieb

Fluchtkammern sind ein wesentlicher Bestandteil der bauzeitlichen Brandschutz-, Flucht- und Rettungskonzepte für Untertagebaustellen. Werden auf einer Untertagebaustelle beschäftigte Personen durch ein Brandereignis eingeschlossen, ist die Fluchtkammer ein temporär sicherer Ort, in den sie sich zurückziehen können. Vor den Brand-gasen geschützt, werden die Beschäftigten in der Fluchtkammer mit Atemluft versorgt und verbleiben dort, bis sie entweder durch die Einsatzkräfte gerettet werden, oder bis sie die Fluchtkammer aus eigenen Kräften sicher wieder verlassen können.

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Tunnelbautechnik BauPortal 3/201924

Gefährdungsbeurteilung(§5 ArbSchG)

Betrachtung möglicher Brandszenarien, Ermittlung

der Fluchtweglängen

Fluchtweglänge 500m

Einflussfaktoren: Tunnellänge, Anzahl der Tunnelröhren,

vorhandene Querschläge oderNotausgänge, Vortriebsverfahren,

Brandlasten u. Brandschutzmassnahmen

JFluchtweglänge >200m und

Einschluss von Personen wahr-scheinlich, Flucht behindert z.B.

Vortrieb vom Schacht aus

N

JFluchtweglänge > 500m 1000m

Fluchtweglänge > 1000m

J Fluchtkammer Kategorie IAufenthaltbis 12 Std.

J

N

J

KeineFluchtkammer

erforderlich

D-A-CH Leitfaden,Anhang A – Deutschland,Abschnitt :4.1.4 Konventionelle Kleinvortriebe5.1.1.4 Maschinelle Kleinvortriebe

Querschnittsfläche < 12 m2

N J

N

Fluchtkammer Kategorie IIAufenthaltbis 24 Std.

betrieben wird. Die Empfehlungen sindgleichermaßen für Bauherren, Planer, Bau-unternehmen, Sicherheitskoordinatorenso wie Versicherer und andere im Unter-tagebau Beteiligte bestimmt.

Maßgebende Ereignisfälle zur Auslegung der Fluchtkammern Der Ereignisfall, in dem sich Personen ineine Fluchtkammer zurückziehen, ist dieVerrauchung der Untertagebaustelle, be -dingt durch ein Brandereignis.Die Fluchtkammer ist nicht konzipiert, umSchutz gegen direkte Temperatureinwir-kung bei einem Brand in der unmittel-baren Umgebung der Fluchtkammer zugewährleisten. Ebenso ist sie nicht kon-zipiert, um den Schutz der unter Tageanwesenden Personen gegen eine Über-flutung oder Steinschlag bei einem Ver-bruch zu gewährleisten.

Hierarchie der Schutzmaßnahmen

Grundsatz: Der Einsatz einer Flucht-kammer auf Untertagebaustellen ist keine gleichwertige Schutzmaß-nahme gegenüber der Schaffung vonMöglichkeiten zur Flucht der Perso-nen in dauerhaft sichere Bereiche.

Neben den vorbeugenden Brandschutz-maßnahmen haben Maßnahmen, die einejederzeitige Möglichkeit der Flucht vonPersonen nach über Tage sicherstellen, diehöchste Priorität. Die Verwendung einerFluchtkammer ist als Schutzmaßnahmeimmer zwingend erforderlich, wenn derEinschluss von Personen in ihrem unter-tägigen Arbeitsbereich mit den vorherigenMaßnahmen nicht sicher ausgeschlossenwerden kann.Ist ein Tunnelbauwerk mit zwei parallelenTunnelröhren und Querschlägen zu erstel-len, dann sind die Bauabläufe möglichst so zu planen, dass die zur Flucht dienen-den Querschläge frühestmöglich herge-stellt werden. Dadurch wird es möglich,die jeweils nicht vom Brandereignis be -troffene Tunnelröhre für die sichere Fluchtzu nutzen.

Gefährdungsbeurteilung Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilunggemäß der §§ 5 und 6 des Arbeitsschutz-gesetzes (ArbSchG) sind beim Vorliegenbesonderer Gefahren nach § 9 ArbSchG,welche im Tunnelbau grundsätzlich anzu-nehmen sind, wirksame Maßnahmen zutreffen, die entsprechend des § 10 die ErsteHilfe, Brandbekämpfung und Evakuierungder Beschäftigten sicherstellen. Das Brand-schutz-, Flucht- und Rettungskonzept istim Rahmen der Gefährdungsbeurteilung

zu erstellen und zu dokumentieren. Es sollen hierbei alle möglichen Ereignisfällebetrachtet werden, welche eine Fluchtund/oder Rettung erforderlich machenkönnen.Ob auf einer Untertagebaustelle eineFluchtkammer gebraucht wird oder nicht,geht aus dem Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung hervor. In der Regel ist ersteinmal davon auszugehen, dass auf jederUntertagebaustelle Fluchtkammern benö-tigt werden.

Ermittlung der erforderlichen Aufenthaltsdauer in der FluchtkammerDie Fluchtkammer ist von den Beschäftig-ten unter Tage aufzusuchen, wenn sie beieinem Brandereignis eingeschlossen wer-den und die Flucht in einen dauerhaftsicheren Bereich nicht mehr möglich ist.Die erforderliche Aufenthaltsdauer derBeschäftigten in der Fluchtkammer, d.h.die Zeit, bis sie die Fluchtkammer wiedersicher verlassen können, oder die Zeit, bis eine Rettung durch Rettungskräfteerfolgen kann, hängt im Wesentlichendavon ab, wie lange das Brandereignisanhält. Bei der geschätzten Branddauersind auch mögliche Schwelbrände unter-

halb des Voll brandes zu betrachten, dadiese zum Teil eine verlängerte Brand- undVerrauchungsdauer aufweisen.Das Ablaufdiagramm (Abb. 1) zeigt dieZusammenhänge zwischen den Einfluss-faktoren der Gefährdungsbeurteilung undden sich jeweils im zu betrachtendenEreignisfall ergebenden ungünstigstenFluchtweg- und Rettungsweglängen. AlsErgebnis empfiehlt das Ablaufdiagrammzwei Kategorien mit unterschiedlichennotwendigen Aufenthaltszeiten. In derKategorie I muss die Fluchtkammer bis zu12 Std. Schutz bieten, in der Kategorie IIsind es 24 Std., für welche die Flucht-kammer einen sicheren Aufenthalt ge -währleisten muss. Da in der Planungs-phase eines Tunnels detaillierte Bauab-läufe i.d.R. noch nicht bekannt sind, mussim Zweifelsfall für die Ausschreibung derFluchtkammern konservativ abgeschätztwerden, welche der beiden Kategorien indem Projekt erforderlich werden.

Standort der FluchtkammerFür jeden Ort einer Untertagebaustelle,bei dem im Ereignisfall ein Einschluss vonPersonen unter Tage möglich ist, ist inAbhängigkeit von der Gefährdungsbeur-teilung eine Fluchtkammer zu installieren.

Abb. 1: Ablaufdiagramm zur Ermittlung der erforderlichen Aufenthaltszeit in der Fluchtkammer

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BauPortal 3/2019 Tunnelbautechnik 25

Der Bereich zwischen der Ortsbrust unddem Standort der Fluchtkammer ist i.d.R.der Arbeitsbereich, in dem sich möglicheBrandlasten im Blickfeld der Beschäftigtenbefinden. Dadurch sind die Beschäftigtenim Ereignisfall in der Lage, unverzüglichmit der Bekämpfung eines Entstehungs-brandes zu beginnen. Schlägt die Entste-hungsbrandbekämpfung fehl, ist im Rah-men der Selbstrettung eine sofortige Eva-kuierung des Arbeitsbereiches vorzuneh-men. Damit die Selbstrettung/Flucht dernoch im Arbeitsbereich befindlichen Per-sonen in einen sicheren Bereich gewähr-leistet ist, sind weitere Schutzmaßnah-men erforderlich. Dazu zählen in ersterLinie die Minimierung von Brandlasten imArbeitsbereich, die Kennzeichnung undFreihaltung der Fluchtwege, die Vorhal-tung von Sauerstoffselbstrettern, sowiedie Unterweisung aller unter Tage anwe-senden Personen.Der Mindestabstand zwischen der Flucht-kammer und einer Brandlast, welche aufder vortriebsabgewandten Fluchtkammer-seite im Brandfall einen Einschluss vonBeschäftigten im Arbeitsbereich verur-sachen kann, muss:• ≥ 100 m für abgestellte Baumaschinenund Fahrzeuge mit hoher Brandlast

• ≥ 50 m für sonstige Brandlasten, wie z.B. Trafostationen oder brennbaresBaumaterial

betragen.Die Fluchtkammern müssen so aufgestelltsein, dass sie zu jeder Zeit leicht zugäng-lich sind und dass ausreichend Freiraumfür die Nutzung einer Trage zum Transportvon Verletzten vorhanden ist.

Versorgung der Fluchtkammer mit Atemluft,Strom und KommunikationBetriebsarten Fluchtkammern sind für unterschiedlicheBetriebszustände ausgelegt, die je nachKonzeption und Ereignis wechseln.

• Bereitschaft – Standby BetriebIn diesem Betriebsmodus befindet sichdie Fluchtkammer betriebsbereit anihrem vorgesehenen Standort auf derUntertagebaustelle. Es halten sichkeine Beschäftigten in der Kammer auf,sie wird aber ständig einsatzbereitgehalten, so dass im Ereignisfall dielebenserhaltenden Systeme sofortaktiviert werden können. Um die Akku-mulatoren im geladenen Zustand zuhalten, ist die Fluchtkammer währendder Betriebsbereitschaft permanentan die externe Stromversorgung ange-

schlossen. Die Kommunikations-systeme sind dauerhaft aktiviert. Durchtechnische und organisatorische Maß-nahmen entsprechend den Vorgabendes Herstellers ist sicherzustellen, dass die Fluchtkammer jederzeitbetriebsbereit ist.

• Ereignisfall – autarker BetriebJede Fluchtkammer muss für den Ereig-nisfall autark, d.h. unabhängig vonallen externen Versorgungsleitungen,für die vorgegebene Mindesthaltezeitden Betrieb gewährleisten. Der autarkeBetriebsmodus wird aktiviert, wenn der Ereignisfall „Brand und/oder Verrauchung“ eingetreten ist und dieBeschäftigten sich in die Fluchtkammerzurückziehen müssen. Die Bereit-stellung der Luft- und Sauerstoff-versorgung erfolgt ausschließlich ausQuellen innerhalb der Fluchtkammer.Diese müssen in der Lage sein, für dieausgewiesene maximale Personenzahldie Atemluft in der erforderlichenMenge und Qualität über die gesamteDauer der Mindesthaltezeit zu liefern.Ferner muss die Raumatmosphäre imHinblick auf Wärme und Luftfeuchtig-keit in den vorgegebenen Grenzengehalten werden. Im Falle einer ereig-nisbedingten Unterbrechung der externen Stromversorgung müssenauch die Akkumulatoren in der Lagesein, die Fluchtkammer über die gesamte Dauer der Mindesthaltezeitmit Energie zu versorgen.

• Ereignisfall – externer BetriebDieser Betriebszustand ist als zusätz-liche Option für den maschinellen Tunnelvortrieb gedacht, wenn bei Einsatz eines Hydro- oder Erddruck-schildes ohnehin eine Luftversorgung(Atemluftqualität) für die Durch-führung von Druckluftarbeiten mitgeführt wird. Für den externenBetrieb sind vom Hersteller an derFluchtkammer Anschlusspunkte vor-zusehen, an denen eine externe Luft-versorgung angeschlossen werdenkann. Die externen Versorgungsleitun-gen werden zur temporären Versor-gung der Fluchtkammer genutzt, bismöglicherweise ereignisbedingt dieexterne Versorgung beschädigt wirdund deshalb ausfällt. Dann ist mit derFluchtkammer in den autarken Betriebzu wechseln.

AtemluftversorgungZu Projektbeginn ist festzulegen, mit wel-cher Technik die Atemluftversorgung derFluchtkammer in Abhängigkeit vom Vor-triebsverfahren und der erforderlichenMindesthaltezeit erfolgen soll.

• Autarke LuftversorgungFür die autarke Luftversorgung derFluchtkammer ist grundsätzlich zwischen zwei Systemen zu unter-scheiden. Zum einem sind es Systeme,bei denen das Kammerinnere mitAtemluft aus Flaschenbündeln gespültund damit der Sauerstoff- und Kohlen-dioxidgehalt sowie die Luftfeuchtigkeitund Temperatur in den vorgegebenenGrenzen gehalten wird. Zum anderenkommen Regenerationssysteme zum Einsatz, die durch gezielte Nach-dosierung von Sauerstoff und mittelsCO2-Adsorption die verbrauchte Luftwieder in Atemluftqualität aufbereiten.Bei Anwendung der Regenerations-technik ist besonderes Augenmerk auf die Entwicklung der Luftfeuchtig-keit und der Temperatur im Kammer-inneren zu legen, da hier system-bedingt kein Luftwechsel im Kammer-inneren erfolgt, wie es bei der Ver-sorgung über die Flaschenbündel derFall ist. Die für die Regenerations-technik notwendigen Sauerstoff-flaschen sind an einem sicheren Ortim Inneren der Fluchtkammer zu platzieren.

• Externe Luftversorgungsleitung von über TageDie Leitung zur externen Luftversor-gung der Fluchtkammer muss von einer Druckluftanlage gespeist werden,die in der Lage ist, Atemluftqualitätzu liefern. Um bei der Einspeisung der Atemluft Geruch und Ölrückständeaus der zugeführten Atemluft zu entfernen, müssen entsprechende Filter angeordnet werden.Zur Erlangung einer möglichst langenFunktionsfähigkeit im Ereignisfall ist bei der Verlegung der externen Luftversorgungsleitung von über Tage auf einen Schutz gegen mechanischeBeschädigungen und Feuer zu achten.Da die Funktionsfähigkeit der externenLuftversorgungsleitung im Ereignis-fall nicht hinreichend garantiertwerden kann, ist für die Atemluft-versorgung eine Redundanz notwendig.Die Fluchtkammer ist deshalb zusätz-lich immer für den autarken Betrieb zu konzipieren und zwar für die gesamte ermittelte Haltezeit der Luft-versorgung.

• Luftqualität in der FluchtkammerDie Sauerstoffkonzentration ist in demBereich von 21 Vol.-% ± 2 Vol.-% stabilzu halten. Die Konzentration von Kohlendioxid sollte 10.000 ppm und die von Kohlenmonoxid 60 ppm nichtüberschreiten. Die vorgenannten Wertesind messtechnisch zu überwachen.

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Tunnelbautechnik BauPortal 3/201926

Begrenzung der InnentemperaturZur Dimensionierung der Klimatisierungund Isolierung ist die Fluchtkammer min-destens für die in Tabelle 1 angezeigtenAußentemperaturverläufe im Tunnel aus-zulegen.Ist eine höhere Gebirgstemperatur als diein der Tabelle angesetzte Außentemperaturder Rettungsphase 2 zu erwarten, ist diesebei der Bemessung zu berücksichtigen.Die Innentemperatur darf bei voller Be-legung der Fluchtkammer eine Effektiv-temperatur von teff. = 30 °C nicht über-schreiten. Bei der Effektivtemperatur (teff.)handelt es sich um ein Klimasummen-maß, also eine Zusammenfassung dergleichzeitigen Wirkung verschiedener Fak-toren auf die Empfindung des Menschen.Die Ermittlung der Effektivtemperaturnach Yaglou (Quelle: DGUV Information213-002, Hitzearbeit – erkennen – beurtei-len – schützen, ehem. BGI 579) erfolgt imRegelfall unter Einsatz von Nomogram-men, in welche mit den drei messbarenGrößen Trockentemperatur, Feuchttempe-ratur (i.d.R. ermittelt aus Trockentempera-tur und relativer Luftfeuchte) und Luft-geschwindigkeit hinein gegangen wird.In dem Diagramm (Abb. 2) wurde dieGrenzlinie für die Effektivtemperatur teff. =30° C aufgetragen, sodass hier direkt diemax. zulässige, relative Luftfeuchtigkeit inAbhängigkeit von der Trockentemperaturabgelesen werden kann. Die Luftgeschwin-digkeit wird auf der sicheren Seite liegendmit 0,1 m/s angesetzt. Um die Klimaanfor-derung im Inneren der Fluchtkammer zuerfüllen, muss der Schnittpunkt aus dergemessenen Trockentemperatur und rela-tiven Luftfeuchte unterhalb der teff. = 30 °CGrenzlinie liegen. Ist der Schnittpunktoberhalb der Linie, muss mehr gekühlt,besser isoliert und/oder eine höhere Luft-wechselrate angestrebt werden.

StromversorgungDie Fluchtkammer ist im „Standby-Be -trieb“ permanent an der externen Strom-versorgung angeschlossen. Damit wirdsichergestellt, dass die Akkumulatoren fürden Ereignisfall sich immer im vollstän-dig geladenen Zustand befinden und eineStromversorgung der Fluchtkammer ge -währleistet ist. Bei einer ereignisbeding-ten Beschädigung und dem Ausfall derexternen Stromversorgung muss die Kapa-zität der Akkumulatoren in der Lage sein,die Fluchtkammer über die gesamte Halte-zeit (entsprechend der Fluchtkammer-kategorie) mit Strom zu versorgen. Dabeiist auch der Fall zu berücksichtigen, dasszur Aufrechterhaltung der Innentempera-tur eine Klimaanlage betrieben werdenmuss.Zum Schutz vor Staub und Spritzwasser istdie elektrische Anlage der Fluchtkammermindestens in der Schutzart IP 54 auszu-führen.

KommunikationDie Fluchtkammer ist mit einem redun-danten Kommunikationssystem auszu-statten, damit im Ereignisfall jederzeiteine Sprechverbindung zu den Insassender Fluchtkammer gewährleistet ist. Kom-munikationssysteme sind permanent be -triebsbereit zu halten, d.h., auch währendder Betriebsbereitschaft (Standby-Betrieb)

der Fluchtkammer. Die Redundanz wirdsinnvollerweise durch ein drahtgebunde-nes und ein drahtloses System erreicht.

Bau und Ausrüstung der Fluchtkammer Kapazität der Kammer Die maximale Personenzahl, die von derFluchtkammer im Ereignisfall aufgenom-men werden muss, ist im Zuge der Pla-nung und Ausschreibung sinnvoll abzu-schätzen und dann vom Betreiber, d.h. in aller Regel vom Bauunternehmen, imRahmen der Gefährdungsbeurteilung ab -schließend zu ermitteln und festzulegen.Zu den Personen, die im Ereignisfall in derFluchtkammer Schutz finden müssen, zäh-len neben der Vortriebsmannschaft, demBauleitungspersonal und dem Werkstatt-personal (Schlosser, Elektriker), die Bau-überwachung, die Vermesser, die Geolo-gen, die Mitarbeiter des Auftraggebers,sowie die im Tunnel befindlichen Besucher. Es ist zu berücksichtigen, dass zu be -stimmten Zeiten, z.B. während des Schicht-wechsels, die Anzahl der schutzsuchendenPersonen deutlich höher sein kann. Auchmuss die Zahl der maximal gleichzeitigauf der Untertagebaustelle befindlichenBesucher zu jeder Zeit auf die maximalePersonenzahl, die von der/den Flucht-kammer/n aufgenommen werden kann,abgestimmt sein.

Fluchtkammer-Abmessungen Die Abmessungen der Fluchtkammer sindvon der maximal zulässigen Personenzahlabhängig. Es ist pro Person mindestenseine Grundfläche von 0,5 m2, eine lichteHöhe von mindestens 1,5 m und ein Min-destvolumen von 0,75 m3 zur Verfügungzu stellen. Sofern möglich, sollte dieFlucht kammer ein Volumen von 1 m3 proPerson bieten.

Notausstiegsöffnung Es ist ein Notausstieg in einer Wand vorzu-sehen, um bei blockierter Ausgangstüreinen zweiten Ausgang zu gewährleisten.Der Notausstieg muss von innen und vonaußen geöffnet werden können.

45

50

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100

30,0 30,5 31,0 31,5 32,0 32,5 33,0 33,5 34,0 34,5 35,0 35,5 36,0 36,5 37,0

Re

lati

ve

Fe

uc

hte

[%

]

Trockentemperatur [°C]

BET = 30 °C

w = 0,1 m/s

Abb. 2: Grenzlinie für die Effektivtemperatur von 30° C bei einer Luftgeschwindigkeit von 0,1 m/s

Tabelle 1: Klimatisierung und Isolierung in der Fluchtkammer im Verhältnis zur Außentemperatur

Kategorie I Kategorie II Außentemperatur12 Std. 24 Std.

Mindesthaltezeit Mindesthaltezeit

Brandphase 2 Std. 2 Std. 60 °C

Rettungsphase 1 10 Std. 10 Std. 40 °C

Rettungsphase 2 – 12 Std. 30 °C

teff. = 30 °C

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BauPortal 3/2019 Tunnelbautechnik 27

Die Position des Notausstieges sollte sogewählt sein, dass ein Blockieren durch z.B.Steinschlag unwahrscheinlich ist.

