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DER BEZIRKSVERBAND ZAHNÄRZTLICHER BEZIRKSVERBAND OBERBAYERN, KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Fortbildungen des ZBV Oberbayern zu finden unter www.zbvobb.de DEZEMBER 2015 / JANUAR 2016 Gedanken zum Jahresabschluss Standespolitik muss für die Zahnärzteschaft Nutzen bringen Anträge zur Sacharbeit bei der Vertreterversammlung (VV) der KZVB am 20./21.11.2015 Anträge aus Oberbayern zur Vollversammlung (VV) der BLZK am 27.11.2015 Zweiter Putschversuch vereitelt – FVDZ Bayern scheitert erneut mit Abwahlantrag Mediation – kann das die zahnärztlichen Körper- schaften in Bayern befrieden? Zentralisierung der Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r Gehälterbefragung 8. KVZD Gipfeltreffen Tacheles Die Politik wird’s freuen Winterfortbildung des ZBV Oberbayern Spitzingsee 2016 Bayerische Zahnärzte-Skimeisterschaft 2016

DER BEZIRKSVERBAND€¦ · der Fraktion ZZB gestellt. Der FVDZ hat lediglich einen ZZB-Antrag ergänzt und damit wenigstens einen „eigenen” Antrag gestaltet, ansonsten aber erneut

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Page 1: DER BEZIRKSVERBAND€¦ · der Fraktion ZZB gestellt. Der FVDZ hat lediglich einen ZZB-Antrag ergänzt und damit wenigstens einen „eigenen” Antrag gestaltet, ansonsten aber erneut

DER BEZIRKSVERBANDZAHNÄRZTLICHER BEZIRKSVERBAND OBERBAYERN, KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

Fortbildungen des ZBV Oberbayern zu finden unter www.zbvobb.de

DEZEMBER 2015 / JANUAR 2016

� Gedanken zum Jahresabschluss � Standespolitik muss für die Zahnärzteschaft

Nutzen bringen � Anträge zur Sacharbeit bei der Vertreterversammlung (VV) der

KZVB am 20./21.11.2015 � Anträge aus Oberbayern zur Vollversammlung (VV)

der BLZK am 27.11.2015 � Zweiter Putschversuch vereitelt – FVDZ Bayern scheitert

erneut mit Abwahlantrag � Mediation – kann das die zahnärztlichen Körper-

schaften in Bayern befrieden? � Zentralisierung der Abschlussprüfungen im

Ausbildungsberuf Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r � Gehälterbefragung

� 8. KVZD Gipfeltreffen � Tacheles � Die Politik wird’s freuen

� Winterfortbildung des ZBV Oberbayern Spitzingsee 2016

� Bayerische Zahnärzte-Skimeisterschaft 2016

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ruft uns insGedächtnis,dass geradedie ältere Ge-neration inunserem Lan-de diese Phä-nomene so-gar schonmehrfach er-lebt und ge-meistert hat,wie z.B. amEnde undnach dem 2.Weltkrieg, als„Kerndeutsch-land“ viele Flüchtlinge aus den Ostgebie-ten des deutschen Reichs und deutsch-stämmige Flüchtlinge aus den angren-zenden Ländern auf der Flucht vor derSowjetarmee aufgenommen hat. Außer-dem versucht man uns ins Gedächtnis zurufen, wie man in Westdeutschland zurZeit des kalten Krieges und über dessenEnde hinaus viele tausende Flüchtlingeund später Umsiedler aus Ostdeutschlandund Russland aufgenommen und inte-griert hat. Man versucht uns klar zumachen, dass viele Gastarbeiter aus Spanien, Italien, Griechenland und derTürkei zwischenzeitig bei uns heimischgeworden sind und „Glieder“ Deutsch-lands wurden, dass wir gerade aus denLändern aus dem Südosten der europäi-schen Union eine ständige Zuwanderungerleben und jetzt eben die Zuwanderungaus Afrika und Asien. Warum regen wiruns eigentlich darüber auf? Gerade jetztin einer Zeit wo es uns in diesem Land sogut geht, wie wahrscheinlich nie zuvor.Das müssen doch Umstürzler – Neonazissein?

Die Flucht, also das Hinwenden zu ver-meintlich sicheren Gefilden, zu einembesseren Leben ist doch ein urmensch-liches Verhalten. Wenn man Eltern frägt,was sie sich für ihre Kinder wünschen, soerhält man fast immer die Antwort, dasssie es besser haben sollen als wir. Warumalso die Aufregung über die Flüchtlinge,die unser Land heimsuchen?

Gedanken zum Jahresabschluss

I N H A L T

2 DER BEZIRKSVERBAND I 12-2015/1-2016

Die Debatte, wie Deutschland diehumanitäre und politische Verant-wortung, die der nicht abreißende

Strom von ankommenden Menschen fürStaat und Gesellschaft in unserem Landmit sich bringt, bewältigen soll, bestimmtaktuell die Medien. In der öffentlichenDiskussion kommt leider all zu oft diewichtige Unterscheidung zwischen hu-manitärer Hilfe für Menschen in Not undAsylpolitik bzw. Asylpraxis zu kurz. Für dieVerantwortlichen ist es enorm schwerabzuwägen, welche menschlich gebote-nen Maßnahmen, welche falsche, die Kri-se noch verschärfende Signale setzenkönnten und dennoch unternommenwerden müssen. Die Bilder von den imMittelmeer ertrunkenen Menschen zei-gen auf brutale Weise die grausame Wirk-lichkeit und rücken den Fokus zurecht,dass es angesichts der aktuellen Lagezunächst um die Nothilfe und dann erst umpolitische Fragen gehen kann und muss.

Das stellt für Deutschland eine enormeHerausforderung dar. Schon jetzt zeich-net sich ab, dass das nicht ohne die Hilfeder Zivilgesellschaft zu stemmen ist unddie Bewältigung der Situation Einschnittebringen und Opfer fordern wird. Damitumzugehen und das für sich zu akzeptie-ren fällt paradoxerweise uns, die wiroffenbar ohnehin im Eldorado leben, imEinzelnen oft schwer. Denn wer gibtschon gerne das preis, was er mit harterArbeit und viel Selbstdisziplin sich im Lau-fe vieler Jahre erarbeitet hat.

Um uns dies zu erleichtern versucht diePresse und Politik uns davon zu überzeu-gen, dass die hierdurch entstehendenEinschnitte in unseren Lebensalltag beiweitem nicht so stark sein werden, wiebefürchtet und ordnet hierbei den Befür-wortern und Zweiflern Begriffe wie„Gut“ und „Böse“, „Weltoffen“ und„Neonazi“ zu. Man erwartet von uns,dass wir bereit sind, eine echte „Willkom-menskultur“ zu entwickeln. Presse undPolitik weisen uns immer wieder daraufhin, dass gerade wir Deutsche einebesondere Erfahrung mit dem Umgangmit Flüchtlingsbewegungen haben. Man

F O RUM

Dr. Klaus Kocher

Flyer Abschlussprüfung Winter 2016in der Heftmitte 28

Gedanken zum Jahresabschluss 2

Standespolitik muss für die KollegenschaftNutzen bringen 3

Anträge im Sinne der Sacharbeit zur VV derKZVB vom 20./21.11.2015 5

Anträge aus Oberbayern zur VV der BLZK27.11.2015 7

PM ZZB vom 23.11.2015 zur VV KZVB vom 20. und 21.11.2015 8

Mediation für die zahnärztlichen Körper-schaften in Bayern 9

Zentralisierung Abschlussprüfung ZFAin Oberbayern 11

Gehälterbefragung Oberbayern 2015 14

Pressemitteilung Gipfeltreffen KVZD07.11.2015 15

Tacheles der FZ 27.11.2015 16

Die Politik wird es freuen 19

Winterfortbildung ZBV OberbayernSpitzingsee 2016 20

Anmeldung Spitzingsee 2016 22

Buchrezension über das „Handbuch desQualitätsmanagement in Arztpraxen” 23

Bayerische Zahnärzte-Skimeisterschaft 2016 23

Anmeldund Skimeisterschaft 2016 24

Zahnmedizin studieren an der UniversitätWitten Herdecke 25

Seminarübersicht ZBV Oberbayern 29– Econodent Termine 2016– Aktuelle Seminarübersicht für Zahnärzte– Seminar Kinderprophylaxe– Seminar Medizin trifft Zahnmedizin– Winterabschlussprüfung ZFA 2016 im Bereichdes ZBV Oberbayern

– ZMP-Ausbildung des ZBV Oberbayern– Terminübersicht ZML – Weiterbildung zur zahn-medizinischen Laborassistentin (ZML Kurs 2016)

– Nachgefragt – CP-P– Aktuelle Kursangebote des ZBV München

Amtliche Mitteilungen 46Beitragsordnung des ZBV Oberbayern geändert –Änderung Beitragsordnung ZBV Oberbayern – Ausbil-dungsverträge im Berufsregister des ZBV Oberbayern – Gebärdensprache – Behandlung von Risikopatienten – Jugendarbeitsschutzgesetz – Ungültigkeit von Zahn-arztausweisen – Meldeordnung ZBV Oberbayern– Börse für Praxisabgaben – Faxnummer gefragt!– Bonitätsabfrage

Obmannsbereiche 51

Verschiedenes 55

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12-2015/1-2016 I DER BEZIRKSVERBAND 3

FORUM

Es ist auch ein urmenschliches Verhalten,Erreichtes, Erarbeitetes, Erworbenesbewahren zu wollen, wohingegen dieEigenschaft des Teilens weitgehend aner-zogen ist.

Ich bin mir sicher, dass Deutschland auchdiesen Sturm überstehen wird, wahr-scheinlich mit Schrammen und manchenVeränderungen. Vielleicht auch funda-mentalen. Sicher ist, dass z.B. die christ-lichen Glaubensgemeinschaften ihre Be-deutung in diesem Land verlieren werdenund durch den Islam verdrängt werden.Daran sind aber nicht in erster Linie dieFlüchtlinge und Zuwanderer schuld, sondern zu einem großen Teil auch dieKirchenaustritte und die keine-, ein- odermaximal zwei-Kinderfamilie der Stamm-bewohner. So werden auch sicher Feier-tage wie Pfingsten, Christi Himmelfahrt,Fronleichnam verschwinden, aber diesedienen heute sowieso meist nur noch invielen Fällen der Urlaubsauffüllung.Andere Feiertage werden kommen und

für viele wird dann auch gelten Hauptsa-che „frei“. Weihnachten wird als „Seelenrühr-Fest“ wahrscheinlich erhal-ten bleiben und auch an Ostern wird derOsterhase weiterhin bunte Eier verstek-ken, denn den wahren Ursprung dieserFeiertage haben die meisten schon langevergessen.

Womit wir aber sicher rechnen müssen,dass mit der Zunahme der „Buntheit“ derBevölkerung auch so manche Problemeder unterschiedlichen Bevölkerungsgrup-pen, die dann in unserem Land leben,aufeinander prallen und dass diese Auseinandersetzungen wahrscheinlichweniger harmlos ablaufen werden, alsdie Frotzeleien zwischen Bayern undPreußen.

Sicherlich wird manches durcheinanderkommen, was in einem so streng organi-sierten Land, wie es Deutschland ist, auchVorteile haben kann. Für unseren Berufs-stand bin ich mir aber sicher, dass unsere

Arbeit in Zukunft nicht weniger sondernmehr wird. Es ist nur noch abzuklären,von wem und aus welchem Topf hierfürdas Geld kommen soll.

Trotz der quälenden Sorgen wünschtIhnen eine besinnliche Weihnacht undein glückliches und erfolgreiches neuesJahr, Ihr

Dr. Klaus Kocher, 1. Vorsitzender ZBV Oberbayern

Standespolitik muss für die ZahnärzteschaftNutzen bringenVertreterversammlung (VV) der KZVB am 20./21.11.2015 –Same procedere as every time ?

Soll es sich wirklich zur „never endingstory” entwickeln ?

Wie schon bei der VV (Vertreterversamm-lung) der KZVB am 08.05.2015 gab esauch diesmal für die 11 dem FVDZ zuzu-ordnenden Delegierten plus 1 sog.„Überläufer” nur ein Thema und ein Ziel:Die Abwahl der beiden Vorsitzenden derKZVB.Dieses „Thema” nahm diesmal allerdingsin seiner Gesamtdauer ca. 1,5 Tage derVV der KZVB ein.

Zunächst wurde ferner ca. 1,5 Stunden

ein Sachverhalt seitens des FVDZ Bayerndiskutiert, der, und das müsste eigentlichjedem klar sein, sonnenklar ist: Die Ein-sicht in die Dienstverträge der beidenhauptamtlichen Vorsitzenden der KZVB(und das sind eben Angestellte der KZVB)steht einerseits nur den Delegierten zurVV der KZVB zu und es ist halt eine Ein-sichtnahme. Dass kein Anspruch daraufbestehen kann, diesen Vertrag in Datei-form und/oder Papierform quasi nachHause zu bekommen, sollte eigentlichjedem klar sein. Der Begriff Datenschutzsollte eigentlich jedem bekannt sein.Zum „Abwahlantrag” muss man schlicht

feststellen, dass kein tat-sächlicher Grund, Anlassbenannt werden konnte,der eine Abwahl der derbeiden hauptamtlichenVorsitzenden der KZVBgerechtfertigt hätte.Dass der Abwahlantragschlussendlich erneut beider bekannten „Pattsituati-on” in der VV der KZVB (12:12) gescheitert ist, warletztlich logisch und richtig.

Es wurden Gott sei Dank

Dr. Peter Klotz

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4 DER BEZIRKSVERBAND I 12-2015/1-2016

F O RUM

auch Anträge gestellt zu Themen, die diebayerischen VertragszahnärztInnen wirk-lich interessieren (siehe unten).Allerdings wurden diese Anträge nur vonder Fraktion ZZB gestellt. Der FVDZ hatlediglich einen ZZB-Antrag ergänzt unddamit wenigstens einen „eigenen”Antrag gestaltet, ansonsten aber erneutbewiesen, dass er in der VV der KZVB keinerlei Sacharbeit leistet.

Größere Diskussionen zu diesen Anträgengab es nicht, zu wichtig war dem FVDZBayern alleinig die mögliche Abwahl derbeiden Vorsitzenden der KZVB.

Einiges stimmt bei den Anträgen (hier iststets eine Mehrheit von mindestens 13Stimmen notwendig) allerdings mehr alsnachdenklich:1) Wie kann man (FVDZ Bayern) ernsthaft

mit den bekannten 12 Stimmen einenabsolut berechtigten Antrag zu denVergütungsverhandlungen „zu Fall”bringen.

2) Wie kann man (FVDZ Bayern) ernsthaftmit den bekannten 12 Stimmen einenabsolut berechtigten und notwendi-gen Antrag zu einer ExpertenrundeKZVB-BLZK betreffend der VerwerfungGOZ-BEMA „zu Fall” bringen. DieNichtanpassung des GOZ-Punktwertsüber viele Jahre bei andererseits stetigsteigenden BEMA-Punktwerten machtes wohl zwingend notwendig, dasshier KZVB und BLZK an einem Strangziehen und hier die Kollegenschaft injeglicher Hinsicht gebührenrechtlich„fit” machen und wertvolle Unterstüt-zung gegenüber Kostenerstatternund/oder Patienten leisten. Der Aus-spruch von ZA Berger zu diesemAntrag (sinngemäß zur Nichtanpas-sung des GOZ-Punktwerts: „Hier müs-sen die Zahnärzte selbst kreativ sein.”)ist einfach zu wenig.

Zum bereits beschlossenen Wohnbauvor-haben der KZVB gab es auch ein völligindiskutables „Schauspiel“ bei der VV derKZVB am 20./21.11.2015:Ein Wohnbauprojekt dieser Größe erfor-dert zwingend dort den Bau einer Kinder-tagesstätte (KiTa). Wenn hier bezüglichder KiTa zusätzlich per beschlossenemAntrag auf der VV der KZVB eine sog.„Grunddienstbarkeit” eingetragen wird,bekommt die KZVB (letztlich die bayeri-schen ZahnärztInnen) – ohne jeglicheKosten – vorliegend hier einen städti-

schen Zuschuss in Höhe von ca. 960.000€. Erstaunlich, dass bei diesem Antragimmer noch 9 Delegierte, die der FVDZ-Fraktion zuzuordnen sind, dagegengestimmt haben. Sie wollten offensicht-lich absichtlich eine beträchtliche Summeschlicht „abschenken”. Der Dank galt amEnde den 3 Delegierten M. Eichinger,Scheinkönig, Portugall, die mit ihren Ent-haltungen bei 12 „Ja-Stimmen” der ZZB-Fraktion diesem Antrag zum Erfolg ver-halfen.Die Entlastung des Vorstands wurdezunächst mit den 12 Stimmen der 11dem FVDZ zuzuordnenden Delegiertenplus des einen sog. „Überläufers” gegen12 Ja-Stimmen der ZZB-Fraktion nichtangenommen. Auch auf mehrere Nach-fragen hin konnten die 11 dem FVDZzuzuordnenden Delegierten plus der einesog. „Überläufer” keinerlei Grund/Gründe für eine Nichtentlastung desKZVB-Vorstands benennen. Es gab hefti-ge Turbulenzen in der Versammlung.Obwohl Dr. Rolf Löffler nach Aufklärungdurch den KZVB-Vorstand und das Minis-terium öffentlich erklärt hatte, dass ersein Votum (gegen Entlastung) zurück-nähme, kam es bei der 2. Abstimmungebenfalls zum Patt und damit zur Nicht-Entlastung des KZVB-Vorstands. Unddies, nachdem erneut auf mehrfacheNachfrage kein einziger Nicht-ZZBlerauch nur den kleinsten Vorwurf erhebenkonnte.

Der Haushaltsplan 2016 wurde nach eini-gem Hickhack mehrheitlich genehmigt.

Fazit:Es wäre schon erfreulich, wenn in 2016bei der Wahl zur VV der KZVB eine sehrklare Mehrheit zustande käme, damitdiese „Politpossen”, die letztlich immervon derselben Gruppierung ausgehen,endlich ein Ende nehmen. Die bayeri-schen Zahnärzte und Zahnärztinnenerwarten zurecht gute Arbeit (und dieseist wohl geleistet worden) von der KZVBund nicht VVen, bei denen es stets einerbestimmten Gruppierung nur um„Posten” geht.

Vollversammlung (VV) derBLZK am 27.11.2015

Die Vollversammlung (VV) der BLZK warursprünglich für den 27.11.2015 und28.11.2015 angesetzt worden.

Allerdings konnte die Tagesordnung derVV der BLZK bereits am 27.11.2015„abgearbeitet“ werden.

Und das trotz vieler berechtigter Fragenvon vielen Delegierten in der sog. Frage-stunde, die von der Verwaltung der BLZKrecht ordentlich beantwortet wordensind.

Die Rede des Präsidenten der BLZK, ZAChristian Berger, war allgemein betrach-tet sehr interessant, ein bisschen zu kurzkam jedoch das Handeln der FVDZ-geführten BLZK seit Ende 2014. Dr. Haffner (Fraktion ZZB) stellte danach sehrgekonnt und eloquent die „Fehler“ desBLZK-Präsidiums in 2015 dar (unabge-stimmte Einmischung in Vertragsver-handlungen der KZVB mit der AOK Bayern, unabgestimmte Einmischung indie Thematik „Zahnärztliche Leistungenfür Asylbewerber mit fatalen Folgen, Ein-seitige und unabgestimmte Einmischungin die Neubesetzung der LAGZ-Spitzeu.v.m.). Diese Sachverhalte waren offen-bar bei den Delegierten zur VV der BLZKso eindeutig bekannt und anerkannt,dass es auch angesichts der FVDZ-Mehr-heit in der VV der BLZK zu keinen lang-wierigen Diskussionen hierüber kam.

Sehr sinnvolle Anträge des BLZK-Vor-stands zur GOZ konnten quasi einstim-mig beschlossen werden, die Oppositionaus ZZB und Team Oberbayern blockiertehier keineswegs. Der BLZK-Vorstandsignalisierte ferner sehr klar, dass er fürGespräche mit der KZVB zu den Themen„Nichtanpassung GOZ-Punktwert“sowie „GOZ-BEMA-Verwerfung“ stetszur Verfügung stehe. Insofern konntedamit ein Antrag aus Oberbayern undeine gleichlautende Antragsforderungvieler ZZB-Delegierter zur VV der KZVBaus Woche davor (die dort am21.11.2015 aufgrund der sog. „Pattsi-tuation“ und der dortigen Blockadehal-tung der FVDZ-Fraktion noch scheiterte)schon in der Diskussion schnell positivgeklärt werden.

Ein anderes Thema: Es wäre sicherlichsinnvoller gewesen, die für den Vorabendder VV und die noch dazu äußerst kurz-fristig anberaumte Informationsveran-staltung über den eazf-Haushalt und denVerwaltungsgebäudebau der BLZK in derVV abzuhandeln, wie es die Satzung derBLZK eigentlich vorsieht. So kamen diese

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12-2015/1-2016 I DER BEZIRKSVERBAND 5

FORUM

wichtigen Themen in der VV kaum nochzur Sprache. Ein Schelm, der Böses denkt.

Fazit:Es wäre erfreulich, wenn BLZK und KZVBvor allem bei den für die Zahnärzteschaft

maximal wichtigen Themen „Nichtan-passung GOZ-Punktwert“ sowie „GOZ-BEMA-Verwerfung“ an einem Strang zie-hen und sich eng austauschen. DieKZVB-Führung hat dies zurecht ange-mahnt, die BLZK-Führung hat dies bei der

Vollversammlung (VV) der BLZK am27.11.2015 positiv gesehen, also einSchritt in die richtige Richtung.

Dr. Peter Klotz, Germering

Anträge zur Sacharbeit bei der Vertreterver-sammlung (VV) der KZVB am 20./21.11.2015Antrag Nr. 2/1:

Antragsteller:Dr. Norbert Rinner, Dr. Michael Lech-ner, Dr. Michael Gleau, ZA WalterWanninger, Dr. Armin Walter

Betreff: Vertragsverhandlungen

Wortlaut des Antrages:Die Vertreterversammlung der KZVBmöge beschließen:

Die Vertreterversammlung der KZVBbegrüßt die aktuell abgeschlossenen Ver-tragsverhandlungen mit den bayerischenKrankenkassen, vor allem die Tatsache,dass bereits für 2016 mit den meistenKrankenkassen Vertragsabschlüsse erzieltwerden konnten. Die Krankenkassen, beidenen die Gesamtvergütungsobergrenzezu eng bemessen ist, werden aufgefor-dert, eine ausreichende Gesamtvergü-tung zur Verfügung zu stellen, damit Puf-fertage bald der Vergangenheitangehören.

Abstimmungsergebnis:dafür: 12 dagegen: 12 Enthaltung: –

– abgelehnt –

Antrag Nr. 2/2:

Antragsteller:Dr. Norbert Rinner, Walter Wannin-ger, Prof. Dr. Dr. Mark Farmand, Prof.Dr. Dr. Eberhard Fischer-Brandies, Dr.Michael Lechner, Dr. Michael Gleau

Betreff: Verwerfung zwischen GOZund BEMA

Wortlaut des Antrages: Die Vertreterversammlung der KZVBmöge beschließen:

Die Vertreterversammlung der KZVB stelltfest, dass der derzeitig gültige GOZ-Punktwert nicht angemessen ist. Einejährliche Anpassung des GOZ-Punkt-werts ist notwendig, um die Kostenstei-gerungen in den Praxen und die von Jahrzu Jahr größer werdenden Verwerfungenzwischen GOZ und BEMA auszugleichen.

– einstimmig angenommen –

Antrag Nr. 2/3:

Antragsteller:Dr. Norbert Rinner, Prof. Dr. Dr. Eber-hard Fischer-Brandies, Dr. MichaelLechner, ZA Walter Wanninger, Dr.Michael Gleau, Dr. Armin Walter

Betreff: Datenschutz und eGK

Wortlaut des Antrages: Die Vertreterversammlung der KZVBmöge beschließen:

Die Vertreterversammlung der KZVB for-dert den Gesetzgeber auf, die vollständi-ge und flächendeckende Einführung derElektronischen Gesundheitskarte erstdann tatsächlich umzusetzen, wenndabei sämtliche berechtigten Anforde-rungen hinsichtlich des Datenschutzesgewährleistet sind.

Abstimmungsergebnis: dafür: Mehrheit dagegen: –Enthaltung: 1 – angenommen –

Antrag Nr. 2/4:

Antragsteller: Dr. Norbert Rinner, Walter Wannin-ger, Dr. Michael Gleau, Dr. Armin Walter

Betreff: Vereinfachte Abrechnungvon Reparaturen und Wiederherstellungen

Wortlaut des Antrages:Die Vertreterversammlung der KZVBmöge beschließen:

Die Vertreterversammlung der KZVB for-dert für Wiederherstellungsmaßnahmenan konventionellem Zahnersatz (Befund-klasse 6) die Direktabrechnung im Sinneeiner anders-artigen Versorgung. DieHöhe der Bezuschussung durch diegesetzlichen Krankenkassen soll durchselbige festgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis:dafür: Mehrheit dagegen: 1 Enthaltung: 1

– angenommen –

Antrag Nr. 2/5:

Antragsteller:Dr. Norbert Rinner, Dr. Armin Walter

Betreff: Degressionsregelung

Wortlaut des Antrages:Die Vertreterversammlung der KZVBmöge beschließen:

Die Vertreterversammlung der KZVB for-dert, dass der Verordnungsgeber die

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6 DER BEZIRKSVERBAND I 12-2015/1-2016

F O RUM

Regelung zur Degression in der vertrags-zahnärztlichen Versorgung abschaffenmöge. Diese Regelung hat sich wederbewährt noch steht sie im Einklang mitden grundsätzlichen Prinzipien einer lei-stungsorientierten Honorierung.

Begründung:Immer mehr Praxen in ländlichen Berei-chen finden keine Nachfolger mehr. Dievon der Kollegenschaft vor Ort übernom-menen Leistungsmengen im Rahmen desSicherstellungsauftrags dürfen nichtdurch Degressionsregelungen und Hono-rarkürzungen bestraft werden.

