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Der amtliche Sportbootfuehrerschein See Ansichts …...Vorwort Die Einfhrung des Antwort-Auswahl-Verfahrens (multiple-choice-System) bei der Beantwortung der im Fragenkatalog fr die

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Page 1: Der amtliche Sportbootfuehrerschein See Ansichts …...Vorwort Die Einfhrung des Antwort-Auswahl-Verfahrens (multiple-choice-System) bei der Beantwortung der im Fragenkatalog fr die
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VorwortDie Einf�hrung des Antwort-Auswahl-Verfahrens (multiple-choice-System) bei der Beantwortung der im Fragenkatalog f�r dieschriftliche Pr�fung enthaltenen Fragen zum 1. Mai 2012 durch Er-lass vom 20. November 2011 sowie die im Zusammenhang damitstehenden umfangreichen �nderungen des Pr�fungsverfahrensgaben Veranlassung, eine v�llig �berarbeitete 17. Auflage heraus-zugeben. Da der neue Fragen- und Antwortenkatalog aus Basis-fragen, die mit dem gleichzeitig neu herausgegebenen Fragen-und Antwortenkatalog zum Erwerb des Sportbootf�hrerscheins–Binnen identisch sind, sowie aus spezifischen See-Fragen besteht,mussten zusammengeh�rige Sachkomplexe und die dazu gegebe-nen Erl�uterungen gesplittet werden, wenn auch die Zahl der Fra-gen verringert wurde. Durch entsprechende Hinweise wird aberauf die jeweils im anderen Teil enthaltenen Fragen desselbenSachkomplexes, z. B. Lichterf�hrung, hingewiesen. Wenn innerhalbdes Teil der spezifischen See-Fragen sachlich zusammengeh�rendeFragen getrennt nummeriert wurden, sind sie entgegen der Num-merierung in den nach sachlichen Gesichtspunkten untergliedertenKomplexen mit ihrer Originalnummer enthalten, um das Erlernendes zusammengeh�renden Wissenstoffs zu erleichtern. Außerdemwurde das Grundlagenwissen, das teilweise nicht mehr durch spe-zielle Fragen abgedeckt ist, aber gleichwohl zum Verst�ndnis derZusammenh�nge ben�tigt wird, den hiermit im Zusammenhangstehenden Fragen vorangestellt.

Um das Erlernen des erforderlichen Fachwissens zur Beantwor-tung der Fragen bzw. zur Auswahl der richtigen Antwort imAnkreuzverfahren zu erleichtern, wird am Schluss der Erl�uterun-gen zu jeder Frage oder zu jedem Fragenkomplex der notwendigeWissenstoff unter dem Stichwort „Merke“ kurz und knapp zusam-mengefasst. Denn die vier Auswahlantworten sind zum Teil so ge-schickt und verwirrend unterschiedlich formuliert, dass nur daswirklich erlernte Fachwissen das Kreuz bei der richtigen Antwortmachen hilft.Eine weitere Neubearbeitung des Werkes wurde erforderlich, weildurch die neue Sportbootf�hrerscheinverordnung vom 3. Mai2017 die bisherigen Sportbootf�hrerscheinverordnungen See undBinnen zu einer einzigen Verordnung vereinigt wurden, ohne dieunterschiedlichen Pr�fungsanforderungen, insbesondere die Fra-gen- und Antwortenkataloge, sachlich zu �ndern. Dagegen wurdebei dieser Gelegenheit das Regelwerk den heutigen Rechtsf�rm-lichkeitsanforderungen angepasst und die Generaldirektion Was-serstraßen und Schifffahrt mit einbezogen, sodass Teil I erheblichge�ndert werden musste.Außerdem ist der Fragen- und Antwortenkatalog durch Bekannt-machung vom 25. April 2017 (VkBl. S. 521) mit Wirkung vom 1. Mai2017 an die neue Sportbootf�hrerscheinverordnung angepasstworden.

Bonn, im Juli 2017 Der Autor

VORWORT | 5

Grundregel f�r das Verhalten im VerkehrJeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten,dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs

gew�hrleistet ist und dass kein Anderer gesch�digt,gef�hrdet oder mehr als nach den Umst�nden

unvermeidbar behindert oder bel�stigt wird. Er hatinsbesondere die Vorsichtsmaßregeln zu beachten,die Seemannsbrauch oder besondere Umst�nde des

Falles erfordern.(SeeSchStrO, § 3 Abs. 1)

17-0436 Bg 1

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Literaturhinweis:Deutscher K�sten-Almanach, I B 1,Carl Heymanns Verlag, K�ln

SeeSchStrOSeeschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 3. Mai1971 (BGBl. I S. 641), in der Fassung derBekanntmachung vom 22. Oktober 1998(BGBl. I S. 3209; 1999 S. 193), zuletzt ge�n-dert durch Artikel 60 der WSV-Zust�ndig-keitsanpassungsverordnung vom 2. Juni 2016(BGBl. I S. 1257) sowie Bekanntmachungender WSDn Nord und Nordwest zur Seeschiff-fahrtsstraßen-OrdnungLiteraturhinweis:Graf/Steinicke: Seeschifffahrtsstraßen-Ord-nung, Delius Klasing, 7. Auflage 2017

See—SpbootVSee-Sportbootverordnung �ber die Inbe-triebnahme von Sportbooten und Wasser-motorr�dern sowie deren Vermietung undgewerbsm�ßige Nutzung im K�stenbereichvom 29. August 2002 (BGBl. I S. 3457),zuletzt ge�ndert durch Artikel 64 derWSV-Zust�ndigkeitsanpassungsverordnungvom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257)Literaturhinweis:Deutscher K�sten-Almanach, IV A 8,Carl Heymanns Verlag, K�ln

Sicherheit im See- und K�stenbereich —Sorgfaltsregeln f�r Wassersportler, 6. Auf-lage 2006. Nautische Ver�ffentlichung desBSH, Hamburg und Rostock

SpFVVerordnung �ber das F�hren von Sport-booten vom 3. Mai 2017 (BGBl. I. S. 1016)

SportseeschifferscheinverordnungVerordnung �ber den Erwerb von Sportsee-und Sporthochseeschifferscheinen vom17. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2061), in derFassung der Bekanntmachung vom 3. M�rz1998 (BGBl. I S. 894), zuletzt ge�ndert durchArtikel 53 der WSV-Zust�ndigkeitsanpas-sungsverordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. IS. 1257)Literaturhinweis:Deutscher K�sten-Almanach, IV A 5,Carl Heymanns Verlag, K�ln

VBKatBin—SeeAllgemeine Verwaltungsvorschrift f�r die Er-teilung von Buß- und Verwarnungsgeldernf�r Zuwiderhandlungen gegen strom- undschifffahrtspolizeiliche Vorschriften des Bun-des auf Binnen- und Seeschifffahrtsstraßensowie in der ausschließlichen Wirtschafts-zone und auf der Hohen See (Buß- und Ver-warnungsgeldkatalog Binnen- und See-schifffahrtsstraßen) vom 1. Juli 2015 (VkBl.S. 615).

Literaturhinweis:Deutscher K�sten-Almanach, V.3,Carl Heymanns Verlag

VO KVRVerordnung zu den Internationalen Regelnvon 1972 zur Verh�tung von Zusammen-st�ßen auf See vom 13. Juni 1977 (BGBl. IS. 813), zuletzt ge�ndert durch Artikel 2 derVerordnung vom 15. Januar 2012 (BGBl. IS. 112)Literaturhinweis:Graf/Steinicke: Seeschifffahrtsstraßen-Ord-nung, Delius Klasing, 7. Auflage 2017

VO Sicherung der SeefahrtVerordnung �ber die Sicherung der See-fahrt vom 27. Juli 1993 (BGBl. I S. 1417), zu-letzt ge�ndert durch Artikel 544 der Zehn-ten Zust�ndigkeitsanpassungsverordnungvom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)Literaturhinweis:Graf/Steinicke: Seeschifffahrtsstraßen-Ord-nung, Delius Klasing, 7. Auflage 2017

VwGOVerwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar1960 (BGBl. I S. 17), zuletzt ge�ndert durchGesetz vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1253)

VwKostGVerwaltungskostengesetz vom 23. Juni 1970(BGBl. I S. 821)

18 | ZEICHENERKL�RUNG, ABK�RZUNGEN UND FUNDSTELLEN

InhaltEinleitung

Die Entwicklung des Sportbootf�hrerscheins mit demGeltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen . . . . . . . . . . . . 14

Zeichenerkl�rung, Abk�rzungen und Fundstellen . . . . . . . 161. Zeichenerkl�rung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

1.1 Darstellung der Lichter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161.2 Darstellung der Schallsignale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

1.3 Darstellung der verschiedenen Kennungen mitAbk�rzung der Kennungen (englisch/deutsch) . . . . . 16

1.4 Sonstige Darstellungen in den Teilen II und III . . . . . . 162. Abk�rzungen und Fundstellen von

Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien. . . . . . . . . . . . . . . . . . 173. Sonstige Abk�rzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Teil I Das Wichtigste �ber den Sportbootf�hrerschein mit dem GeltungsbereichSeeschifffahrtsstraßen

Gesamt�bersicht �ber den Erwerb des Sportbootf�hrer-scheins mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen 22I. Inhalt und Umfang der Verpflichtung zum Besitz

eines Sportbootf�hrerscheins mit dem GeltungsbereichSeeschifffahrtsstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

1. Warum ist der Sportbootf�hrerschein mit dem Geltungs-bereich Seeschifffahrtsstraßen erforderlich? . . . . . . . . . . . 23

2. Welche rechtliche Bedeutung hat der Sportboot-f�hrerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrts-straßen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

3. Wo ist der Sportbootf�hrerschein mit dem Geltungs-bereich Seeschifffahrtsstraßen erforderlich? . . . . . . . . . . 26

4. Wer muss einen Sportbootf�hrerschein mit demGeltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen haben? . . . . . . . 264. 1 Wer ist Fahrzeugf�hrer? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274.2 Was ist ein Sportboot? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274.3 Wann ist ein Sportboot mit einer

Antriebsmaschine ausger�stet? . . . . . . . . . . . . . . . . . 284.4 Wann hat ein Motor mehr als 1 1,03 kW (15 PS) Nutz-

leistung und ist damit fahrerlaubnispflichtig? . . . . . 284.5 Wie wird die Leistung des Motors festgestellt? . . . . . 284.6 Welche Sportboote sind fahrerlaubnisfrei? . . . . . . . . 294.7 Welche Kleinfahrzeuge gelten als Wassermotor-

r�der? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295. Wer bedarf keiner Fahrerlaubnis? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 296. Welche Bef�higungsnachweise ersetzen die vorge-

schriebene Fahrerlaubnis (Fortgeltung fr�hererBef�higungsnachweise)? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

II. Beleihung des Deutschen Motoryachtverbandesund des Deutschen Segler-Verbandes . . . . . . . . . . . . . . . . 30

1. �bertragung von Hoheitsaufgaben, Einrichtung vonPr�fungsaussch�ssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

2. Voraussetzungen f�r die Bestellung und Entlassung derPr�fer und deren Befugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

III. Die Zulassung zur Pr�fung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 321. Welche Voraussetzungen m�ssen erf�llt sein? . . . . . . . . . 32

1. 1 Wie alt muss der Bewerber sein? . . . . . . . . . . . . . . . . . 321.2 Wann ist der Bewerber zum F�hren eines

Sportbootes k�rperlich und geistig tauglich? . . . . . . 321.3 Unter welchen Auflagen k�nnen Bewerber mit

beschr�nkter Tauglichkeit zugelassen werden? . . . . . 321.4 Wann besitzt ein Bewerber die erforderliche

Zuverl�ssigkeit zum F�hren eines Sportbootes? . . . . 351.5 Wie und wo ist der Antrag auf Zulassung zur Pr�fung

und Erteilung der Fahrerlaubnis zu stellen? . . . . . . . . 352. Wann und durch wen erfolgt die Zulassung

zur Pr�fung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363. Wie kann man sich gegen die Nichtzulassung

rechtlich wehren? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

IV. Erwerb der erforderlichen Bef�higung . . . . . . . . . . . . . . . 381. Wer bildet aus? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 382. Wo gibt es Ausbildungsst�tten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 383. Wie ist die Bef�higung nachzuweisen? . . . . . . . . . . . . . . . . 38

V. Die Durchf�hrung der Pr�fung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391. Wer pr�ft? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

INHALT | 7

−−−−−−−−−−−−−−− 1 −−−−−−−−−−−−−−− 2 −−−−−−−−−−−−−−− 3 −−−−−−−−−−−−−−− 4 −−−−−−−−−−−−−−− 5 −−−−−−−−−−−−−−− 6 −−−−−−−−−−−−−−− 7 −−−−−−−−−−−−−−− 8 −−−−−−−−−−−−−−− 9 −−−−−−−−−−−−−−− 10 −−−−−−−−−−−−−−− 11 −−−−−−−−−−−−−−− 12 −−−−−−−−−−−−−−− 13 −−−−−−−−−−−−−−− 14 −−−−−−−−−−−−−−− 15 −−−−−−−−−−−−−−− 16 −−−−−−−−−−−−−−− 17 −−−−−−−−−−−−−−− 18 −−−−−−−−−−−−−−− 19 −−−−−−−−−−−−−−− 20 −−−−−−−−−−−−−−− 21 −−−−−−−−−−−−−−− 22 −−−−−−−−−−−−−−− 23 −−−−−−−−−−−−−−− 24 −−−−−−−−−−−−−−− 25 −−−−−−−−−−−−−−− 26 −−−−−−−−−−−−−−− 27 −−−−−−−−−−−−−−− 28 −−−−−−−−−−−−−−− 29 −−−−−−−−−−−−−−− 30 −−−−−−−−−−−−−−− 31 −−−−−−−−−−−−−−− 32

Prinect CS−4i Format 102/105 Dipco 17.0e (pdf) © 2015 Heidelberger Druckmaschinen AG0 B C M Y CM CMY CMY B C M Y C B C M Y C 20 C 40 C 80 B C M Y M B C M Y M 20 M 40 M 80 B C M Y B C M Y Y 20 Y 40 Y 80 B C M Y B C M Y B 20 B 40 B 80 B C M Y Y B C M Y CY CMY CMY B C M Y B B C M Y C 20 C 40 C 80 B C M Y C B C M Y M 20 Y 80 B C M Y Y B C M Y B 20 B 40 B 80 B C M Y B B C M Y MY CMY CMY B C M Y B C M Y C 20 C 40 C 80 B C M Y B C M Y M 20 M 40 M 80 B C M Y C B C M Y Y 20 Y 40 Y 80 B C M Y M B C M Y B 20 B 40 B 80 B C M Y Y B C M Y CMY B B C M Y CMY

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Page 4: Der amtliche Sportbootfuehrerschein See Ansichts …...Vorwort Die Einfhrung des Antwort-Auswahl-Verfahrens (multiple-choice-System) bei der Beantwortung der im Fragenkatalog fr die

2. Abk�rzungen und Fundstellen von Gesetzen,Verordnungen, Richtlinien

EG-Richtlinie 94/25zur Angleichung der Rechts- und Verwal-tungsvorschriften der Mitgliedstaaten �berSportboote vom 16. Juni 1994 (ABl. der EGNr. L 164/15 vom 30. Juni 1994), zuletzt ge-�ndert durch die Richtlinie 2009/26/EGder Kommission vom 6. April 2009 (ABl.EU Nr. L 113 S. 1 vom 6. Mai 2009)Literaturhinweis:Deutscher K�sten-Almanach, IV B 57,Carl Heymanns Verlag, K�ln

Fragen- und Antwortenkatalog f�r denamtlichen Sportbootf�hrerschein — Seebekannt gemacht in einem Sonderband(B 8104) zu dem Verkehrsblatt vom 15. No-vember 2011 (VkBl. S. 887), ge�ndert durchErlass vom 12. M�rz 2012 (VkBl. S. 216),vom 4. Dezember 2012 (VkBl. 2013 S. 28)und zuletzt vom 25. April 2017 (VkBl. S. 521)

KVRKollisionsverh�tungsregeln, Regeln zur Ver-h�tung von Zusammenst�ßen auf See, inder Fassung der Bekanntmachung vom26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2876), zuletzt ge-�ndert durch Verordnung vom 18. M�rz2009 (BGBl. II S. 262) — siehe VO KVR —Literaturhinweis:Graf/Steinicke: Seeschifffahrtsstraßen-Ord-nung, Delius Klasing 2012, siehe EmsSchEV

NPNordSBefVVerordnung �ber das Befahren der Bundes-wasserstraßen in Nationalparken im Bereichder Nordsee vom 12. Februar 1992 (BGBl. IS. 242), in der Fassung der Bekanntmachungder Neufassung vom 15. Februar 1995 (BGBl.I S. 211), zuletzt ge�ndert durch Artikel 28der WSV-Zust�ndigkeitsanpassungsverord-nung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257)

Literaturhinweis:Graf/Steinicke: Seeschifffahrtsstraßen-Ord-nung, Delius Klasing, 7. Auflage 2017

NPBefVMVKVerordnung �ber das Befahren der Bundes-wasserstraßen in Nationalparken und Na-turschutzgebieten im Bereich der K�stenvon Mecklenburg-Vorpommern vom 24. Juni1997 (BGBl. I S. 1542), ge�ndert durchArtikel 30 der WSV-Zust�ndigkeitsanpas-sungsverordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. IS. 1257)Literaturhinweis:Graf/Steinicke: Seeschifffahrtsstraßen-Ord-nung, Delius Klasing, 7. Auflage 2017

Naturschutzgebiet „Dassower See,Inseln Buchhorst und Graswerder“Verordnung �ber das Befahren der Bundes-wasserstraßen in dem Naturschutzgebiet„Dassower See, Inseln Buchhorst und Gras-werder (Pl�nswerder)“ vom 9. Oktober 1991(BGBl. I S. 1974), ge�ndert durch Artikel 27der WSV-Zust�ndigkeitsanpassungsver-ordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257)Literaturhinweis:Graf/Steinicke: Seeschifffahrtsstraßen-Ord-nung, Delius Klasing, 7. Auflage 2017

RiVerb

Richtlinien in der Neufassung vom 23. Sep-tember 2005 f�r den Deutschen Motoryacht-verband und den Deutschen Segler-Verband�ber die Durchf�hrung der Aufgaben nach§ 4 der Sportbootf�hrerscheinverordnung —See (VkBl. S. 712 — Sonderdruck B 8101. InKraft getreten am 15. Oktober 2005), ge�n-dert durch Erlass vom 30. April 2007 (VkBl.S. 224), vom 20. Oktober 2011 (VkBl. S. 887)und vom 13. M�rz 2012 (VkBl. S. 224)

Literaturhinweis:Deutscher K�sten-Almanach, IV A 2,Carl Heymanns Verlag, K�ln

RiWSVRichtlinien f�r die Wasser- und Schifffahrts-verwaltung des Bundes �ber die Durchf�h-rung der Aufgaben nach der Sportbootf�h-rerscheinverordnung vom 28. Juni 1990(VkBl. S. 447), zuletzt ge�ndert durch Er-lass vom 15. September 2005 (VkBl. S. 652)Literaturhinweis:Deutscher K�sten-Almanach, IV A 3,Carl Heymanns Verlag, K�ln

SchSGSchiffssicherheitsgesetz vom 9. Septem-ber 1998 (BGBl. I S. 2860), zuletzt ge�n-dert durch Artikel 1 der F�nfzehntenSchiffssicherheitsanpassungsverordnungvom 25. September 2015 (BGBl. I S. 1664)

SchSVSchiffssicherheitsverordnung vom 18. Sep-tember 1998 (BGBl. I S. 3013, 3023), zu-letzt ge�ndert durch Artikel 4 der F�nf-zehnten Schiffssicherheitsanpassungsver-ordnung vom 25. September 2015 (BGBl. IS. 1664)Literaturhinweis:Deutscher K�sten-Almanach, I B 9a,Carl Heymanns Verlag, K�ln

SeeAufgGGesetz �ber die Aufgaben des Bundes aufdem Gebiet der Seeschifffahrt (Seeaufga-bengesetz) vom 24. Mai 1965 (BGBl. I S. 833)in der Fassung der Bekanntmachung vom26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2876), zuletzt ge-�ndert durch Artikel 21 des WSV-Zust�ndig-keitsanpassungsgesetzes vom 24. Mai 2016(BGBl. I S. 1217)

ZEICHENERKL�RUNG, ABK�RZUNGEN UND FUNDSTELLEN | 17

2. Wo wird gepr�ft? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 393. Wie wird gepr�ft? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

3.1 Vorbereitung der Pr�fung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 393.2 Welche Kenntnisse m�ssen in der theoretischen

Pr�fung nachgewiesen werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . 393.2.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 393.2.2 Nachzuweisende Kenntnisse . . . . . . . . . . . . . . . 40

3.2.2.1 Basiskenntnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403.2.2.2 Kenntnisse im Geltungsbereich

Seeschifffahrtsstraßen . . . . . . . . . . . . 40

3.3 Wie wird die theoretische Pr�fung durch-gef�hrt, kann auf sie verzichtet oder hiervonbefreit werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

3.4 Welche F�higkeiten m�ssen in der praktischenPr�fung nachgewiesen werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

3.5 Wie wird die praktische Pr�fung durchgef�hrt? . . . . 42

3.6 Wie wird das Ergebnis der Pr�fung festgestellt? . . . . 42

3.7 Bereitstellung eines Sportbootes f�r die praktischePr�fung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

Teil II Fragen– und Antworten–Katalog f�r den amtlichen Sportbootf�hrerschein — See

A. BasisfragenI. Gesetzeskunde

1. Bestimmung des Fahrzeugf�hrers (Frage 1) . . . . . . . . . . . 462. F�hrung des Fahrzeugs (Frage 2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 483. Definitionen (Fragen 3—9) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 504. Lichterf�hrung (Fragen 10—13) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 535. Ausweichregeln der Motorboote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56

5. 1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 565.2 Ausweichsituationen (Fragen 14, 15) . . . . . . . . . . . . . . 57

