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Datum: Hamburg, 03. März 2017
Thema: Die Internationale Rechnungslegung im Wandel -Der neue Leasingstandard IFRS 16
Referent: Uwe Jüttner, EMA®Berater und Dozent, Präsident der EMAA
03. März 2017Thema: Der neue Leasingstandard IFRS 16Referent: Uwe Jüttner, EMA®
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InhaltsverzeichnisDer neue Leasingstandard IFRS 16 ab 01.01.2019• Status-quo der aktuellen Entwicklungen der Leasingbilanzierung• Definition von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 - Right of Use-Konzept• Abgrenzungsprobleme von Leasingverhältnissen • Künftige Bilanzierung und Anhangangaben beim Leasingnehmer / -geber• Übergangsvorschriften und Auswirkungen der neuen Leasingbilanzierung
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3Kritik an den aktuellen Leasingregelungen nach IAS 17
Unzureichende Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vor allem hinsichtlich Mietleasingvereinbarungen (Operating lease) beim Leasingnehmer
Off-Balance-Behandlung
Der ehemalige Chairman des IASB David Tweedie erwähnte 2008, er möchte es gerne einmal erleben in einem Flugzeug zu sitzen, das zumindest in der Bilanz der Airline ausgewiesen wird und nicht im Bermuda-Dreieck der Leasing-Kriterien des bestehenden IFRS-Leasingstandards weggestaltet wird.
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Untersuchung 2014 von 1.022 IFRS bzw. US-GAAP bilanzierenden Unternehmen:
85 % aller weltweiten Leasingverhältnisse als Off-Balance-Behandlung (insges. 3,3 Billionen USD)
Prozentuale unterbewertetelangfristige Verbindlichkeiten von Anwendern des Operating leaseAfrika / Mittlerer Osten 27 %
Asien / Pazifik Region 32 %
Europa 26 %
Latein Amerika 45 %
Nordamerika 22 %
Kritik an den aktuellen Leasingregelungen nach IAS 17
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5…die Leasingreformierung…
neue Standard ersetzt IAS 17 Leasingverhältnisse sowie die dazu gehörenden Interpretationen IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC-15 Operating-Leasingverhältnisse —Anreize sowie SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen
13. Januar 2016 Veröffentlichung neuer Standard IFRS 16 „Leases“
Fluch …
oder Segen???
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6Überblick der konzeptionellen Änderungen
Ziel des neuen Standards: Bilanzielle Erfassung grundsätzlich aller Rechte und Pflichten aus dem Leasingverhältnis
Umsetzung: Leasingnehmer bilanzieren künftig das Nutzungsrecht aus einem Leasinggegenstand (sog. „right-of-use asset" oder RoU-Vermögenswert) sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit. Dies kann signifikante Auswirkungen auf die Kennzahlen eines Unternehmens haben (z.B. bezüglich des Verschuldungsgrades).
Einheitliches Bilanzierungsmodell für Leasingnehmer = keine Unterscheidung mehr zwischen Operate bzw. Finance Lease (keine klassischen Mietverhältnisse mehr)
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7Überblick der konzeptionellen Änderungen
Für Leasinggeber bleibt es grundsätzlich bei der nach IAS 17 bekannten Bilanzierung mit Unterscheidung zwischen Operate bzw. Finance Lease
Erhebliche Ausweitung der Angabepflichten sowohl für Leasingnehmer als auch für Leasinggeber
Verpflichtende Anwendung IFRS 16 erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine frühere Anwendung ist möglich, sofern zeitgleich IFRS 15 Umsatzerlöse angewendet wird.