– einstimmig angenommen –

Antrag Nr. 2/6:

Antragsteller:Dr. Norbert Rinner, Dr. Michael Lech-ner, Dr. Axel Wiedenmann, Dr. ArminWalter

Betreff: „Heil-Plan“ für Behandlungmit Zahnersatz und Zahnkronen

Wortlaut des Antrages: Die Vertreterversammlung der KZVBmöge beschließen:

Die Vertreterversammlung der KZVB stelltfest, dass die Aufstellung eines „Heil-Planes“ vor der Behandlung mit Zahner-satz und Zahnkronen eine wichtige dia-gnostische, urärztliche Leistung desZahnarztes darstellt, ohne die die erfor-derliche Behandlung schlicht nicht durch-geführt werden kann.

Aus diesen Gründen sieht die VV den G-BA (Gemeinsamen Bundesausschuss) inder Verpflichtung, eine BEMA-Nr. „Auf-stellung eines Heilplans für Behandlungmit Zahnersatz und Zahnkronen“ mitangemessener Punktzahl wieder einzu-führen (war bis Ende der 90er Jahre alsBEMA-Nr. 3 mit 30 Punkten honoriert).

– einstimmig angenommen –

Antrag Nr. 2/7:

Antragsteller:Dr. Norbert Rinner, Dr.Axel Wieden-mann, ZA Walter Wanninger, Prof. Dr.

Dr. Mark Farmand, Prof. Dr. Dr. Eber-hard Fischer-Brandies, Dr. MichaelLechner, Dr. Michael Gleau, Dr. ArminWalter

Betreff: BEMA-Nr. Ä1 „Beratung einesKranken, auch fernmündlich“ mit 9Punkten

Wortlaut des Antrages:Die Vertreterversammlung der KZVBmöge beschließen:

Die Vertreterversammlung der KZVB stelltfest, dass die durchaus berechtigten Vor-gaben des aktuellen „Patientenrechtege-setzes“ hinsichtlich Informationspflicht (§630c BGB), Einwilligung (§ 630d BGB),Aufklärungspflicht (§ 630e BGB) sowieDokumentationspflicht (§ 630f BGB) vorjeder einzelnen Behandlung jeweils eineäußerst umfangreiche (zeitlich undinhaltlich) Beratung erforderlich machen.

Aus diesen Gründen ist der G-BA(Gemeinsamer Bundesausschuss) in derVerpflichtung, einerseits die Punktzahlder Beratungsleistungen sehr deutlichanzuheben sowie andererseits Einschrän-kungen hinsichtlich der Abrechenbarkeitder Häufigkeit der Beratungsleistungenden neuen Gegebenheiten anzupassen.

– einstimmig angenommen –

Antrag Nr. 2/8:

Antragsteller: Dr. Norbert Rinner, Dr. Michael Lech-ner, Dr. Michael Gleau

Betreff: GOZ-Entwicklung –Expertenrunde

Wortlaut des Antrages:Die Vertreterversammlung der KZVBmöge beschließen:

Die Vertreterversammlung der KZVB hältes für angebracht, wenn eine Experten-runde KZVB – BLZK zur GOZ-Entwicklungins Leben gerufen wird, die ca. alle 2Monate tagen sollte. Hier sollten Ideenzur GOZ-Entwicklung sowie zumUmgang der Körperschaften mit der Ver-werfung „GOZ versus BEMA“ diskutiertwerden sowie mögliche Handlungswei-sen besprochen werden.

Abstimmungsergebnis: dafür: 10 dagegen: 12 Enthaltungen: 2

– abgelehnt –

Antrag Nr. 2/11:

Antragsteller:Dr. Reiner Zajitschek, Dr. ChristianÖttl, ZA Christian Berger, Dr. Alexan-dra Reil, Dr. Frank Portugall, Dr. Jürgen Welsch, Dr. Andrea Albert, Dr.Rolf-Jürgen Löffler, Dr. Willi Schein-könig, Dr. Rüdiger Schott, Dr. Man-fred Kinner, Dr. Manuel Eichinger

Betreff: Weiterentwicklung und Vereinfachung des FestzuschusssystemsBefundklasse 6

Wortlaut des Antrages:Die VV der KZVB fordert den Vorstand derKZBV dazu auf, das System der befund-orientierten Festzuschüsse im Bereich derWiederherstellungsmaßnahmen (Be-fundklasse 6) dahingehend weiterzuent-wickeln, dass die Anzahl der abrech-nungsfähigen Festzuschüsse auf eineüberschaubare und nachvollziehbareAnzahl reduziert wird. Als Vorbild könntedas Direktabrechnungssystem vom01.01.1998 dienen.

Begründung:Die Schwäche des Abrechnungssystemsbesteht in einer extrem bürokratischenBezuschussung von Wiederherstellungs-maßnahmen. Dies zeigt sich unter ande-rem an ständigen Änderungen der Rege-lungen für die Befundklasse 6, wodurcherhebliche Belastungen für die Praxisver-waltung entstehen.

Abstimmungsergebnis: dafür: Mehrheit dagegen: –Enthaltungen: 7

– angenommen –

Dr. Peter Klotz, Germering

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12-2015/1-2016 I DER BEZIRKSVERBAND 7

FORUM

Anträge aus Oberbayern zur Vollversammlung (VV) der BLZK am 27.11.2015

Dr. Siegle und Dr. Klotz stellten fol-gende Anträge, die überwiegendbereits im August 2015 in einer

Vorstandsbesprechung des ZBV Oberbay-ern einstimmig erarbeitet und abge-stimmt worden sind.

Vergütungsverhandlungender KZVB mit gesetzlichenKrankenkassen

Wortlaut:Die VV der BLZK möge beschließen:Die Vollversammlung der BLZK missbilligtes, dass das Präsidium der BLZK in 2015während laufender, sehr schwieriger, Ver-gütungsverhandlungen der KZVB mit derAOK Bayern ein unabgestimmtesGespräch mit der AOK Bayern geführthat, bei dem unter anderen über die Ver-gütungsverhandlungen der KZVB mit derAOK Bayern gesprochen wurde (siehePressemitteilung der BLZK vom07.09.2015)

Dieser Antrag konnte vom Versamm-lungsleiter der VV der BLZK keinemTagesordnungspunkt zugeordnetwerden. Er wurde daher weder derVersammlung verteilt, noch disku-tiert und natürlich auch nicht abge-stimmt.

Änderungsbedarf bei der GOZ– Bericht der Bundesregierungvom 27.08.2015

Wortlaut:Die VV der BLZK möge beschließen:Der Bericht der Bundesregierung zu denAuswirkungen der Neustrukturierungund -bewertung der Leistungen derGebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)wurde vom Regierungskabinett am26.08.2015 beschlossen. Die Bundesre-gierung sieht als Schlussfolgerung ausdiesem Bericht anhand der analysiertenAuswirkungen seit Inkrafttreten derGOZ-Novelle 2012 „derzeit keinen drin-genden Handlungsbedarf für eine Ände-rung der GOZ”.

Diskutiert wird in dem genannten Berichtalleinig die Entwicklung des privatzahn-ärztlichen Honorarvolumens und damitletztlich eben nur die Kostenentwicklungbei PKV und Beihilfe.Zurecht hat die bayerische Landeszahn-ärztekammer (BLZK) mit Pressemitteilungvom 02.09.2015 („Zahnheilkunde istmehr als nur ein Kostenfaktor – BLZK for-dert Anpassung der Gebühren an dieKostenentwicklung“) klare Kritik an die-ser Herangehensweise geübt.

Die Vollversammlung der BLZK hatdaher folgende Anregungen zumThema „Änderungsbedarf bei derGOZ“:1) Durch die Nichtpunktwertanpas-sung in der GOZ seit 1988 sind dieVorgaben bezüglich der Begrün-dungspflicht aus § 5 Abs. 2 GOZschon rein aus betriebswirtschaft-lichen Aspekten heraus obsoletgeworden. Daher sollten § 5 Abs. 2Satz 3 GOZ sowie § 10 Abs. 3 Satz 1und 2 GOZ gestrichen werden, wasauch dem allseits notwendigenBürokratieabbau dienen würde. ImÜbrigen ist die Begründungspflichtdatenschutzrechtlich äußerstbedenklich.

2) Auch die Verpflichtung zur Benen-nung des jeweiligen Steigerungs-faktors aus § 10 Abs. 2 Satz 2 solltegestrichen werden, da diese Vor-gabe nur zu falschen Vermutungenführt und keinerlei Sinnberechti-gung mehr hat.

3) Für die Zukunft kann die Forde-rung (entsprechend der Pressemit-teilung der BLZK vom 02.09.2015)bezüglich „Änderungsbedarf beider GOZ“ nur lauten: Regelmäßigejährliche Anpassung des GOZ-Punktwertes anhand der Kosten-entwicklung der Zahnarztpraxen.

Dieser Antrag wurde vom Vorstand desZBV Oberbayern Ende August 2015 ein-stimmig formuliert.

Dieser Antrag wurde der Versamm-lung nicht verteilt.

GOZ – Entwicklung und notwendige „Expertenrunde“BLZK – KZVB

Wortlaut:Die VV der BLZK möge beschließen:Die Vollversammlung der BLZK hält es fürangebracht, wenn eine ExpertenrundeBLZK - KZVB zur GOZ-Entwicklung insLeben gerufen wird, die ca. alle 2 Monatetagen sollte. Hier sollten Ideen zur GOZ-Entwicklung sowie zum Umgang der Kör-perschaften mit der Verwerfung „GOZversus BEMA“ diskutiert werden sowiemögliche Handlungsweisen zur Unter-stützung der bayerischen Zahnarztpraxenbesprochen werden.

Dieser Antrag konnte zurückgezogenwerden, nachdem seitens des BLZK-Vorstands (DR. Welsch) mündlich klarsignalisiert wurde, dass die BLZKjederzeit zu Gesprächen mit der KZVBbetreffend dieser Problematik bereitsist.

Vorstandssitzungen der BLZK– Zusammenarbeit zwischenBLZK und ZBVen

Wortlaut:Die VV der BLZK möge beschließen:Die VV der BLZK hält es für dringend not-wendig, dass die 1. Vorsitzenden derZBVe (geborene Mitglieder des Vorstandsder BLZK) ihren jeweiligen ZBV-Vorstän-den und Justiziaren vor und nach derjeweiligen BLZK-Vorstandssitzung überdiejenigen Sachverhalte und auch überdie jeweilige Aussprache in der BLZK-Vor-standssitzung berichten, die den jeweili-gen ZBV, seine MitgliederInnen bzw. dieGeschäftsstelle des ZBV betreffen.

Der § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung fürden Vorstand der BLZK sollte daher ent-sprechend klargestellt und ggf. geändertwerden.

Dieser Antrag wurd vom Vorstand desZBV Oberbayern Ende August 2015 ein-stimmig formuliert.

Page 8: DER BEZIRKSVERBAND€¦ · der Fraktion ZZB gestellt. Der FVDZ hat lediglich einen ZZB-Antrag ergänzt und damit wenigstens einen „eigenen” Antrag gestaltet, ansonsten aber erneut

8 DER BEZIRKSVERBAND I 12-2015/1-2016

F O RUM

Dieser Antrag konnte vom Versamm-lungsleiter der VV der BLZK keinemTagesordnungspunkt zugeordnetwerden. Er wurde daher weder derVersammlung verteilt, noch disku-tiert und natürlich auch nicht abge-stimmt.

Vorstandssitzungen der BLZK– Anwesenheit von Angestellten der BLZK

Wortlaut:Die VV der BLZK möge beschließen:Die VV der BLZK hält es für dringendgeboten, dass in den Vorstandssitzungender BLZK die anwesenden Angestelltender BLZK bei Tagesordnungspunkten, diedirekt Vorstandsmitglieder bzw. vor-standsinterne Angelegenheiten oderAngestellte der BLZK betreffen, denRaum verlassen.

Dieser Antrag wurde vom Vorstand desZBV Oberbayern Ende August 2015 ein-stimmig formuliert.

Begründung: Dieses allerorten begründet gepflegteProcedere sollte auch für die Vorstands-sitzungen der BLZK gelten.

Dieser Antrag konnte vom Versamm-lungsleiter der VV der BLZK keinemTagesordnungspunkt zugeordnetwerden. Er wurde daher weder derVersammlung verteilt, noch disku-tiert und natürlich auch nicht abge-stimmt.

Unabhängigkeit der ZBV-Vorsitzenden

Wortlaut:Die VV der BLZK möge beschließen:

Die VV der BLZK hält es aus Aspekten dernotwendigen Unabhängigkeit heraus fürdringend geboten, dass die ZBV-Vorsit-zenden, die ja als geborene Mitgliederdes BLZK-Vorstands die Interessen derjeweiligen ZBVe vertreten sollen, keineReferate der BLZK bekleiden.

Dieser Antrag wurde vom Vorstand desZBV Oberbayern Ende August 2015 ein-stimmig formuliert.

Dieser Antrag konnte vom Versamm-lungsleiter der VV der BLZK keinemTagesordnungspunkt zugeordnetwerden. Er wurde daher weder derVersammlung verteilt, noch disku-tiert und natürlich auch nicht abge-stimmt.

Dr. Peter Klotz, Germering

Zweiter Putschversuch vereitelt –FVDZ Bayern scheitert erneut mit AbwahlantragPressemeldung Zukunft Zahnärzte Bayern e.V. (ZZB)

München, 23.11.2015 – DerFVDZ Bayern ist erneut miteinem Putschversuch gegen

den Vorstand der KZVB gescheitert.Zwei Anträge auf Abwahl der beidenVorsitzenden Dr. Janusz Rat und Dr. Ste-fan Böhm wurden in der Vertreterver-sammlung am 21. November 2015 abge-lehnt. Damit lenkt der BerufsverbandZukunft Zahnärzte Bayern (ZZB) auchweiterhin die Geschicke der größtenKassenzahnärztlichen Vereinigung inDeutschland.

Substanzielle Gründe für die Abwahlan-träge konnte der FVDZ-Landesvorsitzen-de und Oppositionsführer Zahnarzt Christian Berger erneut nicht nennen.Schnell wurde klar, dass es seinem Ver-band – wie schon beim ersten Putschver-such im Mai 2015 – nur um eines ging:die Machtübernahme in der KZVB.Besonders skandalös ist, dass mit Christi-an Berger erneut der Präsident derSchwesterkörperschaft BLZK den Putschgegen die KZVB-Spitze anführte.

Offensichtlich spielte auch Neid eine Rol-le bei dieser Intrige. Nur so lässt es sicherklären, dass mehrere Stunden über dieDienstverträge und die Höhe der Bezügedes Vorstands diskutiert wurde.

„Die Sacharbeit ist dem FVDZ Bayernoffensichtlich völlig egal. „Bei allenSachthemen, die die Zahnärztinnen undZahnärzte unmittelbar betreffen, zeich-neten sich wie gewohnt die FVDZ-Dele-gierten entweder durch Unkenntnis oderbetretenes Schweigen aus. Das wurde

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12-2015/1-2016 I DER BEZIRKSVERBAND 9

FORUM

selbst bei der Diskussion über das Bauvor-haben der KZVB deutlich. Neun FVDZ-Delegierte verweigerten ihre Zustim-mung zum Eintrag einer Grund-dienstbarkeit, die den bayerischen Ver-tragszahnärzten eine Million Euro bringt.Das grenzt an Untreue“, so der stellv.ZZB-Vorsitzende Dr. Cornelius Haffner.Die KZVB bekommt im Rahmen ihresBauvorhabens von der LandeshauptstadtMünchen einen Zuschuss zum Bau einerKindertagesstätte, der an die Grund-dienstbarkeit geknüpft ist. Auch dieser

Beschluss konnte nur durch die Geschlos-senheit der ZZB-Fraktion herbeigeführtwerden.

Peinlich wurde es für die Delegierten desFVDZ, als sie dem Vorstand die haushalte-rische Entlastung verweigerten, obwohlsowohl der Finanzausschuss als auch diePrüfstelle der KZBV dem Vorstand eineeinwandfreie Haushaltsführung beschei-nigt haben. Nach den Gründen gefragt,trat ebenso das große Schweigen ein.

„Der FVDZ Bayern hat in den elf Jahrender Opposition nichts dazugelernt undmit seinem Verhalten in der VV der KZVBerneut einen standespolitischen Offenba-rungseid abgelegt. Dieser Verband darfauf keinen Fall Verantwortung in derKZVB übernehmen. Das wäre fatal fürdie bayerischen Vertragszahnärzte“, soHaffner.

Für Rückfragen:Dr. Cornelius Haffner, Tel.: 0151 58 81 32 79

Mediation – kann das die zahnärztlichenKörperschaften in Bayern befrieden?

Die BLZK beschäftigt mit FrauSusanne Ottmann-Kolbe genausowie die KZVB mit Herrn Nikolai

Schediwy als Mitarbeiter ausgezeichneteRechtsanwälte mit Mediatorenausbil-dung. Beide Seiten rühmen sich, wieerfolgreich die Mediation ist oder seinkann. Dies zuletzt in der Vollversamm-lung der BLZK am 27. 11. 2015 bei derbisher in 10 Fällen versuchsweise durch-geführten Mediation nach der neuenSchlichtungsordnung der BLZK zwischenPatient und Behandler.

Mediation soll zwischen Parteien in übli-cherweise 5 Phasen (Eröffnungsphase,Sachverhaltsklärung / Themensammlung,Erforschung der Interessen, Sammelnund Bewerten von Lösungsoptionen undAbschlussvereinbarung) ökonomischeaber auch emotionale Störungen dergemeinsamen Zusammenarbeit beseiti-gen. Bei gerichtlichen (Urteil) oder auchstandespolitischen Lösungen (Wahlen)fühlen sich die „Streitenden“ oft nichtverstanden oder empfinden die Entschei-dung als „nicht gerecht“.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum dieMediation in den bayerischen zahnärzt-

lichen Körperschaften nur zwischenPatient und Behandler, Chef und Ange-stelltem oder unter Praxispartnern durch-geführt werden soll. Warum wird dieMediation nicht zwischen der BLZK undder KZVB, respektive zwischen den bei-den Präsidenten der BLZK und den bei-den Vorstandsvorsitzenden der KZVB ver-

sucht? Der seit Jahren schwelende Streitzwischen den beiden bayerischen Schwe-sterkörperschaften müsste doch so auchzum Vorteil aller bayerischen Zahnärztin-nen und Zahnärzte befriedet werdenkönnen.

Dass dies bei den Personen ZA Berger,

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10 DER BEZIRKSVERBAND I 12-2015/1-2016

F O RUM

Dr. Schott, Dr. Rat und Dr. Böhm vielleichtetwas schwieriger ist und einige Sitzun-gen mehr erfordert, kann doch kein Hin-derungsgrund sein. Unterstützend sollteauch zwischen den GeschäftsführernKnüpper und Grüner für die BLZK und Dr.Freund und Dr. Donhauser für die KZVBparallel ein Mediationsverfahren durch-geführt werden.

Da bei der Mediation häufig gerade die-jenigen Missstimmungen, Interessen undBedürfnisse zur Sprache kommen, dievordergründig nicht bedeutsam erschei-nen, letztlich aber eine wesentliche Ursa-che des Konfliktes darstellen, wird einganz anderer Weg der Problemlösung alsbei einer gerichtlichen Auseinanderset-zung bestritten.

Der ZBV Oberbayern würde sich freuen,wenn auf diese Weise ein Durchbrucherzielt werden könnte und wünscht allenAkteuren gutes Gelingen und ein erfolg-reiches 2016.

Dr. Eberhard Siegle, LL.M.Mitglied des Vorstandes des ZBV Oberbayern

Dr. Eberhard Siegle

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Dr. Eberhard Siegle

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12 DER BEZIRKSVERBAND I 12-2015/1-2016

F O RUM

Der ZBV Oberbayern hat sich dazuentschlossen, ab der Winterprü-fung 2016 den Ablauf der

Abschlussprüfungen im Bezirk Oberbay-ern zu ändern. Die Beweggründe, die unszu diesem Entschluss veranlasst haben,möchte ich Ihnen wie folgt erläutern.

Neutralität der PrüfungsausschüsseDadurch, dass die Prüflinge nicht mehrvon einem Ausschuss der „eigenen“Berufsschule geprüft werden, ist ausge-schlossen, dass – aufgrund etwaigerbesonderer Sympathie oder Antipathieder Prüfer zu einem Prüfling – eineunsachliche Beeinflussung in der Bewer-tung der Prüfungsleistung erfolgt. Dies istein nicht zu unterschätzender Punkt,denn der ZBV hat im Laufe der JahreBeschwerden von Prüflingen erhalten,dass aufgrund besonderer Antipathieeines Lehrers/Prüfers eine als subjektiv zuschlecht empfundene Beurteilung desPrüflings erfolgte.

Validierung und EvaluationEin weiterer Vorteil, den die Zentralisie-rung bringt, ist eine wesentlich erhöhteVergleichbarkeit sach- und fachgerechterBewertungen in der praktischen Prüfungdurch erstens zentrale Verteilung der Prü-fungsaufgaben, zweitens durch Zuord-nung der Prüflinge an Ausschüsse indenen sich kein Prüfer befindet der denPrüfling selbst unterrichtet hat und drit-tens durch die Verwendung gleicher Prü-fungsmittel wie z.B. Instrumentenkartenoder Röntgenfilmhalter für die Parallel-technik usw..

In der Winterprüfung war die Situationbisher so, dass die Prüflinge von sechs derneun oberbayerischen Berufsschulen aneinem anderen Prüfungsort als der eige-nen Berufsschule geprüft wurden.Dadurch, dass jetzt alle Prüflinge aneinem neutralen Ort geprüft werden,wird sichergestellt, dass die Prüflinge derBerufsschulen Fürstenfeldbruck, Rosen-heim und Ingolstadt – die bisher den Vor-teil hatten, immer an der ihnen vertrau-

ten Berufsschule geprüft zu werden –entgegen der bisherigen Handhabe –nicht mehr einseitig gegenüber Prüflin-gen anderer Berufsschulen bevorzugtsind.

Geringere EntfernungenDie Winterprüfung betreffend, sind dieEntfernungen, die die Prüflinge künftigzurücklegen, zum Teil wesentlich gerin-ger als zuvor. So ist z.B. die Entfernungvon Traunreut zu Traunstein wesentlichgeringer als bisher von Traunstein nachRosenheim (wo im Winter die Prüfungabzulegen war). Gleiches gilt für dieBerufsschüler von Bad Tölz und Gar-misch-Partenkirchen, die nun in Wolfrats-hausen einen wesentlich näheren Prü-fungsort vorfinden wie zuvor inFürstenfeldbruck.

Entlastung der PrüfungsausschüsseSeitens der Berufsschulen erreichten unsim Zuge der Bestellung neuer Prüfungs-ausschüsse Klagen, dass die Lehrervertre-ter die Mitwirkung im Prüfungsausschusszu sehr belastet und daher entsprechen-de Bereitschaft in der Lehrerschaft zurMitwirkung rückläufig ist. Durch die Zen-tralisierung der Abschlussprüfung wer-den vor allem durch die Straffung derPrüfungstage die Prüfungsausschüssewesentlich entlastet, da die Hauptlast derorganisatorischen Aufgaben nun direktvom ZBV Oberbayern übernommen wirdund generell für die Prüfung weniger Zeitin Anspruch genommen werden muss.

Kammerprüfung nicht mehrin den Räumen staatlicherBerufsschulenEinige Berufsschulen sind an den ZBVOberbayern herangetreten und habenfür die zur Verfügungsstellung vonRäumlichkeiten der Berufsschulen für dieKammerprüfung zukünftig zu zahlendeMieten in Aussicht gestellt. Um diesabzuwenden, erfolgt nun die Abhaltungder schriftlichen und praktischen Prüfun-gen in anderen Räumlichkeiten, wobei zu

beachten ist, dass für die praktische Prü-fung im ZBV Oberbayern sowieso keinegesonderten Mietzahlungen anfallen.

Zentralisierung auch in anderen Ausbildungsberufen Abschließend sei angemerkt, dass seitensder IHK eine zentralisierte Abschlussprü-fung in vielen Ausbildungsberufen seitlangem durchgeführt wird und auch dieAbschlussprüfungen im Ausbildungsbe-ruf „Zahntechniker“ von der Zahntechni-kerinnung ebenfalls zentral durchgeführtwerden. Auch sind die Abschlussprüfungen zurZFA bereits in mehreren bayerischenzahnärztlichen Bezirken zentralisiert.

Organisatorischer Ablauf:Die schriftliche Winterabschlussprü-fung findet erstmals an den folgendendrei Prüfungsorten statt:

Für Schüler der Berufsschulen • Bad Tölz, • Fürstenfeldbruck, • Garmisch-Partenkirchen und • Starnberg ist der Prüfungsort die „Loisach-Halle“,Hammerschmiedweg 6, in 82515 Wol-fratshausen.

Für Schüler der Berufsschulen • Erding und • Ingolstadt ist der Prüfungsort die „Anton-Wolf-Halle“, Im Aufeld 18, in 85290 Geisen-feld.

Für Schüler der Berufsschulen • Rosenheim, • Mühldorf und • Traunstein ist der Prüfungsort das „K1 Kultur- undVeranstaltungszentrum“, Munastr. 1, in83301 Traunreut.Der gewohnte Prüfungsablauf und diePrüfungszeiten bleiben unverändert.

Prüfungstag der schriftlichen Winterprü-fung ist Mittwoch der 20. Januar 2016.Prüfungsbeginn ist 8:30 Uhr.

Zentralisierung der Abschlussprüfungenim Ausbildungsberuf Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r ab der Winterprüfung 2016

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12-2015/1-2016 I DER BEZIRKSVERBAND 13

FORUM

Die Prüflinge werden gebeten rechtzeitigvor Beginn der Prüfung am Prüfungsortanwesend zu sein.

