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STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 26-0141. 52/379 Dresden, /\ . August 2016 Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. -Nr. : 6/5475 Thema: Feuerwehren und Feuerwehrförderung in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Große Anfrage wie folgt: A) Finanzierung und Förderung l. Entwicklung der Feuerwehrförderung Frage 1: Welche Maßnahmen wurden seit der Anpassung der Richtlinie Feuer- wehrförderung im August 2014 gemäß Ziffer V Nr. 2 Satz 2 mit 90 Pro- zent gefördert? (Auflistung nach Jahr, Kurzbeschreibung der Maß- nähme, Zuwendungsempfänger und Beschreibung des besonderen öffentlichen Interesses) Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen wurden seit 2014 gemäß Ziffer V Nr. 2 Satz 2 der Richtlinie Feuerwehrförderung mit 90 Prozent gefördert. Jahr 2014 2014 Zuwendungsemp- fänger Gemeinde Dürrröhrsdorf- Dittersbach Stadt Schneeberg Maßnahme Neubau eines Feuerwehrgerä- tehauses gemein- sammit der Stadt Stolpen Neubau eines Feuerwehrgerä- tehauses im Orts- teil Neustädtel Besonderes öffent- liches Interesse Pilotcharakter des Vorhabens für die interkommunale Ko- Operation im Bereich des Brandschutzes Absicherung des Brandschutzes einer Außenstelle der Erst- aufnahmeeinrichtung Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi. sachsen. de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli- nien3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden.

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Freistaat

SACHSEN

Der Staatsminister

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN01095 Dresden

Präsidenten des Sächsischen LandtagesHerrn Dr. Matthias RößlerBernhard-von-Lindenau-Platz 101067 Dresden

Aktenzeichen(bitte bei Antwort angeben)26-0141. 52/379

Dresden, /\ . August 2016

Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENDrs. -Nr. : 6/5475Thema: Feuerwehren und Feuerwehrförderung in Sachsen

Sehr geehrter Herr Präsident,

namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich dieGroße Anfrage wie folgt:

A) Finanzierung und Förderung

l. Entwicklung der Feuerwehrförderung

Frage 1:Welche Maßnahmen wurden seit der Anpassung der Richtlinie Feuer-wehrförderung im August 2014 gemäß Ziffer V Nr. 2 Satz 2 mit 90 Pro-zent gefördert? (Auflistung nach Jahr, Kurzbeschreibung der Maß-nähme, Zuwendungsempfänger und Beschreibung des besonderenöffentlichen Interesses)

Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen wurden seit 2014 gemäß Ziffer VNr. 2 Satz 2 der Richtlinie Feuerwehrförderung mit 90 Prozent gefördert.

Jahr

2014

2014

Zuwendungsemp-fängerGemeindeDürrröhrsdorf-Dittersbach

Stadt Schneeberg

Maßnahme

Neubau einesFeuerwehrgerä-tehauses gemein-sammit der StadtStolpenNeubau eines

Feuerwehrgerä-tehauses im Orts-teil Neustädtel

Besonderes öffent-liches InteressePilotcharakter desVorhabens für dieinterkommunale Ko-Operation im Bereichdes BrandschutzesAbsicherung desBrandschutzes einerAußenstelle der Erst-aufnahmeeinrichtung

Hausanschrift:

Sächsisches Staatsministerium

des Innern

Wilhelm-Buck-Str. 201097 Dresden

Telefon +49 351 564-0Telefax+49 351 564-3199www.smi.sachsen.de

Verkehrsanbindung:Zu erreichen mit den Straßenbahnli-

nien3, 6, 7, 8, 13

Besucherparkplätze:Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden.

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2014 Stadt Meißen Beschaffung einesHochwasserlösch-bootes

überörtlicher Einsatz elbanlie-

gender Gemeinden

2015 GemeindeBad Schlema

Beschaffung einesTanklöschfahrzeu-ges

Absicherung des Brandschutzesim Bereich der sanierten Haldendes WISMUT-Bergbaus

2015 GemeindeKodersdorf

Beschaffung feu-erwehrtechnischer

Ausrüstung undFunktechnik fürden Tunneleinsatz

Absicherung des Brandschutzesim Autobahntunnel BAB 4 "Kö-nigshainer Berge"

2015 GemeindeWaldhufen

Beschaffung feu-erwehrtechnischer

Ausrüstung undFunktechnik fürden Tunneleinsatz

Absicherung des Brandschutzesim Autobahntunnel BAB 4 "Kö-nigshainer Berge"

Frage 2:Für welche Maßnahmen wurde eine 90-Prozent-Förderung abgelehnt? (Auflistungnach Jahr ab 2014, Kurzbeschreibung der Maßnahme, Name der Projektbeantra-genden und Beschreibung des Fehlens des besonderen öffentlichen Interesses)

Die nachfolgend aufgeführten Anträge zur Förderung gemäß Ziffer V Nr. 2 Satz 2 derRichtlinie Feuerwehrförderung wurden seit 2014 abgelehnt.

Jahr Zuwendungsempfän-ger

Maßnahme Grund der Ableh-

nung2015 Stadt Groitzsch Beschaffung einer Dreh-

leiterDLK23/12fürdenüberörtlichen Einsatz

Der überörtliche Ein-satz eines solchenSonderfahrzeuges(DLK23/12)derFeu-erwehr wird bereits in

der RLFw, Anlage 3Ziffer 2 mit einem we-sentlich erhöhten För-

derbetrag gewürdigt.2015 Gemeinde Kottmar Neubau eines Feuer-

wehrgerätehauses imOrtsteil Walddorf

Nach Einschätzungdes Landkreises han-delte es sich um dieZusammenlegung vonFeuerwehrstandorteninnerhalb der Gemein-de. Der Landkreis ver-neinte das besondereöffentliche Interesse.

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Frage 3:Welche Kommunen, die nach Ziffer V Nr. 2 Satz 2 der Richtlinie Feuerwehrförde-rung mit 90 Prozent gefördert werden, haben bereits vor August 2014 auf welcherrechtlichen Basis und in welchen konkreten Aufgabengebieten und seit wanninterkommunal zusammengearbeitet?

Bei den unter Frage 1 genannten Kommunen haben die Gemeinde Kodersdorf und dieGemeinde Waldhufen bereits seit 1999 auf der Grundlage von §6 Abs. 1 Nr. 1 undNr. 5 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastro-phenschutz (SächsBRKG) die Ausstattung von Fahrzeugen und Ausrüstung der Frei-willigen Feuerwehren zur Gefahrenabwehr auf der BAB 4 im "Königshainer Tunnel"abgestimmt und gemeinsam Beschaffungen veranlasst.

Frage 4:Mit welchem Fördervolumen wurden Modellprojekte - wie in der Erläuterung desEinzelplans 03 Kapitel 19 Titel 883 09 vorgesehen - zur Zusammenarbeit vonFreiwilligen Feuerwehren in 2015 und in 2016 gefördert:?

Frage 5:Welche Maßnahmen werden - wie in der Erläuterung des Einzelplanes 03 Kapitel19 Titel 883 09 vorgesehen - als Modellprojekte zur Zusammenarbeit von Freiwil-ligen Feuerwehren gefördert? (Auflistung nach Jahr ab 2015, Kurzbeschreibungder Maßnahme, Name des Projektträgers)

Zusammenfassende Antwort auf die Frage 4 und 5:

Die Veranschlagung der Haushaltsmittel erfolgte bei Kapitel 1530 Titel 88314. Als Mo-delprojekt wurde der Neubau eines Feuewehrgerätehauses der Gemeinde Dürrröhrs-dorf-Dittersbach gemeinsam mit der Stadt Stolpen gefördert. Die Förderung erfolgte aufGrund des Pilotcharakters des Vorhabens für die interkommunale Kooperation im Be-reich des Brandschutzes. Der Neubau wurde mit 702. 000 Euro in den Jahren 2015 und

2016 gefördert.

Frage 6:Welche Landkreise haben für welche Fördergegenstände sogenannte Sammel-beschaffungen auf Basis der Richtlinie Feuerwehrförderung für die kreisangehö-rigen Gemeinden durchgeführt? (Bitte um Auflistung ab 2012 nach Jahr, Gegen-stand und Anzahl der beteiligten Gemeinden)

Die Auflistung der Fördergegenstände und die Anzahl der beteiligten Gemeinden inden einzelnen Landkreisen, in denen eine Sammelbeschaffung durchgeführt wurde,kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden.

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SACHSEN

Landkreis 2012 2013 2014 2015

LK Mit-telsach-sen

Anzahl derGemein-den

16

Gegen-stand

iPads Air 2

Anzahl derGemein-den

54

Gegen-stand

DigitaleAlarmierung

LKZwickau

Anzahl derGemein-den

19 13

Gegen-stand

Einsatzbeklei-

düng/ Schutzaus-rüstung

iPads Air 2

Erzge-birgs-kreis

Anzahl derGemein-den

58 58 58 58

Gegen-stand

Bekleidungund Ausrüs-tung

Bekleidungund Ausrüs-

tung

Bekleidung undAusrüstung

Bekleidungund Ausrüs-tung

Anzahl derGemein-den

31 15

Gegen-stand

Sandsäcke Atemschutz-masken

Anzahl derGemein-den

24

iPads Air 2stand

Nord-Sachsen

Anzahl derGemein-den

12

Gegen-stand

IPads Air 2

LKSOE*

Anzahl derGemein-den

19 17

Gegen-stand

Funkmeldeemp-fänger

Funkmelde-empfänger

* Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge

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SÄCtiSEN

Frage 7:Wurde von Seiten der Bewilligungsbehörde evaluiert, inwiefern Sammelbeschaf-fungen wirtschaftlich und sparsam sind und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Beschaffungen sind grundsätzlich im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen wirt-schaftlich und sparsam durchzuführen. Bei den Bewilligungsbehörden, welche eineEvaluation durchgeführt haben, konnten bei den Sammelbeschaffungen Vergünstigun-gen zwischen zwölf und 25 Prozent zum Listenpreis festgestellt werden.

II. Entwicklung der Mittel, die der Landesfeuerwehrverband zur Förderungder Jugendfeuerwehren erhält

Frage 1:Welche Gemeinden haben in welcher Höhe Mittel zur Förderung der Jugendfeu-erwehren erhalten? (Auflistung bitte ab 2010)

Seit dem Jahr 2015 gewährt der Freistaat Sachsen auf der Grundlage der Ziffer V. Nr.4 der Richtlinie Feuerwehrförderung den Gemeinden einen jährlichen Pauschalbetragvon 20 Euro je Angehörigen der Jugendfeuerwehr. Welche Gemeinden diese Pau-schalförderung und in welcher Gesamthöhe erhalten haben, kann der Anlage 1 ent-nommen werden.

Daneben erhält der Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V. zweckgebunden Mittel fürdie Jugendfeuerwehren im Rahmen der institutionellen Förderung. Diese betrug abdem Jahre 2010 jährlich 400. 000 Euro und wurde ab dem Jahr 2015 auf jährlich600.000 Euro angehoben. Die Verwendung dieser Mittel erfolgt auf der Grundlage derverbandseigenen Förderrichtlinie der Jugendfeuerwehr Sachsen, abrufbar auf den In-ternetseiten der Jugendfeuerwehr Sachsen (httD://www. iuaendfeuerwehr-sachsen.de/index.DhD/download/cateaory/15-aeschaeftsstelle.html).

Frage 2:Wie leitet sich der in der Richtlinie Feuerwehrförderung unter V. 4 vorgesehenejährliche Pauschalbetrag i. H. v. 20 Euro pro Jugendfeuerwehrmitglied her?

Der in der Richtlinie Feuerwehrförderung vorgesehene Pauschalbetrag i. H. v. 20 Eurepro Jugendfeuerwehrmitglied entspricht der bereits bewährten Förderung in Thüringenund Sachsen-Anhalt in dieser Höhe.

Frage 3:Ist und wenn ja, für wann, eine Evaluierung der Unterstützungspauschale, dievon der Arbeitsgruppe "Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020" zur Deckung desGrundbedarfs an Schutzkleidung, Ausbildungsmaterialien etc. empfohlen wurde,vorgesehen?

