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I1 "alter Tancsits
Die Auseinandersetzung um Abfangßger und die Stationierung des SAABDraken in Österreich >,
Kurzzusammenfassung
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Auseinandersetzung um den Ankauf und die Stationierung der 24 Abfangjäger 5MB-Draken für das österreichische Bundesheer. Neben der chronologischen Darlegung der Ereignisse, von der Ausschreibungsphase über die Ankaufsentscheidung bis zum konkreten Widerstand aus der Steiermark, wird auf Aspekte der gesamten Diskussion rund um den Flugzeugkauf eingegangen. Diese einzelnen Gesichtspunkte sind neutralitätspolitischer, militärischer und wirtschaftlicher Natur; sie umfassen aber auch die Diskussion um den Föderalismus in Österreich und den Konflikt innerhalb der Volkspartei.
Der Ankauf und die Stationierung von 24 Militärflugzeugen zum Zwecke der Überwachung des Luftraumes eines souveränen Staates wäre überall außer in Österreich kein Anlaß zur Debatte. Hier wurde allerdings aus dieser ziemlich banalen Problemstellung durch etwa zwei Jahre hindurch ein innenpolitisches Thema allerersten Ranges. Die nähere Durchleuchtung der Vorgänge und Hintergründe ist aber auch deshalb von Interesse und angebracht, weil bei der Diskussion um die 5MB-Draken sehr viele aktuelle und tiefschichtige Problemfelder der österreichischen innenpolitischen Landschaft berührt und grundsätzliche Fragen des Zusammenlebens in diesem Lande angerissen wurden.
1. Chronologie der Ereignisse
Mit der Wiedererlangung der Wehrhoheit wurde ab 1955 nicht nur ein Bundesheer neu gebildet, sondern - als unabdingbarer Bestandteil einer Armee der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts - sofort auch an die Schaffung von Luftstreitkräften gedacht. Der Einstieg gelang zwar nur mit geringen Stückzahlen an Luftfahrzeugen, aber es konnte zumindest der Anschl\Jß an die technische Entwicklung gewahrt werden. Ab 1961 standen den österreichischen Fliegern 30 5MB J29F zur Verfügung. Es handelte sich um ein Flugzeug der ersten Jet-Generation 1) scnwedischer Provenienz, das in Österreich als Jagdbomber verwendet wurde. Relativ
1) ZUr gesamten Problematok der Kategons,erung und Bewertung von M'lotArflugzeugen F Kork,sch. E,nte,lungsknt. nen tür Jet-Generationen. in: Osterre,Ch,SChe M,lotArlsche Zeitschnft (OMZ) 4/1987, S. 353-357
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bald danach wurde unter der Amtsführung Dr. Georg Praders (BMfLV von 1964 bis 1970) an einen weiteren Ausbau bzw. an eine aufgabenadäquate Modernisierung der Luftstreitkräfte gedacht, wobei wiederum auf die nun schon bewährte Zusammenarbeit mit Schweden gebaut werden sollte (das Bundesheer verwendet auch Schulflugzeuge von SAAB). Geplant war die Anschaffung von 40 Jet-Trainern und Erdkampfflugzeugen der Type SAAB 105 sowie die darauffolgende spätere Beschaffung von etwa halb so vielen Abfangjägern der zweiten Generation. Ins Auge gefaßt war für diese Rolle primär der damals noch sehr moderne Überschalljäger SAA B J35-Draken. Die Trainer/Erdkampfflugzeuge wurden noch Ende der sechziger Jahre beschafft, und dann trat mit der Übernahme der Regierungsverantwortung durch die SPÖ ein Stillstand im weiteren Ausbau der Fliegerkräfte des Bundesheeres ein. Dies lag wohl in erster Linie darin begründet, daß eine grundsätzliche Neuorientierung der Sicherheits- und Wehrpolitik sowie ihres Stellenwertes mit dem Amtsantritt Dr. Kreiskys erfolgte2). Die Jahre bis etwa 1976 dienten dabei lediglich der Diskussion und haben dem Bundesheer - unabhängig von späteren, vor allem konzeptiven, positiven Leistungen - sehr viel an Substanz gekostet und auch der österreichischen Militärfliegerei arg zugesetzt.
Jedenfalls führten sicherheitspolitische Realitäten dazu, daß man sich 1974 zur Errichtung eines Luftraumüberwachungssystems entschloß. Im Jahre 1977 faßte dann der Landesverteidigungsrat den grundsätzlichen Beschluß, Abfangjäger anzuschaffen.3) Die Typenentscheidung und der Beschaffungsvorgang sollten zeitlich so ablaufen, daß die Flugzeuge zum Zeitpunkt der Fertigstellung der .Goldhaube" (Bezeichnung des Luftraumüberwachungssystems) einsatzbereit gewesen wären. Dies wäre 1984 der Fall gewesen. Die notwendige Kaufentscheidung wurde jedoch immer wieder verschoben. Die Aufbereitung dieses Zeitabschnittes muß auf mehr oder minder fundierte Gerüchte bauen: So soll, nach dem Liebäugeln Kreiskys mit einer Lizenzproduktion des israelischen KFIR in Wiener Neustadt, die französische MIRAGE 50 so gut wie festgestanden sein. Gegen jede Art von Militärausgaben und daher auch gegen Jagdflugzeuge war der damalige Finanzminister Dr. Herbert Salcher; er dürfte an der Entscheidungsverhinderung wesentlichen Anteil gehabt haben. Aber nicht nur die ohnehin evidenten Finanzierungsprobleme des Bundesheeres haben den Ankauf so lange verzögert. Zur Zeit der größten Stärke der Friedensbewegung in Österreich - also ca. 1980 bis 1983 - soll es der Bundeskanzler für inopportun und politisch ungeschickt gehalten haben, Milliardenbeträge für Waffensysteme auszugeben.
Diese Argumentation zeigt zweierlei: Aufgrund des überaus schleppenden Entscheidungsverlaufs, verbunden mit öffentlichen Diskussionen, war aus einem ganz normalen Geräteankauf ein Politikum geworden. Andererseits zeigt aber die Sensibilität Kreiskys in dieser Frage doch ein wesentlich besseres Einschätzen des Klimas als die Vorgangsweise des späteren Verteidigungsministers Frischenschiager. (Dessen Chef Sinowatz kümmerte sich um solche Vorgänge nicht mehr in dem Ausmaß wie Kreisky).
2) B. Krelsky, Die Zelt In der Wir leben. Betrachtungen zur Internationalen Politik Munchen 1981, S. 53-68. 3) J. Bernecker, Das österrelChlSCha Luftraumüberwachungsltugzeug Saab 3SOE _Oraken-, In TruppendiensVSonder·
druck 1985, S. 1-8.
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in anderes Gerücht in der Beschaffungsdiskussion besagt, von USmerikanischer Seite sei Druck auf Österreich ausgeübt worden, seine Landeserteidigung ernster zu nehmen und durch den Ankauf von Jägern ein Zeichen zu etzen. Jedenfalls wurden BM Dr. Frischenschlager bei seinem Besuch in den
Vereinigten Staaten im Jahr 1984 gewisse Vorhaltungen wegen des Zustandes �es Bundesheeres gemacht.
