56
DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM: AUSWIRKUNGEN UND PRAKTISCHE UMSETZUNG BEI DEPOTBANKEN UND FONDSGESELLSCHAFTEN Baumgartner & Partner informiert

DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

  • Upload
    others

  • View
    0

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM: AUSWIRKUNGEN UND PRAKTISCHE UMSETZUNG BEI DEPOTBANKEN UND FONDSGESELLSCHAFTEN

Baumgartner & Partner informiert

Page 2: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Baumgartner & Partner PartG mbB

2

I. Hintergründe der Reform

II. Systemwechsel

III. Investmentfonds

IV. Spezial-Investmentfonds

V. Technische Umsetzung in WM-Daten (Auszug)

Agenda

8. März 2017

Page 3: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Europarechtliche Bedenken bzgl. der derzeitigen Investmentfondsbesteuerung(Gleichbehandlung in-/ausländische Fonds, § 6 InvStG n. F.)

Reduzierung der Gestaltungsanfälligkeit (Cum/Cum, Cum-Ex, Bondstripping,

Koppelungsgeschäfte)

Vereinfachung und Reduzierung der Komplexität im Massenverfahren /Beseitigung von

Systemfehlern

Baumgartner & Partner PartG mbB

I. HINTERGRÜNDE DER REFORM

Gründe für die Investmentsteuerreform

3

18. Januar 2017

Page 4: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Baumgartner & Partner PartG mbB

4

I. Hintergründe der Reform

II. Systemwechsel

III. Investmentfonds

IV. Spezial-Investmentfonds

V. Technische Umsetzung in WM-Daten

Agenda

8. März 2017

Page 5: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Baumgartner & Partner PartG mbB

Aktuelles System

II. SYSTEMWECHSEL

5

Inve

stit

ion

s-ge

sells

chaf

ten

Alle

AIF

, die

kei

ne

Inve

stm

entf

on

ds

sin

dInvestmentfonds

- alle OGAW- offene AIF, die bestimmte Voraussetzungen

erfüllen

Personen-Investitionsgesellschaften

§ 18 InvStG

Kapital-Investitionsgesellschaften19 InvStG

OGAW (§ 1 Abs. 2 KAGB)

AIF(§ 1 Abs. 3 KAGB)

Alle Investmentvermög

en, die keine OGAW sind

Investmentfondsbesteuerung

Allg. Besteuerungsregeln PersG

KapitalG-Besteuerung mit Anpassungen

Aufsichtsrecht Steuerrecht

8. März 2017

Page 6: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Investmentfonds (§§ 6 – 24 InvStG n. F. )Intransparente Besteuerung

Baumgartner & Partner PartG mbB

Künftiges System

II. SYSTEMWECHSEL

6

Aufsichtsrecht

Alternative InvestmentfondsAIF iSd § 1 Abs. 3 KAGB

OGAW § 1 Abs. 2 KAGB1-Anleger Fonds und fondsähnliche Vehikel

Spezial-Investmentfonds (§§ 25 – 52 InvStG n. F. )Semi-transparente Besteuerung

AIF in der Rechtsform einer PersG (bzw.

vergleichbare ausländische

Rechtsformen)=> Allg. Besteuerungs-

regeln

8. März 2017

Page 7: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Erstmalige Anwendung ab 01.01.2018

Ggf. Rumpfgeschäftsjahr 31.12.2017, soweit Fonds vom Kalenderjahr abweichendes Fondsgeschäftsjahr

Fristverlängerungen

Veröffentlichung Besteuerungsgrundlagen für Rumpf-GJ 2017 => 12 Monate (31.12.2018)

Beschlussfassung über Ausschüttungen für Rumpf-GJ 2017 => 8 Monate

Veräußerungs-/Anschaffungsfiktion zum 31.12.2017

Ermittlung durch inländische depotführende oder Verwahrstelle bis spätestens 31.12.2020

Gesonderte Feststellung der Veräußerungsgewinne zum 31.12.2017, wenn der Gewinn der Besteuerung

nach dem Einkommen unterliegt (tarifliche ESt)

Besteuerung erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung

Zwischengewinn: kein KESt-Abzug ohne Liquiditätszufluss

Aufschiebende Besteuerung nach altem Recht

Baumgartner & Partner PartG mbB

Anwendungsregeln (1)

II. SYSTEMWECHSEL

7

8. März 2017

Page 8: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Teilweise Aushebelung des Bestandsschutzes für Anteile im PV

Bei sog. Alt-Anteilen im PV (Anschaffung vor 01.01.2009) bleiben Wertveränderungen bis zum31.12.2017 steuerfrei

Ab 01.01.2018 eintretende Wertveränderungen sind steuerpflichtig

Aber Freibetrag i.H.v. EUR 100.000,- für Wertsteigerungen ab dem 01.01.2018 auf ehemalig

bestandsgeschützte Altbestände

Jährliche gesonderte Feststellung des Freibetrages durch Wohnsitzfinanzamt des Anlegers

Freibetrag lebt bei Verlusten aus Alt-Anteilen wieder auf

Baumgartner & Partner PartG mbB

Anwendungsregeln (2)

II. SYSTEMWECHSEL

8

8. März 2017

Page 9: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Investmentvermögen i.S.d. § 1 Abs. 1 KAGB

Unterscheidung OGAW und AIF entfällt für investmentsteuerliche Zwecke

Einhaltung von Anlagebestimmungen entfällt (keine Beschränkung auf bestimmte Vermögensgegenstände)

Fiktive Investmentfonds

1-Anleger-Fonds, Abgrenzung erfolgt durch BMF-Schreiben, Steuersystem soll nicht über bloße Satzungsregelungaushebelbar sein

Vermögensverwaltende KapG, die keiner Ertragsbesteuerung unterliegen (z.B. SPF)

keine Anwendung auf:

Ausnahmen nach § 2 Abs. 1 und 2 KAGB

Personengesellschaften und vergleichbare ausländische Rechtsformen (teilweise keine eindeutige Vergleichbarkeit)

REITs i. S. Reit-Gesetz

Anwendung auf in- und ausländische Investmentvehikel (OGAW und AIF) gleichermaßen, d. h. keineUnterscheidung!