Eine Novellierung der Richtlinie Feuerwehrförderung ist für das Jahr 2018 vorgesehen.

B) Umsetzungsstand der Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020"

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l. Broschüre mit Lehrplaninhalten zu Brandschutzthemen für den Schulunter-rieht

Frage 1:Welche Gründe haben dazu geführt, dass der Empfehlung der Arbeitsgruppe zurErstellung von Materialien mit Lehrplaninhalten zu Brandschutzthemen für denSchulunterricht bis jetzt nicht nachgekommen werden konnte?

Aufgrund der Vielzahl der an den Freistaat Sachsen gerichteten Empfehlungen desAbschlussberichtes der Arbeitsgruppe "Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020" ist einegleichzeitige Abarbeitung nicht möglich. Die Empfehlungen werden daher sukzessiveabgearbeitet. Zeitliche Vorgaben zur Umsetzung der Empfehlungen sind im Abschluss-bericht nicht enthalten.

Im Übrigen sind zur Erstellung von Materialien mit Lehrplaninhalten zu Brandschutz-themen für den Schulunterricht umfangreiche Abstimmungen zwischen dem Sächsi-sehen Staatsministerium des Innern, dem Sächsischen Staatsministerium für Kultusund dem Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V. erforderlich. Diese laufen derzeitig.

Frage 2:Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand?

Die Materialien befinden sich in der Erarbeitung.

Frage 3:In wessen fachlicher Zuständigkeit erfolgt die Erarbeitung der Lehrplaninhalteund in wessen Zuständigkeit die Erstellung der Broschüre?

Eine Untersetzung mit Lehrplaninhalten erfolgt in fachlicher Zuständigkeit des Sächsi-sehen Staatsministeriums für Kultus. Die Erstellung der Broschüre erfolgt in Zuständig-keit des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsminis-teriums für Kultus.

Frage 4:Wann werden die Unterlagen für den Schulunterricht zur Verfügung stehen?

Es ist vorgesehen, die Unterlagen bis spätestens zum Schuljahr 2019/2020 zur Verfü-gung zu stellen.

Frage 5:Werden die Materialien mehrsprachig angeboten und wenn ja, in welchen Spra-chen?

Eine Entscheidung hierüber liegt noch nicht vor.

Frage 6:Ist es vorgesehen, die Feuerwehrgrundausbildung in der Oberschule als Nei-gungs- bzw. Vertief u ngskurs oder an den Beruflichen Schulzentren im Rahmender Berufsvorbereityng anzubieten? Wenn nein, warum nicht?

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Nein. Neigungskurse werden in den Klassenstufen 7 bis 9 an den Oberschulen ange-boten. In diesen Klassenstufen wird das für die Feuerwehrgrundausbildung gemäßFeuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 2 erforderliche Alter von 16 Jahren in der Regelnicht erreicht. Mit dem Schuljahr 2017/2018 werden die Vertiefungskurse aus der Stun-dentafel genommen.

An Beruflichen Schulzentren werden die Klassen des Berufsvorbereitungsjahres jeweilsfür zwei Berufsbereiche gebildet (z. B. Metall- und Elektrotechnik). Damit soll die Mög-lichkeit eröffnet werden, nach erfolgreichem Abschluss des Berufsvorbereitungsjahresin eine duale Berufsausbildung einzumünden. Die konkrete Vorbereitung auf einenAusbildungsberuf ist nicht vorgesehen. Deshalb wird auch keine Feuerwehrgrundaus-bildung angeboten.

II. Anschreiben an Arbeitgeber

Frage 1:Welche Gründe haben dazu geführt, dass der Empfehlung der Arbeitsgruppenicht nachgekommen werden konnte und das Wertschätzungsschreiben desStaatsministeriums des Innern an Arbeitgeber mit dem Hinweis auf Anspruch aufErstattung der Lohnfortzahlungskosten sowie einem mit dem Sächsischen Städ-te- und Gemeindetag abgestimmten Muster-Erstattungsantrag noch nicht zurVerfügung steht?

Aufgrund der Vielzahl der an den Freistaat Sachsen gerichteten Empfehlungen desAbschlussberichtes der Arbeitsgruppe "Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020" ist einegleichzeitige Abarbeitung nicht möglich. Die Empfehlungen werden daher sukzessiveabgearbeitet. Zeitliche Vorgaben zur Umsetzung der Empfehlungen sind im Abschluss-bericht nicht enthalten.

Frage 2:Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand?

Ein Entwurf liegt vor und wird in Kürze - entsprechend der Empfehlungen des Ab-schlussberichts - dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag zur Abstimmung übermittelt.

Frage 3:Wann können die Schreiben mit beiliegendem Mustererstattungsantrag an diebetreffenden Unternehmen versendet werden?

Das Schreiben mit Mustererstattungsantrag soll voraussichtlich im IV. Quartal 2016versendet werden.

III. Bestellung eines hauptamtlichen Gemeindewehrleiters (In diesem Fall sollendie Vorschriften über Wahl und Wiederwahl keine Anwendung finden.)

Frage 1Welche Gründe haben dazu geführt, dass in den letzten drei Überarbeitungen desSächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastro-phenschutz (SächsBRKG) die Empfehlung der Arbeitsgruppe, einen Gemeinde-

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SACtiSBTsl

wehrleiter auch hauptamtlich bestellen zu können, nicht rechtlich untersetzt wer-den konnte?

Aufgrund der Vielzahl der an den Freistaat Sachsen gerichteten Empfehlungen desAbschlussberichtes der Arbeitsgruppe "Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020" ist einegleichzeitige Abarbeitung nicht möglich. Die Empfehlungen werden daher sukzessiveabgearbeitet. Zeitliche Vorgaben zur Umsetzung der Empfehlungen sind im Abschluss-bericht nicht enthalten.

Die zwei nach Veröffentlichung des Abschlussberichtes erfolgten Änderungen desSächsBRKG beschränkten sich auf die Umsetzung von rechtlich notwendigen Folge-änderungen. Andere Änderungen sollen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Frage 2:Ist die Empfehlung der Arbeitsgruppe noch aktuell?

Ja.

Frage 3:Für wann ist die entsprechende Anpassung des SächsBRKG vorgesehen?

Eine entsprechende Anpassung ist bis zum Ende der 6. Legislaturperiode vorgesehen.

IV. Webbasierte Plattform zur Erfassung von im Rahmen der Feuerwehrstatistikzu erhebenden Daten (mit Schnittstelle zu den Leitstellen zur Vermeidungvon Mehrfacherfassungen)

Frage 1:Welchen aktuellen Arbeitsstand hat die Umsetzung des Vorschlags der Arbeits-gruppe für ein webbasiertes Erfassungssystem erreicht?

Ausgehend von der Empfehlung des Abschlussberichtes "Freiwillige FeuerwehrenSachsen 2020" wurde die Arbeitsgruppe (AG) "Datenaustausch/Datenerfassung" gebil-det. Die AG hat umfangreiche Vorschläge erarbeitet, an deren rechtlichen Umsetzungderzeit gearbeitet wird.

Frage 2:Wer ist aktuell mit dem Projekt befasst?

Das Sächsische Staatsministerium des Innern.

Frage 3:Liegt bereits ein Prototyp vor bzw. gibt es bereits eine Erprobungsphase?

Nein.

Frage 4:Ab wann können die im Rahmen der Feuerwehrstatistik zu erhebenden Datenüber eine webbasierte Plattform erfasst werden?

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SÄCHSETN

Frage 5:Für wann ist die Anpassung und Veröffentlichung der seit 1998 inhaltlich unver-änderten "Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des In-nern über die Erstellung der Einsatzberichte für Brand- und Hilfeleistungseinsät-ze und über die Jahresstatistik bei den Feuerwehren im Freistaat Sachsen" hin-sichtlich der zu erhebenden Daten geplant?

Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5:

Auf Grundlage von § 8 Abs. 5 SächsBRKG sollen die Regelungen zur Erhebung, Vor-läge und Verarbeitung statistischer Daten der örtlichen Brandschutzbehörden und derunteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden zum Leis-tungsstand, der Einsatzbereitschaft sowie zur Einsatzdokumentation der Feuerwehrenin einer neuen Rechtverordnung getroffen werden. Eine Anpassung derVerwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Erstel-lung der Einsatzberichte für Brand- und Hilfeleistungseinsätze und über die Jahressta-tistik bei den Feuerwehren im Freistaat Sachsen (VwV Fw-Statistik) ist daher nicht vor-gesehen.

Zum genauen Zeitpunkt für die im Rahmen der Feuerwehrstatistik zu erhebenden Da-ten über eine webbasierte Plattform können derzeit aufgrund des laufenden Gesetzge-bungsverfahrens keine Auskünfte gemacht werden.

Frage 6:Wird damit erkennbar sein, wie die Gemeinden die in ihren Feuerwehrbedarfs-planen formulierten Ziele erreichen bzw. nicht erreichen?

Nein. Der Einsatzbericht für Brand- und Hilfeleistungseinsätze erfasst unter anderemdie Alarmierungs-, die Ausrücke-, die Ankunftszeit am Einsatzort sowie die Einsatzdau-er der Feuerwehren. Diese werden nicht separat in Bezug auf den Brandschutzbedarf-splan der jeweiligen Gemeinde ausgewertet. Eine Kontrolle der Erreichung des Schutz-Zieles muss von jeder Gemeinde selbst nach ihren jeweiligen Vorgaben im Brand-schutzbedarfsplan durchgeführt werden.

Frage 7:Warum beträgt die Mindeststärke gemäß § 2 Feuerwehrverordnung das Zweifa-ehe und nicht das Drei- oder sonstige Mehrfache der Anzahl der im Fahrzeug-schein vorgesehenen Sitzplätze für die in der Gemeinde nach dem Brandschutz-bedarfsplan eingesetzten Feuerwehrfahrzeuge?

Um einen einheitlichen Standard im Brand- und Katastrophenschutz zu gewährleisten,orientiert sich die Mindeststärke der Feuerwehr (§ 2 Sächsische Feuerwehrverordnung)an den Vorgaben des Bundes im Zivilschutz und erweiterten Katastrophenschutz.

V. Sachstand zur empfohlenen Einrichtung eines Einsatzdienstes an der Lan-desfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule

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Frage 1 .Welche Gründe haben dazu geführt, dass in den letzten drei Überarbeitungen desSächsBRKG diese Empfehlung der Arbeitsgruppe nicht rechtlich untersetzt undsomit noch nicht umgesetzt wurde?

Es wird auf die Antwort auf die Frage B III. 1 verwiesen.

Frage 2:Gibt es nach dem aktuell geltenden Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Els-terheide Bedarf für die Stärkung der Tageseinsatzbereitschaft durch Angehörigeder Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule?

Die Aufstellung, Ausrüstung, Unterhaltung und der Einsatz einer den örtlichen Verhält-nissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr nach dem Brand-schutzbedarfsplan ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 1 des SächsBRKGweisungsfreie Pflichtaufgabe und damit Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemein-de. Von einer weitergehenden Beantwortung wird daher abgesehen.

Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie istdaher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständig-keit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbe-reichs liegen.

Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die vonder Gemeinde als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwal-tungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zu-ständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfürzuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 der Sächsi-sehen Gemeindeordnung (SächsGemO) nur Gebrauch machen, wenn im EinzelfallAnhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen.Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn Anhaltspunkte für Rechtsverletzun-gen liegen der Staatsregierung nicht vor.

Frage 3:Wenn hier aktuell kein Bedarf besteht bzw. keine Kenntnis vorliegt: Bestand zumZeitpunkt der Erstellung des Strategiepapiers "Abschlussbericht der Arbeitsge-meinschaft 'Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020'" ein Bedarf und wie hat dieStaatsregierung über die Situation in der Gemeinde Kenntnis erlangt?

Ja. Im Rahmen der Regionalkonferenz zur Entwicklung des Brandschutzes im Lausit-zer Seenland am 28. August 2013 in Hoyerswerda haben Mitglieder der Staatsregie-rung Kenntnis über die Situation der Gemeinde erlangt.