Überdruck Die Fluchtkammer muss so ausgelegt wer-den, dass in jedem Betriebszustand einRaumüberdruck von mindestens 100 Pagewährleistet werden kann. Es müssen geeignete Maßnahmen ergrif-fen werden, um den Raumüberdruck in derKammer auf max. 1 kPa zu begrenzen. DerRaumüberdruck muss überwacht und denInsassen angezeigt werden.

Sichtbarkeit und Erkennbarkeit Die Position der Kammer sollte im Notfallleicht erkennbar sein. Dazu ist die Kammermit einer gut erkennbaren Farbgebung zugestalten und mit einem reflektierendenStreifen von mindestens 100 mm Breiteumlaufend zu kennzeichnen. Für den Ereignisfall bzw. wenn ein ent-sprechender Alarm ausgelöst wurde, mussdie Kammer mit einer Blitzlampe/Blink-licht ausgestattet sein, die für Flüchtendeund/oder Rettungskräfte den Weg zur Ein-gangstür anzeigt.

Bewegen und Anheben Die Fluchtkammer sollte mit Zug- undHebeösen ggf. mit Staplertaschen ausge-stattet sein, um das Bewegen und An-heben der Kammer im Tunnel zu ermög-lichen.

Fluchtkammer-Ausstattungund -EinrichtungInnenbeleuchtungDie Innenbeleuchtung der Fluchtkammersollte an der Steuertafel für die Luftver-sorgung eine Intensität von mindestens15 Lux haben. Diese kann auf 5 Lux reduziert werden,wenn sich die Fluchtkammer im autarkenBetrieb (Ereignisfall) befindet. LED-Be -leuch tung ist zu bevorzugen.Bei Ausfall der Beleuchtung ist in derFluchtkammer pro Person eine batterie-betriebene Handlampe vorzuhalten.

Sitze Die Rückenlehnen der Sitze sollten pro Per-son eine Breite von mindestens 500 mmhaben.

SauerstoffselbstretterEntsprechend der max. zul. Personenzahlist in der Fluchtkammer pro Person einSauerstoffselbstretter vorzuhalten, dessenHaltezeit die längste Fluchtdauer in einen

sicheren Bereich, bzw. bis zur nächstenFluchtkammer sicher überdeckt. Für dieErmittlung der Haltezeit kann i.d.R. miteiner Fluchtgeschwindigkeit von 40 m/mingerechnet werden. Dieser Wert ist im Ein-zelfall zu überprüfen.

FeuerlöscherEin 6-Liter-Wasser-Feuerlöscher ist in derFluchtkammer zu platzieren, ein zweiteraußerhalb neben der Eingangstür.

Erste-Hilfe-Material und KrankentrageIn der Fluchtkammer ist ein kleiner Ver-bandkasten, nach DIN 13157 „Erste-Hilfe-Material; Verbandkasten C“, sowie eineKrankentrage vorzuhalten.

Überwachung der Atmosphäre Wenn die Fluchtkammer in Betrieb ge -nommen wurde, sind für die Dauer derNutzung die Temperatur, die relative Luft-feuchtigkeit, sowie der Kohlenmonoxid-,Kohlendioxid- und Sauerstoffgehalt in derKammer kontinuierlich zu überwachen.Zur ständig anzeigenden Messung derTemperatur und Luftfeuchtigkeit sind digi-tale Messgeräte mit einer Genauigkeit von0,5 °C bzw. 3 % rel.F zu verwenden, dieeine Auflösung von 0,1 °C bzw. 0,1 % rel.Faufweisen.Ein akustischer Alarm muss warnen, wenndie Messwerte für Sauerstoff, Kohlen-monoxid oder Kohlendioxid die vorein-gestellten Schwellenwerte unter- bzw.überschreiten. Als Redundanz sollte einHandmessgerät vorhanden sein, um in der Kammer den Sauerstoffgehalt undtoxische Verunreinigungen messen zukönnen und ggf. die Luftversorgung nach-zuregeln.

Luftzirkulation in der FluchtkammerSowohl beim externen wie auch beim autarken Betrieb muss eine Luftzirkulationinnerhalb der Fluchtkammer gegebensein. Wenn die Luftgeschwindigkeit durchdie eingeblasene Luft nicht ausreicht, wasvor allem beim Adsorberbetrieb der Fallsein wird, kann die Luftzirkulation durcheinen Ventilator unterstützt werden.

Nachweis der BrauchbarkeitDer Hersteller der Fluchtkammer hat dieÜbereinstimmung der technischen Dimen- sionierung mit den Vorgaben dieser Emp-fehlung zu erklären. Alle zugehörigenNachweise sind zu dokumentieren undvorzuhalten. Die Nachweisführung hatinsbesondere die nachfolgenden Punktezu umfassen.

Nachweis der Luftqualität über die Dauer der HaltezeitDie Führung des Nachweises erfolgt übereine Berechnung. Grundsätzlich ist dabeipro Person von folgenden Verbrauchs-parametern auszugehen:• 0,5 l/min Sauerstoffbedarf • 0,45 l/min CO2-Abgabe• 40 l/min Atemluftbedarf bei ausschließlicher Versorgung über Flaschenbündel

In der Betriebsanleitung ist in Abhängig-keit von der Art der Atemluftversorgungvorzugeben, welche Mengen an Betriebs-mitteln (Sauerstoff, Atemkalk, kompri-mierte Atemluft) für die jeweilige Halte-zeit vorzuhalten sind.

Nachweis der autarken StromversorgungDie Führung des Nachweises erfolgt übereine Bedarfsberechnung und mit Angabeder gewählten Batteriekapazität. Grund-sätzlich sind dabei alle für den autarkenBetrieb notwendigen Verbraucher anzu-setzen.In der Betriebsanleitung sind der Leis -tungsbedarf und die notwendige Akku-kapazität anzugeben.

Nachweis zur Einhaltung der Innentemperatur über die HaltezeitDie Führung des Nachweises erfolgt übereine Berechnung in Verbindung mit einemVersuch an einer fertigen Fluchtkammerunter dem vorgegebenen Temperaturver-lauf. Der Versuch ist unter Vollbelegungüber mindestens zwei Stunden durchzu-führen und darf erst beendet werden,wenn über eine halbe Stunde die Mess-werte konstant waren. Eine Innentempe-ratur teff. = 30 °C darf dabei nicht über-schritten werden, außerdem ist die Einhal-tung der Parameter für die Luftqualität inder Fluchtkammer messtechnisch zu über-wachen.

Download der EmpfehlungenDie „Empfehlungen für den Einsatz vonFluchtkammern auf Untertagebaustellen“können auf der Seite vom Deutschen Aus-schuss für unterirdisches Bauen e.V. wahl-weise in Deutsch oder Englisch herunter-geladen werden:www.daub-ita.de/publikationen/empfehlungen/ (Unterverzeichnis: „Arbeitsschutz“)

Autor:Dipl.-Ing. Ulf SpodReferat TiefbauBG BAU Prävention

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Ingenieurbau / Bauorganisation BauPortal 3/201930

Technischer UV-Schutz im baubetrieblichen SpannungsfeldLuisa Kynast, M.Sc. und Prof. Dr.-Ing. Patrick Schwerdtner, Braunschweig

Gesetzliche Randbedingungen und VerantwortlichkeitenSolare UV-Strahlung kann chronischeSchädigungen an Haut und Augen ver-ursachen. Die Anzahl von jährlich an Haut-krebs erkrankenden Personen weist einesteigende Tendenz auf [1]. Das mag einer-seits darin begründet liegen, dass keineausreichenden Informationen über denrichtigen Umgang mit UV-Strahlung vor-liegen und es andererseits an einer Sensi-bilisierung zur Auseinandersetzung mitder Thematik am Arbeitsplatz fehlt.Studien belegen, dass gerade Beschäf-tigte des Bausektors einer erhöhten Strah-lenbelastung ausgesetzt sind [2]. Zum1.1.2015 wurde der durch solare UV-Strahlung verursachte „weiße Hautkrebs“neu in die Liste der Berufskrankheiten auf-genommen [3]. Diese Faktenlage sollteinsbesondere für die betroffenen Berufs-

gruppen Anlass genug sein, geeignete Präventionsmaßnahmen zu etablierenund Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Verantwortlichkeiten hier-für lassen sich trotz vorhandener Rege-lungen nicht immer trennscharf abgren-zen.Auf Seiten des Unternehmens kommtdem Arbeitgeber gemäß dem Arbeits-schutzgesetz (ArbSchG) eine besondereBedeutung beim Schutz seiner Angestell-ten zu: Er ist dafür verantwortlich, Gefah-ren zu erkennen und zu beurteilen, erfor-derliche Maßnahmen zu planen unddurchzuführen sowie seine Angestelltenüber das Gefahrenpotenzial und die Ein-haltung von als wirksam identifiziertenMaßnahmen zu unterweisen.Das ArbSchG regelt aber gleichfalls diePflicht des Arbeitnehmers für seine eigeneSicherheit und für die Sicherheit der vonseinen Handlungen abhängigen PersonenSorge zu tragen. Dabei hat der Arbeitneh-

mer sowohl die durch den Arbeitgeberdefinierten Schutzmaßnahmen umzuset-zen als auch den Arbeitgeber unverzüglichauf unzureichende Schutzmaßnahmenhinzuweisen.Eine strukturierte Vorgehensweise für dieEntwicklung von Maßnahmen lässt sichaus den verbindlichen Vorgaben derDGUV zur Organisation des betrieblichenArbeitsschutzes in Form des TOP-Prinzipsableiten:T – Technische SchutzmaßnahmenO – Organisatorische SchutzmaßnahmenP – Personenbezogene SchutzmaßnahmenDie technischen Maßnahmen sind denorganisatorischen und personenbezoge-nen Maßnahmen immer vorzuziehen. In der Praxis wird dieses Prinzip häu-fig um gekehrt und es werden priori-siert personenbezogene und (teilweise)organisatorische Maßnahmen eingeleitet(Tabelle 1).

Der heiße Sommer des vergangenen Jahres ist in der Erinnerung vieler noch sehr präsent. Die Auswirkungen waren auch für die Baubranche spürbar. In diesem Zusammenhang wurden häufig technische und baubetriebliche Problemfelder thematisiert. Beispielsweise konnten bei Rohbaumaßnahmen massige Bauteile nicht betoniert werdenoder es entstand ein hoher Aufwand für die Nachbehandlung. Der „Faktor Mensch“ fehlte jedoch regelmäßig bei dieser Betrachtung. Insbesondere die Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung der im Freien Beschäftigten fristen ironischerweise ein „Schattendasein“ – ein Fehler auch im Hinblick auf die zukünftigen klimatischen Veränderungen.Der nachfolgende Artikel soll zum einen Impulse liefern, um die Problematik des UV-Schutzes rechtzeitig vor Beginn des Sommers in das Bewusstsein der Baubeteiligten zurückzurufen. Zum anderen zeigen die Erläuterungen die Notwendigkeit der frühzeitigen Einbindung etwaiger Schutzmaßnahmen in die baubetrieblichen Überlegungen bei der Produktionsplanung auf und verdeutlichen den weiteren Forschungsbedarf.

Tabelle 1: Übersicht relevanter Aspekte für personenbezogene und organisatorische Schutzmaßnahmen (Aufzählungen nicht abschließend)

Personenbezogene Schutzmaßnahmen

• lange Bekleidung mit guten feuchtigkeitsregulierendenEigenschaften (z.B. UV-Funktionsbekleidung sowie Kopfbedeckung zum Schutz von Kopf und Körper

• UV-Schutzbrillen (Sonnenbrillen) zum Schutz der Augen

• Bereitstellung von Sonnenschutzmittel als zusätzlicher Schutz

Organisatorische Schutzmaßnahmen

• Vermeidung von Arbeiten in der direkten Mittagsonne und -hitze

• Bereitstellung von Informationen zum UV-Gefährdungs-potenzial und zu adäquaten Schutzmaßnahmen für die im Freien Beschäftigten

• Verschiebung der Arbeitszeiten in die Früh- und Abendstunden nach südeuropäischem Vorbild unter Berücksichtigung bauverfahrenstechnischer und arbeitsrechtlicher Randbedingungen

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BauPortal 3/2019 Ingenieurbau / Bauorganisation 31

Während personenenbezogene Maßnah-men individuell und kurzfristig umsetz-bar sind, wird bereits bei möglichen orga-nisatorischen Maßnahmen die Notwen-digkeit einer vorbereitenden Planung undder Koordinationsbedarf deutlich. Dies giltumso mehr für die (prioritär einzulei-tenden) technischen Schutzmaßnahmen.Dabei wirkt sich die schwierige Ab gren-zung der Verantwortlichkeiten für die Planung und Umsetzung besonders nach-teilig aus. Die projektspezifische Klärungvon Verantwortlichkeiten und Koordina-tion der entsprechenden Schnittstellenzwischen• unternehmensspezifischen

Maßnahmen, einschließlich UV-Schutz, (Verantwortungsbereich des Unternehmers) einerseits und

• unternehmens- bzw. gewerkeüber-greifende Maßnahmen hinsichtlich der Verkehrssicherungspflichten (Verantwortungsbereich des Bauherrn)andererseits

ist ein wesentlicher Baustein zur effek-tiven Umsetzung von Schutzmaßnahmen(Abb. 1).Erst durch die Klarstellung der Verantwort-lichkeiten und eine frühzeitige Kommu-nikation der Beteiligten lassen sich geeig-nete Schutzmaßnahmen zielorientiert undkoordiniert umsetzen. Dabei müssen diebaubetrieblichen Randbedingungen zwin-gend beachtet werden, um negative Ein-flüsse auf die Bauproduktion zu eliminie-ren oder zu minimieren.

Auswirkungen technischerSchutzmaßnahmen auf den BaubetriebGrundsätzlich ist Abschattung die effek-tivste technische Maßnahme, um vor UV-Strahlung zu schützen. Es handelt sichhierbei jedoch keineswegs um eine stati-sche Betrachtung. Einerseits bedingt derSonnenstand die Ausrichtung der Abschat-tung. Zudem ist die Streustrahlung zuberücksichtigen, die durch die Umgebung(beispielsweise reflektierende Metalle)entsteht. Als „Faustregel“ gilt: Die solareUV-Strahlenbelastung ist im Frühjahr undim Sommer zwischen 11:00 und 15:00 Uhram stärksten [4]. Als Empfehlung sollteder Sonnenschutz in unseren Breitenbereits im März beginnen und erst im Sep-tember enden [5].Andererseits sind auch die Bewegungs-abläufe der im Freien Beschäftigten undmithin die baubetrieblichen Randbedin-gungen entscheidend bei der Planung derAbschattung. Je nach Projektart resultie-ren hieraus sehr unterschiedliche Anfor-

derungen. Im Folgenden werden einigeBeispiele zur Verdeutlichung der Zusam-menhänge gegeben, bevor anschließendmögliche Maßnahmen erörtert werden.

BauverfahrenDer überwiegende Anteil der produktivenArbeitskräfte ist während der Bauproduk-tion im Freien beschäftigt und somit derUV-Strahlung ausgesetzt. Arbeitsplätze in Fahrzeugkabinen können aufgrund des hohen UV-Schutzes durch Glas weit-gehend unberücksichtigt bleiben. Unter-suchungen haben ergeben, dass die Trans-missionsrate von UV-Strahlung bei Voll-glasscheiben 5–10 % und bei Verbundglas-und Kunststoffscheiben lediglich 1–2  %beträgt [6], weshalb sich der UV-Schutz beimaschinenintensiven Bauprojekten häufigauf wenige Arbeitskräfte fokussiert.Bei traditionell lohnintensiven Projekt-arten (z.B. Hochbauprojekte) können dieAnzahl der im Freien Beschäftigen und die Randbedingungen für den UV-Schutzverfahrenstechnisch beeinflusst werden.Durch einen hohen Vorfertigungsgrad (z.B.Stahlbetonfertigteile oder sogar vorge-fertigte Raumzellen) wird die Personal-stärke auf der Baustelle zugunsten einerTätigkeit in Fertigungshallen minimiert. Je mehr Leistung auf der Baustelle er -

bracht wird, desto mehr Prozessschritteund zu schützendes Personal sind bei der Installation von Abschattungsmaß-nahmen zu berücksichtigen. Beispiels-weise werden für die Fertigteilmontagelediglich 3–5 Arbeitskräfte je (Auto-)Kranbenötigt, während bei Ortbetonmaßnah-men bis zu 25 Arbeitskräfte je Kran ge-bunden sind [7].Die Verfahrenswahl und die gewählte Taktung bestimmen zudem die Richtungund Geschwindigkeit des Arbeitsfort-schritts sowie die Größe der Arbeitsflä-chen. Während bei punktuellen Tätigkei-ten (z.B. Montageprozesse) eine statischeSchutzvorrichtung genügt (die jedoch anden Sonnenstand anpassbar sein sollte),müssen bei Arbeitsprozessen mit großerAusdehnung (z.B. das Schweißen von Bitu-menbahnen auf dem Dach) die Arbeits-flächen mit weit gespannten Schutzmaß-nahmen verschattet werden. Das Abschat-tungssystem muss daher flexibel auf diearbeitsbedingten Bewegungsabläufe an -zupassen sein. Zusätzlich sind die Abschat-tungsmaßnahmen derart zu wählen, dasssie beim Arbeiten nicht zu einem Risikofür den Beschäftigten z.B. durch die Ent-flammbarkeit des Materials bei der Arbeitmit Gasbrennern oder durch das Ent-stehen von Hitzestaus werden.

Abb. 1: Schnittstellendilemma der Verantwortlichkeiten

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BaustellenlogistikIm Rahmen der Produktions- und Entsor-gungslogistik sind vielfältige Lieferkettenzu berücksichtigen. Beispielsweise könnenbei Hochbauprojekten die Andienung unddie Entsorgung über die letzte Geschoss-ebene, über die Fassade oder innerhalbdes Gebäudes (ggf. über Innenaufzüge)durchgeführt werden (Abb. 2). Die Kon-struktionen zur Abschattung müssen da -her derart beschaffen sein, dass sie weiter-hin die Zugänglichkeit im Allgemeinenund die Beschickung mit Material im Be -sonderen durch temporäre oder dauer-hafte Öffnungen zulassen. Gleiches giltauch für die Entsorgung von Baustellen-abfällen.Zudem sind der Platzbedarf von Abschat-tungsmaßnahmen und hierfür ggf. erfor-derliche Konstruktionen baulogistisch zuplanen. Etwaige Flächen für die Montage,Lagerung oder Befestigung sind – z.B. imRahmen der Planung der Baustellenein-richtung – zu berücksichtigen. Innerhalb der zuvor skizzierten Abhängig-keiten von baubetrieblichen Randbedin-gungen und technischen Schutzmaßnah-men sind geeignete Maßnahmen zu iden-tifizieren respektive zu entwickeln. Im Fol-genden werden vorhandene technischeLösungen beschrieben, die einen Beitragzum UV-Schutz leisten könnten.

Marktanalyse zu vorhandenen technischen SchutzmaßnahmenGeeignete Schutzmaßnahmen werden imErgebnis der betrieblichen Gefährdungs-beurteilung in Verbindung mit den jewei-ligen Tätigkeiten bestimmt. Daher war esdas Ziel der Analyse, eine Übersicht anMöglichkeiten für geeignete Konstruktio-nen des technischen UV-Schutzes zu gene-rieren, die dem gewerblichen Personal aufder Baustelle (ausreichend) Schatten spen-den. An dieser Stelle ist bereits vorweg-zunehmen, dass sowohl in der Literatur als auch größtenteils herstellerspezifischeine geringe Informationsdichte hinsicht-lich technischer UV-Schutzmaßnahmenvorhanden ist.

Abgrenzung technischer LösungenLediglich eine Studie konnte identifiziertwerden, die die Wirksamkeit von tech-nischen Maßnahmen zur Reduktion derUV-Strahlenbelastung für Arbeitsplätze imFreien beispielhaft für Gerüstnetze undSonnensegel untersucht. Für Gerüstnetzewurde ein sehr geringer Lichtschutzfaktor(< 2) gemessen, womit die marktüblichenGerüstschutznetze als etwaige UV-Schutz-

maßnahme zu vernachlässigen sind. BeiSonnensegeln wurde hingegen eine hoheAbweichung in den Ergebnissen mit ge -messenen Lichtschutzfaktoren 5–40 fest-gestellt [1]. Insofern sind die Hersteller-angaben hinsichtlich der UV-Durchlässig-keit der Materialien kritisch zu hinter-fragen. Entsprechende Angaben liegenjedoch nicht immer vor. Da die Forschung im Bereich von spezifi-schen UV-Schutzlösungen noch ein hohesPotenzial aufweist, soll im Folgenden derVersuch unternommen werden, existie-rende Konstruktionen, die primär andereFunktionen erfüllen, hinsichtlich einesmöglichen UV-Schutzes zu beschreiben.Als eine erste und einfache Form der Klassifizierung eines UV-Schutzes wirdeine Unterteilung in horizontale und verti-kale Abschattungsvarianten sowie derenKombination vorgestellt (Abb. 3). WeitereUnter scheidungsmerkmale wären bei-spielsweise Differenzierungen nach flä-chigen oder punktuellen sowie ortsfestenund beweglichen Abschattungen. Verein-zelt werden diese Merkmale ergänzendauf die möglichen UV-Schutzmaßnahmenim Folgenden angewendet.

