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46. Jahrgang Nr. 3 Im Herbstmonat 2019 Redaktion: Gemeindeverwaltung Merzligen, Schulgasse 3, 3274 Merzligen, [email protected] Inserate: Bis zu einer halben Seite CHF 10.00, bis zu einer ganzen Seite CHF 20.00 Erscheinungsweise: In der Regel am ersten Donnerstag des ungeraden Monates, zu- sammen mit dem Nidauer Anzeiger, Teile der Brattig sind auch publiziert unter www.merzligen.ch Annahmeschluss: eine Woche vor Erschei- nungstag (Texte, Geschichten, Mitteilungen, Anregungen, Inserate, etc.) Auflage: 210 Exemplare Kosten: Für die Merzliger Haushalte, die Medien, die tschechische Partnergemeinde Jamné und die Schweizerische Nationalbibliothek gratis, übrige Abonnenten CHF 30.00 pro Jahr Belieferte Medien: Der Bund, Berner Zeitung, Bieler Tagblatt, Radio Canal 3, Radio SRF1, TeleBielingue Merzligen Brattig Merzligen: Partnergemeinde von Jamné (Tschechien) Mitglied im Rat der Gemeinden und Regionen Europas

Die Öffnungszeiten unserer Gemeindeverwaltung sind wie folgt · lung von SBB-Tageskarten. Diese können nur zu den oben aufgeführten Zeiten oder zu einem vereinbarten Termin abgeholt

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46. Jahrgang Nr. 3 Im Herbstmonat 2019

Redaktion: Gemeindeverwaltung Merzligen, Schulgasse 3, 3274 Merzligen, [email protected] Inserate: Bis zu einer halben Seite CHF 10.00, bis zu einer ganzen Seite CHF 20.00 Erscheinungsweise: In der Regel am ersten Donnerstag des ungeraden Monates, zu-sammen mit dem Nidauer Anzeiger, Teile der Brattig sind auch publiziert unter www.merzligen.ch Annahmeschluss: eine Woche vor Erschei-nungstag (Texte, Geschichten, Mitteilungen, Anregungen, Inserate, etc.) Auflage: 210 Exemplare Kosten: Für die Merzliger Haushalte, die Medien, die tschechische Partnergemeinde Jamné und die Schweizerische Nationalbibliothek gratis, übrige Abonnenten CHF 30.00 pro Jahr Belieferte Medien: Der Bund, Berner Zeitung, Bieler Tagblatt, Radio Canal 3, Radio SRF1, TeleBielingue

Merzligen

Brattig Merzligen:

Partnergemeinde von Jamné (Tschechien) Mitglied im Rat der Gemeinden und Regionen Europas

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Die Gemeindeverwaltung informiert

Inhaltsverzeichnis Seite Die Gemeindeverwaltung informiert 2 - 15

Öffnungszeiten während den Herbstferien Während der Zeit vom Mittwoch, 25. Sep-tember 2019 (Kalenderwoche 39) bis am Dienstag, 8. Oktober 2019 (Kalenderwoche 41) ist die Gemeindeverwaltung wegen Feri-enabwesenheit nur an folgenden drei Halb-tagen besetzt:

Donnerstag, 26.09.2019, Vormittag

Dienstag, 01.10.2019, Nachmittag

Donnerstag, 03.10.2019, Vormittag Gerne sind wir ab Mittwoch, 9. Oktober 2019 (Kalenderwoche 41) wieder zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie da. Notfalls wenden Sie sich ausserhalb der Öff-nungszeiten bitte direkt an den Gemeinde-präsidenten, Hans Peter Wälti, Tel. 079 408 92 67, oder an den Gemeindevizepräsiden-ten, Hans Peter Zesiger, Tel. 079 224 26 10. Bitte beachten Sie unsere reduzierten Öff-nungszeiten auch bei der allfälligen Bestel-lung von SBB-Tageskarten. Diese können nur zu den oben aufgeführten Zeiten oder zu einem vereinbarten Termin abgeholt werden. Danke für Ihr Verständnis!