Für die Durchführung der schriftlichenPrüfung sind verantwortlich:

Wolfratshausen:Prüfungsausschuss 1 Fürstenfeldbruck

Geisenfeld:Prüfungsausschuss 1 Erding

Traunreut:Prüfungsausschuss Traunstein

Alle oben genannten Prüfungsorte sindmit öffentlichen Verkehrsmitteln erreich-bar!

Die Korrektur der schriftlichen Prüfung inden Fächern Abrechnungswesen undPraxisorganisation und -verwaltung wirdwie folgt gehandhabt:

Prüfungsaufgaben der Prüflinge derBerufsschulen Fürstenfeldbruck, Starn-berg, Garmisch-Partenkirchen und BadTölz werden vom PrüfungsausschussRosenheim korrigiert.

Prüfungsaufgaben der Prüflinge derBerufsschulen Erding und Ingolstadt wer-den ebenfalls vom PrüfungsausschussRosenheim korrigiert.

Prüfungsaufgaben der Prüflinge derBerufsschulen Mühldorf, Rosenheim undTraunstein werden vom Prüfungsaus-schuss Ingolstadt korrigiert.

Praktische Prüfung:Die praktische Prüfung findet für allePrüflinge einheitlich am Samstag, den13. Februar 2016, in den Räumen desZBV Oberbayern, Elly-Staegmeyr-Str. 15,80999 München, 2. Stock, ab 09:00 Uhrstatt. Die Einteilung der Prüflinge wirddem jeweiligen Prüfling im Rahmen derschriftlichen Prüfung mitgeteilt. Wieder-holungsprüflinge, die an der schriftlichenPrüfung nicht teilnehmen müssen, wer-

den über ihre Einteilung schriftlichbenachrichtigt.

Die praktische Prüfung wird von den Prü-fungsausschüssen Erding 1 und 2, Starn-berg, Fürstenfeldbruck 1 und 2 abge-nommen. Der gewohnte Prüfungsablaufwird beibehalten. Die Prüfungsmittelwerden vom ZBV Oberbayern gestellt.

Nach Notenfestlegung in einer Noten-feststellungskonferenz werden die Prüf-linge, für die eine mündliche Ergänzungs-prüfung erforderlich ist, vom ZBV-Obb.hierzu eingeladen.

Mündliche ErgänzungsprüfungDiese findet ebenfalls in den o.g. Räumendes ZBV Oberbayern am Samstag, den20. Februar 2016, statt. Einzelheiten wer-den noch rechtzeitig den betroffenenPersonen und Prüfungsausschüssenbekanntgegeben.

AbschlussfeierDiese findet für alle Prüfungsteilnehmerder Winterprüfung am Samstag, den 20.Februar 2016, um 13:00 Uhr nach dermündlichen Ergänzungsprüfung in denRäumen des ZBV Oberbayern statt.

Ihr Dr. Klaus Kocher1.Vorsitzender des ZBV Oberbayern

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14 DER BEZIRKSVERBAND I 12-2015/1-2016

F O RUM

Im Februar 2015 star-teten wir (Dr. Klotz / Dr.Spett) eine Umfrage

unter den Zahnarztpra-xen im Landkreis Fürs-tenfeldbruck zu denGehältern unserer zahn-ärztlichen Mitarbeiterin-nen.

Die ausgewerteten Zah-len waren für alle regio-nalen Kollegen be-stimmt ein guterAnhaltspunkt bei ggf.anstehenden Gehalts-einstufungen.

Von ca. 90 Praxen sendeten 25 Praxenihre Daten zurück.

Wir konnten im Obmannsbereich Fürs-tenfeldbruck eine ziemliche Bandbreitean unterschiedlichen Gehältern feststel-len, was wohl auch der unterschiedlichenLeistungsfähigkeit/Qualifikation und demunterschiedlichen Engagement der ein-zelnen Mitarbeiterin geschuldet ist. DerArbeitgeber / Zahnarzt muss dabei immerdifferenzieren, welchen „benefit” dieeinzelne Mitarbeiterin für die Praxis ein-bringt, teilweise auch unabhängig vonder bestehenden Qualifikation/Fortbil-dungsgrad.

Letztlich macht es wohl nur Sinn, Durch-schnittswerte der Gehälter und Wochen-stundenzahl als solche zu ermitteln.

Aus den Erfahrungen der Gehälterbefra-gung im Obmannsbereich Fürstenfeld-bruck haben wir daher eine vereinfachteGehälterbefragung für Oberbayern ge-staltet.

Dr. Constanze Spett, Germering,Referentin des Vorstandsdes ZBV Oberbayern

Gehälterbefragungbezüglich der Mitarbeiter/innen in oberbayerischen Zahnarztpraxen 2015

Dr. Constanze Spett

ZFA Wochenstunden Bruttogehalt

1

2

3

4

5

6

7

8

9

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ZMF (DH) Wochenstunden Bruttogehalt

1

2

3

4

5

Gehälterbefragung

Personalkosten (inkl. Vorbereitungsassistent/in bzw. Angestellte/r ZÄ/ZA) Praxistotal (inkl. Arbeitgeberanteile)

Personalzahl (inkl. Vorbereitungsassistent/in bzw. Angestellte/r ZÄ/ZA) Praxis total

Antwort per Fax an den ZBV Oberbayern unter 0 89-81 88 87 40Anonymität ist natürlich zugesichert!

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12-2015/1-2016 I DER BEZIRKSVERBAND 15

FORUM

8. KVZD GipfeltreffenPressemitteilung – Germering, 13.11.2015

Am Rande des Deutschen Zahn-ärztetages 2015 tagte der Kom-petenzverbund zahnärztlicher

Dienstleister in Frankfurt. Das 8. KVZD-Gipfeltreffen stand unter dem Motto:

Gelungene Kommunikation, die ver-bindet, Vertrauen schafft und Kon-flikte entschärft. Klaus Schmitt kam als Referent mit einemsorgfältig aufeinander abgestimmten„Informationsbaukasten“ und topptealle Erwartungen der Teilnehmer. Er beleuchtete interne Kommunikations-szenarien in der Zahnarztpraxis als ganz-heitlichen Ansatz.„Wie könnten alle in einem Teamzusammenwachsen?“ eine immer wie-der sehr spannende Frage, die dann gutgelingt, wenn sie aktiv gestaltet wird.Im ersten Teil des Workshops wurde derÜberblick zur Teamstruktur, Teamaufga-ben, Schlüsselkenntnisse, Bewusstsein/Unterbewusstsein, Dilemmata unter-schiedlicher Zielsetzungen, Bedürfnissenach der Maslow Pyramide besprochen.Ebenso wurden Instrumente wissen-schaftlicher Erkenntnisse zum ThemaKommunikation abgeglichen. Zum Bei-spiel die von Paul Watzlawick, Schulz vonThun sowie Erkenntnisse aus der Neuro-Linguistischen Programmierung, kurzNLP genannt. Dabei wurden die Ebenender Kommunikation, die Ziele der Kom-munikation sowie die Teamidentifikationmit folgendem Fazit erarbeitet. Je mehrein Teammitglied sich mit der Person desChefs identifizieren kann, desto bereit-williger übernimmt das Teammitglied dieangebotenen Informationen, und destobereitwilliger werden gewünschte Ver-haltensänderungen möglich. Ein Ab-gleich zu Praxis- und Individualwerten istnotwendig, weil sonst immer wiederWertekonflikte entstehen.Im zweiten Teil der extrem kurzweiligenVeranstaltung gab es spannendeErkenntnisse. Die Francis Galton Storyzeigte, wie sehr innere Einstellungen imÄußeren von Persönlichkeiten sichtbarwerden; d.h wir können innnere Einsrtel-lungen nicht „verstecken“. Die Machtder Erwartungen – bekannt als Pygmali-

on –Effekt sowie aus den Studienergeb-nissen von Prof. Rosenthal zeigten denTeilnehmern, wie bedeutungsvoll positiveVorannahmen zu den Teammitgliedernsein können, um sie in professionelleWachstumsprozesse zu führen.Der nächste Schritt war ein Ausflug in dieHirnforschung: wie denkt und entschei-det das Individuum.Denk- und Entscheidungsstile bestimmenunser tägliches Handeln auf einer sehrunterbewussten Ebene. Den Teilnehmernwurden Ihre eigenen Präferenzen ineinem sehr praktischen Part durch dieHBDI-Übung verdeutlicht. Anhand einerKartenübung bot sich für alle Teilnehmerdie Möglichkeit zu erkennen, welcheDominanzen für die Informationsaufnah-me und die Entscheidungsfindungen sieselbst ausgeprägt haben.Die Diskussion zeigte sehr schnell, dasjeder für sich präöferenzen hat, diejedoch nicht alle Notwendigkeiten undMöglichkeiten in Entscheidungssituatio-nen repräsentieren; d.h. wir brauchen inwichtigen Fragen immer Ergänzungendurch andere.Der letzte Teil der Präsentation beschäftig-te sich mit der Möglichkeit zu Erkennenwie die Ausbildung charakterlicher Stär-ken geformt wurde. Diese unterbewusstausgeprägten Muster sind Stärkenmuster,

die jedoch auch einhergehen mit Antei-len, die die Persönlichkeit hindern ihr gan-zes Potential auszuleben und ganzheitlichzu entfalten. Eine spannende Einsicht allerPersönlichkeiten in Ihr „inneres Gewor-densein“. Das hierfür verwendete Instru-ment ist das Enneagramm, das in seinerStruktur und den neun Ausprägungsty-pen vorgestellt worden war.Die neun Persönlichkeitstypen habensehr unterschiedliche Stärkenprofile, dieim Überblick skizziert werden konnten.Der Vortragsteil wurde abgeschlossen miteiner Darstellung, wie in Konfliktsituatio-nen durch die klare Transparenz zuMethoden/Möglichkeiten der Konfliktbe-arbeitung Lösungen unterschiedlicherQualität erreicht werden können.Zum praktischem Umsetzung wurde inDreiergruppen ganz unterschiedlicheSzenarien aus der Praxis durchgespielt.Die individuellen Ausarbeitungen der ein-zelnen Teams wurden in der großen Run-de präsentiert, erläutert und diskutiert.Fazit aller Teilnehmer: Eine rundumgelungene Veranstaltung in freundlicherund kollegialer Atmosphäre mit sehrhohem Wiederholungscharakter.

Dr. Peter Klotz, 1. Vorsitzender KVZDSusanne Prinzhorn, 2. VorsitzendeKVZD

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16 DER BEZIRKSVERBAND I 12-2015/1-2016

F O RUM

Liebe Mitglieder,

hier informieren wir Sie über die Novellie-rung der ärztlichen Gebührenordnungmit gravierenden Auswirkungen, auchauf die Zahnärzteschaft.

Neue Gebührenordnung fürÄrzte – Darf’s auch ein bisschen weniger sein?

Fakten:Die letzte Novellierung der GOÄ erfolgtezum 1.1.1996; das Bundesministeriumfür Gesundheit (BMG) sah 2011 endlichdie Notwendigkeit einer Überarbeitung.

Hierzu hatten die Bundesärztekammer(BÄK) und der Verband der PrivatenKrankenversicherung (PKV-Verband) imSeptember 2011 dem BMG angeboten,vor Beginn der fachlichen Vorarbeiten zurGOÄ-Novelle einen gemeinsamen Vor-schlag zu erarbeiten.

Im März 2015 wurden ein erstes Informa-tionspaket der 400 am häufigsten ab-gerechneten GOÄ-Leistungen und einDurchführungsplan konsentiert unddem BMG übergeben.

Nun folgte im September der zweite Teil:Hier wurde eine neuer Paragrafenteil fürdie Bundesärzteordnung (BÄO – entspre-chend Zahnheilkundegesetz für Zahnärz-te) festgelegt, der die Gebührenordnungbestimmt.

Dort wird die Bildung einer „Gemeinsa-men Kommission zur Weiterentwicklungder GOÄ GeKo“ vorgegeben. Sie bestehtaus vier Vertretern der Bundesärztekam-mer, zwei vom Verband der PrivatenKrankenversicherung sowie zwei Bei-hilfe-Vertretern.

Die Kommission kann dem MinisteriumVorschläge machen, wie die GOÄ auf-grund des medizinischen Fortschrittsangepasst werden muss. Sie soll „Über-und Unterbewertungen“ vermeiden, De-

finitionen, Interpretationen und Klarstel-lungen zu GOÄ-Positionen liefern oderDokumentationspflichten definieren.

Der Entwurf lässt in der GOÄ nur nochzwei Gebührensätze zu: einen Einfach-satz und mit Begründung dessen doppel-ter Satz. Zur Begründung dieser Steige-rung ist eine Negativliste mit Gründen,für die eine Steigerung des Honorarskünftig unzulässig sein soll, geplant.Die freie Honorarvereinbarung kann ein-geschränkt werden.

Nun rumort es auch in der Ärzteschaft.So hat der Berufsverband DeutscherInternisten (BDI) die Bundesärztekammerin Sachen GOÄ kritisiert: Die Novelleläute einen Paradigmenwechsel in derprivatärztlichen Vergütung ein, der„weitreichende Folgen” für das gesamteGesundheitswesen haben werde. DieFreie Ärzteschaft fordert einen außeror-dentlichen Ärztetag, um die Geheimnis-krämerei der BÄK zu beenden

Was bedeutet diese Reform? –Fragen und Antworten

War die Entwicklung in der GOÄ ähnlich wie in der GOZ?Die Systematik der GOÄ ist im Wesent-lichen auf dem Stand von 1988. Seithererfolgte eine Punktwertanhebung, näm-lich 1996 um 3,6%. Es folgten 18 ohneVeränderung. Allerdings sind/waren dieGOÄ-Einfachsätze für Ärzte in etwa demGKV-Honorar entsprechend.

Warum betrifft diese AngelegenheitZahnärzte überhaupt?Für Zahnärzte sind bisher Positionen ausTeil B, C, D, E, J, L, N und O der GOÄ„geöffnet“. Insbesondere Beratungs-und Untersuchungsleistungen, Chirurgieund Röntgen einer neuen GOÄ betreffensomit Zahnärzte.

Was bedeutet der Einfachsatz?Die bisherige Systematik der Festlegungder Gebührenhöhe nach Schwierigkeitund Zeitaufwand entfällt. Es handelt sichum eine Festgebührenordnung, bei dernur in extremen Ausnahmefällen eineSteigerung möglich ist.

Inwieweit der Einfachsatz dann in denGebührenbereichen für Zahnärzte kos-tendeckend sein wird ist äußerst frag-lich. Röntgenleistungen sind derzeitschon im 1,8-fachen Satz nicht kosten-deckend. Die Einzelaufnahme einesZahns für 5,25 € ist etwa die Hälfte desKassenhonorars. Der derzeitige Ein-fachsatz beträgt 2,91 €. Nach den Erfah-

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) warin diese Verhandlungen zwischen BÄKund PKV nicht eingebunden. Die BZÄKwird zusammen mit Psychotherapeutenund Beihilfevertretern im weiteren Ver-lauf bei der Beratung durch den Verord-nungsgeber lediglich angehört. BZÄK-Präsident Engel hat deshalb BÄK-Präsident Montgomery scharf kritisiert.Montgomery weist die Kritik zurück undverweist auf Verhandlungen der BZÄKmit der PKV, bei denen die BÄK nicht ein-gebunden (gewesen) sei. Solche Ver-handlungen hat es im Vorfeld der GOZ-Novelle – zumindest nach Angaben derBZÄK – nicht gegeben.

Prof. F. Montgomery, BÄK-Präsident

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FORUM

rungen bei der GOZ-Novelle sind Erhö-hungen meist wenig wahrscheinlich!

Bleibt wenigstens die GOZ wie sieist?Sicherlich ist zunächst keine Änderunggeplant, aber die Anwendung zweier völ-lig unterschiedlichen Systematiken derGebührenberechnung wird wohl nichtlange Bestand haben. Eine Anpassungder GOZ an die GOÄ schient wahrschein-lich. Dann werden die bisherigen Ein-fachsätze zur Katastrophe.

Was bedeutet die „GeKo“?Die Kommission aus GOÄ, PKV und Bei-hilfe ist quasi ein gemeinsamer Bundes-ausschuss ohne Zahnärzte. Sie beschließtden Leistungskatalog und die Bewer-tung, einschließlich Mengensteuerung.Dies bedeutet eine Übertragung desGKV-Systems in den privatärztlichenBereich. Sie wird mit umfangreichenBefugnissen ausgestattet.

Wer ist auf Seiten der Ärzte dafürverantwortlich?Die Gespräche zwischen BÄK und PKVwurden von Ex-GesundheitsministerDaniel Bahr, FDP angeregt. Bahr ist übri-gens jetzt im Allianz-Vorstand Bevoll-mächtigter für die Private Krankenversi-cherung. Von Seiten der BÄK werden dieVerhandlungen geführt von Dr. TheodorWindhorst, Präsident der ÄrztekammerWestfalen und Marburger-Bund Funktio-när. BÄK Präsident Montgomery war frü-her Vorsitzender des Marburger Bundes,der Interessenvereinigung der angestell-ten und beamteten Ärzte. Windhorstmusste bereits mehrfach vollmundigeVersprechungen zurücknehmen, u.a.dass die GOÄ-Novelle einen Zuwachsim zweistelligen Prozentbereich bringenwerde.

Was hält die FZ von der Reform?Dazu FZ-Vorsitzender Roman Bernrei-ter:„Die Bundesärztekammer hat mit die-sem Agreement einen ganz großen Bockgeschossen. In der Absicht, Streitigkeitenüber Auslegungen der GOÄ zu vermei-

den kippt sie in Zusammenarbeit mit derPKV das System. Die Einheitsversicherunglässt grüßen, letzte Freiräume der Hono-rargestaltung von Ärzten und Zahnärztenwerden beseitigt. Die Pfähle, die jetztschon eingeschlagen worden sind, wer-den schwer herauszuziehen sein. Wirbegrüßen alle Anstrengungen, hier nochgegenzusteuern. Sowohl BZÄK als auchdie opponierenden Ärzteverbände findenunsere Zustimmung, wenn sie hier eineVollbremsung des fahrenden Zuges ein-leiten. Allerdings sehe ich schwarz füreinen kompletten Richtungswechsel.“

FZ-Mitglied werden! Besuchen Sieunsere Homepage www.freie- zahnaerz-teschaft.de. Dort finden Sie alle Informa-tionen und den Mitgliedsantrag.

Kommentar: So sehe ich es

Gut gemeint ist eben oft das Gegenteilvon gut gemacht. Der Oberarzt derEppendorfer Uniklinik Montgomeryund seine Vertrauten mögen noch soviel für die Krankenhausärzte geleistethaben, bei der GOÄ-Reform sind sieeine kom- plette Fehlbesetzung. Insbe-sondere die Änderung des Paragrafen-teils der GOÄ mit Einführung der GeKo,natürlich auch ohne Mitspracherechtder Zahnärzte, ist fatal. Da regiert allzu-sehr das GKV-Denken der Ärzte oderder Blickwinkel des angestellten Kran-kenhausarztes, der Spielraum zur indivi-duellen Honorarbemessung als wichti-ges Kriterium der Freiberuflichkeit wirdenorm eingeengt.

Schon jetzt sind sehr viele GOZ-Leis-tungen zum 2,3-fachen Faktor drama-tisch schlechter bewertet als die ent-sprechenden BEMA-Positionen – undjedes Jahr werden es mit den Punkt-wertsteigerungen im BEMA ein paarmehr (einige keineswegs willkürlichausgewählte Beispiele in der Tabelle).Der Sozialversicherungs-Schwellenfak-tor (SVSF), also der Faktor, der ange-setzt werden muss, um überhauptBEMA-Niveau zu erreichen, ist in etli-chen Fällen nur mehr mit „Abwei-chender Vereinbarung“ nach § 2 GOZdarstellbar: zusätzlicher Pa- pierkriegund noch mehr Stress mit Beihilfestellenund privaten Krankenversicherungensind die Folge.

Bei den Ärzten soll es jedoch einen gro-ßen Teil dieser Freien Vereinbarungenzur Gebührenhöhe de facto nicht mehrgeben. Es wäre dann wohl nur eine Fra-ge der Zeit, bis diese Systematik auf dieGOZ übertragen wird. Die BZÄK hättegut daran getan, früher auf eine Infor-mation und Mitsprache zu pochen. Nunist es aber an der Zeit, das während derGOZ-Reform verlorengegangene Ver-trauen der Zahnärzte zurückzugewin-nen. BZÄK-Präsident Engel muss sei-nem BÄK-Pendant entschlossen ent-gegentreten.

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F O RUM

GOZ-Nr. GOZ-Leistungsbeschreibung BEMA-Honorar Sozialversicherungs-(vdek BY 2016) Schwellenfaktor (SVSF)

0010 Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, 18,43 € 3,28Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes

0100 Intraorale Leitungsanästhesie 12,29 € 3,12

2110 Präparieren einer Kavität und Restauration mit plastischem 59,39 € 3,31Füllungsmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder Benutzen anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung, mehr als dreiflächig

2360 Exstirpation der vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren, je Kanal 18,43 € 2,97

3020 Entfernung eines tief frakturierten oder tief zerstörten Zahnes 40,96 € 2,70

3070 Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe, als 10,24 € 4,05*selbständige Leistung

4075 Parodontalchirurgische Therapie (insbesondere Entfernung 26,62 € 3,64*subgingivaler Konkremente und Wurzelglättung) an einem mehrwurzeligen Zahn, geschlossenes Vorgehen

GOÄ-Nr.

5000 Strahlendiagnostik, Zähne je Projektion 12,29 € 4,22**

Sozialversicherungs-Schwellenfaktor (SVSF) zur Erzielung eines BEMA-analogen Honorars für häufige GOZ-Leistungen (Bezugsgröße BEMA-Punktwerte KCH und PAR vdek Bayern 2016)

* Für Faktoren >3,5 sind „Abweichende Vereinbarungen“ nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ erforderlich!** GOÄ 5000: Faktor 2,5 ist absolute Obergrenze, auch nicht durch freie Vereinbarung (§2 GOÄ) abdingbar

Eine Information des Vereins Freie Zahnärzteschaft e.V., V.i.S.d.P.: ZA Roman Bernreiter, MSc., MSc., ZwieselAutor: Dr. Stefan Gassenmeier – [email protected]

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FORUM

Die Politik wird’s freuenDie Lebenserwartung wird abnehmenDie Zahl der dicken Menschen in Deutschland steigt weiter!

Die OECD (Organisation für Wirt-schaftliche Zusammenarbeit undEntwicklung) mit Sitz in Paris weist

im aktuellen Gesundheitsreport „besorg-niserregende“ Entwicklungen auf: dieDeutschen werden immer schnellerimmer dicker. Im Vergleich zu 2000 (cá 20Prozent der Bundesbürger über 15 Jahrenwurden als „fettleibig“ gezählt), lag die-se Zahl 2013 bereits bei 24 Prozent. Diesliegt deutlich über dem Durchschnitt der28 untersuchten OECD-Staaten mit 18Prozent.Es gibt Länder mit noch mehr Adipösen(z.B. USA 35 Prozent, Mexiko 32 Pro-zent), aber immerhin hat es die BRD nun-mehr laut OECD auf den neunten Platzgeschafft.In den vergangenen 40 Jahren ist dieLebenserwartung deutlich gestiegen undliegt aktuell bei 80,9 Jahren, das ist etwasüber dem OECD-Durchschnitt (80,5 Jah-re). Eine deutlich höhere Lebenserwar-tung haben die Japaner mit 83,4 Jahrenund die Spanier mit 83,2 Jahren. US-Amerikaner sterben hingegen stati-stisch bereits mit 78,8 Jahren. Der konti-nuierliche Anstieg der Lebenserwartungist wohl vor allem auf den starken Rück-gang der Todesfälle durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen zurückzuführen. Diesesind in der Bundesrepublik in den vergan-genen zehn Jahren noch einmal deutlichgesunken, dies deutlich stärker als dieZahl der Todesfälle insgesamt.Adipositas wird von der Wissenschaft alsUrsache für lebensbedrohliche chroni-sche Krankheiten, wie z. B. Hypertonieoder Diabetes, angesehen. Ähnliche Fol-gen haben auch Alkohol- oder Tabakabu-sus. Interessanterweise sind jedoch dieAusgaben für Gesundheitsleistungenlaut OECD zwischen 2009 und 2013 nurum durchschnittlich zwei Prozent gestie-gen, insgesamt wendet Deutschlandaktuell etwa elf Prozent seines Bruttoin-landproduktes für Gesundheit auf. Insbesondere Pharmaka treiben die Aus-gaben: nach Kaufkraft berechnet werdenin der BRD 678 US-Dollar pro Kopf aufge-wendet, 30 Prozent über dem OECD-Durchschnitt. Mehr Geld geben nur Griechen, Kanadier, Japaner und US-

Amerikaner aus. Zumindest teilweisekönnen die Ausgaben durch die Einnah-me von Blutdrucksenkern erklärt werden,der Verbrauch liegt höher als in allenanderen OECD-Ländern (etwa dreimal sohoch wie in z.B. Österreich), was wieder-um mit auch mit den Gewichtsproblemenzusammenhängt.Die Ursachen sind rasch aufgedeckt: wersich mehr Energie in Form von Speisenund Getränken zuführt als er verbrauchtspeichert den Überschuss in Form vonFett. Bewegungsarmut in Zusammen-hang mit Fehlernährung führt zur Adipo-sitas, und was besonders nachdenklichmachen sollte, immer mehr Kinder sindbereits übergewichtig oder gar fett. DemBewegungsmangel ist nicht leicht beizu-kommen, schließlich arbeiten wir immermehr und immer länger am Schreibtischbzw. vor dem Display, die häufigsteBewegung ist dann die zum Cola- oderKaffeeautomaten bzw. der Gang in dieKantine. Und die Ernährung? Schon Babynahrungist süß, voller niedermolekularer Kohlen-hydrate, Babymilch ebenso, dazu SüßGetränke (Kindertees), was schon wiederzum Bild der Nursing Bottle Karies führt,die wir für fast ausgerottet gehaltenhaben. Damit wird eine fatale Vorliebefür Süß Kram begründet, die dannlebenslang anhält. Die Arbeitswelt bringtes mit sich, dass „normale“ Mahlzeitenausfallen bzw. nur noch am Wochenendeverzehrt werden, man begnügt sich mit„Snacks“ und „Fast Food“, wobei dasalles Zuckerbomben sind. Die Werbungpreist Süßigkeiten als „Leichte Zwischen-durchmahlzeiten“ an, der Begriff„Leicht“ kommt ständig vor, „LeichterGenuss“ gilt als unbedenklich. Weitgefehlt! Zucker in jeglicher Form bewirktkein andauerndes Sättigungsgefühl (sollwohl zur Steigerung des Umsatzes sosein), es wird viel mehr gegessen als gutfür den Körper wäre. Der Zuckerver-brauch hält sich seit Jahrzehnten inbedenklicher Höhe, dazu kommen nie-dermolekulare Kohlenhydrate, die nichtals Zucker deklariert werden, da lautLebensmittelgesetz nur Saccharose(Haushaltszucker) Zucker heißt. Wieviel

tatsächlich verbrauchtwird wissen wir nichteinmal, eine offizielleStatistik gibt es nur für„Zucker“.Die Leitlinien der WHOwurden gerade mit einernoch geringeren tägli-chen Maximaldosis Zuk-ker veröffentlicht, wobeidie angegebene Menge(geringer als ein Zehnteldessen, was tatsächlichverbraucht wird) wenigSinn macht, da eben nurauf „Zucker“ bezogen,ohne Berücksichtigungder „natürlichen“ Zuk-kersubstitute.Die langjährigen Kampagnen gegen Rau-chen haben für einen Rückgang des Rau-chens an sich gesorgt, mit wenigerjugendlichen Rauchern, wobei insbeson-dere das Rauchverbot in öffentlichenRäumen den entscheidenden Anschubgeliefert hat. Der Gesetzgeber kann alsoetwas bewegen, wenn nur der Wille dawäre. Den vermisst man jedoch beimThema Zucker.Dabei kommen immer mehr Studien indie Publikation, die Zucker als „Suchts-toff“ identifizieren, es gibt starke Indiziendafür, dass Fett (!) weniger fett macht alsZucker, und die Kosten der Zuckersuchtsind immens – auch wenn der Politik(Rentenfinanzierung) eine geringereLebenserwartung möglichweise in denKram passt, die Kosten vor dem Ablebensind doch enorm.Da kommen ganz neue Meldungen, dassFleisch und Wurst „Krebs“ begünstigten,zum unpassenden Moment. Um Adiposi-tas zumindest zu begrenzen wäre ein„Sattmacher“ alternativ zu den „Light“Snacks und Getränken – und Eiweiß inkonzentrierter Form ist ein Sattmacher,mit insgesamt weniger Energieinhalt alsZucker! – zu empfehlen. Denn: irgendet-was essen die Leute, müssen sie jaauch…

Dr. Gerhard Hetzwww.dental-observer.de

Dr. Gerhard Hetz

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AU S - U ND F O R T B I L D UNG�

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12-2015/1-2016 I DER BEZIRKSVERBAND 23

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Einladung zur Bayerischen Zahnärzte-Skimeisterschaft 2016

Liebe Skifreunde,auch heuer ist es zur Winterfortbil-dung des ZBV Oberbayern am Spit-

zing 2016 wieder an der Zeit die Brettl’nanzuschnallen und um den Pokal derbayerischen Zahnärzteskimeister – „Sieund Er“ sowie Praxis und Familie – zukämpfen.