6. Gefahrensignal (Frage 16) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 597. Gebotszeichen (Fragen 17—26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 598. Verkehrsregelung beim Durchfahren von Br�cken,

Sperrwerken und Schleusen (Fragen 27—30) . . . . . . . . . . 669. Naturschutz (Fragen 31—33) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70

10. Verhalten in engen Gew�ssern (Fragen 34—36, 61, 37) . . 731 1. Ankern (Fragen 38, 39) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78II. Motorboote12. Motorboote, Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 1

12. 1 Rumpfformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 112.2 Antriebsmotoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8212.3 Antriebsarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8412.4 Getriebearten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8512.5 Antriebswelle/Propeller . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8612.6 Kraftstoffanlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8712.7 Ruderanlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8812.8 Motor-Startkontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88

13. Fahrman�ver (Frage 40) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8914. Wirkung der Propellerdrehrichtung

(Fragen 41, 44—48, 50, 51) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8915. Maschinenanlage, Gefahren (Fragen 42, 43, 49) . . . . . . . 94

16. Motor-Betriebskontrolle (Frage 52) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9617. Motor-Fehleridentifizierung (Fragen 53—56) . . . . . . . . . . . 9718. Betrieb von Außenbordmotoren (Fragen 57, 58) . . . . . . . . 9919. Schadstoffausstoß bei Bootsmotoren (Frage 59) . . . . . . . 101

III. Sicherheit20. Vorkehrungen beim l�ngeren Verlassen des Fahrzeugs

(Frage 60) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10221. Fl�ssiggasanlagen (Fragen 62—66) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10322. Wartung aufblasbarer Rettungsmittel (Frage 67) . . . . . . . 10723. Feuerl�scher (Frage 68) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10824. Brandbek�mpfung (Frage 69) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10925. Verhalten bei einem Zusammenstoß (Frage 70) . . . . . . . . 1 1 126. Ausschlaggebende Faktoren f�r das Wettergeschehen

(Frage 71) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 1327. Voraussetzungen f�r die Abgabe von Notsignalen

(Frage 72) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 14

B. Spezifische Fragen See

I. Gesetzeskunde

1. Anwendungsbereich der KVR, der SeeSchStrO und derSportbootf�hrerscheinverordnung-See(Fragen 73, 74, 152, 153, 75, 76). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 1 5

2. Definitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1202. 1 Die seem�nnische Sorgfaltspflicht (Fragen 77, 78 ) . . 120

2.2 Man�ver des letzten Augenblicks (Fragen 79, 80) . . . 1 24

2.3 �berholendes Fahrzeug (Frage 81) . . . . . . . . . . . . . . . . 1 26

2.4 Man�vrierbehindertes und man�vrierunf�higes Fahr-zeug (Fragen 82,83) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127

2.5 Maßnahmen bei verminderter Sicht (Frage 84) . . . . 1 28

8 | INHALT

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Parallel Lines

1 Pix2 Pix1 Pix2 PixResolution: 2400 dpiScreen: 175 lpiPixel Size: 10.6 µm© 2006 Kodak

Kodak Plate Control Strip v4.0.1Interpreter: Kodak Prinergy Normalizer

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Papierbeginn 42,0m

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Page 5: Der amtliche Sportbootfuehrerschein See Ansichts …...Vorwort Die Einfhrung des Antwort-Auswahl-Verfahrens (multiple-choice-System) bei der Beantwortung der im Fragenkatalog fr die

Zeichenerkl�rung, Abk�rzungen und Fundstellen

1. Zeichenerkl�rung

1.1 Darstellung der Lichter

Rundumlicht

Festes Licht, sichtbar�ber einen begrenztenHorizontbogen

Festes Licht, sichtbar �ber einenbegrenzten Horizontbogen, vomBeobachter abgekehrte Richtung

Funkellicht, sichtbar �berden ganzen Horizont

Festes Licht, sichtbar �berdrei begrenzte Horizontb�gen

1.2 Darstellung der Schallsignale

1 langer Ton

• 1 kurzer Ton

Glockenschlag

Rasches L�uten der Glocke

Rasches Schlagen des Gongs

Seekarten Ausschnitte aus der SeekarteD 49.

1.4 Sonstige Darstellungen in den Teilen II und III

Windrichtung zur�ckgelegter WegKollisionskurs desausweichpflichtigen Fahrzeugs

wahrer Schiffsort,z. B. 11 Uhr 30 Min.

beabsichtigter Kurs des nichtausweichpflichtigen Fahrzeugs

Koppelort,z. B. 14 Uhr 10 Min.

16 | ZEICHENERKL�RUNG, ABK�RZUNGEN UND FUNDSTELLEN

Darstellung Abk�rzung der Kennun-gen in der Seekarteengl./deutsch und

Bedeutung

1

FestfeuerF. fixed/Festfeuer

2

Unterbrochenes Feuer mitEinzelunterbrechung

Oc/Ubr. occulting/unterbrochen

3

Unterbrochenes Feuer mitGruppen von 2 Unter-brechungen

Oc(2)/ occulting/Ubr.(2) unterbrochen

4

Unterbrochenes Feuer mitGruppen von 3 Unter-brechungen

Oc(3)/ occulting/Ubr.(3) unterbrochen

5

Gleichtaktfeuer

Iso/Glt. Isophase/Gleichtakt

6

Blitzfeuer mit Einzelblitzen

Fl/Blz. Flashing/Blitz

7

Blitzfeuer mit Gruppenvon 2 Blitzen

Fl(2)/ Flashing/Blz.(2) Blitz

8

Blinkfeuer mit Lichterschei-nungen von mindestens 2 sDauer

LFL/ Long-flashing/

BLK Blink

Darstellung Abk�rzung der Kennun-gen in der Seekarteengl./deutsch und

Bedeutung

9

Funkelfeuer mit dauerndemFunkel

Q/Fkl. Quick/Funkel

10

Funkelfeuer mit Gruppen von3 Funkeln

Q(3)/ Quick/Fkl.(3) Funkel

1 1

Funkelfeuer mit Gruppen von6 Funkeln und 1 Blink

Q(6)+1LFl/ Quick/Fkl.(6)+1 Blk. Funkel

12

Funkelfeuer mit Gruppen von9 Funkeln

Q(9)/Fkl.(9) Quick/Funkel

13

Funkelfeuer mitUnterbrechungen

IQ/ InterruptedSFkl.ubr. Quick/Funkel

(unterbro-chen)

14

Schnelles Funkelfeuer mitdauerndem schnellem Funkel

VQ/SFkl. Very Quick/schnellesFunkel

15

Schnelles Funkelfeuer mit Grup-pen von 3 schnellen Funkeln

VQ(3)/ Very Quick/SFkl.(3) schnelles Fun-

kel

16

Schnelles Funkelfeuer mitGruppen von 6 schnellenFunkeln und 1 Blink

VQ(6)+ Very Quick/1LFl/SFkl.(6) schnelles+1Blk. Funkel

17

Schnelles Funkelfeuer mit Grup-pen von 9 schnellen Funkeln

VQ(9)/ Very Quick/SFkl.(9) schnelles

Funkel

1.3 Darstellung der verschiedenen Kennungen (Lichterscheinungen) mitAbk�rzung der Kennungen (englisch/deutsch) (vgl. S. 224 und 225)

2.6 Ausr�stung, Anordnung und Anbringung der Posi-tionslaternen, Sichtzeichen und Schallsignalanlagenauf Fahrzeugen (Fragen 85, 86) . . . . . . . . . . . . . . . . . 129

2.7 Verkehrstrennungsgebiete (Fragen 87, 88) . . . . . . . . 1 3 12.8 Begriff „in Sicht befindlich“ (Frage 89) . . . . . . . . . . . 1 322.9 Begriff „sichere Geschwindigkeit“ (Frage 90) . . . . . . 1 33

3. Lichterf�hrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 333. 1 Maschinenfahrzeug (Fragen 91, 92) . . . . . . . . . . . . . . 1 333.2 Schleppverband (Fragen 93 — 96) . . . . . . . . . . . . . . . . 1343.3 Man�vrierunf�higes Fahrzeug (Fragen 97 — 101) . . . 1363.4 Man�vrierbehindertes Fahrzeug (Fragen 102 — 104) 1383.5 Auf Grund sitzendes Fahrzeug (Fragen 105 — 107) . 1403.6 Tiefgangbehindertes Fahrzeug (Fragen 108, 109) . . 14 13.7 Fischereifahrzeug (Fragen 1 10 — 1 12) . . . . . . . . . . . . . 1423.8 Segelfahrzeuge, Ruderboote und geschleppte Fahr-

zeuge (Frage 1 13) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1433.9 Ankerlieger (Fragen 1 14, 1 15) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144

4. Schallsignale bei verminderter Sicht . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 454. 1 Maschinenfahrzeug (Fragen 1 16, 1 17) . . . . . . . . . . . . . 1454.2 Man�vrierunf�higes, man�vrierbehindertes Fahrzeug

in Fahrt oder vor Anker; tiefgangbehindertes Fahr-zeug in Fahrt, Segelfahrzeug in Fahrt, schleppendes,schiebendes oder fischendes Fahrzeug in Fahrt odervor Anker (Fragen 1 18 — 12 1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146

4.3 Ankerlieger (Fragen 122 — 124) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1485. Ausweichregeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 52

5. 1 Allgemeines (Frage 125) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1525.2 Segelfahrzeuge (Frage 126) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1545.3 Maschinenfahrzeuge (Frage 127) . . . . . . . . . . . . . . . . 1555.4 Maschinenfahrzeuge und Segelfahrzeuge

(Frage 128) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1565.5 Maschinenfahrzeuge und man�vrierunf�hige Fahr-

zeuge (Frage 129) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1575.6 Maschinenfahrzeuge und man�vrierbehinderte Fahr-

zeuge (Frage 130) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1585.7 Maschinenfahrzeuge und fischende Fahrzeuge

(Frage 131) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1595.8 Segelfahrzeuge und fischende Fahrzeuge (Frage 132) 1605.9 Verhalten gegen�ber einem tiefgangbehindertem

Fahrzeug (Fragen 133, 134) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 16. Durchf�hrung der Ausweichman�ver . . . . . . . . . . . . . . . . . 162

6. 1 Vor einem Man�ver des letzten Augenblicks(Fragen 135, 136) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162

6.2 Verhalten eines �berholers (Frage 137) . . . . . . . . . . . 163

6.3 Verhalten bei einem Schallsignal bei verminderterSicht (Frage 138) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164

6.4 Verhalten bei einem Man�ver des letzten Augen-blicks (Fragen 139 — 141) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165

7. Verhalten bei der Benutzung von Verkehrstrennungs-gebieten (Fragen 142 — 147) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169

8. Vorbeifahren an man�vrierbehinderten Fahrzeugen . . . . 1738. 1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1738.2 Vorbeifahrtseite (Fragen 148 — 150) . . . . . . . . . . . . . . 1 74

9. Abstandhalten von bestimmten Fahrzeugen, Abweichenvon den Verkehrvorschriften (Fragen 151, 154, 155) . . . . . 1 77

10. Fahrwasser im Sinne der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung(Fragen 1 56, 1 57) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 78

1 1. Verkehrsrechtliche Verpflichtungen der Fahrzeuge aufden Seeschifffahrtstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1801 1. 1 Fahrzeuge mit Funkanlage (Frage 158) . . . . . . . . . . . . 1801 1.2 Lichterf�hrung kleiner Fahrzeuge, Fahrverbot

(Fragen 159, 160) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 112. Achtungs- sowie Gefahr- und Warnsignale (Fragen 161 —

164) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18213. Vorfahrtregeln im Fahrwasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184

13. 1 Wichtige Begriffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18413.2 Vorfahrtregeln (Frage 165) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185

14. Ausweichregeln der Segelfahrzeuge im Fahrwasser undaller Fahrzeuge außerhalb des Fahrwassers(Fragen 166, 167) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188

15. �berholen (Frage 168) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 116. Wasserskilaufen,Wassermotorrad oder mit einem

Segelsurfbrett fahren (Fragen 169, 170) . . . . . . . . . . . . . . . 19317. Ankern (Frage 17 1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19618. Maßnahmen nach Sinken des Fahrzeugs (Frage 172) . . . . 19919. Durchfahrt durch den Nord-Ostsee-Kanal . . . . . . . . . . . . . 199

19. 1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19919.2 Durchfahrtregelungen im Einzelnen (Fragen 1 73 — 1 76) 204

20. Schutzbed�rftige Anlage, Anlage kann vor�bergehendnicht ge�ffnet werden (Fragen 177, 178) . . . . . . . . . . . . . . . 206

21. Verkehrsregelung im Bereich von Badegebieten(Fragen 179 — 181) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207

22. Kennzeichnung besonderer Gebiete (Fragen 182 — 184) . 21 023. Aufforderung zum Anhalten (Fragen 185 — 186) . . . . . . . . 2 1424. Sperrung der Seeschifffahrtsstraße, außergew�hnliche

Schifffahrtsbehinderung (Fragen 187 — 189) . . . . . . . . . . . 2 1625. Bezeichnung der Fahrwasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 17

25. 1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 17

INHALT | 9

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Prinect CS−4i Format 102/105 Dipco 17.0e (pdf) © 2015 Heidelberger Druckmaschinen AG0 B C M Y CM CMY CMY B C M Y C B C M Y C 20 C 40 C 80 B C M Y M B C M Y M 20 M 40 M 80 B C M Y B C M Y Y 20 Y 40 Y 80 B C M Y B C M Y B 20 B 40 B 80 B C M Y Y B C M Y CY CMY CMY B C M Y B B C M Y C 20 C 40 C 80 B C M Y C B C M Y M 20 Y 80 B C M Y Y B C M Y B 20 B 40 B 80 B C M Y B B C M Y MY CMY CMY B C M Y B C M Y C 20 C 40 C 80 B C M Y B C M Y M 20 M 40 M 80 B C M Y C B C M Y Y 20 Y 40 Y 80 B C M Y M B C M Y B 20 B 40 B 80 B C M Y Y B C M Y CMY B B C M Y CMY

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< Requested Screening Calibrated and screened per job settings

< Reference Screening 170 lpi, uncalibrated

Parallel Lines

1 Pix 2 Pix 1 Pix 2 PixResolution: 2400 dpiScreen: 175 lpiPixel Size: 10.6 µm© 2006 Kodak

Kodak Plate Control Strip v4.0.1Interpreter: Kodak Prinergy Normalizer

2400-1

75I-

H633-0

0651A

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Plate Control Strip© Heidelberger Druckmaschinen AG 2015

V17.0e (pdf)

SuprasetterFujifilm

Brillia LH−PLE1/16

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Page 6: Der amtliche Sportbootfuehrerschein See Ansichts …...Vorwort Die Einfhrung des Antwort-Auswahl-Verfahrens (multiple-choice-System) bei der Beantwortung der im Fragenkatalog fr die

• Ausdehnung der Hoheitsgew�sser vondrei auf zw�lf Seemeilen aufgrund derProklamation der Bundesregierung vom11. November 1994 und Beibehaltungder seew�rtigen Grenze der Seeschiff-fahrtsstraßen und damit der F�hrer-scheinpflicht bis drei Seemeilen,

• Ende Januar 1997 Einf�hrung einesv�llig �berarbeiteten Fragen- und Ant-wortenkataloges, der am 1. Mai 1997 inKraft trat. Dieser Katalog war in zwei-j�hriger Arbeit von einem Experten-team aus PA-Vorsitzenden unter Lei-tung der WSD NW erarbeitet wordenund ber�cksichtigte die langj�hrigenPr�fungserfahrungen, �nderungsvor-schl�ge der Ausbildungsst�tten, Er-kenntnisse der Seeunfalluntersuchungund Weiterentwicklungen der Verkehrs-vorschriften und seem�nnischen Sorg-faltspflichten. Außerdem wurde eineeinheitliche Punktbewertung f�r dieAntworten dergestalt eingef�hrt, dassalle Fragen bei richtiger Beantwortungmit zwei Punkten, bei halbrichtiger Be-antwortung mit einem Punkt bewertetwerden. Schließlich enth�lt der neueKatalog die auf den neuesten Standgebrachten Seekartenausschnitte ohneKurslinien, die nunmehr vom Pr�flingeinzuzeichnen sind.

• Im September 1999 wurden in Anpas-sung an die �nderung der Seeschiff-fahrtsstraßen-Ordnung vom 18. Septem-ber 1998 sechs neue Fragen �ber dieFolgen der Trunkenheit im Schiffsver-kehr, das Ausweichen der Segler imFahrwasser untereinander und �ber dieneuen Befahrensregeln in Nationalpar-ken und Naturschutzgebieten aufge-

nommen und stattdessen sechs vorhan-dene Fragen mit anderen zusammen-gefasst, sodass die Gesamtzahl von362 Fragen nicht ver�ndert wurde.

• Am 10. Oktober 2002 erneute erheb-liche �nderung des Fragen- und Ant-wortenkataloges mit vier neuen Fra-gen und sechs �nderungen, aber ohneVer�nderung der Gesamtzahl, die am1. April 2003 in Kraft traten.

• Im August 2005 wurden schließlich imZusammenhang mit der Herabsetzungder zul�ssigen Blutalkoholkonzentra-tion von 0,8 auf 0,5 Promille die Zulas-sungs- und Entzugsvoraussetzungenhinsichtlich der Tauglichkeit und derZuverl�ssigkeit in der Sportbootf�h-rerscheinverordnung ge�ndert und dieDurchf�hrungsrichtlinien in einer Neu-fassung vom 15. September 2005 be-kannt gemacht.

• Im April 2007 wurden die Anforderun-gen an das Farbunterscheidungsver-m�gen ge�ndert.

• Ende November 2011 wurde ein erheb-lich ge�nderter Fragen- und Antworten-katalog nach dem Antwort-Auswahl-Ver-fahren (multiple-choice-system) ein-gef�hrt, der aus 72 Basisfragen, die mitdem Fragen- und Antwortenkatalog zumErwerb des Sportbootf�hrerschein —Binnen identisch sind, 213 spezifischenSee-Fragen und 15 Navigationsaufgabenbesteht und am 1. Mai 2012 in Kraftgetreten ist. Damit wird der bisherigeFragenkatalog, der aus 342 Fragen und20 Kartenaufgaben bestand, um 57 Fra-gen und 5 Kartenaufgaben verringert.

• Anfang Oktober 2012 wurde schließlichdie F�hrerscheinpflicht dahingehend

eingeschr�nkt, dass Sportboote miteiner Antriebsmaschine erst ab11,03 kW (15 PS) erlaubnispflichtig sind.

• Anfang Dezember 2012 wurde der Fra-gen- und Antwortenkatalog an die Ein-schr�nkung der F�hrerscheinpflicht ab11,03 kW angepasst und verschiedeneNavigationsaufgaben wurden berichtigt.

Aus dem Fragen- und Antwortenkatalogsind 15 Frageb�gen mit je 7 Basisfragen,23 spezifischen See–Fragen und je einerNavigationsaufgabe erstellt worden, wobeider Bewerber aus jeweils vier Antwort-vorschl�gen die richtige Antwort durchAnkreuzen auszuzw�hlen hat. Die Naviga-tionsaufgabe, die aus neun zusammenh�n-genden Fragen besteht, muss schriftlichbeantwortet werden. Inhaber des Sport-bootf�hrerscheins — Binnen sind von derBeantwortung der 7 Basisfragen befreit.Umfangreiche �nderungen der Durchf�h-rungsrichtlinien zum Pr�fungsverfahrenbilden den Rahmen f�r diese einschnei-denden als Erleichterung gedachten �nde-rungen der Anforderungen zum Erwerbdes Sportbootf�hrerscheins — See.

Diese Weiterentwicklungen der Pr�fungs-anforderungen als Spiegel der �nderun-gen des Verkehrsrechts und des Pr�fungs-systems fanden und finden st�ndig ihrenNiederschlag in neuen Auflagen des Wer-kes Der amtliche Sportbootf�hrerschein— See, um als laufend aktualisierter Pr�-fungsleitfaden seine unentbehrliche Funk-tion f�r Pr�fungsbewerber, Pr�fer undAusbildungsst�tten erf�llen zu k�nnen.