Dringend gesucht: Neue Mitglieder für Senioren-rat! Der Seniorenrat Merzligen ist für die Pla-nung, Organisation und Durchführung der monatlich stattfindenden Seniorenanlässe in unserer Gemeinde verantwortlich.

Aktuell setzt sich das Team aus vier Perso-nen zusammen. Sonja und Hans Ramseier werden per Ende Juni 2020 altershalber zu-rücktreten.

Damit die beliebten Seniorennachmittage auch in Zukunft durchgeführt werden kön-nen, sucht der Gemeinderat deshalb drin-gend zwei neue Mitglieder für den Senioren-rat.

Wenn Sie an Freiwilligenarbeit interessiert sind und monatlich ca. vier bis fünf Stunden investieren können, wäre dies eine interes-sante und erfüllende Tätigkeit für Sie. Die Merzliger Seniorinnen und Senioren wären Ihnen von Herzen dankbar.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Sonja Ramseier Gemeinderätin, Ressort Soziales/Kultur 032 323 18 66 / 079 742 85 90 [email protected]

Schachtreinigung 2019 Im Herbst werden in Merzligen die Einlauf-schächte für Regenabwasser entlang der Gemeindestrassen gereinigt. Eine dafür spe-zialisierte Firma wird die Arbeiten durchfüh-ren und das Schlammgut vorschriftsgemäss entsorgen. Private können ihre Schächte ebenfalls zur Reinigung anmelden, indem sie den nachfol-

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Die Gemeindeverwaltung informiert

genden Anmeldetalon ausfüllen und diesen bis am Freitag, 4. Oktober 2019 bei der Gemeindeverwaltung Merzligen einreichen. Geben Sie bitte auf dem Anmeldetalon den genauen Standort Ihrer Schächte an (mit Skizze). Das genaue Datum der Reinigung erfahren wir erst kurzfristig. Es ist allerdings nicht nö-tig, dass die Gebäudeeigentümerin oder der Gebäudeeigentümer während den Arbeiten präsent ist. Pro Schacht wird Ihnen ein Pauschalbetrag von CHF 53.85 inkl. MWST in Rechnung gestellt.

Anmeldetalon Schachtreinigung Bitte bis am Freitag, 4. Oktober 2019 auf der Ge-meindeverwaltung abgeben!

Name ______________________________ Vorname ____________________________ Strasse _____________________________ Tel. ________________________________ E-Mail ______________________________ Standort des Schachtes ____________________________________ Skizze Unterschrift __________________________

Reinigungs- und Unter-haltsservice bei Abfall-sammelstelle Der Gemeinderat hat kürzlich den Reini-gungs- und Unterhaltsservice für die Contai-ner bei der Abfallsammelstelle in der Budlei in Auftrag gegeben. Der Service wird vo-raussichtlich im Herbst 2019 ausgeführt. Das genaue Datum ist noch nicht bekannt. Wir bitten Sie aber bereits jetzt um Verständnis, wenn die Abfallstelle anlässlich des Reini-gungs- und Unterhaltsservices kurzzeitig nicht zur Verfügung steht. Der Reinigungs- und Unterhaltsservice umfasst die Innen- und Aussenreinigung der vier Oberflurcon-tainer sowie der Dosenpresse. Zudem wird diverses Zubehör (z.B. Gummirosetten, Ver-bindungsketten, Beschriftungskleber, etc.) erneuert. Der Reinigungs- und Unter-haltsservice ist nötig, weil sich dadurch die Lebensdauer der Container verlängert und die Sicherheit (z.B. Schliessmechanismen) wieder gewährleistet ist.

Abwassergebührenrech-nung und Kehrichtge-bührenrechnung In den nächsten Tagen erhalten Sie die Ab-wasser- und Kehrichtgebührenrechnung. Diese erhalten Sie in Form einer Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung, weil es sich um eine „hoheitliche Anordnung für den Einzel-fall“ handelt. Zudem vereinfacht die Verfü-

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gungsform das Inkasso bei säumigen Zah-lern. Sofern Sie mit der Rechnung nicht einver-standen sind, können Sie eine Beschwerde einreichen (siehe Rechtsmittelbelehrung). Al-lerdings macht es Sinn, vorher Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung zu nehmen. Sofern die Verwaltung einen Fehler gemacht hat, kann sie innerhalb der Rechtsmittelfrist ihre Verfügung zurücknehmen und eine Kor-rekturverfügung erlassen. Auf diese Weise kann man sich den Gang vor den Regie-rungsstatthalter sparen.