Folgen: Im Gegensatz zu IAS 17 wird eine Nichtbilanzierung von Vermögenswerten
und Schulden aus einem Leasingverhältnis i.d.R. ausgeschlossen Künftige Bilanzansätze der bisherigen „schwebenden Geschäfte“ führen zur
Beeinflussung der Bilanzierung, aber auch des Vertragsmanagements und des Finanzmanagements
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Definition Leasingverhältnis
Vertrag, der dem Leasingnehmer ein zeitlich begrenztes Nutzungsrechtan einem Vermögenswert gegen Leistung einer Vergütung an den
Leasinggeber überträgtIFRS 16.9:
a.) Identifizierter Vermögenswert
die Erfüllung des Vertrags hängt von der Nutzung identifizierter
Vermögenswerte ab
b.) Recht auf Kontrolle der Nutzung
Beherrschungsrecht, das der Vertrag für diesen
Vermögenswert während der Vertragslaufzeit einräumt
Identifizierung von Leasingverhältnissen
Vereinfachungen: Wahlrecht bei short-term-leases (Nutzungszeit max. 12 Monate) oder bei asset of low value (geringwertige VW)
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9Identifizierung von Leasingverhältnissena.) Vorliegen identifizierter Vermögenswert
Vorliegen eines identifizierten Vermögenswerts
Voraussetzungen nach IFRS 16.B13ff.:
(1) Aus dem Vertrag muss ein eindeutig explizit oder implizit bestimmbarer Vermögenswert hervorgehen Unerheblich, ob Vermögenswert als Ganzes oder nur eine physisch
abgrenzbare Teilmenge des Vermögenswerts (IFRS 16.B20)
Beispielsweise ist dies der Fall, wenn ein Stockwerk in einem Gebäude vermietet wird, nicht jedoch, wenn Gegenstand der Vereinbarung die Bereitstellung der anteiligen Leitungskapazität eines Glasfaserkabels ist
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10Identifizierung von Leasingverhältnissena.) Vorliegen identifizierter Vermögenswert
Vorliegen eines identifizierten Vermögenswerts
Voraussetzungen nach IFRS 16.B13ff.:
(2) Keine substanziellen Austauschrechte (substantial substituterights) des Leasinggebers (IFRS 16.B14)
Kein Recht auf Austausch des Vermögenswerts ohne vorherige Zustimmung des Leasingnehmers
Bestehen von ökonomischen oder anderen Hindernissen, die einen Austausch verhindern
Bedingte Austauschrechte dabei grundsätzlich unbedeutend (IFRS B16.15)
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11Identifizierung von Leasingverhältnissenb.) Recht auf Kontrolle der Nutzung
Recht des Leasingnehmers zur BeherrschungVoraussetzungen nach IFRS 16.B9
(1) Recht zur Bestimmung der Nutzung des identifizierten Vermögenswerts Entscheidungsrecht des LN bzgl. Art und Zweck der Nutzung des
Vermögenswerts während der Laufzeit (IFRS 16.B24ff.) z.B. Entscheidungen hinsichtlich Art und Umfang des produzierten
Outputs, zeitliche Verwendung, Auslastung und Verwendungsort Ohne Eingriffsrechte des Leasinggebers Control-Konzept – wirtschaftliche Verfügungsmöglichkeit
(2) Recht auf nahezu alle wirtschaftlichen Vorteile aus der Nutzung z.B. Erwirtschaftung des direkten/indirekten Outputs, Kostenersparnisse
etc. weiterhin keine expliziten Schwellenwerte
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Beispiel - Identifizierter Vermögenswert Frachtverträge Fall A:
Leasingvertrag über 15 Eisenbahnwagen (Typ spezifiziert), Laufzeit 5 Jahre Kunde entscheidet über Nutzung der Wagen, mit Ausnahme von Transporten
bestimmter Güter (z. B. explosive Güter) bei Reparatur oder Wartung Pflicht zur Bereitstellung eines typgleichen
Ersatzwagen durch Lieferant Kein Rückruf der Wagen innerhalb der Vertragslaufzeit, außer bei
Vertragsverletzungen durch Kunden Auf Anfrage Kunden ist Zugmaschine und ein Lokführer zur Verfügung zu stellen Zugmaschine verbleibt auf dem Gelände des Lieferanten und Lieferant gibt
kundenspezifische Anweisungen an den Lokführer weiter Lieferant kann beliebige Zugmaschine verwenden, gegebenenfalls auch die
gleiche für andere Kunden (Kopplung von bis zu 100 Wagen an die Zugmaschine möglich)
Identifizierung von Leasingverhältnissen
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Beispiel - Identifizierter Vermögenswert Frachtverträge Fall A:
Leasingvertrag über 15 Eisenbahnwagen (Typ spezifiziert), Laufzeit 5 Jahre Kunde entscheidet über Nutzung der Wagen, mit Ausnahme von Transporten
bestimmter Güter (z. B. explosive Güter) bei Reparatur oder Wartung Pflicht zur Bereitstellung eines typgleichen
Ersatzwagen durch Lieferant
Beurteilung:• Art der Züge als Transportmittel explizit genannt • Keine Austauschrechte des LG und • Kunde bestimmt Verwendung und hat wesentlichen Nutzen
Es liegt ein Leasingverhältnis vor!