EINLEITUNG | 15

25.2 Kennzeichnung der Zufahrt zu Fahrwassern undder Mitte von Schifffahrtswegen (Frage 190) . . . . . 2 19

25.3 Bezeichnung der Fahrwasserseiten(Fragen 191 — 194) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220

25.4 Einm�ndungen und Abzweigungen (Fragen 195,196) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222

25.5 Nachtbezeichnung der Fahrwasser . . . . . . . . . . . . . 22425.5. 1 Die einzelnen Kennungen (Frage 197) . . . . . 22425.2.2 Kennung und Farbe der Fahrwasserseiten-

bezeichnung (Fragen 198, 199). . . . . . . . . . . 22626. Bezeichnung der Gefahrenstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228

26. 1 Allgemeine Gefahrenstellen, Bedeutung der Topp-zeichen zur Bezeichnung der Quadranten und derPassierseite (Fragen 200 — 207) . . . . . . . . . . . . . . . . 228

26.2 Einzelgefahrstellen (Fragen 208, 209) . . . . . . . . . . . 23326.3 Schematische Darstellung des Betonnungssystems 235

27. Befeuerung der Fahrwasser durch Leitfeuer, Richtfeuerund Quermarkenfeuer und die Kennungen der Befeue-rung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23727. 1 Leitfeuer, Richtfeuer, Quermarkenfeuer

(Fragen 21 0 — 214) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23727.2 Kennungen der Feuer (Fragen 215, 220 — 224) . . . . 241

28. Befahrensregelungen f�r Naturschutzgebiete undNationalparke, Umweltschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24428. 1 Naturschutz (Fragen 216 — 219, 225 — 229 ) . . . . . 24428.2 Umweltschutz (Frage 230) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 248

II. Navigation, Man�vrieren29. Navigation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249

29. 1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24929.1.1 Koordinatensystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24929.1.2 Kurse, Bezugsrichtungen und Kurs-

beschickung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25529.1.3 Mindestausr�stung f�r die sichere

Navigation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25829.2 Nautische Ver�ffentlichungen (Fragen 231 — 238) . 25929.3 Die Seemeile (Fragen 239 — 241) . . . . . . . . . . . . . . . . 27429.4 Missweisung, Magnetkompassablenkung, Magnet-

kompassfehlweisung (Frage 242) . . . . . . . . . . . . . . . 27529.5 Bestimmung des Schiffsortes durch optische Peil-

ungen, Standlinie (Fragen 243, 244) . . . . . . . . . . . . . 27829.6 Strom- und Windversetzung (Fragen 245, 246) . . . 28129.7 Koppelort (Frage 247) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28229.8 Aufstellung eines Kompasses (Frage 248) . . . . . . . . 28429.9 Die Gezeiten (Fragen 249 — 255) . . . . . . . . . . . . . . . . 285

30. Man�vrieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28930.1 Schleppen (Fragen 256, 257) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28930.2 Treibanker, Geschwindigkeitsreduzierung zur Ver-

meidung von Gefahren und Sch�den durch See-schlag (Fragen 258, 259) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 1

III. Wetterkunde31. Wettervorhersagen und Wetterkarten . . . . . . . . . . . . . . . . 293

31.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29331.1.1 Die Bedeutung von Begriffen und Zeichen in

Seewetterberichten und Vorhersagen . . . . . . 29331.1.2 Ausstrahlung von Wind- und Wettervorher-

sagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29331.1.3 Entwicklung von Wind und Gewittern . . . . . . . 297

31.2 Wetterkarte (Fragen 260 — 266) . . . . . . . . . . . . . . . . . 30031.3 Windst�rken und Starkwind- und Sturmwarnungen

(Fragen 267 — 270) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307IV. Sicherheit, Rettung, Notsignale32. Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 309

32. 1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30932.1.1 Sicherheitsausr�stung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30932.1.2 Vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen vor

dem Auslaufen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 1232.1.3 Vorsichtsmaßnahmen bei Gewitter . . . . . . . . 3 1232.1.4 Verhalten nach einem Zusammenstoß oder

sonstigen schaden- oder gefahrdrohendenVorkommnissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 13

32.2 Sicherheitsmaßnahmen bei verminderter Sicht(Fragen 271 — 274) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 14

32.3 Sicherheitsmaßnahmen vor Eintritt von schweremWetter (Frage 275) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 18

32.4 „Mensch-�ber-Bord“-Man�ver . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 1932.4. 1 Man�verstrategien und Sofortmaßnahmen . 3 1932.4.2 Herausholen einer ersch�pften im Wasser

treibenden Person (Frage 276) . . . . . . . . . . . 32033. Kentern, �berbordfallen von Personen (Fragen 277, 278) 32234. Notsignale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 325

34.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32534.1.1 Verpflichtung zur Hilfeleistung in Seenotf�llen 32534.1.2 Seenotrettungsdienst der Bundesrepublik

Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32634.1.3 Bergung durch Hubschrauber . . . . . . . . . . . . . 32834.1.4 SAR-Alarmruf durch Mobilfunker . . . . . . . . . . 330

34.2 Die einzelnen Seenotsignale (Fragen 279 — 285) . . 33135. Fragen zu den Navigationsaufgaben (Fragen 286 — 300) 335

10 | INHALT

−−−−−−−−−−−−−−− 1 −−−−−−−−−−−−−−−2−−−−−−−−−−−−−−− 3 −−−−−−−−−−−−−−−4−−−−−−−−−−−−−−− 5 −−−−−−−−−−−−−−−6−−−−−−−−−−−−−−− 7 −−−−−−−−−−−−−−−8−−−−−−−−−−−−−−− 9 −−−−−−−−−−−−−−−10−−−−−−−−−−−−−−− 11 −−−−−−−−−−−−−−−12−−−−−−−−−−−−−−− 13 −−−−−−−−−−−−−−−14−−−−−−−−−−−−−−− 15 −−−−−−−−−−−−−−−16−−−−−−−−−−−−−−− 17 −−−−−−−−−−−−−−−18−−−−−−−−−−−−−−− 19 −−−−−−−−−−−−−−−20−−−−−−−−−−−−−−− 21 −−−−−−−−−−−−−−−22−−−−−−−−−−−−−−− 23 −−−−−−−−−−−−−−−24−−−−−−−−−−−−−−− 25 −−−−−−−−−−−−−−−26−−−−−−−−−−−−−−− 27 −−−−−−−−−−−−−−−28−−−−−−−−−−−−−−− 29 −−−−−−−−−−−−−−−30−−−−−−−−−−−−−−− 31 −−−−−−−−−−−−−−−32

Prinect CS−4i Format 102/105 Dipco 17.0e (pdf) © 2015 Heidelberger Druckmaschinen AG 0BCMYCMCMYCMYBCMYCBCMYC 20C 40C 80BCMYMBCMYM 20M 40M 80BCMYBCMYY 20Y 40Y 80BCMYBCMYB 20B 40B 80BCMYYBCMYCYCMYCMYBCMYBBCMYC 20C 40C 80BCMYCBCMYM 20Y 80BCMYYBCMYB 20B 40B 80BCMYBBCMYMYCMYCMYBCMYBCMYC 20C 40C 80BCMYBCMYM 20M 40M 80BCMYCBCMYY 20Y 40Y 80BCMYMBCMYB 20B 40B 80BCMYYBCMYCMYBBCMYCMY

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Plate Control Strip© Heidelberger Druckmaschinen AG 2015

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Page 7: Der amtliche Sportbootfuehrerschein See Ansichts …...Vorwort Die Einfhrung des Antwort-Auswahl-Verfahrens (multiple-choice-System) bei der Beantwortung der im Fragenkatalog fr die

V. Kartenaufgaben1. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336

1. 1 Gebrauch der Seekarte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3362. Die Arbeit in der Seekarte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 338

2. 1 Der Schiffsort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3382.1.1 Entnehmen des Schiffsortes bzw. einer geo-

graphischen Position aus der Seekarte . . . . . . 3382.1.2 Eintragung des Schiffsortes in die Seekarte . . 339

2.2 Entfernungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3392.2. 1 Entnehmen der Entfernung am Kartenrand . . 3392.2.2 Abtragen der Entfernung auf einer Kurslinie . 340

2.3 Kurse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3402.3. 1 Entnehmen des rechtweisenden Kurses aus

der Seekarte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3402.3.2 Kursbeschickung bei Wind und/oder Strom . . 3422.3.3 Eintragen des rechtweisenden Kurses in die

Seekarte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3432.4 Peilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 344

2.4. 1 Eintragen der rechtweisenden Peilungen in dieSeekarte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 344

2.4.2 Verwandlung von Seitenpeilungen in rechtwei-sende Peilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345

2.4.3 Schiffsortermittlung mithilfe einer Kreuz-peilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347

2.4.4 Schiffsortermittlung mittels einer Doppel-peilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348

2.5 Die Besteckversetzung (BV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3482.6 Berechnung von Distanz, Zeit und Geschwindigkeit . 350

2.6. 1 Berechnung der Distanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3502.6.2 Berechnung der Zeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3502.6.3 Berechnung der Geschwindigkeit . . . . . . . . . . . 350

3. Die Navigationsaufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3513. 1 Navigationsaufgabe 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3513.2 Navigationsaufgabe 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3523.3 Navigationsaufgabe 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3533.4 Navigationsaufgabe 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3543.5 Navigationsaufgabe 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3553.6 Navigationsaufgabe 6 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3563.7 Navigationsaufgabe 7 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3573.8 Navigationsaufgabe 8 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3583.9 Navigationsaufgabe 9 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3593.10 Navigationsaufgabe 10 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3603.1 1 Navigationsaufgabe 1 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3613.12 Navigationsaufgabe 12 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3623.13 Navigationsaufgabe 13 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3633.14 Navigationsaufgabe 14 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3643.15 Navigationsaufgabe 15 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365

Teil III Die praktische Pr�fung

I. Der Pr�fungsablauf und die Pr�fungsanforderungen . . 368

II. Die einzelnen Fahrman�ver und F�higkeiten . . . . . . . . . 369

1. Man�vrieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369

1. 1 Ablegeman�ver und Anlegeman�ver unter Maschine(Pflichtman�ver) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369

1. 1. 1 Vertrautsein mit den Fahreigenschaften . . . . . 369

1. 1.2 Ab- und Anlegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369Ablegeman�ver . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370

Ohne Wind und Str�mung . . . . . . . . . . . . . . . 370Gegen Wind und/oder Str�mung . . . . . . . . . . 370Mit Wind und/oder Str�mung . . . . . . . . . . . . . 37 1Bei ablandigem Wind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 1Bei auflandigem Wind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 372

Anlegeman�ver . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 372Ohne Wind und Str�mung . . . . . . . . . . . . . . . 372

Gegen Wind und/oder Str�mung . . . . . . . . . . 373Bei ablandigem Wind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 373Bei auflandigem Wind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 374

1. 1.3 Zus�tzliche Hinweise f�r das Festmachen nachguter Seemannsart . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 374• L�ngsseits festmachen . . . . . . . . . . . . . . . . 374• Festmachen zwischen

Br�cke und Pf�hlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 375• L�ngsseits festmachen

an einem Fahrzeug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 375• Festmachen an einem Poller, am Ring

und an einer Klampe an Land . . . . . . . . . . . 375

1. 1.4 Verkehrsregeln f�r das Anlegen und Fest-machen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 376

INHALT | 11

−−−−−−−−−−−−−−− 1 −−−−−−−−−−−−−−−2−−−−−−−−−−−−−−− 3 −−−−−−−−−−−−−−−4−−−−−−−−−−−−−−− 5 −−−−−−−−−−−−−−−6−−−−−−−−−−−−−−− 7 −−−−−−−−−−−−−−−8−−−−−−−−−−−−−−− 9 −−−−−−−−−−−−−−−10−−−−−−−−−−−−−−− 11 −−−−−−−−−−−−−−−12−−−−−−−−−−−−−−− 13 −−−−−−−−−−−−−−−14−−−−−−−−−−−−−−− 15 −−−−−−−−−−−−−−−16−−−−−−−−−−−−−−− 17 −−−−−−−−−−−−−−−18−−−−−−−−−−−−−−− 19 −−−−−−−−−−−−−−−20−−−−−−−−−−−−−−− 21 −−−−−−−−−−−−−−−22−−−−−−−−−−−−−−− 23 −−−−−−−−−−−−−−−24−−−−−−−−−−−−−−− 25 −−−−−−−−−−−−−−−26−−−−−−−−−−−−−−− 27 −−−−−−−−−−−−−−−28−−−−−−−−−−−−−−− 29 −−−−−−−−−−−−−−−30−−−−−−−−−−−−−−− 31 −−−−−−−−−−−−−−−32

Prinect CS−4i Format 102/105 Dipco 17.0e (pdf) © 2015 Heidelberger Druckmaschinen AG 0BCMYCMCMYCMYBCMYCBCMYC 20C 40C 80BCMYMBCMYM 20M 40M 80BCMYBCMYY 20Y 40Y 80BCMYBCMYB 20B 40B 80BCMYYBCMYCYCMYCMYBCMYBBCMYC 20C 40C 80BCMYCBCMYM 20Y 80BCMYYBCMYB 20B 40B 80BCMYBBCMYMYCMYCMYBCMYBCMYC 20C 40C 80BCMYBCMYM 20M 40M 80BCMYCBCMYY 20Y 40Y 80BCMYMBCMYB 20B 40B 80BCMYYBCMYCMYBBCMYCMY

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Calibrated and screened

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Parallel Lines

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Kodak Plate Control Strip v4.0.1Interpreter: Kodak Prinergy Normalizer

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Plate Control Strip© Heidelberger Druckmaschinen AG 2015

V17.0e (pdf)

SuprasetterFujifilm

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Page 8: Der amtliche Sportbootfuehrerschein See Ansichts …...Vorwort Die Einfhrung des Antwort-Auswahl-Verfahrens (multiple-choice-System) bei der Beantwortung der im Fragenkatalog fr die

1.2 Kursgerechtes Aufstoppen und Wenden aufengem Raum unter Maschine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3791.2. 1 Steuerwirkung des Ruders oder

des Außenbordmotors . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3791.2.2 Wenden auf engem Raum . . . . . . . . . . . . . . . . . . 384

2. Steuern nach Kompass unter Maschine (Pflichtf�hig-keit) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 384

3. Peilen (Pflichtf�higkeit) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3854. Anlegen von Rettungsweste und Sicherheitsgurt

(Sonstige F�higkeit) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 385

4. 1 Anlegen eines Sicherheitsgurtes . . . . . . . . . . . . . . . . 386

4.2 Anlegen einer Rettungsweste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 386

4.2. 1 Sicherheitsanforderungenan Rettungswesten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 386

4.2.2 Typen von Rettungswesten . . . . . . . . . . . . . . . . . 386

4.2.3 Anlegen einer aufblasbaren Rettungsweste undeiner Feststoffweste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 387

5. Rettungsman�ver (Pflichtf�higkeit) . . . . . . . . . . . . . . . . . 3886. Man�verschallsignale (Sonstige F�higkeit) . . . . . . . . . . 3887. Wichtige Knoten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390

7. 1 Achtknoten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 17.2 Kreuzknoten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 17.3 Palstek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 17.4 Einfacher oder doppelter Schotstek . . . . . . . . . . . . . . 39 17.5 Stopperstek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 17.6 Webleinstek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 17.7 Webleinstek auf Slip . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 17.8 Rundt�rn mit zwei halben Schl�gen . . . . . . . . . . . . . . 39 17.9 Belegen einer Klampe mit Kopfschlag . . . . . . . . . . . . . 39 1

Teil IV Verwaltungsmaßnahmen, Kosten, Zust�ndigkeiten

I. Ausstellung des Sportbootf�hrerscheinsnach Abschluss der Pr�fung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 394

1. Wann und wie wird der Sportbootf�hrerscheinausgestellt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 394

2. Wann ist der Sportbootf�hrerschein unter Auflagenzu erteilen und wie werden die Auflagen �berwacht? . . . . 3942. 1 Welche Auflagen werden erteilt, wenn eine

Sehhilfe oder eine H�rhilfe erforderlich ist? . . . . . . . 3942.2 Welche Auflagen werden erteilt, wenn nur

die Mindestanforderungen an das Sehverm�genoder das H�rverm�gen erf�llt werden? . . . . . . . . . . . 394

2.3 Von wem werden die Auflagen erteilt,neu erteilt und �berwacht? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395

3. Wie kann man sich gegen das Nichtbestehen derPr�fung rechtlich wehren? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 396

4. Welche Kosten werden f�r die einzelnenAmtshandlungen erhoben? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 397

5. Wie werden die Kosten erhoben? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398II. Ausstellung des Sportbootf�hrerscheines mit dem

Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen ohne Pr�fung 4001. Berechtigen Fertigkeitszeugnisse der Verb�nde? . . . . . . 4002. Welche amtlichen Bef�higungszeugnisse und Berechti-

gungsscheine berechtigen zum sog. Umtausch? . . . . . . . 400

3. Welche Unterlagen sind einem Antrag beizuf�gen? . . . . . 4004. Internationale Bedeutung des Sportboot-

f�hrerscheins mit dem GeltungsbereichSeeschifffahrtsstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 1

III. Verwaltungsmaßnahmen nach Ausstellung einesSportbootf�hrerscheins mit dem GeltungsbereichSeeschifffahrtsstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402

1. Wann m�ssen Eintragungen im F�hrerscheinge�ndert werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402

2. Wann kann eine Ersatzausfertigungausgestellt werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402

3. Wird ein Verzeichnis gef�hrt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4024. D�rfen Ausk�nfte aus dem Verzeichnis

erteilt werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402IV. Maßnahmen zur �berwachung der F�hrer von

Sportbooten und zur Ahndung von Verst�ßen gegendie Sportbootf�hrerscheinverordnung

1. Wer ist f�r die Durchf�hrung der schifffahrts-polizeilichen Kontrolle zust�ndig und wie erfolgt sie? . . . 4031. 1 Welche Vollzugsorgane werden t�tig? . . . . . . . . . . . . 4031.2 Wie erfolgt die schifffahrtspolizeiliche �ber-

pr�fung von Sportbooten mit Bootsmotoren,die nicht in der Freiliste aufgef�hrt sind? . . . . . . . . . . 403

12 | INHALT

1.3 Wie wird die Einhaltung der im F�hrerscheineingetragenen Auflagen �berwacht? . . . . . . . . . . . . . 403

1.4 Pflichten des Eigent�mers und des Schiffsf�hrers . 4032. Welche Maßnahmen erfolgen bei Zuwider-

handlungen gegen Auflagen undbei Verdacht k�rperlicher M�ngel? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 404

3. Werden Verst�ße gegen die Sportbootf�hrerschein-verordnung mit Bußgeld geahndet? . . . . . . . . . . . . . . . . . . 404

4. Wie kann man sich gegen die Erteilung einesBußgeldbescheides wehren? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 405

V. Entzug der Fahrerlaubnis,Anordnung des Ruhens der Fahrerlaubnis . . . . . . . . . . . 407

1. Unter welchen Voraussetzungen kann die Fahr-erlaubnis entzogen werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407

2. Von wem sind der zust�ndigen Beh�rde Tatsachenmitzuteilen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 408

3. Wer ist f�r die Entziehungder Fahrerlaubnis zust�ndig? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 408

4. Wann erlischt die Fahrerlaubnis, und wer isthiervon zu unterrichten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 408

5. K�nnen f�r die Neuerteilung eines Sportbootf�hrer-scheins Fristen und Bedingungen festgesetzt werden? . . 409

6. Unter welchen Voraussetzungen kann das befristeteRuhen der Fahrerlaubnis angeordnet werden und wer istdaf�r zust�ndig? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409

VI. Aus�bung der Fachaufsicht �ber die Pr�fung . . . . . . . . 4 1 11. Welche Beh�rden sind zust�ndig? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 1 12. Welchen Umfang hat die Fachaufsicht? . . . . . . . . . . . . . . . 4 1 13. Wer f�hrt die Aufsicht bei Pr�fungen außerhalb des

Geltungsbereichs der Sportbootf�hrerscheinverordnung? 41 1VII. Anerkennung des Sportbootf�hrerscheins mit dem

Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßenaußerhalb seines Geltungsbereichs . . . . . . . . . . . . . . . . 4 12

1. Wo wird der Sportbootf�hrerschein mit dem Geltungs-bereich Seeschifffahrtsstraßen auf Landeswasserstraßender Bundesrepublik Deutschland anerkannt? . . . . . . . . . . 4 12

2. Wo wird der Sportbootf�hrerschein mit dem Geltungs-bereich Seeschifffahrtsstraßen im Ausland anerkannt? . 412

Teil V Seenotsignalmittelpr�fung1. Fachkunde f�r Seenotsignalmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 132. Fragen- und Antwortenkatalog . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 13

Anlagen, Sachregister und Beilagen

Anlagen1. Sportbootf�hrerscheinverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . 419

1. 1 Anhang 1 Muster f�r den amtlichen Sportbootf�hrer-schein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 429

1.2 Anhang 2 �rztliches Zeugnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4301.3 Anhang 3 Theoretische Pr�fung zum Erwerb des

Sportbootf�hrerscheins . . . . . . . . . . . . . . . 4321.4 Anhang 4 Praktische Pr�fung zum Erwerb des Sport-

bootf�hrerscheins mit Praxisprotokoll . . . 4341.5 Anhang 5 Ausstattung und Besatzung des Pr�fungs-

bootes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4371.6 Anhang 6 Voraussetzungen f�r eine Bestellung als

Pr�fer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4381.7 Anhang 7 Belehrung gem�ß § 10 Abs. 3 Satz 3 . . . . . 439

1.8 Anhang 9 Muster f�r den vorl�ufigen Sportboot-f�hrerschein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 1

2. Beliehene Verb�nde und Pr�fungsaussch�sse . . . . . . . 4422. 1 Beliehene Verb�nde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4422.2 Pr�fungsaussch�sse des DMYV . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4422.3 Pr�fungsaussch�sse des DSV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 444

3. Bef�higungsnachweise und Berechtigungsscheinef�r den Bereich der Seeschifffahrtsstraßen, derenInhaber eine Fahrerlaubnis ohne Pr�fung erhalten(§ 4 Abs. 2 Nr. 2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447

Sachregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 448Beilagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4521. 15 Seekartenausschnitte zu den Navigationsaufgaben2. 15 Transparente zur L�sung der 15 Navigationsaufgaben

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< Reference Screening 170 lpi, uncalibrated

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Page 9: Der amtliche Sportbootfuehrerschein See Ansichts …...Vorwort Die Einfhrung des Antwort-Auswahl-Verfahrens (multiple-choice-System) bei der Beantwortung der im Fragenkatalog fr die

1.2 Kursgerechtes Aufstoppen und Wenden aufengem Raum unter Maschine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3791.2. 1 Steuerwirkung des Ruders oder

des Außenbordmotors . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3791.2.2 Wenden auf engem Raum . . . . . . . . . . . . . . . . . . 384

2. Steuern nach Kompass unter Maschine (Pflichtf�hig-keit) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 384

3. Peilen (Pflichtf�higkeit) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3854. Anlegen von Rettungsweste und Sicherheitsgurt

(Sonstige F�higkeit) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 385

4. 1 Anlegen eines Sicherheitsgurtes . . . . . . . . . . . . . . . . 386

4.2 Anlegen einer Rettungsweste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 386

4.2. 1 Sicherheitsanforderungenan Rettungswesten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 386

4.2.2 Typen von Rettungswesten . . . . . . . . . . . . . . . . . 386

4.2.3 Anlegen einer aufblasbaren Rettungsweste undeiner Feststoffweste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 387

5. Rettungsman�ver (Pflichtf�higkeit) . . . . . . . . . . . . . . . . . 3886. Man�verschallsignale (Sonstige F�higkeit) . . . . . . . . . . 3887. Wichtige Knoten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390

7. 1 Achtknoten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 17.2 Kreuzknoten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 17.3 Palstek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 17.4 Einfacher oder doppelter Schotstek . . . . . . . . . . . . . . 39 17.5 Stopperstek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 17.6 Webleinstek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 17.7 Webleinstek auf Slip . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 17.8 Rundt�rn mit zwei halben Schl�gen . . . . . . . . . . . . . . 39 17.9 Belegen einer Klampe mit Kopfschlag . . . . . . . . . . . . . 39 1

