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Die Grünen | Europäische Freie Allianz im Europäischen Parlament Elisabeth Schroedter, MdEP 1·12 europa sozial europa sozial Streikrecht in Gefahr Stoppschild für Sozialdumping Soziales Europa stärken 1·12

der EU-Initiative »Chancen für junge Menschen«? fileeuropa sozial europa sozial 1·12 1·12 Die Grünen | Europäische Freie Allianz im Europäischen Parlament Elisabeth Schroedter,

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europa sozialeuropa sozialeuropa sozial europa sozial

1·121·12

Die Grünen | Europäische Freie Allianzim Europäischen Parlament

Elisabeth Schroedter, MdEP

1·12?54

europa sozialeuropa sozialWas verbirgt sich hinter der EU-Initiative »Chancen für junge Menschen«?

Grüne Erfolge:

Faire soziale Absicherung für Jugendliche im Freiwilligendienst

Der Beschäftigungsausschuss hat eine Stellungnahme zur Anerken-nung und Förderung grenzüber-schreitender Freiwilligentätigkeit verabschiedet. Durch meinen Änderungsantrag werden die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, ihre sozialen Sicherungssysteme so zu koordinieren, dass Jugendli-che, die in einem anderen Mit-gliedstaat den Freiwilligendienst leisten, keine sozialen Nachteile haben. Gerade deutsche Jugendli-che verlieren soziale Rechte, wenn sie einen Freiwilligendienstvertrag in einem anderen EU-Land ab-schließen. Deutschland erkennt nur den Jugendlichen alle sozialen Rechte zu, die von deutschen Organisationen entsendet werden. Das widerspricht den Regeln der EU, nach denen Mobilität keine Einbußen bezüglich der sozialen Absicherung bringen darf. Unser Beschluss kritisiert indirekt den deutschen Paragraphen, der mobi-len Jugendlichen Nachteile bringt, wenn ihre Organisation nicht in Deutschland sitzt. Ich freue mich, dass die Kolleg/innen im Beschäf-tigungsausschuss Jugendlichen im Freiwilligendienst den Rücken stärken und sie nicht zwischen die verschiedenen nationalen sozialen Sicherungssysteme fallen lässt.

Service

Streikrecht in Gefahr

Stoppschild für Sozialdumping

Soziales Europa stärken

Kontakt:Büro BrüsselRue Wiertz 60 · B-1047 BrüsselTel.: +32/228-45234

Katrin Hugendubel, Susanne Müller-Hübsch, Anne Tiedemann

eMail: elisabeth.schroedter @europarl.europa.eu

Regionalbüro BerlinPlatz der Republik 1 · 11011 BerlinTel.: 030/ 227 71 508

BürgerInnenbüro Potsdam

Jägerstraße 18 · 14467 PotsdamTel.: 0331/ 704 85-11/ -10

Mitarbeiterinnen:Christina Galle, Sarah Kringe

eMail: [email protected]

Impressum:

Hrsg.: Fraktion Grüne/EFA im Euro pä i schen Parlament, Elisabeth Schroedter, MdEP (v.i.S.d.P.)

Gestaltung: MarktTransparenzUwe Giese · Tel.: 030 / 873 13 53Hoffotografen (1a, 6); marla chebby/ istockphoto (2); Carol Thacker/istock- photo (3a); Europ. Kommission (3b, 4b, 5); stihl024/pixelio (4a) Clive Chilvers/shutter-stock (Titel)

Druck: Gläser BerlinGedruckt auf 100% Recyclingpapier

1. Ausgabe April 2012

In der EU sind heute 7,5 Mio. Jugend-liche weder erwerbstätig noch in der allgemeinen oder beruflichen Bildung oder haben Probleme, eine erste Arbeitsstelle zu finden. Das sind nicht nur gering qualifizierte Jugendliche, sondern auch Hochschulabgänger. Als er die Kommissionsinitiative »Chancen für junge Menschen«1 vorstellte, wies EU-Beschäftigungskommissar László Andor darauf hin, dass die Gefahr einer verlorenen Generation mit erheblichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kosten droht. Er schlug Dringlichkeits-maßnahmen vor, für die 30 Mrd. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) genutzt werden sollen, die bisher noch nicht in Projekte geflossen sind. Die Kommission schlägt zudem vor, dass die Mitgliedstaaten »Jugendgarantie«-Sys-teme einführen. Diese sollen gewährleis-ten, dass junge Menschen innerhalb von vier Monaten nach Verlassen der Schule entweder eine Arbeitsstelle oder einen Aus- oder Weiterbildungsplatz erhalten. Damit nimmt die Kommission einen GrünenVorschlag aus dem EP-Bericht meiner Kollegin Emilie Turunen2 auf. Außerdem soll Geld für 370.000 neue Ausbildungsplätze in die Hand genom-

1 KOM(2011) 933

2 »Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt, Stärkung des Status von Auszubildenden, Praktikanten und Lehrlin-gen«, 2009/2221(INI), Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6.7.2010.

men werden. Weitere 3 Mio. Euro aus der technischen Hilfe des ESF sollen Mit-gliedstaaten bei Förderprogrammen für junge Unternehmensgründer/innen und Sozialunternehmer/innen helfen. Die Kommission selbst will im Jahr 2012 min-destens 130.000 Lehr- und Praktikums-stellen in Unternehmen über die Pro-gramme Erasmus und Leonardo da Vinci vermitteln. Die Initiative »Dein erster EURES-Arbeitsplatz« soll weitere 5.000 junge Menschen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz in einem anderen Mitgliedstaat unterstützen. Die Kommis-sion stockt zudem die Finanzmittel für den Europäischen Freiwilligendienst auf. Damit werden 2012 mindestens 10.000 Gelegenheiten für Freiwilligentätigkeit bereitgestellt. Erasmus für Unternehmer finanziert 2012 rund 600 weitere Austau-sche. Zudem will die Kommission in die-sem Jahr einen Qualitätsrahmen für die Gewährleistung hochwertiger Praktika in der EU vorstellen, was auch ein Erfolg des Grünen Berichtes meiner Kollegin ist. Es gab im Parlament viel Kritik zu der Jugendinitiative. In der Debatte wurde die Sorge laut, dass in den Mitgliedstaa-ten geplante Projekte anderer Art darun-ter leiden. Denn es wären die Regionen, welche die Projekte der Strukturfonds festlegen. Wir Grüne halten den Ansatz für richtig. Die Kommission verpflichtet sich indirekt dazu, Veränderungen in Operationalen Programmen keine büro-kratischen Hürden aufzuerlegen.

Der Push zur Frauenquote in der Privatwirtschaft soll aus der EU kommenEU-Kommissarin Viviane Reding kündigte Anfang März für dieses Jahr eine europäi-sche Regelung zur Frauenquote in der Pri-vatwirtschaft an: »Ich bin persönlich kein großer Befürworter von Quoten. Aber ich schätze ihre Ergebnisse«. Nun muss sie ihren Worten auch Taten folgen lassen. Dazu: http://tinyurl.com/Statement-von-Reding

Das Europäische Parlament forderte die Kommissarin am 13. März auf, nicht länger mit gesetzlichen Maßnahmen zu warten. Wir sind unzufrieden, dass es 2011 so we-nig Fortschritte in der Gleichstellung von Männern und Frauen bei den börsendotier-ten Unternehmen in der EU gegeben hat. Nach Jahrzehnten der Appelle ist klar, dass Frauen nur mit gesetzlichem Druck in die Führungsetagen aufrücken können.Zum Beschluss des Parlaments: http://tinyurl.com/Beschluss-zur-Gleichstellung

Meine Videos bei Youtube jetzt auch mit Untertitel

Ich erweitere den Zugang zu meinen Videos für Menschen, die nicht hören können. Seit dieser Legisla-turperiode haben meine Videos Untertitel und können bei neuen gängigen Webbrowsern sowohl gehört als auch gelesen werden. Probieren Sie es doch bei meiner Rede zur Jugendarbeitslosigkeit in der EU einmal aus:

http://youtu.be/FIuVTiGzBAU

Ich twittere aus dem Parlament

Unkonventionell und aktuell: Wer schnell das Neuste aus der Politik-werkstatt des Europäischen Parla-ments erfahren will, sollte mir in Twitter folgen.

https://twitter.com/#!/elisabe4h

Facebook

Es gibt immer viel zu berichten und die Meinungen anderer sind mir sehr wichtig. Deshalb bin ich neugierig auf Ihre Kommentare zu den Entwicklungen in Brüssel.

http://www.facebook.com/pages/Elisabeth-Schroedter/58438160344

Weiterlesen Obdachlose im Winter

Wenn Obdachlose im Winter erfrie-ren, ist das auch der sozialen Kälte in der Gesellschaft geschuldet. Die Kältetoten in der EU dieses Winters waren Anlass für eine aktuelle Stunde im Europäischen Parlament.

http://www.elisabeth-schroedter.de/soziale-kaelte

Weißbuch zur Zukunft der Renten veröffentlicht

Die EU-Kommission hat ihr Weiß-buch zu Renten veröffentlicht mit zwei zentralen Themen. Wie können die Rentenrechte mobiler Arbeitneh-mer/innen, die in verschiedenen Ländern gearbeitet haben, gesichert werden und wie können sie europa-weit eine Betriebsrente aufbauen? Zweitens, was bedeutet eine Renten- politik angesichts des demografi-schen Wandels?

