33
Der Zürcher Hauseigentümer Seite 22 «Einschnitt ins Grundeigentum wird ausgeblendet» Seite 44 Die Sache mit der Ölung und die Fensterputzsituation Seite 58 Indian Summer im eigenen Garten pflanzen 9 | 2015

Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

  • Upload
    others

  • View
    0

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

Der Zürcher Hauseigentümer

Seite 22 «Einschnitt ins Grundeigentum wird ausgeblendet»Seite 44 Die Sache mit der Ölung und die FensterputzsituationSeite 58 Indian Summer im eigenen Garten pflanzen

9 | 2015

Page 2: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

HEV 9-2015 | 3

Wie die Wissenschaft:Schritt-, nicht zwangsweise

SEITE DES DIREKTORS

Albert Leiser

Es scheint geradezu zum guten Ton zu gehören, von den Hauseigen­tümern zu verlangen, dass sie gewissermassen im Alleingang die Ener­giewende schaffen. Oder haben Sie schon mal gehört, dass jemandsich dafür eingesetzt hätte, den Verbrauch von Benzin, Dieselöl oderKerosin abzuschaffen? Die Zürcher Hauseigentümer sollen aber aufHeizöl und Gas verzichten. Das verlangt eine Anzahl ETH­Professorenin einer im August beim Kantonsrat eingereichten Einzelinitiative.

Wer wollte bestreiten, dass es aus der Sicht der Umwelt heute bessereEnergiequellen als die fossilen gibt? Und wer wünschte sich nicht, dassder Anteil an Erdöl und –gas, der rund um die Welt verbrannt wird,verringert würde? So betrachtet sind das in der Schweiz zum Heizenverwendete Öl und Gas ohnehin nicht das grösste Problem, mit demsich unsere Umwelt herumschlägt. Die Hauseigentümer lehnen es aberkeineswegs ab, einen Beitrag an die Reduktion des CO2­Anteils in unse­rer Luft zu leisten. Viele von ihnen nutzen ohnehin anstehende Umbau­ten oder Sanierungen dazu, ihre Liegenschaften gleichzeitig energetischauf den neuesten Stand zu bringen. Allerdings können Hauseigentümerrechnen und müssen es auch. Sie entscheiden sich daher im Rahmendes technisch Machbaren für das wirtschaftlich und ökologisch Sinn­volle. Das ist keineswegs immer der Ersatz der Heizanlage.

Dass sich auch ohne neue Vorschriften aber – nicht zuletzt dank Förder­massnahmen der öffentlichen Hand – etwas tut, bestätigt eine im Au­gust veröffentlichte Wirkungsanalyse des Bundes. Sie lobt die Kantonefür ihre Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien.Mit 119 Millionen Franken lösten sie 2014 Investitionen von 440 Millio­nen Franken aus. Das Lob darf also an die Bauherren weitergegebenwerden. Dank ihnen sank der CO2­Ausstoss um 1,7 Millionen Tonnen.

Energieeffizienz und Nachhaltigkeit haben in neuester Zeit grosseFortschritte gemacht. Dafür ist Architekten, Ingenieuren und Wissen­schaftlern zu danken. Ihren Schritt um Schritt entwickelten Inno­vationen verdanken wir viel. Wir rechnen fest damit, dass sie auf demeingeschlagenen Weg immer wieder Neues entwickeln werden –schrittweise. Und so möchten es die Hauseigentümer dann auch umset­zen – schritt­, aber nicht zwangsweise.

Albert LeiserDirektor Haus­eigentümerverbändeStadt und Kanton Zürich

Ihr Spezialist für alleElektrohaushaltgeräte!

Rundum-Vollservicemit Zufriedenheits-

garantie

5-Tage-Tiefpreisgarantie30-Tage-UmtauschrechtSchneller Liefer-und InstallationsserviceGarantieverlängerungenMieten statt kaufenSchneller ReparaturserviceTesten vor dem KaufenHaben wir nicht, gibts nichtKompetente Bedarfsanalyseund Top-BeratungAlle Geräte im direktenVergleich

*Diese Aktion wird unterstützt durchdas Förderprogramm ProKilowatt unterder Leitung des Bundesamts für Energie.

Infos und Adressen:0848 559 111

oder www.fust.chWaschmaschinePrincess 2271 F• Fassungsvermögen: 7 kg• Diverse Spezialprogramme;Handwäsche,Wolle/SeideArt. Nr. 111673

WäschetrocknerLavath. TP 7071 TWF• 7 kg Schontrommel • Startzeitverzögerungbis 20 Std. • Restzeitanzeige in Minuten• Grosse Türöffnung für bequemesBe- und Entladen Art. Nr. 112107

-50%

nur

999.–statt1999.–

-43%

nur

1299.–statt2299.–

Setpreis nur

1699.–statt4298.–

-60%

Mit Spezialprogramm

Leichtbügeln

Exclusivité

B Exclusivité

Gefrierschrank GSN 54FW40H NoFrost• Nutzinhalt 323 Liter Art. Nr. 134293

-400.–

nur

999.–statt1399.–

Nie mehr abtauen!

No Frost

H/B/T: 176 x 70 x 78 cm

Exclusivité

Fust Rabatt Fr. 300.–,«Beste Effizienz»Vorteil Fr. 100.–*

nur

1399.–Tiefpreisgarantie

5 Rp.

Exclusivité

KaffeevollautomatCM 6300/6310 Black• 2 Latte Macchiato auf Knopfdruck• Komfortable Reinigungsprogramme• Aromaschonendes KegelmahlwerkArt. Nr. 215360

Page 3: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

HEV 9-2015 | 5

NATU R

Die Farben des Herbstes58 Indian Summer im eigenen Garten

pflanzen

Variantenreicher Speiseplan der Bienen & Co.65 Gefährliche Gäste im Gartenschuh

und anderswo

SE RVIC E

Ausflug Mitgliederforum34 Bern und sein Bundeshaus

Seminare37 Liegenschaftsverwaltung51 Sanierung einer vermieteten Liegenschaft

Drucksachenverkauf53 Hauswartdienste55 Bestellformular

Aus den Sektionen68 HEV Zürich: Schweizer Meister 2015

HEV Dübendorf: Hypotheken im Pensionsalter69 HEV Küsnacht: Besuch des Zivilschutz­Museums

der Schweiz in Zürich

70 Sektionen im Kanton Zürich

Seite des Direktors3 Wie die Wissenschaft: schritt­ nicht

zwangsweise

Seite des Präsidenten75 Goldene Zeiten?

AK TUE LL

Fensterbohr­Methode7 Einbrecher kommen, wenn die

Bewohner schlafen

Interessensvertreter14 Ausschuss W&G ist wieder komplett

THE MA

Diskussion um das Gewässerschutzgesetz22 «Das Gesetz blendet den Einschnitt in

das Grundeigentum aus»

REC HT

Die Eigentumswohnung39 Das Protokoll der

Stockwerkeigentümerversammlung

Mietrecht42 Kündigung des möblierten Zimmers

Mietrecht44 Die Sache mit der Ölung und die

Fensterputzsituation

Mietrecht49 Der indexierte Mietvertrag

Zum TitelbildDas revidierte Gewässerschutzgesetz desBundes und dessen Umsetzung auf Kantons­ebene könnten einschneidende Folgen fürGrundeigentümer haben.

Bild: fotolia/Christopher Melzig

IN HALT

4 | HEV 9-2015

IMPRESSU M

GeschäftsstelleHauseigentümerverbandKanton ZürichAlbisstrasse 28, Postfach8038 ZürichTelefon 044 487 18 0Fax 044 487 18 88info@hev­zh.ch I hev@hev­zuerich.ch

ÖffnungszeitenMontag bis Freitag 8.00–17.30 Uhr

TelefonzentraleTel. 044 487 17 00Fax 044 487 17 77

Internetwww.hev­zuerich.chwww.hev­zh.ch

DrucksachenverkaufMontag bis Freitag8.00–17.30 UhrTelefon 044 487 17 07

Telefonische RechtsberatungFür Mitglieder unentgeltlich8.00–12.00 Uhrund 13.00–17.00 UhrTelefon 044 487 17 17

Telefonische BauberatungFür Mitglieder unentgeltlich8.00–12.00 Uhrund 13.00–17.00 UhrTelefon 044 487 18 18

HerausgeberHauseigentümerverbandZürich (HEV Zürich)In Zusammenarbeit mitHauseigentümerverbandKanton Zürich(HEV Kanton Zürich)

Direktor HEV Kanton Zürichund HEV ZürichAlbert Leiser

RedaktionAlbisstrasse 28, Postfach8038 Zürichredaktion@hev­zuerich.chTel. 044 487 17 28Fax 044 487 17 72

RedaktorLic. phil. Reto Vasella (rcv)reto.vasella@hev­zuerich.ch

Autoren dieser AusgabeLic. iur. Daniela Fischer,Telefonische Rechtsberatung HEV ZürichGabi Lämmli, FreischaffendePR­Journalistin, ZollikerbergBarbara Scalabrin­Laube, Alten/ZHLic. iur. Harald Solenthaler,Rechtsanwalt, HEV ZürichLic. iur. Kathrin Spühler,Telefonische Rechtsberatung HEV Zürich

Abonnemente/MitgliedschaftenCornelia ClavadetscherHEV ZürichPostfach, 8038 Zürichcornelia.clavadetscher@hev­zuerich.chTel. 044 487 17 74Fax 044 487 17 98

InseratenverwaltungMarkus TuraniHEV ZürichPostfach, 8021 Zürichinserate@hev­zuerich.chTel. 044 487 18 08Fax 044 487 18 09

Auflage: 59758(WEMF-bestätigt)

Nachdruck nur mitQuellenangabe(z.B. HEV Zürich 5/2010)gestattet.

Produktebesprechungenkönnen nicht aufgenommenwerden.

Erscheint monatlich einmal.

Verkaufspreis CHF 2.–Jahresabonnement CHF 20.–(für Mitglieder imJahresbeitrag inbegriffen).

Über nicht bestellteManuskripte kann keineKorrespondenz geführtwerden.

Druck: Multicolor Print AG,Sihlbruggstr. 105a, 6341 BaarKilchberg

Chu

rAutoba

hnN3

Zürich

N

Bah

nhof

Wollisho

fen

Zürich

seee

AutobahnanschlussWollishofen

HEV ZürichAlbisstrasse 28

Enge/Zü

rich

Mutsch

ellenstrasse

Albisstrasse

Sees

tras

se

Tram 7

Morgental

Myth

enqua

i

➤ ➤

Bus72/66 Post

Wollishofen

S

Der Inserateteil dient derInformation unserer Mitgliederüber Produkte und Dienst­leistungen und stellt keineEmpfehlung des Herausgebers dar.Der Herausgeber lehnt jeglicheVerantwortung über die Inhalteund Aussagen der publiziertenInserate und Publireportagen ab.

Page 4: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

AK TU E LL

HEV 9-2015 | 7

Einbrecher, die nachts ins Haus oder in dieWohnung einsteigen, während die Bewoh-ner schlafen, gehören zu der perfidestenSorte ihrer Berufsgattung. Eine Konfronta-tion mit den Opfern suchen die Täter nichtexplizit, nehmen sie aber in Kauf. Mit derFensterbohr-Methode bricht es sich schnellund geräuschlos auch in gut gesicherte Häu-ser ein. Doch mit ein paar einfachen Mittelnkann man sich vor Fensterbohrern schützen.

Seit Sommerbeginn folgt inder Schweiz eine Fensterbohr­Einbruchserie der nächsten.Die Täter steigen jeweils insHaus ein, während die Be­wohner ahnungslos schlafendin ihren Betten liegen. Dabeinehmen sie sich alles, was siebrauchen können. Beliebt sindvor allem Handys, Bargeld,Tablets, Laptops, Schmuckund auch Autoschlüssel. Ge­genstände, die nur im Haussind, wenn die Bewohner auchanwesend sind.

Meistens wird der Ein­bruch erst am Morgen ent­deckt – einige der Opfer sindaber auch während des Ein­bruchs erwacht. Der Gedan­ke, dass eine kriminelle Per­son bis ins Schlafzimmergekommen ist, während manschlief, kann die Opfer aufJahre hinaus traumatisieren.Was wäre wohl passiert, wäreman aufgewacht? Was, wenneines der Kinder dem Tätermitten in der Nacht begegnetwäre? Gemäss offizieller Sta­

tistik gibt es in der Schweiz rund 60 000 Ein­brüche pro Jahr. Das ist der Spitzenplatz inEuropa.

Zugang verschaffen sich die Fensterbohrerdurch Fenster und Balkontüren. Die Täter boh­

Fensterbohr-Methode

Einbrecher kommen, wenn die Bewohnerschlafen

WEITERE INFORMATIONEN

www.bohrblocker.ch.

Kein Durchkommen: Der Bohrblocker verhindert, dass Einbrecher den Fenstergriffvon aussen öffnen können.

Que

lle:S

cher

rerS

yste

mG

mbHWir verkaufen

für Sie.

Hauseigentümerverband Zürich | Albisstrasse 28 | 8038 ZürichTelefon 044 487 17 86 | Fax 044 487 17 83 | [email protected]

Ihre Immobilien. Unser Zuhause.