Teil IV Verwaltungsmaßnahmen, Kosten, Zust�ndigkeiten

I. Ausstellung des Sportbootf�hrerscheinsnach Abschluss der Pr�fung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 394

1. Wann und wie wird der Sportbootf�hrerscheinausgestellt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 394

2. Wann ist der Sportbootf�hrerschein unter Auflagenzu erteilen und wie werden die Auflagen �berwacht? . . . . 3942. 1 Welche Auflagen werden erteilt, wenn eine

Sehhilfe oder eine H�rhilfe erforderlich ist? . . . . . . . 3942.2 Welche Auflagen werden erteilt, wenn nur

die Mindestanforderungen an das Sehverm�genoder das H�rverm�gen erf�llt werden? . . . . . . . . . . . 394

2.3 Von wem werden die Auflagen erteilt,neu erteilt und �berwacht? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395

3. Wie kann man sich gegen das Nichtbestehen derPr�fung rechtlich wehren? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 396

4. Welche Kosten werden f�r die einzelnenAmtshandlungen erhoben? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 397

5. Wie werden die Kosten erhoben? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398II. Ausstellung des Sportbootf�hrerscheines mit dem

Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen ohne Pr�fung 4001. Berechtigen Fertigkeitszeugnisse der Verb�nde? . . . . . . 4002. Welche amtlichen Bef�higungszeugnisse und Berechti-

gungsscheine berechtigen zum sog. Umtausch? . . . . . . . 400

3. Welche Unterlagen sind einem Antrag beizuf�gen? . . . . . 4004. Internationale Bedeutung des Sportboot-

f�hrerscheins mit dem GeltungsbereichSeeschifffahrtsstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 1

III. Verwaltungsmaßnahmen nach Ausstellung einesSportbootf�hrerscheins mit dem GeltungsbereichSeeschifffahrtsstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402

1. Wann m�ssen Eintragungen im F�hrerscheinge�ndert werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402

2. Wann kann eine Ersatzausfertigungausgestellt werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402

3. Wird ein Verzeichnis gef�hrt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4024. D�rfen Ausk�nfte aus dem Verzeichnis

erteilt werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402IV. Maßnahmen zur �berwachung der F�hrer von

Sportbooten und zur Ahndung von Verst�ßen gegendie Sportbootf�hrerscheinverordnung

1. Wer ist f�r die Durchf�hrung der schifffahrts-polizeilichen Kontrolle zust�ndig und wie erfolgt sie? . . . 4031. 1 Welche Vollzugsorgane werden t�tig? . . . . . . . . . . . . 4031.2 Wie erfolgt die schifffahrtspolizeiliche �ber-

pr�fung von Sportbooten mit Bootsmotoren,die nicht in der Freiliste aufgef�hrt sind? . . . . . . . . . . 403

12 | INHALT

1.3 Wie wird die Einhaltung der im F�hrerscheineingetragenen Auflagen �berwacht? . . . . . . . . . . . . . 403

1.4 Pflichten des Eigent�mers und des Schiffsf�hrers . 4032. Welche Maßnahmen erfolgen bei Zuwider-

handlungen gegen Auflagen undbei Verdacht k�rperlicher M�ngel? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 404

3. Werden Verst�ße gegen die Sportbootf�hrerschein-verordnung mit Bußgeld geahndet? . . . . . . . . . . . . . . . . . . 404

4. Wie kann man sich gegen die Erteilung einesBußgeldbescheides wehren? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 405

V. Entzug der Fahrerlaubnis,Anordnung des Ruhens der Fahrerlaubnis . . . . . . . . . . . 407

1. Unter welchen Voraussetzungen kann die Fahr-erlaubnis entzogen werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407

2. Von wem sind der zust�ndigen Beh�rde Tatsachenmitzuteilen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 408

3. Wer ist f�r die Entziehungder Fahrerlaubnis zust�ndig? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 408

4. Wann erlischt die Fahrerlaubnis, und wer isthiervon zu unterrichten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 408

5. K�nnen f�r die Neuerteilung eines Sportbootf�hrer-scheins Fristen und Bedingungen festgesetzt werden? . . 409

6. Unter welchen Voraussetzungen kann das befristeteRuhen der Fahrerlaubnis angeordnet werden und wer istdaf�r zust�ndig? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409

VI. Aus�bung der Fachaufsicht �ber die Pr�fung . . . . . . . . 4 1 11. Welche Beh�rden sind zust�ndig? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 1 12. Welchen Umfang hat die Fachaufsicht? . . . . . . . . . . . . . . . 4 1 13. Wer f�hrt die Aufsicht bei Pr�fungen außerhalb des

Geltungsbereichs der Sportbootf�hrerscheinverordnung? 41 1VII. Anerkennung des Sportbootf�hrerscheins mit dem

Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßenaußerhalb seines Geltungsbereichs . . . . . . . . . . . . . . . . 4 12

1. Wo wird der Sportbootf�hrerschein mit dem Geltungs-bereich Seeschifffahrtsstraßen auf Landeswasserstraßender Bundesrepublik Deutschland anerkannt? . . . . . . . . . . 4 12

2. Wo wird der Sportbootf�hrerschein mit dem Geltungs-bereich Seeschifffahrtsstraßen im Ausland anerkannt? . 412

Teil V Seenotsignalmittelpr�fung1. Fachkunde f�r Seenotsignalmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 132. Fragen- und Antwortenkatalog . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 13

Anlagen, Sachregister und Beilagen

Anlagen1. Sportbootf�hrerscheinverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . 419

1. 1 Anhang 1 Muster f�r den amtlichen Sportbootf�hrer-schein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 429

1.2 Anhang 2 �rztliches Zeugnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4301.3 Anhang 3 Theoretische Pr�fung zum Erwerb des

Sportbootf�hrerscheins . . . . . . . . . . . . . . . 4321.4 Anhang 4 Praktische Pr�fung zum Erwerb des Sport-

bootf�hrerscheins mit Praxisprotokoll . . . 4341.5 Anhang 5 Ausstattung und Besatzung des Pr�fungs-

bootes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4371.6 Anhang 6 Voraussetzungen f�r eine Bestellung als

Pr�fer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4381.7 Anhang 7 Belehrung gem�ß § 10 Abs. 3 Satz 3 . . . . . 439

1.8 Anhang 9 Muster f�r den vorl�ufigen Sportboot-f�hrerschein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 1

2. Beliehene Verb�nde und Pr�fungsaussch�sse . . . . . . . 4422. 1 Beliehene Verb�nde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4422.2 Pr�fungsaussch�sse des DMYV . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4422.3 Pr�fungsaussch�sse des DSV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 444

3. Bef�higungsnachweise und Berechtigungsscheinef�r den Bereich der Seeschifffahrtsstraßen, derenInhaber eine Fahrerlaubnis ohne Pr�fung erhalten(§ 4 Abs. 2 Nr. 2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447

Sachregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 448Beilagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4521. 15 Seekartenausschnitte zu den Navigationsaufgaben2. 15 Transparente zur L�sung der 15 Navigationsaufgaben

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Page 10: Der amtliche Sportbootfuehrerschein See Ansichts …...Vorwort Die Einfhrung des Antwort-Auswahl-Verfahrens (multiple-choice-System) bei der Beantwortung der im Fragenkatalog fr die

3. Nicht gewerbsm�ßige NutzungDer Sportbootcharakter geht auch dannverloren, wenn die Verwendung f�r Sport-oder Erholungszwecke gewerbsm�ßig er-folgt. Das hat zur Folge, dass das Fahrzeugden Sicherheitsvorschriften und den Be-setzungsregeln f�r die gewerbliche Schiff-fahrt unterliegt. Die Verwendung von Fahr-zeugen f�r Sport- oder Erholungszweckeist gewerbsm�ßig, wenn die Nutzung desBootes auf Dauer in der Absicht zur Ge-winnerzielung erfolgt.Ein wichtiges Indiz f�r die Gewerbsm�ßig-keit kann die entgeltliche Besch�ftigungvon Personen als Schiffsbesatzung sein.Entscheidend ist, dass die Nutzung desBootes als Gewerbe anzusehen ist, d. h.auf Dauer in der Absicht zur Gewinnerzie-lung erfolgt.Typischer Anwendungsfall der Verordnungist die Benutzung des eigenen Sportbootesf�r private Sport- oder Erholungszwecke.Auch die �berlassung des eigenen Bootesan einen Freund f�r eine Bootstour gegenKostenerstattung ist noch keine gewerbs-m�ßige Nutzung.Erfolgt die Nutzung der Wasserfahrzeugef�r Sport- oder Erholungszwecke gewerbs-m�ßig, �ndert sich ihr Rechtsstatus alsSportboote mit der Folge, dass diese Fahr-zeuge dann der See-SportbootVO (§ 14)und der Schiffssicherheitsverordnung unddie F�hrer der See-Sportboot-VO (§ 15)unterliegen. Wasserfahrzeuge, die zu orga-nisierten und entgeltlichen Angelfahrteneingesetzt werden oder der Wassersport-ausbildung durch gewerbliche Segelschu-len dienen, sind daher keine Sportbooteim Sinne der Verordnung.Anders verh�lt es sich wiederum mit Fahr-zeugen gemeinn�tziger Sportvereine undVerb�nde, die f�r die Ausbildung ihrer Mit-

glieder eingesetzt werden. Dies gilt auchf�r Fahrzeuge der Deutschen Lebensret-tungsgesellschaft und des Deutschen Ro-ten Kreuzes, die weder f�r Sport- oder Er-holungszwecke noch gewerblich eingesetztwerden.Es kommt daher sehr auf die genauen Um-st�nde des Einzelfalles an, ob es sich alsoum ein Sportboot im Sinne der SpFV han-delt.Ein gesetzlich geregelter Sonderfall ist diegewerbsm�ßige Vermietung von Sport-booten, die in der See-Sportbootverord-nung geregelt ist. Danach muss der Mie-ter eines Sportbootes, das von ihm f�rSport- oder Erholungszwecke verwendetwird, ebenfalls im Besitz eines Sportboot-f�hrerscheins sein (§§ 1 Abs. 3 Nr. 3, 11Abs. 3).4.3 Wann ist ein Sportboot mit einer

Antriebsmaschine ausger�stet?Ein Sportboot ist nicht nur dann mit einerAntriebsmaschine ausger�stet, wenn eseinen eingebauten Motor oder einen festangebrachten Außenbordmotor besitzt,sondern auch dann, wenn z. B. der Außen-bordmotor an Bord mitgef�hrt, aber nochnicht fest angebracht ist.4.4 Wann hat ein Motor mehr als

11,03 kW (15 PS) Nutzleistung undist damit fahrerlaubnispflichtig?

Ein Motor hat mehr als 11,03 kW (15 PS)Nutzleistung, wenn dessen gr�ßte nicht�berschreitbare Nutzleistung an der Pro-pellerwelle mehr als 11,03 kW betr�gt.[§ 1 Abs. 1 Nr. 5]Diese Definition ist mittelbar in § 5 Abs. 1Nr. 2 bzw. Abs. 1 Nr. 1 enthalten, wonachSportboote mit Antriebsmaschine miteiner gr�ßten nicht �berschreitbaren Nutz-leistung von h�chstens 11,03 kW aus-genommen sind. Zu der Frage, welche Mo-

toren ausgenommen sind, hat das BMVI aufWunsch der Industrie zur Erleichterung desHandels und der Kontrollen durch die Was-serschutzpolizei eine sogenannte Freilisteherausgegeben, die auf dem neuestenStand gehalten wird und die auch im Gel-tungsbereich der SpFV gilt. Die Freilistewird beim Bundesamt f�r Seeschifffahrtund Hydrographie gef�hrt (aktuelle Listeim Internet: www.bsh.de/Schifffahrt/Sport-schifffahrt/Fuehrerscheinfreie Sportboot-motoren/Liste. pdf).4.5 Wie wird die Leistung des Motors

festgestellt?Die Leistungspr�fung ist nach den Bestim-mungen der DIN 1941 „Abnahmepr�fungvon Hubkolben-Verbrennungsmotoren“durchzuf�hren. Die blockierte Leistung ander Propellerwelle, die als gr�ßte nicht�berschreitbare Nutzleistung nach DIN 6271„Hubkolben-Verbrennungsmotoren, Norm-bezugsbedingungen und Angaben �berLeistung, Kraftstoff- und Schmier�lver-brauch“ dauernd abgegeben werden kann,ist unter Ber�cksichtigung der dort unterNr. 5 genannten Normbezugsbedingungenanzugeben.Bei Fahrzeugen mit Luftschraubenantriebsind der blockierten Leistung an der Pro-pellerwelle die blockierte Leistung an derWelle der Luftschraube und bei Fahrzeu-gen mit Pumpenantrieb die blockierte Leis-tung an der Rotorwelle der Pumpe gleich-zusetzen.Den Nachweis, dass der Motor 11,03 kW oderweniger leistet, hat der Fahrzeugf�hrer bzw.der Hersteller oder Importeur zu f�hren unddurch ein Gutachten eines anerkanntenSachverst�ndigen zu belegen. Als Sachver-st�ndige sind insbesondere zugelassen• Institute, Technische Hochschulen

(Universit�ten),

28 | DAS WICHTIGSTE �BER DEN SPORTBOOTF�HRERSCHEIN MIT DEM GELTUNGSBEREICH SEESCHIFFFAHRTSSTRASSEN

Teil IIFragen– und Antworten–Katalog f�r den

amtlichen Sportbootf�hrerschein mit dem Geltungs-bereich Seeschifffahrtsstraßen*)

Wichtiger Hinweis:

Zu �bungs- und Testzwecken werdendie 15 Fragebogen mit den jeweils richtigen

Antworten und einer ausf�hrlichen Einf�hrungund Anleitung f�r �bungszwecke f�r dieSportbootf�hrerscheinpr�fung mit demGeltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen

empfohlen.

In den folgenden Erl�uterungen zu den einzelnen

Fragen und Antworten ist jeweils am Ende ein

Merksatz gebildet worden, der gelernt werden

muss, damit man in der Pr�fung das x bei der

jeweils richtigen Antwort im Pr�fungsfrage-

bogen macht; denn anders als im folgenden

Fragenkatalog ist in jedem Fragebogen die rich-

tige Antwort immer an verschiedener Stelle!

___________*)Anmerkung: In diesem Katalog ist immer die Antwort a. die richtige.

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Page 11: Der amtliche Sportbootfuehrerschein See Ansichts …...Vorwort Die Einfhrung des Antwort-Auswahl-Verfahrens (multiple-choice-System) bei der Beantwortung der im Fragenkatalog fr die

leistung mehr als 11,03 kW (15 PS) betr�gt(§ 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Nr. 2)

4.1 Wer ist Fahrzeugf�hrer?Fahrzeugf�hrer bzw. Schiffsf�hrer im Sinneder SpFV ist, wer f�r das Befolgen derschifffahrtspolizeilichen Vorschriften ver-antwortlich ist. [§ 4 Abs. 1 u. 4 SeeSch-StrO] Der Eigent�mer oder der F�hrereines Sportbootes darf weder anordnennoch zulassen, dass jemand sein Bootf�hrt, der nicht Inhaber der Fahrerlaubnisist. Steht der Fahrzeugf�hrer bei Fahrt-beginn nicht fest, so ist von den Beteiligtender verantwortliche Fahrzeugf�hrer fest-zulegen, der im Besitz der Fahrerlaubnissein muss, was zweckm�ßigerweise imLog- bzw. Schiffstagebuch festzuhalten ist.Der Fahrzeugf�hrer kann sich beim Steu-ern des Fahrzeuges oder bei der Bedie-nung des Motors Hilfspersonen bedienen(Ruderg�nger), die keiner Fahrerlaubnisbed�rfen, soweit diese nach seinen Anwei-sungen t�tig werden und die M�glichkeitder sofortigen Einflussnahme auf die Be-dienung der Ruder- und Maschinenanlagezur F�hrung des Schiffes besteht. In die-sem Fall ist der Fahrzeugf�her die alleinbeaufsichtigende und anweisungsberech-tigte Person (§ 12 Abs. 2). Dies gilt nichtf�r schnelle Sport-boote, bei denen es f�rdie Befolgung der schifffahrtspolizeilichenVorschriften sowie zur Sicherheit desFahrzeuges unerl�sslich ist, dass der Fahr-zeugf�hrer das Sportboot selbst steuertund den Motor bedient. [2.1 RiWSV 1]

4.2 Was ist ein Sportboot?

1. Begriff des SportbootesSportboote im Sinne der SpFV sind aufden Seeschifffahrtsstraßen Fahrzeugeohne L�ngenbegrenzung, die von ihrenBootsf�hrern f�r Sport- oder Erholungs-

zwecke nicht gewerbsm�ßig verwendetwerden (§ 1 Nr. 3). Ausgenommen sindFahrzeuge, die durch Muskelkraft oder nurmit einem Segel von h�chstens 6 m2 Fl�-che fortbewegt werden (§ 2 Nr. 3).

Sportboote sind nicht nur die konventio-nellen Wasserfahrzeuge, wie Verdr�ngerund Gleiter, sondern auch Fahrzeuge mithalb oder ganz aus dem Wasser heraus-ragenden Fahrzeugk�rpern (Tragfl�chen-,Luftkissen-, Amphibienfahrzeuge).

Motorisierte Wassersportger�te, die als„Wasserbob“, „Wasserscooter“, „Jetbike“oder „Jetski“ bezeichnet werden, sindunter dem Spezialbegriff „Wassermotor-rad“ zusammengefasst und dem Sport-boot gleichgestellt worden. Dagegen sindaufblasbare Schwimmhilfen und Bademat-ratzen nicht als Sportboote im Sinne derVerordnung anzusehen. Aufgrund derKonstruktion und des Einsatzbereicheslassen sich die Sportboote in folgende Ka-tegorien einteilen:

1. Wasserfahrzeuge mit Kaj�te und�bernachtungsm�glichkeiten, die f�rFahrten seew�rts der Basislinie (K�s-tenmeer, k�stennahe Seegew�sser,Hohe See) geeignet und bestimmtsind, insbesondere Segel- und Motor-yachten (große Sportboote im Sinneder See-Sportbootverordnung).2. Wasserfahrzeuge, die f�r Fahrtenbinnenw�rts der Basislinie oder inStrandn�he geeignet und bestimmtsind, insbesondere offene Segel-, Mo-tor-, Ruder-, Falt-, Schlauch- und Tret-boote sowie Kanus (kleine Sportbooteim Sinne der See-Sportbootverord-nung).

Diese Einteilung ist auch f�r das Mietenvon Charterbooten maßgeblich (vgl. § 2See-SportbootVO).Nicht unter den Begriff eines Sportbootesfallen dagegen Wasserfahrzeuge, die ur-spr�nglich zur Verwendung in der Berufs-schifffahrt gebaut wurden und daher nachBauart und Ausr�stung, aber auch nachder f�r Kauffahrteischiffe erforderlichenGr�ße, Maschinenleistung und Fahrverhal-ten der Schiffssicherheitsverordnung ent-sprechen mussten, wie z. B. umgebauteFischkutter, K�mos, ehemalige Feuerschiffe,Polizei- und Marinefahrzeuge. Denn durchdie �nderung des Einsatzzweckes wird dieBauart nicht ver�ndert.2. Verwendung f�r Sport- oder

ErholungszweckeBei der Verwendung zu Sport- oder Erho-lungszwecken kommt es auf den bestim-mungsm�ßigen Einsatz im Einzelfall, derweit auszulegen ist, an. Hierzu ist der Ein-satz eines Wasserfahrzeugs zum Angeln,zur Jagd, zum Wasserskilaufen, f�r Rund-und Wanderfahrten, Regatten usw. zu z�h-len.Dagegen ist das �bersetzen von Personenvon einem Flussufer zum anderen odervom Festland zu den Inseln nicht als Sport-oder Erholungszweck anzusehen. Vielmehrhandelt es sich hierbei um Personenbef�r-derung im F�hrverkehr.Desgleichen ist auch die Verwendung vonSeeschiffen — entgegen ihrer urspr�ng-lichen Bestimmung — zur Traditionspflege,zur nicht gewerblichen Aus- und Fortbil-dung, zu sozialen Zwecken und vergleich-baren Verwendungen nicht als Sport- undErholungszweck im Sinne der Sportboot-f�hrerscheinverordnung anzusehen, zumaldiese Schiffe schon nicht unter den Sport-bootbegriff fallen.

INHALT UND UMFANG DER VERPFLICHTUNG ZUM BESITZ EINES SPORTBOOTF�HRERSCHEINS F�R SEESCHIFFFAHRTSSTRASSEN | 27

A. Basisfragen

I. Gesetzeskunde

1. Bestimmung des Fahrzeugf�hrers

1Was ist zu tun, wenn vor Antritt der Fahrt nicht feststeht, werSchiffsf�hrer ist?

Antwort:a. Der verantwortliche Schiffsf�hrer muss bestimmt

werden.b. Der verantwortliche Schiffsf�hrer muss gew�hlt

werden.c. Ein Inhaber eines Sportbootf�hrerscheins muss die Fahr-

zeugf�hrung �bernehmen.d. Ein Inhaber eines Sportbootf�hrerscheins �bernimmt die

Verantwortung.

Zu Frage 1:

W�hrend in der Berufsschifffahrt durch Seemannsgesetz und durchdie Schiffsbesetzungsverordnung festgelegt ist, wer Schiffsf�hrerist, steht dies auf einem Sportfahrzeug nicht immer eindeutigfest.

1. Denn der Eigent�mer ist nicht automatisch der Schiffsf�hrer.

2. Berechtigt zur Schiffsf�hrung ist, wer die gem�ß § 4 Abs. 1SpFV erforderliche Fahrerlaubnis oder den f�r das Seegebietvorgesehenen freiwilligen staatlichen Sportsee- bzw. Sport-hochseeschifferschein besitzt.

