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Der Mietvertrag – eine Informationsbroschüre

Der Mietvertrag – eine Informationsbroschüre · 2 Fortuna | er eerr Impressum FORTUNA Wohnungsunternehmen eG Rhinstraße 42 12681 Berlin (Friedrichsfelde Ost) Der Mietvertrag -

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Der Mietvertrag – eine Informationsbroschüre

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FORTUNA | Der Mietvertrag 2

ImpressumFORTUNAWohnungsunternehmen eGRhinstraße 4212681 Berlin (Friedrichsfelde Ost)

www.fortuna-eg.de

Der Mietvertrag - 3. Auflage Stand: November 2017 Verantwortlich: Frank Miller (Vorstand)Hans-Jürgen Thiel (Vorstand)

Layout und Gestaltung LAYON GmbHImmanuelkirchstraße 3–410405 Berlinwww.layon.de

Wenn Sie diese Broschüre lesen, sind Sie daran interessiert, eine Wohnung anzumieten oder haben dies bereits getan. Sie möchten wissen, wie die Anmietung einer Wohnung abläuft, welche Schritte nach Abschluss des Miet-vertrages noch zu absolvieren sind und welche Rechte und Pflichten sich aus dem Mietvertrag ergeben.

Mit dieser Broschüre wollen wir Ihre Fragen beantworten. Wir befassen uns mit dem Zustandekommen des Mietver-trages, seinem wesentlichen Inhalt und der Übergabe der Wohnung.

Es gibt weitere Broschüren zu folgenden Themen:

· Die Miete (mit Mieterhöhung)· Die Betriebskosten (mit Sparvorschlägen)

Wir sind sicher, dass wir Ihnen mit diesen Broschüren die Informationen an die Hand geben, die Sie benötigen, um Ihre Fragen rund um das Wohnen bei uns zu beantworten. Und sollte doch einmal eine Frage offen bleiben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter zum Gespräch zur Verfügung.

Berlin, im November 2017

Ihre FORTUNA

Der Vorstand

EINLEITUNG

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Der Mietvertrag | FORTUNA 3

1. Die Wohnungssuche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

1.1. WELcHE WOHNUNG SOLL ES SEIN? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51.1.1. Die Anzahl der Zimmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .51.1.2. Die Fläche der Wohnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .51.1.3. Die Höhe der Miete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .51.1.4. Die Ausstattung der Wohnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .51.1.5. Die Lage der Wohnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .51.1.6. Die Art des Gebäudes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .51.1.7. Der Wohnungsschnitt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5

1.2. WIE FINDE IcH WOHNUNGEN DER FORTUNA?. . . . . . . . . . . . . . . . . . 61.2.1. Internetportale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .61.2.2. Unsere Webseite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .61.2.3. Zeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6

1.3. DIE WOHNUNGSBESIcHTIGUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

2. Die Vertragsunterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

2.1. KURZAUSKUNFT (ORIGINAL) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

2.2. EINKOMMENSNAcHWEISE (KOPIE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

2.3. MIETScHULDENFREIHEITS-BEScHEINIGUNG (ORIGINAL) . . . . . . . . . . . . . . 6

2.4. PERSONALAUSWEIS (KOPIE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

2.5. SEPA-LASTScHRIFTMANDAT (ORIGINAL) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

2.6. VERSIcHERUNGSScHEIN HAFTPFLIcHT (KOPIE). . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

2.7. VERSIcHERUNGSScHEIN HAUSRAT (KOPIE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

2.8. BEITRITTSERKLäRUNG (ORIGINAL) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

2.9. ScHUFAAUSKUNFT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

3. Der abschluss Des MietVertrages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

3.1. PRÜFUNG UND ENTScHEIDUNG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

3.2. DER MIETVERTRAG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

3.3. BÜRGScHAFT. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

INHALT

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FORTUNA | Der Mietvertrag 4

3.4. UNTERScHRIFT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

4. Der MietVertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

4.1. MIETER UND VERMIETER . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

4.2. DAS MIETOBJEKT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

4.3. DIE MIETDAUER . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

4.4. DIE MIETE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

4.5. ScHöNHEITSREPARATUREN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

4.6. MITGLIEDScHAFT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

4.7. DIE BETRIEBSKOSTEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

4.8. DIE NUTZUNG DER MIETSAcHE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

4.9. INSTANDHALTUNG, INSTANDSETZUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

4.10. BAULIcHE VERäNDERUNGEN DURcH DEN MIETER. . . . . . . . . . . . . . . . . 9

4.11. HAUSORDNUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

4.12. DIE BEENDIGUNG DES MIETVERTRAGES . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

5. Die MietVertragsorDner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

5.1. ScHRIFTWEcHSEL MIT DER FORTUNA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

5.2. ALLGEMEINE INFORMATIONEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

5.3. BETRIEBSKOSTEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

5.4. DER MIETVERTRAG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

5.5. MITGLIEDScHAFT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

6. Die Übergabe Der Wohnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

6.1. DIE TERMINVEREINBARUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

6.2. DER ÜBERGABETERMIN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

6.3. DIE ScHLÜSSEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

6.4. DER UMZUG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

6.5. DIE NUTZUNG DES AUFZUGES. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

7. MietVertrag unD hausorDnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

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Der Mietvertrag | FORTUNA 5

1. DIE WOHNUNGS-SUcHE

Dem Abschluss des Mietvertrages geht die Wohnungs-suche voraus. Viele unserer Neumieter kennen die FORTUNA bereits durch die Familie oder weil Freunde bei uns wohnen. Wenn Sie uns noch nicht kennen und sich erstmals über die FORTUNA und ihre Angebote informieren wollen, gibt es eine Reihe von Möglich-keiten, um uns kennenzulernen. Am einfachsten und schnellsten geht es über unsere Webseite www.fortuna-eg.de. Dort erfahren Sie alles über unser Unterneh-men, unsere Wohnungsangebote und unsere Dienstlei-stungen. Wir freuen uns aber auch über Ihren Besuch in unserer Geschäftsstelle in der Rhinstraße 42 in 12681 Berlin.

1.1. Welche Wohnung soll es sein?Am Anfang steht die Frage, was für eine Wohnung Sie suchen. Es sind dabei verschiedene Kriterien zu beach-ten.