Roger Kuhn und sein Teamfreuen sich auf Ihren Anruf auf 044 487 17 86

Suchen Sie einen Käufer für Ihre Immobilie? Seit über 125 Jahrenbieten wir Sicherheit und schaffen Vertrauen beim Verkauf von Immo-bilien. Ob Eigentumswohnung, Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus,ob Gewerbeimmobilie oder Bauland: Setzen auch Sie auf unsere guteVernetzung und langjährige Markterfahrung, von der Preisfestlegungbis zur Abwicklung der Grundstückgewinnsteuer.

Page 5: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

AK TU E LL

HEV 9-2015 | 9

ren Fenster, auch vermeintlich sichere und ab­geschlossene, mit einem handelsüblichen Hand­oder Akkubohrer auf, drehen den Fenstergriffmit einem gebogenen Stab und innert Sekundensind sie in der Wohnung. Diese Methode ist na­hezu geräuschlos und ohne grossen Kraftauf­wand und Einbruchskenntnisse durchzuführen.Kunststoff­ sowie Holz­ und Holz­Metall­Fens­ter sind davon betroffen.

Schwachpunkt FenstergriffEinbrecher passen sich der technischen Ent­wicklung an und haben mit dem Aufbohren vonFensterrahmen eine neue Methode gefunden,wie sie trotz Fenstern mit hohem Einbruch­schutz wie Verbundsicherheitsglas oder umlau­fenden Pilzkopfverschlüssen ins Haus eindrin­gen können. Die Täter nutzen den Schwachpunktan den Fenstern und Balkontüren aus, den Be­reich unter dem Fenstergriff. Dort wird ein Lochgebohrt und der Griff mit einem gebogenenMetallstab geöffnet. Auch abgeschlossene Grif­fe sind in wenigen Sekunden offen.

Dank der Erfindung des Aargauer Architek­ten August Scherrer kann jetzt aber auch denFensterbohrern der Einstieg verhindert werden.Er baute einem Kunden ein Haus, das einbruch­

Bohrblocker Rapid: die einfache Nachrüstlösung bei bereitseingebauten Fenstern ist in wenigen Minuten montiert.

Que

lle:S

cher

rerS

yste

mG

mbH

Grüne und schwarze Flecken breiten sich auf meinerFassade aus. Was ist das und hat es einen Einflussauf die Wärmedämmung?

[mk] Unschön sieht es aus, wenn sich die Fassade

grün oder schwarz verfärbt. Diese oberflächlichen Ver-

schmutzungen lassen sich in den meisten Fällen gut

reinigen und haben keinen Einfluss auf die Leistung der

Wärmedämmung. Das ist die gute Nachricht. Weniger

erfreulich hingegen, dass solche Flecken wie auch der

Befall durch Algen, Pilze und Flechten durch Faktoren

begünstigt werden, die sich weder verändern noch be-

einflussen lassen. Dazu gehören die Lage des Objektes

(nahe an Gewässern), meteorologische Gründe (häufig

Nebel, wenig Sonne) oder architektonische Gegeben-

heiten (Flachdach oder fassadenbündige Fenster).

Meine Empfehlung: Das Haus ist gebaut und lässt

sich nicht verschieben. Umso wichtiger ist deshalb die

Pflege der Fassade. Lassen Sie die Fassade einmal im

Jahr von einem fachkundigen Handwerker begutach-

ten. Schäden werden frühzeitig entdeckt und können

behoben werden, bevor kostenintensive Sanierungen

nötig werden. Der Fachmann berät Sie zudem bei der

Auswahl moderner Verputze und Beschichtungen, die

erneuten Verunreinigungen entgegenwirken.

Senden Sie Ihre Frage zumThema Umbauen undRenovieren an den Fachmann:

Max KistlerEidg. dipl. GipsermeisterMax Schweizer [email protected]

RAT VOM HANDWERKER – ALGEN, PILZE UND FLECHTEN AN DER FASSADE

Anzeige

Energie 360° AGAargauerstr. 182 · Postfach 805 · 8010 Zürichwww.energie360.ch

ES GIBT IMMER MEHR ALSNUR EINE GUTE LÖSUNGEnergie360°bietetdasganzeSpektrumanMöglichkeiten für IhreindividuellbesteEnergielösungfürheuteundmorgen.

Page 6: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

«Raum für Vertrauenheisst für mich,persönlich für Sieda zu sein.»Silvana MattImmobilienverwalterin mit eidg. Fachausweis

ImmoCorner AG

ImmobilienverkaufImmobilienbewirtschaftung

Silbernstrasse 108953 DietikonTelefon 043 343 70 00www.immocorner.ch

AK TUE LL

10 | HEV 9-2015

sicher sein sollte. Alle auf dem Markt üblichenSicherheitsmassnahmen wurden eingebaut.Doch ins vermeintlich sichere Haus drangenFensterbohr­Einbrecher ein. Dies in der Nacht,während der Hausherr schlief.

Bohrblocker macht Fenster sichererScherrer hat sich daraufhin zum Ziel gesetzt,den Fensterbohrern das Handwerk zu legen. DieLösung ist einfach und effektiv: Eine massiveManganplatte – der patentierte Bohrblocker –wird seitlich in den Fensterflügel eingefräst undverklebt. Sie deckt den Bereich ab, den der Fens­terbohrer anbohrt, um den Griff zu drehen.Trifft der Bohrer auf den Bohrblocker aus Man­gan, gibt es kein Weiterkommen. Mangan isteines der wenigen Materialien, das mit einemBohrer unter normalen Umständen nicht auf­gebohrt werden kann.

Diese einfache und im Vergleich zu anderenSchutzmassnahmen günstige Lösung ist die ef­fektivste, die es aktuell auf dem Markt gibt, um

Fensterbohr­Einbrüche zu verhindern. EineNachrüstlösung, die bei bereits eingebautenFenstern einfach montiert werden kann, istebenfalls vorhanden.

In 30 Prozent der Fälle, bei denen an einerbestimmten Adresse eingebrochen wordenist, werden diese später erneut von Einbre­chern heimgesucht – und gute Adressen werdenin Einbrecherkreisen auch weitergegeben.Deshalb gilt es, unbedingt schon den erstenEinbruch zu verhindern, damit nicht noch wei­tere folgen. ■

Gabi LämmliFreischaffende PR-JournalistinZollikerberg

FotoszVg

Ihr unabhängiger Partner für Wartungen,

Reparaturen, Modernisierungen und

Anpassungen an die ESBA-Normen.

rtwAufzugstechnik [email protected] | www.rtw-aufzugstechnik.chIm Lörler 6 | 8902 Urdorf

Page 7: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

Die echte Schweizer Küche

BRUNNER KÜCHEN AG 5618 Bettwil 056 676 70 70 www.brunner-kuechen.ch

Grosse, vielseitige Ausstellung mit 30 komplett eingerichteten Küchen in Bettwil.Vom Design, Planung über die Produktion bis zur Montage alles aus einem Haus.

5074 Eiken/AG _tel. 061 826 86 86

FÜR MEHR INFORMATIONEN VERLANGEN SIE UNSERE ATTICO-BROCHURE

DIE KOMPLETTLÖSUNG FÜR ZUSATZGESCHOSSE –AUFSTOCKEN MIT SYSTEM-HOLZBAU

®

ATTICO SCHLÜSSEL-

FERTIG ZUM

GARANTIERTEN

FIXPREIS

Zürich • Basel • St.Gallen • Winterthur • BernTelefon 0848 90 1000 • Fax 0848 90 3000

www.alphaplan.ch • E-Mail: [email protected]

8604 Hegnau-Zürich Zürcherstrasse 40–424132 Muttenz-Basel Grenzacherstrasse 31 • 9014 St.Gallen Fürstenlandstrasse 963400 Burgdorf-Bern Lyssachstrasse 124D • 8400 Winterthur St.Gallerstrasse 10

Telefon 0848 90 1000 • Fax 0848 90 3000www.alphaplan.ch • E-Mail: [email protected]

Hardstrasse 67 / 8004 Zürich

KaminfegereiLüftungsreinigung

DachdeckereiBauspenglerei

Reparaturdienst

Gebr. Knabenhans AG

Telefon 044 493 30 10Fax 044 493 3014

[email protected]

Für jedes ZuhauseMalen Umbauen Fassaden

0848 044 044

www.schlagenhauf.ch

Page 8: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

Sonnige Aussichten:Top-Konditionenfür Ihre Hypothek.

Mehr unter www.zkb.ch/eigenheim

Finanzierung neu abschliessen oder zu uns übertragen?Als faire und verlässliche Partnerin stehen wir Ihnen zur Seite:Gern erstellen wir eine persönliche Offerte.Wir freuen uns auf Sie.

AK TUE LL

14 | HEV 9-2015

Nach den Kantonsratswahlen im Frühling2015 hat sich der Ausschuss der Parlamen-tariergruppe «Wohn- und Grundeigentum»unter dem Vorsitz von Josef Wiederkehr(CVP) neu konstituiert.

Die kantonsrätliche Gruppe «Wohn­ undGrundeigentum (W&G)» ist eine Gruppe vonParlamentarierinnen und Parlamentariern ins­besondere aus dem bürgerlichen Lager, die sichdem Wohn­ und Grundeigentum verbundenfühlen. Sie setzen sich für die folgenden Inter­essen und Ziele ein:

• Förderung des Erwerbs von Wohn­ undGrundeigentum

• Massvolle, faire und transparente Besteue­rung

• Förderung Wert erhaltender und Wert ver­mehrender Massnahmen

• Massvolle Abgaben und Gebühren

Die Parlamentariergruppe «W&G» wirdvon einem achtköpfigen Ausschuss geleitet,dem Dr. Josef Wiederkehr vorsteht und sichin regelmässigen Abständen zu Sitzungentrifft. ■

Interessensvertreter

Ausschuss W&G ist wieder komplett

Antoine Berger (SVP, Horgen), Bruno Walliser (SVP, Volketswil), Albert Leiser, Direktor HEV Kanton Zürich, Vorsitzender JosefWiederkehr (CVP, Dietikon), Hans Heinrich Raths (SVP, Pfäffikon), Franco Albanese (CVP, Winterthur), Peter Vollenweider (FDP,Stäfa), Pierre Dalcher (SVP, Schlieren), René Truninger (SVP, Illnau­Effretikon), Hans Egloff, Präsident HEV Kanton Zürich (v.l.n.r.).

Herzlichen Glückwunsch!Die glücklichen Gewinner des Wettbewerbs am Stand des HEV Zürich

1. Preis: Frau Sandra Derflinger, 8305 Dietlikon (Heliflug)2. Preis: Herr Felix Schneider, 8623 Wetzikon (Reka 200)3. Preis: Frau Karin Leuenberger, 8833 Samstagern (Reka 100)

Page 9: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

GRÖSSTES COMPETENCE-CENTER AUF ÜBER 200m2

Breitenacherstrasse(vis à vis Bahnhof SZU Uitikon-Waldegg)8142 Uitikon-Waldegg

[email protected]. 044 405 70 00Fax. 044 405 70 05

Wir sind für Sie daMontag – Freitag 7.00 – 18.00Samstag 9.00 – 14.00oder nach Vereinbarung

Haustechnik installiert...

Samstag 9.00 – 14.00oder nach Vereinbarung

Wir verwaltenfür Sie.

Hauseigentümerverband Zürich | Albisstrasse 28 | 8038 ZürichTelefon 044 487 17 50 | Fax 044 487 17 32 | [email protected]

Ihre Immobilien. Unser Zuhause.

Hans Barandun und sein Teamfreuen sich auf Ihren Anruf auf 044 487 17 50

Ob Mietersuche, Verträge, Abrechnungenoder Notfalldienst: Wir übernehmen für Sie dieVerwaltung Ihrer Liegenschaft. Umfassendoder in Teilbereichen – auf jeden Fall aber zuverlässigund kompetent. Und wenn nötig schauen wir fürSie mit unserer eigenen Rechtsabteilung zum Rechten.

Page 10: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

Birmensdorf ZH

Freistehendes und grosszügiges6½-Zimmer-EinfamilienhausAn sonniger und kinderfreundlicher Lage in einem tollen Wohnquartier mitwunderschöner, unverbaubarer Aussicht über Birmensdorf, NWF ca. 204 m²,grosses Wohnen / Essen mit Heissluft-Cheminée, offener Küche und Ausgangauf Balkon, 5 Zimmer, 3 Nasszellen und sep. WC, Baujahr 2000, schönterrassierter Umschwung mit Pergola und Biotop, Grundstücksfläche 525 m²,2 Autoeinstellplätze in UN-Garage. Verhandlungspreis: CHF 1710000.–

Kilchberg

Luxuriöse 3½-Zimmer-WohnungAn sonniger, ruhiger und kinderfreundlicher Lage, Wohnflächeca. 146 m², grosses Wohn-/Esszimmer mit Ausgängen zum Sitzplatz/Garten, top ausgestattete Küche, Bad/WC, Dusche/WC, grosserGartensitzplatz, Multifunktionsraum und eigene Waschküche im UG,Baujahr 2011, 2 Autoeinstellplätze in UN-Garage.Verhandlungspreis: CHF 2060000.–

Stäfa

4-Zimmer-MaisonettewohnungAn sonniger, zentraler und kinderfreundlicher Lage, Wohnflächeca. 115 m², Balkon ca. 10,5 m², Dachraum, Mehrzweckraum/Keller undeigene Waschküche im UG, Baujahr 1996, Autoeinstellplatz inUN-Garage.Verhandlungspreis: CHF 880000.–

Uster

Einfamilienhaus an bevorzugter Lage5½-Zimmer-Einfamilienhaus an sonniger, ruhiger, kinderfreundlicherund zentraler Lage, einseitig angebaut, NWF ca. 120 m², Balkon,schöner Gartensitzplatz, Baujahr 1950, Grundstücksfläche 317 m².Verhandlungspreis: CHF 850000.–

Ihre Immobilien. Unser Zuhause.