http://www.elisabeth-schroedter.de/renten-weissbuch

Nachtrag europa sozial 3-11

Der Gemeinsame Strategische Rahmen für die Europäischen Strukturfonds ist jetzt veröffentlicht worden. Das Handbuch der EU-Kom-mission ist die wichtigste Grundlage für die Verwaltungen zur Erarbeitung der Operationellen Programme.

http://www.elisabeth-schroedter.de/gsr

BlitzlichterErgebnisse des Grünen EU-Konvents

Am 24.2.2012 eröffneten die Grünen Europaabgeordneten und die Bun- destagsfraktion die Debatte über die Zukunft Europas. Im von mir moderierten Dialogforum ging es um die Zukunft des Sozialen Europas. Die Ergebnisse des Konvents:

http://www.gruene-bundestag.de/cms/europaeische_union/dok/ 404/404385.zukunft_der_eu.html

Brandenburg verstößt gegen Barrierefreiheit

Die brandenburgische Landesregie-rung hat aus den EU-Strukturfonds Tourismusprojekte gefördert, ohne die in der EU-Verordnung vorge-schriebene Barrierefreiheit zu be- achten. Meine Fragen an die EU-Kom- mission dazu und deren Antworten:

http://www.elisabeth-schroedter.de/Verstoß-gegen-Barrierefreiheit

ACTA

Das Anti-Counterfeiting Trade Agree- ment sollte die privatisierte Durch-setzung geistiger Eigentumsrechte ermöglichen. Die Protestwelle der Bürger/innen hat dazu geführt, dass das Verfahren in der EU zunächst gestoppt wurde.

http://www.elisabeth-schroedter.de/acta-zu-den-akten

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2011 vorlegte.1 Würden die Vorschläge darin jedoch umgesetzt, hätte das aus meiner Sicht verheerende Wirkungen. Denn unter dem Deckmantel einer mittelstandsfreundlichen Politik und des Bürokratieabbaus listet der Bericht wesentliche Errungenschaften des EU-Rechts im Bereich Arbeitsschutz

und der Rechte für Arbeit-nehmer/innen auf. Diese sollten in Zukunft in KMUs nicht mehr gelten. Darunter sind einige Regelungen zum Arbeits- und Gesundheits-schutz. Auch die Schutz- und Rechtsbestimmungen für Saisonarbeitnehmer/innen würden KMUs dann nicht mehr einhalten müssen. Dazu gehören Lohnzahlun-gen nach dem Vorort-Prin-zip, soziale Sicherung und eine menschenwürdige Un-terkunft. Außerdem soll die für den fairen Wettbewerb so wichtige Entsendericht-linie für KMUs nicht mehr gelten. Das hieße prak-tisch, dass kleine Dienst-leitungsunternehmen von der Verpflichtung, den vor Ort geltenden Mindestlohn

ihren Arbeitnehmer/innen zu zahlen, ausgenommen werden. Den Schaden dieses unfairen Wettbewerbsvorteils hätten die ortsansässigen Dienstleis-ter, die dann bei Ausschreibungen nicht mehr zum Zuge kämen. Ein ande-res aufgeführtes Beispiel ist die 2010 verabschiedete Elternzeitrichtlinie, die dazu beitragen sollte, dass Beruf und Familie besser vereinbart werden können. Zum Glück kann die Kommis-sion solche Änderungen nicht ohne den Mitgesetzgeber, das Parlament, vornehmen. Ich hoffe, dass die Mehr-heit der Abgeordneten diese Abfahrt ins Sozialdumping stoppt.

1 Bericht der Kommission über die Verringerung der Verwaltungslasten für KMU - Anpassung der EU-Rechtsvorschriften an die Bedürfnisse von Kleinstunternehmen, KOM(2011)803.

2 31

Liebe Leserin, lieber Leser,

Eurokrise, Sparhaushalte, Banken-sicherung dominieren im Moment das europäische Handeln. Dabei scheint das soziale Europa unter die Räder zu kommen. Die Bürger/innen erwarten von der EU, dass sie Haushalts-, Wirtschafts- und Sozialpolitik nicht gegeneinander ausspielt. Mit der Beschlussvorla-ge zum Jahreswachstumsbericht und der aktuellen Stunde zur Obdachlosigkeit im Plenum haben wir Grüne Initiativen gestartet, um die Gleichstellung zwischen den Politiken wieder zu erreichen. Denn es ist uns ein Anliegen, die sozialen Sicherungssysteme in der Krise zu stärken, damit die Schere zwischen Arm und Reich nicht wei-ter auseinanderklafft. Aus diesem Grund sehe ich die verschiedenen Versuche der Kommission, mitten in der Krise Kernarbeitsrechte in-frage zu stellen, mit größter Sorge. Die Spitze des Eisberges wäre der Versuch, mit einer »Monti-II- Verordnung« dem Grundrecht auf Streik die Zügel anzulegen und es auf den Prüfstand zu stellen, wenn es die Freiheit der Dienstleistun-gen nicht beeinträchtigt. Das ist die falsche Antwort auf die einsei-tigen EuGH-Urteile in den Fällen Laval, Viking u.a. Die Kommission zerstört damit die inzwischen in der Grundrechtscharta veranker-ten sozialen Rechte, anstatt sie zu stärken.

Herzlich Ihre

Durch Monti II gerät das Streikrecht in Gefahr… und Barroso bricht seine Versprechen

Als dem Kommissionspräsidenten Bar-roso im Europäischen Parlament (EP) die Stimmen für seine Wiederwahl fehl-ten, versuchte der neoliberale Politiker die Sozialdemokraten zu umgarnen. Er versprach, die Lücken, die der Euro-päische Gerichtshof (EuGH) durch das Laval-, das Viking-, das Rüffert- und das Luxemburg-Urteil in einseitiger Interpretation der Entsenderichtlinie gerissen hatte, mit einer rechtlichen Regelung zu schließen. Die Entsenderichtlinie regelt die Rech-te der in einen anderen Mitgliedstaat entsandten Arbeitnehmer/innen. Nach ihr gelten prinzipiell die gleichen Rech-te für gleiche Arbeit am gleichen Platz und mindestens der vor Ort gel-tende Mindest-lohn als absolute Untergrenze. Schwedischen und finnischen Gewerkschaf-ten, die dieses Prinzip durch Streik durch-setzen wollten, hielt der EuGH vor, sie würden die Dienstleis-tungsfreiheit des Binnenmarktes beschränken. Die niedersächsische Landesregierung wurde angeklagt, weil sie den für alle Arbeitnehmer/innen geltenden lokalen Mindestlohn einforderte. Die Entsenderichtlinie muss nachge-bessert werden, um das Grundrecht auf Streik genauso wie den Gleich-heitsgrundsatz bei der Entlohnung gleicher Arbeit am gleichen Ort in der EU zu sichern. Wir Grüne hatten genauso wie die Sozialdemokraten die Verbesserung der Entsendericht-linie zu einem Schwerpunkt ihrer Wahlkampagne in der Europawahl herausgestellt. Barroso versprach eine

Verordnung, welche die Entsendericht-linie bezüglich des Streikrechtes und den Gleichheitsgrundsatz rechtssicher auslegen soll. Ich hatte schon damals den Verdacht geschöpft, dass Barroso Verschleierungspolitik betreibt. Er kö-derte damit die Sozialdemokraten und wurde mit ihren Stimmen wiederge-wählt. Inzwischen wurde bekannt, dass es eine »Monti-II-Verordnung« geben soll, die das Streikrecht im Rahmen des Binnenmarktes, insbesondere im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit regeln wird. Wozu? Seit der Lissabon-Vertrag und mit ihm eine verbindliche Grundrechtscharta in Kraft trat, ist das international als Grundrecht anerkann-

te Streikrecht auch ein einklagbares Grundrecht in der EU. Das war zum Zeitpunkt der EuGH-Urteile noch nicht der Fall. Der »Monti-II-Verordnungs«-Vorschlag der Kommission will dieses Grundrecht auf Streik in ein gewisses Verhältnis zu den Freiheiten des Dienstleistungsmarktes setzen. Zwar wiegelte Kommissar Andor auf Nach-frage ab, es werde mit Sicherheit nicht der Dienstleistungsfreiheit unterge-ordnet. Aber kann ein Grundrecht auf Streik überhaupt in ein Verhältnis

zur Dienstleistungsfreiheit ge-setzt werden? Würde das nicht die Auslegung des EuGH in den oben genannten Urteilen bestä-tigen, anstatt die Schieflage im Europäischen Recht zu beheben? Da Texte von Verordnungen im Rahmen des Wettbewerbsrechtes vom Europäischen Parlament nicht geändert werden können, besteht die Gefahr, dass unter dem Deck-mantel eines »Rechtsrahmens für das Streikrecht« das Grundrecht auf Streik im Binnenmarkt einge-schränkt wird. Deshalb werde ich mich dafür einsetzen, dass es nicht zu solch einer »Monti-II-Verord-nung« kommt.Parallel plant die Europäische Kommission anstatt einer Ände-rung der Richtlinie selbst eine Umsetzungsrichtlinie für die Entsenderichtlinie. Hier wird das EP Mitentscheidungsrechte haben, also den Text verbessern können. Nachdem wir den Vorschlag jetzt kennen, ist dies auch dringend not-wendig. Ausgehend vom Charakter des Gesetzesweges ist eine solche Umsetzungsverordnung nicht der beste, aber ein möglicher Schritt, um das löchrig gewordene Recht entsandter Arbeitnehmer/innen wieder zu stärken. Besonders wichtig wäre es, über diesen Weg die Generalhaftung einzuführen, die vom Hauptauftraggeber eine Gesamtverantwortung für das Einhalten des Gleichheitsgrund-satzes bezüglich der Entlohnung und der Arbeitsmindeststandards fordert. Nur so könnte den Me-thoden, über Subunternehmen und Briefkastenfirmen die Regeln der Entsenderichtlinie zu umge-hen und sich über Sozialdumping Wettbewerbsvorteile zu sichern, ein Riegel vorgeschoben werden. Allerdings hat die Kommission in ihrem Vorschlag einen erneuten Versucht gestartet, die Kontroll-kompetenz, die ausschließliche bei den Mitgliedstaaten liegt, in der Entsenderichtlinie einzuschränken, indem sie vorgibt, wie weit diese Kon trolle gehen darf. Weil das dem Missbrauch Tor und Tür öffnet, liegt eine hohe Verantwortung bei uns Parlamentarier/innen, auch dieses Aushöhlen der Entsenderichtlinie über die Hintertür zu verhindern.