Abwassergebührenrechnung Um die Abwassergebühren kontrollieren zu können, benötigen Sie die Trinkwasser-Rechnung der Seeländischen Wasserver-sorgung Gemeindeverband (SWG) vom Mai 2019 (Trinkwasserverbrauch von Mai 2018 bis April 2019). Dort entnehmen Sie die An-zahl m3 Trinkwasser, die Sie im letzten Jahr bezogen haben. Diese Anzahl multiplizieren Sie mit dem Ansatz der Verbrauchsgebühr. Hinzu kommt die Grundgebühr pro Wohnung oder Betrieb. Wichtig zu wissen ist, dass auf der Grundge-bühr möglicherweise ein Rabatt geltend ge-macht werden kann, wie Art. 31 Abs. 4 und 5 des Abwasserreglements ausführt: 4 Die Grundgebühr gemäss Absatz 3 beinhaltet sowohl die Schmutzabwasser-Grundgebühr (gemäss Art. 34 Abs. 2 der Kantonalen Gewässerschutzverordnung [KGV] BSG 821.1) als auch den in Art. 34 Abs. 5 KGV erwähnten Zuschlagsfaktor für die Einleitung von Re-genabwasser von Hof- und Dachflächen in die Kanali-sation. 5 Eigentümer von Gebäuden, bei welchen das Regen-abwasser von Hof- und/oder Dachflächen vollständig a) in eine von der Baukommission abgenommene Versickerungsanlage, b) in ein Fliessgewässer c) in einen Sammelbehälter für Regenwassernutzung eingeleitet oder anderswie vorschriftsgemäss verwen-det wird und die deshalb keinen Kanalisationsan-

schluss für das Regenabwasser benötigen, können beim Gemeinderat einen in der Abwassergebühren-verordnung festgelegten Rabatt auf der Grundgebühr geltend machen.

Was hier sehr kompliziert tönt, ist eigentlich ganz einfach: Wer das Regenwasser, wel-ches auf das Dach oder auf den Vorplatz plätschert, versickern lässt oder in einen Bach leiten kann und deshalb keinen Kana-lisationsanschluss für dieses Wasser ge-baut hat (weder an die öffentliche Schmutz- noch Sauberabwasserleitung), kann einen Rabatt auf der Grundgebühr geltend ma-chen. Dieser Rabatt beträgt derzeit 25 % für das Dachflächenwasser und 25 % für das Vorplatzwasser. Bei Landwirten kommt noch ein Rabatt pro Grossvieheinheit und u.U. pro Milchtank hin-zu (Art. 32 Abs. 12 Abwasserreglement) 12 Landwirtschaftsbetrieben (im Sinne der amtlichen Bewertung) mit Tierhaltung wird eine Pauschalreduk-tion von 12 m3 pro Grossvieheinheit (GVE) gewährt. Einer GVE im Sinne dieses Reglements entsprechen eine Kuh oder zwei Rinder oder fünf Mastschweine oder zwei Mutterschweine. Als Grundlage dienen die Angaben aus der Viehzählung. 13 Landwirtschaftsbetriebe, die einen Milchtank unterhal-ten, erhalten eine zusätzliche Pauschalreduktion von 70 m3 pro Jahr, sofern das Kühl- und Reinigungswas-ser nicht in die Kanalisation geleitet wird.

Die Abwassergebühr wird im Normalfall der Grundeigentümerin oder dem Grundeigen-tümer in Rechnung gestellt. Je nach Mietver-trag kann sie auf die Mieterschaft überwälzt werden.

