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Herrn Max Mustermann Musterstr. 1 12345 Musterhausen Vorgangsnummer: 0123456789 Ihre Darlehenszusage Sehr geehrter Herr Mustermann, vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit ausgesprochene Vertrauen. Gerne teilen wir Ihnen mit, dass Ihr Darlehen genehmigt und Ihre Baufinanzierung damit gesichert ist. Falls Sie zusätz- lich ein KfW-Darlehen beantragt haben, erhalten Sie dazu gesondert Bescheid. Anbei finden Sie die Unterlagen, die für Ihre Baufinanzierung notwendig sind: - Vertragsangebot in 2-facher Ausfertigung mit Auszahlungsvoraussetzungen (einmal für Sie, einmal für uns) - Zweckerklärung (einmal für Sie, einmal für uns) - Ablösevollmacht - Geschäftsbedingungen für Immobilienfinanzierung Bitte schicken Sie uns das Vertragsangebot bis zum 25.06.2010 unterschrieben zurück, damit Sie möglichst bald mit Ihrem Vorhaben starten können. Reichen Sie uns bitte zusätzlich die Unter- lagen ein, die in der Darlehensvereinbarung genannt sind. Bitte nehmen Sie keinerlei Ände- rungen und/oder Streichungen im Vertragsangebot vor. ING-DiBa AG Immobilienfinanzierung Theodor-Heuss-Allee 106 60486 Frankfurt am Main Telefon 0180 2 / 06 02 60 Telefax 069 / 27 222 66222 15.06.2010

ING-DiBa AG Theodor-Heuss-Allee 106 Herrn 15.06 · Sofern Sie noch nicht Kunde der ING-DiBa AG sind, hängt die Auszahlung zusätzlich von der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen

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HerrnMax Mustermann

Musterstr. 1

12345 Musterhausen

Vorgangsnummer: 0123456789

Ihre Darlehenszusage

Sehr geehrter Herr Mustermann,

vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit ausgesprochene Vertrauen. Gerne teilen wir Ihnenmit, dass Ihr Darlehen genehmigt und Ihre Baufinanzierung damit gesichert ist. Falls Sie zusätz-lich ein KfW-Darlehen beantragt haben, erhalten Sie dazu gesondert Bescheid.

Anbei finden Sie die Unterlagen, die für Ihre Baufinanzierung notwendig sind:

- Vertragsangebot in 2-facher Ausfertigung mit Auszahlungsvoraussetzungen (einmal für Sie,einmal für uns)

- Zweckerklärung (einmal für Sie, einmal für uns)- Ablösevollmacht- Geschäftsbedingungen für Immobilienfinanzierung

Bitte schicken Sie uns das Vertragsangebot bis zum 25.06.2010 unterschrieben zurück, damit Siemöglichst bald mit Ihrem Vorhaben starten können. Reichen Sie uns bitte zusätzlich die Unter-lagen ein, die in der Darlehensvereinbarung genannt sind. Bitte nehmen Sie keinerlei Ände-rungen und/oder Streichungen im Vertragsangebot vor.

ING-DiBa AGImmobilienfinanzierungTheodor-Heuss-Allee 10660486 Frankfurt am MainTelefon 0180 2 / 06 02 60Telefax 069 / 27 222 66222

15.06.2010

Blatt 2 zum Schreiben vom 15.06.2010Vorgangsnummer: 0123456789 (0)

Falls Sie Fragen oder Wünsche zu Ihrer Baufinanzierung haben, rufen Sie uns am besten an. Sieerreichen uns montags bis freitags von 7.30 bis 22 Uhr und samstags von 9 bis 18 Uhr unter0180 2 / 06 02 60 (Festnetzpreis 6 Cent pro Anruf, max. 42 Cent pro Minute ausMobilfunknetzen). Wir sind gerne für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen

ING-DiBa AG

Wolf-Dieter RoßbachLeiter Immobilienfinanzierung

Franz Lückestellv. Leiter Immobilienfinanzierung

Dieses Vertragsangebot wurde maschinell erstellt und ist ohne Original-Unterschrift gültig.

Vertragsangebot

Darlehensnehmer Max Mustermann

Vorgangsnummer 0123456789 (0)

Ihr Darlehensantrag vom 07.06.2010

Beleihungsobjekt Musterweg 1, 12345 Musterhausen

Nutzungsart Einfamilienhaus (freistehend) - vermietet

Darlehensgeber ING-DiBa AGTheodor-Heuss-Allee 10660486 Frankfurt am MainTelefon: 0180 2 / 22 23 66 *Telefax: 069 / 27 222 66222Internet: www.ing-diba.deE-Mail: [email protected]

* Festnetzpreis 6 Cent pro Anruf, max. 42 Cent pro Minuteaus Mobilfunknetzen.

Hiermit bieten wir Ihnen, auf Grundlage der beiliegenden Geschäftsbedingungen fürImmobilienfinanzierung das folgende Darlehen an:

Konditionen

KontonummerDarlehensart Immobiliardarlehensvertrag als Annuitätendarlehen

Die Zurverfügungstellung des Darlehens hängt von derSicherung durch ein Grundpfandrecht ab. Das Darlehen istdurch eine für die gesamte Zinsfestschreibungszeit gleich-bleibende Jahresleistung (Zinsen + Tilgung = Annuität) ge-kennzeichnet.

Darlehensbetrag 100.000,00 EuroSollzinssatz fest (Nominalzins) 3,10 % p.a.effektiver Jahreszins 3,14 %Zinsfestschreibung bis 30.06.2018Auszahlungskurs 100,00 %Nettodarlehensbetrag 100.000,00 EuroTilgungssatz 4,00 % p.a. (zzgl. ersparter Zinsen)Monatliche Rate 591,67 EuroAnzahl der Raten 96( bis zum Ende der Zinsfestschreibung)

22B0

5000

0000

0000

_K09

2031

1418

Bitte unterschrieben zurück

Blatt 2 zum Schreiben vom 15.06.2010Vorgangsnummer: 0123456789 (0)

Bereitstellungszinsen ab 15.12.2010Auf den noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag berechnenwir ab diesem Termin Bereitstellungszinsen in Höhe von0,25 % pro Monat

Sonstige KostenFerner tragen Sie die in Zusammenhang mit dem Kreditvertrag anfallenden Grundbuch- und No-tarkosten.

Verzinsung und Rückzahlung

Die Verzinsung des Darlehens bzw. der Darlehensteilbeträge beginnt mit dem Tag der Auszah-lung. Die Zinsberechnung erfolgt zum jeweiligen Monatsende.Zu diesem Zeitpunkt sind die Zinsen zur Zahlung fällig. Die fälligen Zinsen werden vom Referenz-konto eingezogen. Die Zinsen werden jeweils aus dem geschuldeten Restkapital berechnet. DiePflicht zur Tilgung besteht ab dem Folgemonat der Darlehensvollauszahlung.

Ab der Vollauszahlung ist für die Zeit der Zinsfestschreibung jeden Monat eine gleichbleibendeRate in Höhe von 591,67 Euro für Zinsen und Tilgung fällig. Der Einzug der Rate erfolgt jeweilszum 30. eines Monats. Aus jeder Zahlung werden zunächst die für den Monat fälligen Zinsen ab-gedeckt. Der die Zinsen übersteigende Betrag wird zur Tilgung des Darlehens verwandt.

Der Immobiliardarlehensvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er endet grundsätzlich mitder vertragsgemäßen vollständigen Rückzahlung.

Blatt 3 zum Schreiben vom 15.06.2010Vorgangsnummer: 0123456789 (0)

Weitere Darlehensbedingungen

Über die vereinbarte Tilgung hinausgehende Sondertilgungen sind ab dem Folgemonat derDarlehensvollauszahlung möglich. Sie können einmal pro Kalenderjahr bis zu 5 % der Darlehens-summe (je Einzeldarlehen) sondertilgen. Der Mindestbetrag pro Zahlung beträgt 1.250 Euro. DieVerrechnung der Sondertilgung erfolgt am Ende des Monats, in dem die Sondertilgung bei derING-DiBa AG gutgeschrieben wird. Sondertilgungsrechte der Vorjahre sind nicht nachträglichnutzbar. Weitere Sondertilgungen sind nicht möglich.

Während der Zinsfestschreibung können Sie Ihren Tilgungssatz 2 Mal kostenlos ändern. Der Til-gungssatz kann zwischen 1 % und 10 % p. a. festgelegt werden.

Die unbefristet gewährten Darlehensmittel können frühestens zum jeweiligenFestschreibungsdatum unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat gekündigt werden, von derING-DiBa AG jedoch nur zum Zwecke der Zinsanpassung. Das gesetzliche Kündigungsrechtbei Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB bleibtunberührt. Kommt eine neue Vereinbarung nicht zustande und wird das Darlehen nicht ge-kündigt und zurückgezahlt, gilt in der Folgezeit der dann geltende variable Zinssatz derING-DiBa AG für Immobiliendarlehen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Die ING-DiBa AGwird spätestens 3 Monate vor Ablauf der Zinsfestschreibungszeit ein Angebot für eine neueZinsfestschreibung unterbreiten.