Stoppschild für die ungebremste Vorfahrt für KMU»Die vielen Brüsseler Gesetzesvor-schriften machen den Unternehmen das Leben und Überleben schwer«. So klagt man in deutschen Unternehmens-kreisen. Deswegen wurde Herr Stoiber mit dem Auftrag nach Brüssel ge-schickt, alle europäischen Regelungen nach bürokratischen Belastungen für

die Unternehmen zu durchforsten. Ihm wurde eine »hochrangige Gruppe« zur Seite gestellt. Sie sollte die Kommissi-on unterstützen, die Verwaltungslasten für Unternehmen zu verringern. Bisher sind durch Vereinfachungen schon 22 Prozent der Verwaltungskosten verrin-gert worden. Auf der Grundlage eines Vorschlages von Kommissionspräsi-dent Barroso mit dem Titel »Vorfahrt für KMU« hat die Kommission den EU-Besitzstand erneut überprüft und Ausnahmen oder weniger strenge Bestimmungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), insbesondere Kleinstunternehmen, vorgeschlagen. Dazu veröffentlichte sie im Novem-ber 2011 einen Bericht, dem sie den EU-Staats- und Regierungschefs auf dem Europäischen Rat im Dezember

Grüne wollen Zukunftsziele im Europäischen SemesterDie EU-Kommission leitete mit dem Jahreswachstumsbericht 2012 das zweite Europäische Semester ein, einen Überwachungs- und Steuerungs-prozess der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik, zu dem sich die EU-Mit-gliedstaaten im Rahmen der EUROPA 2020-Strategie verpflichtet haben. Beispielsweise gehören dazu, die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgren-zung betroffenen Personen in der EU um 20 Millionen zu senken, die EU-Beschäftigungsrate der 20- bis 64-Jäh-rigen auf 75 Prozent zu steigern und die Schulabbrecherquote auf unter 10 Prozent zu senken. Der Jahreswachs-tumsbericht markiert die Schwerpunk-te, in denen die Mitgliedstaaten den

Verpflichtungen im besonderen Maße nachkommen sollen. Für das Jahr 2012 enthält er fünf Prioritäten: (1) Haus-haltskonsolidierung; (2) Wiederherstel-lung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft; (3) Wachstum und Wett-bewerbsfähigkeit; (4) Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise; (5) Moder-nisierung der Verwaltungen. Nach der Einigung auf den Jahreswachstumsbe-richt beim Frühjahrsgipfel am 1. März 2012 in Brüssel legen die Regierungen ihre nationalen Reformprogramme nach diesen Vorgaben vor, die mit

länderspezifischen Empfehlungen der EU-Kommission und des Rates ergänzt werden.Das Europäische Parlament (EP) hat in den Verfahren zum Jahreswachs-tumsbericht geringe Einflussmöglich-keiten. Der Jahreswachstumsbericht wird zwar im Plenum erörtert, kann aber nicht geändert werden. Trotzdem haben wir Grüne uns die Chance nicht nehmen lassen und einen Initiativbe-richt verfasst, der vom EP beschlossen wurde. Darin wird kritisiert, dass die EU-Kommission die Prioritäten des Jah-reswachstumsberichtes einseitig auf Haushaltskonsolidierung ausrichtete und Umwelt- und soziale Ziele dem un-terordnete. Wir Grüne wollen zukunfts-

orientiert handeln, das bedeutet auch, in der Krise verstärkt die Wirt-schafts- und Sozialpo-litik ge-meinsam denken zu müssen. Wir brau-chen reale Investi-tionen

in ökologische Wirtschaft, um das Arbeitsmarktpotential darin auszunut-zen. Die sozialen Sicherungssysteme müssen gerade in der Krise gestärkt und nicht kaputt gespart werden, um zu verhindern, dass sich Armut manifestiert und die Menschenwürde unter die Räder kommt, was belas-tende volkswirtschaftliche Konse-quenzen hätte. Die neuesten Zahlen der Europäischen Statistikbehörde Eurostat geben uns Recht. 115 Millio-nen EU-Bürger/innen, 23 Prozent der EU-Bevölkerung, sind von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht.

Soziales in der Pipeline:

EuGH-Urteil zu Kettenverträgen

Der Europäische Gerichtshof hat Kettenarbeitsverträge für zulässig erklärt1, wenn der/die Arbeitge-ber/in dafür sachliche Gründe angeben kann. Der Ausgangspunkt für dieses Urteil war die Klage der Justizangestellten Bianca Kücük in Köln, die über einen Zeitraum von elf Jahren mit insgesamt dreizehn aufeinander folgenden Arbeitsver-trägen beim Amtsgericht angestellt war. Welche Folgen hat das Urteil? Arbeitgeber/innen, die bisher we-gen des EU-Rechtes mit solch einer Praxis gezögert haben, werden jetzt hemmungslos Kettenverträge abschließen. Das Urteil unterstützt den Trend zu befristeten Arbeits-verträgen, auch im öffentlichen Dienst. Denn 2011 war jede zweite Neueinstellung lediglich befris-tet. Der EuGH hat zum Fall Kücük jedoch auch festgelegt, dass bei einer Entfristungsklage alle Umstände einschließlich der Zahl und Gesamtdauer der mit dem/der gleichen Arbeitgeber/in ge-schlossenen Kettenarbeitsverträge berücksichtigt werden müssen. Al-lerdings ist diese Missbrauchskon-trolle nicht automatisch. Der/die Arbeitnehmer/in muss vor Gericht um sein/ihr Recht kämpfen. Schutz kann nur eine Nachbesserung des EU-Rechtes bieten.

1 EuGH, C-586/10, 26. Januar 2012.

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2011 vorlegte.1 Würden die Vorschläge darin jedoch umgesetzt, hätte das aus meiner Sicht verheerende Wirkungen. Denn unter dem Deckmantel einer mittelstandsfreundlichen Politik und des Bürokratieabbaus listet der Bericht wesentliche Errungenschaften des EU-Rechts im Bereich Arbeitsschutz

und der Rechte für Arbeit-nehmer/innen auf. Diese sollten in Zukunft in KMUs nicht mehr gelten. Darunter sind einige Regelungen zum Arbeits- und Gesundheits-schutz. Auch die Schutz- und Rechtsbestimmungen für Saisonarbeitnehmer/innen würden KMUs dann nicht mehr einhalten müssen. Dazu gehören Lohnzahlun-gen nach dem Vorort-Prin-zip, soziale Sicherung und eine menschenwürdige Un-terkunft. Außerdem soll die für den fairen Wettbewerb so wichtige Entsendericht-linie für KMUs nicht mehr gelten. Das hieße prak-tisch, dass kleine Dienst-leitungsunternehmen von der Verpflichtung, den vor Ort geltenden Mindestlohn

ihren Arbeitnehmer/innen zu zahlen, ausgenommen werden. Den Schaden dieses unfairen Wettbewerbsvorteils hätten die ortsansässigen Dienstleis-ter, die dann bei Ausschreibungen nicht mehr zum Zuge kämen. Ein ande-res aufgeführtes Beispiel ist die 2010 verabschiedete Elternzeitrichtlinie, die dazu beitragen sollte, dass Beruf und Familie besser vereinbart werden können. Zum Glück kann die Kommis-sion solche Änderungen nicht ohne den Mitgesetzgeber, das Parlament, vornehmen. Ich hoffe, dass die Mehr-heit der Abgeordneten diese Abfahrt ins Sozialdumping stoppt.

1 Bericht der Kommission über die Verringerung der Verwaltungslasten für KMU - Anpassung der EU-Rechtsvorschriften an die Bedürfnisse von Kleinstunternehmen, KOM(2011)803.

