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DEUTSCHE NORM Februar 2005 DIN EN 12215 Xändige-trbs1203.de/normen/zusatz/2015-10-24 INFO und... · DIN EN 12215:2005-02 2 Beginn der Gültigkeit Diese Norm gilt ab 1. Februar 2005

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Februar 2005DEUTSCHE NORM

Normenausschuss Maschinenbau (NAM) im DIN

Preisgruppe 15DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.

ICS 87.100

d"9229328

www.din.de

XDIN EN 12215

BeschichtungsanlagenSpritzkabinen fr flssige organische BeschichtungsstoffeSicherheitsanforderungen;Deutsche Fassung EN12215:2004

Coating plantsSpray booths for application of organic liquid coating materialsSafety requirements;German version EN12215:2004

Installations dapplicationCabines dapplication par pulvrisation de produits de revtement organiques liquidesPrescriptions de scurit;Version allemande EN12215:2004

Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin www.beuth.de

Gesamtumfang 54 Seiten

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DIN EN 12215:2005-02

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Beginn der Gltigkeit

Diese Norm gilt ab 1. Februar 2005

Nationales Vorwort

Diese Norm enthlt sicherheitstechnische Festlegungen.

Sie beinhaltet die Deutsche Fassung der im Technischen Komitee 271 Oberflchenbehandlungsgerte Sicherheit des Europischen Komitees fr Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 12215:2004.

Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Unterausschuss 3 Beschichtungsanlagen imArbeitsausschuss Oberflchenbehandlungsgerte Sicherheit des Fachbereiches Allgemeine Lufttechnikim Normenausschuss Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen.

Diese Europische Norm konkretisiert einschlgige Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie98/37/EG fr erstmals im EWR in Verkehr gebrachte Spritzkabinen fr flssige organischeBeschichtungsstoffe, um den Nachweis der bereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern.

Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europischen Gemeinschaftenkann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandeltenAnforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).

Die in Abschnitt 2 zitierten Europischen Normen sind als DIN-EN- bzw. DIN-EN-ISO-Normen mit gleicherZhlnummer verffentlicht.

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EUROPISCHE NORM

EUROPEAN STANDARD

NORME EUROPENNE

EN 12215

November 2004

ICS 87.100

Deutsche Fassung

Beschichtungsanlagen Spritzkabinen fr flssige organischeBeschichtungsstoffe Sicherheitsanforderungen

Coating plants Spray booths for application of organicliquid coating materials Safety requirements

Installations d'application Cabines d'application parpulvrisation de produits de revtement organiques

liquides Prescriptions de scurit

Diese Europische Norm wurde vom CEN am 10. September 2004 angenommen.

Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschftsordnung zu erfllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denendieser Europischen Norm ohne jede nderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listendieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrageerhltlich.

Diese Europische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Franzsisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache,die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch bersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management-Zentrummitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen.

CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dnemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Schweden, derSchweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, dem Vereinigten Knigreich und Zypern.

E U R O P I S C H E S K O M I T E E F R N O R M U N GEUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATIONC O M I T E U R O P E N D E N O R M A L I S A T I O N

Management-Zentrum: rue de Stassart, 36 B-1050 Brssel

2004 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchemVerfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten.

Ref. Nr. EN 12215:2004 D

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Inhalt

Seite

Vorwort................................................................................................................................................................ 4Einleitung ............................................................................................................................................................ 51 Anwendungsbereich............................................................................................................................. 52 Normative Verweisungen ..................................................................................................................... 63 Begriffe................................................................................................................................................... 84 Liste der signifikanten Gefhrdungen .............................................................................................. 114.1 Allgemeines ......................................................................................................................................... 114.2 Mechanische Gefhrdungen.............................................................................................................. 114.3 Elektrische Gefhrdungen ................................................................................................................. 124.4 Thermische Gefhrdungen ................................................................................................................ 134.5 Gefhrdungen durch Lrm................................................................................................................. 134.6 Gefhrdungen durch Gefahrstoffe .................................................................................................... 134.7 Gefhrdungen durch Brnde und Explosionen............................................................................... 144.8 Gefhrdungen durch Ausfall der Energieversorgung..................................................................... 154.9 Gefhrdungen durch ungesunde Krperhaltung ............................................................................ 155 Sicherheitsanforderungen und/oder Manahmen........................................................................... 155.1 Allgemeines ......................................................................................................................................... 155.2 Mechanische Sicherheitsanforderungen.......................................................................................... 155.3 Elektrische Sicherheitsanforderungen ............................................................................................. 175.4 Sicherheitsanforderungen und Manahmen gegen thermische Gefhrdungen.......................... 175.5 Sicherheitsanforderungen und Manahmen gegen Gefhrdungen durch Lrm ......................... 185.6 Sicherheitsanforderungen gegen Gefhrdungen durch Gefahrstoffe .......................................... 185.7 Sicherheitsanforderungen und Manahmen gegen Brnde und Explosionen ............................ 225.8 Sicherheitsanforderungen und Manahmen gegen Ausfall der Energieversorgung.................. 255.9 Sicherheitsanforderungen gegen Gefhrdungen durch ungesunde Krperhaltung................... 256 Feststellung der bereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen und/oder

Manahmen ......................................................................................................................................... 256.1 Allgemeines ......................................................................................................................................... 256.2 Feststellung der bereinstimmung mit den mechanischen Sicherheitsanforderungen............. 256.3 Feststellung der bereinstimmung mit den elektrischen Sicherheitsanforderungen................. 256.4 Feststellung der bereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen

und Manahmen gegen thermische Gefhrdungen........................................................................ 266.5 Feststellung der bereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen

und Manahmen gegen Lrm ............................................................................................................ 266.6 Feststellung der bereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen

gegen Gefahrstoffe ............................................................................................................................. 266.7 Feststellung der bereinstimmung mit den Brand- und Explosionsschutzmanahmen ........... 276.8 Feststellung der bereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen

und Manahmen gegen einen Ausfall der Energieversorgung...................................................... 286.9 Feststellung der bereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen

und Manahmen gegen ungesunde Krperhaltung........................................................................ 287 Benutzerinformationen....................................................................................................................... 287.1 Allgemeines ......................................................................................................................................... 287.2 Betriebsanleitung................................................................................................................................ 297.3 Kennzeichnung ................................................................................................................................... 31

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Anhang A (normativ) Diagramme zur Einteilung von Gefahrenzonen fr explosionsfhige Atmosphre................................................................................................ 32

Anhang B (normativ) Bestimmung der Konzentration brennbarer Stoffe hinsichtlich der UEG............. 35Anhang C (normativ) Geruschmessverfahren ............................................................................................ 38Anhang D (normativ) Messung der Luftgeschwindigkeit ............................................................................ 42Anhang E (informativ) Einteilung der Werkstoffe nach ihrem Brandverhalten Nationale Normen..... 47Anhang F (informativ) Verweisungen auf nationale Expositions-Grenzwerte ........................................... 48Anhang G (informativ) Schematische Darstellungen hinsichtlich der Einteilung von Spritzkabinen..... 49Anhang ZA (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europischen Norm

und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 98/37/EG .................................... 50Literaturhinweise ............................................................................................................................................. 51

Bilder

Bild A.1 Beispiel fr die Zoneneinteilung in einer Spritzkabine mit offener Zugangsseite (Spritzstand)...................................................................................... 32

Bild A.2 Beispiel fr die Zoneneinteilung in einer nach oben offenen Spritzkabine ........................... 33

Bild C.1: Messpunkt in einer Spritzkabine mit offener Zugangsseite (Spritzstand) Arbeitsplatz auerhalb der Kabine ................................................................................................. 39

Bild C.2: Messpunkte in nach oben offenen Spritzkabinen und Spritzkabinen (mit einer Lnge von weniger als 16 m) ......................................................................................... 40

Bild C.3: Messpunkte in nach oben offenen Spritzkabinen und Spritzkabinen (mit einer Lnge von mehr als 16 m) .............................................................................................. 40

Bild D.1: Messpunkte fr die Luftgeschwindigkeit in vertikal belfteten Spritzkabinen ......................... 43

Bild D.2: Messpunkte fr die Luftgeschwindigkeit in horizontal belfteten Spritzkabinen..................... 45

Bild D.3: Messpunkte fr die Luftgeschwindigkeit in vertikal belfteten Spritzkabinen fr jeweils ein groes Werkstck mit genau festgelegten Abmessungen ................................. 46

Bild G.1 Spritzkabine (vertikale Lftung).................................................................................................. 49

Bild G.2 Nach oben offene Spritzkabine (vertikale Lftung) ................................................................. 49

Bild G.3 Spritzkabine (horizontale Lftung) ............................................................................................. 49

Bild G.4 Spritzkabine mit offener Zugangsseite (Spritzstand) (horizontale Lftung).......................... 49

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Vorwort

Dieses Dokument (prEN 12215:2004) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 271 Oberflchen-behandlungsgerte Sicherheit erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird.

Diese Europische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Verffentlichungeines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Mai 2005, und etwaige entgegenstehende nationaleNormen mssen bis Mai 2005 zurckgezogen werden.

Diese Norm ist Teil eines Normenwerkes ber Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen fr Einrichtungenzum Auftragen und Trocknen von organischen flssigen Beschichtungsstoffen.

Diese Europische Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der EuropischenKommission und der Europischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet und untersttzt grundlegendeAnforderungen von EG-Richtlinien.

ANMERKUNG Obwohl eine Spritzkabine, als integrale Gesamtheit, formal nicht unter den Anwendungsbereich derATEX-Richtlinie 94/9/EG fllt, basiert diese Norm auf einer grundlegenden Risikobetrachtung entlang der Anforderungendieser Richtlinie.

Zum Zusammenhang mit EU-Richtlinien siehe informativen Anhang ZA, der Bestandteil dieses Dokumentesist.

Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgendenLnder gehalten, diese Europische Norm zu bernehmen: Belgien, Dnemark, Deutschland, Estland,Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Schweden, Schweiz, Spanien, TschechischeRepublik, Ungarn, Vereinigtes Knigreich und Zypern.

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Einleitung

Diese Europische Norm ist eine Typ C-Norm wie in EN ISO 12100 festgestellt.

Auf die betroffenen Maschinen und die behandelten Gefhrdungen, Gefhrdungssituationen undgefhrdenden Ereignisse wird im Anwendungsbereich dieser Norm hingewiesen.

Wenn Anforderungen dieser Typ C-Norm von denen in Typ A- und B-Normen gestellten abweichen, so geltendie Anforderungen dieser Typ C-Norm vor denen der anderen Normen, fr Maschinen, welche entsprechendden Anforderungen dieser Typ C-Norm konstruiert und gebaut sind.

Die spezifischen Anforderungen, die Hersteller in der Benutzerinformation aufzunehmen haben, sind inAbschnitt 7 aufgelistet.

1 Anwendungsbereich

Diese Norm gilt fr Spritzkabinen und fr Mehrzonen-Spritzkabinen fr den Auftrag von flssigen organischenBeschichtungsstoffen (Anstrichstoffe, Lacke usw.) unabhngig vom Spritzverfahren und behandelt allesignifikanten Gefhrdungen, die fr Spritzkabinen oder Mehrzonen-Spritzkabinen zutreffen, wenn siebestimmungsgem und unter den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen verwendet werden (sieheAbschnitt 4).

Eine Spritzkabine ist eine Gesamtheit von Maschinen und von miteinander verbundenen Komponenten wiez. B. technische Lftung durch einen oder mehrere Ventilator(en), Trockenluftfilter- und/oder Luft-Nassreinigungssystem, Steuer- und Regeleinrichtungen, Heizsystem fr die technische Lftung, automatischeFeuerlscheinrichtung, Warneinrichtungen, elektrische Einrichtungen, die miteinander verbunden sind fr dasAuftragen von flssigen organischen Stoffen in einem teilweise oder vollstndig umschlossenen rumlichenBereich (begrenzt durch Wnde), damit der Auftrag der Beschichtungsstoffe kontrolliert erfolgen kann.

ANMERKUNG 1 Die Einteilung von Spritzkabinen erfolgt in Anhang G.

Diese Norm beschreibt Verfahren zur Prfung und Messung dieser Sicherheitsanforderungen, an derSpritzkabine anzubringende Kennzeichnungen und in der Betriebsanleitung Mindestanforderungen fr denBetrieb.

Diese Norm gilt nicht fr:

Spritzwnde (ein Bereich zum Auftragen von flssigen organischen Beschichtungsstoffen, der nur durchdie fr die Absaugung der Abluft benutzte Wand begrenzt wird);

kombinierte Spritz- und Trocknungskabinen gem Definition in 3.2;

ANMERKUNG 2 siehe prEN 13355.

die begrenzenden Wnde, wenn diese Teil eines Gebudes sind und nicht als Teil der Anlage gelten;

Arbeitsrume, -hallen oder -gebude zum Lackieren von Werkstcken mit groen Abmessungen (z. B.Flugzeuge);

Spritzausrstungen, die in Spritzkabinen verwendet werden und durch EN 1953, EN 50050 undEN 50176 abgedeckt sind;

Spritzkabinen, die Teil von verketteten Anlagen sind.

ANMERKUNG 3 In verketteten Anlagen knnen zustzliche Gefhrdungen entstehen.

Diese Norm gilt fr Spritzkabinen, die nach der Verabschiedung dieser Norm hergestellt sind.

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2 Normative Verweisungen

Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokumentes erforderlich. Bei datiertenVerweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzteAusgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen).

EN 525, Gasbefeuerte Warmlufterzeuger ohne Wrmetauscher mit erzwungener Konvektion zum Beheizenvon Rumen fr den nicht-huslichen Gebrauch mit einer Nennwrmebelastung nicht ber 300 kW.

EN 563, Sicherheit von Maschinen Temperaturen berhrbarer Oberflchen Ergonomische Daten zurFestlegung von Temperaturgrenzwerten fr heie Oberflchen.

EN 746-1, Industrielle Thermoprozessanlagen Teil 1: Allgemeine Sicherheitsanforderungen an industrielleThermoprozessanlagen.

EN 746-2, Industrielle Thermoprozessanlagen Teil 2: Sicherheitsanforderungen an Feuerungen undBrennstofffhrungssysteme.

EN 954-1, Sicherheit von Maschinen Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen Teil 1: AllgemeineGestaltungsleitstze.

EN 971-1:1996, Lacke und Anstrichstoffe Fachausdrcke und Definitionen fr Beschichtungsstoffe Teil 1: Allgemeine Begriffe.

EN 982, Sicherheit von Maschinen Sicherheitstechnische Anforderungen an fluidtechnische Anlagen undderen Bauteile Hydraulik.

EN 983, Sicherheit von Maschinen Sicherheitstechnische Anforderungen an fluidtechnische Anlagen undderen Bauteile Pneumatik.

EN 1070:1998, Sicherheit von Maschinen Terminologie.

EN 1088, Sicherheit von Maschinen Verriegelungseinrichtungen in Verbindung mit trennendenSchutzeinrichtungen Leitstze fr Gestaltung und Auswahl.

EN 1127-1:1997, Explosionsfhige Atmosphren Explosionsschutz Teil 1: Grundlagen und Methodik.

EN 1838, Angewandte Lichttechnik Notbeleuchtung.

EN 1953, Spritz- und Sprhgerte fr Beschichtungsstoffe Sicherheitsanforderungen.

EN 13463-1:2001, Nicht-elektrische Gerte fr den Einsatz in explosionsgefhrdeten Bereichen Teil 1:Grundlagen und Anforderungen.

EN 13463-5 Nicht-elektrische Gerte fr den Einsatz in explosionsgefhrdeten Bereichen Teil 5: Schutzdurch konstruktive Sicherheit c.

EN 13478, Sicherheit von Maschinen Brandschutz.

prEN 14986, Konstruktion von Ventilatoren in explosionsgefhrdeten Bereichen.

EN 50015,. Elektrische Betriebsmittel fr explosionsgefhrdete Bereiche lkapselung o.

EN 50016, Elektrische Betriebsmittel fr explosionsgefhrdete Bereiche berdruckkapselung p.

EN 50017, Elektrische Betriebsmittel fr explosionsgefhrdete Bereiche Sandkapselung q.

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EN 50050, Elektrische Betriebsmittel fr explosionsgefhrdete Bereiche Elektrostatische Handsprh-einrichtungen.

EN 50176, Ortsfeste elektrostatische Sprhanlagen fr brennbare flssige Beschichtungsstoffe.

EN 60079-0, Elektrische Betriebsmittel fr gasexplosionsgefhrdete Bereiche Teil 0: AllgemeineAnforderungen (IEC 60079-0:2004).

EN 60079-1, Elektrische Betriebsmittel fr gasexplosionsgefhrdete Bereiche Teil 1: Druckfeste Kapselungd (IEC 60079-1:2003).

EN 60079-7, Elektrische Betriebsmittel fr gasexplosionsgefhrdete Bereiche Teil 7: Erhhte Sicherheit e(IEC 60079-7:2001).

EN 50020, Elektrische Betriebsmittel fr explosionsgefhrdete Bereiche Eigensicherheit i.

EN 60079-15, Elektrische Betriebsmittel fr gasexplosionsgefhrdete Bereiche Teil 15: Zndschutzart n(IEC 60079-15:2001, modified).

EN 60079-18, Elektrische Betriebsmittel fr gasexplosionsgefhrdete Bereiche Teil 18: Konstruktion,Prfung und Kennzeichnung elektrischer Betriebsmittel mit der Schutzart Vergusskapselung m(IEC 60079-18:2004).

EN 60079-25, Elektrische Betriebsmittel fr gasexplosionsgefhrdete Bereiche Teil 25: EigensichereSysteme (IEC 60079-25:2003).

EN 60204-1:1997, Sicherheit von Maschinen Elektrische Ausrstung von Maschinen Teil 1: AllgemeineAnforderungen (IEC 60204-1:1997).

EN 60529, Schutzarten durch Gehuse (IEC 60529:1989).

EN ISO 3746, Akustik Bestimmung der Schallleistungspegel von Geruschquellen aus Schalldruck-messungen Hllflchenverfahren der Genauigkeitsklasse 3 ber einer reflektierenden Ebene.

EN ISO 4871, Akustik Angabe und Nachprfung von Geruschemissionswerten von Maschinen undGerten.

EN ISO 11202, Akustik Geruschabstrahlung von Maschinen und Gerten Messung von Emissions-Schalldruckpegeln am Arbeitsplatz und an anderen festgelegten Orten; Verfahren der Genauigkeitsklasse 3fr Messungen unter Einsatzbedingungen.

EN ISO 12100-1:2003, Sicherheit von Maschinen Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitstze Teil 1:Grundstzliche Terminologie, Methodologie.

EN ISO 12100-2:2003, Sicherheit von Maschinen Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitstze Teil 2:Technische Leitstze

EN ISO 14122-2, Sicherheit von Maschinen Ortsfeste Zugnge zu maschinellen Anlagen Teil 2:Arbeitsbhnen und Laufstege.

EN ISO 14122-3, Sicherheit von Maschinen Ortsfeste Zugnge zu maschinellen Anlagen Teil 3:Treppen, Treppenleitern und Gelnder.

prEN ISO 14122-4, Sicherheit von Maschinen Ortsfeste Zugnge zu maschinellen Anlagen Teil 4:Ortsfeste Steigleitern.

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3 Begriffe

Fr die Anwendung dieser Norm gelten die Begriffe aus EN ISO 12100-1:2003.

Speziell fr diese Norm bentigte zustzliche Begriffe sind nachfolgend aufgelistet.