Sondervermögen gelten Kraft gesetzlicher Fiktion nicht als Personengesellschaft

Baumgartner & Partner PartG mbB

II. SYSTEMWECHSEL

9

8. März 2017

Anwendungsbereich

Page 10: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Baumgartner & Partner PartG mbB

Übergang altes zu neuem Recht § 56 InvStG

II. SYSTEMWECHSEL

10

8. März 2017

Depotbank

Fiktive Veräußerungsergebnisse für alle Fondsbestände und Anteile an Kapital-Investitionsgesellschaften zum 31.12.2017 ermitteln. als „Rucksack“ bis zum tatsächlichen Verkauf

Grundsätzlich Frist bis 31.12.2020 aber tatsächlich vorher erforderlich, da erste Veräußerungen bereits am 02.01.2018 möglich und Angabe auch bei Depotüberträgen erforderlich ist.

-> Anpassungen Tax Box-Verfahren

Kundenfragen beantworten

Fondgesellschaft

Prüfung erforderlich, ob das Investmentvehikel zukünftig unter das neue InvStG fällt.

Kundenanfragen beantworten

Statusbescheinigung beantragen.

Wahl des "richtigen" Besteuerungssystems bei Spezial-Investmentfonds.

Letztmalige Ertragsermittlung nach § 5 InvStG a. F. auf den 31.12.2017. Ggf. Rumpf-Geschäftsjahr zum 31.12.2017. Verlängerte Fristen nur für Rumpf-GJ nicht für normale.GJ.

Ausschüttungspolitik optimieren:steuerfreie Ausschüttungen noch in 2017 vornehmen; steuerpflichtige Ausschüttungen bei Fonds mit Teilfreistellungen ggf. erst in 2018.

Page 11: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Umsetzungsschritte Depotbank

Baumgartner & Partner PartG mbB

11

2017 2018 2019 2020

II. Systemwechsel

Inkrafttreten der Investmentsteuerreform

Umsetzung Berechnungslogiken für

KESt-Einbehalt und Erstattung (verspätete

Vorlage Statusbescheinigung)

Neue Prozesse für Spezial-Investmentfonds

und steuerbefreite Anteilsklassen

01.01.2018

Für die Ermittlung der fiktiven Veräußerungsergebsnissezum 31.12.2017 grundsätzlich Frist bis 31.12. 2020 (tatsächliche Ermittlung wahrscheinlich vorher erforderlich, da erste tatsächliche Veräußerung bereits am 02.01.2018 möglich ist und Angabe auch bei Depotüberträgen erforderlich ist).

31.12.2020

Fiktive Veräußerungsgewinne für

alle Fondsbestände und Anteile an Kapital-

Investitionsgesellschaften

31.12.2017

• Steuererstattungs-prozesse steuerbegünstigte Anleger nach § 8

• Investmentanteil-Bestandsnachweis erstellen (Depotbank des Anlegers)

01.01.2019

Erstmalige Vorabpauschale am

02.01.2019

02.01.2019

Page 12: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Baumgartner & Partner PartG mbB

12

I. Hintergründe der Reform

II. Systemwechsel

III. Investmentfonds

1. Fondsebene

2. Anlegerebene

3. KESt-Einbehalt

4. Vorabpauschale

5. Teilfreistellung

6. Steuerbefreite Anteilseigner

7. KESt in Auslandsfällen

IV. Spezial-Investmentfonds

V. Technische Umsetzung in WM-Daten (Auszug)

Agenda

8. März 2017

Page 13: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Leitgedanke: Trennungsprinzip

Investmentfonds unterliegt KSt und ggf. der GewSt, soweit Deutschland international einBesteuerungsrecht zusteht (§ 6 Abs. 2 S. 1 InvStG n. F.)

Inländische Beteiligungseinnahmen (brutto, ohne Werbungskosten)

Inländische Immobilienerträge (netto, nach Werbungskosten) = EK aus V+V Inland, Gewinne aus derVeräußerung von im Inland belegenen Grundstück und grundstücksgleichen Rechten unabhängig vonder Haltedauer! (wobei Wertveränderungen, die vor dem 1. Januar 2018 eingetreten sind, steuerfreisind, sofern der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung mehr als zehn Jahre beträgt)

Auffangtatbestand für sonstige Einkünfte, d.h. solche i.S.d. § 49 Abs. 1 EStG

Im Übrigen ist der Fonds von der KSt befreit (Zinsen, VG, ausl. Dividenden, ausl.Immobilienerträge)

Gleichstellung in- und ausländischer Investmentfonds

Baumgartner & Partner PartG mbB

III. INVESTMENTFONDS

1. Fondsebene

13

8. März 2017

Page 14: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Kapitalertragsteuereinbehalt

Bei inländischen Dividenden und

Sonstigen Einkünften iSd. § 49 Abs. 1 EStG mit Steuerabzug (z. B. Zinsen aus

Wandelanleihen, Gewinnobligationen, rentenähnlichen Genussscheinen)

Steuerabzug iHv. 14,218% zzgl. 5,5% SolZ = 15%

Abgeltungswirkung

Nicht 15% zzgl. 5,5% SolZ wegen Quellensteuersätzen in DBAs (Achtung: Sonstige Einkünfte

ggf. DBA-mäßig als Zinsen zu qualifizieren ggf. kein Besteuerungsrecht für Deutschland)

Veranlagung zur Körperschaftsteuer (KSt)

KSt 15% zzgl. 5,5% SolZ

Inl. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Veräußerungsgeschäfte inländische Grundstücke

Sonstige inländische Einkünfte iSd. § 49 Abs. 1 EStG ohne Steuerabzug, z.B. Zinsen auf mit

deutschem Grundbesitz besichertem Fremdkapita

Sowohl Kapitalertragsteuereinbehalt als auch Veranlagung gilt für in- und

ausländische Investmentfonds gleichermaßen

Baumgartner & Partner PartG mbB

III. INVESTMENTFONDS

1. Fondsebene

14

8. März 2017

Page 15: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Investmentfonds ist auch GewSt- Subjekt

Persönliche Steuerbefreiung des Investmentfonds, wenn

Objektiver Geschäftszweck auf die Anlage und Verwaltung seiner Mittel für gemeinschaftlicheRechnung der Anteils- oder Aktieninhaber beschränkt ist und

eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der Vermögensgegenstände in wesentlichem Umfangausgeschlossen ist (Ausnahme Immobiliengesellschaften)

die allg. Grundsätze zur Abgrenzung der gewerblichen von der vermögensverwaltenden Tätigkeit sindbei Investmentfonds nur eingeschränkt geeignet.

vgl. BMF Schreiben vom 03.03.2015

Keine Infektion anderer Einkünfte (partielle Gewerbesteuerpflicht)

Bagatellregelung in § 15 Abs. 3 InvStG n. F.: Einnahmen aus aktiver unternehmerischerBewirtschaftung < 5%

Baumgartner & Partner PartG mbB

15

8. März 2017

III. INVESTMENTFONDS

1. Fondsebene

Page 16: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

„Erträge aus Investmentfonds“ wird als neuer Einkünftetatbestand in § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG n.F.eingeführt, Art. 3 des InvStRefG, § 16 InvStG n. F.