Kehrichtgebührenrechnung Die in Rechnung gestellte Grundgebühr deckt die Kosten der Separatsammlungen (Aluminium, Weissblech, Grüngut, Häcksel-dienst, Glas, Kapseln aus Aluminium, Papier, Karton, etc.) sowie die Kosten für die wö-chentliche Kehrichtabfuhr. Die MÜVE-

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Vignette deckt nämlich ausschliesslich die Verbrennungs- nicht aber die Transportkos-ten. Die Kehrichtgrundgebühr beträgt CHF 70.00 für Einpersonenhaushalte und CHF 140.00 für Mehrpersonenhaushalte. Art. 17 des Abfallgebührenreglements be-sagt: 1 Die Grundgebühr wird einer oder mehreren im Haushalt lebenden Personen anteilmässig in Rech-nung gestellt. Alle im gleichen Haushalt lebenden Personen haften für die Gesamtgebühr solidarisch.

Mit anderen Worten: Lebt eine Familie mit zwei erwachsenen Kindern im gleichen Haushalt, so schuldet dieser Haushalt insge-samt CHF 140.00. In der Regel werden diese CHF 140.00 dem Vater in Rechnung gestellt. Es liegt dann an ihm, bei seinen erwachse-nen Kindern allfällige Anteile einzufordern. Bei Konkubinatspaaren stellen wir in der Re-gel je die Hälfte des Betrages in Rechnung. Grundsätzlich gilt aber: Alle im gleichen Haushalt lebenden Personen haften solida-risch. Leben beispielsweise zwei Personen im gleichen Haushalt und Ende Mai zieht ei-ne der beiden Personen aus, dann wird wie folgt Rechnung gestellt:

Die ausziehende Person zahlt 50 % der Mehrpersonenhaushaltsgebühr, für die Zeit von Januar bis Mai.

Die bleibende Person erhält zwei Rech-nungen. Eine Rechnung über 50 % der Mehrpersonenhaushaltsgebühren von Januar bis Mai sowie eine Rechnung für Einpersonenhaushalte für die Zeit von Juni bis Dezember.

Falls Sie Ihren Rechnungsbetrag nicht nach-vollziehen können, zögern Sie nicht, uns an-zurufen (Tel. 032 381 13 67).

Feuerwehrpflichtersatz-abgabe Wer keinen aktiven Feuerwehrdienst leistet, muss eine Ersatzabgabe bezahlen, wenn er im feuerwehrpflichtigen Alter, d.h. zwischen 19 und 50 Jahre alt, ist. So will es das Feu-erwehrreglement des Gemeindeverbandes Regio Feuerwehr Aarberg. Die Feuerwehr-pflichtersatzabgabe wird mit der 3. Steuerra-te in Rechnung gestellt. Die Befreiungsgründe sind in Art. 9 des Feu-erwehrreglements aufgezählt. 1) Von der aktiven Feuerwehrdienstpflicht sind befreit:

a) Personen, die amtliche Funktionen ausüben (Mitglieder des VKFO, RFO oder Gemeinderates so-wie der Regierungsstatthalter), die mit der aktiven Feuerwehrdienstpflicht nicht vereinbar sind,

b) Personen, die eine ganze Invalidenrente bezie-hen,

c) Ehegatten, deren Ehepartner Feuerwehrdienst leistet. Kann der Verband nicht genügend Feuerwehr-dienstpflichtige rekrutieren, kann er Eheleute, die nach dieser Bestimmung befreit sind, für höchstens fünf Jahre zum Feuerwehrdienst verpflichten,

d) für registrierte Partnerschaften gilt Bst. c sinnge-mäss.

2) Von der aktiven Feuerwehrdienstpflicht können auf Gesuch hin befreit werden:

a) Personen, deren Behinderung sie in der Leistung aktiven Feuerwehrdienstes wesentlich beeinträchtigt,

b) Personen, die im eigenen Haushalt lebende Kin-der bis zur Beendigung der Volksschulpflicht oder Pflegebedürftige allein- oder hauptverantwortlich zu betreuen haben,

c) Angehörige von Betriebsfeuerwehren ortsansäs-siger Betriebe.

d) Angehörige des Zivilschutzes, die bei ausseror-dentlichen Lagen besondere Aufgaben zu erfüllen ha-ben.