Die Darstellung ist idealisiert zu verste-hen, da insbesondere die Bezeichnungender Maßnahmen nicht trennscharf sindund u.U. herstellerspezifisch unterschied-lich verwendet werden. Als mögliche hori-zontal schützende Maßnahmen werdenim Folgenden Sonnenschirme und -segel,Schutzzelte und Wetterschutzdächer vor-gestellt. In Kombination mit vertikalenVerkleidungen (Seitenschutz) könnenArbeitsbereiche vollständig umschlossenwerden. Vertikalen solaren UV-Schutz bie-ten etwa vertikale Kassetten-Einhausun-gen und Schutzschilder. Es sei an dieserStelle nochmals erwähnt, dass die Gütedes technischen UV-Schutzes immer inAbhängigkeit der UV-Schutzeigenschaftendes Materials zu bewerten ist.

Horizontaler SchutzSonnenschirme und Sonnensegel könnenje nach Materialeigenschaft einen gutenhorizontalen Schutz vor solarer UV-Strah-lung bieten [1]. Sie befinden sich im unte-ren Preissegment. Sonnenschirme könneneinfach aufgebaut werden. Sonnensegelhingegen müssen an geeigneten Vorrich-tungen befestigt werden oder sind bereits

Abb. 3: Mögliche Klassifizierung technischer UV-Schutzmaßnahmen (Aufzählungen nicht abschließend)

Abb. 2: Transporte der Produktions- und Entsorgungslogistik (Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [8])

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auf eine tragende Konstruktion gespannt.Sonnenschirme und -segel bieten sich alsRückzugsort für im Freien beschäftigtesBaustellenpersonal zum Schutz vor Witte-rungseinflüssen an. Ein punktueller Ein-satz zur Beschattung von Arbeitsberei-chen ist ebenso möglich. Da jedoch keinvertikaler Schutz vorhanden ist, ist zu prü-fen, ob weitere Maßnahmen zum Schutzvor reflektierter UV-Strahlung notwendigsind. Schutzzelte und Wetterschutzdächer sinddeutlich aufwändiger in der Planung undAusführung als Sonnenschirme und Son-nensegel. Sie können jedoch sowohl hori-zontalen als auch durch diverse Verklei-dungen vertikalen Schutz vor solarer UV-Strahlung bieten. Schutzzelte sind i.d.R.deutlich einfacher konstruiert als Wetter-schutzdächer. Einfache Schutzzelte kön-nen ähnlich der Sonnenschirme und -segelden im Freien Beschäftigten als Aufent-haltsort für Pausen oder eventuell für die Arbeitsvorbereitung zur Verfügunggestellt werden. Als Schutz während derBauproduktion bieten sich insbesondereWetterschutzdächer an. Bei Wetterschutzdächern kann zwischenKassetten- und Kederdächern unterschie-den werden. Kassettendächer können aus

robusten Wellblechkassetten und wahl-weise transluzenten Kunststoffkassettenaufgebaut sein, während Kederdächer aus

gespannten Kunststoffplanen bestehen(Abb. 4). Kassettendächer aus Wellblechbieten einen sehr hohen Schutz vor sola-

Abb. 4: Wetterschutzdach Peri UP LGS mit Kederplane fahrbar auf Schienensystem (Quelle: Peri GmbH)

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rer UV-Strahlung. Bei Kunststoffen liegengroße Unterschiede hinsichtlich der UV-Transmission in Abhängigkeit der Mate-rialzusammensetzung und -dicke vor (vgl.Sonnensegel), sodass immer die Herstel-lerangaben zu prüfen sind. Wetterschutzdächer schließen Bauobjektehorizontal ab. Dadurch wird die Andie-nung von Material stark eingeschränkt.Gleichwohl können unter vollständig ge -schlossenen Dächern Hitzestaus entste-hen, die eine Gefährdung für das Perso-nal darstellen. Es existieren jedoch unter-schiedliche Ausstattungsgrade bzw. Aus-führungsvarianten, die beispielsweise eintemporäres Öffnen des Wetterschutz-daches oder ein Verschieben von Elemen-ten zulassen, um den Kraneinsatz undBetonierarbeiten (eingeschränkt) zu reali-sieren oder um sich Arbeitsrichtungenanpassen zu können und letztlich Hitze-staus zu vermeiden. Geeignete Systemesind zudem in oberen Geschosshöhen ein-setzbar, wenngleich das Umsetzen aufhöhere Geschossebenen Aufwand verur-sacht. Die Systeme müssen zudem für ent-sprechende Windlasten ausgelegt werdenund in statischen Berechnungen Berück-sichtigung finden. Bei Wetterschutzdächern handelt es sichum vergleichsweise aufwändige Konstruk-tionen, die mit entsprechenden Kosten für Anschaffung und Instandhaltung ver-bunden sind. Wetterschutzdächer bietenjedoch verlässlichen Schutz vor Witte-rungseinflüssen. Dies ist neben demAspekt der UV-Strahlung insbesondere bei Geschossaufstockungen oder Dach-sanierungen vorteilhaft, um die Bausub-stanz und die erstellte Bauleistung zuschützen. In Relation zur Effektivität desSchutzes des Bauwerks und gleichwohlder Mitarbeiter kann ein Wetterschutz-dach durchaus notwendig und wirtschaft-lich sein.

Vertikaler SchutzEine Möglichkeit des vertikalen UV-Schut-zes bietet ein ortsfestes Kassetten-Ein-hausungssystem. Die Kassettenelementekönnen dabei beispielsweise aus einemverzinkten Stahlblech oder aus einer trans-luzenten Kunststoffplatte bestehen, die in einen Aluminiumrahmen eingespanntsind. Das System bietet im Bereich desStahlblechs einen hohen vertikalen UV-Schutz im Arbeitsbereich. Für die Licht-kassetten sind entsprechend dem gewähl-ten System die Herstellerangaben zu be -achten. Die Befestigung der Kassettenelementeerfolgt an einem Gerüst. Daher sind dieLasten aus Wind und Eigengewicht zuberücksichtigen. Bei hohen Temperaturen

kann es zu Hitzestaus im Arbeitsbereichkommen, wofür entsprechende Vorkeh-rungen zum Schutz des gewerblichen Per-sonals zu treffen sind. Außerdem ist dievertikale Zugänglichkeit für Material undPersonal eingeschränkt. Die Kassetten sindjedoch einzeln aushängbar, sodass Aus-sparungen für Außenaufzüge und weitereMöglichkeiten zur Materialandienung ge -schaffen werden können. Primär erfüllenEinhausungen Schutzeigenschaften voräußeren Einflüssen und vor Baustellen-emissionen, welches z.B. bei Auflagen inder Baugenehmigung von Relevanz seinkann.

Schutzschilder werden insbesondere fürdie obersten Geschossebenen von Hoch-bauprojekten aus Gründen der Sicherheitverwendet. Darüber hinaus schützen sievertikal vor Witterungseinflüssen. DemUV-Schutz wird in Abhängigkeit der Aus-führungsvariante (beispielsweise Polycar-bonat Inlay, Trapezblech oder Trapezloch-blech) in unterschiedlichem Maß Rech-nung getragen. Je offener der Schutz-schild gestaltet ist, desto weniger vertika-len Schutz gegen solare UV-Strahlung bie-tet er. Das in Abbildung 5 dargestellteselbstkletternde System wird direkt amBauwerk befestigt. Dadurch können Wind-lasten besser abgetragen werden und derSchutzschild kann auch bei hohen Wind-geschwindigkeiten hydraulisch klettern.Da der Schutzschild keinerlei horizontalenUV-Schutz bietet, sind auf der oberstenGeschossebene ergänzende Konstruktio-nen vorzusehen.

Preislich befindet sich der Schutzschild im oberen Segment der vorgestelltenSchutzmaßnahmen. Wirtschaftlich sinn-haft ist er in Kombination mit einer Selbst-kletterschalung. Dadurch ist der Schutz-schild natürlicher Bestandteil des Bau-prozesses.

Aus der exemplarischen Vorstellung vonmöglichen technischen UV-Schutzmaß-nahmen wurde deutlich, dass die System-lösungen teilweise nur sehr eingeschränktzum UV-Schutz beitragen. Insbesonderebei statischen Systemen können die Bewe-gungsabläufe des Personals und der Son-nenstand nicht oder nur eingeschränktberücksichtigt werden. Unter Umständenkönnen die Maßnahmen aus wirtschaft-lichen [9] und/oder verfahrenstechnischenGründen nicht sinnvoll sein. Überdies fehltes an Messungen zur Feststellung der tatsächlichen Effektivität der Schutzmaß-nahme und ggf. an Herstellerangaben zur UV-Durchlässigkeit des Materials.

Zudem ist erkennbar, dass eine Umsetzungtechnischer Schutzmaßnahmen durchausaufwändige Konstruktionen er fordert, diesich im Spannungsfeld baubetrieblicherRandbedingungen bewegen. Daher bedarfes frühzeitiger Überlegungen der Projekt-beteiligten.

Frühzeitige Planung der SchutzmaßnahmenIdealerweise sollten bereits im Planungs-prozess technische UV-Schutzmaßnah-

Abb. 5: Schutzschild Xclimb 60 (Quelle: Deutsche Doka GmbH)

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men angedacht werden, um die Anforde-rungen zu ermitteln und diese bei Bedarfund unter Berücksichtigung der aus denVerkehrssicherungspflichten resultieren-den Maßnahmen in den anschließendenAusschreibungs- und Vergabeprozessen zu integrieren. Das gilt sowohl für tech-nische als auch organisatorische Maß-nahmen. Ein Delegieren der Verantwor-tung auf Einzelunternehmer würde nurbei vordergründiger Betrachtung Vorteilebieten, da es einer Koordination von tech-nischen und organisatorischen Maßnah-men bedarf, die in vielen Bereichen ge -werkeübergreifend zu regeln ist. Das Zielsollte sein, durch frühzeitige Planungeinen effektiven Schutz der im FreienBeschäftigten und eine wirtschaftlich opti-male Durchführung der Maßnahme zugewährleisten. Fehlende Vorgaben ent-binden die Unternehmer jedoch nicht, spe-zifische technische und organisatorischeLösungen – in Abstimmung mit dem Bau-herrn herbeizuführen.

ProduktionsplanungIm Rahmen der Produktionsplanung sindseitens der ausführenden Unternehmenterminliche und monetäre Folgen für denAuf- und Abbau oder das Versetzen vonschattenspendenden Konstruktionen zuberücksichtigen. Dabei kann ggf. der risiko-mindernde Effekt der Konstruktionen be -rücksichtigt werden, da die Witterungsab-hängigkeit der Arbeitsprozesse reduziertwird.

Bei frühzeitiger Berücksichtigung vontech nischen und organisatorischen Schutz- maßnahmen können unter UmständenBauverfahren bzw. Arbeitsprozesse der-art gewählt werden, dass keine Nach-teile für den Projektfortschritt entstehen,aber gleichzeitig ein höherer Schutz derim Freien Beschäftigten bewirkt wird. Esdarf daher nicht Ziel sein, den Bauablaufan Schutzmaßnahmen anzupassen, son-dern Schutzmaßnahmen sinnvoll undwirtschaftlich in den Bauablauf zu inte-grieren.

Folglich sind bei der Baustelleneinrich-tungsplanung ggf. zusätzliche technischeKonstruktionen einzuplanen. Dies gilt vorallem für abgeschattete Bereiche wäh-rend der Pausenzeiten oder während Ab -stimmungsgesprächen. Beispielhaft seienSchutz zelte genannt. Für das Aufstellenvon Schutzzelten wird Platz benötigt unddie räumliche Anordnung sollte logis-tisch sinnhaft erfolgen – bestenfalls indirekter Nähe zum Arbeitsplatz, um Lauf-wege unter freiem Himmel zu vermeiden,aber dennoch mit ausreichend Raum füreinen sicheren Umgang mit Geräten undMaschinen.

KalkulationSofern sich ausführende Unternehmen imVorfeld mit den notwendigen Maßnah-men beschäftigen und die wesentlichenAnforderungen idealerweise Teil der Aus-schreibung sind, können die Kosten in der Angebotskalkulation berücksichtigtwerden. Um das Risiko von UV-Strah-lung und den Umfang der erforderlichenMaßnahmen zu bewerten, sind vergleich-bare Über legungen notwendig wie bei der Berücksichtigung von Schlechtwet-terperioden im Winterbau. Ein gewissesMaß an Unsicherheit und unternehme-rischer Einschätzung des Risikos bleibtfolglich unvermeidlich. Daher sind kombi-nierte Maßnahmen, die abschatten undgleichzeitig weitere Eigenschaften erfül-len (wie z.B. Schutz vor herabfallendenGegenständen oder Emissionen) aus bau-wirtschaftlicher Perspektive zu bevorzu-gen.

Fazit und ForschungsbedarfDie mit UV-Strahlung verbundenen Risi-ken stehen bislang bei der Durchführungvon Bauprojekten nicht im Fokus der Auf-merksamkeit. Derzeit werden technischeUV-Schutzprodukte, obwohl gemäß DGUVvorrangig zu betrachten, kaum explizitnachgefragt bzw. angeboten. Folglich istes wenig verwunderlich, dass im Zuge derRecherche keine spezifischen technischenKonstruktionen zum UV-Schutz identifi-ziert werden konnten.Generell gilt, dass sämtliche Schutzmaß-nahmen, im Besonderen die technischenMaßnahmen, auf die projektspezifischenAnforderungen auszulegen und phasen-abhängig sinnvoll anpassbar sein sollten.Zur Förderung eines sensibleren Umgangsmit der UV-Schutz-Thematik sind daherpraktikable Lösungen herbeizuführen, dieden Bauablauf so wenig wie möglich ein-schränken oder behindern. Im Gegenteilsollten die Maßnahmen ein angenehme-res Arbeiten ermöglichen und sich positivauf die Arbeitsproduktivität des produk-tiven Personals auswirken. Durch eine frühzeitige Befassung mit derThematik lassen sich Risiken für alle Be-teiligten reduzieren. Aus wirtschaftlichenGesichtspunkten bietet es sich an, weitereEigenschaften der Maßnahmen mit vorsolarer UV-Strahlung schützenden Eigen-schaften zu verbinden. Insbesondere beiAuflagen zur Vermeidung von Emissionenließen sich die Vorkehrungen sogar ein-preisen.Im Hinblick auf den Klimawandel könntezukünftig mit einer höheren UV-Strahlen-

belastung gerechnet werden. Dieses Risikosollte in der strategischen Ausrichtung derMarktteilnehmer beachtet werden. Hier-aus resultiert ein hoher Forschungs- undEntwicklungsbedarf, um die UV-Schutz-eigenschaften von existierenden Syste-men zu prüfen, existierende Systeme ggf.anzupassen oder sogar neue Systeme zuentwickeln.

Quellen[1] Vgl. Knuschke, P. et al.: Schutzkompo-

nenten bei solarer UV-Exposition. ImAuftrag der Bundesanstalt für Arbeits-schutz und Arbeitsmedizin, 2015,1–208.

[2] Durch das Institut für Arbeitsschutzder Deutschen Gesetzlichen Unfall-versicherung durchgeführte GENESIS-UV-Studie.

[3] Vgl. BMAS: Verordnung der Bundes-regierung. Dritte Verordnung zur Än -derung der Berufskrankheitenverord-nung, 2014, S. 1–20.

[4] Vgl. DGUV (Hrsg.): DGUV Information203-085 „Arbeiten unter der Sonne“,2016, S. 1–12.

[5] Vgl. BG BAU (Hrsg.): Sonnenschutz aufdem Bau, 2018, S. 1–27.

[6] Vgl. Wittlich, M.: Sonnenbrand hinterdem Lenkrad? DGUV Forum 1, 2/2017,S. 1–62.

[7] Vgl. Schach, R.; Otto, J.: Baustellenein-richtung. Grundlagen – Planung – Pra-xishinweise – Vorschriften und Regeln.Dresden: Springer Vieweg, 2017;S. 1–42.

[8] Girmscheid, G.: Angebots- und Ausfüh-rungsmanagement – prozessorientiert.Erfolgsorientierte Unternehmensfüh-rung. 3. Auflage. Berlin, Heidelberg:Springer-Verlag, 2015; S. 1–513.

[9] Es sei angemerkt, dass vor allem die imhöheren Preissegment vorgestelltenSysteme i.d.R. mietfähig zu beziehensind.

Autoren:Luisa Kynast, M.Sc.Univ.-Prof. Dr.-Ing. Patrick Schwerdtner Technische Universität BraunschweigIBB – Institut für Bauwirtschaft und Baubetrieb

Statt Hetze auf

dem Arbeitsweg –

mehr Zeit

für Ihre Sicherheit.

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Sicher und gesund auf der BaustelleAMS BAU – ein erfolgreiches Präventionsprodukt der BG BAU seit 2002

Dipl.-Ing. (FH), MPA Robert Purmann, Berlin

Von der Idee zur geschützten Marke Ursprünglich war das PräventionsproduktAMS BAU noch als eine besondere Dienst-leistung der BG BAU für die klein- und mittelständischen Mitgliedsunternehmengedacht, damit diese ihre eigenen Struktu-ren im Bereich der Sicherheit und Gesund-heit rechtskonform und wirtschaftlich auf-bauen konnten. In den vergangenen Jah-ren hat sich AMS BAU jedoch auch zu einereigenen Marke der BG BAU entwickelt, die eindeutige Auskunft über die Umset-zung des Arbeits- und Gesundheitsschut-zes eines Unternehmens gibt. Für Auftrag-geberinnen oder Auftraggeber gilt des-halb seit Längerem der erfolgreiche Nach-weis einer AMS BAU Begutachtung als einneutraler Qualitätsnachweis für die vonihm beauftragten Auftragnehmerinnenoder Auftragnehmer. Damit das Präven-tionsprodukt AMS BAU allerdings nichtmissbräuchlich verwendet wird, ist dieWort-/Bildmarke bereits seit 2004 recht-lich geschützt.Heute lässt sich feststellen, dass derHauptanteil der AMS BAU Unternehmenbei Unternehmensgrößen zwischen 21 bis 49 Vollarbeitern liegt. Meist liegt es daran, dass der erforderliche Orga-nisationsgrad ab einer Unternehmens-größe von ca. 21 Be schäftigten erhöhtist. So stellt der Gesetzgeber ab dieserUnternehmensgröße erhöhte Anforde-rungen, indem er z.B. die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten bzw. die Ein-richtung von Arbeitsschutzausschüssenfordert.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. hat zuletzt 2016 in einem Rahmenkonzept insgesamt zehn Präventionsleistungen definiert und in einem einheitlichen Leistungskatalog aller Unfallversicherungsträger zusammen-gefasst. Drei von diesen Präventionsleistungen bedient die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) allein mitihrem Präventionsprodukt AMS BAU – die Beratung auf Anforderung, die Prüfung/Zertifizierung und die Anreizsysteme.AMS BAU ist ein branchenspezifisches Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) für die Mitgliedsbetriebe der BG BAU.Das für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen zugeschnittene Programm besteht aus elf Arbeitsschritten, dieden Arbeits- und Gesundheitsschutz in strukturierte Prozesse leitet und für eine gelebte Sicherheitskultur in den Mitgliedsunternehmen sorgt.Seit der Entwicklung des Präventionsprodukts haben sich mittlerweile schon über 1.000 Mitgliedsunternehmen demProgramm AMS BAU verpflichtet und konnten nach erfolgreicher Begutachtung des Arbeitsschutzmanagements in dieListe der AMS BAU begutachteten Unternehmen aufgenommen werden. Mit einem Marktanteil von rund 27 % führt die BG BAU seit vielen Jahren die meisten Begutachtungen im direkten Vergleich zu allen anderen Unfallversicherungs-trägern bzw. staatlichen Aufsichtsämtern durch und ist damit sicherlich auch Vorbild für andere Trägerinnen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Abb. 1: Anzahl der Begutachtungen im Vergleich (Stand: 31.12.2018)

Abb. 2: Anzahl der Begutachtungen nach Unternehmensgröße

Unte

rnehm

en

Anteil AMS BAU

begutachteter

Betriebe

je Größenklasse

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Ergänzend lässt sich feststellen, dass,bezogen auf die jeweilige Gesamtanzahlder Mitgliedsunternehmen der BG BAU,von den Mitgliedsunternehmen ab 250 bis 499 Vollarbeitern ca. 15 %, ab 500 Voll-arbeitern sogar ca. 23 % im Rahmen vonAMS BAU erfolgreich begutachtet wur-den. Auch in Zeiten einer boomenden Bau-konjunktur kann man dies z.B. dadurchbegründen, dass einige Auftraggeberinnenoder Auftraggeber Aufträge nur an – imArbeitsschutz – begutachtete Unterneh-men erteilen.

Präventionsprodukt im WandelUm sich sowohl den ändernden inter-nationalen Bedingungen anzupassen alsauch den Anforderungen des Marktes zugenügen, musste das PräventionsproduktAMS BAU im Laufe der Zeit jedoch ständigfort- und weiterentwickelt werden. Mit der Veröffentlichung der ISO 45001:2018-03Managementsysteme für Sicherheit undGesundheit bei der Arbeit wurden zuletztdurch die BG BAU speziell für die Bau-branche mögliche Beratungs- und Prüf-kriterien der ehemaligen BS OHSAS 18001geprüft und aufgenommen. Auch die bundesdeutsche Energiewende trägt mitdem Bau der geplanten Hochspannungs-leitungen quer durch die Bundesrepublikdazu bei, dass sich die BG BAU mit denmöglichen Anforderungen vergleichbarerManagementsysteme aus anderen Mit-gliedsstaaten der Europäischen Union, z.B.den Niederlanden, beschäftigt und dasPräventionsprodukt AMS BAU überprüftund weiterentwickelt.Zur Verbesserung eines einheitlichen Standards bei den Begutachtungen ent-schloss sich die Präventionsleitung der BG BAU im Jahr 2018 schließlich dazu,dass die Begutachtungen hauptsächlichnur durch Personen durchzuführen sind,die im Wesentlichen mit dieser Aufgabebetraut sind.