1.1.1. Die anzahl Der ziMMerDie wichtigste Frage ist zumeist die nach der Anzahl der Zimmer. Vor allem wenn man mit zwei oder mehr Personen in eine Wohnung einzieht, ist es den meisten Mietern wichtig, dass jeder Bewohner und jede Bewoh-nerin ein eigenes Zimmer hat. Die Wohnungen bei der FORTUNA bestehen aus ein bis fünf Zimmern, Küche und Bad. Zum Abstellen von Kisten, Koffern u.ä. gehört in der Regel ein eigener Kellerraum dazu.

1.1.2. Die Fläche Der WohnungNeben der Zahl der Zimmer kommt es natürlich auch auf die Wohnfläche an. Mehr Wohnfläche bedeutet mehr Platz zum Leben. Die Wohnungen der FORTUNA sind zwischen 29,48 m² und 100,28 m² groß. Die Wohnfläche ist berechnet nach den Vorschriften der Wohnflächenverordnung.

1.1.3. Die höhe Der MieteDie Gesamtmiete setzt sich zusammen aus der Nettokalt-miete und den Nebenkostenvorauszahlungen. Da die Miete pro m² vermieteter Wohnfläche berechnet wird, steigt sie mit der Größe der Wohnung. Die Miete ist in der Regel der größte monatliche Ausgabenposten in Ihrem Haushaltsbudget. Sie sollten daher selbst kritisch prüfen, was Sie sich nachhaltig leisten können. Zu Ihrer eigenen Sicherheit vermieten wir keine Wohnungen, deren Mieten 50 % Ihres verfügbaren Einkommens über-schreiten. Bei Arbeitnehmern ist dies das Einkommen nach Steuern und Sozialabgaben. Eventuell gezahltes Kindergeld wird dem verfügbaren Einkommen hinzuge-rechnet.

Auf unserer Webseite finden Sie im Bereich der Woh-nungsangebote unseren Kostenermittler, der Ihnen hilft, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Wohnung in Ihr Budget passt.

1.1.4. Die ausstattung Der WohnungDie Ausstattung unserer Wohnungen ist vielfältig. Alle Häuser sind saniert, verfügen über eine Zentralheizung und haben einen hohen energetischen Standard. Die meisten Wohnungen haben einen Balkon. Viele unserer Gebäude verfügen über einen Aufzug. In den Woh-nungen selbst finden Sie zumeist ein Bad mit Wanne oder Dusche und in der Küche einen Herd und eine Spüle. So vielfältig wie unsere Mieter ist die Beschaffen-heit der Wohnungen. Sie finden geflieste Bäder, zumeist hochwertige Vinylbeläge, in manchen sogar einen Par-kettboden. Wie die genaue Ausstattung der Wohnung ist, für die Sie sich interessieren, entnehmen Sie bitte unseren Wohnungsangeboten, insbesondere den detail-lierten Beschreibungen auf unserer Webseite.

1.1.5. Die lage Der WohnungDie Frage nach der Lage der Wohnung bezieht sich zunächst auf die räumliche Lage des Gebäudes. Bei der FORTUNA können Sie Wohnungen aus sieben verschiedenen Wohnarealen auswählen. Nähere Infor-mationen dazu finden Sie auf unserer Webseite. Aber auch innerhalb der Gebäude gibt es unterschiedliche Lagen. Der eine wohnt lieber ganz oben und genießt den tollen Ausblick, während der andere lieber unten wohnt und kurze Wege hat. Viele Mieter wollen eine Wohnung mit vielen Zimmern Richtung Süden und Sonne satt, während sich andere lieber für eine Wohnung mit Ost-West-Ausrichtung und damit Morgen- und Abend-sonne entscheiden. Aus fast allen unseren Wohnungen blicken Sie auf einen großzügigen grünen, ruhigen und gepflegten Innenhof.

1.1.6. Die art Des gebäuDesSie können bei uns in hohen elfgeschossigen Gebäu-den wohnen, die aus den meisten Wohnungen einen phantastischen Ausblick bieten, oder in den etwas niedrigeren mit sechs Etagen. Sie können aber auch in einen unserer Neubauten mit Reihenhäusern und Stadt-villen ziehen, die in den vergangenen Jahren entstanden sind. Unabhängig davon, für welchen Typ Sie sich ent-scheiden, können Sie sich darauf verlassen, dass Sie bei der FORTUNA in Häusern wohnen, die von der Erscheinung, der Bauqualität und der Ausstattung jedem Vergleich standhalten.

1.1.7. Der WohnungsschnittAuch beim Wohnungsschnitt finden Sie bei der FORTUNA eine vielfältige Auswahl an Angeboten. Küche und Bad finden Sie in separaten Räumen, teilweise mit Fenstern. Großzügige Wohnzimmer und große Schlaf- und Kinder-zimmer zeichnen die Wohnungen aus. Die zur Verfügung stehende Fläche wird optimal ausgenutzt.

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Anhand dieser Kriterien sollten Sie zunächst Ihre Wunschwohnung festlegen. Und dann beginnt die Suche nach dem passenden Angebot.

1.2. Wie finde ich Wohnungen der forTunA?

Es gibt viele Möglichkeiten, sich über das Wohnungsan-gebot der FORTUNA zu informieren. Aufgrund der hohen Nachfrage sind die angebotenen Wohnungen oft schon reserviert und nicht mehr verfügbar, auch wenn sie noch angeboten werden.

1.2.1. internetportaleSie finden unsere Wohnungen auf Deutschlands größ-tem Immobilienportal http://www.immobilien-scout24.de/de/finden/wohnen/index.jsp.

1.2.2. unsere WebseiteNatürlich bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit an, sich auf unserer Webseite http://www.fortuna-eg.de/woh-nungsangebote/mietwohnungen-in-berlin über unsere aktuellen Wohnungsangebote zu informieren.

1.2.3. zeitungAnnoncen mit unseren Wohnungsangeboten gibt es an jedem Mittwoch und Samstag in der Berliner Zeitung.

1.3. die WohnungsbeWerbungWenn Sie sich für eine der angebotenen Wohnungen interessieren, schicken Sie uns bitte zunächst die Kur-zauskunft, die Sie auf unserer Webseite bei den Woh-nungsangeboten finden. Wir melden uns dann wegen eines Besichtigungstermins, wenn wir Ihnen die Woh-nung noch anbieten können. Im Rahmen der Besichti-gung werden unsere Mitarbeiter Ihre Fragen zur Wohnung gerne beantworten.