Wir machen darauf aufmerksam, dass Per-sonen nach Absatz 1 (ohne Gesuch) grund-sätzlich von Amtes wegen befreit werden. Al-lerdings ist dies gerade bei den IV-Bezügern nicht immer gewährleistet. Die Gemeinde-verwaltung weiss nicht immer, wer eine volle

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Die Gemeindeverwaltung informiert

IV-Rente bezieht. Kontrollieren Sie daher Ih-re Steuerveranlagung genau. Gesuche für Befreiungsgründe nach Absatz 2 richten Sie an: Regio Feuerwehr Aarberg, 3270 Aarberg

Gemeinde Merzligen öf-fentlich im ÖREB-Kataster verfügbar Wer in der Schweiz Land besitzt, kann die-ses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Ge-setzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigen-tumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wir-ken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die pri-vatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbe-schränkungen zentral, offiziell und zuverläs-sig dargestellt. Ziel ist es, bis 2019 ein schweizweites amtliches Informationssystem zu erstellen. Seit anfangs 2016 können 11 der 18 Themen des ÖREB-Katasters in allen Gemeinden des Kantons Bern eingesehen werden. Für die Einführung der gemeindespezifischen The-men (z.B. Raumplanung, Waldgrenzen, etc.) wurde ein etappiertes Vorgehen gewählt. Seit dem 20. Juni 2019 ist die Gemeinde Merzligen öffentlich im ÖREB-Kataster auf-geschaltet. Der ÖREB-Kataster kann in Form einer dy-namischen Karte eingesehen werden. Zu-dem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvor-schriften erstellt werden. Mit dem ÖREB-Viewer (https://oerebview.apps.be.ch)

können die ÖREB-Informationen für ein be-stimmtes Grundstück aufgerufen werden. Im Menü werden die Informationen zu den ein-zelnen ÖREB-Katasterthemen dargestellt und in der Karte wird die Ausdehnung der einzelnen Objekte eines Themas visualisiert. Suchen Sie nach Ihrer Grundstücksnummer oder Adresse und starten Sie die Auswer-tung. Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie in der Publikumsbroschüre (https://www.cadastre.ch/de/oereb.detail.publication.html/cadastre-internet/de/publications/Broschuere-OEREB-Kataster-de.pdf.html) sowie auf der Informa-tionsseite zum schweizerischen Katasterwe-sen des Bundes (https://www.cadastre.ch/).

In Merzligen können Sie Ihr Baugesuch elektronisch ein-reichen! Ab Sep-tember 2019 starten wir zu-sammen mit wei-teren Gemein-den im Verwal-tungskreis See-land den Betrieb

von eBau. Mit eBau können Sie uns Ihr Bau-gesuch elektronisch einreichen. Das Ausfül-len von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unter-stützt Sie die Wegleitung. Der Zugriff auf e-Bau erfolgt über unsere Homepage. Bis zur gesetzlichen Anpassung, ca. im Jahr 2021, müssen uns die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen auch noch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post

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zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet. Über folgenden Link gelangen Sie auf eBau: www.be.ch/ebau Weitere Informationen: www.be.ch/projekt-ebau Wir freuen uns, auf Ihre elektronische Einga-be!