Hauseigentümerverband Zürich Albisstrasse 28 8038 ZürichTelefon 044 487 17 78 Fax 044 487 17 83 [email protected] www.hev-zuerich.ch

Immobilienverkauf ist Vertrauenssache.

Alle unsere aktuellen Verkaufsobjekte finden Sie aufunserer Internetseite www.hev-zuerich.ch

Page 11: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

Ich hätte schon früher den

richtigen Makler nehmen sollen

Sie suchen eine professionelle

Immobilienverwaltung ?

Professionelle Dienstleistungen zu fairen Preisen

Verlangen Sie unsere kostenlose Offerte

044 318 70 70

www.simtra.chSeit 1994 Ihr Partner in allen Immobilienfragen

Stockwerkeigentum|Bewirtschaftung|Verkauf

S I M T R A

MarioCuntiGipser- und StukkaturgeschäftGartenstrasse 218700 Küsnacht

Telefon 044 910 18 16Natel 079 402 22 21Telefax 044 910 90 [email protected]

Tel. 044 715 21 20www.malerfeurer.ch

Die Zukunft hatbei uns Tradition.

Stromeffizienz im MehrfamilienhausMit dem Förderprogramm «Stromeffizienz im Mehrfamilienhaus» motivierendie Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) Eigentümer von Mehrfamilien­häusern, ineffiziente Haushaltsgrossgeräte und Heizungsumwälzpumpenzu ersetzen und bestehende Beleuchtungsanlagen zu erneuern.

Stromfresser aufspürenMit dem EKZ Stromcheck erhält der Eigentümerdes Mehrfamilienhauses für 100 Franken proLiegenschaft eine energetische Bewertung deran den Allgemeinstrom angeschlossenen Elek­troinstallationen. Ein EKZ Energieberater erfasstvor Ort den Ist­Zustand der Anlagen und über­prüft die Einstellwerte der Steuergeräte. Spezielldie Beleuchtung, unter anderem im Treppen­haus, wird genau unter die Lupe genommen.In einem Bericht werden die Möglichkeiten zurVerbesserung der Stromeffizienz festgehalten.

Vom EKZ Stromcheck profitieren auch die Be­wohner des Mehrfamilienhauses. Als Geschenkerhalten alle Haushalte einer teilnehmendenLiegenschaft eine EKZ Stromsparbox. Dieseenthält neben einer modernen, stromsparendenLED­Lampe wertvolle Tipps, wie jeder Mieterohne Komfortverlust den Stromverbrauch in sei­ner Wohnung senken kann.

Die Vorteile des FörderprogrammsNach der Durchführung des Stromchecks kannder Eigentümer des Mehrfamilienhauses von ver­schiedenen Förderaktionen profitieren. Bei denHaushaltsgrossgerätenwirdderKaufvonKühl­undGefriergeräten, Waschmaschinen und Wäsche­trocknern der höchsten Effizienzklasse gefördert.

Bei der Modernisierung einer Beleuchtungsanla­ge wird der Einbau von LED­Leuchten mit bis zu75 Franken belohnt. Die Installation einer Licht­steuerung mit Bewegungsmeldern unterstütztdas Förderprogramm mit 75 Franken pro Gerätund den Einbau einer Minuterie mit 200 Frankenpro Anlage.

Für Heizungsumwälzpumpen, welche die höchs­ten Effizienzkriterien erfüllen, werden 200 Fran­ken ausbezahlt.

Detaillierte Informationen zu den Förderbei­tragssätzen sind auf der Webseite des Förder­programmes zu finden oder werden mit demStromcheckbericht abgegeben.

Jetzt profitierenTeilnahmeberechtigt sind Liegenschaften mitmindestens drei Wohneinheiten, die von denEKZ mit Strom versorgt werden. Das Bestell­formular für den EKZ Stromcheck und weitereInformationen finden Sie im Internet oder beiIhrem EKZ Energieberater.

Das Geschenk für alle Haushalteeiner teilnehmenden Liegenschaft:Die EKZ Stromsparbox.

Publireportage

Elektrizitätswerke des Kantons ZürichEnergieberatungDreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich

www.ekz.ch/mfh-foerderprogrammTelefon 058 359 11 13, [email protected]

Page 12: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

THE MA

HEV 9-2015 | 23

Der Entwurf des neuen kantonalen Wasser-gesetzes wirft viele Fragen auf. Besondersdie Vorschriften über neu definierte Ge-wässerräume haben einschneidende Aus-wirkungen auf Siedlungs- und Landwirt-schaftsgebiete. Auch im Siedlungsgebietmüssen Eigentümer etwa wegen Eindolun-gen mit negativen Konsequen-zen rechnen. Vertreter des HEVKanton Zürich und des ZürcherBauernverbandes diskutierenüber das umstrittene Gesetz.

Peter Baumberger: Zuerst ein­mal sind an dieser Stelle einigeErläuterungen zur Vorgeschichtenotwendig. Vor einigen Jahrenkam die Volksinitiative «Lebendi­ges Wasser» zustande. Diese wur­de in Bern behandelt, dann gabes einen Gegenvorschlag, welchermittlerweile zu Bundesrecht wur­de. Die Vorgabe des Bundes istrelativ kurz und sec im Bundesge­setz festgehalten. Diese sagt zwar,die Kantone müssen sie vollzie­hen, doch verfügen sie dabei übereinen relativ grossen Spielraum.

Hier muss ich gleich die Haupt­kritik am Kanton anbringen: Die­se Spielräume werden in dem zurBeratung vorliegenden Wasserge­setz und in der neuen kantonalenVerordnung definitiv zu wenigausgenützt. Und weiter müssteman dort, wo diese Spielräume be­stehen, sie nicht in kantonalemVerordnungsrecht, sondern imkantonalen Wassergesetz umset­zen. Dadurch hätte der Kantonsratzu den Einzelheiten auch etwas zu

sagen. Meiner Meinung nach hat der Regie­rungsrat nach dem Motto «wie komme ich mög­lichst einfach am Parlament vorbei» gehandelt.Auf formaler Ebene konnten wir jedoch rechtviele Erfolge erzielen. So zum Beispiel dort, woes tatsächlich zu materiellen Enteignungenkommt. Hier muss nun der Kanton für die fi­

Diskussion um das Gewässerschutzgesetz

«Das Gesetz blendet den Einschnitt in dasGrundeigentum aus»

Gewässerschutzgesetz –um was geht es?Die Gewasserraumthematik geht auf die Volksinitiative«Lebendiges Wasser» aus dem Jahr 2006 zuruck. Daraus resul­tierte das revidierte Gewasserschutzgesetz des Bundes,welches 2011 (zusammen mit einer ausfuhrenden bundes­ratlichen Verordnung) in Kraft getreten ist. Es verlangt, dassdie Kantone den Raumbedarf oberirdischer Gewasser festlegen.Dies gilt fur die naturlichen Funktionen der Gewasser, fur den(kaum umstrittenen) Hochwasserschutz und fur die Gewasser­nutzung (darunter Wasserkraft und Erholung).

Wahrend sich das Bundesgesetz auf allgemeine Leitlinienbeschrankt, finden sich in der Gewasserschutzverordnungdes Bundes nicht nur eine zeitliche Vorgabe fur die Umsetzungdes Bundesrechtes durch die Kantone (2018), sondern auchwichtige inhaltliche Spielraume fur diese Umsetzung.

So kann die Breite des Gewasserraumes in dicht uberbautenGebieten den baulichen Gegebenheiten angepasst werden(soweit der Schutz vor Hochwasser gewahrleistet bleibt) undes kann uberhaupt auf die Festlegung des Gewasserraumsverzichtet werden, wenn das Gewasser unter anderem «einge­dolt» oder «kunstlich angelegt» ist.

Die Thematik der bundesrechtlich vorgeschriebenenGewasserraume betrifft innerhalb von Siedlungsgebiet / Bauzo­nen vor allem die Grundeigentumer, ausserhalb besondersdie Landwirte. In beiden Fallen geht es nicht nur um den Raum­bedarf der Gewasser, sondern auch um Raumplanung, beider in jungster Vergangenheit auf Bundes­ und kantonaler Ebenezusatzliche Vorschriften erlassen wurden. Diese Vorschriftengehen alle in Richtung sparsamere Nutzung des Landes(Verdichtung), aber auch in Richtung Erhalt und Schutz furFruchtfolgeflachen.

22 | HEV 9-2015

TE ILNEHMER

Hans Frei, Prasident ZurcherBauernverband, Hans Egloff,Prasident HEV Kt. Zurich undHEV Schweiz; Albert Leiser,Direktor HEV Stadt und Kt.Zurich, Peter Baumberger,Rechtsanwalt; beide Sachver­standige auf Seiten HEV undMitarbeit in Begleitgruppe furHochwasser/Gewasserschutz

Page 13: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

St. GaGaGallenWinterthur

ZürichDietikon

Basel

BeBernrnZug

Hauswartung | Reinigung | Kundengärtnerei | Handwerkerteam

Hauswartung von Alphaplan. Ihr bester Plan für denperfekten Unterhalt von Liegenschaften.

Plan für denAlphaplan.Alphaplan. Ihr bester PlanLiegenschaften.Liegenschaften.

HauswartungHauswartungperfektenperfekten UnterhaltHauswartung von Alphaplan.Alphaplan.

Unterhalt von Liegenschaften.Liegenschaften.

0848 90 1000www.alphaplan.ch

THE MA

24 | HEV 9-2015

nanziellen Entschädigungen aufkommen. Dasführt doch zu einer gewissen Zurückhaltungauf Seiten des Kantons. Andernfalls hätte manes einfach den Gemeinden überlassen − wie bei­spielsweise bereits bei den dringlichen Mass­nahmen Raumplanung geschehen −, wie sie dasGeld dafür auftreiben konnten.

Wir haben also durchaus Erfolge erzielt, sindjedoch inhaltlich bei wesentlichen Themen nichtdurchgekommen, insbesondere beim Problemder Eindolungen mit Gewässerräumen und spe­ziell bei Eindolungen in den Bauzonen sowiebei sogenannter «dichter Überbauung».

Hans Egloff: Um Missverständnisse zu ver­meiden, möchte ich zuerst Folgendes festhal­ten: Ich bin nicht grundsätzlich gegen dasWassergesetz, ich bin auch nicht grundsätz­lich gegen diese Revision. Es gibt darin einigeAspekte, die durchaus auch ein Gewinn sind,

so etwa der Aspekt der Rechtssicherheit, aufden in dieser Revision sehr viel Wert gelegtwird.

Weiter erlauben die Vereinheitlichung unddas Zusammenführen von verschiedenen Er­lassen und weit verstreuten Vorschriften inein einheitliches Gesetz eine bessere Übersichtüber die verschiedenen einschlägigen Bestim­mungen.

Ebenfalls zu den positiven Aspekten derRevision darf der Rechtsschutz beziehungs­weise der Rechtsmittelweg gezählt werden. Esgibt dazu jedoch einige ganz wichtige Kritik­punkte.

Hans Frei: Hauseigentümer und Landeigen­tümer im und ausserhalb des Siedlungsgebietesmüssen dringend darauf sensibilisiert wer­den, dass durch die Änderung des Gewässer­schutzgesetzes auf Bundesebene ein grund­

Page 14: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

...dasSchlimmsteam Einbruchist das Gefühldanach.

Martin Eichholzer AGBachmattweg 13CH-8048 ZürichTel. 044 434 10 10www.quadragard.ch

45%35%10%4%

Die Einbrecher kennen dieSchwachstellen an Ihrem Zuhause– Sie jetzt auch!Wir haben die Lösungen für Ihrepersönliche Sicherheit.Rufen Sie uns an und verlangen Sieunsere unverbindliche Beratung.

kommen durch dieGarten- oder Balkontür

kommen durch einFenster

bevorzugen eineEingangstür

steigen durch einenLichtschacht ein

Beugen Sie vor und sichern Siediese Schwachstellen:

Alle 8 Minuten wird in derSchweiz eingebrochen und...

Lose Dachziegel, undichtes Flachdach,verstopfte Regenrinne, rostige Bleche?

Bleiben Sie auf dem Boden!Wir sind blitzschnell zur Stelle.