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Liebe Leserin, lieber Leser,

Eurokrise, Sparhaushalte, Banken-sicherung dominieren im Moment das europäische Handeln. Dabei scheint das soziale Europa unter die Räder zu kommen. Die Bürger/innen erwarten von der EU, dass sie Haushalts-, Wirtschafts- und Sozialpolitik nicht gegeneinander ausspielt. Mit der Beschlussvorla-ge zum Jahreswachstumsbericht und der aktuellen Stunde zur Obdachlosigkeit im Plenum haben wir Grüne Initiativen gestartet, um die Gleichstellung zwischen den Politiken wieder zu erreichen. Denn es ist uns ein Anliegen, die sozialen Sicherungssysteme in der Krise zu stärken, damit die Schere zwischen Arm und Reich nicht wei-ter auseinanderklafft. Aus diesem Grund sehe ich die verschiedenen Versuche der Kommission, mitten in der Krise Kernarbeitsrechte in-frage zu stellen, mit größter Sorge. Die Spitze des Eisberges wäre der Versuch, mit einer »Monti-II- Verordnung« dem Grundrecht auf Streik die Zügel anzulegen und es auf den Prüfstand zu stellen, wenn es die Freiheit der Dienstleistun-gen nicht beeinträchtigt. Das ist die falsche Antwort auf die einsei-tigen EuGH-Urteile in den Fällen Laval, Viking u.a. Die Kommission zerstört damit die inzwischen in der Grundrechtscharta veranker-ten sozialen Rechte, anstatt sie zu stärken.

Herzlich Ihre

Durch Monti II gerät das Streikrecht in Gefahr… und Barroso bricht seine Versprechen

Als dem Kommissionspräsidenten Bar-roso im Europäischen Parlament (EP) die Stimmen für seine Wiederwahl fehl-ten, versuchte der neoliberale Politiker die Sozialdemokraten zu umgarnen. Er versprach, die Lücken, die der Euro-päische Gerichtshof (EuGH) durch das Laval-, das Viking-, das Rüffert- und das Luxemburg-Urteil in einseitiger Interpretation der Entsenderichtlinie gerissen hatte, mit einer rechtlichen Regelung zu schließen. Die Entsenderichtlinie regelt die Rech-te der in einen anderen Mitgliedstaat entsandten Arbeitnehmer/innen. Nach ihr gelten prinzipiell die gleichen Rech-te für gleiche Arbeit am gleichen Platz und mindestens der vor Ort gel-tende Mindest-lohn als absolute Untergrenze. Schwedischen und finnischen Gewerkschaf-ten, die dieses Prinzip durch Streik durch-setzen wollten, hielt der EuGH vor, sie würden die Dienstleis-tungsfreiheit des Binnenmarktes beschränken. Die niedersächsische Landesregierung wurde angeklagt, weil sie den für alle Arbeitnehmer/innen geltenden lokalen Mindestlohn einforderte. Die Entsenderichtlinie muss nachge-bessert werden, um das Grundrecht auf Streik genauso wie den Gleich-heitsgrundsatz bei der Entlohnung gleicher Arbeit am gleichen Ort in der EU zu sichern. Wir Grüne hatten genauso wie die Sozialdemokraten die Verbesserung der Entsendericht-linie zu einem Schwerpunkt ihrer Wahlkampagne in der Europawahl herausgestellt. Barroso versprach eine

Verordnung, welche die Entsendericht-linie bezüglich des Streikrechtes und den Gleichheitsgrundsatz rechtssicher auslegen soll. Ich hatte schon damals den Verdacht geschöpft, dass Barroso Verschleierungspolitik betreibt. Er kö-derte damit die Sozialdemokraten und wurde mit ihren Stimmen wiederge-wählt. Inzwischen wurde bekannt, dass es eine »Monti-II-Verordnung« geben soll, die das Streikrecht im Rahmen des Binnenmarktes, insbesondere im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit regeln wird. Wozu? Seit der Lissabon-Vertrag und mit ihm eine verbindliche Grundrechtscharta in Kraft trat, ist das international als Grundrecht anerkann-

te Streikrecht auch ein einklagbares Grundrecht in der EU. Das war zum Zeitpunkt der EuGH-Urteile noch nicht der Fall. Der »Monti-II-Verordnungs«-Vorschlag der Kommission will dieses Grundrecht auf Streik in ein gewisses Verhältnis zu den Freiheiten des Dienstleistungsmarktes setzen. Zwar wiegelte Kommissar Andor auf Nach-frage ab, es werde mit Sicherheit nicht der Dienstleistungsfreiheit unterge-ordnet. Aber kann ein Grundrecht auf Streik überhaupt in ein Verhältnis

zur Dienstleistungsfreiheit ge-setzt werden? Würde das nicht die Auslegung des EuGH in den oben genannten Urteilen bestä-tigen, anstatt die Schieflage im Europäischen Recht zu beheben? Da Texte von Verordnungen im Rahmen des Wettbewerbsrechtes vom Europäischen Parlament nicht geändert werden können, besteht die Gefahr, dass unter dem Deck-mantel eines »Rechtsrahmens für das Streikrecht« das Grundrecht auf Streik im Binnenmarkt einge-schränkt wird. Deshalb werde ich mich dafür einsetzen, dass es nicht zu solch einer »Monti-II-Verord-nung« kommt.Parallel plant die Europäische Kommission anstatt einer Ände-rung der Richtlinie selbst eine Umsetzungsrichtlinie für die Entsenderichtlinie. Hier wird das EP Mitentscheidungsrechte haben, also den Text verbessern können. Nachdem wir den Vorschlag jetzt kennen, ist dies auch dringend not-wendig. Ausgehend vom Charakter des Gesetzesweges ist eine solche Umsetzungsverordnung nicht der beste, aber ein möglicher Schritt, um das löchrig gewordene Recht entsandter Arbeitnehmer/innen wieder zu stärken. Besonders wichtig wäre es, über diesen Weg die Generalhaftung einzuführen, die vom Hauptauftraggeber eine Gesamtverantwortung für das Einhalten des Gleichheitsgrund-satzes bezüglich der Entlohnung und der Arbeitsmindeststandards fordert. Nur so könnte den Me-thoden, über Subunternehmen und Briefkastenfirmen die Regeln der Entsenderichtlinie zu umge-hen und sich über Sozialdumping Wettbewerbsvorteile zu sichern, ein Riegel vorgeschoben werden. Allerdings hat die Kommission in ihrem Vorschlag einen erneuten Versucht gestartet, die Kontroll-kompetenz, die ausschließliche bei den Mitgliedstaaten liegt, in der Entsenderichtlinie einzuschränken, indem sie vorgibt, wie weit diese Kon trolle gehen darf. Weil das dem Missbrauch Tor und Tür öffnet, liegt eine hohe Verantwortung bei uns Parlamentarier/innen, auch dieses Aushöhlen der Entsenderichtlinie über die Hintertür zu verhindern.

Stoppschild für die ungebremste Vorfahrt für KMU»Die vielen Brüsseler Gesetzesvor-schriften machen den Unternehmen das Leben und Überleben schwer«. So klagt man in deutschen Unternehmens-kreisen. Deswegen wurde Herr Stoiber mit dem Auftrag nach Brüssel ge-schickt, alle europäischen Regelungen nach bürokratischen Belastungen für

die Unternehmen zu durchforsten. Ihm wurde eine »hochrangige Gruppe« zur Seite gestellt. Sie sollte die Kommissi-on unterstützen, die Verwaltungslasten für Unternehmen zu verringern. Bisher sind durch Vereinfachungen schon 22 Prozent der Verwaltungskosten verrin-gert worden. Auf der Grundlage eines Vorschlages von Kommissionspräsi-dent Barroso mit dem Titel »Vorfahrt für KMU« hat die Kommission den EU-Besitzstand erneut überprüft und Ausnahmen oder weniger strenge Bestimmungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), insbesondere Kleinstunternehmen, vorgeschlagen. Dazu veröffentlichte sie im Novem-ber 2011 einen Bericht, dem sie den EU-Staats- und Regierungschefs auf dem Europäischen Rat im Dezember

Grüne wollen Zukunftsziele im Europäischen SemesterDie EU-Kommission leitete mit dem Jahreswachstumsbericht 2012 das zweite Europäische Semester ein, einen Überwachungs- und Steuerungs-prozess der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik, zu dem sich die EU-Mit-gliedstaaten im Rahmen der EUROPA 2020-Strategie verpflichtet haben. Beispielsweise gehören dazu, die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgren-zung betroffenen Personen in der EU um 20 Millionen zu senken, die EU-Beschäftigungsrate der 20- bis 64-Jäh-rigen auf 75 Prozent zu steigern und die Schulabbrecherquote auf unter 10 Prozent zu senken. Der Jahreswachs-tumsbericht markiert die Schwerpunk-te, in denen die Mitgliedstaaten den

Verpflichtungen im besonderen Maße nachkommen sollen. Für das Jahr 2012 enthält er fünf Prioritäten: (1) Haus-haltskonsolidierung; (2) Wiederherstel-lung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft; (3) Wachstum und Wett-bewerbsfähigkeit; (4) Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise; (5) Moder-nisierung der Verwaltungen. Nach der Einigung auf den Jahreswachstumsbe-richt beim Frühjahrsgipfel am 1. März 2012 in Brüssel legen die Regierungen ihre nationalen Reformprogramme nach diesen Vorgaben vor, die mit

länderspezifischen Empfehlungen der EU-Kommission und des Rates ergänzt werden.Das Europäische Parlament (EP) hat in den Verfahren zum Jahreswachs-tumsbericht geringe Einflussmöglich-keiten. Der Jahreswachstumsbericht wird zwar im Plenum erörtert, kann aber nicht geändert werden. Trotzdem haben wir Grüne uns die Chance nicht nehmen lassen und einen Initiativbe-richt verfasst, der vom EP beschlossen wurde. Darin wird kritisiert, dass die EU-Kommission die Prioritäten des Jah-reswachstumsberichtes einseitig auf Haushaltskonsolidierung ausrichtete und Umwelt- und soziale Ziele dem un-terordnete. Wir Grüne wollen zukunfts-

orientiert handeln, das bedeutet auch, in der Krise verstärkt die Wirt-schafts- und Sozialpo-litik ge-meinsam denken zu müssen. Wir brau-chen reale Investi-tionen

in ökologische Wirtschaft, um das Arbeitsmarktpotential darin auszunut-zen. Die sozialen Sicherungssysteme müssen gerade in der Krise gestärkt und nicht kaputt gespart werden, um zu verhindern, dass sich Armut manifestiert und die Menschenwürde unter die Räder kommt, was belas-tende volkswirtschaftliche Konse-quenzen hätte. Die neuesten Zahlen der Europäischen Statistikbehörde Eurostat geben uns Recht. 115 Millio-nen EU-Bürger/innen, 23 Prozent der EU-Bevölkerung, sind von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht.