Verf�gt das Sportfahrzeug nicht �ber einen Motor mit mehr als11,03 kW (15 PS) an der Propellerwelle, sind auch Verbandszertifi-kate f�r die Frage der Berechtigung maßgeblich.

Sind mehrere Personen zur verantwortlichen F�hrung eines Fahr-zeugs berechtigt, so haben sie vor Antritt der Fahrt festzulegen,

wer der verantwortliche Schiffsf�hrer und wer sein Stellvertreterist.

Der verantwortliche Schiffsf�hrer muss w�hrend der Fahrt stets anBord sein. Befindet sich der Eigent�mer an Bord und hat er eineFahrerlaubnis, wird er in der Regel der verantwortliche Schiffsf�h-rer sein. Besitzt er keinen F�hrerschein oder will er sich vertretenlassen, muss er einem anderen F�hrerscheininhaber die Verantwor-tung �bertragen. Sind mehrere Personen zur F�hrung eines Fahr-zeugs berechtigt, haben sie vor Antritt der Fahrt festzulegen, werder verantwortliche Schiffsf�hrer ist. Wird w�hrend der Fahrt dieseFeststellung ge�ndert, sollte dies zur Beweissicherung mit Datum,Uhrzeit, Namen, Ort/km des Wechsels festgehalten werden.

Der Schiffsf�hrer muss nicht selbstst�ndig das Ruder f�hren. Erkann sich in der Ruderf�hrung durch eine mindestens 16 Jahrealte und geeignete Person vertreten lassen. An der Verantwor-tung in der Fahrzeugf�hrung �ndert sich jedoch nichts, das heißt,der Schiffsf�hrer muss gegebenenfalls die f�r die sichere F�h-rung des Fahrzeugs erforderlichen Weisungen geben und sicher-stellen, dass ihnen auch Folge geleistet wird.

46 | DIE AMTLICHEN FRAGEN UND ANTWORTEN: BASISFRAGEN

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Page 12: Der amtliche Sportbootfuehrerschein See Ansichts …...Vorwort Die Einfhrung des Antwort-Auswahl-Verfahrens (multiple-choice-System) bei der Beantwortung der im Fragenkatalog fr die

Wichtige Hinweise:Der Schiffsf�hrer ist nicht mit dem Ruderg�nger zu verwech-seln. Auch auf Sportbooten braucht der verantwortlicheSchiffsf�hrer nicht st�ndig selbst Ruder zu gehen, sondernkann sich eines Ruderg�ngers bedienen, der selbst nicht imBesitz einer Fahrerlaubnis sein muss. Andererseits hat derSchiffsf�hrer sicherzustellen, dass aufgrund seiner Verant-wortung f�r die Einhaltung der Verkehrsvorschriften seinenAnordnungen Folge geleistet wird (vgl. Teil I, 4.1).

Vorschriften See: Vorschriften Binnen:§ 4 SeeSchStrO, § 4 VO KVR §§ 1.02, 1.03, 1.09 BinSchStrO

Merke:Wenn vor Antritt der Fahrt nicht feststeht, wer Schiffsf�hrerist, muss dieser bestimmt werden.

BESTIMMUNG DES FAHRZEUGF�HRERS | 47

wurde die F�hrerscheinpflicht aufgrundder positiven Erfahrungen durch Artikel 2der Verordnung zur �nderung sportboot-rechtlicher Vorschriften im See– und Bin-nenbereich vom 2. Oktober 2012 (BGBl. IS. 2102) wie folgt eingeschr�nkt: Personenab 16 Jahren, bei denen das zu f�hrendeSportboot mit einer Antriebsmaschineausger�stet ist, deren gr�ßte nicht �ber-schreitbare Nutzleistung 11,03 Kilowatt(15 PS) oder weniger betr�gt, sind mit Wir-kung vom 17.10.12 von der F�hrerschein-pflicht ausgenommen. (§ 1 Abs. 1 Satz 3Nr. 5 SpoF�V–See). Als Schlusspunkt ist abdem 10. Mai 2017 mit der neuen Sportboot-f�hrerscheinverordnung vom 3. Mai 2017ein einheitlicher Sportbootf�hrerscheinf�r die See- und die Binnenschifffahrts-straßen eingef�hrt worden, der allerdingsentsprechend dem Geltungsbereich — wiebisher — unterschiedliche Anforderungenenth�lt.2. Welche rechtliche Bedeutung hat

der Sportbootf�hrerschein mitdem Geltungsbereich Seeschiff-fahrtsstraßen?

Durch die neue Sportbootf�hrerscheinver-ordnung wird das F�hren eines Sportboo-tes mit einer Antriebsmaschine von mehrals 11,03 kW (15 PS) auf den Seeschiff-fahrtsstraßen von dem Besitz einer Fahr-erlaubnis abh�ngig gemacht (§ 4 Abs. 1).Das bedeutet: Wer ohne Fahrerlaubnisf�hrt, verst�ßt gegen ein Fahrverbot undmuss mit einer entsprechend hohen Geld-buße rechnen. [§ 19]Der Sportbootf�hrerschein hat nur die Be-deutung eines Nachweises, dass der Inha-ber die Fahrerlaubnis besitzt. Der Sportboot-f�hrerschein ist deshalb kein Bef�higungs-zeugnis im Sinne der Bef�higungsnachweiseder Berufsschifffahrt (§ 4 Abs. 1).

3. Wo ist der Sportbootf�hrerscheinmit dem Geltungsbereich See-schifffahrtsstraßen erforderlich?

Eine Fahrerlaubnis, d. h. der Sportbootf�h-rerschein, ist auf den Seeschifffahrtsstra-ßen erforderlich (siehe �bersicht auf denSeiten 24/25). Sie ist nicht erforderlich imBereich der Erweiterung des K�stenmee-res auf bis zu 12 sm sowie auf der HohenSee.Seeschifffahrtsstraßen sind die von See-schiffen befahrbaren Wasserstraßen imK�stenbereich, auf denen die Kollisions-verh�tungsregeln und die Seeschifffahrts-straßen-Ordnung gelten. Die Seeschifffahrts-straßen liegen im Geltungsbereich derSeeSchStrO. Der Geltungsbereich der See-schifffahrtsstraßen-Ordnung ist seew�rtsbegrenzt durch die seew�rtige Grenze desK�stenmeeres, d. h. die Hoheitsgrenze, undbinnenw�rtig begrenzt durch die Binnen-schifffahrtsstraßen bzw. H�fen. [§ 1 Abs. 1SeeSchStrO]Ab 1. Januar 1995 wurden die deutschenHoheitsgew�sser generell auf 12 sm vonder Basislinie = Niedrigwasserlinie ausge-dehnt. Aufgrund dieser Entscheidung wirdk�nftig zwischen dem Bereich der See-schifffahrtsstraßen, in dem die wesent-lichen �nderungen und Erg�nzungen zuden KVR gelten, und dem bis zur seew�rti-gen Grenze des K�stenmeeres reichendenGeltungsbereich der Seeschifffahrtsstra-ßen-Ordnung unterschieden, in dem imWesentlichen nur die Vorschriften �ber diemaritime Verkehrssicherung, die Melde-pflicht und die schifffahrtspolizeilichen Be-fugnisse der Wasserstraßen- und Schiff-fahrtsverwaltung und der K�stenwachedes Bundes gelten.W�hrend der Geltungsbereich der See-schifffahrtsstraßen-Ordnung an der Ho-

heitsgrenze endet, verl�uft die seew�rtigeGrenze der Seeschifffahrtsstraßen 3 smseew�rts der Basislinie. Dieser Geltungs-bereich wird nur dort seew�rts geringf�gigausgedehnt, wo beidseits betonnte Fahr-wasser bestehen, wie z. B. auf der Elbe, We-ser und Jade, dort aber erst ab dem erstenTonnenpaar, sodass die Ansteuerungston-nen nicht zum Fahrwasser geh�ren. EineFahrerlaubnispflicht besteht nur auf denSeeschifffahrtsstraßen, also nur in denvorgenannten Bereichen. Von Bedeutungist die ebenfalls ab 1. Januar 1995 einge-f�hrte binnenw�rtige Erweiterung des Gel-tungsbereichs der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung — siehe �bersicht — in Mecklen-burg-Vorpommern• auf der Warnow von der M�ndung in

die Unterwarnow bis zur M�hlendamm-schleuse in Rostock,

• auf der Ryck bis zur Steinbecker-Tor-Br�cke in Greifswald und

• auf der Uecker bis zur Straßenbr�ckein Ueckerm�nde.

Schwierig feststellbar f�r den Wassersport-ler ist die auf dem Wasser nicht gekenn-zeichnete seew�rtige Begrenzung des K�s-tenmeeres, d. h. die Hoheitsgrenze, und dieseew�rtige Begrenzung der Seeschifffahrts-straßen. Diese Grenzen sind in den amtlichenSeegrenzkarten des BSH eingetragen.4. Wer muss einen Sportboot-

f�hrerschein mit dem Geltungs-bereich Seeschifffahrtsstraßen-haben?

Einen Sportbootf�hrerschein f�r die See-schifffahrtsstraßen muss jeder besitzen, derauf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sport-boot (Segel-, Motorboot oder Wassermotor-rad) mit Antriebsmaschine f�hren will, dasmit einer Antriebsmaschine ausger�stet ist,deren gr�ßte nicht �berschreitbare Nutz-

26 | DAS WICHTIGSTE �BER DEN SPORTBOOTF�HRERSCHEIN MIT DEM GELTUNGSBEREICH SEESCHIFFFAHRTSSTRASSEN

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Page 13: Der amtliche Sportbootfuehrerschein See Ansichts …...Vorwort Die Einfhrung des Antwort-Auswahl-Verfahrens (multiple-choice-System) bei der Beantwortung der im Fragenkatalog fr die

2. F�hrung des Fahrzeugs

2In welchen F�llen darf weder ein Sportboot gef�hrt nochdessen Kurs oder Geschwindigkeit selbstst�ndig bestimmtwerden?

Antwort:a. Wenn man infolge k�rperlicher oder geistiger M�ngel oder

infolge des Genusses alkoholischer Getr�nke oder andererberauschender Mittel in der sicheren F�hrung behindertist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 ‰oder mehr im K�rper vorhanden ist.

b. Wenn man infolge k�rperlicher oder geistiger M�ngel oderinfolge des Genusses alkoholischer Getr�nke oder andererberauschender Mittel in der sicheren F�hrung behindertist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,8‰oder mehr im K�rper vorhanden ist.

c. Wenn man infolge k�rperlicher oder geistiger M�ngel oderinfolge des Genusses alkoholischer Getr�nke oder andererberauschender Mittel in der sicheren F�hrung behindertist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 1,0 ‰oder mehr im K�rper vorhanden ist.

d. Wenn man infolge k�rperlicher oder geistiger M�ngel oderinfolge des Genusses alkoholischer Getr�nke oder andererberauschender Mittel in der sicheren F�hrung behindertist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,3 ‰oder mehr im K�rper vorhanden ist.

Zu Frage 2:

Folgen der Verkehrsgef�hrdung durch Alkohol:Bei fast jedem zweiten untersuchten Sportbootunfall ist festgestelltworden, dass der Bootsf�hrer infolge des Genusses alkoholischerGetr�nke in der sicheren F�hrung des Fahrzeuges behindert war.Das herabgesetzte Reaktionsverm�gen war zumindest miturs�ch-lich f�r den Unfall, z. B. f�r Fehlhandlungen nach dem Sturz einerPerson ins Wasser. Ist ein Fahrzeugf�hrer aufgrund des Genussesalkoholischer Getr�nke nicht mehr in der Lage, das Boot sicher zuf�hren, oder hat er eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Pro-mille oder mehr im K�rper, ist bzw. gilt er als fahrunt�chtig mitder Folge, dass Fahrverbot besteht, das bei einem Verstoß alsOrdnungswidrigkeit geahndet wird (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 SeeSchStrO).

Aus diesem Grund muss ein anderes Besatzungsmitglied, das zurFahrzeugf�hrung berechtigt ist, zum Fahrzeugf�hrer bestimmtwerden.

Der durch die Rechtsprechung f�r den Straßenverkehr festge-legte Grenzwert f�r die absolute Fahrunt�chtigkeit von 1,1 Promilleist in der Regel auch der Grenzwert f�r den Wasserstraßenverkehr.Wer eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 oder mehr Promille odereine Alkoholmenge im K�rper hat, die zu einer solchen Blutalkohol-konzentration f�hrt, gilt nicht nur als fahrunt�chtig, sondern be-geht als Fahrzeugf�hrer dar�ber hinaus eine Straftat, auch wennes nicht zu einem Unfall, einer Gef�hrdung oder zu einem sonstauff�lligen Verhalten gekommen ist. Ist es bei einer Fahrzeugf�h-rung mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 und mehr Promillezu einem Seeunfall gekommen, der von einem Seeamt untersuchtwird, wird dem Fahrzeugf�hrer in jedem Fall der Sportbootf�hrer-schein entzogen (vgl. im Einzelnen Teil IV Abschnitt V).

Dar�ber hinaus ist durch eine vor�bergehende Anordnung zu§ 1.02 Nr. 7 und § 1.03 Nr. 4 f�r alle Binnenschifffahrtsstraßen(Bundeswasserstraßen) festgelegt, dass der Schiffsf�hrer und die

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1 Pix 2 Pix 1 Pix 2 PixResolution: 2400 dpiScreen: 175 lpiPixel Size: 10.6 µm© 2006 Kodak

Kodak Plate Control Strip v4.0.1Interpreter: Kodak Prinergy Normalizer

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Page 14: Der amtliche Sportbootfuehrerschein See Ansichts …...Vorwort Die Einfhrung des Antwort-Auswahl-Verfahrens (multiple-choice-System) bei der Beantwortung der im Fragenkatalog fr die

7Laufen Sie im Bereich der Watten keineSeehundb�nke an, um Tiere nicht zust�ren oder zu vertreiben. Halten Siemindestens 300 bis 500 Meter Abstandzu Seehundliegepl�tzen und Vogel-ansammlungen und bleiben Sie hier aufjeden Fall in der N�he des markiertenFahrwassers. Fahren Sie hier mit lang-samer Fahrstufe.

8Beobachten und fotografieren Sie Tierem�glichst nur aus der Ferne.

9Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten.Abf�lle geh�ren nicht ins Wasser, ins-besondere nicht der Inhalt von Chemietoi-letten. Diese Abf�lle m�ssen, genauso wieAlt�le, in bestehenden Sammelstellen derH�fen abgegeben werden. Benutzen Sie inH�fen selbst ausschließlich die sanit�renAnlagen an Land. Lassen Sie beim Still-liegen den Motor ihres Bootes nicht un-n�tig laufen, um die Umwelt nicht zus�tz-lich durch L�rm und Abgase zu belasten.

10Machen Sie sich diese Regeln zueigen, und informieren Sie sich vor IhrenFahrten �ber die f�r Ihr Fahrtgebietbestehenden Bestimmungen. Sorgen Siedaf�r, dass diese Kenntnisse und Ihreigenes vorbildliches Verhalten gegen-�ber der Umwelt auch an die Jugendund vor allem an nichtorganisierteWassersportler weitergegeben werden.

33Warum sollte man sich von Schilf- und R�hrichtzonen sowievon dicht bewachsenen Uferzonen m�glichst weit fernhalten?

Antwort:a. Weil diese Zonen vielfach Rast- und Brutpl�tze besonders

schutzw�rdiger V�gel oder Fischlaichpl�tze sind.b. Weil in diesen Zonen die Gefahr von Grundber�hrungen

besteht.c. Weil durch die Pflanzen der Propeller blockiert werden

k�nnte.d. Weil in diesen Zonen badende Personen schwer zu erken-

nen sind.

Zu Frage 33:

Merke:Man sollte sich von Schilf- und R�hrichtzonen sowie vondicht bewachsenen Uferzonen m�glichst weit fernhalten, weildiese Zonen vielfach Rast- und Brutpl�tze besonders schutz-w�rdiger V�gel oder Fischlaichpl�tze sind.

72 | DIE AMTLICHEN FRAGEN UND ANTWORTEN: BASISFRAGEN — GESETZESKUNDE

Mitglieder der diensttuenden Mindestbesatzung und sonstigen Per-sonen an Bord, die vor�bergehend selbstst�ndig den Kurs und dieGeschwindigkeit des Fahrzeugs bestimmen, nicht durch �ber-m�dung, Alkohol, Medikamente, Drogen oder aus einem anderenGrund beeintr�chtigt sein d�rfen. Bei einer Menge von 0,25 mg/loder mehr Alkohol in der Atemluft oder bei einer Blutalkoholkon-zentration von 0,5 oder mehr Promille oder einer Alkoholmengeim K�rper, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentrationf�hrt, ist es dem Schiffsf�hrer verboten, das Fahrzeug zu f�hren.Den sonstigen, vorgenannten Personen ist es in solchen F�llen ver-boten, den Kurs und die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu bestim-men.

Vorschriften See: Vorschriften Binnen:§ 3 Abs. 3 und 4 SeeSchStrO, §§ 315a, 316 StGB sowie die§ 3 Abs. 3 und 4 VO KVR §§ 1.02 Nr. 7, 1.03 Nr. 4 BinSchStrO

Merke:Wenn man infolge k�rperlicher oder geistiger M�ngel oder in-folge des Genusses alkoholischer Getr�nke oder anderer be-rauschender Mittel in der sicheren F�hrung behindert istoder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promilleoder mehr im K�rper ist, darf man weder ein Sportboot f�h-ren noch dessen Kurs oder Geschwindigkeit selbst�ndig be-stimmen.

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Prinect CS−4i Format 102/105 Dipco 17.0e (pdf) © 2015 Heidelberger Druckmaschinen AG0 B C M Y CM CMY CMY B C M Y C B C M Y C 20 C 40 C 80 B C M Y M B C M Y M 20 M 40 M 80 B C M Y B C M Y Y 20 Y 40 Y 80 B C M Y B C M Y B 20 B 40 B 80 B C M Y Y B C M Y CY CMY CMY B C M Y B B C M Y C 20 C 40 C 80 B C M Y C B C M Y M 20 Y 80 B C M Y Y B C M Y B 20 B 40 B 80 B C M Y B B C M Y MY CMY CMY B C M Y B C M Y C 20 C 40 C 80 B C M Y B C M Y M 20 M 40 M 80 B C M Y C B C M Y Y 20 Y 40 Y 80 B C M Y M B C M Y B 20 B 40 B 80 B C M Y Y B C M Y CMY B B C M Y CMY

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Plate Control Strip© Heidelberger Druckmaschinen AG 2015

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Page 15: Der amtliche Sportbootfuehrerschein See Ansichts …...Vorwort Die Einfhrung des Antwort-Auswahl-Verfahrens (multiple-choice-System) bei der Beantwortung der im Fragenkatalog fr die

60 | DIE AMTLICHEN FRAGEN UND ANTWORTEN: BASISFRAGEN — GESETZESKUNDE

Zu Frage 17: �berholverbote

Grundsatz: Weiße Tafeln mit rotem Rand sind immer Gebots-oder Verbotszeichen.

Beachte:Im Bereich der Wasserfl�chen und an den Stellen, an denenein �berholverbot besteht, ist in der Regel auch das Ankern,Anlegen und Festmachen verboten.

Mit der Tafel gem�ß Frage 17 wird auch auf Binnenschifffahrtstra-ßen f�r alle Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge, ein all-gemeines �berholverbot angezeigt. Gr�nde k�nnen sein:• Fahrwasserverengung durch Bauarbeiten usw.• Flusskr�mmung, wodurch die Sicht voraus gering ist und da-

durch der Gegenverkehr nicht rechtzeitig erkannt wird

Dies sollen insbesondere langsamere Kleinfahrzeuge bei der Ent-

scheidung zu �berholen ber�cksichtigen, um nicht bei Gegenver-kehr in eine schwierige Lage zu kommen.Hinweise:�berholverbote s. oben und Erl. zu Frage 168;Durchf�hrung des �berholman�vers vgl. Erl. zu Frage 137;Definition des �berholenden Fahrzeugs siehe Regel 13 b KVR undFrage 81.Vorschriften See: Vorschriften Binnen:§ 23 Abs. 3 SeeSchStrO, Nr. A.1 a) § 6.11 BinSchStrOder Anlage I.1 der SeeSchStrO

Merke:Die rechteckige weiße Tafel mit rotem Rand, rotem Schr�g-strich und zwei senkrechten schwarzen Pfeilen – Spitzennach oben – bedeutet �berholverbot.

an Engstellen in un�bersichtlichen Kr�mmungen

Bekanntmachung der WSDn Nord oder Nordwest

zur Seeschifffahrts-straßen-Ordnung

vor und innerhalb von Schleusen beim Schifffahrtszeichen „�berholverbot“ auf bekannt gemachten Wasserfl�chen

in der N�he nicht freifahrender F�hren

18Welche Bedeutung hat folgendes Tafelzeichen?

Antwort:a. Begegnungsverbot an einer Engstelle.b. Begegnungsverbot f�r Fahrzeuge �ber 12 m L�nge.c. �berholverbot; mit Gegenverkehr muss gerechnet

werden.d. �berholverbot f�r alle Fahrzeuge.

Zu Frage 18:Zus�tzlicher Hinweis:Vorfahrtsregelung beachten. Verhalten beim Begegnen sieheFrage 36.

Vorschrift See: Vorschrift Binnen:Nr. A.2 Anlage I SeeSchStrO § 6.08 Nr. 1 BinSchStrO

Merke:Die rechteckige weiße Tafel mit rotem Rand, rotem Schr�g-strich und zwei senkrechten schwarzen Pfeilen – Spitzen ent-gegengesetzt – bedeutet Begegnungsverbot in einer Engstelle.

19Welche Bedeutung hat folgendes Tafelzeichen?

Antwort:a. Sog und Wellenschlag vermeiden.b. Gef�hrdeter Strandbereich, �bersp�lungsgefahr; Min-

destpassierabstand 100 m.c. Wasserstraße, die jederzeit sicher befahren werden kann;

keine Gefahr durch Seegang.d. Wasserstraße, die nicht jederzeit sicher befahren werden

kann; Gefahr durch Seegang.