2. DIE VERTRAGS-UNTERLAGEN

Wenn Sie sich für eine unserer Wohnungen interessie-ren, benötigen wir einige Unterlagen von Ihnen. Muster dieser Unterlagen finden Sie auf unserer Webseite. Im Mittelpunkt stehen dabei die Angaben, die Ihnen und uns eine Einschätzung ermöglichen, ob Sie die Miete für die Wohnung dauerhaft aufbringen können. Zu Ihrer eigenen und zu unserer Sicherheit vermieten wir keine Wohnungen, deren Mieten 50 % Ihres nachhaltig verfügbaren Einkommens überschreiten. Dies ist nach unseren langjährigen Erfahrungen die Höchstgrenze dessen, was ein Haushalt an festen Kosten für die Woh-nung verkraften kann. Die Kurzauskunft, die Einkommensnachweise und die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung benötigen wir von Ihnen vorab, die anderen Unterlagen nach positiver Ent-scheidung zur Vorbereitung des Mietvertrages.

2.1. KurzAusKunfT (originAl)Die Kurzauskunft dient dazu, uns Ihre persönlichen Daten mitzuteilen, die wir für die Anmietung einer Wohnung und die Aufnahme in die Genossenschaft benötigen.

2.2. einKommensnAchWeise (Kopie)Vor Abschluss eines Mietvertrages müssen wir uns davon überzeugen, dass Sie nachhaltig in der Lage sind, die vereinbarte Miete zu bezahlen. Dazu müssen wir uns ein Bild von Ihren Einkommensverhältnissen verschaffen. Die Grundlage dafür sind Kopien Ihrer Einkommens-nachweise wie Gehaltsbescheinigungen, Rentenbe-scheide oder Kindergeldbescheide.

2.3. mieTschuldenfreiheiTs-bescheinigung (originAl)

Von Ihrem bisherigen Vermieter benötigen wir eine Bestätigung, dass Sie die Miete in der Vergangenheit immer regelmäßig und pünktlich gezahlt haben. Sollte es sich um Ihre erste eigene Wohnung handeln oder sollte es aus nachvollziehbaren Gründen zu Problemen bei der Mietzahlung gekommen sein, sprechen Sie uns darauf an. Häufig lässt sich auch in diesen Fällen eine Lösung finden.

2.4. personAlAusWeisDamit wir Ihre persönlichen Daten korrekt in unsere Unterlagen übernehmen können, benötigen wir Einsicht in Ihren Personalausweis.

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Der Mietvertrag | FORTUNA 7

2.5. sepA-lAsTschrifTmAndAT (originAl)Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen, müs-sen Sie sich nicht mehr um die pünktliche Mietzahlung kümmern. Auch die Salden aus der Betriebskostenab-rechnung oder Veränderungen der Miethöhe werden automatisch von uns bei der Mietzahlung berücksichtigt.

2.6. Versicherungsschein hAfT-pflichT (Kopie)

Leider passiert es hin und wieder, dass durch einen Mie-ter ein Schaden verursacht wird, zumeist durch einen Wasseraustritt aus einem Haushaltsgerät oder einen Brand. Die dadurch bei der FORTUNA oder den ande-ren Mietern verursachten Schäden können immens sein und überfordern häufig die finanziellen Möglichkeiten der Mieter. Auch zu Ihrer eigenen Sicherheit müssen wir daher darauf bestehen, dass Sie eine Haftpflichtversi-cherung haben, die Sie uns bitte durch eine Kopie des Versicherungsscheins nachweisen. Wir weisen darauf hin, dass Studenten und Auszubildende in der Regel über die Eltern haftpflichtversichert sind, wenn sie bei ihnen noch den Hauptwohnsitz haben.

2.7. Versicherungsschein hAusrAT (Kopie)Die Haftpflichtversicherung ersetzt nur den Schaden, der Ihren Mitmietern oder der FORTUNA entsteht. Der an Ihrem Eigentum entstehende Schaden wird von der Haftpflichtver-sicherung nicht ersetzt. Zu Ihrer eigenen Sicherheit müssen wir daher darauf bestehen, dass Sie eine Hausratversi-cherung haben, die Sie uns bitte durch eine Kopie des Versicherungsscheins nachweisen. Wir weisen darauf hin, dass Studenten und Auszubildende ihren Hausrat ggfls. über eine Außenversicherung der Eltern versichern können, wenn sie keinen eigenen Hausstand gründen.

2.8. beiTriTTserKlärung (originAl)Die FORTUNA ist ein genossenschaftliches Wohnungs-unternehmen. Eine Wohnung können wir Ihnen daher nur dann vermieten, wenn Sie Mitglied der Genossen-schaft werden und die für die Wohnungsgröße erforder-lichen Genossenschaftsanteile (siehe § 17 der Satzung) erwerben.

Mit dem Eintritt in unsere Genossenschaft erhalten Sie nicht nur das Recht auf Abschluss eines Mietvertrages, Sie profitieren auch von unseren umfangreichen Dienst-leistungen, wie z. B. dem NachbarschaftsZentrum und dem Seniorenclub. Und nicht zuletzt: Unsere Mieten sind günstig und die Betriebskosten niedrig.

2.9. schufAAusKunfTEine gute Bonität ist Voraussetzung dafür, um bei uns eine Wohnung anmieten zu können. Reichen Sie uns daher bitte eine Schufaauskunft ein, die nicht älter als sechs Monate sein darf.

3. DER ABScHLUSS DES MIETVERTRAGES

3.1. prüfung und enTscheidungVom ersten Gespräch an beraten wir Sie mit dem Ziel, Ihnen eine unserer Wohnungen vermieten zu können. Mit Ihnen gemeinsam wollen wir ein möglichst optima-les Angebot für Sie erstellen. Die endgültige Entschei-dung wird gefällt, wenn Sie mit unserem Vorschlag ein-verstanden sind und uns alle vorgenannten Unterlagen vollständig vorliegen.

3.2. der mieTVerTrAgSobald Einigkeit zwischen Ihnen und uns besteht, berei-ten wir den Mietvertrag vor. Wir verwenden ein Ver-tragsmuster, dass für alle Vermietungen gleich ist. Dies ist erforderlich, da wir bei gut 4.000 Wohnungen eine einheitliche und verlässliche Vertragsgrundlage benötigen. Wir können daher auch keine individuellen Regelungen mit Ihnen treffen, wofür wir um Verständnis bitten. Unser aktuelles Mietvertragsmuster finden Sie im Anhang dieser Broschüre. Im nächsten Abschnitt werden die wesentlichen Regelungen kurz erläutert. Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter jederzeit zur Ver-fügung.