Darlehensvermittler Musterfinanz GmbHHerr Friedrich Finanz

Postfach 11 03 2712345 Musterhausen

Blatt 4 zum Schreiben vom 15.06.2010Vorgangsnummer: 0123456789 (0)

Sicherheiten

Die Besicherung des/der Darlehen/s erfolgt durch folgende Grundschuld/en:

Lastend auf

Einfamilienhaus (freistehend) - vermietetMusterweg 1, 12345 Musterhausen

eingetragen im Grundbuch von Burkhardtsdorf des Amtsgerichts Muster, Blatt 1679

n Abtretung erstrangige Grundschuld über 500.000,00 DEMDieser Grundschuld dürfen folgende Rechte im Rang vorgehen:Grundbuch Abteilung II: keine wertmindernden VorlastenGrundbuch Abteilung III: keine Vorlasten

Die Grundschuldbestellung erfolgt jeweils mit persönlicher Zahlungsverpflichtung des/der Darle-hensnehmer/s in Höhe der bestellten Grundschuld/en (Kapital und Zinsen) und Unterwerfungunter die sofortige Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen. Die Gläubigerin ist berechtigt,schon vor Eintragung der Grundschuld und vor Vollstreckung in den Grundbesitz den/die Darle-hensnehmer aus der persönlichen Haftung in Anspruch zu nehmen.

Blatt 5 zum Schreiben vom 15.06.2010Vorgangsnummer: 0123456789 (0)

Auszahlungsvoraussetzungen

Sie können über das/die Darlehen verfügen, sobald folgende Unterlagen vorliegen:

Vor der ersten Auszahlung:

n Legitimation: Max Mustermann

n Darlehensannahme (unterschriebene Annahmeerklärung und unterzeichnete Empfangsbestä-tigung)

n Einzugsermächtigungn Zweckerklärung von allen Eigentümern unterzeichnetn Grundschuldbrief: in Höhe von 500.000 DM (wird von der ING-DiBa bei dem abzulösenden In-

stitut angefordert)n Abtretung Mietzinsforderungn notarielle Abtretungserklärung (wird von der ING-DiBa bei dem abzulösenden Institut angefor-

dert): in Höhe von 500.000 DM (der Bank Schilling)n vollstreckbare Grundschuld-Bestellungsurkunde: in Höhe von 500.000 DM (wird von der ING-

DiBa bei dem abzulösenden Institut angefordert)n Valutenbescheinigung der abzulösenden Bank (wird von der ING-DiBa angefordert): der Bank

Schillingn Ablösevollmacht: der Bank XYZ

Nach der ersten Auszahlung:

n Grundbuchauszug (rangrichtig)

Wichtig:Die Auszahlung des Darlehens kann erst erfolgen, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen er-füllt sind, alle Sicherheiten gestellt sind und das Ihr Eigenkapital nachgewiesen und vorrangigeingesetzt wurde. Die im Darlehensantrag vorgesehenen Fremdfinanzierungsmittel sind anteiligeinzusetzen. Der Verkäufer des Beleihungsobjekts muss im Grundbuch als Eigentümer einge-tragen sein bzw. die Eigentumsumschreibung auf Sie muss sichergestellt sein.

Blatt 6 zum Schreiben vom 15.06.2010Vorgangsnummer: 0123456789 (0)

Auszahlung

Wenn Sie eine Auszahlung für Ihr Darlehen veranlassen möchten, ist eine Auszahlungsanwei-sung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Auszahlungen erst ab einem Gesamtbetrag von10.000 Euro möglich sind.

Hinweis: Bei einer Umschuldung (Anschlussfinanzierung) ist die Einreichung einer Auszahlungs-anweisung nicht erforderlich.

Der gewünschte Auszahlungstermin ist Ihnen schon bekannt? Dann teilen Sie uns diesen ambesten schon jetzt mit, damit wir eine termingerechte Abwicklung gewährleisten können:

Voraussichtlicher Auszahlungstermin . .(ggf. Ablösetermin des Darlehens) Tag Monat Jahr

Legitimation

Sofern Sie noch nicht Kunde der ING-DiBa AG sind, hängt die Auszahlung zusätzlich von derDurchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung ab, die mittels PostIdent-Verfahren durchgeführt wird. Auch wenn Sie bereits Kunde der ING-DiBa AG sind, kann aus Si-cherheitsgründen eine erneute Legitimierung erforderlich sein. Auch in diesem Fall hängt dieAuszahlung zusätzlich von der Durchführung der Identitätsfeststellung ab. Die Unterlagen dafürerhalten Sie zusammen mit diesem Vertragsangebot.

Zustandekommen des Vertrags

AnnahmefristDer Vertrag kommt zustande, sobald dieses Vertragsangebot unterschrieben von allen Darle-hensnehmern bis zum 25.06.2010 bei der Bank eingeht. Verspätet eingegangene Schreibenstellen einen neuen Darlehensantrag dar.

ING-DiBa AG

Wolf-Dieter RoßbachLeiter Immobilienfinanzierung

Franz Lückestellv. Leiter Immobilienfinanzierung

Dieses Vertragsangebot wurde maschinell erstellt und ist ohne Original-Unterschrift gültig.

Blatt 7 zum Schreiben vom 15.06.2010Vorgangsnummer: 0123456789 (0)

Referenzkonto und Einzugsermächtigung

Bitte kontrollieren Sie Ihre zurzeit bei uns gespeicherte Bankverbindung auf ihre Richtigkeit.Kontoinhaber Max Mustermann

Kontonummer 0010000000

Bankleitzahl 10010000

Kreditinstitut Musterbank

Sofern Ihre Bankverbindung nicht korrekt ist oder sich geändert hat, geben Sie bitte hier Ihre gültige Bankverbindungan

Kontoinhaber __________________________________________________

Kontonummer __________________________________________________

Bankleitzahl __________________________________________________

Kreditinstitut __________________________________________________

Spätere Änderungen der Referenzbankverbindung müssen schriftlich mitgeteilt werden.

Hiermit ermächtige/n ich/wir die ING-DiBa AG in der Auszahlungsphase anfallende Gebühren, Teilvalutierungs- undBereitstellungszinsen, sowie nach Auszahlung des Darlehens die monatlichen Leistungsraten, per Lastschrift vonmeinem/unserem oben genannten Referenzkonto (Girokonto) einzuziehen.

Hinweis zur Abtretbarkeit von Forderungen und Übertragbarkeit des Vertragsverhältnisses

Wie jedes Kreditinstitut wird auch die ING-DiBa AG die gewährten lmmobiliendarlehen refinanzieren. Dies kann durch marktüblicheRefinanzierungsinstrumente wie z.B. die Ausgabe von Pfandbriefen, die Verbriefung der Darlehensforderungen, die Aufnahme von Global-darlehen oder die Übertragung des Kreditrisikos erfolgen. Im Rahmen dieser Refinanzierungsinstrumente kommt es üblicherweise zu einerAbtretung der Forderung der ING-DiBa AG aus dem Darlehensvertrag.

Auch nach einer Abtretung bleibt die ING-DiBa AG Vertragspartner des Darlehensnehmers. Die ING-DiBa AG wird mit dem jeweiligenDritten vereinbaren, dass die Regelungen aus diesem Darlehensvertrag und der Sicherungszweckerklärung im Verhältnis zum Darlehens-nehmer stets beachtet und eingehalten werden müssen. Somit kann der Dritte rechtmäßig weder dem Inhalt nach noch der Höhe nach For-derungen geltend machen, die die Ansprüche der ING-DiBa AG übersteigen.

Die ING-DiBa AG darf somit Forderungen aus dem Darlehensverhältnis ohne Ihre Zustimmung abtreten und das Darlehensver-hältnis auf einen Dritten im Wege der Teil- und Gesamtrechtsnachfolge nach den Regeln des Umwandlungsgesetzes übertragen.

Die für die jeweilige Abtretung oder die Durchführung der Refinanzierungstransaktion erforderlichen Informationen dürfen an Dritte weiterge-geben werden. Es dürfen Informationen über das Darlehen (z.B. Darlehensbetrag, Fälligkeit, Zins und Kreditentwicklung), den Darlehensneh-mer, das Beleihungsobjekt und sonstige Sicherheiten übermittelt werden. Dritte sind dabei neben dem Empfänger der Abtretung die für dieAbwicklung der Refinanzierungstransaktion notwendigerweise eingeschalteten Personen (z.B. Rating-Agenturen, Treuhänder, Wirtschafts-prüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare). Insoweit befreit der Darlehensnehmer die ING-DiBa AG vom Bankgeheimnis. Personen-bezogene Daten des Darlehensnehmers werden nach Möglichkeit anonymisiert.

Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die KfW im Falle einer Refinanzierung über die KfW

Für den Fall, dass das Darlehen über die KfW refinanziert wird, ist der Darlehensnehmer damit einverstanden, dass die KfW Eck-daten dieses Darlehens (Darlehensnehmer, Darlehenskonditionen, Beleihungsobjekt) im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung alsFörderinstitut erheben, verarbeiten und speichern sowie für statistische Zwecke auswerten darf. Diese Einwilligung kann derDarlehensnehmer jederzeit gegenüber der ING-DiBa AG widerrufen.