3.1Spritzkabineneine Spritzkabine ist eine Gesamtheit von Maschinen und von miteinander verbundenen Komponenten wiez. B. technische Lftung durch einen oder mehrere Ventilator(en), Trockenluftfilter- und/oder Luft-Nassreinigungssystem, Steuer- und Regeleinrichtungen (z. B. Verriegelung von technischer Lftung undSpritzeinrichtung), Heizsystem fr die technische Lftung (z. B. Brenner), automatischeFeuerlscheinrichtung, Warneinrichtungen, elektrische Einrichtungen, die miteinander verbunden sind fr dasAuftragen von flssigen organischen Stoffen in einem teilweise oder vollstndig umschlossenen rumlichenBereich (begrenzt durch Wnde), damit der Auftrag der Beschichtungsstoffe kontrolliert erfolgen kann

3.1.1Spritzkabine (siehe Bilder G.1 und G.3 von Anhang G)eine whrend des Spritzverfahrens an allen Seiten geschlossene Spritzkabine, mit Ausnahme der Ein- undAuslassffnungen fr die Werkstcke und fr die Lftungsleitungen

3.1.2nach oben offene Spritzkabine (siehe Bild G.2 von Anhang G)eine whrend des Spritzverfahrens an allen Seiten geschlossene Spritzkabine, mit Ausnahme der oberenEinlassseite fr die Zuluft, der Ein- und Auslassffnungen fr die Werkstcke und der Auslassffnungen frdie Abluftleitungen

3.1.3Spritzkabine mit offener Zugangsseite (Spritzstand) (siehe Bild G.4 von Anhang G)eine whrend des Spritzverfahrens an allen Seiten geschlossene Spritzkabine, mit Ausnahme der Ein- undAuslassffnungen fr die Werkstcke und der Abluftleitungen in den Seitenwnden. Die offene Zugangsseitedient als Einlassffnung fr die Zuluft und als Zugang fr die Bedienungsperson

3.2kombinierte Spritz- und Trocknungskabineeine kombinierte Kabine ist eine Gesamtheit von Maschinen und von miteinander verbundenen Komponentenwie z. B. Ventilator(en), Heizsystem fr die technische Lftung (z. B. Wrmetauscher, Brenner),kraftbetriebene Drossel- und Umschaltklappen, Leitungen fr die technische Lftung, Trockenluftfilter-und/oder Luft-Nassreinigungssystem, automatische Feuerlscheinrichtung und zustzliche spezifischeelektrische Einrichtungen, Steuer- und Energiekreise, die zum Auftragen und Trocknen der flssigenBeschichtungsstoffe in einem mit einer technischen Lftung ausgestatteten geschlossenen Raumzusammengefgt sind

ANMERKUNG Eine kombinierte Kabine kann mit einer Arbeitsgrube ausgestattet sein.

3.3flssiger organischer Beschichtungsstoffein flssiges organisches Produkt, das auf einem Untergrund aufgetragen einen Film bildet, der schtzende,dekorative und/oder andere spezifische Eigenschaften besitzt, z. B. Anstrichstoffe, einschlielich derLsemittel und Verdnnungsmittel (siehe EN 971-1)

3.4Bindemittelder nichtflchtige Anteil der Bindemittellsung, der den Film bildet (siehe 1.6 von EN 971-1:1996)

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3.5Lsemitteleine Flssigkeit aus einem oder mehreren Bestandteilen, die unter normalen Trocknungsbedingungen flchtigist und in der sich das Bindemittel vollstndig lst (siehe 1.4.5 von EN 971-1:1996)

ANMERKUNG Lsemittel sind auch in Wasch- und Reinigungsmitteln enthalten.

3.6AuftragenVorgang, bei dem flssige organische Beschichtungsstoffe auf einen Untergrund derart aufgetragen werden,dass diese auf der zu beschichtenden Oberflche haften

3.7SpritzverfahrenZerstuben und Spritzen von flssigen organischen Beschichtungsstoffen nach verschiedenen Verfahren:

3.7.1pneumatisches Spritzverfahrendie Beschichtungsstoffe werden durch Druckluft fein zerstubt und verspritzt

3.7.2airless-Spritzverfahren oder Verfahren mit Flssigkeitsdruckder Beschichtungsstoff steht unter hohem Druck und wird durch eine geeignete Dse verspritzt

3.7.3kombinierte Spritzverfahreneine Kombination verschiedener Verfahren, wie z. B. Flssigkeitsdruck kombiniert mit Druckluft

3.7.4elektrostatisches Versprhender zu versprhende Beschichtungsstoff wird elektrostatisch aufgeladen und durch die Oberflche desgeerdeten Werkstckes angezogen

3.8brennbarer StoffStoff in Form von Gas, Dampf, Flssigkeit, Feststoff oder Gemischen davon, der bei Entzndung eineexotherme Reaktion mit Luft eingehen kann (siehe 3.1 von EN 1127-1:1997)

ANMERKUNG Entzndliche Stoffe und brennbare Stoffe sind quivalente Benennungen in dieser Norm. Beispielefr brennbare Stoffe sind Lack-Aerosole und Lsemittel.

3.9Trocknungdas Verdampfen von Flssigkeiten aus den verarbeiteten Materialien (siehe 3.5 von EN 1539:2000)

3.10technische LftungLuftzirkulation durch einen oder mehrere Ventilatoren

3.11FrischluftLuft, die von einer nicht verschmutzten Quelle innerhalb oder auerhalb des Gebudes in die Spritzkabineangesaugt wird

3.12UmluftLuft, die aus dem Raum abgesaugt und wieder in ihn zurckgefhrt wird

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ANMERKUNG In dieser Norm ist der Raum die Spritzkabine.

3.13explosionsfhige AtmosphreGemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dmpfen, Nebeln oder Stuben unter atmosphrischenBedingungen, in dem sich der Verbrennungsvorgang nach erfolgter Entzndung auf das gesamteunverbrannte Gemisch bertrgt (siehe 3.17 von EN 1127-1:1997)

3.14untere Explosionsgrenze (UEG)untere Grenze des Explosionsbereiches (siehe 3.8 und 3.13 von EN 1127-1:1997)

ANMERKUNG Explosionsgrenze und Zndgrenze sind quivalente Benennungen. In Anlehnung an deninternationalen Sprachgebrauch wird in dieser Norm nur Explosionsgrenze verwendet.

3.15Expositions-GrenzwerteLuft-Grenzwerte fr Gefahrstoffe am Arbeitsplatz, die in den Arbeitsschutzgesetzen festgelegt sind

ANMERKUNG Verweisungen auf nationale Luft-Grenzwerte sind in Anhang F aufgefhrt.

3.16GefahrenzonenBereiche, in denen Gefhrdungen durch explosionsfhige Atmosphre auftreten knnen. DieWahrscheinlichkeit des Auftretens von explosionsfhiger Atmosphre ist in Zonen unterteilt. Die Grenzen vonGefahrenzonen sind in Anhang A angegeben

3.16.1Zone 0Bereich, in dem explosionsfhige Atmosphre als Mischung brennbarer Stoffe in Form von Gas, Dampf oderNebel mit Luft stndig oder langzeitig oder hufig vorhanden ist (siehe 6.3.2 von EN 1127-1:1997)

3.16.2Zone 1Bereich, in dem damit zu rechnen ist, dass explosionsfhige Atmosphre als Mischung brennbarer Stoffe inForm von Gas, Dampf oder Nebel mit Luft bei Normalbetrieb gelegentlich auftritt (siehe 6.3.2 von EN 1127-1:1997)

3.16.3Zone 2Bereich, in dem bei Normalbetrieb nicht damit zu rechnen ist, dass explosionsfhige Atmosphre alsMischung brennbarer Stoffe in Form von Gas, Dampf oder Nebel mit Luft auftritt, wenn sie aber dennochauftritt, dann nur kurzfristig (siehe 6.3.2 von EN 1127-1:1997)

3.17Gertekategorie

3.17.1Gertekategorie 1, Gruppe IIGerte dieser Kategorie sind zur Verwendung in Bereichen bestimmt, in denen stndig oder langzeitig oderhufig eine explosionsfhige Atmosphre vorhanden ist, die aus einem Gemisch von Luft und Gasen,Dmpfen oder Nebeln oder Staub/Luft-Gemischen besteht (siehe 3.2.3 von prEN 13463-1:2001)

ANMERKUNG Gerte der Kategorie 1 sind fr die Verwendung in Zone 0 geeignet.

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3.17.2Gertekategorie 2, Gruppe IIGerte dieser Kategorie sind zur Verwendung in Bereichen bestimmt, in denen damit zu rechnen ist, dasseine explosionsfhige Atmosphre aus einem Gemisch von Luft und Gasen, Dmpfen oder Nebeln oderStaub/Luft-Gemischen gelegentlich auftritt (siehe 3.2.4 von prEN 13463-1:2001)

ANMERKUNG Gerte der Kategorie 2 sind fr die Verwendung in Zone 1 geeignet.

3.17.3Gertekategorie 3, Gruppe IIGerte dieser Kategorie sind zur Verwendung in Bereichen bestimmt, in denen nicht damit zu rechnen ist,dass eine explosionsfhige Atmosphre durch Gemische aus Luft und Gasen, Dmpfen oder Nebeln oderStaub/Luft-Gemischen auftritt, jedoch wenn sie doch auftritt, dann wahrscheinlich nur selten und kurzzeitig(siehe 3.2.5 von prEN 13463-1:2001)

ANMERKUNG Gerte der Kategorie 3 sind fr die Verwendung in Zone 2 geeignet.

3.18Grubeeine Vertiefung im Boden, die abgedeckt oder offen sein kann. Beispiele: Grube mit Absaugung

3.19Arbeitsgrubebeleuchtete und belftete Grube im Boden, in der die Bedienungsperson beim Unterbodenspritzen arbeitet

3.20Mehrzonen-Spritzkabineeine Spritzkabine mit einer Kombination von Sektionen fr manuelle und/oder automatische Spritzverfahrenund technisch belfteten Abdunstzonen

ANMERKUNG In Abdunstzonen werden keine Spritzverfahren durchgefhrt.