Kostenfreier Nachweis einesArbeitsschutzmanagementsVielen Mitgliedsunternehmen der BG BAUist dabei unbekannt, dass durch Mit-arbeiter der BG BAU sowohl die Beratungals auch die Begutachtung kostenlos er -folgt und eine erfolgreiche Wiederbegut-achtung durch eine Arbeitsschutzprämiefinan ziell honoriert wird. Neben dengesetzlichen Unfallversicherungsträgernvertreten auch die Gerichtsbarkeiten dieAuffassung, dass ein Unternehmen, dasein Arbeitsschutzmanagement nachweis-lich betreibt, den gesetzlichen Anforderun-

gen nach einer geeigneten Organisation(s. § 4 Arbeitsschutzgesetz) nachkommt.So ist auch für die Unternehmen, die z.B.ein Compliance-Management betreiben,ein Arbeitsschutzmanagement von zentra-ler Bedeutung.

Ablauf von AMS BAUDer erste Weg zu einem AMS BAU begut-achteten Unternehmen ist denkbar ein-fach. Auf Anforderung beraten die zu-ständigen Aufsichtspersonen der BG BAUdie Mitgliedsunternehmen, wie man ein Arbeitsschutzmanagement aufbauenkann und welche Schritte dazu notwendigsind. Einige Unternehmen entsenden ihre

Beschäftigten auch zunächst zum BG BAUSeminar Interner Auditor und prüfenintern, ob ihnen ein Arbeitsschutzmana-gement in ihrer eigenen Organisations-struktur weiterhelfen kann.

Sollte das Unternehmen dann an dem Prä-ventionsprodukt weiter interessiert sein,so helfen speziell ausgebildete AMS BAUBeraterinnen oder -Berater weiter. Einewertvolle Unterstützung leisten dabeiauch die Sicherheitsfachkräfte und dieBetriebsärzte, da es auch eine möglichegesetzliche Aufgabe dieses Personenkrei-ses ist, die Unternehmen beim Aufbaueines Arbeitsschutzmanagements zu bera-ten. Am Ende des Beratungsprozessessteht dann in den meisten Fällen die

Zentrale Vorteile von AMS BAU• Die Maßnahmen sind branchenspezifisch zugeschnitten.• Beratung und Begutachtung sind für Mitgliedsbetriebe der BG BAU kostenlos.• Kontinuierliche Analyse und Verbesserung der betrieblichen Prozesse.• Regelmäßige Schulungen sowie fachspezifische Aus- und Weiterbildungen fürdie Beschäftigten.

• Verdeutlicht allen im Betrieb den Stellenwert von Sicherheit und Gesundheits-schutz und zeigt, dass Arbeitsschutz für den Unternehmer besonders wichtig ist.

• Straffere Organisation und Prozesse.• Bietet mehr Sicherheit für den Betrieb und seine Führungskräfte, gesetzliche Vorgaben konsequent zu erfüllen.

• Kann im Marketing genutzt werden und Wettbewerbsvorteile bringen. • Von öffentlichen Auftraggebern und sensiblen Branchen wie beispielsweise der Pharma- oder Petroindustrie akzeptiertes Arbeitsschutzmanagementsystem,das ein Auftragsvergabekriterium im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutzsein kann.

• Möglichkeit die unternehmens- und projektspezifische AMS BAU-Dokumen-tation mit geringem Aufwand in die bestehende EDV-Lösung im Betrieb zu integrieren und abzubilden.

Abb. 3: Ablauf AMS BAU –

Anteil des Unternehmens und Service der BG BAU

Kontaktaufnahme zur BG BAU

Bestandsaufnahme und Einführung

AMS BAU

Umsetzung und Dokumentation

Informationen und Ordner mit CD

Unterstützung durch Beratung

Begutachtung undBescheinigung

Unternehmen BG BAU

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Begutachtung durch die BG BAU. Die Bescheinigung übereine erfolgreiche Begutachtung des Arbeitsschutzmanage-ments wird von der BG BAU zum überwiegenden Anteil für eine Dauer von drei Jahren erteilt. Während der darauf-folgenden drei Jahre muss das Unternehmen gegenüber derBG BAU zeigen, dass ein ständiger Verbesserungsprozess imArbeitsschutz stattfindet. Gleichzeitig erfolgen im Rahmendes gesetzlichen Auftrags durch die Aufsichtspersonen der BG BAU Begehungen, die eine Überprüfung des internenArbeitsschutzmanagements darstellen.Nach dem Zeitraum von drei Jahren können sich die Mit-gliedsunternehmen dann um eine Wiederbegutachtungbemühen.

FazitMit dem Präventionsprodukt AMS BAU möchte die BG BAUauch weiterhin ihren Mitgliedsunternehmen eine guteMöglichkeit bieten, Sicherheit und Gesundheit voraus-schauend in ihre betrieblichen Strukturen und Abläufe ein-zubinden – und letztendlich auch zu einer Verringerung der Unfallzahlen beitragen – denn nach wie vor sind Organi-sations- und Verhaltensdefizite die häufigsten Ursachen vonUnfällen.

Autor:Dipl.-Ing. (FH), MPA Robert PurmannReferat AMS/ArbeitsschutzorganisationBG BAU Prävention

15:27:07

Abb. 4: Der Ablauf von AMS BAU Schritt für Schritt

Arbeitsschritt 1Aufstellen einer Arbeitsschutzpolitik

Arbeitsschritt 2Setzen von Zielen

Arbeitsschritt 3Festlegen der Organisationsstruktur und der Verantwortungs- und Aufgabenbereiche

Arbeitsschritt 4Regelung des Informationsflusses und der Zusammenarbeitsowie Ermitteln gesetzlicher und weiterer Vorgaben

Arbeitsschritt 5Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen, Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen, Kontrolle

Arbeitsschritt 6Regelungen für Betriebsstörungen und Notfälle

Arbeitsschritt 7Beschaffung

Arbeitsschritt 8Auswahl und Zusammenarbeit mit Nachunternehmen

Arbeitsschritt 9Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsschritt 10Qualifizierung, Schulung und Unterweisung

Arbeitsschritt 11Interne Audits, Zielkontrolle, Überprüfung der Arbeitsschutzorganisation

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Baumaschinentechnik (Bagger, Lader) BauPortal 3/201940

Technische Sicherheitseinrichtungen anhydraulischen SchnellwechseleinrichtungenDipl.-Ing. Univ. Peter Winkler, München

UnfallgeschehenIn der Zeit zwischen 2010 und 2018 wur-den von der BG BAU 68 Unfälle untersucht,die im Zusammenhang mit hydraulischenSchnellwechseleinrichtungen stehen. Inden meisten Fällen (ca. 80 %) fiel dasWerkzeug unvermittelt ab und traf einenBeschäftigten, der sich in der Nähe auf-hielt. 58 dieser Unfälle führten zu schwe-ren Verletzungen, 7 endeten sogar tödlich.Da nicht alle Hydraulikbagger von Mit-gliedsunternehmen der BG BAU betriebenwerden und Unfälle ohne Personenscha-den i.d.R. nicht bekannt werden, muss voneiner wesentlich höheren Gesamtzahl vonUnfallereignissen ausgegangen werden.

Ursachen für UnfälleMeistens ist das Unfall auslösende Ereig-nis im Nachhinein nicht eindeutig fest-stellbar. In der Regel funktionieren dieSchnellwechseleinrichtungen nach denUnfällen noch einwandfrei. Allerdingsereignet sich der Werkzeugabsturz fastimmer kurz nach der Aufnahme. Dies deu-tet darauf hin, dass nicht eine Fehlfunk-tion der Schnellwechseleinrichtung ansich, sondern eine nicht korrekt durchge-führte Verriegelung unfallursächlich ist.Die drei häufigsten Fehlerquellen sind:1. Die Verriegelung ist nicht erfolgt –

Der Verriegelungsvorgang muss vomMaschinenführer nach der Werkzeug-aufnahme bewusst eingeleitet werden.Hierzu ist ein entsprechendes Stellteilzu betätigen. Wird dies vergessen, z.B.weil der Arbeitsschritt unterbrochenwurde oder absichtlich unterlassen,weil ein Anbaugerät nur schnell umgelagert werden soll, erfolgt keineSicherung und das Werkzeug kann bei nächs ter Gelegenheit aus der Aufnahmeklaue herausfallen.

2. Der Verriegelungsbolzen fährt oberhalbder Aufnahmebohrungen aus – Hier ist der Verriegelungsvorgang zwar korrekt eingeleitet worden, die

Adapterplatte des Anbauwerkzeugessteht aber nicht korrekt zum Schnell-wechsler. Das Werkzeug ist somit nicht verriegelt und kann jederzeitabfallen. Zusätzlich fährt der Anzeigestift, der i.d.R. fest mit dem Verriegelungszylinder verbunden ist,ein und zeigt dem Maschinenführer fälschlicherweise ein korrektes Schließen der Schnellwechsel-einrichtung an.

3. Der Verriegelungsbolzen fährt gegendie Aufnahme und klemmt – Auch hier ist der Verriegelungsvorgangkorrekt eingeleitet worden. Das Werk-zeug wird aber nur durch Reibunggehalten und kann bei zusätzlicherBelastung leicht abfallen.

Eine unzureichende Verriegelung wirdnicht bemerkt, wenn der Fahrer die zusätz-lichen Tests für einen korrekten Anbaunicht durchführt. Dabei sind diese Tests,wie z.B. ein Drücken des Anbauwerkzeugsgegen den Boden vor Arbeitsbeginn, Be -standteil des bestehenden Sicherheitskon-zeptes und entsprechend in der Betriebs-anleitung gefordert.

Anforderungen an SchnellwechseleinrichtungenMaschinen, die innerhalb der Europäi-schen Union in Verkehr gebracht werden,müssen den Anforderungen der Maschi-nenrichtlinie 2006/42/EG [1] entsprechen.Hält sich ein Hersteller dabei an harmo-nisierte Normen, greift die Vermutungs-wirkung. Dies bedeutet, dass er davon aus-gehen kann, dass sein Produkt der Maschi-nenrichtlinie genügt.Für Schnellwechsler sind im Anhang B derharmonisierten Norm EN 474-1 „Erdbau-maschinen – Sicherheit“ [2] konkrete An -forderungen definiert. Neben technischenAnforderungen an die Beschaffenheit derVerriegelung wird dort unter Punkt B.2.1.1„Verriegelung“ gefordert: „Es muss vomMaschinenführerplatz … aus … möglichsein, die vollständige Verriegelung zu über- prüfen“. Dies wird meistens durch den obenbeschriebenen Anzeigestift umgesetzt.In der internationalen Norm ISO 13031„Earth-moving machinery – Quick couplers– Safety“ [3] werden die Anforderungenan eine sichere Verbindung nochmals ver-schärft. Die Problematik, einer möglichenfehlerhaften Verriegelung mit der Gefahreines Abfallens des Anbaugerätes undeiner falschen Verriegelungsanzeige wird

Hydraulische Schnellwechseleinrichtungen sind bei Hydraulikbaggern auf dem Markt inzwischen sehr weit verbreitet.Über diese kann schnell und einfach zwischen unterschiedlichen Werkzeugen gewechselt werden, ohne dass der Maschinenführer seine Kabine verlassen muss. Durch häufige Wechselvorgänge steigt aber auch die Gefahr für Fehlbetätigungen, die zu Werkzeugabstürzen und Unfällen führen können. Technische Neuentwicklungen minimierendieses Risiko und tragen somit entscheidend zur Arbeitssicherheit bei.

Abb. 1: Verriegelungsbolzen über Aufnahmebohrung ausgefahren

Abb. 2: Anzeigestift

Abb. 3: Verriegelungsbolzen klemmt gegen Aufnahme

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allerdings auch hier nicht behandelt. Inden zuständigen europäischen Normungs-gremien wird an einer Verschärfung derVorgaben gearbeitet, mit dem Ziel dieSicherheitskonzeption unabhängiger vonverhaltensbezogenen Anforderungen zumachen. Wann eine überarbeitete Normveröffentlicht wird, ist zum jetzigen Zeit-punkt allerdings noch nicht abzusehen.Die Prüf- und Zertifizierungsstelle desFachbereichs Bauwesen im DGUV Test hatdem Rechnung getragen und zertifiziertgemäß Prüfgrundsatz GS-BAU-25 „Grund-sätze für die Prüfung von Schnellwechsel-einrichtungen“ [4] hydraulische Schnell-wechseleinrichtungen zum Anbau an Hy -drau likbagger nur noch dann, wenn zu -sätz lich zu den Anforderungen der obenaufgeführten Normen folgende Kriterieneingehalten werden:• Schnellwechseleinrichtungen müssen

mit einer automatischen Erkennungder korrekten Verriegelungspositionausgerüstet sein

• oder stattdessen mit einem zusätz-lichen, direkt in die Schnellwechsel-einrichtung integrierten formschlüs-sigen Sicherungssystem an der Aufnahmeachse.

Diese Kriterien gelten auch für Schnell-wechselsysteme deren Anschaffung dieBG BAU über ihre Arbeitsschutzprämien[5] mit bis zu 1.800 € fördert.

Technische LösungsansätzeZiel der zukünftigen Sicherheitskonzep-tionen von Schnellwechseleinrichtungensind insbesondere verbesserte technischeLösungsansätze, die über die derzeitigennormativen Anforderungen hinausgehen.Hierzu werden im Folgenden aktuell ver-fügbare Lösungen vorgestellt.

SensorikMittels einer Sensorik, die dem Maschi-nenführer am Fahrerplatz eine optischeund akustische Rückmeldung gibt, ob dieVerriegelung korrekt erfolgt ist, wird dasRisiko einer versehentlichen Fehlbetäti-gung deutlich reduziert.

Zusätzliche SicherungssystemeZusätzliche Sicherungssysteme an derAuf nahmeachse verhindern, dass Anbau-geräte nach dem Aufnehmen abfallenkönnen. Es gibt aktive Systeme, die übereinen zweiten, zusammen mit demeigentlichen Verschluss automatisch be-tätigten Mechanismus, eine formschlüs-sige Verbindung mit der Aufnahmeachseherstellen.Passive Systeme erfordern keine zusätz-liche Betätigung. Die Sicherung kann z.B.über die Ausformung der Aufnahme-klauen realisiert sein.Beide Lösungsansätze verhindern ein Her-unterfallen des Werkzeugs, ein Pendeln istbei nicht korrekter Verriegelung aber wei-terhin möglich.Ein Plus an Sicherheit bieten korrekte Ver-riegelungsanzeigen. Zum Beispiel, wenndiese nicht nur starr mit dem Betätigungs-zylinder verbunden sind. Abbildung 7 zeigteine Ausführung, die in die Ausgangsstel-lung zurückspringt, wenn der Verriege-lungsbolzen über der Aufnahmebohrung,und somit zu weit, ausfährt.Bei dem in Abbildung 8 gezeigten Systemverhindert ein über einen Stößel betätig-tes Sperrventil, dass der Verriegelungs-zylinder ausfährt, wenn sich die Adapter-platte des Werkzeugs nicht in der richtigenStellung zum Schnellwechsler befindet.

FazitInzwischen sind Schnellwechseleinrich-tungen auf dem Markt verfügbar, die derneuen Sicherheitskonzeption entsprechen.Damit wird das Risiko eines Werkzeug-absturzes gegenüber den herkömmlichenSystemen deutlich reduziert. Solange dieSysteme aber nicht selbsttätig erkennen,dass ein Werkzeug aufgenommen wurdeund sich dieses auch anheben lässt, wenndie Verriegelung nicht korrekt erfolgt ist,bleibt die Verantwortung des Fahrers be -stehen, den Verriegelungsvorgang auchdurchzuführen und zu überprüfen. Diesmuss erfolgen, bevor die ersten Arbeits-bewegungen durchgeführt werden.Der Unternehmer hat dies für seinenBetrieb zur regeln (Gefährdungsbeurtei-lung, Betriebsanweisung und Unterwei-sung) und die Umsetzung sicherzustellen.

Literatur[1] Richtlinie 2006/42/EG des Europäi-

schen Parlaments und des Rates vom17. Mai 2006 (Maschinenrichtlinie)

[2] EN 474-1:2006+A4:2013 „Erdbau-maschinen – Sicherheit – Teil 1: Allge-meine Anforderungen“

[3] ISO 13031:2016 „Earth-moving machi-nery – Quick couplers – Safety“

[4] DGUV Test Prüf- und Zertifizierungs-stelle Fachbereich Bauwesen, GS-BAU-25 „Grundsätze für die Prüfung vonSchnellwechseleinrichtungen“ Stand10.2018

[5] BG BAU, www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien/

Fotonachweis: 1–4 Volker Münch / 5–8 Peter Winkler

Autor:Dipl.-Ing. Univ. Peter WinklerDeutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.Prüf- und Zertifizierungsstelle im DGUV TestFachbereich Bauwesenc/o BG BAU Prävention

Abb. 4: Verriegelungsanzeige am Fahrerplatz

Abb. 5: Aktives Sicherungssystem an der Aufnahmeachse

Abb. 7: Eindeutige Verriegelungsanzeige

Abb. 6: Passives Sicherungssystem an der Aufnahmeachse

Abb. 8: Sperrventil für Verriegelungszylinder

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Dieser Text sollte nicht im Druckbereich sichtbar sein, Entfernung vom tatsächlichen Formatrand hier 3 mm. ENDEDieser Text sollte nicht im Druckbereich sichtbar sein, Entfernung vom tatsächlichen Formatrand hier 3 mm. ENDE

Wir wechseln schnell – aber sicher!4 lebenswichtige Regeln für hydraulische Schnellwechsler

Wir wechseln Anbaugeräte nur in Bereichen, in denen sich keine Personen aufhalten.

Wir setzen Anbaugeräte nur auf ebenen Flächen auf, damit diese nach der Entriegelung nicht umkippen können.

Wir nehmen Anbaugeräte vorsichtig auf und verriegeln diese sofort entsprechend Bedienungsanleitung.

Wir prüfen den korrekten Sitz der Verriegelung durch Sicht- oder Andrücktest. Wir heben und schwenken Anbaugeräte nur mit korrekter Verriegelung.

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Bauen im Bestand BauPortal 3/201952

Herr Wulfes, wie grenzt man die Begriffe Renovierung, Sanierung undModernisierung voneinander ab?

Unter Renovierung versteht man Maßnah-men zur Instandsetzung von Bauwerken.Man beseitigt Schäden aufgrund vonAbnutzung, die durch den gewöhnlichenGebrauch entstanden sind und stellt denursprünglichen Stand wieder her. Wird beieinem Bauwerk durch Maßnahmen zurBehebung eines Schadens ein besserer alsder vorhandene Zustand hergestellt, istdies im Gegensatz zur Renovierung eineSanierung. Ein besserer Zustand kann z.B.erreicht werden, wenn die Maßnahmendem aktuellen Stand der Technik und/oder den aktuellen Bauvorschriften ent-sprechen. Wird darüber hinaus auch derGe brauchswert der Wohnung erhöht,spricht man von Modernisierung. Das sindz.B. Maßnahmen zur Verbesserung desWärme-, Feuchte oder Schallschutzesoder auch andere Raumaufteilungen oderModernisierungen der Wasser- und Strom-versorgung.

Was versteht man unter energetischerSanierung oder Modernisierung?

Wenn eine Sanierung oder Modernisie-rung durchgeführt wird, um die für dasGebäude erforderliche Heiz-, Kühlungs-oder Lüftungsenergie zu reduzieren, sprichtman von einer energetischen Sanierungoder Modernisierung. Also alle Maßnah-men, die erforderlich sind, um Energie zusparen (siehe § 555b, Abs. 1 BGB). Ener-getische Sanierungen oder Modernisie-rungen sollten/müssen so durchgeführtwerden, dass keine neuen Schäden durchFeuchtigkeit oder Schimmel entstehenkönnen. Beispiel: Es werden im Zuge einerenergetischen Sanierung nur die Fenstergetauscht, die Fassade aber nicht ge -dämmt. Dann kann es wegen der nundichteren Gebäudehülle zu Schimmelpilz-wachstum an den weiterhin schlecht ge -dämmten Außenwänden kommen, wennnicht auch das Wohn- und Lüftungsverhal-ten geändert wird. In bestimmten Fällen

kann es auch bei angepasstem Wohn- undLüftungsverhalten zu Schimmelpilzwachs-tum kommen.

Welche Maßnahmen gehören zur energe-tischen Sanierung oder Modernisierung?

Dazu gehören beispielsweise die Wärme-dämmung (Fassade, Kellerdecke, Dach), der Austausch der Fenster und der Heiz-zentrale, die Verwendung alternativerEner gien (Wärmepumpe, Solarenergie undPhotovoltaik) oder der Einbau einer kon-trollierten Wohnraumlüftung mit Wärme-rückgewinnung. Wärmedämmmaßnah-men sollten aber nur von ausgewiesenenFachfirmen auf Basis einer Sanierungs-planung durchgeführt werden.