Blatt 8 zum Schreiben vom 15.06.2010Vorgangsnummer: 0123456789 (0)

Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA

Ich/Wir willige/n ein, dass die ING-DiBa AG, im Folgenden Bank genannt, der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme (Kreditnehmer, ggf. auch Kreditbetrag, Laufzeit, Ratenbeginn) diesesgrundpfandrechtlich gesicherten Kredits sowie dessen Rückzahlung übermittelt.Unabhängig davon wird die Bank der SCHUFA auch Daten über ihre gegen mich/uns bestehenden fälligen Forderungen über-mitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich/wir die geschuldete Leistungtrotz Fälligkeit nicht erbracht habe/n, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts oder Dritter er-forderlich ist und- die Forderung vollstreckbar ist oder ich/wir die Forderung ausdrücklich anerkannt habe/n oder- ich/wir nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden bin/sind, die Bankmich/uns rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens 4 Wo-chen unterrichtet hat und ich/wir die Forderung nicht bestritten habe/n oder- das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen von der Bank fristlos gekündigtwerden kann und die Bank mich/uns über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.Darüber hinaus wird die Bank der SCHUFA auch Daten über sonstiges nicht vertragsgemäßes Verhalten (z.B. betrügerischesVerhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dieszur Wahrung berechtigter Interessen der Bank oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass dasschutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt.Insoweit befreie/n ich/wir die Bank zugleich vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nut-zung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestands zur Beurtei-lung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraumund der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben.Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen(insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekom-munikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen).Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaftdargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Ver-fügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prü-fung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im In-ternet anbieten.Ich kann/Wir können Auskunft bei der SCHUFA über die mich/uns betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informati-onen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar.Die Adresse der SCHUFA lautet:SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover.

Widerrufsinformation

WiderrufsrechtDer Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492Absatz 2 BGB (z.B. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrags, Angabeder für den Darlehensnehmer zuständigen Aufsichtsbehörde) erhalten hat. Der Darlehensnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn siein der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigungder Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehensnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sindund dem Darlehensnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflicht-angaben kann der Darlehensnehmer nachträglich in Textform informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darle-hensnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Wider-rufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:: ING-DiBa AG, Theodor-Heuss-Allee 106, 60486Frankfurt am Main, Telefax: 0180 2 / 34 22 99 30*, E-Mail: [email protected]

WiderrufsfolgenDer Darlehensnehmer hat innerhalb von 30 Tagen das Darlehen, soweit es bereits ausbezahlt wurde, zurückzuzahlen und für den Zeitraumzwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendungder Widerrufserklärung.Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag inHöhe von 8,61 Euro zu zahlen.

Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn das Darlehen nur teilweise in Anspruch genommen wurde. Wenn der Darlehensnehmernachweist, dass der Wert seines Gebrauchsvorteils niedriger war als der Vertragszins, muss er nur den niedrigeren Betrag zahlen. Dieskann z.B. in Betracht kommen, wenn der marktübliche Zins geringer war als der Vertragszins.

Ende der Widerrufsinformation

(*Festpreis 6 Cent pro Anruf, max. 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen)

Blatt 9 zum Schreiben vom 15.06.2010Vorgangsnummer: 0123456789 (0)

Annahmeerklärung

Mit dem Vertragsangebot erkläre ich mich einverstanden.Ich erkläre ausdrücklich, dass ich auf eigene Rechnung handle.

Ort, Datum Unterschrift Max Mustermann

Empfangsbestätigung

Die Geschäftsbedingungen der ING-DiBa AG für Immobilienfinanzierung, die die "Grundlegende Informationen nach § 312c BGB", die "All-gemeine Darlehensbedingungen für Immobilienfinanzierung" und die "Allgemeine Geschäftsbedingungen" enthalten, sowie das Preis- undLeistungsverzeichnis für die Immobilienfinanzierung, eine Ausfertigung des Vertragsangebotes inkl. Zweckerklärung sowie jeweils ein Ex-emplar des Europäischen Standardisierten Merkblattes und der Erläuterungen zur Direkt-Baufinanzierung habe/n ich/wir erhalten.

Ort, Datum Unterschrift Max Mustermann

Vertragsangebot

Darlehensnehmer Max Mustermann

Vorgangsnummer 0123456789 (0)

Ihr Darlehensantrag vom 07.06.2010

Beleihungsobjekt Musterweg 1, 12345 Musterhausen

Nutzungsart Einfamilienhaus (freistehend) - vermietet

Darlehensgeber ING-DiBa AGTheodor-Heuss-Allee 10660486 Frankfurt am MainTelefon: 0180 2 / 22 23 66 *Telefax: 069 / 27 222 66222Internet: www.ing-diba.deE-Mail: [email protected]

* Festnetzpreis 6 Cent pro Anruf, max. 42 Cent pro Minuteaus Mobilfunknetzen.

Hiermit bieten wir Ihnen, auf Grundlage der beiliegenden Geschäftsbedingungen fürImmobilienfinanzierung das folgende Darlehen an:

Konditionen

KontonummerDarlehensart Immobiliardarlehensvertrag als Annuitätendarlehen

Die Zurverfügungstellung des Darlehens hängt von derSicherung durch ein Grundpfandrecht ab. Das Darlehen istdurch eine für die gesamte Zinsfestschreibungszeit gleich-bleibende Jahresleistung (Zinsen + Tilgung = Annuität) ge-kennzeichnet.

Darlehensbetrag 100.000,00 EuroSollzinssatz fest (Nominalzins) 3,10 % p.a.effektiver Jahreszins 3,14 %Zinsfestschreibung bis 30.06.2018Auszahlungskurs 100,00 %Nettodarlehensbetrag 100.000,00 EuroTilgungssatz 4,00 % p.a. (zzgl. ersparter Zinsen)Monatliche Rate 591,67 EuroAnzahl der Raten 96( bis zum Ende der Zinsfestschreibung)

22B0

5000

0000

0000

_K09

2031

1418

Für Ihre Unterlagen

Blatt 2 zum Schreiben vom 15.06.2010Vorgangsnummer: 0123456789 (0)

Bereitstellungszinsen ab 15.12.2010Auf den noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag berechnenwir ab diesem Termin Bereitstellungszinsen in Höhe von0,25 % pro Monat

Sonstige KostenFerner tragen Sie die in Zusammenhang mit dem Kreditvertrag anfallenden Grundbuch- und No-tarkosten.

Verzinsung und Rückzahlung

Die Verzinsung des Darlehens bzw. der Darlehensteilbeträge beginnt mit dem Tag der Auszah-lung. Die Zinsberechnung erfolgt zum jeweiligen Monatsende.Zu diesem Zeitpunkt sind die Zinsen zur Zahlung fällig. Die fälligen Zinsen werden vom Referenz-konto eingezogen. Die Zinsen werden jeweils aus dem geschuldeten Restkapital berechnet. DiePflicht zur Tilgung besteht ab dem Folgemonat der Darlehensvollauszahlung.

Ab der Vollauszahlung ist für die Zeit der Zinsfestschreibung jeden Monat eine gleichbleibendeRate in Höhe von 591,67 Euro für Zinsen und Tilgung fällig. Der Einzug der Rate erfolgt jeweilszum 30. eines Monats. Aus jeder Zahlung werden zunächst die für den Monat fälligen Zinsen ab-gedeckt. Der die Zinsen übersteigende Betrag wird zur Tilgung des Darlehens verwandt.

Der Immobiliardarlehensvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er endet grundsätzlich mitder vertragsgemäßen vollständigen Rückzahlung.

Blatt 3 zum Schreiben vom 15.06.2010Vorgangsnummer: 0123456789 (0)

Weitere Darlehensbedingungen

Über die vereinbarte Tilgung hinausgehende Sondertilgungen sind ab dem Folgemonat derDarlehensvollauszahlung möglich. Sie können einmal pro Kalenderjahr bis zu 5 % der Darlehens-summe (je Einzeldarlehen) sondertilgen. Der Mindestbetrag pro Zahlung beträgt 1.250 Euro. DieVerrechnung der Sondertilgung erfolgt am Ende des Monats, in dem die Sondertilgung bei derING-DiBa AG gutgeschrieben wird. Sondertilgungsrechte der Vorjahre sind nicht nachträglichnutzbar. Weitere Sondertilgungen sind nicht möglich.

Während der Zinsfestschreibung können Sie Ihren Tilgungssatz 2 Mal kostenlos ändern. Der Til-gungssatz kann zwischen 1 % und 10 % p. a. festgelegt werden.

Die unbefristet gewährten Darlehensmittel können frühestens zum jeweiligenFestschreibungsdatum unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat gekündigt werden, von derING-DiBa AG jedoch nur zum Zwecke der Zinsanpassung. Das gesetzliche Kündigungsrechtbei Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB bleibtunberührt. Kommt eine neue Vereinbarung nicht zustande und wird das Darlehen nicht ge-kündigt und zurückgezahlt, gilt in der Folgezeit der dann geltende variable Zinssatz derING-DiBa AG für Immobiliendarlehen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Die ING-DiBa AGwird spätestens 3 Monate vor Ablauf der Zinsfestschreibungszeit ein Angebot für eine neueZinsfestschreibung unterbreiten.

Darlehensvermittler Musterfinanz GmbHHerr Friedrich Finanz

Postfach 11 03 2712345 Musterhausen

Blatt 4 zum Schreiben vom 15.06.2010Vorgangsnummer: 0123456789 (0)

Sicherheiten

Die Besicherung des/der Darlehen/s erfolgt durch folgende Grundschuld/en:

Lastend auf

Einfamilienhaus (freistehend) - vermietetMusterweg 1, 12345 Musterhausen

eingetragen im Grundbuch von Burkhardtsdorf des Amtsgerichts Muster, Blatt 1679

n Abtretung erstrangige Grundschuld über 500.000,00 DEMDieser Grundschuld dürfen folgende Rechte im Rang vorgehen:Grundbuch Abteilung II: keine wertmindernden VorlastenGrundbuch Abteilung III: keine Vorlasten

Die Grundschuldbestellung erfolgt jeweils mit persönlicher Zahlungsverpflichtung des/der Darle-hensnehmer/s in Höhe der bestellten Grundschuld/en (Kapital und Zinsen) und Unterwerfungunter die sofortige Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen. Die Gläubigerin ist berechtigt,schon vor Eintragung der Grundschuld und vor Vollstreckung in den Grundbesitz den/die Darle-hensnehmer aus der persönlichen Haftung in Anspruch zu nehmen.