Soziales in der Pipeline:

EuGH-Urteil zu Kettenverträgen

Der Europäische Gerichtshof hat Kettenarbeitsverträge für zulässig erklärt1, wenn der/die Arbeitge-ber/in dafür sachliche Gründe angeben kann. Der Ausgangspunkt für dieses Urteil war die Klage der Justizangestellten Bianca Kücük in Köln, die über einen Zeitraum von elf Jahren mit insgesamt dreizehn aufeinander folgenden Arbeitsver-trägen beim Amtsgericht angestellt war. Welche Folgen hat das Urteil? Arbeitgeber/innen, die bisher we-gen des EU-Rechtes mit solch einer Praxis gezögert haben, werden jetzt hemmungslos Kettenverträge abschließen. Das Urteil unterstützt den Trend zu befristeten Arbeits-verträgen, auch im öffentlichen Dienst. Denn 2011 war jede zweite Neueinstellung lediglich befris-tet. Der EuGH hat zum Fall Kücük jedoch auch festgelegt, dass bei einer Entfristungsklage alle Umstände einschließlich der Zahl und Gesamtdauer der mit dem/der gleichen Arbeitgeber/in ge-schlossenen Kettenarbeitsverträge berücksichtigt werden müssen. Al-lerdings ist diese Missbrauchskon-trolle nicht automatisch. Der/die Arbeitnehmer/in muss vor Gericht um sein/ihr Recht kämpfen. Schutz kann nur eine Nachbesserung des EU-Rechtes bieten.

1 EuGH, C-586/10, 26. Januar 2012.

europa sozial europa sozialeuropa sozialeuropa sozial europa sozial europa sozial

1·121·12 1·12

2011 vorlegte.1 Würden die Vorschläge darin jedoch umgesetzt, hätte das aus meiner Sicht verheerende Wirkungen. Denn unter dem Deckmantel einer mittelstandsfreundlichen Politik und des Bürokratieabbaus listet der Bericht wesentliche Errungenschaften des EU-Rechts im Bereich Arbeitsschutz

und der Rechte für Arbeit-nehmer/innen auf. Diese sollten in Zukunft in KMUs nicht mehr gelten. Darunter sind einige Regelungen zum Arbeits- und Gesundheits-schutz. Auch die Schutz- und Rechtsbestimmungen für Saisonarbeitnehmer/innen würden KMUs dann nicht mehr einhalten müssen. Dazu gehören Lohnzahlun-gen nach dem Vorort-Prin-zip, soziale Sicherung und eine menschenwürdige Un-terkunft. Außerdem soll die für den fairen Wettbewerb so wichtige Entsendericht-linie für KMUs nicht mehr gelten. Das hieße prak-tisch, dass kleine Dienst-leitungsunternehmen von der Verpflichtung, den vor Ort geltenden Mindestlohn

ihren Arbeitnehmer/innen zu zahlen, ausgenommen werden. Den Schaden dieses unfairen Wettbewerbsvorteils hätten die ortsansässigen Dienstleis-ter, die dann bei Ausschreibungen nicht mehr zum Zuge kämen. Ein ande-res aufgeführtes Beispiel ist die 2010 verabschiedete Elternzeitrichtlinie, die dazu beitragen sollte, dass Beruf und Familie besser vereinbart werden können. Zum Glück kann die Kommis-sion solche Änderungen nicht ohne den Mitgesetzgeber, das Parlament, vornehmen. Ich hoffe, dass die Mehr-heit der Abgeordneten diese Abfahrt ins Sozialdumping stoppt.

1 Bericht der Kommission über die Verringerung der Verwaltungslasten für KMU - Anpassung der EU-Rechtsvorschriften an die Bedürfnisse von Kleinstunternehmen, KOM(2011)803.

2 31

Liebe Leserin, lieber Leser,

Eurokrise, Sparhaushalte, Banken-sicherung dominieren im Moment das europäische Handeln. Dabei scheint das soziale Europa unter die Räder zu kommen. Die Bürger/innen erwarten von der EU, dass sie Haushalts-, Wirtschafts- und Sozialpolitik nicht gegeneinander ausspielt. Mit der Beschlussvorla-ge zum Jahreswachstumsbericht und der aktuellen Stunde zur Obdachlosigkeit im Plenum haben wir Grüne Initiativen gestartet, um die Gleichstellung zwischen den Politiken wieder zu erreichen. Denn es ist uns ein Anliegen, die sozialen Sicherungssysteme in der Krise zu stärken, damit die Schere zwischen Arm und Reich nicht wei-ter auseinanderklafft. Aus diesem Grund sehe ich die verschiedenen Versuche der Kommission, mitten in der Krise Kernarbeitsrechte in-frage zu stellen, mit größter Sorge. Die Spitze des Eisberges wäre der Versuch, mit einer »Monti-II- Verordnung« dem Grundrecht auf Streik die Zügel anzulegen und es auf den Prüfstand zu stellen, wenn es die Freiheit der Dienstleistun-gen nicht beeinträchtigt. Das ist die falsche Antwort auf die einsei-tigen EuGH-Urteile in den Fällen Laval, Viking u.a. Die Kommission zerstört damit die inzwischen in der Grundrechtscharta veranker-ten sozialen Rechte, anstatt sie zu stärken.

Herzlich Ihre

Durch Monti II gerät das Streikrecht in Gefahr… und Barroso bricht seine Versprechen

Als dem Kommissionspräsidenten Bar-roso im Europäischen Parlament (EP) die Stimmen für seine Wiederwahl fehl-ten, versuchte der neoliberale Politiker die Sozialdemokraten zu umgarnen. Er versprach, die Lücken, die der Euro-päische Gerichtshof (EuGH) durch das Laval-, das Viking-, das Rüffert- und das Luxemburg-Urteil in einseitiger Interpretation der Entsenderichtlinie gerissen hatte, mit einer rechtlichen Regelung zu schließen. Die Entsenderichtlinie regelt die Rech-te der in einen anderen Mitgliedstaat entsandten Arbeitnehmer/innen. Nach ihr gelten prinzipiell die gleichen Rech-te für gleiche Arbeit am gleichen Platz und mindestens der vor Ort gel-tende Mindest-lohn als absolute Untergrenze. Schwedischen und finnischen Gewerkschaf-ten, die dieses Prinzip durch Streik durch-setzen wollten, hielt der EuGH vor, sie würden die Dienstleis-tungsfreiheit des Binnenmarktes beschränken. Die niedersächsische Landesregierung wurde angeklagt, weil sie den für alle Arbeitnehmer/innen geltenden lokalen Mindestlohn einforderte. Die Entsenderichtlinie muss nachge-bessert werden, um das Grundrecht auf Streik genauso wie den Gleich-heitsgrundsatz bei der Entlohnung gleicher Arbeit am gleichen Ort in der EU zu sichern. Wir Grüne hatten genauso wie die Sozialdemokraten die Verbesserung der Entsendericht-linie zu einem Schwerpunkt ihrer Wahlkampagne in der Europawahl herausgestellt. Barroso versprach eine