VI. Ausbildung an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule

Frage 1:Wie hat sich das Personal an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutz-schule seit 2010 entwickelt? (Bitte Gesamtzahl angeben sowie für die Bereiche

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Ausbildung [Feuerwehr/Katastrophenschutz] und Querschnittsaufgeben diffe-renzieren.)

Die Personalentwicklung der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sach-sen kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden.

Anzahl der besetzten Stellen in Vollzeitäquivalenten(stichtagsbezogen, ohne Anwärter und Auszubildende)

01.07.2010

01.07.2011

01.07.2012

01.07.2013

01.07.2014

01.07.2015

01.07.2016

Stel-lenan-zahl2016(Soll)

AbteilungAusbildung

21 21 25 22,6 25,6 24,6 26 28

AbteilungQuerschnitts-

aufgaben

20,25 20, 25 21 20,6 20, 85 21 20,9 21

Schulleitung 1, 75 1, 75 1, 75 1

43 43 47,75 45,2 47,45 47,6 48,9 51J

In den vergangenen Jahren haben sich durch den Altersumbruch und die Einstellungvon jüngeren Bewerbern zahlreiche (häufig nur kurzzeitige) Elternzeiten ergeben. Die-se Sachverhalte wurden auch dann als besetzte Stellen berücksichtigt, wenn - wie imfeuerwehrtechnischen Bereich durchgängig - keine Vertretung eingestellt werdenkonnte. Doppelzählungen sind umgekehrt indes nicht erfolgt, sofern eine Vertretunggefunden wurde.

Insgesamt hat sich die Kapazität der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutz-schutzschule Sachsen (LFS) seit dem Jahr 2010 deutlich erhöht. Durch den Ausbau im3. Bauabschnitt und die Erweiterung um den Fachbereich Katastrophenschutz wurdedie Kapazität von 125 auf 157 Lehrgangsplätze gesteigert. Zugleich wurden die Lehr-gangsinhalte überarbeitet und an die aktuellen Anforderungen angepasst. Neben derErhöhung der Kapazität und dem damit verbundenen Wachstum an Teilnehmerzahlenhatten auch diese inhaltlichen Anpassungen erhebliche Auswirkungen auf den unter-stützenden Bereich (Abteilung Querschnittsaufgaben), da verstärkt feuerwehrtechni-sehe Geräte und Ausrüstungen in den Ausbildungen verwendet werden (Prüfung, In-standsetzung etc. ).

Weiterhin werden die Mitarbeiter der Abteilung Querschnittsaufgaben, anders als vor-her, verstärkt in der Lehre eingesetzt. Insbesondere werden durch die Gerätewarte undMitarbeiter der Werkstätten Unterricht und Ausbildung in den technischen Lehrgängenübernommen. Weitere Unterrichtseinheiten werden nach Bedarf und Fähigkeiten durchBedienstete der Abteilung Querschnittsaufgaben abgesichert. Damit konnte zur Erhö-hung der Lehrgangskapazität beigetragen werden, zugleich wurde aber auch die Quali-tat der Ausbildung gesteigert.

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An der LFS fällt nahezu keine Unterrichtseinheit aus. Dies liegt darin begründet, dassu. a. die Feuerwehr-Dienstvorschriften konkrete Ausbildungsinhalte vorsehen und ge-rade bei den Lehrgängen für die Freiwilligen Feuerwehren keinerlei zeitlicher Pufferenthalten ist, um ausgefallene Unterrichtseinheiten zu einem späteren Zeitpunkt nach-holen zu können. Schließlich werden die Teilnehmer von ihren Arbeitgebern für diekonkrete, vollständig ausgeplante Lehrgangsdauer (meist ein oder zwei Kalenderwo-chen) freigestellt.

Im Falle eines nicht vorhersehbaren Mangels an Lehrkräften - also insbesondere beiErkrankungen oder ungeplanten personellen Abgängen - führt dies dergestalt zu Ande-rungen in der Unterrichtsplanung, dass diese Unterrichte durch andere Mitarbeiter derLFS übernommen werden müssen.

Frage 2:Wie hat sich die Zahl der unbesetzten Stellen an der Landesfeuerwehr- und Kata-

strophenschutzschule seit 2010 entwickelt, insbesondere welche Stellen sindderzeit aus welchen Gründen unbesetzt?

Die Entwicklung der unbesetzten Stellen kann der Statistik zu Frage 1 entnommenwerden. Derzeit sind in der Abteilung Ausbildung zwei Stellen aufgrund laufender Aus-wahlverfahren nicht besetzt.

Frage 3:Wie hoch ist der Krankenstand und der Altersdurchschnitt der Lehrkräfte? (Auf-listung der durchschnittlichen Ausfalltage wegen Krankheit pro Lehrkraft nachJahren seit 2010 und im Vergleich zu den sächsischen Polizeischulen)

Der Altersdurchschnitt der Lehrkräfte der LFS kann der nachfolgenden Übersicht ent-nommen werden.

Altersdurchschnitt der Abteilung Ausbildung in Jahren

Stichtag:01.07.2010 50,501.07.2011 49,501.07.2012 48,201.07.2013 49,001.07.2014 46,701.07.2015 45,101.07.2016 45,3

Der Krankenstand der Lehrkräfte der LFS und der sächsischen Polizeischulen kannden nachfolgenden Übersichten entnommen werden.

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SÄCtiSEIN

Übersicht des Krankenstandes der LFS:

Jahr Anzahl Lehrkräfte Krankentage durchschnittliche Krankenta-

ge/Lehrkraft2010 21 477 22, 712011 22 536 24, 36

2012 24 607 25,292013 24 597 24, 88 |2014 23 764 33, 22 ]2015 26 873 33, 58 |2016

(bis Mai) 25 322 12, 88|

Es wird darauf hingewiesen, dass der deutliche Anstieg des Krankenstandes auf ein-zelne schwerwiegende Langzeiterkrankungen zurückzuführen ist.

Übersicht des Krankenstandes der sächsischen Polizeischulen:

JahrAnzahl Lehrkräfte Krankentage

durchschnittlicher Krankenta-ge/Lehrkraft

2010 78 1294 16, 59l

2011 86 1170 13,602012 82 1847 22, 52

2013 90 1755 19, 50

2014 92 2267 24, 64 |

2015 95 2003 21, 082016

(bis Mai) 110 1099 9, 99

Frage 4:Wie hat sich die Zahl der Teilnehmer an den Lehrgängen und Fortbildungen seit2010 entwickelt?

Die Entwicklung der Teilnehmerzahlen an Lehrgängen und Fortbildungen der LFS kannder nachfolgenden Übersicht entnommen werden.

JahrAnzahl bereitgestell-te Lehrgangsplätze Anzahl der Lehrgangsteilnehmer

2010 2686 2539

2011 4119 3522

2012 3921 3532

2013 4362 4002

2014 4355 4041

2015 4767 4428

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Frage 5:Welche Lehrgänge werden 2016 angeboten und wie hat sich das Angebot seit2010 entwickelt, insbesondere welche Lehrgänge wurden neu aufgenommenoder aus welchen Gründen aufgegeben?

Die Entwicklung der Lehrgänge an der LFS kann der Anlage 2 entnommen werden.

Frage 6:In welchen einzelnen Lehrgängen wurden in den Jahren ab 2010 externe Gastleh-rende eingesetzt?

Eine Übersicht des Einsatzes von externen Gastlehrenden an der LFS kann der Anla-ge 3 entnommen werden.

Frage 7:Welche Lehrgänge sind seit 2010 aus welchen Gründen wohin ausgelagert wor-den? (Auflistung nach Jahr, Lehrgang, Anzahl der Plätze)

Eine Übersicht über die Auslagerung von Lehrgängen kann der Anlage 4 entnommenwerden.

Frage 8:Inwieweit und auf welchen Gebieten kooperiert die Landesfeuerwehr- und Kata-strophenschutzschule mit welchen sächsischen oder sonstigen Universitätenund Hochschulen?

Die Kooperationen der LFS kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden.

Hochschule/Universität Thema der Zusammenarbeit

Technische UniversitätChemnitz

"Entwicklung einer neuen Generation vonhydraulischen Rettungsgeräten in Leichtbauweise"

Technische UniversitätBergakademie Freiberg

Weiterentwicklung der Feuerwehr-App

Technische UniversitätBerlin

Weiterentwicklung der Technischen Rettung vonPersonen aus Unfallfahrzeugen

Technische UniversitätBerlin

Fachtagung "Technische Hilfeleistung"

Frage 9:Nach welchen Kriterien und mit welchem Ergebnis wurden die ausgelagertenAus- und Fortbildungsmöglichkeiten sowie evtl. bestehende Kooperationen eva-luiert?

Die Evaluierung des Lehrganges L 101 "Brandmeister Einführung" erfolgte wie üblichdurch Evaluierungsfragen, die jedem Teilnehmer ausgehändigt werden.

Die Evaluierung ergab, dass das Projekt Auslagerung des Brandmeisterlehrgangs nachAnsicht der Lehrgangsteilnehmer nicht weiter verfolgt werden sollte. Durch die Ausla-gerung an einen anderen Standort konnte die notwendige Qualität der Brandmeister

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ausbildung nicht erreicht werden. Es waren Nachschulungen notwendig, um dieBrandmeisteranwärter auf die Laufbahnprüfungen vorzubereiten.

Alle anderen Lehrgänge wurden durch Rücksprachen mit Fachlehrern und Ausbildernder LFS sowie durch die Abnahme der Prüfungen durch Fachlehrer und Ausbilder derLFS evaluiert. Hier wurden keine wesentlichen Abweichungen zu Lehrgängen an derLFS festgestellt.

Frage 10:Wie werden bei Lehrgangsbedarfsmeldungen der Kommunen die Angaben in denBrandschutzbedarfsplänen zum Personalbedarf berücksichtigt bzw. geprüft?

Es erfolgt keine Berücksichtigung bzw. Prüfung. Die Landkreise/Berufsfeuerwehrenund Werkfeuerwehren melden einen Gesamtbedarf je Lehrgangsart. Der Staatsregie-rung ist nicht bekannt, wie sich diese Zahl nach den einzelnen Feuerweh-ren/Kommunen aufschlüsselt.

Frage 11:Wie hoch ist der Frauenanteil in den einzelnen Lehrgängen? (Auflistung nachJahr ab 2010, unterteilt nach Grund- und Folgekursen in den Bereichen Lauf-bahnausbildung, Technische Ausbildung, Führungsausbildung, Ausbilderlehr-gange, Vorbeugender Brandschutz, Katastrophenschutz, Jugendfeuerwehr undweitere Lehrgänge)

Eine Übersicht kann der Anlage 5 entnommen werden. Der Frauenanteil konnte an-hand der Anrede (Herrn/Frau) aus der Teilnehmerverwaltung ermittelt werden.

Frage 12:Welche Gründe haben dazu geführt, dass das Anmeldeverfahren zu Aus- undFortbildungen an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule nochnicht elektronisch erfolgt?

Frage 13:Ab wann wird das Anmeldeverfahren zu Aus- und Fortbildungen an der Landes-feuerwehr- und Katastrophenschutzschule elektronisch erfolgen?

Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 12 und 13:

Von der Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen.

Gemäß Art. 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregie-rung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den "Kernbereich exekutiverEigenverantwortung" berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortungschließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich derRegierung ein. Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und Willensbildungs-prozesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung vonRegierungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH Urteil vom 23. April 2008,Vf. 87-1-06).

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Dies ist hier der Fall, weil derzeit noch in rechtlicher, technischer, wirtschaftlicher undhaushaltsrechtlicher Hinsicht geprüft wird, in welcher Weise diesem Anliegen bestmög-lich Rechnung getragen werden kann. Die Entscheidungsfindung ist aufgrund des lau-fenden Prüfungsprozesses noch nicht abgeschlossen. Insoweit ist der Kernbereich derexekutiven Eigenverantwortung vorliegend betroffen.

Frage 14:Seit wann sind die Themen "Kommunikation in der Feuerwehr" und "Extremis-mus" Bestandteil der Führungsausbildung?