Blatt 5 zum Schreiben vom 15.06.2010Vorgangsnummer: 0123456789 (0)

Auszahlungsvoraussetzungen

Sie können über das/die Darlehen verfügen, sobald folgende Unterlagen vorliegen:

Vor der ersten Auszahlung:

n Legitimation: Max Mustermann

n Darlehensannahme (unterschriebene Annahmeerklärung und unterzeichnete Empfangsbestä-tigung)

n Einzugsermächtigungn Zweckerklärung von allen Eigentümern unterzeichnetn Grundschuldbrief: in Höhe von 500.000 DM (wird von der ING-DiBa bei dem abzulösenden In-

stitut angefordert)n Abtretung Mietzinsforderungn notarielle Abtretungserklärung (wird von der ING-DiBa bei dem abzulösenden Institut angefor-

dert): in Höhe von 500.000 DM (der Bank Schilling)n vollstreckbare Grundschuld-Bestellungsurkunde: in Höhe von 500.000 DM (wird von der ING-

DiBa bei dem abzulösenden Institut angefordert)n Valutenbescheinigung der abzulösenden Bank (wird von der ING-DiBa angefordert): der Bank

Schillingn Ablösevollmacht: der Bank XYZ

Nach der ersten Auszahlung:

n Grundbuchauszug (rangrichtig)

Wichtig:Die Auszahlung des Darlehens kann erst erfolgen, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen er-füllt sind, alle Sicherheiten gestellt sind und das Ihr Eigenkapital nachgewiesen und vorrangigeingesetzt wurde. Die im Darlehensantrag vorgesehenen Fremdfinanzierungsmittel sind anteiligeinzusetzen. Der Verkäufer des Beleihungsobjekts muss im Grundbuch als Eigentümer einge-tragen sein bzw. die Eigentumsumschreibung auf Sie muss sichergestellt sein.

Blatt 6 zum Schreiben vom 15.06.2010Vorgangsnummer: 0123456789 (0)

Auszahlung

Wenn Sie eine Auszahlung für Ihr Darlehen veranlassen möchten, ist eine Auszahlungsanwei-sung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Auszahlungen erst ab einem Gesamtbetrag von10.000 Euro möglich sind.

Hinweis: Bei einer Umschuldung (Anschlussfinanzierung) ist die Einreichung einer Auszahlungs-anweisung nicht erforderlich.

Der gewünschte Auszahlungstermin ist Ihnen schon bekannt? Dann teilen Sie uns diesen ambesten schon jetzt mit, damit wir eine termingerechte Abwicklung gewährleisten können:

Voraussichtlicher Auszahlungstermin . .(ggf. Ablösetermin des Darlehens) Tag Monat Jahr

Legitimation

Sofern Sie noch nicht Kunde der ING-DiBa AG sind, hängt die Auszahlung zusätzlich von derDurchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung ab, die mittels PostIdent-Verfahren durchgeführt wird. Auch wenn Sie bereits Kunde der ING-DiBa AG sind, kann aus Si-cherheitsgründen eine erneute Legitimierung erforderlich sein. Auch in diesem Fall hängt dieAuszahlung zusätzlich von der Durchführung der Identitätsfeststellung ab. Die Unterlagen dafürerhalten Sie zusammen mit diesem Vertragsangebot.

Zustandekommen des Vertrags

AnnahmefristDer Vertrag kommt zustande, sobald dieses Vertragsangebot unterschrieben von allen Darle-hensnehmern bis zum 25.06.2010 bei der Bank eingeht. Verspätet eingegangene Schreibenstellen einen neuen Darlehensantrag dar.

ING-DiBa AG

Wolf-Dieter RoßbachLeiter Immobilienfinanzierung

Franz Lückestellv. Leiter Immobilienfinanzierung

Dieses Vertragsangebot wurde maschinell erstellt und ist ohne Original-Unterschrift gültig.

Blatt 7 zum Schreiben vom 15.06.2010Vorgangsnummer: 0123456789 (0)

Referenzkonto und Einzugsermächtigung

Bitte kontrollieren Sie Ihre zurzeit bei uns gespeicherte Bankverbindung auf ihre Richtigkeit.Kontoinhaber Max Mustermann

Kontonummer 0010000000

Bankleitzahl 10010000

Kreditinstitut Musterbank

Sofern Ihre Bankverbindung nicht korrekt ist oder sich geändert hat, geben Sie bitte hier Ihre gültige Bankverbindungan

Kontoinhaber __________________________________________________

Kontonummer __________________________________________________

Bankleitzahl __________________________________________________

Kreditinstitut __________________________________________________

Spätere Änderungen der Referenzbankverbindung müssen schriftlich mitgeteilt werden.

Hiermit ermächtige/n ich/wir die ING-DiBa AG in der Auszahlungsphase anfallende Gebühren, Teilvalutierungs- undBereitstellungszinsen, sowie nach Auszahlung des Darlehens die monatlichen Leistungsraten, per Lastschrift vonmeinem/unserem oben genannten Referenzkonto (Girokonto) einzuziehen.

Hinweis zur Abtretbarkeit von Forderungen und Übertragbarkeit des Vertragsverhältnisses

Wie jedes Kreditinstitut wird auch die ING-DiBa AG die gewährten lmmobiliendarlehen refinanzieren. Dies kann durch marktüblicheRefinanzierungsinstrumente wie z.B. die Ausgabe von Pfandbriefen, die Verbriefung der Darlehensforderungen, die Aufnahme von Global-darlehen oder die Übertragung des Kreditrisikos erfolgen. Im Rahmen dieser Refinanzierungsinstrumente kommt es üblicherweise zu einerAbtretung der Forderung der ING-DiBa AG aus dem Darlehensvertrag.

Auch nach einer Abtretung bleibt die ING-DiBa AG Vertragspartner des Darlehensnehmers. Die ING-DiBa AG wird mit dem jeweiligenDritten vereinbaren, dass die Regelungen aus diesem Darlehensvertrag und der Sicherungszweckerklärung im Verhältnis zum Darlehens-nehmer stets beachtet und eingehalten werden müssen. Somit kann der Dritte rechtmäßig weder dem Inhalt nach noch der Höhe nach For-derungen geltend machen, die die Ansprüche der ING-DiBa AG übersteigen.

Die ING-DiBa AG darf somit Forderungen aus dem Darlehensverhältnis ohne Ihre Zustimmung abtreten und das Darlehensver-hältnis auf einen Dritten im Wege der Teil- und Gesamtrechtsnachfolge nach den Regeln des Umwandlungsgesetzes übertragen.

Die für die jeweilige Abtretung oder die Durchführung der Refinanzierungstransaktion erforderlichen Informationen dürfen an Dritte weiterge-geben werden. Es dürfen Informationen über das Darlehen (z.B. Darlehensbetrag, Fälligkeit, Zins und Kreditentwicklung), den Darlehensneh-mer, das Beleihungsobjekt und sonstige Sicherheiten übermittelt werden. Dritte sind dabei neben dem Empfänger der Abtretung die für dieAbwicklung der Refinanzierungstransaktion notwendigerweise eingeschalteten Personen (z.B. Rating-Agenturen, Treuhänder, Wirtschafts-prüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare). Insoweit befreit der Darlehensnehmer die ING-DiBa AG vom Bankgeheimnis. Personen-bezogene Daten des Darlehensnehmers werden nach Möglichkeit anonymisiert.

Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die KfW im Falle einer Refinanzierung über die KfW

Für den Fall, dass das Darlehen über die KfW refinanziert wird, ist der Darlehensnehmer damit einverstanden, dass die KfW Eck-daten dieses Darlehens (Darlehensnehmer, Darlehenskonditionen, Beleihungsobjekt) im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung alsFörderinstitut erheben, verarbeiten und speichern sowie für statistische Zwecke auswerten darf. Diese Einwilligung kann derDarlehensnehmer jederzeit gegenüber der ING-DiBa AG widerrufen.

Blatt 8 zum Schreiben vom 15.06.2010Vorgangsnummer: 0123456789 (0)

Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA

Ich/Wir willige/n ein, dass die ING-DiBa AG, im Folgenden Bank genannt, der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme (Kreditnehmer, ggf. auch Kreditbetrag, Laufzeit, Ratenbeginn) diesesgrundpfandrechtlich gesicherten Kredits sowie dessen Rückzahlung übermittelt.Unabhängig davon wird die Bank der SCHUFA auch Daten über ihre gegen mich/uns bestehenden fälligen Forderungen über-mitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich/wir die geschuldete Leistungtrotz Fälligkeit nicht erbracht habe/n, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts oder Dritter er-forderlich ist und- die Forderung vollstreckbar ist oder ich/wir die Forderung ausdrücklich anerkannt habe/n oder- ich/wir nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden bin/sind, die Bankmich/uns rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens 4 Wo-chen unterrichtet hat und ich/wir die Forderung nicht bestritten habe/n oder- das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen von der Bank fristlos gekündigtwerden kann und die Bank mich/uns über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.Darüber hinaus wird die Bank der SCHUFA auch Daten über sonstiges nicht vertragsgemäßes Verhalten (z.B. betrügerischesVerhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dieszur Wahrung berechtigter Interessen der Bank oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass dasschutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt.Insoweit befreie/n ich/wir die Bank zugleich vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nut-zung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestands zur Beurtei-lung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraumund der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben.Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen(insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekom-munikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen).Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaftdargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Ver-fügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prü-fung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im In-ternet anbieten.Ich kann/Wir können Auskunft bei der SCHUFA über die mich/uns betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informati-onen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar.Die Adresse der SCHUFA lautet:SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover.