3.3. bürgschAfTVor Abschluss des Mietvertrages prüfen wir, ob die Miete für die von Ihnen ins Auge gefasste Wohnung für Sie auch dauerhaft tragbar ist. In bestimmten Fällen benötigen wir darüber hinaus eine Sicherheit in Form einer Bürgschaft. Dies betrifft insbesondere die Fälle, in denen kein eigenes festes Einkommen vorhanden ist, wie z. B. bei Studenten. Alles Nähere zu diesem Fall erläutern Ihnen unsere Mitarbeiter gerne.

3.4. unTerschrifTWenn alle Fragen besprochen und geklärt sind und uns alle Unterlagen vorliegen, kann der Mietvertrag unterzeichnet werden. Dies erfolgt in unserer Geschäfts-stelle. Falls noch Fragen auftauchen, können diese sofort geklärt werden. Auch der weitere Ablauf bis zur Woh-nungsübergabe kann gleich nach der Unterzeichnung abgesprochen werden.

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4. DER MIETVERTRAG

Mietverträge unterschreibt man nicht oft im Leben. Sie sind kompliziert, weil sie Vereinbarungen und Regeln für einen wichtigen und komplexen Lebensbereich enthal-ten. Außerdem greift der Gesetzgeber mit vielen zwin-genden, also auch durch einen Mietvertrag nicht abän-derbaren Vorschriften in dieses Rechtsverhältnis ein.

Wir haben uns bemüht, einen allen rechtlichen Anfor-derungen genügenden, ausgewogenen und verständ-lichen Mietvertrag zu entwerfen. Die wichtigsten Punkte aus diesem Mietvertrag wollen wir Ihnen im Folgenden näher erläutern. Ein Muster des Mietvertrages finden Sie am Ende dieser Broschüre.

4.1. mieTer und VermieTerSie als Mieter sind unser Vertragspartner. Mieter können auch zwei Personen sein, beispielsweise ein Ehepaar oder eine Lebensgemeinschaft. Der Mietvertrag muss durch alle Mieter eigenhändig unterzeichnet werden. Minderjährige können keinen Mietvertrag abschließen.

Mehrere Mieter haften für die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag von Gesetzes wegen als Gesamtschuldner. Jeder Mieter haftet uns gegenüber also auf die gesamte Miete, auch wenn intern jeder nur für einen Teil gerade-stehen muss.

Ihr Vermieter ist die FORTUNA Wohnungsunternehmen eG, eine eingetragene Genossenschaft. Sie wird ver-treten durch den Vorstand, der seinerseits die handeln-den Mitarbeiter bevollmächtigt hat, den Mietvertrag mit Ihnen rechtsgültig zu unterzeichnen.

4.2. dAs mieTobjeKTDas Mietobjekt ist zunächst einmal zur alleinigen Nut-zung die Wohnung, die Sie sich ausgesucht haben, ggfls. nebst dem Keller. Dazu gehören aber auch alle Gemeinschaftsanlagen und -einrichtungen wie der Ein-gang, das Treppenhaus, der Aufzug, etc., die Sie mit-benutzen dürfen. Nicht dazu gehören die Stellplätze auf unseren Stellplatzanlagen. Über diese muss ein geson-derter Stellplatzmietvertrag abgeschlossen werden.

4.3. die mieTdAuerUnsere Mietverträge werden grundsätzlich auf unbe-stimmte Zeit abgeschlossen. Das bedeutet, dass sie in Kraft bleiben, bis sie von Ihnen oder von uns gekündigt werden. In unserem Mietvertrag wird daher lediglich der Beginn des Mietverhältnisses festgeschrieben. Zeit-mietverträge werden Sie bei uns nicht finden, Mietver-träge mit Ausschlussfristen für die Kündigung nur in Aus-nahmefällen.

4.4. die mieTeGemäß § 535 Absatz 2 BGB ist der Mieter verpflichtet, als Gegenleistung für die Überlassung der Mieträume dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten. Die Höhe der Miete können Vermieter und Mieter grundsätz-lich frei vereinbaren.

Die Miete besteht zunächst einmal aus der sogenannten „Grundmiete“. Daneben sind Betriebskosten in Form von abrechenbaren Vorauszahlungen zu entrichten (§ 556 BGB). Beide Bestandteile der Gesamtmiete werden in unserem Mietvertrag für Sie im Einzelnen aufgeschlüs-selt. Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie in unserer Broschüre „Die Miete“.

Die Miete ist monatlich im Voraus bis zum 3. Werk-tag zu zahlen. Sie sollten Sie daher spätestens am 01. eines jeden Monats überweisen. Am einfachsten ertei-len Sie uns eine Einzugsermächtigung. Dann kümmern wir uns darum, dass die Zahlung pünktlich erfolgt. Sie müssen nur dafür sorgen, dass Ihr Konto die erforder-liche Deckung aufweist. Wir vereinbaren keine andere Fälligkeit wie etwa zur Mitte des Monats.

4.5. schönheiTsrepArATurenDer Mieter trägt die Schönheitsreparaturen im Sinne des § 28 Absatz 4 Satz 3 der II. BV. Die Schönheits-reparaturen umfassen das Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken sowie das Streichen der Heiz-körper einschließlich Heizrohre. Hier geht es um die Gestaltung Ihres unmittelbaren Lebensbereiches, die Sie eigenverantwortlich wahrnehmen können und sollen. Wann und auf welche Weise Sie diese vertragliche Verpflichtung erfüllen, entscheiden Sie selbst. Spätestens bei Auszug erwarten wir jedoch, dass erforderliche Schönheitsreparaturen auch ausgeführt wurden.

4.6. miTgliedschAfTSie müssen Mitglied der Genossenschaft werden, um eine Wohnung bei der FORTUNA anmieten zu können. Nach der Beendigung der Mitgliedschaft steht dem Mit-glied ein Auseinandersetzungsguthaben nach den Bestim-mungen der Satzung zu. Wir sind berechtigt, mit Forde-rungen aus dem Mietverhältnis gegen den Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben aufzurechnen.