Die Ausschreibung zum Ankauf der zu beschaffenden Flugzeuge erfolgte sodann �m 2. Oktober 1984 auf Grundlage der Bestimmungen der ÖNORM A-2050. Die Kernforderung an das erwünschte Gerät war, daß es " . . . zu jeder Tageszeit, bei den für die österreichischen Flugplätze und die Militärluftfahrt definierten Wettermindestbedingungen, in den für die Luftfahrt physikalisch möglichen Flughöhen auch aus jeder Richtung ein unbekanntes Flugziel zu identifizieren und gegebenenfalls Waffen zum Einsatz zu bringen . . . " in der Lage sei4). Die technischen und taktischen Anforderungen wurden in einem entsprechenden Leistungskatalog festgelegt. Die Forderungen waren derart gestellt, daß sie eher auf ein Flugzeug der zweiten Jet-Generation abgestimmt waren, um die Gesamtsystemkosten möglichst niedrig zu halten. Das heißt, man hatte sich letztlich bereits auf ein älteres Modell festgelegt, da die zu erfüllenden Aufgaben der Luftraumüberwachung bis weit in die neunziger Jahre (zumindest nach Meinung verantwortlicher Experten) von einem solchen genauso gut erfüllt werden können. Offen blieb nur die Frage, ob das Gerät fabriksneu oder gebraucht sein sollte. Ebenso wurde Wert auf das Angebot möglichst großzügiger Kompensationsgeschäfte gelegt.
Bis zum Stichtag (6. November 1984) lagen fünf Offerte vor - siehe untenstehende Tabelle 1:
Flugzeug Hersteller· Verwendet Erstflug HOchstge- Dienstgipfel· Schubleistung land in (Prototyp) schwindigkeit hOhe ohne/mit
Nachbrenner
Draken Schweden Schweden t955 2.125 kmlh 18.300 m lxS. 76517.830 kp Dänemark Finnland
F-5 E ,T iger' USA USA und in 1959 1.741 km/h 15.790 m 2xl.558/ zahlreichen LAndern 2x2.268 kp
Mirage lll-C Frankreich Frankreich und 1956 2.300 kmlh 17.000m lx4.400/6.400 kp In ca 21 LuhwaHen
Lightnlng England England, Kuwalt 1954 2.123 kmlh 18.300 m 2x5706f7.394 kp Saudl+rablen
Mlg 21 MF UdSSR UdSSR, Warschauer· 1956 2.230 km/h 18.000m lx5 10016600 kp Pakt-Staaten, u a
Ouelle: Alle Angaben aus Jane's ,All the worlds alrcraft'
4) Bernecker, Saab 350E, S. 1-6.
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Nach einer Entscheidungsvorrunde blieben die französische MIRAGE I I I-C, die britische Lightning sowie eben die SAAB J 350 Draken in engerer Wahl. Der Ausschlag für die endgültige Entscheidung zugunsten des Draken wurde nach offiziellen Angaben aus folgenden Gründen getroffen:5) - niedrigere Betriebskosten - einfachere Wartung - geringere Lärmbelästigung - die günstigsten Kompensationsangebote
Die Auflistung dieser Begründungen enthält ein für die Militärluftfahrt eher neuartiges Argument - nämlich die geringfügigere Lärmbelästigung gegenüber den anderen mitbewerbenden Modellen. In der Zwischenzeit zeichnete sich bereits eine österreichische Variante der Diskussion einer sachlichen EinzeIentscheidung ab. Das für die Stationierung vorgesehene Bundesland Steiermark begann kundzutun, daß es den Draken nicht im Lande haben wolle - als Begründung wurde die Lärmentwicklung der Maschinen angegeben.
Bundesminister Frischenschlager hatte dieses langsam heraufdämmernde Problem anfangs sicherlich unterschätzt. Er meinte vielmehr, daß er die endgültige Anschaffung von Abfangjägern, nach einem überaus langwierigen Entscheidungsprozeß, in seiner Amtszeit als Erfolg verbuchen werde können. Außerdem sah er wohl auch nicht die dahinterstehenden politischen - und, wie noch darzulegen sein wird, auch äußerst diffizilen - Absichten. Das Argument der Lärmbelästigung bzw. der Umweltbelastung durch die Stationierung der J 35 in Zeltweg und in Graz.:rhalerhof war auch, für sich genommen, sicherlich keiner ernsthaften Diskussion wert. Werden doch jährlich in Österreich etwa 80.000 Starts und Landungen von Luftfahrzeugen durchgeführt, ein Bruchteil davon von Bundesheerflugzeugen, und ist der Fluglärm des Draken ungefähr auf der HÖhe eines schweren LKW, eine Beatband jedenfalls ist lauter (vergleiche Tabelle 2 und Abbildung 1).
Tabelle 2: Entwicklung des Luftverkehrs in Österreich 1970 bis 1984
Jahr Anflüge Abflüge Summe: Flugbewegungen
1970 20.810 20.802 41.612
1975 26.146 26. 136 52.282
1980 38.624 38.637 79.261
1984 4 1. 108 41. 120 82.228
5) Bemeckef. Sub 350E. S. 1-8,
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bbildung 1:
\ \
\ \
,�Yl 122
1\ f--
r---
1\
1 2 1 5MB J 29 Tonne
25MB 1050E
3 Northrop F 5 E
180db
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f3S .... iiJ40
m �� �120
f-- � - ,'00
� - I-f--, I :V � �80
r-- I: - -SO I: � J
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3 4 5 6 4 Mirage
5 Ughtnlng
6 5MB 35 Oraken
/ /
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V
7
86
8 7 Beat band
8 Motorrad
Flugzeug mit _ ohne I I Nachbrenner
mtTDJDIl SO m UIiIill.500 m Entfernung
Dabei sind dem Minister aber mehrmals Warnungen seines ministeriellen Beraterstabes, insbesondere aus dem Büro für Wehrpolitik zugegangen, den sich abzeichnenden Widerstand der betroffenen Bevölkerung - und nicht nur dieser -ernst zu nehmen und Maßnahmen zur Gegensteuerung zu treffen. Diese hätten sich auf das gesamte Gebiet der Sicherheits- und Neutralitätspolitik (einschließlich der Konsequenzen für den Luftraum) erstrecken müssen und hätten einer exzellenten, umfassenden und konsequenten Public-Relations-Arbeit bedurft. Eine Umwandlung der öffentlichen Meinung in Richtung positive Aufnahme der Flug-