Identifizierung von Leasingverhältnissen
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Beispiel - Identifizierter Vermögenswert Frachtverträge Fall B:
Vertrag über den Transport von Waren Laut Vertrag ist Lieferant verpflichtet eine bestimmte Menge von Gütern
unter Verwendung eines bestimmten Eisenwagentyps und unter Einhaltung eines vorgegebenen Zeitplans über 5 Jahre zu transportieren
Zeitplan und Menge der Güter vergleichbar einer fünfjährigen Nutzung von 15 Eisenbahnwagen durch den Kunden
Lieferant stellt Eisenbahnwagen, Zugmaschine und Lokführer Vertrag beinhaltet Art und Menge der zu transportierenden Güter und den für
den Transport zu verwendenden Eisenbahnwagentyp Lieferant kann eine seiner Zugmaschinen für die Erfüllung der Kundenaufträge
nutzen, die auch für andere Kunden verwendet werden kann Bei Nichtnutzung stehen Wagen und Zugmaschine auf Gelände des
Lieferanten
Beurteilung:• Keine Bestimmung mit welchen Zügen die Ware transportiert wird, nur
bestimmte Menge von Gütern Es liegt kein Leasingverhältnis nach IFRS 16 vor!
Identifizierung von Leasingverhältnissen
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Beispiel – Substanzielle AustauschrechteKonzessionsfläche:
Vertrag zur Nutzung einer definierten Verkaufsfläche (Flächengröße und entsprechender Preis ist spezifiziert) in einem Flughafengebäude
Flughafenbetreiber kann den Ort jederzeit, den vertraglichen Bestimmungen entsprechend, ändern und verfügt auch über alternative Flächen
Umzug führt nur zu geringen Kosten 3 Jahre Laufzeit Kunde nutzt einen eigenen, mobilen Verkaufsstand
Beurteilung: Umzug eines kleinen mobilen Verkaufsladens führt nur zu geringen Kosten und praktikabel keine ökonomischen Hindernisse Flughafenbetreiber besitzt echtes substanzielles Austauschrecht Es liegt kein Leasingverhältnis nach IFRS 16 vor!