4.7. die beTriebsKosTenWenn Sie bei der FORTUNA eine Wohnung anmieten, erwarten Sie nicht nur vier Wände und ein Dach über dem Kopf. Sie erwarten viel mehr. Sie erwarten Wärme, wenn es kalt ist, warmes Wasser zum Duschen, saubere Flure und Treppenhäuser, ein gepflegtes Wohnumfeld, einen Aufzug, der Sie sicher und zuverlässig zu Ihrer Wohnung bringt, einen Hauswart, der nach dem Rech-ten sieht, Licht im Hausflur, eine regelmäßige Müllentsor-gung und noch so manches andere.

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Der Mietvertrag | FORTUNA 9

All diese Leistungen, die Ihnen das Wohnen bei uns so angenehm wie möglich machen sollen, werden von den Mitarbeitern der FORTUNA und von beauftragten Firmen erbracht. Die Kosten, die dadurch entstehen, sind die sogenannten „Betriebskosten“. Im Mietvertrag sind die von Ihnen auf diese Betriebskosten zu leisten-den monatlichen Vorauszahlungen benannt. Einmal jährlich bekommen Sie dann von uns eine Betriebs-kostenabrechnung für das Vorjahr.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie in unserer Broschüre „Die Betriebskosten“.

4.8. die nuTzung der mieTsAcheDer Mietvertrag ist die Grundlage für das Wohnen bei der FORTUNA. Dies umfasst alles, was zur Nutzung der gemieteten Räume als Lebensmittelpunkt für Sie und Ihre Familie gehört. Was das im Einzelnen ist, ist so vielge-staltig wie das Leben selbst und kann daher in einem Mietvertrag nicht annähernd umschrieben werden. Wir haben uns daher auf einige wenige Punkte beschränkt, die nach unserer Erfahrung besonders wichtig sind.

Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu Wohnzwecken. Eine gewerbliche oder teilgewerbliche Nutzung der Wohnung ist unzulässig. Eine Unter- oder Weitervermie-tung ist nur mit unserer Zustimmung zulässig

Die Heizung wird in der Zeit vom 01.10. bis 30.04. betrieben. Außerhalb dieser Heizperiode wird sie aus Kostengründen und zur Einsparung von Energie nur dann in Betrieb genommen, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die Außentemperatur um 21 Uhr weni-ger als 12 Grad celsius beträgt. Die Warmwasserver-sorgungsanlage wird ohne Einschränkung in Betrieb gehalten.

Bei der Tierhaltung sind wir zum Schutze der Nach-barschaft restriktiv. Kleintiere wie etwa Ziervögel, Zier-fische, Schildkröten, Hamster u.ä. dürfen im üblichen Umfang gehalten werden. Die Haltung von größeren Tieren bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Geneh-migung.

Die Wohnungsbestände der FORTUNA sind mit einem modernen digitalen Breitbandkabelnetz ausgestattet. Die Anbringung einer Außenantenne bzw. eines Para-bolspiegels ist daher nicht gestattet.

4.9. insTAndhAlTung, insTAndseTzungDie Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes oder der Wohnung ist Sache des Vermieters. Davon gibt es zwei allgemein übliche Ausnahmen, die ausdrücklich vertraglich geregelt sind. Zum einen die sogenannten Kleinreparaturen, zum anderen die bereits erwähnten Schönheitsreparaturen.

Der Mieter trägt die Kosten für Kleinreparaturen. Durch-geführt werden sie durch uns. Kleinreparaturen sind solche an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen. Die Kostentragung beschränkt sich auf einen Höchstbetrag für eine Einzel-reparatur von 100 Euro und jährlich 8 % der Jahresnet-tokaltmiete.

4.10. bAuliche Veränderungen durch den mieTer

Wir als Eigentümer und Vermieter tragen die Verantwor-tung für einen ordnungsgemäßen baulichen Zustand der Gebäude und Wohnungen. Dieser Verantwortung kön-nen wir nur gerecht werden, wenn wir den baulichen Zustand und eventuelle Veränderungen kennen. Bau-liche Veränderungen durch den Mieter sind daher nur zulässig, wenn dafür unsere Zustimmung eingeholt wird.

Veränderungen an der Elektroinstallation dürfen aus-schließlich durch unsere Fachfirmen auf ihre Kosten durchgeführt werden.

4.11. hAusordnung Die Hausordnung stellt Regeln zum reibungslosen Zusammenleben der Mietparteien und Hausbewohner, zum Schutz des Gebäudes sowie zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung auf. Die aktu-elle Fassung ist dem Mietvertrag als Anlage beigefügt.

Der Vermieter ist berechtigt, die Hausordnung bei Vor-liegen sachlicher Gründe nach billigem Ermessen zu ändern.

4.12. die beendigung des mieTVerTrAgesUnsere Mietverträge werden grundsätzlich auf unbe-stimmte Zeit abgeschlossen. Das bedeutet, dass sie in Kraft bleiben, bis sie von Ihnen oder von uns gekündigt werden. Wir kündigen nur dann, wenn Sie gegen Ihre mietvertraglichen Verpflichtungen verstoßen, also zum Beispiel die Miete nicht pünktlich und vollständig zah-len, oder wenn Sie nicht Mitglied der Genossenschaft werden oder bleiben. Sie als Mieter können den Miet-vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungs-fristen jederzeit kündigen.

Wenn das Mietverhältnis nach einer Kündigung endet, müssen Sie uns die Mieträume vollständig geräumt und mit allen Schlüsseln zurückgeben.

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5. DIE MIETVERTRAGS-ORDNER

Ein Mietverhältnis ist darauf angelegt, viele Jahre zu dauern. Da ist es wichtig, dass man alle Unterlagen geordnet an einem Ort findet. Wir wollen Ihnen dies mit unserem Mietvertragsordner erleichtern, den Sie bei Abschluss des Mietvertrages von uns bekommen. Schon das Erscheinungsbild zeigt Ihnen, dass Sie hier Ihre Mietvertragsunterlagen finden. Durch die Aufteilung mit sachgerecht beschriebenen Registern können Sie alle das Mietverhältnis betreffenden Unterlagen so ablegen, dass Sie sie bei Bedarf sofort finden.

5.1. schrifTWechsel miT der forTunAWenn Sie Post von der FORTUNA bekommen oder an uns schreiben, empfehlen wir Ihnen, diese Unterlagen der zeitlichen Reihenfolge nach in dieser Rubrik abzu-heften.

5.2. Allgemeine informATionenAlle Broschüren, die wir für Sie erstellt haben, kön-nen Sie ausdrucken und an dieser Stelle des Ordners abheften.

