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1 Herausgeber: Gemeinde Altfraunhofen Verantwortlich für den Inhalt: Erste Bürgermeisterin Katharina Rottenwallner Ausgabe Februar 2017 „Die Sonne im Kampf gegen den Nebel in Altfraunhofen“ Von Christoph Gnewikow, aufgenommen am 31.12.2016 Inhalt dieser Ausgabe: Aus der Pfarrei 12 Aus der Verwaltung, Sauberes Bayern 2 Feuerwehrinfo - Jugendfeuerwehr 14 Seniorenzentrum, Freiwillige Feuerwehr 3 Katholische Frauengemeinschaft 14 Anregungs- und Ereignismanagement 3 Bücherei Altfraunhofen 14 Bayer. Forstverwaltung, Wetteraufzeichnungen 5 Kinderzentrum, Grundschule 15 Mikrozensus 2017 5 Waldkindergarten 16-18 Basarteam, Obst- und Gartenbauverein 6 Das Landratsamt informiert 18 Die Gemeinde gratuliert 6-7 BDS, Bayr. Blinden- und Sehbehindertenbund 20 Aus dem Gemeinderat 7-11 Lakumed, Fundsachen 21 Meldepflicht, Direktvermarkterbroschüre 11 Termine, Impressum 23 Schwarzes Brett, Fahrradaktionstag 11 Sprechzeiten, Zuständigkeiten 23

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Herausgeber: Gemeinde Altfraunhofen Verantwortlich für den Inhalt: Erste Bürgermeisterin Katharina Rottenwallner

Ausgabe

Februar 2017

„Die Sonne im Kampf gegen den Nebel in Altfraunhofen“

Von Christoph Gnewikow, aufgenommen am 31.12.2016

Inhalt dieser Ausgabe: Aus der Pfarrei 12

Aus der Verwaltung, Sauberes Bayern 2 Feuerwehrinfo - Jugendfeuerwehr 14

Seniorenzentrum, Freiwillige Feuerwehr 3 Katholische Frauengemeinschaft 14

Anregungs- und Ereignismanagement 3 Bücherei Altfraunhofen 14

Bayer. Forstverwaltung, Wetteraufzeichnungen 5 Kinderzentrum, Grundschule 15

Mikrozensus 2017 5 Waldkindergarten 16-18

Basarteam, Obst- und Gartenbauverein 6 Das Landratsamt informiert 18

Die Gemeinde gratuliert 6-7 BDS, Bayr. Blinden- und Sehbehindertenbund 20

Aus dem Gemeinderat 7-11 Lakumed, Fundsachen 21

Meldepflicht, Direktvermarkterbroschüre 11 Termine, Impressum 23

Schwarzes Brett, Fahrradaktionstag 11 Sprechzeiten, Zuständigkeiten 23

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Landratsamt erhöht die Gebühren für Müllentsorgung

Müllsäcke können abgeholt werden

Die Müll- und Papiersäcke für Haushalte in den Einöden (Haushalte, die von den Müllfahrzeugen nicht angefahren werden können) und für Einzelpersonen, die für 2017 zuge-teilt werden, können ab sofort in der Gemeindeverwaltung während der üblichen Öffnungszeiten (EG Zimmer 17, Gerlin-de Decker) abgeholt werden. Das Landratsamt weist darauf hin, dass jeder Haushalt oder Gewerbebetrieb mindestens eine 80 l Restmülltonne verwen-den muss. Ausnahme: 1-Personenhaushalte und Einöder, diese können einen Antrag auf Benutzung von Müllsäcken stellen. Besichtigung des Geisenhausener Feuerwehrfahrzeugs

Vor der Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges be-sichtigte die Freiwillige Feuerwehr Altfraunhofen zusammen mit erster Bürgermeisterin Katharina Rottenwallner das Gei-senhausener Fahrzeug. Vielen Dank an Kommandanten Johann Zellner für die ausführlichen Erklärungen.

Herzlichen Dank

der Freiwilligen Feuerwehr Altfraunhofen Unsere Freiwillige Feuerwehr hat wieder die Hütte am Rathausplatz aufgebaut, die in der Vorweihnachtszeit als Glühweinstand genutzt werden konnte. Einige Vereine hatten dies gerne angenommen und die Erlöse wurden wieder gespendet.

Aufruf zur Beteiligung am Ferienprogramm

Die Gemeinde Altfraunhofen plant das diesjährige Sommerfe-rienprogramm und bittet alle Vereine, Verbände, Ehrenamtli-che, Privatpersonen und Gewerbetreibenden, die eine Idee für eine interessante Unternehmung für die Kinder haben, sich an der Ferienaktion zu beteiligen. Termine und Aktionen können bis spätestens 26.05.2017 schriftlich, telefonisch oder per Fax übermittelt werden. Ein Treffen findet in diesem Jahr nicht gesondert statt. Die Ge-meinde hofft auf viele abwechslungsreiche und interessante Veranstaltungen, die den Kindern die Ferien versüßen und freut sich auf alle Programmpunkte. Für Rückfragen steht Ihnen Karin Aich unter 08705 928-16, per E-Mail [email protected] oder Fax-Nr. 08705 928-99 zur Verfügung. Falls Sie eine Veranstaltung durchführen möchten, verwen-den Sie bitte das Rückantwortformular (sie finden dies auf unserer Homepage www.vg-altfraunhofen.de). Die Gemeindeverwaltung übernimmt wieder die Veröffentli-chung, die Entgegennahme der Anmeldungen sowie die Ver-sicherung. Die Programmdurchführung obliegt dem jeweiligen Veranstalter. Wir würden uns über ein buntes Ferienpro-gramm sehr freuen und bedanken uns schon im Voraus für Ihr Engagement.

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Der Landkreis Landshut ruft auch dieses Jahr wieder zur Durchführung von Flursäube-rungsaktionen auf und unterstützt diese. Bei dieser Aktion handelt es sich um eine Säuberungsaktion des Gemeindegebietes, die auf tatkräftige Unterstützung der Ortsvereine angewiesen ist. Der Landkreis honoriert die Teilnahme mit einer Brotzeitvergütung in Höhe von 8,00 € pro Teilnehmer. Wir werden die Altfraunhofener Vereine in nächster Zeit an-schreiben und freuen uns auf zahlreiche Teilnahme!

Gebühr Monat mit Biotonne

Gebühr Monat ohne Biotonne

80 Liter 15,10 € 10,70 € 120 Liter 22,70 € 16,10 € 240 Liter 45,50 € 32,20 € 1,1 m³ Behälter 183,40 € 125,80 € Restmüllsack für Ein-Personen-Haushalte mit Papiersäcken

4,00 € 3,20 €

Restmüllsack für Ein-Personen-Haushalte mit Papiertonne

5,00 € 4,60 €

Biotüten für Biotonne 5,20 €/100 Stück Zusätzliche Papiertonne 2,90 €/Monat Zusätzlicher Papiercon-tainer (1,1 m³)

19,20 €/Monat

Zusätzlicher Müllsack 2,40 € Je 80-Liter und 120 Liter Hausmüllgefäß ist eine Papiertonne kostenlos. Je 240-Liter Hausmüllgefäß sind zwei Papiertonnen kostenlos. Zur Benutzung der Biotonne ist grundsätzlich jeder Haushalt verpflichtet. Eine Befreiung ist jedoch möglich, wenn Eigen-kompostierung betrieben oder Biomüll auf andere zulässige Weise verwertet wird.

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Von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Besichtigungs- und Beratungs-möglichkeit für die gesamte Bevölkerung; Bewirtung im Senio-renzentrum

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Ehrungen im Rahmen der Kommandantenversammlung

Paul Simon, 5. v. l. Am 21. Januar 2017 fand die Verabschiedung der Komman-danten in der Hauptfeuerwache in Landshut statt. Landrat Peter Dreier bedankte sich unter anderem bei Paul Simon für 12 Jahre Kommandantendienst bei der Freiwilligen Feuer-wehr Altfraunhofen und überreichte ihm ein Abschiedsge-schenk.

Werner Maierthaler, Mitte. Landrat Peter Dreier und Kreisbrandrat Thomas Loibl gratu-lierten Werner Maierthaler für 20 Jahre Kommandantendienst bei der Freiwilligen Feuerwehr Wörnstorf. Sie bedankten sich bei ihm mit einem Geschenk und hoffen, dass er auch weiter-hin tatkräftig mitwirkt.

v.l. Landrat Peter Dreier, Kreisbrandmeister Manfred Rieder, Kreis-brandrat Thomas Loibl Landrat Peter Dreier ehrte Kreisbrandmeister Manfred Rieder für 40 Jahre aktive Dienstzeit.

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Dann nutzen Sie bequem das AEM – auf unserer Homepage! Mit dem AEM können sich Bürger interaktiv an der Gestaltung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur beteiligen. Mit wenigen Mausklicks können jederzeit Beschwerden, Anregungen oder Verbesserungsvorschläge an die Ver-waltung gemeldet werden. So funktioniert´s … Öffnen Sie über unsere Website (www.vg-altfraunhofen.de) das Eingabeformular des AEM, wählen Sie Ihr Anliegen aus einer vorgefertigten Liste von Kategorien aus und ergänzen Sie es durch eine Ortsangabe. Die Bearbeitung beginnt, so-bald Sie das Formular abgeschickt haben. Sie erhalten auto-matisch eine Rückmeldung über den aktuellen Bearbeitungs-stand. Es steht zudem eine mobile Version des Anregungs- und Ereignismanagements (AEM) kostenlos im Apple App Store für iPhone sowie auf Google Play als Android App zur Ver-fügung! Damit können Ideen und Anregungen auch jederzeit und von jedem Ort aus gemeldet werden! https://itunes.apple.com/de/app/aem/id569087602?mt=8

https://play.google.com/store/apps/details?id=de.ingrada.aem

Straßenlampe defekt? Mülltonne wurde nicht abgeholt? Radweg unbefahrbar usw. …

25. März 2017 Segnung und Vorstellung der

Tagespflege Altfraunhofen

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Grammelkam 16 - 84036 Kumhausen - Tel. 08705 / 93 870-0

[email protected] - www.bike-world-baier.de

Rennräder // Triathlonräder //

Mountainbikes // Crossräder //

Trekkingräder // Cityräder //

Jugend- und Kinderräder //

E-Bikes und Pedelecs //

Shimano DI2-Center //

Shimano Service-Center

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So funktioniert die Rettungskette Forst

Bei Waldarbeiten besteht eine erhebliche Verletzungsgefahr. Nicht nur bei der Holzernte ist es deshalb ratsam, mindestens zu zweit zu arbeiten. Eine wirksame und schnelle Erste Hilfe in Waldgebieten ist bei Alleinarbeit eher unwahrscheinlich. Sichern Sie als erstes die Unfallstelle und versorgen als nächstes den Verletzten. Setzen Sie anschließend einen Notruf (112) mit der Bezeichnung des nächstgelegenen er-reichbaren Rettungstreffpunktes ab. Begeben Sie sich dann zu diesem Rettungstreffpunkt, um auf den Rettungsdienst zu warten. Ihre Aufgabe ist es, den Rettungsdienst auf dem schnellstmöglichen Weg zum Verletzten zu lotsen.

