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Seite 1 I Deutsche Bank medNachrichten 03 /2018 Deutsche Bank DIE QUARTALS-ZEITUNG FÜR NIEDERGELASSENE ÄRZTE UND ZAHNÄRZTE med Nachrichten 600 Millionen Euro mehr für Ärzte? Die Vielfalt an Trägern von Vertragsarztsit- zen beschäftigt den Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Ge- sundheitswesen (SVR). In seinem jüngsten Gutachten setzt er sich dafür ein, die Bedin- gungen für einzelne Ärzte und Zahnärzte im Wettbewerb um Kassensitze zu stärken. In den vergangenen Jahren haben neben einzelnen Ärzten und Zahnärzten vermehrt auch Ärzteverbünde, Krankenhäuser und Konzerne die vom Gesetzgeber einge- räumte Chance genutzt, Vertragsarztsitze zu übernehmen. Damit ist die Trägerviel- falt im ambulanten Gesundheitssektor gestiegen. Zugleich spüren einzelne Ärzte und Zahnärzte, dass der Wettbewerb um die Sitze in manchen Regionen zugenom- men hat – was häufig zu höheren Über- nahmepreisen führt. Neben dem zahnärztlichen Bereich ist diese Entwicklung mit der Folge einer Kettenbildung unter anderem in der Radiologie, in der Augenheilkunde und in der HNO zu beobachten. Um die Marktmacht kapitalkräftiger Inves- toren zu begrenzen, schlägt der Sachver- ständigenrat vor, zeitlich befristete Rechte für Zulassungen zu vergeben, die nicht gehandelt werden sollen. Damit will der SVR erreichen, dass niederlassungswillige Einzelbewerber sich eher gegen größere Anbieter durchsetzen. Sachverständige senden Signal für Freiberufler INHALTSVERZEICHNIS GESUNDHEITSMÄRKTE Glänzende Zahlen für die Branche ........................ 2 AUS DEN REGIONEN Weicher Start in die Niederlassung...................... 3 HONORAR 1,58 Prozent Plus beim Punktwert........................ 4 PRAXIS Viel Zustimmung zur Fernbehandlung.............. 5 STEUERN/RECHT Finale Zulassung entscheidet ..................................... 6 FINANZEN/KAPITALANLAGEN Digital investieren mit ROBIN..................................... 7 PRAXISSTRATEGIE 2019 Weichenstellung für den Praxiserfolg................ 8 Fristverlängerung für den TI-Anschluss Die Frist für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur soll nun doch bis Ende Juni 2019 verlängert werden. Das hat das Bundesgesundheitsminis- terium Anfang Oktober mitgeteilt. Der Wortlaut der Gesetzesänderung war zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht bekannt. Sicher ist aber, dass Ärzte und Zahnärzte bis Jahres- ende bestellen sollen. Der Anschluss selbst kann dann in den ersten sechs Monaten 2019 erfolgen. Zudem sollen große Praxen einen Komplexitätszu- schlag von 230 Euro (4-6 Ärzte) oder 460 Euro (>6) als zusätzliche Förderung erhalten. Die aktuellen Angebote der Industrie ermöglichen einen Anschluss ohne Zusatzkosten für die Praxen. 03 /2018 Der Kabinettsentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes ist beschlos- sen. Das Gesetz, das im kommenden April in Kraft treten soll, greift sehr detail- liert in die ärztliche Versorgung ein. Der Budgetdeckel soll in Teilen wegfallen – insgesamt könnten dadurch 600 Millio- nen Euro mehr in das System fließen. Das Terminservice- und Versorgungs- gesetz (TSVG) soll in erster Linie dazu beitragen, Wartezeiten auf Arzttermine für gesetzlich Versicherte zu verkürzen. Deshalb soll unter anderem die Zahl der Mindestsprechstunden pro Woche von 20 auf 25 angehoben werden. In der Ärzteschaft ist diese Regelung auf Kritik gestoßen. Zusätzliches Honorar soll über erhöhte Bewertungen von Leistungen beziehungsweise durch extrabudgetäre Vergütung in die Praxen fließen. Dies gilt etwa für die Behandlung von neuen Patienten in der Praxis (+25 Prozent auf Versicherten-/Grundpauschale), für Patienten in offenen Sprechstunden (+15 Prozent auf die Grundpauschale, nur Fachärzte) sowie bei Behandlung von Akut- und Notfällen. Auch für die Ver- mittlung von Terminen und die Annahme von Patienten über Terminservicestellen sind künftig extrabudgetäre Vergütungs- bestandteile vorgesehen. Damit orientiert sich der Gesetzgeber an einer Systema- tik, wie sie die KV Thüringen bereits seit 2015 erfolgreich einsetzt (s. Seite 3). Insgesamt sind dafür 600 Millionen Euro zusätzliche Vergütung vorgesehen. Regionale Zuschläge für Landärzte Außerdem sieht der Gesetzentwurf regio- nale Zuschläge für Ärzte auf dem Land vor. Hausbesuche sollen künftig nicht mehr Gegenstand von Regressen sein. Zudem sollen die Strukturfonds der Kas- senärztlichen Vereinigungen verpflich- tend auf bis zu 0,2 Prozent der Gesamt- vergütung verdoppelt werden. Geplant ist zudem, dass die Mittel nun auch für Investitionskosten bei Praxisübernahmen verwendet werden können. KVen sollen verpflichtet werden, in unterversorgten oder davon bedrohten Regionen eigene Praxen oder Versorgungsalternativen wie mobile oder digitale Praxen anzubieten. Beim Zahnersatz wird die Punktwertde- gression für vertragszahnärztliche Leis- tungen abgeschafft, um Hemmnisse bei der Niederlassung in strukturschwachen Gebieten zu beseitigen. Wann ist der nächste Termin frei? Das Gesetz soll Anreize setzen. ©istockphoto.com/Nastasic

Deutsche Bank medNachrichten€¦ · Medi-Verbund fördert weichen Start in die Niederlassung Um junge Ärzte von einer Tätigkeit in der ambulanten Medizin zu überzeugen, kann zum

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Seite 1 I Deutsche Bank medNachrichten 03 /2018

Deutsche Bank

DIE QUARTALS-ZEITUNG FÜR NIEDERGELASSENE ÄRZTE UND ZAHNÄRZTE

medNachrichten600 Millionen Euro mehr für Ärzte?

Die Vielfalt an Trägern von Vertragsarztsit-zen beschäftigt den Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Ge-sundheitswesen (SVR). In seinem jüngsten Gutachten setzt er sich dafür ein, die Bedin-gungen für einzelne Ärzte und Zahnärzte im Wettbewerb um Kassensitze zu stärken.

In den vergangenen Jahren haben neben einzelnen Ärzten und Zahnärzten vermehrt auch Ärzteverbünde, Krankenhäuser und

Konzerne die vom Gesetzgeber einge-räumte Chance genutzt, Vertragsarztsitze zu übernehmen. Damit ist die Trägerviel-falt im ambulanten Gesundheitssektor gestiegen. Zugleich spüren einzelne Ärzte und Zahnärzte, dass der Wettbewerb um die Sitze in manchen Regionen zugenom-men hat – was häufig zu höheren Über-nahmepreisen führt. Neben dem zahnärztlichen Bereich ist diese Entwicklung mit der Folge einer

Kettenbildung unter anderem in der Radiologie, in der Augenheilkunde und in der HNO zu beobachten. Um die Marktmacht kapitalkräftiger Inves-toren zu begrenzen, schlägt der Sachver-ständigenrat vor, zeitlich befristete Rechte für Zulassungen zu vergeben, die nicht gehandelt werden sollen. Damit will der SVR erreichen, dass niederlassungswillige Einzelbewerber sich eher gegen größere Anbieter durchsetzen.