5.3. beTriebsKosTenEinmal im Jahr müssen wir die Betriebskosten abrech-nen. Für die Abrechnungen und den Sie betreffenden Schriftwechsel haben wir in Ihrem Mietvertragsordner eine eigene Rubrik eingerichtet.

5.4. der mieTVerTrAgHier heften Sie die Mietverträge ab, die Sie mit der FORTUNA abgeschlossen haben. Dies ist vor allem der Wohnungsmietvertrag. Aber auch ein Stellplatzmiet-vertrag gehört in diese Rubrik. Ebenso sollten Sie alle Vertragsänderungen an dieser Stelle ablegen wie z. B. die Aufnahme einer weiteren Person in den Mietvertrag, wenn Sie geheiratet haben, oder Mieterhöhungen.

5.5. miTgliedschAfTAls Mitglied der Genossenschaft erhalten Sie ebenfalls eine Reihe von Unterlagen von uns, die Sie an dieser Stelle des Ordners ablegen können.

6. DIE ÜBERGABE DER WOHNUNG

Wenn alles vorbereitet ist, kann der Umzug in Ihre neue Wohnung beginnen. Der erste Schritt dazu ist die Woh-nungsübergabe. Diese findet zum Mietvertragsbeginn statt.

6.1. die TerminVereinbArungDer Termin zur Wohnungsübergabe wird bei der Unter-zeichnung des Mietvertrages vereinbart.

6.2. der übergAbeTerminDer Übergabetermin findet in der Wohnung statt. Dabei wird ein Übergabeprotokoll erstellt. In diesem halten wir die Anzahl der übergebenen Schlüssel sowie Nummer und der Stand des Stromzählers fest. Melden Sie sich damit bitte binnen 14 Tagen ab Übergabe beim Strom-anbieter Ihrer Wahl an. Die Zähler für Heizung und Wasser werden nicht abge-lesen, da sie die Zählerstände automatisch speichern und per Funk übertragen. Desweiteren erhalten Sie eine Vermieterbescheinigung, die Sie für die polizeiliche Ummeldung benötigen. Bereits vor der Wohnungsüber-gabe können Sie sich einen Anbieter für Telefon und Internet wählen. Möchten Sie Kabel nutzen, so geht dies nur bei KabelDeutschland/Vodafone, da dieser Anbieter die Leitungsrechte für unsere Gebäude besitzt. Außenantennen sind nicht gestattet, siehe Punkt 4.8.

6.3. die schlüsselSie bekommen von uns je nach Wohnungsgröße Schlüs-sel für die Haus- und Wohnungstür sowie zwei Brief-kastenschlüssel. Schlüssel für die Wohnung und den Briefkasten können Sie selbständig nachfertigen lassen. Für einen weiteren Hausschlüssel bekommen Sie auf Antrag eine Genehmigung bzw. einen Schlüsselschein für unseren Schlüsseldienst. Dort können Sie dann auf eigene Kosten einen weiteren Schlüssel anfertigen lassen.

6.4. der umzugSobald wir Ihnen die Wohnung rechtsgültig übergeben haben, können Sie einziehen. Führen Sie bitte Ihren Umzug nur von Montag bis Samstag in der Zeit zwi-schen 7 Uhr und 19 Uhr durch, damit die anderen Mie-ter nicht gestört werden.

6.5. die nuTzung des AufzugesIn der Regel benötigen Sie für Ihren Umzug den Aufzug. Bitte informieren Sie durch entsprechende Aushänge ihre Mitmieter. Bitte melden Sie eine Aufzugserweite-rung mindestens drei Werktage im Voraus bei Ihrem Verwalter an.

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7. MIETVERTRAG UND HAUSORDNUNG

Ansichten von Mietvertrag und Hausordnung der FORTUNA finden Sie auf den folgenden Seiten.

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FORTUNAWohnungsunternehmen eG

Rhinstraße 4212681 Berlin

Telefon 030/93 64 30Telefax 030/93 64 32 03

[email protected]

Mietvertrag für WohnräumeObjektnummer:

Zwischen der

FORTUNA Wohnungsunternehmen eG, vertreten durch den Vorstand,Rhinstraße 42 in 12681 Berlin Steuernummer 29/661/00463 – Vermieter –

und

Herrn/Frau

Geburtsdatum:

Anschrift: – Mieter –

wird folgender Wohnraummietvertrag abgeschlossen:

§ 1 mietobjekt 1. Lage des Mietobjekts Der Vermieter vermietet an den Mieter die in dem Gebäude ,

Berlin (Objektnummer: ) im OG gelegene Wohnung Nr. .

2. Räume Die Wohnung besteht aus Zimmer/n Küche Einbauküche (bestehend aus Herd/Spüle/Küchenober-/ und

Unterschränken, Dunstabzugshaube und Kühl-/Gefrierkombination) Badezimmer mit WC Gäste-WC Diele/Flur Balkon/Loggia/Terrasse Abstellraum/Hobbyraum Kellerraum Nr.

Die Wohnfl äche beträgt m². Diese Angabe ist nicht Teil der vertraglichen Vereinbarung und daher unverbindlich. Die Vermietung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Wohnungs-besichtigung.

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3. Nutzung des MietobjektesDie Vermietung erfolgt ausschließlich zu Wohnzwecken. Eine gewerbliche oder teilgewerbliche Nutzung der Wohnung ist unzulässig. Eine Unter- oder Weitervermietung ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig.

4. Zustand des MietobjektesDie Mietsache wird in dem Zustand übergeben, in dem sie sich befi ndet. Die Küche ist/wird mit Herd und Spüle ausgestattet. Der Mieter erkennt diesen Zustand als vertragsgemäß an.

5. KabelversorgungDie Wohnung ist mit einem Kabelanschluss ausgestattet. Der Mieter hat die Möglichkeit, entweder direkt mit dem Kabelanbieter einen Vertrag über die Versorgung der Wohnung mit Rundfunk- und Fernsehsignalen via Kabel abzuschließen oder sich für eine gänzlich andere Art der Versorgung der Wohnung mit Rundfunk- und Fernsehsignalen zu entscheiden.

§ 2 mietdauer Das Mietverhältnis beginnt am und läuft auf unbestimmte Zeit.