Ausschüttungen des Investmentfonds (inkl. Substanz, Rückzahlung von Einlagen; Ausnahme:Liquidation)

Gewinne aus der Veräußerung/Rückgabe/Entnahme von Investmentanteilen

Vorabpauschale

Zwischengewinnbesteuerung entfällt

Keine Anwendung von § 8b KStG/ § 3 Nr. 40 EStG, aber ggf. Teilfreistellungen

Eine Zuordnung zu anderen Einkunftsarten ist vorrangig (§ 20 Abs. 8 EStG)

Baumgartner & Partner PartG mbB

2. Anlegerebene

16

8. März 2017

III. INVESTMENTFONDS

Page 17: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Baumgartner & Partner PartG mbB

Schaubild Abzug Kapitalertragsteuer

III. INVESTMENTFONDS

17

Girokonto des Anlegers

Inl. AG

Hauptverwahrstelle /CBF

Fondsdepotbank

„Investmentfonds“

Anlegerdepotbank

Finanzamt der Depotbank

Finanzamt des Investmentfonds

Entrichtung der KSt i.H.v. 15% nach

§ 44 Abs. 1 S. 3 EStG

Ggf. Erstattung zu viel entrichteter KSt

Vorlage der Status-bescheinigung nach §7 Abs. 3 InvStG n. F.Erteilung einer

Statusbescheinigung

Antrag durch den Investmentfonds (KVG)

8. März 2017

3. KESt-Einbehalt

Bruttodividende EUR 100,00

Nettodividende EUR 85,00

Page 18: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Grundsätzlich beträgt die Kapitalertragsteuer 25% zzgl. SolZ auf inländischeBeteiligungseinkünfte und bestimmte sonstige Einkünfte

Reduktion auf 15% inkl. SolZ bei Vorlage einer Statusbescheinigung

Soweit Steuerpflichtige Einkünfte (§ 6 Abs. 2 InvStG n. F.) der Kapitalertragsteuer in Höhe von15% unterliegen abgeltende Wirkung (§ 7 Abs. 1 und 2 InvStG n. F.)

Zur Anwendung § 7 Abs. 1 InvStRefG muss dem Entrichtungspflichtigem (Depotbank) eineStatusbescheinigung seitens des Investmentfonds vorgelegt werden (§ 7 Abs. 3 InvStG n. F.)

Baumgartner & Partner PartG mbB

Allgemein

18

8. März 2017

3. KESt-Einbehalt

III. INVESTMENTFONDS

Page 19: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Statusbescheinigung (amtlicher Vordruck) erhält Investmentfonds auf Antrag beim zuständigenFinanzamt (§ 7 Abs. 4 und 5 InvStG n. F.)

Anforderung normalerweise ex ante

Bescheinigung kann rückwirkend für einen Zeitraum von sechs Monaten vor Antragstellung erteiltwerden

Gültigkeit der Statusbescheinigung beträgt maximal 3 Jahre

Legt Investmentfonds innerhalb von 18 Monaten nach Zufluss eines Kapitalertrags eineStatusbescheinigung vor oder weist der Investmentfonds nach, dass Voraussetzungen nach den §§ 8 bis10 vorliegen

Entrichtungspflichtiger hat dem Investmentfonds die Kapitalertragsteuer zu erstatten, die dennach § 7 Absatz 1 InvStG n. F. vorzunehmenden Steuerabzug übersteigt

Erkennt der Fonds, dass Voraussetzungen für die Erteilung der Statusbescheinigung weggefallen sind, istBescheinigung unverzüglich zurückzugeben

Finanzbehörde kann Statusbescheinigung ebenfalls jederzeit zurückfordern

Baumgartner & Partner PartG mbB

Investmentfonds

19

8. März 2017

3. KESt-Einbehalt

III. INVESTMENTFONDS

Page 20: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Aufgrund Statusbescheinigung Steuerabzug von 14,218 % KESt und 5,5% SolZ (15 %Gesamtbelastung) auf inländische Beteiligungseinnahmen

Ggfls. nachträgliche Berücksichtigung der Statusbescheinigung aufgrund verspäteter Vorlageerforderlich

Wenn bereits eine Steuerbescheinigung erteilt, erfolgt die Erstattung erst nach Rückgabe derbereits ausgestellten Steuerbescheinigung (Anpassung zum bisherigen Prozess erforderlich)

Baumgartner & Partner PartG mbB

Depotbank: Verwahrstelle; Kunde: Investmentfonds

20

8. März 2017

3. KESt-Einbehalt

III. INVESTMENTFONDS

Page 21: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Baumgartner & Partner PartG mbB

Kapitalertragsteuerabzug

21

8. März 2017

Depotbank

Weitergeltung bisherige NV-Bescheinigungen in einem Übergangszeitraum?