Das Rennen findet am 23.1.2016 wiederin der langen Mittagspause währenddes Seminars im Arabella-Hotel auf derFirstalm statt.

Start: ab 13:00 Uhr auf der Firstalm.Nummernausgabe am ZielAnfahrt: über den Stümpfling oder denKurvenlift zum Nordhang = Firstalm.Starthäuschen ist im oberen Drittel desNordhangs.

Ich hoffe, dass viele neue und alte Kolle-ginnen und Kollegen, sowie Erwachseneund Kinder in der Gästegruppe am Rie-senslalom am Spitzingsee teilnehmen.

Die Siegerehrung findet im Anschluss andas Rennen am Ende der Mittagspauseim Seminargebäude des Hotel Arabellaam Spitzing statt.

Ich freue auf Ihr zahlreiches Interesse.

Anmeldeformular liegt bei und solltemir vorab gefaxt 0 88 56-20 39 odergemailt werden dr.buchnerzhnaerztin-buchner.de

IhreAngelika Buchner

„Handbuch des Qualitätsmanagements fürArztpraxen”Buchrezension

Das vorliegende Buch besteht auszwei Teilen. In Teil eins werden diegrundlegenden Aspekte des Qua-

litätsmanagements erklärt. Der zweiteTeil zeigt ein komplettes Qualitätsmana-gement-Handbuch auf und erläutert dieses, wie es entwickelt und sinnvollgenutzt werden kann. Auf dem zweitenTeil beruht auch das Hauptanliegen die-ses Buches. Es soll das Schreiben einesQualitätshandbuches erleichtern und denArzt mit der Qualitätsbeauftragten einerArztpraxis durch die verschiedenen Kapi-tel führen.Die Erfahrung mit einer großen Anzahlvon Ärzten zeigt, dass Praxisinhaberdurchaus gewillt sind, nicht nur die Qua-lität der Behandlung sondern auch dieQualität des Managements zu verbes-sern. Es ist jedoch auch deutlich gewor-den, dass sich Ärzte um diese Thematikmöglichst wenig selbst kümmern möch-ten.

Oftmals fehlt es an solidem Handwerks-zeug, um ein Qualitätsmanagement fürPraxen aufzubauen, denn ein neutralesQualitätsmanagement-Handbuch oder -CD, wie man vielerorts erwerben kann,beinhaltet meist nur die Grundlagen. Fürein nachhaltiges Qualitätsmanagementsind diese Grundlagen oft zu kurzgefasst. Die Erfahrung zeigt, dass Praxis-mitarbeiterinnen und -mitarbeiter durch-aus gewillt sind, sich in die Thematik einzuarbeiten und daraufhin auchbestimmte Bereiche des Qualitätsmana-gements beherrschen, der Arzt jedochüberwiegend von der Thematik fernbleibt.

Herausgeber:Prof. Dr. Klaus Jamin im BWVBERLINER WISSENSCHAFTS-VERLAG;Markgrafenstraße 12 – 14 10969 BerlinTel. 030/841770-0,

Fax 030/841770-21; E-Mail: [email protected]; Internet: www.bwv-verlag.de,Preis: 28,00 €;

Buchrezension wurde vorgenommen von Dr. Klaus Kocher

P.S.: Liebe Kolleginnen und Kollegen,gerade zu Zeiten in denen Arzt- undZahnarztpraxen mit Auflagen, Vorschrif-ten und Richtlinien überhäuft werden, istes selbstverständlich nachvollziehbar,dass man sich als Arzt oder Zahnarzt sei-nem erlernten Beruf und damit seinemursprünglichen Aufgabengebiet widmenwill. Lassen sie uns jedoch bitte nicht ver-gessen, dass uns im Falle des Falles einnachweisbares und nachhaltiges Quali-tätsmanagement vor Gericht entspre-chend entlasten kann.

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AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Anmeldung zur Bayerischen Zahnärzte-Skimeisterschaft 2016im Riesenslalom am Spitzingsee

Samstag, 23. Januar 2016, ab 13.00 Uhr auf der Firstalm am Spitzingseewährend der Mittagspause der ZBV Winterfortbildung

Ausrichter: ZBV Oberbayern (sportliche Leitung: Frau Dr. Angelika Buchner, Penzberg)Durchführung: Skiclub Miesbach

Klasseneinteilung Jahrgang Klasseneinteilung Jahrgang

Kinder 4/6 2012 – 2010 Herren 21 (ZA) 1995 – 1986

Kinder 8/10 2008 – 2006 Herren 31/36 (ZA) 1985 – 1976

Schüler 12/14 2003 – 2001 Herren 41/46 (ZA) 1975 – 1966

Jugend 16/18 1999 – 1997 Herren 51/56 (ZA) 1965 – 1956

Damen 21 (ZÄ) 1995 – 1986 Herren 61/66 (ZA) 1955 – 1946

Damen 31/36 (ZÄ) 1985 – 1976 Damen Snowboard I 1980 und jünger

Damen 41/46 (ZÄ) 1975 – 1966 Damen Snowboard II 1979 und älter

Damen 51/56 (ZÄ) 1965 – 1956 Herren Snowboard I 1980 und jünger

Damen 61/66 (ZÄ) 1955 – 1946 Herren Snowboard II 1979 und älter

Damen Gäste Herren Gäste

Es erfolgt Einzelwertung, Praxiswertung und FamilienwertungTeilnahmegebühr (bis zum 14. Januar 2016): Erwachsene: 27,– Euro; Kinder/Jugendliche: 19,– Euro (bis16 Jahre). Nachmeldegebühr: Erwachsene: 35,– Euro; Kinder/Jugendliche: 20,– Euro (bis 16 Jahre).

Wettkampfbüro: Zielhaus untere Firstalm.Startnummernausgabe ab 12.30 Uhr am Start. Siegerehrung vor der Nachmittagsfortbildung imArabella-Hotel.

Bitte Anmeldung per Anmeldeformular (Kopie) zurückschicken an: Frau Dr. Angelika Buchner, Bahnhofstraße 8, 82377 Penzberg, Tel. 0 88 56/20 30, Fax 0 88 56/20 39,E-Mail: [email protected] bis 13. Januar 2015 per Banküberweisung, DE 4570351030 0000320309 Vereinigte Sparkassen im Landkreis Weilheim-Penzberg.

Für die oben angegebene Klassen melde ich mich verbindlich an:

Einzelwertung EW Familienwertung – 3 Personen (1 ZA oder ZÄ + Frau oder Mann und 1 Kind) FW Praxiswertung – 3 Personen (1 ZA oder ZÄ + 2 Mitarbeiter(innen), auch Techniker, mind. 1 Dame) PWBitte ausfüllen und ankreuzen, auch mehrere Kreuze möglich!

Der Veranstalter lehnt jede Haftung für Unfälle bei Teilnehmern, Zuschauern und Funktionären ab. Jeder Teilnehmer mussselbst unfallversichert sein.

Name, Vorname Praxisort Jahrgang Klasseneinteilung EW FW PW

Ort / Datum Adresse / Unterschrift Telefon

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AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Zahnmedizin studieren an der UniversitätWitten/Herdecke

Die Universität Witten/HerdeckeDie Universität Witten/Herdecke ist einestaatlich anerkannte Universität in priva-ter gemeinnütziger Trägerschaft. Sie wur-de im Jahre 1983 gegründet und verfügtheute über die drei Fakultäten Gesund-heit, Wirtschaftswissenschaften und Kul-turreflexion. Mit insgesamt 524 festangestellten Mitarbeitern, davon 59Hochschullehrer und 207 wiss. Mitarbei-ter, werden aktuell in 28 grundständigenund postgradualen Studiengängen über2.100 Studierende unterrichtet. DieFakultät für Gesundheit gliedert sich invier Departments: Humanmedizin, Pflegewissenschaften, Psychologie und Psychotherapie sowie Zahn-, Mund- undKieferheilkunde.

Als Herzstück der Universität wird gernedas Studium Fundamentale bezeichnet.Alle Studierenden eines grundständigenStudienganges nehmen an einem Tag inder Woche, dem so genannten „StuFu-Donnerstag“, an gemeinsamen Veran-staltungen mit den Themen grundlegen-de Reflexionen, kommunikative Er-fahrungen und künstlerische Praxis teil.Mit diesem Ansatz verfolgt die Universi-tät das Ziel, statt einer rein fachbezoge-nen Ausbildung auch eine fachübergrei-fende Bildung zu vermitteln und Raum

für Persönlichkeitsentwicklung zu bieten.Insgesamt soll das Studium Fundamenta-le etwa 10% der gesamten Studienzeitausmachen. Angeboten werden Semina-re aus den Feldern Kulturmanagement,Kulturwissenschaft, Kulturpolitik, Kunst-wissenschaft, Literaturwissenschaft, Ge-schichte, Philosophie, Politologie, Sozio-logie, Phänomenologie der Musik,Naturwissenschaft/Anthropologie, Öko-nomie und Recht, Stimmbildung undGesprächskunst, Moderations- und Prä-sentationstechniken, Projektmanage-ment und Praxisreflexion, Rhetorik, derUmgang mit (neuen) Medien, die Kon-zeption, Organisation und Durchführungvon Kongressen und Tagungen sowie Bildende Kunst, Fotografie, Musik, Tanz,Theater und Schreiben. Auch die Mitwir-kung an Chor, Orchester und der Theater-gruppe der Universität ist möglich.

Das AuswahlverfahrenJährlich bewerben sich aktuell 450 bis500 Abiturienten um einen der 40 zu ver-gebenden Zahnmedizin-Studienplätze.Deren Vergabe erfolgt nicht nach Nume-rus Clausus, sondern berücksichtigt imRahmen eines dreiteiligen Auswahlver-fahrens neben den schulischen Leistun-gen weitere Qualifikationen und persön-liche Entwicklungspotenziale. AlleBewerber werden zu einem Auswahlver-

fahren eingeladen, das sich in ein Aus-wahlgespräch und einen Auswahltestgliedert. Das Auswahlgespräch wird vonKommissionen geführt, die aus jeweilseinem Lehrstuhlinhaber, einem Wissen-schaftlichen Mitarbeiter und einem Stu-dierenden bestehen. Als Vorbereitung fürdie Auswahlgespräche dienen die Bewer-bungsunterlagen der Studieninteressen-ten, die ein ausführliches Motivations-schreiben beinhalten müssen. DasGespräch mit jedem einzelnen Bewerberdient dazu, neben der kognitiven Lei-stungsfähigkeit vor allem auch die Fakto-ren Motivation für den Beruf, berufsbe-zogene Vorbildung, Empathie-Fähigkeit,soziales Engagement und Identifikationmit den Werten der UniversitätWitten/Herdecke zu bewerten. Der prak-tische Auswahltest bewertet die Faktorenräumliches Vorstellungsvermögen undmanuelle Geschicklichkeit. Zur Prüfungdes räumlichen Vorstellungsvermögenswird in Kooperation mit dem Departmentfür Psychologie und Psychotherapie einvalidiertes Testverfahren eingesetzt.Unter Zugrundelegung der schriftlichenBewerbung, des Auswahlgespräches unddes Tests darf jede Auswahlkommissionentsprechend der von ihr bearbeitetenBewerbungen eine Zahl von aufzuneh-menden Bewerbern benennen.

Der umgekehrte GenerationenvertragDa die Universität Witten/Herdecke nurüber einen sehr beschränkten Landeszu-schuss für Lehre und Forschung verfügt(ca. 12.5% des Gesamthaushaltes), müs-sen alle Studierenden einen Studienbei-trag leisten. Um keine finanziellenZugangsbarrieren zu einem Studium ander UW/H zu errichten, wird der Studien-beitrag im Rahmen des „UmgekehrtenGenerationenvertrages“ (UGV) durch dieStudierendengesellschaft (SG) erhoben.Der nach Abschluss des Studiums zu zah-lende Studienbeitrag bemisst sich nachdem später zu erwartenden Einkommenund beträgt zehn Jahre lang 14% einesmaßgeblichen Einkommens, das in etwadem zu versteuernden Einkommen nachdem Einkommensteuerrecht entspricht.

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AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Die maximale Bemessungsgrundlageliegt bei 100.000 € maßgebliches Jahres-einkommen. Erhoben wird ein Studien-beitrag erst zwei Jahre nach Berufsbeginnund nur dann, wenn das maßgeblicheEinkommen über 21.000 €/Jahr liegt.Wer nach dem Studiengang keine odernur sehr geringe Einkünfte aus dem Stu-dienabschluss bezieht, z.B. weil er nichtberufstätig ist oder in die Entwicklungs-hilfe geht, zahlt also keine Studienbeiträ-ge. Neben dieser nachgelagerten Zah-lung ist auch eine Sofortzahlung inmonatlichen Beiträgen oder eine hälftigeSofort- und Späterzahlung möglich. DerSofortzahlerbeitrag liegt aktuell für dasgesamte Zahnmedizin-Studium bei65.100 €. Er errechnet sich aus denabgezinsten durchschnittlichen realgezahlten Beträgen der Späterzahlung.Die Studierendengesellschaft, die imÜbrigen auch die Höhe der Sätze der Stu-dienbeiträge festlegt, zahlt der Universi-tät monatlich die fälligen Studienbeiträgeunabhängig davon, ob Sofort- oder Spä-terzahlung gewählt wurde. Dafür behältsie 25% der Beiträge zur Vorfinanzierungund als Ausfallreserve ein. Die Universitäterhält also pro Studierenden der Zahnme-dizin 48.825 €, was weniger als 40% dertatsächlich für die UW/H entstehendenStudienkosten ausmacht.

LehrstühleDas Department für Zahn-, Mund undKieferheilkunde an der UW/H zeichnetsich unter anderem dadurch aus, dass einbreites Fächerspektrum an Lehrstühlenvorgehalten wird, das in der heutigenUniversitätslandschaft längst nicht selbst-verständlich ist:• Stiftungslehrstuhl für Behindertenori-entierte Zahnmedizin (Prof. Dr. Schulte)

• Lehrstuhl für Biologische und Material-kundliche Grundlagen der Zahnmedizin(Prof. Dr. Arnold)

• Lehrstuhl für Kieferorthopädie (Prof. Dr.Danesh)

• Lehrstuhl für Mund-, Kiefer- undGesichtschirurgie (Prof. Dr. Dr. Haßfeld,angesiedelt am Klinikum Dortmund)

• Lehrstuhl für Parodontologie (Prof. Dr.Friedmann)

• Lehrstuhl für Zahnärztliche Chirurgieund Aufnahme (Prof. Dr. Jackowski)

• Lehrstuhl für Zahnärztliche Prothetikund Dentale Technologie (Prof. Dr.Piwowarczyk)

• Lehrstuhl für Zahnerhaltung und Prä-ventive Zahnmedizin (Prof. Dr. Zimmer)

Das Studium

PräklinikWie bei allen zahnmedizinischen Studi-engängen ist auch bei einem Studium ander UW/H die Approbationsordnung fürZahnärzte aus dem Jahre 1955 einschlä-gig. Im Nachfolgenden wird daher nichtdas Studium im Detail abgehandelt, son-dern nur einige Besonderheiten einesZahnmedizin-Studiums an der UW/H.

Die vorklinischen Kurse der TechnischenPropädeutik, die Phantomkurse I und IIsowie der zum klinischen Studienab-schnitt gehörende Phantomkurs der Zah-nerhaltungskunde werden kontinuierlichvom ersten bis zum sechsten Semester anjeweils einem Tag der Woche, teilweiseauch in der vorlesungsfreien Zeit, abge-halten. Dadurch kann mehr Kontinuitätin der Ausbildung gewährleistet werdenals in blockweisen Unterrichtseinheiten.Inhaltlich beginnen diese an der UW/H alsPräklinik bezeichneten Kurse bereits imersten Semester an Simulationseinheiten,zunächst mit einfachen zahnerhaltendenMaßnahmen (z.B. Fissurenversiegelun-gen) und steigern sich dann langsam biszum sechsten Semester zu Therapiemaß-nahmen an Echtzähnen (Füllungen, Teil-kronen, endodontische Maßnahmen)und prothetischen Rekonstruktionen.Ergänzend müssen die Studierenden biszum Abschluss des zweiten Semesters einzweiwöchiges Praktikum in einem zahn-technischen Labor nachweisen.

Die beschriebene zeitliche Organisationder Präklinik bietet die Möglichkeit, par-allel an einem anderen Wochentag vomersten bis zum sechsten Semester dasFach Prävention und Diagnostik zu unter-richten. Dieses umfasst neben Vorlesun-gen ab dem ersten Semester auch prakti-

sche Ausbildung an den klinischenBehandlungseinheiten. Hinzu kommen60 Stunden Hospitationen, die in klini-schen Einrichtungen der Universität oderin Zahnarztpraxen absolviert werdenkönnen sowie die Mitarbeit im Nacht-und Wochenenddienst. Neben der Ver-mittlung der wichtigen präventiven unddiagnostischen Lehrinhalte werden dieStudierenden damit in die Lage versetzt,ihre Entscheidung für den Beruf noch-mals zu überprüfen. Nach Maßgabe dergültigen Approbationsordnung fände dererste „echte“ Kontakt mit dem zahnärzt-lichen Berufsbild erst im 7. Semesterstatt. Wenn dann erkannt wird, dass dieBerufswahl nicht die richtige war, ist eseindeutig zu spät, diese Entscheidung zurevidieren.

Der Stoff der medizinischen Grundlagen-fächer Anatomie, Biochemie und Physio-logie wird nicht in separaten Lehrveran-staltungen, sondern themenorientiertvom ersten bis zum fünften vorklinischenSemester parallel vermittelt (Integriertesnaturwissenschaftliches Curriculum). Dergroße Vorteil dieser Methodik liegt darin,dass Fallbeispiele organbezogen gebotenwerden können, ohne jedoch die Syste-matik einbüßen zu müssen, wie es beimreinen problemorientierten Lernen derFall ist. Die Studieninhalte sind auf ein all-gemeinmedizinisches klinisches Ver-ständnis abgestimmt, so dass die Studie-renden in der Klinik einen leichtenZugang zu den allgemeinmedizinischenFächern wie Innere Medizin, AllgemeineChirurgie, Dermatologie und Hals-Nasen-Ohrenheilkunde finden können.

KlinikIm klinischen Studienabschnitt wird seitder Gründung der Zahnmedizin das Kon-zept des Integrierten Kurses konsequentumgesetzt. Im Rahmen dieses Kurseserlernen die Studierenden vom 7. bis 10.Semester die zahnärztlichen Fähigkeitenvon ersten einfachen Behandlungsschrit-ten bis zu komplexen Behandlungen. DiePatienten werden unter Anwendung allerzahnmedizinischen Fachdisziplinen vonden Studierenden behandelt. Es gibt also

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AUS - U ND F O R T B I L D UNG

in der integrierten Behandlung und klini-schen Lehre keine Trennung zwischenProthetik, Zahnerhaltung, Parodontolo-gie, Kinderzahnmedizin, Kieferorthopä-die oder Oralchirurgie. Vielmehr betreu-en die Studierenden ihre Patientinnenund Patienten durchgehend vom Beginnbis zum Abschluss der Behandlung. DieBehandlung selbst folgt dem Primat desvierstufigen Sanierungskonzeptes nachN.P. Lang. Danach folgt auf eine umfas-sende Diagnostik (systemische Phase) dieHygienephase, in der die Ursachen derErkrankungen Karies, Gingivitis und Par-odontitis bekämpft werden. Erst wenndiese Phase erfolgreich abgeschlossenwurde, folgt die restaurative Phase, inderen Mittelpunkt die Wiederherstellungder Kaufunktion steht. Abgeschlossenwird das Sanierungskonzept mit derErhaltungsphase, indem die Patientin/derPatient in ein dauerhaftes Recallsystemmit regelmäßigen individualprophylakti-schen Maßnahmen eingegliedert wird.Recalls von Kurspatientinnen und -patienten finden prinzipiell im Integrier-ten Kurs statt. Da allerdings der Bedarfnach Leistungen in der Erhaltungsphasekontinuierlich steigt, hat die Zahnklinikdes Departments ein Prophylaxezentrummit Prophylaxeassistentinnen (ZMP) undeiner Dentalhygienikerin (DH) eingerich-tet.

Für umfassendere Behandlungsmaßnah-men werden den Studierenden Mento-renschaften aus den verschiedenen Fach-disziplinen zugordnet. Dabei handelt essich um Oberärzte bzw. erfahrene Zahn-ärzte. Auf der Grundlage eines vom Stu-dierenden erstellten umfassendenBehandlungsplans wird die kompletteBehandlung mit den Mentoren geplantund von diesen an den Schlüsselpositio-nen auch kontrolliert. Alle Teilleistungenwerden hingegen von den jeweils dienst-habenden Zahnärzten abgenommen.Behandlungssituationen, die die Fertig-keiten der Studierenden unter Berück-sichtigung des jeweiligen Ausbildungs-standes überschreiten, werden von denZahnärzten übernommen. Die Studieren-den assistieren dann (Beispiele: chirurgi-

sche PAR-Maßnahme, WSR, Osteoto-mie). Die Behandlungsräume, in denender Integrierte Kurs stattfindet, stehenden Studierenden an 47 Wochen des Jah-res, also auch in der vorlesungsfreien Zeit,wochentags von 7.00 bis 20.00 Uhr zurVerfügung. Dadurch ist es möglich, dieStudierenden klinisch besonders intensivauszubilden. Neben der Ausbildung prak-tischer Fertigkeiten sind die wissenschaft-lich begründete interdisziplinäre Denk-und Handlungsweise sowie die verant-wortungsbewusste und kritische Ein-schätzung der eigenen Fähigkeitenwesentliche Ausbildungsziele des Inte-grierten Kurses. Als Ergebnis des Inte-grierten Kurses sind die Studierenden, dienach dem Examen die Universität verlas-sen, gut auf die Tätigkeit in einer Zahn-arztpraxis vorbereitet.Darüber hinaus wurde der allgemeinme-dizinische Anteil in der zahnmedizini-schen Ausbildung (Innere Medizin) durcheinen Untersuchungskurs verstärkt, dervon Studierenden der Humanmedizinabgehalten wird. Zusätzlich haben dieStudierenden in der Veranstaltung „Syn-opsis der klinischen Medizin“ die Gele-genheit, neurologische, psychiatrischeund pädiatrische Patientinnen undPatienten in der RehabilitationsklinikHolthausen kennenzulernen.