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zeuge - so wie 1957, als die ersten Düsenjäger in Graz eintrafen - wäre wohl trotzdem nicht gelungen.6) Was zu diesem Zeitpunkt allerdings noch vermeidbar war, war die Hilflosigkeit des Bundesheeres in der öffentlichen bzw. medialen Debatte, war das Hinüberziehen von potentiell der Landesverteidigung positiv gesinnten Kräften (wie dem Kameradschaftsbund, aber auch weiter Teile der steirischen ÖV P) in das Lager der unbedingten Draken-Gegner, war das Auftreten politisierender Fliegeroffiziere, deren Wunsch nach einer anderen Typenentscheidung breitgetreten wurde, und genauso vermeidbar war das letztendliche Umkippen der Stimmung in Richtung allgemeine Anti-Bundesheer-Diskussion.7) Mit anderen Worten: Das Auftreten prinzipieller Militärgegner, vielleicht auch die Durchführung des .Anti-Abfangjäger-Volksbegehrens" mit 121. 182 Eintragungen vom November 1985 (siehe Anhang 1), wären wahrscheinlich nicht vermeidbar gewesen. Es hätten sich diese Aktivitäten aber durchaus auf die gewohnten Minderheiten und extremen Randgruppen beschränken können, hätte das BMfLV die Stimmungssituation richtig eingeschätzt und wäre von Anfang an offen und offensiv argumentiert worden. Jene Projektgruppe, die ministeriumsintern von Frischenschlager beauftragt war, die Draken-Entscheidung zu realisieren, bestand jedenfalls ausschließlich aus Fliegern und Flugexperten; ein Einbau von Spezialisten für P R, von wehrpolitischen Fachleuten oder von Vertretern des Außenministeriums unterblieb. Die mangelnde Öffentlichkeitsarbeit erstreckte sich zu diesem Zeitpunkt sogar auf weite Teile des Bundesheeres selbst, und man begann darüber nachzudenken, ob man das Überwachungsflugzeug im allgemeinen, den Draken im speziellen, denn wirklich so dringend und mit der Stückzahl von 24 benötige. Gerätewünsche von Vertretern anderer Waffengattungen wurden da und dort laut, und die Verlechter eines falsch verstandenen Milizbegriffs bezweifelten überhaupt die Notwendigkeit von Flugzeugen für Österreich. Den Eindruck, daß nicht nur die Politiker, sondern verschiedentlich auch die Militärs, den Auftrag des Landesverteidigungsplanes zur Errichtung einer zeitgemäßen Luftraumüberwachung vergessen hatten, konnte man durchaus erhalten.8)
In der Steiermark hatte man sich in der Zwischenzeit entschlossen, dem Widerstand lokaler Bürgerinitiativen gegen die Dislozierung in Zeltweg und in Thalerhof den landesherrlichen Segen zu erteilen und die Sache zu einem gemeinsamen Anliegen aller Steirer zu machen. Im Umkreis der ÖV P-Landesorganisation wurden die Vorbereitungen für ein eigenes Anti-Draken-Volksbegehren (siehe Anhang 2) getroffen und wurden die Veranstalter der Demonstrationen beim Zeltweger Fliegerhorst eher ermuntert als gebremst.
Die größte Demonstration fand vom 16. bis 19. Mai 1985 als generelle Anti-Abfangjägermanifestation in Zeltweg statt. Obwohl in sehr gespannter Atmosphäre, unterblieben doch weitergehende Eskalationen wie etwa Überklettern der Kasernenumzäunung, Zerstörung von Anlagen und ähnliches. In diesem konkreten
6) Kleone ZeItung Graz vom 11. Aprol 1957 ZItIert nach Austria Pressa Agantur (APA) Nr. 154 vom 10. April 1987. 7) O. Tauschltz, Aufbau und Stand des Bundesheeres, In: OMZ 511987, S. 397-40 1 . 8) Bundeskanzleramt (Hrsg.), LandesverteidIgungsplan, S. 43, 46 u nd 85.
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all hatte das Bundesheer, im Zusammenwirken mit der Exekutive, recht gechickt reagiert: Durch weitgehende Stillegung wurde einer Blockade der Wind us den Segeln genommen, und zur Verstärkung der inneren Platzbewachung urden nicht provozierend wirkende Mannschaften, sondern die Militärhunde-taffel eingesetzt.
ie Ausweitung der Angelegenheit in Richtung auf eine, zumindest graduelle, innkrise der Landesverteidigung konnte allerdings nicht mehr gestoppt werden.
Zuwenig war es gelungen, den scheinbaren Gegensatz nraumverteidigende Milizarmee -Abfangjäger" aufzulösen und gerade die Vertreter einer effizienten österreichspezifischen Verteidigungsstruktur von der Notwendigkeit der Interzeptoren zu überzeugen.
Jedenfalls startete auch das spezielle steirische Volksbegehren mit dem legistischen Ziel der Novellierung des Luftfahrtgesetzes (Abgabe von Militärkompetenzen an das Bundesamt für Zivilluftfahrt, Umweltverträglichkeitsprüfung für Flugzeuge und Verteilung der Stationierungslasten) und der politischen Intention der Verhinderung des Draken-Ankaufs. Das Eintragungsverfahren wurde in der Zeit vom 3. bis 10. März 1986 in der Steiermark durchgeführt, es wurde dabei eine Beteiligung von 244.254 gültigen Stimmen erzielt. Im Juli 1986 wurde das Ergebnis des Volksbegehrens im Plenum des Nationalrates behandelt. Zu diesem Zeitpunkt war die Stimmung auf Bundesebene aber bereits für ein "Durchziehen" des getätigten Ankaufs. Daran waren, neben der neutralitätspolitischen Notwendigkeit und den bereits getätigten Investitionen, dem Anlaufen der Pilotenausbildung in Schweden sowie der Kompensationsgeschäfte9), Fragen der Vertragstreue und der internationalen Glaubwürdigkeit Österreichs ausschlaggebend.10) Letztere Frage hatte nach dem Präsidentschaftswahlkampf 1986 eine besondere Bedeutung gewonnen; einen weiteren Imageverlust glaubte man sich nicht mehr leisten zu können. Im Gefolge dieser Wahl war auch bereits das Kabinett Vranitzky I im Amt und damit ein Regierungschef, der den Anspruch erhob, der "Es geht nichts mehr'!.Mentalität entgegentreten zu wollen.
Die Behandlung des Anti-Abfangjäger-Volksbegehrens ergab ein Verwerfen desselben, bei der Bewertung des steirischen Anti-Draken-Volksbegehrens ging man im Parlament vorsichtiger, nicht so dezidiert, aber eigentlich mit dem gleichen Ergebnis vor. Das Begehren wurde nicht angenommen, man lieB sich den möglichen Ausstieg durch eine neuerliche Vertragsüberprüfung offen und sagte dem Land Steiermark die Gestaltung eines Flugeinsatzplanes durch das BMfLV zu, der die Belastung der Anrainer auf ein mögliches Minimum reduzieren sollte. (siehe Tabelle 3)
9} H. Langsner. Tausche Tramway gegen Oraken. in: Profil llN987. S. 18, aber auch PressemiHeifung des BMWA v. 25. 11. 1987, daß bis Ende 1987 zusAtzhche Exporte In der HOhe von 1,8 Mrd. OS aus dem Oraken-Vertrag ertheBen werden.
10) APA Nr. 130 vom 5. MArz 1987.