§ 3 miete, schönheitsreparaturen, Kaution1. Gesamtmiete Die Gesamtmiete beträgt bei Vertragsbeginn monatlich EURIn Worten EUR

2. Zusammensetzung der MieteDie Gesamtmiete setzt sich wie folgt zusammen:

Grundmiete EURBetriebskostenvorschuss für kalte Betriebskosten EURBetriebskostenvorschuss für Heizung/Warmwasser EURBetriebskostenvorschuss für Wasser EUR

Gesamtmiete EUR

3. SchönheitsreparaturenDer Mieter trägt die Schönheitsreparaturen im Sinne des § 28 Absatz 4 Satz 3 der II. BV. Die Schönheitsreparaturen umfassen nur das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.

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4. KautionDer Mieter hat keine Mietsicherheit zu erbringen.

§ 4 mietzahlung 1. Fälligkeit Die Miete ist monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag zu zahlen.

2. MietenkontoDer Mieter verpfl ichtet sich, dem Vermieter eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) zu erteilen. Der Vermieter zieht damit die monatlichen Mieten und eventuelle Nachzahlungen aus den jährlichen Betriebskostenabrechnungen vom Konto des Mieters ein. Scheitert der Einzug, hat der Mieter die fälligen Beträge auf folgendes Konto der Genossenschaft zu überweisen:

Name der Bank: Aareal Bank AGBIC: IBAN:

§ 5 betriebskosten1. KostentragungDer Mieter trägt die Betriebskosten gemäß der Betriebskostenverordnung und leistet darauf monat-liche Vorauszahlungen, über die jährlich abgerechnet wird. Neu eingeführte Betriebskosten trägt der Mieter ab dem Zeitpunkt ihres Entstehens.

2. Sonstige BetriebskostenAls sonstige Betriebskosten gemäß Ziffer 17 der Betriebskostenverordnung werden vereinbart:

Wartung von Abfl ussrohren, Blitzschutzanlagen, Brandmeldeanlagen, Rauchmeldern, Durchfl ussbegrenzern, Elektroanlagen, Fenstern, Feuerlöschern, Gasleitungen, Gegensprechanlagen, Klingelanlagen, Lüftungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Rückstausicherungen, Schließanlagen, Sicherheits- und Notstromanlagen, Sprinkleranlagen

Prüfungen nach der TrinkwasserVO Bewachung von Gebäuden und Grundstücken Reinigung von Dachrinnen Pförtnerdienste

3. AbrechnungsmaßstabDie Betriebskosten werden grundsätzlich nach dem Verhältnis der Wohn- bzw. Nutzfl ächen verteilt.Die Wasser- und Abwasserkosten werden nach Verbrauch verteilt. Die Heiz- und Warmwasserkosten werden zu % nach dem erfassten Verbrauch und zu % nach dem Verhältnis der Wohn- bzw. Nutzfl ächen verteilt.

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§ 6 heiz- und WarmwasserversorgungDie Sammelheizungsanlage wird in der Zeit vom 01.10. bis 30.04. betrieben. Außerhalb dieser Heizperiode wird sie aus Kostengründen nur dann in Betrieb genommen, wenn an drei aufeinan-der folgenden Tagen die Außentemperatur um 21 Uhr weniger als 12 Grad Celsius beträgt. Die Warmwasserversorgungsanlage wird während des gesamten Kalenderjahres in Betrieb gehalten.

§ 7 Tierhaltung Kleintiere wie etwa Ziervögel, Zierfi sche, Schildkröten, Hamster u.ä. dürfen im üblichen Umfang gehalten werden. Die Haltung von Hunden, Katzen und anderen größeren Tieren bedarf der ausdrücklichen schrift-lichen Genehmigung des Vermieters. In der Regel wird eine solche Genehmigung nicht erteilt. Wenn sich bei besonderen Fallgestaltungen und Interessenlagen im Ergebnis einer umfassenden Abwägung der konkret betroffenen Belange und Interessen des Mieters, des Vermieters, der an-deren Hausbewohner und der sonstigen Nachbarn ergibt, dass das Interesse des Mieters an der Haltung des Tieres eindeutig überwiegt, wird die Genehmigung erteilt.

§ 8 KleinreparaturenDer Mieter trägt die Kosten für Kleinreparaturen an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden. Die Kostentragung beschränkt sich auf einen Höchst-betrag für eine Einzelreparatur von 100 Euro und jährlich 8 % der Jahresnettokaltmiete.

§ 9 Antennen Die Wohnungsbestände sind mit einem modernen digitalen Breitbandkabelnetz ausgestattet. Die Anbringung einer Außenantenne bzw. eines Parabolspiegels ist daher nicht gestattet.

§ 10 bauliche Veränderungen durch den mieterUm-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere Veränderungen der Mietsache darf der Mieter nur vornehmen, wenn er zuvor eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt hat.

§ 11 rückgabe der mietsache1. Räumung und RückgabeDer Mieter hat die Mietsache vollständig geräumt und in vertragsgemäß renovierten Zustand zurückzugeben.

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2. SchlüsselrückgabeDer Mieter hat bei seinem Auszug alle, auch die von ihm selbst beschafften Schlüssel, an den Vermieter herauszugeben. Soweit der Mieter nicht alle ihm übergebenen oder angefertigten Schlüssel zurückgibt, ist der Vermieter berechtigt, auf Kosten des Mieters neue Schlösser anbringen zu lassen.

3. Mitteilung der neuen AnschriftBei Auszug hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich seine neue Anschrift mitzuteilen.

§ 12 personenmehrheit1. GesamtschuldnerschaftHaben mehrere Personen gemietet, haften sie für alle Verpfl ichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.

2. EmpfangsvollmachtDie Mieter bevollmächtigen sich gegenseitig zur Entgegennahme von Willenserklärungen. Für die Rechtswirksamkeit einer Vermietererklärung reicht es daher, wenn sie gegenüber nur einem Mieter abgegeben wird. Dieses gilt auch für die Entgegennahme von Kündigungserklärungen.Die Mieter bevollmächtigen sich untereinander in der Weise, dass jeder von ihnen alleine berechtigt ist, Willenserklärungen mit Wirkung für und gegen alle abzugeben. Das gilt nicht für Kündigungen, Mieterhöhungsverlangen des Vermieters und den Abschluss von Mietaufhebungs-verträgen.

§ 13 hausordnung Die Hausordnung stellt Regeln zum reibungslosen Zusammenleben der Mietparteien und Haus-bewohner, zum Schutz des Gebäudes sowie zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung auf. Die aktuelle Fassung ist als Anlage diesem Vertrag beigefügt. Der Vermieter ist berechtigt, die Hausordnung bei Vorliegen sachlicher Gründe nach billigem Ermessen zu ändern.