Zu Frage 19:

Wichtiger Grundsatz:Fahrzeuge haben ihre Geschwindigkeit rechtzeitig so weit zuvermindern, wie es erforderlich ist, um Gef�hrdungen vonschutzbed�rftigen Anlagen oder durch Schifffahrtszeichengekennzeichneten Stellen des Ufers durch Sog oder Wellen-schlag zu vermeiden. Dieser Grundsatz gilt insbesondereauch beim Vorbeifahren an• H�fen, Schleusen und Sperrwerken,• festliegenden F�hren,• man�vrierunf�higen und festgekommenen sowie an man�-

vrierbehinderten Fahrzeugen,• schwimmenden Ger�ten und schwimmenden Anlagen,• außergew�hnlichen Schwimmk�rpern, die geschleppt wer-

den, und(§ 26 Abs. 1 Nrn. 1 — 5 SeeSchStrO)

• an Stellen, die durch die Flagge A des Internationalen Sig-nalbuches gekennzeichnet sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 6 SeeSch-StrO). (Siehe auch Frage 61 vor Frage 37.)

Hinweis:Sichere Geschwindigkeit vgl. Frage 90 und Regel 6 KVR.Vorschrift See: Vorschrift Binnen:Nrn. A.3 und 4 der Anlage I zur SeeSchStrO § 6.20 BinSchStrO

Merke:Die quadratische weiße Tafel mit rotem Rand, rotem Schr�g-strich und zwei waagerechten schwarzen Wellenlinien bedeu-tet, die Geschwindigkeit so einrichten, dass Sog und Wellen-schlag vermieden wird.

GEBOTSZEICHEN — BEGEGNUNGSVERBOT | 61

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60 | DIE AMTLICHEN FRAGEN UND ANTWORTEN: BASISFRAGEN — GESETZESKUNDE

Zu Frage 17: �berholverbote

Grundsatz: Weiße Tafeln mit rotem Rand sind immer Gebots-oder Verbotszeichen.

Beachte:Im Bereich der Wasserfl�chen und an den Stellen, an denenein �berholverbot besteht, ist in der Regel auch das Ankern,Anlegen und Festmachen verboten.

Mit der Tafel gem�ß Frage 17 wird auch auf Binnenschifffahrtstra-ßen f�r alle Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge, ein all-gemeines �berholverbot angezeigt. Gr�nde k�nnen sein:• Fahrwasserverengung durch Bauarbeiten usw.• Flusskr�mmung, wodurch die Sicht voraus gering ist und da-

durch der Gegenverkehr nicht rechtzeitig erkannt wird

Dies sollen insbesondere langsamere Kleinfahrzeuge bei der Ent-

scheidung zu �berholen ber�cksichtigen, um nicht bei Gegenver-kehr in eine schwierige Lage zu kommen.Hinweise:�berholverbote s. oben und Erl. zu Frage 168;Durchf�hrung des �berholman�vers vgl. Erl. zu Frage 137;Definition des �berholenden Fahrzeugs siehe Regel 13 b KVR undFrage 81.Vorschriften See: Vorschriften Binnen:§ 23 Abs. 3 SeeSchStrO, Nr. A.1 a) § 6.11 BinSchStrOder Anlage I.1 der SeeSchStrO

Merke:Die rechteckige weiße Tafel mit rotem Rand, rotem Schr�g-strich und zwei senkrechten schwarzen Pfeilen – Spitzennach oben – bedeutet �berholverbot.

an Engstellen in un�bersichtlichen Kr�mmungen

Bekanntmachung der WSDn Nord oder Nordwest

zur Seeschifffahrts-straßen-Ordnung

vor und innerhalb von Schleusen beim Schifffahrtszeichen „�berholverbot“ auf bekannt gemachten Wasserfl�chen

in der N�he nicht freifahrender F�hren

18Welche Bedeutung hat folgendes Tafelzeichen?

Antwort:a. Begegnungsverbot an einer Engstelle.b. Begegnungsverbot f�r Fahrzeuge �ber 12 m L�nge.c. �berholverbot; mit Gegenverkehr muss gerechnet

werden.d. �berholverbot f�r alle Fahrzeuge.

Zu Frage 18:Zus�tzlicher Hinweis:Vorfahrtsregelung beachten. Verhalten beim Begegnen sieheFrage 36.

Vorschrift See: Vorschrift Binnen:Nr. A.2 Anlage I SeeSchStrO § 6.08 Nr. 1 BinSchStrO

Merke:Die rechteckige weiße Tafel mit rotem Rand, rotem Schr�g-strich und zwei senkrechten schwarzen Pfeilen – Spitzen ent-gegengesetzt – bedeutet Begegnungsverbot in einer Engstelle.

19Welche Bedeutung hat folgendes Tafelzeichen?

Antwort:a. Sog und Wellenschlag vermeiden.b. Gef�hrdeter Strandbereich, �bersp�lungsgefahr; Min-

destpassierabstand 100 m.c. Wasserstraße, die jederzeit sicher befahren werden kann;

keine Gefahr durch Seegang.d. Wasserstraße, die nicht jederzeit sicher befahren werden

kann; Gefahr durch Seegang.

Zu Frage 19:

Wichtiger Grundsatz:Fahrzeuge haben ihre Geschwindigkeit rechtzeitig so weit zuvermindern, wie es erforderlich ist, um Gef�hrdungen vonschutzbed�rftigen Anlagen oder durch Schifffahrtszeichengekennzeichneten Stellen des Ufers durch Sog oder Wellen-schlag zu vermeiden. Dieser Grundsatz gilt insbesondereauch beim Vorbeifahren an• H�fen, Schleusen und Sperrwerken,• festliegenden F�hren,• man�vrierunf�higen und festgekommenen sowie an man�-

vrierbehinderten Fahrzeugen,• schwimmenden Ger�ten und schwimmenden Anlagen,• außergew�hnlichen Schwimmk�rpern, die geschleppt wer-

den, und(§ 26 Abs. 1 Nrn. 1 — 5 SeeSchStrO)

• an Stellen, die durch die Flagge A des Internationalen Sig-nalbuches gekennzeichnet sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 6 SeeSch-StrO). (Siehe auch Frage 61 vor Frage 37.)

Hinweis:Sichere Geschwindigkeit vgl. Frage 90 und Regel 6 KVR.Vorschrift See: Vorschrift Binnen:Nrn. A.3 und 4 der Anlage I zur SeeSchStrO § 6.20 BinSchStrO

Merke:Die quadratische weiße Tafel mit rotem Rand, rotem Schr�g-strich und zwei waagerechten schwarzen Wellenlinien bedeu-tet, die Geschwindigkeit so einrichten, dass Sog und Wellen-schlag vermieden wird.

GEBOTSZEICHEN — BEGEGNUNGSVERBOT | 61

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Page 17: Der amtliche Sportbootfuehrerschein See Ansichts …...Vorwort Die Einfhrung des Antwort-Auswahl-Verfahrens (multiple-choice-System) bei der Beantwortung der im Fragenkatalog fr die

23. Feuerl�scher

68Welcher Feuerl�scher ist f�r Sportboote zweckm�ßig und wieoft muss man einen Feuerl�scher �berpr�fen lassen?

Antwort:a. ABC-Pulver- und Schauml�scher, mindestens alle 2 Jahre.b. Feuerl�scher mit L�schschaum, mindestens einmal pro

Jahr.c. CO2-Feuerl�scher, mindestens alle zwei Jahre.d. ABC-Pulverl�scher, mindestens einmal pro Jahr.

Zu Frage 68:

Jeder Brand an Bord bringt die Bootsbesatzung in akute Gefahr.Wenn es nicht gelingt, einen Brand schon bei der Entstehung zul�schen, ist das Fahrzeug ohne fremde Hilfe meistens nicht mehrzu retten. Deshalb sollte der Bootsbesitzer anstreben, das Brand-risiko durch richtiges Verhalten und durch die Ausr�stung mitBrandbek�mpfungseinrichtungen zu verringern.Zur Mindestausr�stung von Sportbooten, die mit Motoren, Koch-und/oder Heizeinrichtungen ausger�stet sind, geh�ren ein odermehrere tragbare Feuerl�scher (Handfeuerl�scher).Die Gr�ße und Anzahl der Feuerl�scher und damit die L�schmengem�ssen nach Bootsgr�ße, nach Bootsmotor (Außen- oder Inbord-motor) und seiner Leistung (kW/PS) sowie der Ausr�stung mit Koch-und Heizeinrichtungen bemessen sein. Der mit ABC-Pulver ge-f�llte Feuerl�scher ist f�r das L�schen brennender fester, fl�ssi-ger und unter Druck austretender gasf�rmiger Stoffe sowie unterelektrischer Spannung stehender Teile (bis 1000 V) geeignet, so-dass er als Standardfeuerl�scher anzusehen ist.Neben Handfeuerl�schern und eventuell fest eingebauten Feuer-l�schanlagen sollten folgende Feuerl�scheinrichtungen vorhandensein:

• eine P�tz, griffbereit aufbewahrt, zum L�schen von Br�ndenfester brennbarer Stoffe mit Wasser (nicht f�r Fl�ssigkeits- undGasbr�nde),

• eine Decke aus Wolle, keinesfalls aus Kunstfasern, zum Ersti-cken von Br�nden, insbesondere bei eventuell brennendenPersonen,

• ein Feuerl�schdurchlass f�r Motorenr�ume; dieser Feuerl�sch-durchlass besteht aus einer von einer Schutzkappe abgedeck-ten, nichtbrennbaren flexiblen Membrane, die bei einem Brandim Motorenraum mit dem M�ndungsst�ck eines tragbaren

Feuerl�schers durchstoßen wird und somit die Eingabe des-Feuerl�schmittels in den Raum ohne Luft- bzw. Sauerstoff-zutritt erm�glicht.

Beachte:Die dritth�ufigste Unfallursache auf Sportbooten sind Br�nde. Da-her sollten folgende wichtige Hinweise beachtet werden:

• Es ist zweckm�ßig, sich anhand der Bedienungsanleitung desFeuerl�schers immer wieder mit seiner Handhabung vertrautzu machen, damit er im Notfall sofort eingesetzt werden kann.

• Der Feuerl�scher sollte m�glichst in Reichweite der Komb�seoder Kochstelle angebracht werden. Die zweij�hrige �berpr�-fung ist auch notwendig, wenn er nicht eingesetzt wurde!

• Benutzte Feuerl�scher sollten unverz�glich nachgef�llt wer-den; das gilt auch f�r teilweise entleerte Feuerl�scher.

• Vergessen Sie nicht: Brandverh�tung ist leichter als Brandbe-k�mpfung!

108 | DIE AMTLICHEN FRAGEN UND ANTWORTEN: BASISFRAGEN — SICHERHEIT

Feuerl�scher

Merke:F�r Sportboote sind ABC-Pulver-und Schauml�scher zweckm�ßig;sie m�ssen mindestens alle 2 Jahre�berpr�ft werden.

24. Brandbek�mpfung

69Welche Maßnahmen muss man ergreifen, um einen Brand mitdem Feuerl�scher wirksam zu bek�mpfen?

Antwort:a. Luftzufuhr verhindern, Feuerl�scher erst am Brandherd

einsetzen und das Feuer m�glichst von unten bek�mpfen.b. Rauchabzug sicherstellen und Feuerl�scher rechtzeitig

einsetzen, dabei den L�schstrahl m�glichst in die lodern-den Flammen halten.

c. Luftzufuhr verhindern und den Feuerl�scher mit spar-samen L�schstrahlst�ßen einsetzen, dabei das Feuerm�glichst von oben bek�mpfen.

d. Handhabungshinweise durchlesen und den Feuerl�schersofort einsetzen, dabei das Feuer m�glichst von untenbek�mpfen.

Zu Frage 69:

Beachte:Ein Brand an Bord bringt die Bootsbesatzung in akute Gefahr. Wennes nicht gelingt, den Brand schon bei der Entstehung zu l�schen,ist das Fahrzeug ohne fremde Hilfe meistens nicht mehr zu retten.Deshalb sollte der Bootsbesitzer anstreben, das Brandrisiko durchrichtiges Verhalten und durch die Ausr�stung mit Brandbek�mp-fungseinrichtungen zu verringern. Dies ist eine Vorsichtsmaßnahme,die die allgemeine Sorgfaltspflicht erfordert (§ 3 Abs. 1 SeeSchStrO).

Je fr�her ein Brand entdeckt wird, um so gr�ßer sind die Chan-cen, des Feuers Herr zu werden. Ein Brand kann durch Geruch, au-ßergew�hnlich hohe Temperaturen, Rauch und Verf�rbung vonFarbe festgestellt werden. Kaj�ten- und Motorenbr�nde sind be-sonders gef�hrlich, weil sich das Feuer dort leicht ausbreiten kannund an den Brandherd zum Teil schwer heranzukommen ist.

Wichtige zus�tzliche Hinweise zur Brandbek�mpfung:Im Brandfall• Ruhe bewahren,• Fahrzeug stoppen oder vor den Wind legen, um den Fahrt-

wind oder den nat�rlichen Wind nach M�glichkeit auszu-schalten. Gegen starken Rauch notfalls durch ein feuchtesTuch vor Mund und Nase sch�tzen.

• bei laufendem Vergasermotor Brennstoffzufuhr absperren-und durch Vollgasgeben, soweit m�glich, Vergaser entlee-ren; soweit vorhanden und zug�nglich Vergaser abdecken,um Luft- bzw. Sauerstoffzutritt einzuschr�nken,

• bei geschlossenem Motorenraum alle L�ftungs�ffnungenund sonstigen ffnungen schließen und dann

• L�schmittel aus tragbarem Feuerl�scher, soweit vorhanden,durch Feuerl�schdurchlass eingeben oder

• eine Verschlusseinrichtung des Raumes wegen Luft- bzw.Sauerstoffzufuhr und m�glicher Stichflamme langsam undvorsichtig �ffnen, dabei seitlich stellen und dann L�sch-mittel eingeben oder

• ggf. fest eingebaute Feuerl�schanlage ausl�sen,• bei Koch- und Heizeinrichtungen Brennstoffzufuhr unter-

brechen, L�ftungs�ffnungen verschließen,• bei Einsatz eines tragbaren Feuerl�schers diesen erst am

Brandherd bet�tigen und Brand von vorn und/oder untenbek�mpfen; bei gel�schtem Brand eventuell noch vorhan-denes L�schmittel f�r eventuelle R�ckz�ndung aufbewah-ren (die ununterbrochene Funktionsdauer — Spritzzeit —eines tragbaren Feuerl�schers liegt je nach L�schergr�ßebei 6 bis 15 Sekunden!).

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Zu Frage 157:

Merke:Steuerbordseite eines Fahrwassers ist die Seite, die ein vonSee kommendes Fahrzeug an seiner Steuerbordseite hat.

11.Verkehrsrechtliche Verpflichtungen der Fahrzeuge auf den Seeschifffahrtsstraßen

11.1 Fahrzeuge mit Funkanlage

158Welche verkehrsrechtliche Verpflichtung hat ein Fahrzeug-f�hrer nach § 3 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung(SeeSchStrO), dessen Fahrzeug mit einer UKW-Funkanlageausger�stet ist?

Antwort:a. Er ist verpflichtet, die von der Verkehrszentrale gege-

benen Verkehrsinformationen und -unterst�tzungenabzuh�ren und zu ber�cksichtigen.

b. Er ist verpflichtet, bei der Nutzung einer UKW-Funkanlageim Besitz des entsprechenden Funkzeugnisses zu sein.

c. Er ist verpflichtet, bei verminderter Sicht regelm�ßigseinen Schiffsnamen und seine Position der Verkehrs-zentrale mitzuteilen.

d. Er ist verpflichtet, die Funkanlage w�hrend der Fahrt inBetrieb zu halten und alle sein Fahrzeug betreffendenMitteilungen im Schiffslogbuch festzuhalten.

Zu Frage 158:

Beachte:Es entspricht der seem�nnischen Sorgfaltspflicht (vgl. Frage 8), beiVorhandensein einer UKW-Sprechfunkanlage diese auf den See-schifffahrtsstraßen immer auf den jeweiligen UKW-Kanal zu schal-ten, um die Verkehrsinformationen (Verkehrslageberichte), Ver-kehrsunterst�tzungen und Verkehrsregelungen seitens der Ver-kehrszentralen (maritime Verkehrssicherung) abzuh�ren.

Empfehlung:Bei Segelfahrzeugen empfiehlt es sich, zum Abh�ren der Ver-kehrsinformationen einen Deckslautsprecher zu installieren.

Achtung:Bei verminderter Sicht ist die Teilnahme an der maritimen Verkehrs-sicherung �ber UKW deshalb unbedingt erforderlich, weil die See-

lotsen bei der Landradarberatung von der Verkehrszentrale ausmanchmal Schwierigkeiten haben, die Radarechos von den diedurchgehende Schifffahrt gef�hrdenden Sportfahrzeugen zu iden-tifizieren, um sie anzusprechen und entsprechend beraten zu k�n-nen.

Die Verpflichtung zum Abh�ren der von der Verkehrszentraledurchgef�hrten Verkehrssicherungsinformationen und Verkehrs-unterst�tzungen ist ausdr�cklich durch Erg�nzung der Grund-regeln f�r das Verhalten im Verkehr mit der Maßgabe geregeltworden, dass sie der verantwortliche Fahrzeugf�hrer unverz�g-lich entsprechend den Bedingungen der jeweiligen Verkehrssitua-tion ber�cksichtigen muss.

Wo gibt es Verkehrszentralen?Die Verkehrszentralen und deren UKW-Kan�le sind in den Be-kanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schiff-fahrt zur SeeSchStrO (BSH-Ver�ffentlichung Nr. 20005) ver-

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SCHIFFFAHRTSSTRASSEN

�ffentlicht. Die Bekanntmachungen sind auch im Deutschen K�s-ten-Almanach (Carl Heymanns Verlag, K�ln) enthalten und werdenjeweils auf dem neuesten Stand gehalten.

Verkehrszentralen sind zurzeit eingerichtet in Wilhelmshaven,Bremerhaven, Bremen, Cuxhaven, Kiel, Travem�nde, Warnem�ndeund Stralsund.

Hinweis:Seem�nnische Sorgfaltspflicht vgl. Frage 77;notwendige Sicherheitsmaßnahmen vgl. Frage 274.

Vorschrift:§ 3 Abs. 1 SeeSchStrO

Merke:Der Fahrzeugf�hrer eines Fahrzeugs mit einer UKW-Funk-anlage ist verpflichtet, die von der Verkehrszentrale gegebe-nen Verkehrsinformationen und -unterst�tzungen abzuh�renund zu ber�cksichtigen.

11.2 Lichterf�hrung kleiner Fahrzeuge, Fahrverbot

159Welches Licht muss ein Fahrzeug unter Segel von weniger als12 m L�nge oder ein Fahrzeug unter Ruder auf der Seeschiff-fahrtsstraße f�hren, wenn es die nach den Kollisionsver-h�tungsregeln (KVR) vorgeschriebenen Lichter nicht f�hrenkann?

Antwort:a. Ein weißes Rundumlicht.b. Ein rotes Rundumlicht.c. Ein weißes Topplichtd. Eine Dreifarbenlaterne.

Zu Frage 159:

Hinweis:Lichterf�hrung nach den KVR vgl. Fragen 113 und 12, 13.

Vorschrift:§ 10 Abs. 2 SeeSchStrO in Verbindung mit Regel 21 Buchst. e KVR

Merke:Ein Fahrzeug unter Segel von weniger als 12 Meter L�ngeoder ein Ruderboot muss auf einer Seeschifffahrtsstraße,wenn es die nach den KVR vorgeschriebenen Lichter nichtf�hren kann, ein weißes Rundumlicht f�hren.

160Wann darf ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 m L�ngeauf Seeschifffahrtsstraßen nicht fahren, wenn es die nachden Kollisionsverh�tungsregeln (KVR) vorgeschriebenenLichter nicht f�hren kann?

Antwort:a. Es darf in der Zeit, in der die Lichterf�hrung vorgeschrie-

ben ist, nicht fahren, es sei denn, dass ein Notstand vor-liegt.

b. Es darf in der Zeit zwischen Sonnenaufgang und Sonnen-untergang nicht fahren.

c. Es darf in der Zeit, in der die Lichterf�hrung vorgeschrie-ben ist, nur dann fahren, wenn ein betriebsbereites Signal-horn an Bord ist.

d. Es darf in der Zeit zwischen Sonnenuntergang und Son-nenaufgang nicht fahren.

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1 Pix 2 Pix 1 Pix 2 PixResolution: 2400 dpiScreen: 175 lpiPixel Size: 10.6 µm© 2006 Kodak

Kodak Plate Control Strip v4.0.1Interpreter: Kodak Prinergy Normalizer

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Plate Control Strip© Heidelberger Druckmaschinen AG 2015

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Page 19: Der amtliche Sportbootfuehrerschein See Ansichts …...Vorwort Die Einfhrung des Antwort-Auswahl-Verfahrens (multiple-choice-System) bei der Beantwortung der im Fragenkatalog fr die

Zu Frage 157:

Merke:Steuerbordseite eines Fahrwassers ist die Seite, die ein vonSee kommendes Fahrzeug an seiner Steuerbordseite hat.

11.Verkehrsrechtliche Verpflichtungen der Fahrzeuge auf den Seeschifffahrtsstraßen

11.1 Fahrzeuge mit Funkanlage

158Welche verkehrsrechtliche Verpflichtung hat ein Fahrzeug-f�hrer nach § 3 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung(SeeSchStrO), dessen Fahrzeug mit einer UKW-Funkanlageausger�stet ist?

Antwort:a. Er ist verpflichtet, die von der Verkehrszentrale gege-

benen Verkehrsinformationen und -unterst�tzungenabzuh�ren und zu ber�cksichtigen.

b. Er ist verpflichtet, bei der Nutzung einer UKW-Funkanlageim Besitz des entsprechenden Funkzeugnisses zu sein.

c. Er ist verpflichtet, bei verminderter Sicht regelm�ßigseinen Schiffsnamen und seine Position der Verkehrs-zentrale mitzuteilen.

d. Er ist verpflichtet, die Funkanlage w�hrend der Fahrt inBetrieb zu halten und alle sein Fahrzeug betreffendenMitteilungen im Schiffslogbuch festzuhalten.