4 Liste der signifikanten Gefhrdungen

4.1 Allgemeines

Dieser Abschnitt enthlt alle signifikanten Gefhrdungen, Gefhrdungssituationen und gefhrdendenEreignisse, soweit sie in dieser Norm behandelt werden, die nach dem Verfahren zur Abschtzung desRisikos als signifikant fr diese Art von Maschinen und fr die Manahmen zur Beseitigung oder Begrenzungdes Risikos erforderlich sind.

ANMERKUNG 1 Anhang G enthlt Beispiele fr die Einteilung von Spritzkabinen.

ANMERKUNG 2 Gefhrdungen knnen verursacht werden durch Kombinationen von Hilfseinrichtungen (z. B. Spritz- undSprhpistolen, Heizeinrichtung fr die Anstrichstoffe, Pumpen, Leitungen fr Beschichtungsstoffe, Roboter,Bewegungseinrichtungen, Frdereinrichtungen, Bhnen) und anderen Teilen der Spritzkabine.

4.2 Mechanische Gefhrdungen

4.2.1 Gefhrdungen durch Scheren, Quetschen und Einziehen

Diese Gefhrdungen knnen insbesondere in Spritzkabinen mit automatischen Spritzeinrichtungen/-anlagenauftreten, z. B. durch

unerwartetes Bettigen der Frdereinrichtung (bei der Instandhaltung),

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Ventilatoren und automatische Klappenversteller (z. B. Verletzungen durch Nachlauf der Ventilator-Flgelwhrend der Instandhaltung),

bewegliche Teile der Spritzkabine (z. B. Tren, Tore),

installierte automatische Spritzeinrichtung oder -anlage (z. B. Bewegungseinrichtung zum Spritzen,Spritz- und Sprhanlage, Drehtische fr Werkstcke).

4.2.2 Gefhrdungen durch fehlende Fluchtmglichkeiten

Diese Gefhrdungen knnen z. B. auftreten:

durch Hindernisse oder Behinderungen aufgrund von Unfllen mit mechanischen Ursachen oderAusbruch eines Feuers, wodurch eine schnelle Flucht der Bedienungsperson(en) aus der Spritzkabineverhindert wird;

durch einen zuflligen starken Druckabfall im Inneren einer geschlossenen Spritzkabine (z. B.Verstopfung des Lufteinlasses), wodurch:

die Tren durch mechanische Verformung der Spritzkabine verklemmt werden;

die zum ffnen der Tren bentigte Kraft nicht mehr durch die Bedienungsperson aufgebrachtwerden kann.

4.2.3 Gefhrdungen durch Herausspritzen von Flssigkeiten unter hohem Druck

Diese Gefhrdungen knnen z. B. auftreten bei Strungen an der Hochdruck-Spritzeinrichtung.

4.2.4 Gefhrdungen durch Rutschen, Stolpern oder Strzen der Bedienungsperson

Diese Gefhrdungen knnen z. B. auftreten:

auf Gngen, Bhnen, Leitern und Treppen der Spritzkabine;

auf Gitterrosten am Boden;

wenn der Boden z. B. durch Farbreste oder andere Stoffe gleitfrdernd geworden ist;

durch Strzen in die Arbeitsgrube der Spritzkabine.

Diese Gefhrdungen knnen durch unzureichende Beleuchtung erhht werden.

4.3 Elektrische Gefhrdungen

4.3.1 Elektrischer Schlag (durch direktes oder indirektes Berhren)

Diese Gefhrdungen knnen z. B. auftreten durch Berhren:

aktiver Bauteile, die aus betriebstechnischen Grnden nicht isoliert sind;

leitender Bauteile, die whrend des Normalbetriebes nicht unter gefhrlicher Spannung sind, sonderndies nur im Fehlerfalle sein knnen;

aktiver Bauteile, wenn deren Isolierung durch den Kontakt mit Lsemitteln oder durch mechanischeEinflsse beschdigt ist.

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4.3.2 Gefhrdungen durch uere Einflsse auf die elektrische Ausrstung

Diese Gefhrdungen knnen z. B. auftreten, wenn durch Wechselwirkung zwischen der elektrostatischenHochspannungsausrstung und den Bauteilen der Steuerung und der Sicherheitssysteme gefhrlicheFehlfunktionen wie z. B. Kurzschluss der elektronischen Sicherheitsschaltkreise, der Schutzeinrichtung anden Zugngen zu Gefahrenbereichen, der Warneinrichtungen hervorgerufen werden.

4.4 Thermische Gefhrdungen

Diese Gefhrdungen knnen hervorgerufen werden durch:

Berhren heier Oberflchen;

Brnde oder Explosionen (siehe 4.7.1 und 4.7.2, in denen speziell auf diese Gefhrdungen eingegangenwird);

Einrichtungen zum Heispritzen.

4.5 Gefhrdungen durch Lrm

Diese Gefhrdungen knnen innerhalb und auerhalb der Spritzkabine auftreten.

Diese Gefhrdungen knnen verursacht werden durch Lrmemissionen von z. B.

Ventilatoren;

zu hoher Luftgeschwindigkeit in Luftleitungen und Ausrstung;

Luft-Nassreinigungssysteme;

mit Druckluft betriebenen Betriebsmitteln (wie z. B. Dsen von Einrichtungen zum Versprhen undVerspritzen, Pumpen, Ventilen).

Die Gefhrdungen durch Lrm sind nur teilweise behandelt und werden bei der nchsten berarbeitungdieser Norm voll abgedeckt sein.

4.6 Gefhrdungen durch Gefahrstoffe

4.6.1 Gefhrdungen durch Kontakt mit/oder Adsorption von organischen flssigenBeschichtungsstoffen

Diese Gefhrdungen knnen hervorgerufen werden durch Kontakt mit/oder Absorption von flssigenorganischen Beschichtungsstoffen, Lse- und Reinigungsmitteln, durch die Verletzungen der Haut und Augensowie Dermatitis und Allergien hervorgerufen werden.

4.6.2 Gefhrdungen durch Einatmen von organischen flssigen Beschichtungsstoffen

Diese Gefhrdungen knnen hervorgerufen werden durch Einatmen von Aerosolen und durchLsemitteldmpfe, die aus flssigen organischen Beschichtungsstoffen freigesetzt werden.

4.6.3 Gefhrdungen durch Einatmen von Gasen

Diese Gefhrdungen knnen hervorgerufen werden durch Einatmen von toxischen Gasen, die durch dieHeizeinrichtung freigesetzt werden (Heizgase, Verbrennungsgase).

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4.6.4 Gefhrdungen durch Einatmen von Gasen und Dmpfen

Diese Gefhrdungen knnen hervorgerufen werden durch Einatmen von gefhrlichen Gasen und Dmpfen,die von der automatischen Feuerlscheinrichtung freigesetzt werden.

4.7 Gefhrdungen durch Brnde und Explosionen

4.7.1 Gefhrdungen durch Brnde

Diese Gefhrdungen knnen z. B. verursacht werden durch

Zndung brennbarer Farb- und Lackrckstnde innerhalb der Spritzkabine, in Abluftleitungen und Filtern.

Whrend des Betriebes der Spritzkabine kann durch Fehlbedienung oder durch mechanische oderelektrische Strung eine Zndung dieser Rckstnde hervorgerufen werden. Dies gilt insbesondere inSpritzkabinen, in denen elektrostatisch beschichtet wird.

Bei Instandhaltungsarbeiten mit Schneid- oder Schweiwerkzeugen kann eine Zndung durch die dabeifreiwerdende Energie erfolgen.

Die schnelle Ausbreitung des Brandes bedeutet auch fr benachbarte Bereiche eine Gefhrdung.

Defekt an Rohrleitungen oder Armaturen fr flssige Beschichtungsstoffe oder Lsemittel, wodurchbrennbare Flssigkeiten in die Spritzkabine gelangen knnen;

Entzndung der in Putzlappen enthaltenen Lsemittel;

Selbstentzndung aufgrund chemischer Reaktionen von verschiedenartigen flssigen Beschichtungs-stoffen miteinander;

Einrichtungen zum elektrostatischen Versprhen, in denen durch mangelhafte Antriebselemente oderdurch Strungen der Steuerungen zndfhige elektrische Entladungen zwischen den zu besprhendenWerkstcken und den unter Hochspannung stehenden Teilen der Anlage entstehen knnen. Diesezndfhigen elektrischen Entladungen knnen eine Zndung der Lack-Aerosole bewirken. DieseGefhrdung kann insbesondere in Anlagen mit Robotern oder automatischen Sprhsystemen auftreten;

Heizgerte, die eine Zndung der Lsemittel verursachen knnen.

ANMERKUNG Zndquellen sind z. B.:

heie Oberflchen, z. B. an Heizsystemen, an elektrischer Ausrstung;

mechanisch erzeugte Funken, z. B. an Ventilatoren, Frdereinrichtungen;

elektrostatische Entladungen;

elektrische Funken;

Schweiverfahren und andere Quellen thermischer Energie, die whrend Instandhaltungs- undReinigungsarbeiten verwendet werden.

4.7.2 Gefhrdungen durch Explosionen

Diese Gefhrdungen knnen auftreten, wenn die Konzentration der brennbaren Stoffe in Luft die untereExplosionsgrenze (UEG) berschreitet und eine wirksame Zndquelle vorhanden ist.

ANMERKUNG 1 Brennbare Stoffe, die in Konzentrationen ber Normalniveau auftreten knnen, sind z. B.:

Lsemitteldmpfe, die whrend der Abdunstphase entstehen;

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Kraftstoffdmpfe und/oder Verbrennungsprodukte des Heizsystems;

freigesetzte Dmpfe aus Ablagerungen;

brennbare Heizgase;

Lsemitteldmpfe, die aus Leckagen von defekten Rohrleitungen oder Armaturen entwichen sind;

Reinigungsflssigkeiten;

Lsemitteldmpfe durch Umluftfhrung in automatischen Spritzkabinen.