Verordnung, welche die Entsendericht-linie bezüglich des Streikrechtes und den Gleichheitsgrundsatz rechtssicher auslegen soll. Ich hatte schon damals den Verdacht geschöpft, dass Barroso Verschleierungspolitik betreibt. Er kö-derte damit die Sozialdemokraten und wurde mit ihren Stimmen wiederge-wählt. Inzwischen wurde bekannt, dass es eine »Monti-II-Verordnung« geben soll, die das Streikrecht im Rahmen des Binnenmarktes, insbesondere im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit regeln wird. Wozu? Seit der Lissabon-Vertrag und mit ihm eine verbindliche Grundrechtscharta in Kraft trat, ist das international als Grundrecht anerkann-

te Streikrecht auch ein einklagbares Grundrecht in der EU. Das war zum Zeitpunkt der EuGH-Urteile noch nicht der Fall. Der »Monti-II-Verordnungs«-Vorschlag der Kommission will dieses Grundrecht auf Streik in ein gewisses Verhältnis zu den Freiheiten des Dienstleistungsmarktes setzen. Zwar wiegelte Kommissar Andor auf Nach-frage ab, es werde mit Sicherheit nicht der Dienstleistungsfreiheit unterge-ordnet. Aber kann ein Grundrecht auf Streik überhaupt in ein Verhältnis

zur Dienstleistungsfreiheit ge-setzt werden? Würde das nicht die Auslegung des EuGH in den oben genannten Urteilen bestä-tigen, anstatt die Schieflage im Europäischen Recht zu beheben? Da Texte von Verordnungen im Rahmen des Wettbewerbsrechtes vom Europäischen Parlament nicht geändert werden können, besteht die Gefahr, dass unter dem Deck-mantel eines »Rechtsrahmens für das Streikrecht« das Grundrecht auf Streik im Binnenmarkt einge-schränkt wird. Deshalb werde ich mich dafür einsetzen, dass es nicht zu solch einer »Monti-II-Verord-nung« kommt.Parallel plant die Europäische Kommission anstatt einer Ände-rung der Richtlinie selbst eine Umsetzungsrichtlinie für die Entsenderichtlinie. Hier wird das EP Mitentscheidungsrechte haben, also den Text verbessern können. Nachdem wir den Vorschlag jetzt kennen, ist dies auch dringend not-wendig. Ausgehend vom Charakter des Gesetzesweges ist eine solche Umsetzungsverordnung nicht der beste, aber ein möglicher Schritt, um das löchrig gewordene Recht entsandter Arbeitnehmer/innen wieder zu stärken. Besonders wichtig wäre es, über diesen Weg die Generalhaftung einzuführen, die vom Hauptauftraggeber eine Gesamtverantwortung für das Einhalten des Gleichheitsgrund-satzes bezüglich der Entlohnung und der Arbeitsmindeststandards fordert. Nur so könnte den Me-thoden, über Subunternehmen und Briefkastenfirmen die Regeln der Entsenderichtlinie zu umge-hen und sich über Sozialdumping Wettbewerbsvorteile zu sichern, ein Riegel vorgeschoben werden. Allerdings hat die Kommission in ihrem Vorschlag einen erneuten Versucht gestartet, die Kontroll-kompetenz, die ausschließliche bei den Mitgliedstaaten liegt, in der Entsenderichtlinie einzuschränken, indem sie vorgibt, wie weit diese Kon trolle gehen darf. Weil das dem Missbrauch Tor und Tür öffnet, liegt eine hohe Verantwortung bei uns Parlamentarier/innen, auch dieses Aushöhlen der Entsenderichtlinie über die Hintertür zu verhindern.

Stoppschild für die ungebremste Vorfahrt für KMU»Die vielen Brüsseler Gesetzesvor-schriften machen den Unternehmen das Leben und Überleben schwer«. So klagt man in deutschen Unternehmens-kreisen. Deswegen wurde Herr Stoiber mit dem Auftrag nach Brüssel ge-schickt, alle europäischen Regelungen nach bürokratischen Belastungen für

die Unternehmen zu durchforsten. Ihm wurde eine »hochrangige Gruppe« zur Seite gestellt. Sie sollte die Kommissi-on unterstützen, die Verwaltungslasten für Unternehmen zu verringern. Bisher sind durch Vereinfachungen schon 22 Prozent der Verwaltungskosten verrin-gert worden. Auf der Grundlage eines Vorschlages von Kommissionspräsi-dent Barroso mit dem Titel »Vorfahrt für KMU« hat die Kommission den EU-Besitzstand erneut überprüft und Ausnahmen oder weniger strenge Bestimmungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), insbesondere Kleinstunternehmen, vorgeschlagen. Dazu veröffentlichte sie im Novem-ber 2011 einen Bericht, dem sie den EU-Staats- und Regierungschefs auf dem Europäischen Rat im Dezember

Grüne wollen Zukunftsziele im Europäischen SemesterDie EU-Kommission leitete mit dem Jahreswachstumsbericht 2012 das zweite Europäische Semester ein, einen Überwachungs- und Steuerungs-prozess der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik, zu dem sich die EU-Mit-gliedstaaten im Rahmen der EUROPA 2020-Strategie verpflichtet haben. Beispielsweise gehören dazu, die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgren-zung betroffenen Personen in der EU um 20 Millionen zu senken, die EU-Beschäftigungsrate der 20- bis 64-Jäh-rigen auf 75 Prozent zu steigern und die Schulabbrecherquote auf unter 10 Prozent zu senken. Der Jahreswachs-tumsbericht markiert die Schwerpunk-te, in denen die Mitgliedstaaten den

Verpflichtungen im besonderen Maße nachkommen sollen. Für das Jahr 2012 enthält er fünf Prioritäten: (1) Haus-haltskonsolidierung; (2) Wiederherstel-lung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft; (3) Wachstum und Wett-bewerbsfähigkeit; (4) Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise; (5) Moder-nisierung der Verwaltungen. Nach der Einigung auf den Jahreswachstumsbe-richt beim Frühjahrsgipfel am 1. März 2012 in Brüssel legen die Regierungen ihre nationalen Reformprogramme nach diesen Vorgaben vor, die mit

länderspezifischen Empfehlungen der EU-Kommission und des Rates ergänzt werden.Das Europäische Parlament (EP) hat in den Verfahren zum Jahreswachs-tumsbericht geringe Einflussmöglich-keiten. Der Jahreswachstumsbericht wird zwar im Plenum erörtert, kann aber nicht geändert werden. Trotzdem haben wir Grüne uns die Chance nicht nehmen lassen und einen Initiativbe-richt verfasst, der vom EP beschlossen wurde. Darin wird kritisiert, dass die EU-Kommission die Prioritäten des Jah-reswachstumsberichtes einseitig auf Haushaltskonsolidierung ausrichtete und Umwelt- und soziale Ziele dem un-terordnete. Wir Grüne wollen zukunfts-

orientiert handeln, das bedeutet auch, in der Krise verstärkt die Wirt-schafts- und Sozialpo-litik ge-meinsam denken zu müssen. Wir brau-chen reale Investi-tionen

in ökologische Wirtschaft, um das Arbeitsmarktpotential darin auszunut-zen. Die sozialen Sicherungssysteme müssen gerade in der Krise gestärkt und nicht kaputt gespart werden, um zu verhindern, dass sich Armut manifestiert und die Menschenwürde unter die Räder kommt, was belas-tende volkswirtschaftliche Konse-quenzen hätte. Die neuesten Zahlen der Europäischen Statistikbehörde Eurostat geben uns Recht. 115 Millio-nen EU-Bürger/innen, 23 Prozent der EU-Bevölkerung, sind von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht.

Soziales in der Pipeline:

EuGH-Urteil zu Kettenverträgen

Der Europäische Gerichtshof hat Kettenarbeitsverträge für zulässig erklärt1, wenn der/die Arbeitge-ber/in dafür sachliche Gründe angeben kann. Der Ausgangspunkt für dieses Urteil war die Klage der Justizangestellten Bianca Kücük in Köln, die über einen Zeitraum von elf Jahren mit insgesamt dreizehn aufeinander folgenden Arbeitsver-trägen beim Amtsgericht angestellt war. Welche Folgen hat das Urteil? Arbeitgeber/innen, die bisher we-gen des EU-Rechtes mit solch einer Praxis gezögert haben, werden jetzt hemmungslos Kettenverträge abschließen. Das Urteil unterstützt den Trend zu befristeten Arbeits-verträgen, auch im öffentlichen Dienst. Denn 2011 war jede zweite Neueinstellung lediglich befris-tet. Der EuGH hat zum Fall Kücük jedoch auch festgelegt, dass bei einer Entfristungsklage alle Umstände einschließlich der Zahl und Gesamtdauer der mit dem/der gleichen Arbeitgeber/in ge-schlossenen Kettenarbeitsverträge berücksichtigt werden müssen. Al-lerdings ist diese Missbrauchskon-trolle nicht automatisch. Der/die Arbeitnehmer/in muss vor Gericht um sein/ihr Recht kämpfen. Schutz kann nur eine Nachbesserung des EU-Rechtes bieten.

1 EuGH, C-586/10, 26. Januar 2012.

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1·121·12

Die Grünen | Europäische Freie Allianzim Europäischen Parlament

Elisabeth Schroedter, MdEP

1·12?54

europa sozialeuropa sozialWas verbirgt sich hinter der EU-Initiative »Chancen für junge Menschen«?

Grüne Erfolge:

Faire soziale Absicherung für Jugendliche im Freiwilligendienst

Der Beschäftigungsausschuss hat eine Stellungnahme zur Anerken-nung und Förderung grenzüber-schreitender Freiwilligentätigkeit verabschiedet. Durch meinen Änderungsantrag werden die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, ihre sozialen Sicherungssysteme so zu koordinieren, dass Jugendli-che, die in einem anderen Mit-gliedstaat den Freiwilligendienst leisten, keine sozialen Nachteile haben. Gerade deutsche Jugendli-che verlieren soziale Rechte, wenn sie einen Freiwilligendienstvertrag in einem anderen EU-Land ab-schließen. Deutschland erkennt nur den Jugendlichen alle sozialen Rechte zu, die von deutschen Organisationen entsendet werden. Das widerspricht den Regeln der EU, nach denen Mobilität keine Einbußen bezüglich der sozialen Absicherung bringen darf. Unser Beschluss kritisiert indirekt den deutschen Paragraphen, der mobi-len Jugendlichen Nachteile bringt, wenn ihre Organisation nicht in Deutschland sitzt. Ich freue mich, dass die Kolleg/innen im Beschäf-tigungsausschuss Jugendlichen im Freiwilligendienst den Rücken stärken und sie nicht zwischen die verschiedenen nationalen sozialen Sicherungssysteme fallen lässt.