Zu Frage 158:

Beachte:Es entspricht der seem�nnischen Sorgfaltspflicht (vgl. Frage 8), beiVorhandensein einer UKW-Sprechfunkanlage diese auf den See-schifffahrtsstraßen immer auf den jeweiligen UKW-Kanal zu schal-ten, um die Verkehrsinformationen (Verkehrslageberichte), Ver-kehrsunterst�tzungen und Verkehrsregelungen seitens der Ver-kehrszentralen (maritime Verkehrssicherung) abzuh�ren.

Empfehlung:Bei Segelfahrzeugen empfiehlt es sich, zum Abh�ren der Ver-kehrsinformationen einen Deckslautsprecher zu installieren.

Achtung:Bei verminderter Sicht ist die Teilnahme an der maritimen Verkehrs-sicherung �ber UKW deshalb unbedingt erforderlich, weil die See-

lotsen bei der Landradarberatung von der Verkehrszentrale ausmanchmal Schwierigkeiten haben, die Radarechos von den diedurchgehende Schifffahrt gef�hrdenden Sportfahrzeugen zu iden-tifizieren, um sie anzusprechen und entsprechend beraten zu k�n-nen.

Die Verpflichtung zum Abh�ren der von der Verkehrszentraledurchgef�hrten Verkehrssicherungsinformationen und Verkehrs-unterst�tzungen ist ausdr�cklich durch Erg�nzung der Grund-regeln f�r das Verhalten im Verkehr mit der Maßgabe geregeltworden, dass sie der verantwortliche Fahrzeugf�hrer unverz�g-lich entsprechend den Bedingungen der jeweiligen Verkehrssitua-tion ber�cksichtigen muss.

Wo gibt es Verkehrszentralen?Die Verkehrszentralen und deren UKW-Kan�le sind in den Be-kanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schiff-fahrt zur SeeSchStrO (BSH-Ver�ffentlichung Nr. 20005) ver-

180 | SPEZIFISCHE FRAGEN UND ANTWORTEN SEE: GESETZESKUNDE — VERKEHRSRECHTLICHE VERPFLICHTUNGEN DER FAHRZEUGE AUF SEE-

SCHIFFFAHRTSSTRASSEN

�ffentlicht. Die Bekanntmachungen sind auch im Deutschen K�s-ten-Almanach (Carl Heymanns Verlag, K�ln) enthalten und werdenjeweils auf dem neuesten Stand gehalten.

Verkehrszentralen sind zurzeit eingerichtet in Wilhelmshaven,Bremerhaven, Bremen, Cuxhaven, Kiel, Travem�nde, Warnem�ndeund Stralsund.

Hinweis:Seem�nnische Sorgfaltspflicht vgl. Frage 77;notwendige Sicherheitsmaßnahmen vgl. Frage 274.

Vorschrift:§ 3 Abs. 1 SeeSchStrO

Merke:Der Fahrzeugf�hrer eines Fahrzeugs mit einer UKW-Funk-anlage ist verpflichtet, die von der Verkehrszentrale gegebe-nen Verkehrsinformationen und -unterst�tzungen abzuh�renund zu ber�cksichtigen.

11.2 Lichterf�hrung kleiner Fahrzeuge, Fahrverbot

159Welches Licht muss ein Fahrzeug unter Segel von weniger als12 m L�nge oder ein Fahrzeug unter Ruder auf der Seeschiff-fahrtsstraße f�hren, wenn es die nach den Kollisionsver-h�tungsregeln (KVR) vorgeschriebenen Lichter nicht f�hrenkann?

Antwort:a. Ein weißes Rundumlicht.b. Ein rotes Rundumlicht.c. Ein weißes Topplichtd. Eine Dreifarbenlaterne.

Zu Frage 159:

Hinweis:Lichterf�hrung nach den KVR vgl. Fragen 113 und 12, 13.

Vorschrift:§ 10 Abs. 2 SeeSchStrO in Verbindung mit Regel 21 Buchst. e KVR

Merke:Ein Fahrzeug unter Segel von weniger als 12 Meter L�ngeoder ein Ruderboot muss auf einer Seeschifffahrtsstraße,wenn es die nach den KVR vorgeschriebenen Lichter nichtf�hren kann, ein weißes Rundumlicht f�hren.

160Wann darf ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 m L�ngeauf Seeschifffahrtsstraßen nicht fahren, wenn es die nachden Kollisionsverh�tungsregeln (KVR) vorgeschriebenenLichter nicht f�hren kann?

Antwort:a. Es darf in der Zeit, in der die Lichterf�hrung vorgeschrie-

ben ist, nicht fahren, es sei denn, dass ein Notstand vor-liegt.

b. Es darf in der Zeit zwischen Sonnenaufgang und Sonnen-untergang nicht fahren.

c. Es darf in der Zeit, in der die Lichterf�hrung vorgeschrie-ben ist, nur dann fahren, wenn ein betriebsbereites Signal-horn an Bord ist.

d. Es darf in der Zeit zwischen Sonnenuntergang und Son-nenaufgang nicht fahren.

VERKEHRSRECHTLICHE VERPFLICHTUNGEN DER FAHRZEUGE AUF DEN SEESCHIFFFAHRTSSTRASSEN — FAHRVERBOT | 181

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Plate Control Strip© Heidelberger Druckmaschinen AG 2015

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Page 20: Der amtliche Sportbootfuehrerschein See Ansichts …...Vorwort Die Einfhrung des Antwort-Auswahl-Verfahrens (multiple-choice-System) bei der Beantwortung der im Fragenkatalog fr die

Zu Fragen 208 und 209:

EinzelgefahrstellenDas Schifffahrtszeichen liegt auf der Gefahrenstelle selbst, sodassdie Gefahrenstelle an allen Seiten passiert werden kann.

Neue GefahrenstellenDiese sind wie allgemeine Gefahrenstellen oder Einzelgefahrstellenbezeichnet, jedoch wegen besonderer Umst�nde ist mindestensein Sichtzeichen doppelt und ggf. mit einer Radarantwortbake mitder Kennung „D“ versehen. Besonderes Kennzeichen also: zweiSichtzeichen derselben Art nebeneinander.

Besondere Gebiete und StellenDie Bedeutung ist den Seekarten oder anderen nautischen Ver-�ffentlichungen zu entnehmen und ist ggf. auch aus der Beschrif-tung des Zeichens zu erkennen.

Beispiele:Warngebiet, Warnstelle(Gebiet/Stelle f�r milit�rische oder zivile Zwecke, vor dessen Be-/�berfahren gewarnt wird)

Fischerei(Begrenzung von Fischereigr�nden)

Sch�ttstelle(Begrenzung einer Baggersch�ttstelle)

Ablenkung/Deviation(Markierung von Punkten f�r die Aufstellungder Ablenkungstabelle)

Kabel, K, Pipeline(Kennzeichnung von Trassen, Kabeln und Rohrleitungen)

Meile(Bezeichnung einer gemessenen Meile)

Merke:Eine Leuchttonne, Bakentonne, Spierentonne oder Stange,schwarz mit einem waagerechten roten Band mit zweischwarzen B�llen als Toppzeichen, oder die Kennung Fl.(2)(Blitzfeuer mit Gruppen von 2 Blitzen) des Feuers einerLeuchttonne bedeutet eine Einzelgefahrstelle, die an allenSeiten passiert werden kann.

234 | SPEZIFISCHE FRAGEN UND ANTWORTEN SEE: GESETZESKUNDE — BEZEICHNUNG DER GEFAHRENSTELLEN

196Welche Bedeutung hat folgende Tonne?

Antwort:a. Backbordseite des durchgehenden Fahrwassers, Steuer-

bordseite des abzweigenden oder einm�ndenden Fahr-wassers.

b. Steuerbordseite des durchgehenden Fahrwassers, Back-bordseite des abzweigenden oder einm�ndenden Fahr-wassers.

c. Steuerbordseite des durchgehenden Fahrwassers.d. Backbordseite des durchgehenden Fahrwassers.

Zu Fragen 195 und 196:

Beachte:Abzweigende oder einm�ndende Fahrwasser sind in der Re-gel mit lateralen Zeichen bezeichnet (�berwiegend mit Tonnender Fahrwasserseitenbezeichnung — vgl. Erl. zu Fragen 191 —194). Sie k�nnen auch mit kardinalen Zeichen bezeichnet sein,z. B. wenn bei der Abzweigung gleichzeitig ein Wrack liegt.In beiden F�llen ist die Einm�ndung bzw. Abzweigung dadurchkenntlich gemacht, dass sich unter der Beschriftung des latera-len Zeichens oder der Beschriftung des kardinalen Zeichensdurch waagerechten Strich getrennt der Name, ggf. abgek�rzt,und die jeweils erste Nummer des abzweigenden oder letzteNummer des einm�ndenden Fahrwassers befinden. Dar�berhinaus haben die lateralen Zeichen immer ein Toppzeichen.Einm�ndungen und Abzweigungen sind also am Tage durchihre Beschriftung und in der Regel durch ihr Toppzeichen er-kennbar, bei Nacht durch eine auff�llige Kennung.

Hinweise:Vgl. auch die Darstellung der Schifffahrtszeichen zur Bezeichnungder Fahrwasser am Tage und bei Nacht nach Frage 199 sowiedie schematische Gesamtdarstellung der Betonnung nach Frage 209.

Vorschrift:Nr. B.13 Anlage I der SeeSchStrO

Merke:Eine gr�ne Leuchttonne mit einem waagerechten rotenBand und einem gr�nen Kegel, Spitze oben, als Toppzeichenbezeichnet die Steuerbordseite des durchgehenden Fahrwas-sers (gr�n!) und gleichzeitig die Backbordseite des abzwei-genden oder einm�ndenden Fahrwassers;eine rote Leuchttonne mit waagerechten gr�nen Band undeinem roten Zylinder als Toppzeichen bezeichnet die Back-bordseite des durchgehenden Fahrwassers (rot!) und gleich-zeitig die Steuerbordseite des abzweigenden oder einm�n-denden Fahrwassers.

EINM�NDUNGEN UND ABZWEIGUNGEN | 223

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Page 21: Der amtliche Sportbootfuehrerschein See Ansichts …...Vorwort Die Einfhrung des Antwort-Auswahl-Verfahrens (multiple-choice-System) bei der Beantwortung der im Fragenkatalog fr die

Vorschrift:Nr. B.11 Anlage I der SeeSchStrO Merke:

Gr�ne Spitztonnen, Leuchttonnen oder Stangen, gegebenen-falls mit einem gr�nen Kegel, Spitze oben, oder einem Besenabw�rts (Stangen immer mit Toppzeichen) bezeichnen dieSteuerbordseite des Fahrwassers; rote Stumpftonnen,Leuchttonnen, Spierentonnen oder Stangen oder Pricken,gegebenenfalls mit einem roten Zylinder oder Besen auf-w�rts (Stangen immer mit Toppzeichen) bezeichnen dieBackbordseite des Fahrwassers.

25.4 Einm�ndungen und Abzweigungen

195Welche Bedeutung hat folgende Tonne?

Antwort:a. Steuerbordseite des durchgehenden Fahrwassers/Back-

bordseite des abzweigenden oder einm�ndenden Fahr-wassers.

b. Backbordseite des durchgehenden Fahrwassers/Steuer-bordseite des abzweigenden oder einm�ndenden Fahr-wassers.

c. Steuerbordseite des durchgehenden Fahrwassers.d. Backbordseite des durchgehenden Fahrwassers.

222 | SPEZIFISCHE FRAGEN UND ANTWORTEN SEE: GESETZESKUNDE — BEZEICHNUNG DER FAHRWASSER

26.3 Schematische Darstellung des Betonnungssystems

BEZEICHNUNG DES BETONNUNGSSYSTEMS | 235

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Schematische Darstellungdes Betonnungssystems „A“am Tage und bei Nacht

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Page 22: Der amtliche Sportbootfuehrerschein See Ansichts …...Vorwort Die Einfhrung des Antwort-Auswahl-Verfahrens (multiple-choice-System) bei der Beantwortung der im Fragenkatalog fr die

194Welche Bedeutung hat folgende Tonne?

Antwort:a. Die Backbordseite des Fahrwassers.b. Die Steuerbordseite des Fahrwassers.c. Die Mitte eines Wattfahrwassers.d. Die Kennzeichnung eines Hindernisses im Wattfahr-

wasser.

Zu Fragen 191, 192, 193 und 194:

Wichtiger Grundsatz:Die Steuerbordseite eines Fahrwassers ist die Seite, die bei denvon See einlaufenden Fahrzeugen an Steuerbord liegt!

Verbindet ein Fahrwasser zwei durch Gr�nde voneinander getrennteWasserfl�chen, z. B. im Wattenfahrwasser, soweit keine Hafenein-fahrt bezeichnet wird, gilt als Steuerbordseite des Fahrwassersdie Seite, die von den Fahrzeugen aus westlicher Richtung kommend,d. h. von Nord (einschließlich) �ber West bis S�d (ausschließlich),an Steuerbord gelassen wird (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 SeeSchStrO).

Im Wattfahrwasser werden die flachsten Stellen am Anfang und amEnde mit zwei buschf�rmig zusammengestellten Pricken bezeich-net.

Beachte:1. Auf der Steuerbordseite der Fahrwasser befinden sichgr�ne Spitztonnen, Leuchttonnen oder Stangen mit fortlau-fenden ungeraden Nummern — von See beginnend oder nachfestgelegter Richtung —, ggf. mit einem angeh�ngten kleinenBuchstaben, ggf. in Verbindung mit dem (auch abgek�rzten)Namen des Fahrwassers; Toppzeichen (wenn vorhanden): Gr�-ner Kegel, Spitze oben, oder Besen abw�rts; Stangen immermit Toppzeichen.

2. Auf der Backbordseite der Fahrwasser befinden sich roteStumpftonnen, Leuchttonnen, Spierentonnen, Stangen oderPricken mit fortlaufenden geraden Nummern — von See be-ginnend oder nach festgelegter Richtung —, ggf. mit einemangeh�ngten kleinen Buchstaben, ggf. in Verbindung mitdem (abgek�rzten) Namen des Fahrwassers; Toppzeichen(wenn vorhanden): roter Zylinder oder Besen aufw�rts; Stan-gen immer mit Toppzeichen.

3. Bei Nacht ist an roten Feuerkennungen von Leuchttonnenlediglich zu erkennen, dass diese an der Backbordseite, angr�nen Feuerkennungen, dass sie an der Steuerbordseite desFahrwassers liegen. Um zu erkennen, um welche Leuchttonnees sich handelt, ist das Ausz�hlen der Kennung und der Wie-derkehr sowie ein entsprechendes Informieren anhand derSeekarte unumg�nglich (siehe Fragen 198 ff.).

Hinweise:Bezeichnung der Formen der einzelnen Schifffahrtszeichen undihre Toppzeichen vgl. Abschnitt „Bezeichnung der Fahrwasser“, All-gemeines, vor Frage 191.vgl. die Darstellung der Schifffahrtszeichen zur Bezeichnung derFahrwasser am Tage und bei Nacht nach Frage 199 sowiedie schematische Gesamtdarstellung der Betonnung nach Frage 209auf S. 235.

BEZEICHNUNG DER FAHRWASSERSEITEN | 221

Bedeutung der einzelnen Schifffahrtszeichen

*1 Leuchttonne mit Ball-Toppzeichen und der Kennung„Gleichtaktfeuer, Wiederkehr 4 Sekunden“ zur Bezeichnungder Ansteuerung des „Hauptfahrwassers“.

*2 Leuchttonne mit Zylinder-Toppzeichen und der Kennung„Blitzfeuer mit roten Blitzen“ zur Bezeichnung der Backbord-seite des „Hauptfahrwassers“.

*3 Leuchttonne mit Kegel-Toppzeichen und der Kennung„Blitzfeuer mit gr�nen Blitzen“ zur Bezeichnung der Steuer-bordseite des „Hauptfahrwassers“.

*4 Spierentonne mit Zylinder-Toppzeichen zur Bezeichnung derBackbordseite des „Hauptfahrwassers“ und der Backbord-seite des abzweigenden bzw. einm�ndenden „Nebenfahr-wassers“.

*5 Spitztonne zur Bezeichnung der Steuerbordseite desFahrwassers.

*6 Rote Leuchttonne mit gr�nem Band, Zylinder-Toppzeichen undder Kennung Fl (2+1)R/Blz. (2+1) r. zur Bezeichnung derBackbordseite des „Hauptfahrwassers“ und der Steuerbord-seite des abzweigenden „Nebenfahrwassers“.

*7 Rote Leuchttonne mit gr�nem Band, Zylinder-Toppzeichen undder Kennung Fl (2+1)R/Blz. (2+1) r. zur Bezeichnung derBackbordseite des „Hauptfahrwassers“ und der Steuerbord-seite des einm�ndenden „Nebenfahrwassers“.

*8 Gr�ne Leuchttonne mit rotem Band, Kegel-Toppzeichen undder Kennung Fl (2+1) G/Blz. (2+1) gn. zur Bezeichnung derSteuerbordseite des „Hauptfahrwassers“ und der Backbord-seite des abzweigenden Fahrwassers „Nordpriel“.

*9 Rote Spierentonne mit gr�nem Band und Zylinder-Toppzeichenzur Bezeichnung der Backbordseite des „Nebenfahrwassers“und der Steuerbordseite des abzweigenden Fahrwassers„Westloch“.

*10 Spierentonne zur Bezeichnung der Backbordseite des „Haupt-fahrwassers“ und der Backbordseite des einm�ndenden bzw.abzweigenden „Nebenfahrwassers“.

*1 1 Leuchttonne mit West-Toppzeichen und der Kennung „schnellesFunkelfeuer mit Gruppen von neun schnellen Funkeln, Wieder-kehr zehn Sekunden“ zur Bezeichnung des Wracks.

*12 Stange mit Nord-Toppzeichen zur Bezeichnung des Stacks.

*13 Stange mit S�d-Toppzeichen zur Bezeichnung des Stacks.

*14 Stange mit Zylinder-Toppzeichen zur Bezeichnung derBackbordseite des Fahrwassers „Nordpriel“.

*15 Stange mit Kegel-Toppzeichen zur Bezeichnung derSteuerbordseite des Fahrwassers „Nordpriel“.

*16 Pricke zur Bezeichnung der Backbordseite desFahrwassers „S�dpriel“.

*17 Stange mit Besen abw�rts zur Bezeichnung derSteuerbordseite des Fahrwassers „S�dpriel“.

*18 Spierentonne mit Ball-Toppzeichen zur Bezeichnung der An-steuerung des Fahrwassers „S�dpriel“ in der Fahrwassermitte.

*19 Leuchttonne mit Doppelball-Toppzeichen und der Kennung„Blitzfeuer mit Gruppen von zwei Blitzen“ zur Bezeichnungeiner Einzelgefahrstelle.

*20 Leuchttonne mit Ost-Toppzeichen und der Kennung „schnellesFunkelfeuer mit Gruppen von drei schnellen Funkeln, Wieder-kehr f�nf Sekunden“ zur Bezeichnung der Untiefe „Riffgrund“.

*21 Leuchttonne mit S�d-Toppzeichen und der Kennung „schnellesFunkelfeuer mit Gruppen von sechs schnellen Funkeln undein Blink, Wiederkehr zehn Sekunden“ zur Bezeichnung derUntiefe „Riffgrund“.

*22 Stange mit West-Toppzeichenzur Bezeichnung der Untiefe „Riffgrund“.

*23 Stange mit Nord-Toppzeichenzur Bezeichnung der Untiefe „Riffgrund“.

*24 Stumpftonne zur Bezeichnung des Sperrgebietes.

*25 Leuchttonne mit der Kennung „unterbrochenes gelbes Feuermit zwei Unterbrechungen“ zur Bezeichnung des Sperrgebietes.

236 | SPEZIFISCHE FRAGEN UND ANTWORTEN SEE: GESETZESKUNDE — BEZEICHNUNG DER GEFAHRENSTELLEN

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Druckplattenbreite 1055,0mm

Druckplattenhöhe 811,0m

m

Papierbeginn 42,0m

mG

reiferrand 10,0mm

Papierbreite 870,0mm

Papierhöhe 640,0m

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Mittenverschiebung Papier 0,0mm

92,5mm92,5mm

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205,0 x 180,0mm205,0 x 180,0mm205,0 x 180,0mm205,0 x 180,0mm

Page 23: Der amtliche Sportbootfuehrerschein See Ansichts …...Vorwort Die Einfhrung des Antwort-Auswahl-Verfahrens (multiple-choice-System) bei der Beantwortung der im Fragenkatalog fr die

Ausz�ge aus der Karte 1 (INT 1)

K�stenlinie vermessenCoastline, surveyed

Flachk�steFlat coast

Sandk�steSandy shore

Steink�ste, Kiesk�steStony shore, Shingly shore

Sandh�gel, D�nenSandhills, Dunes

Trockenfallende H�hen �ber KartennullDrying heights above chart datum

Geringste Tiefe in engem FahrwasserLeast depth in narrow channel

Richtlinie (feste Linie: Kurslinie)Leading line (firm line is the track to be followed)

Mole, Hafendamm (mit Anlegem�glichkeit)Mole (with berthing facility)

Kai, Ladeplatz, AnlegerQuay, Wharf

Aufschleppe, Schlipp, RampeSlipway, Patent slip, Ramp

Damm (im Watt oder feuchtem Gel�nde)Causeway

Wellenbrecher (allgemein)Breakwater (in general)

Wellenbrecher (Steinsch�ttung, Tetrapoden usw.)Breakwater (loose boulders, tetrapods, etc.)