Das Thema "Kommunikation" ist seit 1996 Bestandteil der Führungsausbildung imLehrgang "Brandmeister Abschluss". Genauso ist das Thema in allen Führungslehr-gangen, welche vorrangig für Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr und auch für Mit-arbeiter von Landratsämtern (KatS-Lehrgänge) veranstaltet werden, enthalten.

Das Thema "Extremismus" wird seit 2014 im Lehrgang "Leiter einer Freiwilligen Feuer-wehr" gelehrt.

Frage 15:In welcher Form und mit welchem Zeitumfang ist das Thema "Kommunikation inder Feuerwehr" Bestandteil der Führungsausbildung?

Entsprechend dem Lehrgangskatalog der LFS umfasst die Ausbildung im Bereich Füh-rung folgende Lehrgänge: "Gruppenführer gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2", "Zug-führer gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2", "Verbandsführer gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2", "Leiter einer Feuerwehr gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2" und"Leitstellendisponent". Die Lehrgänge gemäß FwDV 2 (Ausbildung der FreiwilligenFeuerwehren) beinhalten das Thema "Kommunikation in der Feuerwehr" in der Formund dem zeitlichen Umfang, wie es seitens der anzuwendenden FwDV 2 vorgegebenist. Der Lehrgang "Brandmeister Abschlusslehrgang gemäß SächsFwAPO" beinhaltetdas Thema "Kommunikation in der Feuerwehr" im Umfang von 17 Unterrichtsstundenje 45 Minuten. Der Lehrgang "Leitstellendisponent" beinhaltet das Thema "Kommunika-tion" in einem Umfang von 36 Unterrichtsstunden je 45 Minuten. Das Thema wird imtheoretischen Unterricht sowie in praktischer Ausbildung behandelt.

Frage 16:In welcher Form und mit welchem Zeitumfang ist das Thema "Extremismus" Be-standteil der Führungsausbildung?

Das Thema "Extremismus" ist Bestandteil des Lehrganges "Leiter einer Feuerwehr ge-maß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2". Dieser Lehrgang beinhaltet das Thema "Extremis-mus" im Umfang von drei Unterrichtsstunden je 45 Minuten. Das Thema wird im theore-tischen Unterricht sowie in praktischer Ausbildung behandelt.

Frage 17:In welchen weiteren Lehrgängen, mit welchen Inhalten und in welchem zeitlichenUmfang sind diese Themen inhaltlicher Bestandteil?

Das Thema. "Kommunikation in der Feuerwehr", in dem Verständnis der inneren Füh-rung einer Feuerwehr, wird in keinen weiteren Lehrgängen der LFS behandelt. Das

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Thema " Extrem ism us" wird ebenfalls in keinen weiteren Lehrgängen der LFS behan-delt.

C) Feuerschutz und Statistik

l. Feuerschutzabgabe

Frage 1:Was ist der aktuelle Umsetzungsstand zum Koalitionsvorhaben, die rechtlichenVoraussetzungen und Gestaltungsräume für eine Feuerschutzabgabe im Frei-Staat Sachsen zu prüfen?

Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.

Frage 2:Wer ist fachlich für diesen Prüfauftrag zuständig?

Die fachliche Zuständigkeit für den Prüfauftrag liegt beim Sächsischen Staatsministeri-um des Innern.

Frage 3:Wurde dieser Prüfauftrag extern vergeben? Wenn ja, an wen und mit welcherAufgabenstellung und welcher Zeitschiene wurde der Prüfauftrag vergeben?

Nein.

II. Statistik

Frage 1:Wie hat sich die Mitgliederzahl der Freiwilligen Feuerwehren und der Jugendfeu-erwehren seit 2010 entwickelt? (Bitte auch Frauenanteil angeben.)

Frage 2:Wie verteilen sich die Zahlen zu 1. auf die einzelnen Landkreise und KreisfreienStädte?

Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2:

Die Entwicklung der Mitgliederzahl der Freiwilligen Feuerwehren und der Jugendfeuer-wehren und die Verteilung auf die einzelnen Landkreise und Kreisfreien Städte sind inder Anlage 6 dargestellt.

Frage 3:Wie hat sich die Stärke der Berufsfeuerwehren seit 2010 entwickelt?

Frage 4:Wie verteilen sich die Zahlen zu 3. auf die einzelnen Landkreise und KreisfreienStädte?

Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4-

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Die Entwicklung der Stärke der Berufsfeuerwehren und die Verteilung auf die einzelnenLandkreise und Kreisfreien Städte sind in der Anlage 7 dargestellt.

Frage 5:Wie hat sich die Stärke der Werks- und Betriebsfeuerwehren seit 2010 entwi-

ekelt? (Bitte auch Frauenanteil angeben.)

Frage 6:Wie verteilen sich die Zahlen zu 5. auf die einzelnen Landkreise und KreisfreienStädte?

Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 5 und 6:

Die Entwicklung der Stärke der Werk- und Betriebsfeuerwehren und die Verteilung aufdie einzelnen Landkreise und Kreisfreien Städte sind in der Anlage 8 dargestellt.

Frage 7:Inwieweit verfügten die Freiwilligen Feuerwehren 2015 jeweils und insgesamtüber eine uneingeschränkte Tageseinsatzbereitschaft bzw. aus welchen Gründenwar diese eingeschränkt?

Frage 8:Wie lang war die durchschnittliche Einsatzzeit (Dispositionszeit + Ausrückzeit +Fahrzeit) der Feuerwehren in Sachsen 2015 bzw. aus welchen Gründen werdenEinsatzzeiten bzw. die durchschnittliche Einsatzzeit nicht erfasst?

Frage 9:Wie hat sich die durchschnittliche Einsatzzeit seit 2010 entwickelt?

Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 7 bis 9:

Durch die Staatsregierung werden die Einsatzzeiten nicht statistisch erfasst. Darüberhinaus existiert im Freistaat Sachsen keine rechtliche Definition von Einsatzzeiten.

Die Aufstellung, Ausrüstung, Unterhaltung und der Einsatz einer den örtlichen Verhält-nissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr ist nach § 6 Abs. 1 Nr.1 i. V. m. §5 Abs. 1 Satz 1 SächsBRKG weisungsfreie Pflichtaufgabe und damitSelbstven/valtungsangelegenheit der Gemeinde. Von einer weitergehenden Beantwor-tung wird daher abgesehen.

Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie istdaher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständig-keit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbe-reichs liegen.

Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die vonder Gemeinde als Selbstverwaltüngsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwal-tungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zu-ständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür

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zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGemOnur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oderbereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gege-ben, denn Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen liegen der Staatsregierung nicht vor

Frage 10:Inwieweit fließen die Einsatzzeiten in die Bedarfsplanung ein?

Um bei der Brandschutzbedarfsplanerstellung im Freistaat Sachsen eine einheitlicheHerangehensweise zu erreichen, hat die Staatsregierung für die zuständigen Gemein-den eine Empfehlung zur Erstellung von Brandschutzplänen im Jahr 2005 herausge-geben.

Die Aufstellung eines Brandschutzbedarfsplanes ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m.§ 5 Abs. 1 Satz 1 SächsBRKG weisungsfreie Pflichtaufgabe und damit Selbstverwal-tungsangelegenheit der Gemeinde. Von einer weitergehenden Beantwortung wird da-her abgesehen.

Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie istdaher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständig-keit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbe-reichs liegen.

Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die vonder Gemeinde als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwal-tungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zu-ständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfürzuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGemOnur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oderbereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gege-ben, denn Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen liegen der Staatsregierung nicht vor.

Frage 11:Wie hat sich die Zahl der durchgeführten Brandverhütungsschauen seit 2010 inden Landkreisen und Kreisfreien Städten entwickelt?

Die Entwicklung der Zahl der durchgeführten Brandverhütungsschauen (BVS) in denLandkreisen und Kreisfreien Städte ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Zuden fehlenden Angaben (k. A. ) in den Jahren 2010 und 2011 wurden von den Land-kreisen der Landesdirektion Sachsen keine Angaben übermittelt.

Anzahl der BVS in den Landkreisen und Kreisfreien Städten

2010 2011 2012 2013 2014 2015

Bautzen 97 53 162 156 203 1981

Erzgebirgskreis 67 64 63 132 106 1331Görlitz 51 55 197 390 353 2741

Leipzig 154 198 269 248 207 231

Meißen 96 97 108 111 131 96Mittelsachsen 109 193 128 50 124 36

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Nordsachsen 30 80 167 120 150 120Sächsische Schweiz-

Osterzgebirgek. A. 35 332 267 222 275

Vogtlandkreis 93 96 103 166 131 85Zwickau k. A. k. A. 506 409 417 462Dresden 483 493 517 466 458 613Chemnitz 385 425 313 372 422 311Leipzig-Stadt 617 639 584 660 1. 081 1. 043

Frage 12:Wie hat sich die Zahl der Angehörigen der Feuerwehren seit 2010 entwickelt, dieüber die fachlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Brandverhü-tungsschauen verfügen?

Die Entwicklung der Zahl der Angehörigen der Feuerwehren, die über die fachlichenVoraussetzungen für die Durchführung der Brandverhütungsschau verfügen, ist in dernachfolgenden Übersicht dargestellt.

Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015Angefhörig^ 52 56 119 144 138 137

Mitfreu/idlichen Grüßenl

larkus Ulb|g

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Anlage 1 (zu Frage A II.1 Drs. 6/5475)

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Übersicht Förderpauschale Jugendfeuerwehr

Landkreis / Kreisfreie Stadt Gemeinde Gesamtbetrag in EuroBautzen Arnsdorf 640Bautzen Bernsdorf 540Bautzen Haselbachtal 300Bautzen Bischofswerda 480Bautzen Bretnig-Hauswalde 300Bautzen Burkau 320Bautzen Cunewalde 400Bautzen Demitz-Thumitz 280Bautzen Hoyerswerda 720Bautzen Frankenthal 260Bautzen Pulsnitz 900Bautzen Göda 320Bautzen Großdubrau 700Bautzen Großharthau 340Bautzen Großnaundorf 200Bautzen Großpostwitz/O.L. 160Bautzen Großröhrsdorf 280Bautzen Lohsa 1.240Bautzen Hochkirch 240Bautzen Bautzen 1.440Bautzen Kamenz 720Bautzen Großröhrsdorf 100Bautzen Kleinwelka 240Bautzen Königsbrück 200Bautzen Königswartha 400Bautzen Kubschütz 240Bautzen Laußnitz 360Bautzen Lauta 540Bautzen Lichtenberg 280Bautzen Radibor 320Bautzen Malschwitz 940Bautzen Doberschau-Gaußig 140Bautzen Neschwitz 360Bautzen Neukirch/Lausitz 280Bautzen Obergurig 200Bautzen Ohorn 180Bautzen Oßling 120Bautzen Ottendorf-Okrilla 860Bautzen Panschwitz-Kuckau 340Bautzen Nebelschütz 60Bautzen Radeberg 1.320Bautzen Ralbitz-Rosenthal 280Bautzen Elstra 400Bautzen Reichenau 40

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Bautzen Elsterheide 640Bautzen Schirgiswalde 680Bautzen Räckelwitz 300Bautzen Schmölln-Putzkau 320Bautzen Neukirch 220Bautzen Schönteichen 800Bautzen Schwepnitz 100Bautzen Sohland a. d. Spree 580Bautzen Spreetal 1.120Bautzen Steina 220Bautzen Steinigtwolmsdorf 280Bautzen Ullersdorf 100Bautzen Wachau 660Bautzen Weißenberg 620Bautzen Wilthen 520Bautzen Wittichenau 540Görlitz Bad Muskau 120Görlitz Beiersdorf 20Görlitz Bernstadt a. d. Eigen 540Görlitz Bertsdorf-Hörnitz 180Görlitz Dürrhennersdorf 220Görlitz Ebersbach-Neugersdorf 640Görlitz Gablenz 280Görlitz Hohendubrau 380Görlitz Markersdorf 700Görlitz Groß Düben 460Görlitz Neißeaue 520Görlitz Großschönau 420Görlitz Herrnhut 900Görlitz Horka 280Görlitz Waldhufen 440Görlitz Boxberg/O.L. 1.180Görlitz Kodersdorf 460Görlitz Quitzdorf am See 440Görlitz Königshain 240Görlitz Kottmar 980Görlitz Krauschwitz 200Görlitz Kreba-Neudorf 520Görlitz Lawalde 500Görlitz Leutersdorf 220Görlitz Löbau 860Görlitz Mittelherwigsdorf 500Görlitz Mücka 200Görlitz Neusalza-Spremberg 560Görlitz Niesky 580Görlitz Oderwitz 260Görlitz Olbersdorf 360Görlitz Oppach 140Görlitz Rosenbach 340Görlitz Ostritz 560