Behindertenorientierte ZahnmedizinBesonderer Wert wird in der klinischenAusbildung auf die zahnmedizinischeBehandlung von Menschen mit Behinde-rungen gelegt. Schon seit 1987 fest imzahnmedizinischen Curriculum etabliert,gibt es seit dem 1.5.2015 einen Stif-

tungslehrstuhl für BehindertenorientierteZahnmedizin (Prof. Dr. A. Schulte). Jedererfolgreiche Absolvent des Zahnmedizin-Studiums an der UW/H erhält mit derÜberreichung seines Staatsexamens-zeugnisses ein Zertifikat, das die Ausbil-dung in dieser Fachdisziplin bestätigt.

AusblickEin wesentliches zukünftiges Ziel imBereich der Lehre ist die Prüfung und Realisierung von Elementen des Nationa-len Kompetenzbasierten Lernzielkatalo-ges (NKLZ). Hierbei ist es dem Depart-ment jedoch wichtig, die Studierbarkeitdes Studienganges Zahn-, Mund- undKieferheilkunde zu berücksichtigen. Studierende der Universität Witten/Herdecke sind auf Grund der verpflich-tenden Teilnahme am Studium Funda-mentale und der umfangreichen Behand-lungsanforderungen im IntegriertenKlinischen Kurs ohnehin schon zeitlichsehr belastet. Um trotz dieser Belastungnoch ausreichend Zeit zum Selbststudiumzur Verfügung zu stellen, gilt als Grund-satz des Departments, dass immer nurdann neue Lehrinhalte eingeführt wer-den dürfen, wenn gleichzeitig ein ent-sprechendes Zeitkontingent durch denWegfall anderer Lehrinhalte bereitgestellt werden kann.

Univ.-Prof. Dr. Stefan ZimmerLeiter des Departments für Zahn-,Mund- und KieferheilkundeUniversität Witten/HerdeckeAlfred-Herrhausen-Str. 50D-58448 WittenEmail: [email protected]

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2) Aktualisierung der Kenntnisse imStrahlenschutz für das zahnärzt-liche Personal

Ref.: Dr. Klaus Kocher

EUR 30,00 (inkl. Skript)

MÜNCHEN: Kurs 898 Mi. 17.02.2016, 16:00 bis 18:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

MÜNCHEN: Kurs 899 Mi. 06.04.2016, 16:00 bis 18:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

BAYR. GMAIN: Kurs 902 Mi. 20.04.2016, 18:00 bis 20:00 UhrOrt: Restaurant St. Florian, Feuerwehr-heimstr. 12 – 14, 83457 Bayr. Gmain

Aktuelle Seminarübersicht ZBV OberbayernDie Veranstaltungen/Kurse finden nach den Leitsätzen und Punktebewertungen von BZÄK und DGZMK statt.

Seminare für zahnärztlichesPersonal

Seminare für Zahnärztinnen/Zahnärzte:1) Aktualisierung der Fachkunde imStrahlenschutz für ZÄ

Ref.: Dr. Klaus Kocher

EUR 50,00 (inkl. Skript) /EUR 30,00 (ohne Skript)

MÜNCHEN: Kurs 179Mi. 13.01.2016, 18:00 bis 21:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

MÜNCHEN: Kurs 180Mi. 09.03.2016, 18:00 bis 21:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

MÜNCHEN: Kurs 181Mi. 22.06.2016, 18:00 bis 21:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-AllachWeitere regionale Termine inPlanung

MÜNCHEN: Kurs 900 Mi. 29.06.2016, 16:00 bis 18:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

Weitere regionale Termine inPlanung

3) 1-Tages-Röntgenkurs(10 Std.) zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse imStrahlenschutzNur für ZFA, die ihre Röntgen-prüfung zeitnah wiederholen muss

Ref.: Dr. Klaus KocherEUR 130,00 (für Verpflegung ist gesorgt)

Kurs 618Sa. 27.02.2016, 09.00 – 18.00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

Kurs 619Sa. 06.08.2016, 09.00 – 18.00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

Kurs 620Sa. 08.10.2016, 09.00 – 18.00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

4) 3-Tages-Röntgenkurs(24 Std.) zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse imStrahlenschutz

Ref.: Dr. Klaus KocherEUR 290,00 (für Verpflegung ist gesorgt)

Kurs 717Fr./Sa. 17.06./18.06.2016 und Sa.02.07.2016, jeweils 09.00 – 17.00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

Kurs 718Fr./Sa. 04.11./05.11.2016 und Sa.19.11.2016, jeweils 09.00 – 17.00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

5) KOMPENDIUM – ZFARef.: Dr. Tina Killian, ZÄ; Fr. ChristineKürzinger, ZMFEUR 75,00 (inkl. Skript + Mittagessen)

Chirurgie, ImplantologieKurs 9023Sa. 12.03.2016, 09:00 bis 17:30 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

6) Check Up: Fit für die Winter-prüfungRef.: Dr. Tina Killian, ZÄ; Fr. ChristineKürzinger, ZMFEUR 75,00 (inkl. Übungsskript + Mittagessen)

Kurs 9024Sa. 09.01.2016, 09:00 bis 17:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

7) ZMP Aufstiegsfortbildung2016/2017 (in München)

Termin: März 2016 bis Dezember 2016 Ref.: Dr. Klaus Kocher, ZA;Fr. Ulrike Wiedenmann, DH;Fr. Katja Wahle, DH, Praxismanagerin;Fr. Annette Schmidt, StR, Pass;Dr. Catherine Kempf, Ärztin

EUR 2540,00 (alle Bausteine)zuzügl. BLZK Prüfungsgebühren

EUR 1990,00 (ohne Baustein 1) zuzügl.BLZK Prüfungsgebühren

(inkl. Skripte + Mittagessen)

Kurs 418Termine:Baustein 1: 14.04. – 16.04.2016, 22.04. – 23.04.2016Baustein 2.1: Beginn 14.07.2016Baustein 2.3: Beginn 10.11.2016Baustein 2.2: Beginn 07.12.2016

Kurs 418-1Vorbereitungskurs für PrüfungBaustein 1EUR 100,00 (inkl. Skript und Mittag-essen)Sa.: 30.04.2016, 09:00 bis 18:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

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30 DER BEZIRKSVERBAND I 12-2015/1-2016

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8) ZML Weiterbildung 2016

Ref.: Dr. Klaus Kocher, ZA;Jochen Kleinbauer, Zahntechniker-meister

Kurs ZML2-kpl

EUR 2498,00 (alle Bausteine inkl.Prüfung)(inkl. Skripte und Mittagessen)Beginn 17.02.2016 – 10.06.2016

Einzelbuchungen der Bausteine:Kurs ZML2-BS1Euro 535,00 Baustein1 Beginn 17.02. – 27.02.2016

Kurs ZML2-BS2Euro 535,00 Baustein2 Beginn 02.03. – 12.03.2016

Kurs ZML2-BS3Euro 670,00 Baustein3 Beginn 06.04. – 16.04.2016

Kurs ZML2-BS4Euro 735,00 Baustein4 Beginn 11.05. – 21.05.2016

Kurs ZML2-Prüf.Euro 200,00 Prüfungsgebühr Beginn 08.06. – 10.06.2016

Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

9) „HERZ-lich Willkommen – derkardiale Risiko-Patient in derZahnarztpraxis”

Ref.: Dr. med. Catherine Kempf, ÄrztinEUR 95,00 (inkl. Skript + Verpflegung)

Kurs 234Sa. 27.02.2016, 10:00 bis 18:00 UhrOrt: Hotel zum Anker, Tränktorstraße 1, 85049 Ingolstadt

10) PZR – aber richtig!!Ref.: Frau WiedenmannEUR 180,00 (inkl. Skript + Mittagessen)

Kurs 529Kursort: MünchenMi., 24.02.2016, 09:00 bis 18:00 UhrDo., 25.02.2016, 09:00 bis 18:00 UhrPraktischer Teil – Gruppe A

Fr., 26.02.2016, 09:00 bis 18:00 UhrPraktischer Teil – Gruppe B

Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

11) Kinderprophylaxefür Mitarbeiter/innen,Zahnärte/innenRef.: Frau WiedenmannEUR 95,00 (inkl. Skript + Mittagessen)Alles zum Thema Individualprophylaxe.Gibt es wirklich Unterschiede bei derProphylaxe zwischen Kindern undErwachsenen?Karies- und Gingivitisentstehung, Indices, Kariesrisikobestimmung, Ernährungsberatung, Behandlung,Fluorid- und CHX-Therapie.

Kurs 531Kursort: MünchenMi., 03.02.2016, 09:00 bis 17:00 Uhr

Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

12) BLEACHINGfür Mitarbeiter/innen,Zahnärte/innenRef.: Frau WiedenmannEUR 80,00 (inkl. Skript + Mittagessen)

Erfahren Sie mehr über: Ursachen einer ZahnverfärbungMöglichkeiten und Grenzen einerZahnaufhellungsbehandlungAnwendung verschiedener MethodenKurs 224Kursort: München

Mi., 16.03.2016, 14:00 bis 18:00 Uhr

Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

13) Prophylaxe BasiskursRef.: Frau WiedenmannEUR 550,00 (inkl. Skript + Mittagessen)

Kurs 530Kursort: München

Fr./Sa., 04.11. – 05.11.2016, 09:00 bis 18:00 Uhr

Fr./Sa., 11.11. – 12.11.2016, 09:00 bis 18:00 Uhr

Do./Fr./Sa., 01.12/02.12./03.12.2016(Praktischer Teil) Gruppen A/B

Mi., 14.12.2016, 09:00 – 15.30 Uhr Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

Alle Seminare können online unter www.zbvoberbayern.de unter der Rubrik „Fortbildung“ gebucht werden. Hier finden Sieauch detaillierte Erläuterungen zu den jeweiligen Seminaren. Darüber hinausgehende Informationen zur verbindlichenKursanmeldung erhalten Sie bei Frau Ruth Hindl, Grafrather Straße 8, 82287 Jesenwang, Tel. 0 81 46-9 97 95 68,

Fax 0 8146 -9 97 98 95, [email protected]

14) Prophylaxe BasiskursRef.: Frau WiedenmannEUR 550,00 (inkl. Skript + Mittagessen)

Kurs 531Kursort: Bayr. Gmain

Fr./Sa., 10.06. – 11.06.2016, 09:00 bis 18:00 Uhr

Fr./Sa., 17.06. – 18.06.2016, 09:00 bis 18:00 Uhr

Do./Fr./Sa., 07.07./08.07./09.07.2016(Praktischer Teil) Gruppen A/B

Mi., 13.07.2016, 09:00 – 15.30 Uhr Ort: Restaurant St. Florian, Feuerwehr-heimstr. 12 – 14, 83457 Bayr. Gmain

15) Notfallsituationen in IhrerZahnarztpraxis

Ref.: Johann Harrer, RettungsassistentEUR 400,00 Praxispauschale bis 10PersonenKurstermine nach Vereinbarung

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AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Anmeldebogen Bitte alle Angaben IN DRUCKSCHRIFT und vollständig!

Name Kursteilnehmer: Vorname Kursteilnehmer:

Geburtsdatum: Geburtsort:

Anschrift privat:

Telefon privat: E-Mail privat:

Name Praxis:

Praxisstempel:Die Anmeldung ist nur verbindlich, wenn die jeweiligen Anlagen beigefugt werden (jeweils nur in Kopie!):

Zahnärztliches Personal:für Röntgenaktualisierung: Röntgenbescheinigungfürr Röntgenkurs (1-/3-tägig): Helferinnenurkunde/-brieffür Prophylaxe Basiskurs: Helferinnenurkunde/-brief

und RöntgenbescheinigungfürZMP: 1.) Bescheinigung u�ber mind. 1 Jahr Berufserfahrung

2.) Helferinnenurkunde/-brief und Röntgenbescheinigung3.) Nachweis eines absolvierten Kurses u�ber Maßnahmen in med. Notfällen (mind. 9 UE)

Zahnärzte: für Aktualisierung-Röntgen: nur möglich mit vorhandener deutscher Fachkunde!

Verbindliche und schriftliche Anmeldung per Einzugsermächtigung über die Kursgebühren an:

Verwaltung der Fortbildungen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Oberbayern

Ruth Hindl, Grafrather Straße 8, 82287 Jesenwang, Tel. 0 81 46-9 97 95 68, Fax 0 8146 -9 97 98 95, [email protected]

Sepa-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für Zahlungsempfänger (ZBV Oberbayern)Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtende/n

Kursgebühren für folgende Fortbildung/Kurs: für Teilnehmer(in):

in Höhe von € zum Fälligkeitstag laut Rechnung der Fortbildung zu Lasten meines/unseres Kontos:

Konto-Nr.: BLZ: Bank:

BIC: IBAN:durch Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitur an, die vom ZBV Oberbayern auf mein Konto gezogene Last-schrift einzulösen

Datum, UnterschriftName und Anschrift des Kontoinhabers (ggf. Praxisstempel)

Kursbezeichnung:

Kursdatum: Kursort:

Kursnummer: Kursgebühr:

nur von Zahnärzten/-innen auszufüllen: � Röntgenskript zusenden� Deutsche Fachkunde vorhanden

Anschrift Praxis: Telefon Praxis:

Gläubiger-ID: DE07ZZZ00000519084. Mandatsreferent: Erhalt mit der Ankündigung zum Sepa-Einzug (Pre-Notification) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des ZBV Oberbayern

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32 DER BEZIRKSVERBAND I 12-2015/1-2016

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

„ECONODENT”Econodent: BWL-Problem für Zahnärzte/-innen und Praxismitarbeiter/innen

Der ZBV Oberbayern hat in Zusammen-arbeit mit der Externen Weiterbildungder Ludwig-Maximilians-Universität LMU)München und dem UVM-Institut ein Pro-gramm „Econodent – BWL-Kenntnissefür Zahnärzte“ entwickelt, welches aufdie Bedürfnisse der Zahnarztpraxen zuge-schnitten ist. Das Programm wird vomZBV Oberbayern in Zusammenarbeit mitDozentinnen und Dozenten der Fakultätfür Betriebswirtschaft der LMU und desUVM-Institutes durchgeführt. Es vermit-telt unverzichtbare Kenntnisse der Be-triebswirtschaftslehre in mehreren the-matisch gegliederten Modulen undumfasst zwölf Tage Betriebswirtschafts-lehre sowie zwei Tage Gebührenrecht(GOZ und BEMA, dargeboten von Herrn Dr. Peter Klotz und Frau ChristineKürzinger).

Ziel beim Erwerb dieses Zertifikates ist es,die erforderlichen betriebswirtschaftli-chen Fachkenntnisse und Fähigkeiten zuerlangen, um eine Zahnarztpraxis effi-zient und gewinnbringend zu betreiben.Das Programm vermittelt den Teilneh-menden grundlegendes praxisrelevantesWissen für eine ökonomische Praxisfüh-rung. Dabei wird die breite Palette anGebieten abgedeckt, die in einem Kon-text zur zahnärztlichen Praxis stehen. DieInhalte werden in Zusammenarbeit mitdem ZBV ausgearbeitet, wodurch diehohe Praxisrelevanz sichergestellt ist.Die Module zur BWL umfassen die The-mengebiete Investition und Finanzie-rung, Marketing, Versicherungen,Arbeitsrecht, Controlling und Steuern.Aber auch psychologische Erkenntnissefließen in das Programm ein, so z.B. Füh-rung von Mitarbeitern und Umgang mitPatienten.

Das Programm ist auf eine Dauer von DreiMonaten angelegt und startet im April2016. Zielgruppe sind neben niedergelas-senen Zahnärzten selber auch Assisten-ten/Angestellte in Zahnarztpraxen undMitarbeiter, die mit kaufmännischen Fra-gestellungen in Praxen betraut sind unddaher betriebswirtschaftliches Wissenbenötigen.

Das Programm bedient sich neuesterMedien, Methoden und Vermittlungsfor-men. So wird das Programm durch eineOnline-Lernplattform begleitet, die einselbstgesteuertes Lernen zeit- und orts-unabhängig ermöglicht. Zusätzlich zuden Präsenzterminen kann so jederzeitauf Lerninhalte zugegriffen werden unddiese vertieft werden.

Die Kursgebühr in Höhe von € 1.610,00kann man als außerordentlich günstigbezeichnen. Ermöglicht wird diesdadurch, dass der ZBV Oberbayern alsregionale Berufsvertretung der Zahnärz-teschaft allein das Wohl seiner Mitgliedersowie deren Mitarbeiterinnen im Augehat und – anders als private Fortbildungs-anbieter – keine Gewinnerzielungsab-sicht verfolgt, sondern rein kostendek-kend ohne Einkalkulation einerGewinnmarge wirtschaftet.

Nachfolgend möchte ich Sie als potentielleInteressenten mit den einzelnen Themen-bereichen vertraut machen und zugleichauf die Termingestaltung hinweisen.

Nach Beendigung des Programms erhal-ten die Teilnehmer/innen ein Zertifikatüber 112 erzielte Fortbildungspunktenach der Punktebewertung von Fortbil-dungen der Bundeszahnärztekammerund der DGZMK. Wer dieses Zertifikat erwirbt, soll die erfor-derlichen betriebswirtschaftlichen sowiegebührenrechtlichen Fachkenntnisse undFähigkeiten erlangen, um eine Zahnarzt-praxis effizient und gewinnbringend zubetreiben. Das Curriculum vermittelt denTeilnehmern daher grundlegendes praxis-relevantes Wissen für eine ökonomischePraxisführung. Dabei wird die breite Palet-te an Gebieten abgedeckt, die in einemKontext zur zahnärztlichen Praxis stehen.

Dr. Klaus Kocher, 1. Vorsitzender

Rahmendaten

Teilnahmegebühr: 1.610,00 Euro

Geplante Teilnehmerzahl: 20

Kursort:München, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 80999 München, 2. Stock

Zeitraum:7 Module zwischen 08. April und05. Juli 2016.Jeweils 09:00 – 18:00 Uhr

Termine und Inhalte

MODUL 1Freitag/Samstag, 08./09.04.2016 – Investition/Finanzierung(Prof. Steiner/Prof. Landes, UVM-Institut)• Investitionen beurteilen – Das Investitionsobjekt

• Statische Investitionsrechnung – Kostenvergleich – Gewinnvergleich – Rentabilitätsvergleich – Amortisationsvergleich – Praxisfall: Digitales oder konventionelles Röntgen

– Kalkulation einer Prophylaxemaßnahme

• Dynamische Verfahren – Kapital- bzw. Barwertverfahren – Exkurs: Interner Zinssatz

• Investitionsentscheidungen bei Unsicherheit

• Controlling • Finanzierungsalternativen

MODUL 2Freitag/Samstag, 22./23.04.2016 Privates Gebührenrecht/Bema(Dr. Peter Klotz / Christine Kürzinger,ZBV Oberbayern)(kein Abrechnungsseminar fürbestimmte Leistungen!!)• Korrekte Abrechnung in der zahnärzt-lichen Praxis nach GOZ 2012

• Die damit verbundenen wichtigenGrundlagen der Dokumentation,Karteikartenführung etc.

• Verpflichtungen aus demBehandlungsvertrag

• Grundlagen der privaten Krankenversicherung

• Argumentationshilfen im Umgang mitVersicherungen

• Besonderheiten der neuen GOZ

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AUS - U ND F O R T B I L D UNG

MODUL 3Freitag/Samstag, 29./30.04.2016 Führung von Mitarbeitern undUmgang mit Patienten(Prof. Steiner/Prof. Landes, UVM-Institut)• Führung und Führungserfolg • Motivation und Sinnstiftung• Identifikation und Mitarbeiterbindung• Führung von Teams • Kommunikation – Kommunikation mit Patienten – Konfliktmanagement – Gesprächsaufbau und -verlauf – Umgang mit Patienten: Verkauf, Bindung, Reklamation

• Austausch unter Kollegen

MODUL 4Freitag/Samstag, 13./14.05.2016 Marketing(Dr. Bartsch, LMU)• Einführung in das Offensive Marketing • Grundlagen des strategischen / integrierten Marketing – Marketing Alignment Process alsGrundlage der strategischen Planung

– Grundlagen des Leistungs- undZielgruppenprogramms

– Grundlagen der Positionierung undKommunikationspolitik

• Grundlagen der Marktanalyse undMarktforschung

• Grundlagen des Dienstleistungs- undKundenmanagements – Besonderheiten von Dienstleistungenund Implikationen

– Dienstleistungsqualität und Kunden-zufriedenheit

– Gestaltung von Kundenkontakt-punkten sowie des Dienstleistungs-umfeldes

– Wesentliche Prinzipien des Kunden-managements

MODUL 5Freitag/Samstag, 03./04.06.2016 Arbeitsrecht/Versicherungen(Dr. Latzel / Dipl.-Kffr. StephanieMeyr, LMU)Arbeitsrecht• Arbeitsvertrag

� Einstellungsprozesse

� Freisetzungsprozesse � Zeugnisse und Empfehlungen

• Gehalt, Sozial- und Sonderleistungen • Arbeits- und Urlaubszeiten, Elternzeiten, Mutterschutz

• Mitbestimmung und Interessenvertretung

Versicherungen• Was ist Risiko? Warum Versicherung?• Wie funktioniert ein Versicherungspro-dukt?

• Risikoarten und die dazugehörigenVersicherungsprodukte– Zahnarztspezifische Risiken undVersicherungsprodukte � Haftpflichtversicherung � Rechtsschutzversicherung� Betriebsunterbrechungs-Versicherung

o Elektronikversicherung� Inventarversicherung

– Allgemeine Risiken und Versiche-rungsprodukte � Krankenversicherung � Berufsunfähigkeitsversicherung� Pflegeversicherung � Unfallversicherung

• Zugang zu Versicherungen• Besonderheiten für Praxisgemeinschaften

• ABC der Fachbegriffe

MODUL 6Freitag/Samstag, 24./25.06.2016 Controlling / Bankgespräche erfolgreich führen(Prof. Steiner / Prof. Hilz, UVM-Institut)

Controlling• Controllingkonzept und Controller• Der Steuerberater als externer Controller

• Ziele des Controlling– Rentabilitätssicherung– Liquiditätssicherung

• Datengrundlage und Werkzeuge – Finanzbuchhaltung und Ergebnisrechnung

– Deckungsbeitragsrechnung– Kapitalflussrechnung (Cash Flow)– Finanzplanung und Liquiditätsmanagement

– EDV-gestützte Planungs- und Simulationsmodelle für Zahnärzte

– Kennzahlen– Praxissteuerung mit der BalancedScorecard

– Betriebsvergleiche

Bankgespräche erfolgreich führen• Vorbereitung und Durchführung desBankengesprächs– Klarheit über die Ziele des Bankengesprächs

– „Hineinversetzen” in denBankmitarbeiter

– Die Praxis betriebswirtschaftlichverstehen und erklären können(BWA, Jahresplanung, Investitionenetc.)

• Nachbereitung des Bankengesprächsund regelmäßiges Bankenberichts-wesen– Struktur des Berichtswesens – qualitative Kommentierungen

MODUL 7Montag/Dienstag, 04./05.07.2016 Steuern(Prof. Schanz, LMU)• Einführung und Begriffsdefinitionen• Einkommensteuer – Einkunftsarten – Steuertarife – Gewinnermittlungsmethoden,Schwerpunkt Einnahmen-Überschuss-Rechnung

– Lohn-und Gehaltsabrechnung – Verlustverrechnung

• Gewerbesteuer• Umsatzsteuer– Umsatzsteuerfreie Umsätze– Umsatzsteuerpflichtige Umsätze

• Abgabenordnung• Betriebsprüfung • Exkurs: Erbschaftsteuer • Investitionsentscheidungen undBerücksichtigung von Steuern – Neutralität und Entscheidungswirkungen

– Leasing

Bei Interesse können Sie sich an HerrnSteiner, Tel. 0 89/79 35 58 81 bzw. [email protected] wenden.

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34 DER BEZIRKSVERBAND I 12-2015/1-2016

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Anmeldebogen Bitte alle Angaben leserlich und vollständig!!

Name Kursteilnehmer:

Beruf:

Praxisstempel: Es gelten die Allgemeinen Geschäfstbedingungen für Seminare des

ZBV Oberbayern.

Verbindliche und schriftliche Anmeldung per Einzugsermäch-tigung über die Kursgebühren an:

ZBV Oberbayern, Elly-Staegmeyr-Straße 15, FAX 0 89/81 88 87 40, E-Mail: [email protected]

Sepa-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung)für Zahlungsempfänger (ZBV Oberbayern)

Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtende Teilnahmegebühr in Höhe von 1.610,00 Euro von

meinem/unseren Konto:

Konto-Nr. BLZ:

BIC: IBAN:

Institut:per Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZBV Oberbayern auf mein Konto gezogene Lastschrifteinzulösen.

Name und Anschrift des Kontoinhabers ggf. Praxisstempel Datum Unterschrift

Kursbezeichnung: ECONODENT

Veranstaltungszeitraum: 08.04. bis 05.07.2016

Kursort: München

Kursgebühr: 1.480,00 € (bei Buchung bis 31.10.2015) bzw. 1.610,00 € bei späterer Buchung

Vorname Kursteilnehmer:

Bei rechtzeitiger Absage (mind. vier Wochen vor Kursbeginn) wird eine Bearbeitungsgebühr von EURO 30,– erhoben. Sie erhalten nach Eingang der verbindlichenAnmeldung eine Rechnung, die Sie zum Kursbesuch berechtigt. Die Kursgebühren werden per Lastschrift vor Kursbeginn von Ihrem Konto abgebucht. Diese könnenbei einem Rücktritt innerhalb von 4 Wochen vor Kursbeginn nicht mehr zurückerstattet werden. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.

Im Falle einer Kursabsage durch den Veranstalter benachrichtigen wir Sie umgehend und erstatten bezahlte Kursgebühren zurück. Der Veranstalter haftet nicht fürKosten, die aus derartigen Kursabsagen oder durch Kursausfall wegen höherer Gewalt entstehen.

Gläubiger-ID DE07ZZZ00000519084 Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des ZBV Oberbayern.

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12-2015/1-2016 I DER BEZIRKSVERBAND 35

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Aktuelle Seminarübersicht ZBV OberbayernSeminare für Zahnärztinnen/Zahnärzte

Die Veranstaltungen/Kurse finden nachden Leitsätzen und Punktebewertungenvon BZÄK und DGZMK statt.