Leitdamm (bei Hochwasser teilweise unter Wasser)Training wall (partly submerged at high water

Buhne, Stack (st�ndig �ber Wasser)Groyne (always dry)

Buhne, Stack (im Gezeitenbereich)Groyne (intertidal)

Buhne, Stack (st�ndig unter Wasser)Groyne (always under water)

Hochspannungsleitung mit Masten undSicherheits-Durchfahrtsh�hePower transmission line with pylons andsafe overhead clearance

Drehbr�cke mit Durchfahrtsh�heSwing bridge with vertical clearance

Hebebr�cke, Hubbr�cke mit Durchfahrtsh�hen(geschlossen und ge�ffnet)Lifting bridge with vertical clearance (closed and open)

Klappbr�cke mit Durchfahrtsh�heBascule bridge with vertical clearance

DurchfahrtsbreiteHorizontal clearance

Feste Br�cke mit Durchfahrtsh�heFixed bridge with vertical clearance

Bewegliche Br�cke (allgemein) mit Durchfahrtsh�heOpening bridge (in general) with vertical clearance

NAVIGATION | 269

29.8 Aufstellung eines Kompasses

248Was ist bei der Aufstellung eines Magnetkompasses an Bordzu beachten?

Antwort:a. Der Steuerstrich muss parallel zur Kiellinie verlaufen.

Der Kompass muss gut ablesbar sein und darf nicht in derN�he von Eisenteilen aufgestellt werden.

b. Der Kompass muss parallel zur Kiellinie verlaufen. DerKompass muss gut ablesbar sein und darf nicht in derN�he von Eisenteilen aufgestellt werden.

c. Der Steuerstrich muss parallel zur Kiellinie verlaufen. DerKompass muss gut ablesbare Zahlen aufweisen und darfnicht in der N�he von Eisenteilen aufgestellt werden.

d. Der Kompass muss parallel zur Kiellinie verlaufen. DerKompass muss gut ablesbare Zahlen aufweisen und darfnicht in der N�he von Eisenteilen aufgestellt werden.

Zu Frage 248:

284 | SPEZIFISCHE FRAGEN UND ANTWORTEN SEE: NAVIGATION, MANVRIEREN

Darstellung eines Magnetkompasses (Schwimmkompass),wie er allgemein auf Yachten als Steuerkompass verwendet wirdIn einem Kompasskessel schwimmt in einer Fl�ssigkeit die Kompass-rose. Diese sitzt auf einer Achse und tr�gt an der Unterseite Mag-neten. Durch den Auftrieb, den sie besitzt, wird die Reibung auf derAchse gemindert. Die Fl�ssigkeit unterst�tzt durch ihren D�mp-fungseffekt das ruhige Ablesen des Kompasses. Vgl. auch Frage 254.

1 Glaskuppel2 Kompassfl�ssigkeit3 Steuerstrich4 Rosenteilung5 Rosenk�rper6 Pinne7 Lager8 �ußerer Kardanring9 Magnetsystem10 innerer Kardanring1 1 Geh�use12 D�mpfungslamelle13 Druckausgleichs-Membrane14 �ffnung f�r Luftdruckausgleich

17-0436 Bg 12

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Prinect CS−4i Format 102/105 Dipco 17.0e (pdf) © 2015 Heidelberger Druckmaschinen AG 0BCMYCMCMYCMYBCMYCBCMYC 20C 40C 80BCMYMBCMYM 20M 40M 80BCMYBCMYY 20Y 40Y 80BCMYBCMYB 20B 40B 80BCMYYBCMYCYCMYCMYBCMYBBCMYC 20C 40C 80BCMYCBCMYM 20Y 80BCMYYBCMYB 20B 40B 80BCMYBBCMYMYCMYCMYBCMYBCMYC 20C 40C 80BCMYBCMYM 20M 40M 80BCMYCBCMYY 20Y 40Y 80BCMYMBCMYB 20B 40B 80BCMYYBCMYCMYBBCMYCMY

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170 lpi, uncalibrated

Parallel Lines

1 Pix2 Pix1 Pix2 PixResolution: 2400 dpiScreen: 175 lpiPixel Size: 10.6 µm© 2006 Kodak

Kodak Plate Control Strip v4.0.1Interpreter: Kodak Prinergy Normalizer

2400-1

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Plate Control Strip© Heidelberger Druckmaschinen AG 2015

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SuprasetterFujifilm

Brillia LH−PLE1/16

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Druckplattenbreite 1055,0mm

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Page 24: Der amtliche Sportbootfuehrerschein See Ansichts …...Vorwort Die Einfhrung des Antwort-Auswahl-Verfahrens (multiple-choice-System) bei der Beantwortung der im Fragenkatalog fr die

2.2.2 Abtragen der Entfernung aufeiner Kurslinie

Soll eine Entfernung oder Distanz aufeiner Kurslinie oder auf einer Peilstand-linie (vgl. 2.4) abgetragen werden, so wirdder umgekehrte Weg wie unter 2.2.1 dar-gestellt beschritten.

Zun�chst wird die ben�tigte Anzahl derSeemeilen am rechten oder linken Karten-rand abgegriffen und dann auf der Kurs-linie oder der Peilstandlinie abgetragen.

2.3 Kurse

2.3.1 Entnehmen des rechtweisendenKurses aus der Seekarte

Vgl. Navigationsaufgabe 1, Aufgabe 1; Navi-gationsaufgabe 3, Aufgabe 3; Navigations-aufgabe 4, Aufgabe 3; Navigationsaufgabe5, Aufgabe 5; Navigationsaufgabe 6, Auf-gabe 3; Navigationsaufgabe 10, Aufgabe4; Navigationsaufgabe 12, Aufgabe 3; Na-vigationsaufgabe 13, Aufgabe 6; Navigati-onsaufgabe 14, Aufgabe 5 und Navigati-onsaufgabe 15, Aufgabe 4.

Beispiel (Abb. nebenstehend und n�chsteSeite):

Ein Sportboot befindet sich am 23.05.2011in der Deutschen Bucht auf der Fahrt ausder Jade nach Langeoog. Um 13.30 h wirddie Tonne „1b/ Jade 1“ nahebei passiert.Die Fahrt �ber Grund wird mit 6 kn ange-nommen. Von dieser Tonne aus wird derKurs auf die Tonne „Accumer Ee“ abge-setzt. Tragen Sie die Kurslinie in die Karteein. Wie lautet der rwK?(Vgl. die Navigationsaufgabe 3, Aufga-ben 2 und 3).

340 | SPEZIFISCHE FRAGEN UND ANTWORTEN SEE: KARTENAUFGABEN

Kurslinie

1

3

42

Navigationsaufgabe 7Ein aus der Elbe auslaufendes Motorboot steht am 22.10.2010 um 11.00 Uhr nahebei der Tonne „Außenelbe-Reede 2“. Die Fahrt �berGrund betr�gt 8 kn.

Nr. Aufgabenstellung Ergebnis

1. Entnehmen Sie der Seekarte die geographische Position desMotorbootes um 11.00 Uhr.

54� 03,5’ N008� 06,9’ E

2. Beschreiben Sie Farbe, Kennung und Toppzeichen der Tonne„Außenelbe-Reede 2“.

Farbe: gelbKennung: gelbes unterbrochenes Feuer mit3 Gruppen und der Wiederkehr 12 SekundenToppzeichen: keines

3. Von der angegebenen Position aus wird am Magnetkompassein Kurs von 218� gesteuert. Die Ablenkung betr�gt —3�, dieMw ist der Seekarte zu entnehmen. Wie lautet der rwK?

rwK = 216�

4. Tragen Sie den rechtweisenden Kurs in die Seekarte ein. Siehe Karte

5. Wann erreichen Sie die Tonne „NGN“?* 11.57 Uhr

6. Welche Bedeutung hat die Tonne „NGN“? Nord-Kardinal-Zeichen. Zeigt an, dass dieGefahrenstelle n�rdlich der Tonne sicherumfahren werden kann

7. Um 12.00 Uhr werden mit dem Hand-Peilkompass folgendeTonnen gepeilt:Tonne „ST“: MgP = 240� Tonne „A 2“: MgP = 150�Die Ablenkung betr�gt 0�, die Mw ist aus der Seekarte zuentnehmen. Wie lauten die rw-Peilungen?

Tonne „ST“ rwP = 241�Tonne „A 2“ rwP = 151�

8. Tragen Sie die rechtweisenden Peilungen in die Seekarte ein. Siehe Karte

9. Wie lautet die Besteckversetzung? BV = 273� — 1,1 sm

*Gemeint ist: Wann haben Sie die Tonne „NGN“ querab?

Zu 1: entnehmen der Position aus der Seekarte (vgl. Erl. zu 2.1.1auf Seite 338)

Zu 2: vgl. Erl. zu Frage 238 auf Seite 273 ff. und zur Nacht-bezeichnung besonderer Gebiete oder Stellen in Abschnitt25.5 und 26 auf Seite 224 ff. und 228 ff.

Zu 3: umwandeln des MgK in den rwK (vgl. Erl. zur Kursbeschi-ckung in Abschnitt 29.1.2 auf Seiten 255 — 257)

Zu 4: eintragen des rwK in die Seekarte (vgl. Erl. zu 2.3.3 aufSeite 343)

Zu 5: vgl. Erl. zu 2.2.1 auf Seite 339 und zur Frage 239 aufSeite 277, sowie zu 2.6.2 auf Seite 350.Hinweis: Tonne wird querab passiert!!

Zu 6: vgl. Erl. zu Fragen 200, 237 und 238 und zur Bezeichnungder allgemeinen Gefahrenstellen in Abschnitt 26 auf Seite228 ff.

Zu 7: umwandeln der MgP in rwP (vgl. Erl. zu Fragen 243 und 244zur Peilungsbeschickung auf Seite 278 ff.)

Zu 8: eintragen der rwP in die Seekarte (vgl. Erl. zu 2.4.1 aufSeite 344)

Zu 9: vgl. Erl. zu 2.5 auf Seite 348

NAVIGATIONSAUFGABEN | 357

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Parallel Lines

1 Pix 2 Pix 1 Pix 2 PixResolution: 2400 dpiScreen: 175 lpiPixel Size: 10.6 µm© 2006 Kodak

Kodak Plate Control Strip v4.0.1Interpreter: Kodak Prinergy Normalizer

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Plate Control Strip© Heidelberger Druckmaschinen AG 2015

V17.0e (pdf)

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Page 25: Der amtliche Sportbootfuehrerschein See Ansichts …...Vorwort Die Einfhrung des Antwort-Auswahl-Verfahrens (multiple-choice-System) bei der Beantwortung der im Fragenkatalog fr die

Zur Ermittlung des rechtweisenden Kurseswird zun�chst ein Kursdreieck l1 mit sei-ner Hypotenuse an die eingezeichneteKurslinie l2 angelegt. Dann wird dasKursdreieck mit Hilfe eines Lineals l3oder eines Anlegedreiecks soweit parallelverschoben l4 , bis der Mittelpunkt der Hy-potenuse am n�chsten Meridian anliegtl5 . Der rwK, also der Winkel zwischenrechtweisend Nord und der Rechtvoraus-richtung des Fahrzeuges, ist an der Stelleder Gradscala abzulesen, wo der Meridiandurch die Gradscala verl�uft l6 .Der rwK lautet: 240�.

KARTENAUFGABEN | 341

rwK 240°

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Navigationsaufgabe 6

Ein aus der Alten Weser auslaufendes Motorboot befindet sich am 30.06.2012 auf dem Weg in die Elbe und steht um 09.00 Uhr nahe-bei der Tonne „A 2“.

Nr. Aufgabenstellung Ergebnis

1. Entnehmen Sie der Seekarte die geographische Position desMotorbootes.

53� 55,3’ N007� 58,8’ E

2. Von der Tonne „A 2“ aus setzt das Boot seinen Kurs auf die Ton-ne „Westertill-N“ ab. Tragen Sie den Kurs in die Seekarte ein.

Siehe Karte

3. Wie lautet der rwK? rwK = 059�

4. Die Ablenkung betr�gt —2�, die Mw ist der Seekarte zuentnehmen. Wie lautet der MgK?

MgK = 060�

5. Nach einiger Zeit wird die Tonne „NGN“ an Backbordseitepassiert. Beschreiben Sie Farbe, Kennung und Toppzeichendes Schifffahrtszeichens.

Farbe: oben schwarz und unten gelbKennung: weißes schnelles FunkelfeuerToppzeichen: zwei Kegel — beide „Spitzeoben“ — senkrecht �bereinander

6. Im weiteren Fahrtverlauf werden mit dem Peilaufsatz amMagnetkompass die folgenden Objekte gepeilt. Die Ablenkungf�r den anliegenden Kurs betr�gt —2�, die Mw ist der Seekartezu entnehmen.Leuchtturm „Alte Weser“ MgP = 160�Tonne „Westertill-N“ MgP = 056�Wie lauten die rw-Peilungen?

Leuchtturm rwP = 159�

Tonne rwP = 055�

7. Tragen Sie die rechtweisenden Peilungen in die Seekarte ein. Siehe Karte

8. Um 09.54 Uhr wird die Tonne „Westertill-N“ passiert. Wie großist die Geschwindigkeit seit 09.00 Uhr?

F�G = 6 kn

9. Unmittelbar s�dlich der Tonne „Westertill-N“ befindet sich eineEintragung. Was bedeutet diese Eintragung in der Seekarte?

Kartentiefe 24 m

Zu 1: entnehmen der Position aus der Seekarte (vgl. Erl. zu 2.1.1auf Seite 338)

Zu 3: entnehmen des rwK aus der Seekarte (vgl. Erl. zu 2.3.1 aufSeite 347)

Zu 4: umwandeln des rwK in den MgK (vgl. Erl. zur Kursbeschi-ckung in Abschnitt 29.1.2 auf Seiten 255 — 257. BeimRechengang ist mit umgekehrten Vorzeichen zu rechnen).

Zu 5: vgl. Erl. zu Fragen 200, 204, 237 und 238 und zur Bezeich-

nung der allgemeinen Gefahrenstellen in Abschnitt 26 aufSeite 228 ff.

Zu 6: umwandeln der MgP in rwP (vgl. Erl. zu Fragen 243 und 244zur Peilungsbeschickung auf Seite 278 ff.)

Zu 7: eintragen der rwP in die Seekarte (vgl. Erl. zu 2.4.1 aufSeite 344)

Zu 8: vgl. Erl. zu 2.6.3 auf Seite 350Zu 9: vgl. Erl�uterungen zur Frage 237 auf S. 268 ff.

356 | SPEZIFISCHE FRAGEN UND ANTWORTEN SEE: NAVIGATIONSAUFGABEN

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< Requested Screening Calibrated and screened

per job settings

< Reference Screening

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Parallel Lines

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Kodak Plate Control Strip v4.0.1Interpreter: Kodak Prinergy Normalizer

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Plate Control Strip© Heidelberger Druckmaschinen AG 2015

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Page 26: Der amtliche Sportbootfuehrerschein See Ansichts …...Vorwort Die Einfhrung des Antwort-Auswahl-Verfahrens (multiple-choice-System) bei der Beantwortung der im Fragenkatalog fr die

Und so wird an einer Klampe festgemacht:Das Ende der Leine achtf�rmig um dieKlampe legen, dabei zun�chst mit einemRundt�rn beginnen, der sich nicht selbstbekneifen darf, damit das Ende der Leinegefiert werden kann. Den letzten Kreuz-schlag zur Sicherung mit einem Kopfschlagversehen.

1.1.4 Verkehrsregeln f�r das Anlegenund Festmachen

Wichtiger Grundsatz:Wo das Anlegen und Festmachen nichtverboten ist, darf aber die Schifffahrt hier-durch nicht beeintr�chtigt werden. Diesgilt sowohl in Bezug auf andere bereitsfestgemachte Fahrzeuge als auch auf an-dere fahrende Fahrzeuge. Hat ein Fahr-zeug mit dem Man�ver des Anlegens be-gonnen, hat die �brige Schifffahrt diesenUmstand zu ber�cksichtigen und mit dergebotenen Vorsicht zu navigieren (§ 33Abs. 1 SeeSchStrO).

Festmacheverbote:

1. An Sperrwerken, Strombauwerken,Leitwerken, Pegeln, festen undschwimmenden Schifffahrts-zeichen.

2. An engen Stellen und in un�ber-sichtlichen Kr�mmungen.

3. Vor Hafeneinfahrten und an Anle-gestellen, die nicht f�r Sportbootebestimmt sind.

4. Innerhalb von F�hr- und Br�cken-strecken.

5. An Stellen, die durch die Sicht-zeichen „Festmacheverbot“ oder„Liegeverbot“ gekennzeichnetsind.

Vorschrift:§ 33 Abs. 2 SeeSchStrO

376 | DIE PRAKTISCHE PR�FUNG: DIE EINZELNEN FAHRMANVER UND F�HIGKEITEN

Belegen einer Kampe

Beachte:Es muss so festgemacht werden, dass das Schiff unter allen Be-dingungen vor Wind und Seegang sicher, ortsfest und ohne Bewe-gung liegt. Zu pr�fen ist, ob ein sogenannter Zugd�mpfer verwen-det werden soll. Dieser kann die Stoßbelastung besser abfangen.Er dehnt sich bei Belastung bis auf das Doppelte aus und verhin-dert den Bruch des Festmachers.

II. Die einzelnen Fahrman�ver und F�higkeiten

1. Man�vrieren

1.1 Ablegeman�ver und Anlegeman�verunter Maschine (Pflichtman�ver)

Pr�fungsanweisung

Ablegeman�ver

Sofern der Pr�fer keine Vorgabe macht,hat der Bewerber selbstst�ndig unterBer�cksichtigung von Verkehrs-, Platz-,Str�mungs- und Windverh�ltnissen ab-zulegen.

Anlegeman�ver

Der Bewerber soll das Boot an einervom Pr�fer bestimmten Stelle anlegen.Der Pr�fer hat darauf zu achten, dassdas Anlegeman�ver nur mit Ruder-oder Maschinenman�vern durchge-f�hrt wird, das Boot am Anleger zumStehen kommt und die Maschine aus-gekuppelt ist. Das „Heranziehen“ mitden H�nden oder Bootshaken sowiedas Herantreiben ist nicht zugelassen.Im �brigen gelten die Regelungen�ber die Durchf�hrung des Ablegema-n�vers.

Erl�uterungen und Hinweise

1.1.1 Vertrautsein mit denFahreigenschaften

Um gut man�vrieren zu k�nnen, muss derFahrzeugf�hrer mit den Fahreigenschafteneines Fahrzeugs vertraut sein. Er muss ins-besondere wissen:

• wie sein Fahrzeug bei verschiedenenRuderlagen reagiert (vgl. Nr. 1),

• welche Geschwindigkeit bei welchenSchraubenumdrehungen erreicht wird,

• bis zu welcher geringsten Geschwindig-keit sein Fahrzeug noch steuerf�hig ist,

• wie viel Zeit und Weg erforderlich ist, umdas Fahrzeug aus allen Voraus-Fahrtstu-fen durch R�ckw�rtsgang der Maschinezum Stoppen zu bringen (Stoppweg),

• welchen kleinsten Drehkreis sein Fahr-zeug besitzt und wie sich unterschied-liche Fahrgeschwindigkeiten auf diesenDrehkreis auswirken.

1.1.2 Ab- und Anlegen

Beim Ab- und Anlegen ist zu beachten,dass Wind und Strom die Fahrt und den Kursdes Fahrzeugs stark beeinflussen k�nnen.Weht der Wind und/oder setzt der Stromparallel zur Anlegestelle, so sollte das Ab-bzw. Anlegeman�ver grunds�tzlich gegenWind und/oder Strom durchgef�hrt wer-den (vgl. Frage 35). Kommen Wind undStrom aus verschiedenen Richtungen, so

ist in der Regel gegen den Wind anzulegen,wenn dieser eine st�rkere Wirkung auf dasFahrzeug aus�bt als der Strom. Entspre-chendes gilt, wenn die Wirkung des Stro-mes st�rker ist als der Wind.

Jedes Ab- bzw. Anlegeman�ver sollte recht-zeitig, gut durchdacht und mit langsamerFahrt durchgef�hrt werden. Eine ausrei-chende Anzahl von Fendern sollte stetszur Verf�gung stehen. Beim Anlegen sinddie Leinen zum Festmachen des Fahrzeugsfr�hzeitig an Deck zu legen, und der Ankermuss klar zum Fallen sein, um bei Ausfallder Maschine das Schiff mit einem Anker-man�ver zur Not aufstoppen zu k�nnen.

Unter Ber�cksichtigung der vorgenanntenGrunds�tze bereitet das Ab- und Anlegenan einer langen und leeren Pier keine be-sonderen Schwierigkeiten. Liegen dagegendicht vor und hinter einem andere Fahr-zeuge oder ist beabsichtigt, in einer kleinenL�cke zwischen zwei Fahrzeugen festzu-machen, so erfordern die entsprechendenAb- und Anlegeman�ver viel �bung undUmsicht. Die nachfolgenden Beispiele zei-gen M�glichkeiten, wie derartige Man�verdurchgef�hrt werden k�nnen, wobei unter-stellt wird, dass je nach Gr�ße des Bootesmehr oder weniger die Man�ver durch Mus-kelkraft unterst�tzt werden k�nnen (Abdr�-cken vom Pier usw.). Bei der Beschreibungder Man�ver wurde von einer rechtsg�ngi-gen Schraube ausgegangen.

DIE EINZELNEN FAHRMAN�VER UND F�HIGKEITEN | 369

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Prinect CS−4i Format 102/105 Dipco 17.0e (pdf) © 2015 Heidelberger Druckmaschinen AG0 B C M Y CM CMY CMY B C M Y C B C M Y C 20 C 40 C 80 B C M Y M B C M Y M 20 M 40 M 80 B C M Y B C M Y Y 20 Y 40 Y 80 B C M Y B C M Y B 20 B 40 B 80 B C M Y Y B C M Y CY CMY CMY B C M Y B B C M Y C 20 C 40 C 80 B C M Y C B C M Y M 20 Y 80 B C M Y Y B C M Y B 20 B 40 B 80 B C M Y B B C M Y MY CMY CMY B C M Y B C M Y C 20 C 40 C 80 B C M Y B C M Y M 20 M 40 M 80 B C M Y C B C M Y Y 20 Y 40 Y 80 B C M Y M B C M Y B 20 B 40 B 80 B C M Y Y B C M Y CMY B B C M Y CMY

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