Identifizierung von Leasingverhältnissen
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Beispiel – Substanzielle AustauschrechteFlugzeug:
Vertrag über Nutzung eines bestimmten Flugzeugs (Innen- und Außenausstattung individuell festgelegt, sehr spezifisch), 4 Jahre Laufzeit
Vertrag enthält gesetzliche Bestimmungen zu Flugzielen Kunde entscheidet über Flugziel und –zeit, sowie über Passagiere und Ladung
(unter Berücksichtigung vorgenannter Bestimmungen) Lieferant ist für Betrieb des Flugzeugs verantwortlich; setzt eigene Crew ein Kunde darf keinen anderen Betreiber für das Flugzeug anwerben oder
Flugzeug während der Nutzungsdauer selbst betreiben Lieferant darf Flugzeug während der Vertragsdauer jederzeit ersetzen und ist
bei Reparatur/Wartung zum Ersatz verpflichtet (samt vertraglich festgelegter Innen- und Außenausstattung)
Identifizierung von Leasingverhältnissen
03. März 2017Thema: Der neue Leasingstandard IFRS 16Referent: Uwe Jüttner, EMA®
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Beispiel – Substanzielle AustauschrechteFlugzeug:
Vertrag über Nutzung eines bestimmten Flugzeugs (Innen- und Außenausstattung individuell festgelegt, sehr spezifisch), 4 Jahre Laufzeit
Vertrag enthält gesetzliche Bestimmungen zu Flugzielen Kunde entscheidet über Flugziel und –zeit, sowie über Passagiere und Ladung
(unter Berücksichtigung vorgenannter Bestimmungen) Lieferant ist für Betrieb des Flugzeugs verantwortlich; setzt eigene Crew ein Kunde darf keinen anderen Betreiber für das Flugzeug anwerben oder
Flugzeug während der Nutzungsdauer selbst betreiben Lieferant darf Flugzeug während der Vertragsdauer jederzeit ersetzen und ist
bei Reparatur/Wartung zum Ersatz verpflichtet (samt vertraglich festgelegter Innen- und Außenausstattung)
Beurteilung: Möglichkeit des Ersetzens ökonomisch sinnvoll? Mit hohen Kosten verbunden und ggf. nicht in vertretbarem Zeitraum möglich Kein echtes substanzielles Austauschrecht
Es liegt ein Leasingverhältnis nach IFRS 16 vor!
Identifizierung von Leasingverhältnissen
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Beispiel GestaltungsspielräumeVor IFRS 16: Leasinggeber stellt Firma A für insgesamt 50 Mitarbeiter eine Fahrzeugflotte zur
Verfügung, 3 Jahre Laufzeit „Operate Leases“ nach IAS 17
Nach IFRS 16: Leasinggeber stellt 50 Fahrzeuge einer bestimmten Standardkonfiguration zur
Verfügung mit monatlich fixer Gebühr Kein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug, Mitarbeiter erhalten täglich abends
den Schlüssel für ein Fahrzeug Leasinggeber kann Fahrzeuge jederzeit entsprechend austauschen
BeurteilungGrundsätzlich ist bei dieser Vertragsgestaltung davon auszugehen, dass es sich aufgrund des substantiellen Austauschrechtes nicht mehr um einen identifizierten Vermögenswert handelt Möglichkeit bei gewissen Vermögenswerten Leasingverträge als Kapazitäts-verträge auszugestalten, die nicht unter IFRS 16 fallen
Identifizierung von Leasingverhältnissen
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Trennung von Leasingkomponenten:
gesonderte Bilanzierung nach IFRS 16.12:
Pflicht zur Aufteilung von Leasingverträgen in einzelne Leasingverhältnisse bei mehreren Nutzungsrechten, wenn:• Leasingnehmer Vorteil aus einzelnen Komponenten separat ziehen kann
und
• einzelne Komponenten nicht wesentlich voneinander abhängen
Anderenfalls Behandlung als eine Leasingkomponente
Wahlrecht Portfolio: Portfolioansatz von gleichartigen Leasingverträgen