Einwandfreie Trinkwas-serqualität, aber drin-gender Handlungsbedarf

Die SWG hat aufgrund der schweizweiten Nachweise und der toxikologischen Neube-urteilung des in der Landwirtschaft breit ein-gesetzten Fungizids Chlorothalonil in die Trinkwasseranalysen intensiviert. Alle Analysen bestätigen: Im Verteilnetz der SWG ist die einwandfreie Trinkwasser-qualität jederzeit gewährleistet. Das Trinkwasser der SWG erfüllt alle lebens-mittelrechtlichen Vorgaben und kann be-denkenlos konsumiert werden. Aus gesundheitlicher Sicht besteht also kein Grund zur Sorge. Nichtsdestotrotz besteht dringender Handlungsbedarf, denn Chloro-thalonil wird weiterhin verkauft und einge-setzt, obgleich in der Schweiz erste Trink-wasserfassungen wegen diesem Stoff ge-schlossen werden mussten. Betroffen von dieser Belastung ist ebenfalls die Grundwas-serfassung der SWG in Worben, welche bis-her als wichtigstes zweites Standbein und Notfallbrunnen diente. Solange die (glückli-cherweise landwirtschaftlich weniger beein-flussten) Grundwasserfassungen am Hag-neckkanal in Walperswil funktionieren, ist die Trinkwasserversorgung im Verbandsgebiet der SWG weiterhin bestens gewährleistet.

Sollten diese Fassungen aber ausfallen, be-steht aktuell kein zweites Standbein mehr. Die SWG fordert deshalb bereits seit Januar, dass der Einsatz von Chlorothalonil in der Landwirtschaft umgehend verboten und das Zulassungsverfahren für Pestizid-Wirkstoffe verschärft wird. Zum Schutz des Grund- und Trinkwasser befürwortet die SWG eine pro-duzierende Schweizer Landwirtschaft, wel-che Unkräuter und Schädlinge mechanisch sowie mit den Methoden und Mitteln des bio-logischen Landbaus bekämpft; d.h. ohne chemisch-synthetische Pestizide.

Jagdsaison Die Jagd dauert vom 2. August bis am 28. Februar. Im Oktober und November wird am meisten gejagt, da in diesem Zeitraum am Montag, Mittwoch und Samstag auch Rehe gejagt werden dürfen. Keine Jagd

an Sonntagen

an Weihnachten (25. und 26. Dezember)

am Jahreswechsel (1. und 2. Januar),

sowie an den vorgeschriebenen Schon-tagen.

Im Oktober und November darf tagsüber am Dienstag, Donnerstag und Freitag nicht ge-jagt werden. Ausnahme ist die Donnerstags-jagd in Gebieten mit untragbarer Wildschä-den.

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Meine Gemeinde, mein Zuhause

Im Rahmen seines „Jahrs der Milizar-beit“ leistet der Schweizerische Gemeindeverband auch einen Beitrag zur Förderung der politischen Bildung. Er hat das Büchlein

„Meine Gemeinde, mein Zuhause“ heraus-gegeben, in dem Kindern die Funktion und Aufgaben von Gemeinden sowie das Mi-lizsystem auf bildhafte und einfache Art nä-her gebracht werden. Das Büchlein ist kos-tenlos auf der Gemeindeverwaltung Merzli-gen erhältlich oder im Internet unter www.chgemeinden.ch Publikationen ab-rufbar.

Kürzlich bei der Regio Feuerwehr Aarberg:

Neues Tanklöschfahrzeug

Im Rahmen des 150-Jahr-Jubiläums des Schweizerischen Feuerwehrverbands fand am Samstag, 31. August 2019 bei der Regio Feuerwehr Aarberg der Tag der offenen Tore statt. Anlässlich der Veranstaltung konnte

man beim Feurwehrmagazin in Jens das neue Tanklöschfahrzeug (TLF) des Einsatz-zuges Hermrigen-Merzligen-Jens (HMJ) be-staunen. Der Fahrzeugpark der Regio Feu-erwehr Aarberg wird laufend überprüft und den Vorschriften und Bedürfnissen ange-passt.

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Demnächst in Merzligen:

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Seniorenanlässe Merzligen 2019/2020

Liebe Seniorinnen und Senioren Nach der zweimonatigen Sommerpause finden von September 2019 bis Ende Juni 2020 wieder verschiedene Seniorenanlässe statt. Den Start in die neue Saison bildete das Seniorenessen vom 18. September 2019 in der Waldschenke. Die Daten sämtlicher Anlässe können Sie der untenstehenden Liste entnehmen. Wie immer werden Sie jeweils vorgängig mittels Informa-tionsflyer über die Anlässe orientiert. Im Seniorenrat setzen sich Ruth Zesiger, Geneviève Vauthier, Sonja Ramseier und Hans Ramseier für die Anliegen der Merzliger Seniorinnen und Senioren ein.