Service

Streikrecht in Gefahr

Stoppschild für Sozialdumping

Soziales Europa stärken

Kontakt:Büro BrüsselRue Wiertz 60 · B-1047 BrüsselTel.: +32/228-45234

Katrin Hugendubel, Susanne Müller-Hübsch, Anne Tiedemann

eMail: elisabeth.schroedter @europarl.europa.eu

Regionalbüro BerlinPlatz der Republik 1 · 11011 BerlinTel.: 030/ 227 71 508

BürgerInnenbüro Potsdam

Jägerstraße 18 · 14467 PotsdamTel.: 0331/ 704 85-11/ -10

Mitarbeiterinnen:Christina Galle, Sarah Kringe

eMail: [email protected]

Impressum:

Hrsg.: Fraktion Grüne/EFA im Euro pä i schen Parlament, Elisabeth Schroedter, MdEP (v.i.S.d.P.)

Gestaltung: MarktTransparenzUwe Giese · Tel.: 030 / 873 13 53Hoffotografen (1a, 6); marla chebby/ istockphoto (2); Carol Thacker/istock- photo (3a); Europ. Kommission (3b, 4b, 5); stihl024/pixelio (4a) Clive Chilvers/shutter-stock (Titel)

Druck: Gläser BerlinGedruckt auf 100% Recyclingpapier

1. Ausgabe April 2012

In der EU sind heute 7,5 Mio. Jugend-liche weder erwerbstätig noch in der allgemeinen oder beruflichen Bildung oder haben Probleme, eine erste Arbeitsstelle zu finden. Das sind nicht nur gering qualifizierte Jugendliche, sondern auch Hochschulabgänger. Als er die Kommissionsinitiative »Chancen für junge Menschen«1 vorstellte, wies EU-Beschäftigungskommissar László Andor darauf hin, dass die Gefahr einer verlorenen Generation mit erheblichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kosten droht. Er schlug Dringlichkeits-maßnahmen vor, für die 30 Mrd. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) genutzt werden sollen, die bisher noch nicht in Projekte geflossen sind. Die Kommission schlägt zudem vor, dass die Mitgliedstaaten »Jugendgarantie«-Sys-teme einführen. Diese sollen gewährleis-ten, dass junge Menschen innerhalb von vier Monaten nach Verlassen der Schule entweder eine Arbeitsstelle oder einen Aus- oder Weiterbildungsplatz erhalten. Damit nimmt die Kommission einen GrünenVorschlag aus dem EP-Bericht meiner Kollegin Emilie Turunen2 auf. Außerdem soll Geld für 370.000 neue Ausbildungsplätze in die Hand genom-

1 KOM(2011) 933

2 »Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt, Stärkung des Status von Auszubildenden, Praktikanten und Lehrlin-gen«, 2009/2221(INI), Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6.7.2010.

men werden. Weitere 3 Mio. Euro aus der technischen Hilfe des ESF sollen Mit-gliedstaaten bei Förderprogrammen für junge Unternehmensgründer/innen und Sozialunternehmer/innen helfen. Die Kommission selbst will im Jahr 2012 min-destens 130.000 Lehr- und Praktikums-stellen in Unternehmen über die Pro-gramme Erasmus und Leonardo da Vinci vermitteln. Die Initiative »Dein erster EURES-Arbeitsplatz« soll weitere 5.000 junge Menschen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz in einem anderen Mitgliedstaat unterstützen. Die Kommis-sion stockt zudem die Finanzmittel für den Europäischen Freiwilligendienst auf. Damit werden 2012 mindestens 10.000 Gelegenheiten für Freiwilligentätigkeit bereitgestellt. Erasmus für Unternehmer finanziert 2012 rund 600 weitere Austau-sche. Zudem will die Kommission in die-sem Jahr einen Qualitätsrahmen für die Gewährleistung hochwertiger Praktika in der EU vorstellen, was auch ein Erfolg des Grünen Berichtes meiner Kollegin ist. Es gab im Parlament viel Kritik zu der Jugendinitiative. In der Debatte wurde die Sorge laut, dass in den Mitgliedstaa-ten geplante Projekte anderer Art darun-ter leiden. Denn es wären die Regionen, welche die Projekte der Strukturfonds festlegen. Wir Grüne halten den Ansatz für richtig. Die Kommission verpflichtet sich indirekt dazu, Veränderungen in Operationalen Programmen keine büro-kratischen Hürden aufzuerlegen.

Der Push zur Frauenquote in der Privatwirtschaft soll aus der EU kommenEU-Kommissarin Viviane Reding kündigte Anfang März für dieses Jahr eine europäi-sche Regelung zur Frauenquote in der Pri-vatwirtschaft an: »Ich bin persönlich kein großer Befürworter von Quoten. Aber ich schätze ihre Ergebnisse«. Nun muss sie ihren Worten auch Taten folgen lassen. Dazu: http://tinyurl.com/Statement-von-Reding

Das Europäische Parlament forderte die Kommissarin am 13. März auf, nicht länger mit gesetzlichen Maßnahmen zu warten. Wir sind unzufrieden, dass es 2011 so we-nig Fortschritte in der Gleichstellung von Männern und Frauen bei den börsendotier-ten Unternehmen in der EU gegeben hat. Nach Jahrzehnten der Appelle ist klar, dass Frauen nur mit gesetzlichem Druck in die Führungsetagen aufrücken können.Zum Beschluss des Parlaments: http://tinyurl.com/Beschluss-zur-Gleichstellung

Meine Videos bei Youtube jetzt auch mit Untertitel

Ich erweitere den Zugang zu meinen Videos für Menschen, die nicht hören können. Seit dieser Legisla-turperiode haben meine Videos Untertitel und können bei neuen gängigen Webbrowsern sowohl gehört als auch gelesen werden. Probieren Sie es doch bei meiner Rede zur Jugendarbeitslosigkeit in der EU einmal aus:

http://youtu.be/FIuVTiGzBAU

Ich twittere aus dem Parlament

Unkonventionell und aktuell: Wer schnell das Neuste aus der Politik-werkstatt des Europäischen Parla-ments erfahren will, sollte mir in Twitter folgen.

https://twitter.com/#!/elisabe4h

Facebook

Es gibt immer viel zu berichten und die Meinungen anderer sind mir sehr wichtig. Deshalb bin ich neugierig auf Ihre Kommentare zu den Entwicklungen in Brüssel.

http://www.facebook.com/pages/Elisabeth-Schroedter/58438160344

Weiterlesen Obdachlose im Winter

Wenn Obdachlose im Winter erfrie-ren, ist das auch der sozialen Kälte in der Gesellschaft geschuldet. Die Kältetoten in der EU dieses Winters waren Anlass für eine aktuelle Stunde im Europäischen Parlament.

http://www.elisabeth-schroedter.de/soziale-kaelte

Weißbuch zur Zukunft der Renten veröffentlicht

Die EU-Kommission hat ihr Weiß-buch zu Renten veröffentlicht mit zwei zentralen Themen. Wie können die Rentenrechte mobiler Arbeitneh-mer/innen, die in verschiedenen Ländern gearbeitet haben, gesichert werden und wie können sie europa-weit eine Betriebsrente aufbauen? Zweitens, was bedeutet eine Renten- politik angesichts des demografi-schen Wandels?

http://www.elisabeth-schroedter.de/renten-weissbuch

Nachtrag europa sozial 3-11

Der Gemeinsame Strategische Rahmen für die Europäischen Strukturfonds ist jetzt veröffentlicht worden. Das Handbuch der EU-Kom-mission ist die wichtigste Grundlage für die Verwaltungen zur Erarbeitung der Operationellen Programme.

http://www.elisabeth-schroedter.de/gsr

BlitzlichterErgebnisse des Grünen EU-Konvents

Am 24.2.2012 eröffneten die Grünen Europaabgeordneten und die Bun- destagsfraktion die Debatte über die Zukunft Europas. Im von mir moderierten Dialogforum ging es um die Zukunft des Sozialen Europas. Die Ergebnisse des Konvents:

http://www.gruene-bundestag.de/cms/europaeische_union/dok/ 404/404385.zukunft_der_eu.html

Brandenburg verstößt gegen Barrierefreiheit

Die brandenburgische Landesregie-rung hat aus den EU-Strukturfonds Tourismusprojekte gefördert, ohne die in der EU-Verordnung vorge-schriebene Barrierefreiheit zu be- achten. Meine Fragen an die EU-Kom- mission dazu und deren Antworten:

http://www.elisabeth-schroedter.de/Verstoß-gegen-Barrierefreiheit

ACTA

Das Anti-Counterfeiting Trade Agree- ment sollte die privatisierte Durch-setzung geistiger Eigentumsrechte ermöglichen. Die Protestwelle der Bürger/innen hat dazu geführt, dass das Verfahren in der EU zunächst gestoppt wurde.

http://www.elisabeth-schroedter.de/acta-zu-den-akten

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Die Grünen | Europäische Freie Allianzim Europäischen Parlament