Beschilderung von Rettungstreffpunkten

Schwere Unfälle passieren nicht nur bei der Waldarbeit son-dern auch in der Freizeit. Das Rettungssystem soll daher allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen. Zug um Zug wird ein Großteil der Rettungstreffpunkte beschildert. In Einzelfällen ist dies jedoch unter Umständen nicht möglich. Überprüfen Sie in solchen Fällen genau, ob Sie sich am rich-tigen Standort befinden. Die Beschilderung kennzeichnet den Rettungstreffpunkt für Jedermann, enthält eine klare Hand-lungsanweisung und verleiht Sicherheit über den korrekten Treffpunkt für Rettungsdienst und Lotsen. Als Waldbesitzer sollten Sie sich die nächstgelegenen Ret-tungstreffpunkte unbedingt notieren und für den Notfall griff-bereit haben.

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19. März.1960: Im Wald ganz winterlich -2°C, richtig winterlich vormittags. Nach leichtem Schneefall etwa 10 cm geschneit. Mittags +1°C. 15. März 1966: -1°C, bedeckt und den ganzen Tag starker Schneefall, starker Westwind, etwa 10 cm geschneit. 20. März 1971: Immer föhnig und zunehmend wärmer - +14°C, der meiste Schnee weg- 12. März 1979: +9°C, zeitweise noch Regen, starker West-wind. Mittags +12°C, starkes Hochwasser in den Vilswiesen. 02. April 2000: -1°C, Reif, schön, schon zwei Schwalben da. 22. April 2001: +1°C, wieder weiß, geschneit, die letzten 3 Tage 26 l Wasser.

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Pressemitteilung vom 17. Januar 2017

Mikrozensus 2017 im Januar gestartet Interviewer bitten um Auskunft

Auch im Jahr 2017 wird in Bayern wie im gesamten Bun-desgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haus-haltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landes-amts für Statistik werden dabei im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer Gesundheit befragt. Für den überwie-genden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensus-gesetz Auskunftspflicht. Im Jahr 2017 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesge-biet wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölke-rung, insbesondere der Haushalte und Familien, ermittelt. Der Mikrozensus 2017 enthält zudem noch Fragen zur Gesund-heit, der Körpergröße und dem -gewicht sowie zu den Rauch-gewohnheiten. Die durch den Mikrozensus gewonnenen In-formationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei rund 60 000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren ins-gesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1 000 Haushalte zu befragen. Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfah-ren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für bis zu vier aufeinander folgende Jahre. Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebun-gen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landes-amt einzusenden. Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2017 eine Ankündigung zur Mikro-zensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauf-tragten zu unterstützen.

WALTRAUT BAIER Med. Fachfußpflege

Ahornstraße 3

84169 Altfraunhofen

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Der Frühjahrs-Kinderkleider-Basar findet am Samstag, den 25.03.2017 von 9-12 Uhr im Pfarrheim Altfraunhofen statt. Listenvergabe bei Annemarie Köck Tel.: 08705 2145 oder Christine Petrat (ab 16 Uhr) Tel.: 08705 1456. Warenannah-me – alles rund um´s Kind – am Freitag, den 24.03.2017 von 16-18 Uhr, keine Annahmegebühren.

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Am Freitag, 10. März findet um 19.30 Uhr die diesjährige Jahreshauptversammlung beim Vilserwirt statt. Interessierte bzw. Neumitglieder sind herzlich willkommen. Anlässlich der anstehenden Neuwahlen freut sich die Vorstandschaft über jeden an der Mitarbeit Interes-sierten. Bei Interesse bitte bei Waltraud Maulberger (08705 / 939630) bzw. bei Inge Reiser (08705 / 939410) melden. Einige Termine des OGV: 25.03. Obstbaumschnittkurs auf der Gemeinde- Streuobstwiese in Wörnstorf, Beginn: 13.00 Uhr (ohne Anmeldung). Ausweichtermin bei schlechtem Wetter: 01.04. 29.07. Mitarbeit im Hans-Geiselbrechtiger-Kreislehrgarten von 8.30 – 11.30 Uhr Die weiteren Termine werden in der Tagespresse bzw. in Email-Nachrichten bekanntgegeben. Wir bitten die Mitglieder, die sich auf den Verteiler setzen lassen möchten, uns über die Email-Adresse des Gartenbauvereins [email protected] eine kurze Info zukommen zu lassen.

Baumwart gesucht

Der Gartenbauverein sucht einen weiteren Baumwart, der idealerweise schon über ein paar praktische Kenntnisse beim Baumschnitt verfügt und sich für dieses Ehrenamt interessiert. Bei Interesse bitte bei Waltraud Maulberger melden (Tel.-Nr. 08705 939630).

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Martha Christoph-Gamon feierte 95. Geburtstag

Am 13. Dezember konnte Martha Christoph-Gamon ihren 95. Geburtstag begehen. Sie feierte im kleinen Kreise mit einigen

Angehörigen und Freunden im Seniorenzentrum Altfraun-hofen, wo sie seit über einem Jahr wohnt. Zunehmende Gebrechlichkeit hat sie gezwungen ihre Woh-nung in Landshut zu verlassen und sich in pflegerische Obhut zu begeben. Da lag es nahe, in die Nähe eines ihrer Neffen im Süden Landshuts zu ziehen. Martha Christoph-Gamon wurde in München geboren und hatte vier Schwestern, davon zwei jüngere Zwillingsschwes-tern. Sie ging in Landshut zur Schule, machte dort ihr Abitur. Nach dem Staatsexamen an der pädagogischen Hochschule in München-Pasing wurde sie Lehrerin, vorwiegend in Hof an der Saale, später in Landshut-Ergolding. Zwischenzeitlich war die überzeugte und beliebte Pädagogin Realschullehrerin geworden und nebenbei Seminarlehrerin (in Deutsch und Englisch), für angehende Realschullehrer. Da ihre zwei Ehen kinderlos blieben, hatte sie viel Zeit für Reisen und ihr Motto "Reisen bildet" war uns Neffen und Nichten natürlich Verpflichtung! Als sie 1982 in Ruhestand ging hatte sie immer noch Nachhil-feschüler und brachte sich weiterhin gesellschaftlich ein; unter anderem im Landshuter Netzwerk bei der Erwachsenenbil-dung. "Im Rückblick mochte ich mein Leben", meinte sie, "aber die letzten 2 Jahre waren nicht mehr schön, zu viele Tiefen, keine Höhen". Als Vertreter des Landkreises Landshut gratulierte Kreisrat Georg Obermaier der Jubilarin, Bürgermeisterin Katharina-Rottenwallner überbrachte die herzlichsten Glückwünsche im Namen der Gemeinde Altfraunhofen.

Henri Kubas feierte 80. Geburtstag

Der Jubilar mit seiner Familie und Michael Weindl (1.v.l.), Katharina Rottenwallner (2.v.l.) und Pater Flegel (1.v.r) In bester Verfassung, trotz eines bevorstehenden Kranken-hausaufenthaltes, konnte Henri Kubas aus Moorloh am 04. Januar seinen 80. Geburtstag feiern. Er wurde 1937 als jüngstes von sieben Geschwistern in Barlin (Frankreich) ge-boren. Nach dem 2. Weltkrieg ist die ganze Familie nach Polen umgesiedelt. Als Techniker im Schienenverkehr arbei-tete er bis zum Rentenalter unter Tage im Steinkohlebergbau in Oberschlesien. 1960 heiratete er seine Frau Erika, gebore-ne Janus. Eine Tochter ging aus der Ehe hervor. 1989 kamen sie als Spätaussiedler nach Deutschland. Seit dem Jahr 2000 wohnen Erika und Henri Kubas bei ihrer Tochter und dem Schwiegersohn in Altfraunhofen. Der Jubilar freut sich ganz besonders über 2 Enkeltöchter und 4 Urenkel. Getreu dem Motto „Wer rastet, der rostet“ ist er weiterhin aktiv, arbeitet gerne im Garten und im Haus. Seine Leiden-schaft aber gehört den sportlichen Wettkämpfen, die er als Fernsehzuschauer verfolgt. Die Glückwünsche der Pfarrei überbrachten Pater Flegel und Michael Weindl. Bürgermeisterin Katharina Rottenwallner und Geschäftsstellenleiter Jakob Schref gratulierten im Namen der Gemeinde.

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Michael Kalb feierte 90. Geburtstag

Jubilar Michael Kalb freute sich über die vielen Geburstags-gäste

Das Wetter im Blick

Michael Kalb hat am Sonntag, den 26. Januar beim Vilserwirt viele Gäste begrüßt, die gekommen waren, um mit ihm die Vollendung des 90. Lebensjahres zu feiern. Der Jubilar wurde am 25. Januar 1927 in Peißing in der Gemeinde Altfraunhofen geboren und verbrachte dort weitgehend sein Leben. Die Schule besuchte er in Altfraunhofen. Kurz vor Kriegsende, am 15. März 1945, wurde er zum Militär berufen. Am 27. April 1945 geriet er in amerikanische Gefangenschaft. Nach Hause kehrte er am 28. Juni 1945 zurück. Die Ehe schloss der Jubilar mit der Bauerstochter Hedwig Selmansperger aus Windten am 27. April 1957. Aus der Ehe gingen die Söhne Michael und Josef hervor. Zwei Enkelinnen bereiten Michael Kalb viel Freude. Gemeinsam bewirtschafte-te die Familie das von den Eltern übernommene Anwesen in Peißing. Der Jubilar beschäftigt sich seit vielen Jahrzehnten mit der Wetterbeobachtung. Jeden Tag zeichnet er die Wet-tererscheinungen auf. All diese Unterlagen stellte er der Ge-meinde zur Verfügung, um allen eine Übersicht über das Wettergeschehen in der Heimat zu ermöglichen. Die ältesten Aufzeichnungen stammen aus dem Jahre 1949. Außerdem gehört Michael Kalb dem Obst- und Gartenbauverein seit der Gründung an. Er ist mit Leib und Seele Obstbaumfreund, der vor allem die Äpfel ganz besonders zu schätzen weiß. Zur Geburtstagsfeier kamen neben der Familie auch Gratu-lanten des öffentlichen Lebens. Für die Pfarrei gratulierten Pater Flegel und Michael Weindl, von der KSK Jakob Weindl und Johann Schreff. Als Gratulanten der Freiwilligen Feuer-wehr machten Rudolf Huber und Johannes Oßner ihre Auf-wartung. Als Vertretung des Landrates gratulierte Kreisrat Georg Obermaier. Die Glückwünsche der Gemeinde über-brachte Bürgermeisterin Katharina Rottenwallner. (Text und Foto Landshuter Zeitung).

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Am 13.12.2016 fand eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Folgende Themen wurden behandelt: Feuerwehrwesen: a) Aussprache über den Feuerwehrbedarfsplan und Bera-tung über das weitere Vorgehen: Die Mittel für die Anschaf-fung des Gerätewagens Logistik GW-L1 sollen im Haushalts-plan 2017 bereitgestellt und das Fahrzeug angeschafft wer-den. b) Informationen über Neuaufteilung der Brandbezirke: Es sollen neue Kreisbrandmeister-Stellen geschaffen werden, damit ein Kreisbrandmeister nur für maximal 8 – 9 Feuerweh-ren zuständig ist. Die Gemeinde soll darauf einwirken, dass die Feuerwehren im Bereich der VG Altfraunhofen (Altfraunh-ofen, Wörnstorf und Baierbach) beim selben Kreisbrandmeis-ter sind.