Referent: Dr. Klaus Kocher Kursgebühr: EUR 50,00 (inkl. Skript)

MÜNCHEN – Kurs 179 Mi. 13.01.2016 – 18:00 bis 21:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock,

80999 München-Allach

MÜNCHEN – Kurs 180 Mi. 09.03.2016 – 18:00 bis 21:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock,

80999 München-Allach

MÜNCHEN – Kurs 181 Mi. 22.06.2016 – 18:00 bis 21:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock,

80999 München-Allach

Aktualisierung der Fachkundeim Strahlenschutz für ZÄ

Weitere regionale Kurstermine sindnoch in Planung.

Neu Neu Neu Neu Neu Neu Neu Neu NeuDer ZBV Oberbayern bietet folgenden neuen Kurs an:

KinderprophylaxeAlles zum Thema Individualprophyla-xe. Gibt es wirklich Unterschiede beider Prophylaxe zwischen Kindernund Erwachsenen?

Karies- und Gingivitisentstehung,Indices, Kariesrisikobestimmung,Ernährungsberatung, Behandlung,Fluorid- und CHX-Therapie.

Termine:Mittwoch, 03.02.2016 in München

Uhrzeit:09:00 bis 17:00 Uhr

Kursnr.: 531

Kursgebühr:€ 95,00 Inkl. Skript und Verpflegung

Referentin:Frau Wiedenmann, DH

Verbindliche und schriftlicheAnmeldung per Einzugsermächti-gung über die Kursgebühren an:

Verwaltung der Fortbildungen desZahnärztlichen Bezirksverbandes

Oberbayern

Ruth Hindl, Grafrather Str. 8, 82287 Jesenwang,

Tel.: 0 81 46-997 95 68, FAX: 0 81 46-9997 98 95, [email protected]

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36 DER BEZIRKSVERBAND I 12-2015/1-2016

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Neu Neu Neu Neu Neu Neu Neu Neu NeuDer ZBV Oberbayern bietet folgenden neuen Kurs an:

Medizin trifft Zahnmedizin!„HERZ-lich Willkommen – der kardiale Risiko-Patient in der ZahnarztpraxisRisiko reduzieren! Komplikationen ver-meiden!

Das ist die Herausforderung bei derBehandlung ihrer herzkranken Risiko-Patienten. – Wichtig, da ca. die Hälftealler Notarzteinsätze in der Zahnarztpra-xis auf kardiologische Notfälle zurückzu-führen ist.

Wie erkennen Sie nun den Risikopatien-ten? Was ist zu beachten? Welche Medi-kamente nehmen diese Patienten typi-scherweise ein? Welche Konsequenzenergeben sich daraus?

Die Antworten, auch auf Ihre Fragen,erhalten Sie praxisnah und klar in diesemSeminar.

Inhalte

• Anamnese Wieso, Weshalb, Wie? Ach so!

• typische „Herz“-Erkrankungen KHK und Co

• Schrittmacher, implantierter Defibrillator „alte“ Regeln noch korrekt?

• typische Herz-Medikamente Indikator, UAW, WW

• Medikation Kontraindikationen für „Ihre“ Medikamente?

Kursnr: 234

Zielgruppe:ZA/ZÄ; ZFA und Qualifikation(ZMP,ZMF,ZMV,DH); Praxisteam

Kursdaten:Samstag, 27.02.2016

Ort:Hotel Anker, Ingolstadt

Zeit:10:00 bis 18:00 Uhr

Gebühr:€ 95,00 inkl. Skript, Tagungsgetränkenund Mittagessen

Referentin: Dr. med. Catherine Kempf, München

Fachärztin für Anästhesiologie, zuletztniedergelassen in München, hier Zusam-menarbeit mit unterschiedlichen Diszipli-nen u. a. auch Zahnärzten.

Über mehrere Jahre als Moderatorin beiVeranstaltungen, Kongressen und Work-shops, sowie vor der Kamera als Medizin-expertin beim Bayerischen Fernsehenund im Internet tätig.

Seit 2010 Referentin (Fort- und Aufstiegs-fortbildung) an Zahnärztekammern,KZVen und Fortbildungsinstituten und inPraxen, rund um das Thema: „Medizintrifft Zahnmedizin“: Konsequenzen ausden allgemein-medizinischen Anamneseder Patienten in der Zahnarzt-Praxis.

Autorin für zahnmedizinische Fachzeit-schriften.

Anmeldung bei:

Verwaltung der Fortbildungen desZahnärztlichen Bezirksverbandes

Oberbayern

Ruth Hindl, Grafrather Str. 8, 82287 Jesenwang,

Tel.: 0 81 46-997 95 68, FAX: 0 81 46-9997 98 95, [email protected]

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12-2015/1-2016 I DER BEZIRKSVERBAND 37

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Informationen und Termine zurWinterabschlussprüfung 2016für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)

Zeitplan der schriftlichenPrüfung

Mittwoch, 20.01.2016

08.30 – 10.00 Uhr: Bereich Behandlungs-assistenz (einschließlich Röntgen)

10.00 – 11.00 Uhr: Bereich Praxisorgani-sation und -verwaltung

11.00 – 11.45 Uhr: Pause

11.45 – 13.15 Uhr: Bereich Abrech-nungswesen

13.15 – 14.00 Uhr: Bereich Wirtschafts-und Sozialkunde

Schriftliche Prüfung:

Schüler der Berufsschulen Bad Tölz, Für-stenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen

und Starnberg legen die schriftliche Win-terprüfung in Wolfratshausen ab.

Schüler der Berufsschulen Erding undIngolstadt legen die schriftliche Winter-prüfung in Geisenfeld ab.

Schüler der Berufsschulen Rosenheim,Mühldorf und Traunstein legen dieschriftliche Winterprüfung in Traunreutab.

Die praktische Prüfung und die münd-lichen Ergänzungsprüfung findet für allePrüfungsteilnehmer im ZBV Oberbayern,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 80999 München,2. Stock, an folgenden Terminen statt.

Praktische Prüfung:13.02.2016Mündliche Ergänzungsprüfung: 20.02.2016

Das Fach „Praktische Übungen" ist lt.Prüfungsordnung wichtiger Bestandteilder Abschlussprüfung. Bei Nichtteilnah-me gilt die Abschlussprüfung als nichtbestanden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Eine mündliche Prüfung kommt nur dannin Betracht, wenn dies für das Bestehender Prüfung relevant ist. Versäumte Prüfungstermine bedeutenein Nichtbestehen der Prüfung.

H I N W E I S:Der Tag der mündlichen Ergänzungsprü-fung ist der letzte Ausbildungstag. Diesgilt auch für Auszubildende, die nicht ander Ergänzungsprüfung teilnehmen müssen.

ANZEIGENAUFTRAGName/Vorname

Straße

PLZ/Ort Telefon

Anzeigengröße Stellengesuch Stellenangebot Verschiedenes

115 x 55 mm 85,00 Euro 90,00 Euro 115,00 Euro

115 x 40 mm 70,00 Euro 75,00 Euro 100,00 Euro

115 x 30 mm 50,00 Euro 55,00 Euro 75,00 Euro

55 x 30 mm 35,00 Euro 40,00 Euro 45,00 Euro

Chiffre 7,00 Euro 7,00 Euro 7,00 EuroZahlung erfolgt durch beiliegenden Verrechnungsscheck

Zahlung efolgt per Lastschrifteinzug

Sehr geehrter Anzeigenkunde, aus organisatorischen Gründen können Anzeigen unter der Rubrik Stellenangebot, Stellengesuch und Verschiedenes nur noch per Verrech-nungsscheck oder Lastschrifteinzug aufgegeben werden. Eine Anzeigenrechnung erhalten Sie nach Abbuchung des Rechnungsbetrages. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.

Bank Kto.-Nr. BLZ

ANZEIGENTEXT:

Alle Preis zzgl. 19% MwST.

HaasVerlag & MedienagenturSalzbergweg 20, 85368 WangTelefax 0 8761-7290541

Der BezirksverbandAusgabe Nr.:

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38 DER BEZIRKSVERBAND I 12-2015/1-2016

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Ulrike Wiedenmann

Katja Wahle

Annette Schmidt

Dr. Catherine Kempf

Dr. Klaus Kocher

ZMP-Ausbildung mit Hingabe undKnowhow:Investieren Sie in Ihre Zukunft –Werden Sie zahnmedizinische Prophylaxeassistentin!

Der Sommer istvorbei: Das Jahr2016 nähert sich.

Im Frühjahr startet dieneue Staffel der ZMP-Ausbildung des ZBVOberbayerns.

Machen Sie mit! Profi-tieren Sie von unsererErfahrung! Spüren Sieden Spaß, mehr zu wis-sen und zu können alsandere! Genießen Siedie Wertschätzung„Ihrer“ Patienten undIhrer Chefs sowie Che-finnen!

Der ZBV Oberbayernengagiert sich seit Jahr-zehnten für zahnärzt-liche sowie Mitarbeite-rInnen-Fortbildungen.Speziell seit vier Jahrenbietet er die begehrteZMP-Aufstiegsfortbil-dung an.

Das Referententeamarbeitet fächerübergrei-fend, tauscht sich regel-mäßig aus und liest diejeweiligen Skripte ge-gen. Ein Konzept, dassich bewährt hat.

Vier Damen und einHerr:

DH Ulrike Wieden-mann, die Frau derersten Stunde für dieBereiche Theorie undPraxis rund um dieKaries (erst die Entste-hung, dann welche Testsund Behandlungenmachen Sinn?) und dieParodontologie (Grund-

lagen, Tests, Indizes/Befunde, Strategien,Recall/UPT): tatkräftig, klar, strukturiert –ohne Wenn und Aber – Sie hält die Zügelfest in der Hand: Was ist zu optimieren?Wie ist mehr Benefit für die Teilnehmerin-nen zu gewinnen? Welche Inhalte sindmehr auszubauen bzw. zu üben? So gibtsie ihr Wissen und Können nicht nur imBaustein 1 weiter: Auch in Baustein 2 istsie seit diesem Jahr wieder aktiv, um daskleine, rundum funktionierende Team zuerhalten.

DH und PM Katja Wahle aus Freiburgunterstützt die praktischen Bereiche:gegenseitige und Patientenprophylaxe,Abdrucknahme und Provisorienherstel-lung sowie Fissurenversiegelung. Der Partder Kommunikation mit Psychologie wirdebenfalls von ihr mit Erfahrung, Elan undBeispielen umgesetzt. Wie etablieren wirbei unseren Patienten eine neue Alltags-Routine? Bei ihr läuft die gesamte Theoriezusammen und wird zu einem Ganzengeführt.

Studienrätin und PAss AnnetteSchmidt lässt ein Kopfkino in den Teil-nehmerinnen entstehen, damit sie jeder-zeit bibelfest sind: A für Anamnese, Bbeinhaltet alle Befunde inklusive Bera-tung, Betreuung und Behandlung.Mundreinungsverfahren und Techniken(Schall-, Ultraschallgeräte, Handscaling,Polituren) mit anschließenden Wirkstoff-Therapien werden intensiv aufbereitetund anhand altersgerechter und befund-bezogener Patientenfälle geübt.

Anästhesistin Dr. Catherine Kempfhat die Bereiche Pharmakologie undAnamnese inklusive Konsequenzen über-nommen. Um speziell diese Themenlebendig werden zu lassen, hat der ZBVden Unterricht um einen halben Tagerweitert. Lebhaft und anschaulich wer-den die Praxis-relevanten Konsequenzenvermittelt: Blutdruck messen, Blutzuckerbestimmen, Sauerstoffsättigung wäh-rend des Rauchens erfassen etc.

Zahnarzt Dr. Klaus Kocher engagiertsich von Anfang an leidenschaftlich in derZMP-Aufstiegsfortbildung. Er ist unserSpezialist in Sachen Anatomie, Histolo-gie, Pathologie, Mikrobiologie undHygiene. Des Weiteren unterrichtet er dieFächer Rechtskunde und Qualitätsmana-gement. Wer anders kann diese Inhaltemit so viel Erfahrung, Über- und Weitblickbesser vermitteln als „der Mann imTeam“?

Gesundheit und Geld sind ein erfolgrei-ches Paar: Die Worte Aufstiegsfortbil-dung und finanzielles Investment bringenebenfalls die Vorteile auf den Punkt.

Der ZBV Oberbayern investiert ebenfallsin Sie: Ein funktionierendes Referenten-team – ein akzeptabler, fairer Preis – fach-liche Qualität und nur das Beste für Leibund Seele.Also. Schnuppern Siein unserem Kursprogramm! Lernen Sieuns alle im Rahmen anderer Fort- undAusbildungskursen kennen.

Wir warten auf Sie: Die Zukunft beginntheute.

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12-2015/1-2016 I DER BEZIRKSVERBAND 39

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung im Bausteinsystem des Zahnärztlichen BezirksverbandesOberbayern

Terminübersicht:

Kursgebühren: EUR 2.540,00 alle Bausteine (1 – 2.3), zuzüglich Prüfungsgebühren der BLZKbzw.EUR 1.990,00 ohne Baustein 1 (bei Anerkennung des Prophylaxe-Basiskurses als Baustein 1 durch die BLZK)zuzüglich Prüfungsgebühren der BLZKKursgebühren zahlbar jeweils 4 Wochen vor Beginn des jeweiligen Bausteines

Fortbildung ZMP – MünchenZahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in 2016/2017

Kursort: München, ZBV Oberbayern, Elly-Staegmeyr-Straße 15, 80999 München Änderungen vorbehalten. Kursbegleitend wird ein Testatheft geführt, Sie werden darüber noch genauer informiert.

€ Referenten Datum Unterrichtszeiten VoraussichtlichePrüfungstermineder BLZK

Baustein 1 550,00 Fr. U. Wiedenmann, DH 14.04. – 16.04.2016 jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhr Prüfung Teil 1(5 Tage) 22.04. – 23.04.2016 jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhr 02.06.2016

(Anmeldeschluss: 12.05.2016)

Baustein 2.1 1020,00 Fr. U. Wiedenmann, DH 14.07.2016 von 9:00 bis 18:00 Uhr(14 Tage) Fr. Annette Schmidt, StR 15.07.2016 von 9:00 bis 18:00 Uhran 3 Tagen werden Fr. Dr. C. Kempf, Ärztin 16.07.2016 von 9:00 bis 18:00 Uhrdie TN in Gruppen Fr. Annette Schmidt, StR 21.07.2016 von 9:00 bis 18:00 Uhreingeteilt

Herr Dr. Kocher, ZA 22.07.2016 von 9:00 bis 18:00 UhrFr. U. Wiedenmann, DH 23.07.2016 von 9:00 bis 18:00 UhrFr. Annette Schmidt, StR 20.09.2016 von 9:00 bis 18:00 UhrFr. K. Wahle, DH, PM 21.09. – 24.09.2016 jeweils von 9:00 bis 18:00 UhrFr. U. Wiedenmann, DHFr. K. Wahle, DH, PM 26.10. – 28.10.2016 jeweils von 9:00 bis 18:00 UhrFr. U. Wiedenmann, DHFr. K. Wahle, DH, PM 29.10.2016 von 9:00 bis 12:00 UhrHerr Dr. Kocher, ZA 29.10.2016 von 13:00 bis 16:00 Uhr

Baustein 2.3 420,00 Fr. K. Wahle, DH, PM 10.11. – 12.11.2016 jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhr(3 Tage)

Baustein 2.2 550,00 Fr. K. Wahle, DH, PM 07.12. – 09.12.2016 jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhr Prüfung Teil 24 Tage) Fr. U. Wiedenmann, DH

Termine werde nochFr. K. Wahle, DH, PM 10.12.2016 von 9:00 bis 18:00 Uhr bekannt gegeben!

Bausteine 2.1, 2.2, 2.3werden zusammengeprüft

Prakt. PrüfungMündl. PrüfungTermine werden nochbekannt gegeben!

Meisterbonus EUR 1.000,00

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40 DER BEZIRKSVERBAND I 12-2015/1-2016

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Anmeldung zur AufstiegsfortbildungZMP 2016/2017Name: Vorname:

Geburtsdatum: Geburtsort:

Anschrift privat:

Telefon privat: E-Mail privat:

Name Praxis (AG):

Anschrift Praxis:

Telefon Praxis:

Anmeldeunterlagen liegen bei: • !! NEU !! Bescheinigung über eine mind. 1-jährige Berufser-fahrung !! NEU !! (Datenangabe erforderlich!)

• Nachweis einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung (voreiner Zahnärztekammer) zur Zahnmedizinischen Fachangestelltenoder eines gleichwertigen, abgeschlossenen, beruflichen Ausbil-dungsgangs (Feststellung obliegt der BLZK)

• Nachweis eines absolvierten Kurses über Maßnahmen in medizinischen Notfällen (mind. 9 Unterrichtsstunden, nicht älterals 2 Jahre)

• Nachweis der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz i. S. d.§ 18 a Abs. 3 RöV

• Falls das erfolgreiche Ablegen des Prophylaxekurses als Baustein 1 zur Fortbildung zur/m ZMP anerkannt wurde, muss diesdurch eine entsprechende Bescheinigung der BLZK nachgewiesen werden.

Es gelten die Allgemeinen Geschäfstbedingungen für Seminare des ZBV Oberbayern.

Sepa-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für Zahlungsempfänger (ZBV Oberbayern)Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtende/n Kursgebühren für die Aufstiegsfortbildung zur ZMP der Teilnehmer(in):

in Höhe von 2.540,00 € bzw 1.990,00 € ohne Baustein 1, (unzutreffenden Betrag bitte durchstreichen) jeweils 4 Wochen vor Beginn des jeweiligen Bausteines,zu Lasten meines/unseres Kontos:

Konto-Nr. BLZ: Bank:

BIC IBANdurch Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZBV Oberbayern auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen.

Name u. Anschrift des Kontoinhabers (ggf. Praxisstempel) Datum, Unterschrift

Verbindliche und schriftliche Anmeldung per Einzugsermächtigung über die Kursgebühren an:Verwaltung der Fortbildungen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes OberbayernRuth Hindl, Grafrather Straße 8, 82287 Jesenwang, Tel. 0 81 46-9 97 95 68, Fax 0 8146 -9 97 98 95, [email protected]

Praxisstempel:

Gläubiger-ID DE07ZZZ00000519084. Mandantsreferenz: Erhalt mit der Ankündigung zum Sepa-Einzug (Pre-Notification)Es gelten die Allgemeinen Geschäfstbedingungen für Seminare des ZBV Oberbayern.

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12-2015/1-2016 I DER BEZIRKSVERBAND 41

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Ausbildung zurZahnmedizinischen Laborassistentin (ZML)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,verehrte Zahnmedizinische Fachan-gestellte,

im Jahr 2015 konnte der ZBV Oberbayerndie ersten Zahnmedizinischen Fachange-stellten zur ZML (ZahnmedizinischenLaborassistentin) aus- und weiterbilden.Damit weiterhin die zentrale Rolle desZahnärztlichen Berufstandes hervorgeho-ben werden kann und es den Zahnärztin-nen und Zahnärzten hinsichtlich der per-

sonellen Besetzung vereinfacht wird einPraxislabor zu betreiben, findet auch imJahre 2016 die Weiterbildung zur ZML imLehrlabor ihres ZBV Oberbayern statt. Wirfreuen uns eine intensive Betreuungunserer Kursteilnehmer dank kleinerArbeitsgruppen gewährleisten zu kön-nen. Dabei wird vor allem auch auf dasjeweilige Talent der Kursteilnehmer ein-gegangen und dies entsprechend unterindividueller Betreuung gefördert.

Nachfolgend darf ich Ihnen zunächst dieTermine für die Bausteine I bis IV und diePrüfung zur ZML sowie den Unterrichts-verlauf skizzieren. Ebenfalls finden sie diezu den Bausteinen gehörenden Preise,welche einerseits in einem Paketpreis(bei Buchung des Komplettpaketes derBausteine, jedoch immer erst vor Beginndes jeweiligen Bausteins zur Zahlung fäl-lig) und andererseits als Einzelbelegung-baustein ausweisen.

BAUSTEIN I (Modellherstellung, Funktionslöffel mit Bisswall, individueller Löffel, Bissschablone mit Bisswall)

Wochentag Datum Vormittag Nachmittag Unterricht

Mittwoch 17.02.2016 9:00 – 13:00 frei Theorieunterricht für Baustein I & Arbeitsmaterialien austeilen;

Freitag 19.02.2016 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht

Samstag 20.02.2016 8:30 – 13:00 frei Laborunterricht

Samstag 27.02.2016 8:30 – 13:00 14:00 – 17:00 Laborunterricht;

(Paketpreis: 499 €) (Einzelbuchungspreis 535 €)

1. Unterricht:

BAUSTEIN II (Bruchreparatur einer Totalprothese, Unterfütterung einer Totalprothese)

Wochentag Datum Vormittag Nachmittag Unterricht

Mittwoch 02.03.2016 9:00 – 13:00 frei Theorieunterricht für Baustein II;

Freitag 04.03.2016 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

Samstag 05.03.2016 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

Samstag 12.03.2016 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

(Paketpreis: 499 €) (Einzelbuchungspreis 535 €)

BAUSTEIN III (Interimsprothese mit gebogenen Klammern, Erweiterung)

Wochentag Datum Vormittag Nachmittag Unterricht

Mittwoch 06.04.2016 9:00 – 13:00 frei Theorieunterricht für Baustein III;

Freitag 08.04.2016 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

Samstag 09.04.2016 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

Mittwoch 13.04.2016 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Übungstag (freiwillige Teilnahme)

Freitag 15.04.2016 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

Samstag 16.04.2016 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

(Paketpreis: 635 €) (Einzelbuchungspreis 670 €)

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42 DER BEZIRKSVERBAND I 12-2015/1-2016

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

BAUSTEIN IV (Herstellung einer adjustierten Schiene)

Wochentag Datum Vormittag Nachmittag Unterricht

Mittwoch 11.05.2016 9:00 – 13:00 frei Theorieuntericht für Baustein IV

Freitag 13.05.2016 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

Samstag 14.05.2016 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

Freitag 20.05.2016 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

Samstag 21.05.2016 8:30 – 13:00 frei Laborunterricht;

(Paketpreis: 695 €) (Einzelbuchungspreis 735 €)

Prüfung zur ZML (Theorieprüfung, Praktische Prüfung)

Wochentag Datum Vormittag Nachmittag Unterricht

Mittwoch 08.06.2016 9:30 – 11:00 12:00 – 18:00 Theorieprüfung & Praktische Prüfung;

Donnerstag 09.06.2016 9:00 – 12:00 12:00 – 17:00 Praktische Prüfung;

Freitag 10.06.2016 9:00 – 12:00 12:00 – 16:00 Praktische Prüfung;

(Paketpreis: 170 €) (Einzelbuchungspreis 200 €)

Paketpreis gesamt: 2.328 € + (Prüfung 170 €) = 2.498 €

Einzelbuchungspreise gesamt: 2.475 € + (Prüfung 200 €) = 2.675 €

2. Dozenten:Der Theorieunterricht in Arbeitssicher-heit, Anatomie, Werkstoffkunde,Arbeitsabläufe und Abrechnung, wirdvon einem Zahnarzt abgehalten und derpraktische Laborunterricht von einemZahntechnikermeister betreut und gestal-tet.

3. Persönliche Fortbildungs-voraussetzungen der Kurs-teilnehmer:

Um an der Weiterbildung zur Zahnmedi-zinischen Laborassistentin teilnehmen zukönnen, muss bei Kursanmeldung dererfolgreiche Abschluss der Ausbildungzur Zahnmedizinischen Fachangestelltenoder eines gleichwertigen, abgeschlosse-nen, beruflichen Ausbildungsgangesnachgewiesen werden.

4. Welche Ausstattung benöti-gen unsere Kursteilnehmer?

Grundsätzlich werden den Kursteilneh-merinnen alle Materialien und Gerät-schaften vom ZBV Oberbayern für dieAusbildung zur ZML gestellt. Jedoch wol-len wir die Kursteilnehmerinnen für denpraktischen Einsatz in ihrer Praxis vorbe-reiten. Somit steht es den Teilnehmerin-nen frei die individuellen Arbeitsmateria-lien wie z.B. Artikulatoren oderUnterfütterungsgeräte et cetera, welchein der Praxis bereits vorhanden sind mit-bringen, damit wir sie an den speziellenGerätschaften oder Materialien ausbil-den können. Dadurch soll in einem nochhöheren Maße gewährleistet sein, dassdas erlernte Wissen umgehend und ohneUmstellungsprobleme in dem zahnärztli-chen Praxislabor anzuwenden ist.

5. Anmeldung:Anmelden können sie sich bei der Ver-waltung der Fortbildungen des Zahnärzt-lichen Bezirksverbandes Oberbayern(Frau Ruth Hindl, Grafrather Straße 8,82287 Jesenwang, Tel. 08146-9979568,Fax 08146-9979895, [email protected])ab sofort. Bitte reichen Sie neben ihrerschriftlichen Anmeldung und der Ein-zugsermächtigung auch ihren Ausbil-dungsnachweis (Kopie) als Zahnmedizini-sche Fachangestellte ein.