Sachverständige senden Signal für Freiberufler

INHALTSVERZEICHNIS

GESUNDHEITSMÄRKTEGlänzende Zahlen für die Branche ........................2

AUS DEN REGIONENWeicher Start in die Niederlassung......................3

HONORAR1,58 Prozent Plus beim Punktwert ........................4

PRAXISViel Zustimmung zur Fernbehandlung ..............5

STEUERN/RECHTFinale Zulassung entscheidet .....................................6

FINANZEN/KAPITALANLAGENDigital investieren mit ROBIN .....................................7

PRAXISSTRATEGIE 2019Weichenstellung für den Praxiserfolg................8

Fristverlängerung für den TI-AnschlussDie Frist für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur soll nun doch bis Ende Juni 2019 verlängert werden. Das hat das Bundesgesundheitsminis-terium Anfang Oktober mitgeteilt. Der Wortlaut der Gesetzesänderung war zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht bekannt. Sicher ist aber, dass Ärzte und Zahnärzte bis Jahres-ende bestellen sollen. Der Anschluss selbst kann dann in den ersten sechs Monaten 2019 erfolgen. Zudem sollen große Praxen einen Komplexitätszu-schlag von 230 Euro (4-6 Ärzte) oder 460 Euro (>6) als zusätzliche Förderung erhalten. Die aktuellen Angebote der Industrie ermöglichen einen Anschluss ohne Zusatzkosten für die Praxen.

03 /2018

Der Kabinettsentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes ist beschlos-sen. Das Gesetz, das im kommenden April in Kraft treten soll, greift sehr detail-liert in die ärztliche Versorgung ein. Der Budgetdeckel soll in Teilen wegfallen – insgesamt könnten dadurch 600 Millio-nen Euro mehr in das System fließen.

Das Terminservice- und Versorgungs-gesetz (TSVG) soll in erster Linie dazu beitragen, Wartezeiten auf Arzttermine für gesetzlich Versicherte zu verkürzen. Deshalb soll unter anderem die Zahl der Mindestsprechstunden pro Woche von 20 auf 25 angehoben werden. In der Ärzteschaft ist diese Regelung auf Kritik gestoßen. Zusätzliches Honorar soll über erhöhte Bewertungen von Leistungen beziehungsweise durch extrabudgetäre Vergütung in die Praxen fließen. Dies gilt etwa für die Behandlung von neuen

Patienten in der Praxis (+25 Prozent auf Versicherten-/Grundpauschale), für Patienten in offenen Sprechstunden (+15 Prozent auf die Grundpauschale, nur Fachärzte) sowie bei Behandlung von Akut- und Notfällen. Auch für die Ver-mittlung von Terminen und die Annahme von Patienten über Terminservicestellen sind künftig extrabudgetäre Vergütungs-bestandteile vorgesehen. Damit orientiert sich der Gesetzgeber an einer Systema-tik, wie sie die KV Thüringen bereits seit 2015 erfolgreich einsetzt (s. Seite 3). Insgesamt sind dafür 600 Millionen Euro zusätzliche Vergütung vorgesehen.

Regionale Zuschläge für LandärzteAußerdem sieht der Gesetzentwurf regio-nale Zuschläge für Ärzte auf dem Land vor. Hausbesuche sollen künftig nicht mehr Gegenstand von Regressen sein. Zudem sollen die Strukturfonds der Kas-senärztlichen Vereinigungen verpflich-tend auf bis zu 0,2 Prozent der Gesamt-vergütung verdoppelt werden. Geplant ist zudem, dass die Mittel nun auch für Investitionskosten bei Praxisübernahmen verwendet werden können. KVen sollen verpflichtet werden, in unterversorgten oder davon bedrohten Regionen eigene Praxen oder Versorgungsalternativen wie mobile oder digitale Praxen anzubieten. Beim Zahnersatz wird die Punktwertde-gression für vertragszahnärztliche Leis-tungen abgeschafft, um Hemmnisse bei der Niederlassung in strukturschwachen Gebieten zu beseitigen.

Wann ist der nächste Termin frei? Das Gesetz soll Anreize setzen. ©istockphoto.com/Nastasic

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GESUNDHEITSMÄRKTE

Deutsche Bank medNachrichten 03 /2018 I Seite 2

Glänzende Zahlen für die Gesundheitsbranche Das Wirtschaftswachstum in Deutschland hält an und verstärkt damit die ohnehin po-sitive Entwicklung im Gesundheitswesen. Wie robust das Wachstum der Gesund-heitsbranche derzeit ausfällt, belegen Zah-len, die das Bundeswirtschaftsministerium Ende August veröffentlichte.

Rund 350 Milliarden Euro beträgt die Bruttowertschöpfung der Gesundheitswirt-schaft in Deutschland. Das Volumen wuchs im vergangenen Jahr um 3,8 Prozent, der Anteil an der gesamten Wertschöpfung in Deutschland betrug 11,9 Prozent. Die Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums zeigen, dass die Gesundheitswirtschaft eine der wichtigsten inländischen Branchen überhaupt ist. Besonders bedeutsam ist sie für den Arbeitsmarkt: Insgesamt 7,3 Milli-onen Menschen arbeiten in der Branche. Der Bedarf an qualifiziertem Personal steigt weiter, freie Stellen können inzwischen nur noch nach langen Vakanzen besetzt werden (siehe unten).

Ambulanter Markt wächst schnellerWichtigster Kernbereich der Branche bleibt die medizinische Versorgung. Hier arbeiten inzwischen 4,7 Millionen Men-schen und die Bruttowertschöpfung stieg

seit 2006 um rund 56 Prozent auf 188 Mil-liarden Euro. Die Volumina von ambulan-tem (91 Milliarden Euro) und stationärem Sektor (97 Milliarden Euro) liegen inzwi-schen eng beieinander, weil der ambulan-te Markt seit einigen Jahren dynamischer wächst als der stationäre. Die niedergelassenen Ärzte tragen zu die-ser Entwicklung erheblich bei. Ihre Brut-towertschöpfung ist seit 2006 im Schnitt um jährlich 3,9 Prozent gestiegen; damit sind sie der bedeutendste Teil der nicht-stationären gesundheitlichen Versorgung. Was sich auch in der Honorarentwicklung widerspiegelt: Bei einem Anstieg des Brut-tosozialprodukts um 2,0 Prozent stieg im 2. Quartal 2018 das Honorar für ärztliche Behandlung (Kasse und privat) um 2,9 Prozent, das zahnärztliche Behandlungs-honorar um 2,2 Prozent. Für stationäre Versorgung wurden in der Berichtszeit 3,2 Prozent mehr ausgegeben als im Vergleichszeitraum 2017, für Arznei- und Verbandsmittel 3,9 Prozent mehr.