Widerrufsinformation

WiderrufsrechtDer Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492Absatz 2 BGB (z.B. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrags, Angabeder für den Darlehensnehmer zuständigen Aufsichtsbehörde) erhalten hat. Der Darlehensnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn siein der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigungder Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehensnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sindund dem Darlehensnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflicht-angaben kann der Darlehensnehmer nachträglich in Textform informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darle-hensnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Wider-rufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:: ING-DiBa AG, Theodor-Heuss-Allee 106, 60486Frankfurt am Main, Telefax: 0180 2 / 34 22 99 30*, E-Mail: [email protected]

WiderrufsfolgenDer Darlehensnehmer hat innerhalb von 30 Tagen das Darlehen, soweit es bereits ausbezahlt wurde, zurückzuzahlen und für den Zeitraumzwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendungder Widerrufserklärung.Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag inHöhe von 8,61 Euro zu zahlen.

Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn das Darlehen nur teilweise in Anspruch genommen wurde. Wenn der Darlehensnehmernachweist, dass der Wert seines Gebrauchsvorteils niedriger war als der Vertragszins, muss er nur den niedrigeren Betrag zahlen. Dieskann z.B. in Betracht kommen, wenn der marktübliche Zins geringer war als der Vertragszins.

Ende der Widerrufsinformation

(*Festpreis 6 Cent pro Anruf, max. 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen)

Blatt 9 zum Schreiben vom 15.06.2010Vorgangsnummer: 0123456789 (0)

Annahmeerklärung

Mit dem Vertragsangebot erkläre ich mich einverstanden.Ich erkläre ausdrücklich, dass ich auf eigene Rechnung handle.

Ort, Datum Unterschrift Max Mustermann

Empfangsbestätigung

Die Geschäftsbedingungen der ING-DiBa AG für Immobilienfinanzierung, die die "Grundlegende Informationen nach § 312c BGB", die "All-gemeine Darlehensbedingungen für Immobilienfinanzierung" und die "Allgemeine Geschäftsbedingungen" enthalten, sowie das Preis- undLeistungsverzeichnis für die Immobilienfinanzierung, eine Ausfertigung des Vertragsangebotes inkl. Zweckerklärung sowie jeweils ein Ex-emplar des Europäischen Standardisierten Merkblattes und der Erläuterungen zur Direkt-Baufinanzierung habe/n ich/wir erhalten.

Ort, Datum Unterschrift Max Mustermann

EUROPÄISCHES STANDARDISIERTES MERKBLATT

Diese Angaben stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar.Die Angaben werden nach Treu und Glauben zur Verfügunggestellt und sind eine genaue Beschreibung des Angebots,das das Kreditinstitut unter aktuellen Marktbedingungen undauf der Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationenmachen würde. Es sollte allerdings beachtet werden, dasssich die Angaben je nach Marktentwicklung ändern können.Die Aushändigung dieses Informationsblatts verpflichtet denDarlehensgeber nicht automatisch zur Kreditbewilligung.

Darlehensgeber ING-DiBa AGTheodor-Heuss-Allee 10660486 Frankfurt am MainTelefon: 0180 2 / 22 23 66 *Telefax: 069 / 27 222 66222Internet: www.ing-diba.deE-Mail: [email protected]

* Festnetzpreis 6 Cent pro Anruf, max. 42 Cent pro Minuteaus Mobilfunknetzen.

Darlehensvermittler Musterfinanz GmbHHerr Friedrich Finanz

Postfach 11 03 2712345 Musterhausen

Produktbeschreibung Immobiliardarlehensvertrag als AnnuitätendarlehenDieses Darlehen ist durch eine für die gesamte Zinsfestschrei-bungszeit gleichbleibende Jahresleistung (Zinsen und Tilgung=Annuität) gekennzeichnet. Dabei wird für die Rückzahlungdes Darlehens normalerweise eine Tilgung von jährlich 1 bis 2% Prozent vom Darlehensbetrag zuzüglich 'ersparter Zinsen'vereinbart. Zur schnelleren Rückzahlung können Sie höhereTilgungssätze wählen. Die Annuität zahlen Sie in gleichblei-benden monatlichen Raten. Die letzte Rate kann von den üb-rigen Darlehensraten betragsmäßig abweichen. Aus jederRate werden zunächst die Zinsen für den jeweils laufendenKalendermonat abgedeckt (Zinsanteil), der verbleibende Teilder Rate wird zur Tilgung verwendet (Tilgungsanteil). DieserTilgungsanteil erhöht sich mit jeder Rate in dem Maße, wiesich der Zinsanteil durch die fortschreitende Tilgung des Dar-lehens ermäßigt. Daher kommt der Begriff 'ersparte Zinsen'.

Die vorgeschlagenen Darlehensbedingungen basieren auf derAnnahme, dass das von Ihnen im Antrag angegebene Eigen-kapital in die Finanzierung eingebracht wird.

Die Besicherung des Darlehens erfolgt durch Grundschuldenin Höhe des Darlehensnominalbetrags mit Übernahme derpersönlichen Haftung und Unterwerfung unter die sofortigeZwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen.

Sollzinssatz (Nominalzins) 3,10 % p.a. fest bis zum 30.06.2018Nach Ablauf der Zinsfestschreibungszeit gilt der dann gültigevariable Zinssatz für Immobiliendarlehen sofern keine neueVereinbarung über eine Zinsfestschreibung getroffen wird.

Auszahlungskurs Auszahlungskurs 100,00 %Bei der Bestimmung des Sollzinssatzes wurde ein Disagiovon 0,00 % der Darlehenssumme berücksichtigt.

Effektiver JahreszinsGesamtkosten ausgedrücktals jährlicher Prozentsatzdes Gesamtbetrages.

3,14 %

Höhe Darlehensbetragund Währung 100.000,00 Euro

Nettodarlehensbetrag undWährung

100.000,00 Euro

Gesamtdauer derDarlehensvereinbarung

Auf Basis der bei Darlehensvertragsabschluss maßgeblichenDarlehenskonditionen ergibt sich eine voraussichtliche Lauf-zeit des Darlehens von ca. 18 Jahr/en und 7 Monat/en. Durcheine Änderung der Konditionen (im Rahmen einer Kondi-tionenanpassung) kann sich die Darlehensgesamtlaufzeit ver-längern oder verkürzen.

Anzahl und Häufigkeit derRatenzahlung

Die Anzahl der Raten für die Zeit der Zinsfestschreibung be-trägt bei planmäßigem Verlauf 96 Monatsraten.

Höhe der Ratenzahlung 591,67 EuroDie annuitätische Tilgung beträgt anfänglich 4,00 %.Ab Tilgungsbeginn ist zur Verzinsung und Tilgung für das Jahreine gleichbleibende Leistung von 7,10 % des ursprünglichenDarlehensbetrages 3,10 % Zinsen zuzüglich 4,00 % Anfang-stilgung zu zahlen. Aus den angenommenen Konditionen er-gibt sich die anfängliche vorgenannte Rate.

Sondertilgungen Sie sind berechtigt, einmal pro Kalenderjahr bis zu 5 % derDarlehenssumme (je Einzeldarlehen) sonderzutilgen. Der Min-destbetrag pro Zahlung beträgt 1.250 Euro. Sondertilgungs-rechte der Vorjahre sind nicht nachträglich nutzbar. Tilgungs-leistungen über diese und die oben genannten. Tilgungenhinaus sind während eines Sollzinsbindungszeitraumes nichtzulässig. Bei der Berechnung des effektiven Jahreszinseswurden eventuelle Sondertilgungen nicht berücksichtigt.

Zusätzliche einmaligeKosten

Bearbeitungsgebühren: 0,00 Euro

Bereitstellungszinsen: 0,25 % pro Monat gerechnet ab demersten Kalendertag des 7. Monats nach Darlehensvertragsab-schluss. (Bei Forwarddarlehen mit Eintritt der Zinsbindungs-frist)Soweit Bereitstellungszinsen anfallen, werden Sie beiAuszahlung fällig und werden von Ihrem Referenzkonto ein-gezogen.

Sonstige Kosten Ferner tragen Sie die in Zusammenhang mit dem Kreditver-trag anfallenden Grundbuch- und Notarkosten.

Wiederkehrende Kosten Sie sind verpflichtet, das Gebäude samt Zubehör zum vollen -soweit möglich zum gleitenden Neuwert gegen Feuer-, Lei-tungswasser- und Sturmschäden auf Ihre Kosten versichertzu halten.

Vorzeitige Rückzahlung Bei Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz sind Tilgungsleis-tungen über die vereinbarte (Sonder-)Tilgung hinaus währenddes Sollzinsbindungszeitraumes nicht zulässig.