Zusammenfassung einzelner Leasingverträge zu einem Portfolio und einheitliche Abbildung nach IFRS 16
Abgrenzung von Vertragskomponenten
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Trennungspflicht: Trennung von Leasing- und Nichtleasingkomponente
z.B. Wartungsverträge / Inspektionen
Leasingnehmer: Verteilung des zu leistenden Entgelts bei einzelnen Leasing- und Servicekomponenten innerhalb eines Vertrags auf Basis beobachtbarer relativer Einzelveräußerungspreise der Leasing-
und Nichtleasingkomponenten, sind diese Preise nicht verfügbar, sind sie unter maximaler Nutzung beobachtbarer Informationen zu schätzen
Wahlrecht für Leasingnehmer:Die Zusammenfassung der Komponenten zu einer einzigen Leasingkomponente ist möglich
Inanspruchnahme des Wahlrechts gilt für jede Klasse von Leasinggegenständen Es stellt sich aber die bilanzpolitische Frage für die On-Balance-
Bilanzierung der Nicht-Leasingkomponenten
Abgrenzung von Vertragskomponenten
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Trennungspflicht beim Leasinggeber
für den Leasinggeber kein erleichterndes Bilanzierungswahlrecht Als Anbieter des Leasingverhältnisses und derjenige, der die
Vertragskonditionen kalkuliert, ist der Leasinggeber immer in der Lage, zwischen Leasing- und Dienstleistungskomponenten innerhalb eines Vertrages zu differenzieren
Aufteilung nach den Regelungen von IFRS 15.73-90, d.h. auf Basis der Einzelveräußerungspreise und Aufteilung von Nachlässen und variablen Zahlungen
Abgrenzung von Vertragskomponenten
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Zum Zeitpunkt der Bereitstellung (Übergang der Verfügungsmacht) des Leasingvermögenswerts bilanziert der Leasingnehmer einen Vermögenswert aus einem Nutzungsrecht („Right-of-UseVermögenswert“) als auch eine Leasingverbindlichkeit (IFRS 16.22)
Anschaffungskosten des identifizierten Vermögenswerts:
Leasingverbindlichkeit+ Vorausgezahlte Leasingraten + Anfänglich direkt zuordenbare Kosten./. Erhaltene Zahlungen (lease incentives)./. Ggf. zu tragende Rückbau- oder Rekultivierungskosten= Right-of-Use Vermögenswert
Leasingverbindlichkeit: Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen unter Verwendung des dem Leasingverhältnis zu Grunde liegenden Zinssatzes oder ggf. dem Grenzfremdkapitalzinssatz des LN
Bilanzierung beim Leasingnehmer
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Wahlrecht für Bilanzierung von kurzfristigen Leasingverträgen (short-term leases) „Off-Balance Sheet“ oder „On-Balance Sheet“
Kurzfristige Leasingverhältnisse Gilt nur für Leasingnehmer Maximale Laufzeit des Leasingvertrages von 12 Monaten und
keine Kaufoption Einheitliche Anwendung auf Klassen von Vermögenswerten Leasingzahlungen - laufender Aufwand, i.d.R. linear
Beispiel: Leasingvertrag mit Laufzeit von 10 Monaten + 3 Monate VerlängerungsoptionFall A: Es ist hinreichend sicher, dass die Option ausgeübt wird (= kein kurzfristiges Leasingverhältnis) Leasinglaufzeit 13 Monate
Fall B: Es ist nicht hinreichend sicher, dass die Option ausgeübt wird (= kurzfristiges Leasingverhältnis) Leasinglaufzeit 10 Monate
Bilanzierung beim LeasingnehmerAnwendungsvereinfachungen
10 Monate 3 Monate
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Wahlrecht für Bilanzierung von Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte (asset of low value) „Off-Balance Sheet“ oder „On-Balance Sheet“
Geringwertige Vermögenswerte Keine Vorgabe eines verbindlich anzuwendenden quantitativen Schwellenwerts keine Anknüpfung an den Grundsatz der Wesentlichkeit Aber laut IASB-Basis of Conclusion: Ungefähre Größenordnung