Leer gefegter Arbeitsmarkt Wartezeiten GKV- vs. PKV-Versicherte

Quelle: KBV-Versichertenbefragung 2018; n = 6.000

Die meisten offenen Stellen im Gesundheitswesen können derzeit nur mit starker zeitlicher Verzögerung besetzt werden. In fast allen Berufen zeigt der Arbeitsmarkt Engpässe.

Laut Analyse der Bundesagentur für Arbeit (BA) bleiben als „offen“ gemeldete Stellen in der Humanmedizin 130 Tage lang unbesetzt. Dieser Wert liegt 22 Pro-zent über dem Durchschnitt aller Berufe. Betroffen sind davon neben Kranken-häusern auch Arztpraxen, die Ärzte zur Anstellung suchen.

In vielen Bundesländern Ärztemangel Zwar kommen auf 100 der BA gemeldete Stellen 234 arbeitssuchende Ärzte. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass der BA viele offene Arztstellen gar nicht gemeldet werden. Die BA geht deshalb davon aus, dass die Nachfrage nach Medizinern weit höher sein dürfte als die Anzahl der offenen Stellen vermuten lässt. In Bayern, Rheinland-Pfalz, Niedersach-sen, Bremen, Brandenburg und Meck-lenburg-Vorpommern besteht laut den vorliegenden Zahlen der Bundesagentur in der Humanmedizin bereits ein Fach-kräftemangel. In den meisten anderen Bundesländern sieht die BA Anzeichen für Engpässe. Die berufsspezifische Arbeits-

losenquote bei Humanmedizinern gibt die BA mit 1,2 Prozent an. Vor allem in ländlichen Regionen ist der Ärztemangel laut Agentur sichtbar.Noch angespannter zeigt sich der Arbeits-markt für Therapeuten und Pfleger. In der Altenpflege wird die Arbeitslosenquote mit 0,7 Prozent, in der Krankenpflege mit 0,6 Prozent angegeben. In der Alten-pflege bleiben offene Stellen im Schnitt 175 Tage, in der Krankenpflege 153 Tage vakant. In der Altenpflege besteht in je-dem Bundesland Fachkräftemangel. Auch unter Therapeuten gibt es kaum Arbeits-lose – die Quoten bewegen sich zwischen 1,1 Prozent in der Sprachtherapie und 0,9 Prozent bei Physiotherapeuten und Podologen. Stellen in der Physiotherapie bleiben im Schnitt 157 Tage unbesetzt.

Offene Stellen im Gesundheitswesen Unbesetzt – Tage/Durchschnitt

Quelle: Bundesanstalt für Arbeit

HumanmedizinerApothekerSprachtherapeutenKrankenpflegerPhysiotherapeutenPodologenAltenpflegerHörgeräteakustiker

130139146153157168175219

Honorarentwicklung2. Quartal 2018 GKV und privatärztlich

Quelle: REBMANN RESEARCH

+3,2 % Krankenhausbehandlung

+3,9 % Arznei- und Verbandsmittel

+2,9 % Ärztliche Behandlung

+2,2 % Behandlung durch Zahnärzte

+2,0 % Bruttosozialprodukt

Der Anteil der Facharzttermine von gesetzlich Versicherten in Deutsch-land ohne Wartezeit beträgt

18 %

Der Anteil der Facharzttermine von privat Versicherten in Deutschland ohne Wartezeit beträgt

25 %

Der Anteil der Facharzttermine, die innerhalb eines Tages für gesetz-lich/privat Versicherte ermöglicht werden, beträgt

2/3 %

Der Anteil der Facharzttermine, die innerhalb einer Woche für GKV-/PKV-Versicherte ermöglicht werden, beträgt

13/9 %

Bis zu drei Wochen warten privat und gesetzlich Versicherte jeweils zu 18 %

Der Anteil der Facharzttermine, die erst nach mehr als drei Wochen stattfinden können, beträgt bei GKV-/PKV-Versicherten

34/18 %

Der Anteil aller 18- bis 79-Jährigen, die in den letzten zwölf Monaten beim Arzt waren, beträgt

86 %

10-20 Arztkontakte hatten davon 16 %

Der Anteil der Befragten, die ihr Vertrauensverhältnis zum Arzt als gut oder sehr gut bezeichnen, beträgt

91 %

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AUS DEN REGIONEN

Seite 3 I Deutsche Bank medNachrichten 03 /2018

Medi-Verbund fördert weichen Start in die NiederlassungUm junge Ärzte von einer Tätigkeit in der ambulanten Medizin zu überzeugen, kann zum Start eine Anstellung sinnvoll sein. Der Medi-Verbund in Baden-Württemberg setzt diese Erfahrung im Projekt „Arzt- praxen 2020“ um – und verzeichnet hohes Interesse bei Niedergelassenen.

Viele junge Ärzte scheuen das mit einer Selbstständigkeit verbundene wirtschaft-liche Risiko. Infolgedessen wartet heute der ärztliche Nachwuchs vor einer Praxisübernahme länger ab und prüft Alternativen intensiver als frühere Arztge-nerationen dies taten. Dazu gehört auch die Anstellung in einer Praxis oder in ei-nem Medizinischen Versorgungszentrum. Auf diese Weise lässt sich die Tätigkeit in der ambulanten Medizin risikofrei ken-nenlernen. Mit dem erworbenen prakti-schen Wissen kann die Niederlassung dann selbstsicherer in Betracht gezogen werden. In Baden-Württemberg hat der Ärzteverbund Medi auf diese Entwicklung reagiert und begleitet von Ärzten getrage-ne MVZ, die jungen Kollegen eine Anstel-lung vor der Niederlassung ermöglichen.

Dieses Jahr geht bereits das vierte dieser MVZ an den Start, im kommenden Jahr sollen zwei weitere folgen. Laut Medi ist das Interesse an dem Modell insbeson-dere unter niedergelassenen Ärzten groß. In Umfragen und Informationsveranstal-tungen habe man eine gute Resonanz feststellen können.

Bis zu 30 Freiberufler MVZ im Südwesten Nach Angaben des Verbundes könnte die Zahl der MVZ sogar noch schneller wachsen. Dagegen sprächen derzeit nur zwei Gründe. Erstens: Medi benötigt weitere qualifizierte Mitarbeiter, die die Entstehung und Entwicklung der MVZ begleiten. Zweitens: Nicht alle Politiker haben die sich aus dem Projekt für die gesundheitliche Versorgung ihrer Region bietende Möglichkeit verstanden. Mit-telfristig will der Medi-Verbund in jedem seiner insgesamt 30 Netze entsprechen-de MVZ etablieren. Dabei soll stets in Abstimmung mit den niedergelassenen Ärzten vor Ort vorgegangen werden. Eine Konkurrenz zu den bestehenden Praxen soll vermieden werden.

Die KV Thüringen hat gute Erfahrungen mit einer Alternative zu den gesetzlich verordneten Terminservicestellen gesammelt. Auch die Kassen zeigen sich interessiert.

