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1 Referenten: Matthias Schönfuß Rechtsanwalt/ Steuerberater Hendrik Digel Steuerberater IHK- Gründer- und Jungunternehmerseminar 01.10.2014, Pforzheim Modul 1: Rechnungsparameter und BWA

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Referenten: Matthias SchönfußRechtsanwalt/ Steuerberater

Hendrik DigelSteuerberater

IHK- Gründer-und Jungunternehmerseminar

01.10.2014, Pforzheim

Modul 1:Rechnungsparameter und BWA

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Inhaltsverzeichnis

I. Grundlagen einer Ordnungsgemäßen BuchhaltungA Organisation der Buchhaltung

1. Buchhaltungsordner

2. Umsatzsteuer-Voranmeldungen / Lohnsteueranmeldungen / Steuerbescheide

3. Sonderfälle

4. Abwicklung der Geschäftsfälle

5. Barbelege / Kassenbelege

6. Versicherungsbeiträge

7. Fahrzeuge / Kfz-Nutzung

8. Bewirtungskosten

9. Geschenke an Kunden und Geschäftsfreunde

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Inhaltsverzeichnis

1. Geschenke an Arbeitnehmer

2. Eingangsrechnungen

3. Rechnungen für Kleinunternehmer, §§ 14, 14a, 19 UStG

4. Warenbestand

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Inhaltsverzeichnis

B Richtiger Aufbau einer Rechnung

1. Allgemeine Pflichtangaben

2. Zusätzliche Rechnungsangabepflichten in besonderen Fälle

3. Pflichtangaben bei Kleinbetragsrechnungen

4. Anforderungen für elektronische übermittelte Rechnungen

5. Gutschrift

6. Berichtigung von Rechnungen

7. Aufbewahrung von Rechnungen

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Inhaltsverzeichnis

C Umsatzsteuerpflicht vs. Kleinunternehmerregelung

1. Was ist die Kleinunternehmerregelung, wer ist Kleinunternehmer

2. Wie entscheidet man sich zu Beginn der Selbständigkeit für die

Kleinunternehmerregelung ?

3. Was passiert, wenn ein Kleinunternehmer versehentlich Umsatzsteuer in

Rechnung stellt ?

4. Welche Auswirkungen hat die Kleinunternehmerregelung auf die zu

erstellenden Rechnungen?

5. Welche Vorteile bietet die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ?

6. Welche Nachteile bringt die Kleinunternehmerregelung mit sich?

7. Fazit:

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Inhaltsverzeichnis

D Grundzüge der Umsatzsteuer (Auszüge !)

1. Umsatzsteuer als indirekte Steuer

2. Das Allphasen-Nettoumsatzsteuersystem mit Vorsteuerabzug

3. Wirkungsweise der Umsatzsteuer

4. Unternehmer

5. Steuerbarkeit von Umsätzen

6. Ort der Lieferung

7. Ort der sonstigen Leistungen

8. § 4 UStG , Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen

9. Steuersätze

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Inhaltsverzeichnis

II. Betriebswirtschaftliche AuswertungA Aufbau der Finanz-, Lohn-, und Anlagenbuchführung

1. Finanzbuchhaltung

2. Lohnbuchhaltung

3. Anlagenbuchhaltung

B Aufbau einer betriebswirtschaftlichen Auswertung

1. BWA lesen und verstehen; die wichtigsten Werte für die Unternehmensführung

heraussuchen; von der Standart-BWA zur individuellen BWA; Auswahl der richtigen

BWA

2. Möglicher Aufbau einer BWA

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Inhaltsverzeichnis

C Informationsgewinnung aus der betriebswirtschaftlichen

Auswertung

1. Betriebswirtschaftlichen Kurzbericht

2. Kurzfristige Erfolgsrechnung

3. Grafik, Kurzfristige Erfolgsrechnung

4. Summen und Saldenliste (pro Monat)

5. Bewegungsbilanz

6. Statische Liquidität

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I. Grundlagen einer Ordnungsgemäßen BuchhaltungA. Organisation der Buchhaltung