Neuwert 5.000 USD (~ 5.000 EUR) Keine wesentliche Abhängigkeit mit anderen
Vermögenswerten Keine Weitervermietung (Untermietleasing) Missbrauchsbekämpfungsregelung für Zerlegung von
Leasingverträgen
Leasingzahlungen - laufender Aufwand, i.d.R. linear
Bilanzierung beim LeasingnehmerAnwendungsvereinfachungen
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Leasinglaufzeit unkündbarer Zeitraum, während der Leasingnehmer das Recht zur Nutzung des
Leasinggegenstandes besitzt, wobei Verlängerungsoptionen bzw. Kündigungsrechte zu berücksichtigen sind, sofern deren Ausübung hinreichend sicher und durchsetzbar ist• Beurteilungskriterien ähnlich wie nach IAS 17, z. B. Vergleich der Optionen
mit Marktpreisen, Mietereinbauten, Ausübungsbedingungen, Bedeutung des Gegenstands für den Betrieb, Strafzahlungen bei Kündigung
Folgebewertung RoU-Vermögenswert: Bewertung i.d.R. zu fortgeführten Anschaffungskosten
(IAS 16 - planmäßige Abschreibung und ggf. Wertminderungen nach IAS 36) Nutzungsdauer = Kürzerer Zeitraum aus Leasinglaufzeit und wirtschaftlicher
Nutzungsdauer des Vermögenswerts (sofern keine Eigentumsübertragung am Ende des Leasings vorgesehen ist)
Die Leasingverbindlichkeit wird um geleistete Leasingzahlungen und die Aufzinsung des Buchwerts mit dem zugrunde gelegten Zinssatz gekürzt
Bilanzierung beim Leasingnehmer
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Nahezu keine Veränderungen der Bilanzierung beim Leasinggeber Weiterhin Unterscheidung zw. Finanzierungs- und Mietleasing
Übernahme Kriterienkatalog aus IAS 17 Übergang Chancen und Risiken? (IFRS 16.61ff.) Wirtschaftliche Gesamtbetrachtung aller Faktoren Finanzierungsleasing: Ausbuchung des Leasinggegenstandes, Erfassung einer Leasingforderung i.H. der Nettoinvestition,
Erfassung ggf. des Verkaufsgewinns bei Übertragung der Verfügungsgewalt aus Sicht des Leasinggebers (IFRS 15)
Folgebilanzierung: Erhöhung um anfallende Zinserträge und Minderung um erhaltene Leasingzahlungen
Mietleasing: Vermögenswert bleibt in Bilanz des Leasinggebers i.d.R. lineare Erfassung der Erträge und Abschreibung
Bilanzierung beim Leasinggeber
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Erhebliche Ausweitung der Anhangangaben für Leasingnehmer und Leasinggeber
Ziel: bessere Einschätzung für den Bilanzleser über die Auswirkungen von Leasingverhältnissen auf die VFE-Lage
Angabepflichten des Leasingnehmers – zusammenhängend in einem eigenen Abschnitt oder eigenen Ziffer des Anhangs Auszüge aus Katalog quantitativer Informationen (in tabellarischer Form): − Abschreibungsbeträge der Right-of-Use Vermögenswerte nach Klassen; − Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten;− Variabler Leasingaufwand;− Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen (> 1 Monat); − Aufwendungen aus Leasingverhältnissen von geringwertigen
Vermögenswerten Erfordernis auch von qualitativen Informationen für Leasingnehmer u. -geber: − wenn für Verständnis der Leasingvereinbarung und deren Rolle für das
Unternehmen notwendig (z.B. Art der Leasingaktivitäten)
Anhangangaben zu Leasingverhältnissen
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Bisher waren nach IAS 17 Regelungen zur Erlösrealisierung nicht relevant
IFRS 16: Grundlegende Frage, ob eine Transaktion nach IFRS 15 („Umsatzrealisierung“) vorliegt, d.h. Verkauf des zurückgemieteten Vermögenswerts?
Erhält der LG Verfügungsgewalt über den Vermögenswert?