Erstattungsprozesse implementieren

Fristenkontrolle (Erstattungsantrag über Entrichtungsverpflichteten nur innerhalb 18 Monaten nach Zufluss)

Steuerbescheinigungen erstellen (Rückforderung alter Steuerbescheinigungen vor Neuausstellung erforderlich)

Fondgesellschaft

Statusbescheinigung beim zuständigen Finanzamt beantragen

Vorlage bei Verwahrstelle bzw. beim Entrichtungsverpflichteten

Fristenkontrolle für Erstattungsanträge (18 Monate nach Zufluss / 2 Jahre nach Ende des Geschäftsjahres)

III. INVESTMENTFONDS

3. KESt-Einbehalt

Page 22: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Es gibt keine ausschüttungsgleichen Erträge mehr => Vermeidung der dauerhaftenSteuerstundung durch Thesaurierung

Ziel: Versteuerung der risikolosen Marktverzinsung

Basiszins § 203 Abs. 2 BewG (von der Bundesbank ermittelter Durchschnittszinssatz öffentlicherAnleihen)

Zuflussfiktion zum ersten Werktag des nachfolgenden Kalenderjahres (bei vorherigerVeräußerung kein Ansatz)

Besteuerung als Erträge aus Investmentfonds nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG n.F.

keine Vorabpauschale bei

zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen nach § 5

betrieblicher und privater Altersvorsorge

Baumgartner & Partner PartG mbB

Vorabpauschale , § 18 InvStG n. F.

III. INVESTMENTFONDS

4. Vorabpauschale

22

8. März 2017

Page 23: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Baumgartner & Partner PartG mbB

Vorabpauschale Berechnung

23

Erster RNP zu Beginn des Kalenderjahres

x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016)x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale)

Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des Kalenderjahres, d.h. Letzter RNP ./. erster RNP + Ausschüttungen innerhalb des Jahres

Deckelung auf tatsächliche Wertsteigerung

= Basisertrag

./. Ausschüttung während des Kalenderjahres Begrenzung auf minimal 0,00, keine negative Vorabpauschale

= Vorabpauschale (Anlegerebene)

./. 1/12 pro vollem Monat vor Erwerb Begrenzung bei unterjährigem Erwerb

= geminderte Vorabpauschale (sofern unterjähriger Erwerb)

x Teilfreistellung

= steuerpflichtige Vorabpauschale

III. INVESTMENTFONDS

4. Vorabpauschale

Page 24: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Bei Veräußerung der Fondsanteile

Minderung des VG um die während der Besitzzeit angesetzte Vorabpauschale

Ansatz in voller Höhe vor Teilfreistellung

mindert VG auch, wenn diese z.B. aufgrund des Sparer-Pauschbetrages nicht besteuert wurde

kann auch zu Verlust führen

Baumgartner & Partner PartG mbB

Vorabpauschale

24

8. März 2017

III. INVESTMENTFONDS

4. Vorabpauschale

Page 25: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Wenn Vorabpauschale < tatsächlich erzielte Rendite

Steuerstundungseffekt bei thesaurierenden Fonds bis zur Veräusserung der Anteile

Wenn Vorabpauschale > tatsächlich erzielte Rendite

Ansatz der Wertsteigerung als Ertrag

Keine Vorabpauschale für folgende Anleger:

betriebliche Altersversorgung

private Lebensversicherung

Baumgartner & Partner PartG mbB

Fazit

25

8. März 2017

III. INVESTMENTFONDS

4. Vorabpauschale

Page 26: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Baumgartner & Partner PartG mbB

Vorabpauschale § 18 InvStG

26

8. März 2017

Depotbank

Umsetzung Berechnungslogiken für KESt-Einbehalt bis 01.01.2019 erforderlich (erstmalige Vorabpauschale am 02.01.2019)

Steuerbelastung auf Konto des Anlegers: Inanspruchnahme von Kreditlinien bei nicht ausreichend gedeckten Konten & Meldung an Finanzamt bei fehlendem Steuereinbehalt

Fondgesellschaft

Ggf. Mindestausschüttung für Steuerliquidität?

Vermeidung einer Vorabpauschale möglich bei z. B. Ausschüttung in Höhe der maximalen Vorabpauschale (RNP 1.1. x Basiszins x 0,7)

III. INVESTMENTFONDS

4. Vorabpauschale

Page 27: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Zweck: Pauschalierte Neutralisierung der Vorbelastung auf Fondsebene

Maßgeblich ist die fortlaufende Investition gemäß den Anlagebedingungen

Einzelnachweis durch Anleger in der Veranlagung möglich, falls keine Hinweise inAnlagebedingungen

Keine Kombination von Aktien- und Immobilienfreistellung

Gilt für Ausschüttung, Vorabpauschale und Veräußerung

Achtung: Veräußerungsfiktion nach § 22 InvStG n. F., wenn sich der Teilfreistellungssatz ändertoder die Voraussetzung für eine Teilfreistellung wegfallen

Besteuerung erst bei tatsächlichem Verkauf

Baumgartner & Partner PartG mbB

Teilfreistellung, § 20 InvStG n. F.

27

8. März 2017

III. INVESTMENTFONDS

5. Teilfreistellung

Page 28: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Baumgartner & Partner PartG mbB

Teilfreistellung

28

Art des Investment-fonds

Voraussetzungen Höhe der FreistellungNatürliche Person im PV

Höhe der FreistellungNatürliche Person im BV

Höhe der FreistellungKörperschaft

Aktienfonds Mind. 51% Kapitalbeteiligungen

30% 60% 80%

Immobilienfonds Mind. 51% Immobilien oder ImmoGes

60% 60% 60%

Ausl. Immobilienfonds

Mind. 51% ausl. Immobilien oder ImmoGes

80% 80% 80%

Mischfonds Mind. 25% Kapitalbeteiligungen

15% 30% 40%

Dachfonds: Status als Aktienfonds gefährdet, da max. bis zu 51% des Wertes von (Aktien-) Zielfonds-Investments als Kapitalbeteiligungen gelten (bei (Misch)-Zielfonds nur 25%).

8. März 2017

III. INVESTMENTFONDS

5. Teilfreistellung

Page 29: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Baumgartner & Partner PartG mbB

Teilfreistellung § 20 InvStG

29

8. März 2017

Depotbank

neue Berechnungslogiken für KESt-Einbehalt auf Anlegerebene umsetzen

Wechsel der Teilfreistellungsquote führt zu fiktiver Veräußerung

Fondgesellschaft

Bestimmung des IST-Status

Prüfung Anlagebestimmungen

Optimierungsmöglichkeiten prüfen

Anlagestrategie prüfen

Dachfondsstrategie problematisch

Mitteilung an WM-Daten

III. INVESTMENTFONDS

5. Teilfreistellung

Page 30: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Baumgartner & Partner PartG mbB

Steuerbelastungsvergleich: Beispiel thesaurierender Fonds Privatanleger, RNP 01.01 = 5000; RNP 31.12. = 5250; Ertrag: 2 % = 100 (ohne nicht realisierte Wertveränderungen)

EXKURS I: BERECHNUNGSBEISPIELE ZUM

STEUERBELASTUNGSVERGLEICH (1)

30

Thesaurierender Fonds 100% inl. Aktien Dividende

100% inl. AktienVeräußerung

100% Zinsen InvStG n. F. aktuellbei Dividenden und Zinsen (AGE)

FondsebeneKSt (15 %; SolZ inkl.)