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Tabelle 3: Flugeinsatzplan
Ort
Graz Hörsching Innsbruck Klagenfurt Salzburg Wien Zeltweg Ausland (Ausbildung)
Anzahl der Flugbewegungen
27% 5% 4% 8% 8% 7%
27% 14 %
Zusätzlich zu dieser vorgesehenen Verteilung der Draken-Flugbewegungen über das ganze Bundesgebiet (mit einem aber eindeutigen Schwergewicht auf steirischen Flugplätzen) wurden auch weitgehende bauliche Maßnahmen zur Lärmminderung durchgeführt bzw. zugesagt.11)
Im Juni 1986 hatte auch ein Wechsel in der Führung des Verteidigungsressorts stattgefunden; auf Bundesminister Dr. Frischenschlager war Dr. Helmut Krünes gefolgt. Dem neuen Minister wurden, als bewährtem Wirtschaftsmanager, einige Vorschußlorbeeren in der Öffentlichkeit entgegengebracht. Er ordnete eine Überprüfung des bestehenden Drakenvertrages an und erklärte auch, daß er bei vertraglichen Unstimmigkeiten - also bei Vorlage entsprechender rechtlicher Handhaben - gewillt sei, den Draken-Kauf zu stornieren. Nachträglich kann man wohl feststellen, daß BM Krünes selbst nicht besonders an eine solche Vertragsauflösung glaubte, war doch der Vertrag mit SAAB, schon wegen der sich abzeichnenden Schwierigkeiten, erst nach detaillierten Verhandlungen unterzeichnet worden. Als erstes genügte die Aussage des Ministers und Wirtschaftsmannes zur Beruhigung der (steirischen) Öffentlichkeit. Die Anmerkungen der Volksbegehrenssympathisanten, vor allem seitens der Steirer-Vp, ließen aber andererseits auch keinen Zweifel an der Entschlossenheit, den Drakenvertrag doch noch zum Absturz zu bringen.
Die nächste Aufregung trat dann am 11. November 1986 ein. Bei einem Übungsflug stürzte ein Draken nahe dem schwedischen Flugstützpunkl Ängelholm in die Ostsee. 12) Der zur Ausbildung in Schweden befindliche Pilot Hauptmann Johann Wolf fand dabei den Tod. Bundeskanzler Vranitzky und Verteidigungsminister Krünes warnten vor allzu schnellen Rückschlüssen auf die Tauglichkeit des Fluggeräts sowie vor daraus resultierenden Forderungen nach Auflösung des Kaufvertrages. Die Flugausbildung der in Schweden verbliebenen drei Österreicher wurde, bis zur vorläufigen Klärung der Unfallursache, unterbrochen. Steirische Politiker
1) BMLV (Hrsg.), Landesvert8,d'gung Im Luftraum, Wien 1986, S. 17. 2) APA Nr. 276 vom 11. November. 1986
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eider Parteien verlangten neuerlich eine Vertragsauflösung; Klubobmann Schilher (VP) argumentierte nun zusätzlich mit dem Unfall risiko und der Gefährdung er Grazer Bevölkerung.13)
Dies war die Situation, wie sie Dr. Robert Lichal bei seinem Amtsantritt als Verteidigungsminister im Jänner 1987 vorfand. Er machte relativ rasch klar, daß von seiner Seite keine überstürzte Vertragsauflösung zu erwarten war. Seine Argumentationslinie: Der Draken-Kauf wurde zwar nicht unter seiner Federführung beschlossen, doch ist es unbestritten, daß Österreich möglichst rasch Abfangjäger benötigt, und ein Umstieg zu einem Flugzeug der vierten Jet-Generation wird, in den neunziger Jahren, dadurch eher erleichtert. Zweitens aber würde eine vertragsrechtlich unbegründete Stornierung dem Ansehen Österreichs (und dem Vertrauen in seine Wirtschaft) im Ausland schweren Schaden zufügen. Es ist nur allzu wahrscheinlich, daß die Republik auch bei Nichtverwendung der 24 Flugzeuge, den vollen Kaufpreis begleichen müßte. Als Zugeständnis an die Draken-Gegner wurde aber die Einrichtung eines Unterausschusses des Verteidigungsausschusses beschlossen, mit dem Auftrag, den Kaufvertrag und den Unfalluntersuchungsbericht zu überprüfen.14)
Unmittelbar nach Übernahme des Verteidigungsressorts ordnete BM Lichal die Wiederaufnahme des Übungsflugbetriebes in Schweden an.15) Der Kommandant der Flugschüler, Oberstleutnant Haas, wurde aus Schweden abgezogen, da er mit seinen eher Draken-kritischen Äußerungen (die aber in erster Linie auf personalpolitischen Querelen innerhalb der Luftstreitkräfte beruhten) eine Störung des Ausbildungsbetriebes darstellte. Nach dieser Signalsetzung durch den neuen Minister konnten sich die Luftstreitkräfte auf eine planmäßige Übernahme der 24 SAAB vorbereiten.
Auf der politischen Ebene zeigte der Ressortchef im Parlamentsausschuß, vor allem aber bei öffentlichen Erklärungen (nAuf den Schreibtisch werde ich mir die Draken sicher nicht stellen, dazu sind sie nämlich zu groß"),16) auch keine große Neigung zum Überdenken des einmal getätigten Ankaufs. Selbst die Drohung des ÖV P-Klubobmannes im steiermärkischen Landtag Professor Schilcher, .die Tradition des Widerstandsrechts in Erinnerung zu rufen und jede Form gewaltlosen Widerstandes zu befürworten",17) führten bei Lichal zu keinem Meinungsumschwung. Im Gegenteil, hatten doch diese ernstesten Drohungen in der ganzen Debatte bisher, nun sogar bei Draken-Gegnern in den Medien und auch in der SPÖ,18) zu einer Neueinschätzung des steirischen Widerstandes geführt - jetzt hing nämlich so etwas wie eine Bedrohung des staatlichen Zusammenhalts und des inneren Friedens in der Luft.
13) ORF-Inlandsreport vom 9. Juli 1987. 14) APA Nr. 130 vom 21. Februar 1987 und APA Nr. 061 vom 6. März 1987. 15) APA Nr. 193 vom 28. JAnner 1987. 16) R. Llchal bei Vortrag vor Wehrpol,lIschen Klub am 26. April 1987 und im Inlandsreport vom 9 Juli 1987. 17) APA Nr. 082 vom 7. März 1987. 18) So z. B J. Cap. APA Nr. 113 vom 16. März 1987 und H. Fischer. APA Nr. 098 vom 16. März 1987.
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Die sommerliche Anti-Draken-Demonstration in Graz fand zwar ohne Junge ÖV P und ohne Katholische Jugend statt, 19) doch ist eine tiefgehende Entspannung der Situation noch nicht eingetreten. Man kann lediglich sagen, daß die Steiermark ihre Aktivitäten mehr auf die parlamentarische Ebene verlegt hat. Am 30. September 1987 haben acht steirische Nationalratsabgeordnete der Volkspartei einen Mißtrauensantrag gegen SM Lichal im Zusammenhang mit der Drakenstationierung bzw. dem Unterausschußbericht über den Unfallhergang eingebracht. Dieser wurde zwar von SPÖ, F PÖ und (Rest) ÖV P abgelehnt, doch läßt der Vorgang an sich für die Stationierung selbst noch einige Überraschungen erwarten.
