· der ING-DiBa AG" beginne, entspricht nicht dem Deutlichkeitsgebot nach S 355 Abs. 2 S. 1...
5
· der ING-DiBa AG" beginne, entspricht nicht dem Deutlichkeitsgebot nach S 355 Abs. 2 S. 1 BGB a.F.. Sie belehrt den Verbraucher nämlich nicht richtig über den maßgeblichen Beginn