1. Buchhaltungsordner

a) Grundsätzliches zur Buchführung

Die Buchführung besteht aus einer lückenlosen, zeitlich und sachlich

geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgängen

doppelten Buchführung

Entstanden im Mittelalter in Italien

vorherrschende Art der Finanzbuchhaltung in der privaten Wirtschaft

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I. Grundlagen einer Ordnungsgemäßen BuchhaltungA. Organisation der Buchhaltung

b) Einrichtung eines Buchhaltungsordners

Buchhaltung ohne OPOS

jede Periode einen Ordner

Kasse

Bank

Verträge und sonstiges

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Buchhaltung mit OPOSOPOS-Buchhaltung wird vorwiegend für Unternehmen geführt, welche nach handelsrechtlichen Grundsätzen bilanzieren. jede Periode einem Ordner

Kasse Bank Ausgangsrechnungen Eingangsrechnungen Verträge und sonstige

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I. Grundlagen einer Ordnungsgemäßen BuchhaltungA. Organisation der Buchhaltung

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Sortierung in den Buchhaltungsordner Kasse

Nummerieren Sie jeden einzelnen Beleg Führen Sie ein Kassenbuch Periodenmäßig abzuschließen und nicht benutzte Zeilen sind zu entwerten Die Kassenbelege sind hinter dem Kassenbuch in chronologischer Weise

abzulegen

Bank /ohne OPOS-Buchführung Hinter dem Kontoauszügen sollten die dazugehörigen Eingangs- und

Ausgangsrechnungen sowie übrige Belege abgelegt werden Kennzeichnung von Barentnahmen z.B. Kasse, privat, Darlehen Wiederkehrende Buchungen und Daueraufträge genügt ein Vermerk

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I. Grundlagen einer Ordnungsgemäßen BuchhaltungA. Organisation der Buchhaltung

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Bank /mit OPOS-Buchführung Einzahlungen bzw. Auszahlungen auf dem Bankkonto über die jeweiligen

Debitoren- bzw. Kreditorennummern Hinter dem Kontoauszügen des jeweiligen Zahlungsvorganges sollten

eine Kopie der dazugehörigen Eingangs- oder Ausgangsrechnung abgelegt werden

Darlehensauszüge Ausgangsrechnungen /Debitoren (bei OPOS-Buchhaltung) Eingangsrechnungen /Kreditoren (bei OPOS-Buchhaltung)

Empfehlung: Versehen Sie die Eingangspost mit einem Eingangsstempel und führen Sie ein Posteingangsbuch in dem sämtliche Posteingänge aufgezeichnet werden.

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I. Grundlagen einer Ordnungsgemäßen BuchhaltungA. Organisation der Buchhaltung

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2. Umsatzsteuer-Voranmeldung Umsatzsteuerformulare, Steuerbescheide, Mahnbescheide etc.,

sollten hinter dem entsprechenden Kontoauszug abgelegt werden

3. Sonderfällea) Ablage einer mehrseitigen Rechnungb) Vom Rechnungsbetrag abweichende Zahlungc) Zahlung mehrerer Rechnungen in einem Betragd) Abschlagrechnungen /Anzahlungen

4. Abwicklung der Geschäftsfälle

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I. Grundlagen einer Ordnungsgemäßen BuchhaltungA. Organisation der Buchhaltung

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3. Barbelege /Kassenbeleg

4. Versicherungsbeiträge

5. Fahrzeug /Kfz-Nutzung

6. Bewirtungskosten

7. Geschenke an Kunden und Geschäftsfreunde Betrieblich veranlasste Geschenke bis € 35,00 (netto) pro Empfänger

und Wirtschaftsjahr können als Betriebsausgaben angesetzt werden

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I. Grundlagen einer Ordnungsgemäßen BuchhaltungA. Organisation der Buchhaltung

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10. Geschenke an Arbeitnehmer Betriebsausgabe wenn

Zuwendung des Arbeitgebers An den Arbeitnehmer Im Rahmen des Dienstverhältnisses

Nicht steuerbarer Arbeitslohn beim Arbeitnehmer Die Zuwendung im überwiegend betrieblichen Interessen Des Arbeitgebers