2. Verschiedene Aspekte der Draken-Diskussion
Nach der Darstellung des Ereignisablaufs beim Ankauf und der beginnenden Stationierung von Jagdflugzeugen für das Bundesheer, sollen nun einzelne Aspekte dieser Vorgänge und der damit zusammenhängenden Debatte beleuchtet werden. Es versteht sich von selbst, daß hier nur kurzgehaltene Anmerkungen und Gedanken zu den sehr komplexen T hemenverflechtungen gebracht werden können.
2.1 Außen- und neutralitätspolitische Aspekte
Wenn schon der Republik Österreich vorgeworfen werden kann, daß sie die 1955 abgegebene Erklärung der immerwährenden Neutralität in ihrer militärischen Dimension nie komplett erfüllt hat, gilt dies noch in viel stärkerem Ausmaß für den Teilbereich der Luftraumüberwachung und gegebenenfalls -verteidigung. Es liegt sogar die Vermutung nahe, Österreich habe seine Neutralität, als primäre Verpflichtung gegenüber dem Internationalen System zur Verhinderung eines Machtvakuums,20) nie so richtig verstanden. Daher die geringen Investitionen für den Verteidigungsbereich (die man auch nicht so recht als Investitionen für die eigene Sicherheit begriff) und die noch geringeren Aufwendungen zum Unterhalt einer angemessenen LuftstreitmaCht, also in einer Stärke wie in vergleichbaren Ländern.
Ein Blick auf die Abbildung 2 zeigt die Anzahl der Luftraumverletzungen seit dem Jahr 1958. Daraus ist aber auch ersichtlich, daß die Verletzung der österreichischen Souveränität in der dritten Dimension am wahrscheinlichsten geworden ist. Für den alltäglichen Flugbetrieb kann das vielleicht noch hingenommen werden - obwohl es dem internationalen Ansehen eines Landes nicht gerade förderlich ist, gar keine Möglichkeit zur Wahrung seiner Unversehrtheit zu besitzen -, sicherlich aber nicht in Krisenzeiten oder bei Eintritt des Neutralitätsfalles.
19) APA Nr. 128 und Nr. 145 vom 21. Mal 1987. 20) H. P. Neuhold. Grundlagen OsterrelChlscher SIcherheitspolitik. In: H. Neisser/F. WIndhager (Hrsg.). Wie SICher Ist
österreich? BeitrAge zu einer konzeptiven Sicherheitspolitik (Schrittenreihe .Sicherheit und Demokratie. Bd. 2), Wien 1982, S. 243-265.
592
Idung 2:
• Sind nur Überflüge In West6sterreich aul Grund der LIbanonkrise
In solchen Fällen könnte nur allzu leicht eine fremde Überwachung des österreichischen Luftraumes für eine angrenzende Macht erforderlich scheinen. Das Völkerrecht gibt sogar bis zu einem gewissen Grade Anrainern von Neutralen die Möglichkeit, nErsatzvornahmen" durchzuführen, also Maßnahmen zum eigenen Schutz zu ergreifen, zu welchen der Neutrale nicht willens oder in der Lage iSt.21) Aus einer solchen Konstellation heraus wäre die österreich ische Neutralität bald nur mehr wenig wert, und ihr eigentliches Ziel, die Wahrung von Frieden und Unabhängigkeit, wäre verfehlt worden.
Bei all diesen Überlegungen ist immer zu bedenken, daß die Verletzung des Luftraumes bzw. der Neutralität in der Luft (bei Konflikten) die wahrscheinlichste Variante einer - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verwicklung Österreichs in die Auseinandersetzungen Dritter ist. Das Flugzeug bietet, im Gegensatz zur bodengestützten Fliegerabwehr, die Möglichkeit, abgestuft und jeweils angemessen zu reagieren: Der Spielraum reicht vom Identifizieren des Eindringlings über das Zwingen zur Landung bis zum Abschuß. Die Schweiz beispielsweise hat mit
21) F. W,ener. D,e Armeen der neutralen und blocklrel8n Staaten Europas. 5 .• völlig neu bearbe,tete Aullage (Truppend,enst-Taschenbuch Bd. 10). Wien 1986, S. 10.
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Anwendung dieser Varianten die Zeit ihrer .Neutralitätswacht" im Zweiten Weltkrieg (es ging dabei auch im Wesentlichen um die Luftneutralität) gut überstanden.22)
Unter diesen Gesichtspunkten zeigt sich auch, daß der Abfangjäger in seiner Rolle als Luftraumüberwachungsflugzeug nicht so sehr eine militärische Notwendigkeit ist, sondern vielmehr ein unabdingbares Instrument der Außenpolitik. Nämlich dann, wenn man den ersten Zweck der österreichischen Außenpolitik in Bewahrung der staatlichen Unabhängigkeit durch Aufrechterhalten der dauernden Neutralität sieht.
2.2 Militärische Aspekte
Das Bundesheer hat sich im Rahmen seiner beschränkten finanziellen Möglichkeiten (siehe auch voranstehende Chronologie) stets um den Aufbau und die Aufrechterhaltung einer minimalen Luftstreitmacht bemüht. Für die militärische Landesverteidigung wäre daher ein Nichtankauf neuer Fluggeräte wahrscheinlich auch das .Aus" für die Heeresfliegerei überhaupt. Die bisher getätigten Investitionen (sowohl materiell als auch personell) wären damit sinnlos geworden und die derzeit vorhandene Infrastruktur - in Form der Fliegerdivision -müßte aufgelöst werden.
Von den sonstigen Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der Qsterreichischen Neutralitätspolitik abgesehen, wären auch die Auswirkungen auf die Abwehrfähigkeit des Bundesheeres ernst zu nehmen. Es geistert nämlich der Irrtum durch die österreichische wehrpolitische Diskussion, daß ein nach der Doktrin der Raumverteidigung eingesetztes Milizheer über keine hochtechnisierten Waffensysteme - folglich auch über keine Jets - verfügen müsse. Beinahe das Gegenteil ist aber der Fall! Keine Armee, seit Beendigung des Ersten Weltkriegs, ist in der Lage, wirksam zu verteidigen, ohne ihren Verbänden eine, zumindest örtlich und zeitlich begrenzte, Luftunterstützung zur Verfügung zu stellen. Die angekauften SAAB-Draken stellen eine solche wirksame Unterstützungswaffe noch nicht dar. Sie sind Voraussetzung dafür, das vorhandene Personal zu erhalten und die Struktur der Luftstreitkräfte zu bewahren (und auch zu einem späteren Zeitpunkt weiter ausbauen zu können).
Der Draken dient lediglich zur Bewältigung des Krisen- und des Neutralitätsfalls. Es ist daher die Entscheidung wahrscheinlich richtig, möglichst billig einzukaufen. Für einen wirksamen Einsatz bei der Abwehr eines Angriffes auf Österreich (im Verteidigungsfall also) ist schon die Anzahl von 24 Stück nicht ausreichend. In einigen Jahren allerdings wird man auch niCht um die Entscheidung herum kommen, zur Wahrung der bewaffneten Neutralität, entsprechend bestückte und effiziente Luftstreitkräfte zu schaffen. Da nach herrschender Lehre, der Passus .mit allen zu Gebote stehenden Mitteln" (BVG über die immerwährende Neutralität Österreichs vom 26. 10. 1955) auf eine Vergleichbarkeit der Verteidigungsanstren-
22) I. Sturzenegger. D,e Sch_,zer Flugwaffe - geslern. heUle, morgen. In: OMZ 511987. S. 407-414.