ANMERKUNG 2 Beispiele fr Zndquellen siehe Anmerkung in 4.7.1.

4.8 Gefhrdungen durch Ausfall der Energieversorgung

Diese Gefhrdungen knnen entstehen durch:

Ausfall der Lftung, wodurch die Lsemitteldampf-Konzentration brennbarer Stoffe schnell ansteigt unddamit ein sofortiges Verlassen der Spritzkabine durch die Bedienungsperson erforderlich ist;

Ausfall der Beleuchtung der Not-Ausgnge;

Ausfall der Energieversorgung fr die Sicherheitssteuerungen.

4.9 Gefhrdungen durch ungesunde Krperhaltung

Diese Gefhrdungen knnen entstehen, wenn die Abmessungen der Arbeitsgrube nicht der Ergonomie derBedienungsperson entsprechen.

5 Sicherheitsanforderungen und/oder Manahmen

5.1 Allgemeines

Die Maschinen mssen den Sicherheitsanforderungen und/oder Manahmen dieses Abschnittesentsprechen. Auerdem muss die Maschine im Hinblick auf Gefhrdungen, die relevant, aber nicht signifikantsind und die nicht in dieser Norm behandelt werden (z. B. scharfe Kanten), gem den Leitstzen derEN ISO 12100-2 konstruiert sein.

ANMERKUNG Gefhrdungen, die durch die Spritzeinrichtungen fr flssige organische Beschichtungsstoffe und derenZubehr hervorgerufen werden, sind durch EN 1953 abgedeckt.

5.2 Mechanische Sicherheitsanforderungen

5.2.1 Manahmen gegen Scheren, Quetschen und Einziehen

Verletzungen durch Scheren, Quetschen oder Einziehen aufgrund von Bewegungen der Maschinenteile derSpritzkabine sind durch Gestaltung und Konstruktion zu vermeiden. Der Kontakt mit gefhrlichen sichbewegenden Teilen ist durch folgende Manahmen zu verhindern:

Installation von Verdeckungen (z. B. an Ventilatoren und automatischen Klappenverstellern);

Schutzvorrichtungen (z. B. mechanische, lichtgesteuerte);

hydraulische, pneumatische oder elektrische Verriegelungen.

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ANMERKUNG 1 Wenn automatische Systeme wie Roboter oder Bewegungseinrichtungen oder hnliche Systeme frSpritzsysteme installiert sind, erfordert der Zugang zu gefhrlichen Bereichen Verriegelungen der Tren oder derSchutzeinrichtungen (z. B. mechanisch, lichtgesteuert) (siehe auch 5.6.2.4).

ANMERKUNG 2 Bezglich Roboter, siehe EN 775.

5.2.2 Schutzmanahmen gegen fehlende Fluchtmglichkeiten

Dieser Abschnitt gilt nur fr Spritzkabinen mit Bedienungsperson. Spritzkabinen mssen so gestaltet undkonstruiert sein, dass im Notfall die Bedienungsperson die Spritzkabine schnellstmglich und ohneBehinderung verlassen kann.

Tren fr Bedienungspersonen:

mssen von innen und auen zu ffnen sein;

mssen, unabhngig vom Druck (hoch oder niedrig) innerhalb der Kabine, von innen lediglich durchDrcken zu ffnen sein;

drfen nicht durch Bolzen oder Schlsser verschlossen werden, knnen aber von auen verschliebarsein, unter der Voraussetzung, dass sie von innen lediglich durch Drcken zu ffnen sind;

mssen selbstschlieend sein;

mssen mindestens 800 mm breit und 2 000 mm hoch sein.

Fr den Ein- und Ausgang von Personen mssen Spritzkabinen, bei denen das Auftragen manuell erfolgt, sogestaltet und konstruiert sein, dass die Bedienungsperson nicht mehr als 10 m zurckzulegen hat, um eineTr fr Bedienungspersonen zu erreichen.

Spritzkabinen entsprechend den Bildern G.1, G.2 und G.3 von Anhang G mssen mit mindestens zweierreichbaren Tren ausgestattet sein, die so weit wie mglich auseinander und nicht nebeneinander liegendrfen. Nur eine Tr ist erlaubt, wenn die Bedienungsperson unter Bercksichtigung von Hindernissenweniger als 5 m zurcklegen muss, um eine Tr zu erreichen.

Entspricht die Beladungstr den Anforderungen fr Tren fr Bedienungspersonen, ist auer derBeladungstr eine Tr fr Bedienungspersonen ausreichend.

Wird eine stndige ffnung zur Beladung mit Werkstcken als Tr fr Bedienungspersonen benutzt, mussdiese eine lichte Weite von 800 mm mehr als die maximale Breite der zugefhrten Werkstcke messen.

Spritzkabinen entsprechend den Bildern G.1 und G.3 von Anhang G mssen so gestaltet und konstruiert sein,dass ein zuflliger starker Druckabfall im Inneren der Spritzkabine verhindert ist, der ein ffnen der Tren aufgrund des erhhten Kraftbedarfs zum ffnen oder von Deformationen an der Konstruktion behindernwrde.

5.2.3 Schutzmanahmen gegen Herausspritzen von Flssigkeiten unter hohem Druck

Rohrleitungen fr Flssigkeiten und Drucksysteme mssen den Anforderungen von EN 982 und EN 983entsprechen.

Die Spritzeinrichtung muss den Bestimmungen von EN 1953 entsprechen.

5.2.4 Schutzmanahmen gegen Rutschen, Stolpern und Strzen der Bedienungsperson

Zur Ausrstung der Spritzkabine gehrende Leitern, Gnge und Gelnder mssen mit EN ISO 14122-2,EN ISO 14122-3 und prEN ISO 14122-4 bereinstimmen.

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Verbindungen zwischen Bodenrosten drfen keine Erhebungen oder Vertiefungen aufweisen, durch die dieBedienungsperson behindert wird.

Der Boden der Spritzkabine und alle Laufstege mssen rutschhemmend sein.

Arbeitsgruben mssen beleuchtet sein.

Die Spritzkabine ist ausreichend mit einer Mindest-Beleuchtungsstrke von 600 Lux zu beleuchten.

5.3 Elektrische Sicherheitsanforderungen

5.3.1 Allgemeines

Die elektrische Ausrstung muss den Anforderungen der EN 60204-1 entsprechen.

Alle Hauptschalter mssen abschliebar sein.

5.3.2 Schutzmanahmen gegen Berhren von elektrischen Teilen

Der Schutz gegen elektrischen Schlag muss den Anforderungen in Abschnitt 6 von EN 60204-1:1997entsprechen.

Die Isolierung der elektrischen Ausrstung muss gegen Lsemittel und andere aggressive Flssigkeitenresistent sein. Die elektrische Ausrstung muss gegen uere mechanische Einflsse geschtzt sein.

Alle leitfhigen mechanischen Teile mssen geerdet sein (siehe EN 60204-1).

Bei automatischen Einrichtungen zum elektrostatischen Versprhen muss der Zugang zu Gefahrenzonenwhrend des Betriebes sicher verhindert sein, z. B. durch:

Verriegelungseinrichtungen

oder

Verriegelungseinrichtungen mit Zuhaltung

mit Hochspannungsenergieversorgung der automatischen Spritz- und Sprhausrstung (siehe EN 50176).

ANMERKUNG 1 Anforderungen gegen elektrostatische Gefhrdungen der Spritz- und Sprhausrstung siehe EN 1953,EN 50050 und EN 50176.

ANMERKUNG 2 Die entsprechenden Kategorien nach EN 954-1 sind in 5.6.2.4 aufgefhrt.

5.3.3 Schutzmanahmen gegen uere Einflsse auf die elektrische Ausrstung

Alle fr die Sicherheit relevanten Systeme und Apparate mssen so konstruiert sein, dass sie durchWechselwirkungen mit elektromagnetischen Feldern nicht beeinflusst werden knnen.

Nach 4.4 von EN 60204-1:1997 mssen physikalische Umgebungs- und Betriebsbedingungen bercksichtigtwerden.

5.4 Sicherheitsanforderungen und Manahmen gegen thermische Gefhrdungen

Der Schutz gegen Verbrennungen durch Berhren sehr heier Oberflchen muss durch Isolierung oder durchBerhrungsschutz sichergestellt sein. Entsprechend EN 563 muss die Temperatur jeder heien Oberflche,die zufllig berhrt werden kann, unter 60C liegen. Bei sehr kleinen Oberflchen sind Ausnahmen mglich(siehe EN 563).

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Bei Brnden oder Explosionen muss die Bedienungsperson die Spritzkabine schnell und absolut sicherverlassen knnen. Die Tren fr Bedienungspersonen mssen den Anforderungen in 5.2.2 entsprechen.

5.5 Sicherheitsanforderungen und Manahmen gegen Gefhrdungen durch Lrm

Die in 3.1 definierte Spritzkabine muss so gestaltet und konstruiert sein, dass Gefhrdungen durch Luftschall-Emissionen auf den niedrigsten Wert herabgesetzt werden, unter Bercksichtigung des technischenFortschrittes und der Verfgbarkeit von Mitteln zur Lrmminderung, insbesondere an der Entstehungsstelle.

Folgende Manahmen knnen z. B. angewendet werden:

schwingungsisolierende Befestigung der Ausrstung;

flexible Verbindungen zwischen Rohrleitungen, insbesondere zwischen Ventilatoren und Leitungen;

Auswahl der Ventilatordrehzahlen gem den gnstigsten Lrmkurven;

Begrenzung der Strmungsgeschwindigkeit der Luft in Rohrleitungen;

Schallschutz an Rohrleitungen;

andere Mittel zur Vermeidung von Vibrationen, Resonanzen und allen anderen Geruschen, verursachtdurch die Zusatzausrstungen, welche dauerhaft in der Spritzkabine installiert und fest mit ihr verbundensind, und die sich nicht auf die Spritzkabine bertragen drfen.