0 4 4 208 9 0 60

DACHGENER AL I S T

Scherrer Metec AG8027 Zürich www.scherrer.biz

Telefon 055 253 50 00www.soerensen.ch

F E N S T E R

SÖRENSEN AG

THE MA

26 | HEV 9-2015

legender Sinneswandel in Bezug auf die Gewäs­ser eingeleitet wurde. Es hat ein eigentlicherParadigmawechsel stattgefunden: Währendfrüher im Gewässerschutzgesetz alle Massnah­men zum Schutze des Wassers getroffen wur­den, wird neu entlang dem Wasserlauf einUmgebungsraum festgesetzt und ausgeschieden.Das bedeutet eine komplett andere räumlicheDimension: Der Gewässerraum wird raum­relevant.

Aus Sicht des Eigentums gibt es dadurch eineandere Betrachtungsweise und vor allem aucheine andere Beurteilung. Wir sprechen nunnicht mehr nur von einem Bachlauf mit einerBöschung, welche vom Laien noch einiger­massen nachvollziehbar als Gewässerbestand­teil verstanden wird, sondern neu von einemraumrelevanten Anordnungsbereich im Mini­mum von elf und mehr Metern Breite. Das be­deutet letztlich für das Siedlungsgebiet, dass es

viele Betroffene gibt, wo Grund und Boden inöffentliches Recht überführt werden.

Peter Baumberger: Wie bereits kurz er­wähnt, sind die Eindolungen ein grosses Prob­lem. Hier hätte man es nun mit Gewässer­räumen zu tun, auf denen nicht mehr gebautwerden kann. Laut Bundesrecht könnte man«ausnahmsweise davon absehen», diese Eindo­lungen mit Gewässerräumen zu versehen – viel­mehr müsste es jedoch genau umgekehrtsein. Das bedeutet, das Regel­Ausnahme­Verhältnis ist völlig falsch und dieses Regel­Ausnahme­Verhältnis gehört meines Erachtensnatürlich auch in das kantonale Wassergesetzund nicht in die Verordnung, sonst kann dieVerwaltung machen, was sie will – und das wirdsie auch.

Ein weiteres Problem besteht (nicht nur amZürichsee) mit den sogenannt «dichten Über­

Page 15: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

THE MA

HEV 9-2015 | 29

noch pendenten Vorstösse abgearbeitet wordensind.

Hans Frei: Es wäre sehr zu begrüssen, wennnur schon die Übergangsbestimmungen desBundes in einen anderen Zeitraum gestelltwürden. Die geforderte Umsetzung bis 2018scheint schlichtweg nicht durchführbar. AusSicht des Bauernverbandes soll die Vorlage zu­rückgewiesen werden, bis wir vom Bund herklare Vorgaben haben, letztendlich auch aufVerordnungsstufe.

Peter Baumberger: Leider ist es so, dass (beimKanton) die ganze gesetzgebende Strukturkompliziert ist und das, was wirklich ent­scheidend ist, kommt auf der Verordnungs­statt auf der Gesetzesebene. Das hat bereitsauf der Stufe Bund so begonnen. Der Bundsagt im Bundesgesetz eigentlich recht wenig,

was auch zum Rückzug der Initiative ge­führt hat.

Dann aber kommt die Verordnung aus demJahre 2011 und daraus wurde ein dickes Buchgemacht. Der Züricher Regierungsrat ging inseiner unverdächtig klingenden Verordnungüber «Hochwasserschutz und Wasserbaupoli­zei» jedoch viel weiter. Und genau hier drin liegtder Hund begraben beziehungsweise sind dieProbleme versteckt.

Hans Frei: Ein weiterer in diesem Zusam­menhang sehr wichtiger Aspekt ist das Raum­planungsgesetz, welches einen verstärkt haus­hälterischen Umgang mit den Böden fordert.Dies bedeutet indirekt auch für das Siedlungs­gebiet, dass wir uns noch mehr für ein ver­dichtetes Bauen einsetzen müssen. Doch wegendieses Gewässerschutzgesetzes gibt es Auf­lagen, welche das wiederum praktisch voll­

THE MA

28 | HEV 9-2015

bauungen». Hier soll offenbar ebenfalls die­ses verfehlte Regel­Ausnahme­Verhältnis gelten.Stattdessen müssen möglichst reduzierteGewässerräume definiert werden, so dass dieÜberbauungen respektiert werden. Das istder zweite markante Punkt und davon stehtin der Verordnung überhaupt nichts. Liestman dann die Weisung, so heisst es, ja gut,da würden wir im Einzelfall schon Ausnah­men machen. Das kann für uns so nicht ge­nügen. Die Frage lautet heute, wie wir dieUmsetzung auf kantonaler Ebene stoppenkönnen. An dieser Stelle sind dann die Kantons­räte gefragt.

Hans Frei: Als Präsident des Bauernverbandesist es für mich wichtig darauf hinzuweisen, dassdie Betroffenheit auch ausserhalb des Siedlungs­gebiets enorm gross ist, denn die Wasserläufesind auch in einem hügeligen Gebiet praktisch

überall vorhanden und führen zu wesentlichenEinschränkungen in der Bewirtschaftung undNutzung. Aus unserer Sicht hätte man mitdem Wassergesetz auf kantonaler Ebene zuwar­ten müssen bis auf Bundesebene Klarheitherrscht und nicht mit Schnellschüssen reagie­ren sollen.

Hans Egloff: Das ist ein wichtiger Aspekt.Der Kanton Zürich gilt ja gemeinhin einbisschen als Musterknabe und hat praktischimmer die Tendenz vorzupreschen, wenn esgilt, etwas umzusetzen. Dies führt in der Regelauch dazu, dass eine Sache dadurch blockiertwird.

Jetzt gilt es in dieser Angelegenheit auf Stu­fe Kanton drei Gänge zurückzuschalten, bisauf eidgenössischer Ebene die Korrekturenvorgenommen wurden, insbesondere beider Verordnung, und bis im Bundeshaus die

Page 16: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

… macht Ihr Haus trocken!

Nasse Wände?Feuchte Keller?Das gute Gefühl, in den besten Händen zu sein.

70.000 erfolgreiche Sanierungen in der ISOTEC-Gruppe. Wir gehen systematisch vor –von der Analyse bis zur Sanierung. Für ein gesundes Wohnklima und die WertsteigerungIhrer Immobilie. Rufen Sie uns an. Wir helfen gerne weiter!

Hürlimann Bautenschutz AGTel. 052 / 346.26.26

www.huerlimann-bautenschutz.ch oder www.isotec.chAm Dorfbach 40 • CH-8308 Illnau36

THE MA

30 | HEV 9-2015

ständig verunmöglichen. Die konsequenteAus­scheidung von Gewässerräumen und Of­fenlegen von eingedolten Gewässern führtzu einem unverhältnismässigen Verbrauchvon Siedlungs­ und Fruchtfolgeflächen.

Albert Leiser: Das ist genau das grosse Thema,das wir in den Sitzungen immer wieder einge­bracht haben, und beim nächsten Mal hört manjeweils, dass die AWEL (Amt für Abfall, Wasser,Energie und Luft) oder generell die ganze kan­tonale Verwaltungsbehörde es wieder korrigierthaben und die ganze Sache geht wieder von vor­ne los. Wir müssen diese Verordnung respektivdieses Gesetz unbedingt auf kantonaler Ebeneauf eine Weise bekämpfen, dass es so gar nichterst in Kraft treten kann.

Peter Baumberger: Vielleicht sollten wir An­träge formulieren, die verlangen, dass überalldort, wo verdichtetes Bauen entweder bestehtoder planerisch festgelegt ist, wir von einemverdichteten Raum ausgehen können. Deshalbsoll dort der Gewässerraum zumindest so be­schränkt werden, wie der heutige Baubestandist.

Albert Leiser: Man könnte sich dabei auch da­rauf abstützen, dass der Kanton in der ganzenRichtplanthematik fünf Zonen definiert hat, dieden Bevölkerungszuwachs aufnehmen müssen,so etwa die Städte Zürich und Winterthur oder

das Glattal. Das bedeutet konkret, dass in die­sen Gebieten verdichtet gebaut werden mussund deshalb dürfen dort nebst den bereits be­stehenden Erschwernissen nicht auch nochmehr Behinderungen durch das Wassergesetzhinzukommen.

Hans Frei: Tatsächlich sollte das Wassergesetzim Kanton Zürich auf der Grundlage des Kan­tonalen Richtplanes umgesetzt werden. Mit demvorliegenden Wassergesetz wird be­absichtigt,das Raumplanungsgesetz zu umgehen. Die voll­ständigen GIS­Daten der öffentlichen Gewässerwurden vor Jahren bis zu den kleinsten Drai­nagen erhoben. Jetzt sollen diese neu raumre­levant in Rechtskraft gesetzt werden.

Im Richtplan sprach man von Flüssen,Nebenflüssen oder Gewässern. Jetzt müsstedieser Richtplan angepasst werden und derhaushälterische Nutzen unserer Böden zu Guns­ten öffentlicher Gewässerräume neu beurteiltwerden. ■

Reto VasellaLic. phil. IRedaktor HEV Zürich

FotosAndré SpringerFotograf, Horgen

Immobilien

Was wünschen Sie? Zeit zum LebenWir tragen Ihrer Liegenschaft persönlich Sorge

Zürich – Wallisellen – Tel. +41 44 262 36 00 – www.flueckigercorvaglia.ch

Page 17: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

Freigutstrasse 40 | 8001 Zürich | T 044 281 93 93www.spalingerimmobilien.ch

WIR ÖFFNEN TÜRENFÜR ANLAGE IMMOB I L I ENUND WOHNE IGENTUM

Claudia Spalinger & Iris Lesmann

Mit unserer langjährigen Erfahrung und einerguten Vernetzung in der Immobilienbranche sindwir im Wirtschaftsraum von Zürich bis Basel tätig.

Ist der Zeitpunkt für eine Veränderung bei IhrerLiegenschaft gekommen? Wir unterstützen Siekompetent. Rufen Sie uns an!

Publireportage

Merker AG

Die neue Merker-Generation ist da

Bereits seit über 140 Jahren am Markt, kannMerker als wahrer Profi in den BereichenWaschen, Trocknen und Spülen bezeichnetwerden. Durch stetige Weiterentwicklungzählen die Geräte der Schweizer Firma zuden Innovativsten, Zuverlässigsten undHochwertigsten auf dem Schweizer Markt.Nun geht die Erfolgsgeschichte weiter: DieGeräte der neusten Generation brillieren mitgewohnten Merker-Qualitäten und zeigensich in noch schöneren Formen.

Swiss MadeIn dem im Zürcher Oberland gelegenen Wolf-hausen liegt die Geburtsstätte der legendär-en «Merker Bianca», die 1950 lanciert undmit welcher damals ein neues Kapitel in derWaschautomation eingeläutet wurde. Bis heu-te entwickelt, fertigt und verbessert Merker alseiner der letzten Schweizer Produzenten diemodernsten Waschmaschinen und Wäsche-trockner im Zürcher Oberland.Die Geräte der neusten Generation wurden inallen Bereichen nochmals verbessert: In Sa-chen Energie kann plus/minus 40% eingespartwerden. Ebenfalls sticht das neue Design insAuge, was eine problemlose Integration derMaschine in die Wohnung möglich macht.

Minimale GeräuschemissionenDie Tatsache, dass heutzutagemehrWaschma-schinen in der Wohnung als im Keller platziertwerden, erfordert ein kleinstmögliches Massan Lärmemissionen. Dabei hat es Merker ge-schafft, die erhöhten Anforderungen der Schall-schutznorm SIA 181 deutlich zu unterschreiten.

Was bei einer Waschmaschine in puncto Lärmbesonders ins Gewicht fällt, sind die Vibratio-nen, durch welche Lärm entsteht. Hier hat Mer-ker sehr grosse Anstrengungen unternommenund u.a. ein komplett neues Schwingsystementwickelt, welches nahezu geräuschlos ist.

Neu konzipierte WaschtrommelZu den Neuheiten darf sich ebenfalls eineWaschtrommel zählen, deren entscheidenderVorteil in der schonenden Umwälzung der Wä-sche liegt. Die Wäsche kippt nicht nur von obennach unten, sondern wird einer Bewegung un-terzogen, die schonend und zugleich effizientist. Auch wurde die Anzahl der Löcher, derenDurchmesser man gleichzeitig verkleinert hat,erhöht. So findet eine höhere Durchflutung stattund die Wäsche wird beim Schleudern besserausgeschwungen.

Wäschetrockner – keine Chance für Pollenund TierhaareAuch bei den Wäschetrocknern sind zahlreicheNeuerungen zu finden, welche vor allem beiAllergikern auf grosses Gehör stossen dürften.Z.B. wurde das Programm pollenClean entwi-ckelt, welches die Wäschestücke sanft vonPollen befreit (vorhandener Funktionsnachweisdes Allergiezentrums Schweiz). Oder aber manwählt das praktische TrocknungsprogrammPetMaster, welches Tierhaaren in der Wäschekeine Chance lässt.