594
gungen mit Ländern ähnlicher Größe und Struktur hindeutet, wird auch das finanzielle Argument auf die Dauer nichts nützen.23) Wie die nachfolgende Tabelle 4 zeigt, sind die Anstrengungen europäischer neutraler und blockfreier Staaten auf dem Gebiet der Luftrüstung wesentlich höher.
Tabelle 4:
Land
Anzahl der Kampfflugzeuge
SCHWEIZ SCHWEDEN
300 525
2.3 Wirtschaftspolitische Anmerkungen
FINNLAND JUGOSLAWIEN
128 420
Im Verlauf der Flugzeugbeschaffungsdiskussion hat die Möglichkeit zum Abschluß von Kompensationsgeschäften eine ziemlich große Rolle gespielt. Diese Überlegungen sind zwar im konkreten Fall sicher richtig, decken aber doch bis zu einem gewissen Grad eine relativ einfallslose Industrie- und Technologiepolitik auf. Mit der Formel: Österreich kauft High.:rech-Produkte (und das sind Kampfflugzeuge auf jeden Fall) und exportiert dafür eigene Industrieanfertigungen meist minderen Technologiestandards, begibt man sich in die Rolle der .verlängerten Werkbank" moderner Industrieländer. Auf längere Sicht ist eine Entwicklungsund Fertigungsbeteiligung - z. B. mit anderen Neutralen - anzustreben. Nicht so sehr wegen einer, sicherlich auch wünschenswerten Rüstungsproduktion auf diesen Gebieten, sondern um den Anschluß an die technologische Höhe zu wahren. Gerade Flugzeugproduktionen bzw. Beteiligungen daran ermöglichen den Einstieg in eine V ielzahl von Gebieten, die für eine moderne Industrie unabdingbar sind, sei es nun die Endfertigung von hochwertig legierten Metallteilen oder die ElektronikiAvionik. Nicht zuletzt aus diesen Gründen unterhält Schweden eine eigene Luftfahrtindustrie und bestand die Schweiz auf eine Endfertigung der vor einigen Jahren gekauften F-5-Flugzeuge im Lande.24)
Aber auch für das vorgesehene Stationierungsgebiet der SAAB-Draken in der Steiermark ist der technologiepolitische Aspekt nicht ohne Bedeutung. Werden doch im Werft- und Erhaltungsbereich Techniker benötigt und ausgebildet, deren hoher Standard - bei einer über die Jahre sicher eintretenden Wechselwirkung - für die ohnehin krisenanfällige Region nur von Vorteil sein kann.
Letztendlich soll aber der Schaden eines rechtlich ungedeckten Ausstiegs aus dem Drakenvertrag gerade für die österreich ische Exportwirtschaft nicht vergessen werden. Nach einer Reihe von auch in den internationalen Medien beachteten Wirtschaftsskandalen könnte ein solcher Eklat, der ja eine Reihe von Prozessen zur Folge hätte, das Image Österreichs und seiner Wirtschaft als zuverlässiger Partner auf unabsehbare Zeit ruinieren.
23) M. Rotter. Verletzt OsterreIch seIne neulralotatsrechtl,che Rustungspflocht? In: NelsserlWlndhager. WI8 socher Ist ÖS1erreoch? S. 283-296
24) StufZenegger. Sch_ozer FlugwaHe, OMZ 511987, S. 409.
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2.4 Föderalismusdiskussion
Die bundesstaatliche Organisation Österreichs wird nicht zu unrecht als eher unterentwickelt bezeichnet. Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern läßt letzteren nicht gerade viele Möglichkeiten zur Initiative und Gestaltung einer Eigenständigkeit übrig, und die Funktion des Bundesrates, der Länderkammer also, wird durch das lediglich aufschiebende Veto desselben fast obsolet. Es ist daher weiter nicht verwunderlich, daß in den Bundesländern immer wieder Stimmen nach stärkerer Verwirklichung des förderalistischen Prinzips laut werden. Auch in der gesamten Draken-Debatte sind, unterschwellig und doch unüberhörbar, Anti-Hauptstadttöne laut geworden; so nach dem Motto: nWir sind nicht bereit, jede Entscheidung aus Wien zu befolgen". Ein Großteil der Mobilisierung von an und für sich sehr wehrwilligen und heeresfreundlichen Bevölkerungsteilen dürfte sogar auf diese Argumentationslinie zurückzuführen sein.25)
Dies ist insofern bedauerlich, als dem gesamten und begrüßenswerten Anliegen der Stärkung des Förderalismus in Österreich damit kein guter Dienst erwiesen wurde. In keinem noch so förderalistisch organisierten Staatswesen (vergleiche so unterschiedliche Bundesstaaten wie die Schweiz und die USA) ist die Organisation des Militärs und seine operative Dislokation Aufgabe der Teilstaaten. Die Frage der Jagdflugzeugstationierung in der Steiermark hat sicherlich zur falschen Zeit das falsche T hema zum Anlaß einer Förderalismusdiskussion abgegeben. Es liegt der Verdacht nahe, daß man Landesverteidigung als eines der ungefestigtesten Teile des Gesamten zum Angriffsobjekt ausersehen hatte. Bei diesem nicht sehr beliebten Kind des Bundes war mit dem geringsten Widerstand zu rechnen. Eine Überlegung, welche für die Situation der österreichischen Wehrvorsorgen nicht gerade beruhigend ist.
2.5 Parteipolitische Auseinandersetzungen und interne ÖVP-Debatte
Zu Beginn der Diskussion um den Draken und seine Stationierung war noch die kleine SPÖ-FPÖ-Koalition an der Regierung, sodaß sich auch klare parteipolitische Frontstellungen ergeben haben - auf der einen Seite die rot-blaue Bundesregierung und auf der anderen die ÖV P-dominierte Steiermark. Die Frage der Abfangjäger gab schließlich Möglichkeiten her, der ungeliebten Regierung in Wien Schwierigkeiten zu bereiten. Daß auch die Volkspartei im Landesverteidigungsrat der Beschaffung gebrauchter (und damit für die Steiermark angeblich zu lauter) Flugzeuge zugestimmt hatte, störte im Grazer Landhaus niCht. Ganz im Gegenteil, man konnte die Eigenständigkeit bei der Wahrung von Landesinteressen klar demonstrieren, und daß im Herbst 1985 Landtagswahlen ins Haus standen, verstärkte eher die Konfrontationsbereitschaft.
Die politischen Zielsetzungen der Steirer zu Beginn der Anti-Draken-Kampagne können nur vermutet werden: Neben den dargelegten parteipolitischen und föderalistischen Beweggründen kam sicherlich noch eine gewisse persönliche
25) H CzernlnIC. KotankoiF. F. Woll. Draken - WIrf dIe Angst weg, AJois, In: Pro/il Nr. 11 vom 16. März 1987.