100-15

1000

1000

1000

Vorabpauschale(0,7*1,10%)*5000

85

38,5

100

38,5

100

38,5

Vergleich mit Wertsteigerung = 250

38,5 38,5 38,5

Teilfreistellung 0,3*38,5 = 11,55 11,55 0

BMG PV25% AbgSt5,5% SolZ

26,95-6,74-0,37

26,95-6,74-0,37

38,5-9,62-0,53

100-25

-1,375

Steuer (inkl. SolZ) gesamt 22,11 7,11 10,15 26,375

Ohne KiSt Stundungseffekt bis zur tatsächlichen Veräußerung 8. März 2017

Page 31: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Baumgartner & Partner PartG mbB

Steuerbelastungsvergleich: Beispiel ausschüttender Aktienfonds Privatanleger

31

Ausschüttender Fonds

100% inl. Aktien Dividende

Direktanlage 100% inl. AktienVeräußerungsgewinne

51% inl. Aktien49% sonstige Erträge

FondsebeneKSt (15 %; SolZ inkl.)

100-15

1000

51/49-7,65

BMGTeilfreistellung 30%

85

-25,50

100

-30,00

92,35

-27,70

BMG 59,50 100 70,00 64,65

Natürliche Person, PV AbgSt5,5% SolZ

-14,88-0,82

-25-1,375

-17,50-0,96

-16,16-0,89

Nettozufluss 69,30 73,625 81,54 75,30

Steuer (inkl. SolZ) gesamt

30,70 26,375 18,46 24,70

Ohne KiSt8. März 2017

EXKURS I: BERECHNUNGSBEISPIELE ZUM

STEUERBELASTUNGSVERGLEICH (2)

Page 32: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Baumgartner & Partner PartG mbB

Steuerbelastungsvergleich: Beispiel Mischfonds: 30% Aktien, 70% Sonstige Erträge Privatanleger (Alternative: nur ausl. Aktien) RNP 01.01. = 5000; RNP 31.12. = 5250

32

Mischfonds Ausschüttung Thesaurierung Alternative: Ausschüttung* ausl. Aktien

AlternativeThesaurierung*

FondsebeneKSt (15 %; SolZ inkl.)

100 (30 inl. Div.)-4,50

100-4,50

100 (30 ausl. Div)-0,00

100-0,00

BMGVorabpauschale(0,7*1,10%)*5000

95,50

-

95,5038,5

100

-

10038,5

Teilfreistellung 15% -14,33 -5,78 -15,00 -5,78

BMG PV25% AbgSt5,5% SolZ

81,17-20,29

-1,12

32,72-8,18-0,45

85,00-21,25

-1,17

32,72-8,18-0,45

Steuer (inkl. SolZ) gesamt

25,91 13,13** 22,42 8,63**

Ohne KiSt; *Jedoch eventuell Vorbelastung mit ausl. QSt**Stundungseffekt nur bis zur tatsächlichen Veräußerung der Fondsanteile

8. März 2017

EXKURS I: BERECHNUNGSBEISPIELE ZUM

STEUERBELASTUNGSVERGLEICH (3)

Page 33: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Einkünfte nach § 6 Abs. 2 sind auf Antrag des Fonds steuerbefreit, soweit

1. Anleger des Investmentfonds die Voraussetzengen des § 44a Abs. 7 S. 1 EStG erfüllen, d. h. beiden Anlegern handelt es sich um

Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die nach der Satzung, demStiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführungausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen(§§ 51 bis 68 AO)

Stiftungen des öffentlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen odermildtätigen Zwecken dient oder

Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar kirchlichenZwecken dient

Befreiungsvorschriften können auf vergleichbare ausländische Anleger angewandt werden,wenn der ausländische Staat ein Amts- und Beitreibungshilfe leistender Staat ist

Baumgartner & Partner PartG mbB

Steuerbefreiung aufgrund steuerbegünstigter Anleger (§ 8 Abs. 1 InvStG n. F.) (Teil 1)

III. INVESTMENTFONDS

33

8. März 2017

6. Steuerbefreite Anteilseigner

Page 34: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Weitere Voraussetzungen (§ 8 Abs. 4 InvStG n. F.):

Anleger sind seit mindestens 3 Monaten zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer derFondsanteile (ohne Verpflichtung der Übertragung der Anteile auf eine andere Person) und

Investmentfonds erfüllt Voraussetzungen für Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer (§ 36aEStG – „45-Tage-Regelung“)

ODER

2. Anleger von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen(Zertifizierung nach §§ 5 oder 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes erforderlich)

Weitere Voraussetzung (§ 8 Abs. 4 InvStG n. F.):

Anbieter des Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags dem Investmentfonds innerhalb einesMonats nach dessen Geschäftsjahresende mitteilt, zu welchem Zeitpunkt und in welchemUmfang Anteile erworben oder veräußert werden (§ 9 Abs. 3 InvStG n. F.)

Baumgartner & Partner PartG mbB

Steuerbefreiung aufgrund steuerbegünstigter Anleger (§ 8 Abs. 1 InvStG n. F.) (Teil 2)

34

8. März 2017

III. INVESTMENTFONDS

6. Steuerbefreite Anteilseigner

Page 35: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Inländische Immobilienerträge sind auf Antrag des Fonds steuerbefreit, soweit folgende Anlegerbeteiligt sind:

1. Inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts (Anteile dürfen aber nicht einem nichtvon der KSt befreiten Betrieb gewerblicher Art zuzurechnen sein)

2. Von der KSt befreite inländische Körperschaften, Personenvereinigungen oderVermögensmassen (soweit diese nicht unter Punkt 1 fallen) oder vergleichbare ausländischeAnleger aus einem Amts- und Beitreibungshilfe leistenden Staat

z. B. Pensions- und Unterstützungskassen

Baumgartner & Partner PartG mbB

Steuerbefreiung aufgrund steuerbegünstigter Anleger (§ 8 Abs. 2 InvStG n. F.)