Die KV Thüringen setzt auf ein System der Patientensteuerung, bei dem zu überwei-sende Patienten nach Dringlichkeit in drei Kategorien eingeteilt werden. Das im Re-ferentenentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgesehene

Überweisungskonzept verfolgt die gleiche Systematik wie das in Thüringen erprobte Modell. In sehr dringlichen Fällen erhal-ten Thüringer Patienten der Kategorie A eine schnelle Überweisung mit Termin am kommenden Tag. Die überweisenden Ärzte erhalten dafür sechs Euro extrabud-getär, die annehmende Praxis 16 Euro. Reicht ein Termin binnen einer Woche (Kategorie B), erhält der überweisende Arzt fünf Euro, der übernehmende Arzt zwölf Euro. Für Patienten der Kategorie C

reichen wiederum spätere Termine aus. Die Überweisungen können von Haus- und Fachärzten zu Fachärzten vorgenom-men werden, in Ausnahmen auch vom Hausarzt zu einem besonders qualifizier-ten Hausarzt. Die KV hält ihre Überwei-sungssteuerung den Terminservicestellen (TSS) für überlegen. Die Zahl der vermit-telten Termine stieg von rund 25.000 in 2015 auf über 47.000 in 2017. Über die TSS dagegen wurden 2017 rund 39.000 Termine vermittelt.

Thüringen fährt gut mit dreistufiger Terminvermittlung

NRW setzt auf digitale VersorgungNordrhein-Westfalen will die digitale Gesundheitsversorgung von seinen Bürgern mitgestalten lassen. Vorschläge aus der Bevölkerung sind willkommen.

Für die Gesundheitsversorgung seiner Bevölkerung setzt Nordrhein-Westfalen auf zunehmenden Einsatz digitaler Techniken. Insbesondere die intersek-torale Kooperation und Kommunikation im Gesundheitswesen hofft die Landes-regierung damit verbessern zu können. Als erste Diskussionsgrundlage legte das Landeswirtschaftsministerium zunächst ein Arbeitspapier zur künftigen Digital-strategie vor. Bis Jahresende können sich die Bürger in Nordrhein-Westfalen hierzu noch mit Anregungen und Rückmeldun-gen einbringen. Diese Vorschläge sollen dann in eine noch zu erarbeitende endgültige „Strategie für das digitale Nordrhein-Westfalen“ einfließen. Die Einbeziehung der Bürger ist aus Sicht der Landesregierung erfor-derlich, um Akzeptanz bei den künftigen Nutzern zu erreichen. Auch die Vermitt-lung der nötigen Kompetenz spielt in den Digitalisierungsüberlegungen der Landes-regierung NRW eine Rolle. Als wich-tigste digitale Handlungsfelder werden im Kontext der Gesundheitsversorgung der Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) genannt, Unterstützungsleistungen bei der Erprobung der TI-Anwendungen zum Notfalldatenmanagement sowie zur Arzneimitteltherapiesicherheit, die Ent-wicklung und Einführung elektronischer Fall- und Patientenakten, die Förderung der Telemedizin sowie schließlich eine Weiterentwicklung der personalisierten Medizin.Viele junge Ärzte beschreiten den Weg in die Niederlassung ungern allein. ©istockphoto.com/kynesher

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HONORAR

Deutsche Bank medNachrichten 03 /2018 I Seite 4

EBM-Honorar 2019: Orientierungswert steigt um 1,58 Prozent Check-up 35 nicht schieben

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat Änderungen bei der Gesund-heitsuntersuchung beschlossen. Der GBA greift mit den Änderungen beim sogenannten Check-up 35 (EBM-Nr. 01732, 32,28 Euro) Vorgaben aus dem Präventionsgesetz auf. Die wichtigsten Änderungen bei der Leistung:

— Häufigkeit: GKV-Versicherte ab 35 Jahren sollen nur noch alle drei Jah-re Anspruch auf die Untersuchung haben. Jüngere Versicherte haben vor Erreichen der 35 Jahre jetzt ein-mal Anspruch auf den Check-up.

— Leistungsumfang: Künftig gehört ein vollständiges Lipidprofil zur Leis-tung, Gesamtcholesterin, LDL, HDL und Triglyceride. Auch eine Impf-anamnese soll dann Teil der Leistung sein. Bei der Dokumentation soll es Erleichterungen geben: Die Ergeb-nisse sollen nur noch in der Patien- tenakte gespeichert werden.

— Zeitplan: Nach der Genehmigung des GBA-Beschlusses durch die Bundesregierung bleiben dem Bewertungsausschuss (KBV und GKV-Spitzenverband) sechs Monate für die Neubewertung der Leistung. Realistisch wäre ein Inkrafttreten der Änderungen in Q2/2019.

Gesundheitsuntersuchungen, die bei Patienten nach zwei Jahren jetzt wieder fällig werden, sollten nun nicht auf die lange Bank geschoben werden, son-dern dem Patienten schnell angeboten werden – bevor das Untersuchungsin-tervall verlängert wird. Sonst müsste der Patient noch ein ganzes Jahr länger warten und der Praxis entgeht extra-budgetäres Honorar.

DER AKTUELLE HONORARTIPP

Um die human- und zahnmedizinische Versorgung von Patienten in Pflegehei-men zu verbessern, sind im Pflegeperso-nalstärkungsgesetz einige Änderungen vorgesehen. Bei Zahnärzten gibt es bereits seit Juli neue BEMA-Leistungen.

Das Pflegepersonalstärkungsgesetz soll im Januar 2019 in Kraft treten. Es sieht, bisher weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, unter anderem eine verbindlichere Ausgestaltung der Kooperationsverträge mit Heimen vor. Sprechstunden und Fallkonferenzen per

Video sollen voraussichtlich zum 1. April 2019 gefördert werden. Krankenfahrten zum Zahnarzt sollen nicht mehr explizit von den Kassen zu genehmigen sein. Bei Zahnärzten sind zudem Änderungen im Bewertungsmaßstab bereits zum 1. Juli in Kraft getreten: u.a. Mundgesundheits-status bei Pflegebedürftigen (Nr. 174 PBa, 20 Punkte), Mundgesundheitsaufklärung, (PBb, 26 Punkte) sowie detaillierte Unter-gliederungen bei Besuchsleistungen (Nr. 151 ff.). Sie sollen schon jetzt helfen, die Zahngesundheit von Heimpatienten zu verbessern.

Telemedizin und mehr für die Pflege UV-GOÄ erweitertZum 1. Oktober steigt das Honorar für Leistungen aus der UV-GOÄ nach dem Beschluss aus dem vergangenen Jahr um drei Prozent. Als neue Leistung in die UV-GOÄ aufgenommen wurde die Heilverfah-renskontrolle, die die neue UV-GOÄ-Nr. 34 ist. Die Kontrolle darf auf Wunsch des Versicherten durchgeführt werden; der Unfallversicherungsträger muss jedoch informiert werden und eine Zusage zur Kostenübernahme geben. Die Kontrolle darf auch im Auftrag des Unfallversiche-rungsträgers direkt erfolgen. Die Leistung ist mit 65 Euro bewertet.

Vertragsärzte 2019Honorarentwicklung in Millionen Euro

Quelle: KBV/GKV-Spitzenverband

Honorar: Steigerung des Orientierungswertes

Honorar: Veränderungsraten (Morbidität und Demografie)

Honorar: extrabudgetär (geschätzt)

Honorar: zusätzlich (Kostensteigerungen)

550

70

400

??

Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband haben sich bei der diesjährigen Honorarrunde schon im August geeinigt. Ein Teil der Erhöhungen muss allerdings noch nachträglich ver-handelt werden.