Anlage 1 (zu Frage A II.1 Drs. 6/5475)

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Görlitz Oybin, Kurort 280Görlitz Hähnichen 380Görlitz Reichenbach/O.L. 440Görlitz Rothenburg/O.L. 520Görlitz Schleife 520Görlitz Schönau-Berzdorf a. d. Eigen 460Görlitz Seifhennersdorf, Stadt 320Görlitz Rietschen 360Görlitz Trebendorf 360Görlitz Weißkeißel 40Görlitz Weißwasser/O.L., Stadt 600Görlitz Zittau 720Görlitz Schöpstal 180Görlitz Görlitz 520Görlitz Schönbach 100Meißen Coswig 560Meißen Diera-Zehren 940Meißen Ebersbach 620Meißen Röderaue 280Meißen Glaubitz 180Meißen Gröditz 580Meißen Großenhain 520Meißen Hirschstein 180Meißen Tauscha 320Meißen Klipphausen 1.080Meißen Käbschütztal 720Meißen Lampertswalde 360Meißen Lommatzsch 280Meißen Meißen 600Meißen Moritzburg 1.220Meißen Niederau 300Meißen Nossen 940Meißen Nünchritz 200Meißen Priestewitz 320Meißen Radebeul 1.360Meißen Radeburg 920Meißen Riesa 580Meißen Schönfeld 320Meißen Stauchitz 220Meißen Strehla 120Meißen Weinböhla 320Meißen Wülknitz 400Meißen Zeithain 720Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (SOE) Altenberg 980

SOE Bad Gottleuba-Berggießhübel 1.020SOE Bad Schandau 720SOE Bannewitz 880SOE Rosenthal-Bielatal 360SOE Bahretal 200

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SOE Müglitztal 1.680SOE Pirna 1.200SOE Dippoldiswalde 1.240SOE Freital 1.000SOE Dohna 500SOE Dorfhain 160SOE Dürrröhrsdorf-Dittersbach 520SOE Hohnstein 400SOE Glashütte 1.040SOE Gohrisch 300SOE Heidenau 820SOE Hermsdorf/Erzg. 160SOE Klingenberg 1.620SOE Königstein 180SOE Kreischa 480SOE Liebstadt 1.000SOE Lohmen 360SOE Neustadt i. Sa. 1.320SOE Rabenau 720SOE Kurort Rathen 200SOE Rathmannsdorf 460SOE Hartmannsdorf-Reichenau 300SOE Reinhardtsdorf-Schöna 100SOE Sebnitz 1.520SOE Stadt Wehlen 220SOE Stolpen 1.320SOE Struppen 60SOE Tharandt 500SOE Wilsdruff 1.760Landeshauptstadt Dresden 6.120Mittelsachsen Altmittweida 260Mittelsachsen Augustusburg 460Mittelsachsen Bobritzsch-Hilbersdorf 1.380Mittelsachsen Brand-Erbisdorf 620Mittelsachsen Burgstädt 260Mittelsachsen Claußnitz 260Mittelsachsen Döbeln 380Mittelsachsen Eppendorf 180Mittelsachsen Erlau 260Mittelsachsen Flöha 620Mittelsachsen Frankenberg/Sa. 360Mittelsachsen Frauenstein 840Mittelsachsen Freiberg 1.120Mittelsachsen Geringswalde 340Mittelsachsen Großhartmannsdorf 340Mittelsachsen Großschirma 400Mittelsachsen Großweitzschen 180Mittelsachsen Hainichen 500Mittelsachsen Halsbrücke 680Mittelsachsen Hartha 420

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Mittelsachsen Hartmannsdorf 260Mittelsachsen Königshain-Wiederau 560Mittelsachsen Leisnig 320Mittelsachsen Leubsdorf 560Mittelsachsen Lichtenau 800Mittelsachsen Lichtenberg/Erzgeb. 180Mittelsachsen Lunzenau 420Mittelsachsen Mittweida 300Mittelsachsen Mochau 160Mittelsachsen Mühlau 180Mittelsachsen Mulda/Sa. 540Mittelsachsen Neuhausen/Erzgeb. 460Mittelsachsen Niederwiesa 780Mittelsachsen Oberschöna 1.160Mittelsachsen Oederan 2.380Mittelsachsen Ostrau 120Mittelsachsen Penig 740Mittelsachsen Rechenberg-Bienenmühle 80Mittelsachsen Rochlitz 400Mittelsachsen Rossau 380Mittelsachsen Roßwein 780Mittelsachsen Sayda 280Mittelsachsen Striegistal 940Mittelsachsen Burgstädt 360Mittelsachsen Waldheim 280Mittelsachsen Weißenborn/Erzgeb. 240Mittelsachsen Zettlitz 180Mittelsachsen Zschaitz-Ottewig 120Erzgebirgskreis Annaberg-Buchholz 660Erzgebirgskreis Marienberg 2.480Erzgebirgskreis Aue 340Erzgebirgskreis Mildenau 660Erzgebirgskreis Neukirchen/Erzgeb. 580Erzgebirgskreis Niederdorf 260Erzgebirgskreis Auerbach 340Erzgebirgskreis Niederwürschnitz 180Erzgebirgskreis Oberwiesenthal 240Erzgebirgskreis Oelsnitz/Erzgeb. 660Erzgebirgskreis Pfaffroda 440Erzgebirgskreis Olbernhau 1.320Erzgebirgskreis Bad Schlema 320Erzgebirgskreis Pockau-Lengefeld 1.140Erzgebirgskreis Raschau-Markersbach 340Erzgebirgskreis Bärenstein 240Erzgebirgskreis Scheibenberg 240Erzgebirgskreis Bockau 320Erzgebirgskreis Schlettau 160Erzgebirgskreis Börnichen/Erzgeb. 440Erzgebirgskreis Schneeberg 500Erzgebirgskreis Schönheide 420

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Erzgebirgskreis Schwarzenberg/Erzgeb. 1.180Erzgebirgskreis Breitenbrunn/Erzgeb. 1.140Erzgebirgskreis Sehmatal 180Erzgebirgskreis Seiffen/Erzgeb. 400Erzgebirgskreis Stützengrün 280Erzgebirgskreis Stollberg/Erzgeb. 760Erzgebirgskreis Thalheim/Erzgeb. 420Erzgebirgskreis Thermalbad Wiesenbad 400Erzgebirgskreis Thum 440Erzgebirgskreis Wolkenstein 840Erzgebirgskreis Zschopau 380Erzgebirgskreis Zschorlau 440Erzgebirgskreis Burkhardtsdorf 660Erzgebirgskreis Zwönitz 1.180Erzgebirgskreis Crottendorf 220Erzgebirgskreis Deutschneudorf 500Erzgebirgskreis Drebach 1.080Erzgebirgskreis Ehrenfriedersdorf 200Erzgebirgskreis Eibenstock 1.020Erzgebirgskreis Elterlein 580Erzgebirgskreis Gelenau/Erzgeb. 160Erzgebirgskreis Geyer 240Erzgebirgskreis Gornau/Erzgeb. 340Erzgebirgskreis Gornsdorf 180Erzgebirgskreis Großolbersdorf 1.400Erzgebirgskreis Großrückerswalde 360Erzgebirgskreis Grünhain-Beierfeld 740Erzgebirgskreis Grünhainichen 1.020Erzgebirgskreis Heidersdorf 140Erzgebirgskreis Hohndorf 180Erzgebirgskreis Jahnsdorf/Erzgeb. 300Erzgebirgskreis Johanngeorgenstadt 280Erzgebirgskreis Jöhstadt 260Erzgebirgskreis Königswalde 320Erzgebirgskreis Lauter-Bernsbach 540Erzgebirgskreis Lößnitz 400Erzgebirgskreis Lugau/Erzgeb. 700Vogtlandkreis Adorf 340Vogtlandkreis Bad Brambach 660Vogtlandkreis Bad Elster 420Vogtlandkreis Bösenbrunn 320Vogtlandkreis Eichigt 300Vogtlandkreis Ellefeld 460Vogtlandkreis Elsterberg 340Vogtlandkreis Falkenstein/Vogtl. 440Vogtlandkreis Grünbach 300Vogtlandkreis Heinsdorfergrund 100Vogtlandkreis Klingenthal 520Vogtlandkreis Limbach 260Vogtlandkreis Markneukirchen 640

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Vogtlandkreis Muldenhammer 480Vogtlandkreis Netzschkau 460Vogtlandkreis Neuensalz 300Vogtlandkreis Neumark 420Vogtlandkreis Neustadt/Vogtl. 160Vogtlandkreis Oelsnitz/Vogtl. 260Vogtlandkreis Pausa-Mühltroff 700Vogtlandkreis Plauen 1.100Vogtlandkreis Reichenbach im Vogtland 740Vogtlandkreis Reuth 200Vogtlandkreis Rodewisch 480Vogtlandkreis Rosenbach 680Vogtlandkreis Schöneck/Vogtl. 280Vogtlandkreis Steinberg 340Vogtlandkreis Theuma 220Vogtlandkreis Treuen 640Vogtlandkreis Triebel/Vogtl. 140Vogtlandkreis Weischlitz 280Vogtlandkreis Auerbach/Vogtl. 840Vogtlandkreis Lengenfeld 760Zwickau Bernsdorf 160Zwickau Callenberg 380Zwickau Crimmitschau 1.040Zwickau Crinitzberg 580Zwickau Dennheritz 200Zwickau Fraureuth 680Zwickau Gersdorf 360Zwickau Glauchau 1.220Zwickau Hartenstein 600Zwickau Hartmannsdorf 180Zwickau Hirschfeld 200Zwickau Hohenstein-Ernstthal 500Zwickau Kirchberg 1.260Zwickau Langenbernsdorf 720Zwickau Langenweißbach 180Zwickau Lichtenstein/Sa. 460Zwickau Lichtentanne 1.100Zwickau Limbach-Oberfrohna 1.900Zwickau Meerane 620Zwickau Mülsen 1.560Zwickau Neukirchen/Pleiße 380Zwickau Niederfrohna 180Zwickau Oberlungwitz 160Zwickau Oberwiera 180Zwickau Reinsdorf 520Zwickau Remse 140Zwickau Schönberg 200Zwickau St. Egidien 140Zwickau Waldenburg 520Zwickau Werdau 1.240

Anlage 1 (zu Frage A II.1 Drs. 6/5475)

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Zwickau Wildenfels 600Zwickau Wilkau-Haßlau 920Zwickau Zwickau 3.900Stadt Chemitz 4.100Nordsachsen Delitzsch 1.180Nordsachsen Zschepplin 200Nordsachsen Laußig 840Nordsachsen Löbnitz 280Nordsachsen Mügeln 880Nordsachsen Oschatz 900Nordsachsen Jesewitz 220Nordsachsen Rackwitz 540Nordsachsen Liebschützberg 320Nordsachsen Taucha 480Nordsachsen Bad Düben 400Nordsachsen Doberschütz 1.260Nordsachsen Eilenburg 380Nordsachsen Dreiheide 700Nordsachsen Belgern-Schildau 760Nordsachsen Dahlen 620Nordsachsen Schönwölkau 540Nordsachsen Schkeuditz 700Nordsachsen Krostitz 440Nordsachsen Beilrode 220Nordsachsen Elsnig 100Nordsachsen Wermsdorf 820Nordsachsen Arzberg 100Nordsachsen Trossin 540Nordsachsen Torgau 1.320Nordsachsen Mockrehna 2.500Nordsachsen Wiedemar 460Landkreis Leipzig Borna 1.320Landkreis Leipzig Markranstädt 1.240Landkreis Leipzig Bennewitz 660Landkreis Leipzig Brandis 1.120Landkreis Leipzig Kitzscher 340Landkreis Leipzig Großpösna 180Landkreis Leipzig Regis-Breitingen 540Landkreis Leipzig Colditz 720Landkreis Leipzig Markkleeberg 780Landkreis Leipzig Elstertrebnitz 280Landkreis Leipzig Rötha 660Landkreis Leipzig Pegau 680Landkreis Leipzig Otterwisch 140Landkreis Leipzig Frohburg 1.440Landkreis Leipzig Lossatal 1.040Landkreis Leipzig Geithain 360Landkreis Leipzig Kohren-Sahlis 340Landkreis Leipzig Thallwitz 340Landkreis Leipzig Narsdorf 780