Der Darlehensnehmer kann ein grundpfandrechtlich gesi-chertes Darlehen, bei dem ein Festzins vereinbart wurde, vor-zeitig zurückzahlen, wenn nach vollständigem Empfang desDarlehens 6 Monate abgelaufen sind und er ein berechtigtesInteresse hat. Ein solches Interesse liegt insbesondere vor,wenn der Darlehensnehmer ein Bedürfnis nach einer ander-weitigen Verwertung des beliehenen Objekts hat. Die Kündi-gungsfrist beträgt dann 3 Monate. In diesem Fall müssen Siejedoch der Bank den dadurch entstehenden Schaden (sog.Vorfälligkeitsschaden) ersetzen. Der Schaden der Bank wirdnach den von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofesentwickelten Grundsätzen berechnet, die insbesondere- ein zwischenzeitlich gesunkenes Zinsniveau,- die für das Darlehen ursprünglich vereinbartenZahlungsströme,- den der Bank entgehenden Gewinn,- die infolge der vorzeitigen Rückzahlung ersparten Risiko undVerwaltungskostenberücksichtigen.Eine Rückzahlung des Darlehens ohne Entschädigung ist da-gegen zum Ablauf jedes Zinsbindungszeitraumes möglich.Im Falle einer Zinsfestschreibungszeit von mehr als 10 Jahrenkönnen Sie das Darlehen außerdem nach 10 Jahren ab Voll-oder Restauszahlung mit einer Frist von 6 Monaten kündigenund dann entschädigungslos zurückzahlen.

InternesBeschwerdesystem

Beschwerden im Zusammenhang mit dem Darlehensver-trag können Sie an folgende Adresse richten:

ING-DiBa AG- Immobilienfinanzierung -Theodor-Heuss-Allee 10660486 Frankfurt am Main

RepräsentativerTilgungsplan

In der Anlage erhalten Sie den Tilgungsplan.

Für die Zeit nach dem Auslaufen der Sollzinsbindung steht derdann geltende Sollzinssatz jetzt noch nicht fest. In dem Til-gungsplan ist für den Zeitraum nach dem Auslaufen der Soll-zinsbindung daher der anfänglich vereinbarte gebundene Soll-zinssatz zugrunde gelegt worden. Der tatsächliche Sollzins-satz nach Ablauf der Sollzinsbindung kann höher oder nied-riger sein. Dadurch würde sich die jeweilige Ratenhöhe än-dern. Dies führt dazu, dass der Darlehensvertrag eine andereLaufzeit hat

Verpflichtung einesGehaltskontos beim Dar-lehensgeber Keine Verpflichtung

Widerrufsrecht Mit dem Vertragsangebot wird Ihnen ein Widerrufsrecht einge-räumt. Sie haben das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalbvon 14 Kalendertagen zu widerrufen.

Abtretung, ÜbertragungForderungen aus dem Dar-lehensverhältnis können anDritte, z.B. Inkassounter-nehmen, abgetreten wer-den.

Der Darlehensgeber kanndas Vertragsverhältnis ohneIhre Zustimmung auf an-dere Personen übertragen,z.B. bei einer Umstrukturie-rung des Geschäfts.

Ja.

Nein.Ausgenommen sind Übertragungen nach den Regelungendes Umwandlungsgesetzes, bei denen es per Gesetz zu einerRechtsnachfolge kommt.

Zusätzliche Information im Fernabsatzgeschäft

Handelsregister

ZuständigeAufsichtsbehörde

ING-DiBa AGAmtsgericht Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 7727

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn,und Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt(Internet: www.bafin.de)

Ausübung desWiderrufsrechts

Ihr Widerruf muss in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax-oder E-Mail-Nachricht) erfolgen. Der Widerruf muss keine Be-gründung enthalten. Bei mehreren Darlehensnehmern stehtdieses Widerrufsrecht jedem einzelnen Darlehensnehmer al-leine zu.Die Widerrufsfrist beginnt einen Tag nachdem Ihnen:

-die Pflichtangaben zum Widerrufsrecht nach Art. 247 § 6Abs. 2 EGBGB in Textform mitgeteilt und Ihnen

-die Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Ab-schrift der Vertragsurkunde oder Ihres Antrags zur Verfügunggestellt wurden, jedoch nicht vor Abschluss des Vertrages. ZurWahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Wi-derrufs.

Der Widerruf ist zu senden an:ING-DiBa AGTheodor-Heuss-Allee 10660486 Frankfurt am MainZum Widerruf und seinen Rechtsfolgen beachten Sie bitte diekonkreten Angaben, die in Ihrem Darlehensvertrag enthaltensind.Üben Sie Ihr Widerrufsrecht nicht aus, bleibt der Darlehens-vertrag wirksam. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, der Banknach Auszahlung des Darlehens die vereinbarten Zins- undTilgungsraten sowie die weiteren im Zusammenhangmit dem Darlehensvertrag stehenden Kosten zu zahlen.

Rechtsordnungenvor Abschluss des Darle-hensvertrags

Für die Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Darlehens-vertrags gilt deutsches Recht.

Anwendbares Recht aufden Darlehensvertrag

Für den späteren Vertragsschluss sowie die gesamteGeschäftsverbindung zwischen Kunde und Bank gilt deut-sches Recht.

ZuständigeGerichtsbarkeit

Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel.

Wahl der Sprache Die Informationen und Vertragsbedingungen werden in deut-scher Sprache vorgelegt. Mit Ihrer Zustimmung werden wirwährend der Laufzeit des Kreditvertrags in Deutsch mit IhnenKontakt halten.

AußergerichtlichesBeschwerde- und Rechts-behelfverfahren

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht dieMöglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzuru-fen.

Ombudsmannverfahren der privaten BankenKundenbeschwerdestelle beim Bundesverbanddeutscher Banken e.V.Postfach 04030710062 BerlinTelefon: 030/1663-0; Telefax: 030/1663-1399www.bdb.de

Zeitraum, für den der Dar-lehensgeber an die vor-vertraglichen Informati-onen gebunden ist

Diese Informationen gelten vom 15.06.2010 bis 25.06.2010

Tilgungsplan in Euro

Dieser Tilgungsplan spiegelt nicht den tatsächlichen Tilgungsverlauf wieder und ist daher nureine informative Modellrechnung. Insbesondere konnten bei der Erstellung Ihre individuellenValutierungs- und Sondertilgungsmodalitäten nicht berücksichtigt werden.

Datum Zins Tilgung verbleibender Betrag

30.07.2010 258,33 333,34 99.666,6630.08.2010 257,47 334,20 99.332,4630.09.2010 256,61 335,06 98.997,4030.10.2010 255,74 335,93 98.661,4730.11.2010 254,88 336,79 98.324,6830.12.2010 254,01 337,66 97.987,0230.01.2011 253,13 338,54 97.648,4828.02.2011 252,26 339,41 97.309,0730.03.2011 251,38 340,29 96.968,7830.04.2011 250,50 341,17 96.627,6130.05.2011 249,62 342,05 96.285,5630.06.2011 248,74 342,93 95.942,63

30.06.2012 2.915,09 4.184,95 91.757,68

30.06.2013 2.783,51 4.316,53 87.441,15

30.06.2014 2.647,77 4.452,27 82.988,88

30.06.2015 2.507,77 4.592,27 78.396,61

30.06.2016 2.363,35 4.736,69 73.659,92

30.06.2017 2.214,43 4.885,61 68.774,31

30.06.2018 2.060,81 5.039,23 63.735,08

Kundennummer:Kundenname: Max Mustermann

Zweckerklärung

Mit der Zweckerklärung wird die Grundschuld mit einem Darlehen verknüpft. Die Grundschuld dient dem Zweck, Ansprüche der Bankzu sichern.

Die Zweckerklärung gilt für alle Grundschulden, mit denen das nachfolgend genannte Beleihungsobjekt zu-gunsten der ING-DiBa AG, Frankfurt am Main, belastet ist. Namentlich, aber nicht abschließend gilt dieZweckerklärung für folgende Grundschuld/en:

n Abtretung erstrangige Grundschuld über 500.000,00 DEM

Beleihungsobjekt:

Musterweg 1, 12345 Musterhausen

eingetragen im Grundbuch von Musterhausendes Amtsgerichts MusterBlatt 1679Flurstück 803/77

1. Sicherungszweck1.1 Die Grundschuld, die Übernahme der persönlichen Haftung sowie die Abtretung der Rückgewähran-sprüche dienen der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche an Kapital, Zinsen, Pro-visionen und Kosten jeder Art, die der ING-DiBa AG - nachstehend ING-DiBa genannt - mit ihren sämtlichenin- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung oder aus einem sons-tigen Rechtsgrund (z.B. bankmäßiger Erwerb von Dritten durch Abtretung oder gesetzlichen Übergang)gegen den Sicherungsgeber zustehen. Hat der Sicherungsgeber die Haftung für die Verbindlichkeiten einesanderen Kunden der ING-DiBa übernommen (z.B. als Bürge), so sichert die Grundschuld die aus der Haf-tungsübernahme folgende Schuld erst ab ihrer Fälligkeit.

1.2 Die Grundschuld sowie die Abtretung der Rückgewähransprüche dienen der Sicherung der Ansprüche,die der ING-DiBa gegen Harald König zustehen, und zwar auch dann, wenn die vereinbarte Kreditlaufzeitverlängert wird.

Sicherungsgeber (sofern nicht gleichzeitig Kreditnehmer):

Vorname, Name _________________________________________________________(abweichender Sicherungsgeber)

Straße, Nr. _________________________________________________________

PLZ, Ort _________________________________________________________

Im Fall der Sicherung durch einen Dritten dienen die Grundschuld sowie die Abtretung der Rückgewähran-sprüche der Sicherung der Ansprüche der ING-DiBa aus dem/den Darlehen Nummer an Harald König.