§ 14 mitgliedschaft in der genossenschaft Der Vermieter vermietet seine Wohnungen gemäß den Bestimmungen seiner Satzung an Mitglieder der Genossenschaft. Der Erwerb und Erhalt der Mitgliedschaft sind Grundlage dieses Mietvertrages.Endet die Mitgliedschaft in der Genossenschaft, so kann das Mietverhältnis durch die Genossen-schaft gekündigt werden. Nach der Beendigung der Mitgliedschaft steht dem Mitglied ein Auseinandersetzungsguthaben nach den Bestimmungen der Satzung zu. Der Vermieter ist berechtigt, mit Forderungen aus diesem Mietverhältnis gegen den Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben aufzurechnen.

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Aufsichtsratsvorsitzender: Bernd WuthenowVorstand: Dipl.-Kfm. Frank Miller, Dipl.-Ing. (FH) Hans-Jürgen ThielAmtsgericht Charlottenburg, Reg.-Nr.: 94 GnR 473 Nz Steuer-Nr.: 29/661/00463Gläubiger-ID: DE47FOR00000257143

Beratungen und Anfragen bitte nach telefonischer Terminvereinbarung.

§ 15 Vertragsbestandteile, nebenabreden Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag und die beigefügte Hausordnung die zwischen Ihnen getroffenen Vereinbarungen vollständig wiedergeben. Mündliche Nebenabreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht getroffen worden. Zukünftige Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

§ 16 datenspeicherung und -weitergabe Der Mieter genehmigt ausdrücklich und unwiderrufl ich die Speicherung und Weiterverarbeitung von Daten aus dem Vertragsverhältnis und die Weitergabe an Dritte, soweit dies aus der Durch-führung des Vertrages begründet ist und soweit es nach den maßgeblichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig ist. Der Vermieter verpfl ichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten.

§ 17 gerichtsstand Für Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist das Amtsgericht Lichtenberg, Roedeliusplatz 1 in 10365 Berlin zuständig. Die FORTUNA nimmt an Verfahren zur Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nicht teil.

Berlin, den Berlin, den

Vermieter Mieter

Dem Mieter/den Mietern wurde der Mieterordner einschließlich Hinweisblatt „Tipps zur Vermeidung von Feuchtigkeit und Schimmel“ ausgehändigt.

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FORTUNAWohnungsunternehmen eG

Rhinstraße 4212681 Berlin

Telefon 0 30/93 64 30Telefax 0 30/93 64 32 03

[email protected] FO

RTU

NA

Diese Hausordnung stellt Regeln zum reibungslosen Zusammenleben der Mietparteien und Hausbewohner, zum Schutz des Gebäudes sowie zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung auf.

- Beaufsichtigen Sie Ihre Kinder, in deren eigenem Interesse und zum Schutz vor Verletzungsgefahr, im Interesse der Mitbewohner vor unnötigen Belästigungen und zur Vermeidung von Beschädigungen.

- Beachten Sie die Vorschriften des Lärmschutzes und unterlassen Sie störende Geräusche, insbeson-dere durch Tonwiedergabegeräte. Halten Sie den Schutz der Nachtruhe von 22:00 – 06:00 Uhr ein. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Ruhe gestört wird.

- Das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen auf Balkonen/Loggien/Terrassen und auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen ist verboten.

- Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit und die Ihrer Mitbewohner. Wenn Sie in der Wohnung oder auf dem Balkon rauchen, sind Belästigungen Ihrer Nachbarn zu unterlassen. In Hausfluren, Treppenhäusern, Aufzügen und Kellern ist das Rauchen verboten.

- Hunde müssen auf den Grundstücken und in den Gebäuden an der Leine geführt werden. Dies gilt auch für Hundeführer mit Sachkundenachweis. Hundekot hat der Hundeführer sofort zu beseitigen.

- Es ist verboten, Tauben, Katzen und Hunde auf dem Grundstück zu füttern.- Treppenhäuser, Flure (auch Kellerflure), Hauseingänge und Zuwegungen müssen von Gegenständen

jeglicher Art frei bleiben, um Fluchtwege im Notfall nicht zu blockieren und unnötige Brandlasten zu vermeiden. Dies gilt auch für Pflanzen und Schuhe/Schuhschränke.

- Es ist verboten, Explosivstoffe sowie feuergefährliche, leichtentzündliche und/oder Geruch verursachende Stoffe in Kellerräumen und im Treppenhaus zu lagern.

- Fahrräder, Kinderwagen oder Rollatoren müssen in den dafür vorgesehenen Abstellräumen untergestellt werden.

- Abfälle sind ausschließlich in den dafür aufgestellten Müllbehältern zu entsorgen. Sperrmüll ist zum nächsten Recyclinghof der BSR zu bringen.

- Die Haustüren sind geschlossen zu halten. Sie dürfen jedoch nicht abgeschlossen werden, auch nicht nachts, damit Rettungskräfte und die Polizei Zugang bekommen können.

- Blumenkästen müssen an Balkonen und Fensterbänken fest und sicher angebracht werden. Beim Gießen darf kein Wasser an der Fassade hinunterlaufen oder auf die Balkone anderer Mieter tropfen.

- Türen und Fenster sind bei Unwetter und Abwesenheit verschlossen zu halten.- Die Wohnung ist bei Kälte ausreichend zu heizen und zu lüften.- Die Balkon- und Loggiaentwässerung muss von Schmutz, Laub, Schnee und Eis freigehalten werden,

da sie nur dann ordnungsgemäß funktioniert.- Bauliche Veränderungen an Lüftungs-, Elektro- und Antennenanlagen, am Heizungssystem

und an der Be- und Entwässerung sind verboten. Sie dürfen nur durch von uns beauftragte Fachunternehmen durchgeführt werden. Türen, Fenster, Fensterverkleidungen, Fußböden und Außenwände dürfen nicht durchbohrt werden.

- Es ist verboten, Kraftfahrzeuge auf den Grundstücken, Parkplätzen und Wohngebietsstraßen zu waschen.

HausordnungStand: März 2017

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Der Mietvertrag | FORTUNA 19

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Fortuna Wohnungsunternehmen eg

rhinstraße 4212681 berlin

(Friedrichsfelde ost)telefon: 030/93 643-0

telefax: 030/93 643-203

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