Bauleitplanung: a) Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und Vergabe der Planungsarbeiten: Für das Neubaugebiet bei Aufham (Koanzenfeld) soll baldmöglichst die Planung in An-griff genommen werden. Die bebaubare Fläche beträgt ca. 7 ha, die nicht bebaubare Fläche beträgt ca. 1,5 ha. Die Archi-tekturbüros Marker, Thalmeier und Bauer wurden mit der Anfertigung einer Skizze beauftragt. Der Bebauungsplan bei Aufham (Koanznfeld) wird aufgestellt. Satzungsbeschluss Baugebiet Sandfeld I – Deckblatt 2: Beteiligung der Öffentlichkeit Die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 06.06.2016 bis 06.07.2016 statt. Dabei wurden keine Anregungen bzw. Einwände gegen die Planung vorgebracht. Beteiligung der Behörden Die Unterrichtung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fand ebenfalls in der Zeit vom 06.06.2016 bis 06.07.2016 statt. Insgesamt wurden am Verfahren 21 betroffene Fachstellen beteiligt, dessen Ergebnis sich wie folgt zusammenfassen lässt: Keine Stellungnahmen wurden von folgenden Fachstellen abgegeben:

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Landshut

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Bund Naturschutz Kreisgruppe Landshut Deutsche Post AG Deutsche Telekom AG Vodafone Kabel Deutschland GmbH LRA Landshut, Abt. Feuerwehrwesen

Somit kann von diesen Beteiligten Einverständnis mit der Planung angenommen werden. Folgende Behörden, Träger öffentlicher Belange und sonstige Fachstellen haben eine Stellungnahme ohne Einwände bzw. Bedenken oder Hinweise abgegeben:

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01.07.2016

Amt für ländliche Entwicklung vom 22.06.2016 LRA Landshut – Abt. Untere Bauaufsicht vom

07.06.2016 LRA Landshut – Abt. Immissionsschutz vom

08.07.2016 LRA Landshut – Abt. Naturschutz vom 03.06.2016 Regierung von Niederbayern – Höhere Landespla-

nung vom 13.06.2016 Nachfolgende Behörden, Träger öffentlicher Belange und sonstige Fachstellen haben eine Stellungnahme mit Einwän-den bzw. Hinweisen vorgebracht: Bayerischer Bauernverband vom 10.06.2016 Die Stellungnahme wird verlesen. Beschluss:

Die Stellungnahme des Bauernverbandes wird zur Kenntnis genommen. Hierzu ergeht folgende Würdigung: Die Gemeinde Altfraunhofen hält hierzu an der bisherigen Würdigung gemäß den Beschlussfassungen zum Vorentwurf uneingeschränkt fest: Hinsichtlich des im Südwesten im Außenbereich vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebes ist aus fachlichen Gesichts-punkten zu beurteilen, dass dieser Betrieb selbstverständlich uneingeschränkten Bestandsschutz genießt und durch die geplante Entwicklung der Gemeinde nicht negativ beeinträch-tigt werden darf. Dies ist auch grundlegende Zielsetzung der

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Gemeinde. Im Ergebnis rückt die geplante Bebauung gegen-über den bereits vorhandenen Wohnsiedlungsflächen nicht näher an die Betriebsfläche heran, so dass eine immissions-schutzrechtliche Beeinträchtigung bzw. eine Verschlechterung der Situation gegenüber dem Bestand nicht festzustellen ist. So grenzen im Bestand bereits aktuell Wohnbauflächen in einem Abstand von ca. 80 m an den Betrieb heran. Der mittle-re Abstand zur Siedlungserweiterung beträgt ca. 180 m. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auf die Stel-lungnahme der Immissionsschutzabteilung des Landratsam-tes Landshut als Genehmigungsbehörde. Hier werden keine Einwände zur Planung vorgebracht. Die Planungsaussagen in der Begründung wurden im Ent-wurfsverfahren unter Ziffer 8-Immissionsschutz um diese Aussagen ergänzt. Bayernwerk AG vom 07.06.2016 Die Stellungnahme wird verlesen. Beschluss:

Die Stellungnahme der Bayernwerk AG ergeht zur Kenntnis. Es werden keine grundsätzlichen Einwände vorgebracht. Redaktionelle Ergänzungen bezüglich der vorhandenen 20-KV-Freileitungen im Bereich der Ausgleichsfläche auf Fl.Nr. 213 werden in die Begründung aufgenommen. Energienetze Südbayern GmbH vom 20.04.2016 Die Stellungnahme wird verlesen. Beschluss:

Die Stellungnahme der Energienetze Südbayern GmbH ergeht zur Kenntnis. Es werden keine grundsätzlichen Ein-wände vorgebracht. Redaktionelle Ergänzungen bezüglich der Versorgung des Baugebietes mit Erdgas sowie die Schutzmaßnahmen für die Leitungen werden in die Begründung aufgenommen. Eine Detailabstimmung mit dem Leitungsträger erfolgt im Zuge der Erschließungsplanung. Eine Versorgung des Gebietes mit Anschluss an die vorhandenen Versorgungseinrichtungen kann sichergestellt werden. Ob ein Anschluss innerhalb des Gebietes zu tragen kommt, wird auf Ebene der detaillierten Erschließungsplanung festgelegt. LRA Landshut – Abt. Kreisbau/SG 44 vom 10.06.2016 Die Stellungnahme wird verlesen. Beschluss:

Die Stellungnahme des SG 44 des LRA Landshut wird zur Kenntnis genommen. Die textliche Festsetzung unter 7.4 Abstandsflächenüber-nahme wird berichtigt. LRA Landshut – Abt. Gesundheitswesen vom 14.06.2016 Die Stellungnahme wird verlesen. Beschluss:

Die Stellungnahme der Abt. Gesundheitswesen des LRA Landshut wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben. Die Aussagen bezüg-lich der Sicherung von einwandfreiem Trinkwasser, der Ent-sorgung von Abwasser und der Beseitigung von Müll und Abfall auf die für die Gemeinde Altfraunhofen bekannte Art und Weise sind bereits in der Begründung enthalten und werden im Zuge der Umsetzung beachtet. LRA Landshut – Abt. Wasserrecht vom 01.07.2016 Die Stellungnahme wird verlesen. Beschluss:

Die Stellungnahme der Abt. Wasserrecht des LRA Landshut wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände erhoben. Redaktionelle Ergänzungen bezüglich der Nieder-schlagswasserbeseitigung wurden im Zuge des Entwurfsver-fahrens in die Begründung aufgenommen und im Zuge der Erschließungsplanung berücksichtigt. Weitere Ergänzungen sind somit nicht erforderlich. Wasserwirtschaftsamt Landshut vom 06.07.2016 Die Stellungnahme wird verlesen.

Beschluss:

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine grundsätzlichen Ein-wände erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: In Ergänzung zu den auf Ebene des Bebauungsplanes getrof-fenen Aussagen zur Entwässerung ist anzumerken, dass sowohl im Beschluss, als auch in der Begründung auf die Erarbeitung eines detaillierten Entwässerungskonzeptes auf Ebene der Erschließungsplanung verwiesen wird mit dem Hinweis, dass hier noch eine Detailabstimmung mit den zuständigen Fachbehörden, also auch mit dem Wasserwirts-chaftsamt Landshut stattfindet. Angemerkt sei in diesem Zusammhang, dass der Bebauungsplan als kommunaler Bauleitplan keine Detaillösungen zur Entwässerung beinhal-tet. Zur dezentralen Niederschlagswasserbeseitigung Ungeachtet der Argumentationen der Fachbehörde, hat sich das Entwässerungskonzept in vorliegender Planung nicht tatsächlich geändert. Die Situation der Anrechenbarkeit von privaten Rückhalteein-richtungen stellt einen wasserwirtschaftlichen Grundsatz dar, der nicht ausdrücklich formuliert sein muss. Tatsächlich sind natürlich die dezentralen Puffereinrichtungen entsprechend selbstentleerend auszubilden. Darüberhinaus kann jedoch durch den Bauwerber ein zusätzliches Rückhaltevolumen für den eigenen Bedarf zur Brauchwasserversorgung gepuffert werden. Ob dies in Kombination mit dem nachweislich be-reitzustelllenden Rückhaltevolumen errichtet wird, oder zusätzlich eine zweite Pufferanlage zur Ausführung kommt, ist auf dieser Planungsebene nicht definitiv festzulegen. In jedem Fall stehen hier unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten zur Verfügung, die in den nachgeordneten Verfahren und Pla-nungsebenen zu definieren sind. Um jedoch weitere Missverständnisse zu vermeiden, werden die Aussagen in der Begründung diesbezüglich nochmals ergänzt. Zu den getroffenen Hinweisen in der Begründung Hier werden allgemeine Aussagen und Empfehlungen im Hinblick der Grundstücksentwässerung sowie der Ausbildung der Oberflächenbeläge formuliert. Dabei stellen die Aussagen zur Niederschlagswasserablei-tung im Hinblick einer breitflächigen Versickerung oder zur Pufferung für die Eigenverwendung, ausschließlich allgemei-ne Empfehlungen dar und sind daher nicht als Widerspruch zum eigentlichen Entwässerungkonzept zu beurteilen. Dies wird gebeten zur Kenntnis zu nehmen. Auschlaggebend für die Entwässerung in einem Baugebiet ist einerseits die öffentliche Erschließungs- und Entwässe-rungsplanung, sowie darüber hinaus die Grundstücksen-twässerungsplanung der privaten Bauwerber. Die weiteren Anmerkungen im letzten Absatz ergehen zur Kenntnis und stellen gemäß Wasserhaushaltsgesetzt (WHG), einen planungsrechtlichen Grundsatz dar, der im Zuge der Umsetzung entsprechend zu berücksichtigen ist. Zweckverband Wasserversorgung ISAR-VILS vom 06.07.2016 Die Stellungnahme wird verlesen. Beschluss:

Die Stellungnahme des Wasserzweckverbandes wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise wurden im Entwurfsver-fahren in der Begründung enthaltenen Aussagen zur Wasser-versorgung abgeglichen und ergänzt. Weitere Ergänzungen sind somit nicht erforderlich. Weitere Stellungnahmen von Fachverbänden bzw. Einwände privater Personen liegen nicht vor. Beschluss:

Das Baugebiet Sandfeld I, Änderung durch Deckblatt 2 wird als Satzung beschlossen.