Ursprünglich wollten die Kassenvertreter den Orientierungswert für Leistungen im EBM 2019 um lediglich 0,2 Prozent anheben. Am Ende einigte man sich auf 1,58 Prozent Zuwachs. Damit erhöht sich der Punktwert (Orientierungswert) von jetzt 10,6543 Cent auf dann 10,8226 Cent. Insgesamt steigt das EBM-Honorar auf diese Weise um rund 550 Millionen Euro. Einschließlich weiterer Gelder wird das Arzthonorar um voraussichtlich rund eine Milliarde Euro zulegen, was einer Veränderungsrate von +2,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Zu diesen weiteren Geldern gehören rund 70 Millionen Euro, die die Kassen für Mehr-bedarf infolge veränderter Morbidität und Demografie bewilligten. Diese sogenann-te Veränderungsrate der Morbidität wurde im Bewertungsausschuss im September

auf 0,6 Prozent im bundesweiten Durch-schnitt festgelegt. Entscheidend sind die spezifischen Veränderungsraten in den Ländern, da dieser Teil des Honorars in den KVen ausgehandelt wird. Bei der Morbidität liegen Thüringen und Westfa-len-Lippe mit rund 1,1 Prozent vorn. Bay-ern und Hamburg bilden mit Werten unter null das Schlusslicht: In diesen KVen wirkt die Veränderung der Morbidität damit sogar dämpfend aufs Honorar. Bei der Demografie gibt es kaum Veränderungen im Vergleich zum Jahr davor.

Schätzung für ExtrabudgetäresZusätzliche Honorarsteigerungen kom-men nach gemeinsamer Einschätzung von KBV und GKV-Spitzenverband auf rund 400 Millionen Euro, die benötigt werden, um den zu erwartenden Men-genanstieg nicht budgetierter Leistungen zu finanzieren. Diese Leistungen müssen allerdings zunächst von den Vertrags- ärzten erarbeitet werden.

Zusätzliche Kosten durch DSGVOAuch an zusätzlichen Kosten für die Praxen, die auf die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung und der Hygieneverordnung zurückzuführen sind, sowie an zusätzlichen Kosten aufgrund der Digitalisierung wollen sich die Kassen beteiligen. Wie viel Geld die niedergelas-senen Ärzte dafür erhalten, ist allerdings noch nicht klar. Wie es heißt, hat das Institut des Bewertungsausschusses den Auftrag erhalten, einen entsprechenden Betrag bis Frühjahr 2019 zu ermitteln. Ge-sondert verhandelt werden soll außerdem noch eine Förderung für Hausbesuche.

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PRAXIS

Seite 5 I Deutsche Bank medNachrichten 03 /2018

Für Praxen besteht ein Risiko, Opfer von Cyber-Angriffen zu werden. Ärzte sehen in Cyber-Kriminalität sogar den größten Nachteil der Digitalisierung im Gesund-heitswesen insgesamt – halten die Gefahr für die eigene Praxis aber für gering.

Eine von 25 Arztpraxen ist in den vergan-genen zwei Jahren mindestens einmal Opfer von Internetangriffen geworden und hat als Folge dieses Angriffs einen Schaden erlitten. Damit sind Arztpraxen bislang deutlich seltener betroffen als etwa Apotheken, von denen laut einer reprä-

sentativen Umfrage des Forsa-Instituts im Auftrag des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft schon jede zwölfte einen solchen Schaden infol-ge eines Internetangriffs erlitten hat. Die Schäden treten in erster Linie in Form von Kosten für die Datenwiederherstellung und für Aufklärung auf.

E-Mails mit Schadsoftware In den meisten Fällen erfolgen die Angriffe in Form von Schadsoftware, die per E-Mail in das System eingeschleust wird. Trotz der vorliegenden Zahlen sind niedergelassene

Ärzte insgesamt wenig beunruhigt. Nur neun Prozent der von Forsa befragten Mit-arbeiter, die in den Praxen für die IT-Sicher-heit zuständig sind, bezeichnen das Risiko insgesamt als „sehr hoch“. 35 Prozent stu-fen das Risiko als „hoch“ ein. Mehr als die Hälfte von ihnen, 53 Prozent, halten das Risiko für „eher gering“ oder „sehr gering“. Noch gelassener sind die Befragten in Be-zug auf die eigene Praxis: Nur 17 Prozent der Praxen halten ihr eigenes Risiko für hoch. Fast die Hälfte der Praxen speichern die Daten auf Rechnern, die nicht an das Internet angeschlossen sind.

Breite Zustimmung zur Fernbehandlung Im Mai hat der Deutsche Ärztetag eine Lockerung des Verbots ausschließlicher Fernbehandlung beschlossen. Erste Lan-desärztekammern haben inzwischen mit entsprechenden Beschlüssen den Weg freigemacht, damit Ärzte vor Ort Online-Sprechstunden anbieten können, ohne die Patienten vorab gesehen zu haben.

Noch können Ärzte nicht in jeder Region in Deutschland die Videosprechstunde ohne vorherigen persönlichen Kontakt mit den Patienten anbieten. Zwar hat der Deutsche Ärztetag im Mai mit der Änderung der Muster-Berufsordnung ein wichtiges Signal in diese Richtung gegeben. Damit Ärzte aber in die Umsetzung gehen kön-nen, müssen ihre jeweiligen Landesärzte-kammern zunächst ihre Berufsordnungen ändern. Dem Beispiel aus Schleswig-Holstein (vor dem Ärztetag) sind bereits die Landesärztekammern in Bremen, Sachsen, Westfalen-Lippe, Rheinland-Pfalz, Thü-ringen und Niedersachsen gefolgt. Eine Sonderrolle nimmt Baden-Württemberg ein, das schon 2016 mit einer Ergänzung seiner Berufsordnung entsprechende Modellvorhaben ermöglichte. Ausdrücklich

keinen Änderungsbedarf sieht dagegen die Ärztekammer in Brandenburg. Auch das Saarland sieht bislang keine Veranlassung zu einer Änderung. Vorerst nicht auf der Agenda steht das Thema in Hessen. Das Saarland und Hessen betonten, zunächst die in Aussicht gestellte Entscheidung eines Arbeitskreises der Bundesärztekam-mer zu Detailfragen abwarten zu wollen.

Bewegung in BerufsordnungenIn allen weiteren Ärztekammern stehen vorher Entscheidungen an: In Bayern und Mecklenburg-Vorpommern sollten diese noch vor Erscheinen dieser Ausgabe fallen. Im November folgen Nordrhein, Ham-burg, Berlin und Sachsen-Anhalt. In den Arztpraxen ist die Nachfrage nach Online-Sprechstunden bislang noch verhalten. Laut einer Forsa-Umfrage unter den IT-Verantwortlichen in den Praxen ziehen derzeit nur sechs Prozent diese Möglich-keit grundsätzlich in Erwägung. 89 Prozent der Praxen lehnen Online-Sprechstunden ab. Sie begründen diese Haltung vorwie-gend mit der Bedeutung des persönlichen Kontaktes. Die geringe Vergütung der Online-Sprechstunde ist nur für 19 Prozent

der Befragten ein Grund, dieses Angebot nicht vorzu-halten. Wer in seiner Praxis Videosprechstunden einsetzen möchte, kann sich auf der Homepage der KBV informie-ren, welche zertifizierten Anbie-ter es gibt (www.kbv.de/ html/videosprechstunde.php). Dort sind auch die Vorausset-zungen für die Abrechnung und die entsprechenden Gebührenordnungspositionen aufgelistet.