Was ist bei der Dämmung zu beachten?

Bei der Dämmung sollte auf das Materialder Wärmedämmung, des Putzes und des Anstriches von Fassadendämmun-gen geachtet werden (angepasst auf dieBelastungen durch Sonneneinstrahlung,Feuchteeinwirkung (z.B. am Gebäude-sockel), mechanische Einwirkungen (z.B.wenn das Gebäude unmittelbar am Bür-gersteig steht). Die Wärmedämmung derFassade darf nur mit bauaufsichtlich zuge-lassenen Systemen durchgeführt werdenund die durch Bauordnungen geregeltenbrandschutztechnischen Auflagen undVorschriften müssen beachtet werden.Material der Wärmedämmung, des Putzesund des Anstriches von Fassadendäm-mungen: Das Material der Wärmedäm-mung, des Putzes und des Anstrichs solltedie vorgenannten Belastungen und Vor-schriften berücksichtigen. Die Wahl ist mitdem Planer der Sanierung und der ausfüh-renden Firma zu besprechen. Achtung: Es sollte bedacht werden, dass dunkle Far-ben die Oberflächentemperaturen der Fas-sade erhöhen und sehr empfindlich beiAusbesserungen des Farbanstriches sind.Das erhöht eventuelle Reparaturkosten,weil oft die gesamte Fassadenfläche auchbei kleineren Reparaturen gestrichen wer-den muss.

Bei der Wärmedämmung der Kellerdeckeist zu überprüfen, ob der Brandschutzbeachtet werden muss. Polystyrolplattensind in vielen Fällen nicht ausreichendbrandsicher. Gegebenenfalls auch dieStoßfestigkeit beachten, damit beim üb-lichen Gebrauch der Kellerräume keineBeschädigungen an der Dämmung entste-hen.

Bei der Wärmedämmung des Dachbodensmuss zwischen Fußboden und Dachflächeunterschieden werden. Auf dem Fußbodendes Dachbodens müssen Trittfestigkeitund Feuchteunempfindlichkeit beachtetwerden. Bei der Dämmung der Dach-fläche (geneigtes Dach) sind die bauphysi-kalischen Besonderheiten des geneigtenDaches zu beachten (Dampfsperre). BeiFlachdächern muss bei der Dämmungneben der Wahl des Materials auch dieDachdichtung und die Dachentwässerungbeachtet werden. Allgemein ist wichtig,dass sich durch die Dämmung die trotz-dem nicht zu behebenden Wärmebrückenin ihrer Wirkung nicht verstärken. Sonstdroht in Bereichen mit Wärmebrücken ver-stärkt Schimmelwachstum.

Ist Dämmung immer sinnvoll?

Grundsätzlich ja, aber: In vielen Fällen istDämmung problematisch. Unmittelbar anBürgersteigen stehende Häuser könnennur mit Genehmigung der Gemeinde ge -dämmt werden, weil durch die Wärme-dämmung eventuell fremde Grundstücke(Bürgersteige) überbaut werden. Die er-forderliche Dämmung des Sockelberei-ches (zwischen Erdgeschoss und Keller-geschoss) ist nur mit hohem Aufwand ver-bunden (Aufgrabungen) oder es ist garnicht möglich (z.B. wenn direkt am Ge-bäude eine Garage angebaut ist). Bei enganeinander stehenden Häusern (auch beiEinfamilienhäusern) können wegen derdurch die Dämmung dicker werdendenAußenwände die Mindestabstände zwi-schen den Häusern unterschritten werden.Denkmalgeschützte Häuser dürfen nur inAbsprache mit den Denkmalpflegeämtern

Bauen im Bestand – Von energetischer Sanierungüber Dämmung bis SchimmelIm Gespräch erklärt Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Wulfes, BundesfachbereichsleiterBauwesen im BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowiequalifizierter Sachverständiger e.V.), was man bei der Dämmung als Mittel zurenergetischen Sanierung beachten muss.

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BauPortal 3/2019 Bauen im Bestand 53

verändert werden. Eine Dämmung kanneventuell so teuer sein, dass sich durch die Heizkosteneinsparung die Investitionnicht in angemessenem Zeitraum (ca.25–30 Jahre) amortisiert.

Welche Vorteile und welche Nachteilebietet eine Dämmung?

Vorteile sind sicherlich die Energieeinspa-rung, wärmere Außenwandoberflächen,dadurch behaglichere Temperaturen in der Wohnung und die Vermeidung vonZugluft. Als Nachteile sind zu nennen: Derhohe Aufwand, der sich eventuell sehrspät oder gar nicht rechnet; die Außen-wände werden empfindlicher gegenmechanische Einwirkungen. Da das Ge -bäude dichter wird, muss das Wohn- undLüftungsverhalten geändert werden.

Was sagen Sie zur Behauptung, Dämmung lasse Schimmel entstehen?

Grundsätzlich kann durch die Dämmungkein Schimmel entstehen. Am häufigstenhört man im „Volksmund“, dass durch diePolystyroldämmung – landläufig als Styro-por bezeichnet – die Wände nicht mehratmen können. Aber: Wände können nichtatmen! Die Außenwände sind dicht, dadringt keine Luft durch. Das ist auch gutso, sonst würde es in den WohnungenZugluft geben. Die Dämmung lässt in derRegel die in der Wand vorhandene Feuch-tigkeit sogar besser durch, als durch dievorhandenen Wände. Beim Dachgeschoss-ausbau muss ganz besonders auf richtigeKonstruktionen geachtet werden. Hiermuss die Dämmmaßnahme von Fach-leuten geplant und vorhandene Wärme-brücken müssen mit in die Sanierungs-planung einbezogen werden, Nutzer müs-sen Wohn- und Lüftungsverhalten ändern,oder es müssen technische Zwangslüf-tungen eingebaut werden.

Wann entsteht Schimmel?

Schimmel benötigt zum Wachstum ent-sprechende Temperaturen, Nahrung undFeuchtigkeit. Temperaturen über 0 °C rei-chen aus, Nahrung ist immer vorhanden(Wandfarbe und Staub aus der Luft rei-chen aus). Dagegen kann man nichtsmachen. Zur Vermeidung von Schimmel-pilzwachstum kann man als Nutzer/Be-wohner ausschließlich dafür sorgen, dasskeine zu hohen Feuchtigkeitswerte ent-stehen. Zu hohe Feuchtigkeit kann durchbauliche Mängel entstehen. Diese müs-sen beseitigt werden. Hier hat der Nut-zer wenig bis keinen Einfluss. Zu hoheFeuchtigkeit kann aber auch durch dieNutzer entstehen. Nur durch entspre-chendes Wohn- und Lüftungsverhaltenkann diese vermieden werden. Merksatz:

Lüften heißt entfeuchten. Werden bau-liche Gründe beseitigt und das Nutzer-verhalten gegen die Entstehung von zuhoher Feuchtigkeit beachtet, kann keinSchimmel entstehen.

Welche Maßnahmen kann man gegenSchimmel ergreifen?

Bei baulichen Mängeln, die so gravierendsind, dass Schimmelpilzwachstum nichtvermieden werden kann, müssen diesebeseitigt werden. Allerdings ist nicht jeder

bauliche Mangel so gravierend, dass Maß-nahmen erforderlich sind. Ist das Gebäude in Ordnung, kann Schim-melpilzwachstum durch entsprechendesWohn- und Lüftungsverhalten vermiedenwerden. Ohne entsprechendes Verhaltenbesteht die Gefahr, dass Schimmelpilz-wachstum entsteht.

Vielen Dank für das Gespräch.

Anke Templiner Redaktion BauPortal

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Epoxidharze in der BauwirtschaftCorinne Ziegler, KarlsruheDr. Klaus Kersting, Frankfurt am Main

Epoxidharze besitzen im ausgehärtetenZustand ausgezeichnete technische Eigen-schaften. Aus diesem Grund werden sie inzunehmendem Maße in vielen Bereichender Industrie und des Handwerks verwen-det. In der Bauwirtschaft werden sie alsOberflächenschutzsysteme, wasserdampf-sperrende Grundierungen, Korrosions-schutzsysteme, Fliesenkleber, Fliesenfugeund unterschiedliche Klebstoffe eingesetzt(Abb. 1). Problematisch ist der manuelle Umgangmit Epoxidharzen, weil diese eine großeAnzahl allergieauslösende Stoffe enthal-ten können und einer der häufigsten Aus-löser berufsbedingter allergischer Haut-erkrankungen in der Bauwirtschaft sind(Abb. 2).Besteht eine Allergie, so muss der weitereUmgang mit Epoxidharz unbedingt ver-mieden werden. Das bedeutet meist dasAufgeben des Berufes. Da Epoxidharzeinzwischen in vielen Bereichen der Bau-wirtschaft verwendet werden, ist einBerufswechsel meist schwierig.

Wenige Ersatzstoffe für EpoxidharzeAufgrund ihrer Eigenschaften könnenEpoxidharze in den meisten Fällen nichtdurch weniger gefährliche Produkte er -setzt werden.

Estriche, die für das Verlegen von Boden-belägen oder Holzfußböden eine zu hoheFeuchtigkeit aufweisen, sind ein Beispiel,wo Alternativen möglich sind. Bei ent-sprechender Wartezeit trocknet der Estrichzwar von alleine, aufgrund des sich da-raus ergebenden Verzugs in der Fertig-stellung des Bauobjekts wird aber oft zueiner wasserdampfdiffusionsbremsendenGrundierung gegriffen. Hier erzielen inden meisten Fällen Dispersions- und Poly -urethangrundierungen die gleichen Ergeb-nisse wie Epoxidharzgrundierungen [1].Polyurethane weisen zwar auch haut- undatemwegssensibilisierende Eigenschaftenauf, der Handauftrag von PU-Grundie-rungen im Bereich der Bodenlegearbeitenführt jedoch nicht zu Erkrankungen derAnwender [2].

Industriefußböden werden häufig auf-grund möglicher chemischer Belastungmit Epoxidharzen beschichtet. Ist jedochnur eine geringe chemische Belastung zuerwarten, kann die Oberfläche mit Pro-dukten auf der Basis von Silikaten ver-gütet werden. Diese sind zwar häufig auchätzend, enthalten aber keine allergieaus-lösenden Stoffe.

Der maschinelle Auftrag von Epoxidharzenist ebenfalls nur selten möglich. So könnenFertiger zum Auftrag von Beschichtungenmeist nur bei großen Flächen eingesetztwerden (Abb. 3).

InformationspflichtFür den Unternehmer, der Epoxidharzeeinsetzt, ergibt sich wie bei allen Gefahr-stoffen die Pflicht der Gefährdungsbe-urteilung, der Erstellung einer Betriebs-anweisung in für den Beschäftigten ver-ständlicher Sprache und der mündlichenUnterweisung. Dass diese gesetzlich ge -forderten Maßnahmen auch sinnvoll sind,zeigen verschiedene Studien.

Die Auswertungen einer umfangreichenniederländisch/deutschen Studie, bei dererkrankte und nicht erkrankte Verarbei-ter von Epoxidharzen befragt wurden, hat gezeigt, dass bei den Erkrankten häufig keine Unterweisung erfolgte undkeine geeignete Schutzausrüstung zurVerfügung gestellt wurden [3]. Eine neuefinnische Studie zur Belastung durchEpoxidharze zeigt, dass die Beschäftigten,die umfangreich unterwiesen wordenwaren, deutlich seltener Hauterkrankun-gen erleiden als Beschäftigte mit keineroder nur kurzer Unterweisung [4].

Arbeitskreis EpoxidharzeDa Epoxidharze inzwischen in fast allenBranchen verwendet werden, ist derArbeitskreis Epoxidharze als branchen-übergreifendes internationales Gremiumgegründet worden. Hier erarbeiten Her-steller, Verwender, Dermatologen, Unfall-

Epoxidharze sind als Werkstoff in vielen Branchen nicht zu ersetzen. Sie sind aber auch immer wieder Auslöser schwerer Hauterkrankungen. Aus diesem Grund beschäftigt sich der Arbeitskreis Epoxidharze seit vielen Jahren mitMaßnahmen zur Reduzierung der Erkrankungszahlen. Die Ergebnisse dieser Arbeiten werden nun auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin präsentiert und sollten durch eine branchenspezifische Umsetzungzur Verhinderung von Erkrankungen beitragen.

Abb. 1. Verarbeitung von Epoxidharzen (Quelle: Kersting) Abb. 2: Berufserkrankungen durch Epoxidharze nach Branchen (Quelle: BK-Statistik der DGUV)

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Wand- und Bodenbelagsarbeiten BauPortal 3/201958

versicherungsträger und Behörden Maß-nahmen zum sicheren Umgang mit Epo -xidharzen. Da diese meist nicht durchweniger gefährliche Stoffe ersetzt werdenkönnen, lag anfänglich der Schwerpunktauf den technischen, organisatorischenund persönlichen Schutzmaßnahmen.Hier ist u.a. die Erarbeitung eines Prüf-verfahrens zur Feststellung der Bestän-digkeit von Chemikalienschutzhandschu-hen gegenüber lösemittelfreien Epoxid-harzen initiiert worden. Die Ergebnissespiegeln sich in der Liste der Handschuhefür lösemittelfreie Epoxidharze wider(www.bgbau.de/fileadmin/Gisbau/gloves_epoxy.pdf).Weiter wurde ein Bewertungsleitfadenerarbeitet, mit dem die Technischen Infor-mationen, Sicherheitsdatenblatt und Ge -binde beurteilt werden können. Da dieHersteller, deren Informationen den Krite-rien entsprechen, positiv erwähnt werden,konnte die Qualität der Sicherheitsdaten-blätter und die Informationen zu Gefah-ren und Schutzmaßnahmen in den Tech-nischen Informationen deutlich verbessertwerden.In den letzten Jahren konnte auch die Toxi-kologie als Kriterium für weniger gefähr-liche Epoxidharze ergänzt werden. Mitdem Projekt „Ranking von Stoffen inEpoxidharzsystemen aufgrund ihrer sensi-bilisierenden Wirkstärke“ konnte gezeigtwerden, dass Allergene unterschiedlichsensibilisierende Wirkstärke besitzen. Da-raus ergibt sich die Möglichkeit der Aus-wahl weniger gefährlicher Epoxidharz-systeme, wenn diese Stoffe mit geringersensibilisierender Wirkstärke enthalten.

Internetseite zu Epoxidharzen Dieser Thematik hat sich nun auch dasBundesministerium für Arbeit und Sozia-les angenommen und auf der Internet-seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutzund Arbeitsmedizin Informationen zuEpoxidharzen eingestellt (Abb. 4).

Bewertungssystem für Epoxidharz-ProdukteVerschiedene Branchen bewerten die Her-steller-Informationen zu Epoxidharz-Pro-dukten. Ziel ist es, dass der Verwenderschon durch die allgemein zugänglichenInformationen auf die von den Produktenausgehenden Gefahren hingewiesen wird.Dabei muss das Sicherheitsdatenblatt dengesetzlichen Regelungen entsprechen undsollte darüber hinaus konkrete Angabenz.B. zu den Schutzmaßnahmen machen.

Zusätzlich werden die Technischen Infor-mationen bewertet, da diese schon bei der

Planung vorliegen und häufig am Ort derVerarbeitung vorhanden sind. In den Tech-nischen Merkblättern sollen die Herstel-ler neben den technischen Informationenauch auf die möglichen Gefahren und dienotwendigen Schutzmaßnahmen hinwei-sen. Hersteller, deren Informationen denKriterien entsprechen, werden auf den Sei-ten der BAuA benannt.

BrancheninformationenIn vielen Branchen werden Epoxidharze an stationären Arbeitsplätzen verarbeitet.Hier besteht meist nicht die Möglichkeit,Produkte auszutauschen. Für die Arbeits-plätze wird konkret über die möglichenGefahren und die anzuwendenden meistbranchenspezifischen Schutzmaßnahmeninformiert.

Arbeitskreis Epoxidharz-Inhaltsstoffe (EIS)Im Rahmen von zwei von der DeutschenGesetzlichen Unfallversicherung geförder-ten Projekten wurde belegt, dass sich die sensibilisierende Wirkstärke von Aller-genen unterscheidet. Da die Wirkstärkemeist nicht bekannt ist, hat die Arbeits-

gruppe, die Ermittlung der Wirkstärke derin Epoxidharzen enthaltenen sensibilisie-renden Stoffe in Auftrag gegeben. Dabeiwird zwischen stark und schwach sensibi-lisierend unterschieden. Zudem werdenätzende Stoffe berücksichtigt, da durch dieÄtzwirkung die Hautbarriere geschädigtwird und das Eindringen in die Hauterleichtert wird. Um dem Anwender die Umsetzung desKonzeptes zu erleichtern, ist ein entspre-chender Rechner entwickelt worden. Hiermüssen meist nur die Inhaltsstoffe derKomponenten, deren Konzentration unddas Mischungsverhältnis der Komponen-ten eingegeben werden, um einen Ver-gleich der sensibilisierenden Wirkstärkevon zwei Produkten zu erhalten. Nur wenndem Arbeitskreis die Inhaltsstoffe nichtbe kannt sind, müssen mehr Angabenmanuell eingegeben werden. Der Rechnervergleicht anschließend bei den Produktenund Einzelkomponenten die sensibilisie-rende Wirkstärke und die Ätzwirkung. Beider Nutzung des Rechners muss beachtetwerden, dass er nur die sensibilisierendeWirkstärke der Produkte vergleicht undHinweise auf krebserzeugende, mutagene,fruchtschädigende und atemwegssensi-bilisierende Eigenschaften gibt. AndereAspekte der Substitutionsprüfung wie dieEntzündbarkeit werden nicht berücksich-tigt.

Neuer GISCODE für Epoxidharz-ProdukteFür die Information hat sich seit langerZeit das Programm WINGIS der Berufs-genossenschaft der Bauwirtschaft (www.wingis-online.de) und das GISCODE-Systembewährt. Im Rahmen des GISCODE-Sys-tems werden Produkte mit vergleichbarerGefährdung in GISCODE-Gruppen zusam-mengefasst. Somit kann der Verwenderleicht Produkte mit geringerer Gefährdungerkennen. Hat er sich für ein Produkt ent-schieden, kann er in WINGIS einen Be -triebsanweisungsentwurf in 16 Sprachenabrufen.

Abb. 3: Auftrag von

Epoxidharzen mit einem Fertiger

(Quelle: Kersting)

Abb. 4: Einführende Texte zu Epoxidharzen auf den Seiten der BAuA

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BauPortal 3/2019 Wand- und Bodenbelagsarbeiten 59

In WINGIS werden auch Informationen zu Epoxidharzen angeboten. Der GISCODEfür Epoxidharz-Produkte ist vor kurzemvollständig überarbeitet worden. Hinter-grund sind nachfolgende Änderungen, die sich seit der letzten Überarbeitungergeben haben.

LösemittelDie Lösemitteldefinition ist der RL 2004/42/EG angepasst worden und erfasstnicht reaktive Bestandteile mit einem Siedepunkt von höchstens 250 °C. Benzyl-alkohol, das in vielen Epoxidharzproduk-ten enthalten ist, wird durch diese Defini-tion ein Lösemittel, obwohl es langfristigin den ausgehärteten Produkten verbleibtund somit den Verarbeiter nur geringfügigexponiert. Zur Beschreibung der enthaltenen Löse-mittelmenge wurde daher nicht derBegriff lösemittelfrei gewählt, sonderntotal solid. Darunter werden Produktegefasst, die nach dem Prüfverfahren derDeutschen Bauchemie e.V. einen Massen-verlust I ≤ 1 % (Prüfung über 24 Stundennach dem Anmischen bei 23 °C) und einenMassenverlust II ≤ 2 % (Prüfung nach wei-teren 24 Stunden bei 80 °C) aufweisen.

Anteil sensibilisierender BestandteileDurch die von der Deutschen GesetzlichenUnfallversicherung geförderten Projektekonnte belegt werden, dass sowohl dieMenge als auch die Art der sensibilisieren-den Inhaltsstoffe das Risiko einer Allergiebeeinflussen. Um den Planern und Ver-arbeitern die Auswahl von Produkten mitgeringerer Gefährdung zu erleichtern, sindProduktegruppen gebildet worden, beidenen nur eine Komponente sensibilisie-rende Inhaltsstoffe enthält.

MR-EigenschaftenIm Rahmen der Registrierung der Substan-zen unter REACH ist bei wenigen Inhalts-stoffen festgestellt worden, dass sie repro-duktionstoxisch oder mutagen (RM-Eigen-schaft) wirken bzw. dass der Verdacht aufdie Eigenschaften (RM-Verdacht) besteht.Daraus ergeben sich für den Anwenderkonkrete Beschäftigungsbeschränkungen(RM-Eigenschaft) bzw. Kriterien, die bei der Gefährdungsbeurteilung zu beachtensind.

Notwendige SchutzmaßnahmenDurch die neuen Produktgruppen könnenProdukte mit einer geringeren Gefährdungleicht erkannt werden. Allerdings enthal-ten mit Ausnahme der nicht als sensibi-lisierend gekennzeichneten Epoxidharz-dispersionen alle Produkte sensibilisie-rende Stoffe. Daher ist für den Verarbeiterder Hautkontakt unbedingt zu vermeiden(Abb. 5). Weiterhin Gültigkeit hat dieHandschuhempfehlung für Epoxidharze,die den Kriterien „total solid“ entsprechen.