Anlage 1 (zu Frage A II.1 Drs. 6/5475)

Seite 9

Landkreis Leipzig Trebsen/Mulde 900Landkreis Leipzig Groitzsch 260Landkreis Leipzig Borsdorf 540Landkreis Leipzig Grimma 2.420Landkreis Leipzig Zwenkau 320Landkreis Leipzig Parthenstein 700Landkreis Leipzig Böhlen 300Landkreis Leipzig Belgershain 280Landkreis Leipzig Wurzen 820Landkreis Leipzig Naunhof 440Landkreis Leipzig Machern 380Landkreis Leipzig Neukieritzsch 760Landkreis Leipzig Bad Lausick 1.340Stadt Leipzig 5.280

Anlage 2 (zu Frage B VI.5 Drs. 6/5475)

Seite 1

Lehrgangsangebot 2016

101 Brandmeister Laufbahnlehrgang Laufbahngruppe 1.2 Fachgebiet Feuerwehr

110 Gruppenführer gemäß FwDV 2

111 Zugführer gemäß FwDV 2

112 Verbandsführer gemäß FwDV 2

113 Einführung in die Stabsarbeit gemäß FwDV 2 (TEL)

114 Leiter einer Feuerwehr gemäß FwDV 2

120 Ausbilder Truppausbildung gemäß FwDV 2

121 Ausbilder für Maschinisten gemäß FwDV 2

122 Ausbilder für Sprechfunker gemäß FwDV 2

123 Ausbilder für Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2

124 Ausbilder Motorsägen

125 Ausbilder Sicherheitsbeauftragter

127 Ausbilder Gerätesatz Absturzsicherung

128 Ausbilder gemäß FwDV 2

129 Ausbilder Fahrsicherheitstraining

130 Gerätewart gemäß FwDV 2

131 Atemschutzgerätewarte gemäß FwDV 2

132 Gerätewarte Chemikalienschutz

134 Beauftragter Atemschutz

140 Technische Hilfe gemäß FwDV 2

150 ABC-Einsatz gemäß FwDV 2- Teil 1

152 ABC-Einsatz gemäß FwDV 2- Teil 2

153 ABC-Dekontamination P/G gemäß FwDV2

156 Gruppenführer im ABC-Einsatz

158 Zugführer Gefahrgutzug

160 Maschinist Drehleiter

Anlage 2 (zu Frage B VI.5 Drs. 6/5475)

Seite 2

162 ABC Probenahme

163 ABC-Erkundung gemäß FwDV 2

164 Fahrsicherheitstraining

168 Fachtagung Atemschutz

171 Leitstellendisponent

171T Leitstellendisponent Theoretischer Teil

171P Leitstellendisponent Praktischer Teil

175 Training LKW - Fahrsimulator

180 Vorbeugender Brandschutz - Brandverhütungsschau

189 Einsatznachsorge

190 Jugendfeuerwehrarbeit

194 Jugendsprecher

195 Kampfrichter Feuerwehrsport

196 Wertungsrichter Leistungsabzeichen

198 Fortbildung der Musikzüge der Feuerwehren

201 Strahlenschutzbeauftragter

210 Ausbildung Brandschutztechniker Tschechische Republik

250 ABC Fachberater

310 Fortbildung Gruppenführer FF

311 Fortbildung Zugführer FF

313 Fortbildung Stabsarbeit

314 Fortbildung Leiter einer Feuerwehr

320 Fortbildung Ausbilder für Truppausbildung

321 Fortbildung Ausbilder für Maschinisten

321F Fortbildung Ausbilder für Maschinisten - Fahrsicherheitstraining

322 Fortbildung Ausbilder für Sprechfunker

323 Fortbildung Ausbilder für Atemschutzgeräteträger

Anlage 2 (zu Frage B VI.5 Drs. 6/5475)

Seite 3

330 Fortbildung Gerätewart

331 Fortbildung Atemschutzgerätewart

341 Fortbildung Technische Hilfe

350 Fortbildung „ABC-Führung“

352 Fortbildung „ABC-Einsatz“

353 Fortbildung „ABC-Dekontamination P/G“

361 Fortbildung Strahlenschutzbeauftragter

364 Fortbildung „Moderatoren Fahrsicherheitstraining“

372S 1 „Standortspezifischer Aufbaulehrgang für Leitstellendisponenten“

372S 2 „Standortspezifischer Aufbaulehrgang für Lagedienstführer“

381 Fortbildung für Kreisbrandmeister/ Leiter BF

382 Fortbildung für Stellvertreter Kreisbrandmeister

391 Fortbildung Ausbilder Jugendfeuerwehrarbeit

392 Fortbildung Kreisjugendfeuerwehrwart

505 Einführung in die Stabsarbeit

506 Presse- und Medienarbeit

507 Sachbearbeiter Brand- und/oder Katastrophenschutz

508 Zivil-militärische Zusammenarbeit in Sachsen

523 Lagekartenführer Stab

524 Sichter Stab

530 Grundlehrgang DISMA 5 – Einführung in die Arbeit mit DISMA 5

531A Fortbildung DISMA 5 – Systemadministratoren

531L Fortbildung DISMA 5 – Verwaltungsstab

531N Fortbildung DISMA 5 – Aufbaulehrgang

531P Fortbildung DISMA 5 – Gefahrenprognose

205 Bh Brandschutzhelfer (Ausbildung für Bedienstete der Landesverwaltung)

205 Feuerlöschtrupps der Aufrufeinheiten (Ausbildung für die Polizei Sachsens)

Anlage 2 (zu Frage B VI.5 Drs. 6/5475)

Seite 4

Entwicklung des Lehrgangsangebotes

Veränderungen 2010

Neuer Lehrgang L 210 „Ausbildung Brandschutztechniker aus Tschechien“

Veränderungen 2011

Neuer Lehrgang L 141 „patientengerechte Rettung“ (Schwerpunkt Zusammenspiel Einsatzkräfte Feuerwehr mit Rettungsdienst bei Vorgehen nach Verkehrsunfällen)

Wegfall Lehrgang L 140B „ Technische Hilfeleistung (TH) Basislehrgang Teil B“(3 Tage) Der Gesamtlehrgang TH Basis enthält Teil A und Teil B sowie die patientengerechte Rettung und neue Antriebstechnologien

Neuer Lehrgang L 205W „Brandbekämpfung durch Wasserwerfereinheiten“

Veränderungen 2012

Neuer Lehrgang L 372S „Leitstellendisponent Anpassungslehrgang Freistaat Sachsen“ (Schulung in neue Technik Integrierte Rettungsleitstellen)

Neuer Lehrgang L 134 „Beauftragter Atemschutz“

Neuer Lehrgang L 321F „Fortbildung Ausbilder Fahrsicherheitstraining“

Wegfall Lehrgang L 133 „Atemschutzgerätewart Überdrucktechnik“ (Schulung auf diese Technik nicht mehr erforderlich)

Neuer Lehrgang L 154 „Maschinist Dekontamination“

Neuer Lehrgang L 205L „Löschen von Personen, Barrikaden und Fahrzeugen“

Neue Fachtagung L 169 „Technische Hilfeleistung in Zusammenarbeit mit Volkswagen Zwickau“

Neuer Lehrgang L 212 „Aufgaben der Gemeinde im Brandschutz“

Veränderungen 2013

Neuer Lehrgang L 372S 1 „Standortspezifischer Aufbaulehrgang für Leitstellendisponenten“ (Schulung in neue Technik Integrierte Rettungsleitstellen)

Neuer Lehrgang L 372S 2 „Standortspezifischer Aufbaulehrgang für Lagedienstführer“ (Schulung in neue Technik Integrierte Rettungsleitstellen)

Neuer Lehrgang L 127 „Gerätesatz Absturzsicherung“

Neuer Lehrgang L 162 „ABC-Probennahme“

Wegfall L 157 „Administrator Messleitwagen“ (nicht mehr erforderlich)

Anlage 2 (zu Frage B VI.5 Drs. 6/5475)

Seite 5

Neuer Lehrgang L 164 „Fahrsicherheitstraining“ (Ausbildung auf Sachsenring, Lausitzring, DEKRA-Teststrecke in Leipzig)

Neues Seminar L 181 „Vorbeugender Brandschutz“

Wegfall Lehrgang L 141 „patientengerechte Rettung“ (Schwerpunkt Zusammenspiel Einsatzkräfte Feuerwehr mit Rettungsdienst bei Vorgehen nach Verkehrsunfällen im Lehrgang L140 integriert)

Neuer Lehrgang L 341 „Fortbildung Technische Hilfeleistung“ (der Part patientengerechte Hilfe wird ausgebaut, neue Elemente wie Rettung aus verunfallten Lkw werden mit aufgenommen) - fortan TH-Paket einwöchiger Basislehrgang gemäß FwDV und dreitägige Fortbildung

Veränderungen 2014

Neuer Lehrgang L 186 „Seminar Öffentlichkeitsarbeit“ unter Regie des Landesfeuerwehrverbandes“

Neuer Lehrgang L 193 „Spielepädagogik“ unter Regie des Landesfeuerwehrverbandes“

Neuer Lehrgang 209 „Nuklearspezifische Abwehr“

Neuer Lehrgang L 342 „Fortbildung Ausbilder Technische Hilfe“

Veränderungen 2015

Neuer Lehrgang L 189 „Einsatznachsorge“

Neuer Lehrgang L 315 „Fortbildung Führungskräfte BF Dresden“

Neuer Lehrgang L 364 „Fortbildung Moderatoren Fahrsicherheitstraining“

Neuer Lehrgang L 330 „Fortbildung Gerätewart“

Wegfall Lehrgang L 140A „Technische Hilfeleistung Basislehrgang Teil A“ (kann fortan durch Multiplikatoren vor Ort bei den Feuerwehren durchgeführt werden)

Veränderungen 2016

Überarbeitung des L 171 „Leitstellendisponent“

171T „Leitstellendisponent Theoretischer Teil“

171P „Leitstellendisponent Praktischer Teil“

Neuer Lehrgang L 128 „Ausbilder in der Feuerwehr gemäß FwDV 2“

Neuer Lehrgang L 175 „Training LKw-Fahrsimulator“

Neuer Lehrgang L 506 „Presse- und Medienarbeit“

Anlage 2 (zu Frage B VI.5 Drs. 6/5475)

Seite 6

Neuer Lehrgang L 508 „Zivil-Militärische Zusammenarbeit in Sachsen“

Neuer Lehrgang L 382 „Fortbildung für Stellvertreter Kreisbrandmeister“

Neuer Lehrgang L 129 „Ausbilder Fahrsicherheitstraining“

Neuer Lehrgang L 163 „ABC Erkundung“

Anlage 3 (zu Frage B VI.6 Drs. 6/5475)

Seite 1

101 Brandmeister Laufbahnlehrgang Laufbahngruppe 1.2 Fachgebiet Feuerwehr

110 Gruppenführer gemäß FwDV 2

112 Verbandsführer gemäß FwDV 2

113 Einführung in die Stabsarbeit gemäß FwDV 2 (TEL)

114 Leiter einer Feuerwehr gemäß FwDV 2

124 Ausbilder Motorsägen

125 Ausbilder Sicherheitsbeauftragter

164 Fahrsicherheitstraining

168 Fachtagung Atemschutz

171 Leitstellendisponent

189 Einsatznachsorge

190 Jugendfeuerwehrarbeit

195 Kampfrichter Feuerwehrsport

196 Wertungsrichter Leistungsabzeichen

198 Fortbildung der Musikzüge der Feuerwehren

201 Strahlenschutzbeauftragter

250 ABC Fachberater

313 Fortbildung Stabsarbeit

350 Fortbildung „ABC-Führung“

361 Fortbildung Strahlenschutzbeauftragter

391 Fortbildung Ausbilder Jugendfeuerwehrarbeit

392 Fortbildung Kreisjugendfeuerwehrwart

505 Einführung in die Stabsarbeit

506 Presse- und Medienarbeit

507 Sachbearbeiter Brand- und/oder Katastrophenschutz

508 Zivil-militärische Zusammenarbeit in Sachsen

523 Lagekartenführer Stab

Anlage 3 (zu Frage B VI.6 Drs. 6/5475)

Seite 2

530 Grundlehrgang DISMA 5 – Einführung in die Arbeit mit DISMA 5

531A Fortbildung DISMA 5 – Systemadministratoren

531L Fortbildung DISMA 5 – Verwaltungsstab

531N Fortbildung DISMA 5 – Aufbaulehrgang

531P Fortbildung DISMA 5 – Gefahrenprognose

Anlage 4 (zu Frage B VI.7 Drs. 6/5475)

Seite 1

L 101 Brandmeister Einführung

2012 1x 21 Teilnehmer BF Dresden

Pilotprojekt. Nicht alle gewünschten Lehrgangsplätze konnten kurzfristig zur Verfügung gestellt werden.