35

8. März 2017

III. INVESTMENTFONDS

6. Steuerbefreite Anteilseigner

Page 36: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Einkünfte, die einen Steuerabzug unterliegen:

Umfang der Steuerbefreiung richtet sich nach dem Anteil, den die steuerbegünstigten Anlegeram Gesamtbestand der Investmentanteile zum Zeitpunkt des Zuflusses der Einnahmen halten (§8 Abs. 3 InvStG n. F.)

Zu veranlagende Einkünfte:

Umfang der Steuerbefreiung richtet sich nach dem Anteil, den des durchschnittlichenInvestmentanteilbesitzes von steuerbegünstigten Anlegern am durchschnittlichenGesamtbestand der Investmentanteile während des Geschäftsjahres (§ 8 Abs. 3 InvStG n. F.)

Beachte:

Gemäß § 10 InvStG n. F. vollständige Steuerbefreiung des Investmentfonds unter bestimmtenVoraussetzungen möglich Anteilsklassen oder Teilfonds für steuerbegünstigte Anlegermöglich

Baumgartner & Partner PartG mbB

Umfang der Steuerbefreiung:

36

8. März 2017

III. INVESTMENTFONDS

6. Steuerbefreite Anteilseigner

Page 37: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

1. Anleger beantragt Befreiungsbescheinigung beim zuständigen Finanzamt

2. Depotführende Stelle des Anlegers stellt den steuerbefreiten Anlegern auf Nachfrage denInvestmentanteil-Bestandsnachweis zur Verfügung

3. Anleger übermitteln Bestandsnachweis und Befreiungsbescheinigung an Investmentfonds

4. Investmentfonds gibt Mitteilung über steuerbegünstigte Anleger zum Zeitpunkt des Zufluss desKapitalertrages an Fondsdepotbank weiter

5. Erstattung auf Konto der KVG

6. Erstattung auf Konto des Anlegers bzw. Wiederanlage zugunsten desAnlegers/Versicherungsvertrags

Baumgartner & Partner PartG mbB

Ablauf des Erstattungsprozesses:

37

8. März 2017

III. INVESTMENTFONDS

6. Steuerbefreite Anteilseigner

Page 38: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Volle Anrechnung/Erstattung der Kapitalertragsteuer nur unter folgenden Voraussetzungenmöglich:

Mindesthaltedauer umfasst 45 Tage und muss innerhalb eines Zeitraums von 45 Tagen vor und 45Tagen nach Ex-Tag liegen

Steuerpflichtiger muss Mindestwertänderungsrisiko im Umfang von mind. 70% tragen und

darf nicht verpflichtet sein, die Kapitalerträge ganz oder überwiegend, unmittelbar oder mittelbaranderen Personen zu vergüten

Ausnahmen:

Kapitalerträge aus deutschen Dividenden < EUR 20.000 pro Kalenderjahr

Bei Zufluss >= 1 Jahr wirtschaftlicher Eigentümer

Anwendung der FiFo-Methode

Folgen der Nichteinhaltung:

3/5 der Kapitalertragsteuer sind nicht anzurechnen

Auf Antrag ist ein Abzug der nicht angerechneten Kapitalertragsteuer bei den Einkünften möglichBaumgartner & Partner PartG mbB

Einführung des § 36a EStG n.F. für Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG

EXKURS II: DIE „45 TAGE-REGELUNG“ (1)

Die „45 Tage-Regelung“ bei deutschen Dividenden

38

8. März 2017

Page 39: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Zeitliche Geltung : Kapitalerträge ab 01.01.2016

Voraussetzung für Steuererstattung aufgrund steuerbegünstigter Anleger im Rahmen derInvestmentsteuerreform (§ § 8 und 10 InvStG n. F.)

Baumgartner & Partner PartG mbB

„45-Tage-Regelung“ – Berechnung der Mindesthaltedauer:

EXKURS II: DIE „45 TAGE-REGELUNG“ (2)

Die Mindesthaltedauerberechnung

39

Ex-Tag Zufluss-Tag

45-Tage Zeitraum45-Tage Zeitraum

45 Tage Mindesthaltedauer

8. März 2017

Page 40: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Baumgartner & Partner PartG mbB

Steuerbegünstigte Anleger § 8 InvStG

40

8. März 2017

Depotbank

Steuererstattungsprozess implementieren bis 01.01.2019

Investmentanteil-Bestandsnachweis implementieren bis 01.01.2019 (Depotbank des Anlegers)

Fristenüberwachung für KESt-Erstattungen

Etwaige Prüfpflichten für Depotbank in Zusammenhang mit § 36a EStG?

Fondgesellschaft

Analyse der Anlageinstrumente: Kapitaleinkünfte mit KESt-Abzug vorhanden?

Analyse Anlegerkreis (soweit möglich): steuerbefreite Anleger vorhanden?

Entscheidung (vorläufig), ob Erstattungsprozess angeboten wird.

Ggf. separate Anlageklassen / Investmentfonds für steuerbegünstige Anleger auflegen?

Implementierung Prozesse für Erstattungsantrag KESt bei Entrichtungsverpflichtetem (Verwahrstelle des Fonds bzw. letzte inländische Zahlstelle bei Auslandsfonds) und Auszahlung/Reinvestition zugunsten steuerbefreiter Anleger

Alternativ: Erstattungsantrag bei m Finanzamt des Entrichtungsverpflichteten

Fristenkontrolle

Einhaltung/Überwachung Voraussetzungen des § 36a EStG als Voraussetzung für Steuererstattung

III. INVESTMENTFONDS

6. Steuerbefreite Anleger: Handlungsbedarf

Page 41: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Baumgartner & Partner PartG mbB

Steuerbefreite Anteilsklassen / Investmentfonds § 10 InvStG

41

8. März 2017

Depotbank

Prozessimplementierung grds. bis 01.01.2018

Trennung der verwahrten Depotbestände bei Anteilsklassen?

Etwaige Prüfpflichten für Depotbank in Zusammenhang mit § 36a EStG?

Fondgesellschaft

I.d.R. nur bei Neuauflage möglich oder wenn bestehende Fonds ausschließlich steuerbefreite Anleger haben.