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c) Beschluss zur Neufassung des Flächennutzungspla-nes Der Flächennutzungsplan sollte neu aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan wird in der nächsten Sitzung vorge-zeigt. Über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans soll in der nächsten Sitzung beraten werden. 5. Bauanträge a) Bauvoranfrage, Weihern Wegen dem o. g. Bauvorhaben wurde beim Forstamt Lands-hut um eine Stellungnahme gebeten, die sich wie folgt dar-stellt: Nach Ansicht der Sachlage vor Ort ergibt sich aus forst-fachlicher Sicht folgender Eindruck: Das geplante Wohngebäude liegt zwar westlich, in Hauptwindrichtung vorgelagert, ist aber von drei Seiten von Wald umgeben. Der Abstand ist so gering, dass in der aktuel-len Situation eine mittlere Gefahr durch fallende Bäume und Baumteile besteht. Im Norden stockt in einer Entfernung von rund 15 Metern ein Fichten-Altbestand mit annähernd 40 Metern Höhe, im Osten ein Eschenbestand mit 25 - 30 Metern Höhe. Im Süden stockt ein jüngerer, sich aufgrund des Eschentriebsterbens auflösender Eschenbestand. Die wesentlichste Gefährdung der Sicherheit durch fallende Bäume geht vom nördlich stockenden Fichtenbestand aus, der erntereif ist und sich durch Borkenkäfer in Auflösung be-findet. Um eine aus forstfachlicher Sicht geringere Gefährdung des geplanten Gebäudes zu erreichen, sind h. E. zwei Maßnah-men notwendig:

1. Verschieben der Lage des Wohngebäudes so weit als möglich nach Westen.

2. Einschlag der angrenzenden Fichte auf Fl.Nr. 1031 und anschließender Aufbau eines stabilen Waldman-tels (vertragliche Regelung mit dem Waldbesitzer; fi-nanzieller Ausgleich für Ertragseinbußen)

Im Gremium entsteht eine Diskussion bezüglich Haftungsrisi-ko und Einschränkung der Rechte des Waldbesitzers. Der Gemeinderat fasst folgenden Der Gemeinderat lehnt das Bauvorhaben ab. b) Einfamilienhaus mit Doppelgarage am Sonnenring 27 Das Bauvorhaben wird genehmigt. c) Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in Oberheldenberg Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung des Vorbescheids zu. d) Errichtung einer Stützmauer am Sonnenring 5/5a Laut Bebauungsplan sind Stützmauern entlang der Grund-stücksgrenze unzulässig. Zur Straße hin soll die Stützmauer 20-40 cm hoch sein. Ent-lang der Zufahrt und zur Garage des Nachbarn Sonnenring 7 beträgt die Höhe der Stützmauer 40 cm. Im Osten zur gemeindlichen Grünfläche hin, soll die Stütz-mauer zwischen 50 und 150 cm hoch sein. Im Norden zu dem freien Grundstück ist laut Plan eine Stütz-mauer mit einer Höhe von 50-70 cm. Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben sein Einverständ-nis. Genehmigt werden zudem: drei Garagen in Untersteppach, eine Fertiggarage in Neutzkam. 6. Gemeindliches Bauvorhaben: Erweiterung des Senio-renzentrums: Eine Erweiterung des Seniorenzentrums um zwei weitere Zimmer über dem Andachtsraum ist möglich. Die Kosten hierfür liegen bei ca. 150.000,00 Euro. Für eine Be-schlussfassung ist wichtig, dass für die Aufstockung auf 40 Pflegeplätze nicht mehr Personal notwendig ist. Dies soll bis zur nächsten Sitzung durchkalkuliert werden.

7. Antrag auf Erlaubnis nach dem Bayer. Denkmalschutz-gesetzes: Die Kirchenstiftung St. Stephanus Wörnstorf möch-te die Kirche renovieren. Der Gemeinderat erteilt die Erlaub-nis nach dem Bayer. Denkmalschutzgesetz. 8. Feststellung der Jahresrechnung 2015: Die Jahresrech-nung 2015 schließt in den Einnahmen und Ausgaben im Ver-waltungshaushalt mit 3.590.649,40 Euro. Vom Verwaltungshaushalt konnten 163.033,70 Euro dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. Die Jahresrechnung 2015 schließt in den Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt mit 3.854.500,46 Euro. Am 31.12.2015 wurde der Betrag von 1.086.483,35 Euro der allgemeinen Rücklage zugeführt. Die Jahresrechnung 2015 wird festgestellt. 9. Straßen- und Wegerecht: Umwidmung des Weges um die Schlossinsel – teilweise Ortsstraße, teilweise be-schränkt-öffentlicher Weg: Der Weg um die Schlossinsel ist bisher als Ortsstraße gewidmet. Da es hier jedoch Probleme mit der Parksituation gibt, sollte der Weg teilweise als Orts-straße, teilweise als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet werden. Die ersten 50 m des Weges auf der Westseite werden als Ortsstraße gewidmet. Der Rest des Weges (Nord- und Ost-seite) wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. 10. Leaderförderung – Bewegungsparcour am Geh- und Radweg zum Sonnenhang: Für den Bewegungsparcours, der durch das LEADER-Programm gefördert wird, ist nun doch kein Bebauungsplan notwendig. Die Erstellung des Bewegungsparcours wird weiterverfolgt. 11. Interkommunale Zusammenarbeit: Information über die Aussprache beim Bayerischen Gemeindetag über die Wahl der Rechtsform: Bei einem gemeinsamen Termin beim Bayerischen Gemeindetag mit Herrn Bgm. Spornraft-Penker und Frau Bergmeier am 03.11.2016 wurde über die Rechts-form bei der interkommunalen Zusammenarbeit der Gemein-den Altfraunhofen und Vilsheim in Sachen gemeinsame Klär-anlage beraten. Es soll ein Zweckverband gegründet werden. Die Gründung eines Zweckverbandes könnte mit 50.000,00 Euro gefördert werden. 12. Kindergartenbeiträge im Kinderzentrum St. Nikolaus: Ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 sollen die Beiträge beim Kindergarten (nicht jedoch bei der Kinderkrippe) angepasst werden. Die Trägerbeauftragte, Inge Neumaier, stellt die neuen Beitragssätze vor. Die Erhöhung beträgt durchschnitt-lich ca. 10 %. Die neuen Beiträge stellen sich wie folgt dar:

Vorschlag neuer

Kindergarten Altfraunhofen Beitrag ab 01.09.17

2 bis 3 Std. 63,00 € kein Bedarf

3 bis 4 Std. 72,50 € kein Bedarf

4 bis 5 Std. 82,50 € 89,00 €

5 bis 6 Std. 92,00 € 100,00 €

6 bis 7 Std. 102,00 € 110,00 €

7 bis 8 Std. 111,50 € 121,00 €

8 bis 9 Std. 121,50 € 133,00 €

9 bis 10 Std. 131,00 € 147,00 €

10 bis 11 Std. 141,00 € kein Bedarf

Der Gemeinderat genehmigt die o. g. Beiträge ab dem Kin-dergartenjahr 2017/2018.

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13. Informationen, Wünsche, Anträge: Traktor: Der Bauhoftraktor ist überlastet. Es sollen im HH-Plan 2017 Mittel für die Neuanschaffung eines Traktors be-reitgestellt werden. Montessori-Schule: Es wird ein freiwilliger Gastschulbeitrag für das Schuljahr 2015/2016 in Höhe von 350,00 Euro/Kind (für 6 Kinder) gezahlt. Niederbayernschau: Im Jahr 2017 findet wieder die Nieder-bayernschau statt. Diesmal dauert diese nur fünf Tage. Sollte ein gutes Angebot vorliegen, kann man sich eine erneute Teilnahme vorstellen. Bgmin Rottenwallner wird ermächtigt, hier zu verhandeln. GVStr. Loh und Hub: Der Förderantrag der GVStr. nach Loh und Hub wurde vom Amt für ländliche Entwicklung aufgrund der neuen Trassenführung abgelehnt. Die fachliche Prüfung der ursprünglichen Trassenführung war bereits abgeschlos-sen. Dies ist jedoch nur eine zeitliche Verschiebung, die neue Trassenführung wird ebenfalls fachlich geprüft. Der Antrag mit der neuen Trassenführung muss komplett mit allen Formula-ren neu eingereicht werden. Straße in Ankam: Im Frühjahr sollen Angebote eingeholt werden. Bei der Straße in Ankam ab dem Anwesen Dax bis zur GVSTr. nach Geisenhausen (Länge ca. 350 m) ca. 15 cm draufzuteeren. Seminar Thierhaupten: Eine Auswertung der Klausurtagung in Thierhaupten soll angefordert werden. Breitbandversorgung: Der Förderantrag Bundesmittel ist momentan in Berlin beim Prüfen. Der Förderantrag bei der Konstellation VG und Eigenbetrieb wird nicht häufig gestellt. Schulgelände: Vor kurzem ist vom Kellerberg auf Höhe Sobolewski aus ein Auto in den Schulhang gerutscht. Um dies künftig zu verhindern soll ggf. eine Beplankung angebracht oder Findlinge gesetzt werden. Dies soll in den nächsten Wochen in Augenschein genommen werden. B 15 neu: Die Daten vom staatlichen Bauamt wegen der B15 neu liegen noch nicht vor. Am Donnerstag, den 15. Dezember findet ein Termin mit Bgm. Reff vom Markt Geisenhausen statt. Schlossinselstraße: Die Schlossinselstraße soll als ver-kehrsberuhigter Bereich mit einem Schild ausgewiesen wer-den. Rechnungsprüfung: In die Tagesordnung der nächsten Sitzung soll der Punkt Rechnungsprüfung 2012 aufgenom-men werden. Erster Kommandant Paul Simon wird am 11.3. beim Kame-radschaftsabend verabschiedet. Am Dienstag, den 17.01.2017 fand eine öffentliche Sitzung im Landratsamt Landshut zum Thema ´Vorstellung der Planung einer Ortsumfahrung Landshut durch das Staatliche Bauamt Landshut – Informationen und Beschlussfassung´ statt. Beschluss des Gemeinderates Altfraunhofen: Der Gemeinderat spricht sich einstimmig für die Umsetzung und Realisierung der Variante 1 a aus. Gründe hierfür sind: a) Durch die Variante 1a wird die Stadt Landshut erheblich höher und besser entlastet. b) Der Landverbrauch ist bei der Umsetzung der Variante 1a erheblich geringer. c) Wirtschaftlicher Aspekt – der Bau der Variante 1a ist erheb-lich günstiger als die Varianten 1b und 1c. d) Im Falle der Realisierung einer Westtangente um Landshut wäre der Anschluss bzw. Ringschluss an die Variante 1a am einfachsten und kostengünstigsten realisierbar. Am 24.01.2017 fand eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Folgende Themen wurden behandelt: Anfrage des Marktes Geisenhausen wegen Verlegung einer Wasserleitung an der Straße Eging-Geisenhausen: Der Gemeinderat Altfraunhofen hat keine Einwände gegen die Leitungsverlegung, der Einbau des Leerrohres soll be-rücksichtigt werden.