L 110 Gruppenführer FF gemäß FwDV 2

2010 1x 14 Teilnehmer gemeinsamer Lehrgang LK Bautzen, Görlitz und Stadt

Hoyerswerda

2011 1x 20 Teilnehmer gemeinsamer Lehrgang LK Bautzen, Görlitz

2012 1x 14 Teilnehmer Stadt Chemnitz

2013 1x 13 Teilnehmer gemeinsamer Lehrgang LK Bautzen, Stadt Hoyerswerda

2014 2x insgesamt 33 Teilnehmer LK Bautzen

Einsparung von Kosten durch die durchführende Gemeinde. Nicht alle gewünschten Lehrgangsplätze konnten kurzfristig zur Verfügung gestellt werden.

Einige geplante Lehrgänge entfielen aus Mangel an Lehrgangsteilnehmern.

L124 M5 Ausbilder Motorsägenführer Modul 5

2011 2x insgesamt 11 Teilnehmer LK Leipzig

Die notwendigen Bäume waren nur vor Ort verfügbar.

L 140 Technische Hilfe gemäß FwDV 2

2010 1x 13 Teilnehmer Stadt Zwickau

2011 2x insgesamt 30 Teilnehmer Stadt Zwickau, Erzgebirgskreis

2012 2x insgesamt 20 Teilnehmer Stadt Zwickau

2013 1x 12 Teilnehmer LK Zwickau

Unterstützung der Ausbildung vor Ort. Dieser Lehrgang kann von den Feuerwehren selbst durchgeführt werden. Entsprechende Ausbilder wurden durch die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen geschult.

L 140A Technische Hilfe Teil A

2010 1x 4 Teilnehmer FF Bannewitz

2011 2x insgesamt 21 Teilnehmer Erzgebirgskreis, LK Leipzig

2012 2x insgesamt 17 Teilnehmer LK Mittelsachsen, LK SOE

Anlage 4 (zu Frage B VI.7 Drs. 6/5475)

Seite 2

2013 4x insgesamt 31 Teilnehmer LK Mittelsachsen, LK Leipzig (3x)

2014 4x insgesamt 44 Teilnehmer LK Meißen, LK SOE, Erzgebirgskreis (2x)

2015 1x 10 Teilnehmer LK Görlitz

Unterstützung der Ausbildung vor Ort. Dieser Lehrgang kann von den Feuerwehren selbst durchgeführt werden. Entsprechende Ausbilder wurden durch die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen geschult.

L 150 ABC-Einsatz gemäß FwDV 2- Teil 1

2010 1x 15 Teilnehmer LK Mittelsachsen

2011 3x insgesamt 38 Teilnehmer LK Zwickau/Stadt Zwickau

2012 5x insgesamt 54 Teilnehmer LK Zwickau (2x), Stadt Leipzig (3x)

2013 3x insgesamt 38 Teilnehmer LK Zwickau (2x), LK Bautzen

2014 3x insgesamt 45 Teilnehmer LK Zwickau/Stadt Zwickau (2x), Stadt Dresden,

2015 2x insgesamt 23 Teilnehmer LK Zwickau/Stadt Zwickau

Einsparung von Kosten durch die durchführende Gemeinde. Nicht alle gewünschten Lehrgangsplätze konnten kurzfristig zur Verfügung gestellt werden, da ein erhöhter Bedarf durch Umstrukturierungen im Katastrophenschutz und durch die Anschaffung der Gerätewagen Gefahrgut bestand.

Einige geplante Lehrgänge entfielen aus Mangel an Lehrgangsteilnehmern.

L 160 Maschinist Drehleiter

2015 1x 12 Teilnehmer FF Wachau/Leppersdorf

Die Inbetriebnahme der neuangeschafften Drehleiter konnte nur nach der Ausbildung der benötigten Maschinisten erfolgen, da zuvor noch keine Drehleiter in dieser Feuerwehr vorhanden war.

L 134 Beauftragter Atemschutz

2014 2x insgesamt 21 Teilnehmer Erzgebirgskreis

Ausbau eines Ausbildungszentrums mit Atemschutzübungsanlage und Atemschutzwerkstatt im Jahr 2015.

Anlage 5 (zur Frage B VI.11 Drs. 6/5475)

2010 2011 2012 2013 2014 u2015Kurzbe-zeichnung Laufbahnausbildung101e Brandmeister - Einführungslehrgang 5,2 0,0 4,8 2,2 6,2 2,9101a Brandmeister - Abschlusslehrgang 1,5 3,6 0,0 4,5 0,0 6,2921 NWT-Lehrgang 0,0 0,0 0,0 25,0 0,0922 BOI-Lehrgang 5,3 0,0 22,2 0,0

Technische Ausbildung130 Gerätewarte 0,0 1,1 1,4 0,9 0,0 0,8131 Atemschutzgerätewarte 0,0 2,3 1,7 1,8 0,0 4,7132 Gerätewarte Chemikalienschutz 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0133 Atemschutzgerätewarte - Überdruck 0,0 0,0134 Beauftragter Atemschutz 4,6 2,3 2,8 2,8140 Technische Hilfeleistung 3,6 3,3 3,4 1,2 1,5 2,6140-A Technische Hilfeleistung Basislehrgang - Teil A 3,5 3,1 2,9 3,6 1,6140-B Technische Hilfeleistung Basislehrgang - Teil B 3,4 2,8141 Technische Hilfeleistung - Patientengerechte Rettung 5,3 4,1142 Retten aus Höhen und Tiefen 0,0150 ABC-Einsatz, Teil 1 2,5 0,0 4,3 2,3 2,1 1,1151 ABC-Erkundung 7,7 3,6 4,5 0,0 0,0 7,7152 ABC-Einsatz, Teil 2 2,6 5,7 0,0 0,0 0,0153 ABC-Dekontamination P/G 0,0 5,9 0,0 0,0 0,0154 Maschinist Dekontamination 0,0 0,0 0,0 0,0156 Gruppenführer im ABC-Einsatz 5,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0158 Zugführer im ABC-Einsatz 0,0 9,1 0,0 9,1 0,0 0,0159 Zugführer im ABC-Einsatz ABC-Erkundungszug 0,0 0,0160 Maschinisten Drehleiter 2,0 3,4 0,8 2,1 1,5 1,1162 ABC-Probennahme 3,3 3,2 9,5164 Fahrsicherheitstraining 0,0 0,8 6,1168 Fachtagung Atemschutz 1,8 0,6 1,1 1,2 1,8 2,8169 Fachtagung Technische Hilfeleistung 1,1201 Strahlenschutzbeauftragter 14,3 20,0250 ABC-Fachberater 10,0 0,0330 Fortbildung Gerätewart 0,0331 Fortbildung Atemschutzgerätewart 2,3 2,0 0,0 0,0 0,0 0,0341 Fortbildung Technische Hilfeleistung 3,6 1,3 0,0350 Fortbildung ABC-Führen und Fachberatung 0,0 5,6 15,4 6,7 0,0352 Fortbildung ABC-Einsatz 0,0356 Fortbildung Gruppenführer im ABC-Einsatz 0,0358 Fortbildung Zugführer Gefahrgutzug 5,0 7,1 0,0 0,0359 Fortbildung Zugführer Erkundungszug 0,0 0,0 0,0 0,0361 Fortbildung Strahlenschutzbeauftragter 0,0364 Fortbildung Moderatoren Fahrsicherheitstraining 0,0

Frauenanteil in v. H.

Anlage 5 (zur Frage B VI.11 Drs. 6/5475)

2010 2011 2012 2013 2014 u2015Führungsausbildung

110 Gruppenführer Freiwillige Feuerwehr 3,3 5,2 3,1 3,9 4,4 3,9111 Zugführer Freiwillige Feuerwehr 2,7 2,5 2,6 1,6 0,9 0,9112 Verbandsführer 0,0 1,1 0,8 0,9 1,4 0,0114 Leiter einer Feuerwehr 0,0 0,6 1,3 0,0 2,7 3,8171 Leitstellendisponenten 10,4 5,6 6,9 0,0 8,5 8,3186 Seminar Öffentlichkeitsrabeit 8,6212 Aufgaben der Gemeinde im Brandschutz 47,8310 Fortbildung Gruppenführer Freiwillige Feuerwehr 5,6 1,1 1,2 3,2 2,1 3,8311 Fortbildung Zugführer Freiwillige Feuerwehr 5,3 0,0 0,0 2,4 5,7 0,0314 Forbildung Leiter einer Feuerwehr 5,6 0,0 0,0 0,0 0,0 1,3315 Fortbildung Führungskräfte mit XVR 0,0 4,4372 S Leitstellendisponent - Anpassungslehrgang 13,3 12,1 16,9 12,7372S 1 Standortspez. Aufbaulehrgang für Leitstellendisponenten 12,8 12,5 15,4372S 2 Standortspez. Aufbaulehrgang für Lagedienstführer 9,1374 Einsatzleitsystem Dalles 27,3 0,0380 Fortbildung KBM und Leiter Berufsfeuerwehr 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0381 Fortbildung Kreisbrandmeister 7,1

Ausbilderlehrgänge120 Ausbilder Truppausbildung 10,3 3,2 0,0 4,2 6,5 11,1120F Ausbilder Truppausbildung - Fachkunde 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0121 Ausbilder Maschinisten 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0121F Ausbilder Maschinisten - Fachkunde 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0122F Ausbilder Sprechfunker - Fachkunde 0,0 0,0 0,0 0,0 33,3122 Ausbilder Sprechfunker 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0123 Ausbilder Atemschutzgeräteträger 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0123F Ausbilder Atemschutzgeräteträger - Fachkunde 0,0 0,0 0,0 0,0124 Ausbilder Motorsägenführer, Modul Feuerwehr 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0124F Ausbilder Motorsägenführer - Fachkunde 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0124M5 Ausbilder Motorsägenführer Modul 5 0,0 0,0 0,0125 Ausbilder Sicherheitsbeauftragter 25,0 0,0 0,0127 Ausbilder Gerätesatz Absturzsicherung 2,1 0,0 0,0214 Ausbilder Feststoffbrandcontainer 16,7320 Fortbildung Ausbilder Truppausbildung 0,0 0,0 0,0 0,0 10,0 0,0321 Fortbildung Ausbilder Maschinisten 0,0 0,0 0,0 0,0321-F Fortbildung Ausbilder Maschinisten Fahrsicherheitstraining 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0322 Fortbildung Ausbilder Sprechfunker 0,0323 Fortbildung Ausbilder Atemschutzgeräteträger 0,0 3,6 0,0 0,0 0,0342 Fortbildung Ausbilder Technische Hilfe 0,0470M5 Motorkettensägenführer Modul 5 - Feuerwehr 0,0

Frauenanteil in v. H.