Mehr über Merker unter: www.merker.ch

Page 18: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

SE RVIC E

HEV 9-2015 | 35

INFORMATIONEN

Programm:Bern 9.30 Uhr Treffpunkt Bundeshaus, Eingang Bundesterrasse

10.00 Uhr Verfolgen des Ratsgeschehens von der Zuschauertribüne aus,anschliessend Diskussion im Fraktionszimmer mit NR Hans Egloff

12.15 Uhr Mittagessen in der Galerie des Alpes im Bundeshaus14.30 Uhr Spaziergang durch die Berner Altstadt (etwa 2 Stunden)

oder Zeit zur freien Verfügung

Kosten: pro Person: Mitglieder CHF 180.–/Nichtmitglieder CHF 200.–Inbegriffen: Besuch Bundeshaus, Mittagessen inkl. Getränken, Stadtrundgang mit kompetenten

Stadtführern von Bern Tourismus

Anmeldung: Für die Anmeldung benützen Sie bitte den untenstehenden Talon. Bitte vollständig ausfüllen.Die Platzzahl ist beschränkt, die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt.

Anmeldeschluss: Donnerstag, 15. Oktober 2015Sie können sich bis drei Wochen vor dem Ausflug abmelden, ohne dass Ihnen Kosten entstehen.Bei späteren Abmeldungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 50% der Kosten erhoben.Bei unentschuldigtem Nichterscheinen bleiben die vollen Kosten geschuldet. Eine Vertretung istselbstverständlich willkommen.Wir freuen uns mit Ihnen auf einen interessanten Tag in Bern.

Ihre Kathrin Widmer und Mariann Wittmer

AN ME LDU NG FÜ R M ITG LIE DE RFORU M

«Bern und sein Bundeshaus» vom 17. Dezember 2015 (Angaben bitte in Blockschrift)

Anzahl Personen

Rechnung geht an Mitgliedernummer(s. Adressfeld auf letzter Seite)

Name Vorname

Strasse PLZ und Ort

E­Mail Telefon privat Telefon Geschaft

Datum Unterschrift

Einsenden an: HEV Zurich, Sekretariat Mitgliederforum, Albisstrasse 28, Postfach, 8038 Zurich, per Fax 044 487 17 77 oder uberunsere Website www.hev­zuerich.ch unter «Seminare & Veranstaltungen». Fur Fragen Telefon 044 487 17 03.

34 | HEV 9-2015

SE RVIC E

Ausflug Mitgliederforum

Bern und sein BundeshausGerne verfolgen wir mit Ihnen während der kommenden Wintersessionden Ratsbetrieb in Bern. Der Ausflug findet statt am:

Donnerstag, 17. Dezember 2015Anreise/Rückreise individuell

Ihr Gastgeber in Bern:Nationalrat Hans Egloff

Page 19: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

SE RVIC E

AN ME LDU NG FÜ R SE MINAR

«Liegenschaftsverwaltung» vom 6. und 13. November 2015 (Angaben bitte in Blockschrift)

Name Vorname mit Ehepartner

Firma (falls Rechnung uber Firma lauft)

Strasse PLZ und Ort

E­Mail Telefon privat Telefon Geschaft

Mitgliedernummer Datum Unterschrift(s. Adressfeld auf letzter Seite)

Einsenden an HEV Zurich, Sekretariat Seminare, Albisstrasse 28, Postfach, 8038 Zurich, per Fax 044 487 17 77 oder uber unsereWebsite www.hev­zuerich.ch unter «Seminare & Veranstaltungen». Fur Fragen Telefon 044 487 17 03

Seminar

Liegenschaftsverwaltung

Aus dem Seminarinhalt:

➢ Die Verwaltungsübernahme

➢ Die Vermietung

➢ Der Mietvertrag

➢ Der Mietzins

➢ Die Mietzinsanpassung

➢ Die Nebenkosten

➢ Die Mängelrechte im Mietrecht

➢ Die Renovation

➢ Die Hauswartung

➢ Die Versicherungen des Hauseigentümers

➢ Die Kündigung

➢ Der Wohnungswechsel

➢ Das Mahnwesen im Mietrecht

IN FORM ATION E N

Datum 6. und 13. November 2015(2­Tages­Kurs), 8.00 bis 17.00 Uhr

Seminarort Belvoirpark Hotelfachschule Zürich

Seminarkosten inkl. ausführlicher Dokumentationund Stehlunch an beiden Kurstagen

Mitglieder*: Einzel CHF 800.–, Ehepaar** CHF 1500.–Nichtmitglieder: Einzel CHF 900.–, Ehepaar** CHF 1700.–* Mitgliedervergünstigung kann nur bei Angabe der Mitglieder­

nummer gewährt werden (vgl. Adressfeld auf letzter Seite).Mitglieder­ und Rechnungsadresse müssen übereinstimmen.

** Nur 1 Dokumentation

Anmeldeschluss 14 Tage vor Kursbeginn. Bei Annullie­rungen nach Anmeldeschluss ist eine Bearbeitungsgebührvon 50% der Seminarkosten zu entrichten. Bei Absage amSeminartag und unentschuldigtem Nichterscheinen bleibendie vollen Seminarkosten geschuldet. Eine Vertretung istselbstverständlich willkommen.

HEV 9-2015 | 37

IHRE PARTNER FÜR ALLE FRAGENRUND UM IHRE IMMOBILIE

IMOYA IMMOBILIEN AGFlorastrasse 498008 Zürich

[email protected]

Jean-Pierre Bloch Roland A. MunzTel. 044 515 00 44 Tel. 044 515 00 40

· VERKAUF· SCHÄTZUNG· UMNUTZUNG

imoya-immo.ch

Page 20: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

REC HT

HEV 9-2015 | 39

Das Protokoll der Stockwerkeigentümer-versammlung wird durch das ZGB nur mi-nimal geregelt, weshalb im Folgenden wei-tere wichtige Aspekte beleuchtet werden.Es empfiehlt sich, im Reglement genauereBestimmungen zum Protokoll aufzustellen.

Der Inhalt des Protokolls – Die gefasstenBeschlüsse als MindestinhaltDer wichtigste Punkt (und Mindestinhalt ge­mäss Art. 712n Abs. 2) ist die klare und unmiss­verständliche Dokumentation der Beschlüsseder Stockwerkeigentümerversammlung. Ein ge­fasster Beschluss, der nicht protokolliert wurde,ist gemäss Bundesgericht nicht vorhanden unddamit nichtig und nicht anwendbar (BGE 127III 506ff.). Laut diesem Urteil kann ein Beschlussalso nur entweder an der Versammlung mitProtokollierung des Beschlusses zustande kom­men (mit der gemäss Gesetz oder Reglementerforderlichen Mehrheit), oder dann auf demschriftlichen Zirkulationsweg (dann nur mitEinstimmigkeit, Art. 712m Abs. 3 in Verbin­dung mit Art. 66 Abs. 2 ZGB).

Das Protokoll sollte im Weiteren den Titel«Protokoll» enthalten, die Namen des Vorsit­zenden und des Protokollführers sowie Ort undDatum der Stockwerkeigentümerversammlung.Zweckmässig ist eine Anwesenheitsliste mit Na­men der anwesenden und vertretenen Eigen­tümer und deren Wertquoten (wichtig für dieBeschlussfähigkeit der Versammlung). Empfeh­lenswert ist das Festhalten des Abstimmungs­ergebnisses in Zahlen, das heisst, die zustim­menden und ablehnenden Stimmen und dieEnthaltungen. Eigentlich müssten sogar entwe­der die zustimmenden oder die nicht zustim­menden Stimmen (ablehnend, abwesend, ent­haltend) namentlich erwähnt werden, da nurdie nicht zustimmenden Eigentümer aktiv le­

gitimiert sind, einen Beschluss binnen Monats­frist seit Kenntnis beim Friedensrichter anzu­fechten (Art. 712m Abs. 3 i.V.m. Art. 75 ZGB).Dies könnte bei grösseren Gemeinschaften kom­pliziert werden, wäre aber bei einem umstritte­nen und heftig diskutierten Beschluss durchaus

Die Eigentumswohnung

Das Protokoll derStockwerkeigentümerversammlung

ART. 712N ABS. 2 ZGB

«Die Beschlüsse sind zu protokollieren, und dasProtokoll ist vom Verwalter oder von dem denVorsitz führenden Stockwerkeigentümer aufzube-wahren.» Dies ist die einzige Gesetzesbestim-mung, in der das Protokoll erwähnt wird.

HauswartungenLiegenschaftenservice

Scherrstrasse 38006 Zürich044 350 64 [email protected]

Egg ZH Rüschlikon Winterthur Rapperswil SG

Videowww.casarep.ch

Vermögensverwaltung

Gewinnen Sie Freiheit und Sicherheit

Ursula Mengelt berät Sie weitsichtig und verwaltetIhr Vermögen verantwortungsbewusst und IhrenBedürfnissen angepasst.

www.mengelt-vermoegen.ch | Uster Optimiert Vermögen.

Page 21: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

REC HT

40 | HEV 9-2015

sinnvoll. Das genaue Abstimmungsergebnis istwichtig zur Überprüfung, ob die notwendigeMehrheit erreicht worden ist. Des Weiterenkann das Protokoll die Diskussion zusammen­fassen, die vor der Abstimmung stattgefundenhat, damit später der Weg zum Beschluss bessernachvollzogen werden kann.

Der ProtokollführerDas Protokoll kann vom Verwalter, einemStockwerkeigentümer oder einem Dritten ge­führt werden. Der Protokollführer sollte ange­sichts der Bedeutung des Protokolls sorgfältigausgewählt werden, da unvollständige oder un­präzise Protokolle Auslöser für Streitereien odergar Gerichtsverfahren sein können. Sinnvoll isteine reglementarische Bestimmung, dass dasProtokoll vom Protokollführer und vom Vor­sitzenden unterzeichnet wird.

Zustellung des ProtokollsDie Zustellung ist gesetzlich nicht geregelt, eswürde reichen, das Original­Protokoll nur zurVerfügung zu halten. Jeder Stockwerkeigentü­mer hat das Einsichtsrecht. Üblich und zweck­mässig ist jedoch, im Reglement eine Pflicht zurZustellung einer Protokollkopie an alle Eigen­tümer festzuhalten. Es sollte reglementarischauch eine Frist für die Erstellung und die Zu­stellung des Protokolls festgelegt werden, welchein der Regel circa drei bis vier Wochen ab Ver­sammlung beträgt.

Anfechtung von BeschlüssenAb Zustellung (Kenntnisnahme des Beschlus­ses) läuft die dreissigtägige Anfechtungsfristfür die an der Versammlung Abwesenden(Art. 75 ZGB). Für die an der Versammlung an­wesenden oder vertretenen Eigentümer beginntdiese Frist bereits am ersten Tag nach der Ver­sammlung!

Berichtigung des ProtokollsWegen fehlender gesetzlicher Grundlagen kannebenfalls im Reglement festgelegt werden, dassdas Protokoll der letzten Versammlung an derfolgenden Stockwerkeigentümerversammlungzu genehmigen ist. Man könnte aber auch jedem

Stockwerkeigentümer eine Frist von 30 Tagenseit Zustellung des Protokolls gewähren, umBerichtigungen anzubringen, welche denübrigen Eigentümern zur Kenntnis und Stel­lungnahme weiterzuleiten sind. Dann sind dieErinnerungen noch frischer als bei der erst einJahr später stattfindenden Versammlung.

Aufbewahrungspflicht – Form und Dauerder AufbewahrungArt. 712n Abs. 2 ZGB schreibt zwingend vor,dass der Verwalter beziehungsweise der Vorsit­zende der Versammlung die Pflicht hat, das Pro­tokoll aufzubewahren. Das Protokoll dient derVerwaltung und den Stockwerkeigentümern alsBeweis für die gefassten Beschlüsse und erfolg­ten Wahlen.

Das Gesetz äussert sich nicht über die Formder Aufbewahrung. Das Reglement sollte des­halb festlegen, dass die Protokolle in schriftli­cher Form auf Papier ausgedruckt mitOriginalunterschrift(en) gesammelt werden.Eine Aufbewahrung lediglich in elektronischerFassung ist aufgrund der Gefahr einer Manipu­lation nicht zu empfehlen. Das Protokoll mussauch nach etlichen Jahren noch lesbar sein. Be­schlüsse der Stockwerkeigentümerversamm­lung können den Rechtsnachfolgern (Käufern/Erben einer Stockwerkeinheit) nur entgegenge­halten werden, wenn man sie belegen kann.Deshalb sind die Protokolle gemäss herrschen­der Lehre während des gesamten Bestehensdes Stockwerkeigentums aufzubewahren. Da­mit sind die Rechtsnachfolger in der Lage, vonallen sie bindenden Beschlüssen Kenntnis zunehmen. Bei Verletzung der Aufbewahrungs­pflicht kann der Verantwortliche haftbar ge­macht werden. ■

Daniela FischerLic. iur.Telefonische RechtsberatungHEV Zürich

Page 22: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

REC HT

HEV 9-2015 | 43

Zimmer mit seinen eigenen Möbeln einrich­ten kann, so besteht ein Mietverhältnis überein unmöbliertes Zimmer.

