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Der Fahrplan für den NFV-Spielbetrieb 17.04.2020 Ausgangslage/Beschlusslage Vorstand 17.04. - 11.05.2020 Phase 1: Meinungsabfrage Vereine à Bewertung der weiteren behördl. Entscheidungen als Folge der Zusammenkunft des Corona-Kabinetts 11.05.2020 Festlegung der weiteren Vorgehensweise/Terminierung außerordentlicher NFV-Verbandstag 16.05.2020 Erneuter Austausch in Form eines Webinares mit den NFV-Mitgliedsvereinen 20.05.2020 Vorstandssitzung zu den Erkenntnissen der Webinare zwecks abschl. inhaltlicher Festlegung der möglichen Varianten 25.05.2020 Außerordentlicher DFB-Bundestag Bildquelle: Markus Spiske 22.05.2020 Einberufung außerordentlicher NFV-Verbandstag

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Der Fahrplan für denNFV-Spielbetrieb

17.04.2020Ausgangslage/Beschlusslage Vorstand

17.04. - 11.05.2020Phase 1: Meinungsabfrage Vereine à Bewertung der weiteren behördl. Entscheidungen als Folge der Zusammenkunft des Corona-Kabinetts

11.05.2020Festlegung der weiteren Vorgehensweise/Terminierung außerordentlicher NFV-Verbandstag

16.05.2020Erneuter Austausch in Form eines Webinares mit den NFV-Mitgliedsvereinen

20.05.2020Vorstandssitzung zu den Erkenntnissen der Webinare zwecks abschl. inhaltlicher Festlegung der möglichen Varianten

25.05.2020AußerordentlicherDFB-Bundestag

Bildquelle: Markus Spiske

22.05.2020Einberufung außerordentlicherNFV-Verbandstag

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17.04.2020Ausgangslage/Beschlusslage Vorstand

In den Sitzungen des NFV-Präsidiums vom 20.03.2020, 02.04.2020, 09.04.2020 sowie 16.04.2020 wurden verschiedeneSzenarien des weiteren Umgangs mit der Saison 2019/2020 diskutiert. Auf Grundlage des vom DFB überreichtenjuristischen Gutachtens vom 30.03.2020 (Prof. Dr. Dr. Jan F. Orth LL.M. (UT)) wurde und wird bis heute davonausgegangen, dass eine schnelle Beschlussfassung durch den Verbandsvorstand zum Saisonabbruch, der bereitsdamals zur Diskussion stand, nicht möglich ist. In dem Gutachten, welches zudem durch den Juristen Dr. Martin Stopperin der gemeinsamen DFB-Konferenz der LV/RV-Präsidenten sowie -Geschäftsführer am 15.04.2020 bekräftigt wurde,konnte festgestellt werden, dass i. d. R. der vorliegende Fall in den Satzungen des DFB, der RVe und der LVe nichtgeregelt ist und von daher aufgrund der überragenden Bedeutung der erforderlichen Entscheidung durch das höchsteOrgan der Verbände zu entscheiden ist („Vereinsrechtlich scheint die Durchführung eines DFB-Bundestages geboten,damit das Präsidium seiner Einberufungspflicht nach § 36 BGB genügt“). Kurzum: Möchte ein Landesverband oderRegionalverband die Saison abbrechen, so muss er dies durch das höchste Gremium (Stichwort: Satzungsänderungen)beschließen lassen. Dieses ist innerhalb des NFV der Verbandstag. Die Durchführung eines Verbandstag, insbesonderein diesen Zeiten, macht aber eine schnelle Lösung des Problems unmöglich. Insofern wurden zunächst auf Ebene desPräsidiums und sodann auf Ebene der Spielausschussvorsitzenden bzw. spielbetriebsbezogenen Verbandsausschüsse(14.04.2020 Herren, 15.04.2020 Jugend, 16.04.2020 Frauen) verschiedene Szenarien zum weiteren Aussetzen derSaison diskutiert. Diese wurden dann auch im Verbandsvorstand am 07.04.2020 und 17.04.2020 diskutiert und in derSitzung vom 17.04.2020 verabschiedet. Der Verbandsvorstand wollte damit den Versuch unternehmen, durch eine vonder einstimmigen Mehrheit des Vorstandes getragene Aussetzung des Spielbetriebs eine mittelfristige Entscheidungvorzuschlagen. Es wurde vereinbart, dass dieser Vorschlag nun den Vereinen durch die Kreise präsentiert und sie biszum 23.04.2020 befragt werden soll. Es wurde bewusst darauf verzichtet, verschiedene Aussetzungsszenarien zurDiskussion zu stellen. Zum einen, weil der Vorstand, welcher immerhin der gewählte Vertreter der Vereine aus denKreisen ist, sich auf einen Vorschlag verständigen konnte und zum anderen verschiedene Aussetzungsszenarienschwerlich innerhalb von 5 Tagen in Videokonferenzen ernsthaft zu diskutieren sind. Der Saisonabbruch wurde nicht alsVorschlag zur Vorgehensweise ausgeschlossen. Der Saisonabbruch galt lediglich in dem konkreten Vorgehen als nichtmögliche Variante. Dieses ist aber eben vor allem auf die haftungsrechtlichen Erkenntnisse aus dem Rechtsgutachtenzurückzuführen, welches eine Entscheidung, wie auf dem NFV gewählten Weg (5 Tage + Verbandsvorstand), nichtmöglich macht, sondern einen Verbandstag erfordert, welcher wiederum keine schnelle Entscheidung ermöglicht.