Beteiligung an Konzepten der Stadt Vilsbiburg: a) Das Direktvermarkterverzeichnis soll mit dem nächsten Mitteilungsblatt verteilt werden. b) Elektromobilitätskonzept: Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, die Förderung für zwei Schnellladestationen beim Parkplatz am ehemaligen Anwesen Veldener Straße 2 zu beantragen. Die Anschaffung eines Elektroautos - hier liegt der Zuschuss bei 50 % der Differenz der Kosten zwischen Auto mit Verbrennungsmotor und Auto mit Elektromotor - wird abgelehnt. Wasserleitungsbau in der Gemeinde: Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, mit der Errichtung der Hausanschlüsse künftig die Fa. Wurm zu beauftragen. Die Fa. Eibl, Geisen-hausen hat ihren Geschäftsbetrieb zum 31.12.2016 einge-stellt. Bestätigung der neu gewählten Feuerwehrkommandanten der FFW Altfraunhofen: Der Gemeinderat Altfraunhofen bestätigt Herrn Tobias Kuhn als 1. Kommandanten der FFW Altfraunhofen und Herrn Alexander Vilsmeier als 2. Komman-danten der FFW Altfraunhofen. Benennung des Datenschutzbeauftragten: Jürgen Paech vom LRA Landshut wurde hausintern versetzt. Die Gemeinde Altfraunhofen bestellt den Nachfolger Wolfgang Oberndorfer als Datenschutzbeauftragten. Beleuchtung des Geh- und Radweges zum Sonnenhang: Das Gremium beschließt, probeweise drei Leuchten (Angebot Fa. Lichtl – 1.630,00 Euro pro Leuchte) zu installieren. Die Leuchten sollen an der Brücke über den Lausbacher Graben (2x) und bei der Einmündung zur GVStr. nach Lausbach auf-gestellt werden. Bauantrag Am Mitterfeld 1, Landshut – Erweiterung und Sanierung des Wohnhauses in Unterheldenberg, Errich-tung einer Garage, eines Naturweihers mit Freizeithütte: Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben sein Einverständ-nis. Rechnungsprüfung 2012: Die Entlastung der 1. Bürgermeis-terin sowie der Verwaltung wird einstimmig festgestellt. Erweiterung des Seniorenzentrums – Kalkulation: Das Gremium spricht sich für einen Anbau über dem Andachts-raum aus. Die Kosten hierfür liegen bei ca. 150.000 Euro. Die Bauabwicklung erfolgt über das Altfraunhofener Kommunal-unternehmen. Aussprache und eventuell Erweiterungsbeschluss zur Ortsumfahrung Landshut: Bürgermeisterin Rottenwallner möchte umgehend mit dem neuen Oberbürgermeister von Landshut, Herrn Putz, sprechen. Ein Bürgerbegehren der Stadt Landshut wegen der Westtangente wäre sehr gut, dann hätte man die Landshuter mit im Boot. In den nächsten beiden Wochen soll der Kenntnisstand nochmals erweitert werden. Zusammen mit dem Rechtsanwalt sollte eine Stellungnahme zum Raumordnungsprogramm ausgearbeitet werden, um die Variante 1 a zu bekräftigen. Informationen, Wünsche, Anträge: Filialkirche Wörnstorf – Außenrenovierung der Kirche und des Turmes – Zuschussantrag nach dem Bayer. Denkmalschutzgesetz: Die Kosten liegen bei ca. 83.000,00 Euro netto. Das Erzbischöfliche Baureferat bezuschusst die Maßnahme mit 45%, maximal 44.500,-- Euro. Der Kirchenin-nenraum und die Sakristei sollen begast werden, sofern es gelingt, deutlich unter den errechneten Kosten zu bleiben, um weitere Schäden, die durch den Holzwurm verursacht wer-den, zu vermeiden. Die Kosten hierfür betragen 6.500,00 Euro netto. Diese Kosten können jedoch – durch die angren-

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zende Bebauung – höher ausfallen. Die Gemeinde bezu-schusst die Renovierungsarbeiten mit 10%. Breitband: Alle Unterlagen wurden fristgerecht eingereicht. Eine Entscheidung bzw. Antwort wird in den nächsten Wo-chen erwartet. Am 07.02.2017 fand eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Folgende Themen wurden behandelt: Flächennutzungsplan Neuausarbeitung: Die Verwaltung soll Angebote für die Neuausarbeitung eines Flächennut-zungsplanes einholen. Bekanntgabe der Planungsskizzen zum Baugebiet und Beschlüsse: Die Zusammenarbeit für die Bauleitplanung bzgl. des neuen Baugebietes wird weitergeführt mit:

- KomPlan, Landshut- 13 : 1 – Bauantrag: Neubau eines Werkstattgebäudes auf Flur-Nr. 109, Maierholz 3. Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen. Informationen – Wünsche – Anträge: Der Gemeinderat stimmt der Unterstützung durch die Feuer-wehr Baierbach (Defibrillator-Zubringung) zu. Man einigt sich, dass der CSU-Ortsverband zum Informati-onsabend für alle Bürger einlädt. Hierzu sollen MdB Florian Oßner, Landrat Peter Dreier und wenn möglich Manfred Drei-er vom Staatlichen Bauamt eingeladen werden.

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Sind Sie in Ihrer Gemeinde gemeldet? Meldepflicht: Die Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung beträgt zwei Wochen. Eine Anmeldung im Voraus ist weiterhin gesetzlich nicht vor-gesehen. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht. Eine Abmeldepflicht besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland. Auch hier beträgt die Meldefrist zwei Wochen. Wohnungsgeberbestätigung: Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.11.2015 bei der An- und Ummeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen ist, in der der Wohnungsgeber den Einzug bestätigt. Wohnungsge-ber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksa-mes Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Einen Vordruck der Wohnungsgeberbestätigung finden Sie auf unserer Homepage Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu 3 Monaten: Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu 3 Monate in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland) Besucherregelung: Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monate in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein. Wird die Frist von 6 Monaten überschritten, besteht Melde-pflicht innerhalb 2 Wochen (siehe oben). Die Höhe der Zuwendungen und Zuschüsse für die Ge-meinde hängt von der Einwohnerzahl ab, deshalb unsere Bitte, kommen sie ihrer Meldepflicht nach.

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Wer macht mit?

Die Gemeinden im südlichen Landkreis Landshut, Aham, Altfraunhofen, Baierbach, Bodenkirchen, Geisenhausen, Gerzen, Kröning, Neufraunhofen, Schalkham, Velden, Vils-biburg und Wurmsham, beauftragen gemeinsam die Erstel-lung einer Broschüre über Direktvermarkter und dazu pas-sende Dienstleistungen vom Land. Es soll eine Zusammen-stellung der regionalen Betriebe aus Land- und Forstwirt-schaft sowie Gartenbau sein, die ihre Erzeugnisse ab Hof verkaufen oder auf Märkten anbieten und entsprechend in Erscheinung treten wollen. Die Verarbeitung soll ländlich strukturiert sein, die Vermarktung ab Hof oder im (gemeinsa-men) Hofladen erfolgen. Es können auch Übernachtungsan-gebote bzw. Ferien auf dem Bauernhof beworben werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Erzeugung stehen. Eine ansprechende Darstellung als handliche Broschüre soll die Bürger dazu bewegen, mehr regional einzukaufen. Dieses stärkt neben den Betrieben den Klimaschutz und die regiona-le Wertschöpfung. Die Broschüre wird von den Kommunen finanziert, abgesehen von etwaigem Bildmaterial, das noch erstellt werden muss. Alle Interessenten möchten sich bitte umgehend im Rathaus melden.

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Da unser ´Schwarzes Brett´ leider nicht viel genutzt wurde, möchten wir nochmals daran erinnern: Sie finden das ´Schwarze Brett´ auf unserer Homepage (www.vg-altfraunhofen.de). Hier haben Sie die Möglichkeit, kostenlos Gegenstände und Dienstleistungen (wie z.B. Nach-hilfe, Fahrräder, Möbel, Spielzeug usw.) anzubieten oder zu suchen. Hier eine kurze Beschreibung zur Benutzung: Öffnen Sie einen ´neuen Eintrag´ und füllen Sie dort alle Pflichtfelder aus. Senden Sie nun den Eintrag ab. Sie erhalten sofort eine Email, mit der Sie durch einen Freischaltlink Ihre Registrie-rung vollenden. Wir prüfen nach Erhalt Ihres Freischaltlinks den Eintrag und schalten diesen frei.

Viel Spaß damit und ´gute Geschäfte´!

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6. Fahrradaktionstag in Landshut am Samstag den 22.04.2017

Die Gemeinde Altfraunhofen beteiligt sich am diesjährigen Fahrradaktionstag der Stadt Landshut. Im Rahmen des Fahrradaktionstags finden Sternfahrten aus den sich beteiligenden Gemeinden in die Landshuter Altstadt statt. Dort wird von 11- 16 Uhr ein umfangreiches Rahmen-programm rund um das Fahrrad angeboten. Für die drei Gemeinden mit den meisten radgefahrenen Kilo-metern (d.h. es werden die Personen mal die Entfernung gezählt) gibt es Geldpreise, die für gemeinnützige Zwecke in den jeweiligen Gemeinden verwendet werden können. Wir wollen gewinnen und einen Geldpreis nach Altfraunhofen holen, weshalb wir viele Radfahrerrinnen und Radfahrer be-nötigen. Treffpunkt 8.45 an der Schlossinsel, Abfahrt 9 Uhr.

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Die Heimreise erfolgt in Eigenregie. Mitfahrer und Mitfahrerinnen aus Moorloh oder vom Sonnen-hang können sich an der Bushaltestelle Moorloh oder an der Bushaltestelle Holzhäuseln anschließen. Aus organisatorischen Gründen ist eine vorherige Anmeldung in der Gemeinde bei Frau Aich, Tel 08705-928-16 wün-schenswert. Spontanentschlossene sind aber selbstverständ-lich herzlich willkommen.

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Sternsinger

Bei tiefwinterlichen Verhältnissen und eisiger Kälte zogen die Ministranten der Pfarrgemeinde Altfraunhofen als Sternsinger von Haus zu Haus um diese und deren Bewohner zu segnen und eine gutes neues Jahr zu wünschen. Die gesammelten Spenden in Höhe von 2.941,44 € kommen weltweit Not lei-denden Kindern zu Gute. Ein herzliches Dankeschön gilt den Ministranten für Ihre Zeit und Ihren Einsatz sowie den Bürge-rinnen und Bürgern für die geleisteten Spenden.

Fastensuppenessen

Am Sonntag, den 19.03.2017 findet das mittlerweile schon traditionelle Fastensuppenessen des Pfarrgemeinderats Alt-fraunhofen statt. Beginn ist ab 11.30 Uhr im Pfarrheim. Unterstützt von Firmbewerbern wird der Pfarrgemeinderat je nach Wunsch eine Kartoffelsuppe mit oder ohne Wiener Würstel servieren. Der Erlös kommt einem sozialen Zweck zu Gute. Herzlich Willkommen sind alle Bürgerinnen und Bürger der Pfarrei. Nutzen Sie die Gelegenheit, lassen Sie die Küche kalt und essen Sie in geselliger Runde für einen guten Zweck.

Altennachmittag

Am Dienstag den 04.04.2017 findet im Pfarrheim ab 14:00 Uhr ein Seniorennachmittag statt. Der Pfarrgemeinderat Altfraunhofen lädt alle Seniorinnen und Senioren ab dem 65. Lebensjahr zusammen mit ihren Ehe- und Lebenspartnern (unabhängig vom Alter) recht herzlich ein, gemeinsam einen geselligen Nachmittag zu verbringen.

Weitere Termine:

Mittwoch 08.03.2017 Bußgottesdienst (19 Uhr) Donnerstag 13.04.2017 Agapefeier nach dem Gottesdienst (19 Uhr) Sonntag 01.05.2017 Erstkommunion

Gottes Nähe spüren Erstkommunionkinder gestalten Gottesdienst

Die diesjährigen Erstkommunionkinder aus der Pfarrei St. Nikolaus Altfraunhofen gestalteten nun schon zum 2. Mal einen Familiengottesdienst mit. Die Kinder durften den Gottesdienst mit vorgelesenen Texten und Fürbitten bereichern. Außerdem stellten sie zusammen mit Pater Piotr Flegel und Diakon Wolfgang Schwarz die Stell-tafel der Kommunionkinder vor, die an das Thema „Gottes Nähe spüren“ angelehnt ist. Abschließend bedankte sich Pater Piotr Flegel bei Diakon Wolfgang Schwarz, den Eltern der Erstkommunionkinder und dem Chor Aufwind unter der Leitung von Michaela Bachmaier für die feierliche Gestaltung des Familiengottesdienstes.