Ist die Zuwendung dem Arbeitslohn zuzurechnen, werden hierfür Steuern und Sozialabgaben fällig

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I. Grundlagen einer Ordnungsgemäßen BuchhaltungA. Organisation der Buchhaltung

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Der Arbeitgeber kann die Steuern auf Zuwendungen für eigene Arbeitnehmer pauschalieren § 37b EStG

Die Pauschalierung der Einkommensteuer ist nur möglich sofern: die Zuwendung nicht in Geld besteht Sie zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird Keine andere Bewertungsvorschrift als die Einzelbewertung zulässig ist Keine andere Pauschalierungsvorschrift zur Anwendung kommt.

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I. Grundlagen einer Ordnungsgemäßen BuchhaltungA. Organisation der Buchhaltung

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11. Eingangsrechnungen Die Eingangsrechnungen hat gemäß § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG

folgende Angaben zu enthalten Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des

Leistungsempfängers, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Ausstellungsdatum der Rechnung, Fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art

und den Umfang der sonstigen Leistung, Zeitpunkt der Lieferung bzw. sonstigen Leistung, Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt, Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts,

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I. Grundlagen einer Ordnungsgemäßen BuchhaltungA. Organisation der Buchhaltung

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Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung,

Ggf. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers, Ggf. bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück an Private einen

Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht von 2 Jahren, Angabe „Gutschrift“ bei Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger

oder durch einen von ihm beauftragten Dritten.

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I. Grundlagen einer Ordnungsgemäßen BuchhaltungA. Organisation der Buchhaltung

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12. Rechnungen für Kleinunternehmer. §§ 14, 14a, 19 UStG den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden

Unternehmers und des Leistungsempfängers, die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die

ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,

das Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur

Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),

die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,

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I. Grundlagen einer Ordnungsgemäßen BuchhaltungA. Organisation der Buchhaltung

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den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,

in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers und

in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten gemäß Absatz 2 Satz 2 die Angabe „Gutschrift”.

13. Warenbestand

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I. Grundlagen einer Ordnungsgemäßen BuchhaltungA. Organisation der Buchhaltung

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1. Allgemeine Pflichtangaben auf Rechnungen Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des

Leistungsempfängers Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Ausstellungsdatum der Rechnung Fortlaufende Rechnungsnummer Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art

und den Umfang der sonstigen Leistung Zeitpunkt der Lieferung bzw. sonstigen Leistung Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie ggf. Hinweis auf

Steuerbefreiung

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I. Grundlagen einer Ordnungsgemäßen BuchhaltungB. Richtiger Aufbau einer Rechnung

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2. Zusätzliche Rechnungsangabepflichten in besonderen Fällena) Innergemeinschaftliche Lieferungb) Innergemeinschaftliche Lieferung eines neuen Fahrzeugesc) Reiseleistungend) Differenzbesteuerunge) Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäftf) Lieferung an Privatpersonen in der EUg) Steuerschuldumkehr bei grenzüberschreitenden Dienstleistungenh) Registrierungsnummeri) Gutschrift

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I. Grundlagen einer Ordnungsgemäßen BuchhaltungB. Richtiger Aufbau einer Rechnung

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3. Pflichtangaben bei Kleinbetragsrechnungen § 33 UStDV

den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers

das Ausstellungsdatum die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art

der sonstigen Leistung und das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder

sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung ein Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstigen Leistung eine Steuerbefreiung gilt

4. Anforderungen für elektronisch übermittelte Rechnungen

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I. Grundlagen einer Ordnungsgemäßen BuchhaltungB. Richtiger Aufbau einer Rechnung

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5. Gutschrift Definition der Gutschrift

Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 und 3 UStG ist die Gutschrift eine Rechnung, die von einem Leistungsempfänger, der Unternehmer oder eine juristischen Person (in § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG bezeichneter Leistungsempfänger) ist, für eine Lieferung oder sonstige Leistung des Unternehmers (Gutschriftempfängers) ausgestellt wird, sofern dies vorher vereinbart wurde.