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Der Fahrplan für denNFV-Spielbetrieb

17.04.2020Ausgangslage/Beschlusslage Vorstand

17.04. - 22.04.2020Meinungsabfrage Vereine

23./24.04.2020Bewertung Präsidium + Vorstand/Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise

28.04.2020Festlegung weit. Vorgehensweise durch Präsidium + Vorstand

29.04. - 05.05.2020Clustern der Vereinsmeinungen undderen rechtliche Analyse

06.05. - 11.05.2020Bewertung der weiterenbehördl. Entscheidungen alsFolge der Zusammenkunftdes Corona-Kabinetts/Festlegung der weiteren Vorgehensweise zum 11.05.

Bildquelle: Markus Spiske

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11.05.2020Festlegung der weiteren Vorgehensweise/Terminierung außerordentlicher NFV-Verbandstag

Am 11.05.2020 hat sich der Verbandsvorstand dahingehend festgelegt, wie dieweitere Vorgehensweise zur Entscheidungsfindung sein wird. Dabeiverständigen sich die Mitglieder des Verbandsvorstandes auf vier Varianten zumUmgang mit der Saison 2019/20. Weiter konnte Einigkeit dahingehend erzieltwerden, dass der außerordentliche Verbandtag des NFV spätestens am27.06.2020 durchzuführen ist.

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16.05.2020Erneuter Austausch in Form eines Webinares mit den NFV-Mitgliedsvereinen

Im Nachgang zur Sitzung des Verbandsvorstand am 11.05.2020 werden etwaigevon den Vorstandsmitgliedern geäußerte Anregungen in die existierendenVarianten zum weiteren Umgang mit der Saison 2019/20 eingearbeitet.Anschließend erfolgt am 16.05.2020 deren Thematisierung mit den NFV-Mitgliedsvereinen im Rahmen eines Webinares.

Hierbei wird ein Webinar für die Vereine aus den NFV-Bezirken Braunschweigsowie Hannover angeboten und ein weiteres Webinar im unmittelbarenAnschluss (am selben Tag) für die Vereine aus den NFV-Bezirken Lüneburg undWeser-Ems.

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20.05.2020Vorstandssitzung zu den Erkenntnissen der Webinare zwecks abschl.inhaltlicher Festlegung der möglichen Varianten

In seiner Sitzung am 20.05.2020 wird der Verbandsvorstand unterBerücksichtigung der Erkenntnisse der mit den Vereinen durchgeführtenWebinare final die konkrete inhaltliche Ausgestaltung der möglichen Variantenzum Umgang mit der Saison 2019/20 festlegen.

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22.05.2020Einberufung außerordentlicher NFV-Verbandstag

Das Verbandspräsidium wird in der 20. Kalenderwoche im Umlaufverfahren denBeschluss zur Einberufung des außerordentlichen NFV-Verbandstages fassen.In der 21. Kalenderwoche erfolgt ebenfalls im Umlaufverfahren die Einholungder Beschlüsse mit formell relevantem Charakter vom Verbandsvorstand, sodass der außerordentliche NFV-Verbandstag am 22.05.2020 mit verkürzterLadungsfrist zum spätestens 27.06.2020 einberufen werden kann.

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25.05.2020Außerordentlicher DFB-Bundestag

Es wird erwartet, dass die auf dem außerordentlichen DFB-Bundestag zutreffenden Beschlüsse direkte sowie indirekte Auswirkungen auf dieEntscheidungen in Niedersachsen haben könnten.