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Jugendfeuerwehr Während der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feu-erwehr Altfraunhofen am 27.12.2016 fanden Neuwahlen der gesamten Vorstandschaft inkl. Kommandanten statt. In die-sem Zuge wurden auch die Positionen der Jugendfeuerwehr Altfraunhofen neu besetzt. Diese möchten wir Ihnen kurz vorstellen:

1. Jugendwart Johannes Zellner Kfz-Meister, 26 Jahre wohnhaft in Altfraunhofen Kontakt: [email protected] 2. Jugendwart Katrin Götzberger Vertriebssachbearbeiterin, 28 Jahre wohnhaft in Altfraunhofen Kontakt: [email protected]

Wir hoffen, die Jugendgruppe genauso erfolgreich weiter zu führen, wie es unsere Vorgänger auch gemacht haben und freuen uns auf eine rege Beteiligung bei den Übungen und Veranstaltungen in den kommenden Jahren. Bei Interesse, der Jugendfeuerwehr beizutreten oder einfach mal rein zu schnuppern, im Anschluss unsere nächsten Übungstermine: 03.03.2017 19:30 - 22:00 Uhr Fahrzeug- & Gerätekunde 28.04.2017 19:00 - 22:00 Uhr Knoten & Stiche

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Frauengemeinschaft spendet für Ministranten und Freude durch Helfen

Die Übergabe der neuen Sternsingergewänder fand am Sonntag nach dem Familiengottesdienst statt. Pater Flegel und Mesnerin Bärbel Furtner bedankten sich bei der Frauen-gemeinschaft für die dringend benötigten Kleider.

Außerdem hat die Vorstandschaft beschlossen, 250 € an die Aktion Freude durch Helfen zu spenden. Dieser Betrag konn-te am 4. Adventssonntag am Glühweinstand erwirtschaftet werden. Freude durch Helfen unterstützt bedürfte Personen aus dem Raum Landshut/Straubing.

Weidenflechtkurs:

Unter fachmännischer Anleitung von Luise Maier findet am

18. März 2017 um 13:30 Uhr

im Pfarrheim ein Weidenflechtkurs statt. Anmeldung bei Maria Hartl Tel. 08705/2239. Für die Mitglieder der Frauengemeinschaft liegt ab jetzt jeden Monat die Zeitschrift ´Frau und Mutter´ in der Pfarrkirche aus. Bitte mitnehmen.

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Basteln von Frühlings- und Osterkerzen

Das Büchereiteam lädt alle Kinder mit ihren Eltern herzlich zur Bastelstunde ein.

Am Samstag, den 01. April von 14.30 bis 17.30 Uhr im Pfarrsaal.

Es können verschiedenste Kerzen gestaltet werden. Vom ehrenamtlichen Team werden Kerzenrohlinge, Wachs-platten, Buchstaben, Ziffern usw. in reicher Auswahl vorbereitet. In den zur Verfügung gestellten Kreativbüchern kann ausgiebig geschmökert und nach Vorlagen gesucht werden. Verbindliche Anmeldung in der Bücherei von 06. März bis zum 29. März während der Öffnungszeiten. Mitzubringen sind eine Bastelunterlage oder Tischset, Brotzeitbrett, kleines Messer, Lineal, Schere, Nadel. Wir freuen uns auf einen kurzweiligen, kreativen Nachmittag.

Öffnungszeiten: Montag 08.30 – 09.30 Uhr (außer Schulferien) Mittwoch 16.00 – 17.30 Uhr Freitag 17.00 – 18.30 Uhr Sonntag 10.00 – 11.00 Uhr

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Eltern-Kind Nachmittag im Kinderzentrum St. Nikolaus

Alle Eltern des Kinderzentrums St. Nikolaus wurden kürzlich eingeladen, um mit ihren Kindern einen erlebnisreichen Nachmittag zu verbringen. Nach der gemeinsamen Begrü-ßung in der Turnhalle wurden in der Krippe und im Kindergar-ten verschieden Aktionen, wie ein Märchen, eine Meditation oder musizieren mit Steinen angeboten. Bereits im Vorfeld überlegten sich die Familien, woran sie teilnehmen möchten. Für die Kinder war es ein besonderes Ereignis und sie freuten sich sichtlich über den Besuch von Mama und Papa. Alle nahmen eifrig und mit großer Begeisterung bei den Beschäfti-gungen teil. Viele Eltern trafen sich nach den Angeboten zum gemütlichen Abschluss im Pfarrsaal. So blieb Zeit sich auszu-tauschen und näher kennen zu lernen. Auch die Kinder hatten die Möglichkeit miteinander zu spielen. Der Elternbeirat or-gansierte hierzu Kaffee und Kuchen sowie Glühwein und Punsch. Viel zu schnell verging der Nachmittag und bald schon hieß es Abschied nehmen.

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Tragt in die Welt nun ein Licht Grundschule im Seniorenheim zu Besuch

„Tragt in die Welt nun ein Licht“, dieses Lied nahmen die ersten und zweiten Klassen der Grundschule Altfraunhofen zum Anlass um die ältere Generation im Seniorenheim zu besuchen. Die Kinder stimmten mit Ihrem Lied “Stad, stad jetz is Advent“ auf das nahe Weihnachtsfest ein.

Mit Freude und Eifer sangen die Kinder die Lieder „Bis Weih-nachten ist nicht mehr weit“ und die „Weihnachtsbäckerei“. Begleitet wurden sie von Christina Mang auf dem Keyboard. Auch besinnliche Gedichte von Ludwig Thoma und eine lusti-ge Weihnachtsgeschichte gehörten zu dieser kleinen Feier dazu. Zum Schluss wurden Liedblätter verteilt und gemeinsam mit den Senioren bekannte Weihnachtslieder gesungen. Dieses Singen bereitete allen sichtbare Freude. Für ihren Besuch wurden die Kinder mit Beifall und Süßigkei-ten belohnt.

Schulkinder besuchten die Feuerwehr

Die dritten Klassen der Grundschule besuchten kürzlich das Feuerwehrhaus. Feuerwehrmann Paul Simon begann mit der Brandschutzerziehung und erklärte, wie ein Feuer entsteht und mit welchen Mitteln es gelöscht werden kann. Dies wurde auch mit Versuchen verdeutlicht. Dann wurde geübt, wie ein Notruf richtig abgesetzt wird. Der Schutzanzug eines Feuer-wehrmannes wurde ebenso in Augenschein genommen wie sämtliche Ausrüstungsgegenstände. Besonders das Feuer-wehrauto hatte es den Kindern angetan. Gerade als der Feuerwehrunterricht fast zu Ende war, gab es tatsächlich Alarm. Die Kinder wurden schnell in den Aufent-haltsraum gebracht, damit die ankommenden Feuerwehr-männer und -frauen ungestört zu einem Verkehrsunfall ausrü-cken konnten. Somit hatten die Kinder gleich noch einen richtigen Einsatz live erlebt. Im Aufenthaltsraum gab es noch einen Imbiss. Begleitet wur-den die Kinder von den Lehrern Christina Klug und Thomas Eyrainer. Am Unterricht waren außerdem noch Kommandant Tobias Kuhn, sowie die Feuerwehrmänner Josef Hartl und Marcus Jell beteiligt.

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Die Waldlauser genießen den Winter im und um’s Lausbacher Holz!

Das neue Jahr begrüßte uns mit herrlichem Schnee und die eisigen Temperaturen ließen die Hoffnung aufkommen, dass uns die weiße Pracht heuer etwas länger als im Vorjahr erhal-ten bleiben könnte. Aber da man ja nie wissen kann, wie lange alles weiß bleibt, wurden gleich am ersten Kindergar-tentag im Januar die Rutscherl und Futtermittelsäcke ausge-packt und los ging's. Schnell war eine Bahn geebnet und mit jeder Fahrt nahmen das Vergnügen und auch die Geschwin-digkeit zu. Jeder entwickelte seinen eigenen Stil - die einen ganz gemächlich und vorsichtig, andere rasant auf dem Bauch, rückwärts, zu zweit und die ganz Wagemutigen sogar im Stehen.

Erst mal langsam anfangen!

Hier wird's schon schneller!

Luxusschlitten

Ganz schön wagemutig!

Doppeldecker

Aus der Bahn!

....und einfach im Schnee versinken!

Mal kurz Pause machen.....

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Tipp für alle Genießer: Dienstag bis Freitag (11-14 Uhr)

täglich 2 wechselnde Mittags-Gerichte für nur EUR 5,50

- gerne auch zum Mitnehmen

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Auf Ihren Besuch freuen sich Familie Obermaier & das Team vom Vilserwirt

Hauptstr. 19, 84169 Altfraunhofen 08705/1251, [email protected]

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Spuren im Schnee Aus ein paar alten Skiern und zwei Transportboxen baute uns Bauhofchef Flori Geiger einen höchst praktischen Schlitten. Der transportiert nun mühelos Materialien und Getränke durch den Schnee. Das beschwerliche Ziehen des Bollerwagens durch den Schnee bleibt uns somit erspart. Und willige Pferd-chen, die sich gerne vor den Schlitten spannen lassen, sind immer dabei......

Der neuen Schlitten gleitet mühelos durch den Schnee.

Die festgefrorenen Schneekugeln werden mit Bohrlöchern versehen.

Dick eingemummelt trotzen die Waldkindergartenkinder und ihre Begleiter den teils zweistelligen Minusgraden und genie-ßen den Winter in vollen Zügen. Je nach Schneebeschaffen-heit wird gebaut, geformt und gegraben. Eiskunstwerke ent-stehen und in Experimenten wird sich mit den verschiedenen Aggregatzuständen des Wassers befasst. Zum Frieren und Frösteln ist gar keine Zeit - hinter der nächsten Schneewehe gibt es schon wieder etwas Neues zu entdecken. Zur Brotzeit kuscheln wir uns ins strohbefüllte Tipi. Dort war-ten heißer Tee, warme Decken und Geschichten.

Die Schneeburg verändert jeden Tag ihre Form.

Kommt schon der Frühling?

Hier entsteht eine Ritterburg.

Das schenk ich meiner Mama....

Das Schneebaby muss auch mit dabei sein.

Eiskunst gibt es nur bei Minusgraden.