Ja - Verkauf: Sale-and-Lease-Back-Transaktion
• Verkäufer: Ausbuchung des Vermögenswerts und Erfassung eines RoU-Vermögenswerts i.H. des anteiligen zurückbehaltene Nutzungsrecht am ursprünglichen Buchwert und Leasingverbindlichkeit
Nein - kein Verkauf: Finanzierungsgeschäft Finanzielle Verbindlichkeit
Sale-Lease-Back-Transaktionen
Leasingnehmer / Verkäufer
Leasinggeber / Käufer
Verkauf
Vermietung
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Verpflichtende Erstanwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen
vorzeitige Anwendung grundsätzlich zulässig, wenn zugleich auch Anwendung von IFRS 15 bereits erfolgt und über die vorzeitige Anwendung berichtet wird
• Vorteil: nur einmal Sondereffekte für Jahresabschluss und Erstellung
Keine verpflichtende Prüfung, ob ältere Verträge nun nach IFRS 16 als Leasingverhältnisse einzustufen sind
Wahlrecht für Leasingnehmer für bestehende Leasingverhältnisse:
Voll rückwirkender Ansatz: Anwendung auf gesamtes bestehendes Leasingportfolio auf den Erstanwendungszeitpunkt oder
Modifiziert rückwirkender Ansatz mit verschiedenen Vereinfachungen: z.B. keine Anpassung der Vorjahresinformationen, Verwendung eines einheitlichen Diskontierungszinssatzes, keine Berücksichtigung von Verträgen mit RLZ < 1 Jahr oder geringwertige Vermögenswerte
Übergangsvorschriften des neuen Standards
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Konzeptioneller Bruch bei unterschiedlicher Bilanzierung beim Leasinggeber und Leasingnehmer
Aktivierung des Vermögenswerts bei beiden Parteien in der Bilanz Höhere Komplexität bei Konzernabschlüssen
Erhöhung Bilanzsumme bei Aktivierung von RoU-Vermögenswert und Passivierung der Verbindlichkeit
Erhöhung Verschuldungsgrad Verringerung Eigenkapitalquote
Unternehmen mit aktuellem OperateLease werden zukünftig ein höheres Anlagevermögen, aber auch eine höhere Verschuldung ausweisen
Zum Beispiel 34 % aller Fluggesellschaften – Erhöhung SAV zw. 20 % und 50%
Aktiva Passiva
Auswirkungen der neuen Regelungen
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Veränderung der zeitlichen Verteilung und Aufteilung auf verschiedene Ergebnisbestandteile
Kein sonstiger betrieblicher Aufwand mehr
Abnehmender Zinsaufwand im Zeitverlauf, Abschreibungen linear
degressiver Aufwandsverlauf mit Vorverlagerung von Aufwand in die frühen Perioden der Laufzeit
Ausweis des Zinsaufwands im Finanzergebnis und Abschreibungen kleiner als bisherigen Leasingraten Verbesserung EBIT & v.a. EBITDA
Verschiebung der Aufwandsarten Verschiebung des Cashflows mit Verbesserung für den operativen Cashflow (Netto-Cashflow konstant)
Auswirkungen auf z.B. Covenants, Credit Ratings, Vergütungssysteme
Auswirkungen der neuen Regelungen
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Bewusstsein für die Änderungen und Auswirkungen des neuen Standards funktionsübergreifend
Unternehmen mit hohem Leasingbestand: erste und frühe Erhebungzur Einschätzung und Planung (Leasingdauer, Verlängerungs-, Kauf-, Kündigungsoptionen, Bemessungen Leasingraten, Zinssatz)
Parallelbilanzierung nach bisherigem und
neuem Recht für Zwecke der
Kommunikation und Steuerung
Frühzeitige Anwendung?
Umgang mit Wahlrechten?
Stärkere Beachtung der Definitionskriterien(Identifizierbarkeit, substanzielle Austauschrechte) bei aktuellen Vertragsverhandlungen
Empfehlungen für Unternehmen
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Anpassung von Reporting-Strukturen
Kommunikation der erwarteten Veränderungen
Änderungen an IT-Systemen und Prozessen?
• Anpassung ERP-System?
Datenbeschaffung und -erhebung
• Datenerfassung dezentral oder zentral?
• Manuell oder automatisiert?
• Datenbanklösung?
• Grundsätzliche Erfassung aller Verträge?
Aktualisierung der Anhangangaben zu Leasingverhältnissen bis 2018 !!!
Empfehlungen für Unternehmen
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IFRS 16 - Fluch oder Segen?
Fazit der Reform zur Leasingbilanzierung