Form und Inhalt der Gutschrift Besonderheiten zum Vorsteuerabzug

6. Berichtigung von Rechnung

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I. Grundlagen einer Ordnungsgemäßen BuchhaltungB. Richtiger Aufbau einer Rechnung

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7. Aufbewahrung von Rechnungen Zehn Jahre müssen Rechnungen, die ein Unternehmer selbst oder ein Dritter in

seinem Namen und für seine Rechnung erstellt hat sowie Rechnungen, die der Unternehmer von einem Leistungsempfänger oder ein Dritter in dessen Namen und für dessen Rechnung erstellt hat.

Rechnungen, die auf Thermopapier gedruckt wurden sind meistens nach Jahren nicht lesbar, weil die Schrift verblasst ist.

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I. Grundlagen einer Ordnungsgemäßen BuchhaltungB. Richtiger Aufbau einer Rechnung

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1. Was ist die Kleinunternehmerregelung, wer ist Kleinunternehmer ? Unternehmen, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr nicht den Betrag von

17.500,00 € überschritten hat Im aktuellen Jahr den Betrag von 50.000,00 € nicht überschreitet Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein

2. Wie entscheidet man sich zu Beginn der Selbständigkeit für die Kleinunternehmerregelung ?

Es handelt sich um ein Wahlrecht, dass Finanzamt sendet einen Fragenbogen, wie man mit der Umsatzsteuer verfahren möchte.

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I. Grundlagen einer Ordnungsgemäßen BuchhaltungC. Umsatzsteuerpflicht vs. Kleinunternehmerregelung

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3. Was passiert, wenn ein Kleinunternehmen versehentlich Umsatzsteuer in Rechnung stellt ?

Die Umsatzsteuer muss an das Finanzamt abgeführt werden.

4. Welche Auswirkungen hat die Kleinunternehmerregelung auf die zu erstellende Rechnung ?

Vollständiger Name sowie Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers (Kunden)

Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer Ausststellungsdatum Fortlaufende, einmalig vergebende Rechnungsnummer

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I. Grundlagen einer Ordnungsgemäßen BuchhaltungC. Umsatzsteuerpflicht vs. Kleinunternehmerregelung

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Menge und Art der gelieferten Gegenstände (handelsübliche Bezeichnung) oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung (Bezeichnung der erbrachten Dienstleistung)

Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung (sog. Leistungsdatum) Hinweis auf die gesetzliche Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers bei

Werklieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

5. Welche Vorteile bietet die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ?

6. Welche Nachteile bringt die Kleinunternehmerregelung mit sich ?

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I. Grundlagen einer Ordnungsgemäßen BuchhaltungC. Umsatzsteuerpflicht vs. Kleinunternehmerregelung

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1. Umsatzsteuer als indirekte Steuer

2. Das Allphasen-Nettoumsatzsteuersystem mit Vorsteuerabzug

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I. Grundlagen einer Ordnungsgemäßen BuchhaltungD. Grundzüge als indirekte Steuer

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3. Wirkungsweise der Umsatzsteuer

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I. Grundlagen einer Ordnungsgemäßen BuchhaltungD. Grundzüge als indirekte Steuer

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4. Unternehmer Der Unternehmerbegriff ist in § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG geregelt. Danach ist

Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig aus-übt. Gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG ist gewerblich oder beruflich jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich.

5. Steuerbarkeit von Umsätze

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I. Grundlagen einer Ordnungsgemäßen BuchhaltungD. Grundzüge als indirekte Steuer

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6. Ort der Lieferung

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I. Grundlagen einer Ordnungsgemäßen BuchhaltungD. Grundzüge als indirekte Steuer

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7. Ort der sonstigen Leistung

8. § 4 UStG, Steuerbefreiung bei Lieferungen und sonstigen Leistungen

9. Steuersätze Regelsteuersatz 19% Ermäßigter Steuersatz 7%

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I. Grundlagen einer Ordnungsgemäßen BuchhaltungD. Grundzüge als indirekte Steuer