Mit freundlichen GrüßenDr. Klaus Kocher

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12-2015/1-2016 I DER BEZIRKSVERBAND 43

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Anmeldung zur ZML Weiterbildung vom 17.02. – 10.06.2016 in MünchenName: Vorname:

Geburtsdatum: Geburtsort:

Anschrift privat:

Telefon privat: E-Mail privat:

Name Praxis (AG):

Anschrift Praxis:

Telefon Praxis:

Anmeldeunterlagen liegen bei: • Nachweis einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung (voreiner Zahnärztekammer) zur Zahnmedizinischen Fachangestelltenoder eines gleichwertigen, abgeschlossenen, beruflichen Ausbil-dungsgangs (Feststellung obliegt der BLZK)

Verbindliche und schriftliche Anmeldung per Einzugsermäch-tigung über die Kursgebühren an:Verwaltung der Fortbildungen des Zahnärztlichen BezirksverbandesOberbayernRuth Hindl, Grafrather Straße 8, 82287 Jesenwang, Tel. 0 81 46-9 97 95 68, Fax 0 8146 -9 97 98 95Bei rechtzeitiger Absage (mind. vier Wochen vor Kursbeginn) wird eine Bearbeitungsgebühr von EURO 40,– erhoben. Sie erhalten nach Eingang der verbindlichen Anmeldung eine Rechnung,die Sie zum Kursbesuch berechtigt. Die Kursgebühren werden per Lastschrift vor Kursbeginn von Ihrem Konto abgebucht. Diese können bei einem Rücktritt innerhalb von 4 Wochen vor Kurs-beginn nicht mehr zurückerstattet werden. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.Im Falle einer Kursabsage durch den Veranstalter benachrichtigen wir Sie umgehend und erstatten bezahlte Kursgebühren zurück. Der Veranstalter haftet nicht für Kosten, die aus derartigenKursabsagen oder durch Kursausfall wegen höherer Gewalt entstehen.

Es gelten die Allgemeinen Geschäfstbedingungen für Seminare des ZBV Oberbayern.

Sepa-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für Zahlungsempfänger (ZBV Oberbayern)� Komplettpaket, Gebühr 2.498,00 € (inkl. Prüfungsgebühr i. H. v. 170,00 €) oder

oder Einzelbuchung � Baustein I, Gebühr 535,00 € � Baustein II, Gebühr 535,00 € � Baustein III, Gebühr 670,00 €

� Baustein IV, Gebühr 735,00 € � Prüfungsgebühr 200,00 €

Einzelbuchungen gesamt Gebühr 2.675,00 € (inkl. Prüfungsgebühr i. H. v. 200,00 €). Gewünschtes bitte ankreuzen!

Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtende/n Kursgebühren für die Aufstiegsfortbildung zur ZML der Teilnehmer(in):

zum Fälligkeitstag laut Rechnung des jeweiligen Bausteins, zu Lasten meines/unseres Kontos:

Konto-Nr. BLZ: Bank:

BIC IBANdurch Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZBV Oberbayern auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen.

Name u. Anschrift des Kontoinhabers (ggf. Praxisstempel) Datum, Unterschrift

Praxisstempel:

Gläubiger-ID DE07ZZZ00000519084. Mandantsreferenz: Erhalt mit der Ankündigung zum Sepa-Einzug (Pre-Notification)Es gelten die Allgemeinen Geschäfstbedingungen für Seminare des ZBV Oberbayern.

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44 DER BEZIRKSVERBAND I 12-2015/1-2016

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Kompendium ZFAgemäß des Qualitätsstandards des ZBV Oberbayern

Aus „Check UP zur Winterprüfung ZFA”– Termin 09.01.2016 in den Räumen des ZBV Oberbayern!

Was bedeutet „indirekte Überkappung“ ?

Überkappung = Schutz der Pulpa durch Bedecken mit speziellen medikamentösen „Zementen“ (z.B. Alkaliner®,Kerr Life®)

Indirekte Überkappung = Caries-profunda-Behandlung = Cp

• sehr tiefe Karies (Caries profunda), die noch nicht die Pulpa erreicht hat

• zum Schutz der Pulpa wird auf die tiefste Stelle der Kavität ein spezieller medikamentöser „Zement“aufgebracht, bevor der Zahn gefüllt wird

• dieser Zement wirkt desinfizierend und regt die Bildung von Tertiärdentin an

Was bedeutet „direkte Überkappung“ ?

Direkte Überkappung = kleinflächig eröffnete Pulpa = P

• die Karies hat sich so weit ausgedehnt, dass die Pulpa nacherfolgter Kariesentfernung kleinflächig eröffnet ist

• die eröffnete Pulpa wird mit einem speziellen medikamen-tösen „Zement“ bedeckt bevor das Füllungsmaterial in denZahn eingebracht wird

• dieser Zement wirkt desinfizierend und regt die Bildung von Tertiärdentin an

• zunächst entsteht eine leichte Entzündungsreaktion in der Pulpa, dann aber wird eine Hartsubstanz-brücke gebildet – die Pulpa ist alsowieder verschlossen

In der Rubrik „Nachgefragt im Kompendium-ZFA“ werden kurz und im Protokollstil Fragen aus dem Kompedium-ZFA gestellt und beantwortet – natürlich nach dem Prinzip Fachkunde + Abrechnung / Verwaltung mit der neuen GOZ

Weitere Informationen: www.zbvobb.de. Fragen an die Referenten: [email protected]

Indirekte / direkte Überkappung

BEMA 25 CpIndirekte Überkappung zur Erhaltung der gefährdetenPulpa, ggf. einschließlich des provisorischen odertemporären Verschlusses der Kavität � je räumlich getrennter Kavität

GOZ 2330Maßnahmen zur Erhaltung der vitalen Pulpa bei Cariesprofunda (Exkavieren, indirekte Überkappung), jeKavität� je räumlich getrennter Kavität

BEMA 26 PDirekte Überkappung, je Zahn� nur bei bleibenden Zähnen bei artifizieller odertraumatischer Eröffnung der Pulpa, je Zahnartifiziell: künstliche hervorgerufene Eröffnungtraumatisch: durch Verletzung hervorgerufeneEröffnungKons-Richtlinien beachten – Heilerfolg kontrollieren.

GOZ 2340 Maßnahmen zur Erhaltung der freiliegenden vitalenPulpa (Exkavieren, direkte Überkappung), je Kavität� je räumlich getrennter Kavität

� Merke: temporärer, keimdichter Verschluss nicht indiesen Leistungen der GOZ enthalten, daherzusätzlich berechenbar!

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12-2015/1-2016 I DER BEZIRKSVERBAND 45

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Aktuelle Kursangebote des ZBV München 2015/20161. TEAM-PROGRAMM

Prophylaxe BasiskursKursnummer 1601: 24. – 26.02. und 03. – 06.03.2016

Kursnummer 1602: 13. – 15.04. und 21. – 24.04.2016

Kursnummer 1603: 29.06. – 01.07. und 07. – 10.07.2016

Kursnummer 1604: 16. – 18.11. und 24. – 27.11.2016

PAssKursnummer 1605: 16. – 18.06. und 23. – 25.09.2016und 02. – 04.12.2016

Deep ScalingKursnummer 1606: 08. und 09.04.2016

Kursnummer 1607: 07. und 08.10.2016

10-Stunden RöntgenKursnummer 1610: 11.03.2016

Kursnummer 1611: 21.10.2016

Aktualisierung ZAHKursnummer 1608: 01.06.2016

Kursnummer 1609: 09.11.2016

2. ZA/ZÄ-PROGRAMM

Aktualisierung ZA/ZÄKursnummer 1612: 01.06.2016

Kursnummer 1613: 09.11.2016

Curriculum EndodontologieKursnummer 88017: 07. – 11.12.2015

Kursnummer 1614: 18. – 22.07.2016

Informationen zu den jeweiligen Kursenfinden Sie online unter www.zbvmuc.de.Die verbindliche Kursanmeldung findetüber Frau Jessica Lindemaier, Fallstr. 34,81369 München, statt.Tel. 089/7 24 80-304, Fax 089/7 23 88 73Mail: [email protected]

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46 DER BEZIRKSVERBAND I 12-2015/1-2016

AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN

Änderung der Beitragsordnung des ZBV Oberbayern

Sehr geehrte Kolleginnenund Kollegen,

die Delegierten des ZBV Oberbayernhaben in der Delegiertenversammlungam 16.09.2015 eine Änderung der Bei-tragsordnung einstimmig beschlossen.Sie wird zum 14.12.2015 in Kraft treten.Erstmals seit fast genau 20 Jahren wurdeeine Anhebung der Beiträge beschlossen.Letztmals erfolgte dies zum 01.01.1996.

Begründung:Die Delegiertenversammlung des ZBVOberbayern beschloss im September2006 eine Absenkung der Beitragshöhemit der Argumentation, dass sich durchdie Abschaffung der Zahlungen an die

Fachlehrer an den Berufsschulen eineEntlastung des Haushalts einstellte, diedie Absenkung der Mitgliedsbeiträgerechtfertigte.

Inzwischen haben sich in den neun Jah-ren seit dieser Absenkung diverse Auf-wendungen erhöht bzw. sind neu ent-standen die sich in der Summe jährlichauf ca. 71.000 Euro zusätzliche Aufwen-dungen belaufen.

In den vergangenen Jahren hat der ZBVOberbayern versucht, diesen erhöhtenAufwendungen durch Verminderunganderer Aufwandspositionen zu begeg-nen. Da die Einsparpotentiale jedochbegrenzt sind, hat die Delegiertenver-

sammlung nach einer langen und aus-führlichen Diskussion beschlossen, dieMitgliedsbeiträge zu erhöhen, um diegestiegenen Ausgaben zu decken.

Die vorgeschlagene Beitragserhöhungbetrifft vor allem Angestellte und Entla-stungsassistenten (Gruppe 2 a) sowiesonstige Zahnärzte und angestellte Zahn-ärzte im öffentlichen Dienst (3 c) bzw.Zahnärzte in berufsfremder Stellung (3d),da diese Gruppen aufgrund des häufigenArbeitsplatzwechsels und des Wechselszwischen den Beitragsgruppen den höch-sten Verwaltungsaufwand verursachen.Dieser Verwaltungsaufwand wird wieder-um noch dadurch verstärkt, dass vieleAngestellte und Entlastungsassistenten

Satzung zur Änderung der Beitragsordnung desZahnärztlichen Bezirksverbandes Oberbayern

Aufgrund von Art. 6 Satz 2 i.V.m. Art. 46Abs. 1 des Heilberufe-Kammergesetzesin der Fassung der Bekanntmachung vom06. Februar 2002 (GVBI S. 42), zuletztgeändert durch Gesetz vom 22. Mai2015 (GVBI S. 158), erlässt der Zahnärzt-liche Bezirksverband Oberbayern mitZustimmung der Bayerischen Landes-zahnärztekammer vom 27.10.2015,Aktenzeichen 0301ZB-201510-539,sowie mit Genehmigung der Regierungvon Oberbayern vom 17.11.2015, Akten-zeichen 55.2-1-2408.1ZBVOB, die fol-gende Satzung:

Artikel 1Änderung der Beitragsord-nung des ZahnärztlichenBezirksverbandes Oberbayern

Die Beitragsordnung des ZahnärztlichenBezirksverbandes Oberbayern in der Fas-sung vom 01.01.2007 („Der Bezirksver-band“, Heft Dezember 2006/Januar2007, S. 14), zuletzt geändert durch Sat-

zung vom 09.02.2015 („Der Bezirksver-band“, Heft Februar 2015, S. 36), wirdwie folgt geändert:

1. Die Angaben zur Beitragsgruppe 1werden wie folgt geändert:Die Angabe „200,00“ im AbschnittBeitragshöhe wird durch die Angabe„220,00“ ersetzt.

2. Die Angaben zur Beitragsgruppe 2werden wie folgt geändert:Die Angabe „50,00“ im Abschnitt Bei-tragshöhe im Buchstaben a) wirddurch die Angabe „160,00“ ersetzt,die Angabe „50,00“ im Abschnitt Bei-tragshöhe im Buchstaben b) wirddurch die Angabe „80,00“ ersetzt.

3. Die Angaben zur Beitragsgruppe 3werden wie folgt geändert:Die Angabe „200,00“ im AbschnittBeitragshöhe im Buchstaben a) wirddurch die Angabe „220,00“ ersetzt,die Angabe „50,00“ im Abschnitt Bei-

tragshöhe in den Buchstaben c) undd) wird jeweils durch die Angabe„160,00“ ersetzt.

4. Die Angaben zur Beitragsgruppe 5werden wie folgt geändert:Die Angabe „50,00“ im Abschnitt Bei-tragshöhe wird durch die Angabe„100,00“ ersetzt.

Artikel 2Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrerVeröffentlichung im amtlichen Mittei-lungsblatt des Zahnärztlichen Bezirksver-bandes Oberbayern in Kraft.

München, den 19.11.2015

Dr. Klaus Kocher1. Vorsitzender des ZahnärztlichenBezirksverbandes Oberbayern

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12-2015/1-2016 I DER BEZIRKSVERBAND 47

AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN

Beitragsgruppen Beitragshöhen

Beitragsgruppe 1: Jahresbeitrag

Selbständige oder als Sozius in freier Praxis bzw. als 200,00Vertreter auf eigene Rechnung tätige Zahnärzte, Vertragszahnärzte i.S.d. SGB V in Medizinischen Versorgungszentren

Beitragsgruppe 2:

a) Entlastungsassistenten, angestellte Zahnärzte 160,00außerhalb des öffentlichen Dienstes

b) Vorbereitungsassistenten, Weiterbildungsassistenten 80,00

Beitragsgruppe 3:

Zahnärzte ohne eigene Praxis, insbesondere als Beamteund Angestellte bei Behörden und Körperschaften

a) Beamte und angestellte Zahnärzte im öffentlichen Dienst, 220,00die liquidationsberechtigt sind (z.B. Hochschullehrer, Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Bereitschaftspolizei)

b) Nicht liquidationsberechtigte Hochschullehrer entfällt

c) Sonstige Beamte und angestellte Zahnärzte im 160,00 öffentlichen Dienst

d) Sonstige (Zahnärzte in berufsfremder Stellung, 160,00z.B. Industrie)

Beitragsgruppe 4:

a) Zahnärzte, die auf Zeit an der Berufsausübung gehindert, beitragsfrei

oder vorübergehend ohne Beschäftigung sind (z.B. Promotion, Krankheit, Elternzeit)

b) Zahnärzte, die auf Dauer ihren Beruf nicht ausüben beitragsfrei(z.B. Berufsunfähigkeit, Aufgabe der gesamten beruflichen Tätigkeit, Doppelapprobierte, die ausschließlich den ärztlichen Beruf ausüben)

c) Berufstätige Zahnärzte nach Beitragsgruppe 1 bis 3, beitragsfrei die das 68. Lebensjahr vollendet haben

Beitragsgruppe 5:

Zahnärzte, die zusätzlich die ärztliche Approbation besitzen 100,00besitzen und bei der Bayerischen Landesärztekammer beitragspflichtig sind.

Dr. Klaus Kocher1. Vorsitzender ZBV Oberbayern

die Meldeordnung nicht befolgen, d.h.,es ist mitunter viel Recherche und Schrift-verkehr nötig, um die Mitgliederdaten-bank auf dem aktuellsten Stand zu hal-ten. Im Vergleich zu den o.g.Beitragsgruppen beziehen die Zahnärztein der Beitragsgruppe 2 b (Vorbereitungs-und Weiterbildungsassistenten) i.d.R. eindeutlich geringeres Gehalt, weshalb dieAnhebung der Beiträge in dieser Gruppemoderater ausfällt als in 2 a, 3 b und 3 c.

Der moderate Anstieg in der Gruppe derniedergelassenen Zahnärzte (1) ist da-durch begründet, dass diese Gruppeerstens einen geringeren Verwaltungs-aufwand entfacht und zweitens das alleinige unternehmerische Risiko trägt,während die Angestellten und Assistenz-zahnärzte kein unternehmerisches Risikotragen. Analog zur Beitragsgruppe 1erfolgt der Anstieg in der Beitragsgruppe3 a (Beamte und angestellte Zahnärzte imöffentlichen Dienst, die liquidationsbe-rechtigt sind, z.B. Hochschullehrer, Bun-deswehr).

Der in der Beitragsgruppe 3 b beschriebe-ne Personenkreis (nicht liquidationsbe-rechtigte Hochschullehrer) existiert inOberbayern nicht, da sich keine zahnärzt-liche Hochschule im Gebiet des ZBVOberbayern befindet, weswegen dieserBeitragsgruppe keine Beitragshöhe zuge-ordnet ist.

Die Beitragsgruppen 4 a und b bleibenbeitragsfrei (Zahnärzte ohne Berufsaus-übung bzw. Zahnärzte, die sich dauerhaftim Ruhestand befinden).

In der Beitragsgruppe 5 wurde einAnstieg der Beitragshöhe auf jährlich100,00 Euro beschlossen (Zahnärzte, diezusätzlich die ärztliche Approbationbesitzen und bei der Bayerischen Landes-ärztekammer beitragspflichtig sind).

Anbei ein Überblick über die Beitrags-gruppen und die Beitragshöhen:

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48 DER BEZIRKSVERBAND I 12-2015/1-2016

AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN

Ausbildungsverträgeim Berufsregisterdes ZBV Oberbayern

Sehr geehrte Ausbilderinnen, Ausbilderund Praxis-Team,

erst mal vielen Dank für die erneuteAnzahl der bis dato eingegangenen Aus-bildungsverträge.

1. Leider wird es immer mehr Verträgedie wir unvollständig oder falsch aus-gefüllt erhalten und diese an Siezurücksenden müssen. Nachdem diesimmer mit viel Zeitaufwand undKosten für alle Beteiligten verbundenist, bitte ich Sie die Verträge ordentlichund komplett ausgefüllt an den ZBV zusenden. Hierzu liegt auch seit Jahreneine „Checkliste“ bei, so dass man allePunkte durch gehen und kontrollierenkann.

2. Vermehrt ist uns im vergangenen undlaufenden Ausbildungsjahr wiederaufgefallen, dass Verträge währendder Probezeit und auch im Laufe derAusbildung gelöst werden (bittebeachten Sie dazu den im Ausbil-dungsvertrag aufgeführten §3 Abs. 1.sowie Abs. 2.), dies aber dem ZBVnicht gemeldet wird.

3. Wir möchten Sie höflichst darauf hin-weisen, dass die Verträge eingetragenund dementsprechend auch ausgetra-gen werden müssen!

Hierzu möchten wir Ihnen einen klei-nen Leitfaden ans Herz legen:

Wir benötigen bei der Lösung einesVertrages, auch während der Probe-zeit, eine Kopie des Lösungsschrei-ben (bei minderjährigen Auszubil-denden müssen die bzw. dergesetzliche Vertreter eine Kündigungder Auszubildenden bzw. einen Auf-lösungsvertrag unterschreiben) undden Vertrag der Auszubildendenzurück, den die Auszubildende aufWunsch nach der Austragung ausdem Berufsregister gerne wiederzurück erhält.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wirIhnen gerne zur Verfügung, gerne perTelefon, Fax oder E-Mail.

Claudia MehrtensTel: 089 - 79 35 58 82Fax: 089 - 81 88 87 40E-Mail: [email protected]

Gebärden-sprache?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sofern in Ihrer Praxis Mitarbeiter tätigsind, die die Gebärdensprache beherr-schen, bitten wir um Mitteilung an denZBV Oberbayern, damit wir bei diesbe-züglichen Anfragen von Zahnarztpraxenoder Patienten oder karitativen Organisa-tionen entsprechend Auskunft gebenkönnen.

Bitte wenden Sie sich an Herrn WolfgangSteiner, Tel. 0 89/79 35 58 81, Fax:0 89/81 88 87 40 oder per E-Mail: [email protected].

Vielen Dank!

Dr. Peter Klotz,2. Vorsitzender ZBV Oberbayern

Behandlung von Risiko-patienten

Immer häufiger wird der ZBV Oberbayernvon Kollegen, Patienten, Altersheimenund der Presse kontaktiert und um Infor-mationen gebeten, welche Zahnärzte fürdie Behandlung von Risikopatientengezielt ausgestattet sind. Gerne könnenSie uns kontaktieren, wenn Sie in diesemBereich tätig sind und besondere Praxis-ausstattung hierfür besitzen.

Kontaktdaten:Tel. 089/79 35 58 81E-Mail: [email protected]: 089/81 88 87 40

Dr. Peter Klotz,2. Vorsitzender ZBV Oberbayern

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12-2015/1-2016 I DER BEZIRKSVERBAND 49

AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN

Aufgang zur Veste Coburg.

Wir bitten Sie höflichst, auf dasJArbSchG zu achten, sollte Ihre Aus-zubildende noch nicht volljährig sein.

Anbei ein paar sehr wichtige Paragra-phen:

§ 8 Dauer der Arbeitszeit(1) Jugendliche dürfen nicht mehr alsacht Stunden täglich und nicht mehr als40 Stunden wöchentlich beschäftigt wer-den.

(2) Wenn in Verbindung mit Feiertagenan Werktagen nicht gearbeitet wird,damit die Beschäftigten eine längerezusammenhängende Freizeit haben, sodarf die ausfallende Arbeitszeit auf dieWerktage von fünf zusammenhängen-den, die Ausfalltage einschließendenWochen nur dergestalt verteilt werden,daß die Wochenarbeitszeit im Durch-schnitt dieser fünf Wochen 40 Stundennicht überschreitet. Die tägliche Arbeits-zeit darf hierbei achteinhalb Stundennicht überschreiten.

(2a) Wenn an einzelnen Werktagen dieArbeitszeit auf weniger als acht Stundenverkürzt ist, können Jugendliche an denübrigen Werktagen derselben Wocheachteinhalb Stunden beschäftigt werden.(3) In der Landwirtschaft dürfen Jugendli-che über 16 Jahre während der Erntezeitnicht mehr als neun Stunden täglich undnicht mehr als 85 Stunden in der Doppel-woche beschäftigt werden.

§ 9 Berufsschule(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichenfür die Teilnahme am Berufsschulunter-richt freizustellen. Er darf den Jugend-lichen nicht beschäftigen • vor einem vor 9 Uhr beginnendenUnterricht; dies gilt auch für Personen,die über 18 Jahre alt und noch berufs-schulpflichtig sind,

• an einem Berufsschultag mit mehr alsfünf Unterrichtsstunden von minde-stens je 45 Minuten, einmal in derWoche,

• in Berufsschulwochen mit einem plan-mäßigen Blockunterricht von minde-

stens 25 Stunden an mindestens fünfTagen; zusätzliche betriebliche Ausbil-dungsveranstaltungen bis zu zweiStunden wöchentlich sind zulässig.

(2) Auf die Arbeitszeit werden angerech-net • Berufsschultage nach Absatz 1 Nr. 2 mitacht Stunden,

• Berufsschulwochen nach Absatz 1 Nr. 3mit 40 Stunden,

• im Übrigen die Unterrichtszeit ein-schließlich der Pausen.

(3) Ein Entgeltausfall darf durch denBesuch der Berufsschule nicht eintreten.(4) (weggefallen)

§ 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume(1) Jugendlichen müssen im Voraus fest-stehende Ruhepausen von angemesse-ner Dauer gewährt werden. Die Ruhe-pausen müssen mindestens betragen • 30 Minuten bei einer Arbeitszeit vonmehr als viereinhalb bis zu sechs Stun-den,

• 60 Minuten bei einer Arbeitszeit vonmehr als sechs Stunden.

Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunter-brechung von mindestens 15 Minuten.

(2) Die Ruhepausen müssen in angemes-sener zeitlicher Lage gewährt werden,frühestens eine Stunde nach Beginn undspätestens eine Stunde vor Ende derArbeitszeit. Länger als viereinhalb Stun-den hintereinander dürfen Jugendlichenicht ohne Ruhepause beschäftigt wer-den.

(3) Der Aufenthalt während der Ruhe-pausen in Arbeitsräumen darf denJugendlichen nur gestattet werden,wenn die Arbeit in diesen Räumen wäh-rend dieser Zeit eingestellt ist und auchsonst die notwendige Erholung nichtbeeinträchtigt wird.

(4) Absatz 3 gilt nicht für den Bergbauunter Tage.

§ 15 Fünf-Tage-WocheJugendliche dürfen nur an fünf Tagen inder Woche beschäftigt werden. Die bei-den wöchentlichen Ruhetage sollen nachMöglichkeit aufeinander folgen.

§ 16 Samstagsruhe und § 17 Sonntagsruhe(1) An Samstagen dürfen Jugendlichenicht beschäftigt werden.

(2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugend-licher an Samstagen nur • in Krankenanstalten sowie in Alten-,Pflege- und Kinderheimen,

• in offenen Verkaufsstellen, in Betriebenmit offenen Verkaufsstellen, in Bäcke-reien und Konditoreien, im Friseur-handwerk und im Marktverkehr,

• im Verkehrswesen,• in der Landwirtschaft und Tierhaltung,• im Familienhaushalt,• im Gaststätten- und Schaustellergewer-be,

• bei Musikaufführungen, Theatervor-stellungen und anderen Aufführungen,bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunkund Fernsehen), auf Ton- und Bildträgersowie bei Film- und Fotoaufnahmen,

• bei außerbetrieblichen Ausbildungs-maßnahmen,

• beim Sport,• im ärztlichen Notdienst,• in Reparaturwerkstätten für Kraftfahr-zeuge.

Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben.

(3) Werden Jugendliche am Samstagbeschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche (§ 15) durch Freistellung an einemanderen berufsschulfreien Arbeitstagderselben Woche sicherzustellen. InBetrieben mit einem Betriebsruhetag inder Woche kann die Freistellung auch andiesem Tag erfolgen, wenn die Jugendli-chen an diesem Tag keinen Berufsschul-unterricht haben.

(4) Können Jugendliche in den Fällen desAbsatzes 2 Nr. 2 am Samstag nicht achtStunden beschäftigt werden, kann derUnterschied zwischen der tatsächlichen

Wichtige Auszüge aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz

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50 DER BEZIRKSVERBAND I 12-2015/1-2016

AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN

und der nach § 8 Abs. 1 höchstzulässigenArbeitszeit an dem Tag bis 13 Uhr ausge-glichen werden, an dem die Jugendlichennach Absatz 3 Satz 1 freizustellen sind.

§ 19 Urlaub(1) Der Arbeitgeber hat Jugendlichen fürjedes Kalenderjahr einen bezahlten Erho-lungsurlaub zu gewähren.

(2) Der Urlaub beträgt jährlich • mindestens 30 Werktage, wenn derJugendliche zu Beginn des Kalender-jahrs noch nicht 16 Jahre alt ist,

• mindestens 27 Werktage, wenn derJugendliche zu Beginn des Kalender-jahrs noch nicht 17 Jahre alt ist,

• mindestens 25 Werktage, wenn derJugendliche zu Beginn des Kalender-jahrs noch nicht 18 Jahre alt ist.

