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Die digitale Betriebsprüfung vorgestellt von Thomas Boll Steuerberater

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Page 1: Die digitale Betriebsprüfung vorgestellt von Thomas Boll Steuerberater

Die digitale Betriebsprüfung

vorgestellt von

Thomas BollSteuerberater

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Die digitale Betriebsprüfung

Das Verfahren des digitalen Datenzugriffs ist mit Wirkung zum 01.01.2002 in Gesetz aufgenommen und durch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums präsentiert worden. Dieses Schreiben ist unter dem Kürzel GDPdU bekann.

G D P d U steht für:

Grundsätze zumDatenzugriff und zurPrüfbarkeitdigitalerUnterlagen

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Betroffene Zeiträume

Zugriffsrecht besteht

– für alle Betriebsprüfungen seit dem 01.01.2002

– auf alle ab dem 01.01.2002 abschließend zu archivierenden Veranlagungszeiträume

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Betroffene Steuerpflichtige

•Bilanzierende Unternehmer

•Einnahme-Überschussrechner

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Z w a n g s m i t t e l

•Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro

•Verwerfung der Buchhaltung und

•Zuschätzung

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Welche Daten sind Gegenstand der digitalen Betriebsprüfung ?

• Buchführung, Jahresabschlüsse, Inventare

• Empfangene und in Kopie versandte Handels- und Geschäftsbriefe

(hierzu gehören auch e-Mails)

• Buchungsbelege

• Sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind

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Was ist bei der Archivierung zu beachten ?

Zu den in elektronischer Form bereit zu haltenden Unterlagen zählen diejenigen Unterlagen,

die mit Hilfe des EDV-Systems erstellt wurden

und

die in elektronischer Form in das EDV-System eingehen.

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Pflicht zur digitalen Archivierung der steuerrelevanten Daten

Die digital erzeugten steuerrelevanten Daten

müssen während der gesamten Dauer der

Aufbewahrungsfrist

jederzeit digital verfügbar sein,

unverzüglich lesbar gemacht werden können und

maschinell auswertbar sein.

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Zugriffsrechteder Finanzverwaltung

Z1 Unmittelbarer Zugriff

Z2 Mittelbarer Zugriff

Z3 Datenüberlassung

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Z1 Unmittelbarer Zugriff

Der Prüfer verwendet die Hard- und

Software des Steuerpflichtigen und

nutzt die Auswertungsmöglichkeiten

der Software des Steuerpflichtigen

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Z2 Mittelbarer Zugriff

Der Prüfer lässt sich die Daten nach

seinen Vorgaben durch das

Unternehmen auswerten.

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Z3 Datenträgerüberlassung

Dem Prüfer werden die steuerrelevanten

Daten des Steuerpflichtigen auf einem

Datenträger (CD/DVD) übergeben. Die

Auswertung erfolgt auf dem Notebook des

Prüfers mit der Prüfsoftware IDEA der

Finanzverwaltung.

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Wahl der Zugriffsrechte

Der Prüfer kann zwischen

den Zugriffsarten wählen

bzw. sie auch parallel

nutzen.

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Was sind steuerrelevante Daten ?

Steuerrelevante Daten sind

solche,

die für die Besteuerung

von Bedeutung sind !

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Trennung steuerrelevante Daten

Die Trennung steuerrelevanter und

steuerlich nicht relevanter Daten sollte

frühzeitig erfolgen, um so ein Zugriffsprofil

für den Prüfer erstellen zu können.

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Prüfungsmethoden

• Ansatzpunkte für den Nachweis der Manipulation am Datenbestand

• Beliebige Sortierung im Sekundentakt nach

Buchungsdatum,

Rechnungsdatum,

Betragsgröße, etc

• Analyse der Altersstruktur von Datensätzen z.B. Forderungen und Vorräte

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Prüfungsmethoden

• Vollständigkeitsanalyse über Rechnungsnummern Belegnummern und andere fortlaufend nummerierte Belege

(Schecks, Überweisungen)

• Generierung neuer Summen- und Saldenlisten oder gar Abschichtungen

• Kontrolle mit externen Daten z.B. Wetterdaten werden mit den Einnahmen einer Eisdiele oder eines Gartenlokales verglichen

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Ansatzpunkte für den Nachweis

der Manipulation am Datenbestand

Anwendung mathematisch statistischer Verfahren

Mit Urteil des BGH vom 14.12.1989 zugelassen

Bendforts Gesetz

Chi-Quadrat-Test

Interner Zeitreihenvergleich

Aufzählung:

Wenn nicht gewünscht, kann diese Textbox einfach gelöscht werden

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B P - R i s i k o

Verwerfung der Buchhaltung

&

Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

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