Im Zusammenhang mit möblierten Zim­mern und möblierten Einzimmerwohnungenliegen oft Abgrenzungsprobleme vor. In derRegel hat das möblierte Zimmer weder ein se­parates WC noch eine Kochgelegenheit. Soll­te es sich um eine möblierte Einzimmerwoh­

nung handeln, ist es eine Wohnung i.S. vonArt. 266c OR und kann mit einer ordentlichenKündigungsfrist von drei Monaten gekündigtwerden.

Da möblierte Zimmer grundsätzlich zuWohn­ oder Geschäftszwecken vermietet wer­den, finden die Missbrauchsgesetzgebung(Art. 269 ff. OR) sowie die Kündigungsschutz­bestimmungen Anwendung. ■

Cheminée-SanierungenHeizkassetten und Verglasungen

Verlangen Sie jetzt ein unverbindliches Angebot

Massgefertigt • Staubfrei eingebaut • Hohe Heizleistung

Sicher • Sauber • Kein Rauch • Kein Wärmeverlust

Glattalstrasse 521 8153 Rümlang044 818 05 00 www.novatherm.ch

REC HT

42 | HEV 9-2015

Für die ordentliche Kündigung eines mö-blierten Zimmers ist eine Frist von zweiWochen auf Ende eines Monats festge-setzt (Art 266e OR). Da diese Bestimmungdie gesetzliche Mindestvoraussetzungwiedergibt, haben die Parteien die Mög-lichkeit, auch eine andere Kündigungs-frist vertraglich zu vereinbaren. Dochstellt sich eher die Frage, welche An-forderungen müssen erfüllt sein, damitvon einem möblierten Zimmer und nichtvon einer möblierten Einzimmerwoh-nung gesprochen werden kann. Dabeisind auch allfällige Konsequenzen zuprüfen.

Eine Definition für den Begriff des Zimmersfindet man im Gesetz nicht vor. Aus konst­ruktiver Sicht handelt es sich bei einemZimmer um einen abgeschlossenen Raum,der einen Teil eines Gebäudes bildet undnach seiner baulichen Ausgestaltung undGrösse dem Wohnen oder Arbeiten dient. Die­ser einzelne Raum muss mindestens übereinen verschliessbaren Zugang sowie wenigs­ten über einen Lichteinlass verfügen. Folgtman dieser Definition, kann bei einemnicht abgeschlossenen Raum oder wenn derZweck des Wohnens wie bei Küchen, Keller­räumen und Estrichabteilen geradezu aus­geschlossen wird, davon nicht mehr gespro­chen werden.

Das Zimmer mit einem eigenständigenMietvertrag kann Teil eines Einfamilienhau­ses oder einer Wohnung bilden, die wiederumTeil eines Wohnhauses ist. Der abgeschlosse­ne Raum kann sich auch ausserhalb einerWohnung oder Geschäftsräumlichkeitenbefinden (Mansardenzimmer, Zimmer ineinem ausgebauten Untergeschoss oder An­bau, der aus einem Zimmer besteht). Jeden­falls ist es notwendig, dass das Zimmer möb­liert vermietet wird, damit die Kündigung

nicht wie bei einer Wohnung oder bei einemGeschäftsraum zur Anwendung kommt. Da­bei sollte es nicht massgebend sein, ob derRaum auch zu anderen Zwecken als zum Woh­nen möbliert ist, so kann das Zimmer auchals Sitzungsraum, Übungsraum oder Studier­zimmer möbliert werden. Doch ist zu berück­sichtigen, dass der Verwendungszweck in ge­wisser Weise mit die Art der Möblierungübereinstimmen sollte.

AbgrenzungsproblemeDamit eine Kündigung nach Art. 266e ORvorgenommen werden kann, muss das ent­sprechende Zimmer möbliert sein. Dem­nach hat das Zimmer über eine Einrichtungzu verfügen, die eine vertragsgemässe Nut­zung erlaubt. Somit handelt es sich nichtum ein möbliertes Zimmer, wenn der Mie­ter selber Mobilien in das Mietobjekt schafft,um es zum vereinbarten Zweck zu benutzen.Demzufolge gehören alle Einrichtungs­gegenstände zur Grundausstattung, die einevertragsgemässe Erfüllung möglich ma­chen.

Doch sollte der Vermieter das Zimmer überdas notwendige Mass ausstatten oder der Mie­ter die vertragsgemässe genügende Einrich­tung mit persönlichen Gegenständen er­gänzen, ändert sich an der tatsächlichenFestlegung zum möblierten Zimmer nichts.

Hingegen gestattet der Vermieter dem Mieter,die Möblierung zu entfernen, damit er das

Mietrecht

Kündigung des möblierten Zimmers

Harald SolenthalerLic. iur.Rechtsberatung/ProzessführungHEV Zürich

Page 23: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

REC HT

HEV 9-2015 | 45

der telefonischen Rechtsberatung von einerHauseigentümerin als schöne Idee zugetragenwurde. Lasse man die rechtlichen und rich­terlichen Vorschriften einmal beiseite, sokönne man Folgendes tun: Man veranstalteteine Fensterladenölungsaktion. Dabei helfensich Eigentümerinnen und Eigentümer,Mieterinnen und Mieter gegenseitig aus beimAus­ und Einhängen der Fensterläden. Manarbeitet zusammen und am Ende des Tagesisst und festet man auch zusammen. Bei schö­nem Wetter gibt es Grill mit Beilagen und fallses regnet, isst man im Trockenen gemeinsamSpaghetti.

Das kostet nicht viel und macht Spass, da­zu fördert es die Kommunikation und gleich­zeitig das gute Zusammenleben unter einemDach. ■

Kathrin SpühlerLic. iur.Telefonische RechtsberatungHEV Zürich

Qualität heisst für uns: Bauwerke zu schaffen, die heute wie

morgen höchsten Anforderungen gerecht werden. Seit über

100 Jahren. +41 44 929 61 61, www.gadola-bau.ch

Fassaden | Hochbau | Tiefbau | Erdwärmesonden | Immobilien

Qualität

Besuchen Sie den HEV Zürich auf Facebook:www.facebook.com/hev.zuerich

REC HT

44 | HEV 9-2015

Zwei ähnliche Fragen und ein bisschenauch eine Kollision von Begebenheitenaus alten und neuen Zeiten: alte Liegen-schaften sind ausgerüstet mit Holzläden,die geölt werden müssen, neue Bautenverfügen oft über riesige Fensterfronten,die gereinigt sein wollen. Bei beidenist der Zugang beschwerlich, jedenfallsfür den sogenannten Durchschnitts-mieter. Deswegen stellt sich die Frage, obdas Ausführen solcher Reinigungs-arbeiten vom Mieter periodisch verlangtwerden kann.

Bei dieser Frage dreht es sich auf der einenSeite erneut sicher um diejenige des kleinenUnterhaltes, welche die Gemüter andauerndbeschäftigt. Darüber gibt es verschiedeneAnsichten. Allgemeine Geschäftsbedingun­gen enthalten teilweise sogenannte Prozent­klauseln, die beispielsweise den Mieter ver­pflichten, Reparaturen im Umfang von einemProzent des Jahresmietzinses zu überneh­men. Oder eine lange geübte Praxis der Über­nahme von Kleinreparaturen im Betrag voncirca CHF 150.

Die neuere Gerichtspraxis sieht dies aller­dings etwas anders. Gemäss dieser gehört zumkleinen Unterhalt nur, was der durchschnitt­liche und handwerklich normal begabteMieter selbst ohne spezielles Fachwissenausführen kann resp. könnte. Wenn also einFachmann beigezogen werden muss, sei dieReparatur sowieso nicht vom Mieter zu be­rappen.

Arbeit zumutbar oder nichtDes Weiteren geht es bei der Frage der Fens­terläden konkret darum, ob diese Arbeit fürden Mieter zumutbar ist oder nicht – oder obsie allenfalls mit Gefahren verbunden ist,

wenn er die Läden aushängen muss, um siezu ölen, und dies nur von aussen her möglichist. Allenfalls ist eine Reinigungsklauselzulässig bei einer Parterrewohnung. Gleichesgilt für Fensterfronten, die nur mittels Ge­rüst oder Hebebühne gereinigt werden kön­nen, da sie nicht einmal mehr geöffnet werdenkönnen.

Unter diesen Voraussetzungen ist es alsowenn, dann nur beschränkt möglich, den Mie­tern diese Pflicht zu überbinden, oder sie zurÜbernahme entsprechender Drittkosten zuverpflichten. Seltsamerweise gibt es also imMietrecht immer wieder Situationen, wo ver­tragliche Vereinbarungen vor dem Gesetznicht standhalten, weil sie gegen zwingendesRecht verstossen. Eine dieser Bestimmungenist die Regelung des Unterhalts der Mietsache,respektive was Sache des Vermieters und desMieters ist.

In Erwägung zu ziehen ist aber ein andererLösungsansatz. Da es sich bei beiden um pe­riodische Reinigungsvorgänge handelt, solltees möglich sein, solches über die Nebenkostenabzurechnen. Es handelt sich eindeutig umeine Tätigkeit, die «mit dem Gebrauch derMietsache» zu tun hat und die Nebenkosten­fähigkeit somit gegeben ist. Voraussetzung istallerdings eine im Mietvertrag explizit auf­geführte Nebenkostenposition. Insbesonderebei der Fensterreinigung ist vorstellbar, zudiesem Zweck allenfalls einen Servicevertragabzuschliessen. Vorstellbar ist auch, dass derHauswart diese Arbeiten ausführt, sodass überdie Position «Hauswartung» abgerechnet wer­den kann.

Kreativer LösungsansatzUnd last but not least gibt es noch einenLösungsansatz: Die Schreibende möchtehier gerne ein Beispiel aufzeichnen, das ihr in

Mietrecht

Die Sache mit der Ölung und dieFensterputzsituation

Page 24: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

Wir sehen unsere Kunden als Partner.Und bieten Ihnen alles aus einerHand – kompetent, zuverlässig und zufairen Preisen.Kurt r. Compagnoni | www.elektro-compagnoni.ch

Bruno Coduri GmbH GipsergeschäftinnereVerputzarbeiten im Broëlberg 8abgehängte Decken Kilchberg-ZürichLeichtbauwände Tel. 044 715 53 00Isolationen Fax 044 715 53 94

Wir begeistern Kunden - täglich!

3-fach-AKTION.Jetzt Fenster sanieren & profitieren!• 3-fach-Glas (Minergiestandard) zum Preis von 2-fach-Glas• Sicherheitsstufe MONO inklusive• Design-Fenstergriffe in Edelstahl gratis zu allen Fenstern

Domeisen Fenster [email protected] 062 871 67 40

Zürich Oerlikon Wetzikon

MalenGipsenLackieren Hofackerstrasse 33, 8032 Zürich

Tel. 044 381 33 33, Fax 044 381 33 34

www.schaub-maler.ch

Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse. Als Familienunternehmenbegleiten wir Immobilien seit fast 100 Jahren durch alle Lebensphasen.Das Vermarktungsteam von Halter Immobilien unterstützt Sie alskompetenter Dienstleister beim Verkauf Ihrer Liegenschaft oder IhresHauses. Wir erstellen umfassende Marketingmassnahmen und setzendiese mit effektiven Vermarktungstätigkeiten um.

Sie sparen Schnittstellen und wissen Ihr Anliegen in guten Händen.

Grosszügige 6½-Zimmer-Eigentums-wohnung direkt am Zürichsee

Möchten Sie Ihre Liegenschaftoder Ihr Haus verkaufen?

Seestrasse 11, 8800 Thalwil

Die Wohnung befindet sich nur ca. eine Gehminutevon der nächsten Badestelle entfernt in der 2.Seereiheam linken Zürichseeufer. Aufgeteilt auf geräumigeca.172 m2 bietet dieses Schmuckstück schöne Seesichtund ein gemütliches Ambiente. Der tiefe Steuerfussvon 80% (ohne Kirchsteuer), die guten Verbindungenin die Stadt Zürich sowie ein Schulangebot über alleStufen machen Thalwil zu einem attraktiven Wohnort.

Verkaufspreis inkl. Tiefgaragenparkplatz:CHF 1’295’000.-

David Huber, Projektleiter,+41 44 434 24 34 oder [email protected] AG | ImmobilienHardturmstrasse 134, 8005 Zürich, www.halter.ch

Page 25: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

REC HT

HEV 9-2015 | 49

Die meisten Mietverhältnisse werden mitunbefristeten Mietverträgen abgeschlos-sen. Da aber bei den unbefristeten Miet-verhältnissen für die Berechnung desMietzinses drei Berechnungsgrundlagennotwendig sind, möchten gerne vieleVermieter der Einfachheit halber den Miet-vertrag nur an den Landesindex der Konsu-mentenpreise koppeln. Doch gibt es in die-ser Hinsicht einiges zu beachten.