2. Rückgewähransprüche2.1 Falls der Grundschuld gegenwärtig oder künftig andere Grundschulden im Rang vorgehen oder gleichste-hen, werden der ING-DiBa hiermit die Ansprüche auf Rückübertragung vor- und gleichrangiger Grund-schulden und Grundschuldteile nebst Zinsen und Nebenrechten, die Ansprüche auf Erteilung einerLöschungsbewilligung, einer Verzichtserklärung, einer Nichtvalutierungserklärung sowie die Ansprüche aufAuszahlung des Übererlöses im Verwertungsfall abgetreten. Sollten diese Rückgewähransprüche bereits an-derweitig abgetreten sein, wird hiermit der Anspruch auf Rückübertragung dieser Ansprüche abgetreten.23

B009

0000

0000

00_K

0920

3114

18

Bitte unterschrieben zurück

n Per Post senden an: ING-DiBa AG

60628 Frankfurt am Main

Blatt 2 zur ZweckerklärungKundennummer:Kundenname: Max Mustermann

2.2 Die Abtretung erfolgt mit der Maßgabe, dass die ING-DiBa sich bei Fälligkeit des Rückgewähranspruchsauch aus der ihr dann abzutretenden Grundschuld befriedigen darf, wobei diese Grundschuld zusätzlich zuder oben genannten Grundschuld als weitere Sicherheit für ihre Forderungen dient. Für diese weitere Grund-schuld gelten die Bestimmungen dieser Zweckerklärung entsprechend.

2.3 Die ING-DiBa ist befugt, die Abtretung der Rückgewähransprüche dem Rückgewährverpflichteten anzu-zeigen.

2.4 Bei Briefgrundschulden werden ferner der Anspruch auf Aushändigung der Grundschuldbriefe und derAnspruch auf deren Vorlegung beim Grundbuchamt zur Bildung von Teilbriefen abgetreten.

2.5 Auf Verlangen der ING-DiBa wird der Sicherungsgeber alle Erklärungen abgeben, die zur Geltendma-chung der vorstehend abgetretenen Ansprüche erforderlich sind. Die ING-DiBa ist berechtigt, bei vor- undgleichrangigen Grundschuldgläubigern Auskünfte über die durch diese Grundschulden gesicherten An-sprüche einzuholen.

3. Verwertung von Sicherheiten3.1 Dient die Grundschuld der Sicherung mehrerer Forderungen gegen einen oder mehrere Schuldner, so be-steht hinsichtlich des Sicherungszwecks der Grundschuld zwischen den gesicherten Forderungen kein Rang-verhältnis. Bei der zwangsweisen oder freihändigen Verwertung der Grundschuld ist die ING-DiBa berechtigt,den Erlös nach ihrer Wahl auf jede der gesicherten Forderungen ganz oder teilweise zu verrechnen.

3.2 Die ING-DiBa darf die fällig gestellte Grundschuld durch Zwangsversteigerung verwerten, wenn der Kre-ditnehmer fällige Zahlungen auf die durch die Grundschuld gesicherten Forderungen trotz Nachfristsetzungnicht erbracht hat und die ING-DiBa aufgrund der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen oder aufgrundgesetzlicher Bestimmungen zur Kündigung der gesicherten Forderungen berechtigt ist. Entsprechendes gilt,wenn ein Kredit zum vereinbarten Rückzahlungstermin nicht getilgt wird.

3.3 Die ING-DiBa ist berechtigt, den Antrag auf Zwangsverwaltung aus der fälligen Grundschuld zu stellen,wenn der Kreditnehmer mit einem Betrag, der 1 % des Grundschuldnennbetrags entspricht, im Verzug ist.

3.4 Aus der Übernahme einer persönlichen Haftung darf die ING-DiBa die Zwangsvollstreckung betreiben,wenn der Kreditnehmer fällige Zahlungen trotz Nachfristsetzung nicht erbracht hat.

3.5 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wird die ING-DiBa mit einer Frist von einem Monat schriftlich andro-hen.

4. Freigabe von Sicherheiten4.1 Nach Befriedigung ihrer durch die Grundschuld gesicherten Ansprüche ist die ING-DiBa verpflichtet, dieGrundschuld nebst Zinsen und sonstigen Rechten an den Sicherungsgeber freizugeben. Die ING-DiBa wirddiese Sicherheiten an einen Dritten übertragen, wenn sie hierzu verpflichtet ist. Dies ist z.B. der Fall, wennein Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld an einen Dritten abgetreten worden ist.

4.2 Die ING-DiBa ist schon vor vollständiger Befriedigung ihrer durch die Grundschuld gesicherten An-sprüche verpflichtet, auf Verlangen nachrangige Grundschulden oder Grundschuldteile freizugeben, wennund soweit der Grundschuldbetrag die gesicherten Ansprüche übersteigt.

4.3 Der Freigabeanspruch des Sicherungsgebers verjährt erst 30 Jahre nach seiner Fälligkeit.

Blatt 3 zur ZweckerklärungKundennummer:Kundenname: Max Mustermann

4.4 Sind für die durch die Grundschuld gesicherten Ansprüche noch weitere Sicherheiten bestellt worden(z.B. Grundschulden an anderen Pfandobjekten, Sicherungsübereignungen, Forderungsabtretungen), so istdie ING-DiBa über ihre Freigabeverpflichtung in Abs. 2 hinaus verpflichtet, auf Verlangen nach ihrer Wahldie Grundschuld oder auch etwaige Sicherheiten an den jeweiligen Sicherungsgeber ganz oder teilweise frei-zugeben, sofern der realisierbare Wert sämtlicher Sicherheiten 110 % der gesicherten Ansprüche der ING-DiBa nicht nur vorübergehend überschreitet.

4.5 Die ING-DiBa wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Si-cherungsgebers und des Bestellers zusätzlicher Sicherheiten Rücksicht nehmen.

5. Versicherungsschutz5.1 Die auf dem belasteten Grundbesitz befindlichen Gebäude und Anlagen sowie das Zubehör, werdensoweit nicht bereits geschehen, auf Kosten des Sicherungsgebers gegen alle Gefahren versichert, wegenderer die ING-DiBa einen Versicherungsschutz für erforderlich hält. Insbesondere wird eine wert-angemessene Feuerversicherung abgeschlossen und so lange unterhalten, wie der ING-DiBa durch dieGrundschuld gesicherte Ansprüche zustehen. Wenn dies nicht oder nicht ausreichend geschieht, darf dieING-DiBa selbst die Versicherung auf Kosten des Sicherungsgebers abschließen.

5.2 Die Ansprüche aus den bestehenden oder künftig noch abzuschließenden Zubehörversicherungenwerden der ING-DiBa hiermit für den oben bestimmten Sicherungszweck verpfändet. Die ING-DiBa ist be-rechtigt, im Namen des Versicherungsnehmers der Versicherungsgesellschaft die Verpfändung anzuzeigen.

6. Allgemeine Hinweise6.1 Die ING-DiBa kann die Erteilung aller Auskünfte und Nachweise sowie die Aushändigung der Urkundenverlangen, die sie für die Verwaltung und Verwertung der Grundschuld benötigt. Sie darf solche Auskünfte,Nachweise und Urkunden auch bei Behörden, Versicherungsgesellschaften oder sonstigen Dritten auf Kostendes Kreditnehmers einholen. Die ING-DiBa ist berechtigt, das belastete Grundstück, die Gebäude sowie dasZubehör zu besichtigen und in alle den belasteten Grundbesitz betreffenden Unterlagen Einblick zu nehmen.Sie ist ferner berechtigt, den belasteten Grundbesitz mit Gebäuden, Anlagen und Zubehör auch durch Kauf-interessenten besichtigen zu lassen.

Alle der ING-DiBa hierdurch entstehenden Kosten gehen zulasten des Eigentümers.

6.2 Die ING-DiBa wird alle Zahlungen auf die durch die Grundschuld gesicherten Forderungen verrechnen,soweit nicht im Einzelfall berechtigterweise auf die Grundschuld selbst geleistet wird.

6.3 Der der ING-DiBa nachzureichende Grundbuchauszug ist zur genauen Bestimmung des Beleihungs-objekts maßgebend.

Ort, Datum Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigter/Wohnungseigentümer(bei Kauf: zukünftiger Eigentümer bzw. Berechtigter)

Kundennummer:Kundenname: Max Mustermann

Zweckerklärung

Mit der Zweckerklärung wird die Grundschuld mit einem Darlehen verknüpft. Die Grundschuld dient dem Zweck, Ansprüche der Bankzu sichern.

Die Zweckerklärung gilt für alle Grundschulden, mit denen das nachfolgend genannte Beleihungsobjekt zu-gunsten der ING-DiBa AG, Frankfurt am Main, belastet ist. Namentlich, aber nicht abschließend gilt dieZweckerklärung für folgende Grundschuld/en:

n Abtretung erstrangige Grundschuld über 500.000,00 DEM

Beleihungsobjekt:

Musterweg 1, 12345 Musterhausen

eingetragen im Grundbuch von Musterhausendes Amtsgerichts MusterBlatt 1679Flurstück 803/77

1. Sicherungszweck1.1 Die Grundschuld, die Übernahme der persönlichen Haftung sowie die Abtretung der Rückgewähran-sprüche dienen der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche an Kapital, Zinsen, Pro-visionen und Kosten jeder Art, die der ING-DiBa AG - nachstehend ING-DiBa genannt - mit ihren sämtlichenin- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung oder aus einem sons-tigen Rechtsgrund (z.B. bankmäßiger Erwerb von Dritten durch Abtretung oder gesetzlichen Übergang)gegen den Sicherungsgeber zustehen. Hat der Sicherungsgeber die Haftung für die Verbindlichkeiten einesanderen Kunden der ING-DiBa übernommen (z.B. als Bürge), so sichert die Grundschuld die aus der Haf-tungsübernahme folgende Schuld erst ab ihrer Fälligkeit.