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Abneigung zwischen den anfänglichen Hauptkontrahenten Krainer und Frischenschlager hinzu, wo doch der Minister im Streit um die Benützung des Truppenübungsplatzes Dachstein knapp zuvor der Stärkere geblieben war. Es gibt aber auch - allerdings nicht verifizierbare - Gerüchte, daß von Seiten des amerikanischen Flugzeugherstellers Northrop der ohnehin wirtschaftlich erschütterten Steiermark Zusagen hinsichtlich Stützungen im Zuge von Kompensationsgeschäften für den F-5-Jäger gemacht worden sind.26) Dazu kommt dann noch die Bevorzugung dieses Flugzeugtyps durch jene Piloten, welche durch ihr Naheverhältnis zur Steirer-V P anfangs einiges an Fachargumentation gegen den Draken beigetragen haben (ohne allerdings die ganze kommende Entwicklung bezüglich Eigendynamik und Breitenwirkung richtig abschätzen zu können).
Mit dem Ergebnis der Nationalratswahl vom November 1986 und der darauffolgenden Regierungsbildung stellte die ÖV P wiederum den Verteidigungsminister. Dieser war nun mit der Aufgabe konfrontiert, die gar nicht von ihm getroffene - aber richtige, was den grundsätzlichen Entschluß, vielleicht nicht die Typenwahl betrifft -Entscheidung der Draken-Beschaffung gegen den erklärten politischen Willen seiner steirischen Parteifreunde durchzusetzen. Schon in den ersten Tagen (vergleiche Kapitel: Chronologie) seiner Ministerschaft ließ Lichal erkennen, daß er die Anliegen seines Ressorts bei allen diesbezüglichen Entscheidungen voranstellen würde.
Der Streit hatte aber durch eine zwischenzeitlich aufgebrochene interne ÖV PDebatte noch eine weitere Dimension erhalten. Nach der von der Volkspartei und ihren Anhängern als verloren empfundenen Wahl war eine Auseinandersetzung um die Führungsmannschaft in der ÖV P ausgebrochen. Obmann Mock geriet nicht nur persönlich ins Schußfeld der innerparteilichen Kritik, sondern mit ihm auch die ostösterreichische und niederösterreichische Parteiszene der Volkspartei. Damit war aber auch Dr. Lichal als prononcierter Vertreter der niederösterreichischen ÖVp, völlig unabhängig von seiner Funktion als Verteidigungsminister, angriffswürdig geworden.
Nachträglich kann man sogar feststellen, daß der innerparteiliche Aspekt der Auseinandersetzung um die Stationierung der Abfangjäger in der Steiermark noch zusätzliche Schärfe verliehen hat. Innerhalb der steirischen Landesorganisation der Volkspartei wurden sogar Pläne erörtert, die gemeinsame Partei zu verlassen, eine eigenständige "Steirische Volkspartei" zu gründen und mit dieser dann nur eine parlamentarische Fraktionsgemeinschaft mit der "Rest'!ÖV P einzugehen.27) Das Modell dafür wäre in der Bundesrepublik Deutschland in Form der, historisch allerdings völlig anders gewachsenen, CDU/CSU-Fraktionsgemeinschaft zu finden. Dieses etwa zur Zeit der Bildung der Koalitionsregierung in Österreich von steirischen VP-Funktionären (Burgstaller und Hirschmann in erster Linie) lancierte Vorbild stand nun plötzlich im Raum. Es zeigt aber doch ziemlich deutlich, daß der Konflikt ein viel tiefer in der ÖV P verwurzelter war, der durch das enttäuschende
26) HinsIchtlIch der Erfahrungen mit dem F-5-Tlger II-Kaml?lflugzeug kommt Sturzenegger zu recht kritIschen Schlußfolgerungen. vgl.: Slurzenegger. SchweIzer Flugwaf1e. OM Z 5/191J1, S. 412 f.
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Ergebnis der Nationalratswahl hochgespült wurde und in der augenblicklich steirische Wähler ohnehin mobilisierenden Abfangjägerfrage nur den willkommenen Anlaßfall gefunden hatte.
Als Beispiel für die Härte der innerparteilichen Auseinandersetzung zu diesem Zeitpunkt, sei ein Ereignis des Bundestages der Jungen ÖV P am 14. und 15. März 1987 angeführt: Der Wiener Delegierte Stöller richtete zwei Fragen an den Vizekanzler und Parteiobmann Mock, nämlich ob er eine Anklage gegen den steirischen Landeshauptmann beim Verfassungsgerichtshof in Erwägung ziehe, falls dieser den angekündigten zivilen Widerstand gegen die Flugzeugstationierung in Zeltweg und in Graz unterstütze, und ob er, Mock, einen Parteiausschluß Krainers wegen dessen bisheriger Aktivitäten im ganzen Fragenkomplex für angebracht halte.28)
Der steirischen ÖV P dürfte es bei der weiteren Aufrechterhaltung des Konflikts um Zweierlei gehen: Erstens die Spannungen nicht bis zum tatsächlichen Bruch zu führen, denn eine eigenständig antretende .Steirische Volkspartei" hätte wohl für alle Beteiligten mehr Nach- als Vorteile und außerdem ist gerade für das industriepolitisch angeschlagene Land eine solide Gesprächsbasis mit der Bundesregierung nicht zu unterschätzen.29) Zum Zweiten aber muß der .Kampf gegen den Draken" fortgesetzt werden, um die emotionalisierten Landesbürger weiterhin bei der Stange zu halten und, vom innerparteilichen Standpunkt gesehen, auch um im Mock-Nachfolgespiel einen entsprechenden Druck auf die Wiener Parteiführung aufrechtzuerhalten, eventuell sogar einen Obmannkandidaten Lichal rechtzeitig auszubooten.3O)
2.6 Eine Bemerkung zur Frage des Widerstandsrechts
Von Seiten der gegen die Draken-Stationierung auftretenden Gruppierungen wurde mehrmals auf die Möglichkeit hingewiesen, selbige durch konzertierte Aktionen gewaltfreien Widerstandes - wie zum Beispiel Blockade der Zufahrten zu den Fliegerhorsten - zu verhindern. In der Medienöffentlichkeit wurde diese Drohung vor allem und am theoretisch fundiertesten vom Klubobmann des steirischen V P-Landtagsklubs, dem Rechtsprofessor Bernd Schilcher vorgebracht.31)
Eine Diskussion dieses äußerst komplexen Themas ist im Rahmen dieses Beitrages sicherlich nicht möglich. Doch die Bemerkung, daß damit ein weit über die Abfangjägerfrage hinausreichendes Problem angeschnitten wird, sei gestattet. Die Frage der Legitimität von Widerstandsleistung einzelner oder mehrerer gegen den Staat wird meist nur in Zusammenhang mit diktatorischen Regimen diskutiert und dort im allgemeinen bejaht. 32) Anders sieht es schon bei der Widerstandsleistung gegen Entscheidungen demokratischer Gremien und Amtsträger aus, besteht doch die Möglichkeit der Abwahl oder oft sogar (wie in Österreich) direkt-
28) ORF-MorgenjOurnal (01) vom 16. MAr<l 1987. 29) J. Steinbach, Kramer - Hoch trolZ Krise der Bundes·VP, in: Die Presse wm 8. September 1987, S. 4 sowie auch:
H. W. Scheidl, Drakentl>ter, DrohgebArden und viel heiSe Lu«, in: Die Presse v. 4. 9. 1987, S. 4. 30) o. A., Profil 'JOm 28. September 1987. S. 16 t. 31) siehe Anm. 17. 32) A. Kiose, Kleines Lexikon der Politik. Wien-Munchen 1983, S. 144
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demokratischer Einflußnahme.33) Kann dies aber Gewissenskonflikte einzelner Personen lösen? Muß die Mehrheit immer recht (im besten Sinne des Wortes) haben? Fragen, die - und diese Prognose sei hier gewagt - in den nächsten Jahren und Jahrzehnten, im Sinne eines sich mündiger fühlenden Bürgers, der nach verstärkter Partizipation drängt und auch mehrheitlich getroffene obrigkeitliche Entscheidungen nicht mehr hinzunehmen gewillt ist, ganz gewiß an Bedeutung zunehmen werden. An Bedeutung auch deshalb zunehmen, weil die Leucht- und Legitimationskraft der repräsentativen Demokratie im Abnehmen begriffen ist und die Suche nach neuen Formen und Modellen begonnen hat.34) Dazu kommt noch, daß es in Österreich keine al lgemein anerkannten, außer Streit stehenden und dem Recht damit quasi vorgelagerten Werte gibt. Im rechtspositivistischen System ist alles durch die Mehrheit veränder- und abschaffbar. Ein Zustand, der auf längere Sicht Widerstand geradezu provoziert.35)
Daß diese sehr theoretischen Überlegungen in der P raxis dann an hand völlig unvermuteter Beispiele, wie des Ankaufs und der Stationierung von Militärflugzeugen, aktuell werden, soll nicht über ihre Wichtigkeit hinwegtäuschen und Nachdenken über diese Dinge unterbinden.