Nur bei einem befristeten Mietverhältnis oderbei einem unbefristeten Mietverhältnis miteiner festen Mindestdauer kann jeweils wäh­rend der fest vereinbarten Vertragsdauer derMietzins an den Landesindex der Konsumen­tenpreise (LIK) gekoppelt werden. GemässArt. 269b OR muss diese feste Vertragsdaueraber mindestens fünf Jahre betragen, damiteine 100­prozentige Koppelung an den LIKmöglich ist.

Wie bereits oben erwähnt, ist eine Indexie­rung nur möglich, wenn die Parteien eine be­fristete Dauer (Vertragsdauer oder Mindestdau­er) von mindestens fünf Jahren vereinbaren.Nach Art. 17 Abs. 4 VMWG genügt aber auchdie Abmachung eines einseitigen Kündigungs­rechts während der festen Vertragsdauer zu Las­ten des Vermieters.

Bei einem befristeten Mietvertrag endeteigentlich das Mietverhältnis mit dem Ablaufder vereinbarten Dauer. Ausser Vermieter undMieter setzen auch nach dem Ablaufdatumdas Mietverhältnis im üblichen Rahmen fort,d.h. indem der Mieter den Mietzins zahltund der Vermieter die Mietzinszahlungweiterhin akzeptiert bzw. entgegennimmt. Indiesem Fall ändert sich das befristete Miet­verhältnis in ein Unbefristetes. Sofern dasunbefristete Mietverhältnis mit Mindestdauernicht nach Ablauf der Mindestdauergekündigt wurde, läuft es als unbefristetesMietverhältnis weiter. Demzufolge endet die

Indexierung mit Übergang in ein unbefristetesMietverhältnis.

Nach Ablauf der Vertragsdauer stützt sichdie künftige Mietzinsgestaltung auf die Kosten­stände zum Zeitpunkt des Ablaufs der Mindest­dauer. Bei nicht indexierten festen Verträgenmit einer nicht indexierten Mindestdauer (we­niger als fünf Jahre) ist dagegen auf die Kosten­stände bei Vertragsabschluss abzustellen.

Kantonal genehmigtes FormularzwingendMietzinserhöhungen sind dem Mieter auch inindexierten Mietverträgen zwingend auf demkantonal genehmigten Formular für die Mit­teilung von Mietzinserhöhung und einseitigenVertragsänderungen anzuzeigen. Ansonsten istdie Erhöhung nichtig.

Bei der Begründung genügt der Hinweis aufdie vertraglich vereinbarte Indexklausel. Miet­zinserhöhungen gestützt auf den LIK könnengemäss Art. 17 Abs. 3 VMWG unter Einhaltungeiner Frist von mindestens 30 Tagen auf ein Mo­natsende angekündigt werden. Enthält der Ver­trag eine konkrete Regelung, so muss sich derVermieter daran halten. Verpasst er den Termin,ist eine Anpassung erst wieder auf den nächstenTermin möglich.

Im Falle einer Indexierung ist eine Anfech­tung bezüglich Rechenfehler möglich oder be­züglich der Frage, dass die Erhöhung nichtdurch eine entsprechende Änderung des Inde­xes gerechtfertigt sei. ■

Mietrecht

Der indexierte Mietvertrag

Harald SolenthalerLic. iur.Rechtsberatung/ProzessführungHEV Zürich

Eggenberger Kaminfegerei GmbHHeinz Eggenberger, eidg. dipl. Kaminfegermeister,Feuerungskontrolleur und Feuerungsfachmann

Wir beraten - verlegen - pflegen.Lenzlinger Söhne AG | Nänikon/Uster | Tel. 058 944 58 58 | www.lenzlinger.ch

Page 26: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

SE RVIC E

HEV 9-2015 | 51

AN ME LDU NG FÜ R SE MINAR

«Sanierung einer vermieteten Liegenschaft» vom 23. Oktober 2015 (Angaben bitte in Blockschrift)

Parkplatz Autonummer

Name Vorname mit Ehepartner

Firma (falls Rechnung uber Firma lauft)

Strasse PLZ und Ort

E­Mail Telefon privat Telefon Geschaft

Mitgliedernummer Datum Unterschrift(s. Adressfeld auf letzter Seite)

Einsenden an: HEV Zurich, Sekretariat Seminare, Albisstrasse 28, Postfach, 8038 Zurich, per Fax 044 487 17 77 oder uber unsereWebsite www.hev­zuerich.ch unter «Seminare & Veranstaltungen». Fur Fragen Telefon 044 487 17 03

Seminar

Sanierung einer vermieteten LiegenschaftVon der Objektanalyse bis zur GarantieabnahmeZustandsbericht ■ Marktchancen ■ Projektierung■ Kostenvoranschlag ■ Terminplanung ■ Submission■ Auftragsvergebung ■ Mieterorientierung ■ Ausfuhrung(konkrete Beispiele anhand ausgefuhrter Objekte)■ Kostenkontrolle ■ Abrechnung ■ Garantiearbeiten

Von der Renditeberechnungbis zur MietzinsanpassungFristen und Termine bei Anzeige der Arbeiten ■ Rechteund Pflichten der Parteien ■ Mietzinsreduktion wahrendder Bauarbeiten ■ Umfassende Überholung undWertvermehrung ■ Berechnung und Durchfuhrung derMietzinsanpassung

Anschliessend Apéro

IN FORM ATION E N

Datum: Freitag, 23. Oktober 2015, 8.15 bis 12 Uhr

Referenten: Elio Pola, Projektleiter;lic. iur. Sandra Heinemann

Seminarort: HEV Zürich, Albisstrasse 28,8038 Zürich­Wollishofen

Bitte beachten Sie: Es sind wenige Parkplätze vorhan­den. Gebühr CHF 10.–, zahlbar am Empfang

Seminarkosten inkl. Dokumentation:Mitglieder*: Einzel CHF 260.–, Ehepaar** CHF 420.–Nichtmitglieder: Einzel CHF 300.–, Ehepaar** CHF 500.–* Mitgliedervergünstigung kann nur bei Angabe der Mitglieder­

nummer gewährt werden (vgl. Adressfeld auf letzter Seite).Mitglieder­ und Rechnungsadresse müssen übereinstimmen.

** Nur 1 Dokumentation

Anmeldeschluss: 14 Tage vor Kursbeginn. Bei Annullie­rungen nach Anmeldeschluss ist eine Bearbeitungsgebührvon 50% der Seminarkosten zu entrichten. Bei Absage amSeminartag und unentschuldigtem Nichterscheinen bleibendie vollen Seminarkosten geschuldet. Eine Vertretung istselbstverständlich willkommen.

Heisse Sauna-Ideen:ganz persönlich inszeniertOb einfach oder luxuriös, wir bauen Ihre Sauna individuell nach IhrenWünschen: Original, mit Fenster, als freistehende Box, verkleidetesBlockhaus im Garten, im Dachgeschoss oder in Ihrem Ferienhaus.Besuchen Sie unsere Website und kontaktieren Sie uns:www.saunabau-buerki.ch.

BÜRKI SAUNABAU AGBeratung + Ausstellung:Riemenstrasse8803 Rüschlikon

Tel. 044 713 00 [email protected]

Briefadresse:Kilchbergstr. 35, 8134 Adliswil

Innovativ seitmehr als 40 Jahren

Page 27: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

DRUC K SAC HE NVE RK AU F

HEV 9-2015 | 53

Bestellformular siehe Seite 55 Online-Bestellung unter www.hev-zuerich.ch

für Mitglieder für Nichtmitglieder

BewerbungsformularArtikel-Nr. 40018 CHF 2.00 CHF 3.00

Arbeitsvertrag für Hauswartdiensteinkl. Pflichtenheft und Aufgaben (Ausgabe 2014)Artikel-Nr. 40011, Set à 2 Stk. CHF 8.00 CHF 11.00

Tarif nebenamtliche Hauswartung (2010)Artikel-Nr. 10041 CHF 4.50 CHF 6.00

HauswartabrechnungArtikel-Nr. 40019, Garnitur 2-fach CHF 2.50 CHF 4.00

Drucksachenverkauf

Hauswartdienste

Da eine klare Definition des Be-rufsbilds des Hauswarts fehlt, istes unerlässlich, sein Aufga-bengebiet im Einzelfallpräzis zu definierenund die Entschädi-gungsansprüche klarzu regeln.

Die Wichtigkeit des Haus­warts für den Zustand einerLiegenschaft und die Stim­mung in ihr wird oft unter­schätzt. Allerdings kann er – odergegebenenfalls sie – je nach kon­kreter Situation für sehr unterschied­liche Tätigkeiten zuständig sein. Vomersten Ansprechpartner der Mieter biszum Verantwortlichen für die Wert­erhaltung der Liegenschaft: Je nach Pflich­tenheft muss er ein Allrounder sein oderaber eher ein Fachmann auf einem präzisumschriebenen Teilgebiet.

Die im Drucksachenverkauf des HEVZürich erhältlichen Formulare helfen bei dermassgeschneiderten Lösung. ■

Da eine klare Defi nition des Be-rufsbilds des Hauswarts fehlt, ist es unerlässlich, sein Aufga-

Die Wichtigkeit des Haus­warts für den Zustand einer Liegenschaft und die Stim­mung in ihr wird oft unter­schätzt. Allerdings kann er – oder gegebenenfalls sie – je nach kon­kreter Situation für sehr unterschied­liche Tätigkeiten zuständig sein. Vom ersten Ansprechpartner der Mieter bis zum Verantwortlichen für die Wert­erhaltung der Liegenschaft : Je nach Pfl ich­tenheft muss er ein Allrounder sein oder aber eher ein Fachmann auf einem präzis umschriebenen Teilgebiet.

Die im Drucksachenverkauf des HEV Zürich erhältlichen Formulare helfen bei der massgeschneiderten Lösung. ■

Page 28: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

SE RVIC E

BestellformularArt.-Nr. Anzahl Artikel Preise CHF

Mitglieder Nichtmitglieder

Formulare zum Abschluss von Mietverträgen (inkl. 8% MwSt.)30009 Anmeldung für gewerbliche Räume 1.50 2.5030010 Anmeldung für Wohnräume 1.50 2.5010006 Zürcher Mietvertrag für Wohnräume inkl.Allg. Bedingungen (2013)

Zürcher Wohnungsausweis und Anfangsmietzins Set à je 2 Stk. 5.50 7.5010013 Zürcher Wohnungsausweis Set à 2 Stk. 1.50 2.5020100 Formular zur Mitteilung des Anfangsmietzinses (2014) Set à 2 Stk. 1.50 2.5010006EN Übersetzung Mietvertrag für Wohnräume

inkl.Allg. Bedingungen (2007)Pro Set je 2 englische und deutsche Versionen 2 Set à je 2 Stk. 15.00 20.00

10008 Mietvertrag für möb. Zimmer inkl.Allg. Bedingungen (2013)Zürcher Wohnungsausweis und Anfangsmietzins Set à je 2 Stk. 5.50 7.50

10009 Mietvertrag für Geschäftsräume (2012)inkl.Allg. Bedingungen (2007) Set à je 2 Stk. 6.50 8.50

10030 Mietvertrag für Garagen und Autoabstellplätze (1994) Set à 2 Stk. 4.50 6.0010005 Mietvertrag für Ferienwohnungen Set à 2 Stk. 4.50 6.0020000A Hausregeln mehrsprachig «Zürisäcke in Container» 2.50 3.5020000B Hausregeln mehrsprachig «Gebührenpfl.Abfallsack» 2.50 3.5020001 Hausordnung deutsch (2012) 2.50 3.50

❏ franz. ❏ ital. ❏ engl. ❏ span. 5.50 7.50❏ türk. ❏ alb. ❏ serbokr. 5.50 7.50

20010 Waschküchenordnung deutsch 2.50 3.50❏ franz. ❏ ital. ❏ engl. ❏ span. 5.50 7.50❏ türk. ❏ alb. ❏ serbokr. 5.50 7.50

10507 Inventarverzeichnis Set à 2 Stk. 4.50 6.0010501 Zusatzvereinbarung Einfamilienhaus Set à 2 Stk. 4.50 6.0010012 Zusatz betr.Veränderungen durch Mieter Set à 2 Stk. 4.50 6.0010504 Zusatzvereinbarung Haushaltgeräte Set à 2 Stk. 4.50 6.0030011 Zustimmung zur Untervermietung Set à 2 Stk. 4.50 6.0010502 Vereinbarung über die Heimtierhaltung Set à 2 Stk. 4.50 6.00

Formulare zur Beendigung von Mietverträgen (inkl. 8% MwSt.)30000 Kündigungsformular (1.1.2011) Set à 2 Stk. 1.50 1.5030020 Wegleitung für die Wohnungsabgabe (Mieter-Info) 1.50 2.5030021 Richtig gereinigt und gepflegt (6 Seiten) 5.50 8.5030030 Protokoll über Mieterwechsel 1-seitig, Garnitur 3-fach 3.50 5.5030040 Protokoll über Mieterwechsel 4-seitig, Garnitur 3-fach 6.50 8.5030060 Wohnungsabnahme-Wegleitung (8 Seiten) 4.00 6.0030032 Mängelliste Garnitur 3-fach 4.00 6.0030034 Protokoll für gewerbliche Räume Garnitur 3-fach 4.00 6.0030050 Schlussabrechnung Garnitur 2-fach 3.50 5.0020071 Lebensdauer verschiedener Wohneinrichtungen (2010) 6.50 8.50