Weitere InformationenDer Arbeitskreis hat noch weitere Projekteund Informationen zum sicheren Umgangmit Epoxidharzen initiiert. Dabei handeltees sich u.a. um• Forschungsprojekte zu Ermittlung

der sensibilisierenden Wirkstärke vonStoffen und ein Konzept zum Vergleichder Wirkstärke,

• Schulungskonzepte für den Unterricht an Berufsschulen,

• Schulungsmaterialien für den Umgang mit Epoxidharzen,

• Liste geeigneter Chemikalienschutz-handschuhe für den Umgang mitlösemittelfreien Epoxidharzen.

Literatur[1] Kersting, K.; Schäfer, M.: Grundierun-

gen zur Reduktion der Wasserdampf-diffusionsrate bei restfeuchten Zement-estrichen im Blickpunkt der Arbeits-sicherheit, BauPortal 12/2012, 15–17.

[2] Rühl, R.; Kersting, K.: Belastungen beimEinsatz von Parkettklebstoffen, Gefahr-stoffe – Reinhaltung der Luft 9/2011,397–400.

[3] Spee, T.; Timmerman, J. G.; Rühl, R.; Ker-sting, K.; Heederik, D. J. J.; Smit, L. A. M:Determinants of epoxy allergy in the construction industry: a case-control study, Contact Dermatitis, 74,259–266.

[4] Suuronen, K.; Bäck, B.; Aalto-Korte, K.;Pesonen, M.; Jungewelter, S.; Henricks-Eckerman, M-L.; Mäkelä, E.: Skin expo-sure to epoxy chemicals in construc-tion coating, assessed by observation,interview und measurements, ContactDermatitis, 80, 18–25.

Autoren:Corinne ZieglerReferat GefahrstoffeBG BAU PräventionDr. Klaus KerstingReferat GISBAUBG BAU Prävention

Abb. 5: Auftrag von Epoxidharzen mit den notwendigen Schutzmaßnahmen (Quelle: MC-Bauchemie)

Tabelle 1: GISCODE-Gruppen für Epoxidharze

GISCODE ProduktgruppenRE05 Epoxidharzdispersionen (beide Komponenten ohne H317)RE10 Epoxidharzdispersion (nicht sensibilisierend)

mit sensibilisierendem HärterRE20 Epoxidharz-Produkte, sensibilisierend, total solid,

nicht sensibilisierender wässeriger HärterRE30 Epoxidharz-Produkte, sensibilisierend, total solidRE40 Epoxidharz-Produkte, sensibilisierend, lösemittelarm,

nicht sensibilisierender HärterRE50 Epoxidharz-Produkte, sensibilisierend, lösemittelarm RE55 Epoxidharz-Produkte, RM-Verdacht, sensibilisierend,

lösemittelarm bzw. total solidRE60 Epoxidharz-Produkte, lösemittelhaltig (ohne H317)RE70 Epoxidharz-Produkte, sensibilisierend, lösemittelhaltigRE75 Epoxidharz-Produkte, RM-Verdacht, sensibilisierend, lösemittelhaltigRE80 Epoxidharz-Produkte, giftige Einzelkomponente, sensibilisierend,

lösemittelfrei, lösemittelarm bzw. total solid RE90 Epoxidharz-Produkte, RM-Eigenschaften, sensibilisierend,

lösemittelarm bzw. total solid

18 Epoxidharze_BauPortal 22.03.19 15:30 Seite 3

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Wand- und Bodenbelagsarbeiten BauPortal 3/201962

Berufserkrankungen bei Fußboden- und FliesenlegernDie häufigsten Krankheitsbilder, deren Ursachen und mögliche Schutzmaßnahmen

Dr. Klaus Kersting, Frankfurt am MainStephanie Schneider, Berlin

In Deutschland besteht aufgrund derErfassung berufsbedingter Erkrankungendie Möglichkeit, Berufserkrankungen fürbestimmte Tätigkeiten auszuwerten. Fürdie Tätigkeiten „Fußboden- und Fliesenle-ger“ ist eine Auswertung der bestätigtenBerufserkrankungen für die Jahre 2013 bis2017 durchgeführt worden. In dieser Stati-stik werden auch Raumausstatter und Ver-siegler erfasst, wenn sie im Bereich derBodenbeschichtung oder der Verlegungvon Fußbodenbelägen tätig waren. Insge-samt sind in diesem Zeitraum mehr als1.100 beruflich bedingte Erkrankungenbestätigt worden.

Persönliche Schutzausrüstunggegen Muskel-Skelett- und Lärmerkrankungen Die meisten bestätigten Berufserkran-kungen sind Muskel-Skelett-Erkrankungen(Abb. 2). Von diesen betreffen 90 % dieKnie. Das ist wenig überraschend, da dieBeschäftigten einen Großteil ihrer Arbei-ten im Knien durchführen. Zur Vermei-dung von Knieerkrankungen bieten sichzum einen die konsequente Verwendungpersönlicher Schutzausrüstung (Knie-schützern) und zum anderen der Wechselzwischen knieenden und stehenden Tätig-keiten an. So können viele Klebstoffe beiVerwendung von entsprechenden Applika-

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Abb. 2: Berufsbedingte Erkrankungen bei Fußboden- und Fliesenlegern –Bestätigte Fälle in den Jahren 2013 bis 2017 (Quelle: Berufskrankheiten-Dokumentation der DGUV)

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Abb. 3: Erkrankungen durch Stoffe bei Fußboden- und Fliesenlegern – Bestätigte Fälle in den Jahren 2013 bis 2017 (Quelle: Berufskrankheiten-Dokumentation der DGUV)

tionshilfen im Stehen verarbeitet werden.Die BG BAU bietet u.a. für die Berufs-gruppe der Fliesen-, Boden- und Parkett-leger als Präventionsprogramm das Knie-kolleg an (www.bgbau.de/service/bildungsangebote/kniekolleg/). Durch diese indi-viduelle und kostenlose Maßnahme ver-bessern sich Kniebeschwerden bzw. ver-schlechtern sich zumindest nicht.Der Einsatz von persönlicher Schutzaus-rüstung sollte auch bei Lärmerkrankung

erfolgreich sein. Diese Erkrankungen sindfast 10 % der bestätigten Berufserkran-kungen.

KrankheitsauslöserChemikalienFast 40 % der bestätigten Berufserkran-kungen basieren auf der Einwirkung vonChemikalien. Diese können in Atemwegs-erkrankungen, Hauterkrankungen undErkrankungen durch spezielle Chemikalienwie Benzol unterschieden werden.Der häufigste Auslöser von Atemwegs-erkrankungen ist Asbest (Abb. 3). Da diedurch Asbest ausgelösten ErkrankungenAsbestose, Lungenkrebs und Mesotheliomlange Latenzzeiten aufweisen, liegt dieeigentliche Exposition meist viele Jahrezurück. Die meisten Hauterkrankungen werdendurch Epoxidharze verursacht. Hier ver-geht zwischen der Exposition und demAusbruch der Erkrankung nur kurze Zeit.Die Erkrankten müssen i.d.R. den Berufwechseln. Wenn die Epoxidharze nichtdurch weniger gefährliche Stoffe ersetztwerden können, besteht der einzigeSchutz vor der Erkrankung im konsequen-ten Einsatz von persönlicher Schutzaus-rüstung (Handschuhe, Schutzbrille undgegebenenfalls Schutzhose oder Schutz-anzug).

Abb. 1: Neben Schutzbrillen und -handschuhen sollten auch konsequent Knieschützer bei Fußboden-und Fliesenlegerarbeiten verwendet werden

20 Berufserkrankungen_BauPortal 22.03.19 16:46 Seite 2

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BauPortal 3/2019 Wand- und Bodenbelagsarbeiten 63

FazitIm Gegensatz zu anderen Berufsgrup-pen treten bei den Fußboden- und Fliesen-legern am häufigsten Muskel-Skelett-Erkrankungen als Berufskrankheit auf. Die-sen kann man zum einen durch eine ge -eignete Schutzausrüstung und zum ande-ren durch die entsprechende Anwendungergonomischer Arbeitsweisen begegnen.Auch bei den Berufskrankheiten, die durchdie Einwirkung von Chemikalien entste-hen, ist die Nutzung von entsprechenderSchutzausrüstung die erste Wahl.

Autoren:Dr. Klaus KerstingReferat GISBAUBG BAU PräventionStephanie SchneiderReferat StatistikDGUV

Problem AllergietestBei der Auswertung der berufsbedingtenHauterkrankungen zeigt sich ein neuesProblem der Ermittlung dieser Erkrankun-gen. Einer der häufigsten Auslöser vonHauterkrankungen sind demnach „Kleb-stoffe, wenn Inhaltsstoffe nicht differen-zierbar“, obwohl die Inhaltsstoffe vonKlebstoffen meist bekannt sind. Eine ge -nauere Dokumentation wäre somit mög-lich und wünschenswert. Dank REACH liegen auch Informationen vor, ob dieseInhaltsstoffe Allergien auslösen können. In vielen Fällen kann aber nicht oder nurmit erheblichem Aufwand festgestelltwerden, ob der Beschäftigte auf denInhaltsstoff reagiert, weil die dafür not-wendige Testsubstanz nicht als zugelas-senes Arzneimittel zur Verfügung steht.Dies ist eine Folge der Änderung des Arz-neimittelgesetzes, das die Zulassung von

1000 MAL EGAL1 MAL WIRD DER STAUB ZUR QUAL.

Testsubstanzen für Allergietestung erheb-lich erschwert hat. Das Angebot von Test-substanzen verringert sich daher. Aller-gische Reaktionen auf Chemikalien kön-nen aber ohne solche Testsubstanzennicht erkannt werden. Ein Ausweg ist dannnur die Testung mit individuell vom Arzthergestellten Testsubstanzen, was aberwegen des erheblichen Aufwandes undrechtlicher Unsicherheiten meist unter-bleibt.

Zementerkrankungen werden immer sel-tener. Dabei handelt es sich i.W. umErkrankungen, die durch die Alkalität desZements und durch die mechanische Be-lastung der Haut ausgelöst werden. DieseErkrankungen können durch den Einsatzpersönlicher Schutzausrüstung (Hand-schuhe) und die konsequente Verwendungvon Hautschutz und Hautpflege vermie-den werden.

20 Berufserkrankungen_BauPortal 22.03.19 16:46 Seite 3

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Arbeitsschutz bei der Verarbeitung von VerlegewerkstoffenDr. Klaus Kersting, Frankfurt am Main

Beim Verlegen von Fußböden bzw. Fuß-bodenbelägen werden meist Verlegewerk-stoffe eingesetzt. Waren vor 20 Jahren Ver-puffungen durch die Lösemittel in Kleb-stoffen und Vorstrichen an der Tagesord-nung, ist die Gefährdung durch Verlege-werkstoffe inzwischen deutlich reduziertworden. Nur bei wenigen Produkten be -stehen weiterhin erhebliche Gesundheits-gefahren, die zu akuten und chronischenGesundheitsgefahren bei den Verwendernführen können.Nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Ge -fährdung durch die Produkte zu beurtei-len, den Beschäftigten eine Betriebsanwei-sung zur Verfügung zu stellen und ihnüber die Inhalte der Betriebsanweisung zu unterweisen. Im Bereich der Verlege-werkstoffe hat man den GISCODE für Ver-legewerkstoffe geschaffen. Dieser erleich-tert dem Arbeitgeber die Verpflichtungennach Gefahrstoffverordnung und ermög-licht eine schnelle Information über dieProdukte.

GISCODE für Bodenbelags-und ParkettklebstoffeDer GISCODE fasst Verlegewerkstoffe ver-schiedener Hersteller für die gleiche An -wendung mit ähnlichen Gefährdungenzusammen. Die Hersteller ordnen ihre Ver-legewerkstoffe anhand der Rezeptur denentsprechenden GISCODE-Gruppen zu und geben den GISCODE auf Gebinden, in Katalogen und in Sicherheitsdatenblät-tern an. Zu den GISCODE-Gruppen stehenInformationen über den sicheren Umgangzur Verfügung. Diese bilden die Grundlagefür die Gefährdungsbeurteilung. Darüberhinaus bietet WINGIS die Entwürfe fürBetriebsanweisungen in 16 Sprachen an(www.wingis-online.de).

SpachtelmassenSpachtelmassen basieren entweder aufZement (GISCODE ZP1) oder auf Calcium-sulfat (GISCODE CP1, CP2 oder CP3). Beibeiden Bindemitteln entsteht beim Einfül-len in den Mischeimer und beim MischenStaub. Dieser Staub kann die Atemwege

Mit den Informationen aus dem GISCODE für Verlegewerkstoffe können Arbeitgeber schnell gesundheitsgefährdendeProdukte identifizieren und leichter den Verpflichtungen, die sich aus der Gefahrstoffverordnung ergeben, nachkommen.

GISCODE Bezeichnung

Dispersionsprodukte

D1 Verlegewerkstoffe, lösemittelfrei

D2 Verlegewerkstoffe, lösemittelarm

D3 Verlegewerkstoffe, lösemittelhaltig

Stark lösemittelhaltige Verlegewerkstoffe

S1 Stark lösemittelhaltige Verlegewerkstoffe, aromatenfrei

S2 Stark lösemittelhaltige Verlegewerkstoffe, aromatenhaltig

MS-Polymere

RS10 Produkte auf Basis silanfunktioneller Prepolymere

Epoxidharze (alt)

RE0 Epoxidharzdispersionen

RE1 Epoxidharz-Produkte, sensibilisierend, lösemittelfrei

RE2 Epoxidharz-Produkte, sensibilisierend, lösemittelarm

RE2,5 Epoxidharz-Produkte, lösemittelhaltig

RE3 Epoxidharz-Produkte, sensibilisierend, lösemittelhaltig

Epoxidharze (neu)

RE05 Epoxidharzdispersionen (beide Komponenten ohne H317)

RE10 Epoxidharzdispersion (nicht sensibilisierend) mit sensibilisierendem Härter

RE20 Epoxidharz-Produkte, sensibilisierend, total solid, nicht sensibilisierender wässeriger Härter

RE30 Epoxidharz-Produkte, sensibilisierend, total solid

RE40 Epoxidharz-Produkte, sensibilisierend, lösemittelarm, nicht sensibilisierender Härter

RE50 Epoxidharz-Produkte, sensibilisierend, lösemittelarm

RE55 Epoxidharz-Produkte, RM-Verdacht, sensibilisierend, lösemittelarm bzw. total solid

Polyurethane

RU0,5 Polyurethan-Klebstoffe/-Vorstriche, kennzeichnungsfrei, lösemittelfrei

RU1 Polyurethan-Klebstoffe/-Vorstriche, lösemittelfrei

RU2 Polyurethan-Klebstoffe/-Vorstriche, lösemittelhaltig

Calciumsulfathaltige Produkte

CP1 Spachtelmasse auf Calciumsulfatbasis, kennzeichnungsfrei

CP2 Spachtelmasse auf Calciumsulfatbasis, alkalisch

CP3 Spachtelmasse auf Calciumsulfatbasis, Calciumoxidgehalt größer 3 %

Zementhaltige Produkte

ZP1 Zementhaltige Produkte, chromatarm

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Wand- und Bodenbelagsarbeiten BauPortal 3/201966

Abb. 1: Boden- und Parkettleger

Abb. 2: GISCODE-Angabe

auf einem Klebstoff-Gebinde

reizen. Bei Verwendung staubarmer Pro-dukte besteht nur eine geringe Staub-belastung und die Grenzwerte werdensicher eingehalten. Interessant sind auchAbsaugvorrichtungen und die Öffnungs-hilfe „Ripper“, bei deren Verwendung auchbei herkömmlichen Produkten nur einegeringe Staubbelastung besteht. Wei-tere Informationen zur Staubreduzierungbeim Anmischen pulverförmiger Produktesind im Internet zu finden unter www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/staub/staubarme-produkte/.Sind die Produkte angemischt, werden sieauf dem Boden verteilt. Beim Anmischendes zementären Spachtelmassenpulversmit Wasser entsteht ein dünnflüssigeralkalischer Mörtel. Bei Produkten des GISCODE CP2 und CP3 ist dies ebenfallsder Fall. Hautkontakt muss vermiedenwerden, da es ansonsten zu Reizungen derHaut kommen kann.

VorstricheVorstriche werden bei Bodenbelagsarbei-ten für die Untergrundvorbereitung ein-gesetzt. Üblicherweise handelt es sichdabei um lösemittelfreie Dispersionspro-dukte (GISCODE D1). Von diesen Produk-ten gehen keine Gesundheitsgefahren aus.In seltenen Fällen kann es zu Allergiengegen die enthaltenen Konservierungs-mittel kommen.Benötigt man aufgrund einer zu hohenFeuchtigkeit des Untergrundes einen Vor-strich, der die Wasserdampfdiffusions-rate aus der Estrichoberfläche reduziert(Dampfbremsgrundierung), werden meistlösemittelfreie Produkte auf Epoxidharz-basis (GISCODE RE1) eingesetzt. Entspre-chend verhält es sich bei Oberflächen

mit zu geringer Festigkeit, die häufig mitdünnflüssigen lösemittelfreien Epoxid-harzen verfestigt werden.Epoxidharze sind starke Hautallergene.Das bedeutet, dass Hautkontakt zu diesenProdukten zu schweren Hauterkrankun-gen (Hautallergien, Sensibilisierungen)führen kann. Statistisch sind sie auch der häufigste Auslöser von Hauterkran-kungen bei Boden- und Parkettlegern. Sen-sibilisierte Personen bekommen bei erneu-tem Kontakt wieder Ausschlag. Sie könnendie Stoffe nicht mehr verarbeiten. Häufigmüssen sie ihren Beruf wechseln.Technisch sind diese Epoxidharz-Produktenur bei Feuchtigkeitsgehalten über 4 %erforderlich. Bis 4 % kann die Wasser-dampfdiffusion auch mit lösemittelfreienDispersionsgrundierungen (GISCODE D1),1-komponentige reaktive Polyurethan-grundierungen (GISCODE RU1) sowie Silan-grundierungen reduziert werden. Möglichist als Wasserdampfbremse auch eine Parkettverklebung mit einem Silankleb-stoff (GISCODE RS10) in dickschichtigemAuftrag.Bei Polyurethanprodukten (GISCODE RU1)fällt zunächst die Kennzeichnung auf.Diese weist auf den Verdacht einer krebs-erzeugenden Wirkung und die Gefahr der Haut- und Atemwegssensibilisierunghin. Aufgrund dieser Gesundheitsgefah-ren sind alle bei der BG BAU bestätigten isocyanatbedingten Asthmaerkrankungensowie Haut- und Atemwegserkrankungenbei Fußboden- und Fliesenlegern sowieRaumausstattern überprüft worden. Zu -dem wurde auf Baustellen die Belastungdurch Isocyanate gemessen. Diese Unter-suchungen erbrachten keinen gesicher-ten Fall eines Isocyanat-Asthmas odereiner isocyanatbedingten Hauterkrankungdurch PU-Parkettklebstoffe oder Grundie-

rungen. Es gibt daher keine Hinweise aufeine Belastung oder gar Erkrankung durchIsocyanate beim Einsatz von PU-Klebstof-fen. Dies lässt sich auch auf Vorstricheübertragen. Die Produkte führen bei be -stimmungsgemäßem Umgang nicht zueiner Belastung der Beschäftigten undkönnen daher als Ersatzprodukte fürEpoxid harzvorstriche verwendet werden.Silangrundierungen sind noch nicht langeauf dem Markt. Die Produkte setzen nachdem Auftrag Methanol frei. Derzeit laufenUntersuchungen, ob der Grenzwert vonMethanol eingehalten ist.

KlebstoffeDie Auswahl des Klebstoffes richtet sichmeist nach dem zu verlegenden Fußbo-denbelag. Bei der Auswahl sollte sich derAnwender an der TRGS 610 und der bau-aufsichtlichen Zulassung der Produkte orientieren. Hier ist die Aussage allerdingsauch eindeutig. Stark lösemittelhaltigeKlebstoffe erhalten keine bauaufsicht-liche Zulassung und sollten entsprechendder TRGS 610 durch weniger gefährlicheProdukte ersetzt werden. In den meis-ten Fällen können Dispersionsklebstoffe (GISCODE D1) verwendet werden. Bei die-sen Klebstoffen bestehen analog zu denDispersionsvorstrichen keine Gesundheits-gefahren.Bei der Verlegung von Parkett sind teil-weise andere Klebstofftypen erforderlich.Entsprechend der TRGS 610 sollten Silan-klebstoffe (GISCODE RS10) oder Polyure-thanklebstoffe (GISCODE RU0,5 bzw. RU1)verwendet werden.Bei Silanklebstoffen (GISCODE RS10) wirdbei der Verarbeitung Methanol freige-setzt. Untersuchungen der Berufsgenos-senschaft der Bauwirtschaft zeigen aber,dass die Konzentration von Methanol bei

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BauPortal 3/2019 Wand- und Bodenbelagsarbeiten 67

den Arbeiten unterhalb des Arbeitsplatz-grenzwertes liegt und es daher nicht zueiner Gefährdung des Verlegers durchMethanol kommt.Bei Polyurethanen fällt analog zu den Vorstrichen die Kennzeichnung auf. Um -fangreiche Untersuchungen der Berufs-genossenschaft der Bauwirtschaft zeigenjedoch, dass es auch bei diesen Kleb-stoffen nicht zu einer Gefährdung des Verlegers kommt. Diese Einschätzung istvom Ge setzgeber auch in der TRGS 610berücksichtigt worden. Hier werden PU-Klebstoffe explizit als Ersatzstoffe ge -nannt.Lediglich beim Kleben von Sockelleistenund auf Treppenstufen werden derzeitnoch überwiegend stark lösemittelhaltigeKontaktklebstoffe verwendet. Der Einsatzder Produkte führt aber zur deutlichenÜberschreitung der Grenzwerte. Daherdürfen diese Arbeiten nur mit Atemschutzdurchgeführt werden. Aufgrund der Löse-mittelzusammensetzung muss ein umge-bungsluftunabhängiger Atemschutz ver-wendet werden. Bei der Verwendung derstark lösemittelhaltigen Produkte ist zu -sätzlich zu beachten, dass aufgrund derBildung explosionsfähiger Gemische Ver-puffungen nicht ausgeschlossen werdenkönnen.Allerdings sind diese Klebstoffe nicht mehrStand der Technik. Inzwischen bieten viele Hersteller Dispersionsklebstoffe fürdiese Anwendungszwecke an. Auch wenndas Klebeverfahren etwas aufwendiger ist – die Zeitspanne zwischen Klebstoff-auftrag und dem Kleben des Belages istaufgrund der Ablüftzeit der Dispersions-produkte länger – sollten entsprechendder TRGS 610 auch bei diesen ArbeitenDispersionsprodukte eingesetzt werden.