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Eishände zum Spielen und Lutschen…

Plattenbau

Hochsitze

Eisige Morgenstimmung

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Hilfe bei allen Fragen rund um den Nachwuchs Baby- und Kleinkindsprech-stunden im Landkreis Landshut Der Alltag mit kleinen Kindern wirft häufig Fragen auf: „Ist unser Baby gut entwickelt?“ „Was kann ich tun, wenn mein Kind unruhig ist?“ „Warum schläft unser Kind nicht durch?“ „Wie geht es nach der Stillzeit weiter?“ Sitzen, krab-

beln, laufen – wann „muss“ mein Kind das können?“ „Trotzal-ter – wie kann ich mein Kind gut begleiten?“ Viele dieser Fragen kommen jungen Eltern bekannt vor und oft ist man unsicher, wie man am besten mit dem eigenen Nachwuchs umgeht. Oft wünschen sich Eltern dann einen kompetenten Ge-sprächspartner, der sich Zeit nimmt und mit Verständnis auf die kleinen Sorgen und Nöte reagiert. So können Unsicherhei-ten besprochen und Fragen geklärt werden. Manchmal ist auch „nur“ eine Bestätigung „alles richtig zu machen“ wichtig, um neue Kraft für den Alltag mit Kind zu tanken. Die Baby- und Kleinkindsprechstunde kann hier neben Kin-derarzt und Hebamme eine wertvolle Alternative für einen guten Start ins Kinderleben sein. Im Landkreis Landshut gibt es an fünf Standorten eine Baby- und Kleinkindsprechstunde. In Ergoldsbach, Essenbach, Furth und Rottenburg finden die Sprechstunden jeweils in der Kinderkrippe statt. In der Stadt Vilsbiburg wird die Sprech-stunde im Familienzentrum angeboten. Die genauen Standorte und die jeweiligen Termine findet man unter www.koki-landshut.de. Das Angebot richtet sich an Eltern mit Babys und Kleinkindern im Alter von 0 bis drei Jahre und wird von der koordinierenden Kinderschutzstelle (kurz KoKi) im Landkreis Landshut organi-siert. Die Baby- und Kleinkindsprechstunde kann von allen Eltern kostenfrei, unverbindlich und durchaus wiederholt besucht werden. Für eine Beratung benötigt man keinen Termin. Sofern ge-wünscht, können die Eltern in der Sprechstunde auch anonym bleiben. Die Kinderkrankenschwester unterliegt der Schwei-gepflicht. Bei Bedarf werden weiterführende Hilfen vermittelt. Die Kinderkrankenschwestern wollen mit ihrem Beratungsan-gebot junge Eltern mit ihren Babys und Kleinkindern beglei-ten. Wie sie berichten, treten in der ersten Lebensphase eines Kindes immer wieder Fragen und Situationen auf, in denen sich die Eltern gerne an sie als erfahrenes Fachpersonal wenden. Generell können in der Baby- und Kleinkindsprechstunde alle Themen rund um den Nachwuchs besprochen werden. Schauen Sie doch einfach vorbei! Weitere Infos unter www.koki-landshut.de , oder unter Tel.: 0871 408 - 57 15 /-57 14.

Baby- und Kleinkindsprechstunde im Familienzentrum Vilsbiburg

Im Familienzentrum Vilsbiburg findet jeden Dienstag von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr eine Sprechstunde für Eltern von Babys und Kleinkindern statt. Die Sprechstunde ist kostenlos und auf Wunsch anonym. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwen-dig! Die Kinderkrankenschwester Nicole Ruhland informiert und berät Sie gerne bei allen Fragen rund um Ihr Baby oder Klein-kind. Die Babys können auch gewogen und gemessen wer-den. Weitere Infos unter www.koki-landshut.de oder unter Tel.: 0871 408 - 57 15 /-57 14. Die weiteren Termine sind dienstags am: 07.03.17 04.04.17 02.05.17 20.06.17 04.07.17 14.03.17 25.04.17 09.05.17 27.06.17 11.07.17 21.03.17 16.05.17 18.07.17 28.03.17 23.05.17 25.07.17 30.05.17 Das Landratsamt Landshut mit den Kfz-Zulassungsstellen in Ergolding, Rottenburg und Vilsbiburg, die Tiefbauverwaltung in Rottenburg, die Bauhöfe in Rottenburg und Vilsbiburg so-wie die zentrale Reststoffdeponie Spitzlberg sind

am Faschingsdienstag, den 28.02.2017 geschlossen.

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Jahresauftakttreffen und Impulsvor-trag 2017

Am 19.01.2017 fanden sich Mitglieder des BdS Kleines Vilstal im Gasthof Obermaier in Altfraunhofen ein um die Aktivitäten für das laufende Jahr zu planen. Zunächst begann der Abend aber mit einem Impulsvortrag zum Thema „Änderungen im Steuerrecht“ – vorgetragen vom Mitglied Andrea Rauscher - Mitinhaberin der Steuerbera-tungsgesellschaft Rauscher & Stanglmayr. So ändert sich beispielsweise die Abgabefrist der Steuererklärung von 5 auf 7 Monate (privat) und von 12 auf 14 Monate (Erstellung durch Steuerberater). Bei Bargeldbetrieben gilt das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Aufzeichnungen – dies betrifft alle Betriebe, die Registrierkassen einsetzen. Ab 2018 soll auch durch das Finanzamt auch eine unangemeldete Kassennachschau möglich werden. Änderungen wird es auch durch aktuelle Rechtssprechung hinsichtlich der Anrechen-barkeit von Handwerker-Arbeitsleistung geben, welche der Handwerker nicht im jeweiligen Haushalt erbringt, sondern in der Handwerkerwerkstatt vorbereitet. Die weitere Planung der Themen für 2017 bestimmten dann den Restabend – wie zum Beispiel die Planung des jährlichen Wirtschaftsempfanges. So soll auch dieses Jahr wie-der ein hochkarätiger Red-ner für den Empfang ge-wonnen werden. Im ver-gangenen Jahr war hier ja Saatsminister Dr. Markus Söder beim BdS-Wirtschaftsempfang. Alle Informationen finden Sie unter: www.BDS-Kleines-Vilstal.de Für Rückfragen zum Bund der Selbstständigen: Hans Oster-maier, Möbelschreinerei cum lignum; Vorsitzender BDS Klei-nes Vilstal; Telefon: 08705 / 93 94 95 Presserückfragen: Manfred Körber - Presseinfos im Internet unter: www.BDS-Kleines-Vilstal.de; Telefon: 08706/9478-11; E-Mail: [email protected] Informationen zum BDS Kleines Vilstal Zahlreiche örtliche und regionale Unternehmen haben sich im Gewerbeverband „BDS Kleines Vilstal“ organisiert, einem Forum, das mit Herzblut die wirtschaftlichen Kräfte und als Partner der Kommunen die lokale Wirtschaftspolitik belebt. Unser Ziel ist die gemeinsame Zukunftsgestaltung vor Ort und damit verbunden die Unterstützung der Mitglieder zur Siche-rung ihrer Existenzen und zum Erhalt bzw. zur Schaffung von Arbeitsplätzen. www.BDS-Kleines-Vilstal.de www.Spezialisten-am-Bau.de Informationen zum BDS Bayern Bund der Selbstständigen (BDS) - Gewerbeverband Bayern e.V. - Wissen. Service. Netzwerk. Seit 1874 vertritt der BDS Bayern die Interessen des selbständigen Mittelstandes. Par-teineutral, branchenübergreifend und unabhängig. In Europa, Deutschland, Bayern und vor Ort. Das lebendige Netzwerk der Unternehmen und Selbstständigen sowie das Dienstleis-tungsangebot des BDS Bayern leisten darüber hinaus ihren Beitrag für den unternehmerischen Erfolg der Mitglieder. www.BDS-Bayern.de

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Infostammtische 2017 Monatlich treffen sich blinde und sehbehinderte Bürger und ihre Angehörigen zum Gedankenaustausch und Geselligsein im Rahmen von Infostammtischen wie folgt:

Jeden 3. Donnerstag im Monat in Landshut in den "Weihenstephaner Stuben" Nikolastr. 51 - Von 13 – 17 Uhr Leitung: Albert Hoschek; Tel.: 08765/9384481

Jeden 3. Samstag im Monat in Vilsbiburg Cafe Konrad - Obere Stadt 25 von 14 - 17 Uhr Leitung: Thomas Galler; Tel. 08745/965551

Der Infostammtisch der Blindenführhundhalter in Nieder-bayern

Immer am 1. Sontag im Januar, April, Juli und Oktober im "Cafe am Kirchplatz“ - Kirchplatz 1 in Vilshofen Von 13 - 16 Uhr - Leitung Hans Wager; Tel. 0871/33142

Beratungstermine 2017 Beratungen für blinde bzw. sehbehinderte Menschen und ihre Angehörige finden in Niederbayern wie folgt statt:

In den "Weihenstephaner Stuben" Nikolastr. 51, 84034 Landshut an jedem 3. Donnerstag im Monat von 13.00 – 15.00 Uhr Tel.: 08765/9384481 (Herr Albert Hoschek)

Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. Bezirksgruppe Niederbayern Bahnhofplatz 6, 94447 Plattling

Zwei  Wege  zum  Mi,leren  Schulabschluss:  4-­‐stufiger  Zweig:          7.  -­‐  10.  Klasse    (Anmeldung  27.3.  -­‐  7.4.) 2-­‐stufiger  Zweig:      10.  -­‐  11.  Klasse    

Merkmale  der  Wirtscha:sschule:  !  Wissens-­‐  und  kompetenzorienDerte  Schule  

mit  InformaDonstechnologie,  Übungs-­‐  unternehmen,  ECDL-­‐ZerDfikat,  etc.

!  Fundierte  Ausbildung  sowohl  im  wirtschaRlichen  als  auch  technischen  Bereich

!  Zum  Abitur  über  FOS  bzw.  BOS

STAATLICHE  WIRTSCHAFTS-­‐  SCHULE  LANDSHUT  

kompetent  –  praxisnah  –  schülerorien3ert  

InformaJonsabend:  23.  März  (19:30  Uhr)  Tag  der  offenen  Tür:  25.  März  (10:00  -­‐  13:00  Uhr)  

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Pressemitteilung vom 10.02.2017: So schützen Sie sich vor der Grippe LAKUMED Kliniken informieren über Symptome, Behand-lung und Schutz vor Ansteckung Landshut. Die derzeit grassierende Grippewelle in Bayern macht auch vor Stadt und Landkreis Landshut nicht halt. Deutlich mehr Patienten mit Symptomen einer Grippeerkran-kung suchen derzeit die Arztpraxen oder die Notaufnahmen der Krankenhäuser Landshut-Achdorf oder Vilsbiburg auf. Plötzlich auftretendes hohes Fieber (39 Grad und mehr), Kopf- und Gliederschmerzen sowie oftmals erst später hinzu-kommende Halsschmerzen und Husten deuten in vielen Fäl-len auf eine Ansteckung mit Influenza hin. In den Notaufnah-men der Krankenhäuser der LAKUMED Kliniken werden Pati-entinnen und Patienten, die mit diesen Symptomen eintreffen, gebeten, einen Mundschutz zu tragen, um eine Ansteckung anderer Wartender oder des Personals zu vermeiden. Eine Influenza-Infektion ist hochansteckend, über Tröpfchen, die Erkrankte beim Husten und Niesen absondern, aber auch durch Viren, die beim Husten oder Niesen auf die Hände gelangen und beispielsweise über Türkliniken oder Hände-

schütteln weitergege-ben werden. Dr. Sieg-linde Eder, Stabsstel-le Krankenhaushygi-ene am Krankenhaus Landshut-Achdorf, rät dazu, sich zwischen-durch in dieser Jah-reszeit öfter die Hän-de zu waschen, zu-hause viel zu lüften, auf das Händeschüt-teln zu verzichten und mit ungewaschenen Händen Berührungen von Mund, Nase und Augen zu vermeiden. Im Krankenhaus ist es sinnvoll, auch die Händedesinfektionsspender, die sich an vielen Stel-len befinden, zu benutzen. „Enge Kontakte zu Grippekranken sollten Sie vermeiden, um sich nicht selbst anzustecken“, sagt Dr. Eder. Durch einen Abstrich der Schleimhaut ist eine In-fluenza-Erkrankung bei entsprechendem Verdacht schnell nachzuweisen. Bereits zu diesem Zeitpunkt werden hygieni-sche Schutzmaßnahmen eingeleitet, die bei Bestätigung der Diagnose fortgeführt werden. Die Ärzte der LAKUMED Klini-ken sind zudem darauf sensibilisiert, Patienten, die unter den typischen Symptomen einer Grippe leiden, zu isolieren und den Schnelltest anzuordnen, um eine Ausbreitung der Grippe zu verhindern. Denn die Erkrankung mit Influenza kann für bestimmte Menschen lebensgefährlich sein. „Ältere Men-schen ab 60 Jahre, Schwangere oder chronisch Kranke zäh-