Schutz der Praxis-IT nötig

51,5-Stunden-WocheVertragsärzte in Deutschland wenden jede Woche im Durchschnitt 35,8 Stunden für ihre gesetzlich versicherten Patienten auf. Dies zeigt eine Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI), das Daten zur Arbeitszeit aus 5.000 Arzt-praxen in Deutschland ausgewertet hat. Danach kommen zurzeit zu den GKV-Pati-enten 5,8 Wochenstunden für privat ver-sicherte Patienten sowie 14 Wochenstun-den für das Ausfüllen von Dokumenten, das Praxismanagement sowie für Fort-bildungen hinzu. Über alle Arztgruppen hinweg liegt die Wochenarbeitszeit der Ärzte in eigener Praxis bei 51,5 Stunden, Internisten arbeiten 58,1 Stunden. Das ZI spricht sich aufgrund der Studienerkennt-nisse für eine Entlastung der Ärzte von bürokratischen Anforderungen aus, damit mehr Zeit für die Patienten bleibt.

07.-10.11.2018 | Frankfurt/MainDeutscher Zahnärztetag – Stan-despolitik.Praxis.Wissenschaft

12.- 15.11.2018 | DüsseldorfMedica – Weltleitmesse der Medizinbranche

23. - 24.11.2018 | Frankfurt/MainTag der Privatmedizin 2018 (PBV)

29.11. - 01.12.2018 | GießenJahrestagung der Gesellschaft für Andrologie

PRAXIS-KALENDER

Umfangreiches Angebot von Praxisseminaren für Ärzte und Zahnärzte: www.deutsche-bank.de/heilbe-rufe

Videokonferenzen sind eine Option der Fernbehandlung. Sie erlauben immerhin Blickkontakt. ©istockphoto.com/metamorworks

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STEUERN | RECHT

Deutsche Bank medNachrichten 03 /2018 I Seite 6

Erst finale Zulassung, dann InvestitionEine Praxisgründung oder Erweiterung auf Basis einer vorläufigen Entscheidung der Zulassungsgremien kann teuer wer-den. Denn die Revision der Entscheidung ist möglich und kann dazu führen, dass der Praxisbetrieb später wieder aufgege-ben werden muss.

Eine vorläufige Entscheidung zur Zulas-sung bietet keine Gewähr, dass die Pra-xistätigkeit auf Dauer ausgeübt werden kann – entsprechend vorsichtig sollten Investitionsentscheidungen in dieser Pha-se ausfallen. Der Fall eines Orthopäden in Thüringen zeigt, dass eine vorläufige Ent-scheidung selbst nach drei Jahren noch revidiert werden kann, ohne dass sich der Praxisbetreiber auf den Rechtsgrundsatz des Vertrauensschutzes berufen kann. In Jena hatten sich der Orthopäde und Unfallchirurg sowie eine Fachärztin für Or-thopädie mit eher konservativem Schwer-punkt 2011 um einen Sitz beworben. Der Berufungsausschuss sprach dem männli-chen Bewerber zunächst den Sitz zu und ordnete die sofortige Vollziehung an.

Sofortiger Vollzug half nichtsObwohl der Orthopäde wusste, dass seine Mitbewerberin gerichtliche Schrit-te einleiten würde, begann er mit der Praxistätigkeit und erreichte mit eil-gerichtlichen Beschlüssen zunächst die Fortführung. Im Hauptverfahren aber hob das Thüringer Landessozialgericht (LSG) in Erfurt die Entscheidung auf. Sie wurde an den Berufungsausschuss zurückgege-ben. Dieser entschied 2014 dann für die Mitbewerberin und hob die Zulassung des

Orthopäden zum Jahresende 2014 auf. Die darauf folgende Klage des Ortho-päden hatte in zwei Instanzen zunächst Erfolg, das Bundessozialgericht aber bestätigte schließlich die zweite Entschei-dung des Berufungsausschusses.

Eine klare Überlegenheit eines der beiden Bewerber sei nicht erkennbar, so die Rich-ter. Dem Berufungsausschuss bleibe da-her ein Ermessensspielraum, von dem er im vorliegenden Fall fehlerfrei Gebrauch gemacht habe. Den Ausschlag hatte am Ende die Erfahrung der Orthopädin in der konservativ-orthopädischen Behandlung gegeben. Der Ausschuss habe davon ausgehen müssen, dass sie mit dieser Erfahrung für die Bedarfsdeckung in der Region geeigneter ist als ein stärker ope-rativ tätiger Arzt. Und weil der Orthopäde seine Praxis aufgrund einer vorläufigen Entscheidung aufgebaut hatte, sahen die Richter auch keinen Raum für Vertrauens-schutz. (Az.: B 6 KA 33/17R)

Negative Arzt-Bewertungen in Such-maschinen wie Google müssen nicht hingenommen werden – auch dann nicht, wenn sie in Sternen ausgedrückt werden.

Ein Arzt kann die Löschung einer ne-gativen Bewertung bei Google auch dann verlangen, wenn diese keinen Text enthält. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden und den Such-maschinenbetreiber auf Unterlassung verurteilt. Geklagt hatte ein niedergelas-sener Kieferorthopäde, der bei Google zunächst vergeblich das Streichen einer Ein-Sterne-Bewertung verlangt hatte. Die Bewertung erschien auch auf dem Kartendienst „google maps“. Im vorlie-genden Fall hatte ein Nutzer die negative

Bewertung ohne Kommentar abgegeben. Der klagende Arzt geht davon aus, dass diese Bewertung nicht von einem Patien-ten stammt. Er betrachtet die Bewertung als geschäftsschädigend und als Verlet-zung seiner Persönlichkeitsrechte. Google hatte argumentiert, dass es sich bei der Bewertung um eine laut Grundgesetz geschützte Meinungsäußerung, nicht um ein Werturteil handelt. So hatten Betrei-ber von Arztbewertungsportalen in der Vergangenheit bereits Recht erhalten. Die Richter lehnten diese Auffassung jedoch ab – sie bewerten das Schutzinteresse des Klägers höher. Die Bewertung sehen sie als geeignet an, das Ansehen des Klägers negativ zu beeinflussen – Google musste löschen. (Az.: 5 Sa 314/17)

Google muss löschen

Wenn sich alle einig sind, kann investiert werden. Wird die Zulassung angefochten, könnte es kritisch werden. ©istockphoto.com/dima_sidelnikov

Die Arbeit von Praxismitarbeitern an Samstagen kann betriebsüblich werden, wenn wirtschaftliche oder andere zwin-gende Gründe dies erfordern.

Wer sich als Mitarbeiter vertraglich zur Arbeit während der „praxisüblichen Sprechstundenzeiten“ verpflichtet hat, kann sich laut Urteil des Landesarbeits-gerichtes (LAG) Rheinland-Pfalz einer Samstagsarbeit nicht verweigern. Das gilt auch dann, wenn diese erst nachträglich eingeführt wird.