ANMERKUNG 1 EN ISO 11688-1 enthlt allgemeine technische Informationen, allgemein anerkannte technische Regelnund Mittel zur Gestaltung und Konstruktion von geruscharmen Maschinen. EN ISO 11688-2 gibt ntzliche Informationenzur Lrmentstehung in Maschinen.

ANMERKUNG 2 Bezglich Lrmemissionen von Luftkompressoren und Spritzeinrichtungen, siehe EN 1012-1und EN 1953.

5.6 Sicherheitsanforderungen gegen Gefhrdungen durch Gefahrstoffe

5.6.1 Manahmen gegen Kontakt mit/oder Absorption von flssigen organischenBeschichtungsstoffen, Lse- und Reinigungsmitteln

Der Kontakt mit/oder die Absorption von Gefahrstoffen whrend des Spritzprozesses sind durch dietechnische Lftung so weit wie mglich zu reduzieren (siehe 5.6.2). Siehe auch weitere Anforderungen fr dieBetriebsanleitung in 7.2.2.

5.6.2 Manahmen gegen Einatmen von Aerosolen und Lsemitteldmpfen

5.6.2.1 Allgemeines

In Spritzkabinen mit Bedienungsperson muss im Arbeitsbereich der Bedienungsperson das Einatmen vonAerosolen und Lsemitteldmpfen vermieden sein durch Reduzieren der Konzentration unterhalb derExpositions-Grenzwerte (siehe Anhang F). Dies muss durch den Einbau einer technischen Lftunggeschehen, die auf die Spritzverfahren, Gre und Form der zu beschichtenden Werkstcke, Menge derverspritzten Gefahrstoffe und deren Expositions-Grenzwerte sowie alle Betriebsbedingungen abgestimmt ist.

In Spritzkabinen ohne Bedienungsperson ist eine Gefhrdung durch Einatmen von Gefahrstoffen nurgegeben, wenn die Bedienungsperson die Spritzkabine bei Einstell-, Steuerungs- oder Instandhaltungs-arbeiten betreten muss. Entsprechende Sicherheitseinrichtungen (siehe 5.6.2.3.c)) sind zu installieren.

Luft, die Lsemitteldmpfe in gesundheitsgefhrlichen Mengen oder Konzentrationen enthlt, darf nicht ausder Spritzkabine in den Arbeitsraum entweichen.

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5.6.2.2 Strmungsrichtung der Luft

Folgende Anforderungen gelten fr Spritzkabinen fr manuelles Auftragen:

Durch die Strmungsrichtung muss vermieden sein, dass die Luft im Atembereich der Bedienungs-personen ber den zulssigen Grenzwert hinaus mit flssigen organischen Beschichtungsstoffen belastetist. Kann diese Anforderung durch technische Manahmen nicht eingehalten werden, siehe Abschnitt 7;

der Luftstrom muss im gesamten Arbeitsbereich der Bedienungsperson so homogen wie mglich sein;

ist es erforderlich, dass sich die Bedienungsperson whrend des Spritzens um einen fest positioniertenGegenstand herum bewegen muss, muss die Spritzkabine vertikal belftet sein;

um Turbulenzen zu vermeiden, mssen vertikal belftete Spritzkabinen mit Bedienungspersonmindestens 1 m lnger und breiter sein als das grte zu beschichtende Werkstck. Die maximalenAbmessungen der zu beschichtenden Teile mssen vom Hersteller in der Betriebsanleitung angegebenwerden (siehe 7.2);

bei vertikal belfteten Spritzkabinen muss der Luftstrom abwrts gerichtet sein.

5.6.2.3 Luftgeschwindigkeit

Spritzkabinen fr manuelles Auftragen mssen fr die nachfolgend unter a), b) c) und d) aufgefhrtenLuftgeschwindigkeiten in einer leeren Spritzkabine gestaltet und konstruiert sein.

a) Spritzkabine (Bild G.1 von Anhang G)

Die mittlere Luftgeschwindigkeit muss mindestens 0,30 m/s betragen.

Messungen an einzelnen Punkten mssen mindestens Werte von 0,25 m/s ergeben. Dieentsprechenden Messpunkte sind in D.2.1 angegeben.

b) Nach oben offene Spritzkabine (Bild G.2 von Anhang G)

Die mittlere Luftgeschwindigkeit muss mindestens 0,30 m/s betragen.

Messungen an einzelnen Punkten mssen mindestens Werte von 0,25 m/s ergeben. Dieentsprechenden Messpunkte sind in D.2.1 angegeben.

c) Spritzkabine (Bild G.3 von Anhang G)

Die mittlere Luftgeschwindigkeit muss mindestens 0,30 m/s betragen,

Messungen an einzelnen Punkten mssen Werte von mindestens 0,25 m/s ergeben. Dieentsprechenden Messpunkte sind in D.2.2 angegeben.

d) Spritzkabine mit offener Zugangsseite (Spritzstand) (Bild G.4 von Anhang G)

Die mittlere Luftgeschwindigkeit muss mindestens 0,50 m/s betragen.

Messungen an einzelnen Punkten mssen Werte von mindestens 0,40 m/s ergeben. Dieentsprechenden Messpunkte sind in D.2.2 angegeben.

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e) Vertikal belftete Spritzkabinen zum Beschichten von jeweils nur einem groen Werkstck mitgenau definierten Abmessungen (z. B. Eisenbahnwaggon, Container)

Wenn durch das Werkstck die Volumenstrom-Messebene um mehr als 30 % verringert wird, mssen dieunter a) und b) geforderten Mindestwerte bei beladener Spritzkabine erreicht werden.

In diesen Spritzkabinen drfen keine kleinen Werkstcken beschichtet werden.

Die entsprechenden Messpunkte sind in Anhang D angegeben.

f) Vertikal belftete Spritzkabinen mit Arbeitsgrube

Die nachstehend festgelegten Luftgeschwindigkeiten mssen bei Messungen in der Spritzkabine, in derdas Werkstck mit genau definierten Abmessungen ber der Arbeitsgrube platziert ist, erreicht werden:

Die mittlere Luftgeschwindigkeit in der Arbeitsgrube muss mindestens 0,30 m/s betragen.

Messungen an einzelnen Punkten mssen mindestens Werte von 0,25 m/s ergeben. Dieentsprechenden Messpunkte sind in Anhang D angegeben.

g) Spezialverfahren

Geringere Luftgeschwindigkeiten, als in den o. a. Abschnitten a), b), c), d), e) und f) gefordert, knnen injedem Fall akzeptiert werden, wenn nachgewiesen ist, dass die Gesundheit der Bedienungspersonsichergestellt ist.

Dies kann der Fall sein, wenn:

die verwendeten flssigen organischen Beschichtungsstoffe keine gesundheitsgefhrdendenSubstanzen enthalten,

die Prozessanforderungen geringere Luftgeschwindigkeiten erfordern.

In diesen Fllen mssen die Bedingungen in Hinblick auf die Gesundheit der Bedienungspersoninnerhalb der Spritzkabine abgeschtzt werden. Sie knnen die Verwendung von Atemschutzgertenerfordern.

5.6.2.4 Sicherheitseinrichtungen und Steuerungen

Elektrische Steuerungs-, berwachungs- und Messsysteme, die fr sicherheitsrelevante Funktioneneingesetzt werden, um die Bildung von

gesundheitsgefhrdenden Gasen und Dmpfen (Begrenzung der Konzentration an gesundheits-gefhrdenden Stoffe in der Luft)

und

explosionsfhige Atmosphren (siehe 5.7.2.2 Begrenzung der Konzentration an brennbaren Stoffen)

zu vermeiden, mssen den Anforderungen der Kategorie 3 von EN 954-1 und EN 1088 entsprechen. BeiEinsatz eines Rechners (z. B. Prozessrechner) oder SPS (speicherprogrammierbare Steuerung) frsicherheitsrelevante Funktionen mssen Fehlfunktionen erkannt und die Spritzkabine muss abgeschaltet undin einen sicheren Zustand gefhrt werden.

a) berwachung der Luftleistungsverluste

Spritzkabinen mssen mit einer Einrichtung ausgestattet sein, die jede Verschlechterung der Luftleistunganzeigt, z. B. Differenz-Druckwchter.

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Die Einrichtung muss alle Leistungsverluste (z. B. durch verstopfte Filter) unterhalb der in 5.6.2.3festgelegten Werte mit optischem und akustischem Alarm anzeigen. Der Leistungsverlust darf 10 % nichtbersteigen.

b) Verriegelung von technischer Lftung, Heizsystem und Spritzeinrichtung

Die Spritzkabine muss mit einer Einrichtung ausgestattet sein, welche technische Lftung, Heizsystemund Spritzeinrichtung miteinander verriegelt.

Die Verriegelungseinrichtung muss sicherstellen, dass:

die Spritzeinrichtung nur bei wirksamer technischer Lftung in Betrieb genommen werden kann;

bei Ausfall der technischen Lftung die Spritzeinrichtung unverzglich gestoppt wird und erst beiwirksamer technischer Lftung wieder in Betrieb genommen werden kann;

das Heizsystem nur bei wirksamer technischer Lftung in Betrieb genommen werden kann,ausgenommen bei Heiwasserradiatoren, Wrmebertragung durch heie Flssigkeiten oderkatalytischen Heizsystemen, bei denen geprft ist, dass keine Beschichtungsstoffe oder Lsemittelgezndet werden knnen;

bei Ausfall der technischen Lftung das Heizsystem (wie oben spezifiziert) unverzglichausgeschaltet wird und erst wieder eingeschaltet werden kann, wenn die technische Lftung wiedervoll wirksam ist.