Elisabeth Schroedter, MdEP

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Grüne Erfolge:

Faire soziale Absicherung für Jugendliche im Freiwilligendienst

Der Beschäftigungsausschuss hat eine Stellungnahme zur Anerken-nung und Förderung grenzüber-schreitender Freiwilligentätigkeit verabschiedet. Durch meinen Änderungsantrag werden die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, ihre sozialen Sicherungssysteme so zu koordinieren, dass Jugendli-che, die in einem anderen Mit-gliedstaat den Freiwilligendienst leisten, keine sozialen Nachteile haben. Gerade deutsche Jugendli-che verlieren soziale Rechte, wenn sie einen Freiwilligendienstvertrag in einem anderen EU-Land ab-schließen. Deutschland erkennt nur den Jugendlichen alle sozialen Rechte zu, die von deutschen Organisationen entsendet werden. Das widerspricht den Regeln der EU, nach denen Mobilität keine Einbußen bezüglich der sozialen Absicherung bringen darf. Unser Beschluss kritisiert indirekt den deutschen Paragraphen, der mobi-len Jugendlichen Nachteile bringt, wenn ihre Organisation nicht in Deutschland sitzt. Ich freue mich, dass die Kolleg/innen im Beschäf-tigungsausschuss Jugendlichen im Freiwilligendienst den Rücken stärken und sie nicht zwischen die verschiedenen nationalen sozialen Sicherungssysteme fallen lässt.

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Streikrecht in Gefahr

Stoppschild für Sozialdumping

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Kontakt:Büro BrüsselRue Wiertz 60 · B-1047 BrüsselTel.: +32/228-45234

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Mitarbeiterinnen:Christina Galle, Sarah Kringe

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Hrsg.: Fraktion Grüne/EFA im Euro pä i schen Parlament, Elisabeth Schroedter, MdEP (v.i.S.d.P.)

Gestaltung: MarktTransparenzUwe Giese · Tel.: 030 / 873 13 53Hoffotografen (1a, 6); marla chebby/ istockphoto (2); Carol Thacker/istock- photo (3a); Europ. Kommission (3b, 4b, 5); stihl024/pixelio (4a) Clive Chilvers/shutter-stock (Titel)

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1. Ausgabe April 2012

In der EU sind heute 7,5 Mio. Jugend-liche weder erwerbstätig noch in der allgemeinen oder beruflichen Bildung oder haben Probleme, eine erste Arbeitsstelle zu finden. Das sind nicht nur gering qualifizierte Jugendliche, sondern auch Hochschulabgänger. Als er die Kommissionsinitiative »Chancen für junge Menschen«1 vorstellte, wies EU-Beschäftigungskommissar László Andor darauf hin, dass die Gefahr einer verlorenen Generation mit erheblichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kosten droht. Er schlug Dringlichkeits-maßnahmen vor, für die 30 Mrd. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) genutzt werden sollen, die bisher noch nicht in Projekte geflossen sind. Die Kommission schlägt zudem vor, dass die Mitgliedstaaten »Jugendgarantie«-Sys-teme einführen. Diese sollen gewährleis-ten, dass junge Menschen innerhalb von vier Monaten nach Verlassen der Schule entweder eine Arbeitsstelle oder einen Aus- oder Weiterbildungsplatz erhalten. Damit nimmt die Kommission einen GrünenVorschlag aus dem EP-Bericht meiner Kollegin Emilie Turunen2 auf. Außerdem soll Geld für 370.000 neue Ausbildungsplätze in die Hand genom-

1 KOM(2011) 933

2 »Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt, Stärkung des Status von Auszubildenden, Praktikanten und Lehrlin-gen«, 2009/2221(INI), Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6.7.2010.

men werden. Weitere 3 Mio. Euro aus der technischen Hilfe des ESF sollen Mit-gliedstaaten bei Förderprogrammen für junge Unternehmensgründer/innen und Sozialunternehmer/innen helfen. Die Kommission selbst will im Jahr 2012 min-destens 130.000 Lehr- und Praktikums-stellen in Unternehmen über die Pro-gramme Erasmus und Leonardo da Vinci vermitteln. Die Initiative »Dein erster EURES-Arbeitsplatz« soll weitere 5.000 junge Menschen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz in einem anderen Mitgliedstaat unterstützen. Die Kommis-sion stockt zudem die Finanzmittel für den Europäischen Freiwilligendienst auf. Damit werden 2012 mindestens 10.000 Gelegenheiten für Freiwilligentätigkeit bereitgestellt. Erasmus für Unternehmer finanziert 2012 rund 600 weitere Austau-sche. Zudem will die Kommission in die-sem Jahr einen Qualitätsrahmen für die Gewährleistung hochwertiger Praktika in der EU vorstellen, was auch ein Erfolg des Grünen Berichtes meiner Kollegin ist. Es gab im Parlament viel Kritik zu der Jugendinitiative. In der Debatte wurde die Sorge laut, dass in den Mitgliedstaa-ten geplante Projekte anderer Art darun-ter leiden. Denn es wären die Regionen, welche die Projekte der Strukturfonds festlegen. Wir Grüne halten den Ansatz für richtig. Die Kommission verpflichtet sich indirekt dazu, Veränderungen in Operationalen Programmen keine büro-kratischen Hürden aufzuerlegen.

Der Push zur Frauenquote in der Privatwirtschaft soll aus der EU kommenEU-Kommissarin Viviane Reding kündigte Anfang März für dieses Jahr eine europäi-sche Regelung zur Frauenquote in der Pri-vatwirtschaft an: »Ich bin persönlich kein großer Befürworter von Quoten. Aber ich schätze ihre Ergebnisse«. Nun muss sie ihren Worten auch Taten folgen lassen. Dazu: http://tinyurl.com/Statement-von-Reding

Das Europäische Parlament forderte die Kommissarin am 13. März auf, nicht länger mit gesetzlichen Maßnahmen zu warten. Wir sind unzufrieden, dass es 2011 so we-nig Fortschritte in der Gleichstellung von Männern und Frauen bei den börsendotier-ten Unternehmen in der EU gegeben hat. Nach Jahrzehnten der Appelle ist klar, dass Frauen nur mit gesetzlichem Druck in die Führungsetagen aufrücken können.Zum Beschluss des Parlaments: http://tinyurl.com/Beschluss-zur-Gleichstellung

Meine Videos bei Youtube jetzt auch mit Untertitel

Ich erweitere den Zugang zu meinen Videos für Menschen, die nicht hören können. Seit dieser Legisla-turperiode haben meine Videos Untertitel und können bei neuen gängigen Webbrowsern sowohl gehört als auch gelesen werden. Probieren Sie es doch bei meiner Rede zur Jugendarbeitslosigkeit in der EU einmal aus:

http://youtu.be/FIuVTiGzBAU

Ich twittere aus dem Parlament

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Es gibt immer viel zu berichten und die Meinungen anderer sind mir sehr wichtig. Deshalb bin ich neugierig auf Ihre Kommentare zu den Entwicklungen in Brüssel.

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Weiterlesen Obdachlose im Winter

Wenn Obdachlose im Winter erfrie-ren, ist das auch der sozialen Kälte in der Gesellschaft geschuldet. Die Kältetoten in der EU dieses Winters waren Anlass für eine aktuelle Stunde im Europäischen Parlament.

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Weißbuch zur Zukunft der Renten veröffentlicht

Die EU-Kommission hat ihr Weiß-buch zu Renten veröffentlicht mit zwei zentralen Themen. Wie können die Rentenrechte mobiler Arbeitneh-mer/innen, die in verschiedenen Ländern gearbeitet haben, gesichert werden und wie können sie europa-weit eine Betriebsrente aufbauen? Zweitens, was bedeutet eine Renten- politik angesichts des demografi-schen Wandels?

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Nachtrag europa sozial 3-11

Der Gemeinsame Strategische Rahmen für die Europäischen Strukturfonds ist jetzt veröffentlicht worden. Das Handbuch der EU-Kom-mission ist die wichtigste Grundlage für die Verwaltungen zur Erarbeitung der Operationellen Programme.

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BlitzlichterErgebnisse des Grünen EU-Konvents

Am 24.2.2012 eröffneten die Grünen Europaabgeordneten und die Bun- destagsfraktion die Debatte über die Zukunft Europas. Im von mir moderierten Dialogforum ging es um die Zukunft des Sozialen Europas. Die Ergebnisse des Konvents:

http://www.gruene-bundestag.de/cms/europaeische_union/dok/ 404/404385.zukunft_der_eu.html

Brandenburg verstößt gegen Barrierefreiheit

Die brandenburgische Landesregie-rung hat aus den EU-Strukturfonds Tourismusprojekte gefördert, ohne die in der EU-Verordnung vorge-schriebene Barrierefreiheit zu be- achten. Meine Fragen an die EU-Kom- mission dazu und deren Antworten:

http://www.elisabeth-schroedter.de/Verstoß-gegen-Barrierefreiheit

ACTA

Das Anti-Counterfeiting Trade Agree- ment sollte die privatisierte Durch-setzung geistiger Eigentumsrechte ermöglichen. Die Protestwelle der Bürger/innen hat dazu geführt, dass das Verfahren in der EU zunächst gestoppt wurde.

http://www.elisabeth-schroedter.de/acta-zu-den-akten

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