Samstag war zunächst nicht üblichDamit wies das LAG die Klage einer Mit-arbeiterin einer radiologischen Gemein-schaftspraxis ab. Im Arbeitsvertrag sind die „praxisüblichen Sprechstundenzeiten“ angeführt. Bei Vertragsabschluss im Jahr 2011 gehörte der Samstag noch nicht dazu. Die Arbeit an diesem Tag wurde ein Jahr später eingeführt. Die Klägerin hatte festgestellt, dass sie kurzfristig für einen Samstagsdienst eingeteilt worden war – dies hatte sie mit Verweis auf eine private Verpflichtung abgelehnt und war nicht erschienen. Der Arbeitgeber mahnte sie daraufhin ab. Grund: Ein möglicher Stillstand des Kernspintomografen koste an einem Vormittag rund 25.000 Euro. Das LAG hält die Abmahnung für rech-tens. Wer als Arbeitnehmer den Samstag als betriebsübliche Arbeitszeit sicher ausschließen will, muss dies ausdrücklich vereinbaren. (Az.: L 4 KA 65/14)

Auch wer die gesetzliche Fortbildungs-pflicht für einen Verstoß gegen die Berufs-freiheit hält, muss bei konstanter Verwei-gerung mit Zulassungsentzug rechnen. Dies urteilte das Landessozialgericht Es-sen, das den Zulassungsentzug durch die KV Nordrhein bei einem praktischen Arzt bestätigte. Der Arzt hatte seit Juli 2004 jede Fortbildung verweigert. Die KV hatte daraufhin Honorarkürzungen in Höhe von 19.000 Euro und eine Disziplinarbuße über 7.500 Euro verhängt. Klagen gegen beide Sanktionen blieben erfolglos. 2013 entzog der Zulassungsausschuss dann die Zulassung. Der Arzt hat jetzt noch Nicht-zulassungsbeschwerde am Bundessozial-gericht eingereicht. (Az.: 26 U 3/14)

Ohne Fortbildung keine Zulassung

Samstagsarbeit nicht ausgeschlossen

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FINANZEN | KAPITALANLAGE

Seite 7 I Deutsche Bank medNachrichten 03 /2018

Auch bei der Geldanlage modernste Technologie nutzen – und zusätzlich vom Know-how erfahrener Investmentexperten profitieren: ROBIN, die digitale Vermö-gensverwaltung der Deutschen Bank, macht es möglich.

Daten sind der Treibstoff der Digitalisie- rung – und Algorithmen ihr Motor. Erst Algorithmen, diese teils hochkomplexen Rechenprozesse, sorgen beispielsweise dafür, dass eine Suchanfrage im Internet die richtigen Ergebnisse liefert und Sie beim Onlinehändler passende Produktvor-schläge erhalten – auch für die passende Anlagestrategie. Kunden der Deutschen Bank steht eine neue Art der Kapitalan-lage zur Verfügung: ROBIN, auch Robo Advisor genannt, ergänzt als digitale Vermögensverwaltung das Angebot für Privatanleger.ROBIN steht für Robo Invest und ermög-licht es Anlegern, online ein Portfolio zu erstellen und zu verwalten, das genau zu ihrem Anlageprofil passt. Das Beson-dere daran ist, dass ROBIN die Stärken von Mensch und Maschine in sich eint. Anleger können damit am globalen Kapitalmarktwissen der Deutschen Bank teilhaben. Denn neben Berechnungen zum Portfoliorisiko fließt auch die Markt-meinung des Chefanlegers für Privat- und Firmenkunden, Dr. Ulrich Stephan, in die Anlageentscheidungen ein. Dadurch lassen sich auch Faktoren wie politische Risiken und aktuelle wirtschaftliche Ent-wicklungen berücksichtigen. „Weder Fin-techs noch andere Banken bieten derzeit eine vergleichbar gute Umsetzung“, hebt Stephan hervor.

Vorgaben des Kunden als Grundlage Grundlage für die Zusammensetzung des Depots bilden bei ROBIN die individuellen Vorgaben des Kunden. Dafür beantwortet der Kunde online bestimmte Fragen – etwa zu seinen finanziellen Verhältnissen, seiner Risikobereitschaft und seinem Anlagehorizont. ROBIN benutzt diese Pa-rameter, um eine passgenaue Anlagestra-tegie vorzuschlagen. In diesen Vorschlag fließen automatische Analysen ebenso wie die aktuellen Prognosen der Invest-mentexperten der Deutschen Bank ein.Der digitale Vermögensverwalter geht beim Portfoliomanagement nach dem Va-lue-at-Risk-Ansatz vor: Das bedeutet, dass ein zuvor festgelegter maximaler Verlust innerhalb eines bestimmten Zeitraums

mit einer vordefinierten Wahrscheinlich-keit nicht überschritten wird. „ROBIN ist darauf ausgelegt, das Risiko im Portfolio auch in turbulenten Marktphasen stabil zu halten“, erklärt Stephan. Dieses Verhal-ten habe sich bereits während der hohen Kursschwankungen im Frühjahr dieses Jahres bewährt. Für jeden Kunden wird das Portfolio börsentäglich individuell überwacht. „ROBIN berechnet das Ver-lustrisiko des gesamten Depots und nicht allein das Risiko einzelner Anlageklassen“, betont Stephan.

Maschine entscheidet nicht alleinStimmt das tatsächliche Risikolevel nicht mehr mit dem vertraglich vereinbarten Risiko überein, errechnet die digitale Ver-mögensverwaltung einen Anpassungsvor-schlag. Dann greift erneut das Know-how der Anlageexperten der Deutschen Bank: Die Portfoliomanager prüfen, ob die Be-rechnungen plausibel sind und geben die Anpassung erst frei, wenn sie positiv be-urteilt wird. Das Anlagespektrum ist dabei

sehr umfangreich: ROBIN kann über Ex-change Traded Funds (ETF) und Exchange Traded Commodities (ETC) in mehr als 40 Anlageklassen weltweit investieren, wie in Aktien und Anleihen. Neben hauseigenen Produkten der Deutschen Bank berück-sichtigt die Vermögensverwaltung auch Angebote anderer führender Anbieter.ROBIN ist in der Lage, Risiken zu ma-nagen und zugleich – für entsprechend risikobereite Kunden – mögliche Perfor-mancechancen am Markt im individuellen Kundenportfolio umzusetzen. Wie sich das Depot entwickelt, kann der Anleger stets online überprüfen. Gleichzeitig bleibt er fle-xibel: Ein- und Auszahlungen sind jederzeit möglich. Ab sofort können Sie unsere digi-tale Vermögensverwaltung ROBIN auch in Ihrer Deutsche Bank Filiale abschließen.

Passgenaue Anlage

Digital investieren mit ROBIN

>> Weitere Informationen gibt es unter www.deutsche-bank.de/robin oder in Ihrer Filiale.

Spannende Entwicklung: ROBIN ist die neue digitale Vermögensverwaltung der Deutschen Bank.