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1. Finanzbuchhaltung Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesen Unternehmensvorgänge werden sachlich und zeitlich geordnet erfasst, auf Konten

gebucht und Dokumentiert Für gewisse Unternehmensformen ist die Finanzbuchhaltung gesetzlich

vorgeschrieben Größere Unternehmen teilen ihre Buchhaltung in eine Debitoren-, Kreditoren- und

Finanzbuchhaltung

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II. Betriebswirtschaftliche AuswertungA. Aufbau der Finanz-, Lohn- und Anlagenbuchführung

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2. Lohnbuchhaltung Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen Pflege von Personalstammdaten Führung der Jahreslohnkonten

3. Anlagenbuchhaltung Teilbereich der Finanzbuchhaltung und der Kosten- und Leistungsrechnung Langlebige Vermögensgegenstände des Anlagevermögen werden erfasst und

verwaltet

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II. Betriebswirtschaftliche AuswertungA. Aufbau der Finanz-, Lohn- und Anlagenbuchführung

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1. BWA lesen und verstehen; die wichtigsten Werte für die Unternehmensführung heraussuchen; von der Standart-BWA zur individuellen BWA; Auswahl der richtigen BWA

„Gehaltsabrechnung“ bzw. Vermögensentwicklung des Unternehmens Nicht alle Werte sind für jeden Betrieb gleich wichtig „Auswertung der Finanzbuchhaltung für betriebswirtschaftliche Zwecke“

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II. Betriebswirtschaftliche AuswertungB. Aufbau einer betriebswirtschaftlichen Auswertungen

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2. Möglicher Aufbau einer BWA Betriebswirtschaftlicher Kurzbericht Kurzfristige Erfolgsrechnung Vorjahresvergleich Grafik, Kurzfristige Erfolgsrechnung Summen und Saldenliste (pro Monat) Bewegungsbilanz Statische Liquidität

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II. Betriebswirtschaftliche AuswertungB. Aufbau einer betriebswirtschaftlichen Auswertungen

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1. Betriebswirtschaftlicher Kurzbericht Zusammenfassung der Erträge und Aufwendungen des Unternehmens in einer

Periode

Folgende Rubriken werden untergliedert Leistung Kosten Ergebnis Umsatzrentabilität Handelsspanne

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II. Betriebswirtschaftliche AuswertungC. Informationsgewinnung aus der betriebswirtschaftlichen

Auswertung

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2. Kurzfristige Erfolgsrechnung

3. Vorjahresvergleich

4. Grafik, Kurzfristige Erfolgsrechnung

5. Summen- und Saldenlisten (pro Monat) Übersicht der bebuchten Konten Stellt die Geschäftsvorfälle in Form von Anfangssalden, Bewegungen und Endsalden

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II. Betriebswirtschaftliche AuswertungC. Informationsgewinnung aus der betriebswirtschaftlichen

Auswertung

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6. Bewegungsbilanz Aus der Bewegungsbilanz können sowohl Investitionen (Mittelverwendung) als auch

die dazu verwendeten Mittel (Mittelherkunft) entnommen werden

7. Statische Liquidität Fähigkeit des Unternehmens, seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht

nachzukommen

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II. Betriebswirtschaftliche AuswertungC. Informationsgewinnung aus der betriebswirtschaftlichen

Auswertung

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1. Betriebswirtschaftlicher Kurzbericht

2. Kurzfristige Erfolgsrechnung

3. Grafik, Kurzfristige Erfolgsrechnung

4. Summen und Saldenliste (pro Monat)

5. Bewegungsbilanz

6. Statische Liquidität

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II. Betriebswirtschaftliche AuswertungD. Grundsätze der Analyse und Interpretation einer

betriebswirtschaftlichen Auswertung mit Fallbeispiel

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Vielen Dank

Wir bedanken uns recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

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Matthias Schönfuß

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Lameystraße 10

75173 Pforzheim

Tel: 07231/9269-0

Fax: 07231/9269-99

E-Mail: [email protected]

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Hendrik Digel*

Steuerberater

Lameystraße 10

75173 Pforzheim

Tel: 07231/9269-0

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*Fachberater für Testamentsvollstreckung und

Nachlassverwaltung (DStV e.V.)