Die Verriegelungseinrichtung muss ein Nachlaufen der technischen Lftung nach Beendigung desnormalen Beschichtungsvorganges ermglichen, so dass die Wrmetauscher abkhlen und allerestlichen Lsemitteldmpfe abgesaugt werden.

c) Spritzkabinen ohne Bedienungsperson

Durch entsprechende Einrichtungen muss der Zugang fr Einstell-, Instandhaltungs- und Prfarbeiten ander Ausrstung mglich sein, wie z. B.:

Zeiteinstellung fr den Nachlauf der technischen Lftung nach Spritz-Stopps, bis die Atmosphreim Inneren der Spritzkabine ungefhrlich ist,

Atemschutzgerte (siehe 7.2.2).

Diese Anforderungen gelten auch fr Umluftsysteme.

5.6.3 Schutzmanahmen gegen Einatmen von gesundheitsgefhrlichen Gasen, die durch dasHeizsystem freigesetzt werden

5.6.3.1 Allgemeines (direkte oder indirekte Heizsysteme)

Heizsysteme, die mit brennbaren Stoffen betrieben werden, mssen mit den entsprechenden NormenEN 746-1, EN 764-2 und EN 525 bereinstimmen.

Einlass fr die Frischluft und Abluftleitungen mssen so installiert sein, dass jedes Risiko einer Umluftfhrungder Abgase vermieden ist.

Es muss eine Verriegelungseinrichtung zwischen Lftung und Gaseinlassventil am Brenner installiert sein.

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5.6.3.2 Direkte Zuluftbeheizung

Bei direkter Zuluftbeheizung muss die gesundheitsgefhrliche Konzentration der whrend der Verbrennungfreigesetzten Gase unter den durch die nationalen Arbeitsschutzgesetze festgelegten Expositions-Grenzwerten liegen.

Die Umluft-Rohrleitungen mssen dem Brenner nachgeschaltet sein, um die Bildung gesundheitsgefhrlicherBrenngase zu vermeiden.

5.6.4 Schutzmanahmen gegen Einatmen von gesundheitsgefhrlichen Gasen und Dmpfen, die vonder Feuerlscheinrichtung freigesetzt werden

Bei Installation einer automatischen Feuerlscheinrichtung muss eine Warneinrichtung ein akustisches Signalabgeben, bevor gesundheitsgefhrliche Feuerlschstoffe freigesetzt werden.

5.7 Sicherheitsanforderungen und Manahmen gegen Brnde und Explosionen

5.7.1 Brnde

Alle Spritzkabinen, in denen brennbare organische Stoffe verspritzt werden, sind mit einem manuellen oderautomatisch bettigten Feuerlschsystem auszustatten.

Zustzlich gelten die folgenden Anforderungen:

durch Heizeinrichtungen in der Spritzkabine drfen keine Lack-Aerosole und Lsemitteldmpfe gezndetwerden knnen (z. B. ist die Brennerflamme auerhalb des Spritzbereiches und auerhalb von Zone 2 zuinstallieren);

lftungstechnische Teile mssen im Allgemeinen auerhalb des Spritzbereiches (einschlielich derAbluftleitungen, in denen Lack-Aerosole enthalten sein knnen) installiert sein.

Die Installation einer automatischen Feuerlscheinrichtung ist abhngig von der Gre der Spritzkabine, derAnwesenheit von Bedienungspersonen und der Gefhrdung durch Brnde (Art der Beschichtungsstoffe,Spritzverfahren). EN 13478 ist zu bercksichtigen.

In Spritzkabinen fr automatische Spritzeinrichtungen sind automatische Brandmeldeeinrichtungenerforderlich. Im Falle eines Brandes muss die technische Lftung selbstttig gestoppt, die Zufuhr an flssigenorganischen Beschichtungsstoffen unterbrochen und, wenn zutreffend, die Brandklappen geschlossenwerden.

Spritzkabinen fr ortsfeste (automatische) elektrostatische Sprhanlagen mssen mit automatischenFeuerlschsystemen ausgestattet sein (siehe EN 50176).

Um die schnelle Ausbreitung eines Brandes auszuschlieen, mssen alle Konstruktionsteile der Spritzkabineund ihrer Ausrstung den in EN 13478 festgelegten Brandschutzmanahmen an Maschinen entsprechen.

ANMERKUNG Siehe Anhang E.

Folgende Konstruktionsteile mssen aus nichtbrennbarem Material bestehen:

feste Konstruktionsteile (Wnde und Decken) mssen leicht zu reinigen sein;

Fuboden und Gitterroste (mssen zu Reinigungszwecken abnehmbar sein);

bewegliche Elemente (Beladungs- und Zugangstren usw.);

Lftungsleitungen und Kamine, durch deren Verlegung der Feuerwiderstand von Wnden nichtbeeintrchtigt werden darf.

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Die Materialeigenschaften der Wrmeisolierung und von kleinen Konstruktionsteilen drfen einen Brand nichtuntersttzen (fortleiten) oder die Brandgefahr erhhen.

Die Filtermaterialien fr Lufteinlass und Abluftfilterung, flexible Verbindungen und Dichtungsmastix mssenmindestens nicht leicht entzndlich sein.

ANMERKUNG Siehe Anhang E.

5.7.2 Explosionen

5.7.2.1 Allgemeines

Durch die Anforderungen muss sichergestellt sein, dass:

durch technische Lftung die Konzentration an brennbaren Stoffen unter der UEG gehalten wird;

das Vorhandensein von Zndquellen ausgeschlossen oder reduziert wird.

Darber hinaus mssen vorbeugende Manahmen getroffen sein, um Leckagen von brennbaren Gasenauszuschlieen und die damit verbundene Mglichkeit einer Explosion zu vermeiden, z. B. durch natrlicheKonvektion, Vor- oder Nachsplen mit Luft, Dichtigkeitsprfung an Gasleitungen.

5.7.2.2 Begrenzung der Konzentration an brennbaren Stoffen

Die in a) und b) gegebenen Grenzwerte der Konzentration drfen nur zur Einteilung der Gefahrenzonen(siehe 5.7.2.3) und zur Festlegung der elektrischen Ausrstung (siehe 5.7.2.4 und 5.7.2.5) verwendet werden.

Wenn die UEG des Lsemittels nicht bekannt ist, muss zur Berechnung (siehe Anhang B) der Wert 40 g/meingesetzt werden.

a) In Spritzkabinen mit Bedienungsperson muss die Konzentration an brennbaren Stoffen auf einen Wertvon maximal 25 % der UEG begrenzt sein;

b) in Spritzkabinen ohne Bedienungsperson muss die Konzentration an brennbaren Stoffen auf einen Wertvon maximal 50 % der UEG begrenzt sein; dies gilt auch fr Umluftsysteme.

5.7.2.3 Einteilung der Gefahrenzonen (nach 3.16)

Die Einteilung der Gefahrenzonen ist ein wesentlicher Bestandteil des Sicherheitskonzeptes fr denExplosionsschutz. Die Zndschutzart von Ausrstung und Bauteilen, die in die Spritzkabine eingebaut sind,hngt ab von der Begrenzung der Konzentration an brennbaren Stoffen durch technische Lftung.

a) Ist die Konzentration an brennbaren Stoffen auf unter 25 % der UEG begrenzt, so ist/sind das Innere derSpritzkabine einschlielich der Umluft- und Abluftleitungen und externe Rume gebildet um stndigeffnungen im Abstand von bis zu 1 m als Zone 2 einzustufen;

b) liegt die Konzentration an brennbaren Stoffen zwischen 25 % und 50 % der UEG, ist das Innere derSpritzkabine einschlielich der Umluft- und Abluftleitungen als Zone 1 einzustufen;

c) liegt die Konzentration an brennbaren Stoffen zwischen 25 % und 50 % der UEG, sind externe Rumegebildet um stndige ffnungen im Abstand von bis zu 1 m als Zone 2 einzustufen.

ANMERKUNG 1 Siehe Anhang A.

ANMERKUNG 2 Tren werden nicht als stndige ffnung betrachtet.

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5.7.2.4 Spritzkabinen mit einer Konzentration an brennbaren Lsemitteln 25 % UEG

Wenn die nach Anhang B berechnete Konzentration an brennbaren Lsemitteln gleich oder grer 25 % UEGist, muss die Spritzkabine mit folgenden Einrichtungen ausgestattet sein:

entweder mit Explosions-Druckentlastungsflchen;

oder mit einer Konzentrations-berwachungseinrichtung, die die Zufuhr an brennbaren Stoffen bei einemWert von 50 % der UEG oder hher unterbricht.

5.7.2.5 Vermeidung oder Reduzierung von Zndquellen

5.7.2.5.1 Allgemeines

Um Gefhrdungen durch explosionsfhige Atmosphre zu vermeiden, muss durch Gestaltung undKonstruktion der elektrischen und nichtelektrischen Ausrstung sichergestellt sein, dass Zndquellen in jedemTeil des Systems, in dem Gefahrenzonen eingeteilt wurden (siehe 5.7.2.3), vermieden sind. Wenn elektrischeoder nichtelektrische Ausrstung nach der Anweisung des Herstellers eingebaut wurde, dann hat diekomplette Installation die gleiche Schutzkategorie.

5.7.2.5.2 Elektrische Ausrstung

Die elektrische Ausrstung innerhalb der Zone 1 muss mindestens der Kategorie 2 entsprechend EN 60079,EN 50015, EN 50016, EN 50017, EN 60079-1, EN 60079-7, EN 50020, EN 60079-18 und EN 60079-25 (jenach Anwendbarkeit) ausgefhrt sein.

Die elektrische Ausrstung, die in Zone 2 angeordnet und installiert ist, muss mindestens der Kategorie 3nach EN 60079-0 und EN 60079-15 entsprechen.