2019 Datum Zeit Anlass Ort

Do, 26.09.2019 13.30 Uhr Veloplausch Gemeindehaus, Schulgasse 1

Mi, 16.10.2019 12.00 Uhr Seniorenmittagessen (Merzliger Dorfträff: „ässe – brichte – gniesse“)

Rest. Waldschenke, St. Niklaus

Di, 29.10.2019 14.00 Uhr Spielnachmittag Gemeindesaal, Schulgasse 1

Do, 31.10.2019 13.30 Uhr Veloplausch Gemeindehaus, Schulgasse 1

Mi, 20.11.2019 12.00 Uhr Seniorenmittagessen (Merzliger Dorfträff: „ässe – brichte – gniesse“)

Rest. Waldschenke, St. Niklaus

Di, 26.11.2019 14.00 Uhr Kaffee & Kuchen Gemeindesaal, Schulgasse 1

Do, 28.11.2019 13.30 Uhr Veloplausch Gemeindehaus, Schulgasse 1

Mo, 16.12.2019 12.00 Uhr Seniorenweihnachtsessen Rest. Waldschenke, St. Niklaus

2020 Datum Zeit Anlass Ort

Mi, 15.01.2020 12.00 Uhr Seniorenmittagessen (Merzliger Dorfträff: „ässe – brichte – gniesse“)

Rest. Waldschenke, St. Niklaus

Di, 28.01.2020 14.00 Uhr Kaffee & Kuchen Gemeindesaal, Schulgasse 1

Mi, 19.02.2020 12.00 Uhr Seniorenmittagessen (Merzliger Dorfträff: „ässe – brichte – gniesse“)

Rest. Waldschenke, St. Niklaus

Di, 25.02.2020 14.00 Uhr Vorlesen mit Hanspeter Möri Gemeindesaal, Schulgasse 1

Mi, 18.03.2020 12.00 Uhr Seniorenmittagessen (Merzliger Dorfträff: „ässe – brichte – gniesse“)

Rest. Waldschenke, St. Niklaus

Di, 24.03.2020 14.00 Uhr Lottomatch Gemeindesaal, Schulgasse 1

Mi, 15.04.2020 12.00 Uhr Seniorenmittagessen (Merzliger Dorfträff: „ässe – brichte – gniesse“)

Rest. Waldschenke, St. Niklaus

Di, 28.04.2020 14.00 Uhr Pro Senectute Gemeindesaal, Schulgasse 1

Mi, 20.05.2020 12.00 Uhr Seniorenmittagessen (Merzliger Dorfträff: „ässe – brichte – gniesse“)

Rest. Waldschenke, St. Niklaus

Ende Mai 2020 ganztägig Seniorenausflug Informationen folgen!

Mi, 17.06.2020 12.00 Uhr Seniorenmittagessen (Merzliger Dorfträff: „ässe – brichte – gniesse“)

Rest. Waldschenke, St. Niklaus

Di, 30.06.2020 14.00 Uhr Brätlete FC-Haus, Hermrigen

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…. bleiben Sie im Gleichgewicht!

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Astrid Kriech 3257 Ammerzwil

ganzheitliche Gesundheitsberaterin, Schwerpunkt Rücken, Füsse & Gelenke anerkannte Dorn-Ausbildnerin, Dipl. Dorn-Therapeutin

Kassenanerkennung von der EGK und ASCA

Das Herz muss Hände haben. Die Hände ein Herz. (T i b et )

Wirbelrichten nach Dorn & Breuss / Wirbelsäulen Regeneration / Massagen / ManupathieTM Säure-Basen-Regulation / Entgiften und Entschlacken / Vitaldatenmessung

Q! Coaching nach Klaus P. Medicus / Theta HealingR / Spiralstabilisation und Spiralmuskeltraining n. Dr. med. R. Smisek

Termine nach telefonischer Vereinbarung Tel: 079 318 17 90 www.kriech-gsund.ch

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