3. Conclusio oder: Was kann man aus der Draken-Debatte lernen?
Aller Voraussicht nach werden die 24 gebrauchten Abfangjäger aus Schweden plangemäß in der Steiermark stationiert und über ganz Österreich eingesetzt und geflogen werden. Die Wellen der öffentlichen Erregung haben sich - wenn überhaupt vorhanden - geglättet; im Sommer 1987 haben nur mehr drei Prozent der Bevölkerung die Draken-Debatte an sich in der Kategorie "negatives politisches Ereignis des letzten Jahres" genannt.36)
Es wäre aber falsch, die aufgeworfenen P robleme nicht weiter zu diskutieren; es gilt, Lehren daraus zu ziehen und in Zukunft schneller klare Entscheidungen zu treffen.
Einige dieser offenen T hemata sind:
• Österreich und seine Bevölkerung müssen sich endlich darüber klar werden, daß man mit der Neutralität im Jahre 1955 nicht einen bequemen Ausstieg aus dem Welt- und Zeitgeschehen gefunden hat, sondern eine internationale Verpflichtung zur vor al lem militärischen Sicherung des mitteleuropäischen Raumes übernommen hat.
• Zu den militärischen Vorsorgen, die aus dieser Neutralität (vielleicht auch aus dem Selbstbehauptungswillen einiger) resultieren, gehören auch auf einem zeitgemäßen Stand befindliche Luftstreitk räfte. Der Draken erfü l lt - auch das
33) A. GOtz. WIderstand ,n der DemokratIe. In Kuroer 110m 24. Augusl 1987.
34) G. Gerken, Der Trend zur partizlpallven Demokratoe, ln: Redar für Trends 7187, S. 2-16. G . Gerken, Partlzlpallve Demokratie und neuer Wert_andef, In: Radar für Trends 8187, S. 3-24.
35) H. Kelsen, Reine Rechtslehre 2 , verm AUfl , Woen 1960, insbesondere S 440 ff 36) Nach eIner StudIe über polltosche Meonungsblldung Im Sommer 1987, Troconsult W,rtschaltsanalyl,sche Forschung
GmbH., Wien .
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ist schon ein Fortschritt - eine außen- und neutralitätspolitische Aufgabe im Frieden, im Krisen- und Neutralitätsfall. Der Draken ersetzt aber nicht den Aufbau von Fliegerkräften in einer Anzahl, die auch im Verteidigungsfall militärisches Gewicht hat.
• Die ganze Debatte hat gezeigt, daß ein Überdenken des realen Stellenwerts des österreichischen Föderalismus an der Zeit wäre. Ein tatsächliches Einbinden der Bundesländer in die für sie wesentlichen Entscheidungen mit allerdings klarer Kompetenzabgrenzung würde nicht nur dem bundesstaatlichen Verfassungsprinzip entsprechen, sondern wahrscheinlich auch Konflikte auf Ausweichgebieten wie der Drakenstationierung verhindern .
• Ebenso ist längerfristig ein verstärkter Einbau partiz ipatorischer Elemente in das reale polit ische Geschehen unumgänglich. Damit verbunden werden muß aber auch das ehrliche Ausdiskutieren all jener Entscheidungsbereiche, die im Gesamtinteresse den repräsentativen Organen und der Regierung vorbehalten bleiben müssen.
Sollten einige dieser Probleme in nächster Zukunft einer Lösung näher gebracht werden, dann hat die, für Österreich eigentlich beschämende, Debatte um den Ankauf und die Stationierung von 24 Gebrauchtflugzeugen doch noch Positives gebracht.
Quellenbezug der Tabellen und Abbildungen: Tab. 1: Janes .AII the worlds aircraft", nach .Milizimpuls" 2/1987 Tab. 2: BMLV - Infoteam, Landesverteidigung im Luftraum. Abb. 1: M ilizimpuls 2/1987 Tab. 3 und Abb. 2: BMLV - Infoteam, Landesverteidigung im Luftraum. Tab. 4: T D.:r B (Bd. 10), Die Armeen der neutralen und blockfreien Staaten Europas.
Anhang 1: Volksbegehren gegen Abfangjäger - für Volksabstimmung: .Antrag auf Einleitung einer Volksabst immung, die auf Erlassung eines Bundesverfassungs-Gesetzes betreffend Abhaltung einer Volksabst immung über den Ankauf von Abfangjägern gerichtet ist"; Eintragungszeit: 11.-18. November 1985; gültige E intragungen: 121.182.
Anhang 2: Anti-Draken-Volksbegehren: .Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens, das auf eine Novellierung des Luftfahrtgesetzes (LFG) gerichtet ist, zur Einführung von Bestimmungen zum Schutz der Bevölkerung, zur E inführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und zur Verteilung der Stationierungslasten"; Eintragungszeit : 3.-10. März 1986; gültige E intragungen: 244.254.
Für ihre hilfreiche Auskunftgewährung gilt mein Dank vor allem den Herren OberstdG Semlitsch und Dr. Fender vom BMLV, Büro für Wehrpolitik
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