Insbesondere die folgenden Manahmen sind zu beachten:

alle elektrisch leitenden Bauteile sind untereinander zu verbinden und zu erden, siehe EN 60204-1,

fr fest hinter einer transparenten und stofesten Abdeckung installierte Beleuchtungseinrichtungen, dieso zur Spritzkabine abgedichtet sind, dass Lsemitteldmpfe aus dem Inneren der Spritzkabine nicht indie Beleuchtungseinrichtung gelangen knnen, ist IP 54 gem EN 60529 ausreichend,

fr Motoren auerhalb der Spritzkabine ist IP 44 gem EN 60529 ausreichend. Motoren drfen nicht inAbluftleitungen installiert sein;

unerwnschte elektrostatische Entladungen mssen durch Anwendung von Erdungsmanahmen unddurch Verbindung der Bauteile untereinander nach EN 50176 verhindert sein.

5.7.2.5.3 Nichtelektrische Ausrstung

Alle nichtelektrische Ausrstung und Bauteile, die in explosionsfhiger Atmosphre installiert sind, sind nachblichem Stand der Technik zu gestalten und konstruieren und einer Einschtzung der Zndgefahren inbereinstimmung mit 5.2 von prEN 13463-1:2001 zu unterziehen, um so den erforderlichen Schutzsicherzustellen. Die Ausrstung muss den Anforderungen in prEN 13463-1 und prEN 13463-5 entsprechen.

Ausrstung der Kategorie 3, die in Zone 2 installiert werden soll, darf whrend des Normalbetriebes keinewirksamen Zndquellen enthalten. Ausrstung der Kategorie 2, die in Zone 1 installiert werden soll, darfwhrend des Normalbetriebes und im zu erwartenden Fehlerfall keine wirksamen Zndquellen enthalten.

Es sind insbesondere folgende Anforderungen zu erfllen:

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durch heie Oberflchen aller Vorrichtungen im Inneren der Spritzkabine drfen keine Lack-Aerosole undLsemitteldmpfe gezndet werden knnen. Die zulssigen Temperaturen dieser heien Oberflchensind in 6.4.2 von EN 1127-1:1997 festgelegt,

elektrostatische Aufladungen sind nach 7.4 von prEN 13463-1:2001 zu vermeiden,

Ventilatoren fr Abluft und Umluft sind nach prEN 14986 Konstruktion von Ventilatoren fr den Einsatz inexplosionsgefhrdeten Bereichen zu schtzen.

5.8 Sicherheitsanforderungen und Manahmen gegen Ausfall der Energieversorgung

Alle Spritzkabinen mssen mit beleuchteten Warneinrichtungen und mit einer Beleuchtung der Notausgngeund der automatischen Feuerlscheinrichtung (falls vorhanden) ausgestattet sein und den Anforderungen derEN 1838 entsprechen.

5.9 Sicherheitsanforderungen gegen Gefhrdungen durch ungesunde Krperhaltung

Die Arbeitsgrube muss mindestens folgende Abmessungen haben:

Tiefe: 1,4 m

Breite: 0,8 m.

6 Feststellung der bereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungenund/oder Manahmen

6.1 Allgemeines

Die Feststellung der bereinstimmung mit den in Abschnitt 5 aufgefhrten Sicherheitsanforderungen erfolgtdurch Prfung, Berechnung, berprfung oder andere Verfahren, die nachfolgend aufgelistet sind.

Die Feststellung der bereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen und/oder Manahmen muss vor derInbetriebnahme erfolgen.

6.2 Feststellung der bereinstimmung mit den mechanischen Sicherheitsanforderungen

Das Vorhandensein und die Wirksamkeit der Schutzvorrichtungen aufgrund von Normen und Festlegungen,soweit sie fr diesen Typ von Spritzkabinen fr flssige organische Beschichtungsstoffe relevant sind, werdendurch Sicht- und Funktionsprfungen festgestellt.

Die Forderung in 5.2.4 nach einer Mindestleuchtstrke von 600 Lux kann durch Messungen geprft werden.Die Messungen knnen z. B. an einem Punkt in einer Hhe von 1 m ber dem Zentrum des Kabinenbodensmit einem senkrecht nach oben messenden Luxmeter durchgefhrt werden.

6.3 Feststellung der bereinstimmung mit den elektrischen Sicherheitsanforderungen

6.3.1 Schutzmanahmen gegen das Berhren von aktiven Teilen

Die bereinstimmung mit EN 60204-1 und EN 50050 ist zu prfen.

Prfung, ob trennende Schutzeinrichtungen so angebracht sind, dass der Zugang zu Gefahrenzonenverhindert ist, und Funktionsprfung der Verriegelungseinrichtungen.

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6.3.2 Schutzmanahmen gegen uere Einflsse auf die elektrische Ausrstung

Prfung, ob die elektronischen und elektrischen Teile den Herstellerangaben entsprechend installiert sind.

Die Funktion der elektrischen Ausrstung, insbesondere die der Sicherheits- und Schutzeinrichtungen, mussgeprft werden, siehe 19.6 von EN 60204-1:1997.

6.4 Feststellung der bereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen und Manahmengegen thermische Gefhrdungen

Diese Manahmen sind durch Temperaturmessungen der berhrbaren Oberflchen mit kalibriertemBerhrungsthermometer zu prfen.

6.5 Feststellung der bereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen und Manahmengegen Lrm

Die Messungen des Emissions-Schalldruckpegels am Arbeitsplatz und des Schallleistungspegels sind nachAnhang C durchzufhren.

6.6 Feststellung der bereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen gegenGefahrstoffe

6.6.1 Schutzmanahmen gegen Kontakt mit/oder Absorption von flssigen organischenBeschichtungsstoffen, Lse- und Reinigungsmitteln

Prfung der bereinstimmung mit den in 7.2.2 genannten Anleitungen.

6.6.2 Schutzmanahmen gegen Einatmen von Aerosolen und Lsemitteldmpfen

6.6.2.1 Strmungsrichtung der Luft

Ein Raucherzeuger ist im Auftragsbereich aufzustellen und es ist zu prfen, ob der gesamte Rauch durch diefr diesen Zweck vorgesehene Einrichtung abgesaugt wird.

6.6.2.2 Messung der Luftgeschwindigkeit

Die geforderten Luftgeschwindigkeiten sind anhand Anhang D zu prfen.

6.6.2.3 Sicherheitseinrichtung

Funktionsweise und Kennzeichnung der Sicherheitseinrichtung sind durch Sichtprfung festzustellen.

6.6.3 Schutzmanahmen gegen Einatmen toxischer Gase, die vom Heizsystem freigesetzt werden

Die bereinstimmung des Heizsystems mit den zutreffenden Normen ist vor dem Anlauf der Maschine zuprfen.

Der Hersteller von Zuluft-Heizungssystemen mit direkter Beheizung durch Gasbrenner muss eineKonformittserklrung ber die Einhaltung der gem EN 764-2 geforderten Prfungen fr den Brennermitliefern.

Sichtprfung und Probelauf, um sicherzustellen, dass die Spritzkabine mit einer wirksamen Verriegelungzwischen technischer Lftung und Gaseinlassventil des Brenners ausgestattet ist.

berprfung der korrekten Positionierung der Umluftleitung in Bezug auf den Brenner.

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6.6.4 Schutzmanahmen gegen Einatmen gesundheitsgefhrlicher Gase und Dmpfe, die durch dieFeuerlscheinrichtung freigesetzt werden

Prfung der Funktionsfhigkeit der Brandmeldeeinrichtung und Kontrolle, ob die Zeit fr dieBedienungsperson zum Verlassen der Spritzkabine ausreicht, bevor die automatische Feuerlscheinrichtungaktiviert wird.

6.7 Feststellung der bereinstimmung mit den Brand- und Explosionsschutzmanahmen

6.7.1 Brandschutzmanahmen

Folgende Punkte mssen durch Sichtprfung und Inspektion berprft werden:

Konstruktionsmaterialien der Spritzkabine mssen den in 5.7.1 festgelegten Anforderungen entsprechen;

Wandbauteile mssen leicht zu reinigen sein;

automatische Brandmelde- oder Feuerlscheinrichtungen mssen wirksam sein.

6.7.2 Explosionsschutzmanahmen

6.7.2.1 Begrenzung der Konzentration an brennbaren Stoffen

In Spritzkabinen mit Bedienungsperson muss die bereinstimmung mit den Anforderungen fr dieLuftgeschwindigkeit (in 5.6.2.3.a), b), c), d), e) und f)) geprft werden:

In diesen Fllen ist die Messung der Konzentration an brennbaren Stoffen nicht erforderlich.

Sind die Luftgeschwindigkeiten nicht mit dem Auftragsverfahren vereinbar (5.6.2.3.g)), kann eineMessung der Konzentration an brennbaren Stoffen erforderlich sein.

In Spritzkabinen ohne Bedienungsperson muss die Konzentration brennbarer Lsemittel in % der UEG (CUEG)nach Anhang B berechnet werden.

Abhngig von dem errechneten Wert CUEG sind folgende Konzentrationsmessungen durchzufhren:

berechnete Konzentration CUEG 10 %: keine Messung erforderlich;

10 % < berechnete Konzentration CUEG 25 %: Messung(en) in der/den Abluftleitung(en);

25 % < berechnete Konzentration CUEG 50 %: folgende Messungen:

im Inneren der Spritzkabine an den fr die Luftgeschwindigkeitsmessungen festgelegten Punkten(siehe Anhang D),

in der/den Abluftluftleitung(en).

Bei einer Mehrzonen-Spritzkabine muss fr die Berechnungen von CUEG jede Sektion separat betrachtetwerden. Es ist die berechnete Konzentration der Sektion mit dem ungnstigsten Ergebnis zu bercksichtigen.

Die Messungen mssen mit einem Explosimeter durchgefhrt werden:

Das Explosimeter muss sicher sein und in bereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen fr dieVerwendung in explosionsfhiger Atmosphre ausgelegt sein.

Das Explosimeter muss mit einem geeigneten Lsemittel kalibriert sein.

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