Entscheidung zwischen Anteilsklassen und separaten Investmentfonds

Überwachung des Anlegerkreises (Befreiungsbescheinigungen der Anleger etc.)

III. INVESTMENTFONDS

6. Steuerbefreite Anleger: Handlungsbedarf

Page 42: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Baumgartner & Partner PartG mbB

Auslandsfälle

III. INVESTMENTFONDS

42

8. März 2017

Depotbank

Letzte inländische Zahlstelle (z. B. Clearstream Banking Frankfurt) ist Entrichtungsverpflichteter der KESt und hat i.d.R. keine Vertragsbeziehung zur Fondsgesellschaft sondern nur zu deren Depotbank.

Reduktion des KESt-Einbehalts bzw. Erstattung über den Entrichtungsverpflichteten erfordert völlig neue Prozesse und Informationen.

Eingabe des Bankenverbands: Genereller Einbehalt von 25% zzgl. Soli und Erstattung über BZSt gewünscht

Fondgesellschaft

Implementierung neuer Prozesse und Informationsweitergabe von Anleger über Fondsgesellschaft, Depotbank bis inländische Zahlstelle.

Prozesse abhängig von Ergebnis der Eingabe des Bankenverbands.

Ggf. darüber hinaus Rückforderungsansprüche nach DBA für z. B. Zinsen aus Wandelanleihen und rentenähnlichen Genussscheinen.

7. KESt in Auslandsfällen

Page 43: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Baumgartner & Partner PartG mbB

43

I. Hintergründe der Reform

II. Systemwechsel

III. Investmentfonds

IV. Spezial-Investmentfonds

V. Technische Umsetzung in WM-Daten (Auszug)

Agenda

8. März 2017

Page 44: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Investmentfonds zusätzlich

Gewerbesteuerbefreiung (§ 15 InvStG n. F. (+))

Anlagebedingungen siehe nächste Folie

Baumgartner & Partner PartG mbB

Voraussetzungen nach § 26 InvStG n. F.

IV. SPEZIAL-INVESTMENTFONDS

44

8. März 2017

Page 45: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Anlagebestimmungen

Investmentfonds oder dessen Verwalter unterliegt einer Investmentaufsicht

Maximal 100 Anleger, grundsätzlich nur nicht-natürliche Personen (auch mittelbar überPersonengesellschaft); Ausnahmen:

Spezialinvestmentanteile werden im BV gehalten,

Die Beteiligung natürlicher Personen ist aufgrund des Aufsichtsrechts erforderlich, oder

Bestandschutz: Mittelbare Beteiligung wurde vor 9. Juni 2016 erworben

Bei Erwerb der mittelbaren Beteiligung vor dem 24. Februar 2016 bis zum 1. Januar 2030

bei Erwerb ab dem 24. Februar 2016 bis zum 1. Januar 2020

Baumgartner & Partner PartG mbB

Voraussetzungen (Teil 1)

45

8. März 2017

Mittelbare Produktaufsicht

erforderlich?

IV. SPEZIAL-INVESTMENTFONDS

Page 46: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Rückgaberecht (mind. 1x /Jahr)

Risikomischung

Zulässige Vermögensgegenstände (90%)

Max. 20% des Wertes investiert in Anteile nicht börsennotierter KapGes‘en

Max. Beteiligung an einer einzelnen KapGes < 10% des Kapitals der KapGes

Begrenzung Kreditaufnahme

Fixierung in Anlagebedingungen

Baumgartner & Partner PartG mbB

Voraussetzungen (Teil 2)

46

8. März 2017

Kumulative Erfüllung!!!

IV. SPEZIAL-INVESTMENTFONDS

Page 47: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Grundsätzlich Beibehaltung des geltenden Rechts und der Möglichkeit der (semi)-transparentenBesteuerung

Wahlrecht zur Befreiung von KSt, da grundsätzlich gleicher Besteuerungsumfang wieInvestmentfonds

Inländische Dividendeneinnahmen mit Steuerabzug:

Transparenzoption: Fonds erklärt unwiderruflich gegenüber der Verwahrstelle, dassSteuerbescheinigung für auf Fondseingangsseite einbehaltene KESt gegenüber den Anlegernausgestellt wird, § 30 InvStG n. F.

Inländische Immobilienerträge und sonstige inländische Einkünfte ohne Steuerabzug: Entfallen der KST-Pflicht (§ 33 i. V. m. § 50 InvStG n. F.) wenn:

Erhebung von KESt auf die Erträge bei Ausschüttung/Thesaurierung (Fondsausgangsseite)

Abführung KESt an das zuständige Finanzamt

Ausstellung Steuerbescheinigung gegenüber den Anlegern

Baumgartner & Partner PartG mbB

Teil 1

47

8. März 2017

IV. SPEZIAL-INVESTMENTFONDS

Page 48: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Befreiung von GewSt

Objektiver Geschäftszweck: Anlage und Verwaltung der Mittel für gemeinschaftliche Rechnung derAnleger

Ausschluss aktiver unternehmerischer Bewirtschaftung der Vermögensgegenstände (Rückausnahme fürImmobilienfonds und Bagatellgrenze < 5% der Gesamteinnahmen)

Baumgartner & Partner PartG mbB

Teil 2

48

8. März 2017

IV. SPEZIAL-INVESTMENTFONDS

Page 49: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Baumgartner & Partner PartG mbB

Handlungsbedarf Spezial-Investmentfonds §§ 25 ff. InvStG

49

8. März 2017

Depotbank

Gemeinsame Einzel-Steuerbescheinigungen zugunsten der Anleger bei Ausübung Transparenzoption durch den Fonds.

Rückforderung bereits ausgestellter Bescheinigungen.

Anlegerbezogener KESt-Einbehalt u. Soli (26,375%, 15%, 0%) bzw. Erstattung implementieren. Differenzbetrag zu 26,375% steht dem jeweiligen Anleger zu (Erstattung über Fondsgesellschaft).

Fondgesellschaft

Prüfung IST-Status und ggf. Anpassung der Anlagebestimmungen, falls Status als Spezial-Investmentfonds erwünscht.