Anlage 5 (zur Frage B VI.11 Drs. 6/5475)

2010 2011 2012 2013 2014 u2015Vorbeugender Brandschutz

180 Brandverhütungsschau 0,0 0,0 0,0 0,0 12,5 5,3181 Seminar Vorbeugender Brandschutz 2,6183 Fachtagung AK VB AGBF 2,6 6,5 5,9184 Brandschutzhelfer 16,3

Katastrophenschutz113 Einführung in die Stabsarbeit 0,0 0,0 0,0 0,0 3,7189 Einsatznachsorge 7,7 0,0213 Katastrophenschutz in Sachsen 83,3313 Fortbildung Stabsarbeit 0,0 0,0 4,0 1,7 0,0 1,4505 Einführung in die Stabsarbeit 36,8 33,8 35,0 42,8 39,4 37,2523 Lagekartenführer Stab 17,4 15,4 33,3 13,3 7,7524 Sichter Stab 18,2 11,1 33,3 22,7 19,0 28,6530 Einführung in Disaster Management (DISMA) 5 3,8 9,7 31,6 30,0 5,0 6,9531-A Fortbildung Disaster Management (DISMA) 5 22,2 0,0 28,6 18,2 0,0531E Fortbildung Disaster Management (DISMA) 5 - Erfahrungsaustausch 10,0 45,5 16,7531-L DISMA 5 Dokumentation von Lagen, Lagekartenführung 10,0 5,0 31,3 11,8 0,0531-N Fortbildung Disaster Management (DISMA) 5 - Aufbaulehrgang 35,3 13,3 33,3 36,4 25,0 26,7531-P Fortbildung Disaster Management (DISMA) 5 - Gefahrenprognose 60,0 25,0 37,5 17,6 11,8

Jugendfeuerwehr 190 Jugendfeuerwehrarbeit 14,0 20,0 13,8 17,3 26,5 9,6191 Ausbilder Jugendfeuerwehrarbeit 0,0 9,1193 Spielepädagogik 48,6199 Seminar Jugendfeuerwehr 42,9391 Fortbildung Ausbilder Jugendfeuerwehrarbeit 4,3 8,3 4,0 10,5 10,5392 Fortbildung Kreisjugendfeuerwehrwart 33,3 25,0 27,1 18,9 22,6 15,2393 Fortbildung Jugendfeuerwehrwart 28,2 22,0 28,2 23,5 19,5 25,0394 Leistungsspange Jugendfeuerwehr 21,8 13,8395 Jugendforum 0,0

Frauenanteil in v. H.

Anlage 5 (zur Frage B VI.11 Drs. 6/5475)

2010 2011 2012 2013 2014 u2015Weitere Lehrgänge

195 Kampfrichter Feuerwehrsport 11,1 11,1 0,0 7,1 12,5 21,1196 Wertungsrichter Leistungsabzeichen 0,0 8,3 0,0 14,3 0,0198 Fortbildung der Musikzüge der Feuerwehren 8,3 3,8 11,8 20,0 27,0 25,0210 Brandschutztechniker - Tschechische Republik 11,1 11,1 11,1 11,1203 Airproducts 0,0205 Feuerlöschtrupps der Aufrufeinheiten 0,0 0,0205L Löschen von Personen, Barrikaden und Fahrzeugen 12,5 0,0 0,0205P Löschen von Personen, Einsatz unter Pressluftatmer 0,0205W Brandbekämpfung durch Wasserwerfereinheiten 0,0 0,0 9,1206 Brandursachenermittler 11,1207 Zugriff in Verbindung mit Brandereignissen 20,0209 Nuklearspezifische Gefahrenabwehr 25,0230 Zugübung 5,9400 Einweisung TLF Landesbeschaffung 0,0401 Einweisung/Übergabe GWG-Landesbeschaffung 2,2 1,5403 Übung im BSC 0,0404 Unterweisung technische Überwachung GW-SAN 10,0405 Rettung von Personen aus Notlagen 7,1406 Einweisung/Übergabe KTW-Landesbeschaffung 9,9407 Unterweisung technische Überwachung GW-SAN 0,0410 Mulitplikator Feuerlöschtrupp 0,0411 Zugübung 9,1412 Zugübung 0,0413 Zugübung 14,3471 Praktische Schnittführung bei Holz unter Spannung 0,0540 Zugübung 2,8901 TH und BbK nach Bahnunfällen Thüringen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0902 TH und Bbk nach Bahnunfällen (Stufe 2) Sachsen-Anhalt 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0904 Fb Bbk in unterirdischen baulichen Anlagen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0905 Wärmebildkamera im Feuerwehreinsatz 12,5 0,0 0,0906 Grundlagen spez. Rettung aus Höhen und Tiefen 0,0 0,0 0,0 0,0907 Ausbilder Retten Höhen und Tiefen 0,0 0,0 0,0 0,0908 Fortbildung Ausbilder für spez. Rettung aus Höhen und Tiefen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0912 Umgang mit Konflikten 0,0 0,0 0,0 25,0913 Umgang mit Stress 0,0 0,0914 Kommunikation in Konfliktsituationen 0,0919 Feldkoch 0,0 100,0 0,0

Frauenanteil in v. H.

Anlage 6 (zu den Fragen C II.1 und C II.2 Drs. 6/5475)

Seite 1

Mitglieder 9.382 9.209 8.955 8.724 8.914 8.843dav. Frauen 1.141 1.164 1.255 1.105 1.259 1.132Mitglieder 7.022 7.371 6.989 9.650 6.744 6.788dav. Frauen 709 763 635 620 734 846Mitglieder 6.395 6.289 5.945 5.780 5.898 5.894dav. Frauen 854 859 840 847 829 844Mitglieder 5.435 5.314 5.277 5.769 5.206 4.943dav. Frauen 827 852 852 444 834 769Mitglieder 5.217 5.099 5.044 4.951 4.952 4.840dav. Frauen 635 620 625 609 606 597Mitglieder 7.936 7.750 7.662 7.579 7.626 7.528dav. Frauen 920 927 926 866 874 890Mitglieder 5.879 5.843 5.702 4.527 5.628 5.500dav. Frauen 892 884 859 863 909 886Mitglieder 5.953 6.294 6.101 6.229 6.082 6.001dav. Frauen 589 653 679 706 736 720Mitglieder 5.509 5.281 5.299 5.291 4.993 4.741dav. Frauen 498 382 430 559 504 441Mitglieder 5.291 5.447 5.300 5.342 5.367 5.206dav. Frauen 811 807 843 812 858 802Mitglieder 1.088 1.023 1.028 1.041 998 998dav. Frauen 109 129 112 163 117 111Mitglieder 506 504 498 509 509 511dav. Frauen 50 73 71 70 66 66Mitglieder 1.006 966 954 908 965 934dav. Frauen 149 137 130 127 132 132

Mitglieder 66.619 66.390 64.754 66.300 63.882 62.727

dav. Frauen 8.184 8.250 8.257 7.791 8.458 8.236

*SOE = Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Freistaat Sachsen gesamt

SOE*

Leipzig-Stadt

Chemnitz

Dresden

Zwickau

Vogtlandkreis

2014 2015

Übersicht Mitgliederzahlen der Freiwilligen Feuerwehren

Nordsachsen

2010 2011 2012 2013Landkreise/Kreis-freie Städte

Bautzen

Erzgebirgskreis

Görlitz

Leipzig

Mittelsachsen

Meißen

Anlage 6 (zu den Fragen C II.1 und C II.2 Drs. 6/5475)

Seite 2

Mitglieder 1.182 1.219 1.307 1.321 1.332 1.342dav. Mädchen 271 286 299 313 340 342Mitglieder 1.575 1.573 1.640 1.691 1.755 1.819dav. Mädchen 408 327 386 417 436 440Mitglieder 990 1.030 1.062 1.062 1.062 1.079dav. Mädchen 207 229 240 246 260 279Mitglieder 905 963 984 1.100 1.045 1.143dav. Mädchen 175 196 219 267 245 297Mitglieder 624 670 702 748 755 816dav. Mädchen 120 142 166 175 169 193Mitglieder 1.234 1.243 1.227 1.234 1.200 1.193dav. Mädchen 275 272 245 248 254 279Mitglieder 879 966 946 989 919 959dav. Mädchen 271 293 276 289 285 297Mitglieder 1.068 1.059 1.165 1.185 1.277 1.331dav. Mädchen 244 234 252 289 322 326Mitglieder 619 668 692 749 787 837dav. Mädchen 102 119 124 136 144 172Mitglieder 1.059 1.051 1.070 1.113 1.149 1.170dav. Mädchen 195 197 208 231 235 252Mitglieder 289 292 308 288 306 304dav. Mädchen 64 62 67 54 67 62Mitglieder 160 171 170 163 205 225dav. Mädchen 40 36 31 38 47 50Mitglieder 247 290 276 255 264 283dav. Mädchen 38 44 41 31 32 45

Mitglieder 10.831 11.195 11.549 11.898 12.056 12.501

dav. Frauen 2.410 2.437 2.554 2.734 2.836 3.034

*SOE = Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Dresden

Chemnitz

Leipzig-Stadt

Übersicht Mitgliederzahlen der Jugendfeuerwehren

Freistaat Sachsen gesamt

Mittelsachsen

Nordsachsen

SOE*

Vogtlandkreis

Zwickau

Bautzen

Erzgebirgskreis

Görlitz

Leipzig

Meißen

Landkreise/Kreis-freie Städte 2014 20152010 2011 2012 2013

Anlage 7 (zu den Fragen C II.3 und C II.4 Drs. 6/5475)

Seite 1

Bautzen 38 39 41 39 39 41Hoyerswerda 41 45 48 51 115 115

Görlitz Görlitz 63 63 66 63 64 64Vogtlandkreis Plauen 62 61 62 62 63 63Zwickau Zwickau 137 135 134 146 163 161Dresden 630 654 659 658 697 601Chemnitz 288 284 277 277 270 272Leipzig 447 464 441 440 461 461Freistaat Sachsen gesamt 1.706 1.745 1.728 1.736 1.872 1.778

2012 2013 2014 2015

Übersicht Stärke der Berufsfeuerwehren

Bautzen

Landkreise/Kreis-freie Städte Gemeinde 2010 2011

Anlage 8 (zu den Fragen C II.5 und C II.6 Drs. 6/5475)

Seite 1

Mitarbeiter 39 39 39 39dav. FrauenMitarbeiter 73 63 57 58 56 57dav. FrauenMitarbeiter 124 135 128 130 132 102dav. Frauen 5 5 5 5 5 5Mitarbeiter 40 40 40 40 40 40dav. FrauenMitarbeiter 263 291 304 260 219 218dav. Frauen 9 9 14 19 11 10Mitarbeiter 50 61 56 57 61 62dav. FrauenMitarbeiter 112 113 111 121 101 104dav. FrauenMitglieder 46 43 39 0 0 0dav. FrauenMitarbeiter 24 24 0 0 0 0dav. FrauenMitarbeiter 75 72 75 75 74 78dav. FrauenMitarbeiter 164 165 167 165 177 275dav. Frauen 2 5 5 3 5 10Mitarbeiter 0 0 0 0 0 0dav. Frauen 0 0 0 0 0 0Mitarbeiter 90 90 95 101 102 103dav. Frauen 3 3 4 5 5 4

Mitglieder 1.100 1.136 1.111 1.046 962 1.039

dav. Frauen 19 22 28 32 26 29

*SOE = Sächsische Schweiz- Osterzgebirge

Chemnitz

Leipzig-Stadt

Freistaat Sachsen gesamt

Nordsachsen

SOE*

Vogtlandkreis

Zwickau

Dresden

Erzgebirgskreis

Görlitz

Leipzig

Meißen

Mittelsachsen

2012 2013 2014 2015

Übersicht Stärke der Werk- und Betriebsfeuerwehren

Bautzen

Landkreise/Kreisfreie Städte 2010 2011