len zu den Risikogruppen und sollten sich unbedingt impfen lassen“, rät Gunthard Goresch, Oberarzt in der inneren Medi-zin und Notaufnahme am Krankenhaus Landshut-Achdorf. Manche von der Grippe Infizierte werden lebensbedrohlich krank, berichtet Gunthard Goresch. Bei einem sehr schweren Grippeverlauf oder wenn eine Komplikation wie eine Lungen-, Herzmuskel- oder Gehirnentzündung hinzukommt, kann eine Erkrankung mit Influenza tödlich enden. Personen aus den beschriebenen Risikogruppen raten Medi-ziner deshalb unbedingt zur jährlichen Impfung gegen die Grippe. Ebenso Menschen, die sehr viel in Kontakt mit ande-ren kommen oder im medizinischen Bereich im Krankenhaus, Arztpraxen oder Heimen arbeiten. Denn die Influenza ist tü-ckisch: Ein Drittel der Infizierten weist keine, ein zweites Drit-tel nur abgeschwächte Symptome einer Grippeerkrankung auf – weitergeben können diese Personen die Viren trotzdem. In diesem Jahr hat die Grippewelle einige Wochen früher einge-setzt als in den Vorjahren – ein Ausbruch konnte bisher dank akribischer Hygienebemühungen des Personals der LAKU-MED Kliniken verhindert werden. Wer sich trotzdem eine Grippe eingefangen hat, sollte Kontakt zu anderen Menschen meiden und sich zuhause auskurieren. Bei schwerer Symp-tomatik sollte ein Arzt konsultiert werden. Mit Antibiotika sind virale Infekte wie die Grippe nicht zu behandeln, sagt Ober-arzt Gunthard Goresch, deshalb sollte man dies mit dem Hausarzt abstimmen. Das bekannte Grippe-Mittel „Tamiflu“ sollte wirklich nur im äußersten Notfall eingesetzt werden, sagt Oberarzt Goresch, denn es erzeugt Resistenzen. Ruhe, körperliche Schonung, viel trinken und eine mit dem Hausarzt abgestimmte medikamentöse Behandlung helfen in den meis-ten Fällen. Der beste Schutz, das betonen die Mediziner ein-hellig, ist die jährliche Impfung gegen die Grippe. Ihre Haus-ärztin oder Ihr Hausarzt beraten Sie sicher gerne. Weitere Informationen zu Hygiene- und Schutzmaßnahmen finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA: www.infektionsschutz.de/hygienetipps/barrieremassnahmen.

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Stand 23. Januar 2017

Die Fundsachen können gegen nähere Angaben zu den übli-chen Öffnungszeiten im Rathaus Altfraunhofen abgeholt wer-den.

Scooter mit Helm 25.07.16 Altfraunhofen vor der Kirche

Autoschlüssel „Opel“ 18.08.16 Sportplatz Baierbach Schlüsselbund mit Anhänger,2 Schlüsseln u. 1 Autoschlüssel

18.09.16 Baierbach auf der Straße

Autoschlüssel Renault 20.09.16 Veldener Str. / Bach-str.

Sonnenbrille 01.10.16 Autohaus Neudecker

Armbanduhr 13.11.16 Ahornstr., Altfraun-hofen

Ring 13.11.16 Rathausplatz 1 Paar schwarze Handschuhe

13.11.16 Rathausplatz, Win-termarkt

Kinderarmband 26.11.16 Adventsmarkt Baier-bach

Schlüssel 01.12.16 Kirchplatz Baierbach

Kindergeldbörse rot 11.01.17 Moorloh, Am Anger

Samsung Handy, weiß 22.01.17 Holzhäuseln, Radweg

T-Home Telefon – schwarz/silber

23.01.17 Container beim Sport-platz

Strickhandschuh 25.01.17 Weg bei Lausbach

Dr. Sieglinde Eder, Stabsstelle Krankenhaushygiene und Ober-arzt Gunthard Goresch, Innere Medizin und Notaufnahme am Krankenhaus Landshut-Achdorf, raten zur Impfung und Einhaltung von Hygienetipps, um sich vor der Grippe zu schützen. Wer bereits erkrankt ist, soll sich unbedingt zu Hause auskurieren und schonen. Bildquelle: LAKUMED Kliniken

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Kostenloser Ratgeber unter

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März 2017

01.03. Fisch-/Mehlspeisenessen im Gasthaus Waldschän-ke Untersteppach ab 17.00 Uhr Fischessen ab 17.00 Uhr im Gasthaus Pongratz Wörnstorf À-la-carte-Essen und großes Fischbuffet im Gast-haus Obermaier Vilserwirt

03.03. Weltgebetstag der Frauen 04.03. VdK OV Vilsheim Fischessen im Gasthaus Stadler

in Vilsheim 05.03. Sonntagsbrunch im Gasthof Obermaier Vilserwirt

18.00 Uhr Jahreshauptversammlung des TSV Alt-fraunhofen mit Neuwahlen und gemeinsamem Es-sen VdK OV Vilsheim 8 Tage Flugreise nach Israel (bis 12.03.)

08.03. Schlachtschüssel- & Mehlspeisenbuffet beim Vilserwirt ab 18 Uhr für € 10,50 p.P.

10.03. Kreuzweg der Frauengemeinschaft Jahreshauptversammlung des Obst- und Gartenbau-vereins im Gasthaus Obermaier Vilserwirt

11.03. Kameradschaftsabend der Freiwilligen Feuerwehr Altfraunhofen im Gasthaus Waldschänke Un-tersteppach Kabarett im Gasthof Obermaier Vilserwirt „No a kracherts Schweiners“

12.03. 19.00 Uhr Jahreshauptversammlung der KSK im Gasthaus Vilserwirt

15.03. Schlachtschüssel- & Mehlspeisenbuffet beim Vilserwirt ab 18 Uhr für € 10,50 p.P.

18.03. Weidenflechtkurs der Frauengemeinschaft im Pfarr-heim ab 13.30 Uhr 41. Starkbierfest im Gasthaus Waldschänke Un-tersteppach

24.03. Watt-Turnier des RCC Altfraunhofen im Gasthaus Vilserwirt

25.03. Tagespflege – Segnung und Vorstellung Starkbierfest im Gasthaus Obermaier Vilserwirt

29.03. Schlachtschüssel- & Mehlspeisenbuffet beim Vilserwirt ab 18 Uhr für € 10,50 p.P.

31.03. Hausmesse Bergmeier Edelsteine, Edgarten Musical-Dinner-Show incl. 4-Gang-Menü im Gast-haus Obermaier Vilserwirt

April 2017

01.04. Hausmesse Bergmeier Edelsteine, Edgarten Musical-Dinner-Show incl. 4-Gang-Menü im Gast-haus Obermaier Vilserwirt

02.04. Kriegerjahrtag Altfraunhofen 03.04. 14.00 Uhr Palmbuschenbinden der Frauengemein-

schaft im Pfarrheim 05.04. Schlachtschüssel- & Mehlspeisenbuffet beim

Vilserwirt ab 18 Uhr für € 10,50 p.P. 06.04. VdK OV Vilsheim Jahreshauptversammlung Gast-

haus Stadler 19.00 Uhr 07.04. Einkehrtag der Frauen 09.04. Palmbuschenverkauf der Frauengemeinschaft vor

dem Gottesdienst Starkbierfest von 11.00-15.00 Uhr im Gasthaus Pongratz

14.04. Steckerlfischgrillen der FFW Altfraunhofen am Feu-erwehrhaus Á la carte Fischessen und großes Fischbuffet im Gasthaus Vilserwirt

17.04. Großer Osterbrunch im Gasthaus Vilserwirt 21.04. Jahresversammlung der Frauengemeinschaft im

Gasthaus Vilserwirt 19.00 Uhr

II mm pp rr ee ss ss uu mm Herausgeber: Gemeinde Altfraunhofen, c/o Verwaltungsgemeinschaft Alt-fraunhofen, Rathausplatz 1, 84169 Altfraunhofen, Tel. 08705/928-0, Fax 08705/928-99, E-Mail: [email protected] Verantwortlich für den Inhalt: Erste Bürgermeisterin Katha-rina Rottenwallner, Tel. 08705/928-15

Artikel und Beilagen für die nächste Ausgabe sind bis spätestens 13.04.2017 abzugeben.

SS pp rr ee cc hh zz ee ii tt ee nn -- ZZ uu ss tt ää nn dd ii gg kk ee ii tt ee nn

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag – Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr, Donnerstagnachmittag 13.00 Uhr – 17.30 Uhr

Katharina Rottenwallner Erste Bürgermeisterin, Standesamt [email protected] Tel. 928-15

Karin Aich Öffentlichkeitsarbeit, Mitteilungsblätter [email protected] Tel. 928-16

Roland Aigner Kasse [email protected] Tel. 928-17

Ingrid Beck Einwohnermeldeamt [email protected] Tel. 928-19

Maria Gallenberger Bauamt, Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt [email protected], Tel. 928-18

Gerlinde Decker Steuern, Einwohnermeldeamt [email protected] Tel. 928-22

Jakob Schref Geschäftsstellenleiter Kämmerei [email protected] Tel. 928-14

Elisabeth Schmitt Standesamt, Kasse Vorzimmer, Vermittlung [email protected] Tel. 928-0 bzw. -26

„Die ganze Dunkelheit der Welt reicht nicht aus, das Licht einer

einzigen Kerze zu löschen.“ Roman Herzog 1934-2017

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Auch in diesem Jahr bietet die Feuerwehr Altfraunhofen

als ganz besonderen Service am

Karfreitag, 14.04.2017

leckere Steckerlfische , frisch gegrillt, und dazu frischge-

backene große Brezen zum Abholen an.

Wir werden die Fische in unserem Feuerwehr-Gerätehaus in der Geisen-

hausener Straße 23 grillen. Dort können sie dann auch abgeholt werden.

Gerne können Sie die gewünschte Anzahl an Forellen und frischen Brezen

sowie Räucherforellen telefonisch bestellen.

Unter diesen Rufnummern können Sie uns Ihre Bestellung mitteilen und

die Abholzeit vereinbaren. Die Telefonnummern lauten:

08705/674 oder 0179/3496810

Um den Abholvorgang etwas zu entzerren, müssen wir die Abholzeiten für

den/die Fische vorgeben. Leider können nicht alle gleichzeitig die Forellen

bekommen. Dafür bitten wir schon jetzt um Ihr Verständnis! Wir werden

uns aber bemühen, so wie in den letzten Jahren, die von Ihnen gewünschte

Abholzeit einzuhalten.

Ihre Bestellung ist verbindlich!

Bestellungen werden angenommen ab Sa 25. März 2017

Annahmeschluss ist Di 11. April 2017

Guten Appetit wünscht Ihnen

Ihre Freiwillige Feuerwehr Altfraunhofen e.V.