1.2 Die Grundschuld sowie die Abtretung der Rückgewähransprüche dienen der Sicherung der Ansprüche,die der ING-DiBa gegen Harald König zustehen, und zwar auch dann, wenn die vereinbarte Kreditlaufzeitverlängert wird.

Sicherungsgeber (sofern nicht gleichzeitig Kreditnehmer):

Vorname, Name _________________________________________________________(abweichender Sicherungsgeber)

Straße, Nr. _________________________________________________________

PLZ, Ort _________________________________________________________

Im Fall der Sicherung durch einen Dritten dienen die Grundschuld sowie die Abtretung der Rückgewähran-sprüche der Sicherung der Ansprüche der ING-DiBa aus dem/den Darlehen Nummer an Harald König.

2. Rückgewähransprüche2.1 Falls der Grundschuld gegenwärtig oder künftig andere Grundschulden im Rang vorgehen oder gleichste-hen, werden der ING-DiBa hiermit die Ansprüche auf Rückübertragung vor- und gleichrangiger Grund-schulden und Grundschuldteile nebst Zinsen und Nebenrechten, die Ansprüche auf Erteilung einerLöschungsbewilligung, einer Verzichtserklärung, einer Nichtvalutierungserklärung sowie die Ansprüche aufAuszahlung des Übererlöses im Verwertungsfall abgetreten. Sollten diese Rückgewähransprüche bereits an-derweitig abgetreten sein, wird hiermit der Anspruch auf Rückübertragung dieser Ansprüche abgetreten.23

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Für Ihre Unterlagen

Blatt 2 zur ZweckerklärungKundennummer:Kundenname: Max Mustermann

2.2 Die Abtretung erfolgt mit der Maßgabe, dass die ING-DiBa sich bei Fälligkeit des Rückgewähranspruchsauch aus der ihr dann abzutretenden Grundschuld befriedigen darf, wobei diese Grundschuld zusätzlich zuder oben genannten Grundschuld als weitere Sicherheit für ihre Forderungen dient. Für diese weitere Grund-schuld gelten die Bestimmungen dieser Zweckerklärung entsprechend.

2.3 Die ING-DiBa ist befugt, die Abtretung der Rückgewähransprüche dem Rückgewährverpflichteten anzu-zeigen.

2.4 Bei Briefgrundschulden werden ferner der Anspruch auf Aushändigung der Grundschuldbriefe und derAnspruch auf deren Vorlegung beim Grundbuchamt zur Bildung von Teilbriefen abgetreten.

2.5 Auf Verlangen der ING-DiBa wird der Sicherungsgeber alle Erklärungen abgeben, die zur Geltendma-chung der vorstehend abgetretenen Ansprüche erforderlich sind. Die ING-DiBa ist berechtigt, bei vor- undgleichrangigen Grundschuldgläubigern Auskünfte über die durch diese Grundschulden gesicherten An-sprüche einzuholen.

3. Verwertung von Sicherheiten3.1 Dient die Grundschuld der Sicherung mehrerer Forderungen gegen einen oder mehrere Schuldner, so be-steht hinsichtlich des Sicherungszwecks der Grundschuld zwischen den gesicherten Forderungen kein Rang-verhältnis. Bei der zwangsweisen oder freihändigen Verwertung der Grundschuld ist die ING-DiBa berechtigt,den Erlös nach ihrer Wahl auf jede der gesicherten Forderungen ganz oder teilweise zu verrechnen.

3.2 Die ING-DiBa darf die fällig gestellte Grundschuld durch Zwangsversteigerung verwerten, wenn der Kre-ditnehmer fällige Zahlungen auf die durch die Grundschuld gesicherten Forderungen trotz Nachfristsetzungnicht erbracht hat und die ING-DiBa aufgrund der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen oder aufgrundgesetzlicher Bestimmungen zur Kündigung der gesicherten Forderungen berechtigt ist. Entsprechendes gilt,wenn ein Kredit zum vereinbarten Rückzahlungstermin nicht getilgt wird.

3.3 Die ING-DiBa ist berechtigt, den Antrag auf Zwangsverwaltung aus der fälligen Grundschuld zu stellen,wenn der Kreditnehmer mit einem Betrag, der 1 % des Grundschuldnennbetrags entspricht, im Verzug ist.

3.4 Aus der Übernahme einer persönlichen Haftung darf die ING-DiBa die Zwangsvollstreckung betreiben,wenn der Kreditnehmer fällige Zahlungen trotz Nachfristsetzung nicht erbracht hat.

3.5 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wird die ING-DiBa mit einer Frist von einem Monat schriftlich andro-hen.

4. Freigabe von Sicherheiten4.1 Nach Befriedigung ihrer durch die Grundschuld gesicherten Ansprüche ist die ING-DiBa verpflichtet, dieGrundschuld nebst Zinsen und sonstigen Rechten an den Sicherungsgeber freizugeben. Die ING-DiBa wirddiese Sicherheiten an einen Dritten übertragen, wenn sie hierzu verpflichtet ist. Dies ist z.B. der Fall, wennein Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld an einen Dritten abgetreten worden ist.

4.2 Die ING-DiBa ist schon vor vollständiger Befriedigung ihrer durch die Grundschuld gesicherten An-sprüche verpflichtet, auf Verlangen nachrangige Grundschulden oder Grundschuldteile freizugeben, wennund soweit der Grundschuldbetrag die gesicherten Ansprüche übersteigt.

4.3 Der Freigabeanspruch des Sicherungsgebers verjährt erst 30 Jahre nach seiner Fälligkeit.

Blatt 3 zur ZweckerklärungKundennummer:Kundenname: Max Mustermann

4.4 Sind für die durch die Grundschuld gesicherten Ansprüche noch weitere Sicherheiten bestellt worden(z.B. Grundschulden an anderen Pfandobjekten, Sicherungsübereignungen, Forderungsabtretungen), so istdie ING-DiBa über ihre Freigabeverpflichtung in Abs. 2 hinaus verpflichtet, auf Verlangen nach ihrer Wahldie Grundschuld oder auch etwaige Sicherheiten an den jeweiligen Sicherungsgeber ganz oder teilweise frei-zugeben, sofern der realisierbare Wert sämtlicher Sicherheiten 110 % der gesicherten Ansprüche der ING-DiBa nicht nur vorübergehend überschreitet.

4.5 Die ING-DiBa wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Si-cherungsgebers und des Bestellers zusätzlicher Sicherheiten Rücksicht nehmen.

5. Versicherungsschutz5.1 Die auf dem belasteten Grundbesitz befindlichen Gebäude und Anlagen sowie das Zubehör, werdensoweit nicht bereits geschehen, auf Kosten des Sicherungsgebers gegen alle Gefahren versichert, wegenderer die ING-DiBa einen Versicherungsschutz für erforderlich hält. Insbesondere wird eine wert-angemessene Feuerversicherung abgeschlossen und so lange unterhalten, wie der ING-DiBa durch dieGrundschuld gesicherte Ansprüche zustehen. Wenn dies nicht oder nicht ausreichend geschieht, darf dieING-DiBa selbst die Versicherung auf Kosten des Sicherungsgebers abschließen.

5.2 Die Ansprüche aus den bestehenden oder künftig noch abzuschließenden Zubehörversicherungenwerden der ING-DiBa hiermit für den oben bestimmten Sicherungszweck verpfändet. Die ING-DiBa ist be-rechtigt, im Namen des Versicherungsnehmers der Versicherungsgesellschaft die Verpfändung anzuzeigen.

6. Allgemeine Hinweise6.1 Die ING-DiBa kann die Erteilung aller Auskünfte und Nachweise sowie die Aushändigung der Urkundenverlangen, die sie für die Verwaltung und Verwertung der Grundschuld benötigt. Sie darf solche Auskünfte,Nachweise und Urkunden auch bei Behörden, Versicherungsgesellschaften oder sonstigen Dritten auf Kostendes Kreditnehmers einholen. Die ING-DiBa ist berechtigt, das belastete Grundstück, die Gebäude sowie dasZubehör zu besichtigen und in alle den belasteten Grundbesitz betreffenden Unterlagen Einblick zu nehmen.Sie ist ferner berechtigt, den belasteten Grundbesitz mit Gebäuden, Anlagen und Zubehör auch durch Kauf-interessenten besichtigen zu lassen.

Alle der ING-DiBa hierdurch entstehenden Kosten gehen zulasten des Eigentümers.

6.2 Die ING-DiBa wird alle Zahlungen auf die durch die Grundschuld gesicherten Forderungen verrechnen,soweit nicht im Einzelfall berechtigterweise auf die Grundschuld selbst geleistet wird.

6.3 Der der ING-DiBa nachzureichende Grundbuchauszug ist zur genauen Bestimmung des Beleihungs-objekts maßgebend.

Ort, Datum Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigter/Wohnungseigentümer(bei Kauf: zukünftiger Eigentümer bzw. Berechtigter)