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FINANZEN

Deutsche Bank medNachrichten 03 /2018 I Seite 8

Das zurückliegende Jahr brachte neben gesundheitspolitischen auch rechtli-che Neuerungen wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVo), die sich auf Arztpraxen, ihren Investitionsbedarf und Erfolg auswirken. Der Wettbewerb um Patienten, die Digitalisierung im Gesund-heitswesen, der demografische Wandel und die gesundheitspolitischen Änderun-gen sind gute Gründe, zum Jahresende die strategische Ausrichtung der Praxis und die Planung für das neue Jahr zu überprüfen und nötige Anpassungen vorzunehmen.

Auf Marktveränderungen reagierenDer wirtschaftliche Erfolg einer Praxis ist keine Selbstverständlichkeit. Praxis-inhaber sind längst mehr als Behandler: Sie sind Praxis- und Qualitätsmanager, Personaler und Unternehmer in einem. Entscheidend für den unternehmerischen Erfolg ist es, Marktveränderungen zu erkennen, für sich zu bewerten und an-gemessen zu reagieren. Es kann sinnvoll sein, einen externen Experten in die Ent-scheidungsfindung einzubeziehen.

Vom Patienten zum Konsumenten Gesundheit entwickelt sich mehr und mehr zum Produkt. Sie wird digital, ge-hört zum Lifestyle, wird immer mehr als Dienstleistung „konsumiert“. Gleichzeitig wird die Medizin immer stärker personali-siert – der Fitnesstracker am Handgelenk ist nur ein Beispiel dafür. Technischer Fortschritt zeigt sich auch in der Ausstat-tung medizinischer Geräte in der Praxis. Behandlungen und Medikamente wer-den immer individueller, weil bewährte Behandlungsmethoden und Datenana-lyse zusammenspielen. Der Gesetzgeber versucht, Leitplanken zu setzen und diese Entwicklungen zu regulieren, etwa mit dem E-Health-Gesetz. Zugleich steigen die Ansprüche der Patienten. Sie verlan-gen nach einem kompetenten Mediziner, einem ansprechenden Praxisambiente und einer modernen technischen Aus-stattung. Praxisinhaber müssen darauf angemessen reagieren.

Benchmarking zeigt Potenziale aufEin PraxisCheck zur Standortbestimmung kann eine gute Grundlage sein, um die richtigen Weichen zu stellen. Ihr Heilbe-rufe Betreuer vergleicht dabei Kennzahlen Ihrer Praxis mit anderen, ähnlich großen Praxen der gleichen Fachgruppe in dersel-ben Region. Die Ergebnisse bieten unter anderem Erkenntnisse dazu, wie sich die

eigenen Fallzahlen und -werte, die Praxis-honorare sowie der Gewinn aus der Praxis im Vergleich darstellen. So lässt sich an-hand von Praxisinvestitionen feststellen, ob Ihre Praxis im Fachgruppenvergleich mehr oder weniger in moderne Praxis-geräte investiert als andere Praxen. Der Vergleich kann den Kurs der Praxisstra-tegie bestätigen, Hinweise geben, wo Investitionen nötig und Verbesserungen möglich sind.

Jeder zweite Arzt plant PraxisinvestitionDerzeit plant fast jeder zweite niederge-lassene Arzt, Anpassungen in der Praxis vorzunehmen und in den nächsten drei Jahren in die Praxis zu investieren. 1)

Hauptsächlich wollen die Ärzte in Medi-zintechnik investieren, jeder fünfte möch-te durch Kooperationen oder den Zukauf von Zulassungen in den Ausbau der Praxis investieren. 1) Ziel solcher Investitio-nen ist meist, die Patienten- und auch die Arbeitszufriedenheit zu steigern. Ärzte, die ihre Praxis auf die Nachfolge vorbereiten, möchten durch Investitionen den Wert der Praxis erhöhen. 1)

Fördermittel oft nicht ausgeschöpftÄrzte, die Investitionen planen, konzen-trieren sich in der Regel vor allem auf den Nutzen und die technischen Aspekte des Vorhabens. Einem maßgeschneiderten Finanzierungskonzept messen sie oft weniger Bedeutung bei. Die meisten Ärzte finanzieren ihre Investitionen weitgehend aus Eigenmitteln. 1) Auf öffentliche Förder-mittel greifen sie selten zurück – auch, weil sie sich oft nicht ausreichend informiert fühlen. 1) Möglicherweise verschenken sie so steuerliche Gestaltungsspielräume und Finanzhilfen aus öffentlichen Förderpro-grammen. Dabei sollte die gesamte Finan-

zierungsstruktur mit allen geschäftlichen und privaten Verbindlichkeiten betrachtet und frühzeitig der Steuerberater eingebun-den werden: Zinsen etwa – beispielsweise für betriebliche Darlehen zur Finanzierung medizinischer Geräte oder einer Expan-sion – können als Praxisausgaben das zu versteuernde Einkommen und damit unter Umständen auch die jährliche Steuerbe-lastung mindern.

Praxisstrategie 2019: Weichenstellung für den Praxiserfolg

IMPRESSUMHerausgeber:DB Privat- und Firmenkundenbank AG, Theodor-Heuss-Allee 72, 60486 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 910-00, Fax: +49 69 910-34 225, E-Mail: [email protected]

Aufsichtsrat: Christian Sewing, Vorsitzender; Vorstand: Frank Strauß, Vorsitzender; Stefan Bender, Dr. Alexander Ilgen, Susanne Klöß-Braekler, Britta Lehfeldt, Dr. Ralph Müller, Dr. Markus Pertlwieser, Zvezdana Seeger, Hanns-Peter Storr, Lars Stoy

Die Umsatzsteuer-Identifizierungsnummer der DB Privat- und Firmenkundenbank AG, Frankfurt am Main (gemäß Artikel 22 (1) der sechsten Richtlinie 77/388/EWG vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft über die Umsatzsteuer) lautet DE 811 907 980.

Redaktion:Springer Medizin, Postfach 2131, 63243 Neu-Isenburg, Hauke Gerlof (V.i. S. d.P. für S. 1 bis 6), Thilo Schäpers, Katja Franzen, Zielgruppenmanagement Heilberufe, DB Privat- und Firmenkundenbank AG (V. i. S. d. P. für S. 7, 8), Silke Jung, [email protected], www.deutsche-bank.de/heilberufe

Konzeption und Gestaltung: Christa Marek, Köln

Bei diesen Informationen handelt es sich um Werbung und sie stellen keine Anlageempfehlung dar. Trotz sorgfältiger Prü-fung der veröffentlichten Inhalte kann keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben gegeben werden. Alle Rechte vorbe-halten. Nachdruck und Vervielfältigung, auch auszugsweise, sind nur mit Genehmigung der DB Privat- und Firmenkunden AG erlaubt.

>> Ihr Deutsche Bank Heilberufe Betreuer unterstützt Sie gern mit einem PraxisCheck. Er bespricht mit Ihnen – natürlich gern auch zusammen mit Ihrem Steuer- berater –, welche Maßnahmen sich daraus ergeben könnten, um Ihre Praxisstrategie zu optimieren und Investitionen zu amortisieren. Mehr unter www.deutsche-bank.de/heilberufe

1) Quelle: Umfrage Deutsche Bank und Springer Medizin / Ärzte Zeitung Q3.2017

Digitalisierung, neue Gesetze, Wettbewerb – es gibt gute Gründe, die Ausrichtung der Praxis zum Jahresende zu überprüfen und wenn nötig anzupassen. ©GettyImages/Hoxton/Tom Merton