Jugendliche, die im Bergbau unter Tagebeschäftigt werden, erhalten in jederAltersgruppe einen zusätzlichen Urlaubvon drei Werktagen.

(3) Der Urlaub soll Berufsschülern in derZeit der Berufsschulferien gegeben wer-den. Soweit er nicht in den Berufsschulfe-rien gegeben wird, ist für jeden Berufs-schultag, an dem die Berufsschulewährend des Urlaubs besucht wird, einweiterer Urlaubstag zu gewähren.

(4) Im Übrigen gelten für den Urlaub derJugendlichen § 3 Abs. 2, §§ 4 bis 12 und§ 13 Abs. 3 des Bundesurlaubsgesetzes.Der Auftraggeber oder Zwischenmeisterhat jedoch abweichend von § 12 Nr. 1des Bundesurlaubsgesetzes den jugendli-chen Heimarbeitern für jedes Kalender-jahr einen bezahlten Erholungsurlaubentsprechend Absatz 2 zu gewähren; dasUrlaubsentgelt der jugendlichen Heimar-beiter beträgt bei einem Urlaub von 30Werktagen 11,6 vom Hundert, bei einemUrlaub von 27 Werktagen 10,3 vom Hun-dert und bei einem Urlaub von 25 Werk-tagen 9,5 vom Hundert.

§ 32 Erstuntersuchung(1) Ein Jugendlicher, der in das Berufs-leben eintritt, darf nur beschäftigt wer-den, wenn • er innerhalb der letzten vierzehn Mona-te von einem Arzt untersucht wordenist (Erstuntersuchung) und

• dem Arbeitgeber eine von diesem Arztausgestellte Bescheinigung vorliegt.

(2) Absatz 1 gilt nicht für eine nur gering-

fügige oder eine nicht länger als zweiMonate dauernde Beschäftigung mitleichten Arbeiten, von denen keinegesundheitlichen Nachteile für denJugendlichen zu befürchten sind.

§ 33 Erste Nachuntersuchung(1) Ein Jahr nach Aufnahme der erstenBeschäftigung hat sich der Arbeitgeberdie Bescheinigung eines Arztes darübervorlegen zu lassen, daß der Jugendlichenachuntersucht worden ist (erste Nach-untersuchung). Die Nachuntersuchungdarf nicht länger als drei Monate zurück-liegen. Der Arbeitgeber soll den Jugendli-chen neun Monate nach Aufnahme derersten Beschäftigung nachdrücklich aufden Zeitpunkt, bis zu dem der Jugendli-che ihm die ärztliche Bescheinigung nachSatz 1 vorzulegen hat, hinweisen und ihnauffordern, die Nachuntersuchung bisdahin durchführen zu lassen.

(2) Legt der Jugendliche die Bescheini-gung nicht nach Ablauf eines Jahres vor,hat ihn der Arbeitgeber innerhalb einesMonats unter Hinweis auf das Beschäfti-gungsverbot nach Absatz 3 schriftlichaufzufordern, ihm die Bescheinigung vor-zulegen. Je eine Durchschrift des Auffor-derungsschreibens hat der Arbeitgeberdem Personensorgeberechtigten unddem Betriebs- oder Personalrat zuzusen-den.

(3) Der Jugendliche darf nach Ablauf von14 Monaten nach Aufnahme der erstenBeschäftigung nicht weiterbeschäftigtwerden, solange er die Bescheinigungnicht vorgelegt hat.

Verstöße gegen das JArbSchG sind Ord-nungswidrigkeiten und können, je nachVergehen, geahndet werden, siehe hier-zu:

§ 58 Bußgeld- und Strafvorschriften§ 59 BußgeldvorschriftenAuszug aus dem Arbeitszeitgesetz:

§ 16 Aushang und Arbeitszeit-nachweise(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einenAbdruck dieses Gesetzes, der auf Grunddieses Gesetzes erlassenen, für denBetrieb geltenden Rechtsverordnungenund der für den Betrieb geltenden Tarif-verträge und Betriebs- oder Dienstverein-barungen im Sinne des § 7 Abs. 1 bis 3,§§ 12 und 21a Abs. 6 an geeigneter Stel-le im Betrieb zur Einsichtnahme auszule-gen oder auszuhängen.

(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dieüber die werktägliche Arbeitszeit des § 3Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit derArbeitnehmer aufzuzeichnen und einVerzeichnis der Arbeitnehmer zu führen,die in eine Verlängerung der Arbeitszeitgemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben. DieNachweise sind mindestens zwei Jahreaufzubewahren.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wirIhnen gerne zur Verfügung, gerne perTelefon, Fax oder E-Mail.

Claudia MehrtensTel: 089 - 79 35 58 82Fax: 089 - 81 88 87 40E-Mail: [email protected]

Ungültigkeit vonZahnarztausweisen(aufgrund Verlust des Ausweises)

Der Zahnarztausweis von Herrn ZahnarztDr. med. dent. Heinrich Heipmann, gebo-ren am 04.08.1940, Ausweis-Nr.23821, wird für ungültig erklärt.

Der Zahnarztausweis von Frau ZahnärztinRenate Schön, geboren am 30.03.1931,Ausweis-Nr. 30114, wird für ungültigerklärt.

Der Zahnarztausweis von Herrn ZahnarztDr. med. dent. Steffen Kistler, geborenam 19.07.1970, Ausweis-Nr. 102751,wird für ungültig erklärt

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12-2015/1-2016 I DER BEZIRKSVERBAND 51

AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN

Meldeordnung ZBV OberbayernJedes neue Mitglied ist verpflichtet sichbei einer Tätigkeit oder des Wohnsitzes inBereich Oberbayerns sich beim ZBV Obbzu melden, dort erhalten Sie auch denMeldebogen zur erstmaligen Meldung,sowie die Personalbogen. Diesen sind dieApprobationsurkunde und ggf. die Pro-motionsurkunde und die Fachgebiets-anerkennung beizufügen.Diese bitte in beglaubigter Kopie.

Für alle anderen Mitglieder möchtenwir gerne die Meldepflicht noch malnahe legen, die in der letzten Zeit lei-der nicht mehr sehr beachtet wird.Dies ist auch in Bezug auf die Bei-tragseinstufung, Ihre Beiträge,Zustellung von Mitteilungen undInfopost in Ihrem Interesse.

Wir bitten um schriftliche Mitteilungüber Änderung bei:• Niederlassung (zusätzl. Niederlas-sungen) und sonstige Aufnahmeder Berufsausübung

• Aufgabe oder Ausscheiden aus einerPraxis, bitte auch Assistenten, ange-stellte Zahnärzte Vertreter usw.!

• Sonstige Vorübergehende oder

dauerhafte Aufgabe der Berufsaus-übung, Zulassung beendet, Ruhe-stand.

• Arbeitsplatzwechsel• Änderung der Hauptwohnung, bit-te auch mit aktuellen Angaben zuIhrer telefonischen Erreichbarkeitgerne auch Handy.

• Änderung in Ihren Praxisdaten wieTel. oder Fax Nummern, aber auchPraxisverlegungen.

• Änderungen des Nachnamens,Kopie z.B. der Heiratsurkunde.

• Bei Erwerb einer Promotion, bittebeglaubigte Kopie zusenden, beiErwerb einer Ermächtigung/Gebietsbezeichnung bitte in Kopiean den ZBV Oberbayern.

• Bei Änderung Ihrer Bankdaten oderEinzugsermächtigung haben wirfür Sie Vordrucke im ZBV vorliegen.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wirIhnen gerne zur Verfügung, gerne perTelefon, Fax oder Email.

Claudia MehrtensTel: 089 - 79 35 58 82Fax: 089 - 81 88 87 40E-Mail: [email protected]

Börse für Praxis-abgabenVerehrte Kolleginnen und Kollegen,wenn Sie für Ihre Praxis einen Nachfolgersuchen bzw. die Übernahme einer Praxisanstreben, können Sie sich an den ZBVOberbayern wenden und uns dies mittei-len. Bitte vergessen Sie aber nicht unsmitzuteilen, wenn Sie einen Nachfolgergefunden haben bzw. eine Praxis gefun-den haben, damit wir Sie dann aus derListe wieder streichen können. Dies bitte formlos einfach per Telefon, Faxoder E-Mail an den ZBV Oberbayern mel-den.

Ihr Ansprechpartner ist Herr Wolfgang SteinerTel.: 089-79 35 58 81Fax. 089-81 88 87 40Email: [email protected]

Ihr ZBV Oberbayern

Faxnummerngefragt!Verehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir bitten Sie im Zuge einer verbessertenKommunikation, so z.B. im Rahmen vonFaxaktionen, mit denen wir wichtigeInformationen zu Kursen und Weiterbil-dungsangeboten an Sie und Ihre An-gestellten übermitteln möchten, uns Ihreaktuellen Faxnummer und E-Mail-Adresse Ihrer Praxis mitzuteilen.

Dies bitte formlos und einfach per Tele-fon, Fax oder E-Mail an den ZBV Ober-bayern melden.

Ihr Ansprechpartner ist Frau Claudia Mehrtens (Mitgliederverwaltung)Tel.: 089-79 35 58 82Fax. 089-81 88 87 40Email: [email protected]

Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit.

Ihr ZBV Oberbayern

Obmanns-bereich FFBStammtischtermine Germering 2016

Dienstag, 26.01.2016, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering (www.restaurant-mondo.de)

Dienstag, 15.03.2016, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering (www.restaurant-mondo.de)

Dienstag, 31.05.2016, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering (www.restaurant-mondo.de)

Dienstag, 05.07.2016, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering (www.restaurant-mondo.de)

Dienstag, 04.10.2016, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering (www.restaurant-mondo.de)

Dienstag, 29.11.2016, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering (www.restaurant-mondo.de)

Dr. Peter Klotz, Freier Obmann im Obmannsbereich FFB

Obmanns-bereichRosenheimZahnärztetreffen / Fortbildung

Termin: Montag, 07.12.2015, 20:00 Uhr s.t.

Thema: „Schädelbezüglich ist nichtgleich lagerichtig”

Ort: Gasthof Höhensteiger, Rosenheim-Westendorf St. Peter

Referent: ZTM Edgar Franke, Fa. BissCode

Die Teilnahme inkl. Live-Demo wird mit3 Fortbildungspunkten bewertet.

Anmeldung erbeten an: [email protected]

Dr. Helmut Hefele, Freier Obmann im Obmannsbereich Rosenheim

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52 DER BEZIRKSVERBAND I 12-2015/1-2016

AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN

Bonitätsabfrage

Ich bitte um eine Standardauskunft der© CEG Creditreform Consumer GmbH zu folgender Person

Z a h n ä r z t l i c h e r -Bezirksverband

O B E R B AY E R NKörperschaftdes öffentlichen Rechts

Name:

Vorname:

Geburtsdatum:

Straße:

PLZ/Ort:

Mit meiner Unterschrift versichere ich, dass ich ausschließlich Daten für den beruflichen Bereich erfrage.Die Kosten der Abfrage in Höhe von 7,50 € können vom ZBV Oberbayern unter dem Stichwort Bonitätsabfrage vonmeinem

Konto Nr.: BLZ:

IBAN: BIC:

durch Lastschrift eingezogen werden. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZBV Oberbayern auf meinKonto gezogene Lastschrift einzulösen.

Gläubiger-ID DE07ZZZ00000519084

Mandatsreferenz: Bonitätsabfrage

Ort, Datum

Unterschrift für Abfrage und Einzugsermächtigung

Anfragen, bei denen die Unterschrift der Zahnärztin/des Zahnarztes und/oder Praxisstempel oder Bankverbindungfehlen, können leider nicht bearbeitet werden.

Praxisstempel (gut lesbar)

© ZBV Oberbayern, QM-Referat, 2008

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12-2015/1-2016 I DER BEZIRKSVERBAND 53

VE R S CH I E D E N E S

20. KLINISCHE DEMONSTRATIONder Mund-, Kiefer- und Gesichts-chirurgischen Klinik des Universitätsklinikums Erlangen

Gemeinsame Veranstaltung mit dem ZahnärztlichenBezirksverband Mittelfranken

Thema: 20. Kliniktag – Bewährtes und Veränderungenin der Chirurgie

Termin: Samstag, 09.01.2016 9.00 – 13.00 Uhr

Veranstaltungsort: Hörsäle Medizin – Hörsaalzentrum Hörsaal 200 / Kleiner Hörsaal Ulmenweg 18 91054 Erlangen

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. F. W. Neukam

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54 DER BEZIRKSVERBAND I 12-2015/1-2016

V E R S C H I E D E N E S

Zeit Programm Referent9:00 Uhr Begrüßung Neukam

9:15 Uhr Bewährtes unter veränderten Rahmenbedingungen: St. Pierre Der Einsatz von Lachgas zur Sedierung und Analgesie

9:40 Uhr Knochenersatzmaterialien und Membranen – Lutz wann, wo und wie?

10:00 Uhr Antiresorptive Medikation – Werden Kiefernekrosen Wehrhan häufiger?

10:20 Uhr Bildgebung und virtuelle 3D-Modelle – von Wilmowsky Genauigkeit im klinischen Alltag

ca. 10:40 Uhr Pause Lutz

11:10 Uhr Revolutioniert die 3D-Simulation die Chirurgie? Hertrich Schlittenbauer

11:35 Uhr 3D-Planung – Von der Bohrschablone zur Eitner CAD/CAM-unterstützten Implantatversorgung Schmitt

ca. 12:00 Uhr Abschlussdiskussion Neukam

und Sedierung, die gesteuerte Knochen-regeneration, sowie die Fragestellung derHäufigkeit von Kiefernekrosen und derenBehandlung, die sich aus der Applikationvon antiresorptiven Medika-menten erge-ben können. Ein Schwer-punkt der Veran-staltung wird daneben auf diedreidimensionale Bildgebung und Planung gelegt, sowie auf deren Um-setzung am Patienten. Hierzu sollen dieSchnittstellen der interdisziplinären Be-handlungskonzepte mit der Prothetik undKieferorthopädie dargestellt werden.

Damit soll die diesjährige Demonstrationhelfen, das alltägliche „Routinegeschäft“zu überdenken, oder um es mit Friedrich

die 20. Klinische Demonstration „Be-währtes und Veränderungen in der Chir-urgie“ soll uns die Möglichkeit geben,über die Entwicklungen in der Chirurgieim Laufe der letzten 20 Jahre zu reflek-tieren. Dabei gilt es neben der Auffri-schung von bekanntem Wissen überlangjährig bewährte Behandlungs-kon-zepte auch darum, exemplarisch Verän-derungen in den chirurgischenTherapiekonzepten darzustellen. Ein breit gefächerter Themenkatalog sollsich dabei aktuellen Fragestellungen fürdie Praxis widmen. Dieser umfasstneben den Möglichkeiten der Analgesie

Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. F. W. Neukam Direktor der Mund-, Kiefer- und Ge-sichtschirurgischen Klinik desUniversitätsklinikums Erlangen

Dr. Martin ZschiescheVorsitzender des ZBV Mittelfranken

Dr. Eduard StarkFortbildungsreferent des ZBV Mittelfranken

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

20. Kliniktag – Bewährtes und Veränderungenin der Chirurgie

Hebbels Worten zu sagen: „Es gehörtmehr Mut dazu seine Meinung zu än-dern, als ihr treu zu bleiben.“

Wir freuen uns, Sie in kollegialer Rundeim neuen Jahr wieder begrüßen zukönnen.

Teilnehmergebühr: Zahnärzte 45,00 €

Assistenten, Studenten**(Bestätigung des Arbeitgebers bei Nichtmitgliedern des ZBV Mittelfranken bzw. Immatrikulationsbescheinigung) 25,00 €

Bitte melden Sie sich ab sofort – spätestens bis 11.12.2015 – mit untenstehendem Formular an. Später eingehende Anmeldungenkönnen aus organisatorischen Grün-den nicht berücksichtigt werden.

Information:Frau FörsterMKG-KlinikTelefon: 09131 85-33616Telefax: 09131 85-34219 E-Mail: katrin.foerster @uk-erlangen.dehttp://www.mkg-chirurgie.uk-erlangen.de

Anmeldung: Frau Lauterbach Zahnärztlicher BezirksverbandMittelfrankenTelefon 0911 53003-12Telefax 0911 53003-19E-Mail: [email protected] http://www.zbv-mfr.de

Ihre Anmeldung ist verbindlich. Ein Rücktritt aus wichtigen Gründen istbis 11.12.2015 nur schriftlich möglich,danach fällt eine Stornogebühr von15,00 € an.

Sie erhalten ein Zertifikat über IhreTeilnahme mit der BZÄK/DGZMK-Liste zur Punktevergabe amEnde der Veranstaltung.

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12-2015/1-2016 I DER BEZIRKSVERBAND 55

VE R S CH I E D E N E S

Zum Advent ins SalzkammergutIn Oberösterreich lässt es sich gut auf Weihnachten einstimmen

Wer Winterurlaub in Gedanken nur mitgrandiosen Schussfahrten an halsbreche-rischen Hängen und Après-Ski-Partys biszum Morgengrauen verbindet, der suchtsich sicher dafür Orte aus wie die Zug-spitz-Arena oder St. Anton. Dort brenntdie Luft auch an kältesten Tagen, der Ski-zirkus ist garantiert.

Immer mehr Menschen entdecken denWinter als Urlaubssaison, und daruntersind immer mehr, die – gerade auch inder Vorweihnachtszeit – dabei aber zurRuhe kommen wollen. Sicher auch beiAktivitäten im Freien – doch die heißendann eher Langlauf, Schneeschuh-Wan-derung, Eisstock-Schießen oder Rodeln.Daneben erfreuen sich das Saunieren unddie verschiedensten Wellness-Angebotewachsender Beliebtheit.

Eine Region, in der man das eine tun, dasandere aber auch nicht lassen muss, istdas Salzkammergut in Österreich. WiePerlen liegen die herrlichsten Seen inmit-ten der Landschaft – seien an dieser Stellenur der Wolfgangsee, der Mondsee, derAttersee und der Fuschlsee genannt. ImSommer laden sie mit ihrem klaren Was-ser zum Baden ein, im Winter bilden sieeinfach eine herrliche Kulisse.

Nein, schwarze und rote Abfahrten suchtman hier, im Seengebiet, vergebens. Werauf alpinen Sport nicht verzichten mag,muss dann schon ein paar Kilometer insDachstein-Gebiet oder zur SchischaukelHintersee auf sich nehmen. Doch gerade,wer Wintersport gemeinsam mit seinenKindern treiben, ihnen vielleicht sogarerst einmal die ersten Schritte auf denSkiern beibringen will, kann das auch

ganz in der Nähe von Salzburg, inmitteneiner Bilderbuchlandschaft, im Familien-Skigebiet „Almenwelt Lofer“. Schneegibt es meist ab Dezember in Hülle undFülle. Langlauf-Loipen – unter anderemim weiten Heutal – sind bestens präpa-riert.

Unterkünfte finden sich hier für jedenAnspruch und Geldbeutel – angefangenvom Fremdenzimmer über Ferienwoh-nungen bis hin zu Pensionen und Hotelsder Spitzenklasse. Eines der schönstenund gemütlichsten Hotels der Region istEbner’s Waldhof am Fuschlsee, mit vierSternen ausgerüstet und auf beschauli-che Relax-Tage eingerichtet. Es wird fami-liär geführt, und darauf legen heute

immer mehr Gäste großen Wert – es isteinfach angenehm, individuell betreut zuwerden.

Und die Ebner’s lassen sich auch einenMenge einfallen, um den Gästen denAufenthalt so angenehm und abwechs-lungsreich wie möglich zu machen. Sohaben sie ihren Hausberg zu einem klei-nen Wintersport-Eldorado umgestaltet.Vor allem Kindern, aber auch Erwachse-nen macht es großen Spaß, mit Snow-Tubes und Snow-Bikes, aber auch mitRodelschlitten auf der Waldhof-Alm aufSchussfahrt zu gehen.

Wer aber Wert legt auf einen richtigenFamilienurlaub, bei dem jeder auf seine

Ebner’s Waldhof

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IMPRESSUM „DER BEZIKSVERBAND“Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Oberbayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts. 1. Vorsitzender: Dr. Klaus Kocher, Wolnzach; 2. Vorsitzender: Dr. Peter Klotz, Germering. Geschäftsstelle: Elly-Staegmeyr-Str. 15, 80999 München, Tel. (089) 7935588-0, Fax (089) 8188874-0, E-Mail: [email protected], Internet:www.zbvobb.de. Redaktion & Schriftleitung: Dr. Peter Klotz, Germering, E-Mail: [email protected]. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder. Es handelt sich nicht um Äußerungen des ZBV Oberbayern. Verantwortlich für amtliche Mitteilungen des ZBV Oberbayern: Wolfgang Steiner, Zahnärztlicher Bezirksverband Oberbayern. – Zuschriften redaktioneller Art richten Sie bitte nur an die Redaktion, nichtan den Verlag. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung. Verlag, Anzeigenmarketing, Herstellung & Vertrieb:HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien, Angelika Haas, Salzbergweg 20, 85368 Wang, Tel. 08761-7290540, Fax 08761-7290541, E-Mail: [email protected]ür Anzeigen verantwortlich: Gerhard Haas, Verlags anschrift. Zur Zeit ist Anzeigenpreisliste Nr. 6 vom 1. Jan. 2008 gültig. Soweit vom Verlag gestaltet, liegen sämtlichean Entwurf und Gestaltung (Anzeigen, Aufmachung und Anordnung) bestehenden (Urheber-)Rechte bei HaasMedia. Verletzungen durch ungenehmigte Nachahmungoder Nachdruck – auch auszugsweise – sind unzulässig und werden verfolgt. Veröff. gem. DVBayPrG: Inhaber 100% Angelika Haas, Freising – Gesamtherstellung: HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien, Angelika Haas – Bezugsbedingungen: Für Mitglieder ist der Bezugspreis im Beitrag enthalten. Bezugspreise für Nicht-mitglieder: Einzelheft € 2,00 zzgl. Versand spesen. Jahresabonnement € 26,00 inkl. MwSt., zzgl. Versandspesen. Erscheinungsweise: 10 x jährlich.

Kosten kommt, der sollte sich einmal dasKinderhotel Post in Unken – eine halbeStunde von Salzburg entfernt – ansehen.Keine Bange, das ist keine bessere Kin-der- und Jugendherberge – das ist auchein Viersterne-Hotel, mit fünf Smileys(besser geht es nicht in dieser Hotelkate-gorie) ausgezeichnet.

Ursprünglich ein Gasthof, ist das Hausjetzt ein Eldorado für Groß und Klein.Dazu gehören ein riesiges Terrain miteigenem Badesee, Sandstrand, Riesen-wasserrutsche und See-Terrasse, mit Ten-nisplätzen und Beach-Volleyballplatz, mitTrampolin-Park und Streetsoccer-Platz,mit mehreren Spielplätzen und einereigenen Pony- und Pferde-Farm mit Reit-platz und Longierhalle sowie einem Strei-chelzoo.

Ein Highlight ist die Wasserwelt desHotels, mit eigenen Bereichen fürErwachsene und Kinder. Erst in diesemJahr wurde der Thermal-Außenpooleröffnet, der mit Thermalwasser aus derQuelle St. Martin gespeist wird. So ist imWinter nicht nur das Hallenbad mitRuheräumen für die Großen und Mogli’sPlantschbecken mit Wasserrutsche undDschungelbuch-Spritzfiguren für die Kleinen angesagt, sondern auch derAußenbereich, der über einen Indoor-Einstieg zu erreichen ist und auch imWinter 32 Grad Celsius warmes Wasserbereit hält.

Damit zurück zum Winter: Direkt amHotel finden die Eltern ein etwa sechsHektar großes, abgesperrtes Areal miteinem Übungshang für ihre Kinder – undder kann sogar beschneit werden, wennes mal an der weißen Pracht mangelnsollte. Außerdem gibt es dort eine Rodel-bahn und ein Eislaufplatz. Für die Klein-sten wird ein Windel-Wedel-Camp ange-boten; die Größeren üben dann schon inder „Skizwergerl“-Schule. In der Pferde-Farm können die Haflinger für einen Aus-ritt gesattelt und die Noriker für die Pfer-deschlittenfahrt eingespannt werden.

Nach ausgiebiger Betätigung in der fri-schen Luft freut man sich dann schon aufdie Schmankerln zur Mittagszeit, das Jau-senbuffet am Nachmittag oder dasSchlemmermenü am Abend. Für dieBetreuung der Kleinen werdendas Baby-Paradies und derKinderclub angeboten – dieKinderbetreuung beginntbereits bei den Kleinsten abdem siebten Lebenstag, undzwar sieben Tage pro Wocheund bis zu elf Stunden am Tag.

Gerade im Advent hat manvielleicht die Muse für solcheAnnehmlichkeiten. Und auchdas Ambiente stimmt: Dasganze Haus ist in der Vorweih-nachtszeit auf das große Festeingestimmt und geschmückt.

Und natürlich bieten sich auch Ausflügeins nahe gelegene Salzburg an. Dort kannman einen Monat lang, direkt bis zumHeiligen Abend, über einen der wohlschönsten traditionellen Christkindlmärk-te Europas gehen – direkt vor der atem-beraubenden Kulisse des SalzburgerDoms und der Festung Hohensalzburg.

Die engen Gassen und weiten Plätze derAltstadt laden aber auch zum romanti-schen Stadtbummel auf knisterndemSchnee ein. Historische Gaststätten undKaffeehäuser locken zur wärmenden Ein-kehr, und die Sehenswürdigkeiten derStadt präsentieren sich im frostigen Win-terkleid. Eine Reise, bei der man ganzplötzlich diese einzigartige, wohlige Gän-sehaut erleben kann, die man immerfühlt, wenn der Zauber der „StillenNacht" erklingt.

Eva-Maria Becker

Ebner’s Waldhof – Außenpool