Oberflächenbehandlung vonParkett- und HolzfußbödenHolzoberflächen werden mit Oberflächen-behandlungsmitteln geschützt. Dabeiunterscheidet man zwischen einer Be -schichtung und einer Imprägnierung.Auch bei diesen Tätigkeiten kann sich derArbeitgeber an der bauaufsichtlichen Zu -lassung und der TRGS 617 orientieren. Die TRGS 617 ist überarbeitet worden, da zum einen in den letzten Jahren neue Produkte entwickelt worden sind, die diestark lösemittelhaltigen Produkte erset-zen. Zum anderen gibt es neue toxikologi-sche Er kenntnis zu einigen Inhaltsstoffen,die aus diesem Grund nicht mehr verwen-det werden sollten. Da es in allen Fällenauch weniger gefährliche Ersatzproduktegibt, ist die Verwendung der Produktenicht notwendig.

GISCODE Bezeichnung

Wassersiegel, NMP und NEP-frei

W1 Wassersiegel, lösemittelfrei

W2+ Wassersiegel, Lösemittelgehalt bis 5 %, N-Methylpyrrolidon- und N-Ethylpyrrolidonfrei

W3+ Wassersiegel, Lösemittelgehalt bis 15 %, N-Methylpyrrolidon- und N-Ethylpyrrolidonfrei

W1/DD Wassersiegel mit isocyanathaltigem Härter, lösemittelfrei

W2/DD+ Wassersiegel mit isocyanathaltigem Härter, Lösemittelgehalt bis 5 %,N-Methylpyrrolidon- und N-Ethylpyrrolidonfrei

W3/DD+ Wassersiegel mit isocyanathaltigem Härter, Lösemittelgehalt bis 15 %,N-Methylpyrrolidon- und N-Ethylpyrrolidonfrei

Wassersiegel, NMP oder / und NEP-haltig

W2 Wassersiegel, Lösemittelgehalt bis 5%

W3 Wassersiegel, Lösemittelgehalt bis 15%

W3/DD Wassersiegel mit isocyanathaltigem Härter, Lösemittelgehalt bis 15%

Stark lösemittelhaltige Versiegelungen

G1 Stark lösemittelhaltige Grundsiegel und Holzkitte, entaromatisiert und niedrigsiederfrei

G2 Stark lösemittelhaltige Grundsiegel und Holzkitte, entaromatisiert und niedrigsiederhaltig

G3 Stark lösemittelhaltige Grundsiegel und Holzkitte, aromaten- und niedrigsiederhaltig

KH1 Stark lösemittelhaltige Ölkunstharzsiegel, entaromatisiert

KH2 Stark lösemittelhaltige Ölkunstharzsiegel, aromatenhaltig

DD1 Stark lösemittelhaltige Polyurethansiegel, entaromatisiert

DD2 Stark lösemittelhaltige Polyurethansiegel, aromatenhaltig

SH1 Stark lösemittelhaltige säurehärtende Siegel

Öle und Wachse

Ö10 Öle / Wachse, lösemittelfrei

Ö10+ Öle / Wachse, lösemittelfrei, oximfrei

Ö10/DD+ Lösemittelfreie Öle / Wachse mit isocyanathaltigem Härter, butanonoximfrei

Ö20 Öle / Wachse, lösemittelarm, entaromatisiert

Ö20+ Öle / Wachse, lösemittelarm, entaromatisiert, oximfrei

Ö30 Öle / Wachse, lösemittelarm, aromatenhaltig

Ö40 Öle / Wachse, lösemittelhaltig, entaromatisiert

Ö40+ Öle / Wachse, lösemittelhaltig, entaromatisiert, oximfrei

Ö50 Öle / Wachse, lösemittelhaltig, aromatenhaltig

Ö60 Öle / Wachse, stark lösemittelhaltig, entaromatisiert

Ö70 Öle / Wachse, stark lösemittelhaltig, aromatenhaltig

Ö80 Öle / Wachse, lösemittelarm, terpentinhaltig

Ö90 Öle / Wachse, lösemittelhaltig, terpentinhaltig

Ö100 Öle / Wachse, stark lösemittelhaltig, terpentinhaltig

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Wand- und Bodenbelagsarbeiten BauPortal 3/201968

handelt werden. Öle härten durch denKontakt mit Sauerstoff aus. Damit dasnicht schon im Gebinde passiert, werdenden Produkten sog. Hautverhinderungs-mittel zugesetzt. Dabei bedienen sich vieleHersteller der Stoffklasse der Oxime. DieseStoffe sind aber nach Meinung vieler Toxi-kologen krebserzeugend. Hier ist zudemproblematisch, dass Oxime bei Hautkon-takt auch über die Haut aufgenommen

werden und dann zu Gesundheitsschädenführen. Sollen Öle oder Wachse verwendet wer-den, sollte der Anwender oximfreie Pro-dukte verwenden. Diese sind leicht amZusatz „+“ des GISCODE zu erkennen.

Dr. Klaus KerstingReferat GISBAUBG BAU Prävention

Die Oberflächenbehandlung kann in nahe-zu allen Fällen mit Wasserlacken (GISCODEW...) erfolgen. Diese Wasserlacke könnenbis zu 15 % Lösemittel enthalten. DieseLösemittel führen aber meist nicht zueiner Belastung des Verarbeiters. Verein-zelt enthalten die Produkte N-Methyl-pyrrolidon oder N-Ethylpyrrolidon. DieseStoffe können das Kind im Mutterleibschädigen. Derartige Produkte solltennicht verwendet werden. N-Methylpyrro-lidon- und N-Ethylpyrrolidonfreie Produktesind leicht am Zusatz + des GISCODE zuerkennen. Sollen die Oberflächen besonders strapa-zierbar sein, können vielen Wasserlackenisocyanathaltige Härter zugesetzt werden.Diese führen zu einer stärken Vernetzungdes Bindemittels. Untersuchungen derBerufsgenossenschaft der Bauwirtschaftzeigen, dass der Zusatz der Isocyanatenicht zu einer zusätzlichen Gefährdungder Verarbeiter führt. Alternativ zu Wasserlacken können dieOberflächen mit Ölen und Wachsen be -

Abb. 3: Codierung eines

Wasserlackes auf dem Gebinde

„Charta für mehr Sicherheit auf dem Bau“Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz unterzeichnete gemeinsame Erklärung

„Mit der ,Charta für mehr Sicherheit aufdem Bau’ möchten wir möglichst vieleBetriebe erreichen und das Verantwor-tungsbewusstsein eines jeden Einzelnenstärken, damit umfassende Sicherheits-standards nicht nur eingehalten, sondernintuitiv angewendet werden“, erklärteBernhard Arenz, Leiter der HauptabteilungPrävention der BG BAU, auf der FAF. „Umsichere Arbeitsbedingungen zu schaffen,müssen Unternehmen, Beschäftigte unddie BG BAU zusammenarbeiten. Unfall-risiken müssen nicht nur erkannt, sondernauch beseitigt werden. Die Sicherheit amBau kann durch die BG BAU allein nichtdurchgesetzt werden. Es liegt an denUnternehmen, diese zu fordern und zu för-dern. Nur so lassen sich Unfallzahlen redu-zieren und Sicherheit und Gesundheit amArbeitsplatz garantieren.“Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bau-tenschutz ist als Wirtschafts- und Arbeit-

geberverband verantwortlich für die Inte-ressensvertretung des Maler- und Lackie-rerhandwerks in Deutschland. Die gemein-same Unterzeichnung der „Charta fürmehr Sicherheit auf dem Bau“ zusam-men mit der BG BAU und der Industrie-gewerkschaft Bauen–Agrar–Umwelt (IGBAU) soll nicht nur ein deutliches Signal an alle Beschäftigten der Branche sein,sondern gleichzeitig für mehr Bewusstsein

um die Gefahren auf dem Bau sorgen. Sogeben die Gewerkespezifischen Lebens-wichtigen Regeln konkrete Anweisungendafür, wie sicheres Verhalten am Arbeits-platz einfach und effektiv durchgesetztwerden kann.„Die Lebenswichtigen Regeln sind nichtnur Teil der Charta, sondern auch Gegen-stand der Betrieblichen Erklärung“, be-tonte Arenz im Hinblick auf die Inhalte des Präventionsprogramms der BG BAU.„Die Betriebliche Erklärung kann freiwilligvon allen Mitgliedsunternehmen unter-schrieben werden. Mit einer Unterschriftverpflichten sich die Unternehmen dazu,zusammen mit ihren Beschäftigten dafürzu sorgen, dass keine Unfallrisiken auf denBaustellen eingegangen werden. Ziel derErklärung ist es, gemeinsam Unfälle undBerufskrankheiten zu vermeiden.“Mehr Informationen unter www.bau-auf-sicherheit.de

Sicheres Verhalten lohnt sich für Dich, Deine Familie, Freunde und Kollegen – das ist die Kernbotschaft des Präventions-programms „BAU AUF SICHERHEIT. BAU AUF DICH.“ und das Motto der „Charta für mehr Sicherheit auf dem Bau“, mitder die BG BAU ihre Sozialpartner aktiv in den Arbeitsschutz einbinden möchte. Durch die öffentliche Unterzeichnungder Charta am 20. März 2019 auf der Messe Farbe, Ausbau & Fassade (FAF) in Köln setzten der Präsident des Bundes-verbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz, Jan Bauer, und der Hauptgeschäftsführer Mathias Bucksteeg ein Zeichen fürsicherheitsgerechtes Handeln im Maler- und Lackiererhandwerk.

Dietmar Schäfers, Mathias Bucksteeg, Bernhard Arenz, Jan Bauer (v.l.n.r.)

22 Verlegewerkstoffe_BauPortal 22.03.19 16:49 Seite 4

Page 43: Der Albvorlandtunnel – Herausforderungen einer Großbaustelle … · 2019. 6. 24. · Rebecca Schropp und Julian Rosenhauer, Wendlingen Projektbeschreibung Der Planfeststellungsabschnitt

Prüf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test BauPortal 3/201976

TurmdrehkraneLiebherr-Werk Biberach GmbH88400 Biberach/RissTurmdrehkran 710 HC-L

ErdbaumaschinenLiebherr-Hydraulikbagger GmbH88457 KirchdorfHydraulikbaggerA 918 Compact Litronic Typ 1508,A 924 Litronic Typ 1206, A 924 HL Litronic Typ 1206,A 920 Litronic Typ 1185,A 918 Litronic Typ 1184,A 912 Compact Litronic Typ 1506

Liebherr-France SAS68005 Colmar Cedex / FRANKREICH

HydraulikbaggerR 918 Typ 1721

ErdbaumaschinenKässbohrer Geländefahrzeug AG88471 LaupheimSicherheitsbauteil ROPS15-Personen-Kabine, Bauteil-Nr.: 820-50-11-001-13

Fachbereich BauwesenPrüf- und Zertifizierungsstelle im DGUV TestEuropäisch notifizierte Stelle, Kenn-Nummer 0515Zertifizierung von Maschinen, Geräten und Sicherheitsbauteilen sowie QM-Systemen

Von der Prüf- und Zertifizierungsstelle wurden folgendeMaschinen hinsichtlich der Ar beits sicher heitgeprüft und auf Grundlage der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. des ProdSG zertifiziert.Datenbank für geprüfte Produkte:www.dguv.de/dguv-test/produkte

Von der Prüf- und Zertifizierungsstelle wurden folgende Maschinen bzw. Gerätehinsichtlich der Ar beits-sicher heit geprüft und auf Grundlage berufs-genossenschaftlicherGrundsätze zertifiziert.

Von der Prüf- und Zertifizierungsstelle wurden folgende Maschinen bzw. Sicherheitsbauteile gemäß Anhang IV der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geprüft und zertifiziert.

Liebherr-Werk Bischofshofen GmbH5500 Bischofshofen / ÖSTERREICHRadladerL 509, Stufe V, Typ 1581, 1582, K53;L 507, Stufe V, Typ 1578, 1579, K51

Terex Deutschland GmbH76669 Bad SchönbornHydraulikbagger MHL 331F

Kramer-Werke GmbH88630 PfullendorfSicherheitsbauteil FOPS, Kat. IISchutzgitter auf Kabine, Bauteil-Nrn.: Schutzgitter: 1000307410, Kabine: 1000306550, 1000306588, 1000308526, für Kramer Radlader Typ 353, Varianten/Ausführungen: 353-00, 353-01, 353-02, 353-03Sicherheitsbauteil FOPS, Kat. ISchutzgitter an Kabine, Bauteil-Nrn.: Schutzgitter: 1000307471,Kabine: 1000306550, 1000306588, 1000308526, für Kramer Radlader Typ 353, Varianten/Ausführungen: 353-00, 353-01, 353-02, 353-03Sicherheitsbauteil ROPSKabine; Bauteil-Nrn.: 1000306550, 1000306588,1000308526, für Kramer Radlader Typ 353, Varianten/Ausführungen: 353-00, 353-01, 353-02, 353-03

Michaelis Maschinenbau GmbH28879 GrasbergSicherheitsbauteil Operator Guards, Level IISchutzgitter auf Kabinenkippvorrichtung,Bauteil-Nr. KR 9150, Ident. Nr.: 12240095, für Liebherr Hydraulikbagger R9100, R9150

Firma Qualitätsmanagementsystem nach

Liebherr-Werk Telfs GmbH Anhang VIII der Richtlinie 2000/14/EG6410 Telfs / ÖSTERREICH für Planiermaschinen (< 500 kW) (16),

Lader (< 500 kW) (37), GeländegängigeGabelstapler mit Teleskoparm (36)

Anhang X der Richtlinie 2006/42/EG, für Überrollschutzaufbauten (ROPS) (22), Schutzauf-bauten gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) (23)

HAMM AG Anhang VIII der Richtlinie 2000/14/EG95643 Tirschenreuth für Verdichtungsmaschinen

(Vibrationswalzen und nicht vibrierende Walzen) (8)

Mecalac Baumaschinen GmbH Anhang VIII der Richtlinie 2000/14/EG24782 Büdelsdorf für Lader (< 500 kW) (37)

Von der Prüf- und Zertifizierungsstelle wurde das Qualitäts-managementsystem folgender Firmen auditiert und zertifiziert.

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BauPortal 3/2019 Veranstaltungen 77

� RegenwasserTageDie 18. DWA-Regenwassertage finden am 25. und26. Juni 2019 in Köln statt. Wie üblich bietet dieDeutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Ab -wasser und Abfall e.V. (DWA) parallel zur Tagungeine begleitende Fachausstellung. Die Veranstal-tung widmet sich dem verantwortungsvollenUmgang mit Regenwasser zur Sicherstellung einerleistungsfähigen Stadtentwässerung. Themen-schwerpunkte sind: Naturnahe Regenwasserbe-wirtschaftung – Regenwasserbehandlungsanlagen– Starkregen und Überflutungsvorsorge – AktuellerBearbeitungsstand rechtlicher Regelungen.

Weitere Informationen und Online-Anmeldung:www.dwa.de

� 20. Energietage 2019Vom 20. bis 22. Mai 2019 finden in Berlin die 20.Energietage statt. Auf der Leitveranstaltung derEnergiewende in Deutschland werden auf 56 Ver-anstaltungen mit rund 350 Referenten und Refe-rentinnen aktuelle politische Weichenstellungenund technische Entwicklungen vorgestellt sowiePraxiserfahrungen diskutiert.

Weitere Informationen: [email protected], www.energietage.de

IT-Schutz in der Wasserwirtschaft� und AbwasserentsorgungDie Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,Abwasser und Abfall e.V. (DWA) führt am 21. Mai2019 in Hannover das Seminar „Cybersicherheit –Seminar zum IT-Schutz in der Wasserwirtschaftund Abwasserentsorgung“ durch. Die Veranstal-tung befasst sich aus dem Blickpunkt eines tech-nisch wissenschaftlichen Verbandes mit demStand der europ. NIS RL und dem IT-SIG. Die Teil-nehmer lernen, an wen sie sich bei Cyberattackenwenden können. Auf der Agenda stehen auch branchenspezifische Lösungen (speziell für Ver-sorgungsbetriebe) im Umsetzungsplan Kritis sowiedie IT-Sicherheit als Baustein im Gesamtsicher-heitskonzept der Abwasserentsorgung. An dieseVorträge schließen sich Workshops zur Umsetzungder gesetzlichen Vorgaben an.

Anmeldung und Information: www.dwa.de

20. Würzburger � KunststoffschweißertageDer Expertentreff wird vom 27. bis 28. Juni 2019 imSKZ Weiterbildungs-Zentrum in Würzburg durch-geführt. Diese Veranstaltung bietet dem Fach-mann für Kunststoffschweißen die Möglichkeit,sein Wissen auf den neuesten Stand zu bringenund seine Erfahrungen mit Kollegen auszutau-schen. Ebenso können sich Fachleute, interessierteIngenieure, Techniker und Meister im Anlagen- undApparatebau über technische Neuerungen beimKunststoffschweißen informieren. Weitere Informationen: www.skz.de

� Kanal- und TiefbauTage Bei den Kanal- und TiefbauTagen am 15. und 16.Mai 2019 in Wuppertal haben Fach- und Führungs-kräfte aus der Entwässerungsbranche die Mög-lichkeit, sich über die Chancen und Risiken desKanalbaues zu informieren. Im Fokus stehen neuetechnische Regeln, Dichtheitsprüfung, Herausfor-derungen im Kanalbau, Wiederverwendung Boden,Kampfmittelräumung, Sanierung und der Blick in die Zukunft. Ergänzend wird das neue DWA-M 135-1 „Zusätzliche Technische Vertragsbedin-gungen (ZTV) Kanalbau in offener Bauweise“ unddas DWA-A 139 „Einbau und Prüfung von Abwas-serleitungen und -kanälen“ vorgelegt und disku-tiert. Zu Wort kommen außerdem ein Berufsan-fänger, je ein Vertreter einer Baufirma und einesIngenieurbüros sowie Mitarbeiter aus Forschung,Wissenschaft und Berufsbildung. Sie betrachtendie Herausforderungen im Kanalbau unter ihremjeweils individuellen Blickwinkel – zunächst in Ein-zelvorträgen, im Anschluss im Rahmen einermoderierten Podiumsdiskussion. Parallel zur Veran-staltung kann eine Fachausstellung besucht wer-den.

Anmeldung und Information: www.dwa.de

� IKT-WeiterbildungsangeboteDas IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur,gemeinnützige GmbH, Gelsenkirchen, bietet imzweiten Quartal 2019 folgende Seminare und Ver-anstaltungen an:

Elektromobilität für kommunale Betriebe – Konzepte und Erfahrungen für die praktische Umsetzung 10.4.

Kanal- und Leitungsbau 16.–17.4.

Intensivtraining BaukommunikationKurs 1 6.–10.5.Präsenzwochen 24.–28.6.

Zertifizierte/r Schachtsanierungsberater/in(optional mit Prüfung zum/zur „IKTZertifizierten Schachtsanierungs-berater/-in“) 14.–17.5.

Innerstädtischer Straßenbau – Fehler beim Tiefbau vermeiden 11.4., 27.6.

Risikokarten nach DWA-M 119 – Fließwege und gefährdete Orte im Geländemodell 14.5.

VeranstaltungenKanalReinigungs-Congress 22.–23.5.

Gas-, Strom- und Wasserversorgung 15.5.–26.6.

Schlauchlinersanierung – Mängel vermeiden, erkennen und beheben! 5.6.

Praxis Baukommunikation – Mit Ärger auf innerstädtischen Baustellen konstruktiv umgehen 5.6.

Training für Führungskräfte aus Kommunen, Betrieben sowie Ingenieurbüros 5.–6.6.

Normenreihe DIN 1986 – die wichtigsten Regelwerke einfach auf den Punkt gebracht 24.–25.6.

Wurzeleinwuchs in Leitungen – Was tun mit schädigender Vegetation? 25.–26.6.

Das neue DWA-A 139 (Gelbdruck) – frischer Input zur DIN EN 1610 27.6.