Sonderkündigungsrechte erforderlich

Führen eines Anlegerverzeichnisses

Unwiderrufliche Entscheidung für Besteuerung als normaler Investmentfonds oder Spezial-Investmentfonds --> Wechsel von Spezial-Investmentfonds zu Investmentfonds führt zu fiktiver Veräußerung mit Steuerstundung; Wechsel Investmentfonds zu Spezial-Investmentfonds nicht möglich

Transparenzoptionen für Einkünfte mit Steuerabzug und Einkünfte mit Veranlagung prüfen und ggf. ausüben (auch separat möglich)

Rückwechsel zu Intransparenz (Körperschaftsteuerpflicht auf Fondsebene) grds. möglich. Unterschiedliche Zeiträume zu beachten.

Weiterleitung von Anlegerinformationen an Depotbank (Verwahrstelle).

Erstattung/Reinvestition Steuerdifferenz zugunsten des jeweiligen Anlegers

Einbehalt von KESt bei Immobilieneinkünften und Ausstellung von Steuerbescheinigungen an Anleger.

Ermittlung Spezial-Investmenterträge und neue Kennzahlen

Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung

IV. SPEZIAL-INVESTMENTFONDS

Page 50: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Baumgartner & Partner PartG mbB

50

I. Hintergründe der Reform

II. Systemwechsel

III. Investmentfonds

IV. Spezial-Investmentfonds

V. Technische Umsetzung in WM-Daten (Auszug)

Agenda

8. März 2017

Page 51: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

neue Felder von WM-Daten -> vgl. Fachinformation K27a von WM-Daten

Baumgartner & Partner PartG mbB

V. TECHNISCHE UMSETZUNG IN WM-DATEN (AUSZUG)

51

8. März 2017

Page 52: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Baumgartner & Partner PartG mbB

52

Bezeichnung Feld historische Angabe (soweit vorhanden)

Anwendung InvStG GD504C GV1B0

Anwendbares Besteuerungsverfahren (transparente/intransparenteBesteuerung)

GD504D GV1B1

Transparenzoption gemäß § 31 InvStG GD504F

Fonds mit fehlenden Einkünften gemäß § 6 InvStG GD504H

Statusbescheinigung Investmentfonds GV1B2

Fonds mit ausschließlich steuerlich begünstigten Anlegern GD504G

Investmentfonds gewerbesteuerpflichtig GD504J

Investmentfonds in Abwicklung gemäß § 17 InvStG GV1B4

Investmentfonds mit Teilfreistellung GD504K GV1B6

Investmentfonds mit Teilfreistellung gemäß § 20 Abs. 4 InvStG GD504L GV1B7

Investmentfonds i.S.v. § 2 Abs. 15 InvStG GD504M

Investmentfonds i.S.v. § 26 Nr. 4 InvStG GD504N

Körperschaften gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 InvStG GD504Q

V. TECHNISCHE UMSETZUNG IN WM-DATEN (AUSZUG)

Auszug künftiges Fondsreporting: Neuemissionen

Page 53: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Baumgartner & Partner PartG mbB

53

Bezeichnung Beschreibung FeldAusschüttung Ausschüttung gemäß § 2 Abs. 11 InvStG ED476

Bestätigung der Teilfreistellung

Steuerpflichtige Ausschüttung mit Teilfreistellung (Mischfonds 30% BV EStG/40% BV KStG)

EV483

Steuerpflichtige Ausschüttung mit Teilfreistellung (Immobilienfonds 60 % PV, BV EStG, BV KStG)

ED476N

Steuerpflichtige Ausschüttung mit Teilfreistellung (Immobilienfonds 80 % PV, BV EStG, BV KStG)

ED476Q

Steuerpflichtige Ausschüttung mit Teilfreistellung (Aktienfonds 30 % PV)

ED476J

Steuerpflichtige Ausschüttung mit Teilfreistellung (Aktienfonds 60 % BV EStG/80 % BV KStG

EV479

Steuerpflichtige Ausschüttung mit Teilfreistellung (Mischfonds 15 % PV)

ED476L

Anrechenbare Fondsausgangsquellensteuer unter Berücksichtigung der Teilfreistellung gemäß § 20 InvStGbei Anlegern im PV

ED476S

Steuerfreie Substanzausschüttung ED476H

Nullmelder zum Feld steuerpflichtigeVorabpauschale

ED476E

V. TECHNISCHE UMSETZUNG IN WM-DATEN (AUSZUG)

Auszug künftiges Fondsreporting: Ertragsdaten

Page 54: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Baumgartner & Partner PartG mbB

54

Bezeichnung Feld

Fondsverschmelzungen (steuerfrei/steuerpflichtig) ?

Veräußerungen gem. §§ 19 Abs. 2, 22, 52, 56 InvStG UD087

V. TECHNISCHE UMSETZUNG IN WM-DATEN (AUSZUG)

Auszug künftiges Fondsreporting: Kapitalmaßnahmen

Page 55: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Bei den in dieser Präsentation enthaltenen Informationen handelt es sich um unverbindlicheHinweise. Diese Präsentation kann daher insbesondere eine konkrete Rechts- und Steuerberatungnicht ersetzen. Für Rückfragen sowie für eine Beratung im Einzelfall stehen wir Ihnenselbstverständlich gerne zur Verfügung.

Baumgartner & Partner PartG mbB

DISCLAIMER

55

Page 56: DEUTSCHE INVESTMENTSTEUERREFORM ......x Basiszins (derzeit 1,10% lt. BMF v. 4.1.2016) x 0,7 (30% Werbungskostenpauschale) Aber: Begrenzung auf maximale Wertsteigerung während des

Baumgartner & Partner PartG mbB

Ihre Ansprechpartner

56

Bockenheimer Landstraße 51-53

60325 Frankfurt am Main

T +49 69 716 73 77 0

F +49 69 716 73 77 10

Widenmayerstraße 18

80538 München

T +49 89 2388644 0

F +49 89 2388644 20

Markus Baumgartner

Diplom-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Partner

[email protected]

Caroline Müller

Dipl.-Ökonomin, Steuerberaterin, Partnerin

[email protected]

8. März 2017

Aerogolf Center 1B, Heienhaff

L-1736 Senningerberg

T +352 263 403 71

F +352 269 455 89

Brandschenkestrasse 45

CH-8002 Zürich

T +41 44 20593-30

F +41 44 20593-40

BAUMGARTNER & PARTNER

Foto: die Gestalteragentur