Formulare zur Hauswartung (inkl. 8% MwSt.)40018 Bewerbung für Hauswartsdienste 2.00 3.0040011 Arbeitsvertrag für Hauswartsdienste

inkl. Pflichtenheft und Aufgaben (2014) Set à je 2 Stk. 8.00 11.0010041 Tarif nebenamtliche Hauswartung (2010) 4.50 6.0040019 Hauswartabrechnung Garnitur 2-fach 2.50 4.00

Diverse Verträge (inkl. 8% MwSt.)10060 Hausverwaltungsvertrag inkl.Allg. Bedingungen (2012) Set à je 2 Stk. 6.50 9.0010070 Verwaltungsvertrag für STWE inkl.Allg. Bedingungen (2014) Set à je 2 Stk. 6.50 9.0010071 Checkliste:Ausschr. von Verwaltungsmandaten für STWE (2009) 7.00 9.0010072 Checkliste: Funktion und Aufgaben des Revisors im STWE (2010) 5.00 6.5010050 Bauvertrag (3 Verträge, 1 Wegleitung) 8.50 11.00

Page 29: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

SE RVIC E

Art.-Nr. Anzahl Artikel Preise CHFMitglieder Nichtmitglieder

Diverse Formulare und Merkblätter (inkl. 8% MwSt.)20030 Register für Liegenschaftenverwaltungs-Ordner 18.50 23.0020040A Mietzinsänderungsformular (blau, 2014) Set à 2 Stk. 1.50 2.5020070 Tabelle für Mietzinserhöhung aufgrund wertvermehrender Investitionen (2015) 9.00 11.0020130 Heizkostenabrechnung Set à 2 Stk. 3.00 4.5020011 Waschküchenstromtabelle 2.50 4.0020002 Briefkastenkleber «Bitte keine Werbung» 1.50 2.5020004 Briefkastenkleber «Bitte keine Gratiszeitung» 1.50 2.5020005 Briefkastenkleber «Bitte keine Werbung und keine Gratiszeitung» 1.50 2.5020003 Richtiges Lüften 2.50 4.00

Broschüren und Bücher (inkl. 2,5% MwSt.)40025 Bäume und Sträucher im Nachbarrecht (3. überarbeitete Auflage 2013) 40.00 45.0020034 Beendigung des Mietverhältnisses (1998) 13.50 17.0040005 Buchhaltung für die Liegenschaft (Heft, 2009) 19.50 22.5040051 Der Mietzins (überarbeitete Neuauflage 2011) 29.50 35.5040055 Erben und Schenken (5. überarbeitete Neuauflage 2014) 29.00 29.0040056 Fristwahrung im Mietrecht (Neuauflage 2013) 25.00 25.0050006 Handbuch Liegenschaftenverwaltung Ordner (2012) 169.00 199.0050007 Handbuch Liegenschaftenverwaltung auf USB-Stick 169.00 199.0050008 Handbuch und USB-Stick zusammen (2012) 209.00 239.0060003 Handwerkerverzeichnis (2015/2016) 4.00 5.0040086 Hausschädlinge (2006) 32.50 37.5040094 Immobilien-Wegweiser durch den Steuerdschungel 34.50 39.5040050 Instandhalten, Erneuern, Umbauen (2013) 18.50 21.5040054 Mietrecht heute (2013) 29.50 35.5040057 Nachbarrecht (2007) 34.50 39.5040098 Nebenkosten/Heizkosten (5. überarbeitete Auflage 2012) 29.50 33.5040052 Praxis-Ratgeber Hausbau (2007) 27.50 32.5040091 Ratgeber: Hypotheken (2009) 29.00 29.0040089 Ratgeber: Pensionierung (2011) 29.00 29.0040092 Ratgeber: Unterhalt, Renovation, Sicherheit (2002) 35.00 40.0040099 Ratgeber: Sicherheit (2006) 28.50 33.5040020 Schnitt und Pflege der Gehölze im Garten (1992) 9.00 13.0040087 Stockwerkeigentum (Broschüre, 16 Seiten) 6.00 9.0040088 Vermietung von Geschäftsräumen (2013) 27.50 32.5020033 Vom Abschluss des Mietvertrages bis zur Übergabe des Mietobjekts (1998) 9.00 13.0020037 Wohneigentum in der Zürcher Steuererklärung ab 2009 21.00 26.0040095 Wohnen und geniessen ab 50 (2005) 29.50 36.5040024 Die Schweiz. Zivilprozessord. aus mietr. Perspektive (2011) 18.50 21.5040026 Zyklen im Schweizer Immobilienmarkt (2011) 39.50 44.5060008 Die Blumen der Frauen 30.00 39.5060009 Ein Stadtgarten mit mediterranem Flair 24.00 28.00

BESTE LLCOU PON

Name Vorname Mitgliedernummer

Strasse PLZ und Ort

E­Mail Telefon privat Telefon Geschaft

Einsenden an: HEV Zurich, Drucksachenverkauf, Albisstrasse 28, Postfach, 8038 Zurich, Tel. 044 487 17 07, Fax 044 487 17 77E­Mail: mitgliederdienste@hev­zuerich.ch.Zuzüglich Bearbeitungs-/Material-Pauschale (CHF 7.–) + effektive Portokosten. Keine Ansichtssendungen · Preisänderungen vorbehalten

(s. Adressfeld auf letzter Seite)

Page 30: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

NATUR

HEV 9-2015 | 59

nicht nur durch Kälte, sondern auch durchTrockenheit bedroht.

Vor dem Laubabwurf entziehen sie denBlättern wichtige Nährstoffe – unter ande­rem das Chlorophyll, welches auch für diegrüne Farbe verantwortlich ist. Stattdes­sen zeigen sich im Blatt nun Farbpigmente,die rot (Anthocyane) oder gelb (Karotinoide)sind.

Warme Farben in der kalten JahreszeitWer die herbstliche Farbenpracht im eigenenGarten geniessen möchte, der sollte jetzt indie Baumschule gehen. Denn der Herbst istdie ideale Zeit, um Gehölze zu pflanzen, undman sieht direkt, wie intensiv die Laubfärbungbei den verschiedenen Bäumen und Sträuchern

ausfällt und welche Farbtöne zusammenpas­sen. Bei der Farbgebung stehen die schönstenSorten Europas, Amerikas und Asiens zurAuswahl.

Nordamerika ist bekannt für den IndianSummer, denn hier färben sich die Bäume imHerbst in besonders intensiven Gelb­ und Rot­tönen. Nicht ohne Grund wählten die Kana­dier ein rotes Ahornblatt als Motiv ihrerNationalfahne. Ahorne (Acer) werden nebenihrer prächtigen Herbstfärbung auch wegenihrer schönen Wuchsform, der dekorativenRinde und dem Formenreichtum der Blättergepflanzt. Das klassisch fünfzackige Ahorn­

Rotes und gelbes Herbstlaub mit Immergrünen kombiniert,lässt die Bepflanzung besonders vital wirken.

NATU R

58 | HEV 9-2015

Wenn sich die Blätter der Bäume und Sträu-cher verfärben, ist dies ein untrüglichesZeichen, dass es Herbst wird. Seine Farbenschaffen es jedoch, jede Wehmut über dasEnde der Sommerzeit zu vertreiben.

Fast scheint es, als wollten die Pflanzen dasEnde der warmen Jahreszeit mit einem ful­minanten Feuerwerk feiern. Ob gelb, braun,orange oder rot – die farbenfrohen Blättermachen den Herbstspaziergang zu einemwahren Farbgenuss. Dabei ist die Ursache

des Spektakels ein natürlicher Prozess, mitdem sich einige Gehölze vor Jahrtausendenunserem wechselhaften Klima angepassthaben.

Im Sommer betreiben sie mit den Blätternund dem darin enthaltenen Chlorophyll Pho­tosynthese, wozu sie viel Wasser brauchen, wassie über ihre Wurzeln und den Stamm in dieBaumkrone transportieren. Im Winter ist diesaufgrund des gefrorenen Bodens nicht mög­lich. Würden diese Bäume ihre Blätter in derkalten Jahreszeit nicht abwerfen, wären sie

Die Farben des Herbstes

Indian Summer im eigenen Garten pflanzen

Page 31: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

ww

w.c

ertu

m.c

h

Sicherheit.

Certum Sicherheit AG, Dreikönigstrasse 18, 8022 Zürich,Telefon 058 359 59 61Unsere weiteren Geschäftsstellen: Bremgarten AG, Dietikon,Frauenfeld, Freienbach, Lenzburg, Rheinfelden, Schaffhausen,Seuzach, Untersiggenthal, Wädenswil, Wetzikon

NATU R

60 | HEV 9-2015

blatt ist recht gross und flächig. JapanischeAhorne (Acer japonicum) sind hingegen fürihre spitzzulaufenden, sehr filigranen Blätterbekannt. Aufgrund ihres langsamen Wachs­tums passen sie auch in kleine Gärten odergedeihen sogar im Pflanzkübel.

Eisenholzbaum, Vogelkirsche undWilder WeinAuch der persische Eisenholzbaum (Parrotia)ist für seine attraktive Herbstfärbung bekannt.Er stammt ursprünglich aus einem Teil Vor­derasiens, zwischen dem Iran und Aserbaid­schan. Seine mittelgrossen, eiförmigen Blätterbilden eine üppige Baumkrone, die sich imOktober je nach Sorte rot, orange oder gelbfärbt. Der Eisenholzbaum braucht einen son­nigen Standort, kommt dann aber ohne Schnittund mit wenig Pflege aus, da er enorm robustgegen Krankheiten und Schädlinge ist. In Ein­zelstellung kann er sich in voller Schönheitentfalten.

Wer fruchttragende Gehölze bevorzugt, fin­det etwa in der Gattung Prunus viele Bäumeund Sträucher mit kräftiger Herbstfärbung.

Dazu gehört zum Beispiel die Vogelkirsche(Prunus avium), aber auch Pfirsichbäume(Prunus persica) mit gelbem, apricot bis leuch­tend orangefarbenem Herbstlaub. Die soge­nannte Blut­Pflaume (Prunus cerasifera «Ni­gra») überrascht das ganze Jahr mit ihrerungewöhnlich dunkelroten Laubfärbung.

Wer nur wenig Platz im Garten hat, kannzum Beispiel Mauern und Zäune mit WildemWein (Parthenocissus quinquefolia) verschö­nern. Die Kletterpflanze verwandelt sich imHerbst in eine leuchtend rote Blätterwand, dieschon von Weitem ins Auge fällt. Welche Ge­hölze gut in den eigenen Garten passen, findetman am besten bei einem persönlichen Bera­tungsgespräch im Fachhandel heraus. ■

TextGrünes Presseportal GPP

BilderBdB

Wilder Wein: Die Kletterpflanze verwandelt sich im Herbstin eine leuchtend rote Blätterwand, die schon von Weitemins Auge sticht.

Zur Wintervorbereitung entziehen Pflanzen den Blätternwichtige Nährstoffe – etwa das grüne Chlorophyll. Farbpig­mente wie die gelben Karotinoide werden nun sichtbar.

Page 32: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

www.homegate.tvJede Woche 17.30 Uhr aufIhrem RegionalsenderDiesen Monat im HEV-Ratgeber:

Hans Barandun über die folgenden Themen:– Wohnungsrückgabe– Ordnung in Garagen/Einstellhallen

Neuhofstrasse 52CH-8315 Lindau/ZürichTel. 052 345 21 22www.faellag.ch

Erfahren, sicher, schnell, kostengünstig

Spezialfällarbeiten

◗ Fällarbeit

◗ Hackarbeit

◗ Stockfräsen

Verlangen Sie unseredetaillierten Unterlagen

FRITZSCHE GÄRTENGARTENBAU UND UNTERHALT ZÜRICH /ADLISWIL

Fritzsche Gärten | Webereistrasse 47 | 8134 AdliswilTelefon 043 817 46 46 | Mobile 078 710 20 60

[email protected] | www.fritzschegaerten.ch

Zurück zumProfi!

Wir bieten Ihnenkompetente Beratung sowohlim Gartenbau als auch inder Pflege und setzenIhre Wünsche speditiv undfachmännisch um.

Wir schätzen IhreLiegenschaft undverkaufen sie zumbesten Preis!

Bürglipark Immobilien AG / 044 784 55 77Sonnenrain 2, 8832 Wollerauwww.buerglipark.ch / [email protected]

Mitglied Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft SVITMitglied Schweizerische Maklerkammer SMK

Page 33: Der Zürcher Hauseigentümer · CM6300/6310Black •2LatteMacchiatoaufKnopfdruck •KomfortableReinigungsprogramme •AromaschonendesKegelmahlwerk Art.Nr.215360. HEV 9-2015 |5 NATUR

Buxus, gutesBienenfutter.

Herbstastern blühen spät.

Molly the Witch, nicht nurmeine liebste Pfingstrose.

Winterlinge blühenebenfalls sehr früh.