Weitere Informationen und Anmeldung:www.ikt.de

� Tunnelbau-KolloquiumDas Tunnelbau-Kolloquium findet am 15. Mai 2019im Fachhochschulzentrum (FHZ) der FH Münster,Corrensstraße 25, in Münster statt. Die Veranstal-tung richtet sich an planende Ingenieure, beteiligteAusführende, Gutachter, Sachverständige, Behör-denvertreter, Ausrüster, Hersteller sowie Studie-rende und Absolventen der Hochschule. Die Tagungist als Fortbildungsveranstaltung mit sieben Stun-den von der IK-Bau NRW anerkannt.

Ausführliche Informationen und Anmeldeformular:www.fh-muenster.de/tunnel

� Intersolar Europe Die Intersolar Europe ist die weltweit führendeFachmesse für die Solarwirtschaft und ihre Partnerund findet vom 15. bis zum 17. Mai 2019 auf derMesse München statt. Sowohl die Messe als auchdie Konferenz konzen trieren sich auf die BereichePhotovoltaik, Solarthermie, Solarkraftwerke sowieNetzinfrastruktur und Lösungen für die IntegrationErneuerbarer Energien. Die Intersolar Europe hatsich seit ihrer Gründung vor 27 Jahren bei Herstel-lern, Zulieferern, Großhändlern und Dienstleisternals wichtigste Branchenplattform der Solarwirt-schaft etabliert.

Weitere Informationen: www.intersolar.de

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Die BG BAU ist auf der bauma.Wir freuen uns auf Sie!Besuchen Sie uns 8.–14. April 2019Halle C 4 · Stand 349

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Veranstaltungen BauPortal 3/201978

� STUVA-Tagung 2019Die Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsan-lagen – STUVA – e.V führt vom 26. bis 28. November2019 die „STUVA-Tagung“ in Frankfurt am Maindurch. Die Vortragsveranstaltungen mit parallel-laufender Fachausstellung, bei der über 200 in-und ausländische Unternehmen ihre Produkte undLeistungen aus dem Bereich Tief- und Tunnelbausowie Tunnelbetrieb präsentieren. Während derEröffnung der Vortragsveranstaltung wird derSTUVA-Preis 2019 für herausragende Innovationenauf dem Gebiet des unterirdischen Bauens verlie-hen. Am 28. November 2019 sind die Tagungsteil-nehmer eingeladen, interessante Baustellen undVerkehrsanlagen in Frankfurt und Umgebung zubesichtigen.

Die Online-Anmeldung wird ab Juli 2019 freige-schaltet.

� 34. Christian Veder Kolloquium Unter dem Titel „Aktuelle Entwicklungen in Bohr-technik und Injektionsverfahren – Anwendungenin der Geotechnik“ veranstaltet das Institut fürBodenmechanik, Grundbau und NummerischeGeotechnik der TU Graz vom 25. bis 26. April 2019das 34. Christian Veder Kolloquium mit Fachaus-stellung. Veranstaltungsort: Technische UniversitätGraz, Petersgasse 16, Hörsaal P1. Tel. +43(0)316873-6729 oder 6231, [email protected], www.cvk.tugraz.at

Tauchunfall – � 15. IntensivseminarDie Teilnahme am Intensivseminar „Tauchunfall“am 31. Mai und 1. Juni 2019 in Regensburg ent-spricht den Anforderungen nach Kapitel B I. § 4 derBerufsordnung für die Ärzte Bayerns. Für das frei-willige Fortbildungszertifikat der Bayerischen Lan-desärztekammer ist das Seminar mit 18 Punktenanrechenbar. Für Inhaber des Diploms I und IIa entsprechend der Weiterbildungsverordnung derGesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin(GTÜM) e.V. werden 16 Fortbildungspunkte alsRefresher-Kurs durch die GTÜM anerkannt. DasIntensivseminar „Tauchunfall“ ist für Notärzte undNotfallsanitäter sowie Ärzte und Taucharztassis -tenten gedacht. Der Stoff wird so vermittelt, dasser sich auch für medizinische Laien mit entspre-chender Vorbildung eignet. Eine Teilnahme vonTauchausbildern ist grundsätzlich erwünscht.

Anmeldung: www.tauch-unfall.de

Rückfragen zum Seminar: Hubertus Bartmann,Traubenweg 6, 93309 Kelheim, Tel. 09441/4230,[email protected], www.tauch-unfall.de

17. Würzburger� Kunststoffrohr-Tagung 2019 FSKZ, die Fördergemeinschaft für das Kunststoff-Zentrum SKZ in Würzburg, führt die 17. Würz-burger Kunststoffrohr-Tagung 2019 vom 25. bis 26. Juni 2019 in Würzburg durch. Die Themen sindso gefasst, dass bei Teilnahme am Gesamtpro-gramm auch die Verlängerung im Sinne der DVGWGW 331 bescheinigt wird.

Anmeldung und weitere Informationen:www.skz.de

Abbruch Explosiv – Fachtagung zu � Bauwerkssprengungen

Am 27.und 28. Juni 2019 veranstaltet der Deut-sche Abbruchverband e.V. in Köln erstmalig eineFachtagung zum Thema Abbruchsprengen. Nebeneinem vielfältigen Vortragsprogramm findet einebegleitende Fachausstellung statt.

Weitere Informationen und Anmeldung:www.deutscher-abbruchverband.de

� RO-KA-TECH Vom 8. bis zum 10. Mai 2019 findet in Kassel dieRO-KA-TECH 2019, die Internationale Fachmessefür Rohr- und Kanaltechnik, statt. Veranstalter istder Verband der Rohr- und Kanal-Technik-Unter-nehmen e.V. (VDRK), Veranstaltungsort ist das Messegelände Kassel, Damaschkestraße 55, 34121Kassel.

Weitere Informationen: www.vdrk.de/de/ro-ka-tech/die-ro-ka-tech

� brbvDas Berufsförderungswerk des Rohrleitungsbau-verbandes GmbH, rbv GmbH in Köln, bietet fol-gende Fachveranstaltungen an:

Baustellenabsicherung und VerkehrssicherungRSA/ZTV-SA – 30.4. Würzburg (1 Tag)16./17.4. Frankfurt/M. (2 Tage)

Erwerb der Asbest-Sachkunde nach Nr. 2.7 TRGS 519, Anlage 4A10./11.4. Dresden

Fortbildung zum Erhalt der Sachkunde für ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten gem. TRGS 51912.4. Dresden

Verschraubungsmonteur für Flanschverbindungen in Gasanlagen9.4. Essen

2. Kompetenztag für Netzanschluss und Hauseinführung11.4. Ulm

Ausbildertagung Leitungsbau 17./18.9. Bad Zwischenahn

Anmeldung und Informationen: www.brbv.de

� DIN-Akademie Das Seminarprogramm der DIN-Akademie bietetzwei neue Themen mit aktuellem Normenbezug:

Effektives und effizientes Risikomanagement nach DIN ISO 31000 – Voraussetzung für gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung30.4., 22.10. Berlin

Anwendung & Erweiterung der DIN EN ISO 9001:2015 durch Nutzung von Lean Management23.5. Berlin

Kontakt: Beuth Verlag, DIN-Akademie, SaatwinklerDamm 42/43, 13627 Berlin, Tel. 030/2601-2518,[email protected], www.beuth.de

Deutscher Beton- � und Bautechnikverein e.V. Der Deutsche Beton- und Bautechnikverein e.V.(DBV) bietet folgende Regionaltagungen, Arbeits-tagungen und andere Seminare im zweiten Quar-tel 2019 an:

Intensivseminar „Leitung einer Rohbaustelle für (Jung-) Bauleiter – Schwerpunkt Ingenieurbau“ (nur für ordentliche DBV-Mitglieder)8.–9. 5. Kaltenkirchen

Arbeitstagung „Risse im Stahlbeton – bestellt, geplant, gebaut?“21.5. Stuttgart, 22.5. Kassel, 23.5. Hamburg

Arbeitstagung „Parkhäuser und Tiefgaragen – Hintergründe und Erläuterungen zum neuen DBV-Merkblatt“ 4.6. Leinfelden-Echterdingen, 18.6. Kassel,19.6. Hamburg

Informationen und Anmeldung: www.betonverein.de

� LIGNA Die LIGNA ist eine Fachmesse zum Thema Holzver-arbeitung und Holzbearbeitung. Sie findet vom 27. bis zum 31. Mai 2019 auf dem Gelände derHannover Messe statt. Veranstalter ist die Deut-sche Messe AG, Mitveranstalter ist der FachverbandHolzbearbeitungsmaschinen im VDMA e.V.

Weitere Informationen: www.ligna.de

VDE Expertenforum � Technische GebäudeausrüstungBeim Einsatz digitaler Infrastrukturen ist der Drei-klang aus Effizienz, Komfort und Sicherheit aktuelldie größte Herausforderung. Wie dieser Heraus-forderung in der Praxis am besten begegnet wer-den kann, erfahren Interessierte auf dem VDE-Expertenforum „Technische Gebäudeausrüstung“vom 28. bis 29. Mai 2019 in Frankfurt am Main.

Ansprechpartnerin: Frau Hupp, VDE Verlag, Kaiser-leistraße 8A, 63067 Offenbach am Main, Tel. 030/3480011427, [email protected], www.vde-verlag.de

� VDE StromerTAG 2019 In diesem Jahr veranstaltet der VDE im Septemberwieder die StromerTAGe in fünf Städten. Praxis-orientiert arbeitende Fachkräfte haben bei diesendie Möglichkeit für Wissensvermittlung und Erfah-rungsaustausch. Mit der zentralen Frage „Ist derPersonen- und Sachenschutz erfüllt?“ werden Elek-troinstallateure täglich konfrontiert, da sie norm-gerechte Installationen zu erstellen haben. DieStromerTAGe 2019 finden immer von 13 bis 19 Uhran folgenden Terminen und Orten statt:

9.9. Essen, 11.9. Leipzig, 16.9. Augsburg, 18.9. Offenbach, 23.9. Hamburg

Ansprechpartnerin: [email protected], Online-Anmeldung: www.vde-verlag.de/seminare/pi0400090

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Buchbesprechungen BauPortal 3/201980

Heft 3 • 131. Jahrgang • April 2019Herausgeber:Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)www.bgbau.de • www.BauPortal-digital.deISSN: 1866-0207Verantwortlich:Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer(V.i.S.d.P.)Dipl.-Ing. Bernhard Arenz, Leiter Prävention der BG BAU(fachlich verantwortlich)Redaktion:Christiane Witek (Chefredaktion),Anke Templiner,Jessica Mena de Lipinski,Hildegardstraße 29/30, 10715 Berlin, Telefon (030) 857 81-690, -354,Fax 0800 6686 6883 8180,[email protected] mit Namen oder Initialen gezeichneten Beiträgeentsprechen nicht in jedem Fall der Meinung der BG BAU. Für sie trägt die BG BAU lediglich die allgemeine pressegesetzliche Verantwortung.Verlag:Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG,Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin,Telefon (030) 25 00 85-0, Fax (030) 25 00 85-305,[email protected], www.ESV.infoVertrieb:Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin,Telefon (030) 25 00 85-228, Fax (030) 25 00 85-275, [email protected]: Berliner Bank AG Kto.-Nr. 512 203 101 (BLZ 100 708 48)IBAN: DE 31 1007 0848 0512 2031 01BIC(SWIFT): DEUTDEDB110Bezugsbedingungen:Bezugsgebühren im Jahresabonnement€ 42,–/sfr 60,– für in Aus bildung be findliche Bezieher jährlich(gegen Vorlage einer Studien- bzw. Ausbildungs- bescheinigung)€ 21,20/sfr 24,–Einzelbezug je Heft€ 6,–/sfr 5,– ( jeweils einschl. 7 % MwSt, zzgl. Versand kosten). Die Bezugs gebühr wird jährlich im Voraus er hoben. Abbestellungen sind mit einer Frist von 2 Monatenzum 1.1. jeden Jahres möglich. Bei den Mitgliedsbetrieben der BG BAU ist der Bezugs preis im Mit glieds beitrag enthalten.Preise für gebundene Ausgaben früherer Jahrgängeauf Anfrage. Die Zeitschrift ist auch als eJournal erhältlich, weitere Informationen unter www.BauPortal-digital.deAnzeigen:Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin,Telefon (030) 25 00 85-628/-626/-629, Fax (030) 25 00 85-630, [email protected]: Farsad ChireuginEs gilt Anzeigenpreisliste Nr. 54 vom 1. Januar 2019, die unter http://mediadaten.BauPortal-digital.de bereit steht oder auf Wunsch zugeschickt wird.Der Anzeigenteil ist außer Verantwortung derSchriftleitung.Gesamtherstellung:PC-Print GmbH, Balanstraße 73 / Haus 09, 81541 München

IVW-geprüfte Auflage

ImpressumLebenswert und Zukunftsfähig –Der Mensch im Mittelpunkt � des nachhaltigen Bauens

Herausgeber: Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen –DGNB e.V.

Kostenloses Download unter www.dgnb.de/reports

Für Gebäude ein neues Qualitätsverständnis zuentwickeln und sie als Zeichen der Wertschätzungvon Menschen zu verstehen, ist ein Anliegen, dasdie DGNB in ihrem neuen Report „Lebenswert undZukunftsfähig – Der Mensch im Mittelpunkt desnachhaltigen Bauens“ verfolgt. Demnach sollen diePlanung, die Ausführung und der Betrieb einesGebäudes das menschliche Wohlbefinden fördernund individuelle Bedürfnisse berücksichtigen. Alsintegrale Aspekte der Nachhaltigkeit hat die DGNBdies über unterschiedlichste Kriterien schon immerin ihrem Zertifizierungssystem adressiert. Der jetztveröffentlichte Report stellt diese Punkte gebün-delt zusammen und arbeitet heraus, warum diesefür die Zukunftsfähigkeit der gebauten Umweltvon großer Bedeutung sind. Dabei stellt der DGNB Report die Rolle des Men-schen im Kontext der gebauten Umwelt heraus,indem die verschiedenen Einflussfaktoren aufGesundheit und Wohlbefinden herausgearbeitetsowie Strategien und Ansatzpunkte für Bauherren,Architekten und Planer benannt werden. Unter-schieden wird dabei in Empfehlungen für einepositive Reizsetzung und zur Vermeidung von Stör-faktoren. Komplettiert wird die Publikation durchPraxisbeispiele und eine Checkliste, die in 13 Punk-ten zeigt, wie der Mensch auch mit wenig Auf-wand in den Mittelpunkt der Planung rücken kann.

� Feuerlöschmittel Herausgeber: bvfa – Bundesverband TechnischerBrandschutz e.V.

2019, vierteilige Merkblattserie

Kostenlosen Download unter www.bvfa.de

Das Thema Löschmittel wird in der neuen Merk-blattserie des bvfa aus unterschiedlichen Anwen-dungsbereichen beleuchtet. Die insgesamt vierMerkblätter haben das Ziel, den Anwendern dieFunktion und Verwendung von Feuerlöschmittelnnäher zu bringen. In jeweils einem eigenen Merk-blatt werden die Themenbereiche „tragbare Feuer-löscher“, „Anwendung durch Feuerwehren“ sowie„Löschanlagen und ihre Besonderheiten“ abgehan-delt. Das übergreifende Thema „Feuerlöschmittel –Umwelt und Toxikologie“ bildet den Abschluss derMerkblattserie. Nach dem Prinzip „Reduzierung auf das Wesent-liche“ fokussiert sich die Merkblattserie auf die Ver-mittlung der wichtigsten Informationen zumThema Löschmittel. Auf diese Weise erhält derAnwender einen kompetenten Überblick über dieFunktion und Verwendung von Feuerlöschmitteln.Das erste Merkblatt stellt die in Feuerlöschern ver-wendeten Löschmittel vor. Damit soll dem Anwen-der von Feuerlöschern ein Grundverständnis derzum Einsatz kommenden Löschmittel an die Handgegeben werden. Die verschiedenen Arten von Feu-erlöschmitteln sowie deren Wirkweise und Anwen-dung werden im zweiten Merkblatt erläutert. Zudiesem Themenfeld gehören unter anderem dieApplikationstechnik und die Lagerung von Feuer-löschmitteln. Löschmittel können vielfältig mit derLöschanlage interagieren, sei es chemisch oderphysikalisch. Die Auswirkungen und Risiken derarti-

ger Reaktionen zwischen Löschmittel und Löschan-lage werden im dritten Merkblatt vorgestellt. DenAbschluss der Merkblattreihe macht das vierteMerkblatt zum Thema „Umwelt und Toxikologie“.Hier liegt der thematische Fokus auf Pulverlösch-mittel und Schaumlöschmittel sowie der Entsor-gung von Löschmitteln.

Die vorschriftsmäßige � ElektroinstallationWohnungsbau – Gewerbe – Industrie

A. Hösl, R. Ayx, H.-W. Busch

2019, 1.060 Seiten, Festeinband, ISBN 978-3-8007-4709-2€ 46,00

VDE Verlag, Berlin

Die vorschriftsmäßige Elektroinstallation ist einunverzichtbares Handbuch für die sichere undnormgerechte Elektroinstallation. Es umfasst dengesamten Bereich der elektrischen Installations-und Anlagentechnik und zeichnet sich durch denGesamtüberblick über die zu beachtenden Vor-schriften auf dem aktuellen Stand aus, seien esVDE-Bestimmungen, technische Verordnungen,Technische Regeln für Betriebssicherheit, oder dasVorschriften- und Regelwerk der DGUV, sowie wei-tere wichtige gesetzliche Grundlagen. Die zahl-reichen Veränderungen im VDE-Vorschriftenwerk,die teils starke Auswirkungen auf die tägliche Praxis von Elektrofachkräften haben, bilden dieGrundlage der Überarbeitung mit einigen tausendÄnderungen für die Neuauflage.Besonderer Wert wird auf die praktische und ver-ständliche Umsetzung der Normen gelegt. Die speziellen Problembeschreibungen, Anwendungenund Beispiele aus der Praxis machen es so an -schaulich. Dieses nun schon seit Jahrzehnten be -währte Standardwerk vermittelt einen gewohntzuverlässigen und praxisnahen Gesamtüberblicküber die Vorschriften, die beim Planen, beim Errich-ten und beim Betrieb elektrischer Niederspan-nungsanlagen zu beachten sind.

Wo steht was im VDE-Vorschriftenwerk? � 2019

VDE-Schriftenreihe Band 1

Stichwortverzeichnis zu allen DIN-VDE-Normenund VDE-Anwendungsregeln unter Berück-sichtigung von DIN-EN- und DIN-IEC-Normen mit VDE-Klassifikation sowie den Büchern derVDE-Schriftenreihe „Normen verständlich“

Michael Kreienberg

2019, 532 Seiten, BroschüreISBN 978-3-8007-4831-0€ 27,00

VDE Verlag, Berlin

Die VDE-Schriftenreihe 1 erleichtert das Auffindender für die wichtigsten elektrotechnischen Geräte,Maschinen, Anlagen und zugehörigen Begriffe inBetracht kommenden DIN-VDE-Normen, VDE-An -wen dungsregeln und Bücher der VDE-Schriften-reihe „Normen verständlich“. Das Werk kann auf-grund seines Charakters als Stichwortverzeichnisnur als erste Orientierungshilfe dienen und erhebtkeinen Anspruch auf Vollständigkeit. Dieses Stich-wortverzeichnis bezieht sich auf die in den Grup-pen 0 bis 8 enthaltenen Normen mit VDE-Klas-sifikation (DIN-VDE-Normen, VDE-Bestimmungen,DIN-EN und DIN-IEC) sowie VDE-Anwendungs-regeln. Entwürfe sind mit einem voranstehenden„E“ gekennzeichnet.

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BAUMA 2019: ERLEBEN SIE DIE SPANNENDE »WELT DER PRÄVENTION«

Der Stand führt Sie durch verschiedene Themenbereiche:

Absturz: An einem Dachstuhl in Originalgröße erfahren Sie, wie man sich vor Absturz schützen kann. Probieren Sie verschiedene Leitermodelle aus und informieren Sie sich über die Möglichkeiten der Absturzsicherung im Schalungs- und Gerüstbau.

Baumaschinen und Tiefbau: Wir zeigen Ihnen an verschiedenen Baggern, worauf beim Umgang mit Schnellwechseleinrichtungen zu achten ist.

Baustelle der Zukunft: Erleben Sie, wie man mit Virtual-Reality-Brillen die Gefahren auf dem Bau erkennen und vermeiden kann und wie man mithilfe der SCAFFEYE-App schnell und zuverlässig Informationen zum Sicherheitszustand eines Gerüstes erhält.

Besuchen Sie uns in der »Welt der Prävention« – wir freuen uns auf Sie!

Unter dem Motto »Welt der Prävention« präsentiert die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft am Stand C4/349 Aktionen, Informationen und spannende Shows zum Thema Arbeitsschutz.

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Page 48: Der Albvorlandtunnel – Herausforderungen einer Großbaustelle … · 2019. 6. 24. · Rebecca Schropp und Julian Rosenhauer, Wendlingen Projektbeschreibung Der Planfeststellungsabschnitt

50.000 WÄNDE GESTRICHEN.2 KINDER GROSSGEZOGEN.1 LEBEN.PASS DRAUF AUF .

SUSANNE K., MALERINMeine Geschichte auf www.1leben.info

13:01

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